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ZFF-Info 04/2025

AUS DEM ZFF

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Fachtagung:

„Care, Arbeit, Zukunft: Wer kümmert sich morgen und wie wird´s gerecht?“

Termin: 22. Mai 2025

Ort: Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin

Das politische Pendel schlägt um – wir erleben erneut einen Aufwind reaktionärer und neoliberaler Strömungen. Somit wird auch wieder ein neues Bild auf die Arbeitnehmer*innen der Zukunft geworfen: Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen und die wirtschaftliche Dynamik zu fördern, sollen mehr Menschen wieder Vollzeit erwerbsarbeiten. Gleichzeitig erleben wir, wie der Rotstift angesetzt wird und sozialstaatliche Leistungen, Infrastrukturangebote und Auszeiten für Care-Aufgaben schleichend abgebaut werden. Obwohl schon heute immer mehr Menschen mit Mehrfachbelastungen jonglieren und darum kämpfen, sowohl den Anforderungen des Berufs als auch denen der Familie gerecht zu werden. Abgesehen von den gesundheits-, gleichstellungs- und sozialpolitischen Risiken, die diese Entwicklungen zweifellos mit sich bringen, stellt sich die Frage, wer dann die Kinder- und Altenbetreuung übernimmt und wo noch Zeit für die Selbstfürsorge bleibt? Wird es weiterhin Förderungen geben, um Erwerbsarbeit wegen Care-Aufgaben zu reduzieren? Eines steht für uns fest: Die Zukunft der Fachkräftegewinnung hängt davon ab, wie gut wir Familie, Pflege und Beruf vereinbaren – damit Erwerbsarbeit um das Familienleben herum organisiert wird und nicht umgekehrt.

Gemeinsam mit Expert*innen wie Prof. Dr. Alexandra Scheele (Uni Bielefeld), Prof. Dr. Jonas Hagedorn (Theologische Fakultät Paderborn), Almut Schnerring (Autorin und Journalistin), Hanna Völkle (EAF Berlin), Dr. Anna Saave (Uni Freiburg), Dr. Judith Adamczyk (AWO Bundesverband) und vielen anderen wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten u.a. der Frage nachgehen, wie die Wertschätzung und geschlechtergerechte Aufteilung von Care-Zeiten in einer sich verändernden Arbeitswelt verbessert werden kann und welche politischen Schritte notwendig sind, um unsere Zukunft nachhaltig zu gestalten und Auszeiten nicht zu einem Luxusgut werden zu lassen.

Merken Sie sich den Termin vor und leiten Sie diese Einladung gern weiter. Weitere Details zu Programm und Anmeldung folgen in Kürze. Wir freuen uns auf den Austausch!

Gefördert vom

Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU haben begonnen. Die letzte Bundesregierung hat viel versprochen und intensiv über eine Reform des Familienrechts diskutiert, konnte diese jedoch nicht mehr umsetzen. Wir – 21 Verbände aus der Zivilgesellschaft – haben den bisherigen Prozess aktiv begleitet und blicken ambivalent auf sein vorzeitiges Ende: Neben einigen kritischen Aspekten gab es viele positive Ansätze.

Jetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt werden. Unser Appell an die Verhandelnden: Nehmen Sie die folgenden zentralen, verbändeübergreifenden Konsenspunkte in den Koalitionsvertrag auf! Diese konzentrieren sich insbesondere auf überfällige Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht, die den Gewaltschutz und das Unterhaltsrecht im Fokus haben.

Nehmen Sie in den Koalitionsvertrag auf, dass …

… der Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird

„Im Falle von Gewalt gegenüber dem Kind und bei Partnerschaftsgewalt darf ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Betracht kommen. Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

… der Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren verbessert wird

„Besondere Vorschriften bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen im Familienverfahrensrecht verankert werden, damit kein Hinwirken auf Einvernehmen, keine gemeinsamen Gespräche und getrennte Anhörungen in Gewaltfällen selbstverständlich werden. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht die Praxis im Gesetz konkrete Hinweise auf das gebotene Vorgehen. Gute Ansätze aus dem Referentenentwurf der letzten Legislaturperiode sollten hier aufgegriffen und ausgebaut werden“, stellen die Verbände heraus.

… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII deutlich wird und die Beratungslandschaft gestärkt wird

„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Fragen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss. Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab. Das darf auch nicht durch die Hintertür des Unterhaltsrechts oder sonstiger Regelungen geschehen“, führen die Verbände aus.

… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert werden

„Die unterhaltsrechtlichen Folgen für alle Betreuungsmodelle sollen als Stufenmodell ausgestaltet und im Gesetz festgeschrieben werden“, sind sich die Verbände einig.

… hierbei das Unterhaltsrecht so reformiert wird

  • dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine ausreichende Entlastung im Alltag abbildet. Diesen Anforderungen wurde die in der letzten Legislaturperiode diskutierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien bei Weitem nicht gerecht
  • dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten wird
  • dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden
  • dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen.

„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen durch eine Reform des Unterhaltsrechts in keinem der unterschiedlichen Betreuungsmodelle finanziell noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Bestehende Lebensrealitäten müssen im Blick bleiben. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl im Mittelpunkt steht

„Oberster Maßstab für Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

Die unterzeichnenden Verbände stehen auch in der neuen Legislaturperiode für fachlichen Austausch zur Verfügung, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.

Die unterzeichnenden Verbände sind:

Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)

Alltagsheld:innen

AWO Bundesverband e. V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Deutscher Frauenrat e.V.

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH

Fair für Kinder e.V.

Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband

Frauenhauskoordinierung e. V.

SHIA e.V.

SOLOMÜTTER gUG (haftungsbeschränkt)

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Wellcome gGmbH

Zukunftsforum Familie e. V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 18.03.2025

Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein erklärtes Ziel des Grundgesetzes – der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Investitionen in die heranwachsende Generation sichern die Zukunft. Hochwertige und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung stärkt Gesellschaft und Familien. Das ZFF unterstützt daher mit vielen weiteren Organisationen den Appell des Kita-Qualitätsbündnisses an die Beteiligten der Koalitionsverhandlungen. Kitas haben den Auftrag, Bildung, Betreuung und Erziehung ganzheitlich zu gestalten und Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu begleiten. Dafür braucht es ein verlässliches Unterstützungssystem.

Den Link zum Appell: Bündnis-Appell.pdf

Die PM des Kita Qualitätsbündnisses finden Sie hier: https://awo.org/pressemeldung/awo-gew-ktk-appell-fruehe-bildung/

Koalitionsverhandlungen: #SorgeArbeitFairTeilen muss in den Koalitionsvertrag: Der Weg zu ökonomischer Eigenständigkeit beginnt bei der fairen Verteilung der Carearbeit.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert von den künftigen Koalitionspartnern einen gleichstellungspolitischen Aufbruch für die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit: Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, müssen die verhandelnden Parteien die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer fördern.

Die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern, die gerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern als eigenständiges Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern und konkrete Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke zu vereinbaren.

Wer Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen will, muss bei der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen. Die gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland haben die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zur Folge. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko.

Die Bündnismitglieder fordern, sechs Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Koalitionsvertrag zu verankern, mit finanziellen Mitteln zu hinterlegen und in der nächsten Legislaturperiode endlich umzusetzen:

  • 10 Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes mit vollem Entgeltersatz
  • Partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngeldes
  • Bezahlte Freistellungen für informelle Pflege
  • Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Individualbesteuerung für alle
  • Öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen für geschlechtergerechte und sorgeorientierte Arbeitszeitmodelle

Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist zentral für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft – und angesichts zunehmender demokratiefeindlicher Tendenzen von entscheidender Bedeutung.

Der vollständige Appell zu den Koalitionsverhandlungen 2025 ist hier zu finden: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/BSFT-Appell-Koalitionsverhandlungen-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • wir pflegen – Interessen-vertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.03.2025

ZFF unterstützt als Erstunterzeichnerin die Petition von Better Birth Control e.V. und pro familia, die zum Weltfrauentag gestartet wurde

Better Birth Control e.V. und pro familia fordern anlässlich des Internationalen Frauentags kostenfreie Verhütungsmittel für alle Menschen. Jede*r sollte die Möglichkeit haben, sich unabhängig vom Geld für ein Verhütungsmittel zu entscheiden, das am besten zur eigenen Lebenssituation passt. Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen – für alle, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Einkommen. Bisher übernehmen in Deutschland die Krankenkassen lediglich bis zum 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sind ausgeschlossen. Die Wahl eines Verhütungsmittels darf keine Frage des Geldbeutels sein! Die Konsequenzen? Sorgen beim Sex, mehr ungewollte Schwangerschaften, gesundheitliche Probleme und steigende Raten sexuell übertragbarer Krankheiten. Diese Ungleichheit kostet die Gesellschaft mehr, als es kosten würde, Verhütung für alle frei verfügbar zu machen. Deshalb braucht es eine kostenlose Verhütung für alle – vor allem, nachdem die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorerst gescheitert ist! Gleichzeitig müssen weitere Verhütungsmittel für Männer* verfügbar sein. Nicht-binäre und trans* Personen benötigen ebenfalls diskriminierungsfreien Zugang zu Verhütung.

Better Birth Control und pro familia fordern die Bundesregierung auf, in dieser Legislaturperiode Verantwortung zu übernehmen, Verhütung kostenlos zu machen und für alle besser zu regeln.

Link zur Petition: innn.it/kostenlose-verhuetung

Wir, das Zukunftsforum Familie e.V. und das Bundesjugendwerk der AWO e.V., suchen eine dritte Mietpartei für unsere Bürogemeinschaft in Berlin-Kreuzberg. Ideal wäre eine Organisation oder Initiative aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich, die unser gemeinschaftliches Arbeitsumfeld bereichert.

Das bieten wir:

  • Bürofläche: Ein 14 m² großes Büro mit großen Fenstern und Blick in den Hinterhof
  • Gemeinschaftsräume: Ein Besprechungsraum, eine Teeküche und zwei Badezimmer/Toiletten
  • Ausstattung: Nutzung des Druckers und weiterer Büroinfrastruktur möglich
  • Lage: Michaelkirchstr. 17/18, 10179 Berlin-Kreuzberg, ca. 10 Minuten Fußweg von den S-&U-Bahnhöfen Heinrich-Heine-Straße und Jannowitzbrücke

Mietkonditionen:

  • Warmmiete: ca. 650 – 800 € / Monat, abhängig von konkretem Nutzungsbedarf sowie Anzahl der nutzenden Personen (inkl. Nutzung der Gemeinschaftsräume, exkl. Internet/Telefon etc.)
  • Verfügbarkeit: frühestens ab 1. Juli 2025 bzw. nach Absprache
  • Mietdauer: vorläufig befristet bis 30.06.2027 mit Option auf Verlängerung

Falls ihr Interesse habt, freuen wir uns über eure Rückmeldung! Die Anzeige kann gern weitergeleitet werden.

Kontakt: schwab@zukunftsforum-familie.de und/oder sarina.brauer@bundesjugendwerk.de

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag

Für mehr Gleichstellung und gegen frauenfeindliche Gesinnungen – darum geht es am Weltfrauentag 2025. Fortschritte in diesen Bereichen ergeben sich nicht von selbst, sondern müssen Stück für Stück erkämpft und mit politischem Willen hinterlegt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion will nicht nur drohende Rückschritte und Stagnation in diesem Bereich verhindern, sondern nach vorne gehen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Für Gleichstellung ist eine paritätische Repräsentanz von Frauen essenziell. Im Bundestag sind Frauen aktuell mit nur einem Drittel stark unterrepräsentiert. Im Vergleich zu den vergangenen Legislaturperioden ist ihr Anteil gar rückläufig. Diese Entwicklung verdeutlicht erneut: Von alleine passiert nichts. Wir brauchen ein Paritätsgesetz, das Parität im Parlament nicht nur befördert, sondern auch verbindlich macht. Ein solches Gesetz ist kein Selbstzweck, sondern setzt elementare Ziele von Repräsentanz und Teilhabe um, zu denen sich Deutschland in Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet hat.

Wie wichtig Parität ist, zeigt sich vor allem auch dort, wo über Dinge entschieden wird, die Frauen in besonderer Weise betreffen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass das Recht von Frauen auf reproduktive Selbstbestimmung gestärkt und Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden. Die aktuelle Regelung im Strafgesetzbuch ist nicht nur unzeitgemäß und wird von weit über 70 Prozent der Bevölkerung abgelehnt, sondern führt auch zu einer schlechten Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen. Es gilt dies nun endlich zu ändern.“

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:

„Weltweit bedrohen politisch Rechte hart erkämpfte Frauenrechte. Das dürfen wir hier in Deutschland und international nicht zulassen. Frauenrechte sind Menschenrechte und es bleibt unsere Aufgabe, für die Verbesserung der Lebensrealitäten von Frauen zu kämpfen, ohne Kompromisse bei den bereits erzielten Erfolgen zu riskieren. Bildung und Betreuung betreffen Frauen und Familien in diesem Land unmittelbar. Es ist wichtig und gut, dass wir nun in diesem Bereich hohe Summen investieren und genau dort Verbesserungen erreichen, wo sie gebraucht werden. Gleichstellungspolitische Errungenschaften wie zum Beispiel das Elterngeld als ‚nice to have‘ zu diskreditieren, wie es der Chef des ifo Instituts, Clemens Fuest, zu Beginn der Frauentagswoche getan hat, geht jedenfalls in die völlig falsche Richtung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2025

Geschlechtergerechtigkeit und ökonomische Gleichstellung sind untrennbar miteinander verbunden. Anlässlich des Internationalen Frauentags und des Equal Pay Days fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung auf, Frauen- und Gleichstellungspolitik zur Priorität zu machen und Geschlechtergerechtigkeit durch eine gerechte Verteilung von Ressourcen aktiv voranzubringen. Solange die Sorgearbeit finanziell nicht anerkannt und Erwerbsarbeit von Frauen systematisch geringer geschätzt wird, bleibt echte Gleichberechtigung unerreichbar, so der Verband. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„In einem gesellschaftlichen und politischen Klima, das zunehmend rechts-konservativ und antifeministisch geprägt ist, braucht es den klaren politischen Willen, Geschlechtergerechtigkeit durchzusetzen. Dazu müssen insbesondere die Perspektiven von Frauen in der Politik angemessen berücksichtigt werden. Angesichts des gesunkenen Frauenanteils im Parlament, der derzeit nur knapp ein Drittel der Abgeordneten ausmacht, ist dies eine besondere Herausforderung“, erklärt Sonnenholzner.

Die wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen ist eine der großen Hürden für Gleichstellung. Frauen sind überdurchschnittlich häufig in systemrelevanten, aber schlecht vergüteten Berufen tätig, die Bezahlung ist zudem ungleich. Zwar ist der Gender Pay Gap nach vier Jahren Stagnation um zwei Prozentpunkte auf 16 % gesunken, doch bleibt Deutschland mit diesem Wert hinter dem europäischen Durchschnitt von 13 % zurück.

Diese Ungleichheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis struktureller Rahmenbedingungen: Frauen leisten den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Eine unzureichende Betreuungsinfrastruktur zwingt viele Frauen in Teilzeit oder Minijobs, während steuerliche Fehlanreize wie das Ehegattensplitting tradierte Rollenbilder festigen – mit massiven Folgen für wirtschaftliche Unabhängigkeit, Karrierechancen und Rente von Frauen.

„Wer über Frauenrechte spricht, muss auch über faire Löhne, eine gerechte Verteilung und finanzielle Absicherung von Sorgearbeit sowie eine Reform der Steuer- und Sozialpolitik sprechen. Die Politik ist gefordert, strukturelle Benachteiligungen konsequent abzubauen und endlich die Rahmenbedingungen zu schaffen, die echte Geschlechtergerechtigkeit und Wahlfreiheit in der Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen“, so Sonnenholzner, „Ohne Equal Pay gibt es keine Gleichstellung. Es ist Zeit zu handeln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2025

Der Equal Pay Day findet in diesem Jahr am 7. März und damit direkt vor dem Internationalen Frauentag statt. Aus diesem Anlass macht der Deutsche Gewerkschaftsbund erneut auf die immer noch 16-prozentige Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Es bleibt viel zu tun, um die Lohnlücke weiter zu schließen. Durchschnittlich 4,10 Euro brutto in der Stunde weniger erhalten Frauen als Männer für ihre Arbeit. Bei einer Gewerkschaftsaktion vor dem Brandenburger Tor forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack die künftige Bundesregierung auf, mehr in Gleichstellung zu investieren:

„Auch in diesen Zeiten bleibt es grundgesetzlich verbriefter Auftrag der Bundesregierung, die Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen. Unverzichtbar sind Investitionen in die Infrastruktur: Bedarfsdeckende Angebote für Kinderbetreuung und mehr Unterstützung bei der häuslichen Pflege sind notwendig, um Frauen mehr Erwerbsarbeit zu ermöglichen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dafür sollte der Bund die Länder dauerhaft stärker finanziell unterstützen. Damit Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen partnerschaftlich verteilt werden kann, braucht es weitere Maßnahmen, wie die Einführung von zehn Tagen bezahlter Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes sowie ein höheres Elterngeld. Und natürlich müssen Frauen gerecht bezahlt werden: Als eine erste Maßnahme sollte die künftige Bundesregierung deswegen die EU-Entgelttransparenzrichtline vollständig in nationales Recht umsetzen, damit Entgeltdiskriminierung auf betrieblicher Ebene in Zukunft aufgedeckt und beseitigt wird.“

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
„Die Ungleichheit in der Bezahlung zwischen Frauen und Männern macht nicht vor dem öffentlichen Dienst Halt. In drei Bundesländern werden Grundschullehrkräfte immer noch schlechter eingruppiert und damit bezahlt, als Lehrkräfte an anderen Schulformen – und an Grundschulen arbeiten mit 90 Prozent die meisten Frauen. An Grundschulen gibt es zudem deutlich weniger Karrieremöglichkeiten als an anderen Schulformen. Unsere Besoldungs- und Tarifpolitik wird so auch zur Gleichstellungspolitik. In vielen Bundesländern war die GEW damit erfolgreich und hat durchgesetzt, dass der Grundsatz ‚kleine Kinder, kleines Geld‘ nicht länger gültig ist. 13 von 16 Bundesländer haben sich auf Druck der GEW hin auf den Weg gemacht, Grundschullehrkräfte endlich genauso einzugruppieren, wie die Lehrkräfte an anderen Schulformen. Die drei verbleibenden Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland müssen jetzt liefern!“

Michael Vassiliadis, IG BCE-Vorsitzender:
„Es ist ein mittelalterlich anmutendes Verständnis von Geschlechtergleichheit, das bis heute in vielen Bereichen unserer Gesellschaft erkennbar ist. Potenziale werden verschenkt, Gerechtigkeit und Gleichheit als zentrale Prinzipien unseres Grundgesetzes täglich verletzt. Dass wir bei gleicher Arbeit noch immer einen Unterschied von 16 Prozent zwischen Männern und Frauen messen, ist ein Skandal, den die deutschen Gewerkschaften niemals hinnehmen werden und laut und stark bekämpfen. Das wichtigste und erfolgreichste Gegenmittel gegen ungleiche Bezahlung sind Tarifverträge und somit Tarifbindung. In der Chemie haben wir damit den Gender Pay Gap auf 7 Prozent reduziert. Das ist besser als in allen Bereichen ohne Tarifverträge, aber weiterhin viel zu hoch. In Unternehmen mit starker Mitbestimmung und einer Kultur der Gleichstellung kann man noch mehr erreichen. Es gibt Fälle, da haben wir den Gender Pay Gap bereits unter 2 Prozent drücken können. Aber auch hier gilt, wie generell: Das Ziel bleibt 0 Prozent.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 07.03.2025

Anlässlich des Internationalen Frauentages macht die Diakonie Deutschland auf die nach wie vor bestehenden Ungleichheiten für Frauen im Erwerbsleben, bei der finanziellen Absicherung und in politischen Entscheidungsprozessen aufmerksam. Jede fünfte Frau gilt im Alter als armutsgefährdet und auch alleinerziehende Mütter sind häufiger von Armut betroffen. Frauen verdienen immer noch 16 Prozent weniger als Männer, arbeiten häufiger in Teilzeit und leisten durchschnittlich neun Stunden pro Woche mehr an Care- und Sorgearbeit – bei alleinerziehenden Müttern sind es im Schnitt sogar über 15 Stunden. Der aktuell gewählte Deutsche Bundestag hat lediglich einen Frauenanteil von 32,4 Prozent. Dieser Anteil stagniert seit Jahren. Über frauenspezifische Belange entscheiden also überwiegend Männer.

Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik, Elke Ronneberger: „Diese Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Für die neue Bundesregierung bleiben die Gleichstellung von Frauen und das Aufbrechen von Rollenstereotypen zentrale politische Aufgaben. Dazu gehören Gesetzesvorhaben zur Pflege- und Sorgearbeit, Reformen in der Steuergesetzgebung, der Ausbau von Betreuungsplätzen und die Qualifizierung im Kita- und Bildungsbereich sowie die konsequente Umsetzung von Equal Pay.“ Darüber hinaus fordert die Diakonie den Ausbau und die Stärkung von Gewaltschutzprogrammen, denn Gewalt gegen Frauen und die Bedrohung ihrer Selbstbestimmungsrechte sind in Deutschland und weltweit Realität. 
 
Es ist zu beobachten, dass rechtsautoritäre politische Kräfte immer vehementer ein traditionelles Familien- und Frauenbild propagieren. „Dieses geht einher mit ökonomischer Abhängigkeit vom Partner, der Übernahme von Sorgearbeit für Kinder und Angehörige und dem Rückzug ins Private. Eine wirklich selbstbestimmte Lebensführung basiert jedoch auf echten Wahlmöglichkeiten durch ökonomische Unabhängigkeit und gute schulische und berufliche Qualifikation“, so Ronneberger weiter.  
 
Auf vielfältige Weise trägt die Diakonie mit ihrer Arbeit und ihren sozialen Angeboten zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen bei: Qualitativ hochwertige frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote unterstützen Entscheidungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Evangelische Beratungsstellen stehen allen Frauen, Alleinerziehenden und Familien bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, Erziehungs- und Lebensfragen zur Seite. Geflüchtete Frauen werden durch Empowerment-Projekte gestärkt. Von häuslicher Gewalt oder von sexueller Ausbeutung betroffene Frauen werden in spezifischen Fachberatungsstellen und Frauenhäusern beraten und geschützt. Gleichzeitig schafft die Diakonie als Arbeitgeberin Möglichkeiten zur Existenzsicherung und Qualifizierung und richtet ihre Personalpolitik familien- und lebensphasenbewusst aus. 
 
Als Arbeitgeberin setzt sich die Diakonie selbstkritisch mit Fragen der Vereinbarkeit und der vielfältigen Repräsentanz in ihren Strukturen auseinander. Laut Gleichstellungsatlas 2019 arbeiten rund 77 Prozent Frauen in diakonischen Einrichtungen. In der obersten Führungsebene dieser Einrichtungen sind Frauen mit 31 Prozent jedoch stark unterrepräsentiert. „Mit der Satzungsänderung 2024 werden wir künftig Entscheidungsgremien mit einem Frauenanteil von mindestens 50 Prozent besetzen und so mittelfristig zu einer neuen Führungskultur kommen“, so Ronneberger.  
 
Hintergrund: 
Seit mehr als 100 Jahren wird der Internationale Frauentag am 8. März weltweit gefeiert. 
Hervorgegangen aus der Frauen- und Arbeiter:innenbewegung setzt dieser Tag ein sichtbares Zeichen für Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Chancengleichheit.

Weitere Informationen:

Gender Gap Arbeitsmarkt 2024 

Gender Pension Gap 2023 

Alleinerziehende-Factsheet 2024  

Lagebild Geschlechtsspezifische Gewalt 

Blog: Halbe Macht, halbes Geld? Gleichberechtigung braucht mehr als leere Versprechen 

Blog: Armutserfahrungen einer alleinerziehenden Mutter

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 07.03.2025

Am 8. März 2025 werden zum Internationalen Frauentag wieder viele Menschen auf die Straße gehen, um für Gleichstellung und das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung zu demonstrieren – denn trotz internationaler Verpflichtungen und politischer Versprechen ist Gewalt gegen Frauen weiterhin allgegenwärtig, reproduktive Rechte sind unzureichend abgesichert, und strukturelle geschlechtsbezogene Diskriminierung in der Gesellschaft verhindert echte Gleichstellung. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert gesetzliche Reformen, um Gleichstellung sicherzustellen und den Schutz vor Gewalt zu garantieren. „Der Weltfrauentag erinnert uns daran, dass Gleichstellung auch im Jahr 2025 keine Selbstverständlichkeit ist – weder weltweit noch in Deutschland“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb hat seine zentralen Forderungen im Vorfeld der Bundestagswahl umfassend dargelegt. Eine seiner Forderungen ist, die Istanbul-Konvention in Deutschland endlich vollständig umzusetzen. Dafür müssen u.a. Gewaltbetroffene in familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Auch sind aufenthaltsrechtliche Gesetzesänderungen für den wirksamen Schutz von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffener Frauen und TIN-Personen mit Flucht- und Migrationsgeschichte längst überfällig. Der djb fordert, das neue Gewalthilfegesetz wirkungsvoll umzusetzen, das von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern ab Anfang 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung garantiert. Auch im Strafrecht bedarf es Änderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und digitaler Gewalt, welche konsequenter geahndet werden müssen. „Es ist endlich ein strafrechtlicher und gesellschaftlicher Umgang mit sexualisierter Gewalt erforderlich, der der Bedeutung der sexuellen Selbstbestimmung für die Persönlichkeitsentfaltung Rechnung trägt“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission für Strafrecht.

Der djb setzt sich weiterhin dafür ein, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Über den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs konnte der Bundestag zwar nicht abstimmen, doch der djb hält an seiner Forderung nach einer Entkriminalisierung fest. 80 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sprechen sich für die Abschaffung von § 218 StGB aus. Die aktuelle Kriminalisierung behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und stigmatisiert Betroffene sowie das medizinische Personal. „Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein notwendiger Schritt hin zu einer Gesellschaft, die die Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen und TIN-Personen anerkennt und respektiert. Nur durch die Abschaffung der Strafbarkeit wird der diskriminierungsarme Zugang zu sicheren Abbrüchen gewährleistet“, so Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.03.2025

SCHWERPUNKT II: Bundestagswahl / Koalitionsverhandlungen

Der Deutsche Bundestag rückt nach Rechts: Mit zweistelligen Zugewinnen verdoppelte die AfD ihren Stimmenanteil bei der gestrigen Bundestagswahl. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist das Wahlergebnis Grund zur Sorge und Mahnung, zu handeln.

“Das Ergebnis der extremen Rechten bei der Bundestagswahl ist leider keine Überraschung. Ein Schock und eine große Gefahr ist es trotzdem”, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. “Dass gestern über 20 Prozent der Wähler*innen ihr Kreuz bei einer in Teilen gesichert rechtsextremen Partei gemacht haben, ist eine Zäsur, da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.”

Die großen Zukunftsfragen der sozialen Sicherheit und des sozialen Aufstiegs seien im Wahlkampf viel zu wenig diskutiert worden. Dass sich dies auf das Wahlergebnis auswirke, sei logisch, so AWO-Präsident Michael Groß: “Wenn es den demokratischen Parteien nicht gelingt, die echten Probleme, denen die Menschen tagtäglich begegnen, zu thematisieren, und manche von ihnen stattdessen sogar mit den Rechtsextremen gemeinsame Sache machen, dann darf man sich über dieses Ergebnis nicht wundern.”

Nun gelte es, dass demokratische Parteien eine verlässliche, zukunftsgerichtete Regierung bilden und dabei klar eine soziale, solidarische Politik vereinbarten: “Die einzig richtige Antwort auf das Erstarken der AfD ist es, das zu stärken, was uns zusammenhält: den Sozialstaat und damit das Versprechen, dass niemand allein gelassen, niemand zurückgelassen wird. Dazu gehören eine konsequente Armutsbekämpfung, massive Investitionen in Menschen, deren Bildung und Gesundheit, in die Quartiere, in denen sie leben, und bezahlbares Wohnen. Um die Zukunft gestalten zu können, wird eine sozial gerechte Steuerpolitik genau wie eine Abschaffung der Schuldenbremse nötig sein”, so Groß.

Kathrin Sonnenholzner ergänzt: “Als AWO stehen wir bereit, Lösungen für diese Krise der Demokratie zu diskutieren. Wir stehen auch an der Seite derer, die befürchten müssen, die Folgen dieses Ergebnisses persönlich zu spüren. Wir erwarten von allen demokratischen Parteien, dass sie sich zum Sozialstaat und den ihn tragenden Institutionen bekennen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.02.2025

In Reaktion auf die gestrige Bundestagswahl sprach sich die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi für eine zügige Regierungsbildung aus: „Wir stehen vor großen Aufgaben und dürfen keine Zeit verlieren. Der Wahlkampf ist beendet. Jetzt geht es um schnelle und pragmatische Lösungen.“

Deutschland stehe vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Es brauche jetzt eine handlungsfähige und entschlossene Bundesregierung: „Wir erwarten eine Investitionsoffensive im Eiltempo, um die wirtschaftliche Zukunft des Landes zu sichern“, so Fahimi.

Im Zentrum der Modernisierung müssten massive Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Energieversorgung und industrielle Zukunftstechnologien stehen: „Ohne gezielte Investitionen drohen wirtschaftlicher Stillstand und eine schleichende Schwächung unseres Wirtschaftsstandorts. Eine Reform der Schuldenbremse und eine aktive Standortpolitik sind daher unerlässlich.“

Ein weiterer entscheidender Baustein für eine starke Wirtschaft sei eine gerechte Arbeitsmarktpolitik: „Die Krise darf nicht als Vorwand genutzt werden, um Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Wir brauchen jetzt eine Tarifwende: Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sind die Basis für eine stabile und innovative Wirtschaft“, betonte Fahimi. Deshalb sei ein Nationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung dringend erforderlich. „Im weltweiten Systemkampf muss Deutschland ein klares Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft geben. Und dafür sind fair verhandelte Tarifverträge für alle ein Zeichen der Stabilität an die Beschäftigten des Landes.“

Gleichzeitig brauche Deutschland mehr soziale Gerechtigkeit. „Ein leistungsfähiger Sozialstaat ist kein Selbstzweck, sondern eine Standortfrage. Wer qualifizierte Fachkräfte will, muss für soziale Sicherheit sorgen“, stellte Fahimi klar. Gerade in Zeiten des Wandels müsse sich der Sozialstaat beweisen. Eine stabile Gesundheitsversorgung, eine dauerhaft verlässliche Rente und starke Kommunen seien essenziell für wirtschaftlichen Erfolg und einen funktionierenden Alltag der Menschen.

„Deutschland braucht jetzt Aufbruch und verlässliche Verabredungen“, so die DGB-Chefin. „Die nächste Bundesregierung muss Investitionen beschleunigen, gute Beschäftigung sichern und sich klar zur sozialen Marktwirtschaft bekennen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.02.2025

Am Tag nach der Bundestagswahl ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die gewählten Abgeordneten dazu auf, Gleichstellung und Demokratie entschlossen zu verteidigen. Unter anderem dürfen Fortschritte in der Geschlechtergerechtigkeit, der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und die wirtschaftliche Gleichstellung nicht ins Hintertreffen geraten – gerade jetzt, wo demokratische Werte und Menschenrechte weltweit unter Druck stehen.

Vor der Wahl hatte der djb seine zentralen Forderungen veröffentlicht und diese in Wahlprüfsteinen mit den Wahlprogrammen der Parteien abgeglichen. „Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, die Gleichberechtigung von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter als zentrales Element einer modernen Gesellschaft wirksam in allen Politikbereichen zu verankern“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Besorgniserregend sind rechtspopulistische Angriffe auf Gleichstellungspolitik und die Aushöhlung von Grundrechten. „Von Parität im Bundestag sind wir nach der Wahl noch weiter entfernt als zuvor. Dies ist eine Bedrohung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, erklärt Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb.

Der djb wird die nun kommenden Koalitionsverhandlungen aus nächster Nähe mit feministisch-juristischer Expertise begleiten. „Wir nehmen die Parteien beim Wort und werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass gleichstellungspolitische Vorhaben vorangebracht und umgesetzt werden“, unterstreicht Lucy Chebout, djb-Vizepräsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.02.2025

eaf fordert Koalitionsverhandlungen mit Fokus auf Familien

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt grundsätzlich die im Sondierungs­papier von CDU/CSU und SPD angedeuteten Absichtserklärungen, die auf eine bessere Verein­barkeit von Familie und Beruf, die Förderung von Partnerschaftlichkeit, den Ausbau verlässlicher Kitas, Ganztagsschulen und Tagespflege, Investitionen in Bildung sowie das Voranbringen des Gewaltschutzes gerichtet sind.

„Hier erkennen wir viel guten Willen. Wenn eine zukünftige Regierung die Kita- und Bildungs­krise in den Griff bekommen würde, wäre für Familien eine Menge gewonnen“, resümiert eaf‑Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Hierzu ist ein klares Bekenntnis des Bundes für finanzielle Verantwortung bei der Kinderbetreuung notwendig, um verlässliche und qualitativ gute Ange­bote zu garantieren. Aus Sicht der eaf sind wichtige Stichworte wie Gewaltschutz oder Partnerschaftlichkeit in der Familie noch nicht ausreichend unterfüttert.“

Eine bessere Abstimmung und Zusammenfassung sozialer Leistungen gemeinsam mit einer Beratung aus einer Hand sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Doch, so Bujard, wird es darauf ankommen, ob tatsächlich mehr Geld die Familien erreicht. „Dazu muss zuerst der Kinderregelsatz an die spezifischen Bedarfe von Kindern für ein gutes Aufwachsen und angemessene Teilhabe angepasst werden.“

Geschlechtergerechtigkeit in der Sorgearbeit stellt sich nicht automatisch durch gute Betreu­ungsangebote ein. „Wir vermissen die Ankündigung konkreter Maßnahmen wie Familienstartzeit, Elterngeldausbau und zeitpolitische Instrumente wie eine dynamische Familienarbeitszeit“, so Bujard. „Beim Gewaltschutz fehlt uns die gesetzliche Verankerung im Familien- und Familien­verfahrensrecht.“

Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die multiplen Krisen der vergangenen Jahre mussten sie überwiegend allein bewältigen. „Wenn Eltern sich im Stich gelassen fühlen und das Vertrauen in Institutionen und demokratische Strukturen schwindet, hat dies weitreichende Folgen für unsere Gesellschaft“, mahnt Bujard. „Es ist höchste Zeit, Familienpolitik stärker ins Zentrum politischen Handelns zu rücken!“

Die familienpolitischen Forderungen der eaf für die neue Legislaturperiode finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 13.03.2025

  • Bentele: „Soziale Belange der Menschen gehören ins Zentrum der Politik“
  • VdK fordert gerechteres Steuersystem und Absicherung des Rentenniveaus

Nachdem das Ergebnis der Bundestagswahl bekannt ist, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele am Wahlabend in Berlin:

„Die Wählerinnen und Wähler haben entschieden. Ich gratuliere allen erfolgreichen Demokratinnen und Demokraten zu ihrem guten Ergebnis. Auch wenn noch nicht absehbar ist, wie sich eine künftige Regierung zusammensetzt – für mich ist ganz klar: Das Soziale muss zur Chefsache werden.

Die Ereignisse der letzten Wochen haben vielen Menschen vermittelt, dass Sozialpolitik eher eine Belastung als ein großer Schatz unserer Gesellschaft ist. Dabei brauchen wir einen starken Sozialstaat, der den Menschen Sicherheit gibt. Das gelingt nur, wenn eine neue Regierung die sozialen Belange der Menschen genauso wichtig nimmt wie eine gute Wirtschafts-, Klima- und Energiepolitik. Das Ziel muss sein, die Gesellschaft wieder zusammenzuführen und verloren gegangenes Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen.

Wir brauchen eine Regierung, in der die Koalitionspartner gemeinsam nach Lösungen suchen. Eine nachhaltige Wirtschaft, ein stabiler Frieden und ein starker Sozialstaat müssen zusammengedacht werden. Das erwarte ich von den Parteien, die in den kommenden Tagen und Wochen Koalitionsgespräche aufnehmen werden.

In diesen Gesprächen sollte es auch darum gehen, wie in den nächsten Jahren das Leben in den ländlichen Regionen verbessert werden kann. Es braucht zum Beispiel starke Investitionen in eine gute medizinische und pflegerische Versorgung, damit die Menschen in ihrem Alltag konkrete Verbesserungen spüren.

Investitionsbedarf gibt es in vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur. Mit einem gerechteren Steuersystem ließen sich die notwendigen Aufgaben finanzieren. Gerade in den vergangenen Jahren, in denen es vielen Menschen schlechter ging, sind einige Personen und Unternehmen mit exorbitanten Gewinnen immer reicher geworden. Sie müssen endlich ihren gerechten Anteil zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Mit einem klaren Blick auf die Einnahmenseite, statt immer auf die Ausgaben zu schielen, wird Deutschland für alle besser und die nächste Legislaturperiode ein Erfolg.

Und für eine ganz konkrete Forderung an eine neue Regierung ist es auch am Wahlabend nicht zu früh. Viele Rentnerinnen und Rentner haben jahrzehntelang gearbeitet und fürchten um ihre Altersvorsorge: Die Absicherung des Rentenniveaus muss in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.02.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Kerstin Claus fordert eine schnelle Lösung für den jetzt auslaufenden Fonds Sexueller Missbrauch. Der Fonds müsse so lange weiterlaufen, bis ein Nachfolgemodell nahtlos an den bisherigen Fonds und seine Leistungen anschließen kann. Claus appelliert an die Koalitionsparteien, dies entsprechend im Koalitionsvertrag zu vereinbaren.

 

Berlin, 14. März 2025. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus nahm heute in Berlin gemeinsam mit Tamara Luding, Mitglied im Betroffenenrat der UBSKM, und Matthias Katsch, Mitglied in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, öffentlich Stellung zur Bekanntgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 12.03.2025, den Fonds Sexueller Missbrauchs bis Ende 2028 zu beenden.

 

Zum Hintergrund: Am Mittwoch hatte das BMFSFJ auf der Website des Fonds bekannt gegeben, dass Erstanträge nur noch bis zum 31. August 2025 gestellt werden können und eine Auszahlung nur noch bis 31.12.2028 erfolgen kann. Diese Entscheidung bedeute, so Claus, das faktische Ende eines der wichtigsten Hilfesysteme für Betroffene sexueller Gewalt. Der 2013 eingerichtete Fonds Sexueller Missbrauch ermöglicht Betroffenen, Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 EUR (bei einem Mehrbedarf bei Behinderung bis zu 15.000 EUR) zu beantragen. Er war eine zentrale Errungenschaft des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ (2010-2011) und bot Unterstützung, wo andere Hilfesysteme wie das Opferentschädigungsrecht nicht greifen konnten, weil Betroffene die erlebte Gewalt nicht oder nicht mehr hinreichend beweisen können.

 

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus: „Es ist die Aufgabe des Staates, Kinder und Jugendliche zu schützen und Verantwortung zu übernehmen, wenn dieser Schutz in der Vergangenheit nicht ausreichend gewährleistet war. Dass sich der Staat jetzt fast geräuschlos aus der Verantwortung stiehlt, ist ein desaströses Signal für Betroffene und ein Armutszeugnis für die Politik. Es ist seit April 2024 durch den Bundesrechnungshof bekannt, dass der Fonds nicht rechtskonform aufgestellt ist, um weitergeführt werden zu können. Diese Zeit wurde nicht genutzt, um nahtlos ein Nachfolgemodell zu etablieren.“

 

Kritik äußerte Claus auch daran, dass die Öffentlichkeit und Betroffene erst vor zwei Tagen über die Medien von der neuen Richtlinie erfahren haben – diese aber bereits am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. „Erneut wurden die wichtigen Prämissen in der Kommunikation mit Betroffenen – Transparenz, Kommunikation auf Augenhöhe, Betroffene nicht zu Bittstellern machen – missachtet“, so Claus. Die Abschaffung des Fonds ohne adäquaten Ersatz sei eine Missachtung der Lebensrealität von Betroffenen und zeige die fehlende Anerkennung ihrer Biografie. Auch bisher mögliche Vorauszahlungen werden bereits seit 1. Januar 2025 nicht mehr gewährt. Für Betroffene bedeute das, dass sie in Vorleistung gehen müssten – was viele schlichtweg nicht können. Laut Fachberatungsstellen betreffe dies über 90 % der Antragstellenden.

 

Tamara Luding, Mitglied im Betroffenenrat bei der UBSKM, betonte: „Der Fonds hat viele unterschiedliche Phasen durchlebt. Es gab gerade zu Beginn viel Kritik zur Art der Bearbeitung und zu den sehr langen Bearbeitungszeiten. Aber eines wurde nie in Frage gestellt – wie existenziell wichtig der Fonds für Betroffene ist. Der Fonds hat viele tausende Leben erleichtert, Leiden gelindert, dazu beigetragen, dass es Menschen besser geht, die Last erträglich wird. Das alles soll nun geändert und verunmöglicht werden. Was wird aus denen, die noch keinen Antrag gestellt haben? Was aus denen, die durch die Änderungen gar keine Chance mehr haben, weil sie nicht in Vorleistung gehen können? Natürlich wollen wir, dass Unterstützungsmöglichkeiten wie der Fonds rechtssicher sind, aber allem voran wollen wir, dass sie da sind! Genauso wie der Fonds von Anfang an gedacht war, als eine ergänzende Hilfe, die Betroffene ernstnimmt und da greift, wo andere Hilfen nicht greifen.“

 

Auch Matthias Katsch, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, forderte die Weiterführung eines niedrigschwelligen Hilfesystems: „Der Staat steht in Verantwortung dafür, dass Menschen in ihrer Kindheit und Jugend nicht ausreichend geschützt wurden. Er muss das erlittene Unrecht anerkennen. Dies kann man nicht wie eine lästige Pflicht abschütteln. Ein Mittel dafür sind niedrigschwellige Hilfen für die Betroffenen – entsprechend der Forderungen des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch“ von 2010 bis 2011. Seit der Einsetzung der Aufarbeitungskommission 2016 berichten uns Betroffene, wie ihnen durch den Fonds Sexueller Missbrauch Anerkennung und Unterstützungsleistungen zuteilwurden. Zum einen ist diese Anerkennung zentral. Zum anderen helfen die Leistungen bei der Bewältigung der in der Kindheit erlebten Gewalterfahrungen enorm. Der Lebensalltag vieler Betroffener ist als Folge des Missbrauchs von physischen und psychischen Belastungen geprägt. Diese Situation macht es ihnen oft unmöglich, komplizierte und bürokratische Antragsverfahren zu durchlaufen. Darum muss es weiterhin ein niedrigschwelligen Hilfeangebot geben.“

 

Claus forderte: „Die Politik muss jetzt schnell eine Alternative schaffen, die für Betroffene leicht zugänglich, dauerhaft, rechtssicher und haushaltskonform ist. Diese muss nahtlos an den bisherigen Fonds anschließen, sodass Betroffene ohne Unterbrechung weiterhin Anträge stellen und auch weiterhin Leistungen wie bisher – ohne eigene Vorauszahlungen – abrechnen können. Ich erwarte von den Koalitionspartnern, dass dies jetzt entsprechend im Koalitionsvertrag vereinbart wird.“

 

Zum Fonds Sexueller Missbrauch und zur Richtlinie:

https://www.fonds-missbrauch.de/aktuelles/aktuell/aenderungen-beim-ergaenzenden-hilfesystem

 

Zur Stellungnahme des Betroffenenrats zur neuen Richtlinie:

https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/aus-unserer-sicht/stellungnahmen

 

Hinweise zu Hilfeangeboten und zu einer betroffenensensiblen Berichterstattung:

https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 2255530

https://beauftragte-missbrauch.de/presse/auf-hilfeangebote-in-der-berichterstattung-hinweisen

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 14.03.2025

Mit dem „Schwerpunkt Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ befasst sich der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der nun als Unterrichtung (20/15105) vorliegt. Darin warnen die Sachverständigen unter anderem davor, Transformationsstrategien einseitig auf technik- und industrieorientierte Lösungen auszurichten, denn dies berge die Gefahr, Geschlechterungleichheiten zu verschärfen.

Zur Erläuterung dieses Aspekts führen sie aus: „Strukturelle Geschlechterungleichheiten, etwa beim Einkommen, auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Verteilung von Sorgearbeit, werden bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen bislang kaum berücksichtigt. Der CO2-Preis für fossile Heizenergie beispielsweise trifft alleinlebende und alleinerziehende Frauen aufgrund ihres geringeren Einkommens überdurchschnittlich hart; zugleich können sie seltener auf klimafreundliche Alternativen umstellen. Bei klimapolitischen Strategien und Investitionen für die Wirtschaft liegt der Fokus auf technikzentrierten Lösungen, dem Problem des Beschäftigungsverlustes in emissionsstarken Branchen und Entlastungen für energieintensive Industrien; damit stehen männerdominierte Branchen im Mittelpunkt der Bemühungen. Die Folgen des Klimawandels für frauendominierte Branchen, etwa für Dienstleistungen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit, werden demgegenüber vernachlässigt.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 123 vom 19.03.2025

Die Bundesregierung befasst sich nicht mit der Finanzierung privater gemeinnütziger oder nicht gemeinnütziger Vereine und Stiftungen. Das teilt sie in ihrer Antwort (20/15079) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14957) mit. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob der Regierung bekannt ist, dass der gemeinnützige Verein „Dezernat Zukunft“ der „Lebensgefährtin von Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt“ weit überwiegend von ausländischen Großspendern finanziert werde.

Die Regierung verweist auf das öffentlich abrufbare und beim Deutschen Bundestag geführte gemeinsame Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung, in dem weitere Angaben zu „Dezernat Zukunft“ auffindbar seien. Der Verein gebe auf seiner eigenen Internetseite auch Auskunft über seine Finanzierung. Davon abweichende Erkenntnisse lägen der Bundesregierung nicht vor.

Auf die Frage, ob die Regierung es für angemessen oder bedenklich hält, dass ausländische Geldgeber unbegrenzt politisch aktive Nichtregierungsorganisationen finanzieren dürfen, heißt es in der Antwort, die politische Betätigung stehe jedermann im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu. Die Sicherheitsbehörden des Bundes verfolgten „nach Maßgabe ihres gesetzlichen Auftrages“ Finanzströme extremistischer und terroristischer Bestrebungen. Den bestehenden Rahmen für das steuerliche Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht hält die Bundesregierung für „zweckmäßig“. Kritisch merkt sie an, es sei nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 112 vom 06.03.2025

Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, sie habe in den zurückliegenden drei Jahren der Ampel-Regierung zu wenig getan, um Familien und Kinder besser zu unterstützen. In einer Antwort (20/14997) auf eine Kleine Anfrage (20/14653) der CDU/CSU-Fraktion beantwortet sie unter anderem die Frage nach Maßnahmen zum Kampf gegen Kinderarmut mit dem Verweis, dass das Gesetz für eine Kindergrundsicherung im parlamentarischen Verfahren stecken geblieben sei. Darüber hinaus habe die Regierung aber dafür gesorgt, dass sowohl das Kindergeld zum ersten Januar 2025 gestiegen ist und die steuerlichen Freibeträge für Kinder und Kindergeld ab 2026 steigen. Auch sei der Kinderzuschlag erhöht worden. Die Antwort reagiert auf insgesamt rund 100 Fragen der Unionsfraktion zu familienpolitischen Komplexen wie Unterhaltsvorschuss, Kinderbetreuung und vielen anderen Themen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 102 vom 26.02.2025

Nach Details zum Familiennachzug nach Deutschland erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/14979). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Personen sich Ende Januar 2025 auf der zentralen Warteliste für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und wie viele Personen sich aktuell auf anderen Wartelisten der deutschen Auslandsvertretungen befanden, um ein Familiennachzugsvisum zu beantragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 25.02.2025

Die Integration von Frauen und Männern aus der Ukraine in den deutschen Arbeitsmarkt hat im vergangenen Jahr eine dynamische Entwicklung genommen. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) berechnet hat, waren im vierten Quartal 2024 gut 43 Prozent der schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer erwerbstätig, obwohl sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland gegenüber den Vorjahren verschlechtert hat. Im Frühjahr 2024 lag der Vergleichswert noch bei 30 Prozent und im Sommer 2022 bei 16 Prozent. Im dritten Jahr des Aufenthalts der Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland haben sich die Übergangsraten in Erwerbstätigkeit gegenüber den ersten beiden Jahren spürbar erhöht.

Die Daten basieren auf einer neuen Befragung der BiB/FReDA-Studie, die seit Kriegsbeginn zweimal jährlich die immer gleichen ukrainischen Geflüchteten zu ihrer Lebenssituation in Deutschland befragt. Die mittlerweile fünfte Erhebung wurde zwischen Ende Oktober und Dezember 2024 durchgeführt.

 

Sprachkenntnisse eine Schlüsselqualifikation für den Job

 

Die Ergebnisse der aktuellen Befragung zeigen, dass nun zunehmend mehr Schutzsuchende in den Arbeitsmarkt gelangen, die bislang aufgrund der Teilnahme an Sprachkursen nicht erwerbstätig sein konnten. „Dieser sogenannte ,Lock-in‘-Effekt, der sich durch den Besuch von Integrationsmaßnahmen in den ersten zwei Jahren nach Ankunft in Deutschland ergeben hatte, löst sich allmählich auf“, erklärt Studienleiter Dr. Andreas Ette vom BiB. Auch unter den bisher noch nicht erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainern zeigt sich eine weiterhin hohe Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme: „Rund 24 Prozent von ihnen geben an, sofort eine Beschäftigung aufnehmen zu wollen, weitere 45 Prozent streben dies innerhalb der nächsten zwölf Monate an“, so Ette.

Eine zentrale Herausforderung bleibt das auf dem Arbeitsmarkt häufig erforderliche deutsche Sprachniveau. Zwar haben etwa drei Viertel der Schutzsuchenden aus der Ukraine mindestens einen Sprachkurs abgeschlossen, aber erst 27 Prozent haben das für viele Berufe erforderliche Sprachniveau B2 bescheinigt bekommen.

 

Kinderbetreuung hindert vor allem Frauen an Erwerbstätigkeit

 

Großes Potenzial für den Arbeitsmarkt besteht weiterhin bei den ukrainischen Frauen mit Kindern. Nach wie vor nimmt mehr als die Hälfte von ihnen (57 %) die elterliche Sorge ihrer Minderjährigen in Deutschland alleine wahr. Auch deshalb schlagen sich bei dieser Gruppe anfallende Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in einer geringeren Erwerbstätigenquote nieder. Gegenwärtig sind fast zwei Drittel (63 %) der Väter, die mit Kindern unter 6 Jahren im Haushalt leben, erwerbstätig – bei Müttern ist es nicht einmal jede Vierte (23 %). Sobald der Sorgeaufwand für die Kinder sinkt, reduziert sich der Abstand zwischen den Geschlechtern: Väter mit Kindern zwischen 6 und 18 Jahren sind zu 57 Prozent erwerbstätig, bei Frauen sind es 46 Prozent.

„Die Ergebnisse der Befragung verdeutlichen das große Potenzial geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer für den deutschen Arbeitsmarkt“, fasst BiB-Direktorin Prof. C. Katharina Spieß zusammen. „Um dieses vollständig zu nutzen, sind weiterhin gezielte Maßnahmen zur Sprachförderung und zur Arbeitsvermittlung erforderlich, genauso wie Angebote bei der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 24.02.2025

Die Zahl der von berufstätigen Frauen jährlich geleisteten Arbeitsstunden war 2023 im Schnitt 24 Prozent niedriger als die der Männer. Damit lag die Arbeitszeitlücke um gut 100 Stunden oder 4 Prozentpunkte unter dem Stand von 2000 und hat sich seitdem nur langsam verringert. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Männer ihre Arbeitszeit verkürzt haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Dienstag veröffentliche Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Insgesamt verbrachten Frauen 2023 im Durchschnitt rund 350 Stunden im Jahr weniger mit Erwerbsarbeit als Männer. Die Arbeitszeitlücke besteht über alle Altersgruppen hinweg, vor allem aber in der Familienphase: Frauen im Alter von 35 bis 39 Jahren arbeiteten im Schnitt 1.105 Stunden pro Jahr, bei den Männern waren es 1.569 Stunden.

Die Gründe für den Gender-Working-Time-Gap liegen vor allem in den unterschiedlichen Teilzeitquoten und Wochenstunden von Frauen und Männern: Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ausschließlich bei den Teilzeitbeschäftigten gestiegen. Während mittlerweile fast 60 Prozent aller beschäftigten Frauen in Teilzeit arbeiten, sind es bei den Männern rund 20 Prozent. Zudem arbeiten Frauen und Männer in Vollzeit-, Teilzeit- und Mini-Jobs unterschiedlich lange. So war die Jahresarbeitszeit bei vollzeitbeschäftigten Frauen 2023 rund 5 Prozent kürzer als die der vollzeitbeschäftigten Männer. „Männer und Frauen sind in verschiedenen Berufen und Branchen tätig“, erklärt IAB-Forscherin Susanne Wanger. „Aber insbesondere leisten Männer mehr Überstunden oder arbeiten häufiger in Führungspositionen mit sehr langen Arbeitszeiten.“

Es zeigen sich auch deutliche regionale Unterschiede: In Westdeutschland, wo traditionelle Geschlechternormen nach wie vor stärker ausgeprägt sind, lag der Gender-Working-Time-Gap 2023 bei 27 Prozent, in den ostdeutschen Bundesländern lediglich bei 18 Prozent. Hier sind Frauen schon seit DDR-Zeiten stärker in den Arbeitsmarkt integriert. Dies zeigt sich noch immer in einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie in niedrigeren Teilzeitquoten.

„Um diese Ungleichheiten zu reduzieren, müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert und aufeinander abgestimmt werden. Dazu gehören ein besserer Zugang zu Kinderbetreuung, stärkere finanzielle Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit und möglichst flexible, selbstbestimmte Arbeitszeitregelungen. Zugleich beeinflussen bessere Rahmenbedingen auch die Arbeitszeitpräferenzen von Müttern, denn sie führen tendenziell dazu, dass auch die gewünschte Zahl der Arbeitsstunden steigt“, so Wanger.

Die Studie beruht auf der IAB-Arbeitszeitrechnung zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/die-arbeitszeitunterschiede-zwischen-frauen-und-maennern-verringern-sich-nur-langsam/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.03.2025

Bei 56,6 % der Paare im Jahr 2024 hat der Mann ein höheres Einkommen als die Frau, bei 33,1 % liegen beide in etwa gleichauf

In den meisten Paarhaushalten in Deutschland steuern nach wie vor Männer einen größeren Teil zum Einkommen bei als Frauen. Lediglich in jedem zehnten Paarhaushalt (10,3 %) hatte die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Frauentag am 8. März anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2024 mit. Bei 56,6 % der Paare war es umgekehrt und der Mann die Haupteinkommensperson. In 33,1 % der Fälle lagen Frau und Mann beim Einkommen in etwa gleichauf. Als Haupteinkommensperson gilt diejenige Person, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. 

Ohne Kinder im Haushalt fallen die Unterschiede etwas geringer aus – mit Kindern noch stärker

Bei Paaren ohne Kinder im Haushalt fällt das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern als Haupteinkommenspersonen etwas weniger stark, aber immer noch deutlich aus. In 11,8 % der Paarhaushalte ohne Kinder hatte die Frau das höhere Einkommen und in 51,1 % der Mann. Bei 37,1 % der Paare ohne Kinder im Haushalt hatten beide ein in etwa gleich hohes Einkommen. 

In Paarfamilien mit Kindern sind Frauen noch seltener die Haupteinkommensperson. So hatte die Frau bei Paaren mit Kindern im Haushalt in nur 7,8 % der Fälle das höhere Einkommen. Mit einem Anteil von 65,7 % war dagegen ganz überwiegend der Mann die Haupteinkommensperson. In 26,5 % der Paarhaushalte mit Kindern hatten Frau und Mann ein ähnlich hohes Einkommen. Ein Grund für die größeren Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern bei Paaren mit Kindern: Mütter arbeiten häufiger in Teilzeit als Frauen ohne Kinder. Bei Männern ist es umgekehrt: Väter arbeiten seltener in Teilzeit als Männer ohne Kinder.

Anteil der Frauen mit höherem Einkommen stagniert, Anteil der Paare mit in etwa gleich hohen Einkommen gestiegen

Insgesamt hat sich das Geschlechterverhältnis mit Blick auf die Einkommensverteilung in den letzten Jahren kaum verändert. Der Anteil der Frauen als Haupteinkommensperson liegt seit 2021 (10,5 %) auf einem ähnlichen Niveau. Leicht zurückgegangen ist im selben Zeitraum der Anteil der männlichen Haupteinkommenspersonen: von 58,8 % im Jahr 2021 auf 56,6 % im Jahr 2024. Zugenommen hat entsprechend der Anteil der Paare, bei denen beide in etwa gleich viel Einkommen haben. 2021 traf das auf 30,7 % aller Paarhaushalte zu, 2024 hatten in 33,1 % der Fälle beide Partner ein ähnliches Einkommen.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union. In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen hierzu bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. 

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 handelt es sich um Erstergebnisse, die dargestellten Ergebnisse für 2021 bis 2023 sind Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011. 

Gegenstand der Betrachtung ist die tatsächliche Höhe und Verteilung von Einkommen in Paarhaushalten nach dem Merkmal Geschlecht. Daher werden hier nur Haushalte von Paaren unterschiedlichen Geschlechts betrachtet. 

Betrachtet wird das persönliche Nettoeinkommen. Als Haupteinkommensperson wird diejenige Person betrachtet, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. Das Gesamtnettoeinkommen enthält ausschließlich die Einkommen, die den Personen zugeordnet werden können. Neben Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dazu unter anderem auch Renten/Pensionen, Arbeitslosengeld I, BaföG und andere persönliche Sozialleistungen. Haushaltseinkommen, wie zum Beispiel Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Haushaltssozialtransfers zählen hier nicht zum Gesamteinkommen. 

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung. 

Kinder sind hier definiert als im Haushalt lebende Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind. 

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2024 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht. 

Ausführliche Informationen und aktuelle Daten zum Gender Pay Gap 2024 finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 13. Februar 2025

Daten zur unbezahlten Arbeit wie Betreuung oder Haushaltsführung sind im Gender Care Gap dargestellt, der auf der Zeitverwendungserhebung 2022 basiert. 

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.03.2025

Studie belegt negative Auswirkungen auf Einstellungen zu Minderheitengruppen

Verschwörungserzählungen wirken sich negativ auf das soziale Miteinander aus. Menschen, die konspirativen Darstellungen ausgesetzt sind, entwickeln nachweisbar negativere Einstellungen gegenüber bestimmten Minderheitengruppen wie zum Beispiel Muslimen, Chinesen oder Russen. Das zeigt eine neue Studie von Eylem Kanol, Gastforscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), und Rebecca Endtricht von der Universität Hamburg.

Für die Untersuchung führten Kanol und Endtricht ein Umfrageexperiment in Deutschland durch. Die Teilnehmenden wurden mit konspirativen Darstellungen von Gesundheits-, Wirtschafts- und Sicherheitskrisen konfrontiert, ohne dabei auf bestimmte Narrative oder Gruppen hinzuweisen. Anschließend sollten sie ihre Einstellungen gegenüber verschiedenen Gruppen bewerten. Höhere Werte stehen für stärkere negative Gefühle (siehe Grafik). 

Bei den Gruppen handelte es sich zum einen um Angehörige von Minderheiten in Deutschland wie Jüdinnen und Juden, Geflüchtete und Muslime und zum anderen um Staatsangehörige der Länder USA, China und Russland, da auch diese Nationen häufig Ziel von Verschwörungstheorien sind. Um den kausalen Effekt der konspirativen Darstellungen nachzuweisen, wurde zusätzlich eine Kontrollgruppe eingerichtet. Die Befragten in dieser Gruppe bewerteten die genannten sozialen Gruppen, ohne zuvor mit den Verschwörungsszenarien konfrontiert worden zu sein.

Ohne Krisenszenario bewerteten die Befragten Muslime, Geflüchtete und Russinnen und Russen am negativsten, während Juden und US-Amerikaner*innen am positivsten eingeschätzt wurden. In Verbindung mit einer konspirativen Darstellung einer Krise verschlechterte sich die Bewertung in fast allen Szenarien deutlich. Die Studie ergab insbesondere, dass eine verschwörungsorientierte Darstellung von Kriegen die stärkste negative Auswirkung auf die Wahrnehmung verschiedener Gruppen hatte. Ebenso hatten konspirative Darstellungen von Wirtschaftskrisen eine starke negative Wirkung.

Je weiter sich Personen von der politischen Mitte nach links oder rechts bewegen, desto anfälliger sind sie für feindliche Einstellungen, wenn sie mit verschwörungstheoretischen Erzählungen konfrontiert werden. Während rechtsgerichtete Personen besonders auf wirtschaftliche Szenarien reagieren, sind es bei Linken in erster Linie gesundheitliche Narrative, die einen starken Einfluss haben. Menschen, die sich in der politischen Mitte verorten, zeigen hingegen eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber konspirativen Erzählungen.

„Verschwörungserzählungen verstärken in Zeiten von Unsicherheit und Krisen die Trennung zwischen ,uns‘ und ,denen‘ und fördern die Entstehung von Vorurteilen“, erklärt Eylem Kanol. „Angesichts aktueller Entwicklungen, wie dem Verzicht vieler Social-Media-Plattformen auf Faktenprüfungen und dem wachsenden Einfluss rechtsextremer Parteien, die oft auf Verschwörungstheorien Bezug nehmen, ist es wichtiger denn je, diese Auswirkungen zu erkennen und anzugehen.“

Die Daten dieser Studie stammen aus einer repräsentativen Umfrage, die in Deutschland zwischen dem 18. März und dem 10. Juni 2021 im Rahmen des Forschungsclusters „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung (MOTRA)“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kriminologie an der Universität Hamburg durchgeführt wurde. An der Studie nahmen mehr als 4.000 Personen in Deutschland teil.

Die Studie erlaubt keine Aussagen über die langfristigen Auswirkungen der experimentellen Manipulation auf die Einstellungen der Menschen. Bisherige Forschungsergebnisse legen nahe, dass der Glaube an Verschwörungen über längere Zeit hinweg bestehen bleibt und potenziell anhaltende Feindseligkeit gegenüber Fremdgruppen fördern kann. Um dies empirisch zu belegen, sind jedoch weitere Studien erforderlich.

Die Studie ist in der Zeitschrift PLoS ONE erschienen und unter diesem Link frei verfügbar.

Rebecca Endtricht, Eylem Kanol (2024): Conspiracy beliefs and negative attitudes towards outgroups in times of crises: Experimental evidence from Germany. In: PLoS ONE 19(11).

Eylem Kanol ist Gastforscher am WZB, wo er bis Januar 2025 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Migration, Integration und Transnationalisierung tätig war. Seit Februar forscht er an der Freien Universität Berlin.

Rebecca Endtricht ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 27.02.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Laut diversen Medienberichten hat die erste Pflegekasse Finanzhilfen wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt angesichts dieser Zuspitzung erneut vor einem Pflegekollaps und fordert die politisch  Verantwortlichen auf, schnellstmöglich zu handeln. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:   

“Es ist jetzt eingetreten, wovor Expert*innen seit Jahren gewarnt haben: Der Kollaps der Pflege hat begonnen. Auch viele Tropfen auf einem heißen Stein verpuffen letztlich. Es braucht jetzt endlich statt kurzfristiger Notmaßnahmen mit höchstens kosmetischer Wirkung eine solide und nachhaltige Finanzierungsbasis. Handelt die Politik jetzt nicht, lässt sie sehenden Auges zu, dass das Vertrauen in die staatlichen Versorgungssysteme unwiederbringlich erodiert. Es ist politisch unklug, das Vertrauen in den Staat weiter zu schwächen, indem man die Dringlichkeit der Lage ignoriert und notwendige Maßnahmen, ja Reformen immer wieder hinauszögert. Wir müssen durch Steuerzuschüsse umgehend dafür sorgen, dass die Pflegekassen zahlungsfähig bleiben und dann endlich nachhaltige Lösungen finden, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern. Die AWO schlägt dazu eine Verbreiterung der Einnahmenbasis vor. Ein erster Schritt könnte die Verbeitragung anderer Einkommensarten sein und der Einbezug aller in den Finanzausgleich. Nur durch gerechte und langfristige Lösungen können wir das Vertrauen der Bürger*innen in unser Sozialsystem wieder stärken und der Abkehr und dem Misstrauen gegenüber dem Staat begegnen. 

Die unsichere Finanzlage bringt auch für viele pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen, die Pflegeeinrichtungen und Dienste, die diese Menschen Tag für Tag versorgen, aber auch für alle gesetzlich Versicherten, große Unsicherheit mit sich, so der Verband. Die notwendige Reform der Sozialen Pflegeversicherung war zwar von der letzten Bundesregierung angekündigt, jedoch nicht vollzogen worden, insbesondere auch aufgrund des vorzeitigen Koalitionsbruches. Was blieb, war eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum Jahresende als Notmaßnahme. “Die AWO erwartet daher, dass in den Koalitionsverhandlungen die Prioritäten im Sinne der Menschen gesetzt werden und die seit Jahren anstehende Reform der Pflegeversicherung unmittelbar nach Bildung einer Bundesregierung angegangen werden. Denn: Selbst wenn die neue Bundesregierung eine solche Reform sofort angeht, wird diese nur in einem längeren Gesetzgebungsverfahren zu realisieren sein. Daher braucht es für die schnelle Abhilfe dringend eine Finanzspritze aus Steuermitteln zur Entlastung von versicherungsfremden Leistungen, am besten über ein Sondervermögen Pflege“, so Sonnenholzner abschließend.

Siehe dazu auch:

https://awo.org/pressemeldung/dak-gutachten-zu-pandemiekosten-awo-warnt-vor-beitragserhoehungen-in-der-pflegeversicherung/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht. Der djb begrüßt die vorgeschlagenen Neuerungen, sieht jedoch gleichzeitig Nachbesserungsbedarf, um Betroffene effektiv zu schützen und digitale Gewalt wirksam zu bekämpfen. „Wir müssen aufhören, nur zu diskutieren. Wir brauchen ein starkes Gesetz, das digitale Gewalt konsequent bekämpft“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb unterstützt insbesondere die Ausweitung des Auskunftsanspruchs bei anonymen Rechtsverletzungen, die Einführung zeitweiliger, richterlich angeordneter Accountsperren und die Verpflichtung aller ausländischer Anbieter zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten. Diese Maßnahmen sind notwendig, um wirksam gegen Täter vorzugehen und konsequent rechtsverletzende Inhalte zu ahnden.

Gleichzeitig weist der djb auf entscheidende Lücken im Entwurf hin: Es fehlen Maßnahmen wie die Einrichtung spezialisierter Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung digitaler Gewalt, umfassende Beratungsangebote für Betroffene sowie eine Ausweitung der Entschädigungsregelungen auf Opfer psychischer Gewalt. Besonders problematisch ist zudem, dass der Entwurf das Verbandsklagerecht für zivilgesellschaftliche Organisationen nicht vorsieht. Ohne diese Möglichkeit bleiben Betroffene oft auf sich allein gestellt und müssen hohe Hürden für die Durchsetzung ihrer Rechte überwinden.

Darüber hinaus kritisiert der djb, dass die geplanten Maßnahmen nur bei bestimmten Straftatbeständen greifen sollen. Damit fallen zahlreiche Formen digitaler Gewalt, wie das unbefugte Veröffentlichen höchst privater Informationen, aus dem Anwendungsbereich der geplanten Regelungen, obwohl sie gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Der djb fordert daher, dass jede rechtswidrige Verletzung absoluter Rechte als Voraussetzung etwa für den Auskunftsanspruch genügen muss.

„Digitale Gewalt ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem. Wir brauchen klare rechtliche Rahmenbedingungen, die nicht nur reaktiv, sondern präventiv wirken“, fordert Anke Stelkens, Vorsitzende der Kommission Digitales im djb. Der djb appelliert an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf schnell zu überarbeiten, um eine wirksame rechtliche Grundlage gegen digitale Gewalt zu schaffen und den Schutz von Betroffenen zu stärken. Der djb wird sich weiterhin mit Nachdruck für diese Forderungen einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Veröffentlichung des Gutachtens für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und würdigt die zentralen Ergebnisse. Das Gutachten „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ zeigt eindrucksvoll, dass Klimapolitik nur dann wirksam und gerecht sein kann, wenn sie die Dimension der Geschlechtergerechtigkeit systematisch mitdenkt.

„Das Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht macht deutlich: Eine sozial-ökologische Transformation kann nur gelingen, wenn Gleichstellung als Querschnittsthema verankert wird. Der djb begrüßt insbesondere die Forderung, bestehende Normen zu hinterfragen und Konzepte wie eine geschlechtergerechte Stadt- und Raumplanung zu fördern, die Gemeinwohl, Sorgearbeit und Klimaschutz verbinden“, erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Das Gutachten, das von einer interdisziplinär besetzten Sachverständigenkommission unterstützt von der Bundesstiftung Gleichstellung erarbeitet wurde, hebt hervor, dass Frauen und einkommensarme Gruppen von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen sind. Gleichzeitig sind sie in politischen Entscheidungsprozessen nach wie vor unterrepräsentiert. Der djb unterstützt die Empfehlung, gerechte Teilhabe aller Geschlechter an umwelt- und klimarelevanten Entscheidungen sicherzustellen. Dazu braucht es mehr verfügbare Zeit, so dass zurecht auf die Notwendigkeit flexibler Arbeitszeitmodelle in der Erwerbsarbeit und diesbezüglich auf den Vorschlag des djb für ein Wahlarbeitszeitgesetz verwiesen wird.

Ein zentrales Anliegen des Gutachtens ist die Notwendigkeit, Klimapolitik nicht einseitig technikorientiert zu gestalten. Stattdessen braucht es eine umfassende Perspektive, die gesellschaftliche Strukturen und Gleichstellungsfragen einbezieht. So zeigt der Bericht auf, dass aktuelle Klimamaßnahmen oft männerdominierte Industrien im Fokus haben, während frauendominierte Berufsbereiche, etwa im sozialen Sektor, vernachlässigt werden. Das Gutachten betont richtig die Verantwortung der arbeitgebenden Unternehmen, gute Arbeitsbedingungen in der Transformation zu sichern und verweist hinsichtlich Regelungsmöglichkeiten auf die djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft.

„Gleichstellungspolitik darf nicht als Nebenschauplatz der Klimapolitik betrachtet werden. Vielmehr ist sie eine entscheidende Voraussetzung für eine nachhaltige und sozial gerechte Transformation unserer Gesellschaft“, betont Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Der djb fordert die zukünftige Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Gutachtens aufzugreifen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 03.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die zukünftige Bundesregierung auf, die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit endlich anzugehen. Der Gender Care Gap – die ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern – bleibt eine zentrale Gerechtigkeitslücke mit direkten Folgen für Einkommen, Karrierechancen und Alterssicherung von Frauen. Trotz jahrzehntelanger Debatten fehlen wirksame Maßnahmen, um Sorgearbeit fair zu verteilen und gesellschaftlich aufzuwerten.

„Der Equal Care Day 2025 ist ein erneuter Weckruf: Die strukturelle Benachteiligung von Frauen durch ungleiche Sorgeverantwortung muss endlich beseitigt werden“, fordert djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb hat im Vorfeld der Bundestagswahl in seinen Wahlforderungen betont, dass eine Reform sozial-, familien- und arbeitsrechtlicher Regelungen unerlässlich ist. Er fordert unter anderem eine bessere Abstimmung und Bündelung von Familienleistungen sowie eine gerechtere Gestaltung des Elterngeldes, die stärker auf symmetrische Partnermonate setzt. Mit Blick auf Trennungsfamilien braucht es eine Reform des Bürgergelds und des Unterhaltsrechts.

„Der Gender Care Gap führt zwangsläufig zum Gender Pension Gap. Die gesetzliche Rente muss als zentrales Sicherungssystem gestärkt werden“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich. „Sorgearbeit muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt werden. Der Staat muss Strukturen schaffen, die Sorgearbeit wertschätzen und eine gerechte Verteilung für alle ermöglichen“, ergänzt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Dagegen sind solche Strukturen abzuschaffen, die Frauen den Wechsel in eine existenzsichernde Beschäftigung erschweren und ihre eigenständige finanzielle Absicherung im Lebensverlauf behindern. Dazu gehören u.a. das Ehegattensplitting und die Lohnsteuerklasse V, mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie Hürden auf dem Arbeitsmarkt, die eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie verhindern. Der djb fordert daher die konsequente Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens Juni 2026 und die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, um benachteiligende Teilzeitstrukturen zu überwinden. „Die Unternehmen müssen die Bedingungen der Erwerbsarbeit ändern und diskriminierungsfreie Zugänge sowie Teilnahme sichern. Allen Beschäftigten sind gleiche Verwirklichungschancen einzuräumen, auch und gerade Müttern“, so Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Der djb zeigt in seiner Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft praktikable Wege auf, wie Unternehmen Diskriminierungsfreiheit erreichen können.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 28.02.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 eine verstärkte Antirassismus-, Menschenrechts- und Kinderrechtebildung zur Stärkung der Demokratie in Deutschland. Dabei braucht es beim Kampf gegen das weitere Erstarken nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen einen besonderen Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen. Insgesamt müssen sich Staat und Zivilgesellschaft konsequenter als bisher für Kinderrechte, die Wahrung der Menschenwürde aller Menschen und gegen Rassismus einsetzen.

 

„Die Förderung von Antirassismus- und Menschenrechtsbildung darf keine Altersgrenze nach unten kennen. Deshalb kommt neben den Eltern insbesondere den pädagogischen Fachkräften in Kita, Hort und Ganztag sowie den Lehrkräften an Schulen eine eminent wichtige Rolle zu, denn wie sie mit Ausgrenzungen und Rassismus umgehen, prägt auch die Kinder in erheblichem Maße. Bei älteren Kindern und Jugendlichen sollten wir ganz stark darauf setzen, dass Medien wie TikTok, YouTube oder Instagram für die Arbeit gegen Rassismus, rassistisches Mobbing und Hate Speech und damit auch für die Förderung unserer Demokratie genutzt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 als Kooperationspartner.

 

„Viele Projekte der Bildungsarbeit mit Erwachsenen sollten sich ein Beispiel an der Kinder- und Jugendarbeit nehmen. Hier gibt es an vielen Stellen hervorragende Maßnahmen und Initiativen, die beispielsweise ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen befördern und so wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützen. Diese Impulse aus der Kinder- und Jugendarbeit gilt es aufzunehmen und als Modell für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu nutzen. Auch mit unseren eigenen Projekten wie beispielsweise dem ‚Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter‘ setzen wir uns für eine kinderrechtebasierte Demokratiebildungsarbeit von Anfang an ein, die Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Kinderrechtebildung miteinander vereint“, so Thomas Krüger weiter.

 

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 finden vom 17. März bis 30. März statt und stehen unter dem Motto „Menschenwürde schützen“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 ist der Unternehmer, Aktivist, Autor und Künstler Gianni Jovanovic.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.03.2025

Das Thema Kinderrechte gehört ganz nach oben auf die politische Agenda. Dabei ist die Ganztagsgrundschule der ideale Bildungsort, in dem sich Kinder aktiv mit dem Thema auseinandersetzen können. Im KUCOBINA-Projekt arbeitet Seitenstark mit dem Deutschen Kinder-hilfswerk (DKHW) zusammen. Als Ergebnis ist ein digitales Lernangebot für pädagogische Fach- und Lehrkräfte entstanden, das am 11. März 2025 in der KUCOBINA-Abschlussveranstaltung vorgestellt wird.

 

KUCOBINA steht für: „Kuratierter Content für Bildungsangebote im Ganztag“. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt setzen der Seitenstark e. V. und die Technische Hochschule Köln gemeinsam um. Das DKHW stellt für das Vorhaben Inhalte seiner Kinderseite http://www.kindersache.de/ zum Thema Kinderrechte und Demokratiebildung zur Verfügung. Daraus ist im Rahmen des Projekts nun ein digitales Lernangebot entstanden.

 

Das DKHW engagiert sich seit über 20 Jahren im Seitenstark-Netzwerk mit hochwertigen Angeboten für Kinder im Internet und für die Umsetzung von Kinderrechten im digitalen Bereich.

 

„Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum. Dabei geht es aber nicht nur um Schutz und Bildung, sondern vor allem auch um das Recht von Kindern auf altersgerechte, qualitätsvolle Angebote! Genau dafür steht das KUCOBINA-Projekt von Seitenstark e.V., das wir mit unserer Kinderseite http://www.kindersache.de/ gerne unterstützen. Denn Kinder brauchen heute jenseits kommerziell ausgerichteter Medienangebote Chancen und Möglichkeiten, um den digitalen Raum mitzugestalten, mitzuerleben und ebendiese digitale Medienwelt sicher zu entdecken. Dafür braucht es eine Vielfalt guter Inhalte und kindgerechte Zugänge auch im Internet “, sagt Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Die Gestaltung qualitativ hochwertiger digitaler Bildungsangebote für Kinder ist eines der wichtigsten Anliegen unseres Vereins“, erklärt Seitenstark-Geschäftsführerin Helga Kleinen. „Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderhilfswerk. Im KUCOBINA-Projekt haben wir gemeinsam mit den Kinderseiten in unserem Netzwerk ganztagsrelevante Themen für Kinder didaktisch aufbereitet, sodass pädagogische Fach- und Lehrkräfte sie zielgerichtet in der Praxis einsetzen und Kinder mit Spaß lernen können.“

 

Einladung zur Online-Abschlussveranstaltung Die Präsentation ausgewählter Lernangebote findet am 11. März 2025 im Rahmen der KUCOBINA-Abschlussveranstaltung statt. Das Grußwort spricht Stefan Angermüller (stellv. Referatsleiter Projektgruppe „Nationaler Digitaler Bildungsraum“, BMBF), Silke Müller (Schulleiterin, Digitalbotschafterin des Landes Niedersachsen, Buchautorin) führt mit einer Keynote ins Thema ein. Die Veranstaltung findet Online als Zoom-Videokonferenz statt.

 

Projekt-Info: https://seitenstark.de/eltern-und-lehrkraefte/kucobina-projekt

Informationen zur Veranstaltung https://seitenstark.de/eltern-und-lehrkraefte/kucobina-abschlussveranstaltung

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Seitenstark e. V. vom 20.02.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit Bund, Länder und Kommunen auf, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich zu priorisieren. Nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung sieht die Kinderrechtsorganisation vor allem das Spitzenpersonal der nächsten Bundesregierung in der Verantwortung. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen.

„Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Das Leben armutsbetroffener Kinder zeichnet sich demgegenüber von Beginn an durch finanzielle Engpässe, schlechtere Wohnverhältnisse, ungesündere Ernährung und Verzicht aus. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potentiale nicht ausschöpfen – und das seit Jahren, mit dramatischen Konsequenzen für sie selbst aber auch unsere Gesellschaft insgesamt. Zugleich sehen wir mit großer Sorge, dass die Mittel für die präventive Kinder- und Jugendhilfe immer weiter gekürzt werden und Kürzungen im sozialen Bereich oben auf der politischen Agenda stehen. Davor darf die kommende Bundesregierung nicht weiter die Augen verschließen, wir brauchen endlich konsequente, tragfähige Lösungen als Hilfe für die betroffenen Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Armutsbetroffene Kinder und Jugendliche leben viel häufiger in Stadtteilen, in denen es an Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen sowie gut ausgestatteten Schulen mangelt. Die erlebte und objektive Chancenungleichheit erschwert es betroffenen Kindern und Jugendlichen, einen guten Schulabschluss zu erwerben, da dieser wesentlich mit dem Einkommen und dem Abschluss der Eltern zusammenhängt. Ein schlechter oder gar kein Schulabschluss erhöht wiederum die Wahrscheinlichkeit, selbst im Erwachsenenalter in Armut zu leben. Hier müssen also dicke Bretter gebohrt werden, um endlich Abhilfe zu schaffen“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb die nächste Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Kinderarmut vorzunehmen. So sollten der Kinderzuschlag und die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) müssen in diesem Kontext ebenfalls erhöht werden. Zudem bedarf es einer flächendeckenden Kampagne, damit anspruchsberechtigte Familien endlich wissen, was ihnen zusteht. Trotz des Scheiterns der Kindergrundsicherung, die aus der Holschuld der Familien eine staatliche Bringschuld machen wollte, muss die nächste Bundesregierung dafür sorgen, dass Ansprüche schnell und möglichst unbürokratisch geltend gemacht werden können. Als Mitglied des Bündnisses Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk weiterhin, am Ziel der Kindergrundsicherung festzuhalten.

Zudem muss der kindzentrierte Blick auf Armutsprävention und -bekämpfung gestärkt werden. Voraussetzung hierfür ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Ebenen vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert dementsprechend eine Gesamtstrategie, die monetäre Leistungen und Infrastrukturmaßnahmen zusammendenkt sowie bestehende Leistungen und Unterstützungssysteme auf Wirksamkeit und Zugänglichkeit bzw. Inanspruchnahme überprüft. Der Bund hat hierbei eine koordinierende Aufgabe, die er endlich federführend wahrnehmen muss. Schließlich müssen Konzepte einer armutssensiblen Pädagogik in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert werden, um klassistischen Diskriminierungen und Ausschlüssen aufgrund sozioökonomischer Benachteiligungen entgegenzuwirken. Dabei steht die Frage an vorderster Stelle, wie von Armut betroffene Kinder von Beginn an beteiligt und wie Stigmatisierungen und Vorannahmen wirksam bekämpft werden können. Konzepte einer armutssensiblen Praxis zielen hier sowohl auf die Reflektionsfähigkeiten des pädagogischen Personals als auch auf eine Sensibilisierung der Kinder für diese Themen. Konzepte zum Umgang mit Armut in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sollten dabei in den Ausbildungscurricula fest verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2025

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Thema Pflege befasst. Gleichzeitig mahnt er eine langfristige Strategie sowie eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern an.

Morgen, am Mittwoch,12. März, steht die Zukunft der Pflege auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt, dass sich die MPK mit dem Thema befasst. Gleichzeitig mahnt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, eine langfristige Strategie an: „Wir brauchen eine Pflege Roadmap 2040, eine langfristige Strategie mit einer klugen Kombination von Lösungen für die Probleme in der Pflege.“ Denn angesichts steigender Pflegekosten, wachsender Personalnot und einer zunehmenden Zahl Pflegebedürftiger steht das deutsche Pflegesystem vor massiven Herausforderungen.

Dramatische Lage: Pflegekosten steigen, Personal fehlt

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die Kosten für stationäre Pflege betragen nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungen durchschnittlich 2.400 Euro pro Monat. Viele Pflegebedürftige verzichten im ambulanten Bereich aus finanziellen Gründen auf notwendige Leistungen und riskieren damit eine Unterversorgung. „Wir befinden uns in einer Pflege-Krise“, warnt Rock und drängt auf eine längst überfällige, nachhaltige Reform.

Eine 15-Jahres-Offensive solle zentrale Aspekte wie steigende Pflegebedürftigkeit, hohe Eigenanteile, Fachkräftemangel und die Unterstützung pflegender Angehöriger in den Fokus nehmen. „Auch Entbürokratisierung, verbindliche kommunale Altenhilfe und wirtschaftliche Sicherheit für Pflegeeinrichtungen sind essenziell“, erklärt Rock.

Pflegevollversicherung schützt Betroffene

Die zu erwartende Kostensteigerung dürfe allerdings nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, betont Rock. Um pflegebedingte Armut zu vermeiden, sei es notwendig, die pflegebedingten Kosten durch ein stabiles Versicherungssystem vollständig zu übernehmen. Deswegen hält der Paritätische eine umfassende Entlastung der Pflegebedürftigen durch eine Pflegevollversicherung für dringend geboten. Dabei verweist der Paritätische auf ein gemeinsam mit Partnern erarbeitetes Gutachten, das eine gerechte Finanzierungsmöglichkeit aufzeigt. Eine solidarische Bürgerversicherung, die gesetzliche und private Versicherungszweige zusammenführt und die Einnahmebasis verbreitert, sei technisch leicht möglich und unproblematisch finanzierbar. So könnte eine langfristige Finanzierung der Pflege bei wachsenden Ausgaben sichergestellt werden.

Langfristige Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich

Die Planung und Umsetzung einer solch umfassenden Pflege Roadmap 2040 erfordert eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Rock verweist auf das Vorbild der „Konzertierten Aktion Pflege“, die 2017 bis 2021 von der damaligen Großen Koalition ins Leben gerufen worden war. „Die neue Bundesregierung steht zusammen mit den Bundesländern in der Pflicht, den Weg für eine nachhaltige Lösung zu ebnen und Sicherheit zu schaffen“, betont Rock.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 11.03.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 25. März 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Hamburg ist mit der verpflichtenden Vorstellung viereinhalbjähriger Kinder bei der Grundschule und einem ausgeprägten Vorschulsystem für manche Bildungspolitiker*innen ein Vorbild für gezielte Förderung von Kindern vor dem Übergang in die Schule. Doch wie gut gelingt dieses Modell in der Praxis und welche Hinweise auf die Wirksamkeit dieses Modells gibt es tatsächlich? Gelingt der Spracherwerb in vorschulischen Settings nachweislich besser? Und was brauchen Kinder für den Übergang in die Grundschule aus der Perspektive der frühkindlichen Bildung? Diesen Fragen gehen wir in der Online-Veranstaltung nach.

Mit
Tom Töpfer und Lena Spiekermann, Der Paritätische Hamburg
Dr. Sophie Koch, Volkssolidarität Bundesverband
Prof. Dr. Peter Cloos, Universität Hildesheim

Programm:
Vorstellung des Hamburger Modells zur Förderung von Kindern vor dem Übergang in die Schule
Tom Töpfer und Lena Spiekermann, Der Paritätische Hamburg

Es wird vorgestellt, welche Instrumente in Hamburg genutzt werden und welche Rahmenbedingungen darüber hinaus in Hamburg für den Übergang relevant sind. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob es Erkenntnisse zu Zusammenhängen zwischen Lern- bzw. Entwicklungsstand der Kinder und spezifischen Fördermaßnahmen gibt.

Wie können Kinder bei der sprachlichen Bildung unterstützt werden?
Dr. Sophie Koch, Volkssolidarität Bundesverband

Der Beitrag befasst sich mit Mythen und Missverständnis rund um Sprachentwicklung und den Begriff der „Sprachförderung“ und beleuchtet, welche Rahmenbedingungen sich für die sprachliche Entwicklung als geeignet erwiesen haben.

Was trägt zum Gelingen des Übergangs bei und welche (bundes-)politischen Maßnahmen könnten gezielt das Gelingen verbessern?
Prof. Dr. Peter Cloos, Universität Hildesheim

Da nicht allein Sprache für das Gelingen des Übergangs von der Kita in die Schule relevant ist, fasst der Beitrag von Prof. Peter Cloos zusammen, welche Kompetenzen für Kinder zum Übergang in die Schule relevant sind und wie sich Kinder Wissen aneignen.

Anschließend werden unter Einbeziehung der Fragen aus dem Publikum Handlungsbedarfe für eine gute und kindgerechte Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule besprochen. Dabei wird sich möglicherweise zeigen, welche Aspekte des Hamburger Modells der vorschulischen Förderung einen Vorbildcharakter haben.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 25. März 2025

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Thema: Zuversicht braucht Vertrauen. Der 17. Kinder- und Jugendbericht

Referierende:
Prof. Dr. Karin Böllert,
Universität Münster, Vorsitzende der Sachverständigenkommission zum 17. Kinder- und Jugendbericht
Prof. Dr. Jens Pothmann,
Deutsches Jugendinstitut, Leiter der Geschäftsstelle zum 17. Kinder- und Jugendbericht

Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Diese Veranstaltung wird per Webex stattfinden. Den Link für die Einwahl per Webex finden Sie hier:

Webex-Link zum Kolloquium

Termin: 27. März 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer

Ort: Online via Zoom

m Vorfeld des diesjährigen Boys’ Day sprechen wir am 27. März 2025 von 17:30 – 19:00 Uhr im Rahmen unserer digitalen Veranstaltungsreihe „BFM Impulse“ mit Prof. Dr. Tim Rohrmann über „Männer in Kitas“
In seinem Impulsbeitrag gibt Tim Rohrmann Einblicke in Hintergründe, Forschungsergebnisse und Strategien zur Gewinnung von Männern als pädagogische Fachkräfte für Kitas.

  • Warum sind männliche Fachkräfte in Kitas wichtig?
  • Welche Herausforderungen und Chancen gibt es?

Was kann getan werden, um männliche Jugendliche und Männer für eine Tätigkeit in Kitas zu gewinnen – und sie dort auch langfristig zu halten?

Tim Rohrmann ist Dipl.-Psychologe und Erziehungswissenschaftler. Er ist Studiengangsleiter für Kindheitspädagogik an der HAWK Hildesheim. Seine Forschungsschwerpunkte sind u.a. Gender und Geschlechterbewusste Pädagogik, Männer und Frauen in Kindertageseinrichtungen, Group Gender Balance sowie Inklusion und Diversität.

In unserer digitalen Veranstaltungsreihe BFM Impulse kommen in unregelmäßigen Abständen Menschen zu Wort, die sich mit unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik beschäftigen – sei es als Autor:in, Journalist:in, Künstler:in oder Wissenschaftler:in.

Link zur Anmeldung

Termin: 08. April 2025

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e. V.

Ort: Berlin

SOS-Kinderdorf feiert 2025 sein 70-jähriges Bestehen. Dieses Jubiläum möchten wir zum Anlass nehmen, um Sie am 8. April in Berlin zu unserem Frühlingsfest einzuladen. Gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Ihnen möchten wir über die Zukunft der Jugendhilfe sprechen: Was haben wir in den vergangenen 70 Jahren in der täglichen
Arbeit von SOS-Kinderdorf und in der Branche gelernt? Welche Herausforderungen beschäftigen uns als Träger der Jugendhilfe, aber auch unsere Kinder und Jugendlichen? Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen, um die Jugendhilfe in Deutschland zukunftssicher aufzustellen?

Für das um 18 Uhr beginnende Frühlingsfest in unserer Botschaft für Kinder in Berlin mit anschließendem Empfang möchten wir Sie herzlich einladen. Ich möchte Sie bitten, Ihre Teilnahme hier anzumelden:

Anmeldung

Termin: 12. Mai 2025

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Im Fokus stehen die zentralen Aussagen des 10. Familienberichts „Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder“. Der Bericht hat u.a. die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern, die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung, die Berücksichtigung von Familien in besonders belasteten Lebenslagen und die Anerkennung und Förderung der Vielfalt von Familienformen als leitende Prämissen gewählt.

Die Veranstaltung bietet Raum für den Austausch zwischen interessierter Fachöffentlichkeit, Akteuren der Familienpolitik und Berichtsautorinnen zu den Analysen und Empfehlungen des Berichts. Wir freuen uns besonders, Frau Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission, und Frau Prof. Dr. Miriam Beblo, stellvertretende Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission, als Referentinnen begrüßen zu dürfen. Dazu werden die in der AGF organisierten Familienorganisationen Kommentare zum Bericht geben. Es soll ferner eine intensive Diskussion im Plenum Platz finden.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Programm finden Sie anbei. Wir bitten um Anmeldung bis zum 26. April 2025:

Termin: 02. – 03. Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Hannover

zur Fachtagung „Aktuelle Fragen des Bürgergeldes, Grundsicherung für Arbeitssuchende“ vom 02.-03.06.2025 im Wyndham Atrium Hotel Hannover sind noch freie Plätze verfügbar.
Diese Fachveranstaltung beschäftigt sich im aktuellen Jahr schwerpunktmäßig mit Erfahrungen mit der Umsetzung von zentralen Neuerungen im Bürgergeld. Beiträge zur ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II sowie zum Kooperationsplan erörtern Erfahrungen mit den neuen Instrumenten sowie Einsatzmöglichkeiten aus einer Praxisperspektive.         

Weiterhin werden zentrale Änderungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung sowie ihre Bedeutung für Jobcenter präsentiert. Zusätzlich soll ein Ausblick auf die Weiterentwicklung und Umsetzung des SGB II in der neuen Legislaturperiode gegeben werden.

Am zweiten Tag wird außerdem mit dem Thema Alleinerziehende in SGB II Bezug erörtert, wie diese spezifische Gruppe in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Hierzu werden Erfahrungen aus dem Jobcenter Region Hannover präsentiert.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt. Es besteht Gelegenheit zum Austausch über rechtliche Fragen und über die unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Leistungserbringung.

 

AKTUELLE FRAGEN DES BÜRGERGELDES, GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE F 3470/25

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 15.04.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-des-buergergeldes-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende/

Termin: 16. – 18. September 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Erfurt

Alle drei Jahre veranstaltet der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. den Sozialkongress „Deutscher Fürsorgetag“.

Unter dem diesjährigen Motto TRANSFORMATIONEN · SOZIAL · MACHEN werden um die 1.700 Fachleute aus Sozialpolitik, Sozialrecht und Sozialer Arbeit vom 16. bis 18.9.2025 in Erfurt erwartet.

Über 40 Fachforen und über 100 Referierende bieten eine große Themenvielfalt: www.dft2025.de

Sichern Sie sich Ihr Ticket für den Kongress zum Frühbucherpreis bis zum 30. April 2025.

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ZFF-Info 11/2024

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat die Möglichkeit wahrgenommen, eine Stellungnahme zum Referent*innenentwurfs eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II) zu verfassen.

In unserer Stellungnahme kritisieren wir, dass das, was uns nun mit dem zweiten Jahressteuergesetz vorliegt, zu einem großen Teil eine massive Förderung von einkommensstarken Familien über Steuerentlastungen darstellt. Die im Vergleich zum Kindergeld stärkere Anhebung der Kinderfreibeträge, von denen besonders vermögende Haushalte profitieren, steht aus Sicht des ZFF in einem starken Missverhältnis zur weiterhin fehlenden Förderung von Familien, die Leistungen aus dem SGB II erhalten, weil sie bspw. kleine Gehälter aufstocken müssen.

Darüber hinaus fehlt uns, wie schon im ersten Jahressteuergesetz, die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende. Gemeinsam mit einem großen Verbändebündnis haben wir gefordert, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich umzusetzen und eine Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der Steuerschuld einzuführen.

Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Überführung der Steuerklassen III/V ins Faktorverfahren hingegen begrüßen wir, da dadurch insbesondere die Nettolöhne der meist weniger verdienenden Frauen besser ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse abbilden.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20240717_ZFF_SN_2.-JSG_final.pdf

Anlässlich des heute im Kabinett beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 sind das Zukunftsforum Familie (ZFF) e. V. und das Bundesjugendwerk der AWO e. V. zutiefst bestürzt: In Anbetracht der gegenwärtigen Situation, in der die Gesellschaft zunehmend auseinander driftet, immer mehr junge Menschen von der Politik enttäuscht sind und sich abgehängt fühlen und rechte bis rechtsextreme, demokratiegefährdende Kräfte immer mehr Zuwachs erfahren, sind die Mittel, die im sogenannten Kinderpaket – also Leistungen für Familien, Kinder und Jugendliche – angemeldet wurden, viel zu gering. Dies sendet fatale Signale. Gerade jetzt müssen wir Kindern und Jugendlichen Mut machen, nicht über sie, sondern mit ihnen sprechen und ihre Anliegen ernst nehmen. Nur so können sie zuversichtlich in die Zukunft schauen können. Dieses Ziel wird mit den angekündigten Maßnahmen weit verfehlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF erklärt dazu: „Dieser Haushaltsentwurf zeigt allen, die seit Jahren vor den verheerenden Folgen des Aufwachsens innerhalb struktureller Benachteiligung durch Armutserfahrung warnen, die kalte Schulter. Die Schieflage zwischen der Bevorteilung vermögender Familien und der Vernachlässigung von Haushalten mit kleinen oder keinem Erwerbseinkommen wird manifestiert. Eine traurige Tradition wird durch die verhältnismäßig großzügige Aufstockung der Kinderfreibeträge im Vergleich zu der geringen Anhebung des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlages fortgeführt. Es macht mich fassungslos mit wie wenig Herz und Verstand hier vorgegangen wird. Fünf Euro mehr im Monat für Kinder, die im permanenten Mangel aufwachsen ist angesichts der gestiegenen Kosten eine Farce. Wir müssen das System vom Kopf auf die Füße stellen – das hatten wir mit der Einführung der Kindergrundsicherung erwartet. Von diesem Vorhaben ist nun nichts mehr zu erkennen. Dabei ist es jetzt nötiger denn je: Wir brauchen eine #EchteKindergrundsicherung, deren Höhe armutsvermeidend ist, durch eine automatische Auszahlung auch verdeckte Armut verhindert und zudem sozial gerecht ausgestaltet ist.“

Sophie Friederike Schmitz, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO e.V. ergänzt: „Das sogenannte ’starke Kinderpaket‘ ist eine Mogelpackung, womit die Koalition abermals das Vertrauen junger Menschen verspielt. Als Jugendverband setzen wir uns seit Jahren gegen Kinderarmut und für soziale Gerechtigkeit ein. Wir erleben in unserem Verbandsleben immer wieder die Auswirkungen von Armut auf die Teilhabemöglichkeiten betroffener Kinder und Jugendlicher. Jungen Menschen in Armut wurde die Einführung einer Kindergrundsicherung versprochen, welche die größte Sozialreform der Ampel werden und endlich den ernsthaften Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland beginnen sollte. Stattdessen ist in der Haushaltseinigung für 2025 von ihr nicht mehr viel geblieben. Bundesfinanzminister Lindner hat der Kindergrundsicherung für diese Wahlperiode eine klare Absage erteilt. Für uns heißt das übersetzt: Sie wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Kampf gegen Kinderarmut kann jedoch nicht länger warten. Hinzukommt, dass sowohl beim Kinder- und Jugendplan als auch bei den Freiwilligendiensten keine ausreichenden Mittel bereitgestellt wurden, um den steigenden Kosten gerecht zu werden. Vielmehr soll insbesondere bei den Freiwilligendiensten gekürzt werden. Eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft und für junge Menschen sieht anders aus. Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, bei den Haushaltverhandlungen im Herbst nachzusteuern und sich ernsthaft für Kinder und Jugendliche einzusetzen. Weder Kürzungen noch Stillstand sind im Interesse junger Menschen. Sparpolitik kostet uns die Zukunft!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.07.2024

Die Spitzen der Bundesregierung haben sich auf Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Während Details noch weitgehend unbekannt sind, enthält die Einigung bereits eine klare Absage an eine echte Kindergrundsicherung.  

„Die vorgelegten Eckpunkte sind für uns enttäuschend”, fasst AWO-Präsident Michael Groß das Ergebnis der nächtlichen Haushaltseinigung zusammen. „Statt mit einer Reform der Schuldenbremse oder zumindest einem Sondervermögen dringend notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur anzustoßen, verliert sich die Regierung im Klein-Klein.” Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert schon seit Jahren ein Ende der Sparpolitik von Finanzminister Lindner, um soziale Dienste und Einrichtungen nachhaltig finanzieren zu können. Da der Kompromiss der Ampel-Parteien an der Schuldenbremse festhält, bleibt der große Wurf auch diesmal aus.  

Einzelne Punkte aus der Einigung seien aber durchaus zu begrüßen: Die angekündigte Anschubfinanzierung für Langzeitarbeitslose, die wieder in Arbeit kommen, sowie die Neuregelung der Arbeitserlaubnis für Geflüchtete seien Schritte in die richtige Richtung. “Uns freut, dass der Bund sich mit zwei Milliarden Euro weiterhin für die Kita-Qualität einsetzt, dass der Kinder- und Jugendplan immerhin auf aktuellem Niveau abgesichert sein soll und bei den Freiwilligendiensten nicht so drastisch gekürzt wird wie befürchtet. Aber auch hier gilt: Wir müssen abwarten, was am Ende konkret im Haushaltsentwurf steht und wie es um andere wichtige Bereiche bestellt sein wird, zu denen noch nichts bekannt ist”, so Groß 

Besonders schwer wiegt die Enttäuschung bei der Kindergrundsicherung: Hier scheint nun nicht einmal eine Verwaltungsreform übrig geblieben zu sein, die Familien dabei unterstützt, leichter an die ihnen zustehenden Leistungen zu kommen. Dazu kommt, dass die vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro sozial ungerecht ist, da sie arme Kinder und Jugendliche nicht erreicht. Die Erhöhung des Kindersofortzuschlags um fünf Euro ist derweil nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF), erklärt dazu: „Es ist frustrierend, dass weder die Regierung noch das Parlament im Stande zu sein scheinen, grundlegende Verbesserungen im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen auf den Weg zu bringen. Die nun vorgestellten Eckpunkte erfüllen nicht im Ansatz das, was es braucht, um Kinderarmut dauerhaft und substanziell zu beenden.”  

Gemeinsam haben AWO und ZFF nochmals ihre Grundperspektiven auf eine notwendige Reform hin zu einer Kindergrundsicherung in einem kurzen Papier dargelegt. Dieses finden Sie hier. 

AWO und ZFF sind seit der Gründung Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier. 

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2024

SCHWERPUNKT: Kabinettsbeschluss Haushalt 2025

Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2025

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rd. 14,44 Mrd. Euro vor. Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Mio. Euro zur Verfügung.

Bundesministerin Lisa Paus: „Der Etat des Bundesfamilienministeriums entwickelt sich trotz starker Sparvorgaben positiv mit einem deutlichen Aufwuchs. Wir stärken Kinder, Familien und die Demokratie in unserem Land. Mit einem umfangreichen Kinderpaket setzen wir Signale für gutes Aufwachsen in Deutschland. Unser Ziel ist, Kinderarmut zu bekämpfen und für gute frühkindliche Bildung zu sorgen. Die Erhöhung von Kindergeld, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag bereitet die erste Stufe der Kindergrundsicherung vor. Wir investieren in den kommenden zwei Jahren rund vier Milliarden Euro in die Qualität der Kitas. Denn Kinderbetreuung in hoher Qualität ist der Türöffner für die Kleinsten zu mehr Chancen im Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

Und auch das ist mir besonders wichtig: Zivilgesellschaftliches Engagement und den Einsatz für unsere Demokratie, gerade auch von jungen Menschen, unterstützen wir weiterhin. Bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst haben wir die Mittel sicherstellen können auf dem gleichen Niveau, wie sie bis Ende 2023 abgerufen wurden. Unser friedliches demokratisches Miteinander erhält gerade in diesen Zeiten einen hohen Stellenwert im Haushalt.“

Schwerpunkte im Haushalt 2025 und Kinderpaket:

Für die Bekämpfung von Kinderarmut und eine bessere Betreuungsinfrastruktur nimmt der Bund mehr Geld in die Hand.

  • Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rd. 3,3 Mrd. Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rd. 1,15 Mrd. Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.
  • Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um 5 Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.
  • Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des EP 17 jeweils 1,993 Mrd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rd. 4 Mrd. Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.

Weitere Schwerpunkte im Haushalt 2025 des BMFSFJ:

  • Der Kinder- und Jugendplan (KJP) als zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland wird mit 243 Mio. Euro in der gleichen Höhe wie 2024 fortgeschrieben.
  • Insgesamt stehen für die vielfältigen Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft des BMFSFJ im Jahr 2025 insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro (inkl. KJP) zur Verfügung. Das sind rund 27 % mehr gegenüber dem geltenden Finanzplan.
  • Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie stellt das BMFSFJ in 2025 erneut 200 Mio. Euro bereit. Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erhalten insbesondere über das Programm „Demokratie leben!“ weiter Unterstützung bei ihrer wertvollen Arbeit.
  • Für die Freiwilligendienste sind in 2025 rund 106 Mio. Euro und für den Bundesfreiwilligendienst rund 184 Mio. € eingeplant. Die Soll-Zahlen orientieren sich an der Höhe der abgerufenen Mittel im Jahr 2023. Damit sind gute Voraussetzungen für eine Fortschreibung in der Zukunft geschaffen.

Das Elterngeld stellt mit einem Ansatz von rund 7,8 Mrd. Euro in 2025 weiterhin die größte gesetzliche Leistung im Einzelplan des BMFSFJ dar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2024

Verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt

Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf für den Haushalt 2025, den Finanzplan des Bundes bis 2028 sowie den Nachtragshaushalt 2024 beschlossen. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase:

„Es ist zutiefst unseriös, dass die Regierung einen Haushaltsentwurf für 2025 verabschiedet, obwohl ein Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe nicht gedeckt ist und elementare verfassungsrechtliche Fragen im Raum stehen. Mit Scheinlösungen versucht die Regierung, Handlungsfähigkeit vorzutäuschen. 

Der Entwurf ist kein ‚Gesamtkunstwerk‘, wie der Bundeskanzler sagt, sondern nur der kleinste gemeinsame Nenner. Die Probleme des Landes und der Menschen werden weiterhin nicht adressiert – etwa bei der Migration, der Verteidigung und dem Bürgergeld. Dieser Haushalt dient einzig dem Machterhalt, und dabei ist der Ampel jedes Mittel recht. So ist die Umgehung der Schuldenbremse zu befürchten, die Schuldenpolitik wird mit fast 150 Mrd. Euro in vier Jahren expansiv fortgesetzt und die Finanzplanung enthält ungedeckte Schecks von mindestens 65 Mrd. Euro. 

Der Haushalt ist eine üble Mixtur aus Luftbuchungen, Tricks und haushaltsrechtlich fragwürdigen Praktiken. Die in Rede stehende Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen und damit die Bildung von quasi ‚Schattenhaushalten‘ sowie das Verfügbarmachen von nicht benötigten Notlagenkrediten über das KfW-Verrechnungskonto werfen erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. 

Ebenso werden Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verbucht, obwohl nicht sicher ist, ob das unterstellte Wachstum überhaupt zustande kommt. Schöngerechnet werden auch die Ausgaben für das Bürgergeld. Erfolgen hier nicht im parlamentarischen Verfahren realistische Anpassungen, steuert die Ampel auf ihren nächsten Nachtragshaushalt zu. Es wäre der dritte Nachtragshaushalt in Folge.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.07.2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat am Mittwochmittag den Haushaltsausschuss über den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 informiert. Der am Mittwochmorgen vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 480,6 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme von 43,8 Milliarden Euro liegt dem Entwurf zufolge im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.

Der Minister sprach vor dem Ausschuss von einem „Gestaltungshaushalt“. Die Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs lägen bei der inneren und äußeren Sicherheit, beim sozialen Zusammenhalt, bei der steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, beim ambitionierten Klimaschutz und bei den Investitionen in die verschiedenen Infrastrukturen. Lindner hob zudem hervor, dass die Investitionen mit 78 Milliarden Euro über dem Ansatz für dieses Jahr lägen und im Finanzplanungszeitraum bis 2028 auf hohem Niveau blieben.

Lindner erläuterte, dass die ebenfalls vom Kabinett in Eckpunkten beschlossene „Wirtschaftsinitiative“ im Entwurf des Haushalts 2025 und der Finanzplanung abgebildet sei. Ziel der Initiative sei es, das Potentialwachstum der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Unter dem Stichwort Konsolidierung verwies der Finanzminister auf die Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialstaates. Es sei notwendig, den dynamischen Anstieg der Sozialausgaben zu begrenzen.

Lindner ging auch auf die sogenannte „Bodensatz-GMA“ (GMA: Globale Minderausgabe) ein. Diese betrage im Haushaltsentwurf übergangsweise 17 Milliarden Euro, müsse aber zur Vermeidung von Risiken im Haushaltsvollzug noch in Richtung acht bis neun Milliarden Euro reduziert werden. Dazu würden derzeit Vorschläge des Bundeskanzleramtes rechtlich und wirtschaftlich geprüft. Unter anderem wird geprüft, ob bisher als Zuschüsse verbuchte Zahlungen an die Bahn oder die Autobahn GmbH als Darlehen ausgegeben werden könnten. Diese würden dann als finanzielle Transaktion verbucht und nicht auf die Schuldenregel angerechnet.

Vertreter der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD sowie der Gruppen Die Linke und BSW äußerten sich im Ausschuss kritisch zu dem Entwurf. Zum einen wurde die politische Schwerpunktsetzung des Entwurfs bemängelt, zum anderen wurde die Beratungsreife des Entwurfs mit Verweis auf die Bodensatz-GMA in Frage gestellt. Seitens der Vertreter der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fiel die Bewertung des Entwurfs positiver aus. Es wurde jedoch betont, dass es sich um einen Entwurf handele, der im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen erfahren werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 519 vom 17.07.2024

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für den Bundeshalt 2025 beschlossen. Auch wenn soziale Dienste und Angebote in Teilen nicht weiter gekürzt werden, blickt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ernüchtert auf das Ergebnis: Statt entscheidende Investitionen in Menschen zu tätigen, verpasst die Regierung erneut die Chance, die gemeinnützige Freie Wohlfahrtspflege zu stärken. 

 

“Auch wenn wir froh sind, dass im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege nicht wieder der Kürzungshammer ausgepackt wurde, sind wir von diesem Haushalt nicht begeistert”, fasst AWO-Präsident Michael Groß die Lage zusammen. Eine Umfrage der Wohlfahrtsverbände hatte im Juni ergeben, dass knapp zwei Drittel der sozialen Träger in den letzten beiden Jahren bereits Angebote einschränken oder einstellen mussten. Ein Haushalt, der Kostensteigerungen nicht gerecht wird, ermöglicht keine Trendwende, so Groß: “Die Regierung hat zwar verstanden, dass unsere sozialen Dienste schon jetzt an der Belastungsgrenze sind. Gleichzeitig fehlt ihr offensichtlich der Mut, uns konsequent zu entlasten – denn dafür wäre deutlich mehr Geld nötig gewesen, um Inflation und Tarifsteigerungen in unseren Einrichtungen auszugleichen”. 

 

Während im Bereich der Migrationssozialarbeit im Vergleich zum letzten Jahr keine Kürzungen im Raum stehen, ist die psychosoziale Betreuung von Geflüchteten Gegenstand von massiven Kürzungen. Hier soll fast die Hälfte der Mittel wegfallen. Auch bei den Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt soll im dreistelligen Millionenbereich gekürzt werden. „Von den sieben Milliarden Euro, die der gesamte Haushalt im Vergleich zum Vorjahr schrumpft, um die Schuldenbremse zu halten, holt sich die Regierung mehr als die Hälfte auf dem Rücken der Ärmsten, vor allem durch härtere Sanktionen im Bürgergeld. Dort zu sparen, wo die Schmerzgrenze längst überschritten ist, scheint der Markenkern von Christian Lindners Finanzpolitik zu sein. Für die Zukunft unserer sozialen Demokratie braucht es eine Abschaffung der Schuldenbremse und eine höhere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und Einkommen“, so Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.07.2024

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erwartet Nachbesserungen beim Haushalts- und Wachstumspaket, das heute von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte am Mittwoch in Berlin:

„Es ist gut, dass eine politische Einigung gelungen ist. Das sorgt für Stabilität und gibt den Menschen Sicherheit. Der Kanzler hat Wort gehalten und die von der FDP immer wieder ins Spiel gebrachten Sozialkürzungen abgewendet. Das ist eine große Erleichterung für hunderttausende Haushalte in ganz Deutschland und entspricht auch den Interessen der Beschäftigten, die Kürzungen beim Sozialstaat mehrheitlich ablehnen.

Positiv sind darüber hinaus die Vorschläge zur Begrenzung der Energiekosten sowie Sonderabschreibungen und gezielte steuerliche Förderungen von Investitionen und Forschung. Allerdings fehlen jegliche soziale Konditionierungen, etwa Standortgarantien und Zusagen tariflicher Entlohnung, um Mitnahmeeffekte zu minimieren und für nachhaltige Arbeitsplätze zu sorgen. 

Zweifelhaft ist allerdings, ob die arbeitspolitischen Maßnahmen im Begleitbeschluss „Wachstumsinitiative“ überhaupt irgendwelche Wachstumsimpulse setzen. In jedem Fall schafft es neue Ungerechtigkeiten, wenn Einkommen künftig unterschiedlich besteuert werden sollen. Steuerfreie Zuschüsse für Mehrarbeit und hohe Steuerfreibeträge ausländischer Fachkräfte werden ein Strohfeuer bleiben. Um das wirkliche Arbeitskräftepotential in Deutschland zu heben, bräuchte es vor allem endlich eine bessere Infrastruktur für Kinderbetreuung und Altenpflege, eine geförderte Ausbildung junger Erwachsener ohne bisherigen Abschluss und einen Rechtsanspruch auf Aufstockung der Teilzeitbeschäftigung. 

Die aktuell anhaltenden Versuche der Politik, sich beim Thema Arbeitszeit in das Kerngeschäft von Tarif- und Betriebspolitik einzumischen, weisen wir aufs Schärfste zurück. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz auf der Basis arbeitsmedizinischer Erkenntnisse und darf nicht zum Spielball der Politik werden. Wer mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung will, soll mit uns Gewerkschaften faire Tarifverträge abschließen. Die Begrenzung der Arbeit dient dem Gesundheitsschutz und darf angesichts der wachsenden Zahl von erwerbsgeminderten Personen und Langzeitarbeitslosen nicht weiter abgebaut werden. Eine Politik für die Fleißigen erkennt als erstes ihre bereits bestehenden Belastungen an. 

Wir werden die genaue Ausgestaltung im parlamentarischen Prozess eng begleiten. Es liegt noch einige Arbeit vor den Abgeordneten, um aus dem Haushaltsentwurf einen Zukunftsplan für Beschäftigte und Wirtschaft zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.07.2024

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert geplante Kürzungen im sozialen Bereich.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband übt scharfe Kritik am Haushaltsentwurf 2025, der heute vom Kabinett verabschiedet werden soll: „Die getroffene Einigung geht zu Lasten besonders unterstützungsbedürftiger Menschen. Das fördert die soziale Spaltung, statt Zusammenhalt zu stärken“, so Dr. Joachim Rock, designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

Während die Ampel mit den geplanten Verschärfungen im Bürgergeld drastische und völlig unverhältnismäßige Maßnahmen auf Kosten von Leistungsbeziehenden plane, drohe die Beschäftigungsförderung mit den geplanten Kürzungen vielerorts zum Erliegen zu kommen: „Das mit dem Bürgergeld verbundene Versprechen, Beschäftigung durch Qualifizierung und Weiterbildung zu fördern und Sanktionen zu reduzieren, wird mit dem vorliegenden Entwurf auf den Kopf gestellt“, so Rock. Der sogenannte Eingliederungstitel für Qualifizierung und öffentlich geförderte Beschäftigung werde nochmal reduziert, ein großer Teil davon drohe in Verwaltungausgaben der Jobcenter zu fließen und stünde dann nicht mehr für notwendige Hilfen zur Verfügung. Damit drohe vielerorts der Wegfall gerade von Hilfen für Langzeitarbeitslose.

Die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlages um lediglich fünf Euro stehe in keinem Verhältnis zu der durch den Bundesfinanzminister geplanten Privilegierung einkommensstarker Familien, die durch höhere Freibeträge weitaus stärker profitierten: „Jedes Kind sollte der Bundesregierung gleich viel wert sein, stattdessen werden einkommensstarke Gruppe zusätzlich privilegiert. Soziale Ungleichheit wird zusätzlich verstärkt“, so die Befürchtung des Paritätischen.

Mit den geplanten Kürzungen drohten den bestehenden Angeboten für hilfsbedürftige Menschen massive Einschnitte. Die Förderung der Beratung und Versorgung Geflüchteter in Psychosozialen Zentren drohe nahezu halbiert zu werden, auch die Ansätze für die Asylverfahrensberatung lägen weit hinter den Bedarfen zurück. „Die Bundesregierung verkennt, dass so deutliche Kürzungen nicht nur zu einer weiteren Reduzierung von Angeboten, sondern zur Schließung von Einrichtungen und Diensten gerade in ländlichen Regionen führen können. Was einmal wegfällt, ist nur schwer wieder aufzubauen. Wir befürchten deshalb langfristige Schäden für die vielfältige, bürgernahe und gemeinnützige Infrastruktur im ganzen Land“, so Rock. Soziale Angebote drohten auch unter den angekündigten Reduzierungen im Bundesfreiwilligendienst und weiteren Freiwilligendiensten zu leiden. Hier seien Minderausgaben von 40 Millionen Euro vorgesehen.

Positiv hob der Paritätische hervor, dass zwei Milliarden Euro an Förderung für die Qualität in Kitas vorgesehen seien. Das sei ein Erfolg der Bundesfamilienministerin. Wichtig sei, dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel auch direkt den Kindertagesstätten zugutekämen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.07.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

8. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz gemeinsam vorgelegte Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr darüber, dass es immer mehr Frauen in Führungspositionen gibt: ob in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst des Bundes, bei Bundesunternehmen oder in den Gremien des Bundes. Diese Entwicklung zeigt: Die gesetzlichen Vorgaben wirken. Der Bund geht mit seinen eigenen Unternehmen, den Bundesgremien und der Bundesverwaltung mit gutem Beispiel voran: derzeit liegt der Anteil der Frauen in den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bei 45 Prozent – bis 2025 will der Bund bei sich eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führung erreichen. Das erwarte ich ebenso von der Privatwirtschaft. Ich bin überzeugt, dass Gleichberechtigung auf Führungsebenen den wirtschaftlichen Erfolg stärkt.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Frauen und Männer verdienen gleiche Chancen auf Führungspositionen. Die Offenlegung von Informationen über die Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen ist dabei hilfreich, da sie den Wandel in der Unternehmens- und Verwaltungskultur fördert. Aus diesem Grund veröffentlichen wir auch in diesem Jahr erneut Daten zu Frauen- und Männeranteilen in Führungsebenen und Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Die Zahlen für das Jahr 2021 zeigen, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der analysierten Unternehmen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Obwohl der Kulturwandel noch nicht abgeschlossen ist, befinden wir uns auf einem vielversprechenden Weg.“

Die Zahlen der 8. Jährlichen Information im Überblick:

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2021 für die 2.109 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2021 von 18,6 Prozent auf 26 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt um 5,7 Prozent übertroffen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2021 bei 11,5 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 62,1 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 53 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Erreicht haben wir bisher eine Steigerung des Frauenanteils auf 45 Prozent insgesamt. Die bisherigen Anstrengungen zeigen Wirkung. Ein Hebel ist der Ausbau des Führens in Teilzeit. Dazu hat das BMFSFJ einen Handlungsleitfaden vorgelegt.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass dies nach wie vor erst auf zwei Drittel der Gremien zutrifft. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.

Bei den 54 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 29,2 Prozent durch Frauen besetzt.

Erneut wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Krankenkassen) erfasst. Der Frauenanteil an den Führungspositionen hat sich binnen eines Jahres bei den landes- wie den bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern um zwei bzw. vier Prozentpunkte erhöht. Davon ausgehend, dass in diesem Bereich der Frauenanteil an den Beschäftigten bei über 70 Prozent liegt, könnten die Bemühungen zur Steigerung des Frauenanteils an den Führungspositionen intensiviert werden.

Über das Führungspositionen-Gesetz

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2024

8. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Am dritten Tag ihrer Kinderchancen-Tour war die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Ekin Deligöz, zu Gast in Gera beim OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH. Gemeinsam mit Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Sandra Wanzar, Dezernentin für Jugend und Soziales der Stadt Gera, besichtigte Deligöz die Werkstatt und Räumlichkeiten des Projektes „Jugendliche unterstützen, Kompetenzen ausbauen“ („JuKa“) bei der OTEGAU. Dort informierte sie sich über die vielfältigen Angebote und erörterte mit jungen Erwachsenen und Fachkräften die aktuellen Herausforderungen für den Einstieg ins Berufsleben. Außerdem gewann Deligöz Einblicke in die Arbeit des JUGENDHAUS Gera.

Die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin, Ekin Deligöz: „Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher keinen Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule erreichen konnten, sind hier in Gera sehr gut aufgehoben. Eine praxisnahe Ausbildung ebnet Jugendlichen den Einstieg auf dem Arbeitsmarkt. Wir müssen allen die bestmögliche Grundlage für einen guten Start ins Berufsleben ermöglichen. Die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera sind hierfür gute Beispiele, denn sie ebnen jungen Menschen den Weg in ein eigenständiges Leben. Die persönlichen Geschichten der jungen Menschen haben mich inspiriert und bestärken mich, bei den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommune und Zivilgesellschaft nicht nachzulassen, um Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu unterstützen.“

Über die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera

Die OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH Ostthüringen/Gera ist ein arbeitsmarktpolitisches Dienstleistungsunternehmen. Sie kooperiert erfolgreich mit zahlreichen Partnern der Ostthüringer Wirtschaft, mit der IHK, der Handwerks- und der Landwirtschaftskammer. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Altenburg-Gera und dem Jobcenter Gera schafft die OTEGAU optimale Integrationsmöglichkeiten für Arbeitssuchende aller Altersgruppen.

Das Jugendhaus Gera ist eine Anlaufstelle speziell für Menschen bis zum Alter von 27 Jahren, die vor der Herausforderung stehen, den für sich geeigneten beruflichen Weg zu finden. Im Jugendhaus werden die Angebote der Agentur für Arbeit Thüringen Ost, des Jobcenters Gera sowie einer Beratungsstelle des Jugendamtes gebündelt. Das erspart den Jugendlichen und jungen Erwachsenen lange Wege und fördert die Abstimmungsprozesse der beteiligten Einrichtungen.

