ZFF-Info 03/2021

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SCHWERPUNKT I: 9. Familienbericht

Bundesfamilienministerin legt Kabinett den 9. Familienbericht vor

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.03.2021

Zur Vorstellung des Familienberichts der Bundesregierung erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder und Familienpolitik:

Die Kernelemente des Familienberichts bringen keine grundsätzliche Neuerung. Ob Kindergrundsicherung, Betreuungsangebote, Ehegattensplittung oder Minijobs: Hier sind die Herausforderungen und Instrumente bekannt. Hier hat aber das seit sieben Jahren sozialdemokratisch geführte Bundesfamilienministerium viel zu wenig erreicht. Kein Wunder, dass Ministerin Giffey die heutige Vorstellung eher als Wahlkampfauftakt nutzt und unverbindliche Zukunftsversprechungen macht.

Das Armutsrisiko von Kindern und Familien, besonders Alleinerziehenden, ist beschämend hoch, trotz jahrelang wirtschaftlich guter Zeiten. Statt eine echte Neusortierung der Familienförderung anzugehen, hat die Regierung mehr schlecht als recht an etlichen Stellen herumgedoktert. Es ist daher kein bisschen überzeugend, wenn Ministerin Giffey nun die Kindergelderhöhungen von insgesamt 25 Euro oder auch gewisse Verbesserungen beim Kinderzuschlag als Erfolg verkaufen will. Der von der SPD artikulierte Einsatz für eine Kindergrundsicherung kommt Jahre zu spät.

Natürlich ist es schwer, gegen den Willen der Union das Ende des Ehegattensplittings einzuläuten. Aber noch im letzten Bundestagswahlkampf hatte die SPD das auch gar nicht vor. Sie hatte daher auch keine echten Ambitionen, hier im Sinne des Familienberichts zu agieren. Eine Abkehr von Minijobs, wie sie im Familienbericht vorgeschlagen wird, ist auch nach vielen Jahren eines SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums in weiter Ferne. Und in punkto Vereinbarkeit muss man sagen: Das Gute-Kita-Gesetz hat klare Schwächen und eine längere Finanzierung steht in den Sternen. Die Verhandlungen mit den Ländern zur Schulkinderbetreuung stehen auf der Kippe. Bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, so im Bericht gefordert, sind die Beiträge der Bundesregierung wirkungslos geblie ben.

Abschließend ist festzuhalten, dass eine ganze Reihe der Kommissionsvorschläge Belange von Ländern und Kommunen betreffen. Hier ist überaus fraglich, an welchen Stellen Bundesprogramme tatsächlich das Mittel der Wahl sein sollten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.03.2021

„Kinderarmut muss endlich effektiv bekämpft werden. Dazu braucht es eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder wirksam vor Armut schützt. Das sollte in einem reichen Land wie Deutschland selbstverständlich sein. Die Corona-Pandemie hat die soziale Lage in vielen Familien verschärft. Es muss endlich politisch gehandelt werden, um einer sozialen Katastrophe entgegenzuwirken. Denn Armut hat ganz konkrete Auswirkungen auf die Gesundheit, die Bildung und die Entwicklung von Kindern“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute vorgestellten Neunten Familienbericht. Werner weiter:

„Die partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in den Familien muss besser unterstützt werden. Zwölf Monate Elterngeld pro Elternteil, die nicht übertragbar sind, wären dazu ein Anfang. Zudem braucht es einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Mit dem Elternschutz wird eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit in der Familie von Anfang an unterstützt, und Eltern erhalten einen Schonraum, um sich ganz auf den Nachwuchs und sich konzentrieren zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 03.03.2021

SCHWERPUNKT II: Sozialschutz-Paket III + Kinderbonus

Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe für das Sozialschutz-Paket III

Das Bundeskabinett hat heute die Formulierungshilfen für die Regierungsfraktionen zu einem Entwurf für ein Sozialschutz-Paket III beschlossen. Damit sollen sowohl der Corona-Zuschlag für Leistungsberechtigte der Grundsicherungssysteme als auch weitere Maßnahmen gesetzlich festgelegt werden, die die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für besonders hilfsbedürftige Menschen abmildern. Der Entwurf wird nun durch die Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das Gesetz soll am 1. April 2021 in Kraft treten.

Die Corona-Pandemie ist für die Menschen in unserem Land eine enorme Belastung. Besonders hilfsbedürftige Menschen werden durch die lang andauernden Maßnahmen besonders hart getroffen und brauchen jetzt konkrete Unterstützung. Mit kostenlosen FFP2-Masken und der Kostenübernahme für digitale Endgeräte dort, wo die Schulen diese nicht zur Verfügung stellen, sind konkrete Maßnahmen für viele Betroffene in die Wege geleitet. Darüber hinaus stärken wir jetzt mit dem Sozialschutz-Paket III den Sozialstaat in der Pandemie weiter. Mit dem Corona-Zuschlag von 150 Euro mildern wir die Belastungen der lang anhaltenden Maßnahmen für Menschen ab, die Grundsicherung beziehen. Wir verlängern den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und nehmen den Menschen die Sorgen vor dem Verlust der Wohnung oder des Ersparten. Diese und die weiteren Maßnahmen des Sozialschutz-Pakets unterstützen Menschen konkret, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Das ist wichtig, um den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu stärken.

BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES, HUBERTUS HEIL

Das Sozialschutz-Paket III sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

  • Die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro erhalten alle erwachsenen Personen, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, leistungsberechtigt nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt als fürsorgerische Leistung der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Erwachsene Leistungsberechtigte im SGB II und SGB XII in der Regelbedarfsstufe 3 erhalten die Einmalzahlung, sofern ein etwaig gezahltes Kindergeld und somit auch der Kinderbonus nicht von ihren Eltern an sie weitergeleitet wird.
  • Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen stellt sicher, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Daher werden die im SGB II, SGB XII, BVG und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) getroffenen Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Im Einzelnen betrifft das die befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen bis zu 60.000 Euro für das erste, zuzüglich 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen. Das gilt auch für die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag.
  • Die Schließungen der Schulen und sozialen Einrichtungen führen zum Wegfall der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, die daher individuell sichergestellt werden muss. Die Regelungen im SGB II, dem SGB XII und dem BVG zur Kostenerstattung für die Mittagsverpflegung inklusive der Lieferkosten werden bis 30. Juni 2021 verlängert.
  • Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland sollen weiterhin finanziell unterstützt werden, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet sind. Der Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand für die sozialen Dienstleister und Einrichtungen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen erbringen, wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
  • Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz wird geregelt, dass ein Unterschreiten des mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 09.02.2021

Kinderbonus, Corona-Zuschuss oder auch der verlängerte erleichterte Zugang zur Grundsicherung sollen jenen helfen, durch die Krise zu kommen, die es am nötigsten haben.

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 26.02.2021

Mit dem Sozialschutzpaket III verlängern wir wichtige sozialpolitische Maßnahmen und stemmen uns gegen soziale Notlagen während der Pandemie

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag das Sozialschutzpaket III beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Viele Menschen haben aufgrund der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie weiterhin finanzielle Sorgen. Wir lassen diese Menschen nicht im Stich und halten weitere zusätzliche finanzielle Unterstützungen für geboten. Daher haben wir im Deutschen Bundestag mit dem Sozialschutzpaket III eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme beschlossen.

Darüber hinaus wird der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Bezug von Kinderzuschlag bis Ende des Jahres 2021 verlängert. So kann die notwendige finanzielle Unterstützung weiterhin einfacher und schneller an die Betroffenen, die derzeit ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können, geleistet werden.

Auch Schulen, Kitas und Werkstätten für Behinderte sind weiter teilweise geschlossen. Eine Verlängerung der Sonderregelung für Hilfebedürftige zur gemeinschaftlichen Mittagsversorgung bis zum 30. Juni 2021 war damit notwendig.

Als weitergehende Unterstützung für Kreativ- und Kunstschaffenden wird die jährliche Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz auch für das Jahr 2021 ausgesetzt und das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ noch einmal um 1 Mrd. Euro auf jetzt 2 Mrd. Euro aufgestockt.

Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland sollen auch weiterhin in ihrem Bestand gesichert und finanziell unterstützt werden. Der Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand für die sozialen Dienstleister und Einrichtungen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen erbringen, wird daher bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Unser Ziel in dieser Krise ist und bleibt es, die Menschen zu unterstützen, die ohnehin bedürftig sind, aber auch vor allem die Menschen, die wegen der Corona-Pandemie unverschuldet vor Existenzproblemen stehen. Wir stärken das soziale Sicherungsnetz, auf das sich die Menschen in unserem Land verlassen können.“ 

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 26.02.2021

2./3. Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III)

Die im Gesetzespaket vorgesehene Einmalzahlung an Leistungsempfänger*innen in den sozialen Mindestsicherungssystemen ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Betrag reicht nicht aus, um die Mehrkosten einzudämmen, die durch die Pandemie entstehen und entstanden sind. Deswegen bleiben wir dabei und fordern für die Dauer der Pandemie einen Corona-Zuschlag, der monatlich ausbezahlt werden soll. Erwachsene in der Grundsicherung, der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz sollen jeden Monat 100 Euro erhalten und Kinder sollen 60 Euro ausgezahlt bekommen.
Wir kritisieren auch, dass die von der Bundesregierung vorgenommenen Änderungen in der Grundsicherung nichts an den strukturellen Problemen ändern. Hierzu haben wir kürzlich mit unserem Garantiesicherungskonzept Vorschläge gemacht. Zum Beispiel ist der Regelsatz viel zu niedrig, die Sanktionen sind unmenschlich, die Bedarfsgemeinschaft schafft Abhängigkeiten und die Hinzuverdienstregelungen sind zu restriktiv.
Außerdem können wir überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) nur bis zum 30. Juni 2021 gelten wird, obwohl absehbar ist, dass die Pandemie länger dauern wird. Deswegen fordern wir die Verlängerung des SodEG bis zum 31.12.2021. So könnte den sozialen Dienstleistern eine verlässliche Perspektive geboten werden, die sie auch dringend brauchen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.02.2021

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf (19/26542) der Koalitionsfraktionen für das Sozialschutzpaket III zugestimmt. Mit dem Paket wollen CDU/CSU und SPD Menschen, die Grundsicherung beziehen, während der Corona-Pandemie erneut entlasten. Es beinhaltet auch Erleichterungen für soziale Dienstleister. Der Entwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Geändert wurde der Entwurf vor allem hinsichtlich der Dauer der geplanten Verlängerungen, die nun vielfach zum einen an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gekoppelt beziehungsweise längstens bis 31. Dezember 2021 verlängert wurden. Dies hatten zahlreiche Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am Montag vorgeschlagen.

Der Entwurf sieht zum einen vor, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Außerdem werden die Sonderregeln zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen längstens bis Ende des Jahres verlängert.

Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.

Auch der besondere Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist aktuell bis zum 31. März 2021 befristet. „Der Bestand der sozialen Infrastruktur ist jedoch aufgrund des ungewissen Verlaufs der COVID-19-Pandemie und der bundesweit ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin gefährdet.“ Geändert wurde der Ursprungsentwurf dahingehend, dass der Sicherstellungsauftrag nicht schon am 31. März, sondern erst nach Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beziehungsweise am 31. Dezember 2021 endet.

Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen wird im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 235 vom 24.02.2021

Der Finanzausschuss hat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. In einer Sitzung des Ausschusses am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen der AfD und der FDP dem Entwurf eines dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/26544) in geänderter Form zu. Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Mit dem Gesetz soll Familien, Gaststätten und Gewerbe, die krisenbedingt Verluste machen, geholfen werden. Familien sollen 2021 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Getränke bleiben davon ausgenommen. Für Unternehmen und Selbständige soll der steuerliche Verlustrücktrag für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf zwanzig Millionen Euro. Dies soll auch beim vorläufigen Verlustrücktrag gelten.

Angenommen wurde mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD, wonach auch der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt wird.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, mit den Maßnahmen des Gesetzes setze die Koalition die massive Entlastung in der Krise fort. Durch die Anpassungen auch beim vorläufigen Verlustrücktrag werde vorzeitig Liquidität in die Unternehmen gehen.

Die SPD-Fraktion erklärte, dass die Ausweitung des Verlustrücktrags, so wie er jetzt sei, eine kluge Ergänzung sei. In der verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie sehe man die Chance für eine Beschleunigung des Wachstums der Branche, sobald die Krise zum Ende komme.

Die AfD-Fraktion übte Kritik. Echte, wirksame Hilfe finde durch das Gesetzespaket nicht statt. Vor allem beim Verlustrücktrag sei eine stärkere zeitliche Ausweitung nötig, um Unternehmen zu helfen. Das sei unverständlich, da sich nahezu alle Sachverständigen in der Anhörung zum Gesetzentwurf dafür ausgesprochen hätten.

Auch die FDP-Fraktion kritisierte, dass die Regelung zum Verlustrücktrag, was Betrag und Zeitraum angehe, nicht weiter gefasst wurde. Die Anrechnung des Kinderbonus auf den Kinderfreibetrag sei richtig im Sinne des sorgsamen Umgangs mit Steuermitteln, damit besser situierte Familien nicht profitierten. Das Gesetz sei insgesamt relativ unambitioniert.

Die Fraktion Die Linke übte grundsätzliche Kritik. Es sei keine gute Idee, in der Krise mit Steuer-Entlastungen zu reagieren. Direkte Fördermaßnahmen seien der bessere Weg. Der Kinderbonus sei mit 150 Euro viel zu gering und müsse verstetigt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich kritisch zur verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie. Diese sei zu einseitig, Direkthilfen seien zudem wichtiger. Den Verlustrücktragszeitraum müsse man auf vier Jahre erweitern, um Liquidität zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 233 vom 24.02.2021

Die Mehrheit der Sachverständigen hat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und der SPD positiv bewertet. Im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) standen die Ausweitung des Verlustrücktrags für Unternehmen für 2020 und 2021, die verlängerte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und der Kinderbonus. Nahezu alle Sachverständigen sprachen sich für eine Ausweitung der geplanten Regelung zum Verlustrücktrag aus. Ein Teil der Sachverständigen empfahl eine Verdoppelung des Kinderbonus auf 300 Euro pro Kind. Kontrovers diskutierten die Sachverständigen die Pläne zum ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie.

Marius Clemens vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) führte aus, dass das erneute Aufflammen der Corona-Pandemie dem Wirtschaftsaufschwung zu Beginn des Jahres 2021 einen Dämpfer versetze. Er lobte daher die geplanten Maßnahmen, die sich bereits nach dem ersten Lockdown bewährt hätten und sich damit auch in die bereits existierende Gesamtkomposition des Konjunkturprogramms einbetten würden.

Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) lobte die geplante erneute Ausweitung der Verlustverrechnung. Sie habe sich als das maßgebliche, branchenübergreifende Hilfsinstrument für Unternehmen in der Krise erwiesen. Die erneute Anhebung der Betragsgrenzen für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 im Rahmen des Verlustrücktrags stufte sie als einen richtigen Schritt zur Stärkung der Liquidität ein, was großen Unternehmen zugute komme.

Kritisch bewertete sie, dass der Rücktragszeitraum nicht ausgeweitet würde, was für kleine und mittlere Unternehmen sehr ungünstig sei. Bei diesen herrsche weiter Liquiditätsnot. Sie empfahl „dringend“, den Rücktragszeitraum um drei Jahre auszuweiten.

Ähnlich argumentierte die Sachverständige Deborah Schanz vom Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Ludwig-Maximilians-Universität München, zur Ausweitung des Verlustrücktrags. Da es sich dabei um einen Stundungseffekt handele, stelle der Rücktrag für sie die mit Abstand beste Regelung sowohl aus fiskalischer Sicht als auch als Hilfsmaßnahme dar. Sie begrüßte die Ausweitung des Höchstbetrags. Ihrer Ansicht nach sollte er der Höhe nach nochmals erweitert werden. Auch sie plädierte dafür, den Rücktragszeitraum um drei Jahre auszuweiten.

Ebenso argumentierte der Sachverständige des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Bertram Kawlath. Er betonte, wie wichtig das Instrument für seine Branche sei. Sie helfe Unternehmen, die gute Geschäfte gemacht hatten, welche ausschließlich krisenbedingt gestört worden seien. Der Maschinenbau brauche das Instrument, weil nach der Krise insbesondere die Anlagenbauer erheblich vorfinanzieren müssten, sie seien auf die Möglichkeit, Gewinne und Verluste periodenübergreifend verrechnen zu können, besonders angewiesen.

Christopher Ludwig vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung lenkte den Blick auf die Mindestbesteuerung und plädierte dafür, diese für Krisenverluste auszusetzen.

Als lediglich „noch vertretbar“ hatte dagegen Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) in seiner schriftlichen Stellungnahme die Ausweitung des Rücktrags bezeichnet. Forderungen nach einer stärkeren Ausweitung des Rücktrags bewertete er als finanziell nicht darstellbar. Aus Sicht der Praxis wies er auf eine zu erwartende vermehrte Arbeitsbelastung hin, weil durch die vorläufige und dann endgültige Berechnung die Fälle mehrfach in die Hand genommen werden müssten.

Die Sachverständige Deborah Schanz lobte den Doppeleffekt des Kinderbonus. Zum einen helfe der Bonus Familien in schwieriger Lage. Andererseits bewirke er einen Konjunktur-Impuls, der sehr hoch eingeschätzt werde. Dazu helfe der Bonus gezielt Haushalten mit niedrigem bis mittleren Einkommen, weil er auf den Kinderfreibetrag angerechnet werde. Sie sprach sich angesichts der hohen Lasten der Familien in der Corona-Krise für eine Anhebung des Betrags auf 300 Euro aus.

Der DSTG-Sachverständige Thomas Eigenthaler hielt den geplanten Betrag von 150 Euro pro Kind ebenso für zu gering. Der Betrag sei unverständlich, da die Belastungen der Familien nach dem abermaligen Lockdown härter seien als im Jahr 2020, in dem der Kinder-Bonus 300 Euro betragen hätte. Er plädierte für eine Auszahlung von zwei Mal 150 Euro.

Der Sachverständige des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Raoul Didier, schloss sich der Forderung an und plädierte dafür, sicherzustellen, dass der Kinderbonus möglichst zielgenau dort ankomme, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, wenn sie nicht mit beiden Eltern im gemeinsamen Haushalt lebten. Er forderte die Bundesregierung auf, bis zur Auszahlung eine gesetzliche Regelung dazu umzusetzen.

Ingrid Hartges vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) schilderte die aus ihrer Sicht schwierige Situation der Branche und der getränkelastigen Betriebe. Sie erklärte die Erwartungshaltung der Gastronomen, dass Getränke unter die Regelung des verminderten Umsatzsteuersatzes fallen sollen.

Kritisch äußerte sich dazu Marius Clemens (DIW). Die Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie werde zu keinen wesentlichen Konjunktureffekten führen, anders als bei einer generellen Mehrwertsteuersenkung. Die Daten zeigten zudem, dass die Senkung nicht an die Haushalte weiter gegeben werde.

Ähnlich argumentierte die Sachverständige Mein vom Deutschen Steuerberater-Verband. Mit der Verlängerung des reduzierten Steuersatzes würden zusätzliche Steuer-Mindereinnahmen wegen bestimmter Branchen in Kauf genommen, ohne Konjunkturimpulse zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 222 vom 23.02.2021

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für das Sozialschutz-Paket III wird von einer Mehrheit der Experten begrüßt. Insbesondere Wohlfahrtsverbände forderten jedoch gleichzeitig Nachbesserungen für einkommensschwache Haushalte, die nicht im Grundsicherungsbezug sind. Arbeitgebervertreter warnten davor, die erleichterten Zugangsbedingungen für die Grundsicherung über das Ende der Corona-Pandemie hinaus zu verstetigen. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 220 vom 22.02.2021

Heute wird das Sozialschutz-Paket III verabschiedet. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Natürlich ist es begrüßenswert, dass die Bundesregierung mit dem Sozialschutz-Paket III die sozialen Folgen der Pandemie erneut in den Blick nimmt. Neben der Verlängerung bereits bestehender Regelungen – dem SodEG, dem erleichterten Zugang zu existenzsichernden Leistungen und der Sonderregelung zur Mittagsverpflegung – werden mit der Einmalzahlung von 150 Euro nunmehr auch von der Politik die finanziellen Mehraufwendungen von Leistungsberechtigten der sozialen Mindestsicherung anerkannt.

Allerdings bleibt aus Sicht der AWO diese Einmalzahlung weit hinter den pandemiebedingt zusätzlich anfallenden Bedarfen der Betroffenen zurück. Diese bestehen schon seit fast einem Jahr, ohne dass im Regelsatz dafür ausreichend Mittel vorgesehen sind. Dazu kommt, dass durch die Kopplung an den Leistungsbezug im Mai weitere Menschen durchs Raster fallen werden. Wir setzen uns daher nach wie vor für eine monatliche Sonderzahlung ein.

Um die soziale Infrastruktur weiterhin verlässlich abzusichern, braucht es zudem mehr Planungssicherheit beim SodEG. Auch wenn hier noch einmal nachgebessert wurde und eine Verlängerungsoption bis zum Jahresende besteht, gibt es de facto bisher nur volle Planungssicherheit bis Ende Juni 2021.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 26.02.2021

Mit Blick auf den bevorstehenden Beschluss des Sozialschutzpakets III im Bundestag sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

„Wer aktuell Hartz IV bezieht, etwa Soloselbständige und Beschäftigte in Kurzarbeit mit kleinem Verdienst, kann sich jetzt weiterhin darauf verlassen, dass seine Ersparnisse geschützt sind und die Wohnkosten erstattet werden. Damit kann das Sozialschutzpaket für eine Vielzahl der Menschen das Risiko des sozialen Abstiegs vermindern. Aber eben nicht für alle:

Völlig absurd ist, dass CDU und CSU den Geringverdienenden die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro verweigern – nach Ansicht der Union sollen nur die in der Grundsicherung diese Leistung bekommen. Das ignoriert komplett, dass Menschen mit geringen Einkünften ebenso hart von Krisenmehrkosten betroffen sind. Die Union handelt damit nicht nur unsozial, sondern sendet auch ein komplett falsches Signal an Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Ihre Not spielt offenbar für CDU und CSU keine Rolle.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.02.2021

Zum Sozialschutzpaket III, das am morgigen Freitag im Bundestag beschlossen werden soll, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Vom großen Sozialschutzpaket III wird bei Menschen, die Hartz-IV beziehen, nur ein kleines Almosen ankommen. Der einmalige 150 Euro Corona-Zuschlag reicht bei weitem nicht aus, um die finanziellen Mehrbelastungen seit Beginn der Pandemie aufzufangen. Das sind 10 Euro im Monat, mit denen fehlende Sonderangebote, geschlossene Tafeln oder Kosten für mehr Hygieneartikel kompensiert werden sollen. Für bedürftige Kinder fallen seit Beginn der Kontaktbeschränkungen allein 67,50 Euro monatlich für Mittagessen in Schule und Hort faktisch weg, während Kosten für Homeschooling hinzugekommen sind.

Während große Unternehmen mit Milliardenhilfen bedacht werden, hat sich für die Ärmsten in der Pandemie das Leben am Rande des Existenzminimums verschärft.

Statt Almosen brauchen sie mindestens einen verlässlichen Krisenzuschlag von monatlich 100 Euro pro Person für die Dauer der Pandemie.

Deutschland braucht endlich eine ganzheitliche Strategie zur Armutsbekämpfung anstelle ab und zu Almosen. Eine engagierte und auf Dauer angelegte Sozialpolitik, die Armut vorsorgend bekämpft und in Bildung und Teilhabe investiert – das wäre echter Sozialschutz.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.02.2021

Eine Mehrheit der Bevölkerung (54 %) hält die von der Bundesregierung geplante Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro für Grundsicherungsbeziehende, die heute im Bundestag beschlossen werden soll, für nicht ausreichend.  Dies ergibt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes. 68 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Menschen mit geringen Einkommen in der Corona-Krise bisher insgesamt von der Bundesregierung nicht ausreichend unterstützt werden, im Gegensatz zu beispielsweise Großkonzernen, die finanzielle Umsatzverluste erlitten haben. Mit einer kreativen Protestaktion vor dem Reichstag wird ein Bündnis von fast 50 Organisationen, darunter Campact, Paritätischer und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, heute gegen die unzureichende Nothilfe für die Ärmsten in der Corona-Pandemie demonstrieren. Die Organisationen fordern eine zügige Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro sowie für die Dauer der Krise eine monatliche Zusatzzahlung von 100 Euro.

Die große Mehrheit der Befragten (62 %) geht nicht davon aus, dass die in Hartz IV und Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Regelsätze ausreichen, um den alltäglichen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Im Durchschnitt liegt das als nötig erachtete Budget mit 573 Euro pro Monat um fast 30 Prozent über dem, was alleinlebenden Grundsicherungsbeziehenden derzeit tatsächlich regierungsamtlich zugestanden wird (446 Euro). Der durch die Befragten im Durchschnitt für Ernährung veranschlagte Bedarf liegt mit 289 Euro im Monat fast doppelt so hoch wie der Betrag, den die Bundesregierung in ihrem Regelsatz rechnerisch für Ernährung als ausreichend erachtet. Die notwendigen Ausgaben für Körperpflegeprodukte werden von den Befragten gleich fast dreimal so hoch wie von den Statistiker*innen der Bundesregierung veranschlagt.

