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ZFF-Info 04/2025

AUS DEM ZFF

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Fachtagung:

„Care, Arbeit, Zukunft: Wer kümmert sich morgen und wie wird´s gerecht?“

Termin: 22. Mai 2025

Ort: Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin

Das politische Pendel schlägt um – wir erleben erneut einen Aufwind reaktionärer und neoliberaler Strömungen. Somit wird auch wieder ein neues Bild auf die Arbeitnehmer*innen der Zukunft geworfen: Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen und die wirtschaftliche Dynamik zu fördern, sollen mehr Menschen wieder Vollzeit erwerbsarbeiten. Gleichzeitig erleben wir, wie der Rotstift angesetzt wird und sozialstaatliche Leistungen, Infrastrukturangebote und Auszeiten für Care-Aufgaben schleichend abgebaut werden. Obwohl schon heute immer mehr Menschen mit Mehrfachbelastungen jonglieren und darum kämpfen, sowohl den Anforderungen des Berufs als auch denen der Familie gerecht zu werden. Abgesehen von den gesundheits-, gleichstellungs- und sozialpolitischen Risiken, die diese Entwicklungen zweifellos mit sich bringen, stellt sich die Frage, wer dann die Kinder- und Altenbetreuung übernimmt und wo noch Zeit für die Selbstfürsorge bleibt? Wird es weiterhin Förderungen geben, um Erwerbsarbeit wegen Care-Aufgaben zu reduzieren? Eines steht für uns fest: Die Zukunft der Fachkräftegewinnung hängt davon ab, wie gut wir Familie, Pflege und Beruf vereinbaren – damit Erwerbsarbeit um das Familienleben herum organisiert wird und nicht umgekehrt.

Gemeinsam mit Expert*innen wie Prof. Dr. Alexandra Scheele (Uni Bielefeld), Prof. Dr. Jonas Hagedorn (Theologische Fakultät Paderborn), Almut Schnerring (Autorin und Journalistin), Hanna Völkle (EAF Berlin), Dr. Anna Saave (Uni Freiburg), Dr. Judith Adamczyk (AWO Bundesverband) und vielen anderen wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten u.a. der Frage nachgehen, wie die Wertschätzung und geschlechtergerechte Aufteilung von Care-Zeiten in einer sich verändernden Arbeitswelt verbessert werden kann und welche politischen Schritte notwendig sind, um unsere Zukunft nachhaltig zu gestalten und Auszeiten nicht zu einem Luxusgut werden zu lassen.

Merken Sie sich den Termin vor und leiten Sie diese Einladung gern weiter. Weitere Details zu Programm und Anmeldung folgen in Kürze. Wir freuen uns auf den Austausch!

Gefördert vom

Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU haben begonnen. Die letzte Bundesregierung hat viel versprochen und intensiv über eine Reform des Familienrechts diskutiert, konnte diese jedoch nicht mehr umsetzen. Wir – 21 Verbände aus der Zivilgesellschaft – haben den bisherigen Prozess aktiv begleitet und blicken ambivalent auf sein vorzeitiges Ende: Neben einigen kritischen Aspekten gab es viele positive Ansätze.

Jetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt werden. Unser Appell an die Verhandelnden: Nehmen Sie die folgenden zentralen, verbändeübergreifenden Konsenspunkte in den Koalitionsvertrag auf! Diese konzentrieren sich insbesondere auf überfällige Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht, die den Gewaltschutz und das Unterhaltsrecht im Fokus haben.

Nehmen Sie in den Koalitionsvertrag auf, dass …

… der Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird

„Im Falle von Gewalt gegenüber dem Kind und bei Partnerschaftsgewalt darf ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Betracht kommen. Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

… der Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren verbessert wird

„Besondere Vorschriften bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen im Familienverfahrensrecht verankert werden, damit kein Hinwirken auf Einvernehmen, keine gemeinsamen Gespräche und getrennte Anhörungen in Gewaltfällen selbstverständlich werden. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht die Praxis im Gesetz konkrete Hinweise auf das gebotene Vorgehen. Gute Ansätze aus dem Referentenentwurf der letzten Legislaturperiode sollten hier aufgegriffen und ausgebaut werden“, stellen die Verbände heraus.

… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII deutlich wird und die Beratungslandschaft gestärkt wird

„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Fragen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss. Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab. Das darf auch nicht durch die Hintertür des Unterhaltsrechts oder sonstiger Regelungen geschehen“, führen die Verbände aus.

… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert werden

„Die unterhaltsrechtlichen Folgen für alle Betreuungsmodelle sollen als Stufenmodell ausgestaltet und im Gesetz festgeschrieben werden“, sind sich die Verbände einig.

… hierbei das Unterhaltsrecht so reformiert wird

  • dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine ausreichende Entlastung im Alltag abbildet. Diesen Anforderungen wurde die in der letzten Legislaturperiode diskutierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien bei Weitem nicht gerecht
  • dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten wird
  • dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden
  • dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen.

„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen durch eine Reform des Unterhaltsrechts in keinem der unterschiedlichen Betreuungsmodelle finanziell noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Bestehende Lebensrealitäten müssen im Blick bleiben. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl im Mittelpunkt steht

„Oberster Maßstab für Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

Die unterzeichnenden Verbände stehen auch in der neuen Legislaturperiode für fachlichen Austausch zur Verfügung, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.

Die unterzeichnenden Verbände sind:

Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)

Alltagsheld:innen

AWO Bundesverband e. V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Deutscher Frauenrat e.V.

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH

Fair für Kinder e.V.

Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband

Frauenhauskoordinierung e. V.

SHIA e.V.

SOLOMÜTTER gUG (haftungsbeschränkt)

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Wellcome gGmbH

Zukunftsforum Familie e. V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 18.03.2025

Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein erklärtes Ziel des Grundgesetzes – der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Investitionen in die heranwachsende Generation sichern die Zukunft. Hochwertige und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung stärkt Gesellschaft und Familien. Das ZFF unterstützt daher mit vielen weiteren Organisationen den Appell des Kita-Qualitätsbündnisses an die Beteiligten der Koalitionsverhandlungen. Kitas haben den Auftrag, Bildung, Betreuung und Erziehung ganzheitlich zu gestalten und Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu begleiten. Dafür braucht es ein verlässliches Unterstützungssystem.

Den Link zum Appell: Bündnis-Appell.pdf

Die PM des Kita Qualitätsbündnisses finden Sie hier: https://awo.org/pressemeldung/awo-gew-ktk-appell-fruehe-bildung/

Koalitionsverhandlungen: #SorgeArbeitFairTeilen muss in den Koalitionsvertrag: Der Weg zu ökonomischer Eigenständigkeit beginnt bei der fairen Verteilung der Carearbeit.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert von den künftigen Koalitionspartnern einen gleichstellungspolitischen Aufbruch für die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit: Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, müssen die verhandelnden Parteien die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer fördern.

Die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern, die gerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern als eigenständiges Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern und konkrete Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke zu vereinbaren.

Wer Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen will, muss bei der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen. Die gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland haben die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zur Folge. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko.

Die Bündnismitglieder fordern, sechs Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Koalitionsvertrag zu verankern, mit finanziellen Mitteln zu hinterlegen und in der nächsten Legislaturperiode endlich umzusetzen:

  • 10 Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes mit vollem Entgeltersatz
  • Partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngeldes
  • Bezahlte Freistellungen für informelle Pflege
  • Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Individualbesteuerung für alle
  • Öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen für geschlechtergerechte und sorgeorientierte Arbeitszeitmodelle

Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist zentral für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft – und angesichts zunehmender demokratiefeindlicher Tendenzen von entscheidender Bedeutung.

Der vollständige Appell zu den Koalitionsverhandlungen 2025 ist hier zu finden: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/BSFT-Appell-Koalitionsverhandlungen-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • wir pflegen – Interessen-vertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.03.2025

ZFF unterstützt als Erstunterzeichnerin die Petition von Better Birth Control e.V. und pro familia, die zum Weltfrauentag gestartet wurde

Better Birth Control e.V. und pro familia fordern anlässlich des Internationalen Frauentags kostenfreie Verhütungsmittel für alle Menschen. Jede*r sollte die Möglichkeit haben, sich unabhängig vom Geld für ein Verhütungsmittel zu entscheiden, das am besten zur eigenen Lebenssituation passt. Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen – für alle, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Einkommen. Bisher übernehmen in Deutschland die Krankenkassen lediglich bis zum 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sind ausgeschlossen. Die Wahl eines Verhütungsmittels darf keine Frage des Geldbeutels sein! Die Konsequenzen? Sorgen beim Sex, mehr ungewollte Schwangerschaften, gesundheitliche Probleme und steigende Raten sexuell übertragbarer Krankheiten. Diese Ungleichheit kostet die Gesellschaft mehr, als es kosten würde, Verhütung für alle frei verfügbar zu machen. Deshalb braucht es eine kostenlose Verhütung für alle – vor allem, nachdem die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorerst gescheitert ist! Gleichzeitig müssen weitere Verhütungsmittel für Männer* verfügbar sein. Nicht-binäre und trans* Personen benötigen ebenfalls diskriminierungsfreien Zugang zu Verhütung.

Better Birth Control und pro familia fordern die Bundesregierung auf, in dieser Legislaturperiode Verantwortung zu übernehmen, Verhütung kostenlos zu machen und für alle besser zu regeln.

Link zur Petition: innn.it/kostenlose-verhuetung

Wir, das Zukunftsforum Familie e.V. und das Bundesjugendwerk der AWO e.V., suchen eine dritte Mietpartei für unsere Bürogemeinschaft in Berlin-Kreuzberg. Ideal wäre eine Organisation oder Initiative aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich, die unser gemeinschaftliches Arbeitsumfeld bereichert.

Das bieten wir:

  • Bürofläche: Ein 14 m² großes Büro mit großen Fenstern und Blick in den Hinterhof
  • Gemeinschaftsräume: Ein Besprechungsraum, eine Teeküche und zwei Badezimmer/Toiletten
  • Ausstattung: Nutzung des Druckers und weiterer Büroinfrastruktur möglich
  • Lage: Michaelkirchstr. 17/18, 10179 Berlin-Kreuzberg, ca. 10 Minuten Fußweg von den S-&U-Bahnhöfen Heinrich-Heine-Straße und Jannowitzbrücke

Mietkonditionen:

  • Warmmiete: ca. 650 – 800 € / Monat, abhängig von konkretem Nutzungsbedarf sowie Anzahl der nutzenden Personen (inkl. Nutzung der Gemeinschaftsräume, exkl. Internet/Telefon etc.)
  • Verfügbarkeit: frühestens ab 1. Juli 2025 bzw. nach Absprache
  • Mietdauer: vorläufig befristet bis 30.06.2027 mit Option auf Verlängerung

Falls ihr Interesse habt, freuen wir uns über eure Rückmeldung! Die Anzeige kann gern weitergeleitet werden.

Kontakt: schwab@zukunftsforum-familie.de und/oder sarina.brauer@bundesjugendwerk.de

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag

Für mehr Gleichstellung und gegen frauenfeindliche Gesinnungen – darum geht es am Weltfrauentag 2025. Fortschritte in diesen Bereichen ergeben sich nicht von selbst, sondern müssen Stück für Stück erkämpft und mit politischem Willen hinterlegt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion will nicht nur drohende Rückschritte und Stagnation in diesem Bereich verhindern, sondern nach vorne gehen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Für Gleichstellung ist eine paritätische Repräsentanz von Frauen essenziell. Im Bundestag sind Frauen aktuell mit nur einem Drittel stark unterrepräsentiert. Im Vergleich zu den vergangenen Legislaturperioden ist ihr Anteil gar rückläufig. Diese Entwicklung verdeutlicht erneut: Von alleine passiert nichts. Wir brauchen ein Paritätsgesetz, das Parität im Parlament nicht nur befördert, sondern auch verbindlich macht. Ein solches Gesetz ist kein Selbstzweck, sondern setzt elementare Ziele von Repräsentanz und Teilhabe um, zu denen sich Deutschland in Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet hat.

Wie wichtig Parität ist, zeigt sich vor allem auch dort, wo über Dinge entschieden wird, die Frauen in besonderer Weise betreffen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass das Recht von Frauen auf reproduktive Selbstbestimmung gestärkt und Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden. Die aktuelle Regelung im Strafgesetzbuch ist nicht nur unzeitgemäß und wird von weit über 70 Prozent der Bevölkerung abgelehnt, sondern führt auch zu einer schlechten Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen. Es gilt dies nun endlich zu ändern.“

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:

„Weltweit bedrohen politisch Rechte hart erkämpfte Frauenrechte. Das dürfen wir hier in Deutschland und international nicht zulassen. Frauenrechte sind Menschenrechte und es bleibt unsere Aufgabe, für die Verbesserung der Lebensrealitäten von Frauen zu kämpfen, ohne Kompromisse bei den bereits erzielten Erfolgen zu riskieren. Bildung und Betreuung betreffen Frauen und Familien in diesem Land unmittelbar. Es ist wichtig und gut, dass wir nun in diesem Bereich hohe Summen investieren und genau dort Verbesserungen erreichen, wo sie gebraucht werden. Gleichstellungspolitische Errungenschaften wie zum Beispiel das Elterngeld als ‚nice to have‘ zu diskreditieren, wie es der Chef des ifo Instituts, Clemens Fuest, zu Beginn der Frauentagswoche getan hat, geht jedenfalls in die völlig falsche Richtung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2025

Geschlechtergerechtigkeit und ökonomische Gleichstellung sind untrennbar miteinander verbunden. Anlässlich des Internationalen Frauentags und des Equal Pay Days fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung auf, Frauen- und Gleichstellungspolitik zur Priorität zu machen und Geschlechtergerechtigkeit durch eine gerechte Verteilung von Ressourcen aktiv voranzubringen. Solange die Sorgearbeit finanziell nicht anerkannt und Erwerbsarbeit von Frauen systematisch geringer geschätzt wird, bleibt echte Gleichberechtigung unerreichbar, so der Verband. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„In einem gesellschaftlichen und politischen Klima, das zunehmend rechts-konservativ und antifeministisch geprägt ist, braucht es den klaren politischen Willen, Geschlechtergerechtigkeit durchzusetzen. Dazu müssen insbesondere die Perspektiven von Frauen in der Politik angemessen berücksichtigt werden. Angesichts des gesunkenen Frauenanteils im Parlament, der derzeit nur knapp ein Drittel der Abgeordneten ausmacht, ist dies eine besondere Herausforderung“, erklärt Sonnenholzner.

Die wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen ist eine der großen Hürden für Gleichstellung. Frauen sind überdurchschnittlich häufig in systemrelevanten, aber schlecht vergüteten Berufen tätig, die Bezahlung ist zudem ungleich. Zwar ist der Gender Pay Gap nach vier Jahren Stagnation um zwei Prozentpunkte auf 16 % gesunken, doch bleibt Deutschland mit diesem Wert hinter dem europäischen Durchschnitt von 13 % zurück.

Diese Ungleichheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis struktureller Rahmenbedingungen: Frauen leisten den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Eine unzureichende Betreuungsinfrastruktur zwingt viele Frauen in Teilzeit oder Minijobs, während steuerliche Fehlanreize wie das Ehegattensplitting tradierte Rollenbilder festigen – mit massiven Folgen für wirtschaftliche Unabhängigkeit, Karrierechancen und Rente von Frauen.

„Wer über Frauenrechte spricht, muss auch über faire Löhne, eine gerechte Verteilung und finanzielle Absicherung von Sorgearbeit sowie eine Reform der Steuer- und Sozialpolitik sprechen. Die Politik ist gefordert, strukturelle Benachteiligungen konsequent abzubauen und endlich die Rahmenbedingungen zu schaffen, die echte Geschlechtergerechtigkeit und Wahlfreiheit in der Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen“, so Sonnenholzner, „Ohne Equal Pay gibt es keine Gleichstellung. Es ist Zeit zu handeln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2025

Der Equal Pay Day findet in diesem Jahr am 7. März und damit direkt vor dem Internationalen Frauentag statt. Aus diesem Anlass macht der Deutsche Gewerkschaftsbund erneut auf die immer noch 16-prozentige Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Es bleibt viel zu tun, um die Lohnlücke weiter zu schließen. Durchschnittlich 4,10 Euro brutto in der Stunde weniger erhalten Frauen als Männer für ihre Arbeit. Bei einer Gewerkschaftsaktion vor dem Brandenburger Tor forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack die künftige Bundesregierung auf, mehr in Gleichstellung zu investieren:

„Auch in diesen Zeiten bleibt es grundgesetzlich verbriefter Auftrag der Bundesregierung, die Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen. Unverzichtbar sind Investitionen in die Infrastruktur: Bedarfsdeckende Angebote für Kinderbetreuung und mehr Unterstützung bei der häuslichen Pflege sind notwendig, um Frauen mehr Erwerbsarbeit zu ermöglichen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dafür sollte der Bund die Länder dauerhaft stärker finanziell unterstützen. Damit Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen partnerschaftlich verteilt werden kann, braucht es weitere Maßnahmen, wie die Einführung von zehn Tagen bezahlter Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes sowie ein höheres Elterngeld. Und natürlich müssen Frauen gerecht bezahlt werden: Als eine erste Maßnahme sollte die künftige Bundesregierung deswegen die EU-Entgelttransparenzrichtline vollständig in nationales Recht umsetzen, damit Entgeltdiskriminierung auf betrieblicher Ebene in Zukunft aufgedeckt und beseitigt wird.“

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
„Die Ungleichheit in der Bezahlung zwischen Frauen und Männern macht nicht vor dem öffentlichen Dienst Halt. In drei Bundesländern werden Grundschullehrkräfte immer noch schlechter eingruppiert und damit bezahlt, als Lehrkräfte an anderen Schulformen – und an Grundschulen arbeiten mit 90 Prozent die meisten Frauen. An Grundschulen gibt es zudem deutlich weniger Karrieremöglichkeiten als an anderen Schulformen. Unsere Besoldungs- und Tarifpolitik wird so auch zur Gleichstellungspolitik. In vielen Bundesländern war die GEW damit erfolgreich und hat durchgesetzt, dass der Grundsatz ‚kleine Kinder, kleines Geld‘ nicht länger gültig ist. 13 von 16 Bundesländer haben sich auf Druck der GEW hin auf den Weg gemacht, Grundschullehrkräfte endlich genauso einzugruppieren, wie die Lehrkräfte an anderen Schulformen. Die drei verbleibenden Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland müssen jetzt liefern!“

Michael Vassiliadis, IG BCE-Vorsitzender:
„Es ist ein mittelalterlich anmutendes Verständnis von Geschlechtergleichheit, das bis heute in vielen Bereichen unserer Gesellschaft erkennbar ist. Potenziale werden verschenkt, Gerechtigkeit und Gleichheit als zentrale Prinzipien unseres Grundgesetzes täglich verletzt. Dass wir bei gleicher Arbeit noch immer einen Unterschied von 16 Prozent zwischen Männern und Frauen messen, ist ein Skandal, den die deutschen Gewerkschaften niemals hinnehmen werden und laut und stark bekämpfen. Das wichtigste und erfolgreichste Gegenmittel gegen ungleiche Bezahlung sind Tarifverträge und somit Tarifbindung. In der Chemie haben wir damit den Gender Pay Gap auf 7 Prozent reduziert. Das ist besser als in allen Bereichen ohne Tarifverträge, aber weiterhin viel zu hoch. In Unternehmen mit starker Mitbestimmung und einer Kultur der Gleichstellung kann man noch mehr erreichen. Es gibt Fälle, da haben wir den Gender Pay Gap bereits unter 2 Prozent drücken können. Aber auch hier gilt, wie generell: Das Ziel bleibt 0 Prozent.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 07.03.2025

Anlässlich des Internationalen Frauentages macht die Diakonie Deutschland auf die nach wie vor bestehenden Ungleichheiten für Frauen im Erwerbsleben, bei der finanziellen Absicherung und in politischen Entscheidungsprozessen aufmerksam. Jede fünfte Frau gilt im Alter als armutsgefährdet und auch alleinerziehende Mütter sind häufiger von Armut betroffen. Frauen verdienen immer noch 16 Prozent weniger als Männer, arbeiten häufiger in Teilzeit und leisten durchschnittlich neun Stunden pro Woche mehr an Care- und Sorgearbeit – bei alleinerziehenden Müttern sind es im Schnitt sogar über 15 Stunden. Der aktuell gewählte Deutsche Bundestag hat lediglich einen Frauenanteil von 32,4 Prozent. Dieser Anteil stagniert seit Jahren. Über frauenspezifische Belange entscheiden also überwiegend Männer.

Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik, Elke Ronneberger: „Diese Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Für die neue Bundesregierung bleiben die Gleichstellung von Frauen und das Aufbrechen von Rollenstereotypen zentrale politische Aufgaben. Dazu gehören Gesetzesvorhaben zur Pflege- und Sorgearbeit, Reformen in der Steuergesetzgebung, der Ausbau von Betreuungsplätzen und die Qualifizierung im Kita- und Bildungsbereich sowie die konsequente Umsetzung von Equal Pay.“ Darüber hinaus fordert die Diakonie den Ausbau und die Stärkung von Gewaltschutzprogrammen, denn Gewalt gegen Frauen und die Bedrohung ihrer Selbstbestimmungsrechte sind in Deutschland und weltweit Realität. 
 
Es ist zu beobachten, dass rechtsautoritäre politische Kräfte immer vehementer ein traditionelles Familien- und Frauenbild propagieren. „Dieses geht einher mit ökonomischer Abhängigkeit vom Partner, der Übernahme von Sorgearbeit für Kinder und Angehörige und dem Rückzug ins Private. Eine wirklich selbstbestimmte Lebensführung basiert jedoch auf echten Wahlmöglichkeiten durch ökonomische Unabhängigkeit und gute schulische und berufliche Qualifikation“, so Ronneberger weiter.  
 
Auf vielfältige Weise trägt die Diakonie mit ihrer Arbeit und ihren sozialen Angeboten zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen bei: Qualitativ hochwertige frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote unterstützen Entscheidungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Evangelische Beratungsstellen stehen allen Frauen, Alleinerziehenden und Familien bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, Erziehungs- und Lebensfragen zur Seite. Geflüchtete Frauen werden durch Empowerment-Projekte gestärkt. Von häuslicher Gewalt oder von sexueller Ausbeutung betroffene Frauen werden in spezifischen Fachberatungsstellen und Frauenhäusern beraten und geschützt. Gleichzeitig schafft die Diakonie als Arbeitgeberin Möglichkeiten zur Existenzsicherung und Qualifizierung und richtet ihre Personalpolitik familien- und lebensphasenbewusst aus. 
 
Als Arbeitgeberin setzt sich die Diakonie selbstkritisch mit Fragen der Vereinbarkeit und der vielfältigen Repräsentanz in ihren Strukturen auseinander. Laut Gleichstellungsatlas 2019 arbeiten rund 77 Prozent Frauen in diakonischen Einrichtungen. In der obersten Führungsebene dieser Einrichtungen sind Frauen mit 31 Prozent jedoch stark unterrepräsentiert. „Mit der Satzungsänderung 2024 werden wir künftig Entscheidungsgremien mit einem Frauenanteil von mindestens 50 Prozent besetzen und so mittelfristig zu einer neuen Führungskultur kommen“, so Ronneberger.  
 
Hintergrund: 
Seit mehr als 100 Jahren wird der Internationale Frauentag am 8. März weltweit gefeiert. 
Hervorgegangen aus der Frauen- und Arbeiter:innenbewegung setzt dieser Tag ein sichtbares Zeichen für Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Chancengleichheit.

Weitere Informationen:

Gender Gap Arbeitsmarkt 2024 

Gender Pension Gap 2023 

Alleinerziehende-Factsheet 2024  

Lagebild Geschlechtsspezifische Gewalt 

Blog: Halbe Macht, halbes Geld? Gleichberechtigung braucht mehr als leere Versprechen 

Blog: Armutserfahrungen einer alleinerziehenden Mutter

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 07.03.2025

Am 8. März 2025 werden zum Internationalen Frauentag wieder viele Menschen auf die Straße gehen, um für Gleichstellung und das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung zu demonstrieren – denn trotz internationaler Verpflichtungen und politischer Versprechen ist Gewalt gegen Frauen weiterhin allgegenwärtig, reproduktive Rechte sind unzureichend abgesichert, und strukturelle geschlechtsbezogene Diskriminierung in der Gesellschaft verhindert echte Gleichstellung. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert gesetzliche Reformen, um Gleichstellung sicherzustellen und den Schutz vor Gewalt zu garantieren. „Der Weltfrauentag erinnert uns daran, dass Gleichstellung auch im Jahr 2025 keine Selbstverständlichkeit ist – weder weltweit noch in Deutschland“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb hat seine zentralen Forderungen im Vorfeld der Bundestagswahl umfassend dargelegt. Eine seiner Forderungen ist, die Istanbul-Konvention in Deutschland endlich vollständig umzusetzen. Dafür müssen u.a. Gewaltbetroffene in familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Auch sind aufenthaltsrechtliche Gesetzesänderungen für den wirksamen Schutz von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffener Frauen und TIN-Personen mit Flucht- und Migrationsgeschichte längst überfällig. Der djb fordert, das neue Gewalthilfegesetz wirkungsvoll umzusetzen, das von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern ab Anfang 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung garantiert. Auch im Strafrecht bedarf es Änderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und digitaler Gewalt, welche konsequenter geahndet werden müssen. „Es ist endlich ein strafrechtlicher und gesellschaftlicher Umgang mit sexualisierter Gewalt erforderlich, der der Bedeutung der sexuellen Selbstbestimmung für die Persönlichkeitsentfaltung Rechnung trägt“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission für Strafrecht.

Der djb setzt sich weiterhin dafür ein, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Über den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs konnte der Bundestag zwar nicht abstimmen, doch der djb hält an seiner Forderung nach einer Entkriminalisierung fest. 80 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sprechen sich für die Abschaffung von § 218 StGB aus. Die aktuelle Kriminalisierung behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und stigmatisiert Betroffene sowie das medizinische Personal. „Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein notwendiger Schritt hin zu einer Gesellschaft, die die Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen und TIN-Personen anerkennt und respektiert. Nur durch die Abschaffung der Strafbarkeit wird der diskriminierungsarme Zugang zu sicheren Abbrüchen gewährleistet“, so Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.03.2025

SCHWERPUNKT II: Bundestagswahl / Koalitionsverhandlungen

Der Deutsche Bundestag rückt nach Rechts: Mit zweistelligen Zugewinnen verdoppelte die AfD ihren Stimmenanteil bei der gestrigen Bundestagswahl. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist das Wahlergebnis Grund zur Sorge und Mahnung, zu handeln.

“Das Ergebnis der extremen Rechten bei der Bundestagswahl ist leider keine Überraschung. Ein Schock und eine große Gefahr ist es trotzdem”, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. “Dass gestern über 20 Prozent der Wähler*innen ihr Kreuz bei einer in Teilen gesichert rechtsextremen Partei gemacht haben, ist eine Zäsur, da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.”

Die großen Zukunftsfragen der sozialen Sicherheit und des sozialen Aufstiegs seien im Wahlkampf viel zu wenig diskutiert worden. Dass sich dies auf das Wahlergebnis auswirke, sei logisch, so AWO-Präsident Michael Groß: “Wenn es den demokratischen Parteien nicht gelingt, die echten Probleme, denen die Menschen tagtäglich begegnen, zu thematisieren, und manche von ihnen stattdessen sogar mit den Rechtsextremen gemeinsame Sache machen, dann darf man sich über dieses Ergebnis nicht wundern.”

Nun gelte es, dass demokratische Parteien eine verlässliche, zukunftsgerichtete Regierung bilden und dabei klar eine soziale, solidarische Politik vereinbarten: “Die einzig richtige Antwort auf das Erstarken der AfD ist es, das zu stärken, was uns zusammenhält: den Sozialstaat und damit das Versprechen, dass niemand allein gelassen, niemand zurückgelassen wird. Dazu gehören eine konsequente Armutsbekämpfung, massive Investitionen in Menschen, deren Bildung und Gesundheit, in die Quartiere, in denen sie leben, und bezahlbares Wohnen. Um die Zukunft gestalten zu können, wird eine sozial gerechte Steuerpolitik genau wie eine Abschaffung der Schuldenbremse nötig sein”, so Groß.

Kathrin Sonnenholzner ergänzt: “Als AWO stehen wir bereit, Lösungen für diese Krise der Demokratie zu diskutieren. Wir stehen auch an der Seite derer, die befürchten müssen, die Folgen dieses Ergebnisses persönlich zu spüren. Wir erwarten von allen demokratischen Parteien, dass sie sich zum Sozialstaat und den ihn tragenden Institutionen bekennen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.02.2025

In Reaktion auf die gestrige Bundestagswahl sprach sich die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi für eine zügige Regierungsbildung aus: „Wir stehen vor großen Aufgaben und dürfen keine Zeit verlieren. Der Wahlkampf ist beendet. Jetzt geht es um schnelle und pragmatische Lösungen.“

Deutschland stehe vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Es brauche jetzt eine handlungsfähige und entschlossene Bundesregierung: „Wir erwarten eine Investitionsoffensive im Eiltempo, um die wirtschaftliche Zukunft des Landes zu sichern“, so Fahimi.

Im Zentrum der Modernisierung müssten massive Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Energieversorgung und industrielle Zukunftstechnologien stehen: „Ohne gezielte Investitionen drohen wirtschaftlicher Stillstand und eine schleichende Schwächung unseres Wirtschaftsstandorts. Eine Reform der Schuldenbremse und eine aktive Standortpolitik sind daher unerlässlich.“

Ein weiterer entscheidender Baustein für eine starke Wirtschaft sei eine gerechte Arbeitsmarktpolitik: „Die Krise darf nicht als Vorwand genutzt werden, um Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Wir brauchen jetzt eine Tarifwende: Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sind die Basis für eine stabile und innovative Wirtschaft“, betonte Fahimi. Deshalb sei ein Nationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung dringend erforderlich. „Im weltweiten Systemkampf muss Deutschland ein klares Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft geben. Und dafür sind fair verhandelte Tarifverträge für alle ein Zeichen der Stabilität an die Beschäftigten des Landes.“

Gleichzeitig brauche Deutschland mehr soziale Gerechtigkeit. „Ein leistungsfähiger Sozialstaat ist kein Selbstzweck, sondern eine Standortfrage. Wer qualifizierte Fachkräfte will, muss für soziale Sicherheit sorgen“, stellte Fahimi klar. Gerade in Zeiten des Wandels müsse sich der Sozialstaat beweisen. Eine stabile Gesundheitsversorgung, eine dauerhaft verlässliche Rente und starke Kommunen seien essenziell für wirtschaftlichen Erfolg und einen funktionierenden Alltag der Menschen.

„Deutschland braucht jetzt Aufbruch und verlässliche Verabredungen“, so die DGB-Chefin. „Die nächste Bundesregierung muss Investitionen beschleunigen, gute Beschäftigung sichern und sich klar zur sozialen Marktwirtschaft bekennen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.02.2025

Am Tag nach der Bundestagswahl ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die gewählten Abgeordneten dazu auf, Gleichstellung und Demokratie entschlossen zu verteidigen. Unter anderem dürfen Fortschritte in der Geschlechtergerechtigkeit, der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und die wirtschaftliche Gleichstellung nicht ins Hintertreffen geraten – gerade jetzt, wo demokratische Werte und Menschenrechte weltweit unter Druck stehen.

Vor der Wahl hatte der djb seine zentralen Forderungen veröffentlicht und diese in Wahlprüfsteinen mit den Wahlprogrammen der Parteien abgeglichen. „Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, die Gleichberechtigung von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter als zentrales Element einer modernen Gesellschaft wirksam in allen Politikbereichen zu verankern“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Besorgniserregend sind rechtspopulistische Angriffe auf Gleichstellungspolitik und die Aushöhlung von Grundrechten. „Von Parität im Bundestag sind wir nach der Wahl noch weiter entfernt als zuvor. Dies ist eine Bedrohung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, erklärt Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb.

Der djb wird die nun kommenden Koalitionsverhandlungen aus nächster Nähe mit feministisch-juristischer Expertise begleiten. „Wir nehmen die Parteien beim Wort und werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass gleichstellungspolitische Vorhaben vorangebracht und umgesetzt werden“, unterstreicht Lucy Chebout, djb-Vizepräsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.02.2025

eaf fordert Koalitionsverhandlungen mit Fokus auf Familien

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt grundsätzlich die im Sondierungs­papier von CDU/CSU und SPD angedeuteten Absichtserklärungen, die auf eine bessere Verein­barkeit von Familie und Beruf, die Förderung von Partnerschaftlichkeit, den Ausbau verlässlicher Kitas, Ganztagsschulen und Tagespflege, Investitionen in Bildung sowie das Voranbringen des Gewaltschutzes gerichtet sind.

„Hier erkennen wir viel guten Willen. Wenn eine zukünftige Regierung die Kita- und Bildungs­krise in den Griff bekommen würde, wäre für Familien eine Menge gewonnen“, resümiert eaf‑Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Hierzu ist ein klares Bekenntnis des Bundes für finanzielle Verantwortung bei der Kinderbetreuung notwendig, um verlässliche und qualitativ gute Ange­bote zu garantieren. Aus Sicht der eaf sind wichtige Stichworte wie Gewaltschutz oder Partnerschaftlichkeit in der Familie noch nicht ausreichend unterfüttert.“

Eine bessere Abstimmung und Zusammenfassung sozialer Leistungen gemeinsam mit einer Beratung aus einer Hand sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Doch, so Bujard, wird es darauf ankommen, ob tatsächlich mehr Geld die Familien erreicht. „Dazu muss zuerst der Kinderregelsatz an die spezifischen Bedarfe von Kindern für ein gutes Aufwachsen und angemessene Teilhabe angepasst werden.“

Geschlechtergerechtigkeit in der Sorgearbeit stellt sich nicht automatisch durch gute Betreu­ungsangebote ein. „Wir vermissen die Ankündigung konkreter Maßnahmen wie Familienstartzeit, Elterngeldausbau und zeitpolitische Instrumente wie eine dynamische Familienarbeitszeit“, so Bujard. „Beim Gewaltschutz fehlt uns die gesetzliche Verankerung im Familien- und Familien­verfahrensrecht.“

Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die multiplen Krisen der vergangenen Jahre mussten sie überwiegend allein bewältigen. „Wenn Eltern sich im Stich gelassen fühlen und das Vertrauen in Institutionen und demokratische Strukturen schwindet, hat dies weitreichende Folgen für unsere Gesellschaft“, mahnt Bujard. „Es ist höchste Zeit, Familienpolitik stärker ins Zentrum politischen Handelns zu rücken!“

Die familienpolitischen Forderungen der eaf für die neue Legislaturperiode finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 13.03.2025

  • Bentele: „Soziale Belange der Menschen gehören ins Zentrum der Politik“
  • VdK fordert gerechteres Steuersystem und Absicherung des Rentenniveaus

Nachdem das Ergebnis der Bundestagswahl bekannt ist, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele am Wahlabend in Berlin:

„Die Wählerinnen und Wähler haben entschieden. Ich gratuliere allen erfolgreichen Demokratinnen und Demokraten zu ihrem guten Ergebnis. Auch wenn noch nicht absehbar ist, wie sich eine künftige Regierung zusammensetzt – für mich ist ganz klar: Das Soziale muss zur Chefsache werden.

Die Ereignisse der letzten Wochen haben vielen Menschen vermittelt, dass Sozialpolitik eher eine Belastung als ein großer Schatz unserer Gesellschaft ist. Dabei brauchen wir einen starken Sozialstaat, der den Menschen Sicherheit gibt. Das gelingt nur, wenn eine neue Regierung die sozialen Belange der Menschen genauso wichtig nimmt wie eine gute Wirtschafts-, Klima- und Energiepolitik. Das Ziel muss sein, die Gesellschaft wieder zusammenzuführen und verloren gegangenes Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen.

Wir brauchen eine Regierung, in der die Koalitionspartner gemeinsam nach Lösungen suchen. Eine nachhaltige Wirtschaft, ein stabiler Frieden und ein starker Sozialstaat müssen zusammengedacht werden. Das erwarte ich von den Parteien, die in den kommenden Tagen und Wochen Koalitionsgespräche aufnehmen werden.

In diesen Gesprächen sollte es auch darum gehen, wie in den nächsten Jahren das Leben in den ländlichen Regionen verbessert werden kann. Es braucht zum Beispiel starke Investitionen in eine gute medizinische und pflegerische Versorgung, damit die Menschen in ihrem Alltag konkrete Verbesserungen spüren.

Investitionsbedarf gibt es in vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur. Mit einem gerechteren Steuersystem ließen sich die notwendigen Aufgaben finanzieren. Gerade in den vergangenen Jahren, in denen es vielen Menschen schlechter ging, sind einige Personen und Unternehmen mit exorbitanten Gewinnen immer reicher geworden. Sie müssen endlich ihren gerechten Anteil zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Mit einem klaren Blick auf die Einnahmenseite, statt immer auf die Ausgaben zu schielen, wird Deutschland für alle besser und die nächste Legislaturperiode ein Erfolg.

Und für eine ganz konkrete Forderung an eine neue Regierung ist es auch am Wahlabend nicht zu früh. Viele Rentnerinnen und Rentner haben jahrzehntelang gearbeitet und fürchten um ihre Altersvorsorge: Die Absicherung des Rentenniveaus muss in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.02.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Kerstin Claus fordert eine schnelle Lösung für den jetzt auslaufenden Fonds Sexueller Missbrauch. Der Fonds müsse so lange weiterlaufen, bis ein Nachfolgemodell nahtlos an den bisherigen Fonds und seine Leistungen anschließen kann. Claus appelliert an die Koalitionsparteien, dies entsprechend im Koalitionsvertrag zu vereinbaren.

 

Berlin, 14. März 2025. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus nahm heute in Berlin gemeinsam mit Tamara Luding, Mitglied im Betroffenenrat der UBSKM, und Matthias Katsch, Mitglied in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, öffentlich Stellung zur Bekanntgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 12.03.2025, den Fonds Sexueller Missbrauchs bis Ende 2028 zu beenden.

 

Zum Hintergrund: Am Mittwoch hatte das BMFSFJ auf der Website des Fonds bekannt gegeben, dass Erstanträge nur noch bis zum 31. August 2025 gestellt werden können und eine Auszahlung nur noch bis 31.12.2028 erfolgen kann. Diese Entscheidung bedeute, so Claus, das faktische Ende eines der wichtigsten Hilfesysteme für Betroffene sexueller Gewalt. Der 2013 eingerichtete Fonds Sexueller Missbrauch ermöglicht Betroffenen, Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 EUR (bei einem Mehrbedarf bei Behinderung bis zu 15.000 EUR) zu beantragen. Er war eine zentrale Errungenschaft des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ (2010-2011) und bot Unterstützung, wo andere Hilfesysteme wie das Opferentschädigungsrecht nicht greifen konnten, weil Betroffene die erlebte Gewalt nicht oder nicht mehr hinreichend beweisen können.

 

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus: „Es ist die Aufgabe des Staates, Kinder und Jugendliche zu schützen und Verantwortung zu übernehmen, wenn dieser Schutz in der Vergangenheit nicht ausreichend gewährleistet war. Dass sich der Staat jetzt fast geräuschlos aus der Verantwortung stiehlt, ist ein desaströses Signal für Betroffene und ein Armutszeugnis für die Politik. Es ist seit April 2024 durch den Bundesrechnungshof bekannt, dass der Fonds nicht rechtskonform aufgestellt ist, um weitergeführt werden zu können. Diese Zeit wurde nicht genutzt, um nahtlos ein Nachfolgemodell zu etablieren.“

 

Kritik äußerte Claus auch daran, dass die Öffentlichkeit und Betroffene erst vor zwei Tagen über die Medien von der neuen Richtlinie erfahren haben – diese aber bereits am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. „Erneut wurden die wichtigen Prämissen in der Kommunikation mit Betroffenen – Transparenz, Kommunikation auf Augenhöhe, Betroffene nicht zu Bittstellern machen – missachtet“, so Claus. Die Abschaffung des Fonds ohne adäquaten Ersatz sei eine Missachtung der Lebensrealität von Betroffenen und zeige die fehlende Anerkennung ihrer Biografie. Auch bisher mögliche Vorauszahlungen werden bereits seit 1. Januar 2025 nicht mehr gewährt. Für Betroffene bedeute das, dass sie in Vorleistung gehen müssten – was viele schlichtweg nicht können. Laut Fachberatungsstellen betreffe dies über 90 % der Antragstellenden.

 

Tamara Luding, Mitglied im Betroffenenrat bei der UBSKM, betonte: „Der Fonds hat viele unterschiedliche Phasen durchlebt. Es gab gerade zu Beginn viel Kritik zur Art der Bearbeitung und zu den sehr langen Bearbeitungszeiten. Aber eines wurde nie in Frage gestellt – wie existenziell wichtig der Fonds für Betroffene ist. Der Fonds hat viele tausende Leben erleichtert, Leiden gelindert, dazu beigetragen, dass es Menschen besser geht, die Last erträglich wird. Das alles soll nun geändert und verunmöglicht werden. Was wird aus denen, die noch keinen Antrag gestellt haben? Was aus denen, die durch die Änderungen gar keine Chance mehr haben, weil sie nicht in Vorleistung gehen können? Natürlich wollen wir, dass Unterstützungsmöglichkeiten wie der Fonds rechtssicher sind, aber allem voran wollen wir, dass sie da sind! Genauso wie der Fonds von Anfang an gedacht war, als eine ergänzende Hilfe, die Betroffene ernstnimmt und da greift, wo andere Hilfen nicht greifen.“

 

Auch Matthias Katsch, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, forderte die Weiterführung eines niedrigschwelligen Hilfesystems: „Der Staat steht in Verantwortung dafür, dass Menschen in ihrer Kindheit und Jugend nicht ausreichend geschützt wurden. Er muss das erlittene Unrecht anerkennen. Dies kann man nicht wie eine lästige Pflicht abschütteln. Ein Mittel dafür sind niedrigschwellige Hilfen für die Betroffenen – entsprechend der Forderungen des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch“ von 2010 bis 2011. Seit der Einsetzung der Aufarbeitungskommission 2016 berichten uns Betroffene, wie ihnen durch den Fonds Sexueller Missbrauch Anerkennung und Unterstützungsleistungen zuteilwurden. Zum einen ist diese Anerkennung zentral. Zum anderen helfen die Leistungen bei der Bewältigung der in der Kindheit erlebten Gewalterfahrungen enorm. Der Lebensalltag vieler Betroffener ist als Folge des Missbrauchs von physischen und psychischen Belastungen geprägt. Diese Situation macht es ihnen oft unmöglich, komplizierte und bürokratische Antragsverfahren zu durchlaufen. Darum muss es weiterhin ein niedrigschwelligen Hilfeangebot geben.“

 

Claus forderte: „Die Politik muss jetzt schnell eine Alternative schaffen, die für Betroffene leicht zugänglich, dauerhaft, rechtssicher und haushaltskonform ist. Diese muss nahtlos an den bisherigen Fonds anschließen, sodass Betroffene ohne Unterbrechung weiterhin Anträge stellen und auch weiterhin Leistungen wie bisher – ohne eigene Vorauszahlungen – abrechnen können. Ich erwarte von den Koalitionspartnern, dass dies jetzt entsprechend im Koalitionsvertrag vereinbart wird.“

 

Zum Fonds Sexueller Missbrauch und zur Richtlinie:

https://www.fonds-missbrauch.de/aktuelles/aktuell/aenderungen-beim-ergaenzenden-hilfesystem

 

Zur Stellungnahme des Betroffenenrats zur neuen Richtlinie:

https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/aus-unserer-sicht/stellungnahmen

 

Hinweise zu Hilfeangeboten und zu einer betroffenensensiblen Berichterstattung:

https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 2255530

https://beauftragte-missbrauch.de/presse/auf-hilfeangebote-in-der-berichterstattung-hinweisen

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 14.03.2025

Mit dem „Schwerpunkt Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ befasst sich der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der nun als Unterrichtung (20/15105) vorliegt. Darin warnen die Sachverständigen unter anderem davor, Transformationsstrategien einseitig auf technik- und industrieorientierte Lösungen auszurichten, denn dies berge die Gefahr, Geschlechterungleichheiten zu verschärfen.

Zur Erläuterung dieses Aspekts führen sie aus: „Strukturelle Geschlechterungleichheiten, etwa beim Einkommen, auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Verteilung von Sorgearbeit, werden bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen bislang kaum berücksichtigt. Der CO2-Preis für fossile Heizenergie beispielsweise trifft alleinlebende und alleinerziehende Frauen aufgrund ihres geringeren Einkommens überdurchschnittlich hart; zugleich können sie seltener auf klimafreundliche Alternativen umstellen. Bei klimapolitischen Strategien und Investitionen für die Wirtschaft liegt der Fokus auf technikzentrierten Lösungen, dem Problem des Beschäftigungsverlustes in emissionsstarken Branchen und Entlastungen für energieintensive Industrien; damit stehen männerdominierte Branchen im Mittelpunkt der Bemühungen. Die Folgen des Klimawandels für frauendominierte Branchen, etwa für Dienstleistungen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit, werden demgegenüber vernachlässigt.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 123 vom 19.03.2025

Die Bundesregierung befasst sich nicht mit der Finanzierung privater gemeinnütziger oder nicht gemeinnütziger Vereine und Stiftungen. Das teilt sie in ihrer Antwort (20/15079) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14957) mit. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob der Regierung bekannt ist, dass der gemeinnützige Verein „Dezernat Zukunft“ der „Lebensgefährtin von Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt“ weit überwiegend von ausländischen Großspendern finanziert werde.

Die Regierung verweist auf das öffentlich abrufbare und beim Deutschen Bundestag geführte gemeinsame Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung, in dem weitere Angaben zu „Dezernat Zukunft“ auffindbar seien. Der Verein gebe auf seiner eigenen Internetseite auch Auskunft über seine Finanzierung. Davon abweichende Erkenntnisse lägen der Bundesregierung nicht vor.

Auf die Frage, ob die Regierung es für angemessen oder bedenklich hält, dass ausländische Geldgeber unbegrenzt politisch aktive Nichtregierungsorganisationen finanzieren dürfen, heißt es in der Antwort, die politische Betätigung stehe jedermann im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu. Die Sicherheitsbehörden des Bundes verfolgten „nach Maßgabe ihres gesetzlichen Auftrages“ Finanzströme extremistischer und terroristischer Bestrebungen. Den bestehenden Rahmen für das steuerliche Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht hält die Bundesregierung für „zweckmäßig“. Kritisch merkt sie an, es sei nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 112 vom 06.03.2025

Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, sie habe in den zurückliegenden drei Jahren der Ampel-Regierung zu wenig getan, um Familien und Kinder besser zu unterstützen. In einer Antwort (20/14997) auf eine Kleine Anfrage (20/14653) der CDU/CSU-Fraktion beantwortet sie unter anderem die Frage nach Maßnahmen zum Kampf gegen Kinderarmut mit dem Verweis, dass das Gesetz für eine Kindergrundsicherung im parlamentarischen Verfahren stecken geblieben sei. Darüber hinaus habe die Regierung aber dafür gesorgt, dass sowohl das Kindergeld zum ersten Januar 2025 gestiegen ist und die steuerlichen Freibeträge für Kinder und Kindergeld ab 2026 steigen. Auch sei der Kinderzuschlag erhöht worden. Die Antwort reagiert auf insgesamt rund 100 Fragen der Unionsfraktion zu familienpolitischen Komplexen wie Unterhaltsvorschuss, Kinderbetreuung und vielen anderen Themen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 102 vom 26.02.2025

Nach Details zum Familiennachzug nach Deutschland erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/14979). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Personen sich Ende Januar 2025 auf der zentralen Warteliste für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und wie viele Personen sich aktuell auf anderen Wartelisten der deutschen Auslandsvertretungen befanden, um ein Familiennachzugsvisum zu beantragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 25.02.2025

Die Integration von Frauen und Männern aus der Ukraine in den deutschen Arbeitsmarkt hat im vergangenen Jahr eine dynamische Entwicklung genommen. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) berechnet hat, waren im vierten Quartal 2024 gut 43 Prozent der schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer erwerbstätig, obwohl sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland gegenüber den Vorjahren verschlechtert hat. Im Frühjahr 2024 lag der Vergleichswert noch bei 30 Prozent und im Sommer 2022 bei 16 Prozent. Im dritten Jahr des Aufenthalts der Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland haben sich die Übergangsraten in Erwerbstätigkeit gegenüber den ersten beiden Jahren spürbar erhöht.

Die Daten basieren auf einer neuen Befragung der BiB/FReDA-Studie, die seit Kriegsbeginn zweimal jährlich die immer gleichen ukrainischen Geflüchteten zu ihrer Lebenssituation in Deutschland befragt. Die mittlerweile fünfte Erhebung wurde zwischen Ende Oktober und Dezember 2024 durchgeführt.

 

Sprachkenntnisse eine Schlüsselqualifikation für den Job

 

Die Ergebnisse der aktuellen Befragung zeigen, dass nun zunehmend mehr Schutzsuchende in den Arbeitsmarkt gelangen, die bislang aufgrund der Teilnahme an Sprachkursen nicht erwerbstätig sein konnten. „Dieser sogenannte ,Lock-in‘-Effekt, der sich durch den Besuch von Integrationsmaßnahmen in den ersten zwei Jahren nach Ankunft in Deutschland ergeben hatte, löst sich allmählich auf“, erklärt Studienleiter Dr. Andreas Ette vom BiB. Auch unter den bisher noch nicht erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainern zeigt sich eine weiterhin hohe Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme: „Rund 24 Prozent von ihnen geben an, sofort eine Beschäftigung aufnehmen zu wollen, weitere 45 Prozent streben dies innerhalb der nächsten zwölf Monate an“, so Ette.

Eine zentrale Herausforderung bleibt das auf dem Arbeitsmarkt häufig erforderliche deutsche Sprachniveau. Zwar haben etwa drei Viertel der Schutzsuchenden aus der Ukraine mindestens einen Sprachkurs abgeschlossen, aber erst 27 Prozent haben das für viele Berufe erforderliche Sprachniveau B2 bescheinigt bekommen.

 

Kinderbetreuung hindert vor allem Frauen an Erwerbstätigkeit

 

Großes Potenzial für den Arbeitsmarkt besteht weiterhin bei den ukrainischen Frauen mit Kindern. Nach wie vor nimmt mehr als die Hälfte von ihnen (57 %) die elterliche Sorge ihrer Minderjährigen in Deutschland alleine wahr. Auch deshalb schlagen sich bei dieser Gruppe anfallende Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in einer geringeren Erwerbstätigenquote nieder. Gegenwärtig sind fast zwei Drittel (63 %) der Väter, die mit Kindern unter 6 Jahren im Haushalt leben, erwerbstätig – bei Müttern ist es nicht einmal jede Vierte (23 %). Sobald der Sorgeaufwand für die Kinder sinkt, reduziert sich der Abstand zwischen den Geschlechtern: Väter mit Kindern zwischen 6 und 18 Jahren sind zu 57 Prozent erwerbstätig, bei Frauen sind es 46 Prozent.

„Die Ergebnisse der Befragung verdeutlichen das große Potenzial geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer für den deutschen Arbeitsmarkt“, fasst BiB-Direktorin Prof. C. Katharina Spieß zusammen. „Um dieses vollständig zu nutzen, sind weiterhin gezielte Maßnahmen zur Sprachförderung und zur Arbeitsvermittlung erforderlich, genauso wie Angebote bei der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 24.02.2025

Die Zahl der von berufstätigen Frauen jährlich geleisteten Arbeitsstunden war 2023 im Schnitt 24 Prozent niedriger als die der Männer. Damit lag die Arbeitszeitlücke um gut 100 Stunden oder 4 Prozentpunkte unter dem Stand von 2000 und hat sich seitdem nur langsam verringert. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Männer ihre Arbeitszeit verkürzt haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Dienstag veröffentliche Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Insgesamt verbrachten Frauen 2023 im Durchschnitt rund 350 Stunden im Jahr weniger mit Erwerbsarbeit als Männer. Die Arbeitszeitlücke besteht über alle Altersgruppen hinweg, vor allem aber in der Familienphase: Frauen im Alter von 35 bis 39 Jahren arbeiteten im Schnitt 1.105 Stunden pro Jahr, bei den Männern waren es 1.569 Stunden.

