ZFF-Info 8 2017

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SCHWERPUNKT: Internationalen Tag der Familie

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit dem 5. Armuts- und Reichtumsbericht mahnt das ZFF weitere Anstrengungen an, um die hohe Armutsbetroffenheit von Kindern und Familien endlich zu durchbrechen.

Die Bundesregierung ist durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages aufgefordert, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortgesetzt. Nach langer Diskussion innerhalb der Bundesregierung wird der 5. Armuts- und Reichtumsbericht heute dem Kabinett vorgelegt.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Obwohl Ungleichheit und Armut weiterhin zunehmen, fehlen dem Bericht konkrete politische Handlungsempfehlungen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang muss die enorme Bedeutung der relativen Armut wieder stärker in den Blick genommen werden: Da sich Armut – insbesondere (aber nicht nur) bei Kindern und Jugendlichen – in verminderter Teilhabe und schlechteren Chancen äußert, sind ihre Bezugssysteme immer das Wohlergehen nicht-armer Kinder und Jugendlicher sowie deren Teilhabe und Chancen.

Das ZFF fordert daher die Einführung einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung für alle Kinder in Deutschland, um Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Darüber hinaus bedarf es aber eines umfassenden Konzepts zur Verhinderung von Armut. Dazu gehören neben der materiellen Sicherung der Kinder, der Ausbau einer qualifizierten öffentlichen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ebenso wie die armutsfeste Ausgestaltung der sozialen Grundsicherungssysteme für Erwachsene und existenzsichernde Erwerbsarbeit. Denn: Arme Kinder leben in armen Familien. Diese müssen als Ganzes in den Blick genommen werden. “

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.04.2017

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des 5. Armuts- und Reichtumsberichts im Bundeskabinett erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht ist ein deutliches Alarmsignal. Er liefert wichtige Daten zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Deutschland. Die Vermögensungleichverteilung hat sogar zugenommen und ist inzwischen eine der größten im gesamten Euroraum. Es ist in höchstem Maße besorgniserregend, dass sich die Spreizung der Löhne trotz der positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung in den letzten Jahren verfestigt hat.

Die Politik darf das Auseinanderdriften unserer Gesellschaft in Arm und Reich nicht länger mitansehen, sondern muss endlich wirksame Umverteilungsmaßnahmen ergreifen. Vor allem darf sie angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen keine weiteren Steuergeschenke an Reiche und Vermögende versprechen.

Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht zeigt deutlich, dass eine höhere Besteuerung von Vermögen, Erbschaften, Kapitaleinkünften und Spitzeneinkommen als Umverteilungsinstrumente unumgänglich sind. Auch der kürzlich veröffentlichte Armutsbericht der AWO belegt: Armut ist kein selbst gewähltes Schicksal, sondern vor allem Folge von strukturellen und institutionellen Rahmenbedingungen. Die Politik ist gefordert, hieran etwas zu ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.04.2017

5. ARB zeigt Handlungsbedarf, um den sozialen Zusammenhalt und Leistungsgerechtigkeit weiter zu stärken

Das Bundeskabinett hat heute den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (5. ARB) "Lebenslagen in Deutschland" beschlossen. Der Bericht analysiert Lebenslagen in Deutschland wie die Erwerbstätigkeit, die Einkommens- und Bildungssituation, die Gesundheit und das Wohnen für Menschen unterschiedlicher Lebensphasen. Die soziale Lage in Deutschland wird dafür auf Basis vorliegender Statistiken und eigens in Auftrag gegebener Forschungsvorhaben ausführlich beschrieben. Der 5. ARB richtet stärker als die Vorgängerberichte den Blick auf die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge von Armut, Reichtum und Ungleichheit. Dazu gehört ganz besonders die Entwicklung der Erwerbseinkommen, die für die große Mehrheit der Menschen die wichtigste Einkommensquelle darstellen.

Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles: "Der Bericht zeigt uns, dass es eine verfestigte Ungleichheit bei den Vermögen gibt. Die reichsten 10 Prozent der Haushalte besitzen mehr als die Hälfte des gesamten Netto-Vermögens. Die untere Hälfte nur 1 Prozent. Zudem kommt der wirtschaftliche Aufschwung nicht bei allen an. Die unteren 40 Prozent der Beschäftigten haben 2015 real weniger verdient als Mitte der 90er Jahre. Wenn sich harte Arbeit für die, die klein anfangen müssen, kaum auszahlt, schadet das uns allen. Die Studien zeigen aber auch: Wir können daran etwas ändern. Seit der Einführung des Mindestlohns geht die Schere wieder ein Stück zurück. Auch von der Eindämmung bei Leiharbeit und Werkverträgen erhoffen wir uns das. Doch das sind nur erste Schritte. Ich wünsche mir einen Pakt für anständige Löhne – im Handel etwa, in der Pflege oder bei anderen Dienstleistungen."

Alle Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 12.04.2017, gekürzt

Anlässlich des heute im Kabinett verabschiedeten fünften Armuts- und Reichtumsberichts erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Mit äußerster Deutlichkeit legt der Armuts- und Reichtumsbericht das Versagen dieser Bundesregierung offen: Trotz guter Wirtschaft klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Der Bericht zeigt: Armut im Alter steigt ebenso wie die Armut von Erwerbstätigen. Die Armut von Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich und die Kinderarmut ist auf einen erschreckenden Höchstwert gestiegen – und das im reichen Deutschland. Jedes fünftes Kind in Deutschland erlebt inzwischen Ausgrenzung und Armut.

Ein Handeln ist überfällig. Aber die Bundesregierung lehnt sich angesichts der guten ökonomischen Rahmendaten zurück – obwohl jetzt ein entschlossenes Vorgehen möglich wäre. Dabei ist sie für die Situation mit verantwortlich – die Union regiert schließlich seit fast 12 Jahren, davon die meiste Zeit zusammen mit der SPD.

Wir Grünen wollen gegen diese Missstände mit einem umfassenden Programm gegen Armut vorgehen, um damit endlich allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mit dem Grünen Familienbudget wollen wir die soziale Teilhabe von allen Kindern unabhängig vom Status der Eltern einfach und unbürokratisch garantieren und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen um 12 Milliarden Euro entlasten. Steuern, Abgaben und soziale Leistungen wollen wir so aufeinander abzustimmen, dass Erwerbstätige mit geringem Einkommen entlastet werden und sich Erwerbsarbeit auch finanziell lohnt. Mit der grünen Garantierente und der Weiterentwicklung der Rentenversicherung zur Bürgerversicherung schützen wir die Menschen vor Altersarmut und mit einem sozialen Arbeitsmarkt verschaffen wir Langzeitarbeitslosen wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt. Wir wollen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln, für Leiharbeit muss gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten, wir brauchen ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz und Befristungen ohne Sachgrund soll es nicht mehr geben. Schließlich wollen wir eine einfachere und transparente Grundsicherung ohne Sanktionen und diskriminierende Sonderregeln und in einer Höhe, die auch in Phasen mit keinem oder geringen Einkommen ein Leben in Würde ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.04.2017