 „Das Krisenmanagement der Bundesregierung ist ein armutspolitisches Trauerspiel. Die Einmalhilfe ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Kein Geld für schnelles Internet im Homeschooling, kein Geld für die Reparatur der Waschmaschine, kein Geld für frisches Obst und Gemüse – die Ärmsten leiden doppelt unter Lockdown und knapper Kasse. Mit den Regelsätzen und ohne Unterstützung in der Krise zementiert die Regierung Armut bis in die nächsten Generationen. 150 Euro mehr: das ist lächerlich!”, so Christoph Bautz, geschäftsführender Vorstand Campact.

Der Online-Appell “Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!” wird unterstützt von Campact, Paritätischem Gesamtverband, Diakonie Deutschland, Sozialverband VdK, Deutscher Kinderschutzbund, Attac, foodwatch und dem Deutschen Mieterbund sowie 40 weiteren bundesweiten Organisationen. Der Appell wurde inzwischen von über 134.000 Menschen unterschrieben.

Unter dem Motto “Keine halben Sachen” werden die Organisationen heute um 11.30 Uhr halbierte Gegenstände von der halben Matratze, über halbe Staubsauger und halbe Kinderwagen bis zur halben Kommode auf der Reichstagswiese aufstellen, um gegen die unzureichende Nothilfe für die Ärmsten in der Corona-Pandemie zu demonstrieren. Der Termin eignet sich auch für die Rundfunk- und Bildberichterstattung.

Die repräsentative Umfrage wurde vom 12. bis 18. Februar 2021 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands durchgeführt. Insgesamt wurden 1.003 Personen über 18 Jahre befragt.

Sie finden die Umfrage hier: https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/coronahilfen-reichen-nicht-einschaetzungen-der-bevoelkerung-zu-kosten-des-taeglichen-lebensunterhalts/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.02.2021

Der Bundestag hat heute einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro beschlossen, um Familien in der Corona-Krise zu entlasten. „Alleinerziehende sind enttäuscht, dass unterm Strich wieder nur der halbe Bonus bei ihnen ankommt, wenn das Kind Unterhalt erhält“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Unterhaltszahlende Elternteile können die Hälfte des Kinderbonus für sich beanspruchen, selbst wenn sie sich angesichts geschlossener Schulen und Kitas kaum oder gar nicht um die Betreuung ihres Kindes kümmern und keine Mehrkosten haben.

 

„Halber Kinderbonus trotz doppelter Belastung sorgt bei Alleinerziehenden für viel Unverständnis und Empörung. Nur wenige Alleinerziehende sind in der glücklichen Situation, dass der andere Elternteil die fehlende Kinderbetreuung mit ausgleicht“, erläutert Jaspers. Laut einer Elternbefragung aus 2020 blieb bei Alleinerziehenden die Aufteilung der Betreuung mit 73 Prozent stabil, bei 18 Prozent wurde sie ungleicher und bei lediglich 9 Prozent weniger ungleich. Deshalb hat der VAMV einen vollen Kinderbonus für Alleinerziehende gefordert, so dass er voll dort zur Verfügung stehen kann, wo er gebraucht wird: am Lebensmittelpunkt des Kindes, da hier die Kosten für das Kind entstehen. Fürs Wechselmodell schlägt der VAMV eine hälftige Verteilung des Kinderbonus in den paritätisch betreuenden Haushalten vor. „Dass die Bundeskanzlerin im Familiendialog in Aussicht gestellt hatte, mit der Familienministerin über diese hälftige Aufteilung des Kinderbonus zu sprechen, hatte Alleinerziehenden Hoffnung auf eine gerechte Ausgestaltung gemacht“, betont Jaspers.

 

„Positiv ist dagegen, dass der Kinderbonus im Gegensatz zum Kindergeld weder auf den Unterhaltsvorschuss noch auf SGB II-Leistungen angerechnet wird“, erläutert Jaspers.

 

Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt ist, greift auch hier die hälftige Aufteilung zwischen getrennten Eltern. Der Kinderbonus hat aber einen ganz anderen Zweck als das Kindergeld: die anhaltenden Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie aufzufangen und so die Konjunktur anzukurbeln. Der VAMV hat bereits 2020 einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, mit dem der Kinderbonus voll bei Alleinerziehenden ankommen kann, ohne das Unterhaltsrecht grundlegend ändern zu müssen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 26.02.2021

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

Mit Angaben zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen während der Pandemie können Menschen in ganz Europa zur Bewältigung der Krise beitragen.

Die Corona-Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Arbeit der Menschen. Eine europaweite Online-Befragung soll dies näher beleuchten: Die Menschen in ganz Europa können in einem kurzen Fragebogen ihre Arbeits- und Lebensbedingungen während der Pandemie einschätzen. Hiermit lassen sich wertvolle Hinweise für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gewinnen. Deshalb ist auch in Deutschland eine lebhafte Teilnahme wichtig.

In den ersten beiden Befragungsrunden gingen im vergangenen Jahr insgesamt über 90.000 Antworten ein. Die nun gestartete dritte Runde läuft bis zum 29. März 2021. Der Fragebogen ist auch in deutscher Sprache erreichbar unter eurofound.link/survey002.

Durchgeführt wird die Befragung durch die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound). Diese Agentur der Europäischen Union (EU) hat den Auftrag, Fachwissen zur Unterstützung der Erarbeitung besserer sozial-, beschäftigungs- und arbeitspolitischer Strategien bereitzustellen. Die Bundesregierung wird im Verwaltungsrat von Eurofound durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vertreten. Nähere Informationen finden sich unter www.eurofound.europa.eu/de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 17.02.2021

„Die Härten der Covid-19-Krise treffen Frauen auf zahllosen Ebenen heftiger“, sagte Doris Achelwilm in ihrer Rede zum Antrag der Fraktion. Es reiche nicht, Geschlechterfragen in der Krisenpolitik nur symbolisch als Bonus mitzudenken. Die Fraktion fordert einen Aktionsplan, um geschlechtsspezifische Kriseneffekte auf Frauen zu überwinden.

Rede lesen und sehen

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 25.02.2021

„Der aktuelle EFI-Bericht betont zu Recht wieder die Bedeutung sozialer Innovationen. Gerade die Corona-Krise wirft zahlreiche Fragen auf, die sich nicht rein technisch oder medizinisch lösen lassen, sondern sich darauf beziehen, wie wir arbeiten, kommunizieren, Familien- und Berufsleben in Einklang bringen und vieles mehr. Die Schwierigkeiten bei der Formulierung praktikabler Strategien zum Umgang mit der Pandemie bieten einen reichhaltigen Fundus an Forschungsgegenständen, die schnellstens bearbeitet werden sollten. Offensichtlich ist aber, dass die digitale Infrastruktur stark ausgebaut und verbessert werden muss. Die bisherigen Strategien der Bundesregierung waren hier nicht ausreichend“, erklärt Petra Sitte, forschungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Jahresbericht der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI). Petra Sitte weiter:

„Die staatliche Förderung der Forschung an Corona-Impfstoffen hat im vergangenen Jahr rasch Ergebnisse hervorgebracht, auch weil sie großzügig bemessen war. Angesichts der anhaltenden Probleme mit der Produktion und Verteilung der Impfstoffe ist die Bundesregierung aber gefordert, auch in diesem Bereich den Forschungshorizont zu erweitern und das Zusammenspiel staatlicher und gewinnorientierter privater Akteure in den Fokus zu nehmen. Die gesellschaftlichen Auswirkungen medizinischer Forschung – oder deren Unterlassung – müssen künftig besser eingeschätzt und gestaltet werden, denn die Forschung zu wichtigen, aber nicht profitablen Medikamenten, einschließlich solcher gegen Corona-Viren, kommt in der Regel zu kurz.

Zu begrüßen ist der sachliche und wenig alarmistische Umgang der EFI mit der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit China. Leider bislang erfolglos fordert sie seit Jahren ein zentrales Kompetenzenzzentrum China, das Informationen sammelt und sachkundig Kenntnisse über das fernöstliche Land verbreitet.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.02.2021

„Kinder müssen leider draußen bleiben“, hieß es zu Zeiten des ersten Lockdowns noch an vielen Ladentüren. Auch wenn sich dieser Umstand an den meisten Orten mittlerweile gebessert hat: Es bleibt dabei, Kinder und Jugendliche und vor allem ihre Interessen sind von den Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Noch nicht einmal das Bundesfamilienministerium hatte einen Sitz im Corona-Krisenkabinett. 

Man muss auch kein Zyniker sein, um zu bemerken, dass die im zweiten Lockdown lang durchgehaltene Öffnung von KiTas und Schulen eher auf die Interessen der Wirtschaft zurückzuführen ist und nicht etwa in Orientierung am Kindeswohl.

Meine Zeit als Vorsitzender der Kinderkommission habe ich genutzt, um diese Leerstelle zumindest ansatzweise zu füllen. In acht Sitzungen berieten uns erwachsene und jugendliche Expertinnen und Experten über die derzeit zu beobachtenden Auswirkungen. Beteiligt an den schwierigen Entscheidungen wurden Kinder und Jugendliche so gut wie nie. Gerade in Krisensituationen wird der Kreis der Entscheiderinnen und Entscheidern oft klein gehalten, meist mit dem Verweis auf eine schnellere Abstimmungsfähigkeit. Mit diesem Argument wurde übrigens auch eine Mitbestimmung durch das Parlament lange Zeit ausgespart.

Doch genau umgekehrt wird ein Schuh draus: Erst wenn alle sich widerstreitenden Interessen zumindest bekannt sind, können sie gegeneinander abgewogen werden. Sind sie im Moment der Entscheidungsfindung nicht bekannt, muss später nachjustiert werden – ein deutlich ineffizienterer Weg. Dies gilt im Kleinen wie im Großen. Vor Ort heißt das zum Beispiel, mit den Stammbesucherinnen und -besuchern einer Freizeiteinrichtung gemeinsam abzuwägen, wie mobile Jugendarbeit möglichst kontaktarm ablaufen kann. Als Politik haben wir dann im Großen die Aufgabe, aus der Sammlung der vielen Einzelerfahrungen Richtlinien zu formulieren. Letzteres ist in den vergangenen Monaten und Monaten mitnichten passiert, sodass wir nach einem Jahr genauso schlau sind wie vorher. Denn während die Bundesregierung es mit Müh und Not schafft, Wirtschafts- und Gesundheitsinteressen miteinander in Einklang zu bringen, fallen die übrigen Belange eines solidarischen Miteinanders hinten runter.

Als Fraktion DIE LINKE fordern wir seit Beginn der Krise einen vom Kanzleramt ausgerichteten Kindergipfel, um die mannigfaltigen Lagen der Jüngsten sichtbar zu machen. Auch das ist mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss, wenn es um eine nachhaltige Beteiligung junger Menschen gehen soll. Dafür braucht es einen langen Atem und ernsthaftes Interesse. Über beides scheint die Bundesregierung nicht zu verfügen, wie auch im jüngsten Gesetzentwurf für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar wird. Als Fraktion DIE LINKE werden wir weiterhin an der Seite der Schwächsten und Leisesten der Gesellschaft stehen, ihnen unsere Stimmen leihen und ihr Gehörtwerden einfordern. 


Hier mehr erfahren:

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.02.2021

Die FDP-Fraktion spricht sich für ein pandemiegerechtes Öffnungskonzept für den Bereich der frühkindlichen Bildung aus. In einem Antrag (19/26780) fordert sie die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern und den Kommunen sowohl eine Analyse der Gesundheitssituation der Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung als auch der Gesundheitsrisiken von Fachkräften und Kindern sowie zu Hygienekonzepten zu initiieren. Aufgrund der Ergebnisse dieser Analysen soll dann ein Expertenrat bestehend aus Praktikern der frühkindlichen Bildung, Kinderpsychologen, Pädiatern, Elternvertretern, Arbeitsschutzexperten, Epidemiologen sowie Vertretern von Ländern und Kommen gebildet werden, der Konzepte für verschiedene Pandemieszenarien entwickelt. Diese müssten sowohl dem Gesundheitsschutz der Fachkräfte als auch dem Entwicklungs- und Bildungsbedarf der Kinder Rechnung tragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 242 vom 25.02.2021

Verbände fordern praktikable Lösungen für die Ansprüche auf Kinderkrankengeld und Verdienstausfallentschädigung in der Corona-Pandemie und darüber hinaus. Die in der Coronakrise veränderten Regelungen seien teilweise zu bürokratisch oder entsprächen nicht der Lebenswirklichkeit, kritisierten die Experten am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Reformvorschläge der Fraktionen Die Linke (19/22496) und Bündnis 90/Die Grünen (19/22501). Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Nach Ansicht der Linksfraktion sollten der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) eigenständig geregelt werden. Der Krankengeldanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen sollte entfristet werden.

Die Grünen-Fraktion schlägt in ihrem Antrag vor, den Kinderkrankengeldanspruch von Eltern bis zum Ende der Corona-Pandemie auf jährlich 20 Tage pro Kind und Elternteil und nach Ende der Pandemie auf jährlich 15 Tage pro Kind und Elternteil anzuheben. Bei Alleinerziehenden sollte der Anspruch auf 40 beziehungsweise 30 Tage pro Kind erhöht werden. Die Altersgrenze der Kinder sollte ferner von zwölf auf 14 Jahre angehoben werden.

Der Verband alleinerziehender Müller und Väter (VAMV) erklärte, der Zweck, Familien mit kranken Kindern finanziell zu unterstützen, werde für Alleinerziehende mit dem Kinderkrankengeld häufig nicht ausreichend erreicht. Mit den Anspruchsvoraussetzungen werde die Lebensrealität vieler Familien nur unzureichend berücksichtigt. Daher werde die Anhebung der Altersgrenze auf 14 Jahre, eine Staffelung des Anspruchs auf Kinderkrankentage nach Kindesalter und die Einführung einer Lohnfortzahlung bei Krankheit eines Kindes im EntgFG ausdrücklich unterstützt.

Nach Ansicht des Verbandes der Gründer und Selbstständigen sind in der Pandemie alle Familien gleichermaßen durch geschlossene Schulen und Kitas betroffen. Erwerbstätige Eltern sollten daher im gleichen Maße unterstützt werden, zumal das Corona-Kinderkrankengeld aus Steuermitteln finanziert werde. Tatsächlich werde aber einem Teil der Familien die Unterstützung vorenthalten. Besonders betroffen seien Familien von Freiberuflern und Selbstständigen.

Für gesetzlich Versicherte gebe es eine unbürokratische und großzügige Entschädigung, anderen erwerbstätigen Eltern ohne Anspruch auf Kinderkrankengeld bleibe nur der Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. Die Vergabepraxis sei aber restriktiv.

Der Arbeitgeberverband BDA forderte eine bessere Handhabung der Regelungen. Entschädigungsansprüche nach Paragraf 56 IfSG müssten ebenso praktikabel und unbürokratisch einsetzbar sein wie die Vorgaben für das Kinderkrankengeld. Daran mangele es jedoch. Bislang müsse der Arbeitgeber die Anspruchsberechtigung seines Mitarbeiters im Erstattungsverfahren darlegen. Viele Firmen kämpften anschließend um die Rückerstattung der Vorausleistungen.

Der DGB warnte vor den finanziellen Auswirkungen einer Leistungsausweitung und empfahl, die Finanzlage der GKV über das Jahr 2021 hinaus zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 237 vom 24.02.2021

Für die Entwicklung der Kinderarmut in der Corona-Krise interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/26657). Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Situation von Einrichtungen frühkindlicher Bildung und Betreuung und nach der Zahl der Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld I oder II beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 213 vom 22.02.2021

Fast zwei Monate des zweiten harten Lockdowns haben deutliche Spuren im Leben vieler Familien in Deutschland hinterlassen. Das zeigen aktuelle Analysen auf Basis von Daten von infratest dimap zu den Sorgen und der Zufriedenheit von Eltern. Im Vergleich zum Lockdown „light“ im November ist besonders die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung gesunken, aber auch die Zufriedenheit mit dem Familienleben und dem Leben allgemein. Mütter weisen in dieser Situation wie schon im ersten Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres ein geringeres Wohlbefinden auf als Väter. Auch Faktoren wie die Bildung der Eltern und das Haushaltseinkommen machen einen Unterschied. Eltern, die sich große Sorgen um die Bildung ihrer Kinder machen, sorgen sich auch um deren Gesundheit. Während die Kita- und Schulschließungen einerseits mit Blick auf die Gesundheit eher positiv bewertet werden, sorgen sie andererseits mit Blick auf die Bildung der Kinder für eine geringere Zufriedenheit. Umso dringlicher erscheinen gut durchdachte Konzepte, die beiden Aspekten gerecht werden und somit Kinder und Eltern mit ihren Sorgen in den Fokus nehmen.

Analysen für den ersten Lockdown im Frühjahr 2020 und die Zeit danach haben gezeigt, dass Kita- und Schulschließungen das Wohlbefinden von Eltern vielfach signifikant beeinträchtigen.info Insbesondere die Zufriedenheit mit dem Familienleben war bei Müttern mit Kindern im Kita-Alter gesunken – ebenso die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung. Wie sieht es mit der Zufriedenheit und den Sorgen von Eltern mit Kindern unter 16 Jahren in den vergangenen Wochen während des zweiten Lockdowns aus? Diese und weiterführende Fragen können anhand einer aktuellen Befragung von Eltern zum Jahresanfang 2021 beantwortet werden.

Die folgenden Analysen basieren auf den im Zeitraum vom 7. Januar bis 2. Februar 2021 erhobenen Daten der CoronaCOMPASS-Studie von infratest dimap. Dabei werden täglich 250 bis 350 in Deutschland wahlberechtigte Personen online befragt. Insgesamt enthalten die Analysen Angaben von 1 376 Müttern und Vätern mit Kindern unter 16 Jahren im Haushalt.info Auf der Basis dieses Datensatzes erstellt das DIW Berlin in Kooperation mit infratest dimap auch den FamilienMonitor_Corona, der hochaktuell über das Wohlbefinden und die Sorgen von Müttern und Vätern während der Pandemie berichtet.info Die hier dargestellten Analysen gehen über die im FamilienMonitor_Corona berichteten Befunde hinaus und vertiefen diese.

Neben den Sorgen von Individuen ist das individuelle Wohlbefinden auch in der Ökonomie eine zentrale Untersuchungsgröße, da es nicht nur als alternatives Maß zur Messung der Wohlfahrt einer Volkswirtschaft herangezogen wird, sondern unter anderem auch einen wesentlichen Beitrag für ein gelungenes Familienleben, die Entwicklung von Kindern und der Stabilität von Partnerschaften leistet. Ein hohes individuelles Wohlbefinden hängt auch wesentlich mit der Bereitschaft zusammen, einschränkende Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus mitzutragen.info

Eltern sorgen sich derzeit insbesondere um die Bildung ihrer Kinder

Im Januar dieses Jahres sorgten sich etwa 90 Prozent der Eltern um die Bildung und die wirtschaftliche Zukunft ihrer Kinder beziehungsweise ihres Kindes. Um die Gesundheit des Kindes machten sich etwa 80 Prozent große oder einige Sorgen, während sich nur jedes dritte Elternteil um die eigene wirtschaftliche Situation große Sorgen und 48 Prozent einige Sorgen machten.

Sorgen um die Bildung gehen mit Sorgen um die Gesundheit einher

In der öffentlichen Diskussion wird häufig die Sorge um die Gesundheit der Sorge um die Bildung der Kinder gegenübergestellt und als „Entweder-oder“ dargestellt. Tatsächlich gehen diese Sorgen aber meist Hand in Hand: Von den Eltern, die sich große Sorgen um die Bildung ihrer Kinder machen, sind auch mehr als die Hälfte sehr um die Gesundheit ihrer Kinder besorgt. Weitere 37 Prozent machen sich einige Sorgen. Unter Eltern mit einigen Sorgen um die Bildung der Kinder macht sich eine Mehrheit auch einige Sorgen um die Gesundheit der Kinder. Wenn Eltern angeben, sich keine Sorgen um die Bildung der Kinder zu machen, machen sie sich auch vermehrt keine oder nur einige Sorgen um die Gesundheit der Kinder.

Mütter machen sich mehr Sorgen als Väter

Welche Eltern machen sich nun in besonderem Maße Sorgen? Für die Analyse wird neben den sozioökonomischen Merkmalen und dem Alter des jüngsten Kindes im Haushalt auch die Kontrollüberzeugung des Elternteils, das an der COMPASS-Erhebung teilgenommen hat, als Persönlichkeitsmerkmal herangezogen. Das Konzept der Kontrollüberzeugung ermöglicht es zu untersuchen, inwiefern sich Menschen, die glauben ihr Leben eher selbst bestimmen zu können, weniger sorgen. Darüber hinaus werden subjektive Einstellungen gegenüber einer Erwerbstätigkeit von Müttern betrachtet.info Diese ermöglicht es, Befragte einem eher traditionellen oder emanzipatorisch egalitären Rollenverständnis zuzuordnen.

Die Ergebnisse zeigen, dass Mütter sich noch mehr als Väter um die Bildung, die wirtschaftliche Zukunft und die Gesundheit der Kinder sorgen. Eltern mit einem Abitur und einem höheren Haushaltseinkommen machen sich weniger Sorgen in diesen Bereichen. Das könnte daran liegen, dass sie auch bei (teil-)geschlossenen Kitas und Schulen ihren Kindern eher ein Bildungs- und Betreuungsumfeld bereitstellen können, das zumindest teilweise Bildungseinrichtungen ersetzen kann. Im Vergleich zu Eltern von älteren Schulkindern sorgen sich Eltern von Kindern im Kita-Alter weniger um die Bildung ihrer Kinder und tendenziell auch etwas weniger um deren Gesundheit, obwohl diese Differenzen nicht statistisch signifikant sind. Eine größere internale Kontrollüberzeugung reduziert die Sorgen nicht statistisch signifikant. Ein eher egalitäres Rollenverständnis geht mit etwas geringeren Sorgen um die wirtschaftliche Zukunft und Gesundheit des Kindes einher.

Betrachtet man die Sorgen von Eltern um ihre eigene wirtschaftliche Situation, zeigt sich ein differenziertes Bild: Die Sorgen betreffen Mütter und Väter gleichermaßen, sind aber weniger ausgeprägt bei Eltern mit Abitur, höherem Haushaltseinkommen und einem egalitäreren Rollenverständnis. Bei Eltern von jüngeren Kindern gibt es tendenziell größere Sorgen, diese Unterschiede zu Eltern mit älteren Kindern sind aber statistisch nicht signifikant.

Mütter und Väter sind insbesondere mit Kinderbetreuung unzufrieden

Betrachtet man die Zufriedenheit von Müttern und Vätern in verschiedenen Bereichen, zeichnet sich auf Basis der Befragungsdaten vom Januar 2021 ein differenziertes Bild ab. Die Zufriedenheit, gemessen auf einer 11er-Likert-Skala (0 = „ganz und gar unzufrieden“ bis 10 = „ganz und gar zufrieden“), liegt bei der Kinderbetreuung bei fast 5. Die Zufriedenheit mit dem Familienleben liegt bei 7, mit der Wohnsituation bei 7,4 und mit dem Leben im Allgemeinen bei 6,8 Punkten.

Gegenüber der Situation im November 2020, also der Zeit des Lockdown „light“, in der unter anderem Kitas und Schulen, aber auch der Einzelhandel zunächst geöffnet blieben, ist die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung deutlich zurückgegangen. Auch im Bereich des Familienlebens und des Lebens allgemein sind signifikante Rückgänge in der Zufriedenheit im Vergleich zum November 2020 zu beobachten. Dies verdeutlichen auch weitere Analysen der Zufriedenheit im Verlauf der Pandemie. Sie werden im FamilienMonitor_Corona, der eine größere zeitliche Entwicklung der Veränderungen in unterschiedlichen Zufriedenheitsbereichen von Müttern und Vätern darstellt, erfasst. Gegenüber den Werten kurz nach dem ersten Lockdown im Jahr 2020 hat sich die Zufriedenheit mit dem Leben im Allgemeinen noch weiter verschlechtert – die Zufriedenheit mit dem Familienleben ist mit 7,0 damals wie heute deutlich geringer als zur Zeit vor der Pandemie.

Zufriedenheit von Eltern unterscheidet sich unter anderem nach Bildung und Einkommen

Die Zufriedenheit in den unterschiedlichen Bereichen variiert deutlich nach sozioökonomischen Merkmalen und dem Alter der Kinder im Haushalt. Die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung ist bei Müttern geringer als bei Vätern (allerdings nicht im statistischen Sinne signifikant) und Haushalten mit jüngeren Kindern. Ein höheres Haushaltseinkommen und eine stärkere internale Kontrollüberzeugung gehen mit höheren Zufriedenheitswerten einher. Auch die Zufriedenheit mit dem Familienleben und der Wohnsituation ist eher geringer für Mütter als für Väter. Weiterhin weisen Eltern mit höherem Haushaltseinkommen, einem egalitäreren Rollenbild und einer größeren internalen Kontrollüberzeugung höhere Zufriedenheitswerte beim Familienleben und der Wohnung auf. Hervorzuheben ist außerdem, dass die Zufriedenheit mit der Wohnung während des Lockdowns deutlich niedriger ist, wenn Kinder im Kita-Alter im Haushalt leben.

Die allgemeine Lebenszufriedenheit ist höher für Eltern aus einkommensstärkeren Haushalten und Eltern mit einer höheren internalen Kontrollüberzeugung. Auch solche mit einem Kita-Kind sind in diesem Bereich zufriedener. Insgesamt zeigt sich, dass die Zufriedenheit in den unterschiedlichen Bereichen sehr viel eher als die Sorgen mit der Persönlichkeit der Befragten und auch ihren Einstellungen zusammenhängen.