Die Gründe für den Gender-Working-Time-Gap liegen vor allem in den unterschiedlichen Teilzeitquoten und Wochenstunden von Frauen und Männern: Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ausschließlich bei den Teilzeitbeschäftigten gestiegen. Während mittlerweile fast 60 Prozent aller beschäftigten Frauen in Teilzeit arbeiten, sind es bei den Männern rund 20 Prozent. Zudem arbeiten Frauen und Männer in Vollzeit-, Teilzeit- und Mini-Jobs unterschiedlich lange. So war die Jahresarbeitszeit bei vollzeitbeschäftigten Frauen 2023 rund 5 Prozent kürzer als die der vollzeitbeschäftigten Männer. „Männer und Frauen sind in verschiedenen Berufen und Branchen tätig“, erklärt IAB-Forscherin Susanne Wanger. „Aber insbesondere leisten Männer mehr Überstunden oder arbeiten häufiger in Führungspositionen mit sehr langen Arbeitszeiten.“

Es zeigen sich auch deutliche regionale Unterschiede: In Westdeutschland, wo traditionelle Geschlechternormen nach wie vor stärker ausgeprägt sind, lag der Gender-Working-Time-Gap 2023 bei 27 Prozent, in den ostdeutschen Bundesländern lediglich bei 18 Prozent. Hier sind Frauen schon seit DDR-Zeiten stärker in den Arbeitsmarkt integriert. Dies zeigt sich noch immer in einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie in niedrigeren Teilzeitquoten.

„Um diese Ungleichheiten zu reduzieren, müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert und aufeinander abgestimmt werden. Dazu gehören ein besserer Zugang zu Kinderbetreuung, stärkere finanzielle Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit und möglichst flexible, selbstbestimmte Arbeitszeitregelungen. Zugleich beeinflussen bessere Rahmenbedingen auch die Arbeitszeitpräferenzen von Müttern, denn sie führen tendenziell dazu, dass auch die gewünschte Zahl der Arbeitsstunden steigt“, so Wanger.

Die Studie beruht auf der IAB-Arbeitszeitrechnung zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/die-arbeitszeitunterschiede-zwischen-frauen-und-maennern-verringern-sich-nur-langsam/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.03.2025

Bei 56,6 % der Paare im Jahr 2024 hat der Mann ein höheres Einkommen als die Frau, bei 33,1 % liegen beide in etwa gleichauf

In den meisten Paarhaushalten in Deutschland steuern nach wie vor Männer einen größeren Teil zum Einkommen bei als Frauen. Lediglich in jedem zehnten Paarhaushalt (10,3 %) hatte die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Frauentag am 8. März anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2024 mit. Bei 56,6 % der Paare war es umgekehrt und der Mann die Haupteinkommensperson. In 33,1 % der Fälle lagen Frau und Mann beim Einkommen in etwa gleichauf. Als Haupteinkommensperson gilt diejenige Person, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. 

Ohne Kinder im Haushalt fallen die Unterschiede etwas geringer aus – mit Kindern noch stärker

Bei Paaren ohne Kinder im Haushalt fällt das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern als Haupteinkommenspersonen etwas weniger stark, aber immer noch deutlich aus. In 11,8 % der Paarhaushalte ohne Kinder hatte die Frau das höhere Einkommen und in 51,1 % der Mann. Bei 37,1 % der Paare ohne Kinder im Haushalt hatten beide ein in etwa gleich hohes Einkommen. 

In Paarfamilien mit Kindern sind Frauen noch seltener die Haupteinkommensperson. So hatte die Frau bei Paaren mit Kindern im Haushalt in nur 7,8 % der Fälle das höhere Einkommen. Mit einem Anteil von 65,7 % war dagegen ganz überwiegend der Mann die Haupteinkommensperson. In 26,5 % der Paarhaushalte mit Kindern hatten Frau und Mann ein ähnlich hohes Einkommen. Ein Grund für die größeren Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern bei Paaren mit Kindern: Mütter arbeiten häufiger in Teilzeit als Frauen ohne Kinder. Bei Männern ist es umgekehrt: Väter arbeiten seltener in Teilzeit als Männer ohne Kinder.

Anteil der Frauen mit höherem Einkommen stagniert, Anteil der Paare mit in etwa gleich hohen Einkommen gestiegen

Insgesamt hat sich das Geschlechterverhältnis mit Blick auf die Einkommensverteilung in den letzten Jahren kaum verändert. Der Anteil der Frauen als Haupteinkommensperson liegt seit 2021 (10,5 %) auf einem ähnlichen Niveau. Leicht zurückgegangen ist im selben Zeitraum der Anteil der männlichen Haupteinkommenspersonen: von 58,8 % im Jahr 2021 auf 56,6 % im Jahr 2024. Zugenommen hat entsprechend der Anteil der Paare, bei denen beide in etwa gleich viel Einkommen haben. 2021 traf das auf 30,7 % aller Paarhaushalte zu, 2024 hatten in 33,1 % der Fälle beide Partner ein ähnliches Einkommen.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union. In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen hierzu bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. 

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 handelt es sich um Erstergebnisse, die dargestellten Ergebnisse für 2021 bis 2023 sind Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011. 

Gegenstand der Betrachtung ist die tatsächliche Höhe und Verteilung von Einkommen in Paarhaushalten nach dem Merkmal Geschlecht. Daher werden hier nur Haushalte von Paaren unterschiedlichen Geschlechts betrachtet. 

Betrachtet wird das persönliche Nettoeinkommen. Als Haupteinkommensperson wird diejenige Person betrachtet, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. Das Gesamtnettoeinkommen enthält ausschließlich die Einkommen, die den Personen zugeordnet werden können. Neben Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dazu unter anderem auch Renten/Pensionen, Arbeitslosengeld I, BaföG und andere persönliche Sozialleistungen. Haushaltseinkommen, wie zum Beispiel Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Haushaltssozialtransfers zählen hier nicht zum Gesamteinkommen. 

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung. 

Kinder sind hier definiert als im Haushalt lebende Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind. 

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2024 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht. 

Ausführliche Informationen und aktuelle Daten zum Gender Pay Gap 2024 finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 13. Februar 2025

Daten zur unbezahlten Arbeit wie Betreuung oder Haushaltsführung sind im Gender Care Gap dargestellt, der auf der Zeitverwendungserhebung 2022 basiert. 

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.03.2025

Studie belegt negative Auswirkungen auf Einstellungen zu Minderheitengruppen

Verschwörungserzählungen wirken sich negativ auf das soziale Miteinander aus. Menschen, die konspirativen Darstellungen ausgesetzt sind, entwickeln nachweisbar negativere Einstellungen gegenüber bestimmten Minderheitengruppen wie zum Beispiel Muslimen, Chinesen oder Russen. Das zeigt eine neue Studie von Eylem Kanol, Gastforscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), und Rebecca Endtricht von der Universität Hamburg.

Für die Untersuchung führten Kanol und Endtricht ein Umfrageexperiment in Deutschland durch. Die Teilnehmenden wurden mit konspirativen Darstellungen von Gesundheits-, Wirtschafts- und Sicherheitskrisen konfrontiert, ohne dabei auf bestimmte Narrative oder Gruppen hinzuweisen. Anschließend sollten sie ihre Einstellungen gegenüber verschiedenen Gruppen bewerten. Höhere Werte stehen für stärkere negative Gefühle (siehe Grafik). 

Bei den Gruppen handelte es sich zum einen um Angehörige von Minderheiten in Deutschland wie Jüdinnen und Juden, Geflüchtete und Muslime und zum anderen um Staatsangehörige der Länder USA, China und Russland, da auch diese Nationen häufig Ziel von Verschwörungstheorien sind. Um den kausalen Effekt der konspirativen Darstellungen nachzuweisen, wurde zusätzlich eine Kontrollgruppe eingerichtet. Die Befragten in dieser Gruppe bewerteten die genannten sozialen Gruppen, ohne zuvor mit den Verschwörungsszenarien konfrontiert worden zu sein.

Ohne Krisenszenario bewerteten die Befragten Muslime, Geflüchtete und Russinnen und Russen am negativsten, während Juden und US-Amerikaner*innen am positivsten eingeschätzt wurden. In Verbindung mit einer konspirativen Darstellung einer Krise verschlechterte sich die Bewertung in fast allen Szenarien deutlich. Die Studie ergab insbesondere, dass eine verschwörungsorientierte Darstellung von Kriegen die stärkste negative Auswirkung auf die Wahrnehmung verschiedener Gruppen hatte. Ebenso hatten konspirative Darstellungen von Wirtschaftskrisen eine starke negative Wirkung.

Je weiter sich Personen von der politischen Mitte nach links oder rechts bewegen, desto anfälliger sind sie für feindliche Einstellungen, wenn sie mit verschwörungstheoretischen Erzählungen konfrontiert werden. Während rechtsgerichtete Personen besonders auf wirtschaftliche Szenarien reagieren, sind es bei Linken in erster Linie gesundheitliche Narrative, die einen starken Einfluss haben. Menschen, die sich in der politischen Mitte verorten, zeigen hingegen eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber konspirativen Erzählungen.

„Verschwörungserzählungen verstärken in Zeiten von Unsicherheit und Krisen die Trennung zwischen ,uns‘ und ,denen‘ und fördern die Entstehung von Vorurteilen“, erklärt Eylem Kanol. „Angesichts aktueller Entwicklungen, wie dem Verzicht vieler Social-Media-Plattformen auf Faktenprüfungen und dem wachsenden Einfluss rechtsextremer Parteien, die oft auf Verschwörungstheorien Bezug nehmen, ist es wichtiger denn je, diese Auswirkungen zu erkennen und anzugehen.“

Die Daten dieser Studie stammen aus einer repräsentativen Umfrage, die in Deutschland zwischen dem 18. März und dem 10. Juni 2021 im Rahmen des Forschungsclusters „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung (MOTRA)“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kriminologie an der Universität Hamburg durchgeführt wurde. An der Studie nahmen mehr als 4.000 Personen in Deutschland teil.

Die Studie erlaubt keine Aussagen über die langfristigen Auswirkungen der experimentellen Manipulation auf die Einstellungen der Menschen. Bisherige Forschungsergebnisse legen nahe, dass der Glaube an Verschwörungen über längere Zeit hinweg bestehen bleibt und potenziell anhaltende Feindseligkeit gegenüber Fremdgruppen fördern kann. Um dies empirisch zu belegen, sind jedoch weitere Studien erforderlich.

Die Studie ist in der Zeitschrift PLoS ONE erschienen und unter diesem Link frei verfügbar.

Rebecca Endtricht, Eylem Kanol (2024): Conspiracy beliefs and negative attitudes towards outgroups in times of crises: Experimental evidence from Germany. In: PLoS ONE 19(11).

Eylem Kanol ist Gastforscher am WZB, wo er bis Januar 2025 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Migration, Integration und Transnationalisierung tätig war. Seit Februar forscht er an der Freien Universität Berlin.

Rebecca Endtricht ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 27.02.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Laut diversen Medienberichten hat die erste Pflegekasse Finanzhilfen wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt angesichts dieser Zuspitzung erneut vor einem Pflegekollaps und fordert die politisch  Verantwortlichen auf, schnellstmöglich zu handeln. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:   

“Es ist jetzt eingetreten, wovor Expert*innen seit Jahren gewarnt haben: Der Kollaps der Pflege hat begonnen. Auch viele Tropfen auf einem heißen Stein verpuffen letztlich. Es braucht jetzt endlich statt kurzfristiger Notmaßnahmen mit höchstens kosmetischer Wirkung eine solide und nachhaltige Finanzierungsbasis. Handelt die Politik jetzt nicht, lässt sie sehenden Auges zu, dass das Vertrauen in die staatlichen Versorgungssysteme unwiederbringlich erodiert. Es ist politisch unklug, das Vertrauen in den Staat weiter zu schwächen, indem man die Dringlichkeit der Lage ignoriert und notwendige Maßnahmen, ja Reformen immer wieder hinauszögert. Wir müssen durch Steuerzuschüsse umgehend dafür sorgen, dass die Pflegekassen zahlungsfähig bleiben und dann endlich nachhaltige Lösungen finden, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern. Die AWO schlägt dazu eine Verbreiterung der Einnahmenbasis vor. Ein erster Schritt könnte die Verbeitragung anderer Einkommensarten sein und der Einbezug aller in den Finanzausgleich. Nur durch gerechte und langfristige Lösungen können wir das Vertrauen der Bürger*innen in unser Sozialsystem wieder stärken und der Abkehr und dem Misstrauen gegenüber dem Staat begegnen. 

Die unsichere Finanzlage bringt auch für viele pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen, die Pflegeeinrichtungen und Dienste, die diese Menschen Tag für Tag versorgen, aber auch für alle gesetzlich Versicherten, große Unsicherheit mit sich, so der Verband. Die notwendige Reform der Sozialen Pflegeversicherung war zwar von der letzten Bundesregierung angekündigt, jedoch nicht vollzogen worden, insbesondere auch aufgrund des vorzeitigen Koalitionsbruches. Was blieb, war eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum Jahresende als Notmaßnahme. “Die AWO erwartet daher, dass in den Koalitionsverhandlungen die Prioritäten im Sinne der Menschen gesetzt werden und die seit Jahren anstehende Reform der Pflegeversicherung unmittelbar nach Bildung einer Bundesregierung angegangen werden. Denn: Selbst wenn die neue Bundesregierung eine solche Reform sofort angeht, wird diese nur in einem längeren Gesetzgebungsverfahren zu realisieren sein. Daher braucht es für die schnelle Abhilfe dringend eine Finanzspritze aus Steuermitteln zur Entlastung von versicherungsfremden Leistungen, am besten über ein Sondervermögen Pflege“, so Sonnenholzner abschließend.

Siehe dazu auch:

https://awo.org/pressemeldung/dak-gutachten-zu-pandemiekosten-awo-warnt-vor-beitragserhoehungen-in-der-pflegeversicherung/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht. Der djb begrüßt die vorgeschlagenen Neuerungen, sieht jedoch gleichzeitig Nachbesserungsbedarf, um Betroffene effektiv zu schützen und digitale Gewalt wirksam zu bekämpfen. „Wir müssen aufhören, nur zu diskutieren. Wir brauchen ein starkes Gesetz, das digitale Gewalt konsequent bekämpft“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb unterstützt insbesondere die Ausweitung des Auskunftsanspruchs bei anonymen Rechtsverletzungen, die Einführung zeitweiliger, richterlich angeordneter Accountsperren und die Verpflichtung aller ausländischer Anbieter zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten. Diese Maßnahmen sind notwendig, um wirksam gegen Täter vorzugehen und konsequent rechtsverletzende Inhalte zu ahnden.

Gleichzeitig weist der djb auf entscheidende Lücken im Entwurf hin: Es fehlen Maßnahmen wie die Einrichtung spezialisierter Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung digitaler Gewalt, umfassende Beratungsangebote für Betroffene sowie eine Ausweitung der Entschädigungsregelungen auf Opfer psychischer Gewalt. Besonders problematisch ist zudem, dass der Entwurf das Verbandsklagerecht für zivilgesellschaftliche Organisationen nicht vorsieht. Ohne diese Möglichkeit bleiben Betroffene oft auf sich allein gestellt und müssen hohe Hürden für die Durchsetzung ihrer Rechte überwinden.

Darüber hinaus kritisiert der djb, dass die geplanten Maßnahmen nur bei bestimmten Straftatbeständen greifen sollen. Damit fallen zahlreiche Formen digitaler Gewalt, wie das unbefugte Veröffentlichen höchst privater Informationen, aus dem Anwendungsbereich der geplanten Regelungen, obwohl sie gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Der djb fordert daher, dass jede rechtswidrige Verletzung absoluter Rechte als Voraussetzung etwa für den Auskunftsanspruch genügen muss.

„Digitale Gewalt ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem. Wir brauchen klare rechtliche Rahmenbedingungen, die nicht nur reaktiv, sondern präventiv wirken“, fordert Anke Stelkens, Vorsitzende der Kommission Digitales im djb. Der djb appelliert an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf schnell zu überarbeiten, um eine wirksame rechtliche Grundlage gegen digitale Gewalt zu schaffen und den Schutz von Betroffenen zu stärken. Der djb wird sich weiterhin mit Nachdruck für diese Forderungen einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Veröffentlichung des Gutachtens für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und würdigt die zentralen Ergebnisse. Das Gutachten „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ zeigt eindrucksvoll, dass Klimapolitik nur dann wirksam und gerecht sein kann, wenn sie die Dimension der Geschlechtergerechtigkeit systematisch mitdenkt.

„Das Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht macht deutlich: Eine sozial-ökologische Transformation kann nur gelingen, wenn Gleichstellung als Querschnittsthema verankert wird. Der djb begrüßt insbesondere die Forderung, bestehende Normen zu hinterfragen und Konzepte wie eine geschlechtergerechte Stadt- und Raumplanung zu fördern, die Gemeinwohl, Sorgearbeit und Klimaschutz verbinden“, erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Das Gutachten, das von einer interdisziplinär besetzten Sachverständigenkommission unterstützt von der Bundesstiftung Gleichstellung erarbeitet wurde, hebt hervor, dass Frauen und einkommensarme Gruppen von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen sind. Gleichzeitig sind sie in politischen Entscheidungsprozessen nach wie vor unterrepräsentiert. Der djb unterstützt die Empfehlung, gerechte Teilhabe aller Geschlechter an umwelt- und klimarelevanten Entscheidungen sicherzustellen. Dazu braucht es mehr verfügbare Zeit, so dass zurecht auf die Notwendigkeit flexibler Arbeitszeitmodelle in der Erwerbsarbeit und diesbezüglich auf den Vorschlag des djb für ein Wahlarbeitszeitgesetz verwiesen wird.

Ein zentrales Anliegen des Gutachtens ist die Notwendigkeit, Klimapolitik nicht einseitig technikorientiert zu gestalten. Stattdessen braucht es eine umfassende Perspektive, die gesellschaftliche Strukturen und Gleichstellungsfragen einbezieht. So zeigt der Bericht auf, dass aktuelle Klimamaßnahmen oft männerdominierte Industrien im Fokus haben, während frauendominierte Berufsbereiche, etwa im sozialen Sektor, vernachlässigt werden. Das Gutachten betont richtig die Verantwortung der arbeitgebenden Unternehmen, gute Arbeitsbedingungen in der Transformation zu sichern und verweist hinsichtlich Regelungsmöglichkeiten auf die djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft.

„Gleichstellungspolitik darf nicht als Nebenschauplatz der Klimapolitik betrachtet werden. Vielmehr ist sie eine entscheidende Voraussetzung für eine nachhaltige und sozial gerechte Transformation unserer Gesellschaft“, betont Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Der djb fordert die zukünftige Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Gutachtens aufzugreifen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 03.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die zukünftige Bundesregierung auf, die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit endlich anzugehen. Der Gender Care Gap – die ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern – bleibt eine zentrale Gerechtigkeitslücke mit direkten Folgen für Einkommen, Karrierechancen und Alterssicherung von Frauen. Trotz jahrzehntelanger Debatten fehlen wirksame Maßnahmen, um Sorgearbeit fair zu verteilen und gesellschaftlich aufzuwerten.

„Der Equal Care Day 2025 ist ein erneuter Weckruf: Die strukturelle Benachteiligung von Frauen durch ungleiche Sorgeverantwortung muss endlich beseitigt werden“, fordert djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb hat im Vorfeld der Bundestagswahl in seinen Wahlforderungen betont, dass eine Reform sozial-, familien- und arbeitsrechtlicher Regelungen unerlässlich ist. Er fordert unter anderem eine bessere Abstimmung und Bündelung von Familienleistungen sowie eine gerechtere Gestaltung des Elterngeldes, die stärker auf symmetrische Partnermonate setzt. Mit Blick auf Trennungsfamilien braucht es eine Reform des Bürgergelds und des Unterhaltsrechts.

„Der Gender Care Gap führt zwangsläufig zum Gender Pension Gap. Die gesetzliche Rente muss als zentrales Sicherungssystem gestärkt werden“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich. „Sorgearbeit muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt werden. Der Staat muss Strukturen schaffen, die Sorgearbeit wertschätzen und eine gerechte Verteilung für alle ermöglichen“, ergänzt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Dagegen sind solche Strukturen abzuschaffen, die Frauen den Wechsel in eine existenzsichernde Beschäftigung erschweren und ihre eigenständige finanzielle Absicherung im Lebensverlauf behindern. Dazu gehören u.a. das Ehegattensplitting und die Lohnsteuerklasse V, mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie Hürden auf dem Arbeitsmarkt, die eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie verhindern. Der djb fordert daher die konsequente Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens Juni 2026 und die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, um benachteiligende Teilzeitstrukturen zu überwinden. „Die Unternehmen müssen die Bedingungen der Erwerbsarbeit ändern und diskriminierungsfreie Zugänge sowie Teilnahme sichern. Allen Beschäftigten sind gleiche Verwirklichungschancen einzuräumen, auch und gerade Müttern“, so Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Der djb zeigt in seiner Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft praktikable Wege auf, wie Unternehmen Diskriminierungsfreiheit erreichen können.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 28.02.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 eine verstärkte Antirassismus-, Menschenrechts- und Kinderrechtebildung zur Stärkung der Demokratie in Deutschland. Dabei braucht es beim Kampf gegen das weitere Erstarken nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen einen besonderen Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen. Insgesamt müssen sich Staat und Zivilgesellschaft konsequenter als bisher für Kinderrechte, die Wahrung der Menschenwürde aller Menschen und gegen Rassismus einsetzen.

 

„Die Förderung von Antirassismus- und Menschenrechtsbildung darf keine Altersgrenze nach unten kennen. Deshalb kommt neben den Eltern insbesondere den pädagogischen Fachkräften in Kita, Hort und Ganztag sowie den Lehrkräften an Schulen eine eminent wichtige Rolle zu, denn wie sie mit Ausgrenzungen und Rassismus umgehen, prägt auch die Kinder in erheblichem Maße. Bei älteren Kindern und Jugendlichen sollten wir ganz stark darauf setzen, dass Medien wie TikTok, YouTube oder Instagram für die Arbeit gegen Rassismus, rassistisches Mobbing und Hate Speech und damit auch für die Förderung unserer Demokratie genutzt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 als Kooperationspartner.

 

„Viele Projekte der Bildungsarbeit mit Erwachsenen sollten sich ein Beispiel an der Kinder- und Jugendarbeit nehmen. Hier gibt es an vielen Stellen hervorragende Maßnahmen und Initiativen, die beispielsweise ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen befördern und so wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützen. Diese Impulse aus der Kinder- und Jugendarbeit gilt es aufzunehmen und als Modell für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu nutzen. Auch mit unseren eigenen Projekten wie beispielsweise dem ‚Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter‘ setzen wir uns für eine kinderrechtebasierte Demokratiebildungsarbeit von Anfang an ein, die Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Kinderrechtebildung miteinander vereint“, so Thomas Krüger weiter.

 

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 finden vom 17. März bis 30. März statt und stehen unter dem Motto „Menschenwürde schützen“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 ist der Unternehmer, Aktivist, Autor und Künstler Gianni Jovanovic.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.03.2025

Das Thema Kinderrechte gehört ganz nach oben auf die politische Agenda. Dabei ist die Ganztagsgrundschule der ideale Bildungsort, in dem sich Kinder aktiv mit dem Thema auseinandersetzen können. Im KUCOBINA-Projekt arbeitet Seitenstark mit dem Deutschen Kinder-hilfswerk (DKHW) zusammen. Als Ergebnis ist ein digitales Lernangebot für pädagogische Fach- und Lehrkräfte entstanden, das am 11. März 2025 in der KUCOBINA-Abschlussveranstaltung vorgestellt wird.

 

KUCOBINA steht für: „Kuratierter Content für Bildungsangebote im Ganztag“. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt setzen der Seitenstark e. V. und die Technische Hochschule Köln gemeinsam um. Das DKHW stellt für das Vorhaben Inhalte seiner Kinderseite http://www.kindersache.de/ zum Thema Kinderrechte und Demokratiebildung zur Verfügung. Daraus ist im Rahmen des Projekts nun ein digitales Lernangebot entstanden.

 

Das DKHW engagiert sich seit über 20 Jahren im Seitenstark-Netzwerk mit hochwertigen Angeboten für Kinder im Internet und für die Umsetzung von Kinderrechten im digitalen Bereich.

 

„Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum. Dabei geht es aber nicht nur um Schutz und Bildung, sondern vor allem auch um das Recht von Kindern auf altersgerechte, qualitätsvolle Angebote! Genau dafür steht das KUCOBINA-Projekt von Seitenstark e.V., das wir mit unserer Kinderseite http://www.kindersache.de/ gerne unterstützen. Denn Kinder brauchen heute jenseits kommerziell ausgerichteter Medienangebote Chancen und Möglichkeiten, um den digitalen Raum mitzugestalten, mitzuerleben und ebendiese digitale Medienwelt sicher zu entdecken. Dafür braucht es eine Vielfalt guter Inhalte und kindgerechte Zugänge auch im Internet “, sagt Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Die Gestaltung qualitativ hochwertiger digitaler Bildungsangebote für Kinder ist eines der wichtigsten Anliegen unseres Vereins“, erklärt Seitenstark-Geschäftsführerin Helga Kleinen. „Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderhilfswerk. Im KUCOBINA-Projekt haben wir gemeinsam mit den Kinderseiten in unserem Netzwerk ganztagsrelevante Themen für Kinder didaktisch aufbereitet, sodass pädagogische Fach- und Lehrkräfte sie zielgerichtet in der Praxis einsetzen und Kinder mit Spaß lernen können.“

 

Einladung zur Online-Abschlussveranstaltung Die Präsentation ausgewählter Lernangebote findet am 11. März 2025 im Rahmen der KUCOBINA-Abschlussveranstaltung statt. Das Grußwort spricht Stefan Angermüller (stellv. Referatsleiter Projektgruppe „Nationaler Digitaler Bildungsraum“, BMBF), Silke Müller (Schulleiterin, Digitalbotschafterin des Landes Niedersachsen, Buchautorin) führt mit einer Keynote ins Thema ein. Die Veranstaltung findet Online als Zoom-Videokonferenz statt.

 

Projekt-Info: https://seitenstark.de/eltern-und-lehrkraefte/kucobina-projekt

Informationen zur Veranstaltung https://seitenstark.de/eltern-und-lehrkraefte/kucobina-abschlussveranstaltung

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Seitenstark e. V. vom 20.02.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit Bund, Länder und Kommunen auf, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich zu priorisieren. Nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung sieht die Kinderrechtsorganisation vor allem das Spitzenpersonal der nächsten Bundesregierung in der Verantwortung. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen.

„Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Das Leben armutsbetroffener Kinder zeichnet sich demgegenüber von Beginn an durch finanzielle Engpässe, schlechtere Wohnverhältnisse, ungesündere Ernährung und Verzicht aus. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potentiale nicht ausschöpfen – und das seit Jahren, mit dramatischen Konsequenzen für sie selbst aber auch unsere Gesellschaft insgesamt. Zugleich sehen wir mit großer Sorge, dass die Mittel für die präventive Kinder- und Jugendhilfe immer weiter gekürzt werden und Kürzungen im sozialen Bereich oben auf der politischen Agenda stehen. Davor darf die kommende Bundesregierung nicht weiter die Augen verschließen, wir brauchen endlich konsequente, tragfähige Lösungen als Hilfe für die betroffenen Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Armutsbetroffene Kinder und Jugendliche leben viel häufiger in Stadtteilen, in denen es an Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen sowie gut ausgestatteten Schulen mangelt. Die erlebte und objektive Chancenungleichheit erschwert es betroffenen Kindern und Jugendlichen, einen guten Schulabschluss zu erwerben, da dieser wesentlich mit dem Einkommen und dem Abschluss der Eltern zusammenhängt. Ein schlechter oder gar kein Schulabschluss erhöht wiederum die Wahrscheinlichkeit, selbst im Erwachsenenalter in Armut zu leben. Hier müssen also dicke Bretter gebohrt werden, um endlich Abhilfe zu schaffen“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb die nächste Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Kinderarmut vorzunehmen. So sollten der Kinderzuschlag und die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) müssen in diesem Kontext ebenfalls erhöht werden. Zudem bedarf es einer flächendeckenden Kampagne, damit anspruchsberechtigte Familien endlich wissen, was ihnen zusteht. Trotz des Scheiterns der Kindergrundsicherung, die aus der Holschuld der Familien eine staatliche Bringschuld machen wollte, muss die nächste Bundesregierung dafür sorgen, dass Ansprüche schnell und möglichst unbürokratisch geltend gemacht werden können. Als Mitglied des Bündnisses Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk weiterhin, am Ziel der Kindergrundsicherung festzuhalten.

Zudem muss der kindzentrierte Blick auf Armutsprävention und -bekämpfung gestärkt werden. Voraussetzung hierfür ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Ebenen vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert dementsprechend eine Gesamtstrategie, die monetäre Leistungen und Infrastrukturmaßnahmen zusammendenkt sowie bestehende Leistungen und Unterstützungssysteme auf Wirksamkeit und Zugänglichkeit bzw. Inanspruchnahme überprüft. Der Bund hat hierbei eine koordinierende Aufgabe, die er endlich federführend wahrnehmen muss. Schließlich müssen Konzepte einer armutssensiblen Pädagogik in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert werden, um klassistischen Diskriminierungen und Ausschlüssen aufgrund sozioökonomischer Benachteiligungen entgegenzuwirken. Dabei steht die Frage an vorderster Stelle, wie von Armut betroffene Kinder von Beginn an beteiligt und wie Stigmatisierungen und Vorannahmen wirksam bekämpft werden können. Konzepte einer armutssensiblen Praxis zielen hier sowohl auf die Reflektionsfähigkeiten des pädagogischen Personals als auch auf eine Sensibilisierung der Kinder für diese Themen. Konzepte zum Umgang mit Armut in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sollten dabei in den Ausbildungscurricula fest verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2025

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Thema Pflege befasst. Gleichzeitig mahnt er eine langfristige Strategie sowie eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern an.

Morgen, am Mittwoch,12. März, steht die Zukunft der Pflege auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt, dass sich die MPK mit dem Thema befasst. Gleichzeitig mahnt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, eine langfristige Strategie an: „Wir brauchen eine Pflege Roadmap 2040, eine langfristige Strategie mit einer klugen Kombination von Lösungen für die Probleme in der Pflege.“ Denn angesichts steigender Pflegekosten, wachsender Personalnot und einer zunehmenden Zahl Pflegebedürftiger steht das deutsche Pflegesystem vor massiven Herausforderungen.

Dramatische Lage: Pflegekosten steigen, Personal fehlt

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die Kosten für stationäre Pflege betragen nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungen durchschnittlich 2.400 Euro pro Monat. Viele Pflegebedürftige verzichten im ambulanten Bereich aus finanziellen Gründen auf notwendige Leistungen und riskieren damit eine Unterversorgung. „Wir befinden uns in einer Pflege-Krise“, warnt Rock und drängt auf eine längst überfällige, nachhaltige Reform.

Eine 15-Jahres-Offensive solle zentrale Aspekte wie steigende Pflegebedürftigkeit, hohe Eigenanteile, Fachkräftemangel und die Unterstützung pflegender Angehöriger in den Fokus nehmen. „Auch Entbürokratisierung, verbindliche kommunale Altenhilfe und wirtschaftliche Sicherheit für Pflegeeinrichtungen sind essenziell“, erklärt Rock.

Pflegevollversicherung schützt Betroffene

Die zu erwartende Kostensteigerung dürfe allerdings nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, betont Rock. Um pflegebedingte Armut zu vermeiden, sei es notwendig, die pflegebedingten Kosten durch ein stabiles Versicherungssystem vollständig zu übernehmen. Deswegen hält der Paritätische eine umfassende Entlastung der Pflegebedürftigen durch eine Pflegevollversicherung für dringend geboten. Dabei verweist der Paritätische auf ein gemeinsam mit Partnern erarbeitetes Gutachten, das eine gerechte Finanzierungsmöglichkeit aufzeigt. Eine solidarische Bürgerversicherung, die gesetzliche und private Versicherungszweige zusammenführt und die Einnahmebasis verbreitert, sei technisch leicht möglich und unproblematisch finanzierbar. So könnte eine langfristige Finanzierung der Pflege bei wachsenden Ausgaben sichergestellt werden.

Langfristige Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich

Die Planung und Umsetzung einer solch umfassenden Pflege Roadmap 2040 erfordert eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Rock verweist auf das Vorbild der „Konzertierten Aktion Pflege“, die 2017 bis 2021 von der damaligen Großen Koalition ins Leben gerufen worden war. „Die neue Bundesregierung steht zusammen mit den Bundesländern in der Pflicht, den Weg für eine nachhaltige Lösung zu ebnen und Sicherheit zu schaffen“, betont Rock.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 11.03.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 25. März 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Hamburg ist mit der verpflichtenden Vorstellung viereinhalbjähriger Kinder bei der Grundschule und einem ausgeprägten Vorschulsystem für manche Bildungspolitiker*innen ein Vorbild für gezielte Förderung von Kindern vor dem Übergang in die Schule. Doch wie gut gelingt dieses Modell in der Praxis und welche Hinweise auf die Wirksamkeit dieses Modells gibt es tatsächlich? Gelingt der Spracherwerb in vorschulischen Settings nachweislich besser? Und was brauchen Kinder für den Übergang in die Grundschule aus der Perspektive der frühkindlichen Bildung? Diesen Fragen gehen wir in der Online-Veranstaltung nach.

Mit
Tom Töpfer und Lena Spiekermann, Der Paritätische Hamburg
Dr. Sophie Koch, Volkssolidarität Bundesverband
Prof. Dr. Peter Cloos, Universität Hildesheim

Programm:
Vorstellung des Hamburger Modells zur Förderung von Kindern vor dem Übergang in die Schule
Tom Töpfer und Lena Spiekermann, Der Paritätische Hamburg

Es wird vorgestellt, welche Instrumente in Hamburg genutzt werden und welche Rahmenbedingungen darüber hinaus in Hamburg für den Übergang relevant sind. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob es Erkenntnisse zu Zusammenhängen zwischen Lern- bzw. Entwicklungsstand der Kinder und spezifischen Fördermaßnahmen gibt.

Wie können Kinder bei der sprachlichen Bildung unterstützt werden?
Dr. Sophie Koch, Volkssolidarität Bundesverband

Der Beitrag befasst sich mit Mythen und Missverständnis rund um Sprachentwicklung und den Begriff der „Sprachförderung“ und beleuchtet, welche Rahmenbedingungen sich für die sprachliche Entwicklung als geeignet erwiesen haben.

Was trägt zum Gelingen des Übergangs bei und welche (bundes-)politischen Maßnahmen könnten gezielt das Gelingen verbessern?
Prof. Dr. Peter Cloos, Universität Hildesheim

Da nicht allein Sprache für das Gelingen des Übergangs von der Kita in die Schule relevant ist, fasst der Beitrag von Prof. Peter Cloos zusammen, welche Kompetenzen für Kinder zum Übergang in die Schule relevant sind und wie sich Kinder Wissen aneignen.

Anschließend werden unter Einbeziehung der Fragen aus dem Publikum Handlungsbedarfe für eine gute und kindgerechte Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule besprochen. Dabei wird sich möglicherweise zeigen, welche Aspekte des Hamburger Modells der vorschulischen Förderung einen Vorbildcharakter haben.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 25. März 2025

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Thema: Zuversicht braucht Vertrauen. Der 17. Kinder- und Jugendbericht

Referierende:
Prof. Dr. Karin Böllert,
Universität Münster, Vorsitzende der Sachverständigenkommission zum 17. Kinder- und Jugendbericht
Prof. Dr. Jens Pothmann,
Deutsches Jugendinstitut, Leiter der Geschäftsstelle zum 17. Kinder- und Jugendbericht

Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Diese Veranstaltung wird per Webex stattfinden. Den Link für die Einwahl per Webex finden Sie hier:

Webex-Link zum Kolloquium

Termin: 27. März 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer

Ort: Online via Zoom

m Vorfeld des diesjährigen Boys’ Day sprechen wir am 27. März 2025 von 17:30 – 19:00 Uhr im Rahmen unserer digitalen Veranstaltungsreihe „BFM Impulse“ mit Prof. Dr. Tim Rohrmann über „Männer in Kitas“
In seinem Impulsbeitrag gibt Tim Rohrmann Einblicke in Hintergründe, Forschungsergebnisse und Strategien zur Gewinnung von Männern als pädagogische Fachkräfte für Kitas.

  • Warum sind männliche Fachkräfte in Kitas wichtig?
  • Welche Herausforderungen und Chancen gibt es?

Was kann getan werden, um männliche Jugendliche und Männer für eine Tätigkeit in Kitas zu gewinnen – und sie dort auch langfristig zu halten?

Tim Rohrmann ist Dipl.-Psychologe und Erziehungswissenschaftler. Er ist Studiengangsleiter für Kindheitspädagogik an der HAWK Hildesheim. Seine Forschungsschwerpunkte sind u.a. Gender und Geschlechterbewusste Pädagogik, Männer und Frauen in Kindertageseinrichtungen, Group Gender Balance sowie Inklusion und Diversität.

In unserer digitalen Veranstaltungsreihe BFM Impulse kommen in unregelmäßigen Abständen Menschen zu Wort, die sich mit unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik beschäftigen – sei es als Autor:in, Journalist:in, Künstler:in oder Wissenschaftler:in.

Link zur Anmeldung

Termin: 08. April 2025

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e. V.

Ort: Berlin

SOS-Kinderdorf feiert 2025 sein 70-jähriges Bestehen. Dieses Jubiläum möchten wir zum Anlass nehmen, um Sie am 8. April in Berlin zu unserem Frühlingsfest einzuladen. Gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Ihnen möchten wir über die Zukunft der Jugendhilfe sprechen: Was haben wir in den vergangenen 70 Jahren in der täglichen
Arbeit von SOS-Kinderdorf und in der Branche gelernt? Welche Herausforderungen beschäftigen uns als Träger der Jugendhilfe, aber auch unsere Kinder und Jugendlichen? Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen, um die Jugendhilfe in Deutschland zukunftssicher aufzustellen?

Für das um 18 Uhr beginnende Frühlingsfest in unserer Botschaft für Kinder in Berlin mit anschließendem Empfang möchten wir Sie herzlich einladen. Ich möchte Sie bitten, Ihre Teilnahme hier anzumelden:

Anmeldung

Termin: 12. Mai 2025

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Im Fokus stehen die zentralen Aussagen des 10. Familienberichts „Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder“. Der Bericht hat u.a. die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern, die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung, die Berücksichtigung von Familien in besonders belasteten Lebenslagen und die Anerkennung und Förderung der Vielfalt von Familienformen als leitende Prämissen gewählt.

Die Veranstaltung bietet Raum für den Austausch zwischen interessierter Fachöffentlichkeit, Akteuren der Familienpolitik und Berichtsautorinnen zu den Analysen und Empfehlungen des Berichts. Wir freuen uns besonders, Frau Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission, und Frau Prof. Dr. Miriam Beblo, stellvertretende Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission, als Referentinnen begrüßen zu dürfen. Dazu werden die in der AGF organisierten Familienorganisationen Kommentare zum Bericht geben. Es soll ferner eine intensive Diskussion im Plenum Platz finden.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Programm finden Sie anbei. Wir bitten um Anmeldung bis zum 26. April 2025:

Termin: 02. – 03. Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Hannover

zur Fachtagung „Aktuelle Fragen des Bürgergeldes, Grundsicherung für Arbeitssuchende“ vom 02.-03.06.2025 im Wyndham Atrium Hotel Hannover sind noch freie Plätze verfügbar.
Diese Fachveranstaltung beschäftigt sich im aktuellen Jahr schwerpunktmäßig mit Erfahrungen mit der Umsetzung von zentralen Neuerungen im Bürgergeld. Beiträge zur ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II sowie zum Kooperationsplan erörtern Erfahrungen mit den neuen Instrumenten sowie Einsatzmöglichkeiten aus einer Praxisperspektive.         

Weiterhin werden zentrale Änderungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung sowie ihre Bedeutung für Jobcenter präsentiert. Zusätzlich soll ein Ausblick auf die Weiterentwicklung und Umsetzung des SGB II in der neuen Legislaturperiode gegeben werden.

Am zweiten Tag wird außerdem mit dem Thema Alleinerziehende in SGB II Bezug erörtert, wie diese spezifische Gruppe in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Hierzu werden Erfahrungen aus dem Jobcenter Region Hannover präsentiert.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt. Es besteht Gelegenheit zum Austausch über rechtliche Fragen und über die unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Leistungserbringung.

 

AKTUELLE FRAGEN DES BÜRGERGELDES, GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE F 3470/25

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 15.04.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-des-buergergeldes-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende/

Termin: 16. – 18. September 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Erfurt

Alle drei Jahre veranstaltet der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. den Sozialkongress „Deutscher Fürsorgetag“.

Unter dem diesjährigen Motto TRANSFORMATIONEN · SOZIAL · MACHEN werden um die 1.700 Fachleute aus Sozialpolitik, Sozialrecht und Sozialer Arbeit vom 16. bis 18.9.2025 in Erfurt erwartet.

Über 40 Fachforen und über 100 Referierende bieten eine große Themenvielfalt: www.dft2025.de

Sichern Sie sich Ihr Ticket für den Kongress zum Frühbucherpreis bis zum 30. April 2025.

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Die Stiftung Alltagsheld:innen setzt sich für ein besseres Leben von Alleinerziehenden ein.

Wir haben ein Förderprogramm aufgelegt, um ihre Wohnsituation zu verbessern. Damit unterstützen wir innovative Konzepte für gemeinschaftliches Wohnen mit Alleinerziehenden mit bis zu 10.000 Euro/Projekt. Förderberechtigt sind gemeinnützige Träger und Initiativen. Es können sich sowohl laufende als auch neue Projekte bewerben, die Alleinerziehende bei der Umsetzung beteiligen.
Die diesjährigen Antragsfristen sind der 31. März und der 30. September 2025. Anträge können einfach online gestellt werden – https://alltagsheldinnen.org/foerderprogramm-gutes-wohnen-alleinerziehende/

Sie können helfen, indem Sie Ihre Kontakte über die Fördermöglichkeiten informieren. In der Anlage finden Sie unseren Info-Flyer, denen wir Ihnen auf Wunsch auch gerne in Papierform zusenden.

Und, wenn Sie noch mehr tun möchten, um die Wohnsituation von Alleinerziehenden zu verbessern: Unterstützen Sie mit ihrer Unterschrift die Forderungen des Bündnis GUTES WOHNEN für Alleinerziehende auf https://alltagsheldinnen.org/buendnis-gutes-wohnen/mitgestalten.

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ZFF-Info 02/2025

AUS DEM ZFF

Am Mittwoch, den 29. Januar 2025, hat die Bundesregierung einen Kabinettsbeschluss zu ihrer Berichterstattung im Rahmen der Europäischen Garantie für Kinder gefasst. Damit liegt nun, ein dreiviertel Jahr nach der eigentlichen Deadline, der erste Bericht für die Umsetzung der Kindergarantie und des Nationale Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ vor. (Siehe: https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014800.pdf)

Die deutsche Gesamtberichterstattung besteht aus einem ausführlichen und interessanten Analyseteil, der durch das Deutsche Jugendinstitut erstellt wurde. Zudem enthält sie die am Mittwoch beschlossene Stellungnahme der Bundesregierung zu dem DJI-Bericht sowie weitere Stellungnahmen, insbesondere von den beteiligten Kindern und Jugendlichen sowie eine gemeinsame Stellungnahme der am Prozess beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Die AGF war an der zivilgesellschaftlichen Stellungnahme intensiv beteiligt und unterstützt deren Inhalte. Die hier beigefügte AGF-Stellungnahme ist vor allem als Ergänzung der zivilgesellschaftlichen Stellungnahme zu verstehen, da sie nun nach deren Veröffentlichung auch auf die Ausführungen der Bundesregierung Bezug nimmt und nicht nur auf den DJI-Berichtsteil.

Die Familienorganisationen bedauern, dass die Bundesregierung die Gelegenheit des Fortschrittsberichts nicht genutzt hat, die bisherige Armutspolitik kritisch zu hinterfragen. Nötig wäre es, eine langfristig gedachte, strategische Neuausrichtung der Politik gegen Kinderarmut anzugehen. Auch fehlt es weiterhin an klaren, messbaren, mit zeitlichen Meilensteinen versehenen Zielen für die Umsetzung der EU Kindergarantie in Deutschland.

Die nächste Bundesregierung steht nun in der Verantwortung, entscheidende Weichen im Kampf gegen Kinderarmut zu stellen und in der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen föderalen Ebenen sowie Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren deutliche Schritte zur Erreichung der Ziele der Kindergarantie zu gehen.

Die AGF-Stellungnahme findet sich anbei sowie unter: https://ag-familie.de/files/250131_AGF_Stellungnahme_NAP-Bericht_2025.pdf.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch gern darauf hin, dass wir für unser letztjähriges Europäisches Fachgespräch eine Dokumentation veröffentlicht haben. In Zusammenarbeit mit dem europäischen Zusammenschuss der Familienorganisationen COFACE Families Europe fand am 9. Oktober 2024 das Gespräch zum Thema “Rolle der kommunalen Ebene bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie” in Berlin statt. Die Dokumentation liegt bei und kann unter https://ag-familie.de/de/doku_europfg_komm_armutspraevention_cg_okt24/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 05.02.2025

Mit einem gemeinsamen Aufruf kritisiert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, dem Mieterbund, Pro Asyl und Erwerbslosen-Initiativen Forderungen nach sozialen Kürzungen und verurteilt die aktuelle Stimmungsmache gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Menschen scharf.

„Gegen unzureichendes Erwerbseinkommen hilft keine Stimmungsmache gegen die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, sondern höhere Löhne und bessere Honorare“, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf. Die Unterzeichner*innen warnen eindringlich davor, dass der Sozialstaat aktuell bedroht ist. Dieser sei jedoch ein wesentliches Fundament der Gesellschaft in Deutschland, den es gerade in Zeiten des Umbruchs, der Transformation und der Verunsicherung brauche.

„Wir stellen uns allen Forderungen entgegen, die den Sozialstaat in einem seiner Bestandteile beschädigen. Wir stehen gemeinsam gegen die Prekarisierung von Arbeit, den Abbau von Leistungen der Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung, gegen Leistungskürzungen bei den Ärmsten unserer Gesellschaft und gegen
Kürzungen bei den sozialen Dienstleistungen“, wird in dem Aufruf betont. Solidarität dürfe nicht vor den Wohlhabenden Halt machen. „Starke Schultern müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Haushaltskonsolidierung darf nicht zu Lasten des Sozialen gehen.“

Zu den zentralen sozialpolitischen Erwartungen an eine kommende Regierung zählt das Bündnis höhere Löhne mittels mehr tariflicher Bezahlung und einem deutlich höheren Mindestlohn, bessere Grundsicherungsleistungen, die Gewährleistung von sozialer und beruflicher Teilhabe, die Schaffung von ausreichendem und
bezahlbarem Wohnraum sowie  Sozialversicherungen, die insbesondere verlässlich gegen Altersarmut schützen.

Der Aufruf in voller Länge, Zitate aus den beteiligten Organisationen und Gruppen und Gruppen
sowie ein gemeinsames Video sind hier abrufbar: https://www.derparitaetische.de/alle-meldungen/aufruf-fuer-soziale-sicherheit/

Dem Bündnis gehören an:
AWO Bundesverband e.V., Caritas, Diakonie Deutschland, Der Paritätische Gesamtverband, SoVD, VdK, Volkssolidarität, DGB, ver.di, IG Metall, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Bündnis AufRecht bestehen, Arbeitslosenhilfe Oldenburg e.V., Tacheles e.V., Sanktionsfrei, Deutscher Mieterbund, Pro Asyl, Tafel Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.01.2025

Am 23. Februar sind Bundestagswahlen. Bis dahin möchte das ZFF mit einer Kampagne Wähler*innen und Politiker*innen darauf hinweisen, wie dringend notwendig es ist, Kinder, Jugendliche und Familien wieder in den Mittelpunkt der politischen Agenda zu rücken und was eine gute Familien- Sozial- und Gleichstellungspolitik beinhaltet. Die Kampagne wird in den nächsten Wochen auf unseren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook, LinkedIn oder Bluesky laufen und umfasst die vier Themenbereiche Kinder- & Familienarmut, Vereinbarkeit & Zeitpolitik, Pflege in Familien sowie Gleichstellung & Vielfalt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „In weniger als vier Wochen ist es soweit: Wir sind dazu aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Gerade jetzt ist es wichtig, gemeinsam für eine offene und vielfältige Gesellschaft einzutreten, die die vielfältigen Bedarfe aller Familien in den Mittelpunkt stellt und sich entschieden gegen Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung positioniert. Gute Politik für Familien kann ein Grundpfeiler sozialer Gerechtigkeit sein. Sie fördert wirtschaftliche Stabilität, sichert Fachkräfte und entlastet die Sozialsysteme. Eine zukunftsorientierte Politik für Familien muss wieder das Kernanliegen der politischen Agenda werden, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine starke Demokratie zu gewährleisten. Setzen Sie Ihr Kreuz richtig und machen sich somit für eine solidarische Familienpolitik stark.“

Die Wahlforderungen des Zukunftsforum Familie e. V., die wir an alle demokratischen Parteien verschickt haben, finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/ZFF_unsere_Wahlforderungen.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.01.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt den Schattenbericht der nak. Der Bericht setzt ein klares Zeichen: Die Stimmen von Menschen mit Armutserfahrungen müssen gehört werden, ihre Erwartungen an die Politik sichtbar gemacht und die Gesellschaft umfassend über die Folgen von Armut aufgeklärt werden. Diese Initiative gewinnt vor allem an Bedeutung, da der offizielle Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr erscheinen wird.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erklärt dazu: „Armut grenzt aus und macht krank! Armut betrifft das Leben von Millionen von Menschen und nimmt ihnen Zukunftschancen. Gerade vor dem Hintergrund des Rückbaus sozialstaatlicher Leistungen der letzten Jahre ist es wichtig, Hintergründe, Zahlen, Daten und Fakten zur Armutserfahrung zu kennen und die Stimme der Armutsbetroffenen zu hören. Nur so können wichtige Lösungsansätze erarbeitet und gute Sozialpolitik gestaltet werden, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen orientiert und Armut verhindert. Wenn die Bundesregierung es nicht schafft, diese Zahlen vorzulegen, dann muss es die Zivilgesellschaft tun! Das ZFF ist Teil der AWO-Delegation der nak und ruft Politik und Gesellschaft dazu auf, sich aktiv für die Bekämpfung von Armut einzusetzen. Es braucht eine Sozialpolitik, die niemanden zurücklässt und den Betroffenen Perspektiven bietet.“

Hintergrund: Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist ein Zusammenschluss von Organisationen, Verbänden und Initiativen zur Armutsbekämpfung. Gegründet wurde sie 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks (EAPN). In der nak engagieren sich Verbände und Menschen mit Armutserfahrung, die ihre Perspektiven und Lösungsansätze einbringen. Der Schattenbericht der nak wurde in einer gemeinsamen Schreibgruppe von Menschen mit Armutserfahrung und Aktiven aus Organisationen und Verbänden erarbeitet. Er bündelt die Sicht von Menschen mit Armutserfahrung auf dieses Thema und ihre Erfahrungen. Mit dem Schattenbericht liegt eine Darstellung vor, was Armut in Deutschland bedeutet und wie sie erlebt wird. Der Bericht möchte aufklären und erklären.

Weitere Informationen:

Zum Zukunftsforum Familie e. V.: www.zukunftsforum-familie.de

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Zur Nationalen Armutskonferenz (nak): www.nationale-armutskonferenz.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.01.2025

SCHWERPUNKT I: Für Menschlichkeit und Demokratie gegen Hass und Hetze

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert eine Rückkehr zu einer europarechts- und grundgesetzkonformen Migrationspolitik und beteiligt sich am gemeinsamen Appell von 145 Bundes- und Landesorganisationen zum heutigen 37. Parteitag der CDU. Angesichts der anstehenden Bundestagswahlen warnt die AWO eindringlich vor den Folgen populistischer Symbolpolitik für die gesamte Gesellschaft. Dazu erklärt AWO Präsident Michael Groß:

„In der vergangenen Woche wurde die Brandmauer gegen Rechts allein aus wahltaktischen Motiven niedergerissen. Wir sind noch immer entsetzt und fassungslos, dass eine der wichtigsten Übereinkünfte nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes für etwas so Kurzsichtiges wie die Hoffnung auf persönlichen politischen Vorteil aufgekündigt wurde. Es ist beschämend, wie sehr Teile der Politik sich von rechten Brandstiftern treiben lassen.

Wir erwarten von allen Politiker*innen der demokratischen Parteien, sich dem entgegenzustellen. Statt auf Abschreckung und Ausgrenzung zu setzen, sollte Deutschland als Vorbild für Humanität und Pragmatismus vorangehen. Eine humane Migrationspolitik und der Ausbau öffentlicher Daseinsvorsorge sind keine Gegensätze, sondern unverzichtbare Bausteine für eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft. Wozu der verantwortungslose Gesetzentwurf von CDU und CSU geführt hätte, wenn am Freitag eine Mehrheit zustande gekommen wäre, haben wir aufgeschrieben. Unser Faktencheck zeigt: Der Entwurf hätte kein Problem gelöst, aber viel verschlechtert.”