„Trotz Schönfärberei zeigt der Bericht deutlich die soziale Spaltung im Land. Der eigentliche Skandal ist aber, dass die Bundesregierung – wie schon in der Vergangenheit – trotz eindeutiger Befunde nicht handelt. Zur Armutsberichterstattung gehört zwingend auch ein Programm zur Vermeidung und Bekämpfung von sozialer Ungleichheit, Armut und sozialer Ausgrenzung. Zudem ist es notwendig, dass die Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichtes auf eine unabhängige Institution übertragen wird“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann, mit Blick auf den Armuts- und Reichtumsbericht. Zimmermann weiter:
„Der Handlungsbedarf ist riesig. Arbeit muss wieder existenzsichernd werden, dazu bedarf es unter anderem der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro die Stunde, der Abschaffung der systematischen Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit und der Streichung der sachgrundlosen Befristung. Aber auch die soziale Absicherung muss auf eine neue Grundlage gestellt werden: Statt Hartz IV braucht es eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Diese Bundesregierung wollte und wird Armut aber nicht bekämpfen, dafür braucht es den Politikwechsel und eine starke LINKE.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 12.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht das Fehlen eines Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. "Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht ausführlich mit den Folgen von Kinderarmut auseinandersetzt. Leider werden aus der Analyse jedoch keine entsprechenden Rückschlüsse gezogen und stattdessen versucht die Kinderarmut in Deutschland kleinzurechnen. Eine Definition von Kinderarmut, die sich nur auf erhebliche materielle Entbehrungen beschränkt, greift zu kurz. Die Bundesregierung muss sich des Themas endlich annehmen. Zwei Euro mehr Kindergeld oder eine Anhebung des Kinderzuschlags um 10 Euro sind dafür nicht genug. Um die anhaltend hohe Kinderarmut in Deutschland strukturell zu bekämpfen, brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Der Armuts- und Reichtumsbericht ignoriert zudem die Ergebnisse des eigens von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Evaluationsberichtes zum Bildungs- und Teilhabepaket. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Leistungen nicht bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Hier erwarten wir keine Prüfung bürokratischer Hürden, sondern klare nächste Handlungsschritte", so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst der Verband an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Hier reicht es nicht, wenn die Bundesregierung entsprechende Feststellungen im Armuts- und Reichtumsbericht trifft und sich dann auf die Länderhoheit beim Thema Bildung zurückzieht. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen", so Krüger abschließend.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk Anfang des Jahres vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen, strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen mahnen zudem an, dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk vom 12.04.2017

Die Nationale Armutskonferenz fordert die Bundesregierung auf, aus dem Armuts- und Reichtumsbericht endlich Konsequenzen zu ziehen und Armut in Deutschland konsequent zu bekämpfen.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg, sagte anlässlich der heutigen Befassung im Kabinett: „Im Armuts- und Reichtumsbericht steht, dass Kinder in Deutschland überwiegend in gesicherten Verhältnissen aufwüchsen. Das ist irritierend, wenn man bedenkt, dass Kinderarmut in Deutschland auf hohem Niveau stagniert und jedes fünfte Kind arm oder armutsgefährdet ist. Kinderarmut ist eine der größten Ungerechtigkeiten überhaupt. Armut bedeutet eine ganz bittere Ausgrenzungserfahrung für Kinder.“

Um Armut wirksam entgegenzutreten, fordert die Nationale Armutskonferenz: „Wir brauchen eine Aufwertung von Arbeit: Der Mindestlohn muss erhöht werden und für alle Arbeitnehmer gelten, bei öffentlichen Ausschreibungen sollte die tarifliche Bezahlung eine Rolle spielen. Wir brauchen eine einheitliche finanzielle Grundförderung für alle Kinder. Das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist zu kompliziert und ungerecht. Für in Armut lebende Kinder und Familien müssen zusätzliche Leistungen gewährt werden. Zudem benötigen wir auf kommunaler Ebene eine bessere Infrastruktur. Dazu zählen die Ganztagsbetreuung, kostengünstige Freizeitangebote und ein für einkommensarme Familien kostenfreies Schulmittagessen, um gerade auch die Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder zu verbessern“, so Eschen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 12.04.2017

Deutliche Kritik am Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung äußert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich seiner heutigen Befassung im Kabinett. Zugleich mahnt der Verband dringenden politischen Handlungsbedarf an. Der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung belege zwar faktenreich die zunehmende Ungleichheit von Einkommen und Vermögen. Zu deren Bekämpfung biete er jedoch nur ein „Sammelsurium von Konjunktiven“.

„Der Umfang der sozialen Polarisierung steht in einem krassen Gegensatz zu den nun veröffentlichten Plänen und angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung. Es wird nicht erkennbar, dass die Bundesregierung Armut entschieden bekämpfen will“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Wir brauchen einen sozial- und steuerpolitischen Richtungswechsel, keine heiße Luft“.

Der Armuts- und Reichtumsbericht dokumentiere beispielsweise, dass 84 Prozent der Bevölkerung zwischen 2010 und 2015 eine Zunahme von Armut festgestellt hätten und dass in der Vergangenheit auch Kinderarmut und Ungleichheit gewachsen seien. Die Bundesregierung formuliere in ihrer erstmals veröffentlichten Schlussfolgerung dennoch nur wenige, unzusammenhängende Vorschläge dagegen.

Der Paritätische forderte deshalb ein Gesamtkonzept gegen Armut und Ausgrenzung, für sozialen Zusammenhalt. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, verbindliche Ziele und Maßnahmen zum Abbau von Armut und sozialer Ungleichheit zu formulieren. Stückwerkpolitik hilft nicht “, betont Schneider. Zwingende Voraussetzung für eine effektive Armutsbekämpfung sei eine solidarische Steuerpolitik. „Wer den Leuten weismachen will, Armutsbekämpfung bekäme man zum Nulltarif, streut Sand in die Augen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.04.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Schwarzarbeit verhindern, sozialversicherungspflichtige Jobs schaffen

Fachkräftebedarf in der Region sichern und Schwarzarbeit verhindern – darum geht es in einem neuen Modellprojekt rund um haushaltsnahe Dienstleistungen. Initiatoren sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (WM), die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (RD) und die Stiftung Diakonie Württemberg. Mittels Gutscheinen sollen Betroffene unterstützt werden, um haushaltsnahe Dienstleistungen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bezahlen zu können. Mit der Umsetzung ist das Diakonische Werk Württemberg beauftragt.

Die Idee: Frauen und Männer, die ihre Wochenarbeitszeit erhöhen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von acht Euro je Stunde, wenn sie sozialversicherungs-pflichtig haushaltnahe Dienstleistungen wie Putzen, Bügeln oder Wäschewaschen in Anspruch nehmen. Der Haushalt muss also trotz vollzeitnaher Arbeit nicht liegen bleiben. Gleichzeitig bieten die Agenturen für Arbeit Qualifizierungsmaßnahmen für Dienstleister an und tragen so zur Professionalisierung von haushaltsnahen Dienstleistungen bei. Die Idee stammt aus Belgien.