Über den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und angemessenem Wohnraum ermöglichen. Im Fokus stehen dabei die Koordinierung aller verantwortlichen Ebenen, die Kooperation mit der Zivilgesellschaft und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Zugänge zu sozialer Infrastruktur ebnen den Weg für ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ist daher die kommunale Armutsprävention. Denn gerade Kommunen leisten als Orte der sozialen Daseinsvorsorge einen wertvollen Beitrag für die Chancengleichheit und Teilhabe vor Ort. Im Nationalen Aktionsplan wird die kommunale Armutsprävention als nationale Aufgabe verstanden: Der Aktionsplan stärkt das gemeinsame Handeln von Bund, Ländern und Kommunen, um Kindern und Jugendlichen ein sorgenfreies und chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Mehr unter: www.neue-chancen-fuer-kinder.de 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.07.2024

Für die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes interessiert sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/12253). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Personen seit 2019 von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bekommen haben. Außerdem interessieren sich die Abgeordneten für die individuellen Fördersummen sowie für die Gesamtkosten des sozialen Arbeitsmarktes im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 518 vom 17.07.2024

Die drei kürzesten Fristen für Verbände und Länder zur Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesprojekten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben zwischen zwei und fünf Arbeitstagen, die vier längsten zwischen 14 bis 23 Arbeitstagen gelegen. Diese Zahlen, bezogen auf die 20. Wahlperiode, nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12248) auf eine Kleine Anfrage (20/11927) der Gruppe Die Linke. In keinem Fall seien Referentenentwürfe erst am Freitag verschickt worden mit der Frist für eine Stellungnahme bis zum darauffolgenden Montag, so die Regierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 518 vom 17.07.2024

Am heutigen 19. Oktober 2020 findet der 12. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt statt, an dem rund 130 Vertreter*innen von Bund, Ländern, Kommune, der Zivilgesellschaft und Migrantenverbänden teilnehmen. Bei dem Treffen soll auch die Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplanes Integration Thema sein. Darin werden verschiedene „Phasen der Integration“ benannt, denen verschiedene Themenforen zugeordnet werden.

Studie von DIW Berlin und BiB vergleicht Einstellungen zu Erwerbskonstellationen bei Eltern mit Realität – Viele Erwachsene sehen egalitärere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit als ideal an, ungleiche Aufteilung jedoch finanziell meist attraktiver – Änderungen im Steuersystem und bei Minijobs sowie mehr Kita-Angebote nötig

Mütter und Väter teilen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland nach wie vor sehr ungleich auf. Mit den Einstellungen in der Bevölkerung deckt sich das jedoch kaum: Nach den aus ihrer Sicht idealen Erwerbskonstellationen gefragt, sprechen sich viel mehr Personen für eine gleichberechtigte Aufteilung von Kinderbetreuung, Hausarbeit und Berufstätigkeit aus, als Eltern dies in der Realität umsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA.

So würden deutlich mehr Personen das Erwerbs- und Sorgemodell bevorzugen, in dem beide Elternteile etwa 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Auch das universale Erwerbstätigenmodell, in dem beide in Vollzeit einen Beruf ausüben, wird häufiger als ideal erachtet, als es gelebt wird. Beim sogenannten Familienernährermodell, in dem der Vater in Vollzeit erwerbstätig ist und die Mutter gar nicht, und beim Zuverdienermodell, in dem die Mutter maximal in Teilzeit erwerbstätig ist, verhält es sich umgekehrt: Diese beiden Erwerbskonstellationen werden deutlich seltener als ideal angesehen, als sie in der Realität vorkommen.

„Ideale und die Realität klaffen bei der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland teils deutlich auseinander,“ sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Die Studie hat Wrohlich gemeinsam mit Annica Gehlen aus der Abteilung Staat des DIW Berlin sowie C. Katharina Spieß, Ludovica Gambaro und Elena Ziege vom BiB in Wiesbaden erstellt.

Erwerbskonstellationen in Ostdeutschland egalitärer

Dabei haben die Studienautorinnen die Daten getrennt für West- und Ostdeutschland ausgewertet. Demnach gibt es im Osten mehr Anhänger*innen der egalitären Erwerbskonstellationen als im Westen. Vor allem eine Vollzeiterwerbstätigkeit beider Elternteile wird in Ostdeutschland mit – je nach Alter des Kindes – bis zu 62 Prozent deutlich häufiger befürwortet als in Westdeutschland mit bis zu 38 Prozent. Zwar setzen deutlich weniger Eltern dieses Modell letztlich um, mit bis zu 43 Prozent im Osten aber immerhin deutlich mehr als im Westen mit maximal 16 Prozent. Das Erwerbs- und Sorgemodell, in dem Vater und Mutter jeweils 30 Stunden ihrem Beruf nachgehen, sehen im Osten bis zu 30 Prozent als ideal an und im Westen bis zu 27 Prozent. In der Realität spielt es in beiden Landesteilen mit einem Anteil von höchstens sechs Prozent an allen Erwerbskonstellationen aber kaum eine Rolle.

Steuer- und Transfersystem macht Zuverdienermodell finanziell besonders attraktiv

„Ein wichtiger Grund für die Diskrepanzen ist das deutsche Steuer- und Transfersystem, insbesondere das Zusammenspiel von Ehegattensplitting und Minijobs sowie der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Wrohlich. Hinzu kommt der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. All dies macht ein Zuverdienermodell, in dem der Mann in Vollzeit erwerbstätig ist und die Frau einen Minijob hat, mit Blick auf das Nettoeinkommen pro geleisteter Arbeitsstunde finanziell am attraktivsten: Unter der Annahme durchschnittlicher Löhne bleiben in diesem Modell netto pro Stunde 17,26 Euro hängen. Wenn beide Elternteile in Vollzeit arbeiten oder beide gleich viel in Teilzeit, sind es mit 14,02 Euro beziehungsweise 14,74 Euro deutlich weniger. Auch die Relation von gemeinsamer Arbeitszeit und dem Nettoeinkommen eines Paares ist im Zuverdienermodell mit Minijob am attraktivsten: Im Vergleich zur Konstellation „Beide Elternteile in Vollzeit erwerbstätig“ gibt es 71 Prozent des Nettoeinkommens für nur 57 Prozent der Arbeitszeit.

Vielfältige Reformen nötig, damit Erwerbs- und Sorgearbeit egalitärer aufgeteilt wird

Wenn die Politik eine gleichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern will, müsste den Studienautorinnen zufolge gleich auf mehreren Feldern gehandelt werden. Neben einer Reform des Ehegattensplittings und einer weitgehenden Abschaffung von Minijobs ginge es vor allem auch um eine „bedarfsgerechte Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Alter von zwölf Jahren“, betont BiB-Direktorin C. Katharina Spieß. „Fehlende Kita-Plätze halten trotz Rechtsanspruch bis heute viele Mütter davon ab, in größerem Umfang erwerbstätig zu sein. Zudem muss der Ausbau von Ganztagsgrundschulen deutlich beschleunigt werden – sonst wird der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab August 2026 kaum einzulösen sein“, so Spieß.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.07.2024

Eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt: Mit der Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld verlängerten sich zunächst die Abwesenheiten von Müttern nach der Geburt des Kindes. Zwar sank dadurch kurzfristig die Beschäftigung in betroffenen kleinen und mittleren Betrieben, es ergeben sich jedoch dauerhaft keine negativen Effekte auf Beschäftigung, Löhne oder den Fortbestand der Betriebe.   

Während unter den Regelungen des Erziehungsgeldes etwa 40 Prozent der Mütter innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt in den Betrieb zurückkehrten, waren es unter den Regelungen des Elterngeldes nur 20 Prozent. In diesem Zeitraum ging infolge der längeren Abwesenheit der Mütter die Gesamtanzahl der Beschäftigten im Betrieb um drei Prozent zurück. Kurzfristige Beschäftigungslücken blieben aber ohne negative langfristige Konsequenzen wie dauerhaft niedrigere Beschäftigung oder häufigere Betriebsschließungen. „Überproportionale Belastungen für Betriebe durch längere Elternzeiten scheinen somit kein stichhaltiges Argument gegen diese wichtige familienpolitische Maßnahme zu sein“, erklärt Michael Oberfichtner, Leiter des Forschungsbereichs „Betriebe und Beschäftigung“ am IAB und Mitautor der Studie.

Etwa ein Drittel aller Mütter wurden von Betrieben durch Neueinstellungen in den Monaten vor der Geburt ersetzt. Der Anstieg an Neueinstellungen war dabei größer, wenn nur wenige andere Beschäftigte im Betrieb den gleichen Beruf ausübten und somit die Arbeit der Mütter teilweise übernehmen konnten. In den Monaten vor dem Geburtstermin stellten Betriebe vermehrt Personen mit ähnlichen demografischen Merkmalen wie die werdenden Mütter ein, also insbesondere jüngere Frauen. Jene Neueingestellten, die als Vertretung für die anstehenden Elternzeiten in den Betrieb eintraten, hatten im Schnitt die gleiche Wahrscheinlichkeit, länger als 12 Monate im Betrieb zu bleiben wie andere Neueingestellte. „Demnach könnten Elternzeitvertretungen in vielen Fällen ein Weg in eine dauerhafte Beschäftigung sein“, so Mathias Huebener, Leiter der Forschungsgruppe „Bildung und Humanvermögen“ am BiB und Mitautor der Studie.

Die längere Erwerbsunterbrechung wirkte sich darüber hinaus auch nicht negativ auf die Erwerbsverläufe der Mütter aus. Ab dem Ende der maximalen Bezugszeit des Elterngeldes waren die Anteile der Mütter, die zu ihrem früheren Betrieb zurückgekehrt sind, sehr ähnlich wie vor der Einführung des Elterngeldes. Zudem hatte dessen Einführung keine negativen Konsequenzen für die Beschäftigungsaussichten junger Frauen. In den Betrieben veränderten sich weder die Anzahl an Neueinstellungen, der Anteil an jungen Frauen an den Neueingestellten noch die Löhne von jungen Frauen bei ihrer Anstellung.

Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/laengere-elternzeiten-haben-langfristig-keine-negativen-auswirkungen-auf-die-betriebe/

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.07.2024

  • Geburtenhäufigkeit sinkt weiter, rückläufiger Trend seit 2017 in den Jahren 2022 und 2023 deutlich verstärkt
  • Rückgang der Geburtenziffer in Sachsen mit -10 % am stärksten, im Saarland mit -1 % am schwächsten
  • Mütter bei der ersten Geburt durchschnittlich 30,3 Jahre alt, Väter 33,2 Jahre

Im Jahr 2023 kamen in Deutschland 692 989 Kinder zur Welt. Das waren 45 830 oder 6 % Neugeborene weniger als im Jahr 2022 (738 819 Neugeborene). Weniger Kinder als im Jahr 2023 waren in Deutschland zuletzt 2013 geboren worden (682 069). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank die häufig auch als Geburtenrate bezeichnete zusammengefasste Geburtenziffer 2023 gegenüber dem Vorjahr um 7 % von 1,46 auf 1,35 Kinder je Frau. Bereits 2022 war die Geburtenziffer im Vorjahresvergleich um 8 % gesunken. Damit verstärkte sich der bereits seit 2017 zu beobachtende und nur im Jahr 2021 im Kontext der Corona-Pandemie unterbrochene Rückgang der Kinderzahl je Frau in den vergangenen beiden Jahren deutlich. Zuvor war die Geburtenziffer von 2011 bis 2016 infolge verbesserter Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern und der Zuwanderung von 1,39 auf 1,59 gestiegen. Die vorläufigen Geburtenzahlen für die ersten vier Monate des Jahres 2024 zeigen einen weiteren, jedoch deutlich abgeschwächten Geburtenrückgang um 3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Rückgang der Geburtenziffer je nach Bundesland zwischen 1 % und 10 %

Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 in allen Bundesländern. Besonders stark nahm sie in den nördlichen und östlichen Bundesländern, darunter in Sachsen (-10 %), Mecklenburg-Vorpommern (-9 %) und Brandenburg (-8 %), sowie in Schleswig-Holstein (-8 %) ab. Im Saarland war der Rückgang mit -1 % am schwächsten. Die höchste Geburtenziffer mit 1,46 Kindern je Frau verzeichnete Bremen. Am niedrigsten war die Geburtenhäufigkeit in Berlin mit 1,17 Kindern je Frau.

Geburtenziffer sinkt bei deutschen Frauen und bei Ausländerinnen um jeweils 7 %

Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 sowohl bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit als auch bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit um 7 % gegenüber dem Vorjahr, allerdings ausgehend von unterschiedlichen Niveaus: So sank die Geburtenziffer bei deutschen Frauen von 1,36 auf 1,26 und bei Ausländerinnen von 1,88 auf 1,74 Kinder je Frau.

Auswirkungen des Zensus 2022 auf die Geburtenziffern

Die am 25. Juni 2024 auf Basis des Zensus 2022 veröffentlichte Korrektur der Bevölkerungszahl zum Stichtag 15. Mai 2022 wird sich auch auf die Geburtenziffern auswirken. Nach einer ersten vorläufigen Schätzung mit dieser neuen Basis würde die Geburtenziffer im Jahr 2022 bei knapp 1,5 Kindern je Frau und damit etwa 2 % höher liegen als bisher auf Basis des vorangegangenen Zensus 2011 ausgewiesen (1,46 Kinder je Frau im Jahr 2022). Damit die Bevölkerung eines Landes – ohne Zuwanderung – nicht schrumpft, müssten in hoch entwickelten Ländern rein rechnerisch etwa 2,1 Kinder je Frau geboren werden.

Frauenjahrgang 1974 brachte durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt

Die sogenannte endgültige Kinderzahl lässt sich aktuell für Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1974 ermitteln. So brachten die im Jahr 1974 geborenen Frauen, die 2023 mit 49 Jahren das Ende des statistisch definierten gebärfähigen Alters erreicht haben, durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt. Die endgültige Kinderzahl war zuvor bei den Frauen der 1960er Jahrgänge kontinuierlich gesunken und hatte beim Jahrgang 1968 mit 1,49 Kindern je Frau ihr historisches Minimum erreicht. Die in den 1970er Jahren geborenen Frauen bringen durchschnittlich mehr Kinder zur Welt. Vor allem im Alter über 30 Jahren bekommen beziehungsweise bekamen die zwischen 1970 und 1979 geborenen Frauen deutlich häufiger Kinder als die Frauen älterer Jahrgänge.

Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt stagniert seit 2021

Mütter waren im Jahr 2023 bei einer Geburt – unabhängig davon, ob es die Geburt des ersten Kindes oder eines weiteren Kindes war – im Durchschnitt 31,7 Jahre und Väter 34,7 Jahre alt. Damit nahm das Alter der Mütter bei Geburt im Vergleich zu 2021 (31,8 Jahre) leicht ab, während das Alter der Väter konstant blieb. Zuvor war das Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt mit Ausnahme einer Stagnation in den Jahren von 2014 bis 2016 kontinuierlich gestiegen. Zwischen 1991 und 2023 nahm es bei Müttern um 3,9 Jahre (1991: 27,9 Jahre) und bei Vätern um 3,7 Jahre zu (1991: 31,0 Jahre).

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes sank sogar leicht von 30,5 Jahren im Jahr 2021 auf 30,3 Jahre im Jahr 2023. Auch die Väter sind beim ersten Kind der Mutter etwas jünger geworden: Zwischen 2021 und 2023 sank bei ihnen das Durchschnittsalter von 33,3 auf 33,2 Jahre. Damit waren die Väter beim ersten Kind durchschnittlich 2,9 Jahre älter als die Mütter. In den vergangenen zehn Jahren sind Eltern beim ersten Kind jedoch tendenziell älter geworden. Im Jahr 2014 waren die Mütter im Durchschnitt erst 29,6 Jahre und die Väter 32,8 Jahre alt.

In vielen anderen europäischen Staaten sinken die Geburtenziffern ebenfalls

Vergleichbare internationale Angaben zur Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer im Jahr 2023 liegen derzeit noch nicht vor. Die Angaben der Europäischen Statistikbehörde Eurostat bis zum Jahr 2022 zeigen jedoch, dass die Geburtenziffern in den meisten Staaten der Europäischen Union (EU) teilweise deutlich im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2020, aber auch zum Vor-Corona-Jahr 2019 gesunken sind. Einen besonders starken Rückgang von 10 % und mehr im Vergleich zu 2021 verzeichneten im Jahr 2022 die EU-Staaten Estland, Irland, Tschechien, Dänemark und Finnland. Deutlich schwächer als in Deutschland (-8 %) sanken die Geburtenziffern in Italien und Zypern (-1 %) sowie in Frankreich, Spanien, Polen, Ungarn und Kroatien (jeweils -3 %). Ein Anstieg wurde 2022 in der EU nur in Portugal (+6 %) und Bulgarien (+4 %) registriert.

Methodische Hinweise:

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe (und damit Zusammenfassung) der für jedes Alter von 15 bis 49 Jahren berechneten altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres. Dabei stellt eine altersspezifische Geburtenziffer die Relation zwischen den Lebendgeborenen der Mütter eines bestimmten Alters und der Zahl der Frauen in diesem Alter dar. Angaben zur endgültigen Kinderzahl der Frauen eines Jahrgangs (Kohorte) liegen ab dem Jahrgang 1930 vor. Diese kohortenbezogene Geburtenziffer wird als Summe der altersspezifischen Geburtenziffern berechnet, die in den Jahren nachgewiesen wurden, in denen der entsprechende Jahrgang seine fertile Phase von 15 bis 49 Jahren durchlief.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) sowie auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Ausführliche Ergebnisse zu Geburtenziffern auf Basis des Zensus 2022 werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 veröffentlicht.

Informationen zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der Kinder bieten die Pressemitteilung Nr. 185 vom 8. Mai 2024, der Webartikel „Kinderlosigkeit und Mutterschaft“ sowie der Statistische Bericht „ Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 17.07.2024

  • 40 % der untergebrachten wohnungslosen Personen sind jünger als 25 Jahre
  • 31 % sind Ukrainerinnen und Ukrainer
  • Nach der Haushaltskonstellation bilden Paare mit Kindern die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 439 500 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber den Vorjahren weiter erhöht (2023: 372 000, 2022: 178 100). Der Anstieg der Zahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen ist jedoch vor allem auf Verbesserungen der Datenmeldungen im dritten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2024 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird. Der nächste Wohnungslosenbericht erscheint gegen Ende des Jahres 2024.

Staatsangehörigkeiten: 136 900 Ukrainerinnen und Ukrainer größte Gruppe

Zum Stichtag 31. Januar 2024 wurden 136 900 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2023: 130 000). Mit knapp einem Drittel (31 %) aller untergebrachten Wohnungslosen bildeten sie – unterschieden nach der Staatangehörigkeit – wie bereits im Vorjahr die größte Gruppe in der Statistik (2023: 35 %). Insgesamt wurden 377 900 und damit deutlich mehr Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet als im Vorjahr (2023: 311 900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen erhöhte sich auf 86 % (2023: 84 %). Die Zahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nahm dagegen nur leicht zu auf 61 500 (2023: 60 200). Ihr Anteil an der Gesamtzahl der untergebrachten Wohnungslosen sank dadurch auf 14 % (2023: 16 %).

Geschlechterverteilung: untergebrachte Wohnungslose mehrheitlich Männer

40 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2023: 38 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2024 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 55 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und 43 % Frauen (2023: 50 % Männer und 42 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.

Haushaltskonstellationen: Paare mit Kindern am häufigsten

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 34 % (150 100 Personen) die größte Gruppe. 32 % (139 000) der gemeldeten Personen waren alleinstehend, 17 % (73 300) waren Alleinerziehenden-Haushalte, 8 % (33 500) sonstige Mehrpersonenhaushalte und 4 % (16 500) Paarhaushalte ohne Kinder. Bei 24 300 Personen (6 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

105 100 untergebrachte Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 105 100 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 92 700 Personen und Berlin mit 47 300 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden im Saarland (2 600), Sachsen-Anhalt (1 000) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben.

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Personen aus der Ukraine, die bei Privatpersonen unterkommen, werden nicht in der Statistik berücksichtigt, da den beteiligten Stellen hierüber in der Regel keine Nachweise vorliegen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die im Freundeskreis, bei Familien oder Bekannten unterkommen, sowie Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oder betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22971) verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.07.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

439.500 wohnungslose Menschen waren laut Statistischem Bundesamt zum Stichtag am 31. Januar 2024 in Einrichtungen von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden untergebracht. Das sind 67.500 Menschen mehr als noch im Vorjahr (372.000). Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert angesichts dieser Zahlen, den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit konsequent umzusetzen. Er beschreibt, wie Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 beenden soll.

Dazu AWO-Präsident Michael Groß: „Nachhaltig wirksame Maßnahmen sind dringend geboten. Die Werkzeuge, um Wohnungslosigkeit in Deutschland zu beenden, liegen längst auf dem Tisch. Dazu zählt mehr bezahlbarer Wohnraum mit langfristigen oder dauerhaften Sozialbindungen und ein wirksamer Schutz von Mieter*innen vor steigenden Mieten und Wohnungskündigungen. Zusätzlich braucht es weitreichende präventive Maßnahmen und Begleitungsangebote. Ist eine Wohnung verloren, gibt es kaum Chancen auf dem vorhandenen Wohnungsmarkt eine neue Wohnung zu finden.“

Die AWO kritisiert weiter, dass die Regierung noch keinen Gesetzesentwurf für die Reform der Schonfristzahlungen und der Absenkung der Kappungsgrenze vorgelegt hat, obwohl diese im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben Wohnungslosigkeit verhindern und keine Finanzmittel des Bundes, der Länder oder der Kommunen erfordern. Auch die Verlängerung der Mietpreisbremse lässt auf sich warten. Dazu Michael Groß abschließend: „Wir brauchen eine massive Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, um wohnungslose Menschen mit adäquatem Wohnraum zu versorgen.

Die Forderungen der AWO finden sich auch im Positionspapier Wohnen.Menschen.Recht: https://awo.org/awo-fordert-mehr-tempo-fuer-einen-gerechten-wohnungsmarkt und

in der AWO-Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: https://awo.org/position/awo-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-wohnungslosigkeit/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.07.2024

Das Bundesfinanzministerium hat sein Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ vorgestellt. Die darin vorgesehenen Reformen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende verschärfen Sanktionen und Mitwirkungspflichten. Regeln zur Zumutbarkeit bei der Arbeitsaufnahme werden verschärft. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) befürchtet, dass so soziale Sicherheit abgebaut und Ressentiments weiter geschürt werden, statt lösungsorientiert Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 

Dazu AWO-Präsident Michael Groß: „Seit Jahren werden Bürgergeldsätze kleingerechnet. Darauf mit Sanktionen und Strafmaßnahmen zu reagieren, statt sinnvoll zu reformieren, ist für betroffene Menschen blanker Hohn.“ Wer als alleinstehende Person einen einzigen Termin verpasst, dem droht in Zukunft eine Minderung um fast 170 Euro im Monat, bisher sind es unter 60 Euro. Auch wer aufgrund der eigenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I erhält und zur Sicherung seines Lebensunterhalts Bürgergeld beantragt, soll in Zukunft pauschal eine Sanktion in Höhe von 30 Prozent erhalten. Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sollen monatlich in Präsenz beim Jobcenter vorstellig werden und Menschen, die als Totalverweiger*innen abgestempelt werden, verstärkt mit 1-Euro-Jobs in den Arbeitsmarkt reintegriert werden. „Damit wird ein Arbeitsmarktinstrument, das zu einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen kann, zu einem Bestrafungsinstrument degradiert,“ so Groß weiter.  

„Die einzig innovative Idee, die wir in dem Papier finden können, ist die sogenannte Anschubfinanzierung, mit der Bürgergeldbeziehende für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit finanziell belohnt werden sollen. Aber auch hier liegt der Teufel im Detail: wer mit seinem Einkommen aus Erwerbsarbeit weiter bürgergeldberechtigt ist, kommt nicht in den Genuss der Prämie. Das kann zum Beispiel Mehrkindfamilien in Regionen mit hohen Wohnkosten betreffen, weil der Lohn nicht für den Lebensunterhalt und die Miete der ganzen Familie reicht und weiter aufstockend Bürgergeld bezogen werden muss. Die Bundesregierung sollte sich daher besser auf eine Reform der Freibeträge für Erwerbseinkommen konzentrieren, von der alle Leistungsberechtigten profitieren können, wenn sie ihre Erwerbsarbeit ausweiten oder eine neue Stelle antreten,“ so Groß.  

Die vorgeschlagenen Reformen konterkarieren den positiven Grundgedanken des Bürgergelds, Menschen zu fördern und zu qualifizieren. Dabei sind Einsparpotenziale für den Haushalt nur gering. „Statt nachhaltiger Arbeitsmarktpolitik setzt die Bundesregierung damit auf Symbolpolitik auf Kosten des Sozialstaats. Die Ampel hat nun die Wahl: setzt sie die Pläne um und beschließt damit eine Neuauflage von Hartz IV oder entwickelt sie das Bürgergeld zu einer solidarischen Grundsicherung weiter, die fördert, statt zu bestrafen?“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.07.2024

Die Abschaffung des Ehegattensplittings verstößt nach Ansicht des Deutschen Familienverbandes (DFV) gegen das Grundgesetz. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums würden Familien durch ein Aus des Ehegattensplittings jedes Jahr mit 25 Milliarden Euro belastet werden.

„Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre eine familienpolitische Bankrotterklärung, die Familien mit einer der größten Steuererhöhungen in der Geschichte der Bundesrepublik bezahlen müssten“, sagt Klaus Zeh, DFV-Präsident und Thüringer Finanzminister a.D. „Das Ehegattensplitting ist eine Vorgabe unserer Verfassung zur sachgerechten Besteuerung einer Erwerbs-, Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das gilt insbesondere für die Ehe, in der sich Paare gegenseitig rechtlich in besonderem Maße verpflichtet haben.“

Die Forderung der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) nach Abschaffung des Ehegattensplittings kommt nicht zufällig zum Zeitpunkt des politischen Tauziehens zur Kindergrundsicherung.

„Mit erheblichen Steuererhöhungen bei Familien durch die Abschaffung des Ehegattensplittings soll auf dem Rücken der Familien die Kindergrundsicherung finanziert und gerettet werden. Die Kindergrundsicherung war ein Prestigeprojekt, dem von Anfang an die Idee und eine mutige Finanzierung fehlte, um Familienarmut in Deutschland nachhaltig bekämpfen zu können“, so Zeh weiter. „Aus der Kindergrundsicherung ist nichts anderes als eine Reform des Kinderzuschlages geworden, der nur einem Teil der Familien zugutekommt. Änderungen beim Kindergeld – außer einem Namenswechsel – sind nicht vorgesehen.“

Auch die angekündigte Entbürokratisierung und Digitalisierung bei der Kindergrundsicherung hat nicht zu Einsparungen, sondern zu jährlichen Mehrkosten von 500 Millionen Euro geführt.

„Das Ende des Ehegattensplittings wird zu mehr Kinderarmut in Deutschland führen. Im doppelten Sinne: Familien werden mit neuen Steuern belastet. Das wird ihnen keinen Mut zu mehr Kindern machen. Ganz im Gegenteil“, so der ehemalige Finanzminister.

Der DFV spricht sich für die Entwicklung der Ehegattenbesteuerung hin zu einem Familiensplitting aus, das auf dem bisherigen Ehegattensplitting basiert und Kinder deutlich besserstellt. Dies wäre beispielsweise bereits jetzt durch ein neues Kindergeld in Höhe der maximalen Wirkung des Gesamtkinderfreibetrages möglich.

„Eine solche familienorientierte Reform des Kindergeldes würde allen Familien eine monatliche Steuergerechtigkeit gewährleisten, eine Förderung von Eltern und Kindern sicherstellen und das Existenzminimum von armutsgefährdeten Familien deutlich besser absichern“, so Zeh. „Legt man die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene zugrunde, würde das einem auskömmlichen Kindergeld in Höhe von 362 Euro pro Kind und Monat entsprechen.“

Der DFV fordert im Kontext der Bekämpfung der Familienarmut, die weiterhin bestehende Benachteiligung von Familien – vor allem in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung – endlich zu beenden. Vorschläge hierfür liegen im Rahmen der Elternklagen-Kampagne bereits vor (www.elternklagen.de).

Zur Person: 

Dr. Klaus Zeh ist Präsident des Deutschen Familienverbandes. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

m Freistaat Thüringen war Dr. Klaus Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes. Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.07.2024

Das Statistische Bundesamt hat heute die neue Statistik zu den untergebrachten wohnungslosen Menschen veröffentlicht. Danach lebten zum Stichtag 31. Januar dieses Jahres 439.500 Menschen in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege. Das ist ein Anstieg von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Anstieg ist vor allem auf verbesserte Datenmeldungen zurückzuführen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Die weiterhin sehr hohe Anzahl an wohnungslosen Menschen in Deutschland ist ein deutliches Alarmsignal für unsere Gesellschaft. Insbesondere Paare mit Kindern haben keinen eigenen Wohnraum, der zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört. Für eines der reichsten Länder der Welt ist das ein Skandal! Es muss dringend gehandelt und gegengesteuert werden. Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen, der eine wichtige Grundlage für notwendige Aktivitäten staatlicher und gesellschaftlicher Akteure bildet. Dieser Aktionsplan muss mit konkreten Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Der Schutz vor Wohnungsverlust muss ausgebaut und mehr bezahlbarer Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen geschaffen werden. Wohnen ist und bleibt ein Menschenrecht.“

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen zum Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht waren. Nicht erfasst sind Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen sind. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt.

Ende des Jahres soll der neue Wohnungslosenbericht veröffentlicht werden, der neben den untergebrachten Wohnungslosen auch die auf der Straße lebenden Menschen sowie die verdeckt Wohnungslosen erfassen wird.

Die Bundesregierung hat am 24. April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Gemeinsam für ein Zuhause beschlossen. Als Dach für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit hat die Bundesregierung zudem das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet. Im Nationalen Forum werden neben Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden weitere an der Mitarbeit interessierte Institutionen auf der Basis der freiwilligen Zusammenarbeit gemeinsam und kontinuierlich an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans arbeiten. Ziel ist die Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030.

Weitere Informationen: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_282_229.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf für das zweite Jahressteuergesetz 2024 das Bundesfinanzministerium auf, die finanzielle Benachteiligung von Frauen schnellstmöglich zu beseitigen. Der Entwurf sieht einige gleichstellungspolitisch wichtige steuerliche Anpassungen vor, darunter die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie die Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren bis Ende 2029.

„Die geplante Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren ist ein längst überfälliger Schritt zur Beendigung der mittelbaren Benachteiligung von Frauen, die in Steuerklasse V derzeit einen unverhältnismäßig hohen Steueranteil tragen müssen,“ so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. „Allerdings ist es nicht akzeptabel, dass diese Reform erst Ende 2029 in Kraft treten soll.“

Neben der Reform der Lohnsteuerklassen begrüßt der djb auch die geplanten Anhebungen des Kinderfreibetrags und des Kindergelds, warnt jedoch vor einer weiteren Vergrößerung der Entlastungsschere zwischen Familien, die nur Kindergeld beziehen, und solchen, die zusätzlich von den Kinderfreibeträgen profitieren. Der djb fordert daher eine klare gesetzliche Regelung, um diese Schere zu schließen und eine Abschmelzung des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung eines Kindes.

Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich, ergänzt: „Der Entwurf zeigt, dass gleichstellungsrelevante Reformen wie die Umgestaltung des Lohnsteuerverfahrens dringend erforderlich sind. Es ist bedauerlich, dass diese Reformen immer wieder durch vermeintliche technische Hürden verzögert werden. Eine schnelle und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen ist unerlässlich, um die strukturelle Diskriminierung von Frauen nachhaltig zu beseitigen.“

Der djb fordert das Bundesfinanzministerium auf, sachlich nachvollziehbare Erläuterungen zur langen Umsetzungsfrist und den konkreten finanziellen Verteilungswirkungen der Reformen zu liefern und die Maßnahmen zur Schließung der Entlastungsschere zwischen verschiedenen Einkommensgruppen zu intensivieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) startet pünktlich zur parlamentarischen Sommerpause eine Social-Media-Kampagne, um die Notwendigkeit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu verdeutlichen. Unter dem Titel „218 kennt keine Sommerpause“ wird der djb jeden Dienstag vom 16. Juli 2024 bis zum 3. September 2024 Beiträge veröffentlichen, die den rechtlichen Rahmen und die Notwendigkeit der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beleuchten. Die Beiträge bieten zudem Einblicke in die beratende Praxis und vergleichen die Situation in Deutschland mit der in anderen EU-Ländern.

„Über die Strafbarkeit des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft ist die Zeit hinweggegangen. Nun geht es darum, Schwangere selbstbestimmt entscheiden zu lassen und sie in einer als schwierig empfundenen Lebenslage zu unterstützen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Die durch die Bundesregierung eingesetzte Expertinnenkommission hat im April 2024 in ihrem Bericht deutlich gemacht, dass eine Neuregelung nicht nur möglich, sondern insbesondere in den ersten 12 Schwangerschaftswochen zwingend erforderlich ist. Die aktuelle Regelung des § 218 StGB besteht seit über 30 Jahren unverändert. Nachdem bereits die Streichung von § 219a StGB und das Verbot von Gehsteigbelästigungen Frauen und schwangere Personen in ihren reproduktiven Rechten gestärkt haben, muss nun auch die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs selbst reformiert werden.

Der djb fordert schon lange eine gesetzgeberische Initiative zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und bleibt in seinem Einsatz für die reproduktiven Rechte konsequent. „Eine Rechtslage, die die Rechte der schwangeren Person missachtet, ist kein akzeptabler Kompromiss“, erklärt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb. „Die aktuelle Regelung stellt eine reale Gefahr für schwangere Personen dar, die einen Abbruch vornehmen möchten. Sie führt zu einer unzureichenden Versorgungslage und zu fehlender Kostenübernahme durch die Krankenkassen.“

Die Bundesregierung darf die Neuregelung nicht länger aufschieben. Der Schwangerschaftsabbruch muss entkriminalisiert und die reproduktiven Rechte müssen ernst genommen werden. Der djb fordert, die Neuregelung direkt nach der Sommerpause umzusetzen und bis dahin unter Verwendung des Hashtags #218kenntkeineSommerpause Druck zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die am Freitag vom Bundestag beschlossene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von schwangeren Personen. Die neuen Regelungen sehen Verbotsnormen und Sanktionsmechanismen gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen vor und stärken damit das grund- und menschenrechtlich geschützte Recht auf reproduktive Selbstbestimmung.

„Gehsteigbelästigungen sind keine harmlosen Zwischenfälle, sondern gravierende Eingriffe in die Selbstbestimmung von Schwangeren,“ betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. „Mit der nun verabschiedeten Gesetzesänderung schaffen wir einen rechtlichen Rahmen, der schwangere Personen effektiv schützt und im Einklang mit nationalen und internationalen Verpflichtungen steht.“

In einer Stellungnahme im Dezember 2023 und in der Anhörung zum Gesetzentwurf im Mai diesen Jahres hatte sich der djb ausführlich zum nun beschlossenen Gesetzentwurf geäußert und dabei insbesondere die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung betont. Bisher sehen sich Frauen und andere schwangere Personen mit einer uneinheitlichen Anwendungspraxis konfrontiert, die erhebliche Rechtsunsicherheit schafft. Die neuen Regelungen sind vor dem Hintergrund der bereits defizitären Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen besonders relevant. Die Klarstellung, dass der Sicherstellungsauftrag der Länder auch den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen umfasst, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgungslage.

Besonders zu begrüßen ist, dass das einschränkende Tatbestandsmerkmal „entgegen ihrem erkennbaren Willen“ entsprechend der Forderung des djb gestrichen wurde. Trotz der positiven Entwicklungen sieht der djb einige Einzelheiten des Gesetzes kritisch. Unter anderem könnten die erhöhten subjektiven Anforderungen insbesondere bei der effektiven Durchsetzung der Verbotsnormen Hürden schaffen.

Mit der Gesetzesänderung wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung von schwangeren Personen geleistet, damit sie ihre Rechte in einer sicheren und respektvollen Umgebung wahrnehmen können. „Dieses Gesetz ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, aber darf nicht der letzte Schritt sein. Unser Ziel bleibt die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen“, erklärt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) freut sich außerordentlich, dass seine Vizepräsidentin Lucy Chebout heute zur Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin ernannt wurde und gratuliert sehr herzlich. Diese Berufung ist eine würdige Anerkennung ihrer herausragenden fachlichen Kompetenz und ihres Engagements für die Rechte von Frauen und queeren Menschen.

Im djb ist Lucy Chebout seit 2011 Mitglied und engagiert sich seit 2021 in der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Seit vielen Jahren ist sie eine wegweisende Figur im Bereich des Familienrechts und setzt sich mit großer Leidenschaft insbesondere für die Rechte queerer Familien ein. Ihre Arbeit als Fachanwältin für Familienrecht in der Berliner Kanzlei Raue hat zahlreiche juristische Erfolge hervorgebracht, insbesondere im Kampf gegen die diskriminierenden Regelungen des geltenden Abstammungsrechts. 2023 wurde Lucy Chebout zur Vizepräsidentin gewählt.

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, sagt: „Lucy Chebout hat auch durch ihre Arbeit im djb maßgeblich dazu beigetragen, die rechtliche Stellung von queeren Familien zu stärken. Ihre Ernennung zur Verfassungsrichterin in Berlin ist ein bedeutender Schritt für die Gleichstellung der Geschlechter.“

Lucy Chebout wird für sieben Jahre am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin tätig sein. Der djb ist sehr stolz, eine so engagierte und kompetente Juristin in seinen Reihen zu haben, und überzeugt, dass Lucy Chebout in ihrer neuen Rolle als Richterin des Landesverfassungsgerichts bedeutende Impulse für die Rechtsentwicklung geben wird.

Der djb gratuliert außerdem sehr herzlich seinem Mitglied Rosanna Sieveking, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, die neben Lucy Chebout und vier weiteren in den Landesverfassungsgerichtshof des Landes Berlin gewählt wurde.

Der djb, der sich seit langem im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen engagiert, begrüßt zudem die insgesamt paritätische Besetzung der Kandidat*innen für die neuen Stellen am Landesverfassungsgericht Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.07.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland auf allen föderalen Ebenen. Dazu zählen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Verankerung von Kinderrechten und damit einhergehend von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer, der Ausbau bestehender Beteiligungsrechte in Fachgesetzen sowie der flächendeckende Ausbau von beteiligungsfördernden Strukturen. Auch die Einsetzung von Kinder- und Jugendbeauftragten, die Einrichtung von Fach- und Servicestellen der Kinder- und Jugendbeteiligung und der Ausbau unmittelbarer Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu forcieren. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates, die heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt den aktuellen Stand zur Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie bestehende Leerstellen und Handlungsbedarfe auf.

„Beim Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen nach wie vor dicke Bretter gebohrt werden. Es muss endlich gelingen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche haben bisher viel zu selten die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun und sich aktiv in Vorhaben einzubringen, so dass ihre Perspektive oftmals keine Beachtung findet. Das muss sich ändern“, so Hofmann weiter.

„Sowohl der Bund als auch die Bundesländer und die Kommunen sind aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Zudem sollte die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen geprüft werden, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für junge Menschen unabdingbar. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss endlich bundesweit in den Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen verbindlich festgeschrieben werden, Beteiligungskonzepte für Kommunen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen müssen zum Standard werden. Zudem braucht es auch eine lebendige Beteiligungskultur von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen. Und schließlich gehört eine Absenkung des Wahlalters weiter auf die Tagesordnungen in Bund und Ländern“, sagt Holger Hofmann.

Mit der Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ hat das Deutsche Kinderhilfswerk erstmals für Deutschland eine Analyse der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) durchgeführt.

Das CPAT wurde vom Europarat entwickelt, um seinen Mitgliedsstaaten ein Werkzeug an die Hand zu geben, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu messen. Auf der Basis von zehn Indikatoren legt das CPAT den Blick auf sehr verschiedene Regelungsbereiche, bei denen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Rolle spielt, oder die dazu beitragen, geltendes Recht umzusetzen. Daher umfasst die Analyse sowohl Struktur- als auch Prozessindikatoren. Diese legen zum einen die Grundlage für gelingende Beteiligung, also die Strukturen, oder sie zielen auf Maßnahmen (Prozesse) ab, die Beteiligung fördern. Damit bietet die Studie einen umfassenden Überblick zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Die Ergebnisse basieren auf Recherchen, Gesetzesanalysen, breit angelegten Abfragen unter Ministerien, der Auswertung vorhandener Daten sowie qualitativen Interviews mit verschiedenen Stakeholdern sowie Fokusgruppen mit Kindern und Jugendlichen zu einzelnen Themenbereichen.

Die Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ wurde im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt.

Mehr Informationen unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2Fcpat-bericht&data=05%7C02%7Cj.oers%40awo.org%7C404cb84f81374775822e08dca70fb7bd%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638568933162162240%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=C9%2FQdRpj952XpUEimdeykvBRbeAqG6xSRLBtt3zd7Fs%3D&reserved=0. Dort kann die gesamte Studie auch kostenfrei heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.07.2024

Der Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2025 sieht moderate Anpassungen der familienpolitischen Leistungen vor. Ein Ersatz für die angekündigte Vereinfachung und Verbesserung der Familienförderung können diese jedoch nicht sein.

„Der Haushalt soll Impulse für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland geben. Das sind wichtige Signale für alle Familien, die genau das für ein sicheres, zukunftsfähiges Aufwachsen benötigen. Aber es sollte in der Familienpolitik um mehr gehen als um systembedingte Erhöhungen und Programmfortschreibungen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Die Kernpunkte des Haushaltsentwurfs in der Familienpolitik sind die Erhöhung des Kindergeldes, des Kindersofortzuschlags und der Kinderfreibeträge. Um Familien finanziell zu entlasten, werden ab 2025 das Kindergeld und der Kindersofortzuschlag pro Kind um 5 Euro pro Monat erhöht. Zusätzlich werden die Kinderfreibeträge 2024 und 2025 angehoben. „Hier ist zu fragen, warum nicht auch in diesem Jahr das Kindergeld erhöht wird, da Familien in allen Lebenslagen durch steigende Preise betroffen sind“, führt Hoffmann aus. „Aus guten Gründen wurden in der Vergangenheit der Kinderfreibetrag und das Kindergeld immer gleichzeitig angehoben, um alle Familien im Blick zu behalten. Und auch 2025 findet keine wirkliche Erhöhung des Kindergeldes statt, sondern eine Anpassung, damit es nicht zu drastischen Kaufkraftverlusten kommt. Um den Status quo für Familien zu erhalten, ist insgesamt mindestens eine Kindergelderhöhung um 10 Euro erforderlich.“

Die im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von zwei Milliarden Euro für den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung deuten auf eine Fortführung des Kita- Qualitätsgesetzes hin. Das reicht Ulrich Hoffmann nicht: „Diese Investitionen sind wichtige Signale, aber auch hier braucht es mehr Ehrgeiz und Innovation. Ein Kita-Qualitätsgesetz existiert bisher nur dem Namen nach. In der Sache handelt es sich um ein verwaltungsaufwendiges Förderprogramm des Bundes. Nötig ist eine Verbesserung durch echte, verbindliche Qualitätsstandards.“

Der angekündigte Haushaltsentwurf signalisiert, dass Familien auf der politischen Agenda nicht vergessen sind und alle Familien unterstützt werden. „Dieses positive Signal darf aber kein Ersatz für angekündigte Reformen der familienpolitischen Leistungen sein“, so Ulrich Hoffman. „Damit alle Kinder mehr Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen erhalten, braucht es eine realistische Neuberechnung des Existenzminimums. Ein pragmatischer Weg, um Familien mit kleinen Einkommen zielgenau zu unterstützen und die positiven Ansätze der Kindergrundsicherungsdebatte aufzunehmen, wäre zudem eine Reform des Kinderzuschlages.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.07.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. September 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und KTK-Bundesverband

Ort: Berlin

Trotz erneuter Deklaration und einem „Schulterschluss für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung“ mit den Ländern ist es immer noch nicht gelungen, dass sich der Bund durch eine auskömmliche, dauerhafte und damit verlässliche Mitfinanzierung an der Strukturqualität und damit Schaffung guter Rahmenbedingen in der Kindertagesbetreuung einsetzt.

Seit mehr als zehn Jahren steht unser Bündnis für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung mit der Forderung nach bundeseinheitlichen und strukturellen Standards für die frühe Bildung.

Gemeinsam möchten wir die Chance nutzen, für eine Verbesserung der prekären Situation in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung einzustehen und politische Entscheidungsträger*innen erneut auf ihre Verantwortung hinzuweisen.

An diesem Abend möchten wir deshalb mit Ihnen und euch einen pointierten Blick auf die Lage in der Kindertagesbetreuung werfen.

Es freut uns ganz besonders, dass wir Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger für einen Kommentar gewinnen konnten

und wir an diesem Abend an einem so besonderen Ort zusammenkommen: in einer Berliner Kita.

Bitte melden Sie sich bis zum 03.09.2024 unter folgendem Link an: 

 https://www.gew.de/anmeldung-dialogworkshop#c109830

Termin: 19. September 2024, 07. November 2024 und 28. November 2024

Veranstalter: DGB-Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten

Elternzeit, Wiedereinstieg, Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf ihr als Betriebs- und Personalräte seid gefragt: Wie könnt ihr gut mitgestalten?

Geballtes Fachwissen und konkrete Erfahrungen von Betriebs- und Personalrät*innen in einem digitalen Format Vereinbarkeit kompakt.

In Vereinbarkeit kompakt wird eingeladen zu einem Online-Meeting mit Expert*innen aus Wissenschaft, Gewerkschaft, Betrieb und Verwaltung. In kompakten 90 Minuten wird Expertise, Erfahrung und Austausch in Sachen Vereinbarkeit zusammen gebracht.

Kostenlos, freistellungsfähig und digital für

  • Betriebsrät*innen,
  • Personalrät*innen,
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

aller Branchen. Die Themenschwerpunkte und die Infos zur Anmeldung findet ihr unten. Die Module finden immer von 10:00 bis 11:30 Uhr statt.

19.09.2024: Elternzeit

Die Geburt eines Kindes bringt viel Freude, aber auch Unsicherheit für Beschäftigte mit sich. Was wünschen sich Beschäftigte vor und in der Phase der Elternzeit? Welche betrieblichen Rahmenbedingungen sind nötig, um eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit zu fördern? Wo liegen die Ansatzpunkte für Interessenvertretungen und Gewerkschaften in der betrieblichen Praxis? In diesem Modul finden wir Antworten mit unseren Gästen:

  • Prof. Dr. Katharina Wrohlich, DIW Berlin
  • Jennifer Mansey, Bundesfrauensekretärin IGBCE
  • Betriebsrat Henkel (angefragt)

Zur Anmeldung

07.11.2024: Wiedereinstieg 

Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist ein wichtiger Punkt, an dem Beschäftigte und Interessenvertretungen merken, wie familienfreundlich ihr Unternehmen oder ihre Dienststelle ist. Wie kann der partnerschaftliche Wiedereinstieg von Eltern auf betrieblicher Ebene gestaltet werden? Wo können Interessenvertretung und Gewerkschaften in der betrieblichen Praxis ansetzen? In diesem Modul finden wir Antworten mit unseren Gästen:

  • Dr. Corinna Frodermann, IAB
  • Stefanie Geyer, Bundesfrauensekretärin IG Metall
  • Katja Pilz, Mitglied des Betriebsrats GESTRA AG

Zur Anmeldung

28.11.2024: Partnerschaftlichkeit

Immer mehr Väter möchten ihre Arbeitszeit zu Gunsten der Familie reduzieren. Familien-gerechte Strukturen sind ein wichtiges Kriterium für den Verbleib in Unternehmen oder Dienststellen. Damit partnerschaftliche Vereinbarkeitsmodelle gelingen, müssen Väter als Zielgruppe adressiert werden – auch von Betriebs- und Personalrät*innen. Welche Maßnahmen möglich sind und wo Interessenvertretungen ansetzen können, besprechen wir mit unseren Gästen:

  • Jelena Büchner,M.A. Vertretungsprofessorin Hochschule Hannover
  • Meret Matthes, Gewerkschaftssekretärin Frauen- und Gleichstellungspolitik ver.di
  • Väter.In.Motion, Väternetzwerk der Sparkasse Berlin

Zur Anmeldung

Termin: 30. September 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Bühne frei für die Zukunft: Die Welt von Morgen braucht zentrale Weichenstellungen heute. Wir richten deshalb den Blick nach vorn und wollen abseits des politischen Tagesgeschäfts mit Ihnen und Euch zentrale politische Fragen diskutieren: Wie führen wir Europa in eine sichere, demokratische Zukunft? Wie schaffen wir die klimaneutrale Modernisierung unserer Wirtschaft und sichern auch morgen unseren Wohlstand? Welchen Schutz braucht unsere Demokratie gegen zersetzende Kräfte von innen wie außen? Wie können wir Zusammenhalt, Miteinander und Teilhabe in einer vielfältigen und älter werdenden Gesellschaft weiter stärken?

Wir werden auf dem Zukunftskongress in Podien und Workshops unsere Ideen und Impulse für unsere zukünftige parlamentarische Arbeit zur Debatte stellen und wollen mit unseren bündnisgrünen Ministerinnen und Ministern, mit unseren Bundestagsabgeordneten, mit unseren Podiumsgästen und Ihnen und Euch darüber diskutieren.

Termin: 14. Oktober 2024

Veranstalter: Internationale Sozialdienst (ISD)

Die digitale Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Kinderschutzfällen in Berührung kommen. Gegenstand der Veranstaltung sind Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug. Wir beschäftigen uns mit den Verpflichtungen und Möglichkeiten Kinderschutzfälle über Ländergrenzen hinweg durch die Einschaltung dortiger Fachstellen weiterzuverfolgen und somit den Schutz betroffener Kinder sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Erkennen von Kinderschutzfällen gelegt, in denen Kinder und Jugendliche von Menschenhandel und kommerzieller Ausbeutung betroffen sind und eine Abklärung im Ausland für die Gefährdungseinschätzung und Perspektivklärung benötigt wird.

Anmeldeschluss ist spätestens am 17. September 2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-24-handel-mit-ausbeutung-kind-jugend

Termin: 28. – 30. Oktober 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ hat in diesem Jahr ein breitgefächertes Themenspektrum. Neben der Umsetzung des  Bürgergeld-Gesetzes wird die bedarfsgerechte Leistungsgewährung für Kinder und Familien ein weiteres zentrales Thema sein. Hierzu wird der aktuelle Verfahrenstand zur Einführung der Kindergrundsicherung mit den Teilnehmenden erörtert. Praxisbeispiele zur Netzwerkarbeit vor Ort zur Verbesserung der Beratung und der Leistungsgewährung für Familien und Kinder werden vorgestellt und diskutiert.

Die Fachtagung wird sich mit Praxisfragen der Gewährung von Wohnkosten im Hinblick auf die durch das Bürgergeld-Gesetz verstetigten Regelungen der einjährigen Karenzzeiten beschäftigen. Zudem wird auf die Auswirkungen des Wegfalls des sognannten Nebenkostenprivilegs bezüglich der Kosten für den Kabel-TV-Anschluss eingehen.

Der Prozess der Kooperation zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung und Reha ab 01.01.2025 wird erörtert und aktuelle Empfehlungen des Deutschen Vereins hierzu vorgestellt und diskutiert. Erfahrungen mit der Mediation im sozialgerichtlichen Güterichterverfahren werden vorgestellt und erörtert.

Nach gut einem Jahr Job-Turbo soll mit den Teilnehmenden diskutiert werden, welche Maßnahmen erfolgreich waren und was in Zukunft notwendig ist, um Flüchtlinge schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt.

AKTUELLE FRAGEN DER GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE F 3445/24

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Jobcentern, freien Trägern und Verbänden sowie Kommunalverwaltungen, die mit der Umsetzung des SGB II befasst sind.

Anmeldungen bitte bis spätestens 28. August 2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende/

 

WEITERE INFORMATIONEN

Vorbemerkung
Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass Kinder mit Behinderungen im öffentlichen wie im privaten Umfeld einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, unterschiedliche Formen von Gewalt zu erfahren. Gleichzeitig zeigen sich im Kinderschutz Teilhabebarrieren und Schutzlücken für Kinder mit Behinderungen4, trotz erheblicher Anstrengungen, dies zu vermeiden. In Deutschland obliegt nach Art. 6 Abs. 2 GG den Eltern das Recht und die Pflicht zur Erziehung der Kinder. Über Ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, § 1 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII). Der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat nach § 8a SGB VIII das staatliche Wächteramt bei Kindeswohlgefährdungen auszuüben. Der Begriff Kinderschutz in diesem Kontext umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern und jungen Menschen dienen. Das Kindeswohl ist jedoch kein abschließend definierter Begriff und eine unbestimmte Rechtsnorm. Der Begriff impliziert jedoch das gesamte Wohlergehen und gesunde Aufwachsen von jungen Menschen. Maßnahmen des Kinderschutzes sowie die entsprechenden Rechtsnormen umfassen schon immer alle Kinder und jungen Menschen. Bereits aus dem KJSG leitet sich der Auftrag ab, dass insbesondere Träger und Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe gerade mit Fokus auf ihre stationären Angebote und Beratungsleistungen von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen,5 sich im Kinderschutz inklusiver aufstellen müssen. Dafür wird es notwendig sein, den Blick auf andere Rechtskreise und Leistungssysteme sowie bereits vorhandene Angebote der Eingliederungshilfe zu richten und im Interesse des Kinderschutzes eine kooperative Zusammenarbeit mit einer gemeinsamen und gegenseitig wertschätzenden Haltung zu entwickeln.

Daher ist eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderschutzes notwendig. Anspruch eines inklusiven Kinderschutzes im Verständnis des Deutschen Vereins ist, alle Kinder (unabhängig von Behinderungen, aber auch unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft oder anderer individueller Merkmale und Fähigkeiten) gleichberechtigt zu schützen. Entsprechend muss sich inklusiver Kinderschutz am individuellen Bedarf und den spezifischen Rahmenbedingungen ausrichten. Dabei kann das Wissen um die Lebenswirklichkeit und erhöhte Risiken bestimmter Zielgruppen eine zentrale Ressource sein, weil es für vielfältige Schutzbedürfnisse sensibilisiert. Dieses Wissen darf jedoch nicht zu vorschnellen Rückschlüssen führen: Wirksamer Kinderschutz muss sich immer am Einzelfall orientieren und darf nicht (aufgrund von Kategorisierungen nach Zielgruppen und Diagnosen) pauschalisieren und stigmatisieren. Daher werden in diesen Empfehlungen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten als eine der Zielgruppen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes in den Fokus gestellt.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Gesetzgeber Inklusion als Leitgedanken auch im Kinderschutz gestärkt. Mit den vorliegenden Empfehlungen möchte der Deutsche Verein praktische Orientierung für eine gelingende Gestaltung zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes bieten. Ziel ist, die spezifischen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen und ihrer Familien im Kinderschutz ins Bewusstsein zu rücken, Ansatzpunkte für Weiterentwicklungen im Bereich der Gestaltung von Angeboten, der Entwicklung einer entsprechenden Fachlichkeit, der Risikoeinschätzung und Intervention sowie des institutionellen Kinderschutzes aufzuzeigen und Umsetzungsempfehlungen zu geben. So soll ein Beitrag zur Selbstverständlichkeit einer inklusiven Ausrichtung des Kinderschutzes geleistet werden.

Die Empfehlungen richten sich an alle Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, Lehrkräfte und weiteres Fachpersonal an Schulen, Eltern(-verbände) sowie an verantwortliche Akteur/innen der Fachpolitik und der Fachverbände sowie Verantwortliche von Hochschulen, Fachschulen und Weiterbildungsträgern.

DV-17-23_inklusiver_Kinderschutz.pdf [PDF, 369 KB] Download

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ZFF-Info 10/2024

AUS DEM ZFF

Bündnis aus 20 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen ist erschüttert, dass die Bundesregierung sich zu keiner echten Kindergrundsicherung für arme Kinder durchringen kann.  

Seit Monaten hängt der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im Bundestag fest. Dabei wurde die ursprüngliche Reformidee in der Koalition sowieso schon gemeinsam auf eine Schmalspurversion heruntergeköchelt. An ausreichenden Leistungshöhen für Kinder fehlt es im aktuellen Gesetzentwurf hingegen weiterhin gänzlich. Die Neuberechnung des sogenannten „kindlichen Existenzminimums“ geht man weiterhin nicht an.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Während in der Politik die Sommerpause eingeläutet wird und die Mitglieder der Regierung und des Parlaments in den Urlaub gehen, fällt der Urlaub für arme Kinder dieses Jahr mal wieder ins Wasser. Armen Familien fehlt es an Geld für Urlaubsreisen, für Besuche im Freibad oder für eine Kugel Eis. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind gut aufwachsen und an der Gemeinschaft teilhaben kann. Die Regierung muss jetzt handeln und endlich eine gute Kindergrundsicherung verabschieden.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Mit dem Verbleib der sozialrechtlichen Geldleistungen auf dem minimalsten Niveau verabschieden sich die Bundesregierung und die Ampelfraktionen von dem Ziel, armen Kindern und Jugendlichen den Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft zu ermöglichen. Dafür verdienen die politisch Verantwortlichen zum Ende des Schuljahres im Zeugnis eine glatte sechs! Es wäre in dieser Legislatur dringend notwendig gewesen, zumindest eine umfassende Neuberechnung des Existenzminimums ins Rollen zu bringen. Stattdessen legen die politisch Verantwortlichen die Hände in den Schoß und schieben ihren Koalitionspartner*innen wechselseitig die Schuld für das Nichtgelingen einer #EchtenKindergrundsicherung zu!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 13 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 03.07.2024

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung appelliert das ZFF eindringlich an die Politik, endlich die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und Alleinerziehende zu stärken.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die veröffentlichten Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen zum wiederholten Male ganz deutlich: Allleinerziehende in Deutschland brauchen dringend mehr Unterstützung. Über 70 Prozent der alleinerziehenden Mütter sind erwerbstätig und sie arbeiten häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Dennoch reicht das Einkommen hinten und vorne nicht, um die Familie zu ernähren. Hinzu kommen fehlende Unterhaltszahlungen und häufig nicht ausreichende Kinderbetreuungsangebote. Der Teufelskreis nimmt damit seinen Lauf: Viel zu viele Alleinerziehende und ihre Kinder sind armutsbetroffen und beziehen SGB II-Leistungen.“

Altenkamp ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, sind die nächsten Wochen rund um die Haushaltsverhandlungen entscheidend: Denn neben einer Kindergrundsicherung, die im aktuellen Gesetzentwurf zumindest für Alleinerziehende im SGB II Verbesserungen bereithalten würde, hat der Koalitionsvertrag auch noch eine Steuergutschrift für Alleinerziehende sowie Verbesserungen der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur versprochen! Wir appellieren daher an die politisch Verantwortlichen: Kinder sind unsere Zukunft. Einsparungen dürfen nicht auf dem Rücken von Alleinerziehenden vorgenommen werden, die jeden Tag vor besonderen Herausforderungen stehen, um ihre Existenz eigenständig zu sichern. Gleichzeitig müssen angedachte Reformen im Umgangs-, Sorge und Unterhaltsrecht noch einmal dringend überdacht werden, damit hier keine Verschlechterungen für Alleinerziehende entstehen. Darüber hinaus fordern wir eine #EchteKindergrundsicherung, bei der u. a. die Höhe des Existenzminimums neu bestimmt wird. Nur so können wir zukünftig sicherstellen, dass alle Familien und ihre Kinder dem Armutskreislauf entkommen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT I: SPD-Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich heute mit einem Positionspapier klar für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung von betroffenen Frauen ausgesprochen.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Die aktuelle Regelung berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Die Regelung im Strafrecht bringt zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht ist. Das halten wir – wie die unabhängige Expert:innenkommission – für nicht vereinbar mit den Grundrechten der Schwangeren. Deshalb wollen wir den § 218 StGB in seiner jetzigen Form streichen und klare Voraussetzungen für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch jenseits des Strafrechts regeln.

Zur Unterstützung der selbstbestimmten Entscheidung der Frau als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens gibt es bessere und wirksamere Maßnahmen als das Strafrecht. Mit unserem Vorstoß wollen wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser in Einklang bringen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Wir wollen die Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland verbessern. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, hat sich – auch aufgrund der Stigmatisierung – innerhalb der letzten 20 Jahre fast halbiert. In Regionen wir Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet. Das wollen wir durch die Entkriminalisierung und mittels verschiedener konkreter Regelungen ändern.

Um das ungeborene Leben wirksam zu schützen, müssen wir zudem ungewollt schwangere Frauen gut unterstützen. Das ist durch Strafandrohung nicht zu erreichen. In den vergangenen Jahrzehnten haben wir bereits Verbesserungen erreicht: unter anderem den Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz, die Einführung des Mindestlohns und des Bürgergelds, des Elterngeldes und der Elternzeit sowie die Ausweitung des Wohngelds. Durch weitere Maßnahmen wie den Einsatz für bezahlbares Wohnen, die Abschaffung des Ehegattensplittings sowie verlässliche Kinderbetreuung auch in der Grundschule können wir den Frauen die Entscheidung für die Schwangerschaft weiter erleichtern. Wir brauchen eine kinderfreundliche Gesellschaft und keine Strafandrohungen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 25.06.2024

In ihrer Fraktionssitzung am 25. Juni hat sich die SPD für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung ausgesprochen. Die AWO begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich und fordert die Ampelparteien auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärkt.  

 

Dazu AWO-Präsident*in Kathrin Sonnenholzner: „Gerade jetzt, da antifeministische und rechtsautoritäre Kräfte erstarken, stehen die demokratischen Parteien in der Verantwortung, diesen historischen Moment zu nutzen, um die Rechte von ungewollt Schwangeren zu stärken. Wir brauchen endlich einen sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. In unseren Beratungsstellen erleben wir täglich, welche weitreichenden Auswirkungen die strafrechtliche Verortung von Schwangerschaftsabbrüchen hat. Nicht nur werden ungewollt Schwangere diskriminiert und stigmatisiert, sie sind außerdem von medizinischen Versorgungslücken, fehlender Kostenübernahme und einer grundsätzlich unsicheren Rechtslage betroffen.“ 

 

Zuletzt kam auch die von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss, dass eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland verfassungs-, völker- und strafrechtlich nicht nur möglich, sondern auch geboten wäre. Seit über 150 Jahren wird der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch in §218 unter Strafe gestellt. Die AWO fordert die Bundesregierung daher auf, nicht länger zu zögern und den Schwangerschaftsabbruch endlich außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, äußert sich zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum §218:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat Vorschläge vorgelegt, wie die Empfehlungen der Regierungskommission für reproduktive Gesundheit umgesetzt werden könnten. Der Deutsche Caritasverband misst dieser Debatte über eine Neugestaltung des Schwangerschaftskonfliktrechts große Bedeutung zu. Denn Schwangerschaft und Geburt sind nicht immer ein „freudiges Ereignis“. Wenn zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Ehekrisen Frauen und Paare belasten, ist Unterstützung dringend notwendig.

Beratungspflicht und Beratungsschein sind Indiz für Entschluss aus freiem Willen

„Die SPD plant ernsthaft ein Aussetzen der Beratungspflicht für ungewollt schwangere Frauen. Das enttäuscht uns sehr“, kommentiert Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Die Beratungspflicht hat sich für alle Beteiligten bewährt: Sie verschafft den ungewollt schwangeren Frauen in einer belastenden Stresssituation verlässlich Zugang zu allen wichtigen Informationen. Und für Ärztinnen und Ärzte ist der Beratungsschein ein wichtiges Indiz, dass die Frau sich aus freiem Willen für eine Abtreibung entschieden hat und damit also die Vornahme der Abtreibung legal ist.“ 

Das Positionspapier der SPD sieht ausdrücklich vor, Ärzte weiter mit strafrechtlichen Sanktionen zu belegen, wenn sie einen rechtswidrigen Abbruch vornehmen. Das sei gut, betont Welskop-Deffaa.

„Wenig nachvollziehbar ist allerdings die geplante Fristenverschiebung: Ein Abbruch soll nach den Vorstellungen der SPD strafbar sein, wenn er gegen den Willen der Frau vorgenommen wird oder sobald eine Überlebenschance des Fötus außerhalb des Uterus in Einzelfällen besteht. Die Orientierung an der Überlebensfähigkeit eines Kindes außerhalb des Uterus ist lebensfremd in einer Zeit, in der ein Ultraschall längst vorher zeigt, dass das Kind im Bauch der Mutter lebt, und in der wir wissen, wie viel Zeit, Aufmerksamkeit und Sorge ein Neugeborenes noch lange nach der Geburt braucht, um zu überleben.“

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten

Die SPD betone zu Recht den Wert von Verhütung und Unterstützung. Warum allerdings in dem Papier kein Wort zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu lesen sei, irritiere. Denn Bundesgesundheitsminister Lauterbach sei zur gleichen Stunde dabei, die BZgA in seinem Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit bis zur Unkenntlichkeit zu schwächen. „Die BZgA war über Jahre – auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – die Garantin der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen und sollte das auch weiter bleiben“, so Welskop-Deffaa.

Selbstbestimmung der Frau und Schutz von Kindern

Es sei dringend notwendig, sowohl das für das Schwangerschaftskonfliktgesetz zuständige Ressort von Bundesministerin Paus als auch das Bundesjustizministerium in die Debatten um die Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung und die Hilfen für schwangere Frauen einzubeziehen. „Eine besserer Zugang zu Verhütungsmitteln oder eine Erleichterung der Kostenerstattung bei Abtreibungen könnten und sollten ohne Abschaffung der Strafrechtsnormen im Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzlich geregelt werden“, betont die Caritaspräsidentin.

„Wir brauchen eine Kultur der Kinder- und Familienfreundlichkeit in unserer Gesellschaft, in der die Selbstbestimmung der Frau und der Schutz von Kindern keine Gegensätze sind.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT II: Factsheet Alleinerziehend Bertelsmann Stiftung

Alleinerziehende Familien sind nach wie vor die am stärksten von Armut betroffene Familienform in Deutschland. Fast 700.000 von ihnen oder 41 Prozent gelten als einkommensarm, und damit deutlich mehr als bei Paarfamilien. Das geht aus dem heute veröffentlichten Faktenblatt „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung hervor.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Daten der Bertelsmann Stiftung zeigen einmal mehr: Alleinerziehende Frauen haben nach wie vor das höchste Armutsrisiko. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung die Armut von Familien und deren Kindern nicht endlich beendet. Alleinerziehende, die den Großteil der Kinderbetreuung und -erziehung schultern, sind ganz besonders auf ausreichende und bedarfsgerechte Betreuungsangebote in Kitas und Schulen angewiesen. Daran mangelt es und auch an auskömmlich bezahlten Arbeitsangeboten. Alleinerziehende arbeiten häufig in frauentypischen Berufen mit untypischen Arbeitszeiten, im Schichtdienst und an Wochenenden.“

Wichtig seien familienfreundliche Arbeitszeiten, endlich eine finanzielle Entlastung für berufstätige Alleinerziehende und ein Umgangsmehrbedarf für getrenntlebende alleinerziehende Eltern, wie ihn die Diakonie Deutschland seit langem fordert. „Das alles wäre eine echte Unterstützung für Alleinerziehende“, so Loheide.

Factsheet „Alleinerziehende in Deutschland“: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2024/juni/trotz-arbeit-haben-alleinerziehende-noch-immer-das-hoechste-armutsrisiko

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.06.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern, um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Daten zeigen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin äußerst stark von Armut betroffen sind. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen können. Hierzu braucht es armutsfeste Löhne und bezahlbaren Wohnraum ebenso wie ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Und da, wo der Staat finanziell einspringen muss, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, braucht es armutsfeste Leistungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung.

„Knapp die Hälfte aller Kinder, die in einer Familie mit Bürgergeldbezug aufwachsen, leben mit nur einem Elternteil zusammen. Sie brauchen dringend mehr Unterstützung, denn Kinderarmut darf keine Frage der Familienform sein. Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Dafür braucht es eine Neubemessung des kindlichen Existenzminimums, das nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden darf“, so Hofmann weiter. Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der materiellen Absicherung, aber auch die entsprechende Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder. Hier ist Bildung ein wesentlicher Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung.

In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Das hat der in der letzten Woche veröffentlichte Nationale Bildungsbericht zum wiederholten Male klar aufgezeigt. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von allen Kindern, gleich welcher Herkunft, eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.06.2024

Das aktuelle Factsheet der Bertelsmann Stiftung zur Situation von Alleinerziehenden unterstreicht erneut einen dringenden Handlungsbedarf: Trotz einer guten Integration in den Arbeitsmarkt sind Alleinerziehende weiter mit über 40 Prozent besonders häufig von Armut betroffen. An dieser oftmals prekären Situation hat sich trotz einzelner Reformen in vergangenen Jahren wenig geändert. Familienverbände wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordern deshalb, die Steuergutschrift für Alleinerziehende umzusetzen.

„Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen oder mittleren Einkommen ein Gewinn. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, diese als Negativsteuer auszugestalten: Ist die Steuerschuld niedriger als die maximale Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt, betont Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des VAMV. „Die Umsetzung ist bürokratiearm, da im Gegensatz zu Sozialleistungen keine weitere aufwändige Einkommensprüfung notwendig ist.“

„Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat“, erläutert  Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

Beide Verbände betonen, dass bessere Politik für Alleinerziehende Entlastung an vielen Stellen bedeutet, z. B. durch Investitionen in Infrastruktur, verlässliche und flexible Kinderbetreuung oder flexible Arbeitszeiten. Auch bei der geplanten Kindergrundsicherung sehen eaf und VAMV noch viel Luft nach oben für Alleinerziehende, z. B. durch das Anerkennen von Mehrbedarfen aufgrund erweiterten Umgangs, statt tageweise zu kürzen, was gar nicht eingespart wird.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.  V. (eaf) und Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 25.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich eines Gesellschaftstages hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus die schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel besucht. Gemeinsam mit der Landesministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré besuchte Paus ein baulich erweitertes Frauenhaus für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Kiel. Bei einem Rundgang mit der Leitung der Einrichtung erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses. Sie informierten sich über den Umbau und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Gewalt gegen Frauen ist ein leider alltägliches Phänomen in unserer Gesellschaft: In jeder Stunde werden 15 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jeden 2. Tag stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen. Mein Ziel ist es, dass jede Frau frei von Gewalt leben kann. Und wenn Frauen Gewalt erfahren, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Versorgungslücken im Bereich der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir das Recht jedes Gewaltopfers auf Schutz und Beratung bei Gewalt gesetzlich festschreiben und einen verlässlichen Rahmen zur Finanzierung des Hilfesystem schaffen. Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ bundesweit bereits Baumaßnahmen an rund 70 Frauenhäuser und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen finanziell fördern konnten. Das Frauenhaus in Kiel ist ein gutes Beispiel für ein solches Projekt, bei dem durch den Neubau entscheidende Verbesserungen für die Bewohnerinnen sowie Raum für 26 neue Plätze geschaffen wurde. Ich danke dem Team des Frauenhauses in Kiel stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz von Frauen und ihren Kindern leisten.“

Ministerin Aminata Touré: „Wir wollen die Frauenhäuser bei ihrer wichtigen Aufgabe bestmöglich unterstützen und stellen deshalb ihre Finanzierung unabhängig von individuellen und sozialrechtlichen Leistungsansprüchen sowie der Belegungssituation über das Finanzausgleichsgesetz sicher. In diesem Jahr stehen so rund 6,1 Mio. Euro für die Einrichtungen zur Verfügung.
Doch Gewalt gegen Frauen hört nicht an der Landesgrenze auf. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung einen Rahmen finden will, um allen Frauen zu helfen. Wichtig ist uns als Schleswig-Holstein, dass unser funktionierendes Finanzierungssystem, das Frauen und Kindern einen Platz ermöglicht, dabei bestehen bleibt. Mit unserem guten System in Schleswig-Holstein setzten wir hohe Standards, die hier sicherlich als Vorbild dienen können.
Gleichzeitig müssen wir die Täter stärker in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass Gewalt gegen Frauen gar nicht erst entsteht. Deshalb wollen wir in unserem Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt unter anderem die gewaltpräventive Jungen- und Männerarbeit stärker in den Fokus rücken.“

Die Erweiterung des Frauenhauses in Kiel war möglich durch das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt“. Mit dem Programm fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich innovative Modellvorhaben wie den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Das Programm ist von Beginn an auf große Resonanz gestoßen. Es wurden 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Davon konnten 33 Projekte bereits abgeschlossen werden.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert das Bundesfrauenministerium mit Mitteln des Bundes den Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Außerdem können Modellprojekte gefördert werden, um Fachkräfte zu qualifizieren oder Beratungsangebote weiterzuentwickeln.

Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ umzusetzen. Es gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.07.2024

Zum heutigen Tag gegen antimuslimischen Rassismus traf Bundesfamilienministerin Lisa Paus Vertreterinnen und Vertreter des Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie von muslimischen Modellprojekten, die vom BMFSFJ gefördert werden, um sich über aktuelle Fragen auszutauschen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel haben neben vielfachen antisemitischen auch antimuslimische Vorfälle in Deutschland deutlich zugenommen. Zum heutigen Tag gegen Antimuslimischen Rassismus sage ich deshalb deutlich: Musliminnen und Muslime sind Teil unserer Gesellschaft – Vorverurteilungen müssen wir entgegentreten. Mit dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und zahlreichen Modellprojekten tragen wir als Bundesfamilienministerium dazu bei, antimuslimischen Rassismus zu bekämpfen. Für ihre Arbeit möchte ich den zivilgesellschaftlichen Organisationen danken. Tagtäglich engagieren sie sich überall in Deutschland, oft unter schwierigen Bedingungen, für eine friedliche, vielfältige, demokratische Gesellschaft und gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass sie für ihre wichtige Arbeit auch künftig die nötige Unterstützung erhalten.“

Musliminnen und Muslime sowie als muslimisch gelesene Menschen werden in Deutschland täglich beleidigt, bedroht und angegriffen. Durchschnittlich fünf antimuslimische Vorfälle pro Tag dokumentiert das zivilgesellschaftliche Lagebild der Organisationen CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit und ZEOK e.V. für das Jahr 2023. Das Lagebild wird innerhalb des vom BMFSFJ geförderten Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit erarbeitet.

Weitere Informationen zum Kompetenznetzwerk unter: https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/kompetenzzentren-und-netzwerke/kompetenznetzwerk-im-themenfeld-islam-und-muslimfeindlichkeit

Hintergrund: Ausgangspunkt für den Tag gegen antimuslimischen Rassismus am 1. Juli ist der Mord an Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 im Landgericht Dresden aus antimuslimischen Motiven getötet wurde.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.07.2024

Bundesfamilienministerin Paus und Unabhängige Beauftragte Claus eröffnen Sommertagung des Nationalen Rats

Auf der Sommertagung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen vom 27. bis 28. Juni 2024 erstmals mehr als 200 Mitglieder persönlich in Berlin zusammen. Die Mitglieder tauschen sich interdisziplinär und ressortübergreifend in verschiedenen Gesprächsformaten und Fachforen aus, bilanzieren bisherige Entwicklungen und beraten neue Positionen und Empfehlungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus würdigen die Arbeit des 2019 eingesetzten Nationalen Rats. Das Gremium bringt im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Folgen staatliche und nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure zusammen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Kabinettbeschluss für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ hat die Bundesregierung gesetzliche Klarheit geschaffen und damit zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beigetragen. Ich freue mich daher sehr, dass die Mitglieder des Nationalen Rates hier so zahlreich zusammenkommen. Denn echte Fortschritte im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen lassen sich nur gemeinsam erarbeiten. Alle Akteure, ob staatlich oder nichtstaatlich, müssen in ihrem Verantwortungsbereich alles dafür tun, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Dafür müssen wir interdisziplinär denken, Systemgrenzen überwinden und auch unabhängig von direkten Zuständigkeiten Zusammenhänge verstehen. Der Nationale Rat schafft dafür seit 2019 einen geeigneten Rahmen.“

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Bei Prävention und Hilfen haben wir in den letzten Jahren in Bund und Ländern einiges erreicht. Damit die Umsetzung vor Ort aber wirklich flächendeckend gelingen kann, ist es wichtig, konsequent ressortübergreifend zusammenzuarbeiten. Nur so können wir Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich zum Beispiel Fachkräfte besser qualifizieren und inklusive Angebote weiter ausgebaut werden. Daher freue ich mich, dass auf der heutigen Sommertagung so viele Mitglieder des Nationalen Rats dabei sind und ihre vielfältigen Perspektiven einbringen. Die Empfehlungen und Positionen des Nationales Rates werden auch zukünftig dazu beitragen, den Kampf gegen sexuelle Gewalt und deren Folgen weiter und auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – voranzubringen.“

Hintergrund:

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde 2019 gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und UBSKM eingesetzt. Er bietet ein Forum für den Dialog und die Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern aller staatlichen Ebenen sowie von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis, darunter auch Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Den Vorsitz haben die Bundesfamilienministerin und die Unabhängige Beauftragte.

Eine Woche zuvor hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Durch das Gesetz sollen mit einem oder einer vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten sowie dem 2015 eingerichteten Betroffenenrat und der 2016 eingerichteten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Strukturen gesetzlich verankert und verstetigt werden. Das Gesetz soll insgesamt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern und betroffene Menschen bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen. Zudem sollen die Prävention sexueller Gewalt sowie die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz gestärkt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 27.06.2024

Schätzungen zufolge gibt es zwei bis drei Millionen Kinder in Deutschland mit einem psychisch kranken oder suchtkranken Elternteil. Diese Kinder leiden oft sehr. Außerdem sind sie stark gefährdet, selbst zu erkranken. Die Ampelfraktionen haben darum gemeinsam mit der CDU/CSU in einem Antrag (Donnerstag im Plenum) Maßnahmen formuliert, die das Hilfesystem für die betroffenen Familien stärken und die Lebenssituation der Kinder verbessern sollen.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Alle Kinder haben ein Recht, gut aufzuwachsen. Wir brauchen darum mehr Prävention für Kinder mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern. Dazu gehört auch eine bessere Ausstattung psychiatrischer Kliniken mit Eltern-Kind-Settings, mehr Investitionen in das Bundesprogramm ‚Frühe Hilfen‘ und ein aufsuchendes Angebot für Familien mit Kindern, die älter als drei Jahre und damit den ‚Frühen Hilfen‘ entwachsen sind.“

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Weil in unserem Hilfesystem für problembelastete Familien sowohl der Bund, die Länder als auch die Kommunen verantwortlich sind, wollen wir den Austausch zwischen diesen Ebenen verbessern. Das ist wichtig, damit Angebote gezielt dort aufgebaut werden, wo sie noch fehlen. Hilfreich wären hier Gesamtkonzepte, eine Wissensplattform und ein bundesweites Monitoring der Beratungs- und Hilfsangebote. So können sich diejenigen, die die Hilfen anbieten, besser vernetzen, Erfahrungen austauschen und ihre Angebote zielgerichteter gestalten. Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern brauchen diese Angebote dringend, damit auch sie gesund groß werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion  vom 03.07.2024

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke stimmte der Ausschuss einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10681) in geänderter Fassung zu. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung will Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept soll in seiner Gesamtheit gestärkt werden, in dem auch sichergestellt werden soll, dass das Fachpersonal der Beratungsstellen seine Arbeit ungestört ausüben kann. Durch die geplanten Änderungen sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. Das geplante Gesetz enthält außerdem Änderungen zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. Sie dienen einem genaueren Überblick über die Versorgungssituation in den Ländern. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde klargestellt, dass der Beratungsprozess in seiner Gesamtheit abgesichert werden muss und es keines aktiven Gegenwirkens der Schwangeren bedarf, um von belästigendem Verhalten anderer auszugehen.

Die Koalitionsfraktionen betonten in der Beratung, dass man durch die nachträglichen Änderungen ein gutes Gesetz noch besser gemacht habe. Man nehme so die Last von den Schultern der Schwangeren und sichere das Recht der reproduktiven Selbstbestimmung ab. Es sei gut, nun eine bundesweite Regelung zu schaffen, damit der Gang zur Beratungsstelle kein Spießrutenlauf werde. Denn Belästigungen verletzten die Grundrecht der Frauen.

Deutliche Kritik kam von Union und AfD. Die Unionsfraktion hatte zwar gegen das Ziel des Entwurfs an sich nichts einzuwenden, bezweifelte aber die Notwendigkeit. Es gebe keine statistisch relevanten Zahlen für die von der Koalition angeführten Gehsteigbelästigungen. Grundsätzlich sei es auch nicht möglich, Menschen vor jeder Meinungsäußerung zu schützen. Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, sich mit diesem Gesetz auf eine gänzliche Legalisierung von Abtreibungen vorzubereiten. Es gebe kein Recht darauf, vor der Konfrontation mit anderen Meinungen geschützt zu werden, betonte die Fraktion. Die Gruppe Die Linke sagte, die größte Einschränkung der Schwangeren bestehe immer noch in der Existenz des Paragrafen 218 an sich. Es ändere sich erst etwas, wenn Beratungszwang und Kriminalisierung aufhörten, so Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 481 vom 03.07.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für den Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern bei Gesetzgebungsverfahren im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11927) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, wie viele Arbeitstage die drei kürzesten und die vier längsten Fristen für die Stellungnahme durch Verbände und Länder im BMFSFJ in der 20. Wahlperiode waren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 01.07.2024

Die geplante Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ist in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch von den Koalitionsfraktionen begrüßt worden, in der Opposition aber auf Kritik gestoßen. In der von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleiteten Sitzung erinnerte die SPD-Fraktion an die große Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus noch vor einigen Jahrzehnten. Die Koalition schaffe jetzt die Möglichkeit, wieder eine neue Wohngemeinnützigkeit zu begründen. Die vorgesehenen Maßnahmen seien ein wichtiger und großer Schritt.

Nach Angaben der Bundesregierung ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehen, für sozial orientierte Unternehmungen künftig einen praktikablen Rahmen zu schaffen, um vergünstigen Wohnraum bereitzustellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren zu können. Hierdurch könne neben der sozialen Wohnraumförderung ein weiteres Segment bezahlbaren Wohnens etabliert werden, in dem die Mietpreis- und Belegungsbindungen dauerhaft Bestand hätten. Das Einkommen der Mieter dürfe das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des Paragraf 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht überschreiten.

Damit kann nach Angeben der Regierung die Vermietung an rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit erfolgen. Die vergünstigte Miete müsse dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden. Die Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenze soll nur noch am Anfang des Mietverhältnisses erfolgen. Ein „Herauswachsen“ der Mietenden durch Einkommenszuwächse sei damit für den Erhalt der Gemeinnützigkeit unschädlich. Mit dem Jahressteuergesetz erfolge der erste Schritt zur Wohngemeinnützigkeit, weitere Schritte sollten folgen.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass selbst eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen davon gesprochen habe, dass von der Maßnahme kein neuer Schwung im Wohnungsmarkt zu erwarten sei. Das liege auch daran, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen nicht eingeführt würden. Die Unionsfraktion kritisierte zudem, dass nur zu Beginn des Mietverhältnisses eine Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenzen stattfinden solle. Damit würden Zweifel an der Zielgenauigkeit der Maßnahme bestehen. Diesen Punkt griff auch die AfD-Fraktion auf. Die zu erwartenden Fehlbelegungen der Wohnungen seien eine soziale Ungerechtigkeit und keine soziale Mischung, wie von der Koalitionsseite behauptet werde.

Von der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen wurde die Kritik der Unionsfraktion zurückgewiesen. Es sei doch die CDU gewesen, die eine neue Wohngemeinnützigkeit mit Steuervorteilen gefordert habe. Es werde jetzt ein neuer Sektor auf dem Wohnungsmarkt geschaffen, der nicht profitorientiert sei, sondern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stelle. Die Maßnahmen im Jahressteuergesetz seien ein erster wichtiger Schritt.

Von der Gruppe Die Linke wurde kritisiert, dass die neue Regelung viel zu eng gesteckt sei. Es würden bestenfalls 0,24 Prozent aller Mieter davon profitieren. Damit komme man nicht weit. Die frühere Wohngemeinnützigkeit habe 30 Prozent des Wohnungsmarktes abgedeckt. Da müsse man wieder hinkommen.

Die FDP-Fraktion erklärte, mit der neuen Wohngemeinnützigkeit werde die etablierte Wohnungswirtschaft ergänzt, aber auf keinen Fall benachteiligt. Dieses Ziel werde mit der jetzt geplanten Regelungen erreicht.

Zu Beginn der Sitzung hatte die AfD-Fraktion beantragt, die Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses zu bestimmen. Dies wurde in einer Abstimmung von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 453 vom 26.06.2024

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch haben die geladenen Sachverständigen eindringlich an die Abgeordneten appelliert, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick zu nehmen. So erläuterte Silvia Schneider, Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ) an der Ruhr-Universität Bochum: „Neue Studien belegen, dass zwei Drittel aller psychischen Erkrankungen bis zum Alter von 24 Jahren auftreten. Danach ist das Risiko deutlich geringer.“ Dies allein zeige, wie groß der Handlungsdruck in dieser Altersgruppe sei.

Die psychische Gesundheit habe eine große gesellschaftliche Relevanz, da mittlerweile die größte Krankheitslast durch psychische Störungen entstehe. „Sie bedeuten nicht nur individuelles Leid, sondern auch große volkswirtschaftliche Kosten. Es ist klar, dass viel mehr getan werden muss“, so Schneider weiter. Denn psychische Störungen setzten eine negative Entwicklungskaskade in Gang, die bei schlechten schulischen Leistungen anfange und bei geringer Arbeitsqualifikation und Frühverrentung ende. Bisher werde zwar viel in stationäre Behandlung investiert, aber kaum in Prävention, dabei gebe es genug Interventionen, „von denen wir wissen, dass sie funktionieren. Wir müssen ins Handeln kommen, wir brauchen ein kontinuierliches Monitoring und eine Entstigmatisierung“, ergänzte die Wissenschaftlerin.

Thomas Dirscherl, Geschäftsführer der Triple P Deutschland GmbH („Positive Parenting Program“: Programm zur Stärkung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenz), erklärte: „Wir leben in Zeiten multipler Krisen. Die Covid-19-Pandemie war eine solche Krise, die einen besonders spürbaren Einfluss auf unseren Alltag und unser Zusammenleben hatte und in ihren Folgen auch jetzt noch hat.“ Sie habe Schwächen in verschiedenen Unterstützungssystemen offengelegt und bereits bestehende Probleme verschärft. „Wir sehen belastete Kinder und Jugendliche, sowohl körperlich wie psychisch. Wir sehen verstärkt ungünstige Mediennutzung und einen Anstieg von Kindeswohlgefährdungen“, so Dirscherl.

Er verwies weiter darauf, dass auch Eltern stark belastet seien, aufgrund von Mehrfachbelastungen durch Arbeit, Kinderbetreuung und Familienleben, aber auch durch Spannungen innerhalb der Familie. „Dieser Stress der Eltern ist ein wesentlicher Risikofaktor für das Wohlbefinden von Kindern, während der Pandemie und auch heute.“ Dirscherl appellierte daran, aus den Folgen der Pandemie zu lernen: Teil der Lösung könne, neben der notwendigen Stärkung von Kitas und Schulen, eine Public Health Strategie sein, „bei der evidenzbasierte Ansätze zur Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungskompetenz inklusiver digitaler Komponenten in der Fläche umgesetzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 450 vom 26.06.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für die Umsetzung von Gesetzesvorhaben im Bereich Arbeit und Soziales. Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11901) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, welche Gesetzesprojekte in dieser Legislaturperiode vom Kabinett gebilligt und in den Bundestag eingebracht worden sind und welche Projekte bis zur nächsten Bundestagswahl noch abgeschlossen werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 445 vom 26.06.2024

Vielfach bekannt ist, dass Kita-Plätze fehlen – allerdings gibt es nicht nur einen Mangel dabei, sondern auch für diejenigen, die einen Platz haben, fehlt es an Betreuungszeiten am Nachmittag und in den längeren Schließzeiten über den Sommer. Zwar ist der Anteil ganztägig betreuter Kita-Kinder in Deutschland während der vergangenen Jahre stark angestiegen, dennoch bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen gewünschtem und tatsächlich genutztem Betreuungsumfang. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) berechnet hat, besteht bei 29 Prozent aller Familien mit Kindern unter drei Jahren ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von mindestens fünf Wochenstunden. Bei Familien mit Kindern über drei Jahren wünschen sich sogar 37 Prozent eine längere Betreuung. Diese fehlende Passung hat nach Ansicht der Studie gesellschaftliche Folgen – für Kinder, für Eltern und letztlich für den Arbeitsmarkt. Die Autorinnen empfehlen deshalb, die Öffnungszeiten stärker an den Bedarfen der Familien zu orientieren, gerade auch wegen des Fachkräftemangels in Deutschland.

Die Untersuchung, die kürzlich veröffentlicht wurde, zeigt auf Datenbasis der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), dass es bei ganztägigen Betreuungsangeboten einen beträchtlichen Mismatch zwischen Angebot und Nachfrage gibt. „Unter den derzeitigen Bedingungen finden viele Eltern keinen Bildungs- und Betreuungsplatz für ihr Kind, der ihren gewünschten Anforderungen entspricht“, fasst Prof. C. Katharina Spieß, Direktorin am BiB und Mitautorin der Studie, die Ergebnisse zusammen. So gaben im Jahr 2019 knapp 50 Prozent der Eltern von betreuten Kindern unter drei an, dass die Öffnungszeiten ein wesentlicher Grund für die Wahl der aufgesuchten KiTa waren. Bei den über Dreijährigen lagen sie mit 43 Prozent ebenfalls weit vor vielen anderen Kriterien. „Eine bessere Passung der Angebote an die Bedarfe der Eltern ist notwendig“, resümiert Spieß. „Dies betrifft die Schließung von Betreuungslücken beispielsweise über die Mittagszeit oder bei langen Schließzeiten der Einrichtungen im Sommer.“

Ganztagsbetreuung fördert Teilhabe der Eltern am Arbeitsmarkt

Ungedeckte Betreuungsbedarfe der Eltern können sich zudem unmittelbar auf den Arbeitsmarkt auswirken. „Unsere Forschungsergebnisse zeigen, dass die Bereitstellung ganztägiger Betreuungsangebote die Erwerbstätigkeit und den Erwerbsumfang von Müttern positiv beeinflussen kann“, weiß Spieß. Die Folge: Eine steigende Teilhabe von Müttern auf dem Arbeitsmarkt trägt zu einem steigenden Einkommen und einem erhöhten Rentenniveau bei, gleichzeitig reduziert sich die Gefahr, auf Sozialtransfers angewiesen zu sein. „Eltern benötigen flexiblere und längere Öffnungszeiten, um insbesondere Müttern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Auch Fachkräfte aus dem Ausland legen Wert auf eine gute Kita-Infrastruktur vor Ort.“

Bundesweite Standards wären hilfreich

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, gehen die in den Bundesländern geltenden Regelungen für ein bedarfsorientiertes Angebot stark auseinander. Dementsprechend gibt es regional erhebliche Unterschiede zwischen tatsächlichen, gewünschten und vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten. Auch abweichende gesetzliche Regelungen, was den Betreuungsumfang angeht für unter bzw. über dreijährige, Kinder sind kontraproduktiv. Die Untersuchung empfiehlt deshalb, die für den U3-Bereich geltende „Bedarfsorientierung“ auf Kinder bis zum Schuleintritt auszudehnen und gesetzlich zu verankern. „Um allen Kindern in Deutschland vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung und allen Eltern ein bedarfsorientiertes Angebot in der Kindertagesbetreuung bereitzustellen, bedarf es bundesweiter Standards“, meint Spieß. Dies könne dazu beitragen, die Teilhabemöglichkeiten von allen Kindern zu sichern – und Eltern die Vereinbarkeit zwischen Familie mit dem Job zu erleichtern.

Die gesamte Studie finden Sie unter diesem Link:

https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/AG_Fr%C3%BChe_Bildung_Bericht/Expertise_Bedarfsgerechte_Ganztagsangebote_Schmitz_et_al._2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 03.07.2024

Der Anteil von Frauen unter den nach Deutschland Schutzsuchenden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Waren 2016 etwa 36 Prozent der Schutzsuchenden in Deutschland weiblich, so stieg nach Angaben des Ausländerzentralregisters ihr Anteil bis Jahresende 2023 auf rund 45 Prozent an. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) geht davon aus, dass rund die Hälfte aller Schutzsuchenden weltweit weiblich ist. Anlässlich dieser Entwicklung wirft das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni einen Blick auf die Familien- und Beziehungskonstellationen von schutzsuchenden Frauen zum einen aus der Ukraine und zum anderen aus Syrien und aus Eritrea bei ihrer Ankunft in Deutschland – und zeigt, wie sehr sich die Situation der Frauen aus den verschiedenen Herkunftsländern unterscheidet. Zu diesen Flüchtlingsgruppen erhebt das BiB repräsentative Daten.

 

Höchster Frauenanteil bei Geflüchteten aus der Ukraine

 

Mit rund 977.000 Menschen stellen ukrainische Staatsangehörige Ende 2023 die zahlenmäßig größte Herkunftsgruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland. Gleichzeitig weisen sie den höchsten Frauenanteil auf: 61 Prozent der vor dem russischen Angriffskrieg in Deutschland Schutzsuchenden sind Frauen oder Mädchen. „Im Gegensatz zu anderen Herkunftsländern ist die Einreise aus der Ukraine in die EU ohne Visum möglich. Die Entfernung nach Deutschland ist vergleichsweise gering und der Weg für Frauen mit Kindern einfacher und sicherer, während Männer im wehrfähigen Alter mehrheitlich an der Verteidigung ihres Landes beteiligt sind“, erklärt die Migrationsforscherin Dr. Lenore Sauer vom BiB. Die Flucht der Frauen aus der Ukraine erfolgte meistens nicht alleine – 69 Prozent der vom BiB im Jahr 2022 befragten Ukrainerinnen, die nicht alleine ankamen, sind mit einem oder mehreren Kindern, 29 Prozent mit mindestens einem Elternteil und 20 Prozent mit dem Partner nach Deutschland gekommen. „Kinder und Jugendliche, die zumeist mit ihren Müttern nach Deutschland geflüchtet sind, brauchen Kita- und Schulplätze, damit sie auch mit Gleichaltrigen zusammenkommen und damit ihre Mütter Integrationskurse besuchen können und in den Arbeitsmarkt einsteigen können“, sagt Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß.

 

Syrerinnen sind häufig mit ihrer Familie geflohen, Frauen aus Eritrea häufiger alleine

 

Die zweitgrößte Gruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland bilden Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Ähnlich wie bei den Ukrainerinnen ist nur ein kleiner Teil der syrischen Frauen alleine in Deutschland angekommen, die meisten der syrischen Frauen, die nicht alleine angekommen sind, kamen laut einer repräsentativen Befragung des BiB aus dem Jahr 2020 mit ihren Kindern (71 %) oder mit dem Partner (40 %) in Deutschland an. Die Flucht von Frauen aus Syrien nach Europa findet somit häufig im Familienverbund statt, auch Eltern oder Geschwister leben oftmals in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern.

Ganz anders ist die Situation von Frauen aus Eritrea, dem zahlenmäßig wichtigsten afrikanischen Herkunftsland von Schutzsuchenden in Deutschland. „Fast die Hälfte der von uns befragten eritreischen Frauen ist alleine in Deutschland angekommen“, weiß die Migrationsforscherin Dr. Elisabeth Kraus vom BiB zu berichten. „Im Gegensatz zu Frauen aus der Ukraine oder aus Syrien flohen Eritreerinnen auch oft zusammen mit außerfamiliären Personen, zum Beispiel mit Bekannten oder Leuten aus der Nachbarschaft.“ Und auch in Hinblick auf die Dauer der Flucht unterscheiden sich Frauen aus Eritrea von den anderen beiden Gruppen: Bei rund der Hälfte der befragten Frauen aus Eritrea lagen eineinhalb Jahre zwischen dem Verlassen Eritreas und der Ankunft in Deutschland, wohingegen die Hälfte der befragten Syrerinnen nur rund drei Monate unterwegs war und Ukrainerinnen nur wenige Tage.

 

Unterschiedliche Lebenssituationen führen zu besonderen Bedarfen

 

Die Befunde des BiB verdeutlichen, wie unterschiedlich die Situation weiblicher Schutzsuchender in Deutschland ist. Sie bilden keine homogene Gruppe, sondern zeigen eine Vielfalt an unterschiedlichen Lebenssituationen und familiären Kontexten. Unterschiede bestehen dabei nicht nur bei den Herkunftsländern, selbst Menschen aus demselben Herkunftsland weisen unterschiedliche familiäre Hintergründe auf. „Das bedeutet auch, dass geflüchtete Frauen – und insbesondere Mütter – vor unterschiedlichen Herausforderungen stehen und entsprechend sehr verschiedene Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe haben, gerade zu Beginn ihres Lebens in Deutschland“, fasst Dr. Elisabeth Kraus die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 20.06.2024

Zwei DIW-Studien beschäftigen sich mit Treibhausgasemissionen der Haushalte in Deutschland und nachhaltigem Konsum ­– Insbesondere Flugreisen vergrößern CO2-Fußabdruck der Haushalte mit hohem Einkommen beträchtlich ­– Bei Ernährung und Wohnen machen Einkommen kaum einen Unterschied – Soll Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen, müssen einkommensschwache Haushalte berücksichtigt werden

Jeder in Deutschland lebende Mensch verursacht mit 6,5 Tonnen im Schnitt jährlich mehr als doppelt so viel Treibhausgasemissionen, wie nach Berechnungen von Klimaexperten mit bis zu drei Tonnen als klimaverträglich eingestuft wird. Menschen aus den einkommensstärksten Haushalten haben dabei mit mehr als zehn Tonnen durchschnittlich einen doppelt so großen CO2-Fußabdruck wie Menschen aus Niedrigeinkommenshaushalten (5,6 Tonnen pro Kopf). Der größte Treiber des Unterschieds sind Flugreisen. Das sind die Hauptergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die DIW- Forscherinnen Sandra Bohmann und Merve Kücük haben dafür auf Basis von Vorabdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) aus dem Jahr 2023 nicht nur den CO2-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland in den Bereichen Wohnen, Ernährung und Mobilität berechnet, sondern auch die Verteilung der Emissionen nach dem Einkommen der Haushalte betrachtet.

„Ob arm oder reich: Unser CO2-Fußabdruck ist auf jeden Fall zu groß. Die Höhe des Haushaltseinkommens spielt für die Emissionen im Bereich Ernährung oder Wohnen kaum eine Rolle – beim Mobilitätsverhalten dagegen schon“, fasst Studienautorin Merve Kücük aus der Abteilung Klimapolitik des DIW Berlin die Ergebnisse zusammen. In der Regel verursachen Menschen mit hohen Haushaltseinkommen beim Wohnen sogar etwas weniger Emissionen als Menschen mit niedrigen Einkommen, weil sie beispielsweise häufiger in energieeffizienteren Gebäuden leben.

Heizen und Mobilität sind die größten CO2-Treiber

Während das Mobilitätsverhalten mit durchschnittlich zwei Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Kopf zu Buche schlägt, fallen für das Wohnen, also Strom, Heizen und Warmwasser, rund 2,9 Tonnen CO2 jährlich an. Die Anzahl der Personen im Haushalt macht dabei einen großen Unterschied: Während ein Vierpersonenhaushalt pro Kopf nur 1,7 Tonnen CO2 verursacht, sind es in einem Einpersonenhaushalt mehr als vier Tonnen. Auch die Wohnfläche macht einen Unterschied. Jeder Quadratmeter Wohnfläche, der pro Person mehr zur Verfügung steht, bedeutet 22 Kilogramm mehr Emissionen pro Kopf.

Bei der Ernährung ist vor allem der Fleischkonsum entscheidend. Wer kein Fleisch isst, verursacht in diesem Bereich nur 1,2 Tonnen pro Kopf und Jahr an Treibhausgasemissionen, während es bei mäßigem bis hohem Fleischkonsum zwischen 1,6 und 2,1 Tonnen sind.

Flugreisen verursachen am meisten Emissionen

Weder beim Wohnen noch bei der Ernährung lassen sich Unterschiede bei den durchschnittlichen Emissionen nach dem Einkommen beobachten. Anders sieht es bei der Mobilität aus. „Insbesondere das Fliegen vergrößert den CO2-Fußabdruck und ist einer der Hauptgründe, warum Menschen aus Haushalten mit höheren Einkommen einen doppelt so großen Fußabdruck haben wie diejenigen mit niedrigem Einkommen“, fasst SOEP-Studienautorin Sandra Bohmann zusammen. „Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ 

„Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ Merve Kücük

Mehr Umverteilung nötig, wenn Wunsch nach nachhaltigem Konsum steigt 

Das Bestreben, nachhaltiger zu konsumieren, birgt aber auch Fallstricke, so das Ergebnis der zweiten Studie. Einkommensschwache Haushalte können sich umweltfreundlichen Konsum oft nicht leisten. Das Gefühl von Einkommensungleichheit wird durch das Bedürfnis nach nachhaltigen, aber teureren Produkten verstärkt. Der Staat steht also vor einem Dilemma: Er will einerseits klimagerechtes Verhalten fördern, andererseits damit verbundene größere Unterschiede zwischen armen und reichen Haushalten aber abmildern.

Studienautorin Sonja Dobkowitz kommt anhand von Modellberechnungen zu dem Ergebnis, dass die richtige Balance zwischen Umverteilung – etwa indem die Einkommensteuer erhöht wird – und Umweltsteuern beziehungsweise -abgaben wie einem CO2-Preis gefunden werden muss, um die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt nicht zu schmälern. Was die richtige Balance ist, hängt dabei sowohl von der Einkommensungleichheit in einem Land als auch vom Preisunterschied zwischen nachhaltigen und nichtnachhaltigen Produkten ab. „In jedem Fall muss die finanzielle Situation einkommensschwacher Haushalte bedacht werden, wenn der Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen soll“, sagt DIW-Ökonomin Dobkowitz.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 03.07.2024

Fast 26 Millionen Beschäftigte haben mehr als 52 Milliarden Euro als Inflationsausgleichsprämien erhalten. Das hat die Wirtschaft stabilisiert und die Sorgen der Menschen verringert, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung: Rund zwei Drittel der Arbeitnehmer*innen, die eine Prämie zum Inflationsausgleich erhalten, empfinden die Einmalzahlung als mittlere bis große Entlastung in Zeiten hoher Preise. Beschäftigte mit Prämie wollen spürbar seltener ihren Konsum einschränken als solche ohne. In Betrieben mit Tarifvertrag und mit Betriebs- oder Personalrat werden deutlich häufiger und höhere Inflationsausgleichsprämien gezahlt, so die Untersuchung, die auf einer repräsentativen Befragung basiert.*

Um die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs abzufedern, hatte die Bundesregierung im Herbst 2022 Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, ihren Beschäftigten bis Ende 2024 bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei zusätzlich zum Lohn auszuzahlen. Ziel war es, angesichts der Rekordinflation die Kaufkraft zu stabilisieren, ohne eine Preis-Lohn-Spirale in Gang zu setzen. Laut der IMK-Studie ist das tatsächlich gelungen: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Inflationsausgleichsprämie einen relevanten Beitrag zur finanziellen Entlastung vieler Beschäftigter, zur Stabilisierung der Kaufkraft in Deutschland, zur Begrenzung des Kostendrucks durch Zweitrundeneffekte bei den Löhnen und zur Verbesserung des Vertrauens in politische Institutionen in der Hochinflationsphase 2022 bis 2023 geleistet hat“, schreiben der IMK-Forscher Dr. Jan Behringer und Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. Gesamtwirtschaftlich entspreche die fiskalische Entlastung durch die Prämie etwa einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die Lohnstückkosten seien um rund 1,5 Prozent gesenkt worden.

Für ihre Untersuchung haben die Ökonomen Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von rund 9600 Personen ausgewertet, die im Januar und Februar dieses Jahres im Auftrag des IMK durchgeführt worden ist. 69 Prozent der befragten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geben an, dass sie seit Herbst 2022 mindestens einmal eine Inflationsausgleichsprämie bekommen haben, im Schnitt wurden ihnen insgesamt 1953 Euro gezahlt. Hochgerechnet auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland ergäbe das unter Einbeziehung von Beamt*innen 25,8 Millionen Begünstigte, die insgesamt 52,5 Milliarden Euro erhalten haben.

77 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag bekommen Inflationsausgleichsprämie, ohne sind es 61 Prozent

Erheblichen Einfluss auf die Zusatzzahlung hat der Analyse zufolge unter anderem die Tarifbindung: Von den Beschäftigten mit Tarifvertrag bekamen 77 Prozent mindestens eine Inflationsausgleichsprämie, wobei die Auszahlungssumme bei Vollzeit durchschnittlich 2272 Euro betrug. Ohne Tarif beträgt die Quote 61 Prozent und die Summe im Schnitt 1838 Euro. Auch Mitbestimmung spielt eine Rolle: Während 77 Prozent der Beschäftigten mit Betriebs- oder Personalrat eine Prämie ausgezahlt wurde, sind es bei denjenigen ohne eine solche Vertretung 59 Prozent. Erstere haben im Schnitt 2225 Euro bekommen, Letztere 1822 Euro.

In der Einkommenspyramide haben die oberen Etagen häufiger profitiert: In der Gruppe ab 4500 Euro Haushaltsnettoeinkommen beträgt der Anteil 77 Prozent, in der Gruppe bis unter 2000 Euro hingegen 50 Prozent. Auch bei der absoluten Höhe liegen die Einkommensstarken mit 2356 Euro vor den Geringverdienenden mit 1398 Euro.

Geschlechterunterschiede gibt es bei der Verbreitung nicht, allerdings rund 10 Prozent Vorsprung der Männer bei der Höhe – was unter anderem daran liegen dürfte, dass Frauen häufiger in Betrieben ohne Mitbestimmung und Tarif oder in Branchen arbeiten, in denen die Prämien generell niedriger ausfielen.

Bei denjenigen, denen eine Sonderzahlung zuteil wurde, lässt sich ein klarer Effekt feststellen: „Unsere Umfrage liefert Hinweise, dass die Inflationsausgleichsprämie die finanziellen Auswirkungen der hohen Inflation bei vielen Haushalten abmildern konnte“, so Behringer und Dullien. Rund zwei Drittel der Begünstigten gaben an, dass die Prämie für ihren Haushalt eine mittlere oder große finanzielle Entlastung darstellt.

Das wirkt sich offenbar auch auf die Zuversicht aus: Befragte ohne Inflationsausgleichsprämie machen sich zu 45 Prozent große Sorgen um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und zu 40 Prozent um die eigene Situation, diejenigen mit Prämie zu 41 beziehungsweise 30 Prozent. Die Entwicklung der Lebenshaltungskosten betrachten mehr als die Hälfte derjenigen, die leer ausgegangen sind, mit großer Sorge, bei den Begünstigten nur 42 Prozent. Eine Folge: 42 Prozent der Befragten ohne Prämie haben überhaupt kein Vertrauen in die Regierung, bei den Befragten mit Prämie rund ein Drittel.

Spürbar weniger Sorgen um die finanzielle Zukunft, niedrigere Inflationserwartung und geringerer Spardruck beim Konsum

„Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die finanzielle Entlastung durch die Inflationsausgleichsprämie dazu beigetragen hat, die Sorgen der Beschäftigten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Situation sowie der Entwicklung der Lebenshaltungskosten zu mindern. Zudem scheint die Maßnahme das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates und der Regierung etwas verbessert zu haben, was sich auch in geringeren Inflationserwartungen widerspiegelt. Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, dass Beschäftigte mit geringen Einkommen von dieser pauschalen Sonderzahlung prozentual (wenn auch nicht absolut) stärker profitieren als Beschäftigte mit hohen Einkommen und gerade untere und mittlere Einkommensgruppen durch die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel finanziell besonders stark belastet waren“, erklären die IMK-Forscher.

Die Kauflaune hat sich dadurch stabilisiert: Bei allen abgefragten Konsumkategorien hatten die Befragten mit Prämie seltener vor, sich künftig einzuschränken. Besonders stark war der positive Effekt bei Reisen und Urlaub, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Gaststätten- und Restaurantbesuchen sowie bei Wohnungsinstandhaltung. In diesen Kategorien ist der Anteil der Befragten, die sich einschränken wollen, zwischen elf und sieben Prozentpunkte niedriger, wenn sie eine Entlastung erhielten. „Die Inflationsausgleichsprämie dürfte die Konsumnachfrage dabei einerseits direkt über die Erweiterung der finanziellen Spielräume der Privathaushalte und andererseits indirekt über ihre dämpfende Wirkung auf die Inflationserwartungen und die Reduktion der Unsicherheit beeinflusst haben“, erklären die Autoren.

Die gezahlten Summen seien tatsächlich „gesamtwirtschaftlich relevant“ gewesen, heißt es in der Studie. In den Jahren 2022 und 2023 entsprachen sie jeweils 1,8 und 1,5 Prozent der Nettolöhne. Auch die Auswirkung auf den Fiskus – und spiegelbildlich die Entlastung von Unternehmen und Beschäftigten – war erheblich: Den Schätzungen des IMK zufolge hätte der Staat 33 Milliarden Euro mehr eingenommen, wenn die Beschäftigten statt der Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenpflichtige Zahlungen in gleicher Höhe bekommen hätten. Wenn die Löhne so weit erhöht worden wären, dass die Beschäftigten netto dasselbe wie mit den Prämien erhalten hätten, wären es 58,1 Milliarden mehr gewesen. Zum Vergleich: Die Energiepreisbremsen dürften den Staat etwa 40 Milliarden Euro gekostet haben. Um den gleichen Nettoeinkommenseffekt ohne Steuer- und Abgabenfreiheit zu erreichen, wären die Arbeitskosten um rund 68 Milliarden Euro zusätzlich gestiegen. Das heißt: Die Lohnstückkosten waren dank der Inflationsausgleichsprämie in den Jahren seit 2022 rund 1,5 Prozent niedriger.

Die Ergebnisse zeigten, dass eine konzertierte Aktion von Staat, Gewerkschaften und Arbeitgebern externe Schocks abfedern und die Wirtschaft stabilisieren könne, so die IMK-Forscher. Einziges Manko der Inflationsausgleichsprämien: Als Einmalzahlung läuft ihr Effekt zum Jahresende aus. „Die Tarifparteien sind jetzt gefragt, für Lohnerhöhungen zu sorgen, die die Kaufkraft auch ohne weitere Inflationsausgleichsprämien stärken“, sagt IMK-Direktor Dullien. „Denn ohne ein spürbares Wachstum des privaten Konsums wird die deutsche Wirtschaft sich nicht aus der aktuellen Stagnation befreien können.“

IMK Policy Brief Nr. 171, Juli 2024

Inflationsausgleichsprämie erhöht Einkommen von 26 Millionen Beschäftigten um 52 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.07.2024

Anteil im Jahr 2023 deutlich über EU-Durchschnitt von 16,1 %

In Deutschland leben anteilig deutlich mehr Menschen allein als in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union. Im Jahr 2023 betrug der Anteil Alleinlebender an der Bevölkerung hierzulande 20,3 % – und lag damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,1 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat mitteilt. Nur in den fünf nord- beziehungsweise nordosteuropäischen Staaten Finnland (25,8 %), Litauen (24,6 %), Schweden (24,1 %), Dänemark (23,5 %) und Estland (21,5 %) wohnten im EU-Vergleich anteilig noch mehr Menschen allein. In der Slowakei (3,8 %), Zypern (8,0 %) und Irland (8,3 %) lebten im EU-Vergleich anteilig die wenigsten Menschen allein.

Anteil Alleinlebender in fast allen EU-Staaten gestiegen

Der Anteil der alleinlebenden Personen stieg zwischen 2013 und 2023 in fast allen Staaten der EU an. Lebten 2013 im EU-Durchschnitt 14,2 % der Bevölkerung allein, waren es 2023 bereits 16,1 %. Den größten Anstieg in diesem Zeitraum verzeichneten Bulgarien (+9,3 Prozentpunkte von 8,5 % auf 17,8 %), gefolgt von Litauen (+8,5 Prozentpunkte von 16,1 % auf 24,6 %) und Finnland (+6,2 Prozentpunkte von 19,6 % auf 25,8 %). In Deutschland blieb der Anteil der Alleinlebenden in diesem Zeitraum nahezu konstant bei rund 20 %. Lediglich in der Slowakei lebten 2023 anteilig weniger Menschen allein als 2013 (-4,3 Prozentpunkte von 8,1 % auf 3,8 %).

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie die Gesamtbevölkerung

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Im Jahr 2023 lebten in der EU 31,6 % der Menschen ab 65 Jahren allein in einem Haushalt. In Deutschland lag der Anteil in dieser Altersgruppe mit 34,6 % etwas über dem EU-Durchschnitt. In Litauen lebte gut die Hälfte aller mindestens 65-Jährigen allein – mit 51,0 % war der Anteil im EU-Vergleich hier am höchsten. Am niedrigsten war er in der Slowakei. 2023 lebten dort lediglich 11,6 % aller Menschen ab 65 Jahren allein.

Methodische Hinweise:

In der Erhebung werden Menschen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt. Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder in Einrichtungen wie beispielsweise Alten- oder Pflegeheimen sind nicht erfasst.

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Nicht berücksichtigt wird hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person. Zusätzliche Informationen zum Mikrozensus und zur Bewertung der Ergebnisse sind unter „Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020“ zu finden.

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der mit dieser Integration verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf EU-SILC sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2023 handelt es sich um Endergebnisse.

Weitere Informationen: 

Weitere Ergebnisse zu Alleinlebenden in der EU finden Sie in unserem Webartikel zum Thema. 

Daten zur Betroffenheit von Einsamkeit in Deutschland liefert die Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022. Die Ergebnisse finden Sie in unserem ausführlichen ZVE-Webartikel mit vielen Grafiken und Erläuterungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.07.2024

  • 2022 wendeten Kitas in freier Trägerschaft durchschnittlich 12 300 Euro je Kind auf
  • Personalausgaben machten mit knapp 80 % den Großteil der Gesamtausgaben aus
  • Finanzierung erfolgt mehrheitlich durch die öffentliche Hand

In Deutschland gaben Kitas in freier Trägerschaft im Jahr 2022 für die Betreuung eines Kindes durchschnittlich rund 12 300 Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das nominal (nicht preisbereinigt) etwa 59 % beziehungsweise 4 600 Euro mehr als im Jahr 2010, dem letztmaligen Berichtsjahr einer vergleichbaren Erhebung.

Mit 18 600 Euro wurde für Kinder in der Altersgruppe der unter Dreijährigen (Krippenkinder) am meisten ausgegeben. Das entspricht einem Anstieg der Ausgaben gegenüber 2010 von etwa 70 % beziehungsweise 7 700 Euro. Für Kindergartenkinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt haben die privaten Kindertageseinrichtungen insgesamt 10 900 Euro ausgegeben und damit knapp 50 % mehr als 2010 (7 300 Euro). Am niedrigsten waren die Kosten für Schulkinder unter 14 Jahren in der Hortbetreuung. Hier stiegen die Ausgaben im Jahr 2022 gegenüber 2010 um 32 % auf 8 100 Euro.

Insgesamt gaben Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022 in Deutschland 27,7 Milliarden Euro aus und nahmen mit 27,7 Milliarden Euro ungefähr gleich viel ein.

Großteil der Ausgaben entfällt auf Personalkosten

Von den Gesamtausgaben entfiel der größte Anteil mit knapp 80 % beziehungsweise 21,9 Milliarden Euro auf das Personal. Für den Sachaufwand, wozu zum Beispiel Spielmaterial und Verbrauchsgüter, aber auch Energiekosten zählen, wurden weitere 5,2 Milliarden Euro (einschließlich Verpflegungskosten von 970 Millionen Euro) ausgegeben, dies entspricht 18 % der Gesamtausgaben. Nur 2 % beziehungsweise 650 Millionen Euro entfielen auf Investitionen.

Die öffentliche Finanzierung steigt auf knapp 80 %

Auf der Einnahmenseite stieg der Anteil öffentlicher Mittel insgesamt von 74 % im Jahr 2010 auf knapp 80 % beziehungsweise 21,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 an. Der Finanzierungsanteil der Länder erhöhte sich dabei von 21 % auf 31 % und lag 2022 bei 8,6 Milliarden Euro. Die Kommunen steuerten mit 46 % beziehungsweise 12,7 Milliarden Euro am meisten bei. Weitere 2 % der Einnahmen beziehungsweise 490 Millionen Euro entfielen auf den Bund. Der Anteil privater Mittel, also Elternbeiträge (einschließlich Verpflegungsgeld) und Eigenmittel der Träger, ging hingegen von 26 % auf 20 % zurück und lag 2022 insgesamt bei 5,6 Milliarden Euro.

Methodische Hinweise:

Die dargestellte Finanzierung basiert auf den gemeldeten Einnahmen der Träger. Eine trennscharfe Zuordnung zu den Mittelgebern ist hier nicht immer möglich. So können beispielweise Landesmittel den Kommunen zugeordnet und Bundesmittel bei den Landesmitteln verbucht worden sein.

Die Ergebnisse basieren auf einer Erhebung, die auf freiwilliger Basis bei allen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Zeitraum von September bis Dezember 2023 für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt wurde. Beauftragt wurde die Erhebung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung nach § 7 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz. An der Erhebung haben sich 3 600 freie Träger mit insgesamt 9 300 Kindertageseinrichtungen beteiligt.

Der Projektbericht „Finanzen der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022“ mit detaillierten Ergebnissen sowie der Beschreibung des Erhebungskonzeptes und der Hochrechnung ist auf der Themenseite „Bildungsfinanzen- und Ausbildungsförderung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.06.2024

  • Knapp die Hälfte der Homeoffice-Nutzenden arbeitete genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: 25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice
  • Homeoffice-Anteil in Deutschland mit 23,5 % leicht über dem EU-Durchschnitt

Homeoffice hat sich in Deutschland auch nach der Covid-19-Pandemie etabliert, wird jedoch an weniger Arbeitstagen genutzt. 23,5 % aller Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 zumindest gelegentlich im Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit war der Anteil nur geringfügig niedriger als im Jahr 2022 mit 24,0 % und im Jahr 2021 mit 24,9 %. Im März 2022 war die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pflicht ausgelaufen. Wie stark sich das Arbeiten von zuhause aus inzwischen etabliert hat, zeigt der Vergleich mit dem Vor-Corona-Niveau: 2019 hatten lediglich 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet.

Homeoffice wird inzwischen jedoch weniger umfänglich genutzt als zu Pandemiezeiten. Im Jahr 2023 arbeitete knapp die Hälfte (44 %) der Erwerbstätigen, die Homeoffice nutzten, genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus. Gut ein Viertel (26 %) war vollständig im Homeoffice. 2022 waren 39 % der Erwerbstätigen genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als im Homeoffice und 31 % arbeiteten ausschließlich von zu Hause aus. Im von der Pandemie stark geprägten Jahr 2021 waren die Anteile noch deutlicher in Richtung Homeoffice-Nutzung verschoben: Damals arbeiteten lediglich 31 % genauso oft oder weniger im Homeoffice als am Arbeitsplatz, 40 % waren dagegen vollständig im Homeoffice.

Beschäftigte in größeren Unternehmen arbeiten häufiger von zu Hause aus

Betrachtet man nur die abhängig Beschäftigten, so war der Homeoffice-Anteil 2023 mit 22,0 % etwas niedriger als bei den Erwerbstätigen insgesamt. Wie häufig Angestellte Homeoffice nutzen, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, etwa von der Größe des Unternehmens oder dem Alter der Beschäftigten. So steigt der Homeoffice-Anteil mit der Größe des Unternehmens: Arbeiteten in kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) 13,1 % der Angestellten von zu Hause aus, so waren es in mittleren Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) 22,9 %. In großen Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten war der Homeoffice-Anteil mit 33,8 % am höchsten.

25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice

Dass Homeoffice auch genutzt werden dürfte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, zeigt ein Blick auf die Verteilung nach Altersgruppen. Den höchsten Homeoffice-Anteil unter den abhängig Beschäftigten hatten 2023 die 25- bis 34-Jährigen mit 26,4 %, gefolgt von den 35- bis 44-Jährigen mit 26,2 %. Die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung könnte ein Grund für den vergleichsweise hohen Anteil in dieser Altersgruppe sein. Am seltensten nutzten Homeoffice die 15- bis 24-jährigen Angestellten (12,3 %) sowie die mindestens 65-jährigen (13,1 %).

In Gesundheitswesen (6,4 %) und Einzelhandel (8,3 %) wird besonders selten Homeoffice genutzt
Wie häufig Homeoffice genutzt wird, hängt auch stark von der jeweiligen Branche ab. Am höchsten war der Anteil 2023 im Bereich IT-Dienstleistungen: Hier arbeiteten knapp drei Viertel (74,7 %) der abhängig Beschäftigten zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 72,5 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es gut zwei Drittel der Beschäftigten (68,6 %). Im Gesundheitswesen konnten mit 6,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Einzelhandel (8,3 %) oder etwa im Bau- und Ausbaugewerbe (8,4 %) war nur selten im Homeoffice möglich.

Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt

Im europäischen Vergleich lag Deutschland im Jahr 2023 über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) arbeiteten durchschnittlich 22,4 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In den Niederlanden (52,0 %), in Schweden (45,8 %) und in Finnland (42,0 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (2,9 %), Rumänien (3,3 %) und Griechenland (7,4 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2023 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen.

Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen.

Weitere Informationen:

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2024

WZB-Studie zeigt Zusammenhang zwischen AfD-Unterstützung und Wohlbefinden

Menschen, die sich der AfD zuwenden, erleben laut einer neuen WZB-Studie eine Verschlechterung ihres Wohlbefindens. Erstmals weisen die WZB-Ökonomin Maja Adena und ihr Kollege Steffen Huck nach, dass die negative Rhetorik rechtspopulistischer Parteien wie der AfD die persönliche Lebenszufriedenheit verringern kann. Vor allem neue Anhänger der AfD sind unzufriedener.

In einer großen Umfrage-Studie mit über 5.000 Teilnehmenden in vier Wellen über die Jahre 2019 bis 2021 wollten die Forschenden herausfinden, ob es einen Zusammenhang zwischen Zufriedenheit und den Präferenzen für politische Parteien gibt. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Menschen, die die AfD unterstützen, sind unzufriedener mit ihrem persönlichen Leben und ihrer finanziellen Situation als die Unterstützer anderer Parteien. Dieser Zusammenhang ist besonders stark ausgeprägt für neue Anhängerinnen und Anhänger der AfD. Wer sich von der Partei wieder abwendet, empfindet dagegen eine Verbesserung im Wohlbefinden.

Der Zusammenhang zwischen Wohlbefinden und Unterstützung der AfD ist eindeutig und lässt sich nicht durch sozioökonomische Variablen wie Einkommen oder Bildung erklären. Er ist darüber hinaus ökonomisch bedeutsam und lässt sich beziffern. Schätzungen der Autoren legen nahe, dass ein neuer Unterstützer der AfD ein zusätzliches Monatseinkommen von rund 2.500 Euro bräuchte, um wieder das gleiche Wohlbefinden zu erreichen, das er vor seiner Entscheidung, die AfD zu unterstützen, empfand.

