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ZFF-Info 14/2018

SCHWERPUNKT: Abschaffung 219a

„Kinder brauchen Freiräume" ist das Motto des diesjährigen Weltkindertags. Dazu erklärt die Vorsitzende der Kinderkommission, Bettina M. Wiesmann MdB:

„Kinder brauchen Freiräume, in der Tat! Dies ist ein Kern des Heranwachsens in unserer Zeit: Kinder müssen neben allen Anregungen und angeleiteten Erfahrungen auch in Ruhe und ungestört sein, immer wieder. Denn Kinder brauchen den Raum, die Freiheit zum selbstbestimmten Spiel, zu ungesteuertem Ausprobieren und Entdecken der Welt um sie herum. Zugleich brauchen sie freie Räume im wörtlichen Sinn: Freiflächen im Stadtviertel, Spielplätze, Gärten, Parks, Wiesen, Naturflächen und Wald. Und genauso brauchen sie freie Räume in Häusern, zum Beispiel in der Schule, die sie selbst gestalten und in denen kein Unterricht und kein Lernprogramm stattfindet, sondern wo Entspannung, Spiel und Gespräch dominieren."

„Freiräume für Kinder, das heißt auch, dass sie gefragt werden sollen, was sie möchten, und Mitverantwortung erhalten", so die Abgeordnete weiter. „Kinder sollen einbezogen werden in die Gestaltung des Lebens in ihrem unmittelbaren Umfeld. Nicht nur in der Familie, sondern auch und gerade im öffentlichen Raum, in Nachbarschaft, Schule und Verein. Die Politik hat dies erkannt. Seit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sind viele kleine und größere Verbesserungen entwickelt und auch umgesetzt worden. Aber vieles ist noch zu tun: Im kommunalen Bereich ist deutlich mehr Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen möglich, und auch in der Schule gibt es – vom Klassensprecherparlament bis zu den „Pausen-Freunden", die auf dem Schulhof bei Bedarf helfen, trösten oder vermitteln – viele Ansätze für mehr Beteiligung und mehr Verantwortung. Als Kinderkommission des Bundestages unterstützen wir diese Bemühungen, indem wir gute Ansätze diskutieren und bekanntmachen sowie das Verständnis für mehr Beteiligung von Kindern an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt fördern."

Quelle: PressemitteilungDeutscher Bundestag vom 19.09.2018

Am 20. September 2018 ist Weltkindertag und die SPD-Bundestagsfraktion kümmert sich: Wir haben in den Koalitionsverhandlungen verbindliche Initiativen im Kampf gegen Kinderarmut, beim Schutz von Kindern vor Gewalt und für starke Kinderrechte im Grundgesetz vereinbart. Und die setzen wir jetzt konsequent um. Wichtig ist uns außerdem, dass Kinder und Jugendliche Freiräume dafür haben, sich auszuprobieren und einzumischen. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll Chancen auf ein gutes Leben haben.

„Alle Kinder und Jugendliche in Deutschland haben Ideen und Wünsche. Die SPD-Bundestagsfraktion will ausreichend Gelegenheiten dafür schaffen, dass sie diese auch in die Politik einbringen können. Wir achten dabei besonders darauf, auch die Kinder mitzunehmen, die aus dem Ausland zu uns kommen oder deren Familien arm sind.

Heute wurde eine repräsentative Umfrage zum Weltkindertag 2018 im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks veröffentlicht. Danach ist der Weg hin zu einem umfassend kinderfreundlichen Deutschland noch weit.

Deshalb wollen wir keine weitere Zeit verlieren. Wir werden im Kampf gegen Kinderarmut die finanziellen Familienleistungen und Kitas ausbauen. Zudem entwickeln wir die Kinder- und Jugendhilfe weiter. Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern müssen bei allen sie betreffenden staatlichen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden. Diese zentrale Regelung aus der UN-Kinderrechtskonvention wollen wir ins Grundgesetz aufnehmen. Es geht um nicht weniger als den rechtlichen Rahmen dafür, dass jedes Kind es packt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2018

Anlässlich des morgigen Weltkindertages erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Annalena Baerbock, Mitglied im Ausschuss Frauen, Senioren, Familie und Jugend:

Kein Kino, kein spontanes Pizzaessen mit Freunden, kein Auszug aus dem Elternhaus zum Studium oder für die Ausbildung – das ist die Realität für viele Kinder, die mit Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II aufwachsen. Damit wird weit über zwei Millionen Kindern ihre Chance auf Teilhabe geraubt.

Die aktuelle repräsentative Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks belegt, dass die Bekämpfung von Kinderarmut für einen Großteil der Befragten ein zentraler Baustein einer kinderfreundlichen Gesellschaft ist. Es ist höchste Zeit, Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.

Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung gegen Kinderarmut laufen ins Leere, denn Kindergelderhöhungen gehen an Kindern aus Hartz-IV-Familien einfach vorbei, da jeder zusätzliche Cent angerechnet wird. Notwendig ist eine Gesamtstrategie, um Kinder zu fördern und aus der Armut zu holen. Hierzu muss eine Kindergrundsicherung gehören, die sich an den realen Bedarfen von Kindern orientiert und den Anrechnungs-Wirrwarr der Familienleistungen beendet. Sie muss automatisch und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt werden. Egal, ob ihre Eltern auf Grundsicherung angewiesen sind oder nicht, der Mindestbedarf von Kindern muss immer gesichert sein.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.09.2018

Zum heutigen Weltkindertag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wenn Kinder und Jugendliche unsere Zukunft sind, müssen wir in der Gegenwart die bestmöglichen Bedingungen für sie schaffen. Es reicht nicht, von Kinderrechten nur zu reden – Deutschland muss das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen.“ Eine längst überfällige Maßnahme sieht die AWO darin, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die AWO ist überzeugt, dass gesetzlich verbindliche Kinderrechte, das allgemeine Bewusstsein für die eigenständigen Rechte von Kindern und Jugendlichen von Politik, gesellschaftlichen Institutionen, Rechtspraxis und Verwaltung stärken und ihre Beteiligung im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse verbindlich machen. „Eine moderne, zukunftsgewandte und glaubwürdige Politik muss sich daran messen lassen, wie ernst sie die Anliegen und Bedürfnisse ihrer nachwachsenden Generation nimmt“, ist Stadler überzeugt.

In Deutschland, aber auch weltweit sollten alle Kinder im Wohlergehen aufwachsen können und gleichermaßen gute Chancen auf Bildung und eine erfüllte und selbstbestimmte Lebensführung haben – unabhängig von Herkunft, Ethnie, Familienform, sozialem Status und Bildungsstand der Eltern. „Es muss darum gehen, Kindern in der Gesellschaft eine deutliche Stimme zu geben und es ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte zu verwirklichen. Notwendig sind wirksame Strategien zum Abbau von Armut und Bildungsbenachteiligung, aber auch der nachhaltige Umgang mit und eine gerechte Verteilung von Ressourcen“, ist Stadler überzeugt.

Aufgabe von Politik und Verbänden ist es, die tatsächlichen Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, aber auch ihrer Eltern und Familien in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen. Nur so kann es gelingen, Perspektiven und ein Aufwachsen im Wohlergehen für alle Kinder zu schaffen. „Eine lebenswerte kinder- und familienfreundliche Gesellschaft gestalten heißt: Kinder und Jugendliche fördern, schützen und beteiligen und ihre Interessen ernstnehmen“, erklärt Wolfgang Stadler abschließend.

Der Weltkindertag wird in über 145 Staaten der Welt begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder und speziell auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Aber Visionen, Perspektiven und Ideen für eine kinderfreundlichere Gesellschaft in Deutschland und in der Welt sollten nicht nur heute am Internationalen Kindertag ganz oben auf der Agenda stehen. Die AWO steht für Partizipation, Selbstbestimmung und Wertschätzung junger Menschen in ihrer täglichen Arbeit.

Quelle: PressemitteilungAWO Bundesverbande.V.vom 20.09.2018

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt dem Bundestag und dem Bundesrat anlässlich des Weltkindertags am 20. September, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
"Kinder haben eigene Rechte. Sie müssen darin gestärkt werden, ihre Rechte kennenzulernen, sie einzufordern und sie gegenüber staatlichen Stellen und Gerichten durchzusetzen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde die subjektiven Rechte von Kindern an prominenter Stelle sichtbar machen. Jetzt ist es Zeit, dieses Vorhaben umzusetzen", so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.

"Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Kinder anzuhören und sie in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, ist ein zentrales Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, welches sich auch im Grundgesetz wiederfinden sollte. Es ist Ausdruck der Achtung des Kindes als Träger von Menschenrechten", so Kittel weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland und von allen staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schon jetzt anzuwenden. In der Verwaltungs- und Rechtspraxis bestehen zum Teil weitreichende Umsetzungsdefizite, die auch auf das fehlende Verständnis der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuführen sind.

Schon seit Jahren fordert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Bundesregierung dazu auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die Regierungskoalition hat sich diesen Auftrag in den Koalitionsvertrag geschrieben und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Formulierungsvorschlages beauftragt.

In den Verfassungen vieler anderer europäischer Staaten, aber auch in den meisten Landesverfassungen der Bundesländer sind Rechte von Kindern bereits festgeschrieben. Zentraler Maßstab für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sollte die UN-Kinderrechtskonvention sein. Mit der Europäischen Grundrechtecharta gibt es für diese Umsetzung bereits ein überzeugendes Vorbild.

Weitere Informationen:

"Kinderrechte ins Grundgesetz – Kinder als Träger von Menschenrechten stärken". Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (Position Nr. 7, November 2016).

Quelle: PressemitteilungDeutsches Institut für Menschenrechtevom 20.09.2018, gekürzt

Deutscher Familienverband fordert Umsteuern in der Wohnungspolitik

(Berlin). Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2018 fordert der Deutsche Familienverband (DFV) von der Politik, dass Familien mit Kindern nun endlich noch stärker in den Mittelpunkt der Wohnungspolitik gestellt werden. Die Auswirkungen von Wohnungsknappheit und überteuerten Mieten für Familien in Ballungsgebieten werden immer dramatischer.

„Die Wohnraumversorgung ist eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, insbesondere für Familien. Ob Kinder sich gut entwickeln und Familienleben gelingt, wird wesentlich vom Wohnen und Wohnumfeld bestimmt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab“, betont Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh den hohen Stellenwert bezahlbaren und familiengerechten Wohnens.

„Vor allem in den Großstädten und Ballungsgebieten sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Leidtragenden sind vor allem Familien mit mehreren Kindern: Sie werden durch die hohen Wohnkosten in schlechte Wohnlagen oder in beengte Wohnungen getrieben“, beschreibt Zeh die Situation in Deutschland. Bundesweit steht über 40 Prozent der Mehr-Kind-Familien nur eine Wohnfläche von bis zu 20 qm pro Kopf zur Verfügung. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und größerem Raumbedarf reiche die Zahl geeigneter Mietwohnungen bei Weitem nicht aus. Um den Wohnbedürfnissen von Familien gerecht zu werden, fordert der Deutsche Familienverband, belegungsgebundene Wohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Zudem muss die soziale Wohnraumförderung in den Ländern sowie die Stadt- und Baulandentwicklung in den Kommunen den Bedürfnissen von Familien gerecht und das Wohngeld regelmäßig der realen Preisentwicklung angepasst werden.

In diesem Zusammenhang beklagt der DFV das Fehlen einer ausreichenden familienorientierten Unterstützung bei der Bildung von Wohneigentum. Seit der Streichung der Eigenheimzulage 2006 wurden auf Bundesebene der Bau und Erwerb von Wohnraum nicht mehr nennenswert familienspezifisch gefördert. Überhöhte Baulandkosten, eine familienblinde Grunderwerbsteuer und eine Kreditvergabe, die junge Familien benachteiligt, haben die Wohneigentumsbildung sogar noch weiter erschwert. „Dabei ist Wohneigentum gerade für Familien mit mehreren Kindern oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, stellt Klaus Zeh klar. Aus diesem Grund setzt sich der Deutsche Familienverband für die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkompliziert handhabbaren Wohneigentumsförderung nach dem Vorbild der Eigenheimzulage sowie für eine Senkung der Grunderwerbssteuer für Familien ein. „Das kindgerechte und bezahlbare Wohnen für Mehr-Kind-Familien gehört dringend auf die Tagesordnung der Politik, damit endlich alle Kinder in einem Umfeld aufwachsen, in dem sich ihre Persönlichkeit entfaltet“, so Zeh.

Klicken Sie hier für weiterführende Informationen

Quelle: PressemitteilungDeutscher Familienverband e.V.vom 20.09.2018

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, dass die Bildungschancen von Kindern in Deutschland nach wie vor vom Portemonnaie der Eltern abhängen:

"Gut lernen kann man nur, wenn der Magen nicht knurrt und es nicht an Stiften und Heften mangelt. Die Erfahrungen zeigen aber, dass viele Kinder aus armen Familien beim Mittagessen in der Schule zuschauen müssen oder nur die Reste essen dürfen, weil ihre Eltern den Eigenanteil am Mittagessen nicht aufbringen können. Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepakets reichen bei weitem nicht aus, um alle erforderlichen Schulmaterialien zu erwerben und Kinder aus benachteiligten Familien zu unterstützen. So kommen Kinder am ersten Schultag ohne die notwendigen Schulmappen, Hefte und Stifte in den Unterricht.

Zusätzliche und förderliche Materialien oder Angebote sind überhaupt nicht drin.

Alle Kinder haben ein Recht auf gleiche Bildungschancen und einen guten Start ins Schuljahr. Wir können nicht nachvollziehen, warum die Maßnahmen für bessere Bildungschancen, die im Koalitionsvertrag stehen, nicht längst umgesetzt werden.

Es muss dringend politisch gehandelt werden, denn die Leidtragenden sind unsere Kinder."

Mehr Informationen zum Thema Kinderarmut finden Sie unter https://www.diakonie.de/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.09.2018

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des morgigen Weltkindertages zeigt einen deutlichen Handlungsauftrag für die Politik, mehr als bisher für eine kinderfreundliche Gesellschaft in Deutschland zu tun. Dabei wurden verschiedene Aspekte abgefragt: 85 Prozent der Befragten sehen es als sehr wichtig oder wichtig an, dass sich Politikerinnen und Politiker genügend um die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland kümmern. Dass sie dies tatsächlich machen, meinen nur 16 Prozent. Sehr große Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt es auch bei der Unterstützung von Familien, beim Schutz von Kindern vor Gewalt, bei Fragen hinsichtlich selbstbestimmter Zeit sowie ausreichender Erholung und Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder. Außerdem sehen mehr als ein Drittel der Befragten Probleme bei der Umsetzung des Anspruchs, dass man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert.

Gleichzeitig ist eine knappe Mehrheit der Befragten von 56 Prozent der Meinung, dass Deutschland alles in allem ein kinderfreundliches Land ist.

Das sind zwei Prozentpunkte weniger als noch vor drei Jahren. Nach dem Urteil von 39 Prozent der Befragten ist Deutschland dagegen kein kinderfreundliches Land.

"Die Ergebnisse der Umfrage zum Weltkindertag 2018 sind ein Armutszeugnis für unser Land. Die Diskrepanz zwischen den Ansprüchen der Menschen an eine kinderfreundliche Gesellschaft und deren Verwirklichung ist teilweise erschreckend. Das gilt insbesondere für die Bekämpfung der Kinderarmut und den Schutz von Kindern vor Gewalt. Wir schaffen es aber auch nicht, unseren Kindern genug selbstbestimmte Zeit und Erholung sowie ausreichend Spiel- und Freizeitmöglichkeiten zu ermöglichen. Die Zahlen sind ein klarer Auftrag für die Politik zu handeln, damit wir uns endlich auf den Weg zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft für alle Kinder machen, und es egal ist, woher ein Kind kommt oder ob seine Familie arm ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für Kinderfreundlichkeit ist neben der Politik auch die soziale Gemeinschaft verantwortlich. Denn sie beginnt im Alltag, beim direkten und respektvollen Umgang mit Kindern. Dieser Respekt ist in unserer Gesellschaft leider an vielen Stellen nur unzureichend vorhanden. Schließung von Spielstraßen, Verwahrlosung von Kinderspielplätzen, Klagen gegen Kinderlärm oder Restaurants und Hotels, in denen Kinder keinen Zutritt haben, sind Anzeichen einer kinderentwöhnten und an manchen Stellen sogar kinderfeindlichen Gesellschaft", so Krüger weiter.

Weitere Ergebnisse der Umfrage können unter www.dkhw.de/umfrage-weltkindertag-2018 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.09.2018, gekürzt

Zum diesjährigen Weltkindertag am 20. September fordert der Kinderschutzbund (DKSB) die Politik auf, angesichts der erschreckenden Kinderarmut entschlossen gegen die nicht mehr tragbare finanzielle Belastung vieler Familien durch Schulkosten vorzugehen. Die Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket sind zu niedrig bemessen, willkürlich festgelegt und erreichen Millionen Kinder nicht, kritisiert der Verband.

„Bildung ist ein Kinderrecht, so steht es auch in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Doch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung versagt vollständig, wenn es darum geht, allen Kindern den gleichen Zugang zu guter Schulbildung zu ermöglichen“, stellt Heinz Hilgers, der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fest.

Laut einer aktuellen Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes profitieren weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Diese sehen eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterreicht vor.

„Wenn man die verdeckte Kinderarmut mit berücksichtigt, erreichen die Leistungen nur etwa 10 Prozent der materiell berechtigten Kinder. Obwohl diese Kinder unterhalb ihres Existenzminimums leben, haben sie formell keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Sie fallen durch das Raster unseres Sozialstaates, nur weil ein Antrag fehlt“, kritisiert Heinz Hilgers. „Das ist für uns nicht weiter hinnehmbar. Die Bundesregierung muss angesichts von mehr als 4,4, Millionen Kindern in Armut, wie wir kürzlich errechnet haben, endlich handeln."

Zum diesjährigen Weltkindertag setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund landesweit mit Aktionen und Veranstaltungen für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine tatsächliche Lernmittelfreiheit in allen Bundesländern ein.

Das Recht auf Bildung und Teilhabe hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Regelsatzermittlung 2010 bekräftigt. Das Existenzminimum umfasse neben dem rein physischen Existenzminimum auch Bildungs- und Teilhabebedarfe. Diese müssten „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen werden“, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Der Betrag von 100 Euro wurde dagegen 2011 willkürlich festgelegt, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2014 feststellt. Zudem ist der Schulbedarf in den vergangenen 10 Jahren nicht angehoben worden. Eine derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutierte Erhöhung von 100 auf 120 Euro im Jahr für den Schulbedarf lehnt der Kinderschutzbund als deutlich zu gering ab.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 20.09.2018

„Kinder brauchen Freiräume“, so lautet das Motto des diesjährigen Weltkindertags. Dahinter steht der Appell, Kindern und Jugendlichen endlich mehr Möglichkeiten zu Mitgestaltung und Beteiligung zu schaffen. Wie aber steht es um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland? Fühlen sie sich ernst genommen? Werden sie bei der Gestaltung ihres Alltags beteiligt? Was stört sie? Was empfinden sie als ungerecht? Unter dem Motto „Check deine Rechte“ hat die National Coalition Deutschland sechs Monate lang Kinder und Jugendliche befragt, wie sie die Rechte nach der Kinderrechtskonvention umgesetzt finden.

„In den vergangenen Monaten haben wir mit Unterstützung unserer Mitglieder hunderte Anliegen von Kindern und Jugendlichen gesammelt“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition Deutschland. „Die meisten Äußerungen haben wir zum Thema Bildung und Armut erhalten, dicht gefolgt von Anliegen rund um das Thema Umwelt, Freizeit und Beteiligung. ‚Viele beantragen schon gar keine Hilfen mehr, zum Beispiel bei Klassenfahrten, weil alles so kompliziert ist und man sich auch schämt. Und dann fragt der Lehrer auch noch vor der ganzen Klasse nach dem Formular!, schreibt ein Mädchen aus Hessen. Dieses Anliegen hat mich besonders bewegt“.

Die gesammelten Anliegen, in Form von Frage- und Ausrufezeichen, werden am 25. September 2018 von Kindern der Grundschule Coburg-Neuses der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, persönlich vorgestellt.

„Die Statements der Kinder und Jugendlichen belegen eindrucksvoll, dass ihre Perspektive unverzichtbar ist, um bewerten zu können, wie es um die Verwirklichung der Kinderrechte steht. Sie fließen ein in die nächste Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Deutschland wird sich an konkreten Taten zur Verwirklichung der Kinderrechte messen lassen müssen“, sagt Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition Deutschland. Die Ergebnisse von "Check deine Rechte" dienen der National Coalition Deutschland als Vorbereitung für einen eigenständigen Kinderrechtereport an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Hierzu wird Ende des Jahres ein eigenes Beteiligungsprojekt zum UN-Dialog an den Start gehen.

„Anlässlich des Weltkindertages fordern wir die Bundesregierung auf, die wiederholten Mahnungen des UN-Ausschusses ernst zu nehmen und die Kinderrechte endlich in das Grundgesetz aufzunehmen! Eine wichtige Auswirkung wäre zum Beispiel, dass Gerichte und Behörden die Kinder selbst anhören und ihr Wohl mit Vorrang berücksichtigen müssten. Das ist heute nicht immer verpflichtend und wird zudem in der Praxis häufig nicht umgesetzt“, so Pfütze und Maywald.

Zwischenergebnisse wurden fortlaufend auf der FB-Seite der National Coalition Deutschland veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC)vom 19.09.2018

SCHWERPUNKT II: Gute-Kita-Gesetz

Für mehr Qualität und weniger Gebühren

Heute hat das Bundeskabinett das Gute-KiTa-Gesetz* beschlossen. Der Bund beteiligt sich damit erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Der Bund bekennt sich zu dem Ziel, dauerhaft und verlässlich die frühkindliche Bildung in Deutschland zu unterstützen.

"Mehr Qualität und weniger Gebühren. Diesen Zielen sind wir heute einen großen Schritt näher gekommen. Gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote, qualifizierte Fachkräfte, weniger Hürden auch für Familien mit kleinem Einkommen. Das wollen wir mit dem Gute-KiTa-Gesetz erreichen und damit Familien in Deutschland spürbar stärker machen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder sorgen", so Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Das Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Es sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und Bedarf. Dazu können die Länder Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern auswählen.

"Jedes Bundesland hat eine andere Kitalandschaft. Es gibt keine Einheitslösung, die überall funktioniert", erläuterte Ministerin Giffey. "Ein Land mag sich auf eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels konzentrieren, damit sich jede Erzieherin und jeder Erzieher mehr Zeit für die Kinder nehmen kann. Ein anderes Land setzt auf längere Öffnungszeiten, damit auch das Kind einer Pflegerin im Schichtdienst eine Chance auf frühkindliche Bildung hat. Ein drittes investiert darin, dass den Kitaleitungen mehr Zeit für ihre Leitungsaufgaben bleibt. Vor Ort entscheiden die Fachleute, welches Instrument die Kita-Qualität am wirkungsvollsten verbessert. Denn unsere Kinder haben die beste Betreuung verdient. Egal, in welchem Bundesland sie leben."

Teil des Gesetzes ist, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden.

Ministerin Giffey: "Gute Kitas dürfen kein Privileg gut situierter Familien sein. Alle Kinder müssen eine gute Kita besuchen können. Empfänger von Sozialleistungen haben schon heute den Anspruch von den Kitagebühren befreit zu werden. Wer aber arbeitet und nur ein geringes Einkommen erzielt und deshalb Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, darf nicht andererseits mit hohen Kita-Gebühren belastet werden. Künftig werden überall in Deutschland alle Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger von den Gebühren befreit sein. Damit haben künftig 1,2 Millionen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder in der Grundsicherung Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Wir wollen für mehr Teilhabe an guter Kindertagesbetreuung sorgen, und Zugangshürden abbauen. Nicht auf Kosten der Qualität, sondern als Teil von Qualität für alle."

Damit das Geld auch ankommt

Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt über Umsatzsteuerpunkte. Damit das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließt das BMFSFJ mit den 16 Bundesländern individuelle Verträge ab, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für das Ziel von mehr Qualität und weniger Gebühren eintreten wollen.

Gute Kita – aus Sicht der Kinder

Nach dem Bundeskabinett war Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute zu Gast in der FRÖBEL-Kita „mittendrin“ in Berlin-Mitte. Dort stellte sie das Gute-KiTa-Gesetz vor und sprach mit den Kindern darüber, was sie an ihrer Kita mögen – und was noch besser werden kann. Pädagogische Qualität steht in der Kita „mittendrin“ im Zentrum. Ein besonderer Schwerpunkt wird außerdem auf die sprachliche Bildung gelegt: Die Kita nimmt teil am Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist".

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

* Voller Titel des Gesetzes: "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung"

Quelle: PressemitteilungBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2018

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gute-Kita-Gesetz beschlossen. Damit ist die Grundlage für gute Bildung und Betreuung von Anfang an gelegt. Damit jedes Kind die gleichen Startchancen bekommt – unabhängig vom Einkommen der Eltern und vom Wohnort.

„Noch nie hat eine Bundesregierung so viel Geld in die Betreuung der Kleinsten investiert: Bis 2022 stellt der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bereit. Damit die jeweiligen Länder dort investieren können, wo der Bedarf am größten ist, müssen sie zunächst ein Lagebild von der Qualität in der Kinderbetreuung erstellen, daraus den Handlungsbedarf ableiten und genaue Ziele formulieren.

Das Gute-Kita-Gesetz gibt ausdrücklich keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards vor. Vielmehr sollen die Länder das Geld dort investieren können, wo es am meisten hilft. Der Bund knüpft demnach an die Stärken einerseits und den Entwicklungsbedarf andererseits in den Ländern an und stellt ihnen einen Instrumentenkasten zur Verfügung: Beispielsweise bedarfsgerechter Betreuungsumfang und -zeit, guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung in der Kindertagesbetreuung, Stärkung von Leitungskräften, bessere sprachliche Bildung oder hochwertiges Mittagessen – wo auch immer die Länder besonderen Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen. Für die Umsetzung der Ziele schließen Bund und Länder Verträge. Inwieweit die Länder ihre Ziele erreicht haben, wird jährlich in einem Monitoringbericht des Bundesfamilienministeriums transparent gemacht.

Und das Gute-Kita-Gesetz schafft einen ganz entscheidenden Qualitätssprung: Wenn Eltern Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen sie für ihre Kinder keine Kitagebühren mehr zahlen. Damit haben 1,2 Millionen Kinder einen Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Darüber hinaus werden die unteren Einkommen entlastet, indem sozial gestaffelte Elternbeiträge bundesweit eingeführt werden. Das ermöglicht Eltern mehr finanziellen Spielraum und ihren Kindern gleiche Startchancen von Anfang an.

So macht man Kitas stark: Mehr Qualität dort, wo sie vonnöten ist. Gebührenfreiheit, damit alle Kinder eine gute Kita besuchen können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2018

Zum Kabinettsbeschluss zum Gute-Kita-Gesetz erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Matthias Seestern-Pauly:

„Das Gute-Kita-Gesetz wird seinem Anspruch einer besseren Betreuungsqualität bei weniger Beiträgen bei Weitem nicht gerecht. Schon jetzt zeigt sich, dass die Länder die zur Verfügung gestellten Mittel zum Großteil in die Beitragsfreiheit investieren werden, anstatt echte Verbesserungen in der Betreuungsqualität zu erreichen. Für diese bliebe dann nur ein Bruchteil übrig. So gefährdet das Gesetz die frühkindliche Bildung, statt sie zu verbessern. Hier verpasst die Große Koalition ein weiteres Mal die Chance, die Weichen für weltbeste Bildung zu stellen.

Das Ziel der FDP-Fraktion ist eine hohe Betreuungsqualität für alle Kinder, unabhängig von der sozialen Herkunft. Darauf müsste das Gute-Kita-Gesetz den Schwerpunkt setzen. Das bedeutet: Zuerst sollte die Qualität mit ausreichenden Mitteln für gut ausgebildetes Fachpersonal, einen guten Betreuungsschlüssel und Sprachförderung gesichert werden.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 19.09.2018

Anlässlich des „Gute-Kita-Gesetzes“, das morgen im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, bedauern die in der Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen zusammengeschlossenen Verbände, dass die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf ihre Ziele verfehlt.

„Mit gutem Vorsatz hat sich die Familienministerin einmal auf den Weg gemacht, die Angebote der Kindertagesbetreuung in ganz Deutschland zu verbessern. Das ist auch dringend nötig, damit die Kindertagesbetreuung den an sie gestellten Anforderungen an die frühkindliche Bildung wirklich gerecht werden kann. Der vorliegende Entwurf eines „Gute-Kita-Gesetzes“ zeigt aber, dass die Bundesregierung kein klares Ziel vor Augen hat“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.

Die Familienorganisationen vermissen in dem Entwurf gleich mehrere Elemente, die in den letzten Monaten in der Diskussion gewesen seien. So sei es gerade angesichts der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den Bundesländern erforderlich, verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards als gemeinsames Ziel einzuführen. Eine Forderung, die von 34 Organisationen, Verbänden, Kitaträgern und Gewerkschaften gemeinsam getragen wird. Mit dem Vorschlag der Regierung bliebe jedoch völlig unklar, ob die bisherigen Regelungen auch wirklich dazu führen können, dass sich die zum Teil erheblichen Unterschiede verringern.

Nötig seien dafür bessere Steuerungsmöglichkeiten des Bundes und höhere finanzielle Mittel. Mehrere Studien und auch die eigenen Arbeitsergebnisse, die Bund und Länder im letzten Jahr gemeinsam erzielt haben, zeigen einen deutlich höheren finanziellen Gesamtbedarf. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung geht von 6,7 Mrd. Euro/jährlich zusätzlich zu den geplanten Bundesmitteln für Bund, Länder und Kommunen aus. Zudem bestimmt der Gesetzentwurf ein Auslaufen der Förderung im Jahr 2022. „Dies sei geradezu eine Einladung an die Bundesländer, in die übliche „Projektitis“ zu verfallen, ohne dass eine dauerhafte Anhebung der Qualität erreicht wird. Wirklich gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist jedoch eine Daueraufgabe und keine, die Ende 2022 erledigt ist“ betont Stefan Becker. Es sei aus Sicht der Verbände geradezu zwingend notwendig, dass sich der Bund dauerhaft mit mindestens fünf Mrd. Euro jährlich beteiligt.

In diesem Zusammenhang positionieren sich die Familienverbände auch klar für eine Priorität der Verbesserung der Kitaqualität vor der generellen Abschaffung von Kitabeiträgen. Da kein Kind vom Besuch einer Kita aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden darf, begrüßen die Familienorganisationen jedoch die geplante Verbesserung der sozialen Staffelung der Elternbeiträge.

Letztlich sei es noch sehr kritisch, dass die Finanzierung über eine Veränderung des Länderfinanzausgleichs erfolgen soll. Auf diesem Wege nehme sich der Bund jede Möglichkeit, steuernd tätig zu werden – daran würden auch die individuellen Zielvereinbarungen mit den Bundesländern nichts ändern. Zumal das Gesetz gar nicht in Kraft treten könne, solange nicht alle Bundesländer eine solche Zielvereinbarung unterschrieben hätten.

„Insgesamt“, so Stefan Becker abschließend, „ist die Zielrichtung des Gesetzes richtig, aber es reicht nicht aus, den Bundesländern einen Topf mit zu wenig Geld und einen sogenannten „Instrumentenkoffer“ hin zu stellen, ohne auch nur annäherungsweise lenken zu können, was mit den Mitteln letztendlich passiert.“

Quelle: PressemitteilungArbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.vom 18.09.2018

Das Bundeskabinett hat heute das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. „Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass es um die frühkindliche Betreuung in Deutschland nicht zum Besten steht. Von daher ist jedes Gesetz, dass auf Verbesserungen abzielt, zu begrüßen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, fügt aber hinzu: „Leider wird es diesem Gesetz nicht gelingen, die frühkindliche Bildung flächendeckend zu verbessern.“ Nach Meinung der AWO müssten dafür in Sachen Finanzierung mindestens die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz umgesetzt werden. Im aktuellen Gesetzentwurf gibt der Bund seine finanziellen Zusagen nur bis zum Jahr 2022. „Der Bund muss in die Pflicht und dauerhaft Gelder in die gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung investieren“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Aus Sicht der AWO erschwert der immer stärker werdende Fachkräftemangel die Situation zusätzlich. „Alle Gesetze nützen wenig, wenn der Erzieherberuf für junge Frauen und Männer nicht deutlich attraktiver wird“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Gerade im Bereich der Kleinkinderbetreuung klaffen gesellschaftlicher Anspruch und tatsächliche Rahmenbedingungen vielerorts weit auseinander. Die Anforderungen an die Fachkräfte sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. „Eine gute Kinderbetreuung ist ohne Kita-Fachpersonal nicht möglich, hier muss dringend gehandelt werden“, betont Wolfgang Stadler.

Quelle: PressemitteilungAWO Bundesverband e. V.vom 19.09.2018

DFV erneuert Forderung nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards für Kindertagesstätten

(Berlin). In dieser Woche soll im Bundeskabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz) diskutiert werden. Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, sich stärker für eine Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung einzusetzen.

Zugleich benennt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh einige erhebliche Mängel des vorliegenden Gesetzentwurfs: „Kindererziehung liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Eltern und nicht in der des Staates. Im vorgelegten Entwurf finden die Erstverantwortung von Eltern für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder und die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung keine Berücksichtigung.“ Der Verband bemängelt außerdem, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kindertagesstätten beinhaltet. Zudem reicht die Summe, die die Bundesregierung für die Kinderbetreuung auszugeben bereit ist, nicht annähernd aus, um eine bessere Qualität von Bildung und Erziehung zu schaffen.

„Grundsätzlich darf nicht, wie bisher, vom Wohnort abhängen, ob ein Kind gut oder schlecht betreut wird“, fordert Zeh unter Hinweis auf bestehende Unterschiede in der Betreuungsqualität zwischen einzelnen Kommunen und Bundesländern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt jedoch bundesweit einheitliche verbindliche Qualitätsstandards vermissen. „Wir erwarten in diesem Zusammenhang Nachbesserungen im Betreuungsschlüssel. Für Kinder von ein bis drei Jahren muss ein Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:4 verbindlich werden, für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt von mindestens 1:9“, so Zeh. Als zentrales vorschulisches Angebot muss der Kindergarten bundeseinheitlich kostenfrei sein. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verankerung der Gebührenfreiheit bzw. -entlastung für Kindertagesstätten ist aber keine Maßnahme zur Verbesserung der Betreuungsqualität, wie den Familien suggeriert werden soll.“

Für besonders problematisch hält es der Deutsche Familienverband, dass der Gesetzentwurf keine Unterstützung für Eltern vorsieht, die während der Elternzeit ihre unter dreijährigen Kinder selbst betreuen möchten. „Eltern sind laut Grundgesetz erstverantwortlich für die Erziehung ihrer Kinder. Sie wissen am besten, welche Betreuungsform ihrem Kind am besten entspricht“, sagt Zeh: „Eine echte Wahlfreiheit ist innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes nicht gegeben, so lange die staatliche Förderung ausschließlich in Betreuungseinrichtungen fließt.“ Der DFV fordert deshalb ein Betreuungsbudget in Höhe von mindestens 700 Euro monatlich, welches direkt an die Familien ausgereicht wird. Nur die Hinwendung von der objekt- zu einer subjektgeförderten Unterstützung der Kinderbetreuung im Rahmen der dreijährigen gesetzlichen Elternzeit macht Eltern frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Kleinkinder allein betreuen, in die Obhut einer Tagesmutter oder in die Kindertagesstätte geben oder eine Kombination aus diesen Möglichkeiten wählen.

Weitere Informationen: Stellungnahme des DFV zum KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 19.09.2018

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) im Namen des Leibniz-Forschungsverbunds Bildungspotenziale

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Leibniz-Forschungsverbund Bildungspotenziale, darunter das DIW Berlin und das IPN in Kiel, legen Positionspapier zur frühen Bildung vor – Vorschläge zur Qualitätsverbesserung von Kitas und Grundschulen und zur gezielten Förderung von Kindern

Eine höhere Kita-Qualität mit bundesweit einheitlichen Regelungen, weniger regionale Unterschiede bei den Kita-Gebühren, mehr Nachqualifizierung bei Quereinsteigerinnen und -einsteigern unter den Lehrkräften und eine breitere Förderung für Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund: Diese und weitere Empfehlungen geben Bildungsforscherinnen und -forscher des Forschungsverbunds „Bildungspotenziale“ der Leibniz-Gemeinschaft in einem umfangreichen Positionspapier für den Bereich der frühen Bildung, das vielfältige Maßnahmen vorsieht.

Das Positionspapier, das 22 Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Angebote in der frühen Bildung umfasst, zielt vor allem auf eine bessere Qualität der Betreuung und der Wissens- und Kompetenzvermittlung – wohlwissend, dass auch die Quantität im Moment in vielen Regionen in Deutschland ein Problem ist. Zehn der vorgestellten Maßnahmen betreffen den Bereich der Kindertageseinrichtungen und gehen dabei weit über das geplante „Gute-Kita-Gesetz“ hinaus, auf das sich die Bundesregierung vergangene Woche geeinigt hat. Auch der Grundschulbereich und die Familie als zentrale Akteure der frühen Bildung finden im Positionspapier des Forschungsverbunds Beachtung.

„Frühe Bildung ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern und deren Kompetenzen, für die mittelfristigen Bildungswege in der Schule und auch langfristig für das Erwerbsleben und damit sogar für die Altersversorgung – kurz gesagt also für das ganze Leben“, so C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Leider gibt es in Deutschland sowohl mit Blick auf die Quantität als auch auf die Qualität derzeit einen Flickenteppich, wodurch viele Potenziale verschenkt werden. Das von der Bundesregierung geplante Gute-Kita-Gesetz ist ein seit langem überfälliger Start, um dem entgegenzuwirken. Es reicht aber noch nicht aus.“

Olaf Köller, wissenschaftlicher Leiter des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN), ergänzt: „Gute frühkindliche Bildungsangebote stehen und fallen mit einer hohen Qualität der Einrichtungen und vor allem des Personals. Hier kommt es zum einen darauf an, frühpädagogische Berufe aufzuwerten, Erzieherinnen und Erzieher höher zu qualifizieren und besser zu entlohnen. Zum anderen sollten aber auch bundesweite Qualitätsregelungen definiert werden.“

So fordern die Forscherinnen und Forscher, die Bildungspläne im Kita-Bereich zumindest länderübergreifenden Mindestvorgaben zu unterstellen, außerdem sollte es einheitliche Instrumente zur Qualitätsmindestsicherung geben. Auch eine einheitliche Gebührenordnung und eine Verständigung darüber, was die notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen der frühpädagogischen Fachkräfte sein sollten, wären wünschenswert.

Engere Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen wäre hilfreich

Nach Ansicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dürften die Anstrengungen in der frühen Bildung aber nicht nach der Kita Halt machen. Auch im Grundschulbereich gebe es einiges zu tun, insbesondere bei der Ganztagsbetreuung, für die die Große Koalition noch in dieser Wahlperiode einen Rechtsanspruch einführen möchte. Auch hier komme es neben der Quantität maßgeblich auf die Qualität der Betreuung an, heißt es im Positionspapier. Zudem müsse die aktuelle Praxis, aufgrund des akuten Mangels an qualifizierten Lehrerkräften in Grundschulen Quer- und Seiteneinstiege zu ermöglichen, von intensiven Nachqualifikationen begleitet werden.

Nicht zuletzt sollten Kitas und Grundschulen enger miteinander kooperieren, um den Übergang für die Kinder besser zu gestalten, etwa mit Blick auf eine übergreifende Förderung sprachlicher Kompetenzen. Das gelte insbesondere auch für Kinder mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Diesen müsse zudem ein breiteres Förderangebot gemacht werden, das über das Erlernen der deutschen Sprache hinausgehe.

Im Leibniz-Forschungsverbund Bildungspotenziale haben sich mehr als 20 Institute der Leibniz-Gemeinschaft sowie weitere Bildungsforschungseinrichtungen zusammengeschlossen, um ihr multidisziplinäres Fachwissen zu vernetzen und auszubauen. Der Verbund will Potenziale von und für Bildung identifizieren sowie zu ihrer besseren Nutzung beitragen. Die Koordinationsstelle des Forschungsverbundes ist am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) angesiedelt (leibniz-bildungspotenziale@dipf.de).

Positionspapier zur frühen Bildung

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das angestrebte stärkere finanzielle Engagement des Bundes zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland, kritisiert das heute im Bundeskabinett beschlossene "Gute-Kita-Gesetz" aber als nicht zielführend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird das von Bundesfamilienministerin Giffey auf den Weg gebrachte Gesetz nicht den Erfordernissen gerecht, die Qualität in der Kindertagesbetreuung entscheidend weiterzuentwickeln und die Bedingungen in den Bundesländern anzugleichen. "Die nicht auf Dauer angelegte Unterstützung der Bundesländer durch den Bund birgt die Gefahr, dass die Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in den Ländern nicht langfristig und nachhaltig angelegt werden. Kritisch sieht das Deutsche Kinderhilfswerk insgesamt vor allem die fehlende Verbindlichkeit des Qualitätsausbaus in den Ländern, beispielsweise in Form von klar definierten Zielvereinbarungen mit dem Bund, an denen sich die Bundesländer orientieren müssen. In Kombination mit der unzureichenden Gesamtfinanzierung besteht die konkrete Gefahr, dass die angestrebte bundesweite Angleichung von Lebens- und Bildungsverhältnissen nicht erreicht werden kann", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich aus kinderrechtlicher Sicht zudem gewünscht, dass die Umsetzung der Kinderrechte und die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als eigenständige Qualitätsfaktoren für frühkindliche Tagesbetreuung stärker in den Mittelpunkt rücken. Denn damit könnten die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Krüger weiter.

Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.09.2018

SCHWERPUNKT III: Berufstätige Eltern

Heute wird der Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit im Bundestag beraten. Die SPD löst damit eines ihrer zentralen Versprechen aus dem Bundestagswahlkampf ein. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Wir brauchen eine moderne Arbeitswelt mit mehr Vereinbarkeit von Beruf, Familie und persönlicher Entwicklung.

„Ab 2019 erhalten Beschäftigte, die in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig sind, ein Recht darauf, ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren – mit der Sicherheit, anschließend wieder in ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurückkehren zu können. Dank der Brückenteilzeit brauchen sie dafür keine Begründung anzugeben: Wer eine Zeitlang kürzer treten will, sich den Kindern, der Weiterbildung oder dem Ehrenamt widmen möchte, kann das künftig in einem vorher mit dem Arbeitgeber vereinbarten Rahmen tun.

Das bedeutet mehr Zeitsouveränität und mehr Entwicklungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wer neben der Arbeit auch persönliche Ziele verfolgen kann, lebt gesünder und motivierter. Davon profitieren auch die Arbeitgeber. Mit der Brückenteilzeit reagieren wir auf die zunehmenden Anforderungen und Wünsche nach mehr Flexibilisierung bei gleichzeitiger Planbarkeit im Arbeitsleben.

Außerdem verbessern wir durch das Rückkehrrecht die finanzielle Situation der Beschäftigten, auch derjenigen, die derzeit in der Teilzeitfalle stecken. Die meisten davon sind Frauen, die nicht nur weniger, sondern oftmals viel zu wenig verdienen, um sich im Alter eine auskömmliche Rente leisten zu können. Der heute beratene Gesetzesentwurf trägt so auch zur Gleichstellung von Männern und Frauen bei.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.09.2018

„Wegen der Blockadehaltung insbesondere der CDU/CSU ist es für berufstätige Mütter nach wie vor praktisch unmöglich, der Teilzeitfalle zu entfliehen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Teilzeitbeschäftigung. Ferschl weiter:

„Auch mit der geplanten Brückenteilzeit von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bleiben fast drei Viertel aller betroffenen Mütter in der Teilzeitfalle kleben. Anstatt ein Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit für alle Beschäftigten umzusetzen, kuscht die Große Koalition vor den Arbeitgebern und verhindert damit selbstbestimmte Arbeitszeiten und Lebensentwürfe für Frauen.

DIE LINKE fordert statt Arbeitszeitausweitungen für alle und Miniverbesserungen für wenige ausgewählte Beschäftigte einen Rechtsanspruch für alle, um ihnen die Rückkehr in Vollzeit zu ermöglichen. Dazu fordern wir eine Reduzierung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden in der Woche. Zudem brauchen die Beschäftigten mehr Mitbestimmungsrechte, damit sie mehr Einfluss auf die eigene Arbeitszeitgestaltung haben. Nur so wird aus fremdbestimmter Zeitflexibilität eine selbstbestimmte Zeitsouveränität.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestagvom 14.09.2018

Anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern am 16. September möchte die AWO allen Müttern und Vätern ihre Anerkennung und ihren Dank aussprechen. In diesem Sinne erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Tagtäglich werden in Familien vielfältige Leistungen erbracht, die für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft grundlegend sind. Besonders gefordert sind Eltern, die jeden Tag ihre Familie mit einer Berufstätigkeit zu vereinbaren zu versuchen. Für alleinerziehende Berufstätige ist die Situation am schwierigsten. Sie verdienen nicht nur unseren Respekt, sondern benötigen gezielte Unterstützung.“

Ein Blick auf den Arbeitsumfang von Müttern zeigt, dass Alleinerziehende im Durchschnitt fünf Stunden pro Woche mehr arbeiten, als Mütter in Paarhaushalten. Trotzdem sind Familien Alleinerziehender – und das sind zu fast 90 Prozent die Mütter – von Armut besonders häufig und nachhaltig betroffen. „Was Alleinerziehende neben ihrer Erwerbstätigkeit alltäglich an Herausforderungen bewältigen, um auch für ihre Kinder da zu sein und deren Bedürfnisse berücksichtigen zu können, bedarf nicht nur unserer Anerkennung, sondern benötigt gezielte Unterstützung von Seiten der Politik“, betont Stadler. Die AWO fordert daher, die Situation der Alleinerziehenden deutlich stärker als bisher zu berücksichtigen und wirksame Maßnahmen z.B. im Steuerrecht und Sozialrecht zu ergreifen. Daneben braucht es Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die sich an den Lebensrealitäten der Familien und Bedürfnissen und Rechten der Kinder orientieren und nicht am Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt fordert die AWO eine Kindergrundsicherung, die auch den Kindern Alleinerziehender ein gutes Aufwachsen und faire Bildungs- und Teilhabechancen sichert.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.09.2018

Im Jahr 2017 waren 69 % der erwerbstätigen Mütter und 6 % der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern in Deutschland in Teilzeit tätig. Die Familienform der Elternteile spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern am 16. September weiter mitteilt, lag der Anteil bei alleinerziehenden Müttern bei 58 %. In einer Partnerschaft lebende Mütter waren wesentlich häufiger teilzeitbeschäftigt, nämlich zu 71 %. Im Vergleich dazu waren alleinerziehende Väter zu 12 % in Teilzeit tätig, in einer Partnerschaft lebende Väter zu 6 %.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.09.2018

SCHWERPUNKT IV: Wohnungspolitik

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das Baukindergeld ein Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum. Unsere Wohnraumoffensive ist ein Maßnahmenbündel für mehr Wohnungsbau und mehr Mietschutz. Unsere Ansage: Trendwende im Wohnungsbau jetzt.

„Mit der SPD wurde das Baukindergeld ermöglicht. Es ist ein wesentlicher Baustein, um gerade Menschen mit Kindern die Eigentumsbildung zu ermöglichen. Die eigene Wohnung schafft soziale Sicherheit und schützt vor Mieterhöhungen und Altersarmut. Das ist ein Bestandteil unserer Wohnraumoffensive für mehr bezahlbaren Wohnraum. Wir brauchen ein Maßnahmenbündel für mehr Wohnungsbau und mehr Mietschutz. Insbesondere in den Städten droht, dass steigende Mieten und explodierende Bodenpreise die Stadtmauern der Neuzeit werden. Unsere Antwort lautet: Trendwende jetzt. Wohnungen sind keine Geldanlage für Gewinne von Konzernen. Wohnungen sind ein Zuhause für Menschen und keine Ware wie jede andere. Mieterinnen und Mieter zählen zuerst, lautet die Devise.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.09.2018

Die Bundesregierung bekräftigt ihr Festhalten an der Mietpreisbremse. In der Antwort (19/4492) auf eine Kleine Anfrage (19/4174) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt sie Vorschläge aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zur Wohnungspolitik ab. "Insbesondere die Empfehlungen, die sogenannte ,Mietpreisbremse‘ ersatzlos zu streichen und den sozialen Wohnungsbau zurückzufahren, werden von der Bundesregierung nicht geteilt." Ungeachtet dessen sei das Gutachten wertvoll: Es sei gerade Sinn und Zweck einer unabhängigen wissenschaftlichen Beratung, dass auch solche Vorschläge gemacht werden, die nicht der aktuellen Politik der Bundesregierung entsprechen. Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören den Angaben zufolge derzeit 38 Mitglieder an. Die Gutachten würden grundsätzlich nicht zwischen den Ressorts abgestimmt, erklärt die Bundesregierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.717 vom 01.10.2018

Mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau, und zwar sofort – das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/4549). Der Trend des schrumpfenden Sozialwohnungsbestands müsse gestoppt werden, schreiben die Abgeordneten. Es gehe darum, Menschen zu entlasten und den sozialen Zusammenhalt wieder zu stärken. Die Bundesregierung wird neben dem Aufstocken der Mittel aufgefordert, eine neue Wohnungsgemeinnütigkeit auf den Weg zu bringen und die Mietpreisbremse anzuziehen. Weiter reichende Punkte beziehen sich auf die Modernisierung und den Umbau von Gebäuden, bessere Bedingungen für Genossenschaften und Anreize für Neubau. Auch Instrumente für attraktiven Wohnraum auf dem Land kommen zur Sprache.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.712 vom 27.09.2018

Der Bauausschuss will sich in einem Fachgespräch mit Möglichkeiten einer Neuausrichtung des sozialen Wohnungsbaus informieren. Die Abgeordneten beschlossen bei ihrer Sitzung am Mittwoch, für den Vormittag des 10. Oktober 2018 Experten zum Thema "Situation und Perspektiven des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland" einzuladen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.704 vom 26.09.2018

Nach aktuellem Stand wurde die Mietpreisbremse bisher in insgesamt 313 Kommunen eingeführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3945) zum Thema Bilanz von drei Jahren Mietpreisbremse. Darin heißt es, die Regelungen der Mietpreisbremse gälten unabhängig davon, ob in dem von der Landesregierung als angespanntem Wohnungsmarkt bestimmten Gebiet ein qualifizierter Mietspiegel besteht oder nicht. Neuer Wohnraum, der zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen könnte, werde durch die Mietpreisbremse nicht geschaffen. Sie diene dem sozialpolitischen Ziel, den Mietanstieg in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen, während Maßnahmen zur Schaffung weiteren Wohnraums noch keine ausreichende Wirkung entfalten können. Neben der Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens plane die Bundesregierung ein breites Maßnahmenpaket insbesondere mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für Wohnungsneubau weiter zu verbessern. Weiter schreibt die Bundesregierung, grundsätzlich flössen Neuvertragsmieten und damit auch die Mieten der vermieteten Neubauten der letzten vier Jahre in die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein. Es komme aber immer auf den Einzelfall an. Eine Bitte der Bundesländer nach einer Verlängerung der Mietpreisbremse liege bislang nicht vor.

Zur Frage nach der Wirksamkeit der Mietpreisbremse, heißt es, der Bundesregierung lägen bislang zwei von ihr in Auftrag gegebene Studien vor. Sie sei bestrebt, die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Mietpreisbremse bis Ende des Jahres 2018 zu evaluieren, umzusetzen. Ein entsprechender Auftrag sei an das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung vergeben worden. Vorerst gelte es die Ergebnisse dieser Evaluation abzuwarten. Der Antwort sind unter anderem Tabellen über die Entwicklung der Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen, zur Entwicklung der Neubautätigkeit von Wohnungen sowie zur Entwicklung der Wohnungsmieten von Neubauwohnungen beigefügt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.687 vom 24.09.2018

Um ein wohnungspolitisches Gutachten des wissenschaftlichen Beirats im Bundeswirtschaftsministerium geht es in einer Kleinen Anfrage (19/4174) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten erkundigen sich nach einer Bewertung der Ergebnisse. Vor allem interessieren sie sich für Interpretationen zu den Wohngeld-Aussagen und für Planungen zur künftigen Ausgestaltung der Fördermaßnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.662 vom 13.09.2018

Wohngeld, finanzielle Förderung von Sozialwohnungen und die Mietpreisbremse

– das sind die drei zentralen Instrumente, mit denen der deutsche Staat versucht, Wohnen auch für Menschen mit geringeren Einkommen bezahlbar zu machen. Derzeit erreicht keines die gesetzten Ziele vollständig, allerdings aus ganz unterschiedlichen Gründen, ergibt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie*. So ist die Förderung von Sozialwohnungen grundsätzlich wirksam, um eine bezahlbare Wohnraumversorgung zu erreichen, schließlich erhöht dieses Instrument direkt das Wohnraumangebot. Als problematisch sehen die Forscher die Befristungen der Förderprogramme an, weil sie dem Aufbau eines dauerhaft leistbaren Wohnungsbestandes entgegenstehen. Zudem ist das aktuelle Fördervolumen nach gut zwei Jahrzehnten Flaute im öffentlichen Wohnungsbau viel zu niedrig, zeigen die Studienautoren, Stadtsoziologen an der Humboldt-Universität zu Berlin. In den zehn größten deutschen Städten, in denen die Wohnungsnot besonders ausgeprägt ist, würde es beispielsweise beim aktuellen Förderumfang rund 185 Jahre dauern, um die aktuelle Lücke an günstigen Wohnungen zu schließen (detaillierte Ergebnisse unten). Die Mietpreisbremse wiederum ist bislang durch zahlreiche Ausnahmen und praktische Defizite in ihrer Wirkung beschränkt. Würde sie konsequent angewandt und kontrolliert, müssten Vermieter im Durchschnitt der 44 Großstädte mit Mietpreisbremse ihre Aufschläge bei Neuvermietung um 17 Prozent reduzieren. Damit könnte sie immerhin für viele Mittelschichthaushalte eine spürbare Entlastung bringen.

Am wenigsten soziale Wirkung attestieren die Wissenschaftler dem Wohngeld:

Es erreicht nur relativ wenige Haushalte, die zudem oft trotzdem noch eine prekär hohe Mietbelastungsquote aufweisen. Zudem hat es keine direkte dämpfende Wirkung auf die Mietentwicklung.

Die vollständige PM mit Tabellen finden Sie unter: https://www.boeckler.de/pdf/pm_fofoe_2018_09_18.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.09.2018, gekürzt

Am Freitag findet im Bundeskanzleramt der sogenannte „Wohngipfel“ statt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:„Wohnen ist ein Grundbedürfnis, doch in einer Wohnung zu leben, die den eigenen Bedürfnissen entspricht und zugleich bezahlbar ist, wird für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem kaum zu verwirklichenden Traum. Die AWO fordert vor allem drei Maßnahmen gegen die Wohnungsnot: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau.“* Zudem fordert Wolfgang Stadler, die zunehmende Wohnungsnot der Einrichtungen und Dienste sozialer Träger ernst zu nehmen: „Für ihre wichtige Arbeit benötigen soziale Dienstleister kostengünstige Räume und Gebäude, um ihre Einrichtungen unterzubringen und Dienste überhaupt ausüben zu können.“

Grundsätzlich kann das Thema Wohnen aus Sicht der AWO nicht betrachtet werden, ohne auch die angrenzenden Aspekte der Daseinsvorsorge zu berücksichtigen. „Die AWO fordert deshalb Energie- und Wasserpreise sozial auszugestalten, da diese unmittelbar an bezahlbares Wohnen anknüpfen. Außerdem müssen auch soziale Leistungen, wie das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft und Heizung regelmäßig an die Lebensrealität der Menschen angepasst werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

In ihrem Positionspapier „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ spricht sich die AWO auch für eine kritische Betrachtung des Mietspiegels aus. Demnach müsste die Geltungsdauer des Mietspiegels von derzeit zwei Jahren verlängert werden, damit in diesen kurzen Betrachtungszeitraum Neuvermieten nicht mehr so stark zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter hineinwirken. Zudem fordert die AWO die öffentlichen Investitionen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu stärken und den Rückgang des Angebots an Sozialwohnungen zu stoppen. Ebenso sollte die Bodenspekulation eingedämmt werden. Derzeit schlagen sich Spekulationsgewinne in Bau- und Mietpreisen nieder, was zu großen sozialen Problemen führt und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft.

*AWO Positionspapier „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware “, Juni 2018

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 20.09.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat heute ihre Arbeit aufgenommen. Unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, sowie dem Co-Vorsitz der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, und der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner traf sich die Kommission zur konstituierenden Sitzung. Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nahm an der Auftaktsitzung teil.

Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte: „Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird das Herzstück einer neuen Heimatpolitik sein. Sie wird nach Wegen suchen, sowohl die Infrastruktur als auch das Wohlbefinden der Menschen vor Ort zu verbessern. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gemeinsam gelingen wird. Wir werden das Land neu vermessen und einen tragfähigen Maßstab für den Begriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse definieren. Richtschnur sollte dabei eine echte Chance für jeden einzelnen auf Wohlstand, Zugang zu Bildung, Wohnen, Arbeit, Sport und Infrastruktur sein – egal, ob er in Gelsenkirchen, Prenzlau oder Hamburg wohnt.“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Deutschland ist vielfältig und das ist gut. Aber wenn aus regionalen Unterschieden schwerwiegende Nachteile werden, müssen wir etwas dagegen tun. In manchen Städten finden Familien keine bezahlbare Wohnung mehr, woanders müssen junge Leute wegziehen, weil sie keine Perspektive für sich sehen. Unser Land driftet auseinander, wenn es Regionen gibt, in denen der Arzt unerreichbar scheint, auch noch die letzte Gaststätte schließt oder der Beitrag für einen Kitaplatz sich um mehrere hundert Euro unterscheidet. Aufgabe der Kommission wird sein, praktische Vorschläge zu machen, wie wir Daseinsvorsorge überall im Land – in Ost und West – sicherstellen können: in der Gesundheitsversorgung, der Bildung, der Altenhilfe und Pflege, bei der Kinderbetreuung, der Jugendarbeit und der Engagementförderung. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind eine nationale Zukunftsaufgabe für ein modernes und erfolgreiches Deutschland.“

Mit dem Start der Kommission, werden nun sechs Facharbeitsgruppen mit ihrer Arbeit beginnen und sich mit folgenden Themen beschäftigen:

1.„Kommunale Altschulden“

2.„Wirtschaft und Innovation“

3.„Raumordnung und Statistik“

4.„Technische Infrastruktur“

5.„Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit“

6. „Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft“

Die ersten Arbeitsgruppen kamen bereits heute zu einer ersten Arbeitssitzung zusammen. Die Kommission wird bis Juli 2019 einen Bericht mit konkreten Vorschlägen vorlegen.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2018, gekürzt

Bund-Länder AG eröffnet Dialog und diskutiert über Rechtsanspruch

Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder höchste Priorität. Bis zum Jahr 2025 soll ein solches Angebot Eltern und Kindern durch einen Rechtsanspruch garantiert werden. Für Investitionen in den Ganztagsausbau stellt der Bund in dieser Legislaturperiode zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Um die notwendigen rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umsetzungsschritte für dieses Vorhaben zu definieren und sich über das weitere Vorgehen zu verständigen, haben sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung heute mit Vertretern der Länder und Kommunen in Berlin getroffen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: “Wenn aus dem Kita-Kind ein Erstklässler wird, dann bekommen viele Eltern ein Betreuungsproblem: Dann nämlich, wenn das Kind schon mittags vor der Tür steht, weil die Grundschule nach dem Unterricht keine Nachmittagsbetreuung anbietet. Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts müssen rund 330.000 Plätze in Horten und Ganztagsschulen neu geschaffen werden. Die fehlenden Plätze erschweren vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb muss der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung der nächste Schritt sein, um eine gute Betreuung von Kindern sicherzustellen. Das hilft den Eltern, verbessert aber zugleich auch die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hält fest: „Im Ganztagsausbau in der Grundschule und im Hort wollen wir Schülerinnen und Schüler besser fördern und ihnen mehr Chancen eröffnen. Wichtig dabei ist, das zeigt auch unsere Forschung, dass gute Ganztagsangebote einen Bildungs- und Qualitätsanspruch erfüllen müssen.“

Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren von Schleswig-Holstein und amtierender Vorsitzender der Jugend- und Familienministerkonferenz: „Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung die Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter in schulischen und außerschulischen Angeboten ausbauen und unterstützen will. Wichtig ist allerdings, dass bei der Umsetzung des Rechtsanspruches die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die bereits bestehenden Angebote von Jugendhilfe und Schule und die vorhandenen Qualitätsstandards in den Ländern berücksichtigt werden.“

Helmut Holter, Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport: „Die heute angestoßene Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines verlässlichen Betreuungssystems. Ganztagsschulen bieten das Potential, Schülerinnen und Schüler über die reguläre Unterrichtszeit hinaus individualisiert zu fördern. Allerdings muss aus Ländersicht auch die Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten eines solchen Vorhabens geklärt werden.“

Angesichts des gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Vorhabens sind sich alle Beteiligten darin einig, gemeinsam an einer guten Lösung zu arbeiten. Aus diesem Grund werden sowohl die Kultus- als auch die Jugendressorts, ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an eng eingebunden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.09.2018

Morgen startet Arbeitsgruppe „Ausbildung und Qualifizierung“ in der Konzertierten Aktion Pflege

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat heute (Donnerstag) die Berliner Einrichtung „Pro Seniore Residenz Wasserstadt“ besucht. Im Gespräch mit Auszubildenden ging es um Zukunftsperspektiven in der Pflege und die Vorbereitungen auf die neue Pflegeausbildung, die ab 2020 starten soll. Begleitet wurde die Ministerin von einem Beratungsteam des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA). Die Teams des BaFzA bereiten die Umsetzung der Pflegeausbildung vor Ort vor. Zum Beispiel helfen Sie den Schulen die neuen Ausbildungsabläufe zu gestalten.

„Wer Pflegebedürftige versorgt, übernimmt Verantwortung für das Leben und Wohlergehen anderer Menschen. Das macht nicht jede und jeder, und das können auch nicht alle“, betonte Bundesfamilienministerin Giffey: „Wenn wir hierfür mehr junge Menschen gewinnen wollen, dann müssen wir die Pflegeberufe attraktiver machen: durch bessere Rahmenbedingungen, bessere Ausbildungsbedingungen und durch eine bessere Bezahlung. Einen großen Schritt haben wir schon mit der neuen Pflegeausbildung geschafft. Ab 2020 wird es überall eine Ausbildungsvergütung geben. Das Schulgeld wird abgeschafft und der Weg in ein Pflegestudium eröffnet. Jetzt sind wir in der konkreten Vorbereitung, damit es 2020 wirklich losgehen kann.“

Im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ nimmt morgen (Freitag) die Arbeitsgruppe 1 „Ausbildung und Qualifizierung“ ihre Arbeit auf. Den Vorsitz hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir werden in der Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen entwickeln, um Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen für die neuen Pflegeausbildungen fit zu machen. Bis Ende des Jahres sollen die ersten Vorschläge ausgearbeitet sein, die 2019 in die Umsetzung gehen sollen. Denn die neuen Pflegeausbildungen starten 2020.“

Mit der „Konzertierten Aktion Pflege“ will Bundesfamilienministerin Giffey zusammen mit Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesarbeitsminister Heil die Situation in der Pflege verbessern. Es geht darum, alle zusammenzubringen, die Verantwortung tragen für die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsmarkt und die Entlohnung.

Die Reform der neuen Pflegeausbildungen legt einen Grundstein für die Aufwertung des Berufsbilds. Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt – mit einem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“.

In der neuen Ausbildung wird eine übergreifende pflegerische Kompetenz für Menschen jeden Alters vermittelt, ob in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Pflege. Denn Pflegefachkräfte müssen in jedem Berufsfeld zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen. So müssen sich in Krankenhäusern Pflegerinnen und Pfleger beispielsweise zunehmend auch um demente Patienten kümmern.

Auszubildende haben jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.pflegeausbildung.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.09.2018

Franziska Giffey startet Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen – Hilfen für betroffene Frauen werden ausgebaut

Der „Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Arbeit aufgenommen. Er ist ein wichtiger Baustein des von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“. Ziel der Zusammenarbeit ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Bei Gewalt gegen Frauen, insbesondere häuslicher Gewalt handelt es sich auch in der heutigen Gesellschaft nicht um Einzelfälle: In Deutschland wird jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Im Jahr 2016 wurden fast 110.000 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Delikten – darunter Mord, Totschlag, Körper-verletzung, Bedrohung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung durch ihre Partner oder Ex-Partner. Und das sind nur die Taten, die bei der Polizei angezeigt wurden. Diesen Frauen müssen wir helfen, der Gewalt zu entkommen. Es geht darum, dass wir für die betroffenen Frauen konkret etwas verbessern und Hilfestrukturen vor Ort stärken, die langfristig tragen. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten.“

Neben dem Bund sind am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen auch alle 16 Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände vertreten.

Die Bremer Frauensenatorin und amtierende Vorsitzende der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Anja Stahmann, erklärte: „Für viel zu viele Frauen ist die häusliche Umgebung alles andere als ein sicherer Ort. Der Anspruch auf Schutz vor Gewalt darf aber an der Haustür nicht enden. Die Versorgung mit Frauenhäusern ist zudem nicht in allen Regionen der Bundesrepublik gleichermaßen gesichert, und die Finanzierung der Aufenthalte nicht für alle Frauen geklärt. Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss also dringend weiter ausgebaut werden.“

Für die kommunalen Spitzenverbände unterstrich Bürgermeisterin Sonja Leidemann aus Witten, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung des Deutschen Städtetages: „In Not geratene Frauen brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe und einen direkten Ansprechpartner vor Ort. Beispielsweise geht es darum, die Anzahl der vorhandenen Frauenhäuser und die zur Verfügung stehenden Plätze deutlich zu erhöhen. Um flächendeckend Hilfsangebote bereitzustellen für von Gewalt betroffene Frauen, müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Dafür ist der Runde Tisch ein guter Anfang.“

Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen: mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen.

Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht derzeit 5,1 Millionen Euro dafür vor. Im Jahr 2020 sollen 30 Millionen Euro durch den Bund dafür zur Verfügung gestellt werden.

Dass ein Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen einberufen wird, ist im Koalitionsvertrag verankert. Zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Zu erarbeiten sind außerdem die Eckpunkte für das Bundesförderprogramm und die Prüfung weitergehender bundesgesetzlicher Lösungen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen im Notfall, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung.

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.09.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des BMFSFJ im Bundestag vor

Die Bundesregierung bringt in dieser Woche den Haushaltsentwurf 2019 in die parlamentarischen Beratungen ein. 10,3 Milliarden Euro stehen dem Bundesfamilienministerium demnach 2019 zur Verfügung – das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 79 Millionen Euro. Mittel, die gut investiert werden: zum Beispiel in die gute Betreuung und frühe Förderung unserer Kinder, für die Verbesserung des Kinderzuschlags, für Demokratie und Engagement und für Maßnahmen gegen Gewalt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Ereignisse in Chemnitz haben uns noch einmal gezeigt, wie wichtig es ist, hinzuschauen, was vor Ort passiert und darauf zu reagieren, was vor Ort gebraucht wird. Hingehen, zuhören und dann auch handeln – das ist jetzt notwendig. Wir tun das mit dem Haushalt für 2019. Damit es jedes Kind packt. Damit Familien unterstützt werden. Damit Menschen vor Gewalt geschützt sind. Und damit die, die sich um das Zusammenleben und die Demokratie kümmern, den Staat und das ganze Land im Rücken haben.“

Demokratie und Engagement

Der Schutz unserer Demokratie und die Unterstützung der Menschen, die sich vor Ort engagieren, sind Daueraufgaben. Daher müssen Maßnahmen wie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf Dauer gesichert werden. Außerdem ist ein Ausbau der Freiwilligendienste notwendig, um dem Engagement in Deutschland einen stabileren Rahmen zu geben.

Im Haushaltsentwurf 2019 sind zudem 32,5 Millionen Euro für die Gründung einer Engagementstiftung vorgesehen. Sie wird Engagement ganz praktisch unterstützen: zum Beispiel in ländlichen Regionen, an Orten die wenig ehrenamtliche Strukturen haben oder im Umgang mit der Digitalisierung.

Gute Kinderbetreuung und frühe Förderung

Damit es jedes Kind packt, ist frühkindliche Bildung die langfristig wichtige und nötige Investition. Nach vier Jahren Dialogprozess mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Trägern wird der Gesetzentwurf für das Gute-Kita-Gesetz in Kürze dem Bundeskabinett vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist, die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln. Langfristig soll das Gesetz auch einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern in Deutschland leisten. Ab 2019 sollen die Mittel im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung an die Länder fließen, in 2019 werden es bereits 500 Millionen Euro sein.

Flankiert werden soll das Gute-Kita-Gesetz durch die Fachkräfteoffensive, für die wir im Haushalt 2019 einen ersten Betrag von 30 Millionen Euro eingestellt haben. Im Jahr 2020 wollen wir 60 Millionen Euro dafür zur Verfügung stellen. Denn wir müssen mehr Menschen für den Erzieherberuf gewinnen und die Ausbildungsbedingungen verbessern. Hier wird der Bund die Länder zusätzlich zum Gute Kita Gesetz unterstützen. Auch der Ausbau des Platzangebots wird fortgesetzt: Für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau stehen im Jahr 2019 planmäßig insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Kinderzuschlag

Genauso wichtig wie die frühkindliche Bildung ist es, Kinderarmut direkt anzugehen. Eine wichtige Rolle kommt hierbei dem Kinderzuschlag zu, den wir im nächsten Jahr nicht nur erhöhen, sondern einfacher und attraktiver gestalten werden. Im Haushalt 2019 sind 575 Millionen Euro und damit 185 Millionen Euro mehr als in 2018 vorgesehen. Mit dem neuen Kinderzuschlag, dem höheren Kindergeld sowie mit den verbesserten Leistungen für Bildung und Teilhabe bringen wir für 2019 ein ganzes Paket gegen Kinderarmut auf den Weg.

Maßnahmen gegen Gewalt in der Schule

Zur Prävention gegen Gewalt hat das BMFSFJ in diesem Sommer die ersten Anti-Mobbing-Profis an die Schulen geschickt. Insgesamt werden 170 von ihnen die Arbeit aufnehmen, und das Programm geht auch 2019 weiter.

Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen

Viele Frauen, die Gewalt erleben, finden Schutz in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen. Aber es gibt Lücken und große regionale Unterschiede im Hilfesystem. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen werden wir Frauen und ihre Kinder stärken. 5,1 Millionen Euro sieht der Haushaltsentwurf 2019 hierfür vor. Das Programm wird auch 2020 fortgesetzt. Ab dann sollen 30 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung gestellt werden. In der nächsten Woche, über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses, kommen Bund, Länder und Kommunen zum ersten Mal zu einem Runden Tisch zusammen, um gemeinsam die Initiative gegen Gewalt an Frauen zu ergreifen.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Größter Einzelposten im Haushalt des Familienministeriums bleiben das Elterngeld und ElterngeldPlus. Beide Leistungen kommen bei den Familien gut an – gerade auch bei den Vätern. Heute geht bereits jeder dritte Vater in Elternzeit (34 Prozent) – in einigen Regionen sind es bis zu 57 Prozent. Immer mehr Väter entscheiden sich für eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. Der Ansatz für das Elterngeld steigt deshalb gegenüber 2018 um 190 Millionen Euro auf insgesamt 6,86 Milliarden Euro.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Mobbing und Belästigung in Social Media | Plattformbetreiber müssen besser vorsorgen | Jahresbericht von jugendschutz.net vorgestellt

Kinder und Jugendliche werden in Social Media Tag für Tag mit Beleidigungen und Belästigungen konfrontiert – und benötigen besseren Schutz. Das macht der heute vorgestellte Jahresbericht von jugendschutz.net deutlich.

Über 100.000 Angebote überprüfte jugendschutz.net 2017 auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz und stellte 7.513 Verstöße fest. Zwar konnte in 80 % aller Verstoßfälle eine schnelle Löschung erreicht werden, gleichzeitig geht aus dem Bericht hervor, dass die Plattformen bislang zu wenig Vorsorge ergreifen.

"Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Teilhabe – auch in den sozialen Medien", betont Staatssekretärin Juliane Seifert (BMFSFJ). Wer eine App anbiete, die bei einer jungen Zielgruppe beliebt ist, müsse auch sichere Nutzungsmöglichkeiten gewährleisten. "Um Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen, werden wir die gesetzlichen Schutzregelungen modernisieren und Anbieter dazu verpflichten, die Prävention zu verbessern", so die Staatssekretärin.

"Es reicht nicht aus, dass Anbieter wie Tik Tok oder Instagram nur auf Hinweise reagieren", erklärt Friedemann Schindler, Leiter von jugendschutz.net. "Wenn bereits 8-Jährige in den Diensten unterwegs sind, sind sichere Voreinstellungen ein Muss."

"Das Social Web ist fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Im Zeitalter von Smartphones und Social Media müssen Eltern besser dabei unterstützt werden, die Eignung einer App für das Alter ihres Kindes einschätzen zu können", unterstreicht die rheinland-pfälzische Jugendstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder. "Es kann nicht sein, dass das Risiko, beschimpft und belästigt zu werden, bei der Altersangabe von Apps keine Rolle spielt."

"Die bestehenden Schutzprogramme sind im Social Web nahezu wirkungslos – ausgerechnet dort, wo Kinder und Jugendliche online überwiegend unterwegs sind ", konstatiert Dr. Wolfgang Kreißig, der Vorsitzende der KJM. Angesichts der Fülle an Verstößen und Übergriffen seien funktionierende technische Mechanismen ein wichtiger Bestandteil zeitgemäßen Jugendschutzes. "Wir setzen dafür die Standards und werden Lösungen fördern, die auch ‚Künstliche Intelligenz‘ einbeziehen."

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht unter http://jugendschutz.net/pdf/bericht2017.pdf zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Seit heute (13. September) ist das Digitale Deutsche Frauenarchiv online. Erstmals macht es zahlreiche Exponate zur deutschen Frauenbewegung online zugänglich. Dr. Franziska Giffey hat das Portal in Berlin eingeweiht.

Anlässlich des hundertjährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts ist heute ein in Europa einzigartiges Projekt online gegangen: das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF). Erstmals bündelt das Online-Archiv umfangreiches Wissen zur deutschen Frauenbewegung.

Während eines Festaktes in der Humboldt-Universität zu Berlin hat Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey das Portal eingeweiht:

"Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht erstritten – doch auch heute ist die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht. Wir alle zusammen müssen immer wieder und weiter für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen kämpfen, so wie es in der Vergangenheit schon viele Frauen getan haben. Im Digitalen Deutschen Frauenarchiv wird die Geschichte der deutschen Frauenbewegung digitalisiert und für alle Interessierten verfügbar gemacht. Hier können wir sehen, nachvollziehen, uns inspirieren lassen, was die Frauen in den vergangenen Jahrzehnten für uns alle erkämpft haben. Und wir sind noch lange nicht fertig. Frauen können alles. Wo die Rahmenbedingungen dafür noch nicht stimmen, müssen wir dafür streiten."

Frauengeschichte online bewahren

Digitalisiert wurden ausgewählte Bestände von rund 40 Einrichtungen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Italien, die alle dem Dachverband deutschsprachiger Lesben-/Frauenarchive, -bibliotheken und -dokumentationsstellen (i.d.a.) angehören. Dazu gehören Bücher und Zeitschriften, zum Teil unveröffentlichte Originaldokumente wie Briefe, Fotos oder Tonaufnahmen, aber auch Stücke aus privaten Nachlässen von feministischen Wegbereiterinnen. Sie alle machen die vielfältigen Perspektiven der Frauenbewegung erfahrbar.

Bewahrt und aufgearbeitet wurden die Dokumente bislang analog – jetzt sichert das DDF die Bestände des i.d.a.-Dachverbands dauerhaft auch digital. Das Online-Archiv ist verlässliche Quelle für Bildungs-, Forschungs- und Medienarbeit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellungspolitik, etwa indem es Akteurinnen der Frauenbewegung in Verbindung setzt, historische Zusammenhänge erläutert und ihre politische Bedeutung – auch für die Gegenwart – aufzeigt.

Der Auf- und Ausbau des DDF wird vom Bundesfrauenministerium gefördert. Er setzt das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel um, Frauengeschichte in einem zentralen Archiv zu bewahren und wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Kampagne zu 100 Jahren Frauenwahlrecht

Der Onlinegang des Digitalen Deutschen Frauenarchivs ist Teil der Jubiläumskampagne 100 Jahre Frauenwahlrecht des Bundesfrauenministeriums und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF).

Die Kampagne wird von 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es regelmäßige Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet auf der Webseite.

Die Materialien können kostenfrei genutzt werden www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2019 erneut über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Wir kümmern uns um Familien in Deutschland – durch ein höheres Kindergeld, steuerliche Entlastungen, das Baukindergeld, höhere Sozialleistungen und niedrigere Betreuungskosten.

„Es ist gut und richtig, dass der Haushalt des Familienministeriums Jahr für Jahr wächst. Der Erfolg des Elterngelds und des ElterngeldPlus zeigt, wie wichtig es Müttern und immer mehr Vätern ist, für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses zahlt sich weiter aus, auch hier sieht der Entwurf mehr Gelder vor. Mit dem Gute-Kita-Gesetz übernimmt der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich ab dem kommenden Jahr Verantwortung bei der Verbesserung der Kita-Qualität. 3,5 Milliarden Euro werden wir bis 2021 investieren in Gebührenbefreiung, ordentliche Betreuungsschlüssel und Sprachförderung.

Frauen, die Gewalt erleiden müssen, wollen wir noch besser helfen. Wir unterstützen den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen mit 5,1 Millionen Euro im kommenden Jahr.

Das Engagement für unsere Demokratie und ein solidarisches Miteinander fördern wir weiter konsequent mit Bundesprogrammen und Initiativen: Demokratie leben!, Menschen stärken Menschen, Projekten der Jugendmigrationsdienste, den Freiwilligendiensten und vielem mehr. Alles das hilft, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern. Wir unterstützen den Vorschlag unserer Familienministerin Franziska Giffey, diese Programme nicht nur im jährlichen Haushaltsgesetz zu verankern, sondern ein eigenes Gesetz zur Förderung der Demokratie zu erarbeiten, das dem Stellenwert dieser Aufgabe gerecht wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.09.2018

Zum Beschluss des Bundeskabinetts, die Regelsätze bei Hartz IV zum Jahresbeginn 2019 um acht Euro anzuheben, erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Erhöhung der Regelsätze für Alleinstehende um acht Euro und bei Teenagern um sechs Euro ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Regelsätze würden deutlich höher liegen, würde die Bundesregierung nicht bei der Regelsatzberechnung tricksen. Sie berücksichtigt nur die 15 Prozent der untersten Einkommen, ignoriert verdeckte Armut und rechnet alltägliche Bedarfe aus der Berechnung heraus. So entsteht ein Regelsatz, der nicht armutsfest ist.

Hartz IV sichert vielleicht das Überleben, aber Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist kaum möglich. Angesichts krasser Bedarfsunterdeckungen für Menschen im Grundsicherungsbezug und grundsätzlicher methodischer Mängel bei der Regelsatzermittlung ist mehr notwendig, als die jährliche Anpassung der Regelsätze an die Lohn- und Preisentwicklung.

Die Regelsätze müssen endlich sachgerecht und auf Grundlage aussagekräftiger Zahlen berechnet werden. Außerdem müssen die Sanktionen abgeschafft werden, die derzeit dafür sorgen, dass das rechtlich garantierte Existenzminimum noch gekürzt werden darf. Wir fordern eine sanktionsfreie Garantiesicherung, die das Existenzminimum verlässlich und in ausreichender Höhe absichert und die Teilhabe von allen tatsächlich sicherstellt. Um Kinderarmut gezielt zu verhindern, fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Bedarfe von allen Kindern deckt und die automatisch und unbürokratisch ausgezahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.09.2018

Der Bundesrat möchte, dass es junge Eltern bei der Beantragung von Eltern- und Kindergeld leichter haben: ELFE. So heißt das Projekt, für das er sich mit einer am 21. September 2018 gefassten Entschließung einsetzt. Das Kürzel steht für "Einfach Leistungen für Eltern".

Eine Unterschrift würde reichen

Mit ELFE könnten Eltern die Geburtsurkunde für ihr Neugeborenes zukünftig zugeschickt sowie Kinder- und Elterngeld ausgezahlt bekommen, ohne dass sie dafür Behörden aufsuchen und verschiedene Anträge stellen müssen. Allein mit ihrer Unterschrift in der Geburtsklinik würden die erforderlichen Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt werden.

In Bremen bereits erfolgreich getestet

In Bremen lief zu dem beim IT-Planungsrat angesiedelten Projekt eine Machbarkeitsstudie, bei der geprüft wurde, ob die technischen Voraussetzungen für dieses digitalisierte Antragsverfahren bereits gegeben sind. Das Ergebnis war positiv. Damit Steuerbehörden, Kindergeldstellen und Standesämter mit Einwilligung der Eltern die erforderlichen Daten untereinander austauschen und die Auszahlung von Kinder- und Elterngeld veranlassen können, braucht es allerdings noch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

Technisch schon machbar, juristisch noch nicht

Mit ihrer Entschließung möchten die Länder erreichen, dass die Bundesregierung insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen schafft und entsprechende Gesetzesvorschläge zur bundesweiten Einführung des Projektes unterbreitet.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 21.09.2018

mehr in Bundesratkompakt

Quelle: 970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018

Die aus ihrer Sicht auftretenden Probleme bei der Umsetzung der Ehe für alle thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4433). So wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob innerhalb der Bundesregierung weiterhin Meinungen vertreten werden, das am 28. Juli 2017 verabschiedete Gesetz zur Eheöffnung sei für verfassungswidrig zu erklären. Weitere Fragen betreffen eine angebliche Blockade der rückwirkenden Gleichstellung im Einkommen- und Grunderwerbsteuerrecht durch das SPD-geführte Finanzministerium sowie aus Sicht der Fragesteller im Abstammungs- und Familienrecht notwendige gesetzliche Anpassungen zur vollständigen Gleichstellung. So fragen sie, was die Bundesregierung in Bezug auf die noch immer fehlende Angleichung im Abstammungsrecht plant, damit jedes Kind, das in eine gleichgeschlechtliche Ehe von zwei Lesben hineingeboren wird, von Anfang an die Absicherung durch zwei rechtliche Elternteile erhält.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.699 vom 26.09.2018

Mit dem 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in eine Kleinen Anfrage (19/4303). Familien könnten über diese Förderung die Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten oder Schulmaterialien geltend machen. Allerdings sei das Antragsverfahren bürokratisch und mit hohen Hürden verbunden.

Die Abgeordneten wollen nun Bilanz ziehen und fragen die Bundesregierung unter anderem danach, wie viele Kinder und Jugendliche Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben und in wie vielen Fällen die Angebote trotz eines Anspruchs nicht wahrgenommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.677 vom 19.09.2018

Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) waren 2016 rund 100.000 Frauen in Deutschland wohnungslos. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4158) auf eine Kleine Anfrage (19/3888) der Fraktion Die Linke. Die Regierung betont darin, selber über keine Daten und hinreichenden Erkenntnisse über die geschlechtsspezifischen Formen der Wohnungslosigkeit zu verfügen. Sie habe aber den Bedarf erkannt, "Wohnungslosigkeit in Gänze besser zu erforschen, und berücksichtigt dabei auch geschlechtsspezifische Aspekte". Deshalb fördere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit September 2017 ein entsprechendes Forschungsprojekt, das im Frühjahr 2019 seine Ergebnisse vorstellen soll, so die Regierung weiter. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen sind demnach bisher nicht geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.659 vom 12.09.2018

Die im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erschienene "Bildungsgipfel-Bilanz" des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm stellt klar: "Die vermeintliche "Bildungsrepublik Deutschland" bleibt ein sozial gespaltenes Land. Die soziale Schieflage bleibt die Achillesferse unseres Bildungssystems", zitieren Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Kleine Anfrage (19/4078) die Bilanz. Die Zahl der jungen Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss bleibe bedrückend hoch. Auch bei der Weiterbildung und im Studium öffne sich die Schere zwischen Gewinnern und Verlierern. Es gebe zudem Anlass zur Sorge, dass gerade seit 2015 wieder Verschlechterungen bei den Zahlen der jungen Menschen ohne Schulabschluss, bei der Versorgung mit Krippenplätzen und bei der Bildungsfinanzierung zu verzeichnen seien.

Die Grünen fragen, in wieweit die auf dem Bildungsgipfel 2008 beschlossenen Bildungsstandards- und Ziele erreicht worden seien und wollen gerne wissen, inwiefern die gemeinsamen Bildungsstandards nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Zweck, mehr Vergleichbarkeit zwischen den Ländern und mehr Qualität in der Schulbildung zu schaffen erreicht worden sind. Zudem interessiert die Grünen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Tatsache zieht, dass laut Bildungsfinanzbericht 2017 des Statistischen Bundesamts Bund, Länder und Kommunen zwar mehr Geld in die Bildung investieren, gemessen an der Wirtschaftskraft Deutschlands der Anteil der Ausgaben allerdings stetig sinke. 2010 seien noch 6,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung investiert worden, 2014 seien es nur noch 6,6 Prozent und 2015 gar nur noch 6,4 Prozent gewesen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.657 vom 12.09.2018

DIW-Studie zeigt: Arbeitszeitpräferenzen hängen vom Beschäftigtenstatus ab, nicht vom Geschlecht – Paare würden Arbeitszeiten gerne symmetrischer verteilen – Restriktionen bei der Verwirklichung der Wünsche sind größer in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, für gering Qualifizierte, ausländische und ostdeutsche Beschäftigte sowie bei unzureichender Kinderbetreuung.

Viele Teilzeitbeschäftigte würden gerne mehr arbeiten, viele Vollzeitbeschäftigte lieber weniger. Paare wünschen zunehmend, ihre Arbeitszeiten gleichmäßiger aufzuteilen. Die tatsächlichen Arbeitszeitmuster sind aber seit 30 Jahren erstaunlich stabil. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die DIW-ÖkonomInnen haben auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) untersucht, inwieweit Wunsch und Wirklichkeit bei den Arbeitszeiten auseinanderklaffen, aber auch, welche Restriktionen der Verwirklichung von Arbeitszeitwünschen im Wege stehen.

„Die Tatsache, dass die meisten Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, verführt zu der Annahme, dass Frauen grundsätzlich gerne mehr arbeiten würden. Offensichtlich ist aber der Beschäftigungsstatus und nicht das Geschlecht ausschlaggebend“, fasst Studienautor Kai-Uwe Müller die Ergebnisse zusammen. Tatsächlich zeigt die Studie, dass sich in vergleichbaren Arbeitssituationen die Wünsche von Männern und Frauen nur geringfügig unterscheiden: Vollzeitbeschäftigte Frauen würden ebenso wie Männer ihre Arbeitszeit lieber reduzieren und Männer in Teilzeitjobs ebenso wie Frauen gerne aufstocken.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Studie im DIW Wochenbericht 38/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 19.09.2018

Studie auf Basis von SOEP-Daten untersucht Kita-Nutzungsquoten nach verschiedenen Merkmalen eines Haushalts – unter anderem haben Migrationshintergrund und Erwerbstätigkeit der Eltern einen großen Einfluss – Politik sollte mehr Maßnahmen ergreifen, damit Kinder aus allen Familien vom Kita-Ausbau profitieren

Obwohl das Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) für Kinder unter drei Jahren in den vergangenen zehn Jahren massiv ausgebaut wurde und es seit 2013 für jedes Kind ab dem zweiten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt, hängt der Kita-Besuch nach wie vor stark vom Elternhaus ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Demnach spielen der sozioökonomische Hintergrund eines Haushalts – also beispielsweise die Bildung der Mutter, die Erwerbstätigkeit der Eltern und das Armutsrisiko – sowie der Migrationshintergrund der Eltern nach wie vor eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ob und in welchem Umfang ein Kind in einer Kita betreut wird. „Mit dem Kita-Ausbau und der Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr war teilweise auch die Hoffnung verbunden, dass sich Nutzungsunterschiede nach dem Familienhintergrund reduzieren“, erklärt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. „Diese Hoffnung hat sich bisher jedoch nicht erfüllt.“

Die vollständige PM finden Sie hier.

Studie im DIW Wochenbericht 38/2018

Interview mit C. Katharina Spieß: "Die Politik ist gefragt, damit alle Haushalte vom Kita-Ausbau und Rechtsanspruch profitieren können" (Print und Podcast)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 19.09.2018

DIW-Studie untersucht auf Umfragebasis, als wie gerecht Erwerbseinkommen in Deutschland wahrgenommen werden – Dass Einkommen ungleich verteilt ist, wird grundsätzlich akzeptiert – Überwältigende Mehrheit der Befragten nimmt aber untere Arbeitseinkommen als zu niedrig wahr – Um Gefühl der Gerechtigkeit in der Bevölkerung zu erhöhen, muss Politik bei niedrigen Löhnen ansetzen.

Die allermeisten befragten Erwerbstätigen empfinden vor allem niedrige, aber auch mittlere Arbeitseinkommen als zu gering und ungerecht. Das ist ein zentrales Ergebnis einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) von Jule Adriaans und Stefan Liebig, Direktor der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Befragt wurden hierfür in einer repräsentativen Umfrage (LINOS-2) Beschäftigte zu ihrer Gerechtigkeitswahrnehmung bestimmter Einkommensklassen (hohe, mittlere und niedrige Erwerbseinkommen). Hohe Einkommen (6.100 Euro brutto im Monat im Durchschnitt) werden von etwa der Hälfte der Befragten als gerecht bewertet, 38 Prozent finden sie zu hoch. Mittlere Einkommen (durchschnittlich 2.700 Euro im Monat) empfinden 81 Prozent als zu niedrig, geringe Einkommen von etwa 1.200 Euro im Monat nehmen gar 96 Prozent der Befragten als zu niedrig wahr.

„Aus Sicht fast aller befragten Beschäftigten sind Menschen in Deutschland am unteren Ende der Einkommensverteilung unterbezahlt, und das empfinden alle als ungerecht“, fasst Studienautorin Jule Adriaans das Ergebnis zusammen. „Auch mittlere Einkommen finden sehr viele unfair. An hohen Einkommen wiederum stören sich viel weniger, rund ein Drittel der Befragten — vielleicht auch, weil nicht die Topeinkommen Gegenstand der Frage waren, zu denen die Wahrnehmung sicherlich nochmal eine andere ist.“

Die Studie beschäftigt sich auch mit der Wahrnehmung des eigenen Einkommens. In der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) wird regelmäßig erfragt, welchen Bruttolohn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für sich selbst als gerecht erachten würden. Die Analyse zeigt: In dieser „fairen“ Welt, wo alle das bekommen, was sie gerecht finden, würde die Verteilung der Einkommen nicht grundsätzlich anders ausfallen als in der Realität, auch wenn untere und mittlere Einkommen etwas höher ausfallen würden.

„Das Muster der Verteilung ist in einer ‚gerechten‘ Welt dem Muster der realen Welt auffallend ähnlich“, so Jule Adriaans. „Die Tatsache, dass es Ungleichheiten gibt, wird grundsätzlich akzeptiert. Die meisten wünschen sich, was die Einkommen angeht, keine egalitärere Gesellschaft, solange das Leistungsprinzip, wonach diejenigen, die sich am meisten anstrengen, auch am meisten bekommen, respektiert wird. Allen voran die, die wenig verdienen, würden aber für sich eine höhere Entlohnung gerechter finden.“

Bei niedrigen Erwerbseinkommen besteht der größte Handlungsbedarf

Jule Adriaans und Stefan Liebig haben auch untersucht, welchen Effekt die aufgezeigten Ungerechtigkeitswahrnehmungen auf das Verhalten am Arbeitsplatz einerseits und auf die politische Teilhabe andererseits haben könnten.

Befragte, die sich selbst als unterbezahlt sehen, tendieren dazu, ihre Leistung am Arbeitsplatz zurückzufahren (TeilnehmerInnen der LINOS-Studie wurden gefragt, inwieweit sie der Aussage „Ich reduziere meine Arbeitsleistung auf ein Minimum“ zustimmen). Ebenso geht die Einschätzung, dass hohe Einkommen zu hoch sind, mit einer Leistungszurückhaltung im Job einher – möglicherweise, weil sie als Verletzung des Leistungsprinzips gesehen wird.

Sowohl Personen, die ihr eigenes Einkommen als zu niedrig empfinden, als auch diejenigen, die untere Einkommen generell als zu gering einstufen, tendieren darüber hinaus dazu, sich politisch zurückzuziehen. Als Indikator hierfür dient die Absicht, bei der nächsten Bundestagswahl eine Stimme abzugeben. Diese wird ebenfalls in LINOS abgefragt.

„Wenn ich mich unterbezahlt fühle, sinken meine Motivation am Arbeitsplatz und mein Interesse am politischen Meinungsbildungsprozess. Aber auch der Blick, den ich auf die Verteilung der Einkommen im Allgemeinen werfe, scheint auf beide Komponenten einen Effekt zu haben: Das Gefühl, dass es insgesamt ungerecht zugeht, ist sowohl für das Engagement am Arbeitsplatz als auch für die politische Teilhabe nicht förderlich“, erläutert Stefan Liebig.

„Die gefühlte Gerechtigkeit ist in einer Gesellschaft entscheidend“, so Liebig weiter. „Sollen die Menschen in Deutschland das Gefühl bekommen, dass es gerechter zugeht, sind die niedrigen Arbeitseinkommen auf jeden Fall ein prioritäres Handlungsfeld. Mit der Einführung des Mindestlohns wurden hier bereits erste Schritte unternommen.“

DIW Wochenbericht 37/2018

Interview mit Stefan Liebig: "Die Konsequenz von empfundener Ungerechtigkeit kann ein Rückzug sein" (Print und Audio)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 12.09.2018

Wie groß ist das Prekariat, wenn man einen strengen empirischen Maßstab anlegt? In der Erwerbsbevölkerung leben gut 12 Prozent oder gut vier Millionen Menschen dauerhaft in prekären Umständen. Das heißt: Job ohne Perspektive, zu wenig Einkommen, mangelhafte soziale Absicherung, und das über mehrere Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Der Begriff Prekariat war jahrelang in aller Munde. Dennoch existiert bis heute keine allgemeinverbindliche Definition. Klar ist immerhin: Gemeint ist eine Gruppe, die zwischen der sozial abgesicherten Mehrheit der Erwerbstätigen und den beinahe gänzlich aus dem Erwerbszusammenhang Ausgeschlossenen, etwa Langzeitarbeitslosen, steht. Sie strampelt sich in wechselnden, schlecht bezahlten Jobs ab, ohne auf einen grünen Zweig zu kommen. Aber lebt jeder befristet Beschäftigte, Leiharbeiter, Minijobber oder mit geringem Erfolg Selbstständige automatisch in prekären Umständen?

Nein, sagt das Forscherteam der Studie um Prof. Dr. Jutta Allmendinger vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) und Prof. Dr. Markus Promberger von der Universität Erlangen-Nürnberg. Wenn jemand beispielsweise vorübergehend prekär beschäftigt ist, jedoch in einem relativ wohlhabenden Haushalt lebt, könne man zwar von einer prekären Erwerbssituation, jedoch nicht von prekären Lebensumständen sprechen. Dazu müssen verschiedene Faktoren für einen längeren Zeitraum zusammentreffen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler legen also einen mehrdimensionalen Maßstab an, um zu ermitteln, wie verbreitet verstetigte Prekarität in Deutschland ist.

Die Forscherinnen und Forscher haben eine Reihe sozialer Indikatoren zusammengestellt, die als Indizien für ein prekäres Leben dienen können.

Diese beziehen sich zum einen auf das Erwerbsleben, darin enthalten sind etwa Niedriglohn, ein unsicherer Job oder fehlender Kündigungsschutz. Zum anderen geht es um den Haushaltskontext: Armut, beengte Wohnverhältnisse oder auch Überschuldung. Von einer "prekären Beschäftigungsepisode" sprechen die Wissenschaftler, wenn wenigstens zwei der auf den Arbeitsmarkt bezogenen Negativkriterien erfüllt sind. Nach dem gleichen Muster bestimmen sie "prekäre Haushaltsepisoden". Dies sei ein "konservatives Messverfahren, das erst bei einem deutlicheren Problemumfang" anschlage.

Anhand repräsentativer Befragungsdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) haben die ForscherInnen berechnet, wie groß die Gruppe ist, die längerfristig sowohl von prekärer Beschäftigung als auch von einer prekären Haushaltslage betroffen ist. Der Kalkulation liegen die repräsentativen Angaben von fast 10.000 Personen zugrunde, die in einem Beobachtungszeitraum von zehn Jahren mindestens einmal erwerbstätig waren. Der Untersuchungszeitraum reicht von 1993 bis 2012 und wird in zwei Perioden unterteilt.

Ergebnis: 12,3 Prozent der Erwerbsbevölkerung waren in einem Zehnjahreszeitraum überwiegend prekär beschäftigt und mussten sich anhaltend mit einer ebensolchen Haushaltslage arrangieren.

Unter ihnen bilden Frauen im Haupterwerbsalter, die meistens Kinder und mal keinen, mal einen schlechten Job haben, mit 6,7 Prozent der Erwerbstätigen die größte Teilgruppe. Die zweitgrößte Gruppe besteht aus "Vätern in anhaltend prekärer Lage", denen es selbst bei dauerhafter Erwerbstätigkeit nicht gelingt, "gemeinsam mit der Partnerin die Familie sicher zu versorgen". Das sind 4,3 Prozent der Erwerbstätigen. Weitere 1,3 Prozent entfallen auf junge Männer ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Allen drei Gruppen gelingt im zehnjährigen Beobachtungszeitraum unter den jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine nennenswerte Verbesserung ihrer prekären Lebens- und Erwerbsumstände; man kann diese soziale Gruppe mit einigem Recht als "Prekariat" bezeichnen. Das gesamte Risikopotential ist sogar noch größer, wenn man Menschen einschließt, die kurz- oder mittelfristig prekär beschäftigt sind und vorübergehend in prekären Haushaltslagen leben (siehe auch die Infografik; Link unten).

Die Politik sei gut beraten, resümieren die ForscherInnen, sich mit dem Phänomen des Prekariats intensiver auseinanderzusetzen, das in der zahlenmäßigen Größenordnung dem Problem des Hartz-IV-Bezugs ähnelt, sich jedoch in vielen Fällen substanziell davon unterscheidet, vor allem im Hinblick auf die ausgeprägte Erwerbsnähe und Erwerbsbeteiligung. Der Mindestlohn sei für diese Gruppe eminent wichtig, könne aber das Problem nicht alleine lösen. Nachzudenken sei auch über eine "solidarische Lohn- und Steuerpolitik mit Umverteilungskomponenten in Richtung von Geringverdienern" und ihren Haushalten. Außerdem gebe es Potential für arbeitsrechtliche Reformen: Einschränkung von Befristungen, Regeln für Leiharbeit und Werkverträge, leichterer Zugang zum Arbeitslosengeld für Menschen mit regelmäßigen Erwerbsunterbrechungen.

*Markus Promberger u.a.: Existiert ein verfestigtes "Prekariat"? Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 85, September 2018.

Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_085_2018.pdf

Infografik zum Download: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/23945

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.09.2018

Im Jahr 2017 lag der Frauenanteil unter Führungskräften in Deutschland bei 29,2 % und damit niedriger als ihr Anteil an allen Erwerbstätigen (46,5 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand aktueller Ergebnisse zur Qualität der Arbeit weiter mitteilt, gab es mehr Frauen in Führungspositionen als vor 20 Jahren (26,6 %). 1997 lag ihr Anteil an allen Erwerbstätigen bei 42,9 %. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte unterscheidet sich je nach Branche: Im Bereich Erziehung und Unterricht (64,6 %) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (61,3 %) arbeiteten mehr Frauen in Führungspositionen als Männer. In diesen Branchen ist auch der Frauenanteil unter den Erwerbstätigen insgesamt höher. Zu den Führungspositionen zählen Vorstände und Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer sowie Führungskräfte in Handel, Produktion und Dienstleistungen. 2017 waren 4,6 % aller Erwerbstätigen Führungskräfte.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 24.09.2018

Die Erwerbslosenquote der 25- bis 64-Jährigen insgesamt lag in Deutschland im Jahr 2017 mit 3,5 % unter dem OECD-Durchschnitt von 5,8 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die Erwerbslosenquote für Personen mit einem tertiären Bildungsabschluss (2,0 %) nur halb so hoch wie der OECD-Durchschnitt von 4,1 %. Personen mit mittlerem Qualifikationsniveau waren in Deutschland mit einer Erwerbslosenquote von 3,3 % nur in geringem Umfang von Erwerbslosigkeit betroffen. Der OECD-Durchschnitt betrug im Vergleich dazu 6,1 %. Deutlich höher war dagegen die Erwerbslosenquote für Personen mit niedrigem Bildungsstand. Sowohl in Deutschland (9,2 %) als auch im OECD-Durchschnitt (10,4 %) waren 2017 rund ein Zehntel dieser Geringqualifizierten erwerbslos.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 12.09.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Tafel Deutschland und vier große Verbände der freien Wohlfahrtspflege – der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, der Paritätische Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband – fordern in der gemeinsamen Erklärung „Soziale Gerechtigkeit schaffen – Gemeinsam gegen Armut und Ausgrenzung“ die Politik auf, sich stärker gegen Armut und Ausgrenzung einzusetzen. Die Zahl der von Armut betroffenen alleinerziehenden und kinderreichen Familien, Senioren und Seniorinnen und Menschen mit Migrationshintergrund steigt. Auch Arbeit schützt längst nicht mehr generell vor Armut.

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege tragen mit ihren Angeboten, Diensten und Einrichtungen vor Ort vielfältig dazu bei, von Armut und Ausgrenzung bedrohte und betroffene Menschen zu unterstützen. Tafeln arbeiten daran, eine Brücke zwischen Überfluss und Mangel zu bauen. Es ist Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen für eine würdige Existenz jedes Menschen zu schaffen. Denn die Überwindung von Armut und Ausgrenzung ist eine Voraussetzung für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Die Unterzeichnenden fordern in ihrer gemeinsamen Erklärung die Politik auf, die Weichen für deutliche Verbesserungen in den Bereichen der Grundsicherung, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen, Bildung, Alterssicherung und der Integration zu stellen. Die Forderungen im Einzelnen:

• Die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz müssen nicht nur das physische Existenzminimum abdecken, sondern auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen.

• Die Unterzeichnenden plädieren für eine Neuberechnung und einheitliche Gewährleistung des Existenzminimums, das es Kindern und Jugendlichen in allen Lebensphasen bis zur Volljährigkeit ermöglicht, in materieller Sicherheit aufzuwachsen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

• Die Politik muss dafür sorgen, dass kein junger Mensch ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung bleibt. Denn hierdurch entscheidet sich bereits im jungen Alter, wer zu den armen und armutsgefährdeten Menschen von morgen gehört.

• Die Alterssicherung muss auf ein solides Fundament gestellt werden, damit Menschen im Alter die Sicherheit haben, nicht in Armut zu geraten.

• Die Unterzeichnenden erwarten von den politisch Verantwortlichen, dass die Herausforderung Integration ernst genommen wird – und allen Menschen gleichermaßen die Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht wird.

Die Gemeinsame Erklärung „Soziale Gerechtigkeit schaffen“ wurde anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Tafel-Bewegung veröffentlicht und auf dem Zukunftskongress der Tafel Deutschland am 28. September 2018 vorgestellt. Die Tafeln arbeiten von Beginn an eng mit den Wohlfahrtsverbänden zusammen. Etwa 60% der Tafeln in Deutschland sind Initiativen und Einrichtungen in Trägerschaft der an dieser Erklärung beteiligten Wohlfahrtsverbände und anderer Verbände. Tafel Deutschland e.V. ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V.

Zur gemeinsamen Erklärung (PDF).

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.09.2018

Gestern erschien der Sonderband der TUP zum Thema Digitalisierung. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Digitalisierung wird die Soziale Arbeit weiter verändern. Dabei darf der Kernauftrag der Sozialen Arbeit, nämlich die Förderung des sozialen Zusammenhalts zwischen den Menschen und die Verbesserung ihres Wohlergehens, nicht aus dem Blick geraten.“

Inwieweit werden die sozial-, bildungs- und gesellschaftspolitischen Folgen und Herausforderungen der Digitalisierung ernst genommen und nicht auf die Frage von Kupfer- oder Glasfaserkabeln reduziert?

Haben technologische Entwicklungen die Menschen bereits fest im Griff oder sollen sie den Menschen im Griff haben?

Ist die oft dahinter stehende ökonomische Logik so dominant, dass die sozialen Konsequenzen (wachsende soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Ausgrenzung) in Kauf genommen werden?

Diese und andere Fragen werden mit Blick auf die Folgen von Digitalisierung für Gesellschaft und Soziale Arbeit von den Autorinnen und Autoren im aktuellen Sonderband der Fachzeitschrift „Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit“ (TUP) von Autor*innen wie Oskar Negt, Philipp Staab, Petra Grimm, Sina Arnold und vielen anderen analysiert und diskutiert.

Zum Inhaltsverzeichnis und PDF-Download einzelner Artikel:

https://www.awo.org/unsere-arbeit/theorie-und-praxis

Die TUP ist eine derführenden Fachzeitschriften in den Feldern der sozialen Arbeit. Die Fachzeitschrift der AWO erscheint 4 x jährlich + 1 Beiheft, jeweils im Februar, April, Juni, September und Dezember. Der Sonderband kostet 20,00 Euro. Die TUP erscheint im Verlag BeltzJuventa.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 21.09.2018

Gemeinsam fordern AWO Bundesverband, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Ver.di, und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die geplante Gesetzesänderung, die zu einer finanziellen Benachteiligung pflegender Rentnerinnen und Rentner führt, zurückzunehmen. Bisher können gerade die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Renten ihre Bezüge etwas aufbessern, wenn sie Angehörige pflegen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienstleister der Republik. Viele von ihnen sind bereits selber schon im Rentenalter. Dass sie durch ihre Pflege finanziell etwas bessergestellt werden, sollte selbstverständlich sein. Deshalb fordert die AWO Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentnerinnen und Rentner.“.

Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentner*innen

Berlin, 14. September 2018. Seit Einführung der Pflegeversicherung zahlt die Pflegekasse für Versicherte, die Angehörige pflegen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind nach dem Pflegeaufwand gestaffelt und reichen bis zum Beitrag von Durchschnittsverdienenden.

Für Altersrentner*innen galt dies immer schon nur dann, wenn sie eine Teilrente beziehen. Vor dem Flexirentengesetz war der Bezug einer Teilrente allerdings unattraktiv, weil es die Teilrente nur in festen Stufen gab. Seit dem Flexirentengesetz wird die Teilrente stufenlos gewährt, so dass Altersrentner*innen ihre Rente mithilfe von Rentenbeiträgen für die Pflege von Angehörigen schon dann aufbessern können, wenn sie auf 1 % ihrer Rente für die Zeit der Pflege verzichten und dann die Rente als Teilrente zu 99 % beanspruchen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Anna bezieht eine Altersrente in Höhe von 800 Euro und pflegt ihren Mann Benno, für den der Pflegegrad 2 anerkannt wurde. Würde Anna eine Teilrente von 99 % in Anspruch nehmen, würde sich ihre gesetzliche Monatsrente um 8 Euro reduzieren und sie würde nur noch 792 Euro als Teilrente erhalten. Für ein Jahr der Pflege würde sich ihre Rente um rd. 7 Euro erhöhen (im Pflegegrad 3 um rd. 11 € (heutige Werte unterstellt)). Nach drei Jahren übernimmt der gemeinsame Sohn die Pflege und Anna kehrt zu ihrer Vollrente zurück, die sich um 21 Euro (bei Pflegegrad 2) auf 821 Euro (ohne Berücksichtigung der jährlichen Rentenanpassung) erhöht hat.

Ob und wie viele Rentner*innen von dieser Neuregelung Gebrauch machen, ist noch unklar. Im Jahr 2018 zahlen die Pflegekassen für alle Pflegeleistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung 1,5 Mrd. Euro (Zahlen der gemeinsamen Finanzschätzung“ der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Juni 2018). Es ist zu vermuten, dass der Anteil, der Altersrentner*innen zur Erhöhung ihrer Renten zufließt, deutlich unter 10 % liegt und verhältnismäßig viele Rentnerinnen von der Regelung profitieren, deren oftmals kleine Renten dadurch aufgebessert werden können.

Der Bundesgesundheitsminister will diese für Rentner*innen positive Regelung bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige nun wieder zurückdrehen.

Dabei wurde im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, „die Unterstützung für pflegende Angehörige auszubauen“. Diesem wichtigen Anliegen wird durch das geltende Recht Rechnung getragen. Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrag verabredeten Ziels erreicht werden.

Da überdies viele Versorgungswerke bei einem Teilrentenbezug einen Ausschluss der Betriebsrente vorsehen, würde sogar einiges dafür sprechen, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auch für den Fall eines Vollrentenbezugs vorzusehen. In diesem Fall könnten auch Betriebsrentner*innen von den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige profitieren.

Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrags verabredeten Ziels erreicht werden.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.09.2018

13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren sind noch immer vom Wahlrecht und damit von echter demokratischer Partizipation ausgeschlossen, kritisiert der Deutsche Familienverband (DFV). Anlässlich des Internationalen Tages der Demokratie am 15. September bekräftigt Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann die Forderung nach einem Wahlrecht von Geburt an.

Grundrechte gelten grundsätzlich nicht erst ab der Volljährigkeit. Dies betrifft auch das Wahlrecht. „Junge Menschen haben eine hohe Wertschätzung für die Demokratie und wollen mitbestimmen, wer ihre Zukunft gestalten soll. Aber wählen dürfen sie nicht“, sagt Heimann. „In dieser Hinsicht besteht im politischen System Deutschlands ein gravierendes Demokratiedefizit. Wir brauchen ein Wahlrecht von Geburt an, das von den Eltern als gesetzliche Stellvertreter ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen.“

Nach Auffassung des Nürnberger Juristen Dr. Axel Adrian widerspricht die gegenwärtig in Deutschland praktizierte Rechtslage den verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes. „Kinder sind unstreitig Staatsbürger, aber das Wahlrecht wird ihnen vorenthalten. Damit hat die nachwachsende Generation kein Stimmrecht in entscheidenden Zukunftsfragen. Stattdessen orientiert sich die Politik immer mehr an den Interessen einer immer älter werdenden Generation, von der ein stetig größer werdender Teil keine Kinder hat“, so Adrian. Um das zu ändern und der Zukunft künftig eine Stimme zu geben, unterstützt er als Botschafter die vom DFV initiierte Kampagne „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt“.

Nach Auffassung Adrians wäre ein Wahlrecht ab Geburt nicht nur ein großer Gewinn für die Demokratie, sondern auch für die politische Gesprächskultur in Deutschland: „Die Politik wäre gezwungen, sich intensiver mit jugend- und familienpolitischen Fragen auseinanderzusetzen und Familieninteressen nachhaltig zu verfolgen.“ So lange unter 18-Jährige aufgrund ihres fehlenden Stimmrechts politisch nicht wahrgenommen werden, sind demokratische Grundprinzipien auch in Deutschland nicht erfüllt.

„Eine Gesellschaft, die der jungen Generation das Wahlrecht entzieht, steht unter besonderem Begründungszwang“, betont DFV-Bundesgeschäftsführer Heimann. „Kinder und Jugendliche sind nicht Bürger zweiter Klasse. Ich sehe kein logisches Argument, ihnen das Wählen zu verbieten.“

Der Internationale Tag der Demokratie findet seit 2007 alljährlich am 15. September statt. Er wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf den Wert der Demokratie in der Welt aufmerksam zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.09.2018

Anlässlich des 72. Deutschen Juristentages fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die Rahmenbedingungen gemeinsamer Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung zu verbessern. Die Verankerung eines bestimmten Betreuungsmodells als gesetzliches Leitbild lehnt der Verband ab.

Der Deutsche Juristentag e.V. (djt) beschäftigt sich vom 26. bis 28. September 2018 in Leipzig in der Abteilung Familienrecht mit Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht bei gemeinsam getragener Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung. Im Fokus steht die Auseinandersetzung mit dem sogenannten Wechselmodell, also der Betreuung der gemeinsamen Kinder – abwechselnd – durch beide Eltern nach Trennung und Scheidung. Häufig wird in diesem Zusammenhang von »geteilter Betreuung« gesprochen. Diese Formulierung sieht die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig kritisch, da »die Elternverantwortung immer eine gemeinsame ist, das trennende Element der Begrifflichkeit führt hier in die Irre.«

Ausgangspunkt aller Überlegungen zum Sorge- und Umgangsrecht ist die im Grundgesetz verankerte Elternautonomie, die den Eltern nicht nur Rechte gewährt, sondern ihnen auch Pflichten in Bezug auf die Pflege und Erziehung ihrer Kinder auferlegt. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, gestalten die Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder eigenverantwortlich.

Die Vorgabe eines bestimmten Betreuungsmodells ist daher verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht gar ausgeschlossen. »Politischen Bestrebungen, das Wechselmodell als gesetzliches Leitbild zu verankern, ist deshalb eine (deutliche) Absage zu erteilen.«, wie Prof. Dr. Maria Wersig hervorhebt (siehe dazu Pressemitteilung 18-23* des djb vom 15.6.2018). Der djb begrüßt die These aus dem Gutachten von Prof. Dr. Eva Schumann, wonach im Hinblick auf ein Betreuungsmodell kein gesetzliches Leitbild vorgegeben werden sollte.

Die rechtliche Absicherung unterschiedlicher Betreuungsformen bedarf keiner Festschreibung eines »Leitbildes«, sondern eines Rahmens, der die (Grund-)Rechte aller Beteiligten im Blick behält. Dies kann beispielsweise auch durch Elternvereinbarungen geschehen, deren Rahmen der Gesetzgeber vorgeben kann und sollte.

Mit gesellschaftlichen Veränderungen hat sich auch der Lebenszuschnitt von Familien verändert. Mit einem Wechselmodell oder auch einem erweiterten Umgang befassen sich Eltern nach Trennung und Scheidung heutzutage verstärkt. Dabei entsteht nicht selten der Eindruck, »das Wechselmodell als Betreuungsform diene vorrangig dem Bedürfnis der Eltern nach Teilhabe an ihren Kindern und nicht dem Kindeswohl«, so Prof. Dr. Maria Wersig ergänzend. Ob die betroffenen Kinder zu einem ständigen Wechsel ihres Aufenthaltsortes bereit sind und die Entscheidung ihrer Eltern dauerhaft mittragen ist ungewiss und abhängig vom Alter. Empirische Untersuchungen fehlen.

Ein weiterer zentraler Punkt des djt ist – mit Bezug auf die gemeinsame Betreuung – der Änderungsbedarf im Kindesunterhalt. Hier warnt der djb vor vermeintlich einfachen Lösungen wie beispielsweise schematischen Onlineberechnungen. Diese haben zwar einen gewissen Charme, sind aber stets nur so gut wie ihr*e Verwender*innen bzw. die Programmierung und mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens.

Die Realität ist im Fall von Trennung und Scheidung zudem häufig von dem Grundsatz beherrscht, dass eine*r betreut und keine*r zahlt. Die Betreuenden sind in der Regel noch immer die Frauen, der Kindesunterhalt wird nach empirischen Studien häufig nicht oder nicht in Höhe des Mindestunterhalts gezahlt. Insbesondere die Alleinerziehenden stehen dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung, gehen überwiegend Teilzeitbeschäftigungen im Niedriglohnsektor nach und sind damit einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt, nicht nur, aber auch im Alter. Der djb mahnt zur Besonnenheit bei Reformbestrebungen, um nicht die finanziellen »Lasten« einseitig zu verteilen.

Ungelöst sind schließlich auch zahlreiche Fragen des Wechselmodells bei Bezug von Sozialleistungen. Insbesondere in der Grundsicherung für Arbeitssuchende muss die Gesetzgebung eine realitätsnahe und handhabbare Lösung für getrenntlebende Familien finden. Der djb fordert daher seit Langem, einen Mehrbedarf für den Umgang von Kindern mit dem getrenntlebenden Elternteil im Existenzsicherungsrecht (SGB II, XII) einzuführen (siehe dazu Pressemitteilung

16-17** des djb vom 17.6.2016). Dieser Zuschlag soll gewährleisten, dass das Existenzminimum der Kinder in beiden Elternhaushalten sichergestellt ist. Die aktuelle Rechtsprechung, wonach der Regelsatz des Kindes tageweise zwischen den Haushalten aufzuteilen ist, geht an der Lebensrealität von getrenntlebenden Familien vorbei, ignoriert deren spezifische Bedarfe und belastet zudem die Jobcenter unnötig mit hohem Verwaltungsaufwand. Gemeinsame Elternverantwortung darf kein Privileg »Besserverdienender« sein und muss auch Eltern im ALG-II-Bezug ermöglicht werden.

* https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/pm18-23/

** https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm16-17/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 25.09.2018

Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer braucht eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel, damit bei zunehmenden Beratungsgesprächen weiterhin qualitativ gute Arbeit geleistet werden kann.

Deshalb rufen die Träger der Migrationsberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege am 20. September zu einem bundesweiten Aktionstag auf. Ziel ist, auf die Bedeutung der Migrationsberatung im Integrationsprozess aufmerksam zu machen.

"Wenn wir wollen, dass sich Zugewanderte schnell integrieren, brauchen sie in der ersten Zeit intensive Unterstützung und Begleitung. Das gilt gleichermaßen für Zugewanderte die als Schutzsuchende oder als Fachkräfte zu uns kommen. Die Migrationsberatung leistet diese Aufgabe im gesamtgesellschaftlichen Interesse", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des bundesweiten Aktionstages der Migrationsberatungsstellen.

Bei den Beratungsgesprächen geht es um die Vermittlung in Integrationskurse, Schreiben an Behörden oder Telefonate mit Dienststellen. Spracherwerb, Anerkennung von ausländischen Berufs- oder Studienabschlüssen und vieles mehr.

Viele Standorte sind seit 2015 wegen der erheblich gestiegenen Nachfrage überlastet. Ratsuchende müssen oftmals lange Wartezeiten in Kauf nehmen. 2017 wurden durchschnittlich 371 Fälle pro Vollzeitstelle bearbeitet – 150 dürften es nur sein, um eine nachhaltig gute Beratungsqualität zu sichern. Viele Ratsuchende haben sehr komplexe Beratungsbedarfe. Die Diakonie hält für eine vorläufig angemessene Entlastung der Beratungsstellen eine Aufstockung der Mittel um ca. 19 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2019 auf insgesamt 70 Millionen Euro für notwendig.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Münchener TV-Sender RTL II starten im Rahmen der Fernsehsendungen "Armes Deutschland – Deine Kinder" und "Hartz und herzlich" eine Kooperation zum Thema Kinderarmut. Die Zusammenarbeit umfasst das vierteilige Special "Armes Deutschland – Deine Kinder", das ab 9. Oktober ausgestrahlt wird, sowie neue Folgen von "Hartz und herzlich", die derzeit und zukünftig produziert werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt in Kontakt mit den gezeigten Familien und bietet bei Bedarf Unterstützung an wie beispielsweise psychologische Hilfe oder Förderprogramme für Kinder. Zudem informiert das Deutsche Kinderhilfswerk über das Thema auf der Website www.dkhw.de. Mit Einblendungen während der Sendungen und weiterführenden Informationen auf www.rtl2.de macht RTL II auf das Hilfsangebot des Deutschen Kinderhilfswerkes aufmerksam.

