ZFF-Info 14/2016

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SCHWERPUNKT I: Verbände-Aufruf / Internationaler Tag für die Beseitigung von Armut

Anlässlich des heutigen internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordert das Zukunftsforum Familie e. V. mit Blick auf die Programme der Parteien zur Bundestagswahl im nächsten Jahr ein Umdenken in der Familienpolitik.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Die vom ZFF mitinitiierte Erklärung der nationalen Armutskonferenz „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen“ mahnt deshalb konsequente politische Maßnahmen an. Konkret fordern die 40 unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände sowie Kinderschutzorganisationen:

1. Eine realistischere Ermittlung des Existenzminimums von Kindern;

2. Die Beseitigung der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung;

3. Eine einfachere Gestaltung und einen leichteren Zugang zu entsprechenden Leistungen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt: „Die Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sind bedrückend. Dass es bisher kein umfassendes politisches Konzept zur Bekämpfung dieser gibt, ist enttäuschend. Die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung von Familien und die soziale, kulturelle und Bildungsteilhabe gerade von Kindern sicherstellen sollen, sind unzureichend. Sie benachteiligen durch Steuerfreibeträge Familien mit geringen Einkommen gegenüber solchen mit höheren Einkommen – Dieser Zustand ist unhaltbar!“

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Angesetzt werden muss zudem nicht nur an den konkreten Regelungen zu monetären Leistungen für Kinder. Nur im Rahmen einer zeitgemäßen und umfassenden Familienpolitik kann Kinderarmut effektiv und nachhaltig bekämpft werden“, so Reckmann weiter. „Mit Blick auf die Bundestagswahl ist es nun an den Parteien, effektive Familien- und sozialpolitische Konzepte zu entwickeln. Gemeinsam mit den anderen zahlreichen Unterzeichnern der Erklärung der Nationalen Armutskonferenz werden wir aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält.“

Weitere Informationen zur Erklärung der Nationalen Armutskonferenz sowie zum Zukunftsforum Familie e. V., unseren familienpolitischen Forderungen und unserem Konzept zur Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.nationalearmutskonferenz.de bzw. www.zukunftsforum-familie.de sowie unter www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2016

Heute am Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut ruft die AWO gemeinsam mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen die Politik dazu auf, konkrete Schritte gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen.

„Kinderarmut darf nicht länger hingenommen werden“ betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. „Die Folgen von Kinderarmut zu bekämpfen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Leider hat man den Eindruck, dass die Bundesregierung dieses sozial- und bildungspolitische überaus wichtige Thema vernachlässigt. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich zu handeln“ fordert Stadler.

Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut veröffentlicht die AWO gemeinsam mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen wie der Nationalen Armutskonferenz, der Diakonie, dem Kinderschutzbund, dem Zukunftsforum Familie und dem Kinderhilfswerk den Aufruf: „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich bekämpfen!“, um die politischen Parteien im Vorjahreswahljahr für das Thema zu sensibilisieren. Denn so Stadler: „Es ist fatal, dass dieses wichtige Thema bei der letzten Bundestagswahl und insbesondere im Koalitionsvertrag vollkommen unter den Tisch gefallen ist.“

Gefordert werden drei konkrete Schritte, um die materielle Situation von armen Kindern und Jugendlichen zu verbessern:

1. Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen muss transparent und realistisch ermittelt und zuverlässig gewährleistet werden.

Der Bedarf, der im Regelsatz für Kinder festgelegt wird, ist zu gering angesetzt, er schreibt Kinderarmut fest. Ein in sich stimmiges Gesamtsystem aus sozialpolitischen und familienpolitischen Leistungen ist notwendig.

2. Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sind abzubauen.

Die Familienförderung muss sozial gerechter und transparenter ausgestaltet werden.

3. Leistungen müssen einfacher gestaltet und für die Berechtigten leichter zugänglich sein.

Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Die AWO unterstützt den Aufruf: „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich bekämpfen!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.10.2016

Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Jedes fünfte Kind lebt in Armut. Materielle Armut ist zentraler Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut (17. Oktober) fordert ein Bündnis aus 40 Sozial- und Familienverbänden und Kinderschutzorganisationen um die Nationale Armutskonferenz von der Politik drei Schritte gegen Kinderarmut.

„Die Ursachen und Folgen von Kinderarmut sind seit Jahren bekannt und wir machen auf die Missstände und Ungerechtigkeiten aufmerksam“, sagt Dr. Frank Joh. Hensel, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, „doch die Politik redet sich bei diesem Thema raus!“
Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen ein und hemmt die gesundheitliche Entwicklung sowie die kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten, so Hensel weiter. Im Aufruf „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ formuliert das Bündnis Forderungen, die jetzt in die Programmdebatte der Parteien zur Bundestagswahl einfließen sollen.

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordern die Bündnispartner drei Schritte gegen Kinderarmut:

1. Das Existenzminimum von Kindern muss realistisch ermittelt werden. Der Bedarf, der im Regelsatz festgelegt ist, darf nicht einfach aus Ausgabepositionen der ärmsten Haushalte abgeleitet werden. Es gilt die tatsächlichen Bedürfnisse u. a. für Kleidung und Schulmaterial zu erheben.

2. Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung müssen abgebaut werden. Aktuell werden Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommensbeziehender.

3. Leistungen müssen einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Hensel: „Einem Aufwachsen in Armut entgegen zu wirken braucht politische Entschiedenheit. Wir drängen darauf, das Problem der Kinderarmut endlich ernsthaft anzupacken.“

Die Bündnispartner betonen: „Die unterzeichnenden Organisationen werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält.“

Der Aufruf mit allen Unterzeichnenden sowie Hintergrundinformationen zu Kinderarmut in Deutschland können hier heruntergeladen werden: www.nationalearmutskonferenz.de.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz – c/o Diözesancaritasverband für das Erzbistum Köln e. V. vom 17.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut zusammen mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf von der Bundesregierung konkrete Schritte gegen die Kinderarmut in Deutschland. In ihrem Aufruf "Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!" fordern die Unterzeichner eine realistische Ermittlung des Existenzminimums von Kindern, einen Abbau der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sowie eine einfachere Gestaltung und Zugänglichkeit der Familienleistungen. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk und der Nationalen Armutskonferenz haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesverband Deutsche Tafel, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Aufruf unterzeichnet.

"Jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt Armut täglich und unmittelbar. Kinder aus armen Verhältnissen sind sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Für diese Kinder werden die von der UN-Kinderrechtskonvention jedem Kind zugesicherten Rechte auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen derzeit nicht eingehalten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen. Wir brauchen ein breites gesellschaftliches Engagement, denn Armut und Ausgrenzung ist ein Problem der ganzen Gesellschaft", so Hofmann weiter.

Wörtlich heißt es im Aufruf: Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Armut bedeutet einen ständigen Mangel in der materiellen Grundversorgung. Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen, ihre gesundheitliche Entwicklung und ihre kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten ein und wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus.

Wir fordern drei konkrete Schritte, um die materielle Situation von armen Kindern und Jugendlichen zu verbessern:

1. Realistische Bedarfsermittlung: Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen muss transparent und realistisch ermittelt und zuverlässig gewährleistet werden. Der Bedarf, der im Regelsatz für Kinder festgelegt wird, ist zu gering angesetzt, er schreibt Kinderarmut fest. Regelsätze, die nur aus den Ausgabenpositionen der ärmsten Haushalte errechnet werden, führen zu einem Armutskreislauf. Sie spiegeln nicht wider, was wirklich gebraucht wird. Ergänzende Erhebungen zu notwendiger Ernährung und Kleidung, tatsächlichen Schulbedarfen, Mobilitätskosten und Teilhabebedarfen sind nötig. Der besondere Bedarf von Kindern – dazu gehört der Mehrbedarf für Kinder mit getrennt lebenden Eltern – ist ebenfalls transparent, sach- und realitätsgerecht zu ermitteln und zu berücksichtigen. Es bedarf einer in dieser Weise ermittelten einheitlichen soziokulturellen Existenzgrundlage, die für alle jungen Menschen gilt. Ein in sich stimmiges Gesamtsystem aus sozialpolitischen und familienpolitischen Leistungen ist notwendig.

2. Sozial gerechtere Familienförderung: Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sind abzubauen. Die Förderung von Familien muss sich an der Übernahme von Fürsorgeverantwortung für andere festmachen. Die Familienförderung muss sozial gerechter und transparenter ausgestaltet werden. Aktuell werden Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommensbeziehender. Das Kindergeld als Förderleistung wird im SGB-II-Leistungsbezug mit dem Sozialgeld vollständig verrechnet. Daher gehen Kindergelderhöhungen an in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen vorbei. Leistungen wie der Unterhaltsvorschuss oder der Kinderzuschlag sind so zu konzipieren, dass sie dem hohen Armutsrisiko von Kindern Alleinerziehender entgegenwirken.

3. Leichtere Handhabung bei der Beantragung: Leistungen müssen einfacher gestaltet und für die Berechtigten leichter zugänglich sein. Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Wichtig ist, dass dort jede Tür zu allen Hilfen führt, die Kindern und Familien zur Verfügung stehen. Die unterschiedlichen Antrags- und Verrechnungsregelungen für verschiedene Leistungen, die sich auf dasselbe Kind beziehen, sind nur schwer nachvollziehbar, erschweren den Familien die Nutzung der Leistungen erheblich und konterkarieren die eigentliche Zielsetzung der Familienförderung. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Der Aufruf mit allen Unterzeichnenden sowie Hintergrundinformationen zu Kinderarmut in Deutschland ist hier verfügbar: www.dkhw.de/keine-Ausreden-mehr.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 17.10.2016

Alleinerziehende und ihre Kinder tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko.

Fast 1 Million Kinder in Ein-Elternfamilien leben in Armut – mit allen negativen Auswirkungen auch auf ihre Zukunft. Alleinerziehende, davon sind 90 Prozent Frauen, werden buchstäblich alleingelassen. Ihre Situation hat sich in den vergangenen zehn Jahren verschlechtert statt verbessert. Jeder Cent muss dreimal umgedreht werden, für Freizeitaktivitäten, Kultur, Urlaub oder notwendige Anschaffungen reicht häufig das Geld nicht.

Besonders problematisch ist, dass die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden aus verschiedene Gründen keinen Unterhalt des anderen Elternteils erhält. Nicht nachvollziehbar ist, warum der Unterhaltsvorschuss bisher nur für maximal sechs Jahre und höchstens bis zum zwölften Geburtstag des Kindes gewährt wird. Viel zu viele Alleinerziehende und deren Kinder sind auf Hartz IV angewiesen.

Es besteht dringender Handlungsbedarf! Mit diesem gemeinsamen Appell wenden wir uns an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die frauenpolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen, die Minister/innen Wolfgang Schäuble, Manuela Schwesig, Heiko Maas und Andrea Nahles, sowie an die Bundeskanzlerin Angela Merkel und fordern:

Politik muss endlich handeln!

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter vom 14.10.2016

Zum internationalen Tag für die Beseitigung von Armut erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik: Wir unterstützen den breiten gesellschaftlichen Aufruf, die strukturellen Probleme von Armut – insbesondere von Kinderarmut – endlich zu bekämpfen. Armut führt zu Ausgrenzung und verhindert gesellschaftliche Teilhabe. Die gute konjunkturelle Entwicklung hat an der Zahl der von Armut betroffenen Kinder nichts geändert, im Gegenteil: die Kinderarmut steigt weiter an. Die Bundesregierung muss endlich handeln. Es ist längst überfällig, die Kinder- und Familienförderung armutsfest zu gestalten.

Die von der Bundesregierung jüngst beschlossene Erhöhung des Kindergelds ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie ändert insbesondere nichts an der prekären Situation vieler Alleinerziehender und ihrer Kinder oder Familien. Wir brauchen eine Familienförderung, die sich am Kind orientiert und die bei allen Familien auch ankommt. Hierzu gehört, neben einer Kindergrundsicherung, auch der Ausbau und mehr Qualität in Kitas und Schulen. Nur so kann Kinderarmut endlich bekämpft und Teilhabe gesichert werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.10.2016

„Deutschland gehört zu den reichsten Staaten der Welt. Gleichzeitig ist der Reichtum in Deutschland sehr ungleich verteilt. Besonders betroffen von der ungerechten Verteilung sind Kinder. Seit Jahren leben mehr als ein Fünftel aller Kinder in armen oder armutsgefährdeten Verhältnissen. Aktuelle Zahlen zeigen: insbesondere Kinder von Alleinerziehenden sind von Armut gefährdet. Über 50 Prozent der Kinder, die Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, sind Kinder von Alleinerziehenden",erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut.