Die Arbeiterwohlfahrt hat zur Bundestagswahl 15 Kernforderungen an die nächste Bundesregierung formuliert, darunter ein gerechtes Asyl- und Aufnahmesystem in Deutschland und Europa und Regelleistungen für Geflüchtete. Mehr dazu hier: awowaehltdemokratie.awo.org

Zum gemeinsamen Appell: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2025_02_Gemeinsamer-Appell-zum-CDU-Parteitag.pdf

Zum Faktencheck Zustrombegrenzungsgesetz: https://awo.org/pressemeldung/awo-fordert-gerechte-migrationspolitik/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.02.2025

Wir sind erschüttert über die schreckliche Tat von Aschaffenburg, den Anschlag in Magdeburg und all die anderen Angriffe auf unsere freie Gesellschaft in der jüngsten Vergangenheit. Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, in der wir uns ohne Angst vor Terrorakten oder Amokläufen frei bewegen können. Und wir wünschen uns eine Gesellschaft, die sich nicht durch Rassismus und Rechtsextremismus spalten lässt. Gerade deshalb kommt es jetzt darauf an, umsetzbare und rechtsstaatliche Antworten auf Bedrohungen der freiheitlich demokratischen Gesellschaft zu finden.

Das Aushebeln des Rechtsstaats per Federstrich, wie jetzt von manchen gefordert, ist mit uns nicht zu machen. Grundrechte und europäisches Recht lassen sich nicht per Dekret beseitigen. Die dauerhafte Schließung der Grenzen, die grundsätzliche Zurückweisung von Asylsuchenden und die unbegrenzte Inhaftierung von Menschen ohne gerichtlich geprüften Straftatbestand sind Rechtsbrüche – sowohl national wie europäisch.

Das Recht auf Asyl und der Schutz von Geflüchteten sind für uns als Gewerkschaften nach wie vor zentrale Inhalte unserer Verfassung und internationaler Konventionen. Wir stellen sie auch dann nicht zur Disposition, wenn sie von Einzelnen in schrecklicher Art und Weise missbraucht werden.

Die Unterstellung vom Staatsversagen ist verantwortungsloser Politikstil und unterstützt ein Zerrbild, das bisher nur die AfD verbreitet hat. Richtig ist aber: Unsere Behörden bei Polizei, Justiz und Ämtern, aber auch die zuständigen Stellen im Gesundheitssystem, im Bund wie in den Ländern, müssen personell und technisch so ausgestattet sein, dass sie angemessen und zeitnah Gefahren abwehren und schreckliche Taten aufklären können. Dafür braucht es entsprechende öffentliche Mittel. Nur darüber lassen sich die innere Sicherheit und ein friedliches Zusammenleben aller in diesem Land und in Europa auf Dauer garantieren.

Wer gegen Gewalttaten von traumatisierten und psychisch kranken Menschen wirklich etwas tun will, muss die psychologische Betreuung dieser Menschen egal welcher Nationalität nachhaltig verbessern und die staatlichen Stellen im Umgang mit ihnen stärken.

Wirkliche Lösungen in der Migrationsfrage gibt es nur auf europäischer Ebene und nicht mit nationalen Alleingängen – das gilt auch für die Grenzsicherung. EU-Freizügigkeit und ungehinderter Warenverkehr ebenso wie das individuelle Recht auf Asyl sind Errungenschaften, die nicht durch populistische Schnellschüsse aufs Spiel gesetzt werden dürfen.

Wer jetzt flächendeckende und dauerhafte Grenzkontrollen fordert, widerspricht geltendem Europarecht und muss sagen, wie das personell gestemmt werden soll. Allein hierfür bräuchte es 10.000 neue Stellen bei der Bundespolizei, oder sie werden an anderen Orten wie Flughäfen und Bahnhöfen abgezogen und stehen dort zur Gefahrenabwehr nicht mehr zur Verfügung. Darauf haben die Kolleg*innen von der Gewerkschaften der Polizei hingewiesen.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die DGB-Gewerkschaften haben viele Mitglieder 
mit Migrationshintergrund, darunter auch viele Geflüchtete. Gemeinsam setzen wir uns 
Tag für Tag in den Betrieben, Dienststellen und Bildungseinrichtungen für gute 
Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Demokratie ein.

WIR LASSEN UNS NICHT SPALTEN. WIR STEHEN ZUSAMMEN FÜR DEMOKRATIE!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 31.01.2025

Der Bundestag hat heute das von der Unionsfraktion vorgeschlagene „Zustrombegrenzungsgesetz“ abgelehnt und damit eine Verschärfung der Migrationspolitik verhindert.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie, kommentiert die Entscheidung: „Dies ist ein Sieg der Vernunft und ein klares Signal gegen einen Dammbruch. Es ist nicht akzeptabel, die Unterstützung von Parteien einzukalkulieren, die unsere demokratische Grundordnung und eine rechtsstaatlich basierte Migrationspolitik ablehnen. Die bestehenden gesellschaftlichen Herausforderungen müssen von demokratischen Kräften gelöst werden, nicht von Extremisten, die Vernunft und Menschenwürde missachten und die Gesellschaft spalten wollen.“ Schuch warnte vor einer Politik, die lediglich Ängste und Rassismus schürt, ohne die tatsächliche Sicherheit zu verbessern. 
 
„Wir müssen uns ernsthaft mit der Migrations- und Sicherheitspolitik auseinandersetzen und dabei auch die ganz unterschiedlichen Sorgen und Ängste in unserer Einwanderungsgesellschaft ernst nehmen. Dabei sind aber stets die unveräußerliche Menschenwürde, die Rechtsstaatlichkeit und die Vernunft als Leitprinzipien zu wahren.“ 
 
Schuch rief alle demokratischen Parteien auf, insbesondere im Hinblick auf mögliche Koalitionsverhandlungen nach dem 23. Februar ihre politische Glaubwürdigkeit und Dialogfähigkeit zu bewahren. „Es ist an der Zeit, dass sich die demokratischen Parteien und die Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam den Herausforderungen stellen. Die Diakonie und andere Wohlfahrtsverbände stehen mit ihrer Erfahrung beratend zur Verfügung. Auch Sicherheitsbehörden, Wissenschaft und Praktiker vor Ort sollten in diesen Prozess einbezogen werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.01.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert den am 29. Januar 2025 zur Abstimmung gestellten Antrag zur Migrationspolitik, der unter anderem die umfassende Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen fordert. Erstmals seit dem Ende des Nationalsozialismus wurde im Deutschen Bundestag ein Antrag durch die Stimmen einer in Teilen gesichert rechtsextremen Partei durchgesetzt.

Inhaltlich führt die immer weitere Verschiebung der Migrationsdebatte an den rechten Rand weg von einem menschenrechtsbasierten Verständnis von Flucht und Migration. „Dieser Beschluss, der mit Stimmen der AfD durchgesetzt wurde, geht zu Lasten von Frauen und Kindern auf der Flucht und zu Lasten des alltäglichen Miteinanders in unserer Gesellschaft“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb kritisierte bereits die letzten Pläne zur Verschärfung des Asylrechts durch das „Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)“ und forderte in seiner Stellungnahme umfassende Nachbesserungen zum Schutz Asylsuchender. „In der Debatte um das Asylrecht müssen wir menschenrechtliche und europäische gesetzte Standards hochhalten, um den besonderen Schutzbedürfnissen vulnerabler Gruppen gerecht zu werden, statt einer immer weiteren Verschiebung nach rechts tatenlos zuzuschauen“, so Valentina Chiofalo, die Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht.

Der djb weist im Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen erneut darauf hin, dass Frauen und Kinder in Flucht- und Migrationssituationen in besonderem Maße von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt sind. Wer legale Fluchtwege abschneidet und Schutzsuchende an der Grenze abweist, weist Frauen und Kinder ab, die auf der Suche nach einem besseren Leben oder auf der Suche nach Schutz vor Verfolgung ihre Heimat verlassen mussten. Die nun eingebrachten Verschärfungen würden internationale Schutzstandards weiter aufweichen und rechtsstaatliche Prinzipien aushebeln.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 30.01.2025

In einem eindringlichen Appell wenden sich 145 Bundes- und Landesorganisationen an die Teilnehmer*innen des heute in Berlin tagenden CDU-Parteitags. Die Unterzeichnenden fordern sie auf, sich zu ihren christlichen und demokratischen Werten zu bekennen sowie den Rechtsstaat und die Menschenrechte zu verteidigen.

„Der Kurs, den Friedrich Merz mit der CDU einschlägt, ist alarmierend – ja, brandgefährlich für unsere Demokratie und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt“, erklärt Halima Gutale, Vorsitzende der Bundearbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL.

CDU-Mitglieder stehen in der Pflicht, umzukehren

„Heute stehen alle CDU-Mitglieder in der Pflicht, umzukehren. Verteidigen Sie die Menschenwürde aller Menschen! Die ermutigenden Proteste im ganzen Land zeigen doch: Wir alle müssen die Brandmauer sein – gegen Rechtsextreme und Völkische“, so Gutale.

Der gemeinsame Appell, der von PRO ASYL mitinitiiert wurde und unter anderem von Amnesty International, Brot für die Welt, dem Deutschen Caritasverband, dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Forum Menschenrechte unterzeichnet wurde, enthält eine klare Botschaft: „Wir appellieren an die Vertreter*innen der CDU: Bekennen Sie sich zur menschenrechtlichen Brandmauer und stehen Sie mit uns ein für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte. Bitte nehmen Sie auch im Wahlkampf Abstand von einer Rhetorik und von Forderungen, die unsere Gesellschaft weiter spalten und Menschen gegeneinander aufbringen.“

Die mit den Stimmen der johlenden AfD-Abgeordneten und der CDU am vergangenen Mittwoch im Bundestag verabschiedeten Anträge markieren eine dramatische Zäsur im Umgang der demokratischen Parteien mit den Rechtsextremen in der Bundesrepublik.

Organisationen gegen Inhalt der CDU-Anträge 

Mit ihrem Appell stellen sich die Organisationen entschieden gegen die Inhalte dieser Anträge – darunter die Zurückweisung von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen, die Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, Rückführungen in Kriegs- und Krisengebiete sowie die pauschale Inhaftierung aller vollziehbar ausreisepflichtigen Personen.

Weiter heißt es: „Wir haben die Wahl: Wollen wir ein offenes, vielfältiges und demokratisches Land bleiben, das die Rechte und Grundfreiheiten aller wahrt und die Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit respektiert und schützt? Oder kehren wir zurück in eine düstere Zeit, in der Grund- und Menschenrechte nur noch für einige gelten und ganze Bevölkerungsteile für gesamtgesellschaftliche Missstände verantwortlich gemacht werden?“

Den Appell mit einer Liste der 145 unterzeichnenden Organisationen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Pro Asyl vom 03.02.2025

  • Die Parteien der demokratischen Mitte müssen dringend die sozialen Herausforderungen der Menschen in den Mittelpunkt des Wahlkampfs stellen
  • Verena Bentele: Weniger Schlagzeilen, mehr Inhalte im Wahlkampf wichtig

VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Die Debatte der vergangenen Woche hat den Blick auf die sozialen Herausforderungen der Menschen in ihrem Alltag verstellt. Das Ringen um Konzepte für einen leistungsfähigen Sozialstaat, der vor Armut allen Alters schützt, eine stabile Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur sichert, die Menschen qualifiziert und die Teilhabe aller Menschen verwirklicht, muss schnell in den Mittelpunkt des Wahlkampfs gestellt werden.

In den nächsten Wochen sollte es weniger um schnelle Schlagzeilen gehen als um die drängenden Fragen: Wie wird meine Rente gesichert? Wie bekomme ich einen Arzttermin, wer kümmert sich um mich, wenn ich Hilfe brauche?

Die Antwort auf all diese Fragen gibt ein starker Sozialstaat. Wie dieser resilient, gestärkt und zukunftsfähig werden kann, muss die zentrale Frage dieses wegweisenden Bundestagswahlkampfs sein. Wir sind überzeugt: Wer die besten Antworten gibt, wird die Wählerinnen und Wähler überzeugen.

Ein guter Sozialstaat ist die sicherste Brandmauer und stärkt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der politischen Mitte. Deshalb sagt der VdK: JASOZIAL.“

Der VdK sagt „Ja zum Sozialstaat“. Unsere Forderungen an die Politik zur Bundestagswahl: www.jasozial.de

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 02.02.2025

SCHWERPUNKT II: Gewalthilfegesetz

Bundestag beschließt Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Der Bundestag hat heute den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Damit schafft das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Gesetzesentwurf in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.

Bundesministerin Lisa Paus: „Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt.Jede dritte Frau – das heißt, wir alle kennen jemanden. Geprügelt wird durch alle Schichten und an allen Orten. Heute haben wir einen Meilenstein in diesem Kampf gegen Gewalt an Frauen erreicht: Mit dem heute beschlossenen Gesetz kann ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland entstehen. Erstmals wird der Bund sich daran beteiligen, ein kostenfreies Schutz- und Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitzustellen. Mit der beharrlichen Unterstützung der Zivilgesellschaft haben wir es geschafft, das Thema Gewalt gegen Frauen sichtbarer zu machen. Ich bin sehr dankbar, dass wir dieses Vorhaben nun geeint haben und im Bundestag beschließen konnten.“

Das Gewalthilfegesetz:

Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Ziele:

  • Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Intervention bei Gewalt
  • Milderung der Folgen von Gewalt
  • Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Bereitstellung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten

Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.01.2025

Nach langen, intensiven und konstruktiven Gesprächen haben wir heute zwischen SPD, Union und Grünen eine Einigung erreicht.

„Das Gewalthilfegesetz kommt und damit auch der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.
Der Rechtsanspruch bedeutet einen Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Der Bund übernimmt Verantwortung und wird die Länder in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen finanziell unterstützen. Explizit wird damit auch die Hilfestruktur und die Prävention gestärkt. Seit Jahren ist die Situation in den Frauenhäusern und Beratungsstellen angespannt. Der Handlungsbedarf ist extrem groß. Laut dem Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann einen Femizid. Knapp 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den vergangenen Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen: Nun handeln die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen mit einem historischen Schulterschluss und lösen ein, was Fachverbände, die Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten seit Jahren fordern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.01.2025

Der heute endlich gelungene Durchbruch in den Verhandlungen zum Gewalthilfegesetz ist ein Grund zur Freude. Wir handeln jetzt – denn es ist höchste Zeit: Beinahe täglich wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. An jedem Tag gibt es 400 Fälle geschlechtsbezogener Gewalt; das nehmen wir nicht mehr hin. Und wir lassen Frauen und Kinder nicht im Stich, denen keine Schutzplatz angeboten werden kann und die zurückkehren müssen in eine Gewaltwohnung.

Erstmals beteiligt sich der Bund mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro am weiteren Ausbau der Schutzstruktur in den Ländern und sichert damit das verfassungsgemäße Recht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt ab – und das mit einem Rechtsanspruch und unabhängig von sozioökonomischem Status und Herkunft. Dabei handelt es sich um einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Neben dem flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Schutzplätzen wird nun die seit Jahren unzureichend finanzierte Beratungsstruktur abgesichert und gestärkt. Zudem geben wir erstmals den systematischen Einstieg in die Präventionsarbeit vor, insbesondere auch die Täterarbeit.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Ich bin sehr erleichtert, dass auf den letzten Metern noch eine Einigung gelungen ist. Das Ziel, Frauen und ihre Kinder zu schützen, hat parteipolitische Befindlichkeiten zurückstehen lassen. Das ist ein guter Tag für die Frauen in Deutschland.“

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin:

„Dieser Durchbruch wird Leben retten. Endlich bekommen alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder ein Recht auf Schutz. Das ist ein großer Erfolg und ein Paradigmenwechsel im Blick darauf, dass Partnerschaftsgewalt eben keine Privatsache ist, sondern alle angeht. Ein herzliches Dankeschön vor allem an die Zivilgesellschaft, die mit uns seit Jahren unermüdlich für dieses Ergebnis gekämpft hat.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.01.2025

Nach langen, intensiven und konstruktiven Gesprächen haben wir heute zwischen SPD, Union und Grünen eine Einigung erreicht. Dazu erklären Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ariane Fäscher, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Dorothee Bär, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, und Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion:

Das Gewalthilfegesetz kommt und damit auch der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.

Der Rechtsanspruch bedeutet einen Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Der Bund übernimmt Verantwortung und wird die Länder in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen finanziell unterstützen. Explizit wird damit auch die Hilfestruktur und die Prävention gestärkt. Seit Jahren ist die Situation in den Frauenhäusern und Beratungsstellen angespannt. Der Handlungsbedarf ist extrem groß. Laut dem Lagebild „Geschlechtsspezifische Gewalt“ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann einen Femizid. Knapp 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den vergangenen Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen: Nun handeln die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen mit einem historischen Schulterschluss und lösen ein, was Fachverbände, die Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten seit Jahren fordern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.01.2025

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen haben sich heute Vormittag auf das Gewalthilfegesetz geeinigt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Dorothee Bär und die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Silvia Breher:

Dorothee Bär: „Mit dem nun ausgehandelten Gesetzesvorschlag ist uns ein frauenpolitischer Meilenstein gelungen. Keiner Frau, die von Gewalt betroffen ist, darf Schutz und Hilfe verwehrt bleiben. Friedrich Merz und die gesamte Union halten Wort – das Gewalthilfegesetz kommt.“

Silvia Breher: „​Diese Einigung ist ein echter Durchbruch und eine gute Nachricht für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder in unserem Land. Zentral für uns als CDU/CSU ist, dass der Schutz von Frauen und Kindern bei diesem Vorhaben im Mittelpunkt steht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.01.2025

Bei einer Anhörung des Familienausschusses am Montag ist der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (20/14025), der wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist (20/14342), überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hält jedoch die Einführung eines in dem Gesetz geplanten individuellen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit für derzeit nicht umsetzbar.

Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit soll ab 2030 gelten. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Der Bund will sich durch Verzicht auf ihm zustehende Steuereinnahmen zu Gunsten der Länder an der Finanzierung beteiligen.

Der Bundesrat begrüßt ausweislich seiner Stellungnahme (20/14437) die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs zu Schutz- und Beratungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der Finanzierungsanteil des Bundes sollte aus Sicht der Länderkammer aber deutlich höher sein, als er im Gesetzentwurf vorgesehen.

Dilken Çelebi vom Deutschen Juristinnenbund (DJB) begrüßte die Einführung eines Gewalthilfegesetzes und sprach von einem sehr notwendigen Paradigmenwechsel. Das Gesetz „endlich“ zu verabschieden, sei dem DJB ein „prioritäres Anliegen“. Es brauche einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Hilfe. Die Stärke des Gesetzes, so Çelebi, liege in der umfassenden Betrachtung eines Hilfesystems. Damit aber auch „migrierte und geflüchtete Frauen und TIN-Personen“ das Hilfesystem beanspruchen können, müssten die Wohnsitzauflage und die Meldepflicht laut Aufenthaltsgesetz aufgehoben werden, forderte sie.

Die finanzielle Beteiligung des Bundes sei ein wichtiger Baustein „für die bundeseinheitliche Regelung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Menschen und für die entsprechend notwendige Ausgestaltung des Hilfesystems“, sagte Stefanie Fraaß vom AWO-Landesverband Bayern. Eine unbefristete finanzielle Beteiligung des Bundes wäre aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt wünschenswert, um eine langfristige finanzielle Absicherung gewährleisten zu können.

Katja Grieger, Geschäftsführerin beim Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, sprach von einer „eklatanter Unterfinanzierung“ der ambulanten Fachberatungsstellen, weshalb die Versorgung von Betroffenen nicht bedarfsgerecht erfolgen könne. Eine Veränderung wäre erstmalig durch das Gewalthilfegesetz in Aussicht gestellt. „Wir plädieren deshalb mit Nachdruck dafür, das Gesetz zeitnah zu verabschieden“, sagte sie und forderte zugleich, dass trans, inter und nicht-binäre Personen Beratung und Schutz erhalten müssten, „egal wo sie wohnen, welche Herkunft sie haben, egal welchen Aufenthaltstitel oder ob sie eine Behinderung haben oder nicht“.

Trotz wichtiger Kritik an Teilen des Gesetzentwurfes, so Sylvia Haller von der Zentrale Informationsstelle Autonome Frauenhäuser (ZIF), bräuchten die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder das Gesetz jetzt. „Jeder Moment, der vergeht, ist mehr Zeit in einer lebensgefährlichen Situation, weil Frauen mit ihren Kindern keinen Platz im Frauenhaus finden oder aus anderen Gründen nicht aufgenommen werden können“, sagte sie.

Barbara Kavemann, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, nannte es überfällig, dass Angebote zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt „aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen genommen und in einen Rechtsanspruch überführt werden“. Damit werde anerkannt, „dass die Gewalt im privaten Raum keine private Angelegenheit ist“. Das Gesetz müsse jetzt beschossen werden, um so einen maßgeblichen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, gewaltfreiem Aufwachsen, sozialer Gerechtigkeit und damit sozialem Zusammenhalt auf den Weg zu bringen, forderte Kavemann.

Die gleiche Forderung erhob Erika Krause-Schöne vom Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei. Derzeit fehlten mehr als 14.000 Frauenhausplätze in Deutschland. Dies stelle die Polizei vor große Herausforderungen, Schutzbedürftige adäquat unterzubringen. Gewaltbetroffene und Kinder bräuchten niedrigschwellige Beratung und Hilfe, „unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung, vom Wohnort, vom aufenthaltsrechtlichen Status oder den Sprachkenntnissen“, sagte Krause-Schöne.

Das jetzige Hilfesystem sie völlig unzureichend, sagte Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin des Vereins Frauenhauskoordinierung. Das Gesetz sei also dringend erforderlich und könne dafür sorgen, „dass spätestens 2030 alle Betroffenen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt verlässlich und garantiert ein bedarfsgerechtes Angebot für Beratung und Schutz erhalten“. Die Bundesbeteiligung sei richtig und wichtig. Es gelte, eine Balance zu finden, „den Ländern die Regie über gewachsene Strukturen zu lassen, sie aber durch aktive Finanzunterstützung zu einem Mehr zu animieren“, befand Schreiber.

Monne Kühn vom Verein Frauen- und Kinderhaus Uelzen lehnt den Gesetzentwurf indes ab. Er schaffe nicht mehr Schutz von gewaltbetroffenen Frauen, urteilte sie. In seiner vorgeschlagenen Form würde das Gewalthilfegesetz „das Ende der Frauenhäuser als solche bedeuten“. Kühn kritisierte die „Gleichsetzung von Geschlecht und Geschlechtsidentität“ in dem Entwurf. Damit öffne er den Personenkreis der Betroffenen für Personen männlichen Geschlechts. Die Anwesenheit von Personen männlichen Geschlechts als „Mitbewohnerinnen“ in Frauenhäusern könne bei den Frauen zu großer Verunsicherung und zu Ängsten bis hin zu einer Retraumatisierung oder Reviktimisierung führen, warnte sie.

Dennis Triebsch, Leiter des Amtes für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Augsburg, begrüßte das finanzielle Engagement des Bundes zur Förderung von Frauenhäusern. Aus kommunaler Sicht sollte der Fokus nicht zuletzt aus Kostengründen aber auf die Stärkung der Schutzrechte von Frauen und deren Kinder gelegt werden, sagte er. Sie seien am meisten von Gewalt betroffen. Eine solche Fokussierung würde aus seiner Sicht auch der Intention der Istanbul-Konvention vollständig Rechnung tragen. Ein Rechtsanspruch „für alle möglichen Personengruppen“ sei hingegen nicht in angemessener Zeit und nur mit erheblichem Mitteleinsatz umzusetzen, sagte Triebsch.

Angélique Yumusak, Bundesfrauenbeauftragte der Deutschen Polizeigewerkschaft, begrüßte den Gesetzentwurf. Unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips müsse aber sichergestellt werden, dass die Kommunen „eine vollständige finanzielle Ausstattung erhalten“. Sowohl investive als auch konsumtive Planungen seien unerlässlich, um eine langfristige und verlässliche Umsetzung der Maßnahmen im Gewaltschutz zu gewährleisten.

Die Einführung eines neuen individuellen Rechtsanspruchs ist aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „derzeit nicht umsetzbar“. Vertreterinnen und Vertreter vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sprach sich daher für eine bundesgesetzliche Verankerung dahingehend aus, „dass dem Schutzinteresse von Betroffenen durch eine einzelfallunabhängige, institutionelle Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen Rechnung getragen wird“.

Sie verwiesen zudem darauf, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau des Hilfesystems Anfang 2027 beginnen solle, während der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bereits zum 1. Januar 2030 in Kraft treten solle. Mit Blick auf den Fachkräftemangel sowie die Dauer von Bauvorhaben sei ein Zeitraum von drei Jahren zu kurz, „um die erforderlichen Kapazitäten zu schaffen, damit dann bestehende Rechtsansprüche erfüllt werden können“, befand die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 45 vom 27.01.2025

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt begrüßt das am Freitag verabschiedete Gewalthilfegesetz. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein, auf den Aktivist*innen seit Jahrzehnten hingearbeitet haben. Bislang sind Schutz, Hilfe und Beratung freiwillige Leistungen und daher für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder nahezu ein Glücksfall – je nach Region und finanzieller Ausstattung der Kommune gibt es sie, oder eben auch nicht. Deswegen begrüßen wir nicht nur die geplante finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau des Hilfesystems, sondern vor allem den Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.“

Der Bund will sich für den Ausbau des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro in den Jahren 2027 bis 2036 finanziell engagieren, um zusätzliche Plätze und Beratungsangebote zu schaffen. Ein geplanter Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe soll ab Januar 2032 in Kraft treten.

Die AWO sieht dennoch weiter Handlungsbedarf: „Für trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen gilt der Rechtsanspruch nicht, obwohl auch sie häufig Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Dass wir zudem auf den Rechtsanspruch noch mehr als ein halbes Jahrzehnt warten sollen, ist unverständlich. Schon jetzt reichen Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen nicht einmal ansatzweise für alle Betroffenen. Wir brauchen dringend einen sofortigen Ausbau – auch an Präventionsangeboten. Es ist gut, die Feuerwehr aufzustocken – noch besser wäre es, das Entstehen von Bränden einzudämmen“, so Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.02.2025

Deutscher Caritasverband und SkF werben für fraktionsübergreifende Einigung

„Was zu Beginn des Jahres für den Mutterschutz bei Fehlgeburten gelungen ist, muss sich für die Absicherung der Frauenhausinfrastruktur jetzt wiederholen: Rot-Grün und CDU sollten sich noch vor der Bundestagswahl beim Gewalthilfegesetz auf eine gemeinsame Linie verständigen“, wirbt Eva Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes anlässlich der parlamentarischen Anhörung am Montag. Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) appellieren eindringlich an die politisch Verantwortlichen, die bundesgesetzliche Sicherung der Frauenhäuser nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.

Bundesweiter Rechtsanspruch und Finanzierungssicherung

Caritas und SkF begrüßen den breiten politischen Konsens, der sich zwischen dem Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums und den verschiedenen Fraktionsanträgen abzeichnet. Zentrale Forderungen von ExpertInnen und PraktikerInnen beider Verbände werden aufgegriffen: Es geht um die Verpflichtung des Bundes zur finanziellen Unterstützung der Länder beim Ausbau der Angebote, um einen individuellen Rechtsanspruch sowie ein verbindliches Schutz- und Beratungsnetz.

„Die Türen der Frauenhäuser müssen verlässlich offenstehen, um den vielen Frauen und Kindern einen Schutzraum zu bieten, die im familiären Kontext von Gewalt betroffen sind,“ so Welskop-Deffaa. „Die steigenden Zahlen häuslicher Gewalt und die gravierenden Engpässe auf dem Wohnungsmarkt machen die Einrichtungen unverzichtbar.“

„Unsere Frauenhäuser sind oft die letzte Zuflucht für Frauen und Kinder in akuter Lebensgefahr. Doch vielerorts stoßen wir an unsere Grenzen – zu wenige Plätze, unzureichende Mittel und Personalmangel gefährden den Schutz der Betroffenen. Mit diesem Gesetz kann Deutschland endlich die Vorgaben der Istanbul-Konvention und der UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung umsetzen und ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz schaffen,“ betont Yvonne Fritz, Vorständin des SkF Gesamtvereins.

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband SkF mahnen, den Zugang für Kinder mit familienrechtlichen Regelungen gut abzustimmen und zu bekräftigen. Die breite Übereinstimmung zwischen den Anträgen der Fraktionen muss genutzt werden.

„Das Gewalthilfegesetz ist nicht nur überfällig, es ist nun auch in greifbarer Nähe. Wer weiß, wie sehr seit der Corona-Zeit das Leiden unter häuslicher Gewalt angestiegen ist, muss jetzt entschlossen handeln,“ so Welskop-Deffaa.

Laut Umfrage für die Kosten- und Bedarfsstudie 2022 mussten 10.114 Frauen mit Kindern und 6.268 Frauen ohne Kinder abgewiesen werden (sogenannte Kienbaum-Studie 2022, FHK Statistik 2023). Die Fälle von häuslicher Gewalt sind alleine in diesem Jahr laut BKA um knapp 6% gestiegen – der Bedarf steigt also weiter. 28% der Frauen müssen ihren Aufenthalt teilweise oder vollständig selbst bezahlen und gehen mit Schulden aus dem Frauenhaus. Das darf so nicht bleiben!

Caritas und SkF betreiben gemeinsam aktuell 56 Frauenhäuser in Deutschland. Diese Einrichtungen bieten insgesamt mehr als 1.800 Plätze für schutzsuchende Frauen und ihre Kinder. Damit leisten die beiden katholischen Organisationen einen bedeutenden Beitrag zum Angebot von Frauenhäusern in Deutschland.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 26.01.2025

An einem der letzten Sitzungstage hat der Bundestag heute dem Gewalthilfegesetz zugestimmt.

„Dies ist ein bedeutender Tag für die Frauenbewegung in Deutschland,“ kommentiert Sylvia Haller, Vorstandsfrau im Deutschen Frauenrat und Mitarbeiterin in einem Frauenhaus. „Seit Jahrzehnten setzen wir uns dafür ein, dass Gewaltbetroffene geschützt und unterstützt werden. Ihre Würde und ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben treibt uns an. Deshalb war aufzugeben für uns nie eine Option.“

Elke Ferner, Vorsitzende von UN Women Deutschland sagt: „Die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Dem unermüdlichen Einsatz der Zivilgesellschaft ist dies zu verdanken. Das Recht auf ein Leben ohne Gewalt ist unantastbar und darf niemals parteipolitischen Erwägungen zum Opfer fallen oder von der Haushaltslage abhängen.“

Der Deutsche Frauenrat und UN Women Deutschland danken all den Partner*innen und den über 110.000 Unterzeichnenden des Brandbriefs für den gemeinsamen Erfolg.

„Dass wir in diesen verhärteten politischen Zeiten gemeinsam einen Erfolg für Frauenrechte erzielen konnten, macht mir Mut. Mit diesem Mut kämpfen wir weiter darum, dass alle Gewaltbetroffenen in Deutschland die gleichen Rechte erhalten,“ so Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats. „Wir stehen an der Seite aller Betroffenen, insbesondere der Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus und der trans, inter und nicht-binären Personen. Unsere Solidarität ist so unteilbar, wie es die Menschenrechte sind.“

Das Gewalthilfegesetz markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer umfassenden Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. UN Women Deutschland und der Deutsche Frauenrat fordern nun die Länder dazu auf, das Gesetz am 14. Februar 2025 im Bundesrat ebenfalls zu verabschieden und ein klares Zeichen für den Schutz von Frauen und Mädchen zu setzen.

„Nach der Verabschiedung im Bundesrat muss das Gewalthilfegesetz schnell und konsequent auf allen Ebenen umgesetzt werden. Und es muss sichergestellt werden, dass das Gewalthilfegesetz allen Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt zugutekommt.“, so Elke Ferner.

Das Gewalthilfegesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Frauenhäuser und Beratungsstellen sollen ausgebaut und sicher finanziert werden. Der Bund beteiligt sich erstmals an der Finanzierung. Auch die wichtige Präventionsarbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen soll dieses Gesetz verstärken. Gleichzeitig kritisiert der Frauenrat im Vergleich zum Gesetzesentwurf eklatante Rückschritte: Geplant war ein Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, der explizit auch trans, nicht-binäre und inter Personen einbeziehen sollte. Diese Gruppen sind besonders von Gewalt betroffen und bisher unzureichend geschützt. Bereits der Gesetzentwurf ignorierte zudem die prekäre Situation geflüchteter Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Der Deutsche Frauenrat, UN Women Deutschland und die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser hatten sich gemeinsam mit breiten Bündnissen für dieses Gesetz stark gemacht. Darunter waren neben Fachverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, auch viele prominente Persönlichkeiten, wie Ursula Karven, Natalia Wörner, Ruth Moschner oder Hannes Jaenicke. Ein Brandbrief und eine Petition auf der Kampagnenplattform innn.it mobilisierten zudem über 110.000 Bürgerinnen und Bürger. Bildmaterial zur Kampagne finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 31.01.2025

Der Bundestag hat das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Die Diakonie Deutschland begrüßt diesen wichtigen Schritt für mehr Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin der Diakonie Deutschland: „Endlich ist der Weg frei für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen und eine bedarfsgerechte Finanzierung. Damit wird der Bund endlich seiner Verantwortung für den Gewaltschutz von Frauen gerecht. Dafür hat sich die Diakonie seit vielen Jahren eingesetzt. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes erlebt in Deutschland alle vier Minuten eine Frau häusliche Gewalt, fast jeden zweiten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner oder Ehemann getötet. Gleichzeitig fehlen fast 14.000 Plätze in Frauenhäusern. Die heutige Entscheidung zeigt auch: Ein Kompromiss zwischen demokratischen Parteien ist möglich!“ 
 
Hintergrund 
Die Diakonie Deutschland fordert seit Jahren zusammen mit Frauenverbänden eine bundesgesetzliche Finanzierungsregelung für Frauenhäuser. Nach dem Bruch der Ampelregierung hatte Familienministerin Lisa Paus einen Gesetzentwurf hierfür eingebracht. Diesen Mittwoch gelang endlich der Durchbruch im Familienausschuss. Mit dem Gewalthilfegesetz erhalten Frauen ein Recht auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt. Der Bund wird die Länder mit 2,6 Milliarden bei der Finanzierung von Frauenhäusern unterstützen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.02.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Bundesregierung in einer aktuellen Stellungnahme auf, das Gewalthilfegesetz unverzüglich umzusetzen. Anlässlich der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Bundestag betont der djb die Dringlichkeit des Gesetzesvorhabens. Als Sachverständige für den djb ist Dilken Çelebi, LL.M., geladen.

„Wir brauchen eine klare Entscheidung für mehr Schutz und Unterstützung für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Politik darf nicht weiter zögern“, mahnt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Bereits Ende November hatte das Kabinett das Gewalthilfegesetz beschlossen. Damit es wirksam werden kann, muss der Bundestag es noch vor der anstehenden Neuwahl verabschieden. Ein weiteres Aufschieben der Entscheidung würde dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz Betroffener weiter verzögern.

Die Notwendigkeit eines effektiven Gewaltschutzes zeigt sich in alarmierenden Statistiken: Jeden zweiten Tag wird eine Frau durch ihren (Ex-)Partner getötet, alle drei Minuten wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Trotz dieser erschreckenden Zahlen bestehen in Deutschland weiterhin gravierende Lücken im Beratungs- und Hilfesystem. Es fehlen tausende Frauenhausplätze, und viele Betroffene finden aufgrund diskriminierender Zugangshürden keinen Schutz.

Der djb unterstreicht daher die Bedeutung des im Gewalthilfegesetz vorgesehenen Rechtsanspruchs auf kosten-, barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsstellen. Ein umfassender Schutz erfordert zudem, dass das Gesetz im Einklang mit der Istanbul-Konvention alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt – körperliche, sexualisierte, psychische, wirtschaftliche und digitale Gewalt – berücksichtigt. Besonders Menschen, die mehrfach diskriminiert werden, haben derzeit oft keinen Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. Zudem ist eine verstärkte Täterarbeit notwendig, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen.

Mit der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes könnte die Bundesregierung nicht nur ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen, sondern auch ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen. Das Gesetz sieht nicht nur einen Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung vor, sondern auch eine langfristige und einheitliche Finanzierung der Schutz-, Unterstützungs- und Beratungsangebote durch eine Bundesbeteiligung.

„Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Unterstützung ist längst überfällig. Ohne eine gesicherte Finanzierung bleiben Schutzangebote unzureichend und für viele Betroffene unerreichbar“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.01.2025

  • VdK warnt: Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar
  • Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene muss jetzt schnell in den Bundesrat

Der Bundestag hat am heutigen Freitag dem Gewalthilfegesetz zum Schutz von Frauen zugestimmt. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Ich bin froh, dass so viele demokratische Fraktionen dem Gewalthilfegesetz gemeinsam zugestimmt haben. Das zeigt, Kompromisse und einvernehmliche Beschlüsse in der demokratischen Mitte sind möglich und der richtige Weg. Jetzt ist es am Bundesrat, das dringend notwendige Hilfesystem für betroffene Mädchen und Frauen schnellstmöglich zu beschließen. Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar. Die Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen ist unzureichend. Das soll das Gesetz nun ändern.

Das Gesetz allein wird jedoch nicht ausreichen. Der VdK fordert daher ein umfassendes Gesamtkonzept gegen Gewalt an Frauen, das sowohl Bund und Länder als auch die Kommunen in die Pflicht nimmt. Vor allem die Finanzierung des Hilfesystems muss nach Ansicht des VdK dringend verbessert werden. Das ist für die Verwirklichung des im Gewalthilfegesetzes festgeschriebenen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung unerlässlich.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 31.01.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Parlament beschließt Antimissbrauchsgesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz)

Der Deutsche Bundestag hat heute ein wichtiges Vorhaben beschlossen: mit dem UBSKM-Gesetz wird ein starkes, durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen geschaffen. Auch der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit wird der Kinderschutz in Deutschland dauerhaft gestärkt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich bin froh und erleichtert über die Einigung zum ‚Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen‘. Jeden Tag erleben über 50 Kinder in unserem Land sexuellen Missbrauch – eine unfassbare Zahl, die schockiert, wütend macht und tief berührt. Kein Kind sollte in seiner Familie, in der Schule oder im digitalen Raum dieses Leid durchmachen müssen. Mit dem UBSKM-Gesetz setzen wir ein klares Zeichen: Über Missbrauch darf nicht hinweggesehen werden, Betroffene müssen Gehör finden. Deshalb schaffen wir starke Hilfestrukturen, verbessern die Möglichkeiten zur Aufarbeitung und stärken den Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission, die Betroffene anhört und Institutionen unterstützt. Prävention ist der Schlüssel, um Kinder besser zu schützen. Deshalb geben wir der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Auftrag, Eltern, Fachkräfte und auch Kinder selbst besser zu sensibilisieren – zum Beispiel in Schulen oder Sportvereinen. Verbindliche Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe sorgen dafür, dass Kinder sicher aufwachsen können. Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an unsere Kinder: Ihr seid nicht allein. Ihr bekommt Hilfe, wenn Ihr Gewalt erfahrt. Und wir tun alles dafür, dass Missbrauch verhindert, aufgearbeitet und bekämpft wird.“

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Ich freue mich sehr, dass das UBSKM-Gesetz nun doch noch vor der Wahl im Bundestag beschlossen wurde, und danke dem Bundesfamilienministerium, das sich bis zuletzt dafür eingesetzt hat. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt von Kindern und Jugendlichen, das zeigt der heutige Tag, hat auch in Zeiten des Wahlkampfes fraktionsübergreifend Priorität. Gerade für Betroffene ist dies – exakt 15 Jahre nach dem Beginn des sogenannten Missbrauchsskandal – ein immens wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme. Insbesondere die im Gesetz festgeschriebene regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag und Bundesrat wird dazu beitragen, dass Politik durch das Gesetz künftig noch zielgerichteter agieren kann. Zudem wird die Bundesregierung verpflichtet, das UBSKM-Amt in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Mit dem Gesetz nimmt Deutschland auch international eine Vorreiterrolle ein – und setzt einen wichtigen Impuls, dem hoffentlich auch andere Länder folgen werden.“

Mit dem heute beschlossenen Gesetz stärken wir:

Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, einem dort eingerichteten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verhindern beziehungsweise Betroffenen bessere Hilfen ermöglichen sollen. Das UBSKM-Amt ist die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung engagieren. Zukünftig werden Amt und Unabhängige Aufarbeitungskommission dem Parlament regelmäßig berichten.

Betroffene: Mit dem Gesetz werden die Beteiligung und die Belange von Betroffenen dauerhaft gestärkt. Der Betroffenenrat als politisch beratendes Gremium gewährleistet mit seiner Expertise und seinem Erfahrungswissen, dass die Anliegen von Betroffenen in die politischen Prozesse in Bund und Ländern einfließen können.

Aufarbeitung: Die wichtige Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wird verstetigt. Sie führt weiterhin vertrauliche Anhörungen und öffentliche Hearings durch und unterstützt Institutionen bei der Aufarbeitung. Auch die individuelle Aufarbeitung von Betroffenen wird durch ein neues bundeszentrales Beratungssystem gestärkt, das Informationen, Erstberatung und Vernetzung bereitstellt. In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbesserte Akteneinsichtsrechte und erweiterte Aufbewahrungsfristen geregelt.

Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf:

https://beauftragte-missbrauch.de

https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm

https://www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.01.2025

Evaluation zeigt große Akzeptanz und Relevanz des Schulprogrammes für mentale Gesundheit – Breite Mehrheit  wünscht Fortsetzung

Seit Herbst 2023 stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Modellprogramm „Mental Health Coaches“ die psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern. Parallel zur Umsetzung wurde das Programm von der Universität Leipzig evaluiert. Die Evaluation bestätigt nun den Erfolg des Programms und zeigt: die Mental Health Coaches treffen auf hohe Akzeptanz und bringen dringend benötigte Unterstützung direkt an die Schulen. Neunzig Prozent alle Beteiligten wünschen sich eine Fortsetzung des Programms.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Unsere Schülerinnen und Schüler stehen heute vor enormen Herausforderungen – die Belastungen wachsen, ihre psychische Gesundheit ist stark gefordert. Die Mental Health Coaches geben ihnen nicht nur Unterstützung, sondern auch den Raum, den sie brauchen: Sie hören zu, geben Halt und zeigen Wege, wenn alles zu viel wird. Schulleitungen, Träger, die Coaches, sowie die Schülerinnen und Schüler selbst  schätzen das Programm als enorm wichtig ein. Etwa 90 Prozent aller Beteiligten sprechen sich für eine Fortsetzung und Ausweitung des Programms aus. Daher ist es mehr als nur ein Appell an die nächste Regierung – es ist eine dringende Verantwortung, dieses Programm fortzusetzen und auszubauen. Die Förderung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen braucht Priorität in unserem Land.“

Das BMFSFJ hatte zu Beginn des Schuljahres 2023/24 als Antwort auf gestiegene psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen das Programm Mental Health Coaches ins Leben gerufen. In zahlreichen Studien hatte sich gezeigt, dass der bereits zuvor feststellbare Trend zu mehr psychischen Belastungen und Erkrankungen in der jungen Generation nach dem Ende der Corona-Pandemie deutlich zugenommen hatte. Die Nachwirkungen der Pandemie, der Krieg in Europa, die Klimakrise und weitere Faktoren wirkten und wirken bis heute verstärkend. Gleichzeitig müssen Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen oft monatelang auf einen Therapieplatz warten.

Umso wichtiger sind präventive Angebote, die leicht erreichbar sind und alle ansprechen. Dementsprechend wurden die Mental Health Coaches als lebensweltorientiertes, präventives Angebot an Schulen konzipiert.

Hohe Relevanz und breite Zustimmung

Die Evaluation liefert nun fundierte Erkenntnisse über die Etablierung des Programmes, die Qualität der Angebote, die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachkräfte und die wahrgenommene Relevanz.

Dafür wurden Schulleitungen der an dem Programm beteiligten Schulen, die Mental Health Coaches als Umsetzende, Vertreterinnen und Vertreter der Trägerstrukturen (Arbeiterwohlfahrt, Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit und Internationaler Bund/freie Trägergruppe) sowie in einer Pilotstichprobe, Schülerinnen und Schülern befragt.

Wesentliche Ergebnisse der einzelnen Befragtengruppen sind:

  • Die Mehrheit der Schulleitungen (80%) schätzte die Akzeptanz der Mental Health Coaches bei den Schülerinnen und Schülern als hoch ein. Über 80 Prozent lobten die Qualifikation der Coaches, rund 90 Prozent waren mit der Zusammenarbeit zufrieden. Mehr als 80 Prozent wünschten sich eine Fortsetzung des Programmes an ihrer Schule, über 90 Prozent sprachen sich für eine flächendeckende Einführung von Mental Health Coaches an Schulen aus. In einer repräsentativen Befragung von Schulleitungen ohne Mental Health Coaches gaben über 80 Prozent an, dass sie dafür Bedarf an ihrer Schule hätten.
  • Die Mental Health Coaches nahmen mehrheitlich (knapp 80 Prozent) eine hohe Offenheit der Schülerinnen und Schüler gegenüber den von ihnen angebotenen Themen wahr. Ihre eigene Akzeptanz bei der Zielgruppe schätzten die allermeisten (90 Prozent) als hoch bis sehr hoch ein. Zwei Drittel gaben an, die Nachfrage nach ihren Angeboten sei hoch bis zu hoch. Genauso viele waren mit ihrer Arbeit ziemlich oder sehr zufrieden. Kritik gab es überwiegend an der zu kurzen Projektlaufzeit, viele Coaches äußerten dementsprechend den Bedarf an einer Ausweitung und festen Verankerung des Programms.
  • Die Vertreterinnen und Vertreter der Träger hoben insbesondere die hohe Relevanz des Programmes und seine gute Wirksamkeit positiv hervor. Der Schulkontext wurde als niedrigschwelliger und breiter Zugang zur Prävention und Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen gelobt. Verbesserungsvorschläge betrafen insbesondere eine Verlängerung der Projektlaufzeit, verbunden mit mehr Planungssicherheit und einer Ausweitung der Angebote in der Fläche.
  • Die befragten Schülerinnen und Schüler bewerteten die Angebote der Mental Health Coaches als eher gut bis sehr gut. Neun von zehn Schülerinnen und Schülern, die bereits ein Angebot wahrgenommen hatten, würden dies auch ein weiteres Mal tun.

Langfristige Perspektiven gefordert: 90% wünschen sich Fortsetzung

Aktuell sind die Mental Health Coaches bundesweit an rund 80 Standorten in etwa 125 allgemein- und berufsbildenden Schulen ab der Sekundarstufe 1 im Einsatz. Im Schuljahr 2023/24 wurden mehr als 1.000 Angebote umgesetzt, an denen knapp 40.000 Schülerinnen und Schüler teilnahmen. 

Geleitet wurde die Evaluation von Prof. Dr. Julian Schmitz, der auch Mitglied im von Ministerin Paus initiierten Bündnis für die junge Generation ist. Die Förderung der psychischen Gesundheit ist ein wichtiges Thema für das Bündnis.

Prof. Dr.  Julian Schmitz: „Mentale Gesundheit ist derzeit ein zentrales Thema für Schulen und Schüler:innen, doch häufig fehlen wichtige niedrigschwellige Unterstützungs- und Präventionsangebote. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass das Modellvorhaben Mental Health Coaches erfolgreich an den teilnehmenden Schulen gestartet ist und eine hohe Akzeptanz erfährt. Besonders positiv bewertet werden die zusätzlichen Personalstellen sowie die hohe Flexibilität der Mental Health Coaches. Die Mehrheit der befragten Gruppen – darunter auch Schüler:innen – spricht sich deutlich für eine Fortsetzung und Ausweitung des Modellvorhabens aus. Dabei sollte besonders darauf geachtet werden, dass das Programm mit einer längerfristigen und verlässlichen Perspektive fortgeführt wird.“

Die Finanzierung der Mental Health Coaches ist bis Ende des Schuljahres 2024/25 gesichert. Das BMFSFJ setzt sich für eine Verstetigung und Ausweitung ein, um Kinder und Jugendliche in Deutschland nachhaltig zu unterstützen.

Den vollständigen Evaluationsbericht der Universität Leipzig finden Sie hier: https://www.mental-health-coaches.de/neuigkeiten/detail/evaluation-modellprogramm-mental-health-coaches#headline

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.01.2025

Der Haushaltschuss hat in seiner letzten Sitzung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau und für die Städtebauförderung freigegeben. Damit erhalten Kommunen und Länder die notwendige Planungssicherheit.

„Die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus gehörte zu den Schwerpunkten der Wohnungspolitik der SPD. Auch wenn es bislang keinen Haushalt 2025 gibt, hat der Haushaltsausschuss mit seinem Beschluss dafür gesorgt, dass der bezahlbare Wohnraum weiter massiv unterstützt werden kann. Bundesseitig stehen damit 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die durch die Mittel der Länder um mindestens die gleiche Höhe aufgestockt werden.

Ähnliches gilt für die Städtebauförderung. Auch sie wird nach Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss in Rekordhöhe von 790 Millionen Euro in 2025 zur Verfügung stehen. Damit bleibt eine zentrale Leistung des Bundes zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur, der Zentren und Quartiere erhalten. Eine gute Entscheidung für die Städte und Gemeinden im Land.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.01.2025

Nachdem die Reform des Aufstiegs-BAföG wegen Union und FDP nicht zustande kommen kann erklären Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Anja Reinalter, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Während Unternehmen verzweifelt nach qualifizierten Fachkräften suchen, setzen FDP und CDU die überfällige Reform des Aufstiegs-BAföG in den Sand. Obwohl wir zu weitreichenden Kompromissen bereit waren, nutzten FDP und CDU die Modernisierung der beruflichen Weiterbildungsförderung für parteipolitische Spielchen – und ließen unsere Angebote zu Verhandlungen unbeantwortet. Das ist sehr verwunderlich, schließlich wurde die Reform im BMBF unter FDP-Führung erarbeitet. Union und FDP geht es hier ganz offensichtlich nicht um die Sache.

Knapp 200.000 Weiterbildungen wurden in 2023 mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert. Der Entwurf war beschlussreif und hätte konkrete Verbesserungen gebracht. Das Aus ist verantwortungslos gegenüber tausenden Menschen, die auf bessere Aufstiegschancen warten, und richtet der Wirtschaft leichtfertig weiteren Schaden an.

Bei allem Ärger und großer Enttäuschung bleiben wir Grüne dran. Wir brauchen mehr Menschen, die sich weiterbilden, und dafür eine bessere Förderung, zu der mehr Menschen Zugang haben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.01.2025

Zur Einigung beim Mutterschutz nach Fehlgeburten erklären Franziska Krumwiede-Steiner, Bündnis 90/Die Grünen, Sarah Lahrkamp, SPD-Fraktion, und Silvia Breher, CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

In dieser Sitzungswoche wird im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend der Mutterschutz bei Fehlgeburten verabschiedet. Es lagen zwei Gesetzesentwürfe vor – einer von CDU/CSU und einer von SPD und Grünen -, die das gleiche Ziel verfolgten und sich nur minimal unterschieden. Wir haben uns entschieden, den Gesetzentwurf von CDU/CSU zu verabschieden. Mit diesem Gesetz wird eine Schutzlücke geschlossen: Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, mussten sich bisher aktiv um eine Krankschreibung bemühen – mitunter ohne Garantie, diese auch zu erhalten. Durch die geplante Staffelung des Mutterschutzes ab der 13. Schwangerschaftswoche wird den körperlichen und seelischen Belastungen von Frauen in dieser Situation besser Rechnung getragen und Frauen in einer so schwierigen Lebenslage gezielt unterstützt.

Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss für Bündnis 90/Die Grünen:
Für viele Frauen zerbricht bei einer Fehlgeburt eine Welt. Es ist ein Erfolg, dass wir uns als Frauen fraktionsübergreifend zusammengeschlossen haben, um einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten zu beschließen. Als Bündnisgrüne ist uns dabei besonders wichtig, dass wir damit die Lücke im Mutterschutzgesetz heilen und das Thema aus der Tabuzone holen. Jede dritte Frau in Deutschland ist betroffen und jede Fehlgeburt ist individuell. Frauen können fortan selbstbestimmt entscheiden, ob sie sich mit Mutterschutzleistungen körperlich und seelisch erholen, sich krankschreiben lassen oder weiterarbeiten.

Sarah Lahrkamp, Mitglied im Familienausschuss und Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion:
Der Mutterschutz nach Fehlgeburten wird noch in dieser Legislaturperiode Realität. Frauen müssen in einer emotional und körperlich belastenden Situation nicht mehr um eine Krankschreibung bitten, sondern erhalten endlich einen gesetzlichen Anspruch auf die dringend benötigte Regenerationszeit. Diese gemeinsame Initiative aus der Mitte des Parlaments ist ein guter Tag für Frauenrechte und ein starkes Signal für unsere demokratische Kultur – sie zeigt, dass fraktionsübergreifend etwas Gutes gelingen kann.

Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
Mit dem gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt und der fraktionsübergreifenden Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf haben wir einen wichtigen frauenpolitischen Meilenstein erreicht. Künftig soll es einen Mutterschutz nach einer Fehlergeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geben. Wir knüpfen damit an das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot, das nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt, an. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, muss sich insofern nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekommt einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.01.2025

Zur Einigung über die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei Fehlgeburten erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Eine empathische und bedarfsgerechte Unterstützung von Frauen nach Fehlgeburten muss in einer modernen Gesellschaft selbstverständlich sein. Mit der fraktionsübergreifenden Verabschiedung eines gestaffelten Mutterschutzes ab der 13. Schwangerschaftswoche schaffen wir endlich die politischen Rahmenbedingungen dafür. Ein derart traumatisches Erlebnis, das oft langanhaltende Folgen für die betroffenen Frauen und die Familien hat, erfordert nicht nur Zeit für die persönliche Verarbeitung, sondern auch den Zugang zu professioneller und umfassender Nachsorge. Für uns Freie Demokraten gilt: Keine Frau soll nach einer Fehlgeburt sofort wieder arbeiten müssen. Die dadurch entstehenden Mehrbelastungen sind überschaubar und für unsere Gesellschaft ohne Weiteres tragbar.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 29.01.2025

Armut ist ein komplexes und vielschichtiges Phänomen, das sich einer eindeutigen und einfachen Messung entzieht. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14826) auf eine Kleine Anfrage (20/14509) der Gruppe Die Linke. Oft werde in der Diskussion um das Ausmaß von Armut die sogenannte Armutsrisikoquote (ARQ) herangezogen. Diese messe den Anteil der Bevölkerung mit einem Nettoäquivalenzeinkommen unterhalb von 60 Prozent des mit der neuen OECD-Skala gewichteten Medianeinkommens (sogenannte Armutsrisikoschwelle). „Die ARQ misst aber keine Armut, sondern ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung. Sie liefert insbesondere keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt unter anderem von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50, 60 oder 70 Prozent des mittleren Einkommens), dem regionalen Bezug und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen“, schreibt die Regierung weiter. Sie verweist außerdem darauf, dass aktuelle Daten zur Einkommens- und Vermögensverteilung voraussichtlich im Sommer 2025 mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 74 vom 05.02.2025

Asylbewerbern soll nach dem Wille den Bundesrates grundsätzlich bereits nach drei Monaten der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt eröffnet werden. Wie der Bundesrat in einem Gesetzentwurf „zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt“ (20/14729) ausführt, ist die Bundesrepublik „durch die unkontrollierte Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in allen Bereichen an ihrer Belastungsgrenze angelangt“. Gleichzeitig trügen Migranten als Menschen und als Fach- und Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes bei.

Um Asylbewerbern frühzeitig gesellschaftliche Teilhabe durch Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen und einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben wirksamen Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration notwendig, arbeitsfähige Asylbewerber möglichst frühzeitig in Arbeit zu bringen, heißt es in der Vorlage weiter. Neben dem Wunsch von Asylbewerbern, schnell am Arbeitsleben teilhaben zu dürfen, erwarte auch die Migrationsgesellschaft, „dass diejenigen, die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität erfahren, arbeiten“.

Die Möglichkeit eines frühzeitigen Zugangs von Asylbewerbern zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen spielt damit laut Bundesrat eine zunehmend wichtigere Rolle. Damit den genannten Gesichtspunkten Rechnung getragen werde, solle Asylbewerbern grundsätzlich nach drei Monaten Zugang zum regulären Arbeitsmarkt eröffnet werden.

Nach der derzeitigen Rechtslage unterliegen Asylbewerber indes den Angaben zufolge – je nachdem, ob sie dazu verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen – für drei beziehungsweise sechs Monate einem absoluten Beschäftigungsverbot. Um das angestrebte Ziel zu erreichen, sei eine Änderung von Paragraf 61 des Asylgesetzes unumgänglich.

Weiterhin ausgeschlossen bleiben soll der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt laut Vorlage für diejenigen Asylbewerber, bei denen die Gesetzeslage „ein absolutes Beschäftigungsverbot vorsieht, weil sie das Asylrecht missbrauchen“. Dies betreffe vor allem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und solche, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 71 vom 03.02.2025

Nach Angaben der Bundesregierung befinden sich derzeit 11.057 unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren beziehungsweise im Asylklageverfahren. Davon seien 806 Personen unter 14 Jahre alt, die meisten Verfahren beträfen Minderjährige aus Syrien und Afghanistan, geht aus einer Antwort (20/14598) auf eine Kleine Anfrage (20/13997) der Gruppe Die Linke hervor.

Die Abgeordneten hatten sich nach der Situation beim Familiennachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten erkundigt. Dazu führt die Bundesregierung aus, der Gesetzgeber habe das Ziel, diese Gruppe besonders zu schützen. Zwar würden Termine zur Visumbeantragung grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge abhängig vom Registrierungsdatum vergeben. Bei der möglichen Vergabe von Sonderterminen müsse jedoch dem Umstand Rechnung getragen werden, „dass dem Recht des minderjährigen Kindes, von seinen Eltern betreut zu werden, umso dringender Geltung verschafft werden muss, je jünger der oder die minderjährige Antragstellende beziehungsweise die Referenzperson ist“. Die Auslandsvertretungen seien aber auch angewiesen worden, grundsätzlich keine Sondertermine zu vergeben, wenn der einzig dafür vorgebrachte Grund das baldige Erreichen der Volljährigkeit sei. „Damit“,erklärt die Bundesregierung, „soll sichergestellt werden, dass der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten von solchen Personen in Anspruch genommen werden kann, bei denen die vom Gesetz intendierten humanitären Gründe für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in besonderem Maße vorliegen.“

Weiter weist sie darauf hin, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger vorrangig bearbeite, um ihrem besonderen Unterstützungsbedarf im Asylverfahren Rechnung zu tragen. Die Bearbeitung erfolge durch speziell geschulte Entscheiderinnen und Entscheider, die mit den rechtlichen und praktischen Anforderungen dieser Fälle vertraut seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 03.02.2025

Angesichts der steigenden Zahl wohnungsloser Menschen gibt es dringenden Handlungsbedarf, etwas gegen die Ursachen zu tun. Darüber bestand bei der Beratung des von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/14550) vorgelegten Wohnungslosenberichts 2024 am Mittwoch im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Einigkeit unter den Mitgliedern. Laut Bericht sind mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland wohnungslos.

In der von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleiteten Sitzung nannte die Gruppe Die Linke die zunehmende Wohnungslosigkeit ein dramatisches Thema. Hauptursache für Wohnungslosigkeit seien Mietschulden. Angesichts steigender Mieten sei davon auszugehen, dass das Problem größer werde, warnte Die Linke.

Für die SPD-Fraktion zeigt der Bericht, dass bis zum Erreichen des Ziels, die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, noch viel zu tun ist. Bei Mietschulden hätten die Kommunen Möglichkeiten, zu helfen. Aber die Betroffenen würden oft zu spät über bestehende Hilfsmöglichkeiten informiert. Notwendig sei ein breiter parteipolitischer Konsens für weitere Maßnahmen, forderte die SPD-Fraktion.

Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte, dass es keine konkreten finanziellen Mittel gebe. Auch sei in dem Bericht kein Fahrplan erkennbar, wie das Problem Wohnungslosigkeit gelöst werden solle. Der Bericht sei zu unkonkret, stellte die CDU/CSU-Fraktion fest. In diesem Zusammenhang forderte die CDU/CSU-Fraktion eine größere Unterstützung der Bahnhofsmissionen. Die Bahnhofsmissionen seien oft erste Anlaufstellen bei Wohnungslosigkeit.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte, dass sich erstmals eine Bundesregierung des Themas Wohnungslosigkeit angenommen habe. Der Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit sei ein wichtiges Zeichen, aber es fehle Geld für die Umsetzung.

Die AfD-Fraktion kritisierte, es würden zwar Maßnahmen in den Blick genommen, aber die Ursachen würden ignoriert. Diese Ursachen seien maßgeblich von der Politik verursacht, sagte ein Sprecher der Fraktion unter Hinweis auf die Migration. Durch Verringerung der Migrationszahlen könnten die Ursachen der Wohnungslosigkeit massiv verringert werden.

Die FDP-Fraktion verwies auf den Mangel an Wohnraum und vor allem an bezahlbarem Wohnraum. Der soziale Wohnungsbau müsse stärker gefördert werden. Auch müsse billiger und schneller gebaut werden.

Ein Vertreter der Bundesregierung zeigte sich erfreut, dass ein hoher parteiübergreifender Konsens bestehe. Wenn der Bund helfen wolle, müsse er das mit eigenen Finanzmitteln tun. Da sei die vorläufige Haushaltsführung suboptimal. Besonders wichtig sei Prävention. Man müsse alles tun, um zu verhindern, dass jemand in die Wohnungslosigkeit abrutsche.

Im Wohnungslosenbericht 2024 heißt es, Ende Januar/Anfang Februar 2024 seien rund 439.500 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht gewesen. Weitere rund 60.400 seien bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (verdeckt wohnungslose Personen), und rund 47.300 hätten auf der Straße oder in Behelfsunterkünften gelebt. Die Bundesregierung verweist in dem Bericht auf den Koalitionsvertrag, in dem das Ziel bekräftigt werde, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Hierfür sei am 24. April 2024 der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) im Bundeskabinett verabschiedet worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 59 vom 29.01.2025

Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/14670) liegt der „Migrationsbericht 2023“ vor. Danach sind 2023 insgesamt 1.932.509 Menschen nach Deutschland zugewandert und 1.269.545 aus Deutschland fortgezogen, womit eine Nettomigration von plus 662.964 registriert wurde. Im Vergleich zu 2022 hat sich der Wanderungssaldo den Angaben zufolge mit minus 54,7 Prozent mehr als halbiert. Dies liege vor allem an der geringeren Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine, aus der im Vorjahr in Folge des russischen Angriffskrieges noch mehr als 1,1 Millionen Zuzüge verzeichnet worden seien, heißt es in dem Bericht weiter. 2023 kamen laut Vorlage rund 276.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland.

Das Migrationsgeschehen nach beziehungsweise aus Deutschland ist seit Jahren vor allem durch Zuwanderung aus beziehungsweise Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet, wie die Autoren ausführen. Der Anteil der Zuwanderung aus den europäischen Staaten sei im Jahr 2023 mit 63,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken (2022: 76,2 Prozent), mache aber noch immer die deutliche Mehrheit der Zuzüge aus. Dabei kamen 32,7 Prozent der zugewanderten Personen aus Staaten der EU (2022: 24,6 Prozent). Auch bei den Fortzügen sei Europa die Hauptzielregion gewesen: 70,5 Prozent seien im Jahr 2023 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land gezogen (2022: 71,0 Prozent). 45,5 Prozent seien in andere EU-Mitgliedstaaten abgewandert (2022: 47,2 Prozent).

Im Jahr 2023 stellte die Ukraine laut Vorlage mit 276.047 Zuzügen das Hauptherkunftsland von Zugewanderten, ihr Anteil an der Gesamtzuwanderung betrug 14,3 Prozent. An zweiter Stelle folgte dem Bericht zufolge Rumänien mit 189.321 Zuzügen und einem Anteil von 9,8 Prozent, an dritter Stelle die Türkei mit 126.487 beziehungsweise 6,5 Prozent aller Zuzüge nach Deutschland.

Bei der Abwanderung stand 2023 wie in den Vorjahren Rumänien an erster Stelle, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Es seien 172.933 Personen in dieses Land fortgezogen (Anteil an der Gesamtabwanderung: 13,6 Prozent). Als weitere wichtige Zielländer werden die Ukraine (12,2 Prozent beziehungsweise 154.887 Fortzüge), Polen (7,2 Prozent beziehungsweise 91.431 Fortzüge) und Bulgarien (4,8 Prozent beziehungsweise 60.763 Fortzüge) genannt. Bei allen diesen Ländern sei somit ein hohes Wanderungsvolumen feststellbar, „das heißt, es ziehen sowohl viele Menschen nach Deutschland zu als auch wieder fort“.

Einen Asylerstantrag stellten im Jahr 2023 dem Bericht zufolge mit 329.120 deutlich mehr Menschen als noch 2022 mit 217.774. Dabei entfielen 22.603 oder 6,9 Prozent der im Jahr 2023 gestellten Asylanträge auf in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.

Syrien nimmt laut Unterrichtung seit 2014 unter den zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten den ersten Rang ein.2023 wurden danach 102.930 Erstanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt, im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl die Zahl um 45,0 Prozent gestiegen (2022: 70.976). Die Zahl der gestellten Erstanträge von türkischen Staatsangehörigen sei von 2022 auf 2023 um 155,6 Prozent auf 61.181 gestiegen. An dritter Stelle folgten Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit mit 51.275 Asylanträgen (15,6 Prozent). Dies entspreche einem Anstieg von 41,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2022:36.358).

Wie aus der Unterrichtung des Weiteren hervorgeht, sind im Jahr 2023 insgesamt 72.400 Personen nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration erhielten. Dies entspreche im Vergleich zum Vorjahr einer Abnahme um 0,9 Prozent.

2023 lebten dem Bericht zufolge nach Zahlen des Mikrozensus (auf Basis des Zensus 2011) in den deutschen Privathaushalten 24,9 Millionen Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit der Geburt besitzen. Dies entspreche einem Bevölkerungsanteil der Menschen mit Migrationshintergrund von 29,7 Prozent. Ausländische Staatsangehörige mit eigener Migrationserfahrung – also Ausländer, die selbst zugewandert sind – stellten mit 10,7 Millionen Personen und einem Anteil von 42,9 Prozent die größte Gruppe unter den Menschen mit Migrationshintergrund dar. Insgesamt besitzen laut Vorlage 50,2 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 27.01.2025

Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ thematisiert die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/14575). Wie die Abgeordneten darin schreiben, fördert das Programm „ in ländlichen oder strukturschwachen Regionen Projekte für demokratische Teilhabe und gegen sogenannten Extremismus“. Wissen wollen sie unter anderem, wie viele Anträge auf Förderung für das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ für die aktuelle Förderperiode eingegangen sind und welche bewilligt beziehungsweise welche abgelehnt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 27.01.2025

Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/14574) auf eine Kleine Anfrage (20/13982) der Gruppe Die Linke die Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Zuge der Verabschiedung des Sicherheitspakets im vergangenen Herbst. Darin wurde geregelt, dass in sogenannten Dublin-Fällen, also wenn ein anderer Mitgliedstaat für die Asylprüfung entsprechend der Dublin-III-Verordnung zuständig ist, kein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG mehr besteht. Eine Leistungseinstellung ist demnach „nach der Feststellung“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zulässig, wenn die Ausreise in den zuständigen Mitgliedstaat „rechtlich und tatsächlich möglich ist“.

Dieser Leistungsausschluss sei mit EU-Recht vereinbar, betont die Regierung in der Antwort. Weiter heißt es: „Die künftige Aufnahme-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1346) und die neue Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1351) sehen für bisherige Dublin-Fälle ab dem Zeitpunkt, in dem sie eine Überstellungsentscheidung erhalten haben, vor, dass sie nur noch in dem Land, in das sie überstellt werden sollen, Anspruch auf die in der künftigen Aufnahme-Richtlinie in den Artikeln 17 bis 20 enthaltenen Leistungen haben, unbeschadet der Verpflichtung, einen Lebensstandard im Einklang mit unions- und völkerrechtlichen Verpflichtungen vorzusehen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die künftige Aufnahme-Richtlinie bis zum Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.“ Die Europäische Kommission habe hierzu erklärt, dass Maßnahmen der künftigen Aufnahme-Richtlinie, darunter auch der zuvor genannte Leistungsausschluss, schon vorzeitig zur Anwendung gebracht werden könnten. Die Bundesregierung teile diese Auffassung.„

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 42 vom 24.01.2025

Wenn von Betreuungsengpässen die Rede ist, denken viele zunächst an die vielen Familien, die keinen Platz in einer Kita, bei Tageseltern oder in der schulischen Ganztagsbetreuung bekommen haben. Doch auch ein großer Anteil der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die offiziell für ihr Kind einen Betreuungsplatz haben, kann nicht mit einer zuverlässigen Betreuung planen. Knapp 60 Prozent von ihnen waren im vergangenen Herbst mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen zeitweiligen Schließungen der Einrichtung konfrontiert. Rund 29 Prozent der Eltern mit Kindern in Betreuung berichteten dabei von zwei oder mehr ausgefallenen Betreuungstagen innerhalb von drei Monaten, knapp vier Prozent sogar von mehr als zehn Tagen. Das ist ein Ergebnis der neuen Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die im Dezember 2024 insgesamt mehr als 7.500 erwerbstätige und arbeitsuchende Personen online befragt wurden. Rund 1.000 Personen mit Kindern in Betreuungseinrichtungen erhielten Fragen zur Stabilität der Betreuung. Ein erheblicher Teil der Betroffenen, vor allem Mütter, mussten ihre eigene Erwerbsarbeitszeit reduzieren, um die Betreuungslücke zu schließen. 

„Die Mehrheit der befragten Eltern berichten von unzuverlässiger Betreuung. Das zeigt, dass der Staat vor einer doppelten Aufgabe steht. Er muss einerseits Betreuungsangebote ausbauen und andererseits die Qualität und Zuverlässigkeit der bestehenden Angebote sicherstellen. Ganz offensichtlich ist schon die personelle Ausstattung der bereits existierenden Angebote nicht ausreichend“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. „Die kommende Regierung muss den Ausbau und die Qualität von Kinderbetreuung und früher Bildung priorisieren. Es braucht dauerhafte und verlässliche Mehrinvestitionen in die Kinderbetreuung und den schulischen Ganztag“, so Kohlrausch, die die Befragung zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler auswertet.

Von den insgesamt 1.023 befragten Müttern und Vätern, die ihre Kinder in einer Kita, bei einer/einem Tagesmutter/-vater oder einer Ganztagsschule in Betreuung gegeben haben, gaben 44 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten vor der Befragung im Dezember kurzfristig und ungeplant geschlossen hatte, beispielsweise wegen Personalmangels bei Erkrankungen (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Bei ebenfalls 44 Prozent kam es zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf 59,2 Prozent. Unter den von Schließungen betroffenen Eltern waren rund 15 Prozent mit Schließungen an einem Tag konfrontiert, fast 22 Prozent mussten Schließungen an zwei bis fünf Tagen ausgleichen und je knapp vier Prozent sogar an sechs bis zehn bzw. mehr als zehn Tagen.  

Viele Eltern stellen die Ausfälle vor große Probleme im Alltag: 32 Prozent der mit Schließungen oder Kürzungen der Betreuungszeiten Konfrontierten sagen, dass ihre Arbeitssituation von „starken“ oder „äußersten“ Belastungen geprägt sei gegenüber 24 Prozent unter Müttern und Vätern, die im Befragungszeitraum nicht davon betroffen waren. Dabei sind erwerbstätige Mütter noch deutlich stärker eingespannt als Väter. So gaben 64 Prozent der betroffenen Männer, die in heterosexuellen Partnerschaften leben, an, ihre Partnerin sei eingesprungen, um die Betreuungslücke zu schließen, unter den Frauen sagten das 48 Prozent über ihren Partner (siehe auch Abbildung 3). 48 Prozent der betroffenen Mütter und 43 Prozent der Väter haben während der Schließung oder Kürzung der Betreuungszeit Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut, um die Betreuungslücke auszugleichen. 

33 Prozent der Väter und sogar 40 Prozent der Mütter mussten zeitweilig ihre Arbeitszeit reduzieren. Gerade Letzteres könne die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt vertiefen, warnt die Soziologin Kohlrausch: „Wir wissen zum Beispiel aus der Forschung, dass Personen mit geringerer Erwerbsarbeitszeit seltener Zugang zu Weiterbildung haben. Immer wieder Ausfälle in der Kinderbetreuung ausgleichen zu müssen, kann daher durchaus spürbare Konsequenzen auf den weiteren Erwerbsverlauf haben.“ Auch Verwandte und/oder Freunde spielen eine wichtige Rolle, um akute Betreuungskonflikte zu entschärfen. 

„Die Befragungsdaten zeigen, wie dringend die Infrastruktur der frühen Bildung und Betreuung und die Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen verbessert werden müssen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Zu geringes Angebot und mangelnde Verlässlichkeit bei Kitas und Ganztagsschulen sind längst ein kritischer Engpass für die Berufstätigkeit von Millionen Eltern, insbesondere Müttern. Das passt schon gar nicht dazu, dass gleichzeitig gerne die Forderung erhoben wird, Erwerbstätige sollten ihre Erwerbsarbeitszeit erhöhen. Gerade Mütter, die die Hauptlast der unzureichenden Betreuungsangebote tragen, werden immer wieder als Gruppe genannt, die zu wenig Erwerbsarbeit leiste. Dafür müssen dann aber auch die Voraussetzungen geschaffen werden – und eine wesentliche Voraussetzung ist ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot“, betont Kohlrausch. „Die dafür nötigen Investitionen sind groß, aber in jedem Fall gut angelegtes Geld. Neben den finanziellen Investitionen braucht es zudem eine Fachkräfteoffensive, da der Ausbau des Betreuungsangebots inzwischen häufig nicht mehr nur am Geld, sondern auch an den fehlenden Fachkräften scheitert.“

Hier geht es zur PM mit Abbildungen.

Informationen zur Befragung

Für die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung werden Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.01.2025

Zahl und Anteil der Verheirateten binnen 30 Jahren nahezu kontinuierlich gesunken: 1993 waren noch 60 % der Bevölkerung ab 18 Jahren verheiratet

Jede zweite erwachsene Person in Deutschland ist verheiratet. Das entsprach 35,0 Millionen Menschen, die Ende 2023 in einer Ehe lebten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 9. Februar mitteilt, waren das gut 50 % der Bevölkerung ab 18 Jahren hierzulande. Zahl und Anteil der Verheirateten sinken jedoch seit Jahren nahezu kontinuierlich: 30 Jahre zuvor hatten noch rund 39,3 Millionen volljährige Menschen in einer Ehe gelebt, das waren 60 % aller Erwachsenen. 

Jede dritte erwachsene Person ist ledig – Anteil deutlich gestiegen

Im selben Zeitraum stieg die Zahl der volljährigen ledigen Personen und ihr Anteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren deutlich. Ende 2023 waren 22,6 Millionen Menschen ab 18 Jahren ledig, also nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden. 1993 waren gut 15,8 Millionen Erwachsene ledig. Der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung ab 18 Jahren ist binnen 30 Jahren von 24 % auf rund 33 % gestiegen.

Durchschnittsalter bei der ersten Heirat auf neuem Höchststand

Dass der Anteil der Verheirateten seit Jahren schrumpft, geht auch damit einher, dass die Menschen bei ihrer ersten Heirat immer älter sind – sofern sie überhaupt heiraten. Das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung ist binnen 30 Jahren um rund sechs Altersjahre gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2023 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,8 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre. 1993 hatte das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung für Frauen bei 26,8 Jahren und für Männer bei 29,2 Jahren gelegen. 

Zahl der Eheschließungen auf zweitniedrigstem Stand seit 1950

Die Zahl der Eheschließungen insgesamt ist langfristig rückläufig. 2023 wurden insgesamt 361 000 Ehen geschlossen, das war der zweitniedrigste Stand seit 1950. Mehr als drei Viertel (78 %) der 722 000 Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, waren zuvor also weder geschieden noch verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen Geschlechts und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein. 

Methodische Hinweise:

Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle. Ab dem Berichtsjahr 2018 sind die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in den Eheschließungsdaten enthalten. Eingetragene Lebenspartnerschaften konnten ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr eingegangen werden. 

Die Bevölkerungszahlen nach dem Familienstand für das Jahr 2023 sind Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022, die Ergebnisse für das Jahr 2013 resultieren aus der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. 

Weitere Informationen:

Abbildung der Bevölkerung nach Familienstand und Altersgruppen
Tabellen zur Bevölkerung in GENESIS-Online
Tabelle zu Eheschließungen seit 1950 in GENESIS-Online
Statistischer Bericht – Eheschließungen 2023

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.02.2025

Akademiker*innen wohnen häufiger zentral und profitieren von kurzen Wegen

Menschen mit Hochschulabschluss wohnen häufiger in großen Städten und dort in zentralen Wohnvierteln mit guter Infrastruktur. Ihre Alltagswege sind daher im Durchschnitt 17 Prozent kürzer als die von Menschen mit niedrigerem Bildungsabschluss. So haben sie mehr Zeit für Mobilitätsformen, die umweltfreundlicher, aber langsamer sind. Das zeigt eine Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), die auf Daten zur Alltagsmobilität beruht.

Frühere Forschungen führten das umweltfreundliche Mobilitätsverhalten von Akademiker*innen oft auf ein höheres Umweltbewusstsein zurück – neben den besseren finanziellen Möglichkeiten. Die WZB-Studie zeigt nun erstmals, dass auch räumliche Vorteile, wie eine zentrale Wohnlage, einen entscheidenden Einfluss haben.

Für die Untersuchungen wurden Daten für die Jahre 2002 und 2017 ausgewertet. In diesem Zeitraum hat sich der Trend zu zentralem Wohnen unter formal höher Gebildeten weiter verstärkt. Menschen mit Hochschulabschluss wohnen im Jahr 2017 drei Mal häufiger als Menschen mit niedrigerem Bildungsabschluss in Großstädten (Abbildung 1).

In weiteren Analysen aller Städte mit mehr als 500.000 Einwohner*innen zeigt sich, dass Personen mit Hochschulabschluss im Vergleich zu Menschen ohne Abitur 1,37 Kilometer näher am Stadtzentrum wohnen (Abbildung 2). Dadurch sind ihre Alltagswege zwischen 11 und 20 Prozent kürzer als die von formal niedriger Gebildeten. Dies ermöglicht es ihnen, Alltagswege, etwa zu Besorgungen oder Freizeitaktivitäten, in kürzerer Zeit zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Nahverkehr zu erledigen, also nicht auf das Auto angewiesen zu sein. Bei Arbeitswegen zeigt die Studie keinen Unterschied. Doch auch dies könnte sich ändern: Mit Zunahme des Homeoffice könnten gerade für höhergebildete Personen Arbeitswege weniger werden, vermuten die Autor*innen.

„Unsere Ergebnisse machen deutlich, dass nachhaltige Mobilität oft weniger eine bewusste Entscheidung ist, sondern schlicht mit dem privilegierten Zugang zu zentralen Stadtlagen zu tun hat, der sich aus der Wohnortwahl ergibt“, erklärt WZB-Forscherin Sarah George. Ihre Kollegin Katja Salomo gibt zu bedenken: „Wir sehen unterschiedliche Erfahrungswelten. Privilegierte können nachhaltige Mobilitätsentscheidungen mit geringeren zeitlichen Kosten leichter treffen, weniger Privilegierte jedoch nicht. Das erschwert einen gesellschaftlichen Konsens, den die Mobilitätswende braucht.“

Die Untersuchung basiert auf Daten zur Alltagsmobilität und umfasst 16.419 Wege von 4.168 Personen im Jahr 2002 sowie 102.774 Wege von 26.036 Personen im Jahr 2017. Die Daten sind repräsentativ für deutsche Bewohner*innen in großen Städten im Alter von 18 bis 59 Jahren.

Die Studie ist in der Zeitschrift Cities erschienen und hier frei zugänglich.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 03.02.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Rahmen des Neujahrsempfangs des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wurden gestern Abend drei außergewöhnliche Engagement-Projekte mit dem Lotte-Lemke-Engagementpreis (LLEP) 2025 ausgezeichnet. Der Abend mit über 200 Gästen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beleuchtete zudem das Schwerpunktthema “Künstliche Intelligenz und Demokratie”.

In drei Kategorien erhielten die Preisträger*innen des LLEP für ihre Beiträge zum gelingenden Zusammenleben sowie zur Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen die verdiente Würdigung: das Second-Hand-Geschäft AWO Fundgrube des Kreisverbands Rhein-Oberberg, das Projekt „SoliRADisch“ der Selbsthilfe-Fahrradwerkstatt beim AWO-Landesjugendwerk Sachsen-Anhalt und das Kinderpat*innen-Projekt „AWO KiPa“ des AWO Kreisverbands Herford.

Über 70 Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet hatten sich um den begehrten Preis beworben. „Die Entscheidung war nicht einfach, da alle eingereichten Projekte bemerkenswerte Ansätze und tiefgreifende Auswirkungen auf ihre Gemeinschaften hatten. Doch die drei ausgezeichneten Projekte stehen stellvertretend für das Engagement, das uns in der AWO so wichtig ist: Sie zeigen auf kreative, nachhaltige und innovative Weise, wie ehrenamtliches Engagement das Zusammenleben stärken kann“, erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

AWO-Präsident Michael Groß lenkte den Blick angesichts der anstehenden Bundestagswahl auf die Bedeutung von Gerechtigkeitsfragen: “Der Ungleichheitsbericht von Oxfam hat gerade erst wieder gezeigt, dass Deutschland eines der sozial ungerechtesten Länder ist. Das ist gefährlich für uns alle: Soziale Ungleichheit bringt die Demokratie in Gefahr. Wir müssen etwas dafür tun, dass wieder Kindergärten finanziert werden können statt privatem Luxus.”

Die stellvertretende Parteivorsitzende der SPD, Klara Geywitz, betonte in ihrem Grußwort die Bedeutung der freien Wohlfahrt für das demokratische Miteinander: „Die AWO ist seit ihrer Gründung stark darin, Demokratie und Vielfalt zu fördern. Die AWO stellt sich Rassismus und Ausgrenzung entgegen, sie steht ein für Solidarität.”

Das abschließende Panel unter Moderation von Holger Klein mit den Gästen Clara Helming von AlgorithmWatch Helming, Dr Alexander Löser vom Forschungszentrum Data Science an der BHT, Rainer Rehak vom Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft und Dr. Theresa Züger vom Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft führte diese Fragestellungen mit Blick auf Wechselwirkungen, Chancen und Risiken der Digitalisierung aus.

Impressionen vom Neujahrsempfang und mehr Informationen zu den Gewinner*innen des Lotte-Lemke-Engagementpreises gibt es hier: https://awo.org/artikel/neujahrsempfang-2025.  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 31.01.2025

Angesichts der jüngsten Warnungen vor einer existenziellen Krise der Pflegeversicherung fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) von der nächsten Bundesregierung sofortige Maßnahmen für eine nachhaltige Reform der Pflege in Deutschland. Dem Thema widmet der Wohlfahrtsverband auch einen Schwerpunkt in seiner Kampagne zur Bundestagswahl.

“Inzwischen sind mindestens drei Bundesregierungen in Folge an der Aufgabe gescheitert, die Pflege in Deutschland verlässlich solide aufzustellen – obwohl tragfähige Pläne für eine gute Reform lange auf dem Tisch liegen. Dieses politische Versagen darf sich auf keinen Fall fortsetzen”, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, “Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung eine schnelle und nachhaltige Reform, damit die Menschen in Deutschland keine Angst mehr um ihre Pflege haben müssen.

Die notwendigen Maßnahmen und Konzepte liegen bereits vor, sie müssen nur endlich umgesetzt werden, vor allem: die Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen deckeln, die Länder bei der Finanzierung der Investitionskosten in die Pflicht nehmen, die Leistungen der Pflegeversicherung regelhaft und indexbasiert dynamisieren und die Pflegeversicherung von versicherungsfremden Kosten entlasten. Ein erster Schritt dahin – und eine schnelle finanzielle Entlastung – wäre die zeitnahe Rückzahlung der Pandemiekosten von 5,5 Milliarden Euro aus Steuermitteln. Flankierend braucht es eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten und die Ausweitung und Flexibilisierung der Familienpflegezeit, wie vom unabhängigen Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf 2022 vorgelegt.“

Die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege kann eine notwendige Ausweitung der Pflegeleistungen hin zu einer vollständigen Übernahme aller pflegebedingten Kosten finanzieren. Das belegen aktuelle Zahlen des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Rothgang. Das Gutachten sowie weitere Informationen zu den Forderungen des Bündnisses sind hier abrufbar: www.solidarische-pflegevollversicherung.de

Die Arbeiterwohlfahrt hat angesichts der vorgezogenen Bundestagswahl 15 Kernforderungen an die nächste Bundesregierung formuliert. Sie setzt sich in diesem Rahmen unter anderem für eine Bürgerversicherung und gute Pflege für alle ein. Mehr dazu unter: https://awowaehltdemokratie.awo.org/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.01.2025

Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust legt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) am Montag, den 27. Januar einen Kranz in der Gedenkstätte Sachsenhausen nieder und gedenkt der millionenfach Verfolgten und Ermordeten. 

„Am heutigen Tag gedenken wir des unvorstellbaren Leids jener Menschen, die Opfer der Vernichtungsideologie des nationalsozialistischen Regimes wurden. Im 80. Jahr nach der Befreiung der Konzentrationslager erinnern wir aus historischer Verantwortung gegenüber den Getöteten, Überlebenden und Nachkommen. Zugleich ist das Erinnern auch eine Mahnung an uns alle im Hier und Jetzt, unsere Demokratien zu schützen und menschenverachtenden Ideologien mutig entgegenzutreten“, so die Präsidiumsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Kathrin Sonnenholzner, „Zivilgesellschaftliche Organisationen mahnen seit Jahrzehnten an, die Gefahr von rechts, den immer unverfrorener auftretenden Antisemitismus und Rassismus nicht zu ignorieren. Es gilt mehr denn je, entschlossen und gemeinsam unser vielfältiges und demokratisches Miteinander zu schützen. Die Arbeiterwohlfahrt ruft alle Demokrat*innen dazu auf, gemeinsam ein deutliches Zeichen für Solidarität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu setzen. Wir rufen dazu auf, demokratische Rechte und Pflichten wahrzunehmen, und die Demokratie gegen Menschenfeinde zu verteidigen – bei Wahlen, auf der Straße, aber auch im Alltag. Menschen, die diskriminiert und verfolgt werden, benötigen unseren Schutz. Und sie werden ihn erhalten.“

Hintergrund:

Am 27. Januar 2025 ist der internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Seit dem Jahr 2009 gibt es in der Gedenkstätte Sachsenhausen in Oranienburg ein AWO Mahnmal für die von den Nationalsozialisten verfolgten, inhaftierten und ermordeten Mitglieder der AWO. Die Arbeiterwohlfahrt nimmt regelmäßig an den Gedenkveranstaltungen teil und würdigt die Opfer des Nationalsozialismus. Mitgedenken – mitgestalten, so lautet das Thema der Veranstaltung in der Gedenkstätte in diesem Jahr. Die AWO wurde durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 zerschlagen, ihre Mitglieder verfolgt, inhaftiert und ermordet. Vor diesem Hintergrund engagiert sich der Verband gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für eine plurale, diverse, demokratische Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.01.2025

Seit dem 1. Januar 2004 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Der Deutsche Gewerkschaftsbund veranstaltet aus diesem Anlass eine Fachtagung am Mittwoch in Berlin. Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Mindestlohnkommission sagte:

„Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Trotz der Horrorszenarien, die manche Ökonomen an die Wand malten, wurde er auch kein Job-Killer. Im Gegenteil: Seit er gilt, ist die Zahl der Arbeitsplätze gestiegen, vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich gut entwickelt. Vom Mindestlohn profitieren über sechs Millionen Beschäftigte. Klar ist aber auch, dass wir den Mindestlohn weiterentwickeln müssen – er muss armutsfest werden. Im Juni dieses Jahres wird die Mindestlohnkommission einen neuen Beschluss zur künftigen Höhe des gesetzlichen Mindestlohns fassen. Dabei ist für die Gewerkschaften im Gremium ganz klar: Die EU-Mindestlohnrichtlinie, die neue Kriterien für einen angemessenen Mindestlohn umfasst, muss berücksichtigt werden. Demnach ist ein Mindestlohn angemessen, wenn er mindestens 60 Prozent des mittleren Durchschnittslohns von Vollzeitbeschäftigten beträgt. Übertragen auf Deutschland müsste die Lohnuntergrenze dann auf etwa 15 Euro steigen.

Klar ist aber auch, dass der Mindestlohn immer nur die unterste Haltelinie sein kann. Generell wollen wir Gewerkschaften bessere Löhne durch Tarifverträge erreichen. Die Tarifbindung in Deutschland sinkt jedoch seit Jahren. Ein Grund dafür ist, dass sich viele Arbeitgeber immer öfter aus der Verantwortung stehlen, indem sie aus Arbeitgeberverbänden austreten und keine Tarifverträge mehr abschließen.

Die nächste Bundesregierung sehen wir in der Pflicht, die Tarifbindung wieder zu stärken. Dafür brauchen wir ein wirksames Bundestariftreuegesetz. Zudem müssen Tarifverträge leichter für gesamte Branchen allgemeinverbindlich erklärt werden können. Auch ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften in die Betriebe muss endlich kommen.“ 

Mit einer Tarifbindung von nur noch knapp 50 Prozent liegt Deutschland unter den westeuropäischen EU-Mitgliedern auf dem vorletzten Platz. Nur noch Irland liegt hinter uns. (WSI 2024) https://www.wsi.de/fpdf/HBS-008844/p_wsi_studies_38_2024.pdf

Broschüre zum Download: 10 Jahre gesetzlicher Mindestlohn. Rückblick – Ausblick – Wirkungen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.01.2025

Der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hat in seinem heute veröffentlichten Gutachten erstmals die sozialen Folgen von Klimaschutzmaßnahmen untersucht. Die Diakonie Deutschland fordert, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und den Klimaschutz sozial gerechter zu gestalten.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin der Diakonie Deutschland: „Das Gutachten zeigt: Klimaschutz ist zu oft eine Frage des Geldbeutels. Das muss sich ändern. Um unsere Klimaziele zu erreichen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, müssen wir allen Einkommensgruppen den Umstieg auf eine klimaneutrale Lebensweise ermöglichen. Ein Weg dazu sind gezielte Förderprogramme wie der neue Einkommensbonus in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auch ein bundesweites Sozialticket würde mehr Menschen eine nachhaltige Mobilität ermöglichen und zugleich ihre gesellschaftliche Teilhabe verbessern. Wichtige Bausteine sind außerdem Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, zum Beispiel in kommunale Wärmenetze, den öffentlichen Nahverkehr und für mehr bezahlbaren und energieeffizienten Wohnraum.“ 
 
Hintergrund 
Die Diakonie Deutschland setzt sich seit Jahren dafür ein, dass ambitionierter Klimaschutz umgesetzt und soziale Fragen in der Gestaltung von Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Dazu braucht es einen abgestimmten Instrumentenmix. Es braucht klare ordnungsrechtliche Regelungen, die den Rahmen für wirksamen Klimaschutz setzen. Umfassende Investitionen in eine nachhaltige öffentliche Infrastruktur, die für alle zugänglich ist, schaffen für viele erst die Voraussetzung, auf nachhaltige Alternativen umzusteigen. Dazu gehören der Erhalt und Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ebenso wie der Ausbau kommunaler Wärmenetze oder erneuerbare Energien. Um unzumutbare finanzielle Belastungen zu vermeiden, die aus diesen Veränderungen entstehen könnten, braucht es zusätzlich sozial ausgerichtete Förderprogramme, die einen Umstieg auf nachhaltigere Lebensweisen auch für Menschen mit geringem Einkommen ermöglichen. 

Weitere Informationen:

Diakonie-Positionspapier „Die sozial-ökologische Transformation: Chancen für die Menschen, die Gesellschaft und die Demokratie“  
 
Soziale Transformation gerecht gestalten

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V.  vom 05.02.2025

Der Bundestag hat heute das von der Unionsfraktion vorgeschlagene „Zustrombegrenzungsgesetz“ abgelehnt und damit eine Verschärfung der Migrationspolitik verhindert.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie, kommentiert die Entscheidung: „Dies ist ein Sieg der Vernunft und ein klares Signal gegen einen Dammbruch. Es ist nicht akzeptabel, die Unterstützung von Parteien einzukalkulieren, die unsere demokratische Grundordnung und eine rechtsstaatlich basierte Migrationspolitik ablehnen. Die bestehenden gesellschaftlichen Herausforderungen müssen von demokratischen Kräften gelöst werden, nicht von Extremisten, die Vernunft und Menschenwürde missachten und die Gesellschaft spalten wollen.“ Schuch warnte vor einer Politik, die lediglich Ängste und Rassismus schürt, ohne die tatsächliche Sicherheit zu verbessern. 
 
„Wir müssen uns ernsthaft mit der Migrations- und Sicherheitspolitik auseinandersetzen und dabei auch die ganz unterschiedlichen Sorgen und Ängste in unserer Einwanderungsgesellschaft ernst nehmen. Dabei sind aber stets die unveräußerliche Menschenwürde, die Rechtsstaatlichkeit und die Vernunft als Leitprinzipien zu wahren.“ 
 
Schuch rief alle demokratischen Parteien auf, insbesondere im Hinblick auf mögliche Koalitionsverhandlungen nach dem 23. Februar ihre politische Glaubwürdigkeit und Dialogfähigkeit zu bewahren. „Es ist an der Zeit, dass sich die demokratischen Parteien und die Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam den Herausforderungen stellen. Die Diakonie und andere Wohlfahrtsverbände stehen mit ihrer Erfahrung beratend zur Verfügung. Auch Sicherheitsbehörden, Wissenschaft und Praktiker vor Ort sollten in diesen Prozess einbezogen werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V.  vom 31.01.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat sich in einer aktuellen Stellungnahme gegen ein Sexkaufverbot ausgesprochen. „Sexarbeiter*innen brauchen Schutz, Rechte und Zugang zu sozialer Absicherung und keine Kriminalisierung“, betont die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Nach Auffassung des djb ist wissenschaftlich nicht belegt, dass ein Sexkaufverbot die erheblichen Risiken von Prostitution, wie Ausbeutung oder Gewalt, verringert. Vielmehr geht die Verdrängung der Prostitution in weniger sichtbare Bereiche mit einem erhöhten Gesundheits- und Gewaltrisiko für Sexarbeiter*innen einher. Eine pauschale Kriminalisierung des Sexkaufs im Sinne des sogenannten Nordischen Modells greift schwerwiegend in die Grundrechte von Sexarbeiter*innen ein. Der djb lehnt ein pauschales Sexkaufverbot daher aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ab.

Die Debatte um ein Sexkaufverbot berührt grundlegende Fragen der Menschenwürde, der Freiheitsrechte und des Autonomieverständnisses von Sexarbeiter*innen. Der djb erkennt an, dass Sexarbeit als hochgradig vergeschlechtlichtes Phänomen problematische Implikationen für das Geschlechterverhältnis und den staatlichen Gleichstellungsauftrag mit sich bringt. Nicht alle Formen von Sexarbeit dürfen indes pauschal als unfreiwillig eingestuft werden. Ein Sexkaufverbot, wie es beispielsweise von der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag gefordert wird, würde Nachfragende kriminalisieren und damit einen Markt zu regulieren versuchen, dessen Vielgestaltigkeit und Komplexität damit nicht erfasst wird.

„Eine Unterscheidung zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und Zwangsprostitution ist nicht nur tatsächlich möglich, sondern auch rechtlich erforderlich, um den notwendigen Schutz zu gewährleisten, ohne Grundrechte zu beschneiden“, erklärt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Kommission für Strafrecht im djb.

„Wir erwarten, dass die für diesen Sommer angekündigte Evaluierung des Prostituierten-schutzgesetzes Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung des grundsätzlich sachgerechten Regulierungsmodells bieten wird“, unterstreicht Dr. Stefanie Killinger, LL.M. (Lond.), Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung im djb. Der djb bleibt im Austausch mit Politik, Wissenschaft und Praxis, um einen sachlichen und grundrechtskonformen Ansatz in der Regulierung von Sexarbeit zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.02.2025

Der Familienbund der Katholiken ruft die politischen Parteien auf, Bildung als zentrale Zukunftsaufgabe in den Mittelpunkt zu stellen. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl fordert der Verband mutige und zukunftsorientierte Weichenstellungen, um Chancengerechtigkeit und die bestmögliche Förderung für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

„Kinder und Jugendliche brauchen verlässliche und hochwertige Bildungsangebote, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder dem Wohnort. Familien sind bereit, ihren Beitrag zu leisten. Dennoch brauchen sie eine Politik, die ihnen dabei den Rücken stärkt“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes.

Bildung ist weit mehr als ein individueller Erfolgsmotor. Sie ist die Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Besonders Familien erleben täglich, wie entscheidend gute Bildungsangebote für die Entwicklung ihrer Kinder sind. Der Familienbund der Katholiken betont daher, dass Bildungspolitik nicht nur eine Frage der Kitas und Schulen, sondern eine der ganzen Gesellschaft ist.

Der Familienbund der Katholiken fordert von den politischen Parteien, dass die folgenden Punkte mit Priorität angegangen werden: Bildungsgerechtigkeit, Fachkräftegewinnung, Kooperation mit den Familien und zwischen den Institutionen.

„Die alarmierenden Ergebnisse der jüngsten Bildungsstudien zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Jeder vierte Jugendliche kann nicht ausreichend lesen, und die Kluft zwischen leistungsstarken und leistungsschwachen Kindern wächst stetig. Wir dürfen die Zukunft unserer Kinder und damit unserer Gesellschaft nicht aufs Spiel setzen“, betont Hoffmann.

Der Familienbund begrüßt insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der frühen Hilfen, zur Verbesserung der Vorschul- und Sprachförderung bei Förderbedarf sowie zur besseren Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen. „Es ist entscheidend, dass benachteiligte Kinder besonders gefördert werden, um Chancengerechtigkeit im Bildungssystem herzustellen“, so Hoffmann weiter.

Gleichzeitig mahnt der Familienbund, dass erfolgreiche Bildungspolitik nicht nur eine Frage von Finanzmitteln ist. Investitionen sind essenziell, doch ebenso wichtig ist eine langfristige Stärkung des Bildungssystems, die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal und eine bessere Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

„Bildung, Chancengerechtigkeit und Familienförderung müssen Hand in Hand gehen. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Kinder in Deutschland die Möglichkeit haben, ihr Potenzial zu entfalten – unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Herkunft. Denn Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft unserer Gesellschaft“, resümiert Hoffmann.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 28.01.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 27. Februar 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Rahmen der Awareness-Kampagne #Mädchenperspektiven hat der SOS-Kinderdorf e.V. das ungleiche Aufwachsen von Mädchen und Jungen thematisiert. Der Verein möchte die Selbstbestimmung junger Frauen stärken und auf die Auswirkungen der Beziehungsqualität auf die mentale Gesundheit aufmerksam machen. Parallel wurde beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) die Studie „Beziehungen, Sexualität und Partnerschaftsgewalt bei Mädchen und jungen Frauen in der stationären Erziehungshilfe“ in Auftrag gegeben, die die Lebensrealitäten junger Frauen in der Kinder- und Jugendhilfe abbildet. In der Veranstaltung werden die Ergebnisse der Studie vorgestellt und Empfehlungen für die Beziehungsarbeit und die Sexualpädagogik abgeleitet.

An der Veranstaltung wirken mit:
Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS Kinderdorf e. V.

Dr. Susanne Witte, Wissenschaftlerin beim DJI, Abteilung Familie, Familienpolitik

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 23. und 24. Mai 2025

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) e.V. und Dachverband der Brandenburger Eltern-Initiativ-Kitas und kleinen freien Träger (DaBEI e.V.)

Ort: Potsdam

Ihr habt Lust auf Austausch unter Gleichgesinnten, fachliche Inputs und tolle Workshops zum Thema „Vielfalt und Demokratie“? Dann laden wir euch am 23. und 24. Mai 2025 herzlich zur Fachtagung „Ene, mene muh – Dabei bist du! Außen vor oder mittendrin? Vielfalt und Demokratie in Elterninitiativen und kleinen freien Trägern leben“ nach Potsdam ein. Die Tagung ist offen für Eltern und Familien, Fachkräfte und alle Interessierte an Elterninitiativen und selbstorganisierter Kindertagesbetreuung.
Euch erwarten viele tolle Menschen, die sich in den unterschiedlichsten beruflichen und privaten Kontexten mit dem Thema unseres Fachtags auseinandersetzen, ihr Wissen mit uns teilen und in den gemeinsamen Austausch zu den Spannungsfeldern gehen möchten. Für den Fachvortrag zum Thema: „Vielfalt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ konnten wir Petra Wagner vom Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V. gewinnen. Außerdem haben wir vielfältige Formate zur Vertiefung verschiedener Aspekte aus dem Themenbereich Vielfalt und Demokratie und zum weiteren Austausch vorbereitet.
Die Fachtagung wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der Teilnahmebeitrag beträgt 110€ inklusive Verpflegung (ohne Übernachtung).

Weitere Informationen, Programm, Workshopübersicht und Anmeldung hier: https://dabei-brandenburg.de/fachtagung-der-elterninitiativen-und-kleine-freie-traeger-2025-in-potsdam/

Termin: 04. Juni 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer e.V.

Ort: Berlin

Gemeinsam mit Expert:innen, Praktiker:innen aus dem Feld und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren möchten wir unter anderem folgende Fragen diskutieren:

  • Welche Rolle spielen Männer und Männlichkeitsbilder in Extremismus und Antifeminismus?
  • Welche Ansätze gibt es, Antifeminismus und Hass wirksam zu begegnen?
  • Wie können demokratische Werte, Gleichstellung und positive Männlichkeitsbilder gefördert werden?

Programm-Highlights 

  • Begrüßung und Einführung durch Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender Bundesforum Männer
  • Keynote zu Männern und Männlichkeit:en im Extremismus
  • Paneldiskussion mit Expert:innen wie Matthias Heider (IDZ – Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft), Judith Rahner (Deutscher Frauenrat), Engin Karahan (Alhambra-Gesellschaft) und Dr. Dag Schölper (Bundesforum Männer)
  • Workshops zu weiteren Extremismusfeldern und Good Practices
  • Gesamtmoderation: Katharina Linnepe

Politischer Jahresempfang mit Ferda Ataman

Wir freuen uns, dass Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, für den politischen Jahresempfang ab 17:30 Uhr einen fachlichen Impuls zugesagt hat. Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, sich bei Finger Food und Getränken zu vernetzen und ins Gespräch zu kommen.  

Melden Sie sich jetzt für den Fachtag und/oder politischen Jahresempfang an – die Teilnahme ist kostenlos! 

Mehr Infos und Anmeldung

WEITERE INFORMATIONEN

Sehr geehrte Kolleg:innen,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ (M.A.) an der HAW Hamburg zum Wintersemester 2025 erneut Studierende aufnehmen wird. Ab sofort können Sie sich für einen Studienplatz bewerben.

Bewerbungsfrist: 30.04.2025

Das Master-Programm befasst sich mit Familie aus interdisziplinärer Sicht und richtet sich an alle, die sich berufsbegleitend zu Fach- und Führungskräften im Bereich der Arbeit mit Familien qualifizieren möchten. Auch Personen ohne ersten Hochschulabschluss können Zugang zum Studium erhalten.

Weitere Informationen zum Studiengang und zum Bewerbungsverfahren finden Sie im anhängenden Flyer und auf unserer Internetseite: https://familienwissenschaftenhamburg.wordpress.com/

Darüber hinaus findet am 20.02.2025 um 18.00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung statt.
Bei Interesse an einer Teilnahme oder bei Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf: familienwissenschaften@haw-hamburg.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Mit freundlichen Grüßen aus der HAW Hamburg
Ihr Team der Angewandten Familienwissenschaften

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“
Alexanderstraße 1
20099 Hamburg
Raum 9.20
Telefon: 040 42875 7157 oder 7155 oder 7154
mail: familienwissenschaften@haw-hamburg.de

Am kommenden Montag, den 10. Februar 2025, findet im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung zum Gesetzesentwurf „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (BT-Drucksache 20/13775) statt. Dies nimmt der pro familia Bundesverband zum Anlass, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben.

Der Gesetzentwurf basiert auf einer umfassenden Diskussion über die aktuelle Regelung zum Schwangerschaftsabbruch, unter Einbeziehung neuer Forschung und praktischer Erfahrungen. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine Reform ist dringend notwendig. Der Entwurf spiegelt die klare Erwartung der Gesellschaft wider, dass jetzt gehandelt wird.

pro familia fordert die Mitglieder des Deutschen Bundestags auf, den Gesetzentwurf noch in dieser Wahlperiode zur Abstimmung zu bringen und für den Gesetzentwurf zu stimmen. Eine Verzögerung der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ginge zu Lasten derjenigen, die Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch benötigen, und derjenigen, die sie als Ärzt*innen und Berater*innen dabei unterstützen.

Das aktuelle Gesetz verursacht große Hürden und erschwert die Entscheidungsfindung für ungewollt Schwangere beim Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch. Diese Probleme sind direkte oder indirekte Folgen des Gesetzes. Wenn die Gesellschaft Respekt und Verständnis für ungewollt Schwangere sowie eine gute Gesundheitsversorgung für sie möchte, muss das Gesetz geändert werden.