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutsches Kinderhilfswerkes, betont: "Seit über 45 Jahren setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Dabei steht auch die nachhaltige Überwindung von Kinderarmut sowohl durch politische Lobbyarbeit als auch durch konkrete Förderung von Kindern im Mittelpunkt der Arbeit. Obwohl viele Familien von Armut betroffen sind, wissen noch immer viele Menschen nicht, was es bedeutet, arm zu sein, insbesondere was es für Kinder bedeutet in Armut aufzuwachsen. ,Armes Deutschland – Deine Kinder‘ und ,Hartz und herzlich‘ zeigen die Realität, vor der wir nur allzu gern und zu oft die Augen verschließen."

Tom Zwiessler, Bereichsleiter Programm RTL II, sagt: "Die verbreitete Armut im reichen Deutschland wird von immer mehr Menschen wahrgenommen und kontrovers diskutiert. Wir wollen wissen, wie es tatsächlich um die Realität der Betroffenen steht. Vor allem interessiert uns, wie es Kindern geht, die in sozial schwachen Umfeldern aufwachsen. Wie erleben sie ihre Situation, was sind ihre Wünsche und Träume? Genau diesen Fragen gehen wir auf den Grund."

Begleitet wird das Special von RTL II mit einer großen Marketingkampagne und einer Fotoausstellung, die am 17. Oktober in Berlin eröffnet und mit einem Online-Special erweitert wird. Im Rahmen einer Social-Media-Aktion würdigt RTL II Menschen, die sich gegen Armut engagieren. Dabei werden auf Facebook und Instagram Menschen vorgestellt, die sich gegen Armut engagieren und anderen helfen. Mit Fotos und Beschreibungen ihres sozialen Engagements werden Helden des Alltags gezeigt, die ohne viel darüber nachzudenken und ohne Gegenleistung Gutes tun.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. "Es muss Schluss sein mit dem ,Weiter so‘ in der Familienförderung, wir brauchen eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Hier müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da sind die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen schlichtweg zu wenig. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, mit Blick auf die neuesten Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Grundsätzlich plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

"Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn jetzt erstmals mehr als eine Million Kinder beim Erwerb von Schulbedarf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, verzweifeln viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht. Dass überhaupt so viele Menschen die Kosten für Bildung und Teilhabe nicht aus ihrem regulären Einkommen aufbringen können, darf in einem so reichen Land wie Deutschland doch nicht Normalität sein. Im Übrigen hat bereits vor zwei Jahren der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Hier muss sich endlich grundlegend etwas ändern", so Hofmann weiter.

Zudem setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.08.2018

„Mehr Bildungsgerechtigkeit für ALLE Kinder durch tatsächliche Lernmittelfreiheit“ – mit dieser Forderung traten der DKSB-Bundesverband und der Landesverband Schleswig-Holstein gemeinsam mit der GEW in Kiel vor die Presse. Der Schulbedarf müsse endlich realistisch und transparent ermittelt werden. Lernmittelfreiheit dürfe keine Mogelpackung bleiben.

„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass viele Kinder und Jugendliche immer noch langfristig auf ihrem Bildungsweg benachteiligt werden, weil ihre Eltern sich die Ausgaben rund um den Schulbesuch nicht leisten können“ kritisierte Irene Johns, die Landesvorsitzende des DKSB in Schleswig-Holstein.

Eine vor drei Jahren vom Landtag in Kiel in Auftrag gegebene Studie habe längst bestätigt, dass die Kosten zu hoch seien, so Johns weiter. „Allein die Ausgaben für die für den Schulunterricht notwendige Grundausstattung, die alle Eltern leisten müssen, liegen mit durchschnittlich 400 Euro weit über den dafür vorgesehenen Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets (BuT) von 100 Euro. Und rechnen wir noch die Kosten für Sportschuhe, Taschenrechner, Schulausflüge oder Nachhilfeunterricht dazu sind wir schnell beim Zehnfachen des BuT- Basissatzes“, mahnte Johns.
Die sogenannte Lernmittelfreiheit, wie sie in Schleswig-Holstein und sieben weiteren Bundesländern besteht, reicht nach Ansicht des DKSB bei Weitem nicht aus. Anlässlich des Weltkindertages am 20. September setzt sich der Verband bundesweit für eine tatsächliche Lernmittelfreiheit ein.

Die Bundesregierung muss endlich dafür sorgen, dass Bildungs- und Teilhabeleistungen bei allen Kindern ankommen, die einen Anspruch darauf haben“, forderte DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Aktuell leben mehr als 4,4 Millionen Kinder in Armut, aber nur ein Bruchteil von ihnen bekommt das Bildungs- und Teilhabepaket. Das liegt vor allem an der unglaublichen Bürokratie. Zudem sind einzelne Leistungen viel zu niedrig und willkürlich festgesetzt, so wie der Schulbedarf von 100 Euro“, so Hilgers weiter.

Astrid Henke, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, machte deutlich: „Eine echte Lernmittelfreiheit muss endlich auf den Weg gebracht werden. Arbeitsheft, Lektüre, Taschenrechner oder Tuschkasten sind notwendige Lernmittel, um erfolgreich in der Schule mitzuarbeiten. Es muss Schluss damit sein, Kinder und Jugendliche zu beschämen, die das nötige Geld nicht oder erst am nächsten 1. haben. Es muss Schluss damit sein, dass Lehrkräfte mit dem Abkassieren von Kopier- oder Zeichengeld beschäftigt sind statt mit den Unterrichtsinhalten.“

Unterstützt wird das Anliegen auch von der Arbeitsgemeinschaft der Landeselternbeiräte in Schleswig-Holstein sowie von Landesschülervertretern der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen: „Tagtäglich erleben wir als Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein, was an Kosten für Schule anfällt. Das heißt, dass wir im Dialog zum Thema Schulkosten unbedingt angehört werden müssen, da wir konkrete Beispiele und somit Verbesserungsvorschläge nennen können. Zum Beispiel müssen oft in den Kernfächern sogenannte Arbeitshefte angeschafft werden. Das Problem jedoch ist, dass diese mindestens zehn Euro kosten und in den meisten Fällen kaum, beziehungsweise gar nicht genutzt werden“, so die 16jährige Christin von der LSV Gymnasien.

Nach Ansicht von DKSB und GEW ist die aktuelle Ausgestaltung von Lernmittelfreiheit und Bildungs- und Teilhabepaket nicht geeignet, um wirkliche Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. Auch die von der Union kürzlich in dem Entwurf eines Bildungspapiers für eine Klausurtagung des Fraktionsvorstandes geforderte Erhöhung des Schulbedarfs im BuT um 20 Euro im Jahr lehnt der DKSB als deutlich zu gering ab.

Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Regelsatzermittlung 2010 noch einmal bekräftigt. Das Existenzminimum umfasse neben dem rein physischen Existenzminimum auch Bildungs- und Teilhabebedarfe. Diese müssten „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen“ werden, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil.

Der Kinderschutzbund fordert deshalb:

1. Der tatsächliche Schulbedarf muss transparent und nachvollziehbar ermittelt und nicht willkürlich festgelegt werden.

2. Der Schulbedarf im Bildungs- und Teilhabepaket muss entsprechend angepasst werden und diese Anpassung muss an die Anhebung der Regelsätze gekoppelt werden, damit die Gewährleistung von Bildung- und Teilhabe nicht je nach Kassenlage verhandelbar ist.

2. ALLE Materialien, die für den Schulalltag notwendig sind, müssen kostenfrei zur Verfügung stehen. Lernmittelfreiheit darf keine Mogelpackung bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 13.09.2018

Kinderarmut: Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche sind nicht ausreichend, um diesen eine angemessene Teilhabe und Gerechtigkeit in ihren Möglichkeiten der Bildung zu sichern

Kinderarmut: Nicht einmal 15 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen profitieren von Teilhabeleistungen

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisieren der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitieren nur weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Die Leistungsart sieht eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterricht vor und war 2011 neu eingeführt worden. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, dass Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche über die regulären Regelsätze in Hartz IV nicht angemessen abgesichert sind. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband sehen in den Ergebnissen der Studie den Beleg für das Scheitern des damals geschnürten „Bildungs- und Teilhabepaketes“ und fordern eine Totalreform. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und die Einführung einer existenzsichernden, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gefloppt, geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei und läuft in der Praxis ins Leere“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die soziokulturellen Leistungen kommen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche „niederschmetternd gering“. Statt auf ein bürokratisches Konzept zu bauen, das Familien verärgert und die kommunale Verwaltung und Leistungsanbieter belastet, brauche es daher einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, so die gemeinsame Forderung von DKSB und Paritätischem Wohlfahrtsverband. „Teilhabechancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket stigmatisiert Kinder, weil es sie immer wieder dazu zwingt, sich in Schule und Freizeit als arm zu outen“, warnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Hinzu kommt, dass die einzelnen Leistungen in ihrer Höhe bereits bei der Einführung nicht ausreichend waren und seitdem nie erhöht wurden.“ Das werde insbesondere am Beispiel des Schulbedarfes deutlich: „Eine Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet mehr als doppelt so viel, als vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen“, betont Hilgers.

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September rufen die Verbände zu lokalen Aktionen und Veranstaltungen rum um das Thema Kinderrechte und Kinderarmut auf. Mehr unter: www.dksb.de, www.mensch-du-hast-recht.de, www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kinderschutzbund Bundesverband und Der Paritätische Gesamtverband vom 18.09.2018

Familie zu leben ist anspruchsvoll. Die Gesellschaft stellt an Eltern, Kinder und Jugendliche hohe Erwartungen. Entsprechend dürfen sie auch erwarten, dass sie von der Gesellschaft begleitet und unterstützt werden. Die eaf tritt für einen Perspektivwechsel ein: Das Wohlergehen von Kindern ist die gemeinsame Verantwortung von Familie und den verschiedenen staatlichen Ebenen. Alle Familien haben anspruchsvolle Aufgaben zu meistern, und alle brauchen dabei so viel Unterstützung, wie jeweils notwendig ist. Eine Beschränkung auf Problemgruppen ist nicht mehr zeitgemäß.

Die eaf fordert:

1.Die Rechte von Kindern gehören in unser Grundgesetz. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt dafür die Inhalte und den Rahmen vor.

2.Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern muss aufgehoben werden. Es ist insbesondere bei der Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen in Bildungsfragen ein Hindernis! Ziel soll sein, dass Bund, Länder und Gemeinden für die Familien gut zusammenarbeiten und sich ergänzen.

Die eaf begrüßt sehr, dass diese beiden Anliegen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart sind. Wir fordern die Koalitionsparteien nachdrücklich auf, diese Vorhaben umzusetzen.

Doch politisches Handeln für Familien und Kinder geht sehr viel weiter:

3.Die Rechte von Kindern und Familien auf Förderung haben die Voraussetzung aller Sozialgesetzbücher zu sein.

4.Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie muss im Kinder- und Jugendhilfegesetz gestärkt und damit verbindlicher werden. Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung brauchen Eltern überall. Sie haben ohne Zugangsbarrieren zur Verfügung zu stehen. (§ 16 SGB VIII)

Die Umsetzung der letzten Forderung ist die Aufgabe der Länder, Landkreise und Kommunen. „Nicht nur der Bund, alle staatlichen Ebenen müssen die Familienförderung in das Zentrum ihrer Bemühungen stellen. Einige Bundesländer sind bereits auf dem Weg zu neuen, bedarfsgerechten Formen der Familienunterstützung. Familienförderung soll ein Angebot an alle Familien sein. Sie ist eine Chance, schwierige Lebenslagen zu vermeiden oder einen konstruktiven Umgang damit zu finden. Wir fordern Länder und Kommunen auf, das Wohl der Kinder und der Familien in den Mittelpunkt ihres Handels zu stellen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der eaf.

https://www.eaf-bund.de/de/projekte/perspektivwechsel

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 25.09.2018

Achtzehn private Träger von Kindertagesstätten gründeten diese Woche den „Deutschen Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger“. Die Gründungsmitglieder wählten Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin der Konzept-e für Kindertagesstätten gGmbH in Stuttgart, zur Vorsitzenden. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Tim Arndt-Sinner, Geschäftsführer der Kinderfreunde Wedemark gGmbH, gewählt.

„Endlich gibt es eine Vertretung der freien unabhängigen Kita-Träger auf Bundesebene. Es ist ein toller Erfolg, dass wir auf Anhieb 20.000 Kitaplätze repräsentieren. Wir vertreten kleine, mittlere und große Träger gleichermaßen und haben eine gute regionale Mischung. Das ist eine sehr gute Basis, auf der wir aufbauen und weiter machen wollen“, erklärt Weegmann.

Während der zweitägigen Gründungsveranstaltung kamen 80 Trägervertreter aus ganz Deutschland in der Berliner Repräsentanz der Robert Bosch Stiftung (Tag 1) und im Deutschen Bundestag (Tag 2) zusammen. Die Themen Vielfalt, Gleichberechtigung und Qualität in der Kita-Landschaft wurden aus philosophischer, ökonomischer und politischer Sicht diskutiert. Gesprächspartner waren der Schriftsteller und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Dr. Michael Schmidt-Salomon, Prof. Dr. Axel Plünnecke vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln sowie die Bundestagsabgeordneten Grigorios Aggelidis (FDP), Norbert Müller (Die Linke), Sönke Rix (SPD) und Marcus Weinberg (CDU).

Weegmann betont, dass der Verband eine gesellschaftspolitische Verantwortung sehe: „Wir setzen uns ein für Chancen- und Bildungsgerechtigkeit und für deren Qualität. Weitere Ziele sind die Vernetzung der Branche, die Gleichberechtigung der Trägerformen, bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für private Träger sowie einen höheren Stellenwert der Kleinkind-Pädagogik und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von ErzieherInnen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten vom 28.09.2018

Wichtiger Meilenstein zur Akzeptanz

Seit dem 01. Oktober 2017 können in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Dazu erklärt Helmut Metzner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ist ein historischer Tag, sowohl für Lesben und Schwule als auch für eine gerechtere, offenere und demokratischere Gesellschaft. Sie ist der bewegende Höhepunkt eines jahrzehntelangen Kampfes für die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare und ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechte in Deutschland.

Nun geht es darum, mit einer Vielzahl an Maßnahmen aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen. Wir wollen, dass lesbische, schwule und bisexuelle Lebensweisen und dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und anerkannt werden. Das gilt nicht zuletzt für Regenbogenfamilien und insbesondere für die darin aufwachsenden Kinder.

Gesetzlicher Regelungsbedarf besteht auch noch nach der Eheöffnung: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das ist ungerecht. Das Abstammungsrecht muss hier analog zur bestehenden Regelung für heterosexuelle Ehepaare ausgestaltet werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Eine notwendige Reform des Abstammungs- und Familienrechts muss dabei zudem auch die gesamte gelebte Familienvielfalt rechtlich anerkennen. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in allen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden.

30 Jahre Kampf – Ehe für Alle. Eine Chronik

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 28.09.2018

Erstmals beteiligt sich die Nationale Armutskonferenz (nak) am Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt und hat einen eigenen Parallelbericht vorgelegt. Dieser zeigt, inwiefern Armut in Deutschland auch ein menschenrechtliches Problem darstellt. Anlass der Veröffentlichung ist die Anhörung der Bundesregierung vor dem Sozialausschuss der Vereinten Nationen am 25. September 2018 in Genf.

"Armut in Deutschland ist Realität. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung", so nak-Sprecherin Barbara Eschen. Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf, erklärte Eschen: "Leider gilt weiterhin, dass Armutsbekämpfung von der Bundesregierung sträflich vernachlässigt wird." So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen. In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt: Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der "working poor" an allen Erwerbstätigen von 4,8% auf 9,6%.

Im Krankheitsfall zum Arzt gehen zu können, ein Dach über dem Kopf zu haben, am kulturellen Leben teilzuhaben – auch in Deutschland sind diese Dinge nicht für alle Menschen selbstverständlich. Verletzungen sozialer Menschenrechte kommen auch bei uns immer wieder vor. Dabei hat Deutschland bereits 1973 den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt – ratifiziert und sich damit verpflichtet, eben diese Rechte zu schützen.

"Denn Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte.

Hierzu gehört das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Wohnung, Nahrung und Kleidung. Aber auch das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, Gesundheit und soziale Sicherheit.", erklärte Eschen.

In ihrem Statement ging Frau Eschen auch darauf ein, weshalb Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger problematisch sind: "Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen "fit für den Arbeitsmarkt" zu machen.

Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist nicht verhaltensabhängig."

Gefordert sei vielmehr eine Neuorientierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Beschäftigungspolitik sollte demnach auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen.

Hintergrund:

Jeder Staat, der den Sozialpakt unterzeichnet hat, muss alle fünf Jahre einen Bericht darüber abgeben, was getan wurde, um die im Pakt beschriebenen Rechte zu verwirklichen. Dieser Bericht wird vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen geprüft, wobei er hierbei auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft zu Rate zieht. Nach Abschluss der Prüfung veröffentlich der Ausschuss Empfehlungen, in denen er den betreffenden Staat auffordert, bestehende Missstände zu beseitigen. Die Nationale Armutskonferenz hat bei den Vereinten Nationen einen Parallelbericht eingereicht, der erhebliche Lücken bei der Umsetzung des UN- Sozialpakts in Deutschland aufzeigt.

Die Bundesregierung wird sich am 25. September 2018 in Genf den kritischen Fragen des UN Sozialausschusses stellen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 21.09.2018

Am 19.09.2018 luden die Naturfreunde Thüringen zur Diskussion. Thema war "Familienbildung in Thüringen – Herausforderungen für öffentliche und private Träger". Ca. 40 Menschen aus Jugendämtern, Thüringer Ministerien, der Stiftung FamilienSinn und aus Politik, Wissenschaft und Praxis waren zu Gast. Die durch Prof. Fischer vorgestellte Studie zeigte Handlungsbedarf für die Thüringer Familienbildung auf. Praxisbeispiele des Kinderschutzbundes und der Naturfreunde gaben einen ersten Einblick in die Vielfalt von Bildungsangeboten.

In der Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass sich durch das neue Landesprogamm „Familie“ ab 2019 neue Möglichkeiten eröffnen – sowohl finanziell als auch inhaltlich. Denn es gibt noch viel zu tun. Neben einer aktiveren Einbeziehung der Familien in die Gestaltung der Angebote, fehlt es vor allem an der breiten Vernetzung der Akteure. Noch sind die Angebote häufig zufällig, nicht ausreichend bekannt und abgestimmt. Zukünftig sollen deshalb sowohl in den Kommunen als auch auf Landesebene Familienförderpläne mit allen Beteiligten incl. der Familien erarbeitet werden. Das Erfurter Jugendamt ist bereits damit befasst.

"Eine Veranstaltung, wie diese ist ein guter Startpunkt zur Information und Vernetzung“ so eine Verantwortliche aus dem Erfurter Jugendamt.

Auch wurde die Frage nach der Förderung von internationalen Familienbegegnungen insbesondere innerhalb der EU gestellt. Internationale Jugendaustausche haben bereits Tradition. Warum gibt es das Angebot nicht auch für Familien? Die Förderung von Familienbildung und Familienbegegnung endet bislang an den Grenzen der Kommunen bzw. des Bundeslandes. Die Thüringer Naturfreunde haben mit einem Modellprojekt „Familientrainer International“ gemeinsam mit Projekten aus 5 weiteren Ländern der EU Pionierarbeit geleistet. Die Anregung wurde von den Vertreter*innen der Landes- und Kommunalpolitik gern aufgenommen.

Auch der Auftakt einer Plakatreihe für gute Beispiele der Familienbildung wurde präsentiert. Diese können ab dem 26.10.2018 im Mehrgenerationenhaus, Mitmenschen e.V. am Moskauer Platz betrachtet werden. Interessierte Familien sind eingeladen, ihre Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen.

Quelle: Stellungnahme NaturFreunde Thüringen vom 21.09.2018

Als viel zu niedrig und "Ausdruck armutspolitischer Ignoranz" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und bei der Altersgrundsicherung zum 1.1.2019 um lediglich 8 Euro auf dann 424 Euro für Singles und um 5 Euro auf 245 Euro für kleine Kinder. Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sei eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf mindestens 571 Euro erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

"Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Als Sofortmaßnahme fordert der Verband die Erhöhung der Regelsätze um 37 Prozent: Nach den Berechnungen der Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 416 um mindestens 155 Euro angehoben werden. Der Paritätische fordert darüber hinaus die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in grundlegender Weise auseinandersetzt.

Der Verband hatte zuletzt im Frühjahr unter dem Motto "Hartz IV hinter uns lassen" eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose gefordert. "Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden", so Schneider. Notwendig seien u.a. eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert dazu u.a. die Abschaffung der Sanktionen, den Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes. Eine Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung verknüpft werden.

Siehe auch: www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-fordert-menschenwuerdige-neuausrichtung-der-grundsicherung-fuer-arbeitslose-un/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 12.09.2018

pro familia fordert den Gesetzgeber auf, Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen festzuschreiben

Seit dem 26. September 2018 und insgesamt 40 Tage lang belagern Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung pro familia Beratungsstellen. Sie verweigern Frauen das Recht, selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden und lehnen die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch ab. Damit werden alle Nutzer*innen der Angebote von pro familia (Sexuelle Bildung, Sexualberatung, Beratung zu Elterngeld, Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch, Beratung zu Pränataldiagnostik), die die beiden betroffenen Beratungsstellen in Frankfurt und Pforzheim in den 40 Tagen aufsuchen, singenden und betenden Aktivist*innen ausgesetzt. Diese schrecken nicht einmal davor zurück, durch Fotografieren die Privatsphäre der Klient*innen zu verletzen, obwohl dies strafbar ist. Das im Schwangerschaftskonfliktgesetz formulierte Recht auf anonyme Beratung und Information wird konterkariert und Ratsuchende werden in unzumutbarer Weise belästigt.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende von pro familia, Prof. Dr. Davina Höblich:

„Und wieder wird die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch in Frankfurt zum Spießrutenlauf. Erneut werden Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung der ‚40 days for life‘ Ratsuchende mit Parolen, großen Fotos von Embryos, lauten Gebeten und Gesängen verunsichern, bevormunden und demütigen. pro familia hat schon anlässlich der Belästigungen an Ostern Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen gefordert, damit ratsuchende Frauen, Männer und Paare von Demonstrierenden unbehelligt bleiben. Nun appellieren wir erneut an den Gesetzgeber, alles dafür zu tun, damit der gesetzliche Auftrag, eine vertrauliche, ergebnisoffene Beratung anzubieten, sichergestellt werden kann.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht vor, dass die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch ergebnisoffen und auf Wunsch anonym gestaltet werden soll. Dies ist durch die Belagerung der Beratungsstellen nicht gewährleistet. Deshalb fordert pro familia den Gesetzgeber auf, Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen festzuschreiben. Durch eine Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – wie es beispielsweise auch bei der Einführung der Vertraulichen Geburt notwendig war und umsetzt wurde – sollte der Gesetzgeber Bedingungen definieren, wie die Vertraulichkeit der Beratung sichergestellt werden kann.

pro familia nimmt ihre Aufgabe sehr ernst, Frauen zu helfen, eine verantwortliche Entscheidung zu treffen. Diese Arbeit darf nicht durch unzumutbare Belästigungen torpediert werden. Frauen, Männer und Paare dürfen nicht an der Wahrnehmung ihres Rechts auf unabhängige Beratung und Information gehindert werden.“

Quelle: Pressemitteilungpro familia Bundesverband vom 27.09.2018

Die überholte Begünstigung traditioneller Rollenverteilungen behindert nicht nur gleichwertige Teilhabe am Arbeitsmarkt und Einkommen zwischen den Geschlechtern, sondern hat durch den Einfluss auf die Erwerbsbiografie auch einen negativen Einfluss auf die Rente insbesondere für Frauen. Denn Altersarmut hat ein Gesicht und das ist weiblich! Mit dem Fall des Ehegattensplittings ist der Weg frei für ein zeitgemäßes Steuerrecht, was der Vielfalt der Familien gerecht wird und den Weg für die langjährige Forderung des VBM nach Individualbesteuerung frei macht und das Erwerbspotential von Frauen anders als bisher nutzbar macht!

Köln/ Berlin, 30.09.2018 Mit der Empfehlung aus dem Bundesfinanzministerium, das Ehegattensplitting abzuschaffen, werden langjährige Forderungen vieler Frauenverbände, Berufsverbände, Organisationen und auch des VBM sowie wissenschaftliche Studien, wie beispielsweise beide Gleichstellungsberichte der Bundesregierung, gestützt. „Wir begrüßen, dass inzwischen auch Expert*innen des Bundesfinanzministeriums das Ehegattensplitting einschätzen, was es letzten Endes in der Regel insbesondere für Frauen darstellt: Ein Hemmnis für die Erwerbstätigkeit von Frauen und ein steuerrechtliches Instrument, das der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Geschlechtern entgegensteht. Paare werden durch das Ehegattensplitting überwiegend in die Einernährer- mit Zuverdienerrolle gedrängt. Wir wissen aber aus der Praxis und belegt durch Studien seit langem, dass weder Männer noch Frauen dies wünschen und auch viele Familien inzwischen auf gleichwertige gute Einkommen durch steigende Lebenshaltungskosten angewiesen sind. Der mit dem Ehegattensplitting verbundene Splittingvorteil kommt nur Verheirateten zu Gute und hierbei mit dem meisten Gewinn, wenn die Gehälter sich in Höhe stark unterscheiden. Ehegattensplitting in der Kombination mit der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse, dem arbeitsmarktpolitischen Instrument des Minijob und im Rentenbezug der Witwenrente sowie der Präsenzkultur am Arbeitsmarkt anstelle beispielsweise „Führen in Teilzeit“, steht den gesellschaftlichen Entwicklungen der Vielfalt von Familienformen – von Patchwork über Allein- bis Getrennterziehend – klar entgegen. Zudem hemmt das Ehegattensplitting die am besten ausgebildete Frauengeneration auch an gleichwertiger Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt mit entsprechendem Einkommen, Posten und Positionen entsprechend jeweiliger Qualifikation. Mit dem Wegfall des Splittings wäre der Weg zu echter Wahlfreiheit der Aufgabenverteilung in der Partnerschaft eröffnet und andere Erwerbsbiografien vor allem auch für Frauen, insbesondere vor dem Hintergrund von familiären Verpflichtungen, möglich“ erklärt Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. und Initiatorin des Equal Pension Day und führt weiter aus: „Dies hat mit der Rente als Spiegel des Erwerbslebens dann auch eine entscheidende Auswirkung auf die Rentenhöhe. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels kommt der aktuelle Vorstoß seitens des Bundesfinanzministeriums das Ehegattensplitting zu kippen sicherlich auch den Vertreter*innen aus der Wirtschaft entgegen.“

Spachtholz bringt es auf den Punkt: „Mit dem Wegfall des Ehegattensplittings und der Etablierung der Individualbesteuerung wären wir einen großen Schritt weiter, für uns Frauen, aber auch für die gesamte Gesellschaft: Den Vätern mehr Familie, den Müttern mehr Karriere – und somit auch endlich ein Aufbrechen der ungleichen Bezahlung zwischen den Geschlechtern. Auch IWF-Chefin Lagarde forderte bereits 2016 Regierungen und Unternehmen auf, Männern und Frauen die gleichen ökonomischen Möglichkeiten zu bieten und Equal Pay umzusetzen, da sie wichtige Bausteine für Wirtschaftswachstum und Wohlstand seien."

Die Vorstandsvorsitzende des VBM ist überzeugt: „Die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Etablierung der Individualbesteuerung sind wichtige Erfüllungsgehilfen für Equal Pay."

Quelle: PressemitteilungVerband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 01.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Oktober 2018

Veranstalter:AWO Landesverband Thüringen e. V.

Ort: Erfurt

Hinter den Schlagwörtern Familie, Pflege und Demografie verbirgt sich die größte sozialpolitische Verantwortung der kommenden Jahrzehnte. Nicht neu, jedoch lauter werdend, ist die Forderung, Fürsorge vom Anfang bis zum Ende des Lebens gemeinsam zu denken. Welche Wohnformen und Wohnkonzepte entsprechen den anstehenden Herausforderungen und können zur Entlastung von Familien beitragen? Wie kann ein stärkeres Miteinander der Generationen gefördert werden und welche passgenauen Dienste der gesellschaftlichen Fürsorge im Sinne der Familie braucht es? In unserem kommenden Gesprächsformatsoll sich diesen und weiteren Fragen gewidmet werden.

Als Gesprächspartner*innen können wir Frau Dr. Andrea Töllner vom Bundesmodellprogramm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“, Frau Dr. Friderun Schreiber von der Konvoi Potsdam Wohnungsbaugenossenschaft, Herrn Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie, Herrn Jochen Strauch von der Kreiswohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbHSiegen, Frau Ulla Schauber vom WohnStrategen e.V. aus Weimar sowie weitere Praktikerinnen und Verantwortliche von Mehrgenerationenwohnprojekten begrüßen.

In offener Atmosphäre wird im Anschluss der Diskussion zu einem Imbiss eingeladen. Rückfragen und Anmeldung zur Veranstaltung per Mail an sebastian.perdelwitz@awo-thueringen.de

Auf Grund der begrenzten Platzkapazitäten wird um Anmeldung bis spätestens zum 04. Oktober 2018 gebeten.

Termin: 16. – 17. Oktober 2018

Veranstalter:Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.

Ort: Bonn

Gesellschaftliche Veränderungen wie Individualisierung und Digitalisierung wirken sich auch auf die Arbeit von Seniorenorganisationen aus. Vor welchen Herausforderungen steht die verbandliche Arbeit in einer sich verändernden (Medien-)Gesellschaft? Wie erreichen Seniorenorganisationen ihre Zielgruppen und wie können sie sie auch in Zukunft nachhaltig an sich binden? Wie können Seniorenorganisationen wirkungsvoll Einfluss auf politische Entwicklungen und Entscheidungen nehmen? Wie behaupten sie sich in der Flut von täglichen Informationen gegenüber anderen Akteuren? Wo sollten sie eigenständig agieren, wo nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker" – besser gemeinsam mit Partnern?

Mit der Fachtagung möchte die BAGSO Impulse geben, um verbandliche Arbeit neuen Anforderungen anzupassen und im Sinne einer größeren Wirksamkeit strategisch weiterzuentwickeln. ImZentrum stehen dabei die Themen Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Die Tagung richtet sich anverantwortliche Akteure in Seniorenorganisationen – hauptberuflich oder ehrenamtlich, auf Bundes- oder Landesebene. Besonders ansprechen möchten wir mit dieser Einladung auch die in unseren Mitgliedsverbänden in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätigen Kolleginnen und Kollegen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen sind noch bis zum 10. Oktober 2018 möglich.

Termin: 18. Oktober 2018

Veranstalter:Koordinierungsstelle Netzwerk Gesunde Kita in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Brandenburg (LAGF)

Ort: Potsdam

„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“ (A. Schopenhauer) – Die diesjährige Veranstaltung bettet sich ein im Themenjahr „Gesundheit“ der Initiative „Starke Familien, starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“. Die Fachtagung soll durch einen fundierten Überblick über den gesundheitlichen Zustand der Kinder in Korrelation mit ihrer sozialen Lage, potentielle Präventionsansätze für einen gesundheitsfördernden Kita-Alltag aufgreifen.

Die Fachtagung ist kostenfrei. Für die Mittagsverpflegung steht ein Catering zur Verfügung. Den Programmablauf sowie weitere Informationen entnehmen Sie dem Einladungsflyer.

Sie können sich per Mail oder Postanmelden. Wir laden jede Kita ein, eine Elternvertretung mitzubringen. Wählen Sie dabei jeweils einen Workshop aus!

Die Fachtagung wurde gemäß § 24 BbgWBG als Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 14 Abs. 1 BbgWBG anerkannt.

Auf Grund der neuen DSGVO-Richtlinien, bitten wir Sie um eine Weiterleitung an Ihre Netzwerke und Ihre Elternvertretung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Eine Antwort wird erbeten bis zum 12. Oktober 2018.

Weitere Informationen zum Netzwerk Gesunde Kita finden Sie hier: www.gesunde-kita.net.

Termin:12.November 2018

Veranstalter: Berliner Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Ort: Berlin

Zu viele Berliner Kinder wachsen in Armut auf. Neben den finanziellen Einschränkungen haben sie weniger gute Chancen, gesund aufzuwachsen und eine gute Förderung zu genießen. Beim Fachtag widmen sich Expert_innen dem Thema in unterschiedlichen Vorträgen und Interviews. Programm im beigefügten PDF-Dokument.

Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut wurde 2017 vom Berliner Senat eingesetzt, um ressortübergreifend und unter Mitwirkung der Zivilgesellschaft und der Berliner Bezirke strategisch gegen Kinder- und Familienarmut in Berlin vorzugehen. Ziel ist, eine gesamtstädtische Strategie zu entwickeln, die anhand von definierten Ziele und messbaren Indikatoren Armut nachhaltig reduziert.

Der Landesjugendring Berlin ist auf Arbeitsebene im Bereich Bildung und Teilhabe Teil der Landeskommission.

Anmeldung:
Bis 1. Oktober 2018 per E-Mail an Fachtag-Kinderarmut@senbjf.berlin.de

Programmflyer_Fachtag-Kinderarmut-12.11.2018.pdf

Termin:15.November 2018

Veranstalter: Grund-Bildungs-Zentrum Berlin

Ort: Berlin

In Berlin gibt es in der Grundbildung immer mehr Akteure und lokale Netzwerke, die Zusammenarbeiten. Deshalb ist das Motto in diesem Jahr:

»Die Berliner Grund-Bildungs-Landschaft sind WIR alle!«
Kooperation und Zusammenarbeit sind die Hauptthemen des Fachtages.
Dabei gibt es viel Raum für Austausch, Vernetzung, Ideenentwicklung und für das Schmieden von Kooperationen.

Die Fachtagung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Entscheidungsträger, Kursleitende, Fachkräfte insbesondere aus den Volkshochschulen und Mehrgenerationshäusern, Mitglieder der Alpha-Bündnisse sowie Multiplikatoren aus allen Handlungsfeldern der Alphabetisierung und Grundbildung.

Das Programm finden Sie hier: https://grundbildung-berlin.de/wp-content/uploads/2018/09/180920_GBZ_Einladung.pdf

Bitte melden Sie sich bis zum 9. Oktober 2018 verbindlich unter folgendem Link an:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeieTAxjoTglYefgMeekno8NPGBxO9NqDjjyLO2BPr8ATtMrg/viewform

Termin:04.Dezember 2018

Veranstalter: FRÖBELBildung und Erziehung gemeinnützige GmbH

Ort: Berlin

Die jährlich stattfindende Veranstaltung beschäftigt sich diesmal mit dem Thema "Kita-Fachkräftegewinnung: Welche Rahmenbedingungen kann das „Gute-Kita-Gesetz“ schaffen?“. Gemeinsam mit Ihnen und den Podiumsgästen soll diskutiert werden, ob wir uns auf einem guten Weg befinden, die aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Gewinnung von mehr Fachkräften zu lösen. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem kleinen Stehempfang im Anschluss.

Freuen Sie sich auf spannende Beiträge und eine angeregte Debatte mit:

Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Britta Ernst, Landesministerin für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg (angefragt)

Norbert Hocke, ehem. Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Niels Espenhorst, Referent Kindertageseinrichtungen, Der Paritätische Gesamtverband

Manfred-Müller-Neuendorf, ehem. Schulleiter des Erzbischöflichen Berufskollegs in Köln

Sünne Espert, Personalmanagement, Leiterin Ausbildung bei den Berliner Wasserbetrieben

Pia Schnadt, Leiterin Personalentwicklung und Fortbildung bei FRÖBEL

Annette Höhne, Lernort Praxis-Koordinatorin, Leiterin eines FRÖBEL-Kindergartens

Anmeldung: Eine Anmeldung ist aus formalen Gründen unbedingt notwendig – bitte melden Sie sich über unser Online-Formular an: www.froebel-gruppe.de/plenum-2018/anmeldung

Anmeldeschluss ist der 15. November 2018.

AUS DEM ZFF

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat sich in einem Gutachten für die Abschaffung des Ehegattensplittings ausgesprochen. Das ZFF fordert schon lange eine Reform der überholten Regelung im Steuerrecht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Auch das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordert eine Reform des Ehegattensplittings. Es stammt aus den 50er Jahren, als Ehe und Familie als deckungsgleich galten. Davon kann heute keine Rede mehr sein, die Vielfalt von Familie nimmt zu. Das Splitting kostet den Staat fast 20 Mrd. jährlich, es nützt Alleinerziehenden und unverheirateten Eltern aber überhaupt nichts.

Hinzu kommt, dass das Ehegattensplitting eine hierarchische Arbeitsteilung fördert überwiegend zu Lasten von Frauen mit negativen Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die eigenständige Absicherung vor allem im Alter.

Das ZFF fordert deshalb eine Reform der Familienförderung: Weg von der Eheförderung, weg von der Förderung über Steuern hin zu einer Förderung, die geleistete Fürsorgearbeit ins Zentrum rückt. Dies beginnt bei einer Kindergrundsicherung, setzt sich fort in der Förderung von Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und schließt mit einer Rente, die geleistete Fürsorge über den Lebensverlauf hinweg ernst nimmt.

Für Partnerschaften von Erwachsenen, ganz gleich, ob sie verheiratet, heterosexuell oder homosexuell sind, soll die Individualbesteuerung gelten: Es gilt für jede*n Arbeitnehmer*in die Lohnsteuerklasse 1 und bestehende Unterhaltspflichten werden über einen übertragbaren Grundfreibetrag berücksichtigt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 01.10.2018

Rassismus und Menschenverachtung dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Wir treten für eine offene und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschenrechte unteilbar, in der vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich sind.
Wir sehen uns am 13. Oktober in Berlin. Kommt vorbei, macht mit, fordert lautstark eine offene und freie Gesellschaft.

Weitere Informationen unter: https://www.unteilbar.org/

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2018

SCHWERPUNKT: Wohnungspolitik

Am Jahresende 2017 bezogen in Deutschland rund 592000 Haushalte Wohngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,4% aller privaten Haushalte. Die Zahl der Wohngeldhaushalte ist gegenüber 2016 um 6,2% gesunken.

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. In Mecklenburg-Vorpommern waren die privaten Haushalte mit einem Anteil von 3,0% am häufigsten auf Wohngeld angewiesen, am seltensten in Bayern mit einem Anteil von 0,8%.

Am Jahresende 2016 hatten noch rund 631000 Haushalte Wohngeld bezogen, was einem Anteil von 1,5% aller Privathaushalte entsprochen hatte. Der vorübergehende Anstieg der Zahl der Wohngeldhaushalte im Jahr 2016 war insbesondere auf die Wohngeldreform 2016 und die damit verbundenen Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der Wohngeldreform 2009 zurückzuführen. Zuvor war die Zahl der Wohngeldberechtigten seit dem Jahr 2010 stetig gesunken.

Ende 2017 hatten in rund 95% der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). 5% der Wohngeldhaushalte waren wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Ende 2017 betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch von reinen Wohngeldhaushalten 153Euro, von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 150Euro.

2017 gaben Bund und Länder zusammen 1133,7Millionen Euro für Wohngeld aus und damit rund 1,1% weniger als im Vorjahr. 2016 hatten die gezahlten Wohngeldbeträge bei 1146,7Millionen Euro gelegen.

Quelle: PressemitteilungStatistisches Bundesamtvom 04.09.2018

Die SPD sagt: Mietenwende jetzt! SPD-Chefin Andrea Nahles und SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel haben eine sozialdemokratische Antwort auf die soziale Frage des 21. Jahrhundert skizziert. Nachdem die SPD vor einigen Tagen schon bessere Mieterrechte und mehr Schutz vor Modernisierungswucher durchs Kabinett gebracht hat, geht sie jetzt noch einen Schritt weiter.

Der SPD-Vorstoß hat ein Ziel: Wir müssen es langfristig schaffen, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete ausgeben muss. Denn diese Faustformel gilt schon längst nicht mehr für Millionen Menschen im Land – vor allem in den großen Städten.

Darum macht sich die SPD für die beste Mietpreisbremse stark: Bauen, bauen, bauen – und zwar bezahlbare Wohnungen! In ihrem Plan für eine wirksame Mietenwende [PDF] veröffentlichen Nahles und Schäfer-Gümbel Ideen, wie bei öffentlich geförderten Wohnungen deutlich länger günstige Mieten garantiert werden können. Wie Bauland-Spekulanten ausgebremst werden.

Weil sich die Preisspirale in der Zwischenzeit schnell weiterdrehen könnte, will die SPD daher kurzfristig einen Mietenstopp von fünf Jahren. In dieser Zeit soll in angespannten Wohnlagen die Miete lediglich um die jeweilige Inflationsrate steigen dürfen.

Mit dem Kabinettsbeschluss für mehr Mieterschutz hat die SPD erste wichtige Schritte für bezahlbares Wohnen durchgesetzt.

Jetzt wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten weitergehen – und Druck auf die Union machen, damit sie nicht weiter auf der Bremse steht. Denn: Bezahlbare Mieten sind die soziale Frage des 21. Jahrhunderts. Die SPD gibt die Antwort.

Den Forderungskatalog finden Sie hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/Mietenwende_Jetzt.pdf

Quelle: Aktuelle Nachrichten unter www.spd.de vom 08.09.2018

Auf der morgigen Tagesordnung des Bundeskabinetts steht die Verschärfung der Mietpreisbremse. Wie nötig das ist, zeigen die heutigen Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Zahl der Wohngeldempfänger. Demnach benötigen fast 600.000 Haushalte staatliche Unterstützung, um ihre Miete bezahlen zu können. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller, doch die eigene Miete zahlen, können offensichtlich immer weniger Menschen. Ohne eine funktionierende Mietpreisbremse wird die Zahl derjenigen, die Wohngeld benötigen immer weiter steigen. Die AWO fordert vor allem drei Maßnahmen gegen die Wohnungsnot: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau.“*

Gegenwärtig wird bezahlbarer Wohn­raum mit guter infrastruktureller Anbindung in deutschen Groß- und Studentenstädten für immer mehr Menschen und vor allem für Familien kaum mehr erschwinglich. „In vielen Großstädten bedeutet eine volle Berufstätigkeit noch lange nicht, auch seine Miete zahlen zu können“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende.“ In Sachen Wohngeld fordert Wolfgang Stadler: „Wer seine Wohnkosten nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, benötigt einen verlässlichen staatlichen Zuschuss. Eine Erhöhung allein reicht aber nicht aus. Wichtig wären vielmehr eine Entlastung bei den Heizkosten und auch eine dynamische Anpassung des Wohngeldes an die Wohnkosten- und Preisentwicklung.“ So leben besonders einkommensschwache Mieter häufig in unsanierten Häusern mit besonders hohen Heizkosten. Diese sind in den letzten Jahren so rasant gestiegen, dass Geringverdienende spätestens im nächsten richtig kalten Winter, vor finanziellen Problemen stehen werden.

Das zweite wichtige Instrument gegen immer teureren Wohnraum ist nach Ansicht der AWO eine wirksame Mietpreisbremse. In diesem Sinne fordert Wolfgang Stadler vor allem drei Maßnahmen: „Die Ausnahmeregelungen abschaffen, den Vermieter zur Auskunft über die Vormiete verpflichten und Verstöße zu sanktionieren.“ Nach Ansicht der AWO beeinträchtigen die vielen Ausnahmeregelungen, die einen Mietanstieg um mehr als 10 Prozent erlauben, die Wirkung der Mietpreisbremse erheblich. Darüber hinaus muss die Wirkung der Mietpreisbremse durch Einführung von Informationspflichten des Vermieters zu Mietbeginn verbessert werden. Genauso wichtig ist es aber, Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremsenregelungen halten in das Gesetz aufzunehmen.

Die AWO sieht in einem verstärkten sozialen Wohnungsbau eine wichtige Möglichkeit, auch Haushalte mit niedrigen Einkommen mit modernem Wohnraum zu versorgen. „Die öffentlichen Investitionen müssen verstärkt wer­den. Darüber hinaus gilt, es den Bestand an Sozialwohnungen zu erhalten. Dafür müssen Kommunen die ausgelaufenen Bindungen zurückkaufen und eindeutige Zweck­bindungen für die soziale Wohn-/Mietraumförderung zu vereinbaren, damit eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur auch räumlich ermöglicht wird.“

*Die AWO hat mit „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ ein Papier mit ihren Positionen zum Thema Wohnen erarbeitet.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 04.09.2018

Eine entschlossenere Politik gegen steigende Mieten hat DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell auf einer Wohnungspolitischen Konferenz des Gewerkschaftsbundes am Dienstag in Frankfurt am Main gefordert. Die Bundesregierung befasst sich Mittwoch mit der Reform des Mietrechts.

"Bund, Länder und Kommunen können und müssen mehr tun gegen die Wohnungsnot, denn die Mieten steigen weiter, wie zuletzt sogar das Bundesinnenministerium festgestellt hat. Die öffentliche Hand muss klotzen statt kleckern, um bezahlbaren Wohnraum für Gering- und Durchschnittsverdiener zu schaffen, sagte Körzell.

"Gegen die Wohnungsnot brauchen wir neben einer wirksamen Mietpreisbremse vor allem neue Wohnungen, und zwar 400.000 Einheiten im Jahr, davon mindestens 100.000 Sozialwohnungen. Staatlich geförderter Wohnraum muss künftig dauerhaft Sozialbindung unterliegen. Die von der Bundesregierung zugesagten Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau können nur ein Anfang sein. Der Bund sollte sich hier im Sinne einer aktiven Wohnungsbaupolitik dauerhaft finanziell engagieren. Überdies darf die öffentliche Hand ihre Grundstücke nicht länger an Höchstbietende verkaufen, sondern nach Konzeptvergabe und in erster Linie an gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen. Gerade in den Ballungszentren können die Kommunen kurzfristig Wohnraum schaffen, indem sie leerstehende Bürogebäude in Wohnraum umwandeln.

Die im aktuellen Referentenentwurf des Justizministeriums vorgesehenen Reparaturmaßnahmen bei der Mietpreisbremse reichen nicht aus. In das Gesetz müssen Sanktionen, etwa in Form von Bußgeldern, wenn gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstoßen wird. Da inzwischen flächendeckend alle Ballungszentren von steigenden Mieten betroffen sind, wäre es angebracht, die Mietpreisbremse ebenfalls flächendeckend und unbefristet zu gestalten. Überdies müssen die Bemessungszeiträume der Mietspiegel von 4 auf 10 Jahre verlängert werden, um ein realistisches Bild der örtlichen Mieten abbilden zu können.

Um das sogenannte "Herausmodernisieren" von Mietern zu erschweren, sollte die Modernisierungsumlage nicht wie jetzt vorgesehen, von 11 auf 8 sondern auf 4 Prozent gesenkt werden. Die Vermieter dürfen Modernisierungen nicht länger als lukrative Geldanlagen nutzen, die die Mieter zu bezahlen haben."

Der DGB beteiligt sich am alternativen Wohngipfel, der unter dem Motto „zusammen gegen #Mietenwahnsinn“ am 20. September in Berlin stattfindet.

Mehr Informationen unter: www.mietenwahnsinn.info/wohngipfel–2018

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 04.09.2018

Als „enttäuschend“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute im Bundeskabinett beschlossene Mietrechtsreform. Insgesamt seien die geplanten Maßnahmen entgegen der Absichtserklärung der Bundesregierung nicht geeignet, dafür zu sorgen, dass zukünftig Mieten in Ballungsräumen wieder bezahlbar werden und bleiben. Aus Sicht des Paritätischen muss wieder mehr bezahlbarer Wohnraum für geringere und mittlere Einkommen geschaffen werden. Der Verband sieht zwar in dem Gesetzentwurf einige Verbesserungen, aber um die derzeitige Wohnungsnot in den Griff zu bekommen, seien bau- und wohnungspolitisch weitere Maßnahmen zwingend notwendig.

Vermieter müssen in Zukunft Auskunft über die Vormiete und getätigte Sanierungen erteilen. „Das begrüßen wir. Damit haben Mieterinnen und Mieter endlich die Möglichkeit zu wissen, ob sie ihre Miete überhaupt bremsen können. Mehr Transparenz ist aber nur ein erster Schritt“, kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Vermieter, die bewusst die Mietpreisbremse umgehen und bei der zulässigen Höhe der Vormiete getäuscht haben, sollten jeden zu viel verlangten Cent zurückerstatten müssen.“ Der Verband fordert außerdem, alle Ausnahmen der Mietpreisbremse zu streichen. Die Mietpreisbremse müsse dauerhaft und flächendeckend greifen, zudem brauche es kollektive Verbandsklagerechte für Mietervereine.

Eine weitere Entlastung für Mieterinnen und Mieter sollen die Absenkung der Modernisierungsumlage von derzeit 11 auf 8 Prozent in bestimmten Gebieten und die Einführung einer Kappungsgrenze bewirken. Der Verband ist skeptisch: „Das grundsätzliche Problem, nämlich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, bleibt bestehen. Trotz der Begrenzung der Umlage werden Mietsteigerungen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen weiter in finanzielle Not bringen“, so Schneider. Der Verband weist daraufhin, dass gerade einkommensärmere Haushalte nicht selten bereits mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufbringen. Hier drohe mit jeder Erhöhung ein Auszug und im schlimmsten Fall die Wohnungslosigkeit.

Der Paritätische spricht sich unter anderem für die Stärkung des Sozialen Wohnungsbaus, ein höheres Wohngeld, Prävention von Wohnungsverlust, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit und die Bereitstellung von genügend passendem Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus und ist auch daher Mitveranstalter des Alternativen Wohngipfels am 20. September in Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.09.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Achte Altersberichtskommission der Bundesregierung nimmt Arbeit auf – Schwerpunktthema: „Ältere Menschen und Digitalisierung“

Der digitale Wandel verändert alle Lebensbereiche – ob Technik, Industrie, Wirtschaft, im Alltag und in der Kommunikation. Und das bei Jung und Alt. Mit dem Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“ werden sich die zehn Mitglieder der Achten Altersberichtskommission der Bundesregierung befassen, die heute (Donnerstag) von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, berufen wurden. Den Vorsitz des Sachverständigengremiums übernimmt Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Bundesseniorenministerin Giffey betonte: „Ich bin überzeugt, dass in der Digitalisierung viele Chancen auch für ein gutes Älterwerden stecken: mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität, mehr Kontakte und auch mehr Möglichkeiten, trotz Beeinträchtigungen mitten im Leben zu bleiben. Aber wie kann das ganz konkret gelingen? Und was muss die Politik dafür tun? Auf diese Fragen werden uns die Expertinnen und Experten der Achten Altersberichtskommission Antworten liefern.“

Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer Seniorenpolitik die Menschen darin, im Alter selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Mit der Digitalisierung und dem Einsatz technischer Produkte für das Leben im Alter verbindet sich die Hoffnung, das Alltagsleben und die Versorgung älterer Menschen verbessern zu können.

Die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Achten Altersberichts der Bundesregierung soll herausarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können und welchen Nutzen und Mehrwert dies für ältere Menschen hat. Zugleich sollen die gesellschaftlichen, sozialen und ethischen Fragen beleuchtet werden, die eine zunehmende Technisierung des Alltags älterer Menschen mit sich bringt. Der Expertenbericht soll bis November 2019 vorliegen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen.

Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994, der der Bundesregierung aufgibt, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen. Die Erarbeitung der Berichte erfolgt durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden.

Mitglieder der Achten Altersberichtskommission sind:

Prof. Dr. Andreas Kruse, Heidelberg (Vorsitz)

Prof. Dr. Birgit Apfelbaum, Halberstadt

Prof. Dr. Britta Böckmann, Dortmund

Prof. Dr.-Ing. Andreas Hein, Oldenburg

Prof. Dr. Manfred Hülsken-Giesler, Vallendar

Dr. Sybille Meyer, Berlin

Junior-Prof. Claudia Müller, Siegen

PD Dr. Helga Pelizäus-Hoffmeister, Neubiberg

Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Berlin

Prof. Dr. Hans-Werner Wahl, Heidelberg

Bislang sind folgende Altersberichte erschienen:1993 Erster Altersbericht zur Lebenssituation der älteren Generation in Deutschland1998 Zweiter Altersbericht „Wohnen im Alter“2001 Dritter Altersbericht „Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Alter und Gesellschaft“ (einschließlich der Entwicklung seit der Wiedervereinigung Deutschlands)2002 Vierter Altersbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“2005 Fünfter Altersbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“2010 Sechster Altersbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“2016 Siebter Altersbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2018

Bundesfamilienministerin Giffey legt Bericht über den Ausbau des Unterhaltsvorschusses vor

Ein Jahr nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz: Denn von dieser Leistung profitieren durch den Ausbau knapp 300.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt bekommen. Das geht aus dem Bericht über die Auswirkungen des Ausbaus des UVG hervor, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch) verabschiedet hat. Der Bericht wird jetzt dem Bundestag vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt: „Die starke Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist. Dass wir mit dieser Leistung 300.000 Kinder mehr erreichen als vorher, ist ein großer Erfolg und verbessert die Lebensverhältnisse Alleinerziehender und ihrer Kinder. Es ist gut, dass der Staat einspringt, wenn Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Viele von ihnen sind tatsächlich nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Zugleich gibt es aber die Unwilligen, die zahlen könnten, sich aber davor drücken. Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen und mehr Geld als bisher zurückholen. Bund und Länder haben vereinbart, gemeinsame Standards zu entwickeln, um die sogenannte Rückholquote zu verbessern. Diesen Prozess werden wir zügig vorantreiben und dabei auch auf unkonventionelle Methoden zurückgreifen, wie beispielsweise Fahrverbote für Unterhaltssäumige – nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft.“

Dem Bericht der Bundesregierung zufolge erhielten zum Stichtag 31. März 2018 rund 714.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss, fast 300.000 mehr als vor der Reform. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss lagen im Jahr 2017 bei rund 1,1 Milliarden Euro. Der Bund trug davon gemäß seinem Anteil an den Ausgaben von 33 Prozent im 1. Halbjahr und von 40 Prozent im 2. Halbjahr insgesamt rund 405 Millionen Euro. Die Einnahmen aus dem Rückgriff beliefen sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 209 Millionen Euro für Bund und Länder zusammen. Klar ist, dass nicht alle Ausgaben auch wieder zurückgeholt werden können, weil bei einem Teil der Unterhaltspflichtigen einfach nichts zu holen ist.

Nach dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode den Kinderzuschlag grundlegend verbessern. In diesem Rahmen soll auch sichergestellt werden, dass die Leistungen Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss gut aufeinander abgestimmt sind.

Hintergrund: Reform des UVG

Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Mit dem Inkrafttreten der Reform wird seit dem 1. Juli 2017 Unterhaltsvorschuss für alle Kinder bis 12 Jahre ohne Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit dem 1. Juli 2017 ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses leitet sich aus dem Mindestunterhalt ab.

Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und wird alle zwei Jahre durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Daraus ergeben sich derzeit für den Mindestunterhalt folgende Beträge:

– für Kinder unter sechs Jahren:348 Euro

– für Kinder ab sechs und unter zwölf Jahren:399 Euro

– für Kinder ab zwölf und unter 18 Jahren:467 Euro

Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wirddas für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe (194 Euro) von der Unterhaltsleistung abgezogen.

Dementsprechend gelten bundesweit folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

Für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich: 154 Euro

Für Kinder ab 6 bis unter 12 Jahren monatlich: 205 Euro

Für Kinder ab 12 bis unter 18 Jahren monatlich: 273 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.08.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF freut sich über die positiven Wirkungen des reformierten Unterhaltsvorschussgesetzes. Sie dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass einige Alleinerziehende nicht vom Ausbau profitieren: Schnittstellen, wie z.B. zum Kinderzuschlag, führen dazu, dass sie weniger Geld als vorher in der Tasche haben. Auch die volle Kindergeldanrechnung beim Unterhaltsvorschuss muss endlich beendet werden. Nur so können wirkliche Verbesserungen für alle Alleinerziehenden geschaffen werden!

Bundeskabinett beschließt Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“

Das Bundeskabinett hat heute die Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossen. Sie soll konkrete Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen gerecht verteilt werden können. Unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, sowie dem Co-Vorsitz der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, und der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sollen mit den übrigen Bundesressorts, den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden Ungleichheiten und Probleme in den Regionen erkannt, und gemeinsam angegangen werden.

Gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen betrifft Fragen wie: Wo fühle ich mich wohl? Wie sieht es mit der Versorgung von Gütern und Dienstleistungen aus? Wie kann ich Lebensqualität in meiner Kommune mitgestalten? Kann ich im Alter in meinem gewohnten Umfeld leben? Kommunen brauchen für ihre Antworten Gestaltungsspielraum. Die Kommission soll mit ihrer Arbeit eine Orientierung geben, wie die Situation in den Regionen Deutschlands – von Ost nach West, von Nord nach Süd – verbessert werden kann.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Egal, ob im Großstadtkiez oder auf dem Land, ob im Osten oder Westen – gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, heißt, dass Menschen sich überall wohlfühlen können und das vorfinden, was sie zum Leben brauchen – in jedem Alter. Damit überall gut gelebt werden kann, braucht es Menschen, die sich kümmern – in sozialen Berufen, im Ehrenamt, in der Familie. Die sozialen Berufe müssen überall aufgewertet werden – von der Erzieherin bis zum Altenpfleger. Es braucht bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung, um dem Fachkräftemangel landauf landab entgegenzuwirken. Das ehrenamtliche Engagement muss stärker unterstützt und gefördert werden, damit Menschen teilhaben und teilgeben können. Wir brauchen starke Familien für ein spürbar stärkeres Deutschland. Gerne arbeite ich daran auch in der Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse.“

Bundesinnenminister Seehofer: „Wir brauchen gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland, damit die Menschen in Deutschland dort gut leben können, wo sie gerne leben wollen. Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ kümmert sich daher um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Alltagsprobleme aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Es geht auch darum, verloren gegangenes Vertrauen in Politik und Verwaltung zurück zu gewinnen und Perspektiven zu schaffen.“

Bundeslandeswirtschaftsministerin Klöckner: „Gleichwertige Lebensverhältnisse heißt Versorgungs- und Entwicklungssicherheit nicht nur in den Verdichtungsräumen, sondern auch in den ländlichen, in den entlegeneren Regionen. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind die Grundlage für politische Stabilität und die Antwort auf Polarisierungstendenzen in Deutschland. Unser Land besteht zu einem großen Teil aus ländlichen Gebieten – das sind die Kraftzentren Deutschlands! Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Bürger in diesen Regionen nicht abgehängt fühlen und es auch nicht werden, sondern an der Modernisierung unseres Landes teilhaben.“

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird sechs themenspezifische Facharbeitsgruppen einsetzen. Diese bilden die Schwerpunktbereiche der Arbeit der Kommission ab, nämlich: Kommunale Altschulden, Wirtschaft und Innovation, Raumordnung und Statistik, Technische Infrastruktur, Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit sowie Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft. Betrachtet werden die Themen jeweils aus der Perspektive der Verdichtungsräume und der ländlichen Räume.

Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft können beratend eingebunden werden und so punktuell die Arbeitsgruppen unterstützen.

Mit den Vorschlägen der Kommission sollen bis zum Ende der 19. Legislaturperiode und darüber hinaus effektive und sichtbare Schritte hin zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden. Die Kommission wird ihr Gesamtergebnis in Form eines Abschlussberichts bis Herbst 2020 vorlegen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.07.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Forderung von Bundesfamilienministerin Giffey nach einem Gesetz zur Förderung von Demokratie. Schon jungen Menschen soll vermittelt werden, wie ein gutes Zusammenleben überall in Deutschland gelingen kann. Die fremdenfeindlichen Demonstrationen rechter Gruppen und Einzelner in Chemnitz haben gezeigt, dass es höchste Zeit ist, auch mit bundesgesetzlichen Regelungen für mehr Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme zu sorgen.

„Die Bilder und Berichte aus Chemnitz sowie einzelne Kommentierungen dazu zeigen, dass die zentralen Werte für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben in Gefahr sind. Deshalb wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten insbesondere die politische Bildung in Deutschland auf allen Ebenen organisieren. Mit dem erfolgreichen Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördern wir bereits seit Jahren Projekte, die sich für ein tolerantes Zusammenleben und gegen Ausgrenzung und Extremismus engagieren. Um die aufgebauten Strukturen langfristig zu erhalten, ist jedoch eine dauerhafte Förderung erforderlich.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für eine nachhaltige Förderung von Engagement, Mut, Zivilcourage und Konfliktfähigkeit zur Stärkung einer gelebten Demokratie und ihrer Werte. Wir wollen jetzt ein Demokratiefördergesetz.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.09.2018

Mit ihrem heute vorgestellten Kinder- und Jugendreport 2018 legt die DAK-Gesundheit den Finger in die Wunde: Sie belegt aktuell anhand konkreter Abrechnungsdaten von rund 600.000 im Jahr 2016 bei der DAK-Gesundheit versicherten Kindern und Jugendlichen sowie 430.000 Eltern den Zusammenhang zwischen Armut, Bildung und Gesundheit. Kinder von Eltern ohne Bildungsabschluss haben danach ein deutlich höheres Risiko für eine chronische Erkrankung. Bei Adipositas liegt dieses Risiko sogar bei 247 Prozent.

„Wir können uns nicht damit zufrieden geben, dass es der Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gesundheitlich gut geht. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, für diejenigen zu sorgen, bei denen das nicht so ist. Hier bleiben wir, trotz aller Anstrengungen in den zurückliegenden Jahren, immer noch weit unter unseren Möglichkeiten. Im Juli 2019 wird die Nationale Präventionskonferenz ihren ersten Bericht vorlegen. Spätestens dann werden wir wissen, ob und wie die in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Präventionsgesetz geschaffenen Möglichkeiten vor allem für die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen wirken. Unabhängig davon könnten wir beim Thema gesunde Ernährung längst viel weiter sein. Es ist sehr bedauerlich, dass unserem Koalitionspartner für eine verbindliche Strategie zur Reduktion des Zucker-, Salz- und Fettgehaltes in Fertigprodukten, für eine Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln, für eine differenziertere Besteuerung von Nahrungsmitteln oder für ein Verbot von an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung der Mut fehlt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.08.2018

Die Zahl der Kinder, die beim Schulbedarf auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ist in diesem Jahr auf mehr als eine Million gestiegen. Dazu erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Ein reiches Land wie Deutschland darf nicht hinnehmen, dass immer mehr Familien sich nicht einmal den Schulbedarf für ihre Kinder leisten können. Auch reichen 100 Euro pro Schuljahr vorne und hinten nicht, wenn seitens der Schulen die Anforderungen für Material weiter steigen.

Wir müssen politisch endlich umsteuern. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein Bürokratiemonster und hat sein Ziel weit verfehlt, wenn es nur von einer Minderheit der Anspruchsberechtigten tatsächlich genutzt wird. Wir fordern die Abschaffung des Bildungs- und Teilhabepakets. Wir brauchen stattdessen endlich existenzsichernde Regelsätze für Kinder und kostenfreie Angebote vor Ort bei Mittagessen, Nachhilfe, Sport, und Kultur. Es ist wichtig, dass Kinder, die Unterstützung brauchen, nicht mehr stigmatisiert werden. Das trägt auch zu einem guten sozialen Klima an den Schulen bei.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.08.2018

Zum Inkrafttreten des „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ für subsidiär Schutzberechtigte am 1. August erklärt LuiseAmtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Die Große Koalition hat aus dem grundrechtlichen Anspruch auf Familiennachzug eine Lotterie gemacht. Dadurch wird aus dem Grundrecht auf Familie ein Gnadenrecht des Staates. Die Rangfolge der im Gesetz genannten humanitären Kriterien für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist nach wie vor unklar und liegt allein im Ermessen der Behörden. Für die Betroffenen ist die Ausgestaltung des komplizierten dreiteiligen Verwaltungsverfahrens nicht nachvollziehbar. Dass Innenminister Seehofer hier überhaupt keine Klarheit über die Auswahl und das Verfahren bringt, zeigt seine hohe Inkompetenz in diesem Amt. Es ist mehr als fragwürdig, ob es auf dieser Grundlage überhaupt gelingt, 1.000 Menschen den Zugang zu dem Kontingent zu verschaffen.

Dies ist schäbig gegenüber den Menschen, die bereits mehr als zwei Jahre lang dem Versprechen der Großen Koalition vertraut haben, sie könnten ihre Familien endlich nachholen. Die Auswahl der Personen, die eines der Nachzugsvisa im monatlichen Kontingent von 1.000 Plätzen erhalten kann, wird in einem schwer durchschaubaren Zuständigkeitsgeflecht zwischen deutschen Botschaften, Bundesverwaltungsamt und Ausländerbehörden getroffen. Für die Betroffenen ist überhaupt nicht nachvollziehbar, ob und wann ihrem Antrag stattgegeben wird. Angesichts der hohen Zahl von Terminanfragen und der unklaren Anwendungspraxis wird für viele Betroffene der Nachzug ihrer Angehörigen mit diesem Gesetz auf weitere Jahre verhindert.

Daher müssen Bund und Länder nun wenigstens dafür sorgen, dass das zugesagte Personal für die deutschen Botschaften, das Bundesverwaltungsamt, aber auch die Ausländerbehörden zeitnah eingestellt wird, damit überhaupt Menschen das Nachzugsvisum erhalten können und ihre Liebsten hier wieder in die Arme schließen können. Noch besser wäre es, stattdessen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder grundrechtskonform zu ermöglichen. Der Familiennachzug ist einer der wenigen legalen Möglichkeiten, Schutz zu ersuchen und somit die Zahl der Toten auf dem Mittelmeer zumindest zu verringern. Dass die Bundesregierung diesen Umstand ignoriert, zeigt, wie gleichgültig ihr die Situation ist

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2018

„Dass nach jahrelanger Aussetzung des Familiennachzugs bislang nur wenige Dutzend Angehörige ein Visum zur Familienzusammenführung erhalten haben, übertrifft alle Negativerwartungen. Schon die Deckelung auf 1.000 Fälle pro Monat war grundrechtswidrig und kleinherzig. In der bürokratischen Umsetzung wird das Menschenrecht auf Familienleben jetzt offenbar restlos zermahlen. Das ist schwer erträglich, gerade wenn man die konkreten Fälle auf Jahre getrennter Familien vor Augen hat“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, Meldungen, wonach im August bislang nur 42 Visa an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt wurden. Jelpke weiter:

„Selbst wenn sich die Bearbeitung der Anträge in den nächsten Monaten beschleunigt, habe ich Zweifel, dass es gelingen wird, das Tausenderkontingent voll auszuschöpfen. Und ab 2019 wird es nicht einmal mehr einen Ausgleich für die bürokratisch schleppende Bearbeitung geben. Die Leidtragenden sind Geflüchtete, die weitere Jahre von ihren Angehörigen getrennt bleiben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.09.2018

Für die geplante Brückenteilzeit interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4110). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Beschäftigte in Betrieben mit 45 oder weniger Beschäftigten und in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten arbeiten. Die Grünen interessieren sich vor allem dafür, wie viele Frauen von der Brückenteilzeit nicht profitieren werden, da sie in Betrieben mit weniger als 45 Mitarbeitern arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.647 vom 07.09.2018

Nach der rechtlichen Situation von "Regenbogenfamilien" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3927). Die Bundesregierung soll unter anderem darüber Auskunft geben, wie viele gleichgeschlechtliche Paare seit der Öffnung der Ehe geheiratet haben, wie viele Pflegekinder in Familien mit Eltern in gleichgeschlechtlichen Ehen leben und welche Hilfsangebote es für trans- und intergeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch gibt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.635 vom 31.08.2018

Die Entwicklung von Produktivität, Arbeit und Einkommen im Zeitalter der Digitalisierung steht im Mittelpunkt der Antwort (19/3916) auf eine Kleine Anfrage (19/3686) der Fraktion Die Linke. Darin listet die Bundesregierung auf mehr als 200 Seiten detailliert Daten zu Arbeitsproduktivität, Reallohnentwicklung und weiteren Faktoren im zeitlichen Verlauf auf. Die Zeitreihen beginnen 1970 und schlüsseln das Zahlenmaterial sowohl nach Bundesländern als auch einzelnen Wirtschaftszweigen auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.633 vom 31.08.2018

Für obdach- und wohnungslose Frauen interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3888). Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Zahl der betroffenen Frauen und nach geschlechtsspezifischen Ursachen und Formen der Wohnungslosigkeit.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.628 vom 30.08.2018

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/3901) zum Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Brückenteilzeit gestellt. Die Bundesregierung soll vor allem darüber Auskunft geben, in welcher Form externe Dritte Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.628 vom 30.08.2018

Von den Beziehern des Elterngeldes haben sich im Jahr 2016 durchschnittlich 17,4 Prozent für das Elterngeld-Plus entschieden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3533) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3310) mit. In den Bundesländern variiere der Anteil der Elterngeld-Plus-Bezieher zwischen 11,8 Prozent in Hamburg und 26,9 Prozent in Thüringen. Es sei zu beobachten, dass bestimmte Wohnortfaktoren wie zum Beispiel Stadt/Land oder das Vorhandensein von Arbeitsplätzen Einfluss auf das Nutzungsverhalten von Elterngeld hat.

Nach Angaben der Regierung reduziert das Elterngeld das Armutsrisiko von Familien um fast zehn Prozent. Durch das Elterngeld sinke die Zahl der Haushalte im Arbeitslosengeld-II-Bezug um gut 95.000.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.588 vom 13.08.2018

38 Prozent (14,37 Millionen) der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten Ende 2017 in Betrieben mit maximal 45 Mitarbeitern. 46 Prozent dieser Beschäftigten arbeiteten in Teilzeit. 26 Prozent (9,72 Millionen) der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten in Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3593) auf eine Kleine Anfrage (19/2959) der Fraktion Die Linke. Hintergrund der Anfrage ist das geplante Brückenteilzeitgesetz, das uneingeschränkt nur für Betriebe bis 45 Mitarbeiter gelten soll und für Betriebe mit 45 bis 200 Mitarbeitern eine Zumutbarkeitsgrenze vorsieht. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass das Gastgewerbe die Branche mit dem höchsten Teilzeitanteil ist und von den dort beschäftigten 1,06 Millionen Teilzeitbeschäftigten 805.000 in Betrieben mit maximal 45 Angestellten arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.575 vom 08.08.2018

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/3452) zur Einführung einer Brückenteilzeit vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, sollen Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.571 vom 08.08.2018

Das Kindesunterhaltsrecht steht seit Längerem auf dem Prüfstand. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3597) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3317), in der eine monetäre Schieflage infolge der Trennung der Eltern thematisiert wird. Da es immer mehr Fälle gebe, in denen beide Eltern auch nach Trennung und Scheidung die Betreuung der Kinder übernehmen wollen, sei dem im Unterhaltsrecht Rechnung zu tragen, heißt es weiter in der Antwort. Das Bundesjustizministerium untersuche seit 2015 mögliche Lösungsansätze. Gleichzeitig prüfe das Ministerium intensiv auch die Frage nach einem etwaigen kindschaftsrechtlichen Reformbedarf. Im Koalitionsvertrag sei verankert, dass Eltern auch nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben wollen. Zudem sei festgehalten, dass dies beim Umgang und im Unterhalt stärker berücksichtigt werden soll, wenn die Eltern sich über die Betreuungsform einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 03.08.2018

Anteil an Frauen mit psychischen und gesundheitlichen Belastungssymptomen nimmt nach der Geburt zu – Mentales Wohlbefinden reduziert sich bei vielen Frauen im Verlauf der Mutterschaft weiter – vor allem institutionelle Entlastungsmaßnahmen gefordert

30 Prozent der untersuchten Mütter in Deutschland erfahren eine substanzielle Verschlechterung des gesundheitsbezogenen Wohlbefindens innerhalb der ersten sieben Jahre nach der Geburt. Gleichzeitig profitieren aber auch 19 Prozent von einer substanziellen Verbesserung. In einer vergleichbaren Gruppe von kinderlosen Frauen nimmt das mentale Wohlbefinden im Altersverlauf ebenfalls ab, jedoch weniger stark. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basieren.

Vor dem Hintergrund der Regretting-Motherhood-Debatte hat der DIW-Wissenschaftler Marco Giesselmann, gemeinsam mit Marina Hagen von der Universität Frankfurt am Main und Reinhard Schunck vom Leibniz-Institut für Sozialwissenschaft, die Daten von Müttern vor und bis zu sieben Jahren nach der Geburt ausgewertet, um zu untersuchen, ob und inwieweit sich deren mentales Wohlbefinden in der Mutterschaft verändert. „In der 2015 unter dem Hashtag #regrettingmotherhood geführten Debatte wurden vor allem die gesellschaftliche Konzeption der Mutterrolle und deren negative emotionale Konsequenzen diskutiert. Die nun vorliegende Studie zeigt deutlich, dass die Mutterschaft das mentale Wohlbefinden vieler Müttern negativ beeinflusst“, fasst Giesselmann die Ergebnisse zusammen. Bei mehr als 46 Prozent der Mütter verschlechtert sich das mentale Wohlbefinden in den sieben Jahren nach der Geburt des ersten Kindes, bei knapp 30 Prozent sogar substanziell. Ein knappes Drittel berichtet allerdings auch über eine Verbesserung des mentalen Wohlbefindens, 19 Prozent sogar über eine substanzielle.

Belastungssymptome nehmen vier bis sieben Jahre nach der Geburt zu

Veränderungen ergeben sich vor allem bei Merkmalen mit Stressbezug: Von gelegentlichen oder häufigen Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit aufgrund emotionaler Probleme berichtet etwa ein Viertel der Frauen mit Kindern zwischen vier und sieben Jahren. Dies sind fast 50 Prozent mehr als vor der Mutterschaft. Auch der Anteil der Frauen, die unter fehlender Energie leiden, nimmt um rund 20 Prozent zu.

Deutlich wird zudem, dass mentale Belastungssymptome im Verlauf der Mutterschaft eher zu- als abnehmen, also nicht in der Phase der stärksten Eingebundenheit auftreten, sondern erst vier bis sieben Jahre nach der Geburt des ersten Kindes. „Es ist also weniger die starke physische Belastung der ersten Jahre, die den größten negativen Effekt auf das mentale Wohlbefinden der Mütter hat“, erläutert Giesselmann. „Vielmehr sind es möglicherweise Spannungen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Mutterschaftsidealen, die mit den Jahren zunehmen. Dies legen auch gendertheoretische Forschungen nahe.“

Mentales Wohlbefinden der Vergleichsgruppe sinkt weniger stark

Um auszuschließen, dass das abnehmende Wohlbefinden womöglich gar nicht mit der Mutterschaft zusammenhängt, wurden auch die Daten einer annähernd strukturgleichen, aber kinderlosen Vergleichsgruppe ausgewertet. Zwar zeigt sich auch bei dieser Gruppe ein abnehmendes mentales Wohlbefinden im Laufe der Jahre, allerdings weniger ausgeprägt als bei Müttern. „Dass in der Kontrollgruppe das Wohlbefinden ebenfalls sinkt, zeigt, dass zumindest ein Teil des sinkenden Wohlbefindens bei Müttern wohl ebenfalls durch normale Alterseffekte begründet ist“, sagt Giesselmann. Trotz dieser Einschränkung legen die Ergebnisse einen negativen Effekt von Mutterschaft nahe, der im Sinne der Diskurse um das Schlagwort #regrettingmotherhood als Folge tradierter und widersprüchlicher Mutterschaftsideale interpretiert werden kann. Insbesondere die vom DIW Berlin eingebrachten Vorschläge zum Ausbau des Kinderbetreuungssystems und zur Abschaffung des Ehegattensplittings könnten Mütter potentiell entlasten und darüber hinaus langfristig helfen, gesellschaftliche Normen und Wertemuster offener zu gestalten – und so zu einem verbesserten mentalen Wohlbefinden von Müttern beitragen.

Studie im DIW Wochenbericht 35/2018 | PDF, 191.21 KB

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 29.08.2018

Rund eine Million Arbeitslose mit Hartz-IV-Bezug weniger als vor zehn Jahren – Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt aber zuletzt konstant – Trotz Mindestlohn kaum weniger Erwerbstätige, die Verdienst mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen – Rufe nach Abschaffung von Hartz IV greifen zu kurz

Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ist trotz des Arbeitsmarktbooms seit dem Jahr 2011 nicht weiter zurückgegangen – sie liegt relativ konstant in der Nähe der Sechs-Millionen-Marke. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, für die der DIW-Arbeitsmarktforscher Karl Brenke Daten der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet hat. Allerdings gab es im vergangenen Jahr deutlich weniger Arbeitslose, die Hartz IV bezogen, als zehn Jahre zuvor. Um rund eine Million Personen – von knapp 2,6 auf fast 1,6 Millionen – sank in diesem Zeitraum die Zahl der erwerbslosen Personen, die Arbeitslosengeld II erhielten. „Obwohl ein großer Teil der arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher, inzwischen fast zwei Drittel, keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, haben wegen der guten konjunkturellen Lage viele eine Beschäftigung gefunden“, so Brenke. „Es sind in den vergangenen Jahren zahlreiche gering qualifizierte Jobs entstanden, wovon die Hartz-IV-Arbeitslosen profitieren konnten.“

Gleichzeitig ist jedoch die Zahl der sogenannten Aufstocker, also der Erwerbstätigen, die trotz des 2015 eingeführten Mindestlohns nicht ohne Hartz-IV-Leistungen über die Runden kommen, kaum gesunken. In der Gruppe der abhängig Beschäftigten, die mehr als 1 200 Euro im Monat verdienen – vor allem jene, die Vollzeit arbeiten – müssen heute sogar mehr Personen als vor Einführung des Mindestlohns ihren Verdienst aufstocken. Rechnet man noch die Arbeitskräfte hinzu, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und daher per Definition als arbeitslos gelten, gibt es insgesamt 1,1 Millionen Aufstocker.

Auch die Zuwanderung Asylsuchender hat dazu beigetragen, dass die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt zuletzt nicht weiter gesunken ist. Nach ihrer Anerkennung stehen sie dem Arbeitsmarkt oftmals zunächst noch nicht zur Verfügung und beziehen zumindest vorübergehend Hartz IV, beispielsweise während sie Sprachkurse belegen. Im vergangenen Jahr war fast ein Viertel aller ausländischen Staatsangehörigen im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuches hilfebedürftig.

Umfassende und finanzierbare Alternativen zu Hartz IV nicht in Sicht

In der politischen Debatte wird immer wieder gefordert, Hartz IV abzuschaffen. Ein Teil der Kritik bezieht sich auf die Sanktionen, die in Form einer Kürzung der Sozialleistungen im Falle eines Fehlverhaltens der Bedürftigen verhängt werden. Im ersten Quartal 2018 traf das auf gut 130 000 oder 3,1 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und damit einen eher kleinen Teil zu. In drei Viertel der Fälle waren Meldeversäumnisse die Ursache. Gleichwohl hat eine zusätzliche Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ergeben, dass zwar nach wie vor die allermeisten Hartz-IV-Arbeitslosen eine angebotene Stelle sofort annehmen würden – ihr Anteil ist aber von 80 Prozent im Jahr 2008 auf zwei Drittel im Jahr 2016 gesunken.

Aus Sicht von Studienautor Brenke sind überzeugende Alternativen zu Hartz IV, die umfassend und zugleich finanzierbar wären, aber nicht in Sicht. „Initiativen wie die Abschaffung von Hartz IV durch die öffentliche Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen greifen zu kurz, denn die Arbeitslosen sind infolge der günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nur noch eine Minderheit unter den Bedürftigen“, so Brenke. „Wenn wir zu dem alten System zurückgehen, das wir vor der Hartz-IV-Reform gehabt haben, dann müssen wir eine Zweiklassengesellschaft wiederherstellen, in der zwischen Arbeitslosen- und Sozialhilfe unterschieden wird. Ich glaube, man sollte froh sein, dass diese Ungerechtigkeit mit Hartz IV aus dem Weg geräumt wurde.“

Links

Studie im DIW Wochenbericht 34/2018 | PDF, 253.55 KB

DIW Wochenbericht 34/2018 als E-Book | EPUB, 2.79 MB

Interview mit Karl Brenke: "Ein großer Teil der Hilfebedürftigen unter Hartz IV ist gar nicht arbeitslos" (Print | PDF, 116.86 KB und Podcast) | MP3, 5.09 MB

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 22.08.2018

In Deutschland lag der Gender Pay Gap bei Führungskräften im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016 bei 30 Prozent – Ein maßgeblicher Erklärungsfaktor hierfür ist der Arbeitsumfang im bisherigen Erwerbsleben – Wer nicht durchgängig Vollzeit gearbeitet hat, verdient weniger – Arbeitgeber sind gut beraten, Frauen und Männern mehr Zeitsouveränität zu gewähren

Unter den vollzeitbeschäftigten Führungskräften in Deutschland sind Frauen mit 28 Prozent nicht nur unterrepräsentiert, sie erzielen auch nur 70 Prozent der Verdienste der Männer: Der Gender Pay Gap beträgt somit 30 Prozent. Das hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis des Bruttostundenverdiensts vollzeitbeschäftigter Führungskräfte in der Privatwirtschaft in einer neuen Studie ermittelt. Die Angaben beziehen sich auf den Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016.

Demnach verdienen Frauen in Führungsposition 20,60 Euro die Stunde brutto und Männer 29,30 Euro. Sieben Prozentpunkte der Verdienstlücke gehen dabei auf Unterschiede bei der Berufserfahrung in Vollzeit zurück, das entspricht fast einem Viertel des gesamten Gender Pay Gap. Auf Unterschiede im Humankapital insgesamt entfallen zehn Prozent, auf Unterschiede in der Sozialstruktur, zu der etwa die regionale Verortung in West- oder Ostdeutschland gehört, sieben Prozent. Auch die sogenannte horizontale Segregation – etwa die Wirtschaftsbranche, in der diese Führungskräfte tätig sind – erklärt den Verdienstunterschied, jedoch in geringerem Maße. Werden all diese geschlechtsspezifischen Merkmalsunterschiede herausgerechnet, verbleibt ein unerklärter oder „angepasster“ Gender Pay Gap von elf Prozent – so die Befunde der Gender-Ökonomin Elke Holst und ihrer Ko-Autorin Anne Marquardt. In Führungspositionen ist der Gender Pay Gap damit deutlich höher als im Schnitt aller Beschäftigten in Deutschland (22 Prozent im Jahr 2014, davon unerklärt sechs Prozent).

Studie DIW Wochenbericht 30+31/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 25.07.2018, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die heute veröffentlichten Daten der Bertelsmann Stiftung stellen dem System Kindertageseinrichtungen in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. „Die Unterschiede in der Betreuung sind weder den Kindern noch den Eltern gegenüber erklärbar. Die Betreuungsqualität darf nicht vom Wohnort abhängen, deshalb benötigen wir bundeseinheitliche Standards“, fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Studie der Stiftung zeigt eklatante Unterschiede in Bezug auf die Anzahl der von einer Fachkraft zu betreuenden Kinder zwischen den einzelnen Bundesländern.

Eine qualitativ gute Kinderbetreuung kann nur mit einer hohen Anzahl an gut ausgebildeten Fachkräften umgesetzt werden, doch in dem benötigten Umfang gibt es die nicht. „Wir benötigen einen Kurswechsel, denn ohne eine angemessene Attraktivitätssteigerung der frühkindlichen Förderung wird der Erzieherinnen- und Erziehermangel immer größer“, betont Stadler. Die Lösung sieht die AWO vor allem in einer deutlich verbesserten Bezahlung. „Wie sonst sollen sich so viele junge Menschen, wie wir benötigen, für diese Ausbildung entscheiden“, fragt Stadler. Grundsätzlich sollte die Familienpolitik eine höhere Priorität in diesem Land bekommen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.08.2018

Anlässlich des für heute angekündigten Treffens der Koalitionsspitzen zur Rente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Rente hat ein Demografie-Problem und dieses zu lösen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gleichwohl muss die Abwärtsspierale des Rentenniveaus endlich gestoppt werden. Nur so kann die gesetzliche Rente langfristig wieder ein lebensstandardsicherndes Niveau gewährleisten. Sinkt das Rentenniveau immer weiter, werden zukünftig mehr Rentnerinnen und Rentner zum Sozialamt gehen müssen, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben.“

Ohne die im Koalitionsvertrag vereinbarte Haltelinie würde das Rentenniveau schon vor 2025 unter 48Prozent und nach 2030 unter 45Prozent sinken. Ein verlässliches Rentenniveau ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass auch die heutigen Beitragszahlenden und künftigen Rentnerinnen und Rentner sorgenfrei und finanziell unabhängig in den Ruhestand gehen können. „Damit sich Versicherte auf ihre gesetzliche Rente verlassen können, darf das Rentenniveau nicht weiter sinken. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Versicherten nach 2025 nicht mehr auf ein stabiles Rentenniveau verlassen können sollen. Deshalb darf das Versprechen eines stabilen Rentenniveaus nicht im Jahr 2025 enden, sondern muss wie von Bundesfinanzminister Scholz vorgeschlagen mindestens bis 2040 reichen“, betont Wolfgang Stadler.

Klar ist auch, dass das Rentenniveau nicht zum Nulltarif stabilisiert werden kann. Die Bewältigung des demografischen Wandels darf nicht nur den Versicherten aufgebürdet werden. Deshalb ist es richtig, wenn sich der Bund in stärkerem Maße an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt. So reichen schon heute die Bundeszuschüsse nicht, um die versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vollständig abzudecken. „Eine höhere Beteiligung des Bundes bei der Rentenfinanzierung ist das Gebot der Stunde“, sagt Wolfgang Stadler abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.08.2018

Insgesamt 54 Organisationen setzen sich mit diesem Appell für die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ein. Jede rechtliche Konstruktion und jede Forderung, die ordnungspolitische Interessen über die Rechte von Kindern stellt, lehnen wir ab. Geflüchtete Minderjährige sind in erster Linie Kinder und Jugendliche und müssen in diesem Sinne von der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. „Allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland müssen Schutz und Unterstützung zu Gute kommen – egal welcher Herkunft sie sind. Eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe ist mit der AWO nicht zu machen. Wir lassen nicht zu, wenn aus kurzfristigem politischem Kalkül versucht wird, geflüchtete Kinder und Jugendliche von notwendigen Unterstützungsleistungen auszuschließen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Mit dem Appell setzen sich alle beteiligten Organisationen für mehr Fachlichkeit und rechtsbasierte Diskussionen und Entscheidungen ein.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 22.08.2018

In Deutschland wurden im Jahr 2017 über 61.000 Kinder in die Obhut des Staates* genommen, um sie zu schützen, zeigen heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen für vorläufige Schutzmaßnahmen durch die Jugendämter. „Die Ursachen liegen vor allem in einer zu hohen Belastung der Eltern bei einer gleichzeitigen Überforderung vieler Jugendämter“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Lösung sieht Stadler in der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten: „Kinder zu schützen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Doch wenn die Kassenlage einer Kommune über die Ausstattung des Jugendamtes bestimmt, werden Entscheidungen nicht nur nach pädagogischen, sondern häufig nach finanziellen Gesichtspunkten getroffen. Das kann nicht unser Anspruch sein. Am Kinderschutz darf nicht gespart werden, der Bund sollte die kommunale Jugendhilfe nicht im Regen stehen lassen."

Für die Ausstattung der Jugendämter sind die Kommunen verantwortlich. Bei deren häufig knapper Kassenlage, bedeutet dies nicht selten zu wenig Personal. So ist mancherorts ein einziger Jugendamtsmitarbeiter für bis zu 100 Kinder und Jugendliche zuständig. „Die besten Hilfemaßnahmen nützen nichts, wenn die Fachkräfte in den Jugendämtern zu wenig Zeit haben, um mit den Familien die passenden Maßnahmen zu finden“, kritisiert Stadler. Ist jedoch eine intensive Arbeit mit den Familien nicht mehr möglich, spitzen sich Krisen zu und es kommt schließlich zu oft dazu, dass Kinder aus ihren Familien genommen werden müssen. „Die AWO fordert den personellen Ausbau der allgemeinen sozialen Dienste in den Jugendämtern und eine bessere finanzielle Ausstattung der frühen Hilfen, der Kitas, der Familienbildung sowie der Erziehungshilfen. Überall dort wird zum Schutz der Kinder in den Familien gearbeitet“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Grundlage für die Angebote der Wohlfahrtsverbände und deren gelingender Zusammenarbeit mit den Familien – sei es Beratung, Familienbildung oder andere Erziehungshilfen – ist eine intensive Vorbereitung und Begleitung durch die Jugendämter.

*Die Statistik der Inobhutnahmen für das Jahr 2017 weist weiterhin ein sehr hohes Niveau der Zahlen aus, auch wenn durch die im Vergleich zu 2016 stark verminderte Anzahl der nach Deutschland geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen deren Inobhutnahmezahlen sich verringert hat.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 22.08.2018

Geflüchtete werden besonders oft Opfer von Betrug und geraten durch ihr Unwissen über Verbraucherrechte in schwere Notlagen. Die AWO unterstützt deshalb mit ihrem Projekt „Stärkung von Verbraucherschutzkompetenzen bei Menschen nach der Flucht“ gezielt deren Wissen über ihre Rechte und Pflichten als Verbraucher. Das Projekt wird von der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz gefördert. Wichtigste Maßnahme des Projektes sind Veranstaltungen, in Form von Workshops. Diese richten sich an Mitarbeitende der regionalen AWO Gliederungen aus den Migrationsfachdiensten. Geplant waren 10 Veranstaltungen in mehreren Bundesländern. Mit der vergangenen Veranstaltung in Delmenhorst konnten bereits die Hälfte der Multiplikatorenschulungen erfolgreich durchgeführt werden.

Ziel ist es, die AWO Beraterinnen und Berater für die Bedürfnisse der Geflüchteten zu sensibilisieren und ihnen Informationen über die vielfältigen Themen des Verbraucherschutzes an die Hand zu geben. Zudem wird die Kooperation mit den regionalen Angeboten, insbesondere der Verbraucherzentralen gestärkt. Das Besondere an den Workshops ist ihr thematischer Eingang auf diverse Schwerpunkte bzgl. des aktuellen Bedarfs der Teilnehmenden. Dieser wird im Vorhinein durch eine Online-Umfrage ermittelt. Auf der letzten Veranstaltung in Delmenhorst waren Betrug und Wucher durch vermeintlich günstige Handyverträge, ungewünschte Abos und der Umgang mit Mahnungen durch Inkassobüros von besonderem Interesse bei den Teilnehmenden. In der Gruppenarbeit wurden gemeinsame Berührungspunkte mit der Thematik, sowie Kooperationsmöglichkeitenmit regionalen Angebotenherausgearbeitet und präsentiert.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich darin einig, dass solche Angebote dringend notwendig sind und ausgebaut werden müssten. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker fasst es wie folgt zusammen: „Mit diesem Angebot setzt die AWO ihr bewährtes Prinzip von Hilfe zur Selbsthilfe um und bietet den Einwanderern gemeinsam mit den Verbraucherberatungsstellen vor Ort praktische Unterstützung. Mit der gezielten Informationsvermittlung ermöglichen wir Geflüchteten eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 20.08.2018

Gestern hatte das Bundesfamilienministerium ca. 30 Verbände und Fachorganisationen geladen, um den Gesetzentwurf zum „Gute-Kita-Gesetz“ zu erörtern. „Die AWO begrüßt, dass das Bundesfamilienministerium sich mit diesem Gesetz für eine qualitativ gute Kinderbetreuung einsetzten möchte“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „Um einen gelingenden quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sicherzustellen, müssen aber in diesem Gesetz die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz umgesetzt werden.“

Die Debatte um eine qualitativ gute Kinderbetreuung beschäftigt uns spätestens seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz 2013 intensiv. Doch das dafür notwendige Bundesqualitätsgesetz, das einheitliche Qualitätsstandards in allen Bundesländern vorsieht, lässt weiterhin auf sich warten. Aus Sicht der AWO erschwert es das geplante Gesetz in seiner jetzigen Form, tragfähige Lösungen über eine flächendeckende Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf Länderebene zu finden. „Dass der Bund finanzielle Zusagen nur bis zum Jahr 2022 geben möchte, dürfte für die Länder zu wenig Anreiz für einen nachhaltigen Ausbau der Kinderbetreuung darstellen“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.08.2018

Beim Spitzentreffen im Kanzleramt wurde beschlossen, dass Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, zusätzlich einen halben Rentenpunkt pro Kind erhalten.

„Familien sind die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem und werden dafür im Alter arm gemacht. Die Einigung im Mütterrentenstreit ist bestenfalls ein halber und sehr kleiner Schritt auf dem Weg zu dringend notwendigen sechs Jahren Erziehungszeiten pro Kind für alle Eltern“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

„Wer Kinder hat, erlebt nicht nur Lebensglück, sondern sichert mit deren Erziehung und Betreuung den Fortbestand des gesamten sozialen Sicherungssystems. Anders gesagt: Wer Kinder erzieht, sichert Zukunft. Das muss sich endlich auch in der Rente von allen Eltern widerspiegeln“, so Heimann.

Bis heute beklagt der Deutsche Familienverband (DFV) gravierende rentenrechtliche Gerechtigkeitslücken gegenüber Eltern. Eine nachhaltig familien- und leistungsorientierte Rentenreform setzt voraus, dass die Leistung Kindererziehung zu gleichwertigen Rentenansprüchen führt wie die Zahlung von Geldbeiträgen. Die Finanzierung der Rentenreform darf auch nicht in den steuerfinanzierten Familienleistungsausgleich ausgelagert werden, sondern muss innerhalb des Rentensystems erfolgen.

Dafür hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1992 im vom DFV erstrittenen Trümmerfrauenurteil den Weg vorgezeichnet. Die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien mit Kindern ist mit dem Eigentumsschutz der Verfassung vereinbar – und notwendig.

Gegenwärtig stehen der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken mit mehreren Verfassungsbeschwerden vor den Karlsruher Richtern und fordern eine Beitragsentlastung für Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung: www.elternklagen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.08.2018

21 zu 3 – so lautet das aktuelle Verhältnis von Männern und Frauen als Präsident*innen und Direktor*innen an der Spitze der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern, wie der NDR berichtet; die traditionell stärker mit Frauen besetzte und deutlich kleinere Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ausgenommen. Die drei Frauen sind Direktorinnen von Amtsgerichten. Die sieben weiteren Amtsgerichte, vier Landgerichte, vier Staatsanwaltschaften, zwei Verwaltungsgerichte, das Finanz- und das Oberverwaltungsgericht sind ebenso wie das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft fest in männlicher Hand.

Und das soll nach dem politischen Willen der Entscheidungsträger wohl auch so bleiben. Nur fünf von 24 Spitzenämter in der Justiz ab der Besoldungsgruppe R3 wurden in den letzten fünf Jahren mit Frauen besetzt. Der ständige Verweis, dass im Sinne einer Bestenauslese einzig "Eignung, Leistung und Befähigung" ausschlaggebend für eine Beförderung im öffentlichen Dienst seien und das Geschlecht dabei keine Rolle spiele, hat mit den Realitäten erkennbar nichts zu tun. Ebenso wenig verfängt die Warnung mit der Verfassung oder – ganz aktuell – die angebliche Besorgnis um die Unabhängigkeit der Justiz. Letztere soll gefährdet sein, weil die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig diesen ganz offensichtlichen Missstand aus Anlass aktueller Besetzungsverfahren erkannt, klar benannt und Abhilfe gefordert hat. Das ist nicht nur qua ihres Amtes ihre Befugnis, sondern auch ihre Pflicht, die nicht zuletzt in der Landesverfassung verankert ist: Artikel 13 gibt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Staatsziel vor. Artikel 48 betont die originäre Verantwortung der Ministerpräsidentin bei Stellenbesetzungen.

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), meint dazu: "Die Zahlen sprechen für sich. Die unsachlichen und am Thema vorbei lenkenden Zwischenrufe aus politischen und anderen Richtungen auch. Es wird höchste Zeit, dass die Ministerpräsidentin die Gleichberechtigung auch in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zur Chefinnensache macht. 19 von 24 Besetzungen von Spitzenämtern mit Männern in den vergangenen fünf Jahren und drei weitere in diesem Jahr, lassen nicht erwarten, dass sich in puncto Frauen in Spitzenämtern von selbst etwas verändert. Circa 41 Prozent Frauen arbeiten im richterlichen und im staatsanwaltlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben ganz offensichtlich nicht denselben Zugang zu den höchsten Ämtern wie die Männer. Denn wer soll glauben, dass es diese Richterinnen und Staatsanwältinnen nach Eignung, Leistung und Befähigung regelmäßig mit keinem männlichen Bewerber aufnehmen können?"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.08.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt die aktuelle Diskussion über die Freiwilligendienste. "Mit einem Freiwilligendienst können Geflüchtete gesellschaftlich teilhaben und sich zum Beispiel beruflich neu orientieren und schneller in Deutschland Fuß fassen. In ihren Einsatzfeldern lernen sie das Leben in Deutschland besser kennen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin.

Die Diskussion um eine Dienstpflicht – egal, ob für junge Menschen oder Geflüchtete – sieht die Diakonie Deutschland allerdings kritisch. "Wir plädieren dafür, das die Mittel aus dem Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst für Geflüchtete für alle Freiwilligendienstformate zu erhalten und nicht Ende des Jahres ersatzlos auslaufen zu lassen", sagt Lilie. "Der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist ein erfolgreiches Integrationsmodell. Wir haben in unseren Einrichtungen sehr gute Erfahrungen gemacht. Geflüchtete Menschen konnten nicht nur ihr Deutsch verbessern und berufliche Zukunftspläne entwickeln. Auch für die betreuten Menschen zum Beispiel in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aber auch in Wohnheime für Menschenmit Behinderung profitieren von den Freieilligen", betont Lilie.

Die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend sind über die Evangelische Freiwilligendienste einer der größten Anbieter für Freiwilligendienste. 13.500 Menschen absolvieren jährlich einen Freiwilligendienst über diese Träger. Der Anteil an Menschen mit Fluchterfahrungen im Sonderprogramm liegt bundesweit bei ca. 33 Prozent, bei evangelischen Trägern sogar bei 50 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema unter

https://www.diakonie.de/freiwilligendienste/

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/bundesfreiwilligendienst/

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/freiwilliges-soziales-jahr/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.08.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt ausdrücklich, dass Bundesregierung die Bundesländer bei der Weiterentwicklung der Qualität von Kindertagesbetreuung durch Bundesmittel unterstützen will. Dies müsse jedoch verbindlich und nachhaltig geschehen. Anlass ist die heutige Besprechung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

"Der vorgelegte Gesetzentwurf greift hier zu kurz und wird dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, Kindern die bestmögliche Betreuung zu bieten, nicht gerecht", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. "Die Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder bis zum Schuleintritt mit geeigneten Maßnahmen weiter zu entwickeln darf nicht so unverbindlich geregelt sein und auch nicht 2022 wieder aufhören", betont Loheide. "Träger und Einrichtungen brauchen finanzielle Verlässlichkeit und auch Kinder und ihre Familien sollen darauf vertrauen können, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung dauerhaft in den Blick genommen wird und überall in Deutschland vergleichbare Bedingungen geschaffen werden."

Hintergrund:

Nachdem der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung lange Zeit im Vordergrund des politischen Interesses stand, gab es im vergangenen Jahr Bestrebungen von Bund und Ländern, auch die qualitative Entwicklung weiter voran zu bringen. Der Zwischenbericht "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" der Jugend- und Familienkonferenz im November 2016 sowie die im Mai 2017 verabschiedeten Eckpunkte eines Qualitätsentwicklungsgesetzes waren entscheidende Schritte, auf deren Grundlage die finanzielle Beteiligung des Bundes hätte aufbauen können. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird jedoch keine Verstetigung der Bundeszuschüsse umgesetzt. Vielmehr ist fraglich, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität die Länder angesichts einer lediglich bis 2022 gesicherten Finanzierung überhaupt ergreifen werden.

Zudem ist die vorgesehene Finanzierung durch Umsatzsteueranteile nicht verbindlich genug, um sicherzustellen, dass die Mittel sachgemäß verwendet werden.

Zum "Gute-Kita-Gesetz" gibt es eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: https://www.bagfw.de/uploads/media/2018-08-03_Stellungnahme_Gute_Kita_Gesetz.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.08.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die nach Medienberichten geplante Erhöhung der Leistungen für den Schulbedarf von Kindern aus Hartz-IV-Haushalten um 20 Euro für einen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig kritisiert die Kinderrechtsorganisation den Betrag als zu gering. „Nach sieben Jahren Stagnation in diesem Bereich reichen 20 Euro bei Weitem nicht aus. Das deckt gerade etwas mehr als die Inflationsrate ab. Der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hat bereits vor zwei Jahren eine Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro jährlich gefordert. Das muss der Maßstab sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert zudem für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere die Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren. Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. "Es muss Schluss sein mit dem ,Weiter so‘ in der Familienförderung, wir brauchen eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Hier müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da sind die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen schlichtweg zu wenig. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, mit Blick auf die neuesten Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Grundsätzlich plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

"Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn jetzt erstmals mehr als eine Million Kinder beim Erwerb von Schulbedarf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, verzweifeln viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht. Dass überhaupt so viele Menschen die Kosten für Bildung und Teilhabe nicht aus ihrem regulären Einkommen aufbringen können, darf in einem so reichen Land wie Deutschland doch nicht Normalität sein. Im Übrigen hat bereits vor zwei Jahren der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Hier muss sich endlich grundlegend etwas ändern", so Hofmann weiter.

Zudem setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.08.2018

Es ist ein Armutszeugnis für ein reiches Land: Etwa 4,4 Millionen Kinder in Deutschland sind von Armut betroffen – rund 1,4 Millionen mehr, als in der Öffentlichkeit bisher bekannt. Das haben Berechnungen des Kinderschutzbundes (DKSB) aufgrund vorliegender Zahlen ergeben. Der DKSB fordert die Bundesregierung auf, mit konkreten Maßnahmen und Reformen gegen Kinderarmut vorzugehen. ´

Für drei Millionen Kinder zahlt der Staat Sozialleistungen, damit ihr Existenzminimum gesichert ist. Zählt man aber auch diejenigen Familien hinzu, die Anspruch auf Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, dies aber nicht nutzen, ist die Zahl der in Armut lebenden Kinder noch deutlich höher. Denn viele Familien beantragen Leistungen erst gar nicht, die ihnen aufgrund ihres geringen oder fehlenden Einkommens eigentlich zustehen.

Genaueres geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Grüne vom 18.6.2018 hervor. Ergänzende Leistungen bei Erwerbstätigkeit, sogenannte „aufstockende“ Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), nehmen geschätzt nur ca. 50 Prozent der tatsächlich Berechtigten in Anspruch. Das betrifft rund 850.000 Kinder unter 18 Jahren, die bislang nicht als arm galten. Dazu kommen nach Berechnungen des Kinderschutzbundes noch mal 190.000 Kinder, deren Eltern nicht erwerbstätig sind und trotzdem nicht mit anderen Leistungen aufstocken.

„Oft liegt es daran, dass die Eltern mit den bürokratischen Abläufen überfordert sind oder sich schlichtweg dafür schämen“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Diese Zahlen könnte die Bundesregierung auch klar nennen, aber das will sie offenbar nicht.“

Bei einzelnen Leistungen ist die Nicht-Beantragung sogar noch deutlich höher und liegt bei bis zu 70 Prozent, wie das Bundesfamilienministerium in seinem Familienreport 2017 für den Kinderzuschlag einräumt. Diesen nehmen nur 30-40 Prozent der Berechtigten in Anspruch. Davon betroffen sind mindestens weitere 350.000 Kinder unter 18 Jahren. Dazu kommen theoretisch auch noch nicht abgerufenes Wohngeld beziehungsweise nicht in Anspruch genommene SGB-XII-Leistungen, gesicherte Aussagen darüber liegen aber nicht vor.

„Zählen wir alles zusammen, kommen wir konservativ gerechnet auf eine Dunkelziffer von 1,4 Millionen Kindern. Alle diese Kinder sind offiziell nicht arm, doch sie fallen durch das Raster unseres Sozialstaates, weil der Dschungel der Leistungen für viele Eltern undurchdringlich ist“, sagt Heinz Hilgers. “Wir fordern die Bundesregierung auf, energisch dagegen vorzugehen, wenn sie sich nicht dem Verdacht aussetzen will, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen schon im nächsten Haushaltsplan fest einzukalkulieren – auf der Habenseite.“

Werden zustehende Leistungen nicht abgerufen, ist das für die betroffenen Kinder doppelt ungünstig, denn dann fallen auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket weg.

Der Kinderschutzbund fordert deshalb:

Kurzfristig muss bei der jetzt anstehenden und im Koalitionsvertrag verankerten Reform des Kinderzuschlags im Mittelpunkt stehen, dass jedes Kind, das Anspruch auf diese Leistung hat, diese auch erhält.

Eine Reform des Kinderzuschlags muss mit der Reform des Bildungs- und Teilhabepakets flankiert werden. Nur mit einer Anhebung kann z.B. der Schulbedarf von Kindern sichergestellt werden. Die dafür notwendigen Mittel müssen verbindlich im Bundeshaushalt eingestellt werden.

Perspektivisch fordert der DKSB jedoch gemeinsam mit 13 Verbänden und wissenschaftlichen Unterstützer*innen die Einführung einer einfachen und unbürokratischen Kindergrundsicherung, die eine Vielzahl von Leistungen zusammenfasst und sich an neu berechneten tatsächlichen Bedarfen von Kindern orientiert. Weitere Informationen dazu gibt es auf: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 22.08.2018

Geschlechtseintrag „divers“ muss allen offenstehen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht umgesetzt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Geschlechtseintrag entweder abgeschafft werden muss oder eine dritte positive Kategorie ermöglicht wird. Laut Kabinettsbeschluss soll es einen dritten positiven Eintrag mit der Bezeichnung „divers“ geben, der ausschließlich für Menschen mit sogenannten „Variationen der Geschlechtsentwicklung“ offen steht. Dazu erklärt Jenny Renner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hält den Kabinettsbeschluss für verfassungswidrig, weil nicht allen der geplante Geschlechtseintrag als „divers“ offensteht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber jedoch eindeutig aufgegeben, es allen Menschen zu ermöglichen, entsprechend ihrer subjektiven Geschlechtsidentität zu leben. Der LSVD fordert auch für Deutschland eine menschenrechtsorientierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität. Vornamens- und Personenstandsänderung sollten künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein, ohne demütigende Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren.

Die Bundesregierung behauptet in ihrem Koalitionsvertrag geschlechtliche Vielfalt zu respektieren, Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegen zu wirken. Mit diesem Kabinettsbeschluss gelingt ihr das nicht. Begrüßenswert ist jedoch, dass die ursprünglich im Referentenentwurf des Innenministeriums geplante Bezeichnung „weiteres“ im Kabinettsbeschluss durch „divers“ ersetzt wurde. Offensichtlich konnten sich hier Justizministerin Barley und Familienministerin Giffey durchsetzen.

Der LSVD kritisiert auch den verwendeten Begriff „Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Dieser reduziert intergeschlechtliche Menschen mit körperlichen Varianten und Variationen der Geschlechtsmerkmale auf eine nicht klar abgrenzbare und im ärztlichen Ermessensspielraum liegende medizinische Kategorisierung. Intergeschlechtlichen Menschen bevorzugen häufig als Selbstbezeichnung den nicht pathologisierenden weiteren Begriff „Varianten der körperlichen Geschlechtsmerkmale“.

Ausführliche Stellungnahme des LSVD zum Referentenentwurf

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.08.2018

«Durch die Lagersituation ist zu befürchten, dass unabhängige Asylverfahrensberatung und eine umfängliche Prüfung der Fluchtgründe, die häufig mit der Gefährdung des Kindeswohls im Herkunftsland zusammenhängen, nicht erfolgt», erklärten die Naturfreunde, der Deutsche Kinderschutzbund Thüringen, der pro familia Landesverband Thüringen, der Deutsche Familienverband und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie. Zudem führe durch die Unterbringung von Menschen auf engstem Raum zu Konflikten und Gewaltübergriffen.

Die Organisationen befürchten auch, dass die Ankerzentren zu einem Anstieg der Fremdenfeindlichkeit in der Bevölkerung führen könnten. «Die Unterkünfte bieten damit eine Fläche für Vorurteile, Angst und Hass und so einen Nährboden für Konflikte, die Rassismus und rechte Strömungen stärken.»

Thüringens CDU-Landesvorsitzender Mike Mohring hatte in einem Zeitungsinterview angekündigt, im Falle einer Regierungsübernahme durch die CDU ein Ankerzentrum im Freistaat aufbauen zu wollen, in dem Asylverfahren zentral bearbeitet würden.

https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Thueringer-Familienorganisationen-gegen-Ankerzentren-1300720608

Quelle: Stellungnahme NaturFreunde Thüringen vom 03.08.2018

pro familia fordert: Ärzt*innen müssen ohne Risiko vor Strafverfolgung über ihr medizinisches Angebot zum Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen

Übermorgen findet in Kassel ein Prozess gegen zwei Frauenärztinnen statt, die auf ihrer Webseite darüber informiert haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Dieser weitere Prozess gegen Ärzt*innen zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf, den §219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der §219a StGB stellt nicht nur die unbotmäßige Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe, sondern bereits sachliche Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Zustand muss beendet werden. Sachliche Informationen sind keine „Werbung“.

pro familia berät jährlich rund 65 000 Menschen im Rahmen der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch. Die meisten von ihnen wollen wissen, welche Ärztinnen und Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, welche Abbruchmethoden sie anbieten und welche Erfahrungen es dazu gibt. Schwangerschaftsberater*innen recherchieren die regionalen medizinischen Angebote zum Schwangerschaftsabbruch. So können sie bei Bedarf und auf Wunsch der Frauen dazu informieren und beraten. Wir von pro familia wissen, wie essentiell diese Informationen für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, sind – aber sie sind außerhalb der Beratung nicht zu erhalten. Denn der §219a StGB verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte die Informationen auf ihre Webseiten stellen. Er verhindert, dass sich Frauen niedrigschwellig informieren können, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.

pro familia fordert – zusammen mit vielen Verbänden und Einzelpersonen–, dass Ärzt*innen ohne Risiko vor Strafverfolgung über ihr medizinisches Angebot zum Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen. Der Beratungsverband setzt sich für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ein und wendet sich gegen die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten durch den §219a StGB.

Quelle: Pressemitteilungpro familia Bundesverband vom 27.08.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. September 2018

Veranstalter:BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.

Ort: Berlin

Weiß, deutsch, hetero, Mittelschicht: Lassen sich so die Adressaten der aktuellen männerpolitischen Gleichstellungspolitik zusammenfassen? Wer kümmert sich dann um die Situation von bildungsbenachteiligten Jungen? Was haben Hartz-4-Väter und ihre Kinder vom Elterngeld? Was hat die Gleichstellungspolitik langzeitarbeitslosen Männern in den abgehängten ländlichen Gebieten Brandenburgs oder in den Industriebrachen des Ruhrgebiets zu bieten? Welche Angebote gibt es in psychosozialen Krisensituationen (bspw. bei Obdachlosigkeit, Sucht- und Gewaltbetroffenheit) gerade auch für Männer, die durch die gängigen Angebote nicht oder nur schwer erreicht werden?

Darüber soll mit Kollegen von Männerorganisationen aus dem deutschsprachigen Ausland gesprochen und einen Blick darauf geworfen werden, was Gleichstellungspolitik Männern und Jungen in ihren unterschiedlichen Lebenslagen anzubieten hat.

Zudem möchten wird bei einem kleinen Snack und einem Getränk Gelegenheit geben für informellen Austausch, Vernetzung und Diskussion.

Bitte melden Sie sich / meldet euch hier an: https://bundesforum-maenner.de/jahresempfang-2018-anmeldung/

Termin: 17. – 21. September 2018

Veranstalter:Landesarmutskonferenz Berlin (lak)

Ort: Berlin

Erinnern Sie sich an die Schlagzeilen aus dem letzten Jahr?Obdachlose wurden im Tiergarten geräumt. Hierunter auch viele Menschen, die aus EU-Ländern zu uns gekommen sind. Wie mit der Zunahme an Obdachlosigkeit in Berlin umzugehen ist, wird seither heftig diskutiert.In der Praxis wird die Verpflichtung zur ordnungsrechtlichen Unterbringung von unfreiwillig Obdachlosen oftmals mit der Begründung umgangen, dass diese keine Ansprüche auf Sozialleistungen hätten, obwohl die Rechtsgrundlage unabhängig von Sozialleistungsgewährung umzusetzen ist.

Nach welchen Kriterien wird insbesondere EU-Bürger*innen das Recht auf Obdach in Berlin verwehrt?

Dassoll diskutiert werden.

Eingeladen wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Ruder, der bereits 2015 in einemRechtsgutachtendargelegt hat, dass in Berlin lebenden unfreiwillig obdachlosen Menschen, die in keinen Wohnraum zurückkehren können, Unterkunft zu gewähren ist, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit und unabhängig vom Anspruch auf Sozialleistungen. In seinem Vortrag wird er seine Position darlegen und begründen.

Was halten aber die politisch Verantwortlichen in Berlin von Ruders These? Welche Sichtweise nehmen sie ein? Wie begründen insbesondere die Bezirke ihr tägliches Vorgehen und die Nichtbeachtung bundesweit verbindlicher Grundsätze und Mindeststandards?

Es diskutieren: Die Senatorin für Integration, Arbeit und SozialesElke Breitenbach(DIE LINKE), der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte,Stephan von Dassel(Bündnis90/Die Grünen), RechtsanwaltKarl-Heinz RuderundPetra Schwaigervon der GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH. Moderiert wird die Veranstaltung vonAnja Nehls, Journalistin u. a. für denDeutschlandfunk.

Das Programm finden Sie auf der Webseiten.

Dort können Sie sich verbindlich (und kostenfrei) anmelden.

Termin: 18. September 2018

Veranstalter:Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Mit: Annalena Baerbock MdB, Katja Dörner MdB, stellv. Fraktionsvorsitzende, Sven Lehmann MdB, Sprecher für Sozialpolitik, Dr. Ulrich Schneider, Geschäftsführer Der Paritätische Gesamtverband, Fee Linke, Initiatorin „Es reicht für uns alle“ Familien-Demo, Dr. Irene Becker, freiberufliche Wissenschaftlerin, Gerda Holz, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., und vielen mehr.

Es tut weh, nicht mitzukönnen, wenn die Freundinnen und Freunde ins Kino gehen oder alle anderen Kinder im Feriencamp sind. Trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosigkeit ist in unserem reichen Land konstant jedes fünfte Kind von Armut bedroht.

Kinder sollten kein Luxus sein – doch vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft nicht aus. Die Kinderregelsätze sind nicht bedarfsgerecht. Der Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen nur bei wenigen anspruchsberechtigten Kindern überhaupt an. Familien werden durch das Kindergeld einerseits und die Kinderfreibeträge andererseits in unterschiedlicher Höhe entlastet. Zur Armutsbekämpfung braucht es außerdem starke Unterstützungsstrukturen vor Ort – durch Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und Schule. Die Zeit zum Handeln ist mehr als reif. Kinder können nicht warten.

Auf der Konferenz sollen Wege hin zu einer eigenständigen Absicherung von Kindern skizziert und mit Ihnen debattiert werden. Was brauchen Kinder für ein gutes Aufwachsen und wie können allen Kindern unabhängig vom Elternhaus gute Startchancen garantiert werden? Wie soll eine am Kind orientierte Existenzsicherung definiert und wie kann sie ermittelt werden? Wie können benachteiligte Kinder und Jugendliche besser erreicht und gefördert werden?

Es wird herzlich eingeladen, gemeinsam Strategien zur wirksamen Stärkung von Familien und zur Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren!

Weitere Informationen zur Fachtagung finden Sie hier. Die Anmeldung erfolgt über unser Online-Formular.

Termin: 18. September 2018

Veranstalter: Landesarmutskonferenz Berlin (lak)

Ort: Berlin

Der Arbeitskreis Wohnungsnot veranstaltet vom17. bis 21. September 2018 eine Aktionswoche der Wohnungsnot, um ein Zeichen gegen Wohnungslosigkeit in Berlin zu setzen. Wir als Landesarmutskonferenz Berlin unterstützen diese wichtige Initiative mit einer eigenen Veranstaltung, zu der wir Sie gerne einladen möchten:

Recht auf Obdach?

Immer mehr Menschen leben in Berlin auf der Straße.

Von der Obdachlosigkeit betroffen sind besonders EU-Bürger*innen.

Die Stadt muss sich um die Unterbringung kümmern.

Wir fragen nach.

Programm & Anmeldung

Das Programm finden Sie auf unserenWebseiten.

Dort können Sie sich verbindlich (und kostenfrei) anmelden.

Termin:19.September 2018

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen

Ort: Thüringen

Herausforderungen für öffentliche und freie Träger

Familienbildung ist eine Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Kommunale Jugendämter und der Freistaat Thüringen fördern entsprechende Angebote und unterstützen unter anderem die Familienverbände und deren vielfältige Angebote.

Wem helfen solche Angebote? Sind sie ausreichend? Hat die Familienbildung bei den öffentlichen und freien Trägern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe den ihr gebührenden Stellenwert?

Diesen Fragen sollen auf der Veranstaltung gestellt werden.

Themen

· Familienbildung in Thüringen – Kommunale Perspektiven und Angebote (Prof. Jörg Fischer, FH Erfurt)

· Best Practice 1: Family Trainer International (Naturfreunde Thüringen e.V.)

· Best Practice 2: Integrationsbausteine (Deutscher Kinderschutzbund e.V.)

· Podiumsdiskussion Margit Jung (Die LINKE), Astrid Wabra (pro familia e.V.), Denny Möller (Stadtrat), Prof. Jörg Fischer (FH Erfurt)

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:24.September 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Behindertenrat, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Naturschutzring, Forum Menschenrechte, Forum Umwelt und Entwicklung, Klima Allianz, Plattform Zivile Konfliktberatung undVerband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.

Ort: Berlin

Die Weltbevölkerung nimmt stetig zu und: sie wird immer städtischer.Städte gelten als Zentren der Hochtechnologie und sozio-ökonomischer Chancen. Viele Menschen in Deutschland wie auch in den Ländern des globalen Südens zieht es in die Städte. Durch diese Bewegung weiten sich die Siedlungsflächen der urbanen Gebiete aus, Stadt und Land beginnen, ein Kontinuum mit Übergangsräumen und Ansiedlungen verschiedenster Größe zu bilden. Entsprechend leeren sich ländliche Räume. Gleichzeitig gewinnen sie, zum Beispiel in Deutschland, an Attraktivität als Erholungs- und Rückzugsräume der städtischen Bevölkerungen. Im globalen Süden sind es vor allem die Möglichkeiten ein Einkommen zu erwirtschaften, zum Beispiel in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft.

Mit diesen Trends verstärken sich bestehende politische, soziale und ökologische Herausforderungen: Wie können für alle Menschen in städtischen und ländlichen Räumen die soziale Grundversorgung, eine gesunde Ernährung und umfassende gesellschaftliche Teilhabe gesichert werden? Wie können städtische Ballungsgebiete zu Vorreitern beim Umweltschutz werden, der immense Ressourcen- und Flächenverbrauch von Siedlungsräumen reduziert und Mobilität von Menschen klimaschonend und gleichzeitig sozialverträglich gestaltet werden? Wie können soziale Konflikte, die sich aus den Wanderungsbewegungen ergeben, konstruktiv gestaltet werden? Wie können Menschen für eine weltoffene, soziale und ökologische Politik gewonnen werden? Angesichts dieser Herausforderungen müssen die engen Verflechtungen zwischen Stadt und Land sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Politik und Zivilgesellschaft stärker ins Blickfeld rücken. Die kommunale Ebene spielt für die politische, soziale und ökonomische Teilhabe eine entscheidende Rolle. Zahlreiche Kommunen und lokale zivilgesellschaftliche Initiativen erproben bei uns und weltweit schon jetzt zielführende Ansätze für eine nachhaltige Zukunft in der Stadt und auf dem Land.