Müller weiter: Die Bundesregierung tut bisher nichts, um an dieser Situation etwas zu ändern. Dabei sind konkrete Vorschläge, wie Alleinerziehende nachhaltig entlastet werden können, seit langem auf dem Tisch. Wir fordern als einen ersten wichtigen Schritt die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Dieser wird bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und maximal 72 Monate lang gezahlt. Außerdem wird das Kindergeld voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. DIE LINKE fordert den Unterhaltsvorschuss bei Bedarf zukünftig bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen, die maximale Bezugsdauer aufzuheben und das Kindergeld nicht mehr voll auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Kinder können an ihrer Armut nichts ändern. Deswegen ist die Politik gefordert weitgehende Maßnahmen zu treffen, die Kinderarmut zukünftig wirkungsvoll bekämpfen. Die Untätigkeit der Bundesregierung finde ich beschämend.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 17.10.2016

SCHWERPUNKT II: BGH-Urteil zum Rechtsanspruch auf Kita-Platz

Quantitativer und qualitativer Ausbau der Betreuungsplätze muss weitergehen.

Die AWO zum Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen, grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben:

„Das Urteil hat Signalwirkung, jetzt gilt es die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen“, so Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, zum Urteil des Bundesgerichtshof.

„Der BGH unterstreicht mit seinem Urteil, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht nur der Bildung, Betreuung und Erziehung des Kindes dient, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern soll. Eine größere Vereinbarkeit ist aber nicht durch mehr Geld für einzelne Eltern herzustellen, sondern nur mit einer flächendeckend besseren Finanzierung von Kitas und Kindertagespflege. Anderenfalls entsteht hier ungewollt ein Betreuungsgeld de luxe“ so Stadler weiter.

„Die Lücke zwischen dem Wunsch nach einem Betreuungsplatz und der Anzahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Plätze liegt bei 10%. Das zeigt: Der Betreuungsausbau ist noch lange nicht abgeschlossen – weder quantitativ noch qualitativ. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe darf der Bund die Kommunen nicht alleine lassen. Eine regel- und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Kitas und Kindertagespflege ist drängender denn je!“ so Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWOBundesverband e. V. vom 21.10.2016

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs legt den Finger in die Wunde des mangelhaften Kita-Ausbaus und bestärkt die Rechte der Familien. Aber es bestraft die Kommunen doppelt: Sie müssen nicht nur den enorm teuren Kitaausbau stemmen, sie müssen jetzt auch noch Schadensersatzansprüche der Familien begleichen. Damit lässt der Bund die Kommunen mit dem Kitaausbau doppelt im Regen stehen“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach nicht bereitgestellte Kinderbetreuungsplätze einen Schadensersatzanspruch der Eltern gegenüber den Kommunen nach sich ziehen. Müller weiter:

„Dem vom Bund geschaffenen Rechtsanspruch müssen endlich angemessene bundespolitische Maßnahmen folgen. DIE LINKE fordert daher erneut ein Kita-Qualitätsgesetz, welches die finanzielle Last zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu verteilt und den Bund angemessen in die Pflicht nimmt. Wer bessere Betreuungsangebote zu Gunsten aller Familien schaffen will, muss auch endlich die nötigen finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 21.10.2016

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in der Kita oder einer Tagesbetreuung. Die Kommune ist also gesetzlich verpflichtet, für Kinder ab einem Jahr einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. "Doch in der Realität lassen die Kommunen viele Eltern im Regen stehen, denn noch immer gibt es nicht genug freie Plätze. Das hat nun finanzielle Konsequenzen", sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Heute erging das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs: Städte und Kommunen müssen Eltern Schadensersatz zahlen, wenn sie nicht rechtzeitig einen Kita-Platz oder eine Betreuung durch eine Tagesmutter zusichern können.

In drei Parallelverfahren (III ZR 278/15, III ZR 302/15, III ZR 303/15) wollten Mütter nach Ablauf einer einjährigen Elternzeit wieder in Vollzeit berufstätig sein. Sie meldeten ihre Kinder bei der Stadt für einen Betreuungsplatz an, erhielten aber auch auf wiederholte Nachfrage keinen positiven Bescheid. Durch eigene Bemühungen fanden sie schließlich einen Betreuungsplatz für ihre Kinder – allerdings später als beabsichtigt. Nun verlangten sie den Ersatz des ihnen dadurch entstandenen Verdienstausfalls. Der Bundesgerichtshof gab ihrem Begehren Recht und verpflichtete die Kommune zu Schadenersatz.

"Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr ist also nicht länger eine Worthülse", sagt Heimann. "Eltern können sich nun entweder darauf verlassen, dass ihr Kind tatsächlich einen Betreuungsplatz bekommt. Sollte das nicht der Fall sein, haben sie zumindest Anspruch auf Schadenersatz für den entstehenden Verdienstausfall. Und das ist auch gut so. Denn besteht ein Rechtsanspruch, muss es spürbare Konsequenzen haben, wenn er nicht eingelöst wird."

Das BGH-Urteil ist hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=742&mailid=158&Itemid=281.

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch sind auch hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php/projekte/tipps-fuer-familien/184-rechtsanspruch-kitaplatz-fragen-antworten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 20.10.2016

SCHWERPUNKT III: Erhöhung Kinderzuschlag

Das Bundeskabinett hat gestern die Erhöhung des Kinderzuschlags auf 170 Euro beschlossen. Ab dem 1. Januar erhalten Geringverdienende 10 Euro mehr im Monat.

Das Zukunftsforum Familie e. V. begrüßt diesen Schritt als eine dringende weitere Entlastung für Familien mit geringen Einkommen. Gleichzeitig bedauert das ZFF den fehlenden Mut zu weiteren Reformen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt:

„Der Familienzuschlag bleibt auch nach dieser Erhöhung eine unausgewogene Leistung. Es ist schade, dass die Koalition nicht den Mut aufgebracht hat, die oberen Einkommensgrenzen abzuschaffen und stattdessen den Familienzuschlag mit steigendem Einkommen langsam auslaufen zu lassen. Dies hätte sehr viel mehr Familien erreicht, deren Einkommen nur knapp über der jetzigen Höchsteinkommensgrenze liegt. So könnten auch mehr Alleinerziehende davon profitieren, da bislang der Unterhalt auf den Familienzuschlag angerechnet und so oftmals die Höchsteinkommensgrenze für den Familienzuschlag knapp überschritten wird.“

Reckmann macht zudem deutlich, dass der Familienzuschlag nicht dabei hilft, Armut in Familien abzubauen: „Der Familienzuschlag ist als Instrument wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben oder im SGB II aufstocken, hilft diese Reform nichts.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.10.2016

Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Nach einer ersten Erhöhung im Juli 2016 auf 160 Euro, beläuft sich der Kinderzuschlag ab dem 1. Januar auf 170 Euro. Das hat das Kabinett heute (Mittwoch) beschlossen.