Ob die Entscheidung, die AfD zu unterstützen, ursächlich dazu führt, dass sich Menschen unzufriedener fühlen, untersuchten Adena und Huck mit Hilfe von zwei Experimenten. Im ersten Experiment befragten sie Wählerinnen und Wähler vor, während und nach dem AfD-Bundesparteitag im November 2020. Insbesondere neue Unterstützer der AfD, die während des Bundesparteitags an der Umfrage teilnahmen, berichten von schlechterem Wohlbefinden als neue AfD-Unterstützer, die vor oder nach dem Parteitag an der Umfrage teilnahmen, oder auch als Anhänger anderer Parteien.

Auch im zweiten Experiment, das 2021 stattfand, wurden die Teilnehmenden gebeten, Fragen zu ihrem Wohlbefinden zu beantworten. Zusätzlich erhielten sie Fragen zur Partei, die sie unterstützen. Die Forschenden teilten die Teilnehmenden in zwei Gruppen. Eine Gruppe musste vor den Fragen zum Wohlbefinden Fragen zur Partei beantworten. Für die andere Gruppe wurde die Reihenfolge der Fragenblöcke umgekehrt.

Es ergibt sich das gleiche Muster wie für das erste Experiment. Neue Unterstützer der AfD, die sich gerade intensiv mit AfD-Themen befasst haben, sind weniger zufrieden als die Kontrollgruppe, die Fragen zum persönlichen Wohlbefinden vor den Fragen zu AfD-Themen beantworten musste. Für Unterstützer anderer Parteien ergibt sich kein vergleichbares Muster. Wer sich seine neue Unterstützung der AfD stärker bewusst macht, nimmt sowohl seine persönlichen als auch seine finanziellen Umstände als schlechter wahr.

Die Gründe für diesen Kausalzusammenhang vermuten die Forscher in der negativen Rhetorik der AfD. Wer sich der Partei zuwendet, setzt sich dieser Negativität stärker aus, und das schadet dem Wohlbefinden.

Die Forscher empfehlen daher anderen Parteien, positive Themen zu betonen, anstatt sich auf die negativen Themen der AfD zu konzentrieren. „Die erfolgreiche Rückgewinnung von Wählern braucht andere, idealerweise positive Themen“, sagt Maja Adena.

Die Studie ist in der Zeitschrift PLOS ONE erschienen.
Maja Adena, Steffen Huck: Support for a right-wing populist party and subjective well-being: Experimental and survey evidence from Germany

Dr. Maja Adena ist stellvertretende Direktorin der Abteilung Ökonomik des Wandels am WZB.

Prof. Dr. Steffen Huck ist Forschungsprofessor Behavioral Economics and Human Agency am WZB.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 27.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert den heutigen Kabinettsbeschluss über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt dazu:

„Uns droht offenbar, dass die wirklich längst überfällige Finanzreform der Pflegeversicherung erneut in die nächste Legislaturperiode verschoben wird, während die Lage sich rapide zuspitzt. Die Pflegekassen stehen kurz vor dem finanziellen Kollaps, pflegebedürftige Menschen wissen angesichts der rasant steigenden Eigenanteile nicht mehr, wie sie sich ihre Pflege leisten sollen, pflegende An- und Zugehörige werden in der Folge noch stärker belastet.

Was muss denn noch passieren, damit eine Bundesregierung endlich handelt? Das Mindeste wäre es gewesen, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung durch Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen umzusetzen. Aber nicht einmal das gelingt.

Es bedarf nun dringend eines breiten gesellschaftlichen Konsenses zum Wert der Pflege als Zeichen des Zusammenhalts und der Wertschätzung. Wir brauchen Sofortmaßnahmen, um die Pflege zu sichern. Klatschen war gestern, heute muss gehandelt werden! Die AWO ist bereit, ihren Beitrag zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.07.2024

Gemeinsam mit Sozial- und Umweltverbänden, Kirchen und Gewerkschaften fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung zu einem Kurswechsel bei der Haushaltsaufstellung auf. Der nächste Bundeshaushalt müsse Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und soziale Sicherheit ermöglichen. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die Krisen unserer Zeit sind zu groß für falsche Dogmen wie die Schuldenbremse. Statt so lange zu sparen, bis auch die letzte soziale Einrichtung vor dem finanziellen Aus steht, muss die Bundesregierung endlich in mehr Zusammenhalt investieren. 75 Prozent der Organisationen in der sozialen Arbeit rechnen damit, aufgrund finanzieller Not im nächsten Jahr Angebote einschränken zu müssen – das ist ein Armutszeugnis für die politisch Verantwortlichen. Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, dass auch die Klimakrise eine soziale Krise ist, denn benachteiligte und arme Menschen leiden unter ihren Folgen am schwersten. Es braucht daher schnell ein sozial gestaffeltes Klimageld, um das Vertrauen der Menschen in die Bewältigung der Klimakrise wieder herzustellen. Die “Priorisierung” von Investitionen, von der der Finanzminister gerne spricht, ist jedenfalls ein Luftschloss: Man kann Bürgergeld und Windkraft, gute Pflege und mehr ÖPNV nicht gegeneinander ausspielen. Wir brauchen beides – starke soziale Infrastrukturen und eine lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen! Wer sich Fortschritt auf die Fahnen schreibt, kann diese Wahrheit nicht leugnen.”

Zum Offenen Brief: https://awo.org/sozial-oekologisches-buendnis-fordert-zukunftsinvestitionen-statt-schuldenbremse

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2024

Anlässlich des 55. Jahrestages der Stonewall Riots ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu Solidarität und Wachsamkeit auf. Dazu erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO-Bundesverbandes:

„Die Stonewall Riots waren ein Wendepunkt im Kampf für die Rechte von LSBTIQ*. Seit mehr als einem halben Jahrhundert kämpfen queere Menschen weltweit erfolgreich für ihre Rechte. Auch in Deutschland hat sich die rechtliche Situation inzwischen deutlich verbessert, und doch sind homo- und bi*-sexuelle Menschen sowie Inter*- und trans* Personen auch hierzulande immer noch Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. 55 Jahre nach den Stonewall Riots, sehen wir uns erneut mit gezielten Angriffen auf die hart erkämpften Rechte von queeren Menschen konfrontiert. Deshalb müssen wir wachsam bleiben und uns an die Seite derer stellen, denen Rechte entzogen werden sollen. Queere Menschen sind bei uns nicht nur willkommen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir schützen sie vor Diskriminierung – ob als Mitarbeitende oder in den Einrichtungen und Diensten der AWO.“

Die Arbeiterwohlfahrt zeigt das auch gesellschaftspolitisch in ihrem Engagement in diversen Bündnissen und Aktionen. Damit sich z. B. ältere LSBTIQ* in AWO-Pflegeeinrichtungen und -diensten sicher und willkommen fühlen können, gibt es das Vorreiterprojekt „Queer im Alter“ für queer-inklusive Pflege und Dienste. “Ältere queere Personen sind bewusst unsichtbar in unserer Gesellschaft. Aus Angst und Scham vor Diskriminierung, oftmals kinder- und angehörigenlos ziehen sie sich zurück. Doch natürlich haben sie Anspruch auf eine Pflege, die ihnen gerecht wird und sich für sie öffnet“, so Mandrysch, „Mit ‚Queer im Alter‘ möchten wir sicherstellen, dass ältere LGBTIQ+-Menschen die Unterstützung und Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Wir wollen Barrieren und Vorurteile abbauen und ein Umfeld schaffen, in dem sie sich sicher und respektiert fühlen. Deshalb ist das Projekt “Queer im Alter” eine wichtige Innovation für unsere Arbeit.” Die Koordinierungsstelle www.queer-im-alter.de stellt ihre Expertise allen Trägern und Einrichtungen zur Verfügung, vermittelt Informationen sowie Kontakte zu queer-sensiblen Einrichtungen, Selbsthilfe- und anderen Organisationen.

Die Erfahrungen aus dem Projekt zeigen immer wieder, dass es eine bewusste Auseinandersetzung für mehr Akzeptanz und einen bedürfnisgerechten Umgang mit queeren Menschen in der sozialen Arbeit und Gesundheitspflege braucht. So Mandrysch: “Vorurteile queeren Menschen gegenüber sind in unserer Gesellschaft und damit auch im Gesundheitssystem immer noch weit verbreitet. Gerade im Alter ist man auf Hilfe angewiesen, fühlt sich schwach und verletzlich, sucht nach Räumen, in denen man sich sicher und vollständig angenommen fühlt. So werbe ich im Bereich der Sterbebegleitung für mehr AWO-Angebote wie zum Beispiel Hospize, die sich kultur- und diversitätssensibel für Menschen unterschiedlicher Lebensentwürfe ausgestalten und den Menschen eine Alternative anbieten, die sich ganz bewusst von religiös, ideologisch oder normiert geprägten Angeboten distanzieren wollen. Hier haben wir innerhalb der AWO noch Potential und sehr viele Regionen, die leider keine Angebote besitzen.”

Die AWO verfolgt mit ihren Grundwerten Toleranz und Solidarität das Ziel, alle Menschen willkommen zu heißen und ihre Rechte zu erstreiten. „Eine weltoffene Zivilgesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit, das sehen wir gerade in diesen Zeiten. Wir alle sind täglich gefordert, an unserem persönlichen Weltbild zu arbeiten und andere Lebensentwürfe zu akzeptieren. Gemeinsam können wir eine Welt gestalten, in der Vielfalt und Respekt die Grundlage unseres Zusammenlebens bilden.“, so Mandrysch abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung fordern die im Bündnis zusammengeschlossenen Organisationen Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Pflege an. Die Bundesregierung muss handeln.

Der vorgelegte Bericht zeigt, dass es keinen Mangel an Ideen zur Finanzierung der Pflege gibt. Es mangelt an politischer Umsetzung. Genau wie schon ihre Vorgängerregierungen droht auch diese Bundesregierung die Entscheidung um die Pflegefinanzierung auf die nächste Legislatur zu verschieben. Das schafft kein Vertrauen in die Lösungsfähigkeit der Politik. Die Lage ist ernst. Das zeigt die aktuelle Finanzsituation der Pflegekassen, die rasant steigenden finanziellen Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen und die wachsende Pflegetätigkeit von An- und Zugehörigen.

Die Regierung muss jetzt ins Handeln kommen. Um die Finanzsituation der Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag ausgehandelten Maßnahmen zügig umsetzen. Besonders wichtig sind die angekündigten Bundeszuschüsse zu versicherungsfremden Leistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Darüber hinaus sind weitere grundlegende Schritte für eine Finanzreform zwingend notwendig. Die Entscheidung darf dabei nicht nach aktueller Kassenlage getroffen werden. Gute Ansätze finden sich dazu im Bericht der Bundesregierung zu den Erwartungen der Bevölkerung und begleitenden Maßnahmen, wie der Stärkung der Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

Zum Hintergrund:

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 25 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 14 Mio. Mitgliedern.

www.buendnis-fuer-gute-pflege.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis für Gute Pflege vom 03.07.2024

Stellungnahme des Deutschen Familienverbandes (DFV) zum Regierungsentwurf für das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Aus Sicht des DFV enthält der Gesetzesentwurf gravierende Mängel, die eine grundlegende Überarbeitung notwendig machen. Dies betrifft insbesondere die fehlenden Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung. „Angesichts des angekündigten verkürzten Verfahrens fürchtet der DFV, dass die Belange der Familien nicht mehr vor der Verabschiedung des Gesetzes ernsthaft beraten und in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Die Kritik des DFV bezieht sich sowohl auf die Leistungs- als auch auf die Beitragsseite der Rentenversicherung. Auf der Leistungsseite ist zwar eine Festschreibung des Rentenniveaus für den Standardrentner vorgesehen. Von diesem Niveau sind Versicherte, die mehrere Kinder erzogen haben, aber meist weit entfernt. Hier fehlt eine Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten, auf die weitere Reformschritte aufbauen können.

Auf der Beitragsseite ist ein deutlicher Anstieg der Beitragssätze zu erwarten, der auch im Entwurf dargestellt wird. Auch hier sind Familien in besonderer Weise belastet, denn weil der Rentenversicherung ein Kinderfreibetrag fehlt, zahlt ein Versicherter mit vier Kindern den gleichen Rentenbeitrag wie der kinderlose Kollege – auch auf das Existenzminimum seiner Kinder.

Insgesamt wird im Entwurf die auch vom Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehobene Bedeutung des generativen Beitrags Kindererziehung für die Bestandssicherung der gesetzlichen Rentenversicherung völlig ausgeblendet, obwohl die Bundesregierung mit dem Rentenpaket II ausdrücklich das Ziel verbindet, die demografische Entwicklung zu berücksichtigen und Menschen Vertrauen in die gesetzliche Rente zu geben.

„Stattdessen baut die Bundesregierung auf ein schuldenfinanziertes ‚Generationenkapital‘ und hofft, man könne mit Aktien für die Zukunft der Rentenversicherung vorsorgen. Zukunft gibt es aber nur mit Kindern – und ausgerechnet die Kinder und damit das eigentliche Generationenkapital der gesetzlichen Rentenversicherung kommen im Regierungsentwurf gar nicht vor“, so Heimann. „Anstatt mit einer Politik, die mehr Mut zu mehr Kindern macht, wird versucht, mit Aktienpaketen die gesetzliche Rentenversicherung zu retten.“

In der Stellungnahme will der DFV Perspektiven aufzeigen, wie eine nachhaltige und familienorientierte Rentenreform gelingen kann und dass sie finanzierbar ist, wenn der Gesetzgeber den Mut aufbringt, die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Spielräume zu nutzen. Das gilt sowohl für eine Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung als auch für die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien mit mehreren Kindern.

„Im Sinne einer grundsätzlichen Aufforderung zum Neudenken weisen wir außerdem darauf hin, dass eine familienpolitische Strukturreform der Rente erleichtert wird, wenn sie mit der Einbeziehung weiterer Bevölkerungsgruppen und Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einhergeht. Auch hierfür finden Sie in der DFV-Stellungnahme detailliertere Vorschläge“, sagt Heimann.

Stellungnahme zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 02.07.2024

Zu den Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Hetzkampagnen ändern nichts an der Tatsache: Es ist die gebremste wirtschaftliche Entwicklung, die mehr Menschen arbeitslos werden lässt und nicht das Bürgergeld. Im Vergleich zum Vormonat Mai nimmt die Zahl der Arbeitslosen, die Bürgergeld beziehen, übrigens ab.

Im Vergleich zu den Vorjahreszahlen ist die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger deutlich mehr angestiegen als die Zahl der Bürgergeldbeziehenden.

Der DGB fordert, die menschenverachtenden Hetzkampagnen gegen das Bürgergeld einzustellen. Menschen im Bürgergeld generell zu unterstellen, dass sie nicht arbeiten wollen, verdreht Ursache und Wirkung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 28.06.2024

Auch 7 Jahre nach Öffnung der Ehe sind Kinder queerer Eltern noch immer unzureichend rechtlich abgesichert. Bereits im Januar wurden Eckpunkte für die Reform des Abstammungsrechts vorgestellt, der Referent*innenentwurf war für diesen Sommer angekündigt. Doch bald beginnt die parlamentarische Sommerpause und noch immer liegt kein Entwurf vor. Dabei liegen die Vorschläge für die Reform längst auf dem Tisch. Ein Bündnis aus der Initiative Nodoption, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), dem Deutschen Juristinnenbund (djb) und dem Bundesarbeitskreis Schwuler Jurist*innen (BASJ) hat bereits im Mai 2023 unterstützt von mehr als 30 weiteren Organisationen und Einzelpersonen Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Das Leitplankenbündnis erklärt:

In unseren Leitplanken haben wir unter anderem die automatische rechtliche Zuordnung des zweiten Elternteils unabhängig vom Geschlecht sowie die Einführung vorgeburtlicher Elternvereinbarungen gefordert. Zudem hat das Bundesjustiz-ministerium im Januar 2024 Eckpunkte für die Reform vorgestellt, die wesentliche Verbesserungen für queere Eltern und ihre Kinder vorsehen. Es ist deshalb umso unverständlicher, dass sich die Reform nun weiter verzögert.

Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD: „Kinder wachsen selbstverständlich in vielfältigen Familienkonstellationen auf. Das Recht bildet diese gesellschaftliche Realität insbesondere von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter und weiteren queeren (LSBTIQ*) Eltern nicht ab. Angesichts des deutlichen Rechtsrucks muss die Bundesregierung jetzt Verantwortung übernehmen und die Rechte queerer Familien und insbesondere ihrer Kinder noch in dieser Legislaturperiode sichern. Unter keinen Umständen darf die Legislatur verstreichen, ohne dass dieses zentrale queer- und gleichstellungspolitische Vorhaben ausbleibt.“

Christina Klitzsch-Eulenburg, Gründerin der Initiative Nodoption, ergänzt: „Queere Familien werden nach wie vor wie Familien zweiter Klasse behandelt. Die Kinder vieler LSBTIQ* haben, selbst wenn sie in eine bestehende Ehe geboren werden, keinen zweiten Elternteil. Auch eine Anerkennung der Elternschaft bei Nicht-Bestehen einer Ehe ist ­­­­­­­­­– anders als bei allen anderen Elternpaaren – nicht möglich. Die Adoptionsverfahren sind intransparent und gespickt mit Diskriminierungen.“

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Gefahren der bestehenden Rechtslage für die Kinder: „Die Kinder werden aufgrund des Geschlechts ihrer Eltern massiv benachteiligt, ihnen wird der zweite Elternteil mit Sorge- und Unterhaltspflichten verwehrt. Das ist aus gleichheitsrechtlicher, vor allem aber aus Perspektive des Kindes nicht zu rechtfertigen. Das Recht von Kindern auf zwei Eltern muss gewahrt werden.“

Dirk Siegfried von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Jurist*innen ergänzt: „Vorschläge für die Reform des Abstammungsrechts liegen seit Jahren auf dem Tisch: Die Zuordnung unabhängig vom Geschlecht der Eltern, die Ermöglichung der verbindlichen Übernahme von Verantwortung schon vor der Zeugung, die Absicherung gelebter Elternschaft. Die Reform darf jetzt nicht weiter verzögert werden!“

 

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 03.07.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Juli 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Webex

Thema: Jenseits der Kernfamilie: Neue Daten zu Verwandtschaftsnetzwerken zeigen matrilineare Neigungen, Auswirkungen von Scheidungen und die Bedeutung erweiterter Verwandtschaftsbeziehungen

Referent:  Prof. Dr. Thomas Leopold, Universität Köln 

Alle Informationen zum Vortrag finden Sie hier.

Termin: 30. Juli 2024

Veranstalter: Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

Ort: Frankfurt am Main

Welche Familienformen gibt es? Welche Entwicklungsprozesse durchlaufen Familien und wie wirkt sich dies auf jedes Familienmitglied aus? Welche gesellschaftlichen Einflüsse gibt es? Wie wirkt sich all das auf den Beratungsprozess aus?

Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, die den Wandel von Familienbeziehungen aufzeigen und diskussionsreiche Workshops mit vielen Expert*innen.

Unter folgendem Link finden Sie die Veranstaltung und den Anmeldebogen.

Termin: 27. – 28. September 2024

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Kooperation Thüringer Institut für Kindheitspädagogik der FH Erfurt 

Ort: Erfurt

Heute wachsen Kinder in materielle wie digitale Welten hinein, die einander zunehmend durchdringen.

Wir beleuchten dieses Spannungsfeld aus theoretischer wie praktischer Perspektive und fragen nach den Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Kind und Fachkraft.

Sollen pädagogische Fachkräfte Kinder bei ihren frühen digitalen Medienerfahrungen unterstützen und ihnen im pädagogischen Alltag einen Raum geben?

Welche Fragestellungen ergeben sich daraus für pädagogische Konzeptionen und für die pädagogische Interaktion im Alltag? Individuelle Medienkompetenz wie auch die Einbindung in das pädagogische Konzept des Teams sind wichtige Voraussetzungen. Wir werfen in diesem Zusammenhang einen kritischen Blick auf die Vielzahl der digitalen Projekte, Angebote und Einsatzmöglichkeiten.

In Vorträgen, Workshops und persönlichen Gesprächen entsteht Raum für einen kritischen Diskurs.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien

Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für die gesamte weitere Bildungsbiografie. Die Kindertagesbetreuung als erster gemeinsamer Bildungsort ist zentral dafür, allen Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund gleiche Chancen auf eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Der Zugang zu früher Bildung gilt deshalb als wesentlicher Faktor für die Vermittlung von Bildungschancen und die Ermöglichung von Teilhabe.

Doch die Bedingungen, unter denen Kindertageseinrichtungen dieser wichtigen Aufgabe nachkommen, unterscheiden sich teilweise stark. Die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Studie „Kitas 2. Klasse? – Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) kommt zu dem Ergebnis, dass systematische Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteile die Situation gerade in den Kitas prägen, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien betreuen. Gerade dort also, wo sich Herausforderungen mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ballen, stehen hierfür vergleichsweise schlechtere Rahmenbedingungen zur Verfügung.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 09/2024

AUS DEM ZFF

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)
befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

 

Morgen findet die ZFF-Fachtagung mit dem Titel „Ohne Netz und doppelten Boden – Drahtseilakt Familie mit pflegebedürftigen Kindern“ statt. Rund 70 Interessierte und Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis nehmen teil.

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Häufig wird eine Teilgruppe übersehen, die aber besonderen Herausforderungen gegenübersteht: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat dieser Kreis eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen. Das liegt auch daran, dass weder reguläre familiäre Unterstützungsangebote auf die besondere Situation von pflegenden Eltern zugeschnitten sind, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist. Damit Pflege in Familien – unabhängig davon ob Erwachsene oder junge Menschen pflegebedürftig sind – in Zukunft nicht mehr zu einer extremen Belastung wird, müssen generell dringend neue Lösungswege gefunden und das Thema endlich auf die politische Agenda gesetzt werden!“

Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Familien mit pflegebedürftigen Kindern müssen Tag für Tag auf dem Drahtseil jonglieren, denn Pflege bedeutet eine außerordentliche finanzielle, körperliche, emotionale und zeitliche Belastung! Wir freuen uns daher außerordentlich, heute gemeinsamen mit vielen Expert*innen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Zudem werden wir diskutieren, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen und unsere These überprüfen, ob solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt und für Kinder sowie alte Menschen gesorgt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.06.2024

In der Diskussion um weitere Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 ohne eine gleichzeitige Anhebung des Kindergeldes fordern Familienorganisationen, die Lücke zwischen Kindergeld und Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags zu schließen. Damit soll dem Ziel näher gekommen werden, die gleiche finanzielle Wertschätzung aller Kinder zu erreichen.

„Schon lange kritisieren wir die ungleichen finanziellen Entlastungseffekte durch Kinderfreibeträge und Kindergeld. Die Kinderfreibeträge sollen 2024 nun ein zweites Mal angehoben werden, ohne eine entsprechende Erhöhung beim Kindergeld vorzunehmen. Um Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei dieser Erhöhung nicht leer ausgehen zu lassen“, erklären die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, „muss das Kindergeld schnellstmöglich an die maximale steuerliche Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge angepasst werden.“

Im Inflationsausgleichsgesetz, das Ende 2022 beschlossen wurde, wurde sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Kinderfreibeträge angehoben: Die Höhe des Kindergeldes ist dadurch 2023 auf 250 Euro angestiegen, etwas stärker als gewöhnlich, um Familien von der hohen Inflation und den angestiegenen Energiepreisen zu entlasten. Die Lücke zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung des Kinderfreibetrags und der Höhe des Kindergeldes ist dadurch im Jahr 2023 etwas reduziert worden, weil die Kinderfreibeträge lediglich auf maximal 6.024 Euro bzw. 3.012 Euro je Elternteil anstiegen. Diese Lücke vergrößerte sich wieder, als sich, wie ebenfalls bereits im Inflationsausgleichsgesetz vorgesehen, die Kinderfreibeträge 2024 auf 6.384 bzw. 3192 Euro erhöhten.

Nun plant Finanzminister Christian Lindner den Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 nochmals anzuheben, auf dann 6.612 bzw. 3. 306 Euro. Gleichzeitig lehnt er jedoch eine Erhöhung des Kindergeldes mit Hinweis auf die 2023 durchgeführte Erhöhung auf 250 Euro ab.

Seit das Bundesverfassungsgericht 1990 entschieden hat, dass das Existenzminimum von Kindern von der Einkommensbesteuerung freizustellen ist, wird diese Vorgabe mit dem Kinderfreibetrag in der Steuer bzw. für die Mehrzahl der Familien im Rahmen des Kindergeldes umgesetzt. Dieses duale System aus Kinderfreibeträgen und Kindergeld steht in der Kritik, da es unterschiedlich hohe Entlastungs- bzw. Förderwirkungen hat. Im Nebeneinanderbestehen von Kinderfreibetrag und Kindergeld müssen nach Ansicht der AGF verschiedene Ziele miteinander in Übereinstimmung gebracht werden: zum einen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Freistellung des kindlichen Existenzminimums bei der Besteuerung des Elterneinkommens. Wenn Steuerpflichtige gleiche Einkommenshöhen haben, müssen bei Eltern mit Kindern die Einschränkungen der steuerlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Zum anderen aber sollten Kinder aus Familien mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen nicht benachteiligt werden.

„Die Reduzierung der Kluft zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung des Freibetrags und der Höhe des Kindergeldes muss konsequent vorangetrieben werden, denn hier gibt es eine Gerechtigkeitslücke, die dringend geschlossen werden muss, anstatt sie weiter zu öffnen“, so die Verbände. Zudem müssten die Regelungen zu den Anrechnungen beim Unterhaltsvorschuss und beim SBG II angepasst werden, da ansonsten viele Alleinerziehende und viele Familien im SGB II Bezug nicht profitieren. Abhilfe könnte hier die lange geforderte und bereits angekündigte Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums mit entsprechenden Anpassungen der Anrechnungsregeln schaffen.

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.06.2024

SCHWERPUNKT: Häusliche Gewalt

70 Prozent der Opfer sind weiblich / Bundesministerinnen Faeser und Paus stellen aktuelles BKA-Lagebild vor

256.276 Menschen in Deutschland wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 78.341 Menschen wurden 2023 Opfer innerfamiliärer Gewalt zwischen nahen Angehörigen. Dies sind 6,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Das zeigt das neue umfassende Lagebild, das heute von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesfrauenministerin Lisa Paus und der Vizepräsidentin beim Bundeskriminalamt, Martina Link, in Berlin vorgestellt wurde.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die erneut deutlich gestiegenen Zahlen zur Häuslichen Gewalt zeigen das erschreckende Ausmaß einer traurigen Realität. Gewalt ist ein alltägliches Phänomen – das ist nicht hinnehmbar. Das erschüttert mich zutiefst. Das Ziel der Bundesregierung ist, alle Menschen, vor allem Frauen, wirksam vor Gewalt zu schützen. Die Herausforderung ist groß, insbesondere, weil so viel in den eigenen vier Wänden und unter Ausschluss der Öffentlichkeit passiert. Wir brauchen dringend ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot bestehend aus sicheren Zufluchtsorten und kompetenter Beratung. Dafür arbeiten wir an einem Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Das Gewalthilfegesetz wird die Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schaffen, denn alle von Gewalt Betroffenen haben das Recht auf Schutz und Beratung.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir müssen als Gesellschaft sehr deutlich machen, dass wir hinschauen, eingreifen und Gewalt gegen Frauen und Gewalt in Familien keinesfalls akzeptieren. Wir wollen die Betroffenen stärken und sie ermutigen, Taten anzuzeigen. Dann können mehr Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Niemand sollte sich schämen, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Die Schuld liegt nie beim Opfer, sondern immer beim Täter. Wir werden jetzt an Standorten der Bundespolizei 24/7-Schalter für von Gewalt betroffene Frauen einrichten. Speziell geschulte Beamtinnen können dort Anzeigen aufnehmen und helfen.

Wir müssen die Gewaltspirale stoppen. Entscheidend ist, dass die Täter ihr aggressives Verhalten beenden und sich tatsächlich verändern. Dafür brauchen wir neben konsequenter Strafverfolgung verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für die Täter. Die Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz müssen strikter durchgesetzt und hierdurch ergänzt werden. Und auch über einen weiteren Schritt beraten wir: Wenn die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, kann die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und erneute Gewalt gegen Frauen besser verhindern.“

BKA-Vizepräsidentin Martina Link: „Wir registrieren seit Jahren steigende Zahlen von Häuslicher Gewalt. Gleichzeitig werden viele dieser Taten gar nicht angezeigt, so dass die Polizeiliche Kriminalstatistik den tatsächlichen Umfang nur bedingt widerspiegelt. Um das Gesamtbild und die Hintergründe besser zu erfassen, führen wir aktuell im Rahmen der gemeinsam mit BMFSJ und BMI gestarteten Studie LeSuBiA umfangreiche Opferbefragungen für die Bereiche Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt, Stalking und digitale Gewalt durch. Die Aufhellung des Dunkelfelds wird dabei helfen, Straftaten im familiären und partnerschaftlichen Umfeld in Zukunft besser zu erkennen und Präventionsangebote zielgerichteter zu adressieren.“

Petra Söchting, Leiterin Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: „Auch das Hilfetelefon verzeichnet in seinem Jahresbericht 2023 gestiegene Zahlen. Mit rund 59.000 Fällen ist das Beratungsaufkommen um rund 12 Prozent gestiegen und so hoch wie nie. Insbesondere die hohe Zahl an Anfragen, nämlich rund die Hälfte, die zwischen 18 und 8 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen einging, zeigt, wie groß der Bedarf nach einer jederzeit erreichbaren ersten Anlaufstelle ist. Für längerfristige Beratung und Unterstützung vermittelt das Hilfetelefon dann an Beratungs- und Schutzeinrichtungen vor Ort weiter. Dafür braucht es aber ein bedarfsgerechtes Unterstützungssystem. Die aktuellen Lücken müssen geschlossen werden, um Frauen ein Leben frei von Gewalt zu ermöglichen.“

Das Lagebild Häusliche Gewalt ist eine Fortschreibung und Ergänzung der früheren Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt, die seit
2015 jährlich durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde. Neben der Partnerschaftsgewalt werden im Lagebild Häusliche Gewalt auch
die Delikte der sog. innerfamiliären Gewalt von und gegen Eltern, Kinder, Geschwister und sonstige Angehörige betrachtet.

Die meisten Opfer häuslicher Gewalt waren von Partnerschaftsgewalt betroffen (167.865 Personen, 65,5%), ein Drittel von innerfamiliärer Gewalt be-
troffen (88.411 Personen, 34,5%).

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer um 6,4 Prozent auf 167.865 Opfer. Ganz überwiegend trifft Gewalt im häuslichen Kontext Frauen: 79,2 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 70,5 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich. Von den Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt sind 77,6 Prozent Männer, im Gesamtbereich der häuslichen Gewalt 75,6 Prozent.

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt lebte die Hälfte der Opfer mit der tatverdächtigen Person zusammen. Die Mehrheit sowohl der Opfer als auch der Tatverdächtigten waren zwischen 30 und 40 Jahre alt, im Bereich der innerfamiliären Gewalt waren unter 21-Jährige Opfer am häufigsten betroffen. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.

Von den 88.411 Opfern innerfamiliärer Gewalt waren 54% weiblich und 46% männlich. Insgesamt ist fast ein Viertel der Opfer unter 14 Jahre alt. Im Jahr 2023 wurden 92 weibliche und 63 männliche Personen Opfer von innerfamiliärer Gewalt mit tödlichem Ausgang.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Häuslicher Gewalt steigen nahezu kontinuierlich an, in den letzten fünf Jahren um 19,5 Prozent. Doch nach wie vor ist davon auszugehen, dass viele Taten der Polizei nicht gemeldet werden, etwa aus Angst oder Scham.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 19 Spra-
chen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.

Die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e.V.“ bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.

Das Lagebild Häusliche Gewalt 2023 finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/HaeuslicheGewalt/haeuslicheGewalt_node.html 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2024

Anlässlich der Veröffentlichung des Bundeslagebilds Häusliche Gewalt 2023 erklären Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die Zahlen des heute vorgestellten Bundeslagebilds Häusliche Gewalt für das Jahr 2023 sind alarmierend und zeigen uns deutlich: Deutschland hat ein Gewaltproblem. Das eigene Zuhause sollte für alle ein sicherer Ort sein. Dass dies für viele Menschen nicht der Fall ist, können wir nicht hinnehmen. Häusliche Gewalt begegnet uns in allen gesellschaftlichen Schichten und stellt eine Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Land dar. Betroffen sind überwiegend Frauen. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent vier von fünf Betroffenen Frauen. Täglich erfahren über 365 Frauen Gewalt durch ihren Partner oder Expartner und ebenfalls täglich versucht ein Partner oder Expartner, seine (Ex-)Partnerin zu töten. Im letzten Jahr wurden 155 Frauen durch Partnerschaftsgewalt getötet. Es besteht dringender Handlungsbedarf und wir müssen alles dafür tun, Betroffene besser zu schützen.

Genau das wollen wir mit dem von Bundesfrauenministerin Lisa Paus geplanten Gewalthilfegesetz tun. Derzeit sind Zugang und Finanzierung des Hilfesystems je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und es fehlen Schutzplätze und Beratungsstellen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir eine bundeseinheitliche Regelung mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle von Gewalt Betroffenen und ihre Kinder garantieren. Dieser Anspruch muss flächendeckend, unabhängig von Wohnort, Einkommen, Beeinträchtigungen oder Aufenthaltsstatus zugänglich sein. Zudem wird der Bund sich erstmalig dauerhaft an der Finanzierung beteiligen und somit gemeinsam mit den Ländern das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen, damit ein gewaltfreies Leben für alle möglich ist.

Auch müssen wir dafür sorgen, dass das Dunkelfeld weiter aufgehellt wird, denn die vorliegenden Zahlen sind mutmaßlich nur die Spitze des Eisbergs. Mit der gesetzlichen Verankerung des Periodischen Sicherheitsberichts wollen wir unter anderem durch Dunkelfeldforschung ein noch klareres Bild über das tatsächliche Ausmaß häuslicher Gewalt erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.06.2024

Das heute veröffentliche Lagebild Häusliche Gewalt zeigt das anhaltend hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen, während eine vor erst knapp einer Woche veröffentlichte Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) alarmierende Defizite im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen belegt. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert Versäumnisse der Politik.

„Die jüngsten Zahlen zeigen eindringlich, dass Bund, Länder und Kommunen es sich schlicht nicht erlauben können, weiter untätig zu bleiben“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, „Die Unterfinanzierung des Hilfesystems ist nicht nur ein Versäumnis, sondern eine direkte Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens vieler Frauen. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich zu handeln und die notwendigen Mittel bereitzustellen, um den betroffenen Frauen Schutz und Unterstützung zu bieten. Notwendiger Schutz und bitter nötige Hilfe dürfen nicht an Sparplänen und Finanzierungsfragen zwischen Bund, Ländern und Kommunen scheitern. Die ausreichende Finanzierung des Gewaltschutzes muss jetzt mit einem Bundesgesetz geregelt werden.“

Laut der Studie des BMFSFJ sind die bestehenden Ressourcen und Angebote bei Weitem nicht ausreichend, um den Bedarf der Betroffenen zu decken. Es fehlt an finanzieller Unterstützung, Personal und Schutzräumen, was zur Folge hat, dass viele Frauen keine angemessene Hilfe erhalten können.

„Diese gravierenden Mängel im Hilfesystem sind besonders besorgniserregend, da sie das Leben und die Sicherheit vieler Frauen gefährden. Die prekäre Situation der Gewaltschutzarbeit ist ein seit Jahrzehnten ungelöstes Dauerproblem. Es gilt, jetzt endlich ernsthaft Versäumnisse zugunsten Gewaltbetroffener anzupacken“, so Sonnenholzner, „Wir fordern, dass umgehend ein Gesetzentwurf zur wirksamen Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vorgelegt wird, damit das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau verwirklicht werden kann. Es braucht deutschlandweit deutlich mehr Hilfe- und Unterstützungsangebote – so wie von vielen Sozialverbänden und dem Expert*innenausschuss GREVIO des Europarates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gefordert – und eine solide Finanzierung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt, Frauennotrufen und Interventionsstellen.“

Hintergrund:

2023 wurden 132.966 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt erfasst (Vorjahr: 126.349). Etwa 80 % der Opfer von Partnerschaftsgewalt sind Frauen; ca. 78 % der Tatverdächtigen sind Männer. 155 Frauen sind 2023 durch Partner oder Ex-Partner getötet worden (Vorjahr: 133 Frauen).

Die aktuell veröffentlichte Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt des BMFSFJ bestätigt die Unterfinanzierung des Hilfesystems. Erstmalig wurden mit dieser Studie belastbare Zahlen für Deutschland erhoben. So haben 2022 rund 30.000 Frauen und ihre Kinder Zuflucht in einem Frauenhaus gefunden. Mehr als 400.000 Beratungsgespräche mit mehr als 138.000 Frauen wurden geführt. Es gibt nachweislich einen erheblichen Mehrbedarf an Frauenhausplätzen, Beratungskapazitäten und Fachkräften.

Auf € 270 Mio. beliefen sich die erfassten Gesamtkosten 2022. Gleichzeitig zeigen Berechnungen in der Studie, dass mindestens weit mehr als das Doppelte nötig wäre, um das Hilfesystem bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Nur durch erhebliche Eigenanteile zur Finanzierung durch Trägerorganisationen wie die der Arbeiterwohlfahrt kann bislang die Gewaltschutzarbeit mit Frauenhäusern, Fachberatungs- und Interventionsstellen und weiteren notwendigen Angeboten aufrechterhalten werden. Während der Bund sich über sozialrechtliche Leistungsansprüche mit ca. € 13,2 Mio an den Kosten beteiligt hat, liegt der Finanzierungsanteil durch Trägerorganisationen bei mehr als € 62 Mio. Länder und Kommunen haben rund € 180 Mio. zur Finanzierung der Kosten beigetragen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.06.2024

Medienberichten zufolge ist die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt um rund sieben Prozent gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Lagebericht des Bundeskriminalamtes hervor, der morgen veröffentlicht wird. Die Diakonie Deutschland fordert die Bundesregierung auf, Betroffene mit einem Gewalthilfegesetz besser zu schützen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Wir brauchen jetzt ein Gewalthilfegesetz, das für alle von Gewalt Betroffene einen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Zugang zu Schutz und Beratung garantiert. Nach dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der Istanbul-Konvention, fehlen in Deutschland 21.000 Frauenhausplätze. Angesichts der Zahlen ist es unvorstellbar, dass Gewaltschutz einerseits eine freiwillige Leistung der Kommunen ist und andererseits die Opfer von Gewalt teilweise einen Eigenanteil von bis zu 50 € pro Tag für den Aufenthalt im Frauenhaus zahlen müssen. Wer von Gewalt betroffen ist, braucht verlässlichen Schutz. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder zu garantieren und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.“

Hintergrund

Der Bericht der polizeilichen Kriminalstatistik bildet lediglich das Hellfeld von häuslicher Gewalt ab. Eine Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte von 2014 belegt: In Deutschland erlebt jede vierte Frau Gewalt in Partnerschaft, Ehe und Familie. Im Jahr 2025 will das Bundeskriminalamt die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ veröffentlichen. Die Diakonie Deutschland fürchtet, dass die Studie den Trend zur Zunahme häuslicher Gewalt bestätigen wird.

Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Die Diakonie ist Träger von 38 Frauen- und Kinderschutzhäusern und ca. 500 Fachberatungsstellen. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 400 Frauenhäuser und über 40 Schutz– und Zufluchtswohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen für Frauen und Kinder. Hinzu kommen 750 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 06.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgelegt, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern und Betroffene bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Durchschnittlich sind es 50 Jungen und Mädchen an jedem Tag, die laut Polizeilicher Kriminalstatistik vergangenes Jahr sexuelle Gewalt über sich ergehen lassen mussten. Sechs von diesen 50 Kindern waren dabei jünger als sechs Jahre. Das sind erschreckende und zugleich beschämende Zahlen. Zu viele Kinder und Jugendliche mussten Erfahrungen mit sexueller Gewalt durchmachen – im familiären Bereich, im sozialen Umfeld oder im digitalen Raum. Es macht uns alle sehr betroffen. Wir geben endlich eine klare Antwort. Mit dem Antimissbrauchsbeauftragtengesetz verfolgen wir vier Ziele: Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verankern wir gesetzlich und damit dauerhaft. Wir holen die Anliegen der Betroffenen in die Mitte der Gesellschaft. Wir verbessern die Möglichkeiten der Aufarbeitung. Und wir stärken Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.“

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Ich danke Bundesministerin Lisa Paus und der Bundesregierung für die heutige Beschlussfassung. Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, noch klarer die ressortüber-greifenden Herausforderungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen strukturiert und umfassend anzugehen. Darüber werden der Kinderschutz und die Belange von Betroffenen konsequent weiter gestärkt. Von besonderer Bedeutung ist, dass mit dem Gesetz neben meinem Amt auch der bei mir angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission dauerhaft gesetzlich verankert werden.“

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Gesetz-Entwurfs:

Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen werden gestärkt: Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, dem dort eingerichteten Betroffenenrat und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen erschweren. Das Amt wird die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren. Neu ist ein umfassender regelmäßiger Lagebericht an das Parlament zum Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs, zu Fragen des Schutzes, der Hilfen sowie der Forschung und Aufarbeitung. Die Daten dafür wird ein neues Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen liefern.

Betroffenen-Beteiligung und verbesserte Aufarbeitung: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission arbeitet seit 2016 daran, Strukturen in Institutionen, Familien oder im sozialen Umfeld aufzudecken, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ermöglicht haben. Sie führt insbesondere Anhörungen von Betroffenen durch. Darüber hinaus wird für Betroffene ein neues Beratungssystem geschaffen, das sie bei der Aufarbeitung der eigenen Geschichte unterstützen und begleiten soll. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert werden. Außerdem soll die Durchführung von wissenschaftlichen Fallanalysen verbindlich geregelt werden, um aus problematischen Kinderschutzverläufen für die Zukunft zu lernen.

Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll erstmals eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs erhalten. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.

Zum Gesetzesentwurf: www.bmfsfj.de/ubskm-gesetz

Weitere Informationen finden Sie auch auf:
https://beauftragte-missbrauch.de
https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm
https://www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.06.2024

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen gebilligt. Eine Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass das geltende Recht die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Eheschließung nicht ausreichend berücksichtigt.

Unwirksamkeit von „Kinderehen“

Das Gesetz sieht vor, dass Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, in Deutschland weiterhin unwirksam sind. Dies gilt auch dann, wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden.

Unterhaltsansprüche und Heilung

Um den Schutz der minderjährigen Person zu verbessern, sieht die Reform vor, dass sie aus der unwirksamen Ehe die gleichen Unterhaltsansprüche geltend machen kann, die ihr nach einer wirksam geschlossenen Ehe zugestanden hätten. Zudem ist nun geregelt, dass eine unwirksam geschlossene Ehe mit einer unter 16-jährigen Person durch spätere und rechtskonforme Eheschließung bestätigt werden kann. Dies gilt nur, wenn die erneute Eheschließung in Deutschland vor einem inländischen Standesamt erfolgt. Die Heilung wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Eheschließung zurück.

Evaluierung nach drei Jahren

Das Gesetz verpflichtet zudem das Bundesministerium der Justiz, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten zu überprüfen, ob sich die Neuregelung beim Schutz der zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Personen und gemeinsamer Kinder bewährt hat.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 14.06.2024

Die Bundesregierung hat den Arbeitsbericht der Bundesstiftung Gleichstellung für die 20. Legislaturperiode als Unterrichtung (20/11860) vorgelegt. Der Arbeitsbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsweise und die Organisationsform der Stiftung, stellt Tätigkeiten und Ergebnisse seit November 2021 dar und gibt einen Ausblick auf ausstehende Vorhaben und geplante Wirkungsschwerpunkte bis zum Ende der Legislaturperiode des aktuellen Stiftungsrates.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 431 vom 19.06.2024

Die Unionsfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Die dauerhafte Versorgung, Pflege und Betreuung von Angehörigen stelle viele Menschen vor große physische und psychische Herausforderungen, heißt es in einem Antrag (20/11761) der Fraktion.

Die häusliche Pflege durch Angehörige ähnele einer Vollzeittätigkeit, die mit viel Arbeit, emotionaler Anstrengung und Verantwortung einhergehe, häufig neben einer anderen beruflichen oder familiären Verpflichtung.

Mehr als 80 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf würden in den eigenen vier Wänden gepflegt. Das seien rund 4,17 Millionen Menschen, die von knapp fünf Millionen Angehörigen versorgt würden. Pflegende Angehörige bildeten damit das Rückgrat des deutschen Pflegesystems. Pflegende An- und Zugehörige benötigten Unterstützung und verlässliche Konzepte. Die Voraussetzungen für Entlastungen müssten jetzt geschaffen werden.

Die Abgeordneten fordern in einem 16-Punkte-Plan unter anderem, die Pflegeinfrastruktur mit Kurzzeit-, Langzeit-, Tages- und Nachtpflegeangeboten weiterzuentwickeln, orientiert an den lokalen Bedarfen. Flächendeckend sollte die wohnortnahe Versorgung ausgebaut werden, etwa durch Pflegestützpunkte mit integrierter Pflegeberatung, einem Quartiersmanagement oder Nachbarschaftshilfen. Zudem schlagen die Abgeordneten den Einstieg in eine Entgeltersatzleistung bei der Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit vor.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 417 vom 12.06.2024

Gut die Hälfte der durch das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ Geförderten schafft nach Förderende den Absprung in eine ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die meisten finden einen Job bei demselben Arbeitgeber, der sie bereits während der Förderung beschäftigte. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

14 Monate nach Förderende sind 53 Prozent der ehemals Geförderten in regulärer, ungeförderter Beschäftigung.  Zudem weisen die Geförderten um etwa 33 Prozentpunkte höhere Quoten in Beschäftigung auf als vergleichbare Langzeitarbeitslose, die im selben Zeitraum nicht gefördert wurden. Von der Förderung profitieren besonders Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss sowie Personen mit besonders schlechter Beschäftigungshistorie.

Auch hinsichtlich der Beschäftigungsqualität schneidet das Instrument insgesamt gut ab, was sich etwa am Tätigkeitsniveau der regulären Beschäftigung zeigt. Unter den ehemals Geförderten in einer ungeförderten Beschäftigung arbeiten 14 Monate nach Förderende rund 39 Prozent in einem Job mit Helfer- oder Anlerntätigkeiten. Diese erfordern in der Regel keine oder nur geringe Fachkenntnisse und können daher oft ohne formale Qualifikation ausgeübt werden. Mit 52 Prozent übt die Mehrheit jedoch fachlich ausgerichtete Tätigkeiten aus, die fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten erfordern und daher oft eine berufliche Ausbildung voraussetzen. Ein deutlich geringerer Anteil von etwa 9 Prozent hat sogar eine ungeförderte Beschäftigung mit komplexen Spezialisten-Tätigkeiten beziehungsweise hoch komplexen Tätigkeiten. Für diese Jobs sind in der Regel eine Techniker- oder eine Meisterausbildung oder ein Hochschulstudium erforderlich.

Im Durchschnitt verdienen ehemals Geförderte in einer regulären Beschäftigung 14 Monate nach Förderende knapp 1.600 Euro brutto pro Monat. Dabei muss beachtet werden, dass fast die Hälfte in Teilzeit arbeitet und der Anteil damit deutlich über dem Anteil der Teilzeitbeschäftigten in der erwerbstätigen Bevölkerung insgesamt liegt. Betrachtet man nur Vollzeitbeschäftigte, beträgt das mittlere Brutto-Monatsentgelt gut 1.900 Euro, was etwas über der Entlohnung nach dem zum Beobachtungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Mindestlohn bei Vollzeitbeschäftigung liegt. „Insgesamt ist das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ als Erfolg einzustufen“, so IAB-Forscher Stefan Tübbicke. „Die Maßnahme steigert den Arbeitsmarkterfolg von Langzeitarbeitslosen deutlich.“

Bei dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ handelt es sich im Kern um einen Lohnkostenzuschuss im Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II für Langzeitarbeitslose, die eine Arbeitslosigkeitsdauer von mindestens zwei Jahren aufweisen. Mithilfe des Instruments können Arbeitsverhältnisse bei öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Arbeitgebern gefördert werden. Im ersten Jahr der Förderung werden Arbeitgebern, die förderberechtigte Langzeitarbeitslose einstellen, 75 Prozent der zu berücksichtigenden Lohnkosten vom Jobcenter erstattet. Im zweiten und letzten Jahr der Förderung beträgt der Anteil 50 Prozent.

Die Studie beruht auf vom IAB aufbereiteten administrativen Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-13.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.06.2024

  • 56 % der 25- bis unter 65-Jährigen aus akademischem Elternhaus hatten 2021 selbst einen Hochschulabschluss, bei jenen mit formal gering qualifizierten Eltern nur 12 %
  • Bei Eltern ohne Abitur oder Berufsabschluss verfügten 40 % selbst auch nicht über einen solchen Abschluss
  • Erwachsene, die im Kleinkindalter zugewandert waren, haben mit 24 % ähnlich oft einen Hochschulabschluss wie Erwachsene ohne Einwanderungsgeschichte

Wer aus einem akademischen Elternhaus kommt, hat um ein Vielfaches häufiger einen Hochschulabschluss als diejenigen, deren Eltern keinen akademischen Abschluss haben. Mehr als die Hälfte (56 %) der Erwachsenen im Alter von 25 bis unter 65 Jahren, von denen mindestens ein Elternteil einen Hochschulabschluss hatte, verfügten 2021 selbst über einen Hochschulabschluss. In dieser Bevölkerungsgruppe war die Hochschulabschlussquote damit dreimal so hoch wie bei jenen, deren Eltern maximal einen beruflichen Abschluss oder die Hochschulreife hatten (19 %), und fast fünfmal so hoch wie bei Menschen mit formal gering qualifizierten Eltern (12 %). Das berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis) im Nationalen Bildungsbericht auf Basis einer Sondererhebung des Mikrozensus. Zum Vergleich: Unabhängig vom Bildungsstand der Eltern hatten 24 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis unter 65 Jahren einen Hochschulabschluss. 

Als formal gering qualifiziert gilt, wer weder über einen beruflichen Abschluss noch die Hochschulreife, sondern maximal über einen Haupt- oder Realschulabschluss verfügt. 2022 traf das auf 2,8 Millionen Menschen (17 %) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren in Deutschland zu. Kinder von formal gering qualifizierten Eltern waren im Erwachsenenalter zu 40 % selbst formal gering qualifiziert. Dieser Anteil nimmt mit höherem Bildungsabschluss der Eltern stark ab. Bei Eltern mit beruflichem Abschluss oder Hochschulreife standen nur noch 7 % selbst ohne einen solchen Abschluss da. Nur 3 % der Kinder aus akademischen Elternhäusern, in denen mindestens ein Elternteil einen Hochschulabschluss hat, waren im Erwachsenenalter formal gering qualifiziert.

Niedrigerer Bildungsstand zugewanderter Eltern prägt Bildungsweg der Kinder

Unterschiede im Bildungsstand der Bevölkerung von 25 bis unter 65 Jahren zeigen sich auch mit Blick auf deren Einwanderungsgeschichte. In Deutschland geborene Nachkommen von zwei zugewanderten Eltern hatten im Jahr 2022 zwar seltener einen Hochschulabschluss (19 %) als Menschen ohne Einwanderungsgeschichte (25 %) und waren häufiger formal gering qualifiziert (23 % gegenüber 10 %). Diese Unterschiede lassen sich jedoch vollständig durch den im Durchschnitt niedrigeren Bildungsstand der zugewanderten Eltern erklären.

Deutliche Zusammenhänge zwischen Zuwanderungsalter und Bildungsstand

Deutlichere einwanderungsbezogene Unterschiede zeigen sich bei selbst Zugewanderten je nach Alter zum Zeitpunkt der Zuwanderung nach Deutschland. Der Bildungsstand von Erwachsenen, die als Minderjährige nach Deutschland zugewandert sind, ist umso höher, desto jünger sie zum Zeitpunkt der Zuwanderung waren. Unter ihnen verfügen diejenigen, die im Alter von unter 3 Jahren nach Deutschland kamen, am häufigsten über einen Hochschulabschluss (24 %) und sind am seltensten formal gering qualifiziert (20 %). Erwachsene, die im Alter von 14 bis unter 18 Jahren zugewandert waren, haben dagegen die niedrigste Hochschulabschlussquote (9 %) und sind am häufigsten formal gering qualifiziert (49 %).

Erwachsene, die mit 18 Jahren oder älter nach Deutschland gekommen sind, verfügen mit 25 % genauso häufig über einen Hochschulabschluss wie Menschen ohne Einwanderungsgeschichte. Dieser wurde zu 79 % bereits im Ausland erworben. Gleichzeitig ist der Anteil der formal Geringqualifizierten bei den im Erwachsenenalter Zugewanderten jedoch fast vier Mal so hoch (38 %) wie bei Menschen ohne Einwanderungsgeschichte (10 %). 

Methodische Hinweise:

Informationen zum Bildungsstand der Eltern wurden im Jahr 2021 anhand freiwilliger Angaben in einer Teilstichprobe des Mikrozensus, dem European Union Labour Force Survey (EU-LFS), erhoben. Die Ergebnisse wurden unterschiedlich gewichtet hochgerechnet, um selektive Nichtantworten zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2024

Im 1. Quartal 2024 wurden in Deutschland rund 28 200 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 2,3 % mehr als im 1. Quartal 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war damit nach dem Rückgang im 4. Quartal 2023 (-3,1 % zum 4. Quartal 2022) wieder ein Anstieg im Vorjahresvergleich zu verzeichnen. Zuvor war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ab dem 4. Quartal 2021 durchgängig gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal gestiegen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor. 

69 % der Frauen, die im 1. Quartal 2024 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 9 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht. 

95 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 5 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (46 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 41 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 84 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 % ambulant in Krankenhäusern. 

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen bieten die Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite „Schwangerschaftsabbrüche“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.06.2024

Menschen ab 10 Jahren schliefen mit durchschnittlich 8 Stunden und 37 Minuten im Jahr 2022 pro Tag 8 Minuten mehr als zehn Jahre zuvor

Paare mit Kindern im Haushalt zählen zu den Bevölkerungsgruppen, die am wenigsten schlafen. Im Jahr 2022 kamen sie im Durchschnitt auf 8 Stunden und 15 Minuten Schlaf pro Tag. Das waren 19 Minuten weniger Schlaf pro Tag als bei Paaren ohne Kinder im Haushalt, die im Schnitt 8 Stunden und 34 Minuten schliefen. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 anlässlich des nationalen Schlaftags der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin am 21. Juni mit. Auch Alleinerziehende schlafen mit 8 Stunden und 22 Minuten im Schnitt weniger als Alleinlebende ohne Kinder mit 8 Stunden und 32 Minuten, wenngleich der Unterschied mit 10 Minuten hier geringer ausfällt.

Über alle Alters- und Bevölkerungsgruppen hinweg schlafen die Menschen ab 10 Jahren hierzulande im Schnitt 8 Stunden und 37 Minuten pro Tag. In das Ergebnis fließen auch die Schlafzeiten an Krankheitstagen, Feiertagen und Wochenenden ein. An Wochenenden und Feiertagen schlief die Bevölkerung ab 10 Jahren mit durchschnittlich 9 Stunden und 15 Minuten fast eine Stunde mehr als werktags (8 Stunden und 20 Minuten).

Durchschnittliche Schlafdauer sinkt mit dem Alter und steigt im Rentenalter wieder an

Betrachtet man die Schlafdauer nach Alter, zeigte sich im Jahr 2022, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit im Schnitt 9 Stunden und 42 Minuten am meisten schlafen. 18- bis 29-Jährige schliefen bereits rund eine Stunde weniger pro Tag (8 Stunden, 47 Minuten). Bei Personen im Alter von 30 bis 44 Jahren sowie von 45 bis 64 Jahren lag die Schlafdauer mit jeweils 8 Stunden und 20 Minuten wiederum fast eine halbe Stunde niedriger. Menschen ab 65 Jahren schliefen hingegen wieder länger. Ihre durchschnittliche Schlafdauer war mit 8 Stunden und 46 Minuten ähnlich hoch wie bei den 18- bis 29-Jährigen.

Menschen schliefen 2022 mehr als zehn Jahre zuvor – über alle Altersgruppen hinweg

Mit durchschnittlich 8 Stunden und 37 Minuten schliefen die Menschen in Deutschland 2022 pro Tag 8 Minuten mehr als zehn Jahre zuvor: Laut Zeitverwendungserhebung 2012/2013 hatten Menschen ab 10 Jahren damals im Schnitt noch 8 Stunden und 29 Minuten geschlafen. Die durchschnittliche Schlafdauer ist dabei in allen Altersgruppen gestiegen. Inwieweit die Coronapandemie Einfluss auf die Schlafdauer und die Zeitverwendung 2022 hatte, kann auf Basis der Erhebung nicht beziffert werden.

Methodische Hinweise:

Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) findet rund alle zehn Jahre auf freiwilliger Basis statt. Alle teilnehmenden Haushaltsmitglieder ab 10 Jahren halten an drei vorgegebenen Tagen, davon zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende, ihre Zeitverwendung in einem Zeit-Tagebuch oder in einer App fest, indem sie ihre konkreten Aktivitäten im Tagesverlauf dokumentieren. So fließen in die Schlafzeiten auch Krankheitstage, Feiertage und Wochenenden ein. Zum Schlafen zählt neben dem nächtlichen Schlaf auch das Schlafen tagsüber (z. B. Mittagsschlaf) sowie die Zeit, die man vor und nach dem Schlafen im Bett verbringt, sofern keine andere Tätigkeit (z. B. Lesen) ausgeübt wird.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der ZVE 2022 bietet die Themenseite Zeitverwendung im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.zve2022.de). Die Seite bietet neben Tabellen, Grafiken, Angaben zur Methodik und einem Statistischen Bericht mit detaillierten Ergebnissen auch einen ausführlichen Webartikel mit vielen Grafiken zu den ZVE-Ergebnissen. Das Angebot auf der Themenseite wird schrittweise ausgebaut.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 18.06.2024

  • Töchter verlassen das Elternhaus früher als Söhne: 21 % der 25-Jährigen in Deutschland lebten 2023 bei den Eltern, bei den Söhnen waren es 33 %
  • Ausnahme Malta: Überall sonst in der EU zogen Söhne später aus als Töchter
  • Auszugsalter in Deutschland mit 23,9 Jahren deutlich niedriger als im EU-Schnitt

Viele junge Erwachsene wohnen noch bei ihren Eltern. Im Jahr 2023 lebte mehr als ein Viertel (28 %) der 25-Jährigen in Deutschland noch im elterlichen Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt. Der Anteil ist seit dem Jahr 2020 nahezu gleichgeblieben. Die Söhne lassen sich mit dem Auszug etwas mehr Zeit: Im Alter von 25 Jahren lebten im Jahr 2023 noch jeder Dritte (33 %) bei den Eltern. Bei den Töchtern war es gut jede fünfte (21 %).

Der Unterschied zwischen den Geschlechtern bleibt auch im fortschreitenden Alter bestehen. Mit 30 Jahren wohnten immerhin noch 13 % Prozent der Männer als Kind mit im Elternhaushalt, jedoch nur 6 % der Frauen. Im Alter zwischen 30 und 40 Jahren reduzieren sich diese Anteile noch einmal deutlich: Mit 40 Jahren wohnten nur noch 5 % der Männer und rund 2 % der Frauen bei den Eltern.  

EU-Vergleich: Auszug aus dem Elternhaus erfolgt in Deutschland relativ zeitig  

Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat lag das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus in Deutschland 2023 mit 23,9 Jahren deutlich niedriger als im EU-Durchschnitt (26,3). Noch früher ziehen Kinder in den nordeuropäischen Ländern von zu Hause aus. Mit 21,4 Jahren hatte Finnland das niedrigste Auszugsalter. Auch in Dänemark und Schweden (je 21,8 Jahre) verließen Kinder das Elternhaus vergleichsweise früh.   

Im Gegensatz dazu ist das Auszugsalter in den süd- und osteuropäischen Ländern vergleichsweise hoch. Der höchste durchschnittliche Wert wurde mit 31,8 Jahren in Kroatien festgestellt. Aber auch in der Slowakei (31,0), in Griechenland (30,6) und Spanien (30,4) sowie Italien und Bulgarien (je 30,0) zogen Kinder spät bei den Eltern aus.   

Überall in der EU, mit Ausnahme Maltas, zogen Töchter früher aus als Söhne. In Deutschland betrug das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus 2023 bei Frauen 23,1 Jahren und bei Männern 24,7. Zum Vergleich: Im EU-Durchschnitt lag das durchschnittliche Alter bei Auszug bei Frauen 25,4 Jahren und Männern bei 27,2 Jahren.

Methodische Hinweise:

Es handelt sich bei den Daten um Erstergebnisse des Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Der Mikrozensus wurde im Jahr 2020 neu gestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Pandemie auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar. Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Ab dem Erhebungsjahr 2020 gibt es zwei Ergebnisarten: Erst- und Endergebnisse. Die aktuell dargestellten Ergebnisse sind Endergebnisse.

Die Daten zum EU-Vergleich stammen aus der Eurostat-Datenbank

Weitere Informationen:  

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Offener Brief an Bundeskanzler, Vizekanzler und Finanzminister zum Haushalt 2025

 

Angesichts der laufenden Haushaltsberatungen machen die Träger der initiativeKJP und 40 weitere Organisationen darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, in die Zukünfte junger Menschen zu investieren. In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner warnen die Träger vor einer Rotstift-Politik, die erhebliche gesellschaftliche Folgekosten nach sich ziehen werde.

Im Mittelpunkt steht für die Unterzeichner*innen die Frage nach der Zukunft der Gesellschaft und der Rolle, die junge Menschen darin spielen. Für junge Menschen ist es wichtig, Demokratie selbst zu machen und Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Das bietet die Kinder- und Jugendhilfe, etwa in Jugendverbänden, in Sportvereinen, in Jugendzentren, in Bildungsstätten, bei internationalen Begegnungen, in Freiwilligendiensten oder in Selbstvertretungen junger Menschen, die in stationären Einrichtungen aufwachsen. „Nicht zuletzt die Europawahl hat gezeigt, dass der Demokratiemotor Kinder- und Jugendhilfe nicht kaputt gespart werden darf: Denn überall in Europa ist zu beobachten, dass der Rechtsruck mit der Schwächung zivilgesellschaftlicher Strukturen einhergeht“, sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst.

Zur Stärkung der Demokratie und der Förderung der individuellen und gesellschaftlichen Resilienz junger Menschen in krisenhaften Zeiten kommt deswegen der verlässlichen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Rolle zu. Diese Infrastruktur wird über den Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes, dem zentralen Förderinstrument des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe, finanziert. Aufgrund der gerade debattierten strikten Sparvorhaben für alle Ressorts, auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), steht die Förderung und Existenz zivilgesellschaftlicher Strukturen auf dem Spiel. Bei Kürzungen in den Programmtiteln des BMFSFJ würden auch die über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) geförderte bundeszentrale Kinder- und Jugendhilfe sowie die Freiwilligendienste empfindlich getroffen. „Eine wegbrechende Infrastruktur wird langfristig nicht ersetzbar sein und wird die Demokratie schwächen. Hier ist also gesamtgesellschaftlich viel mehr zu verlieren, als fiskalisch zu gewinnen ist,“ so AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst.

Hintergrund: Kinder- und Jugendplan des Bundes 

Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Seit 1950 wirkt er darauf hin, dass junge Menschen durch vielfältige Angebote die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten, um sich zu entwickeln, sich auszuprobieren und Gemeinschaft zu gestalten.  


Die durch den KJP geförderte bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe trägt dazu bei, dass alle jungen Menschen möglichst gleiche Chancen erhalten, Benachteiligungen abgebaut werden und Risiken präventiv begegnet wird.  

Der KJP ist damit eine Investition in Demokratie, Generationengerechtigkeit und gesellschaftliche Weiterentwicklung.  

 

Hintergrund: initiativeKJP 

Die initiativeKJP wurde 2023 vor dem Hintergrund drohender Kürzungen des KJP ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, dieses zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene langfristig und nachhaltig zu stärken. In der initiativeKJP sind sieben bundeszentrale Verbände zusammengeschlossen, die über den KJP gefördert werden. Dazu gehören: 

  • Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
  • Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB) 
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. (BAG OKJA) 
  • Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) 
  • Deutscher Bundesjugendring e. V. (DBJR) 
  • Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V.
  • Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI) 

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 18.06.2024

 

 

Ausgerechnet zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni wird auf der Ministerpräsidentenkonferenz die Frage erörtert, ob Asylverfahren von Schutzsuchenden in einen sicheren Drittstaat außerhalb der EU ausgelagert werden können und dies völker- und menschenrechtlichen Vorgaben entsprechen kann. Die Arbeiterwohlfahrt fordert gemeinsam mit über 300 Organisationen in einem offenen Brief an Bundeskanzler Scholz, diesen Plänen eine klare Absage zu erteilen.

„Menschlichkeit ist sowohl in Deutschland als auch in Europa die Basis unseres Zusammenlebens. Sie zu schützen ist unsere gesellschaftliche Pflicht. Dazu gehört auch: Die unbedingte Achtung der Menschenwürde“, heißt es dazu unter anderem in dem offenen Brief, und weiter: „Als im Flüchtlingsschutz aktive Organisationen und Initiativen wissen wir: Aufnahme und Teilhabe funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen und der politische Wille vorhanden ist. Vor den derzeitigen Herausforderungen verschließen wir dabei nicht die Augen. Wir begegnen ihnen vielmehr mit konstruktiven, praxisnahen und somit tatsächlich realistischen Vorschlägen für eine zukunftsfähige Aufnahme. Dafür setzen wir uns jetzt und auch zukünftig mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften ein – gerade auch auf kommunaler Ebene.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Zum einen wären die geplanten Auslagerungen von Asylverfahren in der Praxis teuer und kaum realistisch umzusetzen. Viel schwerer wiegt aber unsere Verantwortung gegenüber den Menschen und der Wahrung der Menschenrechte. Was hier aktuell diskutiert wird, ist zutiefst unsolidarisch und würde absehbar zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen. Daher sagen wir gemeinsam mit 309 Organisationen Nein! zur Auslagerung von Asylverfahren.“

Zum Offenen Brief: https://awo.org/offener-brief-bundeskanzler-scholz

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.06.2024

 

 

Zum gestrigen Auftakt der AWO-Sommertour besuchte AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner den AWO Landesverband Sachsen, um vor Ort über die Auswirkungen des „Superwahljahres“ auf die soziale Arbeit zu diskutieren. In den kommenden Monaten wird der AWO Bundesverband erstmals die so genannte Demokratieförderquote berechnen, während die Präsidiumsvorsitzenden sich vor Ort ein Bild der Lage der Einrichtungen und Dienste machen.

„Das kompromisslose Beharren auf der Schuldenbremse trifft in diesem Jahr auf politische Entwicklungen, die rechte Strömungen auch in politischen Institutionen stärken. Das ist eine hochgefährliche Gemengelage für unsere demokratische Verfasstheit“, so Sonnenholzner auf der Auftaktveranstaltung mit Jens Krauße, stellvertretendem Vorsitzendem der AWO Sachsen, und Ulrich Karg, Projektleiter des Demokratieprojekt MitWirkung der AWO Sachsen.

Im Rahmen der AWO-Kampagne „Demokratie. Macht. Zukunft.“ gehen die AWO-Präsidiumsvorsitzenden Kathrin Sonnenholzner und Michael Groß deshalb dorthin, wo Demokratie jeden Tag gelebt – und verteidigt – wird: zu den Einrichtungen, Diensten und Projekten vor Ort; in Kieze, Quartiere und Dörfer deutschlandweit. Der Standort Sachsen war im Hinblick auf die Landtagswahl im September daher ganz bewusst gewählt – denn die Wahl wird für Sachsen wegweisend sein. Parallel erarbeitet der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt erstmals die „Demokratieförderquote“. Diese wird zeigen, in welchem Verhältnis die staatlichen Ausgaben für die aktive Förderung des demokratischen Zusammenlebens mit den Gesamtausgaben stehen.

Hintergrund:

Vom 13. Juni bis 12. September reisen Kathrin Sonnenholzner und Michael Groß durch Deutschland. Mehr zu den Stationen und zur Kampagne: https://awo.org/kampagne/awo-lebt-demokratie

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.06.2024

 

Neues Forderungspapier „Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst“ in der Bundespressekonferenz vorgestellt.

Angesichts der Debatte um Pflichtdienste für junge Menschen fordert die Arbeiterwohlfahrt gemeinsam mit anderen Verbänden die Stärkung freiwilliger Engagementmöglichkeiten.

„Seit Jahren geistert die Idee von Pflichtdiensten für junge Menschen durch die öffentliche Debatte. Wir hielten das immer und halten es nach wie vor für den grundsätzlich falschen Weg. Wir setzen klar auf engagierte Freiwilligkeit. Viele junge Menschen wollen sich einbringen und ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten, das sehen wir täglich in unseren Einrichtungen und Diensten. Die Rahmenbedingungen stehen diesem Wunsch im Weg. Es gilt, mehr Möglichkeiten für Engagement zu schaffen“, sagt dazu Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt.

„Es muss aus unserer Sicht drei große Reformen geben, um das Engagement in unserer Gesellschaft zu stärken: Die Engagierten müssen besser bezahlt, die Einsatzstellen mit besseren finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie mehr Freiwilligendienst-Stellen ermöglichen können, und es braucht mehr Informationen über das Angebot“, ergänzt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Mit einer “Vision für eine Kultur der selbstverständlichen Freiwilligkeit” legte die Zivilgesellschaft in einem großen Schulterschluss heute in der Bundespressekonferenz eine gemeinsame Idee für einen Rechtsanspruch auf ein Gesellschaftsjahr. Zum Papier: 

https://awo.org/awo-zur-debatte-um-pflichtdienste

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2024

Vor dem Hintergrund drohender Kürzungen im Bundeshaushalt warnen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege vor einer gefährlichen Abwärtsspirale, in der immer mehr Angebote der Sozialen Arbeit eingestellt werden müssten. Menschen in schwierigen Lebenssituationen und Notlagen zu helfen, wird für die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege angesichts massiver Kostensteigerungen und sinkender Haushaltsmittel immer schwieriger. Die Spitzen von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Deutschem Caritasverband (DCV), dem Paritätischen Gesamtverband, Deutschem Roten Kreuz (DRK), der Diakonie Deutschland und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) fordern eine Trendwende bei der Finanzierung der Sozialen Arbeit. Sie sehen bei weiteren Kürzungen den sozialen Frieden in Deutschland gefährdet.

In den heute vorgelegten Ergebnissen der Umfrage zur finanziellen Lage der Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege wird ein teilweise pessimistisches Stimmungsbild von der Zukunft der Sozialen Arbeit in Deutschland deutlich.

Dies sind die wichtigsten Ergebnisse:

  • Knapp zwei Drittel der Einrichtungen und Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege mussten aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in den vergangenen beiden Jahren ihre Angebote einschränken oder ganz einstellen. 63,8 Prozent der Befragten gaben an, dass sie Angebote und Leistungen einschränken mussten. Bei 14,7 Prozent der Befragten führte dies sogar dazu, dass Angebote und Leistungen gänzlich eingestellt werden mussten. 
  • Mehr als drei Viertel der Befragten rechnen damit, ihre Angebote auch 2025 weiter zurückfahren zu müssen. 75,6 Prozent der Befragten erwarten, dass sie 2025 weitere Angebote und Leistungen zurückfahren müssen. Dabei gaben 22 Prozent an, dass Angebote und Leistungen ganz wegfallen könnten.
  • Mehr als 70 Prozent der Einrichtungen und Organisation befürchten, dass sich die Reduzierung der Angebote negativ auf demokratisches Engagement vor Ort auswirken wird. Vielfach sind die Einrichtungen und Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege in ihren Quartieren, Städten und Regionen Ankerpunkte für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement. 70,5 Prozent der Befragten sind sich sicher oder befürchten, dass dieses Engagement durch den Wegfall ihrer Angebote und Leistungen ebenfalls zurückgehen wird.

BAGFW-Präsident Michael Groß (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband)(Arbeiterwohlfahrt Bundesverband): „Unsere Umfrage zeigt: Die Sparpolitik des Finanzministers ist eine ernste Bedrohung für die soziale Infrastruktur in unserem Land. Statt auf Kosten der Menschen und ihrer Zukunft zu sparen, muss die Bundesregierung umsteuern und in Zusammenhalt investieren!“

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes (DCV): „Kitas und Sozialstationen, Schuldnerberatungsstellen und Familienzentren – mit diesen Angeboten spannt die Freie Wohlfahrtspflege im sozialen Nahraum ein Netz, das trägt. Es trägt Menschen, die von Schicksalsschlägen gebeutelt sind, die arm sind, krank oder einsam. Einsparungen in Stadt, Land und Bund reißen Löcher in dieses Netz. Da wo die Kürzungen digitale Angebote wie die Online-Beratung betreffen, werden neben der analogen Nachbarschaft auch virtuelle Begegnungsräume zerstört.“

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes: „Ungleichheit und Armut gefährden die Grundlagen sozialer und politischer Teilhabe. Das Abhängen ganzer Regionen und Stadtteile sowie die massenhafte Ausgrenzung von Menschen dürfen wir uns nicht länger leisten. Mit dem Bundeshaushalt 2025 muss die Bundesregierung ein Signal gegen Verdrossenheit und Resignation setzen – für soziale Rechte und gemeinnützige Angebote, für alle und vor Ort.“

Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK): „Eine starke Gesellschaft lebt von aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die im Sinne des Gemeinwohls mitgestalten. Wenn soziale Angebote beispielsweise in der Alten-, Kinder- und Jugendhilfe wegfallen, fallen auch Orte des ehrenamtlichen Engagements und damit des gesellschaftlichen Zusammenhalts weg. Um dem Auseinanderdriften unserer Gesellschaft entgegenzuwirken, muss dringend in den sozialen Sektor investiert und das Ehrenamt gestärkt werden. Schließlich ist das Ehrenamt das Rückgrat unserer Gesellschaft. Daran zu sparen wäre fatal.“

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Die Gestaltung des Bundeshaushalts hat direkte Auswirkungen auf das Vertrauen in die Demokratie. Weitere Kürzungen bei sozialpolitischen Leistungen und bei der Förderung von Freiwilligem Engagement im Bundeshaushalt 2025 sind demokratiegefährdend und nicht akzeptabel. Wer stattdessen die soziale Arbeit in den Wohlfahrtsverbänden stärkt und in den Sozialstaat investiert, sichert die Demokratie und unterstützt konkret den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Abraham Lehrer, Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST): „Mit den Krisen der vergangenen Jahre haben die Bedarfe im Bereich Integration und Migration stark zugenommen. Die zivilgesellschaftlichen Beratungsstrukturen sind diesen Herausforderungen erfolgreich entgegengetreten.

Aus der Erfahrung der Integration jüdischer Kontingentflüchtlinge wissen wir: Die Unterstützung und Befähigung gesellschaftlicher Teilhabe ist eine Langzeitaufgabe und erfordert verlässliche Strukturen. Unzureichende Beratungsstrukturen können gesellschaftliche Spaltung bedeuten und antidemokratische Ressentiments befeuern.“

Zur Zusammenfassung der Umfrageergebnisse: https://awo.org/bagfw-umfrage-sozialkuerzungen

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vom 19.06.2024

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat heute seine Pläne zur Stärkung der Landesverteidigung mit der Wiedereinführung von Pflichtelementen beim Wehrdienst vorgestellt.
Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, sagt dazu:
Es geht um die Stärkung unserer wehrhaften Demokratie, so, wie sie uns vom Grundgesetz aufgetragen ist: Frieden und Zusammenhalt in einem geeinten Europa zu stärken, und um die Fähigkeit, Krisen und Konflikte so zu lösen, damit die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft nicht den Preis zu zahlen haben.

Sicherheit und Soziales stärken

Es ist nachvollziehbar und überfällig, dass Bundesminister Pistorius Vorschläge entwickelt, wie angesichts einer völlig veränderten Sicherheitslage die personelle Ausstattung der Bundeswehr nachhaltig gesichert werden kann. Dabei kann allerdings nicht die „Kriegstüchtigkeit“ Deutschlands im Fokus stehen. Überlegungen zur Wiedereinführung von verpflichtenden Elementen bei der Rekrutierung von Wehrdienstleistenden dürfen nicht alleinstehen. Wir brauchen ein integriertes Konzept von Gesellschaftsdiensten in einer Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit.

Bundeskanzler ist gefordert

Wir erwarten von Bundeskanzler Olaf Scholz, dass er die zuständigen Kabinettsmitglieder Boris Pistorius und Lisa Paus an einen Tisch holt und gemeinsam mit Finanzminister Lindner die nötigen Finanzmittel sichert. Alle jungen Menschen in Deutschland müssen verlässlich die Chance erhalten, einen freiwilligen Gesellschaftsdienst im Rahmen eines Engagementjahres zu leisten. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf einen freiwilligen Gesellschaftsdienst als Beitrag für eine resiliente demokratische Gesellschaft.

Finanzielle und strukturelle Planungssicherheit für Freiwilligendienste

Der Freiwilligendienst kann als sozialer oder ökologischer Freiwilligendienst, als Dienst im Inland oder Ausland, in der Katastrophenhilfe oder bei der Feuerwehr geleistet werden. Ein Rechtsanspruch schafft – verknüpft mit Pistorius‘ Vorschlägen zum Wehrdienst – die Möglichkeit, jungen Menschen einen freiwilligen Dienst als Orientierungszeit verlässlich anzubieten. Und er schafft für die Träger der Freiwilligendienste endlich wieder eine finanzielle und strukturelle Planungssicherheit. Denn die wurde durch das Finanzierungs-Hickhack der letzten zwei Jahre massiv ruiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.06.2024

Bericht „Bildung in Deutschland 2024“ zeigt weiter starken Ausbau bei Kitas und Ganztag, diagnostiziert jedoch anhaltende Angebotslücken und Personalmangel

Über 56.000 Kindertageseinrichtungen gibt es mittlerweile in Deutschland. Dies sind so viele wie noch nie. Zudem besuchen etwa 900.000 Kinder mehr als noch im Jahr 2006 ein Angebot der Frühen Bildung. Doch trotz dieses enormen Ausbaus können noch immer nicht alle Elternwünsche nach einem Platz erfüllt werden. Insbesondere bei den 1- und 2-Jährigen liegt der Elternbedarf noch deutlich über der Beteiligungsquote. Dies ist eines der Ergebnisse der Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Rahmen des Berichts „Bildung in Deutschland 2024“.

In Westdeutschland wird in den nächsten Jahren weiterhin ein Ausbaubedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung bestehen. Zur Bedarfsdeckung müssten bis zum Jahr 2035 zwischen 374.500 und 505.000 Plätze zusätzlich geschaffen werden. In Ostdeutschland fällt aufgrund demografischer Rückgänge und einer im Vergleich zu Westdeutschland geringeren Lücke zwischen vorhandenen und gewünschten Plätzen insgesamt höchstens noch ein Mehrbedarf von bis zu knapp 12.000 Plätzen an.

Personalmangel trifft vor allem westdeutsche Bundesländer

Die unterschiedlichen Bedarfslagen in Ost- und Westdeutschland spiegeln sich auch in der Personalsituation wider. „In Ostdeutschland ist der Bedarf fast gedeckt. Dort kann mit zusätzlichem Personal die Qualität weiterentwickelt werden. In Westdeutschland dagegen werden in den kommenden zehn Jahren noch deutlich mehr Fachkräfte benötigt“, betont Prof. Dr. Susanne Kuger, Forschungsdirektorin und Leiterin der Nationalen Bildungsberichterstattung am DJI.

Soziale Selektivität in Früher Bildung, Ganztag und bei außerschulischen Lernangeboten

Wo Plätze Mangelware sind, entsteht Wettbewerb – in Deutschland mit Nachteilen für Familien mit Einwanderungsgeschichte, niedrigerem Bildungsabschluss und dort, wo Mütter nicht erwerbstätig sind. Kinder mit Migrationshintergrund sind in beiden Altersgruppen – also bei den unter 3-Jährigen als auch bei den 3- bis unter 6-Jährigen – in der Kindertagesbetreuung weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Neben einer geringeren Teilhabe an Früher Bildung unterscheiden sich auch familiale Bildungsprozesse je nach Einwanderungsgeschichte und elterlichen Bildungsabschlüssen. Dies zeigt sich etwa daran, dass diesen Kindern zuhause weniger vorgelesen wird.

Eine ähnliche soziale Selektivität zeigt sich beim außerschulischen Lernen etwa in Sportvereinen, Musikschulen, Museen und Bibliotheken sowie bei der Nutzung von Angeboten der Frühen Hilfen. Auch dort werden universelle Angebote wie Eltern-Kind-Gruppen weniger stark von formal niedrig gebildeten und armutsgefährdeten Familien genutzt. Dennoch haben diese Angebote positive Auswirkungen. „Mit aufsuchenden Hilfen, also dort, wo man auf die Familien zugeht, werden durchaus Eltern und Kinder erreicht, die sonst unter dem Radar fliegen und vielleicht verloren gehen würden“, erklärt Susanne Kuger.

Ganztägige Bildung und Betreuung im Schulalter

Wie in der Kindertagesbetreuung, so gibt es auch bei der ganztägigen Betreuung von Grundschulkindern eine Lücke zwischen Angebot und Nachfrage. Auch wenn die Teilnahmequote an ganztägigen Angeboten im Grundschulalter auf 56 % im Schuljahr 2022/23 (2006/07: 21%) angestiegen ist, deckt das noch nicht den Bedarf der Eltern von Grundschulkindern an einem Platz in der ganztägigen Bildung und Betreuung. Dieser liegt 2023 deutschlandweit bei 64 %. Der Anteil der Eltern, deren Ganztagsbedarf nicht gedeckt werden konnte, lag 2022 im Westen höher (11 %) als im Osten (6 %).

Auch im Ganztag wird ein Fachkräftemangel beklagt. Einige Bundesländer entwickelten Qualifizierungs-, Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen für die Arbeit in diesem Bereich. Die Maßnahmen ersetzen laut Bildungsbericht jedoch keine vollqualifizierende Ausbildung. „Diese Entwicklung ist kritisch zu beobachten, da auch die Aufhebung des Fachkräftegebots erwogen wird“, mahnt Susanne Kuger. Gleichzeitig entstehe eine Konkurrenzsituation zwischen dem frühpädagogischen und schulischen Bereich um das Personal.

Schwerpunktthema des Bildungsberichts und Analysen des DJI

Der Nationale Bildungsbericht erscheint zum zehnten Mal. Er bietet alle zwei Jahre eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten deutschen Bildungswesens. Darin fließen Daten der amtlichen Statistik sowie groß angelegter, repräsentativer sozialwissenschaftlicher Surveys, am DJI beispielsweise die der Studien „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten (AID:A)“, der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) sowie „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung (ERiK)“, ein. Das DJI ist seit Beginn der nationalen Bildungsberichterstattung im Jahr 2006 mit umfangreichen Analysen beteiligt. Der aktuelle Bericht widmet sich im Schwerpunkt der beruflichen Bildung. Das DJI verantwortet seit jeher die Themen Frühe Bildung, Ganztagsbildung und -betreuung im Schulalter und non-formale Lernwelten neben der Schule.

Förderung und beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen

Der Bildungsbericht wird von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts gehören an verantwortlicher Stelle neben dem DJI den folgenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Statistischen Ämtern an: dem Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für lebenslanges Lernen e. V. (DIE), dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), dem Soziologischen Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sowie den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder (Destatis und StLÄ).

Bericht „Bildung in Deutschland 2024“

Prof. Dr. Susanne Kuger im Video-Interview zu den Untersuchungen des DJI im Bildungsbericht 2024

Projekt „Nationaler Bildungsbericht“ am Deutschen Jugendinstitut (DJI)

Nationale Bildungsberichterstattung am Forschungsverbund DJI/TU Dortmund

Pressemitteilung

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1428-bildungsbericht-2024-fruehe-bildung-schulischer-ganztag-und-beteiligung-an-ausserschulischen-lernorten-weiterhin-sozial-stark-selektiv.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 17.06.2024

Das Vertrauen in den dauerhaften Erhalt der Demokratie in Deutschland ist erschreckend gering: Nur rund zwei Drittel der erwachsenen Bevölkerung (67 Prozent) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Die Kinder und Jugendlichen sind bei dieser Frage noch skeptischer: Nur 54 Prozent trauen der heutigen jungen Generation zu, sich als Erwachsene für die Demokratie in Deutschland einzusetzen. Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten sind nach Ansicht der Erwachsenen die Familie und das Elternhaus zentral: Für 85 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern. Die Kinder und Jugendlichen hingegen sehen die Hauptverantwortlichkeit bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten bei Schulen und Kitas (73 Prozent).

Um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen besser zu fördern, sollte es aus Sicht der befragten Kinder und Jugendlichen (92 Prozent) vor allem mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit geben, zum Beispiel für Jugendclubs. 91 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Auffassung, dass die Interessen der jungen Generation stärker in der Politik berücksichtigt werden sollten, 89 Prozent sind der Auffassung, dass im Schulunterricht mehr über aktuelle politische Ereignisse gesprochen und die erklärt werden sollten. Bei den Erwachsenen (jeweils 89 Prozent) werden ein verstärkter Austausch zu aktuellen politischen Ereignissen im Schulunterricht und die Förderung sozialer Begegnungsmöglichkeiten, beispielsweise in Form von Stadtteilzentren oder Jugendfreizeiten, als wichtigste Maßnahmen angesehen, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 86 Prozent sprechen sich in diesem Zusammenhang für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit aus.

Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Erwachsenen sowie einer ergänzenden Kinder- und Jugendbefragung des Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2024, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Die Demokratie ist eine Gesellschaftsform, die in jeder Generation neu gelernt werden muss und deren Fortbestand nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden darf. Dementsprechend ist Demokratiebildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das insgesamt doch geringe Vertrauen in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, erfüllt uns mit großer Sorge. Studien zeigen uns, dass Kinder und Jugendliche demokratische Haltungen am ehesten entwickeln, wenn sie Demokratie selbst erleben und deren positive Auswirkungen erfahren. Um dies zu ermöglichen, braucht es sowohl zuträgliche Rahmenbedingungen als auch individuelle Förderungskonzepte. Wie die aussehen könnten, zeigt uns der Kinderreport 2024 auf. Als Kinderrechtsorganisation setzen wir uns dafür ein, dass Demokratiebildung bereits früh in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert und dort in der Praxis gelebt wird. Dafür braucht es eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten, deren Fundament die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Schutz vor Diskriminierung ist. Unsere Demokratie wird derzeit an vielen Stellen herausgefordert wie lange nicht. Wir müssen es schaffen, sie mit Leben zu füllen, ihre Voraussetzungen zu bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen zu verteidigen. Und zwar jeden Tag aufs Neue“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Demokratie bedeutet Mitbestimmung und Vertrauen – das gilt auch für unsere Kinder und Jugendlichen. Der Kinderreport 2024 zeigt: hier liegt einiges im Argen. Aus diesen Umfrageergebnissen leitet sich ein klarer Auftrag für Politik und Gesellschaft ab. Die Kinder gehören in den Mittelpunkt unserer Politik – kommunal vor Ort, in den Ländern aber vor allem deutschlandweit. Wir müssen den Kindern und Jugendlichen besser zuhören und ihre Anliegen noch stärker in politische Entscheidungen einbeziehen. Demokratie muss schon in Kita und Schulen vermittelt und erlebbar gemacht werden. Lehrerinnen und Erzieher brauchen gute Bedingungen, um diesen Anspruch erfüllen zu können. In Nordrhein-Westfalen geben wir deshalb Rekordsummen für den Bereich Bildung aus. Es wäre gut, wenn auch der Bund die Kinder- und Jugendpolitik ganz oben auf seine Agenda setzen würde“, sagt Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ausgewählte Ergebnisse der Umfrage für den Kinderreport 2024 im Einzelnen:

Verantwortung für die Demokratie übernehmen

Gut zwei Drittel (67 Prozent) der Erwachsenen trauen der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Allerdings zeigt sich ein knappes Drittel (30 Prozent) in dieser Frage eher skeptisch.

Die Kinder und Jugendlichen sind bei dieser Frage skeptischer. Hier trauen nur 54 Prozent der Befragten der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen, 23 Prozent trauen es ihnen nicht zu. Bei der Bewertung dieser Zahlen ist zu beachten, dass ebenfalls 23 Prozent der Kinder und Jugendlichen bei dieser Frage „Weiß nicht“ angegeben oder keine Angabe gemacht haben.

Kompetenz von Kindern zur Teilhabe an demokratischen Prozessen

54 Prozent der Erwachsenen sind der Auffassung, dass es Kindern und Jugendlichen an Kompetenzen fehlt, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben, 43 Prozent sind gegenteiliger Meinung.

Auch die befragten Kinder und Jugendlichen sind überwiegend der Ansicht (48 Prozent), dass es Kindern und Jugendlichen an Kompetenzen fehlt, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben, 30 Prozent sind nicht dieser Auffassung. Dabei ist zu beachten, dass 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen bei dieser Frage „Weiß nicht“ angegeben oder keine Angabe gemacht haben.

Fähigkeiten von Kindern zur Teilhabe an demokratischen Prozessen

Bei der Zuschreibung verschiedener Kompetenzen im Hinblick auf die Teilhabe an demokratischen Prozessen sind die befragten Erwachsenen vor allem der Meinung (73 Prozent), dass die junge Generation über entsprechendes Selbstvertrauen verfügt. Nach Auffassung der Mehrheit der Erwachsenen (59 Prozent) verfügen Kinder und Jugendliche auch über ausreichende Konfliktbereitschaft, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben. Eine knappe Mehrheit der Erwachsenen (50 Prozent) ist auch der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche über ein ausreichendes Maß an Informiertheit verfügen, 47 Prozent sind gegenteiliger Meinung.

50 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sind bei der Zuschreibung von Fähigkeiten, die für die Beteiligung an demokratischen Abläufen wichtig sind, der Meinung, dass es der jungen Generation meist leichtfällt, bei Problemen gemeinsam mit anderen eine Lösung zu finden. Zugleich sind 48 Prozent der Meinung, dass sich Kinder und Jugendliche bei unterschiedlichen Meinungen meist einigen können. Nach Meinung von 47 Prozent der Befragten haben Kinder und Jugendliche meistens Vertrauen in sich selbst.

Gründe für den Verlust von Demokratiefähigkeit und Demokratiezufriedenheit

Den Hauptgrund sehen die Erwachsenen (81 Prozent) darin, dass in der Gesellschaft insgesamt die Fähigkeiten für ein respektvolles Miteinander und die Offenheit für unterschiedliche Meinungen abnehmen. Dass Kinder und Jugendliche sich und ihre Interessen von den politisch Verantwortlichen nicht angemessen vertreten fühlen und die Demokratie dadurch bei der jungen Generation an Zustimmung verliert, meinen 77 Prozent der Erwachsenen. Nach Ansicht von 68 Prozent sind Kinder und Jugendliche in Deutschland frustriert, weil ihre Interessen in der Gesellschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden.

88 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass die junge Generation heute weniger mit der Demokratie zufrieden ist, weil sich die Menschen in Deutschland insgesamt immer weniger mit Respekt begegnen und weniger offen für unterschiedliche Meinungen sind. Dass sich die Politikerinnen und Politiker nicht genug für ihre Interessen einsetzen, meinen 86 Prozent der Kinder und Jugendlichen. Und 81 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass die junge Generation heute weniger zufrieden mit der Demokratie ist, weil die Informationen zu Politik für Kinder und Jugendliche meistens uninteressant sind.

Verantwortung für die Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen

Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten sind nach Ansicht der Erwachsenen die Familie und das Elternhaus zentral: Für 85 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern. Eine wesentliche Rolle bei der Demokratieerziehung wird auch den Bildungseinrichtungen zugesprochen: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der erwachsenen Bevölkerung sind der Ansicht, dass Kitas und Schulen für die Ausbildung demokratischer Fähigkeiten die Hauptverantwortung haben.

Die Kinder und Jugendlichen hingegen sehen die Hauptverantwortlichkeit bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten, anders als die Erwachsenen, bei Schule und Kita (73 Prozent). Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten ist nach Ansicht der Kinder und Jugendlichen auch die Familie und das Elternhaus wichtig, allerdings mit deutlich niedrigeren Zustimmungswerten als bei den Erwachsenen: Für 60 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern.

Maßnahmen zur Förderung demokratischer Überzeugungen bei jungen Menschen

Bei den Erwachsenen wird ein verstärkter Austausch zu aktuellen politischen Ereignissen im Schulunterricht als wichtigste Maßnahmen angesehen, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 89 Prozent sind dieser Ansicht. Ebenfalls 89 Prozent halten die Förderung sozialer Begegnungsmöglichkeiten, beispielsweise in Form von Stadtteilzentren oder Jugendfreizeiten, für eine sinnvolle Maßnahme. Und 86 Prozent der Erwachsenen halten mehr Geld, um den Erhalt und Ausbau der Kinder- und Jugendarbeit finanziell abzusichern, für wichtig, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern.

Aus Sicht der befragten Kinder und Jugendlichen sollte es vor allem mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit geben, zum Beispiel für Jugendclubs, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 92 Prozent sehen das so. 91 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Auffassung, dass die Interessen der jungen Generation stärker in der Politik berücksichtigt werden sollten. Und 89 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Ansicht, dass im Schulunterricht mehr über aktuelle politische Ereignisse gesprochen und diese erklärt werden sollten.

Für den Kinderreport 2024 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Sozial- und Politikforschungsinstitut Verian zwei Umfragen in Deutschland durch, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige). Befragt wurden insgesamt 1.672 Personen, davon 666 Kinder und Jugendliche sowie 1.006 Erwachsene. Die Befragungen der Kinder und Jugendlichen erfolgte altersgerecht online unter Nutzung eines Access-Panels, die Erwachsenen wurden mittels computergestützter Telefoninterviews befragt. Alle Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren.

Der Kinderreport 2024 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfragen für den Kinderreport 2024 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2024 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2024 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.06.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2024

Veranstalter: SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

Ort: Berlin

2024 ist ein Superwahljahr! Neben der Europawahl und drei Landtagswahlen in Ostdeutschland stehen auch  Kommunalwahlen in neun Bundesländern an. Immer noch sind Frauen in der Kommunalpolitik stark
unterrepräsentiert. Besonders im ländlichen Raum ist Politik leider weiterhin vor allem Männersache. Der Anteil der Bürgermeisterinnen und Landrätinnen ist in einigen Bundesländern erschreckend gering – nur etwa 10 % der deutschen Landrät:innen sind Frauen. Welche Ursachen liegen diesem Ungleichgewicht zugrunde? Wie können wir das ändern?

Um diesem wichtigen Thema gerecht zu werden, laden wir Sie herzlich zur großen Kommunalkonferenz der SPD-Bundestagsfraktion ein. Der Schwerpunkt liegt auf der Rolle, dem Einfluss und der Förderung von Frauen in der  Kommunalpolitik. Wir wollen das Engagement und die  Sichtbarkeit von Frauen in der Kommunalpolitik stärken und konkrete Lösungen für die Herausforderungen der Kommunalpolitikerinnen finden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird zu Beginn der Konferenz auf die aktuellen Anstrengungen der  Bundesregierung zur Unterstützung der Kommunalpolitikerinnen eingehen. Zudem wollen wir mit exklusiven Netzwerkangeboten einen Raum zum Austausch über Erfahrungen, Herausforderungen und Lösungsstrategien im kommunalpolitischen Engagement schaffen. Selbstverständlich wird eine Kinderbetreuung sichergestellt.

Wir freuen uns auf spannende Diskussionen mit erfahrenen Politikerinnen, Expertinnen und Vertreterinnen aus Politik und kommunalen Spitzenverbänden. 

Anmeldung und weitere Informationen bis zum 23.06.2024 unter www.spdfraktion.de/kommunalkonferenz2024

Termin: 01. Juli 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Schnelle Autos, hartes Training und das richtige Mindset: Es gibt Influencer, die vermeintlich genau wissen, was einen Mann zum Mann macht. Zuhauf werden auf Social Media-Plattformen Angebote für männliche Identitätsmuster und Anforderungen kommuniziert. Gleichzeitig gibt es auch eine Gegenbewegung von Influencer*innen, die mit den traditionellen Männlichkeitsbildern brechen und progressive Angebote formulieren.

Nachdem wir im November 2023 über das Konzept der Progressiven Männlichkeit diskutiert haben, wollen wir nun Social Media als Orte der Verhandlung von Männlichkeit betrachten – und als Bühnen für progressiv männliche Positionen. Mit dieser Veranstaltung wollen wir Sichtbarkeit schaffen für Überzeugungen, die Männern eine aktive Rolle im Kampf um Gleichberechtigung zuspricht und eine konsequente Selbstreflexion einfordert.

Wie können diese und weitere progressive Positionen auf kommerziellen Plattformen Verbreitung finden? Welche Instrumente und Strategien gibt es, um gehört zu werden? Was können Einzelne tun, um Stellung zu beziehen und progressive Inhalte zu fördern?

Wir laden Sie und euch ein, darüber gemeinsam in einem Fish-Bowl-Format zu diskutieren und freuen uns auf den Input von spannenden Gästen:

Tara Louise-Wittwer, Kulturwissenschaftlerin, Autorin und Content-Creatorin (@wastarasagt),
Simon Hurtz, Journalist und Mitbetreiber des Social Media Watchblog,
Moderation: Claudia Wallner, Projektleitung von meinTestgelände

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie unter: Veranstaltungsdetail (fes.de)

Termin: 04. Juli 2024

Veranstalter: Bertelsmann Stiftung, Deutsches Jugendinstitut e. V. und Save the Children

Ort: Berlin

Dialogforum zum Austausch von Jugendlichen mit Politik und Zivilgesellschaft zu den Themen Chancengerechtigkeit, soziale Ungleichheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Unter anderem mit Mitgliedern des JugendExpert:innenTeams der Bertelsmann Stiftung und des Jugendteams von ServiKiD sowie der Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz, BMFSFJ. 

Programm

9:00 Uhr 

Ankommen und Start in den Tag

10-13:00 Uhr 

Themeneinstieg und Design-Thinking-Workshops mit Jugendlichen und Zivilgesellschaft zu

>> Bildung <<
>> Gesundheit <<
>> Armut und soziale Ausgrenzung <<
>> offener Raum für weitere Themen <<

13-14:00 Uhr 

Mittagessen

14-15:00 Uhr

Themenspezifische Design-Thinking-Workshops mit Jugendlichen, Zivilgesellschaft und Politik zu den Themen des Vormittags

15-16:30 Uhr 

Gallery Walk, Fishbowl & Kommentierung des Tages

16:30 Uhr 

Ende der Veranstaltung

Moderiert wird der Tag durch junge Moderator:innen des SV-Bildungswerks.

Weitere Hinweise und das Anmeldeformular finden Sie hier:

<< ANMELDUNG >>

Anmeldeschluss ist der 14.06.24. Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist eine Teilnahme nur mit bestätigter Anmeldung möglich. Wir achten bei der Zusammensetzung der Teilnehmenden auf eine ausgewogene Mischung zwischen Jugendlichen, Zivilgesellschaft und Politik.

Termin: 11. / 12. September 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wiesbaden Naurod

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Professor Dr. Christian Krell „Demokratie in der Krise? – Warum es diesmal wirklich ernst ist und was wir tun können“ sowie auf eine Keynote von Jörn Thießen, Abteilungsleiter Heimat, Zusammenhalt und Demokratie im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und intensiven Austausch in thematischen Workshops freuen. Wir werden verschiedene Lebensphasen und -fragen im Zyklus einer Familie betrachten und uns unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen: Wie findet Demokratiebildung in Familien statt? Was brauchen Familien, um diese wichtige Aufgabe gut erfüllen zu können? Wo und wie erleben Jugendliche heute Demokratie? Wie stärken wir Familien und damit unsere Demokratie, um für die Zukunft gewappnet zu sein?

Am Rande unserer Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Aktuelle Informationen zum Programm sowie unser Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf-bund.de). Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis zum 15. August 2024 an.

Termin: 16. November 2024

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) in Kooperation mit dem Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP)

Ort: Mainz

Die Veranstaltung schlägt eine Brücke zwischen allen Beteiligten in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). In diesem Rahmen sollen die zahlreichen aktuellen Herausforderungen sichtbar gemacht, über sie diskutiert und Lösungen erarbeitet werden.

Der Bundeselternkongress richtet sich an alle Engagierten im Bereich der Kindertagesbetreuung: Eltern und Elternvertretungen, Fachkräfte, Trägerorganisationen, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Politikerinnen und Politiker sowie die interessierte Öffentlichkeit.

Der Kongress lädt alle Haupt- und Ehrenamtlichen im Bereich der FBBE zu Austausch, Vernetzung und Mitwirkung ein. Ein vielfältiges Angebot an Fachvorträgen und Workshops bietet adäquate Möglichkeiten, sich zu beteiligen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung erhalten Sie in den kommenden Wochen.

Termin: 21. – 23. November 2024

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Kooperation mit Evangelische Akademie Bad Boll, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, LSBTTIQ in Baden und Württemberg und Studienzentrum der EKD für Genderfragen

Ort: Stuttgart

Lange haben die katholische und die evangelische Kirche alle Lebensformen jenseits der Heteronormativität verurteilt und LGBTQI* in christlicher Lehre wie kirchlicher Praxis marginalisiert und diskriminiert. Momentan vollzieht sich jedoch ein vorsichtiger Umbruch: Auf unterschiedliche Weisen und in verschiedenen Geschwindigkeiten öffnen sich die Kirchen zunehmend für queere Menschen.

In dieser Situation wollen wir durch historische und theologische Bestandsaufnahme einen Beitrag zu den Diskussionen um eine weitere Öffnung leisten. Wir laden Sie herzlich zu unserer Tagung „Queere Menschen und die Kirchen: Fluchtlinien, Möglichkeitsräume, Perspektiven“ von 21.-23. November 2024 in Stuttgart-Hohenheim ein. Sie bietet Historiker:innen und Theolog:innen, Vertreter:innen queerer Kirchengruppen und Initiativen, Haupt- und Ehrenamtlichen im kirchlichen Raum, Religionslehrer:innen, Kirchenarchivar:innen, Studierenden sowie allen anderen Interessierten die Möglichkeit zum Austausch.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter https://www.akademie-rs.de/vakt_25244.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Wohnraum sowie die Qualität der Wohnungen und des Wohnumfelds mit einer entsprechenden unterstützenden Infrastruktur sind für die Lebensqualität von Familien von entscheidender Bedeutung. Die sich seit einiger Zeit verschärfenden Herausforderungen hinsichtlich des Zugangs zu geeignetem Wohnraum und dessen Bezahlbarkeit betreffen zwar grundsätzlich alle Haushaltsformen. Familien haben jedoch spezifische Bedürfnisse, die sie von anderen Lebensformen unterscheiden.

Im angehängten Papier „Familienspezifische Perspektiven auf die Wohnungspolitik“ fasst die AGF ihre grundsätzliche Herangehensweise an das Thema Wohnen zusammen. Es behandelt die allgemeinen Probleme der Wohnraumversorgung für Familien, die Anforderungen an das Wohnumfeld und stellt heraus, was bei Lösungsansätzen aus Familiensicht beachtet werden muss.

Für die Zukunft planen die in der AGF zusammengeschlossenen Verbände, spezifische Themen der wohnungspolitischen Diskussion zu vertiefen und aus Familiensicht zu kommentieren.

Sie finden das Papier online unter: https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fag-familie.de%2Fde%2Ffamilienspezifische-perspektiven-auf-die-wohnungspolitik%2F&data=05%7C02%7Cnikola.schopp%40awo.org%7Cee34e5d252a94f883cdc08dc904f89d0%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638543919258390285%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=LtJhURFgDyvVcwHQdpr77aeVojlP%2FI1c9t9pv%2Bs48gs%3D&reserved=0. Auf der Website wird es in Kürze ebenso in englischer Sprache zur Verfügung stehen.

Die Bundeskampagne: „Jedes Kind zählt“ ist freigeschalten. Bitte verteilen Sie den Link und unterstützen Sie weiterhin das Bildungssystem in Sachsen und ganz Deutschland.

https://jedes-kind-zaehlt.de/unterschreiben

Die Petition ist bis zum 09.07.2024 freigeschalten.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 08/2024

AUS DEM ZFF

35 Unterzeichner*innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft – vom Großkonzern bis zum kleinen Betrieb – fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: „Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!“ Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Dass die Familienstartzeit immer noch auf sich warten lässt, trifft auf großes Unverständnis.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) erläutert die Motivation hinter dieser Aktion: „Das Zukunftsforum Familie hat den Offenen Brief zur Familienstartzeit initiiert, um sichtbar zu machen, dass Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Familienstartzeit an einem Strang ziehen – gerade angesichts der anhaltenden Diskussion innerhalb der Bundesregierung über die Finanzierung. Die stärkste Gegnerin der Einführung der Familienstartzeit scheint die FDP zu sein, die sich auf die Ablehnung von Arbeitgeberverbänden stützt. Finanzminister Lindner und andere Widersacher*innen behaupten immer wieder, dass für die Unternehmen die Finanzierung über die U2-Umlage zu teuer sei – obwohl Berechnungen zeigen, dass dies nicht der Fall sein wird. Wir möchten diesem Argument den Wind aus den Segeln nehmen, dem neoliberalen Narrativ etwas entgegensetzen und aufzeigen, dass viele Unternehmen dieses solidarische Umlageinstrument des Mutterschutzgesetzes ebenso wie die Familienstartzeit selbst sehr begrüßen. Durch die U2-Umlage verteilen sich die Kosten gerecht auf kleine und große Schultern, wovon auch wir als kleiner familienpolitischer Fachverband profitieren. Als Geschäftsführerin des ZFF bin ich auch Arbeitgeberin. Wenn ich in dieser Funktion den auf mich zukommenden geringen Anstieg der Personalkosten den unzähligen gesamtgesellschaftlichen sowie volkswirtschaftlichen Erträgen gegenüberstelle, die eine gerechte Aufteilung von Sorgearbeit zwischen Eltern von Anfang an mit sich bringen wird, ergibt das ein fettes Plus für die Familienstartzeit.“

Weiter erklären die 35 Unterstützer*innen des Offenen Briefs: „Die bezahlte Freistellung stärkt die Bindung des zweiten Elternteils zum neugeborenen Kind und unterstützt eine aktive Rolle der Väter bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder von Anfang an. Wir befürworten diese Maßnahme daher als wichtigen Impuls für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in der frühen Phase der Familiengründung.“

Und nicht nur gleichstellungspolitische Aspekte sprechen für die Familienstartzeit. Im Offenen Brief heißt es weiter: „Auch aus Sicht von Unternehmen ist die Einführung der Familienstartzeit zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sinnvoll: Erwerbstätige Elternteile erwarten von ihren Arbeitgeber*innen zunehmend unabhängig von ihrem Geschlecht, dass diese ihren Bedarfen nach besserer Vereinbarkeit nachkommen.“

In den Reihen der Unterstützer*innen sind Unternehmen jeder Größe und aus den verschiedensten Branchen vertreten, darunter Großunternehmen, kleinere Handwerksbetriebe, Tech-Unternehmen, Betriebe der Gesundheitswirtschaft und zivilgesellschaftliche Verbände. Einige, wie Henkel, FUNKE Medien oder Comspace, bieten bereits Programme der bezahlten Freistellung rund um die Geburt an, welche teils noch über die geplanten zwei Wochen der Familienstartzeit hinausgehen.

Im Offenen Brief heißt es außerdem: „Das Wochenbett ist für viele Mütter eine körperlich und emotional anstrengende Zeit. Die gemeinsame Versorgung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt schafft hier Entlastung. So ist es aus unserer Sicht folgerichtig, die Familienstartzeit im Mutterschutzgesetz zu verankern.“

Die damit verbundene Finanzierung über die U2-Umlage ermöglicht, dass auch Beschäftigte kleinerer Unternehmen von einer Familienstartzeit profitieren.

Liste der Unterzeichnenden:

Zukunftsforum Familie e.V., Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V., SKM Bundesverband e.V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Adacor Hosting GmbH, AWO Bundesverband e.V., BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros- und Gleichstellungsstellen, Business and Professional Women (BPW) Germany e.V., comspace GmbH & Co. KG, Deutscher Juristinnenbund e.V., Elektro Ernst GmbH & Co. KG, Evertzberg Holding GmbH & Co. KG, Familienbund der Katholiken – Bundesverband, famPlus GmbH, FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, Henkel AG & Co. KGaA, Kath. Bundesarbeitsgemeinschaft – familienbildung deutschland, Katholischer Deutscher Frauenbund e.V., Kommunix GmbH, NAK Seniorenzentrum Oberhausen „Gute Hoffnung leben“, Netzwerk Gesundheitswirtschaft Münsterland e.V., Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V., Sozialdienst muslimischer Frauen e.V., Sozialverband Deutschland SoVD e.V., Stadt Ratingen, Union deutscher Zonta Clubs, VAMED Rehaklinik Bad Berleburg GmbH, Verband berufstätiger Mütter e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., Volkssolidarität Bundesverband e.V., VON DER HEYDT GmbH, Zauberfrau – Hilfe im Haushalt für Familien, Singles und Senioren

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 06.06.2024

Ein Zusammenschluss aus 8 Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen hat sich mit einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Abgeordneten im Bundestag gewandt und vor den sozialen Folgen einer Nullrunde beim Bürgergeld gewarnt. Das Bündnis fordert eine kurzfristige Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025. Ansonsten drohe Bürgergeldberechtigten ein weiterer Kaufkraftverlust, mit dem sich die Armut von Millionen Erwachsenen und Kindern weiter verschärfen würde. Konkret wird gefordert, ausgehend vom geltenden Regelsatz in Höhe von 563 Euro die aktuellen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Anders als oft behauptet sei das Bürgergeld auch in den vergangenen zwei Jahren nicht zu großzügig erhöht worden, so die Verfasser des Appells. Im Gegenteil: Aktuelle Analysen zeigen, dass Bürgergeldberechtigte 2021-2023 erhebliche Kaufkraftverluste erlitten haben. Bei einer alleinstehenden Person summieren sich diese Verluste auf bis zu 1.012 Euro. Erst mit der Anpassung 2024 habe es eine Trendwende gegeben, wobei die aufgelaufenen Verluste nur zu einem kleinen Teil kompensiert würden.

Joachim Rock, Abteilungsleiter und zukünftiger Hauptgeschäftsführer des Paritätischen:

„Das Bürgergeld reicht schon heute nicht aus, um eine gesunde Ernährung, Mobilität und soziale Teilhabe finanzieren zu können. Die Regelsätze bestimmen die Lebensumstände von über sieben Millionen Menschen, die mit steigenden Kosten kämpfen, maßgeblich mit. Eine Nullrunde darf es deshalb nicht geben, sie widerspräche auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Wir brauchen mehr Bezahlung nach Tarif, einen höheren Mindestlohn und beim Bürgergeld auch in Zukunft mindestens einen Inflationsausgleich. Denn das Preisniveau bleibt hoch und damit bleibt das Leben teuer. Auch wenn die Preise zuletzt weniger stark gestiegen sind, kommt man mit einem kleinen Einkommen kaum über die Runden. Es ist ungerecht, Menschen das soziale Netz Bürgergeld wegzureißen.“

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt:

„Ein anständiger Inflationsausgleich für die Ärmsten in unserer Gesellschaft ist eine Frage des Anstands und muss daher selbstverständlich sein. Was derzeit fehlt, ist der Mut für eine zukunftsorientierte Politik, die zuerst Ziele für eine gerechtere Gesellschaft formuliert und im zweiten Schritt mit den dafür nötigen finanziellen Mitteln tatsächlich auch hinterlegt. Wir müssen mit einer Reform der Schuldenbremse und der Stärkung der Einnahmenseite endlich Druck aus dem Kessel nehmen und einen Sozialstaat gestalten, der wirklich keinen zurück-lässt.“

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik, Diakonie:

„Schon vor der Inflation lag der Regelsatz weit unterhalb der tatsächlichen Bedarfe. Es hat zwei Jahre gedauert, bis mit den letzten Anpassungen die Inflationsfolgen weitgehend ausgeglichen wurden. Die Kaufkraft der Regelsätze darf nicht weiter sinken. Sonst werden immer mehr Menschen in Deutschland existentiell bedroht und können sich das Lebensnotwendige einfach nicht mehr leisten. Das kann ein Sozialstaat nicht einfach hinnehmen.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende, Zukunftsforum Familie e.V.:

„Gerade für Familien wird die Situation so immer bedrohlicher. Denn für Kinder und Jugendliche ist gesundes Essen, aber auch das notwendige Geld für Teilhabe in der Schule oder Freizeit für ein gesundes Aufwachsen essentiell. Hinzu kommt: Mangel- und Unterversorgungslagen wirken sich langfristig auch negativ auf die Bildungsbiographien der betroffenen Kinder und Jugendlichen aus. Wir können es uns nicht leisten, auch nur ein Kind zurückzulassen.“

Hintergrund:

Die Höhe des Bürgergelds wird jedes Jahr im Herbst für das Folgejahr angepasst. Mit der Bürgergeldreform hat der Bundestag eine neue Berechnungsmethode für die Anpassung ein-geführt, die Preissteigerungen besser berücksichtigen soll. In den Jahren 2023 und 2024 führte dies aufgrund der hohen Inflation zu höheren Regelsätzen. Die neue Berechnungsmethode wird 2025 für Bürgergeldberechtigte jedoch aufgrund eines Konstruktionsfehlers zum Nachteil: Grundlage für die Berechnung für das bevorstehende Jahr 2025 bildet nicht der aktuelle Regelsatz in Höhe von 563 Euro. Sondern der Gesetzgeber nimmt einen fiktiven Rechenwert in Höhe von 512 Euro als Rechengrundlage für die neue Anpassung. Ausgehend von diesem Wert würde erst ab einer Anpassung von etwa 10 Pro-zent der aktuelle Regelbedarf erreicht. Angesichts einer rückläufigen Inflation ist eine derartige Größenordnung aber nicht zu erwarten. Als Konsequenz wird es zu 2025 absehbare keine Erhöhung der Regelbedarfe geben („Nullrunde“). Die weiter steigenden Preise finden daher keine Berücksichtigung beim Regelsatz 2025. Für Bürgergeldempfänger*innen bedeutet dies einen Kaufkraftverlust – denn die Preise steigen weiter, wenn auch weniger stark.

Das gemeinsame Positionspapier „Drohende Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren – Kaufkraft erhalten“ steht hier zum Download bereit.

Dem Bündnis gehören an:

AWO Bundesverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

Sozialverband Deutschland e.V

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute das Einsamkeitsbarometer vorgestellt. Es ist die erste umfassende Analyse des Einsamkeitserlebens der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren. Die Langzeitanalyse ist Teil der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ und wurde auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP – jährliche repräsentative Wiederholungsbefragung von Privathaushalten) mit Daten von 1992 bis 2021 durch das vom BMFSFJ geförderte „Kompetenznetz Einsamkeit“ am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik aufbereitet.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Millionen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam. Während der Pandemie hat dieses Gefühl stark zugenommen. Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen, außerdem Menschen, die intensive Care-Arbeit leisten. Wir müssen uns der großen Herausforderung stellen, Einsamkeit gemeinsam anzugehen. Einsame Menschen nehmen seltener an Wahlen teil und engagieren sich weniger. So bleibt Einsamkeit ein drängendes Problem und schadet uns als Gesellschaft. Als Bundesregierung holen wir das Thema aus der Tabu-Ecke und gehen es mit der Strategie gegen Einsamkeit an. Mit dem Einsamkeitsbarometer haben wir nun die nötigen Daten, um noch gezielter handeln zu können.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und Leiter des Projekts Kompetenznetz Einsamkeit: „Das Einsamkeitsbarometer legt einen wichtigen Grundstein für eine regelmäßige Beobachtung der Einsamkeitsbelastung der deutschen Bevölkerung. Die Ergebnisse zeigen einerseits einen erfreulichen Rückgang der Einsamkeitsbelastung nach der Pandemie für einen großen Teil der Bevölkerung. Gleichzeitig bleiben bestimmte Risikogruppen stark belastet und hier müssen wir besonders genau hinschauen und auch weiter unterstützen.“

Zentrale Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers:

Einsamkeitsbelastungen durch die Corona-Pandemie gehen zurück. Die Einsamkeitsbelastungen bei der Gesamtbevölkerung stiegen von 7,6 Prozent in 2017 auf 28,2 Prozent in 2020 auf 11,3 Prozent in 2021.

  • Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen. Personen über 75 Jahren sind im Längsschnitt am stärksten von Einsamkeit betroffen. Im ersten Pandemie‐Jahr 2020 waren erstmals jüngere Personen (zwischen 18 und 29 Jahren) mit 31,8 Prozent stärker mit Einsamkeit belastet als Personen im Alter über 75 Jahren (22,8 Prozent). Während jüngere Altersgruppen in 2021 auf höherem Niveau verharren (14,1 Prozent; 2017: 8,6 Prozent), liegen die Einsamkeitsbelastungen bei älteren Personen in etwa auf dem Niveau vor der Pandemie (2017: 9,1 Prozent, 2021: 10,2 Prozent).
  • Frauen sind stärker belastet als Männer. Frauen weisen eine höhere Einsamkeitsbelastung auf (2017: 8,8 Prozent, 2020: 33,2 Prozent, 2021: 12,8 Prozent), als Männer (2017: 6,6 Prozent, 2020: 23,1 Prozent, 2021: 9,8 Prozent), wobei die Pandemie diesen Effekt noch weiter verstärkt hat. (sog. Gender Loneliness Gap)
  • Einsamkeit wirkt sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit aus. Die Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers zeigen, dass Einsamkeit sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit auswirkt.
  • Armut, Care-Arbeit und Migration hängen stark mit Einsamkeit zusammen. Der Anteil von erwerbslosen Menschen mit Einsamkeitsbelastungen ist stark erhöht. Im Rahmen der Pandemie haben sich 2020 die Unterschiede in den Einsamkeitsbelastungen zwischen erwerbstätigen und arbeitslosen Personen bis auf 5 Prozentpunkte stark angeglichen, während sie 2021 mit 16,1 Prozentpunkten wieder weit auseinanderlagen. Menschen, die intensive Sorgearbeit leisten sind von gehobenen Einsamkeitsbelastungen betroffen (insb. Alleinerziehende und informell Pflegende), ebenso Menschen mit Migrations‐ und/oder Fluchterfahrung.
  • Regionale und raumbezogene Aspekte von Einsamkeit. Es gibt regionale Unterschiede, aber nur geringe Unterschiede zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Ländern und keinen signifikanten Unterschied in den Einsamkeitsbelastungen zwischen Menschen in ländlichen und städtischen Gebieten.
  • Einsamkeitsbelastungen und Einstellungen zur Demokratie: Das Einsamkeitsbarometer zeigt für das Jahr 2021 ein signifikant niedrigeres Vertrauen in politische Institutionen (Polizei, Parteien, Politiker und Politikerinnen, Rechtssystem, Bundestag) bei Personen mit erhöhter Einsamkeitsbelastung im Vergleich mit Personen ohne erhöhte Einsamkeitsbelastung.
  • Gesellschaftliche Teilhabe, soziale Bindungen und Bildung wirken als Resilienzquellen von Einsamkeit: Die deutsche Bevölkerung verfügt über ein solides Fundament an Resilienzfaktoren gegen Einsamkeit. Die Besuchsfrequenzen zu Primärbeziehungen (Familie, Freunden und Freundinnen sowie Nachbarn und Nachbarinnen) sind auf einem konstant hohen Niveau – auch während der Pandemie. Die Zufriedenheit mit der Qualität der Primärbeziehung ist konstant hoch. Aktiver Sport ist für viele Menschen eine zunehmend wichtige Form sozialer Teilhabe. Personen mit höherer Bildung sind weniger von Einsamkeit betroffen als Personen mit mittlerer Bildung, die wiederum weniger von Einsamkeit betroffen sind als Personen mit geringer Bildung.

Das Gefühl von „Einsamkeit“ beschreibt die als unangenehm empfundene Erfahrung von als unzureichend empfundenen eigenen sozialen Beziehungen (der Qualität oder der Menge nach). Betroffene haben das Gefühl, dass ihnen oft die Gesellschaft anderer fehlt.

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie. Vom 17. bis 23. Juni 2024 findet die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ statt.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt hat zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen. Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. umgesetzt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Das Einsamkeitsbarometer zum Download: www.bmfsfj.de/einsamkeitsbarometer

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de und kompetenznetz-einsamkeit.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.05.2024

Zur Veröffentlichung des offenen Briefs von Unternehmen und Zivilgesellschaft an die Bundesregierung „Bringen Sie die Familienstartzeit jetzt endlich auf den Weg!” erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend:

Wir begrüßen, dass Wirtschaft und Zivilgesellschaft mit einem Offenen Brief unsere Forderung zur Einführung der Familienstartzeit unterstützen. Die Familienstartzeit muss endlich kommen. Der Referentenentwurf liegt seit März 2023 vor. Das Bundesfamilienministerium hat geliefert. Wir sind uns mit Wirtschaft und Unternehmen einig: Die Familienstartzeit ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs, für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Gesundheitsschutz der Mütter. Zusätzlich bedeutet sie keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da die Auszahlung der Familienstartzeit über das bewährte U2-Umlageverfahren funktionieren wird. Das Fraunhofer-Institut rechnet zudem nur mit marginalen zusätzlichen Kosten. Wir appellieren als Bündnisgrüne an das Bundesfinanzministerium, die Blockadehaltung aufzugeben und mit uns gemeinsam dieses wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und junge Familien zu unterstützen. Mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt nicht zuletzt auch der Wirtschaft zugute. Denn wer gute Fachkräfte gewinnen und halten möchte, muss heutzutage genau diese Anforderung erfüllen. Wie die Beteiligung von großen Unternehmen an diesem offenen Brief zeigt, hat das auch die Wirtschaft in weiten Teilen längst verstanden.