Bei der Konferenz werden folgenden Frage diskutiert: Wie können wir einenachhaltige und lebenswerte Zukunft für alle Menschen in städtischen und ländlichen Räumen schaffen? Welche Vorschläge zur Erreichung nachhaltiger Entwicklung in den Kommunen gibt es? Welche Aufgabenergeben sich daraus für die Politik?

Entlang dieser Fragen werdenKonfliktlinien aufgezeigt, innovative Ansätze diskutiert undHandlungsräume für Politik und Zivilgesellschaft ausgelotet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:25.September 2018

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V. und AWO International e.V.

Ort: Berlin

Nachfolgende Generationen sollen mindestens die gleichen Lebensgrundlagen vorfinden, wie wir in der heutigen Zeit. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir ökologisches, ökonomisches und soziales Handeln noch stärker in Einklang bringen.    

Die am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten neuenZiele für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals") sind ein Meilenstein für die internationalen Bemühungen, das Leben aufunserem Planeten nachhaltig zu gestalten. Nachhaltigkeit wird dabei ganzheitlich verstanden: Nicht nur eine intakte Umwelt durch Klima- und Tierschutz entscheiden über eine gerechte und nachhaltige Zukunft, sondern auch die Reduzierung von Ungleichheit, die Beendigung von Armut, die Gleichstellung der Geschlechter und verantwortungsbewusste Produktions- und Konsumweisen. Themen, welche die Freie Wohlfahrtspflege in ihrem Kern berühren.

Die AWO hat ihre Verantwortung auf diesem Gebiet erkannt: Bereits vor 20 Jahren wurde das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit fest im Leitbild des Verbandes verankert. Darauf folgende Bundeskonferenzbeschlüsse zu einem nachhaltigen Handeln, einer wertegebundenen Unternehmensführung oder auch den Pariser Klimaschutzzielen haben dieses Selbstverständnis ebenso untermauert, wie zahlreiche lokale Initiativen von AWO-Gliederungen bzw. deren Einrichtungen und Diensten. Nun gilt es, die Ziele für nachhaltige Entwicklung damit in Verbindung zusetzen und gemeinsam auf ihre Umsetzung hinzuarbeiten.  

Vor diesem Hintergrund möchten der AWO Bundesverband und AWO International auf einem Netzwerktreffen am dritten Geburtstag der Ziele für nachhaltige Entwicklung ergründen, welche Chancen und Herausforderungen von den Zielen für dieFreie Wohlfahrtspflege ausgehen und welche Beiträge wir für ihr Erreichen leistenkönnen. Neben Impulsen zum Thema soll das Vorstellen und Kennenlernen von Projekten ausder Praxis sowie ein Austausch über gesammelte Erfahrungen im Vordergrund stehen. Hierzu laden wirVerbandsübergreifend haupt- und ehrenamtlich Engagierte sowie sonstigeinteressierte Personen herzlich ein.

ZUR ANMELDUNG

Termin:27.September 2018

Veranstalter: ​NETZWERK.BERLIN in der SPD-Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Armut wird heutzutage in Deutschland vererbt, damit ist Kinderarmut Dauerzustand. Was ist Ursache? Was ist Wirkung?

Politik für die Menschen bedeutet, die Betroffenen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen. Deshalb muss sozialdemokratische Politik vom Kind her denken. Bedarf es eines anderen, eines neuen Ansatzes? Vom Schräubchendrehen zum Paradigmenwechsel – wie bekämpfen wir Kinderarmut wirksam?

Zu den Mitwirkenden zählt auch der ZFF-Geschäftsführer Alexander Nöhring.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:08.Oktober 2018

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V. – Verband im Konsortium Elternchance

Ort: Berlin

Im Rahmen des Bundesprogrammes „Elternchance ist Kinderchance"und ESF-Bundesprogramms "Elternchance II – Familien früh fürBildung gewinnen" wurden seit 2011 bis Anfang 2018 ca. 9.000 Fachkräfte der Familienbildung zu Elternbegleiter*innen qualifiziert, die Mütter und Väter in Fragen rund um die Bildung der Kinder kompetent beraten und begleiten.

Elternbegleiter*innen finden durch eine dialogische Haltung einen guten Zugang zu Eltern in ihren Einrichtungen und erproben in ihrer alltäglichen Arbeit neue Wege der Zusammenarbeit. Damit stärken sie die Kompetenzen der Eltern in Bildungsfragen und tragen zum Abbau von Bildungsbarrieren bei.

Elternbegleitung schlägt Wurzeln – auch in Berlin! In den letzten Jahren haben sich viele Einrichtungen verändert und es sind regionale Konzepte der Elternbegleitung entstanden.

Mit dem Fachtag soll die Gelegenheit geboten werden, sich über das Programm zu informieren, Konzepte vernetzter Elternbegleitung kennenzulernen, aber auch Raum zur Begegnung und Kontaktaufnahme schaffen.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an franziska.vonfraunberg@awo.org.

Termin:09.Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)

Ort: Berlin

In drei Jahren Programmlaufzeit wurden durch das Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“ Veränderungsprozesse in über 80 Kommunen intensiv begleitet und es fand eine Zusammenarbeit mit Akteuren an weiteren 150 Standorten statt. Ausgangspunkt des im Jahr 2015 gestarteten Programms war die Vision, geflüchtete Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, ihr Grundrecht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe auszuüben.

Beim Transferforum zur Programmbilanz stehen die drei zentralen Themenfelder Kinderschutz, Bildung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung im Vordergrund: Wie muss ein geschütztes und sicheres Umfeld aussehen, damit geflüchtete Kinder und Jugendliche ihre Potentiale entfalten können? Wie können Zugänge zu Ausbildung und Arbeit für Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchterfahrung gestaltet und ein erfolgreicher Abschluss gewährleistet werden? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sie ihr eigenes Umfeld sowie gesellschaftliche Prozesse aktiv mitgestalten können?

Das vollständige Programm sowie die Online-Anmeldung finden Sie unter:

https://www.willkommen-bei-freunden.de/aktuelles/termine/termin/bildung-und-teilhabe-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche/

Termin:10.Oktober 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.

Ort: Berlin

Der digitale Wandel hat die Familien längst erreicht. Eltern nutzen digitale Medien nicht nur privat, sondern auch beruflich. Kinder spielen, chatten, lernen spielend und vernetzen sich in ihren Peer-Groups und mit ihren Klassenkamerad/innen. Doch was macht das mit den Familien? Wie verändern sich die Rollen der Familienmitglieder? Welche Vereinfachungen bieten sich? Aber auch welche Konflikte bringt die Digitalisierung in die Familien? Chancen und Möglichkeiten, aber auch die Risiken des digitalen Wandels, werden höchst unterschiedlich bewertet. Die Menschen und vor allem Eltern und Fachkräfte aus dem Erziehungsbereich haben diesbezüglich sehr unterschiedliche Haltungen.

Wir diskutieren: Wie wirkt sich die Digitalisierung in den vielfältigen Familien aus? Was sind die Voraussetzungen und Gelingensbedingungen, damit der digitale Wandel sich in den Familien positiv vollzieht? Was ist der Beitrag, den vor allem Eltern, Kinder, Jugendliche, Kitas, Schulen und Jugendhilfe leisten müssen?

Als Podiumsgäste haben wir Dr. med. Uwe Büsching, Beauftragter für Jugendmedizin, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ); Jutta Croll, Vorsitzende der Stiftung Digitale Chancen, Dr. Susanne Eggert, Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis; Jürgen Wolf, Evangelisches Beratungszentrum München e.V. (ebz) sowie Sabine Feierabend, SWR Medienforschung eingeladen.

Das Programm finden Sie hier, ebenso ein Formular zur Anmeldung.

Termin:19.Oktober 2018

Veranstalter: BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.

Ort: Berlin

Im Rahmen des Fachkongresses werden wir die Erfahrungen und Ergebnisse unserer Projektarbeit der Öffentlichkeit präsentieren und im Dialog Bilanz ziehen und einen Ausblick – auch und gerade mit Blick auf europäische Dimensionen – wagen.

Die Anmeldung kann ab Anfang September über die Website des Projekts vorgenommen werden.

Eine offizielle Einladung wird noch erfolgen.

Termin:26.- 27. Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) und Deutsches Jugendinstitut e. V. (DJI)

Ort: München

Teilnahmegebühr: DGfZP Mitglieder 50,- € | Nicht-Mitglieder 80,- € I ermäßigt 30,- € | Jugendliche 20,- €

Jugendzeit.

Fremdbestimmt selbständig

Nicht mehr Kind und noch nicht erwachsen – wie erfahren, wie leben und wie erleben heutige Jugendliche den Übergang? Jugend ist eine Zeit der inneren Distanzierung von der Vergangenheit als Kind und des Suchens nach dem Selbst: Wer bin ich? Wer will ich sein? Die körperlichen Veränderungen in der Pubertätsphase bringen Körper und Psyche in Aufruhr, was zu einem ganz eigenen Lebensgefühl führt. Der inneren Distanzierung entspricht ein soziales Abgrenzen gegen die Welt der Erwachsenen: Die Beziehungen zu Eltern werden spannungsreicher, Beziehungen zu Gleichaltrigen werden wichtiger. Mit einer eigenen Jugendkultur in Musik, Mode, Sprache und sozialen Medien verorten Jugendliche sich jenseits der Erwachsenenwelt. Zugleich leben sie weiterhin im Schutz- und Vorbereitungsraum Kindheit. Sie sind eingebunden in das Ausbildungssystem, das ihre Alltagszeit in vorgegebenen Takten strukturiert. Und mindestens bis zum Ende der Schulzeit wohnen die meisten in der Familie, abhängig von elterlichen Ressourcen und Lebensweisen und mehr oder weniger behütet und kontrolliert. Auf der Tagung werden wir fragen, wie dieser Übergang heute normiert, geregelt und gehandhabt und wie er von Jugendlichen gelebt und erlebt wird. Wie wirken sich die aktuellen gesellschaftlichen Transformationen im Leben Jugendlicher aus, die sich nach Alter, Geschlecht, sozialen Milieus, Schul- und Ausbildungsgängen, religiöser Orientierung, Migrationshintergrund und Wohnort (Stadt/Land/Region) unterscheiden? Wie sehr erhöhen Zeit- und Konkurrenzdruck und erhöhte Qualifizierungsansprüche der globalisierten Arbeitswelt den Leistungsdruck beim Lernen und Arbeiten? Wie gehen Jugendliche mit der Überfülle an Konsumangeboten um, zumal die digitalisierte Kommunikation in sozialen Medien permanent Selbstdarstellung und Selbstoptimierung verlangt? Wie haben sich die Abgrenzungenzwischen Jugend und Erwachsensein, wie die Machtverhältnisse zwischen den Generationen verändert? Und wie verschärft oder entlastet jugendbezogene Zeitpolitik die Ambivalenzen fremdbestimmt selbständiger Jugendzeit? Über all dies werden auf der Tagung auch Jugendlichemitdiskutieren.

Weitere Informationen dazu und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Termin:29. – 30.Oktober 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Digitalisierung des Alltags hat in den vergangenen Jahren auch die Kinder- und Jugendhilfe erreicht. Onlineberatung, Kontaktaufnahme zwischen Schulsozial-arbeiter/innen und Jugendlichen über WhatsApp, Onlinepräsenz von Institutionen auf Facebook – dies alles gehört zu den digitalen Formen Sozialer Arbeit. Neue Mischungsverhältnisse zwischen Privatem und Beruflichem bzw. Öffentlichem ergeben sich in diesen Zusammenhängen, die Fragen an fachliche Standards wie Datenschutz (auch im Kontext der DSGVO), Jugendschutz und Medienkompetenz aufwerfen. Gleichzeitig gibt es viele Fachkräfte und Träger, die den digitalen Medien äußerst skeptisch gegenüberstehen, Zweifel am Sinn der Nutzung dieser Medien im pädagogischen Setting haben und die Befürchtung, sich mit technisch-medialen Fragen befassen zu müssen, die den "normalen" beruflichen Kontext überschreiten.

Diese Akademietagung bietet ein Forum, um sich über aktuelle Entwicklungen der Digitalisierung des Alltags von Adressat/innen (Kinder, Jugendliche, Familien) und Fachkräften sowie Organisationen (Fachsoftware, digitale Mediennutzung im privaten und beruflichen Kontext) der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren und auszutauschen. Fachliche Fragen werden offen diskutiert. Dabei werden Grundkenntnisse über Handlungsmöglichkeiten mit digitalen Medien im institutionellen Alltag, fachliche Herausforderungen und Ansätze für den Umgang damit auf Fachkräfte- wie Trägerebene vermittelt.

Anmeldeschluss ist am 31.08.2018.

Bitte nutzen Sie die Onlineanmeldung unter: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/at_4216-18.

Termin:29. – 31.Oktober 2018

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Ort: Rolandseck

2019 begeht die AWO ihr 100-jähriges Jubiläum. Anlass genug, inne zu halten und zu fragen: Was passiert gerade gesellschaftlich, politisch in unserem Land? Was bedeutet das für die Kinder und Jugendlichen und ihr Aufwachsen? Was brauchen sie? Welche Auswirkungen haben die Entwicklungen auf den Verband, auf die Arbeitsfelder? Was kommt auf uns zu? Wo wollen wir hin?

Unter diesen Leitgedanken soll mit Ihnen und Euch und vielen hochkarätigen Dozent*innen im Haus Humboldtstein diskutiert, ausgetauscht, berichtet, gelacht und geplant werden. Dabei sollen alle Arbeitsfelder der AWO-Kinder- und Jugendhilfe zusammenkommen – von der Kindertagesbetreuung über die Erziehungsberatung und die Erziehungshilfe bis zur Jugend- und Jugendsozialarbeit.

Das genaue Tagungsprogramm ist im AWO-Tagungsservice unter diesem Link zu finden.

Die direkte Anmeldung ist auch hier möglich.

Die Tagungsgebühr beträgt 150,00 €.

Für Rückfragen stehen gerne zur Verfügung: Hubert Lautenbach Hubert.Lautenbach@awo.org und Mercedes von Kulessa Mercedes.vonKulessa@awo.org

Termin:08.November 2018

Veranstalter: Land Brandenburg Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ort: Potsdam

Wir laden Sie herzlich zur 11. Brandenburgischen Familienbildungsmesse des Landes Brandenburg ein. In diesemJahr lautet das Motto: Familie Digital – Analog war gestern?

Bitte reservieren Sie sich den 8. November 2018 in Ihrem Kalender, eine Einladung mit Programm folgt in den nächsten Wochen.

Anmeldungen sind bereits möglich unter: www.uawg-online.de/fbm.

Termin:15. – 16.November 2018

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ)

Ort: Hamburg

Die Ansprüche und Erwartungen an eine inklusive und partizipative Praxis in Familienzentren sind vielschichtig. Zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren sind vielfältige Herausforderungen versteckt. Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sie ihre Stärken und Begabungen erkennen und ihre individuellen Potenziale entfalten? Welche Organisationsformen, Strukturen, Arbeitsweisen und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich und unterstützend? Wie fördern Familienzentren Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien? Welche Methoden und Instrumente unterstützen Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis?
Familienzentren können es nicht dem Zufall überlassen, ob Familien erreicht werden oder nicht. Sie nehmen eine aktive Rolle im Sozialraum ein und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit den Netzwerkpartnern im Sozialraum fordert Familienzentren in besondere Weise heraus.

Für die Fachtagungwurden wieder namhafte ReferentInnen verpflichtet und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen!

Flyer(PDF 714 KB)

Anmeldung

Termin:20.November 2018

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Imzehnten Jahr des Bestehens werden die wichtigsten Meilensteine des Projekts ElternStärken Revue passiert, diskutiert mit den KooperationspartnerInnen ausder Familienhilfe,Kitaund Wissenschaft aktuell anstehende Themen.

Frau Prof. Iris Nentwig-Gesemann wird über den "Umgang mit rechtsextremen Orientierungen aus frühkindlicher Perspektive" referieren.

Zu dem Jubiläums-Fachtag werdenSie herzlich eingeladen: Diskutieren Sie mit und feiern Sie mit!

Termin:20. – 21.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Prekäre Jobs, Abstiegsängste, Arbeitswelt im Wandel – Welche Rolle können die Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen in Zeiten von verstärkter Unsicherheit spielen? Auf unserem Herbstforum 2018 wollen wir mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben darüber diskutieren, wie sich die kollektiven Arbeitsbeziehungen in einer digitalen und entgrenzten Welt stabilisieren und revitalisieren lassen.

Das vollständige Programm und Informationen zur Anmeldung in Kürze auf www.wsi-herbstforum.de

Termin:23.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

ein. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosigkeit von Armut bedroht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr in Armut groß zu werden, besonders groß. Deshalb beschäftigen wir uns in dieser Veranstaltung mit den Fragen, welche Faktoren eine Verstetigung der Armut von Familien bedingen sowie welche Konsequenzen sich daraus ergeben um Teilhabe und Chancengleichheit zu verbessern.

Das Projekt „Familien stärken“ der evangelischen Landeskirche in Württemberg startete am 1. Juli 2018. Über einen Projektzeitraum von fünf Jahren will das Projekt dazu beitragen, Partnerschaft, Ehe und Familien zu stärken.
In dieser Veranstaltung möchten man ins Gespräch kommen. Es wird herzlich eingeladen ein, mit Expert/innen und Politiker/innen Strategien zur wirksamen Bekämpfung der Armut von Familien zu diskutieren und mögliche nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung von Familien zu entwickeln. Bei Interesse merken Sie sich den Termin vor, eine Einladung mit ausführlichen Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgt in Kürze.

AUS DEM ZFF

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) will noch in diesem Jahr ein Konzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung vorlegen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine konsequente und mutige Reform und nennt Kriterien, an denen sich die Pläne messen lassen müssen. Oberstes Ziel muss sein, die Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen und das Existenzminimum für alle Kinder zu sichern. Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro pro Kind und Monat vor, die mit steigendem Haushaltseinkommen abgeschmolzen wird.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder aktuell umfassende Reformkonzepte prüfen und ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen wollen. Zudem freuen wir uns über die Beteiligung zahlreicher Akteure aus der Zivilgesellschaft. Wir erwarten nun, dass endlich entscheidende Schritte unternommen werden, um die drängenden Probleme anzugehen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die ASMK will im Dezember ein erstes Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen, die vorbereitende Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung tagt dazu am 21. August 2018.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hat seinen Vorschlag in diesen Prozess eingebracht. „Wir stellen die Kinder in den Mittelpunkt, weil jedes Kind nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit hat. Jedes Kind muss deshalb Anspruch auf eine Kindergrundsicherung haben“, erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.

„Für uns ist eines wichtig: Wo Kindergrundsicherung draufsteht, muss auch Kindergrundsicherung drin sein“, führt Christiane Reckmann fort. „Eine Grundsicherung für Kinder muss alle Kinder im Blick haben und Armut tatsächlich verhindern. Auch Zwischenschritte wie die nun anstehende Reform des Kinderzuschlags müssen sich an diesen Kriterien messen lassen.“

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht- Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich deshalb für eine monatliche einkommensabhängige Grundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 13 Wissenschaftler*innen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 16.08.2018

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung „Alleinerziehende in Deutschland 2017“ des Statistischen Bundesamtes fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien prioritär zu behandeln, um die Armutsbetroffenheit von alleinerziehenden Müttern und Vätern schnell und zielgerichtet anzugehen.

Mittlerweile wachsen 2,4 Millionen minderjährige Kinder in einer Familie mit einem alleinerziehenden Elternteil auf. Die Zahl der Alleinerziehenden ist in den letzten 20 Jahren von 1,3 auf 1,6 Millionen angestiegen. Jede fünfte Familie in Deutschland ist damit eine Familie mit nur einem Elternteil. Mütter stellen unter den Alleinerziehenden die überwältigende Mehrheit dar, nur rund 12% der Alleinerziehenden sind Väter. Obwohl alleinerziehende Elternteile häufig einer Erwerbsarbeit nachgehen, sind 33% der Personen, die in Haushalten von Alleinerziehenden leben, armutsgefährdet. Bei einer Paarfamilie mit Kindern sind es hingegen nur 11%.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Kinder alleine großzuziehen und dabei im Spannungsfeld von Betreuung, Erziehung und einer Erwerbstätigkeit zu stehen, wird weiterhin hauptsächlich von Frauen gestemmt: 9 von 10 Alleinerziehenden sind Mütter. Dieser Spagat wird für viele Alleinerziehende zur Herausforderung: Obwohl sie mehr als Mütter in Paarfamilien einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, gehören für diese Familienform materielle Armut, Entbehrungen und Überschuldung zum Alltag. Es fehlt an passender Kinderbetreuung, guten Arbeitszeiten und flexiblen Arbeitsmöglichkeiten, aber auch an materieller Unterstützung. Schon die Miete für eine Wohnung mit einem Einkommen zu stemmen, ist bei den steigenden Mietpreisen fast nicht zu schaffen. Auch der Wunsch, gemeinsam mit den Kindern in den Urlaub zu fahren und dem anstrengendem Alltag ein wenig zu entfliehen, ist für fast 40% der Alleinerziehenden nicht realisierbar. Hierfür fehlt schlichtweg das Geld.“

Reckmann fordert weiter: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Dazu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine Reform des Kinderzuschlags. Derzeit haben vor allem Alleinerziehende wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen, fordert das ZFF u. a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Langfristig fordert das ZFF seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 02.08.2018

AKTUELLES

Als Handlungsgrundlage für die Politik untersucht der Familienbericht regelmäßig die Situation von Familien in Deutschland. Dr. Franziska Giffey hat nun Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen in die Kommission zur Erstellung des Neunten Familienberichts berufen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 11. Juli die Sachverständigenkommission zum Neunten Familienbericht berufen. Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Deutschen Bundestages verpflichtet, mindestens in jeder zweiten Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Familien vorzulegen. Der Neunte Familienbericht soll das Thema "Elternschaft in Deutschland" beleuchten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Im Zentrum des Neunten Familienberichts wird die Frage stehen, was es heute bedeutet, Eltern zu sein. Eltern haben hohe Ansprüche an sich selbst, an ihre Partnerschaft und an die Erziehung ihrer Kinder. Sie fordern eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine gute Qualität von Kinderbetreuung und Schule. Aufgabe der Familienpolitik ist es, Eltern dabei zu unterstützen, das Beste für ihre Kinder und die ganze Familie zu erreichen. Der Familienbericht wird uns dafür wichtige Impulse geben. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten der Kommission."

Der Neunte Familienbericht

Im Mittelpunkt des Neunten Familienberichts stehen Eltern: als Akteure in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt, im Zusammenspiel mit Institutionen und familienpolitischen Leistungen, in ihren Familien, mit anderen Familien, mit ihren in den Herkunftsfamilien geprägten Werten und Einstellungen sowie als Dreh- und Angelpunkt für die Frage, wie das Wohlergehen von Kindern sichergestellt werden kann – auch vor dem Hintergrund des Digitalen Wandels.

Eltern in Deutschland stehen vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen, bei denen Familienpolitik sie wirksam unterstützen muss. Deshalb soll sich die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission der Frage widmen, welche familienpolitischen Instrumente entwickelt werden können, um sozialen Aufstieg zu erleichtern und Familien als soziale Mitte der Gesellschaft zu stärken.

Eine Geschäftsstelle am Deutschen Jugendinstitut in München wird die Arbeit der Sachverständigenkommission unterstützen. Der Bericht der Kommission soll Mitte 2020 vorgelegt werden. Die Bundesregierung verfasst im Anschluss eine Stellungnahme und leitet den Gesamtbericht dem Parlament zu.

Die Familienberichtskommission

Mit der Erstellung des Neunten Familienberichts zum Thema "Elternschaft in Deutschland" sind folgende Sachverständige beauftragt:

Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut
Prof. Dr. Miriam Beblo, Universität Hamburg
Prof. Dr. Nina Dethloff, Universität Bonn
Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Hertie School of Governance, Berlin
Prof. Dr. Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft
Prof. Dr. Reinhard Pollak, Wissenschaftszentrum Berlin
Dr. Helen Baykara-Krumme, Max-Planck-Gesellschaft

Die AGJ leistet mit dem Positionspapier „Zwischen Abwesenheit und Ankommen. Mehr Männer in Kitas“ einen Beitrag zur Diskussion über das Thema „Männer in der Kindertagesbetreuung“ und möchte deutlich machen, dass mehr männliche Beschäftigte einen Gewinn für die pädagogische Arbeit mit Kindern und die qualitätsorientierte Gestaltung institutioneller Bildung, Betreuung und Erziehung darstellen können. Nach einer Analyse der Ausgangslage werden die Bedingungen für die Tätigkeit von Männern im Berufsfeld Kindertageseinrichtungen thematisiert, und die Entwicklung einer Geschlechtsidentität bei Kindern sowie der gesellschaftliche Wandel von Männer- bzw. Väterrollen in den Blick genommen. Abschließend werden Handlungsempfehlungen und Forderungen formuliert. Zum Positionspapier: https://www.agj.de/artikel/news-artikel/zwischen-abwesenheit-und-ankommen-mehr-maenner-in-kitas.html

Das Positionspapier des DF „kontakt@frauenrat.de.

Die parteipolitischen Kontroversen über die Regulierung der Zuwanderung Geflüchteter werden immer schärfer geführt. Politische Machtinteressen und nationaler Egoismus verdrängen Humanität und Solidarität. Was hat Zeitpolitik damit zu tun? Die Beiträge lenken den Blick auf die betroffenen Menschen. Drei Zeitaspekte deren aktuellen Lebens werden hervorgehoben: der biografische Aspekt, die Wartezeit auf Asyl sowie Zeitmuster von Religionen. Welche zeitbezogenen Regelungen fördern, erschweren oder verhindern die Integration der Zuwandern.

Das Magazin steht unter folgendem Link zum Download bereit: http://www.zeitpolitik.de/pdfs/zpm_32_0718.pdf

Zweite, erweiterte und aktualisierte Auflage

In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands grundsätzlich oder zumindest teilweise zurückzuweisen. Dies soll etwa Menschen betreffen, die bereits in einem anderen Land der EU registriert wurden, wie auch Menschen, die über keine Papiere verfügen. Die vorgeschlagenen Zurückweisungen werden mitunter damit begründet, dass sie zur Wiederherstellung der bestehenden Rechtsordnung geboten seien. Tatsächlich ist es aber mit europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen, Menschen, die einen Asylantrag stellen, an den Grenzen Deutschlands zurückzuweisen. Die bestehenden europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen können auch nicht durch bilaterale Abkommen mit anderen EU-Staaten modifiziert werden, sodass Deutschland Asylsuchende auch nicht auf der Grundlage bilateraler Abkommen an der Grenze zurückweisen dürfte.

(PDF, 115 KB, nicht barrierefrei)

Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Stellungnahme

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit besteht noch bis zum 30. September 2018 die Möglichkeit, einen Antrag bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.010 Projekte mit insgesamt rund 6.063.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Der 81. Deutsche Fürsorgetag im Mai 2018 in Stuttgart war mit rund 1.800 Teilnehmenden und wertvollen Impulsen für die Weiterentwicklung der Sozialpolitik, des Sozialrechts und der Sozialen Arbeit ein großer Erfolg.

Dokumentation
Die ausführliche Dokumentation zum 81. Deutschen Fürsorgetag ist jetzt online verfügbar und abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/81-deutscher-fuersorgetag. In der Dokumentation finden Sie Zusammenfassungen, Präsentationen, Reden, Videos und Fotos zu allen Veranstaltungen. Viel Spaß beim Lesen und Stöbern.

Terminhinweis
Der 82. Deutsche Fürsorgetag findet vom 10. bis 12. Mai 2022 in Essen statt.

Ähnlich wie in Deutschland ist bei den Arbeitsbedingungen von Altenpflegekräften in Japan und Schweden noch viel Luft nach oben. Manches läuft insbesondere in Schweden allerdings besser, zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Vergleichsstudie.*

Die Altenpflege wird angesichts des demografischen Wandels in den Industriestaaten immer wichtiger. Ein "Best Practice"-Beispiel, das gute Leistungen für Pflegebedürftige, gute Arbeitsbedingungen für Pflegende und eine gesicherte Finanzierung zusammenbringt, gibt es bislang in keinem Land. Interessante Unterschiede dagegen schon. Das zeigt die Studie der Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Hildegard Theobald von der Universität Vechta, die die Situation in Deutschland, Schweden und Japan vergleicht. Zeitdruck, Erschöpfung und prekäre Arbeitsverhältnisse sind demnach unter den Pflegekräften in allen drei Ländern verbreitet. Schweden tut sich immerhin durch eine umfassende Qualifizierungsstrategie hervor. In Japan ist der Männeranteil in der stationären Versorgung vergleichsweise hoch. Deutschland verfügt im Ländervergleich über ein relativ hohes Qualifikationsniveau in der ambulanten Pflege, während die stationären Einrichtungen in dieser Hinsicht relativ schlecht dastehen. Außerdem haben es Beschäftigte mit Migrationshintergrund hierzulande vergleichsweise schwer.

Ein gemeinsames Merkmal der Entwicklung in den drei Ländern ist laut Theobald die Etablierung einer universellen Pflegepolitik, die das Pflegerisiko für die Gesamtbevölkerung sozial absichert. Die Schweden waren hier seit den 1960er-Jahren Vorreiter, Deutschland und Japan zogen in den 1990er-Jahren nach. Als eine weitere Gemeinsamkeit nennt die Autorin die "marktorientierte Restrukturierung" der Altenpflege: In den vergangenen beiden Jahrzehnten wurde Konkurrenz zwischen Anbietern gefördert, Managementtechniken der Privatwirtschaft wurden übernommen, die Finanzierung wurde umgestellt auf festgelegte Preise für klar definierte Dienstleistungen – und zunehmend restriktiv.

Wie sich vor diesem Hintergrund die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in Deutschland, Japan und Schweden darstellen, hat Theobald anhand von Befragungsdaten aus den Jahren 2005 bis 2012 erfasst, die sich auf insgesamt rund 2500 Beschäftigte beziehen. Zusätzlich hat sie in ihrer Untersuchung Ergebnisse der amtlichen Statistik berücksichtigt.

*Hildegard Theobald: Pflegearbeit in Deutschland, Japan und Schweden, Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 383, (unter Mitarbeit von Holger Andreas Leidig) August 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_383.pdf

Hintergrundinformation: Um die Probleme in der Pflege zu lösen, ist die Aufwertung sozialer Berufe dringend notwendig. Wie das gelingen kann, zeigt unsere aktuelle Analyse (komplette Studie am Ende der Zusammenfassung verlinkt): https://www.boeckler.de/114463_114470.htm

Im Jahr 2017 lebten 15,8 Prozent der Bevölkerung in Einkommensarmut – eine Zunahme um nur 0,1 Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr, aber damit der höchste Wert seit 1996. Eine Differenzierung nach Migrationsstatus zeigt, wie unterschiedlich die Entwicklung ausfällt: Unter den Eingewanderten ist die Armut erneut deutlich gestiegen, während sie in anderen Gruppen rückläufig ist.
WSI Verteilungsmonitor: Daten, Schaubilder, Kurzanalyse
Bericht auf Spiegel online
WSI Policy Brief 26, 08/2018 (pdf)

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 12/2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) geht in zweite Runde

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben heute die gemeinsame Förderrichtlinie zum EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Damit startet das Interessenbekundungsverfahren für die zweite Förderrunde 2019 bis 2020.

Bundessozialminister Hubertus Heil:

„Auf diesem Erfolg möchten wir für die zweite Förderrunde aufbauen. Wir werden mit den zu fördernden Projekten insbesondere die Kommunen weiter unterstützen und neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Integration in Deutschland helfen.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

„Die Kinder der betroffenen Familien wachsen oft in einem problematischen Umfeld auf: Schwierige Wohnverhältnisse, Armut und Ausgrenzung prägen ihr Leben. Wir müssen diese Kinder besonders fördern, denn das ist die Basis für eine gute Entwicklung. Dafür brauchen wir gute Kitas, damit jedes Kind bestmöglich gefördert wird, egal aus welchem Elternhaus es kommt. Zum anderen müssen wir aber auch die Eltern unterstützen und sie von der Bedeutung frühkindlicher Bildung überzeugen.“

In Zukunft soll es daher den EHAP-Berater/-innen möglich sein, die Familien und Kinder bis zu einem halben Jahr beim Kita-Einstieg zu begleiten. Dieser Zeitraum ist entscheidend, da in diesen Monaten die Weichen für einen guten Einstieg in unser Bildungssystem gestellt werden. Insgesamt hat die Erfahrung der ersten Förderrunde gezeigt, wie wichtig über die Beratung hinaus für alle Zielgruppen des EHAP eine intensivere Begleitung zu den lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten ist. Sie wird daher in der zweiten Runde verstärkt gefördert. Ab sofort können Kommunen, Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege und sonstige gemeinnützige Träger Vorschläge für lokale bzw. regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen. Es können Projekte mit einem Finanzvolumen von bis zu einer Million Euro gefördert werden.

Der Hilfsfonds ist mit insgesamt 93 Millionen Euro ausgestattet, um Menschen in Armut und Ausgrenzung an lokal oder regional vorhandene Hilfeangebote heranzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Migrationserstberatung, die medizinische Beratung und Versorgung, der sozialpsychiatrische Dienst, die Familienberatung, das Jugendamt und die Wohnungslosenhilfe. In der ersten Förderrunde wurden bis Ende Juni 2018 rund 67.500 Menschen beraten.

Mehr Informationen finden Sie unter www.ehap.bmas.de sowie www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2018

Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Mutterschutz

Nach der grundlegenden Reform des Mutterschutzes zum 1. Januar 2018 hat heute (Mittwoch) der Ausschuss für Mutterschutz seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll dazu beitragen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis gut umgesetzt werden. Zur Vorsitzenden des Ausschusses wurde Dr. Uta Ochmann vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München gewählt. Dem Ausschuss gehören insgesamt 15 ehrenamtliche Mitglieder an, die die öffentlichen und privaten Arbeitgeber, die Ausbildungsstellen, die Gewerkschaften, die Studierendenvertretungen, die Landesbehörden und insbesondere auch die Wissenschaft vertreten.

Anlässlich der Ernennung der Ausschussmitglieder erklärte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Juliane Seifert: „Frauen sollen während der Schwangerschaft und in der Stillzeit ihre Beschäftigung fortsetzen können, ohne dass sie sich oder ihr Kind gefährden. Schwangerschaft oder Stillzeit schließen eine Erwerbstätigkeit nicht aus, allerdings brauchen Frauen in diesen Zeiten Arbeitsbedingungen, die dem Mutterschutz gerecht werden und Beschäftigungsnachteilen entgegenwirken. Der Ausschuss für Mutterschutz spielt dabei eine herausragende Rolle. Denn er schafft für alle Beteiligten die erforderliche Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Mutterschutzes.“

Zu den Aufgaben des Ausschusses für Mutterschutz gehört es, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dabei geht es auch darum, sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes zu entwickeln. Diese Regeln und Erkenntnisse sollen es den Arbeitgebern erleichtern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.

Hintergrundinformationen:

Hier die wichtigsten Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind:Schülerinnen und Studentinnen wurden in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.Zudem wurden auch arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich klarstellend einbezogen.Auch für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau wie es für andere Beschäftigte gilt.Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wurde bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.Neu eingeführt wurde zudem ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt.Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit wurden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr arbeiten zu wollen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2018

Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung will die Bundesregierung mehr Menschen für die Pflege begeistern. Dafür starten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, heute die Konzertierte Aktion Pflege in Berlin. Ziel ist, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit den führenden Köpfen des Sozialsystems und den relevanten Akteuren der Pflege sollen dazu innerhalb kürzester Zeit konkrete Maßnahmen erarbeitet werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: "Ab heute gehen wir gemeinsam gegen den Pflegenotstand vor. Das geht nur mit mehr Pflegerinnen und Pflegern. Wir wollen mehr Menschen für den Pflegeberuf begeistern und dazu die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Pflegen nach der Stoppuhr muss ein Ende haben. Gute Pflege braucht Zeit, um für Menschen da sein zu können. Die Pflegekräfte leisten viel, sie haben höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung im Alltag mehr als verdient.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Gute Pflege bedeutet Zuwendung. Die benötigt Zeit und genügend Personal. Deshalb starten wir die Konzertierte Aktion Pflege. Wir wollen mehr Menschen dazu bringen, diesen verantwortungsvollen Beruf zu ergreifen. Wir wollen Pflegekräfte ermuntern, in den Job zurückzukehren oder wieder Vollzeit darin zu arbeiten. Täglich leisten die Pflegekräfte in unserem Land Großartiges für unsere Gesellschaft. Dafür verdienen sie mehr Wertschätzung im Beruf, gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Bei guter Pflege dreht sich alles um Menschen. Gute Pflegekräfte sind mehr als bloße Versorger. Darum werben wir dafür, dass es künftig deutlich mehr Frauen und Männer in Deutschland gibt, die sich um Pflegebedürftige kümmern. Wir wollen mit unserer Konzertierten Aktion den Pflegenden und den Pflegebedürftigen endlich die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die ihnen zusteht. Dazu ist es nötig, in dem Bereich mehr Tarifbindung zu schaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Verbindliche Maßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen

Die Konzertierte Aktion Pflege soll die Potentiale der in der Pflege beteiligten Akteure nutzen, um gemeinsam Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Situation nachhaltig verbessern. Bund, Länder und die relevanten Akteure in der Pflege (Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbände, Verbände der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbände, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Sozialpartner) sollen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der beruflich Pflegenden entwickeln und deren Umsetzung durch die jeweiligen Akteure verbindlich vereinbaren. Die Maßnahmen sollen binnen eines Jahres gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten in einem Dachgremium und fünf themenbezogenen Arbeitsgruppen entwickelt werden.

Fünf Arbeitsgruppen entwickeln konkrete Maßnahmen

Um konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, setzt die Konzertierte Aktion Pflege fünf Arbeitsgruppen ein.Arbeitsgruppe 1 „Ausbildung und Qualifizierung“Arbeitsgruppe 2 „Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“Arbeitsgruppe 3 „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“Arbeitsgruppe 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“Arbeitsgruppe 5 „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“

Die Konzertierte Aktion Pflege ist ein gemeinsames Projekt der drei Bundesministerien. Koordiniert wird die Aktion vom Bundesgesundheitsministerium, das dafür eine Geschäftsstelle einrichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.07.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Haushaltsplan des Bundesfamilienministeriums im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag debattiert heute (Dienstag) über den Haushalt des Bundesfamilienministeriums. In ihrer Rede begrüßt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey den vorliegenden Haushaltsplan. Der Haushaltsausschuss hatte in seiner Sitzung am 27.06.2018 den Haushalt für das Haushaltsjahr 2018 abschließend beraten und für wichtige Vorhaben nochmals 20 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Danach stehen dem Bundesfamilienministerium in 2018 10,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um rund 702 Millionen Euro.

Bundesfamilienministerin Giffey:

„Familien und Kinder stehen im Mittelpunkt – im Koalitionsvertrag steht dieses Thema ganz vorn. Die Menschen in Deutschland verlassen sich darauf, dass die Regierung das anpackt. Das Elterngeld ist ein Erfolgsschlager, und zwar im doppelten Sinne: Es hilft bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und es hilft Vätern, sich mehr Zeit für die Familie zu nehmen. Die 6,67 Milliarden Euro sind gut investiertes Geld. Eine bessere Vereinbarkeit bringt auch das Gute-KiTa-Gesetz, das in der Ressortabstimmung ist. Bisher waren hierfür 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, an dieser Stelle noch einmal nachzulegen. Bis 2022 werden wir insgesamt 5,5 Milliarden Euro für Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung investieren – das ist ein gutes Signal für alle Familien und Kinder in unserem Land. Und wir kümmern uns um die Zukunft unserer Demokratie: Daher habe ich nach meinem Amtsantritt entschieden, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu entfristen. Mit dem vorliegenden Haushalt stellen wir 120 Millionen Euro für die Förderung von Demokratie und Vielfalt und zur Extremismusprävention bereit.“

Im Einzelnen:

Elterngeld

Die Zahlen zeigen: Elterngeld und ElterngeldPlus kommen bei den Familien gut an. Immer mehr Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. 6,67 Milliarden Euro stehen deshalb laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr.

Unterhaltsvorschuss

Auch die Hilfen für Alleinerziehende werden weiter ausgebaut. Gerade jene, die keine Unterstützung des anderen Elternteils bekommen, brauchen die Hilfe des Staates. Deshalb werden 2018 gut 866 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt. Künftig erhalten Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss, und das ohne eine maximale Bezugsdauer. Der Unterhaltsvorschuss ist eine der wichtigsten Leistungen, die Alleinerziehende dabei unterstützt, ihren Kindern ein gutes Leben zu bieten.

Kinderzuschlag

Eine weitere Erhöhung der Investitionen wird es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Dafür werden jetzt die Vorbereitungen getroffen. Im Jahr 2018 sind bereits 390 Millionen Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Damit bekommen Familien mit kleinen Einkommen mehr Geld. Der Kinderzuschlag wird erhöht, für Alleinerziehende weiter geöffnet und verbessert. Wir wollen mehr Kinder erreichen und den Kinderzuschlag vereinfachen. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

Gute Kinderbetreuung

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 288 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür bis 2022 zusätzliche 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, noch einmal 2 Milliarden Euro mehr, als im Koalitionsvertrag vereinbart.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.07.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2018 erstmals über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Etat um über 700 Millionen Euro.

„Vor allem Familien und Alleinerziehende profitieren von mehr Mitteln für Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Dieser Haushalt bringt nach den parlamentarischen Beratungen außerdem mehr Geld für die Jugendmigrationsdienste, die Jugendverbandsarbeit, das deutsch-polnische Jugendwerk sowie für Hilfen zur vertraulichen Geburt und zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit.

Mit dem Geld fördern wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir unterstützen besonders Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich in Vereinen und Initiativen engagieren. Das Programm Demokratie leben!‘ wird künftig unbefristet gefördert und das Programm ‚Menschen stärken Menschen‘ ausgeweitet. Darüber hinaus führen wir die Bundesförderung der erfolgreichen Mehrgenerationenhäuser fort

Wir beschließen in dieser Woche einen Etat, der zentral ist für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie. Das war der SPD wichtig – und das haben wir durchgesetzt.

Der Haushalt 2018 ist die Startrampe – unsere familienfreundliche Politik geht in den kommenden Jahren weiter: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey bringt das Gute-Kita-Gesetz auf den Weg, mit dem wir in dieser Wahlperiode zusätzlich 3,5 Milliarden Euro ausgeben. Damit verbessern wir die Kita-Qualität und entlasten Eltern bei den Kita-Gebühren. So geht soziale Sicherheit und Zukunftssicherung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.07.2018

Zur heute veröffentlichten Studie des DIW zur Verteilungswirkung der geplanten Mütterrente II erklärt MarkusKurth, Sprecher für Rentenpolitik:

Die Bundesregierung schafft mit der neuen Mütterrente vor allem eines: neue Verliererinnen und Verlierer. Erstens wird sie bei drei Vierteln aller heutigen Rentner zu geringeren Rentenerhöhungen führen, ohne dass die selbst von der Mütterrente profitieren. Zweitens belastet die Mütterrente II sämtliche Beitragszahler über einen höheren Rentenbeitragssatz, ohne dass sie selbst diese Leistung in Zukunft beziehen können. Und drittens werden gerade Mütter mit wenig oder keinem Einkommen und vielen Kindern im Regen stehen gelassen, denn bei Empfängern von Grundsicherung wird die Mütterrente vollständig angerechnet.

Statt der Mütterrente II brauchen wir zielgenaue Instrumente, um Altersarmut zu verhindern: Von einer Grünen Garantierente und von einer Stabilisierung des Rentenniveaus profitieren sämtliche heutige Rentner und Beitragszahlerinnen, übrigens auch Mütter mit mehr als zwei Kindern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.07.2018

Rund ein Viertel der Rentnerinnen würde von Mütterrente II profitieren – Haushaltsnettoeinkommen der einkommensschwächsten Rentnerinnen unter ihnen würde um sechs Prozent steigen, aber auch wohlhabende wären begünstigt – Kosten für die Reform in Höhe von 3,5 Milliarden Euro würde zu 40 Prozent von der Rentnergeneration getragen

Mit der Mütterrente II, deren Einführung die derzeitige Koalition für kommendes Jahr plant, sollen Mütter ein drittes Jahr Kindererziehungszeit für jedes vor 1992 geborene Kind erhalten, wenn sie mindestens drei Kinder geboren haben. 24 Prozent der heutigen Rentnerinnen würden von dieser Reform profitieren, geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor. Insgesamt würde das Haushaltsnettoeinkommen der begünstigten Rentnerhaushalte um knapp vier Prozent steigen, haben die DIW-ÖkonomInnen Stefan Bach, Hermann Buslei und Michelle Harnisch auf Basis von Daten des am DIW angesiedelten Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) berechnet.

In den 20 Prozent der begünstigten Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen würde dieses sogar um sechs Prozent zunehmen. Am stärksten profitieren würden davon Rentnerinnen mit Hinterbliebenenrente (+ 6,5 Prozent) und alleinlebende Rentnerinnen, die älter als 75 Jahre sind (+ 8,5 Prozent).

Nicht begünstigt wären allerdings einkommensschwache Rentnerinnen, die Grundsicherung in Anspruch nehmen, da die Mütterrente II vollständig auf diesen Zuschuss angerechnet wird. „Aber gerade unter älteren Rentnerinnen gibt es auch einige, denen Grundsicherung zustünde, die sie aber aus Scham oder Unwissenheit gar nicht in Anspruch nehmen. Diesen Rentnerinnen mit versteckter Armut würde die Mütterrente II direkt helfen“, sagt Studienautorin Michelle Harnisch.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 11.07.2018, gekürzt

Zu den IAB-Zahlen zu befristeten Arbeitsverträgen erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Es ist absolut nicht akzeptabel, dass bei einer so guten Konjunktur, wie wir sie in Deutschland erleben, 1,6 Millionen Jobs sachgrundlos befristet sind. Jeder zweite befristete Job wird so zur verlängerten Probezeit. Dabei gibt es genügend Sachgründe, um Stellen zu befristen. Eine Reform ist daher dringend geboten.

Das IAB hat Recht, wenn es darauf hinweist, dass bei einer entsprechenden Gesetzesänderung immer mehr Unternehmen auf die Leiharbeit ausweichen. Daher fordern wird auch für die Leiharbeit weiterhin eine grundlegende Reform. Für Menschen, die in Leiharbeit beschäftigt sind, muss Equal Pay ab dem ersten Tag gelten. Außerdem müssen sie eine Bonuszahlung bekommen, denn sie sichern den Arbeitgebern ausreichende Flexibilität.

Flexibilität aber darf keine Einbahnstraße sein! Beschäftigte und Unternehmen müssen gleichermaßen davon profitieren. Beschäftigte brauchen beispielsweise mehr soziale Sicherheit, um ihr Leben besser planen zu können. Genau dieser Interessensausgleich zugunsten der Beschäftigten ist für die Regelungen bei Befristungen und bei der Leiharbeit dringend notwendig.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.07.2018

„Armutsbetroffene Familien leiden deutlich häufiger unter psychosozialen Belastungen als andere Familien, wozu maßgeblich die Sorge, mit dem wenigen vorhandenen Geld über die Runden zu kommen, der Druck von Ämtern und die belastende Gesamtsituation beitragen. Das zeigt ein weiteres Mal, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung von Familienarmut versagt hat und der Leidensdruck bei den Betroffenen enorm ist“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Ergebnisse des „Datenreports Frühe Hilfen“, der heute von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht wurde. Werner weiter:

„Gewalterfahrung, höheres Depressionsrisiko, erhöhte Stressbelastung der Eltern, häufige lautstarke Auseinandersetzungen: All das kommt in Familien, die Sozialleistungen beziehen, häufiger vor als in anderen Familien. Das geht natürlich auch an den Kindern nicht spurlos vorüber. Wir müssen den Kampf gegen Familienarmut endlich aufnehmen. Dazu brauchen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die alle wirksam vor Armut schützt und so den Familien den Druck der Existenznot nimmt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.07.2018

Familien in Armut stärker von psychosozialer Mehrfachbelastung betroffen

Sind junge Familien, die in Armut leben und Sozialleistungen beziehen, häufiger von mehrfachen psychosozialen Belastungen betroffen als Familien, die nicht in Armut leben? Sind sie beispielsweise eher alleinerziehend oder früh Eltern geworden? Antworten auf diese Fragen liefert der Datenreport „Frühe Hilfen 2017“, den das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) gemeinsam mit dem Forschungsverbund des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Technischen Universität Dortmund herausgegeben hat.

Der Bericht enthält Daten, Analysen und Ausblicke zur Entwicklung der Frühen Hilfen in Deutschland und stellt Ergebnisse unterschiedlicher wissenschaftlicher Studien vor, unter anderem Daten der Studie „Kinder in Deutschland – KiD 0-3“ des NZFH. Demnach sind Eltern mit Sozialleistungsbezug deutlich belasteter als Eltern, die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind. So geben 28,4 Prozent der Befragten mit Sozialleistungsbezug vier und mehr Belastungsmerkmale an wie „jemals Gewalt in einer Partnerschaft“ oder „Anzeichen einer Depression“. Bei Eltern ohne staatliche Förderung sagten dies nur 3,7 Prozent.

Zugleich beleuchtet der Bericht die Faktoren, die es Kommunen erschweren, mehr Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen einzusetzen: So nennt über die Hälfte der Kommunen Fachkräftemangel und zu knapp bemessene finanzielle Ressourcen als Begründung für eine Unterversorgung. Beispielsweise wird nur knapp jede fünfte Familie, die in Armut lebt und angesichts der Mehrfachbelastung in der Fürsorge für ihren Säugling beeinträchtigt ist, von einer Familienhebamme oder einer vergleichbaren Gesundheitsfachkraft betreut. Vor dem Hintergrund eines erneuten Geburtenanstiegs von sieben Prozent im Jahr 2016 muss mit einer wachsenden Versorgungslücke gerechnet werden.

Der neue Datenreport beinhaltet zentrale Ergebnisse aus der Evaluation der Bundesinitiative Frühe Hilfen, die zum 31. Dezember 2017 endete. Seit dem 1. Januar 2018 fördert die Bundesstiftung Frühe Hilfen dauerhaft die Netzwerke Frühe Hilfen sowie die Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Das NZFH wird die Entwicklung in den Frühen Hilfen auch zukünftig wissenschaftlich begleiten und darüber berichten.

Datenreport Frühe Hilfen. Ausgabe 2017

Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) vom 04.07.2018

Der derzeit noch ausgesetzte Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten ist ab dem 1. August 2018 wieder möglich. Allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1000 Flüchtlingen pro Monat. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 grünes Licht für den vom Bundestag am 15. Juni 2018 beschlossenen Kompromiss gegeben. Das Gesetz muss jetzt nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Humanitäre Gründe sind ausschlaggebend

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug enthält die Neuregelung nicht. Die Behörden sollen nach humanitären Gründen entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Darunter fallen die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland. Darüber hinaus sind auch Integrationsaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben ein solches Recht nicht. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen.

Ausnahme für Gefährder

Zu Personen, die als Gefährder gelten, gewährt das Gesetz keinen Familiennachzug. Die ursprünglich im Regierungsentwurf enthaltene Regel, die davon Ausnahmen machte, hatte der Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen wieder gestrichen. Ebenfalls ausnahmslos ausgeschlossen ist der Nachzug zu Menschen, die zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen, einen verbotenen Verein leiten oder sich zur Verfolgung politischer und religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen.

Kontingent zeitweise übertragbar

Wird das Kontingent der 1000 Personen in der Anfangsphase nicht ausgeschöpft, so kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen werden. Diese Regelung soll möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegenwirken.

Ergebnis langer Auseinandersetzungen

Über die Familienzusammenführung war in den Sondierungen und Koalitionsverhandlungen lange gestritten worden. Bei Personen mit einem subsidiären Schutzstatus geht es um Menschen, die nicht als individuell verfolgt gelten, denen in ihrer Heimat aber Folter, anderweitige unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen oder in deren Länder Krieg herrscht.

Quelle: 969. Sitzung des Bundesrates am 06.07.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Mit Billigung des Bundesrats soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf 1000 Familienangehörige pro Monat begrenzt werden. Zwar wird er durch eine Härtefallregelung ergänzt, dennoch geht die geplante Regelung an der (Familien-)Realität vieler Geflüchteter vorbei. Das ZFF kritisiert diesen Kompromiss und fordert das Recht auf Familie ein – und zwar für alle!

Das ZFF-Positionspapier „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ finden Sie hier.

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Einführung einer "Brückenteilzeit". Den entsprechenden Gesetzentwurf beriet er am 6. Juli 2018 fristverkürzt im ersten Durchgang- ohne Änderungswünsche.

Das Recht haben alle

Die Brückenteilzeit soll es Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, leichter in einen Vollzeitjob zu wechseln. Umgekehrt können danach aber auch Vollzeitbeschäftigte leichter auf Teilzeit gehen. Hierfür räumt der Gesetzentwurf Beschäftigten das Recht auf eine befristete Teilzeitphase von einem bis zu fünf Jahren ein. Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen sie nicht geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Gelten soll der Anspruch für Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Achtung Zumutbarkeitsgrenze

Für Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern soll allerdings eine besondere Zumutbarkeitsgrenze gelten, das heißt, der Arbeitgeber muss nur einem von 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit gewähren.

Erleichterungen bei Arbeitszeitverlängerung

Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf, die Arbeitszeitwünsche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken, die ohne zeitliche Begrenzung in Teilzeit arbeiten. So muss der Arbeitgeber Wünsche nach Veränderung der Arbeitszeit mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer künftig ausdrücklich erörtern. Außerdem trägt er die Beweislast, wenn er den Antrag auf Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ablehnt.

Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet, der ihn nach der Sommerpause erstmals beraten wird. Nach der 3. Lesung und Verabschiedung im Bundestag befasst sich der Bundesrat in einem zweiten Durchgang noch einmal abschließend mit dem Gesetz.

Quelle: 969. Sitzung des Bundesrates am 06.07.2018

Die Fraktion Die Linke möchte wissen, welche Haltung die Bundesregierung zu einem Vorschlag der EU-Kommission vertritt, "dass EU-Grenzbehörden zukünftig auch Kindern im Alter von sechs Jahren unter Zwang Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abnehmen dürfen". Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/3062) unter anderem danach, inwiefern aus Sicht der Bundesregierung auch im Visa-Informationssystem (VIS) die biometrischen Daten von Kindern ab sechs Jahren unter Zwang abgenommen werden sollten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.488 vom 05.07.2018

Die Bundesregierung lehnt eine erneute Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten ab. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/2805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2232) mit. Das Verhältnis von den zu erwartenden Nutzen und Kosten rechtfertigte eine solche Untersuchung nicht. Stattdessen werde sich die Regierung darauf konzentrieren, bei den einzelnen Leistungen die Bürokratiekosten zu senken. So sollen zukünftig verstärkt die Möglichkeiten digitaler Antragsverfahren bei den familienpolitischen Leistungen genutzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.482 vom 03.07.2018

Rund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten hatten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit erreichten Befristungen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand. Zugleich steigen aber auch die Übernahmechancen in unbefristete Beschäftigung seit Jahren kontinuierlich an, geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Im ersten Halbjahr 2017 waren 42 Prozent der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. 33 Prozent der auslaufenden befristeten Verträge wurden verlängert und 25 Prozent beendet. „Übernahmen in unbefristete Beschäftigung scheinen eher bei sachgrundlosen Befristungen zu erfolgen. Allerdings macht diese Option pauschale Befristungen überhaupt erst möglich“, erklärt Christian Hohendanner, der Autor der IAB-Studie. Fast 1,6 Millionen Verträge waren im Jahr 2017 nach betrieblichen Angaben sachgrundlos befristet, also etwa jeder zweite befristete Vertrag.

Die sachgrundlosen Befristungen stehen im Mittelpunkt der Debatte um die befristeten Arbeitsverträge. Zwei der drei Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag zum Thema Befristungen vereinbart wurden, beziehen sich ausschließlich auf die sachgrundlosen Befristungen. So ist vorgesehen, den Anteil sachgrundloser Befristungen bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf 2,5 Prozent der Beschäftigten zu beschränken und die Höchstdauer sachgrundloser Befristung von bisher 24 auf 18 Monate zu verkürzen. Die dritte Maßnahme, eine individuelle Höchstbefristungsdauer beim selben Arbeitgeber von fünf Jahren einzuführen, wirkt sich dagegen auf die Befristungen mit und ohne Sachgrund aus.

Die Reichweite der geplanten Befristungsreform kann laut IAB-Forscher Hohendanner nur bedingt eingeschätzt werden. Nach den Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben, wären von der Quotenregelung bei sachgrundlosen Befristungen auf jeden Fall etwa 360.000 Befristungen in Einzelunternehmen betroffen. Für 480.000 weitere Fristverträge in Zentralen, Niederlassungen oder Filialen könne die Betroffenheit mit den derzeit verfügbaren Daten nicht abgeschätzt werden, weil die Betriebe ihre Befristungsquoten auf Arbeitgeberebene miteinander verrechnen können. Auch die Reichweite der Begrenzung der Befristungsdauer könne zahlenmäßig nicht bestimmt werden, so Hohendanner.

Bei den geplanten Gesetzesänderungen sieht Hohendanner einige Risiken: „Die Begrenzung der sachgrundlosen Befristung bei fortbestehender Rechtsunsicherheit bei Befristungen mit Sachgrund könnte dazu führen, dass Arbeitgeber verstärkt auf andere Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge ausweichen oder sich mit Einstellungen zurückhalten. Die pauschale Begrenzung von Kettenbefristungen auf fünf Jahre ohne Berücksichtigung des Einzelfalls könnte das Risiko bergen, dass Arbeitnehmerinteressen nicht gestärkt, sondern verletzt werden. Im ungünstigsten Fall hätten einige der betroffenen Arbeitnehmer statt eines befristeten Vertrages keinen Arbeitsvertrag mehr“, schreibt er in der IAB-Studie.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1618.pdf. Die Formulierungen „sachgrundlos“ bzw. „mit und ohne Sachgrund“ beziehen sich auf die juristische Dimension.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 03.07.2018

Das Baukindergeld kommt: Vergangene Woche hat sich die Bundesregierung auf die Details der Förderung für Familien mit Kindern, die in den eigenen vier Wänden leben wollen, geeinigt. Bereits im Vorfeld zog das eigentlich gut gemeinte Vorhaben, angesichts vielerorts selbst für Mittelschichtsfamilien unerschwinglicher Immobilienpreise Wohneigentum zu fördern, viel Kritik auf sich. Das Baukindergeld setze nicht am eigentlichen Problem an und begünstige Haushalte, die auf die Förderung gar nicht angewiesen seien und auch ohne sie kaufen beziehungsweise bauen würden. Die vorliegende Analyse auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) kommt zu dem Schluss, dass dies nicht von der Hand zu weisen ist: Haushalte aus den oberen Einkommensgruppen profitieren von der Förderung den Berechnungen zufolge besonders stark. Das Problem immer höherer Eigenkapitalanforderungen, das vor allem für weniger einkommensstarke Haushalte eines ist, geht die Politik mit dem Baukindergeld hingegen nicht an. So droht die vergleichsweise teure Förderung – die Kosten dürften sich in den nächsten 13 Jahren auf fast zehn Milliarden Euro summieren – in Mitnahmeeffekten und höheren Grundstückspreisen zu verpuffen.

Die Große Koalition hat die Wohnungspolitik für die laufende Legislaturperiode weit oben auf die Prioritätenliste gesetzt. Gesucht werden Lösungen, um die anhaltende Wohnungsknappheit und die Folgen der hohen Immobilienpreisanstiege insbesondere in den großen Städten zu mildern. Vereinbart sind Veränderungen bei der Mietpreisbremse, eine steuerliche Förderung des frei finanzierten Geschosswohnungsbaus und mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Auch eine Reform der Grundsteuer steht – vor allem durch den Druck des Bundesverfassungsgerichts – auf der Agenda.[1]

Das Murren der Mittelschicht wurde erhört: Vielen Haushalten – besonders jenen, die keine Erbschaften oder Schenkungen in nennenswerter Höhe erwarten können – fällt es immer schwerer, der Marktentwicklung hinterher zu sparen und ausreichend liquide Mittel für den Kauf der eigenen vier Wände anzusammeln. Deshalb wurden auch Maßnahmen verabredet, um insbesondere Familien den Weg ins Eigentum zu ebnen. Dazu zählt die Absicht, ein Bürgschaftsprogramm der staatlichen Förderbank KfW einzuführen, das Eigenkapital ersetzen soll. Auch wurde vereinbart, Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer zu prüfen, um die Kaufnebenkosten zu reduzieren. Langfristig soll die Wohnungsbauprämie, eine Unterstützung bei der Ersparnisbildung im Rahmen von Bausparverträgen, gestärkt werden.

Das Prestigeprojekt

der „GroKo“ ist allerdings das Baukindergeld, das noch in diesem Sommer in Kraft treten soll. Die Förderung erinnert nicht nur in ihrer Namensgebung an das von 1987 bis 1995 gewährte, gleichnamige „Baukindergeld“ sowie an die von 1996 bis 2005 gewährte „Eigenheimzulage mit Kinderzulage“. Wie damals ist das Ziel der Förderung, Familien mit einem oder mehreren Kindern beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Bezugsberechtigt sind Familien, deren zu versteuerndes Einkommen in den beiden Jahren vor der Antragstellung 75 000 Euro nicht überschreitet, zuzüglich eines Freibetrags von 15 000 Euro je Kind. Begünstigte Haushalte sollen für eine Dauer von zehn Jahren 1 200 Euro je Kind und Jahr erhalten. Entscheidend ist neben dem Höchstalter des Kindes von 18 Jahren, dass diese im Eigenheim wohnen und die Kriterien für den Kindergeldbezug noch erfüllt sind. Die Förderung soll von der KfW abgewickelt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 04.07.2018

Stundenlöhne, vor allem niedrige Löhne, dank Einführung des Mindestlohns gestiegen – Für viele ist die Arbeitszeit aber gleichzeitig zurückgegangen, so dass Monatsverdienste nicht entsprechend zugenommen haben – Mindestlohn hat Einkommen und Lebensunterhalt von Niedriglohnbeschäftigten nicht spürbar verbessert

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 hat zu einer Steigerung insbesondere niedriger Stundenlöhne geführt. Im Schnitt haben aber Niedriglohnbeschäftigte am Ende des Monats nicht spürbar mehr in der Tasche, weil die Arbeitszeit vielerorts zurückgegangen ist. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam auf Basis von Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Bei den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen (unterstes Dezil der Lohnverteilung) sind die Stundenlöhne zwischen 2014 und 2015 um sieben Prozent und zwischen 2015 und 2016 nochmal um rund sechs Prozent gestiegen – in den Jahren 2012 bis 2014, vor Einführung des Mindestlohns, betrug das Lohnwachstum im Durchschnitt nur 0,3 Prozent pro Jahr. In diesem untersten Dezil haben vor 2015 alle weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde (der Höhe des zum 1. Januar 2015 eingeführten Mindestlohns) verdient. Am oberen Ende der Verteilung ist das Bild ein anderes: Sind bei den zehn Prozent mit den höchsten Löhnen diese zwischen 2012 und 2014 im Durchschnitt um zwei Prozent gestiegen, war der Anstieg zwischen 2015 und 2016 unter einem Prozent.

Um auszuschließen, dass die gute Verfassung des Arbeitsmarkts der Hauptgrund für die positive Entwicklung der Löhne ist, und nicht die Einführung des Mindestlohns, haben die Autorinnen und Autoren der Studie den kausalen Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Lohnentwicklung untersucht. „Dabei zeigt sich, dass es tatsächlich die Einführung des Mindestlohns war, die die Löhne im unteren Segment nach oben getrieben hat“, fasst Autorin Alexandra Fedorets die Ergebnisse zusammen. „Das erkennt man daran, dass die niedrigen Löhne insbesondere in denjenigen Regionen gestiegen sind, wo zuvor überdurchschnittlich viele Menschen weniger als 8,50 Euro die Stunde verdient haben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 04.07.2018

2017 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss 153 500 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die Anzahl zuletzt im Jahr 1992 mit 135 000 niedriger gewesen. Gegenüber 2016 ist die Zahl der Scheidungen um knapp 9 000 oder 5,5 % zurückgegangen.
Einen stärkeren prozentualen Rückgang gegenüber dem Vorjahr hatte es nach der deutschen Einheit nur 2005 mit – 5,6 % gegeben.

Quelle: PressemitteilungStatistisches Bundesamtvom 10.07.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Bundesminister Spahn, Giffey und Heil haben heute geladen zur: „Konzertierten Aktion Pflege“. Die AWO ist einer der eingeladenen Verbände und fordert schon lange einkoordiniertes Vorgehen abgestimmter Maßnahmen, um die Pflege in Deutschland zu verbessern.

Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt betont: „Es ist eine große gesellschaftliche Herausforderung bei immer mehr älteren und pflegebedürftigen Menschen, eine gute und menschenwürdige Pflege zu garantieren. Dazu bedarf es in erster Linie mehr Pflegefachkräfte. Um im Wettbewerb mit anderen Berufen bestehen zu können, muss der Beruf attraktiver werden. In Punkto verbesserte Bezahlung der Fachkräfte sieht die AWO die Lösung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, d.h. einer einheitlichen Vergütung aller Pflegekräfte in Deutschland, um endlich das Lohnkostendumping zu beenden und die Arbeit in der Pflege auch finanziell attraktiver werden zu lassen.

Die Pflegeversicherung sollte in eine Sozialversicherung umgewandelt werden, die auch zukünftig eine verlässliche Absicherung des Pflegerisikos gewährleistet. Eine Pflegebedürftigkeit darf nicht bedeuten, dass man Sorge haben muss, von Sozialhilfe abhängig zu werden.

Die Pflegeversicherung muss grundsätzlich deutlich besser finanziell ausgestattet werden. Sie muss dynamisiert und sich an der allgemeinen Preissteigerung sowie an der Entwicklung der Lohnkosten orientieren. Darüber hinaus fordert die AWO, die Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung umzubauen, den Pflegeversorgungsfonds aufzulösen, ihre Beiträge angemessen zu erhöhen und schließlich die gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenzuführen. Auch fordert die AWO die medizinische Behandlungspflege in Heimen durch die Krankenversicherung zu finanzieren.

Das Ziel aller Maßnahmen muss es ein, das Risiko der Pflegebedürftigkeit für die Betroffenen wirksam und auf Dauer abzusichern, die tarifgemäße Bezahlung der Mitarbeitenden zu refinanzieren, eine gute Personalausstattung in der Pflege zu ermöglichen und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Gute Pflege darf nicht vom Geldbeutel abhängen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 03.07.2018

In Brüssel haben die für Beschäftigung zuständigen Minister*innen der 28 Mitgliedstaaten am 21. Juni 2018 die länderspezifischen Empfehlungen zu den nationalen Reformprogrammen (NRP) beschlossen. Der Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) hatte das Nationale Reformprogramm Deutschlands bereits im Mai im Hinblick auf Änderungen bei der Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen als »enttäuschend" kritisiert.[1] Diese Einschätzung bestätigt der EU-Beschäftigungsrat nun mit deutlichen Worten, die es sich lohnt im Original wiederzugeben.

»Der Anteil der Teilzeitkräfte ist insbesondere bei Frauen sowie bei Menschen mit Migra­tionshintergrund und Betreuungspflichten einer der höchsten in der Union. Bei Frauen liegt dies vor allem an den Fehlanreizen, die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken, gepaart mit fehlenden Kinderbetreuungsangeboten und Ganztagsschulen. Besondere Steuerregelungen, insbesondere für Zweitverdiener und Geringverdienende, sowie die Lock-in-Effekte der Minijob-Verdienstgrenze von 450 EUR haben weitere Fehlanreize gegen eine Aufstockung der Arbeitszeit geschaffen. Deutschland weist eine der höchsten Steuer- und Abgabenbelastungen für Geringverdienende auf, die meist Frauen sind. Zum hohen Frauenanteil an der Teilzeitbeschäftigung gesellt sich eines der unionsweit höchsten geschlechtsspezifischen Lohngefälle bei der Teilzeitbeschäftigung (37,5 % gegenüber 23,1 % im Unionsdurchschnitt).

Dies trägt zu einem sehr großen Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in Deutschland bei. […] Durch die künftig abnehmende Angemessenheit der gesetzlichen Rente dürfte das Risiko einer Altersarmut insbesondere für Geringverdienende, Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Personen mit Erwerbsunterbrechungen zunehmen. Das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern ist eines der höchsten in der Union.«[2]

Die Empfehlungen weisen zum wiederholten Male auf den dringenden Reformbedarf bei steuer- und sozialrechtlichen Regelungen hin, die Anreize für geringfügige Beschäftigungsformen setzen und damit maßgeblich zum Gender Pay Gap, vor allem aber zum Gender Pension Gap beitragen.[3] Darüber hinaus müssen die anstehenden Reformvorschläge der Rentenkommission das eklatante Rentengefälle im Blick behalten, das nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung über alle Säulen hinweg bei 53 % liegt.[4]

»Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reformen im Bereich der Ganztagsbetreuung sind gut, aber angesichts der Probleme ein Tropfen auf einen inzwischen rot glühenden Stein«, kritisiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. »Eine bloße Information über das Faktorverfahren im Steuerbescheid genügt nicht, um die Steuer- und Abgabenbelastung für Zweitverdienende zu senken. Eine wirklich effektive – und politisch machbare – Maßnahme ist die Streichung der Lohnsteuerklasse V, die das Faktorverfahren faktisch zum Regelfall machen würde. Zudem muss die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung reformiert werden.«

Auch die geplante Anhebung der Midijob-Grenze auf 1.300 Euro ist der falsche Weg. Im zweiten Gleichstellungsbericht wird darauf hingewiesen, dass weder Minijobs noch Midijobs ein existenzsicherndes Einkommen gewährleisten und kaum als Brücke in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung taugen. Um das Rentengefälle abzubauen, müssen Anreize für eine existenzsichernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gesetzt werden: Dazu gehört auch die Abschaffung geringfügiger Beschäftigung.

Entlastungen in unteren Einkommensbereichen könnten über Steuergutschriften gewährleistet werden, wie es sie in Österreich gibt. Diese Steuergutschriften nützen – anders als die in Deutschland üblichen Steuervergünstigungen – auch Menschen mit wenig Einkommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.07.2018

Der leichte Rückgang bei den Zahlen vermisster Flüchtlingskindern bis 13 Jahren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kein Grund zur Entwarnung. Nach diesen Kindern muss nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation weiterhin intensiv gefahndet werden. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 895 Kinder (bis 13 Jahre) und 2.834 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. "Die hohe Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahre macht uns Sorgen. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich erheblich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre weiterhin sehr groß. Die Nichtregierungsorganisation ,Missing Children Europe‘ warnt davor, dass sich kriminelle Netzwerke immer stärker auf unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder konzentrieren und psychischen oder physischen Druck auf sie ausüben, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen. Bei vermissten Kindern muss grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen werden, darauf weist das Bundeskriminalamt auf seiner Homepage selbst hin. Es muss deshalb nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. "Internationale Studien zeigen, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb brauchen wir gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnahe gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Rechtsansprüche auf Familiennachzug. Zudem gilt es verstärkt die Gründe dafür zu erforschen, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Aber nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann gezielt in Präventionsmaßnahmen investiert werden", so Hofmann weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sein. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.07.2018

Nach Ansicht von rund einem Drittel der Eltern in Deutschland (34 Prozent) gibt es in der Nähe ihres Wohnortes keine ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. In Kleinstädten bis 5.000 Einwohner ist rund die Hälfte der Eltern dieser Ansicht (49 Prozent), in Großstädten sind es ein knappes Drittel (31 Prozent). Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Zum in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit gehört auch die ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. Es darf nicht sein, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Umzug keinen Kinderarzt finden, oder für sich und ihre Kinder unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Es muss dringend Mechanismen der Bedarfsplanung geben, die das verhindern. Sonst droht insbesondere die Vorsorge auf der Strecke zu bleiben", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kommt erschwerend hinzu, dass nach Angaben des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte im kommenden Jahrzehnt jeder zweite Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Rente geht. Gleichzeitig machen junge Ärztinnen und Ärzte einen Bogen um den schlecht bezahlten Öffentlichen Dienst. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sorgt vor allem für die Gesundheitsförderung in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder. Die Ärztinnen und Ärzte gehen in Kitas und Schulen und untersuchen die individuellen Entwicklungsstände und Förderbedarfe von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen, und bei Bedarf kümmern sie sich um sozialpädiatrische Hilfe.

Für die Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public deutschlandweit 1.591 Eltern ab 18 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt. Die Schwankungsbreite der Gesamtergebnisse liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter bei unter 1,1 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. unter 2,5 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.07.2018

„In der Höhe zu gering, zu intransparent, zu bürokratisch, ein Flickenteppich, dem klare Linien fehlen, schlicht eine Fehlkonstruktion." Deutlich hat Familienbund-Präsident Stefan Becker heute in Berlin das aktuelle System aus Kindergeld füralle Familien und Kinderzuschlag für einkommensschwächereFamilien kritisiert. Der Verband bemängelt, dass mehr als zwei Drittel der Bezugsberechtigen des Kinderzuschlags die ihnen zustehenden Leistungen aufgrund bürokratischer Hürden nicht in Anspruch nehmen können. „Bis vor kurzem noch gültige Planungen, Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenzulegen, hat die Bundesregierung aus nicht nachvollziehbaren Gründen fallen gelassen", sagte Becker. „Die sozial schwächsten Familien und Alleinerziehenden dürfen beim Kindergeld endlich nicht mehrleer ausgehen.Auch ihre Erziehungsleistungen müssen anerkannt werden."Der Familienbund fordert eine grundlegende Reform des Kindergeldes in Deutschland und stellte dafür heute in Berlin erstmals ein eigenes umfassendes Konzept vor.

„Das Kindergeld in Deutschland muss familiengerecht, sozial undzukunftsweisend weiterentwickelt werden", sagte Becker. „Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen für untere und mittlere Einkommen deutlich erhöht werden. Dadurch lässt sich die Familienarmut wirksam bekämpfen. In Deutschland gelten seit Jahren unverändert fast drei Millionen Kinder als armutsgefährdet. Kindergeld und Kinderzuschlag müssen zu einer einzigen unbürokratischen und schlüssigen Familienleistung zusammengefasst werden. Dadurch steigt die Quote der Inanspruchnahme für den Kinderzuschlag von rund einem Drittel auf 100 Prozent."  

Der Familienbund wies darauf hin, dass es sich beim Kindergeld in seiner aktuellen Form nur zu einem kleinen Teilum eine Förderleistung für Familien handele. Das Kindergeld gewährleiste vielmehr in erster Linie die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums: Die Steuerreduzierung durch den verfassungsrechtlich erforderlichen Kinderfreibetrag werde über das Kindergeld ausgezahlt. „Das heißt", so Becker: „Der Staat zahlt über das Kindergeld Steuern zurück, die er nach dem Grundgesetz eigentlich gar nicht erheben dürfte. Diesen grundlegenden Webfehler des Kindergeldes korrigiert das reformierte Kindergeld des Familienbundes."   

„Die beiden KindergeldfunktionenSteuerfreibetrag undFamilienförderung müssen konsequent getrennt werden."

Das Konzept des Familienbundes sieht einen weitreichenden Umbau der Struktur des Kindergeldes in seiner heutigen Gestalt vor. „Die Familienleistungen müssen transparenterund leichter verständlich werden. Dafür müssen die beiden Kindergeldfunktionen Steuerfreibetrag und Familienförderung konsequent getrennt werden", sagte Becker. „Das hat auch einen weiteren positiven Effekt: Die Anhebung der Freibeträge führt nicht mehr automatisch zu einem Absinken der Familienförderung."

„Anders als heute dürfen künftig die sozial schwächsten Familien in Deutschland beim Kindergeld nicht leer ausgehen", betonte Becker. „Das Kindergeld muss auch die Erziehungsleistung von Alleinerziehenden und Eltern anerkennen, die Grundsicherung beziehen. Bei ihnen werden beim reformierten Kindergeld des Familienbundes 99 Euro des Kindergeldes nicht auf Hartz IV angerechnet – eine deutlich spürbareVerbesserung. Bei den vielen Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschluss beziehen, wird das Kindergeld wie beim Unterhalt nurnoch hälftig angerechnet statt wie bisher voll. Dadurch hätte Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen, monatlich 97 Euro mehr pro Kind zur Verfügung."   

Das neue Positionspapier „Das reformierte Kindergeld des Familienbundes der Katholiken – für mehr Chancengleichheit, Transparenz und eine bessere Unterstützung von Familien" finden Sie hier als pdf-Dokument auf der Website des Familienbundes der Katholiken.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 06.07.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. und 20. Juli 2018

Veranstalter:Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

Wie sind die Einkommen in Deutschland verteilt? Welche Folgen für den Arbeitsmarkt hat der 2015 eingeführte Mindestlohn? Wie wirkt sich ein als ungerecht empfundenes Einkommen auf das Wohlbefinden und auf die Bereitschaft zu kündigen aus? Und welche Folgen für die Gesundheit hat es, wenn Menschen keine Arbeit haben?

Auf der 13. SOEP-Nutzerkonferenz stellen mehr als 80 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 15 Ländern ihre Forschungsergebnisse auf der Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) vor. Zentrales Thema der Konferenz ist die soziale Ungleichheit in unserer Gesellschaft.

Das detaillierte Programm finden Sie hier: https://www.diw.de/en/diw_01.c.584414.en/soep2018_program.html

Termin:15.September 2018

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Im Rahmen der Feministischen Sommer-Uni am 15. September 2018 in Berlin lädt der Deutsche Frauenrat zu einem internationalen Austausch über Wege zur Parität in Parlamenten und Politik.

Denn 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts garantiert das Recht zu wählen und gewählt zu werden noch immer keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen in Deutschland. Nach den Bundestagswahlen 2017 sank der Anteil der weiblichen Abgeordneten auf 30,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 19 Jahren.Doch wie kann Parität in der Politik gelingen? Über gute Praktiken und Fallstricke gesetzlicher Regelungen im europäischen Vergleich diskutieren Vertreterinnen aus Politik und Zivilgesellschaft aus Deutschland, Frankreich, Spanien und der Europäischen Union.

Die Rednerinnen:

Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats
Dr. Helga Lukoschat, Geschäftsführerin Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft
Gwendoline Lefebvre, Präsidentin der European Women’s Lobby (EWL) und Vertreterin Coordination française pour le Lobby Européen des Femmes
Katharina Miller, Präsidentin der European Women Lawyers Association
Joanna Maycock, Generalsekretärin der European Women’s Lobby (angefragt)

Das aktuelle Programm der Veranstaltung erscheint im August.

Die Feministische Sommer-Uni 2018

Das Gesamtprogramm der Feministischen Sommer-Uni 2018

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Mit hochkarätigen Gästen sollen unter anderem die Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen diskutieret werden.
In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Ist das gelungen?
Wem nützen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? Nur eine erfolgreiche karriereorientierte Mittelschicht?
In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden und wenn ja, wie?

Zur morgendlichen Keynote wirdProf. Angela McRobbie, PhD, von der University of London begrüßt und zum Abschluss der Veranstaltung Bundesministerin Dr. Franziska Giffey (BMFSFJ).
Dazwischen gibt es viele anregende Vorträge und Diskussionen von und mit spannenden Gästen.

*** Die Anmeldung ist ab sofort möglich ***

Programm und Anmeldeformular finden Sie unter: http://www.diw.de/gendertagung2018

Termin:28.September 2018

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Hamburg

Vielfältige Zugänge zu Familien als professionelle Herausforderungen

Warum ist es von Bedeutung, dass Fachkräfte aus der Arbeit mit Familien das Vertraute fremd machen? Und wie kann das Fremde vertraut werden?

Pädagogische Fachkräfte, die Familien beraten und begleiten, werden sowohl mit gesellschaftlichen Norm- und Wertvorstellungen als auch mit eigenen Wahrnehmungen und Bewertungen von Familien konfrontiert. Die Reflexion berufsspezifisch geprägter Einstellungen von Pädagog*innen zu ihrer Arbeit stellt eine notwendige Bedingung professionellen Handelns dar. Die vielfältigen Zugänge zu Familien können als eine Herausforderung beschrieben werden. Die Verfremdung des eigenen Blickes auf die vertraute Institution und Handlungssituation sowie die Erweiterung der eigenen Perspektive auf vielfältige familiäre Lebenskonstellationen, -formen und -räume, sollen im Rahmen des Fachtages eine Reflexion des Verhältnisses von Eigenem und Fremden ermöglichen.

Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Kim-Patrick Sabla von der Universität Vechta, Arbeitsbereich Sozialpädagogische Familienwissenschafter

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Familienbildung, Familienzentren, Jugendamt, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen genauso wie an ausgebildete Elternbegleiter/innen.

Im Rahmen des bewährten ESF-Bundesprogramms „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen“ werden wir u. a. über Ziele und Möglichkeiten derWeiterqualifizierung zum*zur Elternbegleiter*in informieren.

Workshops:

  • Familienbilder professioneller Fachkräfte
  • Gleichgeschlechtliche Elternschaft – Alternative Familienformen in professionellen Kontexten
  • Herausforderungen pädagogischer Fachkräfte in der Arbeit mit geflüchteten Familien

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist kostenfrei! Die Gesamtzahl der Teilnehmenden ist begrenzt – Anmeldeschluss ist der 14. September 2018!

Termin:14. – 15.November 2018

Veranstalter: Paritätischer Gesamtverband

Ort: Berlin

Der Pflegenotstand ist zur Dauerkrise geworden, unter der alle Beteiligten leiden: die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte. Was tut Politik, um den Weg aus dieser Dauerkrise im Pflegebereich zu finden? Was muss (noch) getan werden? Beim diesjährigen Paritätischen Pflegekongress betrachten wir, was durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben und umgesetzt wurde. Und wir diskutieren, wie es weitergehen muss, um das Recht auf gute und würdige Pflege für alle zu realisieren.

Anhand von Fachvorträgen und Workshops aus Praxis, Wissenschaft und Politik wird der Stand der Umsetzung der jüngsten Gesetzgebungen und Reformen und der weitere Handlungsbedarf in der Altenhilfe und Pflege zu folgenden Schwerpunkten thematisiert: Pflegekosten und die Gestaltung der Finanzierung der Pflegeversicherung; Sozialraumgestaltung und die Rolle der Kommunen und der Wohlfahrtspflege; Personalbemessung und neue Pflegeausbildung; Stärkung der Fachlichkeit in der Pflege durch den neuen Pflegebegriff und durch die neue Ausbildung; weitere Bausteine für eine gute Pflege wie z.B. Entsäulung ambulanter und stationärer Pflege, neue Wohnformen, Prävention, Digitalisierung. Am ersten Kongresstag stehen die strukturellen Themen und am zweiten Kongresstag Themen zum Personal und zur Fachlichkeit im Vordergrund.

Das Programm bietet neben den Workshopsessions zwei exklusive Fachforen zu folgenden Themen an:
1. Tag: Die Schnittstelle zwischen Pflege und Eingliederungshilfe;
2. Tag: Neue Verfahren der Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege durch indikatorengestützte Instrumente sowie die Abschaffung des Pflege-TÜV ab Herbst 2019.

Den Abschluss des zweitägigen Kongresses bildet eine Diskussionsrunde mit Repräsentanten des Bundes, aus der Politik und aus Verbänden.

Zielgruppe:
Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Betroffenenverbände, Politik und Interessierte

Das Programm des Paritätischen Pflegekongresses können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.der-paritaetische.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/register/result/reguid/hmac/paritaetischer-pflegekongress-2018-recht-auf-gute-pflege-wege-aus-der-dauerkrise/

Auch die Möglichkeit zur Anmeldung ist dort ab sofort für Sie freigeschaltet. Anmeldeschluss ist der 29. Oktober 2018, Frühbucher bis 14. September 2018.

AUS DEM ZFF

Die bundesweit agierenden Familienverbände fordern eine zügige Umsetzung des Gesetzesentwurfs zur sogenannten „Brückenteilzeit“ und mahnen dringend Nachbesserungen für Familien an. Der Bundesrat befasst sich morgen mit dem geplanten Rückkehrrecht nach befristeter Teilzeit auf die ursprüngliche Wochenarbeitszeit.

Fast jede zweite Frau ist hierzulande in Teilzeit beschäftigt, damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Viele dieser Frauen haben sich auf Grund familiärer Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige für die Reduzierung ihrer Arbeitszeit entschieden. Hieraus ergeben sich allerdings viele Nachteile, etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Damit die reduzierte Arbeitszeit nicht dauerhaft zur beruflichen Sackgasse wird, hat die Bundesregierung bereits zum zweiten Mal die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmer*innen sollen einen Anspruch auf ein Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung erhalten. Bis zu einer Unternehmensgröße von 200 Beschäftigten soll dies für höchstens eine*n von 15 Beschäftigten gelten.

Die Familienverbände erklären: „Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition erneut eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht profitieren vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung der Brückenteilzeit!“

Allerdings, so die Verbände weiter:

„Viele Frauen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und können damit nicht vom geplanten Rechtsanspruch Gebrauch machen. Zur Stärkung ihrer Zeitsouveränität fordern wir die Ausweitung des Rückkehrrechts auf möglichst alle Beschäftigten in allen Betriebsgrößen.

Um die Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt voranzutreiben, muss daneben noch ein grundsätzliches Problem angegangen werden: Männer verdienen für gleiche oder gleichwertige Arbeit heute immer noch deutlich mehr als Frauen. Niedrigere Löhne und Gehälter sind ein zentraler Grund für die hohe weibliche Teilzeitquote. Solange der Gender-Pay-Gap besteht, bleibt die Benachteiligung von Frauen bestehen – daran kann auch eine Brückenteilzeit nichts ändern.“

Die gemeinsame Pressemitteilung als PDF finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 05.07.2018

AKTUELLES

Alle familienpolitischen Leistungen unter einem digitalen Dach

Morgen (Donnerstag) um 12 Uhr startet das neue zentrale Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss – unter der Webadresse www.familienportal.de finden Familien erstmals unter einem digitalen Dach alle wichtigen Informationen und Beratungsangebote rund um das Thema Familie.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Übersichtlich, gut verständlich und leicht zu bedienen: Nur ein paar Klicks – und schon ist geklärt, wie lange ich Elterngeld bekomme oder wer mich zum Beispiel in Sachen Unterhaltsvorschuss beraten kann. Ob es um staatliche Leistungen geht, um Antragsverfahren oder gesetzliche Regelungen – alles ist gut erklärt und einfach zu finden: Das neue Familienportal versorgt Familien mit allem, was sie wissen müssen.“

Das neue Familienportal informiert nicht nur zielgenau über sämtliche staatliche Familienleistungen, sondern liefert auch wichtige Hinweise zu weiteren Leistungen wie Ausbildungsförderung, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.

Das Portal orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien und ist so aufgebaut, dass Nutzerinnen und Nutzer die gewünschte Information mit nur wenigen Klicks finden. Gleiches gilt für die Suche nach Angeboten vor Ort: Durch Eingabe ihrer Postleitzahl finden Familien die Ämter und Beratungsstellen in ihrer Nähe, bei denen sie Leistungen beantragen können oder weitere Unterstützungsangebote bekommen.

Franziska Giffey: „Mit dem Startschuss für das Familienportal schaffen wir eine digitale Anlaufstelle für alle Familien in Deutschland. Das ist aber nur ein erster Schritt. Wir wollen den Weg der Digitalisierung konsequent weitergehen und in Zukunft Familienleistungen selbst digitalisieren. Dann werden Familien über das Portal nicht nur alle Informationen bekommen, die sie brauchen, sondern ihre Familienleistungen auch direkt beantragen können. Ich bin stolz, dass wir bei diesem Thema Vorreiter innerhalb der Regierung sind.“

Schon jetzt sind die beliebten Online-Services des Bundesfamilienministeriums wie der Elterngeldrechner, das Infotool Familienleistungen oder der Kinderzuschlagscheck sowie Formulare zur Beantragung von Leistungen direkt über das Familienportal abrufbar.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2018

Die Schriftenreihe der AGF ist eine Bestandsaufnahme über das aktuelle System zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland. Der vierte und letzte Teil zum Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag ist seit heute auf der AGF-Website verfügbar. In der Reihe sind drei weitere Teile zum Sozialrecht, zum Steuerrecht und zum Unterhaltsrecht erschienen. Alle Teile können als pdf heruntergeladen werden.

Im heute veröffentlichten vierten Teil Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum stellt die AGF die Leistungen Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag dar. Dabei werden sowohl die ursprünglichen Hintergründe und Ziele beleuchtet, als auch die Zugangsvoraussetzungen und die praktische Umsetzung der beiden Leistungen. Verdeutlicht werden zudem die Wechselwirkungen mit weiteren Leistungen und Rechtsbereichen und ihre Folgen. Wie die vorangehenden drei Teile ist auch der vierte Teil unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D., entstanden. Mit diesem Teil ist die Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum in Deutschland abgeschlossen.

Mit der Veröffentlichung dieser Zusammenfassung zum Kinderexistenzminimum in Deutschland wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern. Im Laufe der Zeit werden weitere Teile zum Steuerrecht, zum Unterhaltsrecht und zum Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss folgen.

Weiterführende Links

Anforderungen an eine geschlechtersensible Asyl- und Integrationspolitik

FRAUKE BINNEMANN, SABINE MANNITZ

Etwa die Hälfte aller weltweit Geflüchteten ist weiblich. Gleichzeitig sind nur 35 bis 40 Prozent der in Deutschland zwischen 2015 bis heute Asylsuchenden Frauen und Mädchen. Ein Grund: Männer wagen oft als erste die Flucht und holen ihre Familien nach. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen auf der Flucht ist ein zentrales Motiv für dieses Vorgehen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte stark beschränkte Familiennachzug trifft daher vor allem Frauen und Kinder.

→Printversion bestellen

Rörig: „Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen sind eine besonders häufige Form der sexuellen Gewalt. Ziel muss es sein, mit pädagogischen Mitteln konsequent dagegen vorzugehen.“

Am 18.Oktober 2017 fand gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) und dem Bayerischen Jugendring (BJR) die Fachtagung „Jetzt hör endlich auf!“ in Berlin statt. Die jetzt erhältliche, gleichnamige Dokumentation beleuchtet eine Vielzahl von Aspekten sexueller Übergriffe unter Jugendlichen im Kontext der Jugendverbandsarbeit. In sieben Einzelbeiträgen der Referentinnen und Referenten entsteht ein Gesamtbild der besonderen Herausforderungen und aktueller Fragestellungen. Die Dokumentation liefert zudem Praxisbeispiele und Lösungsansätze für die Prävention von sexualisierterPeergewalt.Der

Unabhängige Beauftragte, Johannes-Wilhelm Rörig, sagt: „Ich freue mich über die wichtige Kooperation mit dem DBJR und dem BJR. Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen sind eine besonders häufige Form der sexuellen Gewalt. Dabei sind die Ähnlichkeiten, aber auch die Unterschiede zu sexuellem Missbrauch durch Erwachsene immer genau im Blick zu halten. Im Rahmen der Jugendarbeit müssen betroffene Jugendliche geschützt und übergriffiges Verhalten von Jugendlichen immer gestoppt werden. Ziel muss es sein, mit pädagogischen Mitteln konsequent gegen sexuelle Gewalt unter Gleichaltrigen vorzugehen, damit klar wird, dass dies kein toleriertes Verhalten, sondern Unrecht darstellt und Hilfe holen richtig ist. Die jetzt vorliegende Dokumentation gibt eine wichtige Orientierung für alle, die in der offenen oder verbandlichen Jugendarbeit tätig sind."

Die Dokumentation können Sie sich hier herunterladen: https://beauftragter-missbrauch.de/jetzt-hoer-endlich-auf

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2018

SCHWERPUNKT I: Familienentlastungsgesetz

Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)" aktuell dazu geäußert.

Aus unserer Sicht verdient das „Familienentlastungsgesetz“ seinen Namen nicht, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Zudem hätte der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden müssen, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen. Die Bundesregierung sollte daher ihre Bemühungen zunächst auf eine ausreichende Reform des Kinderzuschlags richten und dessen Schnittstellenprobleme beseitigen. Die Stellungnahme des ZFF können Sie hier herunterladen: u>

Die Große Koalition entlastet Familien. Mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes wird das Kindergeld erhöht. Es werden der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag angehoben. Außerdem werden die Steuermehreinnahmen aufgrund der kalten Progression zurückgegeben.

„Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Damit werden Familien entlastet und Steuererleichterungen für sämtliche Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht.

Im Mittelpunkt stehen die Familien. Das Kindergeld wird um zehn Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2019 angehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht.

Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags werden wir 2021 vornehmen.

Außerdem wird der Grundfreibetrag für Erwachsene erhöht. Vor allem werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben.

Die Gesetzesvorlage führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp zehn Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgern und vor allem bei den Familien an. Ledige mit einem Bruttolohn von 40.000 Euro zahlen ab 2020 181 Euro weniger Steuern. Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 75.000 Euro werden um 605 Euro entlastet.“

Quelle:Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.06.2018

„Das Familienentlastungsgesetz verdient seinen Namen nicht, denn es geht an den Familien vorbei, die es am dringendsten benötigen. Familien in Hartz-IV-Bezug und Einelternfamilien, die Unterhaltsvorschuss beziehen, gehen leer aus. Die Erhöhung des Kindergelds wird vollständig auf ihre Leistungen angerechnet und von Kinderfreibeträgen profitieren nur gut verdienende Familien“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Werner weiter:

„Damit ist das Gesetz im Kampf gegen Kinderarmut völlig ungeeignet. Es kommt vor allem den Familien mit mittleren und hohen Einkommen zugute. Sinnvoller wäre es, den Kinderzuschlag schnell bedarfsgerecht auszuweiten und so auszugestalten, dass er für alle armutsbetroffenen Familien zur Verfügung steht. Dazu wäre es notwendig, die Anrechnung auf Unterhalt und Unterhaltsvorschuss abzuschaffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 27.06.2018

Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Familienentlastungsgesetz sieht eine geringfügige Erhöhung des Kindergeldes in Höhe von 10 Euro sowie die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 7.812 Euro bis 2020 vor.

„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh.

Um der Familienrealität gerecht zu werden, muss der Kinderfreibetrag auf die Höhe des Grundfreibetrages angehoben werden. Denn Kinder sind nicht nur „kleine Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe von Erwachsenen hätten.„Die Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag wurde Familien bereits mehrfach zugesagt, zuletzt unmittelbar vor den Bundestagswahlen 2017 von der damaligen und jetzigen Bundeskanzlerin“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung sollte zu ihrem Wort stehen. Jetzt werden Familien abermals enttäuscht!“

Beim Kindergeld ist es dringend geboten, die Erhöhung deutlich nach oben zu korrigieren. Gemäß dem Grundsatz „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel Wert sein“ muss das Kindergeld an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrages gekoppelt werden. Bei einem Gesamtkinderfreibetrag von 9.408 Euro (Grundfreibetrag 2020) entspricht dies einem Kindergeld in Höhe von 330 Euro.Berechnungen des Deutschen Familienverbandes zeigen, dass bereits eine Familie mit zwei Kindern und einem Facharbeiterlohn durch Steuern und Sozialabgaben finanziell dermaßen belastet ist, dass sie regelmäßig unter das steuerliche Existenzminimum fällt.

„Familien brauche ehrliche und gerechte Entlastungen. Dazu gehört ein existenzsicherndes Kindergeld von 330 Euro, die Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag und ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung“, sagt Klaus Zeh. „Diese Maßnahmen wären eine gute und nachhaltige Entlastung des Familienbudgets. Das Familienentlastungsgesetz wirkt dazu nur wie ein Etikettenschwindel.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 27.06.2018

Heute wurde der Referentenentwurf für ein Familienentlastungsgesetz vorgestellt. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Das Gesetz soll Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen und so Familien- und Kinderarmut verhindern. Leider ist dieser Weg viel zu kurz gesprungen und geht an den Familien völlig vorbei, die eine solche Unterstützung am nötigsten brauchen. Der Entwurf mit dem Fokus auf die steuerrechtliche Entlastung wird seinem Anspruch, Familien zu stärken und zu entlasten, nicht gerecht. Familien im Hartz IV-Bezug profitieren nicht von diesem Gesetz. Dabei treffen die im Gesetzentwurf berücksichtigten Preisentwicklungen Familien im Hartz IV-Bezug genauso wie Familien mit einem existenzsichernden Einkommen. Gemessen an den zu niedrigen Regelsätzen für Kinder im SGB II fallen steigende Kosten sogar noch stärker als bei größeren Einkommen ins Gewicht."

Die Diakonie Deutschland setzt dieser Benachteiligung der finanziell schwächsten Familien ein eigenes Konzept entgegen: Eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder tritt an die Stelle der gegenwärtigen einzelnen Bausteine wie Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderregelsätze, über die das Existenzminimum von Familien gesichert werden soll. Eine solche Leistung würde auch endlich einen Schlussstrich unter die unnötige und komplizierte Bürokratie mit hoher Fehlerquote, bei der Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen untereinander ziehen. In besonderen schwierigen Notlagen sollten zusätzliche Leistungen den Hilfebedarf decken.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk bewertet im Vorfeld der heutigen Kabinettssitzung das geplante Familienentlastungspaket der Bundesregierung als ambitioniert, kritisiert das Paket zugleich aber als sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es erfreulich, dass die Bundesregierung viel Geld für die Familienförderung zur Verfügung stellt, diese sollte jedoch konsequent am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ausgerichtet sein. Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ist hingegen keine geeignete armutspolitische Maßnahme.

"Es gibt im Koalitionsvertrag einige Ansatzpunkte im Kampf gegen die Kinderarmut, doch diese werden auf die lange Bank geschoben. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird die soziale Spaltung sogar noch weiter vorantreiben, da die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die vorgesehene monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteigt. Zudem setzt die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits mit Beginn des Jahres 2019 an, während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht wird. Dies widerspricht aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dem Grundsatz, dass alle Kinder dem Staat gleich viel wert sein sollten", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, wird das Kindergeld vollständig auf diese Leistung angerechnet. Damit wird keine Verteilungsgerechtigkeit geschaffen, sondern im Gegenteil diejenigen Familien bevorteilt, die ihren Kindern durch höhere Einkommen ohnehin bessere Startbedingungen geben können. Ein Familienentlastungsgesetz sollte alle Familien entlasten. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert daher dafür, die oben beschriebenen Differenzen zu beseitigen und allen Kindern eine bedarfsgerechte Förderung zukommen zu lassen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich grundsätzlich für eine bessere monetäre und infrastrukturelle Förderung von Familien und Kindern ein. Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung sinnvolle erste Schritte für die Bekämpfung der Kinderarmut vor. So ist eine Reform des Kinderzuschlages sowie eine Erhöhung und Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen. Beide Maßnahmen begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk. Gleichzeitig bedauert der Verband, dass – während die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag noch vor Veröffentlichung des Existenzminimumberichts vorangebracht wird – die spezifisch an arme Kinder gerichteten Reformen weiter auf sich warten lassen.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine Neuausrichtung der Förderung von Familien und Kindern insbesondere durch die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst und das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 27.06.2018

Der Gesetzentwurf zur Entlastung von Familien greift zu kurz, kritisiert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB). Die geplanten Maßnahmen kommen zwar vielen Kindern und Familien zugute, Kinder aus ärmeren Familien gehen jedoch leer aus. Damit vergibt die Bundesregierung die Chance, die Familienförderung neu auszurichten und entschlossen gegen Kinderarmut vorzugehen.

Fast jedes vierte Kind in Deutschland lebt nach neuesten Zahlen in Armut, deshalb muss die Verringerung von Kinderarmut oberstes Ziel der Bundesregierung sein, wie sie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, fordert der DKSB.

„Das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben kostet den Staat viel Geld, bringt aber für Kinder in Armut unterm Strich nicht viel“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. „Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, gehen leer aus. Bei ihnen wird das erhöhte Kindergeld mit der jeweiligen Leistung verrechnet.“

Damit geht die Schere zwischen Arm und Reich in der Familienförderung weiter auseinander. Familien mit höherem Einkommen werden bereits jetzt über den Freibetrag um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien der unteren und mittleren Einkommensgruppen über das Kindergeld. Für die Jahre 2019/2020 sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit unteren Einkommen über das Kindergeld insgesamt 180 Euro zusätzlich für beide Jahre erhalten. Familien mit sehr hohem Einkommen werden über den Kinderfreibetrag jedoch im gleichen Zeitraum um bis zu 273 Euro entlastet.

Dazu erklärt DKSB-Präsident Hilgers: „Maßnahmen, die wirklich etwas gegen Kinderarmut ausrichten könnten, hat die Regierung nicht in Angriff genommen, wie etwa eine Reform des Kinderzuschlags oder des Bildungs- und Teilhabepakets. Deshalb führt für uns mittelfristig kein Weg an der Einführung einer Kindergrundsicherung vorbei.“

Im Bündnis Kindergrundsicherung fordert der DKSB gemeinsam mit 13 anderen Verbänden und 13 renommierten Wissenschaftler*innen eine am kindlichen Existenzminimum ausgerichtete Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Die Stellungnahme finden Sie hier: https://www.dksb.de/fileadmin/user_upload/stellungnahme_des_dksb_zum_gesetzesentwurf_des_bmf___anlage.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 15.06.2018

10 Euro mehr Kindergeld und eine höherer Kinderfreibetrag ab 2019 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Der VAMV fordert deshalb, das angekündigte Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut zügig umzusetzen und insbesondere den Kinderzuschlag für Alleinerziehende zu verbessern. Insgesamt plädiert der VAMV für einen Systemwechsel raus aus dem Steuerrecht hin zu einer Kindergrundsicherung. Die Stellungnahme des VAMV zum Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes finden Sie unter: www.vamv.de.

Quelle:Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vom 19.06.2018

SCHWERPUNKT II: Bertelsmann-Studie „Aufwachsen in Armutslagen“

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der IAB-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung „Aufwachsen in Armutslagen“ und der Kabinetts-Debatte zum Familienentlastungsgesetz fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär zu behandeln, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter kann helfen, Ausgrenzung von Kindern zu minimieren, ist aber kein Allheilmittel gegen Armut. Vor allem Alleinerziehende schaffen es selten, aus dem Teufelskreislauf der Armut zu entkommen. Wie die Forscher*innen des IAB weiter zeigen, brauchen Alleinerziehende einen Vollzeitjob, um ihre Familie aus der Armut zu holen. Dies ist aber vielen Alleinerziehenden nicht möglich, da sie alleine für die Erziehung und Sorge ihrer Kinder und für das Haushaltseinkommen zuständig sind. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden!“

Reckmann fordert weiter: „Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Kinder und ihre Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Darüber hinaus muss der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden, wie zum Beispiel der Ausbau des Kinderzuschlags. Das Familienentlastungsgesetz geht hier in die falsche Richtung, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Die ZFF-Stellungnahmen zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 27.06.2018

Wenn Mütter nicht erwerbstätig sind, droht ihren Kindern Armut. Doch die Rahmenbedingungen für eine Erwerbstätigkeit sind nicht immer gegeben. Dabei muss Kinderarmut unabhängig von der familiären Situation vermieden werden, denn arme Kinder sind dem Risiko ausgesetzt, vom sozialen Leben abgekoppelt zu werden. Ein neues Teilhabegeld für Kinder und unbürokratische Hilfe vor Ort könnten Abhilfe schaffen.

Das klassische Ein-Verdiener-Modell in Familien reicht in vielen Fällen nicht aus, um Kindern ein finanziell abgesichertes Aufwachsen zu ermöglichen. Wenn die Mutter erwerbstätig ist, ist das Risiko dagegen gering, dass die Kinder Armutserfahrungen machen. Kinder in Paarfamilien, deren Mütter dauerhaft in Vollzeit (mehr als 30 Wochenstunden), Teilzeit oder Minijobs arbeiten, sind fast alle finanziell abgesichert. Das Bild ändert sich aber deutlich, wenn die Mütter in Paarfamilien über einen längeren Zeitraum nicht erwerbstätig sind: 38 Prozent der Kinder gelten dann als finanziell abgesichert, 32 Prozent erleben dauerhaft oder wiederkehrend Armutslagen, 30 Prozent kurzzeitig. Für Kinder, deren Mütter im fünfjährigen Untersuchungszeitraum ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder verlieren, steigt das Armutsrisiko zudem signifikant an. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. In einer Armutslage leben laut Definition dieser Studie Kinder in Familien, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommens auskommen müssen oder staatliche Grundsicherungsleistungen (SGB II/Hartz IV) beziehen.

In Ein-Eltern-Familien hängt das Armutsrisiko von Kindern noch stärker an der Erwerbstätigkeit der Mütter. Nur wenn eine alleinerziehende Mutter über einen längeren Zeitraum in Vollzeit erwerbstätig ist (mehr als 30 Wochenstunden), kann in den meisten Fällen verhindert werden, dass ihre Kinder in einer dauerhaften Armutslage aufwachsen. Auch dann machen noch 16 Prozent der Kinder zumindest zeitweise Armutserfahrungen. Bei einer stabilen Teilzeitbeschäftigung der Mutter – oder wenn sie einen Minijob hat – leben 20 Prozent der Kinder dauerhaft oder wiederkehrend in Armutslagen, weitere rund 40 Prozent zumindest zeitweise. Ist eine alleinerziehende Mutter nicht erwerbstätig, wachsen ihre Kinder fast immer in einer dauerhaften oder wiederkehrenden Armutslage auf (96 Prozent). Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sind diese Zahlen alarmierend: "Kinderarmut hängt maßgeblich an der Erwerbstätigkeit von Frauen. Ob in Paarfamilien oder für Alleinerziehende: Müttern muss es erleichtert werden, arbeiten zu gehen. Gleichzeitig brauchen Kinder gemeinsame Zeit und Betreuung, so dass nicht in jeder Familiensituation eine umfängliche Erwerbstätigkeit für Mütter möglich ist." Er fordert: "Kinder müssen unabhängig von ihren Familien so unterstützt werden, dass sie nicht vom gesellschaftlichen Leben abgekoppelt sind."

Soziale Teilhabe von Kindern in Armutslagen deutlich eingeschränkt

Armut bedeutet in Deutschland in der Regel nicht, obdachlos oder hungrig zu sein. Sie geht aber dennoch mit materiellen Entbehrungen und insbesondere Einschränkungen in der sozialen und kulturellen Teilhabe einher. 75 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die dauerhaft finanziell gesichert aufwachsen, sind in Vereinen aktiv – bei denjenigen in dauerhaften Armutslagen hingegen weniger als 40 Prozent. Diese Jugendlichen geben doppelt so häufig wie abgesicherte Jugendliche an, in ihrer Freizeit nicht an ihrer Wunschaktivität teilnehmen zu können. Sie fühlen sich zudem weniger zugehörig zur Gesellschaft und schätzen ihre eigene gesellschaftliche Position schlechter ein als Gleichaltrige. Sie wissen also schon in jungen Jahren, dass ihnen weniger Möglichkeiten offenstehen als finanziell besser gestellten Jugendlichen. "Schon früh erhalten Kinder in Armutslagen das Gefühl, ausgeschlossen zu sein und am gesellschaftlichen Leben weniger teilhaben zu können als abgesicherte Kinder in ihrem Umfeld", so Dräger. Was zum normalen Aufwachsen in Deutschland dazu gehöre, bliebe vielen von ihnen versagt. Dräger folgert: "Wenn Vereinsmitgliedschaft und andere Freizeitaktivitäten weiterhin stark vom Einkommen der Eltern abhängen, dann reicht das Bildungs- und Teilhabepaket hier offensichtlich nicht."

Kinder in dauerhaften Armutslagen sind zudem weniger stark vernetzt. Sie geben seltener als ihre besser gestellten Altersgenossen an, viele enge Freunde zu haben. Für Dräger hat dies auch mit den leeren Geldbeuteln der Eltern zu tun: "Wer aus finanziellen Gründen seine Freunde nicht nach Hause einladen kann oder kein Geld für gemeinsame Hobbies hat, dem fällt es schwerer, dabei zu sein und Freundschaften zu knüpfen."

Ein Teilhabegeld kann die Situation von Kindern verbessern

Laut Dräger haben alle Kinder ein Recht auf gutes Aufwachsen und faire Bildungs- und Teilhabechancen – egal in welcher Familienform sie aufwachsen oder wie ihre Eltern erwerbstätig sind. Denn insbesondere alleinerziehenden Eltern sei es in vielen Fällen aufgrund der oftmals alleinigen Verantwortung für die Kinder nicht möglich, in Vollzeit zu arbeiten.

Die Bertelsmann Stiftung hat zur Verringerung von Kinderarmut ein drei Bausteine umfassendes Konzept entwickelt.

•Erstens ist eine Bedarfserhebung vorgesehen, in der eine belastbare Fakten-Grundlage darüber geschaffen wird, was junge Menschen brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
•Zweitens soll ein Teilhabegeld diese Bedarfe für alle Kinder sichern. Dieses Teilhabegeld ersetzt und bündelt das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den SGB-II Regelsatz für Kinder, den Unterhaltsvorschuss und einige Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Es müsste, so Dräger, zudem einkommensabhängig abgeschmolzen werden, um gezielt Armut zu vermeiden. "Das vorhandene Geld muss dort ankommen, wo es am meisten gebraucht wird."
•Als drittes sieht das Konzept vor, eine hochwertige Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zu gewährleisten, die durch ein gutes Unterstützungssystem vor Ort ergänzt wird.

Die Studie finden Sie unter : https://www.bertelsmann-stiftung.de//de/publikationen/publikation/did/5837/.

Quelle:Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 27.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die Familienförderung in Deutschland konsequenter an der Bekämpfung der Kinderarmut auszurichten. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, wie stark das Armutsrisiko von Kindern an der Erwerbstätigkeit der Mütter hängt. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile verbessert werden. Ein besonderes Augenmerk braucht es zudem für die Situation von Alleinerziehenden. Auch sie müssen dabei unterstützt werden, dass sie sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz-IV-Regelsätze", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Aufwachsen in Armutslagen" der Bertelsmann Stiftung.

"Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet", so Hofmann weiter.

Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.06.2018

Die aktuelle Studie der Bertelsmannstiftung belegt, dass Kinder in Einelternfamilien mit 62 Prozent deutlich häufiger dauerhaft oder wiederkehrend in Armut leben als Kinder in Paarfamilien mit 12 Prozent. „Um kein Kind zurückzulassen, brauchen wir endlich eine Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro pro Monat!“, fordert Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Eine Erwerbstätigkeit der Mütter schützt Kinder vor Armut, so ein weiteres Ergebnis der Studie. Bei Alleinerziehen um so mehr, je höher der Arbeitsumfang ist. „Gerade für Alleinerziehende sind aber die Rahmenbedingungen für eine gute Vollzeitstelle nicht da: Alleinerziehende wollen eine gute Arbeit, von der sie leben können und eine Kinderbetreuung, die zu ihren Arbeitszeiten passt. Stattdessen sitzen sie nach einer Trennung häufig in der Teilzeitfalle oder kleben in einem Minijob. Für eine bessere Vereinbarkeit braucht es einen Anspruch auf ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der Familien sowie eine Stärkung der Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten“, unterstreicht Erika Biehn.

„Die aktuelle Familienpolitik kann ganz offensichtlich Kinderarmut nicht vermeiden“, bemängelt Biehn. „Alleinerziehende fallen bei den Leistungen für Familien durchs Raster. Verbesserungen werden vielfach von der rechten in die linke Tasche geschoben und kommen nicht an. Wir fordern deshalb ein Umdenken hin zum Kind, alle kindbezogenen Leistungen sollten gebündelt werden: Eine solche Kindergrundsicherung holt jedes Kind aus der Armut, unabhängig von der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Außerdem brauchen wir eine Zeitpolitik, die auch Alleinerziehenden ausreichend Zeit mit ihren Kindern ermöglicht“, fordert Biehn.

Die Studie hat herausgearbeitet, welche Armut hat negative Folgen auf die Kinder: Mangelnde soziale und kulturelle Teilhabe koppelt Kinder von der Gesellschaft ab und mindert ihr Wohlbefinden und ihre Lebenszufriedenheit. Kinder in Armut sind seltener in Vereinen aktiv, Freundschaften zu pflegen ist für sie schwerer.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 28.06.2018

SCHWERPUNKT III: Weg mit § 219a StGB

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu §219a StGB fordert das ZFF die Aufhebung des Paragraphen, um umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung jeder Frau gehört der freie Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die freie Wahl eines Arztes oder einer Ärztin. §219a StGB schränkt diese Rechte ein: Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch nicht befugt, öffentlich darüber zu informieren. Das ZFF unterstreicht seine Forderung, die es gemeinsam mit einem breiten Verbände-Bündnis in einem Offenen Brief an die Bundesregierung aufgestellt hat: Für einen freien Zugang zu sachlichen Information über Schwangerschaftsabbrüche fordert es die Streichung von §219a StGB. Nur so kann Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte und Frauen in diesem Land gewährleistet werden!“

Im April 2018 forderte das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit 26 Verbänden und Organisationen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD die Aufhebung von §219a StGB. Dieser kann u> heruntergeladen werden.

Quelle: PressemitteilungZukunftsforum Familiee.V.vom 27.06.2018

Zur heutigen öffentlichen Bundestagsanhörung in Punkto § 219a StGB erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Nachdem das parlamentarische Verfahren aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Regierungsparteien ins Stocken geraten ist, begrüßen wir, dass die Diskussion um die Abschaffung des § 219a StGB fortgesetzt wird. Es muss dringend eine Lösung für die bestehende Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte geben und Frauen und Paare der öffentliche Zugang zu wichtigen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch gewährt werden. Das kann unserer Überzeugung nach nur durch die Abschaffung des § 219a StGB gelingen.

Was in der Diskussion häufig vergessen wird, ist, dass es eben nicht um die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geht. Es geht um das Recht, sich sachlich und neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können. In dieser schwierigen Zeit ihres Lebens müssen Frauen darin unterstützt werden, eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung treffen zu können.

Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der AWO beraten Frauen und Paare qualifiziert und ergebnisoffen zu allen Fragen des Schwangerschaftsabbruchs. Dabei sind sie auf die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen angewiesen, um eine fachgerechte Begleitung gewähren zu können. Der freie Zugang zu Informationen über den Schwangerschaftsabbruch und über die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte vor Ort, würde die Beratungspraxis erleichtern und die zunehmende Rechtsunsicherheit, auch für die Beratungsstellen, aufheben.“

In der heutigen Anhörung im Bundestag werden drei oppositionelle Gesetzesentwürfe zum § 219a StGB „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ diskutiert. Gefordert wird eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“.

Der Bundesverband der AWO hatte sich bereits im Mai 2018 in einem breiten Bündnis von Verbänden und Organisationen in einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CSU/CDU und SPD für die Abschaffung des §219a StGB eingesetzt.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 27.06.2018

Der Deutsche Frauenrat fordert die Abschaffung des §219a StGB und setzt sich ein für einen uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche und das Recht auf Selbstbestimmung und freie Arzt- oder Ärztinnenwahl von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 24.06.2018

Heute findet im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Reform beziehungsweise Streichung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) statt. Als Sachverständige für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt Prof. Dr. Ulrike Lembke, Vorsitzende des Arbeitsstabs »Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte« und Vorsitzende der Kommission »Europa- und Völkerrecht« im djb, teil.

In seiner heute geltenden Fassung wird nach § 219a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert, wer »öffentlich« »seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise« »eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs« oder entsprechende Mittel oder Verfahren »anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt«. Damit ist nach herrschender Meinung nicht nur die überschriftgebende »Werbung« vom Tatbestand erfasst, sondern auch die sachliche Information insbesondere durch Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.

Wie der djb in seiner ausführlichen Stellungnahme vom 26. Juni 2018 erläutert, ist § 219a StGB kein integraler Bestandteil des in den 1990er Jahren gefundenen Kompromisses zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Darüber hinaus ist die Regelung verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Sie greift unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ein und verletzt das Recht von (potentiellen) Patientinnen auf Zugang zu Informationen, gesundheitliche Selbstbestimmung sowie freie Arztwahl. Schließlich wirft § 219a StGB wesentliche Fragen mit Blick auf das Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter auf.

Des Weiteren ist die Aufrechterhaltung einer Norm, welche die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, die eine (umstrittene) medizinische Dienstleistung für Frauen in Notsituationen anbieten, nicht tragbar. Die steigenden Zahlen von Anzeigen und dutzende Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren zeigen, dass dies kein abstraktes Problem darstellt. Entgegen der Entscheidung des demokratischen Gesetzgebers, Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen als tatbestandslos oder rechtmäßig anzusehen, werden Staatsanwaltschaften und Gerichte missbraucht, um eine Rechtswirklichkeit durchzusetzen, für die es keine Mehrheiten gibt.

Der djb fordert daher eine Streichung von § 219a StGB und eine Neuregelung zur Deckung des verbleibenden Regelungsbedarfs im Recht der Ordnungswidrigkeiten.

»Verfassungsrechtliche, rechtssystematische und rechtspolitische Argumente sprechen dringend dafür, eine Reform nun zügig auf den Weg zu bringen. Die übereinstimmende Einschätzung der vorliegenden Entwürfe, dass Ärztinnen und Ärzte bezogen auf die Zulässigkeit der sachlichen Information über den Schwangerschaftsabbruch Rechtssicherheit brauchen, macht Hoffnung auf eine fraktionsübergreifende Lösung«, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Weitere Informationen:

Stellungnahme (18-09) des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) vom 26.6.2018 für eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags am 27. Juni 2018 zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches – Einschränkung bzw. Aufhebung von § 219a StGB – BT-Drs. 19/820 (Gesetzentwurf der Fraktion der FDP), BT-Drs. 19/93 (Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE) und BT-Drs. 19/630 (Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)auf der djb-Webseite: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASRep/st18-09/

als pdf: https://www.djb.de/static/common/download.php/save/2553/st18-09_219a.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.06.2018

pro familia legt im Rechtsausschuss des Bundestags dar, warum der §219a StGB gestrichen werden muss

Heutefindet im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zum §219a StGB statt. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Frauen und Männer haben in Deutschland ein Recht auf Zugang zu Gesundheits- und medizinischen Angeboten für den rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Arztwahl. Der §219a StGB schränkt dieses Recht wesentlich ein. Er stellt nicht nur die unbotmäßige Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren bereits den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche rechtmäßig vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren. Dieser Zustand sollte beendet werden.

pro familia spricht sich für die Gesetzesentwürfe zur Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch aus. Die Streichung ist notwendig, um die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und Männern auf Zugang zur ärztlichen Information und den Zugang zu medizinischer Versorgung zu sichern und zugleich die Rechte von Ärztinnen und Ärzten umzusetzen. Eine Reform des §219a StGB, wie sie von Abgeordneten der FDP vorgeschlagen wird, eröffnet dagegen neue Auslegungsspielräume, die geeignet sind, Druck auf Ärztinnen und Ärzten auszuüben und gegen die Informationsrechte zu verstoßen.

pro familia hat dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt, die die Notwendigkeit einer Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch verdeutlicht. Die Gesundheitswissenschaftlerin und ehemalige pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn wird dem Ausschuss als pro familia Sachverständige zur Verfügung stehen.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar https://www.profamilia.de/ueber-pro-familia/aktuelles/219a-stgb-informationen-zum-schwangerschaftsabbruch.html.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.06.2018

SCHWERPUNKT IV: Weltflüchtlingstag

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstages: „Die AWO tritt dafür ein, dass allen Verfolgten und Schutzsuchenden das Asylrecht als individuelles Recht gewährt wird. In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf, sich zu den Inhalten ihres Koalitionsvertrages zu bekennen.“ Demnach müsse sich die Bundesrepublik zu ihren bestehenden rechtlichen und humanitären Verpflichtungen bekennen und würde das Grundrecht auf Asyl nicht antasten. „Statt über Zurück- oder Abweisungen an deutschen Grenzen zu debattieren, muss die Bundesregierung ihren humanitären Verpflichtungen nachkommen“, fordert dann auch Döcker.