In der Stellungnahme setzen wir uns fachlich mit den verschiedenen Aspekten des Gesetzentwurfs auseinander, nennen fachlich begrüßenswerte Aspekte des Entwurfs, lassen aber auch fachlich problematische Aspekte des Gesetzentwurfs nicht außen vor.

Unser Fazit: Mit den Gesetzesänderungen kann das Minimum des Notwendigen für mehr sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte beim Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch umgesetzt werden. Wir empfehlen den Mitgliedern des Deutschen Bundestags dringend, diese Gesetzesänderungen möglich zu machen.

Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage von pro familia. https://www.profamilia.de/

Die Regierung hat die geplante Reform des Kindschaftsrechts in der 20. Legislatur nicht abgeschlossen und das Bundesministerium der Justiz im Nachgang den Referentenentwurf als Diskussionsentwurf veröffentlicht.

Aus Sicht des VAMV enthält der Diskussionsentwurf durchaus gute und wichtige Regelungen, um den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht zu verbessern. Allerdings setzt er an entscheidenden Stellen Weichen, die diese Verbesserungen konterkarieren und teilweise sogar eine Verschlechterung des Gewaltschutzes befürchten lassen.

Die Stellungnahme des VAMV finden Sie zur Kenntnis auf der Website.

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ZFF-Info 08/2024

AUS DEM ZFF

35 Unterzeichner*innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft – vom Großkonzern bis zum kleinen Betrieb – fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: „Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!“ Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Dass die Familienstartzeit immer noch auf sich warten lässt, trifft auf großes Unverständnis.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) erläutert die Motivation hinter dieser Aktion: „Das Zukunftsforum Familie hat den Offenen Brief zur Familienstartzeit initiiert, um sichtbar zu machen, dass Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Familienstartzeit an einem Strang ziehen – gerade angesichts der anhaltenden Diskussion innerhalb der Bundesregierung über die Finanzierung. Die stärkste Gegnerin der Einführung der Familienstartzeit scheint die FDP zu sein, die sich auf die Ablehnung von Arbeitgeberverbänden stützt. Finanzminister Lindner und andere Widersacher*innen behaupten immer wieder, dass für die Unternehmen die Finanzierung über die U2-Umlage zu teuer sei – obwohl Berechnungen zeigen, dass dies nicht der Fall sein wird. Wir möchten diesem Argument den Wind aus den Segeln nehmen, dem neoliberalen Narrativ etwas entgegensetzen und aufzeigen, dass viele Unternehmen dieses solidarische Umlageinstrument des Mutterschutzgesetzes ebenso wie die Familienstartzeit selbst sehr begrüßen. Durch die U2-Umlage verteilen sich die Kosten gerecht auf kleine und große Schultern, wovon auch wir als kleiner familienpolitischer Fachverband profitieren. Als Geschäftsführerin des ZFF bin ich auch Arbeitgeberin. Wenn ich in dieser Funktion den auf mich zukommenden geringen Anstieg der Personalkosten den unzähligen gesamtgesellschaftlichen sowie volkswirtschaftlichen Erträgen gegenüberstelle, die eine gerechte Aufteilung von Sorgearbeit zwischen Eltern von Anfang an mit sich bringen wird, ergibt das ein fettes Plus für die Familienstartzeit.“

Weiter erklären die 35 Unterstützer*innen des Offenen Briefs: „Die bezahlte Freistellung stärkt die Bindung des zweiten Elternteils zum neugeborenen Kind und unterstützt eine aktive Rolle der Väter bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder von Anfang an. Wir befürworten diese Maßnahme daher als wichtigen Impuls für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in der frühen Phase der Familiengründung.“

Und nicht nur gleichstellungspolitische Aspekte sprechen für die Familienstartzeit. Im Offenen Brief heißt es weiter: „Auch aus Sicht von Unternehmen ist die Einführung der Familienstartzeit zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sinnvoll: Erwerbstätige Elternteile erwarten von ihren Arbeitgeber*innen zunehmend unabhängig von ihrem Geschlecht, dass diese ihren Bedarfen nach besserer Vereinbarkeit nachkommen.“

In den Reihen der Unterstützer*innen sind Unternehmen jeder Größe und aus den verschiedensten Branchen vertreten, darunter Großunternehmen, kleinere Handwerksbetriebe, Tech-Unternehmen, Betriebe der Gesundheitswirtschaft und zivilgesellschaftliche Verbände. Einige, wie Henkel, FUNKE Medien oder Comspace, bieten bereits Programme der bezahlten Freistellung rund um die Geburt an, welche teils noch über die geplanten zwei Wochen der Familienstartzeit hinausgehen.

Im Offenen Brief heißt es außerdem: „Das Wochenbett ist für viele Mütter eine körperlich und emotional anstrengende Zeit. Die gemeinsame Versorgung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt schafft hier Entlastung. So ist es aus unserer Sicht folgerichtig, die Familienstartzeit im Mutterschutzgesetz zu verankern.“

Die damit verbundene Finanzierung über die U2-Umlage ermöglicht, dass auch Beschäftigte kleinerer Unternehmen von einer Familienstartzeit profitieren.

Liste der Unterzeichnenden:

Zukunftsforum Familie e.V., Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V., SKM Bundesverband e.V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Adacor Hosting GmbH, AWO Bundesverband e.V., BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros- und Gleichstellungsstellen, Business and Professional Women (BPW) Germany e.V., comspace GmbH & Co. KG, Deutscher Juristinnenbund e.V., Elektro Ernst GmbH & Co. KG, Evertzberg Holding GmbH & Co. KG, Familienbund der Katholiken – Bundesverband, famPlus GmbH, FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, Henkel AG & Co. KGaA, Kath. Bundesarbeitsgemeinschaft – familienbildung deutschland, Katholischer Deutscher Frauenbund e.V., Kommunix GmbH, NAK Seniorenzentrum Oberhausen „Gute Hoffnung leben“, Netzwerk Gesundheitswirtschaft Münsterland e.V., Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V., Sozialdienst muslimischer Frauen e.V., Sozialverband Deutschland SoVD e.V., Stadt Ratingen, Union deutscher Zonta Clubs, VAMED Rehaklinik Bad Berleburg GmbH, Verband berufstätiger Mütter e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., Volkssolidarität Bundesverband e.V., VON DER HEYDT GmbH, Zauberfrau – Hilfe im Haushalt für Familien, Singles und Senioren

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 06.06.2024

Ein Zusammenschluss aus 8 Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen hat sich mit einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Abgeordneten im Bundestag gewandt und vor den sozialen Folgen einer Nullrunde beim Bürgergeld gewarnt. Das Bündnis fordert eine kurzfristige Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025. Ansonsten drohe Bürgergeldberechtigten ein weiterer Kaufkraftverlust, mit dem sich die Armut von Millionen Erwachsenen und Kindern weiter verschärfen würde. Konkret wird gefordert, ausgehend vom geltenden Regelsatz in Höhe von 563 Euro die aktuellen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Anders als oft behauptet sei das Bürgergeld auch in den vergangenen zwei Jahren nicht zu großzügig erhöht worden, so die Verfasser des Appells. Im Gegenteil: Aktuelle Analysen zeigen, dass Bürgergeldberechtigte 2021-2023 erhebliche Kaufkraftverluste erlitten haben. Bei einer alleinstehenden Person summieren sich diese Verluste auf bis zu 1.012 Euro. Erst mit der Anpassung 2024 habe es eine Trendwende gegeben, wobei die aufgelaufenen Verluste nur zu einem kleinen Teil kompensiert würden.

Joachim Rock, Abteilungsleiter und zukünftiger Hauptgeschäftsführer des Paritätischen:

„Das Bürgergeld reicht schon heute nicht aus, um eine gesunde Ernährung, Mobilität und soziale Teilhabe finanzieren zu können. Die Regelsätze bestimmen die Lebensumstände von über sieben Millionen Menschen, die mit steigenden Kosten kämpfen, maßgeblich mit. Eine Nullrunde darf es deshalb nicht geben, sie widerspräche auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Wir brauchen mehr Bezahlung nach Tarif, einen höheren Mindestlohn und beim Bürgergeld auch in Zukunft mindestens einen Inflationsausgleich. Denn das Preisniveau bleibt hoch und damit bleibt das Leben teuer. Auch wenn die Preise zuletzt weniger stark gestiegen sind, kommt man mit einem kleinen Einkommen kaum über die Runden. Es ist ungerecht, Menschen das soziale Netz Bürgergeld wegzureißen.“

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt:

„Ein anständiger Inflationsausgleich für die Ärmsten in unserer Gesellschaft ist eine Frage des Anstands und muss daher selbstverständlich sein. Was derzeit fehlt, ist der Mut für eine zukunftsorientierte Politik, die zuerst Ziele für eine gerechtere Gesellschaft formuliert und im zweiten Schritt mit den dafür nötigen finanziellen Mitteln tatsächlich auch hinterlegt. Wir müssen mit einer Reform der Schuldenbremse und der Stärkung der Einnahmenseite endlich Druck aus dem Kessel nehmen und einen Sozialstaat gestalten, der wirklich keinen zurück-lässt.“

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik, Diakonie:

„Schon vor der Inflation lag der Regelsatz weit unterhalb der tatsächlichen Bedarfe. Es hat zwei Jahre gedauert, bis mit den letzten Anpassungen die Inflationsfolgen weitgehend ausgeglichen wurden. Die Kaufkraft der Regelsätze darf nicht weiter sinken. Sonst werden immer mehr Menschen in Deutschland existentiell bedroht und können sich das Lebensnotwendige einfach nicht mehr leisten. Das kann ein Sozialstaat nicht einfach hinnehmen.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende, Zukunftsforum Familie e.V.:

„Gerade für Familien wird die Situation so immer bedrohlicher. Denn für Kinder und Jugendliche ist gesundes Essen, aber auch das notwendige Geld für Teilhabe in der Schule oder Freizeit für ein gesundes Aufwachsen essentiell. Hinzu kommt: Mangel- und Unterversorgungslagen wirken sich langfristig auch negativ auf die Bildungsbiographien der betroffenen Kinder und Jugendlichen aus. Wir können es uns nicht leisten, auch nur ein Kind zurückzulassen.“

Hintergrund:

Die Höhe des Bürgergelds wird jedes Jahr im Herbst für das Folgejahr angepasst. Mit der Bürgergeldreform hat der Bundestag eine neue Berechnungsmethode für die Anpassung ein-geführt, die Preissteigerungen besser berücksichtigen soll. In den Jahren 2023 und 2024 führte dies aufgrund der hohen Inflation zu höheren Regelsätzen. Die neue Berechnungsmethode wird 2025 für Bürgergeldberechtigte jedoch aufgrund eines Konstruktionsfehlers zum Nachteil: Grundlage für die Berechnung für das bevorstehende Jahr 2025 bildet nicht der aktuelle Regelsatz in Höhe von 563 Euro. Sondern der Gesetzgeber nimmt einen fiktiven Rechenwert in Höhe von 512 Euro als Rechengrundlage für die neue Anpassung. Ausgehend von diesem Wert würde erst ab einer Anpassung von etwa 10 Pro-zent der aktuelle Regelbedarf erreicht. Angesichts einer rückläufigen Inflation ist eine derartige Größenordnung aber nicht zu erwarten. Als Konsequenz wird es zu 2025 absehbare keine Erhöhung der Regelbedarfe geben („Nullrunde“). Die weiter steigenden Preise finden daher keine Berücksichtigung beim Regelsatz 2025. Für Bürgergeldempfänger*innen bedeutet dies einen Kaufkraftverlust – denn die Preise steigen weiter, wenn auch weniger stark.

Das gemeinsame Positionspapier „Drohende Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren – Kaufkraft erhalten“ steht hier zum Download bereit.

Dem Bündnis gehören an:

AWO Bundesverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

Sozialverband Deutschland e.V

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute das Einsamkeitsbarometer vorgestellt. Es ist die erste umfassende Analyse des Einsamkeitserlebens der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren. Die Langzeitanalyse ist Teil der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ und wurde auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP – jährliche repräsentative Wiederholungsbefragung von Privathaushalten) mit Daten von 1992 bis 2021 durch das vom BMFSFJ geförderte „Kompetenznetz Einsamkeit“ am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik aufbereitet.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Millionen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam. Während der Pandemie hat dieses Gefühl stark zugenommen. Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen, außerdem Menschen, die intensive Care-Arbeit leisten. Wir müssen uns der großen Herausforderung stellen, Einsamkeit gemeinsam anzugehen. Einsame Menschen nehmen seltener an Wahlen teil und engagieren sich weniger. So bleibt Einsamkeit ein drängendes Problem und schadet uns als Gesellschaft. Als Bundesregierung holen wir das Thema aus der Tabu-Ecke und gehen es mit der Strategie gegen Einsamkeit an. Mit dem Einsamkeitsbarometer haben wir nun die nötigen Daten, um noch gezielter handeln zu können.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und Leiter des Projekts Kompetenznetz Einsamkeit: „Das Einsamkeitsbarometer legt einen wichtigen Grundstein für eine regelmäßige Beobachtung der Einsamkeitsbelastung der deutschen Bevölkerung. Die Ergebnisse zeigen einerseits einen erfreulichen Rückgang der Einsamkeitsbelastung nach der Pandemie für einen großen Teil der Bevölkerung. Gleichzeitig bleiben bestimmte Risikogruppen stark belastet und hier müssen wir besonders genau hinschauen und auch weiter unterstützen.“

Zentrale Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers:

Einsamkeitsbelastungen durch die Corona-Pandemie gehen zurück. Die Einsamkeitsbelastungen bei der Gesamtbevölkerung stiegen von 7,6 Prozent in 2017 auf 28,2 Prozent in 2020 auf 11,3 Prozent in 2021.

  • Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen. Personen über 75 Jahren sind im Längsschnitt am stärksten von Einsamkeit betroffen. Im ersten Pandemie‐Jahr 2020 waren erstmals jüngere Personen (zwischen 18 und 29 Jahren) mit 31,8 Prozent stärker mit Einsamkeit belastet als Personen im Alter über 75 Jahren (22,8 Prozent). Während jüngere Altersgruppen in 2021 auf höherem Niveau verharren (14,1 Prozent; 2017: 8,6 Prozent), liegen die Einsamkeitsbelastungen bei älteren Personen in etwa auf dem Niveau vor der Pandemie (2017: 9,1 Prozent, 2021: 10,2 Prozent).
  • Frauen sind stärker belastet als Männer. Frauen weisen eine höhere Einsamkeitsbelastung auf (2017: 8,8 Prozent, 2020: 33,2 Prozent, 2021: 12,8 Prozent), als Männer (2017: 6,6 Prozent, 2020: 23,1 Prozent, 2021: 9,8 Prozent), wobei die Pandemie diesen Effekt noch weiter verstärkt hat. (sog. Gender Loneliness Gap)
  • Einsamkeit wirkt sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit aus. Die Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers zeigen, dass Einsamkeit sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit auswirkt.
  • Armut, Care-Arbeit und Migration hängen stark mit Einsamkeit zusammen. Der Anteil von erwerbslosen Menschen mit Einsamkeitsbelastungen ist stark erhöht. Im Rahmen der Pandemie haben sich 2020 die Unterschiede in den Einsamkeitsbelastungen zwischen erwerbstätigen und arbeitslosen Personen bis auf 5 Prozentpunkte stark angeglichen, während sie 2021 mit 16,1 Prozentpunkten wieder weit auseinanderlagen. Menschen, die intensive Sorgearbeit leisten sind von gehobenen Einsamkeitsbelastungen betroffen (insb. Alleinerziehende und informell Pflegende), ebenso Menschen mit Migrations‐ und/oder Fluchterfahrung.
  • Regionale und raumbezogene Aspekte von Einsamkeit. Es gibt regionale Unterschiede, aber nur geringe Unterschiede zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Ländern und keinen signifikanten Unterschied in den Einsamkeitsbelastungen zwischen Menschen in ländlichen und städtischen Gebieten.
  • Einsamkeitsbelastungen und Einstellungen zur Demokratie: Das Einsamkeitsbarometer zeigt für das Jahr 2021 ein signifikant niedrigeres Vertrauen in politische Institutionen (Polizei, Parteien, Politiker und Politikerinnen, Rechtssystem, Bundestag) bei Personen mit erhöhter Einsamkeitsbelastung im Vergleich mit Personen ohne erhöhte Einsamkeitsbelastung.
  • Gesellschaftliche Teilhabe, soziale Bindungen und Bildung wirken als Resilienzquellen von Einsamkeit: Die deutsche Bevölkerung verfügt über ein solides Fundament an Resilienzfaktoren gegen Einsamkeit. Die Besuchsfrequenzen zu Primärbeziehungen (Familie, Freunden und Freundinnen sowie Nachbarn und Nachbarinnen) sind auf einem konstant hohen Niveau – auch während der Pandemie. Die Zufriedenheit mit der Qualität der Primärbeziehung ist konstant hoch. Aktiver Sport ist für viele Menschen eine zunehmend wichtige Form sozialer Teilhabe. Personen mit höherer Bildung sind weniger von Einsamkeit betroffen als Personen mit mittlerer Bildung, die wiederum weniger von Einsamkeit betroffen sind als Personen mit geringer Bildung.

Das Gefühl von „Einsamkeit“ beschreibt die als unangenehm empfundene Erfahrung von als unzureichend empfundenen eigenen sozialen Beziehungen (der Qualität oder der Menge nach). Betroffene haben das Gefühl, dass ihnen oft die Gesellschaft anderer fehlt.

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie. Vom 17. bis 23. Juni 2024 findet die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ statt.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt hat zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen. Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. umgesetzt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Das Einsamkeitsbarometer zum Download: www.bmfsfj.de/einsamkeitsbarometer

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de und kompetenznetz-einsamkeit.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.05.2024

Zur Veröffentlichung des offenen Briefs von Unternehmen und Zivilgesellschaft an die Bundesregierung „Bringen Sie die Familienstartzeit jetzt endlich auf den Weg!” erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend:

Wir begrüßen, dass Wirtschaft und Zivilgesellschaft mit einem Offenen Brief unsere Forderung zur Einführung der Familienstartzeit unterstützen. Die Familienstartzeit muss endlich kommen. Der Referentenentwurf liegt seit März 2023 vor. Das Bundesfamilienministerium hat geliefert. Wir sind uns mit Wirtschaft und Unternehmen einig: Die Familienstartzeit ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs, für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Gesundheitsschutz der Mütter. Zusätzlich bedeutet sie keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da die Auszahlung der Familienstartzeit über das bewährte U2-Umlageverfahren funktionieren wird. Das Fraunhofer-Institut rechnet zudem nur mit marginalen zusätzlichen Kosten. Wir appellieren als Bündnisgrüne an das Bundesfinanzministerium, die Blockadehaltung aufzugeben und mit uns gemeinsam dieses wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und junge Familien zu unterstützen. Mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt nicht zuletzt auch der Wirtschaft zugute. Denn wer gute Fachkräfte gewinnen und halten möchte, muss heutzutage genau diese Anforderung erfüllen. Wie die Beteiligung von großen Unternehmen an diesem offenen Brief zeigt, hat das auch die Wirtschaft in weiten Teilen längst verstanden.

Die Familienstartzeit ist eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Das entspricht zehn Arbeitstagen ab dem Entbindungstag oder dem darauffolgenden Arbeitstag. Die Leistung soll im Mutterschutzgesetz verankert werden. Auch Alleinerziehende sollen eine Person benennen können, die sie als Partner*in nach der Entbindung unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.06.2024

Zum BAföG-Änderungsgesetz erklären Laura Kraft, Berichterstatterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Lina Seitzl, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion und Ria Schröder, Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion:

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Vorschlag für wesentliche Anpassungen am Regierungsentwurf verabschiedet. So sollen die Bedarfssätze künftig um fünf Prozent steigen, der Wohnkostenzuschlag soll sich von 360 auf 380 Euro erhöhen und auch die Elternfreibeträge sollen um 5,25 Prozent ansteigen, um das BAföG weiter zu öffnen. Die Erhöhung der Darlehensobergrenze wurde zurückgenommen. Mit diesem Vorschlag werden wir nun in unsere Fraktionen gehen. Ziel ist die Verabschiedung der BAföG-Novelle in der nächsten Woche, so dass sie zum 1. August 2024 in Kraft treten kann.

Nach langen Verhandlungsrunden ist es uns gelungen, uns an entscheidenden Stellen auf Nachbesserungen für die BAföG-Strukturreform zu einigen. Das sind sehr positive Nachrichten, von denen die Studierenden in unserem Land spürbar profitieren werden. Neben den wichtigen strukturellen Reformen bei der neuen Studienstarthilfe, beim Studienfachrichtungswechsel und dem Flexi-Semester wollen wir mit der Erhöhung der Bedarfssätze und des Wohnkostenzuschusses den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung tragen. Auch haben wir uns verständigt, die Schuldenlast bei der BAföG-Rückzahlung nicht weiter ansteigen zu lassen.

Mit dem jetzigen Verhandlungsergebnis sind wir zuversichtlich, dass wir als Ampelkoalition ein weiteres wichtiges Reformpaket für junge Menschen auf den Weg bringen, das sich sehen lassen kann.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2024

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist vom Kabinett immer noch nicht verabschiedet worden. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass so ein wichtiges Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen innerhalb der Bundesregierung festhängt. Das Gesetz ist nicht nur wichtig, es ist inzwischen auch überfällig.

Immer wieder wurden Betroffene und auch wir von CDU und CSU von der Ampel hierzu vertröstet. Betroffene brauchen aber Unterstützung, Aufklärung und Beratung. Genauso wie Kinder und Jugendliche präventiv geschützt werden müssen. Dazu braucht es gefestigte Strukturen. Die Unabhängige Bundesbeauftragte muss endlich gesetzlich verankert werden. Die Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz müssen weiter gestärkt werden. Immer wieder hören wir beispielsweise, dass es in einigen Bereichen außerhalb von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, keine Gewaltschutzkonzepte gibt. Insofern müssen wir genau hinsehen, inwieweit Schutzkonzepte noch umfangreicher gesetzlich geregelt werden müssen. Die Weiterführung und Verankerung der erfolgreichen medizinischen Kinderschutzhotline sind ein richtiger und wichtiger Schritt, denn diese hat sich insbesondere als Beratungsangebot mehr als etabliert.

Wir fordern die Ampel auf, ihren Ankündigungen endlich auch Taten folgen zu lassen und das Gesetz auf den Weg zu bringen. Das Signal muss sein: Gemeinsam für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz und gegen jede Form von Gewalt an Kindern und Jugendlichen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 23.05.2024

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt für das Gremium anlässlich des Internationalen Kindertages:

„Am diesjährigen Internationalen Kindertag ist es besonders wichtig, auf das Erfordernis qualitativ hochwertiger pädagogischer Erziehung und Bildung unserer Kinder aufmerksam zu machen. Denn an diesem Aktionstag richten wir unser Augenmerk besonders auf die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft, um Ihnen einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen. Daher erinnern wir uns auch dieses Jahr daran, wie essentiell es ist, dass Kinder von Anfang an ihre Persönlichkeit entwickeln und ihre Neugier sowie Kreativität entfalten können. Dafür brauchen wir eine erstklassige Bildung, die schon im frühesten Kindesalter beginnt. Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie die erste Stufe des Bildungssystems darstellen. Denn Kinder sind unsere Zukunft!“

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.05.2024

Einen Antrag mit dem Titel „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ hat die CDU/CSU-Fraktion eingebracht (20/11620). Dieser soll am Freitagnachmittag in erster Lesung debattiert werden. Er umfasst fünf Forderungen.

So soll es erstens ein steuerlicher Abzugsbetrag für „familiennahe Dienstleistungen“ bis zu einer Höhe von 20 Prozent und maximal 25.000 Euro eingeführt werden, der die bisherige steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen ersetzt und die steuerliche Berücksichtigung ausdehnt.

Zweitens soll es darüber hinaus nach den Vorstellungen der Unionsfraktion künftig einen steuerlichen Abzugsbetrag für die bisher als Sonderausgaben anerkannten Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung und Pflege eines nahen Angehörigen geben. Der Pflegepauschbetrag soll steigen.

Drittens sollen auch Großeltern familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder steuerlich absetzen können, wenn sie die entsprechenden Kosten tragen. Viertens will die CDU/CSU-Fraktion Leistungen des Arbeitgebers zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegende Angehörige ausdehnen.

Schließlich sollen fünftens der 2024 geltende Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 5,7 Prozent steigen und das Kindergeld 2024 entsprechend angehoben werden. Die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind will die Unionsfraktion wieder einführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 382 vom 05.06.2024

Das Thema „Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie Justiz und staatliche Verwaltung“ stand am Mittwochvormittag auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses. In einer öffentlichen Anhörung wurden zehn Sachverständige zu diesem Themenblock des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306) befragt. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Die Sachverständigen machten eine Vielzahl von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu einzelnen Artikeln des Entwurfs.

Ammar Alkassar, Vorstand von GovTech Campus Deutschland, ein Verein zur Förderung der Zusammenarbeit von Verwaltung, Wissenschaft und wirtschaftlicher wie zivilgesellschaftlicher Technologie-Szene, bewertete den BEG-IV-Entwurf positiv. Er sollte daher ohne weitere Verzögerungen verabschiedet werden. Das parlamentarische Verfahren sollte genutzt werden, um die weiteren vorliegenden Vorschläge rasch zu prüfen. Das Gesetzespaket in der jetzigen Form bleibe allerdings hinter den hohen Erwartungen zurück, die die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag geschaffen habe. In Anbetracht des Risikos für die Wettbewerbsfähigkeit des Lands und seiner Volkswirtschaft erschienen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend.

Markus Artz von der Universität Bielefeld befasste sich in seiner Stellungnahme mit den mietrechtlichen Aspekten des Gesetzentwurfs. Während gegen die zur digitalen Belegeinsicht im Rahmen des Betriebskostenrechts vorgeschlagene Regelung und die Formerleichterung beim Widerspruch gegen die Kündigung nichts einzuwenden sei, sei die Einführung der Textform im Gewerberaummietrecht problematisch. Die Auswirkungen von Schriftformverstößen bei Gewerberaummietverträgen hätten enorme wirtschaftliche Bedeutung. Der Ansatz des Gesetzesentwurfs, Verträge im Gewerberaummietrecht nun auf die Textform und nicht mehr auf die Schriftform zu beziehen, sei sinnvoll, allerdings sei nicht klar, wie unter Wahrung der Textform ein Vertrag geschlossen wird.

Frank Bayreuther von der Universität Passau bezog sich in seiner schriftlichen Stellungnahme auf die im Entwurf vorgesehene Änderung des Nachweisgesetzes. Bisher ist festgelegt, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien auszuhändigen. Bayreuther zufolge ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber eine Vereinfachung der Erteilung des Nachweises der wesentlichen Arbeitsbedingungen anstrebt. Die ausschließliche Erteilung in der Schriftform erweise sich für Unternehmen als aufwändig und erscheine nicht mehr zeitgemäß. Mit der Schriftform verbinde sich zwar auch Arbeitnehmerschutz. Man dürfe die Bedeutung des schriftlichen Nachweises aber auch nicht überbewerten. Der Nachweis habe keinen direkten Bezug zum Vertragsschluss.

Katrin Bülthoff vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter nahm insbesondere zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes Stellung. Das geplante vorläufige Einstellen der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ohne vorherigen Bescheid lehne der Verband ab. Dadurch entfalle der Vertrauensschutz. Das heiße, auch wenn für den alleinerziehenden Elternteil nicht erkennbar sei, dass durch geänderte äußere Umstände, wie zum Beispiel die Änderung des Umgangsmodells, der Anspruch auf Unterhaltsleistung entfällt, werde gleichwohl die Zahlung mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dies führe durch den unvorhersehbaren Wegfall der Zahlung zu einer Gefährdung des Lebensunterhalts des Kindes.

Isabel Eder, Abteilungsleiterin beim Deutscher Gewerkschaftsbund, betonte wie Bülthoff, dass die Änderung beim Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende belaste. Entbürokratisierung mache nicht alles besser. Sie warnte in ihrer Stellungnahme davor, dass die zunehmende Digitalisierung im Arbeitsrecht zu weniger Transparenz und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer führen könnte. Dies führe zu einer schlechteren Ausgangslage in existenziell bedrohlichen Situationen. Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen einer schwereren Zugang zu ihrem Recht bekommen. Beschäftigtenschutz dürfe nicht der Digitalisierung geopfert werden, sagte Eder. Sie plädiere daher für den Erhalt der Schriftform bei das Arbeitsverhältnis betreffenden Dokumenten. Es dürfe keine „Digitalisierungsdiskriminierung“ geben.

Christian Engelhardt, Landrat des Kreises Bergstraße, berichtete aus seiner Praxis, wie Bürokratie die Arbeit einer Kommunalverwaltung belastet. Das führe unter anderem zu Akzeptanzproblemen bei der Bürgerschaft. Reformen seien dringend notwendig, der Entwurf lasse einen Entlastungswillen aber vermissen. Er nehme einige wenige Einzelproblematiken auf, lasse aber die großen Probleme außen vor. Engelhardt verwies auf das Baurecht, das Vergaberecht und das Datenschutzrecht, das größte Problem sei allerdings nicht die Bürokratie im Kleinen, sondern die wachsende Aufgabenfülle. Fast jede Gesetzesänderung des Bundes und der Länder bedeute für die kommunalen Verwaltungen erheblichen Mehraufwand und auch mehr Personal. Engelhardts Fazit: Entbürokratisierung sollte nicht nur die Handschrift von Behörden tragen, sondern es müssten Praktiker eingebunden werden. Zudem sollte den verschiedensten staatlichen Ebenen mehr getraut werden. Es finde zu viel gegenseitige Kontrolle statt.

Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates (NKR), Lutz Goebel, bewertete die Initiative für ein BEG IV positiv. Mit rund einer Milliarde Euro jährlichem Entlastungsvolumen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sei das Gesetz ein wesentlicher Beitrag zur Senkung regulatorischer Folgekosten. Die Bundesregierung habe angekündigt, die Entlastungswirkung des BEG IV weiter zu erhöhen. Der NKR empfehle, regulatorische Folgekosten in der Breite der Gesetzgebung bewusst zu senken. Gleichwohl sehe der NKR weiteres Potenzial zur Anreicherung des BEG IV und mache dazu konkrete Vorschläge.

Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, ging auf bürokratische Hürden für die ehrenamtliche Arbeit ein. Ein Punkt ziehe sich durch alle Hinweise und Rückmeldungen: Bürokratie führe dazu, dass weniger Zeit für die eigentliche ehrenamtliche Arbeit bleibe oder Menschen immer weniger in Funktionen mit Verantwortung in den Vereinen und Stiftungen gingen, da sie sich den bürokratischen Belastungen nicht gewachsen fühlten und sie sich einem möglichen Haftungsrisiko für getroffene Entscheidungen nicht aussetzen wollten. Die bürokratischen Lasten, wie beispielsweise ein für Laien immer komplizierter werdendes Steuerrecht, führten dazu, dass die Bereitschaft sinke, ein Vorstandsamt zu übernehmen. Es werde durch überbordende Bürokratie viel Potential verschenkt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, erklärte in seiner Stellungnahme, leider seien seine Bedenken bezüglich der Änderung des Passgesetzes und zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nicht aufgegriffen worden. Gegen den Vorschlag zur Einführung einer neuen Regelung, mit der nunmehr erstmalig auch nichtöffentliche Stellen Zugriff auf die im Chip des Passes gespeicherten Daten erhalten sollen, bestünden weiterhin grundsätzliche Bedenken. Missbrauchsrisiken solle zwar begegnet werden, sie entstünden aber erst dadurch, dass nichtöffentliche Stellen ermächtigt werden sollen, auf in amtlichen Pässen gespeicherte, hoheitlich angefertigte biometrische Lichtbilder zuzugreifen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedenken gegen eine Regelung, die Begehrlichkeiten auch bei anderen nichtöffentlichen Stellen wecken werde, halte er die vorgesehenen Regelungen für höchst problematisch, sagte Kelber.

Wilhelm Wolf, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen, Präsident des Hessischen Landessozialgerichtes, bewertete den Entwurf aus Sicht der Justizverwaltung. Das Ziel, den Zugang zur Justiz zu verbessern, werde damit nicht erreicht. Für die Justizverwaltung sei durch die mit dem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen kein nennenswerter Bürokratieabbau zu erwarten. Dies gelte insbesondere in dem Maßnahmenfeld, in dem mit Hilfe des digitalen Wandels durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht der Bürokratieabbau gefördert werden soll. Formerleichterungen könnten den Rechtsverkehr beschleunigen, gleichzeitig aber auch Rechtsunsicherheit erzeugen.

Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die vorgeschlagenen Änderungen zur Erleichterung der Kommunikation im Mietrecht, im Arbeitsrecht und im Unterhaltsvorschussrecht, speziell Formerleichterungen wie den Übergang von der Schrift- zur Textform. Außerdem wollten sie unter anderem wissen, wie die Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen und dem Staat weiter verbessert werden kann, und wie die „One in, one out“-Regelung bei Gesetzesvorhaben umgesetzt wird.

Engelhardt, Holze und Wolf waren auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU zur öffentlichen Anhörung eingeladen, Artz, Bülthoff und Eder auf Vorschlag der SPD, Alkassar und Goebel auf Vorschlag der FDP und Bayreuther und Kelber auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 378 vom 05.06.2024

Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2022 bis 2027 rund 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Das sei eine Rekordsumme und bedeute eine Trendumkehr im sozialen Wohnungsbau, berichtete ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in der Sitzung des Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, die von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleitet wurde. Für das Programmjahr 2022 hätten zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestanden und für 2023 2,5 Milliarden Euro, davon erstmalig 500 Millionen Euro für das Programm „Junges Wohnen“. Für das Programmjahr 2024 würden 3,15 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, davon erneut 500 Millionen Euro für das Programm „Junges Wohnen“.

Nach der aktuellen Finanzplanung solle es ab 2025 jeweils 3,5 Milliarden Euro geben. Zusammen mit der Ko-Finanzierung der Länder stehe damit erfahrungsgemäß insgesamt eine doppelt so hohe Summe für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, berichtete die Regierung. 2023 seien von den Ländern insgesamt 49.430 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert worden. Die Gesamtzahl der geförderten Wohneinheiten sei damit im Vergleich zum Jahr 2022 um gut 20 Prozent gestiegen. Den Gesamtbestand an Sozialmietwohnungen in Deutschland beziffert die Regierung zum Ende des Jahres 2023 auf rund 1,07 Millionen, rund 14.000 weniger als 2022.

Die SPD-Fraktion zeigte sich erfreut über die Erhöhung der Mittel und sprach von einer „guten sozialdemokratischen Baupolitik“. Die CDU/CSU-Fraktion machte dagegen darauf aufmerksam, in dem Bericht der Regierung gehe es um die Zahl der geförderten, aber nicht der fertiggestellten Wohnungen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nannte es eine gute Nachricht, dass es wieder mehr sozialen Wohnungsbau gebe. Wichtig sei auch, mehr Wohnraum für junge Menschen zu schaffen, die etwa zu Ausbildungszwecken umziehen müssten. Die AfD-Fraktion erklärte, die von der Regierung genannte Zahl von 18,15 Milliarden Euro höre sich nach viel an, betreffe aber einen Zeitraum von sechs Jahren. Angesichts der hohen Baupreise sei die Förderung nicht ausreichend.

Die FDP-Fraktion begrüßte die Erhöhung der Förderung. Es gebe aber Fehlbelegungen von Sozialwohnungen. Vor dem Hintergrund des Wohnungsmangels müssten Fehlbelegungen vermieden werden. Die Gruppe Die Linke kritisierte die„Jubelbilanz“, der sie sich nicht anschließen wolle. Man sei von dem zu Beginn der Legislaturperiode ausgegebenen Ziel, pro Jahr 100.000 neue Sozialwohnungen zu bauen, weiter sehr weit entfernt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 377 vom 05.06.2024

Der Gesetzentwurf (20/11313) der Bundesregierung für ein 29. Gesetz zur Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochmittag auf Kritik bei den geladenen Sachverständigen gestoßen. Die Mehrheit der Experten beanstandete die ausbleibende Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs und forderte existenzsichernde Bedarfssätze.

Mit dem BAföGÄndG will die Bundesregierung die BAföG-Förderung „stärker an tatsächliche Studienverläufe“ anpassen. Beispielsweise sollen BAföG-Beziehende zukünftig ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden oder leichter die Fachrichtung wechseln können. Das BAföG sei eines der wichtigsten Instrumente für Bildung und Chancengerechtigkeit, sagte der Ausschussvorsitzende Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) vor Beginn der Aussprache.

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde ein Antrag (20/11375) der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“, ein Antrag (20/11376) der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kernprobleme des BAföG angehen – Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern“ sowie ein Antrag (20/10744) der Gruppe Die Linke mit dem Titel „BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestalten“ beraten.

Sonja Bolenius vom Deutschen Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der SPD) merkte an, dass die letzte Erhöhung des Grundbedarfs beim BAföG bereits zwei Jahre zurückliege. Daher sei sie erstaunt, dass keine Anpassung der Bedarfssätze geplant sei. Die Sachverständige kritisierte, dass der BAföG-Höchstsatz bereits jetzt deutlich unter dem Existenzminimum liege. Den Anspruch, Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zu ermöglichen, könne das BAföG damit nicht einlösen.

Auch Bernhard Börsel vom Deutschen Studierendenwerk plädierte für eine Anpassung der Bedarfssätze auf ein existenzsicherndes Minimum sowie eine Dynamisierung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Krankenversicherungszuschlägen. Zudem forderte der Sachverständige, dass die BAföG-Freibeträge zukünftig wieder Familien mit mittleren Einkommen erreichen müssen. Laut Börsel lege der BAföG-Bericht genau offen, wie hoch die Bedarfssätze und Freibeträge sein müssten, damit Studierende davon leben können. Daher gebe es kein Informationsdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit.

Wolf Dermann von der gemeinnützigen GmbH „Arbeiterkind.de“ (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Schulden für BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger zukünftig nicht mehr auf einen festen Betrag gedeckelt seien. Eine solche Unsicherheit beim Eingehen von Schulden schrecke Studierenden immens ab. Dermann warnte, dass dadurch die Zahl derjenigen, die BAföG beantragen, sinken werde. Er warb zudem für die rechtzeitige Auszahlung des BAföG – das sei jedoch immer häufiger ein Problem. So berichtete Dermann, dass in einigen Behörden die Bearbeitungszeit für einen BAföG-Antrag bei acht Monaten liege.

Auch Niklas Röpke vom überparteilichen Dachverband der Studierendenvertretungen „Freier Zusammenschluss von Student*innen-schaften“ (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion) warnte, dass ein hoher Schuldenberg am Ende des Studiums junge Menschen von der Beantragung des BAföG abschrecke. Er forderte: „Das BAföG muss sich an die Höhe des Bürgergeldes anpassen“, denn das sei das politisch festgesetzte Existenzminimum.

Ähnlich äußerte sich Greta Schabram vom Paritätischen Gesamtverband (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion). Sie kritisierte, dass das BAföG mit einem Grundbedarf in Höhe von 452 Euro nicht mehr existenzsichernd sei. Auch die Wohnkostenpauschale entspreche in keiner Weise dem, was Studierende für ein WG-Zimmer oder eine kleine Wohnung benötigen. Schabram machte darauf aufmerksam, dass vier von fünf aller alleinlebenden oder in einer WG-lebenden Studierenden von Armut betroffen seien und forderte daher eine strukturelle Reform der Förderung. Diese müsse die zentralen Elemente des BAföG, also insbesondere den Grundbedarf, tangieren.

Mit einer Förderquote von zwölf Prozent nehme das BAföG schon lange nicht mehr die zentrale Rolle bei der Herstellung chancengerechter Bildung ein, sagte Ulrike Tippe von der Hochschulrektorenkonferenz (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion). Zwar äußerte sie sich positiv bezüglich der geplanten Einführung eines Flexibilitätssemesters, merkte jedoch an, dass zwei zusätzliche Semester eher der Lebensrealität der Studierenden entsprächen. Auch kritisierte Tippe, dass die Beantragung der geplanten Studienstarthilfe mit einer aufwendigen Nachweispflicht verbunden wäre.

Stephan Thomsen von der Leibniz Universität Hannover (eingeladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion) sagte zwar, dass der monatliche BAföG-Satz unterhalb der studentischen Ausgaben liege, dennoch sprach sich der Sachverständige dagegen aus, die Leistungen des BAföG einfach zu erhöhen. Vielmehr müsse eine entsprechende Bedarfsprüfung vorgenommen werden. Thomsen forderte daher eine umfassende „Wirksamkeitsevalution“, die untersuchen solle, ob das BAföG dazu beitrage, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit herzustellen. Eine fundierte Evaluation sei auch dahingehend notwendig, da es sich mit dem BAföG um eine Steuerleistung handle.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 376 vom 05.06.2024

Ein Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (20/11367) war Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag. Die zehn Sachverständigen begrüßten die Vorlage, deren Bewertungen fielen jedoch unterschiedlich aus. Die meisten Vertreter der Rechtswissenschaft lehnten den Entwurf ab, während er von den Sachverständigen aus der Praxis unterstützt wurde.

Hintergrund des Entwurfs ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 1. Februar 2023, mit dem die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurde. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 30. Juni 2024 eine Neuregelung zu treffen.

Gerhard Bangert, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS), begrüßte in seiner Stellungnahme den Entwurf grundsätzlich, da sein Inhalt weitestgehend den Vorschlägen des BDS entspreche. Die Einbindung der Heilungsmöglichkeit der unwirksamen Ehe in das Personenstandswesen und die damit vorhandenen Prozesse sei mehr als sinnvoll. Leider bleibe der Entwurf hinter den Vorschlägen zurück. Mängel beträfen die standesamtliche Praxis, wie Bangert in seiner schriftlichen Stellungnahme erläuterte.

Für die Deutsche Kinderhilfe schaffe die Neuregelung im Hinblick auf den Minderjährigenschutz Rechtssicherheit in wichtigen Punkten, erklärte deren Ehrenvorsitzender Rainer Becker. So könne durch die nun nahtlos auf die Unwirksamkeit von Ehen mit unter 16-jährigen Partnern nach Eintritt der Volljährigkeit vorgesehene Heilungsmöglichkeit der freie Wille des minderjährig Verheirateten ermittelt werden. In den Details gebe es allerdings noch Probleme. Entscheidend sei aber, dass durch das neue Gesetz die Gefahr des Verlustes beziehungsweise des Nichtbestehens von Renten-, Unterhalts- und Erbansprüchen, der Nichtehelichkeit aus der Beziehung hervorgegangener Kinder und des Wegfalls des Sorgerechts des Ehemanns für die gemeinsamen Kinder geheilt wird.

Auch Myria Böhmecke von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes sah noch Anpassungsbedarf in vielen Punkten, begrüßte jedoch, dass an der generellen Nichtigkeit von Ehen, die mit mindestens einer unter 16-jährigen Person im Ausland geschlossen wurden, festgehalten werde. Die Unwirksamkeitslösung sei ein wirksames Instrument, um Mädchen vor den potenziellen negativen Folgen einer Frühehe zu schützen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts habe bestätigt, dass es grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist, wenn der Gesetzgeber feste Altersgrenzen festlegt und anordnet, dass beim Unterschreiten dieses Mindestalters die Ehe ohne Einzelfallprüfung nichtig ist. Ihre Organisation spreche sich gegen Einzelfallentscheidungen aus, da diese gerichtliche Verfahren erforderten, die oft mit großen psychischen Belastungen für die betroffenen Mädchen einhergingen.

Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärte, es sei schwer, als Rechtswissenschaftler konstruktiv zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Der Gesetzgeber habe bei der Regulierung von Minderjährigenehen von Anfang an die Ratschläge nahezu der gesamten Familienrechtswissenschaft in den Wind geschlagen. Und auch in der heutigen Anhörung würden wahrscheinlich weder die anderen Sachverständigen aus der Familienrechtswissenschaft noch er den Rechtsausschuss davon überzeugen können, dass die rigide Unwirksamkeitslösung ungerecht ist und dem bei der Eheschließung Minderjährigen vor allem Rechte und Schutz entzieht. Als einen Punkt nannte Dutta die fehlenden abstammungsrechtlichen Folgen der unwirksamen Ehe für Kinder des Paares, die im Zeitraum zwischen Eheschließung und der frühesten Möglichkeit einer Heilung geboren werden

Sophie Funke vom Deutschen Institut für Menschenrechte begrüßte die Vorlage des Entwurfs innerhalb der vorgesehenen Frist. Allerdings könne der Entwurf aus kinderrechtlicher Perspektive nicht überzeugen. Aus Sicht des Instituts sei das Ziel, Minderjährigenehen zu vermeiden, getrennt von der Behandlung der Wirksamkeit einer nach ausländischem Recht bestehenden Ehe zu betrachten. Solange es ein globales Ehemündigkeitsalter nicht gebe, sei aus kinderrechtlicher Perspektive für die inländische Bewertung einer im Ausland bereits geschlossenen und dort wirksamen Ehe Minderjähriger eine Einzelfallprüfung in einem gerichtlichen Verfahren mit ergänzender und unterstützender Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfe geboten. Zu begrüßen sei, dass der Entwurf einigen der Schutzlücken betreffend Unterhaltsansprüchen zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung der Ehe bei Erreichen der Volljährigkeit begegnet.

Für den Kinderschutzbund Bundesverband begrüßte Beate Naake ausdrücklich, dass Auslandsehen mit Personen unter 16 Jahren weiterhin in Deutschland automatisch unwirksam bleiben sollen. Insoweit unterstütze der Kinderschutzbund die nun neu vorgesehenen Folgeregelungen zu Unwirksamkeit und Unterhalt. Gerade in Ehen mit Kindern unter 16 Jahren bestehe oft eine massive finanzielle Abhängigkeit der Minderjährigen, die unbedingt und uneingeschränkt aufgefangen werden müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf erfülle diesen Anspruch nun deutlich besser als die aktuelle Rechtslage. Auch die Regelung, dass mit Erreichen der Volljährigkeit die Unwirksamkeit „geheilt“ werden kann, halte der Kinderschutzbund für angemessen und fachgerecht.

Bettina Heiderhoff von der Universität Münster meinte, mit dem Gesetzentwurf habe die Koalition nur die absoluten Minimalanforderungen des BVerfG-Beschlusses erfüllen wollen. Vorgaben des BVerfG zum Schutz der minderjährigen Frau würden nicht erfüllt. Im Gegenteil sei der Entwurf weiterhin sehr günstig für die Ehemänner und helfe den betroffenen Frauen kaum. Als einziges Element zum sozioökomischen Schutz erhalte die Frau einen Unterhaltsanspruch. Doch werde dabei übersehen, dass deutsches Unterhaltsrecht oftmals gar nicht anwendbar sei. Noch schwerer wiege es, dass statt der vom BVerfG verlangten Heilungsmöglichkeit für die Ehefrau nur eine gemeinsame Wiederheirat möglich sein soll. Heiderhoff schlug drei Alternativen vor, mit denen die Frauen weit besser geschützt wären als nach dem vorliegenden Entwurf.

Katharina Lugani von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf stellte ihrer Stellungnahme voran, dass Familienrechtler in Geschlossenheit und mit großem Nachdruck davon abrieten, den Entwurf so zu verabschieden. In der Sache schließe sie sich den Ausführungen Duttas und Heiderhoffs an, wolle aber auch einige kollisionsrechtliche Defizite benennen. So schütze der Entwurf die Minderjährigen nur, wenn deutsches Unterhaltsrecht zur Anwendung komme, also nicht auch dann, wenn ein deutsches Gericht zu dem Ergebnis gelange, dass ausländisches Unterhaltsrecht Anwendung findet. Positiv sei, dass der Gesetzgeber bemüht sei, innerhalb der vom BVerfG gesetzten Frist eine Neuregelung zu schaffen und die minderjährigen Personen zu schützen. Der Änderungsantrag vom 31. 5. 2024 betreffe nur zum Teil das Minderjährigenehengesetz und behebe lediglich kleinere Probleme.

Unterstützung für den Entwurf kam vom Deutschen Städtetag. Dessen Vertreterin Regina Offer unterstrich die Bedeutung der Unwirksamkeitslösung. Die Ergänzung einer Regelung zum Unterhaltsanspruch und eine Heilungsmöglichkeit, sobald die Volljährigkeit der Ehepartner erreicht ist, sei notwendig. Die Unwirksamkeit der im Ausland geschlossenen Ehe mit einer zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Person sei eine wichtige rechtliche Grundlage vor allem für den Schutz minderjähriger Mädchen vor einer Zwangsehe. Mit Blick auf die vorgeschlagene nachträgliche Heilung der Unwirksamkeit der Ehe teile der Deutsche Städtetag die Auffassung, dass eine einzelfallbezogene Lösung so missverstanden werden könnte, als sei die Eheschließung mit Minderjährigen unter bestimmten Umständen doch rechtlich akzeptabel.

Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn konstatierte in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf „rechtspolitisch vermintes Gelände“ betreffe und kontrovers diskutiert werde. Der Gesetzentwurf habe den Auftrag des BVerfG erfüllt, aber es gebe auch Einige, die mehr forderten. Aus seiner Sicht sei das Gesetz gelungen und gehe richtige Schritte. Dabei scheine es auch mit Hinblick auf die Rechtsprechung und eine etwaige Signalwirkung richtig und konsequent, die Ehe mit Minderjährigen grundsätzlich als unwirksam zu behandeln und allein unterhaltsrechtliche Ansprüche zu normieren. Zusätzlich könnten weitere Schritte erwogen werden. So schienen sämtliche Fragen und Probleme zur Vaterschaft nicht aufgegriffen worden sein.

Bangert, Becker und Thüsing waren auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladen, Funke und Heiderhofff von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Lugani und Naake von der FDP-Fraktion und Böhmecke, Dutta und Offer von der SPD-Fraktion.

Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die praktische Relevanz des Entwurfs, mögliche internationale Rechtsprechungsprobleme, die Vor- und Nachteile von Unwirksamkeit einer solchen Ehe und Aufhebungslösung, Probleme bei der Wiederverheiratung sowie beim Unterhalt minderjähriger Ehepartner beziehungsweise deren Kinder.

Nach dem Entwurf bleibt es dabei, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam ist. Laut Entwurf wird diese Rechtsfolge jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt. Diese erneute Eheschließung entfalte aufgrund ihres bestätigenden Charakters grundsätzlich Rückwirkung auf den Tag der unwirksamen Eheschließung, so der Entwurf.

Der Rechtsausschuss hatte Ende Mai einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Entwurf beschlossen. Danach hält es der Ausschuss für erforderlich, bestimmte Vorschriften des Gesetzentwurfs zu ändern, um den Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen zu verbessern. Die Änderungen sähen unter anderem vor, dass der nicht wirksam verheiratete Unterhaltsberechtigte in der Rangfolge einem Ehegatten gleichgestellt wird, dass die Unterhaltsansprüche zugunsten der bei der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Person als Unterhaltssachen der Zuständigkeit des Familiengerichts unterfallen, und dass die Neuregelungen betreffend Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 362 vom 03.06.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/11532) zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und seiner Wirkung bei der Armutsbekämpfung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung vor allem nach den Kosten der Unterkunft und Heizung in verschiedenen Regionen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 354 vom 30.05.2024

Einsamkeit ist eine wachsende gesellschaftliche Herausforderung. Neuen Analysen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zufolge fühlt sich heute jeder Dritte zwischen 18 und 53 Jahren zumindest teilweise einsam, zuletzt mit deutlich steigender Tendenz. Dabei ist Einsamkeit nicht nur bei älteren Menschen, sondern seit der Pandemie auch bei jüngeren Erwachsenen unter 30 Jahren weit verbreitet. Die Untersuchung basiert auf den Datensätzen GGS, FReDA und SOEP und analysiert für die Zeitspanne von 2005 bis 2022 die Entwicklung von Einsamkeit, nennt Ursachen und zeigt Ansatzpunkte auf, um der Herausforderung zu begegnen.