"Mit professioneller Hilfe im Haushalt wird es leichter Beruf und Familie zu vereinbaren. Unser Ziel ist es, qualifizierte Frauen, die stark in die Familienarbeit eingebunden sind, aber gerne wieder – oder wieder mehr – arbeiten würden, zu unterstützen. Durch haushaltsnahe Dienstleistungen können sie in ihrem Alltag entlastet werden", betonte Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium. „Auf der anderen Seite stärken wir mit dem Modellprojekt die Dienstleistungsunternehmen und bekämpfen wirksam Schwarzarbeit, da die Gutscheine nur da eingelöst werden können, wo die Firmen ihr Personal sozialversicherungspflichtig beschäftigen.“

„Unsere Erfahrung zeigt, dass häufig gut qualifizierte Frauen weniger Stunden arbeiten als sie möchten, um neben den familiären Verpflichtungen die Aufgaben im Haushalt erledigen zu können. Wenn diese Frauen ihre Wochenarbeitszeit um fünf bis zehn Stunden erhöhen und dafür von uns einen Gutschein bekommen, mit dem sie sich qualitativ gute Hilfe im Haushalt leisten können, schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe“, erklärt Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der RD Baden-Württemberg. Eine höhere Arbeitszeit ginge oft einher mit qualifizierteren Aufgaben und somit mehr Gehalt für die Arbeitssuchenden. Ebenso würden sozialversicherungspflichtige Jobs im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen geschaffen.

„Mit dem zweijährigen Modellprojekt übernimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle in Deutschland. Wir erproben innovative Handlungsansätze der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und tragen mit den Gutscheinen sowohl zur Professionalisierung haushaltsnaher Dienstleistungen als auch zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung und des Arbeitsvolumens von Frauen bei. Unser Ziel ist es, das Fachkräftepotenzial von Frauen noch besser für die Südwestwirtschaft zu erschließen“, erklärt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Durch die Gutscheine können beispielsweise Wiedereinsteigerinnen dabei unterstützt werden, in den Beruf zurückzukehren und entsprechend ihrer Qualifikation berufstätig zu sein. Angesichts des demografischen und familialen Wandels eröffnen wir neue und zeitgemäße Möglichkeiten für die parallele Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wirken Schwarzarbeit im Sektor haushaltsnaher Dienstleistungen entgegen und stärken gleichzeitig die Regionen“, so die Ministerin weiter.

Mit der Möglichkeit für geringqualifizierte Personen, sich im Rahmen des Projekts weiterzubilden und einen hauswirtschaftlichen Abschluss zu erlangen, bieten haushaltsnahe Dienstleistungen eine attraktive Jobalternative. Momentan beschäftigen lediglich knapp ein Prozent der rund vier Millionen Privathaushalte Dienstleistende sozialversicherungspflichtig. Seriöse Dienstleistungs-unternehmen würden momentan von Internet-Anbietern verdrängt. „Dies hat zur Folge, dass zum einen die gute Qualität der Arbeit, zum anderen die soziale Absicherung der Dienstleistenden komplett außer Acht gelassen werden“, beschreibt der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg und der Stiftung Diakonie Württemberg, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, seine Beobachtungen. „Wir brauchen aber dringend einen gleichberechtigten Zugang aller zur Erwerbsarbeit, damit wir eine gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft garantieren können!“

Hintergrund:

Seit dem 1.März 2017 läuft das Modellprojekt in den Arbeitsagenturen Aalen und Heilbronn, Projektende ist Februar 2019.Mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Millionen Euro finanzieren BMFSFJ, RD Baden-Württemberg, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Stiftung Diakonie das Projekt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.04.2017

Gesetzentwurf sieht Verbesserungen beim Kinderschutz, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung der Pflegekinder und ihrer Familien sowie die inklusive Betreuung in Kitas vor.

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. „Starke Kinder und Jugendliche brauchen starke Rechte“, erklärte Schwesig. Wir müssen alles dafür tun, dass Kinder geschützt und sicher aufwachsen können.“ Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt.

Konkret wird die Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz verbessert. Kinder und Jugendliche in Einrichtungen werden durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt; Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen geschlossen. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, werden zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert.

Das Gesetz verbessert die Lebenssituation von Pflegekindern durch mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität:
„Mit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes setzen wir da an: Wir stellen die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt“, so Manuela Schwesig. „Die Unterstützung der Pflegefamilien wird verbessert und die Arbeit mit den Herkunftseltern gestärkt. Außerdem erhält das Gericht die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten sind.“

Für jedes Kind bedeutet Trennungsangst emotionalen Stress. Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind aber einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebenslauf ausgesetzt.

Die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen werden zukünftig als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Konkret wird die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterentwickelt. Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang wird eingeführt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Dazu gehören insbesondere die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.

Mit dem Gesetzentwurf werden weiterhin Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss vom 29. März 2017 umgesetzt: Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist demnach gegen alle Formen der Gewalt sicherzustellen, insbesondere auch gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung. Hierzu werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtet. Die Länder müssen zum Schutz von Minderjährigen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften insbesondere die Umsetzung dieser Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.

Ferner erhalten die Länder Steuerungsmöglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen.

Den Gesetzentwurf wird auf der Seite www.bmfsfj.de veröffentlicht.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2017, gekürzt

„Die Zahl armer Kinder in Deutschland ist nach wie vor erschreckend hoch“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Laut Studie liegt die Armutsquote bei Kindern bei ca. 19 Prozent. Für das Jahr 2015 konstatiert die Studie sogar einen Anstieg der Armutsquote von 19 Prozent auf 19,7 Prozent. Die Studie erklärt dies mit der gestiegenen Zahl an Kindern mit Fluchthintergrund. Müller weiter:
„Bei 77.000 armen Kinder mehr als im Vorjahr alleine auf die Aufnahme von Flüchtlingsfamilien zu schauen, greift zu kurz. Denn trotz Wirtschaftswachstum, steigender Beschäftigung und voller Sozialkassen verharrt die Armutsquote auch bei Kindern ohne Migrationshintergrund auf skandalös hohem Niveau.
Zudem muss die Frage gestellt werden, ob Flüchtlingsfamilien tatsächlich in staatlich verordneter Armut leben müssen. Bei der Bekämpfung von Kinderarmut darf nicht unterschieden werden. Arme Kinder sind zunächst einmal arme Kinder und es ist unser aller Verpflichtung, ihnen bestmögliche Förderung zukommen zu lassen.
Die Bundesregierung hat bisher keine nennenswerten Bemühungen gezeigt, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 18.04.2017

Die Zahl der armen Kinder in Deutschland steigt seit einigen Jahren wieder an. Zuletzt war ein deutlicher Anstieg um 77.000 zu verzeichnen. Die Quote der Kinderarmut kletterte um 0,7 Prozentpunkte auf 19,7 Prozent. Am weitesten verbreitet ist Kinderarmut nach wie vor in Bremen (34,2 Prozent), Berlin (29,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (29 Prozent). Die Regierungsbezirke mit der geringsten Quote sind Oberbayern (10 Prozent), Tübingen (10,6 Prozent) und die Oberpfalz (11,0 Prozent). Das sind zentrale Ergebnisse aus dem neuen Kinderarmutsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Für diese Studie hat der WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils die neuesten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus für alle Bundesländer und detailliert für insgesamt 39 Regionen, meist Regierungsbezirke, ausgewertet (siehe auch die ausführlichen Tabellen im Anhang). Die im WSI-Bericht erstmals veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2015.