Des Weiteren wurde im Koalitionsvertrag schriftlich niedergelegt, sich zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekennen. Damit die Schutzsuchenden von ihren Rechten Gebrauch machen können, fordert die AWO seit Langem, sichere Fluchtkorridore einzurichten. Ohne einen sicheren Weg nach Europa bezahlen weiterhin viele tausend Menschen ihren Fluchtversuch mit ihrem Leben. „Sichere Wege nach Europa stellen die beste Möglichkeit dar, den Schlepperbanden das Handwerk zu legen“, zeigt sich Brigitte Döcker überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Weltflüchtlingstag an Staat und Gesellschaft, bei der Integration von Flüchtlingskindern nicht nachzulassen. Dazu sollte das Integrationsgesetz novelliert und sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft stärker als bisher befördert werden. "Es ist sehr erfreulich, dass wir bei der Integration von Flüchtlingskindern in Deutschland in den letzten drei Jahren große Fortschritte gemacht haben. Darauf müssen wir aufbauen und die notwendigen Integrationsmaßnahmen nicht nur weiterführen, sondern verstärken. Dazu gehören passende Angebote zum schnellen Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Ausbildungsstätten sowie eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive. Und auch die Teilnahme an niedrigschwelligen Kultur- und Freizeitangeboten mit gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft sind als Schlüsselfaktoren unabdingbar", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Dabei kann eine gute Bildung schon für Kita-Kinder die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen, Vorbereitungskurse und örtliche Vereine müssen für die Kinder gut zugänglich, also örtlich erreichbar und durch entsprechende Verkehrsmittel angebunden sein. Gleichzeitig sollte eine Ausstattung der Kinder mit Fahrtickets und ausreichend Lernmitteln gewährleistet werden. All das kann am besten durch eine Novellierung des Integrationsgesetzes sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft stärker als bisher befördert", so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es auch eine nachhaltig ausgerichtete Demokratiebildung in Schule, Kita und Vereinen, um geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Wissen um unsere demokratische Gesellschaft zu vermitteln und Möglichkeiten für demokratisches Engagement erlebbar zu machen. Zugleich müssen den Menschen in Zeiten des Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen die Sorgen und Ängste genommen werden, dass einheimische Kinder darunter leiden, wenn Flüchtlingskinder, die in Deutschland leben, von Anfang an die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

Bei der Debatte zur Errichtung von AnkER-Zentren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu beachten, dass solche Maßnahmen der strukturellen Isolation die Integration und Teilhabe von Kindern und ihren Familien verhindern. Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in Massenunterkünften außerhalb von Ortschaften ohne Zugang zu Regelschulen, Freizeiteinrichtungen und Beratungsangeboten nicht möglich. Kinderrechte wie das Recht auf Bildung, Privatsphäre oder der Schutz vor Gewalt werden bereits in existierenden Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften verletzt.

"Nächstenliebe darf nicht an der geschürten und unbegründeten Angst scheitern, die Herausforderungen durch den Zuzug von geflüchteten Kindern nicht bewältigen zu können. Es muss klar sein: Der Zuzug von geflüchteten Kindern kann unser Land bereichern, insbesondere auch in Zeiten des demographischen Wandels. Flüchtlingskinder brauchen von Anfang an eine Zukunftsperspektive", so Lütkes abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.06.2018

Modellprojekt von pro familia unterstützt engagierte Helfer*innen mit Online-Plattform und Fachwissen

Schwangere, geflüchtete Frauen haben ein Recht auf medizinische Betreuung und psychosoziale Beratung. Für die Umsetzung dieses Rechts kommt es auf die Unterstützung durch Professionelle und Ehrenamtliche an. Anlässlich des Weltflüchtlingstags am Mittwoch, den 20. Juni 2018 informiert pro familia über die Bedarfe der Frauen und welche Angebote Fachkräfte nutzen können, um effizienter Hilfe zu leisten.

Zentrale Faktoren, die den Zugang zu medizinischer Versorgung erschweren

„Schwangere, geflüchtete Frauen stehen meist vor mehreren gleichzeitigen Belastungen und brauchen daher schnelle und einfache – vor allem trägerübergreifende – Unterstützung“, erklärt Dr. John Litau, Leiter des Modellprojekts „Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen“. Eine Schwangerschaft stellt eine Ausnahmesituation im Leben einer Frau dar. Das Leben nach einer Flucht potenziert die Belastung um ein Vielfaches. Einfache Fragen können nur kompliziert gelöst werden: Welche Möglichkeiten der Versorgung stehen mir zur Verfügung? Wo und wie finde ich eine Frauenärztin? Wie kann mir durch eine Beratungsstelle geholfen werden? „Wer das Gesundheitssystem nicht kennt, kann sich ohne Unterstützung nicht die Hilfe holen, die benötigt wird“, führt Litau aus. Hinzu kommen pragmatische Fragen danach, wer sich um vorhandene Kinder während der Geburt kümmert, was normalerweise durch Familienstrukturen aufgefangen wird. Oder wie ein Neugeborenes in einer Sammelunterkunft adäquat versorgt werden kann und die Mutter selbst mal zur Ruhe kommt. Litau weist darauf hin, dass dies nur beispielhafte Faktoren sind, welche die Zugangsbarrieren von schwangeren, geflüchteten Frauen zu medizinischer Versorgung beschreiben: „Unsere Vernetzungsarbeit in acht Regionen in Deutschland und eine beauftragte Expertise zur Bestandsaufnahme vorliegender Angebote zeigen eindeutig, dass hier noch mehr Faktoren eine Rolle spielen. Nicht zuletzt auch ein teils nicht darauf eingerichtetes Gesundheitssystem. Insofern haben es auch Fachkräfte, die Hilfe leisten können, zum Teil schwer, schnell wirksame Unterstützung zu vermitteln.“

Vernetzung über Datenbank und Fachveranstaltungen

Mit dem Modellprojekt adressiert pro familia alle engagierten Helfer*innen und stellt eine Online-Plattform mit umfassendem, leicht zugänglichem und qualitativ hochwertigem Fachwissen zur Verfügung. Unter www.fachdialognetz.de finden Menschen, die mit betroffenen Frauen arbeiten, inzwischen bereits über 270 Fachangebote und mehr als 230 Publikationen mit Hintergrundwissen und konkreten Handlungshilfen. Die Fachkoordinator*innen aus den acht Modellprojektstandorten und das Leitungsteam aus dem pro familia Bundesverband setzen darüber hinaus vor allem auf inhaltliche Auseinandersetzung: über 20 Fachveranstaltungen seit 2017. Teilnehmer*innen bekommen zum Beispiel Einblicke in kulturelle Traditionen rund um Schwangerschaft und Geburt und erweitern ihr Wissen zur Stärkung von Resilienz oder im professionellen Umgang mit Trauma-Erfahrungen.

Über das Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen

Das Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen ist ein Modellprojekt des pro familia Bundesverbandes. Es dient der professionellen Vernetzung, dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung von multidisziplinären Fachkräften, ehrenamtlichen Initiativen und Migrantenorganisationen – zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen, der Geburtshilfe, der psychosozialen Beratung sowie aus Migrationsdiensten oder der Jugendhilfe. Ziel ist es Fachkompetenz zur Wahrung und Wahrnehmung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte im Dialog weiterzuentwickeln. Das Fachdialognetz wird über drei Jahre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert

Über den Weltflüchtlingstag

Seit 2001 ruft die UNO jedes Jahr am 20. Juni zum Weltflüchtlingstag auf. Mit weltweiten Aktionen soll die Lebenssituation der Millionen von Menschen auf der Flucht gewürdigt werden, insbesondere die Stärke, den Mut und die Widerstandsfähigkeit, die Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Staatenlose täglich aufbringen.

Mehr Informationen unter: www.fachdialognetz.de.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 18.06.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt heute die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen vor

Für junge Familien in schwierigen Lebenslagen muss es nach der Geburt eines Kindes Unterstützungsangebote geben. Das Bundesfamilienministerium hat für diese wichtige Aufgabe die Bundesstiftung Frühe Hilfen ins Leben gerufen. Mit einem jährlichen Budget von 51 Millionen Euro fördert die Stiftung Angebote des präventiven Kinderschutzes. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte heute gemeinsam mit Partnern und Fachleuten vor Ort die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Mutter-Kind-Zentrum des Vivantes Klinikums Neukölln vor.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es jedes Kind packt. Jedes Kind hat das Recht darauf, gesund und gewaltfrei aufzuwachsen. Wenn junge Familien überfordert sind, brauchen sie Unterstützung. Mit der Bundesstiftung Frühen Hilfen helfen wir jungen Eltern in schwierigen Lebenslagen. Wir stärken damit den Schutz der Kinder, dauerhaft – und bevor etwas passiert. Die Frühen Hilfen werden von Eltern sehr gut angenommen.“

Die Idee der Frühen Hilfen ist es, junge Eltern einfach, schnell und unkompliziert zu unterstützen und ihnen dadurch den Start ins Leben als Familie zu erleichtern. Die Angebote der Frühen Hilfen richten sich nach den Bedürfnissen der Familien. Sie bieten Hilfe etwa nach einer schwierigen Schwangerschaft, im Falle einer Erkrankung oder wenn ein familiäres Netzwerk fehlt. Auch im schwierigen Fall einer Trennung oder wenn junge Eltern Geldsorgen haben, gibt es passende Unterstützungsangebote im Netzwerk der Frühen Hilfen. Vor Ort helfen Familienhebammen, die junge Eltern im ersten Jahr nach der Geburt besuchen und ihnen praktische Tipps für den Alltag geben. Anderen jungen Eltern ist schon geholfen, wenn ehrenamtliche Paten durch ihren Besuch einmal in der Woche etwas Luft verschaffen. Oder Familien nehmen die Hilfe von Babylotsen in Anspruch, die helfen, die für sie passenden Unterstützungsangebote wie eine Eltern-Kind-Gruppe im Wohnumfeld zu finden.

Dilek Kolat, die Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, stellte das Projekt der Berliner Babylotsen vor, das von der für Jugend zuständigen Verwaltung aufgebaut wurde und nun von der Gesundheitsverwaltung auf die ganze Stadt ausgeweitet wird: „Wir erleben gerade einen Babyboom in Berlin. Das ist sehr erfreulich. Leider werden aber nicht alle Kinder in ideale Verhältnisse hinein geboren. Sie und ihre Eltern brauchen sehr früh unsere Hilfe. Für diese Familien ist das Projekt Babylotsen eine elementare Unterstützung. Berlin ist das so wichtig, dass wir die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen durch eigene Landesmittel ergänzen. Ich freue mich, dass wir die bewährten Babylotsen auf alle Geburtskliniken in Berlin ausweiten.“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Ich freue mich, dass das Nationale Zentrum Frühe Hilfen in der BZgA, in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), die Bundesstiftung weiter unterstützen wird. Wir tragen mit unseren Maßnahmen aus Forschung, Qualitätsentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit dazu bei, dass die Netzwerke der Frühen Hilfen die Familien noch besser erreichen und sie wirkungsvoll unterstützen können.“

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey machte auch auf eine Kampagne zur Prävention von Schütteltraumata aufmerksam. Die Gefahren des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern werden vielfach unterschätzt. Mit einem bundesweiten Bündnis gegen Schütteltrauma klärt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) seit November 2017 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums über die Gefahren des Schüttelns auf und zeigt Eltern Wege auf, mit schwierigen Situationen besser umzugehen. Für die Kampagne stehen dieses Jahr 1 Million Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.06.2018

Betreuungsquote bei unter Dreijährigen steigt auf 33,1 Prozent. Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt sie bei 93,6 Prozent.

Der Ausbau der Kindestagesbetreuung kommt gut voran, dennoch ist der Bedarf an Plätzen weiterhin hoch. Das zeigen die aktuellsten Zahlen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die dritte Ausgabe der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ zusammengestellt hat. Demnach wurden am Stichtag 1. März 2017 bundesweit 762.300 Kinder unter drei Jahren und damit 42.800 mehr als im Vorjahr in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut. Die Betreuungsquote stieg auf 33,1 Prozent. 2016 lag sie bei 32,7 Prozent.

Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis sechs Jahren ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 41.500 auf knapp 2,4 Millionen gestiegen. Das entspricht einer Betreuungsquote von 93,6 Prozent. Dass die Betreuungsquoten trotz des massiven Ausbaus von Plätzen nicht höher sind, ist auf die höhere Geburtenrate und auf die Zuwanderung zurückzuführen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt dazu: „In der Kita und in der Kindertagespflege werden die Weichen gestellt für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Damit es jedes Kind packt, müssen wir weiter in die frühkindliche Bildung investieren. Jedes Kind muss deutsch sprechen, sich anziehen und einen Stift halten können, bevor es in die erste Klasse kommt. Damit es später einen Schulabschluss schafft, eine Ausbildung oder ein Studium. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kitas und wir entlasten die Eltern bei den Gebühren. Davon profitieren vor allem Familien mit geringem Einkommen. Im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes wird der Bund in den nächsten drei Jahren 3.500 Millionen Euro an die Länder geben – parallel dazu starten wir eine Fachkräfteoffensive. Denn für mehr Plätze und bessere Qualität brauchen wir natürlich auch mehr Menschen, die sich für den Erzieherberuf entscheiden. All das sind lohnende Investitionen in unsere Zukunft.“

Auch die Bedeutung der Hortbetreuung wächst: Die Zahl der Grundschulkinder bis elf Jahren in der Hortbetreuung ist von 2016 zu 2017 um 13.800 auf 477.400 gestiegen. Die Betreuungsquote lag 2017 bundesweit bei 16,5 Prozent. Allerdings bestehen große Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während einige Länder die außerschulische Betreuung vor allem durch Hortangebote umsetzen, bauen andere Länder die Ganztagsschulen aus.

Insgesamt lag die Zahl der Kinder unter elf Jahren, die in Kitas, Kindertagespflegestellen oder Horten betreut wurden, um 98.200 höher als noch 2016. Trotzdem besteht in allen Altersgruppen eine Lücke zwischen der Betreuungsquote und dem eigentlichen Betreuungsbedarf der Eltern. Bei Kindern unter Drei liegt diese bei gut 12 Prozentpunkten: 45,2 Prozent der Eltern wünschen sich einen Betreuungsplatz für ihr Kind, es werden jedoch nur 33,1 Prozent der Kinder betreut. Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt liegt die Differenz bei 3 Prozentpunkten und bei den Grundschulkindern bis unter elf Jahren bei 7 Prozentpunkten.

Der Bund wird daher nicht nur mit dem Gute-KiTa-Gesetz für bessere Qualität sorgen, sondern auch auf den weiter steigenden Bedarf an Plätzen reagieren. Mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ stellt der Bund den Ländern und Kommunen für den Ausbau von Betreuungsplätzen von 2017 bis 2020 insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierdurch können bis zu 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.

Hintergrund zu den Zahlen:

Für die dritte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ bilden die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik und die DJI-Kinderbetreuungsstudie U15 des Deutschen Jugendinstituts (DJI) die Datengrundlage. Unter www.fruehe-chancen.de/Betreuungszahlen sind die Betreuungszahlen in Deutschland und den Bundesländern in interaktiven Grafiken abrufbar.

Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2018

Rund 30.000 Menschen in Deutschland dürfen sich „Demenz Partner“ nennen. Seit heute (Montag) gehören auch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu. Sie besuchten gemeinsam einen Kurs der Initiative „Demenz Partner“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.. In diesen 90-minütigen Kursen wird Grundwissen über Demenzerkrankungen und den Umgang mit betroffenen Menschen vermittelt – zum Beispiel geht es um Kommunikationsregeln: So lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie Blickkontakt mit Erkrankten aufnehmen können und dass für die Kommunikation einfache, kurze Sätze wichtig sind.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Verständnis wecken und Berührungsängste abbauen – das sind zwei zentrale Ziele dieser Initiative. Ich bin froh, dass ich heute die Gelegenheit hatte diesen Kurs zu besuchen: Weil ich viel dazugelernt habe über Demenz und vor allem darüber, was das für die Betroffenen bedeutet. In manchen Familien stellt die Diagnose Demenz ja das ganze Leben auf den Kopf. Für die Betroffenen ist es wichtig, aktiv zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen. Dem stehen oft aber Tabus und Vorurteile im Wege. Damit müssen wir aufräumen und alle noch stärker für das Thema Demenz sensibilisieren – zum Beispiel durch die Kurse der Initiative ‚Demenz Partner‘.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen dürfen wir nicht allein lassen. Wir müssen alle lernen, mit dieser Krankheit im Alltag umzugehen, sie zu erkennen und ihr mit viel Verständnis zu begegnen. Wenn wir diese Krankheit verschweigen oder tabuisieren, hilft das weder den Erkrankten noch ihren Familien. Wir können Demenz nur gemeinsam begegnen. Für mich war die Schulung lehrreich und interessant. Ich kann sie nur weiter empfehlen – es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen teilnehmen.“

Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Ich freue mich sehr, dass die Ministerin und der Minister mit gutem Beispiel vorangegangen sind und sich für das Thema Demenz engagieren. Dies ist auch im Hinblick auf die weiteren Arbeiten auf politischer Ebene, wie zum Beispiel für die Weiterentwicklung der Allianz für Menschen mit Demenz ein wichtiges Zeichen.“

Gefördert wird „Demenz-Partner“ durch die gemeinnützige SKala-Initiative sowie das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In den bundesweit stattfindenden Kursen werden neben Wissen zum Krankheitsbild wichtige Tipps zum Umgang mit Menschen mit Demenz vermittelt. Wer an den kostenlosen Kursen teilnimmt, erhält als Teilnahmebestätigung eine Urkunde und einen Anstecker (Vergissmeinnicht), der ihn als "Demenz Partner" ausweist.

Die Initiative knüpft an Aktivitäten der weltweiten Aktion „Dementia Friends“ an.

In Deutschland leben derzeit 1,7 Mio. Menschen mit Demenz und die Zahl nimmt um geschätzt 40.000 Personen pro Jahr zu. Für das Jahr 2050 wird die Zahl der Menschen mit der Diagnose Alzheimer oder einer anderen Demenzerkrankung auf über 3 Millionen Menschen geschätzt.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.demenz-partner.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.bmfsfj.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.06.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2018 erstmals über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Mehr Geld für das Familienministerium bedeutet mehr Geld in der Familienkasse. Die Botschaft an alle gemeinnützigen Vereine und Initiativen ist, dass ihre Arbeit mehr denn je gebraucht und gewürdigt wird.

„Es ist ein positives Signal, dass der Haushalt des Familienministeriums Jahr für Jahr wächst. Die steigenden Ausgaben für das Elterngeld und das ElterngeldPlus zeigen, wie wichtig es Müttern und immer mehr Vätern ist, für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses, die die SPD letztes Jahr durchgesetzt hat, zahlt sich jetzt aus: Alleinerziehende, deren Ex-Partner sich aus der Verantwortung für ihre Kinder stehlen, erhalten jetzt unbefristet bis zum 18. Lebensjahr ihrer Kinder den staatlichen Unterhaltsvorschuss (vorher maximal 72 Monate bis zum 12. Lebensjahr).

Mit dem Geld, das wir dem Familienministerium geben, fördern wir gleichzeitig den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir unterstützen die vielen Tausend Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich in Vereinen und Initiativen engagieren. So läuft das Programm ,Demokratie leben!‘ künftig unbefristet; das Programm ‚Menschen stärken Menschen wird ausgeweitet.

Diese familienfreundliche Politik werden wir Sozialdemokraten konsequent fortführen. Familienministerin Franziska Giffey bringt das Gute-Kita-Gesetz auf den Weg, mit dem wir in dieser Wahlperiode 3,5 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben werden zur Verbesserung der Kita-Qualität – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. So geht soziale Sicherheit und Zukunftssicherung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.06.2018

Zur Veröffentlichung des Berichts "Bildung in Deutschland 2018" erklärt MargitStumpp, Sprecherin für Bildungspolitik:

Der Bildungsbericht 2018 ist damit ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich mehr in die Zukunft junger Menschen zu investieren. Das 10-Prozent-Ziel bei Bildungsausgaben ist noch immer nicht erreicht. Das trifft vor allem Kinder aus bildungsfernen Haushalten und von Alleinerziehenden besonders hart. Während die Bildungsbeteiligung weiter steigt, herrscht in Sachen Chancengerechtigkeit unverantwortlicher Stillstand.

Noch immer wächst jedes vierte Kind in Deutschland in bildungsbezogenen Risikolagen auf. Gerade Kinder mit Migrationshintergrund und von Alleinerziehenden bleiben zu oft von Aufstieg durch Bildung ausgeschlossen. Sie werden häufiger krank, leben unzufriedener und verdienen weniger. Solange Herkunft derart gravierend über Zukunftschancen entscheidet, ist etwas gehörig faul in der selbsternannten Bildungsrepublik.

Die Bundesregierung muss ihre Arbeit machen und allen jungen Menschen von der Kita über die allgemeinbildende Schule und die Berufsschule bis zur Hochschule unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Chancen und gute Lebensperspektiven ermöglichen. Damit die soziale und regionale Schere geschlossen und alle Potenziale gefördert werden können, muss der Bund nicht nur mehr Geld in die Hand nehmen, sondern auch die Grundlage für einen modernen Bildungsföderalismus schaffen.

Denn auch das zeigt der Bericht: Der zunehmenden Vielfalt in deutschen Kitas und Klassenzimmern können Bund und Länder nur gemeinsam gerecht werden. Der Ausbau von Ganztagsschulen, die Digitalisierung im Klassenzimmer und die Gewinnung von Fachkräften im Bildungsbereich dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Ein inklusives und durchlässiges Bildungssystem stärkt den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und ist damit bestes Mittel gegen nationalistischen Populismus und rassistische Ausgrenzung.

Davon profitiert jedes Kind und ganz besonders auch die Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.06.2018

Die Weltgesundheitsorganisation(WHO) hat angekündigt, Transsexualität und andere Diagnosen in Zusammenhang mit Trans*Identitäten aus dem Katalog der psychischen Krankheiten zu streichen. Dazu erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Der Entschluss der WHO ist ein Meilenstein für die Menschenrechte. Transsexuelle und transgeschlechtliche Personen sind nicht krank. Sie leben einfach ihr gutes Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Es ist also längst überfällig, dass die WHO dies auch in ihrem Katalog der psychischen Krankheiten berücksichtigt. Die Ankündigung ist ein wichtiger Beitrag zur psychischen Gesundheit. Leider hat die WHO gleichzeitig eine Diagnose für Trans*Kinder vor der Pubertät eingeführt. Das kritisieren wir scharf, denn Kinder brauchen keine aufgezwungenen diagnostischen Prozesse, sondern ein akzeptierendes Umfeld, das sie in ihrem So-Sein annimmt und stärkt.

Die Bundesregierung muss die Entscheidung der WHO zum Anlass nehmen, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung zu ersetzen. Denn bisher werden transgeschlechtliche Menschen in Deutschland gezwungen, sich als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihren Personenstand zu ändern. Das ist aber eine freie und selbstbestimmte Entscheidung. Wir brauchen einfache Verfahren zur Änderung des Personenstandes und Vornamens, ohne psychologische Zwangsgutachten.

Ebenso brauchen wir ein Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, bis Ende diesen Jahres das Personenstandsrecht zu überarbeiten und eine "Dritte Option" beim Geschlechtseintrag zu ermöglichen. Leider ist aus dem Hause Seehofer bisher nur ein Schmalspur-Gesetz bekannt, das die großen Fragen geschlechtlicher Selbstbestimmung ignoriert. Wir werden gemeinsam mit den Verbänden weiter Druck machen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.06.2018

Die Umsetzung von Kinderrechten in den geplanten Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen für Flüchtlinge thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/2902). Darin erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Herausforderungen und Problemstellungen hinsichtlich der "besonderen Bedarfe" von Kindern und Jugendlichen die Bundesregierung bei der Implementierung der sogenannten Anker-Einrichtungen sieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.455 vom 26.06.2018

Ende Dezember 2017 hatten 641.320 Kinder alleinerziehender Eltern Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2531) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2175) mit. Zudem hätten 266.000 Kinder in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezogen. Rund 130.000 Kinder alleinerziehender Elternteile haben nach Angaben der Regierung im Jahr 2016 Wohngeld bezogen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.455 vom 26.06.2018

Der FDP-Antrag zur "Reform der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur assistierten Reproduktion" (19/585) stößt bei Experten in weiten Teilen mehrheitlich auf Zustimmung. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag deutlich. Die Sachverständigen sprachen sich überwiegend dafür aus, dass entweder der Staat oder die gesetzlichen Kassen einen höheren Anteil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen sollen.

Mehrheitlich lehnten die Experten die derzeitige Regelung, nach der der Bund 25 Prozent der Kosten für drei Versuche einer künstlichen Befruchtung bei kinderlosen Paaren übernimmt, wenn das Bundesland sich in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt, als ungerecht ab. Die Übernahme der Kosten dürfe nicht vom Wohnort eines Paares abhängen. Die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung dürfe auch nicht vom Einkommen eines Paares abhängen. Einkommensschwache Menschen seien nicht schlechtere Eltern als wohlhabende Menschen, sagte Inge Landgraf von Donum Vitae in Bayern. Die Medizinethikerin Sigrid Graumann von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Boch sagte, dass es zwar keine moralische Verpflichtung gebe, fortpflanzungsmedizinische Leistungen für ungewollt kinderlose Paare bereitzustellen. Wenn dies jedoch geschehe, dann müsste dies aus ethischer Sicht nach dem Gleichheitsgrundsatz geschehen.

Unterschiedlich bewerteten jedoch die Experten die Frage, ob auch Alleinstehende und unverheiratete Paare in den Genuss einer Übernahme der Kosten kommen sollten. Der Medizinethiker Axel W. Bauer vom Universitätsklinikum Mannheim verwies darauf, dass bereits 2,34 Millionen Kinder bei Alleinerziehenden lebten. Die Erziehungsleistung von Alleinerziehenden sei zwar zu würdigen. Es sei jedoch etwas völlig anderes, diese Situation mit Hilfe der Reproduktionstechnik planvoll herbei zu führen und dies auch noch staatlich zu finanzieren. Die Frauenärztin Ute Czeromin von der Kinderwunschpraxis Gelsenkirchen sprach sich ebenfalls gegen die Übernahme der Kosten bei Alleinstehenden aus. Kinder bräuchten Eltern, sagte sie. Diese müssten nicht zwangsläufig verheiratet sein, sollten sich aber eben beide für das Wohl des Kindes verantwortlich fühlen. Auch der Reproduktionsmediziner Jürgen Krieg vom Kinderwunschzentrum Amberg argumentierte ähnlich. Er plädierte sogar dafür, eine Übernahme der Kosten nur für Eheleute zu gewähren.

Überwiegend kritisch hinterfragten die Sachverständigen die derzeit geltenden Unter- und Obergrenzen beim Alter von Frauen. Der Reproduktionsmediziner Jan-Steffen Krüssel von der Universitätsfrauenklinik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf argumentierte, dass es keinen Grund gebe, eine Übernahme der Kosten nur Frauen ab 25 Jahren zu gewähren. Ebenso sei die Obergrenze von 40 Jahren willkürlich. Jürgen Krieg argumentierte, auch Frauen über 40 Jahre könnten prinzipiell schwanger werden und ein Kind austragen. Die Frage der Erfolgswahrscheinlichkeit müsse individuell von einem Arzt beurteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.448 vom 25.06.2018

Überwiegend skeptisch bewerten Sachverständige einen Gesetzentwurf (19/1174) der FDP-Fraktion zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Die FDP möchte die Regelungen für eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit abschaffen. Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf noch zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke plädiert in ihrem Antrag (19/2522) unter anderem für ein stärkeres Mitbestimmungsrecht von Betriebs- und Personalräten bei Fragen der Personalbemessung und der Arbeitszeiten. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/2511), dass Beschäftigte im Rahmen von 30 bis 40 Stunden pro Woche ihre Arbeitszeit selber regulieren können.

In der Anhörung verwies Beate Beermann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf den "ungünstigen Einfluss" längerer täglicher Arbeitszeiten auf das Unfallrisiko, die Produktivität und die Gesundheit der Beschäftigten. "Um abschalten zu können, ist eine bestimmte Ruhezeit einfach nötig", sagte sie. Kai Seiler, Leiter des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte, die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Aufweichung der Ruhezeiten sei "auf Dauer keine günstige Kombination". Denn dann müsse am Schlaf gekürzt werden, mit den bekannten gesundheitlichen Folgen, so Seiler. Beide Sachverständige verwiesen außerdem darauf, dass der heutige Rechtsrahmen genügend Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten biete. Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes lehnte auch Nadine Absenger vom Deutschen Gewerkschaftsbund ab. "Längere Arbeitszeiten erfordern längere Ruhezeiten. Wie soll das funktionieren, wenn man aber die Arbeitszeit ausdehnen und die Ruhezeit gleichzeitig verkürzen will?", fragte sie. Der Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte kritisierte, dass der FDP-Entwurf keinerlei Begrenzungspunkte sowohl für die Arbeitszeiten als auch die Ruhezeiten enthalte. Dadurch löse sich die Korrelation zwischen Belastung und Dauer der Arbeit auf, sagte er.

Zustimmung zu dem Anliegen der FDP kam dagegen von den Arbeitgebern. Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sagte, dies würde zu einer Entzerrung der Arbeitszeiten führen, sie könnten so einfacher über die Woche verteilt werden. "Die Arbeitszeit bleibt gleich, sie wird nur anders verteilt", versicherte Wolf. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) äußerte sich zustimmend. Das Arbeitszeitgesetz passe nicht mehr in die moderne Zeit und auch die Arbeitnehmer würde eine Flexibilisierung einfordern, sagte Dirk Wohlfeil vom HDE. Ablehnend äußerten sich beide Vertreter zu den Oppositionsanträgen. Das Betriebsverfassungsgesetz garantiere den Betriebsräten schon heute ausreichend Mitspracherechte. "Es gibt keinerlei Bedarf, das noch auszudehnen", sagte Wolf. Dirk Wohlfeil ergänzte, die Dienstleistungsbranche müsse sich an den Wünschen der Kunden orientieren und entsprechend planen und könne nicht danach gehen, wann die Beschäftigten arbeiten wollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.445 vom 25.06.2018

Im Oktober 2017 waren 1,16 Millionen Erwerbstätige auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen. Das entspricht einem Anteil von 27 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). 1,08 Millionen waren abhängig beschäftigt und 89.000 Personen waren selbständig tätig. Rund die Hälfte von ihnen lebte in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2804) auf eine Kleine Anfrage (19/2211) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.441 vom 25.06.2018

Seit 2009 ist die Zahl der Kinder gestiegen, die sonderpädagogisch gefördert werden. Waren es 1990 noch 483.267 Schüler, hatte sich die Zahl 2016 auf 523.813 Schüler erhöht. Damit ist die Förderquote von 6,032 Prozent auf 6,990 Prozent gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2685) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2067). Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage unterstrichen, dass trotz des Rechts auf inklusive Bildung noch viel getan werden müsste, bis inklusive Bildung auch in Deutschland für alle Schüler Realität geworden sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.433 vom 21.06.2018

Die Bundesregierung arbeitet noch an der konkreten Ausgestaltung des angekündigten Baukindergeldes, mit dem Familien beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden sollen. Aus der Antwort (19/2684) auf eine Kleine Anfrage (19/2105) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass sowohl Voraussetzungen als auch Nachweise und Kontrollen noch in der Abstimmung sind.

Zugleich sieht die Bundesregierung Unterschiede zur früheren Eigenheimzulage, die vor mehr als zehn Jahren aus Kostengründen eingestellt wurde. Das Baukindergeld sei zielgerichteter, da ausschließlich Familien mit Kindern gefördert werden sollen. "Die vorgesehene Ausgestaltung als KfW-Programm erlaubt zudem die Förderparameter leichter und schneller zu ändern und zu optimieren, wenn neue Erkenntnisse durch Monitoring oder Änderungen der Rahmenbedingungen eintreten", heißt es weiter. Dem Staat gingen durch die Zulage den Angaben zufolge Milliarden Euro verloren – im Jahr 2006 beliefen sich die Mindereinnahmen auf mehr als 9,3 Milliarden Euro, 2005 waren es 10,2 Milliarden Euro, 2004 mehr als 10,8 Milliarden Euro. Die Summen beziehen sich auf Grundförderung, ökologische Zusatzförderung und Kinderzulage.

Das Baukindergeld soll bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.431 vom 21.06.2018

Die möglichen Auswirkungen einer Akademisierung der Hebammenausbildung werden noch geprüft. 2015 wurde eine Modellklausel, die seit 2009 erstmals eine akademische Ausbildung der Hebammen zuließ, evaluiert, heißt es in der Antwort (19/2709) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2295) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Im Ergebnis seien weitere Erkenntnisse notwendig, um die langfristigen Auswirkungen der Akademisierung auf den beruflichen Alltag von Hebammen und deren Arbeitsmarkt beurteilen zu können. Die Modellklausel wurde in der Folge bis 2021 verlängert.

Die Hebammenausbildung muss den Angaben zufolge aufgrund von EU-Vorgaben novelliert werden. 2013 sei die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durch die Richtlinie 2013/55/EU geändert worden. Dabei sei die Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung angehoben worden. Die Richtlinie müsse bis zum 18. Januar 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Bundesregierung prüfe derzeit die Einzelheiten der Novelle. In einer begleitenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe suche der Bund den Austausch mit Ländern über die Ausgestaltung der künftigen Hebammenausbildung. Die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird in zahlreichen europäischen Ländern eine Hebammenausbildung auf akademischem Niveau angeboten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.427 vom 20.06.2018

Die Fraktion Die Linke fordert die kostenlose Ausgabe von Verhütungsmitteln. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel würden ab dem 21. Lebensjahr nur dann von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, wenn sie medizinisch notwendig seien, heißt es in einem Antrag (19/2699) der Fraktion. Nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmethoden würden nicht übernommen

Auch Notfallkontrazeptiva werden nur nach der Beratung durch einen Arzt und mit Rezept von der GKV erstattet. Damit werde die seit 2015 geltende Rezeptfreiheit, die eine zeitnahe und niedrigschwellige Einnahme ermöglichen solle, für "sozial marginalisierte Frauen" faktisch wirkungslos.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe wie die Sterilisation ohne Alters- und Indikationseinschränkung in die Leistungspflicht der GKV aufzunehmen. Auch wirksame nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sollten erstattungsfähig sein.

Dazu sollte den Versicherten ein monatliches Budget bereitgestellt werden, das für eine erstattungsfähige Verhütungsmethode ihrer Wahl inklusive Kontrazeptiva abgerufen werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.422 vom 18.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen angepasst werden sollen. Hintergrund ist dem Entwurf (19/2665) zufolge, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zwar die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare gegenüber heterosexuellen Paaren im Eherecht beseitigt hat, die geltenden Abstammungsregeln daran aber noch nicht angepasst seien. Deshalb soll, so der Entwurf, die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden. Zweitens eröffne die neue Regelung die Möglichkeit der Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.417 vom 14.06.2018

Für die Lücke bei den Wohnkosten im Arbeitslosengeld II (ALG II) interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/2536) fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Fällen seit 2005 und in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht vollständig übernommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.414 vom 14.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will über den Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/2504) möchte sie wissen, wie groß in den Bundesländern der zusätzliche Personalbedarf für die Kita-Betreuung, in der Hort- und Ganztagsschulbetreuung für Grundschulkinder und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist. Zudem wollen die Grünen über das Verhältnis von arbeitslosen Fachkräften und offenen Stellen unterrichtet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.406 vom 13.06.2018

Im Jahr 2014 hatten 19 000 von allen in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro – das waren knapp 1 600 Steuerpflichtige mehr als 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrug das Durchschnittseinkommen dieser Gruppe 2,7 Millionen Euro.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 21.06.2018

Im Jahr 2017 haben 1,35 Millionen Mütter und 410 000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 7 % mehr Personen als im Jahr 2016. Während die Anzahl der Mütter mit Elterngeld um 6 % zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um gut 11 %.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 14.06.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am Freitag fand im Rahmen des Bundesausschusses der AWO ein Festakt zum 40. Dienstjubiläum des AWO Bundesvorsitzenden Wolfgang Stadler statt. Neben den knapp 100 Delegierten ließen sich zur großen Überraschung von Wolfgang Stadler dieses Ereignis auch prominente Gäste nicht nehmen, wie der BAG-Präsident Dr. Neher, der Präsident des Deutschen Vereins Johannes Fuchs, ver.di Vorstandsmitglied Sylvia Bühler, der Direktor des Deutschen Jugendinstituts Prof. Rauschenbach, der Präsident der AWO Ostwestfalen-Lippe Norbert Wellmann.

Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt dankte Wolfgang Stadler für sein 40 Jahre andauerndes Engagement im Sinne einer gerechteren und solidarischen Gesellschaft. Alle prominenten Gäste, die meisten von ihnen sind langjährige Wegbegleiter Wolfgang Stadlers, wollten ihm in so genannten Blitzstatements ihre Anerkennung zeigen. Neben amüsanten Anekdoten, wurde er vor allem als wichtiger Akteur der Zivilgesellschaft gewürdigt. Die dafür notwendige Glaubwürdigkeit hat er in seinem gesamten Berufsleben immer wieder bewiesen. Hervorgehoben wurde sein unermüdlicher Einsatz, gepaart mit seiner hohen Kompetenz, Kreativität und seinem Durchhaltevermögen. Inhaltlich wurden vor allem sein hoher Sachverstand in der Kinder- und Jugendhilfe und sein Engagement für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege betont.

Wolfgang Stadler ist seit 2010 Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes der AWO. Der gebürtige Duisburger, Jahrgang 1954, hat unmittelbar nach seinem Studium der Soziologie seinen Zivildienst bei der AWO verrichtet. Seitdem ist er der AWO eng verbunden, er leitete bei der AWO in Ostwestfalen-Lippe bis 1982 ein Weiterbildungswerk, wurde dann stellvertretender Bezirksgeschäftsführer, bis er von 1993-2009 Geschäftsführer des AWO-Bezirksverbandes wurde. Er begründete 2006 den AWO ElternService – heute AWO lifebalance – und ist dort bis heute als Geschäftsführer tätig. Beim AWO Bundesverband liegen seine Schwerpunkte in den Themenbereichen Arbeit und Soziales, Kinder und Jugend und Verbandspolitik und-entwicklung. Wolfgang Stadler war maßgeblich verantwortlich dafür, dass in dem gesamten Verband der AWO 2017 verbindliche Richtlinien für eine verantwortungsvolle Verbands- und Unternehmensführung und –kontrolle eingeführt wurden. In den Jahren 20113 und 2014 war er Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.06.2018

Anlässlich der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Anzahl von Beschäftigten mit Mindestlohn erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„1,4 Mio. Menschen in Deutschland werden zum gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.Januar 2015 war ein sozialpolitischer Meilenstein. Die Wahrheit ist aber auch: Der gesetzliche Mindestlohn ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Es würden viel mehr Menschen vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren, wenn seine Einhaltung schärfer kontrolliert und die zahlreichen Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn endlich auf den Prüfstand gestellt würden. Es ist nicht hinnehmbar, dass langzeitarbeitslose Menschen in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. Dies öffnet einer „hire and fire“-Politik zu Lasten der langzeitarbeitslosen Menschen Tür und Tor und erschwert ihre langfristige Wiedereingliederung am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Aus Sicht der AWO muss der gesetzliche Mindestlohn deutlich angehoben werden. Seit eineinhalb Jahren verharrt er bei 8,84Euro, obgleich die Tariflöhne seit Anfang 2017 kräftig gestiegen sind. Vollzeitbeschäftigte erhalten bei einem Mindestlohn von 8,84Euro gerade einmal rund 47Prozent des aktuellen Durchschnittslohns in der Rentenversicherung. Nach Berechnungen der AWO müsste der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr aber 12,19Euro pro Stunde betragen, damit Vollzeitbeschäftigte nach 45Beitragsjahren eine Rente in Höhe des Sozialhilfeniveaus erhalten. Beim gegenwärtigen Mindestlohn von 8,84 Euro müssen Vollzeitbeschäftigte hingegen mehr als 60Jahre arbeiten, um im Alter eine Rente auf Sozialhilfeniveau zu erhalten. Deshalb muss die Bundesregierung unabhängig von der Mindestlohnhöhe auch bei der Rente sicherstellen, dass Niedrigverdienende im Alter ausreichend abgesichert sind. Die Bundesregierung ist jetzt am Zug und muss ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.06.2018

7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen – Schwerbehindertenstatistik zeigt erneuten Anstieg

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, leben derzeit rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Dies entspricht einem Anteil von 9,4 Prozent an der Gesamtbevölkerung. „Die Zahlen belegen, dass Deutschland mehr in Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung investieren muss. Der AWO Bundesverband fordert, dringend gesetzliche Regelungen bezüglich einer verpflichtenden Barrierefreiheit für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen festzuschreiben“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Döcker und ergänzt: „Menschen mit Behinderungen muss endlich die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen garantiert werden.“

In Deutschland fehlt es an geeignetem barrierefreiem Wohnraum, passenden Arbeitsplätzen und an einem gleichberechtigten Zugang zu Reha-Maßnahmen besonders für ältere Betroffene. Schon Kinder mit Behinderungen werden mit Diskriminierung und Vorurteilen konfrontiert. So wird bspw. in einigen Bundesländern das inklusive Schulsystem in Frage gestellt bzw. es mangelt an qualifizierter Umsetzung. „Es gilt auch die Barrieren in den Köpfen durch gezielte Maßnahmen der Bewusstseinsbildung zu entkräften. Die grundsätzliche Voraussetzung für Teilhabe ist eine vollumfängliche Barrierefreiheit “, erklärt Brigitte Döcker. In diesem Sinne habe die AWO begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag entsprechende Initiativen, wie mehr barrierefreie Bahnhöfe, Förderprogramme für mehr kommunale Barrierefreiheit, Förderung von Modellvorhaben der beruflichen Rehabilitation und das Hinwirken auf mehr barrierefreie Angebote in Film und Fernsehen, ankündigte.

„Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt ihren Beitrag zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt Deutschlands leisten können, fordert die AWO Bund, Länder und Kommunen auf, mehr in Barrierefreiheit und Menschenrechte zu investieren. Die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden, Dienstleitungen und Produkten muss verbessert werden", so Vorstandmitglied Döcker weiter. Die Arztpraxis um die Ecke nützt auf den Rollstuhl angewiesenen Menschen nichts, wenn eine Treppe zum Eingang führt. Wie gut erreich- und nutzbar ist der Supermarkt für blinde Menschen, wenn es keinen Leitstreifen vom Gehweg zum Markt gibt und auch ein taktiler Übersichtsplan mit der Anordnung der Regale fehlt? Und wie können Menschen mit Lernschwierigkeiten am Geldautomaten Geld abheben, wenn die Bedienung der Automaten von Gerät zu Gerät variiert? „Der Handlungsbedarf ist noch immer erschreckend groß“, fast Döcker abschließend zusammen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 25.06.2018

Die Familienorganisationen der AGF fordern die Bundesregierung eindringlich auf, beim Treffen des Ministerrats am 21. Juni die europäische Initiative für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Dies erklären die Organisationen im Vorfeld des Treffens, bei dem über die Initiative der Europäischen Kommission entschieden wird und deren Verabschiedung noch nicht sicher ist.

„Das Paket für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auf der europäischen Ebene die wichtigste und konkreteste Maßnahme für die Familien seit langem und enthält spürbare Verbesserungen für die Familien in Europa“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker. „Dies darf auf keinen Fall ausgerechnet an der deutschen Regierung scheitern, die doch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtiges Ziel benannt hat.“

Die Familienorganisationen der AGF begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission ausdrücklich und unterstützen die geplante europäische Direktive, die wesentliche familienpolitische Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit für Eltern und pflegende Angehörige vorsieht. Die Verbände stellen fest, dass die Initiative wichtige Anliegen des Koalitionsvertrages unterstützt, wie zum Beispiel die partnerschaftlich ausgehandelte Aufgabenverteilung zwischen Eltern und in Familien mit Pflegeaufgaben. Zudem setze die Kommission ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen für Väter, die vor diesem Hintergrund durchaus positiv seien. Eine Ablehnung des Pakets stünde daher im direkten Widerspruch zu den Verlautbarungen der Bundesregierung, sich für eine bessere Vereinbarkeit einzusetzen.

Die Familienorganisationen fordern die Bundesregierung daher eindringlich auf, das Maßnahmenpaket der EU-Kommission konstruktiv zu unterstützen und mit der Zustimmung des Pakets ein wichtiges Signal für Familienfreundlichkeit zu setzen, sowohl innerhalb der EU als auch mit Blick auf die deutsche Familienpolitik. Auf keinen Fall dürften die Inhalte der Erklärung weiter verwässert werden, wie dies in den bisherigen Ratsberatungen im Laufe der letzten Wochen und Monate bereits geschehen ist oder es gar zu einem Scheitern der Initiative kommen.

Zum Hintergrund: die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag für eine neue Vereinbarkeitsrichtlinie (sogenanntes „Paket für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ oder „Work-Life-Balance Package“) vorgelegt, die derzeit unter den EU Mitgliedstaaten abgestimmt wird. In ihm finden sich unter anderem Vorschläge für Eltern- sowie Väter und Mütterzeiten und Auszeiten für die Pflege von Angehörigen. Nach einem längeren Beratungsprozess findet nun am 21. Juni die Sitzung des Ministerrats statt. Parallel zum Prozess zwischen den Staaten beraten die Ausschüsse des EU-Parlaments, in denen sich eine große Unterstützung der Initiative durch das Europäische Parlament abzeichnet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 18.06.2018

Die Präsidenten der beiden christlichen Wohlfahrtsverbände, Caritas-Präsident Peter Neher und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, warnen vor einer Abriegelung der deutschen Grenzen zulasten Schutzsuchender. Beide Präsidenten erklären:

"Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, dürfen auch künftig nicht an unseren Grenzen zurückgewiesen werden. Wir sehen mit Sorge die politischen Forderungen nach einem deutschen Alleingang in der Flüchtlings- und Asylpolitik.

Die Bundesregierung muss Rücksicht auf unsere europäischen Partner und auf internationales Recht nehmen.

Wir begrüßen eine Reform der so genannten Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union. Sie darf aber nicht zulasten von Schutzsuchenden gehen. Ein rechtsstaatliches Verfahren für Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, muss weiterhin gewährleistet bleiben.

Dazu gehört die Klärung, welcher EU-Mitgliedsstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Das muss nach geltendem EU-Recht nicht zwingend das Land sein, in dem ein Flüchtling erstmals die EU betreten hat. Diese rechtliche Überprüfung – etwa bei Fragen der Familienbindung oder des Kindeswohls – muss weiter möglich bleiben.

Die Überstellung eines Geflüchteten in einen anderen EU-Mitgliedsstaat setzt zudem die offizielle Zustimmung dieses Staates voraus. Wer darauf keine Rücksicht nimmt, riskiert, dass Schutzsuchende in der EU umherirren. Das kann und darf kein Ziel deutscher Politik sein. Es drohen Kettenreaktionen europäischer Partner, die weder humanitär noch politisch gewollt sein können.

Angesichts rückläufiger Zahlen von Asylbewerbern sehen wir keine Notlage, die ein schärferes Kontrollregime an den deutschen Grenzen erfordert. Dies würde die Freizügigkeit im Schengen-Raum gefährden und damit auch Wirtschaft und Arbeit in der Europäischen Union. Die europäische Integration ist ein Garant für Frieden und Wohlstand auf unserem Kontinent. Dieses in sieben Jahrzehnten errungene hohe Maß an Stabilität darf nicht kurzsichtigen politischen Interessen geopfert werden."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.06.2018

Für eine solidarische Lösung in der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik

Angesichts der stockenden Reformen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und der aufgeheizten Diskussion in Deutschland rufen Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland die Europäische Union auf, sich beim kommenden EU-Ratsgipfel auf die Vision eines geeinten Europas der Menschenrechte zurückzubesinnen. "Es ist ein Bruch mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen, unsolidarisch und bedenklich kurzsichtig, dass einige EU- Regierungen sich weigern, überhaupt noch Schutzsuchende aufzunehmen. Damit wird ein Grundgedanke der EU leichtfertig aufgegeben, um kurzfristig innenpolitischen Druck abzuleiten.

So schieben wir die globale Verantwortung für die Folgen von Krieg und Gewalt von uns weg, während wir gleichzeitig davon reden, dass wir mehr globale Verantwortung übernehmen müssen", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. Das evangelische Hilfswerk und die Diakonie Deutschland erfüllt diese Entwicklung mit großer Sorge.

Die aktuelle Reform des GEAS zielt darauf, Asylsuchende in "sichere Drittstaaten" abzuweisen. Darüber hinaus werden Auffanglager für Flüchtlinge im Westbalkan und in Nordafrika diskutiert. Auch in der innenpolitischen Debatte dominieren diese Forderungen. Die rechtstaatliche Notwendigkeit der Überprüfung aller Einzelfälle gerät so mehr und mehr in den Hintergrund.

"Dies hat zu einer gefährlichen und fahrlässigen Emotionalisierung der Debatte auf Kosten der Schutzbedürftigen geführt und könnte eine Kettenreaktion nationaler Alleingänge in Gang setzen", sagt Ulrich Lilie, der Präsident der Diakonie Deutschland: "Wir müssen diese verheerende Abwärtsspirale im Flüchtlingsschutz stoppen. Vor allem den Bedürftigsten dürfen wir nicht verweigern Asyl zu bekommen, wenn Europa ein Europa der Menschenrechte bleiben will. Konzeptionelle Schnellschüsse wie Auffanglager außerhalb der EU mit völlig ungeklärten Rechtsgrundlagen tragen eher zur Verunklarung als zur Klärung der in der Tat drängenden Fragen bei."

Eine nachhaltige und faire Einigung über die Verteilung Schutzsuchender ist im Dublin-System nicht in Sicht. Lilie: "Zurückweisungen an der Grenze oder bilaterale Abkommen sind keine Lösung, Schutzsuchende gerecht auf die EU-Länder zu verteilen. So wird die Spaltung der EU nur weiter vorangetrieben. Die Probleme der Dublin-Verordnung sind nicht neu, das Prinzip der Zuständigkeit durch Ersteinreise hat schon immer zu einer unfairen Verteilung geführt." Die EU müsse endlich zu einer Sachpolitik zurückkehren, die nicht nur die nächsten Wahlen vor Augen habe, sondern einen echten Interessenausgleich der Mitgliedstaaten herstelle und auch Familie und sonstige Bindungen der Asylsuchenden berücksichtige.

Aktuell stellt die EU-Kommission ihren Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 vor. Darin koppelt sie gezielt Entwicklungsprogramme für afrikanische Staaten an Migrationskontrolle. Verstärkter Grenzschutz bedeutet oftmals die militärische Aufrüstung autokratischer Regime mit Geldern aus der Entwicklungszusammenarbeit. "Statt nachhaltige Perspektiven zu schaffen, wie es Kernaufgabe der Entwicklungspolitik ist, soll kurzfristig die Zahl neuankommender Geflüchteter gesenkt werden – unter Inkaufnahme von Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen und Diskriminierungen in den ‚Partnerstaaten’", sagt Füllkrug-Weitzel. Diese Politik stärke Autokraten und schaffe kurz- und mittelfristig zusätzliche Fluchtgründe, sie sei mithin kurzsichtig. "Eine zukunftsfähige Politik hingegen muss den Menschen in ihrer Heimat eine dauerhafte Perspektive bieten. Hierfür wären etwa eine energischere Klimaschutzpolitik und eine fairere Handelspolitik viel aussichtsreicher", so die Präsidentin von Brot für die Welt.

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland appellieren an die Bundesregierung, auf europäischer Ebene für den Flüchtlingsschutz und ein starkes Recht auf Asyl einzutreten. Auf UN-Ebene müssen die Verhandlungen zum Global Compact on Refugees im Geist der internationalen Kooperation und Solidarität vorangetrieben werden.

Die Diakonie Deutschland hat – mit Expertise von Brot für die Welt – am 16.04.2018 im Innenausschuss des Bundestages zur aktuellen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Stellung genommen: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems-geas/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.06.2018

"Die 100 Tage Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Frauen- und Gleichstellungspolitik ist durchwachsen", erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Mit der Brückenteilzeit hat ein wichtiges und längst überfälliges Vorhaben zur Beendigung der Teilzeitfalle das Bundeskabinett passiert. Für wesentliche gleichstellungsrelevante Vorhaben, wie ein Kita-Qualitätsgesetz und Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt sind erste Weichenstellungen erkennbar. Die Leerstellen im Koalitionsvertrag bleiben bestehen, dies sind zum Beispiel die Themen Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit und das Steuerrecht.

Gleichstellung ist ein Querschnittsthema – dies muss in der Handschrift aller Ressorts der Bundesregierung sichtbar werden und sich sowohl inhaltlich als auch personell abbilden. Bezogen auf Spitzenämter der Politik hat auch diese Bundesregierung die paritätische Teilhabe von Frauen nicht annähernd erreicht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.06.2018, gekürzt

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 13. Sitzung am 6. Juni 2018 beschlossen, eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum sogenannten Wechselmodell durchzuführen. Dazu liegen u.a. Anträge der Fraktionen FDP und DIE LINKE vor, die sich mit der Frage der Kinderbetreuung im Wechselmodell nach Trennung und Scheidung beschäftigen. Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) diese Initiativen. "Die aktuelle Forderung, das Wechselmodell als Leitbild oder als gesetzlichen Regelfall festzuschreiben, ist allerdings keine Lösung", so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Zwar kann auch in Konfliktfällen eine gemeinsame Betreuung gerichtlich angeordnet werden; entscheidend ist im Streitfall allein das Kindeswohl. Dazu fehlt es aber an empirischen Untersuchungen, gerade zu dem in diesem Zusammenhang gern herangezogenen Kindeswillen, so die Fachkommission des djb. Es gibt keine zuverlässigen Studien, ob und unter welchen Bedingungen Wechselmodelle dem Kindeswohl entsprechen, etwa inwieweit Kinder die gemeinsame Betreuung durch beide Elternteile in zwei verschiedenen Wohnungen und die damit verbundenen häufigen Wechsel vom einen Haushalt in den anderen dauerhaft mittragen. Gleiches gilt für die Frage, ob sich ein etwaiger Wunsch ab einem bestimmbaren Alter erschöpft. Häufig zeigen sich erst in der praktischen Umsetzung dieses Betreuungsmodells dessen tatsächliche Defizite. Das Wechselmodell eignet sich deshalb nicht als Regelvorgabe für alle Kinder und Familien.

Darüber hinaus ist die Frage des Unterhalts und dessen Durchsetzung derzeit nicht zufriedenstellend gelöst. Das Wechselmodell darf nicht als Geschenk an den barunterhaltspflichtigen Elternteil, in der Regel noch immer der Vater, missverstanden werden. Denn Kinder brauchen beides – sowohl finanzielle Versorgung als auch Pflege, Erziehung und Betreuung. Das Unterhaltsrecht bietet zahlungsunwilligen Unterhaltsverpflichteten derzeit Anreize, sich über das Wechselmodell ihren Unterhaltspflichten zu entziehen, ohne echte Erziehungsverantwortung übernehmen zu wollen.

Entscheidend ist, den Bedarf des Kindes sicherzustellen und abzudecken. Allein die Betreuung genügt nicht. Besonders deutlich wird diese Problematik in den Fällen, in denen ein oder beide Elternteile Arbeitslosengeld II beziehen.

Unterhalts- und Existenzsicherungsrecht müssen gemeinsame Betreuungsmodelle (bis hin zum Wechselmodell) ermöglichen und dabei den Bedarf von Kindern, die zwischen zwei Haushalten pendeln, verlässlich absichern.

Fazit: Nicht das Wechselmodell steht zur Diskussion, sondern Unterhalt und Existenzsicherung. Die Präsidentin des djb betont: "Der Gesetzgeber ist gefordert, Mütter und Väter, die trotz Trennung gemeinsame Sorgeverantwortung übernehmen wollen, zu unterstützen und entsprechende für die Kinder passende Rahmenbedingungen zu gewährleisten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.06.2018

Teilzeit ist für viele zur "Teilzeitfalle" geworden: "Einmal Teilzeit" bedeutete bisher oft "immer Teilzeit" – und dies stellt eine wesentliche Ursache für den Gender Pay Gap und den Gender Pension Gap dar. Längst überfällig war daher die Einführung eines Anspruchs auf befristete Teilzeitarbeit und ein leichter als bisher durchsetzbarer Anspruch für unbefristet in Teilzeit Beschäftigte auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass es endlich gelungen ist, den Widerstand aus der Wirtschaft und der Union gegen den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu überwinden und zu einem Kabinettsbeschluss zu kommen. Das nunmehr auf den Weg gebrachte Gesetz löst zwar nicht alle Probleme von unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten. Aber ein befristeter Anspruch auf Teilzeit und die damit verbundene Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen auf Rückkehr zu Vollzeit ist ein wichtiger erster Schritt.

Bedeutsam ist auch die Vervollständigung dieses Anspruchs um eine effektivere Ausgestaltung des Rechts auf Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, wie sie der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält. Dieser Punkt war besonders umstritten und es konnte auch nur eine Minimallösung erreicht werden.

Aber auch hier gilt: Kleine Schritte sind besser als keine Schritte! Zumindest ist es zu einem Teil gelungen, die Rechtsstellung auch derjenigen zu verbessern, die von Beginn an nur einen Teilzeitarbeitsvertrag abschließen wollten oder konnten.

Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig stellt fest: "Teilzeitarbeit wird ganz überwiegend von Frauen geleistet. Denn sie sind es, die familiäre und andere Sorgeverpflichtungen überwiegend übernehmen, weshalb Erwerbstätigkeit oft nur in Teilzeit möglich erscheint. Der Kampf gegen die ‚Teilzeitfalle‘ ist auch gleichstellungspolitisch zu begrüßen."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schlägt die Kinderrechtsorganisation im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.

"In vielen europäischen Ländern ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich normiert, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen, darauf haben die Kinder ein Recht", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürworten nach Ergebnissen des Gesundheitsmonitors 2014 rund 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Konkret schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:

§ 23a StVO

(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die heutige Bundestagsentscheidung zum Familiennachzug als menschenrechtliche Katastrophe. Die Kinderrechtsorganisation ist enttäuscht darüber, dass der Bundestag die zahlreichen Kritikpunkte von zivilgesellschaftlichen Organisationen und vielen Bundesländern ignoriert hat und das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte aushebelt. Ein vor kurzem vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichtes Rechtsgutachten legt dar, dass das Gesetz mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Es missachtet zudem die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.

"Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit seiner starren Kontingentlösung lässt nicht ausreichend Raum für Kindeswohlerwägungen. Es wird in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Gerade geflüchtete Kinder sind auf besonderen Schutz angewiesen. Es ist eine menschenrechtliche Katastrophe, wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt das Familiennachzugsneuregelungsgesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus gelten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft das Gesetz insbesondere durch Kontingentierungen nicht die Voraussetzungen, die für einen schnellen Familiennachzug erforderlich wären und wird Familien dauerhaft trennen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde im Bundestag an die Bundesregierung, die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung zu nutzen. "Es darf kein ,Weiter so‘ in der Familienförderung, sondern es muss eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland geben. Es müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da reichen die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen bei weitem nicht aus. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung. Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Viele Menschen verzweifeln an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor fast zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. "Gerade durch die politische Kleinrechnung der Regelsätze wird armen Menschen in Deutschland das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Sozialexperten haben unlängst ermittelt, dass die Bundesregierung durch das Herunterrechnen der Hartz-IV-Sätze jährlich 25 Milliarden Euro spart. Es hilft also nicht ein Herumdoktern an Sonderbedarfen oder minimale Erhöhungen des Regelsatzes, sondern es braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit", so Krüger weiter.

Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.06.2018

Kindes- und Familienwohl durch Modernisierung im Abstammungsrecht stärken

Anlässlich der Plenardebatte zum Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Auch nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gibt es hier noch gesetzlichen Regelungsbedarf: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher, dass die Fraktion der Grünen die Diskriminierung von verpartnerten bzw. verheirateten Frauenpaaren mit Kindern im Abstammungsrecht aufgreift.

Gleichzeitig werden zunehmend auch Familiengründungen geplant und Familienformen gelebt, bei denen mehrere Personen faktisch Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder übernehmen; hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden, die allen beteiligten Müttern und Vätern eine gemeinsame Familienplanung auf verlässlicher Grundlage erlaubt.

Der LSVD drängt daher darauf, dass entsprechende weitere Reformen in dieser Wahlperiode ebenfalls zügig angegangen werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Denn auch diese neuen Familienformen mit Mehrelternschaft müssen im Abstammungs- und Familienrecht angemessen berücksichtigt werden. Der LSVD fordert dafür einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden. Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.06.2018

Heute regiert die große Regierungskoalition seit 100 Tagen. Nach den Medienberichten dominiert der Streit um Flüchtlinge zwischen CDU und CSU die Koalition. "Wir fragen uns: war da noch wer und etwas anderes?" verleiht Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ihrer Irritation Ausdruck. "Seit Jahren steigen die Armutszahlen in Deutschland, obwohl die Arbeitslosigkeit sinkt. 3 Millionen Kinder und mehr als jede dritte Alleinerziehende leben in Armut. Die prekäre Beschäftigung ist auf dem Vormarsch. Es gibt genug Handlungsbedarf in der Armutsbekämpfung." Statt die wichtigen sozialpolitischen Themen anzupacken, zerlege sich die Union in der Frage, wie man Menschen in Not am Besten abwehren kann und die SPD sehe staunend zu.

Im Koalitionsvertrag gebe es immerhin ein paar Ansatzpunkte im Kampf gegen Kinderarmut. "Das Mittagessen in den Schulen soll für arme Kinder kostenlos sein, das Schulbedarfspaket solle erhöht werden. So steht es im Koalitionsvertrag würde diese Unterstützung direkt bei den Ärmsten ankommen.

"Statt an dieser Stelle mit einem Sofortprogramm für schnelle Hilfe zu sorgen, schiebt die Koalition Maßnahmen gegen Kinderarmut auf die lange Bank", kritisiert Eschen. Stattdessen wurde das Kindergeld erhöht und direkt auf Hartz IV angerechnet, so kommt von der Hilfe bei den Hilfsbedürftigen nichts an. "Auch die Reform des Kinderzuschlags steckt noch in den Kinderschuhen", beobachtet die Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. Die angekündigte Entbürokratisierung familienpolitischer Leistungen sei nur noch ein lauwarmer Prüfauftrag ans Ministerium.

Eine weitere besondere Notsituation zeichnet sich auf dem Wohnungsmarkt ab.

Immer mehr Menschen können sich die steigenden Mietkosten nicht mehr leisten, Menschen, die bereits in Armut sind, finden keine Bleibe oder werden von Mietwucher überrascht. Vor allem in Ballungsgebieten und Großstädten ist die Lage alarmierend.

Die Gesundheitsversorgung muss ebenfalls zugänglicher werden.

Vor allem auf dem Gesundheitssektor wird deutlich, dass Armut und Gesundheit eng verknüpft sind. Die Präventionsmaßnahmen und die niedrigschwellige Hilfe und Unterstützung reicht bei Weitem nicht aus. Studien belegen deutlich, dass es einen Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit bzw. der Höhe der Lebenserwartung gibt.

Insgesamt gäbe es einen hohen Handlungsbedarf, um Armut zu überwinden.

"Existenzsicherende Regelsätze, eine Ende existenzbedrohlicher Sanktionen, klare Regeln für gute Arbeit, eine soziale Beschäftigungsförderung nicht erst nach Jahren der Arbeitslosigkeit und ein höherer Mindestlohn – das sind nur einige Stichworte für eine dringend notwendige sozialpolitische Agenda", fasst Eschen zusammen. "Statt dem Schwesterstreit zuzusehen, fordern wir die SPD auf, ihr soziales Profil zu schärfen und sich darauf zu fokussieren. Es kann nicht sein, dass Hilfen für die Ärmsten in Deutschland im Unionsstreit einfach vergessen werden und ansonsten so getan wird, als wäre die Hauptbedrohung für die in Deutschland Lebenden die Hilfe für Menschen in Not." Vielmehr sei eine entschlossene Sozialpolitik gefragt. Außerdem soll die Große Koalition nach 100 Tagen an ihr Versprechen erinnert werden, nah an den Menschen und ihren sozialen Bedürfnissen zu sein und auf diese einzugehen. Eschen: "Soziale Politik ist die beste Hilfe gegen soziale Verunsicherung. Es wäre an der Großen Koalition, das nun endlich deutlich zu machen."

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 21.06.2018

Vor einer massiven Einschränkung des Flüchtlingsschutzes in Europa warnt ein Bündnis von Flüchtlingshilfe-, Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen im Vorfeld des EU-Gipfels zur gemeinsamen Asylpolitik. Die 17 Unterzeichnerorganisationen der „Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz“, darunter PRO ASYL, Der Paritätische Gesamtverband, amnesty international und die Seenotrettungsorganisationen SOS Mediterranée und Sea-Watch, appellieren an die deutsche Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen und fordern eine asylpolitische Kurskorrektur.

Unter der Überschrift „Verfolgte Menschen brauchen Schutz – auch in Europa“ sprechen sich die Organisationen in der aktuellen Debatte konsequent gegen die Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen an nationalen oder europäischen Grenzen aus. Der Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren müsse gewährleistet sein. Vorschläge, Schutzsuchende in nordafrikanische Staaten und damit vor Europas Grenzen „aus- bzw. zwischenzulagern“ und nur gezielt einige Menschen im Rahmen besonderer Programme aufzunehmen, seien keine akzeptable Lösung. „Das individuelle Recht auf Asyl kann nicht durch die Aufnahme einiger weniger Ausgewählter ersetzt werden“, heißt es in der Erklärung.

Die Organisationen eint die große Sorge, „dass die aktuelle deutsche wie europäische Asylpolitik nicht mehr primär dem Schutz der Flüchtlinge als vielmehr dem Schutz der Grenzen dient.“ Trotz anhaltender Konflikte in Ländern wie Syrien, Afghanistan, dem Südsudan, Myanmar oder Somalia und weltweit steigender Flüchtlingszahlen, fänden schon jetzt immer weniger Flüchtlinge in Europa und Deutschland Schutz. Am Umgang mit Flüchtlingen zeige sich jedoch, wie verlässlich das Versprechen Europas sei, die Menschenrechte einzuhalten, heißt es in der Erklärung. Die Bundesregierung müsse klar Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa übernehmen. Die „solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden in der EU statt nationaler Abschottung“ seien das Gebot der Stunde.

Insbesondere angesichts der dramatisch zugespitzten Situation im Mittelmeer warnt das Bündnis vor einer „Erosion der Menschenrechte“ und fordert die Europäische Union auf, endlich wirksame Schritte einzuleiten, um Menschen aus Seenot zu retten: „Wir fordern die Rettung von Menschen in Seenot im Mittelmeer und ihre Ausschiffung in den nächsten europäischen Hafen.“ Zivile Seenotrettungsorganisationen dürften nicht an ihrer Arbeit gehindert werden. „Das Recht auf Leben gilt auch auf Hoher See.“

Die Erklärung finden Sie als pdf zum Download hier: https://www.der-paritaetische.de/presse/eu-gipfel-breites-buendnis-fordert-von-bundesregierung-verantwortung-fuer-den-fluechtlingsschutz-in-d/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.06.2018

Als „völlig unzureichend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die leichte Erhöhung des Mindestlohns um gerade einmal 35 Cent auf 9,19 Euro. Der Paritätische fordert einen Mindestlohn von mindestens 12,63 Euro.

Die Erhöhung sei selbstverständlich begrüßenswert, erklärt der Paritätische, doch sei der Mindestlohn mit 9,19 Euro armutspolitisch nach wie vor kaum relevant. „Dieser Mindestlohn schützt nicht vor Armut“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Schon bei Single-Haushalten sei der Abstand zu Hartz IV selbst bei Vollzeitbeschäftigten nicht allzu hoch. Bei Haushalten mit Kindern werde die Grundsicherungsschwelle endgültig nicht mehr erreicht.

Kritik übt der Verband in diesem Zusammenhang auch an den Arbeitgeberverbänden. „Die mittlerweile ritualisierten Krisenszenarien und Unkenrufe, mit denen die Arbeitgeber jegliche armutsfeste Anpassung des Mindestlohns verhindern wollen, sind schon peinlich, betrachten wir die gesamtwirtschaftliche Lage“, so Schneider.

Als Maßstab für einen angemessenen Mindestlohn schlägt der Verband die zu erwartende Rente nach 45 Versicherungsjahren vor, die auch bei Mindestlohn oberhalb des Mindestlohns liegen müsse. Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums wären dies derzeit 12,63 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.06.2018

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. schaut auf 100 Tage Koalitionsarbeit und sieht vor allem eine Fokussierung auf das Thema Migration, das zudem einseitig als Bedrohung und Sicherheitsrisiko dargestellt wird. Es wird Zeit für eine Regierungsarbeit, die weitere wichtige gesellschaftliche Themen aufnimmt und sich für alle Familien stark macht.

Wir haben lange auf die Regierungsbildung warten müssen. Wir haben auch sehr genau hingeschaut auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, die vor allem binationale und zugewanderte Familien betreffen. Wir haben uns für eine menschenrechtskonforme, familienfreundliche und weltoffene Politik positioniert. Nach den ersten 100 Tagen Koalition stellen wir fest: „Themen wie der begrenzte Familiennachzug, Ankerzentren, ein Migrations-Masterplan, der bislang nicht öffentlich ist, aber vehement für Streit sorgt, lassen die Koalitionsarbeit menschenrechtlich in einer Schieflage und vor allem thematisch in einer einseitigen und negativen Fokussierung zurück“, resümiert Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes.

„Dieser negative Blick auf Migration verkennt die Realität einer vielfältigen und offenen Gesellschaft und schadet letztendlich einem friedlichen Zusammenleben.

Wir fordern stattdessen den Fokus auf Maßnahmen zu richten, die ein gelingendes interkulturelles Zusammenleben stärken und die gesellschaftliche Teilhabe voranbringen. Es gilt die Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Einrichtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst zu verbessern.

Wir sehen viele weitere dringliche Fragen wie: Familien zu stärken und monetär zu entlasten, die Armut zu bekämpfen und die prekäre Wohnsituation in den Städten anzugehen, die Kinderbetreuung zu verbessern und die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. Das Gesetz zur Verbesserung der Kita-Qualität ist ein Schritt in die richtige Richtung, für mehr Bildungsgerechtigkeit sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

Die Menschen brauchen ein verlässliches und auf ihre Lebensbedürfnisse ausgerichtetes Regierungshandeln. Es ist Zeit, interne parteipolitische Querelen endlich einzustellen.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.06.2018

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. verwehrt sich gegen den wachsenden sogenannten Scheineheverdacht und die Kriminalisierung von binationalen und internationalen Paaren.

Im Zuge von Einschränkungen des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte und der kontroversen Diskussion über Ankerzentren wird nun wieder einmal die „Keule“ Scheinehe hervorgekramt. Das bedeutet ganz konkret, dass immer mehr binationale Ehen unter Generalverdacht gestellt werden. Verdächtigt werden die binationalen Paare, nur zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels zu heiraten. Ihnen wird die Beweislast auferlegt, aus den „richtigen“ Gründen zu heiraten. Um das zu beweisen, müssen sie teilweise sehr intime Befragungen und Eingriffe in ihre Privatsphäre über sich ergehen lassen.

Ein zukunftsfähiges, offenes und modernes Deutschland schätzt seine interkulturelle Gesellschaft und weiß, dass gerade in binationalen Paaren und Familien eine große integrative Kraft liegt. Diese zu kriminalisieren, ist ein absolut falsches Signal für ein erfolgreiches Zusammenleben.

„Der grundgesetzlich verankerte besondere Schutz von Ehe und Familie wird in der aktuellen Visavergabepraxis und im Erwerb eines Aufenthaltstitels viel zu oft missachtet“, kritisiert Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. „Wir erleben in unserer Beratung wieder verstärkt, dass binationale Paare verdächtigt werden, illegale Migration zu betreiben.“

Im Jahr 2017 wurden 30 Fälle eines Verdachts (!) auf sogenannte Scheinehe von der Bundespolizei erfasst (Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/2220). In der medialen Öffentlichkeit wird mit der wachsenden Fokussierung auf wenige Fälle jedoch ein Bild der massenhaften Bedrohung auch durch binationale Paare vermittelt. Als Vergleich: man verdächtigt auch nicht generell alle Fahrer eines Fahrzeuges in einer Großstadt einer fehlenden Fahrerlaubnis. Ja, man würde einige wenige identifizieren, aber der Großteil fährt zu Recht das Fahrzeug.

„Das ist diskriminierend und alarmierend. Es muss aufhören, dass binationale Paare neben den vielen rechtlichen Herausforderungen und Schwierigkeiten (bspw. dem Sprachnachweis vor Einreise) auch noch diesen unerhörten Verdächtigungen ausgesetzt sind“, so Stöcker-Zafari. Dabei muss es auch den zuständigen Behörden bewusst sein, dass sie sich nicht zum Spielball populistischer Kräfte machen lassen dürfen. Gerade strukturelle Diskriminierung wird durch solche Verstärkungen in der Überprüfungspraxis verfestigt und nicht reduziert – ein Unterfangen, das nicht zuletzt in der gestrigen Integrationskonferenz im Bundeskanzleramtes als wichtiger Fokus gesehen wurde.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 14.06.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. – 05.Juli 2018

Veranstalter:Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

9,19 Euro Mindestlohn pro Stunde sollen die Beschäftigte in Deutschland ab 2019 erhalten, 9,35 euro ab 2020. So hat es die Mindeslohnkommission diese Woche festgelegt.

Wie hat sich der 2015 eingeführte Mindestlohn bisher auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt? Was hat er für die Menschen in unterschiedlichen Branchen und aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gebracht? Welche Verteilungseffekte hat die Mindestlohneinführung mit sich gebracht und wie hat sich die Arbeitszufriedenheit verändert?

Im Projekt „Evaluation des Mindestlohns in Deutschland“ (EVA-MIN) haben WissenschaftlerInnen des Sozio-oekonomischen Panel am DIW Berlin gemeinsam mit Forschenden der Universität Potsdam und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Auswirkungen des Mindestlohns untersucht. Ihre wichtigsten Ergebnisse stellen Sie vor:

auf der Konferenz zur „Evaluierung des Mindestlohns“ am Mittwoch, den 4. und Donnerstag, den 5. Juli 2018 im DIW Berlin, Mohrenstraße 58, 10117 Berlin

Das genaue Programm finden Sie hier: https://eva-min.soep.de/?p=571

Wir bitten um Anmeldung unter presse@diw.de.

Termin: 05. Juli 2018

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung

Ort: Berlin

Auf dem Podium sitzen:

  • Diana Golze, Brandenburger Arbeits- und Sozialministerin
  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Kindheitsforscherin, Goethe-Universität Frankfurt
  • Dr. Holger Stichnoth, ZEW Mannheim
  • Dr. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung

Moderiert wird die Diskussion von Ute Holzhey, rbb. Im Rahmen der Inforadiosendung „Das Forum“ wird der rbb die Veranstaltung am 08.07.2018 ausstrahlen.

Nähere Informationen finden sich hier: https://www.inforadio.de/medienpartnerschaften/teaser_podiumsdiskussion/kinder-haben-ein-recht-auf-gutes-leben–.html

Termin:19.September 2018

Veranstalter: Deutscher Bundesjungendring

Ort: Duisburg

Während über (Kinder)Armut in Gesellschaft, Politik und Verwaltung zunehmend diskutiert wird, wird Jugendarmut als eigenständiges, separat zu betrachtendes Phänomen kaum wahrgenommen. Beim Fachtag am 19. September 2018 soll sichüber Ursachen und Folgen ausgetauscht werden, über den Umgang mit Jugendarmut und mit Maßnahmen gegen Jugendarmut.

Gerade für junge Menschen bedeutet Armut oft Verlust persönlicher Zukunftsperspektiven, sie verlieren das Vertrauen in die Gesellschaft und in sich selbst. Dabei sind sie ohnehin in einer Lebensphase mit entscheidenden Umbrüchen am Anfang ihres eigenständigen Lebensweges.

Über Jugendarmut im aktuellen gesellschaftspolitischen Diskurs wird Professor Dr. Christoph Butterwegge sprechen. Als Dozent war er an der Universität zu Köln (Humanwissenschaftliche Fakultät – Politikwissenschaft) beschäftigt, ist inzwischen erimitiert und beschäft sich weiter intensiv mit sozialen Fragen und als einer der wenigen Wissenschaftler explizit mit Jugendarmut. Ein weiterer Impuls nennt Zahlen und Fakten zum Stand der Jugendarmut in Deutschland.

Geplant sind Workshops zu folgenden Them

  • Übergänge: Armutsrisiken zwischen Schule, Ausbildung und Beruf
  • Kann ich mir nicht leisten: Zum Umgang mit Armut und deren Folgen
  • Solidarität erleben: Empowerment durch die Jugend(verbands)arbeit

Die Abschlussdiskussion trägt den Titel „Armutskreislauf überwinden?!“. In Tischrunden wird mit Expert_innen aus Politik und Gesellschaft über Herausforderungen und Strategien zur Bekämpfung der Jugendarmut diskutiert.

Der Fachtag richtet sich an Expert_innen und Multiplaktor_innen aus dem Feld der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit.

Zur Anmeldung.

Termin:19. – 20.Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Ort: Wiesbaden

Kinder verbringen zunehmend mehr Zeit in Tagesbetreuung. Das Eintrittsalter rückt nach vorne und die wöchentliche Betreuungszeit nimmt zu. Vor diesem Hintergrund wird eine gut funktionierende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen immer wichtiger. Was aber bedeutet Partnerschaft genau? Wie können sich Eltern und pädagogische Fachkräfte oder Tagespflegepersonen in ihren Perspektiven, Aufgaben und Kompetenzen sinnvoll ergänzen? Welche Formen der Kooperation mit Eltern sind notwendig? Und nicht zuletzt: was tun, wenn es zu Konflikten kommt? Auf der Tagung wird erörtert, wie eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohl des Kindes gelingen kann, welche Aufgaben Fachkräfte, Leitungen und Träger haben und was die Politik tun sollte.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung gehören: Daniela Kobelt Neuhaus, Karl Kübel Stiftung (Wie Zusammenarbeit zwischen Familie und Kita/Kindertagespflege gelingt); Prof‘in Dr. Tanja Betz, Goethe-Universität Frankfurt am Main (Familie und Kita: Zusammenarbeit ungleicher Partner); Dr. Thomas Meysen, International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg (Die Zusammenarbeit zwischen Familie und Kindertagesbetreuung aus juristischer Perspektive); Prof‘in Dr. Birgit Leyendecker, Ruhr-Universität Bochum (Zusammenarbeit zwischen zugewanderten Familien und Kita); Prof’in Dr. Rahel Dreyer, Alice Salomon Hochschule Berlin (Die Zusammenarbeit zwischen Familie und Kita aus Sicht des Kindes); Claudia Ullrich-Runge, Deutsches Jugendinstitut, Halle (Herausforderungen der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen); Prof. Dr. Bernhard Kalicki, Deutsches Jugendinstitut, München (Erziehungspartnerschaft: die Perspektiven der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte auf frühe Bildung und Elternkooperation).

Online-Anmeldung unter: http://www.fruehe-kindheit-online.de/index.php?cat=c13_Jahrestagung-2018-Jahrestagung-2018.html

AUS DEM ZFF

Eine gerechte Familienförderung muss sich nach Ansicht des ZFF an den Familien und ihren tatsächlichen Lebensweisen orientieren und vor Armut schützen. Davon ist das System der ehe- und familienbezogenen Leistungen aber derzeit weit entfernt: Fast 3 Millionen Kinder- und Jugendliche sind von Armut bedroht. Aus diesem Grund positioniert sich das ZFF zu der Frage, wie die Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien verlässlich, gerecht und zukunftsweisend gelingen kann.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Trotz dieser langjährigen Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen und nimmt damit das Kindergesicht der Armut in Kauf. Vor allem die geplante Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträge läuft einer gerechten Familienförderung diametral entgegen. Durch die Kinderfreibeträge werden vor allem gutverdienenden Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Das Kindergeld ist zwar eine bekannte und einfache Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen verrechnet wird. Unter dem Strich haben Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende nichts von einer Erhöhung. Das duale System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen zementiert damit die Ungerechtigkeiten des heutigen Systems monetärerer Leistungen und stellt eine Förderung mit der Gießkanne dar!“

Christiane Reckmann weiter:

„Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Wie dies gelingen kann, möchte das ZFF mit dem nun vorliegenden Hintergrund- und Positionspapier darlegen. Einerseits möchten wir einen Überblick über das derzeitigen System der Familienförderung liefern und Ungerechtigkeiten aufzeigen, andererseits kurz-, mittel-, bis langfristige Handlungsoptionen auf dem Weg zu einer gerechten und existenzsichernden Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung beschreiben.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie u> herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.06.2018

Heute findet in Berlin die gemeinsame Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unter dem Titel „Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ statt. Gut 80 Fachleute und Interessierte werden teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, Konzepte zur Förderung vielfältiger Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften zu diskutieren und damit den Blick auf eine inklusive Familienpolitik zu öffnen.

Caren Marks, parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont: „Familien sind zentral für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Sie müssen in ihrer Sorge für sich und andere umfassend gestärkt werden: Durch gute Kitas, Kindertagespflege und Hortplätze, durch Familienbegleitung und –Beratung, durch finanzielle Entlastungen und durch die Schaffung zeitlicher Freiräume. Eine gute Familienpolitik muss alle Familien und ihre Bedürfnisse im Blick behalten, unabhängig vom gelebten Familienmodell oder der sexuellen Identität der Familienmitglieder.“

Gabriela Lünsmann, Bundesvorstand Lesben- und Schwulenverband (LSVD), unterstreicht: „Familienleben ist vielfältig: Viele Kinder wachsen hierzulande in Regenbogenfamilien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* oder intergeschlechtlichen Elternteil auf. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte stoßen Regenbogenfamilien auf soziale und rechtliche Rahmenbedingungen, die ihre Lebensverhältnisse nicht angemessen berücksichtigen. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Die jetzige gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf aber bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), resümiert:

„Seit Jahren können wir eine Pluralisierung von Familienformen beobachten, der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien nimmt zu – Vielfalt Familie ist längst gesellschaftliche Realität. Zugleich orientieren sich viele Rechtsbereiche, aber auch gesellschaftliche Vorstellungen über „die Familie“ nach wie vor an einem traditionellen Familienbild. Es liegt in öffentlicher Verantwortung, Familien in ihrer Vielfalt und ihrem Wandel zu akzeptieren und sie durch gute rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen. Nur so können wir uns auf den Weg zu einer vielfaltssensiblen und inklusiven Familienpolitik machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.06.2018

AKTUELLES

Aus seiner Praxiserfahrung heraus nimmt der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. wahr, dass Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, wie Kindesentführungen, Kinderschutz und auch Platzierung im Ausland konfrontiert sind.

Jedes Land hat eigene Familienrechts- und Jugendhilfesysteme. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren, was leicht zu Missverständnissen bei den Betroffenen führen und den Hilfeprozess erschweren kann. Zusätzlich müssen internationale Übereinkommen zwischen den Staaten und auf europäischer Ebene beachtet werden.

Vor diesem Hintergrund legt der Deutsche Verein nun eine Handreichung für die grenzüberschreitende Einzelfallarbeit vor. Die Handreichung zeigt anhand von Beispielen Handlungswege zu typischen Fallkonstellationen auf, gibt Informationen zum rechtlichen Rahmen, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartner/innen.

Sie finden die Handreichung auf der Webseite des Deutschen Vereins unter https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2018-handreichung-zur-grenzueberschreitenden-einzelfallarbeit-in-der-kinder-und-jugendhilfe-2986,1375,1000.html

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ZFF-Info 10/2018

SCHWERPUNKT: Sanktionen bei Hartz IV

Zur heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Sanktionspraxis bei Hartz IV erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass die Sanktionspraxis in den Jobcentern nicht mehr haltbar ist. Sieben von zehn Sachverständigen sprechen sich für eine Entschärfung der Sanktionsregeln oder sogar für eine vollständige Abschaffung aus. Die Bundesregierung darf die warnenden Stimmen aus der Wissenschaft und der Verbändelandschaft nicht länger ignorieren. Arbeitsminister Heil hat angekündigt, die Sanktionen kritisch zu überprüfen. Das darf nicht länger auf sich warten lassen.

Menschen das Existenzminimum zu nehmen, geht gar nicht. Die Sanktionen in der sozialen Grundsicherung schaffen ein Klima der Angst. Wenn das gesetzlich garantierte – eh schon auf Kante genähte – Existenzminimum gekürzt oder gar komplett gestrichen wird, dann kann kein Vertrauen zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern entstehen. Sanktionen führen vielmehr zu sozialen Härten bis hin zur Wohnungslosigkeit. Sie basieren auf der falschen Annahme, Erwerbslosigkeit sei individuelles Versagen. Fakt ist aber, dass ausreichende Arbeitsplätze, gerade für Langzeitarbeitslose, und individuelle Qualifizierungsangebote fehlen.

Die Bundesregierung sollte die Jobcenter bedarfsdeckend ausstatten und die Fördermaßnahmen verbessern, statt an der unwürdigen und ideologischen Sanktionspraxis festzuhalten. Wir Grüne halten an unserer Forderung fest, eine sanktionsfreie, würdevolle Grundsicherung zu schaffen. Dazu gehören auch das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Eingliederungsmaßnahmen und bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Quelle:Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.06.2018

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ (BT-Drs. 19/103) erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion und Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

„38,5 Prozent aller Klagen gegen Sanktionen bei Hartz IV gehen zugunsten der Betroffenen aus. Das deutet auf eine enorm hohe Fehlerquote bei Entscheidungen der Jobcenter hin. Daran sind aber nicht die Beschäftigten dort schuld, vielmehr läuft systematisch etwas falsch. Hier besteht wirklich ein Aufklärungs-, Untersuchungs- und Handlungsbedarf, denn wir reden bei Hartz-IV-Betroffenen von Menschen, die kein finanzielles Polster haben. Sanktionen bedeuten deshalb fast immer wirkliche Existenznot. Die Bundesregierung, speziell Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, steht in der Pflicht aufzuklären, wie es zu derart vielen Fehlern kommt – Fehlern, die unmittelbar zu Existenznot führen. Durch Sanktionen geraten die Betroffenen in Bedrängnis, streichen Arztbesuche, mitunter droht der Verlust der Wohnung oder der Krankenversicherung. Kurz: Diese Menschen stehen mit dem Rücken zur Wand.

Deshalb: Weg mit Hartz IV und den Sanktionen. Wir fordern gute Arbeit, eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto sowie eine eigenständige Kindergrundsicherung von etwa 600 Euro monatlich.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen sind jeden Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Wenn den Eltern die Regelsätze gekürzt werden, leiden Kinder zwangsläufig mit darunter. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte deshalb baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden.

"Eine Kürzung des sozialrechtlichen Mindestbedarfs der Familie aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen äußerst heftig. Schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet, entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und lässt damit sehr wenig Spielraum. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart. Hier sind schleunigst Änderungen angesagt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu Hartz-IV-Sanktionen und sozialer Teilhabe.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 04.06.2018

Perspektiven statt Drangsalierung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heutigen Anhörung zu Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag. Zu einer grundlegenden Neuausrichtung gehörten insbesondere längerfristige Förderungsmöglichkeiten, ein verbessertes Qualifizierungssystem für Langzeitarbeitslose und eine damit verbundene, deutliche Aufstockung der Mittel für Eingliederungsmaßnahmen. Zwingend notwendig, auch verfassungsrechtlich geboten, sei insbesondere die sofortige Abschaffung der Sanktionen.

„Das Hartz IV-Sanktionsregime beruht auf der abwegigen Annahme, dass allein die Androhung von Strafe geeignet ist, eine Mitwirkung zur Aufnahme von Beschäftigung zu erzielen. Abgesehen davon, dass dies ein verqueres Menschenbild beweist, zeigt auch die Empirie, dass dies völlig unsinnig ist.“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Das Instrument der Sanktionen, mit dem Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden, betrachtet der Verband als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend. „Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt“, kritisiert Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Insbesondere die besondere Härte gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen nach aktueller Gesetzeslage die Leistungen komplett und selbst die Unterkunftskosten gestrichen werden könnten, sei nicht nachvollziehbar. „Es zeugt von einer besonderen Kaltherzigkeit, dass 34.000 Menschen durch Totalsanktionen sogar jegliche staatliche Unterstützung zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verwehrt wurde“, ergänzt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 04.06.2018

SCHWERPUNKT: Familiennachzug

Der Gesetzesvorschlag zum Familiennachzug zielt auf die Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat ab. Zwar wird er durch eine Härtefallregelung ergänzt, dennoch geht die geplante Regelung an der (Familien-)Realität vieler Geflüchteter vorbei. Das ZFF kritisiert den getroffenen Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern als völlig unzureichend und fordert die die Verhandlungspartner auf, das Recht auf Familie aller Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Das ZFF-Positionspapier „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ finden Sie hier.

Um je einen Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke zum künftigen Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Ausländern in Deutschland geht es am Montag, 11. Juni 2018, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Saal 3.101) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessierte Besucher werden gebeten, sich bis zum 8. Juni mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2438) sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Die FDP-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf (19/2523) vor, den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für weitere zwei Jahre auszusetzen, aber zugleich für verschiedene Ausnahmen wieder zuzulassen werden. Dabei sollen Ausnahmen für solche Fälle vorgesehen werden, "in denen eine weitere Verzögerung der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft aus Gründen nicht gerechtfertigt ist", die sowohl in der Person des Nachzugsberechtigten als auch in der Person in Deutschland liegen können, zu der der Zuzug erfolgen soll. Zugleich betont die Fraktion in der Vorlage, dass es sich bei der Aussetzung des Familiennachzugs nur um eine Übergangslösung handeln könne, "bis der Gesetzgeber das Aufenthalts- und Asylrecht in einem Einwanderungsgesetzbuch neu geregelt hat".

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten "aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen" mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Das Recht auf Familienleben für international Schutzberechtigte müsse wieder uneingeschränkt gelten, fordern die Abgeordneten in ihrer Vorlage (19/2515).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 381 vom 06.06.2018

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" (19/2438) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung debattiert. Der Entwurf sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren.

Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 370 vom 06.06.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung und der anstehenden Beratungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Familiennachzug im Bundestag und Bundesrat fordern die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, VENRO sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gemeinsam, der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen.

In einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten sowie an die Bundesminister des Inneren und für Familie drücken die beteiligten Organisationen ihre Sorge über den aktuellen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zum Familiennachzug von Geflüchteten mit subsidiärem Schutz aus. Dieser sieht eine neuerliche erhebliche Einschränkung desFamiliennachzugs vor, mit Ausnahmen lediglich aus humanitären Gründen und nur für ein schmales Kontingent von Angehörigen.

Die Unterzeichner des Briefes halten die damit verbundene Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer für nicht hinnehmbar: „Sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention schützen das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise. Dieser Schutz gilt auch für geflüchtete Menschen." Zudem haben die Organisationen massive Zweifel an der Anwendbarkeit des Entwurfs und beklagen, dass dieser noch nicht einmal eine zwingend notwendige Evaluation vorsieht.

Weiter mahnen sie an: „Die Argumentation um mögliche Grenzen der ‚Integrationsfähigkeit‘ sehen wir als irreführend an. Vielmehr kann die Zusammenführung der Kernfamilie einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten, da sie die Betroffenen anspornt und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreit."

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, VENRO sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordern Abgeordnete und Regierung auf, statt Ängste zu schüren ein Signal zu setzen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie auch für Geflüchtete gerecht wird.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 11.06.2018

Die Diakonie Deutschland lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Eltern und minderjährige Kinder ab. "Der Familiennachzug muss subsidiär Schutzberechtigten genau so ermöglicht werden, wie anerkannten Flüchtlingen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag. "Die Lebenssituation von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten ist vergleichbar und rechtfertigt keine unterschiedliche Behandlung. Beide können in ihren Herkunftsländern nicht als Familie zusammen leben", betont Loheide.

Besonders dramatisch ist die Situation für unbegleitete minderjährige Schutzberechtigte. Der Gesetzentwurf sieht lediglich den Elternnachzug vor und keinen Familiennachzug inklusive Geschwisterkinder. "Es ist unzumutbar, dass sich Eltern entscheiden müssen, ob sie ihr Kind in Deutschland oder ihr Kind im Herkunftsland allein lassen oder ob sie sich trennen. Der Schutz der Familie gilt der ganzen Familie", erklärt Loheide. Daher muss auch der Nachzug minderjähriger Geschwister gemeinsam mit den Eltern möglich sein.

Kritisch beurteilt die Diakonie auch, dass der Gesetzentwurf keine klaren Kriterien enthält und offen lässt, welcher humanitäre Grund – Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit – stärker gewichtet oder welchem Integrationsaspekt mehr Gewicht beigemessen wird. "Das halten wir für problematisch", betont Loheide und fragt, ob Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Integrationserfolge vorweisen können, dann überhaupt eine Chance hätten, ihre Familie nachzuholen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte über das Familiennachzugsneuregelungsgesetz erneut nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus umfassend zu ermöglichen. Ein vor kurzem von der Kinderrechtsorganisation veröffentlichtes Rechtsgutachten legt dar, dass der Gesetzentwurf mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Er missachtet zudem die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.

"Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit seiner starren Kontingentlösung lässt nicht ausreichend Raum für Kindeswohlerwägungen und wird in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben. Diese leben in ständiger Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, und brauchen ein Gesetz, das es ihnen ermöglicht, schnellstmöglich mit ihrer Familie in Deutschland zusammenleben zu können. Gerade geflüchtete Kinder mit belastenden Erfahrungen sind auf besonderen Schutz angewiesen. Stabilität und Unterstützung durch die Wiederherstellung der Einheit der Familie ist für die Entwicklung dieser Kinder von essentieller Bedeutung. Wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Zudem lässt es der Gesetzentwurf an Klarheit vermissen. Das hat jüngst auch der Nationale Normenkontrollrat gerügt. Wir brauchen klare, nachvollziehbare Regelungen, wie der Familiennachzug in der Verwaltungspraxis zukünftig geregelt werden soll", so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt der Entwurf desFamiliennachzugsneuregelungsgesetzes gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus gelten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft der Gesetzentwurf insbesondere durch Kontingentierungen nicht die Voraussetzungen, die für einen schnellen Familiennachzug erforderlich wären und wird Familien dauerhaft trennen.

Das Gutachten zu kinderrechtlichen Aspekten der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.06.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey plant "Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen"

Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen und ihre Kinder Realität. Allein 2016 waren fast 110.000 Frauen in Deutschland von Partnerschaftsgewalt betroffen – und das sind nur die Fälle, die der Polizei gemeldet werden. Die Dunkelziffer ist weitaus höher.

„Diese Frauen brauchen dringend Schutz. Der Staat muss dafür sorgen, dass es genügend Angebote gibt, um Frauen in Notmomenten aufzufangen und ihnen dabei zu helfen, sich dauerhaft aus Gewaltsituationen zu befreien. Darum plane ich ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen“, machte Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) in Bremerhaven deutlich.

Jedes Jahr finden über 34.000 von Gewalt betroffene Frauen mit ihren Kindern Zuflucht in einem der rund 350 Frauenhäuser sowie einer der 40 Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile mehr als 800 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen. Doch vielerorts reicht das Angebot leider nicht aus. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung an.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey:

„Mein Ziel ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Ich werde deshalb einen „Runden Tisch“ einberufen, an dem Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Praktikern über sinnvolle und notwendige Maßnahmen beraten. Zu den finanziellen Mitteln bin ich bereits mit dem Bundesfinanzminister im Gespräch.“

Auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz warb Bundesministerin Dr. Franziska Giffey für ihr Vorhaben:

„Wir brauchen eine Lösung, die auch langfristig trägt. Das wird nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Darum will ich, dass Bund, Länder und Kommunen hier eng zusammen arbeiten.“

Der Runde Tisch soll in der zweiten Jahreshälfte seine Arbeit aufnehmen. Ein zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Außerdem werden Eckpunkte für das Aktionsprogramm besprochen, das Innovations- und Investitionsaspekte beinhalten soll. Auch weitergehende bundesgesetzliche Lösungen sollen diskutiert und entwickelt werden, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterkunft im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen will der Bund einen Beitrag zur Schließung von Lücken im Versorgungssystem leisten.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.06.2018

Bundesfamilienministerin Giffey ernennt die Engagement-Botschafterinnen und Botschafter 2018

Über 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind in Deutschland ehrenamtlich aktiv – auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Das spiegelt sich auch in den sehr unterschiedlichen Projekten der diesjährigen Engagement-Botschafter und der –Botschafterin wider, die dieser Vielfalt ihr Gesicht geben und mit ihrem Einsatz als Vorbilder glänzen.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey und Brigitta Wortmann Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) haben heute (Montag) die Engagement-Botschafter und die -Botschafterin 2018 ernannt. Deutschlands größte Freiwilligenbewegung – die Kampagne „Engagement macht stark!“ – wählt jedes Jahr drei beeindruckende Persönlichkeiten aus, die zeigen, was durch Engagement alles möglich ist. Sie stehen stellvertretend für die Millionen von Ehrenamtlichen und Freiwilligen, die mit ihrem Einsatz in Initiativen, Projekten und Vereinen unsere Gesellschaft lebenswerter machen.

Die Engagement-Botschafter 2018 sind: Klaus Hirrich, vom Verein FAL e.V. aus Wangelin, Johannes Müller, CorrelAid e.V. aus Konstanz und die Engagement-Botschafterin 2018 ist Katja Sinko, von The European Moment aus dem Raum Berlin-Brandenburg.

„Diejenigen die sich für den gemeinschaftlichen Zusammenhalt verantwortlich fühlen, die sich dafür engagieren, sich kümmern, die da anpacken, wo Hilfe benötigt wird, sind das Herz unserer Gesellschaft. Deshalb freue ich mich sehr, dass ich heute die Gelegenheit habe, den diesjährigen Engagement-Botschaftern und der Engagement-Botschafterin meine persönliche Anerkennung auszusprechen und ihnen – stellvertretend für die vielen Engagierten bundesweit – für ihren Einsatz zu danken“, sagte Dr. Franziska Giffey bei der feierlichen Ernennung.

Brigitta Wortmann fügte hinzu: „Es gibt sie, die Menschen, die sich für andere einsetzen – sei es, indem sie die ländlichen Räume wieder lebendiger gestalten, ihr digitales Know-How für gute Zwecke zur Verfügung stellen oder den europäischen Gedanken vorantreiben. Unsere Engagement-Botschafter und –Botschafterinnen zeigen vorbildlich wie das ganz konkret funktionieren kann.“

Das sind die Engagement-Botschafter und die -Botschafterin 2018:

Klaus Hirrich, FAL e.V., Wangelin

Botschafter Engagement in ländlichen Räumen

Der gelernte Schlosser Klaus Hirrich begann nach dem Fall der Mauer, das Schicksal seines kleinen Wohnortes Wangelin bei Plauen am See in Mecklenburg-Vorpommern selbst in die Hand zu nehmen. Aus einer „ausgeräumten Landschaft“, vielen zu Ruinen verfallenen Häusern und einem ehemaligen sowjetischen Schießplatz machten er und seine Mitstreiter*innen einen lebenswerten und blühenden Ort. Gemeinsam wurden über 50.000 Bäume und Sträucher gepflanzt. Seit seiner Gründung hat der Verein den sowjetischen Schießplatz in ein Naturschutzgebiet von europäischem Rang verwandelt und die Europäische Bildungsstätte für Lehmbau gegründet. Viele der einstmals verfallenen Häuser wurden fachgerecht mit dem günstigen Baustoff Lehm saniert. Nach und nach zogen Kunsthandwerker und Kunsthandwerkerinnen dort ein. Deren Produkte verkauft der FAL. e.V. im eigenen Laden.

„Wir wollen den Beweis antreten, dass durch gemeinsames Engagement ein nachhaltiges Leben auf ökologischer Grundlage machbar ist – und haben noch sehr viel vor“, freut sich der frisch ernannte Engagement-Botschafter Klaus Hirrich.

Mehr zu den Nominierten, dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und der Kampagne unter www.engagement-macht-stark.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.06.2018, gekürzt

Bundesfamilienministerin Giffey verleiht erstmals Preis für Mehrgenerationenhäuser

540 Mehrgenerationenhäuser bringen Alt und Jung in ganz Deutschland zusammen, bieten Beratung in allen Lebenslagen und nachbarschaftliche Hilfe. Fünf dieser Mehrgenerationenhäuser hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute (Montag) als „DemografieGestalter 2018“ ausgezeichnet. Der mit jeweils 2.000 Euro dotierte „Mehrgenerationenhauspreis“ wird in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen. In vier Kategorien und einer Sonderkategorie wurden besonders gelungene Projekte bei der Bewältigung des demografischen Wandels gewürdigt. Über 70 Mehrgenerationenhäuser hatten sich beworben.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte bei der feierlichen Preisverleihung: „Alle, die sich in den Mehrgenerationenhäusern engagieren, haben großes Lob verdient. Allen voran die Preisträger, unsere „DemokratieGestalter“. In den Mehrgenerationenhäuser, die es in ganz Deutschland gibt, leisten Menschen gute Arbeit. Denn nichts hält die Gesellschaft so zusammen wie Hilfe und Kontakt in der Nachbarschaft. Und nichts ist für Menschen so wichtig wie Andere, die sich um sie kümmern. Was diese Männer und Frauen leisten, verdient unsere größte Anerkennung. Ihre Arbeit muss sichtbarer werden. Deshalb freue ich mich, heute diesen Preis überreichen zu können. In den Mehrgenerationenhäusern wird das Miteinander der Generationen gelernt und gelebt. Deshalb sind sie aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken.“

Als „DemografieGestalter 2018“ in der Kategorie Kultur- und Freizeitangebote wurde das Mehrgenerationenhaus Kelsterbach ausgezeichnet – für sein Projekt „Das Café-Bike bringt Menschen zusammen“. Die Jury begründete ihre Entscheidung damit, dass das Haus die Menschen mit dem zum Mini-Café umgebauten Lastenfahrrad auf kreative Art und Weise und mit geringen Kosten dort abholt, wo sie sich gerade befinden: auf Märkten, Spielplätzen oder Festen.

Den Preis in der Kategorie Bildung, Beratung, Betreuung erhielt das Mehrgenerationenhaus Vinetazentrum Kiel. Das Projekt U.Sch.I – Unsere Schulinitiative“ konnte mit einem Konzept überzeugen, bei dem junge alleinerziehende Mütter, die ihren Schulabschluss nachholen wollen, u.a. durch die Betreuung ihrer Kinder unterstützt werden.

Das Mehrgenerationenhauses Taufkirchen (Vils) gewann mit dem Projekt „Taufkirchen für alle – eine Gemeinde praktiziert Inklusion“ in der Kategorie Partizipationsprozesse. Damit sollen alle Menschen, auch die mit Behinderungen, gleichberechtigt in das gesellschaftliche Leben eingebunden werden und daran teilhaben.

In der Kategorie Integrationsarbeit wurde das Mehrgenerationenhaus „Gelbe Villa“ Kirchen mit dem Projekt „Fahrradwerkstatt mit Verkehrssicherheitstraining“ gekürt. Die Fahrradwerkstatt verbindet Menschen mit und ohne Fluchtgeschichte über Sprachgrenzen hinweg in der gemeinsamen Arbeit und beim Sicherheitstraining, so die Jury, und ganz nebenbei tausche man sich über Regeln und Gepflogenheiten des Zusammenlebens in Deutschland aus.

Preisträger des Sonderpreises „Gestaltung des demografischen Wandels“ wurde das Mehrgenerationenhaus Dorflinde Langenfeld mit dem Projekt „Daheim statt im Heim!“ Engagierte Bürgerinnen und Bürger unterstützen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, um Strukturschwächen in der dortigen ländlichen Region erfolgreich zu kompensieren.

Der „DemografieGestalter – Der Mehrgenerationenhauspreis“ wird auch im nächsten Jahr verliehen. Ab Herbst sind die rund 540 Mehrgenerationenhäuser wieder aufgerufen, sich mit ihren besten Projekten zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen vor Ort zu bewerben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey besucht heute (01. Juni 2018, 12:00 Uhr) das Kindertagsfest im „FEZ“ in der Wuhlheide in Berlin. Vor Ort spricht sie über Kinderrechte und ihre Vorhaben, die Unterstützung für Kinder und ihre Familien zu verbessern. Ministerin Giffey:

„Ich will, dass es jedes Kind packt, egal ob die Eltern reich oder arm sind. Jede einzelne Initiative, die ich dazu anschiebe wird ganz konkret die Lage von Kindern und ihren Familien verbessern. Wir erhöhen das Kindergeld, wir verbessern den Kinderzuschlag, wir bieten neue Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets und wir wollen ganz explizit Alleinerziehende stärken – zum Beispiel stellen wir deutlich mehr Geld für die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses bereit. Aber auch die Kitas und die Kindertagespflege müssen gestärkt werden. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ investieren wir bis 2021 insgesamt 3.500 Millionen Euro in mehr Qualität und weniger Kita-Gebühren.“

Der Internationale Kindertag wird weltweit begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und ihre Rechte aufmerksam zu machen. Das FEZ-Berlin informiert im Rahmen des Kindertagsfestes über Kinderrechte, aber auch über Themen wie Sport, Spiel und Natur. Auf ca. 40.000qm werden verschiedene Aktionen angeboten, die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gemeinsam mit dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, auf einem Rundgang über das Fest besichtigt.

Die spezifischen Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern hält das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, fest. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und zählt zu den am meisten unterzeichneten Menschenrechtsverträgen. In Deutschland trat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Deutschland in Kraft und gilt seit 2010 ohne Vorbehalte.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2018

Das Familienministerium und die BZgA ziehen positive Bilanz zur Landeskooperation mit Berlin und sprechen über Zukunftsperspektiven

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt auch nach 2018 jährlich jeweils rund zwei Millionen Euro zur Verfügung, um die bundesweite Initiative „Trau dich!“ zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch fortzuführen. Die bisherige Finanzierung wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Die Initiative wird gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Kooperation mit verschiedenen Bundesländern umgesetzt.

Im Mittelpunkt der Initiative steht das Theaterstück „Trau dich!“, das Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), heute im Heimathafen Neukölln besuchen. Kinderrechte, körperliche Selbstbestimmung und sexueller Missbrauch sind die Themen des Theaterstücks, das heute vor rund 600 Kindern und ihren Lehrerinnen und Lehrern aufgeführt wird. Es sensibilisiert Kinder und gibt ihnen die Möglichkeit, über diese Themen zu sprechen. Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren werden über ihre Rechte aufgeklärt. Dadurch wird ihr Selbstbewusstsein gestärkt und sie erfahren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Jedes Kind muss lernen zu erkennen, wann Grenzen überschritten sind oder Regeln missachtet werden. Es muss wissen: Wenn mich jemand so anspricht oder so anfasst oder wenn ich ein komisches Gefühl habe – dann ist das nicht richtig! Das Stück ‚Trau dich!‘ ist ein gutes Beispiel dafür, wie Präventionsarbeit gelingen kann. Ich werde die Initiative zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch in den kommenden Jahren fortführen und dafür die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, damit auch die restlichen Bundesländer davon profitieren können.“

In Berlin wird die Initiative seit April 2017 erfolgreich unter der Schirmherrschaft von Sandra Scheeres, der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, durchgeführt.

Bislang haben bundesweit fast 50.000 Kinder das Theaterstück „Trau dich!“ gesehen. Allein in Berlin waren es im vergangenen Jahr 3.700 Kinder aus den Klassen 5 und 6, knapp 440 Berliner Mütter und Väter besuchten Elternabende zum Thema sexueller Kindesmissbrauch und über 500 Lehrkräfte bildeten sich in Workshops zum Thema weiter.

Anlässlich der vorläufig letzten Theateraufführung im Rahmen der Landestour erklärt Senatorin Sandra Scheeres, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin: „Vielen Kindern, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen hat die Initiative ‚Trau dich!‘ geholfen, sich diesem schwierigen Thema zu nähern, Hilfen zu erkennen und in Anspruch zu nehmen. Deshalb möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Leider sind in den letzten Jahren die bekanntgewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen stark angestiegen. Deshalb setze ich mich für Projekte wie diese auch weiter ein, um damit die Sensibilisierung des Themas sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen weiter voranzubringen.“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit. Es ist in Berlin gelungen, Kinder, Eltern, Schulen und verantwortliche Stellen mit dem schwierigen, oftmals tabuisierten Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu erreichen. Die Initiative ‚Trau dich!’ hat Wege aufgezeigt, um für das Thema zu sensibilisieren, ins Gespräch zu kommen sowie Partner vor Ort vorgestellt, die Betroffenen im Ernstfall Hilfe leisten.“

Berlin ist nach Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern das achte Bundesland, das mit der Bundesinitiative „Trau dich!“ kooperiert. Die Landestour des Theaterstücks wird heute vorerst beendet, die Kooperation mit dem Land Berlin läuft noch bis Ende 2018 weiter. Die BZgA arbeitet bei der Umsetzung eng mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer und mit weiteren Partnern zusammen.

Die ARD-Moderatorin Caren Miosga unterstützt die Initiative „Trau dich!“ als Botschafterin. Sie sagt: „Als Mutter weiß ich, wie schwierig es sein kann, für das Thema Missbrauch die richtigen Worte zu finden. Genau hier hilft die Initiative ‚Trau dich!‘. Eltern erfahren, wie sie mit ihren Kindern offen über Gefühle, Grenzüberschreitungen und sexuellen Missbrauch reden können. Das stärkt das Selbstbewusstsein unserer Kinder – und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich eher jemandem anvertrauen.“

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Eltern-Ratgeber an.

Die Lehrkräfte und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bilden sich durch auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Fachberatungsstellen vor Ort weiter. In einem eigens für sie entwickelten Methodenheft erhalten sie Anregungen zur Vor- und Nachbereitung des Theaterstücks.

Broschüren mit dem Titel „Du bist stark!“ für Mädchen und Jungen motivieren die Kinder, den eigenen Gefühlen zu vertrauen und sich an eine Vertrauensperson zu wenden.

Für die niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien, bundesweiten „Nummer gegen Kummer“ (116111), einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Hintergrundinformation: Im Jahr 2017 wurden bundesweit 11.547 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern bundesweit erfasst. In Berlin waren es 774 aktenkundig gewordene Fälle. Damit ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle in Berlin im Vergleich zum Vorjahr um 12,8 Prozentgestiegen: 2016 und 2015 lag die Zahl bei 686 Fällen. (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin)

Pressefotos stehen im Laufe des Nachmittags bereit unter: www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.05.2018

Bereits zum neunten Mal hat eine Kinderkommission ihre verantwortungsvolle Arbeit aufgenommen. Der Deutsche Bundestag bringt damit auch in dieser Legislaturperiode zum Ausdruck, wie wichtig ihm eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ist.

Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen: Abgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU/CSU), Abgeordnete Susann Rüthrich (SPD), Abgeordneter Johannes Huber (AfD), Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP), Abgeordneter Norbert Müller (DIE LINKE.) und Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Die Mitglieder der Kommission wechseln sich im Vorsitz ab. Entsprechend der Fraktionsstärke ist die Abgeordnete Wiesmann die erste Vorsitzende. Sie erklärt zur Konstituierung: „Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission des 19. Deutschen Bundestages ihre Arbeit aufnehmen kann. Sechs Fraktionen werden ihre Themen einbringen und so erwarte ich eine große Vielfalt an Fragen, denen die Kinderkommission nachgehen wird, um den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern in Deutschland zu sichern. Mir liegen während meines Vorsitzes vor allem zwei Fragen am Herzen: Wie können wir Kindern in familiengerichtlichen Verfahren gerecht werden? Und: Wie können wir die Chancen der digitalisierten Gesellschaft ohne Risiken für die Kinder wahrnehmen, damit sie weiterhin frei und chancenreich aufwachsen können? Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit in der Kommission, damit wir gemeinsam unseren Beitrag zum Wohl der Kinder leisten können.“

Kinder und Jugendliche gehören zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden. Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.06.2018

Am heutigen Internationalen Tag des Kindes schaut auch Deutschland aufmerksam hin: Jedes fünfte Kind lebt hier zu Lande über mindestens fünf Jahre dauerhaft oder wiederkehrend in Armut. Dabei haben vor allem Kinder von Alleinerziehenden ein erhöhtes Risiko, langfristig in Armut zu leben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass auch diese Kinder gut aufwachsen können.

„Oft bleibt der Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern wegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils aus. Der Staat springt dann mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Die Leistung wurde in der vergangenen Legislaturperiode reformiert und wird seither bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Doch bestehen nach wie vor Schnittstellenprobleme zwischen Unterhaltsvorschuss zu Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, die der Unterhaltsvorschuss nicht immer ausgleichen kann. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass diese Schnittstellenprobleme korrigiert werden. Denn die Trennung der Eltern darf für kein Kind in Deutschland ein Armutsrisiko sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2018

Die Brückenteilzeit wird kommen, nicht nur weil sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist, sondern weil sie der Lebenswirklichkeit der Menschen entspricht. Die Menschen brauchen eine Arbeitszeitbrücke zur Vereinbarkeit mit der Familie, dem Ehrenamt und für Weiterbildung.

„Bundesminister Heil hat einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der dem Koalitionsvertrag und der Lebenswirklichkeit der Menschen entspricht. Führende Vertreter von CDU und CSU wissen das eigentlich. Wir nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass CDU und CSU offenbar noch internen Klärungsbedarf haben, so dass der Gesetzentwurf am heutigen Mittwoch noch nicht im Kabinett sein wird. Die SPD ist klar und entschlossen. In jedem Fall muss das Kabinett vor der Sommerpause den Gesetzentwurf auf den Weg bringen, damit die Brückenteilzeit ab dem 1. Januar.2019 durch Gesetz Wirklichkeit wird. Wir sind sicher, das Gesetz wird kommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 30.05.2018

Zum geplanten Familienentlastungspaket von Finanzminister Olaf Scholz erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und LisaPaus, Sprecherin für Finanzpolitik:

Über die geplante Familienentlastung dürfen sich viele Kinder und Familien freuen, das ist gut so. Doch leider geht diese Erhöhung an armen Kindern und Familien komplett vorbei. Angesichts der jüngsten Veröffentlichungen über Kinderarmut ist das ein fatales Signal. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind in Armut, das darf der Bundesregierung nicht egal sein.

Zentraler Fehler ist, dass jeder Euro mehr Kindergeld bei Familien im ALG-II-Bezug wie auch bei Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss erhalten, direkt wieder abgezogen wird. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll nicht angehoben werden.

CDU/CSU und SPD verteilen weiterhin das Geld mit der Gießkanne anstatt Kinder- und Familienarmut wirksam zu bekämpfen. Das ist in Anbetracht der seit Jahren hohen Zahlen armer Kinder besonders bitter.

Wir brauchen endlich eine umfassende Kindergrundsicherung, die den Anrechnungswirrwarr der unterschiedlichen Leistungen beendet. Als einen ersten Schritt haben wir einen Vorschlag zur Reform des Kinderzuschlags vorgelegt. Er muss erhöht werden und mit der automatischen Auszahlung auch bei allen, die Anspruch haben, ankommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2018

Zur Veröffentlichung der neuen Richtlinien der Bundesärztekammer zur künstlichen Befruchtung erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Die neuen Richtlinien der Bundesärztekammer zu assistierten Reproduktion sind ein großer Schritt nach vorn. Endlich werden auch im ärztlichen Berufsrecht alle Familienkonstellationen gleich behandelt. Die Bundesärztekammer hat verstanden, dass es darauf ankommt, dass Kinder willkommen sind und nicht darauf, ob ihre Eltern verschieden- oder gleichgeschlechtlich, ob sie verheiratet sind oder nicht.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Es ist beschämend, dass sie als letzter Dinosaurier unverheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren eine Gleichberechtigung bei der künstlichen Befruchtung verweigert. Wir brauchen dringend eine gesetzliche Änderung, damit auch diese Paare gleichberechtigt durch Bund und Krankenkassen finanziell bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt werden. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Jetzt muss die Große Koalition nur noch ihr überkommenes Gesellschaftsbild loswerden.“

Hier finden Sie den Grünen Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/018/1901832.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2018

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur "Dritten Option" und möglicher Auswirkungen auf das Transsexuellengesetz gestellt. Zur vorliegenden Antwort der Bundesregierung (anbei) erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Das Hick-Hack innerhalb der Bundesregierung verschleppt die Anerkennung der geschlechtlichen Vielfalt in Deutschland. Anders kann ich mir die schmallippige Antwort der Bundesregierung nicht erklären. Fast ein dreiviertel Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes findet die Bundesregierung keine Antwort darauf, wie sie das Urteil umsetzen will. Ich finde es unfassbar, dass das federführende Heimatministerium bisher keinen Kontakt zu den Fachverbänden aufgenommen hat, gleichzeitig aber die Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität" für beendet erklärt. Das Heimatministerium bietet offenbar nicht allen Menschen in Deutschland eine Heimat.

Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen. Die Umsetzung der Dritten Option darf keine neuen Diskriminierungen mit sich bringen. Menschen sind nicht einfach „anders“, sondern haben das Recht auf einen positiven Geschlechtseintrag jenseits von männlich und weiblich. Auch den Eintrag offen zu lassen sollte eine Möglichkeit sein. Geschlechtszuweisende Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation sind leider traurige Realität in Deutschland und ein Eingriff in die Selbstbestimmung. Sie müssen verboten werden.

Wir fordern zudem, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als Chance genutzt wird, das Transsexuellengesetz durch ein menschenrechtskonformes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Transsexualität ist keine Krankheit, wird aber im deutschen Recht noch so behandelt. Denn es zwingt Menschen, sich als psychisch krank begutachten zu lassen, um ihren Geschlechtseintrag zu korrigieren. Die Verfahren dazu sind entwürdigend und bürokratisch.

Unsere Gesellschaft ist reich an geschlechtlicher Vielfalt. Wir brauchen ein Gesetz, das diese Vielfalt anerkennt und Menschen die selbstbestimmte Entscheidung über ihren Personenstand ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.05.2018

Anlässlich des Armutskongresses des Netzwerkes gegen Kinderarmut „Armut hat ein Gesicht: Augen – Nase – Mund“ am 2. Juni 2018 in Leipzig erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Im Deutschen Bundestag, Dr. Dietmar Bartsch:

„Kinderarmut ist in Deutschland zu einer Klassenfrage geworden: Über 2,7 Mio. Kinder bekommen schlechtere oder keine Chancen zum Aufstieg. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben weniger Bildungs- und später schlechtere Einkommenschancen. Sie leben häufiger ungesund, was zu einer schlechteren Lebensperspektive und einer geringeren Lebenserwartung führt. Kinder brauchen unseren Schutz. Tatsache ist: Kinderarmut wird in der Gesellschaft häufig negiert, weder ernst genommen, noch ernsthaft bekämpft. Wenn das so bleibt, berauben wir uns unserer eigenen Zukunft.

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, stellte im Rahmen des gestrigen Armutskongresses klar, dass „es wesentliches Moment ist, dass unsere Gesellschaft ihre Haltung zu Kindern und Familien verändert. Kinderarmut ist nicht selbstverschuldet und es muss alles dafür getan werden, dass Kinder aus der Armutsspirale herausgeholt werden.“

„Die momentane Familienpolitik folgt dem Matthäus-Prinzip: Wer hat dem wird gegeben.“, so Professor Dr. Michael Klundt. Dies unterstützte die Familienministerin des Landes Thüringen, Heike Werner und wies darauf hin: „Die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft gefährdet unsere Demokratie.“

Der Journalist, Alexander Hagelüken (Süddeutsche Zeitung) spitzt die Situation zu, nimmt das Wort „Bürgerkrieg“ in den Mund und sagt deutlich: „dass nur ein neuer Gesellschaftsvertrag sozialen Frieden und Gerechtigkeit sowie Wohlstand für alle sichern kann.“

Der Kampf gegen Kinderarmut duldet keinen Aufschub. Jedes verlorene Jahr ist ein Lebensjahr eines Kindes. Kinderarmut raubt Lebensfreude und Lebenschancen, sie zerstört Kindheit. Wir müssen die zivilisatorische Errungenschaft „Kindheit“ bewahren und verteidigen. Kinderarmut ist eine zivilisatorische Tragödie! Ich danke den engagierten Referenten: Dr. Thomas Lampert, Robert-Koch-Institut und Wolf Dermann, Geschäftsführer von Arbeiterkind.de <http://Arbeiterkind.de> .