 

Starker Anstieg seit der Pandemie

 

Vor allem in den letzten fünf Jahren hat das Gefühl der Einsamkeit in Deutschland signifikant zugenommen: Während von 2005 bis 2017 der Anteil der Einsamen im jungen und mittleren Erwachsenenalter recht stabil zwischen 14 und 17 Prozent lag, ist er mit Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020 sprunghaft auf knapp 41 Prozent angestiegen, ein Jahr später sogar auf fast 47 Prozent. Nach aktuellen Messungen aus dem Winter 2022/2023 sank das Gefühl der Einsamkeit wieder auf 36 Prozent ab, liegt aber immer noch deutlich über dem Niveau vor der Pandemie. „Spätestens seit der Coronapandemie ist sichtbar geworden, dass auch viele jüngere Menschen unter Einsamkeit leiden, selbst wenn sie nicht alleine leben“, erklärt die Soziologin Dr. Sabine Diabaté vom BiB, Mitautorin der Studie. Obwohl die Kontaktbeschränkungen der Vergangenheit angehören, seien bis Anfang 2023 nur wenig soziale Nachholeffekte zu sehen: „In der postpandemischen Phase besteht die Einsamkeit auf hohem Niveau fort – es zeigt sich eine Tendenz zur Chronifizierung.“

 

Männer erleben häufiger soziale Einsamkeit, Frauen sind öfter emotional einsam

 

Die Forschenden unterscheiden in der Untersuchung zwischen verschiedenen Arten von Einsamkeit. Als sozial einsam gelten Menschen, die mit ihrem weiteren sozialen Umfeld aus Freundschaften und Nachbarschaft unzufrieden sind, und sich darin nicht unterstützt oder verbunden fühlen. Von emotionaler Einsamkeit können hingegen auch Personen mit einem großen sozialen Umfeld betroffen sein, hier geht es um ein gefühltes Defizit an Nähe zu engen Bezugspersonen. Die Analysen zeigen, dass soziale Einsamkeit mit 39 Prozent häufiger vorkommt als emotionale Einsamkeit mit 29 Prozent. „Vor allem Frauen beklagen eher eine emotionale Einsamkeit, während Männer häufiger sozial einsam sind“, erklärt Diabaté.

 

Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status stärker betroffen

 

Die Auswertungen zeigen unterschiedliche Risikofaktoren beim Empfinden von Einsamkeit. Demnach äußern sich jüngere Erwachsene (unter 30 Jahren) mit ihrem Sozialleben generell unzufriedener und schätzen sich häufiger einsamkeitsbetroffen ein als mittelalte Erwachsene (30-53 Jahre). Auch Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verspüren häufiger ein Gefühl von Einsamkeit. Ebenso geben viele Allein- bzw. Getrennterziehende an, sich einsam zu fühlen. Erwerbslosigkeit und länger anhaltende gesundheitliche Probleme gelten als weitere Risikofaktoren für ein erhöhtes Einsamkeitsempfinden. Bei Personengruppen, in denen mehrere der genannten Risikofaktoren gleichzeitig vorliegen, ist von einer besonders hohen Einsamkeitswahrscheinlichkeit auszugehen.

 

Gefahr für Wohlbefinden und gesellschaftlichen Zusammenhalt

 

Die Folgen einer chronischen Einsamkeit sind in vielerlei Hinsicht problematisch und als gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu verstehen. Individuell geht sie mit zahlreichen Gesundheitsrisiken einher: So haben Einsame z. B. häufiger Schlafprobleme, ein höheres Risiko für koronare Herzerkrankungen oder Schlaganfälle und eine reduzierte Immunabwehr. Sie sind suchtanfälliger und zeigen vorzeitig physiologische Alterungsprozesse. Darüber hinaus haben einsame Menschen ein höheres Risiko, sich zu isolieren und sich möglicherweise politisch oder religiös zu radikalisieren. „Damit kann eine zunehmende Einsamkeit in der Bevölkerung auch ein Risiko für die Demokratie bedeuten, weil sie den inneren, sozialen Zusammenhalt gefährden kann“, warnt Prof. Dr. Martin Bujard, FReDA-Studienleiter und Forschungsdirektor am BiB.

 

Was tun gegen Einsamkeit?

 

Um von Einsamkeit betroffenen Menschen zu helfen, sehen die Forschenden mehrere Möglichkeiten. Vor allem die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe ist ein wesentlicher Ansatzpunkt: „Es braucht mehr Bewusstsein für die hohe Verbreitung und den Leidensdruck von Einsamkeit, im Alltag mehr Achtsamkeit gegenüber den Mitmenschen“, so Bujard. Aber auch niedrigschwellige Hilfsangebote beispielsweise in Ausbildungsstätten, Vereinen, von Ärzten oder Behörden sind laut BiB-Studie ein möglicher Ansatzpunkt. „So ließen sich über Hausarztpraxen Besuchsdienste oder Nachbarschaftsprojekte vermitteln, um chronisch Kranke sozial besser einzubinden“, betont Bujard. Auch Freizeitangebote in den Bereichen Sport, Kultur und Ehrenamt sind wichtig, weil sie direkte soziale Begegnungen ermöglichen und fördern. Aus wissenschaftlicher Sicht ist zudem ein dauerhaftes Monitoring von Einsamkeit in allen Gesellschafts- und Altersgruppen nützlich, um die Politik evidenzbasiert zu beraten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 29.05.2024

Die Teilzeitquote lag im ersten Quartal 2024 bei 39,1 Prozent, eine Steigerung um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresquartal. „Die Vollzeitbeschäftigung ist dagegen erstmals seit Corona gesunken“, berichtet Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Dies geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Noch nie lag die Teilzeitquote in einem ersten Quartal so hoch wie jetzt“, erläutert Weber. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 1,2 Prozent gestiegen, die der Vollzeitbeschäftigten um 0,1 Prozent leicht gesunken. „Das liegt auch an der schwachen Entwicklung in der vollzeitdominierten Industrie und Bauwirtschaft“, so Weber weiter.

4,45 Millionen Beschäftigte gingen im ersten Quartal 2024 einer Nebentätigkeit nach, 2,2 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Damit folgt die Entwicklung erneut dem langfristigen Aufwärtstrend von vor der Pandemie, die Zahl der Mehrfachbeschäftigten liegt mittlerweile um knapp 540.000 über Vorkrisenniveau.

Die Arbeitszeit je erwerbstätiger Person sank gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,8 Prozent auf 344,5 Stunden. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,28 Prozent und lag im ersten Quartal 2024 bei 45,8 Millionen Personen. „Jeder einzelne hat außer in der Covid-19-Pandemie noch nie so wenig gearbeitet, aber alle gemeinsam noch nie so viel“, ordnet Weber ein. Die Stundenproduktivität ist im ersten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 Prozent gesunken.

Durchschnittlich 2,9 bezahlte und 4,4 unbezahlte Überstunden leisteten Arbeitnehmende im ersten Quartal 2024. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahresquartal einem Rückgang von 0,4 bzw. 0,1 Stunden.

Das Arbeitsvolumen ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,6 Prozent auf 15,8 Milliarden Stunden gesunken. Im ersten Quartal 2019, vor der Covid-19-Pandemie, lag es leicht darüber, bei 15,9 Milliarden Stunden. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich eine Zunahme um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorquartal.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab_az2023.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 05.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Damit Kinder und Jugendliche in Deutschland gut aufwachsen, geschützt sind und diskriminierungsfreie, selbstbestimmte und gerechte Teilhabe erfahren, setzt sich die #initiativeKJP für eine leistungsfähige Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe ein. Der Fortbestand dieser Infrastruktur ist durch die aktuelle Haushaltssituation des Bundes in Gefahr.

Wie das zentrale Förderinstrument des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendplan (KJP), langfristig und nachhaltig gestärkt werden kann, diskutierten Parlamentarier*innen, Bundesjugendministerin Lisa Paus, junge Menschen, Fachkräfte und Verbandsvertreter*innen am 4. Juni 2024 in Berlin. Dabei wurde die enorme gesellschaftliche Bedeutung der durch den KJP geförderten Strukturen deutlich. Diese bundeszentral tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, etwa aus der Kinder- und Jugendarbeit und außerschulischen Kinder- und Jugendbildung (Kulturelle Bildung, politische Bildung, Kinder- und Jugendarbeit im Sport, Kinder- und Jugendverbandsarbeit, internationale Jugendarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit), aber auch aus der Jugendsozialarbeit, den Hilfen zur Erziehung oder dem Kinder- und Jugendschutz, sorgen dafür, dass Anliegen und Bedarfe junger Menschen hör- und sichtbar werden. Sich für sie einzusetzen, heißt, sich für die gut 20 Millionen jungen Menschen in Deutschland stark zu machen.

Die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ Franziska Porst betonte auf dem Parlamentarischen Abend:

Die AGJ fordert die Politik auf, sich für die Zukunft junger Menschen stark zu machen. Gerade in Zeiten multipler Krisen und zunehmender Demokratieverdrossenheit braucht es eine verlässliche Förderpolitik für junge Menschen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt! Nur so ist sichergestellt, dass die so wichtigen Räume und Angebote zur Verfügung stehen, in denen Kinder und Jugendliche sich entwickeln und ausprobieren, demokratisches Miteinander leben und lernen können. So wird Demokratie ganz praktisch gestärkt!“

Jetzt handeln: Für Chancengerechtigkeit und gegen hohe gesellschaftliche Folgekosten

Die aktuelle Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings weder auskömmlich noch an die gesellschaftlichen Erfordernisse angepasst. Die bundeszentralen Träger können ihren gesetzlich normierten Aufgaben nicht mehr ausreichend nachkommen. Ohne ein sofortiges Gegensteuern wird dies zu großen Einschnitten bei den Angeboten für junge Menschen und ihre Familien führen und immense gesellschaftliche Kosten nach sich ziehen. Es drohen: die Schwächung demokratischer Jugend- und Beteiligungsstrukturen, das Schrumpfen von Ehrenamtsstrukturen, die Gefährdung geschützter Freiräume der Selbstverwirklichung für alle jungen Menschen und Einschränkungen bei der Prävention (sexualisierter) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Auch das Engagement gegen Hass und rechte Hetze würde empfindlich geschwächt, denn die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe leben Demokratie, stehen für sie ein, bilden Bollwerke gegen Demokratiefeindlichkeit und schaffen Beteiligungsstrukturen für junge Menschen. Nur in der umfänglichen Erfüllung dieser Aufgaben kann Inklusion und auch das Zusammenleben in einer durch Diversität geprägten Kindheit und Jugend gelingen.

Finanzierung aufstocken und dynamisieren

Der Bund kann kaum abwenden, dass junge Menschen aktuell in Zeiten der Krise und Transformation aufwachsen. Aber er kann die Kinder- und Jugendhilfe als Struktur für junge Menschen krisenfest ausstatten. Diese im internationalen Vergleich einmalige jugendpolitische Infrastruktur in Deutschland, die der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert, braucht daher eine bedarfsgerechte Finanzierung, die unter anderem langfristige Planungssicherheit schafft. Dafür fordert die #initiativeKJP die Aufstockung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans. Der Koalitionsvertrag hat eine bedarfsgerechte Aufstockung bereits vorgesehen, dieses Versprechen wurde aber bislang nicht eingelöst, obwohl sich die Legislatur bereits dem Ende neigt. Stattdessen erleben die Träger durch eine mangelnde Finanzierung bei gleichzeitigen Kostensteigerungen bereits in 2024 Kürzungen.

Eine bedarfsgerechte Ausstattung des KJP beziffert die #initiativeKJP momentan belastbar auf 300 Mio. Euro. Die #initiativeKJP fordert, dass diese Summe in einer einmaligen oder mehrstufigen Erhöhung im Bundeshaushalt umgesetzt wird. Zur Sicherung der bundeszentralen Infrastruktur ist außerdem die jährliche Dynamisierung der Förderung nötig. In diesem Sinne appelliert die #initiativeKJP an die Politik, sich für einen starken KJP einzusetzen und die Zukünfte junger Menschen und ihrer Familien nicht platzen zu lassen.  

Hintergrund: Kinder- und Jugendplan des Bundes 

Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Seit 1950 wirkt er darauf hin, dass junge Menschen durch vielfältige Angebote die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten, um sich zu entwickeln, sich auszuprobieren und Gemeinschaft zu gestalten.  

Die durch den KJP geförderte bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe trägt dazu bei, dass alle jungen Menschen möglichst gleiche Chancen erhalten, Benachteiligungen abgebaut werden und Risiken präventiv begegnet wird.  

Der KJP ist damit eine Investition in Demokratie, Generationengerechtigkeit und gesellschaftliche Weiterentwicklung.  

Hintergrund: initiativeKJP 

Die initiativeKJP wurde 2023 vor dem Hintergrund drohender Kürzungen des KJP ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, dieses zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene langfristig und nachhaltig zu stärken. In der initiativeKJP sind sieben bundeszentrale Verbände zusammengeschlossen, die über den KJP gefördert werden. Dazu gehören: 

  • Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
  • Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. (BAG OKJA) 
  • Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) 
  • Deutscher Bundesjugendring e. V. (DBJR) 
  • Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V.
  • Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI) 

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 05.06.2024

Laut Presseberichten wird heute das Jahressteuergesetz im Bundeskabinett verabschiedet. Hier angekündigte Änderungen in der Abgabenordnung sollen es gemeinnützigen Organisationen ermöglichen, Wohnungen an hilfebedürftige Personen zu vermieten. Dabei müssen die Mieten unterhalb der Marktmiete liegen.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Auf dem Wohnungsmarkt muss dringend etwas passieren. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Nöte, weil sie ihre Miete nicht mehr zahlen können oder keine bezahlbare Wohnung finden. Die angekündigte Neue Wohngemeinnützigkeit ist ein wichtiger Schritt. Gut, dass die Bundesregierung Änderung anstößt!“

Der Verband sieht aber weiteren Handlungsbedarf. „Die angekündigte Novelle ist unkompliziert, aber bei weitem nicht ausreichend“, so Groß, „Ohne finanzielle Unterstützung können gemeinnützige Unternehmen keine neuen Wohnungen bauen. Damit die Wohngemeinnützigkeit jetzt mit Leben gefüllt wird, braucht es Investitionszulagen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode das Thema angeht.“

Die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit ist eines der zentralen wohnungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Weitere Vorhaben sind im Mietrecht verortet, z. B. die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze. Dazu liegen noch keine Gesetzesentwürfe vor. Michael Groß: „Anders als bei der Neuen Wohngemeinnützigkeit braucht es für Reformen im Mietrecht keine finanziellen Zulagen. Es ist uns unverständlich, warum es hier solche Verzögerungen gibt. Die Mietpreisbremse läuft ohne schnelles Handeln bald aus. Dann werden die Wiedervermietungsmieten explodieren und für noch mehr Menschen unbezahlbar. Die angekündigten Mietrechtreformen müssen jetzt umgesetzt werden – wir dürfen Mieter*innen nicht im Regen stehen lassen!“

Die AWO positioniert sich mit dem Papier: „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ zu wohnungs- und mietpolitischen Fragen: https://awo.org/sites/default/files/2023-06/Wohnen.%20Menschen.%20Recht.%20%E2%80%93%20Wohnraum%20ist%20Lebensgrundlage%20und%20keine%20Ware_0.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.06.2024

Zu den Wahlen zum Europäischen Parlament veröffentlicht der Deutsche Familienverband (DFV) eine neue Europa-Familiendeklaration und ruft zur Teilnahme an den Wahlen auf.

Am Sonntag wählt Deutschland seine Abgeordneten ins Europaparlament. Zusammen mit der EU-Kommission und dem EU-Rat wird das Parlament in den nächsten fünf Jahren auch Entscheidungen fällen, die Eltern und Kinder in Europa betreffen. „Für Familien ist eine an ihren Bedürfnissen orientierte Europapolitik von großer Bedeutung. Denn die Lebensbedingungen sind für sie nicht gut. Viel zu viele Kinder sind in Europa von Armut bedroht, die Familienarmut ist. Fehlender familiengerechter Wohnraum und hohe Energiepreise belasten auch Familien, die über ein mittleres Einkommen verfügen. Es braucht gebündelte Aufmerksamkeit für die Familien, für eine familiengerechte Europapolitik“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Der Verbandspräsident erinnert, wie wichtig Familien für jede Form von Gemeinschaft sind – von der Kommune bis hin zu Europa. Familien zu stärken bedeute, in die Zukunft der Gemeinschaft zu investieren. Leitlinien für eine familiengerechte Europapolitik liefert der Deutsche Familienverband in seiner neuen Europa-Familiendeklaration („Familien in den Mittelpunkt“) pünktlich zur Europawahl. „Die Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes ist ein faktenreiches, ausführliches Papier. Neben konkreten Forderungen an eine Europapolitik für Eltern und Kinder enthält es auch tragende Grundsätze. Dazu gehört der Grundwert ‚Familie‘, der Menschen in Europa über Konflikte und Grenzen hinweg eint und aus dem Wirtschaftsmodell Europa ein Gesellschaftsmodell mit mehr Identifikationspotenzial machen könnte“, so Klaus Zeh.

Es sei dem Deutschen Familienverband wichtig gewesen, etwas die Europäerinnen und Europäer grundlegend Verbindendes aufzuzeigen. Denn Europa habe es gerade schwer und sei auf die Unterstützung seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen. „Der Deutsche Familienverband sieht mit großer Sorge, dass das große europäische Einigungswerk, das Frieden und Wohlstand in der Region sicherstellt, durch extreme politische Parteien gefährdet ist. Unsere Aufgabe ist es, dieser Gefahr etwas entgegenzustellen und auf die Chancen der europäischen Integration besonders für das Exportland Deutschland hinzuweisen. Als Familienverband sehen wir außerdem die Familien als Chance und die Stärkung Europas durch die Stärkung von Eltern und Kindern“, sagt der Verbandspräsident.

Für die Europawahl, die in Deutschland am kommenden Sonntag erfolgt, appelliert Klaus Zeh, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und das Kreuzchen für eine proeuropäische demokratische Partei zu setzen. „Gehen Sie am 9. Juni wählen und stimmen Sie für Europa und für die Familien“, so Klaus Zeh.

Weitere Informationen

Europa-Familiendeklaration „Familien in den Mittelpunkt“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 06.06.2024

Auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung hat der Kinderschutzbund heute eine Resolution gegen antidemokratische Kräfte, insbesondere Rechtsextremismus, und für Demokratie und Vielfalt beschlossen.

Anlässlich der anstehenden Landtags- und Europawahlen und dem sich abzeichnenden Rechtsruck vielerorts stellt der Kinderschutzbund in seiner Resolution klar, dass verantwortlicher Kinderschutz und die Verwirklichung der Kinderrechte mit rechtsextremen Ideologien unvereinbar ist.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen haben Angst. Sie suchen auf Landkarten die Länder, in die sie womöglich abgeschoben werden könnten, sollten Rechtspopulisten tatsächlich in Regierungsverantwortung – egal auf welcher Ebene – kommen. Auf den Weihnachtswunschzetteln in diesem Jahr stand sehr häufig der Wunsch nach einem deutschen Pass. Wir nehmen das nicht hin und erklären uns solidarisch mit allen Kindern und Jugendlichen – gleich welcher Herkunft.“

Die Resolution des Kinderschutzbundes bekräftigt den bereits 2017 gefassten Unvereinbarkeitsbeschluss des Verbands, der eine Mitgliedschaft „in oder die Unterstützung von Parteien und Verbänden, die offen oder versteckt rassistische, diskriminierende, antisemitische und/oder ausländerfeindliche Ziele verfolgen oder sich in diesem Sinne äußern, sowie Hass und Gleichgültigkeit gegenüber Benachteiligten und Minderheiten schüren und/oder sexuelle oder körperliche sowie psychische Gewalt insbesondere gegen Kinder in jedweder Form billigen oder diese zu fördern versuchen“ für mit einer Mitgliedschaft im Kinderschutzbund unvereinbar erklärt.

Andresen weiter:

„Eine Politikvorstellung, die ein Freund-Feind-Schema verbreitet und zwischen „Wir“ und einem als fremd definierten „Ihr“ unterscheidet, wertet letztere ab und enthält ihnen fundamentale Rechte vor. Darum rufen wir zur Solidarität mit allen Kindern und Jugendlichen auf. Fachliches Handeln in Erziehung, Bildung, Betreuung und Kinderschutz braucht ein demokratisches Fundament. Davon werden wir nicht abweichen.“

Die vollständige Resolution finden Sie hier:

Resolution Demokratie und Vielfalt

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 25.05.2024

Erhöhung der Bedarfssätze und Ausschöpfung aller Haushaltsmittel erforderlich

Fast 36 Prozent aller Studierenden sind arm. Das ist das Ergebnis einer Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Paritätische Gesamtverband heute vorstellt. Gemeinsam mit dem Deutschen Studierendenwerk fordert der Wohlfahrtsverband nun eine substanzielle Nachbesserung bei der kommenden BAföG-Novelle. Dazu müssten die für die Reform zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 150 Millionen Euro voll ausgeschöpft werden. Sowohl der Paritätische als auch das Deutsche Studierendenwerk sind heute zur Sachverständigenanhörung zum BAföG im zuständigen Ausschuss des Bundestages eingeladen.

Joachim Rock, Leiter der Abteilung Soziales und Europa und designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes erklärt dazu: „Studentische Armut ist real. Mehr als ein Drittel aller Studierenden leben unter prekären Bedingungen. In vielen Städten ist mit dem BAföG die Miete größtenteils weg und alles andere noch nicht bezahlt. Eine Konzentration auf das Studium ist so nicht möglich, gerade sozial benachteiligte junge Menschen leiden darunter.“ Studierende brauchen finanzielle Beinfreiheiten, um sich auf ihr Studium konzentrieren zu können. Das sei für immer weniger Studierende der Fall, so Rock.

Aus der Kurzexpertise des Paritätischen geht hervor, dass die Zahl der geförderten Studierenden von 18,7 Prozent auf 11,7 Prozent zurückgegangen sei. Der Rückgang der Förderquoten gehe mit einer hohen Armutsbetroffenheit einher: Betrachte man lediglich Studierende, die alleine oder in WGs mit anderen Studierenden leben, seien 8 von 10 Studierenden arm. Ebenfalls sind 59 Prozent aller allein- oder in WGs lebenden Studierenden 2023 mit den Wohnkosten überlastet, da sie mehr als 40 Prozent ihres monatlich zur Verfügung stehenden Geldes allein fürs Wohnen aufwenden müssten.

Der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk vermissen im Gesetzentwurf des Bildungsministeriums für eine 29. BAföG-Novelle insbesondere eine Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale. Sie fordern, dass die Bedarfssätze an das Bürgergeld angepasst werden und gesetzlich festgeschrieben regelmäßig erhöht werden, wie sie bei anderen staatlichen Leistungen gang und gäbe sei.

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, ergänzt: „Diese geplante BAföG-Novelle bleibt inhaltlich und finanziell unter den Möglichkeiten, ihr fehlt die Kraft. Das Geld für eine substanzielle Nachbesserung, an erster Stelle eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale, steht bereit, 150 Millionen Euro vom Bundestags-Haushaltsausschuss. Und das Bundesministerium für Bildung und Forschung will es nicht vollumfänglich nutzen? Vielen Studierenden steht finanziell das Wasser bis zum Hals.“

Die jüngste Erhöhung des BAföG war im Winter vergangenen Jahres, die nächste wäre erst 2026 wieder möglich. Das ist eindeutig zu spät. Der DSW-Vorstandsvorsitzende kritisierte die geplante Nullrunde beim BAföG und forderte Nachbesserungen.

Die Expertise können Sie hier herunterladen!

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Armut von Studierenden in Deutschland (Download) (162 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband und Studierendenwerk vom 05.06.2024

125.000 Fachkräfte fehlen bundesweit in Kitas

Die aktuelle Situation in vielen Kindertageseinrichtungen ist besorgniserregend. Das zeigen die Ergebnisse einer Befragung durch den Paritätischen Gesamtverband, die nun im aktuellen Paritätischen Kita-Bericht veröffentlicht wurden. Besonders alarmierend ist, dass sich die Situation in vielen Kindertageseinrichtungen in den vergangenen zwei Jahren deutlich verschlechtert hat. Die bisherigen Bemühungen von Bund und Ländern, die Qualität in Kitas zu sichern, konnten diese Entwicklung nicht aufhalten.

Durchschnittlich fehlen in jeder Kita mehr als zwei Fachkräfte, häufig sind es sogar mehr. Das entspricht aktuell 125.000 fehlenden Fachkräften im gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung. „Fehlende Fachkräfte sind ein doppeltes Problem“, merkt Juliane Meinhold, Leiterin der Abteilung für soziale Arbeit, an. „Personalmangel führt zu zusätzlichen Überstunden und einer zunehmenden Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen. Damit drohen weitere Personalausfälle. Und die Kinder haben das Nachsehen, weil Aktivitäten und Förderung eingeschränkt werden.“ Diese Zusammenhänge verdeutlicht auch der neu geschaffene Kita-Belastungs-Index, der zeigt, dass 22 Prozent der erfassten Kindertageseinrichtungen stark mehrfachbelastet sind. Das Schwerpunktthema des diesjährigen Kita-Berichts ist die Umsetzung von Inklusion. Erstmalig liegen Erkenntnisse zu der Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen vor. „Kinder mit Behinderung sind die besonders Leidtragenden in dieser Situation“ betont Juliane Meinhold. „Fehlende personelle Ausstattung und lange Verfahren verhindern, dass Kinder rechtzeitig die notwendige Unterstützung erhalten. Viele Fachkräfte und Eltern fühlen sich alleine gelassen“. Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz hat der Bund ab dem Jahr 2019 die Hoffnung geweckt, dass sich die Situation in Kindertageseinrichtungen flächendeckend verbessern könnte. Der Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt aber sehr deutlich, dass sich zwischen 2021 und 2023 die Rahmenbedingungen in den meisten Kitas verschlechtert haben, insbesondere weil sich der Fachkräftemangel als große Belastung erweist.

Der Paritätische Gesamtverband fordert, mehr Fachkräfte durch bessere Rahmenbedingungen in der Ausbildung zu gewinnen. So sollte grundsätzlich kein Schulgeld mehr gezahlt werden müssen, die Anrechnung von Auszubildenden auf den Personalschlüssel muss aufhören. Gleichzeitig ist zusätzliches Personal in inklusiv arbeitenden Kindertageseinrichtungen und in Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern, die von Benachteiligung bedroht sind, notwendig. Juliane Meinhold schlussfolgert: „Alle Kinder müssen in der Kita gut betreut werden. Und alle Mitarbeiter*innen müssen ihre Arbeit gut machen können. Das wird ohne eine zusätzliche Stärkung von Kindertageseinrichtungen nicht möglich sein.“

Der Paritätische Kita-Bericht basiert auf einer Online-Umfrage zur Qualitätssicherung in Kindertageseinrichtungen, an der zwischen Mai und Juni 2023 1.760 Mitarbeiter*innen aus Kitas teilgenommen haben. Die vollständige Studie, die in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück erstellt wurde, können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 03.06.2024

Das Kabinett hat heute das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, wieder nicht reingekommen ist die im Koalitionsver-trag versprochene Steuergutschrift für Alleinerziehende. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) ruft deshalb Alleinerziehende auf, eine Protestmail an den federführenden Finanzminister Christian Lindner zu schicken.

„Wir appellieren an den Finanzminister, die Verantwortung für die Finanzierung zu übernehmen und die letzte Gelegenheit für eine Umsetzung der Steuergutschrift nicht zu verpassen. Diese darf nicht einfach unter den Tisch fallen!“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen ein Gewinn. Selbstverständlich darf die Finanzierung nicht „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen.“

„Wir rufen Alleinerziehende auf, eine Protestmail an den Bundesfinanzminister zu schicken, um Druck zu machen das Versprechen einer Steuergutschrift zu halten! Dafür haben wir eine Mustermail auf unserer Website vorbereitet“, so Jaspers. „Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Al-leinerziehenden eine spürbare Wirkung hat.“

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Das führt besonders bei kleinen Einkommen zu einer Verbesserung. Ist die Steuerschuld niedriger als die Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

MITMACHEN: Die Protestmail-Aktion

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 05.06.2024

Am Internationalen Tag der Familie fordern 17 Organisationen in einem gemeinsamen offenen Brief, ein zentrale Verbesserung für Alleinerziehende aus dem Koalitionsvertrag tatsächlich umzusetzen: Die Steuergutschrift für Alleinerziehende.

„Wir appellieren an Sie, dieses Versprechen in der aktuellen Legislaturperiode noch umzusetzen! Dafür ist das Jahressteuergesetz 2024 die letzte Gelegenheit: Der aktuelle Entwurf enthält jedoch noch keine entsprechende Regelung“, mahnen die Unterzeichner*innen Kanzler, Vizekanzler, Finanzminister und Familienministerin.

„Die Steuergutschrift könnte endlich die Alleinerziehenden mit mittleren und kleinen Einkommen tatsächlich erreichen. Das wäre eine zielgenaue, lang erwartete Unterstützung von Alleinerziehenden!“, unterstreicht Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wer eine Verbesserung verspricht, muss dafür Geld in die Hand nehmen“, betont Jaspers. „Die Finanzierung darf keinesfalls „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen. Gleichzeitig ist eine Steuergutschrift für Alleinerziehende eine Investition in die Zukunft, denn sie kann dazu beitragen, Kinderarmut zu bekämpfen.“

Aktuell erhalten Alleinerziehende den steuerlichen Entlastungsbetrag nach § 24b Einkommenssteuergesetz, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Das führt aktuell aber gerade nur für Alleinerziehende mit entsprechend hohem Einkommen zu einer nennenswerten Entlastung. Der Entlastungsbetrag sollte deshalb zu einer Steuergutschrift weiterentwickelt werden, einem Abzugsbetrag von der Steuerschuld. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, wird die Differenz ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein. Eine Steuergutschrift kann somit besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 15.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Zoom

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-06-18-vereinbarkeit-kita-krise-mental-load-die-herausforderungen-des

Wir freuen uns auf einen anregenden Abend mit der Journalistin Nathalie Klüver. Sie schreibt über die Themen Vereinbarkeit, modernes Elternsein, Kinderrechte und Familienpolitik unter anderem für Spiegel, Süddeutsche Zeitung und Brigitte. Die Mutter von drei Kindern hat zu diesen Themen ebenfalls mehrere Bücher (u. a. „Die Kunst, keine perfekte Mutter zu sein“ oder „Deutschland, ein kinderfeindliches Land?“) herausgegeben, in denen sie eine Vision von einer kinderfreundlichen, sozialen Gesellschaft aufzeigt. https://www.nathalie-kluever.de/

Gerne können Sie diese Einladung in Ihren Netzwerken an Kolleg:innen, Eltern und alle Interessierte weiterleiten.

Für unsere Mitgliedseinrichtungen besteht wieder die Möglichkeit, den Vortrag in die Familienbildungsstätte zu beamen, um ihn gemeinsam mit Kolleg:innen und/oder Eltern zu verfolgen und im Anschluss vor Ort ins Gespräch zu kommen. Dies bitte als Interessenbekundung im Anmeldeformular in dem Feld Weitere Mitteilungen / Anmerkungen / Informationen eintragen. Dafür wird eine Rechnung über 50,- € ausgestellt.

Termin: 18. Juni 2024

Veranstalter: DJI Kolloquium

Ort: Webex

Twenty-five years ago, Pippa Norris (1997) aptly described that parliaments comprise middle-aged to senior men of the dominant ethnicity. Over the past two decades, this picture has somewhat changed. In particular, when it comes to gender and ethnicity, parliaments across the globe have become more diverse. Unfortunately, the same diversification has not taken place when it comes to young MPs. Why aren’t young people participating in legislative institutions? Brit Anlar (Rutgers University) and Dr. Kirstie Lynn Dobbs (Merrimack College) shed light on this question by presenting data on youth representation in the United States and globally. First, Dobbs uses a behavioral approach to understand the connection between young people’s digital activism and their propensity to self-identify as political party members. Then, Anlar discusses how institutional arrangements impact young people’s descriptive representation across U.S. state legislatures, including age requirements, legislative professionalism, term limits, and electoral system type. Together, these studies showcase that bringing youth into the “political fold” requires a schematic that incorporates various stages of the candidate recruitment process, starting with meeting engaged young people at their initial “choice” forms of participation, followed by arranging institutions that foster inclusivity and access to the policy-making table.
Speakers
Dr. Kirstie Lynn Dobbs is an Assistant Professor of Practice in the Department of Political Science & Public Policy at Merrimack College. She specializes in youth political participation and civic engagement with expertise in the Middle East and North Africa. Dr. Dobbs conducted field research in Tunisia and Morocco and has worked as a research consultant with the United States Agency for International Development, the Arab Reform Initiative, and the European Partnership for Democracy on youth political leadership and engagement. She currently conducts engaged research with numerous community organizations in Lawrence, Massachusetts. Her research focuses on understanding the praxis behind youth inclusion in politics and society, especially among underserved populations.
Brit Anlar will complete her doctorate in Political Science from Rutgers University in fall 2023. She specializes in Women and Politics and Comparative Politics, with a particular focus on the political representation of young adults, specifically young women from a global perspective. In her dissertation research, she focuses on how formal and informal institutions within Scandinavian political parties shape young women’s political ambitions and access to political office holding. In addition, Anlar is the lead graduate researcher on the Young Elected Leaders Project, as well as the founding member and secretary of the Youth Political Representation Research Network.

Termin: 20. Juni 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Gelingende Bildung ist das Fundament einer demokratischen, sozial gerechten und wirtschaftlich leistungsstarken Gesellschaft. Sie ist Grundlage für individuelle Partizipation und Teilhabe und zugleich Voraussetzung für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und Krisen.

Doch auch die Bildung – so die mediale Wahrnehmung – scheint in der Krise zu stecken. Nachrichten mit Bezug zum deutschen Bildungssystem zumindest erzählen selten Erfolgsgeschichten, sondern drehen sich – unter anderem – um fehlende Kitaplätze, massiven Lehrkräftemangel oder den nächsten PISA-Schock. Wie steht es also im Jahr 2024 um die Bildung in Deutschland? Sind Lösungen für die vielfach identifizierten Herausforderungen in Sicht? Sind Ansätze dafür erkennbar, die soziale Selektivität unseres Bildungssystems zu verringern, Basiskompetenzen im Rechnen, Lesen und Schreiben und die Vermittlung demokratischer Werte zu sichern, den Bedarf an qualifiziertem Personal in Kita und Schule zu decken, eine kontinuierliche Sprachförderung zu gewährleisten oder digitale Technologien sinnvoll zu nutzen? Welche Stärken, welche Probleme lassen sich identifizieren? Wie steht es um Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität? Und vor allem: Welche Konsequenzen sollten daraus gezogen werden?

Aufschluss darüber verspricht der Nationale Bildungsbericht 2024, der datenbasiert die Situation des deutschen Bildungssystems beschreibt und analysiert. Wir laden Sie herzlich ein zur Diskussion der wichtigsten Befunde, Herausforderungen und daraus resultierender Handlungsbedarfe mit dem Sprecher der Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts, Prof. Dr. Kai Maaz, sowie mit MdB Oliver Kaczmarek und Staatsrat Rainer Schulz.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 19. Juni hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung senden wir Ihnen am Vormittag des 20. Juni zu.

Termin: 25. Juni 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Gespräch mit Teresa Bücker (Journalistin und Autorin) und Verena Hubertz (MdB SPD). Moderiert von Julia Kropf

Zeit ist neben Repräsentation und Geld eine wichtige Dimension von Gerechtigkeit. Mehr Zeit, beispielsweise für Sorge-Arbeit oder Engagement, sollte fairer verteilt und vergütet werden. Hier muss eine umfassende Zeitpolitik ansetzen und sowohl soziale, ökologische als auch individuelle und kollektive Perspektiven berücksichtigen. Denn zeitliche Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Für eine gerechte Aufteilung von Zeit müssen wir ein neues Verständnis von Arbeit entwickeln und damit das Konzept der moderne Erwerbsarbeit an sich hinterfragen. Wie können wir zum Beispiel Care-Arbeit oder Ehrenamt mitdenken, die nicht in die Schublade der Erwerbsarbeit passen? Wie stellen wir uns eine menschenorientierte Arbeitswelt mit genügend Zeit für ein gutes Leben vor und wie kann eine neue Zeitkultur ausgestaltet und ausprobiert werden?

Programm

18.45 Uhr > Einlass/Ankommen
19.00 Uhr > Beginn des Gesprächs, bis ca. 20.30 Uhr
Bis 22.00 Uhr > Ausklang mit kleinem Imbiss und Getränken

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 24.06.24 hier an.

Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Webseite.

Termin: 03. Juli 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für die gesamte weitere Bildungsbiografie. Die Kindertagesbetreuung als erster gemeinsamer Bildungsort ist zentral dafür, allen Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund gleiche Chancen auf eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Der Zugang zu früher Bildung gilt deshalb als wesentlicher Faktor für die Vermittlung von Bildungschancen und die Ermöglichung von Teilhabe.

Doch die Bedingungen, unter denen Kindertageseinrichtungen dieser wichtigen Aufgabe nachkommen, unterscheiden sich teilweise stark. Die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Studie „Kitas 2. Klasse? – Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) kommt zu dem Ergebnis, dass systematische Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteile die Situation gerade in den Kitas prägen, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien betreuen. Gerade dort also, wo sich Herausforderungen mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ballen, stehen hierfür vergleichsweise schlechtere Rahmenbedingungen zur Verfügung.

Wir laden Sie herzlich ein zur Vorstellung und Diskussion der Studienergebnisse und daraus resultierender Handlungsbedarfe.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 02. Juli hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung wird am Vormittag des 03. Juli versandt.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 07/2024

AUS DEM ZFF

Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern Arbeitgeber*innen und Betriebe auf, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Zudem sehen sie die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Frauen leisten 44 Prozent mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das bedeutet, dass es immer noch eher die Frauen sind, die ihre An- und Zugehörigen pflegen oder die ihre Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen, ihre Tränen trocknen; die den Überblick darüber haben, ob noch genug Essen für alle im Kühlschrank ist oder auf dem Heimweg noch schnell eingekauft werden muss und die Dank ihrer gedanklichen To Do-Liste wissen, ob der beste Freund der Tochter morgen Geburtstag hat und noch ein Geschenk besorgt werden muss. Ohne diese vielen Stunden geleisteter Sorgearbeit von Frauen, und insbesondere von Müttern, ginge es vielen Menschen und vor allem den Familien schlecht. Die gesamte Gesellschaft profitiert von ihrer Arbeit. Aber die Kosten davon tragen die Frauen allein. Das ist ungerecht! Deshalb brauchen wir dringend mehr Unterstützung für Familien und eine echte Umverteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern.“ 

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

Im Vorfeld des 75. Jahrestages des Grundgesetzes weisen die Bündnismitglieder darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch noch nicht erreicht ist: „Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit – sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen.“

Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung:  schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.

„Wir fordern Wirtschaft und Arbeitgeber*innen auf, die Wünsche vieler Mütter nach Verlängerung und jene vieler Väter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbsarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Ausweitung des Erwerbsvolumens von Frauen kann nicht ohne Entlastung bei der Sorgearbeit durch Männer funktionieren: Erschöpfung und Überlastung von Frauen und insbesondere Müttern drohen sich ansonsten weiter zu verschärfen.“ Zudem sehen die Bündnismitglieder die Politik in der Pflicht, widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen und Maßnahmen wie die Familienstartzeit und den Ausbau der Partner*innen-Monate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder die Reform des Ehegattensplittings endlich umzusetzen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.

Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/05/BSFT-Kurzbewertung-ZVE.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

X: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 22.05.2024

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15.Mai und angesichts der anstehenden Wahlen zum EU-Parlament rufen die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Familienorganisationen dazu auf, dass sich die politischen Parteien, das zu bildende Europäische Parlament sowie die neue EU-Kommission diskriminierungsfrei für alle Familienformen einsetzen. Sie appellieren zudem, demokratiefeindlichen und rassistischen Kräften eine Absage zu erteilen.

Im Jahr 1994 haben die Vereinten Nationen das „Internationale Jahr der Familie“ ausgerufen. Am 30. Jahrestag des europäischen Jahres für Familien und des internationalen Tages der Familie am 15. Mai weisen die Familienorganisationen darauf hin, dass viele der damals formulierten Ziele noch nicht ausreichend umgesetzt sein. Sie betonen, dass „hinsichtlich der Unterstützung von Eltern bei der Erziehung, dem diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialen Diensten, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Förderung der Gleichstellung und Bekämpfung von Gewalt in der Familie seien noch weitere politische und gesellschaftliche Anstrengungen notwendig sind“.

Die Europäische Union habe in den letzten Jahren zwar verschiedene wichtige familienpolitische Initiativen wie die Vereinbarkeitsrichtlinie, die Garantie für Kinder und die Care Strategy verabschiedet. Jedoch: „Nach der Europawahl am 09. Juni müssen das zu bildende EU-Parlament und die neue EU-Kommission weitere Anstrengungen unternehmen, die Situation von Familien diskriminierungsfrei in den Blick zu nehmen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenswirklichkeit von Familien umzusetzen,“ so die Familienverbände.

Die Familienorganisationen in der AGF appellieren an alle Wahlberechtigten, sich an den Europawahlen zu beteiligen und demokratische und die Europäische Union unterstützende Parteien zu wählen. „Die Familienorganisationen in der AGF stehen für eine plurale Gesellschaft in der unterschiedliche Familien und Familienformen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und sexueller Orientierung ihren Platz haben,“ betonen die Verbände „Das Erstarken von rechtsextremen und autoritären Parteien in Deutschland und Europa ist eine Gefahr für die Demokratie, das friedliche Zusammenleben der Familien und spaltet die Gesellschaft“. Eine hohe Wahlbeteiligung sei wichtig, um demokratiefeindlichen Parteien nicht das Feld zu überlassen. 

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 15.05.2024

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.

Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.
Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Wir laden Sie herzlich ein!

Sie können sich hier zur Veranstaltung anmelden.

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)

befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025.

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Zum internationalen Tag der Familie am 15. Mai veröffentlicht das Familienministerium den Familienreport 2024

Familiäre Beziehungen geben Halt. Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Trotz Krisen blicken Eltern mit minderjährigen Kindern zuversichtlich in die Zukunft. Das sind drei zentrale Ergebnisse, die der Familienreport 2024 beinhaltet.

Auf der Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsumfragen beschreibt der Familienreport die vielfältigen Lebenslagen von Familien in Deutschland. Die mittlerweile 8. Ausgabe des Familienreports bietet eine umfassende Bestandsaufnahme langfristiger Trends, sie greift aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf und informiert über familienpolitische Maßnahmen und Programme der Bundesregierung. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Report gibt uns als Bundesregierung Rückenwind für eine starke Familienpolitik. Wenn mehr als 90 Prozent der Befragten etwa die Kindergelderhöhung befürworten, dann ist das ein starkes Zeichen. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass es zu Beginn des vergangenen Jahres zur größten Kindergelderhöhung seit Mitte der 90er Jahre gekommen ist. Damit konnten wir auch der Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre entgegenwirken. Ich begrüße es, dass unsere aktuellen familienpolitischen Vorhaben insgesamt hohe Zustimmung erfahren.

Familien brauchen neben finanzieller Unterstützung auch gute Betreuungsangebote. Das Kita-Qualitätsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte dafür, die wir fortführen wollen. Der Fokus liegt bei einem besseren Personalschlüssel, bei der Sprachförderung sowie der dringend benötigten Gewinnung und Sicherung von Fachkräften.“

Zentrale Ergebnisse des Familienreports 2024: 

– Die Krisen der letzten Jahre treffen Familien besonders stark. Trotz dieser Belastungen schauen Eltern mit minderjährigen Kindern vergleichsweise zuversichtlich in die Zukunft. 46 % freuen sich auf die Zukunft, im Vergleich zu 42 % im Bevölkerungsdurchschnitt.

Familiäre Beziehungen geben Halt in Zeiten des Umbruchs. Im Bevölkerungsdurchschnitt geben 82 % an, dass sie in schwierigen Zeiten Hilfe in der Familie finden. Personen mit Kindern im Haushalt sind zudem insgesamt zufriedener als Personen ohne eigene Kinder.

– Familienpolitische Vorhaben der Bundesregierung erfahren besonders hohe Zustimmungswerte – in der Gesamtbevölkerung und unter Eltern. 92 % der Eltern finden die Erhöhung des Kindergelds gut. 70 % begrüßen die Einführung einer Kindergrundsicherung, 77 % die Einführung einer Familienstartzeit.

– Familie steht für die meisten Menschen für etwas Positives und wird zugleich ganz unterschiedlich gelebt. Auch das Leben von Familien in Ost- und Westdeutschland unterscheidet sich nach wie vor. So leben in Ostdeutschland mehr Alleinerziehende (25 % vs. 19 %) und mehr nicht verheiratete Eltern (21 % vs. 10 %) als in Westdeutschland. 

– Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuungen ist wieder gestiegen (36,4 % im Jahr 2023) – im Vergleich zum Jahr 2006 hat sich die Betreuungsquote fast verdreifacht.

– Eltern verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern als noch vor 10 Jahren (Väter +28 Min/Tag; Mütter: +33 Min/Tag). Trotz der zunehmenden Bereitschaft der Väter Verantwortung zu übernehmen, schultern Mütter weiterhin den Großteil der Kinderbetreuung. 

– Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Es gelingt ihnen aber häufig nicht, dies in die Realität umzusetzen. 75 % der Mütter in Paarfamilien übernehmen den Großteil der Kinderbetreuung, aber nur 48 % finden das ideal.

– Elternpaare, die Sorge- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufteilen, berichten deutlich häufiger über ein gutes Familienklima, enge Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und gegenseitige Unterstützung.

– Väter sind heute seltener Alleinverdiener als früher. Der Anteil der Familien mit einem traditionellen Alleinverdienermodell ist von 33 % 2008 auf 26 % 2022 zurückgegangen. Der Anteil der erwerbstätigen Mütter ist im selben Zeitraum von 63 % auf 69 % gestiegen.

Hintergrund zum Familienreport:

Der Familienreport wird vom Bundesfamilienministerium herausgegeben und erscheint seit 2009. Bis 2014 erschien er jährlich, seitdem alle zwei bis drei Jahre. Zuletzt erschien der Familienreport im Dezember 2020. 

Der Familienreport 2024 ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/familienreport2024 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.05.2024

Der Internationale Tag der Familie wird jährlich am 15. Mai begangen. Dieser Aktionstag wurde von den Vereinten Nationen mit einer Resolution im Jahr 1993 eingeführt und im Jahr 1994 erstmalig gefeiert. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Familien und Klimawandel“.

Die Stellungnahme der Kinderkommission: „Das Motto soll darauf aufmerksam machen, wie der Klimawandel Familien betrifft und welche Rolle sie bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen spielen können.
Der Klimawandel beeinträchtigt die Gesundheit und das Wohlbefinden von Familien in aller Welt. Sie tragen durch Nutzung von Elektrizität, ihre Entscheidungen in Ernährungs- oder Konsumfragen und bei der Wahl ihrer Fortbewegungsmittel wesentlich zur Freisetzung von Treibhausgasen bei. 
Familien vermitteln ihre Werte über Generationen. Deshalb ist es unerlässlich, Familien mit all ihren Mitgliedern bei der Formulierung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen einzubeziehen und mitzudenken.“

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, MdB, erklärt hierzu:
„Der Klimawandel ist einer der größten globalen Herausforderungen unserer Zeit und wirkt sich bereits auf die heutige Generation aus und wird die nächsten Generationen noch stärker beschäftigen. Die Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden in diesem Zusammenhang immer relevanter. Familien sind der Mittelpunkt unseres Zusammenlebens und ein wichtiger Ort, an denen Kinder ein Wertesystem entwickeln können, um dieses in die Gesellschaft hinauszutragen. Der Klimaschutz beginnt daher bereits im eigenen Zuhause und somit hat jeder Mensch die Möglichkeit seinen individuellen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2024

Deutscher Caritasverband fordert bundeseinheitliche Regelfinanzierung

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert der Deutsche Caritasverband mehr Unterstützung für junge Familien. Ein bewährtes Programm sind die Babylotsinnen und Babylotsen in Geburtskliniken.
„Eine Familie zu gründen ist für viele Menschen Lebenstraum und Abenteuer zugleich. Junge Paare erleben eine Achterbahnfahrt der Gefühle, wenn mitten in der Schwangerschaft der Berg der Alltagsprobleme immer größer wird und niemand da ist, der den Start ins Familienleben begleitet. Die Schwierigkeit, eine Hebamme zu finden, eine drohende Frühgeburt, die Kündigung der Wohnung – das alles kann sich gerade in den Familien, in denen das Einkommen knapp ist, zu einer manifesten Überforderung aufstauen. Heute helfen Babylotsinnen in fast 100 Geburtskliniken Müttern und Vätern bei der Orientierung nach der Geburt ihres Kindes – eine segensreiche Einrichtung, die wir uns für alle Entbindungsstationen wünschen“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes anlässlich des Internationalen Tages der Familie.
„Es braucht dringend eine verlässliche und bundeseinheitliche Finanzierung“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Daher begrüße ich sehr, dass endlich ein Vorschlag zur Regelfinanzierung des Babylotsen-Programms vorliegt, der im Juni auf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder beraten werden soll. Damit kann das wichtige präventive Familien-Angebot endlich auf eine solide Grundlage gestellt und ausgebaut werden.“

Fachliche Beratung und Unterstützung im Hilfesystem

Babylotsinnen sind hauptamtliche Fachkräfte mit einer sozialpädagogischen Qualifikation. Sie beraten in Geburtskliniken frischgebackene Eltern. Sie erkennen schnell, ob Mütter psychosozial belastet sind, beispielsweise von Armut betroffen, psychisch erkrankt oder von Gewalt bedroht. Sie vermitteln den Eltern die Hilfe, die sie brauchen, organisieren die Nachsorge und erläutern die vielfältigen Angebote der Frühen Hilfen im sozialen Nahraum u.v.m..
Da in Deutschland fast alle Kinder in Kliniken zur Welt kommen, werden dort auch fast alle Familien erreicht. Im Jahr 2023 haben Babylotsinnen in Geburtskliniken 36.805 Familien unterstützt.
Derzeit arbeiten Babylotsinnen an mehr als 96 Geburtskliniken in 13 Bundesländern. Aber nicht jede Klinik kann dieses Angebot umsetzen, da es dafür keine Regelfinanzierung gibt.

Babylotsen rechnen sich

Der seit 2007 erprobte Einsatz von Babylotsen an Geburtskliniken hat nachweislich positive Wirkungen für die Gesundheits- und Entwicklungschancen von Kindern. Die präventive Arbeit erspart Kindesleid: Nach den Erfahrungen aus der Praxis identifiziert eine Babylotsin pro Jahr drei bis fünf bestätigte Kinderschutzfälle. 2023 wurden mehr als 300 konkrete Kinderschutzfälle erkannt.
Die Babylotsin hilft so auch, Kosten zu sparen. Ein einzelner Kinderschutzfall, bedeutet für den Staat Ausgaben in Höhe von mindestens 400.000 Euro. Für eine flächendeckende Umsetzung des Programms Babylotse an allen Geburtskliniken wären knapp 34 Millionen Euro p.a. nötig. Das sind gerade einmal 50 Euro pro Geburt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 14.05.2024

SCHWERPUNKT II: Tag der Pflege

Zum Internationalen Tag der Pflegefachpersonen am 12. Mai erklärt Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Pflege- und Altenpolitik:

Das diesjährige Motto des Internationalen Tags der Pflegefachpersonen lautet nicht ohne Grund: „Our Nurses. Our Future. The economic power of care.“ Denn Pflegefachpersonen unterstützen Menschen in schwersten Krisen dabei, Selbstständigkeit und Wohlbefinden zurückzugewinnen, Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit zu lindern, hinauszuzögern oder sogar abzuwenden. Sie übernehmen damit nicht nur eine Schlüsselrolle in persönlichen Schicksalsmomenten, sondern leisten auch einen wichtigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Beitrag. Allerdings zeigt sich der demografische Wandel in der Pflege bereits jetzt in doppelter Weise. Fachkräfte scheiden aus dem Beruf aus, während die Nachfrage nach professionell Pflegenden allerorts steigt. Dem müssen wir weiterhin entschieden begegnen, indem wir an Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und den beruflichen Kompetenzen der Pflegenden arbeiten.

Der allgegenwärtige Fachkräftemangel in der Pflege beeinträchtigt Versorgungskapazitäten. In einem Krankenhaus kann nur operiert werden, wenn genug Pflegepersonal vorhanden ist. Eine Langzeitpflege kann nur mit genügend Fachkräften funktionieren, egal ob im Pflegeheim oder zu Hause. Wo Pflege fehlt, entstehen dagegen Kosten, sowohl finanziell, zeitlich und vor allem auch menschlich.
Die Pflege ist mittlerweile zu einem vielfältigen Berufsbild geworden, dass es zu stärken gilt. Neben Krankenhaus, Pflegeheim und ambulanter Pflege locken neue Rollen wie die Gemeinde- oder Schulgesundheitspflege. Denn für die komplexer werdenden Pflegebedarfe entstehen immer mehr Spezialisierungen, auf die berufsbegleitende Weiterbildungen oder Studiengänge vorbereiten, ebenso wie auf Management, Lehre und Forschung.

Eine moderne und effiziente Versorgung braucht Expertise. Eine gute generalistische Ausbildung legt den Grundstein dafür. Aber auch das grundständige Studium ist ein Weg in die Pflege, der heute so attraktiv ist, wie noch nie zuvor. In der Bundesregierung haben wir dafür gesorgt, dass, ähnlich wie in der Berufsausbildung, primärqualifizierend Studierende seit diesem Jahr eine Vergütung erhalten und in bestimmten heilkundlichen Tätigkeiten ausgebildet werden, die bisher der Ärzteschaft vorbehalten waren.