Als arm gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens beträgt. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle 2015 bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von weniger als 1978 Euro im Monat. Den größten Einfluss auf Höhe und Entwicklung der Armutsquote hat laut Seils die Situation am Arbeitsmarkt. Aber auch die Familienstruktur spiele eine Rolle, weil Alleinerziehende und ihre Kinder besonders häufig von Armut betroffen sind. In Familien mit Migrationshintergrund trage wiederum eine oft unterdurchschnittliche Erwerbsbeteiligung von Frauen zum erhöhten Armutsrisiko bei. Hinzu kommt in letzter Zeit die Flüchtlingsmigration als Faktor, der sich spürbar in der Statistik niederschlägt.

– Einheimische Kinder von steigender Armut nicht betroffen – Der Anstieg der vergangenen Jahre beruht ganz überwiegend auf der starken Zuwanderung von Minderjährigen, die als Flüchtlinge zumeist unter der Armutsgrenze leben müssen. Dagegen hat sich das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland geboren wurden, seit Einsetzen der Flüchtlingszuwanderung kaum verändert. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund ist die Quote zuletzt sogar geringfügig von 13,7 auf 13,5 Prozent zurückgegangen. "Der Anstieg der Kinderarmut durch die Flüchtlingseinwanderung ist damit an den einheimischen Kindern spurlos vorübergegangen", sagt Seils. Das Armutsrisiko der eingewanderten Kinder und Jugendlichen sei zwar enorm hoch, "kurzfristig kommt es aber vor allem darauf an, dass sie nun in Sicherheit sind. Längerfristig besteht die Herausforderung darin, die Eltern von Flüchtlingskindern zu Löhnen und Bedingungen in Arbeit zu bringen, die der gesamten Familie ein Leben über der Armutsgrenze und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das geht nur mit intensiver Qualifizierung."

– In NRW Rückgang gegen den Bundestrend – Die Höhe der Kinderarmut unterscheidet sich regional stark. Auch bei der jüngsten Entwicklungstendenz gibt es Unterschiede: In 13 von 16 Bundesländern ist die Armutsquote von 2014 auf 2015 nach oben gegangen. Dagegen hat sie im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen den Bundestrend abgenommen – um 0,7 Prozentpunkte. Auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist der Anteil der Kinder, die in Armut leben, gesunken.

*Die Auswertung im WSI-Verteilungsmonitor mit allen Daten für die Regierungsbezirke finden Sie hier: http://www.boeckler.de/wsi_62998.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2017, gekürzt

Erwerbstätige Frauen arbeiten täglich 1,6-mal so lang unbezahlt wie Männer

Frauen leisten erheblich mehr in der Kindererziehung und Hausarbeit als Männer. Solange das so bleibt, ist eine Gleichstellung in Beruf und Gesellschaft nicht erreichbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Viele Paare wünschen sich eine partnerschaftliche Arbeitsteilung. Doch die Realität sieht anders aus: Den größten Teil der unbezahlten Arbeit – Hausarbeit, Kinderbetreuung und Pflege – leisten in Deutschland nach wie vor Frauen, wie eine aktuelle Auswertung des WSI GenderDatenPortals auf Basis der repräsentativen Zeitverwendungserhebung 2012/13 für Personen im Erwerbsalter zeigt. Frauen von 18 bis 64 Jahren verwenden demnach 2,4-mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und das 1,6-fache für Hausarbeit wie Männer dieser Altersgruppe. Noch deutlicher sind die Unterschiede bei Erwerbstätigen mit Kindern.

Zwar fällt die Gesamtarbeitszeit von erwerbstätigen Frauen und Männern ähnlich hoch aus – die Frauen arbeiten im Schnitt täglich 7:44 Stunden, die Männer 7:40 Stunden. Allerdings unterscheiden sich beide Geschlechter sehr deutlich in der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit:

  • Erwerbstätige Männer verbringen im Durchschnitt täglich 5:32 Stunden mit bezahlter Arbeit, etwa 1,2-mal so viel Zeit wie erwerbstätige Frauen (4:15 Stunden; zur Erhebung und Berechnung der täglichen Arbeitszeiten siehe die methodischen Informationen am Ende der PM).
  • Erwerbstätige Frauen verwenden auf unbezahlte Arbeit im Schnitt 3:29 Stunden und damit etwa 1,6-mal so viel Zeit wie erwerbstätige Männer (2:08 Stunden).

Hoher Aufwand für häusliche Arbeit geht Hand in Hand mit reduzierten Arbeitszeiten im Beruf. Fast jede zweite Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit. Unter Müttern ist Vollzeitarbeit sogar die Ausnahme, während Männer – selbst dann, wenn sie Väter sind – fast ausschließlich in Vollzeit arbeiten. Für einen Mann, der voll arbeitet, besteht mit 73 Prozent der größte Teil seiner Gesamtarbeitszeit aus bezahlter Arbeit. Eine teilzeitbeschäftigte Frau wird hingegen nur für 43 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit entlohnt und leistet den größeren Teil ihrer Arbeit unbezahlt.

Besonders groß ist das Missverhältnis von beruflicher und häuslicher Arbeit zwischen den Geschlechtern, wenn Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Vollzeitbeschäftigte Väter mit kleinen Kindern haben mit 9:11 Stunden die längste Gesamtarbeitszeit von allen – nur ein Drittel davon verwenden sie auf Hausarbeit, Kinderversorgung und gegebenenfalls Pflegeaufgaben. Vollzeitbeschäftigte Mütter hingegen wenden dafür mehr als die Hälfte und teilzeitbeschäftigte Mütter sogar fast 70 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit auf. Die Betreuung von Kleinkindern ist also nach wie vor weitgehend Frauensache.

Das lässt sich auch daran ablesen, dass Mütter deutlich häufiger und länger Elterngeld beziehen als Väter. Mehr als 90 Prozent der Elternzeit, für die Elterngeld gezahlt wird, entfallen bislang noch auf Frauen. Immerhin scheint sich hier etwas zu verändern – heute nehmen Männer häufiger Vätermonate in Anspruch als in früheren Jahren. Auch wenn die Elternzeit von Vätern meist nur von kurzer Dauer ist, ergeben sich daraus langfristige Effekte: Je mehr Männer sich um den Nachwuchs kümmern und darüber in Kontakt mit vorübergehender Teilzeitarbeit kommen, umso wahrscheinlicher wird es, dass sie auch über das Ende der Elternzeit hinaus ihre Arbeitszeit reduzieren. Etwa jeder vierte Vater verringert seine Arbeitszeitdauer im Anschluss an seine Elternmonate im Vergleich zu der Zeit vor der Geburt des Kindes um 10 bis 20 Prozent. Väter, die drei oder mehr Elterngeldmonate genommen haben, reduzieren anschließend besonders häufig ihre Arbeitszeit (42 Prozent). „Das Elterngeld scheint zu helfen, dem Wunsch nach einer eher partnerschaftlichen Aufteilung bei Paaren in der Realität zumindest für eine bestimmte Zeit näherzukommen“, schreiben die Forscherinnen und Forscher.