Die Familienstartzeit ist eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Das entspricht zehn Arbeitstagen ab dem Entbindungstag oder dem darauffolgenden Arbeitstag. Die Leistung soll im Mutterschutzgesetz verankert werden. Auch Alleinerziehende sollen eine Person benennen können, die sie als Partner*in nach der Entbindung unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.06.2024

Zum BAföG-Änderungsgesetz erklären Laura Kraft, Berichterstatterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Lina Seitzl, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion und Ria Schröder, Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion:

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Vorschlag für wesentliche Anpassungen am Regierungsentwurf verabschiedet. So sollen die Bedarfssätze künftig um fünf Prozent steigen, der Wohnkostenzuschlag soll sich von 360 auf 380 Euro erhöhen und auch die Elternfreibeträge sollen um 5,25 Prozent ansteigen, um das BAföG weiter zu öffnen. Die Erhöhung der Darlehensobergrenze wurde zurückgenommen. Mit diesem Vorschlag werden wir nun in unsere Fraktionen gehen. Ziel ist die Verabschiedung der BAföG-Novelle in der nächsten Woche, so dass sie zum 1. August 2024 in Kraft treten kann.

Nach langen Verhandlungsrunden ist es uns gelungen, uns an entscheidenden Stellen auf Nachbesserungen für die BAföG-Strukturreform zu einigen. Das sind sehr positive Nachrichten, von denen die Studierenden in unserem Land spürbar profitieren werden. Neben den wichtigen strukturellen Reformen bei der neuen Studienstarthilfe, beim Studienfachrichtungswechsel und dem Flexi-Semester wollen wir mit der Erhöhung der Bedarfssätze und des Wohnkostenzuschusses den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung tragen. Auch haben wir uns verständigt, die Schuldenlast bei der BAföG-Rückzahlung nicht weiter ansteigen zu lassen.

Mit dem jetzigen Verhandlungsergebnis sind wir zuversichtlich, dass wir als Ampelkoalition ein weiteres wichtiges Reformpaket für junge Menschen auf den Weg bringen, das sich sehen lassen kann.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2024

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist vom Kabinett immer noch nicht verabschiedet worden. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass so ein wichtiges Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen innerhalb der Bundesregierung festhängt. Das Gesetz ist nicht nur wichtig, es ist inzwischen auch überfällig.

Immer wieder wurden Betroffene und auch wir von CDU und CSU von der Ampel hierzu vertröstet. Betroffene brauchen aber Unterstützung, Aufklärung und Beratung. Genauso wie Kinder und Jugendliche präventiv geschützt werden müssen. Dazu braucht es gefestigte Strukturen. Die Unabhängige Bundesbeauftragte muss endlich gesetzlich verankert werden. Die Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz müssen weiter gestärkt werden. Immer wieder hören wir beispielsweise, dass es in einigen Bereichen außerhalb von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, keine Gewaltschutzkonzepte gibt. Insofern müssen wir genau hinsehen, inwieweit Schutzkonzepte noch umfangreicher gesetzlich geregelt werden müssen. Die Weiterführung und Verankerung der erfolgreichen medizinischen Kinderschutzhotline sind ein richtiger und wichtiger Schritt, denn diese hat sich insbesondere als Beratungsangebot mehr als etabliert.

Wir fordern die Ampel auf, ihren Ankündigungen endlich auch Taten folgen zu lassen und das Gesetz auf den Weg zu bringen. Das Signal muss sein: Gemeinsam für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz und gegen jede Form von Gewalt an Kindern und Jugendlichen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 23.05.2024

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt für das Gremium anlässlich des Internationalen Kindertages:

„Am diesjährigen Internationalen Kindertag ist es besonders wichtig, auf das Erfordernis qualitativ hochwertiger pädagogischer Erziehung und Bildung unserer Kinder aufmerksam zu machen. Denn an diesem Aktionstag richten wir unser Augenmerk besonders auf die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft, um Ihnen einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen. Daher erinnern wir uns auch dieses Jahr daran, wie essentiell es ist, dass Kinder von Anfang an ihre Persönlichkeit entwickeln und ihre Neugier sowie Kreativität entfalten können. Dafür brauchen wir eine erstklassige Bildung, die schon im frühesten Kindesalter beginnt. Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie die erste Stufe des Bildungssystems darstellen. Denn Kinder sind unsere Zukunft!“

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.05.2024

Einen Antrag mit dem Titel „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ hat die CDU/CSU-Fraktion eingebracht (20/11620). Dieser soll am Freitagnachmittag in erster Lesung debattiert werden. Er umfasst fünf Forderungen.

So soll es erstens ein steuerlicher Abzugsbetrag für „familiennahe Dienstleistungen“ bis zu einer Höhe von 20 Prozent und maximal 25.000 Euro eingeführt werden, der die bisherige steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen ersetzt und die steuerliche Berücksichtigung ausdehnt.

Zweitens soll es darüber hinaus nach den Vorstellungen der Unionsfraktion künftig einen steuerlichen Abzugsbetrag für die bisher als Sonderausgaben anerkannten Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung und Pflege eines nahen Angehörigen geben. Der Pflegepauschbetrag soll steigen.

Drittens sollen auch Großeltern familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder steuerlich absetzen können, wenn sie die entsprechenden Kosten tragen. Viertens will die CDU/CSU-Fraktion Leistungen des Arbeitgebers zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegende Angehörige ausdehnen.

Schließlich sollen fünftens der 2024 geltende Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 5,7 Prozent steigen und das Kindergeld 2024 entsprechend angehoben werden. Die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind will die Unionsfraktion wieder einführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 382 vom 05.06.2024

Das Thema „Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie Justiz und staatliche Verwaltung“ stand am Mittwochvormittag auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses. In einer öffentlichen Anhörung wurden zehn Sachverständige zu diesem Themenblock des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306) befragt. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Die Sachverständigen machten eine Vielzahl von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu einzelnen Artikeln des Entwurfs.

Ammar Alkassar, Vorstand von GovTech Campus Deutschland, ein Verein zur Förderung der Zusammenarbeit von Verwaltung, Wissenschaft und wirtschaftlicher wie zivilgesellschaftlicher Technologie-Szene, bewertete den BEG-IV-Entwurf positiv. Er sollte daher ohne weitere Verzögerungen verabschiedet werden. Das parlamentarische Verfahren sollte genutzt werden, um die weiteren vorliegenden Vorschläge rasch zu prüfen. Das Gesetzespaket in der jetzigen Form bleibe allerdings hinter den hohen Erwartungen zurück, die die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag geschaffen habe. In Anbetracht des Risikos für die Wettbewerbsfähigkeit des Lands und seiner Volkswirtschaft erschienen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend.

Markus Artz von der Universität Bielefeld befasste sich in seiner Stellungnahme mit den mietrechtlichen Aspekten des Gesetzentwurfs. Während gegen die zur digitalen Belegeinsicht im Rahmen des Betriebskostenrechts vorgeschlagene Regelung und die Formerleichterung beim Widerspruch gegen die Kündigung nichts einzuwenden sei, sei die Einführung der Textform im Gewerberaummietrecht problematisch. Die Auswirkungen von Schriftformverstößen bei Gewerberaummietverträgen hätten enorme wirtschaftliche Bedeutung. Der Ansatz des Gesetzesentwurfs, Verträge im Gewerberaummietrecht nun auf die Textform und nicht mehr auf die Schriftform zu beziehen, sei sinnvoll, allerdings sei nicht klar, wie unter Wahrung der Textform ein Vertrag geschlossen wird.

Frank Bayreuther von der Universität Passau bezog sich in seiner schriftlichen Stellungnahme auf die im Entwurf vorgesehene Änderung des Nachweisgesetzes. Bisher ist festgelegt, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien auszuhändigen. Bayreuther zufolge ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber eine Vereinfachung der Erteilung des Nachweises der wesentlichen Arbeitsbedingungen anstrebt. Die ausschließliche Erteilung in der Schriftform erweise sich für Unternehmen als aufwändig und erscheine nicht mehr zeitgemäß. Mit der Schriftform verbinde sich zwar auch Arbeitnehmerschutz. Man dürfe die Bedeutung des schriftlichen Nachweises aber auch nicht überbewerten. Der Nachweis habe keinen direkten Bezug zum Vertragsschluss.

Katrin Bülthoff vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter nahm insbesondere zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes Stellung. Das geplante vorläufige Einstellen der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ohne vorherigen Bescheid lehne der Verband ab. Dadurch entfalle der Vertrauensschutz. Das heiße, auch wenn für den alleinerziehenden Elternteil nicht erkennbar sei, dass durch geänderte äußere Umstände, wie zum Beispiel die Änderung des Umgangsmodells, der Anspruch auf Unterhaltsleistung entfällt, werde gleichwohl die Zahlung mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dies führe durch den unvorhersehbaren Wegfall der Zahlung zu einer Gefährdung des Lebensunterhalts des Kindes.

Isabel Eder, Abteilungsleiterin beim Deutscher Gewerkschaftsbund, betonte wie Bülthoff, dass die Änderung beim Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende belaste. Entbürokratisierung mache nicht alles besser. Sie warnte in ihrer Stellungnahme davor, dass die zunehmende Digitalisierung im Arbeitsrecht zu weniger Transparenz und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer führen könnte. Dies führe zu einer schlechteren Ausgangslage in existenziell bedrohlichen Situationen. Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen einer schwereren Zugang zu ihrem Recht bekommen. Beschäftigtenschutz dürfe nicht der Digitalisierung geopfert werden, sagte Eder. Sie plädiere daher für den Erhalt der Schriftform bei das Arbeitsverhältnis betreffenden Dokumenten. Es dürfe keine „Digitalisierungsdiskriminierung“ geben.

Christian Engelhardt, Landrat des Kreises Bergstraße, berichtete aus seiner Praxis, wie Bürokratie die Arbeit einer Kommunalverwaltung belastet. Das führe unter anderem zu Akzeptanzproblemen bei der Bürgerschaft. Reformen seien dringend notwendig, der Entwurf lasse einen Entlastungswillen aber vermissen. Er nehme einige wenige Einzelproblematiken auf, lasse aber die großen Probleme außen vor. Engelhardt verwies auf das Baurecht, das Vergaberecht und das Datenschutzrecht, das größte Problem sei allerdings nicht die Bürokratie im Kleinen, sondern die wachsende Aufgabenfülle. Fast jede Gesetzesänderung des Bundes und der Länder bedeute für die kommunalen Verwaltungen erheblichen Mehraufwand und auch mehr Personal. Engelhardts Fazit: Entbürokratisierung sollte nicht nur die Handschrift von Behörden tragen, sondern es müssten Praktiker eingebunden werden. Zudem sollte den verschiedensten staatlichen Ebenen mehr getraut werden. Es finde zu viel gegenseitige Kontrolle statt.

Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates (NKR), Lutz Goebel, bewertete die Initiative für ein BEG IV positiv. Mit rund einer Milliarde Euro jährlichem Entlastungsvolumen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sei das Gesetz ein wesentlicher Beitrag zur Senkung regulatorischer Folgekosten. Die Bundesregierung habe angekündigt, die Entlastungswirkung des BEG IV weiter zu erhöhen. Der NKR empfehle, regulatorische Folgekosten in der Breite der Gesetzgebung bewusst zu senken. Gleichwohl sehe der NKR weiteres Potenzial zur Anreicherung des BEG IV und mache dazu konkrete Vorschläge.

Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, ging auf bürokratische Hürden für die ehrenamtliche Arbeit ein. Ein Punkt ziehe sich durch alle Hinweise und Rückmeldungen: Bürokratie führe dazu, dass weniger Zeit für die eigentliche ehrenamtliche Arbeit bleibe oder Menschen immer weniger in Funktionen mit Verantwortung in den Vereinen und Stiftungen gingen, da sie sich den bürokratischen Belastungen nicht gewachsen fühlten und sie sich einem möglichen Haftungsrisiko für getroffene Entscheidungen nicht aussetzen wollten. Die bürokratischen Lasten, wie beispielsweise ein für Laien immer komplizierter werdendes Steuerrecht, führten dazu, dass die Bereitschaft sinke, ein Vorstandsamt zu übernehmen. Es werde durch überbordende Bürokratie viel Potential verschenkt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, erklärte in seiner Stellungnahme, leider seien seine Bedenken bezüglich der Änderung des Passgesetzes und zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nicht aufgegriffen worden. Gegen den Vorschlag zur Einführung einer neuen Regelung, mit der nunmehr erstmalig auch nichtöffentliche Stellen Zugriff auf die im Chip des Passes gespeicherten Daten erhalten sollen, bestünden weiterhin grundsätzliche Bedenken. Missbrauchsrisiken solle zwar begegnet werden, sie entstünden aber erst dadurch, dass nichtöffentliche Stellen ermächtigt werden sollen, auf in amtlichen Pässen gespeicherte, hoheitlich angefertigte biometrische Lichtbilder zuzugreifen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedenken gegen eine Regelung, die Begehrlichkeiten auch bei anderen nichtöffentlichen Stellen wecken werde, halte er die vorgesehenen Regelungen für höchst problematisch, sagte Kelber.

Wilhelm Wolf, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen, Präsident des Hessischen Landessozialgerichtes, bewertete den Entwurf aus Sicht der Justizverwaltung. Das Ziel, den Zugang zur Justiz zu verbessern, werde damit nicht erreicht. Für die Justizverwaltung sei durch die mit dem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen kein nennenswerter Bürokratieabbau zu erwarten. Dies gelte insbesondere in dem Maßnahmenfeld, in dem mit Hilfe des digitalen Wandels durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht der Bürokratieabbau gefördert werden soll. Formerleichterungen könnten den Rechtsverkehr beschleunigen, gleichzeitig aber auch Rechtsunsicherheit erzeugen.

Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die vorgeschlagenen Änderungen zur Erleichterung der Kommunikation im Mietrecht, im Arbeitsrecht und im Unterhaltsvorschussrecht, speziell Formerleichterungen wie den Übergang von der Schrift- zur Textform. Außerdem wollten sie unter anderem wissen, wie die Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen und dem Staat weiter verbessert werden kann, und wie die „One in, one out“-Regelung bei Gesetzesvorhaben umgesetzt wird.

Engelhardt, Holze und Wolf waren auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU zur öffentlichen Anhörung eingeladen, Artz, Bülthoff und Eder auf Vorschlag der SPD, Alkassar und Goebel auf Vorschlag der FDP und Bayreuther und Kelber auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 378 vom 05.06.2024

Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2022 bis 2027 rund 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Das sei eine Rekordsumme und bedeute eine Trendumkehr im sozialen Wohnungsbau, berichtete ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in der Sitzung des Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, die von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleitet wurde. Für das Programmjahr 2022 hätten zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestanden und für 2023 2,5 Milliarden Euro, davon erstmalig 500 Millionen Euro für das Programm „Junges Wohnen“. Für das Programmjahr 2024 würden 3,15 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, davon erneut 500 Millionen Euro für das Programm „Junges Wohnen“.

Nach der aktuellen Finanzplanung solle es ab 2025 jeweils 3,5 Milliarden Euro geben. Zusammen mit der Ko-Finanzierung der Länder stehe damit erfahrungsgemäß insgesamt eine doppelt so hohe Summe für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, berichtete die Regierung. 2023 seien von den Ländern insgesamt 49.430 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert worden. Die Gesamtzahl der geförderten Wohneinheiten sei damit im Vergleich zum Jahr 2022 um gut 20 Prozent gestiegen. Den Gesamtbestand an Sozialmietwohnungen in Deutschland beziffert die Regierung zum Ende des Jahres 2023 auf rund 1,07 Millionen, rund 14.000 weniger als 2022.

Die SPD-Fraktion zeigte sich erfreut über die Erhöhung der Mittel und sprach von einer „guten sozialdemokratischen Baupolitik“. Die CDU/CSU-Fraktion machte dagegen darauf aufmerksam, in dem Bericht der Regierung gehe es um die Zahl der geförderten, aber nicht der fertiggestellten Wohnungen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nannte es eine gute Nachricht, dass es wieder mehr sozialen Wohnungsbau gebe. Wichtig sei auch, mehr Wohnraum für junge Menschen zu schaffen, die etwa zu Ausbildungszwecken umziehen müssten. Die AfD-Fraktion erklärte, die von der Regierung genannte Zahl von 18,15 Milliarden Euro höre sich nach viel an, betreffe aber einen Zeitraum von sechs Jahren. Angesichts der hohen Baupreise sei die Förderung nicht ausreichend.

Die FDP-Fraktion begrüßte die Erhöhung der Förderung. Es gebe aber Fehlbelegungen von Sozialwohnungen. Vor dem Hintergrund des Wohnungsmangels müssten Fehlbelegungen vermieden werden. Die Gruppe Die Linke kritisierte die„Jubelbilanz“, der sie sich nicht anschließen wolle. Man sei von dem zu Beginn der Legislaturperiode ausgegebenen Ziel, pro Jahr 100.000 neue Sozialwohnungen zu bauen, weiter sehr weit entfernt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 377 vom 05.06.2024

Der Gesetzentwurf (20/11313) der Bundesregierung für ein 29. Gesetz zur Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochmittag auf Kritik bei den geladenen Sachverständigen gestoßen. Die Mehrheit der Experten beanstandete die ausbleibende Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs und forderte existenzsichernde Bedarfssätze.

Mit dem BAföGÄndG will die Bundesregierung die BAföG-Förderung „stärker an tatsächliche Studienverläufe“ anpassen. Beispielsweise sollen BAföG-Beziehende zukünftig ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden oder leichter die Fachrichtung wechseln können. Das BAföG sei eines der wichtigsten Instrumente für Bildung und Chancengerechtigkeit, sagte der Ausschussvorsitzende Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) vor Beginn der Aussprache.

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde ein Antrag (20/11375) der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“, ein Antrag (20/11376) der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kernprobleme des BAföG angehen – Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern“ sowie ein Antrag (20/10744) der Gruppe Die Linke mit dem Titel „BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestalten“ beraten.

Sonja Bolenius vom Deutschen Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der SPD) merkte an, dass die letzte Erhöhung des Grundbedarfs beim BAföG bereits zwei Jahre zurückliege. Daher sei sie erstaunt, dass keine Anpassung der Bedarfssätze geplant sei. Die Sachverständige kritisierte, dass der BAföG-Höchstsatz bereits jetzt deutlich unter dem Existenzminimum liege. Den Anspruch, Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zu ermöglichen, könne das BAföG damit nicht einlösen.

Auch Bernhard Börsel vom Deutschen Studierendenwerk plädierte für eine Anpassung der Bedarfssätze auf ein existenzsicherndes Minimum sowie eine Dynamisierung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Krankenversicherungszuschlägen. Zudem forderte der Sachverständige, dass die BAföG-Freibeträge zukünftig wieder Familien mit mittleren Einkommen erreichen müssen. Laut Börsel lege der BAföG-Bericht genau offen, wie hoch die Bedarfssätze und Freibeträge sein müssten, damit Studierende davon leben können. Daher gebe es kein Informationsdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit.

Wolf Dermann von der gemeinnützigen GmbH „Arbeiterkind.de“ (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Schulden für BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger zukünftig nicht mehr auf einen festen Betrag gedeckelt seien. Eine solche Unsicherheit beim Eingehen von Schulden schrecke Studierenden immens ab. Dermann warnte, dass dadurch die Zahl derjenigen, die BAföG beantragen, sinken werde. Er warb zudem für die rechtzeitige Auszahlung des BAföG – das sei jedoch immer häufiger ein Problem. So berichtete Dermann, dass in einigen Behörden die Bearbeitungszeit für einen BAföG-Antrag bei acht Monaten liege.

Auch Niklas Röpke vom überparteilichen Dachverband der Studierendenvertretungen „Freier Zusammenschluss von Student*innen-schaften“ (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion) warnte, dass ein hoher Schuldenberg am Ende des Studiums junge Menschen von der Beantragung des BAföG abschrecke. Er forderte: „Das BAföG muss sich an die Höhe des Bürgergeldes anpassen“, denn das sei das politisch festgesetzte Existenzminimum.

Ähnlich äußerte sich Greta Schabram vom Paritätischen Gesamtverband (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion). Sie kritisierte, dass das BAföG mit einem Grundbedarf in Höhe von 452 Euro nicht mehr existenzsichernd sei. Auch die Wohnkostenpauschale entspreche in keiner Weise dem, was Studierende für ein WG-Zimmer oder eine kleine Wohnung benötigen. Schabram machte darauf aufmerksam, dass vier von fünf aller alleinlebenden oder in einer WG-lebenden Studierenden von Armut betroffen seien und forderte daher eine strukturelle Reform der Förderung. Diese müsse die zentralen Elemente des BAföG, also insbesondere den Grundbedarf, tangieren.

Mit einer Förderquote von zwölf Prozent nehme das BAföG schon lange nicht mehr die zentrale Rolle bei der Herstellung chancengerechter Bildung ein, sagte Ulrike Tippe von der Hochschulrektorenkonferenz (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion). Zwar äußerte sie sich positiv bezüglich der geplanten Einführung eines Flexibilitätssemesters, merkte jedoch an, dass zwei zusätzliche Semester eher der Lebensrealität der Studierenden entsprächen. Auch kritisierte Tippe, dass die Beantragung der geplanten Studienstarthilfe mit einer aufwendigen Nachweispflicht verbunden wäre.

Stephan Thomsen von der Leibniz Universität Hannover (eingeladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion) sagte zwar, dass der monatliche BAföG-Satz unterhalb der studentischen Ausgaben liege, dennoch sprach sich der Sachverständige dagegen aus, die Leistungen des BAföG einfach zu erhöhen. Vielmehr müsse eine entsprechende Bedarfsprüfung vorgenommen werden. Thomsen forderte daher eine umfassende „Wirksamkeitsevalution“, die untersuchen solle, ob das BAföG dazu beitrage, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit herzustellen. Eine fundierte Evaluation sei auch dahingehend notwendig, da es sich mit dem BAföG um eine Steuerleistung handle.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 376 vom 05.06.2024

Ein Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (20/11367) war Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag. Die zehn Sachverständigen begrüßten die Vorlage, deren Bewertungen fielen jedoch unterschiedlich aus. Die meisten Vertreter der Rechtswissenschaft lehnten den Entwurf ab, während er von den Sachverständigen aus der Praxis unterstützt wurde.

Hintergrund des Entwurfs ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 1. Februar 2023, mit dem die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurde. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 30. Juni 2024 eine Neuregelung zu treffen.

Gerhard Bangert, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS), begrüßte in seiner Stellungnahme den Entwurf grundsätzlich, da sein Inhalt weitestgehend den Vorschlägen des BDS entspreche. Die Einbindung der Heilungsmöglichkeit der unwirksamen Ehe in das Personenstandswesen und die damit vorhandenen Prozesse sei mehr als sinnvoll. Leider bleibe der Entwurf hinter den Vorschlägen zurück. Mängel beträfen die standesamtliche Praxis, wie Bangert in seiner schriftlichen Stellungnahme erläuterte.

Für die Deutsche Kinderhilfe schaffe die Neuregelung im Hinblick auf den Minderjährigenschutz Rechtssicherheit in wichtigen Punkten, erklärte deren Ehrenvorsitzender Rainer Becker. So könne durch die nun nahtlos auf die Unwirksamkeit von Ehen mit unter 16-jährigen Partnern nach Eintritt der Volljährigkeit vorgesehene Heilungsmöglichkeit der freie Wille des minderjährig Verheirateten ermittelt werden. In den Details gebe es allerdings noch Probleme. Entscheidend sei aber, dass durch das neue Gesetz die Gefahr des Verlustes beziehungsweise des Nichtbestehens von Renten-, Unterhalts- und Erbansprüchen, der Nichtehelichkeit aus der Beziehung hervorgegangener Kinder und des Wegfalls des Sorgerechts des Ehemanns für die gemeinsamen Kinder geheilt wird.

Auch Myria Böhmecke von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes sah noch Anpassungsbedarf in vielen Punkten, begrüßte jedoch, dass an der generellen Nichtigkeit von Ehen, die mit mindestens einer unter 16-jährigen Person im Ausland geschlossen wurden, festgehalten werde. Die Unwirksamkeitslösung sei ein wirksames Instrument, um Mädchen vor den potenziellen negativen Folgen einer Frühehe zu schützen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts habe bestätigt, dass es grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist, wenn der Gesetzgeber feste Altersgrenzen festlegt und anordnet, dass beim Unterschreiten dieses Mindestalters die Ehe ohne Einzelfallprüfung nichtig ist. Ihre Organisation spreche sich gegen Einzelfallentscheidungen aus, da diese gerichtliche Verfahren erforderten, die oft mit großen psychischen Belastungen für die betroffenen Mädchen einhergingen.

Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärte, es sei schwer, als Rechtswissenschaftler konstruktiv zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Der Gesetzgeber habe bei der Regulierung von Minderjährigenehen von Anfang an die Ratschläge nahezu der gesamten Familienrechtswissenschaft in den Wind geschlagen. Und auch in der heutigen Anhörung würden wahrscheinlich weder die anderen Sachverständigen aus der Familienrechtswissenschaft noch er den Rechtsausschuss davon überzeugen können, dass die rigide Unwirksamkeitslösung ungerecht ist und dem bei der Eheschließung Minderjährigen vor allem Rechte und Schutz entzieht. Als einen Punkt nannte Dutta die fehlenden abstammungsrechtlichen Folgen der unwirksamen Ehe für Kinder des Paares, die im Zeitraum zwischen Eheschließung und der frühesten Möglichkeit einer Heilung geboren werden

Sophie Funke vom Deutschen Institut für Menschenrechte begrüßte die Vorlage des Entwurfs innerhalb der vorgesehenen Frist. Allerdings könne der Entwurf aus kinderrechtlicher Perspektive nicht überzeugen. Aus Sicht des Instituts sei das Ziel, Minderjährigenehen zu vermeiden, getrennt von der Behandlung der Wirksamkeit einer nach ausländischem Recht bestehenden Ehe zu betrachten. Solange es ein globales Ehemündigkeitsalter nicht gebe, sei aus kinderrechtlicher Perspektive für die inländische Bewertung einer im Ausland bereits geschlossenen und dort wirksamen Ehe Minderjähriger eine Einzelfallprüfung in einem gerichtlichen Verfahren mit ergänzender und unterstützender Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfe geboten. Zu begrüßen sei, dass der Entwurf einigen der Schutzlücken betreffend Unterhaltsansprüchen zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung der Ehe bei Erreichen der Volljährigkeit begegnet.

Für den Kinderschutzbund Bundesverband begrüßte Beate Naake ausdrücklich, dass Auslandsehen mit Personen unter 16 Jahren weiterhin in Deutschland automatisch unwirksam bleiben sollen. Insoweit unterstütze der Kinderschutzbund die nun neu vorgesehenen Folgeregelungen zu Unwirksamkeit und Unterhalt. Gerade in Ehen mit Kindern unter 16 Jahren bestehe oft eine massive finanzielle Abhängigkeit der Minderjährigen, die unbedingt und uneingeschränkt aufgefangen werden müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf erfülle diesen Anspruch nun deutlich besser als die aktuelle Rechtslage. Auch die Regelung, dass mit Erreichen der Volljährigkeit die Unwirksamkeit „geheilt“ werden kann, halte der Kinderschutzbund für angemessen und fachgerecht.

Bettina Heiderhoff von der Universität Münster meinte, mit dem Gesetzentwurf habe die Koalition nur die absoluten Minimalanforderungen des BVerfG-Beschlusses erfüllen wollen. Vorgaben des BVerfG zum Schutz der minderjährigen Frau würden nicht erfüllt. Im Gegenteil sei der Entwurf weiterhin sehr günstig für die Ehemänner und helfe den betroffenen Frauen kaum. Als einziges Element zum sozioökomischen Schutz erhalte die Frau einen Unterhaltsanspruch. Doch werde dabei übersehen, dass deutsches Unterhaltsrecht oftmals gar nicht anwendbar sei. Noch schwerer wiege es, dass statt der vom BVerfG verlangten Heilungsmöglichkeit für die Ehefrau nur eine gemeinsame Wiederheirat möglich sein soll. Heiderhoff schlug drei Alternativen vor, mit denen die Frauen weit besser geschützt wären als nach dem vorliegenden Entwurf.

Katharina Lugani von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf stellte ihrer Stellungnahme voran, dass Familienrechtler in Geschlossenheit und mit großem Nachdruck davon abrieten, den Entwurf so zu verabschieden. In der Sache schließe sie sich den Ausführungen Duttas und Heiderhoffs an, wolle aber auch einige kollisionsrechtliche Defizite benennen. So schütze der Entwurf die Minderjährigen nur, wenn deutsches Unterhaltsrecht zur Anwendung komme, also nicht auch dann, wenn ein deutsches Gericht zu dem Ergebnis gelange, dass ausländisches Unterhaltsrecht Anwendung findet. Positiv sei, dass der Gesetzgeber bemüht sei, innerhalb der vom BVerfG gesetzten Frist eine Neuregelung zu schaffen und die minderjährigen Personen zu schützen. Der Änderungsantrag vom 31. 5. 2024 betreffe nur zum Teil das Minderjährigenehengesetz und behebe lediglich kleinere Probleme.

Unterstützung für den Entwurf kam vom Deutschen Städtetag. Dessen Vertreterin Regina Offer unterstrich die Bedeutung der Unwirksamkeitslösung. Die Ergänzung einer Regelung zum Unterhaltsanspruch und eine Heilungsmöglichkeit, sobald die Volljährigkeit der Ehepartner erreicht ist, sei notwendig. Die Unwirksamkeit der im Ausland geschlossenen Ehe mit einer zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Person sei eine wichtige rechtliche Grundlage vor allem für den Schutz minderjähriger Mädchen vor einer Zwangsehe. Mit Blick auf die vorgeschlagene nachträgliche Heilung der Unwirksamkeit der Ehe teile der Deutsche Städtetag die Auffassung, dass eine einzelfallbezogene Lösung so missverstanden werden könnte, als sei die Eheschließung mit Minderjährigen unter bestimmten Umständen doch rechtlich akzeptabel.

Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn konstatierte in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf „rechtspolitisch vermintes Gelände“ betreffe und kontrovers diskutiert werde. Der Gesetzentwurf habe den Auftrag des BVerfG erfüllt, aber es gebe auch Einige, die mehr forderten. Aus seiner Sicht sei das Gesetz gelungen und gehe richtige Schritte. Dabei scheine es auch mit Hinblick auf die Rechtsprechung und eine etwaige Signalwirkung richtig und konsequent, die Ehe mit Minderjährigen grundsätzlich als unwirksam zu behandeln und allein unterhaltsrechtliche Ansprüche zu normieren. Zusätzlich könnten weitere Schritte erwogen werden. So schienen sämtliche Fragen und Probleme zur Vaterschaft nicht aufgegriffen worden sein.

Bangert, Becker und Thüsing waren auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladen, Funke und Heiderhofff von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Lugani und Naake von der FDP-Fraktion und Böhmecke, Dutta und Offer von der SPD-Fraktion.

Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die praktische Relevanz des Entwurfs, mögliche internationale Rechtsprechungsprobleme, die Vor- und Nachteile von Unwirksamkeit einer solchen Ehe und Aufhebungslösung, Probleme bei der Wiederverheiratung sowie beim Unterhalt minderjähriger Ehepartner beziehungsweise deren Kinder.

Nach dem Entwurf bleibt es dabei, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam ist. Laut Entwurf wird diese Rechtsfolge jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt. Diese erneute Eheschließung entfalte aufgrund ihres bestätigenden Charakters grundsätzlich Rückwirkung auf den Tag der unwirksamen Eheschließung, so der Entwurf.

Der Rechtsausschuss hatte Ende Mai einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Entwurf beschlossen. Danach hält es der Ausschuss für erforderlich, bestimmte Vorschriften des Gesetzentwurfs zu ändern, um den Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen zu verbessern. Die Änderungen sähen unter anderem vor, dass der nicht wirksam verheiratete Unterhaltsberechtigte in der Rangfolge einem Ehegatten gleichgestellt wird, dass die Unterhaltsansprüche zugunsten der bei der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Person als Unterhaltssachen der Zuständigkeit des Familiengerichts unterfallen, und dass die Neuregelungen betreffend Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 362 vom 03.06.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/11532) zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und seiner Wirkung bei der Armutsbekämpfung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung vor allem nach den Kosten der Unterkunft und Heizung in verschiedenen Regionen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 354 vom 30.05.2024

Einsamkeit ist eine wachsende gesellschaftliche Herausforderung. Neuen Analysen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zufolge fühlt sich heute jeder Dritte zwischen 18 und 53 Jahren zumindest teilweise einsam, zuletzt mit deutlich steigender Tendenz. Dabei ist Einsamkeit nicht nur bei älteren Menschen, sondern seit der Pandemie auch bei jüngeren Erwachsenen unter 30 Jahren weit verbreitet. Die Untersuchung basiert auf den Datensätzen GGS, FReDA und SOEP und analysiert für die Zeitspanne von 2005 bis 2022 die Entwicklung von Einsamkeit, nennt Ursachen und zeigt Ansatzpunkte auf, um der Herausforderung zu begegnen.

 

Starker Anstieg seit der Pandemie

 

Vor allem in den letzten fünf Jahren hat das Gefühl der Einsamkeit in Deutschland signifikant zugenommen: Während von 2005 bis 2017 der Anteil der Einsamen im jungen und mittleren Erwachsenenalter recht stabil zwischen 14 und 17 Prozent lag, ist er mit Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020 sprunghaft auf knapp 41 Prozent angestiegen, ein Jahr später sogar auf fast 47 Prozent. Nach aktuellen Messungen aus dem Winter 2022/2023 sank das Gefühl der Einsamkeit wieder auf 36 Prozent ab, liegt aber immer noch deutlich über dem Niveau vor der Pandemie. „Spätestens seit der Coronapandemie ist sichtbar geworden, dass auch viele jüngere Menschen unter Einsamkeit leiden, selbst wenn sie nicht alleine leben“, erklärt die Soziologin Dr. Sabine Diabaté vom BiB, Mitautorin der Studie. Obwohl die Kontaktbeschränkungen der Vergangenheit angehören, seien bis Anfang 2023 nur wenig soziale Nachholeffekte zu sehen: „In der postpandemischen Phase besteht die Einsamkeit auf hohem Niveau fort – es zeigt sich eine Tendenz zur Chronifizierung.“

 

Männer erleben häufiger soziale Einsamkeit, Frauen sind öfter emotional einsam

 

Die Forschenden unterscheiden in der Untersuchung zwischen verschiedenen Arten von Einsamkeit. Als sozial einsam gelten Menschen, die mit ihrem weiteren sozialen Umfeld aus Freundschaften und Nachbarschaft unzufrieden sind, und sich darin nicht unterstützt oder verbunden fühlen. Von emotionaler Einsamkeit können hingegen auch Personen mit einem großen sozialen Umfeld betroffen sein, hier geht es um ein gefühltes Defizit an Nähe zu engen Bezugspersonen. Die Analysen zeigen, dass soziale Einsamkeit mit 39 Prozent häufiger vorkommt als emotionale Einsamkeit mit 29 Prozent. „Vor allem Frauen beklagen eher eine emotionale Einsamkeit, während Männer häufiger sozial einsam sind“, erklärt Diabaté.

 

Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status stärker betroffen

 

Die Auswertungen zeigen unterschiedliche Risikofaktoren beim Empfinden von Einsamkeit. Demnach äußern sich jüngere Erwachsene (unter 30 Jahren) mit ihrem Sozialleben generell unzufriedener und schätzen sich häufiger einsamkeitsbetroffen ein als mittelalte Erwachsene (30-53 Jahre). Auch Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verspüren häufiger ein Gefühl von Einsamkeit. Ebenso geben viele Allein- bzw. Getrennterziehende an, sich einsam zu fühlen. Erwerbslosigkeit und länger anhaltende gesundheitliche Probleme gelten als weitere Risikofaktoren für ein erhöhtes Einsamkeitsempfinden. Bei Personengruppen, in denen mehrere der genannten Risikofaktoren gleichzeitig vorliegen, ist von einer besonders hohen Einsamkeitswahrscheinlichkeit auszugehen.

 

Gefahr für Wohlbefinden und gesellschaftlichen Zusammenhalt

 

Die Folgen einer chronischen Einsamkeit sind in vielerlei Hinsicht problematisch und als gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu verstehen. Individuell geht sie mit zahlreichen Gesundheitsrisiken einher: So haben Einsame z. B. häufiger Schlafprobleme, ein höheres Risiko für koronare Herzerkrankungen oder Schlaganfälle und eine reduzierte Immunabwehr. Sie sind suchtanfälliger und zeigen vorzeitig physiologische Alterungsprozesse. Darüber hinaus haben einsame Menschen ein höheres Risiko, sich zu isolieren und sich möglicherweise politisch oder religiös zu radikalisieren. „Damit kann eine zunehmende Einsamkeit in der Bevölkerung auch ein Risiko für die Demokratie bedeuten, weil sie den inneren, sozialen Zusammenhalt gefährden kann“, warnt Prof. Dr. Martin Bujard, FReDA-Studienleiter und Forschungsdirektor am BiB.

 

Was tun gegen Einsamkeit?

 

Um von Einsamkeit betroffenen Menschen zu helfen, sehen die Forschenden mehrere Möglichkeiten. Vor allem die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe ist ein wesentlicher Ansatzpunkt: „Es braucht mehr Bewusstsein für die hohe Verbreitung und den Leidensdruck von Einsamkeit, im Alltag mehr Achtsamkeit gegenüber den Mitmenschen“, so Bujard. Aber auch niedrigschwellige Hilfsangebote beispielsweise in Ausbildungsstätten, Vereinen, von Ärzten oder Behörden sind laut BiB-Studie ein möglicher Ansatzpunkt. „So ließen sich über Hausarztpraxen Besuchsdienste oder Nachbarschaftsprojekte vermitteln, um chronisch Kranke sozial besser einzubinden“, betont Bujard. Auch Freizeitangebote in den Bereichen Sport, Kultur und Ehrenamt sind wichtig, weil sie direkte soziale Begegnungen ermöglichen und fördern. Aus wissenschaftlicher Sicht ist zudem ein dauerhaftes Monitoring von Einsamkeit in allen Gesellschafts- und Altersgruppen nützlich, um die Politik evidenzbasiert zu beraten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 29.05.2024

Die Teilzeitquote lag im ersten Quartal 2024 bei 39,1 Prozent, eine Steigerung um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresquartal. „Die Vollzeitbeschäftigung ist dagegen erstmals seit Corona gesunken“, berichtet Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Dies geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Noch nie lag die Teilzeitquote in einem ersten Quartal so hoch wie jetzt“, erläutert Weber. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 1,2 Prozent gestiegen, die der Vollzeitbeschäftigten um 0,1 Prozent leicht gesunken. „Das liegt auch an der schwachen Entwicklung in der vollzeitdominierten Industrie und Bauwirtschaft“, so Weber weiter.

4,45 Millionen Beschäftigte gingen im ersten Quartal 2024 einer Nebentätigkeit nach, 2,2 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Damit folgt die Entwicklung erneut dem langfristigen Aufwärtstrend von vor der Pandemie, die Zahl der Mehrfachbeschäftigten liegt mittlerweile um knapp 540.000 über Vorkrisenniveau.

Die Arbeitszeit je erwerbstätiger Person sank gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,8 Prozent auf 344,5 Stunden. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,28 Prozent und lag im ersten Quartal 2024 bei 45,8 Millionen Personen. „Jeder einzelne hat außer in der Covid-19-Pandemie noch nie so wenig gearbeitet, aber alle gemeinsam noch nie so viel“, ordnet Weber ein. Die Stundenproduktivität ist im ersten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 Prozent gesunken.

Durchschnittlich 2,9 bezahlte und 4,4 unbezahlte Überstunden leisteten Arbeitnehmende im ersten Quartal 2024. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahresquartal einem Rückgang von 0,4 bzw. 0,1 Stunden.

Das Arbeitsvolumen ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,6 Prozent auf 15,8 Milliarden Stunden gesunken. Im ersten Quartal 2019, vor der Covid-19-Pandemie, lag es leicht darüber, bei 15,9 Milliarden Stunden. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich eine Zunahme um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorquartal.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab_az2023.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 05.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Damit Kinder und Jugendliche in Deutschland gut aufwachsen, geschützt sind und diskriminierungsfreie, selbstbestimmte und gerechte Teilhabe erfahren, setzt sich die #initiativeKJP für eine leistungsfähige Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe ein. Der Fortbestand dieser Infrastruktur ist durch die aktuelle Haushaltssituation des Bundes in Gefahr.

Wie das zentrale Förderinstrument des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendplan (KJP), langfristig und nachhaltig gestärkt werden kann, diskutierten Parlamentarier*innen, Bundesjugendministerin Lisa Paus, junge Menschen, Fachkräfte und Verbandsvertreter*innen am 4. Juni 2024 in Berlin. Dabei wurde die enorme gesellschaftliche Bedeutung der durch den KJP geförderten Strukturen deutlich. Diese bundeszentral tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, etwa aus der Kinder- und Jugendarbeit und außerschulischen Kinder- und Jugendbildung (Kulturelle Bildung, politische Bildung, Kinder- und Jugendarbeit im Sport, Kinder- und Jugendverbandsarbeit, internationale Jugendarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit), aber auch aus der Jugendsozialarbeit, den Hilfen zur Erziehung oder dem Kinder- und Jugendschutz, sorgen dafür, dass Anliegen und Bedarfe junger Menschen hör- und sichtbar werden. Sich für sie einzusetzen, heißt, sich für die gut 20 Millionen jungen Menschen in Deutschland stark zu machen.

Die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ Franziska Porst betonte auf dem Parlamentarischen Abend:

Die AGJ fordert die Politik auf, sich für die Zukunft junger Menschen stark zu machen. Gerade in Zeiten multipler Krisen und zunehmender Demokratieverdrossenheit braucht es eine verlässliche Förderpolitik für junge Menschen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt! Nur so ist sichergestellt, dass die so wichtigen Räume und Angebote zur Verfügung stehen, in denen Kinder und Jugendliche sich entwickeln und ausprobieren, demokratisches Miteinander leben und lernen können. So wird Demokratie ganz praktisch gestärkt!“

Jetzt handeln: Für Chancengerechtigkeit und gegen hohe gesellschaftliche Folgekosten

Die aktuelle Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings weder auskömmlich noch an die gesellschaftlichen Erfordernisse angepasst. Die bundeszentralen Träger können ihren gesetzlich normierten Aufgaben nicht mehr ausreichend nachkommen. Ohne ein sofortiges Gegensteuern wird dies zu großen Einschnitten bei den Angeboten für junge Menschen und ihre Familien führen und immense gesellschaftliche Kosten nach sich ziehen. Es drohen: die Schwächung demokratischer Jugend- und Beteiligungsstrukturen, das Schrumpfen von Ehrenamtsstrukturen, die Gefährdung geschützter Freiräume der Selbstverwirklichung für alle jungen Menschen und Einschränkungen bei der Prävention (sexualisierter) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Auch das Engagement gegen Hass und rechte Hetze würde empfindlich geschwächt, denn die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe leben Demokratie, stehen für sie ein, bilden Bollwerke gegen Demokratiefeindlichkeit und schaffen Beteiligungsstrukturen für junge Menschen. Nur in der umfänglichen Erfüllung dieser Aufgaben kann Inklusion und auch das Zusammenleben in einer durch Diversität geprägten Kindheit und Jugend gelingen.

Finanzierung aufstocken und dynamisieren

Der Bund kann kaum abwenden, dass junge Menschen aktuell in Zeiten der Krise und Transformation aufwachsen. Aber er kann die Kinder- und Jugendhilfe als Struktur für junge Menschen krisenfest ausstatten. Diese im internationalen Vergleich einmalige jugendpolitische Infrastruktur in Deutschland, die der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert, braucht daher eine bedarfsgerechte Finanzierung, die unter anderem langfristige Planungssicherheit schafft. Dafür fordert die #initiativeKJP die Aufstockung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans. Der Koalitionsvertrag hat eine bedarfsgerechte Aufstockung bereits vorgesehen, dieses Versprechen wurde aber bislang nicht eingelöst, obwohl sich die Legislatur bereits dem Ende neigt. Stattdessen erleben die Träger durch eine mangelnde Finanzierung bei gleichzeitigen Kostensteigerungen bereits in 2024 Kürzungen.

Eine bedarfsgerechte Ausstattung des KJP beziffert die #initiativeKJP momentan belastbar auf 300 Mio. Euro. Die #initiativeKJP fordert, dass diese Summe in einer einmaligen oder mehrstufigen Erhöhung im Bundeshaushalt umgesetzt wird. Zur Sicherung der bundeszentralen Infrastruktur ist außerdem die jährliche Dynamisierung der Förderung nötig. In diesem Sinne appelliert die #initiativeKJP an die Politik, sich für einen starken KJP einzusetzen und die Zukünfte junger Menschen und ihrer Familien nicht platzen zu lassen.  

Hintergrund: Kinder- und Jugendplan des Bundes 

Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Seit 1950 wirkt er darauf hin, dass junge Menschen durch vielfältige Angebote die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten, um sich zu entwickeln, sich auszuprobieren und Gemeinschaft zu gestalten.  

Die durch den KJP geförderte bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe trägt dazu bei, dass alle jungen Menschen möglichst gleiche Chancen erhalten, Benachteiligungen abgebaut werden und Risiken präventiv begegnet wird.  

Der KJP ist damit eine Investition in Demokratie, Generationengerechtigkeit und gesellschaftliche Weiterentwicklung.  

Hintergrund: initiativeKJP 

Die initiativeKJP wurde 2023 vor dem Hintergrund drohender Kürzungen des KJP ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, dieses zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene langfristig und nachhaltig zu stärken. In der initiativeKJP sind sieben bundeszentrale Verbände zusammengeschlossen, die über den KJP gefördert werden. Dazu gehören: 

  • Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
  • Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. (BAG OKJA) 
  • Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) 
  • Deutscher Bundesjugendring e. V. (DBJR) 
  • Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V.
  • Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI) 

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 05.06.2024

Laut Presseberichten wird heute das Jahressteuergesetz im Bundeskabinett verabschiedet. Hier angekündigte Änderungen in der Abgabenordnung sollen es gemeinnützigen Organisationen ermöglichen, Wohnungen an hilfebedürftige Personen zu vermieten. Dabei müssen die Mieten unterhalb der Marktmiete liegen.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Auf dem Wohnungsmarkt muss dringend etwas passieren. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Nöte, weil sie ihre Miete nicht mehr zahlen können oder keine bezahlbare Wohnung finden. Die angekündigte Neue Wohngemeinnützigkeit ist ein wichtiger Schritt. Gut, dass die Bundesregierung Änderung anstößt!“

Der Verband sieht aber weiteren Handlungsbedarf. „Die angekündigte Novelle ist unkompliziert, aber bei weitem nicht ausreichend“, so Groß, „Ohne finanzielle Unterstützung können gemeinnützige Unternehmen keine neuen Wohnungen bauen. Damit die Wohngemeinnützigkeit jetzt mit Leben gefüllt wird, braucht es Investitionszulagen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode das Thema angeht.“

Die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit ist eines der zentralen wohnungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Weitere Vorhaben sind im Mietrecht verortet, z. B. die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze. Dazu liegen noch keine Gesetzesentwürfe vor. Michael Groß: „Anders als bei der Neuen Wohngemeinnützigkeit braucht es für Reformen im Mietrecht keine finanziellen Zulagen. Es ist uns unverständlich, warum es hier solche Verzögerungen gibt. Die Mietpreisbremse läuft ohne schnelles Handeln bald aus. Dann werden die Wiedervermietungsmieten explodieren und für noch mehr Menschen unbezahlbar. Die angekündigten Mietrechtreformen müssen jetzt umgesetzt werden – wir dürfen Mieter*innen nicht im Regen stehen lassen!“

Die AWO positioniert sich mit dem Papier: „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ zu wohnungs- und mietpolitischen Fragen: https://awo.org/sites/default/files/2023-06/Wohnen.%20Menschen.%20Recht.%20%E2%80%93%20Wohnraum%20ist%20Lebensgrundlage%20und%20keine%20Ware_0.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.06.2024

Zu den Wahlen zum Europäischen Parlament veröffentlicht der Deutsche Familienverband (DFV) eine neue Europa-Familiendeklaration und ruft zur Teilnahme an den Wahlen auf.

Am Sonntag wählt Deutschland seine Abgeordneten ins Europaparlament. Zusammen mit der EU-Kommission und dem EU-Rat wird das Parlament in den nächsten fünf Jahren auch Entscheidungen fällen, die Eltern und Kinder in Europa betreffen. „Für Familien ist eine an ihren Bedürfnissen orientierte Europapolitik von großer Bedeutung. Denn die Lebensbedingungen sind für sie nicht gut. Viel zu viele Kinder sind in Europa von Armut bedroht, die Familienarmut ist. Fehlender familiengerechter Wohnraum und hohe Energiepreise belasten auch Familien, die über ein mittleres Einkommen verfügen. Es braucht gebündelte Aufmerksamkeit für die Familien, für eine familiengerechte Europapolitik“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Der Verbandspräsident erinnert, wie wichtig Familien für jede Form von Gemeinschaft sind – von der Kommune bis hin zu Europa. Familien zu stärken bedeute, in die Zukunft der Gemeinschaft zu investieren. Leitlinien für eine familiengerechte Europapolitik liefert der Deutsche Familienverband in seiner neuen Europa-Familiendeklaration („Familien in den Mittelpunkt“) pünktlich zur Europawahl. „Die Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes ist ein faktenreiches, ausführliches Papier. Neben konkreten Forderungen an eine Europapolitik für Eltern und Kinder enthält es auch tragende Grundsätze. Dazu gehört der Grundwert ‚Familie‘, der Menschen in Europa über Konflikte und Grenzen hinweg eint und aus dem Wirtschaftsmodell Europa ein Gesellschaftsmodell mit mehr Identifikationspotenzial machen könnte“, so Klaus Zeh.

Es sei dem Deutschen Familienverband wichtig gewesen, etwas die Europäerinnen und Europäer grundlegend Verbindendes aufzuzeigen. Denn Europa habe es gerade schwer und sei auf die Unterstützung seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen. „Der Deutsche Familienverband sieht mit großer Sorge, dass das große europäische Einigungswerk, das Frieden und Wohlstand in der Region sicherstellt, durch extreme politische Parteien gefährdet ist. Unsere Aufgabe ist es, dieser Gefahr etwas entgegenzustellen und auf die Chancen der europäischen Integration besonders für das Exportland Deutschland hinzuweisen. Als Familienverband sehen wir außerdem die Familien als Chance und die Stärkung Europas durch die Stärkung von Eltern und Kindern“, sagt der Verbandspräsident.

Für die Europawahl, die in Deutschland am kommenden Sonntag erfolgt, appelliert Klaus Zeh, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und das Kreuzchen für eine proeuropäische demokratische Partei zu setzen. „Gehen Sie am 9. Juni wählen und stimmen Sie für Europa und für die Familien“, so Klaus Zeh.

Weitere Informationen

Europa-Familiendeklaration „Familien in den Mittelpunkt“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 06.06.2024

Auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung hat der Kinderschutzbund heute eine Resolution gegen antidemokratische Kräfte, insbesondere Rechtsextremismus, und für Demokratie und Vielfalt beschlossen.

Anlässlich der anstehenden Landtags- und Europawahlen und dem sich abzeichnenden Rechtsruck vielerorts stellt der Kinderschutzbund in seiner Resolution klar, dass verantwortlicher Kinderschutz und die Verwirklichung der Kinderrechte mit rechtsextremen Ideologien unvereinbar ist.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen haben Angst. Sie suchen auf Landkarten die Länder, in die sie womöglich abgeschoben werden könnten, sollten Rechtspopulisten tatsächlich in Regierungsverantwortung – egal auf welcher Ebene – kommen. Auf den Weihnachtswunschzetteln in diesem Jahr stand sehr häufig der Wunsch nach einem deutschen Pass. Wir nehmen das nicht hin und erklären uns solidarisch mit allen Kindern und Jugendlichen – gleich welcher Herkunft.“

Die Resolution des Kinderschutzbundes bekräftigt den bereits 2017 gefassten Unvereinbarkeitsbeschluss des Verbands, der eine Mitgliedschaft „in oder die Unterstützung von Parteien und Verbänden, die offen oder versteckt rassistische, diskriminierende, antisemitische und/oder ausländerfeindliche Ziele verfolgen oder sich in diesem Sinne äußern, sowie Hass und Gleichgültigkeit gegenüber Benachteiligten und Minderheiten schüren und/oder sexuelle oder körperliche sowie psychische Gewalt insbesondere gegen Kinder in jedweder Form billigen oder diese zu fördern versuchen“ für mit einer Mitgliedschaft im Kinderschutzbund unvereinbar erklärt.

Andresen weiter:

„Eine Politikvorstellung, die ein Freund-Feind-Schema verbreitet und zwischen „Wir“ und einem als fremd definierten „Ihr“ unterscheidet, wertet letztere ab und enthält ihnen fundamentale Rechte vor. Darum rufen wir zur Solidarität mit allen Kindern und Jugendlichen auf. Fachliches Handeln in Erziehung, Bildung, Betreuung und Kinderschutz braucht ein demokratisches Fundament. Davon werden wir nicht abweichen.“

Die vollständige Resolution finden Sie hier:

Resolution Demokratie und Vielfalt

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 25.05.2024

Erhöhung der Bedarfssätze und Ausschöpfung aller Haushaltsmittel erforderlich

Fast 36 Prozent aller Studierenden sind arm. Das ist das Ergebnis einer Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Paritätische Gesamtverband heute vorstellt. Gemeinsam mit dem Deutschen Studierendenwerk fordert der Wohlfahrtsverband nun eine substanzielle Nachbesserung bei der kommenden BAföG-Novelle. Dazu müssten die für die Reform zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 150 Millionen Euro voll ausgeschöpft werden. Sowohl der Paritätische als auch das Deutsche Studierendenwerk sind heute zur Sachverständigenanhörung zum BAföG im zuständigen Ausschuss des Bundestages eingeladen.

Joachim Rock, Leiter der Abteilung Soziales und Europa und designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes erklärt dazu: „Studentische Armut ist real. Mehr als ein Drittel aller Studierenden leben unter prekären Bedingungen. In vielen Städten ist mit dem BAföG die Miete größtenteils weg und alles andere noch nicht bezahlt. Eine Konzentration auf das Studium ist so nicht möglich, gerade sozial benachteiligte junge Menschen leiden darunter.“ Studierende brauchen finanzielle Beinfreiheiten, um sich auf ihr Studium konzentrieren zu können. Das sei für immer weniger Studierende der Fall, so Rock.

Aus der Kurzexpertise des Paritätischen geht hervor, dass die Zahl der geförderten Studierenden von 18,7 Prozent auf 11,7 Prozent zurückgegangen sei. Der Rückgang der Förderquoten gehe mit einer hohen Armutsbetroffenheit einher: Betrachte man lediglich Studierende, die alleine oder in WGs mit anderen Studierenden leben, seien 8 von 10 Studierenden arm. Ebenfalls sind 59 Prozent aller allein- oder in WGs lebenden Studierenden 2023 mit den Wohnkosten überlastet, da sie mehr als 40 Prozent ihres monatlich zur Verfügung stehenden Geldes allein fürs Wohnen aufwenden müssten.

Der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk vermissen im Gesetzentwurf des Bildungsministeriums für eine 29. BAföG-Novelle insbesondere eine Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale. Sie fordern, dass die Bedarfssätze an das Bürgergeld angepasst werden und gesetzlich festgeschrieben regelmäßig erhöht werden, wie sie bei anderen staatlichen Leistungen gang und gäbe sei.

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, ergänzt: „Diese geplante BAföG-Novelle bleibt inhaltlich und finanziell unter den Möglichkeiten, ihr fehlt die Kraft. Das Geld für eine substanzielle Nachbesserung, an erster Stelle eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale, steht bereit, 150 Millionen Euro vom Bundestags-Haushaltsausschuss. Und das Bundesministerium für Bildung und Forschung will es nicht vollumfänglich nutzen? Vielen Studierenden steht finanziell das Wasser bis zum Hals.“

Die jüngste Erhöhung des BAföG war im Winter vergangenen Jahres, die nächste wäre erst 2026 wieder möglich. Das ist eindeutig zu spät. Der DSW-Vorstandsvorsitzende kritisierte die geplante Nullrunde beim BAföG und forderte Nachbesserungen.

Die Expertise können Sie hier herunterladen!

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Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband und Studierendenwerk vom 05.06.2024

125.000 Fachkräfte fehlen bundesweit in Kitas

Die aktuelle Situation in vielen Kindertageseinrichtungen ist besorgniserregend. Das zeigen die Ergebnisse einer Befragung durch den Paritätischen Gesamtverband, die nun im aktuellen Paritätischen Kita-Bericht veröffentlicht wurden. Besonders alarmierend ist, dass sich die Situation in vielen Kindertageseinrichtungen in den vergangenen zwei Jahren deutlich verschlechtert hat. Die bisherigen Bemühungen von Bund und Ländern, die Qualität in Kitas zu sichern, konnten diese Entwicklung nicht aufhalten.

Durchschnittlich fehlen in jeder Kita mehr als zwei Fachkräfte, häufig sind es sogar mehr. Das entspricht aktuell 125.000 fehlenden Fachkräften im gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung. „Fehlende Fachkräfte sind ein doppeltes Problem“, merkt Juliane Meinhold, Leiterin der Abteilung für soziale Arbeit, an. „Personalmangel führt zu zusätzlichen Überstunden und einer zunehmenden Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen. Damit drohen weitere Personalausfälle. Und die Kinder haben das Nachsehen, weil Aktivitäten und Förderung eingeschränkt werden.“ Diese Zusammenhänge verdeutlicht auch der neu geschaffene Kita-Belastungs-Index, der zeigt, dass 22 Prozent der erfassten Kindertageseinrichtungen stark mehrfachbelastet sind. Das Schwerpunktthema des diesjährigen Kita-Berichts ist die Umsetzung von Inklusion. Erstmalig liegen Erkenntnisse zu der Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen vor. „Kinder mit Behinderung sind die besonders Leidtragenden in dieser Situation“ betont Juliane Meinhold. „Fehlende personelle Ausstattung und lange Verfahren verhindern, dass Kinder rechtzeitig die notwendige Unterstützung erhalten. Viele Fachkräfte und Eltern fühlen sich alleine gelassen“. Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz hat der Bund ab dem Jahr 2019 die Hoffnung geweckt, dass sich die Situation in Kindertageseinrichtungen flächendeckend verbessern könnte. Der Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt aber sehr deutlich, dass sich zwischen 2021 und 2023 die Rahmenbedingungen in den meisten Kitas verschlechtert haben, insbesondere weil sich der Fachkräftemangel als große Belastung erweist.

Der Paritätische Gesamtverband fordert, mehr Fachkräfte durch bessere Rahmenbedingungen in der Ausbildung zu gewinnen. So sollte grundsätzlich kein Schulgeld mehr gezahlt werden müssen, die Anrechnung von Auszubildenden auf den Personalschlüssel muss aufhören. Gleichzeitig ist zusätzliches Personal in inklusiv arbeitenden Kindertageseinrichtungen und in Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern, die von Benachteiligung bedroht sind, notwendig. Juliane Meinhold schlussfolgert: „Alle Kinder müssen in der Kita gut betreut werden. Und alle Mitarbeiter*innen müssen ihre Arbeit gut machen können. Das wird ohne eine zusätzliche Stärkung von Kindertageseinrichtungen nicht möglich sein.“

Der Paritätische Kita-Bericht basiert auf einer Online-Umfrage zur Qualitätssicherung in Kindertageseinrichtungen, an der zwischen Mai und Juni 2023 1.760 Mitarbeiter*innen aus Kitas teilgenommen haben. Die vollständige Studie, die in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück erstellt wurde, können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 03.06.2024

Das Kabinett hat heute das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, wieder nicht reingekommen ist die im Koalitionsver-trag versprochene Steuergutschrift für Alleinerziehende. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) ruft deshalb Alleinerziehende auf, eine Protestmail an den federführenden Finanzminister Christian Lindner zu schicken.

„Wir appellieren an den Finanzminister, die Verantwortung für die Finanzierung zu übernehmen und die letzte Gelegenheit für eine Umsetzung der Steuergutschrift nicht zu verpassen. Diese darf nicht einfach unter den Tisch fallen!“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen ein Gewinn. Selbstverständlich darf die Finanzierung nicht „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen.“

„Wir rufen Alleinerziehende auf, eine Protestmail an den Bundesfinanzminister zu schicken, um Druck zu machen das Versprechen einer Steuergutschrift zu halten! Dafür haben wir eine Mustermail auf unserer Website vorbereitet“, so Jaspers. „Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Al-leinerziehenden eine spürbare Wirkung hat.“

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Das führt besonders bei kleinen Einkommen zu einer Verbesserung. Ist die Steuerschuld niedriger als die Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

MITMACHEN: Die Protestmail-Aktion

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 05.06.2024

Am Internationalen Tag der Familie fordern 17 Organisationen in einem gemeinsamen offenen Brief, ein zentrale Verbesserung für Alleinerziehende aus dem Koalitionsvertrag tatsächlich umzusetzen: Die Steuergutschrift für Alleinerziehende.

„Wir appellieren an Sie, dieses Versprechen in der aktuellen Legislaturperiode noch umzusetzen! Dafür ist das Jahressteuergesetz 2024 die letzte Gelegenheit: Der aktuelle Entwurf enthält jedoch noch keine entsprechende Regelung“, mahnen die Unterzeichner*innen Kanzler, Vizekanzler, Finanzminister und Familienministerin.

„Die Steuergutschrift könnte endlich die Alleinerziehenden mit mittleren und kleinen Einkommen tatsächlich erreichen. Das wäre eine zielgenaue, lang erwartete Unterstützung von Alleinerziehenden!“, unterstreicht Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wer eine Verbesserung verspricht, muss dafür Geld in die Hand nehmen“, betont Jaspers. „Die Finanzierung darf keinesfalls „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen. Gleichzeitig ist eine Steuergutschrift für Alleinerziehende eine Investition in die Zukunft, denn sie kann dazu beitragen, Kinderarmut zu bekämpfen.“

Aktuell erhalten Alleinerziehende den steuerlichen Entlastungsbetrag nach § 24b Einkommenssteuergesetz, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Das führt aktuell aber gerade nur für Alleinerziehende mit entsprechend hohem Einkommen zu einer nennenswerten Entlastung. Der Entlastungsbetrag sollte deshalb zu einer Steuergutschrift weiterentwickelt werden, einem Abzugsbetrag von der Steuerschuld. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, wird die Differenz ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein. Eine Steuergutschrift kann somit besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 15.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Zoom

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-06-18-vereinbarkeit-kita-krise-mental-load-die-herausforderungen-des

Wir freuen uns auf einen anregenden Abend mit der Journalistin Nathalie Klüver. Sie schreibt über die Themen Vereinbarkeit, modernes Elternsein, Kinderrechte und Familienpolitik unter anderem für Spiegel, Süddeutsche Zeitung und Brigitte. Die Mutter von drei Kindern hat zu diesen Themen ebenfalls mehrere Bücher (u. a. „Die Kunst, keine perfekte Mutter zu sein“ oder „Deutschland, ein kinderfeindliches Land?“) herausgegeben, in denen sie eine Vision von einer kinderfreundlichen, sozialen Gesellschaft aufzeigt. https://www.nathalie-kluever.de/

Gerne können Sie diese Einladung in Ihren Netzwerken an Kolleg:innen, Eltern und alle Interessierte weiterleiten.

Für unsere Mitgliedseinrichtungen besteht wieder die Möglichkeit, den Vortrag in die Familienbildungsstätte zu beamen, um ihn gemeinsam mit Kolleg:innen und/oder Eltern zu verfolgen und im Anschluss vor Ort ins Gespräch zu kommen. Dies bitte als Interessenbekundung im Anmeldeformular in dem Feld Weitere Mitteilungen / Anmerkungen / Informationen eintragen. Dafür wird eine Rechnung über 50,- € ausgestellt.

Termin: 18. Juni 2024

Veranstalter: DJI Kolloquium

Ort: Webex

Twenty-five years ago, Pippa Norris (1997) aptly described that parliaments comprise middle-aged to senior men of the dominant ethnicity. Over the past two decades, this picture has somewhat changed. In particular, when it comes to gender and ethnicity, parliaments across the globe have become more diverse. Unfortunately, the same diversification has not taken place when it comes to young MPs. Why aren’t young people participating in legislative institutions? Brit Anlar (Rutgers University) and Dr. Kirstie Lynn Dobbs (Merrimack College) shed light on this question by presenting data on youth representation in the United States and globally. First, Dobbs uses a behavioral approach to understand the connection between young people’s digital activism and their propensity to self-identify as political party members. Then, Anlar discusses how institutional arrangements impact young people’s descriptive representation across U.S. state legislatures, including age requirements, legislative professionalism, term limits, and electoral system type. Together, these studies showcase that bringing youth into the “political fold” requires a schematic that incorporates various stages of the candidate recruitment process, starting with meeting engaged young people at their initial “choice” forms of participation, followed by arranging institutions that foster inclusivity and access to the policy-making table.
Speakers
Dr. Kirstie Lynn Dobbs is an Assistant Professor of Practice in the Department of Political Science & Public Policy at Merrimack College. She specializes in youth political participation and civic engagement with expertise in the Middle East and North Africa. Dr. Dobbs conducted field research in Tunisia and Morocco and has worked as a research consultant with the United States Agency for International Development, the Arab Reform Initiative, and the European Partnership for Democracy on youth political leadership and engagement. She currently conducts engaged research with numerous community organizations in Lawrence, Massachusetts. Her research focuses on understanding the praxis behind youth inclusion in politics and society, especially among underserved populations.
Brit Anlar will complete her doctorate in Political Science from Rutgers University in fall 2023. She specializes in Women and Politics and Comparative Politics, with a particular focus on the political representation of young adults, specifically young women from a global perspective. In her dissertation research, she focuses on how formal and informal institutions within Scandinavian political parties shape young women’s political ambitions and access to political office holding. In addition, Anlar is the lead graduate researcher on the Young Elected Leaders Project, as well as the founding member and secretary of the Youth Political Representation Research Network.

Termin: 20. Juni 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Gelingende Bildung ist das Fundament einer demokratischen, sozial gerechten und wirtschaftlich leistungsstarken Gesellschaft. Sie ist Grundlage für individuelle Partizipation und Teilhabe und zugleich Voraussetzung für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und Krisen.

Doch auch die Bildung – so die mediale Wahrnehmung – scheint in der Krise zu stecken. Nachrichten mit Bezug zum deutschen Bildungssystem zumindest erzählen selten Erfolgsgeschichten, sondern drehen sich – unter anderem – um fehlende Kitaplätze, massiven Lehrkräftemangel oder den nächsten PISA-Schock. Wie steht es also im Jahr 2024 um die Bildung in Deutschland? Sind Lösungen für die vielfach identifizierten Herausforderungen in Sicht? Sind Ansätze dafür erkennbar, die soziale Selektivität unseres Bildungssystems zu verringern, Basiskompetenzen im Rechnen, Lesen und Schreiben und die Vermittlung demokratischer Werte zu sichern, den Bedarf an qualifiziertem Personal in Kita und Schule zu decken, eine kontinuierliche Sprachförderung zu gewährleisten oder digitale Technologien sinnvoll zu nutzen? Welche Stärken, welche Probleme lassen sich identifizieren? Wie steht es um Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität? Und vor allem: Welche Konsequenzen sollten daraus gezogen werden?

Aufschluss darüber verspricht der Nationale Bildungsbericht 2024, der datenbasiert die Situation des deutschen Bildungssystems beschreibt und analysiert. Wir laden Sie herzlich ein zur Diskussion der wichtigsten Befunde, Herausforderungen und daraus resultierender Handlungsbedarfe mit dem Sprecher der Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts, Prof. Dr. Kai Maaz, sowie mit MdB Oliver Kaczmarek und Staatsrat Rainer Schulz.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 19. Juni hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung senden wir Ihnen am Vormittag des 20. Juni zu.

Termin: 25. Juni 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Gespräch mit Teresa Bücker (Journalistin und Autorin) und Verena Hubertz (MdB SPD). Moderiert von Julia Kropf

Zeit ist neben Repräsentation und Geld eine wichtige Dimension von Gerechtigkeit. Mehr Zeit, beispielsweise für Sorge-Arbeit oder Engagement, sollte fairer verteilt und vergütet werden. Hier muss eine umfassende Zeitpolitik ansetzen und sowohl soziale, ökologische als auch individuelle und kollektive Perspektiven berücksichtigen. Denn zeitliche Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Für eine gerechte Aufteilung von Zeit müssen wir ein neues Verständnis von Arbeit entwickeln und damit das Konzept der moderne Erwerbsarbeit an sich hinterfragen. Wie können wir zum Beispiel Care-Arbeit oder Ehrenamt mitdenken, die nicht in die Schublade der Erwerbsarbeit passen? Wie stellen wir uns eine menschenorientierte Arbeitswelt mit genügend Zeit für ein gutes Leben vor und wie kann eine neue Zeitkultur ausgestaltet und ausprobiert werden?

Programm

18.45 Uhr > Einlass/Ankommen
19.00 Uhr > Beginn des Gesprächs, bis ca. 20.30 Uhr
Bis 22.00 Uhr > Ausklang mit kleinem Imbiss und Getränken

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 24.06.24 hier an.

Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Webseite.

Termin: 03. Juli 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für die gesamte weitere Bildungsbiografie. Die Kindertagesbetreuung als erster gemeinsamer Bildungsort ist zentral dafür, allen Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund gleiche Chancen auf eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Der Zugang zu früher Bildung gilt deshalb als wesentlicher Faktor für die Vermittlung von Bildungschancen und die Ermöglichung von Teilhabe.

Doch die Bedingungen, unter denen Kindertageseinrichtungen dieser wichtigen Aufgabe nachkommen, unterscheiden sich teilweise stark. Die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Studie „Kitas 2. Klasse? – Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) kommt zu dem Ergebnis, dass systematische Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteile die Situation gerade in den Kitas prägen, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien betreuen. Gerade dort also, wo sich Herausforderungen mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ballen, stehen hierfür vergleichsweise schlechtere Rahmenbedingungen zur Verfügung.

Wir laden Sie herzlich ein zur Vorstellung und Diskussion der Studienergebnisse und daraus resultierender Handlungsbedarfe.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 02. Juli hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung wird am Vormittag des 03. Juli versandt.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 07/2024

AUS DEM ZFF

Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern Arbeitgeber*innen und Betriebe auf, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Zudem sehen sie die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Frauen leisten 44 Prozent mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das bedeutet, dass es immer noch eher die Frauen sind, die ihre An- und Zugehörigen pflegen oder die ihre Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen, ihre Tränen trocknen; die den Überblick darüber haben, ob noch genug Essen für alle im Kühlschrank ist oder auf dem Heimweg noch schnell eingekauft werden muss und die Dank ihrer gedanklichen To Do-Liste wissen, ob der beste Freund der Tochter morgen Geburtstag hat und noch ein Geschenk besorgt werden muss. Ohne diese vielen Stunden geleisteter Sorgearbeit von Frauen, und insbesondere von Müttern, ginge es vielen Menschen und vor allem den Familien schlecht. Die gesamte Gesellschaft profitiert von ihrer Arbeit. Aber die Kosten davon tragen die Frauen allein. Das ist ungerecht! Deshalb brauchen wir dringend mehr Unterstützung für Familien und eine echte Umverteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern.“ 

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

Im Vorfeld des 75. Jahrestages des Grundgesetzes weisen die Bündnismitglieder darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch noch nicht erreicht ist: „Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit – sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen.“

Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung:  schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.

„Wir fordern Wirtschaft und Arbeitgeber*innen auf, die Wünsche vieler Mütter nach Verlängerung und jene vieler Väter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbsarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Ausweitung des Erwerbsvolumens von Frauen kann nicht ohne Entlastung bei der Sorgearbeit durch Männer funktionieren: Erschöpfung und Überlastung von Frauen und insbesondere Müttern drohen sich ansonsten weiter zu verschärfen.“ Zudem sehen die Bündnismitglieder die Politik in der Pflicht, widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen und Maßnahmen wie die Familienstartzeit und den Ausbau der Partner*innen-Monate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder die Reform des Ehegattensplittings endlich umzusetzen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.

Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/05/BSFT-Kurzbewertung-ZVE.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

X: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 22.05.2024

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15.Mai und angesichts der anstehenden Wahlen zum EU-Parlament rufen die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Familienorganisationen dazu auf, dass sich die politischen Parteien, das zu bildende Europäische Parlament sowie die neue EU-Kommission diskriminierungsfrei für alle Familienformen einsetzen. Sie appellieren zudem, demokratiefeindlichen und rassistischen Kräften eine Absage zu erteilen.

Im Jahr 1994 haben die Vereinten Nationen das „Internationale Jahr der Familie“ ausgerufen. Am 30. Jahrestag des europäischen Jahres für Familien und des internationalen Tages der Familie am 15. Mai weisen die Familienorganisationen darauf hin, dass viele der damals formulierten Ziele noch nicht ausreichend umgesetzt sein. Sie betonen, dass „hinsichtlich der Unterstützung von Eltern bei der Erziehung, dem diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialen Diensten, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Förderung der Gleichstellung und Bekämpfung von Gewalt in der Familie seien noch weitere politische und gesellschaftliche Anstrengungen notwendig sind“.

Die Europäische Union habe in den letzten Jahren zwar verschiedene wichtige familienpolitische Initiativen wie die Vereinbarkeitsrichtlinie, die Garantie für Kinder und die Care Strategy verabschiedet. Jedoch: „Nach der Europawahl am 09. Juni müssen das zu bildende EU-Parlament und die neue EU-Kommission weitere Anstrengungen unternehmen, die Situation von Familien diskriminierungsfrei in den Blick zu nehmen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenswirklichkeit von Familien umzusetzen,“ so die Familienverbände.

Die Familienorganisationen in der AGF appellieren an alle Wahlberechtigten, sich an den Europawahlen zu beteiligen und demokratische und die Europäische Union unterstützende Parteien zu wählen. „Die Familienorganisationen in der AGF stehen für eine plurale Gesellschaft in der unterschiedliche Familien und Familienformen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und sexueller Orientierung ihren Platz haben,“ betonen die Verbände „Das Erstarken von rechtsextremen und autoritären Parteien in Deutschland und Europa ist eine Gefahr für die Demokratie, das friedliche Zusammenleben der Familien und spaltet die Gesellschaft“. Eine hohe Wahlbeteiligung sei wichtig, um demokratiefeindlichen Parteien nicht das Feld zu überlassen. 

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 15.05.2024

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.

Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.
Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Wir laden Sie herzlich ein!

Sie können sich hier zur Veranstaltung anmelden.

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)

befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025.

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Zum internationalen Tag der Familie am 15. Mai veröffentlicht das Familienministerium den Familienreport 2024

Familiäre Beziehungen geben Halt. Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Trotz Krisen blicken Eltern mit minderjährigen Kindern zuversichtlich in die Zukunft. Das sind drei zentrale Ergebnisse, die der Familienreport 2024 beinhaltet.

Auf der Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsumfragen beschreibt der Familienreport die vielfältigen Lebenslagen von Familien in Deutschland. Die mittlerweile 8. Ausgabe des Familienreports bietet eine umfassende Bestandsaufnahme langfristiger Trends, sie greift aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf und informiert über familienpolitische Maßnahmen und Programme der Bundesregierung. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Report gibt uns als Bundesregierung Rückenwind für eine starke Familienpolitik. Wenn mehr als 90 Prozent der Befragten etwa die Kindergelderhöhung befürworten, dann ist das ein starkes Zeichen. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass es zu Beginn des vergangenen Jahres zur größten Kindergelderhöhung seit Mitte der 90er Jahre gekommen ist. Damit konnten wir auch der Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre entgegenwirken. Ich begrüße es, dass unsere aktuellen familienpolitischen Vorhaben insgesamt hohe Zustimmung erfahren.

Familien brauchen neben finanzieller Unterstützung auch gute Betreuungsangebote. Das Kita-Qualitätsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte dafür, die wir fortführen wollen. Der Fokus liegt bei einem besseren Personalschlüssel, bei der Sprachförderung sowie der dringend benötigten Gewinnung und Sicherung von Fachkräften.“

Zentrale Ergebnisse des Familienreports 2024: 

– Die Krisen der letzten Jahre treffen Familien besonders stark. Trotz dieser Belastungen schauen Eltern mit minderjährigen Kindern vergleichsweise zuversichtlich in die Zukunft. 46 % freuen sich auf die Zukunft, im Vergleich zu 42 % im Bevölkerungsdurchschnitt.

Familiäre Beziehungen geben Halt in Zeiten des Umbruchs. Im Bevölkerungsdurchschnitt geben 82 % an, dass sie in schwierigen Zeiten Hilfe in der Familie finden. Personen mit Kindern im Haushalt sind zudem insgesamt zufriedener als Personen ohne eigene Kinder.

– Familienpolitische Vorhaben der Bundesregierung erfahren besonders hohe Zustimmungswerte – in der Gesamtbevölkerung und unter Eltern. 92 % der Eltern finden die Erhöhung des Kindergelds gut. 70 % begrüßen die Einführung einer Kindergrundsicherung, 77 % die Einführung einer Familienstartzeit.

– Familie steht für die meisten Menschen für etwas Positives und wird zugleich ganz unterschiedlich gelebt. Auch das Leben von Familien in Ost- und Westdeutschland unterscheidet sich nach wie vor. So leben in Ostdeutschland mehr Alleinerziehende (25 % vs. 19 %) und mehr nicht verheiratete Eltern (21 % vs. 10 %) als in Westdeutschland. 

– Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuungen ist wieder gestiegen (36,4 % im Jahr 2023) – im Vergleich zum Jahr 2006 hat sich die Betreuungsquote fast verdreifacht.

– Eltern verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern als noch vor 10 Jahren (Väter +28 Min/Tag; Mütter: +33 Min/Tag). Trotz der zunehmenden Bereitschaft der Väter Verantwortung zu übernehmen, schultern Mütter weiterhin den Großteil der Kinderbetreuung. 

– Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Es gelingt ihnen aber häufig nicht, dies in die Realität umzusetzen. 75 % der Mütter in Paarfamilien übernehmen den Großteil der Kinderbetreuung, aber nur 48 % finden das ideal.

– Elternpaare, die Sorge- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufteilen, berichten deutlich häufiger über ein gutes Familienklima, enge Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und gegenseitige Unterstützung.

– Väter sind heute seltener Alleinverdiener als früher. Der Anteil der Familien mit einem traditionellen Alleinverdienermodell ist von 33 % 2008 auf 26 % 2022 zurückgegangen. Der Anteil der erwerbstätigen Mütter ist im selben Zeitraum von 63 % auf 69 % gestiegen.

Hintergrund zum Familienreport:

Der Familienreport wird vom Bundesfamilienministerium herausgegeben und erscheint seit 2009. Bis 2014 erschien er jährlich, seitdem alle zwei bis drei Jahre. Zuletzt erschien der Familienreport im Dezember 2020. 

Der Familienreport 2024 ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/familienreport2024 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.05.2024

Der Internationale Tag der Familie wird jährlich am 15. Mai begangen. Dieser Aktionstag wurde von den Vereinten Nationen mit einer Resolution im Jahr 1993 eingeführt und im Jahr 1994 erstmalig gefeiert. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Familien und Klimawandel“.

Die Stellungnahme der Kinderkommission: „Das Motto soll darauf aufmerksam machen, wie der Klimawandel Familien betrifft und welche Rolle sie bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen spielen können.
Der Klimawandel beeinträchtigt die Gesundheit und das Wohlbefinden von Familien in aller Welt. Sie tragen durch Nutzung von Elektrizität, ihre Entscheidungen in Ernährungs- oder Konsumfragen und bei der Wahl ihrer Fortbewegungsmittel wesentlich zur Freisetzung von Treibhausgasen bei. 
Familien vermitteln ihre Werte über Generationen. Deshalb ist es unerlässlich, Familien mit all ihren Mitgliedern bei der Formulierung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen einzubeziehen und mitzudenken.“

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, MdB, erklärt hierzu:
„Der Klimawandel ist einer der größten globalen Herausforderungen unserer Zeit und wirkt sich bereits auf die heutige Generation aus und wird die nächsten Generationen noch stärker beschäftigen. Die Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden in diesem Zusammenhang immer relevanter. Familien sind der Mittelpunkt unseres Zusammenlebens und ein wichtiger Ort, an denen Kinder ein Wertesystem entwickeln können, um dieses in die Gesellschaft hinauszutragen. Der Klimaschutz beginnt daher bereits im eigenen Zuhause und somit hat jeder Mensch die Möglichkeit seinen individuellen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2024

Deutscher Caritasverband fordert bundeseinheitliche Regelfinanzierung

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert der Deutsche Caritasverband mehr Unterstützung für junge Familien. Ein bewährtes Programm sind die Babylotsinnen und Babylotsen in Geburtskliniken.
„Eine Familie zu gründen ist für viele Menschen Lebenstraum und Abenteuer zugleich. Junge Paare erleben eine Achterbahnfahrt der Gefühle, wenn mitten in der Schwangerschaft der Berg der Alltagsprobleme immer größer wird und niemand da ist, der den Start ins Familienleben begleitet. Die Schwierigkeit, eine Hebamme zu finden, eine drohende Frühgeburt, die Kündigung der Wohnung – das alles kann sich gerade in den Familien, in denen das Einkommen knapp ist, zu einer manifesten Überforderung aufstauen. Heute helfen Babylotsinnen in fast 100 Geburtskliniken Müttern und Vätern bei der Orientierung nach der Geburt ihres Kindes – eine segensreiche Einrichtung, die wir uns für alle Entbindungsstationen wünschen“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes anlässlich des Internationalen Tages der Familie.
„Es braucht dringend eine verlässliche und bundeseinheitliche Finanzierung“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Daher begrüße ich sehr, dass endlich ein Vorschlag zur Regelfinanzierung des Babylotsen-Programms vorliegt, der im Juni auf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder beraten werden soll. Damit kann das wichtige präventive Familien-Angebot endlich auf eine solide Grundlage gestellt und ausgebaut werden.“

Fachliche Beratung und Unterstützung im Hilfesystem

Babylotsinnen sind hauptamtliche Fachkräfte mit einer sozialpädagogischen Qualifikation. Sie beraten in Geburtskliniken frischgebackene Eltern. Sie erkennen schnell, ob Mütter psychosozial belastet sind, beispielsweise von Armut betroffen, psychisch erkrankt oder von Gewalt bedroht. Sie vermitteln den Eltern die Hilfe, die sie brauchen, organisieren die Nachsorge und erläutern die vielfältigen Angebote der Frühen Hilfen im sozialen Nahraum u.v.m..
Da in Deutschland fast alle Kinder in Kliniken zur Welt kommen, werden dort auch fast alle Familien erreicht. Im Jahr 2023 haben Babylotsinnen in Geburtskliniken 36.805 Familien unterstützt.
Derzeit arbeiten Babylotsinnen an mehr als 96 Geburtskliniken in 13 Bundesländern. Aber nicht jede Klinik kann dieses Angebot umsetzen, da es dafür keine Regelfinanzierung gibt.

Babylotsen rechnen sich

Der seit 2007 erprobte Einsatz von Babylotsen an Geburtskliniken hat nachweislich positive Wirkungen für die Gesundheits- und Entwicklungschancen von Kindern. Die präventive Arbeit erspart Kindesleid: Nach den Erfahrungen aus der Praxis identifiziert eine Babylotsin pro Jahr drei bis fünf bestätigte Kinderschutzfälle. 2023 wurden mehr als 300 konkrete Kinderschutzfälle erkannt.
Die Babylotsin hilft so auch, Kosten zu sparen. Ein einzelner Kinderschutzfall, bedeutet für den Staat Ausgaben in Höhe von mindestens 400.000 Euro. Für eine flächendeckende Umsetzung des Programms Babylotse an allen Geburtskliniken wären knapp 34 Millionen Euro p.a. nötig. Das sind gerade einmal 50 Euro pro Geburt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 14.05.2024

SCHWERPUNKT II: Tag der Pflege

Zum Internationalen Tag der Pflegefachpersonen am 12. Mai erklärt Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Pflege- und Altenpolitik:

Das diesjährige Motto des Internationalen Tags der Pflegefachpersonen lautet nicht ohne Grund: „Our Nurses. Our Future. The economic power of care.“ Denn Pflegefachpersonen unterstützen Menschen in schwersten Krisen dabei, Selbstständigkeit und Wohlbefinden zurückzugewinnen, Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit zu lindern, hinauszuzögern oder sogar abzuwenden. Sie übernehmen damit nicht nur eine Schlüsselrolle in persönlichen Schicksalsmomenten, sondern leisten auch einen wichtigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Beitrag. Allerdings zeigt sich der demografische Wandel in der Pflege bereits jetzt in doppelter Weise. Fachkräfte scheiden aus dem Beruf aus, während die Nachfrage nach professionell Pflegenden allerorts steigt. Dem müssen wir weiterhin entschieden begegnen, indem wir an Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und den beruflichen Kompetenzen der Pflegenden arbeiten.

Der allgegenwärtige Fachkräftemangel in der Pflege beeinträchtigt Versorgungskapazitäten. In einem Krankenhaus kann nur operiert werden, wenn genug Pflegepersonal vorhanden ist. Eine Langzeitpflege kann nur mit genügend Fachkräften funktionieren, egal ob im Pflegeheim oder zu Hause. Wo Pflege fehlt, entstehen dagegen Kosten, sowohl finanziell, zeitlich und vor allem auch menschlich.
Die Pflege ist mittlerweile zu einem vielfältigen Berufsbild geworden, dass es zu stärken gilt. Neben Krankenhaus, Pflegeheim und ambulanter Pflege locken neue Rollen wie die Gemeinde- oder Schulgesundheitspflege. Denn für die komplexer werdenden Pflegebedarfe entstehen immer mehr Spezialisierungen, auf die berufsbegleitende Weiterbildungen oder Studiengänge vorbereiten, ebenso wie auf Management, Lehre und Forschung.

Eine moderne und effiziente Versorgung braucht Expertise. Eine gute generalistische Ausbildung legt den Grundstein dafür. Aber auch das grundständige Studium ist ein Weg in die Pflege, der heute so attraktiv ist, wie noch nie zuvor. In der Bundesregierung haben wir dafür gesorgt, dass, ähnlich wie in der Berufsausbildung, primärqualifizierend Studierende seit diesem Jahr eine Vergütung erhalten und in bestimmten heilkundlichen Tätigkeiten ausgebildet werden, die bisher der Ärzteschaft vorbehalten waren.

In unserer Rolle als Regierungspartei werden wir uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass Pflege darf, was Pflege kann: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wollen wir Pflegefachpersonen konkret mit mehr Verantwortung und Selbstständigkeit ausstatten.
In Zeiten des demografischen Wandels wächst sowohl die Bedeutung der individuellen Versorgung als auch die ökonomische und volkswirtschaftliche Bedeutung professioneller Pflege für die Gesellschaft. Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe und wohnortnahe Angebote für die gesamte Gesellschaft – dafür steht grüne Gesundheits- und Pflegepolitik.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.05.2024

Zum Tag der Pflegenden am Sonntag den 12. Mai fordert die Arbeiterwohlfahrt eine bessere Entlastung von Pflegekräften. Dazu sagt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: “Menschen die professionell pflegen sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung – egal ob ambulant oder stationär. Sie sind tagtäglich für die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft im Einsatz und setzen dabei nicht selten auch die eigene Gesundheit aufs Spiel. Sie sind von gesundheitlichen Risiken wie psychischen Belastungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates besonders betroffen. Arbeitsausfälle im späteren Erwerbsalter liegen überdurchschnittlich hoch. Und dennoch bleiben Pflegekräfte trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen lange in ihrem Beruf, was ihr hohes Engagement zeigt.” 

Auf die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung bei medizinischem und pflegerischem Personal hatte auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) in seinem aktuellen Gutachten zur Fachkräftesituation hingewiesen. 

Die AWO fordert daher, dass Gesundheitsförderung und Prävention selbstverständlich und regelhaft genutzt werden können: “Angebote zur Gesundheitsförderung und zur Supervision müssen zum Standard werden und endlich refinanzierbar sein – und zwar über die Kassen und nicht über steigende Eigenanteile für Pflegebedürftige!”, so Sonnenholzner abschließend. 

Hintergrund: 

Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai ist allen professionell Pflegenden weltweit gewidmet. Er wurde in den 1960er Jahren vom International Council of Nurses (ICN) eingeführt, einem Zusammenschluss von 130 Pflegeverbänden aus verschiedenen Nationen. Der 12. Mai ist der Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale. Sie gilt als Pionierin der modernen Pflege. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden und Muttertag äußert sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wie folgt:

„In diesem Jahr fällt der Tag der Pflegenden auf den Muttertag. Für die Caritas ein doppelter Anlass zu bekräftigen: Die Sorge um die Pflege ist das Zukunftsthema Nummer 1 – in Deutschland und Europa. Heute gibt es 5 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland, in zehn Jahren werden es über eine halbe Million mehr sein. In den europäischen Nachbarstaaten ist es nicht viel anders, denn überall kommen die Babyboomer in das Alter, in dem sie mehr Unterstützung brauchen.

Überall sind es zuvörderst Frauen, die ihre Mütter und Väter pflegen und Familie und Pflege unter einen Hut bringen. Es sind vor allem Frauen, die alleine alt werden, weil ihre Männer vor ihnen sterben und die sich fragen, wer sich morgen um sie kümmern wird.

Eine sorgende Gesellschaft ist eine Gesellschaft, in der Menschen mit Pflegebedarf gut versorgt sind und in der Pflegende die nötige Unterstützung erfahren. Gerade pflegende Angehörige brauchen infrastrukturelle Entlastung, zeitliche Spielräume und finanzielle Anerkennung. Die Politik darf diesen Auftrag nicht in die nächste Legislatur verschleppen.“   

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.05.2024

Zum Tag der Pflege am 12. Mai fordert die Diakonie Deutschland die Bundesregierung auf, eine grundlegende Reform der Pflege nicht länger auf die lange Bank zu schieben.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir müssen die Pflege jetzt zukunftsfest machen, sonst können Pflegebedürftige schon bald nicht mehr professionell versorgt werden. Schon jetzt gibt es in manchen Regionen erhebliche Probleme, einen ambulanten Dienst oder einen stationären Pflegeplatz zu finden. Für immer mehr Pflegebedürftige fehlt es an Pflegepersonal. Doch statt einer grundlegenden Pflegereform reagiert die Bundesregierung mit Stückwerk. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, brauchen die Pflegekräfte insgesamt bessere Rahmenbedingungen. Dazu gehört, dass Pflegekräfte deutlich mehr Zeit für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bekommen und ihre Kompetenzen umfassend anerkannt werden. Das anstehende Pflegekompetenzgesetz geht in die richtige Richtung, bleibt aber ohne eine grundlegende Pflegereform und eine Weiterentwicklung der Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung auf halber Strecke stehen.

An diesem Tag der Pflege, der mit dem Muttertag zusammenfällt, gilt mein besonderes Augenmerk der häuslichen Pflege durch Angehörige. Nach wie vor sind es die Kinder, die den größten Teil der Pflege ihrer Eltern sicherstellen. Die Bundesregierung muss das Engagement pflegender Angehöriger durch eine Reform des Familienpflegezeitgesetzes stärken. Die Übernahme der Pflege eines Angehörigen ist häufig mit hohen Einkommenseinbußen und dem Risiko der Altersarmut verbunden. Davon sind vor allem Frauen betroffen. Deshalb sollte mit dem Gesetz auch eine Lohnersatzleistung analog eines Elterngeldes eingeführt werden, die den Lohnausfall bei der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen ausgleicht. Eine solche Lohnersatzleistung wäre für die Pflege eine große Chance. Auch die Einzahlungen in die Rentenversicherung für pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, müssen verbessert werden.“

Weitere Informationen:

Umfrage von Diakonie und Deutschem Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege von 2023: Vier von fünf Pflegeeinrichtungen müssen Angebote einschränken – 89 Prozent der Pflegedienste mussten bereits neue Pflegekunden ablehnen: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/mai/umfrage-von-diakonie-und-devap-vier-von-fuenf-pflegeeinrichtungen-muessen-angebote-einschraenken-89-prozent-der-pflegedienste-mussten-bereits-neue-pflegekunden-ablehnen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai weist der Familienbund der Katholiken darauf hin, dass ein überwiegender und zunehmender Anteil der Pflege auf den Schultern der Familien lastet. Diese Sorgearbeit benötigt mehr Anerkennung und Unterstützung – durch eine ausgebaute Pflegeinfrastruktur und ein Pflegendengeld. Denn Pflege darf kein Armutsrisiko bedeuten.

„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht allein den Familien aufgebürdet werden,“ betont der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann. „Derzeit nimmt der Anteil der familiären Pflege weiter zu, während Pflegefachkräfte und wohnortnahe Unterstützungsstrukturen an vielen Orten fehlen. Die schon lange absehbare Pflegekrise gehört endlich ganz oben auf die politische Agenda.“

Der demographische Wandel und eine zunehmend älter werdende Gesellschaft fordern gleich mehrfach heraus. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2011 von 2,5 Millionen auf rund 5 Millionen verdoppelt und steigt weiter an. Derzeit werden 86 % der zu pflegenden Personen nicht in einem Heim, sondern zuhause gepflegt. 2013 waren es noch 70 Prozent. „Damit erfüllen die pflegenden Angehörigen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Familien entlasten mit ihrer Pflege die Gesellschaft, den Staat und die öffentlichen Haushalte, die ansonsten einspringen müssten. Sie dürfen aber nicht selbst überlastet werden“, so Ulrich Hoffmann.

„Eine Person zu pflegen ist ein enormer Kraftakt. Nicht nur das professionelle Pflegepersonal ist am Limit, auch die Familien, die ihre Angehörigen pflegen sind an ihrer Belastungsgrenze: mit ihrer Kraft, ihrer Zeit und ihren finanziellen Mitteln,“ erläutert Ulrich Hoffmann. Die Pflegenden kommen im Laufe der Zeit oft an ihre eigenen körperlichen Grenzen. Aber die Pflege fordert nicht nur körperlich, sondern auch finanziell. „Wenn beispielsweise die Arbeitszeit reduziert wird, um besser der Sorgearbeit nachzukommen, dann nimmt auch der finanzielle Spielraum ab. Hier wäre ein Pflegendengeld als Anerkennung für die geleistete Arbeit, eine adäquate Unterstützung“, erklärt Ulrich Hoffmann.

Ein Pflegendengeld sollte aus Sicht des Familienbundes zum einen vor Armut schützen, aber auch einen Beitrag zur faireren Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern leisten. Eine steuerfinanzierte Leistung kann Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung oder Reduktion der Arbeitszeit teilweise kompensieren und verbessert die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Zentral ist für den Familienbund auch der Ausbau der Pflegeinfrastruktur: „Die familiäre Pflege ist nur mit einem funktionierenden Netzwerk zu stemmen, in dem alle mitanpacken und alle auf sich aufpassen. Dabei darf niemand allein gelassen werden – wir müssen sowohl die Gesundheit der zu Pflegenden beachten als auch das Wohl der Pflegenden, die vor Überlastung geschützt werden müssen,“ so Hoffmann. „Bund, Länder und Kommunen haben ein eigenes Interesse daran, die Gesundheit zu erhalten und die Pflege zu stärken. Kommunale Versorgungsstrukturen, ähnlich denen der Familienzentren und der Kinderbetreuung können hier gute Dienste leisten. Zum einen würden Pflegestützpunkte die Beratungslücken schließen und zum anderen die zu Hause Pflegenden unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.05.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Kindertages- und Ganztagsbetreuung ist zentral für gute Bildungschancen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte heute gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen vor, um dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung zu begegnen, denn verkürzte Öffnungszeiten, Gruppenschließungen oder Betreuungsausfälle – schwierige Situationen in Kitas und Ganztag beschäftigen zunehmend Familien, Arbeitgeber und Träger von Betreuungseinrichtungen. Der Fachkräftemangel bei der Kinderbetreuung ist hoch und wird zunehmend zum Risikofaktor für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz enormem Personalzuwachs könnten im Jahr 2030 alleine in den Kitas zwischen 50.000 und 90.000 Fachkräfte fehlen.

Um die Situation für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verbessern und neue Fachkräfte zu gewinnen, hat Bundesministerin Lisa Paus die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ initiiert und mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten Empfehlungen erarbeitet.

Diese wurden heute auf der Abschlussveranstaltung in Berlin öffentlich vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Heute ist ein guter Tag für die Fachkräftegewinnung in Deutschland. Mit rund 50 Empfehlungen wollen wir kurz-, mittel- und langfristig mehr Menschen für die Kinderbetreuung gewinnen und in diesem wichtigen Berufsfeld weiter halten. Dies kann gelingen, wenn wir beispielsweise den Einstieg durch Umschulungs-förderung, durch vergütete praxisintegrierte Ausbildungsmodelle und durch flexiblere Aus- und Weiterbildung attraktiver machen. Wir ziehen mit allen Beteiligten an einem Strang, wenn es darum geht, wichtige Voraussetzungen für bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität für Familien zu schaffen. Davon profitiert auch die Wirtschaft, wenn Berechnungen zufolge mehr als 800.000 Personen durch verbesserte Betreuungsangebote dem Arbeitsmarkt zusätzlich zur Verfügung stehen könnten und Mütter mit Kindern unter sechs Jahren entsprechend ihrer Arbeitszeitwünsche in den Arbeitsmarkt einsteigen. Investitionen in die frühe Bildung sind zentral für den Bildungserfolg von Kindern. Und sie sind gut für mehr Chancengleichheit. Darum ist es wichtig, dass der Bund sich auch nach 2024 an der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung finanziell beteiligt.“

JFMK-Vorsitzende Sascha Karolin Aulepp: „Wir müssen den Personalbedarf in Kitas und Schulen flächendeckend sichern, um allen Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Dafür brauchen wir schnell eine zukunftsweisende nationale Strategie, die drei Punkte umfasst: niedrigschwellige Zugänge in den Arbeitsbereich und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung, vergütete und praxisintegrierte („dualisierte“) Aus- und Weiterbildungen sowie die gemeinsame finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern für die Kindertagesbetreuung und den schulischen Ganztag auch bei der Ausbildung und weiteren Qualifizierungsmaßnahmen.“

Die fast 50 Empfehlungen sehen unter anderem vor, dass Personen mit ausländischen Abschlüssen schneller ins Berufsfeld integriert werden können, in dem die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht und auch berufsbegleitend ermöglicht werden sollen. Bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen etwa durch die Etablierung von vergüteten Fachkarrieren helfen, das Berufsbild noch attraktiver zu machen.

Mit dem Empfehlungspapier haben alle wichtigen Akteure im Schulterschluss eine gemeinsame Grundlage für weitere Schritte im Rahmen ihrer Zuständigkeit geschaffen. Das Empfehlungspapier und viele Beispiele guter Praxis finden Sie hier: bmfsfj.de/gesamtstrategie-kita-ganztag

Hintergrund zur „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“

Obwohl alleine in der Kindertagesbetreuung mit über 840.000 Menschen mehr Beschäftigte als in der Automobilindustrie arbeiten, die Ausbildungszahlen steigen und der Teilarbeitsmarkt der frühen Bildung in den letzten Jahren dreimal so stark gewachsen ist wie der deutsche Gesamtarbeitsmarkt, gehören die Erziehungsberufe zu den Mangelberufen. Der Bedarf an guten Angeboten in Kitas und Ganztag ist enorm und wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. 

In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat das BMFSFJ daher unter Einbindung weiterer Bundesressorts, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und anderer Akteure eine Gesamtstrategie entwickelt.

Zudem unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes mit rd. 4 Mrd. Euro in 2023 und 2024, die unter anderem für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung eingesetzt werden können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.05.2024

PSt Lehmann: Wir brauchen digitale Kompetenzen im Alter

Online-Sprechstunde, Smartwatch, Herz-App: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die medizinische Versorgung älterer Menschen verbessern. Sie hat das Potenzial, effektive Vorsorge zu bieten, hochwertige medizinische Gesundheitsversorgung bereitzustellen und nachhaltige Patientenversorgung zu unterstützen. Doch die aktuellen Entwicklungen stellen besonders ältere Menschen vor Herausforderungen, wenn ihnen die nötigen digitalen Kenntnisse fehlen und sie die vielfältigen Angebote nicht kennen. Viele Seniorinnen und Senioren befürchten, dass e-Health-Angebote technisch zu kompliziert für sie sind. Auf der Fachtagung „Gesundheit auf E-Rezept? Digitalisierung verstehen und Kompetenzen stärken“ des DigitalPakt Alter am 16. Mai 2024 in Berlin diskutieren ehrenamtlich Engagierte mit Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, wie e-Health für Menschen über 60 Jahre erfolgreich gestaltet werden kann.

Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesseniorenministerium (BMFSFJ): „Es ist von großer gesellschaftlicher Bedeutung, dass auch ältere Menschen digitale Gesundheitsanwendungen selbstbestimmt nutzen können. Die Fachtagung des DigitalPakt Alter schafft Raum für einen konstruktiven Dialog zwischen Personen, die diese Technologien entwickeln, dazu beraten oder sie nutzen und fördert das öffentliche Bewusstsein für die Relevanz digitaler Gesundheitskompetenz im Alter.“

Dabei reiche es nicht, mit Älteren nur die technische Bedienbarkeit von e-Health-Anwendungen zu trainieren. Auch müssen die Beratenden mehr Verständnis für neue digitale Service- und Vorsorgeleistungen schaffen. Obwohl sieben von zehn Senior*innen regelmäßig das Internet nutzen, können nur zwei von zehn sich vorstellen, sich beispielsweise in einer digitalen Sprechstunde behandeln zu lassen.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin: “Digitale Kompetenzen älterer Menschen sind nicht nur für den Einzelnen von Vorteil, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Wenn ältere Menschen Zugang zu digitalen Technologien haben, können sie länger selbstständig bleiben und besser mit ihren Familien und der Gesellschaft in Verbindung bleiben. Dies verbessert ihre Lebensqualität, entlastet das Gesundheitssystem und unterstützt eine gute Pflege“

Ein wichtiger Teil des DigitalPakt Alter ist das Förderprogramm zum Auf- und Ausbau von Erfahrungsorten, also niedrigschwelligen Lern- und Übungsangeboten für ältere Menschen. Der DigitalPakt Alter wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen wurde er im August 2021 gegründet. Seither wächst das Netzwerk aus Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stetig weiter. Seit Dezember 2023 gehören auch alle Bundesländer dazu. Bis Ende 2025 werden 300 Erfahrungsorte gefördert, um ältere Menschen beim Aufbau und Ausbau digitaler Kompetenzen zu unterstützen.

Um den Besonderheiten, die digitale Gesundheitsanwendungen für ältere Nutzerinnen und Nutzer mit sich bringen, Rechnung zu tragen, bieten die Erfahrungsorte des DigitalPakts Alter für Seniorinnen und Senioren Schulungs- und Vermittlungsangebote im persönlichen Kontakt vor Ort und der damit verbundenen Möglichkeit, digitale Anwendungen begleitet auszuprobieren.

Weitere Informationen unter https://www.digitalpakt-alter.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.05.2024

Zur heutigen Veröffentlichung der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss:

Wir begrüßen die vorgelegte Gesamtstrategie von Bund und Ländern zur Fachkräftesicherung in Kindertagesbetreuung und Ganztag. Die „Gesamtstrategie Fachkräfte“ ist ein zentraler Baustein für mehr Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an und für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland, denn echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur mit einer starken frühkindlichen Bildung möglich.

Klar ist: Für den Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung müssen viele Stellschrauben gedreht werden, um das Berufsfeld kurzfristig schnell zu entlasten und es mittel- und langfristig attraktiv zu gestalten. Diese Stellschrauben zu drehen ist nun Aufgabe von Bund, Ländern und Trägern, die mit der vorgelegten Gesamtstrategie den Schulterschluss demonstrieren, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Zusätzlich zur vorgelegten Gesamtstrategie sollten wir als Ampel die Länder unterstützen, indem wir das Kitaqualitätsgesetz weiter finanzieren. Gleichzeitig muss für eine bessere Vereinbarkeit endlich die Familienstarzeit kommen.

Weiter ist es gut und richtig, dass die Länder im Rahmen der Gesamtstrategie zur Fachkräftegewinnung die Erstausbildung und Weiterbildung durch die Stärkung der Praxisanleitung und eine attraktive Ausbildungsvergütung attraktiv gestalten wollen. Nordrhein-Westfalen geht hier bereits mit gutem Beispiel voran und bezuschusst die praxisintegrierte Ausbildung und die Praxisanleitung in der Regelfinanzierung.

Weitere wichtige Maßnahmen sind die Fördermöglichkeiten der Umschulungen bekannter zu machen, fachnahe Berufsgruppen anzusprechen, ausländische Berufsqualifikationen schneller anzuerkennen sowie die Vergütung, die Durchlässigkeit im System und die Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.05.2024

Zur Forderung eines „Bildungsdialogs für Deutschland“ des Bündnisses #NeustartBildungJetzt erklärt  Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:  

Wir unterstützen die Forderung eines „Bildungsdialog für Deutschland“ ausdrücklich. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis #NeustartBildungJetzt fordert zurecht ein, was nun angesichts der zahlreichen Herausforderungen für unser Bildungssystem – abnehmende Basiskompetenzen der Schüler*innen, Lehrkräftemangel und multiple Bedrohungen für unsere Demokratie wie der zunehmende Rechtsruck nötig ist. 

Alle verantwortlichen politischen Ebenen von den Kommunen über die Länder bis zum Bund müssen den Ball aufnehmen und einen ernsthaften Dialog auf Augenhöhe mit den verschiedenen Akteur*innen des Bildungssystems und der Wissenschaft führen. Und zwar endlich auch  ressortübergreifend, KMK und die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder sind ebenso gefordert wie die Ministerpräsident*innen. Damit aus der Bildungskrise keine Bildungskatastrophe wird, darf sich keine Akteurin, kein Akteur aus der Verantwortung stehlen. Begrüßenswert ist außerdem der Vorschlag, Kinder und Jugendliche strukturell am Prozess zu beteiligen, so wird Demokratie für sie erlebbar.

Das jüngst von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Startchancen-Programm zeigt, welch positive Impulse in unserem Bildungssystem möglich sind, wenn alle politischen Ebenen unter Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft an einem Strang ziehen. Diese Kooperation gilt es weiter auszubauen und gemeinsame Bildungsziele zu entwickeln und umzusetzen.

Wir fordern auch das BMBF auf, sich in diesen Dialogprozess konstruktiv einzubringen. Im Koalitionsvertrag hatten wir uns darauf verständigt mit allen Akteur*innen eine „neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit zu begründen”. Bisher bleibt das BMBF in dieser Hinsicht aber weitestgehend untätig. Nun ist der Zeitpunkt, dies zu ändern und den wichtigen Impuls aus der Zivilgesellschaft aufzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2024

Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag hat den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Erklärung gegenüber dem Standesamt

Das Gesetz vereinfacht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, wie bisher im Transsexuellengesetz gefordert, sind nun nicht mehr nötig. Stattdessen erfolgt die Änderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, zusammen mit der Versicherung, dass der gewählte Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität am besten entspricht und der Person die Tragweite der Folgen bewusst ist. Eine spätere erneute Änderung des Geschlechtseintrages ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.

Offenbarungsverbot

Im Rechtsverkehr ist grundsätzlich die im Personenstandsregister eingetragene Geschlechtsangabe maßgeblich. Das Gesetz enthält zudem ein bußgeldbewährtes Offenbarungsverbot als Schutz gegen ein Zwangs-Outing. Frühere Geschlechtereinträge dürfen daher ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offenbart werden.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit ein bundeseinheitliches, datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies Datenmanagement gewährleistet werden kann, das sowohl den Interessen der Sicherheitsbehörden an der Identifikation einer Person als auch dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz vor Diskriminierung gerecht wird.

Wie es weitergeht

Das Gesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz vom 19. September 1980 außer Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mit einer am 17. Mai 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen.

Das Angebot einer guten Kita-Qualität liege in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen – der Bund müsse daher eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen, heißt es in der von mehreren Ländern eingebrachten Entschließung. Neben einer dauerhaften Ausweitung der Finanzierung seien weitere abgestimmte Schritte zwischen Bund und Ländern zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesstätten erforderlich.

Ergänzung des Gute-Kita-Gesetzes

Hintergrund ist das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG), besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz. Dieses hat die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindestagesbetreuung zum Gegenstand. Auf seiner Grundlage hatten die Länder mit dem Bund Verträge abgeschlossen und sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Standards verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung des Bundes endet jedoch Ende 2024 und eine Fortsetzung ist bisher vorgesehen.

Wie es weitergeht:

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mehr Flexibilität bei der Namenswahl – in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 billigte der Bundesrat die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.

Doppelnamen als Familiennamen erlaubt

Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich. Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen. Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen.

Kindernamen nach Ehescheidung

Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder. Nach bisheriger Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Spezialregelungen für nationale Minderheiten

Des Weiteren enthält das Gesetz auch Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (Dänen und Sorben) und schafft hier neue Namensmöglichkeiten.

Wie es weitergeht

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, die Höhe der BAföG-Regelsätze angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der hohen Inflation anzupassen. „Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt“, kritisieren die Abgeordneten in einem Antrag (20/11375) mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die regelmäßig die Höhe der BAföG-Sätze überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zur Anpassung des BAföG liefern soll. Außerdem solle ein Wohnkostenzuschlag eingeführt werden, der sich „aus einem Grundbetrag und einem ortsbezogenen Zuschlag, der sich an der Ortsvergleichsmiete orientiert, zusammensetzt“.

Darüber hinaus fordern die Unionsabgeordneten, das BAföG-Antragsverfahren zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. So könnten beispielsweise KI-basierte Anwendungen dabei helfen, die Unterlagen vorab auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Bisher seien die Wartezeiten in den BAföG-Ämtern zu lang, kritisieren die Antragsteller. Die Abgeordneten fordern: Ziel müsse am Ende die vollständige Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsverfahrens sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 325 vom 15.05.2024

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit (20/10387) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Die Unionsfraktion hatte in dem Antrag argumentiert: „Eine individuelle Einteilung der Arbeitszeiten trägt erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei und hilft gerade Familien mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seiner Festlegung auf einen in der Regel Acht-Stunden-Tag stehe den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität jedoch entgegen, so die Fraktion.

Die Abgeordneten hatten deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf verlangt, „der die Wünsche nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und der zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht“. Auch solle damit eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt und diese im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ausgestaltet werden. Besondere Schutzerfordernisse bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ müssten beachtet werden, heißt es in dem Antrag.

Bis auf die FDP-Fraktion unterstützte diesen Vorschlag keine andere Fraktion. SPD, Grüne, AfD sowie die Gruppen Die Linke und BSW kritisierten eine einseitige Parteinahme des Antrags zugunsten der Interessen der Arbeitgeber. Es sei fraglich, ob eine Aufweichung der täglichen Höchstarbeitszeit wirklich den Wünschen der Beschäftigten entspreche. Außerdem verwiesen sie auf die umfangreichen Flexibilisierungsmöglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes, die schon jetzt einen Dauerbetrieb in Firmen ermöglichten, sowie auf die gesundheitlich schädlichen Folgen einer Ausweitung der Arbeitszeit. Die FDP lehnte den Antrag wegen seiner inhaltlichen Unentschlossenheit ab, wie sie vortrug.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 316 vom 15.05.2024

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf eines Gesetzes „zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ (20/11367) eingebracht. Damit reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von Minderjährigen.

Die Richterinnen und Richter hatten im Februar 2023 geurteilt, dass die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das Gericht monierte, dass der Gesetzgeber die sozialen Folge der Unwirksamkeit einer solchen Regelung nicht ausreichend bedacht habe. Die Richterinnen und Richter erließen seinerzeit eine Übergangsregelung zu Unterhaltsansprüchen und gaben dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Neuregelung zu finden.

Der Entwurf sieht nunmehr vor, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam bleibt. „Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt“, heißt es in der Begründung.

Der Entwurf soll am Donnerstagabend, 16. Mai 2024, erstmalig im Bundestag beraten werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 315 vom 15.05.2024

  • Fast 3,2 Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich nach eigenen Angaben Arbeit, sind aber kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar
  • Rund ein Drittel der 25- bis 59-jährigen Frauen in Stiller Reserve geben Betreuungspflichten als Hauptgrund für Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt an
  • Gesundheitliche Gründe sind ebenfalls bedeutend für die Inaktivität am Arbeitsmarkt
  • Fast 60 % der Menschen in Stiller Reserve haben ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau

Im Jahr 2023 wünschten sich in Deutschland fast 3,2 Millionen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung mitteilt, waren das knapp 17 % aller Nichterwerbspersonen. Diese sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie zählen deshalb nicht zu den knapp 1,4 Millionen Erwerbslosen, sondern als gesonderte Gruppe, die weiteres ungenutztes Arbeitskräftepotenzial aufzeigt.

Von den 3,2 Millionen 15- bis 74-Jährigen Nichterwerbspersonen in der Stillen Reserve im Jahr 2023 gaben 372 000 Personen an, dass sie zwar Arbeit suchen, jedoch zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Weitere 945 000 Personen gaben an, dass sie gerne arbeiten würden und für den Arbeitsmarkt verfügbar seien, aber aktuell keine Arbeit suchen, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Gruppe der Stillen Reserve im Jahr 2023 umfasste 1,85 Millionen Personen. Bei dieser arbeitsmarktfernsten Gruppe handelt es sich um Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C).

Geschlechtsspezifische Unterschiede: 57 % der Stillen Reserve sind Frauen

Im Jahr 2023 stellten Frauen 57 % der Stillen Reserve. Im Geschlechterverhältnis zeigen sich jedoch Unterschiede innerhalb der Gruppen der Stillen Reserve. So lag der Frauenanteil in den Gruppen A und B bei jeweils 52 %. In der Gruppe C überwogen dagegen die Frauen mit 61 %.

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 32 % beziehungsweise 383 000 der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 4 % beziehungsweise rund 32 000 Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität. Gesundheitliche Einschränkungen spielen dagegen für beide Geschlechter eine bedeutende Rolle: für 35 % der Männer und 20 % der Frauen in der Stillen Reserve war dies der Hauptgrund ihrer Inaktivität am Arbeitsmarkt.

Ein Großteil der Stillen Reserve hat mindestens mittleres Qualifikationsniveau

58 % der Personen in der Stillen Reserve hatten 2023 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt, mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 61 % eine mittlere oder hohe Qualifikation, bei den Männern 54 %. Ein niedriges Qualifikationsniveau wiesen 42 % der Personen in der Stillen Reserve auf (Frauen: 39 %; Männer: 46 %).

Methodische Hinweise:

Ab dem Berichtsjahr 2021 wurden im Vergleich zu früheren Jahren einzelne Subgruppen der Stillen Reserve den Kategorien A und B neu zugeordnet, um einer veränderten europäischen Berichterstattung Rechnung zu tragen. Die Gesamtsumme der Stillen Reserve A und B blieb dadurch aber unverändert. Darüber hinaus werden Nichterwerbspersonen, die keine Arbeit suchen und auch nicht kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern, seit dem Berichtsjahr 2021 der Stillen Reserve zugerechnet und als Stille Reserve C bezeichnet.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 mit regelmäßigen Updates zu aktuellen Berichtsjahren sind auf einer Sonderseite verfügbar. Darüber hinaus liefern jährliche Qualitätsberichte zum Mikrozensus Informationen zu den verwendeten Methoden und Definitionen sowie zur Qualität statistischer Ergebnisse, die auch berichtsjahrspezifische Besonderheiten thematisieren.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind in der Rubrik „Tabellen“ auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2023 Ergebnisse zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform, Alter des jüngsten Kindes sowie nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt.

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, Eurostat und Destatis. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte): Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt. Das Angebot wird sukzessive erweitert.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.05.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neuwahl bestätigt Karin Böllert als Vorsitzende

Ein Jahr vor dem 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der vom 13. bis 15. Mai 2025 stattfindet, haben sich die über 100 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ in der Gastgebenden Stadt Leipzig auf den größten Jugendhilfegipfel in Europa eingestimmt. Die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böller sagte auf der Mitgliederversammlung am 16. Mai 2024: „Wir freuen uns sehr auf den Jugendhilfetag 2025. Mit der Stadt Leipzig und dem Land Sachsen als Partnern, aber auch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als weiterem Zuwendungsgeber, werden wir die Erfolgsgeschichte dieses Großevents der Kinder- und Jugendhilfe fortschreiben.“ Zur Mitgliederversammlung begrüßte die AGJ im Leipziger Rathaus als Gäste die Sächsische Staatsministerin Petra Köpping und die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Jugend, Schule und Demokratie der Stadt Leipzig, Vicki Felthaus. Das Grußwort von Bundesfamilienministerin Lisa Paus wurde per Videobotschaft übertragen.

Über den 18. DJHT hinaus prägten die Vorstandneuwahlen die diesjährige Mitgliederversammlung. Mit deutlicher Mehrheit wählten die Delegierten Prof. Dr. Karin Böllert erneut zur Vorsitzenden. Karin Böllert ist Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Münster. Mit ihrer Wiederwahl tritt sie ihre fünfte Amtsperiode an. Außerdem wurden Claudia Porr aus der AGJ-Mitgliedergruppe Oberste Jugend- und Familienbehörden der Länder und Dr. Gabriele Weitzmann aus der AGJ-Mitgliedergruppe Jugendverbände und Landesjugendringe in Ihren Ämtern als stellvertretende Vorsitzende bestätigt. Claudia Porr ist Abteilungsleiterin im rheinlandpfälzischen Familienministerium; Gabriele Weitzmann Geschäftsführerin des Bayerischen Jugendrings.

Über die Wahl der AGJ-Vorsitzenden und ihrer Stellvertretung hinaus wurden für die nächsten drei Jahre auf der Mitgliederversammlung außerdem sieben Einzelpersönlichkeiten in den Vorstand gewählt. Diese Einzelpersönlichkeiten sind: Tina Cappelmann, Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg; Lisa Eisenbarth, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen; Dr. Birgit Jagusch, TH Köln; Myriam Lasso, Jugendamt Heidelberg; Prof. Dr. Philipp Sandermann, Leuphana Universität Lüneburg; Dr. Kerstin Schröder, Jugendamt Nürnberg; Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim. Der AGJ-Vorstand besteht zudem aus 17 Delegierten der AGJ-Mitgliedergruppen sowie deren Stellvertreter*innen, die in das Gremium entsandt wurden.

„Mit diesem Vorstand ist die AGJ für die neue Arbeitsperiode und den 18. DJHT im nächsten Jahr personell wieder einmal hervorragend aufgestellt. Die Strukturen der AGJ schaffen ein einzigartiges Netzwerk, das auf einen handlungsfeld- und ebenenübergreifenden Austausch angelegt ist. Nur in der Wertschätzung der Breite der Kinder- und Jugendhilfe und dank der gelebten partnerschaftlichen Zusammenarbeit kann es der AGJ gelingen, wirkungsvoll für die Interessen und Rechte junger Menschen einzutreten. Unter dem Motto ‚Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!‘ werden wir auf dem größten Jugendhilfegipfel in Europa gemeinsam mit jungen Menschen einen Beitrag leisten, um Lösungsansätze für die aktuellen fach- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen zu entwickeln und voranzubringen. Damit wird die Kinder- und Jugendhilfe einmal mehr zum Demokratiemotor,“ sagte die AGJ-Vorsitzende zum Abschluss der Mitgliederversammlung.

18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag

Der 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Leipzig statt. Das Motto lautet dieses Mal „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ Der DJHT ist das größte Branchentreffen der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenbereiche in Europa. Mit seinen vielseitigen und kreativen Angeboten im Fachkongress und auf der Fachmesse ist er Kommunikationsplattform, Ideenbörse und Zukunftsschmiede. Der DJHT leistet einen wesentlichen Beitrag, damit junge Menschen gut aufwachsen können, und er befördert zudem die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Gefördert wird der DJHT durch den Bund, die gastgebende Stadt und das gastgebende Land. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ als Veranstalterin von Jugendhilfetagen erwartet ca. 30.000 Besucher*innen an den drei Veranstaltungstagen. Im Rahmen des Fachkongresses wird es rund 250 Fachveranstaltungen für mehrere tausend Menschen zeitgleich geben. Darüber hinaus werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe präsentieren. Ein besonderes Highlight ist das Forum Berufseinstieg als Informations- und Netzwerkangebot für angehende Fachkräfte, Neu- und Quereinsteiger*innen. Auch Europa wird eine starke Rolle spielen, hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen und einen Marktplatz Europa.

Seien Sie als Aussteller*in mit dabei!

Bis zum 7. Juni 2024 gibt es noch die Möglichkeit den 18. DJHT mitzugestalten und einen Messestand einzureichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.jugendhilfetag.de. Bei Fragen können Sie gerne am 23.05.2024 (9-10 Uhr) an einer digitalen Info-Veranstaltung teilnehmen. Ein Link wird kurz vorher auf www.jugendhilfetag.de zur Verfügung gestellt. Sie können sich aber auch gerne an das DJHT-Team wenden unter 030/400 40-230 oder djht@agj.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe vom 16.05.2024

Eine aktuelle repräsentative Befragung der AOK bestätigt erneut, dass pflegende Angehörige unter massivem Druck stehen und dringend Entlastung brauchen.

Aus Sicht des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt sind die Ergebnisse alarmierend. Dass pflegende Angehörige unter höchstem zeitlichem und finanziellem Druck stehen und auf Kosten der eigenen beruflichen und gesundheitlichen Stabilität die Fürsorge für ihre Lieben stemmen müssen, darf nicht als Normalzustand akzeptiert werden. Wenn professionelle Pflege ein Armutsrisiko ist und Menschen nur versorgt werden können, weil ihre Familien sich für sie aufopfern, ist das eine Krise der Pflege. 