Wer sich sehr um Gesundheit des Kindes sorgt, ist mit Kinderbetreuung zufriedener

Abschließend wird betrachtet, wie die oben beschriebenen Sorgen von Eltern mit dem aktuellen Wohlbefinden, also der Zufriedenheit in unterschiedlichen Bereichen, zusammenhängen. Die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung ist im aktuellen Lockdown mit umfangreichen Kita- und Schulschließungen deutlich höher bei Eltern, die sich große Sorgen um die Gesundheit ihrer Kinder machen. Das könnte darauf zurückgeführt werden, dass aufgrund der (Teil-)Schließungen von Kitas und Schulen das Infektionsrisiko in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen geringer ist.

Daneben gehen große Sorgen um die Bildung und wirtschaftliche Zukunft der Kinder auch mit einer geringeren Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung einher. Das deutet darauf hin, dass Eltern bewusst wahrnehmen, dass die veränderte Bildungs- und Betreuungssituation das Lernen im Kita- und Schulkontext nicht für alle folgenlos ersetzen kann und somit bildungspolitische Ziele auf der einen Seite sowie gesundheitspolitische Ziele auf der anderen Seite – und beide sind Eltern wichtig – in der Pandemie schwer zu vereinbaren sind.

Sorgen um die Bildung und Zukunft der Kinder hängen auch mit der Familienzufriedenheit zusammen, nicht aber Sorgen um die Gesundheit des Kindes. Wer sich Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation macht, der ist auch mit dem Familienleben deutlich unzufriedener. Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation zeigen auch einen Zusammenhang mit der Wohnzufriedenheit: Je größer diese Sorgen, umso unzufriedener sind die Befragten mit ihrer Wohnsituation. Bemerkenswert ist, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Zufriedenheit mit der Wohnsituation und den Sorgen um die Kinder in unterschiedlichen Bereichen gibt. Dieser Befund überrascht, da davon ausgegangen werden kann, dass eine subjektiv empfundene bessere Wohnsituation die Herausforderungen von Home-Kita und Home-Schooling leichter bewältigbar macht.

Schließlich wird auch bei der Zufriedenheit mit dem Leben allgemein ersichtlich, dass Sorgen um die Bildung und Zukunft der Kinder auf der einen Seite und Sorgen um deren Gesundheit vor dem Hintergrund geschlossener Kitas und Schulen einen Zielkonflikt im Wohlbefinden von Eltern darstellen können. Während Eltern mit großen Sorgen um die Gesundheit der Kinder im aktuellen Lockdown tendenziell eine höhere Lebenszufriedenheit aufweisen, ist sie geringer, wenn Eltern sich verstärkt um die Bildung und insbesondere die wirtschaftliche Zukunft ihrer Kinder sorgen.

Fazit: Sorgen und Wohlbefinden von Eltern bei Pandemiebekämpfung stärker berücksichtigen

Die Analysen auf Basis aktueller Daten zu Sorgen und Wohlbefinden von Eltern nach fast zwei Monaten Lockdown zeigen, dass Eltern sich gleichermaßen um die Gesundheit und die Bildung ihrer Kinder sorgen – Bildung und Gesundheit werden also beide als zentral für Kinder erachtet.

Das Wohlbefinden der Eltern ist im Januar gegenüber den Werten vom November vergangenen Jahres – also zur Zeit des Lockdown „light“ – deutlich gesunken: insbesondere die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung, aber auch mit dem Familienleben und dem Leben insgesamt. Dies belegt empirisch, wie bereits für die Zeit des ersten Lockdowns, dass die Kita- und Schulschließungen für viele Familien eine sehr große Belastung darstellen. (Teil-)Geschlossene Kitas werden mit Blick auf die Gesundheit der Kinder zwar positiv bewertet, führen mit Blick auf die Bildung und wirtschaftliche Zukunft der Kinder aber auch zu Unzufriedenheit aufseiten der Eltern. Insgesamt ist die Lebenszufriedenheit von Müttern stärker beeinträchtigt, was auch mit Blick auf die Entwicklung von Kindern ein Befund ist, der nicht vernachlässigt werden darf. Auch hier zeigt sich, dass ressourcenstärkere Haushalte mehr Möglichkeiten haben und im Mittel zufriedener sind.

In jedem Fall sollten die Sorgen von Eltern und auch ihr Wohlbefinden bei der Beurteilung von Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Pandemie mit einbezogen werden, da sie mit nachhaltigen Folgen für Familien und Kinder einhergehen. Deswegen sind empirische Befunde, die zeitnah über die Sorgen und Zufriedenheiten der Betroffenen berichten, sehr bedeutend. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die Zustimmung zum Corona-Krisenmanagement seit Dezember deutlich rückläufig ist und die Akzeptanz der Maßnahmen hinter der vom Frühjahr 2020 liegt. Die Belastungen von Familien, vor allem mit Blick auf Bildungs- und Betreuungsangebote, sind dabei von zentraler Relevanz. Der FamilienMonitor_Corona wird dazu auch in der nächsten Zeit aktuelle empirische Befunde und Einschätzungen liefern.

Abstract

Fast zwei Monate des zweiten harten Lockdowns haben deutliche Spuren im Leben vieler Familien in Deutschland hinterlassen. Das zeigen aktuelle Analysen auf Basis von Daten von infratest dimap zu den Sorgen und der Zufriedenheit von Eltern. Im Vergleich zum Lockdown „light“ im November ist besonders die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung gesunken, aber auch die Zufriedenheit mit dem Familienleben und dem Leben allgemein. Mütter weisen in dieser Situation wie schon im ersten Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres ein geringeres Wohlbefinden auf als Väter. Auch Faktoren wie die Bildung der Eltern und das Haushaltseinkommen machen einen Unterschied. Eltern, die sich große Sorgen um die Bildung ihrer Kinder machen, sorgen sich auch um deren Gesundheit. Während die Kita- und Schulschließungen einerseits mit Blick auf die Gesundheit eher positiv bewertet werden, sorgen sie andererseits mit Blick auf die Bildung der Kinder für eine geringere Zufriedenheit. Umso dringlicher erscheinen gut durchdachte Konzepte, die beiden Aspekten gerecht werden und somit Kinder und Eltern mit ihren Sorgen in den Fokus nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.02.2021

Die Coronavirus-Pandemie hat den Alltag von Familien in Deutschland vollkommen verändert. Wie sich Kita- und Schul- Schließungen sowie stark eingeschränkte Kontakte im Frühjahr 2020 auf das Familienklima sowie das Wohlbefinden der Kinder auswirkte und was ihnen dabei half, mit den Veränderungen zurechtzukommen, zeigen die Ergebnisse der Studie „Kind sein in Zeiten von Corona“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI).

Besonders viele Kinder aus finanziell belasteten Familien fühlen sich einsam

Für einige Kinder ist die Pandemie mit Gefühlen der Einsamkeit verbunden: Mehr als ein Viertel (27 Prozent) der befragten Eltern stimmten der Aussage eher oder ganz zu, dass sich ihr Kind während des ersten Lockdowns einsam fühlte. In Familien mit schwieriger finanzieller Lage traf dies auf noch weit mehr Kinder zu: Unter ihnen fühlten sich den Angaben der Eltern nach fast die Hälfte (48 Prozent) einsam gegenüber 21 Prozent der Kinder aus Familien, die mit ihrem Einkommen gut leben können. Auch mit emotionalen Problemen wie Niedergeschlagenheit, Ängste und Sorgen sowie mit Hyperaktivität haben mehr Kinder aus finanziell schlechter gestellten Familien zu kämpfen (44 Prozent vs. 18 Prozent // 39 vs. 18 Prozent) – und zwar umso mehr, je angespannter die Eltern ihre wirtschaftliche Situation empfinden.

Was hilft, ist der Kontakt zu Bezugspersonen in Kita und Schule

Die Studienergebnisse machen deutlich, was zu einer guten Krisen-Bewältigung betragen kann: Der Anteil der Kinder, die mit der Situation gut zurechtkamen, war unter denjenigen höher, die Geschwister zum Spielen und zum Aufmuntern haben (70 vs. 66 Prozent) und bei denjenigen, die in regelmäßigen Kontakt mit ihren Großeltern standen (71 vs. 56 Prozent). Unter den Kindern in der Sekundarstufe hatten diejenigen Vorteile, die mit Freunden (70 vs. 66 Prozent) und Lehrkräften (73 vs. 64 Prozent) im Austausch blieben. Alle Kinder und Jugendlichen fühlten sich durch häufige Kontakte zu pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften zudem weniger einsam (20 vs. 35 Prozent). Das zeigen die Einschätzungen der Eltern ebenso wie die der Kinder und Jugendlichen selbst. Vom Austausch mit Bezugspersonen aus Kita und Schule profitieren den Analysen nach auch die Eltern: Sie fühlten sich dann mit der Doppelbelastung durch Homeschooling und Erwerbsarbeit weniger überfordert.

Ein Drittel der Kinder hatte Schwierigkeiten, mit dem Lockdown zurechtzukommen

Wenngleich viele Kinder die Herausforderungen der Corona-Krise eher gut oder sehr gut zu bewältigen scheinen, berichtete nahezu ein Drittel der befragten Eltern, dass ihr Kind Schwierigkeiten hatte, mit der Situation umzugehen. Den Studienergebnissen nach machen ihnen insbesondere die Trennung von Freunden, das Fehlen des gewohnten (Schul-)Alltags und der Mangel an Freizeitaktivitäten zu schaffen. Aus den Interviews geht zudem hervor, dass sie durch Corona verstärkt mit Ängsten konfrontiert sind. Mehr gemeinsame Zeit mit der Familie und einen weniger eng getakteten Alltag erlebten viele hingegen positiv. Gemeinsame Aktivitäten und Mahlzeiten sowie mehr Zeit mit den Vätern hoben viele Kinder in diesem Zusammenhang hervor.

In Familien, in denen Konflikte und Chaos an der Tagessordnung standen, war der Anteil der Kinder mit Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Pandemie noch weitaus höher: Mehr als die Hälfte der Eltern (53 Prozent), bei denen häufig oder sogar sehr häufig ein konflikthaltiges Klima herrschte, gaben an, dass ihr Kind nicht gut mit den Veränderungen zurechtgekommen sei. Jede fünfte Familie (22 Prozent) berichtete, dass bei ihnen häufig oder sehr häufig ein konflikthaltiges beziehungsweise chaotisches Klima herrschte. Diese Situation kam offenbar verstärkt in Haushalten mit mehreren Kindern vor.

Treffen schwierige Lebensverhältnisse, belastete Eltern und anspruchsvolle Kinder aufeinander, verstärken sich bereits vor der Pandemie bestehende Nachteile. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund des Kinderschutzes besorgniserregend. Deshalb ist es wichtig, Familien in dieser Zeit vermehrt Beratung anzubieten.
Dr. Alexandra Langmeyer, Leiterin der Studie

Das Wohlbefinden der Kinder hänge während der Krise noch mehr als sonst von der Familie ab – einerseits durch die finanzielle Situation, andererseits durch das Familienklima. Die wichtige Rolle der Familie komme ganz besonders zum Tragen, wenn Kinder – durch eine eigene Infektion oder durch Infektionsfälle in der Kita-Gruppe oder Klasse – in Quarantäne müssen, schreiben die Studienautorinnen und -autoren in ihrem Fazit. Zur besseren Unterstützung fordern sie standardisierte, altersdifferenzierte Informationen der Gesundheitsämter für Eltern, die beschreiben, wie sie die Zeit der Quarantäne ihrer Kinder gut gestalten können, und ihnen aufzeigen, wo sie sich bei Bedarf Hilfe holen können.

Einige Familien beziehen die Großeltern weiter in die Kinderbetreuung ein

Trotz der Empfehlung, während des Lockdowns im Frühjahr 2020 auf persönliche Kontakte mit den Großeltern zu verzichten, bezogen 15 Prozent der befragten Familien diese in die Betreuung ihrer Kinder ein. Je jünger die Enkelkinder, umso häufiger wurden sie nach Auskunft der befragten Eltern von Oma oder Opa betreut. „Unter dem Druck, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung gleichzeitig nachkommen zu müssen, sahen sich möglicherweise einige Eltern dazu gezwungen, auf die Unterstützung der Großeltern zurückzugreifen“, sagt Langmeyer. Denkbar sind aber auch weitere Gründe, etwa, dass die Großeltern jünger sind und sich selbst als nicht besonders gefährdet einschätzen oder dass sie im gleichen Haushalt wohnen und zur Familie gezählt werden.

Auch wenn ein Großteil der befragten Eltern (86 Prozent) angab, dass die Zeit der Kinder mit den Großeltern weniger geworden ist, gelang es so gut wie allen (98 Prozent), zumindest sporadisch mit Oma und Opa verbunden zu bleiben. Hatten die Kinder keinen persönlichen Kontakt zu ihren Großeltern, tauschten sie sich hauptsächlich per Telefon mit ihnen aus (88 Prozent), jüngere Kinder zusätzlich oftmals auch per Videoanrufe.

Mit steigendem Alter der Kinder nimmt die Nutzung digitaler Medien zu

Durch die Einschränkungen während des Lockdowns veränderten sich bei allen Kindern die Freizeitaktivitäten: Nach Auskunft der befragten Eltern spielten alle Altersgruppen häufiger in der Wohnung und gingen vermehrt kreativen Tätigkeiten nach, wie beispielsweise basteln und malen. Kinder im Schulalter verbrachten zudem offenbar mehr Zeit mit Schulaufgaben als vor dem Lockdown. Auch die Mediennutzung hat nach Einschätzung der Befragten in allen Altersgruppen deutlich zugenommen – mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Mädchen und Jungen im Kindergartenalter verbrachten nach Einschätzung der befragten Eltern die Zeit zuhause verstärkt mit traditionellen Medien wie Fernsehen (68 Prozent), Radio hören  Hörspiele oder Geschichten anhören (60 Prozent) sowie dem Betrachten von (Bilder-)Büchern oder dem elterlichen Vorlesen (44 Prozent). Digitale Medien haben in diesem Alter nur einen geringen Stellenwert, wobei immerhin ein knappes Drittel der befragten Eltern angab, dass ihre Kinder häufiger am Computer oder Smartphone spielten und 14 Prozent, dass ihre Kinder öfter im Internet surften als zuvor.

Die Zahlen deuten darauf hin, dass der ‚digitale Babysitter‘ in einigen Familien zum Einsatz kam. Solange das nur vorrübergehend geschieht und mit den jeweiligen Lockerungen der Medienkonsum wieder zurückgeht, ist das allerdings nicht zwingend problematisch.
Dr. Alexandra Langmeyer

Kinder im Schulalter nutzten digitale Medien offenbar deutlich stärker, um die entstandenen Lücken in den Freizeitaktivitäten zu füllen: Mehr als die Hälfte der Grundschulkinder verbrachten nach Einschätzung ihrer Eltern mehr Zeit mit Computerspielen und ein Drittel war häufiger im Internet. Unter den Kindern und Jugendlichen der Sekundarstufe beschäftigten sich Dreiviertel mehr mit Fernsehen, Streamingdiensten oder YouTube, fast ebenso viele surften häufiger im Internet und gut zwei Drittel spielten häufiger am Computer, Tablet oder Smartphone. Knapp die Hälfte hörte laut Angaben der befragten Eltern mehr Musik, Radio oder Hörspiele, gut ein Drittel las mehr Bücher.

Dass Schulkinder während Kita- und Schulschließungen zu Hause mehr Medien nutzen, hält die Sozialwissenschaftlerin Langmeyer kaum für vermeidbar, schließlich erfordere das bereits die veränderte Lernsituation. Die Interviews mit den Kindern und Jugendlichen zeigen, dass sie Medien zum Teil recht innovativ nutzen: Sie spielten beispielsweise per Skype gemeinsam Brettspiele oder klassische Kinderspiele, wie „Stein, Schere, Papier“.

Die Studie „Kind sein in Zeiten von Corona“

Nach einem breiten Studienaufruf über Webseiten, soziale Netzwerke und E-Mail-Verteiler haben sich zwischen dem 22. April und dem 21. Mai 2020 deutschlandweit 12.628 Eltern von Kindern im Alter von drei bis 15 Jahren an der Befragung beteiligt. Wie in vielen anderen Online-Umfragen haben auch hier vor allem Eltern mit einem hohen formalen Bildungsabschluss teilgenommen, Eltern mit mittlerem und niedrigem Bildungsabschluss sind hingegen unterrepräsentiert. Deshalb lassen sich die dargestellten Befunde nicht auf die Gesamtbevölkerung übertragen. Es sind aber Vergleiche von Kindern in unterschiedlichen Lebenslagen möglich. Zwischen dem 26. Mai und dem 8. Juni interviewten die DJI-Forscherinnen und -Forscher zusätzlich in 21 Familien Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren und ein Elternteil ausführlich, um insbesondere die Perspektive der Kinder und Jugendlichen einzubeziehen und die Herausforderungen der Familien tiefergehender betrachten zu können.

Langmeyer, Alexandra; Guglhör-Rudan, Angelika; Naab, Thorsten; Urlen, Marc; Winklhofer, Ursula (2020): Kind sein in Zeiten von Corona. Ergebnisbericht zur Situation von Kindern während des Lockdowns im Frühjahr 2020

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 18.02.2021

Die Corona-Krise stellt erwerbstätige Frauen und Männer zum Teil vor die gleichen Herausforderungen, teilweise sind sie aber auch unterschiedlich von den Folgen der Pandemie betroffen. Dadurch dürften sich bei der Datenlage zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland für das Corona-Jahr 2020 ambivalente Muster ergeben: Scheinbare kurzfristige Fortschritte beim Gender Pay Gap treffen auf möglicherweise dauerhafte Verschlechterungen der Arbeitszeit-Situation von erwerbstätigen Frauen. In einigen Familien verfestigt sich die traditionelle Verteilung der unbezahlten Kinderbetreuung, in anderen eröffnen sich aber auch neue Chancen für eine fairere Aufteilung. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März beleuchtet sie neueste geschlechtsspezifische Trends bei Einkommen, Erwerbsarbeitszeiten und dem Anteil an unbezahlter Sorgearbeit.*

So finden die WSI-Forscherinnen Dr. Yvonne Lott und Dr. Aline Zucco erste Indizien dafür, dass der Gender Pay Gap, also der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen, durch die Krise etwas kleiner geworden sein könnte. Das hat allerdings wenig mit Verbesserungen bei den Fraueneinkommen zu tun, sondern damit, dass in der ersten Welle der Pandemie mehr Männer als Frauen arbeitslos geworden sind und in Kurzarbeit arbeiten mussten, weshalb Männer-Einkommen im Mittel stärker unter Druck geraten sind. Dieser Effekt könnte sich zudem mittlerweile umkehren, zumindest war die Arbeitsmarktentwicklung für Frauen im Januar 2021 schlechter als bei Männern. Außerdem erhalten verheiratete Frauen durch das Ehegattensplitting bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit häufig niedrigere Sozialleistungen, was ihre Einkommen schmälert.

Gleichzeitig nimmt der Rückstand von Frauen bei der durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeit (Gender Time Gap) Pandemie-bedingt zu, auch weil vor allem Mütter ihre Arbeitszeit im Job reduzieren, um bei geschlossenen Schulen und Kitas Kinder zu betreuen. Es besteht die Gefahr, dass ein Teil dieser Arbeitszeitreduzierungen auch nach Ende der akuten Krise nicht zurückgenommen werden kann, falls Arbeitgeber an einer Aufstockung der Arbeitszeit kein Interesse haben. Die Corona-Krise offenbart neben solchen Risiken aber auch ein Potenzial für mehr Geschlechtergleichheit: Während sich bei rund 75 Prozent der Familien die (meist vorwiegend von den Frauen übernommene) Verteilung der Kinderbetreuung während des Jahres 2020 nicht veränderte und sich in manchen Familien die traditionelle Arbeitsteilung zumindest zeitweise vertiefte, haben innerhalb der letzten 12 Monate auch etliche Väter durch kürzere Arbeitszeiten oder Homeoffice mehr Zeit mit Sorgearbeit verbracht.

„In der Gesamtschau spricht vieles dafür, dass sich die bereits vor der Krise existierenden Ungleichheitsstrukturen in der Krise verschärfen und damit auch langfristig zu einer wachsenden Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen könnten, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird“, fasst Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, die aktuellen Trends zusammen. Dafür macht die neue Studie Vorschläge, die von Verbesserungen bei der Kinderbetreuung über Reformen der Ehegattenbesteuerung bis zu neuen Modellen verkürzter Vollzeit reichen (mehr dazu unten). Denn: „Gleichzeitig können wir durch die Erfahrungen der Krise lernen, welche Faktoren eine egalitäre Verteilung der Sorgearbeit ermöglichen: mehr Arbeit im Homeoffice und ein geringeres Arbeitszeitvolumen sind wichtige Säulen einer gerechteren Geschlechterordnung“, so Kohlrausch.

Da zu Einkommen oder Arbeitszeiten im Corona-Jahr 2020 derzeit noch keine Daten der amtlichen Statistik vorliegen, werten die Gender-Expertinnen Lott und Zucco für ihre Untersuchung neben dem aktuellen internationalen Forschungsstand auch die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung intensiv aus. Dafür wurden erstmalig im April 2020 mehr als 7600 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online befragt. Weitere Befragungswellen richteten sich im Juni und im November 2020 an dieselben Personen, so dass Trends im Zeitverlauf analysiert werden können. Die Panel-Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Die Ergebnisse im Einzelnen:       

Gender Pay Gap könnte sinken, weil Männer häufiger arbeitslos oder in Kurzarbeit waren

Der Rückstand von Frauen beim durchschnittlichen Bruttostundenverdienst ist zwischen 2009 und 2019 zwar leicht zurückgegangen, zeigen Lott und Zucco. Mit 19 Prozent 2019 war der Gender Pay Gap in Deutschland aber weiterhin groß, auch im europäischen Vergleich. Die Forscherinnen halten es für wahrscheinlich, dass sich die Schere in der Corona-Krise zunächst wieder etwas schließen könnte. Ein wesentlicher Grund dafür wäre allerdings alles andere als positiv: Zwischen Frühjahr und Herbst 2020 stieg die Arbeitslosigkeit relativ bei Männern noch deutlich stärker an als bei Frauen (siehe Grafik 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten), gleichzeitig waren mehr männliche Beschäftigte in Kurzarbeit. Beide Faktoren dürften die durchschnittlichen Stundenlöhne von Männern stärker in Mitleidenschaft gezogen haben als die von Frauen – obwohl im speziellen Segment der Minijobs vor allem weibliche Beschäftigte von Arbeitslosigkeit betroffen waren.

Der Effekt könnte sich zum Jahreswechsel aber wieder gedreht haben, weil sich im zweiten Lockdown die Beschäftigungsentwicklung bei den Frauen relativ stärker verschlechterte. Außerdem wirken sich Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bei weiblichen Beschäftigten häufig negativer aufs Einkommen aus als bei männlichen. Das hat zwei wesentliche Ursachen: Erstens leitet sich die Höhe des Kurzarbeitergeldes, wie auch die des Arbeitslosengeldes, vom Nettoeinkommen ab. Und das ist bei vielen verheirateten Frauen niedriger, weil beim Ehegattensplitting in Steuerklasse V überproportional hohe Abzüge fällig werden. Zweitens erhalten Frauen seltener eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über das gesetzliche Niveau hinaus. Laut Erwerbspersonenbefragung profitierten davon im November knapp 48 Prozent der Kurzarbeiter, aber nur 36,5 Prozent der Kurzarbeiterinnen (siehe Grafik 2 in der pdf-Version). Das liegt unter anderem daran, dass Frauen seltener in tarifgebundenen Betrieben arbeiten, für die Gewerkschaften häufig eine Aufstockung durch den Arbeitgeber vereinbaren konnten.            

Gender Time Gap: In der Krise gewachsen

Insbesondere während der ersten Lockdown-Phase schlug die Pandemie sowohl auf die Erwerbsarbeitszeiten von Frauen als auch die von Männern durch. Allerdings mit signifikanten Unterschieden, wie Lott und Zucco herausarbeiten: „Frauen reduzierten ihre Arbeitszeiten häufiger wegen Kinderbetreuung, während Männer aufgrund von Kurzarbeit oder anderen betrieblichen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus kürzer arbeiten.“ So gaben zur Zeit der weitgehenden Schul- und Kitaschließungen im April rund 24 Prozent der erwerbstätigen Mütter an, ihre Arbeitszeit wegen der Kinder reduziert zu haben, unter den Vätern waren es etwa 16 Prozent. Bis zum November sank der Anteil zwar bei beiden Geschlechtern, er war mit fast zehn Prozent unter den Müttern aber weiterhin deutlich höher als unter den Vätern (knapp sechs Prozent; siehe Grafik 3).

Zwar ging auch die durchschnittliche Erwerbsarbeitszeit von Frauen ohne Kinder im Zuge der Corona-Krise stärker zurück als die der Männer, die  Arbeitszeitreduzierung zur Kindebetreuung ist nach Analyse der Forscherinnen aber ein wichtiger Faktor dafür, dass der Gender Time Gap gewachsen ist: Vor Ausbruch der Pandemie arbeiteten erwerbstätige Mütter im Durchschnitt zehn Stunden pro Woche kürzer als erwerbstätige Väter in einem bezahlten Job. Im Frühjahr 2020 betrug die Differenz 12 Stunden und auch im November, als nach den Arbeitszeiten vom Oktober gefragt wurde, noch 11 Stunden (siehe Grafik 4).

