ZFF-Info 03/2019

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SCHWERPUNKT I: Kompromiss 219a StGB

Anlässlich des beschlossenen Eilverfahrens im Bundestag sowie der morgigen Debatte im Bundesrat zum Kompromiss des §219a fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF), Frauen und Ärzt*innen endlich ernst zu nehmen und den Paragraphen ersatzlos zu streichen.

Mit der erneuten Einbringung des Regierungsentwurfs zur Reform des § 219a StGB als Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD ist der Weg frei für ein beschleunigtes Verfahren im Parlament. Bereits Ende kommender Woche soll die Reform verabschiedet werden. Gleichzeitig beraten aber erst morgen der Bundesrat sowie der Bundestag in erster Lesung über das geplante Gesetz.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Mit der Einbringung des Gesetzestextes als Fraktionsantrag bedienen sich die Regierungsparteien eines Kniffs, der dafür sorgt, dass die politische Debatte im parlamentarischen Verfahren so gut wie vorbei ist, bevor sie erst richtig losgehen konnte. Das ist der Bedeutung dieses frauenpolitisch so wichtigen Themas unwürdig!“

Reckmann fordert: „§219a StGB entmündigt Frauen und begegnet Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mit Misstrauen. Daran ändert auch die geplante Reform nichts. Zwar mag es an einzelnen Stellen Verbesserungen geben, indem etwa Ärztinnen und Ärzte künftig öffentlich sagen dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen. Auch eine qualitativ aufgewertete Adressliste sowie die gesicherte Information über Methoden des Abbruchs verbessert die Informationslage. Allerdings dürfen Ärztinnen und Ärzte weiterhin nicht öffentlich selbst darüber informieren, wie sie bei einem Abbruch vorgehen. Es kann nicht sein, dass den Fachleuten unlautere Absichten unterstellt werden, während radikale Abtreibungsgegner*innen ihre Ansichten ungehindert im Netz verbreiten dürfen. Wir fordern die ersatzlose Streichung des § 219a!“

Im April und Oktober veröffentlichte ein breites Bündnis von Organisationen einen Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, den das ZFF mit auf den Weg gebracht hat. Diesen finden Sie u>.

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Information_Schwangerschaftsabbruch219a.html

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.02.2019

Zum Kabinettsbeschluss zu Paragraf 219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Was uns die Bundesregierung bei §219a als Lösung zu verkaufen versucht, ist keine wirkliche Verbesserung, sondern ein restriktiver Gesetzentwurf. Anstatt endlich für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, verstärkt die Regierung vor allem das Misstrauen und die Stigmatisierung von Frauen und Ärztinnen und Ärzten. Das lehnen wir Grüne ab.

Es ist doch absurd, dass Ärztinnen und Ärzten ausschließlich das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ erlaubt werden soll, jede weitere Silbe und individuelle Informationen jedoch strafbar bleiben sollen. Anklagen gegen Ärztinnen und Ärzte sind den Plänen zufolge weiterhin möglich. Sie blieben kriminalisiert und könnten strafrechtlich belangt werden.

Ein so fortbestehender §219a Strafgesetzbuch gefährdet auch die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren, da er zur Stigmatisierung von Abbrüchen beiträgt. Die Union hat sich bei diesem Kompromiss offensichtlich durchgesetzt – selbst mit einem Gutachten über ein sogenanntes Post-Abortion-Syndrom, welches durch verschiedene Studien bereits widerlegt wird. Das zeugt nicht von Vertrauen in Frauen und Ärztinnen und Ärzte, was sehr bedauerlich und bitter ist. Dies kann die SPD so nicht hinnehmen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu ändern. Unsere Hoffnungen liegen auf der SPD. Sie kann jetzt die Chance ergreifen, den parlamentarischen Prozess zur Korrektur zu nutzen. Gemeinsam mit uns kann sie sich für die geradlinige Lösung entscheiden. Eine, die ohne Umwege für Klarheit und Rechtssicherheit von Ärztinnen und Ärzten sorgt und Frauen vertraut. Diese Lösung heißt: Streichung von §219a aus dem Strafgesetzbuch. Eine Mehrheit im Bundestag steht dafür bereit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.02.2019

Zur geplante Studie zu psychischen Folgen von Abtreibungen erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Spahns Studie zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen wird keinen Erkenntnisgewinn bringen. Denn deren psychische Folgen sind seit Jahren ausführlich und umfassend untersucht. Das bestätigen Mediziner und Psychologen. Spahns Studie hat einen anderen Sinn: Sie soll keinem wissenschaftlichen Zweck dienen, sondern ist ein Zugeständnis an radikale Lebensschützer. Dass der Steuerzahler für diesen Unsinn auch noch fünf Millionen Euro bezahlen darf, setzt dem Ganzen die Krone auf. Stattdessen wäre ein enttabuisierter und aufgeklärter Umgang mit dem sensiblen Thema angebracht. Studien legen nämlich nahe, dass mitunter dieStigmatisierung zupsychischen Problemen bei den Betroffenen führen kann. Die FDP-Fraktion fordert daher einen Stopp der geplanten Studie und darüber hinaus eine Streichung des Paragrafen 219a. Das würde Frauen wirklich helfen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 11.02.2019

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 36. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch(19/7693) an. Der Abstimmung voran ging eine ausführliche kontroverse Diskussion, in der die Opposition vor allem das Gesetzgebungsverfahren kritisierten und die Verfassungsrechtlichkeit des Entwurfs infrage stellten. Laut Vorlage dürfen Ärzte zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. In einer öffentlichen Anhörung am Montag hatte sich die Mehrheit der Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen. Ein gleichlaufender Entwurf der Regierung war von der Tagesordnung gestrichen worden.

In der Diskussion in der nichtöffentlichen Sitzung sagte Katja Keul (Grüne), der Entwurf habe nichts mit dem Schutz des ungeboren Lebens zu tun, wie von der Union behauptet, und sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Zudem sei er nicht eindeutig formuliert. Jens Meier (AfD) sprach sich dafür aus, unnötige Reformen zu vermeiden. Zumindest bleibe in dem Entwurf das ungeborene Leben unangetastet. Marco Buschmann (FDP) zeugte sich mit dem Verfahren unzufrieden. So ein wichtiges und gleichzeitig schwieriges Thema im Schnelldurchgang durchzuziehen, sei dem Parlament nicht angemessen. Für Die Linke erneuerte Niema Movassat die Forderung, Paragraf 219a zu streichen. Mit dem Entwurf solle der Koalitionsfrieden gewahrt werden, dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen werde er nicht gerecht. Ingmar Jung (CDU) wies die Kritik der Opposition zurück. Der Entwurf sei intensiv und lange diskutiert worden, und auch der Vorwurf der fehlenden Rechtssicherheit gehe ins Leere. Letztendlich gehe es um Rechtspositionen, die „sehr hart gegeneinander stehen“. Die Diskussion sei auch noch nicht zu Ende.

Johannes Fechner (SPD) erklärte, in seiner Fraktion gebe es keine Begeisterung über den Entwurf, da man 219a am liebsten streichen würde. Nach insgesamt zwei Anhörungen zu dem Thema habe sich aber gezeigt, dass für die SPD aktuell keine weiteren Verbesserungen möglich seien. Alle Argumente seien ausgetauscht. Fechners Fraktionskollegin Eva Högl sprach von einem ersten wichtigen Schritt. Der Entwurf der Koalition wurde mit einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Die Gesetzentwürfe von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Streichung von 219a wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung lehnte der Ausschuss einen Antrag der AfD zur Aufhebung zweier Gesetze zum europäischen Patentwesen (19/1180) sowie zwei AfD-Anträge zur Durchführung öffentlicher Anhörungen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit Blick auf die ungestörte Religionsausübung (19/4484) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Begründungspflicht beim Bundesverfassungsgericht (19/5492) ab. Ein Antrag der Linken zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe (19/1689) wurde dagegen angenommen. Sie soll am 03. April 2019 stattfinden. Die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) wurde vertagt.

Die Parlamentarischen Staatssekretäre Christian Lange und Rita Hagl-Kehl (beide SPD) beantworteten Fragen der Abgeordneten zu Aktivitäten des Bundesjustizministeriums auf EU-Ebene, zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Brexit und zum Bericht der Bundesregierung über festgestellte Mängel bei den Transparenzberichten nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Zum letzten Punkt hieß es, aufgrund der beim Bundesamt für Justiz laufenden Bußgeldverfahren gegen verschiedene Anbieter, die zu Stellungnahmen aufgefordert worden seien, seien detaillierte Auskünfte nicht möglich. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.190 vom 20.02.2019

Überwiegend kritisch sahen die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (19/7693). Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) stellten sich acht Rechts- und Sozialwissenschaftler, Juristen und Ärzte zweieinhalb Stunden lang den Fragen der Abgeordneten in der bereits zweiten Anhörung zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Gesetzentwurf der Regierung, der wortgleich mit dem bereits in der vergangenen Woche im Plenum erörterten Entwurf der Fraktionen ist, steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestages.

Hintergrund ist das Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), nach dem auch die Information darüber strafbar sein kann. Laut Entwurf soll der Paragraf um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt werden. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. Das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch soll erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen.

Während die beiden geladenen Ärzte widersprüchliche Meinungen zum Entwurf vertraten, war die Ablehnung der Wissenschaftler fast einmütig. Die wegen eines Verstoßes gegen 219a angezeigte Kasseler Gynäkologin Nora Szász meinte, dass die Gesetzesreform mit der Prämisse des Erhalts des Paragrafen 219a gesellschaftliche Realitäten rund um Frauengesundheit und frauenärztliche Tätigkeit nicht berücksichtige und dabei wesentliche Grundrechte missachte. Zwar seien die Ziele – Verbesserung der Information für Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte – grundsätzlich zu begrüßen, der vorliegende Entwurf könne diese Ziele aber nicht erreichen. In den zentralen Punkten hinke er gesellschaftlichen Realitäten hinterher.

Dagegen bezeichnete der Frauenarzt Wolfgang Vorhoff aus Bad Aibling den Gesetzentwurf als ausgewogen und meinte, er werde die Informationen für ungewollt Schwangere verbessern. Ohnehin verstehe er als mit der Beratung befasster Arzt die Diskussion um den Paragrafen 219a nicht, denn Schwangere könnten sich in der heutigen Zeit sehr wohl zeitgemäß und sachgerecht über den Ort, den Arzt und die Methoden des Schwangerschaftsabbruches informieren. Eine komplette Abschaffung des Werbeverbotes wird Vorhoff zufolge zu einem Wettbewerb um die beste Werbung für die jeweilige einen Schwangerschaftsabbruch durchführende Institution führen. Beide Ärzte betonten die Notwendigkeit eines besseren Schutzes von Berufskollegen und -kolleginnen, die Abtreibungen vornehmen. Diese dürften nicht länger stigmatisiert werden. Um die Frage des Schutzes der Ärzte durch den Staat bewegten sich auch viele Fragen der Abgeordneten, die sich darüber hinaus vor allem für eine klare Definition des in Frage stehenden Rechtsguts und die Möglichkeiten der vom Gesetzgeber vorgesehen Informationspraxis interessierten.

?Der Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel von der Universität Augsburg lehnte eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a ab. Der Entwurf der Koalition stelle die deutlich vorzugswürdige Alternative dar, führte der Strafrechtsprofessor in seiner Stellungnahme aus. Er beseitige Informationsdefizite und sorge für eine einheitliche qualitativ hochwertige Information auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie anderer Institutionen und auf der Homepage von Ärzten und Krankenhäusern, die dazu lediglich eine Verlinkung herstellen müssten. Zudem verschaffe er Ärzten die lange geforderte Rechtssicherheit. Den Klagen selbst- und sogenannter Lebensschützer sei damit endgültig die Basis entzogen. Auch in rechtspolitischer Hinsicht sei der Entwurf zu begrüßen, da er einen ideologisch aufgeladenen und parteipolitisch hart umkämpften Streit beende. Er sehe jedoch einen „Optimierungsuftrag“ für den Gesetzgeber.

Eine gänzlich andere Auffassung vertrat Reinhard Merkel von der Universität Hamburg. Da Werbung weiter strafbedroht sein soll, könne der mit dem Entwurf nur unzulänglich korrigierte Paragraf 219a vor der Verfassung weiterhin keinen Bestand haben. Er finde es befremdlich, sagte der Strafrechtsprofessor, dass in der rechtspolitischen Diskussion das Problem des 219a offenbar allein unter dem Gesichtspunkt wahrgenommen und erörtert wird, ob sich Frauen hinreichend informieren können – und nicht unter dem offensichtlich vorrangigen, nämlich, was der Staat legitimerweise mit Strafe bedrohen darf. Die geplante Gesetzesänderung führe zu großen rechtsstaatlichen Ungereimtheiten und sei nicht akzeptabel.

Ulrike Busch vom Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg hält den Gesetzentwurf für ungeeignet, um die Information über den Schwangerschaftsabbruch wirksam zu verbessern. Nach wie vor blieben die Informationsrechte von Frauen und Ärzten strafrechtlich limitiert, sagte die Professorin für Familienplanung. Der Entwurf betrachte weiterführende sachliche Information durch Ärzte als Straftatbestand, dieselbe Information auf der Liste beziehungsweise den Verweis auf der ärztlichen Homepage darauf aber nicht. Er sei Ärzten gegenüber diskreditierend und von Misstrauen geprägt. Aus ideologischen Gründen und letztlich auch parteipolitischen Erwägungen werde an einem verzichtbaren und gesellschaftlich überholten Paragrafen festgehalten.

Elisa Marie Hoven von der Universität Leipzig sagte, der Gesetzentwurf stelle zwar eine Verbesserung der Informationslage dar, löse aber nicht das grundsätzliche Problem des Paragrafen 219a. Durch die fortgeltende Kriminalisierung sachlicher Information würden weiterhin Handlungen unter Strafe gestellt, die keinen Unrechtsgehalt aufweisen. Inhalte, die auf den Homepages von Ärztekammern oder Beratungsstellen zulässig und erwünscht sind, könnten nicht dadurch Gegenstand eines strafrechtlichen Vorwurfs werden, dass sie im Namen von Ärzten verbreitet werden, sagte die Strafrechtsprofessorin. Das Verbot lasse sich auch nicht mit der Annahme begründen, dass Ärzte im Einzelfall die Grenze zur anpreisenden Werbung überschreiten könnten, denn dies sei ohnehin mit Sanktionen verbunden.

Der Deutsche Juristinnenbund begrüße grundsätzlich, dass die Bundesregierung die andauernde Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie ungewollt schwangere Frauen beseitigen möchte, sagte dessen Vertreterin Ulrike Lembke. Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen könnten aber die verfassungsrechtlichen Mängel der Regelung in Paragraf 219a nicht beseitigen, sagte die Vorsitzende des Arbeitsstabs Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte. Er sei „rechtsdogmatisch grober Unfug“ und ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit. Zudem könne er zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen. Der Juristinnenbund fordere daher die Streichung des Paragrafen. Stattdessen sollte ein Ordnungswidrigkeitentatbestand im Schwangerschaftskonfliktgesetz geschaffen werden.

Nadine Mersch, Leiterin der Stabsstelle Sozialpolitik beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), betonte in ihrer Stellungnahme, 219a könne nicht aufgegeben werden, ohne die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz zu unterlaufen und die Gesamtstatik der gesetzlichen Lösung zu gefährden. Der SkF sei erleichtert, dass die Fraktionen von CDU/ CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf einen Kompromiss gefunden haben, mit dem unter Beibehaltung des Werbeverbotes vorhandene Informationslücken geschlossen werden können und mehr Rechtssicherheit für Ärzte, Ärztinnen und Kliniken erreicht wird. Damit komme der Staat seiner Pflicht und Verantwortung nach, das Schutzkonzept für das ungeborene Leben zu bewahren und gleichzeitig Frauen in Not- und Konfliktsituationen die angemessenen Informationen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.178 vom 18.02.2019

Anlässlich der heutigen öffentlichen Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform des §219a StGB erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die breit geführte Debatte um die Durchsetzung des Informationsrechts von ungewollt schwangeren Frauen und um die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zeigt, wie groß das öffentliche Interesse an diesem Thema ist. Dieses berechtigte Interesse durch ein Eilverfahren im Bundestag zu ignorieren und damit die politische Auseinandersetzung einfach so abzuwürgen, anstatt sie im Parlament angemessen zu Ende zu führen, wird weder dem Thema noch dem Interesse der Menschen gerecht.“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat den bisherigen Kompromiss der Großen Koalition zur Reform des §219a StGB als eigenen Gesetzentwurf zusätzlich in den Bundestag eingebracht und dadurch das parlamentarische Verfahren deutlich beschleunigt. Das Reformvorhaben sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine öffentliche Information über diesbezügliche Methoden wird aber weiterhin als Werbung und damit als Straftat gewertet. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Informationen, die für die freie Arztwahl von großer Bedeutung sind, auf einer von der Bundesärztekammer geführten Liste legal sind, nicht aber auf der Homepage des Arztes oder der Ärztin stehen dürfen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende vor allem vor dem Hintergrund, dass Abtreibungsgegner weiterhin ungestraft Falsch- und Schmähinformationen über Ärztinnen und Ärzte im Internet verbreiten dürfen. „Die AWO setzt sich nach wie vor für die ersatzlose Streichung des §219a StGB ein. Wir stehen für das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die Durchsetzung der Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 18.02.2019

Koalition einigt sich auf Kompromiss

Nicht ersatzlos streichen, nur ergänzen: Die Bundesregierung will den Zugang zu Informationen erleichtern, hält aber an dem umstrittenen Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest. „Besser wäre es gewesen, klare Kante gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte zu zeigen“, kritisiert DGB-Vize Elke Hannack.