In unserer Rolle als Regierungspartei werden wir uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass Pflege darf, was Pflege kann: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wollen wir Pflegefachpersonen konkret mit mehr Verantwortung und Selbstständigkeit ausstatten.
In Zeiten des demografischen Wandels wächst sowohl die Bedeutung der individuellen Versorgung als auch die ökonomische und volkswirtschaftliche Bedeutung professioneller Pflege für die Gesellschaft. Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe und wohnortnahe Angebote für die gesamte Gesellschaft – dafür steht grüne Gesundheits- und Pflegepolitik.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.05.2024

Zum Tag der Pflegenden am Sonntag den 12. Mai fordert die Arbeiterwohlfahrt eine bessere Entlastung von Pflegekräften. Dazu sagt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: “Menschen die professionell pflegen sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung – egal ob ambulant oder stationär. Sie sind tagtäglich für die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft im Einsatz und setzen dabei nicht selten auch die eigene Gesundheit aufs Spiel. Sie sind von gesundheitlichen Risiken wie psychischen Belastungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates besonders betroffen. Arbeitsausfälle im späteren Erwerbsalter liegen überdurchschnittlich hoch. Und dennoch bleiben Pflegekräfte trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen lange in ihrem Beruf, was ihr hohes Engagement zeigt.” 

Auf die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung bei medizinischem und pflegerischem Personal hatte auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) in seinem aktuellen Gutachten zur Fachkräftesituation hingewiesen. 

Die AWO fordert daher, dass Gesundheitsförderung und Prävention selbstverständlich und regelhaft genutzt werden können: “Angebote zur Gesundheitsförderung und zur Supervision müssen zum Standard werden und endlich refinanzierbar sein – und zwar über die Kassen und nicht über steigende Eigenanteile für Pflegebedürftige!”, so Sonnenholzner abschließend. 

Hintergrund: 

Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai ist allen professionell Pflegenden weltweit gewidmet. Er wurde in den 1960er Jahren vom International Council of Nurses (ICN) eingeführt, einem Zusammenschluss von 130 Pflegeverbänden aus verschiedenen Nationen. Der 12. Mai ist der Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale. Sie gilt als Pionierin der modernen Pflege. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden und Muttertag äußert sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wie folgt:

„In diesem Jahr fällt der Tag der Pflegenden auf den Muttertag. Für die Caritas ein doppelter Anlass zu bekräftigen: Die Sorge um die Pflege ist das Zukunftsthema Nummer 1 – in Deutschland und Europa. Heute gibt es 5 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland, in zehn Jahren werden es über eine halbe Million mehr sein. In den europäischen Nachbarstaaten ist es nicht viel anders, denn überall kommen die Babyboomer in das Alter, in dem sie mehr Unterstützung brauchen.

Überall sind es zuvörderst Frauen, die ihre Mütter und Väter pflegen und Familie und Pflege unter einen Hut bringen. Es sind vor allem Frauen, die alleine alt werden, weil ihre Männer vor ihnen sterben und die sich fragen, wer sich morgen um sie kümmern wird.

Eine sorgende Gesellschaft ist eine Gesellschaft, in der Menschen mit Pflegebedarf gut versorgt sind und in der Pflegende die nötige Unterstützung erfahren. Gerade pflegende Angehörige brauchen infrastrukturelle Entlastung, zeitliche Spielräume und finanzielle Anerkennung. Die Politik darf diesen Auftrag nicht in die nächste Legislatur verschleppen.“   

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.05.2024

Zum Tag der Pflege am 12. Mai fordert die Diakonie Deutschland die Bundesregierung auf, eine grundlegende Reform der Pflege nicht länger auf die lange Bank zu schieben.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir müssen die Pflege jetzt zukunftsfest machen, sonst können Pflegebedürftige schon bald nicht mehr professionell versorgt werden. Schon jetzt gibt es in manchen Regionen erhebliche Probleme, einen ambulanten Dienst oder einen stationären Pflegeplatz zu finden. Für immer mehr Pflegebedürftige fehlt es an Pflegepersonal. Doch statt einer grundlegenden Pflegereform reagiert die Bundesregierung mit Stückwerk. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, brauchen die Pflegekräfte insgesamt bessere Rahmenbedingungen. Dazu gehört, dass Pflegekräfte deutlich mehr Zeit für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bekommen und ihre Kompetenzen umfassend anerkannt werden. Das anstehende Pflegekompetenzgesetz geht in die richtige Richtung, bleibt aber ohne eine grundlegende Pflegereform und eine Weiterentwicklung der Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung auf halber Strecke stehen.

An diesem Tag der Pflege, der mit dem Muttertag zusammenfällt, gilt mein besonderes Augenmerk der häuslichen Pflege durch Angehörige. Nach wie vor sind es die Kinder, die den größten Teil der Pflege ihrer Eltern sicherstellen. Die Bundesregierung muss das Engagement pflegender Angehöriger durch eine Reform des Familienpflegezeitgesetzes stärken. Die Übernahme der Pflege eines Angehörigen ist häufig mit hohen Einkommenseinbußen und dem Risiko der Altersarmut verbunden. Davon sind vor allem Frauen betroffen. Deshalb sollte mit dem Gesetz auch eine Lohnersatzleistung analog eines Elterngeldes eingeführt werden, die den Lohnausfall bei der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen ausgleicht. Eine solche Lohnersatzleistung wäre für die Pflege eine große Chance. Auch die Einzahlungen in die Rentenversicherung für pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, müssen verbessert werden.“

Weitere Informationen:

Umfrage von Diakonie und Deutschem Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege von 2023: Vier von fünf Pflegeeinrichtungen müssen Angebote einschränken – 89 Prozent der Pflegedienste mussten bereits neue Pflegekunden ablehnen: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/mai/umfrage-von-diakonie-und-devap-vier-von-fuenf-pflegeeinrichtungen-muessen-angebote-einschraenken-89-prozent-der-pflegedienste-mussten-bereits-neue-pflegekunden-ablehnen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai weist der Familienbund der Katholiken darauf hin, dass ein überwiegender und zunehmender Anteil der Pflege auf den Schultern der Familien lastet. Diese Sorgearbeit benötigt mehr Anerkennung und Unterstützung – durch eine ausgebaute Pflegeinfrastruktur und ein Pflegendengeld. Denn Pflege darf kein Armutsrisiko bedeuten.

„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht allein den Familien aufgebürdet werden,“ betont der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann. „Derzeit nimmt der Anteil der familiären Pflege weiter zu, während Pflegefachkräfte und wohnortnahe Unterstützungsstrukturen an vielen Orten fehlen. Die schon lange absehbare Pflegekrise gehört endlich ganz oben auf die politische Agenda.“

Der demographische Wandel und eine zunehmend älter werdende Gesellschaft fordern gleich mehrfach heraus. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2011 von 2,5 Millionen auf rund 5 Millionen verdoppelt und steigt weiter an. Derzeit werden 86 % der zu pflegenden Personen nicht in einem Heim, sondern zuhause gepflegt. 2013 waren es noch 70 Prozent. „Damit erfüllen die pflegenden Angehörigen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Familien entlasten mit ihrer Pflege die Gesellschaft, den Staat und die öffentlichen Haushalte, die ansonsten einspringen müssten. Sie dürfen aber nicht selbst überlastet werden“, so Ulrich Hoffmann.

„Eine Person zu pflegen ist ein enormer Kraftakt. Nicht nur das professionelle Pflegepersonal ist am Limit, auch die Familien, die ihre Angehörigen pflegen sind an ihrer Belastungsgrenze: mit ihrer Kraft, ihrer Zeit und ihren finanziellen Mitteln,“ erläutert Ulrich Hoffmann. Die Pflegenden kommen im Laufe der Zeit oft an ihre eigenen körperlichen Grenzen. Aber die Pflege fordert nicht nur körperlich, sondern auch finanziell. „Wenn beispielsweise die Arbeitszeit reduziert wird, um besser der Sorgearbeit nachzukommen, dann nimmt auch der finanzielle Spielraum ab. Hier wäre ein Pflegendengeld als Anerkennung für die geleistete Arbeit, eine adäquate Unterstützung“, erklärt Ulrich Hoffmann.

Ein Pflegendengeld sollte aus Sicht des Familienbundes zum einen vor Armut schützen, aber auch einen Beitrag zur faireren Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern leisten. Eine steuerfinanzierte Leistung kann Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung oder Reduktion der Arbeitszeit teilweise kompensieren und verbessert die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Zentral ist für den Familienbund auch der Ausbau der Pflegeinfrastruktur: „Die familiäre Pflege ist nur mit einem funktionierenden Netzwerk zu stemmen, in dem alle mitanpacken und alle auf sich aufpassen. Dabei darf niemand allein gelassen werden – wir müssen sowohl die Gesundheit der zu Pflegenden beachten als auch das Wohl der Pflegenden, die vor Überlastung geschützt werden müssen,“ so Hoffmann. „Bund, Länder und Kommunen haben ein eigenes Interesse daran, die Gesundheit zu erhalten und die Pflege zu stärken. Kommunale Versorgungsstrukturen, ähnlich denen der Familienzentren und der Kinderbetreuung können hier gute Dienste leisten. Zum einen würden Pflegestützpunkte die Beratungslücken schließen und zum anderen die zu Hause Pflegenden unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.05.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Kindertages- und Ganztagsbetreuung ist zentral für gute Bildungschancen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte heute gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen vor, um dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung zu begegnen, denn verkürzte Öffnungszeiten, Gruppenschließungen oder Betreuungsausfälle – schwierige Situationen in Kitas und Ganztag beschäftigen zunehmend Familien, Arbeitgeber und Träger von Betreuungseinrichtungen. Der Fachkräftemangel bei der Kinderbetreuung ist hoch und wird zunehmend zum Risikofaktor für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz enormem Personalzuwachs könnten im Jahr 2030 alleine in den Kitas zwischen 50.000 und 90.000 Fachkräfte fehlen.

Um die Situation für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verbessern und neue Fachkräfte zu gewinnen, hat Bundesministerin Lisa Paus die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ initiiert und mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten Empfehlungen erarbeitet.

Diese wurden heute auf der Abschlussveranstaltung in Berlin öffentlich vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Heute ist ein guter Tag für die Fachkräftegewinnung in Deutschland. Mit rund 50 Empfehlungen wollen wir kurz-, mittel- und langfristig mehr Menschen für die Kinderbetreuung gewinnen und in diesem wichtigen Berufsfeld weiter halten. Dies kann gelingen, wenn wir beispielsweise den Einstieg durch Umschulungs-förderung, durch vergütete praxisintegrierte Ausbildungsmodelle und durch flexiblere Aus- und Weiterbildung attraktiver machen. Wir ziehen mit allen Beteiligten an einem Strang, wenn es darum geht, wichtige Voraussetzungen für bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität für Familien zu schaffen. Davon profitiert auch die Wirtschaft, wenn Berechnungen zufolge mehr als 800.000 Personen durch verbesserte Betreuungsangebote dem Arbeitsmarkt zusätzlich zur Verfügung stehen könnten und Mütter mit Kindern unter sechs Jahren entsprechend ihrer Arbeitszeitwünsche in den Arbeitsmarkt einsteigen. Investitionen in die frühe Bildung sind zentral für den Bildungserfolg von Kindern. Und sie sind gut für mehr Chancengleichheit. Darum ist es wichtig, dass der Bund sich auch nach 2024 an der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung finanziell beteiligt.“

JFMK-Vorsitzende Sascha Karolin Aulepp: „Wir müssen den Personalbedarf in Kitas und Schulen flächendeckend sichern, um allen Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Dafür brauchen wir schnell eine zukunftsweisende nationale Strategie, die drei Punkte umfasst: niedrigschwellige Zugänge in den Arbeitsbereich und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung, vergütete und praxisintegrierte („dualisierte“) Aus- und Weiterbildungen sowie die gemeinsame finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern für die Kindertagesbetreuung und den schulischen Ganztag auch bei der Ausbildung und weiteren Qualifizierungsmaßnahmen.“

Die fast 50 Empfehlungen sehen unter anderem vor, dass Personen mit ausländischen Abschlüssen schneller ins Berufsfeld integriert werden können, in dem die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht und auch berufsbegleitend ermöglicht werden sollen. Bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen etwa durch die Etablierung von vergüteten Fachkarrieren helfen, das Berufsbild noch attraktiver zu machen.

Mit dem Empfehlungspapier haben alle wichtigen Akteure im Schulterschluss eine gemeinsame Grundlage für weitere Schritte im Rahmen ihrer Zuständigkeit geschaffen. Das Empfehlungspapier und viele Beispiele guter Praxis finden Sie hier: bmfsfj.de/gesamtstrategie-kita-ganztag

Hintergrund zur „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“

Obwohl alleine in der Kindertagesbetreuung mit über 840.000 Menschen mehr Beschäftigte als in der Automobilindustrie arbeiten, die Ausbildungszahlen steigen und der Teilarbeitsmarkt der frühen Bildung in den letzten Jahren dreimal so stark gewachsen ist wie der deutsche Gesamtarbeitsmarkt, gehören die Erziehungsberufe zu den Mangelberufen. Der Bedarf an guten Angeboten in Kitas und Ganztag ist enorm und wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. 

In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat das BMFSFJ daher unter Einbindung weiterer Bundesressorts, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und anderer Akteure eine Gesamtstrategie entwickelt.

Zudem unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes mit rd. 4 Mrd. Euro in 2023 und 2024, die unter anderem für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung eingesetzt werden können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.05.2024

PSt Lehmann: Wir brauchen digitale Kompetenzen im Alter

Online-Sprechstunde, Smartwatch, Herz-App: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die medizinische Versorgung älterer Menschen verbessern. Sie hat das Potenzial, effektive Vorsorge zu bieten, hochwertige medizinische Gesundheitsversorgung bereitzustellen und nachhaltige Patientenversorgung zu unterstützen. Doch die aktuellen Entwicklungen stellen besonders ältere Menschen vor Herausforderungen, wenn ihnen die nötigen digitalen Kenntnisse fehlen und sie die vielfältigen Angebote nicht kennen. Viele Seniorinnen und Senioren befürchten, dass e-Health-Angebote technisch zu kompliziert für sie sind. Auf der Fachtagung „Gesundheit auf E-Rezept? Digitalisierung verstehen und Kompetenzen stärken“ des DigitalPakt Alter am 16. Mai 2024 in Berlin diskutieren ehrenamtlich Engagierte mit Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, wie e-Health für Menschen über 60 Jahre erfolgreich gestaltet werden kann.

Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesseniorenministerium (BMFSFJ): „Es ist von großer gesellschaftlicher Bedeutung, dass auch ältere Menschen digitale Gesundheitsanwendungen selbstbestimmt nutzen können. Die Fachtagung des DigitalPakt Alter schafft Raum für einen konstruktiven Dialog zwischen Personen, die diese Technologien entwickeln, dazu beraten oder sie nutzen und fördert das öffentliche Bewusstsein für die Relevanz digitaler Gesundheitskompetenz im Alter.“

Dabei reiche es nicht, mit Älteren nur die technische Bedienbarkeit von e-Health-Anwendungen zu trainieren. Auch müssen die Beratenden mehr Verständnis für neue digitale Service- und Vorsorgeleistungen schaffen. Obwohl sieben von zehn Senior*innen regelmäßig das Internet nutzen, können nur zwei von zehn sich vorstellen, sich beispielsweise in einer digitalen Sprechstunde behandeln zu lassen.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin: “Digitale Kompetenzen älterer Menschen sind nicht nur für den Einzelnen von Vorteil, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Wenn ältere Menschen Zugang zu digitalen Technologien haben, können sie länger selbstständig bleiben und besser mit ihren Familien und der Gesellschaft in Verbindung bleiben. Dies verbessert ihre Lebensqualität, entlastet das Gesundheitssystem und unterstützt eine gute Pflege“

Ein wichtiger Teil des DigitalPakt Alter ist das Förderprogramm zum Auf- und Ausbau von Erfahrungsorten, also niedrigschwelligen Lern- und Übungsangeboten für ältere Menschen. Der DigitalPakt Alter wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen wurde er im August 2021 gegründet. Seither wächst das Netzwerk aus Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stetig weiter. Seit Dezember 2023 gehören auch alle Bundesländer dazu. Bis Ende 2025 werden 300 Erfahrungsorte gefördert, um ältere Menschen beim Aufbau und Ausbau digitaler Kompetenzen zu unterstützen.

Um den Besonderheiten, die digitale Gesundheitsanwendungen für ältere Nutzerinnen und Nutzer mit sich bringen, Rechnung zu tragen, bieten die Erfahrungsorte des DigitalPakts Alter für Seniorinnen und Senioren Schulungs- und Vermittlungsangebote im persönlichen Kontakt vor Ort und der damit verbundenen Möglichkeit, digitale Anwendungen begleitet auszuprobieren.

Weitere Informationen unter https://www.digitalpakt-alter.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.05.2024

Zur heutigen Veröffentlichung der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss:

Wir begrüßen die vorgelegte Gesamtstrategie von Bund und Ländern zur Fachkräftesicherung in Kindertagesbetreuung und Ganztag. Die „Gesamtstrategie Fachkräfte“ ist ein zentraler Baustein für mehr Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an und für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland, denn echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur mit einer starken frühkindlichen Bildung möglich.

Klar ist: Für den Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung müssen viele Stellschrauben gedreht werden, um das Berufsfeld kurzfristig schnell zu entlasten und es mittel- und langfristig attraktiv zu gestalten. Diese Stellschrauben zu drehen ist nun Aufgabe von Bund, Ländern und Trägern, die mit der vorgelegten Gesamtstrategie den Schulterschluss demonstrieren, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Zusätzlich zur vorgelegten Gesamtstrategie sollten wir als Ampel die Länder unterstützen, indem wir das Kitaqualitätsgesetz weiter finanzieren. Gleichzeitig muss für eine bessere Vereinbarkeit endlich die Familienstarzeit kommen.

Weiter ist es gut und richtig, dass die Länder im Rahmen der Gesamtstrategie zur Fachkräftegewinnung die Erstausbildung und Weiterbildung durch die Stärkung der Praxisanleitung und eine attraktive Ausbildungsvergütung attraktiv gestalten wollen. Nordrhein-Westfalen geht hier bereits mit gutem Beispiel voran und bezuschusst die praxisintegrierte Ausbildung und die Praxisanleitung in der Regelfinanzierung.

Weitere wichtige Maßnahmen sind die Fördermöglichkeiten der Umschulungen bekannter zu machen, fachnahe Berufsgruppen anzusprechen, ausländische Berufsqualifikationen schneller anzuerkennen sowie die Vergütung, die Durchlässigkeit im System und die Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.05.2024

Zur Forderung eines „Bildungsdialogs für Deutschland“ des Bündnisses #NeustartBildungJetzt erklärt  Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:  

Wir unterstützen die Forderung eines „Bildungsdialog für Deutschland“ ausdrücklich. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis #NeustartBildungJetzt fordert zurecht ein, was nun angesichts der zahlreichen Herausforderungen für unser Bildungssystem – abnehmende Basiskompetenzen der Schüler*innen, Lehrkräftemangel und multiple Bedrohungen für unsere Demokratie wie der zunehmende Rechtsruck nötig ist. 

Alle verantwortlichen politischen Ebenen von den Kommunen über die Länder bis zum Bund müssen den Ball aufnehmen und einen ernsthaften Dialog auf Augenhöhe mit den verschiedenen Akteur*innen des Bildungssystems und der Wissenschaft führen. Und zwar endlich auch  ressortübergreifend, KMK und die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder sind ebenso gefordert wie die Ministerpräsident*innen. Damit aus der Bildungskrise keine Bildungskatastrophe wird, darf sich keine Akteurin, kein Akteur aus der Verantwortung stehlen. Begrüßenswert ist außerdem der Vorschlag, Kinder und Jugendliche strukturell am Prozess zu beteiligen, so wird Demokratie für sie erlebbar.

Das jüngst von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Startchancen-Programm zeigt, welch positive Impulse in unserem Bildungssystem möglich sind, wenn alle politischen Ebenen unter Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft an einem Strang ziehen. Diese Kooperation gilt es weiter auszubauen und gemeinsame Bildungsziele zu entwickeln und umzusetzen.

Wir fordern auch das BMBF auf, sich in diesen Dialogprozess konstruktiv einzubringen. Im Koalitionsvertrag hatten wir uns darauf verständigt mit allen Akteur*innen eine „neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit zu begründen”. Bisher bleibt das BMBF in dieser Hinsicht aber weitestgehend untätig. Nun ist der Zeitpunkt, dies zu ändern und den wichtigen Impuls aus der Zivilgesellschaft aufzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2024

Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag hat den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Erklärung gegenüber dem Standesamt

Das Gesetz vereinfacht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, wie bisher im Transsexuellengesetz gefordert, sind nun nicht mehr nötig. Stattdessen erfolgt die Änderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, zusammen mit der Versicherung, dass der gewählte Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität am besten entspricht und der Person die Tragweite der Folgen bewusst ist. Eine spätere erneute Änderung des Geschlechtseintrages ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.

Offenbarungsverbot

Im Rechtsverkehr ist grundsätzlich die im Personenstandsregister eingetragene Geschlechtsangabe maßgeblich. Das Gesetz enthält zudem ein bußgeldbewährtes Offenbarungsverbot als Schutz gegen ein Zwangs-Outing. Frühere Geschlechtereinträge dürfen daher ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offenbart werden.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit ein bundeseinheitliches, datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies Datenmanagement gewährleistet werden kann, das sowohl den Interessen der Sicherheitsbehörden an der Identifikation einer Person als auch dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz vor Diskriminierung gerecht wird.

Wie es weitergeht

Das Gesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz vom 19. September 1980 außer Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mit einer am 17. Mai 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen.

Das Angebot einer guten Kita-Qualität liege in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen – der Bund müsse daher eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen, heißt es in der von mehreren Ländern eingebrachten Entschließung. Neben einer dauerhaften Ausweitung der Finanzierung seien weitere abgestimmte Schritte zwischen Bund und Ländern zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesstätten erforderlich.

Ergänzung des Gute-Kita-Gesetzes

Hintergrund ist das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG), besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz. Dieses hat die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindestagesbetreuung zum Gegenstand. Auf seiner Grundlage hatten die Länder mit dem Bund Verträge abgeschlossen und sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Standards verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung des Bundes endet jedoch Ende 2024 und eine Fortsetzung ist bisher vorgesehen.

Wie es weitergeht:

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mehr Flexibilität bei der Namenswahl – in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 billigte der Bundesrat die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.

Doppelnamen als Familiennamen erlaubt

Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich. Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen. Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen.

Kindernamen nach Ehescheidung

Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder. Nach bisheriger Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Spezialregelungen für nationale Minderheiten

Des Weiteren enthält das Gesetz auch Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (Dänen und Sorben) und schafft hier neue Namensmöglichkeiten.

Wie es weitergeht

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, die Höhe der BAföG-Regelsätze angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der hohen Inflation anzupassen. „Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt“, kritisieren die Abgeordneten in einem Antrag (20/11375) mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die regelmäßig die Höhe der BAföG-Sätze überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zur Anpassung des BAföG liefern soll. Außerdem solle ein Wohnkostenzuschlag eingeführt werden, der sich „aus einem Grundbetrag und einem ortsbezogenen Zuschlag, der sich an der Ortsvergleichsmiete orientiert, zusammensetzt“.

Darüber hinaus fordern die Unionsabgeordneten, das BAföG-Antragsverfahren zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. So könnten beispielsweise KI-basierte Anwendungen dabei helfen, die Unterlagen vorab auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Bisher seien die Wartezeiten in den BAföG-Ämtern zu lang, kritisieren die Antragsteller. Die Abgeordneten fordern: Ziel müsse am Ende die vollständige Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsverfahrens sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 325 vom 15.05.2024

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit (20/10387) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Die Unionsfraktion hatte in dem Antrag argumentiert: „Eine individuelle Einteilung der Arbeitszeiten trägt erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei und hilft gerade Familien mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seiner Festlegung auf einen in der Regel Acht-Stunden-Tag stehe den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität jedoch entgegen, so die Fraktion.

Die Abgeordneten hatten deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf verlangt, „der die Wünsche nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und der zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht“. Auch solle damit eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt und diese im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ausgestaltet werden. Besondere Schutzerfordernisse bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ müssten beachtet werden, heißt es in dem Antrag.

Bis auf die FDP-Fraktion unterstützte diesen Vorschlag keine andere Fraktion. SPD, Grüne, AfD sowie die Gruppen Die Linke und BSW kritisierten eine einseitige Parteinahme des Antrags zugunsten der Interessen der Arbeitgeber. Es sei fraglich, ob eine Aufweichung der täglichen Höchstarbeitszeit wirklich den Wünschen der Beschäftigten entspreche. Außerdem verwiesen sie auf die umfangreichen Flexibilisierungsmöglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes, die schon jetzt einen Dauerbetrieb in Firmen ermöglichten, sowie auf die gesundheitlich schädlichen Folgen einer Ausweitung der Arbeitszeit. Die FDP lehnte den Antrag wegen seiner inhaltlichen Unentschlossenheit ab, wie sie vortrug.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 316 vom 15.05.2024

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf eines Gesetzes „zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ (20/11367) eingebracht. Damit reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von Minderjährigen.

Die Richterinnen und Richter hatten im Februar 2023 geurteilt, dass die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das Gericht monierte, dass der Gesetzgeber die sozialen Folge der Unwirksamkeit einer solchen Regelung nicht ausreichend bedacht habe. Die Richterinnen und Richter erließen seinerzeit eine Übergangsregelung zu Unterhaltsansprüchen und gaben dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Neuregelung zu finden.

Der Entwurf sieht nunmehr vor, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam bleibt. „Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt“, heißt es in der Begründung.

Der Entwurf soll am Donnerstagabend, 16. Mai 2024, erstmalig im Bundestag beraten werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 315 vom 15.05.2024

  • Fast 3,2 Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich nach eigenen Angaben Arbeit, sind aber kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar
  • Rund ein Drittel der 25- bis 59-jährigen Frauen in Stiller Reserve geben Betreuungspflichten als Hauptgrund für Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt an
  • Gesundheitliche Gründe sind ebenfalls bedeutend für die Inaktivität am Arbeitsmarkt
  • Fast 60 % der Menschen in Stiller Reserve haben ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau

Im Jahr 2023 wünschten sich in Deutschland fast 3,2 Millionen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung mitteilt, waren das knapp 17 % aller Nichterwerbspersonen. Diese sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie zählen deshalb nicht zu den knapp 1,4 Millionen Erwerbslosen, sondern als gesonderte Gruppe, die weiteres ungenutztes Arbeitskräftepotenzial aufzeigt.

Von den 3,2 Millionen 15- bis 74-Jährigen Nichterwerbspersonen in der Stillen Reserve im Jahr 2023 gaben 372 000 Personen an, dass sie zwar Arbeit suchen, jedoch zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Weitere 945 000 Personen gaben an, dass sie gerne arbeiten würden und für den Arbeitsmarkt verfügbar seien, aber aktuell keine Arbeit suchen, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Gruppe der Stillen Reserve im Jahr 2023 umfasste 1,85 Millionen Personen. Bei dieser arbeitsmarktfernsten Gruppe handelt es sich um Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C).

Geschlechtsspezifische Unterschiede: 57 % der Stillen Reserve sind Frauen

Im Jahr 2023 stellten Frauen 57 % der Stillen Reserve. Im Geschlechterverhältnis zeigen sich jedoch Unterschiede innerhalb der Gruppen der Stillen Reserve. So lag der Frauenanteil in den Gruppen A und B bei jeweils 52 %. In der Gruppe C überwogen dagegen die Frauen mit 61 %.

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 32 % beziehungsweise 383 000 der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 4 % beziehungsweise rund 32 000 Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität. Gesundheitliche Einschränkungen spielen dagegen für beide Geschlechter eine bedeutende Rolle: für 35 % der Männer und 20 % der Frauen in der Stillen Reserve war dies der Hauptgrund ihrer Inaktivität am Arbeitsmarkt.

Ein Großteil der Stillen Reserve hat mindestens mittleres Qualifikationsniveau

58 % der Personen in der Stillen Reserve hatten 2023 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt, mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 61 % eine mittlere oder hohe Qualifikation, bei den Männern 54 %. Ein niedriges Qualifikationsniveau wiesen 42 % der Personen in der Stillen Reserve auf (Frauen: 39 %; Männer: 46 %).

Methodische Hinweise:

Ab dem Berichtsjahr 2021 wurden im Vergleich zu früheren Jahren einzelne Subgruppen der Stillen Reserve den Kategorien A und B neu zugeordnet, um einer veränderten europäischen Berichterstattung Rechnung zu tragen. Die Gesamtsumme der Stillen Reserve A und B blieb dadurch aber unverändert. Darüber hinaus werden Nichterwerbspersonen, die keine Arbeit suchen und auch nicht kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern, seit dem Berichtsjahr 2021 der Stillen Reserve zugerechnet und als Stille Reserve C bezeichnet.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 mit regelmäßigen Updates zu aktuellen Berichtsjahren sind auf einer Sonderseite verfügbar. Darüber hinaus liefern jährliche Qualitätsberichte zum Mikrozensus Informationen zu den verwendeten Methoden und Definitionen sowie zur Qualität statistischer Ergebnisse, die auch berichtsjahrspezifische Besonderheiten thematisieren.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind in der Rubrik „Tabellen“ auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2023 Ergebnisse zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform, Alter des jüngsten Kindes sowie nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt.

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, Eurostat und Destatis. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte): Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt. Das Angebot wird sukzessive erweitert.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.05.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neuwahl bestätigt Karin Böllert als Vorsitzende

Ein Jahr vor dem 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der vom 13. bis 15. Mai 2025 stattfindet, haben sich die über 100 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ in der Gastgebenden Stadt Leipzig auf den größten Jugendhilfegipfel in Europa eingestimmt. Die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böller sagte auf der Mitgliederversammlung am 16. Mai 2024: „Wir freuen uns sehr auf den Jugendhilfetag 2025. Mit der Stadt Leipzig und dem Land Sachsen als Partnern, aber auch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als weiterem Zuwendungsgeber, werden wir die Erfolgsgeschichte dieses Großevents der Kinder- und Jugendhilfe fortschreiben.“ Zur Mitgliederversammlung begrüßte die AGJ im Leipziger Rathaus als Gäste die Sächsische Staatsministerin Petra Köpping und die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Jugend, Schule und Demokratie der Stadt Leipzig, Vicki Felthaus. Das Grußwort von Bundesfamilienministerin Lisa Paus wurde per Videobotschaft übertragen.

Über den 18. DJHT hinaus prägten die Vorstandneuwahlen die diesjährige Mitgliederversammlung. Mit deutlicher Mehrheit wählten die Delegierten Prof. Dr. Karin Böllert erneut zur Vorsitzenden. Karin Böllert ist Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Münster. Mit ihrer Wiederwahl tritt sie ihre fünfte Amtsperiode an. Außerdem wurden Claudia Porr aus der AGJ-Mitgliedergruppe Oberste Jugend- und Familienbehörden der Länder und Dr. Gabriele Weitzmann aus der AGJ-Mitgliedergruppe Jugendverbände und Landesjugendringe in Ihren Ämtern als stellvertretende Vorsitzende bestätigt. Claudia Porr ist Abteilungsleiterin im rheinlandpfälzischen Familienministerium; Gabriele Weitzmann Geschäftsführerin des Bayerischen Jugendrings.

Über die Wahl der AGJ-Vorsitzenden und ihrer Stellvertretung hinaus wurden für die nächsten drei Jahre auf der Mitgliederversammlung außerdem sieben Einzelpersönlichkeiten in den Vorstand gewählt. Diese Einzelpersönlichkeiten sind: Tina Cappelmann, Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg; Lisa Eisenbarth, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen; Dr. Birgit Jagusch, TH Köln; Myriam Lasso, Jugendamt Heidelberg; Prof. Dr. Philipp Sandermann, Leuphana Universität Lüneburg; Dr. Kerstin Schröder, Jugendamt Nürnberg; Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim. Der AGJ-Vorstand besteht zudem aus 17 Delegierten der AGJ-Mitgliedergruppen sowie deren Stellvertreter*innen, die in das Gremium entsandt wurden.

„Mit diesem Vorstand ist die AGJ für die neue Arbeitsperiode und den 18. DJHT im nächsten Jahr personell wieder einmal hervorragend aufgestellt. Die Strukturen der AGJ schaffen ein einzigartiges Netzwerk, das auf einen handlungsfeld- und ebenenübergreifenden Austausch angelegt ist. Nur in der Wertschätzung der Breite der Kinder- und Jugendhilfe und dank der gelebten partnerschaftlichen Zusammenarbeit kann es der AGJ gelingen, wirkungsvoll für die Interessen und Rechte junger Menschen einzutreten. Unter dem Motto ‚Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!‘ werden wir auf dem größten Jugendhilfegipfel in Europa gemeinsam mit jungen Menschen einen Beitrag leisten, um Lösungsansätze für die aktuellen fach- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen zu entwickeln und voranzubringen. Damit wird die Kinder- und Jugendhilfe einmal mehr zum Demokratiemotor,“ sagte die AGJ-Vorsitzende zum Abschluss der Mitgliederversammlung.

18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag

Der 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Leipzig statt. Das Motto lautet dieses Mal „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ Der DJHT ist das größte Branchentreffen der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenbereiche in Europa. Mit seinen vielseitigen und kreativen Angeboten im Fachkongress und auf der Fachmesse ist er Kommunikationsplattform, Ideenbörse und Zukunftsschmiede. Der DJHT leistet einen wesentlichen Beitrag, damit junge Menschen gut aufwachsen können, und er befördert zudem die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Gefördert wird der DJHT durch den Bund, die gastgebende Stadt und das gastgebende Land. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ als Veranstalterin von Jugendhilfetagen erwartet ca. 30.000 Besucher*innen an den drei Veranstaltungstagen. Im Rahmen des Fachkongresses wird es rund 250 Fachveranstaltungen für mehrere tausend Menschen zeitgleich geben. Darüber hinaus werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe präsentieren. Ein besonderes Highlight ist das Forum Berufseinstieg als Informations- und Netzwerkangebot für angehende Fachkräfte, Neu- und Quereinsteiger*innen. Auch Europa wird eine starke Rolle spielen, hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen und einen Marktplatz Europa.

Seien Sie als Aussteller*in mit dabei!

Bis zum 7. Juni 2024 gibt es noch die Möglichkeit den 18. DJHT mitzugestalten und einen Messestand einzureichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.jugendhilfetag.de. Bei Fragen können Sie gerne am 23.05.2024 (9-10 Uhr) an einer digitalen Info-Veranstaltung teilnehmen. Ein Link wird kurz vorher auf www.jugendhilfetag.de zur Verfügung gestellt. Sie können sich aber auch gerne an das DJHT-Team wenden unter 030/400 40-230 oder djht@agj.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe vom 16.05.2024

Eine aktuelle repräsentative Befragung der AOK bestätigt erneut, dass pflegende Angehörige unter massivem Druck stehen und dringend Entlastung brauchen.

Aus Sicht des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt sind die Ergebnisse alarmierend. Dass pflegende Angehörige unter höchstem zeitlichem und finanziellem Druck stehen und auf Kosten der eigenen beruflichen und gesundheitlichen Stabilität die Fürsorge für ihre Lieben stemmen müssen, darf nicht als Normalzustand akzeptiert werden. Wenn professionelle Pflege ein Armutsrisiko ist und Menschen nur versorgt werden können, weil ihre Familien sich für sie aufopfern, ist das eine Krise der Pflege. 

Wir sind als Gesellschaft in der Pflicht, Pflege so zu organisieren, dass nicht einzelne Menschen den Großteil der Belastung allein schultern müssen Es braucht dringend gesetzliche Reformen, die diese Fehlentwicklung geraderücken: für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, für mehr finanzielle Entlastung und für eine Deckelung der Eigenanteile für stationäre Pflege, um nur ein paar Beispiele zu nennen. 

Ideen für bessere Vereinbarkeit wurden längst vorgelegt: zum Beispiel eine verbesserte Freistellung zur Pflege von An- und Zugehörigen oder eine neue Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese Maßnahmen sind konkrete Verbesserungen und müssen jetzt schnell auf den Weg gebracht werden. Vor allem müssen die Leistungen der Pflegeversicherung das abdecken, was Pflege heute tatsächlich kostet – sie müssen regelmäßig angepasst werden an die durch Lohnentwicklungen und Inflation steigenden Kosten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.05.2024

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) kommt. Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat den Weg dafür freigemacht. Das Gesetz kann nun wie geplant ab November in Kraft treten. Der Termin im Bundesrat fiel mit dem Aktionstag IDAHOBIT (Internationaler Tag gegen Homo,-Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit) zusammen.

Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Nach über 40 Jahren wird das sogenannte ‚Transsexuellengesetz‘ abgeschafft und durch ein menschenrechtsbasiertes Gesetz ersetzt, das Selbstbestimmung und Gleichwertigkeit in den Mittelpunkt stellt. Als sozialer Dienst der evangelischen Kirche arbeiten wir aktiv an der Verwirklichung der Überzeugung, dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten sind. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung einer resilienten und pluralen Demokratie. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz erhalten trans*, inter* und nicht-binäre Personen endlich die rechtliche Anerkennung, die ihnen zusteht.“

Mit Blick auf die praktische Umsetzung des SBGG weist die Diakonie auf zukünftige Herausforderungen hin. „Entscheidend ist, dass trans*, inter*, und nicht-binäre Menschen sowie ihre Vertrauenspersonen und ihr soziales Umfeld Zugang zu einer sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung haben. Bislang sind Anlaufstellen für die Beratung wenig sensibilisiert und wenig bekannt“, so Loheide weiter.

Hintergrund:

Der Aktionstag IDAHOBIT am 17. Mai steht geschichtlich für die Entpathologisierung queeren Lebens. Der Bundestag hatte Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) bereits am 12. April beschlossen. Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes ist es, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Begutachtung Dritter zu lösen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Die Diakonie hat sich gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft und Politik für den Reformprozess eingesetzt. Ab dem 1. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden. Am 1. November 2024 löst das Selbstbestimmungsgesetz dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab.

Stellungnahme von Diakonie Deutschland und den Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. März 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Gemeinsame_Stellungnahme_Selbstbestimmungsgesetz_M%C3%A4rz_2024.pdf

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf Mai 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Stellungnahme_Selbstbestimmunggesetz_Mai_2024.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme den vom Bundesjustizministerium (BMJ) und Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Referentenentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaften. Der djb lehnt den Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive ab, denn er führt zu einer unverhältnismäßigen pauschalen Stigmatisierung ausländischer und binationaler Familien sowie zur Ungleichbehandlung nichtehelicher Elternschaften. „Familien, in denen die Elternteile nicht verheiratet sind und nicht beide die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürfen nicht als Familien zweiter Klasse behandelt werden“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Eine Vaterschaftsanerkennung für Kinder, die in ein sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ hineingeboren werden, soll nach den Plänen der Ministerien künftig von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängen. Dies würde dazu führen, dass eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und damit die rechtliche Absicherung des Kindes qua Geburt faktisch unmöglich gemacht wird. Auch Kinder und Eltern, bei denen tatsächlich gar keine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vorliegt, würden erhebliche Nachteile erleiden. Durch die vorgesehene Neuregelung könnten Kinder zu rechtlichen Vollwaisen werden und in die Obhut des Jugendamtes kommen, wenn die Mutter bei der Geburt verstirbt – obwohl sie einen fürsorgebereiten Vater haben, der aber gegenüber dem Kind rechtlich als fremde Person gilt. „Dass im Anwendungsbereich der geplanten Neuregelung pauschal jede Vaterschaftsanerkennung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam sein soll, begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“, so die Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Dr. Stefanie Killinger.

„Der Referentenentwurf steht auch im Widerspruch zu der vom BMJ geplanten Abstammungsrechtsreform, weil er dem Ziel eines inklusiveren Familienrechts zuwiderläuft“, gibt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht zu bedenken.

Der djb weist schließlich darauf hin, dass eine belastbare Datengrundlage zu Fällen missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung weiterhin fehlt, die den nun vorgesehenen Eingriff in das familienrechtliche Gefüge rechtfertigen könnte.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) klärt vom 21. bis 24. Mai 2024 auf seinen Social-Media-Kanälen über die dringende Notwendigkeit des vom Bundesfamilienministerium angekündigten Gewalthilfegesetzes auf. Das Gewalthilfegesetz soll einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verankern. Aktuell fehlen deutschlandweit ca. 14.000 Frauenhausplätze und es bestehen zahlreiche diskriminierende Zugangsbarrieren für gewaltbetroffene Personen.

„Das angekündigte Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger und überfälliger Schritt für einen effektiven Gewaltschutz, den der djb sehr begrüßt. In Deutschland erlebt jede 4. Frau Partnerschaftsgewalt, stündlich werden mehr als 14 Frauen Opfer dieser Gewalt. Trans*, inter und nicht-binäre Personen sind ebenfalls von geschlechtsspezifischer Gewalt besonders betroffen“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Für einen effektiven und umfassenden Gewaltschutz bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ist zentral, dass das Gewalthilfegesetz in Umsetzung der Istanbul-Konvention alle Dimensionen körperlicher, sexualisierter, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt erfasst und auch digitale Gewalt berücksichtigt. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung sollte kosten-, barriere- und diskriminierungsfrei für alle gewaltbetroffenen Personen mit ihren Kindern umgesetzt werden. Infrastruktur und Finanzierung sollten langfristig sichergestellt sein. Eine sofortige Unterbringung in spezialisierte Einrichtungen sollte niedrigschwellig möglich sein. Der Anspruch auf Beratung muss eine qualifizierte, an den spezifischen Bedürfnissen der gewaltbetroffenen Personen ausgerichtete Unterstützung durch Fachkräfte sicherstellen. Besonders Personen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, bleibt der Zugang zu Schutz und Beratungseinrichtungen aktuell häufig verwehrt. Der djb fordert daher, dass Gewaltschutz auch Frauen und LGBTQI*-Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, mit älteren Söhnen oder mehreren Kindern, obdachlosen Frauen und LGBTQI*-Personen und auch jenen mit sonstigen physischen wie psychischen Einschränkungen uneingeschränkt offensteht.

Die effektive Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt setzt auch intensive Täterarbeit voraus. „Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Täter*innen dabei zu unterstützen, gewaltfreies Verhalten zu erlernen. Täterarbeit sollte als Präventionsmaßnahme verstanden werden und das Gewalthilfegesetz diese gesetzlich verankern“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission. Die Social-Media-Fokustage sollen dazu beitragen, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie ein verbesserter Gewaltschutz aussehen kann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) freut sich, die Gründung des neuen Netzwerks „Juristinnen mit Migrationsgeschichte“ (JuMi) bekannt zu geben. Das Ziel dieses Netzwerks ist es, juristische Fachkräfte mit Migrationshintergrund zu vernetzen, die in ihrem Berufsalltag Diskriminierung erleben, und ihre Sichtbarkeit und Einflussnahme zu stärken. JuMi wird gezielt intersektionale Ansätze verfolgen, um die Schnittstellen von Geschlecht und kultureller Herkunft in der Rechtsbranche zu adressieren.

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Bedeutung dieses Netzwerkes: „Mit der Schaffung des JuMi-Netzwerks machen wir in Übereinstimmung mit unserem Leitbild einen großen Schritt zur Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung. Unser gemeinsames Engagement richtet sich gegen Mehrfachdiskriminierung und für eine aktive Antidiskriminierungspolitik in der juristischen Ausbildung und den juristischen Berufen.“

Farnaz Nasiriamini, Mitgründerin des Netzwerks und Mitglied im djb-Bundesvorstand, ergänzt: „Wir streben danach, die bisherige Rechtspraxis durch die Integration von intersektionalen Perspektiven weiterzuentwickeln und somit gleiche Chancen für Juristinnen mit Migrationsgeschichte zu schaffen. Trotz ihrer bedeutenden Rolle in unserer Gesellschaft sind diese Frauen signifikant unterrepräsentiert.“

Das JuMi-Netzwerk plant, eine Reihe von Initiativen zu starten, darunter rechtspolitische Veranstaltungen, lokale Netzwerktreffen und die fortlaufende Integration von intersektionalen Perspektiven in die Arbeit des djb. Zudem strebt das Netzwerk Partnerschaften mit anderen Organisationen an, die ähnliche Ziele verfolgen. Das Netzwerk ist unter netzwerk.jumi@djb.de erreichbar.

Im djb sind auch weitere Untergruppen vernetzt. Im Netzwerk der Jungen Juristinnen tauschen sich insbesondere Studentinnen, Referendarinnen, Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen aus. Die Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen haben als Teil der Jungen Juristinnen auch ihre eigenen Strukturen. Außerdem haben sich Gleichstellungsbeauftragte, Mediatorinnen sowie Richterinnen und Staatsanwältinnen im djb zusammengeschlossen und treffen sich regelmäßig virtuell und in Präsenz. Bei monatlichen digitalen Meetings vernetzen sich Frauen mit Behinderung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 16.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat die „Gemeinsame Erklärung“ vom Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige unterzeichnet und setzt damit ein klares Statement: Die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Elternschaft ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das gelöst werden muss.

Frauen sind laut dem Mikrozensus von 2021 mit rund 33,2 % in der Selbstständigkeit unterrepräsentiert. Wirtschaftliche Potentiale bleiben bei dieser geringen Quote ungenutzt. Es braucht deshalb handfeste strukturelle Veränderungen für die Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit, damit eine Schwangerschaft kein unkalkulierbares Risiko bleibt. Der Mutterschutz für Selbstständige ist Gesundheitsschutz, Chancengerechtigkeit und ein starker Wirtschaftsfaktor in einem.

Die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder macht dazu deutlich: „Wir brauchen dringend einen verbesserten Mutterschutz für Selbstständige, damit Frauen auch in der Selbstständigkeit gleichberechtigt und ohne gesundheitliche oder wirtschaftliche Nachteile agieren können. Wir freuen uns, Teil des Bündnisses zu sein.“

Um eine Absicherung der selbstständigen Schwangeren zu erreichen, braucht es eine starke Stimme aus der Gesellschaft, die es so bis heute noch nicht gab. Das Bündnis ist ein sich gründender, wachsender Zusammenschluss aus Verbänden, Kammern, Vereinen und Personen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Es hat sich zum Ziel gesetzt, den Mutterschutz für Selbstständige und die gute Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit zu erreichen. Die Liste der Unterzeichnenden finden Sie ab dem 11.05.2024 hier.

In wenigen Tagen findet auch die erste Präsenzveranstaltung des Bündnisses in Berlin statt. Unter der Überschrift „Reden wir über [fehlende] Vereinbarkeit in der Selbstständigkeit“ kommen am 11. Mai 2024 Betroffene, Verbandsvertreter*innen, Interessierte und die Politik zusammen. Ab 12 Uhr dreht sich alles rund um den Mutterschutz für Selbstständige. Die „Gemeinsame Erklärung“ wird vorgestellt, Erfahrungsberichte geteilt und über Bedarfe, Handlungsmöglichkeiten und Lösungen für den Mutterschutz für Selbstständige diskutiert. Der Eintritt ist frei. Die Anmeldung erfolgt digital über dieses Formular.

Weitere Informationen zum Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige: www.mutterschutz-fuer-selbststaendige.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.05.2024

Anlässlich der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes mahnt das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte können Kinder in Deutschland besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft, die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Auch deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verständigt. Dazu hören wir aber derzeit herzlich wenig. Es wäre wichtig, auch als Zeichen demokratischer Generationenverhältnisse, starke Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:

„Das Wohl des Kindes muss laut UN-Kinderrechtskonvention besonders berücksichtigt werden. Damit das in allen Fragen, die Kinder angehen, künftig wirklich der Fall ist, braucht es eine Klarstellung im Grundgesetz. Denn auch mehr als 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention wissen zu wenige Entscheidungsträger in Gerichten oder Behörden in Deutschland von den völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechten und wenden sie an.“

Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:

„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut. Nach wie vor hängen die Chancen eines Kindes auf eine gute Bildung und Gesundheit zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um herkunftsbedingte Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten.“

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind fordert das Bündnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und sieht dafür auch die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf seiner Seite. So hatten sich in einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes 84 Prozent der Erwachsenen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Bei den befragten Kindern und Jugendlichen waren es sogar 94 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 22.05.2024

In der gesamten Bundesrepublik öffnen vom 27. bis zum 31. Mai die selbstorganisierten Wahllokale der U18-Wahl. Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren können bei U18 anlässlich der Europawahl an die Wahlurnen gehen. Das Projekt ermöglicht damit politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Anders als sonst haben alle jungen Menschen eine Stimme und können die Themen diskutieren, die für sie eine Rolle spielen. Sie setzen sich bei U18 auch ganz praktisch mit demokratischen Wahlen auseinander – ob als „Wahlhelfer*in“ in einem U18-Wahllokal, als Organisator*in einer Talkrunde mit Kandidierenden oder als Wählende. U18 ist eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland. Sie ist offen und niederschwellig gestaltet, schafft Gelegenheiten für politische Jugendbildung vor Ort, ist jugendorientiert und macht Spaß.

Das bundesweite Ergebnis der U18-Wahlen wird am Montag, den 3. Juni um 12:00 Uhr über die Website www.u18.org und per Pressemitteilung veröffentlicht.

U18 als eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland

Die Kinder- und Jugendwahl U18 wird seit 1996 immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Kinder und Jugendliche beschäftigen sich dabei zu Bundestagswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen ebenso wie zu vielen Kommunalwahlen mit dem politischen Geschehen, setzen sich im Vorfeld mit den Themen auseinander, die für sie wichtig sind und treffen letztendlich ihre Wahlentscheidung. Mitmachen können ausnahmslos alle jungen Menschen unter 18 Jahren. Sie organisieren Workshops und Aktionen zu politischen Themen, Diskussionen mit Politiker*innen und setzen sich mit demokratischen Wahlen und der Wahrnehmung ihrer politischen Interessen durch verschiedene Parteien auseinander. So stärkt U18 Demokratie in zwei Richtungen: Junge Menschen werden mit ihren politischen Interessen sichtbar und beleben zugleich demokratische Wahlen durch ihre Ideen, ihre politischen Interessen und ihr Engagement.

„Kinder und Jugendliche können Demokratie mitgestalten und stärker machen!“

Junge Menschen können und wollen Demokratie erfahren und erlernen und diese durch ihre Ideen und Interessen mitgestalten. U18 gibt Jugendlichen eine Stimme. Beteiligung von Jugendlichen stärkt unsere Demokratie. Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt – auch wegen der rechtsextremen Attacken auf die freiheitliche Demokratie“, sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.

„U18 ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens!“

„Es gibt kaum eine bessere Initiative der politischen Bildung als U18. Hier beschäftigen sich junge Menschen mit Politik und bringen ihre Positionen in die Politik ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

U18 ist bundesweit aktiv. Besuchen Sie ihr Wahllokal!

Wahllokale werden durch Jugendgruppen und -initiativen, Jugendverbände und -ringe, Jugendclubs, Schulen und weitere Einrichtungen, in denen Jugendliche sich gerne treffen und miteinander aktiv werden, in der Regel ehrenamtlich organisiert. Besuchen Sie ihr lokales Wahllokal und lernen sie die Aktiven kennen, die sich für die Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen engagieren. Finden Sie Ihr Wahllokal hier: https://wahlen.u18.org/europawahl/wahllokale.

U18 als bottom-up Struktur mit Unterstützernetzwerk

U18-Wahlen werden durch die Organisator*innen der vielen U18-Wahllokale durchgeführt und von einem Netzwerk von Landeskoordinierenden und ihren Trägern und Förderern beraten, vernetzt und unterstützt (www.u18.org/kontakt). Dieses Netzwerk tragen der Deutsche Bundesjugendring, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände. Die U18-Europawahl 2024 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Kinderhilfswerkes und Deutscher Bundesjugendring vom 15.05.2024

Prof. Dr. Martin Bujard bei United Nations Expertengruppe zu Familie und Klima in New York

 

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des „Internationalen Jahres des Familie“ referierte Prof. Dr. Martin Bujard, Forschungsdirektor am Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), am 15. Mai 2024 auf Einladung des Director of the Population Division der UN bei einem Expert:innentreffen über die Rolle von Familien für die zukünftige Klimaschutzpolitik.