„Vor allem für Geringverdiener muss mehr getan werden, denn sie sind einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags erreichen wir zwei Dinge: Wir unterstützen damit mehr Familien mit kleinen Einkommen, gerade auch jene, die viele Kinder haben. Und wir stärken sie darin, ihr Einkommen selbst zu erwirtschaften und dauerhaft auf sicheren Füßen zu stehen,“ erklärte Bundesfamilienministerin Schwesig.

Zudem hat sich das Kabinett darauf verständigt, dass im Rahmen der Beratungen von Bund und Ländern zu den Finanzbeziehungen auch eine Verbesserung des Unterhaltsvorschusses erreicht werden soll. Dazu sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Wir müssen Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom Partner für die Kinder bekommen, besser unterstützen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass der Unterhalt konsequent von den nichtzahlenden Elternteilen zurückgefordert wird.“

Zum Hintergrund:

Kinderzuschlag: Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr Kind erhalten, wenn dieses unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist und in ihrem Haushalt lebt und wenn die Eltern für dieses Kind Kindergeld beziehen. Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen die monatlichen Einnahmen der Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende betragen und dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Die obere Einkommensgrenze liegt zum Beispiel für ein Elternpaar mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei ca. 2400 Euro brutto. Für ein Elternpaar mit drei Kindern und einer monatlichen Miete von 780 Euro warm liegt sie bei ca. 3000 Euro. Und für Alleinerziehende mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 560 Euro warm liegt die Einkommensgrenze bei 2000 Euro brutto. Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.

Unterhaltsvorschuss: Beim Unterhaltsvorschuss ist vorgesehen, die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bisher ist die Bezugsdauer auf 72 Monate begrenzt. Ziel ist es, dass Bund und Länder im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: www.bmfsfj.de bzw. www.Familien-wegweiser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.10.2016

Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2016 höhere Geldleistungen für Familien beschlossen. Neben dem Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibeträgen wird auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen erhöht. Außerdem hat die SPD mit der Union verabredet, den für Alleinerziehende wichtigen Unterhaltsvorschuss deutlich zu verbessern.

„Die im Kabinett beschlossene Erhöhung von Geldleistungen für Familien ist ein weiterer Baustein sozialdemokratischer Politik für Familien. Mit höherem Kinderzuschlag, mehr Kindergeld und verbesserten steuerlichen Kinderfreibeträgen ergänzen wir unsere familienpolitischen Initiativen in dieser Legislaturperiode. Wir haben bereits die Förderung des Ausbaus der frühkindlichen Bildung und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert. Dieser Dreiklang aus Infrastruktur, Zeit und Geld für Familien ist Markenzeichen sozialdemokratischer Familienpolitik.

Von Steuererleichterungen profitieren besonders Familien mit hohem Einkommen. Deshalb setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns stets auch für ergänzende zielgerichtete Hilfen für Familien ein. Es ist ein großer Erfolg, dass der SPD zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode gelungen ist, die Weiterentwicklung von zielgerichteten finanziellen Unterstützungen von Familien zu erreichen. Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Beim Unterhaltsvorschuss ist mit der Union vereinbart, die Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bund und Länder sollen im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.10.2016

Die Bundesregierung will Familien finanziell besser stellen. „Doch eine minimale Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag reicht nicht aus, um Familien wirksam zu entlasten“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, mit Blick auf die morgige Kabinettsitzung. „Hohe Steuern und Abgaben sowie familienblinde Sozialversicherungsbeiträge bringen Familien an den Rand des finanziellen Abgrunds. Was wir brauchen ist deshalb politische Entschlossenheit, um Familien als Säulen unserer Gemeinschaft endlich anzuerkennen und als solche zu behandeln.“

Eine Voraussetzung dafür ist politische Ehrlichkeit: Zum Beispiel wenn es um das Thema Kindergeld geht. Dabei handelt es sich zum größten Teil nicht um eine Familienförderung, sondern um die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern. Auf das Existenzminimum jedes Bürgers – also auch eines Kindes – dürfen keine Steuern erhoben werden. Das ist Verfassungsvorgabe. 2010 wurden 38,8 Milliarden Euro Kindergeld gezahlt. Doch die tatsächliche Fördersumme betrug nur 19,3 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte also war eine reine Rückerstattung von Steuern auf das Kinderexistenzminimum. „Familien dürfen nicht länger arm gemacht werden“, fordert der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Das mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld muss die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags erreichen und auf eine Existenz sichernde Höhe von 330 Euro mitziehen!“ Dieser Betrag garantiert allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit und schützt Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut.

Auch der Kinderzuschlag hat bisher keine umfassende Wirksamkeit entfalten können. Er soll Familien unterstützen, die zu viel verdienen, um Hartz-IV zu beziehen, aber zu wenig, um das Existenzminimum ihrer Kinder zu sichern. Doch viel zu wenige Familien kennen das Modell oder verstehen das komplizierte Antragverfahren. Das Bundesfamilienministerium muss dieses Modell stärker bekannt machen und entbürokratisieren, um Familienarmut zu verhindern. "Familien sind keine Bittsteller, sondern wichtige Pfeiler unserer Gesellschaft. Um sie wirksam zu unterstützen, brauchen wir eine zukunftsfähige Familienpolitik“, betont Heimann. „Sie muss Prioritäten setzen und Familien eine Stimme geben, damit unsere Gemeinschaft und die Sozialversicherungssysteme eine Zukunft haben!“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. 11.10.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ab Oktober 2016 unterstützt das Bundesland Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Bund auch unverheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen.

Die Bundesförderrichtlinie zur "Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ wurde bereits im Januar 2016 auf unverheiratete Paare erweitert. Voraussetzung für die ergänzende finanzielle Hilfe ist die Kofinanzierung durch das Bundesland, in dem die Paare leben.

"Ich freue mich, dass Niedersachsen als weiteres Bundesland nun auch unverheiratete Paare bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große Belastung für Paare – medizinische Unterstützung darf da nicht vom Trauschein abhängen. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen. Unverheiratete Paare, die sich Kinder wünschen zu benachteiligen, ist nicht zeitgemäß", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

"Warum sollten unverheiratete Paare nicht auch Hilfe dabei bekommen eine Familie zu gründen, wie sie Verheirateten gewährt wird? Wir freuen uns darüber, dass in Niedersachsen unverheiratete Paare künftig nicht mehr von familienfördernden Maßnahmen ausgeschlossen sind. Denn Kinder zu bekommen, sie großzuziehen und aufwachsen zu sehen, ist wundervoll", hob die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt hervor.