Die WSI-Expertinnen sehen das Risiko, dass diese Schere auch längerfristig weiter geöffnet bleibt – zumal seit Dezember erneut Schulen und Kitas weitestgehend geschlossen waren. Denn: Anders als bei der Kurzarbeit, bei der der Wechsel zurück zur vorherigen Arbeitszeit durch die Beteiligung der Bundesagentur faktisch „automatisch“ geschehe, sei der Einfluss der Arbeitgeber nach familienbedingten Reduzierungen größer. Im schlimmsten Fall könnte sich „ungewünschte Teilzeit“ verstetigen. Außerdem signalisierten kürzere Erwerbsarbeitszeiten aus familiären Gründen aus Arbeitgebersicht „oftmals ein geringeres Arbeitsengagement, was negative Folgen für den weiteren beruflichen Werdegang wie geringere Löhne, weniger Weiterbildungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten haben kann“, schreiben Lott und Zucco.    

Gender Care Gap: Bei den meisten Familien wenig Änderung, vertiefte Traditionalisierung vs. Egalisierung in Teilgruppen

Unbezahlte Arbeit bei der Kinderbetreuung übernehmen in Deutschland nach wie vor in erster Linie die Frauen, und zwar auch, wenn sie berufstätig sind. Das zeigen ältere repräsentative Zeitverwendungsstudien, aus denen die Forscherinnen zitieren. 2013 wandten Männer mit Vollzeitjob in Paarhaushalten mit minderjährigen Kindern über die Woche gemittelt 2:49 Stunden pro Tag für solche unbezahlten Tätigkeiten auf. Vollzeiterwerbstätige Frauen waren hingegen täglich 4:12 Stunden mit Sorgearbeit beschäftigt, Teilzeitbeschäftigte 5:23 Stunden. Andererseits war die Erwerbsarbeitszeit von Männern in Vollzeit spürbar länger als die vollzeitbeschäftigter Frauen – ein Hinweis auf mehr Überstunden.

Im Zuge der Corona-Krise hat sich an diesen meist ungleichen Verhältnissen in der großen Mehrheit der Familien nicht viel geändert, zeigen die Daten aus der aktuellen Erwerbspersonenbefragung: Rund 75 Prozent der Befragten mit Job und Kindern gaben an, die Verteilung der Betreuungszeit sei im Verhältnis zu vor der Pandemie gleich geblieben. In gut sieben Prozent der Partnerschaften zeigte sich ein Wechsel zu einer traditionellen Arbeitsteilung: Die Frauen übernahmen den größten Anteil der anfallenden zusätzlichen Sorgearbeit, obwohl diese vor der Krise einigermaßen gleich verteilt war.

Auf der anderen Seite berichteten fast 12 Prozent der Befragten, in ihrem Haushalt sei die Kinderbetreuung ausgeglichener, egalisierter, verteilt. Bei weiteren knapp fünf Prozent sprechen die Forscherinnen von einer „umgekehrten Traditionalisierung“, bei der sich vor allem der Mann um die Kinder kümmert (siehe Grafik 5). Diese Veränderungen waren zwar im Zeitverlauf der unterschiedlichen Befragungswellen etwas weniger stabil als der in anderen Familien beobachtete Wechsel zur traditionellen Arbeitsteilung. Dass die Väter mehr Sorgearbeit übernahmen, scheine also „in erster Linie eine kurzfristige Anpassung an die Notsituation zu sein“, schreiben Lott und Zucco. Gleichwohl machen sie auf dieser Basis ein gewisses „Modernisierungspotenzial bei der partnerschaftlichen Arbeitsteilung“ aus, das sich oft ergeben habe, wenn Väter durch Kurzarbeit oder Homeoffice mehr Zeit zu Hause verbrachten.         

Empfehlungen: Bessere Vereinbarkeit, mehr Vätermonate in der Elternzeit, Reform von Kurzarbeitergeld und Ehegattensplitting

Um negative gleichstellungspolitischen Folgen der Krise aufzuhalten bzw. abzufedern empfehlen die Wissenschaftlerinnen einige kurzfristige Reformen. Zusätzlich bedürfe es aber auch langfristiger Schritte, um den Gender Pay Gap, Gender Time Gap und Gender Care Gap dauerhaft zu reduzieren.

Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählen:

Gewährleistung der institutionellen Kinderbetreuung: Die institutionelle Kinderbetreuung solle ausgebaut und besser ausgestattet werden. Das gewährleiste auch mehr Stabilität in Krisen.

Förderung betrieblicher Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Damit Mütter und Väter auch in Krisenzeiten ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen und Beruf und Familie besser vereinbaren können, müsse die Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten gestärkt werden. Betriebliche Angebote zu orts- und zeitflexiblen Arbeitsarrangements müssten flankiert werden durch eine betriebliche Kultur, die familiäre Verpflichtungen anerkennt, und eine Arbeitsorganisation, die flexibles Arbeiten durch eine ausreichende Personalausstattung und verbindliche Vertretungsmöglichkeiten unterstützt.

Loslösen des Kurzarbeitergelds und des Arbeitslosengelds von der Steuerklasse III/V: Da Frauen deutlich häufiger in der Steuerklasse V und Männer häufiger in der Steuerklasse III vertreten sind und Frauen somit aufgrund der ungleichen steuerlichen Belastung geringere Nettoeinkommen beziehen, erhalten sie im Schnitt auch ein geringeres Kurzarbeitergeld bzw. Arbeitslosengeld. Um diese Ungleichheit zu vermeiden, sollten diese Leistungen an die Steuerklasse IV gekoppelt werden. Zugleich sollten aber Verschlechterungen der bisherigen Entgeltersatzleistungen wegen des Entfallens dieser Steuerklassenkombination verhindert werden, um Familieneinkommen nicht zu schädigen. Dazu empfehlen die Forscherinnen, die Lohnersatzraten generell zu erhöhen.

Aufwertung der sozialen Dienstleistungsberufe:  Einmal mehr sei in der Krise die Unterbewertung von Dienstleistungsberufen (z.B. Pflegeberufe, Einzelhandel) deutlich geworden. Die Arbeitsleistung von Beschäftigten diesen Bereichen müssten gesellschaftlich und finanziell anerkannt und aufgewertet werden.

Langfristig empfehlen die WSI-Expertinnen:

Reform des Ehegattensplittings: Die Steuerklassenkombination III/V bei verheirateten Paaren setze Fehlanreize, da aufgrund der überproportionalen steuerlichen Belastung bei einer Aufstockung der Arbeitsstunden das Nettoeinkommen unterproportional steigt. Zusammen mit der kostenlosen Mitversicherung in der Krankenkasse führe dies dazu, dass es für verheirate Frauen teilweise (kurzfristig) sinnvoller erscheint, geringfügig statt sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Eine mögliche Reform des Ehegattensplittings könnte die Abschaffung der Steuerklasse V sein, sodass Ehepaare auf die bestehende Alternative IV/IV oder das Faktorverfahren zurückgreifen.

Ausbau der Partnermonate des Elterngeldes: Zur langfristigen Förderung der egalitären Aufteilung der Kinderbetreuung sollten die Partnermonate von 2 auf 4 und langfristig auf 6 Monate erhöht werden.

Ausbau der 30-Stunden-Woche: Mit der Förderung der 30-Stunden-Woche könnte ein Abbau von Arbeitsplätzen verhindert und gleichzeitig die Gleichstellung zwischen Frau und Mann gefördert werden.

Stand der Gleichstellung. Ein Jahr mit Corona. WSI Report Nr. 64, März 2021

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Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.03.2021

Der Kinderbonus hat die Konjunktur stärker stabilisiert als die Mehrwertsteuersenkung – und der Effekt war sozial ausgewogener.

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr viel Geld in die Hand genommen, um den Absturz der Wirtschaft in der Coronakrise zu bremsen. Dabei haben nicht alle Ausgaben gleich gut angeschlagen: Laut einer Studie des IMK hat sich der Kinderbonus als deutlich effektiveres Instrument zur Stützung des privaten Konsums erwiesen als die temporäre Mehrwertsteuersenkung. Der Effekt pro eingesetzten Euro dürfte demnach rund doppelt so groß sein. Auch im Hinblick auf die Verteilungswirkung schneidet der Kinderbonus besser ab: Er erreichte gerade Haushalte mit Kindern und niedrigen bis mittleren Einkommen, die während der Pandemie besonders häufig zusätzliche Ausgaben hatten. Dagegen nutzten vor allem Haushalte mit höheren Einkommen die Mehrwertsteuersenkung, um Anschaffungen zu niedrigeren Preisen vorzuziehen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.02.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum morgigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit Bund, Länder und Kommunen auf, angesichts der Corona-Pandemie der Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland endlich die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. „Sehr viele Kinder sind die Verliererinnen und Verlierer der Corona-Pandemie, das betrifft insbesondere arme Kinder. Ihre Eltern können die finanziellen und organisatorischen Belastungen der Pandemie gar nicht oder nur sehr schlecht schultern. Wenn dazu noch die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geschlossen sind, das Schul- und Kitaessen wegfällt und gleichzeitig viele Tafeln nur eingeschränkt arbeiten können, hat das für arme Kinder teils dramatische Auswirkungen. Hier ist wirksame Hilfe angesagt, damit die Corona-Pandemie für sie keine langfristigen, weit über die Krise hinaus andauernden negativen Folgen hat“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.02.2021

Der zweite Lockdown bringt Familien zunehmend an ihre Belastungsgrenze. Zuletzt zeigte die COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), dass sich Lebensqualität und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland im Verlauf der Corona-Pandemie weiter verschlechtert haben. Die Größenordnungen sind immens: Wenn wahrgenommene psychische Gesundheitsprobleme bei 7- bis 17-Jährigen in der Pandemie um acht Prozentpunkte ansteigen, entspricht dies etwa 500.000 Kindern und Jugendlichen. Auch Angststörungen und Verhaltensauffälligkeiten haben in erheblichem Maße zugenommen. Mütter und Väter können diese Probleme nicht immer ausreichend auffangen, vor allem nicht, wenn sie selbst stark belastet sind.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 19.02.2021

SCHWERPUNKT IV: Equal Care Day

Die Pflege in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder von Angehörigen zuhause, die Betreuung von Kindern in Kitas oder zuhause, die sozialen Tätigkeiten im Beruf oder im Ehrenamt – sie bilden die Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Noch immer werden diese Tätigkeiten vor allem von Frauen geleistet. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark, dass Care-Arbeit endlich die Anerkennung erfährt, die sie verdient.

„Wie existenziell Care-Arbeit für unsere gesamte Gesellschaft ist, führt uns die Corona-Pandemie deutlich vor Augen. Sorgearbeit muss darum endlich ihren Anforderungen und hoher Verantwortung entsprechend gewürdigt werden. Das ist auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit.

In Deutschland arbeiten 5,7 Millionen Menschen in sozialen Berufen – 80 Prozent von ihnen sind Frauen. Gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung müssen für soziale Berufe selbstverständlich sein. Dafür brauchen wir endlich flächendeckende Tarifverträge für Pflege-, Gesundheits- und Erziehungsberufe. Auch die unbezahlte Sorgearbeit wird größtenteils von Frauen geschultert. Die Corona-Krise verstärkt diese Schieflage sogar noch. Damit aber Frauen die gleichen Chancen auf eine berufliche Selbstverwirklichung wie Männer haben, muss es eine gerechte Verteilung von privater Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern geben.

Dafür tritt die SPD-Bundestagfraktion ein. Eine Voraussetzung für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Sorgearbeit ist die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die kürzlich beschlossenen Verbesserungen beim Elterngeld sind ein wichtiger Schritt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagbetreuung im Grundschulalter wird weitere Erleichterung bringen. Außerdem wollen wir die Familienarbeitszeit und das Familiengeld einführen.

Für uns ist die Aufwertung sozialer Berufe und die faire Verteilung bezahlter und unbezahlter Sorgearbeit eine Frage der Gerechtigkeit. Wir wollen den Gender Care Gap schließen. Dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein!“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 01.03.2021

Zum Equal Care Day (01.03.2021) erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik:

Care-Arbeit, sowohl bezahlt als auch unbezahlt, ist systemrelevant und für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Die Corona-Pandemie legt jedoch mehr denn je die unfaire Verteilung der Pflege- und Sorgearbeit in Deutschland offen und zeigt, an welchen Stellen politischer Nachholbedarf besteht. Immer noch werden 80 Prozent der Care-Arbeit in Deutschland von Frauen geleistet – ein seit Jahren unveränderter Wert. Gleichzeitig sind über die Hälfte der Frauen im Alter von 30-65 Jahren in Teilzeit beschäftigt, während Führungspositionen in der Sorgearbeit überproportional mit Männern besetzt sind.

Die Aufmerksamkeit, die Care-Arbeiterinnen zu Beginn der Corona-Pandemie bekommen haben, hat Hoffnung auf Veränderung gemacht. Es sind Versprechungen gemacht, Wertschätzung ausgedrückt und Applaus gespendet worden. Beschäftigte in der Pflege haben auf bessere Arbeitsbedingungen, bessere Bezahlung und einen Image-Wechsel für ihren Beruf gehofft. Ein Jahr später ist die Enttäuschung umso größer. Pflegende Angehörige und beruflich Pflegende arbeiten über ihrer Belastungsgrenze – ohne Aussicht auf Verbesserungen. Das ist nicht auszuhalten, zumal die Bundesregierung auch nach einem Jahr der Pandemie noch immer auf Sicht fährt – ohne erkennbare Strategie und ohne langfristige Maßnahmen zur Aufwertung der Care-Arbeit.

Um auch dieses Jahr das Licht der Öffentlichkeit auf die bezahlte und unbezahlte Pflege- und Sorgearbeit zu richten, unterstützen wir den Equal Care Day, der in diesem Jahr unter dem Motto „Vorausschauende Rücksichtnahme“ steht. Hoffentlich nimmt die Bundesregierung diesen Tag zum Anlass, endlich mehr Verbesserungen in der Care-Arbeit einzuleiten. Gestalten wir eine Zukunft, in der wir gerne leben und alt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.02.2021

„Eine der dringlichsten Aufgaben dieser Zeit ist die gerechte Verteilung von Arbeit, Zeit und Geld. Bereits existierende geschlechtsspezifische Schieflagen haben sich in der Krisenzeit verschärft. Es ist wichtig, dass es dazu mehr Daten und Erkenntnisse gibt, wie sie heute die neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung liefert. Sie untersucht Auswirkungen der Krise unter Bezugnahme auf die geschlechtsspezifischen Lohn-, Zeit- und Sorgelücken (Gender Pay Gap, Gender Time Gap, Gender Care Gap) und resümiert, dass die existierenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern absehbar zunehmen, wenn jetzt nicht gegengesteuert wird. Diese Botschaft, die sich seit Monaten durch viele Medienberichte und Zwischenbilanzen zur Krisenpolitik zieht, muss von der Bundesregierung endlich ernst genommen werden“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Stand der Gleichstellung. Ein Jahr mit Corona“ der Hans-Böckler-Stiftung am heutigen Equal Care Day. Achelwilm weiter:

„Schon vor der Pandemie wurde der größte Teil notwendiger Sorge- und Pflegearbeit von Frauen getätigt, beruflich oder privat, unterbezahlt oder unbezahlt. Auch wenn Männer im Vergleich zu vorpandemischen Zeiten durchschnittlich mehr familiäre Sorgearbeit übernehmen, liegt die Hauptlast nach wie vor auf den Schultern von Frauen, teils unter Reduzierung der Erwerbsarbeit. Gleichzeitig schneiden sie durchschnittlich schlechter ab, wenn es um Kurzarbeitergeld und andere Finanzhilfen und Konjunkturpakete geht. Es ist wichtig, dass diese Schieflage klar erkannt und mit politischen Gegenprogrammen angegangen wird. Der heutige Equal Care Day schafft Bewusstsein für die Wechselwirkungen von Sorgeverantwortung und sozialer Unabhängigkeit. Der Bundesregierung sind die Zusammenhänge bekannt. Es wird Zeit, dass sie danach handelt und Maßnahmen trifft, damit lebensrelevante Sorge- und Pflegearbeiten zu Hause gerechter verteilt und entlastet werden und berufliche Care-Arbeit viel besser bezahlt und personell aufgestockt wird.

Erst letzte Woche hat DIE LINKE mit einem eigenen Antrag im Bundestag einen Kurswechsel hin zu einer geschlechtergerechten Krisen- und Zukunftspolitik gefordert. Die soziale und geschlechtergerechte Bewältigung der Krise ist eine politische Mammutaufgabe, die mit vielen übergeordneten Aufgaben wie einer zu stärkenden Tarifbindung und der Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeit statt Minijobs zu tun hat. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, Geschlechtergerechtigkeit ressortübergreifend zu verankern – für bessere Verhältnisse zu Hause und im Erwerbsleben, eine paritätische Ausgestaltung der Elternzeiten, Individualbesteuerung und Kindergrundsicherung statt Ehegattensplitting sowie wirksamere Gesetze gegen Niedriglöhne bzw. –renten und Lohndiskriminierung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 01.03.2021

Die Aufgaben rund um Haushalt, Kinder, Pflege sind in unserer Gesellschaft nach wie vor sehr ungleich verteilt: 80 Prozent dieser Fürsorgearbeit wird von Frauen geleistet. Gleichzeitig mangelt es an Wertschätzung für die Care-Arbeit. Darauf macht der Equal Care Day am 1. März aufmerksam. Die Diakonie plädiert dafür, pflegende Angehörige im Alter besser abzusichern.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Care-Arbeit darf nicht zu Altersarmut führen. In Deutschland werden fast zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen von Angehörigen zuhause gepflegt – überwiegend von Frauen. Viele reduzieren dafür ihren Job oder geben ihn zeitweise ganz auf. Sie verzichten dabei nicht nur auf Einkommen, sondern auch auf einen Teil ihrer künftigen Rente. Dadurch gefährden sie ihre eigene soziale Absicherung. Die Diakonie setzt sich seit langem dafür ein, Pflegezeiten stärker für die Rentenansprüche zu berücksichtigen – und zwar auch dann, wenn Menschen ihre Arbeitszeit nur wenig reduzieren.

Außerdem muss die berufliche Freistellung zur Pflege Angehöriger unbedingt erleichtert werden. Dazu plädiert die Diakonie für eine Lohnersatzleistung für bis zu drei Jahre – ähnlich dem Elterngeld. Das könnte die ohnehin schwierige Situation pflegender Angehöriger grundlegend verbessern und sie wirksam vor Altersarmut schützen. Menschen, die Pflege und Fürsorge für andere übernehmen, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie verdienen nicht nur höchste Wertschätzung, sondern auch eine gute finanzielle Absicherung.

Es ist ein Armutszeugnis für unser Land, wenn wir diese Menschen im Regen stehen lassen.“

Zum Hintergrund:

Der Equal Care Day ist eine Initiative, die Menschen, Organisationen und Institutionen international dazu aufruft, einen Aktionstag zu organisieren um auf die mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von Care-Arbeit aufmerksam zu machen. Die Initiative Equal Care Day fordert eine faire Bezahlung der professionellen Pflegearbeit und eine gerechtere Verteilung der privaten Care-Arbeit sowie den Abbau struktureller Diskriminierung.  Der Tag wurde 2016 ins Leben gerufen und findet am 01. März 2021 das nächste Mal statt.

https://equalcareday.de/

Weitere Informationen:

Handreichung der Diakonie für eine verbesserte Alterssicherung pflegender

Angehöriger: https://www.diakonie.de/diakonie-texte/012020-fuer-eine-verbesserte-alterssicherung-pflegender-angehoeriger

Nachgefragt: Pflegende Angehörige müssen im Alter besser abgesichert werden

https://www.diakonie.de/journal/pflegende-angehoerige-muessen-im-alter-besser-abgesichert-werden  

Konzept der Diakonie für eine umfassende Pflegereform:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Diakonie-Texte_PDF/06_2019_Grundlegende_Pflegereform.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.02.2021

Professionelle Care-Arbeit ist auch im Jahr 2021 oft Frauenarbeit und darüber hinaus noch schlecht bezahlt. Laut der Initiative Equal Care Day sind in Deutschland über 80 Prozent der Beschäftigten in diesen Berufen Frauen. Darunter sind vermutlich viele Mütter, die stark doppeltbelastet sind und über wenig Einkommen verfügen. Obwohl diese Frauen einen der größten Werte für unsere Gesellschaft leisten – nämlich die Sorge für Personen, die darauf angewiesen sind, wie Alte, Kranke, Menschen mit Handicap und Kinder. „Wir sollten endlich diese Berufe neu bewerten. Es ist ein trauriges Bild, dass wir es uns mehr kosten lassen, die Gebäude mit Infrastruktur zu bauen, als die Menschen angemessen zu entlohnen, die sich um so wichtige Aufgaben kümmern, wie die Erziehung und Bildung unserer Kinder oder die Pflege unserer Eltern“, so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verbands der berufstätigen Mütter (VBM e.V.). „Es ist für uns auch kaum nachvollziehbar, warum ausgerechnet die Caritas gegen den Mindestlohn für die Pflegebranche stimmte und so einen wichtigen Schritt für die bessere Bezahlung dieser Berufsgruppe verhindert hat,“ so Cornelia Spachtholz weiter.

Mütter leisten doppelt so viel Care-Arbeit

Laut der Initiative Equal Care Day übernehmen Frauen im Alter von 34 Jahren mehr als doppelt so viel Care-Arbeit als Männer. Inbegriffen in diese Zahl sind auch Arbeiten wie Steuererklärung, Autoreparatur und Gartenarbeit. Nicht inbegriffen ist der alltägliche „Mental Load“, der sich aus den Aufgaben „Verantwortung übernehmen für bestimmte Bereiche, Wissen und Organisation“ zusammensetzt. Eine zu hohe mentale Belastung kann jedoch zu gesundheitlichen Schäden führen, die sich u. a. in Stresssymptomen wie Schlaflosigkeit und permanentem erschöpft sein zeigen, ähnlich wie bei einem „Burnout“. „Vor allem in Familien mit Kindern zeigt sich diese starke Ungleichheit der Aufgabenverteilung. Meist setzt diese ungünstige Umverteilung der Care-Arbeit nach dem ersten Kind ein und bleibt ab dann hartnäckig bestehen und Corona zeigt die Verschärfung diese Unwucht der Aufgabenverteilung wie ein Brennglas“ so Cornelia Spachtholz. Die Folge daraus ist, dass Frauen sich eine Rückkehr in den Beruf meist nur noch in Teilzeit zutrauen, da sie sich den Aufgaben einer Vollzeittätigkeit mit der Familienarbeit gepaart nicht mehr gewachsen sehen. Dadurch verdienen sie langfristig weniger Geld, machen weniger häufig Karriere und haben am Ende des Berufslebens weniger Rente.

Ehegattensplitting fördert ungleiche Verteilung

„Die ganze Misere wird durch das Ehegattensplitting scheinbar abgemildert, in Wirklichkeit jedoch noch begünstigt. Doch das böse Erwachen kommt für die Mütter dann, wenn sie sich scheiden lassen und plötzlich alleinerziehend oder auf Arbeitslosengeld angewiesen sind. Dann zählt nämlich nur noch das Geld, was sie tatsächlich verdient haben“ erklärt Cornelia Spachtholz die verheerenden Folgen des Ehegattensplittings. Der Verband berufstätiger Mütter fordert seit seiner Gründung die Abschaffung des Ehegattensplittung. Anlässlich des Equal Care Day wiederholt der Verband die Forderung, dass das Ehegattensplitting umgehend abgeschafft werden muss. Es kostet den Staat Milliarden, dieses Geld könnte man in die Unterstützung aller Familienformen investieren. Es könnte sinnvoll angelegt werden in den Ausbau von qualitativ hochwertigen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Bildungsförderung für Jugendliche. „Gerade jetzt in der Corona-Zeit ist sehr deutlich sichtbar geworden, dass Familien, Kinder und Jugendliche zu schlecht gestellt sind in unserer Gesellschaft. Sie sollten es der Politik und der Gesellschaft wert sein, die richtigen Entscheidungen zu treffen und dafür genügend Geld in die Hand zu nehmen. Dazu gehört eben auch eine bessere Bezahlung und Sichtbarkeit von Care-Arbeit“, schlussfolgert Cornelia Spachtholz. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit reduzierten Steuereinnahmen und im Gegensatz dazu erhöhten Steuerausgaben, müssen alle familienunterstützenden Leistungen nochmals auf den Prüfstand.

Zum Hintergrund: Der Equal Care Day ist eine Initiative, die auf mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von Care-Arbeit aufmerksam macht. Ziel der Initiative ist es, dass die Sorgearbeit sichtbar gemacht wird, um Politik und Wirtschaft dafür zu gewinnen, die vielen Bereiche der Care-Arbeit ernst zu nehmen und neu zu denken. Der VBM unterstützt dieses Anliegen, da vor allen berufstätige Mütter davon betroffen sind. Sie übernehmen trotz der eigenen Erwerbsarbeit auch oft die Mehrheit der häuslichen Care-Arbeit. Das führt in vielen Fällen dazu, dass Frauen weniger bezahlte Erwerbsarbeit leisten, als vielleicht möglich wäre und sich darüber hinaus auch permanent im Dauer-Stress befinden und ihrer Gesundheit damit langfristig schaden.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 01.03.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Einrichtungen können ab dem 1. März Anträge stellen

Jugendbildungsstätten, Familienferienstätten, Jugendherbergen – Häuser, die sonst mit Leben gefüllt sind, stehen derzeit leer. Seit März 2020 sind  außerschulische Bildungsangebote mit Übernachtungen nur sehr eingeschränkt möglich, Schul- und Klassenfahrten wurden abgesagt. Die Folgen für die Einrichtungen sind massive Einnahmeausfälle bei weiterlaufenden Fixkosten. Eine existenzbedrohende Situation insbesondere für gemeinnützige Einrichtungen, die nur in eingeschränktem Maße Rücklagen bilden können.