Neben der Betreuung von Kindern ist die Pflege von Angehörigen der zweite wichtige Bereich der Fürsorgearbeit. Auch hier engagieren sich Frauen sowohl häufiger als auch intensiver. Sie stellen mit 2,35 Millionen Pflegepersonen fast zwei Drittel derjenigen, die unbezahlte Pflegearbeit leisten. Drei Prozent der Frauen, aber nur ein Prozent der Männer bringen täglich mindestens zwei Stunden für die Pflege von Angehörigen auf. Vor allem im Erwerbsalter, also bis zum 65. Lebensjahr, unterstützen Frauen andere Menschen viel häufiger, als Männer dies tun. Der Anteil pflegender Frauen ist im Alter von 45 bis 74 Jahren am höchsten, während die meisten Männer eher später im Lebensverlauf pflegen. Dass Frauen ab 75 seltener pflegen als Männer in der gleichen Altersgruppe, liegt daran, dass sie häufiger verwitwet sind und somit keinen Partner mehr betreuen.

„Von einer gleichmäßigen Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern kann bislang keine Rede sein“, lautet das Fazit der Analyse. Dass Frauen im Beruf häufig zurückstecken, hänge direkt mit der ungleichen Aufteilung der häuslichen Arbeit zusammen – damit verbunden seien erheblichen Auswirkungen auf das Einkommen, die beruflichen Chancen und die Alterssicherung der Frauen. „Gleichstellungspolitik sollte daher berufliche Gleichstellung von Frauen mit Anreizen für eine Umverteilung von unbezahlter Arbeit hin zu Männern verknüpfen“, so die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, „und für beide Geschlechter bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit schaffen“.

*Dietmar Hobler, Christina Klenner, Svenja Pfahl, Peter Sopp, Alexandra Wagner: Wer leistet unbezahlte Arbeit? Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege im Geschlechtervergleich, aktuelle Auswertungen aus dem WSI GenderDatenPortal, April 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_35_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

In Deutschland leisten Frauen deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer, darauf weist eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hin. Konkret verwenden Frauen von 18 bis 64 Jahren 2,4-mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und das 1,6-fache für Hausarbeit wie Männer dieser Altersgruppe. Die daraus resultierende Arbeitszeitreduzierung trägt wiederum diverse Risiken in sich, etwa weibliche Altersarmut. Das ZFF fordert, Männer beispielsweise durch bezahlte Pflege-Auszeiten oder eine paritätischere Aufteilung der Elterngeldmonate stärker in die Sorgearbeit einzubinden und Frauen durch die Einführung des Rückkehrrechts aus der Teilzeit in ihrer Souveränität zu unterstützen!

Mit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 ist die Zahl der Minijobs saisonbereinigt um 125.000 zurückgegangen. Der Rückgang wurde jedoch teilweise durch eine verstärkte Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeglichen. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Zahl der umgewandelten Minijobs verdoppelt. Ein Teil dieser Umwandlungen hat dabei andere Stellen ersetzt. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Im Januar 2015, unmittelbar nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, lag die Zahl der Umwandlungen bei fast 110.000, und damit mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr (53.000). Dabei wurden verstärkt Minijobs von Frauen, Älteren, Ostdeutschen sowie von Beschäftigten in mittelgroßen Betrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Stark überdurchschnittlich waren die Umwandlungen außerdem in den Wirtschaftsabschnitten „Verkehr und Lagerei“ sowie „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“.
In Betrieben mit relativ vielen Minijobs wurden diese nicht nur häufiger umgewandelt, in ihnen endeten auch tendenziell mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Zudem wurden in ihnen weniger neue Minijobs geschaffen. Die Zahl der Umwandlungen selbst hatte keinen zusätzlichen Effekt auf den Abbau der geringfügigen Beschäftigung im Betrieb. Allerdings gab es bei mehr umgewandelten Minijobs in einem Betrieb auch mehr Abgänge aus sozialversicherungspflichtigen Jobs. „Etwas weniger als die Hälfte der Umwandlungen bedeuten zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, so die IAB-Forscher Philipp vom Berge und Enzo Weber.
Die im Zuge der Mindestlohneinführung umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse waren bislang nicht weniger stabil als solche in der Vergangenheit: „Es stellt sich heraus, dass sich die Stabilität der umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu den beiden Vorjahren sogar etwas erhöht hat“, schreiben vom Berge und Weber.
Die IAB-Studie ist abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb1117.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 19.04.2017

Der Bundesrat plädiert für Änderungen an der Organisation der kommunalen Pflege und lehnt eine geplante Detailreform dazu ab, wie aus einer Unterrichtung (18/11930) der Bundesregierung hervorgeht. In einer Stellungnahme der Länder zu diesem Passus im Gesetzentwurf (18/11488) zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen heißt es, der Bundesrat begrüße, dass Änderungen an den "Modellkommunen Pflege" geplant seien, die eine Zusammenarbeit mit den Pflegekassen im Teilbereich der Pflegeberatung grundsätzlich ermöglichten.

Die Änderungen seien jedoch nicht geeignet, den "sozialräumlichen Beratungsansatz", den die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den "Modellkommunen Pflege" verfolgt habe, in der Praxis zu realisieren. Ein ganzheitlicher Beratungsansatz könne nur durch eine umfassende Kooperation mit funktionierenden Beratungsstrukturen ermöglicht werden und nicht dadurch, dass einzelne Elemente der Beratung herausgegriffen würden.

Die Bundesregierung lehnte den Gegenvorschlag der Länder ab und erwiderte, die betreffende "normierte Vereinbarung" regele "allgemeine Fragen zur Zusammenarbeit zwischen den Antragstellern und den Pflegekassen bezogen auf die Durchführung des jeweiligen Modellvorhabens, nicht bezogen auf die Beratung selbst".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

Die stark steigenden Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/11951) der Fraktion Die Linke. 2014 habe der Bundestag mit dem Sicherstellungszuschlag auf dieses Problem reagiert. Damit solle vor allem die Prämiensteigerung von Hebammen mit einer geringen Zahl von betreuten Geburten finanziell ausgeglichen werden.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie sich der Sicherstellungszuschlag auf die Branche ausgewirkt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

Die möglichen Probleme bei der Versorgung von Kindern psychisch kranker oder suchtkranker Eltern sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/11848) der Fraktion Die Linke. Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland seien nach Angaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) von psychischen Erkrankungen ihrer Eltern betroffen. Vor allem Kinder unter drei Jahren seien in solchen Fällen in ihrer Entwicklung bedroht.
Die Abgeordneten wollen nun wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu dem Thema hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

  • AWO-Bundesverband und Microsoft Bildungsinitiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ starten bundesweite Kooperation
  • Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund profitieren von Schlaumäuse-Sprachlernsoftware
  • Staatsministerin Özoğuz unterstützt Schlaumäuse Bildungsinitiative zur Sprachförderung von Kindern

Der AWO-Bundesverband und die Microsoft Initiative Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache starten eine bundesweite Kooperation zur Sprachförderung von Kindern. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Schlaumäuse-App im vergangenen Jahr führt Microsoft eine bundesweite Kampagne zur Förderung der frühkindlichen Sprachentwicklung durch, in deren Fokus die Unterstützung der Arbeit mit geflüchteten Kindern steht. Zum Start der Kooperation übergibt die Initiative 75 Schlaumäuse-Starterpakete für AWO Einrichtungen, inklusive Tablets und Fortbildungen für die pädagogischen Fachkräfte.