Seit 2012 regelt die "Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" die finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen. Seit Januar 2016 wurde die Bundesförderung erweitert, so dass nun auch unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine ergänzende finanzielle Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium erhalten können, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem entsprechenden Landesförderprogramm beteiligt. Der Freistaat Sachsen förderte bereits seit 2009 mit einer eigenen Richtlinie "Maßnahmen der künstlichen Befruchtung" für ungewollt kinderlose Ehepaare. Nun profitieren auch in Niedersachsen unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch von der geänderten Bundesregelung.

Bisher bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin. Bisher haben schon Thüringen und Sachsen ihre Landesprogramme zugunsten unverheirateter Paare angepasst. Die anderen Länder wollen auch noch in diesem Jahr die Erweiterung umsetzen.

Die Bundförderrichtlinie gewährt grundsätzlich ergänzende finanzielle Unterstützung beim ersten bis vierten Behandlungszyklus nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Bund und die beteiligten Länder übernehmen bei Kinderwunschpaaren gemeinsam bis zu 50 Prozent der Selbstkosten, die ihnen nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse verbleiben. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Hilfe dar, da die Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Regelfall hohe Kosten verursachen.

Mehr Informationen im Internet unter: https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.10.2016

Ernst Dieter Rossmann, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher: In Deutschland gibt es nach den Erkenntnissen des sechsten nationalen Bildungsberichts immer noch keine Chancengleichheit und keinen Ein- und Aufstieg durch Bildung für alle. Mehr Investitionen in Schulen für finanzschwache Kommunen sind bitter notwendig. Bund und Länder wollen das Kooperationsverbot hier endlich aufbrechen. Damit wird ein wichtiger Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit möglich.

„Der sechste nationale Bildungsbericht zeigt bei allen Fortschritten in Bildungsbeteiligung und Bildungsgerechtigkeit der Bevölkerung leider einmal mehr auf, dass es in Deutschland immer noch einen viel zu engen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg gibt. Die sogenannten Risikofaktoren von Armut, Arbeitslosigkeit und Bildungsferne sind nach wie vor wirksam. Schlechtere Bildungschancen gehen mit schlechter Ausstattung und schlechtem Zustand der Schulen einher. Diese Negativspirale verfestigt die Abhängigkeit von sozialer Herkunft und Bildungserfolg.

Umso wichtiger ist, dass Bund und Länder auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion nun verabredet haben, endlich den Weg frei zu machen für massive und nachhaltige Bildungsinvestitionen in den finanzschwachen Kommunen. Durch eine Grundgesetzänderung soll es zukünftig dem Bund möglich werden, in kommunale Bildungseinrichtungen zu investieren. Vereinbart sind hierfür in einem ersten Schritt bereits 3,5 Milliarden Euro zusätzlich. Das ist viel Geld, was die Schulen aber auch dringend brauchen. Die Bildungschancen von Kindern dürfen nämlich nicht von der Finanzsituation der Kommunen abhängen.

Der Weg zu dieser Vereinbarung war lang und steinig. Aber die SPD hat nicht locker gelassen. Und nun ist der Durchbruch für ein gezieltes Investitionsprogramm im Schulbereich endlich da, um die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur auch in finanzschwachen Kommunen zu garantieren. Damit haben wir die Chance für eine bildungspolitische Initiative, zum Beispiel für Schulsanierung und -modernisierung, für gute Ganztagsschulen und starke Berufsschulen, geschaffen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagfraktion vom 19.10.2016

Anlässlich des Weltmädchentags und des Berichtes von „Save the Children“ erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik: Als Minderjährige verheiratet zu werden, ist für Mädchen weltweit eine schreckliche Zumutung: Sie müssen ihre Schulausbildung abbrechen, bekommen viel zu früh und unter großen gesundheitlichen Risiken Kinder und sind dadurch in einem Teufelskreis der Armut gefangen. Jedes Jahr werden 15 Millionen Mädchen unter 18 Jahren verheiratet. Deswegen muss alles dafür getan werden, jedem Mädchen auf der Welt eine Kindheit und Jugend frei von Ehe und Schwangerschaft zu ermöglichen. Dafür muss der Zugang zu Bildung ausgebaut werden. Wesentlich ist zudem der Ausbau hin zu einem Gesundheitssystem, das Mädchen Zugänge zu Verhütungsmitteln und sicheren Abtreibungen ermöglicht.

Auch in Deutschland muss das Thema mehr Aufmerksamkeit erfahren: Mit der Einreise hunderttausender Flüchtlinge ist nach Schätzungen von Behörden inzwischen deutschlandweit eine vierstellige Zahl an Kinderehen registriert worden. Es reicht hier jedoch nicht, nach schärferen Gesetzen zu rufen. Die Schicksale der Mädchen sind unterschiedlich, daher brauchen wir eine ausgeglichene Abwägung im Einzelfall und umfassende individuelle Betreuung und Beratung. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen sich ausreichend Zeit nehmen können, um den Mädchen zuzuhören und sensibel mit ihrem jeweiligen Schicksal umzugehen. Darüber hinaus brauchen vor allem Mädchen, unabhängig ihrer Herkunft, einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Hier hat Deutschland, laut des Berichts von „Save the Children“, noch Nachbesserungsbedarf.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.10.2016

Die Einkommensverteilung in Deutschland wird undurchlässiger. Arme Menschen bleiben häufiger dauerhaft arm, während sehr reiche sich zunehmend sicher sein können, ihre Einkommensvorteile auf Dauer zu behalten. So schafft es die Hälfte der Armen nicht, innerhalb von fünf Jahren aus der Armut herauszukommen – deutlich mehr als noch in den 1990er Jahren. Für Angehörige der unteren Mittelschicht ist im Zeitvergleich das Risiko des finanziellen Abstiegs gewachsen, während bereits Wohlhabende tendenziell größere Aufstiegschancen haben. Parallel dazu hat die Ungleichheit bei der Einkommensverteilung in Deutschland einen neuen Höchstwert erreicht. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Er wird heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.

[…]

Der vollständige Bericht ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_31_2016.pdf.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2016_10_10.pdf.

Der WSI-Verteilungsmonitor ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/wsi_67151.htm.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 10.10.2016, gekürzt

Die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgenommen werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (18/10044 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810044.pdf)) hervor.