Wir brauchen in Deutschland keine Worte mehr, sondern entschlossene Taten. Wir werden den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, den Kampf gegen Kinderarmut entschlossen anzugehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 03.06.2018

Das Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug wird Ende 2018 nicht verlängert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1963) mit. Im Rahmen des Sonderprogramms, das 2015 aufgelegt und bis zum 31. Dezember 2018 befristet wurde, waren jährlich 10.000 zusätzliche Stelle im Bundesfreiwilligendienst geschaffen worden für Tätigkeiten im Bereich der Flüchtlingshilfe. Nach Angaben der Regierung ist dieses Kontingent jedoch nie ausgeschöpft worden. So traten seit Beginn des Programms am 1. Dezember 2015 bis zum 4. Mai 2018 lediglich 11.040 Freiwillige ihren Dienst im Rahmen des Programms an. Bei der Festlegung auf 10.000 Plätze jährlich seien die hohen Zuwanderungsraten sowie das enorme Engagement in der Bevölkerung für Flüchtlinge ausschlaggebend gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Doch bereits bei Aufbau des Programms gingen die Zuwanderung von Flüchtlingen bereits wieder zurück.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.383 vom 07.06.2018

Die Länder konnten durch freigewordene BAföG-Mittel rund 1,077 Milliarden Euro einsparen und für den Bildungsbereich ausgeben. Das sind rund 1,7 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2016 angegeben wurden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/2498) hervor.

Mit Beschluss vom 4. November 2015 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres darüber zu unterrichten, wie die Länder die Gelder eingesetzt haben, die dadurch frei geworden sind, dass der Bund sie seit dem Jahr 2015 von den Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entlastet hat.

Zehn Länder meldeten nahezu dieselbe Entlastungssumme für 2017 wie für das Jahr 2016 (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt). Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen meldeten einen leichten Anstieg der freigewordenen BAföG-Mittel (um rund 1,7 Millionen Euro beziehungsweise 2 Millionen Euro), ebenso Schleswig-Holstein (rund 1,6 Millionen Euro) und Thüringen (rund 280.000 Euro).

Hamburg und Sachsen verzeichneten einen leichten Rückgang der verwendeten BAföG-Entlastung in Höhe von rund 3 Millionen Euro und rund 120.000 Euro. Im Vorjahresvergleich wurde das freigewordene Kapital über alle Länder hinweg in nahezu identischer Höhe für den Schul- sowie Hochschulbereich ausgegeben.

Nun haben einige Länder andere Schwerpunkte gesetzt: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen verwendeten etwas weniger Gelder im Hochschulbereich als im Vorjahr (bis zu 2 Millionen Euro). Sachsen-Anhalt hingegen verdoppelte im Vergleich zum Vorjahr die Beträge im Hochschulbereich, indem die gesamten freigewordenen Gelder in diesem Bereich eingesetzt wurden. Hamburg gab an, die freigewordenen BAföG-Mittel 2017 für Verbesserungen im Bildungsbereich genutzt zu haben, wobei nicht weiter nach Schule und Hochschule differenziert wurde. (Die Mittel werden daher wie im vergangenen Jahr dem Hochschulbereich zugeordnet.)

Einen deutlichen Anstieg im frühkindlichen Bildungsbereich verzeichnete Niedersachsen mit 17,8 Millionen Euro. Wie auch im Vorjahr seien die Beträge für ein Stufenkonzept zur Einführung einer dritten Kraft in Krippengruppen eingesetzt worden. Hessen erhöhte mit einem Teil der freigewordenen BAföG-Mittel die Grundfinanzierung der Hochschulen (um rund 11,5 Millionen Euro). Sachsen gab an, mehr Kapital für die Verbesserung der Qualität der Lehre und der Teilhabe von Studenten sowie Mitarbeiter mit Behinderung an Lehre und Forschung verwendet zu haben (rund 10 Millionen Euro); dafür seien rund 12,7 Millionen Euro weniger für investive Maßnahmen im Hochschulbau verwendet worden.

Schleswig-Holstein gab an, die Mittel im Jahr 2017 ausschließlich im schulischen Bereich eingesetzt zu haben; Hessen und Sachsen-Anhalt verwendeten die Etats dagegen ausschließlich im Hochschulbereich. Im Schulbereich haben die Länder die BAföG-Mittel vornehmlich für mehr Personal (mehr Lehrkräfte, Unterrichtsvertretungen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, sonderpädagogischen Förderbedarf, den Ausbau der Ganztagsbetreuung und für die Stärkung der Aus- und Weiterbildung eingesetzt. Einige Länder investierten Teile des Geldes auch in Schulsanierungsmaßnahmen (Berlin) beziehungsweise in die Ausstattung der Schulen (Bremen) oder den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals (Mecklenburg-Vorpommern).

Im Hochschulbereich gaben die Länder an, in der Regel mit den freigewordenen BAföG-Mitteln vornehmlich die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie Infrastruktur oder den Hochschulpakt mit zu finanzieren (Nordrhein-Westfalen und Hessen). Mittel wurden auch zur Ko-Finanzierung des Professorinnenprogramms (Saarland), zur Verbesserung der Qualität in der Lehre oder zur Förderung der Sanierung von Studentenwohnheimen verwendet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.380 vom 06.06.2018

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die Effizienz der familienpolitischen Leistungen des Bundes. In einer Kleine Anfrage (19/2232) will sie unter anderem wissen, welche Bürokratiekosten auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung beim Bildungs- und Teilhabepaket, beim Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss, bei Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, beim Wohngeld für Geringverdiener mit Kindern, beim Arbeitslosengeld I für Arbeitslose mit Kindern und beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anfallen. Zudem erkundigt sie sich nach den messbaren Kosten für die Antragsteller, die durch Informationsbeschaffung, Beratung und Antragstellung entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.365 vom 04.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vom 1. Juli 2017. In einer Kleinen Anfrage (19/2175) will sie unter anderem wissen, wie viele Alleinerziehende derzeit Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beziehen, wie viele den Kinderzuschlag und wie viele Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Zudem möchte sie erfahren, wie viele Kinder von Alleinerziehenden einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben und wie viele mindestens eine dieser Leistungen erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.349 vom 30.05.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (19/2211) zu erwerbstätigen Armen in Deutschland gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem, wie viele erwerbstätige Menschen ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle haben und wie lange erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher durchschnittlich diese Leistungen beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.348 vom 30.05.2018

Künftig soll eine Lernförderung über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch möglich sein, wenn die Versetzung eines Kindes nicht unmittelbar gefährdet ist. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2268) auf eine Kleine Anfrage (19/1806) der FDP-Fraktion an. Die Regierung verweist dabei auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe vorsieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.348 vom 30.05.2018

DIW-Studie analysiert, wie sich die Klassengröße auf den Lernerfolg in Grundschulen auswirkt – Positiver Effekt einer reduzierten Klassengröße zeigt sich für große Klassen ab etwa 20 SchülerInnen – Dort führen kleinere Klassen zu besseren Leistungen in Deutsch und Mathematik – Auch der Anteil der Klassenwiederholungen sinkt in kleineren Klassen

Kleinere Klassen in Grundschulen führen zu besseren Leistungen der SchülerInnen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Außerdem senken sie die Wahrscheinlichkeit, dass SchülerInnen eine Klasse wiederholen müssen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Dafür haben die Autoren Maximilian Bach und Stephan Sievert aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin Ergebnisse in Deutsch- und Mathetests von mehr als 38.000 SchülerInnen ausgewertet, die im Rahmen landesweiter Orientierungsarbeiten im Saarland erhoben wurden.

„Bisher lagen für Deutschland keine Studien vor, die methodisch exakt zeigen können, dass ein besserer Lehrer-Schüler-Schlüssel tatsächlich bessere schulische Leistungen zur Folge hat“, erklärt DIW-Bildungsökonom Maximilian Bach. „Mit unseren Daten und dank einer weiterentwickelten Methodik können wir nun aber sehr deutlich zeigen, dass die Klassengröße für die schulischen Leistungen entscheidend ist und Kinder in kleineren Klassen mehr lernen.“ Die Methodik erlaubt es unter anderem, mögliche Verzerrungen des Klassengrößeneffekts auszuklammern, beispielsweise, dass leistungsschwächere SchülerInnen von vornherein kleineren Klassen zugeordnet werden.

Effekt fast ausschließlich in großen Klassen ab etwa 20 SchülerInnen

Vor allem in großen Klassen, in denen mindestens 20 SchülerInnen unterrichtet werden, zeigt sich ein Effekt, wenn die Schülerzahl reduziert wird. Jedes Kind weniger führt in solchen Klassen in der dritten Jahrgangsstufe im Fach Deutsch zu Leistungszuwächsen, die – bezogen auf ein Schuljahr – denen von zweieinhalb Unterrichtswochen entsprechen. Das bedeutet: Derselbe Unterrichtsstoff kann ohne Leistungseinbußen in mehr als zwei Wochen weniger vermittelt werden. Die Auswirkungen einer durchaus realistischen Reduzierung einer großen Klasse um fünf SchülerInnen entsprächen den Leistungszuwächsen von knapp drei Monaten. Im Fach Mathematik sind in kleineren Klassen vor allem bei Mädchen bessere Testresultate zu erwarten, Jungen profitieren hingegen eher wenig.

Auch die Wahrscheinlichkeit, eine Jahrgangsstufe wiederholen zu müssen, sinkt in kleineren Klassen: In der ersten Klasse führt jedes Kind weniger im Klassenverbund zu einem um 0,1 Prozentpunkte niedrigeren Anteil an SitzenbleiberInnen, wie Studienautor Stephan Sievert erklärt. „Das klingt im ersten Moment nicht nach einem großen Effekt – da aber der Anteil der Klassenwiederholungen im ersten Schuljahr insgesamt bei nur 2,3 Prozent liegt, führt jedes Kind weniger zu einer Reduzierung der Wiederholerquote um knapp fünf Prozent.“

Kleinere Klassen könnten sich gesamtwirtschaftlich lohnen

Die DIW-Studie zeigt, dass es sich lohnen könnte, große Klassen zu verkleinern, um das Leistungsniveau von GrundschülerInnen anzuheben. Zwar würden dadurch die Personalkosten für LehrerInnen steigen, jedoch führen bessere Leistungen in der Schule beispielsweise häufig zu höheren Einkommen im Berufsleben. Auf diese Weise könnten sich die staatlichen Mehrausgaben im Schulbereich über höhere Einkommensteuereinnahmen als rentabel erweisen. „Eine Reduzierung der Klassengröße in kleineren Klassen, die weniger als 20 Schülerinnen und Schüler haben, ist auf Grundlage unserer Berechnungen dagegen nicht zu empfehlen. Das würde Geld kosten, ohne die gewünschten Lernerfolge zu bringen“, erläutert DIW-Forscher Maximilian Bach.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 30.05.2018

Selbst Fachkräfte in Kranken- und Altenpflege verdienen deutlich unterdurchschnittlich – Aufwertung sozialer Berufe gegen Pflegenotstand

Fachkräfte für soziale Dienstleistungen, insbesondere in der Alten- und Krankenpflege, werden dringend gesucht. Die Bundesagentur für Arbeit signalisiert für alle 16 Bundesländer beginnende oder bereits gravierende Fachkräfteengpässe. Trotzdem sind die Brutto-Stundenlöhne von examinierten Kräften in der Altenpflege mit im Mittel 14,24 Euro, in der Krankenpflege (16,23 Euro) und von Erzieherinnen und Erziehern (15,91 Euro) spürbar niedriger als der Mittelwert für alle Beschäftigten in Deutschland, der bei 16,97 Euro liegt. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.* Helferinnen und Helfer in der Kranken- und der Altenpflege verdienen mit 11,09 bzw. 11,49 Euro brutto pro Stunde noch deutlich weniger (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). Das niedrige Einkommen ist ein zentraler Faktor, der eine Beschäftigung in sozialen Dienstleistungsberufen unattraktiv macht. Weitere Hürden sind körperliche und seelische Überlastung, oft in Folge zu schlechter Personalausstattung, für den Lebensunterhalt zu kurze, ungünstige Arbeitszeiten, oft am Abend oder am Wochenende, und ein unübersichtliches Ausbildungssystem in diesen Berufen, das berufliche Mobilität und Entwicklung im Lebensverlauf erschwert.

„Soziale Dienstleistungen sind Teil der gesellschaftlichen Infrastruktur“, schreiben die Böckler-Expertinnen Christina Schildmann und Dr. Dorothea Voss in ihrer Untersuchung. „Wo sie nicht zur Verfügung stehen, wird das Leben im Alltag oft zur Zerreißprobe“. Deshalb könne es sich eine moderne, individualisierte, zudem alternde Gesellschaft wie die deutsche nicht länger leisten, bei der Versorgung mit Pflege- oder Erziehungsleistungen implizit immer noch auf ein „familienbasiertes“ System zu setzen, bei dem ein großer Teil der Arbeit von Angehörigen oder Freunden scheinbar kostenlos übernommen werde. Da Deutschland wegen des demografischen Wandels auf eine steigende Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen angewiesen ist, sei diese „Fiktion, extrem wichtige Dienstleistungen umsonst zu bekommen“ ohnehin nicht mehr aufrecht zu erhalten, betonen die Wissenschaftlerinnen. Eine umfassende „Aufwertung sozialer Dienstleistungen“, die Sozialberufe attraktiver macht, sei deshalb auch volkswirtschaftlich absolut sinnvoll, zumal durch höhere Löhne und größeres Arbeitszeitvolumen der Beschäftigten Staat und Sozialversicherungen zusätzliche Einnahmen erzielten.

In ihrer Untersuchung zeigen Schildmann und Voss über umfangreiche Daten auf, wie man den oft problematischen Ist-Zustand im Sozialbereich verbessern könnte – und wo derzeit Stolpersteine liegen.

*Christina Schildmann, Dorothea Voss: Aufwertung von sozialen Dienstleistungen. Warum sie notwendig ist und welche Stolpersteine noch auf dem Weg liegen. Forschungsförderung Report Nr. 4, Juni 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_004_2018.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

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Stellungnahme der AWO zur Einrichtung sogenannter AnkER-Zentren.

Wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 07.02.2018 vereinbart, plant die Bundesregierung die Einrichtung von sogenannten AnkER- (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungs-) Zentren. Dazu erklärt Brigitte Döcker vom Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Die Arbeiterwohlfahrt lehnt die geplanten AnkER-Zentren entschieden ab. Diese bedeuten – nach allem, was bis zu diesem Zeitpunkt darüber und über die Probleme in den bayerischen Vorbild-Lagern bekannt ist – eine systematische Strategie zur Desintegration von Geflüchteten. Dies erscheint nicht nur flüchtlings-, sondern auch zuwanderungs- und arbeitsmarktpolitisch als weitgehend fehlgeleiteter Ansatz im Umgang mit den geflüchteten, schutzsuchenden Menschen. Zudem sind die geplanten AnkER-Zentren aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt nicht in Einklang zu bringen mit dem Bekenntnis zu den völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland.“

Das Bundesinnenministerium will bald einen Plan für die Umsetzung vorlegen, so dass im September die ersten fünf bis sechs AnkER-Zentren als Pilotprojekte eröffnen können. In den neuen AnkER-Zentren sollen zunächst alle Schutzsuchenden bis zu 18 Monate untergebracht werden. Nach einer umfassenden Identitätsfeststellung und der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten wird dort dann bei den volljährigen Geflüchteten das Asylverfahren durchlaufen.

„Geflüchtete, die in Deutschland ankommen, brauchen Schutz und eine menschenwürdige Unterbringung. Dazu gehört der Zugang zu Sprachkursen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie der Zugang zu einer umfassenden gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung und die Möglichkeit, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Die Unterbringung in AnkER-Zentren verhindert all dieses und birgt zudem ein unnötiges Konfliktpotenzial unter den Bewohner*innen und mit der Nachbarschaft“, so Döcker weiter.

Die vollständige Stellungnahme (PDF) zum Download.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 07.06.2018

Über 30 pädagogische Fachkräfte der AWO Ganztagsbetreuung an Ganztagsschulen trafen sich vom 04. bis 06. Juni zu ihrer diesjährigen Jahrestagung, um über Faktoren gelingender Schulkindbetreuung zu diskutieren.

„Bis überall in Deutschland eine gelingende und chancengerechte Bildung für alle Schüler verwirklicht werden kann, ist es noch ein weiter Weg“ so die Einschätzung von Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. „Die Zusage der neuen Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einzuführen, ist ein richtiger Schritt in Richtung einer gesicherten qualifizierten Schulkindbetreuung. Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Rechtsansprüche U 3 und Kita zeigen, dass eine solche Entscheidung ein zentraler Gelingensfaktor für die qualitative Ausgestaltung wichtiger Sozialisationsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist.“

Schwerpunkte der Beratungen in Haus Humboldtstein in Remagen-Rolandseck waren zentrale Qualitätsaspekte einer gelingenden Schulkindbetreuung an Ganztagsschulen. Dabei wurde deutlich, wie anforderungsvoll diese pädagogische Arbeit in der Schule ist und wie schwierig oft die Rahmenbedingungen vor Ort sind, unter denen diese Arbeit am Kind geleistet werden muss.

Die Teilnehmenden der Jahrestagung arbeiteten an einem Profil einer qualifizierten Schulkindbetreuung. Zu dessen gelingender Umsetzung bedarf es pädagogisch qualifizierten Personals, geeigneter Räumlichkeiten, gut ausgestatteter Angebote, der Einbindung in ein professionelles Team an der Schule und einer Verlässlichkeit und Kontinuität in der finanziellen Förderung.

Wolfgang Stadler erklärt: „Die AWO begrüßt ausdrücklich, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII geregelt werden soll. Diese rechtliche Zuordnung ist ein folgerichtiger Schritt, um qualitätsvolle und damit an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientierte pädagogische Arbeit in Ganztagsschulen und weiterer Ganztagsbetreuungsangebote zu ermöglichen“.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 07.06.2018

Landhaus Fernblick ist Deutschlands erste Vorsorgeklinik für pflegende Angehörige

Das Landhaus Fernblick der AWO darf sich nun offiziell als erste stationäre Vorsorgeeinrichtung speziell für pflegende Angehörige in Begleitung des an Demenz erkrankten Partners bezeichnen. Die Entwicklungsschritte vom Erholungsangebot zur ersten Vorsorge-/ Kureinrichtung Deutschlands dieser Art wurde über mehrere Jahre durch die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe proaktiv begleitet. Die Einrichtung der AW Kur- und Erholungs GmbH, in Trägerschaft des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen, ist die erste Vorsorgeeinrichtung Deutschlands dieser Art. Sie befindet sich in Winterberg im Sauerland (NRW).

„Pflegende Angehörige können sich hier präventiv für ihren anstrengenden Alltag stärken. Wir haben Strategien und Therapien entwickelt, mit denen wir Menschen, die pflegen, vorsorglich behandeln, bevor es zu ernsthaften Belastungsstörungen kommt“, so Andreas Frank, Geschäftsführer der AW Kur und Erholung, ein Tochterunternehmen des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen mit Sitz in Dortmund.

Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines kassenfinanziertes Vorsorgeangebotes für pflegende Angehörige hat bereits die Medizinische Hochschule Hannover bestätigt. Sie hat von 2016 bis 2017 eine groß angelegte Studie im Landhaus Fernblick durchgeführt und pflegende Angehörige befragt.

„Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, benötigen dringend Entlastung und Entspannung. Während einer Kur lernen sie Methoden kennen, die ihnen das Leben deutlich erleichtern“, so Frank.

„Auch die Krankenkassen in Westfalen-Lippe begrüßen es sehr, dass es nun eine Vorsorgeeinrichtung gibt, die sich auf diese Zielgruppe spezialisiert hat“, so Oliver Knies von der AOK Nordwest.

Die Besonderheit der AWO-Vorsorgeklinik: Auch die pflegebedürftigen Angehörigen können mitkommen und werden im Landhaus Fernblick von erfahrenen Fachkräften betreut. „Das ist für die meisten besonders wichtig, weil sie oft Hemmungen haben, ihre Angehörigen etwa in einer Kurzzeitpflege unterzubringen, während sie eine Kur machen“, sagt Andreas Frank.

"Mit der freiwilligen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen leisten pflegende Angehörige einen wertvollen Beitrag zum solidarischen Zusammenleben. Doch viele Angehörige pflegen unter prekären Bedingungen und die sozialen Risiken sind immens. Die AWO fordert hier schon lange Entlastung. Mit der stationären Vorsorgeeinrichtung für pflegende Angehörige gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass das Landhaus Fernblick nur die erste von vielen solcher Einrichtungen ist“, so AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Die Vorsorgeklinik Landhaus Fernblick bildet therapeutische Maßnahmen in den Indikationsbereichen Muskel- oder Skeletterkrankungen, psychosomatische Beschwerden oder Diabetes Typ 2 ab .

Weitere Informationen unter www.aw-kur.de

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 31.05.2018

Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus. Dies führt zu einem stetigen Kaufkraftverlust bei den Pflegebedürftigen. Die Kosten für Pflege steigen vor allem durch die Lohnentwicklung. Die gesetzlich festgelegten und gedeckelten Leistungen passen sich aber nicht entsprechend an. Die Folge: Pflegebedürftige können bei gleichem Bedarf weniger Pflegeleistungen einkaufen. Sie müssen diese Kosten selbst tragen. Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen fordern deshalb, dass die Leistungen der Pflegekassen jährlich automatisch angepasst werden müssen.

Die Eigenanteile an der Pflege im ambulanten und stationären Bereich belaufen sich fürPflegebedürftige bereits auf beinahe 50 Prozent. Laut Barmer Pflegereport 2017 zahlen pflegebedürftige Menschen im stationären Sektor im Schnitt 587 Euro monatlich aus eigener Tasche für die Pflegekosten. Zusammen mit weiteren Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung und den sogenannten Investitionskosten ergibt sich eine monatliche Gesamtbelastung von 2.278 Euro. „Das Risiko der Pflegebedürftigkeit darf nicht privatisiert werden. Die Vorstellung, die wachsende Versorgungslücke privat schließen zu können, führt zur finanziellen Überforderung weiter Teile der Bevölkerung und letztlich zur ,,Mehrklassenpflege". Deswegen fordern wir, dass Pflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wieder bezahlbar wird", sagt Olaf Christen, Sprecher der Pflegebedürftigenverbände.

Dynamisierung auch an Lohnkosten orientieren

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen begrüßen, dass die Große Koalition das Problem angehen und die die Sachleistungen laut Koalitionsvertrag kontinuierlich an die Personalentwicklung anpassen will. Dabei sollten folgende Punkte Berücksichtigung finden:

* Die Dynamisierung muss jährlich erfolgen, um der Geschwindigkeit der Kostenentwicklungstandzuhalten.

* Sie muss sich neben der Preisentwicklung an der Lohnkostenentwicklung orientieren, dadiese die entscheidende Größe bei den Pflegekosten ist.

* Der bereits entstandene Kaufkraftverlust muss unmittelbar durch eine einmalige Anpassungausgeglichen werden.

Bisherige Instrumente kosten den Pflegebedürftigen viel Geld

Seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 bis zum Jahr 2008 kam es durch die Orientierung der Leistungen an den Einnahmen der Pflegeversicherung zu einem Wertverlust von ca. 20 Prozent, der bis heute nicht wett gemacht worden ist. Dies bedeutet für pflegebedürftige Menschen, dass sie bei gleicher Leistung ein Fünftel der Pflegekosten selbst tragen mussten und müssen. 2008 erfolgte zwar eine Änderung der Dynamisierungsregel, die sich nun im Drei-JahresRhythmus an der Inflationsrate orientiert. Doch auch diese Ausrichtung nach der allgemeinen Preisentwicklung greift zu kurz, da gut zwei Drittel der Kosten im Pflegesektor Personalkosten sind, die sich nicht im Warenkorb der Preisindexberechnung wiederfinden. Die Erhöhungen der Jahre 2008 bis 2014 lagen damit ebenfalls deutlich unter den Preissteigerungen für Pflegeleistungen.

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen

Die Interessensvertretung der Pflegebedürftigen nach § 118 SGB XI besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der sechs maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Dazu gehören: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die BAG SELBSTHILFE, die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Bundesarbeitsgemeinschaft der SeniorenOrganisationen (BAGSO) und der Sozialverband VdK Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 04.06.2018

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Folgen belasten meist ein Leben lang. "Wir verurteilen sexualisierte Gewalt. Wir wollen, dass Kindern und Jugendlichen umfassender Schutz zuteil wird, insbesondere dort, wo individuelle und strukturelle Handlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik bei der Vorstellung des Bundesrahmenhandbuchs "Diakonie-Siegel: Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt" am Mittwoch, 30. Mai in Berlin.

Um Schutzkonzepte in Einrichtungen einzuführen und umzusetzen, ist ein Prozess der Qualitätsentwicklung erforderlich. Der vorliegende Leitfaden soll diesen Prozess unterstützen. Ziel ist es, den Schutz vor sexualisierter Gewalt als festen Bestandteil des eigenen Wertekanons in Einrichtungen und Organisationen zu verankern und das fachliche Handeln danach auszurichten.

Das Bundesrahmenhandbuch versteht sich als ein Angebot zur kritischen Überprüfung, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität. Das Handbuch dient den Mitarbeitenden der Einrichtungen als Orientierung, zur Reflexion und Weiterentwicklung der Arbeit.

Die Erarbeitung des Bundesrahmenhandbuches "Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt" erfolgte in Zusammenarbeit des Diakonischen Instituts für Qualitätsentwicklung mit Expertinnen und Experten aus den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, den Diakonischen Werken und Fachverbänden, die sich mit dem Thema Schutzkonzepte befassen, und dem Projekt "Begleitung bei der Aufarbeitung und Implementierung von Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt" der Diakonie Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.05.2018

In gut einem Jahr ist die Wahl zum Europäischen Parlament (EP). Deutschland hat dort derzeit 96 Sitze, von denen lediglich 33,1 Prozent auf Frauen entfallen.

Der Frauenanteil bleibt damit sogar hinter dem durchschnittlichen Anteil von Frauen im EP in Höhe von 36,1 Prozent zurück. "Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert Geschlechtergerechtigkeit für die Wahlen zum Europäischen Parlament", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. "Dafür müssen die Wahllisten der Parteien alternierend mit Frauen und Männern besetzt sein."

Die Landesverbände aller Parteien beginnen schon jetzt, erste Kandidat*innen für die EP-Wahl zu nominieren. Die Listen der Grünen werden paritätisch ausgestaltet sein. Auch die SPD und Die Linke achten bei der Aufstellung ihrer Wahllisten auf Geschlechtergerechtigkeit. Diese Parteien haben sich entsprechende Selbstverpflichtungen auferlegt. Andere Parteien verweigern ihren Beitrag zur Geschlechterdemokratie.

Wenn die Parteien intern selbst keine geschlechtergerechten Zugangsvoraussetzungen regeln, ist der Bund verpflichtet, aktiv zu werden, um flächendeckend die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik zu gewährleisten. Das Europawahlgesetz äußert sich hierzu nicht, doch ergeben sich die entsprechenden staatlichen Handlungspflichten aus Artikel 4 und 7 der für alle Mitgliedstaaten verbindlichen UN-Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW). Auch die auf die Beseitigung von Diskriminierung und die Gewährleistung substantieller Gleichberechtigung zielenden Artikel 21 und 23 der Europäischen Charta der Grundrechte gebieten dies.

In CEDAW hat sich die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass Frauen hinsichtlich ihrer Wählbarkeit nicht diskriminiert werden – auch nicht durch verkrustete Strukturen in den Parteien. Die Quotierung von Wahllisten adressiert diese Strukturen. Sie ist nötig, um diskriminierende Praxen im Zugang zu Wahlämtern effektiv zu beseitigen. Der CEDAW-Ausschuss hat Deutschland wiederholt, zuletzt nochmals 2017, aufgefordert, die Anzahl von Frauen in Parlamenten auf allen Ebenen zu erhöhen.

Prof. Dr. Maria Wersig erklärt: "Selbstverpflichtungen einiger Parteien sind nicht genug. Der Staat ist in der Pflicht, die menschenrechtlich gebotene umfassende, gleichberechtigte, freie und demokratische Teilhabe von Frauen am politischen Leben zu garantieren. Sie ist die Basis für die vollständige Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen. Demokratie gelingt nur, wenn ihre Spielregeln nicht diskriminieren."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert erneut nachdrücklich für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlt dort bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten.

Heute kommt erstmals eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen, die bis Ende 2019 einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll. An der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Arbeitsgruppe sind das Bundesjustizministerium, das Bundesfamilienministerium, das Bundesinnenministerium und das Kanzleramt beteiligt, auf Seiten der Länder sind Vertreter von Justiz- und Familienministerien Teil der Kommission.

"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Breite Mehrheiten dafür gibt es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssen jetzt genutzt werden. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", so Krüger weiter.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vor kurzem vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.06.2018

Anlässlich des Internationalen Kindertages wenden sich Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYL gegen die Errichtung sogenannter AnKER-Einrichtungen. Studien von Verbänden und Organisationen und die Erfahrungen aus der Arbeits- und Beratungspraxis der Flüchtlingsräte zeichnen bundesweit ein klares Bild: Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährden das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzen elementare Rechte von Minderjährigen.

Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, ist zu begrüßen. Überzeugen kann der Ansatz allerdings nur, wenn dieser auch diskriminierungsfrei für alle Kinder gilt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.

Bereits jetzt ist der Alltag der Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Transitzentren, die als Vorbild der AnKER-Zentren dienen sollen, jedoch oft geprägt von beengten Wohnverha¨ltnissen, fehlender Privatspha¨re, dem Ausschluss von der Regelschule, unzureichender gesundheitlicher Versorgung sowie vom Nichtstun, vom Warten und dem Miterleben von Gewalt. Abschiebungen, die zum Teil mitten in der Nacht durchgeführt werden, sorgen für eine Situation der Schutzlosigkeit und Angst. Sachleistungsversorgung, fehlende Therapieangebote und mangelnde Hygiene in überlasteten Sanitärbereichen verschärfen vielerorts die Situation.

Innen- und Heimatminister Horst Seehofer plant die Isolation und Diskriminierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch das Sondersystem der AnKER-Zentren weiter voran zu treiben.

In den AnKER-Einrichtungen sollen die Aufnahme, die Alterseinschätzung von unbegleiteten Minderjährigen, Asylverfahren und die Abschiebung nach Ablehnung eines Asylantrages gebündelt werden. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge droht damit eine Unterbringung in Einrichtungen für und mit (fremden) Erwachsenen bis zu ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter. Dies widerspricht dem Minderjährigenschutz sowie dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe und ist mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren.

Darüber hinaus sollen unbegleitete Minderjährige, deren Minderjährigkeit nicht anerkannt wird, und begleitete Kinder und Jugendliche bis zu 18 Monaten oder länger in den AnKEREinrichtungen verbleiben müssen.

(Schutz)Standards, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, werden nicht berücksichtigt.

„Der Aufenthalt in der Erstaufnahme macht Kinder krank. Viele von ihnen haben ihre Kindheit in Lagern verbracht – in der Türkei, im Sudan, in Libyen, in Griechenland, im Libanon. Sie hoffen auf Schule, ein Zuhause und Sicherheit. Was sie dann aber in Deutschland erwartet, sind neue Lager mit Stacheldraht",

berichtet Jibran Khalil, Mitglied der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, der eigene Erfahrungen im Erstaufnahmelager in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) gemacht hat.

Die geplanten AnKER-Zentren, die die Kasernierung von Kindern und ihreDiskriminierung durch Sondergesetzgebung auf die Spitze treiben, sind das Zeichen einer absoluten Verrohung der Politik", so Khalil weiter.

Die Landesflüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL fordern die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Wohl in allen flüchtlingspolitischen Erwägungen diskriminierungsfrei zu gewährleisten und die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen zu forcieren.

Die Organisationen fordern daher alle Bundesländer auf, sich nicht am Pilot-Projekt der AnKER-Zentren zu beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung dieLandesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYLvom 31.05.2018

Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sieht ebenfalls Reformbedarf

Die 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich auf ihrer Frühjahrskonferenz für eine Modernisierung des Abstammungsrechts ausgesprochen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Unterstützung der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister für eine Modernisierung des Abstammungsrechts. Nun ist Justizministerin Barley am Zug. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Zudem darf kein Kind wegen seiner Familienform diskriminiert werden. Das schadet dem Kindeswohl. Die jetzige Situation geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Familien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- oder intergeschlechtlichen Elternteil aufwachsen.“

Hintergrund
Die als Grundlage von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hervorgehobenen Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrechts sind erste Schritte in die richtige Richtung. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig.

Es gibt aber noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können.

Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten rechtlichen Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ einfordert.

Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“
Gemeinsame Fachtagung mit dem Zukunftsforum Familie e.V. am Donnerstag, den 14.06.2018, Centre Monbijou, Berlin
LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“
Elternschaft im Wandel – Anforderungen an ein modernes Abstammungsrecht. Beschluss der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister Landesverfassung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.06.2018

Anerkennung des Unrechts, Konsequenz der Aufarbeitung und Garantie für ein „Nie wieder“

Anlässlich der Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz erklärt Henny Engels, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

In Artikel 3 unseres Grundgesetzes muss endlich stehen, dass auch niemand wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden darf. Das wäre eine Anerkennung des Unrechts, eine Konsequenz der Aufarbeitung und eine Garantie für ein „Nie wieder“. Wir brauchen einen verbrieften Antidiskriminierungsschutz, der nicht mit einfacher Mehrheit gekippt werden kann. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher die entsprechende Bundesratsinitiative und fordert die anderen Bundesländer dazu auf, diese Initiative zu unterstützen. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre – das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung zügig auf den Weg zu bringen.

Ein solches ausdrückliches Diskriminierungsverbot bringt unmissverständlich eine klare Ablehnung von Ideologien zum Ausdruck, die eine Ungleichwertigkeit von Menschen propagieren. Es wäre ein staatliches Bekenntnis, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gleichwertig zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das würde auch unser Vertrauen in den Rechtstaat und eine demokratische Gesellschaft stärken. In seiner jetzigen Fassung hatte es das Grundgesetz nicht vermocht, Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland vor Verfolgung und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu schützen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.06.2018

Als wichtigen Schritt, die Arbeitslosenversicherung wieder funktionsfähig zu machen und den heutigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen, begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Reformpläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Durch die angekündigte Verlängerung der Rahmenfrist sowie die Absenkung der Mindestversicherungszeit würden insbesondere Beschäftigte an den prekären Rändern des Arbeitsmarkts vor dem sofortigen Sturz in Hartz IV bewahrt. Neben der Stärkung der Arbeitslosenversicherung sei jedoch eine grundlegende Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende notwendig.

„Wer Hartz IV politisch hinter sich lassen will, muss in einem ersten Schritt an dem der Grundsicherung vorgelagerten System, dem Arbeitslosengeld, ansetzen. Mit den Hartz-Reformen ist die Arbeitslosenversicherung als armutspolitisches Instrument zunehmend ausgehöhlt worden. Die Hürden zum Anspruch auf Arbeitslosengeld wurden erhöht, seine maximale Bezugsdauer verkürzt und die Arbeitslosenhilfe gleich ganz abgeschafft“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Im Ergebnis erhalte nicht einmal mehr jeder dritte registrierte Arbeitslose Arbeitslosengeld. „Wenn der Minister sich jetzt mit seinen Ideen durchsetzt, drückt er einen entscheidenden Hebel zur zukunftsfesten Restaurierung der maroden Arbeitslosenversicherung. Hunderttausend Arbeitslose könnten durch den Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem Fall in Hartz IV bewahrt werden“, so Schneider.

Angesichts der Zunahme nur kurzzeitiger, befristeter Beschäftigungsverhältnisse und sogenannter Mehrfacharbeitslosigkeit seien Reformen dringend erforderlich. „Ich freue mich, dass Hubertus Heil hier notwendige Kurskorrekturen einleitet. Die solidarische Unterstützung für die, die darauf angewiesen sind, ist Kern unseres Sozialstaates. Die Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung muss Priorität haben, bevor über großzügige Beitragssenkungen verhandelt wird“, fordert Schneider mit Blick auf die Kritik von Arbeitgeberseite an den Plänen des Arbeitsministers, die Beiträge der Arbeitslosenversicherung lediglich um 0,3 Prozent abzusenken.

In einem Elf-Punkte-Programm skizziert der Paritätische ein Konzept zur grundlegenden Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Er fordert darin neben der Stärkung der Arbeitslosenversicherung und einer Anhebung der Regelsätze in Hartz IV u.a. die Abschaffung der Sanktionen, den massiven Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.05.2018

Höheres Kindergeld, steigende Steuerfreibeträge – das wird viele Familien freuen. Unter ihnen auch einzelne Alleinerziehende, sofern das Einkommen so hoch ist, dass sie von den angekündigten Steuervorteilen profitieren. Für den Großteil der Alleinziehenden wird das allerdings nicht der Fall sein. Anlässlich der Ankündigung des Finanzministeriums, das Familienentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen, erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Das Familienentlastungsgesetz muss Hand in Hand mit den angekündigten Maßnahmen gegen Kinderarmut gehen. Sonst wird es für Alleinerziehende erneut heiße Luft statt Entlastung für ihre Familie geben. Das Kindergeld soll um 10 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhaltsvorschuss oder das Hartz IV-Geld. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an.

Die Reform des Kinderzuschlags gehört nach oben auf die Agenda. Es braucht kurzfristig eine Verbesserung des Kinderzuschlags für Alleinerziehende. Dieser kann nur dann Armut in Einelternfamilien senken, wenn das Anrechnen von Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr zum Wegfall des Kinderzuschlags führen. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss vergangenes Jahr hat dieses Problem sogar ausgeweitet und manche Alleinerziehende mit kleinen Einkommen schlechter gestellt. Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, müssen Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld und das Bildungs- und Teilhabepakt so aufeinander abgestimmt werden, dass unterm Strich der Ausbau des Unterhaltsvorschuss bei allen Alleinerziehenden im Portmonee ankommt.

Insgesamt brauchen wir einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung, damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 06.06.2018

Viele Eltern können ein Lied davon singen: Die Kita öffnet um 8:00, die Schicht beginnt um 6:00. Solche Betreuungslücken bedeuten für Alleinerziehende oft das Aus. Deshalb fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) die Politik auf, einen Anspruch auf ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der Familien einzuführen sowie durch das Arbeitsrecht die Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten zu stärken.

Im Rahmen der Fachtagung „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“ hat Antje Beierling vom VAMV-Landesverband NRW das Modellprojekt „Sonne, Mond und Sterne“ vorgestellt. Dank der ergänzenden Kinderbetreuung früh, spät und am Wochenende konnten Alleinerziehende ihre Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung sichern. Als besonders positiv hob die Projektleiterin hervor, dass sich auch Teilhabe und Perspektive der Kinder verbessert haben. Auch Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe als Mitglied des Beirats der begleitenden Evaluation stellte die Erfolgsgeschichte der Modellprojekte heraus, welche der VAMV ergänzend zu den Regeleinrichtungen in Essen, Berlin und Mainz angeboten hat: Die Zufriedenheit der Teilnehmenden mit der ökonomischen Situation sowie mit der Vereinbarkeit ist deutlich gestiegen. Meier-Gräwe regte Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen als einen gangbaren Weg an, um ergänzende Kinderbetreuung in die Fläche zu bringen.

Die Fachtagung hat gezeigt: Familienfreundliche Arbeitszeiten und Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen sind zwei Seiten einer Medaille. „Wir müssen das Ganze von oben in Bewegung bringen und rechtliche Ansprüche verankern. Denn Familien sollen nicht gezwungen sein, sich einseitig den Zeitanforderungen des Arbeitsmarkts anzupassen, sondern auch die Arbeitswelt muss familienfreundlicher werden“, forderte Elisabeth Küppers, VAMV-Bundesvorstand, beim abschließenden Podiumsgespräch.

Die Handlungsempfehlungen des VAMV „Betreuungslücken schließen: Bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Regeleinrichtungen und ergänzende Kinderbetreuung auf den Weg bringen – Arbeitszeitsouveränität stärken!“ können Sie hier lesen. Die Evaluation zu den Modellprojekten Ergänzende Kinderbetreuung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 30.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

DGBTermin: 18. Juni 2018

Veranstalter: DGB-Bildungswerk NRW in Kooperation mit dem DGB NRW

Ort: Düsseldorf

Seminarkostenpauschale: 225 Euro (USt-frei), zzgl. ca. 30 Euro Verpflegung (zzgl. USt)

Die Konferenz zeigt die Vielfalt der Anforderungen an Gleichstellung in der Arbeitswelt auf, fokussiert dabei auf Chancen und Herausforderungen aktueller Entwicklungen und stärkt die Handlungskompetenz der gesetzlichen Interessenvertretung zur Förderung von Gleichstellung in Betrieb und Dienststelle. Möglichkeiten zum kollegialen Erfahrungsaustausch, Vernetzungsangebote sowie die Ausstellung "Lust auf Gleichstellung" runden die Konferenz für erfahrene und neue gewählte Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte ab.

Ziel

  • Qualifizierung
  • Möglichkeiten zum kollegialen Erfahrungsaustausch
  • Vernetzungsangebote

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2018

Veranstalter: KOFRA e.V., Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation

Ort: München

Das „Wechselmodell“, die Betreuung des Kindes nach der Trennung der Eltern je zur Hälfte bei Mutter und Vater in der jeweiligen Wohnung, wird immer häufiger von Vätern gegen den Willen der Mütter gerichtlich verlangt. Dies geschieht gerade in Fällen, in denen die Beziehung der Eltern hochkonflikthaft ist und der Vater einen Anspruch auf das Kind erhebt. In diesen Fällen steht nicht das Wohl des Kin des im Mittelpunktsondern, sondern Anspruchsdenken sowie gegen den Willen der Mutter zu handeln und ihr damit zu schaden und letztlich geht es auch um Geld: der Mutter kein Betreuungsgeld mehr zu zahlen. Auch bei kleinen Kindern wurde das Wechselmodell bereits gerichtlich durchgesetzt. Es wird von den BefürworterInnen die Auffassung vertreten, es sei gut für das Kind, die Lebenswelt beider Eltern zu kennen und engen Kontakt zu beiden zu haben, auch gegen den Willen der Mutter und des Kindes. Dieser Auffassung wird besonders in ausländischer Forschung vehement widersprochen, insbesondere, wenn es um kleine Kinder geht. Französische KinderpsychiaterInnen z.B. kämpfen energisch dagegen, das Modell als Regelfall einzuführen unter Hinweis auf nachweislich große Probleme, die für Kinder häufig entstehen.

Auf dieser Fachtagung werden die einschlägigen Forschungsergebnisse und die Situation in mehreren Ländern referiert. Es werden die Möglichkeiten diskutiert, wie das Erleben der Kinder in den Mittelpunkt der Beachtung auch in Deutschland gestellt werden kann, um die für sie beste Betreuung in einer für sie ohnehin oft belastenden Situation zu fördern, einer deutlichen Mütterfeindlichkeit und dem bereits geforderten 50/50- Wechselmodell als Regelfall entgegenzutreten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Interessenvertretung der Zukunft
Perspektiven für eine Erneuerung der Arbeitsbeziehungen

Sozio-ökonomische Unsicherheit und Abstiegsängste dominieren seit einigen Jahren die politische Auseinandersetzung. Trotz guter Beschäftigungsentwicklung gibt es einen großen Diskussions- und Handlungsbedarf zu Themen wie soziale Gerechtigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Pflegenotstand, bezahlbares Wohnen und Durchsetzung von Mindestlöhnen. Frühere Gewissheiten z.B. über den Wert beruflicher Bildung sind in dem Maße abhanden gekommen, wie sich der Niedriglohnsektor auch in qualifizierten Berufen ausgebreitet hat. Viele Menschen erleben das Arbeitsleben als unsicherer, belastender und unübersichtlicher als früher. Die sich abzeichnende Veränderung von Produktions- und Geschäftsmodellen im Zuge der Digitalisierung wird diesen Trend verstärken. Angesichts dieser Entwicklungen sollen beim diesjährigen WSI-Herbstforum die grundsätzliche Frage gestellt werden: Welche Rolle können Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen in Zeiten verstärkter Unsicherheit spielen?

In den Wohlfahrtsstaaten der Nachkriegszeit waren stark organisierte kollektive Akteure das Rückgrat der Arbeitsbeziehungen, sie prägten die Regulierung von Arbeit und Arbeitsmarkt sowie die sozialen Sicherungssysteme. Seit Mitte der 1990er Jahre ist nicht zuletzt in Deutschland eine Erosion der Institutionen der Arbeitsbeziehungen zu beobachten. Die Tarifbindung sinkt, betriebliche Interessenvertretungen verlieren an Boden und Gewerkschaften wie Arbeitgeberverbände erleben einen Mitgliederrückgang.

Lassen sich die kollektiven Arbeitsbeziehungen in einer digitalen und entgrenzten Welt stabilisieren und revitalisieren? Welche Strategien lassen sich im Umgang mit neuen Beschäftigungs- und Unternehmensformen entwickeln? Wie hat sich das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Parteien verändert, und welche Rolle spielen Gewerkschaften in der Sozialpolitik? Welche Rechtsdurchsetzungsmechanismen brauchen wir dort, wo sich Gewerkschaften und Betriebsräte als nachhaltig schwach erweisen? Und wie kann kollektive Regulierung mit einem Mehr an Beteiligung und Gestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten verbunden werden?

Diese Fragensollen auf dem Herbstforum 2018 mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben diskutiert werden.

Informationen zu Programm und Anmeldung folgen.

AKTUELLES

Im Jahr 2015 hat der Deutsche Verein Empfehlungen zur vertraulichen Geburt verabschiedet, die auf dem in 2014 in Kraft getretenen „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ basieren. Aufbauend auf der in 2017 veröffentlichten Gesetzesevaluation Ihres Hauses („Evaluation zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden“) und den Entwicklungen in der Praxis hat der Deutsche Verein diese Empfehlungen nun aktualisiert.

Die aktualisierten Empfehlungen des Deutschen Vereins zur vertraulichen Geburt finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 9 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey besucht den 12. Deutschen Seniorentag und ehrt Deutschlands coolste Seniorensportgruppe

Unter dem Motto „Brücken bauen“ hat heute (Montag) in Dortmund der 12. Deutsche Seniorentag begonnen. Zu dem dreitägigen Kongress werden rund 15.000 Besucher erwartet. Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey stellt vor allem das große freiwillige Engagement von Seniorinnen und Senioren in den Vordergrund:

„Viele Seniorinnen und Senioren bauen Brücken: denn sie engagieren sich oft ehrenamtlich in ihrem Heimatort. Vor allem in kleinen Städten und in ländlichen Gegenden sind es oft Ältere, die die Vereine tragen und in der Kommunalpolitik aktiv sind. Außerdem kümmern sie sich um ihre Enkelkinder und pflegen oft auch den Partner oder die Partnerin. Der Deutsche Seniorentag macht sichtbar, was ältere Menschen in unserer Gesellschaft leisten – und dass es ohne sie nicht geht“, so Ministerin Giffey.

Der 12. Deutsche Seniorentag zeigt mit seinen vielen Angeboten und seinem Motto „Brücken bauen“, wie wichtig ein solidarisches Miteinander von Jung und Alt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. In mehr als 200 Veranstaltungen informieren und diskutieren Expertinnen und Experten außerdem über aktuelle seniorenpolitische Themen, eines davon ist die Pflege. Hier machte Bundesseniorenministerin Giffey noch einmal deutlich, wie wichtig die Aufwertung der sozialen Berufe ist:

„Ein Fünftel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland arbeitet in den sozialen Berufen. Diese Frauen und Männer sind unverzichtbar – in der frühkindlichen Bildung genauso wie in der Pflege. Zwar können Hilfsmittel wie ein Rollator oder ein altersgerechter Umbau der Wohnung das Leben sehr erleichtern, aber letztendlich braucht man Menschen, die sich kümmern. Unser Fokus deshalb: Mehr Frauen und Männer für den Pflegeberuf zu gewinnen. Ein erster Schritt ist mit dem Pflegeberufegesetz gemacht. In Zukunft muss kein Schulgeld gezahlt werden, stattdessen erhalten die Azubis eine Ausbildungs-vergütung. Denn niemand soll sich mehr die Frage stellen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachkraft zu werden. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen, indem wir für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung sorgen“, so Franziska Giffey weiter.

Zum Auftakt des Seniorentages hatte die Ministerin die Preise für „Deutschlands coolste Seniorensportgruppe“ verliehen – ein Wettbewerb, den der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) initiiert hat. Insgesamt fünf Gruppen konnten sich gegen die 319 weiteren Bewerber durchsetzen. Der erste Platz ging an die Gruppe SILBERFIT des Tai Chi Zentrums in Bühlertal, die für ihre gemeinsamen Aktivitäten mit einem lokalen Seniorenzentrum ausgezeichnet wurde und sich über ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro freuen darf. Den zweiten Platz belegte die Gruppe „Raus aus dem Haus“, die in Hamburg-Langenhorn den Kiez auf sehr kreative Weise für Sport und Bewegung nutzt. Der dritte Platz ging an die Inliner- und Tischtennisgruppe des Fördervereins für Bewegungswissenschaften der Universität Hamburg. Auf den Plätzen vier und fünf folgten die inklusive Tanzgruppe des Magdeburger Turnvereins sowie der Boxclub 20/50 aus Dortmund.

Franziska Giffey unterstrich bei der Preisverleihung: „Ich bin begeistert, dass so viele Seniorensportgruppen an diesem Wettbewerb teilgenommen haben. Vom Inliner bis zum Boxer – alles ist mit dabei. Nie waren so viele Ältere so fit, so gesund und so aktiv wie heute. Und all diese Frauen und Männer sind tolle Vorbilder für andere. Indem wir dieses Engagement unterstützen, unterstützen wir das ‚aktive Altern‘.“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.05.2018

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird entfristet und damit auch nach 2019 weitergeführt. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte heute (Freitag) am Rande eines Besuchs im sächsischen Pirna:

„Menschen in ganz Deutschland engagieren sich jeden Tag gegen Extremismus und für eine vielfältige Demokratie. Gerade in Zeiten, in denen Populismus und Hetze um sich greifen, müssen wir diesen Menschen vor Ort den Rücken stärken. Wir kümmern uns um die Kümmerer! Das Programm „Demokratie leben!“ hat sich bewährt und die Arbeit ist eine Daueraufgabe. Es macht keinen Sinn, alle fünf Jahre völlig neu zu starten. Das Engagement braucht Planungssicherheit. Darum habe ich entschieden, das Programm zu entfristen.“

In Pirna trifft Bundesfamilienministerin Giffey heute Vertreter der Aktion Zivilcourage und Vertreter der Politik vor Ort. Darunter den Landrat im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Michael Geisler und den Oberbürgermeister der Stadt Pirna, Klaus-Peter Hanke.

Mit der Entscheidung ist gesichert, dass das Programm auch über 2019 hinaus fortgeführt wird. Die Aktivitäten des Bundes werden sich künftig noch stärker konkret an den Problemen vor Ort orientieren. Dazu soll das Programm noch besser mit den Aktivitäten der Länder, der Kommunen und der Zivilgesellschaft verzahnt werden.

Zivilgesellschaftliches Engagement für unsere Demokratie und gegen jede Form des Extremismus ist eine Grundvoraussetzung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Zentrale Orte dieser gelebten Demokratie sind die bundesweit rund 600 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ direkt geförderten Projekte. Durch das Programm werden derzeit in ganz Deutschland insgesamt 265 Städte, Gemeinden und Landkreise darin unterstützt, Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln. Dies geschieht im Rahmen von lokalen „Partnerschaften für Demokratie". Mehr als 3.600 Einzelmaßnahmen konnten 2017 durch die Partnerschaften vor Ort umgesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen in jedem Bundesland Landes-Demokratiezentren die Weiterentwicklung vonKonzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt und sorgen für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten. Ebenso werden wichtige nichtstaatliche Organisationen durch das Bundesprogramm bei ihrer Professionalisierung unterstützt. Hinzu kommt die überregionale Förderung von aktuell über 260 Modellprojekten in unterschiedlichen Themenbereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention.

2017 war das Bundesprogramm mit einem finanziellen Volumen von 104,5 Millionen Euro ausgestattet. Für den Haushalt 2018 wurde seitens des BMFSFJ eine Summe von 115,5 Millionen Euro angemeldet.

Im Rahmen von „Demokratie leben!“ hat das BMFSFJ in dieser Woche ein neues Interessenbekundungsverfahren für Städte und Kommunen gestartet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!": www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des Bundesfamilienministeriums im Bundestag vor

Die Bundesregierung bringt den Haushaltsentwurf 2018 in die parlamentarischen Beratungen ein. 10,2 Milliarden Euro stehen dem BMFSFJ danach in 2018 zur Verfügung – das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 681 Millionen Euro. Mittel, die gut investiert werden. Unter anderem in eine gute Kinderbetreuung, eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende, für ältere Menschen und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte bei der Vorstellung des Haushaltsplans im Deutschen Bundestag:

"Wir investieren in gute, faire Chancen für alle Kinder. Damit alle Talente gefördert werden und Träume fliegen lernen. Damit es jedes Kind packt. Wir investieren in gute Kinderbetreuung und damit in die Fachkräfte, die für einen wichtigen sozialen Beruf mehr Anerkennung verdient haben. Wir kümmern uns um die Kümmerer. Und wir investieren in starke Familien, in starke Frauen und Mütter, Männer und Väter, die alles können: Familie und Beruf zusammen. All das sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes."

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag

Die Zahlen zeigen: Elterngeld und ElterngeldPlus kommen bei den Familien gut an. Immer mehr Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. 6,67 Milliarden Euro stehen deshalb laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr.

Auch die Hilfen für Alleinerziehende werden weiter ausgebaut. Gerade jene, die keine Unterstützung des anderen Elternteils bekommen, brauchen die Hilfe des Staates. Deshalb werden 2018 gut 866 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt. Künftig erhalten Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss, und das ohne eine maximale Bezugsdauer. Der Unterhaltsvorschuss ist eine der wichtigsten Leistungen, die Alleinerziehende dabei unterstützt, ihren Kindern ein gutes Leben zu bieten.

Eine weitere Erhöhung der Investitionen wird es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Dafür werden jetzt die Vorbereitungen getroffen. Im Jahr 2018 sind bereits 390 Millionen Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Damit bekommen Familien mit kleinen Einkommen mehr Geld. Der Kinderzuschlag wird erhöht, für Alleinerziehende weiter geöffnet und verbessert. Wir wollen mehr Kinder erreichen und den Kinderzuschlag vereinfachen. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

Gute Kinderbetreuung

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 263 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür allein in dieser Legislaturperiode zusätzliche 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey spricht auf dem 81. Deutschen Fürsorgetag in Stuttgart

In Stuttgart ist heute (Dienstag) im Beisein von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der 81. Deutsche Fürsorgetag eröffnet worden: „Zusammenhalt stärken – Vielfalt gestalten“ lautet das Motto des dreitägigen Kongresses für die Zukunft der sozialen Arbeit in Deutschland. Die Bundesfamilienministerin ist Schirmherrin dieser Fachtagung, die alle drei Jahre stattfindet.

In einer Grundsatzrede zur Eröffnung des Fürsorgetages betonte Franziska Giffey: „Fürsorge heißt für mich: Befähigen, nicht versorgen! Wir haben einen leistungsfähigen Sozialstaat, und es ist unsere Aufgabe, soziale Unterschiede auszugleichen und den Menschen, die es aus eigener Kraft nicht packen, verlässlich Sicherheit zu geben. Wenn es ums Befähigen geht, dann müssen viele zusammenarbeiten, natürlich auch die freien Träger und die Zivilgesellschaft. Mit Ihnen will ich dabei an einem Strang ziehen. Wir kümmern uns um die Kümmerer“, so die Ministerin.

Der Deutsche Fürsorgetag, der seit der Gründung des Deutschen Vereins vor 138 Jahren regelmäßig stattfindet, bringt diejenigen zusammen, die sich um ein solidarisches Miteinander in Deutschland kümmern. Er erkennt wie ein Seismograph frühzeitig aktuelle soziale Entwicklungen und Herausforderungen, und bietet denjenigen, die sich im Sozialbereich engagieren, den nötigen Raum für Debatten und Austausch. In diesem Jahr werden 1.500 Gäste aus ganz Deutschland erwartet.

Thema wird auch der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung und in der Pflege sein. Ministerin Giffey machte deutlich, was der Personalmangel für Kitas und Seniorenheime bedeutet: „Weniger Leute machen die Arbeit, für die eigentlich mehr Leute notwendig sind. Das bedeutet mehr Stress und weniger Zeit für das, was eigentlich am wichtigsten ist: die Menschen. Viele Fachkräfte steigen aus: wegen der Arbeitsbedingungen oder auch wegen der Bezahlung. Auch Nachwuchs zu finden, ist nicht leicht. Deshalb haben wir uns vorgenommen, das Schulgeld für die Sozial- und Gesundheitsberufe abzuschaffen. Denn niemand darf sich die Frage stellen, ob er oder sie es sich leisten kann, einen sozialen Beruf zu lernen.“

Nach ihrer Rede besuchte die Bundesministerin auf dem „Markt der Möglichkeiten“ einige der Stände und informierte sich unter anderem über die Förderung von sozialen Innovationen in den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege.

Weitere Informationen zum 81. Deutschen Fürsorgetag finden Sie hier: https://www.deutscher-fuersorgetag.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2018

Das Rückkehrrecht von Teilzeit zurück in Vollzeit ist lange überfällig. Im Koalitionsvertrag wurde schon vor Monaten eine Einigung mit der Union erzielt. Bundesarbeitsminister Heil hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Das Gesetz muss jetzt kommen.

„Viele Beschäftigte verringern ihre Arbeitszeit, um Familie, Pflege von Angehörigen und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Wer nicht Vollzeit arbeitet, verdient weniger und bezieht dann im Alter eine entsprechend geringere Rente. Vor allem Frauen sind betroffen und sitzen, wenn sie wieder mehr Stunden arbeiten wollen, in der ‘Teilzeitfalle‘. Sie haben das Versprechen der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD, dass diese Situation endlich überwunden wird. Unverständlich ist, dass Arbeitgeberverbände hier auf der Bremse stehen. Gerade in Zeiten von Arbeitskräftemangel sollte es auch im Interesse der Arbeitgeber sein, den Wünschen von Beschäftigten nach mehr Arbeitsstunden nachzukommen. Die Union sollte sich nicht zum Sprachrohr der Arbeitgeberverbände degradieren lassen und den Weg für das neue Gesetz zur Brückenteilzeit endlich frei machen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.05.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt, der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Erneut wurde im Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ausgehandelt, die hier Abhilfe schaffen würde: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden. Das ZFF setzt sich für eine zügige Umsetzung dieser Gesetzesinitiative ein und fordert die Koalitionspartner dazu auf sich im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien endlich zu einigen!

Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik, und Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Politischer Druck hat in Deutschland dazu geführt, die Ehe für alle durchzusetzen. Doch weder hier noch in der EU oder weltweit sind Rechte für LGBTTIQ* eine Selbstverständlichkeit – im Gegenteil. Überall arbeiten Populist*innen, Nationalist*innen und Neokonservative mit vereinten Kräften daran, die Errungenschaften unserer freien und demokratischen Gesellschaft zurückzudrehen. Auch die Bundesregierung plant derzeit, die Länder Marokko, Tunesien und Algerien zu sogenannten "sicheren Herkunftsländer" zu erklären.

Länder, in denen sexuelle Minderheiten diskriminiert und bedroht werden, sind aber nicht sicher. Wir werden nicht aufgeben, bis wir in einer gerechten, freien Welt leben, in der jeder Mensch so leben und lieben kann, wie sie oder er es will.

Hintergrund:

Seit 2005 findet am 17. Mai jährlich der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) statt. Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität von ihrer Liste der psychischen Krankheiten, auf welcher Transidentität allerdings bis heute zu finden ist. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Intersexuelle sowie queere Personen (LGBTTIQ*) setzen am 17. Mai auf der ganzen Welt Zeichen gegen Homo-, Bi-, Trans*- und Interfeindlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Anlässlich der heutigen Vorstellung aktueller Umfrageergebnisse zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch das Deutsche Kinderhilfswerk erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

In Sachen Kinderrechte muss in Deutschland dringend etwas passieren. Es ist erschreckend, dass weder unter Kindern und Jugendlichen noch unter Erwachsenen die Kinderrechte als eigenständige Rechte umfassend bekannt sind. Und das, obwohl die Bundesrepublik sich vor mehr als 25 Jahren mit der UN-Kinderrechtskonvention auf die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland verpflichtet hat.

Kinder können die ihnen zustehenden Rechte nur einfordern, wenn sie sie auch kennen. Wir fordern die Bundesregierung auf, für eine breit angelegte Aufklärung über die konkreten Kinderrechte und ihre Relevanz zu sorgen.

Es ist längst überfällig, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Hier müssen Union und SPD zeigen, ob sie es wirklich ernst meinen mit ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag. Die Kinderrechte müssen mit einer klaren Formulierung eindeutig genannt und gestärkt werden. Nur damit würden Kinder und Jugendliche endlich in allen sie betreffenden Angelegenheiten umfassend und angemessen beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Zum Streit zwischen den Koalitionspartnern SPD und Union über die befristete Teilzeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wieder einmal verfallen die Koalitionspartner in Streitigkeiten um die Regelungen für eine befristete Teilzeit. Wenn auch der zweite Anlauf für dieses Gesetz scheitert, dann wäre das ein Armutszeugnis für die Große Koalition. Nach all den Ankündigungen müssen endlich Taten folgen. Das Taktieren der Union darf auf keinen Fall dazu führen, dass das Gesetz entweder gar nicht kommt oder noch weiter verwässert wird. Die geplanten Regelungen sind jetzt schon viel zu bürokratisch und zu wenige werden davon profitieren. Die Bundesregierung muss endlich Wort halten und die berufstätigen Frauen stärken. Denn sie sind es vor allem, die von einer befristeten Teilzeit profitieren. Immer noch arbeiten viele Frauen unfreiwillig in Teilzeit. Damit muss Schluss sein und daher brauchen wir klare und einfache Lösungen für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit. Und zwar für alle.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

„Alle bisherigen Initiativen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit hatten das gleiche Ziel, das Arbeitszeitgesetz im Sinne der Arbeitgeber zu lockern. Die SPD scheint gar nicht zu merken, dass sie sich hier vor den Karren der Arbeitgeber spannen lässt. Die Arbeitgeber wollen Beschäftigte, die rund um die Uhr verfügbar sind. Diese Idee eines unbegrenzten Arbeitstages ist nicht neu, sondern entspringt dem Denken des frühindustriellen 19. Jahrhunderts. Die Digitalisierung wird von den Arbeitgebern lediglich als Scheinargument vorgeschoben, um fundamentale Rechte der Beschäftigten auszuhebeln. Das Arbeitszeitgesetz aufzuweichen ist weder sinnvoll noch notwendig. Schon heute gibt es genug Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten“, erklärt Jessica Tatti, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit 4.0, zur Ankündigung einer Initiative für flexiblere Arbeitszeiten durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Tatti weiter:

„Immer mehr Menschen werden durch überlange Arbeitszeiten und Dauerstress am Arbeitsplatz krank. Der Anstieg der Krankentage aufgrund arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen in den letzten 15 Jahren ist dramatisch. Eine Bundesregierung, die Arbeitszeiten über zehn Stunden hinaus ermöglicht, wird dieses Problem nicht bekämpfen, sondern verschärfen. Beschäftigte wollen nicht arbeiten ohne Ende, sondern mehr Zeitsouveränität und eine bessere Work-Life-Balance. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Ausweitung der zwingenden Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten auf Dauer und Lage der Arbeitszeiten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.05.2018

Kita-Beiträge belasten laut einer neuen Elternbefragung vor allem arme Haushalte überproportional. Dennoch wäre eine Mehrheit aller Eltern bereit, noch höhere Kosten für Kitas in Kauf zu nehmen, sofern die Qualität besser wird. Eine politisch gewünschte Beitragsfreiheit würde nach neusten Schätzungen pro Jahr 7,3 Mrd. Euro benötigen und den Qualitätsausbau ausbremsen.

Gütersloh 28.05.2018. Die finanzielle Belastung durch Kita-Beiträge ist ungerecht verteilt: Haushalte unterhalb der Armutsrisikogrenze müssen einen fast doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens für den Kita-Beitrag ihrer Kinder aufbringen wie wohlhabendere Eltern – trotz einer vielerorts gültigen Sozialstaffel. Denn Eltern, die über weniger als 60 Prozent eines durchschnittlichen Einkommens verfügen, zahlen monatlich durchschnittlich 118 Euro und damit zehn Prozent ihres Einkommens für den Kita-Besuch ihres Kindes; bei denjenigen Eltern oberhalb der Armutsrisikogrenze sind es hingegen nur rund fünf Prozent des Einkommens, im Durchschnitt 178 Euro. Zudem gibt es erhebliche regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern. Zu diesen Ergebnissen kommt der ElternZOOM, eine repräsentativ angelegte Befragung von Kita-Eltern, die von infratest dimap im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt wurde.

Darüber hinaus werden ärmere Haushalte durch Zusatzkosten – etwa für Ausflüge, Verpflegung oder Bastelmaterialen – mehr als doppelt so stark belastet wie wohlhabendere Haushalte: Sie zahlen dafür 3,3 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens, während wohlhabendere Familien lediglich 1,4 Prozent hierfür aufwenden müssen. Diese Zusatzgebühren werden unabhängig von der finanziellen Lage der Familie veranschlagt, monatlich rund 45 Euro.

Für eine generelle Beitragsfreiheit müsste der Staat den Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zufolge jährlich rund 5,7 Mrd. Euro aufbringen, für Zusatzgebühren weitere 1,6 Mrd. Euro. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, weist darauf hin, dass bereits für den Aufbau ausreichender und kindgerechter Kita-Plätze allein acht Mrd. Euro im Jahr aufgebracht werden müssten. "Bei der Kita-Finanzierung klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander." Beitragsfreiheit und Qualitätsausbau kosten insgesamt jährlich 15,3 Mrd. Euro – dem gegenüber hat der Bund bislang 3,5 Mrd. Euro für die aktuelle Legislaturperiode zugesagt. Allein im Jahr 2021 fehlen nach aktuellen Planungen 13,3 Mrd. Euro. "Dem politischen Versprechen der Beitragsfreiheit fehlt die finanzielle Substanz. Aktuell ist zu befürchten, dass die Qualität auf der Strecke bleibt."

Für Eltern steht Qualität vor Beitragsfreiheit

Trotz der Belastung durch Kita-Beiträge und Zusatzgebühren wäre – unabhängig vom Einkommen – die Mehrheit der Eltern bereit, für eine bessere Qualität noch höhere Kita-Beiträge zu bezahlen: 59 Prozent der Eltern oberhalb, aber auch 53 Prozent der Eltern unterhalb der Armutsrisikogrenze würden für mehr Personal und bessere Ausstattung auch höhere Beiträge akzeptieren. Dazu Dräger: "Gute Qualität in den Kitas ist Eltern wichtig. Dafür sind sie auch bereit, zu zahlen." Derzeit haben 17 Prozent der Eltern ein Haushaltseinkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Zwei Drittel von ihnen zahlen Kita-Beiträge, obwohl diese sozial gestaffelt sind. Dräger fordert daher: "Wir brauchen eine Befreiung einkommensschwacher Familien von Kita-Kosten." Laut Schätzungen auf Basis des ElternZOOMs würde dies rund 730 Mio. Euro jährlich kosten.

Wohnort bestimmt maßgeblich über finanzielle Belastung durch Kita-Besuch

Zusätzlich zur repräsentativ angelegten Umfrage hat die Bertelsmann Stiftung sechstausend Eltern aus der ganzen Republik über einen Onlinefragebogen zu ihrer Perspektive auf Kitas befragt. Im Ergebnis wurden große regionale Unterschiede bei der finanziellen Belastung der Eltern zwischen den Bundesländern sichtbar.

Ein Beispiel hierfür ist Berlin mit weitgehender Beitragsfreiheit: Die Gesamtkosten für Kita-Betreuung, also die Summe von Kita-Beiträgen und Zusatzgebühren, machen nur rund zwei Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens von Kita-Eltern aus. Gleichzeitig ist die Qualität der Krippengruppen, gemessen am Personalschlüssel, in Berlin deutlich schlechter als im Bundesdurchschnitt. In Baden-Württemberg sind die Personalschlüssel demgegenüber bundesweit die Besten, hier beteiligen sich Eltern mit rund sieben Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens an der Kita-Finanzierung. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Personalschlüssel bundesweit mit die ungünstigsten, gleichwohl müssen Eltern mehr als acht Prozent ihres Haushaltseinkommens für Kita-Beiträge und Zusatzgebühren zahlen.

Dräger kritisiert, dass der Wohnort maßgeblich über die finanzielle Belastung der Eltern entscheide. Fairer wäre es, die Kita-Beiträge bundesweit einheitlich zu bemessen – etwa prozentual am Äquivalenzeinkommen. Berücksichtigt würde dabei nur jener Teil des Einkommens, der oberhalb der Armutsrisikogrenze liegt. Armutsgefährdete Eltern sollten vollständig sowohl von den Kita-Beiträgen als auch den Zusatzgebühren befreit werden. Mit Blick auf die enormen Herausforderungen im Kita-Bereich rät Dräger davon ab, die Beitragsfreiheit für alle Eltern zu überstürzen: "Bundesweit fehlen Erzieherinnen und Erzieher, und die Betreuungsschlüssel stimmen in vielen Kitas nicht. Jetzt alle Eltern zu entlasten, würde den politischen Handlungsspielraum für den Qualitätsausbau unnötig verengen." Für ihn ist klar: "Erst die Qualität und dann die Beitragsfreiheit."

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 28.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

Die verfügbaren Einkommen der Personen in privaten Haushalten sind in Deutschland im Durchschnitt und für die meisten Einkommensklassen gestiegen – Die Einkommen bei den 20 Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen allerdings nicht – Steigender Anteil älterer Menschen und Zuwanderung entscheidend für diese Entwicklung – Zielgenauere Unterstützung von Zuwanderinnen und Zuwanderern ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft erforderlich

Die realen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte sind in Deutschland im Zeitraum von 1991 bis 2015 um 15 Prozent gestiegen. Die meisten Einkommensgruppen haben davon profitiert, die untersten aber nicht. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis der letzten verfügbaren Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Unterteilt man die Bevölkerung in zehn gleich große Gruppen nach Höhe des Einkommens (Dezile), so haben die acht oberen Dezile Einkommenszuwächse erfahren – zwischen fünf Prozent für das dritte und 30 Prozent für das oberste Dezil, also die einkommensstärksten zehn Prozent. Bei den zehn Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen, die monatlich im Durchschnitt real über rund 640 Euro verfügen, waren die Einkommen im Vergleich zum Jahr 1991 rückläufig; im zweiten Dezil haben sie stagniert. „Das heißt nicht zwangsläufig, dass die Menschen, die in den 1990er Jahren niedrige Einkommen erzielten, heute individuell schlechter gestellt sind, denn sie können sich mittlerweile in einer anderen Einkommensgruppe befinden,“ erklärt Studienautor Markus Grabka. „Aber es zeigt, dass bei weitem nicht alle von der positiven Einkommensentwicklung, die in den letzten Jahren im Wesentlichen dank der boomenden Wirtschaft und dem Rückgang der Arbeitslosigkeit stattgefunden hat, profitiert haben.“

Dafür gibt es mehrere Gründe, unter anderem die Ausweitung des Niedriglohnsektors und der wachsende Bevölkerungsanteil älterer Menschen, deren Alterseinkommen im Schnitt geringer als deren Erwerbseinkommen sind. Eine weitere Rolle spielt auch die Zuwanderung. „Die Zuwanderung hat seit dem Jahr 2007 zugenommen, das heißt, dass viele Menschen noch relativ neu im Land sind. Diese neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben aber in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft in der Regel niedrige Einkommen“, erläutert Jan Goebel, der andere Autor der Studie. „Das zeigt sich auch daran, dass der Anteil der Personen mit direktem Migrationshintergrund, die also selbst nach Deutschland zugewandert sind, an den niedrigen Einkommensgruppen zunimmt – mittlerweile liegt er in den zwei untersten Dezilen bei etwa einem Viertel.“

Die Daten des SOEP zeigen jedoch auch, dass sich die Einkommensposition der Migrantinnen und Migranten verbessert, je länger sie sich im Land aufhalten.

Im Vergleich zu früheren Migrationswellen sind die seit dem Jahr 2000 gekommenen neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger zudem qualifizierter beziehungsweise sie haben ein höheres Bildungsniveau, was ihren Arbeitsmarkterfolg und damit die Angleichung ihrer Einkommen beschleunigen dürfte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 24.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

DIW-Studie untersucht relative und absolute soziale Mobilität im Berufsstatus der Jahrgänge 1939 bis 1971 in Westdeutschland – Vor allem für untere Statusgruppe verringert sich die soziale Durchlässigkeit hinsichtlich des Berufsstatus – In allen untersuchten Geburtsjahrgängen stiegen absolut betrachtet mehr Personen auf als ab – Männer steigen öfter ab als früher, Frauen steigen öfter auf

Von starker sozialer Durchlässigkeit mit Blick auf den Berufsstatus ist Deutschland immer noch weit entfernt. Das ist das Fazit einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die die soziale Mobilität in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg auf Basis der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) untersucht hat. Dabei haben Autorin Sandra Bohmann und Autor Nicolas Legewie nicht nur die absolute soziale Mobilität unter die Lupe genommen, also inwieweit sich die tatsächliche soziale Stellung im Vergleich zu den Eltern verändert hat. Sie betrachteten auch die relative soziale Mobilität, also inwiefern Kinder im Vergleich zu anderen aus der gleichen Generation besser gestellt sind, als dies bei ihren Eltern der Fall war. So können die verhältnismäßigen Aufstiegswahrscheinlichkeiten in einer Gesellschaft untersucht werden.
„Es hat sich gezeigt, dass es zwar in allen Kohorten mehr Auf- als Abstiege gab, bei der relativen Durchlässigkeit dagegen aber nur geringe Veränderungen zu finden sind“, fasst Studienautor Legewie die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

50 Prozent der männlichen und gut 40 Prozent der weiblichen Beschäftigten würden ihre Arbeitszeit gerne um mindestens 2,5 Wochenstunden verkürzen. Überdurchschnittlich häufig wollen Beschäftigte mit höheren Bildungsabschlüssen und größerer beruflicher Autonomie weniger arbeiten. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Gerade in anspruchsvollen Jobs besteht ein hohes Risiko, in Wochenstundenzahlen hineinzurutschen, die man eigentlich nicht wollte“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Flexible Arbeitszeitmodelle wie eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung, Langzeit-Arbeitszeitkonten sowie ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit wären hier mögliche Lösungsansätze.

Mindestens 2,5 Stunden pro Woche länger arbeiten würden gerne 17 Prozent der weiblichen Beschäftigten. Oft stehen diesem Wunsch jedoch Haushaltsverpflichtungen sowie fehlende Kinderbetreuungsangebote entgegen. Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung auch im Haushalt, umfassende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie bessere steuerliche Anreize für eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Ehefrauen könnten hier Veränderungen bringen, heißt es in der Studie. Derzeit würden das Ehegattensplitting und die Minijob-Regelungen einer Ausweitung der Arbeitszeiten von Frauen tendenziell entgegenwirken. Der Anteil der männlichen Beschäftigten, die mindestens 2,5 Stunden mehr arbeiten wollen, liegt bei knapp zehn Prozent. Männer geben als Grund für Teilzeitarbeit am häufigsten an, dass eine Vollzeitstelle nicht zu finden sei, wohingegen Frauen in Teilzeit insbesondere familiäre Verpflichtungen nennen.

Jeweils rund 40 Prozent der männlichen und weiblichen Beschäftigten sind mit dem Umfang ihrer Arbeitszeit zufrieden. Im Durchschnitt würden Männer gerne rund 37 Wochenstunden arbeiten, Frauen rund 30.

Die Daten zu den Arbeitszeitwünschen und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden stammen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), einer jährlich durchgeführten Befragung von 30.000 Personen. Je nach Befragungsweise können die gemessenen Arbeitszeitdiskrepanzen variieren. Daher fallen sie beispielsweise im Mikrozensus geringer aus.

Die Studie von Enzo Weber und Franziska Zimmert ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1318.pdf.

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 22.05.2018

Die Anzahl der Integrierten Gesamtschulen hat sich seit dem Schuljahr 2006/2007 auf rund 2100 Schulen im Schuljahr 2016/2017 nahezu verdreifacht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Daten aus der Broschüre „Schulen auf einen Blick 2018“ weiter mitteilt, waren dagegen vor allem Hauptschulen von Schließungen betroffen: Von 2006/2007 bis 2016/2017 ging ihre Zahl um 45% auf 2600 zurück. Bei den Realschulen belief sich der Rückgang auf 30%, bei den Förderschulen auf 14 %. Insgesamt gab es im Schuljahr 2016/2017 in Deutschland 33500 allgemeinbildende Schulen. Dies waren 8% oder 2800 Schulen weniger als vor zehn Jahren.

Von den knapp 8,4Millionen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet wurden, gingen 34% auf eine Schule des Primarbereichs. Knapp die Hälfte (49 %) aller Schülerinnen und Schüler besuchte den Sekundarbereich I und 12% den Sekundarbereich II. Im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007 gingen die Schülerzahlen insgesamt um 11% zurück. Insbesondere aus demografischen Gründen war die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich (–10%) und in der Sekundarstufe I (–14%) niedriger als vor zehn Jahren. Immer mehr junge Menschen streben den Erwerb der Hochschulreife an: Im Schuljahr 2016/2017 besuchten 13% mehr Schülerinnen und Schüler einen allgemeinbildenden Bildungsgang im SekundarbereichII als noch zehn Jahre zuvor.

Diese und weitere aktuelle statistische Kennzahlen sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf werden in der Broschüre „Schulen auf einen Blick“ zusammengefasst dargestellt und anschaulich beschrieben.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 16.05.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gebührengerechtigkeit für Kindertagesstätten.

Berlin, den 28.05.2018. Die Belastung durch Kita-Gebühren ist sozial höchst ungerecht verteilt. Das zeigte jetzt eine von der Bertelsmann-Stiftung vorgelegte Studie auf Grundlage einer Elternbefragung.

„Gebührenfreiheit, zumindest aber Gebührengerechtigkeit, sind das Gebot der Stunde“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO. „Es gilt in jedem Fall zu verhindern, dass Kinder aufgrund von Gebühren der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder eines Kindertagespflegeangebotes nicht möglich ist. Dass ca. die Hälfte der Eltern der unteren Einkommensschichten dennoch bereit ist, für gute Kitas zu zahlen, zeigt, wie wichtig ihnen die Qualität der Angebote ist“, so Stadler weiter.

„Um die in Kindertagesstätten gestellten Erwartungen erfüllen zu können, brauchen diese mehr Personal, freigestellte Leitungen und gute fachliche Begleitung. Die hierfür im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel von 3,5 Mrd. Euro für die gesamte Legislatur reichen hier bei Weitem nicht aus. So verführerisch es auch erscheinen mag: Gebührenfreiheit und Qualität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eltern dürfen nicht vor die Wahl zwischen Urlaub oder Kita, Fahrrad oder Bildung gestellt werden. Alle Kinder haben ein Recht auf gute Bildung, Betreuung und Erziehung. Ausgaben in diesem Bereich sind nichts anderes als eine Investition in die Zukunft“ so Stadler abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.05.2018

Die AWO fordert gemeinsam mit über 20 Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter PRO ASYL, Deutsches Kinderhilfswerk, Der Paritätische Wohlfahrtsverband und terre des hommes, in einem Offenen Brief an die Städte und Gemeinden sowie das Innen- und das Familienministerium, die Rechte und das Wohl von Kindern in der Debatte um die geplanten Ankerzentren zu achten.

»Auf Grundlage der bisher bekannten Pläne steht für uns fest: Ankerzentren werden keine geeigneten Orte für Kinder und Jugendliche sein«, sagte terre des hommes-Kinderrechtsexperte Thomas Berthold.

45 Prozent der 2017 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge waren Kinder und Jugendliche. Ihre Rechte müssen in allen Verfahren berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Besuch von Schulen und Kindergärten und eine Umgebung, in der Kinder sicher und gesund aufwachsen können. »Es ist pädagogisch und rechtlich außer Frage, dass Kinder nicht nur besonderen Schutz benötigen, sondern ihnen elementare Rechte nicht vorenthalten werden dürfen. Das Kindeswohl muss Vorrang vor flüchtlingspolitischen Erwägungen haben«, so Nerea González Méndez de Vigo, juristische Referentin beim Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. »Die geplante Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Ankerzentren gemeinsam mit Erwachsenen widerspricht dem Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe«.

Ankerzentren stoppen! Der Offene Brief der Verbände

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.05.2018

20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II

Berlin, 18. Mai 2018. Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe – kurz Hartz IV – sorgt auch nach mehr als 12 Jahren noch für heftige Diskussionen. Nach aktuellen Berichten des Politmagazins Monitor ist es wohl gängige Praxis, den Hartz-IV-Regelsatz runter zu rechnen. Empfänger müssten demnach monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu:

„Bei den Ärmsten der Armen zu tricksen, um zu sparen, ist mehr als beschämend. Und es zeigt mal wieder ganz deutlich, dass das aktuelle System der Grundsicherung – kurz Hartz-IV –nicht funktioniert. Die AWO fordert eine einfachere, transparentere und betroffenenorientiertere Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Menschen müssen wieder in den Mittelpunkt der Leistung gerückt werden. Sie müssen zuverlässiger und transparenter nachvollziehen können, welche Ansprüche ihnen zustehen und welche Institution verantwortlich ist. Nur so kann es ihnen gelingen, ihre Hilfsbedürftigkeit dauerhaft zu überwinden und aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zurückzufinden.

Bis heute fehlt ein Konzept, eine klare Stoßrichtung für eine Grundsicherungsleistung im Sinne der Betroffenen. Das System muss deshalb grundlegend überarbeitet werden, denn seine Bilanz fällt nach mehr als 12 Jahren vernichtend aus. Hartz-IV wurde zum Inbegriff des gesellschaftlichen Abstiegs. Um dem entgegenzutreten, hat die AWO 20 Forderungen für eine Grundsicherung im Sinne der Betroffenen entwickelt.

Die vorliegenden 20 Forderungen der AWO für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II sollen dazu dienen, die soziale Situation und Rechtsstellung der Leistungsbeziehenden zu stärken und damit auch die Servicequalität der Jobcenter zu verbessern.“

Zusammenfassend beinhalten die 20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II nachfolgenden Ansprüche:

  1. Regelbedarfe müssen bedarfsgerecht bemessen werden.
  2. Mobilitätsbedarfe müssen angemessen berücksichtigt werden.
  3. Existenzsichernde Deckung der Unterkunftsbedarfe.
  4. Neuausrichtung der Bedarfe für Bildung Teilhabe.
  5. Gesonderte Bedarfe, wie weiße Ware.
  6. Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen.
  7. Überarbeitung der Sanktionsregelungen im SGB II, insbesondere Abschaffung der schärferen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige.
  8. Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarkts.
  9. Umfassender Leistungszugang für EU-Ausländer*innen/EU-Migrant*innen.
  10. Integration der Ansprüche für Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit humanitärem Aufenthaltsstatus in die Grundsicherung und Sozialhilfe.
  11. Integration aller voll erwerbsgeminderter Hilfebedürftigen in die Grundsicherung.
  12. Stärkere Berücksichtigung von Fragen der individuellen Beschäftigungsfähigkeit.
  13. Neuausrichtung der Bedarfsgemeinschaft.
  14. Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtern und die Bezugsdauer verlängern.
  15. Vorgelagertes System von BAföG, BAB und Ausbildungsgeld bedarfsdeckend und zeitgemäß ausgestalten.
  16. Einführung einer einkommensabhängigen und bedarfsgerechten Kindergrundsicherung.
  17. Anerkennung von Mehrbedarfen wegen Trennung.
  18. Leistungskatalog in der GKV umfassend wiederherstellen.
  19. Schnittstellenprobleme zwischen SGB II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beheben.
  20. Zwangsverrentung von SGB II-Leistungsbeziehenden ersatzlos streichen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 18.05.2018

Die Pläne des Pflegebeauftragten der Bundesregierung Andreas Westerfellhausen mit Hilfe von Prämienzahlungen mehr Fachkräfte in den Beruf zurückzuholen, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler wie folgt:

„Der Fachkräftemangel in der Pflege lässt sich nicht mit einmaligen Geldgeschenken bekämpfen. Prämien haben nur einen kurzfristigen Effekt. Zudem wären solche Prämien ein demotivierendes Signal für diejenigen, die den Beruf seit Jahren zuverlässig ausüben. Ihre Arbeit würde damit weniger wertgeschätzt. Die Lösung für dauerhaft mehr Fachkräfte liegt darin, endlich einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflegebranche einzuführen. Hierfür müssen von Seiten der Politik endlich die Voraussetzungen geschaffen werden. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Pflege würde die Arbeitsbedingungen verbessern und eine höhere Bezahlung der Pflegekräfte ermöglichen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 17.05.2018

Berlin, 17. Mai 2018. Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage der Arbeitgeberverbände von AWO, DRK und Paritätischem recht gegeben: Die Besetzung der 3. Pflegekommission war rechtswidrig. „Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege würde solche Klagen überflüssig machen“, sagt der Vorsitzende des AGV AWO, Rifat Fersahoglu-Weber.

Hintergrund für die Klage war die Ablehnung des Ministeriums, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände in die Kommission zu berufen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Verbänden in seinem Urteil nun recht gegeben: Das Ministerium hat die freigemeinnützigen Träger zu Unrecht nicht berücksichtigt, obwohl sie über die meisten Beschäftigten verfügen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber:

„Die Streitigkeiten bei der Besetzung der Kommission zeigen, dass wir dringend einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflege brauchen, der über einen reinen Mindestlohn hinausgeht. Das Ziel sind spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten in der Altenpflege, um eine höher Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen zu garantieren. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag wäre ein wichtiges Signal für die gesellschaftliche Bedeutung der Pflege.

Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dass flächendeckende Tarifverträge in der Altenpflege zur Anwendung kommen sollen. Die Politik ist nun aufgefordert, schnell die Weichen für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu stellen. Mit tariflich geregelten Arbeitsbedingungen würde langfristig kein Pflegemindestlohn mehr notwendig sein.“

Quelle: Pressemitteilung AGV Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. vom 17.05.2018

„In unserem Sozialstaat ist die Politik verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch im Alter für alle ein würdiges Leben möglich ist", erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Eröffnung des 12. Deutschen Seniorentages am 28. Mai 2018 in den Westfalenhallen Dortmund. In seiner Festrede sprach er den vielen Seniorinnen und Senioren, die sich für andere einsetzen, Dank und Anerkennung aus. Die Älteren bildeten „das Rückgrat der Ehrenamtlichen". Mit Blick auf die Herausforderungen in der Pflegepolitik forderte er, dass die pflegenden Berufe endlich die verdiente Wertschätzung erhalten. „Ich hoffe, dass das Wort ‚Pflegenotstand‘ nicht dauerhaft zum deutschen Sprachgebrauch gehören muss", so Steinmeier.

Im Anschluss an die Festrede des Bundespräsidenten richteten Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund ihre Grußworte an die Besucherinnen und Besucher. Alle Redner hoben das große gesellschaftliche Engagement älterer Menschen hervor. Bundesseniorenministerin Giffey versprach, sich um diese Kümmerer zu kümmern.

Zuvor hatte die Ministerin gemeinsam mit Franz Müntefering, dem Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), bereits die Messe des 12. Deutschen Seniorentages eröffnet. Mit über 200 Ausstellerinnen und Ausstellern auf 10.000 Quadratmetern Fläche ist sie ein fester Bestandteil des Deutschen Seniorentages.

Der Deutsche Seniorentag ist seit 1987 eine der wichtigsten Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren in Deutschland. Bis zum 30. Mai werden mehr als 15.000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Einzelpersonen, Seniorengruppen und Fachpublikum informieren sich in mehr als 200 Veranstaltungen zu den Themen Gesundheit und Pflege, Bildung und soziales Engagement. Der Deutsche Seniorentag wird BAGSO ausgerichtet.

Aktuelle Bilder zum 12. Deutschen Seniorentag finden Sie in Kürze hier: http://www.deutscher-seniorentag.de/presse/pressefotos.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 28.05.2018

Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) sucht ab sofort „Leuchtturmprojekte" aus den Bereichen Seniorenbildung und Digitalisierung. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen und Initiativen aus ganz Deutschland. Die Organisatoren schreiben Fördergelder in Höhe von 200.000 Euroaus.

Mit bis zu 5.000 Euro werden 40 „Leuchtturmprojekte", die Bildungs- undDigitalisierungsangebote für ältere Menschen in ihren Fokus stellen, ein Jahr lang bezuschusst. Die BAGSO ermutigt besonders jene Projekte eine Bewerbung einzureichen, die sich an schwer erreichbare Zielgruppen richten: zum Beispiel an ältere Migrantinnen und Migranten, Seniorinnen und Senioren mit wenig Bildungserfahrung, Ältere im ländlichen Raum und körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte ältere Menschen. Eine Expertenjury wählt bis zu 40 innovative Projekte mit einem niedrigschwelligen Angebot für die Förderung aus.

Die Bewerbungsunterlagen können online ausgefüllt werden unter: www.wissensdurstig.de

Die Ausschreibung endet am 30. Juni 2018.

Portal wissensdurstig.de stellt „Leuchtturmprojekte" vor

Die „Leuchtturmprojekte" werden auf der Onlineplattform wissensdurstig.de als gute Beispiele aus der Praxis vorgestellt. Ab Ende Mai bietet die Informationsplattform der Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" Informationen rund um Bildung und neue Medien im Alter. Auf dem Portal finden sich Projektbeispiele sowie Tipps und Materialien für Bildungsanbieter. Eine Datenbank für Veranstaltungen, Kurse und Treffen bringt Seniorinnen und Senioren mit Bildungsanbietern in ihrer Nähe zusammen. Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 09.05.2018

Bei der Jahrestagung der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 24. und 25. Mai in Goslar steht u.a. das Thema "Bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung" auf der Tagesordnung. "Eine gute Gelegenheit, nun endlich auch für diskriminierungsfreie Steuervordrucke der Finanzverwaltung zu sorgen", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.

Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung und die offizielle Anleitung zur Einkommensteuererklärung sind durchsetzt von Rollenstereotypen, die dringend beseitigt werden müssen. Unmittelbar diskriminierend enthalten sie das Bild des männlichen "Ernährers" und der weiblichen "Zuverdienenden". So ist im Vordrucke für die Einkommensteuererklärung bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren ausdrücklich der "Ehemann" als steuerpflichtige Person einzutragen, die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die "Ehefrau"« vorgesehen. Diese Reihung ist auch dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er und selbst dann, wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften. Die Einkommensteuer­erklärung wird immer unter dem Namen des Ehemannes geführt.

Bis 2010 galt das Konto des Ehemannes sogar als Regelfall für Erstattungen.

Die ehemalige Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, räumte schon vor mehr als zehn Jahren ein, dass sich die Vordrucke am tradierten Leitbild der Einverdienstehe orientieren – aus organisatorischen Gründen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften bzw. gleichgeschlechtliche Ehen scheinen diese organisatorischen Gründe lösbar.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften im Mai 2013 wurden die Steuervordrucke zur Einkommensteuererklärung überarbeitet. In der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2013 konnten sich Lebenspartner*innen bereits als Lebenspartner/in A oder B eintragen. Nach der Einführung der Ehe für alle ermöglicht der Mantelbogen für die 2018 abzugebende Einkommensteuerklärung gleichgeschlechtlichen Paaren, sich als "Person A"/"Person B" bzw. "Ehegatte A"/"Ehegatte B" einzutragen. An der – fett gedruckten – Zuordnung von "Ehemann" und "Ehefrau" hat sich jedoch nichts geändert.

Das überkommene Rollenklischee wird in der offiziellen Anleitung zur Einkommensteuererklärung fortgesetzt: Nach dem "Beispiel" in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2017 arbeitet Frau Muster halbtags, Herr Muster offenbar Vollzeit. Die Vordrucke, so ist zu lesen, füllt Herr Muster für beide Eheleute aus (obwohl Frau Muster selbst Buchhalterin ist). Dieses Bild spricht für sich und ist in staatlichen Vordrucken fehl am Platz.

Auch die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GMFK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig:

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum die für gleichgeschlechtliche Ehen geltenden Ordnungsprinzipien der Steuerverwaltung nicht auf verschiedengeschlechtliche Ehen übertragbar sind. Die Steuervordrucke sind umgehend diskriminierungsfrei zu gestalten. Überkommene Rollenklischees haben darin nichts zu suchen und auch im Hinblick auf eine Sprache, die alle anspricht – statt wie bisher nur das generische Maskulinum zu verwenden – ist noch viel Luft nach oben."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 25.05.2018

Ab sofort sind Bewerbungen für den neuen Mikroförderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes für die frühkindliche Demokratiebildung möglich. Mit diesem Förderfonds unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die Beschaffung von Praxismaterialien sowie die Inanspruchnahme von Teamfortbildungen. Ziel ist es dabei, frühkindliche Beteiligung, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu fördern. Anträge können Kindertageseinrichtungen, frühkindliche Kindertagespflegeeinrichtungen und sonstige Einrichtungen des frühkindlichen Bildungsbereichs stellen. Bewerbungen sind bis zum 15.07.2018 möglich. Die Mikroförderung beträgt bis zu 1.000 Euro.

"Die Beteiligung von Kindern und Demokratieförderung kennen keine Altersuntergrenze. Deshalb wollen wir Kindertageseinrichtungen bei ihrer Arbeit in diesem Themenfeld unterstützen. Bereits im Kita-Alltag muss es darum gehen, ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. Denn eine beteiligungsorientierte und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Bildungsbereich stärkt die demokratischen Kompetenzen von Kindern und beugt gleichermaßen Tendenzen von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im späteren Erwachsenenalter vor", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Anträge sind im Online-Verfahren über die Datenbank des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Konkret können die Beschaffung von Spiel- und Lesematerialien zu den Themenbereichen Kinderrechte, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Erziehungs- und Bildungsbereich in Höhe von bis zu 300 Euro, sowie die Inanspruchnahme von externer Expertise in Form von Teamfortbildungen zu diesen Themen in Höhe von bis zu 700 Euro beantragt werden. Beide Förderoptionen können auch in kombinierter Form beantragt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/mikrofonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.05.2018

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zur UN-Kinderrechtskonvention zeigt an vielen Stellen Umsetzungsdefizite konkreter Kinderrechte in verschiedenen lebensweltlichen Bereichen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. So sagen nur 19 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 23 Prozent der Eltern, dass sie sich mit den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten "ganz gut auskennen". Nur 2 Prozent der Kinder und Jugendlichen werden bei kommunalen Angelegenheiten häufig nach ihrer Meinung gefragt, 13 Prozent gelegentlich.

39 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben an, dass es in ihrer Schule einen Internetzugang für alle Schülerinnen und Schüler gibt, bei weiteren 21 Prozent einen für bestimmte Altersgruppen. Im Unterricht spielen wichtige Themen in Bezug auf digitale Medien, wie Mobbing im Internet (58 Prozent), Urheberrechte (56 Prozent), Datenschutz (55 Prozent) oder Cyber-Grooming (51 Prozent) nur in gut der Hälfte der Klassenzimmer eine Rolle.

Nur ein geringer Teil der Kinder und Jugendlichen nutzt häufig Spielplätze

(6 Prozent), Parks und öffentliche Grünanlagen (12 Prozent), Jugendzentren und Jugendclubs (5 Prozent) oder Sportanlagen (31 Prozent). Hier gibt es allerdings sehr starke Altersdifferenzierungen, außerdem nutzt ein Teil der Befragten diese Angebote zumindest gelegentlich. Als häufigsten Grund für die Nichtnutzung gaben die Befragten an, dass es kein passendes Angebot für ihr Alter gibt oder ihnen das Angebot nicht gefällt. Eltern sehen die Qualität von Spielplätzen eher positiv, insbesondere wenn es um die leichte und sichere Erreichbarkeit geht. Gleichzeitig hält nur eine knappe Mehrheit (58 Prozent) die Spielplätze für sauber, und nur 49 Prozent sind der Auffassung, dass die Spielplätze vielfältig und anregend gestaltet sind.

Diese zentralen Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public stellte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, gemeinsam mit Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes, heute in Berlin vor.

Die Daten wurden für die Pilotstudie "Kinderrechte-Index" erhoben, die das Deutsche Kinderhilfswerk im Herbst dieses Jahres vorstellen wird. Bei dieser Studie wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert.

"Auch wenn wir bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an einigen Stellen in den letzten Jahren Fortschritte erzielt haben, müssen wir in der Gesamtschau feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Bisher ist es nicht gelungen, die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren. An diesem Ziel müssen wir uns aber als eine der reichsten Industrienationen der Welt messen lassen. Deshalb sollten wir unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen vollständig nachkommt", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Systematische Datenerhebungen sind ein wichtiger Baustein, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu bewerten. Dies hat auch der UN-Kinderrechteausschuss mehrmals in seinen Empfehlungen an Deutschland angemerkt. Im Pilotprojekt Kinderrechte-Index werden aussagekräftige, wissenschaftlich fundierte Kinderrechte-Indikatoren zu verschiedenen Themenbereichen der UN-Kinderrechtskonvention entwickelt und für ihre Bewertung relevante Daten und Studienergebnisse zusammengetragen. Der Kinderrechte-Index soll langfristig die Entwicklung der Umsetzung der Kinderrechte in den einzelnen Bundesländern messen", sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Charts mit den Ergebnissen der aktuellen Umfrage für den Kinderrechte-Index finden sich unter www.dkhw.de/umfrage-kinderrechte2018sowie eine Zusammenfassung unter www.dkhw.de/zusammenfassung-umfrage-kinderrechte2018.

Für die aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinderrechte-Index wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public deutschlandweit 3.182 Personen befragt: 1.591 Kinder und Jugendliche (10 bis 17 Jahre) und 1.591 Eltern/Erziehungsberechtigte (ab 18 Jahre). Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels durchgeführt.

Manche Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Schwankungsbreite der Gesamtergebnisse in den beiden Umfragen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,1 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. unter 2,5 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2018

LSVD und Bundesvereinigung Trans* schreiben offenen Brief

Berlin, am 24. Mai2018 – Bundesinnenminister Horst Seehofer hat laut Medienberichten vor, die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur sogenannten Dritten Option im Personenstandsrecht mit einem unzureichenden Minimalgesetz umzusetzen: Danach sollen sich intergeschlechtliche Menschen künftig in Ausweispapieren in der Kategorie „anderes“ eintragen lassen können, wenn sie sich selbst weder weiblich noch männlich verorten. Dafür sind ärztliche Bescheinigungen notwendig. Dies schließt viele Menschen aus, weil es eine medizinische Diagnose zur Voraussetzung macht. Außerdem verstößt die geplante Regelung gegen Menschenrechte, da sie eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts darstellt und zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Daher wenden sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) mit einem offenen Brief an den Bundesinnenminister und fordern eine menschenrechtskonforme Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option auf Basis von Selbstbestimmung.

Mio Lindner vom Vorstand der Bundesvereinigung Trans* erklärt:
„Der Vorschlag des Innenministers ist nicht nur herabsetzend und unzureichend, sondern auch nicht menschenrechtskonform. Indem ärztliche Bescheinigungen verlangt werden, wird die unwürdige Praxis der Fremdbestimmung von Menschen durch Gutachten und Gerichte weitergeführt. Außerdem schließt der Entwurf zahlreiche Menschen aus, da er sich bisher ausschließlich auf intergeschlechtliche Menschen bezieht. Laut Studien wurde in Deutschland bis zu 1,3 Millionen Menschen bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen, das sie falsch oder unzureichend benennt. Dies kann sowohl intergeschlechtliche Menschen als auch trans* Personen betreffen. Wir fordern einen Gesetzesentwurf auf Basis von Selbstbestimmung, der allen Menschen offensteht.“

Gabriela Lünsmann vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes ergänzt:
„25 Jahre nach der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus dem Verzeichnis der Krankheiten zu streichen, wird voraussichtlich auch Transsexualität demnächst aus dem Katalog der psychischen Erkrankungen gestrichen. Die WHO folgt damit der wissenschaftlichen Erkenntnis, nach der die Geschlechtsidentität eine Vielzahl von Ausprägungen aufweist, die gleichwertig und ohne unmittelbaren Krankheitswert sind. Davon abgesehen fehlen in dem Entwurf Folgeregelungen, wie Menschen mit dem Geschlecht ‚anders‘ im Recht behandelt werden sollen. Viele Regelungen gehen davon aus, dass es nur Menschen mit dem Geschlecht ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ gibt. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich die Chance, das deutsche Personenstandsrecht an internationale Standards anzugleichen und den wissenschaftlich-medizinischen Kenntnisstand über die geschlechtliche Vielfalt von Menschen zur Grundlage der entsprechenden Regelungen zu machen.“

Der LSVD und die BVT* unterstützen Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey, die den Entwurf ebenfalls deutlich kritisieren.

Offener Brief an Innenminister Horst Seehofer

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 24.05.2018

Ergänzung von Artikel 3 um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen
Identität

Am morgigen 23.05. ist der Tag des Grundgesetzes. Dazu erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) sollten dort endlich sichtbar sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Aufnahme der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Gleichheitsartikel. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung von Artikel 3 nun zügig auf den Weg zu bringen. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige

Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Die rechtliche Gleichstellung kann erst dann als abgeschlossen gesehen werden, wenn sie auch den verfassungsmäßigen Schutz hat, und somit nicht zurückgedreht werden kann. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen im demokratischen Deutschland nach 1945 war auch deshalb möglich, weil das Grundgesetz dies nicht von Anfang an verboten hat. Die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Gleichheitsartikel ist auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer Geschichte und der in der vergangenen Legislatur verabschiedeten Rehabilitierung der nach Paragraph 175 StGB Verurteilten.

Der LSVD begrüßt und unterstützt daher die geplante Gesetzesinitiative des Landes Berlin zusammen mit Rheinland-Pfalz zur Ergänzung des Grundgesetzes.

Hintergrund
Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen, um den Grundrechten von LSBTI auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 22.05.2018

Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie

Anlässlich des Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie (IDAHOT) am 17.05.2018 erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet und verspricht den Respekt für geschlechtliche Vielfalt und dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können. Damit diese Zusage mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis bleibt, fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine engagierte Politik für alltägliche Akzeptanz und rechtliche Anerkennung. Denn auch nach der Eheöffnung gilt es in den kommenden Jahren eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und weiter zu stärken.

Notwendig sind

  • ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Familien- und Abstammungsrechts
  • eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Am 17.05.2018 finden weltweit Aktionen unter dem diesjährigen globalen Motto „Alliances for Solidarity“ statt. In Deutschland ist der LSVD an zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen beteiligt. Einen Überblick gibt es hier.

Hintergrund
Am 17.05.1990 hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen. Homosexualität gilt seitdem offiziell nicht mehr als Krankheit. Transgeschlechtliche Menschen hingegen werden nicht nur in Deutschland noch immer pathologisiert und müssen demütigende Verfahren über sich ergehen lassen. Auch an intergeschlechtlichen Menschen werden noch heute irreversible verstümmelnde Eingriffe und hormonelle Behandlungen vorgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.05.2018

Als Ausdruck verteilungspolitischen Versagens bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die aktuellen Armutsquoten des DIW, nach denen die Armut in Deutschland auf 16,8 Prozent und damit einen neuen traurigen Rekordstand gestiegen ist. Der Verband kritisiert, dass das Thema Armutsbekämpfung im Koalitionsvertrag von Union und SPD so gut wie keine Berücksichtigung findet. Notwendig seien konsequente armutspolitische Maßnahmen und eine offensive Sozial- und Integrationspolitik für alle.

„Es ist ein Armutszeugnis sondergleichen, dass die Armut trotz boomender Wirtschaft in diesem reichen Land Jahr für Jahr steigt. Diese Gesellschaft befindet sich vor einer sozialen Zerreißprobe. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Not, sind im Alltag ausgegrenzt und abgehängt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir brauchen endlich konsequente armutspolitische Maßnahmen und können uns nicht länger mit großkoalitionären Halbheiten zufriedengeben.“

Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition enthalte keine überzeugenden Antworten auf die zunehmende Spaltung dieser Gesellschaft, kritisiert der Paritätische. „Die Lösung der wirklich großen sozialen Probleme, vor denen wir stehen, ist die Große Koalition noch schuldig geblieben. Altersarmut, Wohnungsnot oder Kinderarmut werden zwar behandelt, aber nicht konsequent genug angegangen. Mit dem Verzicht auf einen steuerpolitischen Kurswechsel hat sich die Koalition schlicht selber armutspolitisch lahmgelegt“, so Schneider. „Wenn nicht auch diese Legislaturperiode armutspolitisch vergeudet werden soll, muss jetzt umgesteuert werden.“

Notwendig sei eine offensive Sozial- und Integrationspolitik, die alle mitnehme und keinen zurücklasse. „Wir brauchen eine intensive Integrationspolitik. Voraussetzung dafür sind bezahlbare Wohnungen, bessere Mindestlöhne, mehr Qualifikation und bedarfsgerechte Grundsicherungsleistungen für alle, genauso wie mehr Bildungsanstrengungen für alle benachteiligten Kinder und Jugendliche“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.05.2018

pro familia froh über das Ergebnis des Referendums zum Schwangerschaftsabbruch

Die Mehrheit der Irinnen und Iren will die Rechte von Frauen auf Zugang zu Gesundheitsangeboten für den Schwangerschaftsabbruch umsetzen. Das ist das erfreuliche Ergebnis des Referendums vom Freitag.

Zukünftig soll es in Irland erlaubt sein, dass Frauen und Ärzt*innen eine Schwangerschaft in den ersten Monaten abbrechen können. Die unwürdige und teure Reise ins Ausland, die 5000 Frauen pro Jahr machen mussten, wird damit der Vergangenheit angehören. Das Abstimmungsergebnis ist ein Erfolg der Aufklärungsarbeit und der breiten politischen Debatten für reproduktive Rechte von Frauen und Männern, an der sich viele Menschen in Irland beteiligt haben. Unter dem Motto „Würde, Mitgefühl, Gesundheit“ hatten in den vergangenen Wochen Organisationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, Parteien und Frauenverbände für das Ja zu dem Referendum geworben, das von der irischen Regierung unter dem Premier Leo Varadkar vorangetrieben wurde.

Seit 2013 ist der Schwangerschaftsabbruch in Irland nur erlaubt, wenn das Leben der Frau gefährdet ist. Vor diesem Zeitpunkt war er gänzlich ausgeschlossen. Erst, nachdem eine Frau an einer Blutvergiftung starb, weil ihr die ärztliche Hilfe verweigert wurde, setzte eine breite gesellschaftliche Debatte ein, die schließlich zu einem Wandel der Einstellungen im ehemals sehr katholischen Irland führten.

„Wir sind sehr froh über den Ausgang des Referendums in Irland. Frauen müssen vor Ort die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs haben“, sagte Prof. Dr. Davina Höblich, pro familia Bundesvorsitzende. „Wenn eine Frau sich entscheidet, eine Schwangerschaft nicht weiter fortzuführen, berührt das ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit über ihren Körper.“

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sind von der International Planned Parenthood Federation (IPPF) nach der UN-Weltbevölkerungskonferenz 1993 in Kairo formuliert worden. Sie müssen garantiert und geschützt werden.

pro familia Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch. Fakten und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Schwangerschaftsabbruch/Hintergrund-Schwangerschaftsabbruch.pdf

Schwangerschaftsabbruch in Kürze. Zahlen und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Schwangerschaftsabbruch_kurz_2018-04.pdf

Schwangerschaftsabbruch. Was Sie wissen sollten – Was Sie beachten müssen https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Reihe_Koerper_und_Sexualtitaet/schwangerschaftsabbruch.pdf

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 28.05.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) veröffentlicht heute ein Positionspapier zum Wechselmodell. Der Bundestag berät zur Zeit über Anträge und gesetzliche Änderungswünsche hierzu. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit jedoch die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall.   

„Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, wird dem Wohl der betroffenen Kinder nicht dienen", erläutert Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende. „Aus psychologischer Sicht ist nicht die Quantität, sondern die Qualität des Kontaktes entscheidend. Generelle Vorteile eines Wechselmodells für Kinder hat die Forschung bislang nicht gefunden."

Auch die Lebensverlaufsperspektive findet zu wenig Beachtung. Gerne ist die Rede von Eltern, die sich bereits vor der Trennung Erwerbs- und Sorgearbeit gleichmäßig aufteilen. Diese jedoch kann man in Deutschland mit der Lupe suchen: „In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen – im Gegensatz zu den Vätern – selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung", so Biehn. Hier sieht der VAMV Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen.

Ein Betreuungsmodell sollte in erster Linie den Bedürfnissen des Kindes und nicht der Gleichstellung der Eltern dienen. „Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen", betont Biehn. „Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben. Das Umgangsrecht ist nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht nach der Trennung."

Das Positionspapier ist als Download auf www.vamv.deverfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 23.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15.Juni 2018

Veranstalter:Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt/M.

Vielfältige Lebens- und Familienformen sind Ausdruck einer diversen Gesellschaft und gelebte Realität in Deutschland. Dass ein gemeinsames Zusammenleben dabei nicht immer konfliktfrei abläuft, steht außer Frage. Dies kennen binationale/bikulturelle Familien aus eigenem Erleben. Von ihnen wissen wir: Herausforderungen und Schwierigkeiten zu erkennen, anzunehmen und mit ihnen konstruktiv umzugehen, sind wesentliche Voraussetzungen dafür, Aushandlungsprozesse auch als bereichernd ansehen und gestärkt weiter machen zu können und zu wollen. Es lohnt sich daher, den Blick auf die Potentiale der Familien zu werfen. Selbst unterstützende Angebote für spezifische Bedarfe bikultureller oder eingewanderter Familien lassen Raum für die Einbindung vorhandener Ressourcen.

Und vor allem: nur auf diese Weise gelingt es, Angebote zu entwickeln, die in der Praxis wirklich benötigt werden.

Über die Anforderungen in einer diversen Gesellschaft wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und dabei die Praxis nicht zu kurz kommen lassen.

Zum geplanten Ablauf:

Es wurde Prof. Dr. Vassilis Tsianos, Fachhochschule Kiel, für denEinführungsvortrag gewonnen . Er wird über die Rahmenbedingungen und ebenso über Haltungen und Einstellungen sprechen, die für ein gesellschaftliches Zusammenleben unterstützend und förderlich sind.

Anhand ausgewählter Praxisbeispiele werden Standpunkte überprüft und mit denProtagonist*innen der Projekte in wechselnden Foren vertieft. Diese sind:

* „Bewusst – gesund-aktiv" – Gesundheitsförderung von Familien in benachteiligten Stadtteilen mit einem partizipativen Ansatz.

* „Eltern gemeinsam aktiv" – Eltern unterschiedlicher Herkunft erfahren gegenseitige Unterstützung und Empowerment.

* „Vaterzeit im Ramadan?!" – gesellschaftliche Sensibilisierung für eine differenzierte Sicht auf migrantische muslimische Väter.

* „Familie Schwarz-weiß" – Empowerment von Familien im Umgang mit Rassismus.

* „Das interkulturelle Spielzimmer" – Einsatz von Spielmaterialien, die Vielfalt wertschätzend darstellen und die Entwicklung eines positiven Selbstbildes fördern.

* „Bilder im Kopf" – Vorurteile in Kinder- und Jugendmedien erkennen und bewusst damit umgehen.

Den detaillierten Ablauffinden Sie in Kürze auf der Internetseite www.verband-binationaler.de

Die Teilnahme ist kostenfrei. Fahrtkosten können auf Antrag erstattet werden.

Termin: 15. Juni 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: München

Teilnahmegebühr 15,00 €

Der Fachkräftemangel beschäftigt inzwischen zahlreiche soziale Berufe, auch die Kinder- und Jugendhilfe. Trotz Ausbaus der Ausbildungskapazitäten wird die Situation immer drängender und das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) droht zu kollabieren. Viele Träger haben bereits Probleme, geeignete und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den Einrichtungen zu gewinnen. So müssen mancherorts aufgrund von fehlendem Personal bereits die Öffnungszeiten eingeschränkt und vereinzelt sogar Gruppen geschlossen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, nicht nur für die Eltern, die eine verlässliche Betreuung benötigen, und die Fachkräfte vor Ort, die diesen Mangel täglich ausgleichen müssen, sondern auch fürdie Kinder, deren Recht auf einen Kitaplatz beschnitten wird. Die zuständigen Bundesländer haben inzwischenverschiedene Maßnahmen ergriffen, die jedoch teilweise unter dem Aspekt der pädagogischen Qualität fragwürdig erscheinen. In jedem Fall aber sind kreative Wege erforderlich, der aktuellen Situation wirkungsvoll zu begegnen.

Gemeinsam mit Ihnensoll die aktuelle Situation diskutiert werden.

* Wie ist die Situation bundesweit zu bewerten und wie gehen einzelne Länder damit um?

* Welche Lösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen kommen von der Politik?

* Wie stellt sich die Situation für die Träger dar und welche Lösungsansätze werden hier diskutiert?

* Welchen Beitrag kann die Ausbildung leisten?

* Welche Erfahrungen und Perspektiven gibt es?

Es wurde Katharina Stadler eine Mitarbeiterin der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) für einen fachlichen Input gewonnen. Sie wird zum Auftakt der Dialogveranstaltung einige aktuelle Forschungsergebnisse vorstellen und über unterschiedliche Ansätze berichten. Danach soll mit Ihnen gemeinsam über Erfahrungen und Erkenntnisse zum Thema ausgetauscht werden, unterschiedliche Praxisansätze beleuchten, aber auch Probleme und Grenzen in der täglichen Arbeit benennen.

Ihre Fragen und Erfahrungen sind wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.

Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Magda Göller, der Leiterin der pfv-Geschäftsstelle, sowie von Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin:16. -18.September 2018

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Karlsruhe

Der Empfang der Stadt Karlsruhe wird am Sonntag, den 16. September 2018 ab 18.00 Uhr, im ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe | http://zkm.de/ stattfinden.

Die Konferenz tagt am 17. und 18. September 2018 in der Messe Karlsruhe.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey wird zur Eröffnung ein Grußwort halten. Ebenso Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/slider/aktionshalle.php

Die Konferenz ermöglicht die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit aktuellen frauen- und gleichstellungspolitischen Themen und Herausforderungen. Als Treffpunkt des bundesweiten Netzwerkes der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und in der gemeinsamen Arbeit mit Expertinnen und Experten aus anderen Zusammenhängen dient die Konferenz der Weiterentwicklung von Inhalten, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik.

Fast siebzig Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes gilt es unserem gemeinsamen Auftrag deutlich mehr Nachdruck zu verleihen, dem „Verfassungsauftrag Gleichstellung“.

Der Programmflyer ist auf der BAG Internetseite zu finden: www.frauenbeauftragte.org/sites/default/files/programmflyer_25._buko_karlsruhe_2018_0.pdf

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt in diesem Jahr 170,00 Euro. Darin enthalten ist bei dieser Konferenz ein Kombiticket für die drei Konferenztage für den Öffentlichen Nahverkehr.

Die Fahrkarte für den ÖPNV erhalten Sie als Anhang der Teilnahmebestätigung nach der Anmeldung zur 25. Bundeskonferenz.

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite frauenbeauftragte.de. Dort finden Sie kompakt alle Informationen rund um die Bundeskonferenz: www.frauenbeauftragte.org/g%C3%A4steanmeldung-25-bundeskonferenz-2018-karlsruhe

Übernachtungen aus den Hotelkontingenten für die Teilnehmer_innen der 25. Bundes-konferenz, buchbar bis spätestens zum 15. August 2018, können Sie über diese Portalseite direkt buchen: www.hrs.de/web3/?clientId=ZGVfX2J1a29iYWc,1

Die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH stellt Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn ein exklusives Angebot für Ihre bequeme An- und Abreise zur Bundeskonferenz zur Verfügung. Dieses müssen Sie über folgende Internetseite unter dem Punkt „Anreise mit der Bahn“ buchen: www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/besucher/anreise/anreise.php

Rahmenprogramm

Auch die Anmeldung zu den Rahmenprogrammpunkten am Montag, den 17.9.18 ab ca. 18 Uhr, erfolgt über die Internetseite der BAG. Die Inhaltsbeschreibungen der einzelnen Angebote des Rahmenprogramms sind ebenfalls auf der Internestseite einzusehen.

Vor Ort ist eine Anmeldungen zu den Führungen nicht mehr möglich.

Wir bitten den Teilnahmebeitrag und die Unkosten für das Rahmenprogramm, bitte getrennt, auf folgendes Konto zu überweisen:

Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse, IBAN DE97 1005 0000 0073 7277 17 BIC BELADEBEXXX

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Mit hochkarätigen Gästen wollen wir unter anderem die Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen diskutieren. In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Ist das gelungen? Wem nützen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? Nur eine erfolgreiche karriereorientierte Mittelschicht? In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden und wenn ja, wie?

Derzeit ist eine Anmeldung noch nicht möglich.

Die Einladung und das Programm werden voraussichtlich im Juni verschickt.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 8 2018

SCHWERPUNKT: Neufassung Familiennachzug

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung über die Neuregelung zum Familiennachzug für Geflüchtete kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD als unzureichend und fordert die Bundesregierung weiterhin auf, das Recht auf Familie für alle Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: "Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber! Integration und ein Ankommen in einem fremden Land kann nur gelingen, wenn man seine Lieben in Sicherheit weiß, als Familie füreinander Verantwortung übernehmen kann und gemeinsam lebt. Dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschütze ab August zurückgenommen werden soll, ist eine längst überfällige Maßnahme. Aber die geplante Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht weiterhin an der Realität vieler Geflüchteten vollkommen vorbei. Dadurch leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben."

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.05.2018

Heute wird das Bundeskabinett die Neuregelung der Großen Koalition zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Status beschließen. Die AWO hat dazu eine Stellungnahme verfasst. Dementsprechend kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die Regelung wie folgt:

„Die Willkommenskultur der Bundesregierung hat den Stresstest nicht bestanden. In ihrer Not greift die Große Koalition nun zu immer restriktiveren Gesetzen. Die AWO lehnt die Regelung zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz ab. Das individuelle Recht auf Asyl lässt sich nicht durch eine Kontingentlösung auflösen. Die geplante Regelung, ein monatliches Kontingent von 1.000 Nachzügen einzuführen, dürfte auch juristisch auf Dauer kaum zu halten sein. Die im Gesetzentwurf beschriebenen humanitären Kriterien der Auslese treffen auf so viele Menschen zu, dass letztlich das Kriterium der Integration ausschlaggebend sein wird. Das ist aber weder definiert noch ist geklärt, wer Integrationsaspekte feststellt und wie sie ermittelt und bewertet werden sollen. Zudem ist es unter der Sorge um Familienangehörige in Kriegs- und Krisengebieten sehr schwer, deutsch zu lernen und sich zu integrieren. Bei dieser Regelung besteht die Gefahr willkürlicher und intransparenter Entscheidungen.