Aus diesem Grund verlängert Bundesjugendministerin Franziska Giffey das Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“. Weitere 100 Millionen Euro stehen für 2021 zur Verfügung. Ab heute bis zum 28. März können gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in schwierigen wirtschaftlichen Situationen die Finanzhilfe beantragen. Die entsprechende Richtlinie hat Ministerin Giffey heute unterschrieben. Bereits im vergangenen Jahr hat das Bundesfamilienministerium diese gemeinnützigen Einrichtungen mit einem kurzfristig aufgelegten 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm unterstützt.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey: „Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur und ein besonderer Schatz, den wir bewahren müssen. Wenn Reisen und das Zusammentreffen in größeren Gruppen wieder möglich sind, wird unsere Gesellschaft diese Orte der Begegnung dringender denn je benötigen. Mit den weiteren 100 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm sichern wir die Existenz vieler gemeinnütziger Einrichtungen, die gerade in einer finanziellen Notlage sind. Davon können unzählige Einrichtungen deutschlandweit profitieren.“

Bereits 2020 wurde ein erstes Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt. Neben den gemeinnützigen Übernachtungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Familien in Teil A wurden in Teil B Träger des längerfristigen gemeinnützigen internationalen Jugendaustausches unterstützt. Während für den internationalen Jugendaustausch noch der Zeitraum bis zum 31. August 2021 abgedeckt ist, endete Programmteil A am 31. Dezember 2020.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey: „Das Sonderprogramm 2020 war ein großer Erfolg, weil wir schnell und unbürokratisch helfen konnten. Knapp 63 Millionen Euro wurden eingesetzt und der Bestand von mehr als 130.000 Betten gesichert. Der Bedarf der Häuser endete jedoch nicht mit dem Jahreswechsel. Darum kommen die Mittel, die der Bundestag bereits freigegeben hat, zur rechten Zeit.“

Mit der Neuauflage des Sonderprogramms können finanzielle Notlagen bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Juni 2021 abgemildert werden. Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Die Beantragung der Mittel ist vergleichsweise einfach möglich. Die Einrichtungen müssen eine durch die Corona-Pandemie bedingte finanzielle Notlage nachweisen. Vorhandene Liquiditätsengpässe beziehungsweise nicht gedeckte Fixkosten können bis zu einem Anteil von 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Sonderprogramm ausgeglichen werden. Die maximale Zuschusshöhe pro Bett wurde von 400 Euro im Jahr 2020 auf bis zu 800 Euro angehoben.

Für die Sicherung des ersten Halbjahres 2021 können bis zum 28. März Zuschüsse beantragt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/hilfen-fuer-soziale-einrichtungen/sonderprogramm-kinder-jugend-bildung-arbeit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.03.2021

Rheinland-Pfalz tritt als elftes Bundesland bei

Rheinland-Pfalz hat sich als nunmehr elftes Bundesland der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesfamilienministeriums angeschlossen. Ab dem 01. März 2021 können Kinderwunschpaare mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für eine Kinderwunschbehandlung durch Bund und Land stellen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Als Bundesfamilienministerin setze ich mich dafür ein, dass der sehnliche Wunsch von Paaren nach einem eigenen Kind für möglichst viele in Erfüllung gehen kann. Mit der Bundesinitiative unterstützen wir ungewollt kinderlose Paare und entlasten sie bei den Behandlungskosten. Denn die Aufwendungen für eine Kinderwunschbehandlung können schnell in die Tausende Euro gehen. Mit dem Beitritt von Rheinland-Pfalz als elftes Bundesland zu unserer Initiative, kann nun noch mehr Paaren bei den finanziellen Herausforderungen geholfen werden. Jedoch sollten diejenigen, die gerne eine Familie gründen möchten, bei denen es aber auf natürlichem Wege nicht klappen will, in ganz Deutschland unterstützt werden. Daher mache ich mich weiterhin dafür stark, dass die verbliebenen Bundesländer unserer Initiative beitreten.“

Details zur gemeinsamen Förderung durch Bund und Land
Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz gewähren heterosexuellen Paaren, die sich zur Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) unterziehen müssen, fortan für den ersten bis vierten Behandlungszyklus einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Abrechnung mit den Krankenkassen beziehungsweise den Beihilfestellen.

Der Zuschuss, den Bund und Land jeweils hälftig finanzieren, beträgt bei der ersten bis zur dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1.600 Euro (IVF) bzw. 1.800 Euro (ICSI).

Erstmals auch Förderung gleichgeschlechtlicher Frauenpaare

Rheinland-Pfalz wird als erstes Bundesland auch gleichgeschlechtlichen Frauenpaaren eine finanzielle Förderung gewähren, sofern eine medizinische Indikation vorliegt, die eine IVF oder ICSI für die Erfüllung ihres Kinderwunsches nötig macht. Dieser Zuschuss wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert.

Immer mehr Bundesländer schließen sich der Initiative an

Neben Rheinland-Pfalz beteiligen sich bereits die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative.

Alleine in dieser Legislaturperiode haben sich bereits fünf weitere Bundesländer der Förderkooperation angeschlossen. Das Saarland und Bremen beabsichtigen in naher Zukunft ebenfalls den Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung.

Weitere Informationen

Das Antragsformular sowie Informationen zu den Fördervoraussetzungen in Rheinland-Pfalz sind hier abrufbar: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/foerderung/assistierte-reproduktion/

Wie es den von ungewollter Kinderlosigkeit in Deutschland betroffenen Paaren geht und welche Hilfs- und Unterstützungsangebote sie sich wünschen, zeigt die vom Bundesfamilienministerium im September 2020 veröffentlichte Studie „Ungewollte Kinderlosigkeit 2020 – Leiden – Hemmungen – Lösungen“.

Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de. Ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung erfüllt sind, kann durch Beantwortung von elf einfachen Fragen im Förder-Check auf dem Informationsportal herausgefunden werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.02.2021

530 Häuser erhalten deutschlandweit mit der achtjährigen Laufzeit mehr Planungssicherheit. 

Mehrgenerationenhäuser sind Orte, an denen sich jüngere und ältere Menschen begegnen und das Miteinander der Generationen aktiv leben können.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat heute den offiziellen Startschuss für das neue „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021-2028)“ gegeben. Damit wird die Laufzeit des Programms für die rund 530 Begegnungsorte um weitere acht Jahre sichergestellt.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die Mehrgenerationshäuser sind ein unverzichtbarer Teil der sozialen Infrastruktur unseres Landes. Sie stärken den Zusammenhalt vor Ort und haben mit ihren vielen ehrenamtlich Aktiven gerade während der Pandemie gezeigt, dass soziale Nähe trotz räumlicher Distanz möglich ist. Der Fokus des neuen Bundesprogramms ist es, unsere Demokratie und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, digitale Kompetenzen zu fördern und sich für ökologische Nachhaltigkeit zu engagieren. Die Mehrgenerationenhäuser sollen dazu beitragen, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten zu schaffen – für alle Menschen, die in Deutschland leben. Gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse fangen im Konkreten mit der Begegnung von Menschen an. Die Mehrgenerationenhäuser sind großartige Orte dafür.“

Das neue Bundesprogramm setzt wie das vorherige Bundesprogramm (2017-2020) die enge Zusammenarbeit der Mehrgenerationenhäuser mit ihren Kommunen sowie die flexible und bedarfsorientierte Ausrichtung fort. Mit niedrigschwelligen Informations-, Beratungs- und Begegnungsangeboten bieten sie Raum für gemeinsame Aktivitäten, fördern das freiwillige Engagement aller Altersgruppen und stärken das nachbarschaftliche Miteinander in der Kommune. Das Bundesprogramm ist Teil des gesamtdeutschen Fördersystems, das strukturschwache Regionen langfristig unterstützt.

Mit Beginn der neuen Förderphase schließt das Bundesfamilienministerium zudem eine neue Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab. Das Ziel ist die Zusammenarbeit im Bereich Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungsförderung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege auszubauen.

Detlef Scheele, Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit: „Durch die leicht zugänglichen Angebote können sowohl die Nutzerinnen und Nutzer als auch die in den Mehrgenerationenhäusern ehrenamtlich Engagierten zusätzliche Kompetenzen erwerben und neue Kontakte aufbauen. Das kann ihnen helfen, eine Ausbildung oder eine neue Beschäftigung zu finden. Mehrgenerationenhäuser tragen damit zur Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft bei.“

Im neuen Bundesprogramm wird auch die Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016-2026 mit dem durch das BMBF geförderten Sonderschwerpunkt „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ fortgesetzt. Seit 2018 können die Mehrgenerationenhäuser für Angebote in diesem Bereich einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beantragen. Im Jahr 2021 nehmen 170 Mehrgenerationenhäuser teil und bieten Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten eine erste Beratung, alltags- und praxisbezogene Unterstützungsangebote und unkomplizierte Hilfe.

In 2020 und 2021 ist es dank guter Haushaltslage gelungen, die Programmmittel um 5,45 Millionen Euro auf insgesamt 22,95 Millionen Euro zu erhöhen. Dadurch konnte der Bundeszuschuss für die Mehrgenerationenhäuser auf 40.000 Euro angehoben werden. Es ist auch Ziel, diesen erhöhten Zuschuss in der Haushaltsplanung für 2022 und der weiteren Finanzplanung fortzuschreiben.

Die Fördermittel dürfen flexibel als Personal- oder Sachkosten eingesetzt werden. Neben dem jährlichen Bundeszuschuss erhalten alle Mehrgenerationenhäuser auch im neuen Bundesprogramm weiterhin eine Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr von Kommune, Landkreis und/oder (anteilig) vom Land.

Zusätzliche Unterstützung erhalten die Mehrgenerationenhäuser vom BMFSFJ im Rahmen der Programmbegleitung durch fachliche Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und bei der Qualitätssicherung. Alle Mehrgenerationenhäuser sind im neuen Bundesprogramm erstmals verpflichtet, regelmäßig ein selbst gewähltes Review-Verfahren durchzuführen, an dem die jeweilige Standortkommune zu beteiligen ist.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander und zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.02.2021

Schulen brauchen ein zukunftssicheres Ökosystem

Am heutigen Montag fand der Online-Dialog über Perspektiven und Anforderungen an die Bildung in der digitalen Welt mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sowie Expertinnen und Experten der digitalen Bildung statt. Zudem wurden aktuelle Zahlen zur Umsetzung des DigitalPakt Schule veröffentlicht. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Nadine Schön:

„In der Pandemie wird deutlich: Digitale Schulbildung ist als fester Bestandteil zukünftiger Schulkonzepte zu begreifen. Ziel muss es dabei sein, dass Schulen sowohl analoges als auch digitales Lehren und Lernen beherrschen. Die Erwartungen an eine gute digitale Bildung in Deutschland gehen weit über das hinaus, was viele Familien in der aktuellen Situation mit Distanz- und Wechselunterricht erleben.

Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Ehrenamtliche haben in den letzten Wochen und Monaten sehr viele gute, wirksame und kreative Lösungen auf den Weg gebracht. Besser wäre es gewesen, es hätte überall schon wirksame Lösungen und Strategien für digitale Bildung gegeben. Ich finde es wichtig, dass im heutigen Dialog über den Status Quo und gleichzeitig über künftige Perspektiven diskutiert wird.

Schulen sind auf eine ausreichende digitale Infrastruktur angewiesen, um digitale Angebote und Videokonferenzen in den Schulalltag zu integrieren. Es ist unverständlich, warum selbst in Großstädten viele Schulen noch nicht an leistungsfähige Netze angeschlossen sind. Deshalb ist die schnelle Umsetzung des DigitalPakt Schule so wichtig. Erfreulich, dass jetzt Schwung in den Mittelabfluss gekommen ist. Bedauerlich, dass es in manchen Ländern so lange dauert, bis die insgesamt 6,5 Milliarden Euro, die der Bund bereits vor zwei Jahren zur Verfügung gestellt hat, auch wirklich in den Schulen ankommen. Die Soforthilfe, die der Bund etwa zur Anschaffung von Tablets und Laptops für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte zusätzlich leistet, ist wichtig, um allen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Bildung in der momentanen Krise zu ermöglichen. Das wird gut angenommen.

Doch mit Geld allein wird digitale Bildung nicht verwirklicht. Geschaffen werden muss ein zukunftssicheres Ökosystem für digitale Bildung, in dem sich innovative und kreative Lösungen im Wettbewerb entwickeln können. Bundeshilfe ist dafür nur ein Baustein. Den eigentlichen Kraftakt müssen die Länder und Kommunen leisten, die für Schulbildung die Verantwortung im föderativen System tragen, und die Schulen selbst. Es braucht die Entwicklung eines übergreifend geltenden, rechtssicheren Handlungsrahmens sowie zentrale Leitlinien für die organisatorische, personelle und technische Umsetzung von digitaler Bildung in Schule und zu Hause. Dass 16 Mal neu entschieden wird, ob ein Tool für den Schulunterricht zugelassen wird oder nicht, ist ein Unding. Alle Betroffenen – Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern – müssen befähigt und unterstützt werden. Aus der Krise lernen heißt: 2021 die Kräfte noch stärker bündeln und das Tempo im Infrastrukturausbau der Schulen und bei der digitalen Weiterbildung der Lehrkräfte weiter erhöhen.

Mit den von Ministerin Karliczek vorgeschlagenen Kompetenzzentren und dem Nationalen Bildungsraum schaffen wir bundesseitig nun zwei wichtige Innovationsmotoren und Voraussetzungen für das Gelingen von lebenslanger digitaler Bildung. Dabei darf es nicht bleiben. Wir müssen auch Strukturen hinterfragen und den Föderalismus, gerade bei der Bildung, neu denken.“

Hintergrund:
Knapp 488 Millionen Euro sind bis zum Jahresende 2020 aus dem Digitalpakt Schule abgeflossen. Das geht aus den Zahlen hervor, welche die Länder halbjährlich zum 15. Februar (Stichtag 31. Dezember) und zum 15. August (Stichtag 30. Juni) an den Bund melden. Die Mittelbindung – also bereits beantragte, aber noch nicht abgerufene Summen – liegt mit rund 875 Millionen Euro fast doppelt so hoch. Die bereits verausgabten und bewilligten Mittel belaufen sich auf insgesamt 1,363 Mrd. Euro. Von den abgeflossenen Mitteln stammen rund 376 Mio. Euro aus dem Sofortausstattungsprogramm, das Bund und Länder im Zuge der Pandemie 2020 auf den Weg gebracht haben. Der DigitalPakt Schule läuft bis 2024. Im Zuge der Corona-Pandemie haben Bund und Länder mit drei Zusatzvereinbarungen den DigitalPakt Schule ausgeweitet:

  • 500 Millionen Euro für ein Sofortausstattungsprogramm, damit Schulen Endgeräte anschaffen und an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, die Zuhause keine eigenen Geräte nutzen können. Es trat am 4. Juli 2020 in Kraft.
  • 500 Millionen Euro zur Förderung von Administratoren, die sich um die digitale Technik kümmern sollen. Sie trat am 4. November 2020 in Kraft. Zahlen zum Mittelabfluss werden zum nächsten Stichtag (30.06.2021) erstmals erhoben.
  • 500 Millionen Euro, um Leihgeräte für Lehrkräfte zu beschaffen. Diese Maßnahme trat am 28. Januar 2021 in Kraft und damit nach dem Stichtag für die vorliegenden Zahlen.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 22.02.2021

Die Fraktion DIE LINKE hat den Antrag „Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ (Drucksachennummer 19/26980, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926980.pdf) veröffentlicht und als eigenen Tagesordnungspunkt im Plenum aufgesetzt. Aus diesem Anlass möchte ich Sie und euch auf die Bundestagsdebatte am Donnerstag, den 4. März, sowie unseren Antrag aufmerksam machen.

Wir fordern mit diesem Antrag, reproduktive Gerechtigkeit zum Staatsziel zu machen. Und wir fordern ein reproduktive Rechte-Gesetz, mit dem unter anderem Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und endlich als das geregelt werden sollen, was sie sind: ein Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung.

Zu oft wird die Auseinandersetzung um Schwangerschaftsabbrüche auf einen Konflikt zweier Lager – pro life und pro choice – verengt. Diese Verkürzung trifft es doppelt nicht, denn zum einen geht es den rechten Abtreibungsgegner:innen nicht um ein gutes Leben für alle, sondern in erster Linie wollen sie ungewollt Schwangere in ihrer Selbstbestimmung einschränken. Zum anderen geht es bei Wahlfreiheit um mehr als allein um das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch, denn wirkliche Wahlfreiheit entsteht erst aus der Verbindung von Rechten und deren materieller Absicherung für alle Menschen.

Deshalb wollen wir mit unserem Antrag einen Dreiklang – das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht, selbst zu entscheiden, ob ein Mensch ein Kind bekommt oder nicht, das Recht auf ein gutes und sicheres Leben mit Kindern – zum Ziel politischen Handelns machen. Alle drei Punkte hängen eng zusammen: Die sexuelle Selbstbestimmung wird natürlich davon beeinflusst, ob es eine Entscheidungsfreiheit für oder gegen Kinder gibt, die durch den Zugang zu Verhütungsmitteln, aber auch durch die Möglichkeit eines Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft abgesichert wird. Diese Möglichkeit entsteht nicht nur durch das Recht, sondern muss durch eine entsprechende Versorgung und einen kostenfreien Zugang abgesichert werden. Und: Eine wirklich selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen ein Kind, ist nur dann möglich, wenn beide Entscheidungen ohne Stigmatisierung und Zwang möglich sind. Sie ist dann möglich, wenn nicht der unsichtbare Zwang der materiellen Bedingungen eine Entscheidung einschränkt: Armut und Diskriminierung machen es vielen Menschen schwer bis unmöglich, selbstbestimmt und unter guten Bedingungen Kinder zu bekommen und aufzuziehen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 01.03.2021

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (19/27189) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagplenums steht. Danach sollen minderjährige, ledige Kinder leichter zusammen mit ihren Eltern zu einem in Deutschland als schutzberechtigt anerkannten Geschwisterkind nachziehen können.

Wie die Fraktion in der Vorlage darlegt, führt die aktuelle Rechtspraxis in Deutschland dazu, dass zu unbegleiteten Kindern, die in Deutschland als schutzberechtigt anerkannt wurden, zwar ihre Eltern nachziehen können, aber nicht ihre Geschwister. Die fehlende Regelung zum Geschwisternachzug im Aufenthaltsgesetz verursache unbillige Härten für Eltern, die neben dem in Deutschland als schutzberechtigt anerkannten minderjährigen Kind noch weitere Kinder im Ausland haben. Während für den Nachzug der Eltern zu ihrem Kind vereinfachte Voraussetzungen gelten, werde der Nachzug der Geschwisterkinder unter die Bedingung gestellt, dass ausreichender Wohnraum vorhanden und der Lebensunterhalt der Nachziehenden gedeckt ist.

„Diese Voraussetzungen kann der oder die stammberechtigte Minderjährige in Deutschland aber in aller Regel nicht erfüllen“, schreiben die Abgeordneten weiter. Dadurch müssten die Eltern sich zwischen der Sorge für ihre im Ausland befindlichen Kinder und dem in Deutschland lebenden stammberechtigten Kind entscheiden, was zu jahrelangen Familientrennungen führe.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die minderjährigen ledigen Geschwister der als Flüchtling anerkannten oder subsidiär schutzberechtigten Referenzperson in den Kreis der privilegiert nachzugsberechtigten Personen aufgenommen werden. Der Kindernachzug für gleichzeitig mit ihren Eltern einreisende Kinder soll nicht mehr unter die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung und des ausreichenden Wohnraums gestellt werden.

Gesetzlich geregelt werden sollen mit dem Entwurf auch die Zeitpunkte für die Minderjährigkeit der stammberechtigten und nachziehenden Kinder. Danach sollen stammberechtigte Kinder zum Zeitpunkt ihrer Asylantragstellung minderjährig sein müssen, damit ihre Eltern ein Nachzugsrecht erhalten. Gemeinsam mit den Eltern nachziehende Geschwisterkinder sollen laut Vorlage zum Zeitpunkt der Visumsantragstellung ihrer Eltern minderjährig sein müssen, ebenso wie zu ihren stammberechtigten Eltern nachziehende Kinder zum Zeitpunkt der Asylantragstellung ihrer Eltern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 287 vom 03.03.2021

Die Bundesregierung kann nicht beantworten, inwiefern das Starke-Familien-Gesetz zu einer höheren Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes bei Kindern und Jugendlichen geführt hat. Das schreibt sie in einer Antwort (19/26910) auf eine Kleine Anfrage (19/26157) der Fraktion Die Linke.

Die Regierung verweist darauf, dass eine gemeinsame Statistik zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle Rechtskreise nicht existiere. So ließen die Daten des Rechtskreises SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) keine Rückschlüsse darüber zu, inwieweit die Zahlen auf das Starke-Familien-Gesetz zurückzuführen seien. Auch im Bereich des Bundeskindergeldgesetzes würde die Zahl der Empfänger dieser Leistungen nicht statistisch erfasst. „Die Einführung einer zusätzlichen Statistik- und Berichtspflicht konkurriert mit dem Anliegen des Programms der Regierung ‚Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung'“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 278 vom 03.03.2021

Diskriminierendes Verhalten von Jobcentern und Familienkassen gegenüber ausländischen EU-Angehörigen steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/26865) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung soll unter anderem ihre empirischen Befunde über bandenmäßigen Leistungsmissbrauch darlegen. Außerdem interessiert die Abgeordneten der Umgang mit der internen Arbeitshilfe zu diesem Komplex sowie die Existenz von Studien zum Thema Diskriminierung in Jobcentern und Schulungen des Personals.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 264 vom 01.03.2021

Die Linksfraktion plädiert für die Einführung eines zehntägigen Elternschutzes. In einem Antrag (19/26979) fordert sie die Bundesregierung auf, das bestehende Mutterschutzgesetz zu einem Elternschutzgesetz weiterzuentwickeln. In dessen Rahmen soll eine zehntägige bezahlte Freistellung von der Arbeit für den zweiten Elternteil oder eine von der leiblichen Mutter benannte soziale Bezugsperson unmittelbar nach der Geburt eines Kindes gewährt werden. Jeweils fünf Tage der Lohnfortzahlung sollen durch den Arbeitgeber und durch den Bund finanziert werden. Zudem sei ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz sowie ein Diskriminierungs- und ein Kündigungsverbot im Elternschutz zu verankern.

Nach Ansicht der Linksfraktion müssten mehr Maßnahmen als bisher ergriffen werden, um eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zu erreichen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse verbessert und die Übernahme der Sorgearbeit durch Väter beziehungsweise den zweiten Elternteil gefördert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 246 vom 25.02.2021

Die Linksfraktion erfragt eine Bilanz der Wohnungspolitik in dieser Legislaturperiode. In einer Kleinen Anfrage (19/26556) erkundigen sich die Abgeordneten nach Zahlen und Daten zum sozialen Wohnungsbau, zur Liegenschaftspolitik des Bundes, zu Wohngeld und Mietenentwicklung, Bodenpreisen, Baukindergeld und Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 236 vom 24.02.2021

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/26874) eine geschlechtergerechte Krisen- und Zukunftspolitik. Eine Krisenpolitik, die über Geschlechterungerechtigkeiten hinwegsehe, manifestiere diese neu. Davon betroffen seien Frauen und die mit ihnen verbundenen Kinder und Familien. Auch Verantwortungsgemeinschaften, die nicht dem traditionellen Familienmodell entsprächen, würden häufig übersehen, schreiben die Abgeordneten.

Sie fordern unter anderem, die seit 2020 erfolgten Pandemie-Krisenmaßnahmen daraufhin auszuwerten, wie sie sich auf die Einkommens-, Arbeitsmarkt-, Pflege-, Rentensituation von Frauen und Männern, speziell Müttern und Vätern, ausgewirkt haben. Die Bundesregierung soll außerdem noch in dieser Legislaturperiode einen konkreten Aktionsplan zur Überwindung geschlechtsspezifischer Kriseneffekte auf Frauen vorlegen. Dieser Plan soll berücksichtigen, inwiefern sich geschlechtsspezifische Ungleichheiten mit Benachteiligungen aufgrund von Rassismus, Alter, Behinderung, sexueller Identität und geschlechtlicher Orientierung sowie Bildungsabschluss und Einkommensstatus verschränken oder verstärken. Ferner müsse dem Gleichstellungsgrundsatz des Grundgesetzes nachgekommen werden, indem künftige Konjunkturpakete, Hilfsprogramme und Haushaltsaufstellungen einem konsequenten „Gender Budgeting“ unterzogen werden, fordert Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 233 vom 24.02.2021

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat heute eine Vorstudie veröffentlicht, die Strukturen, Organisationsformen, Vernetzungen und Debatten pädosexueller Gruppierungen in Berlin seit den 1970er-Jahren untersucht. Recherchiert wurde in Beständen staatlicher Archive und Bewegungsarchive sowie privater Sammlungen. Die eingesehen Dokumente und Gespräche mit Zeitzeuginnen, Zeitzeugen und Betroffenen zeigen, wie pädosexuelle Gruppierungen versuchten, eine deutschlandweite Bewegung zu etablieren und sich international zu vernetzen. Um ihre pädokriminellen Positionen zu legitimieren, suchten die Aktivisten nicht nur in neuen sozialen Bewegungen oder bei politischen Parteien Bündnispartner, sondern auch in der Wissenschaft. Sichtbar wurde zudem die enge Anbindung an kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen.