Wie die Abgeordneten in der Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass im Jahr 2015 in nahezu 100 Prozent der Fälle syrischen Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, die Zuerkennung dieses Schutzstatus aber in den vergangenen Monaten deutlich gesunken sei. Bereits im April 2016 hätten rund 16 Prozent der syrischen Schutzsuchenden "nur noch subsidiären Schutz" erhalten, im Juni 46 Prozent und im August rund 70 Prozent. Damit sei "inzwischen eine sehr große Gruppe vom Familiennachzug innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgeschlossen".

Viele der Menschen hätten die Weiterflucht nach Europa jedoch alleine angetreten, um ihrer Familie die lebensgefährliche Überfahrt über das Meer zu ersparen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Wartezeit von zwei Jahren werde "die Familienangehörigen in die Schlepperboote drängen" und halte "Flüchtlinge, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, innerlich und äußerlich davon ab, hier wirklich anzukommen".

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 619 vom 21.10.2016

Die große Koalition will mehr Bildungschancen für benachteiligte Kinder schaffen und das Bundesprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" nach 2017 weiterentwickeln. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (18/10016 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810016.pdf)). Die Teilhabe an guter Bildung sei für Kinder und Jugendliche sei die Grundlage für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Dies zu ermöglichen, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wegen der föderalen Aufgabenverteilung in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in die Zuständigkeit der Länder falle, unterstreichen die Fraktionen. Dennoch würde es der Förderung durch den Bund, des Engagements der Eltern, der Akteure aus der Zivilgesellschaft und der bildungspolitischen Träger auf allen staatlichen Ebenen bedürfen.

Die Fraktionen führen an, dass mehr als jedes vierte Kind in Deutschland (28 Prozent) in mindestens einer sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolage aufwachse. Kinder Alleinerziehender und von Eltern mit Migrationshintergrund seien überproportional häufig betroffen. Diese Kinder und Jugendlichen bräuchten besondere Förderung. Dies gelte ganz besonders mit Blick auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer sozialen Kompetenzen. Ein Schlüssel dafür sei kulturelle Bildung. CDU/CSU und SPD stützen sich dabei unter anderem auf die Autorengruppe Bildungsberichterstattung im Bericht "Bildung in Deutschland 2016". Diese würden deutlich machen, dass es einen ausgeprägten Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg, der Integration von Kindern und Jugendlichen aus Fluchtkontexten, der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, dem Erwerb und Erhalt kultureller Praktiken und künstlerischer und sozialer Grundfertigkeiten gebe.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung der kulturellen Bildung für die individuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und mit dem Ziel, mehr Bildungschancen auch für junge Menschen aus einem bildungsfernen Umfeld zu schaffen, habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2012 das Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" ins Leben gerufen. Es sei mit 230 Millionen Euro für fünf Jahre das größte Förderprogramm des Bundes im Bereich der kulturellen Bildung, das es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat. Mit "Kultur macht stark" werden außerschulische kulturelle Bildungsangebote für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren gemacht. Die besonderen Stärken des Programms lägen auch in der Bündnisstruktur, die häufig lokale Akteure in gemeinsamen Projekten zusammenbrächte, die andernfalls nicht miteinander in Berührung kämen. Rund 90 Prozent der lokalen Bündnisse würden außerdem Ehrenamtliche einbinden und somit würde das zivilgesellschaftliche Engagement gestärkt werden.

CDU/CSU und SPD fordern das erfolgreiche Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" in einer neuen Programmphase von 2018 an weiter fortzuführen und es unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der ersten Programmphase fortzuentwickeln. Es gelte, das Momentum der ersten Förderphase zu nutzen, um nahtlos Bündnisse und Strukturen zu festigen, so dass noch mehr junge Menschen von kulturellen Bildungsangeboten profitieren können. Zudem solle die Zielgruppe des Programms, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahrenzu fördern im Sinne der Definition des Nationalen Bildungsberichts 2016 beibehalten werden. Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien würden unter diese Definition fallen. Zudem treten die Fraktionen dafür ein, dass junge Flüchtlinge bis 26 Jahre durch eine eigene Förderrichtlinie ebenfalls gefördert werden. Der bisherige inklusive Ansatz, die Maßnahmen in gemischten Gruppen zusammen mit nicht benachteiligten Kindern und Jugendlichen durchführen zu können soll beibehalten werden. Das "voneinander lernen" ermögliche Chancen und vermeide Stigmatisierung.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 615 vom 20.10.2016

Das Bundesverfassungsgericht habe aus dem Grundgesetz das Recht auf Kenntnis der biologischen Eltern abgeleitet, bei Samenspenden gebe es hierfür aber einige Regelungslücken. Dies erklärte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Bündnis 90/Grüne), bei einer öffentlichen Anhörung ihres Gremiums. In dieser begutachteten sechs Sachverständige einen Antrag der Grünen-Fraktion über "Elternschaft bei Samenspende und das Recht der Kenntnis eigener Abstammung" (18/7655 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/076/1807655.pdf)). Der Antrag fordert die Einrichtung eines Melde- und Auskunftssystems, in dem die Identität des Samenspenders festgehalten ist. Ein Vermerk im Geburtsregister soll darauf verweisen. Wenn gewünscht sollten durch Samenspende gezeugte Kinder eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Samenspender und gegebenenfalls auch Halbgeschwistern erhalten.

Im Grundsatz begrüßten alle Sachverständigen diesen Vorstoß. Bedenken gab es aber teilweise gegen den Vermerk im Geburtsregister. Dieses habe alleine den Zweck, den Personenstand festzuhalten, sagte Eva Becker, Fachfrau für Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Helga Müller von der Deutschen Vereinigung von Familien nach Samenspende sowie der Marburger Rechtsprofessor Tobias Helms pflichteten ihr bei. Beide verwiesen auf Datenschutz-Probleme. Das Geburtenregister könnten unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritte einsehen und so diese sensible Information erhalten.

Dagegen hob die Bonner Jura-Professorin Nina Dethloff hervor: "Es muss sichergestellt werden, dass Kinder überhaupt von ihrer Zeugung aus einer Samenspende erfahren." Nur dann könnten sie nachfragen und das im Antrag geforderte Samenspender-Register überhaupt nutzen. Der Eintrag im Geburtsregister sei auch wichtig, damit Eltern ihre Kinder über ihre Abstammung aufklären, da sie damit rechnen müssen, dass diese irgendwann auf diesen Eintrag stoßen. Ein von Manchen postuliertes Recht des Kindes auf Nichtwissen gebe es nicht, sagte Dethloff; dies würde das Recht auf Kenntnis der Abstammung aushebeln. Dem pflichtete Christina Motejl vom Verein Spenderkinder bei. Adoptivkinder würden zu 90 Prozent über ihre Herkunft aufgeklärt, Kinder von Samenspendern dagegen nur zu 20 Prozent. "Der Zugang zur Wahrheit sollte vom Gesetzgeber geschützt werden", forderte sie. Tobias Helms regte daraufhin eine Regelung an, die sicherstellt, dass der Eintrag über die Samenspende im Geburtsregister bei der Anforderung eines Auszugs durch Dritte nicht erscheint.