Unsere Einrichtungen verstehen sich als zentrale Orte der Integration, an denen Kinder über kulturelle und soziale Grenzen hinweg gemeinsam spielerisch lernen.

Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO-Bundesverbandes, begrüßt die Zusammenarbeit: „Unsere Einrichtungen verstehen sich als zentrale Orte der Integration, an denen Kinder über kulturelle und soziale Grenzen hinweg gemeinsam spielerisch lernen. Durch den Einsatz der Schlaumäuse Sprachlernsoftware in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt werden Kinder mit Migrations- und Fluchthintergrund beim Deutsch lernen unterstützt.“

Zur Bekanntgabe der Kooperation erläutert Staatsministerin Özoğuz die Bedeutung von Sprache für Bildung und Integration. Die Staatsministerin unterstützt die Microsoft-Bildungsinitiative Schlaumäuse, die sich zum Ziel gesetzt hat, jedes Kind spielerisch beim Deutsch lernen zu unterstützen.

„Sprache ist der Schlüssel für Bildung, Teilhabe und Integration in der Gesellschaft und kann nur erfolgreich gelingen, wenn Sprachbarrieren ab- und Sprachkompetenzen aufgebaut werden. Hier ist die neue Schlaumäuse-App eine geeignete Hilfe“, so Aydan Özoğuz, Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Sprachförderung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe
Die mehrfach ausgezeichnete Schlaumäuse-App wurde für Kinder mit Fluchthintergrund weiterentwickelt und ist seit Oktober 2016 neben Deutsch zusätzlich in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch verfügbar. So können auch Kinder ohne deutsches Hörverständnis die Sprachlernsoftware nutzen und spielerisch Deutsch lernen. Seit der Einführung der neuen Version der Schlaumäuse-App wurde diese bereits 40.000 Mal installiert. Insgesamt nutzen mehr als 100.000 Kinder die Software.

Astrid Aupperle, Leiterin Gesellschaftliches Engagement bei Microsoft Deutschland: „Die Pädagogen der AWO leisten bei der frühkindlichen Sprachförderung- und Integration wertvolle Arbeit, die wir mit der neuen Schlaumäuse-App unterstützen wollen. Unsere Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern die besten Chancen für ein erfolgreiches Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Sprachkompetenz ist dafür entscheidend und Apps die geeigneten Helfer.“

Schlaumäuse – eine Erfolgsgeschichte seit 13 Jahren
Schon seit 2003 trägt Microsoft mit der Initiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ dazu bei, sprachliche Defizite abzubauen, um möglichst vielen Kindern in Deutschland einen erfolgreichen Start in der Schule zu ermöglichen. Im Zentrum der Initiative steht eine Sprachlernsoftware für Kinder zwischen fünf und neun Jahren. Heute arbeiten bereits mehr als 12.000 Kindertagesstätten und Schulen mit der vielfach ausgezeichneten Lernsoftware.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 21.04.2017

Zum Tag der älteren Generation, der jeweils am ersten Mittwoch im April begangen wird, veröffentlicht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) ihre Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017.

Inhaltliche Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung. Wir bitten Sie, diese in Ihren Medien zu veröffentlichen bzw. in Ihrem Wirkungskreis weiterzuleiten.

Sie finden die Wahlprüfsteine als pdf zum Download unter www.bagso.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 04.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert zusammen mit dem Paritätischen Gesamtverband e.V., dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V., den Kinderschutz-Zentren und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) e.V. die Pläne der Bundesregierung, den Bundesländern im Zuge der voraussichtlich Morgen im Kabinett diskutierten SGB VIII-Reform die Möglichkeit zu geben, Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusenken. Künftig soll es den Ländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für Flüchtlinge gibt.

„Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier dürfen keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Flüchtlingskinder durchgesetzt werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar und haben ganz besondere Förder- und Unterstützungsbedarfe. Eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung darf nicht zur politischen Verhandlungsmasse werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sollten die jetzt zu uns kommenden Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Um eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern, müssen entsprechende Standards in der Versorgung und Betreuung gewährleistet bleiben“, so Hofmann weiter.

„Diese Regelung verletzt den Gleichheitsgrundsatz“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Es dürfe kein Unterschied zwischen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und in Deutschland geborenen Kindern- und Jugendlichen gemacht werden. „Diese Regelung ist ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention“, betont Schneider.

Auch im Hinblick auf die Aufnahme und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit der Normierung einer vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls in allen gesellschaftlichen Bereichen, die Kinder betreffen. Bei aktuellen Gesetzesinitiativen werden sowie bei vergangenen Gesetzesinitiativen wurden die Interessen von Kindern jedoch nicht vorrangig berücksichtigt. Einige Länder würden ihre Kommunen bereits sehr engagiert bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die teilweise hohen Zuwanderungszahlen unterstützen, loben die Sozialverbände und Organisationen. Es müsse weiterhin gewährleistet sein, den Kommunen die Aufwendung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstatten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 11.04.2017

Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes verabschiedet Positionierung

Der Familienbund der Katholiken hat Populismus in der Familienpolitik verurteilt. Die Bundesdelegiertenversammlung verabschiedete am Samstag, 22. April in Berlin eine Positionierung, die eine Instrumentalisierung der Interessen von Familien für parteipolitische Zwecke ablehnt. Die Delegierten des Verbandes rufen Familien dazu auf, die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl im Herbst 2017 kritisch und im Gesamtzusammenhang zu prüfen und zur Wahl zu gehen.

Die Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes der Katholiken findet noch bis 23. April in Berlin unter dem Titel „Dem Volk auf´s Maul schauen – aber nicht nach dem Mund reden“ statt. Redner der Tagung, die das Thema Familienpolitik und Populismus im Wahljahr 2017 behandelt, sind unter anderen Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und der Publizist Dr. Andreas Püttmann.