Die Vorstudie beinhaltet neben einem einführenden Text der Vorsitzenden der Kommission, Prof. Dr. Sabine Andresen, die Geschichten von zwei Betroffenen, die in ihrer Kindheit und Jungend sexueller Gewalt in pädosexuellen Netzwerken ausgesetzt waren.

Zur Publikation

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 24.02.2021

Junge Menschen aus nicht akademischen Elternhäusern entscheiden sich auch heutzutage im Schnitt seltener für ein Universitätsstudium als Akademikerkinder – selbst bei gleichen schulischen Leistungen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zugleich legen Studien nahe, dass Schulen und Bundesagentur für Arbeit mit einem konzertierten Ausbau berufsorientierender Maßnahmen wesentlich dazu beitragen könnten, dass sich mehr Jugendliche aus bildungsferneren Haushalten für ein Studium entscheiden.

In den 1950er Jahren setzte in Deutschland die sogenannte Bildungsexpansion ein. Seit Jahrzehnten steigt die Zahl der Menschen mit einer Hochschulzugangsberechtigung ebenso wie die der Studierenden. Dies forcierte die Politik durch den Aufbau und die Öffnung von weiterführenden Bildungseinrichtungen, um die Chancengleichheit im Bildungssystem zu verbessern. Damit sollten insbesondere soziale Ungleichheiten abgebaut werden und Jugendliche aus nicht akademischen Haushalten verstärkt für tertiäre Bildungswege gewonnen werden. Dank der Bildungsexpansion wurde dieses Ziel teilweise erreicht, denn die Aufnahme eines Studiums hängt heutzutage weniger von der Bildung der Eltern ab als noch in den 1950er Jahren. Gleichwohl entscheiden sich Kinder aus nicht akademischen Haushalten auch bei gleichen Schulleistungen noch immer seltener für ein Hochschulstudium als Akademikerkinder.

Ob sich die Bildungsexpansion künftig fortsetzen wird, ist indes offen. Zwischen 1999 und 2018 stieg der Anteil eines Schülerjahrgangs, der die allgemeine Hochschulreife erwarb, deutschlandweit von knapp 28 auf knapp 40 Prozent. Allerdings verzeichnen einige wenige Bundesländer einen gegensätzlichen Trend. Dort nahm im gleichen Zeitraum der Anteil der Schulabsolventinnen und -absolventen mit Abitur sogar leicht ab. Auch in vielen anderen Bundesländern nehmen die Abiturientenanteile seit einigen Jahren nur noch sehr langsam oder gar nicht mehr zu (ausführliche Daten hierzu finden Sie im Datenportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung).

Höhere Bildungsabschlüsse führen im Lebensverlauf im Schnitt zu deutlich höheren Einkommen

Unverändert gilt, dass höhere Bildungsabschlüsse im Durchschnitt mit höheren beruflichen Positionen und damit deutlich höheren Löhnen im Lebensverlauf einhergehen (siehe Abbildung). So verdienen Abiturientinnen und Abiturienten mit Universitätsabschluss im Schnitt deutlich besser als solche mit beruflicher Bildung und auch besser als Menschen mit einer abgeschlossenen Meister- oder Technikerausbildung. Diese Einkommenskluft wächst mit zunehmendem Lebensalter.

Knapp 30 Prozent der Studienberechtigten beginnen eine Ausbildung

Die Bildungsentscheidung nach dem Abitur ist eine grundlegende Weichenstellung für die weitere berufliche Karriere – und damit auch eine wichtige Frage für die Bildungsforschung. Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang Daten des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW). Demnach planten 63 Prozent der Schülerinnen und Schüler des Abschlussjahrgangs 2018 ein halbes Jahr vor dem Abschluss, unmittelbar nach dem Abitur ein Studium aufzunehmen. 23 Prozent strebten im direkten Anschluss an das Abitur eine Ausbildung an. Der Rest wollte die Zeit unmittelbar nach dem Abitur erst einmal anderweitig nutzen und zum Beispiel für ein Jahr ins Ausland gehen oder ein „soziales Jahr“ absolvieren (das sogenannte Gap Year).

Laut Berufsbildungsbericht liegt der Anteil der Studienberechtigten, die eine Ausbildung beginnen, aktuell bei knapp 30 Prozent. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. So nehmen in Bayern etwa vier Fünftel der Studienberechtigten ein Studium auf, in Nordrhein-Westfalen dagegen drei Fünftel. Ein Grund dafür liegt beispielsweise in der unterschiedlichen Selektivität der Schulsysteme beim Übergang von der Grundschule in weiterführende Schultypen. So werden in einigen Bundesländern Grundschülerinnen und Grundschüler schon nach der vierten Klasse in Abhängigkeit von ihren Schulleistungen in unterschiedliche Schultypen eingeteilt. In anderen Bundesländern erfolgt diese leistungsbezogene Einteilung dagegen später und weniger differenziert. So schaffen in Nordrhein-Westfalen auch mehr leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler das Abitur als in Bayern. Sie schrecken aber eher vor einem Studium zurück als die leistungsstärkeren.

Eine Studie von Marcel Helbig und Koautorinnen aus dem Jahr 2015 verweist auf zwei weitere Einflussfaktoren, die ebenfalls zu entsprechenden Unterschieden zwischen den Bundesländern beitragen. Zum einen wächst mit einem steigenden Angebot an Hochschulen in einer Region auch die Studierneigung von Abiturientinnen und Abiturienten. Zum anderen ist eine Art „Herdeneffekt“ zu beobachten: Je mehr junge Erwachsene eines Abiturjahrganges ein Studium beginnen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch junge Menschen ein Studium beginnen, die es zum Ende ihrer schulischen Laufbahn eigentlich gar nicht vorhatten.

Einer der wichtigsten Einflussfaktoren für die Bildungsentscheidung nach dem Abitur ist die soziale Herkunft

Die soziale Herkunft hat ebenfalls einen Einfluss darauf, welche Alternative junge Menschen nach dem Abitur für ihren Bildungsweg auswählen. In der Bildungsforschung wird die soziale Herkunft von jungen Menschen oft über den Bildungsstand der Eltern abgebildet. Denn es zeigt sich das typische Muster, dass die Bildung der Eltern Bildungsentscheidungen junger Menschen beeinflusst. Darüber hinaus zeigen Forschungsarbeiten, dass das Einkommen der Familie und die Berufe der Eltern einen Einfluss auf Bildungsentscheidungen haben. Nichtsdestotrotz hängen Bildungsentscheidungen junger Menschen am stärksten von den schulischen und beruflichen Abschlüssen der Eltern ab. Die Begriffe „Bildungsherkunft“ und „soziale Herkunft“ werden deswegen häufig – so auch hier – synonym verwendet.

Insgesamt beginnen Jugendliche aus bildungsfernen Elternhäusern seltener ein Hochschulstudium als Jugendliche aus Familien mit akademischem Hintergrund. Dies zeigen Daten des DZHW. Die Gründe dafür sind vielfältig, wie einschlägige Forschungsarbeiten zeigen. So haben Jugendliche aus akademischen Elternhäusern im Schnitt die besseren Abiturnoten. Und je besser diese Noten, desto höher ist die Studierneigung.

Doch auch bei gleichen Schulleistungen werden die Kosten eines Studiums oftmals unterschiedlich eingeschätzt, was ebenfalls die Studienentscheidung beeinflusst. So überschätzen Abiturientinnen und Abiturienten aus Elternhäusern mit niedrigerem Bildungsstatus meist die Kosten eines Studiums. Zugleich sind sie weniger gut informiert über das Spektrum an Finanzierungsmöglichkeiten, etwa über Stipendien oder Studienkredite. Zu diesem Ergebnis kommen Rolf Becker und Anna Etta Hecken in einer 2008 erschienenen Studie.

Was die Studie ebenfalls zeigt: Jugendliche aus nicht akademischen Haushalten schätzen ihre Chancen, das Studium erfolgreich zu beenden, geringer ein als Akademikerkinder – auch wenn sie vergleichbare Schulleistungen aufweisen. Dies verstärkt ebenfalls bestehende Vorbehalte gegen ein Studium.

Aus den genannten Gründen hat die soziale Herkunft einen starken Einfluss auf den Übergang von der Schule in weiterführende Bildungsgänge. Natürlich spielen Geschlecht oder Migrationshintergrund hier ebenfalls eine wichtige Rolle. Doch auch bei geschlechts- und migrationsspezifischen Unterschieden in Bildungsentscheidungen kommt dem Elternhaus, etwa aufgrund unterschiedlicher Erziehungsmethoden, eine gewichtige Rolle zu.

Ein besseres Informationsangebot könnte die Studierneigung erhöhen

Die im Jugendalter getroffene Entscheidung für einen bestimmten Bildungsweg hat also langfristige Folgen, die sich nicht zuletzt in unterschiedlichen Löhnen über den gesamten Erwerbsverlauf niederschlagen kann. Die Entscheidung wird stark durch die soziale Herkunft der Jugendlichen beeinflusst. Es kann also durchaus einen Unterschied machen, ob deren Eltern selbst studiert haben oder nicht. So zeigt sich beispielsweise, dass die Informiertheit der Schülerinnen und Schüler über verschiedene Bildungswege stark mit deren sozialer Herkunft zusammenhängt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die im DIW-Wochenbericht 26/2016 erschienen ist.

Eine Möglichkeit, dieser Ungleichheit entgegenzuwirken, besteht darin, die betroffenen Jugendlichen möglichst umfassend darüber zu informieren, welche Bildungsoptionen sich ihnen durch ein Abitur eröffnen.  Dabei geht es unter anderem um die Kosten und den zeitlichen Aufwand für ein Studium, um die Zukunftspotenziale bestimmter Ausbildungsberufe und Studienfächer, um mögliche finanzielle Hilfen (zum Beispiel Stipendien) und um die Anforderungen, die mit spezifischen Bildungswegen verbunden sind.

Neben den Schulen selbst sind hier auch externe Institutionen wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) gefordert. Indem Schulen und Bundesagentur eng zusammenarbeiten, können sie ein breites Informations- und Beratungsangebot sicherstellen, das so viele Jugendliche wie möglich erreicht.

Für Deutschland lässt sich beispielsweise auf Basis der Daten aus dem Berliner Studienberechtigtenpanel zeigen, dass „bereitgestellte Informationen zum Nutzen und zur Finanzierung eines Studiums insbesondere bei Jugendlichen ohne akademischen Bildungshintergrund der Eltern dafür sorgen, dass sie eher ein Studium anstreben“,  wie in einem DIW-Wochenbericht (26/2016) argumentiert wird.

Eine 2017 erschienene Studie von Martin Ehlert und Koautorinnen, die sich ebenfalls auf diese Daten stützt, kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: Demnach erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Bewerbung für ein Studium für Jugendliche, deren Eltern keine akademischen Abschlüsse aufweisen, um rund 12 Prozentpunkte, wenn entsprechende Informationen bereitgestellt werden.

Die Ergebnisse einer 2017 erschienenen italienischen Experimentalstudie von Giovanni Abbiati  und Koautoren deuten allerdings darauf hin, dass entsprechende Informationen je nach Schichtzugehörigkeit der Jugendlichen unterschiedlich interpretiert werden und die Entscheidung für ein Studium nicht zwangsläufig begünstigen. Die gleiche Informationsbereitstellung führte in dieser Studie zwar dazu, dass alle betrachteten Gruppen sich eher gegen ein Studium mit ungünstigeren Zukunftsaussichten entschieden. Allerdings tendierten Jugendliche aus nicht akademischen Familien in diesem Fall eher zu einer Ausbildung, während Kinder aus akademischen Elternhäusern in der Folge eher andere Studienfächer wählten, von denen sie sich bessere Berufsperspektiven versprachen.

Um die Auswirkungen einer intensivierten Berufsberatung und Informationsbereitstellung geht es auch in dem aktuellen Projekt „Berufliche Orientierung: Studien- und Berufswahl – eine Wirkungsanalyse intensivierter Berufsberatung an Gymnasien“ des IAB. Es handelt sich dabei um eine auf mehrere Jahre angelegte Experimentalstudie, bei der Schülerinnen und Schüler von insgesamt 210 Gymnasien wiederholt befragt werden.

Fazit

Auch heute hängt die Studierneigung zumindest teilweise noch vom Bildungsstand des Elternhauses ab. Bessere Informationen über zukünftige Bildungswege und Berufsoptionen können dieser Schieflage entgegenwirken. So verstärkt beispielsweise die BA zurzeit ihr Berufsorientierungs- und Berufsberatungsangebot an Schulen in ganz Deutschland, um Schülerinnen und Schüler gezielt über post-schulische Bildungswege zu informieren.

Weiterhin könnten Jugendliche aus nicht akademischen Familien noch stärker als bisher über Mentorenprogramme angesprochen werden. Aktuellen Forschungsbefunden zufolge profitieren gerade Kinder aus benachteiligten Familien von solchen Programmen sehr. Auch eine vertiefte Berufsorientierung an Schulen, die praktische Einblicke in bestimmte Berufsfelder ermöglicht, könnte hilfreich sein, um Bildungsentscheidungen weniger abhängig vom Elternhaus zu machen. Dasselbe gilt für duale Studiengänge, denn sie bieten eine praxisnahe und zugleich theoretisch fundierte Ausbildung mit guten Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt. Diese Kombination könnte gerade für Jugendliche aus bildungsfernen Elternhäusern die Hemmschwellen für die Aufnahme eines Studiums senken.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 24.02.2021

Während die relative Armut in Deutschland in den 2010er Jahren zunächst zunahm und dann auf hohem Niveau stagnierte, nahm die materielle Unterversorgung in der gleichen Zeit deutlich ab. Letztere kann als Maß für absolute Armut betrachtet werden.

Die Veränderung von Armut in der Bevölkerung spielt bei Debatten um sozialpolitische Maßnahmen eine wichtige Rolle. Aus wissenschaftlicher Sicht lässt sich die Frage nach dem Ausmaß der Armut aber nicht so leicht beantworten, gibt es doch verschiedene Wege, „Armut“ zu messen.

So hat die Armutsgefährdung in Deutschland, gemessen an der sogenannten Armutsrisikoquote, von 1990 bis 2009 erheblich zugenommen. Diese Kennziffer beschreibt den Anteil der Personen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (gemeint ist hier das Medianeinkommen) auskommen müssen. Neueren Analysen zufolge ist die Armutsrisikoquote in den 2010er Jahren, spätestens aber ab 2015, nicht weiter gestiegen, sondern verharrt eher auf einem vergleichsweise hohen Niveau (die ausführlichen Daten finden Sie auf der IAB-Website unter Aktuelle Daten und Indikatoren).

Neue Auswertungen des „Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS) wiederum zeigen, dass Armut im Sinne einer materiellen Unterversorgung der Bevölkerung im gleichen Zeitraum um etwa ein Drittel abgenommen hat. Materielle Unterversorgung bemisst sich anhand einer über die Zeit konstanten Liste von Gütern und Aktivitäten, die sich die Haushalte nicht leisten können.

Armutsrisikoquote: Die Entwicklung der Armutsgefährdung in Deutschland von 1990 bis 2009

In den 1990er und 2000er Jahren war die wachsende Armutsgefährdung in Deutschland ein steter Anlass zur Sorge. Die 1990er Jahre waren geprägt von einem gleichzeitigen Anstieg der Arbeitslosigkeit und der relativen Einkommensarmut. Der Anstieg der relativen Einkommensarmut setzte sich auch in der ersten Dekade des neuen Jahrtausends fort, obwohl die Arbeitslosigkeit in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts stark zurückging.

Der Befund, dass offenbar immer mehr Menschen armutsgefährdet sind, obwohl die Arbeitslosigkeit zurückgeht („arm trotz Arbeit“), prägte in den 2010er Jahren zusehends die sozialpolitische Diskussion. Auch dies trug mit dazu bei, dass im Jahre 2015 schließlich ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wurde.

Inzwischen liegen erstmals Daten zur Entwicklung der Armutsrisikoquote von 2010 bis 2019 vor. Abbildung 1 zeigt die Verläufe der Armutsrisikoquote auf Basis der wichtigsten Datenquellen der Armutsforschung in Deutschland. Da die Datenquellen mit einer statistischen Unsicherheit behaftet sind, die meist bei etwa plus/minus 1,5 Prozent liegt, hilft die Zusammenschau der Quellen bei der Einordnung.

Hierbei fällt auf, dass die unterschiedlichen Datensätze zu Beginn des letzten Jahrzehnts stärker divergieren als gegen Ende. Laut Mikrozensus und Sozio-oekonomischem Panel (SOEP) lag die Armutsrisikoquote Anfang 2010 noch bei knapp über 14 Prozent und stieg dann im Laufe des letzten Jahrzehnts auf etwa 16 Prozent. Demgegenüber lag die Armutsrisikoquote laut EU-Gemeinschaftserhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und dem Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) des IAB schon zu Beginn der Dekade bei etwa 16 Prozent und bewegte sich dann relativ konstant auf diesem Niveau.

Im Jahr 2017 lagen erstmals alle vier Erhebungen bei etwa 16 Prozent sehr eng beieinander. Damit ist es wahrscheinlich, dass dieser Wert das Ausmaß der relativen Einkommensarmut zutreffend beschreibt.

Des Weiteren stimmen alle vier verwendeten Datenquellen dahingehend überein, dass spätestens ab 2015 nur noch marginale Ausschläge nach oben oder unten festzustellen sind. Angesichts der angesprochenen Fehlermarge ist die seitdem zu beobachtende Stabilität der Armutsrisikoquote bemerkenswert.

Was misst die Armutsrisikoquote eigentlich genau?

An dieser Stelle lohnt es sich, kurz zu reflektieren, warum die bisher verwendete Armutsrisikoquote in der Armutsforschung so populär ist, welchen Aspekt von Armut sie misst und welche Schwächen sie hat.

Mit Armut bezeichnen wir in der Regel einen Mangel an für das Leben wichtigen Gütern. Unterschieden wird in der Armutsforschung zwischen der absoluten und der relativen Armut. Unter absoluter Armut versteht man, dass Menschen ihre Grundbedürfnisse, etwa nach Ernährung, Kleidung oder Wohnung nicht befriedigen können. Relative Armut bedeutet dagegen, dass man sich im Verhältnis zur Gesellschaft, in der man lebt, weniger leisten kann als der Großteil der Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Die Armutsrisikoquote ist damit eindeutig ein relatives Armutsmaß. Ihr großer Vorteil ist, dass sie sich leicht zwischen Staaten sowie im Zeitverlauf vergleichen lässt. Sie gibt an, welcher Teil der Bevölkerung gegenüber der Person in der Mitte der Verteilung beim sogenannten äquivalenzgewichteten Nettohaushaltseinkommen einen Rückstand von mehr als 40 Prozent aufweist. Steigt das Wohlfahrtsniveau aller Mitglieder einer Gesellschaft im gleichen Ausmaß, bleibt die Armutsrisikoquote konstant. Die Armutsrisikoquote reflektiert daher auch die Ungleichheit der Einkommen innerhalb einer Gesellschaft.

Ihr liegt zudem die Annahme zugrunde, dass die Einkommenssituation eines Haushalts entscheidend ist für die Wohlfahrt seiner Mitglieder. Damit wird indirekt unterstellt, dass die finanziellen Ressourcen im Haushalt fair verteilt und rational zur Mehrung der Wohlfahrt seiner Mitglieder eingesetzt werden. Man nennt diesen Ansatz daher auch einen indirekten Ansatz der Armutsmessung, denn eigentlich bezieht sich Armut ja auf das Fehlen für das Leben wichtiger Güter.

Kann man Armut auch anders messen? Das Konzept der „materiellen Unterversorgung“

Einen anderen Zugang verfolgt das Konzept der materiellen Deprivation beziehungsweise der materiellen Unterversorgung. Mit diesem Armutsmaß lässt sich das Fehlen wichtiger Güter direkt messen. Nun ist in entwickelten Ländern nur in äußersten Ausnahmefällen die Grundversorgung mit überlebenswichtigen Gütern wie Nahrung oder Kleidung nicht sichergestellt. Daher bezieht sich dieses Maß auf das Fehlen von Gütern beziehungsweise Aktivitäten, die in einem weiteren Sinne für ein normales Leben wichtig sind und eine soziale Teilhabe ermöglichen.

Die IAB-Panelstudie „PASS“ liefert eine besonders geeignete Datenquelle zur Untersuchung der zeitlichen Entwicklung materieller Unterversorgung (für mehr Informationen über PASS siehe die Beschreibung von Mark Trappmann und Koautoren aus dem Jahr 2019).

In dieser Erhebung wird seit 2007 für dieselben 22 Güter und Aktivitäten abgefragt, ob sie im Haushalt vorhanden sind oder realisiert werden können. Sofern dies nicht der Fall war, wird abgefragt, ob dies finanzielle Gründe hatte. Diese 22 Güter und Aktivitäten lassen sich fünf Dimensionen zuordnen (siehe Infokasten „Zuordnung der Güter und Aktivitäten zu den Dimensionen materieller Unterversorgung“):

  • Wohnung (zum Beispiel ausreichende Zahl von Zimmern, Bad vorhanden)
  • Nahrung und Kleidung (zum Beispiel ausreichende Winterkleidung, täglich warme Mahlzeit)
  • Ausstattung mit langlebigen Konsumgütern (zum Beispiel Auto, Computer mit Internetanschluss)
  • soziale Teilhabe (zum Beispiel Urlaubsreise, Kinobesuch)
  • Finanzen (zum Beispiel Sparen eines festen Betrags, pünktliche Mietzahlung).

Ein einfacher Index für die Unterversorgung lässt sich aus der Zahl der Aktivitäten und Güter konstruieren, die in einem Haushalt aus finanziellen Gründen fehlen. Für diesen sogenannten Deprivationsindex gilt im Gegensatz zur Armutsrisikoquote: Steigt der Lebensstandard in einer Gesellschaft für alle gleichermaßen, so sinkt auch die materielle Unterversorgung. Bei unveränderter Zusammensetzung der abgefragten Güter und Aktivitäten verhält sich der Deprivationsindex daher, wie Hans-Jürgen Andreß in einem 2018 erschienenen Aufsatz ebenfalls feststellte, wie ein absolutes Armutsmaß.

Die materielle Unterversorgung hat in Deutschland seit 2010 abgenommen

Abbildung 2 zeigt, dass die materielle Unterversorgung in der Gesamtbevölkerung in Deutschland seit 2010 stetig und statistisch signifikant abgenommen hat. Fehlten Anfang der 2010er Jahre im Durchschnitt noch fast 2 (1,7) der 22 Güter aus finanziellen Gründen, so fiel dieser Wert bis 2018 und 2019 auf gut 1 (1,1).

Eine separate Auswertung für Hartz-IV-Haushalte zeigt, dass von diesem Rückgang auch diejenigen profitiert haben, die von geringen Einkommen leben müssen. Etwa 70 bis 80 Prozent der Grundsicherungsbeziehenden sind armutsgefährdet im Sinne der Armutsrisikoquote. Entsprechend hoch ist im Vergleich zur Gesamtbevölkerung das Niveau der materiellen Unterversorgung. Fehlten Personen in Haushalten mit Grundsicherungsbezug 2010 im Durchschnitt 6,5 der 22 Güter, so ist auch dieser Wert bis 2014 stetig zurückgegangen und liegt seitdem zwischen 5 und 5,4.

Absolut ist dieser Rückgang bei den Grundsicherungsempfängern um etwas mehr als einen Punkt zwar stärker als in der Gesamtbevölkerung. Prozentual gesehen fällt der Rückgang von 2010 bis 2019 mit 20 Prozent bei den Grundsicherungsempfängern gegenüber 35 Prozent in der gesamten Bevölkerung jedoch geringer aus.

An welchen Gütern mangelt es besonders?

Betrachtet man die fünf Dimensionen materieller Unterversorgung, so zeigen sich deutliche Unterschiede im Grad der Verbreitung und ihrer Entwicklung über die Zeit. Da für die einzelnen Dimensionen unterschiedlich viele Güter erhoben wurden, wurde berechnet, welcher Anteil an Gütern aus allen Gütern einer Dimension fehlt. Die einzelnen Indizes können damit Werte zwischen null und hundert Prozent annehmen. Null Prozent bedeutet, dass kein Gut aus dieser Dimension fehlt, hundert Prozent bedeutet, dass alle fehlen.

Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich Bezieherinnen und Bezieher von SGB-II-Leistungen von der gesamten Bevölkerung im Niveau der Unterversorgung unterscheiden, nicht jedoch hinsichtlich der Rangfolge der Dimensionen, in denen die Unterversorgung am gravierendsten ist.

Am größten ist der Mangel bei beiden Gruppen im Bereich der sozialen Teilhabe: Grundsicherungsempfänger mussten 2019 aus finanziellen Gründen durchschnittlich auf 46 Prozent der genannten Aktivitäten verzichten, in der gesamten Bevölkerung waren es 10 Prozent.

Auch im Bereich Finanzen ist der Grad der Unterversorgung relativ groß. Er beträgt bei den Grundsicherungsbeziehenden 35 Prozent, bei der gesamten Bevölkerung 8 Prozent. Im Bereich Wohnung hingegen liegt bei beiden Gruppen nur ein geringer Grad an Unterversorgung vor. Selbst Grundsicherungsempfänger liegen hier konstant unter 5 Prozent.

Wo gab es die deutlichsten Verbesserungen seit 2010?