Kontrovers äußerten sich die Sachverständigen auch über verbindliche Elternschaftsvereinbarungen, mit denen sich ein Paar, das mithilfe einer Samenspende zu einem Kind kommt, schon vor der Befruchtung zur Übernahme der Elternpflichten bereit erklärt. Frank Klinkhammer, Richter am Bundesgerichtshof, verwies darauf, dass nach dem Grundgesetz "nichteheliche Kinder" nicht benachteiligt werden dürfen. Da Samenspender aber von der Verantwortung für das gezeugte Kind freigestellt würden, müsse in diesem Fall der "Wunschvater" zur Vaterschaft verpflichtet sein. Dagegen gab es keinen Widerspruch. Doch zu der Frage, ob dafür eine bestimmte Form vorgeschrieben und die Erklärung beispielsweise im Jugendamt hinterlegt werden soll, gingen die Meinungen auseinander.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 610 vom 20.10.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Befassung des Kabinetts mit der Anhebung des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und der Erhöhung des Kinderzuschlags fordern die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände, über diese Minimal – Maßnahmen die ursprünglich vorgesehene Reform des Unterhaltsvorschusses nicht aus den Au gen zu verlieren. Der angekündigte Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschuss es muss zügig vorgelegt werden und darf nicht dem Finanzstreit zwischen Bund und Ländern zum Opfer fallen. Der Unterhaltsvorschuss leistet, wie der Kinderzuschlag, einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von Armut. Die vorgesehene minimale Anhebung des Kindergeldes trifft die Bedürfnisse der Familien dagegen ganz und gar nicht.

„Mit dem Kinderzuschlag und dem Unterhaltsvorschuss hat das Familienministerium zwei wichtige Familienleistungen auf die Agenda gesetzt“, erläutert Christel Riemann-Hanewinckel, Vorsitzende der AGF. „Reformen sind bei beiden Maßnahmen dringend notwendig, doch nach den Verhandlungen mit dem Finanzministerium und in der Koalition ist von den guten Ansätzen leider wenig übrig geblieben.“

Die Abschaffung der Altersbegrenzung und der Höchstbezugsdauer beim Unterhaltsvorschuss ist zwingend notwendig, um erhebliche Versorgungslücken bei den Kindern von Alleinerziehenden zu beseitigen und deren Armutsrisiko zu verringern. Jedes Jahr fallen etwa 70.000 Kinder aus dem Leistungsbezug, weil sie einen der Grenzwerte erreichen. Die Familienverbände fordern deshalb seit langem, die sachlich unbegründeten Beschränkungen aufzuheben und unterstützen das Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, den Unterhaltsvorschuss durchgehend bis zum 18. Lebensjahr zu gewähren. Die Koalition hat sich auf eine entsprechende Initiative geeinigt, doch wann das Gesetz kommen wird, bleibt weiterhin unklar. Die Familienverbände fordern zusätzlich, dass zukünftig beim Unterhaltsvorschuss nicht länger das volle Kindergeld angerechnet wird, sondern die Hälfte des Kindergeldes beim betreuenden Elternteil verbleibt, so wie es im Unterhaltsrecht gängige Praxis ist und auch der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt entspricht.

Die Familienorganisationen begrüßen die vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen, betonen jedoch, dass Alleinerziehende davon leider kaum profitieren: Sie gehen durch die Anrechnung von Unterhalt auf den Kinderzuschlag oft leer aus. Ein grundsätzlicher Reformbedarf besteht zusätzlich, um auch Familien mit geringem Einkommen, das nur knapp über der Höchsteinkommensgrenze liegt, besser zu unterstützen. Derzeit bricht der Zuschlag für diese Familien abrupt weg, es fehlt ein fließender Übergang im Grenzbereich.

Die Familienorganisationen betonen, dass für eine effektive Armutsvermeidung insbesondere von Kindern die Verbesserung von Einzelmaßnahmen nicht ausreicht. Noch weniger gelingt dies allein mit einer rein pflichtgemäßen Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes. Die AGF fordert ein Gesamtkonzept, dass Armut effektiv verhindert und sicherstellt, dass die Bedarfe aller Kinder, auch an sozialer Teilhabe, gedeckt sind.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. 12.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag anlässlich der heutigen Debatte über den Hartz-IV-Gesetzentwurf zu deutlichen Korrekturen der Kinderregelsätze auf. "Nachdem die Kritik am Gesetzentwurf bei der Bundesregierung auf taube Ohren gestoßen ist, muss jetzt der Bundestag handeln. Die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren ist ein sozialpolitischer Skandal und fernab jeder Realität, die Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz. Diese Altersgruppen brauchen eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der Armut zu entkommen. Die Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro begrüßen wir sehr. Damit nähert sich der Regelsatz für diese Altersgruppe langsam einem Wert, der diese Kinder aus der Armut führt", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung außerdem auf, die Hartz IV-Regelsatzberechnung für Kinder und Jugendliche auf eine neue Grundlage zu stellen. "Eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung ist dringend notwendig. Die statistischen Fehlerquellen in den Berechnungen zeigen, dass ein alternatives System vonnöten ist. Transparenz und Nachprüfbarkeit der Berechnungen sind dringend angezeigt. Deshalb sollte die Bundesregierung baldmöglichst eine Expertenkommission unter Einbezug von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen einberufen, die realitätsorientiert eigenständige Kinderregelsätze ermittelt. Diese Regelsätze müssen für alle Kinder und Jugendliche in Deutschland ausreichende gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes muss für alle Kinder und Jugendlichen gelten", so Krüger weiter.

Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk einen Bundesweiten Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut. Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus. Ein Bundesweites Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut muss dementsprechend interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzen. Das fängt an bei der Beschäftigungspolitik, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 21.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, für Flüchtlingskinder den vollständigen Zugang zu ärztlicher und psycho-sozialer Versorgung sicherzustellen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widersprechen die bisherigen Regelungen Artikel 24 UN-Kinderrechtskonvention. Demnach haben alle Kinder das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.