Gesetz verbietet „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“

Ärztinnen und Ärzte, die über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs infomieren, können sich strafbar machen: Eine Ärztin aus Gießen ist verurteilt worden, weil sie auf ihrer Website eine Infodatei zu dem Thema zum Download angeboten hat. Grundlage dafür ist Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.

Dieses Werbeverbot ist stark umstritten. Die Bundesregierung hat nun beschlossen: Paragraf 219a soll beibehalten, aber ergänzt werden. Schwangere sollen sich künftig leichter darüber informieren können, wo in ihrer Nähe mit welchen Methoden ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann. Am 6. Februar soll das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden.

Frauen haben Recht auf Information

„Das Gesetz schafft immerhin mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, aber es ist und bleibt bedauerlich, dass sich die Union nicht zur Abschaffung des §219a durchringen konnte“, kritisiert Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende und CDU-Mitglied. „Es bleibt abzuwarten, ob die weitere Ausnahme im Gesetz ausreicht, um das heuchlerische Geschäft der selbsternannten Lebensschützer zu unterbinden. Besser wäre es gewesen, klare Kante gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte zu zeigen. Allebetroffenen Frauen haben ein Recht auf Informationen über die Möglichkeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen – auch und gerade im Netz.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 29.01.2019

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) formuliert in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vom 28. Januar 2019 und zum Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ vom 12. Dezember 2018 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Ergänzung von § 219a StGB. „Die vorgeschlagene Regelung belässt es bei einem unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte“, kommentiert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. Es entstehen neue Wertungswidersprüche, indem Ärztinnen und Ärzte zwar über die Tatsache öffentlich informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, schon bei Informationen zu Methoden aber auf Listen anderer Stellen verweisen müssen.

Der djb fordert weiterhin die Abschaffung von § 219a StGB. Für die Regelung der Grenzen des öffentlichen Diskurses über den Schwangerschaftsabbruch präsentiert der Verband einen Formulierungsvorschlag für eine Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Darin soll das kommerzialisierte oder grob anstößige Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen durch Dritte, auf welche die Ärztinnen und Ärzte keinen Einfluss haben, geregelt werden. Auch Werbung für rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche soll darin erfasst sein.

Die Schaffung eines solchen Ordnungswidrigkeitentatbestands zur Wahrung eines minimalen gesellschaftlichen „Klimaschutzes“ muss schließlich auch die immer häufiger zu beobachtende Relativierung, Instrumentalisierung und Verharmlosung des Holocaust in diesem Kontext unterbinden. Der politische Missbrauch jener deutschen Vergangenheit, die nie vergeht, stört nicht nur den öffentlichen Frieden, sondern ist auch eine reale Verletzung der Opfer und ihrer Angehörigen. „Wer über die Grenzen des gesellschaftlichen Diskurses über Schwangerschaftsabbrüche reden will, darf über Holocaust-Vergleiche nicht schweigen“, wirbt die Präsidentin um Unterstützung für den Vorschlag des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.01.2019

pro familia spricht sich in einer Stellungnahme erneut für die Streichung des §219a StGB aus

Morgen, am 6. Februar 2019, will sich das Bundeskabinett mit dem §219a StGB beschäftigen. Zur Diskussion und Abstimmung steht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, den das Ministerium vor einer Woche vorgelegt hatte.

Der pro familia Bundesverband hat eine Stellungnahme zu diesem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ abgegeben. Darin kritisiert pro familia, dass die Informationsrechte weiterhin eingeschränkt bleiben sollen. Auch werde der Referentenentwurf dem Anspruch nicht gerecht, juristisch und gesellschaftlich der Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs und der Stigmatisierung von Ärzt*innen, die ihn medizinisch durchführen, entgegenzuwirken.

pro familia spricht sich in der Stellungnahme erneut für die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch aus. Die Einführung zentraler Listen von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, lehnt der Verband ab. Diese Listen wären nie vollständig, denn pro familia weiß um die Problematik vieler Ärzt*innen, die zwar Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber in dem gesellschaftlichen Klima der Stigmatisierung nicht öffentlich genannt sein wollen.

Für pro familia ist es nicht plausibel, warum die gesetzliche Änderung des §219a StGB mit der Heraufsetzung der Altersgrenze für kostenlose, ärztlich verordnete Verhütungsmittel auf 22 Jahre verknüpft wird, zumal diese neue Altersgrenze willkürlich ist. Zu den sexuellen und reproduktiven Rechten gehört, dass alle Menschen Zugang zu sicheren und gesundheitsschonenden Verhütungsmitteln haben müssen. „Wenn die Bundesregierung einerseits anerkennt, dass die hohen Verhütungskosten eine Belastung sind, die eine Finanzierung durch die Krankenkasse erfordert, und sie andererseits die Überzeugung vertritt, dass kostenlos zur Verfügung stehende Verhütungsmittel die Schwangerschaftsabbruchzahlen senken, dann ergibt eine Altersgrenze keinen Sinn“, heißt es in der Stellungnahme. pro familia setzt sich deshalb für den kostenlosen Zugang zu allen – auch nicht verschreibungspflichtigen – Verhütungsmitteln für alle Menschen ein. Die derzeit im Deutschen Bundestag und in der Gesellschaft geführten Debatten über den Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln müssen weitergeführt werden. Zu kurz greifende, schnelle Lösungen werden dem Recht auf gute gesundheitliche Versorgung, das alle Menschen haben, nicht gerecht.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 05.02.2019

SCHWERPUNKT II: Bundestagsanhörung zum Wechselmodell

Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung zum Thema Wechselmodell plädiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) dafür, vielfältiges Familienleben auch nach einer Trennung der Eltern wahrzunehmen und das Wechselmodell im Umgangsrecht zu ermöglichen, jedoch nicht zum Regelfall zu erheben.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz diskutiert am morgigen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung die Anträge der FDP, die das Wechselmodells im Umgangsrecht als Regelfall etablieren möchten, sowie der Linken, die dieses ablehnen. Das ZFF hat sich bereits Anfang 2018 dazu umfassend positioniert.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Vielfältige Familienformen brauchen vielfältige Regelungen, auch im Umgangs- und Unterhaltsrecht. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden.

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Bei einer Trennung muss aber genau bedacht werden, wie die bisherige Aufteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb der Familie vor der Trennung war, wer künftig welche zeitlichen und verantwortungsvollen Anteile übernehmen kann und welche Aufteilung, zumindest am Anfang, die höchste Kontinuität für die Kinder darstellt. Dieses Verhältnis muss sich auch in der Aufteilung der Barunterhaltspflichten ausdrücken, denn der Unterhalt dient in erster Linie der Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz des Kindes und darf nicht zum Spielball elterlicher Konflikte werden.“

Im Hinblick auf das Wechselmodell fordert Reckmann: „Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in vielen Lebensbereichen. Um ein Wechselmodell für diejenigen lebbar zu machen, die nach einer Trennung Zeit und Verantwortung für ihre Kinder wirklich teilen wollen, fordert das ZFF u.a. den Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für alle Trennungsfamilien, qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren sowie eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, um die wirtschaftliche Existenz aller Kinder sicher zu stellen. Darüber hinaus braucht es bessere Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Familienorganisation vom Beginn des Familienlebens an.

Alle Familien und alle Kinder haben ein Recht darauf, mit ihren individuellen Bedürfnissen ernst genommen zu werden, auch im Trennungsfall. Daher lehnen wir eine rechtliche Situation, die ein Wechselmodell im Umgangsrecht als ‚Regelfall‘ definiert, ab. Vielmehr muss daran gearbeitet werden, jeder Trennungsfamilie das Umgangsmodell zu ermöglichen, welches sie leben will und kann – ganz im Sinne des Wohlergehens der Kinder.“

Das ZFF-Positionspapier „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ (Januar 2018) finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.02.2019

Für eine bessere Betreuung von Kindern geschiedener Eltern, aber gegen eine Festlegung auf das sogenannte Wechselmodell sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen am Mittwoch in einer Anhörung im Rechtsausschuss zu Anträgen der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke aus. Während die FDP (19/1175) das familienrechtliche Wechselmodell als Regelfall einführen will, ist Die Linke (19/1172) gegen eine Festschreibung des Modells, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden. Sie fordert aber eine Neuregelung des Unterhalts. Der FDP-Antrag war vor rund einem Jahr bereits Thema einer Plenardebatte, wurde aber von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Mehrere Experten verwiesen in ihren Stellungnahmen auf die bereits seit Jahren zum Teil heftig und auch ideologisch geführte Diskussion zum Thema Wechselmodell. Auch sähen weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof eine Pflicht des Gesetzgebers, getrennt lebenden Eltern eine paritätische Betreuung vorzugeben. Die Abgeordneten wollten von den Sachverständigen vor allem wissen, wie mögliche Reformen im Umgangsrecht aussehen könnten, wie sich das Wechselmodell in finanzieller Hinsicht auf die Eltern auswirkt und wie der Staat bei einer stärkeren paritätischen Betreuung Unterstützung leisten kann.

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund plädierte im Ergebnis der jahrelangen Diskussion gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall und für mit Bedacht geführte Diskussionen zu Änderungen im Kindesunterhalt. Zudem müssten tragfähige Lösungen für paritätische Betreuungsmodelle auch für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder im Grundsicherungsbezug entwickelt werden. Meyer-Wehage betonte wie auch die anderen Sachverständigen, dass jede gesetzliche Änderung unter dem Vorbehalt des Kindeswohls zu stehen habe. Für Anja Kannegießer vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen zeigt sich kein einheitliches Bild in den internationalen Forschungsergebnissen zum Thema Wechselmodell, wobei sich in Deutschland nur wenig Forschung dazu finde. Die Praxis zeige, dass es die Dominanz eines Modells aus der Kinderperspektive nicht geben könne. Vielmehr müsste im Einzelfall auf die Bedürfnisse des Kindes und die Familiensituation abgestellt werden.

Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, begrüßte den Antrag der Linken und warnte in ihrer Stellungnahme vor der Vorgabe des Wechselmodells als Regelfall durch den Gesetzgeber, denn er verhindere damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl. Deshalb sollten Eltern ihr Familienleben weiterhin autonom und individuell gestalten und sich für ein Betreuungsmodell entscheiden, welches den Bedürfnissen aller Beteiligten, aber vorrangig dem Wohl ihres Kindes Rechnung trägt. Nötig sei dabei eine ergebnisoffene Beratung. Auch Hoheisel gab zu Bedenken, dass Vorteile eines Wechselmodells für Kinder wissenschaftlich nicht belegt und die langfristigen Wirkungen auf Kinder noch nicht ausreichend erforscht seien. Zudem stelle es hohe Anforderungen an alle Beteiligten und eigne sich nicht als gleichstellungspolitisches Instrument. Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein verwies wie auch andere Sachverständige auf die Rechtssprechung des BGH, wonach die Gerichte bei der Entscheidung über den Kindesumgang frei sind, und damit einem Wechselmodell nichts im Weg stehe. Dies sei eine gute Grundlage für eine Reform des Familienrechts. Eine Festlegung auf ein Modell sei dagegen nicht empfehlenswert. Stattdessen bräuchten die Eltern mehr staatliche Unterstützung zum Beispiel bei der Mediation. Ferner regte sie an, außergerichtliche Einigungen verbindlich zu machen.

Heinz Kindler, Diplompsychologe vom Deutschen Jugendinstitut, konstatierte ein wachsendes Interesse am Wechselmodell. Hier sei die Politik gefordert, Voraussetzungen zu schaffen. Keine Grundlage sehe er jedoch für die Einführung des Wechselmodells als Regelfall. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut, verwies auf das gestiegene Engagement der Väter in der Kinderbetreuung. Aus ihrer Sicht spreche dem Wechselmodell als Regelfall jedoch entgegen, dass es keine paritätische Rollenverteilung gebe. Walper sprach sich stattdessen dafür aus, die Elternautonomie weiter zu stärken. Mathias Zab, Fachanwalt für Familienrecht, sieht ebenfalls keine Notwendigkeit, das ohnehin praktizierte Wechselmodell gesetzlich festzulegen. Die bestehenden Vorgaben reichten völlig aus. Entscheidend beim Wechselmodell sei die Frage des Unterhalts. Aus seiner Sicht profitiere das besserverdienende Elternteil von diesem Modell.

Hildegund Sünderhauf-Kravets von der Evangelischen Hochschule Nürnberg sprach sich dagegen für das Wechselmodell als „Leitbild“ aus. Die gesellschaftliche Realität habe sich geändert. Die von den meisten Eltern gelebte und gewünschte partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit in der Partnerschaft werde nach Beendigung der Partnerschaft im Wechselmodell fortgesetzt. Auch stehe das Leitbild des Wechselmodells im Einklang mit Grundrechten von Kindern und Eltern. Sünderhauf-Kravets schränkte jedoch ein, dass das Wechselmodell weder eine Lösung für jede Trennungsfamilie, noch ein Allheilmittel für alle Probleme zwischen Trennungseltern ist. Für flexible Regelungen, die Eltern und Kindern zugute kommen, sprach sich Josef Linsler vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht aus. Modelle dürften nicht praktischen Regelungen im Wege stehen. Am sichersten und gerechtesten werde die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung umgesetzt, wenn beide Elternteile ihre individuelle Regelung treffen. Hier sei das Wechselmodell eine mögliche Antwort. Der FDP-Antrag liefere indes einen Impuls für ein notwendiges Update des Familienrechts.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.167 vom 14.02.2019

Wochentags bei der Mutter, jedes zweite Wochenende beim Vater – so sieht der Lebensalltag von 73 Prozent aller Scheidungskinder aus. Das so genannte Wechselmodell sieht eine andere gesetzliche Regelung als Normalfall vor. Dabei leben die Kinder abwechselnd zu gleichen Teilen bei der Mutter und dem Vater. Der Bundestag wird sich mit diesem Betreuungsmodell beschäftigen. „So vielfältig wie Familien sind, so individuell müssen die Lösungen sein, wenn sich Eltern nach Trennung oder Scheidung gemeinsam um ihre Kinder kümmern wollen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag.

„Entscheidend ist, dass sich getrennt lebende Eltern, die sich die elterlichen Aufgaben weitgehend paritätisch teilen wollen, einvernehmlich verständigen. Ob die Kinder mal bei dem einen oder anderen Elternteil wohnen, muss dabei in der Eigenverantwortung der Eltern bleiben und darf nicht gesetzlich vorgeschrieben werden „, betont Loheide. Die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Betreuungsmodell müsse sich vor allem am Wohl der Kinder orientieren. „Das Wechselmodell stellt für Eltern und Kinder eine große Herausforderung dar.

Außerdem sind viele familien- und steuerrechtliche sowie sozialrechtliche Fragen noch nicht geklärt. Das führe bei dem einen oder anderen Elternteil zu Ungerechtigkeiten „, sagt Loheide.

Die Diakonie hält nichts von einer gesetzlichen Verankerung eines einheitlichen Betreuungsmodells. „Notwendig ist eine gute Begleitung und ein leicht erreichbares und flächendeckendes Beratungsangebot für Familien in der Trennungsphase, um die beste Lösungen für die Kinder und die Eltern zu finden.“, betont Loheide.

Die Position der Diakonie zum Wechselmodell finden Sie unter https://www.diakonie.de/diakonie-texte/05-2018-wechselmodell-nur-unter-beachtung-des-kindeswohls/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 13.02.2019

Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall. Anlässlich der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses zum „Wechselmodell als Regelfall“ erklärt Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ausgerechnet ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, ist für das Wohl des Kindes risikobehaftet und nicht zu empfehlen. Kinder leiden unter den Konflikten ihrer Eltern, nicht unter Betreuungsmodellen.

Wir müssen weg von der ideologischen Diskussion, welches Modell das Beste ist, hin zu der Frage, welches Modell für jedes einzelne Kind das Beste ist. Es geht also um Vielfalt und nicht darum, Trennungsfamilien ein Leitmodell vorzuschreiben. Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen. Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben.

Das Umgangsrecht ist deshalb nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht erst nach der Trennung. In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung. Hier besteht Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen.“

Ein Positionspapier zum Wechselmodell ist als Download auf www.vamv.de verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 12.02.2019

SCHWERPUNKT III: Starke-Familien-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Februar 2019 in erster Lesung den Entwurf für ein Starke-Familien-Gesetz debattiert. Damit verbessern wir Unterstützungsleistungen für Familien mit kleinem Einkommen. Auch für diese Leistungsträgerinnen und Leistungsträger wird es sich in Zukunft lohnen, mehr Einkommen zu erzielen.

„Familien mit kleinem Einkommen profitieren nicht oder kaum von Steuererleichterungen. Deshalb setzen wir für sie nicht im Steuer- sondern im Sozialleistungsrecht an. Wir unterstützen armutsgefährdete Kinder mit einem besseren Kinderzuschlag und besseren Leistungen für Bildung und Teilhabe. Weil wir es nicht nur gut meinen, sondern auch gut machen wollen, haben wir bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs die Wechselwirkungen dieser Leistungen mit Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschussleistungen und Grundsicherungsleistungen beachtet.

Wir bauen den Kinderzuschlag aus. Er hilft Eltern, die zwar für sich selbst sorgen können, aber deren Einkommen nicht mehr für die Bedürfnisse ihrer Kinder reicht. Für sie verringern wir die Anrechnung von Eltern- und Kindeseinkommen und bauen bürokratische Hürden ab. Wir machen den Kinderzuschlag insgesamt attraktiver und werden damit in Zukunft deutlich mehr Kinder und ihre Familien erreichen, darunter auch viele Alleinerziehende.