Wir sind als Gesellschaft in der Pflicht, Pflege so zu organisieren, dass nicht einzelne Menschen den Großteil der Belastung allein schultern müssen Es braucht dringend gesetzliche Reformen, die diese Fehlentwicklung geraderücken: für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, für mehr finanzielle Entlastung und für eine Deckelung der Eigenanteile für stationäre Pflege, um nur ein paar Beispiele zu nennen. 

Ideen für bessere Vereinbarkeit wurden längst vorgelegt: zum Beispiel eine verbesserte Freistellung zur Pflege von An- und Zugehörigen oder eine neue Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese Maßnahmen sind konkrete Verbesserungen und müssen jetzt schnell auf den Weg gebracht werden. Vor allem müssen die Leistungen der Pflegeversicherung das abdecken, was Pflege heute tatsächlich kostet – sie müssen regelmäßig angepasst werden an die durch Lohnentwicklungen und Inflation steigenden Kosten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.05.2024

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) kommt. Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat den Weg dafür freigemacht. Das Gesetz kann nun wie geplant ab November in Kraft treten. Der Termin im Bundesrat fiel mit dem Aktionstag IDAHOBIT (Internationaler Tag gegen Homo,-Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit) zusammen.

Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Nach über 40 Jahren wird das sogenannte ‚Transsexuellengesetz‘ abgeschafft und durch ein menschenrechtsbasiertes Gesetz ersetzt, das Selbstbestimmung und Gleichwertigkeit in den Mittelpunkt stellt. Als sozialer Dienst der evangelischen Kirche arbeiten wir aktiv an der Verwirklichung der Überzeugung, dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten sind. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung einer resilienten und pluralen Demokratie. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz erhalten trans*, inter* und nicht-binäre Personen endlich die rechtliche Anerkennung, die ihnen zusteht.“

Mit Blick auf die praktische Umsetzung des SBGG weist die Diakonie auf zukünftige Herausforderungen hin. „Entscheidend ist, dass trans*, inter*, und nicht-binäre Menschen sowie ihre Vertrauenspersonen und ihr soziales Umfeld Zugang zu einer sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung haben. Bislang sind Anlaufstellen für die Beratung wenig sensibilisiert und wenig bekannt“, so Loheide weiter.

Hintergrund:

Der Aktionstag IDAHOBIT am 17. Mai steht geschichtlich für die Entpathologisierung queeren Lebens. Der Bundestag hatte Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) bereits am 12. April beschlossen. Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes ist es, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Begutachtung Dritter zu lösen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Die Diakonie hat sich gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft und Politik für den Reformprozess eingesetzt. Ab dem 1. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden. Am 1. November 2024 löst das Selbstbestimmungsgesetz dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab.

Stellungnahme von Diakonie Deutschland und den Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. März 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Gemeinsame_Stellungnahme_Selbstbestimmungsgesetz_M%C3%A4rz_2024.pdf

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf Mai 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Stellungnahme_Selbstbestimmunggesetz_Mai_2024.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme den vom Bundesjustizministerium (BMJ) und Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Referentenentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaften. Der djb lehnt den Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive ab, denn er führt zu einer unverhältnismäßigen pauschalen Stigmatisierung ausländischer und binationaler Familien sowie zur Ungleichbehandlung nichtehelicher Elternschaften. „Familien, in denen die Elternteile nicht verheiratet sind und nicht beide die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürfen nicht als Familien zweiter Klasse behandelt werden“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Eine Vaterschaftsanerkennung für Kinder, die in ein sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ hineingeboren werden, soll nach den Plänen der Ministerien künftig von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängen. Dies würde dazu führen, dass eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und damit die rechtliche Absicherung des Kindes qua Geburt faktisch unmöglich gemacht wird. Auch Kinder und Eltern, bei denen tatsächlich gar keine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vorliegt, würden erhebliche Nachteile erleiden. Durch die vorgesehene Neuregelung könnten Kinder zu rechtlichen Vollwaisen werden und in die Obhut des Jugendamtes kommen, wenn die Mutter bei der Geburt verstirbt – obwohl sie einen fürsorgebereiten Vater haben, der aber gegenüber dem Kind rechtlich als fremde Person gilt. „Dass im Anwendungsbereich der geplanten Neuregelung pauschal jede Vaterschaftsanerkennung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam sein soll, begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“, so die Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Dr. Stefanie Killinger.

„Der Referentenentwurf steht auch im Widerspruch zu der vom BMJ geplanten Abstammungsrechtsreform, weil er dem Ziel eines inklusiveren Familienrechts zuwiderläuft“, gibt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht zu bedenken.

Der djb weist schließlich darauf hin, dass eine belastbare Datengrundlage zu Fällen missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung weiterhin fehlt, die den nun vorgesehenen Eingriff in das familienrechtliche Gefüge rechtfertigen könnte.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) klärt vom 21. bis 24. Mai 2024 auf seinen Social-Media-Kanälen über die dringende Notwendigkeit des vom Bundesfamilienministerium angekündigten Gewalthilfegesetzes auf. Das Gewalthilfegesetz soll einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verankern. Aktuell fehlen deutschlandweit ca. 14.000 Frauenhausplätze und es bestehen zahlreiche diskriminierende Zugangsbarrieren für gewaltbetroffene Personen.

„Das angekündigte Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger und überfälliger Schritt für einen effektiven Gewaltschutz, den der djb sehr begrüßt. In Deutschland erlebt jede 4. Frau Partnerschaftsgewalt, stündlich werden mehr als 14 Frauen Opfer dieser Gewalt. Trans*, inter und nicht-binäre Personen sind ebenfalls von geschlechtsspezifischer Gewalt besonders betroffen“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Für einen effektiven und umfassenden Gewaltschutz bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ist zentral, dass das Gewalthilfegesetz in Umsetzung der Istanbul-Konvention alle Dimensionen körperlicher, sexualisierter, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt erfasst und auch digitale Gewalt berücksichtigt. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung sollte kosten-, barriere- und diskriminierungsfrei für alle gewaltbetroffenen Personen mit ihren Kindern umgesetzt werden. Infrastruktur und Finanzierung sollten langfristig sichergestellt sein. Eine sofortige Unterbringung in spezialisierte Einrichtungen sollte niedrigschwellig möglich sein. Der Anspruch auf Beratung muss eine qualifizierte, an den spezifischen Bedürfnissen der gewaltbetroffenen Personen ausgerichtete Unterstützung durch Fachkräfte sicherstellen. Besonders Personen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, bleibt der Zugang zu Schutz und Beratungseinrichtungen aktuell häufig verwehrt. Der djb fordert daher, dass Gewaltschutz auch Frauen und LGBTQI*-Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, mit älteren Söhnen oder mehreren Kindern, obdachlosen Frauen und LGBTQI*-Personen und auch jenen mit sonstigen physischen wie psychischen Einschränkungen uneingeschränkt offensteht.

Die effektive Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt setzt auch intensive Täterarbeit voraus. „Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Täter*innen dabei zu unterstützen, gewaltfreies Verhalten zu erlernen. Täterarbeit sollte als Präventionsmaßnahme verstanden werden und das Gewalthilfegesetz diese gesetzlich verankern“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission. Die Social-Media-Fokustage sollen dazu beitragen, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie ein verbesserter Gewaltschutz aussehen kann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) freut sich, die Gründung des neuen Netzwerks „Juristinnen mit Migrationsgeschichte“ (JuMi) bekannt zu geben. Das Ziel dieses Netzwerks ist es, juristische Fachkräfte mit Migrationshintergrund zu vernetzen, die in ihrem Berufsalltag Diskriminierung erleben, und ihre Sichtbarkeit und Einflussnahme zu stärken. JuMi wird gezielt intersektionale Ansätze verfolgen, um die Schnittstellen von Geschlecht und kultureller Herkunft in der Rechtsbranche zu adressieren.

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Bedeutung dieses Netzwerkes: „Mit der Schaffung des JuMi-Netzwerks machen wir in Übereinstimmung mit unserem Leitbild einen großen Schritt zur Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung. Unser gemeinsames Engagement richtet sich gegen Mehrfachdiskriminierung und für eine aktive Antidiskriminierungspolitik in der juristischen Ausbildung und den juristischen Berufen.“

Farnaz Nasiriamini, Mitgründerin des Netzwerks und Mitglied im djb-Bundesvorstand, ergänzt: „Wir streben danach, die bisherige Rechtspraxis durch die Integration von intersektionalen Perspektiven weiterzuentwickeln und somit gleiche Chancen für Juristinnen mit Migrationsgeschichte zu schaffen. Trotz ihrer bedeutenden Rolle in unserer Gesellschaft sind diese Frauen signifikant unterrepräsentiert.“

Das JuMi-Netzwerk plant, eine Reihe von Initiativen zu starten, darunter rechtspolitische Veranstaltungen, lokale Netzwerktreffen und die fortlaufende Integration von intersektionalen Perspektiven in die Arbeit des djb. Zudem strebt das Netzwerk Partnerschaften mit anderen Organisationen an, die ähnliche Ziele verfolgen. Das Netzwerk ist unter netzwerk.jumi@djb.de erreichbar.

Im djb sind auch weitere Untergruppen vernetzt. Im Netzwerk der Jungen Juristinnen tauschen sich insbesondere Studentinnen, Referendarinnen, Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen aus. Die Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen haben als Teil der Jungen Juristinnen auch ihre eigenen Strukturen. Außerdem haben sich Gleichstellungsbeauftragte, Mediatorinnen sowie Richterinnen und Staatsanwältinnen im djb zusammengeschlossen und treffen sich regelmäßig virtuell und in Präsenz. Bei monatlichen digitalen Meetings vernetzen sich Frauen mit Behinderung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 16.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat die „Gemeinsame Erklärung“ vom Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige unterzeichnet und setzt damit ein klares Statement: Die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Elternschaft ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das gelöst werden muss.

Frauen sind laut dem Mikrozensus von 2021 mit rund 33,2 % in der Selbstständigkeit unterrepräsentiert. Wirtschaftliche Potentiale bleiben bei dieser geringen Quote ungenutzt. Es braucht deshalb handfeste strukturelle Veränderungen für die Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit, damit eine Schwangerschaft kein unkalkulierbares Risiko bleibt. Der Mutterschutz für Selbstständige ist Gesundheitsschutz, Chancengerechtigkeit und ein starker Wirtschaftsfaktor in einem.

Die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder macht dazu deutlich: „Wir brauchen dringend einen verbesserten Mutterschutz für Selbstständige, damit Frauen auch in der Selbstständigkeit gleichberechtigt und ohne gesundheitliche oder wirtschaftliche Nachteile agieren können. Wir freuen uns, Teil des Bündnisses zu sein.“

Um eine Absicherung der selbstständigen Schwangeren zu erreichen, braucht es eine starke Stimme aus der Gesellschaft, die es so bis heute noch nicht gab. Das Bündnis ist ein sich gründender, wachsender Zusammenschluss aus Verbänden, Kammern, Vereinen und Personen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Es hat sich zum Ziel gesetzt, den Mutterschutz für Selbstständige und die gute Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit zu erreichen. Die Liste der Unterzeichnenden finden Sie ab dem 11.05.2024 hier.

In wenigen Tagen findet auch die erste Präsenzveranstaltung des Bündnisses in Berlin statt. Unter der Überschrift „Reden wir über [fehlende] Vereinbarkeit in der Selbstständigkeit“ kommen am 11. Mai 2024 Betroffene, Verbandsvertreter*innen, Interessierte und die Politik zusammen. Ab 12 Uhr dreht sich alles rund um den Mutterschutz für Selbstständige. Die „Gemeinsame Erklärung“ wird vorgestellt, Erfahrungsberichte geteilt und über Bedarfe, Handlungsmöglichkeiten und Lösungen für den Mutterschutz für Selbstständige diskutiert. Der Eintritt ist frei. Die Anmeldung erfolgt digital über dieses Formular.

Weitere Informationen zum Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige: www.mutterschutz-fuer-selbststaendige.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.05.2024

Anlässlich der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes mahnt das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte können Kinder in Deutschland besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft, die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Auch deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verständigt. Dazu hören wir aber derzeit herzlich wenig. Es wäre wichtig, auch als Zeichen demokratischer Generationenverhältnisse, starke Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:

„Das Wohl des Kindes muss laut UN-Kinderrechtskonvention besonders berücksichtigt werden. Damit das in allen Fragen, die Kinder angehen, künftig wirklich der Fall ist, braucht es eine Klarstellung im Grundgesetz. Denn auch mehr als 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention wissen zu wenige Entscheidungsträger in Gerichten oder Behörden in Deutschland von den völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechten und wenden sie an.“

Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:

„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut. Nach wie vor hängen die Chancen eines Kindes auf eine gute Bildung und Gesundheit zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um herkunftsbedingte Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten.“

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind fordert das Bündnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und sieht dafür auch die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf seiner Seite. So hatten sich in einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes 84 Prozent der Erwachsenen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Bei den befragten Kindern und Jugendlichen waren es sogar 94 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 22.05.2024

In der gesamten Bundesrepublik öffnen vom 27. bis zum 31. Mai die selbstorganisierten Wahllokale der U18-Wahl. Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren können bei U18 anlässlich der Europawahl an die Wahlurnen gehen. Das Projekt ermöglicht damit politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Anders als sonst haben alle jungen Menschen eine Stimme und können die Themen diskutieren, die für sie eine Rolle spielen. Sie setzen sich bei U18 auch ganz praktisch mit demokratischen Wahlen auseinander – ob als „Wahlhelfer*in“ in einem U18-Wahllokal, als Organisator*in einer Talkrunde mit Kandidierenden oder als Wählende. U18 ist eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland. Sie ist offen und niederschwellig gestaltet, schafft Gelegenheiten für politische Jugendbildung vor Ort, ist jugendorientiert und macht Spaß.

Das bundesweite Ergebnis der U18-Wahlen wird am Montag, den 3. Juni um 12:00 Uhr über die Website www.u18.org und per Pressemitteilung veröffentlicht.

U18 als eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland

Die Kinder- und Jugendwahl U18 wird seit 1996 immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Kinder und Jugendliche beschäftigen sich dabei zu Bundestagswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen ebenso wie zu vielen Kommunalwahlen mit dem politischen Geschehen, setzen sich im Vorfeld mit den Themen auseinander, die für sie wichtig sind und treffen letztendlich ihre Wahlentscheidung. Mitmachen können ausnahmslos alle jungen Menschen unter 18 Jahren. Sie organisieren Workshops und Aktionen zu politischen Themen, Diskussionen mit Politiker*innen und setzen sich mit demokratischen Wahlen und der Wahrnehmung ihrer politischen Interessen durch verschiedene Parteien auseinander. So stärkt U18 Demokratie in zwei Richtungen: Junge Menschen werden mit ihren politischen Interessen sichtbar und beleben zugleich demokratische Wahlen durch ihre Ideen, ihre politischen Interessen und ihr Engagement.

„Kinder und Jugendliche können Demokratie mitgestalten und stärker machen!“

Junge Menschen können und wollen Demokratie erfahren und erlernen und diese durch ihre Ideen und Interessen mitgestalten. U18 gibt Jugendlichen eine Stimme. Beteiligung von Jugendlichen stärkt unsere Demokratie. Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt – auch wegen der rechtsextremen Attacken auf die freiheitliche Demokratie“, sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.

„U18 ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens!“

„Es gibt kaum eine bessere Initiative der politischen Bildung als U18. Hier beschäftigen sich junge Menschen mit Politik und bringen ihre Positionen in die Politik ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

U18 ist bundesweit aktiv. Besuchen Sie ihr Wahllokal!

Wahllokale werden durch Jugendgruppen und -initiativen, Jugendverbände und -ringe, Jugendclubs, Schulen und weitere Einrichtungen, in denen Jugendliche sich gerne treffen und miteinander aktiv werden, in der Regel ehrenamtlich organisiert. Besuchen Sie ihr lokales Wahllokal und lernen sie die Aktiven kennen, die sich für die Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen engagieren. Finden Sie Ihr Wahllokal hier: https://wahlen.u18.org/europawahl/wahllokale.

U18 als bottom-up Struktur mit Unterstützernetzwerk

U18-Wahlen werden durch die Organisator*innen der vielen U18-Wahllokale durchgeführt und von einem Netzwerk von Landeskoordinierenden und ihren Trägern und Förderern beraten, vernetzt und unterstützt (www.u18.org/kontakt). Dieses Netzwerk tragen der Deutsche Bundesjugendring, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände. Die U18-Europawahl 2024 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Kinderhilfswerkes und Deutscher Bundesjugendring vom 15.05.2024

Prof. Dr. Martin Bujard bei United Nations Expertengruppe zu Familie und Klima in New York

 

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des „Internationalen Jahres des Familie“ referierte Prof. Dr. Martin Bujard, Forschungsdirektor am Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), am 15. Mai 2024 auf Einladung des Director of the Population Division der UN bei einem Expert:innentreffen über die Rolle von Familien für die zukünftige Klimaschutzpolitik.

 

Bujard, ehrenamtlicher Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), betonte darin die Vorreiterrolle von Familien und der jungen Generation beim Schutz des Klimas und bei der Bekämpfung der Folgen des Klimawandels: „Es ist viel zu kurz gedacht, Familien als ressourcenverbrauchende Personengruppe und gar als Treiber des Klimawandels zu betrachten. Wer soll denn zukünftig den Klimaschutz voranbringen, wer technische Innovationen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels ersinnen, wenn nicht die heranwachsende Generation? In den Familien von heute wachsen die Klimaschützer:innen von morgen auf. Also müssen wir, müssen Politik, Gesellschaft und Forschung dafür sorgen, dass Kinder in ihren Familien weltweit beste Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen und Zugang zu hervor­ragender Bildung vorfinden.“

 

Die eaf hatte sich bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Fachtagung intensiv mit dem Thema „Klimapolitik für und mit Familien“ auseinandergesetzt. Die deutliche Forderung des familienpolitischen Verbandes: Familienpolitik und Klimapolitik müssen stets zusammen gedacht werden. Für die eaf ist klar: „Als evangelischer familienpolitischer Verband haben wir eine Doppelrolle: Zum einen nehmen wir die gesellschaftliche Herausforderung an und fordern die Bundesregierung auf, klimapolitische Maßnahmen immer auch daraufhin zu überprüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Zum anderen ist es unsere Aufgabe, gegenüber Kirche und Politik die Rolle von Familien als aktive Gestalterinnen einer klimagerechten Gesellschaft deutlich zu machen und sie dabei zu unterstützen“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 16.05.2024

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie und der Familienbund der Katholiken rufen vor den diesjährigen Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen zur aktiven Teilnahme daran und zum Engagement für Demokratie auf. Denn Familien sind das Fundament der Demokratie und brauchen eine stabile Demokratie.

„Durch Wählen können wir den Unterschied machen und mitbestimmen“, betont Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Demokratie lebt durch Menschen, die sich für sie einsetzen. Sie ist – wie die Familie – kein Selbstläufer, sondern fordert uns täglich auf, uns mit ihr auseinander- und für sie einzusetzen“, so Martin Bujard, Präsident der eaf.

Zuhause erlernen Kinder idealerweise demokratische Aushandlungsprozesse und können ihre Eltern als aktive Gestalter der demokratischen Gesellschaft erleben. „In Familien herrscht nicht immer Einigkeit, aber das Streiten hilft, einander zu verstehen. Familien finden Kompromisse, gemeinsame Lösungen und den für sie persönlich richtigen Weg“, erklärt Ulrich Hoffmann. Die freiheitliche Demokratie schützt das Recht auf Individualität und stärkt die Gemeinschaft in der Vielfalt. „Wir sind füreinander verantwortlich, in der Familie wie in der Demokratie. Es geht darum, sich füreinander und miteinander zu entscheiden, für die besten Lösungen für alle in unserer Gesellschaft“, erläutert Martin Bujard.

Die konfessionellen Familienverbände treten für ein offenes, faires und von Sachargumenten geleitetes Ringen um die beste politische Lösung ein. Sie stellen sich dabei entschieden gegen rechtsextremistisches Gedankengut, da es dem universalen Anspruch der Menschenwürde und dem christlichen Menschenbild widerspricht. „Antisemitismus, Queer- und Fremdenfeindlichkeit haben keinen Platz in unserer Mitte: Völkische Eingrenzungen widersprechen unserem Glauben ebenso wie demagogische Verdrehungen und Verhetzungen“, so Bujard und Hoffmann.

Die Präsidenten sind sich einig: „Demokratie braucht aktive Demokratinnen und Demokraten sowie engagierte Familien, die hinter den Menschenrechten, dem Rechtsstaat und demokratischen Prinzipien stehen und diese Werte durch die Erziehung an kommende Generationen weiter geben.“

Im Vorfeld der Wahlen betonen die Verbände den hohen Wert unserer Demokratie und treten für ein friedliches Europa sowie für die Gestaltung eines lebenswerten Umfeldes für Familien ein. Sie fordern: „Dafür brauchen wir Politikerinnen und Politiker, die offen sind für die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse verschiedener Menschen und bereit zum Kompromiss.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 13.05.2024

Entscheidet Euch am 9.6. für wirksame Queerpolitik in der EU!

In weniger als einem Monat, am 9. Juni sind alle EU-Bürger*innen dazu aufgerufen, das neue EU-Parlament zu wählen, was auch die Zusammensetzung der EU-Kommission bestimmt. Dafür hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) an alle Parteien und Gruppen, die bereits im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament vertreten sind, Wahlprüfsteine mit Fragen zu wichtigen queerpolitischen Themen auf EU-Ebene versendet. Die Auswertung der LSVD-Wahlprüfsteine wird heute veröffentlicht. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Wir fordern alle queeren Personen, ihre Verbündeten und alle Demokrat*innen dazu auf, nur solchen Parteien am 9. Juni ihre Stimme zu geben, die sich glaubhaft für die Menschenrechte von LSBTIQ* einsetzen. Denn es wird bereits im Wahlkampf deutlich, dass sich nicht alle Parteien auf europäischer Ebene für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) einsetzen wollen.

Elf Parteien haben die Wahlprüfsteine des LSVD zu einem erneuten LSBTIQ*-Aktionsplan auf EU-Ebene, besserem Diskriminierungsschutz, Schutz von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, Freizügigkeit für Regenbogenfamilien, zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem und zur EU-Außenpolitik beantwortet.  Deutlich wurde, dass sich die Parteien im Hinblick auf ihre EU-Queerpolitik wesentlich unterscheiden. So haben sich mehrere Parteien etwa zur Bekämpfung von Hasskriminalität unklar geäußert und keine konkreten politischen Vorhaben eingebracht oder sogar gefährliche Falschinformationen verbreitet. Auch mit Blick in unsere Nachbarländer zeigt sich: Hass und Hetze gegen LSBTIQ* werden auch beim EU-Wahlkampf zunehmend zum Spielball für Wähler*innenstimmen gemacht. Das ist fatal, denn die EU sollte einen sicheren Raum für alle Menschen aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen bieten.

Da in Deutschland die meisten Kandidat*innen für das EU-Parlament gewählt werden, haben wir eine große Verantwortung für queere Communitys in der ganzen Europäischen Union. Nach dem heute erschienenen Länder-Ranking von ILGA Europe hat Deutschland im europäischen Vergleich im letzten Jahr deutliche Fortschritte gemacht. Doch auch hier bleibt viel zu tun: Die Gleichstellung von Regenbogenfamilien steht nach wie vor aus, queerfeindliche Übergriffe und Gewalttaten nehmen zu.

In anderen EU-Mitgliedsstaaten stagniert die Verbesserung der Rechte von queeren Personen ganz oder wird sogar wieder zurückgedreht. Deswegen fordern wir von den Parteien im EU-Parlament, sich über die Ländergrenzen hinweg für die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in anderen EU-Ländern einzusetzen und auch Mittel wie Vertragsverletzungsverfahren zu unterstützen. Die EU darf nicht von ihrem Fokus auf Menschenwürde abrücken. Bei der Wahl am 9. Juni muss verhindert werden, dass menschenrechtsfeindliche Kräfte durch große Stimmanteile die Menschenrechtspolitik aushöhlen und untergraben können. Es geht um nichts weniger als um die Zukunft der europäischen Demokratie!

Weiterlesen:
Hier geht’s zu den Wahlprüfsteinen in voller Länge: Wahlprüfsteine 2024
Grafische Darstellung: hier
With elections looming, Rainbow Map shows Europe is not equipped against attacks from the far-right | ILGA-Europe
EU-Richtungswahl: Wenn nicht jetzt, wann dann? (lsvd.de)
Come Out 4 Europe Pledge 2024 (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.05.2024

Bundesweite Aktionswochen zur EU-Wahl starten

Ab morgen will ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis mit Demonstrationen in ganz Deutschland Menschen mobilisieren, am 9. Juni wählen zu gehen. Im Vorfeld der Europawahl und Kommunalwahlen sind Proteste in ganz Deutschland geplant.

Den Auftakt macht am 23. Mai Rosenheim mit einer festlichen Kundgebung anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes. Weitere Veranstaltungen folgen in den kommenden Tagen und Wochen bis zur EU-Wahl in über 150 Orten deutschlandweit, unter anderem am 25. Mai in Erfurt und Greiz, am 01. Juni in Köln und Bremen sowie am 08. Juni in Dresden, Berlin, Leipzig und München. Eine Übersicht aller Aktionen findet sich auf www.rechtsextremismus-stoppen.de.

Initiiert wurden die bundesweiten Aktionswochen von der Kampagnen-Organisation Campact, getragen werden sie unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Paritätischen Gesamtverband, WWF und Greenpeace. Mehrere prominente Künstler:innen treten auch bei den Demonstrationen auf, u.a. Ski Aggu in Berlin oder die Band KAFVKA in Leipzig.

Ziel ist, den prozentualen Stimmenzuwachs rechtsextremer Parteien zu stoppen und besonders Erstwähler:innen ab 16 Jahren zu motivieren, demokratische Parteien zu wählen. Die Aktionsformen sind dabei vielfältig und reichen von klassischen Demozügen und Kundgebungen über festivalartige Veranstaltungen bis zu einem gemeinsamen Kuchenessen in Cottbus.

Demonstriert wird nicht nur in großen Städten, sondern auch im ländlichen Raum: So sind etwa am 02. Juni Veranstaltungen in 20 Orten allein in Mecklenburg-Vorpommern zum landesweiten Aktionstag „Nie wieder ist jetzt“ geplant. Außerdem wird es zum Beispiel in Görlitz in Sachsen, Berkenthin in Schleswig-Holstein oder Kusel in Rheinland-Pfalz Aktionen geben.

Presseanfragen bitte an presse@rechtsextremismus-stoppen.de

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.05.2024

Aktuelle Expertise zu Armut in Deutschland.

Auf „erschreckend hohem Niveau“ verbleibt die Armut in Deutschland auch im Jahr 2023, wie der Paritätische Gesamtverband in einer Expertise zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes feststellt. Zwar sei ein markanter Rückgang bei der Kinderarmut feststellbar, zugleich sei aber eine starke Zunahme der Altersarmut zu verzeichnen. Der Verband fordert von der Bundesregierung entschiedene Reformen in der Grundsicherung und in der Rentenversicherung sowie eine Erhöhung der Mindestlohnes.

16,6 Prozent beträgt nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes die Armutsquote in Deutschland in 2023. Dies sei zwar ein ganz leichter Rückgang gegenüber den beiden Vorjahren, doch in der längerfristigen Betrachtung nach wie vor eine Stagnation auf sehr hohem Niveau, wie die Expertise des Hauptgeschäftsführers des Verbandes, Ulrich Schneider, feststellt. 14,1 Millionen Menschen müssten nach wie vor zu den Armen gerechnet werden.

Markante Rückgänge seien allerdings bei der Kinderarmut zu verzeichnen. Hier fiel die Armutsquote von 21,8 auf 20,7 Prozent, bei den Alleinerziehenden von 43,2 auf 41 Prozent und bei Paarhaushalten mit 3 und mehr Minderjährigen von 32,1 auf 30,1 Prozent.

Nach Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Verbandes zeige dies, dass Maßnahmen wie die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag, Verbesserungen beim Wohngeld und beim BAföG und insbesondere die Heraufsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes durchaus armutspolitisch Wirkung zeigten. Ulrich Schneider: „Es zeigt sich, dass Armutsbekämpfung möglich ist. Die Reformen müssen nur wesentlich konsequenter angegangen werden.“ Insbesondere mahnt der Verband eine Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung sowie einen armutsfesten Familienlastenausgleich an.

Die gravierende Zunahme der Altersarmut verlange, so Schneider, eine durchgreifende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung hin zu einer Bürgerversicherung mit Mindestrentenelementen.  Die Stabilisierung des Rentenniveaus, wie im Rentenpaket vorgesehen, sei zwar ein wichtiger Schritt. Doch werde man damit allein der wachsenden Altersarmut nicht Herr werden können.           

Dokumente zum Download

Expertise zu den Erstergebnissen des Mikrozensus zur Armutsentwicklung 2023

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.05.2024

Muttertag: Schenk mir Blumen und sei meine Lobby 24/7/365! Wir brauchen feministische Männer!

Der Muttertag wird jedes Jahr in vielen Ländern auf der ganzen Welt gefeiert. Es gilt Mütter in Dankbarkeit zu würdigen, in Deutschland oftmals verbunden mit Blumen, Pralinen, Geschenken, oder Take Over von Küche und Herd.

Ein Tag Aufmerksamkeit und Dankbarkeit für eine alljährliche 24/7/365-Leistung.

„Mehr denn je, in Zeiten des Rechtsrucks und nur wenige Wochen vor der Europawahl 2024, gilt es, sich selbstverständlich über „Blumen“ an jedem Tag und nicht nur zum Muttertag zu freuen, aber Schulter an Schulter, andere als bisherige Strukturen und Kulturen einzufordern. Diese als Basis für gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch für eine faire, gleichberechtigte und gleichwertige Verteilung der Sorgearbeit, Mental Load sowie Karriere- und Einkommenschancen! Frauenrechte sind Demokratiezeiger! Wir müssen unsere bisherigen Errungenschaften an Frauenrechten verteidigen und weiter hin zu echter Gleichberechtigung und Gleichstellung ausbauen. Wir Mütter wollen nicht zurückgedrängt werden zu privaten Aushandelungsprozessen, ob, wie viel, wann und was wir arbeiten dürfen! Wir Mütter wollen nicht auf den Wickeltisch reduziert werden, sondern an allen relevanten Verhandlungs- und Entscheidungstischen gleichberechtigt sitzen! Und dies völlig unabhängig davon in welcher (Ex-) Partnerschafts- oder (Nachtrennungs-) Familienkonstellation wir leben und welcher Form und mit welchem Zeitaufwand – ob als Angestellte oder (Solo-) Selbstständige oder Freiberuflerin – wir erwerbstätig sein wollen oder sind!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorstandssitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day sowie MeForHer.International auch anlässlich des diesjährigen Muttertags.

Die unbezahlte Sorgearbeit, die wir insbesondere als Mütter leisten, ist essenziell, aber unsichtbar! Der Equal Care Day, der 2016 von Almut Schnerring und Sascha Verlan, ins Leben gerufen wurde, thematisiert die fehlende Aufmerksamkeit dieser unbezahlten Leistung, zeigt uns sowohl die Unwucht dieser unbezahlten Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern mit Lösungsansätzen und Best Practice für Equal Care auf, als auch den kapitalisierten Wert der unbezahlten Sorgearbeit für unsere Volkswirtschaft!

Zusätzlich, um das Bewusstsein zur unbezahlten Sorgearbeit, Fürsorge- und Pflegeverantwortung und auch den damit erworbenen Kompetenzen zu schärfen und sichtbar zu machen, hat Franziska Büschelberger die neue Initiative auf LinkedIn mit dem fiktiven Unternehmen Unpaid Care Work ins Leben gerufen. Und welch Wunder: das fiktive Unternehmen hat schon in kürzester Zeit einen enormen Mitarbeiter*innenzuwachs, vor allem von Frauen und Müttern überwiegend in CEO-Positionen ihrer jeweiligen Familienkonstellation und -verantwortung!

„Es ist an der Zeit und längst überfällig, dass weder die ganze Verantwortung, der ganze Mental Load noch die ganze unbezahlte Arbeit von Kinderbetreuung, Kindererziehung, Bildungsbegleitung, Haushalt und Pflege von Angehörigen auf unseren alleinigen Schultern lastet!“ so Spachtholz und fordert: „Schenk mir keine Blumen, sondern eine Lobby, auf allen gesellschaftlichen Ebenen, im Alltag und für den Alltag. Wir müssen endlich gemeinsam die patriarchalischen Ideologien, die in Struktur und Kultur noch immer manifestiert sind, überwinden.

Am Muttertag sollten wir also nicht nur über Blumen sprechen, sondern über die Veränderungen, die wirklich zählen. Wir Mütter verdienen nicht nur Dankbarkeit und Aufmerksamkeit an einem Tag, sondern gleichwertige Selbstverwirklichungschancen, gleiche Bezahlung sowie eine faire und gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit und des Mental Load. Das ist die wahre Bedeutung des Muttertags im 21. Jahrhundert! Hierfür brauchen wir eine zeitgemäße, konsistente und gleichstellungsorientierte Familienpolitik, wie mit unserem Zielspektrum gefordert und wünschen uns feministische Männer und gleichstellungsorientierte Väter!“

Mehr erfahren

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 10.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Volkssolidarität statt.
Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.

Mit
Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis
Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch (Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 06. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt ein umfassendes Bild der Bedarfe und Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Um einen Eindruck davon zu vermitteln, wo sich die Kindertagesbetreuung zwischen Anspruch und Wirklichkeit befindet, hat der Paritätische Gesamtverband im Sommer 2023 bereits zum dritten Mal nach 2019 und 2021 eine umfangreiche Umfrage unter Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Umfrage erfasst die Einschätzungen zu den Arbeitsbedingungen von 1.760 Kindertageseinrichtungen. Die Angaben der Teilnehmenden zeigen sehr eindrücklich den aktuellen Zustand der Kindertagesbetreuung.

In der Umfrage wurde, neben den grundsätzlichen Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen, das Schwerpunktthema Inklusion erfasst. Auch wenn viele Kindertageseinrichtungen seit langem Kinder mit Teilhabeleistungen betreuen, gibt es bislang kaum Erkenntnisse über die Umsetzung und Handlungsbedarfe hinsichtlich der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Der vorliegende Bericht gibt erstmals einen Überblick über die Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die zentralen Ergebnisse aus dem Kita-Bericht 2024 vorgestellt und diskutiert. Der Bericht wird kurz vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Mit
Juliane Meinhold, Abteilungsleitung Soziale Arbeit und
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung im Paritätischen Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Juni 2024

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Frankfurt am Main

Alleinerziehende und ihre Kinder sind in ihrem Wohlbefinden häufiger eingeschränkt als Eltern und Kinder in anderen Familienformen. Alleinerziehende Mütter und Väter haben etwa ein höheres Risiko für psychische Erkrankungen oder emotionale und körperliche Erschöpfung. Trotzdem werden bei der Gesundheitsprävention die Familiensituation und die Bedarfe von Alleinerziehenden und ihren Kindern ungenügend mitgedacht. Das betrifft zum einen die Verhältnisprävention in relevanten Politikbereichen und persönlichen Lebenswelten. Diese zielt auf gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse und ist etwa in der Arbeitswelt oder der kommunalen Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder vielerorts ungenügend verankert.  Zum Anderen fehlt für Einelternfamilien häufig ein niedrigschwelliger Zugang zu konkreten Angeboten der individuellen gesundheitlichen Verhaltensprävention, die ihnen etwa regelmäßige Bewegung, Entspannung und Zeit für sich selbst ermöglichen würden.

Auf der Fachtagung sollen daher aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit und Gesundheitsförderung von Einelternfamilien gebündelt und im Lichte vielversprechender Ansätze für gesundheitliche Chancengleichheit und Best-Practice-Beispiele diskutiert werden. Wie wollen wir uns kritisch mit dem Ist-Zustand der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in Deutschland auseinandersetzen und verbleibende Handlungsbedarfe für die Politik auf allen Ebenen aufzeigen.

Am Vormittag werden Petra Rattay (Robert Koch Institut) und Prof. Raimund Geene (Berlin School of Public Health) aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit in Einelternfamilien vorstellen bzw. die Potentiale einer verbesserten Verhältnisprävention für Alleinerziehende und ihre Kinder durch den Health in All Policies – Ansatz (HiAB) und das Präventionsgesetz von 2015 ausloten.

Am Nachmittag wollen wir im Rahmen dreier Workshops tiefer in strukturelle Voraussetzungen gesundheitlicher Chancengleichheit und diesbezügliche Unterstützungssysteme einsteigen. Dafür wenden wir uns jeweils der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in den Lebenswelten Betrieb bzw. Schule und Kita zu. Zudem wollen wir auf den Prüfstand stellen, auf welche Unterstützungsmöglichkeiten Alleinerziehende im Krankheitsfall zurückgreifen können, um die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu sichern, und Ideen sammeln, wie Lücken im Hilfesystem geschlossen werden können.

Weitere Informationen und Anmelden finden Sie in diesem Flyer.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Nicht erst seit den multiplen Krisen der vergangenen Jahre lassen sich starke Vermögens- und Einkommensungleichheiten beobachten, die eng mit der Gleichstellung der Geschlechter verbunden sind. So sind Frauen am unteren Ende der Verteilung häufiger vertreten und tragen ein erhöhtes Armutsrisiko. Das zeigt deutlich: Es ist höchste Zeit, die Verteilungsfrage unter Geschlechterperspektive auf die politische Agenda zu setzen. 

Wie eine geschlechtergerechte Verteilung angesichts der Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft gelingen kann, diskutieren wir gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik.

Programm

Anmeldung (bis 17. Juni 2024, 23.59 Uhr)

Termin: 17.  Juli 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der politische Treiber für queerpolitische Fortschritte in dieser Regierung. Zuletzt wurde das bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes deutlich. Über das Gesetz und über Herausforderungen, mit denen sich die Demokratien in Deutschland und in Europa aktuell konfrontiert sehen, wollen wir auf dem Regenbogenabend diskutieren. Zudem wird ein Gast aus Polen über die Erfolge der dortigen Frauen- und LSBTIAQ*-Bewegung – nach acht Jahren rechtskonservativer Regierung – berichten.

Die Einladung mit Programm und der Möglichkeit zur Anmeldung folgt in Kürze. Bitte merkt Euch/ merken Sie sich den Termin gerne schon vor.

Termin: 11. und 12. September 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wiesbaden

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Professor Dr. Christian Krell „Demokratie in der Krise? – Warum es diesmal wirklich ernst ist und was wir tun können“ sowie auf eine Keynote von Jörn Thießen, Abteilungsleiter Heimat, Zusammenhalt und Demokratie im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und intensiven Austausch in thematischen Workshops freuen. Wir werden verschiedene Lebensphasen und -fragen im Zyklus einer Familie betrachten und uns unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen: Wie findet Demokratiebildung in Familien statt? Was brauchen Familien, um diese wichtige Aufgabe gut erfüllen zu können? Wo und wie erleben Jugendliche heute Demokratie? Wie stärken wir Familien und damit unsere Demokratie, um für die Zukunft gewappnet zu sein? Konkretere Informationen können Sie unserer Website entnehmen, die wir im Laufe des Sommers fortwährend aktualisieren werden. Unsere Einladung mit dem detaillierten Programm senden wir Ihnen in Kürze gesondert zu.

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ZFF-Info 05/2024

AUS DEM ZFF

Konsens gesellschaftlicher Player bei Forderungen nach besserem Gewaltschutz, Nachbesserungen im Unterhaltsrecht und ergebnisoffener Beratung

Noch vor Ostern haben das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) zusammen mit dem Deutschen Frauenrat, dem Kinderschutzbund, dem Deutschen Juristinnenbund, dem Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung, dem Familienbund der Katholiken und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter in einem gemeinsamen Brief an Justizminister Buschmann Kritikpunkte und Änderungsvorschläge benannt, die alle acht Verbände gemeinsam vertreten und im politischen Prozess berücksichtigt sehen wollen.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf: „Die Unterzeichnenden des Gemeinsamen Briefes vereint, dass wir uns in der gesamten Reform eine stärkere Berücksichtigung der Stimme der Kinder und des Kindeswohls wünschen. In Fällen häuslicher Gewalt fordern wir eine gesetzliche Vermutung, dass Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Für eine einseitige Sorgeerklärung des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters sehen wir keine Notwendigkeit, sondern die Gefahr, nicht kindeswohldienlich zu sein.“

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF: „Da wir alle die Einführung des Wechselmodells als Leitbild ablehnen, wollen wir verhindern, dass verschiedene Vorhaben, die in den Eckpunkten angekündigt werden, in der Gesamtschau zu einem solchen Leitbild „durch die Hintertür“ führen“. Insbesondere lehnen wir eine isolierte Unterhaltsregelung für das asymmetrische Wechselmodell ab und kritisieren die vorgesehene Schwelle für den Beginn eines erweiterten Umgangs.“

Konsens besteht im Gemeinsamen Brief auch bezüglich der Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle und der Notwendigkeit einer ergebnisoffenen Beratung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.04.2024

Heute berät der Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzesentwurf, der die sogenannte Gehsteigbelästigung verbietet. Das Zukunftsforum Familie e.V. begrüßt dies.

In den vergangenen Jahren haben Proteste von Abtreibungsgegner*innen zugenommen, die teils mit rabiaten Methoden Beratungssuchende vor Beratungsstellen bedrängen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, und Praxen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen. Diese Art der Protesten sollen nun in einem Umkreis von 100 Metern um die Einrichtungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Birgit Merkel, Stellv. Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Schwangere haben ein Recht auf Beratung. Insbesondere da derzeit ein Schwangerschaftsabbruch an eine Pflichtberatung geknüpft wird, ist es dringend notwendig, den Zugang dazu auch ohne Hindernisse zu garantieren. Die Realität ist oft anders, Protestgruppen attackieren Frauen vor Beratungsstellen und versuchen sie massiv mit verstörenden Bildern und Beschimpfungen in ihrer Entscheidung zu beeinflussen. Dieser Gehsteigbelästigung von Beratungssuchenden durch Abtreibungsgegner*innen muss daher dringend ein Ende gesetzt werden. Schwangere werden durch diese eingeschüchtert, und unter Druck gesetzt. Der Gang zur Beratungsstelle wird ein Spießroutenlauf und das in einem Moment, in dem die Betroffenen eigentlich darin bestärkt werden sollten, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Ampelkoalition Schwangere und Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen vor Anfeindungen und Aggression schützen sowie diese Form des Protestes verbieten will.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.04.2024

Bündnis aus 20 Verbänden fordert, Bürokratie endlich aus Familiensicht zu denken. Familien und Kinder brauchen leicht verständliche Unterstützung statt Behördendschungel und Antragsbergen.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Der Bürokratie-Wahnsinn erschwert enorm den Kampf gegen Kinderarmut. Familien mit wenig Einkommen müssen bis zu vier Behörden ablaufen, um ihre Kinder finanziell abzusichern. Die Anträge müssen in unterschiedlichen Abständen wiederholt eingereicht werden, und die meisten Leistungen werden mit unterschiedlichen Logiken miteinander verrechnet. Wenn dann das Einkommen auch noch schwankt, können sich die zuständigen Behörden sogar regelmäßig verändern. Das ist für Familien nicht mehr verständlich und viele wissen deswegen nicht, ob und welche Ansprüche sie haben. Es ist kein Wunder, dass Familien teilweise bewusst auf die oft kleinteiligen Unterstützungsleistungen verzichten, um nicht von der Bürokratielast erdrückt zu werden. Als Bündnis fordern wir hier einen vollumfänglichen Systemwandel!“

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Selbstverständlich hat der Staat eine Bringschuld gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bedürfnisse von Kindern dürfen nicht als Arbeitsanreize für ihre Eltern missbraucht werden, sondern müssen immer gedeckt sein. Familien dürfen von den Ansprüchen ihrer Kinder nicht mit Formularen und Papierbergen ferngehalten werden. Wir müssen vielmehr den Weg hin zu einer automatischen Auszahlung bereiten und es für Familien möglichst einfach machen. Jetzt das ganze Projekt zu blockieren und sich im Streit zu verzetteln, hilft absolut nicht gegen Kinderarmut. Alle Beteiligten sollten sich besinnen, worauf es ankommt: es für Familien und Kinder besser und einfacher zu machen!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen für alle Kinder gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 02.04.2024

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Derzeit sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Pflegende Angehörige verdienen daher nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung! Diese Entlastung muss sozial gerecht ausgestaltet werden, vor Armut schützen und mehr Männer dazu motivieren, Pflegeaufgaben zu übernehmen.“ In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter: „Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellen Unterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern“, fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten. Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen. Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des Gender Care Gap bei. Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden. Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/03/BSFT-Position-Pflege.pdf Das Bündnis Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen. Weitere Informationen: Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de X: @sorgearbeit Instagram: @buendnis_sorgearbeit Dem Bündnis gehören an:
  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.03.2024

Am 25. März 1954 wurde die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gegründet. Gestern, auf den Tag genau 70 Jahre später blickten die Mitglieder auf ihrer Mitgliederversammlung auf die Geschichte der AGF zurück und diskutierte vor allem die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen.

Die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen“ fand am 25. März 1954 in Königswinter statt und legte den Grundstein für eine koordinierte und engagierte Interessenvertretung der Familien auf Bundesebene und für die internationale Arbeit. Gemeinsam stellen die Familienorganisationen heute fest:

„Die AGF hat in den vergangenen 70 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien in Deutschland geleistet. Unser Einsatz für eine gerechte und wertschätzende Familienpolitik mit materieller Anerkennung der Leistungen von Familien, der Ausbau der familienunterstützenden Infrastruktur und der Zusammenhalt der Generationen waren, sind und bleiben zentrale Säulen unserer Arbeit.“

Die Familienorganisationen betonen, dass auf die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen bezogen, dies für sie bedeutet, dass „Lösungen zur substanziellen Reduzierung der Kinderarmut sowie zur Sicherstellung von angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gefunden werden müssen. Zudem müssen ein angemessenes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit hoher Qualität gesichert sein und Menschen, die Pflegeaufgaben für Angehörige übernehmen gute Unterstützung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie finanzieller Herausforderungen finden. Insgesamt gilt es, die gesellschaftliche Leistung aller Familienformen wertzuschätzen und Familien und Kinder in den Mittelpunkt der politischen Anstrengungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stellen.“

Für die laufende Legislaturperiode fordert die AGF darüber hinaus die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Einführung der „Familienstartzeit“ bzw. einer angemessenen Väterzeit nach der Geburt, die Einführung einer neuen Familienpflegezeit sowie die Anpassungen des Familienrechts an den gesellschaftlichen Wandel.

Zu den ersten Themen, denen sich die AGF widmete, gehörten der Familienlastenausgleich und die Bekämpfung der Wohnungsnot sowie die Organisation eines Kongresses für die „Internationale Union der Familienorganisationen“.

Letzteres verdeutlicht, dass die internationale Arbeit stets ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der AGF war und ist. Dabei kooperiert die AGF mit zahlreichen familienpolitischen Verbänden und Organisationen aus anderen europäischen Ländern, allen voran dem europäischen Zusammenschluss COFACE Families Europe. Sie ist damit wichtige deutsche Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen deutscher und europäischer Familienpolitik.

Ursprünglich wurde die AGF von drei Familienverbänden gegründet, dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Familienbund Deutscher Katholiken (heute Familienbund der Katholiken – FDK) und der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (heute evangelische arbeitsgemeinschaft familie – eaf). Im Laufe der Zeit hat sie gesellschaftliche Entwicklungen aufgegriffen, ihre Arbeitsweise und die Mitgliedschaft weiterentwickelt und besteht heute aus sechs Mitgliedsverbänden. Neben den Gründungsmitgliedern sind hinzugekommen: der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf und das Zukunftsforum Familie (ZFF). Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die AGF formuliert die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände und ist mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leistet politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördert auf nationaler und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Bereits zum 60-jährigen Jubiläum hatte die AGF ihre Geschichte in einer Broschüre nachgezeichnet und eine Ausstellung zu den Meilensteinen der Familienpolitik herausgegeben. Diese wurde 2023 aktualisiert und kann bei der AGF ausgeliehen werden. Weitere Informationen: https://ag-familie.de/de/ausstellung-meilensteine-der-familienpolitik/

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.03.2024

SCHWERPUNKT I: Bezahlkarte für Geflüchtete

Die Ampelfraktionen haben sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Damit wurde der Wunsch der Länder umgesetzt. Dazu erklären Dagmar Schmidt (SPD), Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) und Lukas Köhler (FDP):

Dagmar Schmidt, Stv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion:
„Wir stehen zu unserem Wort und setzen den MPK-Beschluss um. Bezahlkarten waren bisher auch schon möglich, aber wir haben nun noch einen gemeinsamen, rechtssicheren Rahmen geschaffen. Dieser sichert, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden können – mit Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland sind jedoch nicht möglich. Ich bin froh, dass es uns nach langen Verhandlungen gelungen ist, die Länder wie verabredet bei der Umsetzung ihrer Bezahlkarten zu unterstützen.“

Andreas Audretsch, Stv. Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Das Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket, um zum Ausbildungsplatz zu kommen, der Strom- oder Internetanschluss – all das muss bei der Einführung von Bezahlkarten vor Ort garantiert werden. Wir haben gesetzlich klar verankert, dass das Existenzminimum und die Teilhabe von Menschen garantiert ist. Gerade Kinder, die dauerhaft in Deutschland leben, müssen die Möglichkeit haben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das gewährleistet die gesetzliche Regelung nun.“

Lukas Köhler, Stv. Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion:
„Mit dieser Einigung geben wir den Ländern die notwendige Rechtssicherheit, damit sie die Bezahlkarte für alle Asylbewerber einführen können. Damit setzen wir die von der Ministerpräsidentenkonferenz getroffenen und vom Kabinett beschlossenen Vereinbarungen ohne inhaltliche Änderungen um. Die Länder haben nun die Möglichkeit, ihren Beitrag zu einer neuen Migrations-Realpolitik zu leisten, indem sie einen der wesentlichen Pull-Faktoren für irreguläre Einwanderung ausschalten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.04.2024

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz im Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Lukas Köhler:

„Mit der Möglichkeit zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber beseitigen wir einen wesentlichen Pull-Faktor für irreguläre Einwanderung. Dadurch haben die Länder und Kommunen nun die notwendige Rechtssicherheit, um aktiv an einer neuen Realpolitik in der Migration mitzuwirken. Durch die Bezahlkarte erschweren wir die Finanzierung illegaler Schleuserbanden und reduzieren Geldströme ins Ausland. Uns gelingt damit der Einstieg in eine moderne und effiziente Asylpolitik, die humanitäre Verantwortung und migrationspolitische Vernunft in Einklang bringt.“

Dazu erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:

„Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung setzt die Koalition heute mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht sowie mit dem Bezahlkartengesetz weitere Punkte der Ministerpräsidentenkonferenz für mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik um. Zusammen mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, das in dieser Woche im Europäischen Parlament beschlossen wurde, leiten wir einen echten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik ein. Der deutsche Gesetzgeber muss die neuen europäischen Regeln nun schnell in nationales Recht umsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch den Gesetzentwurf (20/10722) der CDU/CSU-Fraktion zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie einen Antrag (20/8729) der Fraktion mit der selben Zielrichtung abgelehnt. Dagegen votierten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP und die Gruppe Die Linke. Dafür stimmten neben der Unionsfraktion die Gruppe BSW und die AfD-Fraktion.

Das AsylbLG soll nach dem Vorschlag von CDU/CSU so geändert werden, dass unabhängig von der Form der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form einer Bezahlkarte möglich sein soll. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordere, sei es angezeigt, Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Werde hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, solle in Zukunft ein entsprechender Vorrang im AsylbLG festgeschrieben werden, „um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung in dem Gesetzentwurf.

In der Ausschussberatung verwiesen die Koalitionsfraktionen auf die am selben Tag im Innenausschuss verabschiedeten Änderungspläne der Bundesregierung für das AsylbLG. Diese waren dort im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (20/9470) beschlossen worden. Die Änderungen des AsylbLG sollen die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende rechtlich absichern (siehe Meldung aus dem Innenausschuss).

Die Unionsfraktion verteidigte ihre Initiativen dennoch als besser, unter anderem weil diese vorsehen, dass Asylsuchende ihre Bezahlkarte persönlich abholen sollen, um Missbrauch auszuschließen. Sie wies außerdem den Vorwurf aus den Koalitionsfraktionen zurück, die Bezahlkarte als das Allheilmittel in der Migrationspolitik zu betrachten. Die SPD-Fraktion hatte an den Unionsvorlagen kritisiert, diese seien zu 99 Prozent von der Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgeschrieben. Die AfD-Fraktion betonte, Geld- und Sachleistungen seien ein zentraler Faktor für Migrationsbewegungen, auch wenn sie nicht der einzige Faktor seien, dies habe die Anhörung des Ausschusses am 8. April gezeigt. Aus diesem Grund müsse es starke Begrenzungen für die Zahlung von Sozialleistungen an Ausländer geben, forderte die AfD.

Die Gruppe Die Linke lehnte die Bezahlkarte grundsätzlich als Gängelung und Stigmatisierung von Geflüchteten ab. Die Gruppe BSW warf der Bundesregierung vor, nicht die Kraft zu haben, die Flüchtlingszahlen zu reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 222 vom 10.04.2024

Der Bundestag will heute den Weg für die Einführung einer Bezahlkarte freimachen. Die Diakonie Deutschland appelliert an Länder und Kommunen, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Es ist jetzt schon absehbar, dass die Bezahlkarte ebenso wie das Aushändigen von Sachleistungen mit erheblichen Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden sind. Statt Millionen von Euro an Bezahldienstleister und hohe Gebühren zu zahlen, sollten Länder und Kommunen in Sprachkurse, Bildung und Migrationsfachdienste investieren. Dies kommt den Betroffenen und der Aufnahmegesellschaft zugute.

Die Bezahlkarte sollte nur zum Einsatz kommen, wenn dadurch der Verwaltungsaufwand sinkt oder es der Digitalisierung dient. Dies wird höchstens in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten der Fall sein. Eine Bezahlkarte ohne Kontofunktionen und mit Auszahlungsbeschränkungen ist entmündigend und wirkt der Integration entgegen. Ein Einkauf auf dem Wochenmarkt oder ein Eis für die Kinder ist mit der Bezahlkarte nicht mehr drin. Für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung oder Arbeit ausüben, bereits über ein eigenes Konto verfügen und in einer eigenen Wohnung leben, ist die Bezahlkarte erst recht ungeeignet. Spätestens nach 36 Monaten, wenn die Menschen keine reduzierten Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sollte ohnehin klar sein: Konto vor Bezahlkarte.“

Hintergrund:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/position-der-diakonie-deutschland-zur-bezahlkarte

Faktencheck Bezahlkarte

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/faktencheck-bezahlkarte

Position Bezahlkarte

https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Publikationen/240301_Positionspapier_Faktencheck_Bezahlkarte.pdf

Checkliste Basiskonto

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/checkliste-basiskonto-fuer-alle

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.04.2024

Zwar gebe es einige Verbesserungen auf Initiative der Grünen, die Bezahlkarten seien dennoch schikanöse Symbolpolitik.

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert das heute verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete  als ein Instrument zur Gängelung, Kontrolle und Diskriminierung Geflüchteter im Asylbewerberleistungsbezug. Zwar enthält das Gesetz nun einige Verbesserungen gegenüber dem Gesetzesentwurf, die auf Drängen von Bündnis 90/Die Grünen aufgenommen wurden,  dennoch bleibt die grundsätzliche Kritik des Verbandes an der Einführung von Bezahlkarten bestehen. Mit der heute beschlossenen Regelung steht es Ländern und Kommunen frei, darüber zu entscheiden, ob und wie sie Bezahlkarten einführen. Der Paritätische appelliert an Vernunft und Pragmatismus vor Ort und fordert zum Verzicht auf die Einführung auf. 

“Man kann es drehen und wenden, wie man will: Es handelt sich hier schlicht um schikanöse Symbolpolitik. Die Bezahlkarten lösen kein reales Problem, sondern sie sind ein Abschreckungsinstrument, das im Übrigen wirkungslos bleiben wird. Tatsächlich wird die Einführung von Bezahlkarten die Ausgrenzung Geflüchteter vorantreiben und ihre Armut verstärken”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Der Ball liegt nun bei Ländern und Kommunen. Diesen steht es frei, Bezahlkarten einzuführen, die bundesgesetzliche Regelung verpflichtet sie dazu nicht. In den meisten Fällen gibt es eine wenig aufwändige und inklusive Alternative: Die Überweisung auf das Konto der Leistungsbezieher*innen”, so Schneider. Der Paritätische warnt insbesondere vor dem enormen Verwaltungsaufwand und den drohenden Widersprüchen und Klagen der Betroffenen dort, wo Bezahlkarten mit Einschränkungen bei Bargeldabhebungen und Überweisungen eingeführt werden. Schneider: “Es ist schon erstaunlich, dass manche sich bei der Bekämpfung von Kinderarmut über 5000 zusätzliche Stellen in der Verwaltung erregen, aber wenn es um die Drangsalierung von Flüchtlingen geht, keine Kosten und Mühen gescheut werden sollen.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.04.2024

SCHWERPUNKT II: Selbstbestimmungsgesetz

Rechtsunsicherheit und Missbrauch drohen

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag in 2./3. Lesung das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Mareike Lotte Wulf:

Dorothee Bär: „Die Ampel handelt verantwortungslos und bar jeder Vernunft. Das Gesetz richtet so mehr Schaden an als Nutzen. Die Anpassungen, die die Ampel nach dem Aufschrei von besorgten Eltern und der Fachwelt nun als Beitrag zum Minderjährigenschutz verkauft, sind keine Verbesserung. Wenn ein 14-Jähriger nur per Selbstauskunft versichern soll, dass er zu seinem Geschlechtswechsel von wem auch immer beraten wurde, ist das lächerlich. Wenn ein 5-jähriges Kind einverstanden sein soll, wenn seine Eltern seinen Geschlechtswechsel beantragen, ist das absurd. Eine nachweislose Alibiberatung ist kein Schutz für Jugendliche! Das Gesetz ist gerade für diese vulnerable Gruppe gefährlich. Viele Jugendliche fühlen sich in der Pubertät in ihrem Körper unsicher, söhnen sich dann aber in den allermeisten Fällen mit ihrem Geburtsgeschlecht aus. Deshalb bestehen wir auf einer Begutachtungspflicht bei Kindern und Jugendlichen. Nicht aus Bevormundung, sondern aus Fürsorge. Nach wie vor soll außerdem Eltern, die nicht einverstanden sind, der Entzug des Sorgerechts drohen. Das ist ein gemeiner Keil, den die Ampel gerade bei diesem sensiblen Thema zwischen Eltern und ihre Kinder treibt.“ 

Mareike Lotte Wulf: „Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt in seiner Grundanlage falsch. Die Regierungsfraktionen haben allenfalls kosmetische Änderungen vorgenommen. Völlig voraussetzungslos kann zukünftig jeder und jede das gewünschte Geschlecht beim Standesamt eintragen lassen. Diese Entkoppelung des rechtlichen vom biologischen Geschlecht sorgt nicht nur für Kopfschütteln bei vielen Menschen in unserem Land. Sie führt zu Rechtsunsicherheit – etwa, wenn es um den Zugang zu Frauenschutzräumen oder gleichstellungspolitische Maßnahmen wie Frauenquoten geht. Zudem wurde das ohnehin bereits sehr weitgehende Offenbarungsverbot noch einmal verschärft. Darüber hinaus wurde die Frage, wie ein möglicher Missbrauch des Gesetzes verhindert werden kann, nicht beantwortet. So steht die Frage nach wie vor im Raum, wie eine Identitätsverschleierung ausgeschlossen werden kann. Das zeigt, worum es der Ampel in den abschließenden Verhandlungen eigentlich ging: um ein notdürftiges Übertünchen der Streitigkeiten innerhalb der Koalition. Das ist keine ausgewogene und verantwortungsvolle Lösung. Für die Ampel gilt offenbar: kurzzeitiger Burgfrieden vor Rechtssicherheit und Jugendschutz.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch den Plänen der Bundesregierung für ein „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“(20/9049) in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die Gruppe Die Linke. Dagegen votierten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) möchte die Koalition einen Kerngedanken des Grundgesetzes, den Schutz der geschlechtlichen Identität, umsetzen, indem Menschen künftig die Möglichkeit haben sollen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen diskriminierungsfrei ändern zu können.

Volljährige Menschen sollen ihren Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder keine Angabe) und ihre Vornamen künftig per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können. Dies soll nun für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen einheitlich geregelt werden, also nicht mehr in zwei verschiedenen Gesetzen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Änderung des Geschlechtseintrags muss drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Nach der Änderung soll für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Damit soll verhindert werden, dass Entscheidungen übereilt getroffen werden. Für Minderjährige bis 14 Jahre gilt: Nur die Sorgeberechtigten können die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Ab dem Alter von 14 Jahren können es die Minderjährigen selber tun, benötigen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Diese dürfen nicht über den Kopf des Minderjährigen hinweg einen Geschlechtseintrag ändern, in einem solchen Streitfall würde ein Familiengericht nach Maßgabe des Kindeswohls entscheiden.

Die nachträglichen Änderungen beziehen sich unter anderem auf Vorgaben zur Beratungspflicht. So soll die Versicherung einer beschränkt geschäftsfähigen minderjährigen Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, auch die Erklärung enthalten, dass sie beraten worden ist. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Versicherung des gesetzlichen Vertreters eine Erklärung über die Beratung enthalten.

Für die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags des gesetzlichen Vertreters einer minderjährigen Person, die geschäftsunfähig ist oder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll außerdem das Einverständnis des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat, nötig sein. Deshalb wird im Personenstandsrecht geregelt, dass die minderjährige Person bei dieser Erklärung im Standesamt anwesend sein muss.

Es wird außerdem sichergestellt, dass bereits zu amtlichen Registern eingereichte Dokumente erhalten bleiben und nicht neu ausgestellt und eingereicht werden müssen. Gleichzeitig wird der Anspruch auf Neuausstellung von Dokumenten zukunftsoffen ausgestaltet. Die Regelung zur automatisierten Datenweitergabe wird ersatzlos gestrichen. Dadurch sollen unterschiedliche Regelungen insbesondere im Vergleich zu sonstigen Namensänderungen vermieden werden.

Das Offenbarungsverbot, also die Weitergabe von Informationen zum geänderten Geschlechtseintrag ohne Zustimmung der betreffenden Person, wird auf die in Paragraf 13 genannten privilegierten Familienangehörigen ausgeweitet, für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.

Es wird ferner möglich sein, dass Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können und im Geburtseintrag mit der Geschlechtsangabe „divers“ oder ohne Geschlechtsangabe eingetragen sind, einen Pass mit der Angabe „männlich“ oder „weiblich“ erhalten können. Durch ein zweistufiges Inkrafttreten des Gesetzes soll sichergestellt werden, dass bereits ab dem 1. August 2024 eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden kann, sodass die dreimonatige Anmeldefrist zu laufen beginnt. Ab 1. November 2024 löst das SBGG dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 223 vom 10.04.2024

LSVD begrüßt lange überfällige Abschaffung des Transsexuellengesetzes

Heute hat der Bundestag endlich das lange erwartete Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Damit können trans- und intergeschlechtliche* sowie nicht-binäre Menschen künftig ihren Personenstand durch Erklärung gegenüber dem Standesamt korrigieren lassen und sind nicht mehr auf langwierige, teure und demütigende Gerichts- und Begutachtungsverfahren angewiesen. Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Endlich löst die Bundesregierung ihr wichtiges queerpolitisches Koalitionsversprechen ein und ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz. Das TSG wurde in seiner ursprünglichen Fassung in großen Teilen immer wieder als verfassungswidrig eingestuft. Übrig geblieben waren demütigende Sachverständigengutachten und ärztliche Atteste, um den richtigen Geschlechtseintrag zu bekommen. Diese gehören nun endlich der Vergangenheit an. Selbstbestimmung ist ein hohes Gut einer Demokratie und mit der geschlechtlichen Selbstbestimmung kommt Deutschland endlich seiner ethischen Verpflichtung nach, auch einer Minderheit diese demokratischen Grundrechte zu gewähren! Zum ersten Mal hat eine Bundesregierung die rechtliche Lage zum Geschlechtseintrag von trans*, inter* und nicht-binären aus Eigeninitiative verbessert und damit ein demokratisches Kernanliegen umgesetzt!

Deutschland ist damit das dreizehnte Land in Europa, in dem ein selbstbestimmter Geschlechtseintrag auf Basis einer Selbsterklärung und ohne Begutachtungen durch Psycholog*innen, Ärzt*innen oder Jurist*innen möglich ist. In Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Malta, Norwegen und Portugal geht das schon seit vielen Jahren, Island, Finnland und die Schweiz haben ihre Gesetze erst kürzlich angepasst. Begutachtungen der Geschlechtsidentität sind nicht nur unnötig, sondern greifen auch massiv und unzulässig in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Sie sind geprägt von grenzüberschreitenden Befragungen und körperlichen Untersuchungen mit erniedrigendem Charakter. Es war mehr als überfällig, diese menschenrechtswidrige Begutachtungspraxis auch in Deutschland endlich abzuschaffen und trans- und intergeschlechtliche* sowie nicht-binäre Menschen übereinstimmend mit medizinischen Erkenntnissen zu entpathologisieren.

Der selbstbestimmte Geschlechtseintrag findet in der Zivilgesellschaft entgegen Unkenrufen aus rechtskonservativen und „genderkritischen“ Kreisen große Zustimmung. Die Verbesserung der Rechte für trans* und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen ist schon immer Teil feministischer emanzipatorischer Kämpfe. In der Verbändeanhörung hat sich ein überwältigender Teil der Zivilgesellschaft für geschlechtliche Selbstbestimmung ausgesprochen. Darunter waren Sozial-, Jugend- und Frauenverbände, kirchliche Organisationen, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Deutsche Gewerkschaftsbund und mehrere große Arbeitgeber*innen sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Amadeu-Antonio-Stiftung.

Das nun vorliegende Gesetz gewährleistet nicht alles, was die Zivilgesellschaft seit Jahren fordert. Es gibt zum einen den im Gesetzgebungsprozess von rechten und Akteur*innen gezielt mobilisierten Ängsten unverhältnismäßig viel Raum, statt sie auszuräumen, etwa mit dem Verweis auf das Hausrecht. Zum anderen bleiben viele Regelungen weit hinter den im Juni 2022 vorgestellten Eckpunkten und den Forderungen der queeren Verbände zurück. Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung besonders vulnerabler Personen wie Minderjähriger, Geschäftsunfähiger und Staatenloser wird nur unzureichend gewährleistet. Wir begrüßen es sehr, dass der Gesetzgeber einige kritische Stellen im Kabinettsentwurf wie die Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden entschärft bzw. gestrichen hat. Dennoch gilt es, die noch vorhandenen Schwachstellen des Gesetzes auf dem Rechtsweg und durch rechtspolitische Arbeit anzugehen und zu beseitigen. Darüber hinaus müssen weitere Reformbedarfe für die Gleichstellung trans*, inter* und nicht-binärer Personen wie die rechtliche Absicherung von Gesundheitsleistungen und die Entschädigung für diejenigen, die sich nach dem alten TSG-Verfahren scheiden oder sterilisieren lassen mussten, dringend auf die politische Agenda gesetzt werden.

Weiterlesen:

 

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V. vom 12.04.2024

SCHWERPUNKT III: Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übergeben.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch – wir alle wissen, wie emotional diese sein können.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land.“

Die Kommission empfiehlt:

  • Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
  • Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
  • Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter) ermöglicht werden.  

Hintergrund

Die Kommission wurde als interdisziplinär zusammengesetztes Gremium berufen und hatte sich am 31. März 2023 konstituiert. Die Kommission bestand aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht.

In zwei Arbeitsgruppen sollten Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft werden.

Den vollständigen Bericht sowie den Kurzbericht finden Sie unter:

www.bmfsfj.de/Kom-rSF

www.bmfsfj.de/Kurzbericht-Kom-rSF

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.04.2024

Zur Vorstellung der Ergebnisse der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am Montag ihren Abschlussbericht vorgestellt. Dieser Abschlussbericht stellt das Ergebnis eines einjährigen Prozesses dar, in dem die interdisziplinäre, plural zusammengesetzte Gruppe aus unabhängigen Sachverständigen intensiv und ehrenamtlich gearbeitet hat. Für dieses Engagement gilt der Kommission unser ausdrücklicher Dank!

Das Votum der Kommission zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches in der Arbeitsgruppe 1 ist einstimmig ergangen, was, vor dem Hintergrund der Pluralität der Kommissionsmitglieder, das Gewicht dieser Empfehlung als starkes Signal noch einmal unterstreicht.

Es geht um eine ethisch bedeutsame Frage, mit der alle sorgsam umgehen sollten. Zugleich haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit der Gesetzgebung von vor 30 Jahren weiterentwickelt.

Die grüne Position ist bekannt: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und haben uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches stark gemacht.

Gleichzeitig muss das Schutzniveau für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt werden. In dieser Haltung sehen wir uns grundsätzlich durch die Empfehlung der Kommission bestätigt. Wir teilen die Einschätzung der Kommission, dass Abbrüche in der fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist, grundsätzlich nicht erlaubt sein sollen. Auch nicht selbstbestimmte oder unsichere Abbrüche müssen weiter unter Strafe stehen.

Der Abschlussbericht der Kommission ist aufgrund seiner Ausgewogenheit auch Auftakt für die dringend notwendige Debatte über die Verbesserung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere, da die Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr flächendeckend gegeben ist. Darauf verweist die gerade vorgelegte ELSA-Studie erstmalig und unmissverständlich.

Frauen müssen sich in einer so belastenden Situation auf eine gute und erreichbare Versorgung verlassen können. Die Kommission gibt wichtige Hinweise zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Verhütung, die ernsthaft diskutiert werden müssen. In jedem Fall muss die Versorgung und die Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren in Deutschland langfristig verbessert werden.

Die Kommission hat auch das Thema Beratung analysiert. Wir haben uns als Grüne schon lange für ein Recht auf Beratung stark gemacht. Wie dieses genau ausgestaltet werden kann, wollen wir intensiv beraten. Der Vorschlag der Kommission hierzu einen Rechtsanspruch vorzusehen, zeigt einen gangbaren Weg auf. Für uns ist in jedem Fall klar: es muss sichergestellt sein, dass ungewollt Schwangere die Beratung und Unterstützung erfahren, die sie brauchen.

Alle Fraktionen, auch die Union, tragen politische Verantwortung dafür, dass die Versorgungslücke geschlossen und dem erheblichen Rückgang der Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können, entgegengewirkt wird.

Die Versuche in der letzten Woche, die Kommission und ihre Mitglieder zu diskreditieren, noch bevor die Ergebnisse und die zugrundeliegenden Erwägungen vollständig bekannt und von der Kommission erläutert worden sind, waren völlig unangemessen und werden der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.

Durch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 der Kommission zu den Themen Leihmutterschaft und altruistische Eizellspende werden eine Reihe von ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen aufgeworfen, die eine breite gesellschaftliche Debatte erfordern. Wir danken der Kommission für ihre differenzierten Überlegungen und werden diese gewissenhaft prüfen.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.04.2024

Zur Vorstellung der Ergebnisse der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am Montag ihren Abschlussbericht vorgestellt. Dieser Abschlussbericht stellt das Ergebnis eines einjährigen Prozesses dar, in dem die interdisziplinäre, plural zusammengesetzte Gruppe aus unabhängigen Sachverständigen intensiv und ehrenamtlich gearbeitet hat. Für dieses Engagement gilt der Kommission unser ausdrücklicher Dank!

Das Votum der Kommission zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches in der Arbeitsgruppe 1 ist einstimmig ergangen, was, vor dem Hintergrund der Pluralität der Kommissionsmitglieder, das Gewicht dieser Empfehlung als starkes Signal noch einmal unterstreicht.

Es geht um eine ethisch bedeutsame Frage, mit der alle sorgsam umgehen sollten. Zugleich haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit der Gesetzgebung von vor 30 Jahren weiterentwickelt.

Die grüne Position ist bekannt: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und haben uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches stark gemacht.

Gleichzeitig muss das Schutzniveau für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt werden. In dieser Haltung sehen wir uns grundsätzlich durch die Empfehlung der Kommission bestätigt. Wir teilen die Einschätzung der Kommission, dass Abbrüche in der fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist, grundsätzlich nicht erlaubt sein sollen. Auch nicht selbstbestimmte oder unsichere Abbrüche müssen weiter unter Strafe stehen.

Der Abschlussbericht der Kommission ist aufgrund seiner Ausgewogenheit auch Auftakt für die dringend notwendige Debatte über die Verbesserung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere, da die Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr flächendeckend gegeben ist. Darauf verweist die gerade vorgelegte ELSA-Studie erstmalig und unmissverständlich.

Frauen müssen sich in einer so belastenden Situation auf eine gute und erreichbare Versorgung verlassen können. Die Kommission gibt wichtige Hinweise zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Verhütung, die ernsthaft diskutiert werden müssen. In jedem Fall muss die Versorgung und die Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren in Deutschland langfristig verbessert werden.

Die Kommission hat auch das Thema Beratung analysiert. Wir haben uns als Grüne schon lange für ein Recht auf Beratung stark gemacht. Wie dieses genau ausgestaltet werden kann, wollen wir intensiv beraten. Der Vorschlag der Kommission hierzu einen Rechtsanspruch vorzusehen, zeigt einen gangbaren Weg auf. Für uns ist in jedem Fall klar: es muss sichergestellt sein, dass ungewollt Schwangere die Beratung und Unterstützung erfahren, die sie brauchen.

Alle Fraktionen, auch die Union, tragen politische Verantwortung dafür, dass die Versorgungslücke geschlossen und dem erheblichen Rückgang der Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können, entgegengewirkt wird.

Die Versuche in der letzten Woche, die Kommission und ihre Mitglieder zu diskreditieren, noch bevor die Ergebnisse und die zugrundeliegenden Erwägungen vollständig bekannt und von der Kommission erläutert worden sind, waren völlig unangemessen und werden der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.

Durch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 der Kommission zu den Themen Leihmutterschaft und altruistische Eizellspende werden eine Reihe von ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen aufgeworfen, die eine breite gesellschaftliche Debatte erfordern. Wir danken der Kommission für ihre differenzierten Überlegungen und werden diese gewissenhaft prüfen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.04.2024

Die vor rund einem Jahr von der Ampelkoalition eingesetzte unabhängige Kommission für sexuelle Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin stellt am Montag den 15. April in Berlin ihre Arbeitsergebnisse vor. Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für sexuelle Selbstbestimmung und Geschlechtergerechtigkeit ein und plädiert daher für eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Von der Bundesregierung fordert die Arbeiterwohlfahrt eine flächendeckende, wohnortnahe und niedrigschwellige Beratungs- und Versorgungsinfrastruktur, kombiniert mit einem Recht auf Beratung, sowie eine Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche über den Leistungskatalog der Krankenkassen.  

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Täglich erleben wir in unseren Schwangerschaftsberatungsstellen, dass die Versorgung von ungewollt Schwangeren erschwert wird, weil der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt wird. Das Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind, ist eine klare Diskriminierung von Frauen, Mädchen und allen Menschen, die schwanger werden können. Wir fordern, den Paragrafen 218 StGB zu streichen und den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln. Die aktuelle restriktive Gesetzgebung stehen völkerrechtlichen Verpflichtungen und reproduktiver Gerechtigkeit entgegen.“ 

„Das hat ganz reale Folgen für Betroffene,“ so Kathrin Sonnenholzner weiter. „Beratungspflichten, Wartezeiten und Fristenregelungen bringen die Schwangeren in unwürdige Situationen und schaffen Hürden, die einen Schwangerschaftsabbruch verzögern oder verunmöglichen. Der Gesetzgeber muss endlich anfangen, schwangeren Personen in ihrer Entscheidung für oder gegen die Fortführung einer Schwangerschaft zu vertrauen. Als AWO fordern wir, dass die staatliche Einmischung und Diskriminierung bei dieser höchst persönliche Entscheidung von schwangeren Menschen endlich der Geschichte angehören muss.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.04.2024

Caritas-Präsidentin: Wir müssen die Menschenwürde des Kindes von Anfang an schützen

er Deutsche Caritasverband lehnt die Vorschläge zur Reform des Paragraphen 218 ab, die heute von der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung vorgelegt worden sind. Der Verband appelliert an die Politik, den Kommissionsempfehlungen nicht zu folgen, denn ihre ethischen, lebenspraktischen und gesellschaftlichen Implikationen seien außerordentlich weitreichend. „Wer das Selbstbestimmungsrecht der Mutter und das Lebensrecht des Kindes im Schwangerschaftskonflikt gleichermaßen respektieren und in ihrer spannungsreichen Beziehung überzeugend schützen will, darf nicht die Menschenwürde des ungeborenen Kindes zur Disposition stellen,“ betont die Präsidentin des Verbandes Eva Maria Welskop-Deffaa.

„Der Bericht der Kommission bietet eine breite Sammlung juristischer Informationen, die das geltende deutsche Recht einordnen und bewerten “, kommentiert Welskop-Deffaa. „Es ist gut, dass dabei auch Fragen aufgeworfen werden, die lange wenig zu interessieren schienen: etwa wie wirksam verhindert werden kann, dass die schwangere Frau zur Abtreibung gegen ihren Willen genötigt wird.“

„Das passt einfach nicht zusammen“

Die Schlussfolgerungen der Kommission zum Schwangerschaftskonfliktrecht sind allerdings nach Einschätzung des Caritasverbandes polarisierend und lebensfremd. Sie versuchen, den Schwangerschaftskonflikt einseitig aufzulösen, indem für das ungeborene Kind nur ein eingeschränkter und dazu willkürlich gestufter Schutz seiner Menschenwürde angenommen wird.

„Ein solcher Vorschlag ignoriert die guten Erfahrungen, die wir seit 30 Jahren mit der geltenden Regelung in Deutschland gemacht haben“, sagt die Caritas-Präsidentin. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz stellt die Beratung und Begleitung Schwangerer in Not- und Konfliktsituationen sowie werdender Eltern in den Mittelpunkt, es setzt auf Aufklärung und Verhütung. Konzeptionell ist es eingebettet in ein System umfänglicher psychosozialer und praktischer Unterstützung wie finanzieller Hilfen und Betreuungsangebote, etwa den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. „So schützt das geltende Recht die Selbstbestimmung der Frau und das Leben des Kindes gleichermaßen“, so Eva Maria Welskop-Deffaa weiter.

„In einer Zeit, in der Schwangere vom ersten Ultraschall an das Herz ihres Babys auf dem Monitor schlagen sehen, widerspricht es nicht nur ethischen Grundsätzen, sondern der lebensweltlichen Erfahrung, dem Embryo den Menschenrechtsschutz vorzuenthalten“, ergänzt sie. „Das passt einfach nicht zusammen.“

Beratungspflicht erhalten

„Die Politik muss übereilte Entschlüsse vermeiden und in der Diskussion, die uns bevorsteht, die Expertise aus der Praxis einbeziehen. Diese gibt es nicht zuletzt in der Begleitung und Beratung von Frauen und jungen Familien in Beratungsstellen und anderen sozialen Diensten.“, unterstreicht Yvonne Fritz, Vorständin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF). Der SkF ist der für Fragen von Schwangerschaft und Schwangerschaftsberatung zuständigen Fachverband der verbandlichen Caritas.

„Die Beratung kann Frauen auch schützen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, wenn sie von ihrem Umfeld unter Druck gesetzt werden. Die Beratungspflicht muss daher unabdingbar erhalten bleiben“, so Yvonne Fritz.

Lebenspraktische Hilfen stärken

Mit besonderer Sorgfalt sei das Unterkapitel „Gesellschaftliche und psychosoziale Aspekte beim Schwangerschaftsabbruch“ im Bericht zu lesen, so SkF und Caritas. Es wird dort sichtbar, dass sich Menschen in vulnerablen und prekären Lebenslagen bei ungewollten Schwangerschaften häufiger für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Eva Maria Welskop-Deffaa unterstreicht: „Im Caritasverband setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass umfassende Hilfen angeboten werden. Es macht einen Unterschied, ob der schwangeren Frau in schwieriger Lebenslage direkt zu Beginn der Schwangerschaft Türen und nach der Geburt geöffnet werden – etwa mit praktischen Hilfen wie den Babylotsen, mit Angeboten zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Gewaltprävention.“

Weiterer Diskussionsbedarf bei Leihmutterschaft

Der zweite Teil des Kommissionsberichts beschäftigt sich mit dem Thema ungewollte Kinderlosigkeit. SkF und Deutscher Caritasverband begrüßen, dass die Kommission Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft abwägend beantwortet. Die Risiken, die in einer global kommerziell agierenden Fortpflanzungsmedizin mit diesen Eingriffen verbunden sind, werden deutlich benannt. Die Frage, ob es faire altruistische Formen der Leihmutterschaft geben kann, wird weiter zu diskutieren sein.

„Ungewollte Kinderlosigkeit kann wie eine ungewollte Schwangerschaft zu einer tiefen Lebenskrise führen. Die ethische Bewertung und rechtliche Regelung medizinischer Angebote sind daher immer wieder neu zu prüfen,“ meint SkF-Vorständin Yvonne Fritz.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 15.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Schwangerschaftsabbruch der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Der Abschlussbericht ebnet den Weg zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und eröffnet nach vielen Jahren eine breite gesellschaftliche Debatte. Er stellt einen notwendigen und längst hinfälligen Paradigmenwechsel im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs dar. Zu Recht betont die Kommission, dass das grundsätzliche strafrechtliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 12 Wochen verfassungs-, europa- und völkerrechtlich nicht haltbar ist. Nun wird dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen endlich Rechnung getragen. Die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder, konstatiert: „Es ist längst überfällig, dass wir uns mit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs befassen. Der Abschlussbericht der Kommission macht erneut deutlich, dass schnellstmöglich eine Neuregelung erfolgen sollte.“

Zugleich mahnt der djb an, den gesetzgeberischen Spielraum, den die Kommission für Fragen der Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zwischen der 12. und 22. Woche vorsieht, in der Gestalt auszuschöpfen, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur 22. Woche zulässig sind. Außerdem hält der djb an seiner Forderung fest, dass Abbrüche unabhängig vom Fortschritt der Schwangerschaft grundsätzlich nicht in das Strafgesetzbuch gehören, sondern im Sozialrecht zu verorten sind. Auch eine Beratungspflicht oder die dreitägige Wartezeit werden dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person nicht gerecht und sind europa- sowie völkerrechtlich nicht haltbar.

„Die Bundesregierung muss diesen Moment nutzen und endlich dazu beitragen, dass die Rechte schwangerer Personen auch durch eine Verbesserung der derzeit defizitären Versorgungslage nachhaltig und effektiv gestärkt werden,“ so die Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zum Schwangerschaftsabbruch des djb, Céline Feldmann.

Des Weiteren sieht der Abschlussbericht die Kriminalisierung bestimmter Handlungen zur Verhinderung von unsicheren Abbrüchen vor; wie die Vornahme von Abbrüchen durch nicht medizinisch geschultes Personal sowie Schädigungen des Fötus durch Dritte. Der djb sieht hier weiteren Diskussionsbedarf. Bei der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs sollte stets das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person im Zentrum stehen. Eine extensive strafrechtliche Regelung birgt die Gefahr der Stigmatisierung von Abbrüchen und Unklarheiten für das medizinische Personal, wie es bereits bei der derzeitigen Regelung der Fall ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.04.2024

LSVD begrüßt die Vorschläge zur Legalisierung von Eizellabgaben

Die vor einem Jahr von der Regierung eingesetzte Expert*innen-kommission zur Prüfung einer möglichen Legalisierung von Eizellabgaben und Leihmutterschaft hat heute ihren Abschlussbericht vorgelegt. Grundsätzlich hält sie eine Legalisierung von Eizellabgaben für zulässig, bei der Frage nach einer Legalisierung der Leihmutterschaft sind die Expert*innen zurückhaltender. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands:

Der LSVD fordert seit langem eine Überprüfung der geltenden Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft. Mit Bezug auf die Eizellabgabe muss die Legislative nun zügig einen Gesetzesentwurf vorlegen und einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen, der die reproduktive Selbstbestimmung und den notwendigen Schutz der abgebenden Personen sowie die Rechte der betroffenen Kinder sicherstellt.

Aktuell reisen viele queere Paare ins Ausland, um einander zur eigenen Familiengründung eine Eizelle zu spenden – ein in der Regel teures Unterfangen. Der LSVD spricht sich daher klar dafür aus, dass dies auch in Deutschland möglich sein muss. Das Risiko von Ausbeutung ist hier als gering einzuschätzen. Das gleiche gilt für jene Fälle, in denen Eizellen gespendet werden, die im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung entstanden und überzählig sind.  Auch hier spricht sich der LSVD für eine Legalisierung der Spende in Deutschland aus.

Zugleich herrschen in den Strukturen des globalen Reproduktionsmarktes jedoch häufig starke Machtunterschiede zwischen den Eizellen abgebenden und den sie empfangenden Personen. Die Abgabe von Eizellen berührt nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern angesichts der Weitergabe genetischer Zellen auch das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Eine gesetzliche Grundlage muss Selbstbestimmung und Schutz gewährleisten. Dazu gehört für alle Szenarien die Finanzierung umfassender medizinischer und rechtlicher Aufklärung und Beratung aller Beteiligten (auch der Wunscheltern etwa im Hinblick auf Aufklärung ihrer eigenen Kinder). Zusätzlich ist ebenfalls eine hinreichende Dokumentation notwendig. Diese Standards müssen auch dann sichergestellt werden, wenn Kliniken in Deutschland auf Eizellen aus dem EU-Ausland zurückgreifen.

Leihmutterschaft kann insbesondere für zwei cisgeschlechtliche Männer einen Weg zur Familiengründung darstellen, gleichzeitig herrschen auch hier oft starke Machtgefälle. Der LSVD spricht sich daher für die Zulassung der altruistischen Leihmutterschaft und für die Möglichkeit aus, die Rahmenbedingungen in einer Kinderwunschvereinbarung rechtsverbindlich zu regeln. Als Menschenrechtsverband stellt der LSVD dabei hohe Anforderungen an Aufklärung, Beratung und Verrechtlichung des Verhältnisses zwischen austragender Person und Wunscheltern, sollte eine Legalisierung von Leihmutterschaft politisch diskutiert werden.

Dabei darf die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Leistungen keine Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung queerer Familien sein. Queere Familiengründungen sind vielfältig; in vielen Fällen ist keine medizinische Assistenz notwendig. Wichtig ist, dass der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen und eine etwaige finanzielle Förderung diskriminierungsfrei unabhängig von Geschlecht, Familienstand oder Sexualität der Personen sichergestellt wird. Queere Familien müssen jedoch auch dann rechtlich anerkannt werden, wenn sie privat entstanden sind. Der LSVD setzt sich daher seit vielen Jahren für die Implementierung von Elternschaftsvereinbarungen und die Anerkennung von freiwillig gewählten Mehrelternschaften ein.

Hintergrund:

Reziproke Eizellspenden sowie die Inanspruchnahme von Eizellen Dritter oder sogenannter Leihmutterschaft können ein Weg zu queeren Familiengründungen sein.

Die Durchführung von Eizellspenden und Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz von 1991 strafrechtlich verboten. Das für die Verbote maßgebliche Argument, eine „gespaltene Mutterschaft“ schade dem Kindeswohl, ist wissenschaftlich nicht haltbar und angesichts der Akzeptanz von Samenspenden abzulehnen. Zugleich wirft insbesondere die Leihmutterschaft in einem globalen Reproduktionsmarkt wesentliche rechtliche und ethische Fragen auf.

Weiterlesen:

 

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V. vom 15.04.2024

Würde der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geregelt, wäre endlich die Stigmatisierung ungewollt Schwangerer beendet.

Als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Selbstbestimmung von Schwangeren bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vorgestellten Empfehlungen der “Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Durch eine rechtliche Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts sowie die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung, wie von der Kommission alternativ zur Beratungspflicht empfohlen, würde endlich die unsägliche Stigmatisierung beendet, denen ungewollt Schwangere bisher ausgesetzt sind. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Kommission schnellstmöglich umzusetzen.

“Die Autonomie der Schwangeren und der Schutz des ungeborenen Lebens können nicht mit den Mitteln des Strafrechts verwirklicht werden. Statt Schwangere in schwieriger Lebenslage zu kriminalisieren und durch die Androhung von Strafen zusätzlich unter Druck zu setzen, braucht es Zugang zu Informationen, Hilfe und Unterstützung. Keine Schwangere darf allein gelassen werden und es muss Schluss sein mit Stigmatisierung. Der Schwangerschaftsabbruch muss enttabuisiert werden, um den Weg frei zu machen zu aufgeklärten, selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Entscheidungen, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Schwangeren”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. 

Die Forderung der Kommission nach einem flächendeckenden, niedrigschwelligen, barrierefreien und vielsprachigen Beratungsangebot, das kostenfrei und im Wege eines Rechtsanspruches zur Verfügung steht, sei unbedingt zu unterstützen. Auch die Stärkung von Präventionsmaßnahmen wie u.a. der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln für Menschen im Transferleistungsbezug und mit geringem Einkommen ist eine langjährige Forderung des Paritätischen und seiner Mitgliedsorganisationen. Darüber hinaus fordert der Verband die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen für alle selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüche.

Der Verband spricht sich dafür aus, dass der §218 gestrichen und der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch und alle damit im Zusammenhang stehenden Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der schwangeren Person dagegen muss nach Ansicht des Paritätischen Straftatbestand bleiben und hier der Strafrahmen vom Vergehen zum Verbrechen verschärft werden. “Für den Verband ist es Haltung und Auftrag zugleich, dass das historische Erbe Deutschlands vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus, in der u.a. Zwangsabtreibungen und -sterilisationen legitimiert wurden, nicht vergessen werden darf. (…) Das damit verbundene Unrecht darf sich niemals wiederholen”, heißt es in der verbandlichen Positionierung zum Thema.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.04.2024

Unsere Verbände und Organisationen begrüßen den Bericht der AG 1 der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

Wir wenden uns heute an die Bundesregierung und fordern jetzt zügig eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Einklang mit Grundgesetz und internationalen Menschenrechten und Gesundheitsrichtlinien.

Die ELSA-Studie zeigt, dass die Versorgungslage und -qualität vielenorts und die Erfahrungen vieler ungewollt schwangerer Menschen problematisch sind. Der Kommissionsbericht zeigt vom geltenden Gesetz geschaffene Probleme auf und bietet Lösungsansätze an.

Auf dieser Grundlage muss die Regierung notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode umsetzen.

Amnesty International Deutschland

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft

AWO Bundesverband

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Deutscher Juristinnenbund

Doctors for Choice Germany

Evangelische Frauen in Deutschland

Familienplanungszentrum Berlin – BALANCE

GEW Berlin

Medical Students for Choice

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit

pro familia Bundesverband

TERRE DES FEMMES

UN Women

Verein demokratischer Ärzt*innen

Women in Exile

Zentralrat der Konfessionsfreien

Zitate und Stellungnahmen

Amnesty International

Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin: „Schwangerschaftsabbrüche müssen vollständig entkriminalisiert werden. Das erfordern menschenrechtliche Standards und die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation. Und auch die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Alle Fakten liegen auf dem Tisch, jetzt müssen Regierung und Parlament endlich handeln!“

https://www.amnesty.de/deutschland-schwangerschaftsabbruch-abtreibung-entkriminalisieren-forschungsprojekt-elsa
https://www.amnesty.de/schwangerschaftsabbruch-deutschland

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft

https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/2024/04/15/pressemitteilung-zur-veroeffentlichung-des-berichts-der-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-ag-1/

AWO Bundesverband

https://awo.org/weg-mit-paragraf-218-stgb-awo-fordert-legalisierung-von-schwangerschaftsabbruechen

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Dr. Ines Scheibe, Mitbegründerin: „Schwangerschaftsabbrüche sollen endlich keine Straftat mehr sein, sondern ein Recht von ungewollt Schwangeren. Das ist möglich und dringend notwendig, wie die Expert*innen und die Ergebnisse der ELSA – Studie deutlich zeigen. Jetzt erwarten wir rasches Regierungshandeln.“

https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/19064/pressemitteilung-buendnis-fuer-sexuelle-selbstbestimmung-begruesst-erste-ergebnisse-der-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzung/

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe

https://dgpfg.de/wp-content/uploads/2024/04/Pressemitteilung-zu-den-Empfehlungen-der-Expertinnenkommission-zur-Neuregelung-des-Paragraph-218-StGB-download.pdf

Deutscher Juristinnenbund

https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st22-26

Doctors for Choice

https://doctorsforchoice.de/2024/04/ergebnisse-der-kommission-als-handlungsauftrag-an-regierung/

Evangelische Frauen in Deutschland

Angelika Weigt-Blätgen, Vorsitzende des Präsidiums: „Die Empfehlungen der Kommission werden der Tatsache gerecht, dass das aktuelle Strafrecht im Rahmen des §218 keine angemessene Lösung für die Verhinderung von Abtreibungen darstellt. Ein kostenloser und barrierefreier Zugang zu Verhütungsmitteln sowie umfassende Beratungsdienste sind deutlich wirksamere Ansätze.“

https://evangelischefrauen-deutschland.de/pressemitteilung-16-april-2024-evangelische-frauen-in-deutschland-fordern-umfassende-unterstuetzung-fuer-reproduktive-freiheit/

Familienplanungszentrum Berlin – BALANCE

Taleo Stüwe, Assistenzarzt im medizinischen Fachteam: „Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist längst überfällig. Die Bundesregierung hat die Chance, den Empfehlungen der Kommission zu folgen und ihren gesetzgeberischen Spielraum zu nutzen. Für eine gute, bedarfsorientierte Versorgung ungewollt schwangerer Personen brauchen wir eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs – ohne Stigmatisierung und Pflichtberatung, mit Kostenübernahme und flächendeckenden Angeboten.“

https://www.fpz-berlin.de

GEW Berlin

https://www.gew-berlin.de

Medical Students for Choice

„Die gesellschaftliche Tabuisierung und rechtliche Kriminalisierung steht einer würdigen und gesundheitsfördernden Versorgung von ungewollt Schwangeren seit Jahren im Weg. Wir benötigen kompetente Ärzt*innen und einen legalen Schwangerschaftsabbruch mit niederschwelligem Zugang, um sichere Schwangerschaftsabbrüche und reproduktive Gesundheit zu wahren.“

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit

www.nationales-netzwerk-frauengesundheit.de/downloads/NNW_Stellungnahme_AG1_Kommission_final.pdf

pro familia Bundesverband

Monika Börding, Vorsitzende: „Es gab nie einen guten Kompromiss zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Denn er hat zu schwierigen Erfahrungen und einer schlechten Versorgungslage geführt, die die ELSA-Studie jetzt bestätigt hat. Mit der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs kann die Regierung endlich gute Rahmenbedingungen für eine gute Gesundheitsversorgung schaffen. Dazu gehört, Schwangeren einen Rechtsanspruch auf professionelle Beratung geben, und zwar zu allen Fragen zu Sexualität und Fortpflanzung.“

https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/pressemitteilungen/pm_empfehlungen_der_Kommission_zur_Schwangerschaftsabbruchregelung_2024-4-9.pdf

TERRE DES FEMMES

Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate: „Es ist lange überfällig, dass der frauenfeindliche §218 gestrichen wird. Dafür kämpfen TERRE DES FEMMES und viele andere seit Jahrzehnten. Jede Frau muss frei entscheiden können, ob, wann und mit welcher Methode sie einen Abbruch durchführen möchte. Dafür braucht es jetzt einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der Schwangerschaftsabbrüche legalisiert. Der im Kommissionsbericht vorgestellte Gestaltungsspielraum ist dabei nicht nur vollständig auszuschöpfen, sondern es muss darüber hinausgegangen und die aktuelle WHO Richtline umgesetzt werden!“

https://event.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/07E4DD824EA758A0E0637E695E860EEF/current/document/Terre_Des_Femmes_Stellungnahme.pdf

UN Women

Elke Ferner, Vorsitzende: „Schwangere, die sich zu einem Abbruch entschließen und Arzt*innen, die ihnen helfen, dürfen nicht länger mit dem Strafrecht bedroht werden. Eine Entkriminalisierung ist möglich und muss noch in dieser Wahlperiode erfolgen!“

https://event.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/07E4DE60E7185ACEE0637E695E86C4DF/current/document/UN_Women_Stellungnahme.pdf

Verein demokratischer Ärzt*innen

Elisabeth Furian, Mitglied des erweiterten Vorstands: „Unser Platz als Ärzt*innen ist an der Seite der ungewollt schwangeren Person. Leider wird das Thema Schwangerschaftsabbruch jedoch in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung ausgespart. Die fehlende Ausbildung ist eine der Ursachen für die ungenügenden Versorgungsstrukturen. Deshalb fordern wir: Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch und rein in die Lehre!“

https://www.vdaeae.de/2024/04/12/pm-vom-12-4-2024-legal-einfach-fair-fuer-eine-entkriminalisierung-des-schwangerschaftsabbruchs/

Women in Exile

“We believe women should be given the choice of making a decision on whether they want kids or not.”

Zentralrat der Konfessionsfreien

„Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die Empfehlung der Kommission, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren. Das Selbstbestimmungsrecht aller ungewollt schwangeren Frauen wird nur durch eine weltanschaulich neutrale Regelung sichergestellt.“

https://konfessionsfrei.de

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.04.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung gemeinsam weiter voranbringen

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, und der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Dr. Mehmet Daimagüler, haben zum Internationalen Tag der Roma am 8. April auf die Situation der in Deutschland lebenden Roma aufmerksam gemacht. Mit einem Empfang zum Welt-Roma-Tag setzten sie dabei ein Zeichen für Vielfalt und Zugehörigkeit der Sinti und Roma.

Bundesministerin Lisa Paus: „Zum Welt-Roma-Tag rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht weg zu schauen bei antiziganistischen Vorfällen im Alltag. Ich bin dem Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma, Dr. Mehmet Daimagüler sehr dankbar für die wichtige Arbeit und seinen unermüdlichen Einsatz gegen Antiziganismus und Rassismus. Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen ist und bleibt aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Antiziganismus hat keinen Platz in Deutschland.“

Dr. Mehmet Daimagüler, Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung: „Der 8. April würdigt die historischen Verdienste der Bürgerrechtsbewegung sowie das Leben und die Vielfalt der Communitys. Aber es erinnert uns auch daran, dass noch viel zu tun ist.“

Dr. Daimagüler nannte als wichtigste bevorstehende Aufgabe seines Amtes die Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an den Sinti und Roma in der Nachkriegszeit.

Der Aktivist und Autor Gianni Jovanovic führte als Moderator durch das Programm zum Internationalen Tag der Roma im BMFSFJ, bei dem auch der Jugendclub des „Romplay Theaters“ aus Hamburg eine Szene spielte. Vor den zahlreichen Gästen, darunter Mitglieder von Selbstorganisationen von Sinti und Roma, erinnerte Ministerin Lisa Paus daran, dass der Welt-Roma-Tag auf den Jahrestag des ersten Welt-Roma-Kongresses 1971 in London zurückgeht – einem Meilenstein der Selbstorganisation und der Bürgerrechtsbewegung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.04.2024

Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung gemeinsam weiter voranbringen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK), Sascha Karolin Aulepp, haben heute einen „Letter of Intent“ zum weiteren gemeinsamen Qualitätsprozess in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Der Letter of Intent würdigt den bisherigen Qualitätsprozess von Bund und Ländern und verdeutlicht das gemeinsame Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und bundesweit anzugleichen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Qualität der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung. Zusammen mit den Ländern leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag für deren Weiterentwicklung. Wir unterstützen die Länder und Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe und bekräftigen mit dem Letter of Intent, dass wir die KiTa-Qualität im ganzen Land stärker angleichen möchten. Unser gemeinsames Ziel ist ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards. Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass der Bund die Länder auch über 2024 hinaus bei der KiTa-Qualität weiter unterstützt.“

Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Sascha Karolin Aulepp: „Wir müssen allen Kindern in Deutschland ein Angebot der Kindertagesbetreuung machen, um sie in ihrer frühkindlichen Entwicklung zu fördern. Nach wie vor sind es vor allem die Kinder, die besonders von frühkindlicher Bildung profitieren würden, die noch nicht versorgt sind. Für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen braucht es auch weiter die Unterstützung des Bundes. Darauf aufsetzend bleibt die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung ein vorrangiges Ziel.“

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder stellen im Letter of Intent klar, dass verbindliche und auf Dauer angelegte Qualitätsstandards nur mit einem auskömmlichen und unbefristeten finanziellen Engagement des Bundes und mit einer ausreichenden Zahl an Fachkräften umsetzbar sind.

Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz
Auf Grundlage des Koalitionsvertrags und mit dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 traten der Bund und die Länder in einen strukturierten und ergebnisoffenen Prozess ein. Vertreterinnen und Vertreter des BMFSFJ und der Fachministerien der Länder kamen dazu ab August 2022 in der Arbeitsgruppe Frühe Bildung zusammen, um Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten. Dabei wurden die Kommunalen Spitzenverbände eng einbezogen. Die Arbeitsgruppe wurde zudem durch einen Expertendialog aus Verbänden und Organisationen aus der Praxis sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitet.

Mit dem Letter of Intent wird der Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ veröffentlicht. Er enthält unter anderem die von der Arbeitsgruppe Frühe Bildung entwickelten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den Qualitätsbereichen „Verbesserung der Betreuungsrelation“, „Sprachliche Bildung und Sprachförderung“, „Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote“ sowie für die Steuerung im System und das Monitoring.

In der Anlage zum Bericht werden Umsetzungsaspekte beleuchtet, wie zum Beispiel der Personalbedarf oder die Kosten von Qualitätsstandards, die mögliche rechtliche Ausgestaltung oder Vorschläge für ein zeitlich gestuftes Vorgehen.

Langjähriger Qualitätsprozess von Bund und Ländern
Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, in einem gemeinsamen Prozess die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Die AG Frühe Bildung wurde erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln.

Diese bildeten eine Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz (2019-2022), das in dieser Legislaturperiode mit dem KiTa-Qualitätsgesetz (2023-2024) fortgesetzt und weiterentwickelt wurde.
Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Mrd. Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Letter of Intent

Bericht AG Frühe Bildung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.03.2024

Zu den Ergebnissen der ELSA-Studie zur Versorgungslage ungewollt Schwangerer erklärt Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Die Ergebnisse der ELSA-Studie enthalten wichtige Hinweise für den Weg zu einer besseren Versorgung ungewollt Schwangerer.

Die Bundesländer haben die Aufgabe, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Was das genau bedeutet, ist allerdings bisher nicht gesetzlich klar definiert. Das erschwert Einschätzungen zur Versorgungslage.

Durch die wissenschaftliche Befragung von Betroffenen können wir nun die Versorgungssituation besser einschätzen. Es wird deutlich, dass eine angemessene Erreichbarkeit von Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs nicht flächendeckend gegeben ist. Insbesondere in den südlichen und westlichen Bundesländern bestehen erhebliche Versorgungslücken.

Eine ungewollte Schwangerschaft ist immer auch eine belastende Situation. Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass Versorgungsbarrieren und Stigmatisierungen einen Einfluss auf die psychische Lage von ungewollt schwangeren Frauen haben.

Wir wollen, dass Frauen in dieser schwierigen Entscheidung die bestmögliche Unterstützung und medizinische Versorgung erhalten. Schwangerschaftsabbrüche wird es immer geben. Die Ergebnisse der Studie zeigen uns deutlich, wo Handlungsbedarf besteht. Es ist unsere Aufgabe Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht allein zu lassen, egal wie sie sich entscheiden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.04.2024

Zum Beschluss der Reform des Namensrechts erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Mit dem heutigen Beschluss setzen wir um, was wir als FDP-Fraktion bereits in den vergangenen Jahren aus der Opposition heraus angestoßen haben: Eine gezielte Liberalisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts, die neue Freiheiten bringt, ohne das Namensrecht dabei beliebig zu machen. Der Name hat nicht nur Identifikations- und Zuordnungsfunktionen, sondern ist Teil der eigenen Identität und Ausdruck persönlicher Individualität. Dem trägt die heute verabschiedete Namensrechtsreform Rechnung. Sie ermöglicht außerdem, flexibler auf sich ändernde Lebenssituationen zu reagieren. Mit der Reform besteht künftig etwa die Möglichkeit von Doppelnamen für beide Ehepartner sowie für Kinder. Auch die Namenstraditionen von nationalen Minderheiten und die Situation von Stiefkindern, Scheidungskindern und Adoptierten finden besser Berücksichtigung. Damit reagieren wir auf die Bedürfnisse vieler Menschen in unserem Land und machen einen großen Schritt zu mehr individueller Freiheit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Montag, 22. April 2024 , 14.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
BT-Drucksache 20/10387

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/Anhoerungen/998002-998002

Hinweise:
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Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 15.04.2024

Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich die mit dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP anvisierte Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Eine Petition, die sich gegen eine solche Absenkung ausspricht, fand bei der Sitzung am Mittwoch keine Mehrheit. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppe Die Linke wurde eine Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, die vorsieht, das entsprechende Petitionsverfahren abzuschließen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung der Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ votiert.

In der aus dem Januar 2023 stammenden öffentlichen Petition (ID 144196) heißt es, mit Blick auf die Ereignisse in Berlin-Neukölln an Silvester 2022 könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, um eine verantwortliche Wahlentscheidung treffen zu können. Die Gefahr der Verbreitung durch sich explizit auf diese Wähler einstellende neue Parteien mit demokratiezersetzenden Narrativen sei zudem zu groß, schreibt der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss unter anderem darauf, dass das aktive Wahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) bereits auf 16 Jahre gesenkt worden sei. Hintergrund der entsprechenden Entscheidung des Bundestages im Jahr 2022 sei gewesen, „dass das frühere aktive Wahlalter von 18 Jahren Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen hat, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen“. Zudem habe sich der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung für eine Absenkung des Wahlalters für die Wahlen zum EP auf die positiven Erfahrungen mit einer entsprechenden Absenkung bei Landtags- und Kommunalwahlen in mehreren Ländern gestützt.

Für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre sprechen aus Sicht der Ausschussmehrheit im Wesentlichen dieselben Gesichtspunkte wie für die bereits vollzogene Absenkung des Wahlalters auf europäischer Ebene. Auch auf nationaler Ebene sollten 16-jährige nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, wenn sie an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Zudem gelte auch hier, dass gerade die junge Generation durch aktuelle politische Entscheidungen, insbesondere auf den Feldern des Klimaschutzes, der sozialen Sicherungssysteme, der öffentlichen Investitionen und der Regulierung des Internets, in besonderer Weise betroffen sein werde.

Der Ausschuss hebt außerdem hervor, dass auch die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit in ihrem Abschlussbericht vom 12. Mai 2023 (20/6400) dem Bundestag mehrheitlich empfohlen habe, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken.

Was den Einwand des Petenten angeht, es könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, und die Gefahren der Beeinflussung durch demokratiezersetzende Narrative zu groß seien, so widersprächen dem sowohl empirische Befunde als auch rechtliche Wertungen, heißt es in der Vorlage. Die kognitive Entwicklungsforschung zeige, dass in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren bei fast allen Jugendlichen ein intellektueller Entwicklungsschub stattfinde, der sie dazu befähige, abstrakt, hypothetisch und logisch zu denken. Parallel hierzu steige in dieser Altersspanne auch die Fähigkeit an, sozial, ethisch und politisch zu denken und entsprechende Urteile abzugeben. „Wenn dies für 14-Jährige gilt, dann muss es für 16-Jährige erst recht gelten“, urteilt der Petitionsausschuss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 220 vom 10.04.2024

Die Höhe von Sozialleistungen ist nicht entscheidend für Migrationsbewegungen. Das betonte in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag eine Mehrheit der geladenen Sachverständigen. Mehrere Wissenschaftlerinnen wiesen in der Anhörung darauf hin, dass die These von dem einen entscheidenden Pull-Faktor für Migration schon seit Jahrzehnten als wissenschaftlich überholt gilt. Entscheidender seien die Community vor Ort, Arbeitsperspektiven und die demokratische Verfasstheit des Ziellandes.

Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/9740) unter anderem eine Absenkung der Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), eine vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und eine Bezahlkarte für Asylsuchende. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/4051), dass Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem AsylbLG anstatt Bürgergeld erhalten.

Noa Kerstin Ha, wissenschaftliche Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), kritisierte die These von den Pull-Faktoren als „bestenfalls unvollständig“. Aktuelle Studien würden die Evidenz sogenannter Wohlfahrtsmagneten eindeutig widerlegen, sagte sie. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wies Vera Egenberger darauf hin, dass die Ablehnung von Migration selten auf Fakten basiere. Auch sie bekräftigte, eine Absenkung von Leistungen werde Migration nicht reduzieren, denn die primären Gründe dafür seien andere, wie zum Beispiel Kriegs- und Krisensituationen oder Klimakatastrophen. Hier müsse man ansetzen, wolle man Wanderungsbewegungen stoppen, betonte Egenberger. Den Ruf nach Sachleistungen kritisierte Katharina Voss von der Diakonie Deutschland als „Ladenhüter“, denn die Debatte sei eigentlich längst abgeschlossen. Die Praxis in den Kommunen hätte gezeigt: „Es ist personalintensiv, teuer und unpraktisch und geht für die Betroffenen oft am Bedarf vorbei.“ Demgegenüber böte ein Bezahlkarte Vereinfachungen, wenn sie diskriminierungsfrei ausgestaltet werde. Dies sei aber derzeit mit der willkürlichen Festlegung auf einen verfügbaren Betrag von zum Beispiel 50 Euro, über den die Asylsuchenden frei verfügen können sollen, nicht der Fall.

Zustimmend zur Bezahlkarte äußerte sich dagegen Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag: „Wir machen damit gute Erfahrungen.“ Die Betroffenen könnten überall damit einkaufen, sogar online, aber es sei natürlich abhängig vom Betrag, der auf der Karte verfügbar ist, ergänzte sie. Daniel Thym, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz, bezeichnete Sozialleistungen als den „nicht relevantesten Faktor“ für Migrationsströme, gleichwohl könnte deren Absenkung einen „symbolisch sichtbaren Effekt“ haben. Er äußerte sich darüber hinaus zustimmend zu der Forderung der Unionsfraktion nach einer Absenkung von Leistungen für ausreisepflichtige Menschen und nach schnelleren Sanktionsverfahren im AsylbLG. Derzeit seien Sanktionen in der Praxis kaum relevant, weil die Verfahren viel zu kompliziert seien, sagte Thym.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 211 vom 08.04.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/10674) zur Wohnungslosigkeit in Deutschland gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, welche präventiven Maßnahmen bestehen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern und welche Maßnahmen es gibt, um bestehende Wohnungslosigkeit in Kontexten wie Überschuldung, Arbeitsplatzverlust und Scheidung zu bekämpfen. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, was die Bundesregierung unternimmt, um Staaten „dazu zu bewegen, damit sie sich um ihre Wohnungslosen“ aus dem EU-Ausland und dem Nicht-EU-Ausland kümmern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 196 vom 24.03.2024

Das durchschnittliche Alter von Vätern bei der Geburt eines Kindes ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen: Lag es 1991 noch bei 31,0 Jahren, waren Väter 2022 bei der Geburt ihrer Kinder im Schnitt 34,7 Jahre alt. Dieser Trend ist weltweit in vielen Ländern zu beobachten. Er wird von Teilen der Wissenschaft mit Sorge gesehen, da Kinder älterer Väter ein höheres biologisches Risiko haben, gesundheitlich beeinträchtigt zu sein. Eine neue Studie von Forschern des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und der Universität Oldenburg in der Fachzeitschrift „Human Reproduction“ zeigt nun erstmals auf, dass das heute verzeichnete Alter der Väter bei Geburt im historischen Vergleich nicht ungewöhnlich ist.

Bei allen Ländern, für die Daten über die letzten 100 Jahre vorliegen, zeigt sich ein ähnliches Bild: Trotz hoher Anstiege in den letzten Jahrzehnten liegt das heutige Durchschnittsalter der Väter bei Geburt von Kindern unter oder nur leicht über den zu Beginn des 20. Jahrhunderts verzeichneten Werten. So waren etwa in Frankreich um 1900 die Väter bei Geburt im Durchschnitt 34 Jahre alt, was dem heutigen Niveau entspricht. Bis in die 1970er Jahre ging das Durchschnittsalter dann stark zurück und lag Anfang der 1970er um die 30 Jahre, bevor es ab 1980 wieder anstieg. Ähnliche Verläufe zeigen sich für Schweden, die USA, Japan und eine Reihe weiterer Länder. Für Deutschland sind Aussagen zu Langzeitentwicklungen nicht möglich, da Daten zum Alter der Väter bei Geburt ihrer Kinder erst seit 1991 durchgängig vorliegen.

Langfristig betrachtet sind niedrige Geburtsalter ungewöhnlich

„Unsere Analysen vermitteln den Eindruck, dass eher die niedrigen Werte in den 1960er und 1970er Jahren ungewöhnlich waren“, erklärt Dr. Sebastian Klüsener vom BiB, Mitautor der Studie. Die hohen Alter zu Beginn des 20. Jahrhunderts erklären sich dadurch, dass die Familiengründung aus wirtschaftlichen Gründen relativ spät erfolgte. Damals gab es auch noch viele kinderreiche Familien, bei welchen die letzten Kinder in einem relativ hohen Alter geboren wurden.  Dies änderte sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, als viele Gesellschaften sehr industriell geprägt waren. Damals konnten Erwerbstätige früh im Arbeitsleben höhere Einkommen erzielen, was für eine frühzeitige Familiengründung förderlich war. Gleichzeitig sank der Anteil kinderreicher Familien, so dass viele Eltern ihre Familienplanung früh abschlossen.  Der für das Einkommen sorgende Ehemann und die sich um Haushalt und Kinder kümmernde Ehefrau waren das stark verbreitete Rollenbild dieser Zeit. Dies änderte sich ab den 1970er Jahren. Im Zuge des Übergangs von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft entstanden neue attraktive Karrieremöglichkeiten für Frauen. In dieser Zeit begannen sich auch die Rollenverständnisse von Frauen und von Männern zu ändern. Zusätzlich führten höhere Anforderungen an die berufliche Qualifikation und bessere Bildungsangebote zu längeren Ausbildungszeiten bei Männern und Frauen. Diese Entwicklungen trugen neben anderen Einflussfaktoren letztlich zu einem steigenden Geburtsalter bei.

Einen älteren Vater zu haben kann auch von Vorteil sein

Ob der Anstieg des Alters von Vätern bei der Geburt von Kindern tatsächlich Anlass zu Besorgnis ist, hängt von verschiedenen zum Teil noch wenig erforschten Faktoren ab. Während die mit dem Geburtsalter steigenden biologischen Gesundheitsrisiken für das Kind gut belegt sind, kann es auch von Vorteil sein, einen älteren Vater zu haben. Da ältere Väter in der Regel bereits mehr im Arbeitsmarkt etabliert sind, können sie ihren Kindern potenziell einen finanziell besser abgesicherten Start ins Leben ermöglichen. Außerdem gilt es die gestiegene Lebenserwartung und die Folgen des Fortschritts in der Medizin zu berücksichtigen: Ein heute 35 Jahre alter Mann ist im Durchschnitt gesünder als ein 35 Jahre alter Mann vor 50 Jahren. Durch den medizinischen Fortschritt werden zudem gesundheitliche Folgen abgemildert, die eine späte Vaterschaft für das Kind hat. „Wenn die bestehenden Forschungslücken weiter gefüllt sind, ist eine noch bessere Einschätzung der Vor- und Nachteile möglich“, meint Klüsener. „Die aktuellen oft als drastisch hoch bezeichneten Durchschnittsalter sind jedenfalls weder neu noch ungewöhnlich.“

Die gesamte Publikation finden Sie hier:

https://doi.org/10.1093/humrep/deae067

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 09.04.2024

Nach knapp vier Jahren Krisensituation sind Erfahrungen und Stimmungen unter den Erwerbspersonen in Deutschland stark gemischt, zeigt die aktuelle Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung vom November 2023: Mehr als ein Viertel der befragten Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden berichtete von starken finanziellen Belastungen. 60 Prozent aller Befragten äußerten geringes oder gar kein Vertrauen in die Bundesregierung. Bei einer relevanten Gruppe besteht ein erheblicher Zuspruch zu antidemokratischen Kräften. Andererseits zeigten sich aber auch Stabilisierungstendenzen beim Vertrauen in andere staatliche und gesellschaftliche Institutionen und oft eine etwas günstigere Einschätzung der eigenen Gesamtsituation als während der Corona-Krise und kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine.

Der vertiefte Blick auf in der Befragung geäußerte negative Weltsichten zeigt, dass sie sich bei einem Teil der Befragten zu verfestigen und ein Stück weit zu verselbständigen scheinen. Das ergibt sich beim Vergleich von Personen in vergleichbarer wirtschaftlicher Lage, differenziert nach politischen Präferenzen: Während AfD-Wähler*innen eine besonders ausgeprägte Verunsicherung und starke Sorgen zu Protokoll geben, äußern sich Wähler*innen anderer Parteien auch bei ähnlicher finanzieller Situation im Mittel deutlich seltener besorgt. Sehr groß sind auch die Unterschiede bei der Haltung zu Menschen, die vor dem Ukraine-Krieg geflohen sind: Im November 2023 gaben beispielsweise lediglich 42 Prozent der Befragten mit Präferenz für die AfD an, das Schicksal der Geflüchteten bewege sie. Unter den Befragten, die andere Parteien wählen wollen, äußerten hingegen 79 Prozent Mitgefühl.

„Die aktuelle Erhebung der Erwerbspersonenbefragung zeigt eine von multiplen Krisen verunsicherte, aber nicht erschütterte Gesellschaft“, fasst Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung das Bild zusammen. Die Soziologin wertet die Wiederholungsbefragung, die sich seit Frühjahr 2020 im Abstand von vier bis sechs Monaten an dasselbe Panel aus aktuell rund 5.200 Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden richtet, zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler aus.

Es gelingt der AfD, krisenbedingte Unsicherheiten und Belastungen zu mobilisieren und zu verstärken

Die beobachtete Verunsicherung resultiere aus den großen finanziellen Belastungen durch die hohe Inflation 2022/2023, die vor allem die unteren Einkommensgruppen stark getroffen haben – auch wenn die Teuerungsrate mittlerweile deutlich gesunken ist, analysiert Kohlrausch. Aus diesen Belastungen und den Sorgen, die damit einhergehen, speise sich auch zu einem beträchtlichen Teil das nur noch geringe Vertrauen in die Bundesregierung und die Zustimmung zur AfD, die unter Erwerbspersonen zwischen den Befragungswellen im Juli und November 2023 erneut gestiegen war (Details und Zahlen zu allen Befunden unten). Mögliche Veränderungen, die sich mit den Berichten des Recherche-Netzwerks Correctiv und den großen Demonstrationen zum Schutz der Demokratie ab Januar 2024 ergeben haben, sind in den Daten nicht erfasst.

Gleichzeitig sei es sehr wichtig, jenseits dieser generellen Zusammenhänge auf signifikante Unterschiede individueller Krisenreaktionen zu schauen, betont WSI-Experte Andreas Hövermann: „Unabhängig von ihrer tatsächlichen finanziellen Situation fühlen sich AfD-Wähler*innen durch die aktuellen Krisen stärker betroffen und verunsichert als die Wähler*innen anderer Parteien. Ganz offensichtlich gelingt es der AfD besonders gut, krisenbedingte Unsicherheiten und Belastungen zu mobilisieren und zu verstärken. Dies ist ein beunruhigender Befund, weil ein derartiges Erstarken anti-demokratischer Kräfte eine ernsthafte Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaftsordnung darstellt.“

Debatten um Rückzug des Staates, etwa im Sozialen, sind kontraproduktiv

Gleichwohl zeige sich in den Befragungsergebnissen aber auch, dass sich das Vertrauen in andere staatliche und gesellschaftliche Institutionen bei vielen Menschen stabilisiert hat, ebenso wie der Sorgenhaushalt – auch wenn die Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation bei einem Viertel der Befragten weiter hoch sind. „Auch in turbulenten Zeiten sollte man also nicht aus den Augen verlieren, dass die Gesellschaft über Ressourcen verfügt, die sie stabilisieren. Es gilt, diese Ressourcen zu stärken und destabilisierenden Entwicklungen etwas entgegenzusetzen, insbesondere der starken Belastung der unteren Einkommensgruppen, die trotz sinkender Inflation nachwirkt“, sagt Kohlrausch. „Dafür ist es auch notwendig, dass deutlich wird, dass die Krisen durch staatliches Handeln gestaltbar sind. Debatten um einen Rückzug des Staates, zum Beispiel in der Sozialpolitik, sind hier kontraproduktiv.“  

Details und Zahlen zu den Befunden
(siehe auch die Abbildungen in der pdf-Version dieser PM; Link unten)

Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) mit niedrigen Haushaltseinkommen berichtete im November 2023 von starken oder äußerst starken finanziellen Belastungen. Der Wert ist gegenüber der vorherigen Befragungswelle von Juli 2023 um 5 Prozentpunkte angestiegen. Auch in mittleren und höheren Einkommensgruppen hat die finanzielle Belastung bis zum Jahresende 2023 zugenommen – allerdings auf niedrigerem Niveau, insbesondere bei Befragten mit hohen Einkommen (Anstieg von 11 auf 14 Prozent; Abbildung 1 in der pdf-Version). Generell fühlen sich Erwerbspersonen mit niedrigeren Einkommen derzeit stärker von Krisen betroffen.

Befragte, die der AfD zuneigen, konstatieren weitaus häufiger als Wähler*innen anderer Parteien, sie selbst und Deutschland insgesamt seien stark von den Krisen der letzten Jahre betroffen. AfD-Wähler*innen fühlen sich auch besonders häufig unsicher. Die Differenz bei den verschiedenen Fragestellungen liegt bei 25 bis 30 Prozentpunkten (Abbildung 2).