Von 2010 bis 2019 ging die Unterversorgung der Bevölkerung in allen Dimensionen zurück. Dieser Rückgang fällt in denjenigen Dimensionen besonders stark fällt aus, bei denen vorher ein höheres Ausmaß an Unterversorgung vorlag. So hat sich der Wert im Bereich der sozialen Teilhabe fast halbiert (um 9 Prozentpunkte), im Bereich Finanzen sank der Index um fast ein Drittel (um 3 Prozentpunkte). Ebenfalls deutlich rückläufig ist die materielle Unterversorgung im Bereich Nahrung und Kleidung, auch wenn hier das Ausgangsniveau deutlich niedriger liegt. Dieser Index sank um gut 40 Prozent (2 Prozentpunkte).

Bei Personen aus SGB-II-Haushalten kam es in den Bereichen „soziale Teilhabe“ sowie „Nahrung und Kleidung“ zu den deutlichsten Verbesserungen. Bei der sozialen Teilhabe sank der Wert um gut ein Viertel (16 Prozentpunkte), bei Nahrung und Kleidung sogar um über 40 Prozent (9 Prozentpunkte). Der Rückgang im Bereich Finanzen liegt bei gut 10 Prozent (5 Prozentpunkte).

Fazit

In den 2010er Jahren konnte der bis dahin über fast zwei Jahrzehnte steigende Trend bei der Einkommensarmut in Deutschland gestoppt werden. Allerdings verharrte die Armutsrisikoquote trotz wirtschaftlicher Prosperität gegen Ende des letzten Jahrzehnts auf hohem Niveau.

Die für diese Diagnose verwendete Armutsrisikoquote beurteilt die Einkommenssituation armutsgefährdeter Personen in Relation zur Einkommenssituation einer Person in der Mitte der Einkommensverteilung. Insofern bedeutet dieser Befund letztlich vor allem, dass die unteren Haushaltseinkommen gegenüber den mittleren Haushaltseinkommen – trotz politischer Maßnahmen wie der Einführung des Mindestlohns – nicht aufholen konnten.

Betrachtet man dagegen die Entwicklung der Unterversorgung als ein im Zeitverlauf absolutes Maß für Armut, so ist über das letzte Jahrzehnt hinweg ein Rückgang zu verzeichnen. Von diesem haben auch die Ärmsten profitiert, nämlich diejenigen Personen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Doch relativ gesehen ist der Rückgang in dieser Gruppe geringer als in anderen Gruppen. Insbesondere in den Bereichen „soziale Teilhabe“ und „Finanzen“ können sie sich nach wie vor vieles nicht so ohne Weiteres leisten, was für das Gros der Bevölkerung in Deutschland selbstverständlich ist.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 17.02.2021

In einem offenen Brief wendet sich UNICEF an die internationale Gemeinschaft und fordert entschlossenes Handeln, um die Zukunft von Kindern nach der Covid-19 Pandemie positiv zu gestalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Krise in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Ernährung drastische Auswirkungen hat. Bereits vor der Pandemie seien diese Grundrechte von Kindern weltweit nicht erfüllt worden. Die Krise müsse als Anlass zum entschlossenen politischen Handeln für die Zukunft von Kindern genommen werden. Aktuell seien der Kampf gegen Desinformationen zum Thema Impfung, die Verringerung digitaler Ungleichheiten als Voraussetzung zum Homeschooling, ein Fokus auf die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, Ungleichheiten im materiellen Bereich und in der sozialen Teilhabe und der Klimawandel die zentralen Herausforderungen.

UNICEF: Offener Brief „Five opportunities for children we must seize now“

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.02.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels übernimmt der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. für 2021 und 2022. Mit ihrer neuen Vorsitzenden Sidonie Fernau startet die AGF in das neue Jahr. Neue stellvertretende Vorsitzende ist ihre Vorgängerin, Daniela Jaspers vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

Der AGF steht in einem zweijährigen Turnus ein Mitgliedsverband federführend vor. Mit dem Jahreswechsel hat der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. den 2019 und 2020 amtierenden Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) abgelöst. Bereits auf der Mitgliederversammlung Ende 2020 wurden daher mit Wirkung zum 01. Januar 2021 die Vorsitzende der iaf, Sidonie Fernau zur Vorsitzenden sowie ihre Vorgängerin, Daniela Jaspers, zu ihrer Stellvertreterin gewählt.

Wichtige Themen der AGF in den letzten zwei Jahren waren die Erstellung eines Grundsatzpapiers zu Digitalisierung und Familie sowie die Unterstützung von Familien und Kindern bei Trennung und Scheidung. Ebenso war die Frage nach einer hohen Qualität bei der Entwicklung eines Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter von großer Bedeutung. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde das Thema Kinderarmut mit dem Fokus auf die EU-Kindergarantie wieder verstärkt aufgenommen. Zudem wurde die europäische und internationale Arbeit der AGF weiter gestärkt.

Insbesondere die letzten Themen werden auch unter der zukünftigen Federführung intensiv weiterbearbeitet. Dies gilt vor allem auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen für Familien durch die Corona-Pandemie, die für die Familienorganisationen eine große Bedeutung bleiben wird. „Angesichts der bisherigen Erfahrungen der Familien, dass die Aufrechterhaltung des Lebens weitgehend auf Ihren Schultern liegt, müssen ihre Perspektiven systematischer in die politischen Entscheidungsprozesse eingebunden werden“, so die neue Vorsitzende, Sidonie Fernau. Für die nächsten zwei Jahre hat sie zum Ziel, „die Synergien aus der Zusammenarbeit weiterhin intensiv zu nutzen, weitere Themen gemeinsam zu erarbeiten und dabei verstärkt die Lebenslagen von binationalen und eingewanderten Familien einzubeziehen sowie am Themenkomplex diversitätsbewusste und rassismuskritische Familienpolitik zu arbeiten.“ So plant die AGF neben den benannten Themen aus Familiensicht die Ambivalenzen der Unterstützung Pflegebedürftiger durch ausländische Pflege-/ Haushaltskräfte in der Häuslichkeit genauer zu betrachten.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. vom 12.02.2021

SGB-VIII-Reform auf der Zielgeraden – Nachbesserungen werden angemahnt

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt in ihrer Stellungnahme sehr, dass das Vorhaben der Bundesregierung, die Kinder- und Jugendhilfe zu modernisieren mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf noch in der laufenden Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden kann.
Die notwendige und seit vielen Jahren von der Fachöffentlichkeit geforderte und vorbereitete Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts ist somit in greifbarer Nähe. Insbesondere ist zu begrüßen, dass die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterentwickelt wird, wenn auch aus Sicht der AWO eine verbindlichere und schnellere Verankerung im Gesetz dringend notwendig ist.
Die Ansätze des Gesetzesentwurfes, die Beteiligungsrechte der Adressat*innen zu stärken und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu verbessern werden seitens der AWO unterstützt.

Die Inhalte der AWO-Stellungnahme wurden in der Sachverständigenanhörung des Familienausschusses am 22. Februar 2021 durch Hubert Lautenbach, Referent beim AWO Bundesverband e. V., erläutert.

Die Stellungnahme ist hier als Download verfügbar:  AWO Stellungnahme KJSG 

 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 23.02.2021

Zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar fordert die AWO in Sachsen-Anhalt eine konsequente und wirksame Bekämpfung von Kinder-, Jugend- und Familienarmut.

Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben

Die Vorsitzende des AWO-Präsidiums Barbara Höckmann appelliert: „Armut ist nicht selbstverschuldet und geht uns alle an. Die wachsende Spaltung der Gesellschaft in arm und reich ist für uns als AWO nicht hinnehmbar und lässt sich dauerhaft nur durch eine Veränderung der Verhältnisse beseitigen. Eine entschlossene und wirksame Bekämpfung von Armut bestimmt maßgeblich unsere tägliche Arbeit. Die AWO in Sachsen-Anhalt unterstützt landesweit Familien mit Hilfebedarf, sei es in Beratungsstellen, der Kita, der Kinder- und Jugendhilfe, in Tafeln, der offenen Jugend- und Jugendsozialarbeit. Wie unverzichtbar ein funktionierendes Gemeinwesen mit einer sozialen Infrastruktur für die Menschen ist, hat sich in der Coronakrise mit der Schließung sozialer und Bildungs-Einrichtungen im Lockdown nochmals besonders deutlich gezeigt. Die materiellen und psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie sind gravierend, treffen arme Menschen besonders hart und verfestigen soziale Ungleichheit. Kinder und Jugendliche mit Hilfebedarf werden noch stärker als bisher von Bildung abgehängt und Teilhabe- und Verwirklichungschancen werden ihnen genommen.

AWO-Position zu Wegen aus Armutspfaden

Aber auch eine soziale Infrastruktur allein kann ausreichende Transferleistungen nicht ersetzen. Will man Armut dauerhaft beseitigen, sind eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung, die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie Reformen von Arbeitslosen- und Rentenversicherung nötig.

Wir brauchen eine nachhaltige Armutsprävention mit sozialpolitischen Instrumenten, die materielle Armut verhindern. Und wir brauchen auch eine verlässlich finanzierte und konzeptionell abgestimmte soziale Infrastruktur, die für alle Kindern und Jugendlichen Bildungs- und Teilhabechancen gewährleistet und Eltern in ihrer Sozialisationsaufgabe unterstützt. Es braucht einen gemeinsamen Kraftakt, einen ressortübergreifenden ganzheitlichen Weg zur wirksamen Armutsbekämpfung in Sachsen-Anhalt und auf Bundesebene.“

In einem umfassenden Positionspapier erläutert die AWO, dass Armut ein Zusammenspiel von strukturellen Benachteiligungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wohnen, sozialer Teilhabe und materieller Versorgung ist. Das zeigen zudem die Ergebnisse der AWO-ISS-Langzeitstudie zu Kinderarmut und den Folgen für junge Menschen, in der seit 1999 bis 2019 1000 Kinder in fünf wichtigen Entwicklungsphasen wiederholt befragt wurden. Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass besonders Übergänge im Lebensverlauf junger Menschen Scheidewege in der Entwicklung sind. Wenn Übergänge, wie z. B. von der Schule in den Beruf, durch funktionierende soziale Netze und Unterstützungsstrukturen begleitet werden, steigen die Chancen für ein Entkommen aus Armutsschleifen.

Die AWO schlägt vor, dass im Sinne einer Landes-Gesamtstrategie alle Landkreise und kreisfreien Städte regional maßgeschneiderte Präventionsketten entwickeln, die durch eine Landeskoordination unterstützt und begleitet werden. Hier werden qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung, Begleitung und gesundheitlichen Versorgung verbunden und sinnvoll aufeinander abgestimmt. Gleichzeitig bedarf es bundesweit deutlich verbesserter Rahmenbedingungen in der Sozial-Arbeits-, Wohnungs- und Familienpolitik.

„Armut kann nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit guter Koordination überwunden werden. Das Herumdoktern an individuellen Armutssymptomen löst die strukturellen Probleme nicht und ist allenfalls Augenwischerei. Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben.“, so Barbara Höckmann abschließend.

Die AWO-Position Wege aus Armutspfaden als Download

Positionierung der AWO Sachsen-Anhalt zur Kinder-, Jugend- und Familienarmut

Quelle: Pressemitteilung AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. vom 17.02.2021

BAGSO legt Positionspapier zur ambulanten Pflege vor

Die Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege müssen verbessert werden. Das fordert die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in ihrem Positionspapier „Zukunft der Hilfe und Pflege zu Hause“. Rund achtzig Prozent der Pflegebedürftigen werden derzeit zu Hause versorgt, die meisten fast ausschließlich von Angehörigen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahren weiter steigen, während gleichzeitig die Zahl der potenziellen Pflegekräfte abnimmt.

„Wir brauchen gute Lösungen, um auch in Zukunft möglichst vielen Menschen bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit ein Leben zu Hause zu ermöglichen. Dazu zählen frühzeitige Beratung, Hilfenetzwerke aus Familien, Fachkräften und Ehrenamtlichen vor Ort und ein Lebensumfeld, das die Gesundheit fördert“, sagte Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO.

Die BAGSO fordert, dass die Voraussetzungen für den Verbleib zu Hause verbessert werden. Präventive Hausbesuche sollten bundesweit eingeführt werden, um frühzeitig Hilfebedarfe älterer Menschen zu erkennen und passgenaue Unterstützung zu organisieren. Dazu gehörten auch hauswirtschaftliche Hilfen und Angebote zur Alltags- und Lebensgestaltung. Pflegende Angehörige müssten durch den Aufbau gemischter Pflegearrangements unterstützt und die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessert werden. Für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung durch meist osteuropäische Hilfskräfte fordert die BAGSO dringend gesetzliche Initiativen, um die vielschichtigen Probleme dieser Betreuungsform zu lösen. Die medizinische Versorgung müsse u. a. durch den Ausbau flächendeckender und wohnortnaher geriatrischer Behandlungs- und Rehabilitationsangebote gestärkt werden.

Nach Ansicht der BAGSO kommt den Kommunen in der Gestaltung und Koordination zukunftssicherer Unterstützungs-, Versorgungs- und Pflegestrukturen eine besondere Rolle zu. Für die Erfüllung dieser Aufgaben müssten sie angemessen ausgestattet werden.

Zum Positionspapier „Zukunft der Hilfe und Pflege zu Hause“

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 24.02.2021

In dem aktuellen Zwischenruf stellt das Bundesjugendkuratorium (BJK) in elf Punkten konkrete Forderungen für einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe auf. Die gegenwärtigen Herausforderungen während der Covid-19-Pandemie haben besonders deutlich werden lassen, dass die Kinder- und Jugendhilfe unzureichend auf die Herausforderungen und Chancen der Digitalität von Kindheit und Jugend vorbereitet ist. Es braucht eine differenzierte Digitalstrategie, die die soziale Infrastruktur für junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ausgestaltet. Dazu gehört neben einer angemessenen Ausstattung mit Internetverbindungen sowie geeigneter Hard- und Software auch die Sicherung der fachlichen Qualität der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenhang mit den verschiedenen digitalen Formaten.

Ausgehend von einer kinderrechtlichen Perspektive unterstreicht das BJK die Relevanz diskriminierungsfreier Teilhabechancen sowie die Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes im digitalen Raum. Das soziale Leben von jungen Menschen ist heute durch einen digitalisierten Alltag geprägt. Unterschiede in der digitalen Ausstattung und der sozialen sowie fachlichen Begleitung im institutionellen Gefüge des Aufwachsens führen zu einem Mehr an sozialer Benachteiligung unter den jungen Menschen. Der DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe muss fachliche Standards setzen, die Barrierefreiheit zum Ziel haben und Ausschlüsse sowie Stigmatisierungen auch in der digitalen Welt verhindern.

Das BJK hat sich im Vorfeld des Zwischenrufes intensiv mit Expert*innen aus der Kinder- und Jugendhilfe beraten. Auch die Ausgestaltung des DigitalPaktes Kinder- und Jugendhilfe benötigt den systematischen Einbezug von Expert*innen für Kindheit, Jugend, Familie und Kinder- und Jugendhilfe sowie auf allen Ebenen die Beteiligung von jungen Menschen im Rahmen der Digitalstrategie von Bund, Ländern und Kommunen.

Eine zukünftige Bundesregierung sollte sich darüber verständigen, wie und mit welchen Ressourcen sie die Digitalstrategien mit Bezug auf die Kindheit und Jugend politisch unterstützen und wie sie einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und langfristig gestalten will.

Der Zwischenruf des BJK steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit. 

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratoriums vom 23.02.2021

Die WELT berichtet am 28.01.2021, dass sich das BMFSFJ gegen den von der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie geforderten „Väterurlaub“ positioniert habe. Uns als BUNDESFORUM MÄNNER, dem Dachverband für Jungen, Männer und Väter, erstaunt und ärgert das sehr. Die Vaterschaftsfreistellung würde es Vätern ermöglichen, die Geburt des Kindes aktiv zu begleiten und die Partnerin zu unterstützen. Der DGB pochte erst kürzlich in einem Gutachten auf die baldige Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie und einen Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen rund um die Geburt – bei voller Vergütung. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung der Bevölkerung durch YouGov zeigen, dass fast zwei Drittel der Befragten die Vaterschaftstage anlässlich der Geburt unterstützen.

Freistellung zusätzlich zu Elterngeld und Elternzeit

Das Bundesforum Männer vertritt schon seit langem die Position, dass diese Freistellung zusätzlich zu Elterngeld und Elternzeit eingeführt werden muss. Ohne jeden bürokratischen Antragsvorlauf würden Väter damit in die Lage versetzt, sich in dieser wichtigen ersten Phase voll auf ihre Kinder und ihre Partnerinnen konzentrieren zu können.

Argumente wie „die sollen halt ihren Erholungsurlaub nehmen“ drücken vor allem eine Geringschätzung für Väter in ihrer unmittelbaren Bedeutung für ihre Kinder und Partnerinnen aus. Was, wenn der Vater noch gar nicht lang genug beim neuen Arbeitgeber beschäftigt ist und daher keinen Anspruch auf Urlaub hat? Was, wenn der Jahresurlaub zum Zeitpunkt der Geburt schon aufgebraucht ist? Und: In vielen Unternehmen muss Urlaub langfristig vorher angemeldet werden. Oder: Wenn die Auftragslage drückt, dann wird das Vätern auch schon einmal sehr schwer fallen, sich gegen einen unwilligen Chef durchzusetzen und gefühlt die Kolleg:innen hängen zu lassen. Eine gesetzlich geregelte Vaterschaftsfreistellung würde klare Rahmenbedingungen schaffen. Denn es geht bei der geforderten Freistellung nicht um Erholungsurlaub. Es geht um partnerschaftliche elterliche Verantwortungsübernahme – und um das Wohl des Kindes.

Positionierung des BMFSFJ unverständlich

Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte die Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht deutlich gemacht, dass diese Freistellung einen wichtigen Einstieg in die gemeinsame Elternschaft darstelle.  Die Bundesregierung hatte damals noch  in ihrer Stellungnahme zum Gutachten der Sachverständigenkommission kommentiert: „Für die Förderung einer möglichst frühen Vater-Kind-Bindung und damit einer nachhaltig stärkeren Beteiligung von Männern an Erziehung und Betreuung von Kindern empfiehlt die Sachverständigenkommission als neue Leistung eine zweiwöchige Vaterschaftsfreistellung. Die Bundesregierung sieht in diesen Empfehlungen geeignete Impulse für die Weiterentwicklung der Männerpolitik.“ (S. 21)

In dem im November 2020 vom BMFSFJ herausgegebenen Dossier „Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer“ findet sich zudem im abschließenden Kapitel die Empfehlung M4.2 A. Diese sieht als gleichstellungspolitisch relevante Maßnahme die „Umsetzung der EU-Richtlinie zur Einrichtung eines zusätzlichen Vaterschaftsurlaubs von 10 Tagen unmittelbar nach der Geburt“ vor. (S. 103)

Warum sich das BMFSFJ nun selbst gegen die Empfehlung ausspricht, ist unverständlich. Einer gleichstellungsorientierten und familienfreundlichen Gesellschaft sollte es wert sein, eine solche Leistung einzuführen – und zwar nicht nur für Väter, sondern für alle Familienkonstellationen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. vom 17.02.2021

 
Das Aus des Ehegattensplittings bestraft vor allem kinderreiche Familien. Anstatt für eine gerechte Besteuerung von Familien einzutreten, setzt die SPD auf eine alte und verfassungswackelige Idee.
 
„Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist eine familien- und steuerpolitische Bankrotterklärung“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Das Ziel einer guten Politik muss immer sein, Eltern und Kinder in jeder Familienform zu unterstützen, nicht abzustrafen.“

Falsche Annahmen über die Effekte des Ehegattensplittings können nur zu unklugen Wahlkampfideen heranreifen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings wird vor allem Zwei- und Mehrkindfamilien finanziell hart treffen – also gerade diejenigen Familien, die für den Sozialstaat und den Generationenvertrag Sozialversicherung am Wichtigsten sind.

„Es ist schlichtweg Humbug zu behaupten, Nutznießer des Ehegattensplittings seien vor allem Alleinverdiener-Ehepaare“, stellt Heimann klar. „Von den Sozialdemokraten hätte ich mir in der ideologisch aufgeheizten Debatte um das Ehegattensplitting klare Fakten gewünscht. Das Ehegattensplitting ist nichts anderes als eine sachgerechte Besteuerung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.“

Der DFV sperrt sich keinesfalls gegen eine Diskussion um die Reform des Ehegattensplittings. Klar muss jedoch sein, dass nach Leistungsfähigkeit besteuert werden muss. Es ist einleuchtend, dass Eltern mit zwei, drei oder vier Kindern weniger finanziell leistungsfähig sind als jemand, der keine Unterhaltspflichten für Kinder zu tragen hat.

Nicht das Ehegattensplitting ist im fiskalischen Bereich das eigentliche Problem und verhindert Erwerbsarbeit. Es ist ein durch und durch unsolidarisches Sozialversicherungssystem, das nicht nur Familien doppelt belastet, sondern dem Leistungsfähigkeitsprinzip völlig zuwiderläuft.

„Schon jetzt lebt eine Familie mit zwei Kindern – sogar bei einem Durchschnittseinkommen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, wie der DFV regelmäßig in seinem Horizontalen Einkommensvergleich vorrechnet. Das Aus für das Ehegattensplitting würde Familien endgültig in die Armut drücken“, sagt Heimann.

Weitere Informationen

Horizontaler Vergleich 2021 – Was am Monatsende übrig bleibt (PDF)

Familienförderung 2021 – Nebelkerzen statt realer Entlastung (PDF)

Erklärfilm: Generationenvertrag Sozialversicherung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 01.03.2021

Berechnungen des Deutschen Familienverbands (DFV) und des Familienbunds der Katholiken (FDK) zeigen, dass Sozialabgaben Familien übermäßig belasten und im Vergleich zu Beitragszahlern ohne Unterhaltspflichten für Kinder schlechterstellen.

Eine Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen von 41.541 Euro im Jahr fällt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben inklusive Kindergeld knapp unter das steuerliche Existenzminimum. Mit mehr Kindern verschärft sich die Situation. Angesichts dieses alarmierenden Befunds fordern DFV und FDK eine Korrektur der verfassungswidrigen Abgabenerhebung in der Sozialversicherung. Die Verbände weisen darauf hin, dass sich die Position der Familien im Vergleich zu Personen ohne Unterhaltspflichten für Kinder erneut verschlechtert hat. Sie fordern im Hinblick auf kursierende Meldungen über eine 2021 angeblich erfolgte Entlastung von Familien: „Bitte lasst die Märchenstunde!“.

„Einem Paar mit drei Kindern und einem Durchschnittseinkommen fehlen im Monat fast 500 Euro zur gesellschaftlichen Teilhabe. Bei vier Kindern ist es fast doppelt so viel“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Familienbundpräsident Ulrich Hoffman äußert sich wie folgt: „Die horizontalen Berechnungen von DFV und FDK zeigen beispielhaft, dass die Entscheidung für Kinder ein Armutsrisiko ist. Es besteht dringend Handlungsbedarf.“

Es ist wichtig und richtig, Notleidenden rasch zur Seite zu stehen. In diesem Sinne begrüßen DFV und FDK den Kinderbonus in der Corona-Pandemie. Doch einer reagierenden Politik muss eine gestaltende zukunftsorientierte Familienpolitik folgen. Hoffmann erläutert: „Die strukturelle Benachteiligung von Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung muss endlich beendet werden. Dass Familien trotz der kostenaufwändigen und den Fortbestand der Sozialsysteme sichernden Kindererziehung mit gleich hohen Beiträgen belastet werden wie Kinderlose, ist nicht nur ungerecht. Es ist auch verfassungswidrig.“ Zeh führt aus: „Familien sind weder Bittsteller noch unersättliche Transferempfänger. Sie wollen nicht mehr, aber auch nicht weniger als die Umsetzung deutlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialversicherung.“

Beiträge nach Leistungsfähigkeit

Um Familien zu entlasten, fordern die Familienverbände für die Dauer der Erziehungszeit einen für jedes Kind gleichen Freibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung. In der Höhe soll er mindestens dem steuerlichen Kinderfreibetrag entsprechen.

„Ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung würde die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Beitragszahler angemessen berücksichtigen. Wer Unterhaltspflichten für Kinder hat, ist vorübergehend weniger leistungsfähig. Das muss sich in den Beiträgen zur Sozialversicherung widerspiegeln, sonst sind sie ungerecht und nicht solidarisch“, so Zeh.

Bei der Entlastung von Familien geht es nicht nur um Gerechtigkeit für Eltern und Kinder. Familienarmut zu verhindern und Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen, ist gesamtgesellschaftlich bedeutend.

„Kinder sind die Zukunft – auch unseres umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems. Ohne Familien, die heute Kinder großziehen, gäbe es morgen keine Beitragszahler. Ohne sie würde das System zusammenbrechen. Familien erweisen der Gesellschaft einen beträchtlichen Dienst. Ohne sie ist kein Staat zu machen“, äußert Familienbundpräsident Hoffmann.

Sozialversicherung: Belastung ist verfassungswidrig

Mit Unterstützung von DFV und FDK haben Familien den Rechtsweg für familiengerechte Sozialabgaben beschritten. Sie stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dies hatte 2001 entschieden, dass Eltern in der Pflegeversicherung verfassungswidrig belastet werden. Gleichzeitig verpflichtete das Karlsruher Gericht den Gesetzgeber, auch die anderen Zweige der Sozialversicherung auf Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Bis heute wurde dies nicht umgesetzt.