Für Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherungsleistungen beziehen, werden wir in Zukunft verbesserte Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung stellen. Wir erhöhen das Schulstarterpaket auf 150 Euro, streichen die Eigenanteile beim Mittagessen und bei der Schülerbeförderung und ermöglichen für mehr Schülerinnen und Schüler individuelle Lernförderung.

Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung, die allen Kindern gleiche Chancen ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.02.2019

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Kinderzuschlags und den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets. Dies sieht der gemeinsam von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Entwurf eines sogenannten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504) vor, mit dem Familien mit geringem Einkommen finanziell stärker unterstützt und die Teilhabe ihrer Kinder am gesellschaftlichen und schulischen Leben verbessert werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht eine Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Schritten vor: Zum 1. Juli 2019 soll er von derzeit maximal 170 Euro pro Monat und Kind auf 185 Euro erhöht werden. Zudem soll der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet werden. So soll das Einkommen der Kinder – wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen – bis zu einer Höhe von 100 Euro den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern. Zukünftig soll der Zuschlag für sechs Monate gewährt und rückwirkend nicht mehr überprüft werden.

Zum 1. Januar 2020 soll dann die sogenannte „Abbruchkante“ durch Aufhebung der oberen Einkommensgrenzen entfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Familien auch dann den Kinderzuschlag erhalten, wenn die Eltern kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfsbedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden. Dieser erweiterte Zugang zum Kinderzuschlag für Familien in verdeckter Armut soll allerdings zunächst auf drei Jahre befristet werden.

Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht der Gesetzentwurf zum 1. August 2019 eine Erhöhung des „Schulstarterpakets“ von 100 auf 150 Euro vor. Zudem sollen die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung entfallen. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 156 vom 13.02.2019

Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Kinderzuschlags neu geregelt und das Bildungs- und Teilhabepaket verändert. Die Bundesregierung will damit Familien mit geringem Einkommen und in verdeckter Armut zukünftig besser sozial absichern. „Das „Starke-Familien-Gesetz“ ist leider nur ein halber Schritt in die richtige Richtung und hält nicht, was es verspricht“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Nach Meinung von Fachleuten würden nur 35 Prozent der anspruchsberechtigten Familien die erforderlichen Anträge auf Leistungen stellen, hat der Ausschuss für Familien im Bundesrat ermittelt. Heute wird sich der Bundestag in 1. Lesung, am Freitag der Bundesrat mit dem Starke-Familien- Gesetz befassen.

„Endlich wird das Mittagessen in der Schule für arme Kinder kostenfrei sein. Die Förderung des Schulbedarfs zu erhöhen war längst überfällig, deckt aber leider nicht die tatsächlichen Kosten“, erklärt Loheide. Ebenso fehle eine konkrete Bedarfsermittlung, die auch der Situation in den Bundesländern gerecht werde.

Aus Sicht der Diakonie Deutschland ist das Antragsverfahren nach wie vor zu kompliziert und die anspruchsberechtigten Familien müssen besser über den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket informiert werden. Die Diakonie Deutschland setzt sich außerdem für realistische und gerechte Berechnungen sowie ein unbürokratisches Antragsverfahren ein. „Um Armut von Kindern und ihren Familien wirksam zu vermeiden, müssen weitere Leistungen wie z.B. das Wohngeld in den Blick genommen werden. Die hohen Mieten in unseren Städten belasten gerade Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen enorm“, betont Loheide.

Die Stellungnahme der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-bundesarbeitsgemeinschaft-der-freien-wohlfahrtspflege-bagfw-zum-entwurf-eines-st/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 14.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das „Starke-Familien-Gesetz“ umfangreiche Nachbesserungen zur wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung darf nicht das Ende der Fahnenstange sein. Natürlich begrüßen wir es sehr, dass armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick genommen werden sollen. Das ‚Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und stellt wichtige Weichen, um zukünftig Familien und ihre Kinder auch in verdeckter Armut besser zu erreichen. Aber zugleich werden grundlegende Widersprüche im System der Förderung armer Kinder nicht konsequent behoben. Der Kinderzuschlag bleibt weiter so kompliziert, dass selbst die Bundesregierung davon ausgeht, dass auch nach Inkrafttreten des Gesetzes nur etwa 35 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Das zeigt, dass hier noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Deshalb sollte vor allem eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten in Angriff genommen werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch beim Bildungs- und Teilhabepaket sind substantielle Verbesserungen dringend notwendig. Die letzte Evaluation des Pakets hat gezeigt, dass die Leistungen nur bei jedem zweiten berechtigten Kind ankommen. Das ist insofern besonders bedenklich, als damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010, das ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einfordert, unterlaufen wird. Die bisher vorgesehenen marginalen Verbesserungen sind absolut unzureichend und dürfen sich außerdem nicht nur auf den schulischen Bereich beschränken, sondern müssen auch den Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen erfassen. Ziel muss es sein, dass allen Kindern an ihrem Lebensort über eine bedarfsgerechte Infrastruktur Teilhabe ermöglicht wird“, so Hofmann.

„Wir brauchen eine Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben. Und es muss besser daran gearbeitet werden, dass durch Schnittstellenproblematiken Familien und ihre Kinder durch Anrechnungen zukünftig weniger Einkommen zur Verfügung haben als bisher. Hier ist noch viel Detailarbeit am Gesetzentwurf nötig“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.02.2019

„Der Kinderzuschlag muss konsequent für Alleinerziehende verbessert werden, damit diese nicht länger im Bermudadreieck von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld verloren gehen,“ fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der morgigen ersten Lesung des „Starke-Familien-Gesetzes“ im Bundestag. „Die 100 Euro Grenze für unberücksichtigtes Kindeseinkommen beim Kinderzuschlag muss entfallen.“

Der Kinderzuschlag soll Familienarmut verhindern. Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Ausgerechnet diese profi­tieren bislang kaum vom Kinderzuschlag, trotz niedriger Erwerbsein­kommen. Denn Einkommen des Kindes wie Unterhalt und Unterhaltsvorschuss werden bislang zu 100 Prozent vom Kinderzuschlag abgezogen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Verbesserungen bei der Anrech­nung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag kommen sollen“, betont Biehn. „Nach 15 Jahren ist es überfällig, diesen Geburtsfehler des Kindeszuschlags zu korrigieren. Die Pläne werden unterm Strich aber nicht ausreichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Denn die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten.“

Maximal 100 Euro Kindeseinkommen dürfen unberücksichtigt bleiben. Diese geplante Regelung zum Kindeseinkommen ist in­transparent und bürokratisch. „Auch nach viel Beratung und Rechnen werden Alleinerziehende mit älteren Kindern und kleinen Einkommen feststellen: Auf mehr als 285 Euro aus Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt und Kinderzuschlag wird ihr Kind nicht kommen, dort schließt sich der Deckel. Das steht im Widerspruch zum Unterhaltsrecht. Hier steigt der Anspruch des Kindes, je älter es wird. Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Bundestags sich dafür stark zu machen, den 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz raus-zunehmen“, unterstreicht Biehn.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 13.02.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey legt den Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vor

Das Bundeskabinett hat heute den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, auch bekannt als sogenannte „UN-Kinderrechtskonvention“ von 1989 beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Unser Anspruch ist, zu einem der kinderfreundlichsten Länder Europas zu werden. Der Bericht zeigt, dass Deutschland auf einem guten Weg ist. In den letzten Jahren haben wir dazu die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den verschiedensten Bereichen gestärkt. So haben wir beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht – im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung von Kindern. Und es werden auch die Interessen von Kindern inzwischen stärker berücksichtigt, wenn es in Gerichtsverfahren um die Trennung der Eltern und die Belange der Kinder geht. Wir tun aber noch mehr. Mit dem Gute-Kita-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kindertagesbetreuung und mit dem Starke-Familien-Gesetz gehen wir gegen Kinderarmut vor. Als nächsten Schritt werden wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern.“

Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst. Auf insgesamt mehr als 400 Seiten informiert der Bericht über die wichtigsten Entwicklungen mit Bezug zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit dem Jahr 2014. Außerdem geht es um die Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen zur Kinderrechtskonvention. Im Vordergrund stehen hier das Verbot der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Verbot von Menschenhandel mit Minderjährigen und der sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Zum ersten Mal wurden vor der Erstellung des Staatenberichts die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen direkt mit einbezogen. Dazu wurden repräsentative Studien, in denen Kinder und Jugendliche befragt wurden, ausgewertet und zusätzliche Befragungen von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Auch die Bundesländer wurden an der Erstellung des Staatenberichts beteiligt.

Zudem konnten Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Stellungnahmen im Berichtsverfahren abgeben.

Der Staatenbericht beinhaltet eine umfangreiche Datensammlung. Diese fasst die wichtigsten Statistiken und Erhebungen mit Bezug auf die Situation von Kindern in Deutschland und die Umsetzung ihrer Rechte zusammen.

Damit sich auch Kinder gut informieren können, wie ihre Rechte in unserem Land umgesetzt werden, wird es im April auch eine für Kinder geeignete Fassung des Staatenberichts geben.

Hintergrund zur Kinderrechtskonvention:

Sie gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien: das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, das Beteiligungsrecht und der Vorrang des Kindeswohls.

In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit 1992. Damit hat Deutschland sich verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechteausschuss, gemäß Artikel 44 regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen.

Den gesamten Staatenbericht finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/staatenbericht-kinderrechtskonvention

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.02.2019

Für mehr Qualifizierung, für bessere Arbeitsbedingungen und für gute Zusammenarbeit in der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege steht heute als familiennahe, attraktive und bedarfsgerechte Betreuungsform gleichberechtigt neben der Betreuung in der Kita. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege stieg zwischen 2006 und 2018 um 280 Prozent. Knapp 44.200 Kindertagesmütter und -väter betreuen heute rund 167.500 Kinder in ganz Deutschland.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte heute (1. Februar) das neue Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ vor: Bis 2021 wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bundesweit 43 Standorte mit insgesamt 22,5 Mio Euro dabei unterstützen, die Kindertagespflege weiter zu stärken.

„Die Kindertagespflege ist für viele Eltern mit kleinen Kindern eine gute Alternative zur klassischen Kindertagesstätte. Hier können Kinder in kleinen Gruppen spielen, toben und entdecken. Begleitet werden sie von engagierten Tagesmüttern und –vätern. Sie werden wir stärken, denn gemeinsam mit den Eltern sind sie die ersten Bezugspersonen für die Kinder und legen den Grundstein für deren weiteren Bildungsweg. Mit unserem neuen Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ unterstützen wir Kommunen und Landkreise dabei, Kindertagesmütter und –väter gut zu qualifizieren und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern“, so Bundesfamilienministerin Giffey.

Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ setzt nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ drei Schwerpunkte: mehr Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen, zum Beispiel durch Fortbildungsförderung. Bessere Arbeitsbedingungen, indem unter anderem praktische Vertretungsregelungen für Krankheitsfälle und Urlaube erarbeitet werden. Und: Gute Zusammenarbeit, beispielsweise durch die Finanzierung einer Koordinierungsstelle bei den jeweiligen Jugendämtern, die sich der Vernetzung und Beratung der Kindertagespflegepersonen widmet.

Bei einem gemeinsamen Besuch einer Tagespflegestelle in Berlin übergab Bundesfamilienministerin Giffey der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres die erste Förderzusage im Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ in Höhe von 430.000 Euro für 2019 bis 2021.

Sandra Scheeres, Berlins Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:

„Berlin steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Herausforderung, neue und gute Betreuungsplätze gerade auch in der Kindertagespflege zu schaffen und zu sichern. Dabei setzen wir auf eine bessere Qualifizierung und auf die Weiterentwicklung der Kindertagespflege, zum Beispiel im Bereich Inklusion. Gemeinsam mit den zwölf Bezirken will das Land die Standards in den Fachberatungen weiterentwickeln und das Profil der Kindertagesbetreuung bekannter machen.“

Mit den jährlich von BMFSFJ fließenden bis zu 150.000 EUR wird Berlin wie alle anderen 42 Standorte in ganz Deutschland eine Koordinierungsstelle zur Unterstützung der Tagespflegestellen vor Ort einrichten und die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) finanzieren, das sind Schulungen mit 300 Unterrichtseinheiten, davon140 Stunden berufsbegleitend. Mit dem QHB soll neues Personal für die abwechslungsreiche Tätigkeit angeworben werden. Für die gut 1200 Tagespflegepersonen, die in Berlin derzeit rund 5700 Kinder betreuen, werden die Angebote zur Beratung und Begleitung und insbesondere zur gegenseitigen Vertretung ausgebaut.

Weitere Informationen: www.prokindertagespflege.fruehe-chancen.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.02.2019

Heute wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe im Deutschen Bundestag debattiert. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den im Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend gestarteten umfassenden Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Damit wollen wir die Grundlage für eine behutsame und passgenaue Reform des 8. Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) legen.

„Unser Kinder- und Jugendhilfegesetz ist auch nach mehr als einem Vierteljahrhundert seit Inkrafttreten immer noch modern. Es sieht individuelle Hilfen für Familien vor. Mit vielfältigen Instrumenten schützen, fördern und beteiligen wir Kinder und Jugendliche. Das Gesetz ist gut, aber besser geht immer.

Deshalb wollen wir an unsere Vorarbeiten aus der vergangenen Legislaturperiode anknüpfen. Alle beteiligten Stellen sollen beim Kinderschutz verlässlich zusammenarbeiten. Wir wollen flächendeckend unabhängige Ombudsstellen, die Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten bei Konflikten mit einzelnen Leistungsanbietern und Jugendämtern helfen. Familien sollen Hilfen aus einer Hand bekommen und nicht zwischen mehreren in Frage kommenden Sozialleistungsträgern hin und her geschoben werden.

Darüber hinaus wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alle Regelungen der Kinder und Jugendhilfe noch einmal unter die Lupe nehmen und besonders aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen kritisch prüfen.

Wir halten daran fest, dass wir die Hilfen für körperlich und geistig behinderte Kinder langfristig mit in das SGB VIII integrieren wollen. Die einzelnen Regelungen sollen so gestaltet werden, dass alle Kinder und Jugendliche eingeladen werden und niemand ausgeschlossen wird – passgenau, inklusiv und solidarisch.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 21.02.2019

„Seit der Reform des Unterhaltsvorschusses 2017 sind die Jugendämter mit einer steigenden Zahl von Anträgen konfrontiert, es gibt zahlreiche Beschwerden über die Bearbeitungszeit, und nun sinkt auch noch die Rückholquote. Es ist dringend geboten, die Jugendämter personell besser auszustatten, damit sie ihre Arbeit verrichten können“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf aktuelle Berichte über sinkende Rückzahlungen beim Unterhaltsvorschuss. Werner weiter:

„Die Regierung ist in der Verantwortung, Menschen in die Lage zu versetzen, Unterhalt zahlen zu können. Dazu braucht es eine gute Arbeitsmarktpolitik: zwölf Euro Mindestlohn, Kampf gegen den Niedriglohnsektor und gegen Leiharbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.02.2019

Die Bundesregierung plant keine Reform des sogenannten steuerlichen Ehegattensplittings. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/7611) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7323) mit. Die Abgeordneten hatten in ihrer Kleinen Anfrage auf die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen verwiesen, wonach das Ehegattensplitting die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner begünstigen würde. Die Bundesregierung erklärte dazu, sie nehme die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats zur Kenntnis. Die Erwerbsentscheidungen von Ehegatten würden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst und seien nicht durch eine einzige Tatsache allein bestimmt.

Die FDP-Fraktion hatte sich auch nach der Haltung der Bundesregierung zur Ansicht des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung erkundigt, das in einer Studie unter anderem die Progression in der Einkommensteuer insbesondere für niedrige Einkommen als anreizfeindlich beurteilt hatte. Dazu erklärt die Regierung, der Einkommensteuertarif gewährleiste durch den Grundfreibetrag, die Freistellung des Existenzminimums und darüber hinaus durch den progressiven Tarifverlauf eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zur Entlastung der Einkommensteuerpflichtigen habe die Bundesregierung zu Jahresbeginn erneut den Grundfreibetrag erhöht, und zum Ausgleich der kalten Progression seien die übrigen Tarifeckwerte angepasst worden. Um zudem gezielt Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, werde zur Jahresmitte die Midi-Job-Regelung ausgeweitet. Insgesamt würden damit für Geringverdiener stärkere Arbeitsanreize gesetzt als bei einer etwaigen Verringerung der steuerlichen Progressionswirkung im unteren Tarifbereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 213 vom 25.02.2019

Die FDP-Fraktion fordert eine Reform der kinderbezogenen Leistungen für Familien. In einem Antrag (19/7692) spricht sie sich dafür aus, die bisher den Eltern zustehenden Leistungen in einem „Kinderchancengeld“ zu bündeln. Diese Bündelung schaffe die Möglichkeit für eine zentrale Stelle für Beantragung, Beratung und Auszahlung der Leistung.