Dass Befragte mit Tendenz zur Wahl der AfD bei wahrgenommener Krisenbetroffenheit und Verunsicherung weit vorne liegen, hängt auch damit zusammen, dass Personen mit niedrigeren Einkommen generell überdurchschnittlich oft AfD wählen. Allerdings erklärt das nur einen Teil der Differenz, wie die verfeinerte Auswertung in unterschiedlichen Einkommensgruppen deutlich macht: Auch bei vergleichbaren Einkommen sehen sich AfD-Wählende viel häufiger durch die Krisen betroffen und sind öfter verunsichert als Wählende anderer Parteien (Abbildung 3). „Die Unterschiede sind auch bei ähnlichem Einkommen nicht nur statistisch signifikant, sondern teilweise geradezu enorm. Die von der AfD verbreiteten Untergangsszenarien verfangen beim Personenkreis, der AfD wählen will, offenbar nicht nur besonders gut, sie zeigen auch ihre Wirkung und verstärken die Verunsicherung in ihrer Wählerschaft“, sagt Forscher Hövermann. Der gleiche Trend zeigt sich auch, wenn verglichen wird, ob Wählende über finanzielle Rücklagen verfügen oder nicht.

Gleichzeitig zeichnet sich in Bezug auf das Vertrauen in wichtige staatliche und gesellschaftliche Institutionen im Gesamtsample eher eine Stabilisierung ab. Nachdem das Vertrauen gegenüber fast allen Institutionen unmittelbar nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine zurückgegangen war, hat es sich anderthalb Jahre später, im November 2023, stabilisiert. Lediglich das Vertrauen in die Bundesregierung befindet sich mit 11 Prozent aller Befragten, die ein großes, beziehungsweise sehr großes Vertrauen in die Bundesregierung haben, auf dem niedrigsten Stand, der im Rahmen der Erwerbspersonenbefragung bisher gemessen wurde. 60 Prozent äußerten im November 2023 wenig oder kein Vertrauen zur Regierung, der bislang höchste Wert (Abbildung 4 in der pdf-Version).

Anhänger*innen der AfD zeichnen sich generell durch ein stark unterdurchschnittliches Institutionenvertrauen aus. Das gilt auf unterschiedlichem Niveau, für Polizei, Justiz oder Bundeswehr ebenso wie für Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände. Extrem niedrig sind die Werte beim Vertrauen zu öffentlich-rechtlichen Medien und zur Bundesregierung – nur 4 bzw. 1 Prozent der AfD-Wähler*innen äußern hier großes oder sehr großes Vertrauen. Dagegen ist das Vertrauen in die präferierte Partei bei AfD-Wähler*innen überdurchschnittlich: 51 Prozent äußern hier großes oder sehr großes Vertrauen in die AfD – Unter Wählenden anderer Parteien sind es im Durchschnitt 41 Prozent, die ein solch großes Vertrauen in die Partei äußern, der sie ihre Stimme geben. „Hier zeigt sich die Abwendung und ausgeprägte Entfremdung vieler AfD-Anhänger*innen von zentralen demokratischen Institutionen, während die AfD von ihnen als einzige Institution mehrheitlich Vertrauen zugesprochen bekommt. Daran lässt sich zum einen die erhebliche Unzufriedenheit von AfD-Anhänger*innen ablesen. Zum anderen wird aber auch ersichtlich, wie erfolgreich die AfD bei ihren Wählenden darin ist, das Bild eines chaotischen und versagenden Systems zu zeichnen und sich selbst als einzigen Heilsbringer zu positionieren“, sagt WSI-Experte Hövermann.

Schaut man wieder auf alle Befragten, scheinen sich die Erwerbspersonen in Deutschland in mehreren wichtigen Kategorien jenseits der finanziellen Situation tendenziell eher weniger belastet zu fühlen als während der akuten Corona-Krise und im ersten Jahr des Ukraine-Kriegs. Das gilt für die familiäre Situation und für die Arbeitssituation. Die wahrgenommenen Belastungen im Hinblick auf die Gesamtsituation sind zuletzt zwar wieder leicht gestiegen, liegen aber ebenfalls deutlich unter dem Niveau der Jahre 2020 bis 2022 (Abbildung 5).

Weniger uneinheitlich ist die Entwicklung bei den Sorgen, die sich die Befragten machen. Sorgen um die Preisentwicklung liegen weiterhin auf hohem Niveau und die Besorgnis um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung steigt wieder. Gesellschaftsbezogene Sorgen, beispielsweise zum Zusammenhalt im Land oder zur sozialen Ungleichheit, nahmen bis Ende 2023 weiter zu, sodass zuletzt rund die Hälfte der Befragten hier große Sorgen äußert (Abbildung 6). Die Anstiege der letzten Jahre bei diesen Sorgen gehen auf weite Teile der Gesellschaft zurück und sind somit nicht auf einzelne gesellschaftliche Gruppen begrenzt – ebenfalls ein Anzeichen für eine zunehmend verunsicherte Gesellschaft.​

Die Einstellungen zu Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, sind zwischen Kriegsbeginn und November 2023 deutlich kritischer geworden. So waren zuletzt unter allen befragten Erwerbspersonen 68 Prozent der Meinung, Deutschland könne nicht noch mehr Geflüchtete aufnehmen – 30 Prozentpunkte mehr als kurz nach dem russischen Überfall. Nachdem direkt nach Kriegsbeginn noch zwei von drei Befragten optimistisch waren, dass Deutschland die Integration der Geflüchteten gelänge, geben dies zuletzt nur noch 40 Prozent an (Abbildung 7/1).

Bei allen abgefragten Items sind Wähler*innen der AfD geflüchteten Ukrainer*innen gegenüber weitaus ablehnender eingestellt als Wähler*innen anderer Parteien (Abbildung 7/2). Unter ihnen fordern vier von fünf, dass sich Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland „erstmal hintenanstellen sollten“ und über 90 Prozent finden, dass Deutschland keine weiteren Geflüchteten mehr aufnehmen könne. „Die anhaltenden Debatten über eine härtere Gangart im Umgang mit Geflüchteten schlagen sich also zunehmend auch in Entsolidarisierungsprozessen nieder. Gleichzeitig scheint das Gefühl unter AfD-Wähler*innen, gegenüber Geflüchteten zu kurz zu kommen und Etabliertenvorrechte, im Sinne von „wir zuerst“ einzufordern, enorm Verbreitung zu finden. Insgesamt zeigt das Einstellungsmuster der AfD-Wähler*innen hier, wie sehr die Themen Geflüchtete und Integration sie emotionalisieren und mobilisieren“, fasst Andreas Hövermann die Befunde zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.04.2024

Die gedämpfte wirtschaftliche Entwicklung ist auch auf den regionalen Arbeitsmärkten spürbar. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2024 nicht mehr überall in Deutschland steigt, nimmt die Arbeitslosigkeit hingegen in allen Bundesländern zu. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

 

Die größten relativen Anstiege bei den Arbeitslosenzahlen gibt es der Prognose zufolge in Baden-Württemberg mit 6,6 Prozent, in Hamburg mit 6,1 Prozent und in Bayern mit 5,8 Prozent. Dies entspricht in Bayern und Baden-Württemberg einem Anstieg der Arbeitslosenquote um 0,1 beziehungsweise 0,2 Prozentpunkte gegenüber 2023, in Hamburg um 0,3 Prozentpunkte. Somit werden in Baden-Württemberg mit 4,1 Prozent und in Bayern mit 3,5 Prozent weiterhin die niedrigsten Arbeitslosenquoten erwartet. Für Hamburg zeigt sich hingegen ein anderes Bild – hier wird eine Arbeitslosenquote von 7,7 Prozent erwartet. In Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen fällt der Anstieg der Arbeitslosigkeit mit 2,9 Prozent beziehungsweise mit 3,0 Prozent am geringsten aus. Die höchste Arbeitslosenquote verzeichnet Bremen mit 11,0 Prozent, gefolgt von Berlin mit 9,4 Prozent.

In Westdeutschland dürfte die Zunahme der Zahl der Arbeitslosen mit 4,4 Prozent etwas geringer ausfallen als in Ostdeutschland mit 4,9 Prozent. Für Ostdeutschland liegt dabei die Arbeitslosenquote mit 7,4 Prozent höher als für Westdeutschland mit 5,5 Prozent, was einem Anstieg von 0,3 beziehungsweise 0,2 Prozentpunkten gegenüber 2023 entspricht. „Insgesamt hängen die Dynamik und Entwicklung des Arbeitsmarktes im Jahr 2024 entscheidend vom Fortgang der momentan recht unsicheren Wirtschaftsentwicklungen ab“, fasst IAB-Forscher Christian Teichert zusammen.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dürfte 2024 nur ein leichtes Plus verzeichnen – in Westdeutschland steigt sie um 0,8 Prozent, in Ostdeutschland um 0,3 Prozent. Am stärksten steigt die Beschäftigung in Hamburg mit 1,5 Prozent, in Berlin mit 1,2 Prozent und in Bayern mit 1,0 Prozent. Die größten Rückgänge in der Beschäftigung werden für Thüringen mit 0,4 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit 0,3 Prozent erwartet.

„Chancen für die regionalen Arbeitsmärkte in Deutschland bieten sich durch sich weiter stabilisierende und wachsende Volkswirtschaften, insbesondere von China und den USA, aber auch eine Lockerung der Zinspolitik der EZB sowie eine Verbesserung der Kaufkraft“, erklärt IAB-Forscherin Anja Rossen. „Risiken hingegen ergeben sich unter anderem, falls die schwachen Entwicklungen im Bau und im Produzierenden Gewerbe weiter anhalten.“

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-08.pdf. Ein begleitendes Interview zur Regionalprognose mit IAB-Forscherin Anja Rossen finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/arbeitslosigkeit-wird-2024-in-allen-bundeslaendern-ansteigen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 05.04.2024

Die Teilnahme junger Erwachsener in der Grundsicherung an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger oder einem Arbeitgeber erhöhen längerfristig im Schnitt nicht nur deren Beschäftigungswahrscheinlichkeit, sondern auch die Beschäftigungswahrscheinlichkeit mit einem höheren monatlichen  Erwerbseinkommen. Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein-Euro-Jobs hingegen wirken sich im Schnitt negativ aus.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG), die einem Praktikum in einer Firma ähneln, erhöhen im Schnitt bis fünf Jahre nach Förderbeginn die Jobchancen junger Erwachsener im Alter von 20 bis 22 Jahren. Zwar nehmen die Geförderten zunächst kurzfristig insbesondere eine Beschäftigung mit geringerem monatlichen Erwerbseinkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf. Über die Zeit erhöht sich jedoch die Wahrscheinlichkeit, einer Beschäftigung mit höherem monatlichen Erwerbseinkommen nachzugehen.

Maßnahmen bei einem Träger (MAT) zielen darauf ab, Vermittlungshemmnisse zu verringern und arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten zu stärken. Diese Programme verbessern im Schnitt ebenfalls die Jobchancen und die Beschäftigungsqualität, wenngleich die Wirkungen verglichen mit Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) etwas schwächer sind. Dennoch spielen sie eine wesentliche Rolle: „Sie umfassen eine Bandbreite von Aktivitäten, von der Vermittlung an private Bildungsträger für spezialisierte Trainings bis hin zu Unterstützungsleistungen bei der Jobsuche“, erklärt IAB-Forscherin Veronika Knize. Demgegenüber verringern Ein-Euro-Jobs im Schnitt die Jobchancen von jungen Erwachsenen. Zudem mindern sie längerfristig die Chancen auf eine Beschäftigung mit höherem Erwerbseinkommen.

„Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Maßnahmen umso eher zu einer verbesserten Beschäftigungsqualität beitragen, je näher sie am ersten Arbeitsmarkt verankert sind“, fasst IAB-Forscher Markus Wolf die Ergebnisse zusammen. „Solche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen können längerfristig dazu beitragen, dass häufiger Beschäftigung mit einem vergleichsweise höherem Erwerbseinkommen zustande kommt“.

Die Daten basieren auf den administrativen Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Untersucht wurde eine Bestandsstichprobe von erwerbsfähigen Beziehenden von Grundsicherungsleistungen, die zum Stichtag 31. Juli 2014 Leistungen bezogen und zwischen 20 und 22 Jahre alt waren.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-07.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.03.2024

  • 1,3 Millionen Frauen und 462 000 Männer bezogen 2023 Elterngeld; Väteranteil mit 26,2 % nahezu unverändert
  • 50 400 Personen der insgesamt 1,8 Millionen Elterngeldbeziehenden waren alleinerziehend; 97,8 % davon waren Frauen
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2023 bei Frauen mit 14,8 Monaten deutlich länger als bei Männern mit 3,7 Monaten

Rund 1,8 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2023 Elterngeld erhalten. Das waren 79 500 oder 4,3 % weniger als im Jahr 2022. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 20 000 oder 4,1 % auf 462 000 zurück, während die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen sogar um 59 600 oder 4,4 % auf 1,3 Millionen zurück ging.

614 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2023 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 40,9 % der berechtigten Mütter und 17,7 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 34,8 % (2022: 32,8 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter Elterngeld Plus. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt.

Erstmals seit der Einführung der Statistik wurden Zahlen zu den alleinerziehenden Elterngeldbeziehenden veröffentlicht. Demnach waren im Jahr 2023 unter den 1,8 Millionen Müttern und Vätern, die Elterngeld erhalten haben, rund 50 400 Personen alleinerziehend. 49 300 oder 97,8 % davon waren Frauen.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil bleibt im Jahr 2023 nahezu unverändert bei 26,2 % (2022: 26,1 %). Seit 2015 ist der Väteranteil kontinuierlich angestiegen, damals hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,1 % im Jahr 2023 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,4 %), Bayern (28,2 %) und Thüringen (28,1 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2023 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,4 %).

Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2023 bei 14,8 Monaten und stieg damit weiter an (2021 und 2022: 14,6 Monate, 2020: 14,5 Monate, 2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer. Die geplanten Bezugsdauern der Väter blieben in den vergangenen Jahren praktisch konstant (2022: 3,6 Monate; 2019 bis 2021: 3,7 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2023 sowie für das 4. Quartal 2023 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2023 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.03.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 25. März 1954 wurde die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gegründet. Heute, auf den Tag genau 70 Jahre später blickten die Mitglieder auf ihrer Mitgliederversammlung auf die Geschichte der AGF zurück und diskutierte vor allem die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen.

Die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen“ fand am 25. März 1954 in Königswinter statt und legte den Grundstein für eine koordinierte und engagierte Interessenvertretung der Familien auf Bundesebene und für die internationale Arbeit. Gemeinsam stellen die Familienorganisationen heute fest:

„Die AGF hat in den vergangenen 70 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien in Deutschland geleistet. Unser Einsatz für eine gerechte und wertschätzende Familienpolitik mit materieller Anerkennung der Leistungen von Familien, der Ausbau der familienunterstützenden Infrastruktur und der Zusammenhalt der Generationen waren, sind und bleiben zentrale Säulen unserer Arbeit.“

Die Familienorganisationen betonen, dass auf die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen bezogen, dies für sie bedeutet, dass „Lösungen zur substanziellen Reduzierung der Kinderarmut sowie zur Sicherstellung von angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gefunden werden müssen. Zudem müssen ein angemessenes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit hoher Qualität gesichert sein und Menschen, die Pflegeaufgaben für Angehörige übernehmen gute Unterstützung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie finanzieller Herausforderungen finden. Insgesamt gilt es, die gesellschaftliche Leistung aller Familienformen wertzuschätzen und Familien und Kinder in den Mittelpunkt der politischen Anstrengungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stellen.“

Für die laufende Legislaturperiode fordert die AGF darüber hinaus die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Einführung der „Familienstartzeit“ bzw. einer angemessenen Väterzeit nach der Geburt, die Einführung einer neuen Familienpflegezeit sowie die Anpassungen des Familienrechts an den gesellschaftlichen Wandel.

Zu den ersten Themen, denen sich die AGF widmete, gehörten der Familienlastenausgleich und die Bekämpfung der Wohnungsnot sowie die Organisation eines Kongresses für die „Internationale Union der Familienorganisationen“.

Letzteres verdeutlicht, dass die internationale Arbeit stets ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der AGF war und ist. Dabei kooperiert die AGF mit zahlreichen familienpolitischen Verbänden und Organisationen aus anderen europäischen Ländern, allen voran dem europäischen Zusammenschluss COFACE Families Europe. Sie ist damit wichtige deutsche Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen deutscher und europäischer Familienpolitik.

Ursprünglich wurde die AGF von drei Familienverbänden gegründet, dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Familienbund Deutscher Katholiken (heute Familienbund der Katholiken – FDK) und der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (heute evangelische arbeitsgemeinschaft familie – eaf). Im Laufe der Zeit hat sie gesellschaftliche Entwicklungen aufgegriffen, ihre Arbeitsweise und die Mitgliedschaft weiterentwickelt und besteht heute aus sechs Mitgliedsverbänden. Neben den Gründungsmitgliedern sind hinzugekommen: der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf und das Zukunftsforum Familie (ZFF). Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die AGF formuliert die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände und ist mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leistet politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördert auf nationaler und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Bereits zum 60-jährigen Jubiläum hatte die AGF ihre Geschichte in einer Broschüre nachgezeichnet und eine Ausstellung zu den Meilensteinen der Familienpolitik herausgegeben. Diese wurde 2023 aktualisiert und kann bei der AGF ausgeliehen werden. Weitere Informationen: https://ag-familie.de/de/ausstellung-meilensteine-der-familienpolitik/.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 25.03.2024

Die Mitwirkenden der Denkwerkstatt Jugendgerechte Mobilitätspolitik appellieren anlässlich der
Verkehrsministerkonferenz am 17./18. April 2024 an die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen,
künftig Jugendinteressen in der Verkehrspolitik stärker als bisher zu berücksichtigen und
Jugendliche selbst an Planung und Umsetzung zu beteiligen.
„Junge Menschen sind stärker als viele andere Altersgruppen darauf angewiesen, dass ihre
Mobilitätsbedarfe politisch mitgedacht werden. Wer Verkehrspolitik plant und umsetzt, muss
daher junge Menschen beteiligen, um nachhaltige, sichere und bezahlbare Mobilität zu
ermöglichen!“, so die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert.
Die Mitwirkenden der Denkwerkstatt haben Herausforderungen und Lösungsansätze für
jugendrelevante Mobilitätsthemen festgehalten. Jugendliche erwarten, dass die Mobilitätspolitik im
Einklang mit den planetaren Grenzen gestaltet wird und die deutschen Klimaziele auch im
Verkehrssektor eingehalten werden. Zudem wollen sie sicher, selbstständig und zuverlässig ihre
Wohn- und Freizeitorte erreichen – unabhängig von ihren Eltern.
Dafür braucht es einen kostengünstigen und zweckdienlichen ÖPNV ebenso wie eine gut
ausgebaute Rad- und Fußwegeinfrastruktur, klug verschränkte Mobilitätssysteme und die
Berücksichtigung der Interessen aller Jugendlicher in Stadt und Land. Unerlässlich hierfür ist die
Beteiligung junger Menschen an den Planungs- und Umsetzungsprozessen in Stadt, Land und Bund,
wenn die Weichen für die kommenden Jahrzehnte gestellt werden.
Der vollständige Appell „Jugendinteressen in der Verkehrspolitik berücksichtigen: Mobil sein und
ankommen – jetzt und in Zukunft!“ ist dem Anhang dieser Pressemitteilung beigefügt und online
verfügbar unter www.jugendgerecht-mobil.de.
Zum Start der Begleitkampagne jugendgerecht mobil findet am 10.4.um 11:00 Uhr eine digitale
Diskussionsveranstaltung statt. Programminformationen und eine Anmeldemöglichkeit finden
sich auf www.jugendgerecht.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 09.04.2024

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) legte heute eine Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 – Gemeinsam für ein Zuhause vor. Die AWO begrüßt darin die Erstellung des Aktionsplans als wichtigen Schritt, sieht aber weiterhin massiven Handlungsbedarf.

 

AWO-Präsident Michael Groß kommentiert: „Bis 2030 wollen Deutschland und die anderen EU-Staaten Wohnungslosigkeit überwunden haben. Aber erst vor wenigen Tagen wurde Deutschland vom Europarat dafür kritisiert, zu wenig gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit vorzugehen. Gut also, dass es endlich einen Nationalen Aktionsplan und damit einen bundesweiten Fahrplan für die kommenden Jahre gibt. Dieser muss nun richtig umgesetzt werden, wenn er mehr sein soll als nur geduldiges Papier.“

An vielen Stellen bliebe der Aktionsplan zu unkonkret, so der Wohlfahrtsverband. Beispielsweise würden keine menschenwürdigen Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung festgelegt, zudem müssten wohnungslose EU-Bürger*innen als besondere Bedarfsgruppe Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen erhalten. Auch beim Mietrecht habe der Aktionsplan Defizite.

„Das Mietrecht ist eine wichtige Stellschraube bei der Prävention von Wohnungslosigkeit,” so Michael Groß dazu, „Deshalb ist es wichtig, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze Teil des Aktionsplans sind! Darüber hinaus halten wir es für dringend geboten, dass die Schonfristzahlungen, die derzeit nur für fristlose Kündigungen gelten, auch auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Zudem brauchen wir endlich eine neue Gemeinnützig im Wohnungsbau. Und vor allem: Das Recht auf Wohnen gehört endlich ins Grundgesetz.“

Zur Stellungnahme: https://awo.org/awo-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-wohnungslosigkeit

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.03.2024

Zum anhaltenden Streit in der Koalition über das Bürgergeld und die Kindergrundsicherung sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Donnerstag in Berlin:

„Anhaltende Verweigerungshaltung und mangelnder Kooperationswille einzelner in der Ampel dürfen am Ende des Tages nicht zum Schaden für die soziale Sicherheit aller im Land werden.

Die aktuellen Debatten über Bürgergeld und Kindergrundsicherung, mit der eigentlich die Armut bekämpft werden soll, spalten die Gesellschaft, verunsichern und vergiften das gesellschaftliche Klima. Die Menschen erwarten von ihrer Regierung zurecht anderes, nämlich dass Lösungen und Interessensausgleich gefunden werden, statt wichtige soziale Projekte zu blockieren. 

Menschen brauchen Lösungen für die harten Herausforderungen des Alltags wie gestiegene Mieten und Nebenkosten, Lebensmittel oder Energiepreise.

Sie brauchen diese Lösungen besonders, wenn sie ihren Kindern als Alleinerziehende und Alleinverdiener*innen Chancen bieten wollen, wenn sie einen niedrigen Lohn aufstocken müssen oder aber kranke Angehörige pflegen und deshalb nur stundenweise arbeiten können.

Die permanente Stimmungsmache gegen Sozialstaat, Bürgergeld und Kindergrundsicherung muss solchen Menschen wie Hohn in den Ohren klingen und ist schäbig.

Wer die Empörung von Geringverdiener*innen schürt gegen solche, die zu ihrem noch geringeren Verdienst noch Bürgergeld erhalten, der will doch nur von den eigentlichen Ungerechtigkeiten ablenken:

In den Polykrisen sind die Reichen noch reicher geworden. Trotzdem zahlen sie auf ihre Vermögen und Erbschaften immer noch keine gerechten Steuern. Trotzdem arbeiten immer noch viel zu viele Menschen ohne gute tarifgebundene Löhne.

Arbeitgeber, deren Geschäftsmodell auf prekärer und niedrig entlohnter Arbeit beruht, dürfen nicht Profiteure solcher Debatten werden: Kein Beschäftigter hat deshalb mehr im Portemonnaie, wenn der Aufstocker eine Nullrunde beim Bürgergeld erleiden muss. 

Auch bei der Kindergrundsicherung muss sich die Koalition zusammenraufen. Noch offene Fragen müssen so geklärt werden, dass das Gesetz funktioniert. Familien mit wenig Einkommen brauchen dringend mehr Unterstützung. Es geht um nicht weniger als  die Zukunftschancen unserer Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 04.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat einen Alternativvorschlag zur geplanten Kindergrundsicherung vorgelegt. Zur geplanten Kindergrundsicherung hat der djb bereits eine Stellungnahme im September 2023 sowie eine weitere Stellungnahme im November 2023 abgegeben. Da die Kindergrundsicherung politisch nicht einigungsfähig zu sein scheint, regt der djb in der aktuellen Stellungnahme an, noch in dieser Legislaturperiode ein Kindermindestsicherungsgesetz zu verabschieden. Darüber hinaus werden weitere kurzfristige sowie langfristige Maßnahmen empfohlen.

Ursula Matthiessen-Kreuder, die Präsidentin des djb, hebt hervor: „Die Existenzsicherung für Kinder muss dringend und noch in der aktuellen Legislaturperiode verbessert werden. Dazu unterbreiten wir konkrete Vorschläge, die ohne komplexe Systemumstellung jetzt umsetzbar sind.“ So fordert der djb u.a. die spürbare Erhöhung des Existenzminimums für Kinder, die dauerhafte Gewährung eines Startchancenzuschlags auch für Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, und beim Kindergeld einen eigenen Auszahlungsanspruch für volljährige Kinder. Maßnahmen wie die Verbesserung der Beratung für Leistungsberechtigte oder eine breite Informationskampagne sind einfach und kurzfristig umsetzbar.

Langfristig regt der djb an, zu prüfen, inwieweit Leistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammengelegt werden können. Dies würde das Potenzial für eine Vereinfachung enorm erhöhen. Ein solcher Schritt könnte das Leistungssystem für einkommensschwache Familien transparenter gestalten und zu einer klareren Strukturierung von Gesetzgebungszuständigkeit, Aufsicht, Verwaltung, Gerichtsbarkeit sowie der Finanzierung der Leistungen und deren Umsetzung führen.

„Trotz aller parteipolitischer Differenzen braucht es zur Vermeidung von Kinderarmut für die Familie insgesamt auskömmliche Leistungen, ein transparentes Angebot und das klare Signal, dass die Gemeinschaft den Zugang zu den Leistungen unterstützt“, so die Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich Dr. Franziska Vollmer.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 10.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ruft in einem eindringlichen Appell dazu auf, am 9. Juni 2024 an der Europawahl teilzunehmen und startet heute eine neunwöchige Social-Media-Kampagne.

Die anstehende Wahl bietet die Chance, die gleichstellungspolitische Vorreiterrolle des Europäischen Parlaments zu stärken. „Wir müssen uns dem Rechtsruck dringend auch auf europäischer Ebene entgegenstellen, um eine nachhaltige Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik sicherzustellen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb veröffentlicht bis zur Europawahl jede Woche auf Instagram ein Video und informiert auf seinen Social-Media-Kanälen, warum es wichtig ist, wählen zu gehen und was für das Thema Geschlechterpolitik auf dem Spiel steht. Der djb wünscht sich deshalb eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen, gerade auch von Erstwählerinnen. Für den djb steht fest, dass ein Zuwachs rechtsextremer Parteien im Europäischen Parlament verhindert werden muss, um auch in Zukunft Fortschritte in der Geschlechtergleichstellung erreichen zu können.

„Diese Wahl ist von immenser Bedeutung, um auf ein Ende von geschlechtsspezifischer Gewalt hinzuarbeiten und reproduktive Rechte abzusichern, um Geschlechtergerechtigkeit beim Entgelt, bei der Sorgearbeit und in der Alterssicherung herzustellen und um umfassende gesellschaftliche und politische Teilhabe gerade auch von Frauen in einer zunehmend digitalen Welt zu gewährleisten!“, so die Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht Valentina Chiofalo.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) befürwortet eine Legalisierung der Eizellabgabe bei sorgfältiger Regulierung zum Schutz aller beteiligten Personen. Bisher ist die Eizellabgabe in Deutschland verboten. In einem Policy Paper diskutiert der djb die Rechtslage und stellt Eckpunkte für eine mögliche Legalisierung vor.

„Die Eizellabgabe wirft schwierige gleichstellungspolitische, rechtliche, medizinische und ethische Fragen auf, die insbesondere Frauen und Kinder in fundamentaler Weise berühren“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. „Eine Legalisierung muss die körperliche Unversehrtheit, reproduktive Selbstbestimmung, Schutz vor Ausbeutung, das Kindeswohl und das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung sicherstellen.“

Gegenstand des veröffentlichten Papiers ist nicht die sog. Leihmutterschaft oder Surrogacy, sondern der Fall, dass die eizellempfangende Person das Kind, das mit der Eizelle der eizellabgebenden Person gezeugt wird, selbst austragen und mit dieser eine Familie gründen will. Dies kann durch eine spezielle Abgabe der Eizellen erfolgen oder indem jemand, der seine eigenen Eizellen kryokonserviert hat (Social Freezing), diese nach Abschluss seiner eigenen Familienplanung anderen Paaren zur Verfügung stellt. Eine Eizellabgabe kann damit eine fremde Familiengründung unterstützen. Sie kann aber auch Teil eines gemeinsamen Familiengründungsprojekts, z.B. eines lesbischen Paares sein.

Eizellabgaben können für viele Frauen mit Kinderwunsch Hoffnung bedeuten, finden jedoch nicht selten in einem Kontext sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit statt. Des Weiteren sind medizinische Risiken zu beachten. Daher ist eine unabhängige ärztliche Aufklärung von zentraler Bedeutung, ebenso wie effektiver Schutz vor Ausbeutung.  

Außerdem plädiert der djb für niederschwellige psycho-soziale Beratungsangebote für die eizellabgebende Person und für Wunscheltern, um diese über die Erfolgsaussichten einer reproduktionsmedizinischen Behandlung und die möglichst frühe, altersgerechte Aufklärung des Kindes über dessen Zeugung zu informieren.

„Ein Kind muss nicht notwendig mit den Menschen aufwachsen, von denen es genetisch abstammt. Wichtig ist aber, dass keine Geheimnisse über seine Abstammung in der Familie bestehen. Ausgangspunkt der Diskussionen könnten die bestehenden Regelungen für die Samenspende sein“, so Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur., mit Viktoria Piekarska und Ronja Westermeyer Co-Vorsitzende der kommissionsübergreifenden Arbeitsgruppe Reproduktive Selbstbestimmung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 04.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ seit Jahren für eine erhöhte Präsenz von Richterinnen an den obersten Bundesgerichten ein. Es ist bedauerlich, dass das Ergebnis der Bundesrichter*innenwahl 2024 nicht die angestrebte Parität aufweist.

„Der positive Trend der letzten beiden Jahre hin zu Parität setzt sich mit Ergebnis der Bundesrichter*innenwahl 2024 leider nicht fort“, kommentiert djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder die Wahl von drei Bundesrichterinnen und fünf Bundesrichtern durch den Richterwahlausschuss am 21. März 2024.

Erfreulich ist, dass die Wahl für den Bundesgerichtshof mit drei Richterinnen und drei Richtern paritätisch ausfiel, obwohl Frauen auf der Vorschlagsliste – erneut – deutlich unterrepräsentiert waren. Andererseits verdeutlicht die Wahl von zwei Richtern für die beiden beim Bundesverwaltungsgericht zu besetzenden Positionen, dass eine selbstverständliche, gleichberechtigte Berücksichtigung selbst hochqualifizierter Kandidatinnen auf der Vorschlagsliste im Jahr 2024 immer noch nicht gewährleistet ist. Damit wird der Frauenanteil von weniger als 40 % an diesem Gericht weiter zementiert.

Der djb fordert daher den Bundesrichterwahlausschuss, dessen Mitglieder vorschlagsberechtigt sind, auf, rechtzeitig vor den nächsten Bundesrichter*innenwahlen sicherzustellen, dass bei zukünftigen Wahlvorschlägen und der Wahl selbst Frauen und Männer paritätisch berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die stärkere Verankerung von Demokratiebildung als Bildungs- und Erziehungsauftrag in den Bildungs- und Rahmenplänen von Grundschulen und Kitas. Dafür müssen Kinderrechte und Partizipation in der organisationalen Entwicklung der Bildungseinrichtungen festgeschrieben werden. Diese dürfen nicht nur von der Initiative engagierter Lehr- und Fachkräfte abhängig sein. Zudem braucht es die Implementierung der Themen Demokratiebildung, Kinderrechte und gesellschaftliche Vielfalt als Aus- und Fortbildungsinhalte für das pädagogische Personal im Bildungsbereich. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zu Demokratiebildungsprozessen bei Kindern im Übergang von der Kita zur Grundschule, die das Deutsche Kinderhilfswerk heute veröffentlicht hat.

„Kinder müssen bereits in der Kita und dann nachfolgend in der Grundschule ab der ersten Klasse Partizipationserfahrungen machen können und an Gremien beteiligt werden. Sie dürfen keinen Bruch in ihren Demokratiebildungserfahrungen beim Übergang von der Kita in die Grundschule erleben. Frühe Partizipationserfahrungen in der Kita werden in Schule und Hort viel zu wenig aufgegriffen und weiterentwickelt. So wie wir beim Kinderschutz in Präventionsketten denken, gilt es auch das Thema Demokratieerfahrungen in ineinandergreifenden Konzepten verschiedener Bildungseinrichtungen zu etablieren. Die qualitative Studie hat auch gezeigt, dass zwar an allen untersuchten Schulen formelle Beteiligungsformate wie Klassensprecherinnen und Klassensprecher und zum Teil Formate wie Klassenrat oder Essensausschuss etabliert sind, aber in fast allen Fällen waren Kinder der ersten Klassenstufen hiervon ausgeschlossen. Hier braucht es ein Umdenken, Kindern dürfen in den ersten Schuljahren keine Beteiligungskompetenzen abgesprochen und damit einhergehend Beteiligungsmöglichkeiten verwehrt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Schul-, Kita-, und Hortkonzepte müssen Demokratiebildung als wesentlichen Bestandteil ihrer alltäglichen pädagogischen Praxis begreifen. Zudem braucht es eine stärkere Verzahnung und Kooperation von Grundschule, Hort und Kita, um im multiprofessionellen Team ein gemeinsames Bildungsverständnis zu entwickeln und Partizipation von Kindern sowie die Umsetzung der Kinderrechte sicherzustellen. Die Ergebnisse der Studie zeigen auch, dass in Kitas und Schulen, in denen umfangreiche demokratiebildende Konzepte zum Einsatz kommen, die Kinder wichtige Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein, Kompromissfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Aushandlung und Empathie stärken konnten. Das schließt an die Ergebnisse des Kinderreports 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes an, dass frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Der Kinderreport hatte gezeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen. Für Kinder aus benachteiligten sozialen Lagen ist es also von besonderer Bedeutung, schon im jungen Alter in der Kita und der Grundschule entsprechende Erfahrungen machen zu können“, so Holger Hofmann.

Zum Hintergrund der Studie: Im Rahmen des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter untersuchte die InterVal GmbH im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie sich Demokratiebildungsprozesse von Kindern im Übergang von der Kita zur Grundschule entwickeln. Ein besonderes Augenmerk der Untersuchung lag dabei auf den Erfahrungen und dem Erleben der Kinder in den Bereichen Kinderrechte, Partizipation, Inklusion und Persönlichkeitsentfaltung sowie der Entwicklung von hiermit zusammenhängenden Kompetenzen. Zudem wurden die Einflüsse institutioneller Eigenschaften von Kita und Grundschule und die der pädagogischen Fachkräfte und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in den Blick genommen. Das mehrjährige qualitative Forschungsvorhaben (2020-2023) stellte die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt und war partizipativ angelegt. Die Studie wurde im Rahmen des Projekts Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter umgesetzt. Als Träger des Kompetenznetzwerkes erhält das Deutsche Kinderhilfswerk eine Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Studie „Demokratiebildungsprozesse bei Kindern im Übergang von der Kita in die Grundschule“  kann unter http://www.dkhw.de/studie-demokratiebildungsprozesse heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.04.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte eine Stärkung des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt. Auch wenn die Klage der sechs Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Portugal gegen 32 Staaten des Europarats aus formalen Gründen als nicht zulässig betrachtet wurde, wird das Urteil des Gerichts hinsichtlich der Schweizer „Klimaseniorinnen“ aus Sicht der Kinderrechtsorganisation positive Auswirkungen auf die Umwelt- und Klimapolitik der deutschen Bundesregierung haben müssen.

„Wir setzen uns als Kinderrechtsorganisation für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ein. Dafür braucht es auch eine gesunde Umwelt. Dass die Klage der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verwiesen und dort verhandelt wurde, zeigt deutlich auf, dass die Richterinnen und Richter auch dieser Klage besondere Bedeutung beimaßen. Das unterstreicht noch einmal nachdrücklich, dass die deutsche Bundesregierung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wesentlich umfangreicher als bisher in die nationale Gesetzgebung und das politische Handeln aufnehmen sollte“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor zwei Jahren einen neuen Maßstab für Klima- und Grundrechtsschutz gesetzt, indem es feststellte, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Die verfassungsrechtlich notwendige Reduktion von Treibhausgasen darf nicht länger in die Zukunft und damit einseitig zu Lasten junger Generationen hinausgezögert werden. Kinder sind verletzlicher als Erwachsene, wenn sie Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Darauf muss die Politik insgesamt entschiedener als bisher reagieren und gemeinschaftlich agieren, trotz allem die Verantwortung in jedem Ressort anerkennen und den entsprechenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele leisten“, sagt Holger Hofmann.

„Ein Großteil der Bevölkerung spricht sich dafür aus, dass der Staat mehr Geld für einen stärkeren Schutz von Umwelt und Klima ausgeben sollte. Unser Kinderreport 2022 zeigt auf, dass 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland und sogar 89 Prozent der Erwachsenen dieser Ansicht sind. Wir wissen aus Studien, dass Kinder aus armen Familien in Deutschland aufgrund ihrer Wohnverhältnisse beispielweise stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als Kinder aus gut situierten Haushalten. Damit hat Umweltschutz auch eine starke armutspolitische Komponente, die in der Stadt-, Verkehrs- und Freiflächenplanung berücksichtigt werden muss“, so Hofmann.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte im vergangenen Jahr mit dem General Comment Nr. 26 ein Dokument verfasst, das den Regierungen Orientierung über den Zusammenhang von Kinderrechten, Umwelt und Klimawandel gibt und konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigt. Umweltzerstörung stellt demnach eine erhebliche Bedrohung der Kinderrechte dar. Deshalb ist es dem Deutschen Kinderhilfswerk ein besonderes Anliegen, junge Menschen in ihren Forderungen nach mehr Umweltschutz zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.04.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche kritisieren nachdrücklich, dass auch nach der Reform des Familienverfahrensgesetzes im Jahr 2021 die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen bundesweit noch immer nicht gerichtlicher Standard ist. Eine aktuelle Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass zwar in vielen Bundesländern ein diesbezüglicher Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, aber lediglich in vier Bundesländern (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) in der Mehrzahl der Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen Verfahrensbeistände vom Gericht bestellt werden. Gleichzeitig ist diese Quote in fünf Bundesländern aktuell sogar rückläufig. Die bundesweite Quote lag bei 45,6 Prozent.

„Alle Kinder brauchen in Justizverfahren eine professionelle Begleitperson, dies ist zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Regelfall erforderlich. In familiengerichtlichen Verfahren ist dies ein qualifizierter Verfahrensbeistand, der nur ihr Wohl und ihre Interessen vertreten soll, und nicht die der Eltern. Er soll unabhängig und für das Kind eine Vertrauensperson sein. Leider wird in vielen Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsverfahren kein Verfahrensbeistand bestellt. Die Quote für die Bestellung liegt derzeit in nur vier Bundesländern knapp über 50 Prozent, in vielen anderen teils deutlich darunter. Hier muss das Familienverfahrensgesetz besser umgesetzt werden und es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen. Die Bestellung von Verfahrensbeiständen muss zum Regelfall werden. Bisher besteht zudem keine generelle Begründungspflicht, wenn außerhalb der im Gesetz aufgeführten Fälle von einer Bestellung abgesehen wird. Es wird bei der Quote auch nicht genauer aufgeschlüsselt, in welcher Art von Verfahren von der Bestellung abgesehen wird. Auch das muss sich ändern. Zudem brauchen Kinder auch in Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren Begleitung und Unterstützung. Bisher gibt es in diesem Bereich aber keine speziellen Regelungen zur kindgerechten Verfahrensgestaltung und keine Unterstützungspersonen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche begrüßt ausdrücklich, dass eine Weiterbildung zum Verfahrensbeistand durch die Änderung des Familienverfahrensgesetzes endlich abgesichert ist und auch regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen sind. Allerdings lässt das Gesetz viele Fragen offen und bleibt hinter den Erwartungen des Berufsverbandes zurück. Es bräuchte strengere Qualifikationsrichtlinien. Der Stundenumfang der Zertifikatweiterbildungen zum Verfahrensbeistand beginnt bei 10 Stunden (online) und endet bei 300 Unterrichtseinheiten (überwiegend Präsenz). Auch bezüglich der Inhalte sowie bei der Vorbildung der Lehrenden gibt es große Unterschiede. Zudem wäre die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Weiterbildung zum Verfahrensbeistand wichtig. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Mitgliederbefragung des BVEB´s Defizite in der Rechtsanwendung. Nur 74 Prozent der Befragten mussten dem Gericht einen Nachweis über eine Fortbildung zum Verfahrensbeistand vorweisen. 62 Prozent der Mitglieder gaben an, dass sie bisher nicht aufgefordert worden seien, in regelmäßigen Abständen Fortbildungsnachweise zu erbringen. Letztlich erschwert die Aufgabe der Kindesinteressenvertretung auch der Umstand, dass seit nunmehr 15 Jahren keine Anpassung der Vergütungspauschale für Verfahrensbeistände erfolgte, und diese mit der Gesetzesänderung mehr Aufgaben übertragen bekommen haben. Viele Mitglieder ,wandern‘ deshalb momentan in andere Berufszweige ab“, sagt Katja Seck, Vorsitzende des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche bemängeln zudem, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. So erfolgt die Bestellung von Verfahrensbeiständen ohne Beteiligung des Kindes und ohne transparente Kriterien, die belegen, dass der Verfahrensbeistand nach den Bedarfen des Kindes im konkreten Fall ausgewählt wurde. Das ist problematisch, da es keinerlei Möglichkeit für das Kind gibt, auf die Auswahl durch die Nennung bestimmter Kriterien, wie beispielsweise Sprache oder kulturelle Hintergründe, Einfluss zu nehmen und im Zweifel den Verfahrensbeistand zu wechseln oder abzulehnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Verfahrensbeistand eher der Richterin oder dem Richter gefallen möchte, als die Rechte des Kindes wahrzunehmen. Problematisch ist aus Sicht der Verbände zudem, dass es keine Standards und keine Daten zur Qualifikation und Fortbildung der Verfahrensbeistände in Deutschland gibt. Die durch die Reform des Familienverfahrensgesetzes normierten Änderungen zu den fachlichen Anforderungen sind nicht ausreichend, um zu garantieren, dass nur noch qualifizierte Begleitpersonen für Kinder bestellt werden können.

Die kompletten Daten zur Bestellung von Verfahrensbeiständen in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen – berechnet auf Grundlage der letzten veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2022 – finden sich unter http://www.dkhw.de/verfahrensbeistaende.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.03.2024

Konfessionelle Familienverbände beobachten familienrechtliche Reformideen zur Elternschaftsvereinbarung mit Sorge

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und der Familienbund der Katholiken lehnen eine Legalisierung von Leihmutterschaft ab und halten eine gesellschaftliche Debatte, insbesondere zu den Folgen für Leihmütter und von Leihmüttern zur Welt gebrachten Kindern, für elementar.

Vor dem Hintergrund des im April 2024 erwarteten Abschlussberichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin fordern Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes, und Martin Bujard, Präsident der eaf, gemeinsam ein be­sonnenes Vorgehen: „Wir wünschen uns eine gesellschaftliche Debatte zum Thema Leih­mutterschaft, bevor durch eine Familienrechtsreform ein generelles Umdenken bezüglich vertraglicher Eltern-Kind-Zuordnungen beginnt, das möglicherweise später schwer wieder einzufangen ist.“

Durch die geplanten Eltern(schafts)vereinbarungen soll die Elternautonomie gestärkt werden, indem Eltern-Kind-Zuordnungen und Umgangs- und Sorgerechte vertraglich festgelegt werden können. Ob das Kindeswohl dann zentraler Maßstab bleibt, bezweifeln die Verbände. Die beiden konfessionellen Verbände stellen fest, dass die Interessen des Kindes in den aktuellen Eckpunkten des Justizministeriums (BMJ) zum Kindschafts- und Abstammungsrecht nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das steht im Widerspruch zum erklärten Willen der Regierung, Kinder zu stärken und deren Anliegen in den Mittelpunkt zu stellen.

Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes: „Kinder und die Rechte an Kindern sollten kein Vertragsgegenstand sein, über den die an der Entstehung des Kindes beteiligten Erwachsenen frei verfügen können. Bei der Eltern-Kind-Zuordnung sollte das Kindeswohl das oberste Kriterium sein. Kinder sollten dort zugeordnet werden, wo eine dauerhafte und krisenfeste Verant­wortungsübernahme zu erwarten ist.“

Gleichzeitig ist die erfolgende vertragliche Zuordnung eines Kindes zu den Wunscheltern unter Umgehung der Geburtsmutter das Kennzeichen der Leihmutterschaft.

Deshalb fordert Martin Bujard, Präsident der eaf, die Ergebnisse der Kommission zur Legalisierung von Leihmutterschaft abzuwarten und sich Zeit für eine breite gesellschaftliche Debatte zu nehmen. „Wenn künftig die Besetzung der zweiten Elternstelle durch Elternschaftsvereinbarungen üblich wird, bereitet dies den Boden dafür, um im nächsten Schritt auch die gesetzliche Besetzung der ersten Elternstelle durch die Geburtsmutter in Frage zu stellen. Konsequenzen für die Leihmutterschaft sind daher bei der geplanten Elternschaftsvereinbarung der Elefant im Raum.“

Links:

Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten für Reformen des Kindschafts- und des Ab­stammungsrechts.

Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zu den Eckpunkten für eine Reform des Abstammungsrecht sowie zu den Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrecht.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  und Familienbund der Katholiken (FDK) vom 26.03.2024

Anlässlich des aktuellen Koalitionsstreits zur Umsetzung der Kindergrundsicherung fordert der Familienbund der Katholiken eine klare Zäsur: Im Interesse der Kinder und Familien sollte die Koalition die vereinbarten Mittel auf eine gute Reform des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen konzentrieren und die parallel geplante Reform von Verwaltungszuständigkeiten hintenanstellen. Kompromiss statt öffentlich ausgetragenem Streit lautet das Gebot der Stunde. Anderenfalls droht das Vorhaben zulasten der Familien vollends zu scheitern.

„Der aktuelle Konflikt über Mehrbedarfe beim Verwaltungspersonal im Rahmen der Kindergrundsicherung zeigt, dass es in der Regierung derzeit keine Einigkeit über die Umsetzung der Kindergrundsicherung zu geben scheint. Doch Kinder und Familien brauchen die angekündigte Unterstützung – insbesondere jene, die mit kleinen Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherung liegen. Die Regierung sollte daher endlich den Teil der Reform umsetzen, der bereits Konsens ist: Leistungsverbesserungen und Vereinfachungen für Kinder und Familien beim Kinderzuschlag“, erläutert Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes die Position des Verbands.

Der Familienbund der Katholiken plädiert dafür, die im Rahmen der Kindergrundsicherung vereinbarten Mittel auf Anpassungen beim Kinderzuschlag zu konzentrieren. So käme das Geld direkt denjenigen Familien zugute, die wegen der Inflation der letzten Jahre auf finanzielle Unterstützung besonders angewiesen sind. Dieser Schritt würde deutlich zur Armutsreduzierung beitragen und dem grundlegenden Ziel der Armutsbekämpfung entsprechen. Derzeit sind allein für die Verwaltungsreform bei der Kindergrundsicherung Mindestkosten in Höhe von 408 Millionen Euro pro Jahr geplant, rund ein Fünftel des Gesamtbudgets. Sie sind vom Etat des Familienministeriums zu tragen, werden absehbar weiter steigen und reduzieren damit zukünftige Handlungsspielräume.

„Aus Sicht des Familienbundes ließe sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln am meisten erreichen, wenn der Kinderzuschlag zielgenau gestärkt würde: Eine Erhöhung des Maximalbetrags, eine Reform der Mindesteinkommensgrenzen und günstigere Regeln bei der Anrechnung von Kindeseinkommen sowie beim Abschmelzen der Leistung würden die Situation armutsgefährdeter Familien sofort spürbar verbessern“, rät Ulrich Hoffmann. So ließen sich gute Gedanken aus dem aktuellen Kindergrundsicherungskonzept bewahren. „Die Regierung muss sich jetzt zusammenraufen.“

Obwohl der Familienbund die Ziele der Leistungserhöhung und Leistungsbündelung im Sinne einer möglichst einfachen und unbürokratischen Inanspruchnahme teilt, erscheint ihm das aktuelle Konzept für eine Kindergrundsicherung nicht gelungen. Finanziellen Besserstellungen, besonders für Familien im Bürgergeldbezug und für Alleinerziehende, stehen Verschlechterungen an anderer Stelle gegenüber, die vor allem jüngere Kinder und ebenfalls Alleinerziehende treffen. Kinder unter 14 Jahren sind zwar im Zeitpunkt der geplanten Einführung der Kindergrundsicherung durch eine Bestandsschutzregelung geschützt, würden aber langfristig schlechter gestellt als bisher. Auf Verwaltungsebene wird deutlich, dass die Umsetzung komplex bleibt und sich teils weiter verkompliziert. Die Zusammenführung des Grundsicherungssystems mit dem Familienförderungssystem ist hauptverantwortlich für die zahlreichen Unstimmigkeiten und Probleme. Sie sollte daher unterbleiben. Mit unterschiedlichen Anlaufstellen für Kinder und Eltern entsteht zudem deutlicher Mehraufwand für Familien im Bürgergeldbezug. Das widerspricht dem Ziel der Kindergrundsicherung, die Familienleistungen zu vereinfachen.

„Mit einer beherzten Reform des Kinderzuschlags ist den Familien mehr geholfen als mit einer halbherzigen Umsetzung der Kindergrundsicherung. Das gilt besonders dort, wo Eltern für wenig Geld an der Grenze der Grundsicherung arbeiten gehen. Gerade diese Familien verdienen bei begrenzten finanziellen Mitteln politische Priorität“, so Ulrich Hoffmann.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 11.04.2024

Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen.

Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs.

„Die Befunde sind durchwachsen, aber einen Grund zur Entwarnung gibt es nicht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So scheine der Trend stetig wachsender Armut auf Bundesebene zwar auf den ersten Blick gestoppt, aber noch lange nicht gedreht. Nach dem Armutsbericht müssen 14,2 Millionen Menschen in diesem reichen Land zu den Armen gezählt werden. 2022 waren damit fast eine Million Menschen mehr von Armut betroffen als vor Pandemie, Energie- und Preiskrise im Jahr 2019 und 2,7 Millionen mehr als 2006. Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Armut betroffen. Auf einen neuen traurigen Rekordwert ist nach der Studie zudem die Kinderarmut gestiegen: Mehr als jedes fünfte Kind ist mittlerweile von Armut betroffen (21,8 Prozent). Unter Alleinerziehenden lag die Armutsquote bei 43,2 Prozent.

Im Vergleich der Bundesländer zeigen sich große regionale Unterschiede. Während in Bayern jede achte Person von Armut betroffen ist, ist es in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Hamburg jede fünfte Person, in Bremen sogar fast jede dritte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Armut in Berlin besonders stark gesunken (von 20,1 auf 17,4 Prozent), während sie in Hamburg, in Schleswig-Holstein und im Saarland besonders stark gestiegen ist.

Der Paritätische fordert die Bundesregierung zu einer entschlossenen Armutspolitik auf. Dazu gehört aus Sicht des Verbandes unter anderem die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, der Ausbau der Kinderbetreuung, eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt und eine solidarische Pflegeversicherung als Vollversicherung.

Dokumente zum Download

Paritätischer Armutsbericht 2024: Armut in der Inflation. (1 MB)

Statement von Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich der Präsentation des Paritätischen Armutsberichtes 2024 am 26. März 2024 in der Bundespressekonferenz (85 KB)

Weiterführende Links

Weitere Informationen zum Paritätischen Armutsbericht

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.03.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In einem internationalen Verbundprojekt wurde die mHealth Intervention I-PREGNO (https://www.i-pregno.org) entwickelt und in Studien auf ihre Wirksamkeit überprüft. Sie soll Familien mit hohen psychosozialen Belastungen im ersten Jahr nach der Geburt bei der Förderung und Aufrechterhaltung von Gesundheitsverhalten (z.B. Bewegung, Ernährung) unterstützen. Mittels evidenzbasierten behavioral-kognitiven Methoden sollen Wohlbefinden und Resilienz sowie ein gesundes Gewichtsmanagement begünstigt werden. Das Projektteam der Otto-Friedrich-Universität Bamberg stellt erste Ergebnisse der Studien vor.

Mit

Prof. Dr. Jörg Wolstein, Projektleiter

Carmen Henning (M.Sc. Psych.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektkoordinatorin
Natalie Schoemann (M.Sc. Psych.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektkoordinatorin

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Der Schutz der Betroffenen muss aus verbindlichen Rechtsnormen und aus der Gesellschaft selbst heraus erfolgen, dies besagen auch die 81 Artikel der sogenannten „Istanbul-Konvention“. Die unterzeichnenden Staaten sind angehalten, nicht nur mehr Opferschutz zu gewährleisten, sondern auch Repression und Prävention zu intensivieren. Täter müssen bestraft, sie müssen auch von Gewalttaten abgehalten werden. Die Chance auf ein gewaltfreies Leben für alle Frauen zu erhöhen, sollte zu den hohen Aufgaben sowohl der Exekutive als auch der Zivilgesellschaft gehören.

Mit dem Diktum „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an!“ fordert die Bundesinnenministerin Nancy Faeser dazu auf, Frauen besser vor Gewalt zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Hemmschwelle von Betroffenen, Hilfe zu suchen, gesenkt wird. Mit welchen Ansätzen können Sicherheitsbehörden hier einen Beitrag leisten, wie kann polizeiliche Präventionsarbeit aussehen und mit welchen neuen Ansätzen kann dem Thema begegnet werden? Welche repressiven Mittel sind sinnvoll? Wie wirken aktuelle juristische Kontroversen und was können Perspektiven sein?

Die Fragen diskutieren wir mit der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, weiteren Gästen und Ihnen!

Programm:

18.00 Uhr • Einlass

18.30 Uhr • Begrüßung: Dr. Sabine Fandrych, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Friedrich-Ebert-Stiftung

Gewaltschutz als innenpolitische Aufgabe: Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat und Prof. Dr. Monika Schröttle, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Auf dem Radar: Fallbeispiele von Asha Hedayati, Juristin und Autorin

Gewalt gegen Frauen geht uns alle an! Podiumsdiskussion mit Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, Stefanie Knaab, Gewaltfrei in die Zukunft e. V., Renate Schwarz-Saage, Stiftung deutsches Forum für Gewaltprävention

20.30 Uhr • Empfang

Moderation: Shanli Anwar

ZUR ANMELDUNG

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Veranstaltung werden unterschiedliche Erscheinungsformen von rassistischem Handeln und mögliche Gegenstrategien vorgestellt. Damit wird ein umfassender Blick auf die subtilen und offensichtlichen Weisen geworfen, wie rassistische Muster und Verhaltensweisen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen verankert sein können. Vielfach handelt es sich dabei um eine unbeabsichtigte Form der Diskriminierung, die von Personen, die nicht von Rassismus betroffen sind, nicht als problematisch wahrgenommen werden.

Mit Dr. Seyran Bostancı, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Demokratieförderung und demokratische Praxis im Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.

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Termin: 30. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In einer weiteren Ausgabe unserer Reihe „Feminism and Bookmarks!“ widmen wir uns dem Thema der Gendermedizin und zeigen am Beispiel von AD(H)S warum eine geschlechterspezifische Medizin auch für unser mentales Wohlbefinden wichtig ist. Bei betroffenen Frauen und Mädchen äußern sich die Symptome anders, sie sind weniger hyperaktiv, dafür verträumt, unaufmerksam und vergesslich. Die zu späte oder fehlende Diagnose kann weitreichende Folgen haben: Der Leidensdruck bleibt meist über Jahrzehnte bestehen, schadet ihrem Selbstwertgefühl und zieht Folgeerkrankungen nach sich.

Die AD(H)S Expertin Dr. Swantje Matthies liest aus ihrem Buch, und im anschließenden Gespräch mit Barbara Rohm vom culture change hub wird die Frage beleuchtet, wie Betroffene ihre vielen Stärken entdecken und mit ihrer Besonderheit Frieden schließen können.

Informationen zum Buch gibt es hier.

Termin: 06. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Es sind herausfordernde Zeiten – auch im Bildungssystem. Ein Lösungsvorschlag im politischen Raum für das Versagen der schulischen Bildung ist ausgerechnet die Einführung einer Vorschule. Aus einem frühpädagogischen Bildungsverständnis heraus irritiert diese Idee: Denn so werden die (als ungenügend attestierten) schulischen Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden den Kindern noch früher zugemutet.

In der Veranstaltung wollen wir den Fragen nachgehen, warum sich manche durch die schulischen Lern- und Trainingsmethoden so beeindrucken lassen, wie pädagogische Fachkräfte darin unterstützt werden können, die komplexen und intensiven Bildungsprozesse von Kindern zu begleiten und zu erweitern und welche Ziele wir eigentlich für Kinder haben, die heute in unserer Welt aufwachsen.

Mit Katrin Macha, Direktorin ista – Institut für den Situationsansatz

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Bundesforum Männer

Ort: Berlin

Ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum – die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit?

Im gegenwärtigen Diskurs wird – oft zurecht – auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche, Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Im Anschluss an den Fachtag richten wir unseren politischen Jahresempfang aus.

Wir freuen uns über die Zusage von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, im Rahmen des Jahresempfangs ein Grußwort zu sprechen.  

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Ort: Berlin

Am Tag der Familie diskutieren wir, wie Vereinbarkeit von Anfang an partnerschaftlich gestaltet werden kann u.a. mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus, DGB-Vize Elke Hannack, Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Prof. Dr. Katja Nebe, Prof. Dr. Anja Abendroth.

Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. Wir tauschen uns mit euch in Fachforen aus, wo wir in Betrieben und Dienststellen ansetzen können, damit #VereinbarkeitJetzt gelingt.

Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf die frühen Weichenstellungen für mehr Vereinbarkeit und blicken insbesondere auf den Mutterschutz am Arbeitsplatz, die Planung der Elternzeit und den Wiedereinstieg sowie Fragen der Arbeitszeitgestaltung.

Anmeldung
Bitte meldet euch unter folgendem Link zur Fachtagung an: 
https://vereinbarkeit.dgb.de/veranstaltungen

Freistellung
Die Teilnahme ist kostenlos.
Betriebsräte § 37 Abs. 6 BetrVG | Schwerbehindertenvertretung §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX | Personalräte § 54 Abs. 1 BPersVG (entsprechende Regelungen der LPersVG). Für die Kostenerstattung und Freistellung durch den Arbeitgeber ist es notwendig, die Teilnehmer*innen durch einen ordentlichen Beschluss ihres Gremiums zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.

Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung wendet euch gerne an vereinbarkeit@dgb.de

Termin: 16. Mai 2024

Veranstalter: Europäische Bewegung Deutschland e. V.

Ort: Berlin

Lange Zeit galt die Gleichstellungspolitik der Europäischen Union als Erfolgsgeschichte und hatte Vorbildwirkung für nationale Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten. Seit einigen Jahren mobilisieren demokratiefeindliche Bewegungen gezielt gegen gleichstellungspolitische Vorhaben – auf europäischer und nationaler Ebene. Viele Errungenschaften stehen auf dem Spiel. Vor diesem Hintergrund ist die anstehende Europawahl am 9. Juni 2024 eine besonders wichtige.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Kooperation der Bundesstiftung Gleichstellung, der Europäischen Bewegung Deutschland e. V., dem Deutschen Frauenrat e. V. und dem Deutschen Juristinnenbund e. V.

Melden Sie sich bitte bis Donnerstag, 9. Mai 2024 hier an, da die Teilnehmendenzahl begrenzt ist. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Veranstaltung über einen Live-Stream auf der Webseite der Bundesstiftung Gleichstellung zu verfolgen.

Bei Fragen zur Teilnahme und Veranstaltung können Sie den dafür zuständigen Kooperationspartner Europäische Bewegung Deutschland e. V. (EBD) per E-Mail oder telefonisch kontaktieren (info@netzwerk-ebd.de, Tel. 030 303 620 110).

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. Mai 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Lilly Schön, Referentin des ZFF, wird einen Input halten

Mit der Einführung der Verantwortungsgemeinschaft wird Familie in Deutschland künftig auch politisch und juristisch größer gedacht. Von nun an sollen zwei und mehr Menschen rechtlichen Schutz erhalten, die sich füreinander sorgen und Verantwortung übernehmen möchten. Zur Ausgestaltung der Verantwortungsgemeinschaft macht das BMJ mit seinem Eckpunktepapier erste Vorschläge. Während damit auch alternative Sorgekonzepte einfacher umsetzbar werden, weisen die Vorschläge jedoch in einigen Punkten, so z.B. der Absicherung der geleisteten Sorgearbeit, noch Leerstellen auf.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie einladen, die Eckpunkte zur Verantwortungsgemeinschaft gemeinsam mit uns und mit Expert*innen aus Recht, Wissenschaft und Verbänden zu diskutieren. Wir wollen uns dabei fragen:

In welchen Bereichen kann die Verantwortungsgemeinschaft eine rechtliche Erweiterung darstellen? Wo muss nachgeschärft werden, um Familienkonzepte besser rechtlich abzusichern? Wer ist Zielgruppe des Eckpunktepapiers – und wer wird bisher nicht oder zu wenig bedacht?

Wir freuen uns, wenn Sie sich unsere Veranstaltung vormerken. Das detaillierte Programm erhalten Sie in Kürze mit der offiziellen Einladung.

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit Bundesverband der Volkssolidarität

Ort: Online

Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.
Mit Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis, Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch
(Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. – 17. September 2024

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Würzburg

Die 28. Bundeskonferenz in Würzburg ist eine besondere, denn die Bundesarbeitsgemeinschaft wird 40 Jahre alt und wird das Jubiläum im Rahmen der BUKO feiern. Dazu haben wir uns ein abwechslungsreiches Programm ausgedacht. Mit Blick zurück und nach vorne. Das Thema der Konferenz: Armut.

Armut ist weiblich: Das zeigen die unterschiedlichsten Studien der vergangenen Jahre. Frauen haben im Schnitt immer noch weniger Einkommen und deutlich niedrigere Altersrenten als Männer. Alleinerziehende, Migrantinnen und Frauen mit Behinderungen sind besonders von Armut betroffen. Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, Frauen besser zu stellen. Doch die Politik muss radikalere Lösungen in den Blick nehmen, damit die soziale Ungleichheit und damit auch die Frauenarmut endlich gestoppt werden. Armut ist ein Armutszeugnis für unser Land und Armut ist eine Gefahr für die Demokratie. Mit der Bundeskonferenz wollen wir die aktuelle Situation beleuchten und Forderungen an die Politik formulieren.

Den Programmflyer finden Sie im Anhang. Eine ausführliche Beschreibung der Foren und Referent*innen, die Links zu den Anmeldungen und alle Informationen zur 28. Bundeskonferenz sind auf der Website der BAG veröffentlicht.

Zur Feier des 40-jährigen Jubiläums der BAG laden wir am 15.09.2024 um 21 Uhr im Anschluss an den Empfang der Stadt Würzburg zum Tanzen im Club „Alter Ego“ ein.

Anmeldung
Über die Website der BAG können Sie sich verbindlich für die Bundeskonferenz in Würzburg anmelden. Hier finden Sie zunächst eine Beschreibung der Foren und im Anschluss finden Sie das Anmeldeformular.

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt 190,00 Euro. Darin enthalten ist ein Ticket für die zwei Konferenztage für den Öffentlichen Nahverkehr. Wir haben den Preis für die Bundeskonferenz leicht erhöhen müssen. Leider ist es uns anders nicht möglich, die gestiegenen Kosten aufzufangen.

Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. Sollten Sie keine automatische Anmeldebestätigung erhalten, melden Sie sich bei der Geschäftsstelle unter bag@gleichberechtigt.org

Anmeldeschluss ist der 1. August 2024. Ab diesen Tag kann der Teilnahmebetrag bei einer Stornierung nicht mehr erstattet werden.

Kulturelles Begleitprogramm
Die Anmeldung zu den kulturellen Begleitprogrammpunkten erfolgt ebenfalls über die Internetseite der BAG. Vor Ort ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Einzelne Angebote haben eine Anmeldefrist bis zum 10.05.2024 und müssen voll belegt sein, damit sie stattfinden können. Eine ausführliche Beschreibung des kulturellen Begleitprogramms sowie das Anmeldeformular finden sie verlinkt auch auf unserer Website. Bitte beachten Sie, dass für das kulturelle Begleitprogramm eine Rechnung nur auf Nachfrage bei der Geschäftsstelle ausgestellt wird. Sie erhalten lediglich eine Anmeldebestätigung via Email.

Wir bitten, die Kosten für das Begleitprogramm getrennt und im Vorfeld der Konferenz auf folgendes Konto zu überweisen:

Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse, IBAN DE97 1005 0000 0073 7277 17 BIC BELADEBEXXX
Bitte als Verwendungszweck angeben: Nachname Begleitprogramm

Übernachtung
Übernachtungen aus den Hotelkontingenten für die Teilnehmer*innen der 28. Bundeskonferenz, sind über CTW-Congress Tourismus Würzburg zu buchen.
Über dessen Buchungsseite können Sie Zimmer aus dem Kontingent buchen.

Wenn sie Unterstützung bei der Hotelbuchung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an CTW-Congress Tourismus Würzburg unter 0931-37 23 71 oder service@wuerzburg.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir am ifb die Einrichtungen der Familienbildung und Beratung in Bayern mit dem Forschungsprojekt kontakt.los! Bildung und Beratung von Familien während der Corona-Pandemie begleitet. Die dafür erhobenen Daten basieren auf der Expertise der pädagogischen Fachkräfte und sind so eine wertvolle Ergänzung zu den Erkenntnissen aus Bevölkerungsbefragungen während der Pandemie.

Unsere Auswertungen zeigen, welche Unterstützungsbedarfe Eltern und Schwangere während der Pandemie hatten, wie Familienbildung und Beratung in dieser herausfordernden Zeit begleiten, beraten und unterstützen konnten und welche Hindernisse den Kontakt von Fachkräften mit Eltern und Schwangeren erschwert haben. Die Ergebnisse wurden im Rahmen wissenschaftlicher Vorträge und Publikationen veröffentlicht und darüber hinaus für die Konzeption von praxisorientierten Fortbildungen zum Thema Digitalisierung in der Erwachsenenbildung genutzt.

Wir freuen uns, Sie auf die jüngste Veröffentlichung im Zusammenhang mit diesem Projekt hinzuweisen, den neuen ifb/Familienreport. Sie können ihn im Broschürenportal des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und hier von der Website des ifb / Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg herunterladen. Weitere Informationen zum kontakt.los!-Projekt finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 04/2024

AUS DEM ZFF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

„Ohne Netz und doppelten Boden – Drahtseilakt Familie mit Pflegebedürftigen Kindern“

Termin: 12. Juni 2024

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen. Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.

Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Gemeinsam mit Mareice Kaiser (Journalistin und Autorin), Dr. Johannes Geyer (DIW Berlin), Svenja Pfahl (SowiTra), Jana Schuschke (wir pflegen e.V.), Dag Schölper (Bundesforum Männer) u.v.m. wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wo bestehende Leistungen und Ansprüche für pflegende Angehörige zu kurz greifen. Außerdem diskutieren wir, welche politischen Ansatzpunkte es braucht, damit Pflege nicht mehr vorrangig von Frauen übernommen wird und was geschehen muss, damit sie für Familien nicht zur vollständigen finanziellen, psychischen, körperlichen und zeitlichen Überlastung wird.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

SCHWERPUNKT: Internationaler Frauentag

Am 8. März feiern wir den Internationalen Frauentag. Nicht nur an diesem Tag machen wir deutlich: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist unumstößliches Ziel sozialdemokratischer Politik.

„Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für eine gerechte Zukunft, in der die Gleichstellung von Frauen und Männern eine nicht verhandelbare Realität ist. Hierzu gehören die faire Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit, mehr Frauen in Führungspositionen, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit und eine gute Rente, die nicht vom Ge-schlecht abhängt. Wir wollen, dass Frauen selbstbestimmt über ihre Familienplanung entscheiden und ihr Leben frei von Gewalt gestalten können.

Wir stärken die gemeinsame Verantwortung privater Sorgearbeit, indem wir eine Familienstartzeit einführen, die eine zweiwöchige Freistellung des Partners oder der Partnerin nach der Geburt eines Kindes umfasst. Außerdem setzen wir uns für verbesserte Mutterschutz- und Elterngeldregelungen ein. Wir werden sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnern gesetzlich unterbinden und so das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärken. Die Kommission der Bundesregierung zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin prüft unter anderem Regulierungen von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts. Im April wird sie ihre Ergebnisse vorlegen. Die politische und gesellschaftliche Debatte dazu ist längst überfällig. Hier ist uns Frankreich einen Schritt voraus. Dort wurde die Debatte bereits geführt und mündete darin, dass das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch jüngst in der Verfassung verankert wurde.

Konsequent bekämpfen wir Gewalt gegen Frauen und werden einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt einführen. Das Bundesfrauenministerium erarbeitet aktuell ein entsprechendes Gewalthilfegesetz.

Rechtsextreme, Antifeminist:innen und Ewiggestrige versuchen, gleichstellungspolitische Erfolge zurückzudrehen. Das werden wir nicht dulden. Indem wir Geschlechtergerechtigkeit fördern, stärken wir auch unsere Demokratie – und umgekehrt. Wir verteidigen den gleichstellungspolitischen Fortschritt. Wir kämpfen für eine moderne Gesellschaft, in der die Gleichberechtigung von Frauen selbstverständlich und unumstößlich ist.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2024

Zum Internationalen Frauenkampftag am 08. März erklärt Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Weltweit schränken autoritäre Regime Menschenrechte von Mädchen und Frauen massiv ein oder haben sich dies zum Ziel gesetzt. Auch in Deutschland wird versucht, lange erkämpfte Erfolge in Frage zu stellen. Der Rechtsruck ist eine Gefahr für die Gleichstellung. Als Grüne Bundestagsfraktion zeigen wir uns solidarisch mit allen Frauen, unter anderem auf den vielen Demonstrationen zum internationalen Frauentag. Gleichzeitig arbeiten wir in der Regierung weiter an mehr Gleichberechtigung.
So wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und durch ein Familienpflegezeitgesetz verbessern. Wir wollen die partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit durch eine Familienstartzeit fördern. Wir sorgen endlich für eine rechtliche Gleichstellung von lesbischen Eltern durch ein reformiertes Abstammungsrecht und gehen durch die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention entschieden gegen Gewalt an Frauen vor. Außerdem wollen wir mit dem Entgelttransparenzgesetz endlich zu einer Verringerung des Gender Pay Gaps beitragen.
Beim Bürgergeld und der Kindergrundsicherung ist uns ein Paradigmenwechsel gelungen. Entscheidend ist nun, die erreichten Verbesserungen konsequent weiterzuführen. Denn ein Rückgang von Sozialleistungen würde Frauen mit am härtesten treffen.
Am internationalen Frauentag finden bundesweit viele Veranstaltungen und Demonstrationen statt. Eine internationale, deutschlandweite und regionale Solidarisierung für die Rechte von Mädchen und Frauen bleibt wichtig, denn es gibt noch viel zu tun.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Zum Weltfrauentag erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Frauen inspirieren zu neuen unternehmerischen Initiativen und prägen insbesondere in der Selbstständigkeit wirtschaftliche Impulse und innovative Ideen. Damit übernehmen sie eine Vorbildfunktion und motivieren andere, nachzuziehen. In zahlreichen Studien zeigt sich, dass unternehmerisches Vorantreiben von Gleichstellung und Diversität zur Bekämpfung von Armut beiträgt und das Wirtschaftswachstum fördern kann. Dafür setzen sich die Freien Demokraten auch in Zukunft ein. Die Stärkung von Frauen ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich von großer Bedeutung. Frauenrechte sind zum einen ein Schlüssel für eine prosperierende Welt und zum anderen eine ethische Pflicht. Deshalb dürfen wir nicht müde werden, die weltweit stattfindende Unterdrückung und sexualisierte Gewalt an Frauen zu ahnden. Frauen müssen weltweit, auch in den Kriegs- und Krisenregionen der Welt, in Freiheit und Sicherheit leben können. Denn Frauenrechte sind Menschenrechte. Sie sind nicht verhandelbar.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Am morgigen Freitag, 8. März 2024, ist Internationaler Frauentag. Dazu können Sie die frauen- und familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Die Ampel-Regierung hat einen frauenpolitischen Stillstand in unserem Land erzeugt. Weder bei der ökonomischen Gleichberechtigung noch beim Schutz von Frauen vor Gewalt sind wir mit dieser Bundesregierung in den letzten Jahren vorangekommen. Die Ankündigungen und Versprechen der Bundesfamilienministerin sind immer wieder groß, am Ende bleibt die Umsetzung aber aus. Diese Bundesregierung wirbt mit feministischer Außenpolitik, während sie im eigenen Land frauenpolitische Themen vernachlässigt. Mit besonderer Sorge betrachten wir den Bereich des Gewaltschutzes. Es fehlen in Deutschland immer noch mindestens 14.000 Frauenhausplätze, um die Istanbul-Konvention zu erfüllen. Wir müssten die Kapazitäten mehr als verdoppeln und die Bundesregierung kann immer noch nicht konkret sagen, wie wir dieses Ziel erreichen und vor allem finanzieren wollen. 

Das Problem ist lange bekannt und im Koalitionsvertrag wurden große Versprechungen dazu gemacht. Wir müssen das Thema Gewalt gegen Frauen insgesamt stärker in den Fokus nehmen. Gewalt passiert mitten in unserer Gesellschaft, jeden Tag. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Neben einem Ausbau der Gewalt- und Hilfeschutzeinrichtungen und der Absicherung ihrer Finanzierung, muss die Präventions- und Aufklärungsarbeit in diesem Bereich verstärkt werden. Gleichzeitig müssen wir den Opfern mehr und besseren Schutz bieten, in dem wir unter anderem stärker gegen die Täter vorgehen und bei Wegweisungen direkt ein Antiaggressionstraining anordnen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentages fordert die AWO ein Bundesgesetz mit einem Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Der Schutz insbesondere von Frauen vor diesen Gewaltformen ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Nach wie vor fehlen rund 14.000 Schutzplätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen. In rund 90 Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es gar keine Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Mehr als ein Viertel aller gewaltbetroffenen Frauen, die Schutz und Sicherheit, Beratung und Begleitung in einem Frauenhaus in Anspruch nehmen, müssen die Kosten anteilig oder sogar vollständig selbst bezahlen – für sich und für die mitbetroffenen Kinder. Diese Hürde hält viele Frauen davon ab, Hilfe und Sicherheit überhaupt in Anspruch zu nehmen. Kostenerstattungsstreitigkeiten zwischen Kommunen belasten Frauenhäuser finanziell jedes Jahr in erheblichem Maße.

Die AWO verurteilt alle Formen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Hilfebedarfe müssen besser erfasst werden und spezifische Hilfeangebote – insbesondere auch für Frauen mit multiplen Problemlagen – ermöglicht werden.

Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es braucht endlich ein Bundesgesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau und ihre mitbetroffenen Kinder gewährleistet und die auskömmliche Finanzierung des Hilfesystems mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Interventionsstellen und Täterarbeit regelt.

Wir brauchen ein Gewalthilfegesetz, das bestehenden Missständen und Schutzlücken bundesweit entgegen wirkt – Der Staat muss Gewaltschutz garantieren. Dabei sind alle staatlichen Ebenen in der Pflicht. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen im Bundestag, hier Verantwortung zu übernehmen und sich für ein Gewalthilfegesetz stark zu machen“.

Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes für Frauen und deren mitbetroffene Kinder bietet bundesweit in mehr als 40 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in Fachberatungs- und Interventionsstellen Beratung, Notfallhilfe und Schutz an.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.03.2024

Jedes Jahr Anfang März finden die Global Open Data Days statt, die auf die gesellschaftliche Bedeutung offener Daten hinweisen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht Chancen von Open Data für Geschlechtergerechtigkeit, insbesondere für digitale Tools, deren Anwendung geschlechtsspezifische Ungleichheiten gezielt verringern kann. Seit Langem weist der djb jedoch auf geschlechtsspezifische Datenlücken hin. Bei keiner der für 2024 angekündigten deutschen Open-Data-Day-Veranstaltungen findet sich das Thema Gender Data Gap. 

„Die Auswirkungen geschlechtsspezifischer Datenlücken werden völlig unterschätzt“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder. „Es besteht ein dringender Bedarf an nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Daten.“

Open Data sollen frei zur Verfügung stehen, um Produkte und Dienstleistungen mittels digitaltechnischer Systeme im Sinne des Gemeinwohls innovativ zu gestalten. Fehlt es hier an Datenqualität, besteht die Gefahr diskriminierender Ausschlüsse. Die aktuelle rechtspolitische Diskussion thematisiert primär den Datenfluss. Die EU-Datenstrategie beinhaltet dazu den Data Governance Act für den öffentlichen Sektor, bereits seit September 2023 in Kraft, den Data Act für die Datenweitergabe in der Privatwirtschaft, Inkrafttreten ab September 2025, und die KI-Verordnung zur allgemeinen Regulierung algorithmischer Systeme, die kurz vor Verabschiedung steht. Regelungen zur Datenqualität fehlen weitgehend.

Die Studie „The impact of the gender data gap on consumer protection“ des EU-Parlaments vom April 2023 zeigt klar auf, dass Frauen zwar durch EU-Rechtsvorschriften besonders geschützt sind, die Vorschriften aber nicht in den Prozessen der digitalen Produkt- und Dienstleistungsgestaltung berücksichtigt werden. Ohne eine geschlechterspezifische Aufschlüsselung von Daten und genderkompetente Datenqualitätsanalysen wird es unmöglich, die besonderen Bedürfnisse von Frauen zu identifizieren und zu beachten. Diese Problematik potenziert sich im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Entwicklung entsprechender Systeme.

„Frauen sind in der Regel von den Prozessen der Gestaltung und Bereitstellung digitaler Produkte ausgeschlossen“, so die Vorsitzende der Kommission Digitales Anke Stelkens. „Fehlende Datenqualität verschärft diese Situation noch.“

Der djb fordert, dass im weiteren Dialog sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Gesetzgebungsebene Maßnahmen zur Schließung geschlechtsspezifischer Datenlücken priorisiert werden und verweist auf seine Stellungnahmen zum Data Act und zur KI-Verordnung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.03.2024

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2024 ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) dazu auf, gemeinsam für Geschlechtergerechtigkeit zu kämpfen und gegen Antifeminismus und Rechtsextremismus einzustehen. Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und wirtschaftliche Unabhängigkeit sind Grundvoraussetzungen einer gerechteren und einer gleichberechtigten Gesellschaft. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem, das es endlich – auch rechtspolitisch – zu lösen gilt. Europaweit gibt es jedoch einen Aufschwung autoritärer und rechtspopulistischer Bewegungen, die zentrale feministische und menschenrechtliche Errungenschaften in Frage stellen. Stereotype und reaktionäre Frauen- und Familienbilder werden in Parteiprogrammen beworben, reproduktive Freiheiten werden eingeschränkt und Lebensmodelle abseits traditioneller Vorstellungen systematisch angegriffen. „Das Erstarken patriarchaler Machtstrukturen in antidemokratischen Bewegungen steht dem Ziel einer umfassenden Gleichberechtigung diametral entgegen“ so Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb.

Der drohende Rechtsruck bei den bevorstehenden Europa-Wahlen im Juni 2024 gefährdet die effektive Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt auf nationaler und europäischer Ebene. Der Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention und die Verabschiedung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind insofern nicht nur zentrale Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie sichern auch das bereits Erreichte auf dem Weg zu einem europaweiten einheitlichen Schutzstandard für die Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist die Verteidigung bereits erkämpfter Rechte von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen, insbesondere ihrer reproduktiven und sexuellen Selbstbestimmung, wichtiger denn je. Dabei gilt es, der Instrumentalisierung von ihren Rechten durch rechtspopulistische Bewegungen entschieden entgegenzutreten: Unter dem Deckmantel des scheinbaren Schutzes von Frauen und Familien werden ihre Rechte und die Rechte anderer marginalisierter Gruppen ausgehöhlt bzw. angegriffen. Systematisch wird Hass gegen vielfältige Lebensmodelle und Menschen mit Migrationsgeschichte geschürt. „Aus Anlass auch des Weltfrauentages solidarisiert der djb sich mit den zivilgesellschaftlichen Bewegungen gegen rechts und unterstützt ein aktives gesellschaftliches und politisches Vorgehen gegen Angriffe auf fundamentale Grund- und Menschenrechte sowie die Errungenschaften zur Geschlechtergerechtigkeit“, betont Dilken Çelebi, die Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.03.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ganztagskongress zu multiprofessioneller Zusammenarbeit

Unter dem Motto „Ganztag multiprofessionell gestalten“ veranstalten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) heute und morgen zum zweiten Mal gemeinsam einen Ganztagskongress. Im Zentrum des Ganztagskongresses 2024 steht die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Quereinsteigerinnen und -einsteigern in Ganztagsschulen und Horten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Eine Voraussetzung erfolgreicher Bildung und Erziehung sind ganztägige Angebote, die Bildungsnachteile verringern, zu einer höheren Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern führen und bei der Fachkräftesicherung in unserem Land helfen. Kinder im Grundschulalter können im Ganztag viele, positive Erlebnisse haben, mit Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften oder Erwachsenen mit anderen Kompetenzen. Bis zum Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bleibt die Personalgewinnung allerdings ein zentrales Thema. Wir wollen multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken. Hierfür lassen wir ein Fortbildungscurriculum entwickeln, eine fachliche Grundlage für die Qualifizierung von Menschen, die ohne pädagogische Ausbildung bereits im Ganztag arbeiten.“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Eltern wünschen sich Ganztagsangebote für ihre Kinder. Sie stecken voller Chancen: für individuelle Förderung, mehr Teilhabe und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um sie zu nutzen und Kinder über den gesamten Schultag hinweg bestmöglich zu fördern, setzen wir auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal. Das betrifft gerade auch außerschulische Kooperationspartner und Quereinsteiger. So kann jeder seine Perspektive und Expertise einbringen. Daher ist auch im Startchancen-Programm die Stärkung multiprofessioneller Teams vorgesehen.“

Hintergrund

Der Ganztagskongress soll zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltung und Kinder- und Jugendhilfe geben, wie multiprofessionelle Zusammenarbeit für ganztägige Bildung und Betreuung gestaltet werden kann.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der ersten Klasse. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Der Bund beteiligt sich an den Investitionskosten (3,5 Milliarden Euro) sowie an den Betriebskosten (ab 2026 aufsteigend; ab 2030 mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr).

Weitere Informationen

www.ganztagsschulen.org

www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2024

Bundesministerin Paus dankt Engagierten im größten Präventionsprogramm des Bundes

Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus hat den zweiten Konferenztag des größten Präventionsprogrammes des Bundes „Demokratie leben!“ in Berlin eröffnet. In Ihrer Rede vor rund 1000 Teilnehmenden aus den im Programm geförderten Projekten dankte sie den Engagierten für ihren täglichen Einsatz gegen jede Form von Extremismus. In ihrem Grußwort richtete die Ministerin den Blick auf die aktuelle gesellschaftspolitische Situation in Deutschland und bot zugleich einen Ausblick auf die Förderperiode ab 2025.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass unsere Grundwerte durch Demokratiefeinde angegriffen werden. Gleichzeitig haben die Demonstrationen der letzten Monate verdeutlicht: Millionen treten für unsere Demokratie ein. Wir haben eine starke demokratische Zivilgesellschaft. Es sind die Menschen, die sich vor Ort engagieren, die unsere Demokratie tagtäglich gestalten und mit Leben füllen. Sie tun dies zum Teil unter widrigen Umständen. Einige sind regelmäßig mit Widerständen bis hin zu Anfeindungen konfrontiert. Um unsere demokratischen Werte zu schützen und zu bewahren, unterstützen wir die zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in unserem Land. Das Programm ‚Demokratie leben!‘ leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Mit einem Demokratiefördergesetz wollen wir die Zivilgesellschaft künftig noch besser unterstützen: Denn das Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage, um zivilgesellschaftliches Engagement langfristig und bedarfsgerecht zu fördern.“

In Zeiten zunehmender rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Hetze und Gewalt braucht es eine starke und engagierte Zivilgesellschaft. Mit „Demokratie leben!“, dem größten und weitreichendsten Präventionsprogramm des Bundes, fördert das Bundesgesellschaftsministerium seit 2015 bundesweit mehr als 700 zivilgesellschaftliche Projekte. Diese engagieren sich vor Ort und digital für eine starke Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft und für die Prävention von Extremismus.

Damit diese Projekte ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erreicht, dass die Programmmittel für „Demokratie leben!“ von rund 115 Millionen Euro im Jahr 2020 auf aktuell 182 Millionen Euro erhöht werden. Das Interessenbekundungsverfahren für Projektträger für die Förderung ab 2025 startet voraussichtlich im zweiten Quartal 2024.

Mehr Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2025 sind abrufbar unter: https://www.demokratie-leben.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2024

Bundesfrauenministerin Paus fordert ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern

Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist zur 68. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen nach New York gereist, um sich für die ökonomische Gleichstellung von Männern und Frauen stark zu machen. Das Jahresthema der „Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen“ ist der Kampf gegen Armut. Besonders sensibilisieren möchte Paus hier für die Herausforderungen von Alleinerziehenden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), der Deutsche Frauenrat e.V. und der Caritasverband sowie weitere große Frauenorganisationen aus Deutschland begleiten die Ministerin nach New York.

Die Bundesministerin wird neben dem offiziellen Sitzungsprogramm verschiedene Regierungsvertreter*innen u. a. aus G7- und G20- Mitgliedsstaaten treffen. Am Dienstag (12. März) wird Ministerin Paus für Deutschland in der Generaldebatte vor der Staatengemeinschaft sprechen. Am Freitag und Samstag (15./16. März) nimmt sie zudem hochkarätige Termine in Washington wahr.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Frauen auf der ganzen Welt sollten ihr Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes Leben frei von Armut und Gewalt wahrnehmen können. Das gelingt nur, wenn Frauen über weite Strecken auf eigenen Beinen stehen. Ich freue mich auf den Austausch vieler internationaler Perspektiven auf ein und dieselbe Frage: Wie können wir als Staatengemeinschaft besser und schneller erreichen, dass Frauen ökonomisch gleichgestellt sind? Denn wirtschaftliche Eigenständigkeit ist die Grundlage für Freiheit, für Selbstbestimmung und für Sicherheit. Das gilt für Frauen in Deutschland wie für alle Frauen weltweit. Armut und unfreiwillige Abhängigkeiten sind Bremsklötze für die Gleichstellung der Geschlechter.“

Die Frauenrechtskommission ist das zentrale Beratungsgremium der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung und die zweitgrößte ständige VN-Konferenz. Die Kommission diskutiert aktuelle gleichstellungspolitische Fragen und legt die Grundlage für internationale Übereinkommen (z. B. die VN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau im Jahr 1979). Die Frauenrechtskommission findet vom 11. bis 22. März statt. Bundesfrauenministerin Paus nimmt vom 11. bis 14. März teil und wird am Donnerstag (14. März) weiter nach Washington D. C. reisen.

Schwerpunktthema Armut
Bei der diesjährigen Kommission geht es um den weltweiten Kampf gegen Armut, insbesondere von Frauen in all ihrer Vielfalt, sowie um die Stärkung der Finanzarchitektur und eine geschlechtergerechte Finanzpolitik mit dem Ziel der Armutsbekämpfung. Die VN-Mitgliedsstaaten werden über das Thema in der Generaldebatte diskutieren. Dafür stehen insgesamt sechs Verhandlungstage zur Verfügung. Mit der Verabschiedung der Schlussfolgerungen endet die Generaldebatte am 22. März.

Side-Event zu Armutsrisiken von Alleinerziehenden
Am Montagvormittag (11. März) lädt Bundesfrauenministerin Paus Regierungsvertreterinnen und -vertreter, NGOs und internationale Gäste zu einem Side-Event zum Thema „Die Armutsfalle von Alleinerziehenden durchbrechen // Breaking the Single Parent Poverty Trap“ ins VN- Hauptgebäude ein. Gemeinsam mit Prof. Janet C. Gornick von der City University New York, Lydia Opiyo, Gründerin und CEO der „Passion to Share Foundation“ aus Kenia, Cecilia Mena Carrera, Multiplikatorin des UNIDAS-Netzwerk aus Ecuador, und VAMV-Vorsitzender Daniela Jaspers wird Paus über die Ursachen und Folgen von Armut von Alleinerziehenden, insbesondere von Müttern, sprechen. Auf dem Podium sollen Armutsrisiken und wirksame politische Maßnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung diskutiert werden. Moderiert wird die Veranstaltung von Monika Remé vom Deutschen Frauenrat e. V.

Kinderschutz-Themen in Washington D.C.
Im Anschluss an die FRK-Sitzung reist Ministerin Paus weiter nach Washington, D.C., und wird sich dort bei einem bilateralen Gespräch mit Frau Jennifer Klein, Executive Director and Co-Chair of the White House Gender Policy Council, über Gleichstellungsfragen austauschen. In Washington informiert sich Ministerin Paus im Rahmen von Projektbesuchen und Gesprächen auch über die Themen Jugendmedienschutz, Kampf gegen Kinderpornografie, sowie Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.03.2024

Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium fördern Beratung und Prävention gegen Verschwörungsideologien

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) starten das gemeinsame Projekt zur Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsideologien im Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen. Umgesetzt wird es ab dem 1. März 2024 durch einen Trägerverbund von Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus – Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung.
 
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: Verschwörungsideologien sind Gift für unsere Demokratie und unseren Zusammenhalt. Ihre Verbreitung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, dass wir die Arbeit und Angebote gegen Verschwörungsdenken mit diesem gemeinsamen Projekt von BMI und BMFSFJ stärken und unterstützen. Das Projekt wird im Bundesprogramm Demokratie leben! umgesetzt. Es gibt im gesamten Bundesgebiet bereits zahlreiche Präventions- und Beratungsangebote, die hier von vornherein mitgedacht werden. Insgesamt soll das Projekt einen wesentlichen Beitrag leisten zur Vernetzung und Weiterentwicklung der Beratungs- und Informationsangebote im Themenfeld Verschwörungsdenken. Über den Aufbau einer bundesweit erreichbaren Verweisberatung soll eine leicht zugängliche und niedrigschwellige erste Orientierung und Hilfestellung geboten werden und der Zugang zu passenden Unterstützungsangeboten vor Ort erleichtert werden. Damit wollen wir Verschwörungsnarrativen und den davon ausgehenden Gefahren aktiv entgegenwirken.“
 
Bundesinnenministerin Nancy Faeser:Verschwörungsideologien prägen viele extremistische Strömungen und können zu gefährlicher Radikalisierung und Gewalt führen. Judenfeindlichkeit war und ist tief von Verschwörungsideologien geprägt. Im Rechtsextremismus werden rassistische Verschwörungsideologien von einem angeblichen ‚Bevölkerungsaustausch‘ propagiert. Wir dürfen nicht erst eingreifen, wenn hieraus strafbare Hetze wird oder Gewalttaten begangen werden. Wir müssen deutliche Stopp-Zeichen senden und die Prävention dort stärken, wo Menschen drohen abzudriften. Radikalisierungsprozesse gilt es, wo immer möglich, aufzuhalten. Genau dies nehmen wir uns mit unserem Projekt vor. Wir unterstützen Betroffene und vor allem auch deren Angehörige stärker: mit Ansprechpartnern, mit Informationen, mit konkreten Angeboten. Dass wir dieses Projekt gemeinsam mit dem Familienministerium entwickelt haben, zeigt wie wichtig uns als Bundesregierung dieses Thema ist.“
 
Judy Korn, Trägerverbund Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus|zad: Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Aufgabe betraut worden sind, dieses Projekt gemeinsam umzusetzen. Verschwörungsdenken ist eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft und entsprechende Präventions- und Beratungsmaßnahmen sind eine wichtige Säule der gemeinschaftlichen Bemühung zum Erhalt unserer Demokratie. Im Zentrum des neuen Projekts steht deshalb die Vernetzung und der Aufbau von Verweisberatungsprozessen mit den bundesweit etablierten und erfahrenen Angeboten. Deshalb werden wir intensiv mit allen Akteurinnen und Akteuren auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sprechen, um zu erfahren was diese in ihrer täglichen Arbeit bewegt – und die neuen Angebote gemeinsam passgenau zu gestalten. Aktuelle Entwicklungen rund um die Nutzung künstlicher Intelligenz in Desinformationskampagnen verdeutlichen die Bedrohung durch Verschwörungsdenken noch zusätzlich. Daher ist es so wichtig, dass die Politik nicht nur Interesse zeigt, sondern auch Ressourcen für zivilgesellschaftliche Träger bereitstellt, um diese wichtige Arbeit langfristig zu sichern.“
 
Das Vergabeprojekt wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ durchgeführt und wird mit einem Gesamtvolumen in Höhe von voraussichtlich rund 1,1 Million Euro gefördert.
 
Wenn Menschen in Verschwörungsglauben abdriften, stellt dies für Angehörige und Freunde eine große Belastung dar. Hier möglichst passgenaue Hilfsangebote bereitzustellen, leistet einen Beitrag zur Extremismusprävention, zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, aber auch zur Linderung individueller Nöte. Zunächst soll eine Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote unternommen werden, mit dem Ziel ein möglichst klares Bild der Anforderungen und Herausforderungen zu erhalten.
 
Das Projekt soll zudem die Vernetzung der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Informationsangebote fördern. Unter den relevanten Akteuren im Themenfeld soll ein steter Austausch und Wissenstransfer sichergestellt werden, der sich an dem neuesten Stand der Wissenschaft orientiert und den Austausch über Qualitätsstandards einschließt. Danach soll eine bundesweit erreichbare Anlaufstelle für Betroffene und insbesondere deren soziales Umfeld entstehen, die Hinweise gibt und Kontakte vermittelt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.03.2024

Für die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiger Baustein als moderner und attraktiver Arbeitgeber. Um ihre Angebote weiter zu verbessern, hat die Bundestagsverwaltung im vergangenen Jahr das Auditierungsverfahren berufundfamilie durchlaufen und erfolgreich absolviert. Am Mittwoch, 13. März 2024, hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas das Zertifikat zum audit berufundfamilie vom Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, Oliver Schmitz, entgegengenommen.

„Als Bundestagspräsidentin freue ich mich sehr, dass die Bundestagsverwaltung schon heute als familienfreundlich bezeichnet werden kann“, sagt Bärbel Bas. „Die Beschäftigten können vielfältige Unterstützungsangebote nutzen: flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten oder die Betriebskita, die an die Anforderungen des Parlamentsbetriebs angepasst ist. Aber uns ist auch klar, dass dies nur ein erster Meilenstein ist. Wir können für eine familienfreundliche Personalpolitik in allen Lebensphasen noch mehr tun. Zeitgemäße Arbeitsbedingungen, eine unterstützende Haltung der Führungskräfte und ein gutes Geben und Nehmen im Team sind entscheidende Faktoren und wirken sich gut auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus.“

Auf der Grundlage des Auditverfahrens, an dem sowohl die Hausleitung und die Führungskräfte, als auch Beschäftigte und Interessenvertretungen teilnahmen, wurde eine Zielvereinbarung erarbeitet, die ein Handlungsprogramm für die Verwaltung des Deutschen Bundestages für die nächsten drei Jahre darstellt. Ziel ist die Schaffung verbindlicher Rahmenbedingungen, die Beschäftigten und Führungskräften im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Parlamentsbetriebs ein möglichst hohes Maß an Flexibilität der Arbeitsbedingungen ermöglicht. So sollen die gut qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig gebunden und auch künftig die besten Köpfe für die Bundestagsverwaltung gewonnen werden. 

Die berufundfamilie Service GmbH ist Dienstleister und Think Tank im Themengebiet Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben. Ihr zentrales Angebot ist das audit berufundfamilie, das von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung initiiert wurde.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 13.03.2024

Die Unionsfraktion fordert eine Offensive zur Stärkung der frühkindlichen Bildung. Bildungsstudien zeigten alarmierende Ergebnisse und einen Kompetenzverlust von Schülern, heißt es in einem Antrag (20/10727) der Fraktion. Nach wie vor bestehe eine hohe Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der Unterstützung durch das Elternhaus.

In der jüngsten PISA-Studie 2022 seien die schlechtesten jemals für Deutschland ermittelten Ergebnisse berechnet worden. Es sei nicht damit getan, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) im März 2023 eine Fachtagung zur empirischen Bildungswissenschaft zum Bildungsgipfel erklärt habe.

Haushaltskürzungen, auslaufende Bildungsprogramme und fehlende Bekenntnisse zu versprochenen Bildungsmaßnahmen führten zu einer dramatischen Planungsunsicherheit in Ländern, Kommunen, Kitas und Schulen. Bund, Länder und Kommunen seien gefordert, die bildungspolitischen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Ein Fokus gelte der frühkindlichen Bildung. Startchancen müssten bereits vor der Einschulung sichergestellt werden. Kein Kind dürfe verloren gehen.

Die Abgeordneten fordern unter anderem mehr Planungssicherheit für Länder, Kommunen, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie eine Stärkung der Zusammenarbeit der Systeme Kita und Grundschule.

In enger Abstimmung mit den Ländern sollten einheitliche Standards zur Einführung einer frühen Diagnostik des Entwicklungsstands von drei- bis vierjährigen Kindern entwickelt werden. Auch sollten die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um alle Kinder vor der Einschulung auf einen zusätzlichen Förderbedarf zu testen.

Zudem sollte ein verpflichtendes einjähriges vorschulisches Programm in Kita, Kindergarten oder Grundschule für alle Kinder mit Förderbedarf eingeführt werden. Dabei sollte neben schulischen Vorläuferfertigkeiten und Motorik auf eine Stärkung der Deutschkenntnisse gesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 179 vom 20.03.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung beim Thema Kinderehen zum Handeln auf. Vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Februar 2023 verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (20/10725), dass die Bundesregierung „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Rechtslage dergestalt verfassungskonform anzupassen, „dass ein Verbot von Kinderehen auch nach dem 30. Juni 2024 erhalten bleibt und somit eine Entstehung von unzulässigen Doppelehen ausschließt“.

Die Vorlage steht am Donnerstag, 21. März 2024, erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages.

Mitte 2017 hatte der Bundestag das Gesetz „zur Bekämpfung von Kinderehen“ verabschiedet. Es sieht vor, dass im Ausland geschlossene Ehen nach deutschem Recht unwirksam sind, wenn der oder die Verlobte zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil laut Antrag gerügt, dass eine Regelung der Folgen unwirksamer Ehen fehle. „Es bedürfe jedoch einer Regelung der Folgen unwirksamer Ehen. Hierbei sollen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ’nacheheliche Ansprüche‘ für die sozio-ökonomisch schlechter gestellten Betroffenen geschaffen werden“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Nachbesserung hatte das Bundesverfassungsgericht mit einer Frist zum 30. Juni 2024 versehen.

Die Unionsabgeordneten warnen, dass durch ein Versäumen der Frist die Gefahr bestehe, dass Frühehen dann nicht mehr verboten sind. Zudem könnte es zu „unzulässigen Doppelehen“ komme, da die für unwirksam erklärten Frühehen nunmehr wieder wirksamen wären. Für Betroffene, die in der Zwischenzeit bereits eine neue Ehe im Inland geschlossen haben, würde laut Union nun eine mit dem deutschen Recht unvereinbare doppelte Ehe vorliegen. „Handelt die Bundesregierung nicht sofort, läuft sie Gefahr, dass selbstbestimmt geschlossene Ehen aufgehoben werden und vormals unwirksame Kinderehen zulasten der Benachteiligten wieder aufleben“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 20.03.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Entwurf (20/10722) eines Gesetzes zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorgelegt. Die Unionsfraktion verweist darin auf die Besprechungen von Bund und Ländern vom 6. November 2023, bei denen Einigkeit darüber bestanden habe, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG weiter einzuschränken und damit den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Hierzu sollten bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen, schreibt die Fraktion und kritisiert, dass dies bis heute nicht geschehen ist.

Das AsylbLG soll nach dem Vorschlag der Abgeordneten so geändert werden, dass unabhängig von der Form der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form einer Bezahlkarte möglich sein soll. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordere, sei es angezeigt, Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Werde hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, solle in Zukunft ein entsprechender Vorrang im AsylbLG festgeschrieben werden, „um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern“, schreibt die CDU/CSU-Fraktion.

Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag, 21. März 2024, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 171 vom 20.03.2024

Frühkindliche Bildung, Lösung des Fachkräftemangels an Kitas und Schulen und eine verbesserte Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: Das sind drei der Maßnahmen, die sich in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/8399) mit dem Titel „Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen“ finden und die von den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag geladenen Sachverständigen begrüßt wurden. Mehrfach gefordert wurde bei der Anhörung auch eine Beteiligung des Bundes an den Kitakosten, die Stärkung von Sprach-Kitas und eine Beachtung regionaler Unterschiede bei den zu treffenden Maßnahmen. Kritisiert wurde indes, dass die von der Union aufgeführten Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt stünden.

Ziel der Bildungspolitik von Bund und Länder müsse es sein, „Ungleichheiten durch besser Bildungschancen zu reduzieren“, sagte Thorsten Alsleben von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Je früher damit angefangen werde, desto wirkungsvoller sei dies, sagte er. Schon vor der Schulzeit gelte es zu erkennen, wo die Kinder besondere Bedarfe hätten. Für diese müsse es Angebote aber auch Verpflichtungen geben, „wenn die Eltern nicht freiwillig mitmachen“.

Professor Yvonne Anders von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg machte deutlich, dass bereits im Alter von zwei Jahren nachweisbar sei, das Kinder aus Familien mit schwachem sozio-ökonomischen Status „deutlich geringere Kompetenzen aufweisen als Kinder aus anderen Familien“. Die soziale Schere gehe also schon in diesem Alter auf. In der Grundschule zeige sich dann, dass 25 Prozent der Schüler nicht die Mindeststandards erwerben – überwiegend Kinder aus „schwachen Familien“ oder Kinder „mit einer anderen Familiensprache als Deutsch“. Daher liege großes Potenzial in der frühen Bildung.

Für Familien sei ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Bildungssystem „eines der wichtigsten Themen überhaupt“, sagte Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken. „Trotz der angespannten Haushaltslage darf hier keinesfalls gespart werden“, betonte er. Schließlich zeigten Studien, dass sich die Investitionen in die Bildung von Kindern und Jugendlichen wirtschaftlich auszahlten. Als besonders wichtig benannte Dantlgraber verstärkte Bemühungen zur Fachkräftegewinnung.

In Deutschland gebe es ein sehr gutes System der Kindertagesbetreuung, sagte Niels Espenhorst vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. „Das System ist aber unter Druck und kann sein Potenzial nicht ausschöpfen“, fügte er hinzu. Seiner Auffassung nach müsse es nicht darum gehen, alles neu zu machen. Vielmehr gehe es darum, das Vorhandene zu stärken. Espenhorst forderte eine relevante und dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes. Bevor bundespolitisch neue Perspektiven diskutiert werden, müsse erstmal geklärt sein „wie viel Geld im Topf ist“.

Die Kinder- und Jugendhilfe sei an vielen Stellen unterfinanziert, sagte Sophie Koch vom Volkssolidarität Bundesverband. „Das Tischtuch, an dem alle ziehen, wird von Jahr zu Jahr kleiner.“ Gerade in Ostdeutschland sei die Infrastruktur für Kinder und Familien zunehmend gefährdet – auch in städtischen Ballungsräumen. Grund sei der starke Geburtenrückgang. Arbeitsplätze in der Kindertagesbetreuung seien in Gefahr. Familien müssten längere Wege zur Kita in Kauf nehmen. Bund und Länder müssten hier gemeinsam Lösungswege entwickeln, sagte Koch.

Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege ging auf den im Antrag enthaltenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein. Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass darin gefordert werde, dass auch Kindertagespflegepersonen in die Betreuung einbezogen werden können, sagte er. Das sei aktuell nicht der Fall.

Professor Nele McElvany von der Technischen Universität (TU) Dortmund nannte die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kindern „ein wesentliches Element“. Die daraus folgende verbindliche Förderung mit evidenzbasierten Maßnahmen in Abhängigkeit von den Ergebnissen sollte ebenso direkt mitgeregelt werden, wie die weitere systematische Diagnostik in Verbindung mit verbindlicher Förderung im Grundschulbereich, sagte sie.

Bei Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stieß die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Diagnostik auf Ablehnung. Das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung benötige keine additiven verpflichtenden Maßnahmen, um Kinder individuell zu fördern und zu begleiten. Ein diskriminierungsfreies Heranwachsen in einer Gesellschaft, die jedem Kind gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen soll, „ist mit Diagnostikverfahren nicht vereinbar“, sagte sie.

Der Bund müsse sich auch weiterhin anteilig an den Kosten einer guten Qualität in der Kindertagesbetreuung beteiligen, forderte Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Schließlich sei es der Bund, der für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen könne und müsse. Er sei auch – mit Blick auf die Einzahlung beispielsweise von Sozialversicherungsbeiträgen – der größte Nutznießer eines bedarfsgerechten und qualitätvollen Angebots.

Alexander Nöhring vom AWO Bundesverband kritisierte, dass in dem Antrag die Forderung nach einem „Kinderzukunftsprogramm“ von vornherein eingeschränkt werde durch den Zusatz, dies alles sei nur „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ umzusetzen. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, für die dafür notwendigen Haushaltsmittel zu sorgen, sei es durch Maßnahmen der finanziellen Umverteilung oder durch Steuern, sagte er.

Burkhard Rodeck von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin bemängelte, dass die Gesundheitspolitik bei dem Themenfeld nicht mitgedacht werde. Er schlug den Bogen zum Cannabis-Gesetz. Dort sei im Referentenentwurf das „Mitrauchen“ des minderjährigen Kindes im Pkw der rauchenden Eltern verboten gewesen. Im verabschiedeten Gesetz stehe das aber nicht mehr. „Das ist die Haltung unserer Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Rodeck.

Es sei unstreitig, dass die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung quantitativ und qualitativ verbessert werden müsse, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag. Gleichzeitig müsse aber der regionale Blick sehr ernst genommen werden. „Es gibt sehr große regionale Unterschiede bei der Bedarfsentwicklung und der Notwendigkeit qualitativer Verbesserungen“, machte sie deutlich. Daher müssten Länder und Kommunen in die Planung einbezogen werden. Man könne nicht bundesweit eine Diskussion führen, „weil wir nicht bundesweit eine einheitliche Situation haben“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 164 vom 18.03.2024

Die Bundesregierung wird vorerst kein weiteres Investitionsprogramm für den Ausbau von Kitaplätzen aufsetzen. Das schreibt sie in einer Antwort (20/10572) auf eine Kleine Anfrage (20/10307) der CDU/CSU-Fraktion, in der diese nach der Vorhabenplanung des Bundesfamilienministeriums für die kommenden zwei Jahre gefragt hatte.

Die Regierung verweist zur Begründung einerseits auf die aktuelle Haushaltslage und zum anderen auf die grundsätzliche Verantwortung der Bundesländer, die für den Ausbau der Kinderbetreuung zuständig seien. Außerdem seien seit 2008 insgesamt fünf Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit insgesamt mehr als 5,4 Milliarden Euro aufgelegt worden, aus denen mehr als 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen worden seien. „Aktuell wird mit dem 5. Investitionsprogramm insgesamt eine Milliarde Euro für den bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen unter Berücksichtigung von Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie notwendiger Ausstattungsinvestitionen bereitgestellt, die noch bis Ende Juni 2024 abgerufen werden können“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 147 vom 13.03.2024

Fast alle Jobcenter schreiben Dolmetscherdiensten eine hohe Bedeutung in der Kommunikation mit Geflüchteten zu. Gleichzeitig geben 85 Prozent der Jobcenter an, dass mindestens eine Fachkraft neben Deutsch noch eine oder mehrere Sprachen spricht, die auch Muttersprache von vielen Geflüchteten ist. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. 

Nahezu alle Jobcenter greifen bei der Beratung von Geflüchteten auf übersetzende Dritte zurück. Dies können Ehrenamtliche, Privatpersonen oder professionelle Dolmetscher*innen sein, die vor Ort oder telefonisch übersetzen. Dabei ist die Übersetzung durch Personen, die dies privat oder ehrenamtlich tun, wie etwa Verwandte oder Bekannte, nicht immer unproblematisch: „Auch wenn diese Variante oft einfach und naheliegend erscheint, können gerade die Übersetzung von komplexen rechtlichen und institutionellen Informationen oder die Thematisierung von sensiblen Aspekten wie Schulden oder psychischen Erkrankungen problematisch sein“, erklärt IAB-Forscherin Franziska Schreyer. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt und fördert den Einsatz professioneller Dolmetscherdienste. Ein Drittel der Jobcenter hat aber nach eigenen Angaben keinen ausreichenden Zugang zu Dolmetschenden für wichtige Sprachen.

Knapp jedes fünfte befragte Jobcenter erachtet die Kommunikation mit Geflüchteten als eher oder sehr einfach. „Es fällt auf, dass dies häufig Jobcenter mit mindestens einem auf die Betreuung von Geflüchteten spezialisierten Team sind“, sagt IAB-Forscher Christopher Osiander. In der Beratung von Geflüchteten kommen auch sogenannte Brückensprachen wie Englisch, Französisch oder Türkisch zum Einsatz.

Die Studie basiert auf Daten aus dem IAB-Projekt „Jobcenter und psychische Gesundheit von Menschen mit Fluchterfahrung (PsyF)“. Hierfür wurden im ersten Quartal 2023 256 Jobcenter mit einem standardisierten Online-Survey befragt.

Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/kommunikation-mit-gefluechteten-wie-jobcenter-mit-sprachlicher-diversitaet-umgehen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 13.03.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Sozialen Arbeit mahnt die AWO eine Modernisierung der Strafprozessordnung an. Diese sieht bislang kein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit vor.

„Die Soziale Arbeit stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Sie braucht daher auch rechtliche Rahmenbedingungen, die dieser Aufgabe entsprechen. Hinsichtlich des Zeugnisverweigerungsrechts im Strafprozess muss die Soziale Arbeit anderen Berufsgruppen wie Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen  gleichgestellt werden. Die Menschen, die sich an Sozialarbeiter*innen wenden, sollen sich auf Vertrauensschutz verlassen können“, erläutert Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Wer als Zeug*in in einem Strafprozess geladen wird, muss vor Gericht erscheinen und aussagen. Bestimmten Berufsgruppen steht aber das Recht zu, im Strafprozess das Zeugnis zu verweigern. Zu Ihnen gehören unter anderem Geistliche, Ärzt*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen. Aus den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit gehören bislang lediglich die Mitarbeiter*innen von anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen und Berater*innen aus Suchtberatungsstellen dazu. Diese Berufsgruppen können im Strafprozess über das schweigen, was ihnen in ihrer beruflichen Funktion von Klient*innen anvertraut wurde. So wird ein Interessenskonflikt der Berufsgeheimnisträger*innen vermieden.

„Es ist an der Zeit, dass das Vertrauensverhältnis, das im professionellen sozialarbeiterischen Kontext grundlegend ist, eine entsprechende Berücksichtigung im Strafprozess findet“, so Sonnenholzner weiter. Auch Berater*innen aus dem Bereich Gewaltschutz, Sozialarbeiter*innen aus den Bereichen der Jugendarbeit, der Straßensozialarbeit usw. müsse ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt werden.

Der AWO Bundesverband hat sich als erster Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege für das ZVR für Fachkräfte der Sozialen Arbeit positioniert und ist dem Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht (www.zeugnis-verweigern.de) beigetreten. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht ruft zur Kundgebung vor dem Bundesjustizministerium am 19.03.2024 in Berlin auf. 

Weitere Informationen sowie ein vom AWO Bundesverband veröffentlichtes Rechtsgutachten: https://awo.org/fuer-ein-zeugnisverweigerungsrecht-der-sozialen-arbeit

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.03.2024

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zeigt sich erleichtert über das Rentenpaket, das Bundessozialminister Hubertus Heil vorgelegt hat. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Es ist gut und wichtig, dass die Bundesregierung das Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisiert. Angesichts des demografischen Wandels und der großen Transformationen der nächsten Jahrzehnte sendet der Sozialminister ein Signal der Sicherheit, das dringend nötig war. Die Kosten der Stabilisierung werden jedoch künftige Generationen tragen. Ob das angekündigte “Generationenkapital” sich lohnen wird, bleibt aber fraglich: Im Idealfall kann der Rentenbeitrag damit um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden – ein großer Wurf wäre das nicht. Eine stärkere Reform wäre es, endlich eine solidarische Bürgerrente einzuführen, in die auch Beamt*innen, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. So könnten das umlagefinanzierte Rentensystem dauerhaft stabilisiert und positive Umverteilungseffekte erreicht werden.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.03.2024

Unter dem Motto Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle. wurde am heutigen Donnerstag ein breites gesellschaftliches Bündnis zur Stärkung der Demokratie ins Leben gerufen. 

Die rund fünfzig teilnehmenden Organisationen, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund, die beiden großen christlichen Kirchen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie Kultur- und Sportverbände werden sich durch konkrete Maßnahmen vor Ort für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Denn, so heißt es in dem veröffentlichten Statement: „Es geht uns alle an: Wir treten ein für die unteilbaren Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft. Wir stehen für eine vielfältige, freie und offene Gesellschaft. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und alle, die hier leben, gegen die Angriffe der extremen Rechten.“

Ziel des Bündnisses sei es, das Engagement der Zivilgesellschaft zu unterstützen, zu verstetigen und durch konkrete Maßnahmenpakete zu unterstützen. So heißt es in dem veröffentlichten Maßnahmenplan: „Wir machen die Herausforderungen von Engagierten vor Ort zu unseren eigenen. Wir gehen mit ihnen ins Gespräch und orientieren uns an ihren Bedarfen. Wir unterstützen sie zielgenau, mit direkter und unbürokratischer Hilfe mittels eines Dreiklangs aus Paketen für Bildung, Kultur und Infrastruktur, die abgerufen werden können. Wir vernetzen uns mit ihnen und unterstützen bei der Vernetzung untereinander.“

Mit Blick auf die anstehenden Wahlen in Deutschland und Europa drohe, dass die AfD und andere extrem rechte Parteien weiter gestärkt würden. „Noch können wir diese Entwicklung stoppen. Wir haben die Wahl.“, so der Trägerkreis.

Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds:
„Wir wollen zeigen: Unser Land ist wehrhaft gegen extreme Rechte und die Feinde der Demokratie. Unser Land hat so viel Potenzial – weil es so vielfältig ist. Aber es ist unsere Verantwortung, dass das so bleibt. Dafür brauchen wir Menschen vor Ort, die machen – und mitmachen. Deshalb stellt sich unser Bündnis langfristig, nachhaltig und mit dem Blick auf das praktische und das konkrete Handeln auf.“

Anna-Nicole Heinrich, Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD):
„Zusammen mit anderen wollen wir als Evangelische Kirche in Deutschland für die unverlierbare Würde eines jeden Menschen, für die Demokratie und unser Gemeinwesen einstehen. Wir können uns nicht neutral verhalten, wenn Menschen ausgegrenzt, verachtet, verfolgt oder bedroht werden.“

Matthias Keussen (Vorstand, Athletic Sonnenberg e.V., Vertreter für die Deutsche Sportjugend im DOSB):
„Sportvereine, Initiativen und lokale Akteur*innen, die sich für die Stärkung des demokratischen Zusammenlebens vor Ort einsetzen, brauchen Handlungssicherheit. Sie müssen vor Angriffen auf ihre Arbeit für eine bunte und offene Gesellschaft geschützt werden und benötigen unbürokratisch zugängliche Unterstützungsangebote. Besonders junge Menschen müssen vor Ort dazu befähigt werden, unter gefestigten und sicheren Rahmenbedingungen, für demokratische Werte einzustehen. Darum begrüße ich es sehr, dass das Bündnis von der Bundesebene aus gezielte Maßnahmen vor Ort unterstützen wird.“

Eter Hachmann, Vorsitzende Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst):
„Wir sind Teil des Bündnisses, weil wir eine kollektive und solidarische Antwort auf Rassismus und völkisch-nationalistischen Populismus geben möchten. Insbesondere migrantische Communities werden die Auswirkungen der Ergebnisse der bevorstehenden Wahlen im Osten spüren. Darum wollen wir gemeinsam für demokratische Werte und eine Gesellschaft der Vielfalt kämpfen.“

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: www.zusammen-fuer-demokratie.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 21.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche kritisieren nachdrücklich, dass auch nach der Reform des Familienverfahrensgesetzes im Jahr 2021 die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen bundesweit noch immer nicht gerichtlicher Standard ist.

Eine aktuelle Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass zwar in vielen Bundesländern ein diesbezüglicher Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, aber lediglich in vier Bundesländern (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) in der Mehrzahl der Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen Verfahrensbeistände vom Gericht bestellt werden. Gleichzeitig ist diese Quote in fünf Bundesländern aktuell sogar rückläufig. Die bundesweite Quote lag bei 45,6 Prozent.

 

„Alle Kinder brauchen in Justizverfahren eine professionelle Begleitperson, dies ist zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Regelfall erforderlich. In familiengerichtlichen Verfahren ist dies ein qualifizierter Verfahrensbeistand, der nur ihr Wohl und ihre Interessen vertreten soll, und nicht die der Eltern. Er soll unabhängig und für das Kind eine Vertrauensperson sein. Leider wird in vielen Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsverfahren kein Verfahrensbeistand bestellt. Die Quote für die Bestellung liegt derzeit in nur vier Bundesländern knapp über 50 Prozent, in vielen anderen teils deutlich darunter. Hier muss das Familienverfahrensgesetz besser umgesetzt werden und es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen. Die Bestellung von Verfahrensbeiständen muss zum Regelfall werden. Bisher besteht zudem keine generelle Begründungspflicht, wenn außerhalb der im Gesetz aufgeführten Fälle von einer Bestellung abgesehen wird. Es wird bei der Quote auch nicht genauer aufgeschlüsselt, in welcher Art von Verfahren von der Bestellung abgesehen wird. Auch das muss sich ändern. Zudem brauchen Kinder auch in

Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren Begleitung und Unterstützung. Bisher gibt es in diesem Bereich aber keine speziellen Regelungen zur kindgerechten Verfahrensgestaltung und keine Unterstützungspersonen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche begrüßt ausdrücklich, dass eine Weiterbildung zum Verfahrensbeistand durch die Änderung des Familienverfahrensgesetzes endlich abgesichert ist und auch regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen sind. Allerdings lässt das Gesetz viele Fragen offen und bleibt hinter den Erwartungen des Berufsverbandes zurück. Es bräuchte strengere Qualifikationsrichtlinien. Der Stundenumfang der Zertifikatweiterbildungen zum Verfahrensbeistand beginnt bei 10 Stunden

(online) und endet bei 300 Unterrichtseinheiten (überwiegend Präsenz). Auch bezüglich der Inhalte sowie bei der Vorbildung der Lehrenden gibt es große Unterschiede. Zudem wäre die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Weiterbildung zum Verfahrensbeistand wichtig. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Mitgliederbefragung des BVEB´s Defizite in der Rechtsanwendung. Nur

74 Prozent der Befragten mussten dem Gericht einen Nachweis über eine Fortbildung zum Verfahrensbeistand vorweisen. 62 Prozent der Mitglieder gaben an, dass sie bisher nicht aufgefordert worden seien, in regelmäßigen Abständen Fortbildungsnachweise zu erbringen. Letztlich erschwert die Aufgabe der Kindesinteressenvertretung auch der Umstand, dass seit nunmehr

15 Jahren keine Anpassung der Vergütungspauschale für Verfahrensbeistände erfolgte, und diese mit der Gesetzesänderung mehr Aufgaben übertragen bekommen haben. Viele Mitglieder ,wandern‘ deshalb momentan in andere Berufszweige ab“, sagt Katja Seck, Vorsitzende des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche bemängeln zudem, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. So erfolgt die Bestellung von Verfahrensbeiständen ohne Beteiligung des Kindes und ohne transparente Kriterien, die belegen, dass der Verfahrensbeistand nach den Bedarfen des Kindes im konkreten Fall ausgewählt wurde. Das ist problematisch, da es keinerlei Möglichkeit für das Kind gibt, auf die Auswahl durch die Nennung bestimmter Kriterien, wie beispielsweise Sprache oder kulturelle Hintergründe, Einfluss zu nehmen und im Zweifel den Verfahrensbeistand zu wechseln oder abzulehnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Verfahrensbeistand eher der Richterin oder dem Richter gefallen möchte, als die Rechte des Kindes wahrzunehmen. Problematisch ist aus Sicht der Verbände zudem, dass es keine Standards und keine Daten zur Qualifikation und Fortbildung der Verfahrensbeistände in Deutschland gibt. Die durch die Reform des Familienverfahrensgesetzes normierten Änderungen zu den fachlichen Anforderungen sind nicht ausreichend, um zu garantieren, dass nur noch qualifizierte Begleitpersonen für Kinder bestellt werden können.

 

Die kompletten Daten zur Bestellung von Verfahrensbeiständen in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen – berechnet auf Grundlage der letzten veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr

2022 – finden sich unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2Fverfahrensbeistaende&data=05%7C02%7Cj.oers%40awo.org%7C4165938248274f509eb108dc498eeef3%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638466126286106670%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C60000%7C%7C%7C&sdata=hx2wf4fMulk%2F4pboZmVxcAd8%2Bzp1kOh2w%2BPZmNJc6oM%3D&reserved=0.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Bundesregierung dringend an, die nach Medienberichten eindeutige Kritik des Europarates an den unzureichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ernst zu nehmen. Das gilt auch für die Kritik an der mangelnden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es wichtig, das durch die UN-Kinderrechtskonvention garantierte Recht auf soziale Sicherheit endlich für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr Aufwachsen notwenigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, insbesondere wenn ihre Familien nicht dazu in der Lage sind. Deshalb muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Zudem sollten in Deutschland endlich die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen.