Mit Blick auf das Pflegeversicherungsurteil von 2001 äußern Hoffmann und Zeh: „Die Politik hat die familiengerechte Gestaltung der Sozialversicherung sträflich vernachlässigt, obwohl die Übertragbarkeit des Urteils auf die Renten- und Krankenversicherung auf der Hand liegt. Familien mussten sich viele Jahre durch die Instanzen klagen. Jetzt liegt die Entscheidung erneut beim Bundesverfassungsgericht.“

Weiterführende Informationen

Horizontaler Vergleich 2021 – Was am Monatsende übrig bleibt

Erklärfilm: Generationenvertrag Sozialversicherung

Klageverfahren für die Beitragsgerechtigkeit von Familien

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 22.02.2021

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 31. März 2021 die Möglichkeit, Anträge bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Überjährige Projekte können sogar mit bis zu

10.000 Euro gefördert werden. Ziel der Förderfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Außerdem können von gemeinnützigen Organisationen weiterhin Corona-Nothilfe-Pakete beantragt werden. Unterstützt werden hier Projekte beispielsweise von Vereinen, Flüchtlingseinrichtungen und Kinderhäusern.

Über die Corona-Nothilfe-Pakete fördert das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Schwerpunkte:

  • „Digitales Lernen“: Unterstützung für eine digitale Lernausstattung für ein Kind. Es werden Vereine/Initiativen gefördert, die Leihgeräte an Kinder vergeben.
  • „Gesunde Ernährung“: Vereine und Initiativen setzen Angebote für ausgewogene und gesunde Ernährung um, wie digitale Kochkurse oder Mittagsversorgung.
  • „Lern- und Spielpakte“: Kinder ohne Kitazugang erhalten über Vereine/Initiativen ein Spiel- und Lernpaket zur Entwicklungsförderung für zuhause.
  • „Nachhilfe“: Nachhilfeunterricht für ein Kind – entweder digital oder unter Beachtung der bestehenden gesundheitlichen Sicherheitsvorkehrungen.
  • „Homeschooling in Flüchtlingsunterkünften“: Für PC, Drucker und Papier sowie Schreibmaterialien werden finanzielle Mittel bereitgestellt.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.956 Projekte mit insgesamt rund 6.602.000 Euro unterstützt.

Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2021

Mit Enttäuschung hat die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) aufgenommen, dass Familienbildungsstätten auch aus der zweiten Runde des Sonderprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) keine finanziellen Hilfen erhalten werden.

„Der gesamte Bereich der Familienbildung und die damit verbundenen, täglichen Unterstützungsangebote für Familien und Eltern scheinen aus dem Blickfeld der politisch Handelnden zu geraten. Schon im letzten Jahr haben wir im Zusammenhang mit den Schutzschirmen und der ersten Auflage des nun verlängerten Sonderprogramms darauf hingewiesen, dass die Familienbildung ebenso zu den stark gefährdeten Unterstützungsstrukturen zählt und unbedingt in den Kreis der Anspruchsberechtigten gehört.“, so Martin Bujard, Präsident der eaf.

Familienbildungseinrichtungen sind konkrete Anlaufstellen für Familien mit ihren Nöten und Ängsten. Sie bieten Unterstützung vor Ort und halten auch in der aktuellen Krisensituation Kontakt zu den stark belasteten Familien. Alle Einrichtungen zeigen, wie mit Kreativität und Engagement gute und nachgefragte Angebote bereit gehalten werden können. Allerdings sind diese in der Regel nicht refinanziert. Durch das Wegbrechen von Teilnahmebeiträgen und weiteren Finanzierungsquellen ist eine Vielzahl der Einrichtungen in ihrer Existenz akut gefährdet.

Bujard fordert eine Erweiterung des Sofortprogramms für Familienbildungseinrichtungen: „Familien brauchen niedrigschwellige Angebote direkt vor Ort. Sie benötigen die Unterstützung der Familienbildung jetzt mehr denn je, da sie in den vergangenen Monaten durch das Fehlen von Kinderbetreuungsangeboten, Schulschließungen und Unsicherheiten im Beruf oft außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt waren. Deshalb müssen die vorhandenen Angebote verlässlich abgesichert werden.“ Darüber hinaus müssen Angebote der Familienbildung zukünftig auch über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) nachhaltig verankert und gefördert werden.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 04.03.2021

Mehr als 10.000 Kinder und Jugendliche gaben Stimmen zur Gestaltung der kommenden EU-Kinderrechtsstrategie und Kindergarantie ab.

Die Meinung von Kindern und Jugendlichen könnte bald eine größere Rolle bei politischen Entscheidungen in der EU spielen. Eine Gruppe von fünf Kinderrechtsorganisationen hat eine Online-Umfrage und Konsultationen durchgeführt, um Prioritäten von Kindern und Jugendlichen zur Verwirklichung ihrer Rechte und ihre Vorstellungen für die Zukunft zu erfahren. Mehr als 10.000 Mädchen und Jungen zwischen 11 und 17 Jahren haben sich beteiligt. Heute werden die Ergebnisse in dem Bericht „Unser Europa, unsere Rechte, unsere Zukunft“ veröffentlicht. Die Europäische Kommission hat die Umfrage in Auftrag gegeben und mit den Organisationen zusammengearbeitet. Mit den Beiträgen der Kinder und Jugendlichen sollen zwei zentrale Instrumente zur Umsetzung der Kinderrechte ausgestaltet werden: zum einen die EU-Strategie für die weltweite Stärkung der Kinderrechte, zum anderen die sogenannte „Kindergarantie“, mit der gezielt benachteiligte Kinder in der EU gefördert werden sollen. 

Neue Realität durch Auswirkungen der Pandemie: „Diese Konsultation mit Kindern ist für uns in der Europäischen Kommission ein Novum und ein wichtiger Schritt zu mehr Kinderbeteiligung“, sagte die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Dubravka Šuica. „Kinder sind Experten in den Angelegenheiten, die sie betreffen, und diese Konsultation beweist einmal mehr, dass Kinder bereits wichtige Akteure im Hier und Jetzt sind. Unsere Aufgabe ist es, sie alle zu befähigen und zu ermächtigen, den Weg zu den Führungspersönlichkeiten von morgen schon jetzt zu beschreiten. Deshalb sind Partizipation, Gleichberechtigung und Inklusion die Leitprinzipien sowohl für die EU-Kinderrechtsstrategie als auch für die Kindergarantie 2021. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass alle Kinder den gleichen Start ins Leben haben und sich in dieser Welt frei von Angst und Not entfalten können.“ 

Die Vertreter*innen von ChildFund Alliance, Eurochild, Save the Children, UNICEF und World Vision erklärten: „Dies ist an sich schon ein historischer Bericht, denn es ist das erste Mal, dass so viele Kinder und Jugendliche die EU-Politik direkt beeinflussen und gestalten können. Er könnte zu keinem wichtigeren Zeitpunkt kommen, da Kinder mit den psychologischen und praktischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konfrontiert sind und sich für die nächsten Jahre auf eine neue Realität einstellen müssen. Da es ihre Zukunft ist, muss ihre Meinung in den Entscheidungen der EU zum Ausdruck kommen.“

Unterstützung für diesen neuen Kurs kommt auch von Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte: „Angesichts der sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie wollen wir unsere Kinder nicht nur schützen, sondern auch in sie investieren, damit sie den bestmöglichen Start ins Leben haben und sich entfalten können. Und wer könnte uns besser von den Schwierigkeiten berichten, mit denen sie konfrontiert sind, als die Kinder selbst? Ich begrüße den Geist dieser Konsultation von ganzem Herzen und bin den Tausenden von Kindern dankbar, die uns ihren Input gegeben haben. Ihre Stimmen werden gehört.“

„Als politische Entscheidungsträger müssen wir sicherstellen, dass sich unsere Strategien auf die persönlichen Erfahrungen aller Bürger stützen können. Der Aufbau einer umfassenden Kinderrechtsstrategie muss alle relevanten Bereiche einbeziehen – von Gesundheit (einschließlich psychischer Gesundheit), über soziale Inklusion, Bildung, kinderfreundliche Justiz, Kinder in der Migration bis zu Beteiligung am demokratischen Prozess. Es ist von größter Bedeutung, den Kindern zuzuhören, ihre Stimmen zu diesen Themen zu hören – deshalb ist diese Konsultation so wertvoll und wird dazu beitragen, die EU-Kinderrechtsstrategie zu unterstützen“, ergänzte Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz. 

„Kinder sind vollwertige Bürger und Träger von Rechten. Es ist wichtig anzuerkennen, dass sie bei der Gestaltung der Zukunft Europas ein Mitspracherecht haben. Ich bin sehr froh, dass die anstehende erste umfassende EU-Kinderrechtsstrategie die Kinder in den Mittelpunkt stellt, und diese Konsultation ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Als Politiker tragen wir dafür Verantwortung, allen Kindern eine echte Chance zu geben, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und sich in allen Lebensbereichen zu entfalten und niemanden zurückzulassen“, sagte David Lega, Europaabgeordneter und Ko-Vorsitzender der Interfraktionellen Arbeitsgruppe für Kinderrechte im Europäischen Parlament.  

Die Hauptergebnisse der Umfrage: 

  • Die COVID-19-Pandemie hat bei Kindern und Jugendlichen in Europa und darüber hinaus zu Stress und Unsicherheit geführt. Jedes fünfte Kind in der EU, das an der Umfrage teilgenommen hat, berichtet, dass es unglücklich aufwächst und sich Sorgen um die Zukunft macht, so das Ergebnis der neuen Studie von ChildFund Alliance, Eurochild, Save The Children, UNICEF und World Vision. 
  • Fast jedes zehnte befragte Kind gab an, mit psychischen Problemen oder Symptomen wie Depressionen oder Ängsten zu leben. Die befragten Mädchen waren weit mehr gefährdet als die Jungen, und ältere Kinder berichteten über ein höheres Maß an Problemen als jüngere Kinder; 
  • Ein Drittel der befragten Kinder erlebte Diskriminierung oder Ausgrenzung. Dieser Prozentsatz stieg auf 50 bei Kindern mit Behinderungen, Migranten, ethnischen Minderheiten oder solchen, die sich als LGBTQ+ identifizieren; 
  • Drei Viertel der befragten Kinder fühlen sich in der Schule wohl, aber 80 Prozent der 17-Jährigen haben das Gefühl, dass die angebotene Bildung sie nicht gut auf ihre Zukunft vorbereitet;
  • Die Mehrheit der befragten Kinder wünscht sich Veränderungen in ihrem Schulalltag: 62 Prozent der Befragten hätten gerne weniger Hausaufgaben, 57 Prozent der Befragten wünschen sich einen interessanteren Unterricht. Fast ein Drittel der Befragten würde gerne Einfluss auf die Inhalte des Schulunterrichts nehmen: mehr sportliche Aktivitäten (33 Prozent), Lernen über Kinderrechte (31 Prozent) und mehr musische Fächer (31 Prozent). Allerdings hatten fast alle Befragten schon von Kinderrechten gehört;
  • 88 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen wissen über den Klimawandel und seine Auswirkungen auf ihre Umgebung Bescheid, 8 Prozent wussten ein wenig darüber und 4 Prozent waren sich nicht sicher.

Quelle: Pressemitteilung Save the Children Deutschland e.V. und World Vision Deutschland e.V. vom 23.02.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. März 2021

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

In der Politik wird derzeit intensiv über Vorschläge zur Einführung einer Kindergrundsicherung diskutiert. Neben grundlegenden Gemeinsamkeiten zeichnen sich auch unterschiedliche Schwerpunktsetzungen bei den damit angestrebten Reformen des sozialen Sicherungssystems für Familien und Kinder ab. Der Vortrag zeigt solche Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf und diskutiert, wie sich eine neue Kindergrundsicherung in das bestehende System einfügen könnte.

Er stützt sich unter anderem auf eine Expertise im Auftrag des Landessozialministeriums von NRW (Ott/Schürmann/Werding 2020).

Vortragender:
Prof. Dr. Martin Werding ist Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termine:

  • 17. März 2021
  • 07. April 2021
  • 12. Mai 2021

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.

Dreiteiliges Online-Fortbildungsformat für Fachkräfte (und Eltern am 3. Termin)

Wenn wir von Eltern sprechen, neigen wir gern dazu, sie in Gruppen aufzuteilen: in Eltern, die „hier“ aufgewachsen sind und jenen die „von woanders“ herkommen. Möglicherweise haben wir Schwierigkeiten, dieses Thema emotionslos bzw. vorurteilsfrei zu besprechen – oft geht es hierbei auch um persönliche Erfahrungen. In dieser Online-Reihe geht es in erster Linie darum, die eigene Haltung im achtsamen Gespräch mit Fachkräften, Expert*innen und/oder Elternteilen zu reflektieren und ein vielfältiges Miteinander in unserer Gesellschaft zu würdigen.

Referent*innen:
Ulrike Gaidosch-Nwankwo M.A., DaF/DaZ-Lehrerin, Fortbildnerin im Bereich der Migrationspädagogik. Um die jeweiligen Angebote noch partizipativer bzw. inklusiver zu gestalten, laden wir pro Nachmittag noch einen Gast (m/w) mit entsprechender Expertise dazu: Wir freuen uns auf einen lebendigen Austausch mit Ihnen!

Die Vorträge ergänzen sich, können aber auch einzeln gebucht werden.

Teilnahmebeitrag: 35 € je Vortrag – oder 90 € für die Teilnahme an allen drei Vorträgen

Weitere Informationen zu den Inhalten der jeweiligen Termine finden Sie hier.

Bitte melden Sie sich bis zum 6. Mai per E-Mail bei uns an.

Termin: 24. März 2021

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e. V.

Auch und insbesondere im Migrationskontext wird elterlichen Erziehungskompetenzen eine Schlüsselrolle für die Entwicklung und Bildung von Kindern zugeschrieben. Der Vortrag beleuchtet, welche Vorstellungen von Erziehung in Zusammenhang mit Migration einerseits von der Familienbildung und andererseits von Migrantinnen und Migranten selbst entwickelt werden.

Vortragende:
Dr. Eveline Reisenauer ist wissenschaftliche Referentin in der Fachgruppe F2 „Familienpolitik und Familienförderung“ der Abteilung Familie und Familienpolitik am Deutschen Jugendinstitut e.V.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 08. – 09. Juni 2021

Veranstalter: AWO Bundesakademie

Drei Millionen Kinder und Jugendliche gelten in Deutschland als arm. Hierunter befinden sich auch viele Kinder im Krippen- und Kindergartenbereich. Für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen stellt sich der Umgang mit armutsbelasteten Kindern und Familien als Herausforderung dar. Gleichwohl muss die Kindertageseinrichtung als wichtige Ressource zur Stärkung von armutsbetroffenen Kindern angesehen werden.

Im Seminar werden Wissen zu Armut und den Auswirkungen vermittelt und einhergehende Belastungen der Kinder und der Familien thematisiert. Die eigenen Bilder zu Armut und die pädagogische Arbeit werden aus einer vorurteilsbewussten Perspektive reflektiert.

Hier weiter informieren und anmelden!

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie (ZFF) begrüßt anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag die Reformansätze zur Neuregelung der Kinderkrankentage aus dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. und dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mahnt aber grundsätzlichere Schritte an, die eine partnerschaftliche Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen sollen. 

Beide Entwürfe schlagen vor, die Freistellungsmöglichkeiten von Eltern aufgrund der Erkrankung eines Kindes auch über die Pandemie hinaus auszuweiten und sozial abzusichern. Während der Antrag der Grünen in den aktuellen Regelungen des SGB V verbleibt, schlägt die Linke vor, die Erkrankung von Kindern denen von Erwachsenen systematisch gleichzustellen: Durch Änderungen im Entgeltfortzahlungsgesetz sollen Eltern, die ihr erkranktes Kind betreuen, Anspruch auf längere Freistellungen sowie Lohnfortzahlung erhalten. Arbeitgeber*innen erhalten im Rahmen des U2-Umlageverfahrens eine volle Erstattung des gezahlten Lohns von den Krankenkassen. Ist ein Kind schwer bzw. chronisch erkrankt und/oder lebt mit Behinderungen, so soll der Anspruch für beide Elternteile gleichzeitig gelten.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Aktuell zeigt sich, dass Eltern klare und verlässliche Regelungen benötigen, damit sie sich um ihr Kind bzw. ihre Kinder kümmern können, wenn diese sie brauchen. Das gilt sowohl in der Pandemie, solange der Zugang zu Kita und Schule nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, aber natürlich ebenso im Falle der Erkrankung eines Kindes. Wir begrüßen daher die vorgeschlagenen Regelungen und plädieren dafür, dass diese auch für die Zeit nach der Pandemie Eingang in die familienpolitische Regierungsarbeit finden. Denn eines bleibt klar: Die Erkrankung eines Kindes, erst recht dann, wenn das Kind chronisch krank ist oder mit Behinderungen lebt, richtet sich in der Dauer nicht nach den gesetzlichen Möglichkeiten der elterlichen Freistellung. Dass Eltern ihr krankes Kind betreuen, darf nicht wie eine Ausnahme von der Regel behandelt werden, sondern wie eine Selbstverständlichkeit!“

Nöhring ergänzt: „Sowohl der Gesetzesentwurf der Linken als auch der Antrag der Grünen tragen gute Ideen in sich: Das ZFF unterstützt auf der einen Seite die Idee der Linken, die Erkrankungen von Kindern denen von Eltern systematisch gleichzustellen und Eltern umfangreichere Freistellungsansprüche sowie eine Lohnfortzahlung zu ermöglichen. Auf der anderen Seite kann eine Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre sowie eine verpflichtende Vorlage eines Krankenscheins des Kindes erst ab dem vierten Krankheitstag, wie die Grünen es vorschlagen, den Alltag vieler Familien entlasten. Beiden Entwürfen fehlen allerdings gleichstellungspolitische Perspektiven: Nach wie vor übernehmen Mütter den Löwenanteil an privat geleisteter Fürsorgearbeit und das erst recht bei der Betreuung kranker Kinder. Hier sind Nachbesserungen erforderlich, damit eine Ausweitung des Kinderkrankengeldes nicht den geschlechterpolitischen ‚Backlash‘, den wir derzeit erleben, zusätzlich unterstützt.“


Alexander Nöhring ist heute als Sachverständiger bei der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit geladen. Die öffentliche Anhörung wird zeitversetzt am 25.02. um 12 Uhr im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.


Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder“ (BT-Drs. 19/22496) sowie zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ (BT-Drs. 19/22501) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.02.2021

Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder” (BT-Drs. 19/22496) sowie zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN “Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren” (BT-Drs. 19/22501).

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Wir möchten Sie heute auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

Fachtagung „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“

Termin: 06.05.2021

Online-Fachtagung

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Von den derzeit ca. drei Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa ¾ zu Hause gepflegt und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die meisten Menschen wollen diese Aufgabe übernehmen. Doch dem Bedürfnis, füreinander Verantwortung zu übernehmen, Sorge zu tragen und Zuwendung zu schenken, stehen keine Regelungssysteme gegenüber, welche die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Erwerbstätigkeit nachhaltig unterstützen. Die Situation hat sich unter den Bedingungen der Corona-Krise weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt.

Wie kann aber eine moderne Familien- und Sozialpolitik aussehen, die die Bedarfe (erwerbstätiger) pflegender Angehöriger in den Mittelpunkt stellt und die Sorge um Pflegedürftige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift?

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir dazu ins Gespräch kommen und diskutieren, wie Instrumente für eine gute Vereinbarkeit aussehen können. Wir freuen uns auf Vorträge von Prof. Dr. Andreas Hoff (Hochschule Zittau/Görlitz) und Prof. Dr. Diana Auth (FH Bielefeld) und Einblicke aus der Praxis.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken, gerne können Sie diese Vorankündigung auch an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Altenkamp                                        Brigitte Döcker

Vorsitzende, ZFF                                       Vorstandsmitglied, AWO Bundesverband 

AKTUELLES

Im Juni und Juli 2020 wurde im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) eine Kurzbefragung zu den Auswirkungen der Corona-Krise durchgeführt. Im Mittelpunkt der Befragung standen Veränderungen in
verschiedenen Lebensbereichen, die während der Pandemie bei Menschen in der zweiten Lebenshälfte aufgetreten sind.

Die Quote der informell geleisteten Unterstützung und Pflege steigt. Im Jahr 2017 haben 16 Prozent aller 46- bis 90-Jährigen für andere Personen gesundheitsbedingte Unterstützung oder Pflege erbracht. Während der ersten Welle der Corona-Pandemie sind es 19 Prozent. Dieser Anstieg geht vor allem auf die Frauen zurück, deren Unterstützungsquote von 18 Prozent auf 22 Prozent gestiegen ist.

Die Unterstützung und Pflege innerhalb der Nachbarschaft nimmt deutlich zu. Der Anteil der Unterstützungs- und Pflegeleistenden, die sich an der Versorgung von Nachbar*innen beteiligen, ist von 7 Prozent (2017) auf 17 Prozent (2020) angestiegen. Aber auch für Freund*innen zeigt sich ein Zuwachs von 7 Prozent (2017) auf 11 Prozent (2020). (Schwieger-)Eltern
sind auch 2020 die größte Empfänger*innengruppe von Unterstützung und Pflege (55 Prozent). Lediglich die
Partner*innenunterstützung und -pflege ist leicht zurückgegangen.

Unterstützungs- und Pflegeleistende schätzen ihre Gesundheit weniger gut ein als vor der Corona-Krise. Unter den Unterstützungs- und Pflegeleistenden ist der
Anteil derer, die ihre Gesundheit als gut oder sehr gut bewerten, von 59 Prozent auf 56 Prozent zurückgegangen. Demgegenüber schätzen Personen ohne Unterstützungs- oder Pflegeverpflichtung ihre Gesundheit während der Corona-Krise besser ein als zuvor.

Bei Unterstützungs- und Pflegeleistenden zeigt sich eine deutliche Verschlechterung ihrer psychosozialen Gesundheit gegenüber vor der Corona-Krise. Der Anteil der Unterstützungs- und Pflegeleistenden mit depressiven Symptomen hat zwischen 2017 (6 Prozent) und 2020 (15 Prozent) zugenommen. Das Gleiche gilt für
den Anteil derer, die sich einsam fühlen:
2017 waren 8 Prozent einsam und 2020 sind es 13 Prozent. Dabei sind Frauen von diesen Negativ-Trends stärker betroffen als Männer.

Unterstützungs- und Pflegeleistende berichten von fehlender informeller und professioneller Hilfe. Ein Viertel der Personen, die während der ersten CoronaWelle andere unterstützen oder pflegen, haben sich hierbei mehr Hilfe und Entlastung gewünscht, vor allem aus der Familie.

Die gesamte Ausgabe finden Sie hier.

  1. Angesichts der schwierigen Lage, in der sich junge Menschen aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns in vielen Fällen befinden, erscheint die Untersagung wesentlicher Teile der Jugendarbeit nicht verhältnismäßig. Im Hinblick darauf, dass es möglich ist, auf vielfältige Weise präsenz- bzw. kontaktlose Angebote zu unterbreiten, ist ein solches Verbot zur Verhinderung der Verbreitung der Pandemie nicht erforderlich.
  2. Eine Beschränkung auf präsenz- bzw. kontaktlose Angebote der Jugendarbeit erscheint auch bei hohen Infektionszahlen ausreichend, um mögliche Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung durch die Angebote auszuschließen. Sinken die Infektionszahlen, ist auch die Möglichkeit einer Durchführung von aufsuchender Arbeit sowie von Präsenzangeboten mit beschränkter Teilnehmerzahl unter Abstands- und Hygieneauflagen zu prüfen.
  3. Zudem ist der Verordnungsgeber bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen gehalten, das aus dem Rechtsstaatsgebot gemäß Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit zu beachten. Das bedeutet, dass die Betroffenen imstande sein müssen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen, damit sie ihr Verhalten danach ausrichten können.

Unter dem Motto „Zugänge schaffen für arme Kinder und Familien im Landkreis Osnabrück“ haben die Landkreisverwaltung und das Programm „Präventionsketten Niedersachsen“ in den vergangenen vier Jahren gemeinsam an einer integrierten Strategie für bessere Teilhabechancen für alle Kinder gearbeitet. Besonderes Highlight dieses Prozesses: Die „Checkliste Armutssensibilität“!

Das praxisnahe Instrument richtet sich an Mitarbeitende aus Politik, Verwaltung, Pädagogik und vielen weiteren Fachbereichen und stellt die Kernfrage: Handeln wir tatsächlich im Sinne armer Kinder und Familien?! Das Thema Kinderarmut soll dauerhaft im Blick behalten und Angebote und Leistungen für Familien grundsätzlich armutssensibel gestaltet werden. Dazu braucht es an vielen Stellen und von vielen Personen Kenntnis über das Ursachen und Ausmaß von Armut, eine reflektierte Haltung sowie das entsprechende Handeln, von dem arme Kinder tatsächlich profitieren. Deshalb führen Reflexionsfragen sowie Aussagen für armutssensibles Handeln die Nutzer*innen durch die Checkliste und verschiedene Themen. Die Kernaussagen können bei Zutreffen mit einem Häkchen versehen werden, sodass die persönliche Einschätzung visuell festgehalten und später nachvollzogen werden kann.

Auf der Website kinderarmut-im-blick.de wartet die Checkliste in einer druckbaren Kurz- sowie in einer digitalen Langversion auf Sie! Insbesondere die Langversion der „Checkliste Armutssensibilität“ regt zu einer intensiven Betrachtung des eigenen professionellen Umgangs mit armen Kindern und ihren Familien an.

Die Materialien sollen zum Diskurs und zum Nachdenken mit Kolleg*innen und anderen Professionen anregen. Inhaltliche Anfragen können an Christina Kruse (Fachreferentin Programm „Präventionsketten Niedersachsen“ Christina.kruse@gesundheit-nds.de) oder Janna Fabian (Fachdienst Jugend Landkreis Osnabrück, Janna.fabian@lkos.de) gerichtet werden.