Für den allergrößten Teil der Betroffenen bedeutet die Begrenzung, noch deutlich länger von ihren Familienmitgliedern getrennt zu sein. Bei nur 12.000 zugelassenen Familienangehörigen pro Jahr, soweit dieses Kontingent überhaupt ausgeschöpft wird, wird es viele Jahre dauern, bis die letzten Familienangehörigen wieder zusammen sind. Die damit verbundene langfristige Trennung von Familien bringt nicht endendes Leid und große Trauer für die betroffenen Menschen mit sich.

Auch die geplante Härtefallregelung halten wir nicht für eine geeignete Lösung, um der Vielzahl an Einzelschicksalen gerecht zu werden, insbesondere als die bisherige Härtefallregelung im vergangenen Jahr dazu geführt hat, dass nur wenige Dutzend Verwandte nachziehen konnten. Subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil globale Krisenherde und kriegerische Auseinandersetzungen häufig langfristig bestehen und eine Rückkehr der Menschen in ihre Heimatregionen verhindern. Ungerechte Regelungen für den Familiennachzug führen zu Verzweiflungstaten und lebensgefährlichen Versuchen auf allen Wegen der legalen oder illegalen Migration Familienangehörige nach zu holen.“

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2018

Zum Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) erklärt LuiseAmtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Viele Geflüchtete in Deutschland haben vor zwei Jahren darauf vertraut, dass der Familiennachzug nur zeitweilig ausgesetzt wird. Die alte und die neue Große Koalition hat dieses Vertrauen und ihr Versprechen gebrochen und treibt schutzsuchende Menschen in eine verzweifelte Situation.

Bereits jetzt liegen 26.000 Anträge auf Familiennachzug vor. Jeden Tag kommen neue Anträge hinzu. Mit der Kontingentierung auf 1.000 Menschen pro Monat wird es auch für die, die das Glück haben, in dieses Kontingent aufgenommen zu werden, absehbar Jahre dauern, bis die Familieneinheit wieder hergestellt ist. Für viele gibt es überhaupt keine Chance mehr, mit ihren Familien in Sicherheit in Deutschland zu leben. Das ist gerade für Familien mit kleinen Kindern ein untragbarer Zustand. Hinzu kommt, dass der Nachzug von Geschwistern komplett versagt wird und auch die Härtefallregelung absehbar ins Leere laufen wird.

Geld für Hartherzigkeit scheint allerdings da zu sein, denn allein die Umsetzung dieser komplizierten Kontingentlösung, die viele Menschen komplett außen vor lässt, wird mehrere Millionen Euro kosten.

Statt den Fokus auf die Menschen zu richten, stiften Union und SPD mit der geplanten Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes bei der Auswahl der Familiennachzugsberechtigten absehbar weiteres Chaos. Als hätte man aus den Problemen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überhaupt nichts gelernt.

Für uns Grüne bleibt klar: Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Das gilt auch für das Recht auf Familieneinheit. Wir werden dieses Gesetz im Bundestag entschieden ablehnen.

Quelle:Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.05.2018

„Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Kriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus weiter auf Jahre von ihren engsten Angehörigen getrennt bleiben. Das ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien. Der Bundestag darf diesem flüchtlingsfeindlichen und verfassungswidrigen Gesetz auf keinen Fall zustimmen“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Jelpke weiter:

„Die weitreichenden Einschränkungen werden mit der irreführenden Behauptung begründet, beim subsidiären Schutz handle es sich um einen nur vorübergehenden Schutzstatus. Das ist jedoch falsch. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Menschen, die einen subsidiären Schutzstatus erhalten haben, ganz überwiegend auf Dauer in Deutschland bleiben. Am stärksten betroffen sind Geflüchtete aus Syrien. Angesichts der dramatischen Entwicklungen in dem Land kann niemand ernsthaft erwarten, dass eine gefahrlose Rückkehr für sie in naher Zukunft möglich sein wird.

Die geplante Regelung ist das Gegenteil von humanitär. Sie ist die pure Grausamkeit. Subsidiär Schutzberechtigten muss der Familiennachzug endlich wieder in vollem Umfang ermöglicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.05.2018

Die Familienorganisationen fordern die Mitglieder des Bundeskabinetts auf, den morgen zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf für den Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten noch einmal zu überarbeiten und der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. Statt auf dem Rücken von Familien mit abstrakten Zahlen zu jonglieren sollte Deutschland besser einen Beitrag zum Schutz der Familien aus Kriegs- und Krisengebieten leisten.

„Die Regierungsparteien haben stets betont, dass die Unterstützung von Familien in dieser Legislaturperiode von hoher Priorität sein soll“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker, „gleich in einem ihrer ersten Gesetzesentwürfe tut sie leider das Gegenteil, in dem sie einem Großteil der subsidiär Geflüchteten die Grundlage für ein Familienleben entzieht.“

Mit großer Sorge betrachten die Familienorganisationen die aktuellen Vorschläge zum Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten, die eine neuerliche erhebliche Einschränkung des Familiennachzugs vorsehen, mit Ausnahmen lediglich aus humanitären Gründen.

Die Organisationen betonen, dass die Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar ist: Aus guten Gründen schützen sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise – auch für geflüchtete Menschen.

Die Familienorganisationen beunruhigt auch der zunehmende Einwand von vermeintlich erreichten Grenzen der „Integrationsfähigkeit“: er ist irreführend, da die Zusammenführung der Kernfamilie gerade einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten kann, indem sie die Betroffenen anspornt und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreit.

„Statt mit unrealistisch hohen Nachzugszahlen und Begriffen wie „mangelnder Integrationsfähigkeit“ Ängste zu schüren, sollte die Regierung besser ein christlich-humanitäres Signal setzen und dafür einstehen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie gerecht wird“ betont Stefan Becker.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 08.05.2018

Zur morgigen Kabinettsbefassung mit dem Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Dem Gesetzesentwurf gelingt es nicht, den Grund- und Menschenrechten von Familien und insbesondere Kindern gerecht zu werden. Beim Vorrang von Familien mit minderjährigen Kindern und beim Nachzug von minderjährigen ledigen Geschwistern sind dringend Nachbesserungen erforderlich. Den Schutz von Ehe und Familie darf man nicht zahlenmäßig begrenzen, auch nicht bei subsidiär Schutzberechtigten. Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass die Kriege in Syrien und anderswo andauern und eine Rückkehr für die Betroffenen bis auf weiteres lebensgefährlich wäre."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.05.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung zum Familiennachzug scharf. Die geplante Abschaffung des subjektiven Rechts auf Familiennachzug für Menschen mit nur subsidiärem Schutzstatus verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, das sowohl im Grundgesetz als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Die zusätzlich vorgesehenen Restriktionen seien grund- und menschenrechtswidrig. Insbesondere die geplante Obergrenze von maximal 1000 Menschen, denen pro Monat der Nachzug überhaupt gewährt werden soll, sei absolut inakzeptabel. Der Verband appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Der Paritätische fordert stattdessen die Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention(GFK). Für beide Gruppen soll der Familiennachzug gleichermaßen uneingeschränkt möglich sein.

Der Paritätische kritisiert, es sei irreführend jemandem „vorgaukeln“ zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier und damit die Einschränkung des Familiennachzugs zu begründen. „Es geht um Menschen, die vor drohender Todesstrafe, Folter oder anderen Bedrohungen von Leib und Leben geflohen sind. Ob und wann eine Rückkehr und damit eine Familienzusammenführung in ihrem Heimatland möglich sein wird, ist in der Regel nicht absehbar. Den Betroffenen in ihrer Not zu verwehren, ihre Familie nachzuholen, ist schlicht inhuman“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische spricht sich grundsätzlich gegen eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus. Das geplante Gesetz, das für tausende Familien eine zwangsweise dauerhafte Trennung bedeute, sei dabei auch integrationspolitisch unvernünftig, warnt der Verband: „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Trennung von Familienangehörigen und damit die Sorge um die Familie eine erhebliche psychische Belastung darstellt, die den Integrationsprozess entscheidend erschweren kann. Wer also tatsächlich die mit der Integration der Flüchtlinge verbundenen Herausforderungen angehen will, darf nicht mit der Verzögerung oder gar Verweigerung der Familienzusammenführung ein zentrales Integrationshemmnis aufbauen“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf. In diesem Zusammenhang spricht sich der Verband auch für eine Erweiterung des Anspruchs auf Familiennachzug für volljährige Geschwister aus.

Insgesamt sei die Bundesregierung gefordert, legale Zugangswege zu internationalem Schutz in Deutschland auszubauen statt immer weiter einzuschränken. Dazu gehörten neben der wirksamen Ermöglichung des Familiennachzugs nicht nur der massive Ausbau von Resettlementprogrammen sondern auch weitere Möglichkeiten humanitärer Visa und Aufnahmeprogramme.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt auf Fachtag Unterstützungsprojekt „Pausentaste“ vor

Wenn Papa an Krebs erkrankt, wenn die kleine Schwester plötzlich einen Rollstuhl braucht und nachts künstlich beatmet werden muss oder wenn die Oma auf einmal nicht mehr für sich selbst sorgen kann – dann übernehmen Kinder und Jugendliche oft Aufgaben, die schon für erwachsene Angehörige sehr belastend sind. Mit der Situation dieser jungen Menschen hat sich heute (Montag) der Fachtag „Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung“ in Berlin beschäftigt.

Als Gastrednerin betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für über 230.000 Kinder und Jugendliche ist es Realität, dass sie Familienangehörige pflegen, beim Essen helfen, den Haushalt schmeißen, sich um jüngere Geschwister kümmern. Diese jungen Menschen verdienen unseren Respekt, aber sie brauchen auch unsere Hilfe. Denn oft fällt ihnen einfach die Decke auf den Kopf. Sie fühlen sich allein gelassen und wissen nicht, mit wem sie reden können. Das Projekt „Pausentaste“ hilft direkt: Anrufen, mailen – da gibt es jemanden, der zuhört. Und darüber reden, das hilft.“

Mit dem Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ soll pflegenden Kindern und Jugendlichen ein bundesweites Beratungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, Überlastungen abzubauen und einer Isolation der Betroffenen entgegenzuwirken. Nach einer Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland substanziell und regelmäßig Angehörige. Oft machen sie sich große Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen. Sie haben meistens neben Schule und Pflege nur wenig Freizeit, sind körperlich angestrengt und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden.

Ziele des Projekts

„Pausentaste" hilft jungen Pflegenden dabei, Pausen einzulegen, zu reflektieren, Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen – auch anonym. www.pausentaste.de richtet sich aber nicht nur an pflegende Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt sollen auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam gemacht werden.

Die drei Säulen des Projekts

Das Projekt besteht im Wesentlichen aus der Website www.pausentaste.de, einer Telefon-Hotline und einer E-Mail-Beratung. Die Website präsentiert seit dem 1. Januar 2018 Erfahrungsberichte, Interviews, Videos und Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort. Auch Informationen zu Erkrankungen und Leseempfehlungen werden zur Verfügung gestellt, alles optimiert für mobile Endgeräte. Demnächst geht auch ein Chat an den Start.

„Nummer gegen Kummer“ e.V. übernimmt die Telefon- und E-Mail-Beratung für ratsuchende pflegende Kinder und Jugendliche. Diese können sich kostenlos – auch anonym – an die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ wenden – unter der Nummer 116 111 oder rund um die Uhr per E-Mail über www.nummergegenkummer.de.

Die speziell ausgebildeten, ehrenamtlich tätigen Beraterinnen und Berater des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ unterstützen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hotline ist von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr erreichbar. An Samstagen gibt es zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch ehrenamtliche Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren.

Im Juli 2017 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zudem ein Netzwerk zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Pflegeverantwortung ins Leben gerufen. Bisher nehmen 20 Initiativen teil. Dem Netzwerk gehören u.a. verschiedene Hilfetelefone und Interessenvertretungen pflegender Angehöriger an.

Weitere Informationen: www.pausentaste.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.05.2018

Jeden Tag leisten Kita-Fachkräfte und Tageseltern wertvolle Arbeit, damit Kinder gut aufwachsen können. Am Tag der Kinderbetreuung soll diesem Einsatz die nötige Anerkennung gezollt werden. Davon unabhängig kann die Qualität in der Kinderbetreuung noch besser werden.

„Der Bund greift den Ländern beim Qualitätsausbau in der Kinderbetreuung kräftig unter die Arme: mit zusätzlich 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Mehr Qualität und weniger Gebühren. Das Gute-Kita-Gesetz schafft die Grundlage für gute Bildung von Anfang an. Damit jedes Kind es packt.

Wichtig ist uns als SPD-Bundestagsfraktion: Jedes Kind überall in Deutschland soll die beste Betreuung bekommen – und das unabhängig vom Einkommen der Eltern. Um die unteren Einkommen zu entlasten, sollen sozial gestaffelte Elternbeiträge in allen Bundesländern Pflicht werden. Zusätzlich sollen Familien mit geringem oder ohne eigenes Einkommen von den Kita-Gebühren befreit werden.

Die Länder sollen das Geld dort investieren können, wo es am meisten hilft. Sie wissen selbst am besten, wo die eigenen Kitas noch besser werden können. Weniger Gebühren, mehr Erzieherinnen und Erzieher, Betreuung in Randzeiten – die Länder können je nach Bedarf entscheiden, an welcher Stelle sie die zusätzlichen Mittel des Bundes einsetzen.

Das Beste für die Kleinsten – das Gute-Kita-Gesetz sorgt dafür.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.05.2018

Das Bundeskabinett hat heute die Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die es dem Bund ermöglichen, Investitionen in die Bildungsinfrastruktur der Länder und Kommunen vorzunehmen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags wie den Digitalpakt für Schulen umzusetzen.

„Der alte Geist, der Bund und Länder in der Bildungspolitik in Konkurrenz zueinander gesetzt hat, wird mit der vorliegenden Änderung des Grundgesetzes überwunden. Mit dem neuen Geist des kooperativen Bildungsföderalismus können wir die Herausforderungen in unserem Bildungssystem entschlossen angehen. Es ist für die SPD-Bundestagsfraktion ein großer Erfolg, dass das Kooperationsverbot fällt.

Die neuen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen wollen wir schnell nutzen. Beim Digitalpakt haben sich Bund und Länder weitgehend auf eine Vereinbarung geeinigt. Es gilt, die Umsetzung schnell auf die Schiene zu setzen. Damit stellen wir die Wirkung des kooperativen Bildungsföderalismus im Alltag spürbar unter Beweis.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.05.2018

Zum angekündigten Kita-Qualitätsgesetz sowie der angedachten finanziellen Bundesbeteiligung erklären Ekin Deligöz MdB und Annalena Baerbock MdB:

Man darf auf das vollmundig angekündigte Vorhaben gespannt sein. Erhebliche Skepsis ist angebracht, wenn dabei primär auf politische Vereinbarungen statt auf bundesgesetzliche Standards gesetzt wird. Eines steht aber schon fest: die geplante Bundesfinanzierung ist vollkommen unzureichend. Auch die neue Familienministerin ist in die Falle getappt, Großes in diesem Bereich anzukündigen, ohne das finanziell angemessen hinterlegen zu können.

Die Liste der GroKo-Versprechen bei der Kinderbetreuung ist lang. Sie verspricht einen deutlichen Platzaufwuchs, die Streichung von Kita Gebühren und, nicht zuletzt, umfängliche Qualitätssteigerungen. Ministerin Giffey plädiert auch fortwährend für eine bessere Entlohnung des Kita-Personals. Für all das will der Bund in dieser Wahlperiode gerade mal 3,5 Milliarden Euro aufbringen. Das ist bei weitem zu wenig, um diese wichtigen Schritte erfolgreich gehen zu können. Die Enttäuschung bei Kindern und Familien, aber auch beim Kitapersonal und Tagesmüttern, ist vorprogrammiert. Und die Kommunen, die das größtenteils schultern müssen, sehen sich dann auch noch mit dem angekündigten, unterfinanzierten Betreuungsanspruch von Schulkindern konfrontiert. Wir werden die Haushaltsberatungen des Bundes in diesem Jahr nutzen, die unsolide Finanzierung dieser Vorhaben und konstruktive Alternativen aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.05.2018

„Das Gute-Kita-Gesetz von Franziska Giffey scheint nicht mehr als eine Worthülse zu sein. Klar ist schon jetzt: Die 3,5 Milliarden Euro, die die Bundesregierung in dieser Wahlperiode zur Verfügung stellen will, reichen nicht einmal, um den bundesweiten Mangel an Kita-Plätzen zu beheben. Einen Ausbau der Qualität oder gar einen Einstieg in die Gebührenfreiheit wird es so nicht geben“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ankündigung des Familienministeriums, zeitnah mit dem Gesetzesvorhaben in die Ressortabstimmung zu gehen. Müller weiter:

„Als die Ministerin ihr Vorhaben vergangene Woche im Ausschuss vorstellte, konnte sie weder Nachfragen zu ihrem Gesetz beantworten noch dazu, wie sie das Fachkräfteproblem in den Griff bekommen will. Es ist daher zu befürchten, dass von dem Vorschlag für ein Gute-Kita-Gesetz nicht mehr bleibt als eine gute Überschrift. Wir fordern daher von der Ministerin, ein echtes Kita-Qualität-Gesetz vorzulegen. Dieses Gesetz muss eine echte finanzielle Beteiligung des Bundes und klare Standards für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen festschreiben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.05.2018

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode bekräftigen CDU, CSU und SPD weiterhin die Pläne für den bereits im Jahr 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgeschlagenen "DigitalPakt Schule" zwischen Bund und Ländern. Die FDP möchte in ihrer Kleinen Anfrage (19/1973) wissen, wie der genaue Zeitplan der Bundesregierung aussieht und wann die geplante Änderung des Artikel 104c Grundgesetz in Kraft tritt.

Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen seitens des Bundes fünf Milliarden Euro für die Förderung digitaler Ausstattung an Schulen bereitgestellt werden, während die Länder für weitere finanzielle Mittel, Qualifikation der Lehrkräfte, pädagogische Konzepte und Betrieb der Infrastruktur verantwortlich bleiben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 303 vom 11.05.2018

Nach einer möglichen Anpassung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1974). Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie plant, auf die Handlungsempfehlungen des Forschungsprojektes "Qualität in der rechtlichen Betreuung" (460/1/17) zu reagieren. Das Forschungsprojekt war vom Justizministerium in Auftrag gegeben und Ende 2017 veröffentlicht worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (17/12427) war in der vergangenen Legislaturperiode im Bundesrat mit der Begründung nicht beraten worden, dass erst die Ergebnisse des Vorhaben abgewartet werden sollten. In den Handlungsempfehlungen heißt es unter anderem, dass eine Erhöhung der Stundensätze beziehungsweise der Vergütung geboten sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 302 vom 11.05.2018

Die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland mit einer Entbindungsstation ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. 2006 waren es 880 Kliniken, 2016 nur noch 690, wie aus der Antwort (19/1924) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1619) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Auch die Zahl der Geburtshäuser ist tendenziell rückläufig. 2010 waren es den Angaben zufolge 135, 2016 noch 112. Die Anzahl der freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen hat sich den Angaben zufolge hingegen in den vergangenen Jahren erhöht, von 4.516 im Jahr 2009 auf 5.518 im Jahr 2017.

Die Zahlen zu den Hebammen stammten aus der Vertragspartnerliste des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die für 2017 angegebene Zahl gehe auf Angaben der Hebammen selbst zurück und sei deutlich höher als die Zahl der Hebammen (3.040), die den Sicherstellungszuschlag beantragt hätten.

Der GKV-Spitzenverband gehe daher davon aus, dass die der Vertragspartnerliste entnommene Zahl überhöht sei. Einige der freiberuflich tätigen Hebammen seien zugleich in Kliniken und Geburtshäusern angestellt und tauchten somit auch in der dortigen Statistik auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.295 vom 07.05.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine Erhöhung und eine automatisierte Auszahlung des Kinderzuschlags ein. In einem entsprechenden Antrag (19/1854) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den bisherigen Kinderzuschlag ersetzt und sicherstellt, dass die Auszahlung der Leistung ebenso einfach geregelt wird wie die automatische Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen im Rahmen der Steuererklärung. Zudem soll der maximale Auszahlungsbetrag so erhöht werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld für Kinder jeden Alters existenzsichernd ist. Ebenso sollen die Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen abgeschafft werden. Bei Alleinerziehenden, bei denen ein Elternteil den Unterhalt für sein Kind nach einer Trennung nicht zahlt, sollen der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag in voller Höhe zusammengeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 279 vom 27.04.2018

Wer sind die sechs Prozent der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, die keine Kita besuchen? DIW-Studie zeigt, dass Nicht-Kita-Kinder beispielsweise häufiger einen Migrationshintergrund haben, das trifft aber längst nicht auf alle zu – Kita-Pflicht hätte vermutlich nur einen äußerst geringen Nutzen – Besser wäre eine gezieltere Förderung, beispielsweise von Kindern mit Sprachförderbedarf

Kinder, die im Alter ab drei Jahren bis zur Einschulung nicht in eine Kindertageseinrichtung gehen, kommen – anders, als vor allem BefürworterInnen einer Kita-Pflicht häufig annehmen – keinesfalls nur aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten. Zwar haben Nicht-Kita-Kinder – im Altersbereich von drei bis sechs Jahren handelt es sich um sechs Prozent aller Kinder – tatsächlich häufiger einen Migrationshintergrund und kommen eher aus Haushalten, die in die untere Hälfte der Einkommensverteilung fallen. Das trifft aber längst nicht auf alle Kinder zu, wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt. Demnach gibt es über alle Einkommens- und Bildungsgruppen hinweg Familien, die ihr Kind nicht in einer Kita betreuen lassen.

„Eine pauschale Kita-Pflicht für alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung wäre daher kaum geeignet, gezielt Kinder aus sozioökonomisch schlechter gestellten Haushalten zu fördern“, sagt DIW-Bildungs- und Familienökonomin C. Katharina Spieß, die gemeinsam mit Sophia Schmitz untersucht hat, aus welchen Haushalten Nicht-Kita-Kinder kommen. Dafür verwendeten die Forscherinnen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin und der Zusatzstichprobe „Familien in Deutschland“. Stattdessen sollten tatsächlich förderbedürftige Kinder gezielter unterstützt werden, etwa wenn es um Sprachfähigkeiten geht. „Das wäre effizienter und damit auch kostengünstiger zu machen als mit einer Kita-Pflicht“, so Spieß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 09.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

In Deutschland hatten im Jahr 2016 rund 2,4 % der Erstgeborenen eine Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 40 Jahre alt war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Muttertages weiter mitteilt, ist der Anteil gegenüber 2010 (2,5%) relativ stabil. Die Zahl der erstgeborenen Kinder mit einer Mutter ab 40 Jahren erhöhte sich zwischen 2010 und 2016 von rund 8500 auf rund 9200.

In elf EU-Staaten war der Anteil der Erstgeborenen von Müttern im höheren gebärfähigen Alter größer als in Deutschland. Nach Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat hatten 2016 in Italien bereits 7,2% der Erstgeborenen eine Mutter ab 40 Jahren. In Spanien waren es 6,6% und in Griechenland 5,3%. Am geringsten war der Anteil in Litauen mit 1,0%. Der EU-Durchschnitt lag bei 3,2%.

Die Daten stehen in der Eurostat Datenbank zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 11.05.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Haus- und Straßensammlung des Müttergenesungswerks hat begonnen

Bis zum Muttertag am 13. Mai sind wieder viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer auf den Straßen und an den Türen unterwegs, um Spenden für erschöpfte und kranke Mütter zu sammeln. Die Spendenaktion – dieses Jahr unter dem Motto „Mission Mutter: Überlasteten Müttern neuen Antrieb geben“ – wird seit 1950 vom Müttergenesungswerk (MGW) durchgeführt. Elke Büdenbender, Schirmherrin der gemeinnützigen Stiftung, rief mit einem Spendenappell zur Unterstützung auf.

„Hilfe und Unterstützung für Mütter und ihre Familien sind heute notwendiger denn je. Ich freue mich sehr, dass sich auch in diesem Jahr viele Sammlerinnen und Sammler in Kommunen, Kirchengemeinden, Frauenverbänden, Schulen und Vereinen engagieren und dazu beitragen, dass erschöpfte und kranke Mütter eine Kurmaßnahme in Anspruch nehmen können. Für die Arbeit des MGW ist die Sammlung von großer Bedeutung“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks.

Wofür das Müttergenesungswerk sammelt

Rund zwei Millionen Mütter sind durch die Doppel- und Dreifachbelastung in Familie, Haushalt und Beruf so erschöpft und ausgelaugt, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil nimmt an einer Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur teil. Im MGW sind es rund 50.000 Mütter pro Jahr. Zusätzlich stärkt das MGW Mütter nicht nur mit Kurmaßnahmen, sondern oft auch mit direkten finanziellen Zuschüssen: Wenn Mütter sich die gesetzliche Zuzahlung, Kurausstattung oder Taschengeld nicht leisten können, können sie ggf. einen Zuschuss aus Spendenmitteln erhalten, damit sie nicht auf die dringend benötigte Kurmaßnahme verzichten müssen.

In den bundesweit rund 1.200 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW-Verbund können sich Mütter kostenlos zu allen Fragen rund um die Kurmaßnahme beraten lassen. Zudem unterstützen Nachsorgeangebote Mütter in ihrem Alltag, um den Kurerfolg langfristig zu sichern.

Auch online Spenden sammeln

In diesem Jahr gibt es eine Neuerung: Alle, die die Sammlung unterstützen wollen, können online ihre eigene Spendenaktion starten. Freundinnen und Freunde, Bekannte und Verwandte werden per Link zur Unterstützung eingeladen. Zum Muttertag wollen wir die Spenden-Rakete für Mütter zünden – gemeinsam mit den Sammlerinnen und Sammlern auf den Straßen und an den Türen, den Beratungsstellen und Kliniken und allen weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern online und vor Ort. Jede Hilfe ist willkommen! www.muettergenesungswerk.de/spenden-und-helfen.

Spendenkonto: IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04, BIC: BFSWDE33MUE

Weitere Informationen und Kontakt:

Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk

Bergstraße 63, 10115 Berlin

Ansprechpartnerin für die Sammlung: Petra Gerstkamp

Tel.: 030/33 00 29-12, gerstkamp@muettergenesungswerk.de

Kurtelefon: 030/33 00 29-29

www.muettergenesungswerk.de

www.muettergenesungswerk.de/sammlungen

Pressebilder zur Muttertagssammlung 2018 finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 11.05.2018

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai macht Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, auf die belastende Lebensphase von Paaren aufmerksam, bei denen es mit einer Schwangerschaft nicht klappt:

"Die allermeisten Menschen wünschen sich Familie mit einem eigenen Kind. Aber nicht immer geht dieser Wunsch in Erfüllung. 6 Millionen Männer und Frauen in Deutschland im Alter zwischen 25 und 59 Jahren (2016) sind ungewollt kinderlos.

Schwangerschaftsberatungsstellen der Diakonie begleiten Frauen, Männer und Paare auch mit unerfülltem Kinderwunsch. Denn gerade in dieser oft belastenden Lebensphase brauchen Paare neben der medizinischen Abklärung psychosoziale Unterstützung. Viele Paare sind, wenn sie in die Beratung kommen, erschöpft durch einen immer wiederkehrenden Kreislauf des Hoffens und Bangens um ein Kind, das nicht kommen will. Sie fühlen sich angesichts der zahlreichen medizinisch- technischen Möglichkeiten oft überfordert. Die Beraterinnen und Beratern nehmen sich viel Zeit um Paaren bei der Klärung von persönlichen und auch finanziellen Fragen zu begleiten.

Egal, ob sich der Traum vom eigenen Kind erfüllt oder nicht, die Schwangerenberatungsstellen helfen den Paaren, mit ihren Gefühlen und mit den Belastungen zu recht zu kommen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am Donnerstag, den 3. Mai 2018, die Mitglieder der Rentenkommission vorgestellt, die – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – bis März 2020 Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme aufzeigen soll.

Immerhin vier der zehn Mitglieder der Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" sind Frauen. Das Ziel der paritätischen Gremienbesetzung ist damit fast erreicht. Gleichzeitig wurden u.a. mit Annelie Buntenbach (DGB), und Prof. Dr. Simone Scherger (Universität Bremen) Personen einbezogen, die Geschlechtergerechtigkeit in der Rente mitdenken.

Auftrag der Kommission ist es, vor dem Hintergrund im Wandel begriffener Beschäftigungsstrukturen und demographischen Veränderungen ein neues Fundament für die gesetzliche, private und betriebliche Rente zu entwickeln. "Der Entwurf für einen verlässlichen Generationenvertrag trägt allerdings nur dann, wenn auch die Frage nach einer angemessenen Alterssicherung von Frauen beantwortet wird", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Der Gender Pension Gap, das heißt die Differenz der Alterseinkommen zwischen Frauen und Männern, die in Deutschland mit 46 Prozent besonders hoch ist, darf nicht weiter zementiert werden."

Die zurückliegenden Rentenreformen innerhalb der Europäischen Union haben gezeigt, dass Maßnahmen, die ausschließlich die Finanzierbarkeit des Rentensystems betreffen, zu kurz greifen. Mit der Verlagerung der Alterssicherung auf private und betriebliche Vorsorgearten besteht beispielsweise das Risiko, dass Frauen noch schlechter gestellt werden, weil Sorgearbeit in der zweiten und dritten Säule weniger berücksichtigt wird und die Alterssicherung noch stärker von der Erwerbsdauer und der Einkommenshöhe abhängt.

Rentensysteme müssen vor diesem Hintergrund nicht nur nachhaltig konzipiert sein, sondern eine angemessene Alterssicherung gewährleisten können. Dazu gehört u.a., geschlechtsbezogene Ungleichheiten im Lebensverlauf und deren Ursachen besonders in den Blick zu nehmen, die sich im Gender Pension Gap manifestieren: Erwerbsverläufe, Einkommensdifferenzen, Sorgearbeit.

Gleichzeitig geht es um die Ausgestaltung des Rentensystems selbst, das etwa durch die unzureichende Berücksichtigung von Sorgearbeit oder aber den unterschiedlichen Zugang zu betrieblicher Altersvorsorge und daran anknüpfenden Steuervorteilen zum Gender Pension Gap beiträgt. Im Koalitionsvertrag finden sich hier erste, aber immer noch unzureichende Ansätze.

Das Europäische Parlament (EP) hat erst Mitte des letzten Jahres die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Gender Pension Gap zu reduzieren.[1] Dazu – so das EP – sind vielschichtige Maßnahmen erforderlich, die erstens bei Nachteilen im Erwerbsleben und der Verteilung von Sorgearbeit im Lebensverlauf und zweitens beim Rentensystem selbst ansetzen. Darüber hinaus müssen Reformen im Hinblick auf gleichstellungspolitische Ziele analysiert und ggf. angepasst werden. Für die Rentenkommission folgt daraus: Jede Reform muss einen Abbau des Gender Pension Gaps zum Ziel haben und jeder Änderungsvorschlag muss aus gleichstellungspolitischer Sicht evaluiert werden. Zugegeben, keine leichte Aufgabe, aber die Kommission muss die Voraussetzungen für eine angemessene und zumindest existenzsichernde Alterssicherung schaffen: für Männer UND Frauen.

______________________________

[1] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2017 zur Notwendigkeit einer EU-Strategie zur Beendigung und Vermeidung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles (2016/2061(INI)), http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2016/2061%28INI%29

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom ´07.05.2018

Deutsche Männer haben bessere Chancen als Frauen und Personen mit Migrationshintergrund, die juristischen Staatsprüfungen mit Prädikatsexamen abzuschließen. Dies gilt umso mehr, wenn die Prüfungskommission ausschließlich männlich besetzt ist – was in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2006 bis 2016 in 65 Prozent der mündlichen Prüfungen so war. Dies zeigt eine aktuelle Studie für das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt zu den Ergebnissen: "Wir müssen das Problem von Diskriminierung in der juristischen Ausbildung systematisch und strukturell in den Blick nehmen. Es braucht mehr Frauen als Vorbilder und Prüferinnen."

Die aktuellen Daten bestätigen: Die juristische Ausbildung hat ein Diskriminierungsproblem. Der djb-Arbeitsstab "Ausbildung und Beruf" fordert schon länger eine stereotypenfreie Gestaltung von Ausbildungsmaterial und mehr weibliche Lehrpersonen an juristischen Fakultäten und in der Referendar*innen-Ausbildung.

Die nun vorliegende Studie zeigt in einer wissenschaftlichen Langzeitstudie auf breiter Datengrundlage, dass Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in der Benotung statistisch signifikant schlechter abschneiden. Frauen mit Migrationshintergrund trifft diese Form der Benachteiligung doppelt hart.

Die Präsidentin des djb weiter: "In kaum einem Fachgebiet hängt der berufliche Weg so sehr von der Abschlussnote ab wie in Jura. Ein Prädikatsexamen ist auch heute noch in vielen juristischen Berufsfeldern Voraussetzung für die Einstellung. Diese Aussagekraft der Abschlussnote ist zu hinterfragen, wenn die Note von Geschlecht oder Herkunft beeinflusst ist."

Zentrale Ergebnisse der Studie

In einem interdisziplinären Team haben die Professoren Andreas Glöckner, Emanuel V. Towfigh und Christian Traxler die Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016 in einer methodisch aufwändigen Studie untersucht. Die Ergebnisse ihrer Analyse von rund 18.000 Jura-Abschlüssen stellten sie am 26. April 2018 in Berlin vor. Die Auswertung zeigt:

* Frauen schneiden in beiden Staatsexamina statistisch schlechter ab als Männer

– sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung. Für letztere gilt dies selbst dann, wenn sie zuvor in den schriftlichen Prüfungen gleiche Ergebnisse erzielten.

* Die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen die Schwelle zu einem Prädikatsexamen überwinden, ist deutlich geringer als bei Männern.

* Noch deutlicher zeigt sich die ungleiche Benotung bei Absolvent*innen mit Migrationshintergrund oder ausländisch klingendem Namen. Auch sie erreichen mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit ein Prädikatsexamen.

* Die Zusammensetzung der Kommission in der mündlichen Examensprüfung beeinflusst deren Notengebung. Wenn Frauen mitprüfen, verschwindet zumindest der Geschlechterunterschied in der mündlichen Prüfung.

Empirische Untersuchung zur Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016, vorgelegt von Prof. Dr. Andreas Glöckner, Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, Prof. Dr. Christian Traxler:

https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/juristenausbildung/180331-v_fin-Abschlussbericht-korr1.pdf

Zusammenfassung der Studie:https://www.hertie-school.org/fileadmin/4_Debate/Press_releases/2018-04-26_Traxler_juristischer_Staatsexamen/Zusammenfassung_Geschlechts-undHerkunftseffektebei_der_Benotung_juristischer_Staatsexamen.pdf

djb-Stellungnahme vom 16.11.2016 zur juristischen Ausbildung anlässlich der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 17. November 2016 in Berlin: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st16-25/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 02.05.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der heutigen Familienministerkonferenz bei Bund, Ländern und Kommunen wesentlich mehr Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Das jetzt von Bundesfamilienministerin Giffey auf den Weg gebrachte "Gute-KiTa-Gesetz" darf aus Sicht der Kinderrechtsorganisation nicht dazu führen, dass sich die Kita-Qualität in den Bundesländern noch weiter voneinander entfernt. "Es steht zu befürchten, dass sich beispielsweise die enormen regionalen Unterschiede beim Kita-Personalschlüssel durch das Gesetz eher verstärken. Der Bund muss bei den angestrebten Vereinbarungen mit den Bundesländern darauf achten, dass die im Gesetz enthaltenen Kriterien so genutzt werden, dass möglichst bundesweit einheitliche Verhältnisse bei der Kita-Qualität entstehen. Hier wird es maßgeblich auf das Verhandlungsgeschick des Bundes ankommen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Das wird an vielen Stellen auch mit deutlich mehr Investitionen in die Kita-Qualität einhergehen müssen. Deshalb spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre zur Verbesserung der Kita-Qualität aus. So hatte es die Große Koalition im Jahre 2016 als mittelfristiges Ziel auch angekündigt. Das müssen uns unsere Kinder wert sein", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes steht zu befürchten, dass durch die Verlagerung der Diskussion um die Kita-Qualität auf die Länderebene sowie durch die Vielzahl der Kriterien und Vereinbarungen die Situation und die Vergleichbarkeit der Kita-Qualität noch undurchsichtiger wird. "Zudem besteht die Gefahr, dass einzelne Bundesländer ihnen nicht genehme Kriterien abblenden. Diese hängen jedoch sehr eng zusammen und bedingen sich an vielen Stellen gegenseitig. Kritisch ist aus kinderrechtlicher Sicht auch zu sehen, dass die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen nicht als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rückt. Dabei könnten so die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Denn wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Kinderzuschlag die Bundesregierung auf, mit einer umfassenden Reform des Kinderzuschlags einen notwendigen Schritt zur Reduzierung der Kinderarmut in Deutschland einzuleiten. Neben einer notwendigen Erhöhung der Leistung sollte dabei die Entbürokratisierung des Kinderzuschlags im Mittelpunkt der Reform stehen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte der Kinderzuschlag so gestaltet werden, dass alle anspruchsberechtigten Kinder die Leistung auch tatsächlich erhalten.

"Der Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von Familien zu verringern. Nur leider erreicht der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit Kindern gar nicht erst. Armutsforscher gehen davon aus, dass rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. Komplizierte Beantragungsprozeduren, komplexe Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze führen dazu, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen "Kinderzuschlag automatisch auszahlen – verdeckte Armut überwinden".

"Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz bereits vor zwei Jahren präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Auch soll die Höhe des Kinderzuschlags regelmäßig überprüft werden. Diese Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden. Beim Kinderfreibetrag, von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat allein gelassen. Wünschenswert wäre hier eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen", so Hofmann weiter.

Der Kinderreport 2018, den das Deutsche Kinderhilfswerk im Februar vorgelegt hat, zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Deutschland Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, entschiedener als bisher die Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Geldleistungen sind dabei nur ein Baustein von vielen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2018

Familien sind eine der wichtigsten Grundlagen der Gesellschaft. Sie sorgen für Zusammenhalt und Unterstützung, für das gute Heranwachsen von Kindern und sie pflegen Familienmitglieder. Um all das zu leisten, brauchen sie die Stärkung ihrer Ressourcen und – wenn nötig – Hilfe. Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai ist Anlass, die Leistungen von Familien zu würdigen.

Die eaf tritt für einen Perspektivwechsel der Familienpolitik ein: Die staatliche Gemeinschaft sollte nicht erst tätig werden, wenn es (fast) zu spät ist, sondern grundsätzlich fördernde Strukturen für alle bereit halten, wie z. B. Familienbildung und Familienberatung. Familien, deren Kinder eine Behinderung haben, brauchen tatsächliche Inklusion in allen Lebensbereichen von Anfang an.

Noch viel zu oft werden sie zwischen verschiedenen Bereichen des Sozialrechts hin- und hergeschoben. „Unser gesamtes Sozialrecht ist auf den Einzelnen fokussiert und berücksichtigt Familienzusammenhänge zu wenig“, stellt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf, fest. „Es ist wenig hilfreich, alle Belange der Kinder- und Jugendlichen auf ein Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu konzentrieren. Die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Familien muss vielmehr grundsätzlich in der Sozialgesetzgebung verankert werden. Wir fordern eine entsprechende Berücksichtigung im Sozialgesetzbuch I (SGB I), sozusagen als Präambel für alle zwölf Sozialgesetzbücher“, so Frau Riemann-Hanewinckel weiter.

Zum Perspektivwechsel in der Familienpolitik hat die eaf ein Positionspapier veröffentlicht: www.eaf-bund.de

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 14.05.2018

Eine bezahlbare und ausreichend große Wohnung ist der dringende Wunsch vieler Familien, ganz besonders natürlich von armen Familien. Wohnraum ist vor allem für junge Familien mit kleinen Kindern in den Städten kaum noch zu finden. Die Wohnung ist aber der unmittelbare Lebens- und Entwicklungsraum für kleine Kinder.

Zur Aktionswoche „Wohnen ist ein Menschenrecht für Alle“ erklärt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf:

„Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, für mehr Wohnungsbau zu sorgen, aber dafür müssen sie nun auch zügig die Voraussetzungen schaffen. Mehr Wohnungen mit bezahlbaren Mieten sind wichtiger als das verabredete Baukindergeld. Das wird kaum eine Familie, die nicht ohnehin schon Eigentumserwerb plant, veranlassen zu bauen oder zu kaufen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 02.05.2018

Internationaler Regenbogenfamilientag

Anlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Children‘s Rights Matter“ am Sonntag, den 06. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Familie ist, wo Kinder sind. Die staatliche Verpflichtung, Familien zu schützen, ist im Grundgesetz festgelegt. Zudem hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Stärkung und Entlastung von Familien ausdrücklich zum Ziel gesetzt und sich verpflichtet, kein bestimmtes Familienmodell vorzuschreiben. Eine Stärkung und spürbare Entlastung wäre ein modernes Familien- und Abstammungsrecht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen. Homophobie und Transfeindlichkeit schaden dem Kindeswohl und Familien.

Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.

Ferner verspricht die Bundesregierung, Anpassungen des Abstammungsrechts unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht zu prüfen. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig. Der LSVD fordert außerdem, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage.

Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Rechtunsicherheit gibt es auch bei der Elternschaft von Personen ohne Geschlechtseintrag. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das entweder eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags einfordert.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 04.05.2018

Verbandswochenende von pro familia rückt die Auseinandersetzung um den §219a StGB in den Mittelpunkt

pro familia wird sich weiterhin für die Abschaffung des §219a StGB einsetzen und sich solidarisch mit Ärzt*innen zeigen. Der Verband sucht den Dialog mit politischen Vertreter*innen und stellt seine fachliche Expertise zu Verfügung. Gleichzeitig muss in die aktuelle Diskussion die defizitäre Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch einbezogen werden, ebenso wie die Stigmatisierung, die immer noch mit dem Thema verbunden ist. So lautete das Fazit der pro familia Fachtagung, die am 5. Mai 2018 in Offenbach stattfand.

Unter dem Titel „Kann Aufklären Sünde sein? Die Informationsrechte von Menschen zum Schwangerschaftsabbruch stärken“ diskutierten die Teilnehmer*innen der Fachtagung darüber, wie der §219a StGB sich auf das Recht auf Information auswirkt.

„Menschen werden daran gehindert, sich niedrigschwellig und umfassend über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren, Ärzt*innen wird verweigert, im Netz sachlich über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren, den sie in ihrer Praxis durchführen, und Beratungsstellen werden verunsichert, ob sie vom §219a StGB betroffen sind und welche Informationen über Ärzt*innen sie weitergeben dürfen. Deshalb ist die Streichung des §219a StGB dringend erforderlich“, resümiert die pro familia Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Davina Höblich.

Die Diskussion der letzten Monate habe allerdings weitere Defizite in der Versorgung deutlich gemacht. So gebe es keine Erkenntnisse darüber, was die Länder dafür tun, „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ sicherzustellen, wie es der §13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes fordere. Denn Meldungen beispielsweise aus Niedersachsen und aus Bayern weisen schon jetzt auf Defizite in der Versorgung hin. Zudem werden die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ärzt*innen und die fehlenden Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten dazu führen, dass es künftig immer weniger Ärzt*innen geben wird, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

„Wir sehen kritisch, welches Frauenbild bei den aktuellen Diskussionen über den Schwangerschaftsabbruch zutage tritt“, so Höblich weiter. „Frauen wird immer noch das Recht und die Fähigkeit abgesprochen, selbstbestimmt und verantwortlich mit ungewollten und ungeplanten Schwangerschaften umzugehen.“

Auf dem Podium der Diskussionsveranstaltung am Abend herrschte Einigkeit über den Änderungsbedarf beim §219a StGB: Dr. Katja Mast (SPD), Cornelia Möhring (Die Linke), Cordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Grüne) und Stephan Thomae (FDP) verdeutlichten die Haltung ihrer jeweiligen Fraktion und ließen den klaren Willen zur Zusammenarbeit zu diesem Thema erkennen. Ein/e CDU-Vertreter*in für die Podiumsdiskussion konnte im Vorfeld nicht gefunden werden. Die Ärztin Kristina Hänel bereicherte die Diskussion um Beispiele aus ihrer ärztlichen Praxis, die deutlich machen, dass Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, gute Gründe dafür haben und Unterstützung benötigen, anstatt verurteilt und diffamiert zu werden. Die pro familia Bundesvorsitzende versprach, weiterhin mit fachlicher Arbeit, Dialogen und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. „Wir werden unsere föderative Struktur nutzen und uns auf Orts-. Landes- und Bundesebene für die Informationsrechte zum Schwangerschaftsabbruch einsetzen“, so Höblich.

Auf der Bundesdelegiertenversammlung am 6. Mai 2018 wurde eine neue stellvertretende Vorsitzende gewählt: Dr. med. Gülhan Inci, Gynäkologin an der Charité in Berlin, trat die Nachfolge von Verena Mörath an. Der Schatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul wurde für weitere drei Jahre in den Bundesvorstand gewählt.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.05.2018

Am 09. Mai ist Europatag und als VBM unterstützen wir die Initiative der Frauen, die sich rund um Pulse of Europe im März 2017 in Berlin gefunden haben, einen Frauenmarsch für Europa zu organisieren. Dieser Frauenmarsch und das Frauenfest am 09. Mai 2018 von 11.-14.00 Uhr am Brandenburger Tor, Berlin, sollen ein deutliches Signal für humanistische Werte in unserer Gesellschaft und gegen „toxic masculinity“ senden..

Mit dem Motto „Women for Europe und Europe for Women“ möchten die Veranstalterinnen neue Wege von Frauen und Männern im Zusammenleben in unserer Gesellschaft aufzeigen. Hierbei verfolgen sie das Ziel gegen Populismus, Autokratie und Patriarchat sowohl in Deutschland als auch in Europa zu bewegen.

Das Programm und die Redner*innenliste liest sich spannend, so wird z.B. Bundesministerin Frau Dr. Franziska Giffey vor Ort sein.

„Wir müssen ein deutliches Signal setzen, da wir bisher weder Art. 1 und Art. 3 unserer Verfassung noch Art. 1 und Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erfüllen“, so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM). und fordert. „Es ist längst überfällig, dass wir Frauen die gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit erhalten müssen, dass die Berufe, in denen überrepräsentativ wir Frauen beschäftigt sind, deutlich finanziell aufgewertet werden müssen und dass wir als Frauen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ebenso in allen Führungsebenen vertreten sind wie das männliche Geschlecht. Die klare Forderung heißt: Equal Care, Equal Pay, Equal Position und Equal Pension. Why not? Unsere Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey ist überzeugt, dass Frauen Alles können. Ja, wir können Alles – aber wir brauchen endlich auch den Rahmen hierfür, mit einer konsistenten, in sich stimmigen zeitgemäßen gleichstellungsorientierten Familienpolitik für die gesamte Lebensverlaufsperspektive, z. B. weg mit dem Ehegattensplitting hin zur Individualbesteuerung, weg mit dem Kindergeld und hin zur Kindergrundsicherung und wo bleibt eigentlich die Krippe, Kita & Co sowie Schule mit einem guten pädagogischen Konzept hin zu einem Lern- und Lebensort, genügend gut qualifizierten Personal, bedarfsgerechten Öffnungszeiten und das Ganze bitte kostenfrei?!“

Spachtholz macht deutlich, dass lange genug diskutiert und wissenschaftlich geforscht wurde und wir jetzt mit „Women4Europe – Europe4Women“ auch noch ein weiteres Mal dazu aufstehen und marschieren – zu einem weiteren Aktionstag neben dem Internationalen Frauentag, dem Equal Pay Day und dem Equal Pension Day – und dass es an den politischen Entscheider*innen und den Entscheider*innen in der Wirtschaft läge, endlich zu handeln, den Rahmen zu gestalten und zu verändern, dann gelänge auch ein kultureller Wandel. „Es ist wie mit der Gurtpflicht“, so Spachtholz, „es gab Menschen, die nutzten den Gurt bereits vor Einführung der Gurtpflicht, mit der Einführung der Gurtpflicht gab es Widerstand und Aufschrei… und heute…Jahre später? Es ist in der Regel eine Selbstverständlichkeit, sich vor dem Losfahren im Auto den Gurt anzulegen, mit den bekannten positiven Effekten! Und genauso eine Selbstverständlichkeit wünschen wir uns für unsere Vita als Frauen in der Ausübung unserer Rechte, die verfassungsrechtlich geschützt sind, aber auch mit Leben gefüllt sein müssen – hin zu echter Gleichberechtigung und Gleichstellung und das hat nicht nur eine deutsche Dimension, sondern eine europäische!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 08.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. Mai 2018

Veranstalter:Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Stuttgart

Der Teilnahmebeitrag für die Tagung beträgt 20 Euro.

Auf der diesjährigen Fachtagung zum Thema „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“soll diskutiert werden, wie Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit und eigenständiger Existenzsicherung effektiv durch Angebote ergänzender Kinderbetreuung unterstützt werden können.

Trotz bundesweiter Ausbauanstrengungen erleben Familien immer noch, dass Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der institutionellen Kinderbetreuungsangebote selten aufeinander abgestimmt sind. Das betrifft insbesondere Alleinerziehende, die nicht mit der Unterstützung eines Partners bzw. einer Partnerin rechnen können. Zu 90 Prozent Mütter, sind Alleinerziehende außerdem häufig in frauentypischen Branchen im sozialen Bereich oder Dienstleistungssektor mit atypischen Arbeitszeiten tätig. An dieser Ausgangssituation haben drei Modellprojekte des VAMV angesetzt: Die Projekte in Berlin, Essen und Mainz haben zwischen 2014 und 2017 durch ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der teilnehmenden Alleinerziehenden Betreuungslücken früh, spät und am Wochenende geschlossen.

Die Fachtagung hat das Ziel, ausgehend von den Modellprojekten und den Ergebnissen der Evaluation mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verwaltungen zu diskutieren, wie Betreuungslücken für Eltern effektiv geschlossen werden können. Wie können Angebote ergänzender Kinderbetreuung bundesweit in die Fläche gebracht bzw. verstetigt und für alle Eltern gleichermaßen verfügbar werden? Wie können durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen Betreuungslücken reduziert werden?

Aus dem Programm:

Vortrag

„Sonne, Mond und Sterne‘ – Erfahrungen und Erfolge des Modellprojekts Ergänzende Kinderbetreuung des VAMV NRW“, Antje Beierling, Projektleiterin, VAMV NRW

Vortrag

„Bertreuungslücken schließen: Das Potenzial ergänzender Kinderbetreuung und arbeitsrechtliche Reformbedarfe“, Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Uni Gießen und Mitglied des Beirats für die Evaluation der VAMV-Modellprojekte

Podiumsdiskussion

Ergänzende Kinderbetreuung in die Fläche – was bringt‘s und wer macht’s?

Es diskutieren:

  • Marion Binder, Leiterin des Referats für Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung, BMFSFJ
  • Ilse Petilliot-Becker, Leiterin des Referats für Grundschulen, Frühkindliche Bildung und Erziehung, Kultusministerium Baden-Württemberg
  • Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Uni Gießen und Mitglied des Beirats für die Evaluation der VAMV-Modellprojekte
  • Antje Beierling, Projektleiterin „Sonne, Mond und Sterne“, VAMV NRW
  • Moderation: Inge Michels

Flyer mit ausführlichem Programm unter: https://www.vamv.de

Wir bitten um Anmeldung bis zum 14.5.2018 (siehe Flyer).

Termin: 28. Mai 2018

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Berlin

Der sich seit langem anbahnende Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung sowie Kinder- und Jugendhilfe wird zusehends gravierender und öffentlich spürbar. Kaum ein anderer Bereich der Arbeitswelt ist in den letzten Jahren so sehr gewachsen wie die Kindertagesbetreuung. Trotz Beschäftigtenzahlen auf Rekordhoch fehlen zehntausende Fachkräfte. Die Folgen: Der Kitaausbau stockt, die Jugendämter haben Schwierigkeiten, Personal für ihre gesetzlichen Aufgaben zu finden und die freien und öffentlichen Träger werben teilweise verzweifelt um neue Mitarbeiter/-innen.

Die Bundespolitik schaut konzeptlos zu. Leidtragende davon sind neben den Kindern, Jugendlichen und Familien die Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund wollen wir am 28. Mai mit Euch Ursachen für den Fachkräftemangel diskutieren, die Bedingungen für die Beschäftigten analysieren und Lösungsansätze skizieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2018

Veranstalter: DIE LINKE. und Netzwerk gegen Kinderarmut

Ort: Leipzig

Die Zahl der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen in Deutschland befindet sich seit langem stabil auf einem sehr hohen Niveau. Wir wissen, welche Folgen Armut hat. Traurige Wahrheit ist: Wer in Armut aufwächst, hat schlechtere Bildungschancen, schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und stirbt früher. Armut ist kein Naturgesetz,und gerade für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, die Armutsspirale durchbrechen zu können, um nicht nur in eine glückliche Zukunft blicken, sondern sie auch erleben zu können. Wer als Kind schon ausgegrenzt wird, kann dieser Gesellschaft sicherlich nicht viel abgewinnen. Hier sind Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefragt.

Man möchte gemeinsam mit Ihnen ins Gespräch kommen, um zum einen dem Thema Kinderarmut mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben und zum anderen herauszuarbeiten, was in der jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beigetragen werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 14. -15.Juni 2018

Veranstalter: Kinderschutz-Zentren

Ort: Leipzig

Die Kinderschutz-Zentren veranstalten in Kooperation mit dem Kinderschutz-Zentrum Leipzig am 14. und 15. Juni den Kongress „Hochstrittige Eltern und das Wohl des Kindes“. Hochstrittige Eltern bilden einen spannungsvollen und belastungsreichen Entwicklungskontext für Kinder und Jugendliche. Wenn Eltern sich immer weiter voneinander entfernen und Streit und gegenseitige Verletzungen an Schärfe zunehmen, birgt dieses Konfliktmilieu immense Entwicklungsrisiken und Gefährdungen für Kinder. Sie werden immer weniger als Individuen mit eigenen Bedürfnissen und Wünschen wahrgenommen, geraten zunehmend aus dem Blick oder werden im elterlichen Konflikt instrumentalisiert.
Gemeinsam wollen wir diskutieren, was Kinder und ihre hochstrittigen Eltern brauchen, welche methodischen Ansätze es gibt und welche Handlungsmöglichkeiten es zum Beispiel für Kita-Fachkräfte im Umgang mit betroffenen Eltern gibt. Das komplette Programm lesen Sie im Flyer.

Termin: 22. -23.Juni 2018

Veranstalter: FernUniversität in Hagen (Lehrstuhl von Prof. Dr. Ulrike Lembke) in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund djb e.V. (djb-Kommission "Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften« und der djb-Arbeitsstab "Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte")

Ort: Hagen

Ist das geltende Abstammungsrecht unter Berücksichtigung moderner Lebensformen, aber auch fortschreitender Medizintechnik noch zeitgemäß?

Reformbedarf lässt sich in vielfacher Richtung ausmachen, wie die Ergebnisse des Arbeitskreises Abstammungsrecht (BMJV) zeigen. An welchen Schnittstellen konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und wie er umzusetzen ist, soll erörtert werden ebenso wie die Frage, ob die Praxis andere Weg geht und nach Alternativlösungen sucht.

Rechtliche Folgeprobleme wie die Anerkennung ausländischer Entscheidungen im Inland oder der Umgang mit sozialer Elternschaft schließen sich an. Dabei darf nicht aus dem Fokus geraten, dass alle Überlegungen am Kindeswohl auszurichten sind. Keine leichte Aufgabe!

Programm und Informationen zur Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2018/180622-23_AbstammungsR/

Termin:29.Juni 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Zu dieser Tagung werden familien- und sozialpolitische, finanz- und steuerpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft herzlich eingeladen.

Die Vermeidung von Armutsrisiken für Familien und Kindern ist eine der zentralen familienpolitischen Zielsetzungen. Dass dieses Ziel noch nicht hinreichend erreicht ist, zeigen die nach wie vor hohen Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die in einem armutsgefährdeten Haushalt aufwachsen. Der aktuelle Koalitionsvertrag hat das Thema nun aufgegriffen und sieht neben der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ein Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut vor. Darunter sind insbesondere Veränderungen beim Kinderzuschlag und dem Bildungs- und Teilhabepaket gefasst. Das diesjährige Forum monetärer Leistungen für Familien und Kinder nimmt dies zum Anlass, sich über Handlungsbedarfe und Reformvorschläge auszutauschen und insbesondere darüber zu diskutieren, welche Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen „Masterplan gegen Kinderarmut“ notwendig sind. Wie bereits in den Vorjahren versteht sich der Fachtag dabei auch weiterhin als Forum für den Austausch über eine weiterreichende Umstrukturierung des Systems monetärer Leistungen.

Das Programm mit weiteren Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/f_2263-18.

Ihre Anmeldung wird bis zum 17. Mai 2018 erbeten.

Wir freuen uns sehr, dass die ZFF-Vorsitzende, Christiane Reckmann, auf dem Podium der Veranstaltungen mitdiskutiert und unseren „Masterplan gegen Kinderarmut“ vertreten wird.

Termin:29.Juni 2018

Veranstalter: PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH

Ort: Nürnberg

Kosten: 95 € inkl. Fortbildungsunterlagen, Snacks und Getränken

Das Assessment-Instrument „Life Skills Progression“ (LSP) unterstützt Sie bei der systematischen Erfassung familialer Kompetenzen, sowohl als Erfahrene/r als auch als Neueinsteiger/in in der aufsuchenden Arbeit mit Familien. In der praxisnahen Fortbildung werden Sie mit der Durchführung und Auswertung des LSP vertraut gemacht und erfahren, wie Sie die Ergebnisse optimal für Ihre Arbeit mit Familien nutzen können.

Nähere Informationen zu den Inhalten und den Anmeldemodalitäten der Fortbildung finden Sie im auf der Homepage.

Termin:02.Juli 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Das diesjährige Europäische Fachgespräch der AGF findet am 02. Juli 2018 zusammen mit der deutschen Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin statt. Im bewährten europäischen Austausch wollen wir aus den Perspektiven verschiedener Akteure der europäischen Ebene und einzelner Mitgliedstaaten das Work-Life-Balance-Paket der Europäischen Kommission diskutieren.

Im letzten Jahr hat die Europäische Kommission das Paket zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vorgestellt. Es enthält teilweise sehr konkrete Maßnahmen und neue bzw. ausgeweitete Mindeststandards, u.a. hinsichtlich Elternzeiten, Pflegezeiten und flexiblen Arbeitszeitregelungen. Derzeit erarbeiten der Europäische Rat und das Europäische Parlament ihre jeweiligen Stellungnahmen zum Paket. Entsteht aus dem Vorschlag eine europäische Richtlinie, kann dies unmittelbare Folgen für die Rechtssetzung in den einzelnen Staaten haben, sind sie doch verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen – sofern die nationalen Regelungen den neuen Richtlinien nicht bereits entsprechen oder diese übertreffen.

Das Fachgespräch wird den aktuellen Stand und die weiteren Planungen hinsichtlich des WLB-Pakets aufgreifen und dabei den Blick vor allem auf die Bewertung der Maßnahmen und die nationalen Debatten dazu richten, aber auch die möglicherweise nötigen Veränderungen der vorhandenen Vereinbarkeitsregelungen in den Mitgliedstaaten thematisieren. Inputs kommen von der Europäischen Kommission, dem Bundesfamilienministerium, der COFACE – Families Europe sowie voraussichtlich aus Finnland, Österreich, Italien und von weiteren Akteuren aus dem Teilnehmer/innenkreis.

Alle Beiträge werden simultan deutsch-englisch übersetzt, eine Reisekostenbeteiligung wird angestrebt.

Die Einladung und das finale Programm folgen demnächst.

AUS DEM ZFF

Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung„Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ am 14.06.2018, 10-16 Uhr im Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin.

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie hier.

Die Anmeldung kann bequem online über www.zukunftsforum-familie.de/anmeldung erfolgen. Alternativ können Sie sich auch postalisch oder per Fax anmelden. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular in der Einladung.

Anmeldeschluss ist der 4. Juni 2018. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 18. Mai 2018.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Am morgigen Internationalen Tag der Familie ist es soweit: unserer aktuelle Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ Nr. 28/2018 erscheint. Unter dem Schwerpunktthema „Vielfalt im Blick: Auf dem Weg zu einer modernen Familienpolitik“ beleuchten wir rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens und stimmen uns auf unsere gemeinsame Fachtagung mit dem LSVD am 14.06. in Berlin ein. Darüber hinaus haben wir ein Interview mit der Wissenschaftlerin Dr. Andrea Buschner geführt. Sie forscht u.a. zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und der Pluralisierung von Familienformen. Unser Mitglied der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. stellt sich mit seinem vielversprechenden Projekt Mo.Ki vor und was „Familie ist“, das sagt uns dieses Mal Erich Fenninger, der Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe Österreich. Viel Spaß beim Lesen uns Stöbern!

Unsere Zeitschrift „vielfalt familie“ wird morgen verschickt und kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des “Transsexuellengesetzes” als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden.

Die „Stuttgarter Erklärung" von 2015 ist eine Aktion Transsexualität und Menschenrecht ( ATME) e. V.-Initiative in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung. Sie ist eine Übereinkunft, Menschen das Wissen um ihr Geschlecht zuzugestehen und dieses Wissen als wahrhaftig anzuerkennen, eine Initiative zur Einhaltung ethischer Standards und Menschenrechten. Mit der vorliegenden Erklärung wollen wir ethische und menschenrechtliche Aspekte des respektvollen Umgangs im Bereich der Medizin, Psychotherapie, Beratung und Begleitung mit geschlechtsvarianten und allen von geschlechtlichen Normen abweichenden Menschen aufzeigen und erklären, was möglich und notwendig ist, um sinnvolle Hilfe und Unterstützung, sowie respektvollen Umgang miteinander möglich zu machen.

Die Erklärung können Sie hier herunterladen und unterzeichnen: www.die-erklärung.de

Quelle: www.die-erlärung.de, gekürzt

AKTUELLES

Die neue Landkarte der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte bildet ab, welche Regelungen bei Besuchen von Kindern bei ihrem inhaftierten Elternteil in den 16 Bundesländern gelten. Grundlage hierfür bilden eine Auswertung der Monitoring-Stelle der Justiz- und Strafvollzugsgesetze der 16 Länder sowie Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Landesjustizministerien.

Das Ergebnis: Wie oft und wie lange Kinder ihren inhaftierten Vater oder ihre inhaftierte Mutter sehen können ist davon abhängig, in welchem Bundesland die Haftstrafe angetreten wird.

Laut UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hat jedes Kind das Recht auf einen regelmäßigen, persönlichen und direkten Kontakt mit beiden Elternteilen – so steht es in Artikel 9 der Konvention. Mit Ratifikation der UN-KRK hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Vorgaben der Konvention für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.

Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, erklärt im Interview, was sich bundesweit ändern müsste, um die Lebenssituation von Kindern von Inhaftierten zu verbessern. Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V., Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten, führt im Interview aus, warum eine breite Vernetzung unterschiedlichster Akteur_innen dafür von großer Bedeutung ist.

Die beiden Interviews können Sie hier lesen: Interview mit Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, und Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V.

Weitere Informationen:

Landkarte Kinderrechte – Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten

Menschenrechtsbericht 2017 des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Schwerpunkt auf dem Recht von Kindern auf Kontakt zu ihrem inhaftierten Elternteil

"Children’s Right to Contact with their Incarcerated Parent", english translation of the chapter of the Human Rights Report 2017

Kurzfassung Menschenrechtsbericht 2017

Human Rights Report 2017 Short Version

Kurzfassung Menschenrechtsbericht 2017 in Leichter Sprache

Die Dokumentation zum Europäischen Fachgespräch „Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit – So wird die Beteiligung von Vätern an Familienarbeit in Europa gefördert“ ist veröffentlicht!

Die Dokumentation steht hier zum Download für Sie bereit.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) und die Beobachtungsstelle luden für den 29. und 30. Mai 2017 zum Europäischen Fachgespräch nach Berlin ein. Es bildete den Auftakt zu einer Reihe von Fachgesprächen zur Vereinbarkeitspolitik in Europa. Expertinnen und Experten nutzen diese Möglichkeit, sich über staatliche Maßnahmen zur Steigerung von Väterbeteiligung an Familienarbeit auszutauschen. Insgesamt wurden Politikinstrumente und deren Erfolge aus acht europäischen Staaten diskutiert. Die Dokumentation bietet eine Zusammenfassung der einzelnen Inputs und einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Fachgespräches.

Die Broschüre „Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland“ ist vor Kurzem online erschienen. Sie stellt aktuelle sozialwissenschaftliche Befunde zur Lebenswirklichkeit von Nachtrennungsfamilien in Deutschland in knapper Form dar. Online finden Sie die Broschüre unter https://doi.org/10.24352/UB.OVGU-2018-096.

Quelle:Hertie School of Governance gemeinnützige GmbH vom 27.04.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 7 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey besucht Schule für Altenpflege in Berlin

Wir werden immer älter. Was dazu führt, dass immer mehr Menschen im Alter auf professionelle Pflege angewiesen sind. Doch es fehlen schon heute die Fachkräfte dafür. Unsere Aufgabe ist deshalb, mehr Menschen für diesen Zukunftsberuf zu begeistern.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Mittwoch) die Berufsfachschule für Altenpflege des Evangelischen Johannesstifts in Berlin-Spandau besucht, um mit Auszubildenden zu sprechen und sich einen Eindruck über die Bedingungen zu verschaffen.

„Wer Menschen pflegt und sich um sie kümmert, verdient Anerkennung – und bekommt doch leider viel zu wenig Geld für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Das ist ein Grund, warum wir einen Mangel an Fachkräften in der Pflege haben“, betonte die Ministerin. „Das fängt schon in der Ausbildung an. Deshalb ist es der einzige richtige Schritt, dass Azubis ab 2020 kein Schulgeld mehr zahlen müssen, sondern stattdessen eine Ausbildungsvergütung bekommen, wenn sie diesen Beruf erlernen. Denn niemand soll sich die Fragen stellen müssen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachfrau oder -mann zu werden?“

Anna Schlicht, Schulbereichsleitung der Berufsfachschule für Altenpflege erklärte: „Das Arbeiten in der Altenpflege ist ein schöner, erfüllender Beruf. Aber für so eine hochspezialisierte, professionelle Tätigkeit benötigen wir qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte. Daher müssen die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Komplexität der Pflegeausbildung angepasst werden. In ein so wichtiges Arbeitsfeld muss jetzt investiert werden.“

Wichtiges Thema in den Gesprächen mit Vertretern der Einrichtung und des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) war die Frage, wie die gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Reform der Pflegeberufe umgesetzt werden soll. Dabei ging es auch um begleitende Unterstützungsmaßnahmen zum Beispiel durch Musterlehrpläne.

Ministerin Giffey unterstrich: „Die Modernisierung der Ausbildung ist wichtig. Dazu gehören auch eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen von Pflegekräften. Immer weniger Pflegeprofis sorgen für immer mehr Patienten. Die Folge: weniger Zeit fürs Kümmern, mehr Stress für die Pflegekräfte. Unsere Aufgabe ist es, uns um die „Kümmerer“ zu kümmern – und mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf zu gewinnen.“

Hintergrund zum Pflegeberufegesetz:

Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt – mit einem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“. In der neuen Ausbildung soll der pflegewissenschaftliche Fortschritt berücksichtigt werden. Es wird eine übergreifende pflegerische Kompetenz für Menschen jeden Alters vermittelt, ob in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Pflege. Denn Pflegefachkräfte müssen in jedem Berufsfeld zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen, in Krankenhäusern kümmern sich Pflegerinnen und Pfleger beispielsweise oft auch um demente Patienten.

Auszubildende haben jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.

Weitere Informationen:

Zur Reform der Pflegeberufe informiert die Homepage „altenpflegeausbildung.net“ des BMFSFJ und das „Beratungsteam Altenpflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.04.2018

Bundesfamilienministerin Giffey will auch die Qualität in der Kindertagespflege stärken

Kuchenbacken im Sandkasten, Papiergirlanden basteln oder Märchen vorlesen, zwischendurch Windeln wechseln und Trost spenden, und mittags das Essen für die Kleinen kochen – Daniela Reschkes Alltag mit ihren vier Tagespflegekindern ist vielseitig und anspruchsvoll. Sie ist eine von bundesweit 44.000 Tagesmüttern und –vätern, die in Deutschland Kinder unter drei Jahren betreuen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Freitag) die Kindertagespflegestelle von Daniela Reschke in Herne besucht und ist überzeugt: „Hierher bringen Eltern ihre Kinder gerne und mit gutem Gewissen – denn die Kleinen sind hier nicht nur gut aufgehoben, es ist weit mehr: sie können sich in familiärer Atmosphäre bestens entwickeln und ihre Talente voll entfalten. Auch in der Kindertagespflege brauchen wir mehr Plätze – auch mit guter Qualität. Deshalb wird das geplante Gute-Kita-Gesetz auch die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit und für die Kindertagespflegepersonen weiter verbessern.“

Das Gesetz will Bundesfamilienministerin Giffey in enger Abstimmung mit den Ländern vor dem Sommer vorlegen. Der Bund stellt in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Eine Investition, die sich lohnt.

„In der Kita und in der Kindertagespflege wird die Basis für die Entwicklung eines Kindes gelegt“, so Dr. Franziska Giffey. „Ein Fünfjähriger, der sich nicht alleine anziehen kann, Probleme beim Sprechen hat und keinen Stift halten kann, hat keine guten Startbedingungen für die 1. Klasse. Schlimmstenfalls endet das einmal mit einem Schulabgang ohne Abschluss. Das bedeutet: keine Ausbildung, keine Arbeit. Wir müssen deshalb so früh wie möglich ansetzen, um ungleiche Startchancen der Kinder auszugleichen – damit es jedes Kind packt!“

Daniela Reschke, selbst Mutter zweier Kinder, ist seit fast zehn Jahren mit Herzblut Kindertagespflegeperson. Sie bildet sich regelmäßig fort, um ihre pädagogische Arbeit weiter zu verbessern. Dabei profitiert sie davon, dass die Stadt Herne im Rahmen des Bundesprogramms „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Das Bundesprogramm stärkt das System und die pädagogische Qualität der Kindertagespflege. Von Januar 2016 bis Dezember 2018 werden rund 30 Modellstandorte aus 11 Bundesländern gefördert, die das „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch (QHB) Kindertagespflege“ implementieren sowie die damit verbundenen strukturellen Erweiterungen im regionalen System der Kindertagespflege umsetzen.

Rund 15 Prozent aller Kinder, die in Deutschland von Kindertagesbetreuung profitieren, werden von Kindertagesmüttern oder –vätern betreut. Insgesamt sind es etwa 160.000 Kinder, zwei Drittel davon sind jünger als drei Jahre. Die Kindertagespflegepersonen sind zu 95 Prozent Frauen. Im Schnitt betreuen sie 3,5 Kinder, meist im eigenen Haushalt.

Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey lobt in Dortmund die Rolle der Mehrgenerationenhäuser in Städten und Gemeinden

Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen – und zentrale Orte dafür sind die bundesweit rund 540 Mehrgenerationenhäuser (MGH). Heute (Freitag) hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Dortmund e.V. besucht. Von der Hausaufgabenhilfe über Sprachkurse und Erzählcafés bis hin zur Vermittlung von Wunschgroßeltern an junge Familien reichen die Angebote. Dahinter steckt die Arbeit von acht hauptamtlich Beschäftigten und 55 freiwillig Engagierten – über die Hälfte der Angebote wären ohne die Ehrenamtlichen nicht möglich.

Ein Engagement, das immer noch nicht genügend Wertschätzung erfährt, findet die Familienministerin: „Wer sich um andere kümmert, macht unser Land stärker. Was diese Menschen leisten, verdient mehr Anerkennung, muss sichtbarer werden. Die Mehrgenerationenhäuser leisten Großartiges für unsere Gesellschaft, gerade auch bei der Integration, und sie sind als Orte des Miteinanders aus den Städten und Gemeinden nicht wegzudenken“, so Dr. Franziska Giffey.

Die Ministerin sprach im MGH mit großen und kleinen Besuchern, mit freiwillig Engagierten und hauptamtlich Tätigen. Der Koordinatorin des Hauses, Anke Piepenstock, übergab sie ein Set der sogenannten MINT-Starterboxen. Das sind Experimentierkästen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Dem gemeinsamen Werkeln, Löten und Programmieren von Jung und Alt steht nun nichts mehr im Wege. Im vergangenen Jahr wurden bereits an140 MGH solche Starterboxen verteilt, in diesem Jahr werden weitere 155 Häuser damit unterstützt.

Das MGH Mütterzentrum Dortmund ist ein Mehrgenerationenhaus der ersten Stunde und wird bereits seit 2006 gefördert. Einer der Schwerpunkte des Hauses liegt in der Förderung von Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen. Eine große Rolle spielt zudem die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte.

Nach ihren Gesprächen im MGH stattete Dr. Franziska Giffey auch dem Demokratie-Festival auf dem nahe gelegenen Wilhelmplatz einen Besuch ab. Mit der Veranstaltung setzt der Verein zur Förderung von Respekt, Toleranz und Verständigung in Dortmund Dorstfeld e.V. ein Zeichen gegen Rechts – unter dem Motto: “Vielfalt lieben, Dorstfeld leben”. Das MGH Mütterzentrum sowie mehrere durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekte sind auf dem dreitägigen Festival mit einem eigenen Stand vertreten.

Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus werden rund 540 Mehrgenerationenhäuser gefördert. Die Häuser haben täglich insgesamt über 60.000 Besucher. Mehr als 33.000 Freiwillige halfen im Jahr 2017 dabei, die rund 18.000 Angebote bundesweit umzusetzen. Die Mehrgenerationenhäuser stärken damit die Nachbarschaften und helfen, die Herausforderungen des demografischen Wandels in den Kommunen besser zu bewältigen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2018

Am heutigen 26. April 2018 findet wie jedes Jahr der Girls‘ Day statt, der einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit von Mädchen und Frauen in der Ausbildung und im Erwerbsleben leistet. Auch dieses Mal beteiligt sich die SPD-Bundestagsfraktion wieder daran und bietet 50 Mädchen einen Einblick in die Arbeit des Parlaments. Denn wir brauchen mehr Frauen in allen Männerdomänen – auch und gerade in der Politik.

„Es ist wichtig, dass junge Frauen ihre Perspektiven im Berufsleben überblicken und sich auch damit auseinandersetzen können, wie die Arbeit in Berlin aussieht. Deshalb lernen die Mädchen bei einer Besichtigung des Reichstagsgebäudes und der Teilnahme an einer Plenarsitzung den parlamentarischen Alltag kennen. Bei einem Planspiel erhalten die jungen Frauen vertiefte Einblicke in den Prozess der Gesetzgebung – vom ersten Entwurf eines Gesetzes bis zu dessen Verabschiedung. Wie Frauen erfolgreich im politischen Betrieb arbeiten können, ist schließlich Gegenstand einer Diskussionsrunde, bei der erfahrene Politikerinnen den Mädchen Rede und Antwort stehen. Auch die alltägliche Büroarbeit der Abgeordneten lernen die Teilnehmerinnen kennen.

Der Girls’ Day unterstützt junge Frauen bei der Berufsorientierung. Um deren Perspektiven auch über die Berufswahl hinaus zu stärken, haben wir uns dafür eingesetzt, dass zahlreiche Verbesserungen für Frauen in der Arbeitswelt im Koalitionsvertrag verankert wurden. So wird sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Einführung der Brückenteilzeit noch in diesem Jahr deutlich verbessern. Auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird es bald geben. Außerdem werden wir soziale Berufe aufwerten und Befristungen ohne Sachgrund drastisch einschränken. Damit machen wir unbefristete Arbeit wieder zur Regel. So stärken wir allen Frauen den Rücken – sowohl im Berufsleben als auch auf dem Weg dorthin.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 26.04.2018

Zum heute vorgestellten Konzept des Paritätischen Gesamtverbandes zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitssuchende erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Der Paritätische Gesamtverband hat heute mit Vorschlägen zur Neuausrichtung der Grundsicherung einen wichtigen Beitrag in der Debatte um Hartz IV vorgelegt. Wir Grüne begrüßen diesen Vorstoß ausdrücklich. Hartz IV wird dem Anspruch, ein Leben in Würde zu ermöglichen, nicht gerecht. Die Bundesregierung hat auch bei der letzten Regelsatzneuermittlung die Regelsätze durch eine Vielzahl von Rechentricks künstlich kleingerechnet. Herausgekommen sind zu niedrige Regelsätze, die auf Kante genäht sind und für die knapp sechs Millionen Grundsicherungsbeziehende in Deutschland, darunter zwei Millionen Kinder, nicht ausreichen, um ihr Anrecht auf Wohnen angemessen zu realisieren und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Ein Drehen an kleinen Stellschrauben ist aber nicht genug. Wir müssen die HartzIV-Logik der Stigmatisierung von Erwerbslosen überwinden. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel, der mit der Logik des Misstrauens und der Kontrolle bricht. Dazu gehört auch eine Abschaffung der Sanktionen, die ineffektiv und bürokratisch sind. Die Würde des Menschen ist sanktionsfrei und genau so sollte die Grundsicherung auch sein. In den Jobcentern der Zukunft sollte es eine Beratung und Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe zwischen Jobcenter-Mitarbeitenden und Leistungsberechtigten geben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.04.2018

Zu den Ausführungen der Bundesregierung zum Verwaltungshaushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung heute einräumen müssen, dass die Lücke im Verwaltungshaushalt der Jobcenter weiter gestiegen ist. Sie übersteigen seit Jahren das im Haushalt vorgesehene Budget. Während im Jahr 2016 die Mehrausgaben, die aus dem Eingliederungstitel umgeschichtet wurden, 766 Millionen Euro betrugen, waren es 2017 bereits 911 Millionen Euro. Das sind alarmierende Zahlen, die den Handlungsdruck deutlich machen. Diese 911 Millionen Euro fehlten im letzten Jahr für die Eingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.

Seit Jahren ist der Verwaltungshaushalt der Jobcenter unterfinanziert. Im Jahr 2017 haben mittlerweile über 900 Millionen Euro gefehlt und die wurden – wie jedes Jahr – mit einem Griff in das Eingliederungsbudget gedeckt. Das ist nicht akzeptabel, denn diese Mittel fehlen für notwendige Maßnahmen zur Integration von Arbeitslosen. Besonders betroffen sind davon all jene, die schon längere Zeit erwerbslos sind und drohen weiter in der Langzeitarbeitslosigkeit festzustecken. Gerade diese Personengruppe braucht aber deutlich mehr Unterstützung, als sie sie in der Vergangenheit bekommen hat.

Wir fordern von der Bundesregierung, die Jobcenter endlich so zu finanzieren, dass diese ihrem Auftrag endlich gerecht werden können, die soziale und berufliche Integration zu fördern und Arbeitssuchenden Chancen und Perspektiven zu bieten. Alles andere geht zulasten der Menschen, die Unterstützung brauchen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.04.2018

Zum angekündigten Gesetzesentwurf über eine befristete Teilzeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Die geplanten Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber viel zu bürokratisch und ein Gesetz nur für wenige. Wenn in vielen Betrieben nur einer von 15 Beschäftigten von der befristeten Teilzeit Gebrauch machen kann, ist das keine stabile Brücke sondern ein höchst ungerechtes Behelfskonstrukt, das zu Konflikten im Betrieb führen wird.

Dringend notwendig ist eine klare und einfache Lösung für alle, die von einer befristeten Teilzeit Gebrauch machen wollen oder müssen. Komplizierte Regelungen aber werden es den Beschäftigten schwer machen, ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Große Koalition mit ihrem Gesetzesentwurf erneut in Details verliert und der Gesetzesentwurf wieder in der Versenkung verschwindet.

In einer modernen Gesellschaft muss die Arbeit besser ins Leben passen. Darauf muss sich auch die Politik einstellen. Auch um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten brauchen wir ein praktikables und gerechtes Gesetz. Vor allem Frauen, die nach einer Familienphase auch wieder mehr Stunden arbeiten wollen, müssen davon profitieren. Heute bleiben sie häufig unfreiwillig in Teilzeit hängen. Wenn Zeitsouveränität für die Beschäftigt möglich wird und zwar einfach und gerecht, dann haben letztendlich alle etwas davon: die Beschäftigten und auch die Betriebe.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.04.2018

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll eine Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnerschaften ermöglicht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (19/1832) vor. Viele nicht verheiratete Paare blieben in Deutschland kinderlos, argumentieren die Grünen. Es gebe zwar kein Recht auf Elternschaft, aber darauf, bei der Chance auf eine Elternschaft nicht benachteiligt zu werden.

Nach der derzeitigen Regelung des Paragrafen 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch haben nach Angaben der Grünen lediglich verheiratete Paare einen Anspruch, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Dies gelte nur für homologe Befruchtungen, dass heißt wenn Samen und Eizelle der jeweiligen Partner verwendet werden. Diese Regelung, so kritisieren die Grünen, schließe unverheiratete Paare ebenso aus wie lesbische Paare, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht. Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 18. November 2014 festgestellt, dass gesetzliche Krankenkassen selbst auf freiwilliger Basis die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren nicht übernehmen dürfen, da die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Februar 2007 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Ermessen des Gesetzgebers liege, die Gewährung von Leistungen nach Paragraf 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch näher zu bestimmen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 275 vom 26.04.2018

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn soll es nicht mehr geben. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1829). Zwar dürfe seit 2018 grundsätzlich in keiner Branche der Mindestlohn unterschritten werden, dennoch seien weiter Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen, für die es keine Rechtfertigung gebe, kritisieren die Abgeordneten. Auch für Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Langzeitarbeitslose müsse der Mindestlohn uneingeschränkt gelten, verlangen die Linken deshalb.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 267 vom 25.04.2018

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Qualität der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in die parlamentarische Beratung einbringen. Dies kündigte Giffey am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Ziel des Gesetzes sei es, bundesweit gültige Qualitätskriterien für die Kinderbetreuung festzulegen und die Gebühren für Kitas zu senken. Gemeinsam mit den Ländern habe man sich auf verschiedene Instrumente, etwa beim Betreuungsschlüssel, geeinigt, führte die Ministerin aus. Giffey informierte den Ausschuss über ihre Vorhaben für 2018 und stellte sich den Nachfragen der Abgeordneten.

Vorbereitet werden soll in diesem Jahr auch die Verankerung auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter im Achten Buch Sozialgesetzbuch. Dieses Gesetzesvorhaben werde allerdings noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, sagte Giffey. In die Ressortabstimmung zwischen den zuständigen Ministerien soll zudem die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags gehen. Es sei ein "Fehlanreiz", wenn der Kinderzuschlag gänzlich entfalle, wenn eine Mutter sich entschließe, etwas mehr zu arbeiten und zu verdienen, sagte Giffey. Diese "harte Abbruchkante" soll durch ein stufenweises Abschmelzen des Kinderzuschlages ersetzt werden, kündigte sie an.

Ministerin Giffey kündigte an, die sozialen Berufe in Deutschland aufwerten zu wollen. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium werde man deshalb ein Gesetz auf den Weg bringen, um die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung im Pflegebereich zu verbessern. Geplant sei eine kostenfreie Ausbildung beziehungsweise Umschulung zur Pflegekraft.

Die Familienministerin will zudem verstärkt gegen Mobbing von Kindern und Jugendlichen an Schulen vorgehen. Mit Beginn des neuen Schuljahres würden deshalb 170 "Anti-Mobbing-Profis" an die betroffenen Schulen entsandt, um entsprechende Workshops zu veranstalten und zu beraten. Dafür würden in diesem Jahr rund 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sagte Giffey. Fortgesetzt werden soll auch das Bundesprogramm "Demokratie leben!". Dieses war ursprünglich bis 2019 begrenzt gewesen. Fortgesetzt und ausgebaut werden soll zudem das Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen", das Patenschaften zu Flüchtlingen vermittelt und unterstützt. Zukünftig sollen auch prinzipiell benachteiligte Menschen in dieses Programm einbezogen werden. Giffey kündigte zudem ein Aktionsprogramm gegen Gewalt gegen Frauen an. Zu diesem Zweck werde noch in diesem Jahr ein Runder Tisch eingerichtet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 265 vom 25.04.2018

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, die für die Zahlung von Kinderpflegekrankengeld bestehende Altersgrenze der erkrankten Kinder heraufzusetzen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags "zur Kenntnis zu geben".

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, haben Versicherte nach Paragraf 45 des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld (bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber) , wenn das entsprechend einem ärztlichen Zeugnis erkrankte Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch bestehe in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens zehn Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens 20 Arbeitstage, schreibt der Ausschuss. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Anspruches sei, dass das zu beaufsichtigende, zu betreuende und zu pflegende Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist – etwa durch eine Familienversicherung.

Was die Altersgrenze angeht, so habe diese bis 1991 bei acht Jahren gelegen und sei dann auf zwölf Jahre erhöht worden, heißt es in der Vorlage. Damit habe der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr körperlich, geistig, und seelisch durchschnittlich soweit entwickelt sieht, "dass kein unmittelbarer Bedarf zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege besteht".

Der Petitionsausschuss verweist in der Beschlussempfehlung auf weitere – neben den erwähnten sozialrechtlichen Regelungen zur Freistellung von der Arbeitspflicht und zu Entgeltersatzleistungen – Regelungen zivilrechtlicher Art, die die Betreuung erkrankter Kinder ermöglichen würden. So bestehe zum einen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber gemäß Paragraf 275 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das nicht an Altersgrenzen gebunden sei.

Außerdem bestehe der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Betreuung eines erkrankten Kindes gemäß Paragraf 616 Satz 1 BGB. Danach verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung nicht, wenn er "unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleitung gehindert ist". Nach Ansicht des Petitionsausschusses kann die Betreuung eines erkrankten Kindes darunter fallen. Altersgrenzen, so heißt es in der Vorlage, seien in diesem Fall nicht festgelegt.

Trotz der dargestellten Situation sieht der Petitionsausschuss Handlungsbedarf in Sachen Anhebung der Altersgrenze bei erkrankten Kindern. Neben der Materialüberweisung an das BMG empfehlen die Abgeordneten daher auch, die Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, "da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet scheint".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 259 vom 25.04.2018

Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes verfügen Studenten in Deutschland durchschnittlich über 918 Euro im Monat zur Deckung ihres Lebensunterhalts, der Hälfte aller Studenten stehen sogar nur 860 Euro oder weniger zur Verfügung. Das schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1748). Sie fordert die Bundesregierung auf, umgehend den Entwurf einer Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorzulegen und den BAföG-Fördersatz unter anderem für den Grundbedarf auf 560 Euro und die Wohnpauschale auf 370 Euro zu erhöhen.

Ferner soll eine Pauschale für ausbildungsbedingte Ausgaben von 120 Euro eingerichtet werden. Die Berücksichtigung des Einkommens von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern soll entfallen. Zudem tritt die Fraktion dafür ein, das BAföG "Bologna-tauglich" zu machen. Masterstudiengänge sollten uneingeschränkt gefördert werden, auch wenn das Studium unterbrochen wurde. Ferner soll nach Vorstellung der Linken die Altersgrenzen abgeschafft werden und Teilzeitstudien grundsätzlich förderfähig sein.

Die Abgeordneten argumentieren, dass unter einem monatlichen Einkommen von 1.050 Euro netto monatlich Armut droht und schlussfolgern, dass Studieren somit für die überwältigende Mehrheit der Studenten ein Leben deutlich unterhalb der Armutsrisikogrenze bedeute. Aber auch für Auszubildende und Studenten gelte uneingeschränkt das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Die Förderung nach dem BAföG sei nach Zuschüssen von Familienangehörigen und eigenem Einkommen heutzutage nur die drittwichtigste Einnahmequelle der Studenten. Das BAföG sei damit zwar weiterhin die zentrale Säule der staatlichen Studienfinanzierung. Seinem Zweck, wirksam soziale Zugangsbarrieren zu einem Hochschulstudium zu beseitigen sowie bedarfsgerecht Lebensunterhalt und Ausbildung zu fördern, werde das BAföG allerdings nicht mehr gerecht.

Aktuell erhalte nur noch ein Sechstel aller Studenten Leistungen nach dem BAföG, während über zwei Drittel aller Studenten (69 Prozent) neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Dies stelle eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar, die die volle Konzentration auf das Studium erschwere und sich die Zahl der Studienabbrüche erhöhe.

Der BAföG-Höchstsatz von 735 Euro, von denen 250 Euro für Unterkunftskosten und 86 Euro für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorgesehen seien, reiche nicht aus, um den Anspruchsberechtigten die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben zu ermöglichen. Der Bedarfssatz für den Lebensunterhalt liege im BAföG noch unter dem Niveau Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV.

Ebenso befände sich die Wohnpauschale noch deutlich unter den nach SGB II anerkannten Kosten der Unterkunft. Gleichzeitig würden die Mietpreise für studentische Unterkünfte, selbst für die raren Plätze in studentischen Wohnheimen, laut aktuellen Erhebungen unterschiedlicher Forschungsinstitute wie des Moses Mendelssohn Instituts oder des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im bundesweiten Durchschnitt weit über 250 Euro liegen, und nur in vier der 93 deutschen Universitätsstädte im Rahmen der BAföG-Wohnkostenpauschale.

Der freie Zugang zu Bildung sei ein Menschenrecht. Bildung dürfe nicht von Einkommen, Vermögen oder Bildungsstand des Elternhauses abhängen, wie es in Deutschland viel zu häufig der Fall sei, argumentieren die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 23.04.2018

Gesundheits- und Sozialexperten sind sich einig: In der Kranken- und Altenpflege werden mehr Fachkräfte gebraucht. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch im Bundestag machten Experten deutlich, dass in allen Pflegebereichen das Personal aufgestockt werden müsste. Zugleich wiesen Sachverständige auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen darauf hin, dass eine verbesserte Pflegeversorgung mehr Geld kosten wird, zumal aufgrund der demografischen Entwicklung perspektivisch mit viel mehr Pflegefällen zu rechnen sei.

Zur Debatte standen je zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/30; 19/79) und Bündnis 90/Die Grünen (19/446; 19/447), die darauf abzielen, die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern und damit auch die Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte. Dazu wird eine verbindliche Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen eingefordert. Zudem sprechen sich Grüne und Linke dafür aus, den Pflegevorsorgefonds umzuwidmen oder aufzulösen und mit dem Geld das Pflegepersonal aufzustocken. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag ein Sofortprogramm Pflege mit 8.000 neuen Fachkraftstellen vereinbart.

Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist die Pflegeversorgung "am Limit". Arbeitsverdichtung und chronischer Personalmangel bestimmten den Alltag der Pflegekräfte. In der Folge drohten vermehrt Behandlungs- und Pflegefehler. Verbindliche Personalschlüssel seien überfällig, wobei eine gute Pflege an den Bedürfnissen der Patienten zu orientieren sei und nicht an Mindestanforderungen. Um mehr Personal zu gewinnen, müsse der Pflegeberuf attraktiver werden, mit insgesamt besseren Arbeitsbedingungen, einem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit und Weiterqualifizierung.

Was die mögliche Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte betreffe, müssten Qualifikationen und Sprachkenntnisse intensiv überprüft werden. Die Stiftung sprach sich dafür aus, auch die Pflegeversicherung in eine "echte Teilkaskoversicherung" umzuwandeln und damit die Eigenanteile der Versicherten zu begrenzen. Bis dahin sollten die Pflegesachleistungen pauschal um 500 Euro monatlich erhöht werden.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit verwies auf die im internationalen Vergleich "ausgesprochen niedrige" Pflegekraftquote in Deutschland sowie die "hohen physischen und psychischen Belastungen der Pflegekräfte". Dies habe unmittelbare Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Mit Sorge sieht das Bündnis Berichte über Personalleasing bei Pflegekräften. Dies könne die Belastung des festen Personals noch erhöhen, wenn die Leasingkräfte jeweils eingewiesen werden müssten. Jobangebote sollte es auch für ausländische Pflegekräfte geben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sprach sich dafür aus, den Pflegevorsorgefonds aufzulösen. Mit dem Geld könnten rund 20.000 Vollzeitstellen in der Pflege finanziert werden. Allerdings könnten derzeit 17.000 Stellen in den rund 13.500 stationären Pflegeeinrichtungen wegen Personalmangels nicht besetzt werden. Wichtig seien auch eine Entlastung der Fachkräfte von Bürokratie sowie die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Nach Darstellung der Gewerkschaft Verdi gehört die hohe Teilzeitquote in der Pflege zu den großen Problemen der Branche. Zunehmend reduzierten Beschäftigte ihre Arbeitszeit, um ihre Gesundheit zu schützen. Tatsächlich werde die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Pflegekräfte "messbar" verschlissen. Bessere Arbeitsbedingungen könnten "die Flucht in die Teilzeitarbeit stoppen".

Der Wirtschaftsexperte Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln ging auf die zunehmenden Pflegekosten ein. Die personelle Ausstattung des Pflegedienstes in Krankenhäusern etwa werde sich angesichts des demografischen bedingt wachsenden Versorgungsbedarfs "dynamisch" entwickeln müssen. Bis 2030 müsse mit 3,1 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet werden, bis 2050 mit vier Millionen. Für das Jahr 2030 ergebe sich ein um mindestens 40 Prozent erhöhtes Ausgabenniveau, bis 2050 sogar eine Steigerung um 80 Prozent gemessen am Status quo. Bei einem unveränderten Beitragssatz drohe eine Deckungslücke in der Pflegeversicherung bis 2030 von 7,6 Milliarden Euro und bis 2050 von mehr als 16,5 Milliarden Euro.

Der Versorgungsforscher Stefan Greß von der Hochschule Fulda sagte, mit den Mitteln des Pflegevorsorgefonds könnten dauerhaft 40.000 zusätzliche Pflegestellen finanziert werden. Dies wäre ein wichtiges politisches Zeichen zur Aufwertung des Pflegeberufs. Der Fonds sei ohnehin zu klein, um den nach 2035 zu erwartenden Beitragsanstieg spürbar reduzieren zu können. Zudem müsse die Entlohnung der Langzeitpflege besser werden, da die Fachkräfte dort mit 2.621 Euro brutto 16 Prozent weniger verdienten als im Schnitt der Beschäftigten. Um die Finanzierung langfristig zu sichern, führe an einer Pflegebürgerversicherung kein Weg vorbei.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes aufwendig. Eine solche Änderung der Vergütungssystematik brauche eine ausreichende Vorbereitungszeit. Es dürfe zudem keinen Rückfall in die "ineffiziente Selbstkostendeckung" geben. Mit der Einführung des DRG-Systems seien Anreize für wirtschaftliches Handeln gesetzt worden. Wesentlich sei, dass die in den DRG’s kalkulierten Personalkosten auch tatsächlich für das Pflegepersonal eingesetzt und nicht für Sanierungen der Häuser zweckentfremdet würden. Eine entsprechende Nachweispflicht sei unumgänglich.

Der Pflegeexperte Josef Hug, der im Städtischen Klinikum Karlsruhe als Pflegedirektor arbeitet, warnte vor einer demografischen Delle. Wenn die Generation der Babyboomer in den nächsten zehn bis 15 Jahren in den Ruhestand gehe, fehlten den Kliniken bis zu 40 Prozent des derzeit eingesetzten Pflegepersonals. Hug sprach von einer der größten Herausforderungen bei der Personalgewinnung der kommenden Jahre.

Einen Blick in den problematischen Pflegealltag gewährte der Auszubildende Alexander Jorde, der auch als Sachverständiger in die Anhörung eingeladen war. Jorde warnte, wenn sich für Patienten und Pflegekräfte die Lage nicht bald entscheidend bessere, sei der jetzige Pflegenotstand gemessen an dem, was noch komme, "pillepalle". Die Politik müsse "klare Anreize schaffen", um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, finanziell und inhaltlich. Derzeit hätten Pflegekräfte gar keine Zeit, um im Dienst ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, das sei frustrierend und demotivierend.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 18.04.2018

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/1687) zur Bekämpfung der Armut in Deutschland vorgelegt. Er wird am morgigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten. Die Linke fordert darin zum einen, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. Über eine sanktionsfreie Mindestsicherung soll zudem sichergestellt werden, dass niemand von weniger als derzeit 1.050 Euro im Monat leben muss. Prekäre Beschäftigungsformen sollen zurückgedrängt werden, indem Mini- und Midijobs voll in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden, sachgrundlose Befristungen abgeschafft und Leiharbeitsverhältnisse strikt begrenzt und langfristig verboten werden sollen. Als Sofortmaßnahme soll das Kindergeld auf 328 Euro pro Kind erhöht und sichergestellt werden, dass auch Kinder im SGB-II-Bezug diese Erhöhung erreicht. Schließlich soll das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden, verlangt Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 18.04.2018

Mit den in den vergangenen Jahren beschlossenen Reformgesetzen entrichten nach Angaben der Bundesregierung Pflegebedürftige der bisherigen Pflegestufen II und III in der vollstationären Pflege geringere Eigenanteile. Der Anteil der Pflegebedürftigen, die ergänzend Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen mussten, sei zwischen 2011 und 2016 leicht rückläufig gewesen, heißt es in der Antwort (19/1572) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1170) der Fraktion Die Linke.

Die durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteile lagen den Angaben zufolge zu Jahresbeginn 2017 bundesweit bei rund 555 Euro. In den bisherigen Pflegestufen I, II und III lagen die Eigenanteile zum Ende des Jahres 2015 bei rund 426 (I), rund 643 (II) und rund 873 (III) Euro.

Die durchschnittlichen Eigenanteile fallen in den jeweiligen Bundesländern aktuell sehr unterschiedlich aus. Die Spannweite liegt zwischen rund 171 Euro in Thüringen und rund 830 Euro in Berlin. Zur Entwicklung des durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteils und der sonstigen Heimkosten seit Jahresbeginn 2018 lägen noch keine Informationen vor, hieß es.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 237 vom 18.04.2018

Die Bundesregierung hat nicht vor, die Deutsche Gebärdensprache als Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen anzuerkennen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/1620) auf eine Kleine Anfrage (19/1242) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gebärdensprache sei bereits als eigenständige Sprache anerkannt, während die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen auf den Schutz von herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines Staates gebrauchten Sprachen abzielt, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 237 vom 18.04.2018

Die Vorstellungen über die derzeit diskutierte Reform des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" gehen auch unter Experten weit auseinander. Dies wurde am Montag in einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu Anträgen der Links- (19/577) und der Grünen-Fraktion (19/244) zu der Reform deutlich.

Die Linke dringt in ihrem Antrag auf eine "offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Asylpolitik" der EU und fordert, Initiativen zur "Auslagerung des Flüchtlingsschutzes aus der EU" zu widersprechen. Die Grünen pochen in ihrer Vorlage auf die "Sicherung menschen- und grundrechtlicher Standards" bei der Reform und wenden sich gegen einen Umbau des EU-Asylsystems "zu einem Abbauprogramm von Flüchtlingsrechten".

Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, Befürchtungen der Antragsteller um die künftige Ausgestaltung des Asyl- und Flüchtlingsrechts der EU sei zu widersprechen. Amann sprach zugleich vor einem "enormen Zuwanderungsdruck der Zukunft", von dem eine "existenzielle Bedrohung einiger europäischen Staaten" ausgehen werde. Auch warnte er davor, "dass die Europäer als – global betrachtet – kleine ethnische Minderheit binnen historisch kurzer Zeit durch hunderte Millionen afrikanischer und nahöstlicher Einwanderer ausgelöscht werden könnten".

Kerstin Becker vom Paritätischen Gesamtverband betonte dagegen, mit der Reform des europäischen Asylsystems drohten weitgehende Absenkungen der aktuellen Schutzstandards. Sie berge auch das Risiko, den Zugang zum individuellen Asylrecht in Europa abzuschaffen und "den Flüchtlingsschutz perspektivisch sehr weitgehend aus Europa auszulagern". Die Konzepte erster Asylstaaten und sicherer Drittstaaten dienten im wesentlichen dazu, Asylsuchende an andere Staaten zu verweisen, die an Stelle der EU-Länder die Flüchtlingsverantwortung übernehmen sollen. Die zur Rechtfertigung dieser Politik angeführte Überforderung des europäischen Asylsystems liege jedoch nicht vor und sei aktuell auch nicht zu befürchten.

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz warb dafür, Asylbewerber bei der Ersteinreise in ein EU-Land zu registrieren und unmittelbar einem zuständigen Staat zuzuweisen. Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten und sicheren Drittstaaten sollten nach seinen Worten "von der Verteilung ausgenommen sein und bereits in EU-Aufnahmeeinrichtungen in einem beschleunigten Asylverfahren überprüft und gegebenenfalls mit Unterstützung der europäischen Grenz- und Küstenschutzbehörde umgehend in ihre Heimat oder sichere Drittstaaten zurückgeführt werden".

Professor Marcel Kau von der Universität Konstanz bejahte die Frage, ob sich die vorgesehene Harmonisierung des Asylrechts "außerhalb der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" bewege. Dies sei jedoch keine gravierende Einschränkung. Das Bundesverfassungsgericht werde prüfen, "ob der Grundrechtsschutz, der im neuen System gewährt wird, im wesentlichen vergleichbar ist", und dies sei hier der Fall. Wenn es überhaupt eine Reduzierung des Grundrechtsschutzes gebe, sei diese nur "sehr gradueller Natur".

Gerald Knaus von der "Europäischen Stabilitätsinitiative" (ESI) mahnte, man brauche so schnell wie möglich "ein humanes, effizientes, mehrheitsfähiges und europäisches System". Ein solches System habe es in den vergangenen 20 Jahren nicht gegeben, und es werde auch nicht mit den Vorschlägen der EU-Kommission sowie des Rates und des Europäischen Parlaments geschaffen. Gebraucht werde ein System, bei dem ab einem Stichtag schnell entschieden werden könne, wer Schutz benötigt, sowie Abkommen mit Herkunftsländern in Afrika, "die ab diesem Stichtag jeden zurücknehmen, der nach einem fairen Verfahren keinen Schutz bekommt".

Professorin Anna Lübbe von der Hochschule Fulda verwies darauf, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) "keine Minimalversorgung" regele, sondern Gleichbehandlungsrechte. Zugleich mahnte sie, dass für Drittstaaten-Konzepte der GFK-Standard verbindlich sein müsse. Das könne durch weitere menschenrechtsbasierte Anforderungen an den Drittstaat ergänzt, aber nicht ersetzt werden.

Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte, bei der Reform müsse es darum gehen, die Zahl der Flüchtlinge, die Aufnahme in Europa suchen, dauerhaft zu begrenzen. Das setze vor allem eine wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen in den Heimatländern voraus. Darüber hinaus solle man "bei voller Anerkennung des Völkerrechts und unserer menschenrechtlichen Verpflichtungen" dafür sorgen, dass nur tatsächlich schutzbedürftige Menschen aufgenommen werden. Deshalb begrüße er Vorschläge zu einer "konsequenten Anwendung des Konzepts der sicheren Drittstaaten und des sicheren Herkunftslandes".

Katharina Stamm von der Diakonie Deutschland sagte, ihr Verband unterstütze das Anliegen der Links- und der Grünen-Fraktion, "der aktuellen Entwicklung deutlich entgegenzutreten, den individuellen Flüchtlingsschutz in entscheidenden Punkten im EU-Recht abzuschwächen". Die derzeitige Diskussion über eine Absenkung der hohen Standards im europäischen Flüchtlingsschutz "auf das gerade noch völkerrechtlich erlaubte Minimum" sei völlig verfehlt.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, zahlreiche Urteile nationaler und europäischer Gerichte zeigten, dass die EU-Gesetzgebung teilweise über die völker- und menschenrechtlichen Mindeststandards hinausgingen. Den EU-Organen stehe es jedoch auch "frei, überobligatorische Bestimmungen abzubauen, so wie es die Staats- und Regierungschefs für sichere Drittstaaten wünschen". Dabei berührten die neuen Drittstaatsklauseln "nicht das Herzstück der GFK, das Refoulement-Verbot".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.234 vom 16.04.2018

Um den "Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Wahlbeteiligung" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1548). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung Erkenntnisse darüber hat, "unter welchen Bedingungen Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne, geringe Schulzeiten und andere sozial- und arbeitsrechtliche Merkmale von Prekarisierung beziehungsweise prekären Lebenslagen zu in der Tendenz dauerhafter Wahlenthaltung führen". Auch will sie wissen, ob die Bundesregierung eine Gefahr für die Demokratie sieht, "wenn bestimmte soziale Schichten aus dem demokratischen Prozess ausscheiden".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 235 vom 17.04.2018

Wirtschaftsleistung und Beschäftigung im Sozialwesen sind in den vergangenen Jahren enorm gewachsen Löhne liegen allerdings weit unter dem Durchschnitt, gleichzeitig fehlt es an qualifiziertem Personal

Die Wirtschaftsleistung im Sozialwesen, zu dem insbesondere die ambulante und stationäre Altenpflege sowie die Kinder- und Jugendhilfe gehören, ist zwischen 1991 und 2015 überdurchschnittlich gestiegen: um 140 Prozent. In der gesamten Wirtschaft waren es 40 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten hat sich in diesem Bereich seitdem fast verdoppelt, während sie in der gesamten Volkswirtschaft lediglich um elf Prozent stieg. Die Löhne im Sozialwesen erreichen indes nur etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Lohnniveaus in Deutschland – und das, obwohl die Nachfrage nach qualifizierten Kräften vor allem im Bereich der Pflege wächst. Seit 2012 spiegelt sich dies nun auch in stärker steigenden Löhnen wider. Das sind die Hauptergebnisse einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) über die Entwicklung des Sozialwesens in Deutschland. Die DIW-Ökonomen Karl Brenke, Thore Schlaak und Leopold Ringwald haben zu diesem Zweck Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die Statistik der Arbeitnehmerverdienste sowie die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zusammengetragen und ausgewertet.

Während auf das Sozialwesen gerade mal zwei Prozent an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung entfallen, ist seine Bedeutung gerade für die Beschäftigung enorm. Seit Anfang der 90er Jahre entfiel jeder fünfte zusätzlich geschaffene Arbeitsplatz in Deutschland auf das Sozialwesen. Inzwischen zählen knapp sechs Prozent aller Erwerbstätigen zum Sozialwesen, 1991 waren es lediglich etwas mehr als drei Prozent. Das Wachstum hat sich vor allem in den vergangenen Jahren noch mal beschleunigt; dasselbe gilt für die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden. Rund 15 Prozent hat das Sozialwesen zur Ausweitung der geleisteten Arbeitsstunden beigetragen.

Hohe Arbeitsintensität und niedriges Lohnniveau

Die Arbeitsintensität im Sozialwesen ist in der Regel enorm hoch, das Lohnniveau aber zugleich gering. Das ist überall in Europa so. In Deutschland zeigt sich aber, dass der Abstand zum gesamtwirtschaftlichen Lohnniveau besonders groß ist. Nur in fünf anderen europäischen Ländern (Estland, Griechenland, Kroatien, Rumänien sowie Vereinigtes Königreich) liegen die Löhne im Sozialwesen so weit unter dem nationalen Durchschnitt wie in der Bundesrepublik.

Nur zu einem kleinen Teil ist die niedrige Entlohnung darauf zurückzuführen, dass einfache Tätigkeiten im Sozialwesen relativ stark verbreitet sind. Denn auch qualifizierte Tätigkeiten werden immer noch vergleichsweise gering bezahlt. Allerdings haben seit 2012 die Stundenentgelte kräftiger als in der Gesamtwirtschaft zugelegt. Besonders stark fiel der Anstieg bei den Löhnen jener Beschäftigten aus, die eine Tätigkeit im mittleren Qualifikationssegment oder in den unteren Leistungsgruppen ausüben. Das dürfte Ausdruck des schon seit geraumer Zeit bestehenden Mangels an Arbeitskräften sein – insbesondere an qualifizierten.

Im Sozialwesen ist Teilzeitarbeit stark verbreitet. Die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sind Teilzeittätigkeiten. Das hängt auch damit zusammen, dass in diesem Wirtschaftsbereich die Beschäftigung von Frauen stark verbreitet ist, denn drei Viertel der Beschäftigten sind weiblich. „Da im Sozialwesen weibliche Beschäftige weit überrepräsentiert sind, drängt sich der Eindruck auf, dass das Lohnniveau immer noch von der unseligen Tradition beeinflusst ist, Arbeit von Frauen nur unterdurchschnittlich zu bezahlen“, sagt Studienautor Karl Brenke.

Politik muss gegensteuern

„Zu den niedrigen Löhnen trägt auch die Politik bei“, konstatiert Studienautor Thore Schlaak. Der Versuch der Politik, die Beitragssätze in der Pflege niedrig zu halten, ziehe eine Deckelung der Preise und damit der Löhne im Sozialwesen nach sich. „Angesichts der demografischen Entwicklung und damit zunehmender Nachfrage nach Pflegekräften muss darüber diskutiert werden, was die Leistungen des Sozialwesens der Gesellschaft heute und in Zukunft wert sein sollen“, resümiert Studienautor Brenke. Das gelte umso mehr, als sich abzeichne, dass das Sozialwesen weiter an Bedeutung gewinne. So ist in den skandinavischen Ländern der auf das Sozialwesen entfallende Anteil an der Wirtschaftsleistung mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland; auch in den Niederlanden oder in Frankreich spielt dieser Wirtschaftszweig eine viel größere Rolle als hierzulande.

Die Pläne der neuen großen Koalition, 8000 neue Stellen im Pflegebereich zu schaffen, gingen zwar in die richtige Richtung, meinen die Ökonomen. Ob aber genug Fachkräfte gefunden würden, bleibe abzuwarten. Realitätsnäher seien die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziele, die Ausbildung in pflegerischen Berufen finanziell attraktiver zu gestalten, Weiterbildungsmöglichkeiten für die Beschäftigten zu verbessern und den Flächentarifvertrag zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 18.04.2018

DIW-BildungsökonomInnen untersuchen längerfristige Effekte eines frühen Kita-Besuchs – Jugendliche, die ein Jahr eher einen Kita-Platz bekamen, sind durchsetzungsfähiger und gewissenhafter – Kita-Ausbau sollte noch mehr forciert werden, um Zugang für alle zu gewährleisten

Gehen Kinder ein Jahr früher in eine Kindertageseinrichtung (Kita) als andere, sind sie im Alter von etwa 15 Jahren kommunikativer, durchsetzungsfähiger und gewissenhafter. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die als eine der ersten für Deutschland die längerfristigen Auswirkungen eines frühen Kita-Eintritts auf die Persönlichkeitseigenschaften im Jugendalter untersucht. Dafür haben die DIW-BildungsökonomInnen Maximilian Bach, Josefine Koebe und Frauke Peter Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zu mehr als 4.500 NeuntklässlerInnen analysiert, die entweder ab 1997 oder 1998 eine Kita besuchten.

„Ein zusätzliches Kita-Jahr wirkt sich deutlich auf Persönlichkeitseigenschaften aus, die auch für den späteren Bildungs- und Arbeitsmarkterfolg entscheidend sind“, sagt Studienautorin Frauke Peter. „Das unterstreicht, wie wichtig es ist, grundsätzlich allen Kindern und ihren Eltern Zugang zu früher Kinderbetreuung zu gewähren.“

Kita-Eintrittsalter hängt in der Studie nur von verfügbaren Kita-Plätzen ab

Seit die Politik im Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr eingeführt hat, sind die Betreuungskapazitäten für Kinder unter drei Jahren noch stärker in den Fokus gerückt. Vielerorts deckt der Kita-Ausbau aber noch immer nicht den Bedarf. Ähnlich war die Situation Ende der 1990er Jahre, nachdem 1996 ein Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung ab dem vierten Lebensjahr eingeführt wurde. Da die Kommunen mit dem Ausbau nicht nachkamen, wurde eine Stichtagsregelung erlassen: Nur Kinder, die vor Beginn eines Kita-Jahres im August oder September drei Jahre alt wurden, bekamen noch im selben Jahr einen Platz, alle anderen erst ein Jahr später.

Diese Konstellation ermöglichte es den StudienautorInnen, das Kita-Eintrittsalter ausschließlich in Abhängigkeit von den verfügbaren Plätzen zu betrachten. Andere Einflussfaktoren auf das Eintrittsalter rechneten sie heraus – dazu zählen etwa der Bildungshintergrund der Eltern oder das Haushaltseinkommen. Den Berechnungen zufolge sind Jugendliche, die Ende der 1990er Jahre aufgrund ausreichend vorhandener Plätze mit drei Jahren in eine Kita gehen konnten, deutlich kommunikativer und durchsetzungsstärker als Jugendliche, die erst ein Jahr später einen Kita-Platz bekamen. Der entsprechende Effekt liegt bei acht Prozent, bei der Persönlichkeitsdimension Gewissenhaftigkeit sind es sieben Prozent.

Weitergehende Analysen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass diese Ergebnisse auch dann Bestand haben, wenn man den möglichen Einfluss durch die Persönlichkeitseigenschaften der Eltern herausrechnet.

Studienergebnisse dürften auf heutige Situation übertragbar sein

Auch wenn die Studienergebnisse auf Daten zu mindestens drei Jahre alten Kindern beruhen, die Ende der 1990er Jahre in die Kita gingen, ließen sich Parallelen zur heutigen Situation vermuten, sagt Bildungsökonomin Josefine Koebe: „Auch für das heute noch jüngere Kita-Eintrittsalter ist zu erwarten, dass ein Unterschied beim Kita-Eintritt um ein Jahr die Persönlichkeitseigenschaften längerfristig beeinflusst.“ Dafür spreche auch, dass für die aktuelle DIW-Studie zwei völlig voneinander unabhängige Datensätze verwendet wurden, die beide zum selben Ergebnis führen.

Der Kita-Ausbau sollte demnach noch mehr forciert werden, um den Bedarf zu decken. Mit Blick auf die Entwicklung der Kinder dürfe aber nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die Kita-Qualität steigen müsse, betont Studienautor Maximilian Bach. Das könne etwa durch einen verbesserten Personalschlüssel oder mehr Vor- und Nachbereitungszeiten für das pädagogische Fachpersonal gelingen. „Davon würden nicht nur die Kinder selbst, sondern die Volkswirtschaft als Ganzes profitieren – schließlich legt eine qualitativ gute frühkindliche Bildung heute den Grundstein für gut ausgebildete Erwerbstätige von morgen“, so Bach.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 11.04.2018

Studie: Potenziale für mehr und bessere Beschäftigung nutzen

Belastungsanstieg durch demografischen Wandel lässt sich auf ein Drittel bis ein Fünftel reduzieren

Die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die deutsche Gesellschaft, gerade auch die Sozialsysteme, können durch eine bessere Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik auf etwa ein gutes Drittel bis ein Fünftel reduziert werden. Damit blieben die Auswirkungen der gesellschaftlichen Alterung bis 2060 finanziell gut beherrschbar, größere Eingriffe ins Rentensystem könnten dauerhaft vermieden werden. Der Schlüssel dazu liegt in einer besseren Erwerbsintegration, indem die Erwerbstätigenquote vor allem von Frauen und Migranten erhöht und Unterbeschäftigung mit sehr kurzen Arbeitszeiten, insbesondere in Minijobs, abgebaut wird. Dabei geht es um durchaus realistische Ziele: Die genannte Pufferwirkung um knapp zwei Drittel bis vier Fünftel (Berechnung dazu unten) lässt sich erreichen, wenn in Deutschland bis 2050 eine Erwerbsbeteiligung erreicht wird, wie sie Schweden bereits heute hat. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans Böckler Stiftung gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Stiftung, mit Forschern der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien sowie Prof. Dr. Camille Logeay (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Senior Research Fellow des IMK) erarbeitet hat.* Die Untersuchung wird heute in Berlin vorgestellt.

Viele gängige Prognosen zum demografischen Wandel und seinen Wirkungen auf die Alterssicherung verharrten ohne Not bei "Katastrophen-Szenarien", konstatieren die Forscher. Zentrale Gründe dafür: Sie schreiben vermeintlich stabile demografische Trends über Jahrzehnte fort, obwohl es signifikante Änderungen gibt. Zudem setzen sie auf ungeeignete Indikatoren. So wird, anders als oft dargestellt, das für die Lastenverteilung sehr wichtige Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und (Sozial-)Leistungsempfängern nicht nur durch den "Altenquotienten" (Altersgruppe 65+ relativ zur Altersgruppe 15-64) bestimmt. Mindestens ebenso wichtig wie die Demografie ist der ökonomische Status der Menschen, so die neue Studie. Dazu komme, dass viele Einschätzungen auf Arbeitsmarktdaten beruhen, in denen die Erwerbstätigkeit über- und Arbeitslosigkeit unterschätzt wird. Ausgeblendet werde damit, dass in Deutschland trotz deutlich gesunkener Arbeitslosigkeit heute und in der Zukunft noch erhebliche Beschäftigungspotenziale brachliegen. Werden diese Potenziale ins Blickfeld gerückt, wird deutlich, dass dem Arbeitsmarkt die "Schlüsselrolle" für eine "sozial und ökonomisch sinnvolle Bewältigung des demografischen Wandels" zukommt, so die Wissenschaftlerin und die Wissenschaftler. Das hat erhebliche sozialpolitische Folgen: "Mit besserer Erwerbsintegration kann der demografisch bedingte Ausgabenanstieg ganz erheblich eingedämmt werden, ohne die Leistungsniveaus schmälern zu müssen und ohne das gesetzliche Rentenalter weiter nach oben zu verschieben", schreiben Dr. Rudolf Zwiener (IMK), Dr. Florian Blank (WSI), Prof. Dr. Camille Logeay, Mag. Erik Türk und Dr. Josef Wöss (AK Wien) in ihrem Fazit (weiteres Zitat zur Studie am Ende der PM).

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2018, gekürzt

WSI und IMK haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme für die Mindestlohnkommission Bilanz gezogen: Der gesetzliche Mindestlohn hat sich bewährt – ist aber noch kein "Living wage". Wer zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann in vielen Großstädten auch als Alleinstehender oft kein Leben ohne zusätzlichen Hartz-IV-Bezug führen. Eine deutliche Erhöhung wäre sozial- und wirtschaftspolitisch sinnvoll. Außerdem sollte parallel das Tarifsystem gestärkt werden.
WSI Policy Brief 24 (pdf)
Kernaussagen im Videoüberblick (youtube)

Quelle: Pressemitteilung Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung vom 23.04.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO und FES beschäftigen sich mit Gleichstellung

Im öffentlichen Bereich gibt es Gleichstellungsgesetze, in der Privatwirtschaft eine Quotenregelung für Aufsichtsräte, doch wie sieht es im Non-Profit-Sektor aus? Mit dieser Frage beschäftigte sich gestern die Fachveranstaltung von AWO und Friedrich-Ebert-Stiftung „Gleichstellung – (k)ein Thema in Non-Profit-Organisationen?“. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärte in seiner Begrüßung: „Für uns als Arbeiterwohlfahrt war die Veröffentlichung unseres ersten Gleichstellungsberichtes Anfang dieses Jahres der Anlass, die heutige Veranstaltung zu organisieren. Wir möchten uns nun auch mit anderen Verbänden über drängende Fragen in Punkto Vielfalt und Gleichstellung austauschen. Gefragt sind erfolgreiche Strategien für mehr Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit.“ Die Leiterin des Forums Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung Dr. Stefanie Elies forderte dann auch in ihrer Begrüßung: „Wir brauchen einen geschlechtergerechten Kulturwandel in der Arbeitswelt.“

Im Verlauf der Veranstaltung wurde immer wieder deutlich, dass Veränderungen häufig erst durch Druck von außen entstehen. Klar benannt wurde ebenso, dass Führungskräfte entscheidende Akteure sind, um Gleichstellung voranzutreiben und Gleichstellung mehr bedeuten muss, als eine größere Vielfalt in Führungspositionen zu fördern. Auch das Verhältnis von Gleichstellung und Vielfalt wurde kontrovers diskutiert. Elena Kalogeropoulos, Geschäftsführerin von Deutsch Plus e.V. – Initiative für eine plurale Republik forderte in der abschließenden Podiumsdiskussion die bisherige „Monodimensionierung“ zu überwinden: „Wir können die einzelnen Vielfaltsmerkmale nicht auseinander dividieren oder addieren sondern müssen sie im Zusammenhang denken.“

Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass die mangelnde Geschlechtergerechtigkeit im Non-Profit-Sektor auch aus ihrer Tätigkeit selbst resultiert. So forderte Barbara König, Staatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung: „Ich will eine gerechte Bezahlung. Der Dienst am Menschen soll genauso viel wert sein wie der Dienst an der Maschine.“

Der Titel des ersten Gleichstellungsberichtes der AWO lautet: „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt: Eine Frage des verbandlichen Überlebens“. Für die AWO ist klar, dass Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt Themen sind, an denen die AWO nicht vorbeikommt, möchte sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen. So schlussfolgerte Wolfgang Stadler auch klar: „Als Mitgliederverband, als Arbeitgeberin, als Anbieterin sozialer Dienste und als gleichstellungspolitische Akteurin muss sich die Arbeiterwohlfahrt an ihre Grundwerte von Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz binden und sich daran messen lassen. Mit ihrem Gleichstellungsbericht hat sich die AWO auf den Weg gemacht, tradierte Arbeitsteilungen, lieb gewordene Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin geschlechtergerecht weiterzuwachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiterzuentwickeln“.