 

„Wir brauchen einen Paradigmenwechsel bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient. Ziel muss es sein, dass von Armut betroffene Familien mit wenigen bürokratischen Hürden Hilfen aus einer Hand erhalten und eine klare Anlaufstelle haben. Zudem muss die Kindergrundsicherung in ihrer Höhe Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Auch bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und speziell bei der verfassungsrechtlichen Normierung der Kinderrechte muss es endlich Bewegung geben. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Es ist höchste Zeit für eine rechtliche Normierung, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung ist hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Diskussion über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eine sehr sorgfältige Debatte an. „Die im Jahre 2021 beschlossenen Strafverschärfungen haben sich bei der Frage des Mindeststrafmaßes als nicht praktikabel genug und nicht ausreichend differenziert erwiesen. Trotzdem sollte jetzt keine komplette Rolle rückwärts erfolgen, sondern es braucht eine kluge Regelung, um unterschiedliche Situationen tat- und schuldangemessen zu erfassen. Die Verbreitung von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch muss weiterhin ausnahmslos bestraft werden. Gleichzeitig darf das alterstypische und einvernehmliche Teilen von Darstellungen unter Jugendlichen nicht kriminalisiert werden. Weiterhin sind Differenzierungen nötig, damit Handlungen zum Schutz der Betroffenen, wie die Speicherung zur Beweissicherung und Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden durch Eltern oder Lehrkräfte, straffrei möglich ist“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Bei der Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche braucht es kompromisslose Aufklärung und Strafverfolgung. Gleichzeitig darf aber auch hier nicht übers Ziel hinausgeschossen werden. So müssen Jugendliche ihrem Alter angemessen die Möglichkeit bekommen sich selbst, auch in ihrer Sexualität, einvernehmlich auszudrücken und dürfen dafür nicht ins Fadenkreuz der Justiz geraten. Ein klarer Rechtsrahmen für einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen ist notwendig“, so Lütkes weiter.

 

„Die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs muss effektiv bekämpft werden. Hier ist ein Markt entstanden, der unnachgiebig ausgetrocknet werden muss. Hierfür müssen alle erforderlichen Ressourcen für Prävention und Strafverfolgung eingesetzt werden. Die zu erwartende Strafe müssen eine generalpräventive Wirkung entfalten, um potenzielle Täterinnen und Täter von der Begehung einer Tat abzuhalten. Der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt muss steigen, die personellen Ressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes sollten massiv aufgestockt werden. Alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel müssen genutzt werden, dazu gehört auch das Ausschöpfen des zur Verfügung stehenden Strafmaßes in schweren Fällen“, sagt Anne Lütkes.

 

„Bei allen Handlungen der Strafverfolgungsbehörden müssen zudem die kinderrechtlichen Anforderungen zum Schutz der Kinder umfassend umgesetzt werden, hierzu gehört auch die frühzeitige Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Ein weiterer wichtiger Baustein in diesem Bereich ist die Prävention. Auch dafür brauchen wir eine finanziell abgesicherte, funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Vorschläge zur Ausgestaltung einer differenzierten Lösung für eine tat- und schuldangemessene Reaktion im Einzelfall, muss zudem sichergestellt werden, dass die Gesetzesänderungen den Normzweck umfassend erfüllen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb eine Evaluierung der Gesetzesänderungen zu verankern, um aussagekräftige Informationen über die Anwendung und Wirkung des Gesetzes zu erhalten“, so Lütkes abschließend.

Die vollständige Stellungnahme kann unter http://www.dkhw.de/stellungnahme heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2024

Statt satt gehen in Deutschland sehr viele Kinder abends hungrig ins Bett. Für Hunderttausende gehört es zum Alltag, sich nicht ausreichend ernähren zu können. Zum Tag der gesunden Ernährung am 07. März startet das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb eine Social-Media-Initiative, um auf das Thema verstärkt aufmerksam zu machen.

„Es ist erschreckend, dass sich in einem reichen Land wie Deutschland viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht ausreichend und ausgewogen ernähren können. Durch falsche oder mangelnde Ernährung drohen lebenslange physische, soziale und psychische Folgeschäden. Dagegen wollen wir auch mit dieser Social-Media-Initiative etwas tun! Wir freuen uns sehr, dass wir so viele Unterstützerinnen und Unterstützer für dieses wichtige Thema gewinnen konnten. Wir hoffen, dass wir die Menschen noch mehr als bisher auf die Kinderarmut in Deutschland aufmerksam machen können und sie im besten Fall zum Spenden motivieren. Gemeinsam können wir etwas gegen den Hunger bewirken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Social-Media-Initiative startet am Tag der gesunden Ernährung

Mit der Social-Media-Initiative #stattsatt sollen Aufmerksamkeit und Spenden für die bundesweiten Hilfsangebote des Deutschen Kinderhilfswerkes, insbesondere im Ernährungsbereich, generiert werden. Außerdem soll sich die Initiative als Challenge über soziale Medien verbreiten. Im Zentrum steht ein Video, das das beliebte Format von Kochvideos auf Social Media aufgreift, jedoch mit einer unerwarteten Wendung überrascht: www.dkhw.de/stattsatt.

So werden die Zuschauenden in ihrem Alltag angesprochen und zum Nachdenken angeregt, im besten Fall zum Spenden motiviert. Die Initiative kann damit nachhaltig etwas bewirken.

Enie van de Meiklokjes und weitere Prominente unterstützen die Kampagne

Als Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes unterstützt Enie van de Meiklokjes die Aktion: „Als Botschafterin für das Deutsche Kinderhilfswerk freue ich mich, dass ich heute – zum Tag der gesunden Ernährung – den Start dieser bundesweiten Social-Media-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerks unterstützen kann. Eine gesunde Ernährung ist ein wichtiger Grundstein für ein gesundes Leben. Deshalb bin ich sehr gerne Teil dieser Initiative.“ Weitere Prominente wie Tim Raue, Cornelia Poletto, Jan Hartwig, Regina Halmich, Christiane Stenger und Ingo Dubinski oder die Food-Influencer*innen anna.antonje, emmikochteinfach, eatwithsarah, marliesjohanna, nadine_sobotzik und schmaleschulter unterstützen das Projekt.

Für die Initiative konnten zusätzlich Partner aus Wirtschaft und Medien gewonnen werden: So bietet PayPal im Aktionszeitraum die Möglichkeit, am Ende des Bezahlvorgangs Geld an das Deutsche Kinderhilfswerk zu spenden.

Hilfen für Kinder in Armut durch das Deutsche Kinderhilfswerk

Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland wächst in Armut auf. Hier hilft das Deutsche Kinderhilfswerk mit seinen Förderfonds. So wurde bisher über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes mit Einzelfallhilfen in Not geratenen Familien mit mehr als vier Millionen Euro geholfen.

Hunger und schlechte Ernährung können lebenslange Folgen haben, von eingeschränkter körperlicher Entwicklung bis hin zu verminderten Lernleistungen in Schule und Beruf. Gerade von Armut betroffene Kinder ernähren sich häufig unzureichend und ungesund. Das prägt ein Leben lang.

Der Ernährungsfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes bietet eine Lösung: Schulen, Vereine und andere Einrichtungen werden bei Kochkursen finanziell gefördert. So lernen die Kinder gut und ausgewogen zu kochen und das Wichtigste: Sie bekommen etwas zu essen. Durch Spenden an den Ernährungsfonds kann dem Hunger also aktiv entgegengewirkt werden.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.03.2024

Breites ökosoziales Bündnis fordert sofortige Einführung des Klimagelds und startet beispielhaft mit der Auszahlung an 1.000 Personen.

139 Euro Klimageld an 1.000 Personen zahlt der Verein Sanktionsfrei gemeinsam mit einem breiten ökosozialen Bündnis aus. Laut Berechnungen stünde diese Summe jeder Person in Deutschland als Ausgleich für die CO₂-Bepreisung der vergangenen Jahre zu. Für eine vierköpfige Familie wären das 556 Euro – eine spürbare finanzielle Entlastung. Mit steigendem CO₂-Preis wächst dieser Betrag jedes Jahr entsprechend und könnte einen notwendigen sozialen Ausgleich schaffen. Deswegen macht das Bündnis aus Sanktionsfrei, dem Paritätischen Gesamtverband, Fridays for Future, Campact, 9 € Fonds, Robin Wood, BUND, Attac, Klima-Allianz, Mein Grundeinkommen, Fondament und anderen Organisationen nun Druck. Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, die CO₂-Einnahmen in Form eines Klimageldes an die Menschen zurückzuzahlen.

Das Geld dafür ist bereits vorhanden: Einen zweistelligen Milliardenbetrag nimmt der Staat durch den CO₂-Preis jährlich ein. Zwar gilt der CO₂-Preis bisher nur für Unternehmen, indirekt wird er jedoch überwiegend von der Bevölkerung bezahlt, da er an die Verbraucher*innen weitergegeben wird. Die Einnahmen sollen laut Vereinbarung im Koalitionsvertrag als Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden, um gestiegene Kosten von Privathaushalten zu kompensieren. Vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen würden davon profitieren. Tatsächlich gibt die Bundesregierung das Geld stattdessen aber zu großen Teilen für die Wirtschaft aus. Zum Beispiel für eine Chip-Fabrik des Konzerns Intel bei Magdeburg. „Das Klimageld ist längst da! Nur gehen die staatlichen CO₂-Einnahmen zum Beispiel an die Industrie statt an Menschen, die mit den gestiegenen Preisen zu kämpfen haben“, erklärte Sanktionsfrei-Gründerin Helena Steinhaus auf einer Pressekonferenz. „Wer wenig verdient oder Bürgergeld bezieht, lebt schon heute konform mit dem 1,5 Grad Ziel von Paris. Diese Menschen verursachen die wenigsten Emissionen, aber tragen die höchste Last der Transformation. Das ist in jeder Hinsicht ungerecht. Diese Menschen müssen wir entlasten.“

Zu Jahresbeginn ist der CO₂-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne gestiegen, nächstes Jahr steigt er weiter auf 55 Euro. „Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen grundsätzlich deutlich stärker durch den CO₂-Preis belastet werden als Wohlhabende. Das Klimageld setzt hier gezielt an und kann für eine proportional stärkere Entlastung von niedrigen Einkommen sorgen,“ betont Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), den sozialen Effekt des Kilmagelds auf der gemeinsamen Pressekonferenz. „Dieser Ausgleich wird mit einem steigenden CO₂-Preis immer wichtiger.“

Doch Finanzminister Lindner (FDP) hat trotz allem bereits angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode kein Klimageld mehr eingeführt werden soll. „Die Klimawende ist kein Luxusprojekt. Sie gelingt nur, wenn sie sozial gerecht gestaltet wird”, protestiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Bundesregierung müsse endlich eine soziale Perspektive in ihrer Klimapolitik schaffen, damit die gesellschaftlichen Spannungen nicht weiter zunehmen. “Deswegen braucht es das Klimageld jetzt sofort!“

Diese Forderung setzt das Bündnis beispielhaft um. Einmalig 139 Euro werden an 1.000 Menschen verteilt, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen. Informationen, ob und wie man das Geld bekommt und wie sich der Druck auf die Politik erhöhen lässt, gibt es auf: www.sanktionsfrei.de/klimageld.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.03.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Angesichts sich wandelnder Anforderungen an schulisches Lernen und Lehren ist die Lehrkräftebildung in den Fokus der (fach-)öffentlichen Debatte gerückt. Wachsende Ansprüche an die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen beziehen sich u.a. auf den pädagogisch reflektierten Einsatz digitaler Technologien, die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität und die erfolgreiche Gestaltung von Schulentwicklungsprozessen. Gefordert sind darüber hinaus aber auch neue und zeitgemäße Ansätze mit Blick auf bestehende Herausforderung wie die Reduzierung von Bildungsbenachteiligung, den Umgang mit Heterogenität und Inklusion und die Stärkung von Demokratieerziehung.

Um diesen Anforderungen in einem zunehmend komplexen Umfeld pädagogisch sinnvoll begegnen zu können, müssen Lehrkräfte in der ersten und zweiten Phase ihrer Ausbildung ausreichend qualifiziert werden und durch fortführende Angebote kontinuierlich weiter- und fortgebildet werden. Angesichts des gravierenden Lehrkräftemangel wird es auf absehbare Zeit darüber hinaus auch zusätzlicher Wege ins Lehramt bedürfen, die mit Blick auf Professionalisierung und Qualifizierung weiter ausgestaltet werden müssen.

Auf dem Prüfstand stehen vor diesem Hintergrund sowohl die Struktur als auch zentrale Inhalte der Lehrkräftebildung. In welchem Verhältnis sollten Theorie und Praxis in den ersten Phasen der Lehrkräfteausbildung stehen? Benötigen angehende Lehrpersonen mehr und frühere Praxiserfahrungen? Wie kann eine Ausbildung aus einem Guss gestaltet werden und wie kann der phasenübergreifende Kompetenzaufbau gelingen? Welche alternativen Wege ins Lehramt erscheinen sinnvoll und wie sollten Seiten- und Quereinsteiger_innen qualifiziert werden? Und nicht zuletzt: Wie sollten Angebote der Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte weiterentwickelt werden?

Wir laden Sie herzlich ein, sich an der Diskussion via Zoom mit Vertreter_innen aus Bildungspolitik, Wissenschaft und Schulpraxis zu beteiligen.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 16. April hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung erhalten Sie am Vormittag des 17. April.

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ort: Online

Nach der Verständigung von Bund und Ländern auf das Startchancen-Programm (Startchancen-Programm – BMBF) gilt es nun, den Programmstart zum nächsten Schuljahr bestmöglich vorzubereiten. Hierbei möchten wir die Kräfte bündeln, Bewährtes in den Transfer bringen und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen, Ebenen und Professionen befördern. Gemeinsam wollen wir die Weichen für einen erfolgreichen Programmstart und eine wirkungsvolle Programmumsetzung stellen.

Ich freue mich, Ihnen in einer Informationsveranstaltung zum Startchancen-Programm gemeinsam mit Ulrich Wehrhöfer, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, und Katja Zimmermann, Ministerium für Bildung in Rheinland-Pfalz, einen Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen zu geben.

Bund und Länder sind überzeugt, dass die Zivilgesellschaft einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Startchancen-Programms leisten kann und laden Sie daher ein, sich mit Ihrer Expertise und Erfahrung einzubringen.

Die Veranstaltung wird im Online-Format stattfinden. Gegen Ende dieses Jahres möchten wir die Zivilgesellschaft erneut einladen; dann in Präsenz und mit einem stärkeren Fokus auf Austausch und Vernetzung.

Um die Vernetzung bereits im Vorfeld zu befördern, wird Ihnen in Kürze die offizielle Einladung zugehen, in der Sie neben der Agenda und den Details zur Anmeldung für den 24. April 2024 auch einen Registrierungslink finden. Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit, der Aufnahme Ihrer Kontaktdaten in eine Verteilerliste zuzustimmen, die dem Teilnehmerkreis im Nachgang zur Informationsveranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Außerdem können Sie uns auf diesem Weg im Vorfeld der Veranstaltung auf Aspekte hinweisen, die Sie in besonderer Weise interessieren. Wir werden uns bemühen, in unseren Beiträgen hierauf einzugehen.

Bei Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail an startchancen-progamm@bmbf.bund.de.

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Veranstaltung werden unterschiedliche Erscheinungsformen von rassistischem Handeln und mögliche Gegenstrategien vorgestellt. Damit wird ein umfassender Blick auf die subtilen und offensichtlichen Weisen geworfen, wie rassistische Muster und Verhaltensweisen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen verankert sein können. Vielfach handelt es sich dabei um eine unbeabsichtigte Form der Diskriminierung, die von Personen, die nicht von Rassismus betroffen sind, nicht als problematisch wahrgenommen werden.

Mit Dr. Seyran Bostancı, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Demokratieförderung und demokratische Praxis im Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 06. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Es sind herausfordernde Zeiten – auch im Bildungssystem. Ein Lösungsvorschlag im politischen Raum für das Versagen der schulischen Bildung ist ausgerechnet die Einführung einer Vorschule. Aus einem frühpädagogischen Bildungsverständnis heraus irritiert diese Idee: Denn so werden die (als ungenügend attestierten) schulischen Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden den Kindern noch früher zugemutet.

In der Veranstaltung wollen wir den Fragen nachgehen, warum sich manche durch die schulischen Lern- und Trainingsmethoden so beeindrucken lassen, wie pädagogische Fachkräfte darin unterstützt werden können, die komplexen und intensiven Bildungsprozesse von Kindern zu begleiten und zu erweitern und welche Ziele wir eigentlich für Kinder haben, die heute in unserer Welt aufwachsen.

Mit Katrin Macha, Direktorin ista – Institut für den Situationsansatz

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Volkssolidarität statt.

Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.

Mit Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis, Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch (Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

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WEITERE INFORMATIONEN

Die von der Bundesregierung beschlossene Kindergrundsicherung hat trotz erheblicher Schwächen deutliche positive Effekte sowohl für benachteiligte Kinder und ihre Familien als auch für Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt. Das zeigt eine neue Studie der Wirtschaftswissenschaftler Prof Dr. Tom Krebs und Prof. Dr. Martin Scheffel, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.* Wenn rund 1,5 Millionen Kinder mehr als bisher ihnen zustehende Leistungen auch wirklich erhalten und sich die finanzielle Lage ihrer Familien verbessert, sinkt die Kinderarmut nach Einführung der Kindergrundsicherung relativ rasch um knapp zwei Prozentpunkte. Das entspricht rund 282.000 Kindern, die nicht mehr unterhalb der Grenze der Armutsgefährdung (Haushaltseinkommen von höchstens 60 Prozent vom mittleren Nettoeinkommen in Deutschland) leben müssen. Noch bedeutsamer sind langfristige Effekte, die die Forscher aus gut gesicherten Erkenntnissen der Bildungsforschung ableiten: Ein erheblicher Teil der Kinder aus Familien, die durch die Grundsicherung finanziell bessergestellt werden, erreicht später höhere Bildungsabschlüsse. Im Jahr 2050, auf das die Ökonomen ihre Modellberechnungen beziehen, wäre die Zahl der Personen in Deutschland, die ein mittleres bis höheres statt einem niedrigen Bildungsniveau haben, dadurch um 840.000 höher als in einem Szenario ohne Grundsicherung. Nach Abschluss der Ausbildung können viele dieser Personen höher qualifiziert, besser bezahlt und besser abgesichert arbeiten. Das verbessert die Situation der direkt betroffenen heutigen Kinder spürbar: Die so genannte „Chancenlücke“, die benachteiligte Kinder mit Blick auf ihr zu erwartendes Lebenseinkommen haben, wird durch die langfristige Wirkung der Kindergrundsicherung bis 2050 um 6,8 Prozentpunkte reduziert. Das entspricht einem Rückgang der Chancenungleichheit um gut 15 Prozent (Details unten).

Auch Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt profitieren. So steigt die Beschäftigung spürbar: 2050 liegt das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsvolumen, umgerechnet auf Vollzeitstellen („Vollzeitäquivalente“), um rund 155.000 Stellen höher als ohne Einführung einer Kindergrundsicherung. Die gesamtwirtschaftliche Produktion wächst ebenfalls stärker: 2050 ist sie als Folge der Grundsicherung um 11,3 Milliarden Euro höher als in einem Szenario ohne deren Einführung. Die Zahl der Erwerbspersonen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben müssen, liegt 2050 um gut 841.000 niedriger als in einem Szenario ohne Kindergrundsicherung, was einer Reduzierung der Armutsquote für Erwerbspersonen um gut 1,8 Prozentpunkte entspricht (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Die Zahl der armutsgefährdeten Kinder ist 2050 mit Kindergrundsicherung um 440.000 niedriger als ohne, was einem Rückgang bei der Kinder-Armutsquote um knapp drei Prozentpunkte entspricht.

Durch diese positiven Effekte wächst auch das Aufkommen an Steuern und Sozialabgaben stärker als ohne die Reform. Daher übersteigen ab 18 Jahren nach Einführung die zusätzlichen Einnahmen der öffentlichen Hand die jährlichen Ausgaben für die Kindergrundsicherung. „Die Kindergrundsicherung ist nicht nur ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut, sondern auch gut für die Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen“, lautet das Fazit der Forscher.

Tom Krebs, Professor für Makroökonomie an der Universität Mannheim, und Martin Scheffel, VWL-Professor an der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management in Bonn, nutzen ein makroökonomisches Modell, mit dem sie die gesamtwirtschaftlichen langfristigen Auswirkungen einer Kindergrundsicherung kalkulieren können. Dabei legen sie den Schwerpunkt bei den langfristigen Bildungseffekten, denn aus der Forschung ist gut belegt, dass im Durchschnitt mit größeren finanziellen Möglichkeiten eines Haushalts auch die Wahrscheinlichkeit wächst, dass die Kinder höhere Bildungsabschlüsse erwerben. Dieser Zusammenhang lässt sich auf Basis der bildungsökonomischen Forschung zu „Bildungsrenditen“ und des repräsentativen sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für Deutschland abschätzen. Für ihre Kalkulationen setzen Krebs und Scheffel konservativ einen Wert an, der „am unteren Ende“ der dabei möglichen Spannweite liegt. Für die Berechnung der Effekte wählen die Wissenschaftler das Jahr 2050, weil sich dann auch für heute sehr junge Kinder prognostizieren lässt, wie ihre Arbeitsmarktsituation nach Abschluss der Ausbildung aussehen wird.

Bei der Modellierung der zukünftigen Wirkungen beziehen die Forscher auch den – insgesamt kleinen – Effekt ein, dass einige der heutigen Eltern ihre schlecht bezahlte Erwerbsarbeit reduzieren, wenn die Familie durch die Kindergrundsicherung etwas mehr Geld zur Verfügung hat. Die kurzfristige Steigerung des privaten Konsums in Deutschland durch erhöhte Haushaltseinkommen beziehen sie hingegen nicht ein. „In diesem Sinne bietet die Studie eine vorsichtige Abschätzung (untere Grenze) der positiven Effekte der Kindergrundsicherung“, schreiben Krebs und Scheffel daher.

Die Wissenschaftler gehen in ihrer Modellrechnung von den aktuell im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen finanziellen Größen für die Kindergrundsicherung aus: Für jedes Kind wird ein Garantiebetrag von 250 Euro im Monat gezahlt. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt es darüber hinaus einen Zusatzbetrag von maximal 247 bis 361 Euro monatlich, je nach Alter.

Konzept der Regierung „eher eine Verwaltungsreform als eine echte Kindergrundsicherung“

Dieser Zusatzbeitrag wurde im vergangenen Herbst in einer Bundestagsanhörung von verschiedenen Expert*innen als nicht „armutsfest“, da zu niedrig kritisiert. Auch Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, konstatiert in ihrer Stellungnahme neben einigen Fortschritten erhebliche Defizite: „Es ist begrüßenswert, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Schritt in die Richtung einer Kindergrundsicherung gegangen wird, in der viele Leistungen für Kinder und Jugendliche in einem Instrument zusammengeführt werden. Die aktuell genannten Vorhaben entsprechen aber eher einer Verwaltungsreform als einer echten Kindergrundsicherung.“

Dass selbst diese „Rumpfversion“ einer Grundsicherung in Krebs´ und Scheffels Modellrechnungen deutlich positive Effekte erzeugt, hat denn auch in erster Linie mit der prognostizierten Wirkung der Verwaltungsvereinfachung zu tun. Im aktuellen System scheitern viele Eltern daran, etwa den Kinderzuschlag zu beantragen als einkommensabhängige Leistung für Familien, die zwar ein niedriges Einkommen haben, aber kein Bürgergeld bekommen. Nach Schätzungen der Bundesregierung gibt es derzeit rund 2,3 Millionen Kindern, bei denen die Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Aber Ende 2022 wurde nur für 800.000 von ihnen die Leistung auch wirklich bezahlt. Diese Zahl stieg bis Herbst 2023 um rund 200.000. Oft, weil die öffentliche Debatte um die Kindergrundsicherung Eltern mit Anspruch auf den Zuschlag dafür sensibilisierte, dass sie diesen aktiv beantragen müssen, schätzen die Forscher, die darin gewissermaßen eine positive Vorabwirkung der Reform sehen.  

Durch die mit der Einführung der Grundsicherung avisierte Vereinfachung, durch die Digitalisierung des Antragsverfahrens und vor allem durch den „Kindergrundsicherungs-Check“, bei dem der zuständige Familienservice automatisch prüft, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbeitrag der Kindergrundsicherung hat, werde sich das weiter fundamental verbessern, erwarten Krebs und Scheffel: Wenn so „aus der Holschuld der Bürger*innen eine Bringschuld des Staates“ werde, könnten fast alle Kinder das ihnen zustehende Geld bekommen – und daraus die berechneten individuellen und gesamtwirtschaftlichen Verbesserungen bei Bildung, Beschäftigung, Wirtschaftsleistung und Armutsbetroffenheit entstehen.

WSI-Direktorin Kohlrausch attestiert der Kindergrundsicherung ebenfalls ein großes Potenzial, die bislang enorme Lücke beim Abruf der Leistungen für Kinder zu schließen. „Wichtig ist, dass die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes die Zugänge berechtigter Familien tatsächlich erleichtert und alle Familien tatsächlich das erhalten, was ihnen rechtlich zusteht. Die Kindergrundsicherung ist eine große Chance und die Studie zeigt, dass nicht nur die jeweiligen Empfänger*innen, sondern die Gesellschaft als Ganzes von angemessenen Sozialleistungen profitiert. Sie sind eine gute Investition in die Zukunft.“                    

Das betonen auch die Studienautoren Krebs und Scheffel: „Konkret trägt die Reform dazu bei, die Armut zu senken und die Chancengleichheit zu erhöhen“, schreiben die Wissenschaftler im Fazit ihrer Untersuchung. Dabei heben sie auch die prognostizierte langfristige Reduzierung der „Chancenlücke“ hervor, die sie beziffern, indem sie das durchschnittliche Lebenseinkommen eines Kindes mit geringqualifizierten Eltern mit dem vergleichen, das ein Kind aus einer durchschnittlich qualifizierten Familie erzielen kann. Ohne Kindergrundsicherung ist eine Lücke von gut 44 Prozent zu erwarten, mit Kindergrundsicherung von gut 37 Prozent – ein Rückgang um knapp 7 Prozentpunkte oder gut 15 Prozent.

„Neben diesen positiven Verteilungseffekten zahlt sich diese Reform in der langen Frist auch fiskalisch aus“, konstatieren die Wissenschaftler angesichts eines prognostizierten „fiskalischen Break Even“ 18 Jahre nach Einführung der Grundsicherung. Und das, obwohl sie für das aktuell vorliegende Konzept der Kindergrundsicherung mit etwas höheren Ausgaben rechnen als die Bundesregierung: 2,75 Milliarden Euro im Jahr, wovon 500 Millionen auf die Verwaltung entfallen.

*Tom Krebs, Martin Scheffel, WSI Study Nr. 36, März 2024

Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf Armut, Beschäftigung und Wachstum.

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Die Pressemitteilung mit Tabelle

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 03/2024

AUS DEM ZFF

Zum morgigen Equal Care Day fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bundesregierung auf, geplante Rahmenbedingungen, die Familien eine fairere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit erleichtern, endlich umzusetzen.

In Deutschland übernehmen Frauen immer noch deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Vor allem Mütter sind stark belastet – nach einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung nimmt dies sogar wieder zu, nachdem es in den Corona-Jahren einen positiven Trend zur stärkeren Beteiligung von Vätern gab.

ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp kommentiert: „Obwohl Männer immer wieder angeben, dass sie sich mehr um die Familie kümmern und Verantwortung tragen möchten, geht der Trend von Vätern, die familiale Sorgearbeit übernehmen, zurück. Um diese Tendenz der Retraditionalisierung zu stoppen, brauchen wir dringend bessere Rahmenbedingungen, die es beiden Eltern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und eine faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu organisieren. Damit sich Familien ohne Zeitnot und Überlastung umeinander kümmern können, ist aber eine entsprechende finanzielle Absicherung notwendig. Die Bundesregierung macht an dieser Stelle viel zu wenig und bleibt weit hinter ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zurück. Insbesondere die zweiwöchige Freistellung für zweite Elternteile nach der Geburt – zu der es seit über einem Jahre bereits einen Referent*innenentwurf gibt – muss schnellstens auf den Weg gebracht werden. Sie ist leicht umzusetzen und ermöglicht dem zweiten Elternteil, in den ersten Lebenswochen für ihr Kind, aber auch die Gebärende da zu sein. Auch der versprochene Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate wäre ein wichtiger nächster Schritt hin zu mehr Partnerschaftlichkeit und Gleichberechtigung bei der Kinderbetreuung.“

Außerdem fordert Britta Altenkamp: „Auch für Pflege brauchen Angehörige mehr Unterstützung. Zuletzt zeigte eine Studie des DIW Berlin, dass unser Pflegesystem ohne die unbezahlte Pflegearbeit von Frauen zusammenbrechen würde. Sich darauf zu verlassen, dass diese Arbeit weiterhin ohne monetäre Wertschätzung erledigt wird, ist enttäuschend. Wir fordern daher von der Bundesregierung dringend die Weiterentwicklung der Pflegezeitgesetze und die Einführung eines Familienpflegegeldes, das pflegende Angehörige entlastet und Männern Anreize gibt, mehr Pflege zu übernehmen.“

Links zu Hintergrundinformationen:

Auswertung zu Equal-Care-Day und Frauentag des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung

DIW Wochenbericht „Ausbau der Pflegeversicherung könnte Gender Care Gap in Deutschland reduzieren“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.02.2024

In einem gemeinsamen Workshop haben das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) am 22. Februar 2023 mit zahlreichen Vertreter:innen aus Wissenschaft, Interessenvertretung, Politik und Beratung über die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für eine Familienrechtsreform diskutiert. Der Schwerpunkt lag auf den Themen Umgang, Sorge und Unterhalt und der Austausch zeigte, dass neben Zustimmung und Kritik auch noch viel Klärungsbedarf besteht.

Beide Verbände haben auch Stellungnahmen zu den aktuellen Eckpunkten des BMJ zum Kindschafts- und Abstammungsrecht abgegeben. Deren Kernaussagen umreißen die Geschäftsführerinnen wie folgt:

Sophie Schwab, ZFF: „Es ist längst überfällig, dass das Familienrecht der Vielfalt der Familienrealitäten angepasst wird und alle Familienkonstellationen für ihr Recht – Sorge zu tragen und Verantwortung füreinander zu übernehmen – eine gesetzliche zukunftsfeste Grundlage erhalten. Allerdings sehen wir einige Änderungsvorschläge im Bereich Sorge- und Umgangsrecht sehr kritisch, u.a. den Versuch, das Wechselmodell als Norm zu verankern.“

Svenja Kraus, eaf: „In den Vorschlägen werden die Interessen von Kindern bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Wir fordern, diese stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen und Erwachseneninteressen gegebenenfalls dahinter zurücktreten zu lassen. Insgesamt sehen wir, dass die Reform vermehrten Unterstützungsbedarf in den Familien auslösen wird. Eine Stärkung der Beratungslandschaft ist daher unerlässlich.“

Beide Verbandsvertreterinnen sind sich abschließend einig: „Auf jeden Fall ist zu begrüßen, dass der Gewaltschutz im Sorgerecht verankert wird. Das muss auch im Umgangsrecht geschehen! Uns ist wichtig, das parlamentarische Verfahren intensiv zu begleiten, denn die konkrete Ausgestaltung wird ausschlaggebend sein. Wir zählen auf weiteren konstruktiven Austausch!“

Links:
Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten für Reformen des Kindschafts- und des Abstammungsrechts

Stellungnahmen des ZFF zu den Eckpunkten: Zur Reform des AbstammungsrechtZur Reform des Kindschaftsrecht

Weitere Informationen:

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eafhttps://www.eaf-bund.de/

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF)www.zukunftsforum-familie.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 27.02.2024

SCHWERPUNKT I: Equal Pay Day

Zum Equal Pay Day am 6. März erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bleibt eine der größten Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die gleiche Arbeit vielerorts immer noch abhängig vom Geschlecht und damit unterschiedlich bezahlt wird. Die finanzielle und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen ist ein wesentlicher Bestandteil eines attraktiven Wirtschaftsstandorts Deutschland, des Schutzes vor Altersarmut und persönlicher Freiheit. Der diesjährige Fokus des Equal Pay Day ist der Faktor Zeit. Er thematisiert zentrale gesellschaftliche Fragen im familiären Alltag: wie Care-Arbeit gewichtet und Gleichberechtigung bei der Organisation von Alltagsaufgaben geschaffen wird, welche Entlastung digitales Arbeiten schafft und der Umgang mit „mental load“. Zur Entgeltgerechtigkeit gehören auch faire Steuermodelle und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die bundesweite Umsetzung der Ganztagsschule und eine flächendeckende, gute frühkindliche Betreuung sind ebenfalls wichtige Bestandteile, um besonders Frauen berufliche Wahlfreiheit zu ermöglichen und letztlich die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken. Für die notwendige Wirtschaftswende in unserem Land müssen wir auch an besseren Bedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen arbeiten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.03.2024

Am morgigen Mittwoch, 6. März, ist Equal Pay Day. Dazu können Sie die frauen- und familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Seit 2020 liegt der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen fast unverändert bei 18 Prozent. Damit liegen wir im europäischen Vergleich weit hinten. Wenn wir diese Lohnlücke endlich deutlich verringern wollen, brauchen wir vor allem eine gerechtere Verteilung der Sorgearbeit. 72 Milliarden Stunden leisten Frauen in Deutschland im Schnitt pro Jahr unbezahlte Care-Arbeit. Um dies zu leisten, nehmen sie oft auch ungewollt berufliche Einschränkungen in Kauf. Laut einer aktuellen Yougov-Umfrage benennen 47 Prozent der befragten Frauen die Themen Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen als größte Karrierehindernisse. 

Es ist unsere Aufgabe, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit jede Frau ihre Karriere und ihr Familienleben so gestalten kann, wie sie es möchte. Wir sprechen immer wieder von einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wir müssen dieses Versprechen auch endlich einhalten. Dazu brauchen wir flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen, eine gute und zuverlässige Kinderbetreuung und mehr Unterstützungen bei der Pflege von Angehörigen. Gleichzeitig müssen wir die gesellschaftlichen Stigmata aufbrechen. Unsere Gesellschaft muss die Care-Arbeit für Männer genauso akzeptieren wie für Frauen. Equal Pay und Equal Care sind unmittelbar miteinander verbunden. Wir hören auch in diesem Bereich seit zwei Jahren nur Ankündigungen von der Bundesfamilienministerin. Es müssen endlich Taten folgen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.03.2024

Durchschnittlich rund 4,50 Euro je Arbeitsstunde haben Frauen im vergangenen Jahr weniger verdient als Männer. Darauf macht der Deutsche Gewerkschaftsbund anlässlich des Equal Pay Day am 6. März aufmerksam. Die statistische Lohnlücke zwischen Männern und Frauen liegt unverändert noch bei 18 Prozent.

Bei einer Gewerkschaftsaktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin forderte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi die Bundesregierung zum Handeln auf. Sie müsse endlich liefern, was sie in puncto Gleichstellung im Koalitionsvertrag versprochen habe: „Viele Frauen wollen mehr arbeiten, aber dafür müssen die Rahmenbedingungen besser werden. Die zwischen Männern und Frauen ungerecht aufgeteilte Sorgearbeit führt immer noch dazu, dass Frauen gar nicht oder nur reduziert arbeiten. Das ist auch im Hinblick des allseits beklagten Fachkräftemangels kein haltbarer Zustand. Es braucht endlich flächendeckend mehr Kitas und Ganztagsschulen sowie öffentlich geförderte Haushaltsdienstleistungen. Außerdem muss die Bundesregierung Anreize setzen, um Erwerbsarbeit attraktiver zu machen: Das Ehegattensplitting muss ersetzt werden durch ein Familiengeld, anstatt steuerliche Anreize für weniger Arbeit eines Partners zu setzen. Und generell müssen frauendominierte Berufe besser bezahlt werden – gerade im Handel und in der Gastronomie, aber auch im Gesundheitswesen, im Erziehungs- und im Bildungsbereich.“

Ein weiterer Hemmschuh sei die ungleiche Bezahlung, für die die Bundesregierung endlich das lange angekündigte Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen müsse: „Wir brauchen ein wirksames Gesetz, dass ohne Wenn und Aber auch für kleinere Unternehmen, Start-ups und Sozialeinrichtungen gilt. Denn mit Tarifverträgen verdienen Frauen und Männer rund ein Viertel mehr als ohne Bezahlung nach Tarif und haben obendrein kürzere Arbeitszeiten.“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack verwies auf positive Weichenstellungen, die durch EU-Richtlinien zu erwarten sind – wenn sie in nationales Recht umgesetzt werden: „Dazu gehört die Familienstartzeit, mit der Väter und zweite Elternteile rund um die Geburt eines Kindes 10 Tage bezahlt freigestellt werden. Dies wäre ein Baustein für einen wichtigen Kulturwandel. Denn wenn Väter und zweite Elternteile sich frühzeitig um ihr Kind kümmern, werden sie sich auch später engagieren. Geregelt ist die Familienstartzeit in der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die Deutschland vollständig umsetzen muss.

Ein weiteres Vorhaben ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Mit ihr würden Unternehmen verpflichtet, ihre Gehaltsstrukturen regelmäßig auf Diskriminierungsfreiheit zu überprüfen. Das wäre eine echte Weiterentwicklung für das deutsche Lohntransparenzgesetz, das sich als unwirksam erwiesen hat.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2024

Mit dem Anspruch, der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern endlich zur Praxis zu verhelfen, hat der Gesetzgeber 2017 ein Gesetz erlassen, dessen zweimalige Evaluation ergeben hat, dass es völlig wirkungslos ist. Nun aber kann er sich nicht weiter vor seiner Verantwortung drücken! Die EU-Kommission hat einen ambitionierten Vorschlag zur Schließung des Gender Pay Gap in Europa vorgelegt, der einige auch vom Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) seit Langem geforderte Maßnahmen aufgreift.

Die europäische Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen, kurz Entgelttransparenzrichtlinie, vom 10. Mai 2023 verpflichtet den Gesetzgeber zum Handeln. „Das klare Ziel der Entgelttransparenzrichtlinie lässt keinen Umsetzungsspielraum. Geschlechtsspezifische Verzerrungen in den Entgeltstrukturen müssen systematisch und nachhaltig beseitigt werden“, sagt Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht.

Die Richtlinie macht präzise und verbindliche Vorgaben zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots und der Entgelttransparenz sowohl im öffentlichen als auch privaten Sektor. Proaktive Instrumente wie Berichtspflichten für Arbeitgeber*innen und betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit sind dem nationalen Recht nicht fremd, müssen aber endlich effektiv ausgestaltet und durchgesetzt werden. Der djb begrüßt diese kollektive Ausrichtung des Vorschlags, der die maßgeblichen Akteur*innen der Entgeltpolitik, nämlich Arbeitgeber*innen und Sozialpartner*innen in die Verantwortung nimmt. Damit können endlich die strukturellen Ursachen für Entgeltbenachteiligungen beseitigt werden.

Doch es besteht die Gefahr, dass erneut alles verwässert wird. Das zurzeit so viel beschworene Monster Bürokratie wird sicher bemüht werden. Schon werden Stimmen laut, die eine generelle Überforderung der deutschen Wirtschaft anmahnen, wenn sie gar das Grundrecht auf Entgeltgleichheit achten soll. Dabei sind die Unternehmen gut beraten, wenn sie die Umsetzung unterstützen und sich schon jetzt auf den Weg machen – nicht nur um Rechtssicherheit zu erlangen, sondern auch um Frauen zu gewinnen.

„Das wird ein Jahr der Entscheidungen. Es besteht aller Anlass, dem Gesetzgeber auf die Finger zu schauen und diejenigen zu unterstützen, die mithilfe des neu zu erlassenden Gesetzes weitere Equal Pay Days überflüssig machen wollen“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb gibt dazu ein Forderungspapier an die Hand, mit dem der Umsetzungsdruck auf den Gesetzgeber hochgehalten werden muss.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.03.2024

  • Indikator berücksichtigt neben Unterschieden in Bruttostundenverdiensten auch jene bei Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern
  • Gender Pay Gap und Gender Hours Gap bei 18 %, Gender Employment Gap bei 9 %
  • Verdienstungleichheit geht langfristig zurück

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Diese ist jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt. Auch Phasen der Teilzeitarbeit oder Zeiten ohne Erwerbstätigkeit wirken sich langfristig auf die Verdienste aus. Der Gender Gap Arbeitsmarkt als Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit betrachtet daher neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2023 bei 39 % und damit auf dem Niveau des Vorjahres. Langfristig nahm die Verdienstungleichheit ab: Gegenüber dem Jahr 2014 sank der Gender Gap Arbeitsmarkt um sechs Prozentpunkte. 

Hauptursachen für erweiterte Verdienstungleichheit ist neben niedrigeren Stundenverdiensten die geringere Arbeitszeit von Frauen

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im Berichtsjahr 2023 bei 18 %. Das heißt, Frauen verdienten 18 % weniger pro Stunde als Männer. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich knapp zwei Drittel der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Demnach ist ein Großteil der Verdienstlücke darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Auch die häufigere Teilzeit geht mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einher. Das verbliebene Drittel des Verdienstunterschieds kann nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %.  

Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern ist also die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während Männer 2023 im Monat 148 Stunden einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen nur 121 Stunden. Damit brachten Frauen 18 % weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap). 

Auch in der Erwerbsbeteiligung gibt es Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2022 zeigen, dass 73,0 % aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es 80,5 %. Damit lag der Gender Employment Gap im Jahr 2022 bei 9 %. 

Aus den drei genannten Gender Gaps wird der Gender Gap Arbeitsmarkt berechnet. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Die einzelnen Gender Gaps geben dabei Aufschluss über strukturelle Ursachen von Verdienstungleichheit. Besonders im Zeitverlauf oder im Vergleich zwischen Regionen lässt der Gender Gap Arbeitsmarkt interessante Einblicke in die verschiedenen Ursachen und Entwicklungen von Verdienstungleichheit zu. 

Im langfristigen Vergleich sank der Gender Gap Arbeitsmarkt um sechs Prozentpunkte

Im Berichtsjahr 2014 lag der Gender Gap Arbeitsmarkt noch bei 45 %. In den vergangenen Jahren näherte sich die Verdienst- und Beschäftigungssituationen von Frauen und Männern somit aneinander an. Wie auch 2023 waren die Hauptursachen die geringeren Stundenverdienste (Gender Pay Gap 2014: 22 %) und Arbeitszeiten von Frauen (Gender Hours Gap 2014: 21 %). 

Dass der Gender Gap Arbeitsmarkt kleiner geworden ist, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Bruttostundenverdienste der Frauen stärker stiegen als die der Männer. Dies führte zu einem Rückgang des Gender Pay Gap um vier Prozentpunkte, von 22 % auf 18 %. Zusätzlich verringerte sich der Gender Hours Gap um drei Prozentpunkte, von 21 % auf 18 %. Das lag vor allem an einem Rückgang von Männern geleisteten Arbeitsstunden. Sie sanken von 154 Stunden im Jahr 2014 auf 148 im Jahr 2023. Bei den Frauen blieben die bezahlten Stunden mit 121 im Jahr 2023 nahezu konstant (2014: 122 Stunden). 

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen nahm zudem stärker zu als die der Männer. Im Jahr 2014 waren 69,3 % aller Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren erwerbstätig, neun Jahre später waren es 73,0 %. Bei den Männern stieg die Erwerbstätigenquote um knapp drei Prozentpunkte. Der Gender Employment Gap sank damit von 11 % auf 9 %. 

Methodische Hinweise:

Die Berechnungen von 2014 und 2018 zu den einzelnen Gender Gaps basieren auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE), die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die VSE durch die neue monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Die Ergebnisse des Gender Pay Gap und des Gender Gap Arbeitsmarkt basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Dabei handelt es sich um den April. Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt liefert der Glossareintrag zum Indikator. Einen EU-Vergleich liefert die Datenbasis von Eurostat. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. 

Weitere Informationen:

Unser Gender Gap Simulator ermöglicht interessierten Nutzenden verschiedene Ursachen von Verdienstungleichheit anhand von simulierten Szenarien kennenzulernen. Dabei können Nutzende verschiedene Komponenten auf dem Arbeitsmarkt verändern und die damit verbundenen Auswirkungen auf Verdienstungleichheit beobachten. Neben dem Gender Pay Gap stehen hier insbesondere die Themen Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung im Fokus. 

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland bieten die Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede„. Ergebnisse nach EU-Mitgliedstaaten bietet die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“ oder sind in der Eurostat-Datenbank verfügbar. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.03.2024

SCHWERPUNKT II: Equal Care Day

Heute ist Equal Care Day, der ein Schlaglicht auf die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern wirft. Frauen leisten in Deutschland viel mehr unbezahlte Arbeit als Männer, vor allem in der klassischen Hausarbeit und in der Pflege.

„Ohne private Sorgearbeit, sei es die Betreuung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Die Care-Arbeit ist existenziell, erfährt aber nicht die Anerkennung, die sie verdient. Nach wie vor sind es Frauen, die den Großteil privater Care-Arbeit leisten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf ihre Erwerbstätigkeit, Karrierechancen, wirtschaftliche Unabhängigkeit, finanzielle Absicherung im Alter und nicht zuletzt wegen Mehrfachbelastungen die Gesundheit. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern.

Mit zahlreichen Maßnahmen stärken wir die gemeinsame Verantwortung für die Familie. Wir wollen eine Familienstartzeit einführen und planen eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld soll weiterhin ein bewährtes Modell für Familien bleiben. Zudem unterstützen wir die Länder bei der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Für pflegende Angehörige streben wir eine größere Flexibilität in der Zeiteinteilung an und werden hierzu die Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit weiterentwickeln. Fehlanreize, wie das Ehegattensplitting, gehören abgeschafft.

Langfristig gilt es, Vollzeitarbeit neu zu definieren. Denn wenn Frauen nicht einen Teil ihrer Sorgearbeit an den Partner abgeben, wird das nichts mit der Gleichberechtigung. Ich bin froh, dass es den Equal Care Day gibt, denn er weist auf die ungleiche Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern hin. Das Erkennen von Nachteilen schafft öffentliche Akzeptanz für notwendige Veränderungen, etwa bei Steuerklassen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.02.2024

Studie untersucht Aufteilung von Sorgearbeit bei Paaren während und rund um Corona-Pandemie – Retraditionalisierung nicht eingetreten, Gender Care Cap inzwischen wieder auf Vorpandemieniveau – Lücke in Deutschland im internationalen Vergleich aber nach wie vor sehr hoch – Mehr Partnermonate beim Elterngeld könnten entgegenwirken

Der Gender Care Gap, also der geschlechtsspezifische Unterschied in der Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit, hat sich in Deutschland infolge der Corona-Pandemie nicht nachhaltig erhöht. Zwar übernahmen im Zuge der Kita- und Schulschließungen während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 deutlich mehr Mütter als zuvor (fast) vollständig die Kinderbetreuung und Hausarbeit. Schon knapp ein Jahr später hatte sich der Anstieg aber wieder zurückgebildet. Neueste Daten des Beziehungs- und Familienpanels pairfam aus dem Winter 2021/22, die Forscher*innen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) nun ausgewertet haben, bestätigen diesen Befund. „Die zu Pandemiebeginn zunächst noch ungleichere Aufteilung der Sorgearbeit war relativ bald Geschichte“, sagt Jonas Jessen, Gastwissenschaftler am DIW Berlin. „Die Befürchtung, dass es durch die Pandemie zu einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen kommt, hat sich nicht bestätigt.“ Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gender Care Gap in Deutschland schon vor der Pandemie – auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Schweden, Norwegen, Finnland und Dänemark – sehr hoch war und nach wie vor ist.

Ähnlich wie beim Gender Pay Gap, also der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, steigt auch der Gender Care Gap in der Phase der Familiengründung stark an. Während sich vor der Geburt des ersten Kindes etwa die Hälfte der Paare die Hausarbeit annähernd gleich aufteilt, liegt dieser Anteil nach der Familiengründung um bis zu 27 Prozentpunkte niedriger. In der Gruppe der erwerbstätigen Personen im Alter von 35 bis 39 Jahren beträgt der Gender Care Gap sogar über 100 Prozent – Frauen in dieser Altersgruppe übernehmen also mehr als doppelt so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer. Wenn das erstgeborene Kind zehn Jahre alt ist, kümmert sich in rund 75 Prozent der Familien die Mutter überwiegend oder (fast) ausschließlich um die Hausarbeit. Mit Blick auf die Kinderbetreuung trifft das auf 62 Prozent der Familien zu. „Mit der Familiengründung nimmt nicht nur der Umfang der Sorgearbeit deutlich zu, sondern auch die Ungleichheit dahingehend, wie Frau und Mann sie sich aufteilen“, erklärt Lavinia Kinne, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Auch Reformen bei Ehegattensplitting und Minijobs könnten Gender Gaps reduzieren

Geschlechtsspezifische Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt und bei der Sorgearbeit beeinflussen sich wechselseitig: Dass Frauen so viel mehr Kinderbetreuung und Hausarbeit übernehmen als Männer, benachteiligt sie auf dem Arbeitsmarkt, was sich nicht zuletzt im Gender Pay Gap niederschlägt. Umgekehrt sorgen die Nachteile auf dem Arbeitsmarkt beziehungsweise fehlende Anreize für eine stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen aber auch dafür, dass der Gender Care Gap so hoch ist. „Wenn die Politik arbeitsmarktbezogene Ungleichheiten wie den Gender Pay Gap reduzieren möchten, dann muss sie auch den Gender Care Gap in den Fokus nehmen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Ansatzpunkte gäbe es genügend, so Wrohlich: Beispielsweise könnte die Zahl der Partnermonate beim Elterngeld erhöht werden, um dem stark zunehmenden Gender Care Gap insbesondere in der Phase der Familiengründung entgegenzuwirken. Bisher beschränken sich die Väter mehrheitlich auf das Minimum von zwei Monaten Elternzeit. Außerdem könnte eine Reform des Ehegattensplittings sowie der Minijob-Besteuerung verheirateten Frauen den Weg aus der „Teilzeitfalle“ ebnen und somit zu einer gleichmäßigeren Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit beitragen.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.03.204

Um Kinder kümmern sich nach wie vor überwiegend die Mütter, auch wenn sie erwerbstätig sind. Der Beitrag von Vätern, die sich vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie stärker engagiert hatten, hat wieder abgenommen. In der Theorie stimmen Frauen und Männer zwar weitgehend darin überein, dass in einer Partnerschaft Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung gleichberechtigt aufgeteilt werden sollten. In der Realität sieht es aber meist anders aus – und gleichzeitig sind sich Mütter und Väter häufig uneinig darüber, wer wie viel Sorgearbeit übernimmt. Das gilt auch beim so genannten Mental Load, bei dem es darum geht, sich um die Organisation des familiären Alltags zu kümmern. Frauen sind in vielen Fragen zur Rollen- und Arbeitsverteilung etwas egalitärer eingestellt als Männer. Vor allem beim Thema Frauen in Führungspositionen gehen die geschlechtsspezifischen Ansichten sogar deutlich auseinander. Das zeigt eine neue Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.    

Wenn es um Kinderbetreuung geht, weist die Arbeitsteilung in heterosexuellen Paarbeziehungen eine klare Unwucht auf: Bei der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung gaben im November letzten Jahres mehr als zwei Drittel der Mütter, aber nur vier Prozent der Väter an, selber den überwiegenden Teil dieser Sorgearbeit zu leisten. Während der Coronakrise hatte es vorübergehend nach mehr Gleichstellung in den Familien ausgesehen: Im April 2020 hatten zwölf Prozent sowohl der Mütter als auch der Väter zu Protokoll gegeben, dass in ihrem Haushalt der Mann für den Löwenanteil der Kinderbetreuung zuständig ist – knapp viermal so viele wie vor Corona. Inzwischen liegt dieser Anteil wieder ungefähr beim Vorkrisenniveau. Von dauerhaften Fortschritten könne also nicht gesprochen werden, erklärt WSI-Direktorin Prof. Bettina Kohlrausch. „In Bezug auf die Verteilung der Kinderbetreuung hat die Pandemie kaum etwas verändert. Die Hauptlast liegt immer noch bei den Frauen.“

Kohlrausch und die WSI-Expertin für Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt Dr. Eileen Peters haben für ihre Analyse im Vorfeld von Equal-Care-Day und internationalem Frauentag zur Kinderbetreuung die Antworten von 476 Müttern und 693 Vätern ausgewertet, die erwerbstätig oder arbeitsuchend sind und die minderjährige Kinder im Haushalt haben. Bei den Themen Geschlechterrollen sowie Mental Load bezogen sie zusätzlich die Antworten von 1787 Frauen und 2118 Männern ohne betreuungspflichtige Kinder ein. Die Befragung fand im November 2023 statt. Die befragten Mütter und Väter leben nicht in spezifischen Haushalten zusammen, sondern es handelt sich um Einzelinformationen der Befragten und deren Einschätzung darüber, wie die Kinderbetreuung in ihrem Haushalt zwischen Ihnen und dem/der Partner*in aufgeteilt ist. Im Rahmen der Erwerbspersonenbefragung wurden die gleichen Personen seit April 2020 in mehreren Untersuchungswellen befragt.  

Wenn man die Ergebnisse der Erwerbspersonenbefragung zur Verteilung der Kinderbetreuung im Zeitverlauf betrachtet, fällt auch auf, dass die Einschätzungen von Vätern und Müttern in den letzten zwei Jahren und insbesondere seit April 2022 stark auseinandergedriftet sind. So waren im November letzten Jahres 54 Prozent der Väter der Auffassung, dass die Mutter sich überwiegend um die Kinder kümmert. Von den Müttern sagten dies 68 Prozent. Von einer weitestgehend gleichberechtigten Arbeitsteilung berichteten 42 Prozent der Väter und 30 Prozent der Mütter. „Eine mögliche Erklärung für diese sehr ungleiche Einschätzung der Verteilung der Sorgearbeit, die wir während der Pandemie so nicht beobachten konnten, ist, dass in dem Moment, in dem Erwerbsarbeit wieder stärker außer Haus stattfindet, Sorgearbeit wieder unsichtbar wird“, so Kohlrausch.

Dafür sprechen laut der Soziologin auch Befunde zum sogenannten Mental Load aus der neuen Befragung. Dabei geht es um die Organisation von Sorgearbeit im Alltag und die Verantwortung dafür, also zum Beispiel darum, an das Geschenk für den nächsten Geburtstag, den Elternabend oder Vorsorgetermine zu denken. Während nur 33 Prozent der Frauen meinen, dass diese Arbeit gleich verteilt sei, sind es 66 Prozent der Männer. Frauen fühlen sich durch den Mental Load auch deutlich stärker belastet als Männer, was darauf hindeutet, dass auf sie tatsächlich der größere Teil dieser Arbeit entfällt.

Hartnäckige Vorurteile gegenüber Frauen in Führungspositionen

Auch bei der Einstellung zu geschlechtsspezifischen Rollenbildern tun sich zum Teil deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen auf. Der Aussage, dass Männer als Führungskräfte in der Wirtschaft besser geeignet seien als Frauen, stimmen zum Beispiel 13 Prozent der weiblichen, aber immerhin 34 Prozent der männlichen Befragten „eher“ oder „voll und ganz“ zu. „In den vergangenen Jahrzehnten hat es langsame, aber spürbare Fortschritte bei der Zahl der Frauen in höheren und vor allem mittleren Führungspositionen gegeben. Umso problematischer ist, dass geschlechtsspezifische Vorurteile zu den Führungsqualitäten bei einem erheblichen Teil der Befragten dennoch so hartnäckig sind“, sagt WSI-Forscherin Peters. „Solche Geschlechterstereotypen benachteiligen Frauen, und sie können den Fachkräftemangel verschärfen.“

Wenn es um die Einstellungen zur idealen Arbeitsteilung geht, scheinen zunächst geschlechterübergreifend egalitäre Vorstellungen vorzuherrschen. Dass beide Partner*innen gleich viel im Erwerbsjob arbeiten und sich gleichermaßen um den Haushalt und die Kinder kümmern, stellt nach Ansicht von 84 Prozent der Männer und knapp 89 Prozent der Frauen die beste Arbeitsteilung in einer Familie dar. Gleichzeitig stimmten allerdings nur 16 Prozent der Frauen, aber 24 Prozent der Männer der Aussage: „Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert.“ „eher“ oder „voll und ganz“ zu. Noch größer ist der Unterschied im Hinblick auf die Aussage: „Auch wenn beide Eltern erwerbstätig sind, ist es besser, wenn die Verantwortung für den Haushalt und die Kinder hauptsächlich bei der Frau liegt.“ Dieser Aussage stimmten 29 Prozent der Männer, aber nur 18 Prozent der Frauen „eher“ oder „voll und ganz“ zu.  

„Aus Studien wissen wir, dass die Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Frauen und insbesondere Müttern zwar in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat, dies aber nicht im selben Maße zu einer egalitäreren Einstellung hinsichtlich der Verteilung von Sorgearbeit geführt hat. Somit sehen sich Frauen und vor allem Mütter mit einer Doppelbelastung konfrontiert: Sie sollen zum Haushaltseinkommen beitragen, aber weiterhin die Hauptverantwortung der Sorgearbeit übernehmen“ so Peters. 

„Frauen haben tendenziell egalitärere Vorstellung im Hinblick auf Geschlechterrollen als Männer. Hier herrscht Nachholbedarf, denn nur, wenn auch die Männer mitziehen, kann eine faire Verteilung der Sorgearbeit erreicht werden. Positiv ist, dass sich sowohl unter den Männern als auch den Frauen eine klare Mehrheit dieses wünscht,“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. Die große Diskrepanz zur Realität verdeutliche allerdings, dass die meisten von ihnen ihre Idealvorstellung nicht umsetzen können. Daher müsse über politische und betriebliche Rahmensetzungen nachgedacht werden.

Kita-Ausbau, Reformen bei Elterngeld und Steuern, kürzere Vollzeit

Auf der politischen Ebene zählt die WSI-Direktorin dazu unter anderem den Ausbau von Kitas und Kindergärten, der Hand in Hand gehen müsse mit verbesserten Arbeitsbedingungen der – meist weiblichen – Fachkräfte in diesem Bereich. Zudem kann nach Kohlrauschs Analyse eine Elterngeldreform mit einem Ausbau der Partnermonate und einer Anhebung der minimalen und maximalen Lohnersatzleistung gerade Vätern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und so ihrem Wunsch nachzukommen, mehr Kinderbetreuung zu übernehmen. Weiterhin müsse das Ehegattensplitting abgeschafft werden, da es steuerliche Anreize für eine unausgewogene Erwerbsarbeitsteilung in Paaren bietet. Eine Individualbesteuerung, so wie es beispielweise in Schweden schon seit 1971 umgesetzt wurde, würde eine egalitärere Arbeitsteilung forcieren. Auf betrieblicher Ebene spielen laut Kohlrausch flexible Arbeitszeit- und Arbeitsplatz-Arrangements eine wichtige Rolle, um vor allem Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung zu ermöglichen. Eine kürzere Vollzeit mit 35 oder 32 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich sei grundsätzlich eine wesentliche Voraussetzung, um Paaren mehr Spielräume für eine faire Verteilung der Sorgearbeit zu ermöglichen.

Weitere Informationen

PRESSEMITTEILUNG MIT ABBILDUNGEN (pdf)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.204

  • Laut Zeitverwendungserhebung 2022 verbringen Frauen im Durchschnitt knapp 30 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit, Männer knapp 21 Stunden
  • Fast die Hälfte der unbezahlten Arbeit von Frauen besteht aus klassischer Hausarbeit wie Kochen, Putzen und Wäsche waschen
  • Jede vierte erwerbstätige Mutter empfindet ihre Zeit für Erwerbsarbeit als zu knapp bemessen – jeder vierte Vater findet, dass er zu viel Zeit im Job verbringt
  • Jede sechste Person in Deutschland fühlt sich oft einsam – besonders betroffen sind junge Erwachsene, Alleinerziehende und Alleinlebende 

WIESBADEN – Frauen in Deutschland haben im Jahr 2022 pro Woche durchschnittlich rund 9 Stunden mehr unbezahlte Arbeit geleistet als Männer, das entspricht 1 Stunde und 17 Minuten pro Tag. Der Gender Care Gap lag damit bei 43,8 %. Diese Kennziffer zeigt den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer ab 18 Jahren für unbezahlte Arbeit durchschnittlich aufbringen. Unbezahlte Arbeit setzt sich dabei aus „Sorgearbeit“ in der Haushaltsführung, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen, aber auch freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement sowie der Unterstützung haushaltsfremder Personen zusammen. Dieses und weitere Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) am 28. Februar 2024 in einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Bei der vorausgegangenen ZVE 2012/2013 hatte der Gender Care Gap noch bei 52,4 % gelegen.

„Die Lücke zwischen Frauen und Männern bei der unbezahlten Arbeit wurde im Zeitvergleich kleiner, sie ist aber nach wie vor beträchtlich“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. „Dabei hat sich die Zeit, die Frauen wöchentlich mit unbezahlter Arbeit verbringen, im Zehnjahresvergleich sogar um knapp 20 Minuten erhöht. Allerdings stieg der Zeitaufwand bei den Männern noch stärker, nämlich um gut 1 Stunde und 20 Minuten“, so Brand weiter. Insgesamt verbringen Frauen nach den Ergebnissen der ZVE 2022 durchschnittlich knapp 30 Stunden und Männer knapp 21 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit.

Hausarbeit, Einkaufen, Betreuung und Pflege übernehmen noch immer vor allem Frauen

Fast die Hälfte der unbezahlten Arbeit setzt sich bei Frauen aus Tätigkeiten der klassischen Hausarbeit wie Kochen, Putzen und Wäsche waschen zusammen. Fast 2 Stunden pro Tag oder mehr als 13 Stunden pro Woche wenden Frauen im Durchschnitt für diese Tätigkeiten auf. Männer verbringen mit weniger als 1 Stunde pro Tag und knapp 6,5 Stunden pro Woche nur halb so viel Zeit damit. Auch mit der Betreuung, Pflege und Unterstützung von Kindern und erwachsenen Haushaltsmitgliedern verbringen Frauen fast doppelt so viel Zeit wie Männer. Pro Woche wenden sie hierfür mehr als 3,5 Stunden auf, Männer nur knapp 2 Stunden. Mit Einkaufen und Haushaltsorganisation verbringen Frauen fast 5 Stunden pro Woche, Männer knapp 4 Stunden. Für die weiteren Bereiche der unbezahlten Arbeit wie handwerkliche Tätigkeiten, ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sowie die Unterstützung anderer Haushalte wenden Frauen gut 5 Stunden und Männer knapp 6 Stunden pro Woche auf.

Frauen arbeiten pro Woche insgesamt rund 1,5 Stunden mehr als Männer

Wenn bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen betrachtet werden, arbeiteten Frauen im Jahr 2022 mit durchschnittlich fast 45,5 Stunden pro Woche mehr als Männer, die im Schnitt knapp 44 Stunden arbeiteten. Auch zehn Jahre zuvor haben Frauen mehr gearbeitet als Männer. Allerdings vergrößerte sich der Unterschied zwischen den Geschlechtern: Im Jahr 2022 arbeiteten Frauen rund 1,5 Stunden mehr als Männer, 2012/2013 hatte der Unterschied nur etwa 1 Stunde betragen.

Eltern leisten pro Woche rund 11 Stunden mehr Arbeit als Personen ohne Kinder

Der Umfang an insgesamt geleisteter Arbeit von Erwachsenen im Erwerbsalter von 18 bis 64 Jahren unterscheidet sich je nachdem, ob sie in einem Haushalt mit oder ohne Kinder leben. Betrachtet man Haushalte mit Kindern – also sowohl Haushalte von Alleinerziehenden als auch von Paaren mit Kindern – zeigt sich, dass die Elternteile im Schnitt 57 Stunden pro Woche arbeiten. Damit leisten Väter und Mütter etwa 11 Stunden mehr Arbeit als 18- bis 64-jährige Erwachsene, die in einem Haushalt ohne Kinder leben. Die Mehrarbeitszeit ist in erster Linie durch einen größeren Umfang an unbezahlter Arbeit bedingt – schließlich fallen zusätzliche Aufgaben wie Kinderbetreuung an und die Haushaltsführung erfordert in einem größeren Haushalt ebenfalls mehr Zeit. 

Mütter mit Kindern unter 6 Jahren im Haushalt sind pro Woche 9,5 Stunden weniger erwerbstätig als Frauen ohne Kinder

Der Umfang der bezahlten Arbeit von 18- bis 64-jährigen Frauen mit Kindern im eigenen Haushalt hängt stark vom Alter des jüngsten Kindes ab: Mütter von Kindern unter 6 Jahren leisten pro Woche durchschnittlich rund 13 Stunden und damit 9,5 Stunden weniger Erwerbsarbeit pro Woche als Frauen ohne Kinder im Haushalt. Dieser Abstand ist gegenüber 2012/2013 um 1 Stunde kleiner geworden. Mütter mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren im Haushalt gehen demgegenüber im Schnitt rund 21,5 Stunden und damit nur 1 Stunde weniger bezahlter Arbeit nach als Frauen ohne Kinder. Der Abstand hat sich hier gegenüber der ZVE 2012/2013 um 3,5 Stunden verringert. Insgesamt verbringen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren nach den Ergebnissen der ZVE 2022 durchschnittlich gut 17,5 Stunden pro Woche mit bezahlter Arbeit.

Bei Männern mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt liegt der Umfang der Erwerbsarbeit dagegen unabhängig vom Alter des jüngsten Kindes bei durchschnittlich rund 32 Stunden pro Woche. Damit leisten 18- bis 64-jährige Väter pro Woche 4,5 Stunden mehr Erwerbsarbeit als 18- bis 64-jährige Männer ohne Kinder.

Die Ergebnisse zeigen: Die Kinderbetreuung und Haushaltsführung wird in Deutschland nach wie vor verstärkt von Frauen übernommen. Während Väter mehr Erwerbsarbeit leisten als Männer ohne Kinder und ihre mit Erwerbsarbeit verbrachte Zeit unabhängig vom Alter der Kinder hoch ist, leisten die Mütter von Kindern unter 6 Jahren nicht einmal halb so viel Erwerbsarbeit wie die Väter. Diese Rollenaufteilung, bei der Mütter sich vorrangig um den Haushalt und die Kinder kümmern und Väter die Haupterwerbstätigen sind, hat sich im Vergleich zu 2012/2013 kaum verändert.

Jede vierte Mutter empfindet Zeit für Erwerbsarbeit als zu knapp bemessen

Gefragt nach ihrem Zeitempfinden schätzt jede vierte erwerbstätige Mutter (24,1 %) die für Erwerbsarbeit zur Verfügung stehende Zeit als zu knapp bemessen ein. Zugleich findet jeder vierte erwerbstätige Vater (25,5 %), dass er zu viel Zeit mit Erwerbsarbeit verbringt. Anders formuliert: Eine von vier erwerbstätigen Müttern würde gerne mehr Zeit für Beruf und Karriere haben, einer von vier erwerbstätigen Vätern würde demgegenüber gerne weniger Zeit damit verbringen und sich stattdessen lieber anderen Dingen widmen. Demgegenüber gibt nur jede siebte erwerbstätige Mutter (15,1 %) an, dass ihre Erwerbstätigkeit zu viel Zeit beansprucht, und nur jeder sechste erwerbstätige Vater (17,6 %) findet, dass ihm zu wenig Zeit für Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht.

Jede sechste Person fühlt sich oft einsam – besonders betroffen sind junge Erwachsene

Erstmals bei einer Zeitverwendungserhebung wurden im Jahr 2022 die Personen ab 10 Jahren zum Thema „Einsamkeit“ befragt. Demnach fühlt sich jede sechste Person häufig einsam. Im Altersgruppenvergleich sind junge Erwachsene im Alter von 18 bis 29 Jahren am stärksten von Einsamkeit betroffen. Jede vierte Person (24 %) dieses Alters fühlt sich oft einsam. Am wenigsten ausgeprägt ist das Gefühl der Einsamkeit nach den Ergebnissen der ZVE 2022 bei Personen ab 65 Jahren. In dieser Gruppe fühlt sich nur jede zehnte Person (10 %) oft einsam. Bei diesem Ergebnis für die ab 65-Jährigen ist allerdings zu beachten, dass Hochbetagte in der Stichprobe unterrepräsentiert sind und Personen in Alten- und Pflegeheimen nicht in die Befragung einbezogen wurden.

Das Gefühl der Einsamkeit hängt neben dem Alter auch von der Haushaltssituation der Befragten ab. Demnach fühlen sich 40 % der Alleinerziehenden und gut ein Viertel (26 %) der Alleinlebenden einsam, aber nur knapp ein Zehntel (9 %) der Personen in Paarhaushalten ohne Kinder.

Methodische Hinweise:

Bei der ZVE 2022 haben vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 rund 10 000 Haushalte mit 20 000 Personen ab 10 Jahren auf freiwilliger Basis an drei vorgegebenen Tagen, davon zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende, ihre verbrachte Zeit in 10-Minuten-Schritten in einem Zeit-Tagebuch oder in einer App protokolliert. Jede Angabe wurde für die Auswertung einer von insgesamt 174 Aktivitäten zugeordnet, die wiederum in 9 Hauptkategorien gegliedert sind. Die ZVE ist eine Quotenstichprobe, bei der durch eine differenzierte Quotierung und Hochrechnung anhand des Mikrozensus ein höchstmöglicher Grad an Repräsentativität der Ergebnisse für die Gesamtheit der privaten Haushalte in Deutschland sichergestellt wird. Die ZVE 2022 war die vierte Erhebung dieser Art – nach 1991/1992, 2001/2002 und 2012/2013.

Der Gender Care Gap ergibt sich, indem die Differenz beim Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit von Frauen und Männern ins Verhältnis zum Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit der Männer gesetzt wird. Die Kennziffer zeigt den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer für unbezahlte Arbeit aufbringen. Damit ist sie ein wichtiger Indikator zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der ZVE 2022 bietet die Themenseite „Zeitverwendung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.zve2022.de). Die Seite bietet neben Tabellen, Grafiken, Angaben zur Methodik und einem Statistischen Bericht mit detaillierten Ergebnissen auch einen ausführlichen Webartikel mit vielen Grafiken zu den ZVE-Ergebnissen. Das Angebot auf der Themenseite wird schrittweise ausgebaut.

Im Laufe des Jahres werden die ZVE-Ergebnisse auch in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar sein. Außerdem wird demnächst der Zugang zu den anonymisierten Mikrodaten über das Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ermöglicht, sodass die ZVE-Daten zum Beispiel in wissenschaftlichen Projekten vertiefend analysiert werden können.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.02.204

Anlässlich des Equal-Care-Day betont die Arbeiterwohlfahrt, dass Care-Arbeiten in den Fokus einer zukunftsfähigen Gesellschaft gehören. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner: „Nach wie vor werden Care-Arbeit und Sorgeverantwortung vor allem Frauen zugewiesen; mit der Folge, dass ihre Teilhabechancen in unserer erwerbs- und wachstumsfixierten Gesellschaft bedeutend schlechter sind als die von Menschen, die keinerlei Care-Arbeit übernehmen bzw. sie an andere delegieren. Die ungleiche Verteilung und systematische Abwertung von Care-Arbeit schaffen eine Ungleichheit in Einkommen, Vermögen, Zeit und Einfluss.“

Die AWO erinnert die Bundesregierung daher konkret an ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag, pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität zu ermöglichen, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten. Sonnenholzner: „Wir fordern angesichts der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen, die zu Hause versorgt werden, dass dieses Versprechen endlich eingelöst wird. Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat hierfür ein Modell vorgelegt und Handlungsempfehlungen formuliert. Die AWO erwartet nun endlich einen Gesetzentwurf, der sich an diesen Empfehlungen orientiert.“

Viele pflegende Angehörige, d.h. überwiegend Frauen, sind besonderen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt und stehen vor der Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit anderen familiären Verpflichtungen, mit dem Beruf bzw. der Erwerbstätigkeit vereinbaren zu müssen.

„Die Belastungen müssen in Zukunft auf mehr Schultern verteilt werden. Daher braucht es Rahmenbedingungen, die allen Menschen Entscheidungsspielräume eröffnen“, so Sonnenholzner, „Familien und Sorgebedürfnisse sind vielfältig. Gleichwohl sind alle Menschen mehr oder weniger existenziell darauf angewiesen, dass sich andere Menschen verlässlich und verbindlich um sie kümmern. Langfristig braucht es aus Sicht der AWO ein verständliches und am Lebensverlauf orientiertes Gesamtsystem, das Menschen ermöglicht, ein Leben nach ihren Vorstellungen selbstbestimmt zu leben und dabei Fürsorge erbringen und empfangen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.02.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ob für Sport, Kultur, ein Freizeitprojekt oder einfach eine Aktion in der Nachbarschaft: Mit dem Zukunftspaket sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren eingeladen, ihr Umfeld nach ihren eigenen Ideen zu gestalten und zu verändern. Der Fokus des Förderprogramms liegt dabei auf der direkten Beteiligung junger Menschen: Kinder und Jugendliche können sich in Projekten verwirklichen, die sie selbst planen und umsetzen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ob Fußballturnier, Jugendkulturfestival, Escape Game oder Gemeinschaftsgarten: Ich freue mich, dass wir das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ 2024 fortsetzen können. Das Programm wurde weiterentwickelt: Noch mehr als im Vorjahr liegt der Fokus auf Kinder- und Jugendbeteiligung. Junge Menschen planen, beantragen und verwirklichen ihre Vorhaben in Eigenregie. So stärken wir das Recht auf Beteiligung.“

Seit dem 15. Februar können sich Kinder und Jugendliche über die Website des Zukunftspakets für digitale Sprechstunden anmelden. In den Sprechstunden beantworten die Berater:innen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) alle Fragen zum Zukunftspaket. Sie erklären, wie und wofür junge Menschen Fördermittel beantragen können und wie sie einen Träger finden. Anschließend füllen die Kinder und Jugendlichen einen Steckbrief zu ihrer Projektidee aus. In einem weiteren Beratungstermin unterstützt das Team der DKJS die jungen Menschen dabei, ihren Steckbrief fertigzustellen und ihren Antrag vorzubereiten.

Insgesamt stehen sieben Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Anträge können junge Menschen seit dem 22. Februar 2024 gemeinsam mit einem Träger – z. B. einem Jugendzentrum oder einem Sportverein – bei der Servicestelle „Das Zukunftspaket“ einreichen. Um eine angemessene Verteilung der bewilligten Projekte im Bundesgebiet zu gewährleisten, gibt es in der ersten Antragsphase bis zum 15. April 2024 Länderkontingente: Innerhalb dieser Kontingente werden die Projektmittel im Windhundverfahren vergeben. In der zweiten Antragsphase ab dem 15. April 2024 ist die Länderkontingentierung aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
www.das-zukunftspaket.de

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.02.2024

Am heutigen Donnerstag wurde der Jahreswirtschaftsbericht im Bundestag debattiert. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Der Jahreswirtschaftsbericht belegt einmal mehr, dass die Bundesregierung außer große Ankündigungen im vergangenen Jahr nichts für die Verbesserung der ökonomischen Gleichberechtigung von Frauen getan hat. Viele junge Frauen mit Kindern arbeiten weithin unter ihrem Potential. Immer noch ist die Teilzeitquote von Frauen fast vier Mal höher als jene der Männer. Und auch der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen stagniert seit 2020 weiter bei 18 Prozent. Wir sind in diesem Bereich kein Stück vorangekommen. Wenn die Bundesfamilienministerin diesen Jahreswirtschaftsbericht zum Anlass nimmt, um eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen zu fordern, dann muss sie endlich ihren Beitrag leisten und entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen. Dazu zählen aber sicher nicht ihre Pläne für eine Familienstartzeit, die nichts mit der Erwerbstätigkeit von Frauen zu tun hat und kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich belasten würde. Es braucht gezielte Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir brauchen flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen, einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung und endlich deutlich bessere Schritte hin zu einer paritätischen Aufteilung der häuslichen Care-Arbeit. Ich bin mir sicher, wenn wir den vielen klugen und talentierten Frauen die notwendigen Möglichkeiten bieten, um entsprechend ihrem Potential zu arbeiten, wird unsere deutsche Wirtschaft insgesamt davon profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 22.02.2024

Mieter sollen vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie wegen Nachzahlungsforderungen für Heizkosten aus dem Jahr 2022 die Rechnungen verzögert oder gar nicht zahlen. Das fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/10461), indem sie die Bundesregierung auffordert, einen „Heizkostennotfallplan“ vorzulegen.

Konkret geht es darin um die Einführung „eines sofortigen Kündigungsmoratoriums“, das Kündigungen in der Folge von Mietschulden aufgrund erheblicher Heizkostennachzahlungen verbietet und langfristige Stundungen der Zahlungen ermöglicht. Zudem soll der CO-Preis für Wärme gestrichen werden, „da er das Heizen weiter verteuert und keine ökologische Lenkungswirkung entfaltet“. Strom- und Gassperren für Privathaushalte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit sollten verboten werden. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines Härtefallfonds für Energieschulden und Heizkostennachzahlungen vorgeschlagen sowie die „dauerhafte Verlängerung der Antragsfrist für Bürgergeld zur Übernahme von Heizkostennachzahlungen von einem auf drei Monate nach Zahlungsfrist, wie es 2023 durch die Sonderregelung galt“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 26.02.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag (20/10387) eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Unter Bezug auf die Erfahrungen während der Corona-Pandemie stellt die Unionsfraktion fest: „Eine individuelle Einteilung der Arbeitszeiten trägt erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei und hilft gerade Familien mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seiner Festlegung auf einen in der Regel Acht-Stunden-Tag stehe den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität jedoch entgegen, so die Fraktion. Sie kritisiert die Bundesregierung unter anderem dafür, dass diese die Ziele des Koalitionsvertrages nicht einhält, wonach es schon 2022 einen Gesetzentwurf für mehr flexible Arbeitszeiten hätte geben sollen.

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf, „der die Wünsche nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und der zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht“. Auch solle damit eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt und diese im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ausgestaltet werden. Besondere Schutzerfordernisse bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ müssten beachtet werden, heißt es in dem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 22.02.2024

Mit der Anpassung des Bevölkerungsstatistikgesetzes im Jahr 2023 können Geschlechtseintragsänderungen erst ab November 2023 statistisch erhoben und nach dem Zensus 2022 laufend fortgeschrieben werden, jedoch ohne Untergliederung nach Staatsangehörigkeit. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (20/10340) auf eine Kleine Anfrage (20/10231) der AfD-Fraktion zum Thema Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland.

Die Regierung schreibt außerdem, dass weder eine statistische Erfassung erfolge, ob einem Antrag auf Streichung oder Wechsel des Geschlechtseintrags stattgegeben oder nicht stattgegeben wurde, noch auf welcher Grundlage die Entscheidungen beruhen. Die Ergebnisse zum Zensus 2022 würden voraussichtlich im Sommer 2024 veröffentlicht, so die Regierung. Die Fraktion wird zudem auf die Webseite www.personenstandsrecht.de verwiesen, um Zahlen darüber nachzulesen, bei wie vielen Neugeborenen der Geschlechtseintrag „divers“ eingetragen beziehungsweise der Eintrag geändert wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 21.02.2024

Die CDU/CSU-Fraktion möchte wissen, mit welchen Vorhaben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die zweite Halbzeit dieser Legislaturperiode geht. In einer Kleinen Anfrage (20/10307) fragen die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem nach Maßnahmen, die die Qualität der Ganztagsangebote für Grundschulkinder verbessern und nach der beschlossenen Streichung des Elterngeldes für Paare, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 91 vom 20.02.2024

Bei einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses ist die von der Bundesregierung geplante Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in Freiwilligendiensten begrüßt worden. Die Wirksamkeit der in dem Gesetzentwurf „zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen“ (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) (20/9874) enthaltenen Ausweitung der Taschengeldobergrenze wurde indes von den geladenen Sachverständigen in Zweifel gezogen. Große Sorgen äußerten sie hinsichtlich möglicher Kürzungen für die Freiwilligendienste im Bundeshaushalt für 2025.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Bislang müssen für einen Teilzeitdienst familiäre, erzieherische oder pflegerische Verpflichtungen, physische oder psychische Beeinträchtigungen oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

Aus Sicht von Marie Beimen, Sprecherin der Kampagne „Freiwilligendienst stärken!“, bleibt die Erhöhung der Taschengeldobergrenze „ohne die ausreichende Refinanzierung durch Bundesmittel eine Erhöhung auf dem Papier“. Für sehr viele Träger und Einsatzstellen werde es in der angespannten Haushaltslage nicht möglich sein, das Taschengeld zu erhöhen. Was die geplante Auszahlung von Mobilitätszuschlägen angeht, so sprach sich Beimen stattdessen für die Bereitstellung von Deutschlandtickets aus.

Kira Bisping vom Internationalen Bund (IB) verwies darauf, dass Freiwilligendienste in der Breite der Bevölkerung nicht ausreichend bekannt und ihr Potenzial nicht ausgeschöpft sei. Daher müssten Maßnahmen zur Akquise und Öffentlichkeitsarbeit für die Träger förderfähig werden und refinanziert werden, sagte sie. Gleichzeitig gelte es, die Freiwilligendienste als Angebot in der Breite besser zu bewerben.

Barbara Caron vom Malteser Hilfsdienst sieht mit dem Gesetzentwurf keine finanzielle Besserstellung der Freiwilligen erreichbar. Die Einsatzstellen könnten sich Anhebungen sowohl beim Taschengeld als auch beim Mobilitätszuschuss angesichts ihrer prekären finanziellen Situation und der unklaren Haushaltssituation schlichtweg nicht leisten. „Schon heute wird die Obergrenze so gut wie nie ausgeschöpft“, sagte sie. Das werde sich nur ändern, wenn der Bund dafür Gelder bereitstellt.

Diese Einschätzung bestätigte auch Jaana Eichhorn von der Deutschen Sportjugend. Für Sportvereine könne die Regelung sogar nachteilig sein. Interessierte könnten sich eine Einsatzstelle suchen, bei der das Taschengeld über den in Sportvereinen gezahlten 300 Euro liegt. „So könnten unsere Einsatzstellen Freiwillige verlieren, die sehr gerne ihren Dienst bei uns ableisten wollen“, sagte Eichhorn.

Da das bezahlte Taschengeld immer noch in großen Teilen abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Einsatzstelle sei, plädierte Jonathan Fehr vom Bundesfreiwilligendienst Mönchengladbach dafür, die Untergrenze des Taschengeldes anzuheben. Dies sei wichtiger und effektiver. So könne gewährleistet werden, dass es eine tatsächliche Taschengelderhöhung bei zahlreichen Freiwilligen gibt.

Stefanie Ladewig von der Deutschen Bläserjugend wies darauf hin, dass Freiwillige gerade in ehrenamtlich geführten Einsatzstellen nur dann von einer höheren Taschengeldhöchstgrenze profitieren könnten, „wenn zugleich der Zuschuss des Bundes für die pädagogische Begleitung angehoben wird“. Ladewig forderte zudem, wie sämtliche Sachverständige, ein klares und schnelles Zeichen der Politik, „dass auch im Haushaltsjahr 2025 genügend Kontingente für die Freiwilligendienste zur Verfügung stehen“.

Gregor Podschun, Bundesvorsitzender beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), betonte, der Freiwilligendienst müsse auch in Teilzeit primär ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen bleiben. Daher brauche es die professionelle pädagogische Begleitung durch die Träger. Angesichts dessen unterstütze er die Regelung, dass bei der Anzahl der Seminartage nicht nach Voll- und Teilzeitdienst unterschieden werde.

Auch Susanne Rindt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte die gesetzliche Klarstellung, dass bei einem Freiwilligendienst in Teilzeit die Seminartage in vollem Umfang wie bei Freiwilligen im Vollzeit-Freiwilligendienst zu leisten sind. Die pädagogische Begleitung sei das entscheidende Merkmal eines Freiwilligendienstes als Bildungs- und Orientierungszeit und sichere unter anderem, dass Freiwillige nicht zu „günstigen Arbeitskräften“ in den Einsatzstellen degradiert werden können, sagte sie.

Martin Schulze vom Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr kritisierte, dass mit dem Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruches auf Förderung für einen Freiwilligendienst versäumt worden sei. Auch wenn die mit dem Gesetzentwurf geplanten Änderungen grundsätzlich zu begrüßen seien, würden diese in der Praxis erst dann in der Breite zum Tragen kommen, „wenn die Träger, Einsatzstellen und die Freiwilligen selbst durch den Gesetzgeber eine bessere finanzielle Refinanzierung erhalten“, sagte er.

„Ich habe noch keinen einzigen Freiwilligen kennengelernt, der ein Taschengeld gezahlt bekommt, das am Höchstsatz orientiert ist“, sagte Jasmin Becker, Bundessprecherin Freiwilliges Ökologisches Jahr. Eine erhöhte Untergrenze sei deutlich sinnvoller, weil damit die Freiwilligen, die am wenigsten Taschengeld bekommen, einen größeren Mehrwert hätten, befand sie.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 88 vom 19.02.2024

Zum Jahreswechsel sind die gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union kräftig gestiegen: Die 22 EU-Staaten mit einem allgemeinen Mindestlohn erhöhten diesen vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten im Mittel (Median) um 9,7 Prozent. Besonders stark fielen die nominalen Zuwächse in vielen osteuropäischen Ländern aus, aber auch die Niederlande (+12,9%) und Irland (+12,4%) haben ihren jeweiligen Mindestlohn deutlich angehoben. In Deutschland fiel die Anhebung zum Jahreswechsel mit einem nominalen Plus von nur 3,4 Prozent auf nun 12,41 Euro hingegen deutlich kleiner aus; EU-weit stieg der Mindestlohn nur in Belgien (+2,0%) noch langsamer. Das ergibt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die schwache Entwicklung in Deutschland fällt in eine Zeit, in der die Bundesregierung die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umsetzen muss – dazu haben die Mitgliedsstaaten nur noch bis zum 15. November 2024 Zeit. Die Richtlinie nennt als Referenzgrößen für einen angemessenen Mindestlohn unter anderem mindestens 60 Prozent vom Medianlohn im jeweiligen Land oder 50 Prozent vom Durchschnittslohn. Die Schwelle von 60 Prozent des Medians erreicht oder überschritten haben in der EU lediglich Portugal, Slowenien und Frankreich. Weitere Staaten orientieren sich bei Mindestlohnanhebungen aber bereits explizit an diesem Niveau, zeigt die Studie von Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten. Der Mindestlohn in Deutschland hat sich durch die geringfügige Anhebung und die Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus wieder von dieser Zielmarke entfernt und liegt erheblich darunter. Bereits 2023 wäre zur Erfüllung des 60-Prozent-Kriteriums ein Mindestlohn von 13,61 Euro nötig gewesen, im laufenden Jahr von rund 14 Euro, so Berechnungen der Forscher auf Basis von aktuellen Eurostat-Daten.

Bei ihrer jüngsten Entscheidung hat die deutsche Mindestlohnkommission die Vorgaben der Europäischen Mindestlohnrichtlinie – gegen das Votum der Gewerkschaften – außen vorgelassen und angekündigt, auch in Zukunft nur die im Mindestlohngesetz explizit genannten Kriterien zu berücksichtigen. Dies macht nach Analyse der Wissenschaftler deutlich, dass die fortschrittlichen Regelungen der EU-Richtlinie möglichst konkret und bindend in das deutsche Recht übertragen werden müssten: „Damit zukünftig auch in Deutschland ein angemessenes Mindestlohnniveau im Sinne der Europäischen Mindestlohnrichtlinie existiert, sollte der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns explizit als Untergrenze für den Mindestlohn in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden“, empfehlen Lübker und Schulten.

Preisentwicklung relativiert Mindestlohnanhebungen

Die jüngsten Mindestlohnanhebungen relativieren sich, wenn die gestiegenen Lebenshaltungskosten gegengerechnet werden. Der WSI-Mindestlohnbericht verwendet hierfür die jahresbezogene Inflationsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) als auf EU-Ebene üblichen Maßstab. Real stiegen die Mindestlöhne in 14 EU-Ländern nach dieser Rechenweise gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt um 1 Prozent oder mehr, in sieben davon sogar um mindestens 5 Prozent. Im EU-Mittel lag der Kaufkraftgewinn des Mindestlohns bei 2,5 Prozent. Deutschland gehört zu einer Gruppe von nur sechs Ländern, in denen der Mindestlohn real um 1 Prozent oder mehr fiel (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Auch wenn für Deutschland der nationale Verbraucherpreisindex (VPI) verwendet wird, schafft die jüngste Anhebung hierzulande keinen Inflationsausgleich. Gemessen am VPI stiegen die Preise zwischen Oktober 2022, dem Zeitpunkt der vorangegangenen Anpassung, und Januar 2024 um 3,6 Prozent und damit stärker als der Mindestlohn. Auch bei der längerfristigen Entwicklung schneidet Deutschland vergleichsweise schwach ab: Seit 2015 legte der deutsche Mindestlohn real um 15,2 Prozent zu. Dieser Kaufkraftgewinn ist aber fast vollständig der außerordentlichen Erhöhung auf 12 Euro durch den Gesetzgeber im Oktober 2022 zu verdanken.

Aktuelle Mindestlöhne in der EU

Mit einem Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro steht Deutschland unter den EU-Ländern an Position vier, nachdem die Bundesrepublik im Vorjahr durch die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro noch den 2. Rang innehatte. Ein deutlich höherer Mindestlohn gilt in Luxemburg (14,86 Euro) und den Niederlanden (13,27 Euro), auch Irland (12,70 Euro) liegt vor Deutschland (siehe die Abbildung in der pdf-Version). Mit geringem Abstand folgt Belgien (12,09 Euro). Dort wird, wie in Frankreich (11,65 Euro), die Lohnuntergrenze auch unterjährig erhöht, sodass beide Länder weiter aufschließen dürften.

Kein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Österreich, den nordischen Ländern und Italien. In diesen Staaten besteht aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark unterstützt wird. Faktisch ziehen dort also Tarifverträge eine allgemeine Untergrenze. Parallel zu den Kriterien für gesetzliche Mindestlöhne fordert die EU-Richtlinie von Staaten, in denen für weniger als 80 Prozent der Arbeitnehmer*innen Tarifbindung besteht, Aktionspläne zur Stärkung der Tarifbindung. Das betrifft auch Deutschland, wo lediglich rund die Hälfte der Beschäftigten mit Tarifbindung arbeiten. „Diese Doppelstrategie ist sehr klug. Denn Tarifverträge sind der beste Schutz gegen Niedriglöhne, und sie sind passgenauer als staatliche Regelungen. So sorgen sie auch insgesamt für ein angemessenes Lohnniveau“, sagt WSI-Experte Lübker.

Osteuropäische Länder haben aufgeholt

Die Mindestlöhne in den süd- und den osteuropäischen EU-Staaten liegen niedriger als in Westeuropa. Anders als noch vor einigen Jahren unterscheiden sich die süd- und die osteuropäischen Länder nicht mehr so stark voneinander. So reichen die Lohnuntergrenzen von 7,25 Euro in Slowenien, 6,87 Euro in Spanien und umgerechnet 6,10 Euro in Polen über beispielsweise 5,65 Euro in Litauen, 4,85 Euro in Portugal oder 4,69 Euro in Tschechien bis zu 4,51 Euro in Griechenland. Die EU-weit niedrigsten Mindestlöhne gelten in Ungarn mit umgerechnet 4,02 Euro, Rumänien mit 3,99 Euro und Bulgarien mit 2,85 Euro. Insgesamt hat sich die Spreizung innerhalb der EU trotz weiterhin erheblicher Unterschiede beträchtlich verringert, konstatieren Lübker und Schulten: Während der luxemburgische Mindestlohn im Jahr 2015 noch fast zehnmal so hoch war wie der bulgarische, ist die Spannweite Anfang 2024 auf den Faktor 5,2 zurückgegangen, weil Bulgarien und andere osteuropäische Staaten aufgeholt haben.

Zudem spiegeln die Niveauunterschiede teilweise unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde, reduziert sich der Abstand zwischen den EU-Ländern mit niedriger und relativ hoher Untergrenze spürbar auf knapp das 2,5-fache (siehe Abbildung 2 im Mindestlohnbericht; Link unten). Polen (in KKS 8,38 Euro), Slowenien und Litauen liegen bei dieser Betrachtungsweise beispielsweise vor allen südeuropäischen Mitgliedsstaaten. Das Preisniveau in Deutschland liegt über dem europäischen Durchschnitt, sodass der Mindestlohn in KKS niedriger ausfällt und 9,94 Euro beträgt. Bei den westeuropäischen Nachbarn ist dieser Effekt noch größer, sie fallen entsprechend zurück.

Mindestlöhne außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 16 Nicht-EU-Ländern mit ganz unterschiedlichen Mindestlohnhöhen. Sie reichen von, jeweils umgerechnet, 14,26 Euro in Australien, 12,88 Euro in Neuseeland, 11,98 Euro in Großbritannien oder 10,88 Euro in Kanada über 6,98 Euro in Korea oder 6,59 im japanischen Landesdurchschnitt bis zu 3,98 Euro in der Türkei, 2,44 Euro in Argentinien, 1,20 Euro in Russland, 1,19 Euro in Brasilien bis zu 1,08 Euro in der Ukraine. Auch außerhalb Europas fallen die Unterschiede in KKS häufig etwas weniger groß aus.

„Praktisch obsolet“ ist der landesweite Mindestlohn nach Einschätzung der WSI-Experten in den USA, weil er seit 2009 nicht mehr erhöht wurde und mit umgerechnet 6,70 Euro oder gerade einmal 4,51 Euro in KKS nicht zum Überleben reicht. Daher gibt es daneben in rund 30 US Bundesstaaten und Washington DC höhere regionale Untergrenzen. So beträgt der Mindestlohn in der Hauptstadt umgerechnet 15,72 Euro, in Kalifornien umgerechnet 14,80 Euro und im Bundesstaat New York 13,87 Euro.

Besonders interessant ist nach Analyse der WSI-Forscher der Mindestlohn in Neuseeland. Mit umgerechnet 12,88 Euro liegt er auf westeuropäischem Niveau. Gemessen am Medianlohn im Land weist er mit 70,5 Prozent im Jahr 2022 die höchste Quote im internationalen Vergleich auf. Das Beispiel Neuseeland zeige, dass „auch ein deutlich höher im nationalen Lohngefüge angesiedelter Mindestlohn möglich ist“, schreiben Lübker und Schulten. Und: „Die regelmäßig durchgeführten Evaluationsstudien zeigen keine nennenswerten negativen Effekte auf Beschäftigung und Inflation.“

WSI-Mindestlohnbericht 2024:
Reale Zugewinne durch die Umsetzung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie

WSI-Report Nr. 93, Februar 2024 ›

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 22.02.204

Vollzeitbeschäftigte Frauen wenden weniger Zeit auf als Männer, um von ihrem Wohnort zum Arbeitsort zu pendeln. Im Mittel pendelten Frauen im Jahr 2017 11,6 Minuten und Männer 13,4 Minuten. Dabei spielt unter anderem die Berufswahl eine wesentliche Rolle. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Pendelzeiten sind in Berufen mit einem hohen Frauenanteil kürzer. Frauen üben demnach eher Berufe aus, die geringere Pendelzeiten erfordern. So weisen beispielsweise medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe mit einem Frauenanteil von 73 Prozent eine unterdurchschnittliche Pendelzeit von Frauen wie von Männern mit 10,6 beziehungsweise 12,4 Minuten auf. „Erwarten Frauen schon bei der Berufswahl, später vorrangig Familienverpflichtungen zu übernehmen, ist es aufgrund der damit einhergehenden stärkeren räumlichen Gebundenheit rational, Berufe zu wählen, die in nahezu allen Regionen vorhanden sind“, erklärt IAB-Forscherin Antje Weyh.

Das Pendelverhalten von Frauen unterscheidet sich auch in weiterer Hinsicht von dem der Männer: Während die Pendelzeit bei den vollzeitbeschäftigten Frauen mit dem Alter sinkt, steigt sie bei den Männern an. Frauen arbeiten zudem öfter in Kleinbetrieben, bei deren Beschäftigten die Pendelzeit allgemein kürzer ist als für diejenigen in größeren Betrieben. Darüber hinaus besteht ein positiver Zusammenhang zwischen Pendeldauer und erzieltem Entgelt. Dieser ist für Männer jedoch ausgeprägter.

Zudem leben und arbeiten mehr Frauen innerhalb einer städtischen Region, während mehr Männer innerhalb einer ländlichen Region pendeln. Die Pendellücke ist zwischen Frauen und Männern bei einem Wohnort im ländlichen Raum größer als bei einem Wohnort in der Stadt. „Viele Frauen übernehmen im Vergleich zu Männern mehr Verpflichtungen für Kinder, ältere Familienangehörige und Haushalt zu Lasten des Berufslebens. Als Folge sind Frauen außerberuflich stärker regional gebunden als Männer. Dies gilt vor allem für ländliche Räume, da hier die Jobauswahl kleiner ist als in städtischen Räumen“, so Ramona Jost, Mitautorin der Studie.

„Um Frauen die Annahme von Stellen bei weiter entfernten Betrieben zu ermöglichen, sind bessere Rahmenbedingungen notwendig. Dazu gehören beispielweise eine flächendeckende Ganztagsbetreuung in Kitas und Grundschulen, die Möglichkeit, im Homeoffice arbeiten zu können, und nicht zuletzt die gezielte Unterstützung der Mobilität von Frauen, die auf dem Land wohnen“, so IAB-Forscherin Michaela Fuchs.

Die Studie basiert auf der IAB-Beschäftigten-Historik (BeH) und umfasst eine Stichprobe von rund 6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland für die Jahre 2000 bis 2017. Mithilfe geografischer Koordinaten von Wohnort- und Arbeitsortadressen wurde eine hypothetische einfache Pendelzeit bestimmt.

Zum Download stehen bereit:

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-04.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 26.02.204

Frauen sind weltweit in nationalen Parlamenten in aller Regel nach wie vor unterrepräsentiert. Zum Stichtag 1. Februar 2024 lag der Frauenanteil im Deutschen Bundestag bei 35,3 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März mitteilt. Im weltweiten Ranking der Interparlamentarischen Union (IPU) nahm Deutschland damit Platz 47 von 184 ein. Spitzenreiter war der ostafrikanische Staat Ruanda mit einem Frauenanteil von 61,3 % im Parlament. In Kuba (55,7 %), Nicaragua (53,9 %) und Mexiko (50,4 %) waren ebenfalls mehr Frauen als Männer im Parlament vertreten. Geschlechterparität erreichten die Parlamente von Andorra und den Vereinigten Arabischen Emiraten (jeweils 50,0 %). In den Parlamenten des Oman, des Jemen und des pazifischen Inselstaates Tuvalu saßen hingegen keine weiblichen Abgeordneten.

Frauenanteil in Parlamenten weltweit nimmt zu

In den vergangenen Jahren ist der Frauenanteil in den nationalen Parlamenten nach und nach gestiegen. Laut IPU war zum Stichtag 1. Februar 2024 im globalen Durchschnitt gut ein Viertel (26,8 %) aller Parlamentsabgeordneten weiblich. Zum 1. Februar 2014 hatte der Anteil bei 22,1 % gelegen, zum 30. Januar 2004 bei 15,2 %.

Methodische Hinweise:

Grundlage des IPU-Rankings bildet die Zahl der Abgeordneten nach Geschlecht im Parlament. In Zweikammersystemen beziehen sich die Daten auf das Unterhaus bzw. die direkt vom Volk gewählte, in aller Regel mächtigere Kammer. Veränderungen des Frauenanteils in Parlamenten während einer Legislaturperiode können sich unter anderem durch Mandatsverzichte oder Sterbefälle und das damit verbundene Nachfolgen von Abgeordneten ergeben.

Weitere Informationen:

Weiterführende Informationen zum Frauenanteil in Parlamenten weltweit finden Sie auf der Themenseite Internationales im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. 

Einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland bieten zudem unsere Gleichstellungsindikatoren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.03.2024
  • Ein Viertel spricht zu Hause ausschließlich Deutsch, gut die Hälfte neben Deutsch noch weitere Sprachen
  • Deutliche Unterschiede zwischen Eingewanderten der ersten Generation und Nachkommen
  • Knapp vier Fünftel der Bevölkerung insgesamt sprechen zu Hause ausschließlich Deutsch

Deutsch wird in Deutschland auch von den meisten Menschen mit Einwanderungsgeschichte zur Kommunikation im eigenen Haushalt genutzt: auf mehr als drei Viertel von ihnen trifft das zu. Knapp ein Viertel (knapp 24 %) der rund 20,2 Millionen Personen mit Einwanderungsgeschichte sprachen im Jahr 2022 ausschließlich Deutsch zu Hause, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar auf Grundlage von Ergebnissen des Mikrozensus 2022 mitteilt. Mehr als die Hälfte (knapp 54 %) griff neben Deutsch noch auf mindestens eine weitere Sprache zur Verständigung mit Haushaltsangehörigen zurück. Weitere knapp 23 % der Personen mit Einwanderungsgeschichte sprachen zu Hause ausschließlich eine oder mehrere andere Sprachen als Deutsch. Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert sind.

Eingewanderte sprechen seltener zu Hause Deutsch als ihre Nachkommen

Von den Personen, die selbst nach 1950 nach Deutschland eingewandert sind, sprachen im Jahr 2022 knapp drei Viertel (73 %) zu Hause Deutsch. Für ein gutes Fünftel der Eingewanderten (21 %) war Deutsch dabei zu Hause die einzige Sprache, gut die Hälfte (52 %) nutzte neben dem Deutschen noch eine weitere Sprache. Bei 27 % der Eingewanderten wurde Deutsch im eigenen Haushalt nicht zur Kommunikation genutzt.

Mehr als 90 % der direkten Nachkommen dieser Eingewanderten sprachen zu Hause Deutsch. Ein Drittel der Nachkommen (34 %) benutzte dabei ausschließlich Deutsch, während gut die Hälfte (58 %) Deutsch und eine andere Sprache zur Kommunikation einsetzte. Weniger als jede und jeder Zehnte der Nachkommen sprach zu Hause gar kein Deutsch (knapp 9 %). Als Nachkommen werden in Deutschland geborene Personen bezeichnet, bei denen beide Elternteile seit 1950 eingewandert sind. 

Knapp drei Viertel (72 %) der Personen, bei denen nur ein Elternteil eingewandert ist, sprachen ausschließlich Deutsch zu Hause. 27 % sprachen zu Hause neben Deutsch noch eine weitere Sprache.

Türkisch ist nach Deutsch die am häufigsten gesprochene Sprache im Haushalt

Unter den Personen, die zu Hause vorwiegend eine andere Sprache als Deutsch zur Kommunikation nutzten, war Türkisch mit 14 % die am häufigsten gesprochene Sprache. Danach folgten Russisch (12 %), Arabisch (10 %), Polnisch (7 %), Englisch (6 %) und Rumänisch (5 %).

79 % der Bevölkerung insgesamt sprechen zu Hause ausschließlich Deutsch

Die Menschen mit Einwanderungsgeschichte machten 2022 knapp ein Viertel der Bevölkerung in Privathaushalten hierzulande aus. Von diesen insgesamt rund 83,1 Millionen Menschen sprachen knapp 79 % ausschließlich Deutsch in den eigenen vier Wänden. Weitere knapp 16 % waren mehrsprachig und nutzen zu Hause neben Deutsch noch mindestens eine weitere Sprache. Während für knapp ein Drittel von ihnen Deutsch die vorwiegend gesprochene Sprache im Haushalt war, verständigten sich gut zwei Drittel hauptsächlich mit Hilfe einer anderen Sprache. Die restlichen knapp 6 % sprachen im Haushalt kein Deutsch, sondern ausschließlich eine oder mehrere andere Sprachen. 

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Dargestellt sind Personen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten.

Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Angaben zur im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprache werden seit 2017 im Mikrozensus erhoben. Der Mikrozensus gibt jedoch keine Auskunft darüber, wie gut die Befragten eine Sprache beherrschen oder welche Sprachen sie ggf. zusätzlich zu den im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprachen beherrschen. Die Ergebnisse beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten (2022: 83,1 Millionen Personen) und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel dort lebende Geflüchtete), da für Personen in Gemeinschaftsunterkünften die gesprochene Sprache gemäß Mikrozensusgesetz (MZG) nicht erhoben wird.

Dargestellt sind Endergebnisse des Berichtsjahres 2022. Der Mikrozensus wurde technisch und methodisch im Berichtsjahr 2020 neugestaltet. Ausführliche Informationen sind auf einer Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Beim Mikrozensus 2022 ist insgesamt zu berücksichtigen, dass sich die verstärkte Zuwanderung im Jahr 2022, vor allem in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, auf die Ergebnisse auswirken kann: Bei der Hochrechnung werden ausgewählte Merkmale des Mikrozensus an Eckwerte der Bevölkerungsfortschreibung angepasst, unter anderem an die Staatsangehörigkeit. Aufgrund des starken Zuzugs wurden 2022 Schutzsuchende aus der Ukraine im Mikrozensus nicht vollständig erfasst. In der laufenden Bevölkerungsfortschreibung werden diese Personengruppen hingegen über die Meldungen der Meldeämter berücksichtigt. Bei der Interpretation der Ergebnisse zur Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollte deshalb beachtet werden, dass die unterschiedlichen ausländischen Staatsangehörigkeiten (vor allem EU-Drittstaaten) gegebenenfalls überschätzt werden und insbesondere die ukrainische Staatsangehörigkeit unterschätzt wird.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte bietet der Statistische Bericht „Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte“. Dieser liefert einen Überblick zur Situation von Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.02.204

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Jetzt Anmeldebeginn für Aussteller*innen und Veranstalter*innen!

Vom 13. bis 15. Mai 2025 wird der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) seine Pforten in Leipzig öffnen. Der größte Jugendhilfegipfel in Europa steht unter dem Leitgedanken „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“. Die Krisen der letzten Jahre und der Gegenwart stellen viele Selbstverständlichkeiten in Frage, legen gesellschaftliche Konflikte offen oder befördern sie sogar. Aktuell wird neu verhandelt, in welcher Gesellschaft wir leben wollen – es geht ums Ganze. Die Kinder- und Jugendhilfe ist hier klar positioniert und wirkt als Demokratiemotor, in dem sie jungen Menschen Beteiligung und Teilhabe ermöglicht, Vielfalt fördert und auf den Abbau sozialer Ungleichheiten hinwirkt.

In diesem Sinne soll der DJHT einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten und gemeinsam mit jungen Menschen Lösungsansätze für die aktuellen Herausforderungen entwickeln.  Ziel ist, dass die Generation U 27 mit über 22 Millionen jungen Menschen in Deutschland eine gerechte und lebenswerte Zukunft hat. Voraussetzung dafür ist die Teilhabe aller Menschen an dieser Gesellschaft.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Wer sich als Teil einer Gesellschaft fühlt, sagt ‚Ja‘ zu dieser Gesellschaft. Wenn der Wunsch nach Teilhabe hingegen enttäuscht wird, trägt das dazu bei, dass sich Menschen von der Demokratie abwenden. Um besonders die Teilhabe junger Menschen zu fördern, sind viele gesellschaftliche Kräfte aktiv. Der Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe ist dabei immens, insbesondere in der frühkindlichen, außerschulischen und politischen Bildung. Gleichzeitig ist das Motto des 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages ‚Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!‘ vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungen für unsere Demokratie brandaktuell. Junge Menschen wachsen unter ganz verschiedenen Bedingungen auf, sie haben vielfältige Interessen und gehen unterschiedliche Wege. Das gute Aufwachsen von allen jungen Menschen auch in Krisenzeiten steht im Zentrum meiner Arbeit als Bundesjugendministerin. Ich freue mich auf den 18. DJHT in Leipzig – ein wichtiges Signal für Demokratie und Teilhabe!“

Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:

„Ich freue mich, dass es mit unserer Unterstützung gelungen ist, erstmals seit 1996 wieder einen DJHT nach Sachsen und damit nach Ostdeutschland zu holen. Wir leben in Zeiten großer Verunsicherungen und einer gesellschaftlichen Spaltung, die auch vor den Familien, den Kindern und den Jugendlichen nicht haltmacht. Gerade auch bei uns in Sachsen ist es daher wichtig, den kommenden Generationen den Wert unserer Demokratie zu vermitteln und zu zeigen, dass es sich lohnt, aktiv an unserem Gemeinwesen mitzuarbeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe hat hier eine wichtige Multiplikatorenrolle. Wir wollen ermöglichen, dass alle gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben und selbstbestimmt ihren Weg im Leben gehen können. Der DJHT knüpft daran an. Er zeigt nicht nur die vielfältigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern ist ein Ort der Weiterbildung, der Vernetzung und der Ermutigung. Mit unserem Beitrag zum Kongress und der Messe zeigen wir bewusst eine ostdeutsche Perspektive auf die vielfältigen Themen.“

Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig:

„Ich freue mich, dass sich der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag zum Thema „Demokratie durch Teilhabe verwirklichen“ in Leipzig trifft. In unserer familienfreundlichen Stadt wirkt auch die Kinder- und Jugendhilfe als Demokratiemotor. Sie vermittelt Kompetenzen, die für eine pluralistische, offene Gesellschaft entscheidend sind. Es werden Maßnahmen gefördert, die Zivilcourage stärken, und demokratische Werte und Fähigkeiten, wie Toleranz, Dialogbereitschaft und Respekt, vermitteln. Frühe positive Bildungserfahrungen wirken lebenslang und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig.“

Mit dem 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2025 wird der Demokratiemotor Kinder- und Jugendhilfe weiter Fahrt aufnehmen. Von der Kitaleiterin bis zum Schulsozialarbeiter, vom Jugendamtsleiter bis zur Kinderpsychologin, von der Heimerzieherin bis zum Erziehungsberater und der Streetworkerin: Insgesamt arbeiten mehr als eine Million Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Gesamtzahl entspricht ungefähr 2,8 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland. Für sie ist der DJHT mit seinem Kongress und der Fachmesse das Top-Event der Branche – er ist Innovationsbörse und Ideenschmiede.

Franziska Porst, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

„Beim 18. DJHT erwarten wir an den drei Veranstaltungstagen ca. 30.000 Besucher*innen. Im Rahmen des Fachkongresses wird es rund 250 Fachveranstaltungen für mehrere tausend Menschen zeitgleich geben. Darüber hinaus werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe präsentieren. Ein besonderes Highlight ist das Forum Berufseinstieg als Informations- und Netzwerkangebot für angehende Fachkräfte, Neu- und Quereinsteiger*innen. Auch Europa wird eine starke Rolle spielen, hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen und einen Marktplatz Europa. Die AGJ freut sich, nach fast 30 Jahren den DJHT wieder nach Leipzig bringen zu dürfen. Werden Sie als Aussteller*in oder Mitveranstalter*in Teil des DJHT! Anmeldungen sind bis zum 3. Mai 2024 unter www.jugendhilfetag.de möglich.“

Hintergrund

Seit 1964 veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ alle drei bis vier Jahre den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT). Der DJHT ist das größte Branchentreffen der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenbereiche in Europa. Mit seinen vielseitigen und kreativen Angeboten im Fachkongress und auf der Fachmesse ist er Kommunikationsplattform, Ideenbörse und Zukunftsschmiede. Der DJHT leistet so einen wesentlichen Beitrag, damit junge Menschen gut aufwachsen können, und er befördert zudem die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Stadt Leipzig.

Weitere Infos zum DJHT erhalten Sie unter: https://www.jugendhilfetag.de/.

Ansprechpartnerinnen für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 22.02.2024

Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband haben anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz am 6.3.24 in Offenen Briefen dazu aufgerufen, ihre Forderungen bei den Beratungen zu berücksichtigen. Der Brief warnt u.a. vor negativen Auswirkungen der restriktiven Politik auf die Aufnahme von Geflüchteten und plädiert für eine lösungsorientierte und soziale Flüchtlingspolitik. Bedenken bestehen vor allem gegenüber der Prüfung einer Auslagerung von Asylverfahren und der geplanten Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte. Der offene Brief betont anstelle von Symbolpolitik die Notwendigkeit umfassender Investitionen in die soziale Infrastruktur und erinnert an die Bedeutung von Einwanderung für Deutschland.

Zum Offenen Brief: https://awo.org/offener-brief-mit-fluechtlingspolitischen-anliegen-zur-ministerpraesidenten-konferenz-am-63

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2024

In über 100 Städten gehen heute Klimaaktivist*innen, Gewerkschaften und Verbände gemeinsam mit Fahrgästen und Beschäftigten für eine sozial gerechte und klimafreundliche Mobilitätswende auf die Straße. Vor dem Bundesverkehrsministerium in Berlin nehmen Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Detlev Müller, eine Petition für einen sozial verträglichen ÖPNV-Ausbau mit über 150.000 Unterschriften entgegen. Anschließend startet ein Protestzug durch das Regierungsviertel.

Die Beschäftigten des Nahverkehrs befördern täglich 28 Millionen Fahrgäste und vermeiden dadurch 9,5 Millionen Tonnen CO2 im Jahr. Während die Fahrgastzahlen stetig steigen, sinkt die Zahl der Menschen, die den Betrieb im ÖPNV aufrechterhalten. Viele Beschäftigte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand, während der Nachwuchs fehlt, der bereit ist, in Schichtarbeit mit wenigen Pausen und hohen Krankenständen zu arbeiten.

Tina Nowak, Straßenbahnfahrerin aus Berlin:

„Wir haben teilweise neun Stunden Dienst ohne längere Pause. Viele Kolleg*innen sind krank oder geben den Beruf ganz auf. So kann das nicht weitergehen! Wir haben gelernt, dass einfache Appelle nicht reichen, um wirklich etwas zu verändern. Wir tun uns jetzt zusammen, um die Dinge selbst in die Hand zu nehmen.“

Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende:

“Die Beschäftigten haben ihren Teil zur Mobilitätswende beigetragen. Politiker auf allen Ebenen müssen nun die Herausforderungen der Klimakrise ernst nehmen und Maßnahmen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität umsetzen. Es ist jetzt an der Zeit, den Nahverkehr besser zu finanzieren und seine Sanierung und Weiterentwicklung anzugehen. Die Schuldenbremse muss reformiert werden und es müssen neue Fondslösungen geschaffen werden.”

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

“In der Mobilitätspolitik gibt es sozial-ökologisch viel zu gewinnen. Doch dafür muss die Politik endlich die Weichen richtig stellen: Für einen inklusiven und ökologischen öffentlichen Nahverkehr mit guten Arbeitsbedingungen – in der Stadt und auf dem Land. Dabei muss die Barrierefreiheit für alle und der kostenlose Zugang für arme Menschen unbedingt ermöglicht werden.”

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt (AWO):
„Mobilität ist ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, der allen Menschen, auch den ganz jungen und ganz alten, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll. Mobilität für alle ist aber ein Versprechen, das nur der ÖPNV einlösen kann. Die Verkehrsministerien in Bund und Ländern müssen einen flächendeckend leistungsstarken ÖPNV endlich als den entscheidenden Faktor einer klimagerechten Verkehrspolitik für alle Menschen im Land begreifen und dementsprechend eindeutig und mit den nötigen Finanzmitteln gegenüber dem Neubau von Autobahnen priorisieren.“

Liv Manthey, Sprecherin von Fridays for Future:

„Eine sozial-ökologische Verkehrswende ist möglich – und hilft uns allen. Mit dem Klimastreik am 1. März zeigen wir, dass der Kampf um Entlastungen für die BVG-Beschäftigten, für die Fahrgäste und für das Klima nur gemeinsam zu gewinnen ist. Dieser Kampf macht deutlich, dass uns mehr eint, als uns trennt und das lässt uns zusammen hoffnungsvoll in die Zukunft blicken.“

Marissa Reiserer, Verkehrsexpertin von Greenpeace e.V.:

“Die Streiks im ÖPNV gehen auf das Konto von Verkehrsminister Wissing und Finanzminister Lindner. Statt schädlicher Kürzungspolitik sind verlässliche und höhere Investitionen in den öffentlichen Verkehr erforderlich. Lindner schafft es nicht, den Druck aus den Verhandlungen zu nehmen und streicht auch noch die Förderung für Elektrobusse und ÖPNV-Modellprojekte. Damit lässt er nicht nur Beschäftigte und Fahrgäste im Stich, sondern auch seinen Kollegen Volker Wissing, der bereits zum dritten Mal in Folge an den Klimazielen im Verkehr scheitert.”

Jens Hilgenberg, Verkehrsexperte des BUND:

“Der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilitätswende. Nur mit einem verbesserten Angebot bei Bussen und Bahnen lassen sich die gesetzlichen Klimavorgaben im Verkehr einhalten. Engere Taktungen und zusätzliche Linien lassen sich aber nur einführen, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Hier ist auch Volker Wissing gefragt, nicht weiter den Bau teurer und klimaschädlicher Autobahnen voranzutreiben, sondern die Attraktivität des ÖPNV zu verbessern.”

Achim Heier, Kampagne einfach.umsteigen von Attac Deutschland:

“Um den Klimakollaps zu verhindern, muss der Autoverkehr drastisch zurückgebaut und der öffentliche Verkehr bis 2030 verdoppelt werden. Die dafür erforderlichen etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr sind eine unverzichtbare Investition und müssen von der Politik bereitgestellt werden. Wir müssen jetzt radikal umsteuern und dafür gehen wir am 1. März auf die Straße.”

Alexander Kaas Elias, Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD:
„Dank des Deutschlandtickets ist Bus- und Bahnfahren so einfach wie nie zuvor. Aber ohne Personal nützt das beste Ticket nichts. Deshalb fordern wir gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Verkehrsbetrieben. Denn sie sorgen tagtäglich dafür, dass die Fahrgäste von frühmorgens bis spätabends klimafreundlich und sicher ans Ziel kommen. Bund und Länder müssen die Investitionen in einen barrierefreien und guten Nahverkehr massiv erhöhen, damit noch mehr Menschen endlich umsteigen können.“

Zu den Verbänden, die gemeinsam mit ver.di und FFF zum Klimastreik aufrufen, zählen Attac, AWO, BUND, BUND Jugend, Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Greenpeace e.V., NABU, Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) und der Paritätische Gesamtverband.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. und andere vom 01.03.2024

Die humanitäre Lage im Gaza-Streifen ist katastrophal. Inzwischen muss von über 30.000 Toten ausgegangen werden, dazu mehr als 69.000 Verletzte und die Zerstörung der Lebensgrundlagen von rund 2 Millionen Menschen. 85 Prozent der Palästinenser*innen im Gaza-Streifen sind vertrieben.

Der AWO Bundesverband fordert aus diesem Grund eine sofortige Feuerpause und die Sicherstellung der humanitären Versorgung in Gaza. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es ist klar, dass die Bundesrepublik eine besondere Verantwortung für den Staat Israel hat. Ebenso klar ist, dass sie auch auf die Einhaltung von Normen zum Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung pochen muss. Diese ist im Gaza-Streifen mit einer humanitären Krise in einem nicht dagewesenen Ausmaß konfrontiert!“

Der Krieg zwischen Israel und der Hamas dauert bereits vier Monate an. Am 7. Oktober 2023 griff die Hamas im Süden Israels überraschend Militärstützpunkte und kleinere Ortschaften an und ermordete dabei rund 1.200 Menschen, die Mehrheit von ihnen Zivilist*innen, darunter auch Kinder. Über 200 Personen wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „An keinem Tag nach der Shoah wurden mehr Jüdinnen und Juden aus antisemitischem Hass ermordet als am 07. Oktober 2023. Der Überfall der Hamas ist eine Zäsur – und nach wie vor befinden sich circa 130 Geiseln in Gefangenschaft der Hamas. Leidtragende des Terrors sind Zivilist*innen auf beiden Seiten. Ihre Schicksale dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.02.2024

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt hat eine neue Webseite zur Stärkung von Sozialräumen entwickelt. Ziel der Seite awo-aktiv-im-quartier.de ist es, über die bundesweiten Aktivitäten der AWO im Bereich Quartiersarbeit und sozialräumliche Arbeit zu informieren, die Vernetzung der AWO intern und extern zu befördern und so die Weiterentwicklung im Sozialraum zu stärken. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Unsere Gesellschaft verändert sich grundlegend. Zum Beispiel durch den demografischen Wandel, aber auch Klimakrise, weltpolitische Krisen und Kriege haben Einfluss auf das Leben der Menschen hier und jetzt. Ihre Lebensqualität und Teilhabechancen werden dadurch aber unterschiedlich beeinflusst, je nachdem, ob und inwiefern es grundlegende Infrastrukturen, Arbeits- und Versorgungsmöglichkeiten, Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungs- oder auch Teilhabe- und Begegnungsmöglichkeiten in erreichbarer Nähe gibt. Im besonderen Ausmaß gilt das für Bevölkerungsgruppen, die bedingt durch Belastungsfaktoren, Diskriminierungs- oder Ausgrenzungserfahrungen als vulnerabel bezeichnet werden. Sie stehen im Fokus der Sozialen Arbeit der AWO. Quartiersentwicklung und sozialräumliche Versorgungskonzepte sind dabei zentral, um gesellschaftlichen Herausforderungen und veränderten Bedarfslagen zu begegnen und nachteiligen Effekten entschieden entgegenzuwirken. Im Zentrum sozialräumlicher Arbeit stehen die Entwicklung und Ausgestaltung von Sozialräumen und Quartieren, um so die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern. An diesem Ziel arbeiten Haupt- und Ehrenamt gemeinsam mit der Bewohnerschaft, vernetzt mit lokalen Akteur*innen und der Kommune.“

Um diese Entwicklung zu fördern, hat der AWO Bundesverband die Quartierswebsite unter der Internetadresse: https://www.awo-aktiv-im-quartier.de/ entwickelt. Darauf zeigt beispielsweise eine Projektlandkarte die sozialräumlichen Projekte inkl. Kontaktdaten bundesweit, es gibt Informationen zu Fördermöglichkeiten und Verstetigungsoptionen, eine Sammlung hilfreicher Materialien und Links und Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen, Fachkonferenzen und Veranstaltungen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.02.2024

Anlässlich des heute veranstalteten Parlamentarischen Abends „Vereint in polarisierten Zeiten. Im Austausch für die wehrhafte Demokratie in ländlichen Räumen“ veröffentlichen AWO Bundesverband, Deutsche Sportjugend, Diakonie Deutschland, Deutscher Feuerwehrverband, THW-Jugend und NaturFreunde Deutschlands in Anwesenheit der zuständigen Bundesministerin Nancy Faeser und von Abgeordneten des Deutschen Bundestags fünf Kernforderungen zur Absicherung des Engagements im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“.  