Die Delegierten des Familienbundes der Katholiken verabschiedeten folgenden Beschluss im Wortlaut:
„Deutschland steht derzeit vor großen Herausforderungen. Die fortschreitende Globalisierung, die Krise der Europäischen Union und die Zuwanderung fordern von unserer Gesellschaft und unserem politischen System eine große Anpassungsleistung. Über die Bewältigung dieser Herausforderungen wird in einer öffentlichen Debatte diskutiert, teilweise in polarisierender und Andersdenkende diffamierender Weise. Immer wieder wird auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates verzerrt dargestellt oder gar in Frage gestellt.
Wir, die Mitglieder des Familienbundes der Katholiken, übernehmen als Christinnen und Christen Verantwortung für unsere Gesellschaft und die Familien, die in ihr leben. In Anbetracht des kommenden Bundestagswahlkampfes treten wir deshalb für einen politischen Diskurs ein, der sich an der Lösung von Sachfragen orientiert und Diffamierungen Andersdenkender unterlässt. Wir verteidigen die repräsentative, parlamentarische Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit und wehren uns gegen Versuche, diese zu entwerten oder gar zu beseitigen.
Grundlagen unserer Orientierungen und Positionen sind das christliche Menschenbild und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Diese garantieren jedem Menschen die gleiche Würde und den gleichen Schutz ihrer Grundrechte. Demagogische und populistische Hetze dürfen kein Mittel der Politik sein. Ausdrücklich stellen wir uns an die Seite der Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion diskriminiert werden.
Wir wehren uns gegen alle Versuche, die Interessen von Familien für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Wir setzen uns ein für eine Familienpolitik, die individuelle Wünsche und Lebensentwürfe der Menschen respektiert und unterstützt. Eine freiheitliche und am christlichen Menschenbild orientierte Familienpolitik bedeutet, Politik für Familien um ihrer selbst Willen zu machen. Sie setzt die Rahmenbedingungen dafür, dass Familienverantwortung übernommen werden kann und Menschen ihr Familienmodell leben können. Dieser Anspruch gilt für alle Familien, gleich welcher Herkunft, welchen Glaubens und welcher Ausprägung. Wir setzen uns ein für eine Familienpolitik, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft zwischen den Geschlechtern und Generationen fördert. Familienpolitik darf nicht dazu benutzt werden, Familien gegeneinander aufzubringen und unser Land zu spalten.
Familienpolitik dient auch dazu, den Interessen der Familien in unserer parlamentarischen Demokratie Gehör und Geltung zu verschaffen. Wir fordern auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit Verantwortung zu übernehmen für eine Gesellschaft, in der Familien und ihre Kinder künftig leben werden. Wir rufen die Wählerinnen und Wähler auf, die Wahlprogramme der Parteien auf ihre Familiengerechtigkeit hin gründlich zu prüfen. Familienpolitische Positionen dürfen dabei nicht isoliert gelesen werden, sondern sind im Duktus der politischen Prämissen des Gesamtprogramms der jeweiligen Partei zu sehen. Eine Familienpolitik, für die der Familienbund der Katholiken steht, wird sich stets auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung unseres Staates bewegen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken– Bundesgeschäftsstellevom 22.04.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Mai 2017, 13.00 – 19.00 Uhr

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Deutschland ist ein wohlhabendes Land – aber auch von großer Ungleichheit geprägt. Die Arbeitslosigkeit ist auf einem Rekordtief, doch Macht, Geld und Chancen sind ungleich verteilt. Obwohl sich die Wirtschaft positiv entwickelt, stagnieren Einkommensungleichheit und Armutsrisiken auf hohem Niveau. Zu wenig Menschen haben Chancen auf einen Aufstieg, auf gute Bildung und Gesundheit. Auch die Chancen auf politische Beteiligung sind ungleich verteilt: Studien belegen, dass Wohlhabende stärkeren Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen als einkommensschwache Menschen.

Ziel der grünen Bundestagsfraktion ist die Überwindung von Armut und der geringen sozialen Durchlässigkeit in Deutschland. So stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz unserer Demokratie. Auf unserer Konferenz diskutieren wir mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis die Ergebnisse aus dem diesjährigen Armuts- und Reichtumsbericht. Was können wir tun, um Ungleichheit zu verringern, Armut zu reduzieren und Chancen und Zugänge zu eröffnen?

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir Antworten finden. Wir freuen uns auf Sie.

Das Programm finden Sie unter www.gruene-bundestag.de/ungleichheit

Anmelden können Sie sich hier.

Termin: 18. – 19. Mai 2017

Veranstalter: IMPULS Deutschland Stiftung e.V.

Ort: Hannover

Unsere Gesellschaft verändert sich ständig und entwickelt sich weiter. Diese Änderungen bringen auch neue Erkenntnisse und große Herausforderungen für Familien mit sich.
Was das für frühkindliche Bildung und Familienarbeit bedeutet, ist Thema einer zweitägigen Fachtagung ausgerichtet von Impuls Deutschland e.V.. Fachvorträge und Kurzreferate geben Einblick in Debatten rund um die kulturelle Dimensionen, wissenschaftliche Erkenntnisse, gesellschaftliche Auswirkungen und präventive Funktionen der frühkindlichen Förderung. Wir freuen uns über Beiträge u.a. von Dr. Yvonne Anders, Berlin und Dr. Ilse Wehrmann, Bremen.
Aus verschiedenen Blickwinkeln und mit praxisnahen Beispielen werden sich ReferentInnen und TeilnehmerInnen über Erfahrungen, Ideen und Perspektiven austauschen können.
Herzlich eingeladen sind Interessierte aus den Bereichen Elternbildung, Frühe Hilfen, Kinderschutz, Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung sowie Väterarbeit.

Anmeldungen telefonisch unter 0421 696786-12, online unter info@impuls-familienbildung.de.

Termin: 17. Mai 2017

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 07.05.2017

Teilnahmebeitrag: 30 €

Wie kann ein Aufwachsen im Wohlergehen auch und gerade für jene gelingen, die schwierige Lebensbedingungen bewältigen müssen?
Präventionsketten gelten als Antwort auf diese Frage. Präventionsketten sind auf Strukturbildung in Kommunen ausgerichtet und sie führen Institutionen und Personen zusammen, die an einem gelingenden Aufwachsen von Kindern beteiligt sind. Das übergeordnete Ziel ist, Kindern umfassende Teilhabechancen zu eröffnen, ihre eigenen Ressourcen zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.
Das Projekt "Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!" sieht in einem Zeitraum von insgesamt sechseinhalb Jahren vor, dass in bis zu 38 niedersächsischen Kommunen kommunale Präventionsketten für ein gelingendes Aufwachsen in gemeinsamer Verantwortung aufgebaut werden. Kommunen werden dabei über drei Jahre von der Landeskoordinierungsstelle beraten und begleitet und können eine finanzielle Unterstützung erhalten. 2017 konnten bereits 8 Kommunen mit dem Auf- oder Ausbau einer Präventionskette beginnen. Interessierte Kommunen können sich ab dem 1. Mai 2017 für die 2. Förderphase unter www.praeventionsketten-nds.de bewerben.
Das Projekt wird von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. durchgeführt und von der Auridis Stiftung gefördert. Die Schirmherrin des Projektes ist niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt.
Die Veranstaltung bietet nähere Informationen über das Programm und die Teilnahmebedingungen. Vorträge und Workshops vertiefen die inhaltliche Diskussion zu Präventionsketten.

Den Flyer mit Programm und Teilnahmebedingungen finden Sie online unter: www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/674-praeventionsketten-in-niedersachsen

Anmelden können Sie sich ab sofort unter: www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/anmeldung-zu-veranstaltungen

Termin: 15. – 16. Mai 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berlin

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Die Zukunft der Familie ist bunt. Mit zunehmender Vielfalt der heutigen Solidarbeziehungen verändert sich auch die Politik, die diese Solidarbeziehungen in den Blick nimmt. Dabei besteht die aktuelle Herausforderung mehr denn je darin, den Zusammenhalt der Gesellschaft unter den Bedingungen zunehmender sozialer Differenzierung auch mit den Möglichkeiten der Familienpolitik zu gewährleisten. Dafür braucht es wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, die es Menschen ermöglichen, die Entwicklung von Kindern zu fördern, Generationensolidarität zu leben und Fürsorge für andere als Teil der eigenen Lebensperspektive zu leben.