Eine Tagungsdokumentation wird im Kürze auf unserer Webseite www.awo.org veröffentlicht.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 25.04.2018

"Einander anzuhören, sich Zeit nehmen, den Anderen – wir sagen: den Nächsten – zu verstehen: Das ist dringend geboten und neu einzuüben in unserer Gesellschaft, die älter, bunter und ungleicher wird. In der gesamten Gesellschaft ebenso wie für uns in der Diakonie", sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch beim Wichernempfang der Diakonie im Museum für Kommunikation in Berlin vor rund 200 Gästen aus Politik und Verbänden, Kirche und Diakonie, Wirtschaft und Wissenschaft. Unter dem Motto #zuhören wirbt die Diakonie in ihrer aktuellen Kampagne für eine offene Gesellschaft und dafür, einander zuzuhören statt zu verurteilen.

"Zusammenhalt wird weniger über gemeinsame Werte erzeugt, sondern mehr über Erfahrungen von Sicherheit und Gerechtigkeit für alle und das Gefühl aller Gruppen, gehört zu werden und mitgestalten zu können", sagte der Soziologe und Sozialphilosoph Professor Hans Joas in seiner Rede. Teilhabe und Wohlstand seien für den Zusammenhalt wichtiger als ein gemeinsamer Wertekanon. "Auch die zustimmende Haltung zur Demokratie in Deutschland-West wurde in den 50-er Jahren ja durch das Wirtschaftswunder gestützt", betonte Joas und plädierte für echte Gespräche, die ein Klima des Respekts entstehen ließen, das den Umgang miteinander nachhaltig verändere.

Weiterer Redner beim Wichernempfang war Staatssekretär Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung und Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.

Die Diakonie Deutschland setzt sich mit ihrer neuen Kampagne "Unerhört!" für den Zusammenhalt in der Gesellschaft ein. Sie gibt Menschen, die sich in dieser Gesellschaft unerhört und an den Rand gedrängt fühlen, eine Stimme und ein Gesicht. Ziel ist eine öffentliche Debatte gegen Ausgrenzung und für soziale Gerechtigkeit.

Nähere Informationen zur "Unerhört!"-Kampagne der Diakonie Deutschland finden Sie im Internet unter www.unerhört.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 18.04.2018

Auf Vorschlag der EU-Kommission hat der Rat im letzten Jahr Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters zum wiederholten Mal auf die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden hingewiesen und angemahnt, Fehlanreize, die Zweitverdienende von einer Erwerbstätigkeit abhalten, zu verringern und den Übergang in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu erleichtern.[1] Nach den inzwischen regelmäßig veröffentlichten Zahlen zur Steuer- und Abgabenbelastung von Zweitverdienenden, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, steht Deutschland nach wie vor besonders schlecht da.[2] Als Gründe für die hohe finanzielle Belastung, die vor allem Frauen trifft, nennt die EU ausdrücklich die gemeinsame Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten, das heißt das Ehegattensplitting und die kostenfreie Krankenversicherung nicht erwerbstätiger Ehegatten.[3]

Das jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Reformprogramm (NRP) beschränkt sich dem Vernehmen nach jedoch nach wie vor auf marginale Änderungen beim Lohnsteuerverfahren: den seit dem 1. Januar 2018 erleichterten Wechsel in die Steuerklassenkombination IV und die schon lange beschlossenen Erleichterungen bei der Beantragung des Faktorverfahren ab 2019.

Die Ausführungen entsprechen den im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen.

Änderungen beim Ehegattensplitting selbst waren in einer Koalition von CDU/CSU und SPD nicht zu erwarten. Umso enttäuschender, dass noch nicht einmal die Lohnsteuerklasse V gestrichen werden soll, die dazu führt, dass die ohnehin niedrigeren Einkommen von Frauen und die daran anknüpfenden Lohnersatzleistungen netto noch geringer ausfallen.

Ebenso wie im letzten Koalitionsvertrag soll lediglich die Akzeptanz des Faktorverfahrens verbessert werden, diesmal durch einen Hinweis im Steuerbescheid. Es ist höchst fraglich, ob die Information über das Faktorverfahren im Steuerbescheid genügt, um eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehepaaren zu gewährleisten und die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden zu senken. Die beitragsfreie Krankenversicherung ist weder im Koalitionsvertrag noch im NRP erwähnt.

Das NRP wird von der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, als »enttäuschend" kritisiert: »Die vorgesehenen marginalen Änderungen beim Lohnsteuerverfahren sind nicht geeignet, die Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen spürbar zu reduzieren. Was fehlt, sind effektive Reformen, die den Wechsel in reguläre existenzsichernde Beschäftigung erleichtern und Fehlanreize zu Lasten von Frauen im Steuer- und Sozialversicherungssystem abbauen.«

Eine wirklich effektive – und politisch machbare – Maßnahme wäre die Streichung der Lohnsteuerklasse V, die das Faktorverfahren faktisch zum Regelfall machen würde. Davon würden nicht nur Frauen, sondern auch der Staat profitieren, denn in der Steuerklassenkombination III/V werden monatlich häufig zu wenig Steuern gezahlt. Einnahmen, die dem Staat frühestens im Folgejahr zur Verfügung stehen. Ein weiterer Schritt wäre eine gleichstellungsorientierte Berücksichtigung der Kosten für die Betreuung von Kindern als erwerbsbedingte Aufwendungen. Ob die im Koalitionsvertrag geplanten Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen im Bereich Kinderbetreuung und Pflege diese Belastungen zu Verbesserungen führen, muss sich erst zeigen. Das im zweiten Gleichstellungsbericht empfohlene Gutscheinsystem könnte zumindest eine Alternative zur steuerlichen Förderung in § 35a EStG sein. Derzeit ist dessen gleichstellungspolitische Wirkung sehr begrenzt, denn für einen Großteil der Haushalte mit mittleren oder geringen Einkommen sind Steuererleichterungen einkommensbedingt keine Unterstützung. Auch bei den für Sozialversicherungsbeiträge geplanten Entlastungen in unteren Einkommensbereichen kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Eine Steuergutschrift würde beispielsweise gerade Menschen mit geringen Einkommen erreichen und damit auch Frauen nützen, die einen Weg aus der Minijobfalle suchen.

[1] Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2017 (2017/C 261/05), siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017H0809(05)&from=EN.

[2] European Commission (2017), Tax Policies in the European Union. 2017 Survey, S. 55f., https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/tax_policies_survey_2017.pdf

[3] Erwägungsgrund 15 der Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2017 (siehe Fn. 1)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom ´25.04.2018

"In Sachen Gleichstellung hat der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) viel erreicht. Von Anfang an setzte er sich für Gleichberechtigung und Frauenrechte ein. Viele der heute fast selbstverständlichen Errungenschaften im Recht wurden unter großem Einsatz der djb-Mitglieder durchgesetzt." resümiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Unter dem Motto "Viel erreicht – noch viel zu tun" findet am 13. und 14. April 2018 in Dortmund die Jubiläumsveranstaltung zum 70-jährigen Bestehen des djb statt.

Mit Grußworten von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin), Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin), Dr. Ricarda Brandts (Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster) und Manfred Sauer (Bürgermeister der Stadt Dortmund) wird das Jubiläum am Freitagabend im Westfälischen Industrieklub festlich begangen.

"In Fragen der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau begleitet der djb nun seit 70 Jahren nicht nur die Rechts- und Sozialpolitik durchsetzungsfähig mit wichtigen kreativen Impulsen, sondern bietet auch eine unverzichtbare Plattform für sachliche Diskussionen und ein Netzwerk für persönliche Kontakte", fasst Dr. Ricarda Brandts anlässlich der Feierlichkeiten die Geschichte des djb zusammen.

"Der Fortschritt ist auch im Recht oft weiblich. Das beweist die eindrucksvolle Liste von Vorhaben, die engagierte Juristinnen in den vergangenen 70 Jahren durchgesetzt haben, oft gegen heftige Widerstände.

Ihrer Arbeit ist es zu verdanken, dass wir heute in einer gerechteren Gesellschaft leben. Gerade bei der Gleichstellung von Frauen und Männern bleibt aber noch viel zu tun", so Dr. Katarina Barley zu Bedeutung und Entwicklung des djb seit seiner Gründung vor sieben Jahrzehnten.

Auch Dr. Franziska Giffey wirft einen Blick auf die zukünftigen Aufgaben des djb: "Wir müssen uns weiter gemeinsam für gleiche Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen. Das fängt an mit dem Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und den Partner oder die Partnerin frei zu wählen. Und das reicht bis zu der Chance, Vorstandsvorsitzende eines großen Unternehmens oder Abgeordnete zu werden. Ich sage ganz deutlich: Frauen können alles. Deshalb werden wir auch gemeinsam weiter für die Gleichstellung kämpfen", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bürgermeister Manfred Sauer misst den Jubiläumsfeierlichkeiten in zweifacher Hinsicht besondere Bedeutung bei: "Der Deutsche Juristinnenbund e.V. feiert in diesem Jahr sein 70-jähriges Bestehen. Für die Stadt Dortmund ist das ein doppelter Grund zur Freude: zum einen über eine sieben Jahrzehnte währende Erfolgsgeschichte eines Vereins, der immerhin einJahr älter ist als unser Grundgesetz. Und insbesondere freuen wir uns darüber, dass der in Berlin beheimatete Juristinnenbund sein Jubiläum dort feiert, wo er 1948 gegründet worden ist: in Dortmund", kommentiert Manfred Sauer die Jubiläumsfeierlichkeiten in der Ruhrmetropole.

Den inhaltlichen Rahmen bilden verschiedene Redebeiträge, Schlaglichter zur Historie des djb und Workshops zu vielfältigen Themen, unter anderem "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung", "Sexismus und Diskriminierung in der juristischen Ausbildung" und "Juristinnen der ersten Stunde".

Abschließend wird am 14. April 2018 zu Ehren von Rechtsanwältin und Notarin Hildegard Gethmann, Gründungsmitglied und 1. Vorsitzende des djb, an ihrem ehemaligen Kanzleisitz eine Gedenktafel enthüllt. An diesem Ort trafen sich am 28. August 1948 sieben Frauen und gründeten die "Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte e.V." als Nachfolgeorganisation des1914 gegründeten und in den 30er Jahren aufgelösten "Deutschen Juristinnen-Vereins".

"Die Erfolgsgeschichte unseres Verbands gibt allen Anlass, das Jubiläum würdig zu feiern", so Prof. Dr. Wersig. "Sie ist uns aber auch Ansporn und Ermutigung, weiterhin mit ausgewiesener Kompetenz für die Rechte von Frauen einzutreten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundesrat dazu auf, mit einer Änderung der Leistungen für Bildung und Teilhabe den Eigenanteil armer Kinder bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas abzuschaffen. Dieser Eigenanteil führt regelmäßig zu einem unmittelbaren Ausschluss der betroffenen Kinder von der Mittagsverpflegung und teilweise auch zu einem Verlust des Betreuungsplatzes. Außerdem entstehen ein großer Verwaltungsaufwand und damit verbunden unverhältnismäßig hohe Bürokratiekosten.

"Die Abschaffung des Eigenanteils armer Kinder bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas ist ein erster kleiner Schritt für mehr Teilhabe armutsbetroffener Kinder. Wichtig ist es dabei, dass alle Kinder davon erfasst werden, also auch diejenigen, die mittags in Kindertageseinrichtungen wie beispielsweise Horten essen. Und auch die Ferienzeiten müssen in die Regelung mit einbezogen werden. Insgesamt greifen die Vorschläge des Bundesrates aber zu kurz. Zu einer wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland reichen Trippelschritte nicht aus, sondern es sollte zügig eine umfassende Reform für eine Verbesserung der sozialen Sicherheit aller Kinder in Deutschland auf den Weg gebracht werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zur Übernahme der gesamten Aufwendungen für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, das Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten zu legen. So stellt die bereits vor zwei Jahren veröffentlichte "Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" fest, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeigt deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür sind vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten. Deshalb plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren. Dafür sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe entbürokratisiert, über eine zentrale Stelle vermittelt sowie an Orten "angedockt" werden, an denen sich Kinder ohnehin regelmäßig aufhalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Kommunen und Landkreise dazu auf, mehr temporäre Spielstraßen einzurichten. Ein jetzt veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin legt dar, dass eine solche Einrichtung nach den derzeitigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) problemlos möglich ist. Anwohner-Initiativen, aber auch Kinder- und Jugendparlamente sind aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Straßenverkehrsbehörden der Kommunen oder Landkreise zu stellen. Die kommunalen Spitzenverbände sollten bei ihren Mitgliedern offensiv auf das Gutachten hinweisen und für die Einrichtung von temporären Spielstraßen werben.

"Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes können temporäre Spielstraßen dafür sorgen, dass auch Kinder in dicht bebauten Innenstadtbereichen zumindest zeitweise ausreichende Bewegungs- und Freiflächen direkt in ihrem Wohn- und Lebensumfeld vorfinden. Denn durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte gehen für Kinder und Jugendliche wichtige Freiflächen und Spielmöglichkeiten verloren. Auch die Stadtplanung und als Teil davon die Freiraumplanung haben sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren, was zuvorderst die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadtgestaltung notwendig macht. Dabei geht es um die ganzheitliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Wir sollten uns ein Beispiel an Städten wie London nehmen. Dort wurden durch Beschluss der Stadtregierung und bürokratische Erleichterungen in den letzten drei Jahren rund 100 temporäre Spielstraßen eingerichtet", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Laut Gutachten "bleibt die Einrichtung von temporären Spielstraßen [straßenrechtlich gesehen] ohne Folgen, da ein zeitlich begrenzter Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs keinen nachhaltigen Eingriff in den Gemeingebrauch darstellt und somit keine Teilentwidmung der betroffenen Straße erforderlich macht." Das Gutachten führt weiter aus, dass "die Einwirkungen auf den Verkehr hierbei wesentlich geringer sind als bei dauerhaften Spielstraßen, die mit einem zeitlich unbegrenzten Fahrverbot verbunden sind. Insbesondere würde die Problematik einer Sperrung der Straße für den Anliegerverkehr nicht dasselbe Gewicht haben wie bei den auf Dauer angelegten Spielstraßen. (.) Zur Beschilderung könnte neben dem Zeichen 250 (Fahrverbot) und dem Zusatzzeichen 1010-10 (Ballspielendes Kind) ein weiteres beschränkendes Zusatzzeichen wie 1042-34 dienen, auf dem die Wochentage und die Uhrzeit des Fahrverbots angegeben sind."

Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt. Deshalb brauchen wir dringend eine auf Kinder bezogene Stadtentwicklungspolitik, um die Lebensqualität und die Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern.

Weitere Infos zum Thema unter https://bit.ly/2JQ4wNE

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2018

„Die zum 1. Januar 2019 geplante Anhebung der Rente für Mütter oder auch Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, begrüßen wir. Gleichzeitig fordern wir, dass auch Frauen, die ihr drittes Kind erst nach 1992 geboren haben, die Mütterrente II verdienen.“ kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) im Vorfeld des Gesetzentwurfes, der in den nächsten Wochen vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegt werden soll. Frauen oder Väter, die drei oder mehr Kinder erzogen haben, haben in vielen Fällen eine eingeschränkte berufliche Entwicklung. Für sie ist – wie auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich erwähnt – die Mütterrente II ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut und der Wertschätzung ihrer Leistung für die Gesellschaft. „Daher ist es umso wichtiger“, so Elisabeth Müller, „dass rasch Klarheit über den Empfängerkreis besteht und alle kinderreichen Familien berücksichtigt werden.“

DIe knappe Passage, die im Koalitionsvertrag zur Mütterrente II enthalten ist, trifft keine eindeutige Aussage darüber, zu welchem Zeitpunkt Väter und Mütter drei und mehr Kinder erzogen haben müssen, damit sie künftig das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Sollte die in der bisherigen Medienberichterstattungdargestellte Lesart, dass für die Gewährung des dritten Entgeltpunktes pro Kind die Geburt von drei und mehr Kindern vor 1992 erforderlich ist, zutreffen, ist in jedem Fall eine Korrektur erforderlich.Denn dies führt sonst zu einer Schlechterstellung der Anspruchsberechtigten in kinderreichen Familien, in denen das dritte Kind erst nach 1992 geboren wurde, gegenüber solchen in denen drei und mehr geborene Kinder vor oder nach diesem Datum erzogen wurden. „Alle Mütter oder auch Väter aus kinderreichen Familien verdienen die Mütterrente II. Es geht darum, eine Gesetzeslücke zu schließen – nicht darum, eine neue zu schaffen“ bekräftigt Elisabeth Müller die Haltung des KRFD.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.vom 25.04.2018

Lesbeninklusive Gleichstellungspolitik voranbringen

Anlässlich des Tages der Lesbischen Sichtbarkeit am heutigen 26.04. erklärt Ulrike Schmauch, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Lesben sollten in jedem Lebensalter und in ihren unterschiedlichen Lebenslagen, in ihrer Vielfalt und ihrer Power, mit ihren Themen und Interessen, ihren Beiträgen zu Kultur und Geschichte und insbesondere zu Geschichte der Frauenemanzipation sichtbar sein. Allerdings werden die Bedürfnisse und Belange von lesbischen Frauen in Gesellschaft, Politik und Öffentlichkeit aber auch in der Community wenig bis gar nicht thematisiert. Lesben werden sowohl mit ihren Potentialen als auch mit ihren spezifischen Ausgrenzungserfahrungen ignoriert oder nur unzureichend wahrgenommen.

Die kommende Bundesregierung verspricht Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung von Sexismus sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) muss die spezifische Situation von Lesben in all diesen gleichstellungspolitischen Maßnahmen Berücksichtigung finden.

Zudem fordert der LSVD ein modernes Familien- und Abstammungsrecht, das Lesben und ihre Familien anerkennt und rechtlich absichert. Trotz Eheöffnung ist bis heute eine langwierige und diskriminierende Stiefkindaoption notwendig. Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können, wenn keine anderslautende Elternschaftsvereinbarung vorliegt.

Das neue Projekt des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) „Miteinander stärken – Lesbengruppen vernetzen“ tritt für das politische Anliegen ein, die Sichtbarkeit von Lesben in Politik und Gesellschaft zu verbessern. Ein für November 2018 geplantes bundesweites Treffen von Lesben soll den Austausch und die Vernetzung untereinander fördern. Es sollen Forderungen und Handlungsstrategien erarbeitet werden, um Erfahrungen und Bedürfnisse von Lesben deutlich zu machen und ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Hintergrund
Lesben unterliegen grundsätzlich der Mehrfachdiskriminierung aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund ihrer sexuellen Identität. Lesben sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch von vielen anderen Faktoren geprägt. So sind Schwarze Lesben, Lesben of Color, migrantische Lesben, körperlich und geistig beeinträchtigte Lesben, Lesben aus der Arbeiter*innenklasse, akademische und nicht akademische Lesben, Lesben mit Fluchterfahrung, alte und /oder transgeschlechtliche Lesben von zusätzlicher Mehrfachdiskriminierung betroffen. In der Verschiedenheit lesbischer Identitäten wird die komplexe Interdependenz von Diskriminierungserfahrungen deutlich.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 26.04.2018

30. LSVD-Verbandstag: „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“

In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) erreicht. Gleichzeitig steht die liberale Demokratie weltweit unter Druck und homophobe und transfeindliche Stimme sind in jüngster Zeit wieder deutlich lautstärker geworden. Vor diesem Hintergrund verabschiedete die Mitgliederversammlung auf dem 30. LSVD-Verbandstag ein neues Grundsatzprogramm unter dem Motto „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ mit deutlichen Schwerpunkten in Sichtbarkeit, Repräsentanz und Teilhabe.

Neben den Grundsätzen finden sich daher auch zehn Eckpunkte für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt.

  1. Die Gleichstellung im Recht weiter entwickeln
  2. Gesellschaftliche Akzeptanz stärken – Vielfalt wertschätzen
  3. Respekt schaffen in Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Kultur
  4. Hass und Hetze entgegentreten
  5. Familie umfassend denken
  6. Vielfalt der Generationen und Lebenslagen im Blick haben
  7. Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik durchsetzen
  8. Verantwortung für die Vergangenheit wahrnehmen
  9. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Europa befördern
  10. Die Achtung der Menschenrechte weltweit voranbringen

Eingeladen war auch die Historikerin Kirsten Plötz. Sie verwies auf die Notwendigkeit geschlechtsspezifischer Definition von Homophobie, Verfolgung und Repression. Für lesbische Frauen zeigten diese sich in erster Linie die generelle Unterordnung von Frauen sowie der gesetzliche und soziale Rahmen der Ehe. Die Ehe mit einem Mann war die einzig mögliche soziale Absicherung für Frauen. Sie bedeutete zugleich eine rechtlich extrem untergeordnete Rolle und die Unmöglichkeit lesbischen Begehrens und lesbischer Liebe. Sie verwies auf die gesellschaftliche, politische und wissenschaftliche Abwertung, Ignoranz und Unachtsamkeit, die es bis heute unmöglich machen, Biographien und Geschichte von lesbischen Frauen ausreichend zu erforschen und sichtbar zu machen. Mit Auswirkungen bis in die Gegenwart: Lesben werden mit ihren Potentialen und Interessen sowie ihren spezifischen Ausgrenzungserfahrungen in Gesellschaft, Politik und Öffentlichkeit noch längst nicht ausreichend wahrgenommen. Das neue LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Lesbengruppen vernetzen“ tritt für das politische Anliegen ein, die Sichtbarkeit von Lesben in Politik und Gesellschaft zu verbessern. Ein für November 2018 geplantes bundesweites Treffen von Lesben soll den Austausch und die Vernetzung fördern, um Erfahrungen und Bedürfnisse zu verdeutlichen und ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Als Gäste begrüßte der LSVD die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker für ein Grußwort sowie Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in Nordrhein-Westfalen, der in seiner Rede versprach, dass die Landesregierung ein starker Partner für die Anliegen der Community und des LSVD ist.

Mit einer Schweigeminute gedachte der LSVD auch an den im Herbst 2017 verstorbenen Eduard Stapel, die treibende Kraft bei der Gründung unseres Verbandes 1990 in Leipzig. Die Mitarbeitenden des LSVD stellten zudem die Projekte

Beratungskompetenz zu Regenbogenfamilien, Miteinander stärken und Queer Refugees Deutschland vor. Bei den Wahlen zum Bundesvorstand stellten sich Imke Duplitzer, Benjamin Rottmann und Sandro Wiggerich nicht erneut zur Wahl und wurden mit herzlichem Dank aus dem Gremium verabschiedet. Im Amt bestätigt wurden Günter Dworek, Henny Engels und Stefanie Schmidt. Neu gewählt wurden Timon Delawari, Marion Lüttig und Christian Rudolph. Weiterhin gehören die 2017 für eine zweijährige Amtszeit gewählten Axel Hochrein, Gabriela Lünsmann, Helmut Metzner, Inken Renner, Jenny Renner, Ulrike Schmauch und Uta Schwenke dem LSVD-Bundesvorstand an.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 23.04.2018

Notwendige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angehen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass es Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein muss, ob Bewerberinnen und Bewerber für eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören müssen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz für alle Menschen ist eine Frage der Chancengleichheit und Gerechtigkeit und so für den Zusammenhalt einer Gesellschaft unabdingbar. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht. Kirchen können sich nicht länger pauschal auf ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre Ausnahme vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berufen. Das Urteil zeigt folglich die Notwendigkeit einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2006 war ein erster wichtiger Schritt der Bundesregierung, um Menschen vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung u.a. aufgrund der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften zu schützen. Doch nach wie vor gibt es deutliche Lücken. Der LSVD fordert, die ungerechtfertigten Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz für Beschäftigte im kirchlichen Bereich bzw. von Einrichtungen religiöser Träger zu beenden. Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass Beschäftige im kirchlichen Bereich pauschal vom Diskriminierungsschutz ausgeschlossen werden. Außerhalb des Bereichs der Verkündigung muss für diese Beschäftigen das allgemeine Arbeitsrecht gelten.

Immer wieder kommt es zu Kündigungen von bei kirchlichen Trägern angestellten Lesben und Schwulen, wenn sie sich verpartnert haben bzw. eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. Das kann als arbeitsrechtlich zu ahnender Verstoß behandelt werden. Im Koalitionsvertrag verspricht die Regierung, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 18.04.2018

Mit einem „Konzept zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose“ mischt sich der Paritätische Wohlfahrtsverband in die aktuelle parteiübergreifende Debatte zur Überwindung von Hartz IV ein. Der Verband fordert einen konsequenten Paradigmenwechsel, der mit dem negativen Menschenbild, das dem System Hartz IV zu Grunde liege, bricht, und Respekt und die Würde des Menschen in das Zentrum des Hilfe- und Unterstützungssystems für Arbeitslose rückt. Insgesamt elf konkrete Reformmaßnahmen schlägt der Paritätische vor, die von einer Stärkung der Arbeitslosenversicherung, über die Abschaffung von Sanktionen und den Ausbau von Qualifizierungs- und öffentlichen Beschäftigungsangeboten bis hin zu einer Anhebung der Regelsätze auf ein menschenwürdiges Niveau reichen. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle ist dafür eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf 571 Euro (statt derzeit 416 Euro) erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

Hartz IV sei gefloppt, konstatiert der Paritätische. Zwar sei mit guter Konjunktur und entsprechend guter Arbeitsmarktlage über die Jahre die Zahl der offiziell gezählten Langzeitarbeitslosen zurückgegangen, 42 Prozent der Langzeitarbeitslosen sei jedoch schon länger als vier Jahre im Bezug und über eine Million Menschen bereits seit Einführung des Systems auf Leistungen angewiesen. Die faktische Vermittlungsquote der Arbeitsverwaltung bei arbeitslosen Hartz IV-Beziehern liege bei lediglich etwa fünf Prozent. Die Regelleistungen schützten zudem in keiner Weise vor Armut. Entsprechend gering sei die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Hartz IV steht in der Bevölkerung längst nicht mehr für Hilfe. Hartz IV wird heute ganz überwiegend als ein System wahrgenommen, das im besseren Fall von Tristesse und im schlechteren Fall von Sanktionierungen gekennzeichnet ist“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Verband fordert vor diesem Hintergrund unter dem Motto „Hartz IV hinter uns lassen“ eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose. „Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden“, so Ulrich Schneider. Der Leitsatz des Förderns und Forderns sei mit Blick auf die Realitäten nur noch ein Euphemismus. „Kompass für Reformen muss der Respekt vor dem Mittel- und Arbeitslosen und seinen Angehörigen sein. Menschenwürde und Individualität statt Massenverwaltungstauglichkeit, Hilfe statt Strafe sind die Leitlinien, an denen sich echte Reformen der Grundsicherung für Arbeitssuchende orientieren müssen.“

Notwendig seien u.a. eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert in seinem Elf-Punkte-Programm dazu unter anderem die Abschaffung der Sanktionen, den massiven Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes. „Nur indem wir den Menschen wieder in den Mittelpunkt stellen und ihn in seinen individuellen Fähigkeiten, aber auch in seinem individuellen Unvermögen annehmen, kann es uns gelingen, ein System zu schaffen, das von Respekt und Rücksicht geprägt ist und zugleich Potentiale von Menschen zu entdecken und zu fördern in der Lage ist“, so Schneider. Darüber hinaus fordert der Paritätische als Sofortmaßnahme die Erhöhung der Regelsätze um 37 Prozent und die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in grundlegender Weise auseinandersetzt. Die Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung verknüpft werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.04.2018

Der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen steht für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Unser Verband wird getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichwertigkeit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten. Wir sehen uns verpflichtet, allen Ideologien der Ungleichwertigkeit entschieden entgegenzutreten.

Die Funktionäre der AfD vertreten ein nationalistisches, anti-egalitäres und antisoziales, in einigen Aspekten faschistisches Programm. Sie tolerieren Ideologien der Ungleichwertigkeit in den eigenen Reihen nicht nur, teilweise propagieren sie diese ganz offen. Sie stellen sich offen rassistisch und aggressiv in Ton und Inhalt gegen die Aufnahme von Geflüchteten, wollen individuelle Grundrechte wie das Recht auf Asyl abschaffen bzw. einschränken, lehnen die Gleichstellung von Mann und Frau ab oder sprechen sich ausdrücklich gegen Inklusion als staatliches Ziel und gemeinschaftlichen Wert aus.

Die bisherigen Erfahrungen mit der AfD, auch in den Parlamenten, offenbaren eine Strategie, die versucht, Menschen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Offenheit, Vielfalt und Toleranz engagieren, öffentlich zu diskreditieren. Fakten werden dabei planmäßig und bewusst verzerrt und verfälscht. Wut und Angst werden mobilisiert, die sich auch in Taten niederschlagen. Beleidigungen, persönliche Herabwürdigungen und sogar Gewalttaten werden in Kauf genommen. Tabubrüche und eine menschenverachtende Rhetorik sind genauso Kalkül wie vermeintlich sachliche Auftritte, die die Grenzen des Sagbaren nach rechts verschieben.

All dies ist mit den Werten des Paritätischen unvereinbar. Mit derartigen Strategien, Positionen und Haltungen kann es keinen Ausgleich geben.

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands hat vor diesem Hintergrund einstimmig am 19. April 2018 die "Positionierung zu Rechtsextremismus und Politik der AfD" beschlossen.

Mehr Informationen unter: www.vielfalt-ohne-alternative.de

Quelle: Positionierung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.04.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS) fordert der Paritätische die Bundesregierung auf, auch zukünftig den Zugang zum individuellen Recht auf Asyl innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen.

Der Paritätische Gesamtverband ist in großer Sorge, dass insbesondere mit den vorgeschlagenen Änderungen zum sicheren Drittstaaten-Konzept der Zugang zum individuellen Asylrecht in Europa perspektivisch abgeschafft werden soll. Um „Anreize zu vermeiden“, soll Schutzsuchenden, die „illegal“ eingereist sind, der Zugang zu einer inhaltlichen Prüfung ihres Schutzbegehrens versagt und sie weitgehend bereits vor der Einleitung eines Asylverfahrens in Europa auf andere Staaten außerhalb der EU verwiesen werden. „Es kann und darf nicht sein, dass die Europäische Union so weit wie möglich die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auf Dritt- und Transitstaaten abwälzt. Der Zugang zum individuellen Asylrecht muss erhalten bleiben. Das darf nicht an dem Unvermögen scheitern, sich auf eine solidarische Flüchtlingsaufnahme innerhalb der EU zu einigen“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Wenn selbst ein so reicher Kontinent wie Europa seine Grenzen für Schutzsuchende verschließt, bierge dies zum einen das Risiko von Nachahmung in weniger wohlhabenden Ländern. Zum anderen aber belaste es die Staaten, die bereits jetzt den weitaus größten Teil der Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen, zusätzlich. Tatsächlich sei es bereits jetzt so, dass immer mehr Staaten in der Region um Syrien ihre Grenzen verschließen, so der Verband.

Statt die Verantwortung aus der EU auszulagern, müsse die Europäische Union alles daran setzen, eine solidarische Verantwortungsteilung für die Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb der EU zu erreichen. Dabei müssten die Bedürfnisse der Schutzsuchenden zwingend Berücksichtigung finden, fordert der Paritätische. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages konkretisiert der Verband seine Forderungen.

Quelle: Pressemitteilung der Paritätische Gesamtverband vom 16.04.2018

Der Bundesverband Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender SHIA e.V. appelliert dringlichst an die neue Bundesregierung, eine bundesweite Gesamtstrategie gegen die ARMUT ALLEINERZIEHENDER ELTERN UND DIE DRASTISCHEN FOLGEN DER KINDERARMUT IN DEUTSCHLAND vorzulegen, diese mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten und zielgerichtet umzusetzen!

19,3 Prozent aller Kinder in Deutschland – d.h. jedes 5. Kind – sind laut Daten des europäischen Statistikamtes Eurostat von Armut und Segregation betroffen. Dabei dürfte die Zahl armer Kinder, wie Wissenschaftler_innen der Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung im Februar veröffentlichten, aufgrund unangemessener Berechnungsmethoden noch weit höher liegen. Über die Hälfte dieser Kinder wächst länger als zehn Jahre in Armut auf und ist aufgrund der prekären finanziellen Situation ihrer Eltern von gleichberechtigter soziokultureller Teilhabe in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport ausgeschlossen. In dem sich durch soziale Selektivität auszeichnenden bundesdeutschen Bildungssystem werden arme Kinder bereits im Kleinkind- und Vorschulalter, fortgesetzt im dreigliedrigen Schulsystem und in der weiterführend Ausbildung wie im Studium benachteiligt, mit schwerwiegenden Folgen für den gesamten Bildungs-, Entwicklungs- und weiteren Lebensweg dieser Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Arm zu sein bedeutet für diese Kinder unfreiwilligen Verzicht auf das, was für andere ganz selbstverständlich zu einem normalen Leben gehört: ausreichend witterungsgerechte Kleidung, gesunde Ernährung, Mitgliedschaft im Sportverein, Erlernen eines Musikinstrumentes, Kinobesuche mit Freundinnen und Freunden, Kindergeburtstage, Urlaub in Familie etc. Armut bedeutet Scham und Ausgrenzung. Insbesondere die Kinder Alleinerziehender leben dauerhaft in Armut. Deutschlandweit sind 43 Prozent der Alleinerziehendenhaushalte auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen, in deutschen Großstädten sind bis zu 70 Prozent aller Kinder alleinerziehender Mütter arm.

Quelle: Pressemitteilung Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.V. vom 19.04.2018, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07.Mai 2018

Veranstalter: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

Ort: Nürnberg

1000 Euro im Monat – einfach so und für jeden? Die Befürworter argumentieren unter anderem damit, dass die Digitalisierung menschliche Arbeitskraft, insbesondere für Geringqualifizierte, zusehends überflüssig mache. Das bedingungslose Grundeinkommen würde die Betroffenen von Existenznöten und dem Zwang zur schlecht bezahlten Erwerbsarbeit befreien – und mehr Raum für gemeinnützige Arbeit und ehrenamtliches Engagement bieten. Zugleich entfielen damit die hohen Verwaltungskosten für das komplexe Hartz-IV-System. Klingt erst mal gut. Doch stimmt die Prämisse, dass vielen Deutschen bald die Arbeit ausgeht? Und ist Erwerbsarbeit nicht auch eine Frage der Beteiligungsgerechtigkeit, das bedingungslose Grundeinkommen mithin eine „Stilllegungsprämie“, wie dessen Gegner einwenden? Schließlich: Wie soll es finanziert werden? Welche anderen Sozialleistungen soll es ersetzen? Und fördert es den „Sozialtourismus“ nach Deutschland?

Bei den Nürnberger Gesprächen am 7. Mai 2018 sollen diese und andere Fragen nachgegangen werden. Auf dem Podium diskutieren Heinrich Alt, ehemaliges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Ronald Blaschke, Mitgründer des Netzwerks Grundeinkommen, Prof. Anke Hassel, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, und Georg Schürmann, Geschäftsleiter der Triodos Bank N.V. Deutschland, einer Nachhaltigkeitsbank, die mit den Einlagen ihrer Kunden Projekte und Unternehmen mit sozialem, ökologischem oder kulturellem Mehrwert finanziert.

Die Nürnberger Gespräche finden ab 18 Uhr im Heilig-Geist-Saal der Stadt Nürnberg statt (Spitalgasse 16, 90403 Nürnberg). Das IAB, die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Nürnberg lädt Sie herzlich dazu ein. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.iab.de/de/veranstaltungen/events/ng1_2018.aspx.

Termin: 26.Mai 2018

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Stuttgart

Auf der diesjährigen Fachtagung zum Thema „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“ soll mit Ihnen am 26. Mai 2018 in Stuttgart diskutiert werden, wie Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit und eigenständigen Existenzsicherung effektiv durch Angebote ergänzender Kinderbetreuung unterstützt werden können.

Trotz bundesweiter Ausbauanstrengungen erleben Familien immer noch, dass Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der institutionellen Kinderbetreuungsangebote selten aufeinander abgestimmt sind. Das betrifft insbesondere Alleinerziehende, die nicht mit der Unterstützung eines Partners bzw. einer Partnerin rechnen können. Zu 90 Prozent Mütter, sind Alleinerziehende außerdem häufig in frauentypischen Branchen im sozialen Bereich oder Dienstleistungssektor mit atypischen Arbeitszeiten tätig. An dieser Ausgangssituation haben drei Modellprojekte des VAMV angesetzt: Die Projekte in Berlin, Essen und Mainz haben zwischen 2014 und 2017 durch ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der teilnehmenden Alleinerziehenden Betreuungslücken früh, spät und am Wochenende geschlossen.

Die begleitende Evaluation hat gezeigt, dass flexible ergänzende und weitestgehend gebührenfreie Kinderbetreuung die Erwerbschancen von Alleinerziehenden erhöht und zur Steigerung des Erwerbseinkommens bis hin zur Unabhängigkeit von sozialen Transferleistungen führen kann: https://www.vamv.de/modellprojekt-kinderbetreuung/.

Die Fachtagung hat das Ziel, ausgehend von den Modellprojekten und den Ergebnissen der Evaluation mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verwaltungen zu diskutieren, wie Betreuungslücken für Eltern effektiv geschlossen werden können. Wie können Angebote ergänzender Kinderbetreuung bundesweit in die Fläche gebracht bzw. verstetigt und für alle Eltern gleichermaßen verfügbar werden?

Termin:26.Mai 2018

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespfl

Ort: Weimar

Elternvertreter_innen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gründen ein Bundeselterngremium, das sich für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege einsetzt.

Das Interesse ist es, die begonnene Kooperation zu intensivieren: Als ein gemeinsames Gremium, wollen diesen Kindern und ihren Familien bundesweit eine Stimme gegeben werden. Es soll die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildungseinrichtungen mitgestaltet werden. Elternmitwirkung ist dabei unverzichtbar. Es soll erreicht werden, dass keine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege auf Elternmitwirkung verzichtet. Eltern sind eine wichtige Säule der frühkindlichen Bildung. Die Einrichtung von Mitwirkungsgremien darf keine freiwillige Aufgabe darstellen, sondern muss Pflicht sein. Es soll erreicht werden, dass die Elternvertretungen Teil der Kindertagesstättenförderungsgesetze in den Bundesländern werden und als solche gesetzlich verankert sind. Und mehr noch, die Mitwirkungsrechte der Eltern müssen darin verbindlich beschrieben sein.

Es begann die Zusammenarbeit auf der Bundesebene mit Elternvertreter_innen aus 13 Bundesländern. Das Ziel ist es, Elternvertreter_innen aus allen 16 Bundesländern in den neuen Gremium zu vereinigen. Daher wird das Ziel verfolgt in allen 16 Bundesländern die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.

Die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist ein familienergänzendes Angebot. Eltern und Erzieher_innen begegnen sich als zwei Expert_innen auf Augenhöhe. Es soll erreicht werden, dass Eltern und Fachkräfte eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft nicht nur eingehen, sondern täglich leben können – zum Wohle unserer Kinder.

Anmeldungen sind per E-Mail bis zum 11. Mai möglich.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22.September 2018

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und Landeselternvertretung der KiTa Eltern von Schleswig-Holstein

Ort: Kiel

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) veranstaltet mit der Landeselternvertretung der KiTa Eltern von Schleswig-Holstein und gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihren jährlichen Bundeselternkongress in Kiel.

Es wird Vorträge, Workshops, einen Markt der Begegnungen und Gelegenheiten geben zum Austausch rund um das Thema:

Frühkindliche Bildung Mehrwert für Gesellschaft und Eltern!

Unter www.bevki.de und www.kita-eltern-sh.de werden wir regelmäßig Updates zu den Referent_innen veröffentlichen. Dort finden Sie ebenfalls die Möglichkeit sich anzumelden.

Aktuell zusagt haben:

Dr. Franziska Giffey, Bundesfamilienministerin für das Grußwort

Dr. Ilse Wehrmann zum Thema „Kindergarten-Rechtsansprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit"

Unternehmensberatung Roland Berger mit einem Vortrag zum Thema „Digitalisierung und Möglichkeiten für flexibleres Arbeiten sowie die Anforderungen an eine familienfreundliche Unternehmenskultur"

Dr. Petra Schulze-Lohmann, Deutsche Gesellschaft für Ernährung zum Thema "Kita-Verpflegung heute: Essen lernen – Essen genießen – mit dem Essen wachsen"

Es wird verschiedene Workshops von Multiplikator_innen des Konzepts „Die Kinderstube der Demokratie" zum Thema „Partizipation in Kindertageseinrichtungen" geben. Referent_innen: Kari Bischof-Schiefelbein, Anke Petersen, Jessica Schuch, Daniel Frömbgen und Andreas Schönefeld.

Die Moderation erfolgt durch Jörg Asmussen, freiberuflicher Moderator (asdor-MODERATION Neumünster) und Leiter des Fachdienstes Frühkindliche Bildung in Neumünster.

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Daher melden Sie sich rechtzeitig an unterhttp://www.kita-eltern-sh.de/teilnahmeformular/#c950.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Ein kleines Mittagessen, Wasser und Kaffee stehen ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Lediglich die Anfahrtskosten müssen Sie selbst tragen.

Kinderbetreuung ist möglich.

Für Nachfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Termin: 15. und 16.November 2018

Veranstalter:Bundesverbandes der Familienzentren e.V.

Ort: Berlin

Die Ansprüche und Erwartungen an eine inklusive und partizipative Praxis in Familienzentren sind vielschichtig. Zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren sind vielfältige Herausforderungen versteckt. Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sie ihre Stärken und Begabungen erkennen und ihre individuellen Potenziale entfalten? Welche Organisationsformen, Strukturen, Arbeitsweisen und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich und unterstützend? Wie fördern Familienzentren Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien? Welche Methoden und Instrumente unterstützen Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis?

Familienzentren können es nicht dem Zufall überlassen, ob Familien erreicht werden oder nicht. Sie nehmen eine aktive Rolle im Sozialraum ein und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit den Netzwerkpartnern im Sozialraum fordert Familienzentren in besondere Weise heraus.

Für die Fachtagung konnten wieder namhafte ReferentInnen verpflichten werden und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen! Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits vor.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (KiJu), Hamburg, dem Hamburger Senat, der Ev. Lutherische Kirche in Norddeutschland, der HAG | Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. und der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie statt.

Der Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ) versteht sich als Fachverband der Familienzentren in der Bundesrepublik Deutschlands. Seine Ziele sind die Entwicklung bzw. Umsetzung von Qualitätsstandards für Familienzentren, ohne deren Vielfalt einzuschränken, die bundesweite fachliche Entwicklung und Vernetzung sowie die Vertretung der Anliegen von Familienzentren gegenüber Politik und Gesellschaft.

Nähere Informationen zum Bundesverband finden Sie unter www.bundesverband-familienzentren.de.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zum Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion „Kinderzuschlag automatisch auszahlen – Verdeckte Armut überwinden“ begrüßt das ZFF die darin enthaltenen Forderungen u.a. nach einer automatischen und gemeinsamen Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld. Langfristig setzen wir uns jedoch für eine Kindergrundsicherung ein.

Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein aufgrund des Bedarfs ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt aktuell pro Kind maximal 170 Euro. Der gleichzeitige Bezug von Kinderzuschlag und SGB II-Leistungen ist ausgeschlossen.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Der Kinderzuschlag kommt nicht bei den berechtigen Kindern und ihren Familien an! Durch einen starren Einkommenskorridor und umständliche Antragsverfahren ist der Kinderzuschlag eine komplizierte, bürokratisch aufwändige Unterstützungsmaßnahme mit einer hohen Ablehnungsquote. Vor allem Alleinerziehende haben wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes angerechnet werden. Dadurch nehmen nur rund 30 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag überhaupt in Anspruch. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen und Kinder aus der Armut zu holen, fordert das ZFF u.a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform geht uns hier nicht weit genug!“

Christiane Reckmann weiter:

„Der Kinderzuschlag ist zwar wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben, hilft er aber wenig. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.04.2018

In einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD fordern das Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gemeinsam mit einem breiten Bündnis von 26 Verbänden und Organisationen den §219a StGB aufzuheben. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt: „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, dazu gehört der Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Frauen dieses Recht zu gewähren und Ärztinnen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, wenn sie öffentlich und sachlich darüber informieren!“

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt: „Anlässlich der aktuellen und von der Bundesregierung kontrovers geführten Debatte um eine Neuregelung des § 219a StGB, fordert die AWO das Recht auf Selbstbestimmung der Frau zu gewährleisten. In diesem Sinne muss der § 219a StGB ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Es ist dringend erforderlich, schwangeren Frauen in solch einer Notsituation das Recht auf umfassende Informationen sowie auf freie Wahl der Ärztin/des Arztes zu gewähren. Der § 219a StGB schränkt den Zugang zu wichtigen Informationen ein und schafft Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte.“

Den Offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.04.2018

Die Bundesregierung plant die Beantragung von Elterngeld und ElterngeldPlus durch das Onlinportal „ElterngeldDigital" künftig zu vereinfachen. In einer Stellungnahme begrüßt das ZFF die Maßnahme, weist aber darauf hin, dass auch der Zugang zu anderen Familienleistungen erleichtert werden muss – in einem guten Mix aus Online-Angebot und Offline-Struktur!

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

AKTUELLES

Für alle, die einen aktuellen Fortbildungs- und Beratungsbedarf haben, wirdam 30.05.18 von 9.00 – 16.30 Uhrin eine (kostenlose)Fortbildung angeboten.

Das Thema ist: "Diskriminierende Einstellungen von Eltern in Kita und Familienzentren".

Infos und Anmeldung unter der Email post@licht-blicke.orgoder mobil 0177/ 6843959. Sie erhalten dannalle weiteren wichtigen Informationen zum Ort und Thema.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 6 2018

SCHWERPUNKT I: Wechselmodell

14.03.2018Anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zur Einführung eines Wechselmodell als Regelfall nach Trennung und Scheidung der Eltern spricht sich das ZFF für eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende und gemeinsam getrennt erziehende Eltern aus. Gleichzeitig stellen wir uns gegen eine rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Nach der Trennung von Eltern ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche gut begleitet und in ihrem Aufwachsen gestärkt werden. Wenn sich ehemalige Paare dazu entscheiden, hierfür gemeinsam zu sorgen, verdient das Respekt und Anerkennung. Aus Sicht des ZFF braucht es aber mehr als eine bestimmte Umgangsregelung, um nach einer Trennung gemeinsam für Kinder Sorge zu tragen. Dazu gehören die Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit schon ab Beginn des Familienlebens, eine bessere Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs im Sozial-, Unterhalts- und Steuerrecht, der Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für Trennungsfamilien sowie qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren.“

Zu einer rechtlichen Vorrangstellung eines Wechselmodells erklärt Reckmann weiter:

„Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in allen Lebensbereichen: von der Kitaplatzwahl über den Besuch von Elternabenden bis hin zur emotionalen Begleitung in Pubertät und bei der Berufswahl. Dies fordert ein hohes Maß an elterlicher Kooperation und Konfliktfähigkeit, die nicht in allen Trennungsfamilien vorhanden ist. Darüber hinaus haben auch Kinder nach einer Trennung der Eltern vielfältige Bedürfnisse, die durch unterschiedliche Umgangsmodelle gewährleistet werden müssen. Aus diesem Grund lehnen wir die rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells ab und fordern die Anerkennung der Vielfalt von Trennungsfamilien.“

Unser Positionspapier zum Wechselmodell „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.03.2018

Familien sind so unterschiedlich, wie die Menschen, die in ihnen leben. Und so ist auch unser Anspruch an das Familienrecht: vielfältigen Familienkonstellationen gerecht zu werden. Dabei stehen für uns die Kinder und ihr Wohlergehen im Mittelpunkt.

Eine Trennung oder Scheidung ist für Eltern und Kinder nicht einfach. Um sich einvernehmlich und ohne Hilfe des Familiengerichts auf ein dem Kindeswohl entsprechendes Modell zu einigen, braucht es eine gute Kommunikation zwischen den Eltern. Da dies gerade im Trennungsfall oft schwierig ist, muss für Eltern ein qualifiziertes Beratungsangebot zur Verfügung stehen. Beratungstermine beim Jugendamt, einer Erziehungsberatungsstelle oder einem qualifizierten freien Träger muss es ohne lange Wartezeiten geben, damit sich die Fronten der Eltern bei einer Trennung nicht immer weiter verhärten.

Es ist wünschenswert, dass nach einer Trennung und Scheidung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern können. Denn Kinder profitieren – ganz unabhängig von einer Trennung – davon, wenn beide Eltern für sie da sind. Zudem schützt die Berufstätigkeit beider Elternteile Familien vor Armut und vor allem Frauen vor der Altersarmut.

Kinder nicht belasten

Die Frage, wie sich die Eltern diese Verantwortung im Alltag aufteilen und dabei ihren Kindern gerecht werden, ist komplex und muss individuell beantwortet werden. Bei hohem Konfliktniveau zwischen den Eltern ist das Wechselmodell für Kinder beispielsweise oft sehr belastend. Deshalb braucht es Einzelfallentscheidungen und keine starren Lösungen – so wie es das Recht bereits heute vorsieht.

Wir wollen kein Modell gesetzlich privilegieren, sondern alle gleichermaßen ermöglichen. Dafür müssen rechtliche Hürden, die dem Wechselmodell im Wege stehen identifiziert und abgebaut werden, etwa im Unterhaltsrecht oder durch einen Umgangsmehrbedarf im Sozialrecht. Egal ob Residenz-, Nest- oder Wechselmodell – maßgeblich muss in jedem Fall das Kindeswohl sein.

Verbindliche Qualitätsstandards für FamilienrichterInnen

Kommt es zu familiengerichtlichen Verfahren, ist es wichtig, dass die GutachterInnen eine (sozial-) pädagogische Berufsqualifikation oder entsprechende Zusatzqualifikation haben. Ebenso wichtig sind die Standards bei den Verfahrensbeistandsschaften, die im Streitfall die Kinder vertreten. FamilienrichterInnen tragen eine hohe Verantwortung in hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten und komplexen Kinderschutzverfahren. Sie brauchen Querschnittskompetenzen im kommunikativen und analytisch-diagnostischen Bereich.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass es etwa für InsolvenzrichterInnen strengere Vorgaben für das Vorhandensein von Fachkenntnissen gibt, als für FamilienrichterInnen. Diese Qualifikationsanforderungen müssen verbindlich gesetzlich geregelt werden und es sind dafür entsprechende Einrichtungen und Ressourcen bereit zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

„Das Wechselmodell ist sehr voraussetzungsreich: Kindeswille, hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern, sichere Bindung des Kindes zu beiden Eltern. Ist das nicht gegeben, geht es immer zu Lasten der Kinder. Daher sind wir gegen eine Festschreibung als Regelfall. Es kommt immer auf eine Analyse des Einzelfalls an“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag.

Werner weiter: „Das Wechselmodell kann für viele Familien das richtige Modell sein, wenn sie sich gemeinsam darauf einigen. Wenige hochstrittige Fälle landen vor Gericht. Wir wollen Familien in der Entscheidungsfindung besser unterstützen und begleiten. Dazu sind unter anderem eine bessere Ausstattung der Jugendämter und mehr Mediatorinnen und Mediatoren notwendig.“

Den Antrag „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“ können Sie hier als PDF herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der Eltern weitergehen soll, hatsich den Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018, beschäftigt. Die FDP-Fraktion (19/1175) und die Fraktion Die Linke (19/1172) haben dazu Anträge vorgelegt, die der Bundestag nach 45-minütiger erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen hat.Die Linke hätte die Federführung für ihren Antrag lieber beim Familienausschuss gesehen, konnte sich in der Abstimmung gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, das familienrechtliche Wechselmodell, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, als Regelfall einzuführen. Das Wechselmodell solle bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Im Kindesunterhaltsrecht plädiert die FDP für eine anteilige Beteiligung der Eltern sowohl am Bar- als auch am Naturalunterhalt als Regelfall. Das Kindergeld solle beiden Elternteilen je zur Hälfte zustehen. Zu prüfen sei, inwieweit die Mehrbedarfe von Trennungsfamilien im Wechselmodell sowohl steuerlich als auch beim Bezug von Sozialleistungen berücksichtigt werden können.

Die FDP will zudem prüfen lassen, ob die Regelungen zum Ehegattenunterhalt, zur alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils in Angelegenheiten des täglichen Lebens, zum melderechtlichenWohnsitz,zur örtlichen Gerichtszuständigkeit sowie zu rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten reformiert werden müssen.

Antrag der Linken

Der Antrag der Linksfraktion will genau das verhindern und spricht sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall aus. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes vor allem im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch gesetzlich auszuschließen.

Zudem solle die Regierung Modelle entwickeln, um die Unterhaltsbeiträge beim Wechselmodell zu ermitteln. Dabei müsse vom tatsächlichen Bedarf des Kindes ausgegangen werden. Die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen, müssten einbezogen werden. Auch müsse eine Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils verhindert werden.

Die Debatte im Bundestag steht Ihnen hier als Podcast zur Verfügung.

Quelle: Information Bundestag vom 15.03.2018

Die Fraktion Die Linke spricht sich in einem Antrag (19/1172) gegen die Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell bei der Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern aus. Dieses Modell, bei dem ein Kind etwa hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, sei mit vielen Schwierigkeiten verbunden und stelle nicht das Kindeswohl in den Mittelpunkt, schreiben die Abgeordneten. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorzunehmen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes auszuschließen. Des weiteren sollen die Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, die Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung zu unterstützen, die Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils soll verhindert werden, und es soll Familien erleichtert werden, eine partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs-, Haus- und Sorgearbeit vorzunehmen. Der Antrag wird zusammen mit dem der FDP, der eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorsieht, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 152 vom 14.03.2018

Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/1175) eingebracht, mit dem das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung im Fall der Trennung der Eltern als Regelfall gesetzlich festgeschrieben werden soll. Der Bundestag solle feststellen, heißt es darin, dass die Politik mit gesetzlichen Rahmenbestimmungen Eltern in ihrem Wunsch unterstützen muss, die gemeinsame Verantwortung für Kinder auch nach der Trennung beizubehalten. Das Parlament solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit diesem solle das Wechselmodell bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Die Familienpolitik sei der wachsenden Bedeutung des "getrennt gemeinsamen" Erziehens nur ungenügend gefolgt und bleibe weit hinter der gesellschaftlichen Realität zurück, heißt es in dem Antrag. Das Wechselmodell als Regelmodell werde dem Anliegen, dass beide Eltern auch nach der Trennung Verantwortung übernehmen müssen, am ehesten gerecht. Es sei jedoch nicht im Sinne starr paritätischer Betreuungsanteile zu interpretieren, sondern flexibel anzuwenden. Zur Begründung des Antrags erklärten die Abgeordneten, das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall werde dem Kindeswohl am besten gerecht und sei gerechter als das Residenzmodell. Das Prinzip "Eine(r) betreut, eine(r) bezahlt" sei überholt. Der Antrag wird zusammen mit dem der Fraktion Die Linke, die gegen eine Festschreibung ist, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 152 vom 14.03.2018

Der Bundestag diskutiert heute darüber, ob das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall für alle Trennungskinder gelten soll. Einen entsprechenden Antrag hat die FDP-Fraktion eingebracht. Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) sieht diese Forderung kritisch. Zwar kann das Wechselmodell durchaus im besten Interesse des Kindes sein, als gesetzlicher Regelfall ist es aber ungeeignet.
Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach einer Trennung von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden. Damit es gelingen kann, sind vor allem folgende Voraussetzungen notwendig: Das Wechselmodell muss auch der Wunsch des Kindes sein, die Eltern müssen trotz der Trennung gut miteinander kommunizieren können, in räumlicher Nähe zueinander wohnen und die finanziellen Mittel haben, um die Mehrkosten für Doppelanschaffungen zu tragen.
Für den DKSB ist klar: Oberste Priorität bei allen Trennungs- und Scheidungsprozessen muss stets das Wohl des Kindes haben. Dazu Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbundes: „Kinder wollen regelmäßig Kontakt zu beiden Eltern haben und sollten nicht in einen Loyalitätskonflikt gestürzt werden. Sie müssen altersgerecht darüber aufgeklärt werden, was es konkret für sie bedeutet, ein Wechselmodell zu leben und bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden. Dabei müssen die Wünsche des Kindes ernst genommen werden.“
Gerade in hoch konfliktbehafteten Trennungssituationen ist die für ein Wechselmodell notwendige Gesprächs- und Aktionsbasis oft nicht vorhanden. So hat der Bundesgerichtshof zu Recht entschieden, dass ein Wechselmodell nicht geeignet ist, die notwendige Kommunikation zwischen den Eltern herzustellen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes vom 15.03.2018

Gesetz kann Voraussetzungen nicht verordnen!

Der Bundestag wird morgen über das Wechselmodell diskutieren und die Frage, ob es als Regelfall für alle Trennungsfamilien in Frage kommt. Diese wird vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) klar verneint: „Das Wechselmodell ist ein sehr anspruchsvolles Modell für Kinder und Eltern. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, auch wenn es im Einzelfall eine gute Lösung darstellen kann“, betont Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende.

Bei einem Wechselmodell müssen Eltern trotz Trennung eng kooperieren und konstruktiv kommunizieren. Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel für die – wesentlich teurere – Betreuung des Kindes in zwei Haushalten haben und sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Eine repräsentative Befragung von Trennungseltern im Auftrag des BMFSFJ hat gezeigt: Für über die Hälfte kommt ein Wechselmodell nicht in Frage, weniger als 8 Prozent praktizieren es. Jene, die es praktizieren, haben ähnliche Vorstellungen in Erziehungsfragen, ziehen an einem Strang und haben erlebt, dass Absprachen funktionieren. „Diese Voraussetzungen lassen sich nicht per Gesetz verordnen“, gibt Biehn zu bedenken.

„Es ist positiv, wenn Eltern bewusst überlegen, wie sie das Familienleben nach der Trennung gestalten. Dabei sollten sie Bedürfnisse und Bindungen des Kindes bzw. ihrer Kinder in den Mittelpunkt stellen und Übergänge behutsam gestalten. Eltern, die ein Wechselmodell in Betracht ziehen, sollten die Auswirkungen auf den Alltag ihrer Kinder und ihren eigenen gut bedenken“, so Biehn. „Bislang sind in Paarfamilien vorwiegend die Mütter für die Kindererziehung verantwortlich und stecken beruflich zurück, der Gender Care Gap liegt bei 83 Prozent. In der Folge tragen Mütter überwiegend die finanziellen Risiken einer Trennung. Väter haben stärker Angst, die Beziehung zum Kind zu verlieren. Wer hier etwas verändern will, sollte mit dem Stärken von Partnerschaftlichkeit in Paarfamilien beginnen“, fordert Biehn. „Eine Individualbesteuerung für alle wäre auf diesem Weg ein überfälliger Schritt.“

Von einem Wechselmodell spricht die Fachwelt, wenn ein Kind annähernd hälftig bei beiden Eltern lebt und die Erziehungsverantwortung gleich zwischen den Eltern verteilt ist (BGH XII ZR 234/13).

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 14.03.2018

SCHWERPUNKT II: Equal Pay Day

Anlässlich des am Sonntag stattfindenden Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern auf allen Ebenen zu bekämpfen und so langfristig zu beseitigen.

Auch in diesem Jahr macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei 21 Prozent liegen. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde in der letzten Legislatur ein Lohngerechtigkeitsgesetz verabschiedet. Dieses sichert Frauen (und Männern) in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrechts über Kriterien der Bezahlung zu. Der Anspruch ist seit Januar 2018 in Kraft.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist eine Frage der Gerechtigkeit und muss für alle Frauen gelten. Zwar hat sich das kürzlich in Kraft getretene Lohngerechtigkeitsgesetz die Bekämpfung dieser Lohnlücke zum Ziel gesetzt, es geht aber leider an der Realität vieler Frauen vorbei. So arbeitet ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen und kann so nicht vom individuellen Auskunftsrecht profitieren. Wir fordern daher ein Auskunftsanspruch für Beschäftigte aller Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Daneben warten wir weiter auf die Umsetzung des schon lange angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit zukünftig politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 16.03.2018

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im Jahr 2017 Frauen noch immer 21 Prozent weniger als Männer. „Deutschland muss endlich einen Schritt in Richtung Moderne gehen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der massiven Ungerechtigkeit in Bezug auf die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern. Der Equal Pay Day am 18. März sei eine gute Möglichkeit, Bilanz zu ziehen: „In Sachen Gleichstellung ist Deutschland ein Entwicklungsland Von Gerechtigkeit keine Spur“, kritisiert Stadler.

Noch viel zu häufig führten Schwangerschaft und Elternzeit zu deutlichen „Lohnstrafen“ für Frauen. Der AWO Bundesvorsitzende fordert deshalb endlich echte Reformen: „Wir brauchen nicht nur Entgeltgleichheit und diskriminierungsfreie Tarifverträge, sondern Arbeitszeitmodelle, die auch die Ausübung anspruchsvoller Tätigkeiten mit Familienaufgaben in Einklang bringen. Solange es auf der Führungsebene so wenige Frauen gibt, wird sich auch an der unterschiedlichen Bezahlung nichts ändern.“

Gleichzeitig fordert Stadler die Rücknahme von Anreizen, die das alte Rollenmodell in Familien zementieren. „Vor allem das Ehegattensplitting, das die geringer Verdienenden beim Steuerabzug schlechter stellt, muss weg“, betont Stadler. Im bisherigen Steuer- und Sozialsystem lohne eine volle Berufstätigkeit von Frauen selten. „Der so häufig und absolut zu Recht geforderte Ausbau der Kinderbetreuung auch von Schulkindern ist nur einer der notwendigen Schritte zur Gleichbehandlung von Mann und Frau. Mindestens genauso wichtig ist es, an den politischen Stellschrauben zu drehen“, betont Stadler abschließend.

Der Equal Pay Day ist der internationale Aktionstag für die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Er markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied von aktuell 21 Prozent. Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten. während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 16.03.2018

„Am 18. März ist Equal Pay Day. Er steht für das Datum, bis zu dem Frauen vom 1. Januar an aufs Jahr gerechnet mehr arbeiten müssen, um auf das gleiche Bruttoentgelt zu kommen wie Männer. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt unverändert bei durchschnittlich 21 Prozent. Diese Kluft zeigt beispielhaft, dass die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern noch in weiter Ferne liegt“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Achelwilm weiter: „Während Island kürzlich mit dem ‚Equal Pay Act‘ Lohngleichheit gesetzlich festgeschrieben hat, sieht der Koalitionsvertrag ein entsprechendes verbindliches Lohngleichheitsgesetz auch weiterhin nicht vor, obwohl ausgerechnet Deutschland eine der gravierendsten Lohnlücken in Europa hat. Die Ursachen für die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern sind vielschichtig und gründen tief. Die Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind in der Regel die mit den schlechteren Gehältern; viele Frauen arbeiten in kleineren Betrieben mit geringeren Löhnen und – familienbedingt – in Teilzeit. Frauen werden seltener befördert und steigen deshalb seltener in hochbezahlte Führungspositionen auf. Diese Benachteiligungen schafft man nicht aus der Welt, indem man Frauen nahelegt, doch einfach gut bezahlte Berufe oder Vollzeitstellen zu wählen. Wir müssen an die Wurzel der Probleme. Das bedeutet, dass die beruflichen Anforderungen und Belastungen in ‚Frauen-dominierten Berufen‘ – zum Beispiel soziale Arbeit, Pflege, Bildung – genauso honoriert werden müssen wie die in vergleichbaren männlich geprägten Berufen – beispielsweise IT- oder metallverarbeitende Industrie.

Angesichts der beschämenden Bilanz in Sachen Geschlechtergerechtigkeit muss die Koalition einräumen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht greifen. Das Lohntransparenzgesetz der Vorgänger-Koalition wurde im Zuge der Gesetzgebung dermaßen weichgespült, dass es kaum ernsthafte Effekte bringt. Deshalb muss spätestens jetzt ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz her, das ein Verbandsklagerecht, verpflichtende Prüfungen der Entgeltgleichheit und Unternehmensstrafen bei Diskriminierung vorsieht. Die Betriebs- und Personalräte und die Frauenbeauftragten sollen verbindliche Mitbestimmungsrechte bei der Herstellung tatsächlicher Entgeltgleichheit gegenüber den Arbeitgebern erhalten. Die Lohndiskriminierung gegenüber Frauen fängt bereits bei der Bewertung von Arbeit an, und sie hat Auswirkungen bis über das Erwerbsleben hinaus. Mit dem Eintritt ins Rentenalter wird aus der Lohnlücke von 21 Prozent eine Rentenlücke von über 50 Prozent. Diese Spirale muss gestoppt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 16.03.2018

Am 18. März ist Equal-Pay-Day – der „Tag für gleiche Bezahlung“ von Frauen und Männern. Er markiert in jedem Jahr symbolisch den Tag der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen: Während Männer bereits ab dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden, arbeiten Frauen quasi bis zum 18. März umsonst – und das für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit. Die SPD-Bundestagsfraktion wird auch in dieser Legislaturperiode die strukturellen Ungleichgewichte zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt konsequent abbauen – gleich zu Beginn mit dem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.

„Es ist ungerecht, dass Frauen für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit am Ende des Monats 21 Prozent weniger in der Tasche haben als ihre männlichen Kollegen. Und das hat weitreichende Folgen. So erzielen Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens deutlich weniger Einkommen und bekommen obendrein noch weniger Rente.

Mit der Einführung des Mindestlohns, dem Gesetz für Entgelttransparenz und der gesetzlichen Regelung für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir bereits wichtige Schritte hin zu mehr Entgeltgleichheit erreicht. Klar ist aber auch: Es gibt nicht das eine Gesetz, das die Lohnlücke auf einen Schlag schließt.

Mit den Verabredungen im gerade erst unterzeichneten Koalitionsvertrag werden wir den eingeschlagenen Weg des Lückenschlusses beim Lohn fortsetzen. Wir stärken die Tariflöhne in der Pflege und bauen finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen ab. Da über 85 Prozent der Beschäftigten in dieser Branche weiblich sind, kommt dies vor allem Frauen zugute. Der öffentliche Dienst soll Vorbild sein. Dort sollen bis zum Jahr 2025 in Leitungsfunktionen genauso viele Frauen wie Männer vertreten sein. Und gleich zu Beginn werden wir das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit auf den Weg bringen. Das ist ein großer Schritt nach vorn, denn endlich haben Frauen und Männer die Möglichkeit, nach einer Teilzeitphase wieder auf die vorherige Arbeitszeit aufzustocken – und nicht länger in der Teilzeitfalle stecken zu bleiben. Außerdem honorieren wir mit der Einführung der Grundrente die Lebensleistung vieler Frauen und bekämpfen damit Altersarmut.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das muss für Frauen und Männer uneingeschränkt gelten. Wir wollen, dass der Equal-Pay-Day in Zukunft auf den 1. Januar fällt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Zum diesjährigen Equal Pay Day am 18. März erklären UlleSchauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

"Der Gender Pay Gap ist unverändert groß. Das macht ein Blick auf die neuesten Zahlen deutlich: es sind immer noch 21 Prozent, die Frauen weniger als Männer verdienen. Die Bundesregierung darf diese Ungerechtigkeit nicht einfach so hinnehmen. Die Frauenministerin muss als eine der ersten Amtshandlungen wirksame Maßnahmen ergreifen, um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu reduzieren.

Das Gesetz zur Entgelttransparenz reicht nämlich nicht aus. Die Bundesregierung lobt sich für ein Gesetz, das wirkungslos ist. Denn nur ein Bruchteil der Frauen hat ein Auskunftsrecht. Betrieben ist es auch völlig frei gestellt, ob sie ihre Entgeltstrukturen auf Benachteiligungen überprüfen. Sie können, aber sie müssen nicht. Um geschlechtergerechte Bezahlung zu erreichen, muss konsequent nachgesteuert werden. Wir brauchen endlich ein wirksames Gesetz mit verbindlichen und zertifizierten Prüfverfahren. Wir fordern, dass viel mehr Frauen einen Auskunftsanspruch erhalten. Außerdem brauchen wir ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht weiterhin alleine den schwierigen Klageweg beschreiten müssen.

Die Entgeltlücke darf nicht kleingeredet oder verharmlost werden. Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Instituts (WSI) des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zeigt, dass typische „Frauenberufe“ insgesamt schlechter bezahlt werden als „Männerberufe“. Wieso soll eine Altenpflegerin weniger verdienen als ein Techniker? Diese mittelbare Diskriminierung ist keine Lappalie. Sie ist schlicht und einfach ungerecht. Frauen haben mehr verdient, die Entgeltlücke muss geschlossen werden – dafür muss die neue Bundesregierung mehr tun als bisher. Sonst begehen wir den Equal Pay Day noch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will ein Verbandsklagerecht im Fall von systematischer Lohndiskriminierung einführen. In einem Antrag (19/1192) fordert sie eine entsprechende Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes. Frauen, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, schreckten häufig davor zurück, ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich durchzusetzen. Fehlende finanzielle Mittel und die Tatsache, dass die Arbeitgeberseite über größere Ressourcen an Zeit und Energie verfüge, erweise sich als Barriere bei der Durchsetzung bestehenden Rechts, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.

Nach den Vorstellungen der Grünen soll der Betriebsrat, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder ein anerkannter Verband Klage auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Entgeltgleichheitsgebot erheben dürfen. Frauen seien auf dem Arbeitsmarkt noch immer benachteiligt und verdienten rund 21 Prozent weniger als Männer, argumentieren die Grünen. Zudem fordern sie, dass der im Entgelttransparenzgesetz verankerte Auskunftsanspruch auf die betrieblichen Entgeltstrukturen, nicht nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten gelten soll, sondern ausgeweitet wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 162 vom 15.03.2018

Entgelttransparenz ist eine entscheidende Voraussetzung für die Bekämpfung von Entgeltdiskriminierung. Fehlen Rechte für durchsetzungsstarke Akteur*innen zu ihrer Beseitigung, bleibt Transparenz folgenlos. Das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz versagt beides. Gerade hinsichtlich der von der EU-Kommission jüngst vorgeschlagenen Kernmaßnahmen zur Erhöhung der Entgelttransparenz besteht Nachbesserungsbedarf: Der auf Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten begrenzte Auskunftsanspruch kommt bei einem Großteil der Frauen nicht an, weil sie in kleineren Betrieben arbeiten, und legt zudem zu hohe prozedurale Voraussetzungen fest.

Sanktionen für Verstöße gegen die Berichtspflicht, die überdies nur große Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten betrifft, fehlen. Das dem Grunde nach besonders aussichtsreiche Prüfverfahren zur Aufdeckung diskriminierender Entgeltstrukturen ist nicht verpflichtend ausgestaltet. Die Privilegierung tarifvertraglicher Entgeltregelungen durch eine "Angemessenheitsvermutung" ist europarechtswidrig. Tarifverträge wie auch ihre Umsetzung können zumindest mittelbar diskriminierend sein, die Beweislast dafür darf nicht der einzelnen Frau aufgebürdet werden. Vor allem aber kann es nicht weiterhin den einzelnen Beschäftigten überlassen bleiben, auf eigenes Risiko gegen ihre Diskriminierung vorzugehen. Hierfür ist ein Verbandsklagerecht dringend geboten, aber das fehlt im Entgelttransparenzgesetz.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt: "Dieser Papiertiger muss dringend zu einem effektiven Gleichstellungsrecht umgestaltet werden. Auf Freiwilligkeit der Arbeitgeber und Vereinzelung der Beschäftigten basierende Ansätze haben sich als nicht effektiv erwiesen, um Entgeltgleichheit herzustellen. Die Arbeitgeber müssen konsequenter in die Pflicht genommen werden. Das Warten auf die im Koalitionsvertrag für Juli 2019 vereinbarte Evaluation des Gesetzes ist angesichts dessen offensichtlicher Schwächen nicht gerechtfertigt."

Allerdings sind auch über ein Entgeltgleichheitsgesetz hinaus gesetzliche Maßnahmen erforderlich, etwa in Bezug auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. In frauendominierten Branchen werden erheblich geringere Entgelte gezahlt als in männerdominierten, was erheblich zur Entgeltlücke beiträgt. Hier aber stellen weder das geltende europäische noch das nationale Recht eine Rechtsgrundlage zur Verfügung. Sollte die neue Große Koalition ihr Versprechen wahrmachen, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar zu verbessern, würde dies einen Beitrag zu geschlechtergerechten Entgelten bedeuten.

Nicht zuletzt wirkt sich die Ausgestaltung von Sozialabgaben und Steuern in vielfältiger Weise auf das letztlich verfügbare Einkommen aus. Beispielsweise kommen Steuervergünstigungen häufig nur in hohen Einkommensgruppen an und orientieren sich an typisch männlichen Erwerbsmustern. "Entgeltgleichheit darf sich nicht nur am Bruttoeinkommen bemessen, sondern muss auch das Nettoeinkommen im Blick behalten", so Präsidentin Wersig. "Daher sollte künftig neben dem Gender Pay Gap, der sich am Bruttostundenlohn orientiert, auch ein am Nettoeinkommen orientierter Gender Pay Gap, ein sogenannter Gender Netto Pay Gap, berechnet werden."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 16.03.2018

Der 18. März ist das offizielle Datum für den diesjährigen Equal Pay Day. Es signalisiert, dass die geschlechtsspezifische Entgeltlücke in Deutschland seit langem bei rund 21 Prozent klafft. Das ist ein Armutszeugnis für unser Land, in dem 90 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, dass Frauen und Männer selbstverständlich gleich bezahlt werden sollen. Der Weg zur Entgeltgleichheit muss aus Sicht des Deutschen Frauenrats daher von wirksameren Gesetzen begleitet werden.

„Denn das neue Entgelttransparenzgesetz reicht nicht aus, um dem Gender Pay Gap entgegen-zuwirken. Es muss zu einem echten Entgeltgleichheitsgesetz ausgebaut werden,“ sagt Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats. Dieses Gesetz muss einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen enthalten. Alle Unternehmen müssen verpflichtet werden, Entgeltdiskriminierung aufzudecken und zu beseitigen. Darüber hinaus muss im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz endlich ein Verbandsklagerecht verankert werden, dass Organisationen wie Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften, Betriebs- sowie Personalräten und Mitarbeitervertretungen erlaubt, stellvertretend für die Betroffenen zu klagen.

„Frauen müssten nicht mehr alleine vor Gericht ziehen. Sie würden damit gestärkt und ermutigt ihr Recht zu erstreiten. Denn Entgeltdiskriminierung ist kein individuelles Problem. Es sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die wir grundsätzlich verändern müssen“, so Lisi Maier.

Dreh- und Angelpunkt für eine geschlechtergerechte Bezahlung ist, der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Das ist auch die zentrale Empfehlung aus dem Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Männer und Frauen müssen Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit gleichermaßen miteinander vereinbaren können. Außerdem muss die professionelle Sorgearbeit – wie sie tagtäglich beispielsweise von Erzieherinnen, Altenpflegerinnen oder Hauswirtschafterinnen geleistet wird– aufgewertet und endlich angemessen bezahlt werden.

„Die rücksichtslose Delegation der unbezahlten Sorgearbeit an Frauen wirkt sich direkt auf die Bezahlung professioneller Sorgearbeit aus. Denn was in der Familie ‚umsonst‘ geleistet wird, kann im Beruf keinen angemessenen ökonomischen Wert erzielen. Der Gender Pay Gap drückt also die Geringschätzung weiblicher Arbeit aus. Und daher sind wir im Deutschen Frauenrat davon überzeugt, dass es ohne geschlechtergerechte Verteilung der Sorgearbeit keine Entgeltgleichheit geben wird – und umgekehrt“, so die stellvertretende Vorsitzende Lisi Maier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e.V. vom 16.03.2018

Equal-Pay-Day am 18. März -Weibliche Arbeit weniger wert? Neue Forschungsergebnisse zum Gender Pay Gap

Bis zum 18. März arbeiten Frauen in diesem Jahr umsonst. Erst dann haben sie statistisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke für das laufende Jahr abgearbeitet. Anlässlich des "Equal Pay Day" präsentieren das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen auf einer Tagung am 16. März am Campus Duisburg neue Forschungsergebnisse zum Gender Pay Gap.* Ein zentraler Befund: In Berufen, in denen viele Frauen arbeiten, wird meist schlechter gezahlt als in "männerdominierten" Berufen – auch wenn die Arbeitsanforderungen gleichwertig sind. Und höhere Anforderungen und Belastungen gehen in "Männerberufen" mit stärkeren Lohnzuwächsen einher als in "Frauenberufen".

Die Ursachen der Verdienstlücke sind vielfältig und wurden stellenweise statistisch noch nicht ausreichend untersucht. Um die Bewertungen und Bezahlungen weiblicher Erwerbsarbeit statistisch kritisch zu hinterfragen, haben die Forscherinnen von IAQ und WSI in Anlehnung an ein geschlechtsneutrales Arbeitsbewertungsverfahren (Paarvergleich aus dem eg-check) den "Comparable Worth-Index" (CW) entwickelt, der bei der Arbeitsbewertung nicht nur Wissen und Können erfasst, sondern z.B. auch Verantwortung für Andere oder psycho-soziale und physische Arbeitsanforderungen berücksichtigt. Der "CW-Index" ist ein Messinstrument, mit dem statistisch die Anforderungen und Belastungen in Berufen geschlechtsneutral verglichen werden können.

Die Analysen zeigen, dass insgesamt die Anforderungen und Belastungen in "Frauenberufen" geringer entlohnt werden als in "Männerberufen" und auch die Arbeitsleistung von Frauen im Allgemeinen geringer honoriert wird als die von Männern. "Hier können wir erstmals statistisch nachweisen, dass weibliche Erwerbsarbeit von systematischen Abwertungen betroffen ist, d.h. gemessen an ihren Anforderungen und Belastungen vergleichsweise geringer entlohnt wird als männliche Erwerbsarbeit", stellt die IAQ-Forscherin Sarah Lillemeier fest. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt 2 "Männerberufe" (Kraftfahrzeugführer, Lkw- und Busfahrer), die im Vergleich mit gleichwertigen "Frauenberufen" geringer entlohnt werden.

– Bewertung und Bezahlung per Tarifvertrag schützt – Tendenziell nimmt die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit denselben oder vergleichbaren beruflichen Anforderungen und Belastungen mit steigendem Anforderungsniveau zu. Die Tarifbindung der Beschäftigten verringert Unterschiede: "Wer tariflich entlohnt wird, ist meist besser dran. Denn dann fallen die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleichen oder gleichwertigen beruflichen Anforderungen und Belastungen deutlich geringer aus", stellt Dr. Christina Klenner vom WSI fest.

"Die Leistungen von Frauen und Männern sowie in "Frauen"- und "Männerberufen" werden am Arbeitsmarkt nicht gleichermaßen honoriert", kritisieren die Forscherinnen und weisen darauf hin, dass dieses Ergebnis nur schwer zu vereinbaren ist mit dem gesellschaftlich vorherrschenden Legitimationsprinzip der Leistungsgerechtigkeit. Dabei bestätigt sich die These der bestehenden Abwertung weiblicher Erwerbarbeit ("Devaluationshypothese") auch unter Berücksichtigung weiterer verdienstrelevanter Faktoren, wie beispielsweise der Arbeitszeit, der Berufserfahrung, der Tarifbindung und der Branchenzugehörigkeit der Beschäftigten. Unter Kontrolle dieser Faktoren führt die Zunahme der beruflichen Anforderungen und Belastungen (der CW-Index steigt um eine Einheit) zu je einem Verdienstzuwachs von mehr als 6 Prozent bei den Männern und weniger als 5 Prozent bei den Frauen (siehe auch die Abbildung im Anhang der PDF-Version dieser PM; Link unten).

In vielen weiblich dominierten Bereichen wie Erziehung und Pflege sind die beruflichen Anforderungen und Belastungen vergleichsweise hoch, gleichzeitig fallen die Verdienste dort geringer aus. Legt man den "CW-Index" als Maßstab an, haben die Beschäftigten in der größtenteils von Frauen ausgeübten Altenpflege vergleichbar hohe Anforderungen und Belastungen zu bewältigen wie die in den männlich dominierten IT- und Technikberufen. Allerdings bekommen die Beschäftigten in der Altenpflege durchschnittlich nur 14,42 Euro pro Arbeitsstunde und die Beschäftigten im Technik- und IT-Bereich zwischen 25,72 Euro und 27,92 Euro. "Hier gibt es einen ganz zentralen politischen Handlungsbedarf, der insbesondere die Aufwertung der gesellschaftlich hoch relevanten personennahen Dienstleistungen zum Ziel haben sollte", fordert IAQ-Direktorin Prof. Dr. Ute Klammer.

*Zur Tagung: "Frauenverdienste – Männerverdienste", u.a. mit der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack, laden wir Journalistinnen und Journalisten herzlich ein. Das Programm als PDF finden Sie hier. Anmeldungen bitte an presse@boeckler.de

Die PM mit Grafik als PDF steht hier zum Download bereit.

Basisdaten zur Entgeltungleichheit finden Sie hier im WSI-GenderDatenPortal.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.03.2018

Am 18. März ist Equal Pay Day, ein Tag, der zeigen soll, wie viel weniger Frauen im Vergleich zu Männern verdienen. Durchschnittlich sind es 21 % weniger – und das ohne signifikante Veränderung in den letzten Jahren! Der Equal Pay Day markiert also den Tag, bis zu dem Frauen rechnerisch noch für das Vorjahr arbeiten, um auf das gleiche Jahresgehalt wie Männer zu kommen.

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt mit seinen Zielen als Kooperationspartner den Equal Pay Day seit seiner Einführung in Deutschland und hat den BPW bereits Anfang 2014 darauf hingewiesen, dass -so gut die Kampagnenarbeit auch sei- es wichtig wäre, endlich an den Kern, an die Wurzel des Übels der Lohn- und GehaltsUNgleichheit zu gehen: „Die Grundlage der Lohn-und Gehaltsungerechtigkeit ist doch, erst mal zu wissen, worüber wir sprechen. Wir brauchen Transparenz der Gehälter und Löhne und ein Ende der Tabuisierung. Über Geld spricht man nicht, frau schon!“, so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day. Frauen erzielen weniger Einkommen v.a. aufgrund ihrer Berufswahl, ihren familienbedingten Auszeiten und weil sie häufiger wegen Kindererziehung, und -betreuung oder Angehörigenpflege in Teilzeit arbeiten. Das bedeutet auch, dass Frauen aus diesen Gründen pro Stunde weniger verdienen, weil z.B. noch immer eine Präsenz- und Verfügbarkeitskultur vorherrscht die selten Führen in Teilzeit unterstützt, oder nach Elternzeit oder in Teilzeit nicht im gleichen Maße Weiterbildung angeboten oder auch befördert wird. Berücksichtigt man ein ganzes Arbeitsleben, zeigt sich, was der Equal Pay Day noch gar nicht mit abbildet. Gemäß einer Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), liegt der Unterschied zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Einkommens, das über ein Arbeitsleben angesammelt wird, bei fast 50 %. „Das erklärt auch die deutlich größer ausfallende Lücke zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Rentensituation, ist doch die Rente ein Spiegel der Erwerbsleistung anstelle der Lebensleistung“, so Cornelia Spachtholz,Initiatorin des Equal Pension Day. Der vom VBM erstmalig 2014 ausgerufene Aktionstag thematisiert die durchschnittlich ca. 53%-ige Rentenlücke zwischen Frauen und Männern, bei eigen erworbenen Ansprüchen. Er macht also den Gender Pension Gap deutlich, und zeigt, wie dramatisch hoch die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern ausfällt, wenn am Ende eines Arbeitslebens abgerechnet wird.

Der VBM macht heute, zum Equal Pay Day erneut klar: Es wird höchste Zeit mutig zu handeln. Wie die Kennzahl auch berechnet wird, ob unbereinigt oder bereinigt, das Ergebnis ist immer das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer und die Abrechnung kommt nach dem Erwerbsleben mit der Rente. Für die Einkommensunterschiede gibt es vielschichtige Ursachen. Doch es ist auch längst bekannt, wie diesen begegnet werden kann. Deshalb fordert der VBM:

  • mutige Initiativen (wie das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern") zur Abschaffung der „echten Lohndifferenzen“,
  • Rahmenbedingen, die es Frauen (wie Männern) ermöglichen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeittätigkeit zurückzukehren ohne Angst auf Karriereaus (Rückkehrrecht von Teilzeit auf vorherige Arbeitszeit bzw. Vollzeit),
  • flexible Betreuungsinfrastruktur, die es Frauen (wie Männern) erlaubt, auch mit Familie erfolgreich zu arbeiten,
  • bundeseinheitliche Bildungsstandards zur Chancengleichheit aller Kinder und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Flexibilität in den Köpfen aller und eine Quotierung von Gender Jobsharing in Führung, damit pflege- und sorgebedingte Aus- und Teilzeit nicht mit einem Karriereaus gleichgesetzt werden, sowie
  • finanzielle Aufwertung der Pflege- und Sorgearbeit, die häufig von Frauen geleistet wird und meist schlecht bezahlt ist.
  • Abschaffung des Ehegattensplittings mit Einführung der Individualbesteuerung und Begrenzung der Familienmitversicherung für Ehepartner*innen – um Fehlanreize zu beseitigen
  • und anstelle des Kindergeldes die Einführung einer Kindergrundsicherung, um kein Kind zurückzulassen und einen Beitrag zur Chancengleichheit aller Kinder zu leisten

„Unser Wunsch an die neue Bundesregierung: Es wird Zeit, dass die Entscheiderinnen und Entscheider aus Politik und Wirtschaft endlich zukunftsweisend die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen der beiden Gleichstellungsberichte der Bundesregierung aus 2011 und 2017 umsetzen und an einem Strang ziehen – für alle Beschäftigten: also auch für Frauen und insbesondere für berufstätige Mütter! “, fordert Cornelia Spachtholz mit Nachdruck.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 16.03.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey und Bildungssenatorin Scheeres zu Besuch in der Kita „Abenteuerland“ in Marzahn-Hellersdorf

Gute frühe Bildung und Betreuung eröffnet Kindern bessere Chancen – und die Sprache spielt dabei eine Schlüsselrolle. Davon hat sich Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute ein eigenes Bild gemacht. Gemeinsam mit der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie im Land Berlin, Sandra Scheeres besuchte sie die Kita „Abenteuerland“ im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf. Die Einrichtung mit insgesamt 140 Kindern wird als Sprach-Kita im Rahmen des gleichnamigen Bundesprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey betonte: „Im Kitaalter wird die Basis für die Entwicklung eines Kindes gelegt, deshalb muss die Qualität in den Kitas auch gut sein. Es geht darum, dass Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, egal, ob sie in einer reichen oder armen Familie geboren sind, ihren Weg machen können. Mit dem Gesetz für mehr Kitaqualität werden wir die Kindertagesbetreuung weiter verbessern. Wir brauchen aber zugleich mehr Anerkennung, besseres Gehalt und eine Ausbildungsvergütung für Erzieherinnen und Erzieher. Es kann nicht sein, dass junge Leute, die Erzieherin oder Erzieher werden wollen, sich die Frage stellen müssen, ob sie sich das leisten können. Deshalb setze ich mich für eine Fachkräfteoffensive ein, die von Bund und Ländern getragen wird.“

Bildungssenatorin Scheeres unterstrich: „40.000 neue Kita-Plätze, Verbesserungen beim Personalschlüssel und die Abschaffung der Gebühren – das Land Berlin hat in den vergangenen Jahren im Kita-Bereich sehr viel erreicht. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, möglichst mit dem Bund an unserer Seite. Berlin hat das Fachkräfte-Thema schon in den vergangenen Jahren immer wieder auf die bundespolitische Agenda gesetzt und ich freue mich sehr, dass die neue Bundesfamilienministerin Frau Dr. Franziska Giffey hier gleich zu Beginn ihrer Amtszeit so klar Position bezieht.“

Auch im Gespräch mit der Leitung und Beschäftigten der Kita „Abenteuerland“ wurde deutlich, wie wichtig eine gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ist – gerade für benachteiligte Kinder. Neben der sprachlichen Förderung ist die Kita „Abenteuerland“ bewegungsorientiert und experimentierfreudig ausgerichtet. So gibt es hier eine Bewegungsbaustelle, einen Sportraum, Lernwerkstätten und Bereiche zum Experimentieren für die Kinder. Im Kita-Garten befindet sich zudem ein Gewächshaus, in dem die Kinder Gemüse anbauen und ernten können. Denn in dieser Kita wird auch auf ein „gesundes Aufwachsen“ der Kinder sehr viel Wert gelegt.

Gute frühe Bildung und Betreuung kann Kindern bessere Chancen vermitteln. Zuallererst trifft dies auf benachteiligte Kinder zu. Und dabei gilt: Je früher die Förderung einsetzt, desto besser! Gute Kindertagesbetreuung legt den entscheidenden Grundstein für die Bildungsbiographie, die Schule baut darauf auf.

Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2016 bis Ende 2020 die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den Kitas. Mit der Verdopplung der Mittel ab 2017 auf jährlich 200 Millionen Euro können insgesamt bis zu 7.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in Kitas und in der Fachberatung geschaffen werden.

Das Programm richtet sich an Kindertageseinrichtungen, die von einer großen Zahl von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.03.2018

Bundesfamilienministerium und Bundesagentur für Arbeit feiern 10 Jahre Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“

Seit dem 8. März 2008 unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) Wiedereinsteigende bei der Rückkehr in das Berufsleben mit dem Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“.

Im Fokus des Aktionsprogramms stehen Frauen und Männer, die ihre Berufstätigkeit für einen längeren Zeitraum unterbrochen haben, um Kinder zu betreuen oder Pflegeaufgaben wahrzunehmen. Nach einer solchen Familienphase ist der Wiedereinstieg in das Berufsleben oftmals mit Hürden versehen. Für diesen Prozess bietet „Perspektive Wiedereinstieg“ seit nunmehr 10 Jahren verschiedene Unterstützungsangebote.

„Ich freue mich sehr, dass wir in den vergangenen 10 Jahren viele Frauen und Männer bei einem perspektivreichen Wiedereinstieg unterstützen konnten“, so Dr. Ralf Kleindiek Staatssekretär im BMFSFJ. „Wir werden als Bundesfrauenministerium auch weiter Wiedereinsteigende bei einer ausbildungsadäquaten und möglichst vollzeitnahen Rückkehr in das Berufsleben unterstützen. Dabei legen wir auch einen Schwerpunkt auf die verbesserte Vereinbarkeit von Wiedereinstieg und der Verantwortung für zu pflegende Angehörige oder Freunde“, betont Dr. Ralf Kleindiek, „denn immer mehr Menschen steigen aus diesen Gründen aus dem Erwerbsleben aus. Und wir werden auch weiter für eine zeitliche Entlastung beim Wiedereinstieg durch die Inanspruchnahme von Haushaltsnahen Dienstleistungen werben“, so der Staatssekretär im Bundesfrauenministerium. „Damit wird gleichzeitig die legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, insbesondere von Frauen, gefördert.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, betont die Bedeutung der Initiative angesichts des wachsenden Bedarfs an Fachkräften: „Seit 10 Jahren unterstützen wir gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern die Perspektive Wiedereinstieg. „Frauen und Männer, die nach einer Familien- oder Pflegezeit zurück in den Beruf möchten, auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, wird angesichts des kontinuierlich steigenden Fachkräftebedarfs in Deutschland immer wichtiger. Diese Menschen stellen ein wichtiges Arbeitskräftepotenzial dar: Sie bringen wertvolle Lebens- und Berufserfahrung mit; darauf bauen wir auf. Unsere Beauftragten für Chancengleichheit spielen mit ihren Beratungsangeboten dabei eine besondere Rolle.“

Auf der Plattform www.perspektive-wiedereinstieg.de werden seit März 2008 umfangreiche Informationen rund um das Thema Wiedereinstieg bereit gehalten. Monatlich erfolgen ca. 300.000 Zugriffe auf diese Informationsplattform, die Wiedereinsteigende wie ein Lotse durch den Wiedereinstiegsprozess führt. Da der Wiedereinstieg komplex ist und viele Lebensbereiche berührt, richtet sich das Lotsenportal nicht nur an Wiedereinsteigende, sondern auch an ihre Partnerinnen und Partner, Familien und Unternehmen.

Seit März 2009 gibt es auf dem Lotsenportal einen Wiedereinstiegsrechner, mit dem sich in 4 einfachen Schritten berechnen lässt, dass sich der Wiedereinstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnt. Die XING-Gruppe: „Perspektive Wiedereinstieg: Klick Dich rein – für neue Wege“ bietet Möglichkeiten des Austauschs mit anderen Wiedereinsteigenden sowie Kontakte zu Unternehmen und ist ebenfalls über das Lotsenportal zu erreichen.

Herzstück des Aktionsprogramms sind die über den Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Projekte. Deren Projektträger begleiten und unterstützen bundesweit Wiedereinsteigende und beziehen dabei Unternehmen in ihre Netzwerke ein.

In der ESF-Förderperiode 2007-2013 wurden im Rahmen des ESF-Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ über 30.000 Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger informiert und beraten. Knapp 7.000 wurden bei der Rückkehr in den Beruf eng unterstützt – das Ergebnis: eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Qualifizierung bei mehr als 65 Prozent der Teilnehmenden.

Im aktuellen ESF-Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“ beraten und coachen seit Juli 2015 Projektträger an 22 Standorten bundesweit Wiedereinstiegsinteressierte. Gemeinsam mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit und Jobcenter vor Ort unterstützen die Projektträger einen qualitativen und nachhaltigen beruflichen Wiedereinstieg. Eine Liste mit den Standorten finden Sie hier.

Mit „PWE@online“ werden den Wiedereinsteigenden hier außerdem innovative Module der online-Qualifizierung zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe sie sich örtlich und zeitlich flexibel weiterbilden und digitale Arbeitsformen erproben können.

Eine 2. Förderphase des ESF-Programms ist ab 01.01.2019 geplant. Für die aktuelle ESF-Förderperiode stellt das BMFSFJ im Zeitraum von 2015 bis 2021 rund 28 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Die innovativen Ansätze des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem United Nations Public Service Award (2013), dem Comenius Siegel (2014) und beim Global Summit of Women (2015).

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.bmfsfj.de

www.perspektive-wiedereinstieg.de

www.wiedereinstiegsrechner.de

www.esf.de/pwe

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2018

Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Freibeträge für Kinder:Informationen ab sofort in sechs EU-Fremdsprachen

In Deutschland leben gut vier Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten. Ihre Familien haben im Rahmen der EU-Freizügigkeit Anspruch auf Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder. Häufig bestehen jedoch sprachliche Hürden, sich über die Möglichkeiten der Inanspruchnahmen von Familienleistungen oder steuerlichen Freibeträgen zu informieren.

Das Bundesfamilienministerium bietet deshalb in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ab sofort Infografiken und Erklärfilme zu verschiedenen Leistungen für Familien in sechs EU-Sprachen an. Die Informationen werden auf der Internetseitewww.bundesfamilienministerium.dein der Mediathek neben Deutsch zukünftig in den Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Polnisch, Bulgarisch und Rumänisch bereitgestellt. Erklärt werden die FamilienleistungenKindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.Künftig sollen weitere Leistungen für Familien, beispielsweise das Elterngeld, in den genannten EU-Sprachen erklärt werden.

Die Infografiken und Erklärfilme in den sechs EU-Fremdsprachen sind auch auf Youtube verfügbar. Alle Videos stehen unter der Creative Commons Lizenzby-nc-nd/3.0/. Das heißt, sie dürfenfür nicht-kommerzielle Zwecke unverändert und mit Nennung des Urhebers „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration“ weiterverbreitet und veröffentlicht werden.

Die fremdsprachigen Playlists auf Youtube sind unter folgenden Links zu finden:

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.03.2018

Zu Berichten über den Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

„Wenn sich die ersten Meldungenüber den Entwurfzur Neuregelung des Familiennachzugs bewahrheiten, dann wird es noch schlimmer, als befürchtet.

Der Kreis der Nachzugsberechtigten darin ist viel zu eng und lässt Geschwister zurück. Nur wer weiß, dass seine Familie in Sicherheit lebt, wird sich schnell in Deutschland integrieren können. Minister Seehofer erreicht mit dem Gesetzentwurf das Gegenteil dessen, was gute Integration möglich macht.

Sollte es eine Verknüpfung des Nachzugsrechts aus humanitären Gründen mit der Eigensicherung des Lebensunterhalts geben, wäre das absurd und geht weit an der Lebensrealität von Schutzsuchenden vorbei. Es dauert seine Zeit, bis Sprache erlernt wird und Abschlüsse anerkannt werden.Mit dieser Regelung würde durch die Hintertür das Kontingent weiter reduziert.

Ich fordere die SPD auf, sich den Plänen wenigstens dieses Mal entgegen zu stellen und Nachbesserungen zu erwirken.

Als Grüne bleiben wir dabei: Das Grundrecht auf Zusammenleben der Familie gilt nicht nur für Deutsche.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Zu den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Kindern in Hartz IV-Bezug erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Wahrscheinlichkeit für Kinder, in Hartz IV aufzuwachsen, ist wieder gestiegen und erreicht mit über zwei Millionen Kindern im Hartz IV-Bezug einen desaströsen Höchststand. Weder der wirtschaftliche Aufschwung noch die sinkende Arbeitslosenzahl hat die hohe Kinderarmut verringert. Es braucht neue politische Antworten zur Beseitigung der Kinderarmut. Die Große Koalition macht jedoch da weiter, wo sie 2017 aufgehört hat: statt gezielter Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut gibt sie Geld mit der Gießkanne aus. Die geplante Kindergelderhöhung geht an armen Familien vorbei, denn das Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet. Die Reform des Kinderzuschlags bleibt halbherzig.

Deutschland braucht eine Regierung, die die Bekämpfung von Kinderarmut endlich ernst nimmt und Kinderarmut beseitigt. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwerbslosen. Sie gehören nicht in das Hartz IV-Regime des Förderns und Forderns. Wir brauchen ein neues System der Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, welches ihre Rechte und Interessen in den Mittelpunkt stellt und Teilhabe für alle Kinder garantiert. Wir Grüne fordern daher die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung, die Kinderarmut wirksam reduziert

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Seit einem halben Jahr dürfen Lesben und Schwule inDeutschland heiraten.Dazu erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, queerpolitische Sprecherin und Sprecher:

„Seit einem halben Jahr genießen lesbische und schwule Paare die Eheschließungsfreiheit, die ihnen vorher verwehrt war. Seit einem halben Jahr dürfen sie sich, wie heterosexuelle Paare auch, das gleichberechtigte Ja-Wort geben. Tausende haben es seitdem getan. Damit wurde die Verheißung des Grundgesetzes nach gleichen Rechten für alle wahr – 30 Jahre nach den ersten Forderungen seitens mutiger Aktivisten und den Grünen. Gleichwohl ist nichts davon eingetreten, wovor die Gegnerinnen und Gegner immer gewarnt haben: Niemandem wurde etwas weggenommen, die deutschen Ehen und Familien fallen nicht auseinander, die Geburtenrate ist nicht gesunken. Vielleicht ein guter Moment, sich für die jahrelange Verleumdungskampagne zu entschuldigen?“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.03.2018

"Wenn Franziska Giffey es ernst meint und Frauen bei selbstbestimmten Entscheidungen stärken will, dann sollte sie dafür sorgen, dass die SPD bei dieser Frage die Fraktionsdisziplin aufhebt und die Abstimmung freigibt. Wir stehen bereit, gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Linken und FDP, den Frauen ihr Recht auf Information zu ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu verschaffen. Wenn die SPD ihre Glaubwürdigkeit zurückgewinnen will, muss sie auch im Parlament handeln. Sonst werden vor allem Frauen den schönen Worten keinen Glauben mehr schenken."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.03.2018

Zur Konstituierung der interministeriellen Arbeitsgruppe am 12. März, die Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern psychisch kranker Eltern erarbeiten soll, erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

"Unsere Anstrengungen haben sich gelohnt. Die Einsetzung der Arbeitsgruppe resultiert aus einem interfraktionellen Antrag, der im vergangenen Juni einstimmig vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und der aus einer Initiative der Grünen Bundestagsfraktion hervorging.

Wenn Eltern psychisch krank werden, hatdas Auswirkungen auf die ganze Familie. Kinderpsychisch kranker Eltern sind deswegen ganz besonders auf ein unterstützendes soziales Umfeld undqualifizierte Hilfe angewiesen.Bei der Behandlung der Eltern werden Kinder bislang zu oft nicht mitgedacht und bleiben mit ihren Sorgen und ihrer Belastung häufig alleine. Das erhöht ihr Risiko, später selbst an einer psychischen Störung zu erkranken. Es fehlt an speziell zugeschnittenen Hilfs- und Präventionsangeboten, die die Kinder und ihre gesamte Familie in den Blick nehmen. Experten gehen immerhin von drei bis vier Millionen betroffenen Kindern in Deutschland aus.

Deshalb ist es so wichtig, dass die interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe jetzt endlich substanzielle Vorschläge erarbeitet, um die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig, effektiv und passgenau zu verbessern.

Seit dem Bundestagsbeschluss ist schon viel Zeit vergangen und der im Antrag genannte Stichtag zur Vorlage des Berichts am 1. Juli 2018 wird nicht mehr zu halten sein. Wir appellieren deshalb an die zuständigen Ministerien nun möglichst zügig einen Bericht vorzulegen und dem Bundestag zuzuleiten. Wir werden den Prozess auf jeden Fall aufmerksam begleiten."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.03.2018

„Jedes Kind in Armut ist ein Kind in Armut zu viel. Zwei Millionen Kinder in Hartz IV sind beschämend. Der Kampf gegen Kinderarmut muss zur Chefsache werden, denn jedes Kind verdient es, die gleichen Chancen im Leben zu haben“, erklärt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Bartsch weiter:

„Wir werden die neue Bundesfamilienministerin an den Ergebnissen bei der Bekämpfung von Kinderarmut messen. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, systematisch Kinder von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen und auf ihre Fähigkeiten in Zukunft zu verzichten. Hartz IV bleibt ein menschenunwürdiges System, welches die Bundesregierung dazu nutzt, Menschen in Armut zu parken und in Billigjobs zu bringen. Wir brauchen einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit sinnvollen und gut bezahlten Jobs."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

„Die Forderungen der Arbeitgeberverbände, den Acht-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten aufzuweichen, stellen massive Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten dar. Hierbei wird die Digitalisierung als Drohkulisse missbraucht, um auf die Politik Druck auszuüben“, erklärt Jessica Tatti, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit 4.0, zur Forderung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände nach mehr Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln. Tatti weiter:

„Die Behauptung, das heutige Arbeitszeitgesetz sei starr, ist schlicht unwahr und geht an der betrieblichen Praxis komplett vorbei: Zig Betriebsvereinbarungen zu Langzeitkonten, Vertrauensarbeitszeit, flexiblen Arbeitszeiten oder Schichtsystemen belegen, dass Flexibilität in den Betrieben bereits gelebt wird. Die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags ist weder notwendig noch im Interesse der Beschäftigten. Sie birgt stattdessen das gravierende Risiko, dass Arbeitgeber immer stärker in die Freizeit der Beschäftigten eingreifen, gerade weil online jederzeit hier und da Arbeit erledigt werden kann, selbst von zu Hause aus. Eine zunehmende Entgrenzung der Arbeitszeit wäre die Folge. Beschäftigte müssen ein Recht auf Feierabend haben, damit ungestörte Zeit für sich, Erholung und die Familie bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Das Bundesjustizministerium hat den Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vorgelegt. In einer Unterrichtung des Bundestages (19/1450) heißt es, die Ergebnisse des dem Bericht zugrunde liegenden Forschungsprojekts zeigten zum einen, dass viele Befürchtungen, die mit der Einführung des vereinfachten Sorgeverfahrens verbunden waren und die Anlass zu dem Evaluierungsauftrag waren, nicht eingetreten sind. Zum anderen zeichne sich ab, dass die neuen Regelungen in der Praxis durchaus handhabbar sind. Aus dem Bericht ergebe sich daher zunächst kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Nach Artikel 6 des Gesetzes hat das Bundesjustizministerium dem Bundestag einen solchen Bericht vorzulegen. Mit der Evaluierung sollte geprüft werden, ob sich die 2013 in Kraft getretene gesetzliche Neuregelung, die seinerzeit ein Kompromiss zwischen zwei intensiv diskutierten Regelungsmodellen war, bewährt hat. Mit dem Forschungsvorhaben zum Thema "Auswertung der Sondererhebung zu § 1626a BGB in Verbindung mit § 155a FamFG zur Evaluation des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" hatte das Ministerium die Evangelische Hochschule Nürnberg beauftragt. Hintergrund der Neuregelung ist eine Rüge durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von 2009 und der diesem folgende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2010 (1 BVR 420/09).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 216 vom 06.04.2018

Mit dem Scheineheverdacht bei Familiennachzugsverfahren befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/1485). Viele binationale Paare begegneten dem Problem, dass Behörden die Schutzwürdigkeit ihrer Ehe anzweifelten. So werde bei Ehen zwischen Deutschen und Ausländern sowie zwischen zwei Ausländern unterschiedlicher Nationalität oft unterstellt, dass die Ehe nur zum Zweck des Erwerbs eines Aufenthaltstitels geschlossen worden sei.

Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun unter anderem, wie viele Visumsanträge zum Ehegattennachzug 2017 gestellt wurden und wie viele abgelehnt worden sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 215 vom 05.04.2018

Männer zahlen in Deutschland durchschnittlich 39,6 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung ein, die durchschnittliche Beitragszeit für Frauen lag 2016 bei 27,6 Jahren. Das geht aus der Antwort (19/1222) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/945) der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass 2016 313.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 60 Jahren und älter Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also Arbeitslosengeld II, erhielten. Das waren 7,3 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II. Die Armutsrisikoquote der Bevölkerung ab 65 Jahren ist demnach nach den Daten des Mikrozensus von elf Prozent im Jahr 2005 auf 14,8 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Frauen sind mit 16,4 Prozent stärker betroffen als Männer mit 12,7 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 188 vom 26.03.2018

Die Bundesregierung geht davon aus, dass 200.000 Familien mit rund 300.000 Kindern das geplante Baukindergeld in Anspruch nehmen können. Wie es in einer Antwort der Regierung (19/1276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1022) heißt, entstehe damit ein direktes Fördervolumen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr und Förderjahrgang. "Unter Berücksichtigung eines unterstellten Förderzeitraums von zehn Jahren wäre damit im Jahr der vollen Wirksamkeit von jährlichen Gesamtausgaben für den Bund von bis zu vier Milliarden Euro auszugehen", heißt es in der Antwort weiter. Auf die Frage, wie viele zusätzliche Wohnungen durch die Zahlung von Baukindergeld entstehen könnten, heißt es in der Antwort, mit dem Baukindergeld könne die Anzahl der Baugenehmigungen von selbstgenutztem Wohneigentum verstetigt und damit eine Trendumkehr bei den Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser ermöglicht werden.
Welche Steuermindereinnahmen durch die Einführungen neuer Abschreibungsmöglichkeiten beim Wohnungsbau entstehen könnten, kann die Bundesregierung nicht angeben. Zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reduzierung des Solidaritätszuschlages heißt es, bei einer Anhebung der Freigrenze auf 16.998 Euro würde es im Jahr 2021 bei unverändertem Steuertarif zu einer Entlastung von zehn Milliarden Euro kommen. 90 Prozent der bisherigen Zahler des Solidaritätszuschlages müssten diesen dann nicht mehr bezahlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 187 vom 26.03.2018

Studie vergleicht Einkommen und Mieten in 77 Städten

In Deutschlands Großstädten fehlen fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen

In den 77 deutschen Großstädten fehlen gut 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen, darunter etwa 1,4 Millionen günstige Apartments unter 45 Quadratmetern für Einpersonenhaushalte. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Gemessen an den finanziellen Möglichkeiten der lokalen Bevölkerung besteht ein besonders großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum einerseits in einwohnerstarken Städten mit vielen Niedrigverdienern (etwa Berlin, Leipzig, Dresden), andererseits in Großstädten mit hohem Mietniveau (z.B. München, Stuttgart, Düsseldorf). Konkret fehlen in Berlin mit rund 310.000 bundesweit die meisten bezahlbaren Wohnungen. Es folgen Hamburg mit einer Lücke von 150.000, Köln mit 86.000 und München mit 78.000 Wohnungen. Doch selbst in Großstädten mit relativ kleinen "Versorgungslücken" wie Moers, Wolfsburg, Koblenz oder Ulm überschreitet der Bedarf an günstigen Wohnungen das Angebot jeweils um mehrere tausend. Schaut man auf die Bundesländer, ist das Defizit im bevölkerungsstärksten Land Nordrhein-Westfalen mit knapp 550.000 Wohnungen am größten, gefolgt von Berlin, Bayern (rund 192.000), Baden-Württemberg (rund 156.000), Niedersachsen (110.000) und Sachsen (105.000) (Einzeldaten für alle Städte im Datenblatt zur PM sowie Daten für alle Bundesländer Karte 12 in der Studie; beides unten verlinkt).

In der Untersuchung gleichen Stadtsoziologen der Humboldt-Universität Berlin und der Goethe-Universität Frankfurt die jeweiligen Einkommen von Großstadthaushalten und das lokale Angebot an Mietwohnungen miteinander ab. Auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus 2014 liefern sie detaillierte Zahlen für alle deutschen Großstädte. Trotz stärkerer Neubautätigkeit dürfte die Versorgungslücke derzeit weiter wachsen, warnen die Wissenschaftler. Denn die Angebotsmieten bei Neuvermietung sind in fast allen Großstädten höher als die Bestandsmieten "und bieten keinen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Wohnungsversorgung in den Großstädten", konstatieren die Forscher Dr. Henrik Lebuhn, Dr. Andrej Holm, Stephan Junker und Kevin Neitzel. Um die Lücke bei bezahlbaren Wohnungen zu verkleinern, sei es sehr wichtig, das Angebot an Kleinwohnungen mit Nettokaltmieten von vier bis fünf Euro pro Quadratmeter stark auszubauen. "Das ist nur durch eine deutliche Stärkung des sozialen Wohnungsbau möglich", betonen die Wissenschaftler. "Dazu müssen einerseits weitaus mehr Sozialwohnungen als in den vergangenen Jahren neu entstehen. Andererseits muss auch die Sozial- und Mietpreisbindung im Wohnungsbestand wieder ausgeweitet werden." Dazu könnten beispielsweise öffentliche Träger Privatvermietern Wohnungen abkaufen.

Die Forscher hatten in einer ebenfalls von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung vom September 2017 bereits ermittelt, dass vier von 10 Großstadt-Haushalten in Deutschland mindestens 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Bruttokaltmiete – das heißt, inklusive Nebenkosten, ohne Heizkosten – zahlen müssen. Bei Sozialwissenschaftlern wie bei Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens als problematisch. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich ihre Wohnung dauerhaft leisten können.

In der neuen Studie widmen sich die Forscher nun dem "harten Kern" der aktuellen Wohnungsnot. Dazu leuchten sie die Lücke zwischen Nachfrage und Angebot aus, die sich im vorhandenen Wohnungsbestand auch theoretisch nicht schließen ließe – indem man etwa alle Haushalte in einer Stadt zu einem Stichtag in die in Puncto Größe und Miethöhe für sie am ehesten passende Wohnung umziehen ließe. Selbst unter diesen – faktisch unrealistischen – "Idealbedingungen" bleiben in den Großstädten 1,9 Millionen Haushalte mit etwas über zwei Millionen Personen übrig, die keine finanziell passende Unterkunft finden und auf Wohnungen ausweichen müssen, die eigentlich einen zu hohen Mietpreis pro Quadratmeter haben und/oder zu groß sind. Daher müssen diese Haushalte mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Bruttowarmmiete (inklusive Neben- und Heizkosten) ausgeben und sind dadurch überlastet. Sozialtransfers und Wohngeld sind bei der Berechnung bereits berücksichtigt.

Das etwas weiter gefasste Kriterium für finanzielle Überlastung legen die Forscher an, weil die betroffenen Haushalte meist ein verfügbares Einkommen von maximal 80 Prozent des deutschen Mittelwerts haben. Knapp 1,5 Millionen von ihnen verfügen sogar nur über maximal 60 Prozent des mittleren Einkommens und gelten deshalb als armutsgefährdet. Das entspricht inklusive aller Sozialtransfers weniger als 1.1187 Euro (unter 60%: 890 Euro) monatlich bei einem Single-Haushalt oder 2.374 Euro (1.781 Euro) bei einem Drei-Personenhaushalt. Haushalten mit so geringen Einkommen bleibt absolut nur wenig Geld für die tägliche Lebensführung, wenn sie 30 Prozent oder mehr ihres Einkommens für die Warmmiete ausgeben müssen.

Da sich die Zahl von 1,9 Millionen Haushalten, für die bezahlbare Wohnungen fehlen, aus dem Mikrozensus 2014 ergibt und die Mieten seitdem weiter deutlich gestiegen sind, gehen die Forscher davon aus, dass die Lücke mittlerweile sogar noch größer ist.

Die Studie gibt auch Aufschluss darüber, welche deutschen Großstädte sich Angehörige bestimmter Einkommensklassen noch "leisten" können und welche nicht. So haben maximal 40 Prozent unter den armutsgefährdeten Haushalten in sämtlichen Millionenstädten, aber auch in zahlreichen anderen Orten wie Freiburg, Stuttgart, Düsseldorf, Kiel, Bonn, Münster, Regensburg, Aachen oder Darmstadt eine für sie bezahlbare Wohnung. Relativ entspannt ist die Situation nach den Mikrozensus-Daten lediglich in wenigen Städten, darunter Bottrop oder Ulm.

Unter Haushalten mit Einkommen von 60 bis 80 Prozent des Mittelwerts ist die "Versorgungsquote" generell höher. Doch auch von ihnen leben in Städten wie Heidelberg, Bergisch-Gladbach, Wiesbaden, Münster, Hamburg, Darmstadt oder München maximal 75 Prozent in bezahlbaren Wohnungen.

Schaut man auf alle Haushalte mit Einkommen bis zum Mittelwert, ist es in gefragten Studentenstädten wie Freiburg, Regensburg, Münster oder Aachen am schwierigsten, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

*Andrej Holm, Henrik Lebuhn, Stephan Junker, Kevin Neitzel: Wie viele und welche Wohnungen fehlen in deutschen Großstädten? Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 63, April 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_063_2018.pdf

Datenblatt mit den zentralen Ergebnissen für alle 77 Großstädte: https://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2018_04_08.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.04.2018

Im Jahr 2016 lebten 81% der zehnjährigen Kinder in Deutschland mit Geschwistern zusammen in einem Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Geschwister am 10.April 2018 mitteilt, wächst damit ein Großteil der Kinder mit mindestens einer Schwester oder einem Bruder auf.

In einem Vergleich gegenüber 2006 blieb der Wert nahezu unverändert. Vor zehn Jahren lebten 82% der zehnjährigen Kinder mit Geschwistern zusammen.

Unterschiede zeigen sind hingegen zwischen Ost- und Westdeutschland. Während 2016 im Osten nur 75% der zehnjährigen Kinder mit Bruder oder Schwester zusammenlebten, betrug der Anteil der Kinder dieses Alters mit Geschwistern im Westen 82%.

Unterschiede gibt es auch zwischen großen und kleinen Gemeinden. Während in kleinen Gemeinden bis 5000 Einwohner 83% der zehnjährigen Kinder mit Geschwistern lebten, lag dieser Wert in Gemeinden ab 500000 Einwohnern bei 78%.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für den jährlich 1% der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen befragt, über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Verbindungen werden dabei nicht betrachtet. Über das Aufwachsen mit Geschwistern liefern die Lebensumstände von zehnjährigen Kindern daher gute Hinweise, weil jüngere Geschwister in der Regel bereits geboren sind und auch ältere überwiegend noch im elterlichen Haushalt leben.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 09.04.2018

2016 wurden in Deutschland 792 131 Kinder geboren. Das waren 54 556 Babys oder 7 % mehr als 2015 (737 575). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Anzahl der Geborenen damit das fünfte Jahr in Folge und erreichte wieder das Niveau von 1996. In allen Bundesländern kamen 2016 mehr Kinder zur Welt als im Vorjahr. In den westdeutschen Flächenländern und in den Stadtstaaten stieg die Geborenenzahl durchschnittlich um 8 %, während sie in den ostdeutschen Flächenländern mit + 4 % etwas schwächer zunahm.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 28.03.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit dem Thema „Universal Health Coverage“ des diesjährigen Weltgesundheitstages am 07. April 2018 weist die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darauf hin, wie wichtig eine flächendeckende Gesundheitsversorgung ist. „Als Verband der freien Wohlfahrtspflege tritt die AWO in anwaltschaftlicher Funktion für sozial benachteiligte Menschen ein. Der Zugang zum Gesundheitssystem muss allen Menschen unabhängig von ihrem sozialen und rechtlichen Status möglich sein“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und fügt hinzu: „Die AWO fordert Leistungsverbesserungen, die insbesondere sozial benachteiligten Menschen eine bessere Gesundheitsversorgung ermöglichen. Gesundheit darf nicht vom sozialen Status abhängen.“

Rechtlich besteht zwar eine Absicherung im Krankheitsfall für alle Bürgerinnen und Bürger doch hat die Versorgungsforschung wiederholt nachgewiesen, dass soziale Faktoren wie Geschlecht, Alter, Behinderung sowie Einkommen und Bildungsstand Einfluss auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen haben. Das bleibt nicht ohne Folgen für die gesundheitliche Situation sozial ohnehin schon benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Wie informiert ein Patient ist, in welchem Maße er seine Leistungsansprüche durchsetzt und was ihm durch den Arzt verordnet wird, hängt wesentlich vom sozialen Status des Patienten ab.

„Die AWO setzt sich ein für ein inklusives und interkulturelles Gesundheitssystem, dass sehr viel stärker als bisher die sozialen Lebenslagen berücksichtigt und gleichzeitig auf geschlechts- und altersbedingte Besonderheiten eingeht“, fordert Döcker. Dazu gehören für die AWO beispielsweise Maßnahmen wie das Gesundheitssystem für Menschen ohne Krankenversicherung zu öffnen, wovon Menschen ohne Papiere profitieren könnten. Zudem müssen Geflüchtete und Asylbewerberinnen und Asylbewerber einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung erhalten. Auch für viele EU-Staatsbürger oder privat Versicherte ist das deutsche Gesundheitssystem zu schwer zugänglich. Weiterhin muss die gesundheitliche Versorgung von Straffälligen, z.B. durch eine freie Ärztewahl während der Haftzeit, verbessert werden. Für Menschen in besonderen Lebenslagen, vor allem ohne Papiere, fordert die AWO die Erweiterung der Möglichkeiten, Gesundheitsleistungen anonym in Anspruch nehmen zu können.