Das Kinderchancengeld soll nach dem Willen der Liberalen in drei Säulen aufgeteilt werden. In der ersten Säule sollen alle bisherigen einkommensunabhängigen Leistungen gebündelt werden und nicht mehr nach der Zahl der Kinder differenziert werden. Dieser Grundbetrag soll jedem Kind zustehen und automatisiert ausgezahlt werden. In der zweiten Säule sollen insbesondere die Leistungen für Kinder nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch und den rechnerischen Anteil an Wohngeld, Unterkunft und Heizung sowie das Kinderwohngeld zusammenfassen. Die dritte Säule soll schließlich die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt beinhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 170 vom 14.02.2019

Ein nationales Aktionsprogramm gegen Obdachlosigkeit – das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/7734). Unter dem Titel „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ rufen die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, mit einem Bündel von Maßnahmen bis 2030 Obdachlosigkeit in Deutschland zu beseitigen. Mit weiteren vielfältigen Projekten solle zudem darauf hingewirkt werden, dass Wohnungslosigkeit gar nicht erst entsteht. Neben dem Ausbau der Daten- und Forschungsgrundlage geht es um mehr Geld, mehr sozialen Wohnungsbau und die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.169 vom 14.02.2019

Für die sozialen Auswirkungen von Arbeit 4.0 auf Frauen und die Geschlechtergerechtigkeit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7204). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach einer Bewertung der Chancen der digitalisierten Arbeitswelt im Hinblick auf Arbeitszeitsouveränität.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 30.01.2019

Die zukünftigen zentralen Herausforderungen für Kinderrechte sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/7251) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie die Bundesregierung zu der Forderung steht, für Entscheidungen auf internationaler Ebene eine Ombudsstelle einzurichten, die politische Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Wohl künftiger Generationen überprüfen soll. Außerdem interessiert sie, welche Maßnahmen die Koalition ergreift, um Partnerländer beim Aufbau von Systemen für zivile Registrierung und Bevölkerungsstatistiken (CRVS) zu unterstützen, um so zu einer umfassenden Registrierung aller Kinder beizutragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 102 vom 29.01.2019

Kinderarmut zu vermeiden steht hoch auf der aktuellen politischen Agenda. Wir haben Kinder und Jugendliche gefragt, was sie aus ihrer Sicht zum guten Aufwachsen brauchen. Die ersten Ergebnisse zeigen: Eine bessere materielle Ausstattung allein reicht nicht.

Die meisten Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind nach eigenem Bekunden gut versorgt. Zwar gibt mehr als die Hälfte von ihnen an, sich gelegentlich, häufig oder immer um die finanzielle Situation ihrer Familie zu sorgen. Doch sie zeigen sich grundsätzlich zufrieden mit ihrer materiellen Ausstattung. Aus zahlreichen Armutsstudien wissen wir aber, dass es etwa jedem vierten Kind kaum möglich ist, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Daher schlagen wir ein Teilhabegeld vor – eine finanzielle Direktleistung, die besonders arme Kinder und Jugendliche unterstützt.

Eine repräsentative Befragung, die Prof. Sabine Andresen von der Goethe-Universität Frankfurt gemeinsam mit uns mit rund 3.450 Kindern und Jugendlichen durchgeführt hat, deckt allerdings Nöte fernab der finanziellen Absicherung auf, die sonst unter der Oberfläche bleiben. Sicherheit, Zeit mit Eltern und Freunden, Zuwendung sowie erwachsene Vertrauenspersonen und Beteiligungsmöglichkeiten zählen aus Sicht der großen Mehrheit der Kinder und Jugendlichen zum guten Aufwachsen. In zusätzlichen ausführlichen Gruppendiskussionen konnte die Studie aufzeigen, was Kinder und Jugendliche belastet. Dazu gehört, dass sie Erfahrungen mit Ausgrenzung machen und den Eindruck haben, keine Stimme bei politisch weitreichenden Entscheidungen zu haben. Andresen schlussfolgert: „Kinder und Jugendliche sind Experten. Wissenschaft und Politik sollten sie zu ihren Rechten, Interessen und Bedarfen systematisch und regelmäßig anhören.“

Gutes Aufwachsen ist mehr als finanzielle Absicherung

Gut fünf Prozent der Achtjährigen finden nicht, dass es in ihrer Familie jemanden gibt, der sich um sie kümmert. Bei den 14-Jährigen sind es sogar rund zehn Prozent. Überraschenderweise beklagen gerade ältere Kinder häufiger die fehlende Zeit ihrer Eltern. Auch mit Blick auf Vertrauenspersonen in der Schule hat ungefähr die Hälfte der älteren Schüler nicht den Eindruck, dass sich ihre Lehrer um sie kümmern oder ihnen bei Problemen helfen. Für unseren Vorstand Jörg Dräger leitet sich daraus ab, dass die Gesellschaft insgesamt mehr für Kinder und Jugendliche da sein muss:

Besorgt blickt Dräger deshalb auch auf eines der Studienergebnisse, laut dem sich rund ein Drittel der Kinder an Haupt-, Gesamt- oder Sekundarschulen nicht sicher fühlt: „Kinder müssen sich an ihrer Schule sicher fühlen können. Das ist eine Grundvoraussetzung für Lernen und Chancengerechtigkeit.“ Zudem geben 50 bis 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen an, nicht oder nicht sicher über ihre Rechte Bescheid zu wissen. Je älter die Kinder werden, desto weniger haben sie den Eindruck, tatsächlichen Einfluss auf Entscheidungen in der Schule nehmen zu können.

Kinder und Jugendliche für Sozialberichterstattung selber befragen

Dräger ist der Auffassung, die Politik sollte ihr Ohr näher an den jungen Menschen haben und sie konsequent beteiligen. Er fordert eine neue Art der Sozialberichterstattung, die Kinder und Jugendliche direkt zu ihren Bedarfen und Interessen befragt: „Wir brauchen eine solide Grundlage, um die Höhe des Teilhabegeldes zur Bekämpfung von Kinderarmut festlegen zu können. Mit einer konsequenten Befragung von Kindern und Jugendlichen ließe sich die Unterstützung und Infrastruktur bedarfsgerecht ausrichten. Zudem können durch regelmäßige Befragungen politische Maßnahmen überprüft und besser angepasst werden.“

Link zur Studie:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/februar/fragt-sie-doch-selbst-kinder-und-jugendliche-sind-experten-ihrer-lebenswelt/

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 19.02.2019

Die öffentlichen Haushalte gaben im Jahr 2016 für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an öffentlichen Schulen durchschnittlich 7100Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von rund 200 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Zwischen den einzelnen Schularten variierten die Pro-Kopf-Ausgaben: So wurden an allgemeinbildenden Schulen durchschnittlich 7700Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet. An Grundschulen beliefen sich die Ausgaben auf 6200Euro und an Integrierten Gesamtschulen waren es 8200Euro. An beruflichen Schulen lagen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler mit 4900Euro deutlich niedriger als an allgemeinbildenden Schulen. Dies ist insbesondere auf den Teilzeitunterricht an Berufsschulen im Dualen System zurückzuführen.

Circa 80% der Ausgaben für öffentliche Schulen wurden für Personal aufgewendet. Im Bundesdurchschnitt entfielen hierauf 5800Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro je Schülerin beziehungsweise Schüler ausgegeben und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen 400 Euro.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (9200Euro) und Hamburg (9000Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6200Euro) und Schleswig-Holstein (6300Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, können der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2016“ entnommen werden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 21.02.2019

91% der Väter im Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, lag der Anteil der erwerbstätigen Männer dieser Altersgruppe ohne Kinder niedriger und betrug 77%. Väter sind in allen Altersgruppen zwischen 18 und 64 Jahren häufiger erwerbstätig als Männer ohne Kinder. Für Mütter zwischen 18 und 64 Jahren lag die Erwerbstätigenquote bei 71% und unterschied sich kaum von der Quote der Frauen ohne Kinder (74%).

Väter arbeiten auch häufiger in Vollzeit: Der Anteil erwerbstätiger Väter im Alter von 18 bis 64 Jahren, die Vollzeit arbeiteten, lag 2017 bei 94%. Bei den Männern ohne Kinder waren es nur 88%. Dagegen gingen nur zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen ohne Kinder (67%) einer Vollzeittätigkeit nach und nur ein Drittel der Mütter (34%).

Als Väter und Mütter werden im Mikrozensus Personen gezählt, die mit ihren Kindern im selben Haushalt wohnen. Die hier betrachtete realisierte Erwerbstätigkeit berücksichtigt nur Väter, die ihrer Erwerbstätigkeit tatsächlich nachgehen und nicht in Elternzeit sind. 0,5% aller Väter zwischen 18 und 64 Jahren befanden sich 2017 in Elternzeit.

Diese und weitere Ergebnisse finden sich im Fachbericht „Lebenssituation von Männern – Ergebnisse des Mikrozensus 2017„.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 20.02.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Ausbau der Ganztagsgrundschulen, Einführung der Kindergrundsicherung, Stärkung der Familienzentren sind nur drei der insgesamt 61 Forderungen, die heute im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Kampagne gegen Kinderarmut an Vertretungen von Kommune, Land und Bund übergeben worden sind. Hannovers Dezernentin für Jugend, Bildung und Familie Rita Maria Rzyski, Staatssekretär für Soziales Heiger Scholz und die Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack sagten zu, sich der Forderungen anzunehmen.

„Die Kampagne gegen Kinderarmut war ein voller Erfolg“, sind sich Afra Gamoori, schul- und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, und Christopher Finck, jugendpolitischer Sprecher, einig. Beide hatten die Kampagne „Gemeinsam Chancen schaffen gegen Kinderarmut“ federführend für die SPD-Ratsfraktion gestaltet. „Wir haben in Netzwerktreffen und Fachgesprächen intensiv gearbeitet und wollten Hannover zur Ideenschmiede zur Bekämpfung von Kinderarmut machen. Wir sind froh und dankbar, dass viele sich daran beteiligt und ihr Spezialwissen eingebracht haben“, so Finck.

„Uns war es wichtig, die Aufmerksamkeit für das Thema noch einmal zu erhöhen. Das Einkommen der Eltern darf nicht über den Lebensweg der Kinder entscheiden“, ergänzt Gamoori. „Daran kann und muss auf jeder politischen Ebene gearbeitet werden.“ Die breite Beteiligung von verschiedenen Organisationen, u.a. Trägern der freien Jugendhilfe, zeige, wie wichtig das Thema sei. Der Forderungskatalog habe man gemeinsam erarbeitet.

Dieser Forderungskatalog soll nun als weiterhin wichtiger Schwerpunkt in die politische Arbeit einfließen und Grundlage für Anträge der SPD-Ratsfraktion sein. Ein Ziel ist dabei, die Netzwerke zur Umsetzung der Forderungen zu nutzen und alle Beteiligten weiterhin für das Thema Kinderarmut zu sensibilisieren.

Quelle: Pressemitteilung SPD Ratsfraktion Hannovervom 23.02.2019

Gestern veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zu seinem Urteil, nachdem die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, verfassungswidrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Deutschland wurde eine wichtige Lektion erteilt: Wieder einmal musste ein Gericht dafür Sorge tragen, dass Menschen ihre Grundrechte genießen können. Die AWO hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass dieses seit langem bekannte, gesetzliche Unrecht endlich beendet wird.“ Die AWO würdigt daher ganz besonders das politische Engagement der acht Menschen und ihrer Unterstützer, die den langen Weg durch die gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik auf sich genommen haben. „Durch dieses mutige Engagement werden sie zu gesellschaftlichen Vorbildern“, betont Brigitte Döcker. Die AWO fordert, dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bereits zur Europawahl im Mai Folge zu leisten.

Die AWO würdigt daher ganz besonders das politische Engagement der acht Menschen und ihrer Unterstützer, die den langen Weg durch die gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik auf sich genommen haben. „Durch dieses mutige Engagement werden sie zu gesellschaftlichen Vorbildern“, betont Brigitte Döcker. Die AWO fordert, dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bereits zur Europawahl im Mai Folge zu leisten.

Damit Wählerinnen und Wähler selbstbestimmt wählen können, sind Wahlen generell barrierefrei zu gestalten. Brigitte Döcker fordert daher: „Der Deutsche Bundestag ist aufgerufen, bestehende Barrieren abzubauen und angemessene Unterstützungsmechanismen, wie beispielsweise durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbilder der Kandidaten auf Stimmzetteln, Vergrößerung der Schrift und die Verwendung von Leichter Sprache auf Wahlmustern, zu ermöglichen.“ Von diesen Maßnahmen würden über 7,5 Millionen Menschen – insbesondere ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche – profitieren.

Hintergrund: Die Allgemeinheit der Wahl ist einer der zentralen Grundsätze des deutschen Wahlrechts, denn das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist das grundlegendste politische Mitwirkungsrecht in einer Demokratie. Alle Bürger haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden, so steht es in Artikel 38 unseres Grundgesetzes. Seit Jahren fordern Betroffene und zahlreiche Verbände dass die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse in § 13 Nr. 2 und Nr. 3 Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden müssen. Der Wahlrechtsausschluss erstreckt sich aufgrund gleichlautender Vorschriften in den betreffenden Gesetzen ebenfalls auf die Teilhabe an Europa-, vielen Landtags- und Kommunalwahlen. Bei der letzten Bundestagswahl wurden 84.550 Menschen an der Ausübung ihres aktiven und passiven Wahlrechts durch ein an dieser Stelle diskriminierendes und im Ergebnis willkürliches Bundeswahlgesetz gehindert. Acht Menschen zogen – nachdem ihr Einspruch gegen die Bundestagswahl vom damaligen Bundestag abgelehnt wurde – mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Außerdem wurden die Wahlrechtsausschlüsse 2015 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert. 2016 rügte das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem ersten Menschenrechtsbericht die Wahlrechtsausschlüsse als diskriminierende und unverhältnismäßige Eingriffe in das menschenrechtlich und verfassungsrechtlich garantierte staatsbürgerschaftliche Recht, zu wählen und gewählt zu werden. 2019 stellt nun das Bundesverfassungsgericht klar, dass die bestehenden Wahlrechtsauschlüsse nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind und erzwingt dadurch politischen Handlungsbedarf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.02.2019

Juchacz Denkmal wird Teil der „Straße des Friedens“

Mit einer Gedenkveranstaltung ehrt die AWO heute einen besonderen Moment in der Geschichte des deutschen Parlaments – zum 100. Mal jährt sich, dass mit der Sozialdemokratin Marie Juchacz erstmals eine Frau im deutschen Reichstag eine Rede hielt. Noch im selben Jahr war Marie Juchacz verantwortlich für die Gründung der Arbeiterwohlfahrt (als Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt in der SPD). An der heutigen Veranstaltung nahmen rund 100 Gäste aus der AWO und der Sozialdemokratischen Partei teil. Dazu erklärt der AWO Präsident Wilhelm Schmidt: „Marie Juchacz war zu einer Zeit politisch hochengagiert, in der Frauen Politik gänzlich verboten war. Sie kämpfte stellvertretend für alle Frauen in diesem Land für Gleichberechtigung, Solidarität und Gerechtigkeit. Und ihr Kampf ist noch nicht zu Ende. Es gibt noch viel zu leisten in diesem Land bis Männer und Frauen und Männer nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Praxis gleichberechtigt sind.“

Die SPD Parteivorsitzende Andrea Nahlesbekräftigte: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden auch in Zukunft das fortführen, was Marie Juchacz begonnen hat: Wir kämpfen für die Gleichstellung als unumstößliches Menschenrecht. Denn wer den Frauen dieses Menschenrecht abspricht, der spricht ihnen auch das Menschsein ab.“

Auch der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller würdigte Marie Juchacz und erklärte warum, der Berliner Senat sich dafür entschieden habe, den 08. März, also den internationalen Frauentag, zum Feiertag zu machen. Ziel sei es, mit Hilfe dieses Feiertages immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen stehe.

Ein weiterer Höhepunkt der heutigen Veranstaltung bestand darin, dass das Denkmal der AWO Gründerin Juchacz im Rahmen der Veranstaltung offiziell als Denkmal in die Straße des Friedens aufgenommen wurde. Verantwortlich ist der Verein „Straße des Friedens – Straße der Skulpturen in Europa – Otto Freundlich Gesellschaft e.V.“. Hierbei handelt es sich um ein von Leo Kornbrust initiiertes Kunstprojekt mit internationaler Bedeutung.

Das Denkmal für Marie Juchacz wurde 2017 feierlich enthüllt. Der Platz für das Denkmal wurde wohlbedacht gewählt. So befanden sich unweit des heutigen Mehringplatzes in Berlin-Kreuzbergbis 1933 die Zentrale und die Wohlfahrtsschule der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

„Wir Frauen sind uns sehr bewusst, dass in zivilrechtlicher wie auch in wirtschaftlicher Beziehung die Frauen noch lange nicht die Gleichberechtigten sind.“

Marie Juchacz, 19.02.1919

Marie Juchacz: Sie gründete die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und war von 1919 bis 1933 deren Vorsitzende. Sie gehörte zu den Frauen, die in Deutschland gegen erbitterten Widerstand das Frauenwahlrecht erstritten. Marie Juchacz war von 1917-1933 war Mitglied des SPD-Parteivorstandes und Leiterin des Frauenbüros der Partei und von 1919 bis 1933 Mitglied der Weimarer Nationalversammlung und des Reichtages. In der Weimarer Nationalversammlung hielt sie am 19. Februar 1919 als erste Frau eine Rede in einem gewählten Parlament in Deutschland. Bis 1933 blieb sie als führende Sozial- und Frauenpolitikerin der SPD Mitglied des Reichstags.