Jedes Jahr rufen die Vereinten Nationen am 15. Mai den Internationalen Tag der Familien aus. Der Tag soll das Bewusstsein dafür schärfen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und zu unterstützen. Wir nehmen den Tag zum Anlass um auf der Familien-Konferenz die Stellschrauben und Maßnahmen einer nachhaltigen und gerechten Politik für Familien in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Dabei werden vor allem folgende Themen diskutiert:

  • Vielfalt der Sorge- und Solidarbeziehungen anerkennen und absichern
  • Alleinerziehende besser absichern
  • Echte Teilhabe von Kindern gewährleisten
  • Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Sorge- und Erwerbsarbeit
  • Zeitsouveränität ermöglichen

Eine Anmeldung ist möglich unter https://anmeldung.boell.de/(S(hnq0gfs0jlkyhlch4ro03h10))/Default.aspx?pt=EVP-04015&tp=0.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://calendar.boell.de/de/event/familien-leben-vielfalt

Termin: 10. Mai 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.

Ort: Bonn

Anmeldeschluss: 02.05.2017

Die Gesundheitsförderung im Alter stellt Kommunen und Akteure in der Seniorenarbeit vor neue Herausforderungen. Auf der Tagung werden dazu die fachlichen Zusammenhänge erläutert und zentrale Fragen zur Gestaltung der Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene in Arbeitsgruppen erörtert.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.bagso.de/veranstaltungen.html

AUS DEM ZFF

Wir freuen uns, dass Janine Örs aus ihrer Elternzeit zurückgekehrt ist und das ZFF nun wieder tatkräftig in der Verwaltung unterstützt.

U.a. verantwortet Frau Örs die technische Erstellung sowie den Versand des ZFF-Info und betreut unsere Homepage.

AKTUELLES

„Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ Engagement ist tief in der Tradition der AWO verwurzelt und nicht zuletzt der Impuls, gemeinsam mit dem Bundesjugendwerk der AWO bundesweit eine AWO-Aktionswoche vom 13. bis 21. Mai 2017 durchzuführen, die nach innen und außen wirkt – und über zahlreiche soziale Themen informiert.

Der zentrale Auftakt für die AWO-Aktionswoche wird in Berlin stattfinden. Dieser Tag ist gleichzeitig für viele AWO-Gliederungen und Einrichtungen der Aktionstag in der Region.

Vielfalt wirkt vielfach: Die AWO ist in dieser Woche und im ganzen Jahr für alle Menschen mit unterschiedlichen Angeboten da. Wir freuen uns über zahlreiche interessierte Teilnehmer*innen bei den regionalen Aktionen im Rahmen der Aktionswoche in den AWO-Einrichtungen und Geschäftsstellen – von der KITA bis zum Seniorenwohnheim. Was wann und wo stattfindet, alle kleinen und großen Veranstaltungen, finden Sie unter der Rubrik „Kalender“ auf einen Blick. Für alle Bundesländer, für alle Tage.
Viel Spaß beim Stöbern!

Wir werden in dieser Woche bundesweit unsere Türen öffnen, um unsere engagierte, soziale Arbeit Ihnen zu präsentieren und Ihnen zu zeigen:

  • Was hinter der AWO steckt und was wir machen.
  • Die AWO ist offen für alle – jeder Mensch ist uns willkommen.
  • Jede und jeder kann bei den Angeboten der AWO mitmachen oder sie in Anspruch nehmen.
  • Warum es richtig und wichtig ist, sich in der AWO zu engagieren.
  • Wir legen Wert auf Tradition und sind zugleich modern, lebendig, innovativ, dynamisch, vielfältig und sind somit für alle Generationen interessant.

Bis zur Durchführung der AWO Aktionswoche im Juni 2017 werden wir regelmäßig in den unterschiedlichen Medien über unsere Arbeit und unser Engagement informieren. Auf dieser Website werden persönliche Berichte von engagierten Mitarbeiter/innen und Ehrenamtlichen der AWO, Tipps zu Veranstaltungsformaten für die Aktionswoche und Beiträge über die Arbeit der Einrichtungen und Gliederungen der AWO präsentiert. Darüber hinaus werden wir über diese Themen in den sozialen Netzwerken berichten. Machen Sie mit! Nutzen Sie für Veröffentlichungen Ihrer Beiträge Hashtag #echtawo

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.echt-awo.org/aktionswoche-2017/.

Am 20. März 2017 veröffentlichte das EFZA das Dossier „Adoptionen in Deutschland“. Das Dossier stellt eine erste Bestandsaufnahme zu zentralen Bereichen des Adoptionswesens in Deutschland dar. Es informiert über wichtige Entwicklungen der nationalen und internationalen Adoptionen und gibt einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Strukturen sowie über die Prozesse von Adoptionsvermittlungen im Inland sowie über die Durchführung von internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren. Unter Einbeziehung empirischer Befunde, Erfahrungen aus der Praxis mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie im Austausch mit juristischen Expertinnen und Experten im materiellen Adoptionsrecht und Adoptionsvermittlungsrecht werden zentrale Probleme und Fragestellungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Adoptionswesen aufgezeigt und mögliche Reformvorschläge diskutiert.
Folgende zentrale Fragen werden behandelt: Wie viele Kinder werden adoptiert? Welche Kinder werden adoptiert? Welchen Stellenwert haben Adoptionen in Deutschland? Wie funktionieren Adoptionen in Deutschland? Welche rechtlichen Grundlagen haben Adoptionen in Deutschland? Wer darf Adoptionen vermitteln? Welche Unterstützung benötigen die an einer Adoption beteiligten Personen? Welche Besonderheiten gibt es im Bereich der internationalen Adoptionen? Welche Erkenntnisse liegen aus der nationalen und internationalen Forschung zu gelingenden Adoptionen vor?

Das komplette Dossier sowie die Kurzfassung finden Sie unter: http://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/expertise-und-forschungszentrum-adoption-efza/projekt-publikationen.html

Der Berliner Beirat für Familienfragen sucht zur Unterstützung der Geschäftsstelle von Juni bis Dezember 2017 (Verlängerung ggf. möglich) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden eine_n Studentische_n Mitarbeiter_in.

Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein politisch unabhängiges Gremium, das 2007 vom Senat eingerichtet worden ist. Im Familienbeirat sind die familienpolitischen Akteur_innen Berlins vertreten und beauftragt, Impulse für familienpolitische Maßnahmen zu geben, die Interessen von Familien in die Politik zu geben und regelmäßig einen Familienbericht zu erstellen.

Aufgaben
Inhaltliche und organisatorische Unterstützung der Geschäftsstelle: Literatur- und Internetrecherche, sachliche und organisatorische Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen (Familienforen, Unternehmenswettbewerbe, Diskussionsrunden), Unterstützung der redaktionellen Arbeiten am Familienportal, allgemeine Büroarbeiten

Voraussetzungen
Student/in der Sozialwissenschaften/der sozialen Arbeit/der Pädagogik, Kenntnisse im Bereich der Familienpolitik, Interessen an Methoden der Partizipation, Spaß an organisatorischen Aufgaben, sehr gute PC-Kenntnisse sowie Teamfähigkeit

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.familienbeirat-berlin.de/fileadmin/Aktuelles/Ausschreibung_BBfF_stud._MA_Juni_2017.pdf