Die WHO befürwortet zum Weltgesundheitstag, dass überall auf der Welt jeder Mensch Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen können soll, ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.04.2018

Die neue Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat eine Debatte um die Bezahlung von Kita-Erzieherinnen und Erziehern angestoßen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die AWO begrüßt den Vorstoß von Dr. Giffey für eine bessere Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern und hofft, dass hiervon mehr als nur eine Signalwirkung ausgeht. Diesen Beruf besser zu bezahlen ist mehr als überfällig. Im Bereich der Kleinkinderbetreuung klaffen gesellschaftlicher Anspruch und tatsächliche Rahmenbedingungen weit auseinander. Die Anforderungen an den Beruf sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Kita-Fachpersonal wird dringend gebraucht. Die Fachkraft ist die entscheidende Stellschraube für eine gute Betreuungsqualität und die hat einen Anspruch darauf, gut bezahlt zu werden.

Der Vorstoß der Ministerin betrifft somit gleich zwei zentrale Herausforderungen in Sachen guter Betreuung für Kleinkinder: Die Vergütung und den Fachkräftemangel. Vielerorts können bereits heute Krippengruppen nicht eröffnet und Einrichtungen nicht ausgebaut werden, weil es an qualifiziertem Personal fehlt. Der Bund muss in die Pflicht und mehr Gelder für diese gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung übernehmen. Kommunen, Länder, Kitaträger und Eltern darf man damit nicht alleine lassen.

Als Trägerin von über 2.500 Kitas kennt die AWO das Problem des Fachkräftemangels sehr gut. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben der wenig attraktiven Vergütung, ist die Ausbildung mit bis zu fünf Jahren deutlich zu lang und zu wenig praxisorientiert. Im Wettbewerb um Fachkräfte hat der Kinderbetreuungsbereich damit immense Nachteile.

Umso erfreulicher ist es, dass sich die neue Bundesfamilienministern unmittelbar nach Amtsantritt, die Bezahlung und Betreuungsqualität von Kleinkindern in den Fokus stellt. Gerade in ihrem Eintreten für bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen ist dieser Vorstoß ein wichtiges Signal über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus. Die AWO engagiert sich schon lange für ein Bundesqualitätsgesetz, das eine gute Betreuung von Kindern in der Kita sicherstellt.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 26.03.2018

Armut endlich wirkungsvoll bekämpfen / Bedürftige nicht gegeneinander ausspielen

Die AWO NRW kritisiert die aktuelle Diskussion um die Tafeln. Sie fordert die Politik auf, endlich zu handeln und Armut zu bekämpfen. Ansonsten drohe eine Eskalation der Situation. „Es darf nicht sein, dass Menschen, die von Armut betroffen sind, gegeneinander ausgespielt werden und aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität von Hilfen ausgeschlossen werden“, so Uwe Hildebrandt, Geschäftsführer der AWO in NRW.

„Die Politik hat das Thema Armut verdrängt. Es ist lange bekannt, dass die Situation vieler Menschen vor allem im Ruhrgebiet alarmierend ist.“

„Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Es ist eine Schande, dass es hier überhaupt Menschen gibt, die nicht genug Geld haben, um sich und ihre Familien mit Nahrungsmitteln zu versorgen.“ Die AWO NRW fordert, die Regelsätze für Hartz 4‐Empfänger anzupassen. Diese sehen zurzeit für einen Ein‐Personenhaushalt und Alleinerziehende täglich 4,75 Euro für Essen und Getränke vor.

Der Wohlfahrtsverband fordert zudem eine Kindergrundsicherung in Höhe von 572 Euro. Leidtragende seien vor allem Kinder. Besonders betroffen seien Kinder von Alleinerziehenden. „Ein Fünftel aller Familien in NRW sind Ein‐Eltern‐Familien. 40 Prozent von ihnen leben von Hartz 4.“

Es werde höchste Zeit zu handeln, damit sich die Situation nicht weiter verschärfe. Mit Blick auf die große Koalition fordert die AWO, die steigende Armut nicht weiter zu ignorieren. „Wir brauchen eine Sozialpolitik, die Bedingungen schafft, dass Menschen in unserem Land nicht mehr um abgelaufene Lebensmittel streiten müssen!“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBezirksverband Westliches Westfalen e.V.vom 07.03.2018

Zum Tag der älteren Generation, der in diesem Jahr am 4. April begangen wird, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) eine mehrmonatige Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit.

Der Vorsitzende Franz Müntefering betont: „In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Viele der pflegenden Angehörigen sind berufstätig. Sie brauchen Unterstützung, um diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe leisten zu können. Was uns für Eltern heute als selbstverständlich erscheint, muss auch für pflegende Angehörige gelten. Sie brauchen eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung – mindestens für einige Monate."

Die aktuellen Regelungen des Pflegezeitgesetzes, die zur Vereinbarkeit von beruflichen und pflegerischen Aufgaben beitragen sollen, reichen nicht aus. Das zinslose Darlehen, das pflegenden Angehörigen seit 2015 angeboten wird, wurde nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2017 lediglich 181 Mal bewilligt und hat sich damit nicht bewährt.

Die BAGSO fordert, dass die Ansprüche von Beschäftigten, die einen Angehörigen pflegen, nach dem Vorbild der Regelungen für Eltern ausgestaltet werden. Deshalb sind gesetzliche Neuregelungen notwendig. Mehrmonatige berufliche Freistellungen sollten – wie beim Elterngeld – aus Steuergeldern finanziert werden. Vor allem aber brauchen die Pflegenden eine Rückkehrgarantie in ihren Betrieb.

Änderungen sind auch beim Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage bei kurzzeitiger Verhinderung durch Pflegeaufgaben notwendig. Beschäftigten mit Pflegeverantwortung sollten diese zehn Tage nicht nur einmalig, sondern jährlich zustehen, wie berufstätigen Eltern, deren Kinder erkranken. Zudem müssen die Tage flexibel eingesetzt werden können.

Alle Ansprüche müssen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten und auch kurzfristig in Anspruch genommen werden können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 03.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute im Labyrinth Kindermuseum in Berlin gemeinsam mit dem Schauspieler Dietmar Bär das neue PIXI-Buch „Nur mit Mama UND Papa!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf beide Elternteile“. Es ist nach den PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt sowie Kinderarmut das vierte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

„Kinder haben eigene Rechte, und diese sollten immer und überall geachtet werden. Dafür setze ich mich seit Langem international ein, aber auch hier in Deutschland müssen wir uns um die Einhaltung der Kinderrechte kümmern. Deshalb freut es mich, dass das Deutsche Kinderhilfswerk mit seinen PIXI-Büchern schon Kindern im Kita-Alter ihre Rechte näher bringt. Die in der UN-Kinderrechtskonvention festlegten Kinderrechte müssen für alle Kinder gelten, und alle Kinder sollten darüber Bescheid wissen“, sagt Schauspieler Dietmar Bär bei der Vorstellung des neuen PIXI-Buches im Labyrinth Kindermuseum in Berlin.

„Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung. Leider sind die Kinderrechte auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Eltern sind grundsätzlich gemeinsam für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich und sollten sich auch nach einer Trennung oder Scheidung dieser Verantwortung bewusst sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist es, dass vom Deutschen Kinderhilfswerk zu den kleinen Büchern ein Begleitmaterial zur Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben wird. Mit diesen „Methoden für die Kitapraxis 4“, die sich den Themen Inklusion und Vielfalt, beispielsweise in Hinblick auf unterschiedliche Familienmodelle, widmen, bekommen die Fachkräfte ein Handwerkszeug, um Kinderrechte sowohl alltagsnah als auch altersgerecht mit den Kindern zu erarbeiten.

Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2018

Kindertageseinrichtungen sind nach eigener Auffassung auf gesellschaftliche Vielfalt gut vorbereitet und weitgehend in der Lage, alle Kinder unabhängig von Migrationshintergrund, Religion, Behinderung oder Familienform zu inkludieren. Dabei erschweren eng bemessene Personalschlüssel und Probleme bei der Gewinnung von Fachkräftenachwuchs die Umsetzung gewünschter pädagogischer Aktivitäten wie einer verbesserten und intensiveren Zusammenarbeit mit Eltern, individuellen pädagogischen Angeboten für Kinder und Teamentwicklung. Unter engen räumlichen Bedingungen und defizitärer personeller Ausstattung leiden insbesondere Kinder, die auch aus dem familiären Umfeld weniger Bildungsressourcen mitbringen. Kinderarmut wirkt sich so doppelt negativ aus. Das sind die zentralen Ergebnisses des Forschungsberichts "Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft" der Hochschule Rosenheim im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Zuwanderung, demografische Veränderungen und familialer Wandel betreffen alle gesellschaftlichen Bereiche und Akteure. Kindertageseinrichtungen als erste und wichtigste Bildungs- und Sozialisationsinstanzen nach den Eltern sind davon nicht ausgenommen. Im Gegenteil: Kinderarmut, Zeitknappheit von Familien, Migration und soziale Ungleichheiten kommen hier zuallererst an und stellen die Einrichtungen vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen gesellschaftliche Bewegungen, wie der neu erstarkte Rechtspopulismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Abwertung bis zu Rechtsextremismus. Hier muss mit verstärkter Demokratieförderung, Demokratiebildung und Partizipation entgegen gehalten werden", sagt Prof. Dr. Sabina Schutter von der Hochschule Rosenheim.

"Abstiegsängste und Ehrgeiz der Eltern bezogen auf ihre Kinder dringen direkt zu den Kitas durch, die Angst der Eltern vor dem Scheitern wächst und äußert sich als Druck auf die pädagogischen Fachkräfte. Zudem haben viele Einrichtungsleitungen Erfahrungen mit rechtsradikalen Familien. Da diese sich meist unauffällig verhalten gibt es insbesondere Unsicherheiten im pädagogischen Umgang mit deren Kindern. Mit den daraus resultierenden Anforderungen dürfen die Kitas nicht alleine gelassen werden", so Schutter weiter.

"Wir brauchen ein Kita-Programm der frühen Förderung von Demokratiebildung, Partizipation sowie eines wertschätzenden Umgangs mit Vielfalt. Dabei muss es insbesondere darum gehen, auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention partizipative Prozesse sowie ein vielfalts- und vorurteilsbewusstes Miteinander in Kindertageseinrichtungen zu verankern. Dazu werden wir als Kinderrechtsorganisationen mit unseren Partnern einen Beitrag leisten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Forschungsbericht zeigt auch das mehrdimensionale Spannungsfeld auf, in dem sich die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen befinden: Die Erwartungen von Eltern mit hohen Bildungsansprüchen stehen in Spannung zu den Bildungserfordernissen von Kindern mit weniger Ressourcen. Gleichzeitig stehen die Erwartungen der Grundschulen an die abrufbaren Bildungsleistungen von Kindern im Widerspruch zu einer offenen situationsorientierten Pädagogik. In diesem doppelten Spannungsverhältnis sind Einrichtungsleitungen gefordert, den Bedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig ihren Konzepten treu zu bleiben. Zugleich äußern die Kita-Fachkräfte Fortbildungsbedarf im Bereich Kinderrechte, Partizipation und Umgang mit Vielfalt. Die Untersuchung hat darüber hinaus Fortbildungsbedarfe im Bereich der pädagogischen Qualität mit engen Ressourcen und im Bereich Umgang mit Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit identifiziert.

Der Forschungsbericht hat 94 Leitungen von Kindertageseinrichtungen in Sachsen und Thüringen nach ihren Umgangsweisen mit gesellschaftlicher Vielfalt gefragt. Hierzu wurde spezifisch der Umgang mit benachteiligten Gruppen und mit Diversität untersucht. 10 qualitative Experteninterviews mit Einrichtungsleitungen wurden ergänzend dazu durchgeführt, um spezifischen und sensiblen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die Ergebnisse des Forschungsberichts "Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft" sind in großen Teilen bundesweit übertragbar. Der Forschungsbericht und eine Zusammenfassung können unter www.dkhw.de/vielfalt-in-kitas heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.03.2018

pro familia fordert Sperrzonen, damit Frauen vor den Beratungsstellen von Demonstrierenden unbehelligt bleiben

Frauen haben das Recht auf eine ergebnisoffene und anonyme Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch. Es muss uneingeschränkt sichergestellt sein, dass sie diese Beratung aufsuchen können, ohne bevormundet und gedemütigt zu werden. Der pro familia Bundesverband unterstützt die pro familia Beratungsstellen Frankfurt, Pforzheim, München und Wiesbaden in ihrer Forderung, dass für Demonstrationen gegen den Schwangerschaftsabbruch vor Beratungsstellen eine Sperrzone gelten muss. Nur so können Frauen unbehelligt die gesetzlich vorgeschriebene Beratung wahrnehmen.

Seit Aschermittwoch demonstrieren Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung von „40daysforlife“ vor den pro familia Beratungsstellen in Frankfurt, Pforzheim und Wiesbaden. In München stehen an jedem 24. oder 25. des Monats Verfechter*innen reproduktiver Dogmen vor der Beratungsstelle. Erklärtes Ziel aller Demonstrierenden ist es, Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu verhindern und die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen zu „bekehren“. Sie beeinflussen ratsuchende Frauen, Männer und Paare mit Parolen, großen Fotos von Embryos, lauten Gebeten und Gesängen und mit aufgestellten kleinen Kindersarg-Attrappen. Der Gang in die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch wird auf diese Weise zu einem Spießrutenlauf. Diese Demonstrationen behindern Frauen, Männer und Paare in der Wahrnehmung ihres Rechts auf eine verantwortungsvolle und selbstbestimmte Familienplanung und auf Informationen und Beratung im Falle ungeplanter Schwangerschaften.

„Ungewollt schwangere Frauen werden gedemütigt und traumatisiert. Das können und wollen wir nicht hinnehmen“, betont Prof. Dr. Davina Höblich, Bundesvorsitzende von pro familia. „Unsere staatlich anerkannten Beratungsstellen haben den gesetzlichen Auftrag, die Beratung nach §219 StGB durchzuführen. Sie müssen dieser Aufgabe in Ruhe nachkommen können. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass es bei der Beratung keinerlei Beeinflussung von außen geben darf. Angesichts der massiven Eingriffe ist dies nicht möglich.“

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsberatungsstellen ihren gesetzliche Auftrag erfüllen können: Frauen zu helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen und dabei gemäß §5 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu handeln: „Die Beratung ist ergebnisoffen zu führen und geht von der Verantwortung der Frau aus. Sie soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden“.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 15.03.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte scharf. Die Vorschläge stellten eine massive Verschärfung des ohnehin schon restriktiven Koalitionskompromisses zwischen Union und SPD dar, klagt der Verband. Die Hürden für den Familiennachzug drohten so hoch gelegt zu werden, dass es faktisch einer Abschaffung gleich komme. Darüber hinaus werde quasi „en passant“ der Familiennachzug für die Gruppe derjenigen, denen bei einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohen würde, komplett abgeschafft. Der Paritätische fordert Kabinett und Bundeskanzlerin auf, solchen Regelungen schnellstmöglich eine Absage zu erteilen.

„Schon die im Koalitionsvertrag vereinbarte Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat war menschenrechtlich höchst fragwürdig. Es kann nicht angehen, dass nun die Hürden so hoch geschraubt werden, dass der Familiennachzug für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter faktisch nahezu ausgeschlossen wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Ganz selbstverständlich könne nicht davon ausgegangen werden, dass zu uns kommende Familienangehörige in der Regel sofort von Sozialleistungen unabhängig seien und sogar Deutsch sprechen können. „Es ist ein wenig verschleierter Versuch, den Nachzugskompromiss zur Gänze auszuhebeln.“

Mit Blick auf die Begründung der Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte kritisiert der Verband, es sei irreführend jemandem vorgaukeln zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier. Der Paritätische verweist darauf, dass er daher nach wie vor grundsätzlich eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte als inhuman ablehnt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.04.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt das Vorhaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, den Koalitionsvertrag beim Wort zu nehmen und einen Sozialen Arbeitsmarkt für bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose zu schaffen und darüber hinaus zu einer generellen Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu gelangen. Der Paritätische reagiert damit auf einen Gastbeitrag von Hubertus Heil in der FAZ.

„Wir haben hunderttausende langzeitarbeitslose Menschen, die kaum noch auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Es ist höchste Zeit, dass Politik auch für diese Menschen Perspektiven schafft. Da wo der erste Arbeitsmarkt keinen Platz bereithält, braucht es passgenaue Hilfen und öffentlich geförderte gute Beschäftigung. Es ist gut, dass der Arbeitsminister das jetzt anpackt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Pläne des Bundesarbeitsministers, bei der Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarktes auf längerfristige sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei unterschiedlichen Arbeitgebern – von privat-gewerblichen über gemeinnützigen bis hin zu kommunalen Arbeitgebern – zu setzen, markierten einen Meilenstein. Der Paritätische wirbt seit vielen Jahren für solche Beschäftigungsangebote. Die vorgesehenen vier Milliarden Euro zur Förderung entsprechender Angebote für zunächst 150.000 Langzeitarbeitslose könnten zwar nur ein Einstieg sein. Nichtsdestotrotz sei es ein ganz wichtiger Schritt nach vorn.

Positiv bewertet der Paritätische zudem die angekündigte grundsätzliche Neuausrichtung des Umgangs mit Menschen in Hartz IV. „Es wäre schön, wenn der Arbeitsminister mit dazu beiträgt dass das negative Menschenbild, das Hartz IV prägt, endlich revidiert wird“, so Schneider. Respekt und Teilhabe seien dabei grundsätzlich die richtige Richtschnur für Reformen. Konsequenterweise müssten die Regelsätze auf eine bedarfsgerechtes Niveau angehoben werden, das Teilhabe tatsächlich ermöglicht und die schikanösen Sanktionen abgeschafft werden.

Quelle: Pressemitteilung der Paritätische Gesamtverband vom 29.03.2018

Am Wochenende wird die Zeit um eine Stunde vorgestellt. Anlässlich der Amtsübernahme der neuen Bundesregierung in der vergangenen Woche fragt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): Plant auch die Große Koalition mit ihrer Familienpolitik eine Zeitumstellung? Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode greift wichtige Anliegen von Alleinerziehenden wie etwa Kinderbetreuung auf, die Vereinbarungen zwischen CDU/CSU und SPD sind aber nicht weitreichend genug. Insbesondere bei der Familienförderung ist weiterhin die Zeit stehen geblieben.

Hierzu erklärt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende:
„Auch in der kommenden Legislatur gilt leider: Es hakt im Uhrwerk bei einer Förderung, die der Vielfalt der Familienformen gerecht wird. Für Alleinerziehende verpufft die Kindergelderhöhung, da diese vollständig auf den Unterhaltsvorschuss oder Hartz-IV angerechnet wird. Damit das Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut für Einelternfamilien nicht zur Luftnummer wird, darf es beim Umgangsmehrbedarf im SGB II und einer besseren Abstimmung von Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss nicht bei einer Prüfung bleiben. Hier besteht dringender Reformbedarf. Auch bei der Kinderbetreuung muss endlich ein Angebot sichergestellt werden, das tatsächlich bedarfsgerecht ist und auch Randzeiten abdeckt. Die Politik bewegt sich weiterhin in Trippelschrittchen auf ein neues Zeitalter in der Familienpolitik zu.“

Die Bewertung des VAMV zum Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode finden Sie unter: www.vamv.de.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 23.03.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass die neue Regierung das Thema Kinderarmut auf die Agenda setzen will. „Allerdings müssen die Maßnahmen gegen Kinderarmut so gestrickt sein, dass sie bei Allein­erziehenden ankommen können. Sonst wird das Paket gegen Kinderarmut eine Luftnummer“, mahnt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende.

Die geplanten höheren Leistungen für Familien verpuffen für viele Alleinerziehende, da sie verrechnet werden: Das Kindergeld soll um 25 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhalts­vorschuss oder das Hartz IV-Geld. Der Kinderzuschlag soll als Maß­nahme gegen Kinderarmut steigen – aber solange Unterhalts­vorschuss und Unterhalt diesen mindern, wird er nicht die Armut von Alleinerziehenden und ihrer Kinder senken. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss hatte dieses Problem sogar ausgeweitet. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei Familien mit kleinen Einkommen nicht an. Alleinerziehende haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Nach neuen, realitätsge­rechteren Berechnungen liegt es sogar bei 68 Prozent.

„Unterm Strich fallen Alleinerziehende weiter durchs Raster“, bemän­gelt Erika Biehn. „Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, braucht es kurzfristig eine Reform des Kinderzuschlags. Allein­erziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kin­derzuschlag, wenn Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr angerechnet werden. Die neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen gegen Kinde­rarmut wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei“, unterstreicht Biehn.

„Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine gebührenfreie und tat­sächlich bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass die neue Bundesregierung weitere Schritte in diese Richtung machen möchte“, so Biehn.

Eine aktuelle Umfrage zur Wirkung des erweiterten Unterhaltsvor­schuss als PDF finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 13.03.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20.April 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Bochum

Teilnahmegebühr: 15,00 €

Das Thema Fachkräftemangel ist inzwischen ein zentrales Thema in der Kinder- und Jugendhilfe.
Trotz Ausbau der Ausbildungskapazitäten wird die Situation immer drängender und das System der außerfamiliären BEB droht zu kollabieren. Viele Träger haben bereits Probleme, geeignete und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den Einrichtungen zu gewinnen. So müssen teilweise aufgrund von fehlendem Personal bereits die Öffnungszeiten eingeschränkt und vereinzelt sogar Gruppen geschlossen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, nicht nur für die Eltern, die verlässliche Öffnungszeiten benötigen, und die Fachkräfte vor Ort, die diesen Mangel täglich ausgleichen müssen, sondern auch für die Kinder, deren Recht auf einen Kitaplatz beschnitten wird.
Die zuständigen Bundesländer haben inzwischen verschiedene Maßnahmen ergriffen, die jedoch
teilweise unter dem Fokus von Qualitätserhalt und -ausbau fragwürdig erscheinen. In jedem Fall aber sind kreative Wege erforderlich, der aktuellen Situation wirkungsvoll zu begegnen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die aktuelle Situation in NRW und Bochum diskutieren.

  • Wie sieht die Situation in NRW und insbesondere in Bochum aus?
  • Welche Lösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen kommen von der Politik?
  • Wie stellt sich die Situation für die Träger dar und welche Lösungsansätze werden diskutiert?
  • Welchen Beitrag kann die Ausbildung (Fach- und Hochschulen) leisten?
  • Welche Erfahrungen und Perspektiven gibt es?

Diese und Ihre spezifischen Themen möchten wir nach einem kurzen Input mit Ihnen gemeinsam
diskutieren. Ihre Fragen und Erfahrungen sind uns wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.
Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Magda Göller, der Leiterin der pfv-Geschäftsstelle, sowie von Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Um Anmeldung bis spätestens 13.04.2018 wird gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 24.April 2018

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Im öffentlichen Sektor gibt es Gleichstellungsgesetze, in der Privatwirtschaft seit Kurzen immerhin eine Quotenregelung für Aufsichtsräte. Doch wie sieht es im Non-Profit-Sektor aus? Welches Verständnis von Gleichstellung und welche Bemühungen zur Verwirklichung von Gleichstellung finden sich in unterschiedlichen Organisationen? Was sind Good-Practice Beispiele und welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?

In Kooperation mit dem AWO Bundesverband lädt die Friedrich-Ebert-Stiftung Sie herzlich dazu ein, diese und andere Fragen am 24. April im Rahmen einer Fachtagung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wohlfahrtsverbänden und Non-Profit-Organisationen zu diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin:27. April 2018, 19:00 Uhr und28. April 2018, 10:00 – 17:30 Uhr

Veranstalter: Stiftung Frauen in Europa, Heinrich-Böll-Stiftung Hessen, Frauen macht Politik, Gender- und Frauenforschungszentrumder Hessischen Hochschulen und Cornelia Goethe Centrum

Ort: Frankfurt/Main

Tagungsbeitrag:20,– Euro, ermäßigt 10,– Euro, Freitagabend Eintritt frei

Die Geschlechter- und Gleichstellungspolitiken der Europäischen Union galten einige Jahrzehnte lang als Erfolgsgeschichte. Inzwischen entwickeln sich europaweit rechtspopulistische Bewegungen, die gegen Genderpolitiken und sexuelle Selbstbestimmung mobilisieren. Erkämpfte Rechte und Praktiken, etwa im Bereich der Sexualität und Fortpflanzung, werden wieder in Frage gestellt.

Zusammen mit europäischen Expertinnen aus Politik, Wissenschaft und Praxis wollen wir untersuchen, aus welchen historischen und ideologischen Quellen sich der gegenwärtige Antifeminismus speist und wie sich die Mobilmachung von RechtspopulistInnen auf Europa und die EU-Politik auswirkt.

Könnte in dieser Umbruchsituation nicht auch die Chance liegen, emanzipatorische Politik neu zu denken und zu begründen?

Die Tagung wird deutsch-englisch simultan übersetzt.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 17. Mai 2018

Veranstalter:Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ennepe-Ruhr (AWO EN)

Ort: Schwelm

Prävention im Fokus gegen Kinder- und Jugendkriminalität

Zu ihrem mittlerweile fünften Fachtag "Hinschauen, Gewalt verhindern & Opfer schützen" lädt die AWO EN am Donnerstag, 17. Mai, ins Schwelmer Ibach-Haus ein.

Hier können Sie den Flyer mit dem Programm des Fachtags als PDF herunterladen, hier das Anmeldeformular.

Termin: 05. Juli 2018

Veranstalter:Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gutes Aufwachsen und Teilhabe – unabhängig von ihrer sozialen und ökonomischen Herkunft oder der Familienform, in der sie leben. In Deutschland ist aber jedes vierte Kind von Armut betroffen. Für die meisten von ihnen ist Armut ein Dauerzustand. Verzicht, Ausgrenzung und das Wissen um fehlende Chancen gehören für sie zum Alltag. Die Möglichkeit, ihre Situation aus eigener Kraft zu verändern, haben sie nicht.

Kinder- und Familienarmut muss endlich wirksam vermieden werden. Wir brauchen eine Abkehr vom bisherigen System der Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, denn das ist offensichtlich gescheitert! Es wird daher dazu eingeladen, neu zu denken, um allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe zu sichern. Dazuwird am 5. Juli 2018 ein neues Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche vorgestellt, das gemeinsam mit einem interdisziplinären Expertenbeirat entwickelt wurde.

Das Konzept besteht aus drei Bausteinen, die erläutert und mit Ihnen diskutieren werden sollen:

  1. einer neuen und kontinuierlichen Bedarfserhebung mit und für Kinder und Jugendliche,
  2. dem Teilhabegeld für Kinder und Jugendliche sowie
  3. einem erreichbaren, kompetenten und unbürokratischen Unterstützungssystem für Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort.

Ein empirischer Blick auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, neue Studienergebnisse zur Frage, ob Geldleistungen bei Kindern ankommen, Erfahrungen aus der kommunalen Arbeit und eine Podiumsdiskussion ergänzen die Vorstellung des Konzeptes.

Besonders gespannt können Sie auf die Ideen und Standpunkte des „JugendExpertenTeams“ sein, das das Konzept aus Sicht junger Menschen kritisch geprüft und kommentiert hat.

Tagungsort ist das Hotel Berlin, Berlin, Lützowplatz 17.

Die Einladung und das Programm zur Tagungfolgen Anfang Mai 2018.

Das „Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung" können Sie hier herunterladen.

Termin: 14. / 15.November 2018

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Der diesjährige Paritätische Pflegekongress nimmt alle Schwerpunktthemen in den Fokus, die durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben oder umgesetzt wurden. Der Kongress soll aufzeigen, was die Politik in der Dauerkrise tut bzw. tun muss und wie es weitergeht. Wie steht es um das Recht auf gute Pflege?

Anhand von Fachvorträgen und Workshops aus Praxis, Wissenschaft und Politik wird der Stand der Umsetzung der letzten Gesetzgebungen und Reformen und der weitere Handlungsbedarf in der Altenhilfe und Pflege insbesondere zu folgenden Schwerpunkten thematisiert:

  • Pflegekosten und die Gestaltung der Pflegeversicherung – Rationierung und Rationalisierung oder Evolution des Leistungsrechts?
  • Sozialraumgestaltung, Altenhilfe und Pflege – Die Rolle der Kommunen und der Wohlfahrtspflege.
  • Wie weiter mit dem Personal? Fachkraftquote, Personalmix, Personalbemessungsinstrument und Co.
  • Die neue Pflege: Stärkung der Fachlichkeit durch den neuen Pflegebegriff und durch die neue Ausbildung.
  • Satellitenthemen in der Pflege: Entsäulung und neue Wohnformen, Prävention, Digitalisierung.

Das Programm bietet daneben zwei exklusive Fachforen zu folgenden Themen an:

  • Qualitätsprüfung und -darstellung: Die Einführung des indikatorengestützten Verfahrens zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität und die Abschaffung der Pflegenoten im stationären Bereich in 2019.
  • Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege: Das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Pflege.

Der Paritätische Pflegekongress richtet sich an Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Betroffenenverbände und Politik. Die Veranstaltung wird im Tagungswerk Jerusalemkirche in der Lindenstraße 85 in 10969 Berlin-Kreuzberg stattfinden.

Das Programm und die konkrete Anmeldemöglichkeitfolgen im April. Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen Frau Lisa Schmidt und Herr Thorsten Mittag unter altenhilfe@paritaet.org gerne zur Verfügung.

AUS DEM ZFF

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern den Paragraphen §219a Strafgesetzbuch (StGB) ersatzlos zu streichen.

Paragraph §219a StGB stellt „die Werbung“ über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe und wird zunehmend genutzt, um gegen Ärztinnen, Ärzte und Beratungsstellen vorzugehen. Wer öffentlich oder in Beratungsstellen über Schwangerschaftsabbrüche informiert, kann angezeigt und mit Bußgeldern belegt werden. Inzwischen hat die Debatte den Bundestag erreicht, einige Fraktionen haben Anträge zur Aufhebung von Paragraf 219a gestellt.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt:

„Auf Basis ihrer Grundsätze geht die AWO vom Recht auf Selbstbestimmung der Frau aus. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Dazu gehört neben dem Recht auf umfassende Informationen, das Recht auf eine freie Arztwahl. Die AWO sorgt in zahlreichen Schwangerschaftsberatungsstellen für eine Beratung, die den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Frau entspricht. Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind keinesfalls als Werbung sondern als eine sachliche und neutrale Informationsweitergabe zu verstehen. Nur diese ermöglicht es den Frauen, in einer solchen Krisensituation, aufgeklärt und eigenverantwortlich zu entscheiden. Deshalb fordern wir die Regierungskoalition zum Handeln im Sinne der betroffenen Frauen auf. Die aktuelle Situation ist unhaltbar.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Alle Frauen haben das Recht, frei und selbstbestimmt die Entscheidung für oder gegen die Gründung einer Familie zu treffen. Das Gesetz § 219a StGB eröffnet jedoch eine völlig widersprüchliche Rechtslage. Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch weder befugt darauf hinzuweisen noch darüber zu informieren. Wir fordern die Abgeordneten im Bundestag dazu auf, klare Verhältnisse für Ärzt*innen, Beratungsstellen und Frauen in diesem Land zu schaffen und den veralteten Paragraphen 219a StGB endlich abzuschaffen. Nur eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche kann eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen gewährleisten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 20.03.2018

AKTUELLES

Dein Ring tut Gutes

Scheidungsringe für Kinder ist eine Spendenkampagne, die Menschen dazu bewegen möchte, ihre abgelegten und in Schubladen schlummernden Eheringe, Verlobungsringe oder anderen Schmuck für Trennungskinder – oder wie wir lieber sagen für Kinder mit zwei Elternhäusern – zu spenden. Viele Kinder in Deutschland leben nach der Scheidung oder Trennung der Eltern oft hunderte Kilometer von einem Elternteil entfernt. Längst nicht jeder Vater und jede Mutter kann sich die Fahrt- und Übernachtungskosten leisten, die mit der räumlichen Distanz verbunden sind. Oft verfügen die Eltern auch nicht über ein unterstützendes Netzwerk von Familie und Freunden am Wohnort des Kindes. Genau hier setzt Deine Spende für Kinder an!

Der Erlös Deines gespendeten Rings oder Schmuckstücks kommt unserem von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgezeichneten Besuchsprogramm Mein Papa kommt zugute. Mit Mein Papa kommt bewahren wir die Eltern-Kind-Bindung, indem wir bundesweit getrennt lebenden Vätern und Müttern kostenfreie Übernachtungen und kinderfreundliche Umgangsorte am Wohnort des Kindes vermitteln. Und wir stärken in dieser herausfordernden Zeit die Eltern mit einer individuellen pädagogischen Elternbegleitung zu praktischen Themen rund um den Umgang aus der Ferne und vor Ort.

Mit Sicherheit verbunden

Mein Papa kommt ist eine Initiative der gemeinnützigen Flechtwerk 2+1 gGmbH. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Kinder eine für ihr Leben bedeutsame und innige Beziehung zu ihren beiden Eltern aufbauen können, unabhängig von der geografischen Distanz und vom Kontostand der Eltern. Denn eine gute Bindungserfahrung ist eine wichtige Grundlage für die Entwicklung anderer sozialer Kompetenzen im Laufe eines Lebens.

Wir geben Deinem abgelegten Schmuck eine neue Bestimmung damit noch mehr Scheidungskinder sagen können: „Weißt Du was? Mein Papa / Meine Mama kommt.“

Weitere Informationen findest du hier.

Im Rahmen des Forschungsprojektes „VielFam. Doing family und doing reproduction in vielfältigen Familen“ an der Humboldt-Universität zu Berlin werden vielfältige Familienkonstellationen untersucht. Was eine Familie ist und wie sie zustande kommt, sind zentrale Fragen, mit denen sichdas Projekt beschäftigt. Dazu sollen lesbisch, bi, schwul, trans*, queer Familien zum Thema Kinder, Elternschaft und Familienleben interviewt werden- egal, ob alleine, als Paar, Co-Parenting oder Mehrelternkonstellation, egal, ob bereits Kinder da sind oder (weitere) geplant sind.

Die Daten der Teilnehmenden werden streng vertraulich behandelt. Alle Hinweise auf persönliche Informationen werden so verändert, dass die Identität der Interviewten vollständig anonym bleibt.

Wenn Sie selbst Interesse an einem Interview haben oder Kontakte zu passenden Familien vermitteln können oder den Aufruf an entsprechende Personen weiterleiten, freuensich die Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiterüber Ihre Unterstützung.

Für weitere Informationen und Fragen steht man sehr gern zur Verfügung.

Kontakt:
Dr. Almut Peukert/Julia Teschlade, M.A.
Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Sozialwissenschaften
vielfamilie-sowi@hu-berlin.de
Tel: 0170 – 50 19 32 9
https://www.projekte.hu-berlin.de/de/ambivalente-anerkennung

Mittlerweile sind weitere Publikationen zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung verfügbar.

Wie es um die Gleichstellung in Deutschland steht, was erreicht wurde und was noch zu tun ist – eine neue Broschüre des BMFSFJ fasst die Erkenntnisse und Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zusammen. Sie können sie hier herunterladen (PDF 2 MB). Diese Zusammenfassung ist auch in Englisch und Französisch verfügbar.

Das Veranstaltungsset zum Zweiten Gleichstellungsbericht ist jetzt online. Hier erhalten Sie Materialien für die einfache Planung und Durchführung von Veranstaltungen zu gleichstellungspolitischen Themen.

Strategien und Handlungsempfehlungen vom Vernetzungstreffen in Mannheim

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Diezweite Broschüre des Projektsdokumentiert nun Strategien und Handlungsempfehlungen, die beim zweiten Vernetzungstreffen in Mannheim entwickelt wurden.

Mit

  • Eine europäische Herausforderung für Akzeptanz?“ (Nina Horaczek, Chefreporterin des Falter, Wien)
  • „Islamfeindlichkeit, Homophobie und Rechtspopulismus“ (Danijel Cubelic, Universität Heidelberg)
  • „Die Familie als sogenannte Keimzelle der Gesellschaft. Fundamental-christliche und neurechte Agitationen gegen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ (Tanja Gäbelein, freie Referentin)

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind:

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 09.03.2018

Die Studie "Kinderbetreuung über Nacht" wurde nun veröffentlicht.

Sie ist in der Study-Reihe bei der Hans-Böckler-Stiftung erschienen und unter folgendem Link als kostenloses E-Book zu finden: https://www.boeckler.de/5248.htm?produkt=HBS-006836&chunk=1&jahr=

Quelle: Information SowiTra – Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer vom 04.04.2018

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebens­verhältnisse in Deutschland. Sie liefert Informationen über die Einkommens-, Vermögens- und Schulden­situation, die Konsumausgaben, die Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie die Wohnsituation der privaten Haushalte.

Seit Januar 2018 führen bundesweit bereits viele tausend Haushalte für drei Monate ein Haushaltsbuch. Dadurch verschaffen sie sich einen guten Überblick über ihre persönliche Haushaltskasse und sind zugleich Teil einer unverzichtbaren Informationsquelle für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Um ein realistisches Bild über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland zu gewinnen, brauchen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auch weiterhin Ihre Unterstützung.

Es wird insbesondere um die Mithilfe von weiteren

  • Paarhaushalten mit Kindern
  • Alleinerziehendenhaushalten
  • Mehrgenerationenhaushalten
  • Haushalten von Selbstständigen oder Landwirten
  • Haushalten von Arbeitern
  • Haushalten von Nichterwerbstätigen (ausgenommen Rentnern/Pensionären)
  • Haushalten mit einem Nettoeinkommen unter 1 700 Euro

gebeten.

Als Dankeschön für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Geldprämie.

Mitmachen!? So geht’s!

Sie möchten teilnehmen? Dann füllen Sie einfach das Teilnahmeformular Ihres Bundeslandes aus. Aus allen Anmeldungen wird eine repräsentative Stichprobe gezogenund somit die Teilnehmer­innen und Teilnehmer der EVS2018 ausgewählt. Ihr Statistisches Landesamt kontaktiert und informiert Sie zeitnah zu Einzelheiten und zum Ablauf der Erhebung. Muster der verschiedenen Erhebungsbogen stehen zur Ansicht zur Verfügung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistischen Landesämter sind für Sie während der gesamten Erhebung stets per Telefon oder E-Mail ansprechbar und helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info 5 2018

SCHWERPUNKT: Welttag für soziale Gerechtigkeit

Am Welttag für soziale Gerechtigkeit macht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam. Etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche gelten derzeit als arm oder armutsgefährdet, das ist mehr als jedes fünfte Kind. Die Einführung einer Kindergrundsicherung würde damit Schluss machen. Neu angepasst hat das Bündnis seine Zahlen für 2018: 619 Euro braucht ein Kind im Monat für ein gutes Aufwachsen.

Ursachen und Folgen von Kinderarmut sind seit Jahren bekannt, die traurige Realität zeigt jedoch: Bei den von Armut betroffenen Familien kommt vom Flickenteppich staatlicher Fördermaßnahmen meist nicht genügend an. Zu kompliziert, zu bürokratisch und stigmatisierend ist die Familienförderung in Deutschland. Und Kinderarmut setzt sich fort: Wer als Kind finanziellen Mangel leidet, hat auch später im Leben oft die schlechteren Chancen.

„Kinderarmut gehört jeden Tag auf die Agenda“, fordert deshalb Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit. Aktuell sind über 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen, seit Jahren mit steigender Tendenz. Das sei für Kinder jeden Tag spürbar. „Zum Beispiel, wenn das Geld für die nötigsten Lernmaterialien in der Schule nicht reicht oder Kinder sich von gemeinsamen Aktivitäten mit Freunden zurückziehen, weil sie für vieles kein Geld haben. Das beschämt und entmutigt“, so Hilgers weiter.

Angesichts zuletzt ermutigender Signale aus der Politik, Kinderarmut zum Thema zu machen, fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verantwortlichen auf, das Problem endlich engagiert anzugehen. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung und unbürokratischere Auszahlung des Kinderzuschlags, der zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums abdecken soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung und sollte nun zügig umgesetzt werden“, so Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Das Grundproblem in der Familienförderung bleibe jedoch unangetastet: der Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibetrag, der Kinder aus wohlhabenden Familien stärker fördert als arme Kinder. Gleichzeitig stünden sich das magere Bildungs- und Teilhabepaket und der großzügige Steuerfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung gegenüber. „Wir müssen daher endlich die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Wir brauchen eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro“, fordert Reckmann. Damit würde eine Vielzahl bisheriger Leistungen zusammengefasst und je nach Höhe des Einkommens der Eltern bis auf etwa 300 Euro im Monat abgeschmolzen.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 20.02.2018

Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018

Der AWO Bundesverband legt nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD eine fachliche Stellungnahme vor. Darin finden einige Aspekte durchaus eine positiv Bewertung, gleichwohl auch noch Nachholbedarf identifiziert wurde. „In einem Land mit derart viel Kapital und Reichtum darf es keine Armut, keine Benachteiligungen und keine Ausgrenzung geben. Wir begrüßen deshalb, dass es sich die Koalitionäre zum Ziel gesetzt haben, den Wohlstand bei allen Menschen ankommen zu lassen. Oberstes Ziel der neuen Bundesregierung muss der Kampf gegen die soziale Ungleichheit und Armut sein“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Erforderlich dafür sei ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, sowie ausreichender und bezahlbarer Wohnraum und eine gerechte und transparente Förderung der Familien.

Trotz der erfolgreichen deutschen Wirtschaft sind gesellschaftliche Entwicklungen auszumachen, wie etwa der demografische Wandel, der Fachkräftemangel und die Digitalisierung, die zahlreiche, neue Verteilungsfragen aufwerfen. „Der zunehmenden Spaltung zwischen Arm und Reich muss auch durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kapitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer begegnet werden“, erklärt Wolfgang Stadler.

Der Freien Wohlfahrtspflege kommt bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Überwindung der Spaltung in unserem Land eine zentrale Rolle zu. So hat die Freie Wohlfahrtspflege in der 18. Legislaturperiode mit über 2,5 Millionen Engagierten und über 1,6 Millionen Hauptamtlichen einen wesentlichen Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft geleistet. Gemeinsam mit neu gegründeten Initiativen hat sie ein langfristiges Ankommen der über 1,6 Millionen Geflüchteten in dieser Zeit ermöglicht. „Die AWO begrüßt ausdrücklich das hervorgehobene Ziel der Koalitionspartner einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“ zu organisieren. Klar ist aber auch, dass dabei wie in der Vergangenheit die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren verlässlichen Strukturen, ihren Diensten und Engagierten ein verlässlicher Partner sein muss“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 20.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit, armen Familien und Kindern in Deutschland bestehende Leistungen der Armutsprävention besser zugänglich zu machen. Dafür sollte der Bundestag baldmöglichst ein Bundeskinderteilhabegesetz auf den Weg bringen, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe erhalten. Ziel ist dabei insbesondere, Bildung und soziale Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld der Familien und Kinder zu garantieren.

„Wir brauchen beispielsweise bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, die derzeit nur unzureichend bei den Kindern ankommen, eine wesentlich erleichterte Antragstellung, und die am besten dort, wo sich Kinder und Jugendliche ohnehin regelmäßig aufhalten, also in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Es wäre gut, wenn zukünftig nur noch ein Globalantrag gestellt werden müsste, und die Leistungen dann über die jeweiligen Institutionen abgerechnet werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wünschenswert wäre auch eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen. Bisher geht der Kinderzuschlag aufgrund seiner komplizierten Beantragungs- und Anrechnungsmechanismen an vielen Anspruchsberechtigten vorbei. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden“, so Hofmann weiter.

Um Kinder und Jugendliche als eigenständige Träger von Rechten und somit in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken, könnte mit einem Bundeskinderteilhabegesetz auch ein eigenständiges Antragsrecht für Kinder und Jugendliche eingeführt werden. Über dieses sollte sichergestellt werden, dass Leistungen bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Zudem könnte so die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen als Leistungsempfängerinnen und -empfänger gestärkt werden. Ein Bundeskinderteilhabegesetz sollte zudem in den Kommunen ein verbindliches Netzwerk nach dem Beispiel des Bundeskinderschutzgesetzes schaffen, in denen alle Akteure im Kontext der Förderung von Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, um die Bedarfe vor Ort zu ermitteln, die Angebote weiterzuentwickeln sowie die Information über existierende Leistungen zu verbreiten.

Zu den Möglichkeiten und Wirkungen eines Bundeskinderteilhabegesetzes hat das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung die gemeinsame Studie „Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen“ herausgegeben. Diese steht unter www.dkhw.de/teilhabechancen und www.boell.de/teilhabe zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2018

An vielen Menschen geht der in Deutschland erwirtschaftete Reichtum vorbei. 16 Millionen Menschen sind von Armut bedroht, darunter viele Ältere: 350.000 Rentner müssen in Suppenküchen essen und sich bei den Tafeln kostenlos mit Lebensmitteln versorgen. Über zwei Millionen Kinder leben dauerhaft in armen Verhältnissen.

„Die deutsche Gesellschaft ist sozial gespalten“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Wir brauchen eine Politik, die die soziale Spaltung im Land als Problem wahrnimmt und entschlossen dagegen vorgeht. Im Mittelpunkt der Politik und ihres Handelns muss wieder die soziale Gerechtigkeit stehen.“

Zu einer sozial gerechten Gesellschaft gehört, dass sich die Politik um die Bedarfe und Themen der Bürgerinnen und Bürger kümmert und ihr Handeln daran ausrichtet. Um verschiedenen sozialen Gruppen zu helfen, müssen unterschiedliche sozialpolitische Maßnahmen aufgelegt werden. „Um Arbeitnehmer zu unterstützen, sollte die Politik den Niedriglohnsektor eindämmen. Der VdK fordert die Einschränkung von Leiharbeit, von Befristungen und Minijobs sowie einen Mindestlohn von 12 Euro“, so Ulrike Mascher.

Um Altersarmut einzudämmen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, ist im Koalitionsvertrag eine Grundrente geplant. Dabei dürfen die Einstiegshürden nicht zu hoch sein und Zeiten der Arbeitslosigkeiten sollten berücksichtigt werden. Wenn Menschen im Berufsleben krank werden und nicht mehr arbeiten können, sollten sie dennoch ein gutes Auskommen haben. „Erwerbsminderung darf nicht zur Armutsfalle werden“, sagt Ulrike Mascher. „Die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent müssen bei Neu- und Bestandsrenten entfallen.“

Zum Thema soziale Gerechtigkeit gehört dem Sozialverband VdK nach aber auch, Fragen nach einer gerechten Verteilung von Reichtum und finanziellen Ressourcen zu stellen. Aktuell gehören den oberen zehn Prozent der Bevölkerung 60 Prozent des Vermögens. Um hier zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu kommen, fordert der Sozialverband VdK, den Steuersatz für Spitzenverdiener anzuheben und die Vermögenssteuer in zeitgemäßer Form wieder einzuführen. „Die Politik sollte auch die Steuern auf Erbschaften und Schenkungen anheben“, sagt Ulrike Mascher.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 20.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Tag und Nacht im Einsatz für gewaltbetroffene Frauen – über 143.000 Beratungen zwischen 2013 und Ende 2017

Morgen (Dienstag, 6. März 2018) wird das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ fünf Jahre alt. Über 143.000-mal haben sich zwischen März 2013 und Ende 2017 Ratsuchende an das Hilfetelefon gewandt: Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener, Fachkräfte, die Informationen benötigen.

Seit März 2013 sind qualifizierte Beraterinnen an 24 Stunden und 365 Tagen im Jahr unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Webseite www.hilfetelefon.de erreichbar – kostenlos, vertraulich und zu allen Formen von Gewalt. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist damit das einzige bundesweite und anonyme Angebot, das Betroffenen zu jeder Zeit zur Seite steht. Am häufigsten wurde in den vergangenen fünf Jahren zu Fällen häuslicher Gewalt/ Gewalt in Partnerschaften und sexualisierter Gewalt beraten.

„Das Hilfetelefon macht Mut und weist Wege aus der Gewalt. Es ist die Anlaufstelle, die bei Gewalt schnell, sensibel und kompetent Rat und Unterstützung anbietet. Die Bilanz nach fünf Jahren ist sehr positiv und zeigt, wie wichtig ein solches Angebot ist. Von Jahr zu Jahr melden sich mehr betroffene Frauen und ihnen nahestehende Personen, um Hilfe zu finden“, sagt Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Das Hilfetelefon ist längst zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Unterstützungssystems in Deutschland geworden.“

„Wir sind stolz darauf, dass wir mit dem Hilfetelefon Betroffenen und ihren Angehörigen auch in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden eine qualifizierte Erst- und Krisenberatung bieten können“, sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Helga Roesgen. 38 Prozent der Beratungsgespräche fanden zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens statt.

Auch als zentrale Anlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen, die nur wenig oder kein Deutsch sprechen, konnte sich das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ etablieren. Insgesamt wurden zwischen 2013 und Ende 2017 rund 5.500-mal Dolmetscherinnen für inzwischen 17 Fremdsprachen zu den Telefonaten hinzugeschaltet. Am häufigsten wurde auf Arabisch, Russisch und Türkisch beraten.

Im Zeitraum von März 2013 bis Ende 2017 wurden rund 69.000 hilfe- und schutzsuchende Personen an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weitervermittelt, am häufigsten an Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen (über 37.000-mal) und Frauenhäuser (rund 18.000-mal).

Noch immer gibt es in Deutschland ein hohes Ausmaß an Gewalt gegen Frauen. Nach der Kriminalstatistischen Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2016 nahm die Anzahl gemeldeter Fälle weiter zu: Knapp 109.000 Frauen waren laut polizeilicher Registrierung Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord, Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking durch ihre Partner. Das Dunkelfeld ist erheblich größer.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ nahm am 06. März 2013 seine Arbeit auf. Es ist deutschlandweit, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E-Mail erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten von Gewalt betroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte – kostenlos, anonym und vertraulich, in 17 Fremdsprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de

Den Jahresbericht zum Bestellen oder Herunterladen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.03.2018

Zum heutigen Equal Care Day erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik:

„Menschen, die in Care-Berufen wie Pflege oder Kinderbetreuung arbeiten, legen das Fundament für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Verantwortung ist groß, das Gehalt dafür zu gering und die Arbeitsbedingungen sind oft schlecht. Das muss sich ändern. Die Bundesregierung muss endlich handeln und die Rahmenbedingungen für diese Berufsgruppen verbessern, damit Care-Berufe attraktiver werden.

Mit rund 80 Prozent Frauenanteil in diesen Berufen wird deutlich: Die Aufwertung von Care-Arbeit ist auch eine Frage von Gleichstellung. Das zeigt sich besonders im Pflegebereich: Nicht nur im privaten Bereich übernehmen viel mehr Frauen die pflegerische Betreuung ihrer Angehörigen. Auch im professionellen Bereich arbeiten über 80 Prozent Frauen, und das überwiegend in Teilzeit, oft schlecht bezahlt trotz großer Verantwortung. Hier stehen wir vor der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, für jedes Alter und alle Geschlechter.

Dafür müssen wir zunächst den Personalmangel beheben, um die enorme Arbeitsbelastung der Pflegekräfte anzugehen und eine gute Versorgung sicherzustellen. Wir fordern mit unseren grünen Sofortprogrammen je 25.000 zusätzliche Pflegefachkraftstellen in der Altenpflege und im Krankenhaus. Zudem brauchen wir schnell ein Personalbemessungsinstrument, das die Zahl des Pflegepersonals bedarfsgerecht und verbindlich festlegt. Um die Arbeit der Pflegekräfte aufzuwerten, setzen wir uns auch für einen verbindlichen Tarifvertrag ein, für ein durchlässigeres Aus- und Weiterbildungssystem und mehr Mitspracherechte der Pflegekräfte im Pflege- und Gesundheitssystem. Damit sorgen wir für gute und attraktive Arbeitsbedingungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.03.2018

Zum Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung erklärt Beate Müller-Gemmeke MdB:

„Der Mindestlohn ist zu niedrig und muss deutlich steigen. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. In nahezu allen europäischen Ländern ist der Mindestlohn stärker gestiegen, als in Deutschland. Das ist bitter für die Beschäftigten, die davon betroffen sind. Der Bericht zeigt auch, dass der deutsche Mindestlohn gemessen am allgemeinen Lohnniveau in Deutschland niedrig ist und es deutliche Spielräume für Mindestlohnerhöhungen gibt. Und diese Spielräume müssen endlich genutzt werden.

Der Grund für das niedrige Niveau beim Mindestlohn liegt vor allem an der Festschreibung, dass sich die Erhöhung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung orientieren soll. Das ist zu wenig. Der Mindestlohn muss deutlich stärker steigen. Nur dann kann der Mindestlohn gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Armut garantieren.

Die nächste Bundesregierung darf diese Fakten nicht weiter ignorieren. Sie muss die Mindestlohnkommission stärken und die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft aufwerten. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Mindestlohnkommission müssen endlich verändert werden, damit der Mindestlohn tatsächlich stärker und schneller steigen kann. Ziel muss sein, dass der Mindestlohn vor Armut schützt.“

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Den Antrag „Mindestlohn erhöhen und für alle konsequent durchsetzen“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.02.2018

Anlässlich der neuen Ergebnisse von Eurostat, wonach Deutschland die höchsten Armutszahlen bei Arbeitslosigkeit in der EU hat, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

„Erwerbslose Personen in Deutschland sind im europaweiten Vergleich die am stärksten von Armut bedrohte Bevölkerungsgruppe.

Laut neuer Zahlen von Eurostat beläuft sich die Armutsrisikoquote arbeitsloser Menschen bei über 70 Prozent – so hoch wie in keinem anderen Europäischen Land. Dies ist ein trauriger Beleg für die Unzulänglichkeiten unseres Sozialleistungssystems mit Blick auf den Schutz vor Armut.

Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II müssen armutsfest gestaltet sein, so dass sie bei Arbeitslosigkeit vor Armut schützen. Wir müssen den Zugang zur Arbeitslosenversicherung für alle Menschen verbessern, auch für Kurzzeitbeschäftigte, Selbstständige und anderweitig nicht Abgesicherte. Darüber hinaus muss der Regelsatz der Grundsicherung erhöht und die Sanktionen abgeschafft werden. Nur so kann das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung gewährleistet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.02.2018

„Offenbar fehlt auch im Bundesrat der politische Wille, menschen- und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen ernst zu nehmen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die Länderkammer das flüchtlings- und familienfeindliche Gesetz der Großen Koalition in spe einfach durchgewinkt hat. Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heute erfolgte Zustimmung des Bundesrats zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.

Jelpke weiter: „Die nun beschlossene Regelung verstößt besonders gegen die Rechte von Kindern. Zu diesem Ergebnis kommt im Übrigen auch ein vom deutschen Kinderhilfswerk in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Kinder dürfen nicht jahrelang von ihren Eltern getrennt werden – schon gar nicht, wenn dies allein dazu dient, den Forderungen rechter Hardliner nach einer Begrenzung der Einwanderung nachzukommen. Ich sage noch einmal deutlich: Flüchtlings- und Kinderrechte dürfen nicht einer willkürlich festgelegten Obergrenze geopfert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.03.2018

„Es ist längst überfällig, den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Er beschneidet das Informationsrecht von Frauen und ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, im Vorfeld der ersten Lesung des Gesetzes zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche an diesem Donnerstag.

Möhring weiter: „Seit 1933 steht das ‚Werben‘ und damit auch jede öffentliche Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Ärzte dürfen zwar unter gewissen Umständen inzwischen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber sie dürfen nicht darüber informieren. Das ist absurd.

Alle Frauen müssen die Möglichkeit haben, sich so umfassend wie möglich über Schwangerschaftsabbrüche und über entsprechende Ärztinnen und Ärzte zu informieren. Diese dürfen für diesen Eingriff und für das Bereitstellen von Informationen nicht kriminalisiert werden. Diese Forderung stößt auch in der Bevölkerung auf breite Zustimmung. So hat die Gießener Ärztin Kristina Hänel innerhalb kürzester Zeit 160.000 Unterschriften für die Sicherstellung des Informationsrechts für Frauen gesammelt.

Auch wenn die SPD in der morgigen ersten Lesung keinen eigenen Gesetzesantrag einbringt, gehe ich davon aus, dass sie sich nicht der ablehnenden und rückwärtsgewandten Position von CDU/CSU und AfD anschließen, sondern sich für die Informationsfreiheit von Frauen stark machen wird. Ich hoffe, dass wir zusammen mit den Grünen und der FDP zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden, an deren Ende die Abschaffung dieses überalterten Paragraphen steht.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.02.2018

„Ein Baukindergeld ist der falsche Weg. Es ist keine Familienförderung, sondern eine indirekte Subvention der Bauwirtschaft“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen gemeinsamen Erklärung des Eigentümerverbands Haus und Grund und des Deutschen Mieterbunds (DMB) zum Baukindergeld.

Lay weiter: „Die Kritik des DMB und von Haus und Grund ist völlig berechtigt. Das von der Großen Koalition angekündigte Baukindergeld ist reine Symbolpolitik. Mit 1.200 Euro Förderung pro Jahr lassen sich weder rapide steigende Grundstückspreise kompensieren, noch ändert es etwas an der Tatsache, dass es den meisten Mittelschichtsfamilien angesichts der Mietenexplosion kaum möglich ist, Geld für den Eigenheimbau anzusparen.

Wer heute von Mieterhöhungen und Verdrängung bedroht ist, wird sich auch mit dem Baukindergeld keine Eigentumswohnung leisten können. Das Baukindergeld taugt bestenfalls als Subventionsprogramm für die Bauwirtschaft. Notwendig sind eine bessere Förderung von Familien, ein Stopp der Mietenexplosion und ein Neustart im sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau, damit es mehr bezahlbaren Wohnraum gibt. All das ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD leider nicht vorgesehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.02.2018

Bildinformationen öff„Verfassungsauftrag zu Gleichstellung erfüllen – Frauenanteil im Deutschen Bundestag erhöhen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/962), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, sind Frauen „in politischen Ämtern und Mandaten noch immer dramatisch unterrepräsentiert“. Mit 30,9 Prozent ist der Anteil weiblicher Mandatsträgerinnen im aktuellen Bundestag so niedrig wie zuletzt 1998.

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass das Grundgesetz seit 1994 nicht mehr nur eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts verbiete, sondern mit Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 „die reale Verwirklichung der Gleichstellung“ verlange. Damit erteile das Grundgesetz dem Staat und seinen Organen den Verfassungsauftrag, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken“. Auch stünden die Parteien in der Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Frauen für eine aktive Mitarbeit auf allen Ebenen zu gewinnen.

Dem Antrag zufolge soll der Bundestag seine Absicht bekunden, „im Rahmen der für die 19. Legislaturperiode geplanten Wahlrechtsreform die dringend erforderliche Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz durch eine gesetzliche Regelung zur Steigerung des Frauenanteils in Wahlmandaten zu berücksichtigen“. Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, „auf eine Steigerung des Anteils von Frauen in Wahlämtern hinzuwirken“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 28.02.2018

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung ist noch immer sehr niedrig. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. So lag der Anteil in den Vorständen und Geschäftsführungen von 65 Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung Ende 2017 bei lediglich 17,3 Prozent und damit sogar unter dem Wert von 18,2 Prozent im Jahr 2015. Leicht gestiegen ist hingegen der Frauenanteil in den Verwaltungs- beziehungsweise Aufsichtsräten dieser Unternehmen. Er stieg von 27,3 im Jahr 2015 auf 30,2 Prozent im Jahr 2017. Deutlich höher hingegen ist der Frauenanteil nach Regierungsangaben in den wesentlichen Gremien mit Bundesbeteiligung. Er lag Ende 2017 bei 42,4 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 27.02.2018

Das zweijährige Modellprojekt „Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und vor häuslicher Gewalt“ wird durch das Bundesfamilienministerium in den Jahren 2017 bis 2019 mit insgesamt 329.000 Euro gefördert. Die fünf teilnehmenden Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachen-Anhalt und Sachsen bringen die restliche Finanzierung auf. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/752) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/554) mit. Alle 16 Länder seien eingeladen gewesen, an der Projektkonzeption mitzuwirken und Projektanträge einzureichen. Entscheidend bei der Auswahl der Projektanträge sei es gewesen, welcher „innovativen Ansatz“ gewählt wurde. Zudem sei auf einen breiten Mix aus unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen und auf regional unterschiedlich geprägte Standorte geachtet worden. Ziel des Modellprojektes sei es, Instrumente zu entwickeln und zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem besser an den Bedürfnissen der von Gewalt betroffenen Frauen ausrichten können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 100 vom 27.02.2018

Studie des DIW Berlin untersucht Zusammenhang zwischen AfD-Zweitstimmenergebnis und verschiedenen ökonomischen und soziodemografischen Variablen auf Wahlkreisebene – In Westdeutschland war die AfD in Wahlkreisen stark, in denen die Einkommen niedrig sind und viele Beschäftigte in der Industrie arbeiten – Im Osten in Wahlkreisen mit hohem Anteil an Älteren und mit hoher Dichte von Handwerksbetrieben

DIW-Präsident Marcel Fratzscher und Ko-Autoren Christian Franz und Alexander Kritikos haben untersucht, wie das Wahlergebnis der Alternative für Deutschland (AfD) bei der letzten Bundestagswahl mit sieben ökonomischen und soziodemografischen Strukturvariablen der Wahlkreise im Zusammenhang steht. Bestimmte Merkmale, zum Beispiel die Arbeitslosenquote oder der Anteil an nichtdeutschen Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis, scheinen hierbei kaum eine Rolle zu spielen. Für andere Faktoren ergeben sich positive Korrelationen, das heißt, dass in Wahlkreisen, in denen die AfD stark war, diese Merkmale besonders ausgeprägt sind. Die Muster unterscheiden sich dabei zwischen West- und Ostdeutschland.

„Im Westen ist die AfD in Wahlkreisen stark, in denen das verfügbare Haushaltseinkommen unter dem Bundesdurchschnitt liegt und der Anteil an Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe überproportional hoch ist. Im Osten schneidet die AfD in Regionen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Menschen über 60 Jahren sowie in Regionen mit einer hohen Dichte an Handwerksbetrieben gut ab“, fasst Alexander Kritikos die Hauptergebnisse zusammen. Die Dichte der Handwerksbetriebe gibt Hinweise auf die Wirtschaftsstruktur eines Wahlkreises sowie auf seine Besiedlung: Landstriche mit anteilig überproportional vielen Handwerksbetrieben sind tendenziell dünner besiedelt. Demnach fährt die AfD besonders gute Ergebnisse in dünn besiedelten und überalterten Wahlkreisen ein.

Die Studie zeigt somit, dass monokausale Erklärungen für den Erfolg der AfD zu kurz greifen. „Die AfD ist eben nicht die Partei der Arbeitslosen, der Einkommensschwachen oder der Ostdeutschen, die Realität ist vielschichtiger“, so Christian Franz. „ Je nachdem, ob man West- oder Ostdeutschland betrachtet, scheinen andere Faktoren am Werk zu sein.“ Gleichzeitig betont er: „Unsere Untersuchung hat sich mit Strukturen und nicht mit individuellen Wahlentscheidungen und ihren Motivationen befasst.“

In einigen Wahlkreisen sind die untersuchten Faktoren weniger in der Lage, das AfD-Ergebnis abzubilden. Insbesondere in östlichen Grenzregionen in Sachsen und Bayern unterschätzt das Modell die Zustimmungsraten für die AfD. Die Autoren haben als zusätzliche Variable das Ergebnis der NPD bei der Bundestagswahl 2013 herangezogen, um diese Ausreißer in den AfD-Zweitstimmenergebnissen abzubilden. Tatsächlich besteht ein bedingt positiver Zusammenhang zwischen dem Zuspruch für die NPD vor vier Jahren und höheren Stimmanteilen für die AfD im Jahr 2017. Diese Korrelation ist für den Osten Deutschlands ausgeprägter als für den Westen.

„Wenn bestimmte strukturelle Merkmale besonders ausgeprägt sind, schwindet wohl der Rückhalt für etablierte Parteien und steigt offensichtlich der Zuspruch für die rechtspopulistische Partei AfD: niedrige Einkommen, ein starkes Gewicht der Industrie – hier könnte auch die Angst vor Jobverlusten durch Automatisierung und Digitalisierung eine Rolle spielen -, und eine überalterte Bevölkerung in dünn besiedelten Regionen“, schlussfolgert Marcel Fratzscher. „Gerade auf diese Landstriche im Osten der Republik, in denen viele Ältere leben und aus denen die Jüngeren wegziehen, muss die Politik ihr Augenmerk richten: Die soziale Teilhabe muss verbessert und mehr Gewicht auf öffentliche Investitionen gelegt werden, so dass die Grundversorgung aufrecht erhalten bleibt und diese Regionen wieder lebenswerter werden.“

Zu den Daten und zur Methode

Die Studie basiert auf einer multivariaten Regressionsanalyse. Herangezogen wurden sieben Variablen, die jeweils auf Ebene der einzelnen Wahlkreise verfügbar sind: (1) das durchschnittliche verfügbare Haushaltseinkommen, (2) die Arbeitslosenquote, (3) der Anteil der Beschäftigten, die im verarbeitenden Gewerbe tätig sind, (4) die Dichte an Handwerksbetrieben, gemessen an der Anzahl der Handwerksunternehmen pro 1.000 EinwohnerInnen, als Indikator für eine mehr oder weniger kleinteilige Wirtschaft und für die Besiedlungsdichte des Wahlkreises (5) der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung, (6) der Anteil der Bevölkerung mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft (die Daten stammen allerdings hierbei aus dem Jahr 2015, und es haben in bestimmten Wahlkreisen seitdem erhebliche Änderungen stattgefunden), (7) die Abiturientenquote, als Indikator für den Bildungsgrad im Wahlkreis. Quelle für diese auf Wahlkreisebene aggregierten Daten ist der Bundeswahlleiter.

Berlin wurde aus der Analyse ausgeschlossen, da die Stadt aus 12 teils sehr unterschiedlichen Wahlkreisen besteht, die Daten aber nur für die ganze Stadt verfügbar waren.

DIW Wochenbericht 8/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 21.02.2018

„Gleichstellung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Allerdings ist sie nur für sehr wenige Unternehmen verpflichtend – dabei stellt die Gleichstellung von Frauen und Männern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Der Geltungsbereich könnte und sollte deshalb schrittweise ausgeweitet werden. Wie das gehen kann, zeigt Marion Weckes, Expertin für Unternehmensführung bei der Hans-Böckler-Stiftung: In zwei Schritten könnte die Quote von etwas über 100 auf rund 2250 Firmen ausgedehnt werden (siehe auch die Infografik im neuen Böckler Impuls 4/2018).

Seit 2016 gilt die Geschlechterquote: 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate der Kapitalgesellschaften, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind, müssen weiblich besetzt sein. So sitzen nun fast 29 Prozent Frauen in den Kontrollorganen der 107 betroffenen Unternehmen. 2015 waren es erst knapp 23 Prozent. „Es war zu erwarten, dass alle die Quote erfüllen. Andernfalls hätten Stühle in Aufsichtsräten leer bleiben müssen“, sagt die Ökonomin Weckes. Das Erreichte genüge aber nicht: „Wir sind noch weit entfernt von einer hinreichenden, flächendeckenden Beteiligung von Frauen in Leitungsgremien“, so Weckes. Der Geltungsbereich der Quote sei viel zu eng gesteckt. Es sei nicht plausibel, warum sie nur für jene börsennotierten Unternehmen gelte, die „voll mitbestimmt“ sind, wo den Beschäftigten also die Hälfte der Aufsichtsratssitze zusteht. Die Geschlechtergleichstellung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur den börsennotierten Unternehmen mit paritätischer Mitbestimmung übertragen werden könne. Zudem gebe es viele Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten, die keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat hätten.

Weckes plädiert dafür, den Geltungsbereich der Quote auszudehnen und das Kriterium „voll mitbestimmt“ zu streichen. Denkbar wäre, dass in einem ersten Schritt alle deutschen „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften verpflichtet werden. Damit würde die Frauenquote für alle diejenigen Unternehmen gelten, die wegen ihrer Relevanz für den Kapitalmarkt ohnehin unter strengerer Aufsicht stehen. Im Jahr 2017 waren das 561 Unternehmen. Die Liste der „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geführt. Bei Firmen auf der Bafin-Liste wird die externe Berichterstattung in einem gesonderten Verfahren geprüft – eine Lehre aus Skandalen in den USA zu Beginn des Jahrtausends.

Langfristig fordert Weckes, die Aufgabe der Geschlechtergleichstellung allen großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) zu übertragen, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Dann wären nicht nur börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in rund 2250 Unternehmen gelten.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.03.2018

Studie: Viele Unternehmen nicht fit für die Arbeit 4.0

Für die Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels sind viele Unternehmen in Deutschland schlecht gerüstet. In jeweils rund 70 Prozent der größeren Betriebe werden großer Arbeitsdruck, damit verbundene psychische Belastungen und Defizite bei der Weiterqualifizierung als Probleme wahrgenommen, die Gesundheit und Zukunftsperspektiven der Beschäftigten gefährden können. Es hapert vor allem an einer ausreichenden Personalstärke, bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen, und im Gesundheitsschutz. 76 Prozent der Betriebe führen die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgesehen durch. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Basis ist eine Umfrage unter mehr als 2000 Betriebsräten.

Um einen Betrieb fit für die „Arbeit 4.0“ zu machen, müssen die Arbeitsbedingungen stimmen. Schließlich sind Motivation und Eigenverantwortung immer wichtiger, wenn die Arbeitsaufgaben komplexer werden. Und gesunde Beschäftigte sind doppelt wichtig, wenn das Fachkräfteangebot schrumpft. Doch große Teile der deutschen Wirtschaft sind in dieser Hinsicht noch nicht auf der Höhe der Zeit, zeigt die WSI-Betriebsrätebefragung.

Dabei stehen Beschäftigte den Daten zufolge, die auf Interviews mit mehr als 2000 Betriebsräten im Jahr 2016 beruhen, der Digitalisierung durchaus offen gegenüber: Zwei Fünftel der befragten Arbeitnehmervertreter verbinden die neuen Technologien mit positiven Auswirkungen. 38 Prozent sind der Meinung, dass Beschäftigte mehr Möglichkeiten haben, eigenverantwortlich zu arbeiten.

Die Chancen, die der digitale Wandel im Hinblick auf Flexibilität und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet, bleiben allerdings zum Teil ungenutzt: Nur 13 Prozent der Betriebe erlauben ihren Beschäftigten beispielsweise, zu Hause zu arbeiten. Allenfalls im IT-Sektor scheint sich das Homeoffice durchzusetzen, ein allgemeiner Trend in diese Richtung sei aber nicht zu erkennen, so Ahlers.

In manchen Branchen dominiert der Studie zufolge eine dezidiert kritische Sicht auf die Folgen der Digitalisierung. Bei den Banken und Versicherungen etwa befürchtet jeder dritte Betriebsrat negative Auswirkungen wie zunehmende Rationalisierung, Standardisierung und Leistungskontrolle. Tatsächlich seien weite Teile der digitalen Arbeitswelt bislang kaum reguliert und böten wenig Schutz vor Überwachung und Datenmissbrauch, warnt die Sozialwissenschaftlerin.

Arbeitsintensität weiter gestiegen, Zufriedenheit gesunken

Dass bei den betrieblichen Rahmenbedingungen noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, zeigt sich auch daran, dass laut 78 Prozent der Befragten die Arbeitsintensität in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist. Besonders stressig sind die Dienstleistungen: Im Bereich Erziehung, Gesundheit und Schule sind 84 Prozent von Arbeitsintensivierung betroffen. Im Durchschnitt aller Branchen berichten 56 Prozent der Betriebsräte, dass die Arbeitszufriedenheit gleichzeitig gesunken ist. Was den aktuellen Zustand angeht, diagnostizieren 73 Prozent Personalmangel, 60 Prozent dauerhaften Zeitdruck. 76 Prozent geben an, dass es in ihrem Betrieb keine ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilungen gibt – obwohl beispielsweise die systematische Erfassung psychischer Belastungen seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist.

In einem sehr großen Anteil der befragten Betriebe waren die Themen Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck Themen auf Betriebsversammlungen oder bei Verhandlungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgeber, so die Studie. „Die Betriebsräte sind aktiv, weil ihnen die Probleme unter den Nägeln brennen, trotzdem sehen sie offensichtlich oft nur langsame Fortschritte“, sagt WSI-Forscherin Ahlers. „Das ist auch ein Indiz dafür, dass es in Betrieben ohne Mitbestimmung, die wir mit unserer Befragung nicht untersuchen können, noch größere Probleme gibt.“

Wenn sie nach den wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre gefragt werden, nennen fast drei Viertel der Arbeitnehmervertreter eine angemessene Personaldecke. 70 Prozent der Betriebsräte halten es für notwendig, den permanent hohen Arbeitsdruck zu verringern, der an vielen Arbeitsplätzen üblich ist. Die Belegschaft für die Digitalisierung zu qualifizieren, halten 69 Prozent für dringend geboten, eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben 63 Prozent. Dass der betriebliche Gesundheitsschutz an die neuen digitalen Bedingungen wie mobiles Arbeiten und ständige Erreichbarkeit angepasst werden muss, finden 58 Prozent.

Besonders gefragt: Mehr Personal, höhere Zeitsouveränität

Ahlers empfiehlt den Betrieben, ihr Personal so aufzustocken, dass die Beschäftigten ihre Arbeit ohne Risiken für die eigene Gesundheit bewältigen können. Besonders groß sei der Handlungsbedarf in Kitas und Krankenhäusern, wo zum Personalmangel oft noch widrige Arbeitsbedingungen und ungerechte Bezahlung hinzukämen. Zu mehr Zeitsouveränität könnten nach Einschätzung der Forscherin neben dem Homeoffice auch Arbeitszeitkonten beitragen. In der Gesundheitsprävention seien Ansätze gefragt, die dem Konflikt zwischen dem Wunsch nach mehr Arbeitsautonomie und der Gefahr von Selbstausbeutung Rechnung tragen und individuell stärkend Hilfestellung anbieten. Nötig wäre dabei mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Gesetzliche Regeln für einen präventiven betrieblichen Gesundheitsschutz mit partizipativen Gefährdungsbeurteilungen gebe es bereits – mit der Umsetzung sei es allerdings noch nicht weit her.

Quelle: Elke Ahlers: Sind die Betriebe in Deutschland fit für die Arbeitswelt 4.0?, WSI Policy Brief Nr. 20, 02/2018. Der Policy Brief steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.2018

Neue Studie

Abstiegsängste sind in Deutschland bis weit hinein in die Mitte der Gesellschaft verbreitet. Menschen mit geringem Einkommen und Arbeitsplatzsorgen sind am stärksten belastet. Doch auch etliche Beschäftigte, die ihren Job für sicher halten, sorgen sich um ihren Lebensstandard oder die Alterssicherung und erleben zunehmenden Druck und Kontrolle bei der Arbeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Nach dem starken Abschneiden der AfD bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr stellt sich die Frage: Wie lässt sich erklären, dass diese Partei so viele Stimmen gewinnen konnte? Eine Analyse der Soziologin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch kommt zu dem Ergebnis: Die AfD profitiert von Verunsicherung in der Bevölkerung. Vor allem weit verbreitete Abstiegsängste spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie reichen weit in die Mittelschicht bis hin zu Besserverdienern. Bei vielen Menschen kommt ein Gefühl des „Ausgeliefertseins“ hinzu, vor allem am Arbeitsplatz. Für ihre Untersuchung hat die Wissenschaftlerin der Universität Paderborn eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Umfrage ausgewertet, durchgeführt Anfang 2017 vom Meinungsforschungsinstitut Policy Matters. Dabei wurden knapp 5000 Personen ab 18 Jahren zu ihren politischen Einstellungen, Werten sowie Sichtweisen auf die Arbeitswelt befragt.

Viele Menschen in Deutschland fürchteten um ihren sozialen Status, konstatiert die Forscherin mit Blick auf die Ergebnisse der Umfrage. Knapp die Hälfte der Befragten stimmt beispielsweise der Aussage zu: „Ich befürchte, meinen Lebensstandard nicht dauerhaft halten zu können“. Ebenso groß ist der Anteil derer, die sich Sorgen um ihre finanzielle Situation im Alter machen. Nur etwa ein Viertel der Befragten macht sich jedoch Sorgen um den Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass viele der Befragten um ihren sozialen Status fürchten, obwohl sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Abstiegsängste sind der Analyse zufolge am stärksten ausgeprägt bei Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen und sich am unteren Rand der Gesellschaft verorten. Von ihnen sorgen sich 90 Prozent um ihre finanzielle Situation. Diese Ängste nehmen mit höherem sozialen Status zunächst ab, wobei sie auch noch bei Personen, die sich der unteren Mittelschicht zuordnen, weit verbreitet sind und dort immerhin gut die Hälfte der Befragten betreffen. Auffällig ist, dass finanzielle Sorgen am oberen Ende wieder stärker ausgeprägt sind. Fast die Hälfte derer, die sich „ganz oben“ in der Gesellschaft verorten, sind betroffen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei einer anderen Frage: Die Sorge, den eigenen Lebensstandard nicht langfristig halten zu können, treibt mehr als 80 Prozent der Geringverdiener um, aber auch knapp 40 Prozent der Top-Verdiener. Abstiegsängste sind demnach nicht nur unter jenen verbreitet, die wenig haben, sondern auch unter jenen, die viel zu verlieren haben.

Die Verunsicherung in den unteren sozialen Schichten lasse sich mit der schwierigen materiellen Situation erklären, in der die Menschen stecken. In der Mittelschicht und insbesondere bei den Besserverdienern hat die Forscherin aber noch andere Ursachen beobachtet: Häufig entstehe Unsicherheit aufgrund bestimmter Erfahrungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel bei Menschen, die ständigem Druck und zunehmender Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind. Die Auswirkungen der Digitalisierung beschäftigten viele Arbeitnehmer insbesondere in den mittleren Gehaltsgruppen. Gleichzeitig seien Abstiegsängste unter Personen, die der Aussage „Durch die Digitalisierung wird die Kontrolle und Überwachung an meinem Arbeitsplatz immer größer“ zustimmen, besonders ausgeprägt.

„Abstiegsängste speisen sich auch aus dem Gefühl, den gesellschaftlichen Veränderungen, die Digitalisierung oder Globalisierung mit sich bringen, ausgeliefert zu sein. Sie sind nicht zuletzt Ausdruck des Gefühls, die Kontrolle über die Gestaltung des eigenen Lebens verloren zu haben“, schreibt die Soziologin. Diese Angst ziehe sich durch alle Gehaltsgruppen – und sei damit ein Stück weit von der finanziellen Situation entkoppelt. Dennoch habe sie einen realen Bezug, schließlich beruhe sie auf konkreten Erfahrungen am Arbeitsplatz. Dieses Ergebnis deckt sich mit einer früheren Untersuchung, in der Kohlrausch und die Experten von Policy Matters nachgewiesen hatten, dass Unzufriedenheit mit der eigenen Lebenslage Menschen dazu bringt, rechte Parteien zu wählen – und nicht allein „kulturelle Faktoren“ wie etwa die Ablehnung von Zuwanderung.

Die AfD mache sich „das eher diffuse Gefühl einer allgemeinen sozialen Verunsicherung“ zunutze, erklärt Kohlrausch. „Eine Politik, die dem etwas entgegensetzen möchte, sollte daher einerseits Angebote zu einer besseren sozialen Absicherung machen. Andererseits geht es aber auch darum, besser zu vermitteln, dass die zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen politisch gestaltbar sind.“

*Die Studie „Bettina Kohlrausch: Abstiegsängste in Deutschland – Ausmaß und Ursachen in Zeiten des erstarkenden Rechtspopulismus, Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 58, Februar 2018“ steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 23.02.2018

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2015 durchschnittlich 200Euro mehr aus als im Jahr 2014. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an öffentlichen Schulen im Jahr 2015 durchschnittlich 6900Euro.

Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7500Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4700Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 6000Euro und an Schulen mit mehreren Bildungsgängen sowie an Integrierten Gesamtschulen 8000Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 3000Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Im Bundesdurchschnitt entfielen hierauf 5600Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen durchschnittlich 400Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (8900Euro) und Hamburg (8600Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6000Euro) und Schleswig-Holstein (6200Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2015“ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 22.02.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der aktuell veröffentlichten Daten zum Armutsrisiko bei Arbeitslosigkeit des EU-Statistikamtes Eurostat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem Land, in dem die Wirtschaft boomt und die Lage am Arbeitsmarkt so gut ist, die Gefahr bei Arbeitslosigkeit arm zu werden so groß ist, wie in keinem anderen EU-Land. Aus Sicht der AWO muss eine konsequente Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erfolgen, zum Beispiel durch realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen.

Die AWO fordert von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis, Armut und soziale Ausgrenzung konsequent bekämpfen zu wollen. Gefragt sind Taten. Hierzu gehört zum einen, der zunehmenden Spaltung zwischen arm und reich durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kaitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer zu begegnen. Gleichzeitig müssen die sozialen Sicherungssysteme insgesamt gestärkt werden. Insbesondere der Zugang zum Arbeitslosengeld muss dringend erleichtert und die Bezugsdauer verlängert werden. Erforderlich sind außerdem ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Die AWO setzt sich schon seit vielen Jahren für mehr Verteilungsgerechtigkeit und eine konsequentere Armutsbekämpfung ein.

Diese wachsende soziale Ungleichheit bedeutet eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Deshalb werden die zentralen Aufgaben in der neuen Legislaturperiode, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Spaltung zu überwinden. Die AWO kann hierbei auf ein langjähriges sozialpolitisches Engagement zurückblicken. In ihren Einrichtungen und Diensten vor Ort setzt sie sich jeden Tag dafür ein, dass soziale Ungleichheiten ausgeglichen werden und alle Menschen eine Chance auf Teilhabe haben.

Den Zahlen von Eurostat zufolge lag das Armutsrisiko unter Arbeitslosen in Deutschland im Jahr 2016 bei 70,8 Prozent und damit höher als in jedem anderen Land der Europäischen Union. In der gesamten EU betrug das Armutsrisiko für Arbeitslose zwischen 16 und 64 Jahren 48,7 Prozent. Im Jahr 2006 waren es noch 41,5 Prozent gewesen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

Vor genau einem Jahr veröffentlichte die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) das Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft „Miteinander in Vielfalt“. Dieses Leitbild wurde in einer Kommission aus namhaften Mitgliedern* erarbeitet. Anlass genug für die FES heute zu einer Konferenz zu laden, um sich erneut mit diesem aktuellen gesellschaftspolitischen Thema auseinanderzusetzen. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker vertritt die AWO dort auf einer Podiumsdiskussion.

Döcker erklärt dazu: „Die Arbeiterwohlfahrt ist überzeugt, dass es für die Entwicklung der Gesellschaft im 21. Jahrhundert eine gezielte Politik der Vielfalt braucht. Vielfalt soll nicht nur toleriert werden, sondern eine Gesellschaft muss sich dafür aktiv einsetzen. Das Leitbild der FES hat nicht im Geringsten an Wichtigkeit verloren, im Gegenteil, es muss endlich gelebte Praxis werden. So muss das Miteinander in einer Gesellschaft, immer wieder neu austariert werden und sich ändernden Lebensrealitäten anpassen. Dabei stehen die Fragen des respektvollen Umgangs und der Gemeinsamkeiten im Mittelpunkt.

Das Leitmotiv der AWO für ihre praktische Arbeit hat schon 1953 ihre langjährige Geschäftsführerin Lotte Lemke beschrieben, indem sie betonte, dass Hilfe, an keine anderen Voraussetzungen geknüpft sein dürfe, als an das Vorhandensein von Not. Die AWO unterstützt das Leitbild „Miteinander in Vielfalt“, denn wir sind der festen Überzeugung, dass Einwanderung viele Chancen mit sich bringt, wenn sie aktiv gestaltet wird.“

Die FES Agenda für die Einwanderungsgesellschaft macht Vorschläge, wie ein neues Wir in unserer Gesellschaft entstehen kann. Dabei soll es bewusst darum gehen, nicht auf die Verschiedenheit und deren vorgebliche Probleme zu fokussieren, sondern darauf, wie die gemeinsame Zukunft gestaltet werden kann.

*Die AWO war Mitglied in der Expert*innenkommission, die das Leitbild erarbeitete.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

„Viele Menschen in unserem Land sehen eine wachsende soziale Ungleichheit“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Welttages für soziale Gerechtigkeit. Eine repräsentative Umfrage der Diakonie Deutschland im August 2017 ergab, dass 61,7 Prozent der Deutschen meinen, in Deutschland ginge es nicht sozial gerecht zu. Mit ihrer aktuellen Kampagne „Unerhört!“ lässt die Diakonie Menschen, die sozial ausgegrenzt sind, zu Worte kommen. „Viele Menschen fühlen sich in unserer Gesellschaft unerhört: Flüchtlinge und Obdachlose, Hartz-IV-Empfänger und Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, alte Menschen und leider noch viele mehr“, betont Lilie.

„Wir müssen wieder lernen, zuzuhören“, sagt Lilie. Und weiter: „Wir dürfen den Populisten, die mit Sündenbock-Theorien und plakativen Lösungen auf Wählerfang gehen, nicht das Feld überlassen. Wir wollen mit Betroffenen sachlich über ihre Probleme diskutieren und gemeinsam nach Lösungen suchen“, erklärt Lilie. Die derzeitigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen förderten einen zunehmend härteren Existenzkampf, der mit schwindender sozialer Absicherung und Abstiegsängsten einhergeht. „All diese Umwälzungen haben ein erhebliches Potential, Menschen in `unerhörte` Lebenssituationen zu stoßen. Je nach dem, ob man in München, Düsseldorf oder Gelsenkirchen oder in ländlichen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern lebt, verschärfen sich diese Lebensumstände erheblich“, sagt Lilie.

Weitere Informationen zur Unerhört!-Kampagne der Diakonie finden Sie unter www.unerhört.de

Eine Meinungsumfrage zur Unerhört!-Kampagne finden Sie hier im Video.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 19.02.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Reformbedarf der Regelung des § 219a StGB bekräftigt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die Forderung nach einer Abschaffung der Regelung. „Ärztinnen und Ärzte müssen über das Thema Schwangerschaftsabbruch öffentlich und sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Nach einem im Dezember 2017 veröffentlichten Hintergrundpapier des djb ist die Abschaffung der Norm verfassungsrechtlich zulässig und bezogen auf sachliche Informationen durch Ärztinnen und Ärzte darüber hinaus verfassungsrechtlich geboten, weil die Kriminalisierung einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt.

Eine Streichung der Norm sollte flankiert werden durch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands, welcher grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Dritte sanktioniert. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sollte explizit um Informationsbefugnisse für Ärztinnen bzw. Ärzte und Beratungsstellen ergänzt werden. Ein entsprechendes Informationsrecht von betroffenen Frauen gegenüber staatlichen Stellen wäre darüber hinaus ein wichtiger Schritt.

Sollte sich eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Änderung statt Streichung des § 219a StGB aussprechen, sollte nach Auffassung des djb im Wortlaut der Norm explizit festgehalten werden, dass die öffentliche, sachliche Information über den Schwangerschaftsabbruch durch Ärztinnen und Ärzte, Beratungsstellen und staatliche Stellen von der Regelung nicht erfasst ist.

Hier finden Sie das Hintergrundpapier zur Zulässigkeit von Information und Werbung bei öffentlichen Hinweisen durch Ärzte und Ärztinnen auf die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und bestehende Reformoptionen vom 7.12.2017.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, beim „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation verletzt das Gesetz mehrere Grund- und Menschenrechte. Ein dazu gestern vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegtes Gutachten stellt fest, dass das Gesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention verstößt. „Das Gesetz stellt Grund- und Menschenrechte zur Disposition und missachtet die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls. Kinder haben das Recht, in ihren Familien aufzuwachsen. Das ist international anerkannt und durch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten des Deutschen Kinderhilfswerkes legt dar, dass sowohl die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 als auch die anschließende Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Personen im Monat mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Kindeswohl, nicht vereinbar ist. Daran ändert auch der Verweis auf die Härtefallklausel nach § 22 Aufenthaltsgesetz nichts. Denn auch diese ist nicht geeignet, das nötige behördliche Ermessen herbeizuführen, da sie von ihrer Konzeption her einen völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Grund voraussetzt.

Zudem hat die Praxis der vergangenen zwei Jahre gezeigt, dass die Härtefallklausel nur äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge kommt, und damit den Kindern nicht hilft, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss aber das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Problematisch ist zudem, dass es Betroffene sehr schwer haben, bei Behörden und vor Gerichten angehört zu werden.

Das Gutachten „Kinderrechtliche Aspekte zum Thema Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.03.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor einem weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit gerade einmal 4,08 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um mehr als 4,4 Milliarden Euro steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 71,6 Millionen Euro entgegen. Angesichts der wachsenden Herausforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit ist diese Entwicklung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sehr bedenklich.

„Der kräftige Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt ist sehr zu begrüßen. Diese sind vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung und die Hilfen zur Erziehung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland weiter marginalisiert. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendhäuser, Abenteuerspielplätze und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein großes Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit. Armut stellt für Kinder ein bedrohliches Entwicklungsrisiko dar. Deshalb ist es erforderlich, dass alle Beteiligten der Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Empathie für diese Gruppe entwickeln. Das ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Personal- und Ausstattungsressourcen vorhanden sind – in Jugendzentren, Verbänden, Zirkusprojekten und Zeltlagern, auf dem Abenteuerspielplatz, auf der Straße, an Szenetreffpunkten oder im Spielmobil“, so Hofmann weiter.

Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen. Und: Kinder und Jugendliche brauchen offene, freie Räume zur Entfaltung eigenständigen Engagements, um eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt seit vielen Jahren Projekte, Einrichtungen und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte. Mit diesem finanziellen Engagement ermöglicht das Deutsche Kinderhilfswerk Maßnahmen und Projekte, die von der öffentlichen Förderung nicht unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2018

Seit gestern herrscht endlich Klarheit: Es wird eine neue Große Koalition aus CDU/CSU und SPD geben. Damit tritt der zwischen diesen Parteien ausgehandelte Koalitionsvertrag in Kraft.

Zu begrüßen ist, dass die Koalition familienpolitisch einiges vorhat.

Welche Vorhaben geplant sind und an welchen Stellen aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) noch Nachbesserungsbedarf besteht, lesen Sie hier:

Positionierung der eaf zum Koalitionsvertrag (PDF)

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 05.03.2018

Elterngeld Plus zeigt, Väter beteiligen sich stärker an Aufgaben in der Familie. Drei Jahre nach dem Start legt die Bundesregierung den ersten Zwischenstand zum Elterngeld Plus vor, über den der Bundestag morgen berät. Die Bilanz ist positiv und zeigt, dass junge Familien vom neuen Elterngeld, dem Partnerschaftsbonus und der Flexibilisierung der Elternzeit profitieren. Die große Mehrheit der befragten Eltern (77%) bewertetet Elterngeld Plus als „gute Sache“, wobei insgesamt 28% das Elterngeld tatsächlich in Anspruch nahmen. „Endlich Zeit füreinander“ ist eines der Hauptargumente für den Bezug von Elterngeld Plus. Insbesondere Väter treten signifikant länger beruflich kürzer und können so einen größeren Beitrag zu einer partnerschaftlichen Aufteilung von Familienaufgaben und Erwerbsarbeit leisten. Partnerschaftlichkeit bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen, war ein Ziel dieser Leistung für junge Familien.

„Ein Beispiel intelligenter Familienpolitik, die die Verantwortungsübernahme beider Elternteile unterstützt“, so Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin des Bundesverbands evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf). „Ebenso wie an der Inanspruchnahme des Elterngeldes überhaupt lässt sich daran erkennen, dass junge Väter sich mehr bei familiären Aufgaben engagieren wollen und auf entsprechende Anreize reagieren. Das sollte die Politik ermutigen, die Möglichkeiten vorübergehender Stundenreduzierungen sowohl für junge Eltern als auch für Angehörige von Pflegebedürftigen auszuweiten.“

Wichtig ist es, alle Familien im Blick zu behalten, nicht nur die einkommens- und bildungsstarken. So lag das durchschnittliche Nettoeinkommen der Elterngeld Plus-Beziehenden bei 3.120 Euro im Monat, doch nur 14 % hatten ein Einkommen unter 2.000 Euro. Dass Elternzeit auch noch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden kann, wusste nur die Hälfte der Eltern mit einfachem Schulabschluss. Familien, die auf den Partnerbonus verzichten, tun dies aus Sorge vor Einkommensverlusten, beruflichen Nachteilen oder Unwägbarkeiten aufgrund der geforderten Stundenanzahl. Dies alles sind Faktoren, die einkommensschwächere Familien definitiv härter treffen. An diesen Stellen besteht somit weiterhin Handlungsbedarf.

Die „Forderungen der eaf für eine familienorientierte Politik der 19. Legislaturperiode“ stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 22.02.2018

Angebote der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung auch 2017 stark nachgefragt

Die Müttergenesung ist in Deutschland nach wie vor eine wichtige Stütze der Gesundheitsversorgung. Im vergangenen Jahr haben allein in den Kliniken der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung 31.000 Mütter und Kinder die Chance auf einen gesundheitlichen Neuanfang genutzt. Die Auslastung im größten Trägerverband innerhalb des Müttergenesungswerks bleibt damit wie in den Vorjahren hoch. „Frauen müssen sich im Alltag komplexen Herausforderungen stellen. Darum suchen Sie nach speziellen Angeboten, die sie dauerhaft für ihre jeweilige Lebenssituation stärken“, sagt KAG-Geschäftsführerin Margot Jäger bei der Vorstellung des Jahresergebnisses in Freiburg.

Die 21 in der KAG zusammengeschlossenen Kliniken bieten verschiedene Schwerpunktmaßnahmen. Das Angebot ist breit gefächert: Stärkung der Erziehungskompetenz, Trauerarbeit, Ernährungsprobleme oder Familienberatung – all das gehört heute zu den Leistungen der Einrichtungen. „Die Frauen suchen weniger eine Universal-Maßnahme, sondern benötigen den passenden therapeutischen Schlüssel für ihre Situation“, beschreibt Margot Jäger die Lage der Frauen. Für sie ist die ungebrochen hohe Nachfrage ein Beleg dafür, dass die innerhalb der KAG aufgestellte Bandbreite richtig gewählt ist. Jüngstes Beispiel sind die Väterkuren nur für Männer, die 2017 weiter ausgebaut wurden.

Krankenkassen übernehmen Leistungen

Die therapeutischen Angebote für Mütter, Kinder und Väter sind schon seit vielen Jahren eine verlässliche Stütze für die Familiengesundheit in Deutschland. Als solche gehören sie zu den Regelleistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Liegt eine medizinische Indikation vor, stellen Mütter oder Väter einen entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse.

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 2.000 Mütter und Kinder weniger betreut werden, weil die Kapazitäten in einigen Einrichtungen nicht voll zu verfügen standen. Die Klinikträger haben das Jahr für Renovierungen und Ausbauten genutzt, damit überall zeitgemäße Therapieräume und Unterkünfte zur Verfügung stehen. Geschäftsführerin Margot Jäger lobt diese „Investition in die Zukunft“, um mit Spezialisierungen dauerhaft der richtige Partner der Mütter und Kinder zu sein.

Die KAG Müttergenesung geht 2018 von Wartezeiten aus. Sie empfiehlt, sich frühzeitig mit den Beratungsstellen vor Ort in Verbindung zu setzen. Die Mütterberaterinnen helfen bei akuten Notfällen und der Suche nach geeigneten Einrichtungen. Bei allgemeinen Fragen zu Mutter-Kind-Kuren, Mütterkuren und Angeboten für Väter hilft auch das Service-Telefon der Arbeitsgemeinschaft unter der Nummer 0180/140 0 140 (3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) weiter.

Quelle: Pressemitteilung Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 23.02.2018

„Das Alarmsignal der Essener Tafel ist eindeutig: Die Tafeln dürfen nicht länger Ausputzer der Nation sein. Die staatlichen Transferleistungen für Menschen, die von Armut betroffen sind, müssen deren Existenz zuverlässig sichern.“ sagt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg.

Die Entscheidung der Essener Tafel, übergangsweise nur Menschen mit deutschem Pass neu in die Versorgung auf zunehmen, zeige überdeutlich, wie groß die Zahl derer ist, deren Existenzminimum nicht zum Leben reicht. „Es sind Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete, – viel zu viele, für die knappen sozialen Angebote und Hilfen.“

Es sei unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt je in Konkurrenz zueinander stehen. „Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt.“

Die Nationale Armutskonferenz trete jeder Entsolidarisierung entgegen – alle in Armut lebenden Menschen litten unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Statt eine unsägliche Neiddebatte untereinander zu fördern, sei Solidarität der Wohlhabenden gefragt. „Daher fordern wir u.a. einen ausreichenden Regelsatz in der Grundsicherung und regelmäßige, angemessene Anpassung der Kosten der Unterkunft!“ so die Sprecherin der NAKund Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg. „Wir sehen in den nächsten Jahren einen eindeutigen zusätzlichen Bedarf im Bundeshaushalt in Milliardenhöhe pro Jahr, um die anstehenden Herausforderungen in den Bereichen Wohnen, Unterbringung, Bildung, Arbeit und Gesundheit bewältigen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 27.02.2018

Zu der Entscheidung der Essener Tafel erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

“Der von ehrenamtlichem Engagement getragene Verein ist angesichts einer großen Zahl an Bedürftigen ganz offensichtlich überfordert. Wie die Tafel in Essen dieses Problem jetzt aber lösen will, läuft auf eine ethnische Diskriminierung hinaus und ist völlig inakzeptabel. Es gibt genug andere Beispiele in der Praxis, wie man in einer solchen Situation auch anders agieren kann. Wir erwarten deshalb ganz klar von der Organisation, dass sie diese Diskriminierung sofort beendet. Hilfe für Menschen in Not von Herkunft und Ethnie abhängig zu machen – das geht gar nicht. Aber auch die Politik, kommunal und auf Bundesebene, ist in der Pflicht:Die Verantwortlichen vor Ort, Tafel, Kommune, nach Möglichkeit auch die Wohlfahrtsverbände, müssen sich umgehend an einen Tisch setzen und Maßnahmen erarbeiten, wie die Situation in Essen gelöst werden kann. Die künftige Bundesregierung muss endlich die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und auch die Leistungen für Asylbewerber entsprechend anpassen. Ziel muss es sein, Tafeln überflüssig zu machen.Die Tafeln sind lediglich die Antwort auf das armutspolitische Versagen in diesem reichen Land.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.02.2018

Erste deutschlandweite Kita-Bewertungsplattform in Hannover vorgestellt

Am Dienstag, den 20. Februar 2018 präsentierte sich zum ersten Mal TopKita – die Online-Plattform zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Kitas auf der Bildungsmesse didacta in Hannover. TopKita ist die erste Kita-Bewertungswebsite, die Qualität in deutschen Kitas transparent und vergleichbar macht. Nach rund zwei Jahren Entwicklung haben Evaluations- und Pädagogik-Experten eine Plattform geschaffen, die einen echten Mehrwert für Kita-Mitarbeitende, Kita-Träger und Eltern darstellt. Dank verschiedener Unterstützer kann ein Großteil der Services auf topkita.de kostenfrei genutzt werden.

Dialogplattform für Transparenz und Austausch

TopKita ist eine Dialogplattform, die verschiedene Perspektiven mit einbezieht, um fundierte Aussagen zur Qualität in Kitas treffen zu können. Eltern geben per Online-Fragebogen direkt der Kita ihres Kindes Feedback. Sie helfen so dem Kita-Team, sich und ihre Arbeit besser einzuschätzen. Ein weiterer Service für Kitas: Auf der Plattform finden Pädagoginnen und Pädagogen eine umfangreiche Selbstevaluation, mit der sie ihre Arbeit analysieren können. Kita-Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten die Fragen und analysieren gemeinsam die Ergebnisse in der Online-Ansicht. In Kombination mit der Elternbefragung hat die Kita so bereits die ersten wichtigen Schritte in Richtung Qualitätssicherung und -steigerung gemacht. Für ein ausgewogenes Bild tritt neben die eigene Sicht und die der Eltern die Einschätzung externer Fachleute. Kitas buchen dafür TopKita Evaluationsexperten für ein Audit.

Instrumente wissenschaftlich fundiert

Auf die hohe Qualität der angebotenen Instrumente können sich die Nutzerinnen und Nutzer verlassen. TopKita arbeitet eng mit der Evaluationsexpertin Professorin Irene Dittrich zusammen, die an der Hochschule Düsseldorf zum Thema Qualitätsentwicklung in der Kita lehrt. „Die Instrumente Selbstevaluation, Elternbefragung und Audit sind aufeinander abgestimmt. Sie bieten Kitas die Chance, die pädagogische Qualität in ihrer Einrichtung gut zu erfassen. Denn erst, wenn sie wissen, wo sie stehen, können sie sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um noch besser zu werden“, erklärt Waltraud Weegmann, Initiatorin von TopKita.

„Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“

Der Beweggrund für die Entwicklung des Portals ist im Wesentlichen der Wunsch nach Transparenz für die Qualitätsentwicklung in deutschen Kitas. „Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“, so Weegmann, „ich erwarte, dass wir über TopKita noch mehr Interesse für Qualität in Kindertagesstätten erreichen.“ Weegmann ist Geschäftsführerin des 2017 ins Leben gerufenen TopKita Institut für Qualität.

Umsetzung dank großzügiger Unterstützung

TopKita wurde mit der Unterstützung der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda Bank Baden-Württemberg sowie der element-i Bildungsstiftung ins Leben gerufen. Daher kann ein Großteil der Angebote kostenfrei genutzt werden.

Weitere Infos zu TopKita sowie Bilder gibt es im Pressebereich auf www.topkita.de und auf Facebook unter www.facebook.com/TopKitaPortal

Quelle: Pressemitteilung TopKita Institut für Qualität gGmbH vom 20.02.2018

Seit dem Jahr 2000 wird der Internationale Tag der Muttersprache jährlich am 21. Februar begangen. Laut UNESCO werden heute rund 6.000 Sprachen gesprochen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erinnert an die große Bedeutung der (Familien-)Sprachen.

„Wir hören immer wieder von unseren Mitgliedern, dass ihre Kinder ganz selbstverständlich mehrere Sprachen als ihre „Muttersprache“ verstehen und diese sprechen. Meist ist es für diese Kinder ein AHA-Erlebnis, wenn sie in den Kindergarten gehen und „einsprachige“ Kinder kennenlernen“, erklärt Maria Ringler, Referentin für interkulturelle Bildung und Beratung im Verband.

Frau Ringler gibt einen konkreten Familieneinblick: „So kann es durchaus vorkommen, dass ein Kind aus einer deutsch-iranischen Familie mit seinem Vater nur Farsi spricht. Das andere Kind redet hingegen lieber Deutsch mit seinem Vater. Wenn alle zusammen sind, dann nutzt die bikulturelle Famile häufig zusammen Farsi, vor allem, wenn es um familiäre Themen geht, aber bei Gesprächen rund um die Arbeit oder die Schule wechselt sie ins Deutsche. Und mit der deutschen Oma können sie eloquent auf hessisch babbele – sie hatte viele Jahre zuverlässig die Kinderbetreuung übernommen und den Kleinen immer Geschichten in ihrer Mundart erzählt.“

Für mehrsprachige Familien ist ein solches „Translanguaging“ normal: je nach Situation, Gesprächspartner oder auch nach „Lust und Laune“ nutzen sie unterschiedliche Sprachen. Sie setzen ihr individuelles sprachliches Repertoire in der Regel so ein, um sich ganz pragmatisch in ihrem mehrsprachig organisierten Alltag zu verständigen.

Es gilt nun, eine Übertragung vergleichbarer Situationen auch in den pädagogischen Alltag einzubinden. Es wäre sinnvoll, um für mehrsprachig aufwachsende Kinder Lernwelten und Alltagssituationen zu schaffen, in denen sie ihre Ressourcen wiederfinden und einsetzen können.

„Ich folge da ganz der Sprachwissenschaftlerin Argyro Panagiotopoulou“, erläutert Maria Ringler. „Es braucht Konzepte, mit denen versucht wird, einen alternativen entspannten Umgang mit dem Potential gelebter Mehrsprachigkeit von Kindern und pädagogischen Fachkräften zu ermöglichen. Diese innovativen sprachpädagogischen Konzepte scheinen dann auch eher den Belangen einer globalisierten mehrsprachigen Welt zu entsprechen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.02.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. März 2018

Veranstalter: Amadeu Antonio Stiftung

Ort: Berlin

Die rechtsextremen „Identitären“ gehören ohne Zweifel zu den wichtigsten Akteur*innen des außerparlamentarischen Rechtsextremismus in Österreich und Deutschland. Ihr „Erfolgsrezept“ liegt einerseits darin begründet, sich nach außen hin vom Nationalsozialismus abzugrenzen und so behördlicher Repression nach dem „Verbotsgesetz“ aus dem Weg zu gehen und andererseits gesellschaftlich anschlussfähige Konzepte eines modernisierten völkischen Nationalismus zu propagieren. Dabei bedienen sie sich eines Straßenaktivismus, der geschickt mit Social-Media-Tools inszeniert und verbreitet wird. Bisherige Auseinandersetzungen mit diesem relativ jungen Phänomen übernahmen nicht selten unkritisch Selbstbezeichnungen der „Identitären“ als „weder links noch rechts“ oder „Neue Rechte“ und ließen dahinter stehende ideologische Denkmuster meist zu kurz kommen.

Der Sammelband nimmt daher eine kritische Analyse dieser Selbstinszenierungen vor, indem die hinter dem „identitären“ Denken stehenden Vordenker und Ideologeme wie (Neo-)Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus analytisch durchdrungen und mit anderen Formen des Rechtsextremismus in Verbindung gesetzt werden. Ergänzend werden bislang vernachlässigte Themen wie subkulturelle Bezüge der „Identitären“, propagierte Geschlechterbilder, Rhetoriken der Angst sowie ihr Verhältnis zu Islamismus und eurasischer Ideologie ins Zentrum der Analyse gerückt.

In der Buchpräsentation wird schwerpunktmäßig Fragen nach dem (modernisierten) rechtsextremen Charakter der „Identitären“ sowie den Geschlechterpolitiken, Antifeminismus und Homofeindlichkeit in ihrem Denken nachgegangen – diese spielen vor allem für die hierarchische Festigung bewegungsintern und für Anknüpfungspunkte an szeneexterne Diskurse eine große Bedeutung. Auch wird es einen Austausch zu Handlungsmöglichkeiten und -strategien dagegen geben.

Weitere Informationen – auch zur Anmeldung – finden Sie hier.

Termin: 16. März 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Duisburg

Thematisiert wird die Bedeutung der Kategorie Geschlecht für die Entlohnung am Arbeitsmarkt in ihrer Perspektivenvielfalt sowie aktuelle Forschungsergebnisse mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Politik diskutiert. Die Debatte wird geleitet von der Frage, inwieweit wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Maßnahmen bislang ineinandergreifen und an welchen Stellen weitere Handlungspotentiale liegen.

Die Tagung bildet den Abschluss des Forschungsprojekts „Comparable Worth – der blinde Fleck in der Ursachenanalyse des Gender Pay Gap“. Mit Gewerkschafterinnen werden zudem politische Perspektiven zur Entgeltgleichheit nach dem Entgelttransparenzgesetz erörtert.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 21.03.2018 und 30.05.2018

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Fachkräfte in Kindertagesstätten nehmen in ihrem beruflichen Alltag Eltern wahr, die sich ausgrenzend und abwertend gegenüber Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Sprache äußern. Einige Eltern transportieren ihre politischen Botschaften über Kleidung und Symbolik in die KiTa. Auch Kinder übernehmen die Vorurteile der Erwachsenen und diskriminieren Kinder.

  • Wie lässt sich eine Kooperation mit Eltern zum Wohle des Kindes gestalten, ohne deren politische Positionen zu verharmlosen? Was bedeutet das für die unmittelbare Interaktion?
  • Was sind ethische Grundlagen für einen professionellen Umgang angesichts dieser Herausforderungen?
  • Welche Kinderrechte und welche Elternrechte geraten hier in Konflikt?
  • Was tun, wenn Kinder diskriminieren?
  • Was sind präventive Bildungsansätze und Methoden in der Arbeit mit Eltern?
  • Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es?

Ziel ist es, im kollegialen Austauschdurch Inputs und praktische Übungen die eigene Haltung und Handlungsfähigkeit zu stärken.

Bitte melden Sie sich mit der Nummer 4863/18 direkt beim SFBB, www.sfbb.berlin-brandenburg.de, an. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.

Termin: 28./29. September 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

Ort: Bochum

Soziale Benachteiligung hat viele Gesichter und soziale Ungleichheit ist eine Schande in einer reichen Gesellschaft. Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, diese zu beseitigen, gerechte Verhältnisse herzustellen und die Betroffenen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Gerade sozialpädagogische Fachkräfte erfahren täglich in ihrer Arbeit, dass Unterstützung und Hilfe nur dann wirkungsvoll und nachhaltig ist, wenn sie der jeweils individuellen Situation entspricht.

In der Vergangenheit hat sich die Politik zwar immer wieder bemüht, das Missverhältnis in unserer Gesellschaft zu korrigieren. Der neue Armutsbericht zeigt jedoch, dass dies bisher noch nicht wirkungsvoll genug war. Politik braucht für eine gezielte Steuerung sowohl verlässliche Daten und vertiefende Studien der Wissenschaft als auch konkrete Rückmeldungen aus der sozialpädagogischen Praxis. Aus der Sicht des pfv kann deshalb eine Verbesserung der Situation nur dann wirkungsvoll gelingen, wenn Politik, Wissenschaft und Praxis eng zusammenarbeiten und die Veränderung der Verhältnisse als gemeinsame Arbeit begreifen.

Die Bundesfachtagung des pfv in Bochum wird eine Plattform bieten, sich mit verschiedenen Projekten, Programmen und Praxisansätzen sowie mit dem oben genannten Dreiecksverhältnis auseinanderzusetzen. Namhafte Referent*innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis werden dazu ihre Expertise einbringen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

06.03.2018Entschlossene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung für alle hier lebenden bedürftigen Menschen fordern über 30 bundesweit aktive Organisationen von der neuen Bundesregierung heute in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der aktuellen Debatte um die Tafeln. Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssten, sei Ausdruck politischen und sozialstaatlichen Versagens in diesem reichen Land, heißt es in der Erklärung, die u.a. vom DGB, der Nationalen Armutskonferenz, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, dem Deutschen Kinderschutzbund, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, PRO ASYL und dem Zukunftsforum Familie e.V. unterzeichnet wurde.

Konkret gefordert wird die Anhebung der Regelsätze in Hartz IV, der Sozialhilfe und der Leistungen für Asylbewerber auf ein bedarfsgerechtes und existenzsicherndes Niveau. „Die Leistungen in der Altersgrundsicherung, bei Hartz IV oder im Asylbewerberleistungsgesetz sind ganz einfach zu gering bemessen und schützen nicht vor Armut. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren. Wir brauchen eine untere Haltelinie gegen die Spaltung in Arm und Reich und müssen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken“, so Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Es sei ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen das seit Jahren bestehende gravierende Armutsproblem verharmlosen und keine Maßnahmen zur Lösung einleiten, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Kritik äußert in diesem Zusammenhang Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, auch am Koalitionsvertrag der künftigen Regierung: „Wir wollen den Kern des Problems in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte und das Thema Armutsbekämpfung auf die Agenda der Großen Koalition setzen. Die Sicherung des Existenzminimums ist Aufgabe des Sozialstaates und nicht privater Initiativen und ehrenamtlichen Engagements. Niemand dürfte in unserem Sozialstaat auf Lebensmittelspenden angewiesen sein. Der Koalitionsvertrag zeigt hierzu eine bemerkenswerte Leerstelle.“

Nachbesserungsbedarf wird dabei unter anderem beim Thema Kinderarmut gesehen. Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB): „Die Tafeln leisten großartige Arbeit. Aber dass in einem reichen Land wie Deutschland 360.000 Kinder und Jugendliche gezwungen sind, die Tafeln zu nutzen, um satt zu werden, ist eine Schande. Der Staat hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass jemand, der Kinder hat, ganz normal im Supermarkt einkaufen gehen kann, und nicht auf kostenlose und freiwillige Angebote Dritter ausweichen muss. Dafür müssen die Regelsätze ausreichen und entsprechend bemessen werden.“

Gemeinsam positionieren sich die Organisationen ganz klar für Integration und eine offensive Sozialpolitik für alle hier lebenden Menschen. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL: „Deutschland ist reich, in Deutschland gibt es genug Geld und erst recht genug Nahrung für alle. Flüchtlinge und Migranten werden als Sündenböcke instrumentalisiert und für Fehlentwicklungen wie Armut und Wohnungsnot verantwortlich gemacht, die die Politik zu verantworten hat. Wir brauchen eine auf Gerechtigkeit und Integration abzielende Sozialpolitik, die Flüchtlinge und Migranten einschließt. Dazu gehört auch die Sicherstellung des Existenzminimums für alle Menschen in Deutschland. Hilfsbedürftige dürfen nicht nach Pass oder Nationalität gegeneinander ausgespielt werden.“

Auch Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg, warnt vor einer gesellschaftlichen Entsolidarisierung und unterstreicht: „Alle in Armut lebenden Menschen leiden unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Es ist unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt in Konkurrenz zueinander stehen. Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt. Die Tafeln dürfen nicht länger die Ausputzer der Nation sein!“

Die Erklärung wird getragen von über 30 bundesweit aktiven Organisationen. Weitere interessierte Organisationen und Initiativen, auch lokal und regional aktive, sind eingeladen, den Aufruf mit zu unterstützen.

Mehr Informationen unter: www.der-paritaetische.de/aufruf

Liste der Träger des Aufrufs auf Bundesebene:

Der Paritätische Gesamtverband
Alevitische Gemeinde Deutschland
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“
Deutsche Diabetes-Hilfe
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.
Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V.
Erwerbslosenforum Deutschland
Fachverband Drogen- und Suchthilfe
Föderation Demokratischer Arbeitervereine e.V.
Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.
Guttempler in Deutschland e.V.
Hilfswerk der Unitarier (Gesamtverband) e.V.
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Nationale Armutskonferenz
NaturFreunde Deutschlands e.V.
PRO ASYL e.V.
Solidaritätsdienst International e.V.
SoVD – Sozialverband Deutschland e.V.
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes e.V.
Tafel Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.
Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.03.2018

Das Zukunftsforum Familie (ZFF) positioniert sich in einer umfangreichen Bewertung des Vertrags und weist darauf hin, dass die Vielfalt der Familien mehr Unterstützung braucht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF erwartet von einer künftigen Bundesregierung, die Vielfalt der Familien durch eine Vielzahl von Maßnahmen und strukturellen Veränderungen zu unterstützen, sodass diese gut leben und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sorgen können. Dies reicht von größeren Anstrengungen zur Bekämpfung der Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien über die Gleichstellung im Familienrecht sowie weiteren Schritten zur partnerschaftlichen Vereinbarkeit bis hin zu einem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung.“

Die umfangreiche Bewertung des Koalitionsvertrags durch das ZFF steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 01.03.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Bericht der Bundesregierung zur Nutzung von Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und Elternzeit freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistungen, bemängelt aber fehlende Impulse im Koalitionsvertrag für eine Weiterentwicklung einer partnerschaftlichen Zeitpolitik für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Immer mehr junge Eltern entscheiden sich für das Elterngeld Plus: Ende 2017 haben 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden Elterngeld Plus in Anspruch genommen und damit fast doppelt so viele wie noch 2015. Damit können sie von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Jetzt gilt es den familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, der eine geschlechterechte Aufteilung von Sorge- und Erwerbstätigkeit unterstützt, konsequent weiterzuentwickeln. Trotz der wichtigen Fortschritte in der letzten Legislaturperiode weist der neue Koalitionsvertrag hier eine echte Lücke auf. Wir setzen uns weiter für eine partnerschaftliche und zeitbewusste Familienpolitik ein und fordern die Weiterentwicklung des guten Ansatzes des Elterngeld Plus hin zu einer Familienarbeitszeit mit dazugehörigem Familiengeld!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.02.2018

AKTUELLES

Das bundesweites Bündnis AufRecht bestehen fordert, die Wohnsituation von Arbeitslosengeld-
II- und Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern.

Dazu ist der Flyer „Wohnen ist Menschenrecht für alle!“ erschienen.

Der Flyer kann bei der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppe zu den folgenden Konditionen bestellt werden: Versandkostenpauschale von 5 Euro plus Porto, Mindestmenge 50 Stück.

Kontakt:

Heike Wagner
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.
(Träger der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen)
Alte Jakobstr. 149 (IG Metall Haus)
10969 Berlin
Tel. 030 / 86 87 67 0-0
Fax 030 / 86 87 67 0-21
Internet: info@erwerbslos.de

Quelle: Information Nationale Armutskonferenz vom 05.03.2018

Derzeit befinden sich über 2,5 Millionen syrische Kinder auf der Flucht. Sie erfahren Gewalt statt Bildung und Geborgenheit. 740.000 Kinder unter ihnen haben keinen Zugang zur Schule, obwohl sie im Schulalter sind.

Der World Vision Deutschland e.V. will am 15. März 2018, um 11:00 Uhr auf dem Gendarmenmarkt ein öffentliches Zeichen setzen!

Legen auch Sie einen Teddy auf die Stufen des Konzerthauses!

Zusammen mit Schülern, Jugendlichen, Unterstützern, Medienvertretern und anderen engagierten Politikern wird der World Vision Deutschland e.V. symbolisch für die 740.000 betroffenen Kinder 740 Teddys auf den Stufen des Konzerthauses am Gendarmenmarkt installieren und sich gegen die Gewalt engagieren, die der Krieg diesen hilflosen Kindern antut, ihnen ihr Recht auf Bildung verwehrt und ihre Kindheit zerstört.

Sie sind herzlich zu dieser Installation eingeladen! Seien auch Sie dabei und bringen Ihren Teddybären mit: Nach der Aktion freut sich ein Flüchtlingskind in Berlin oder in Azraq über Ihr Kuscheltier.

Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, sich über die World Vision Kampagne zu informieren und diese zu unterstützen: Machen Sie ein Selfie mit Ihrem Teddybären und laden sie es in Ihren social media Kanälen oder Ihrer Website mit dem Hashtag #jedekindheitzählt hoch. Alternativ lassen Sie sich von World Vision fotografieren und das Foto in den sozialen Medien platzieren.

Quelle: Information World Vision Deutschland e.V. vom 01.03.2018

Die Arbeitswelt verändert sich, und das immer schneller. Das hat insbesondere Auswirkungen auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die Gestaltung von Arbeit- und Gesundheitsschutz.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz §5 muss der/die Arbeitgeber*in bereits seit 1997 für alle Arbeitsplätze beurteilen, welche Gefährdungen für die Gesundheit bestehen können. Diese Gefährdungsbeurteilung ist so etwas wie der TÜV-Check für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Betrieb. Hierbei spielt das Thema „Gender im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ von Anfang an eine bedeutende Rolle, erlangte zunehmend mehr Aufmerksamkeit und hat sich weiterentwickelt.

Diese Handlungshilfe beruht in der ersten Fassung auf Ergebnissen eines Projekts „Gender-Stress. Geschlechterrollen und psychische Belastungen in der Arbeitswelt“, das im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und ver.di und von Sujet Organisationsberatung durchgeführt wurde. Die Ergebnisse flossen in weitere Forschungs- und Praxisvorhaben ein und dienten u.a. als ein wesentliches Beispiel für die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei gemeinsamen Beschlüssen der Bundesländer zum Thema.

Nachdem die erste Auflage des Handlungsleitfadens vergriffen war, haben wir dies zum Anlass genommen, bei den damals beteiligten Projektteilnehmenden nachzufragen, was sich denn nach dem Abschluss des Projekts weiter getan hat. Die Ergebnisse dieser Gespräche und die Erfahrungen mit den verallgemeinerten Projektergebnissen in Beratungen sind nun in dieser überarbeiteten Broschüre aufgenommen worden. Damit hat dieser Handlungsleitfaden eine weitere Konkretisierungsstufe erreicht.

Die 3. Auflage des Handlungsleitfadens steht Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

Quelle: Information ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand vom 20.02.2018