Das Bundesprogramm fördert seit 2010 in Vereinen und Verbänden Projekte und Maßnahmen mit dem Ziel der Extremismusprävention und Demokratiestärkung in strukturschwachen ländlichen Regionen. Da die aktuelle Förderphase im Dezember 2024 endet und eine Absicherung des demokratiestärkenden Engagements angesichts der gegenwärtigen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen dringend geboten ist, formulierten die Verbände zentrale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie.  

„Gerade in den Strukturen zivilgesellschaftlicher Organisationen vor Ort werden Werte wie Solidarität, Gemeinsinn und Offenheit gelebt. Doch auch hier ist demokratische Praxis keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder vermittelt, verteidigt und verankert werden“, so die Veranstalter*innen. Daher gilt es, auch in Zukunft unbürokratische und niedrigschwellige Fördermöglichkeiten der Demokratiestärkung nachhaltig zu etablieren.  

Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands, findet am Rande der Veranstaltung klare Worte: “Heute Abend sehen wir sehr schön: Demokratiearbeit in den Verbänden ist vielfältig und stabilisiert unsere Gesellschaft vor Ort. Projekte wie diese stärken Communities und damit Menschen. Wir müssen davon wegkommen, solche Vorhaben immer nur projektfinanziert von einem Jahr zum anderen zu organisieren. Wir brauchen stattdessen Planungssicherheit für die Träger! Man kann der Bevölkerung nicht erklären, dass eine so offensichtlich wichtige Sache nicht zustande kommt. Beim Demokratiefördergesetz müssen wir das gerade wieder beobachten.”  

Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. In der AWO werden aktuell sieben Projekte bei Landes- und Bezirksverbänden sowie der AWO Bundesverband als Koordinierender Träger gefördert. In den Projekten werden Multiplikator*innen für Demokratiestärkung ausgebildet, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in den Organisationsstrukturen erhalten Rat und Informationen zum Thema Demokratiestärkung und Antidiskriminierung und die Projekte vernetzen sich mit ihren Engagierten in Bündnissen für Demokratie vor Ort. Die Aktivitäten und Angebote der Projekte werden unter www.demokratie.awo.org veröffentlicht.  

Zu den Kernforderungen: https://awo.org/kernforderungen-der-awo-fuer-demokratisches-engagement-laendlichen-raeumen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2024

Die Arbeiterwohlfahrt appelliert an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung, die Förderung für die Freiwilligendienste zu sichern. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um künftig Menschen unter 27 Jahren ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) auch in Teilzeit zu ermöglichen. Dazu findet heute im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags eine Anhörung von Expert*innen statt. Susanne Rindt, Leiterin der Abteilung Verbandsangelegenheiten, Engagementförderung, Zukunft der Bürgergesellschaft beim AWO Bundesverband vertritt dort als Sachverständige die Position der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). 

Rindt erklärt zum vorgelegten Entwurf: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Zugänge zum Freiwilligen Sozialen Jahr und zum Bundesfreiwilligendienst verbessert und künftig allen Menschen unabhängig von Alter und Lebenssituation einen Dienst in Teilzeit ermöglicht. Angesichts der aktuellen Haushaltslage für die Freiwilligendienste bezweifeln wir aber, dass die Gesetzesänderung eine umfassende Wirkung entfalten wird. Im September droht nach wie vor der Wegfall von bis zu 30% der Freiwilligenplätze, denn die geplanten Kürzungen der Förderung wurden zwar für 2024 zurückgenommen, die Haushaltsmittel in 2025 sind aber nicht gesichert. Ein Freiwilligendienst funktioniert überjährig vom Herbst des einen bis zum Sommer des nächsten Jahres – und so ist auch die Förderlogik. Drastisch gesagt: Der demokratisch gefasste Beschluss des Parlaments, die Freiwilligendienste weiterhin ungekürzt zu fördern, ist aktuell wirkungslos. Jetzt ist die Regierung am Zug. Sie ist dringend aufgerufen, die erforderlichen Mittel für die Freiwilligendienste im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für 2025 einzustellen und so eine massive Beschädigung dieses Angebots zu verhindern. Darüber hinaus muss grundsätzlich eine Lösung gefunden werden, damit das Problem nicht jedes Jahr aufs Neue auftritt und dem Parlament auch de facto eine Entscheidung über die Finanzausstattung der Freiwilligendienste ermöglicht wird. Dass die Hoheit über den Haushalt beim Deutschen Bundestag liegt, ist für die Freiwilligendienste aktuell bloße Theorie.“

Der Entwurf des Freiwilligen-Teilzeitgesetzes sieht vor, dass junge Menschen künftig kein erhebliches Interesse mehr nachweisen müssen, wenn sie ein FSJ oder einen BFD in Teilzeit leisten wollen. Damit werden Zugangshürden abgebaut und das Angebot wird für größere Zielgruppen attraktiv. Teil des Gesetzentwurfes ist auch eine Erhöhung der Taschengeldobergrenze und es wird die Möglichkeit geschaffen, Freiwilligen Mobilitätszuschläge für den Weg zur Einsatzstelle zu zahlen. Beides würde mehr Anerkennung für die Freiwilligen bedeuten und die Teilhabemöglichkeiten junger Menschen aus Haushalten mit einem geringen Einkommen verbessern. Allerdings wird das Gesetz auch an dieser Stelle wenig Wirkung entfalten, denn, so Rindt: „Träger und Einsatzstellen könnten nun zwar mehr Taschengeld und zusätzliche Mobilitätszuschläge zahlen, aber eine Refinanzierung sieht das Gesetz nicht vor. Bereits jetzt ist der maximale Taschengeldbetrag meist nicht ausgeschöpft, da die sozialen Einrichtungen keine zusätzlichen Mittel aufbringen können. Angesichts der aktuellen allgemeinen Kostensteigerungen und der drohenden Kürzung der Bundesförderung werden die Spielräume für Taschengeldzahlungen kleiner und nicht größer.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2024

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Wirtschaftsflaute und mehr Menschen ohne Arbeit – der aktuelle Befund zeigt: Jetzt ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik und Rufe nach Sozialstaatsmoratorien. 

Gerade jetzt brauchen die Arbeitsagenturen und Jobcenter Spielräume, Arbeitslose gut zu unterstützen und weiterzubilden. Diese Infrastruktur muss Stabilitätsanker sein, wenn sich der Trend zum Anstieg der Arbeitslosigkeit fortsetzt, Unternehmen häufiger Kurzarbeit anmelden und Stellen abbauen. Wer keine Arbeit findet, sucht zuerst persönlichen Kontakt und muss sich auf ein wohnortnahes Unterstützungsangebot verlassen können.

Die Bundesagentur für Arbeit ist für diese wichtige Aufgabe aktuell gut aufgestellt, braucht aber auch in Zukunft verlässliche finanzielle Rückendeckung und eine gute Personalsituation. Von guten Strukturen in den Regionen profitieren auch die Unternehmen vor Ort. Sie können für ihre Beschäftigten in der Transformation mit geförderter Qualifizierung Arbeitsplätze sichern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.02.2024

Die Ampelregierung hat sich auf eine Regelung geeinigt, nach der Asylbewerber künftig statt Geld auch eine Bezahlkarte erhalten können. Die Diakonie Deutschland fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Eine Bezahlkarte kann sinnvoll und diskriminierungsfrei eingesetzt werden, sie ist aber von der Bundesregierung so nicht geplant. Die gestern beschlossene Bezahlkarte soll das Bargeld für Asylbewerber:innen drastisch einschränken und schließt Kontofunktionen wie Überweisungen und Lastschriften aus. Aus unserer Sicht sollte eine solche Karte – wenn überhaupt – nur in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten eingesetzt werden, solange noch kein Konto eröffnet werden kann. Für uns ist ganz klar: Konto vor Bezahlkarte, spätestens, wenn die Menschen in den Kommunen ankommen.

Das „Konto für Jedermann“ ist eine sozialpolitische Errungenschaft der EU, es ermöglicht auch Asylsuchenden und Geduldeten ein Konto. Mit stark reduziertem Bargeld können die Betroffenen Angebote von Sozialkaufhäusern, Märkten und örtlichen Händlern ohne Kartenterminal, bei Gebrauchtwarenmärkten und Tafeln nicht ausreichend nutzen. Vor allem für Kinder und Jugendliche werden Zahlungen in die Klassenkasse, bei Ausflügen, am Kiosk, der Eisdiele, an Imbissständen erschwert. Zudem können die Betroffenen nur in Läden einkaufen, die Debitkarten akzeptieren – gerade in kleineren Läden ist dies meist gar nicht oder erst ab bestimmten Beträgen möglich.

Damit kann der notwendige persönliche Bedarf nicht gedeckt und die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben verkompliziert werden, insbesondere in ländlichen Gebieten. Es sollte jedoch das Bestreben sein, dass geflüchteten Menschen so zügig wie möglich in unsere Gesellschaft und in Arbeit gut integriert werden.“

Weitere Informationen:

Faktencheck Bezahlkarte:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/faktencheck-bezahlkarte

Position: „Konto vor Bezahlkarte“:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/position-der-diakonie-deutschland-zur-bezahlkarte

Checkliste Basiskonto:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/checkliste-basiskonto-fuer-alle

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.03.2024

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch fordert den Bundestag auf, das Demokratiefördergesetz so schnell wie möglich zu beschließen. Das Gesetz sei der Schlüssel, um Demokratiearbeit nachhaltig zu fördern.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Wir brauchen in Deutschland dringend das Demokratiefördergesetz. Heute vor vier Jahren wurden in Hanau neun Menschen aus rechtsextremistischen Motiven ermordet. Dieser Jahrestag muss ein Weckruf sein! Hunderttausende Menschen zeigen in diesen Tagen Haltung gegen Rechtsextremismus – jetzt ist es Zeit, dass der Bundestag handelt. Wir brauchen staatliche Unterstützung für zivilgesellschaftliches Engagement, gerade dort, wo es bröckelt. Das Demokratiefördergesetz ist der Schlüssel, um Demokratiearbeit mit der nötigen Planungssicherheit zu fördern.“

Hintergrund

Die demokratische Zivilgesellschaft vor allem im ländlichen Raum zu stärken, ist das Ziel eines Verbändebündnisses im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Dafür haben die Verbände, darunter die Diakonie, seit 2010 schon mehr als 1.200 Demokratieberater:innen im gesamten Bundesgebiet ausgebildet. Demokratieberater:innen organisieren Begegnungstreffs, Bildungsangebote, Kino-Abende oder Diskussionsrunden, schreiten ein bei menschenverachtenden Äußerungen und beraten Kolleg:innen und Ehrenamtliche im Umgang mit rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen, antiziganistischen oder anderen menschenfeindlichen Vorfällen. Die Diakonie Deutschland fordert, die bundesweiten Förderprogramme „Demokratie leben!“ sowie „Zusammenhalt durch Teilhabe“ auch über die zum Jahresende auslaufende Förderperiode hinaus mit hinreichenden finanziellen Mitteln auszustatten.

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2020/gemeinsam-fuer-demokratie-in-diakonie-und-kirche

http://www.demokratie-evangelisch.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert Dr. Christine Fuchsloch zu ihrem Amtsantritt als erste Präsidentin des Bundessozialgerichts. „Mit Dr. Christine Fuchsloch wechselt nicht nur eine hochqualifizierte Juristin und erfahrene Behördenleiterin an das höchste deutsche Sozialgericht“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder, „sondern auch eine seit Jahren engagierte Kämpferin für Gleichberechtigung und Chancengleichheit.“

Neben dem Bundesgerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht werden mit dem Wechsel von Dr. Fuchsloch an das Bundessozialgericht erstmals drei der fünf Bundesgerichte von einer Frau geleitet. Von einer insgesamt paritätischen Besetzung der obersten Bundesgerichte ist Deutschland aber auch im Jahr 2024 noch weit entfernt. Während das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht schon seit vielen Jahren paritätisch besetzt sind, ist das beim Bundesgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht, für die in diesem Frühjahr Bundesrichter*innenwahlen anstehen, noch lange nicht der Fall. Der Anteil an Richterinnen an beiden Gerichten bewegt sich vielmehr seit Jahren konstant in einem Bereich von etwa einem Drittel. Der djb, der sich seit langem im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten engagiert, hat darauf immer wieder aufmerksam gemacht.

„Der Bundesrichterwahlausschuss muss bei der bevorstehenden Wahl der neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter mindestens zur Hälfte Frauen wählen“, fordert die Präsidentin des djb. „Es ist völlig unverständlich, dass die Liste der Kandidierenden für den Bundesgerichtshof erneut nicht ansatzweise paritätisch besetzt ist.“ An hochqualifizierten Richterinnen, die bereit sind, das Amt als Bundesrichterin zu übernehmen, fehlt es nicht. Sie müssen nur gewählt werden!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 01.03.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Union auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und an der Umsetzung der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe – darunter maßgeblich Unionspolitiker – zum wehrhaften Rechtsstaat mitzuwirken. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes sollte das Bundesverfassungsgericht auch in Zukunft besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden.

„Uns allen sollte klar sein, dass unser Rechtsstaat gefährdet ist. Die Unabhängigkeit eines Verfassungsgerichts zu stärken, bedeutet auch, insbesondere Frauen- und Minderheitenrechte wirksam zu schützen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb hat sich bereits mit einer Pressemitteilung für das Vorhaben zur institutionellen Stärkung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen. Die Justizministerkonferenz hatte am 1. Februar 2024 Inhalte und einen Fahrplan für eine Änderung des Grundgesetzes und des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vorgestellt. Im Kern geht es darum, bereits bestehende Regelungen – etwa zur Wahl und Amtszeit der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts – im Grundgesetz zu verankern. Auch die Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sollte in der Verfassung festgeschrieben werden. Regelungen im Grundgesetz können nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden (Art. 79 Abs. 2 GG). Demgegenüber genügt für die Änderung von einfachen Gesetzen die Stimmenmehrheit. Die Grundgesetzänderung würde demnach zu einer auch aus Sicht des djb überzeugenden und notwendigen Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vor Verfassungsfeinden führen.

„Wir hoffen, dass die Union die Gespräche zeitnah wieder aufnimmt! Angesichts der drohenden Gefahren für unseren Rechtsstaat sollten parteipolitisches Kalkül hintangestellt werden“, so Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht und Gleichstellung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt grundsätzlich das Anliegen des Bundesjustizministeriums (BMJ), die Lebenswirklichkeiten insbesondere von Trennungs- und Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften stärker in den Blick zu nehmen. Mit einer Stellungnahme zu vorgelegten Eckpunkten einer Reform im Kindschaftsrecht und einer Stellungnahme zu den Eckpunkten zur Abstammungsrechtsreform reagiert der djb auf die aktuellen Pläne des BMJ und formuliert im Einzelnen den bereits erkennbaren Überarbeitungsbedarf. Eine weitere Stellungnahme dazu hat der djb außerdem gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ), dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und der Initiative Nodoption veröffentlicht.

„Eine am Kindeswohl orientierte, partnerschaftliche Betreuung von minderjährigen Kindern muss stärker unterstützt werden. Das gilt ganz besonders für Familien, bevor sie sich trennen – nicht erst danach“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. Deutschland ist aktuell jedoch immer noch weit entfernt von einer paritätischen elterlichen Kinderbetreuung. Die Reformpläne müssen diese Realität berücksichtigen und dürfen die Situation von Müttern, die den Hauptanteil der Care-Arbeit leisten, nach einer Trennung nicht verschlechtern. Auch die vorgeschlagene Option der einseitigen Sorgerechtserklärung durch den nichtverheirateten Vater lässt keinen Gedanken von Partnerschaftlichkeit erkennen.

Die Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts des BMJ setzen langjährige Forderungen des djb um: Insbesondere wird für Zwei-Mütter-Familien die zweite Elternstelle geöffnet, wenn die Frauen verheiratet sind oder die Elternschaft anerkannt wird. „Das bislang bestehende Adoptionserfordernis für Zwei-Mütter-Familien ist diskriminierend für die Eltern und birgt aufgrund der langen Dauer Gefahren für die Rechte und das Wohl des Kindes“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Eine Regelung der Materie noch in dieser Legislaturperiode ist aus Sicht des djb unabdingbar.  Es verbleiben jedoch offene Fragen und Leerstellen, die die aktuelle Bundesregierung rasch angehen sollte. Der djb wendet sich ausdrücklich gegen eine Stärkung der genetischen Abstammung im Rahmen der Reform des Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung. Mit der genetischen Verbindung ist nicht zwingend eine für das Kind wichtige Versorgungsverbindung verbunden. Zentrale Aufgabe des Abstammungsrechts ist es, gelebte Familienverhältnisse rechtlich abzubilden und abzusichern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.02.2024

Das zivilgesellschaftliche Bündnis AGG-Reform Jetzt! fordert in einem Offenen Brief an die Bundesregierung, ihr Koalitionsversprechen zu halten und die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unverzüglich anzugehen.

Millionen Menschen in Deutschland demonstrieren derzeit für Menschenrechte, Demokratie, Vielfalt und gegen Rechtsextremismus auf der Straße. Dies nimmt das zivilgesellschaftliche Bündnis zum Anlass mit einem Offenen Brief, die Bundesregierung erneut an ihr Koalitionsversprechen zu erinnern.

Ohne die Rechte und Perspektiven der Betroffenen laufe die aktuelle Empörung in der Politik in Bezug auf Rassismus und Rechtsextremismus ins Leere. Für den Schutz der Demokratie brauche es einen effektiven Diskriminierungsschutz. Die mangelnde Thematisierung seitens der Politik und die darüber wahrgenommene Sanktionsfreiheit bekämen die Betroffenen tagtäglich zu spüren: Im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt, im Gesundheitswesen, in Fitnesscentern oder durch staatliche Stellen.

„Das Sagbare hat sich weit nach rechts verschoben. Die zunehmende, völlig unverhohlene Diffamierung bestimmter Gruppen legitimiert die Diskriminierung. Also wird auch diskriminiert. Diejenigen, die diskriminieren, fühlen sich im Recht, weil ihnen das Recht keine Grenzen aufzeigt“, so das Bündnis.

Der Offene Brief beschreibt mit ausgewählten Fallbeispielen aus der Beratungspraxis die Diskriminierungen, die Angst der Betroffenen, ihr Gefühl, nicht geschützt zu sein und die Tatsache, dass ihnen immer wieder vermittelt werde, sie gehörten nicht zu dieser Gesellschaft.

Der Offene Brief wurde an den Bundeskanzler Herrn Olaf Scholz sowie wortgleich an die Bundesminister*innen Herrn Dr. Marco Buschmann, Frau Nancy Faeser, Herrn Hubertus Heil und Frau Lisa Paus sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition Herrn Rolf Mützenich, Frau Katharina Dröge und Frau Britta Haßelmann, Herrn Christian Dürr versandt.

Das Bündnis AGG Reform-Jetzt! ist ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss von über 120 Organisationen, darunter der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die gemeinsam 11 Forderungen an eine AGG-Reform stellen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 15.02.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute auf seiner Kinder-Internetseite http://www.kindersache.de/medienquiz ein Medienquiz speziell für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 8 bis 16 Jahren mit migrantischem Hintergrund und aus Flüchtlingsfamilien. Zugleich steht das Quiz allen Interessierten offen. Das viermonatige Projekt wird vom Deutschen Kinderhilfswerk – und unterstützt von Dell Technologies – mit Einrichtungen und Angeboten für geflüchtete Kinder in Deutschland sowie Öffentlichen Bibliotheken im ganzen Bundesgebiet durchgeführt.

„Damit Kinder und Jugendliche sicher und kompetent im Internet unterwegs sind, muss ein kritischer und verantwortungsbewusster Umgang mit digitalen Medien erlernt werden. Für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen ist das in der deutschsprachigen Netzwelt besonders schwer. Als niedrigschwelliges Kompetenz-Training bietet das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dieses Online-Quiz mit 10 mal 10 Fragen an. Besonders freuen wir uns über die Zusammenarbeit bei diesem Projekt mit zahlreichen Öffentlichen Bibliotheken, denn diese sind sehr wichtige Vermittler von Medienkompetenz. Sie bieten den Raum, die Technik und das geschulte Personal und zudem allen Kindern und Jugendlichen einen offenen und kostenlosen Zugang zu allen Medien“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das speziell für Kinder und Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen entwickelte Onlinequiz ist durch seine einfache Sprache bestens geeignet, gezielt Technik- und Medienkompetenz zu fördern. Zwar gibt es schon einige Medienführerscheine im Netz, doch deren Umsetzung ist oft sprachlich und inhaltlich zu anspruchsvoll. Durch den besonders niedrigschwelligen Zugang ist dieses Medienquiz auch für jüngere Kinder gut geeignet, auch sie können wie alle anderen Interessierten von diesem Medienkompetenz-Projekt profitieren. Öffentliche Bibliotheken, die sich noch an diesem Projekt beteiligen möchten, können sich weiterhin unter https://www.kindersache.de/projekt anmelden.

Dieses Projekt entstand mit freundlicher Unterstützung unseres Partners Dell Technologies. Dell Technologies unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk seit 2022 als strategischer Partner. Die Mission des Unternehmens ist es, mit Hilfe von Technologie das Leben der Menschen weltweit zu verbessern, die digitale Inklusion zu fördern und den menschlichen Fortschritt insgesamt voranzutreiben. Mehr Informationen dazu unter https://shorturl.at/osNX0.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.03.2024

Eine internationale Jury vergibt heute im Rahmen des Berlinale-Wettbewerbs Generation Kplus den Großen Preis für den Besten Film und den Spezialpreis für den Besten Kurzfilm, beide gestiftet vom Deutschen Kinderhilfswerk. Die Preise sind mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Das Deutsche Kinderhilfswerk ist seit dem Jahr 2000 Partner und Preisstifter des Wettbewerbs Generation Kplus.

Der Große Preis der Internationalen Jury von Generation für den Besten Film geht an „Reinas“ von Klaudia Reynicke (Schweiz / Spanien / Peru). Dieser Preis ist mit 7.500 Euro dotiert. Die Internationale Jury von Generation begründet ihre Entscheidung wie folgt: „Der Große Preis der Internationalen Jury für den Besten Film im Wettbewerb Generation Kplus geht an einen Film, in dem Schauspiel, Lichtsetzung, Figuren und Story auf harmonische Weise zusammenwirken; ein Film, der von alltäglichem Familienleben erzählt, und dabei dem Land Peru und seiner spezifischen politischen Geschichte eine Stimme gibt.“ Eine Lobende Erwähnung findet der Film „Raíz“ von Franco García Becerra (Peru / Chile): „Im Wettbewerb Generation Kplus vergibt die Internationale Jury von Generation eine Lobende Erwähnung an einen wunderschönen Spielfilm, dessen Bilder die intensivsten Gefühle der Kindheit einfangen. Das Gesellschaftliche und das Politische bilden den Rahmen für die Geschichte eines kleinen peruanischen Jungen und dessen Freundschaft mit seinen Tieren, insbesondere mit seinem geliebten Hund und seinem Alpaka.“

Den mit 2.500 Euro dotierten Spezialpreis für den Besten Kurzfilm gewinnt „A Summer’s End Poem“ von Lam Can-zhao (Volksrepublik China / Schweiz / Malaysia): „Der Spezialpreis der Internationalen Jury von Generation für den Besten Kurzfilm geht an einen Film, in dem ein Haarschnitt zur Metapher für die Selbstfindungsreise eines charismatischen chinesischen Teenagers wird. Es ist der Film eines Regisseurs, der versteht, dass der Kern des Erwachsenwerdens in den Mühen des Alltäglichen liegt.“ Hier geht die Lobende Erwähnung an den Kurzfilm „Uli“ von Mariana Gil Ríos (Kolumbien): „Die Internationale Jury von Generation vergibt eine Lobende Erwähnung an einen Kurzfilm, der beobachtendes Kino mit der Anmutung eines Märchens verbindet und Fragen zu Geschlecht und Kindheit aufwirft, ohne Antworten zu erzwingen.“

„Generation Kplus gehört zu Recht zu den weltweit bedeutendsten Wettbewerben mit Filmen für ein junges Publikum. Die Sektion zeigt herausragende Kinder- und Jugendfilme und ist zugleich Ort für Begegnungen über Altersgrenzen hinweg. Es ist beeindruckend, was für tolle Filme bei der Berlinale Generation Kplus gezeigt werden. Deshalb hat die Sektion verdientermaßen einen festen Platz im Programm der Berlinale. Das Deutsche Kinderhilfswerk möchte mit seinem Engagement Verleiher und Kinotheater ermutigen, diese großartigen Filme auch möglichst vielen Kindern zugänglich zu machen“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der Preisverleihung heute in Berlin.

Die Mitglieder der diesjährigen Internationalen Jury von Generation sind der sudanesische Filmregisseur und Drehbuchautor Amjad Abu Alala, die deutsch-iranische Filmschauspielerin Banafshe Hourmazdi sowie der amerikanische Filmregisseur Ira Sachs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.02.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit mehr Tempo bei der geplanten Kindergrundsicherung an. Dabei dürfen zugleich nicht die Not der von Armut betroffenen Kinder, sowie das Ziel aus den Augen verloren werden, dass durch die UN-Kinderrechtskonvention garantierte Recht auf soziale Sicherheit endlich für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr Aufwachsen notwenigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, insbesondere wenn ihre Familien nicht dazu in der Lage sind. Deshalb muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Dafür braucht es einen Paradigmenwechsel bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient.

 

„In der Diskussion um die Kindergrundsicherung gerät zusehends aus dem Blick, worum es im Kern geht, nämlich darum, was bei den Kindern und ihren Familien ankommt. Ziel muss es sein, dass von Armut betroffene Familien mit wenigen bürokratischen Hürden Hilfen aus einer Hand erhalten und eine klare Anlaufstelle haben. Zudem muss die Kindergrundsicherung in ihrer Höhe Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Wir brauchen neben einer umfassenden Beratung der potenziell Leistungsberechtigten und einer unbürokratischen Antragstellung auch eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses darf nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden. Es braucht höhere Transferleistungen für Kinder, deren Familien nicht über die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel verfügen, es braucht eine echte Kindergrundsicherung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Trotz der Komplexität des Vorhabens darf die Kindergrundsicherung nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Deshalb ist es wichtig, dass durch eine gute Zusammenarbeit aller beteiligter Bundesministerien sowie von Bundestag und Bundesrat die für dieses Vorhaben notwendige breite Basis zu schaffen. Zudem muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein, auch für geflüchtete Kinder. Schon jetzt haben diese Kinder schlechtere Startchancen und dürfen bei der Kindergrundsicherung nicht schlechter behandelt werden als andere Kinder“, so Hofmann weiter.

 

Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. „Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2024

Angesichts des bundesweiten Klimastreiks am 1. März fordert der Familienbund der Katholiken von Bund und Ländern politische Weichenstellungen für eine klima- und familienfreundliche Mobilität. Der öffentliche Personennahverkehr muss zusammen mit der Bahn zu einer dauerhaft kostengünstigen und leicht verfügbaren Alternative zum Auto werden. Von der Bundespolitik erwartet der Verband außerdem ein generelles Tempolimit von maximal 130 km/h auf Autobahnen, um sowohl das Klima als auch Kinder und Jugendliche zu schützen.

„Nachhaltigkeit ist für uns als Familienverband eine Frage der Generationengerechtigkeit und der Lebensgrundlagen von Familien. Dazu gehört auch eine Mobilität, die dem Klimaschutz dient und gleichzeitig Familien die Alltagsorganisation erleichtert“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes.

Der Verkehrssektor überschreitet regelmäßig die nationalen wie globalen Klimaziele. Einzige Ausnahme war die Zeit des Stillstands während der Corona-Pandemie. Dabei liegt die Vorgabe bei null Emissionen im Jahr 2045. Mit den bisher von der Politik beschlossenen Maßnahmen können die Treibhausgasemissionen im Verkehr nicht ausreichend gesenkt werden. Familien wiederum stellt der gegenwärtige Mangel an Alternativen zum Auto täglich vor Herausforderungen, insbesondere im Umland jenseits der Ballungszentren, wohin viele aufgrund steigender Wohnkosten ausweichen müssen. Kinder und Jugendliche müssen umständliche Wege zur Schule oder Ausbildung auf sich nehmen oder bleiben ganz auf das „Elterntaxi“ angewiesen. Die Eltern wiederum stecken vielfach im täglichen Pendlerverkehr fest und verlieren dabei wertvolle Familienzeit. Hinzu kommen finanzielle Belastungen aufgrund steigender Kosten für Diesel und Benzin.

Der Familienbund setzt sich daher für eine umfassende Verkehrswende ein, die den öffentlichen Nahverkehr, die Bahn und das Fahrradfahren stärkt und zu einer echten, bezahlbaren Alternative zum motorisierten Individualverkehr macht. Dazu gehört auch der Ausbau des 49-Euro-Tickets zu einem dauerhaft finanzierten Angebot mit Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche über das 6. Lebensjahr hinaus.

Zusätzlich sieht der Familienbund die Bundespolitik in der Pflicht, ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen einzuführen. In vielen Ländern Europas ist das bereits gängige Praxis. Ein Tempolimit reduziert den Verbrauch an Kraftstoffen deutlich und schont damit das Klima. Zudem erhöht es die Sicherheit auf den Straßen. „Ein Tempolimit von höchstens 130km/h schützt das Klima, die Gesundheit und das Leben. Es sollte daher gerade mit Blick auf die junge Generation endlich umgesetzt werden“, begründet Ulrich Hoffmann die Forderung des Verbands und ergänzt: „Der Wandel hin zu einer klima- und familienfreundlichen Mobilität ist überfällig. Gerade hier gilt der Grundsatz der sozial gerechten Klimapolitik: es ist wichtig alle mitzunehmen und niemanden zurückzulassen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 29.02.2024

Der Verband fordert 800 Euro plus Wohnkostenzuschuss.

Harte Kritik übt der Paritätische Gesamtverband an den Plänen von Bildungsministerin Stark-Watzinger für eine BAföG-Reform, bei der bisher auf eine Erhöhung der Bedarfssätze verzichtet werden soll. Der Verband weist auf die hohe Armut unter Studierenden hin und fordert eine Anhebung der BAföG-Sätze auf 800 Euro plus Wohnkostenzuschlag.

“Die aktuellen Leistungen, die sogar noch unter Hartz IV bzw. Bürgergeld liegen, sind völlig unzureichend”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle aus dem Jahr 2022 leben 30 Prozent aller Studierenden in Armut. Von den alleinlebenden Studentinnen und Studenten sind vier von fünf arm. Nach Berechnungen des Verbandes müssten die Unterstützungssätze für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, bei mindestens 800 Euro plus Wohnkostenzuschuss liegen.

Die angekündigte Studienstarthilfe sowie die Ausweitung des Kreises der BAföG-Anspruchsberechtigten begrüßt der Verband, betont jedoch, dass es mehr braucht, um echte Chancengerechtigkeit zu schaffen. “Das Versprechen von gleichen Möglichkeiten für alle junge Menschen ist nicht viel wert, wenn es nicht gelingt, Studierende wirksam vor Armut zu schützen und ihnen den Rücken für eine Ausbildung, frei von existenzieller Not, zu stärken”, so Schneider. Der Verband setzt nun auf deutliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.03.2024

Die Bezahlkarten lösten kein reales Problem, sondern seien ein reines Abschreckungsinstrument.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, zu der aktuellen Debatte um Bezahlkarten für Asylbewerber*innen:

„Die Bezahlkarten lösen kein reales Problem, sondern sind ein reines Abschreckungsinstrument. Tatsächlich wird die Einführung von Bezahlkarten die Ausgrenzung Geflüchteter vorantreiben und ihre Armut verstärken. Entgegen der aktuellen Stimmungsmache gibt es keinerlei valide Daten, die belegen könnten, dass Geflüchtete in nennenswerter Größenordnung Bargeld ins Ausland schicken würden. Das Gegenteil ist der Fall: Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz decken nicht einmal das Existenzminimum. Künftig soll dieser eklatante Mangel nun auch noch der freien Verfügung der Betroffenen entzogen werden. Das ist pure Schikane und konterkariert alle Integrationsbemühungen. Es gibt dabei auch keinerlei belastbare Belege für den oft behaupteten Pull-Effekt von Sozialleistungen. Ganz im Gegenteil. Die Bezahlkarten könnten somit als reine Symbolpolitik abgetan werden, wenn sie für die Betroffenen nicht mit erheblichen Einschränkungen und Diskriminierungen einhergingen. Ohne Bargeld wird Zugang zu wichtigen Strukturen wie z.B. Tafeln, Suppenküchen, Möbelbörsen, Wochenmärkten oder Kleiderkammern stark eingeschränkt. Auch die anwaltliche Vertretung könnte erschwert werden – bspw. aufgrund räumlicher Beschränkungen der Karte. Der Paritätische lehnt die Bezahlkarten daher konsequent ab. Dass SPD und FDP gegen den Widerstand von Bündnis 90/Die Grünen darüber hinaus so vehement auf eine bundesgesetzliche Lösung drängen, obwohl sie sachlich gar nicht nötig ist, sollte uns alle alarmieren. Es könnte die Ausweitung auf andere Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen oder staatlichen Leistungen drohen – mit allen negativen Konsequenzen.” 

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.02.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. März 2024

Veranstalter: Deutsches Jungendinstitut

Ort: Webex

Vom Migrationshintergrund zur Einwanderungs-geschichte – Hintergrund und Umsetzung des neuen Konzepts der Eingewanderten und ihren Nachkommen im Mikrozensus

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht seit 2005 aus dem Mikrozensus Ergebnisse nach dem Konzept des Migrationshintergrunds, nachdem zuvor in den Bevölkerungsstatistiken lediglich Deutsche und Ausländer/innen anhand der Staatsangehörigkeit unterschieden wurden. Das Konzept des Migrationshintergrunds erlaubte eine sehr differenzierte Betrachtung verschiedener Personengruppen mit Migrationsbezug und hat die Forschung zur Integration von Zugewanderten seitdem stark geprägt. Zugleich wurden sowohl das Konzept als auch die Verwendung der Begrifflichkeit in Öffentlichkeit und Wissenschaft zunehmend kritisiert. Vor diesem Hintergrund hat die von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit im Jahr 2021 empfohlen, für Fragen der Integration künftig das Konzept der „Eingewanderten und ihrer (direkten) Nachkommen“ zu verwenden. Das Statistische Bundesamt hat das neue Konzept im Jahr 2023 bei den Veröffentlichungen des Mikrozensus umgesetzt. Im Vortrag erläutern wir die Hintergründe der Umstellung und die Vorgehensweise bei der Umsetzung im Mikrozensus. Darüber hinaus beleuchten wir die Unterschiede zwischen den Konzepten des Migrationshintergrunds und der Einwanderungsgeschichte und präsentieren aktuelle Ergebnisse nach dem neuen Konzept.

Referierende

Thomas Körner hat an den Universitäten Mainz und Caen (Frankreich) Soziologie studiert. Im Statistischen Bundesamt hat er seit 1999 insbesondere Aufgaben in den Bereichen Methodik von Haushaltserhebungen, Qualität statistischer Daten, Arbeitsmarktstatistik sowie registerbasierte Verfahren zur Durchführung des Zensus verantwortet. Seit September 2022 leitet er im Statistischen Bundesamt das Referat „Bevölkerungsstatistische Auswertungen und Analysen aus dem Mikrozensus“, zu dessen Aufgaben insbesondere die Konzeption und Verbreitung von Statistiken zur Situation von Eingewanderten und ihren Nachkommen, zu Haushalten, Familien und anderen Lebensformen sowie zu Gleichstellungsfragen gehören.#

Dr. Coskun Canan hat an der Humboldt-Universität zu Berlin im Fach Soziologie promoviert. Er ist im Statistischen Bundesamt wissenschaftlicher Mitarbeiter im Referat „Bevölkerungsstatistische Auswertungen und Analysen aus dem Mikrozensus“ und befasst sich vor allem mit Themen der Migration und Integration. Aktueller Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ein Projekt im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Verbreitung der Indikatoren der Integrationsberichte 2024 und 2026 im Datenportal Dashboard Deutschland.

Meeting beitreten

Termin: 19. März 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

EUphorie – In Vielfalt geeint

Für progressive Geschlechterpolitik werden bedeutende Impulse auf der europäischen Ebene gesetzt. Gleichzeitig haben in vielen europäischen Ländern Rechtsextreme Zulauf und Erfolge. Geschlechterpolitische Themen werden dabei von rechtsextremen Gruppierungen für ihre Angriffe und Narrative genutzt.

Grüne Politik setzt sich nachdrücklich für Gleichberechtigung ein, für Demokratie und die Stärkung ihrer Institutionen. Welche Antworten hält feministische Politik auf diese demokratischen Herausforderungen bereit und welche Bündnisse sind erforderlich, um Europa vielfältig, bunt und gleichberechtigt zu erhalten?

Mit dabei:

Lisa Paus MdB, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Britta Hasselmann MdB, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag | Maria Klein-Schmeink MdB, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende | Schahina Gambir MdB, Fachbereich 5 Zusammenleben, Wissen & Gesundheit | Terry Reintke MdEP, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament | Judith Rahner, Leiterin der Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung

     Programm und Anmeldung     

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Ziel der Veranstaltung ist es, ausgewählte familienrechtliche Vorhaben der Bundesregierung in den Blick zu nehmen und zu diskutieren, ob die Vorschläge der Bundesregierung angemessene Antworten auf die gesellschaftlichen Veränderungen darstellen. Vorgestellt und diskutiert werden Änderungen im Unterhaltsrecht, im Sorge- und Umgangsrecht sowie im Abstammungsrecht. Dabei geht es um die Auswirkungen der Reformen auf die verschiedenen Familienformen und ihre Kinder.
Es soll den Fragen nachgegangen werden, ob sich aus den geplanten vielfältigen Änderungen ein kohärentes familienpolitisches Bild ergibt und ob die geplanten Gesetzesvorhaben die formulierten Ziele erreichen bzw. welche Weiterentwicklungsbedarfe von den Teilnehmenden gesehen werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Am 15. Mai 2024 diskutieren wir am Tag der Familie u.a. mit der Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack, wie Vereinbarkeit von Anfang an partnerschaftlich gestaltet werden kann:

Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. Wir tauschen uns mit euch aus, wo wir in Betrieben und Dienststellen ansetzen können, damit #VereinbarkeitJetzt gelingt.

Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf die frühen Weichenstellungen für mehr Vereinbarkeit und blicken insbesondere auf den Mutterschutz am Arbeitsplatz, die Planung der Elternzeit und den Wiedereinstieg.  

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet durch ihre leicht zugänglichen Angebote für Familien in allen Lebenslagen einen wichtigen Beitrag: Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Kompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen.

Leider ist trotz der gesetzlichen Verankerung im § 16 SGB VIII Familienbildung als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch weder auskömmlich noch langfristig finanziert.

Mit dem Ziel einer bundes- und landesgesetzlichen Stärkung dieser Leistung hat der AWO Bundesverband 2023 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das nun vorliegende Gutachten macht insbesondere deutlich:

  • Leistungen nach § 16 SGB VIII (Familien­bildung, -beratung und -erholung) sind eine zwingende Pflichtaufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist unbedingte Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unerlässlich, um jungen Menschen und ihren Familien Dienste, Einrichtungen und Angebote in einem bedarfsdeckenden Umfang zur Verfügung zu stellen. 
  • Aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Leistungserbringung ergibt sich die zwingende Pflicht, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 SGB VIII notwendigen Finanzmittel bereit und die notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. 
 

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zur Modernisierung der Strafprozessordnung

Im September 2023 hat das AWO Präsidium beschlossen, für die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit einzutreten.

Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden.

Diesem Beschluss ist eine lange Diskussion in der sozialarbeiterischen und juristischen Fachwelt vorangegangen, in der die Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Berufsgruppen der Sozialen Arbeit eingefordert wurde. Jetzt hat die sich die AWO als erster Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege klar positioniert.

Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden.

Mit dem nun vorgelegten Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Benjamin Raabe veröffentlicht die AWO einen wichtigen Beitrag zur Debatte um die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts.
Zur Bekräftigung dieses Anliegens ist die AWO im Herbst 2023 dem „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht“ (zeugnis-verweigern.de) beigetreten.

Die ausführliche Dokumentation unseres Fachtages „Menschen gewinnen, Bindung stärken: Erfolgreiches Personalmanagement im Sozialwesen“.

Die Veranstaltung des Bundesverbandes der Volkssolidarität war eine Kooperation der beiden Referate „Pflege und Gesundheit“ sowie „Kinder-, Jugend- und Familienpolitik“ und fand am 1. Juni 2023 in Berlin unter reger Beteiligung von Geschäftsführungen, Personaler*innen und Bereichsleitungen statt.

Die Inhalte sind weiterhin hoch aktuell, mit Blick auf die Anforderungen an gute Personalgewinnung und -bindung in den vielfältigen Einrichtungen und Angeboten des Sozialwesens für alle Generationen.

Sie können weitere Informationen zur Fachtagung auch über der Website abrufen. Folgen Sie dafür einfach diesem Link: Fachkräfte gewinnen und (emotional) binden | Volkssolidarität (volkssolidaritaet.de)

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 02/2024

AUS DEM ZFF

Die diesjährige Equal Pay Day Kampagne steht unter dem Motto „Zeit für Equal Pay“ und stellt die Frage, wie die ungleiche Zeitaufteilung zwischen den Geschlechtern zum Gender Pay Gap beiträgt  und was dagegen getan werden kann. Das ZFF ist mit einem Artikel zur Situation von pflegenden Angehörigen im Kampagnen-Journal dabei.

Breites Bündnis zieht rote Linie für das Reformvorhaben Kindergrundsicherung: Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und müssen raus aus dem Bürgergeld. Alles andere ist Etikettenschwindel. Der heute veröffentlichte Policy Brief der Bertelsmann-Stiftung unterstreicht diese Notwendigkeit.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Der Streit um die Kindergrundsicherung schwelt seit Monaten an. Nun scheinen die Diskussionen an einem Kipppunkt zu stehen und endgültig im Unsinn zu enden. Denn es wird eifrig diskutiert, ob man Kinder von Bürgergeldbeziehenden nicht weiterhin in der Zuständigkeit der Jobcenter und damit in der Grundsicherung für Arbeitssuchende belassen sollte. Dazu geben wir als Bündnis klar ein Veto. Denn Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und sollten auch nicht so behandelt werden!“

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Eine Reform, die den Namen Kindergrundsicherung trägt, kann nicht zwei Millionen armutsbetroffene Kinder aus dem Bürgergeld ausklammern und sie in einem unpassenden System für Arbeitssuchende belassen. Kinder sind kein Anhängsel ihrer Eltern, sondern brauchen eine eigene Förderung. Eine Reform, die das verkennt, hat Namen, Kosten und Aufwand nicht verdient. Wir fordern die Regierungsparteien daher auf, einen echten Systemwechsel einzuläuten und endlich etwas Grundlegendes für die Kinder mit ihren Bedürfnissen und Nöten zu tun!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen für alle Kinder gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsfürum Familie und Andere vom 26.01.2024

SCHWERPUNKT I: Verantwortungsgemeinschaft

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Das neue Rechtsinstitut soll sich an Erwachsene richten, die jenseits von Ehe, Familie und Partnerschaft Verantwortung füreinander übernehmen und diese Beziehung rechtlich absichern wollen.

Hierzu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Wenn Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, ist das etwas Großartiges. Heute geschieht das immer mehr auch außerhalb von Ehe, Familie und Partnerschaften: zum Beispiel in Senioren-WGs, in Mehrgenerationenhäusern oder unter engen Freunden. Unser Recht hat davon noch keine Notiz genommen: Es gibt im Recht keinen Namen und keine zusammenhängen Regeln für Verantwortungsbeziehungen jenseits von Ehe und Familie. Mit der Einführung der Verantwortungsgemeinschaft wollen wir das ändern. Das neue Institut soll es Menschen ermöglichen, ihre Verantwortungsbeziehungen so abzusichern, wie sie es möchten – mit passgenauen Lösungen zum Beispiel für Auskunftsrechte im Krankenhaus oder die gemeinsame Führung des Haushalts. Am besonderen Schutz von Ehe und Familie wird die Verantwortungs-gemeinschaft nichts ändern. Sie wird Menschen das Leben etwas leichter machen – aber niemandem etwas wegnehmen.“

Die Verantwortungsgemeinschaft soll in einem neuen Gesetz – dem Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft – geregelt werden. Hierfür schlägt das Eckpunktepapier folgende Regelungen vor:

I. Voraussetzungen einer Verantwortungsgemeinschaft

Nach dem Eckpunktepapier sollen für das Zustandekommen einer Verantwortungsgemeinschaft folgende Regeln gelten:

  • Zustandekommen durch notariell beurkundeten Vertrag: Eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass die Beteiligten einen notariell beurkundeten Vertrag schließen.
  • Maximalgröße: Eine Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Vertragspartner haben können.
  • Volljährigkeit der Beteiligten: Nur volljährige Personen sollen eine Verantwortungsgemeinschaft begründen können.
  • Erfordernis eines tatsächlichen persönlichen Näheverhältnisses: Ein Vertrag über eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass zwischen den Beteiligten ein persönliches Näheverhältnis besteht.

II. Rechtsfolgen einer Verantwortungsgemeinschaft

Eine Verantwortungsgemeinschaft soll keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben. Sie soll auch keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben. Für die Rechtsfolgen ist ein Stufenmodell geplant. In der Grundstufe soll die Verantwortungsgemeinschaft nur einige wenige Rechtsfolgen haben. Wenn die Parteien mehr Verantwortung füreinander übernehmen wollen, dann können sie – in der Aufbaustufe – zwischen verschiedenen Modulen auswählen und diese frei miteinander kombinieren.

  • Die Rechtsfolgen in der Grundstufe: Zwischen den Vertragspartnern sollen alle Rechtsvorschriften zur Anwendung gelangen, die konkret an das Bestehen einer persönlichen Nähebeziehung anknüpfen. Vertragspartner einer Verantwortungsgemeinschaft sollen deshalb zum Beispiel bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers Berücksichtigung finden können (vgl. § 1816 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)). Das Bestehen einer Verantwortungsgemeinschaft soll außerdem Berücksichtigung finden, wenn die Möglichkeit einer Organspende geprüft wird (vgl. § 8 des Transplantationsgesetzes).
  • Modul „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“: In einer gesundheitlichen Notsituation soll jeder Partner der Verantwortungsgemeinschaft Auskunft von behandelnden Ärzten verlangen und den anderen Partner in Gesundheitsangelegenheiten vertreten können, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen; insoweit sollen ähnliche Regeln gelten wie beim Ehegattennotvertretungsrecht aus § 1358 BGB.
  • Modul „Zusammenleben“: Die Partner sollen sich im Falle des räumlichen Zusammenlebens eine gegenseitige Verpflichtungsermächtigung im Hinblick auf die Haushaltsführung einräumen können. Kraft dieser soll jeder Partner berechtigt sein, bei Bedarf Grundnahrungsmittel und notwendige Haushaltsartikel mit Wirkung für und gegen alle zu kaufen. Außerdem soll eine Regelung zur vorübergehenden Wohnungsüberlassung bei Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft getroffen werden.
  • Modul „Pflege und Fürsorge“ (unter Prüfvorbehalt): Im Zuge der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Einführung der Verantwortungs¬gemeinschaft soll geprüft werden, inwieweit die Regeln des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes über die Pflege von nahen Angehörigen auch auf die Pflege von Partnern einer Verantwortungsgemeinschaft erstreckt werden können.
  • Modul „Zugewinngemeinschaft“: Mit der Bestimmung des Moduls „Zugewinngemeinschaft“ können die Partner Vorsorge für den Fall der Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft treffen. Bei Wahl des entsprechenden Moduls soll die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft zur Folge haben, dass das während des Bestehens der Verantwortungsgemeinschaft erworbene Vermögen zwischen den Vertragspartnern ausgeglichen wird. Insoweit sollen die Regeln über den Zugewinnausgleich zwischen Eheleuten zur Anwendung gelangen. Das Modul soll nur gewählt werden können, wenn die Verantwortungsgemeinschaft lediglich aus zwei Personen besteht und beide nicht miteinander oder mit anderen Personen verheiratet sind.

III. Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft
Die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft soll jederzeit durch konsensualen Vertrag, der Austritt durch einseitige Erklärung möglich sein.

Das Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft ist hier abrufbar. Ein Beispielpapier ist hier abrufbar. Eine kurze Zusammenfassung ist hier abrufbar. Einen Mitschnitt des Pressestatements finden Sie hier.

Das Bundesministerium der Justiz wird auf Grundlage des Eckpunktepapiers in den nächsten Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten – und dabei auch die öffentlichen Rückmeldungen zu dem Papier berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz vom 05.02.2024

Mit der Verantwortungsgemeinschaft sollen Konstellationen von Menschen rechtlich abgesichert werden, die nicht in einem romantischen Verhältnis zueinanderstehen, die aber dennoch längerfristig Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Einführung dieser Verantwortungsgemeinschaft als Erfüllung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Doch auch diese neue Rechtsform muss im Konfliktfall Sicherheit bieten.

„Spätestens seit Kernfamilien 2020 das durch Kontaktbeschränkungen geprägte Weihnachtsfest zusammen feiern durften, aber andere ‚Wahlfamilien‘ getrennt waren, ist eindeutig: Die Verantwortungsgemeinschaft kann eine klaffende Lücke schließen und Lebensrealitäten absichern, die bisher rechtlich außen vor waren. Insofern ist dieses Instrument überzeugend. Es kann für ganz unterschiedliche Konstellationen Bedeutung haben, ob für die oft erwähnte Alters-Wohngemeinschaft, Patchworkfamilien oder einen engen queeren Freundeskreis. Für all diese Fallgruppen muss die rechtliche Lösung universell passen, das erfordert noch sorgfältige Beratungen. Unsere Aufgabe ist dabei aber auch, einen klaren rechtlichen Mehrwert zu schaffen, gegenüber vorhandenen Möglichkeiten, gegenseitige Vollmachten notariell beglaubigen zu lassen.

Verantwortungsübernahme bedeutet zudem immer auch unbezahlte Care-Arbeit. Deshalb halten wir von der SPD-Bundestagsfraktion es für schwierig, die Verantwortungsgemeinschaft mit maximaler Flexibilität auszustatten, wie es der Justizminister möchte: In Frankreich können wir seit der Einführung eines vergleichbaren Gesetzes (PACS) beobachten, dass in der Regel Frauen weiterhin die unbezahlte Care-Arbeit übernehmen – und dann finanziell sprichwörtlich im Regen stehen, wenn sich die Gegenseite einseitig und unvorhergesehen aus der Gemeinschaft zurückzieht. Das darf uns in Deutschland nicht passieren. Deshalb werden wir in den Beratungen darauf hinarbeiten, Mechanismen zur Absicherung einzubauen. Die Übernahme von Verantwortung für andere Menschen ist eine tolle Sache – auch gesellschaftlich. Aber ihre rechtliche Ausgestaltung muss vor Ausbeutung schützen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 05.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisiert die geplante Einführung eines neuen Instituts der „Verantwortungsgemeinschaft“, zu der der Justizminister am 05.02.2024 Eckpunkte veröffentlicht hat, als voreilig und planlos. „Eine Verantwortungsgemeinschaft, wie wir sie aus dem französischen Modell des pacte civil de solidarité kennen, etabliert sich sehr schnell als ein Modell, dass Frauen benachteiligt“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Ausweislich der veröffentlichten Eckpunkte soll die Verantwortungsgemeinschaft ausdrücklich nicht in Konkurrenz zur Ehe stehen. In einer jederzeit leicht auflösbaren „Verantwortungsgemeinschaft“ sollen sich Menschen zusammenschließen können, die ein Bedürfnis nach einer rechtlichen Anerkennung ihrer persönlichen Nähebeziehung haben. Es sind weder Steuervorteile noch erbrechtliche oder aufenthaltsrechtliche Konsequenzen vorgesehen. Die Verantwortungsgemeinschaft soll keine Rechtsfolgen im Verhältnis zu Kindern – also etwa hinsichtlich der rechtlichen Elternschaft oder des Sorgerechts – nach sich ziehen. Auch sollen keine „durchsetzbaren“ Rechte auf und keine „durchsetzbaren Pflichten zur Verantwortungsübernahme“ begründet werden.

Tatsächlich ist zu befürchten, dass bei heterosexuellen Paaren, die sich wegen der vermeintlichen Modernität einer „Verantwortungsgemeinschaft“ gegen eine Ehe entscheiden, auch weiterhin die Frau hauptsächlich die Care-Arbeit für gemeinsame Kinder übernimmt. Beim Scheitern der Beziehung zeigen sich die Gewinner und Verliererinnen: Wer mehr Einkommen erwirtschaftet und mehr Zeit in die eigene Karriere gesteckt hat, wird die Früchte der arbeitsteiligen Verantwortungsgemeinschaft allein ernten. Gleichzeitig bleiben Mütter, die statistisch betrachtet bis heute für den Löwenanteil der Kinderbetreuung zuständig sind, ohne eigene Unterhaltsansprüche auf ihren betreuungsbedingten beruflichen Nachteilen sitzen. Aber auch für gleichgeschlechtliche Paarkonstellationen sind erhebliche, auch finanzielle Nachteile denkbar, die gerade durch die Öffnung der Ehe vermieden werden sollten.

„Eine Ehe light wäre das genaue Gegenteil von verantwortlicher und solidarischer Lebensplanung“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb. Wer gegenseitig in guten und schlechten Zeiten Verantwortung übernehmen will, kann eine Ehe eingehen. Das vermeintlich zu komplizierte Scheidungsrecht ist ein wohlausgewogenes Abwicklungsrecht, das für einen gerechten Ausgleich der beiderseitigen Anteile an der Erwerbs- und Sorgetätigkeit während der Partnerschaft sorgen soll. Hier geht jede Vereinfachung zu Lasten derjenigen, die weniger Erwerbseinkommen erwirtschaften.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.02.2024

SCHWERPUNKT II: Policy Brief Bertelsmann-Stiftung Kindergrundsichrung

Zur Veröffentlichung des Policy-Briefs der Bertelsmann-Stiftung zur Kindergrundsicherung erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend:

Als Bündnisgrüne begrüßen wir die Einschätzung der Bertelsmann-Stiftung, dass zusätzliches Personal im Familienservice notwendig ist, um langfristig das Versprechen einzulösen, dass der Staat aktiv auf Familien zugeht und sie sich nicht mehr zusätzlich zur Erwerbs- und Sorgearbeit durch einen Bürokratiedschungel kämpfen müssen.

Ebenfalls wichtig ist, dass die Bertelsmann-Stiftung gezielt Alleinerziehende in den Blick nimmt, die trotz Erwerbsarbeit besonders von Armut bedroht sind. Wir freuen uns, dass Familienministerin Paus im Gesetzentwurf bereits Verbesserungen für diese Gruppe erreichen konnte.

Im parlamentarischen Verfahren arbeiten wir zusammen mit unseren Koalitionspartner*innen daran, dass die Kindergrundsicherung digital, automatisiert, und damit unkompliziert sowie verlässlich bei allen Familien ankommt. Als Bündnisgrüne ist uns zudem wichtig, besonders von Armut betroffene Familien zu entlasten, damit alle Kinder in unserem Land die gleichen Chancen für ein gesundes Aufwachsen und einen guten Bildungsabschluss haben. Das sorgt nicht nur für Gerechtigkeit, sondern unterstützt auch das Ziel eines starken Wirtschaftsstandorts Deutschlands mit gut ausgebildeten Fachkräften.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.01.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mehr finanzielle Mittel als bisher veranschlagt zur Verfügung zu stellen. Nur so wird es gelingen, die Kinderarmutsquote spürbar zu senken. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Dafür braucht es eine gemeinsame Anstrengung für einen echten Paradigmenwechsel und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient.

„Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern durch die geplante Kindergrundsicherung sind wichtige Hebel zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Allerdings kommen wir mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Wir brauchen auch eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses darf aber nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden. Es braucht höhere Transferleistungen für Kinder, deren Familien nicht über die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel verfügen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der Veröffentlichung des Policy Briefs „Kindergrundsicherung: Weichen jetzt richtig stellen!“ der Bertelsmann Stiftung.

„Von Armut betroffene Familien brauchen eine klare Anlaufstelle sowie eine finanzielle Ausgestaltung der Leistung, die allen Kindern echte Teilhabe ermöglicht. Ein besonderes Augenmerk muss deshalb auch auf Familien mit alleinerziehenden Eltern gelegt werden. Zudem muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein, auch für geflüchtete Kinder“, so Hofmann weiter.

„Aus repräsentativen Umfragen für das Deutsche Kinderhilfswerk und auch durch unseren letzten Kinderreport wissen wir, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland der Meinung sind, dass der Staat ausreichend in die Zukunftschancen der jungen Generation investiert. Zugleich wären knapp zwei Drittel der Erwachsenen bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Die Solidarbereitschaft in der Bevölkerung wird an dieser Stelle derzeit von der Politik massiv unterschätzt. Diese sollte vielmehr von der Bundesregierung aufgenommen und in eine kraftvolle Politik insbesondere für von Armut betroffene Kinder umgesetzt werden“, sagt Holger Hofmann.

Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. „Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.01.2024

Bertelsmann Policy Brief untermauert Forderungen der eaf

Wenn Kinder- und Jugendarmut verringert und ein echter Schritt in Richtung „gutes Aufwachsen mit angemessener sozialer Teilhabe für alle Kinder“ Wirklichkeit werden soll, muss der vorliegende Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung an entscheidenden Punkten überarbeitet werden. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) sieht sich in dieser Forderung durch die Einschätzung der Bertelsmann Stiftung im heute veröffentlichten Policy Brief der Stiftung klar bestärkt.

„Hier wurde im letzten Jahr eine große Chance vertan!“, kritisiert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Aber wir bleiben am Ball, damit der Entwurf der Kindergrundsicherung 2024 noch entscheidend verbessert wird: Unsere Vorschläge für einfache Nachbesserungen mit großer Wirkung für Kinder und Jugendliche, insbesondere von alleinerziehenden Eltern, decken sich eins zu eins mit den Forderungen der Bertelsmann Stiftung.“

Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus verweist auf die Stellungnahme der eaf vom November 2023: „Leider haben unsere Forderungen nichts an Aktualität verloren. Wir hoffen, dass hinter den Kulissen genug politischer Wille übrig ist, um noch entscheidende Strippen zu ziehen! Denn immerhin hatte die Ampel zu Beginn der Legislaturperiode eine große sozialpolitische Reform angekündigt. Wenn sie wirklich zulässt, dass diese zu einer Verwaltungsreform schrumpft und weiter jeder Cent für Kinder umgedreht wird, ist dies ein Armutszeugnis für alle beteiligten Parteien.“

Die Prioritäten der eaf für das parlamentarische Verfahren zur Kindergrundsicherung umfassen folgende Punkte:

  1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen
  2. Kinder von Alleinerziehenden besser erreichen: vorgesehene Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz streichen, Unterhaltsvorschuss neu berechnen
  3. Vorläufigen Umgangsmehrbedarfszuschlag einführen

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 26.01.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Paus trifft Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention

Bundesfamilienministerin Paus hat sich heute mit Vertreterinnen und Vertretern des Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention (KompRex) getroffen, das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wird. Im Fokus stand der Austausch über aktuelle Herausforderungen der Rechtsextremismusprävention, vor allem die Bedrohungslage von zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Die Teilnehmer*innen beschrieben in dem Gespräch Bedrohungen und Angriffe gegen Engagierte, die zunehmend die zivilgesellschaftliche Handlungsfähigkeit einschränken und herausfordern. Sie berichteten von gezielten Angriffen gegen Engagierte durch Rechtsextremisten, von Diffamierungskampagnen, Androhung von Sachbeschädigung und immer häufiger körperlicher Gewalt sowie Drohanrufen, um so die demokratische Zivilgesellschaft zunehmend unter Druck zu setzen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ich danke dem Kompetenznetzwerk für seine herausragende Arbeit! Die Schilderungen der Expertinnen und Experten haben mich zutiefst bewegt und beunruhigt. Die aktuelle Bedrohungslage zeigt deutlich: Wir dürfen unser Land nicht denjenigen überlassen, die gegen Menschen hetzen und die aus Menschenverachtung Politik machen wollen! Die bundesweiten Proteste und Demonstrationen gegen Rechtsextremismus machen Hoffnung, dass Demokratinnen und Demokraten an Sichtbarkeit gewinnen. Das reicht aber noch nicht. Die Bürgerinnen und Bürger fordern ganz klar auch von der Politik und der Regierung, unsere Demokratie zu verteidigen und zu schützen. Die Menschen in Deutschland, die sich für unsere wehrhafte Demokratie, für gelebte Vielfalt und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einsetzen, brauchen Rückhalt und Unterstützung. Das ist auch Aufgabe des Staates.

Darum appelliere ich an die Mehrheit im Bundestag und insbesondere an die FDP-Fraktion, den Weg frei zu machen und das Demokratiefördergesetz endlich zu verabschieden. Es ist der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft nicht mehr zu vermitteln, warum die Beratungen im Bundestag immer noch nicht abgeschlossen sind. Das Gesetz unterstützt die Bundesländer und Kommunen in ihrer Demokratiearbeit ebenso wie die vielen Aktiven überall im Land. Der Bundesrat hat sich schon am zweiten Februar des letzten Jahres in erster Lesung hinter das Gesetz gestellt.
In der vergangenen Legislaturperiode hat es einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus gegeben. Es ist an der Zeit dezidiert darüber nachzudenken, ob wir nicht auch in dieser Legislaturperiode einen solchen Kabinettsausschuss einrichten sollten, der weitergehende Maßnahmen erarbeitet. Das könnte eine weitere in der Folge substantielle Antwort darauf sein, dass die Bevölkerung Rechtsextremismus als größte Bedrohung unserer Demokratie einschätzt.“

Das KompRex besteht aus der Amadeu Antonio Stiftung, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus (in Trägerschaft von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste), Cultures Interactive, Gesicht Zeigen! und dem Lidice Haus. Es bündelt die präventiv-pädagogische fachliche Expertise, entwickelt bundesweite Präventionsangebote, identifiziert aktuelle Entwicklungen im Themenfeld Rechtsextremismusprävention und vernetzt und qualifiziert Akteur*innen der Rechtsextremismusprävention.

Über das Demokratiefördergesetz: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Demokratiefördergesetzes bereits im Dezember 2022 beschlossen. Dem Gesetzentwurf ging ein intensiver Austausch mit den Ländern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft im Frühjahr 2022 voraus. Auf dieser Grundlage wurde ein Entwurf erarbeitet, der erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Durchführung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung sowohl durch den Bund selbst, als auch durch die Förderung von Projekten der Zivilgesellschaft schafft. Das Demokratiefördergesetz ist damit ein wichtiger Baustein, um die demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich in unterschiedlichen Projekten jeden Tag für unsere Demokratie einsetzt.

Über „Demokratie leben!“: Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das BMFSFJ jährlich über 700 Projekte aus der Zivilgesellschaft in ganz Deutschland, die sich für die Stärkung unserer Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft und in der Prävention von Extremismus einsetzen.
https://www.demokratie-leben.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.02.2024

Bundesfrauenministerin Paus: „Meilenstein für Europa“

Zum ersten Mal wird es EU-weit Regeln für die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen besseren Zugang zu Justiz, Schutz und Prävention geben. Der Rat der EU unter belgischer Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament unter Beteiligung der EU-Kommission haben sich auf eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geeinigt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus:  „Die Einigung zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein Meilenstein für Frauen in Europa. Mit der Einigung sendet die EU das klare Signal: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Europa müssen konkret eingedämmt werden. Erstmals werden eine EU-weite Regelung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gemeinsame Mindeststandards für den Schutz vor dieser Gewalt geschaffen. Ein Scheitern der Richtlinie wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt gewesen. Ich bin vor allem auch den vielen Frauen dankbar, die überall ihre Stimme erhoben haben, damit Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Jetzt ist ein wichtiger Erfolg erzielt, die politische Auseinandersetzung für mehr Schutz für Frauen vor Gewalt wird weitergehen.“

Durch die intensiven und teils schwierigen Verhandlungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Insbesondere folgende Aspekte sind positiv hervorzuheben:

  • Verbesserter Zugang zu Justiz (z. B. können Strafanträge vereinfacht und leichter zugänglich eingereicht werden)
  • erstmalige Regelung von gegen Frauen gerichtete Online-Gewalt, darunter Delikte wie „Cyber-Stalking“, Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern, Mobbing im Netz, Versenden von sogenannten „Dick Pics“ oder Aufstacheln zu frauenbezogenem Hass und Gewalt
  • verbesserter Schutz für Kinder, die Gewalthandlungen beobachten
  • EU-weite Standards zur Ahndung von weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat
  • Einheitliche Standards zur Unterstützung und Betreuung der Opfer (z. B. Bereitstellung von Hilfsdiensten)
     

Auch wenn der Tatbestand der Vergewaltigung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur EU-Rechtsetzungskompetenz keinen Einzug in die Richtlinie gefunden hat, müssen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig geeignete Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt treffen. Damit soll insbesondere das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass sexuelle Handlungen Einvernehmen voraussetzen und dass sexuelle Handlungen ohne Einvernehmlichkeit strafbar sind. Damit wird ein Teil der Istanbul-Konvention aufgegriffen, nach der sexuelle Handlungen ohne freiwillige Zustimmung nicht aufgezwungen werden dürfen.

Ergänzend zur EU-Regelung haben sich das federführende Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium auf Initiative von Bundesfrauenministerin Lisa Paus eine Evaluation des 2016 neu gefassten nationalen Sexualstrafrechts geeinigt, in dem die „Nein heißt Nein“-Lösung verankert ist. Mit der Evaluation soll überprüft werden, ob die aktuell in Deutschland geltende Regelung den Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig entspricht. Die Evaluation soll noch in dieser Legislaturperiode starten.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung noch förmlich verabschieden. Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Bestimmungen der neuen Richtlinie umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.02.2024

Zur Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm erklären Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Heute ist ein guter Tag für die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Die finale Einigung von Bund und Ländern beim Startchancen-Programm ist ein bildungspolitischer Meilenstein, für den wir Bündnisgrüne jahrelang gekämpft haben.

Das Startchancen-Programm ist der bisher größte Pakt zwischen Bund und Ländern für mehr Bildungsgerechtigkeit. Bund und Länder investieren ab dem kommenden Schuljahr in den nächsten 10 Jahren insgesamt 20 Milliarden Euro gezielt in etwa 4000 Schulen in besonders herausfordernden Lagen.

Wir stellen zusätzliche Mittel für multiprofessionelle Teams und ein Investitionsprogramm für eine förderliche Lernumgebung zur Verfügung – und zwar gezielt an Schulen mit besonderem Bedarf. Diese Schulen erhalten außerdem ein vor Ort frei verfügbares Chancenbudget für die Schul- und Unterrichtsentwicklung.

So erreichen wir besonders Schüler*innen aus einkommensschwachen Familien. Dies ist dringend notwendig, denn die jüngsten alarmierenden PISA-Ergebnisse belegen zum wiederholten Male, dass der Bildungserfolg in Deutschland viel zu sehr mit der sozio-ökonomischen Herkunft zusammenhängt.

Über das Startchancen-Programm hinaus benötigen wir außerdem endlich eine gemeinsame bildungspolitische Strategie von Bund, Ländern und Kommunen mit gesamtstaatlichen Bildungszielen. Als Gesellschaft und auch als Volkswirtschaft können wir es uns nicht leisten, weiter an der Bildung zu sparen. Deswegen erwarten wir auch eine zeitnahe Einigung beim Digitalpakt 2.0, dem zweiten großen bildungspolitischen Leuchtturmprojekt unserer Koalition.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.02.2024

Die Kinderkommission teilt mit:

Rund 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland leben mit einer unheilbaren Erkrankung, an der sie frühzeitig sterben werden. Die Kinderhospizarbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, sie und ihre Familien zu begleiten und zu unterstützen.

Anlässlich des „Tags der Kinderhospizarbeit“ am 10. Februar würdigt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages das Engagement von Angehörigen sowie ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinderhospizarbeit.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt: „Jedes Jahr erinnert uns der Tag der Kinderhospizarbeit daran, wie bedeutend das Engagement der ehrenamtlichen Helfer, aller medizinischen Mitarbeiter sowie der Angehörigen ist. Es ist wichtig, dass wir nicht nur an diesem speziellen Tag, sondern an 365 Tagen im Jahr unsere Dankbarkeit ausdrücken und ihre anspruchsvolle Arbeit wertschätzen. Denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass sie die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Gleichzeitig ermutigt uns dieser Aktionstag, ein sehr sensibles Thema in unserer Gesellschaft präsenter und häufiger zu thematisieren.“

Der bundesweite „Tag der Kinderhospizarbeit“ hat das Ziel, die Inhalte der Kinder- und Jugendhospizarbeit und ihre Angebote bekannter zu machen, Menschen für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen, finanzielle Unterstützerinnen und Unterstützer zu finden sowie das Thema „Tod und Sterben von jungen Menschen“ zu enttabuisieren. Mit den an diesem Tag getragenen grünen Bändern und den vielerorts stattfindenden Aktionen werden betroffene Familien mit Freunden und Unterstützern symbolisch verbunden und drücken so die Hoffnung aus, dass sich immer mehr Menschen mit den erkrankten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien verbünden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.02.2024

Ungleichheit in der Erwerbsbeteiligung von Frauen hängt mit einem hohem Gender Care Gap in der Pflege in Deutschland zusammen – Schweden, Schweiz und andere europäische Länder zeigen, wie Deutschland Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in der informellen Pflege senken könnte – Deutschland sollte formelle Pflegeinfrastruktur ausbauen und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt abbauen – Politik sollte Ehegattensplitting abschaffen und mit familienpolitischen Anreizen die Erwerbsbeteiligung von Frauen stärken

Ohne die informellen Pflegeleistungen von Frauen würde die Pflege in Deutschland zusammenbrechen. Täglich und wöchentlich pflegen Frauen Angehörige und andere pflegebedürftige Menschen hierzulande doppelt so häufig wie Männer. Da rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen zuhause versorgt werden, bilden Frauen das Rückgrat der informellen Pflege in Deutschland. Dabei befindet sich Deutschland beim Gender Care Gap, dem Unterschied in der Pflege zwischen den Geschlechtern, im Mittelfeld der europäischen Länder. „Der Gender Care Gap ist in den Ländern kleiner, in denen mehr Geld für das formelle Pflegesystem ausgegeben wird“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

In einer heute veröffentlichten Studie analysieren Johannes Geyer, Peter Haan und Mia Teschner den Gender Care Gap in der Pflege in 17 europäischen Ländern. Sie untersuchen, welche institutionellen, gesellschaftlichen und arbeitsmarktspezifischen Faktoren in einem Zusammenhang mit der Ungleichheit der informellen Pflege unter den Geschlechtern stehen. In Ländern mit einer größeren Geschlechterungleichheit und einer stärkeren Ungleichheit in der Erwerbsbeteiligung zwischen Männern und Frauen ist auch der Gender Care Gap größer. „Die Geschlechterungleichheiten in der informellen Pflege hängen mit Investitionen im Gesundheitswesen, dem Pflegesystem und den Strukturen des Arbeitsmarktes zusammen“, sagt Mia Teschner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DIW Berlin. „Je höher die Ausgaben für formelle Pflege in den Ländern sind, umso geringer ist der Gender Care Gap.“ Zudem weisen Länder mit geringer Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, auch einen geringen Gender Care Gap aus.

Deutschland liegt im europäischen Vergleich bei den Ausgaben für formelle Pflege und der Geschlechterungleichheit im Mittelfeld. Auch der Gender Care Gap liegt etwa im Durchschnitt der europäischen Länder. Deutschland kann von den Ländern mit geringem Gender Care Gap wie Schweden oder Schweiz lernen und mehr in formelle Pflege investieren, um Angebot und Qualität zu erhöhen und um den Aufwand der Angehörigen für die informelle Pflege zu reduzieren. In einer klugen Mischung könnten die höheren Ausgaben für die formelle Pflege aus Steuern oder höheren Beiträgen zur Pflegeversicherung finanziert werden. Zudem könnten die Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung ausgeweitet werden.

„Die Geschlechterungleichheiten in der informellen Pflege hängen mit Investitionen im Gesundheitswesen, dem Pflegesystem und den Strukturen des Arbeitsmarktes zusammen.“ Mia Teschner

Um die Ungleichheit bei der Care Arbeit zu reduzieren, müssten zudem mehr Männer für die informelle Pflege mobilisiert werden. Dieses Ziel ist nur langfristig zu erreichen, wie die Erfahrungen beim Elterngeld zeigen: Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen sind hoch. Entscheidend ist daher, dass die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt reduziert wird. Dabei helfen kann eine Reform des Ehegattensplittings oder die Verbesserung der Betreuung von Kindern, die eine Vollzeiterwerbstätigkeit von beiden Eltern ermöglichen würde. Diese Instrumente könnten helfen, das langfristige Ziel einer gleichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu erreichen.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.02.2024

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt besteht die ausgeprägte berufliche Trennung von Frauen und Männern fort – in Ost- wie in Westdeutschland. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zwischen 2012 und 2019 ist das Ausmaß der beruflichen Geschlechtersegregation innerhalb Deutschlands nur minimal zurückgegangen, wobei im Vergleich zu Westdeutschland die Geschlechtersegregation in Ostdeutschland höher und etwas stärker zurückgegangen ist.

Die Spaltung in frauen- und männerdominierte Berufsgruppen ist in West und Ost stark ausgeprägt. Deutlich mehr als die Hälfte aller beschäftigten Frauen und Männer in West und Ost arbeiteten 2012 bis 2019 in geschlechtstypischen Berufen, also in Berufen, in denen ihr eigenes Geschlecht unter den Beschäftigten zu mindestens 70 Prozent vertreten ist. Weniger als 30 Prozent arbeiten in gemischten Berufen und weniger als 15 Prozent in geschlechtsuntypischen Berufen – also Berufen, in denen der Anteil der Beschäftigten ihres eigenen Geschlechts bei maximal 30 Prozent liegt.

In Ostdeutschland arbeiten mehr Männer als Frauen in geschlechtsuntypischen Berufen, in Westdeutschland verhält es sich umgekehrt. Diese Unterschiede hängen unter anderem mit der unterschiedlichen Berufsstruktur in beiden Landesteilen zusammen. In vielen Berufen sind im Osten Frauen stärker vertreten als im Westen. Besonders groß sind diese Unterschiede in kaufmännischen Dienstleistungsberufen, in IT- und naturwissenschaftlichen Berufen sowie in Berufen mit hohem Anforderungsniveau.

In Westdeutschland hätten 2012 55 Prozent aller Frauen (oder Männer) ihren Beruf wechseln müssen, um in allen Berufen den damaligen Frauenanteil von 45 Prozent zu erreichen. Im Jahr 2019 war dieser Anteil 1,3 Prozentpunkte geringer. In Ostdeutschland war die Segregation zu Beginn des Beobachtungszeitraumes 2012 höher und ging dann stärker zurück als in Westdeutschland: 2012 hätten in Ostdeutschland 57 Prozent aller Frauen (oder Männer) ihren Beruf wechseln müssen, um in allen Berufen einen Frauenanteil von 49 Prozent zu erreichen; 2019 waren es 2,8 Prozentpunkte weniger.

„Auf Basis der beobachteten Entwicklungen ist nicht zu erwarten, dass sich die Trennung des Arbeitsmarkts in Männer- und Frauendomänen in naher Zukunft auflöst“, fasst IAB-Forscherin Ann-Christin Bächmann die Ergebnisse zusammen. „Insgesamt bleibt die berufliche Geschlechtersegregation ein zentrales Charakteristikum des deutschen Arbeitsmarkts sowie eine bedeutsame Ursache von Ungleichheiten. So sind frauendominierte Berufe durchschnittlich schlechter entlohnt als Männerberufe“, ergänzt IAB-Forscherin Brigitte Schels.

Die Daten basieren auf den Arbeitgebermeldungen aller abhängig Beschäftigten an die Sozialversicherungsträger im Zeitraum von 2012 bis 2019.

Zum Download stehen bereit:

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-03.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.02.2024

  • Frauen bei erster Eheschließung 2022 im Schnitt 32,6 Jahre alt, Männer 35,1 Jahre
  • Zahl derjenigen, die mit 50+ zum ersten Mal heiraten, von 7 500 im Jahr 2002 auf rund 41 500 im Jahr 2022 gestiegen
  • Rund die Hälfte (49 %) der erwachsenen Bevölkerung war Ende 2022 verheiratet, bei den 65- bis 69-Jährigen gut zwei Drittel (68 %)

Wer in Deutschland heute zum ersten Mal heiratet, ist deutlich älter als noch vor 20 Jahren. Im Jahr 2022 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,6 Jahre alt, Männer 35,1 Jahre – in beiden Fällen ein neuer Höchststand. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 11. Februar mit. Binnen 20 Jahren ist das Durchschnittsalter bei der ersten Heirat bei Frauen damit um 3,8 Jahre und bei Männern um 3,3 Jahre gestiegen. Der durchschnittliche Altersunterschied zwischen den Geschlechtern ist somit seit 2002 von 3,0 Jahren auf 2,5 Jahre leicht geschrumpft. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.

Erste Ehen: Anteil der unter 30-Jährigen geht zurück, Anteil der Älteren ab 50 Jahren nimmt zu

Von den gut 609 800 Menschen, die im Jahr 2022 zum ersten Mal heirateten, waren 221 400 oder 36 % jünger als 30 Jahre. Im Jahr 2002 waren es noch mehr als die Hälfte (52 %). Vor allem die Zahl und der Anteil derjenigen, die im mittleren und auch noch im höheren Alter zum ersten Mal heiraten, haben deutlich zugenommen: 2022 waren 62 500 oder gut 10 % bei der ersten Eheschließung 40 bis 49 Jahre alt, im Jahr 2002 waren gut 32 600 oder knapp 6 % in diesem Alter. In der Altersgruppe 50+ ist die Zahl auf 41 500 und der Anteil auf knapp 7 % im Jahr 2022 gestiegen. Im Jahr 2002 waren 7 500 oder gut 1 % bei ihrer ersten Heirat 50 Jahre oder älter. 

Die Ursachen dieser Veränderungen sind zum einen der Anstieg des Alters bei den Erst-Ehen und zum anderen der veränderte Altersaufbau der Bevölkerung im Allgemeinen. So ist auch der Anteil der Altersgruppe 50+ an der Gesamtbevölkerung binnen 20 Jahren gewachsen: von gut 36 % zum Jahresende 2002 auf knapp 45 % Ende 2022.

Bei knapp 3 % aller Eheschließungen heirateten Paare gleichen Geschlechts

Insgesamt schlossen 781 500 Menschen im Jahr 2022 eine Ehe. 78 % der Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, gut 20 % waren zuvor geschieden und gut 1 % verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. 

Die Hälfte aller Erwachsenen war Ende 2022 verheiratet oder in Lebenspartnerschaft

Zum Ende des Jahres 2022 waren rund 34,6 Millionen Menschen in Deutschland verheiratet oder lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das entspricht einem Anteil von gut 49 % der 70,1 Millionen volljährigen Menschen hierzulande. Am höchsten war der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Knapp 3,5 Millionen der 5,1 Millionen Menschen in diesem Alter und somit gut zwei Drittel (68 %) waren zum Jahresende 2022 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Ehen werden später geschieden und dauern länger als vor 20 Jahren

Auch das Durchschnittsalter bei Scheidungen ist gestiegen und hat mit 44,7 Jahren bei Frauen und 47,8 Jahren bei Männern 2022 einen neuen Höchststand erreicht. Binnen 20 Jahren ist es um 5,8 Jahre bei Frauen (2002: 38,9 Jahre) und um 6,2 Jahre bei Männern (2002: 41,6 Jahre) gestiegen. Zugleich stieg die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung 2022 auf 15,1 Jahre, 2002 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,9 Jahre verheiratet. 2022 wurden rund 137 400 Ehen geschieden, mit Ausnahme des Jahres 2019 ist die Zahl der Scheidungen seit 2012 kontinuierlich gesunken. 

Methodische Hinweise:

Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle. Ab dem Berichtsjahr 2018 sind die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in den Eheschließungsdaten enthalten. Eingetragene Lebenspartnerschaften konnten ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr eingegangen werden. Die Daten zu Ehescheidungen enthalten ab 2019 auch die Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare. Im Anteil der Verwitweten sind auch Personen enthalten, deren Lebenspartner verstorben sind, deren Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde oder deren Familienstand unbekannt ist.

Die Bevölkerungszahlen nach dem Familienstand sind Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.

Weitere Informationen:

Abbildung der Bevölkerung nach Familienstand und Altersgruppen
Tabellen zur Bevölkerung in GENESIS-Online
Statistischer Bericht – Eheschließungen 2022
Statistischer Bericht – Rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen – 1990-2022

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.02.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des morgigen Valentinstages fordert die Arbeiterwohlfahrt besseren Gewaltschutz für Betroffene häuslicher Gewalt.

„Der Valentinstag gilt gemeinhin als romantischer Anlass. Für viele Frauen in Deutschland ist das allerdings ein weiterer Tag, an dem sie von Gewalt durch ehemalige oder derzeitige Partner betroffen sind. Nach jahrzehntelangen Kämpfen von Frauenrechtler*innen und Aktivist*innen ist es mehr als an der Zeit, deutschlandweit den Gewaltschutz für alle von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen mit einem Bundesgesetz zu regeln“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Intensiv wird derzeit am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen daran gearbeitet. „Die Debatte um ein Gewalthilfegesetz nimmt Fahrt auf“, so Sonnenholzner. „Gewaltschutz- und Hilfeangebote wie Frauenhäuser, Schutzwohnungen, Notrufe, Interventionsstellen und Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt müssen flächendeckend gewährleistet und finanziell abgesichert werden. Bund, Länder und Kommunen müssen hier gemeinsam Verantwortung übernehmen. Gewaltbetroffene sollen so umgehend Zugang zu Schutz und Hilfe erhalten, die sie brauchen – überall in Deutschland.“

Erste wichtige Schritte auf Bundesebene werden aktuell auch in der Reform des Sorge- und Umgangsrechts unternommen. Das Prinzip Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils vor Umgangsrecht für das gewaltausübende Elternteil soll endlich verankert werden. Mit Unterzeichnung der Istanbul-Konvention am 01.02.2018 hat sich Deutschland verpflichtet, die Anforderungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt umzusetzen. Hieraus ergibt sich eindeutig die Forderung, Partnerschaftsgewalt im Kontext Sorge- und Umgangsrecht zu berücksichtigen und die Gewaltbetroffenen vorrangig zu schützen.

Hintergrund:

2022 waren 126.349 Frauen Opfer von Gewalt durch Partner oder Ex-Partner – das sind 350 erfasste Taten von Partnerschaftsgewalt gegen Frauen pro Tag. Das Dunkelfeld ist weitaus größer. Viele Frauen sehen für sich keine Möglichkeit, die Gewaltbeziehung zu verlassen. Sie verharren oftmals darin, weil sie Hilfeangebote aus Scham  oder wegen der gemeinsamen Kinder (noch) nicht annehmen möchten. Dabei ist ausgerechnet die Geburt eines gemeinsamen Kindes oftmals ein Auslöser von Partnerschaftsgewalt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.02.2024

Der Gesetzentwurf war bereits Ende 2022 vom Bundeskabinett beschlossen worden, die parlamentarischen Beratungen laufen seit Frühjahr 2023 – nun haben FDP-Abgeordnete dem geplanten Demokratiefördergesetz öffentlich eine Absage erteilt. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wäre ein Aus für das Gesetzgebungsprojekt ein fatales Signal: Schon seit Jahren fordert der Verband, die zivilgesellschaftliche Demokratiearbeit auf eine solide finanzielle und strukturelle Grundlage zu stellen.

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: “Wer heute auf die Idee kommt, bei der Demokratiestärkung untätig zu bleiben, muss wirklich auf einem anderen Stern leben: Seit Wochen gehen Millionen von Menschen auf die Straße, um unsere Demokratie vor Rechtsextremen zu schützen – und Abgeordnete einer Regierungsfraktion wollen ausgerechnet ein Gesetz zur Förderung demokratischer Basisarbeit beerdigen. Ein solches Verhalten grenzt an Realitätsverlust.”

Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands, ergänzt: “Demokratie ist Handarbeit und wird von unzähligen Projekten und Initiativen jeden Tag verteidigt – auch von den vielen Engagierten und Mitarbeitenden in der AWO. Diese wichtige Arbeit vor Ort ist heute prekär finanziert und nachhaltige Strukturen müssen jedes Jahr im Rahmen zäher Haushaltsdebatten erkämpft werden. Ein Gesetz, das demokratiefördernde Strukturen schützt und ausbaut, ist dringend überfällig. Wenn die FDP diese Chance nicht sieht, ist ihr wirklich kaum mehr zu helfen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.02.2024

Der Deutsche Bundestag hat den Bundeshaushalt für das laufende Jahr beschlossen – acht Wochen später als geplant. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßt im parlamentarischen Verfahren zurückgenommene Kürzungen, übt aber auch klare Kritik am neuen Haushaltsplan. Dazu erklären AWO-Präsident Michael Groß und Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands:

Michael Groß: “Wir haben seit dem letzten Sommer mit aller Kraft dafür gestritten, dass der Bundestag den Sparhaushalt des Finanzministers korrigiert. Mit Blick auf viele unserer Anliegen hatten wir Erfolg: Im Bereich der Migrationsberatung und bei der Unterstützung von Geflüchteten steht deutlich mehr Geld im Haushaltsplan als die Bundesregierung vorgeschlagen hatte. Gleichzeitig wird deutlich: Die Bundesregierung hat noch nicht verstanden, dass mit der Schuldenbremse und ohne mehr Steuergerechtigkeit kein Staat zu machen ist. Das richtige Ziel der Klimaneutralität belastet zudem die Menschen mit geringem Einkommen wesentlich mehr als Hochverdienende, die einen wesentlich höheren CO2 Fussabdruck haben. Neben Armutserfahrung sorgen vernachlässigte  und überlastete Lebenswelten und fehlende Aufstiegsmöglichkeiten in den Stadtteilen, dass vielen Menschen sich sozial und politisch übergangen fühlen. Wir müssen mehr Gemeinwohlorientierung und Gemeinnützigkeit etablieren. Die Preissteigerungen der letzten beiden Jahre und die Klimakrise erfordern höhere Ausgaben, nicht niedrigere. In Zeiten, in denen Hunderttausende für die Demokratie auf die Straße gehen, müssen wir endlich in diejenigen investieren, die Tag für Tag den gesellschaftlichen Zusammenhalt organisieren: die Menschen, die sich ehren- und hauptamtlich in der sozialen Arbeit engagieren! Dass stattdessen nun auch noch auf dem Rücken von Bürgergeld-Empfänger*innen gespart werden soll, ist ein fatales Signal.”

Claudia Mandrysch: “Die Haushaltskrise, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichts entstanden ist, hat für unsere Träger lange Wochen der Unsicherheit bedeutet. Es ist gut, dass für die Einrichtungen und Beschäftigten, die in den vom Bund geförderten Bereichen tätig sind, nun endlich Klarheit herrscht – aber der wirtschaftliche und vor allem der Vertrauensschaden sind bereits entstanden. Ich erwarte von Finanzminister Lindner, dass er morgen damit beginnt, einen seriösen, zukunftsfähigen Haushalt für die nächsten Jahre zu erarbeiten. Denn auch wenn wir für 2024 wissen, woran wir  sind: In mehr- und überjährigen Programmen ist weiterhin kaum Planbarkeit möglich. Die Freiwilligendienste zeigen das Problem sehr deutlich: Für den Jahrgang 2024/2025 können wir heute nur etwa 65% der für das laufende Jahr bereitgestellten Mittel nutzen, weil wir leider davon ausgehen müssen, dass 2025 wieder deutlich weniger Geld vorhanden sein könnte.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einer aktuellen Stellungnahme Verbesserungen in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO wurde 2016 vom Europäischen Parlament beschlossen und trat nach einer Übergangsphase von zwei Jahren im Mai 2018 in Kraft. Sie soll regelmäßig überprüft werden. Nun steht sechs Jahre nach Inkrafttreten zum zweiten Mal eine Beurteilung an.

„Personenbezogene Daten müssen mit dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit dringend besser geschützt werden“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. Der djb hat seine Stellungnahme über das Portal „Have your Say“ der Europäische Kommission eingereicht, das alle Bürger*innen, Unternehmen und NGOs einlädt, ihre Ansichten zu Initiativen der Kommission in wichtigen Phasen des Gesetzgebungsprozesses zu äußern.

Die Kritik des djb beruht auf der Tatsache, dass die europäischen Demokratien durch gezielte Desinformation zunehmend in Gefahr geraten. Der Alltag von Mädchen und Frauen in den sozialen Netzwerken ist geprägt von Beschimpfungen, Drohungen, sexueller Belästigung und der Angst vor Demütigungen. Gezielte personalisierte Online-Werbung trägt dazu bei, sie leicht zu Opfern aggressiver Nachstellungen zu machen. Die aktuellen Regelungen reichen zum Schutz der Betroffenen und zur Beseitigung dieser Phänomene nicht aus.

„Tracking und Microtargeting befördern Antifeminismus und Fragmentierung in der Gesellschaft. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Anke Stelkens, Vorsitzende der Kommission Digitales.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme mit Nachdruck den Regierungsentwurf zu einem Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 1. November 2023. Durch die Schließung der materiell-rechtlichen Schutzlücken und die gesetzlichen Klarstellungen im Bereich geschlechtsbezogener, sexueller und reproduktiver Gewaltverbrechen wird der Entwurf an entscheidenden Stellen zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im deutschen Völkerstrafrecht beitragen. Die Ausweitung der Opferrechte für Betroffene von sexualisierter und reproduktiver Gewalt lobt der djb ebenfalls. Allerdings merkt er kritisch an, dass der im Entwurf vorgesehene verstärkte prozessuale Opferschutz möglicherweise nicht allen Betroffenen von geschlechtsbezogener, sexualisierter und reproduktiver Gewalt in völkerstrafrechtlichen Kontexten zugutekommt.

„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung Änderungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen plant, die langjährigen Forderungen des djb umfassend umsetzen. Insbesondere begrüßen wir auch die Ergänzung des Verfolgungstatbestands um den Verfolgungsgrund der „sexuellen Orientierung“ als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Obwohl der Entwurf die Opferrechte von Betroffenen sexualisierter und reproduktiver Ge-walt erheblich ausweitet, regt der djb insbesondere an, die Anknüpfung dieser Rechte an eine Verletzung abschließend aufgezählter Individualrechtsgüter zu streichen. Dies könnte dazu führen, dass diese erweiterten Rechte möglicherweise nicht für alle Betroffenen von geschlechtsbezogener, sexualisierter und reproduktiver Gewalt garantiert sind. Insbesondere Formen geschlechtsbezogener Verfolgung, die ohne Verletzung der sexuellen oder reproduktiven Selbstbestimmung begangen werden, wären nicht erfasst. Außerdem sollten alle Völkerstraftaten zur Nebenklage, Beistandsbestellung und kostenlosen psychosozialen Prozessbegleitung berechtigen.

„Für eine effektive Bekämpfung von geschlechtsbezogener, darunter sexualisierter und reproduktiver, Gewalt bedarf es nicht nur Gesetzesänderungen, sondern im zweiten Schritt auch einer entsprechenden Verfolgungspraxis. Die Verfolgung und Anklage derartiger Taten müssen priorisiert werden und kumulativ erfolgen und benötigen geschultes Ermittlungspersonal.“, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.01.2024

Der Weltkindertag am 20. September steht im Jahr 2024 unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern zum 70. Geburtstag dieses Tages, dass die Politik ihre Prioritäten verstärkt auf Kinder ausrichten muss. Denn jeder junge Mensch ist eine große Chance für die Zukunft unserer Gesellschaft. Und es ist das Recht jedes Kindes, sich gut zu entwickeln und sein Leben gestalten zu können – ganz gleich, woher es kommt oder welchen Aufenthaltsstatus es hat. In Kinder zu investieren, ist gerade jetzt notwendig, um die großen Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Gleichzeitig gilt es, die Kinder- und Menschenrechte als demokratische Gesellschaft gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung zu verteidigen.

„Wir brauchen Vielfalt und die Zuversicht und Ideen der jungen Generation, um unsere großen Zukunftsaufgaben als demokratische Gesellschaft zu meistern. Deshalb ist es gerade in einer Zeit großer Krisen und Herausforderungen so wichtig, sich entschlossen für jedes Kind und seine Rechte einzusetzen”, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Mit dem Motto des Weltkindertags im Jahr 2024 möchten wir das besonders unterstreichen.“

„Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Staat und Zivilgesellschaft müssen mehr dafür tun, dass sie stark und gleichberechtigt mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten können“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention. Die muss in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden.“

Rund um den Weltkindertag am 20. September 2024 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder, ihre Rechte und ihre Zukunft aufmerksam machen. 70 Jahre, nachdem der Weltkindertag eingeführt wurde, weisen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk mit dem Motto 2024 darauf hin, dass die Interessen und Rechte der Kinder auch heute richtungweisend für politische Entscheidungen der Gegenwart und Zukunft sein müssen. Diskriminierung und Hass in jeglicher Form dürfen keinen Platz in der Gesellschaft haben. Die Zusagen im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag für die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden – dazu gehören beispielsweise die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen für jedes Kind, unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern und die Absicherung kindgerechter Lebensbedingungen für geflüchtete Kinder. Zudem fordern UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk von Bund und Ländern nachdrücklich die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten am 20. September gefeiert; seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 14.02.2024

Die Weiterentwicklung von Kitas zu Kinder- und Familienzentren ist der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie ein großes Anliegen, um Familien zu stärken und ihnen eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Stiftung bringt sich daher immer wieder auf Landes-ebene ein, wenn es um die fachliche Koordination solcher kommunalen Prozesse geht. So auch in Bremen. Dort endete nun nach fünf Jahren die Begleitung, um der Verstetigung in öffentlicher Hand mehr Raum zu geben.

Seit 2019 lag die Trägerschaft der Servicestelle Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) in Bremen beim Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. In Kooperation mit der Freien Hansestadt Bremen war sie als befristetes Projektvorhaben eingerichtet worden und hat sich erfolgreich entwickelt. 

94 sozialpädagogische Mitarbeitende wurden zu „Fachkräften Kinder- und Familienzentrum“ qualifiziert. Sie schlagen Brücken zu benachteiligten Familien im Stadtteil. Diese Weiterentwicklung von Kitas zu Familienzentren hat sich in Bremen bewährt und das Angebot wurde verstetigt: Zum Jahreswechsel fand der Übergang in das Landesinstitut für Schule (LIS) in Bremen statt.

 „Wir freuen uns, dass die Servicestelle KiFaZ an das Bremer Landesinstitut für Schulen übergeben werden konnte. Die bisherigen Unterstützungsangebote und Ansprechpersonen finden sich dort nun dauerhaft als Regelangebot“, sagt Dr. Aslak Petersen, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung, und ergänzt: „Damit bilden wir einen für Stiftungshandeln idealtypischen Prozess ab: Gemeinsam mit der Auridis Stiftung und dem Land Bremen haben wir eine Lücke in der kommunalen Angebotspalette gefüllt und Strukturen entwickelt. Nachdem die Übernahme in regelhafte Strukturen Bremens gewährleistet war, haben wir uns aus der operativen Aufgabe wieder zurückgezogen.“

Auch Marc von Krosigk, Geschäftsführer der Auridis Stiftung, freut sich über die Verstetigung des Angebots: „Aus unserer Sicht ist das ein wichtiger Schritt, um die Arbeit der Servicestelle nachhaltig in den Bremer Strukturen zu verankern und damit die wirksame Begleitstruktur für Einrichtungen und Familien vor Ort langfristig sicherzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie vom 02.02.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20. Februar 2024

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Ergebnisse aus dem BMBF-Verbundprojekt „Digitale Chancengerechtigkeit (DCG)“ zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Bildungsteilhabe im Lese- und Literaturunterricht in der Grundschule

Die neuesten Ergebnisse der PISA-Studie (OECD 2023) zeigen erneut: Das Problem gravierender Bildungsungleichheiten in Deutschland ist bisher nicht gelöst. Diese bleiben bestehen und werden in einer digitalen Gesellschaft zusätzlich von neuen Ungleichheitsdimensionen überlagert.
Digitalisierung, verstanden als umfassender Transformationsprozess, verändert Bildung, Bildungsinstitutionen und den Zugang zu Wissen. Damit sich Bildungsungleichheiten in einer digitalen Gesellschaft nicht vertiefen, kommt Bildungsinstitutionen wie Schulen immense Bedeutung zu. Insbesondere gilt es auch in digitalen Gesellschaften, Kinder aus weniger privilegierten Familien besonders zu unterstützen, und zwar durch Maßnahmen auf mehreren Ebenen: Unterricht, Schule, Lehreraus- und Weiterbildung, Nachbarschaftsquartiere und Bildungspolitik. Mit Blick auf die Unterrichtsebene gilt es, Unterricht auf Augenhöhe einer digitalen Gesellschaft und unter Berücksichtigung zunehmend heterogener Lernausgangslagen der Kinder anzubieten.
Im Vortrag berichten wir aus dem Mixed Methods Projekt „Digitale Chancengerechtigkeit“, in dem zunächst diversitätssensible Lehr- und Lernsettings mit analogen und digitalen Medien entwickelt, erprobt und schließlich evaluiert wurden. Wir zeigen, wie anspruchsvolle, kollaborative und kreative Lehr- und Lernsettings die Lesemotivation und Lesekompetenz von Grundschüler:innen beeinflussen und wie Kinder mit ganz unterschiedlichen Lernausgangslagen von schulischen Unterricht profitieren können.

Referierende
Prof. Dr. Jana Heinz, Hochschule München. Jana Heinz ist Professorin für Methoden der empirischen Sozialforschung. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Bildungsgerechtigkeit, der Wandel von Bildungsinstitutionen in einer digitalen Gesellschaft und deren Erforschung. E-Mail: jana.heinz@hm.edu; orcid: https://orcid.org/0000-0001-7968-2363.
Prof. Dr. Uta Hauck-Thum. Ludwig-Maximilians-Universität München. Uta Hauck-Thum ist Professorin für Grundschulpädagogik und -didaktik. Ihr Schwerpunkt ist das Lehren und Lernen unter digitalen Bedingungen. Besonderes Augenmerk legt sie auf die Diagnose und Förderung von Basiskompetenzen und auf Konzepte der transformativen Schulentwicklung. E-Mail: uta.hauck-thum@lmu.de; orcid: https://orcid.org/0000-0002-5367-344X
Laura Eras ist Doktorandin am Institut für Soziologie der Ludwig-Maximilians-Universität. Ihre Forschungsschwerpunkte sind soziale Schichtung und Vorurteile, insbesondere in postsozialistischen Gesellschaften. E-Mail: Laura.Eras@lmu.de; orcid: https://orcid.org/0000-0001-6006-1444.
Dr. Franz Neuberger, Deutsches Jugendinstitut. Franz Neuberger ist Senior Researcher mit den Forschungsschwerpunkten Kinderarmut, sozialstaatliche Leistungen für Kinder, soziale Ungleichheit, Familiensoziologie, Lebensqualitätsforschung, quantitative Methoden und Statistik. E-Mail: fneuberger@dji.de; orcid: https://orcid.org/0000-0003-3427-0298

Moderation: Dr. Katja Flämig, Deutsches Jugendinstitut

Termin: 21. Februar 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Kindertagesbetreuung hat den gesetzlichen Auftrag, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Bislang gelingt dies aber nur unzureichend. Zwar wird oft der Bildungs- oder der Betreuungsaspekt der Kindertagesbetreuung diskutiert, aber die Auseinandersetzung darüber, wie gut es der Kindertagesbetreuung gelingt Benachteiligungen abzubauen, sind bislang noch verhalten.
Der Paritätische Gesamtverband hat daher in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück eine Expertise erstellt, die unterschiedliche Maßnahmen der Länder auswertet, die eine Verbesserung der Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen anhand benachteiligungsrelevanter Kriterien verfolgen.
In der Veranstaltung werden die unterschiedlichen Ansätze der Länder vorgestellt und einige Vorschläge diskutiert, wie Maßnahmen ausgestaltet sein müssten, um Benachteiligung bereits im Ansatz zu vermeiden. Zudem gibt es die Gelegenheit, Erfahrungen der Teilnehmenden aus der Praxis einzubringen und zu diskutieren.
Mit
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung des Paritätischen Gesamtverbandes
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Die Expertise ist bereits veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden:  
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/broschuere_benachteiligung-2023_web.pdf

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476 

Termin: 29. Februar 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

„Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen […] sicherzustellen. Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.“

Wie auch das Deutsche Grundgesetz, so weist Artikel 23 der Europäischen Grundrechtecharta explizit darauf hin, dass zur tatsächlichen Umsetzung des Europäischen Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern proaktive Maßnahmen zu Gunsten von Frauen zulässig sind. Die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten sind also verpflichtet, die Gleichheit von Frauen und Männern einschließlich spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht sicherzustellen. Dieses Handlungsgebot an den Staat, Gleichberechtigung auch tatsächlich umzusetzen, ist in allen Lebensbereichen relevant, in denen Frauen nach wie vor real, sozial oder ökonomisch, benachteiligt werden – vom Arbeitsmarkt über die Aufteilung der Care Arbeit bis hin zur Teilhabe an Macht in Gesellschaft und Politik.

Die Hauptstadt Berlin gilt Dank diversen geschlechterpolitischen Maßnahmen zur Förderung von Frauen als „Stadt der Frauen“. Sie verdankt ihren Ruf als Vorreiterin unter anderem dem Landesgleichstellungsgesetz, dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm sowie dem Gender Budgeting und Mainstreaming. Doch im Berliner Abgeordnetenhaus sind Frauen –  ebenso wie im Bundestag und allen anderen Bundesländern – nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Jüngst zeigte unsere Studie „Frauen MACHT Berlin“ erneut, dass und warum Frauen in der Politik viel zu oft das Nachsehen haben. Kulturen und Nominierungspraktiken der Parteien erschweren Frauen die Kandidatur und die politische Arbeit, aber auch das Wahlrecht selbst ist ein entscheidender Faktor.  

Die Berliner Politik hat sich seit Jahren vorgenommen, mit einem Paritätsgesetz die gleichberechtigte Teilhabe zu sichern und auch im Bund und in anderen Bundesländern wird über Paritätsregelungen diskutiert. In mehreren Ländern Europas und der Welt gibt es diese bereits. Auch das Europäische Parlament sieht in seinem Vorschlag für ein neues, einheitliches Wahlrecht für das EU-Parlament die Einführung von Paritätsregeln vor. Wie Prof. Dr. Silke Laskowski in einem neuen Gutachten für die FES zeigt, hat sich auch die europäische Rechtsprechung schon mehrfach auf die Seite von Paritätsgesetzen gestellt und dabei nicht zuletzt deren Relevanz für die Demokratie unterstrichen.

Worauf wartet Deutschland also? Wie schaffen wir endlich gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten– in Berlin und überall!?

Zu Beginn des Frauenmonats März lädt das Landesbüro Berlin herzlich zur Diskussion! Wir freuen uns auf Impulse der Berliner Europapolitikerin Gaby Bischoff, der Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe und auf die Diskussion mit den Wissenschaftlerinnen Prof. Dr. Silke Laskowski und Dr. Helga Lukoschat. Sie sind herzlich eingeladen, die Diskussion mit Ihren Gedanken zu bereichern!

Denn „Europa braucht Demokrat_innen – Demokrat_innen brauchen Europa“!

Das Programm finden Sie anbei und hier.

Programm und Anmeldung unter: https://www.fes.de/lnk/europa-als-motor

Termin: 01. März 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Männerberatungsangebote leisten einen essenziellen Beitrag für Präventions-, Interventions- und Gleichstellungsarbeit. Doch wie finde ich diese Angebote und wie wird beraten? Dazu wird uns Björn Süfke von der Männerberatungsstelle man-o-mann im Rahmen dieser Inforeihe-Veranstaltung Antworten liefern. Ein besonderer Fokus wird hierbei auf den Themen häusliche Gewalt, Gesundheitsbeschwerden und stereotype Rollenbilder liegen. Björn Süfke wird mit uns über Bestehendes und Fehlendes in der Männerberatungslandschaft sprechen. Denn auch in der Sozialen Arbeit denken wir noch erstaunlich wenig darüber nach, wie und wo wir passgenaue Männerberatungsangebote institutionalisieren können.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Björn Süfke

Psychologe, Männerberater, Co-Leiter Hilfetelefon Gewalt an Männern, Co-Geschäftsführer man-o-mann männerberatung, dreifacher Vater, Buchautor

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 14. und 15. März 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Digital

Sophie Schwab, ZFF-Geschäftsführerin, hält einen Vortrag zum Thema „Familien brauchen ein Dach über dem Kopf“

Angespannte Wohnungsmärkte, steigende Mietkosten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sind ebenso drängende wie herausfordernde Themen kommunaler Wohnungspolitik. Hinzu kommt, dass viele Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Zudem gibt es zu wenig kreative Modelle der Wohnraumversorgung. Leidtragende sind Menschen im Sozialleistungsbezug oder mit geringem Einkommen, aber auch immer mehr Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. Trotz zahlreicher wohnungspolitischer Maßnahmen zur Stabilisierung der Miet- und Kaufpreise für Wohnraum hat sich die Situation im Hinblick auf die Schaffung und Sicherung bezahlbarer Wohnraums verschärft. Kommunen müssen gerade für diese Zielgruppen auf die wohnungspolitischen Herausforderungen mit lokalen Strategien und Instrumenten reagieren. Gemeinsam mit kommunalen Akteuren des Wohnungsmarktes müssen sie konzeptionelle Lösungen entwickeln und Wohnungsangebote schaffen. Anhand von Praxisbeispielen werden in der digitalen Veranstaltung Ansätze und Möglichkeiten kommunaler Wohnungsakteure aufgezeigt, Wohnraum für diese auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Zielgruppen zu mobilisieren.

Ablauf

Die Veranstaltung findet in drei Blöcken an insgesamt 2 Tagen statt:

  • 1. Block: 14.03.2024, 10.00 bis 13.00 Uhr, (Begrüßung, Einführung sowie Vorträge plus Diskussion)
  • 2. Block: 15.03.2024, 10.00 bis 12.15 Uhr, (Begrüßung, Einführung sowie Vorträge plus Diskussion)
  • 3. Block: 15.03.2024, 12.15 bis 13.00 Uhr, (AG-Arbeit und Diskussion der Ergebnisse).

Wie nehme ich teil?

  • Zur Durchführung von Online-Veranstaltungen verwenden wir Webex. Sie brauchen lediglich auf den Link in Ihrer Einladung zu klicken. Damit können Sie Webex auf Ihrem Desktop und/oder auf Ihren Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) sowohl temporär als auch fest installieren.
    Bestehen unter Umständen keine optimalen Netzwerkbedingungen können Sie die Verbindung über die Telefonnummern des betreffenden Meetings herstellen.

Lernziele der Veranstaltung

  • Erkenntnisse über aktuelle Herausforderungen kommunaler Wohnungspolitik
  • Stärkung der fachlichen Kontakte, Begleitung des Fachdiskurses, fachlicher und fachpolitischer Austausch
  • Erkenntnisse über Impulse für eine soziale und gemeinnützige regionale oder lokale Wohnungspolitik und für eine Stärkung und Verstetigung des generationenübergreifenden und gemeinschaftlichen Wohnens
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. April 2024

Veranstalter: VPK –  Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Ort: Dresden

Mit dem im Sommer 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden die Beratungs-, Beteiligungs- und Beschwerderechte von jungen Menschen, Eltern und Familien weiter gestärkt. Im Wissen um die Bedeutung der Eltern während der stationären Unterbringung eines Kindes in einer Einrichtung oder Pflegefamilie haben im Zuge dieser Reform insbesondere auch die Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Eltern eine deutliche Aufwertung erfahren.

Was ist nötig, um Elternarbeit in einer neuen Qualität zu entwickeln? Wo liegen die Herausforderungen professionellen Handelns im Praxisalltag der Jugendhilfe? Wie gelingt die Partizipation von Eltern in der Heimerziehung, welche Stolpersteine gibt es und wie kann Elternarbeit in einer inklusiv ausgerichteten Jugendhilfe erfolgreich umgesetzt werden? Auf diese und weitere Fragen sollen im Rahmen der Vorträge von Prof. Dr. Kerima Kostka, Dr. Anja Schwertfeger und Prof. Dr. Hans-Ullrich Krause Antworten gefunden werden.

Den ausführlichen Tagungsverlauf sowie alle weiteren Informationen zum PODIUM 2024 entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer. Die Anmeldung erfolgt direkt über unsere Webseite. 

Die Dokumentation der Veranstaltung erfolgt in Heft 3+4.2024 unserer Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“. Allen Teilnehmenden wird das Heft kostenfrei zugesandt.

Termin: 05. Mai 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Zielgruppe: Haupt- und Ehrenamt der AWO (bundesweit), Fachverbände, Wissenschaft, Ministerien, Bundespolitik 

Unbesetzte Stellen, gestiegene Fallzahlen, Fluktuation und eine hohe Arbeitsbelastung: Fachkräfte, die in den Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, sind überlastet und „ausgebrannt“. Aufgrund des Fachkräftemangels kann oft nicht mehr allen Anforderungen an Qualität und Betreuungskapazitäten nachgekommen werden. 

In der AWO Fachveranstaltung wollen wir diskutieren, wie sich die aktuelle Fachkräftesituation in den Arbeitsfeldern der AWO darstellt, welche Strategien, Instrumente und Arbeitsbedingungen wir brauchen, um Fachkräfte zu halten, zu gewinnen, auszubilden und zu qualifizieren und welche guten Praxisbeispiele es hierfür bereits gibt. Diese liegen sowohl bei uns selbst als Träger der Angebote sozialer Arbeit als auch in den Rahmenbedingungen, die uns die Politik vorgibt. 

Unser Anspruch als AWO ist: Wir wollen die Diskussion zum Fachkräftebedarf aktiv mitgestalten!  

Eine Einladung mit Hinweisen zur Anmeldung sowie auf das Tagungsprogramm folgt bald. Wir bitten darum, sich den Termin vorzumerken und weiteren Interessierten weiterzuleiten. 

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Bundesforum Maenner e.V.

Ort: Berlin

Nachhaltige Männlichkeit – Was ist das?

Ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum –  die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. 

Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit? 

Im gegenwärtigen Diskurs wird – oft zurecht –  auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Zentrale Fragen, die uns auf dem Fachtag beschäftigen werden:

  • Was kann eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele effektiv beitragen? 
  • Wie ist die Erzählung einer nachhaltigen Männlichkeit inhaltlich zu füllen, um zukunftsfähige soziale, ökonomische und ökologische Prozesse zu stärken?  
  • Welche Unterstützungs- und Hilfestrukturen brauchen Jungen und Männer in ihren unterschiedlichen Lebensweisen und Lebenslagen, um schädliche Männlichkeitsnormen zu überwinden und positive Alternativkonzepte in ihr Leben zu integrieren?

Darüber wollen wir mit Ihnen bei unserem Fachtag „Nachhaltige Männlichkeit –  Was ist das?“ und beim anschließenden politischen Jahresempfang am 15. Mai 2024 im Rahmen von Impulsvorträgen, Diskussionen und Workshops ins Gespräch kommen. 

Wo? bUm –  Raum für solidarisches Miteinander, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin
Wann? 15. Mai 2024, 10:30 bis 17:00 Uhr (Fachtag) und 17:30 bis 21:00 Uhr (Jahresempfang)

Das ausführliche Programm folgt. Schon jetzt freuen wir uns über die Zusage von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, bei unserem Empfang ein Grußwort zu halten. 

Termin: 05. November 2024

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Inhaltlich wird sich das eintägige Kongress- und Messeformat mit zentralen gesellschaftlichen Umbrüchen und Veränderungsprozessen und ihren Wechselwirkungen auf Geschlechtergerechtigkeit beschäftigen: Der Klimawandel fordert Wirtschaft und Gesellschaft zu grundlegenden Änderungen in kurzer Frist heraus. Die Digitalisierung wird vorangetrieben und verändert Arbeits- und Lebenswelten. In Europa macht sich der demografische Wandel bemerkbar, in verschiedenen Regionen Deutschlands der Strukturwandel. 

Diese Transformationsprozesse müssen – in von multiplen Krisen geprägten Zeiten – aktiv gestaltet werden: sozial und ökologisch, gleichstellungsorientiert und demokratisch. Migrationsbewegungen, Flucht und Asyl, geschlechtergerechte Stadt- und Raumplanung oder Geschlechtervielfalt sollen im Rahmen des 2. Gleichstellungstages ebenso zum Thema werden wie Parität, neue Arbeitszeit-/Lebenszeitmodelle, ökonomische Gleichstellung oder der Umgang mit erstarkendem Antifeminismus.

Der Fachkongress hält etwa 30 Workshops, Foren und Diskussionsrunden bereit, die überwiegend von Verbänden, Vereinen, Initiativen und Organisationen gestaltet werden. Auf der parallel stattfindenden Fachmesse haben rund 40 Organisationen die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit auf einem „Markt der Möglichkeiten“ vorzustellen und mit anderen Akteur*innen in den Austausch zu kommen. Außerdem werden auch die Arbeitsschwerpunkte der Bundesstiftung Gleichstellung ihren Platz finden. Abgerundet wird die Veranstaltung von einem kulturellen Rahmenprogramm. Für alle, die nicht in Berlin dabei sein können, wird das Bühnenprogramm am 5. November live im Internet gestreamt.

Weitere Informationen zum Programm, zu den Speaker*innen und zur Anmeldung finden Sie ab Frühsommer 2024 auf: www.gleichstellungstag.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen sind seit 1995 real deutlich gestiegen – Niedriglohnsektor ist seit 2017 erheblich geschrumpft – Einkommensungleichheit ist aber langfristig gestiegen – Maßnahmen zur besseren Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten und gezielteren Qualifizierung von jungen Erwachsenen ohne Berufsbildung notwendig

Die Bruttostundenlöhne in Deutschland sind zwischen 1995 und 2021 inflationsbereinigt um durchschnittlich 16,5 Prozent gestiegen. Im untersten Lohndezil (den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen) stiegen sie seit 2013 besonders stark. Dadurch schrumpft der Niedriglohnsektor deutlich. Die Niedriglohnschwelle liegt im Jahr 2021 bei 13,00 Euro pro Stunde. Die Haushaltsnettoeinkommen haben sich bis zum Jahr 2020 ebenfalls erhöht, durchschnittlich um ein Drittel. Jedoch hat sich die Einkommensungleichheit in den letzten Jahren nicht verringert, weil die oberen Einkommen überproportional gestiegen sind. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) jährlich die Einkommensentwicklung untersucht.

„Der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ist auf einen Tiefstand der letzten 25 Jahre gefallen“, erklärt Studienautor Markus M. Grabka. Eine der Ursachen hierfür liegt in der Einführung und den schrittweisen Erhöhungen des Mindestlohns. „Aber auch die veränderte Lohnpolitik der Gewerkschaften, die zunehmend auf Mindestzahlungen für untere Lohngruppen setzt, wirkt sich auf den Niedriglohnsektor positiv aus.“ So arbeitete Mitte der 2000er Jahre etwa ein Viertel der Beschäftigten zum Niedriglohn, was auch im internationalen Vergleich viel war. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 waren es aber nur noch rund 15 Prozent.

Lohn- und Einkommensentwicklung unterscheidet sich stark nach Dezilen

Trotz der insgesamt positiven Lohnentwicklung fällt der Zuwachs im untersten Lohndezil seit 1995 mit rund sechs Prozent am geringsten aus. In den obersten vier Dezilen legten die Löhne um etwa 20 Prozent zu. In den letzten Jahren ist die Lohnungleichheit aber gesunken und so niedrig wie zuletzt zu Beginn der 2000er Jahre.

„Die Niedrigeinkommensquote ist unter Kindern und Jugendlichen überdurchschnittlich hoch. Die Kindergrundsicherung kann die Kinderarmut reduzieren “ Markus M. Grabka.

Auch bei den Haushaltsnettoeinkommen, die von allen Personen in Privathaushalten – nicht nur von abhängig Beschäftigten – erfasst werden, unterscheiden sich die Erhöhungen seit 1995 stark nach Einkommensgruppen: Die zehn Prozent der niedrigsten Einkommen sind gerade einmal um vier Prozent gestiegen, die höchsten zehn Prozent hingegen um etwa die Hälfte. Dadurch ist die Ungleichheit der Haushaltsnettoeinkommen zunächst zu Beginn der 2000er Jahre stark gestiegen: Der Gini-Koeffizient legte von 0,25 im Jahr 1999 auf knapp 0,29 im Jahr 2007 zu. Unter leichten Schwankungen wird im Jahr 2020 dann ein Wert von 0,3 erreicht.

Großer Anteil an Menschen ist noch von niedrigen Einkommen betroffen

Aktuell ist etwa jede*r Sechste*r in Deutschland von niedrigen Einkommen betroffen. „Hier sollte die Politik nachsteuern“, empfiehlt Markus M. Grabka. So müssen Zugewanderte besser und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Ihr Anteil im untersten Einkommensdezil hat sich in den vergangenen 30 Jahren mehr als verdoppelt. Es braucht eine gezieltere Förderung der Sprachkenntnisse für Zugewanderte sowie einen Abbau von administrativen Hürden für ihren Jobeinstieg. Zudem müssen junge Erwachsene ohne Berufsabschluss gezielt qualifiziert werden, da sie vielfach dauerhaft von Armut bedroht sind. Außerdem sollte die Kindergrundsicherung zügig eingeführt werden. „Die Niedrigeinkommensquote ist unter Kindern und Jugendlichen überdurchschnittlich hoch. Die Kindergrundsicherung kann die Kinderarmut reduzieren“, so Markus M. Grabka. „Zu bedenken ist jedoch, dass sie die Ursachen für die schlechte finanzielle Lage der Familien nicht beheben wird.“ Die finanzielle Lage der Privathaushalte insgesamt wird maßgeblich durch die weiterhin überdurchschnittliche Inflation beeinflusst. Eine Verbesserung ist auch davon abhängig, inwiefern die Gewerkschaften in der Lage sind, Lohnabschlüsse über der aktuellen Preissteigerung zu verhandeln. Denn die Löhne sind weiterhin die wichtigste Einkommensart in Deutschland.

LINKS

Der Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke Stimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechtere und lebenswertere Welt für alle.

Zur Leitung der Geschäftsstelle des Deutschen Frauenrats in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

GESCHÄFTSFÜHRUNG (W/M/D).

Sie treiben in enger Kooperation mit dem Vorstand die frauen- und gleichstellungspolitische Profilbildung des Deutschen Frauenrats voran und setzen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Mit dem Team der Geschäftsstelle koordinieren Sie die Vertretung der Interessen der Mitgliedsorganisationen gegenüber der Politik auf nationaler und internationaler Ebene und repräsentieren den Verband in Gremien. Sie tragen die Verantwortung für die Bereiche Personal, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Projektakquise und -verwaltung. In Trägerschaft des Deutschen Frauenrats arbeiten zudem die Koordinierungsstellen des Bündnis Sorgearbeit fair teilen sowie der CEDAW-Allianz Deutschland, für deren Weiterentwicklung Sie sich einsetzen.

Zu Ihrem Aufgabenspektrum gehören insbesondere

  • die Profilschärfung des Deutschen Frauenrats als frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung.
  • Die weitere Positionierung des Deutschen Frauenrats als frauen- und gleichstellungspolitischem Trendsetter.
  • Die intensive Zusammenarbeit mit dem Vorstand als ehrenamtlicher, politischer Spitze des Deutschen Frauenrats.
  • Die aktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Frauenrats sowie frauen- und gleichstellungspolitisches Stakeholder-Management.
  • Die aktive Begleitung von aktuellen politischen Vorhaben (u.a. Gesetzgebung), um frauen- und gleichstellungspolitische Anliegen in die Politik zu tragen und Entscheider*innen von Parteien und Ministerien zu beraten.
  • Die fachliche und organisatorische Leitung eines hoch engagierten Teams.

Ihr Profil

Sie haben einen Hochschulabschluss vorzugsweise aus den Bereichen Rechts-, Geistes- oder Sozialwissenschaften, verfügen über langjährige Erfahrung in frauen- und gleichstellungspolitischen Kontexten bzw. Arbeitsfeldern und nachgewiesene, mehrjährige Führungserfahrung mit Teams vergleichbarer Größe.

Den politischen und strategischen Herausforderungen im frauen- und gleichstellungspolitischen Feld begegnen Sie mit innovativen Lösungsansätzen. Sie verstehen sich als engagierte*n Netzwerker*in und Kommunikator*in, erreichen unterschiedliche Zielgruppen und sind sicher im Umgang mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Politik und öffentlicher Verwaltung.

Leidenschaft und Geschick für Organisationsentwicklung zeichnet Sie ebenso aus wie analytisches und strategisch-politisches Denken. Als Führungspersönlichkeit fühlen Sie sich einem zielorientierten und zugleich partizipativen Führungsstil verpflichtet, der die hohe Eigenverantwortung und Einsatzbereitschaft eines Expert*innenteams fördert. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem ehrenamtlichen Vorstand ist für Sie selbstverständlich, von ehrenamtlichem Engagement getragene Gremien nehmen Sie als inhaltliche und politische Bereicherung wahr. Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick und ein hohes Engagement runden Ihr Profil ab.

Die Eingruppierung erfolgt nach Qualifikation bis zu TVöD Bund E15. Die Vollzeitstelle ist unbefristet.

Vielfalt in unserem Team ist für uns eine Bereicherung, darum freuen wir uns insbesondere über die Bewerbung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Black, Indigenous, People of Color (BIPoC) und/ oder von Menschen mit Behinderungen.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 17.03.2024 mit den erforderlichen Unterlagen hier ein. Mit Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich an die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel: vonmiquel@frauenrat.de.