Als Marie Juchacz 1919 die Arbeiterwohlfahrt gründete, hat sie ganz sicher nicht im Sinn gehabt, dass die Arbeiterwohlfahrt rund einhundert Jahre nach ihrer Gründung bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helfenden sowie 215.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden getragen wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2019

Anlässlich der Verabschiedung des Papiers „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit.“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die AWO begrüßt, dass die Sozialdemokratie sich auf ihre Wurzeln besinnt und wieder stärker den Arbeitsalltag der Menschen in den Blick nehmen möchte. So zum Beispiel setzt sich die AWO für eine starke Tarifbindung auch im sozialen Bereiche ein. Soziale Arbeit schafft die Basis für eine funktionierende Gesellschaft. Das muss sich auch in den Löhnen widerspiegeln. Nur so wird Soziale Arbeit wieder attraktiv, denn gerade hier macht sich ein Fachkräftemangel verstärkt bemerkbar.“

Die AWO unterstützt zudem das Vorhaben Hartz IV abzuschaffen. „Hartz IV funktioniert nicht. Es ist vielmehr eine Brandmarke dafür, ganz unten zu stehen. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass sich Arbeit lohnen muss. Wer arbeiten geht, muss besser gestellt sein, als jemand der es nicht tut“, betont Stadler. Auch die leidige Sanktionspraxis sollte durch mehr persönliche Beratung und Betreuung ersetzt werden. Nach Ansicht der AWO ist die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für diejenigen, die lange gearbeitet haben, ein richtiger Schritt. In wie weit sich ein Verzicht auf Prüfung von Vermögen bei der Beantragung des Bürgergeldes sich in der Praxis bewährt, muss abgewartet werden.

Nach Ansicht der AWO sind alle Vorschläge unterstützenswert, die es Familien ermöglichen, ihre Arbeit so flexibel wie möglich an ihre familiären Bedürfnisse anzupassen. Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist beispielsweise ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht.

In Sachen finanzielle Absicherung von Familien beschloss die AWO bereits im Jahr 2008 auf ihrer Bundeskonferenz die Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. „Die derzeitige Kinder- und Familienförderung ist sozial ungerecht und intransparent. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Aus Sicht der AWO stellt die Kindergrundsicherung eine gute Möglichkeit dar, allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe zu geben. Gleichwohl müssen neben einer verbesserten finanziellen Unterstützung für Familien, Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden, damit Kinder und Jugendliche qualitativ gut betreut, gefördert und beraten werden können. „Die AWO unterstützt die Forderung nach mehr kostenfreien Betreuungs- und Essensangeboten für Kinder. Dies darf aber nicht zu qualitativ schlechterem Essen oder dazu führen, dass immer mehr Kinder von immer weniger Fachpersonal betreut werden. Deshalb setzt sich die AWO schon lange für ein bundesweit geltendes Gesetz ein, dass eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“

Alles in allem finden sich in dem „Sozialstaatspapier“ der SPD Bundestagsfraktion viele solidarische und gerechte Ideen und Forderungen, die es nach Meinung der AWO zu unterstützen lohnt. „Wir hoffen, viele der Vorhaben in den nächsten Jahren auch in konkreten Gesetzesvorhaben wiederzusehen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.02.2019

Zum Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Mit seinem Konzept für eine Grundrente hat Hubertus Heil einen guten und klugen Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvertrages vorgelegt, der jetzt schnell auf den Weg gebracht werden muss.

Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil setzt dieses Ziel um und trägt der langjährigen AWO-Forderung Rechnung, dass Leistungsverbesserungen für Niedrigverdiener in der Rentenversicherung nicht bedürftigkeitsabhängig sein dürfen. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens. Diese entscheidende Bedingung erfüllt die Grundrente im Gegensatz zu den früheren Modellen voll und ganz.

Auch beim Wohngeld und bei der Grundsicherung muss es Verbesserungen geben. Denn Rente, Wohngeld und Grundsicherung sind kommunizierende Röhren. Das Wohngeld sorgt bei vielen Rentnern dafür, dass sie nicht zum Grundsicherungsamt gehen müssen. Es ist deshalb richtig, dass Rentner mit einem niedrigen Einkommen einen besseren Zugang zum Wohngeld erhalten sollen. Damit das vor dem Hintergrund der vielerorts rasant steigenden Mieten auch so bleibt, muss das Wohngeld regelmäßig angepasst werden. Wer trotz der Grundrente und des Wohngeldes auf Grundsicherung angewiesen ist, hat für jahrzehntelange Arbeit ebenfalls Respekt und Anerkennung verdient. Für Kleinstrenten muss es daher Verbesserungen in der Grundsicherung geben. Ein Freibetrag in der Grundsicherung, wie es ihn heute schon für Betriebsrenten und Privatvorsorge gibt, ist hierfür der richtige Weg.“ Link

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.02.2019

Der Bundesverband der Familienzentren (BVdFZ) stellte auf seiner Fachtagung am 14. Februar 2019 in Heilbronn die erste Landeskoordinierungsstelle für Familienzentren und ihre Aufgaben vor.

Die neue Koordinierungsstelle in Stuttgart gibt Impulse für regionale Weiterentwicklungen und informiert über Best-Practice-Beispiele. Sie bietet Vernetzungsmöglichkeiten, lädt zu regionalen Fachtreffen und Diskussionsrunden ein und sucht den Austausch mit den zuständigen Regierungsstellen und Trägern von Familienzentren.

„Mit dieser Koordinierungsstelle schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle in Baden-Württemberg, an die sich Familienzentren mit ihren Fragen wenden können. In den Angeboten werden insbesondere landesspezifische Chancen und Herausforderungen zum Thema Familienzentren berücksichtigt. Wir hoffen natürlich, dass weitere Koordinierungsstellen in anderen Bundesländern folgen“, sagte BVdFZ-Präsidiumsmitglied Dorothea Rieber. Sie wird künftig die unabhängige Koordinierungsstelle in Stuttgart ehrenamtlich leiten. Zu erreichen ist sie per E-Mail unter info@bundesverband-familienzentren.de.

Brigitte Lösch, Mitglied des Landtags und Vorsitzende des Ausschusses für Kultus, Jugend & Sport, begrüßte die Koordinierungsstelle als trägerübergreifende fachliche Stärkung der Praxisorte. Auch die Vertreterinnen der evangelischen Landeskirche Württemberg, Birgit Kleinert, und der Caritas, Ulrike Wehinger, zeigten sich begeistert und freuen sich auf die künftige bereichernde Zusammenarbeit.

Zentrales Thema der Fachtagung im Hans-Rießer-Haus der Evang. Kirche Heilbronn war „Partizipation – Leitgedanke für Familienzentren“. Daniela Kobelt Neuhaus, Präsidentin des BVdFZ, betonte in ihrem Vortrag, dass es wichtig sei, Eltern und Kinder in all ihren Belangen zu beteiligen und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken: „Partizipation ist dann gelungen, wenn für alle Beteiligten eine Win-win-Situation entsteht. Wenn Menschen mitwirken und mitentscheiden stärkt das ihr Verantwortungsgefühl, ihr Selbstbewusstsein und letztlich auch ihr Demokratieverständnis.“

Familienzentren richten daher den Blick sowohl auf das „System Familie“ als auch auf das soziale Umfeld: Wenn es Eltern gut geht, geht es auch den Kindern gut. Im Familienzentrum arbeiten und kooperieren Fachkräfte, die Kinder fördern sowie Erwachsene bilden und beraten. Pädagogische Unterstützung und gesellschaftliche Vielfalt sind hier ebenso Thema wie die gemeinsame Gestaltung eines familienfreundlichen Lebensumfelds.

Auf dem Podium „Partizipation aus dem Blickwinkel der Praxis“ beschrieben drei Leitungskräfte von Familienzentren (FZ) anhand von Beispielen, wie wichtig es ist, das Fachteam im Familienzentrum, die Eltern und die Kinder passgenau zu stärken. Monika Hülle (Kinderhaus Bachwiesenstraße Stuttgart), Gerhard Loewe (St.Josefs gGmbH Stuttgart) und Martina Werz (FZ Schillerstraße Heilbronn) waren sich trotz der unterschiedlichen Entwicklung ihrer Einrichtungen einig, dass Eltern sich gerne mit ihren Ideen einbringen, wenn für diese ernsthaft eine Umsetzung angestrebt wird. Konsens bestand auch darin, dass eine verlässliche, kontinuierliche und den Aufgaben angemessene Förderung durch das Land und die Träger für die Planung und Entwicklung eines Familienzentrums zwingend nötig wären. Der Bundesverband der Familienzentren fordert sogar eine volle zusätzliche Stelle pro Familienzentrum, um eine zielführende Kooperation mit anderen Akteuren im Quartier sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ) vom 15.02.2019

Deutscher Familienverband fordert von der Rentenkommission die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Rentenversicherung und eine eigenständige Elternrente

Der Deutsche Familienverband (DFV) zeigt in seinem aktuellen Positionspapier Wege für eine familienorientierte Reform auf und fordert die eingesetzte Rentenkommission unter Vorsitz von Karl Schiewerling (CDU) und Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) zum Handeln auf.

„Die Rentenversicherung hat einen folgenschweren Konstruktionsfehler. Eltern werden mit den hohen Kosten der Kindererziehung allein gelassen und gleichzeitig mit niedrigen Renten in die Altersarmut gedrängt“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Jede Rentenreform, die die Bedeutung der Kindererziehung für die Existenz der Rentenversicherung übersieht, fährt unweigerlich gegen die Wand.“

Der DFV kritisiert in seinem Positionspapier die bis heute übliche Diskriminierung von – insbesondere kinderreichen – Familien in der Rente: Mit der Erziehung ihrer Kinder leisten Eltern einen kostenintensiven Beitrag für die Zukunft der Rentenversicherung. Gleichzeitig zahlen Eltern – bei gleichem Einkommen – genauso hohe Rentenbeiträge wie kinderlose Versicherte.

„Gleiches muss gleich und Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Das ist ein Verfassungsprinzip“, sagt Zeh. „In der Sozialversicherung wird das Grundgesetz ignoriert. Familien zahlen doppelt ein, mit der Kindererziehung und mit Geldbeiträgen. Damit macht sich der Sozialstaat mitverantwortlich für die Kinderarmut in Deutschland.“

Reformnotwendigkeit: Kinderfreibetrag und Elternrente

Für eine familiengerechte Rente muss die Rentenkommission die Erziehungsleistung von Eltern deutlich berücksichtigen, will sie die Zukunft des Rentensystems sichern. Zur Umsetzung schlägt der DFV die Einführung eines Kinderfreibetrages in die Gesetzliche Rentenversicherung – analog zum Einkommenssteuerrecht – vor.

Der DFV hält es für dringend notwendig, die rentenrechtliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten zu verändern. Der Beitrag, den Eltern durch die Erziehung von Kindern für die Rentenversicherung leisten, muss hervorgehoben werden. Eine Elternrente muss sich an der Dauer der gesamten Erziehungszeit richten und von Rentenkürzungen ausgenommen sein, die durch eine ältere werdende Bevölkerung entstehen. „Durch die Erziehung von drei Kindern über einen Zeitraum von mindestens 18 Jahren würde ein Rentenanspruch ergeben, der dem einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht“, so Zeh.

Kein Mut mehr zu Familie

Das Positionspapier des Deutschen Familienverbands hebt hervor, dass sich seine Forderungen auf wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts stützen. Drei Mal hat das höchste Gericht die grundlegende Bedeutung des generativen Beitrags – also der Kindererziehung – in der Vergangenheit bestätigt und die Politik zum Handeln aufgefordert. Drei Mal wurden Familien von der Politik enttäuscht.

„Die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte haben zu Folge, dass immer weniger Menschen den Mut haben, eine Familie zu gründen – geschweige denn eine mit mehreren Kindern. Wer zwei oder mehr Kinder erzieht, sorgt zwar gut für das Rentensystem vor, läuft aber Gefahr im Alter selbst arm zu sein“, sagt Zeh.

Der DFV hat bereits 2015 gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) zum ersten Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik aufgerufen (Kampagne: „Wir jammern nicht, wir klagen!“ / www.elternklagen.de). Tausende Familien haben sich angeschlossen und werden von den Verbänden juristisch begleitet. Klagen zur Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung sind inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Das Positionspapier „DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag“ ist auf der Website des Deutschen Familienverbandes zum Download verfügbar: https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/stellungnahmen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.02.2019

1. Vor 100 Jahren haben Frauen für Frauen das Wahlrecht erkämpft. Nun ist es an uns Frauen, dieses Recht zu nutzen und am 26. Mai 2019 unsere Europaabgeordneten zu wählen. Wir dürfen die demokratische Teilhabe an der Europäischen Union nicht anderen überlassen.

2. Durch eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen zeigen wir, dass wir überall gleichberechtigt mitwirken und die große Bedeutung des Engagements des Europäischen Parlaments für Frauenrechte sowie Geschlechtergleichstellung in der Europäischen Union besonders in Zeiten einer lebhaften Wertediskussion anerkennen.

3. Ein demokratisches, gerechtes und solidarisches Europa braucht ein starkes Europäisches Parlament, in dem Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind. Frauen stellen mehr als die Hälfte der Bevölkerung Europas, aber nur gut ein Drittel des Europäischen Parlaments. Unsere Abgeordneten im Europäischen Parlament sollen auch zur Hälfte Frauen sein und insgesamt die Vielfalt der Menschen widerspiegeln.

4. Erstwählerinnen vergesst nicht, dass wir – anders als unsere Großmütter und Bürgerinnen Großbritanniens nach einem Austritt aus der Europäischen Union – bei unserer Entwicklung zu selbstbestimmten und wirtschaftlich unabhängigen Frauen vom Einsatz des Europäischen Parlaments für fortschrittliche Politiken profitieren. Nicht nur die Freizügigkeit in der Europäischen Union, die Anerkennung von Schul- und Studienabschlüssen, die Erasmus-Programme, die Abschaffung der Roaming-Gebühren sind Errungenschaften, die es zu bewahren und weiterzuentwickeln gilt, sondern auch zahlreiche gleichstellungspolitische Errungenschaften wie unter anderem der Grundsatz der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, Regelungen gegen die Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben, das Verbot sexueller Belästigung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternzeiten und Mutterschutz, geschlechtergerechte Steuerpolitiken sowie Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

5. Das Europäische Parlament soll weiter als Garant und Motor für die Gleichstellung der Geschlechter die notwendigen Arbeiten engagiert fortführen. Dafür bieten die europäischen Verträge und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein solides Fundament. Das Europäische Parlament steht hier in der Verantwortung.

6. Das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber auf Augenhöhe mit den Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat profiliert sich als unermüdlicher Mahner und Verfechter von zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben und Projekten zur Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung. Die Teilerfolge müssen mit folgenden Zielen fortentwickelt werden:
– der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern,
– dem gleichen Entgelt für Frauen und Männer,
– Gerechtigkeit in der Alterssicherung insbesondere zur Bekämpfung der Altersarmut,
– gleicher Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, auf dem Arbeitsmarkt und in Entscheidungspositionen in Politik und Wirtschaft,
– der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben unter anderem durch verpflichtende Elterngeldmonate, Pflege- und Väterzeiten,
– der aktiven und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in der digitalen Welt und
– der Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte.

7. Das Europäische Parlament ruft nachdrücklich zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt auf. Konsequent fordert das Europäische Parlament die Ratifikation der Istanbul-Konvention, das heißt des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011, durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und durch die Europäische Union selbst.

8. Die #metoo-Debatte hat das Ausmaß der sexuellen Grenzüberschreitungen verdeutlicht. Das Europäische Parlament hat sich in die Debatte aktiv eingeschaltet. Es fordert »null Toleranz« bei sexuellen Belästigungen und wendet sich gegen Frauenfeindlichkeit und Hassrede im Netz.

9. Ohne das Europäische Parlament kann der EU-Haushalt nicht verabschiedet werden. Dabei achtet das Europäische Parlament auf Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe. Es sollte nachdrücklich Gender Budgeting fordern und durchsetzen und jedweden Kürzungen im Bereich Frauenrechte und Gleichstellung eine Absage erteilen.

10. Eine Europäische Außenpolitik, welche die Teilhabe, den Schutz und die Rechte von Frauen bei der Friedenspolitik anerkennt, und damit zugleich für die Aufrechterhaltung von 70 Jahren Frieden in Europa einsteht, kann nur mit der weiteren Unterstützung des Europäischen Parlaments gelingen.

Der djb appelliert daher an alle Frauen, ihr Europawahlrecht zu nutzen und durch eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen die Rolle des Europäischen Parlaments als Vorreiter bei der Geschlechtergleichstellung anzuerkennen und zu unterstützen.
Das Europäische Parlament sollte sich die Forderung des djb nach einer ambitionierten und nachhaltigen Geschlechtergleichstellungsstrategie auf europäischer Ebene zu Eigen machen und dabei den gegenwärtigen gefährlichen Regressionstendenzen entschieden entgegentreten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland im Bundeshaushalt deutlich stärker zu priorisieren. Dafür muss aus Sicht der Kinderrechtsorganisation neben Maßnahmen wie dem „Starke-Familien-Gesetz“, das nur ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ist, dringend die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze in den Blick genommen werden. „Die Bundesregierung spart durch das aus unserer Sicht politische Herunterrechnen der Hartz-IV-Sätze jährlich 25 Milliarden Euro. Deshalb helfen hier kein Herumbasteln an Sonderbedarfen oder die jährlichen Erhöhungen des Regelsatzes um ein paar Euro. Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor mehr als zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. „Dadurch wird armen Kindern das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein“, so Hofmann weiter.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Children’s Worlds+“ der Bertelsmann Stiftung eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen insbesondere durch die Verankerung von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und eine Absenkung des Wahlalters. „Wenn sich jedes zweite Kind Sorgen um die finanzielle Situation der Familie macht, ist das ein Alarmsignal, das aufschrecken muss. Dabei ist gutes Aufwachsen mehr als materielle Absicherung, sondern umfasst auch strukturelle Rahmenbedingungen für eine altersgerechte gesellschaftliche Teilhabe und andere Aspekte subjektiven Wohlbefindens. Dazu gehören beispielsweise Ansprechpartner in Familie und Schule, die ihnen auf Augenhöhe begegnen, die sie ernst nehmen und an die sie sich jederzeit wenden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie „Children’s Worlds+“ zeigt sehr deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden muss. Dafür brauchen wir dringend ein gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte aufgeklärt. Und es braucht mehr Qualifizierungsangebote für die Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsprozessen ebenso wie ein Programm, das gezielt Kinder anspricht, die von Armut betroffen sind und sie zur Mitwirkung motiviert. Denn viel zu oft werden gerade die Interessen benachteiligter Gruppen nicht gehört. Außerdem wird Kinder- und Jugendarbeit insgesamt durch Beteiligung passgenauer und bedürfnisgerechter“, so Hofmann.

Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention steht Deutschland bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor einem föderalen Flickenteppich. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert. Frühe Beteiligung von Kindern leistet aber auch einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. „Kinder und Jugendliche haben bisher häufig nicht die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. Beteiligungsrechte sind eng mit dem Kindeswohl verbunden, da sie der Feststellung der kindlichen Interessen dienen. Es geht darum, die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden“, so Hofmann weiter.

Wichtig ist zudem die Vermittlung von Kinderrechten und Beteiligungsmethoden von Kindern und Jugendlichen in den Curricula zentraler Berufsgruppen. Dieses Wissen muss in allen Berufen etabliert werden, die Entscheidungen über das Aufwachsen und die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen treffen. „Beteiligung fördert Resilienz, Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit, stärkt somit alle Kinder und Jugendlichen und insbesondere auch sozial benachteiligte Kinder, denn Beteiligung hilft auf die längere Sicht dabei, die Armutsvererbung zu durchbrechen. Zudem vergrößert die Beteiligungserfahrung als Kind und Jugendlicher die Wahrscheinlichkeit, sich auch als Erwachsener kommunal zu engagieren“, so Hofmann.

Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen, also von der Europa- bis zu den Kommunalwahlen, zunächst auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Eine Senkung des Wahlalters würde nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung tragen, da es seit einigen Jahren mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche gibt. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention als gute Grundlage, die Kinderrechte in Deutschland umfassender als bisher zu verwirklichen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind insbesondere das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die angestrebte dauerhafte Absicherung der unabhängigen Monitoring-Stelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wichtige Schritte. Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass erstmalig vor Erstellung des Berichts Kinder und Jugendliche zu ihren Perspektiven auf die Umsetzung des Übereinkommens befragt wurden. Das gilt auch für die Planung der Bundesregierung, eine für Kinder geeignete Version des Staatenberichtes zu veröffentlichen.

„Der Staatenbericht zeigt aber auch ganz deutlich, dass bei der vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch viel Luft nach oben ist. Hier sehen wir die Bundesregierung insbesondere bei der Bekämpfung der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland in der Pflicht. Und auch beim Thema Beteiligung geht es insgesamt zu langsam voran. Bundesländer und Kommunen müssen zügig weitere gesetzliche Maßnahmen in die Wege leiten, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen abzusichern. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Ausgestaltung der Justiz in kindgerechter Weise, um den Zugang zum Recht für Kinder zu garantieren. Große Herausforderungen bestehen aktuell auch im Hinblick auf die Umsetzung von Kinderrechten beim digitalen Aufwachsen. Es wird stärker als bislang Aufgabe der Bundesregierung sein müssen, sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und Förderung von Kindern in digitalen Lebenswelten nachhaltig abzusichern. Zudem bleibt die bedeutende Frage, wie Kindeswohlüberlegungen systematisch Eingang in Entscheidungen von Behörden, Gerichten und des Gesetzgebers finden insbesondere in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Kinder mit ihren Familien und den Familiennachzug. Bei all diesen Themen können wir uns eine Politik der kleinen Trippelschritte nicht leisten. Deshalb sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen darüber nachdenken, wieder einen ,Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland‘ auf den Weg zu bringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sind schon gespannt, wie der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen den Staatenbericht bewerten wird. Kernpunkte der Kritik am letzten Bericht waren vor allem, dass im Grundgesetz keine Kinderrechte verankert sind, dass es keine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche gibt, und die hohe Zahl armutsbetroffener Kinder in Deutschland. Bei allen drei Themen sind wir nicht ausreichend vorangekommen. Insofern muss sich die Bundesregierung wiederum auf harsche Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes einstellen“, so Hofmann weiter. „Wichtig ist auch der Ergänzende Bericht, den die Kinderrechtsorganisationen und weitere Verbände der Zivilgesellschaft bei den Vereinten Nationen einreichen werden. Nur so ergibt sich ein komplettes Bild der Kinderrechtssituation in Deutschland, aus der sich Kritik und Handlungserfordernisse ableiten“, so Hofmann.

Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen regelmäßig vor dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf berichten, wie sie mit deren Umsetzung in ihrem Land vorankommen. Dazu reichen die Staaten Berichte ein, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen werden dem Ausschuss Alternativberichte vorgelegt. Nach der Untersuchung durch den UN-Ausschuss erhält die Regierung Empfehlungen für die bessere Umsetzung der Konvention. Das Berichtssystem mit einer regelmäßigen kinderrechtsbasierten Datenerhebung ist damit eine Grundlage für eine umfassende Evaluation des Umsetzungsstandes der Kinderrechte. Nachdem in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 in Kraft trat, erfolgt dieses Jahr die vierte Veröffentlichung eines Staatenberichts.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Safer Internet Day wirksamere gesetzliche Maßnahmen für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz im Internet. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation versagt der Kinder- und Jugendschutz im Internet sowohl beim Schutz vor Belästigungen und Abzocke als auch bei der Einstufung und konsequenten Durchsetzung von Altersgrenzen beim Zugang zu Spiele-Apps. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf den Prüfstand und schleunigst nachgebessert werden, insbesondere im Bereich der Spiele-Apps.

„Kinder- und Jugendschutz im Internet ist ein dickes Brett, das Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesjustizministerin Barley gemeinsam bohren müssen. Aber die Zeit drängt. Denn Studien wie beispielsweise der Stiftung Warentest oder von jugendschutz.net zeigen dringende Handlungsbedarfe in diesem Bereich. Wenn der Schutz von Kindern vor Belästigungen und Cyber-Grooming vernachlässigt wird oder die Alterseinstufung von Apps nur sehr unzureichend funktioniert, wenn ein simples Häkchen ausreicht, um Altersgrenzen zu umgehen oder Kinder durch Spiele-Apps abgezockt werden, brauchen wir verbesserte gesetzliche Schutzmaßnahmen und gleichzeitig verstärkte Kontrollen, damit gesetzliche Vorgaben nicht wie bisher teils systematisch unterlaufen werden können. Und wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, gehören die entsprechenden Apps in Deutschland vom Markt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Eine Jugendmedienschutzreform sollte aus unserer Sicht sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und die Förderung von Kindern und Jugendlichen konsequent in den Blick nehmen. Die aktive Beteiligung von Kindern an der Diskussion um Medieninhalte selbst sowie die Förderung von Medienkompetenz können Kindern dabei auch einen kompetenteren Umgang mit potenziellen Gefahren in und durch Medien gewährleisten“, so Hofmann weiter.

Probleme gibt es beispielsweise bei vielen Spiele-Apps mit den Datenschutzerklärungen, die in der Regel so kompliziert und umfangreich sind, dass auch vielen Erwachsenen nicht bewusst ist, wie ihre Daten verarbeitet und weitergegeben werden. Für Kinder sind diese Bestimmungen undurchschaubar. In Spiele-Apps enthaltene Werbung muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes so gekennzeichnet sein, dass Kinder sie als solche erkennen können. Insbesondere dürfen Kinder nicht in die Situation gebracht werden, vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen zu werden, wenn sie keinen Kauf tätigen. „Außerdem muss bei Spiele-Apps für Kinder sichergestellt werden, dass nicht Werbung für ein anderes Spiel mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren gezeigt wird. Das geht gar nicht“, so Hofmann.

Wichtig ist zudem ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigungen und Cyber-Grooming. Kinder müssen die Möglichkeit haben, Spiele-Apps ungefährdet nutzen zu können, ohne in integrierten Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. „Unmoderierte Chats in Spiele-Apps für Kinder passen dazu nicht. Hier ist einem Missbrauch von Kindern Tür und Tor geöffnet“, so Hofmann weiter.

Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch das System der Alterseinstufung von Apps. „Die Bestimmung der Altersgrenze über einen Fragenkatalog, den das Unternehmen selbst ausfüllt, kann nur funktionieren, wenn dieses System ausreichend kontrolliert und bei Verstößen Sanktionen drohen. Wenn jugendschutz.net feststellt, dass von 100 Apps aus den Top-Listen des Google Play Stores die meisten zu niedrig eingestuft sind und daraus anscheinend keine Konsequenzen folgen, ist dieses System ad absurdum geführt“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.02.2019

Aus Anlass des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar hat der Verband binationaler Familien und Partnerschaften eine kleine Umfrage durchgeführt: welche Wörter gibt es in anderen Sprachen, die es im Deutschen nicht gibt und umgekehrt.

Die Einreichungen reichen von Mahtab (beschreibt im Persischen den feinen Ring um den Mond) über die Feststellung, dass es im Deutschen zwei Plurale für Wort gibt: Wörter und Worte bis zum türkischen Herz. Hier gibt es mehrere Wörter für Herz, u.a. Liebesherz Gönül, ein Mutherz yürek oder einfach nur das Organ kalp. Das zeigt, dass die eigene Welt, so wie wir sie über unsere Sprache wahrnehmen und erklären, immer nur relativ ist.

Einsprachige Gesellschaften sind ein Mythos, auch Deutschland war und ist mehrsprachig. Von den anerkannten Minderheitensprachen über die vielfältigen Dialekte bis hin zur lebensweltlichen Mehr-sprachigkeit heute. Menschen sind nicht auf Einsprachigkeit angelegt, die meisten Menschen sind mehr-sprachig.

Im deutschen Bildungssystem ist gelebte Mehrsprachigkeit im Unterricht noch kaum integriert. Von solch einer Integration würden alle Schüler*innen profitieren. Studien belegen, dass das Vertiefen der sogenannten Erst- oder Herkunftssprache auch den Spracherwerb im Deutschen und in weiteren Sprachen fördert. Mehrsprachigkeit ist Gehirnjogging – das Verwenden mehrerer Sprachen fördert die Aufnahme- und Verarbeitungsfähigkeit unserer Gehirne – ergo: es fördert die gesamte kognitive Entwicklung

Von dem Ziel eines mehrsprachigen inklusiven Unterrichts ist das deutsche Bildungssystem noch weit entfernt. 10 Bundesländer bieten den sogenannten herkunftssprachlichen Unterricht an und dies auch nicht flächendeckend. An Stelle der Schulen treten Konsulate, Gemeinden oder Verbände. Diese Angebote sind nicht im Regelunterricht.

Laut Statischem Bundes­amt (2018) hat etwa ein Drittel der rund 11 Millionen Schüler*innen in Deutschland einen Migrations­hinter­grund und 10,7 Prozent der Kinder besitzen nicht die deutsche Staats­angehörig­keit. Viele dieser Familien leben mehrsprachig.

„Angesichts unserer globalisierten Welt ist es eine nicht nachzuvollziehende Ressourcenverschwendung, Mehrsprachigkeit nicht stärker zu fördern,“ meint dazu die Expertin für Mehrsprachigkeit, Maria Ringler, vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Das müsse schon in den Kitas mit einem wertschätzenden Umgang der unterschiedlichen Familiensprachen der Kinder beginnen „Es muss viel stärker schon in Kitas darauf geachtet werden, dass sprachliche Vielfalt Kompetenz bedeutet. Statt nur danach zu schauen, wie gut ein Kind Deutsch spricht.“

Seit einigen Jahren veröffentlicht der Verband Broschüren zu mehrsprachiger Erziehung, zweisprachig in das Thema einführen. Mittlerweile gibt es die Broschüren in 12 Sprachen. Gerade erschienen die Broschüren in rumänisch-deutsch und französisch-deutsch.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.02.2019

Elternbroschüre zur mehrsprachigen Erziehung jetzt auch in Französisch und Rumänisch

Mehrsprachigkeit ist immer ein Potential und die Elternbroschüre „In vielen Sprachen zu Hause“ will Familien unterstützen, dieses Potential zu fördern. Die Broschüre ist mit Unterstützung des Landesfamilienministeriums NRW nun in zwei weiteren Ausgaben in den Sprachen deutsch-französisch und deutsch-rumänisch kostenlos erhältlich.

Für rund einem Drittel der Familien in Deutschland gehören mehrere Sprachen zum Alltag. Doch zwei- oder mehrsprachig leben in einer sich einsprachig verstehenden Gesellschaft, geht nicht ohne weiteres zusammen. Mehrsprachige Erziehung stellt daher viele Eltern vor Herausforderungen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. möchte diese Eltern stärken und sie bei dieser Aufgabe unterstützen.

Überfordert Kinder das Aufwachsen in mehreren Sprachen? Wie können Eltern die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder gut begleiten? In wieweit hat die Förderung der Familiensprache auch einen positiven Einfluss auf die Sprachentwicklung in weiteren Sprachen? Gibt es an öffentlichen Schulen Angebote für die Familiensprachen? Auf diese und andere Fragen gehen die ansprechend gestalteten Broschüren ein. Sie sind insbesondere für die Auslage in Kindertagesstätten und Familienzentren, Kinderarztpraxen oder Beratungsstellen geeignet.

Die Broschüren in den zwölf Sprachen Deutsch-Arabisch, -Bulgarisch, -Englisch, -Französisch, -Italienisch, -Kurdisch, -Polnisch, -Portugiesisch, -Rumänisch, -Russisch, -Spanisch und -Türkisch erhalten Sie gegen Erstattung der Versandkosten unter nrw@verband-binationaler.de und unter www.mehrsprachigvorlesen.verband-binationaler.de zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.02.2019

Nun hat auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt

Das Eheöffnungsgesetz bestimmt: „Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner bleibt nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend.“ (Art. 3 Abs. 2 EheöffngsG). In der Begründung der Vorschrift wird gesagt, dass der Gesetzgeber damit die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten rückwirkend beseitigt habe. Deshalb müssten bestimmte sozial- und steuerrechtliche Entscheidungen neu getroffen werden.

Die rückwirkende Änderung von rechtkräftigen Verwaltungsakten ist im Einkommensteuerrecht in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und im Verwaltungsrecht, also hinsichtlich des Familienzuschlags, in § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG des Bundes bzw. in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer vorgesehen. Der Antrag auf Nachzahlung des rückständigen Familienzuschlags muss binnen drei Monaten nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe gestellt werden.

Die Steuerverwaltung und viele Besoldungsstellen haben zunächst bestritten, dass aus Art. 3 Abs. 2 EheöffnungsG solche Ansprüche abgeleitet werden können. Auf unseren Druck hin haben die Koalitionsfraktionen den Anspruch auf nachträgliche Zusammenveranlagung durch Art. 97 § 9 Abs. 5 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) bejaht und geregelt.

Daraufhin hat nun auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt. Das Bundesverwaltungsamt hat einem Betroffenen mitgeteilt, „dass ich aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, dass Ansprüche nach dem Bundesbesoldungsgesetz aufgrund des Eheöffnungsgesetzes nunmehr zu erfüllen sind, meinen ablehnenden Bescheid“ widerrufen habe. Sie können die Mitteilung des Bundesverwaltungsamt hier herunterladen.

Wenn Sie mit Ihrem Besoldungsamt über die Nachzahlung des rückständigen Familienzuschlags streiten oder Klage erhoben haben, empfehlen wir Ihnen, die Mitteilung des Bundesverwaltungsamts Ihrer Besoldungsstelle zu übersenden. Wir gehen davon aus, dass Ihre Besoldungsstelle dann bei seinem Landesinnenministerium nachfragen wird, wie es sich verhalten soll, und dass das Landesinnenministerium genauso reagieren wird wie das Bundesinnenministerium.

Falls Sie schon Klage erhoben haben, sollten Sie die Mitteilung des Bundesverwaltungsamts auch dem Verwaltungsgericht übersenden und hinzufügen, dass Sie davon ausgehen, dass das Landesinnenministerium genauso reagieren wird wie das Bundesinnenministerium.

Eine Erläuterung der Rechtslage samt entsprechenden Mustertexten finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 20.02.2019

Bundesregierung muss Verbot endlich auf den Weg bringen

Das Europäische Parlament hat heute die erste Resolution zu den Menschenrechten intergeschlechtlicher Menschen angenommen. Darin werden normalisierende Operationen und Behandlungen scharf verurteilt und die zügige gesetzliche Anerkennung der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Menschen gefordert. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments und fordert ein schnelles Verbot von Zwangsoperationen und Zwangsbehandlungen an intergeschlechtlichen Menschen. Das hätte bereits im Zuge der Erweiterung des Personenstandsrechts um eine dritte Geschlechtsoption passieren müssen. Auf was wartet die Bundesregierung?

Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde. In Deutschland verstoßen Ärztinnen und Ärzte tagtäglich gegen bestehende medizinische Leitlinien und unternehmen diese unnötige Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Menschen. Die Bundesregierung muss das im Koalitionsvertrag beschlossene Verbot endlich auf den Weg bringen! Chirurgische, medikamentöse und hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen. Begleitend sind umfassende und vorurteilsfreie Informationen für Eltern intergeschlechtlicher Kinder notwendig.

Hintergrund

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat bereits 2017 einen Vorschlag gemacht, wie ein solches Verbot gesetzlich umgesetzt werden kann. Der LSVD unterstützt diesen Vorschlag.