"Flüchtlingskinder brauchen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung mit einer regulären Versicherungskarte. Dieser Zugang muss bundesweit einheitlich sichergestellt sein. Derzeit ähnelt die Gesundheitsversorgung der Flüchtlingskinder eher einer Gesundheitslotterie. Manche Bundesländer haben eine Gesundheitskarte eingeführt, die zumindest einen erleichterten Zugang zu ärztlicher Notversorgung schafft, manche lehnen sie ab, viele denken noch darüber nach. Wir brauchen aber sowohl die Sicherstellung einer medizinischen Grundversorgung in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme. Die medizinische Behandlung von Kindern darf nicht auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände reduziert werden. Zudem ist eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Debatte im Bundestag über die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge.

Aus Sicht des deutschen Kinderhilfswerkes muss außerdem die psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Flüchtlingskindern verbessert werden. Studien belegen immer wieder, dass viele Kinder sowohl in den Herkunftsländern als auch auf der Flucht Traumata erleiden, die sie psychisch stark belasten. Zudem birgt die Wohn- und Lebenssituation in Sammelunterkünften in Deutschland für Kinder gesundheitsgefährdende Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können. Insbesondere die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten Wohnverhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe fordern Kindern Anpassungsleistungen ab, die sie oftmals überfordern und sie in ihrer psychosozialen Entwicklung stark gefährden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.10.2016

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. „Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige, armutsvermeidende Leistung. Die willkürlichen Begrenzungen stellen Alleinerziehende allerdings vor massive Probleme. Mit einem Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis 18 wird eine langjährige Forderung des VAMV endlich umgesetzt“, betont Bundesvorsitzende Solveig Schuster. „Wir sind erleichtert und froh. Reformbedarf bestehe aber weiter in der Höhe. Um Gerechtigkeit für alle Kinder zu schaffen, darf das Kindergeld nicht länger vollständig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, sondern wie beim Unterhalt nur zur Hälfte“, fordert Schuster. Nur so kann der Unterhaltsvorschuss seine armutsvermeidende Wirkung tatsächlich entfalten.

Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Allerdings nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes und für maximal 72 Monate. Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen.

Mit dem Beschluss zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs haben sich Bund und Länder vergangen Freitag darauf verständigt, zum 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben, die Bezugs-dauergrenze aufzuheben sowie auf eine dafür erforderliche Finanzierung. Diese liegt bereits jetzt auf den Schultern von Bund und Ländern. Zu den finanziellen Belastungen der Länder gebe es noch Beratungsbedarf mit dem Bund, so der Beschluss der Regierungschef/innen von Bund und Ländern.

„Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt“, betont Solveig Schuster. „Wir dringen auf eine zeitnahe Einigung, welche Belastungen Bund und Länder tragen, so dass die Änderung tatsächlich Anfang 2017 in Kraft treten kann.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vom 17.10.2016

Der Berliner Beirat für Familienfragen legt den Verhandelnden für die Koalitionsvereinbarung in Berlin ein familienpolitisches Eckpunkte-Papier vor, in dem die wichtigsten Baustellen für die 18. Legislaturperiode benannt sind.

Ausgehend von den Handlungsempfehlungen des Berliner Familienberichts 2015 hat der Berliner Beirat für Familienfragen jetzt 25 Schwerpunkte benannt, die in den kommenden Jahren dringend angegangen werden müssen. In der heute einstimmig beschlossenen Stellungnahme des unabhängigen Gremiums werden zahlreiche Themen benannt, die für ein gutes Familienleben in Berlin entscheidend sind. Vom bezahlbaren Wohnen über die KitaQualität, konkrete Schritte zur Armutsbekämpfung oder passende Informationsangebote – Familienpolitik muss noch stärker als Querschnittsaufgabe in Berlin begriffen werden, so die einhellige Meinung der Beiratsmitglieder. Hausaufgaben für den kommenden Senat Wichtig ist dem Berliner Beirat für Familienfragen vor allem, dass bei der hohen Attraktivität der Stadt, die Anliegen von Familien nicht übersehen werden.

Berlin funktioniert nicht ohne Familien: Eltern, Kinder, Großeltern und andere Familienmitglieder sorgen für Zusammenhalt und gesellschaftliches Miteinander in Berlin. Mit der Stellungnahme des Berliner Beirats zu den familienpolitischen Schwerpunkten für die 18. Legislaturperiode richtet sich das Gremium direkt an die Verhandelnden der Koalitionsrunden, die heute begonnen haben, an den Senat und die Verantwortlichen in den Bezirken.

Die Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.familienbeirat-berlin.de/.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen in der Stiftung Hilfe für die Familie vom 12.10.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 7. November 2016, 15:30 bis 18:00 Uhr

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 02.11.2016

Endlich hat sich die Große Koalition auf Eckpunkte für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit geeinigt. Aber das Ergebnis bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. So ist ein Verbandsklagerecht im Gesetz nicht vorgesehen. Aber nur damit haben Frauen ein wirkungsvolles Instrument an der Hand, um zu ihrem Recht zu kommen.

Das Programm ist hier zu finden: https://www.gruene-bundestag.de/termin/entgeltgleichheit-durchsetzen-der-baustein-verbandsklagerecht.html.

Die Anmeldung ist hier möglich: https://www.gruene-bundestag.de/termine/anmeldungen/online-anmeldungen/entgeltgleichheit.html.

Termin: 14. November 2016, 15:00 Uhr

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Berlin

Besonderheit: Bitte Personalausweis mitbringen.

Die Anmeldung ist hier möglich: www.frauenbeauftragte.org/bag-lobt-preis-aus-1gender-award-kommune-mit-zukunft.

Termin: 16. November 2016, 15:00 bis 21:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer e. V.

Ort: Berlin

Arbeiten und Vaterschaft als zwei zentrale Aspekte männlichen Lebens standen im Mittelpunkt des Projekts „Männer übernehmen Verantwortung – Vater, Partner, Arbeitnehmer“. Gutes Leben ist das Ziel. Moderne Männer- und Väterpolitik ein Weg oder zumindest ein Wegweiser dahin.

Die Anmeldung ist hier zu finden: https://bundesforum-maenner.de/anmeldung-abschlusskonferenz-am-16-11-2016/.

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat eine Stellungnahme zum Thema „Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen“ im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend im Landtag von Nordrhein-Westfalen verfasst.

Die Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20161021_Stellungnahme_Kindergrundsicherung_NRW_ZFF.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.10.2016