Zwischen 2005 und 2016 wurden in Deutschland jährlich durchschnittlich 1.871 „feminisierende“ oder „maskulinisierende“ Operationen an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt. Obwohl bestehende medizinische Leitlinien von diesen Eingriffen abraten. 2016 wurden sogar 2.079 solcher Operationen durchgeführt. Das sind zwischen fünf bis sechs Operationen pro Tag.

European Parliament resolution on the rights of intersex people (2018/2878(RSP))

Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Follow Up‐Studie von Josch Hoenes, Eugen Januschke, Ulrike Klöppel und Katja Sabisch (2019)

Gesetzesvorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Gutachten „Geschlechtervielfalt im Rechte“ (2017). S. 9.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.02.2019

Durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages und die Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag der GroKo stehen die „vergessenen Kinder“ endlich auf der politischen Agenda. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Hilfen für diese Kinder endlich gesetzlich geregelt und finanziert werden.

„Sie leiden extrem – nicht nur unter der Krankheit in der Familie, sondern vor allem auch unter der Stigmatisierung und Tabuisierung der Erkrankung der Eltern“, sagte heute Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes auf der Auftaktpressekonferenz zur zehnten bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien in Berlin. „Diese Kinder suchen sich oft keine Hilfe, aus Scham oder aus Angst vor den Konsequenzen. Stattdessen übernehmen sie in ihren Familien Rollen, die weder ihrem Entwicklungsstand noch ihren Kräften entsprechen. Das alles hat häufig zur Folge, dass sie selbst eine Erkrankung entwickeln.“

Kinder aus Suchtfamilien sind die größte bekannte Risikogruppe für eine eigene Suchterkrankung und lebenslang hochgefährdet für psychische Krankheiten sowie soziale Störungen. Laut dem aktuellen DAK-Kinderreport haben diese Kinder um 32 Prozent erhöhte Gesundheitskosten. Internationale Studien legen nahe, dass die Schädigungen der Kinder in der lebenslangen Perspektive zu Kosten in Milliardenhöhe führen. Das Leid der Kinder ist mit Geld nicht zu ermessen.

Der Deutsche Bundestag hat 2017 in einem überfraktionellen Antrag beschlossen, dass Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern in Deutschland Hilfen bekommen sollen. Derzeit arbeitet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge für die Bundesregierung aus.

Der Bundestag trug der Bundesregierung darüber hinaus auf, Sucht und psychische Erkrankungen mit Aufklärungskampagnen zu entstigmatisieren und diese Themen in die Aus- und Weiterbildung aller Erzieher/ innen, Lehrer/innen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeut/innen aufzunehmen. Beides ist bislang nicht ansatzweise umgesetzt.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, die vom Parlament beschlossenen Aufklärungsmaßnahmen für die Bevölkerung sowie die geplante Entstigmatisierungskampagne 2019 bundesweit zu starten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel in angemessenem Umfang im Bundeshaushalt 2020 auszuweisen und bereitzustellen“, forderte Rolf Rosenbrock.

Auf die Wichtigkeit der Aus- und Weiterbildung wies Henning Mielke von der Geschäftsstelle der Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien, NACOA, hin: „Nur eine winzige Zahl von Kindern hat heute in Deutschland das Glück, ein spezialisiertes Hilfeangebot für Kinder von Suchtkranken nutzen zu können. Umso wichtiger ist es, dass in jeder Kita und jeder Schule die dort tätigen Menschen in der Lage sind, diese Kinder zu erkennen, zu verstehen und zu unterstützen, damit sie nicht die Süchtigen und psychisch Kranken von morgen werden.“

Die bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien startet mit einem reichen Angebot von 120 Veranstaltungen in über 60 deutschen Städten. Viele davon sind Weiterbildungen für Fachkräfte. Das Programm der Aktionswoche ist unter www.coa-aktionswoche.de zu finden. Die Schauspielerin Katrin Sass ist Schirmherrin der Aktionswoche. Sie wird von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) gefördert. Zeitgleich finden Aktionswochen auch in den USA, Großbritannien und erstmals auch in der Schweiz statt.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 11.02.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Februar – 01.März 2019

Veranstalter: ROSA LUXEMBURG STIFTUNG

Ort: Berlin

«Wem gehört die Stadt? Euch gehört die Stadt! Das Menschenrecht auf Wohnen! Zusammen gegen Mietenwahnsinn! Eine Stadt für Alle» – für einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist die Wohnungsfrage zu einer der wichtigsten sozialen Fragen überhaupt, wenn nicht zu DER sozialen Frage geworden. Auch die Bundesregierung hat das erkannt und legt Sonderprogramme auf, brüstet sich mit Investitionen und Anreizen für den Wohnungsneubau und veranstaltet sogenannte Wohngipfel. Die Maßnahmen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD gehen aber an den wirklich wichtigen Fragen und den grundsätzlichen Fragen in Bezug auf die Wohnungsversorgung, die Mietsituation, die Realisierung des Rechts auf Stadt für Alle, für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorbei. In Berlin versucht der Rot-Rot-Grüne Senat seit gut zwei Jahren auch in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik neue Wege zu gehen. 30.000 neue Wohnungen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode entstehen, die geplanten 194.000 neuen Wohnungen bis 2030 zur Hälfte im gemeinwohlorientierten Wohnungsbau entstehen, die Bürger sollen beteiligt werden, das Vorkaufsrecht wird verstärkt genutzt, die Zweckentfremdung von Wohnraum wird erschwert, Initiativen werden gefördert, Genossenschaften werden verstärkt einbezogen, eine andere Bodenpolitik wird diskutiert; vieles weitere kann genannt werden.

Die Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung will diese und weitere Fragen kritisch unter der Überschrift RLS-Cities diskutieren. Was ist aktuell eine Rebellische, eine Linke, eine Solidarische Wohnungs-, Mieten- und Stadtentwicklungspolitik? Was sind aktuelle politische Praxen? Was sind die politischen Schlüsselthemen? Was muss noch auf die Rot-Rot-Grüne Agenda? Die Konferenz will kommunalpolitisch Aktive und Mandatsträger, VertreterInnen von Inititativen und Gruppen und Bewegungen, Betroffene, kritische Wissenschaft, Verwaltung und Verbände ansprechen und sowohl Mut machen für eine noch stärkere Vernetzung als auch das Forum bieten für mehr inhaltlichen Austausch über die politische Praxis. Die Schlüsselfrage lautet: «Was kann und will linke Stadt- und Wohnungspolitik?»

Programm und Anmeldung

Facebook Event

Termin: 01.März 2019

Veranstalter: Heinz und Heide Dürr Stiftung und das DIW Berlin

Ort: Hamburg

Die Heinz und Heide Dürr Stiftung fördert und unterstützt seit 20 Jahren bundesweit die Implementierung des Early-Excellence-Ansatzes in Deutschland, der auf eine gute Einbindung von Familien in frühkindliche Bildungsprozesse zielt. Das DIW Berlin befasst sich mit bildungs- und familienrelevanten Fragen, vor allem auch im Hinblick auf eine zukunftsweisende „Bildungsrendite“.

Das DIW Berlin hat in einer Studie zusammengestellt, welchen Auftrag frühkindliche Bildungsinstitutionen haben, Familien in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen. In der Studie wurden auch internationale und nationale Ansätze zusammengetragen, die in Richtung von Zentren für Familien gehen.

Bitte melden Sie sich hier an: https://www.diw.de/de/diw_01.c.610843.de/veranstaltung_familien_im_zentrum_warum_wir_eine_staerkere_familienorientierung_in_kindertageseinrichtungen_brauchen_online_registrierung_2019.html

Termin: 08.März 2019

Veranstalter: SPD-Parteivorstand gemeinsam mit den SPD-Frauen und den Jusos

Ort: Berlin

War’s das schon?! 100 Jahre Frauenwahlrecht, 100 Jahre Kampf um eine geschlechtergerechte Gesellschaft, und jetzt?!

Jetzt stehen wir vor einer Europawahl, in der es um die Grundwerte der Europäischen Union geht: Es geht um den Erhalt einer freiheitlichen Demokratie, es geht um Rechtsstaatlichkeit, es geht um den Frieden in Europa.Vor allem für uns Frauen ist die Europawahl im Mai 2019 eine Richtungsentscheidung. Wird dieEuropäische Union weiter vorangehen bei der Gleichstellung auf dem europäischen Arbeitsmarkt? Wird sie weiterhin einstehen für gleiche Rechte und Chancen? Wird sie konsequent jegliche Art von Gewalt gegen Frauen bekämpfen? Oder wird der nationalchauvinistische und antifeministische Druck von rechts stärker und wir erleben eine Rückwärtsrolle bei Frauenrechten und Selbstbestimmung?

Für uns ist klar: Unser Europa muss ein Europa der Frauenrechte und des Zusammenhalts sein.

Dr. Katarina Barley, SPD-Spitzenkandidatin bei der Europawahl, Andrea Nahles, SPD-Parteivorsitzende und Ferda Ataman, Journalistin und Sprecherin der Neuen Deutschen Organisationendiskutieren darüber, was das konkret heute bedeutet.

Außerdem freut man sich auf die Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und die Europakandidatinnen Delara Burkhardt, Maria Noichl und Gabriele Bischoff.

Also kommt zusammen für ein Europa der Frauen!

Bitte nutzen Sie, um sich anzumelden, folgenden Link: https://link.spd.de/Frauentag2019

Termin: 11.März 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

2019 jährt sich die Friedliche Revolution zum 30. Mal. Ein Grund zum Feiern! Aber auch ein Grund für eine kritische Bestandsaufnahme. Anlässlich des Internationalen Frauentages wollen wir uns diesem besonderen Ereignis aus feministischer Perspektive nähern.

Mutige Bürgerinnen und Bürger haben 1989 durch friedlichen Protest und politisches Handeln tiefgreifende soziale, gesellschaftliche und politische Veränderungen herbeigeführt. Für viele Frauen bedeutete die Friedliche Revolution in erster Linie: Freiheit und einen Aufbruch zu neuen Ufern. Gleichzeitig bedeutete das neue Zeitalter aber auch: ökonomische Unsicherheit, Arbeitsplatzverlust, komplette Neuerfindung des eigenen Selbst. 30 Jahre später kämpfen Frauen in Ost und West noch immer für gleiche Chancen, gerechte Teilhabe und für eine geschlechtergerechtere Gesellschaft. Ist es also Zeit für ein feministisches Update? Wie kann durch den Einbezug deutsch-deutscher Perspektiven der gleichstellungspolitische Fortschritt in Gesamtdeutschland befeuert werden?

Wir wollen zurückblicken: Von welchen Frauen war die friedliche Revolution getragen? Welche Bedeutung haben die Vorkämpferinnen von damals auch heute noch? Was bedeutete die friedliche Revolution für Frauen und die Geschlechterverhältnisse in Ost und West? Wir wollen das Jetzt analysieren: Welche Ungleichheiten schreiben sich auch heute zwischen den Frauen in Ost und West fort? Brauchen wir einen differenzierteren Feminismus – treiben Frauen in Ost und West andere Fragen und Herausforderungen um? Wenn ja, welche?

Wir wollen für die Zukunft lernen: Was können wir von den Vorkämpferinnen der friedlichen Revolution für die aktuellen feministischen Kämpfe lernen? Wie trägt man den Hashtag-Aktivismus aus dem Internet zum friedlichen Protest auf die Straße? Was bedeutet es heute, Bürgerrechtlerin zu sein?

ANMELDUNG bitte unter folgendem Link:https://www.fes.de/veranstaltungen/?Veranummer=232339oder per Fax an: 030-26935-9241

Anmeldebestätigungen werden nicht versandt.

Termin: 13. -14.März 2019

Veranstalter: Evangelischen Akademie Loccum in Kooperation mit bigas – Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht und eaf – evangelische arbeitsgemeinschaft Familie

Ort: Berlin

Familienpolitik war in der Bundesrepublik Deutschland lange Zeit auf das Modell des verheirateten (meist männlichen) Alleinverdieners ausgerichtet. Wichtige ihrer Instrumente setzten an der Ehe an. Der gesellschaftliche Wertewandel und die stärkere Orientierung von Frauen an der Erwerbstätigkeit führten zu einem Prozess, der als „Erosion der Familie“ beschrieben wurde. Die Schwierigkeiten, Erwerbs- und Familienarbeit unter einen Hut zu bringen, führten vermehrt dazu, dass Menschen ihre Kinderwünsche nicht in dem von ihnen eigentlich erhofften Maße realisierten.

Die traditionelle Familienpolitik, die als Normalfall voraussetzte, dass „die Leute immer Kinder kriegen“, führte aber unintendiert auch dazu, dass Familien im Vergleich zu Kinderlosen tendenziell wirtschaftlich schlechter gestellt wurden. Vor allem Familien von Alleinerziehenden wurden, wie auch Mehrkindfamilien, häufig in schwierige wirtschaftliche Lagen gebracht.

Trotz erheblicher Änderungen und einem bedeutenden Ausbau der sozialen Infrastrukturen zur Unterstützung von Familien in den letzten Jahren und Jahrzehnten haben zentrale Elemente dieser Familienpolitik weiter Bestand.

Im Inland und v.a. im Ausland gibt es deutliche Hinweise darauf, dass eine Familienpolitik, deren Leistungen stärker an den Kindern ansetzt und eine gleichmäßigere Erwerbs- und Familienbeteiligung in Partnerschaften ermöglicht, zu einem „Aufschwung der Familie“ führen kann. Strukturelle Rahmenbedingungen, die an den Erfordernissen von Familien und Kindern in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit ansetzen, ermöglichen es den Menschen, gehegte Kinderwünsche zu realisieren und Familie zu leben.

Für die Familienpolitik wurde daher ein Perspektivenwechsel gefordert (https://www.eaf-bund.de/documents/Veroeffentlichungen/Positionspapier-In_Verantwortung_fr_Kinder.pdf): Demzufolge ist das subsidiäre Verhältnis von Familie, Gesellschaft und Staat neu auszutarieren: Gesellschaft und Staat sind gefordert, Familien stärker zu unterstützen, aber nicht, sie zu ersetzen. Der Workshop soll zur Klärung der Frage beitragen, wie ein solches neues Gleichgewicht in konkreten, aktuell diskutierten Politikfeldern ausgestaltet werden kann.

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion dieser Frage zu beteiligen.

Prof. Dr. Ursula Rust, bigas, Universität Bremen; Vorsitzende des Beirats, Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie eaf e.V.
Dr. Joachim Lange, Tagungsleiter, Evangelische Akademie Loccum
Dr. Stephan Schaede, Akademiedirektor

Das Programm als pdf >

Tagungsgebühr: 100,- € für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag. Für Schüler/innen, Studierende bis 35 Jahre, Freiwilligendienstler und Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 50,- €. Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nicht möglich.

> zur online-Anmeldung

Termin: 14.März 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Die Wahlen zum Europaparlament werden von Rechten und Anti-Gender-Bewegungen dazu genutzt, die liberalen Demokratien in Europa anzugreifen und grundlegend zu verändern. Das Feindbild „Gender-Ideologie“ bildet dabei den symbolischen Kitt zwischen verschiedenen religiösen, fundamentalistischen und politischen Kräften. Menschenrechte und die Gleichheit aller Geschlechter werden in Frage gestellt, gesellschaftliche Diskurse immer weiter nach rechts verschoben.

Ausgehend von aktuellen Entwicklungen in Ungarn analysiert Prof. Andrea Petö, was das Neue an diesen Angriffen auf feministische Errungenschaften ist. Aktuell äußert sie sich auch in der New York Times zu bevölkerungspolitischen Maßnahmen Orbans. Anti-Gender-Bewegungen sind eine nationalistische, neokonservative Antwort auf die Krise der globalen neoliberalen Weltordnung. Umso wichtiger ist es, sich ihnen entgegenzustellen.

Andrea Petö ist Professorin für Gender Studies an der Central European University in Budapest und eine der profiliertesten Historikerinnen Ungarns. Ihre Arbeiten zu Gender, Politik, Holocaust und Krieg wurden in 18 Sprachen übersetzt. Sie forscht zurzeit am Institut für Zeitgeschichte der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Für die Heinrich-Böll-Stiftung hat sie eine feministische Einschätzung zur Niederschlagung des Aufstandes in Ungarn 1956 abgegeben.

Die Veranstaltung wird auch als Livestream übertragen.

Weitere Informationen dazu im Web und auf Facebook.

Termin: 15.März 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

u.a. mit Sven Lehmann MdB, Sprecher für Sozialpolitik, Annalena Baerbock MdB, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Katja Dörner MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, Dr. Irene Becker, Dipl.-Volkswirtin, freiberufliche Wissenschaftlerin, Schwerpunkt: Empirische Verteilungsforschung, Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die sachgerechte und verlässliche Ermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung ist eine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wir Grüne kritisieren die geltende Praxis der Regelsatzermittlung als völlig unzureichend. Die nächste Regelsatzermittlung auf Basis der neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe ist die Chance die Regelsätze endlich fair und verlässlich zu ermitteln.

Es soll mit Ihnen diskutiert werden: Was sind die Alternativen der Regelsatzermittlung zum Status Quo? Wie stellen wir sicher, dass die Regelsätze tatsächlich soziale Teilhabe ermöglichen? Welche Bedarfe sind überhaupt pauschalierbar? Wie können die bisherigen Leistungen für Bildung und Teilhabe im Regelsatz aufgehen? Wie kann der elterliche Bedarf berücksichtigt werden?

Gemeinsam mit Ihnen sollen Antworten gefunden werden.

Die Online-Anmeldung ist bis zum 13. März 2019 möglich.

Termin: 18.März 2019

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE

Ort: Berlin

Familienentlastungsgesetz, Starke-Familien-Gesetz, Gute-Kita-Gesetz: Wenn man sich die Überschriften anschaut, könnte man meinen, die Regierung tue alles, um die Situation von Familien zu verbessern. Genaueres Hinsehen zeigt: Die Gesetze haben erhebliche Mängel und die Verbesserungen gehen an den Familien vorbei, die sie am dringendsten benötigen.

Doch was müssen wir tun, um Familien wirksam vor Armut zu schützen? Wie muss eine unterstützende Infrastruktur ausgestaltet sein und welche besonderen Bedürfnisse haben Einelternfamilien? Wie können wir Familien im Alltag stärken, beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen oder in außergewöhnlichen Lebenslagen wie Trennungssituationen? Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Sexualität. Doch was ist notwendig, um die Vielfalt von Familienformen im Recht abzubilden und wie können Familiengründungen erleichtert werden?

Diese und weitere Fragen sollen auf der familienpolitischen Konferenz gestellt und gemeinsam mit Referent*innen und Gästen Lösungen diskutiert werden.

Unser Geschäftsführer Alexander Nöhring hält hier eine Diskussionsinput zum Thema "Was brauchen Familien, um den Alltag zu bewältigen?"

Termin: 19. März 2019

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie

Ort: Berlin

Rassismus hierarchisiert und entwertet Menschen. Die Zuschreibung von konstruierten, meist negativen gruppenbezogenen Merkmalen und Eigenschaften führt zu Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen im Alltag. Betroffen davon sind alle Lebensbereiche und gesellschaftlichen Ebenen.

In welchen Situationen zeigt sich Alltagsrassismus?

Welche individuellen und strukturellen Ausprägungen hat er? Welche Rolle spielen Vorurteile und Macht? Wie rassismuskritisch ist mein Sprachgebrauch? Was können wir gegen Alltagsrassismus tun? Mit diesen Fragen möchten wir uns auf unserer Veranstaltung beschäftigen. Am Vormittag werden uns Ibrahim Gülnar (Islamwissenschaftler M.A.) und Katrin Riedel (Pädagogin M.A.) vom Mobilen Beratungsteam Berlin – für Demokratieentwicklung von der Stiftung SPI eine Einführung in das Thema geben.

In den Workshops am Nachmittag wollen wir unsere Erfahrungen aus einer persönlichen Perspektive betrachten und verstehen. Praktische Übungen sollen dabei zu Selbstreflexion anregen und gewonnene Erkenntnisse vertiefen.

Weitere Informationen und den Anmeldebogen finden Sie hier.

Termin: 05.April 2019

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verbands e. V. in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung Stuttgart

Ort: Stuttgart

Kitas sind heute zunehmend vergleichbar mit kleinen oder mittelständischen Unternehmen. Sie müssen sich wandelnden gesellschaftlichen, aber auch neuen pädagogischen Anforderungen stellen und sich deshalb weiterentwickeln. Doch wie können solche Entwicklungsprozesse in den Einrichtungen selbst und auf Trägerebene sinnvoll gefördert und gesteuert werden? Wie gehen pädagogische Fachkräfte mit immer neuen Erwartungen und Herausforderungen um?

Mit dem Handbuch „Organisationsentwicklung in Kitas – Beispiele gelungener Praxis“, das in gemeinsamer Arbeit der Universitäten Heidelberg und Hildesheim mit der Robert Bosch Stiftung entstanden ist, werden gelungene Veränderungsprozesse sicht- und nutzbar gemacht. Es bietet Leitungskräften, Trägern und Fachberatungen konkrete Ansätze und neue Impulse für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen.

Orientiert an den vier Hauptthemen: „Partizipation“, „Leitung“, „Personal“ und „Wachstum“ werden Ergebnisse aus Fallstudien in verschiedenen elementarpädagogischen Einrichtungen für die konkrete Arbeit in Entwicklungs- und Veränderungsprozessen aufbereitet mit dem Ziel Kitas dabei zu unterstützen, Herausforderungen und Möglichkeiten zu reflektieren und die eigene Entwicklung zukunftsweisend zu gestalten.

Professorin Monika Buhl und Dr. Ariane Wahl von der Universität Heidelberg werden das Projekt rund um die Entstehung des Studienbuches vorstellen. Als Impuls werden die beiden den innovativen Organisationsentwicklungsansatz von Frédéric Laloux (Reinventing Organizations) vorstellen und anhand verschiedener Praxisbeispiele und Ergebnisse aus den Fallstudien die Möglichkeiten der Übertragbarkeit in Kitas aufzeigen.

Anschließend laden wir Sie alle herzlich ein, mit uns gemeinsam über den Vortrag und das Thema ins Gespräch zu kommen: Welche Fragen und Erfahrungen haben Sie? Der Dialog über aktuelle Themen ist uns wichtig.

Der pfv wird die Diskussionsergebnisse der Dialogveranstaltung in weitere kindheitspädagogische, politische sowie in Diskurse über die strukturelle Weiterentwicklung des frühpädagogischen Feldes einbringen.

Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Dorothea Rieber, Mitglied im Vorstand des pfv, sowie von den weiteren Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular spätestens bis 27.3. an.

Durch die Zusammenarbeit mit der Robert Bosch Stiftung, die die Räume, Verpflegung und die Referierenden zur Verfügung stellt, ist die Veranstaltung kostenfrei.

Termin: 08. – 09.April 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

Die Tagung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Jobcenter und Arbeitsagenturen, an Flüchtlingskoordinator/innen in Jugend- und Sozialämtern, politische Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus Wissenschaft und Fachverbänden. Im Mittelpunkt steht der fachliche Austausch zu Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete junge Erwachsene.

Junge volljährige Geflüchtete erleben ihren Alltag häufig als unsicher und vielfach belastet. Der Wegfall der Möglichkeit des Familiennachzugs, eingeschränkte persönliche Ressourcen sowie ggf. das Auslaufen von Jugendhilfemaßnahmen erschweren den Anschluss an schulische und berufliche Bildungsangebote. Für etliche ist zudem der Übergang ins Erwachsenenleben mit einer unsicheren oder schlechten Bleibeperspektive und infolgedessen einem eingeschränkten Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsförderung verknüpft.

Gleichzeitig werden an das Gelingen der Integration dieser jungen Menschen hohe Erwartungen geknüpft, auch in Bezug auf die Deckung des lokalen und bundesweiten Fachkräftemangels.

Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen an eine konkrete rechtskreis-, träger- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit bei der Unterstützung von Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarktintegration und Aufenthaltssicherung besonders hoch.

Die Fachveranstaltung will zur Vernetzung und zur Verbreitung sinnvoller Konzepte beitragen und die Praxis vor Ort stärken.

Unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen und bestehender rechtlicher Regelungen werden fachliche Konzepte und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zum Wohl der jungen Menschen eruiert.

Bitte melden Sie sich bis zum 1.3.19 an (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-junge-volljaehrige-gefluechtete.

Die Seminarkosten betragen 150 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 187,50 € für Nichtmitglieder. Die Tagungsstätte berechnet auf Grundlage von Pauschalen: 141,00 (TP 1: Übernachtung/Frühstück/Mittag-/Abendessen), 76,00 € (TP 2: Mittag-/Abendessen) oder 56,00 € (TP 3: Mittagessen), jeweils inkl. Pausenverpflegung.

Termin: 30.April 2019

Veranstalter: Diakonie Deutschland

Ort: Berlin

Zu Fragen der Beteiligung von in Armut Lebenden hat die Diakonie Deutschland die Arbeitshilfe „Armut Macht Ohnmacht – Strategien“ der Ermutigung entwickelt. https://www.diakonie.de/diakonie-texte/082018-armut-macht-ohnmacht-strategien-der-ermutigung/).

Der Text ist selbst Ergebnis eines beteiligungsorientierten Prozesses.

Auf diesem Fachtag soll Beteiligung diskutiert und reflektiert werden:

Die Arbeitshilfe „Armut Macht Ohnmacht – Strategien der Ermutigung“

Praktische Erfahrungen in der Betroffenenbeteiligung in diakonischen Projekten

Erfahrungen aus der Federführung der Diakonie in der Nationalen Armutskonferenz 2017/2018

Perspektiven einer besseren Beteiligungskultur in der Diakonie

Die Kolleginnen und Kollegen von der Diakonie Deutschland würden sich freuen, wenn Sie sich über den folgenden Link anmelden: https://eveeno.com/320697614

Besondere Unterstützungsbedarfe vermerken Sie bitte dort im Anmeldeformular.

Termin: 08. und 09. Mai 2019

Veranstalter: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

An dieser Veranstaltung (Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte öffentlicher und freier Träger, die mit der Beratung von Migrantinnen und Migranten, der Gewährung von Leistungen an sie oder der Wahrnehmung von Integrationsaufgaben befasst sind.) können noch weitere Interessierte teilnehmen.

Anmeldeschluss ist am 8. März 2019.

Das Programm mit weiteren Informationen finden Sie hier; Ihre Anmeldung ist online möglich (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-integration-migranten.

Die Seminarkosten betragen 180 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 225 € für Nichtmitglieder. Die Tagungsstätte berechnet auf Grundlage von Pauschalen: 141,00 (TP 1: Übernachtung/Frühstück/Mittag-/Abendessen), 76,00 € (TP 2: Mittag-/Abendessen) oder 56,00 € (TP 3: Mittagessen), jeweils inkl. Pausenverpflegung.

Termin: 03. Mai 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

So vielfältig unsere Gesellschaft ist, so vielfältig sind die Familien und auch familiäre Zuschreibungen. Bei muslimischen oder als muslimisch markierten Familien können Zuschreibungen auch Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe haben. Familien berichten in diesem Kontext immer wieder von erlebten Ausgrenzungen. Die Tagung will auf diesen Zusammenhang aufmerksam machen.

Prof. Dr. Annette Treibel-Illian von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe thematisiert die Wirkung von Zuschreibungen und Markierungen von Familien. Sie nimmt Bezug darauf, wie Zugänge zu Bildung und gesellschaftliche Teilhabe dieser Familien beeinflusst werden.

Dr. Anja Stichs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt die Erwartungen der (muslimischen) Familien an die Qualität einer vorschulischen Kinderbetreuung anhand der BAMF-Studie „Vorschulische Kinderbetreuung aus Sicht muslimischer Familien“ (2017) dar.

In drei Workshops sollen weitere Aspekte vertieft werden:

1. „Kita“: hier steht der Umgang Fachkräfte und Familie im Vordergrund.

2. „(K)ein muslimischer Vater“: beschäftigt sich mit dem Männerbild, das im Rahmen des antimuslimischen Rassismus bedient wird.

3. „Familie“: hier bewerten Familien selbst ihre Situation und entwickeln Strategien für das eigene Empowerment.

Ab 19 Uhr ist ein Abendprogramm vorgesehen.

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie an die interessierte Öffentlichkeit.

Anmeldung hier

AUS DEM ZFF

Anlässlich des SPD-Beschlusses zum neuen Sozialstaat unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung einer Familienpolitik, die auf soziale Gerechtigkeit und Zeitsouveränität setzt.

Der gestern gefasste Beschluss des SPD Parteivorstandes „Sozialstaat für eine neue Zeit“ macht konkrete Vorschläge, um Arbeit, soziale Absicherung und Zeitsouveränität für Familien miteinander in Einklang zu bringen. Dazu gehören ein höherer Mindestlohn, ein „Recht auf Arbeit“, eine Familienarbeitszeit mit Familiengeld, ein persönliches Zeitkonto sowie eine Kindergrundsicherung.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Der gefasste Beschluss des SPD-Parteivorstandes ist wegweisend und kann dazu beitragen, Familien das richtige Maß an Unterstützung in den Bereichen Zeit, Geld und Infrastruktur zu gewährleisten!

Für eine gute Absicherung von Familien ist die eigenständige Existenzsicherung grundlegend. Deshalb sind die Vorschläge zur Erhöhung des Mindestlohns und die bessere Absicherung neuer Erwerbsformen überfällig. Darüber hinaus fordert das ZFF die Abschaffung der Minijobs, da hier maßgeblich Frauen und Mütter unter der mangelnden sozialen Sicherheit leiden.

Dass die SPD zudem das Konzept der Familienarbeitszeit mit Familiengeld wieder aufgreift, welches sowohl für Kinderbetreuung als auch für die Pflege von Angehörigen genutzt werden kann, stimmt uns hoffnungsvoll. Als ZFF unterstützen wir Instrumente, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen, ausdrücklich! Dieses entspricht dem Wunsch der allermeisten Familien.“

Zur Forderung einer Kindergrundsicherung sagt Reckmann:

„Als ZFF fordern wir gemeinsam seit nunmehr 10 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen das gleiche Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Umso mehr freuen wir uns, dass sich nun auch die SPD eindeutig zu einer Kindergrundsicherung bekennt!

Ebenso unterstützen wir ausdrücklich das Vorhaben, allen Kindern einen Zugang zu guter Infrastruktur im Bereich Bildung, Begleitung und Freizeit sicherzustellen. Allerdings wird die Teilhabe nie ganz kostenfrei sein – insofern setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass neben dem sächlichen Existenzminimum in Höhe von derzeit 408 Euro pro Kind und Monat auch mehr Geld für Bildung und Freizeit in den Familien ankommt. Unser Konzept sieht in Abhängigkeit vom Familieneinkommen einen maximalen Betrag von derzeit 628 Euro pro Kind und Monat vor. Das ist exakt der Betrag, um welchen gut verdienende Familien bereits heute bei der Steuer entlastet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.02.2019

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen, hat sein Konzept für eine Grundsicherung für alle Kinder überarbeitet. Auf Basis des neuen Existenzminimumberichtes der Bundesregierung schlägt das Bündnis eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro im Monat vor und benennt Kriterien, die für eine durchschlagende Reform unverzichtbar sind.

„Das bürokratische Nebeneinander von Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderfreibetrag und vielem mehr wird von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden. Was wir brauchen, ist eine Leistung, eine echte Kindergrundsicherung und die muss unbürokratisch, effizient, gerecht und auskömmlich sein. Dies gilt für alle, die mit diesem Titel arbeiten wollen“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses, mit Blick auf die bevorstehende Klausur der SPD am kommenden Wochenende.

Die Höhe der Kindergrundsicherung müsse an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst, so die Bündnisforderung. Nach aktuellen Berechnungen läge dies bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers könnten dann gebündelt in einer solchen umfassenden Kindergrundsicherung aufgehen, die mit steigendem Haushaltseinkommen langsam abgeschmolzen wird.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator betont: „Wir wollen, dass das Geld einfach, unbürokratisch und direkt ausgezahlt wird und wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird. Daran müssen sich alle Konzepte messen lassen. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von 60-70 Prozent sind einfach nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt, dass das Konzept einer Grundsicherung für Kinder zunehmend gesellschaftliche sowie politische Unterstützung findet. Nach Bündnis 90/ Grüne und Linkspartei fordert inzwischen auch die SPD eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Über die konkrete Ausgestaltung will die Partei am 10./11. Februar 2019 auf einer Vorstandssitzung diskutieren. Eine grundsätzliche Bereitschaft für eine größere Reform hat auch die FDP signalisiert.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 07.02.2019

AKTUELLES

„Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik“ in aktualisierter Neuauflage

Moderne Gesellschaften ermöglichen grundsätzlich, das eigene Leben auf vielfältige Art und Weise zu gestalten: So ist z.B. gleichgeschlechtliche Liebe weitgehend akzeptiert, Frauen und Männer sind gesetzlich gleichgestellt und können im Prinzip entscheiden, wie sie leben wollen. Allerdings werden diese Errungenschaften von rechtspopulistischen und religiös-fundamentalistischen Kräften, aber auch aus der bürgerlichen Mitte heraus zunehmend bekämpft und infrage gestellt. Das betrifft Diskussionen im Alltag, in der Kneipe, auf Veranstaltungen oder Beiträge in Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Internet-Blogs, Artikeln und Büchern. Von „Gender-Ideologie“ ist die Rede oder „Frühsexualisierung unserer Kinder“. Mit dem Satz „Das muss man doch mal sagen dürfen…“ werden z.B. rassistische, sexistische und anti-egalitäre Parolen, Hass und Verunglimpfungen in die Welt getragen und gerechtfertigt.

Ist Ihnen das auch schon begegnet? Wollten Sie Behauptungen in Gesprächen und Diskussionen gerne widerlegen, wussten aber nicht genau wie? Die Broschüre „‘Gender raus!‘ Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik“ bietet verständliche Argumente und Anregungen, wie antifeministische Behauptungen und Parolen entlarvt und richtiggestellt werden können.

Die gemeinsam vom Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung herausgegebene Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit der Autorin Franziska Schutzbach 2017 erstellt und jetzt aktualisiert.

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Wechselwirkungen von Medizin und Gesellschaft

Die medizinischen Möglichkeiten, die Fortpflanzung des Menschen zu beeinflussen, nehmen zu. Reproduktions- und Pränatalmedizin eröffnen Handlungsoptionen, um Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Geburt mit hoher Präzision zu gestalten. Social Freezing, das die Flexibilität für die Verwirklichung eines Kinderwunsches vergrößern soll, und nichtinvasive Pränataltests (NIPT), mit denen ohne gravierende Risiken für Mütter und ungeborene Kinder nach genetischen Auffälligkeiten gesucht werden kann, sind aktuelle Beispiele, deren gesellschaftliche Folgen diskutiert werden müssen.

Diskussionspapier der Konrad Adenauer Stiftung und Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften „Planbare Schwangerschaft – perfektes Kind“ kann hier heruntergeladen werden.