 

Bujard, ehrenamtlicher Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), betonte darin die Vorreiterrolle von Familien und der jungen Generation beim Schutz des Klimas und bei der Bekämpfung der Folgen des Klimawandels: „Es ist viel zu kurz gedacht, Familien als ressourcenverbrauchende Personengruppe und gar als Treiber des Klimawandels zu betrachten. Wer soll denn zukünftig den Klimaschutz voranbringen, wer technische Innovationen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels ersinnen, wenn nicht die heranwachsende Generation? In den Familien von heute wachsen die Klimaschützer:innen von morgen auf. Also müssen wir, müssen Politik, Gesellschaft und Forschung dafür sorgen, dass Kinder in ihren Familien weltweit beste Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen und Zugang zu hervor­ragender Bildung vorfinden.“

 

Die eaf hatte sich bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Fachtagung intensiv mit dem Thema „Klimapolitik für und mit Familien“ auseinandergesetzt. Die deutliche Forderung des familienpolitischen Verbandes: Familienpolitik und Klimapolitik müssen stets zusammen gedacht werden. Für die eaf ist klar: „Als evangelischer familienpolitischer Verband haben wir eine Doppelrolle: Zum einen nehmen wir die gesellschaftliche Herausforderung an und fordern die Bundesregierung auf, klimapolitische Maßnahmen immer auch daraufhin zu überprüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Zum anderen ist es unsere Aufgabe, gegenüber Kirche und Politik die Rolle von Familien als aktive Gestalterinnen einer klimagerechten Gesellschaft deutlich zu machen und sie dabei zu unterstützen“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 16.05.2024

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie und der Familienbund der Katholiken rufen vor den diesjährigen Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen zur aktiven Teilnahme daran und zum Engagement für Demokratie auf. Denn Familien sind das Fundament der Demokratie und brauchen eine stabile Demokratie.

„Durch Wählen können wir den Unterschied machen und mitbestimmen“, betont Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Demokratie lebt durch Menschen, die sich für sie einsetzen. Sie ist – wie die Familie – kein Selbstläufer, sondern fordert uns täglich auf, uns mit ihr auseinander- und für sie einzusetzen“, so Martin Bujard, Präsident der eaf.

Zuhause erlernen Kinder idealerweise demokratische Aushandlungsprozesse und können ihre Eltern als aktive Gestalter der demokratischen Gesellschaft erleben. „In Familien herrscht nicht immer Einigkeit, aber das Streiten hilft, einander zu verstehen. Familien finden Kompromisse, gemeinsame Lösungen und den für sie persönlich richtigen Weg“, erklärt Ulrich Hoffmann. Die freiheitliche Demokratie schützt das Recht auf Individualität und stärkt die Gemeinschaft in der Vielfalt. „Wir sind füreinander verantwortlich, in der Familie wie in der Demokratie. Es geht darum, sich füreinander und miteinander zu entscheiden, für die besten Lösungen für alle in unserer Gesellschaft“, erläutert Martin Bujard.

Die konfessionellen Familienverbände treten für ein offenes, faires und von Sachargumenten geleitetes Ringen um die beste politische Lösung ein. Sie stellen sich dabei entschieden gegen rechtsextremistisches Gedankengut, da es dem universalen Anspruch der Menschenwürde und dem christlichen Menschenbild widerspricht. „Antisemitismus, Queer- und Fremdenfeindlichkeit haben keinen Platz in unserer Mitte: Völkische Eingrenzungen widersprechen unserem Glauben ebenso wie demagogische Verdrehungen und Verhetzungen“, so Bujard und Hoffmann.

Die Präsidenten sind sich einig: „Demokratie braucht aktive Demokratinnen und Demokraten sowie engagierte Familien, die hinter den Menschenrechten, dem Rechtsstaat und demokratischen Prinzipien stehen und diese Werte durch die Erziehung an kommende Generationen weiter geben.“

Im Vorfeld der Wahlen betonen die Verbände den hohen Wert unserer Demokratie und treten für ein friedliches Europa sowie für die Gestaltung eines lebenswerten Umfeldes für Familien ein. Sie fordern: „Dafür brauchen wir Politikerinnen und Politiker, die offen sind für die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse verschiedener Menschen und bereit zum Kompromiss.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 13.05.2024

Entscheidet Euch am 9.6. für wirksame Queerpolitik in der EU!

In weniger als einem Monat, am 9. Juni sind alle EU-Bürger*innen dazu aufgerufen, das neue EU-Parlament zu wählen, was auch die Zusammensetzung der EU-Kommission bestimmt. Dafür hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) an alle Parteien und Gruppen, die bereits im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament vertreten sind, Wahlprüfsteine mit Fragen zu wichtigen queerpolitischen Themen auf EU-Ebene versendet. Die Auswertung der LSVD-Wahlprüfsteine wird heute veröffentlicht. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Wir fordern alle queeren Personen, ihre Verbündeten und alle Demokrat*innen dazu auf, nur solchen Parteien am 9. Juni ihre Stimme zu geben, die sich glaubhaft für die Menschenrechte von LSBTIQ* einsetzen. Denn es wird bereits im Wahlkampf deutlich, dass sich nicht alle Parteien auf europäischer Ebene für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) einsetzen wollen.

Elf Parteien haben die Wahlprüfsteine des LSVD zu einem erneuten LSBTIQ*-Aktionsplan auf EU-Ebene, besserem Diskriminierungsschutz, Schutz von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, Freizügigkeit für Regenbogenfamilien, zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem und zur EU-Außenpolitik beantwortet.  Deutlich wurde, dass sich die Parteien im Hinblick auf ihre EU-Queerpolitik wesentlich unterscheiden. So haben sich mehrere Parteien etwa zur Bekämpfung von Hasskriminalität unklar geäußert und keine konkreten politischen Vorhaben eingebracht oder sogar gefährliche Falschinformationen verbreitet. Auch mit Blick in unsere Nachbarländer zeigt sich: Hass und Hetze gegen LSBTIQ* werden auch beim EU-Wahlkampf zunehmend zum Spielball für Wähler*innenstimmen gemacht. Das ist fatal, denn die EU sollte einen sicheren Raum für alle Menschen aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen bieten.

Da in Deutschland die meisten Kandidat*innen für das EU-Parlament gewählt werden, haben wir eine große Verantwortung für queere Communitys in der ganzen Europäischen Union. Nach dem heute erschienenen Länder-Ranking von ILGA Europe hat Deutschland im europäischen Vergleich im letzten Jahr deutliche Fortschritte gemacht. Doch auch hier bleibt viel zu tun: Die Gleichstellung von Regenbogenfamilien steht nach wie vor aus, queerfeindliche Übergriffe und Gewalttaten nehmen zu.

In anderen EU-Mitgliedsstaaten stagniert die Verbesserung der Rechte von queeren Personen ganz oder wird sogar wieder zurückgedreht. Deswegen fordern wir von den Parteien im EU-Parlament, sich über die Ländergrenzen hinweg für die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in anderen EU-Ländern einzusetzen und auch Mittel wie Vertragsverletzungsverfahren zu unterstützen. Die EU darf nicht von ihrem Fokus auf Menschenwürde abrücken. Bei der Wahl am 9. Juni muss verhindert werden, dass menschenrechtsfeindliche Kräfte durch große Stimmanteile die Menschenrechtspolitik aushöhlen und untergraben können. Es geht um nichts weniger als um die Zukunft der europäischen Demokratie!

Weiterlesen:
Hier geht’s zu den Wahlprüfsteinen in voller Länge: Wahlprüfsteine 2024
Grafische Darstellung: hier
With elections looming, Rainbow Map shows Europe is not equipped against attacks from the far-right | ILGA-Europe
EU-Richtungswahl: Wenn nicht jetzt, wann dann? (lsvd.de)
Come Out 4 Europe Pledge 2024 (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.05.2024

Bundesweite Aktionswochen zur EU-Wahl starten

Ab morgen will ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis mit Demonstrationen in ganz Deutschland Menschen mobilisieren, am 9. Juni wählen zu gehen. Im Vorfeld der Europawahl und Kommunalwahlen sind Proteste in ganz Deutschland geplant.

Den Auftakt macht am 23. Mai Rosenheim mit einer festlichen Kundgebung anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes. Weitere Veranstaltungen folgen in den kommenden Tagen und Wochen bis zur EU-Wahl in über 150 Orten deutschlandweit, unter anderem am 25. Mai in Erfurt und Greiz, am 01. Juni in Köln und Bremen sowie am 08. Juni in Dresden, Berlin, Leipzig und München. Eine Übersicht aller Aktionen findet sich auf www.rechtsextremismus-stoppen.de.

Initiiert wurden die bundesweiten Aktionswochen von der Kampagnen-Organisation Campact, getragen werden sie unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Paritätischen Gesamtverband, WWF und Greenpeace. Mehrere prominente Künstler:innen treten auch bei den Demonstrationen auf, u.a. Ski Aggu in Berlin oder die Band KAFVKA in Leipzig.

Ziel ist, den prozentualen Stimmenzuwachs rechtsextremer Parteien zu stoppen und besonders Erstwähler:innen ab 16 Jahren zu motivieren, demokratische Parteien zu wählen. Die Aktionsformen sind dabei vielfältig und reichen von klassischen Demozügen und Kundgebungen über festivalartige Veranstaltungen bis zu einem gemeinsamen Kuchenessen in Cottbus.

Demonstriert wird nicht nur in großen Städten, sondern auch im ländlichen Raum: So sind etwa am 02. Juni Veranstaltungen in 20 Orten allein in Mecklenburg-Vorpommern zum landesweiten Aktionstag „Nie wieder ist jetzt“ geplant. Außerdem wird es zum Beispiel in Görlitz in Sachsen, Berkenthin in Schleswig-Holstein oder Kusel in Rheinland-Pfalz Aktionen geben.

Presseanfragen bitte an presse@rechtsextremismus-stoppen.de

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.05.2024

Aktuelle Expertise zu Armut in Deutschland.

Auf „erschreckend hohem Niveau“ verbleibt die Armut in Deutschland auch im Jahr 2023, wie der Paritätische Gesamtverband in einer Expertise zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes feststellt. Zwar sei ein markanter Rückgang bei der Kinderarmut feststellbar, zugleich sei aber eine starke Zunahme der Altersarmut zu verzeichnen. Der Verband fordert von der Bundesregierung entschiedene Reformen in der Grundsicherung und in der Rentenversicherung sowie eine Erhöhung der Mindestlohnes.

16,6 Prozent beträgt nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes die Armutsquote in Deutschland in 2023. Dies sei zwar ein ganz leichter Rückgang gegenüber den beiden Vorjahren, doch in der längerfristigen Betrachtung nach wie vor eine Stagnation auf sehr hohem Niveau, wie die Expertise des Hauptgeschäftsführers des Verbandes, Ulrich Schneider, feststellt. 14,1 Millionen Menschen müssten nach wie vor zu den Armen gerechnet werden.

Markante Rückgänge seien allerdings bei der Kinderarmut zu verzeichnen. Hier fiel die Armutsquote von 21,8 auf 20,7 Prozent, bei den Alleinerziehenden von 43,2 auf 41 Prozent und bei Paarhaushalten mit 3 und mehr Minderjährigen von 32,1 auf 30,1 Prozent.

Nach Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Verbandes zeige dies, dass Maßnahmen wie die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag, Verbesserungen beim Wohngeld und beim BAföG und insbesondere die Heraufsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes durchaus armutspolitisch Wirkung zeigten. Ulrich Schneider: „Es zeigt sich, dass Armutsbekämpfung möglich ist. Die Reformen müssen nur wesentlich konsequenter angegangen werden.“ Insbesondere mahnt der Verband eine Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung sowie einen armutsfesten Familienlastenausgleich an.

Die gravierende Zunahme der Altersarmut verlange, so Schneider, eine durchgreifende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung hin zu einer Bürgerversicherung mit Mindestrentenelementen.  Die Stabilisierung des Rentenniveaus, wie im Rentenpaket vorgesehen, sei zwar ein wichtiger Schritt. Doch werde man damit allein der wachsenden Altersarmut nicht Herr werden können.           

Dokumente zum Download

Expertise zu den Erstergebnissen des Mikrozensus zur Armutsentwicklung 2023

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.05.2024

Muttertag: Schenk mir Blumen und sei meine Lobby 24/7/365! Wir brauchen feministische Männer!

Der Muttertag wird jedes Jahr in vielen Ländern auf der ganzen Welt gefeiert. Es gilt Mütter in Dankbarkeit zu würdigen, in Deutschland oftmals verbunden mit Blumen, Pralinen, Geschenken, oder Take Over von Küche und Herd.

Ein Tag Aufmerksamkeit und Dankbarkeit für eine alljährliche 24/7/365-Leistung.

„Mehr denn je, in Zeiten des Rechtsrucks und nur wenige Wochen vor der Europawahl 2024, gilt es, sich selbstverständlich über „Blumen“ an jedem Tag und nicht nur zum Muttertag zu freuen, aber Schulter an Schulter, andere als bisherige Strukturen und Kulturen einzufordern. Diese als Basis für gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch für eine faire, gleichberechtigte und gleichwertige Verteilung der Sorgearbeit, Mental Load sowie Karriere- und Einkommenschancen! Frauenrechte sind Demokratiezeiger! Wir müssen unsere bisherigen Errungenschaften an Frauenrechten verteidigen und weiter hin zu echter Gleichberechtigung und Gleichstellung ausbauen. Wir Mütter wollen nicht zurückgedrängt werden zu privaten Aushandelungsprozessen, ob, wie viel, wann und was wir arbeiten dürfen! Wir Mütter wollen nicht auf den Wickeltisch reduziert werden, sondern an allen relevanten Verhandlungs- und Entscheidungstischen gleichberechtigt sitzen! Und dies völlig unabhängig davon in welcher (Ex-) Partnerschafts- oder (Nachtrennungs-) Familienkonstellation wir leben und welcher Form und mit welchem Zeitaufwand – ob als Angestellte oder (Solo-) Selbstständige oder Freiberuflerin – wir erwerbstätig sein wollen oder sind!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorstandssitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day sowie MeForHer.International auch anlässlich des diesjährigen Muttertags.

Die unbezahlte Sorgearbeit, die wir insbesondere als Mütter leisten, ist essenziell, aber unsichtbar! Der Equal Care Day, der 2016 von Almut Schnerring und Sascha Verlan, ins Leben gerufen wurde, thematisiert die fehlende Aufmerksamkeit dieser unbezahlten Leistung, zeigt uns sowohl die Unwucht dieser unbezahlten Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern mit Lösungsansätzen und Best Practice für Equal Care auf, als auch den kapitalisierten Wert der unbezahlten Sorgearbeit für unsere Volkswirtschaft!

Zusätzlich, um das Bewusstsein zur unbezahlten Sorgearbeit, Fürsorge- und Pflegeverantwortung und auch den damit erworbenen Kompetenzen zu schärfen und sichtbar zu machen, hat Franziska Büschelberger die neue Initiative auf LinkedIn mit dem fiktiven Unternehmen Unpaid Care Work ins Leben gerufen. Und welch Wunder: das fiktive Unternehmen hat schon in kürzester Zeit einen enormen Mitarbeiter*innenzuwachs, vor allem von Frauen und Müttern überwiegend in CEO-Positionen ihrer jeweiligen Familienkonstellation und -verantwortung!

„Es ist an der Zeit und längst überfällig, dass weder die ganze Verantwortung, der ganze Mental Load noch die ganze unbezahlte Arbeit von Kinderbetreuung, Kindererziehung, Bildungsbegleitung, Haushalt und Pflege von Angehörigen auf unseren alleinigen Schultern lastet!“ so Spachtholz und fordert: „Schenk mir keine Blumen, sondern eine Lobby, auf allen gesellschaftlichen Ebenen, im Alltag und für den Alltag. Wir müssen endlich gemeinsam die patriarchalischen Ideologien, die in Struktur und Kultur noch immer manifestiert sind, überwinden.

Am Muttertag sollten wir also nicht nur über Blumen sprechen, sondern über die Veränderungen, die wirklich zählen. Wir Mütter verdienen nicht nur Dankbarkeit und Aufmerksamkeit an einem Tag, sondern gleichwertige Selbstverwirklichungschancen, gleiche Bezahlung sowie eine faire und gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit und des Mental Load. Das ist die wahre Bedeutung des Muttertags im 21. Jahrhundert! Hierfür brauchen wir eine zeitgemäße, konsistente und gleichstellungsorientierte Familienpolitik, wie mit unserem Zielspektrum gefordert und wünschen uns feministische Männer und gleichstellungsorientierte Väter!“

Mehr erfahren

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 10.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Volkssolidarität statt.
Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.

Mit
Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis
Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch (Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 06. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt ein umfassendes Bild der Bedarfe und Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Um einen Eindruck davon zu vermitteln, wo sich die Kindertagesbetreuung zwischen Anspruch und Wirklichkeit befindet, hat der Paritätische Gesamtverband im Sommer 2023 bereits zum dritten Mal nach 2019 und 2021 eine umfangreiche Umfrage unter Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Umfrage erfasst die Einschätzungen zu den Arbeitsbedingungen von 1.760 Kindertageseinrichtungen. Die Angaben der Teilnehmenden zeigen sehr eindrücklich den aktuellen Zustand der Kindertagesbetreuung.

In der Umfrage wurde, neben den grundsätzlichen Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen, das Schwerpunktthema Inklusion erfasst. Auch wenn viele Kindertageseinrichtungen seit langem Kinder mit Teilhabeleistungen betreuen, gibt es bislang kaum Erkenntnisse über die Umsetzung und Handlungsbedarfe hinsichtlich der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Der vorliegende Bericht gibt erstmals einen Überblick über die Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die zentralen Ergebnisse aus dem Kita-Bericht 2024 vorgestellt und diskutiert. Der Bericht wird kurz vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Mit
Juliane Meinhold, Abteilungsleitung Soziale Arbeit und
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung im Paritätischen Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Juni 2024

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Frankfurt am Main

Alleinerziehende und ihre Kinder sind in ihrem Wohlbefinden häufiger eingeschränkt als Eltern und Kinder in anderen Familienformen. Alleinerziehende Mütter und Väter haben etwa ein höheres Risiko für psychische Erkrankungen oder emotionale und körperliche Erschöpfung. Trotzdem werden bei der Gesundheitsprävention die Familiensituation und die Bedarfe von Alleinerziehenden und ihren Kindern ungenügend mitgedacht. Das betrifft zum einen die Verhältnisprävention in relevanten Politikbereichen und persönlichen Lebenswelten. Diese zielt auf gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse und ist etwa in der Arbeitswelt oder der kommunalen Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder vielerorts ungenügend verankert.  Zum Anderen fehlt für Einelternfamilien häufig ein niedrigschwelliger Zugang zu konkreten Angeboten der individuellen gesundheitlichen Verhaltensprävention, die ihnen etwa regelmäßige Bewegung, Entspannung und Zeit für sich selbst ermöglichen würden.

Auf der Fachtagung sollen daher aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit und Gesundheitsförderung von Einelternfamilien gebündelt und im Lichte vielversprechender Ansätze für gesundheitliche Chancengleichheit und Best-Practice-Beispiele diskutiert werden. Wie wollen wir uns kritisch mit dem Ist-Zustand der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in Deutschland auseinandersetzen und verbleibende Handlungsbedarfe für die Politik auf allen Ebenen aufzeigen.

Am Vormittag werden Petra Rattay (Robert Koch Institut) und Prof. Raimund Geene (Berlin School of Public Health) aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit in Einelternfamilien vorstellen bzw. die Potentiale einer verbesserten Verhältnisprävention für Alleinerziehende und ihre Kinder durch den Health in All Policies – Ansatz (HiAB) und das Präventionsgesetz von 2015 ausloten.

Am Nachmittag wollen wir im Rahmen dreier Workshops tiefer in strukturelle Voraussetzungen gesundheitlicher Chancengleichheit und diesbezügliche Unterstützungssysteme einsteigen. Dafür wenden wir uns jeweils der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in den Lebenswelten Betrieb bzw. Schule und Kita zu. Zudem wollen wir auf den Prüfstand stellen, auf welche Unterstützungsmöglichkeiten Alleinerziehende im Krankheitsfall zurückgreifen können, um die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu sichern, und Ideen sammeln, wie Lücken im Hilfesystem geschlossen werden können.

Weitere Informationen und Anmelden finden Sie in diesem Flyer.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Nicht erst seit den multiplen Krisen der vergangenen Jahre lassen sich starke Vermögens- und Einkommensungleichheiten beobachten, die eng mit der Gleichstellung der Geschlechter verbunden sind. So sind Frauen am unteren Ende der Verteilung häufiger vertreten und tragen ein erhöhtes Armutsrisiko. Das zeigt deutlich: Es ist höchste Zeit, die Verteilungsfrage unter Geschlechterperspektive auf die politische Agenda zu setzen. 

Wie eine geschlechtergerechte Verteilung angesichts der Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft gelingen kann, diskutieren wir gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik.

Programm

Anmeldung (bis 17. Juni 2024, 23.59 Uhr)

Termin: 17.  Juli 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der politische Treiber für queerpolitische Fortschritte in dieser Regierung. Zuletzt wurde das bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes deutlich. Über das Gesetz und über Herausforderungen, mit denen sich die Demokratien in Deutschland und in Europa aktuell konfrontiert sehen, wollen wir auf dem Regenbogenabend diskutieren. Zudem wird ein Gast aus Polen über die Erfolge der dortigen Frauen- und LSBTIAQ*-Bewegung – nach acht Jahren rechtskonservativer Regierung – berichten.

Die Einladung mit Programm und der Möglichkeit zur Anmeldung folgt in Kürze. Bitte merkt Euch/ merken Sie sich den Termin gerne schon vor.

Termin: 11. und 12. September 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wiesbaden

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Professor Dr. Christian Krell „Demokratie in der Krise? – Warum es diesmal wirklich ernst ist und was wir tun können“ sowie auf eine Keynote von Jörn Thießen, Abteilungsleiter Heimat, Zusammenhalt und Demokratie im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und intensiven Austausch in thematischen Workshops freuen. Wir werden verschiedene Lebensphasen und -fragen im Zyklus einer Familie betrachten und uns unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen: Wie findet Demokratiebildung in Familien statt? Was brauchen Familien, um diese wichtige Aufgabe gut erfüllen zu können? Wo und wie erleben Jugendliche heute Demokratie? Wie stärken wir Familien und damit unsere Demokratie, um für die Zukunft gewappnet zu sein? Konkretere Informationen können Sie unserer Website entnehmen, die wir im Laufe des Sommers fortwährend aktualisieren werden. Unsere Einladung mit dem detaillierten Programm senden wir Ihnen in Kürze gesondert zu.

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ZFF-Info 05/2024

AUS DEM ZFF

Konsens gesellschaftlicher Player bei Forderungen nach besserem Gewaltschutz, Nachbesserungen im Unterhaltsrecht und ergebnisoffener Beratung

Noch vor Ostern haben das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) zusammen mit dem Deutschen Frauenrat, dem Kinderschutzbund, dem Deutschen Juristinnenbund, dem Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung, dem Familienbund der Katholiken und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter in einem gemeinsamen Brief an Justizminister Buschmann Kritikpunkte und Änderungsvorschläge benannt, die alle acht Verbände gemeinsam vertreten und im politischen Prozess berücksichtigt sehen wollen.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf: „Die Unterzeichnenden des Gemeinsamen Briefes vereint, dass wir uns in der gesamten Reform eine stärkere Berücksichtigung der Stimme der Kinder und des Kindeswohls wünschen. In Fällen häuslicher Gewalt fordern wir eine gesetzliche Vermutung, dass Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Für eine einseitige Sorgeerklärung des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters sehen wir keine Notwendigkeit, sondern die Gefahr, nicht kindeswohldienlich zu sein.“

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF: „Da wir alle die Einführung des Wechselmodells als Leitbild ablehnen, wollen wir verhindern, dass verschiedene Vorhaben, die in den Eckpunkten angekündigt werden, in der Gesamtschau zu einem solchen Leitbild „durch die Hintertür“ führen“. Insbesondere lehnen wir eine isolierte Unterhaltsregelung für das asymmetrische Wechselmodell ab und kritisieren die vorgesehene Schwelle für den Beginn eines erweiterten Umgangs.“

Konsens besteht im Gemeinsamen Brief auch bezüglich der Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle und der Notwendigkeit einer ergebnisoffenen Beratung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.04.2024

Heute berät der Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzesentwurf, der die sogenannte Gehsteigbelästigung verbietet. Das Zukunftsforum Familie e.V. begrüßt dies.

In den vergangenen Jahren haben Proteste von Abtreibungsgegner*innen zugenommen, die teils mit rabiaten Methoden Beratungssuchende vor Beratungsstellen bedrängen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, und Praxen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen. Diese Art der Protesten sollen nun in einem Umkreis von 100 Metern um die Einrichtungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Birgit Merkel, Stellv. Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Schwangere haben ein Recht auf Beratung. Insbesondere da derzeit ein Schwangerschaftsabbruch an eine Pflichtberatung geknüpft wird, ist es dringend notwendig, den Zugang dazu auch ohne Hindernisse zu garantieren. Die Realität ist oft anders, Protestgruppen attackieren Frauen vor Beratungsstellen und versuchen sie massiv mit verstörenden Bildern und Beschimpfungen in ihrer Entscheidung zu beeinflussen. Dieser Gehsteigbelästigung von Beratungssuchenden durch Abtreibungsgegner*innen muss daher dringend ein Ende gesetzt werden. Schwangere werden durch diese eingeschüchtert, und unter Druck gesetzt. Der Gang zur Beratungsstelle wird ein Spießroutenlauf und das in einem Moment, in dem die Betroffenen eigentlich darin bestärkt werden sollten, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Ampelkoalition Schwangere und Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen vor Anfeindungen und Aggression schützen sowie diese Form des Protestes verbieten will.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.04.2024

Bündnis aus 20 Verbänden fordert, Bürokratie endlich aus Familiensicht zu denken. Familien und Kinder brauchen leicht verständliche Unterstützung statt Behördendschungel und Antragsbergen.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Der Bürokratie-Wahnsinn erschwert enorm den Kampf gegen Kinderarmut. Familien mit wenig Einkommen müssen bis zu vier Behörden ablaufen, um ihre Kinder finanziell abzusichern. Die Anträge müssen in unterschiedlichen Abständen wiederholt eingereicht werden, und die meisten Leistungen werden mit unterschiedlichen Logiken miteinander verrechnet. Wenn dann das Einkommen auch noch schwankt, können sich die zuständigen Behörden sogar regelmäßig verändern. Das ist für Familien nicht mehr verständlich und viele wissen deswegen nicht, ob und welche Ansprüche sie haben. Es ist kein Wunder, dass Familien teilweise bewusst auf die oft kleinteiligen Unterstützungsleistungen verzichten, um nicht von der Bürokratielast erdrückt zu werden. Als Bündnis fordern wir hier einen vollumfänglichen Systemwandel!“

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Selbstverständlich hat der Staat eine Bringschuld gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bedürfnisse von Kindern dürfen nicht als Arbeitsanreize für ihre Eltern missbraucht werden, sondern müssen immer gedeckt sein. Familien dürfen von den Ansprüchen ihrer Kinder nicht mit Formularen und Papierbergen ferngehalten werden. Wir müssen vielmehr den Weg hin zu einer automatischen Auszahlung bereiten und es für Familien möglichst einfach machen. Jetzt das ganze Projekt zu blockieren und sich im Streit zu verzetteln, hilft absolut nicht gegen Kinderarmut. Alle Beteiligten sollten sich besinnen, worauf es ankommt: es für Familien und Kinder besser und einfacher zu machen!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen für alle Kinder gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 02.04.2024

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Derzeit sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Pflegende Angehörige verdienen daher nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung! Diese Entlastung muss sozial gerecht ausgestaltet werden, vor Armut schützen und mehr Männer dazu motivieren, Pflegeaufgaben zu übernehmen.“ In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter: „Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellen Unterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern“, fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten. Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen. Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des Gender Care Gap bei. Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden. Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/03/BSFT-Position-Pflege.pdf Das Bündnis Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen. Weitere Informationen: Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de X: @sorgearbeit Instagram: @buendnis_sorgearbeit Dem Bündnis gehören an:
  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.03.2024

Am 25. März 1954 wurde die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gegründet. Gestern, auf den Tag genau 70 Jahre später blickten die Mitglieder auf ihrer Mitgliederversammlung auf die Geschichte der AGF zurück und diskutierte vor allem die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen.

Die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen“ fand am 25. März 1954 in Königswinter statt und legte den Grundstein für eine koordinierte und engagierte Interessenvertretung der Familien auf Bundesebene und für die internationale Arbeit. Gemeinsam stellen die Familienorganisationen heute fest:

„Die AGF hat in den vergangenen 70 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien in Deutschland geleistet. Unser Einsatz für eine gerechte und wertschätzende Familienpolitik mit materieller Anerkennung der Leistungen von Familien, der Ausbau der familienunterstützenden Infrastruktur und der Zusammenhalt der Generationen waren, sind und bleiben zentrale Säulen unserer Arbeit.“

Die Familienorganisationen betonen, dass auf die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen bezogen, dies für sie bedeutet, dass „Lösungen zur substanziellen Reduzierung der Kinderarmut sowie zur Sicherstellung von angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gefunden werden müssen. Zudem müssen ein angemessenes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit hoher Qualität gesichert sein und Menschen, die Pflegeaufgaben für Angehörige übernehmen gute Unterstützung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie finanzieller Herausforderungen finden. Insgesamt gilt es, die gesellschaftliche Leistung aller Familienformen wertzuschätzen und Familien und Kinder in den Mittelpunkt der politischen Anstrengungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stellen.“

Für die laufende Legislaturperiode fordert die AGF darüber hinaus die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Einführung der „Familienstartzeit“ bzw. einer angemessenen Väterzeit nach der Geburt, die Einführung einer neuen Familienpflegezeit sowie die Anpassungen des Familienrechts an den gesellschaftlichen Wandel.

Zu den ersten Themen, denen sich die AGF widmete, gehörten der Familienlastenausgleich und die Bekämpfung der Wohnungsnot sowie die Organisation eines Kongresses für die „Internationale Union der Familienorganisationen“.

Letzteres verdeutlicht, dass die internationale Arbeit stets ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der AGF war und ist. Dabei kooperiert die AGF mit zahlreichen familienpolitischen Verbänden und Organisationen aus anderen europäischen Ländern, allen voran dem europäischen Zusammenschluss COFACE Families Europe. Sie ist damit wichtige deutsche Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen deutscher und europäischer Familienpolitik.

Ursprünglich wurde die AGF von drei Familienverbänden gegründet, dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Familienbund Deutscher Katholiken (heute Familienbund der Katholiken – FDK) und der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (heute evangelische arbeitsgemeinschaft familie – eaf). Im Laufe der Zeit hat sie gesellschaftliche Entwicklungen aufgegriffen, ihre Arbeitsweise und die Mitgliedschaft weiterentwickelt und besteht heute aus sechs Mitgliedsverbänden. Neben den Gründungsmitgliedern sind hinzugekommen: der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf und das Zukunftsforum Familie (ZFF). Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die AGF formuliert die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände und ist mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leistet politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördert auf nationaler und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Bereits zum 60-jährigen Jubiläum hatte die AGF ihre Geschichte in einer Broschüre nachgezeichnet und eine Ausstellung zu den Meilensteinen der Familienpolitik herausgegeben. Diese wurde 2023 aktualisiert und kann bei der AGF ausgeliehen werden. Weitere Informationen: https://ag-familie.de/de/ausstellung-meilensteine-der-familienpolitik/

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.03.2024

SCHWERPUNKT I: Bezahlkarte für Geflüchtete

Die Ampelfraktionen haben sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Damit wurde der Wunsch der Länder umgesetzt. Dazu erklären Dagmar Schmidt (SPD), Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) und Lukas Köhler (FDP):

Dagmar Schmidt, Stv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion:
„Wir stehen zu unserem Wort und setzen den MPK-Beschluss um. Bezahlkarten waren bisher auch schon möglich, aber wir haben nun noch einen gemeinsamen, rechtssicheren Rahmen geschaffen. Dieser sichert, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden können – mit Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland sind jedoch nicht möglich. Ich bin froh, dass es uns nach langen Verhandlungen gelungen ist, die Länder wie verabredet bei der Umsetzung ihrer Bezahlkarten zu unterstützen.“

Andreas Audretsch, Stv. Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Das Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket, um zum Ausbildungsplatz zu kommen, der Strom- oder Internetanschluss – all das muss bei der Einführung von Bezahlkarten vor Ort garantiert werden. Wir haben gesetzlich klar verankert, dass das Existenzminimum und die Teilhabe von Menschen garantiert ist. Gerade Kinder, die dauerhaft in Deutschland leben, müssen die Möglichkeit haben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das gewährleistet die gesetzliche Regelung nun.“

Lukas Köhler, Stv. Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion:
„Mit dieser Einigung geben wir den Ländern die notwendige Rechtssicherheit, damit sie die Bezahlkarte für alle Asylbewerber einführen können. Damit setzen wir die von der Ministerpräsidentenkonferenz getroffenen und vom Kabinett beschlossenen Vereinbarungen ohne inhaltliche Änderungen um. Die Länder haben nun die Möglichkeit, ihren Beitrag zu einer neuen Migrations-Realpolitik zu leisten, indem sie einen der wesentlichen Pull-Faktoren für irreguläre Einwanderung ausschalten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.04.2024

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz im Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Lukas Köhler:

„Mit der Möglichkeit zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber beseitigen wir einen wesentlichen Pull-Faktor für irreguläre Einwanderung. Dadurch haben die Länder und Kommunen nun die notwendige Rechtssicherheit, um aktiv an einer neuen Realpolitik in der Migration mitzuwirken. Durch die Bezahlkarte erschweren wir die Finanzierung illegaler Schleuserbanden und reduzieren Geldströme ins Ausland. Uns gelingt damit der Einstieg in eine moderne und effiziente Asylpolitik, die humanitäre Verantwortung und migrationspolitische Vernunft in Einklang bringt.“

Dazu erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:

„Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung setzt die Koalition heute mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht sowie mit dem Bezahlkartengesetz weitere Punkte der Ministerpräsidentenkonferenz für mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik um. Zusammen mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, das in dieser Woche im Europäischen Parlament beschlossen wurde, leiten wir einen echten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik ein. Der deutsche Gesetzgeber muss die neuen europäischen Regeln nun schnell in nationales Recht umsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch den Gesetzentwurf (20/10722) der CDU/CSU-Fraktion zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie einen Antrag (20/8729) der Fraktion mit der selben Zielrichtung abgelehnt. Dagegen votierten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP und die Gruppe Die Linke. Dafür stimmten neben der Unionsfraktion die Gruppe BSW und die AfD-Fraktion.

Das AsylbLG soll nach dem Vorschlag von CDU/CSU so geändert werden, dass unabhängig von der Form der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form einer Bezahlkarte möglich sein soll. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordere, sei es angezeigt, Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Werde hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, solle in Zukunft ein entsprechender Vorrang im AsylbLG festgeschrieben werden, „um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung in dem Gesetzentwurf.

In der Ausschussberatung verwiesen die Koalitionsfraktionen auf die am selben Tag im Innenausschuss verabschiedeten Änderungspläne der Bundesregierung für das AsylbLG. Diese waren dort im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (20/9470) beschlossen worden. Die Änderungen des AsylbLG sollen die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende rechtlich absichern (siehe Meldung aus dem Innenausschuss).

Die Unionsfraktion verteidigte ihre Initiativen dennoch als besser, unter anderem weil diese vorsehen, dass Asylsuchende ihre Bezahlkarte persönlich abholen sollen, um Missbrauch auszuschließen. Sie wies außerdem den Vorwurf aus den Koalitionsfraktionen zurück, die Bezahlkarte als das Allheilmittel in der Migrationspolitik zu betrachten. Die SPD-Fraktion hatte an den Unionsvorlagen kritisiert, diese seien zu 99 Prozent von der Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgeschrieben. Die AfD-Fraktion betonte, Geld- und Sachleistungen seien ein zentraler Faktor für Migrationsbewegungen, auch wenn sie nicht der einzige Faktor seien, dies habe die Anhörung des Ausschusses am 8. April gezeigt. Aus diesem Grund müsse es starke Begrenzungen für die Zahlung von Sozialleistungen an Ausländer geben, forderte die AfD.

Die Gruppe Die Linke lehnte die Bezahlkarte grundsätzlich als Gängelung und Stigmatisierung von Geflüchteten ab. Die Gruppe BSW warf der Bundesregierung vor, nicht die Kraft zu haben, die Flüchtlingszahlen zu reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 222 vom 10.04.2024

Der Bundestag will heute den Weg für die Einführung einer Bezahlkarte freimachen. Die Diakonie Deutschland appelliert an Länder und Kommunen, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Es ist jetzt schon absehbar, dass die Bezahlkarte ebenso wie das Aushändigen von Sachleistungen mit erheblichen Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden sind. Statt Millionen von Euro an Bezahldienstleister und hohe Gebühren zu zahlen, sollten Länder und Kommunen in Sprachkurse, Bildung und Migrationsfachdienste investieren. Dies kommt den Betroffenen und der Aufnahmegesellschaft zugute.

Die Bezahlkarte sollte nur zum Einsatz kommen, wenn dadurch der Verwaltungsaufwand sinkt oder es der Digitalisierung dient. Dies wird höchstens in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten der Fall sein. Eine Bezahlkarte ohne Kontofunktionen und mit Auszahlungsbeschränkungen ist entmündigend und wirkt der Integration entgegen. Ein Einkauf auf dem Wochenmarkt oder ein Eis für die Kinder ist mit der Bezahlkarte nicht mehr drin. Für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung oder Arbeit ausüben, bereits über ein eigenes Konto verfügen und in einer eigenen Wohnung leben, ist die Bezahlkarte erst recht ungeeignet. Spätestens nach 36 Monaten, wenn die Menschen keine reduzierten Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sollte ohnehin klar sein: Konto vor Bezahlkarte.“

Hintergrund:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/position-der-diakonie-deutschland-zur-bezahlkarte

Faktencheck Bezahlkarte

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/faktencheck-bezahlkarte

Position Bezahlkarte

https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Publikationen/240301_Positionspapier_Faktencheck_Bezahlkarte.pdf

Checkliste Basiskonto

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/checkliste-basiskonto-fuer-alle

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.04.2024

Zwar gebe es einige Verbesserungen auf Initiative der Grünen, die Bezahlkarten seien dennoch schikanöse Symbolpolitik.

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert das heute verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete  als ein Instrument zur Gängelung, Kontrolle und Diskriminierung Geflüchteter im Asylbewerberleistungsbezug. Zwar enthält das Gesetz nun einige Verbesserungen gegenüber dem Gesetzesentwurf, die auf Drängen von Bündnis 90/Die Grünen aufgenommen wurden,  dennoch bleibt die grundsätzliche Kritik des Verbandes an der Einführung von Bezahlkarten bestehen. Mit der heute beschlossenen Regelung steht es Ländern und Kommunen frei, darüber zu entscheiden, ob und wie sie Bezahlkarten einführen. Der Paritätische appelliert an Vernunft und Pragmatismus vor Ort und fordert zum Verzicht auf die Einführung auf. 

“Man kann es drehen und wenden, wie man will: Es handelt sich hier schlicht um schikanöse Symbolpolitik. Die Bezahlkarten lösen kein reales Problem, sondern sie sind ein Abschreckungsinstrument, das im Übrigen wirkungslos bleiben wird. Tatsächlich wird die Einführung von Bezahlkarten die Ausgrenzung Geflüchteter vorantreiben und ihre Armut verstärken”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Der Ball liegt nun bei Ländern und Kommunen. Diesen steht es frei, Bezahlkarten einzuführen, die bundesgesetzliche Regelung verpflichtet sie dazu nicht. In den meisten Fällen gibt es eine wenig aufwändige und inklusive Alternative: Die Überweisung auf das Konto der Leistungsbezieher*innen”, so Schneider. Der Paritätische warnt insbesondere vor dem enormen Verwaltungsaufwand und den drohenden Widersprüchen und Klagen der Betroffenen dort, wo Bezahlkarten mit Einschränkungen bei Bargeldabhebungen und Überweisungen eingeführt werden. Schneider: “Es ist schon erstaunlich, dass manche sich bei der Bekämpfung von Kinderarmut über 5000 zusätzliche Stellen in der Verwaltung erregen, aber wenn es um die Drangsalierung von Flüchtlingen geht, keine Kosten und Mühen gescheut werden sollen.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.04.2024

SCHWERPUNKT II: Selbstbestimmungsgesetz

Rechtsunsicherheit und Missbrauch drohen

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag in 2./3. Lesung das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Mareike Lotte Wulf:

Dorothee Bär: „Die Ampel handelt verantwortungslos und bar jeder Vernunft. Das Gesetz richtet so mehr Schaden an als Nutzen. Die Anpassungen, die die Ampel nach dem Aufschrei von besorgten Eltern und der Fachwelt nun als Beitrag zum Minderjährigenschutz verkauft, sind keine Verbesserung. Wenn ein 14-Jähriger nur per Selbstauskunft versichern soll, dass er zu seinem Geschlechtswechsel von wem auch immer beraten wurde, ist das lächerlich. Wenn ein 5-jähriges Kind einverstanden sein soll, wenn seine Eltern seinen Geschlechtswechsel beantragen, ist das absurd. Eine nachweislose Alibiberatung ist kein Schutz für Jugendliche! Das Gesetz ist gerade für diese vulnerable Gruppe gefährlich. Viele Jugendliche fühlen sich in der Pubertät in ihrem Körper unsicher, söhnen sich dann aber in den allermeisten Fällen mit ihrem Geburtsgeschlecht aus. Deshalb bestehen wir auf einer Begutachtungspflicht bei Kindern und Jugendlichen. Nicht aus Bevormundung, sondern aus Fürsorge. Nach wie vor soll außerdem Eltern, die nicht einverstanden sind, der Entzug des Sorgerechts drohen. Das ist ein gemeiner Keil, den die Ampel gerade bei diesem sensiblen Thema zwischen Eltern und ihre Kinder treibt.“ 

Mareike Lotte Wulf: „Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt in seiner Grundanlage falsch. Die Regierungsfraktionen haben allenfalls kosmetische Änderungen vorgenommen. Völlig voraussetzungslos kann zukünftig jeder und jede das gewünschte Geschlecht beim Standesamt eintragen lassen. Diese Entkoppelung des rechtlichen vom biologischen Geschlecht sorgt nicht nur für Kopfschütteln bei vielen Menschen in unserem Land. Sie führt zu Rechtsunsicherheit – etwa, wenn es um den Zugang zu Frauenschutzräumen oder gleichstellungspolitische Maßnahmen wie Frauenquoten geht. Zudem wurde das ohnehin bereits sehr weitgehende Offenbarungsverbot noch einmal verschärft. Darüber hinaus wurde die Frage, wie ein möglicher Missbrauch des Gesetzes verhindert werden kann, nicht beantwortet. So steht die Frage nach wie vor im Raum, wie eine Identitätsverschleierung ausgeschlossen werden kann. Das zeigt, worum es der Ampel in den abschließenden Verhandlungen eigentlich ging: um ein notdürftiges Übertünchen der Streitigkeiten innerhalb der Koalition. Das ist keine ausgewogene und verantwortungsvolle Lösung. Für die Ampel gilt offenbar: kurzzeitiger Burgfrieden vor Rechtssicherheit und Jugendschutz.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch den Plänen der Bundesregierung für ein „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“(20/9049) in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die Gruppe Die Linke. Dagegen votierten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) möchte die Koalition einen Kerngedanken des Grundgesetzes, den Schutz der geschlechtlichen Identität, umsetzen, indem Menschen künftig die Möglichkeit haben sollen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen diskriminierungsfrei ändern zu können.

Volljährige Menschen sollen ihren Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder keine Angabe) und ihre Vornamen künftig per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können. Dies soll nun für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen einheitlich geregelt werden, also nicht mehr in zwei verschiedenen Gesetzen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Änderung des Geschlechtseintrags muss drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Nach der Änderung soll für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Damit soll verhindert werden, dass Entscheidungen übereilt getroffen werden. Für Minderjährige bis 14 Jahre gilt: Nur die Sorgeberechtigten können die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Ab dem Alter von 14 Jahren können es die Minderjährigen selber tun, benötigen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Diese dürfen nicht über den Kopf des Minderjährigen hinweg einen Geschlechtseintrag ändern, in einem solchen Streitfall würde ein Familiengericht nach Maßgabe des Kindeswohls entscheiden.

Die nachträglichen Änderungen beziehen sich unter anderem auf Vorgaben zur Beratungspflicht. So soll die Versicherung einer beschränkt geschäftsfähigen minderjährigen Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, auch die Erklärung enthalten, dass sie beraten worden ist. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Versicherung des gesetzlichen Vertreters eine Erklärung über die Beratung enthalten.

Für die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags des gesetzlichen Vertreters einer minderjährigen Person, die geschäftsunfähig ist oder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll außerdem das Einverständnis des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat, nötig sein. Deshalb wird im Personenstandsrecht geregelt, dass die minderjährige Person bei dieser Erklärung im Standesamt anwesend sein muss.

Es wird außerdem sichergestellt, dass bereits zu amtlichen Registern eingereichte Dokumente erhalten bleiben und nicht neu ausgestellt und eingereicht werden müssen. Gleichzeitig wird der Anspruch auf Neuausstellung von Dokumenten zukunftsoffen ausgestaltet. Die Regelung zur automatisierten Datenweitergabe wird ersatzlos gestrichen. Dadurch sollen unterschiedliche Regelungen insbesondere im Vergleich zu sonstigen Namensänderungen vermieden werden.

Das Offenbarungsverbot, also die Weitergabe von Informationen zum geänderten Geschlechtseintrag ohne Zustimmung der betreffenden Person, wird auf die in Paragraf 13 genannten privilegierten Familienangehörigen ausgeweitet, für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.

Es wird ferner möglich sein, dass Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können und im Geburtseintrag mit der Geschlechtsangabe „divers“ oder ohne Geschlechtsangabe eingetragen sind, einen Pass mit der Angabe „männlich“ oder „weiblich“ erhalten können. Durch ein zweistufiges Inkrafttreten des Gesetzes soll sichergestellt werden, dass bereits ab dem 1. August 2024 eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden kann, sodass die dreimonatige Anmeldefrist zu laufen beginnt. Ab 1. November 2024 löst das SBGG dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 223 vom 10.04.2024

LSVD begrüßt lange überfällige Abschaffung des Transsexuellengesetzes

Heute hat der Bundestag endlich das lange erwartete Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Damit können trans- und intergeschlechtliche* sowie nicht-binäre Menschen künftig ihren Personenstand durch Erklärung gegenüber dem Standesamt korrigieren lassen und sind nicht mehr auf langwierige, teure und demütigende Gerichts- und Begutachtungsverfahren angewiesen. Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Endlich löst die Bundesregierung ihr wichtiges queerpolitisches Koalitionsversprechen ein und ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz. Das TSG wurde in seiner ursprünglichen Fassung in großen Teilen immer wieder als verfassungswidrig eingestuft. Übrig geblieben waren demütigende Sachverständigengutachten und ärztliche Atteste, um den richtigen Geschlechtseintrag zu bekommen. Diese gehören nun endlich der Vergangenheit an. Selbstbestimmung ist ein hohes Gut einer Demokratie und mit der geschlechtlichen Selbstbestimmung kommt Deutschland endlich seiner ethischen Verpflichtung nach, auch einer Minderheit diese demokratischen Grundrechte zu gewähren! Zum ersten Mal hat eine Bundesregierung die rechtliche Lage zum Geschlechtseintrag von trans*, inter* und nicht-binären aus Eigeninitiative verbessert und damit ein demokratisches Kernanliegen umgesetzt!

Deutschland ist damit das dreizehnte Land in Europa, in dem ein selbstbestimmter Geschlechtseintrag auf Basis einer Selbsterklärung und ohne Begutachtungen durch Psycholog*innen, Ärzt*innen oder Jurist*innen möglich ist. In Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Malta, Norwegen und Portugal geht das schon seit vielen Jahren, Island, Finnland und die Schweiz haben ihre Gesetze erst kürzlich angepasst. Begutachtungen der Geschlechtsidentität sind nicht nur unnötig, sondern greifen auch massiv und unzulässig in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Sie sind geprägt von grenzüberschreitenden Befragungen und körperlichen Untersuchungen mit erniedrigendem Charakter. Es war mehr als überfällig, diese menschenrechtswidrige Begutachtungspraxis auch in Deutschland endlich abzuschaffen und trans- und intergeschlechtliche* sowie nicht-binäre Menschen übereinstimmend mit medizinischen Erkenntnissen zu entpathologisieren.

Der selbstbestimmte Geschlechtseintrag findet in der Zivilgesellschaft entgegen Unkenrufen aus rechtskonservativen und „genderkritischen“ Kreisen große Zustimmung. Die Verbesserung der Rechte für trans* und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen ist schon immer Teil feministischer emanzipatorischer Kämpfe. In der Verbändeanhörung hat sich ein überwältigender Teil der Zivilgesellschaft für geschlechtliche Selbstbestimmung ausgesprochen. Darunter waren Sozial-, Jugend- und Frauenverbände, kirchliche Organisationen, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Deutsche Gewerkschaftsbund und mehrere große Arbeitgeber*innen sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Amadeu-Antonio-Stiftung.

Das nun vorliegende Gesetz gewährleistet nicht alles, was die Zivilgesellschaft seit Jahren fordert. Es gibt zum einen den im Gesetzgebungsprozess von rechten und Akteur*innen gezielt mobilisierten Ängsten unverhältnismäßig viel Raum, statt sie auszuräumen, etwa mit dem Verweis auf das Hausrecht. Zum anderen bleiben viele Regelungen weit hinter den im Juni 2022 vorgestellten Eckpunkten und den Forderungen der queeren Verbände zurück. Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung besonders vulnerabler Personen wie Minderjähriger, Geschäftsunfähiger und Staatenloser wird nur unzureichend gewährleistet. Wir begrüßen es sehr, dass der Gesetzgeber einige kritische Stellen im Kabinettsentwurf wie die Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden entschärft bzw. gestrichen hat. Dennoch gilt es, die noch vorhandenen Schwachstellen des Gesetzes auf dem Rechtsweg und durch rechtspolitische Arbeit anzugehen und zu beseitigen. Darüber hinaus müssen weitere Reformbedarfe für die Gleichstellung trans*, inter* und nicht-binärer Personen wie die rechtliche Absicherung von Gesundheitsleistungen und die Entschädigung für diejenigen, die sich nach dem alten TSG-Verfahren scheiden oder sterilisieren lassen mussten, dringend auf die politische Agenda gesetzt werden.

Weiterlesen:

 

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V. vom 12.04.2024

SCHWERPUNKT III: Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übergeben.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch – wir alle wissen, wie emotional diese sein können.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land.“

Die Kommission empfiehlt:

  • Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
  • Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
  • Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter) ermöglicht werden.  

Hintergrund

Die Kommission wurde als interdisziplinär zusammengesetztes Gremium berufen und hatte sich am 31. März 2023 konstituiert. Die Kommission bestand aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht.

In zwei Arbeitsgruppen sollten Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft werden.

Den vollständigen Bericht sowie den Kurzbericht finden Sie unter:

www.bmfsfj.de/Kom-rSF

www.bmfsfj.de/Kurzbericht-Kom-rSF

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.04.2024

Zur Vorstellung der Ergebnisse der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am Montag ihren Abschlussbericht vorgestellt. Dieser Abschlussbericht stellt das Ergebnis eines einjährigen Prozesses dar, in dem die interdisziplinäre, plural zusammengesetzte Gruppe aus unabhängigen Sachverständigen intensiv und ehrenamtlich gearbeitet hat. Für dieses Engagement gilt der Kommission unser ausdrücklicher Dank!

Das Votum der Kommission zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches in der Arbeitsgruppe 1 ist einstimmig ergangen, was, vor dem Hintergrund der Pluralität der Kommissionsmitglieder, das Gewicht dieser Empfehlung als starkes Signal noch einmal unterstreicht.

Es geht um eine ethisch bedeutsame Frage, mit der alle sorgsam umgehen sollten. Zugleich haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit der Gesetzgebung von vor 30 Jahren weiterentwickelt.

Die grüne Position ist bekannt: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und haben uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches stark gemacht.

Gleichzeitig muss das Schutzniveau für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt werden. In dieser Haltung sehen wir uns grundsätzlich durch die Empfehlung der Kommission bestätigt. Wir teilen die Einschätzung der Kommission, dass Abbrüche in der fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist, grundsätzlich nicht erlaubt sein sollen. Auch nicht selbstbestimmte oder unsichere Abbrüche müssen weiter unter Strafe stehen.

Der Abschlussbericht der Kommission ist aufgrund seiner Ausgewogenheit auch Auftakt für die dringend notwendige Debatte über die Verbesserung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere, da die Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr flächendeckend gegeben ist. Darauf verweist die gerade vorgelegte ELSA-Studie erstmalig und unmissverständlich.

Frauen müssen sich in einer so belastenden Situation auf eine gute und erreichbare Versorgung verlassen können. Die Kommission gibt wichtige Hinweise zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Verhütung, die ernsthaft diskutiert werden müssen. In jedem Fall muss die Versorgung und die Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren in Deutschland langfristig verbessert werden.

Die Kommission hat auch das Thema Beratung analysiert. Wir haben uns als Grüne schon lange für ein Recht auf Beratung stark gemacht. Wie dieses genau ausgestaltet werden kann, wollen wir intensiv beraten. Der Vorschlag der Kommission hierzu einen Rechtsanspruch vorzusehen, zeigt einen gangbaren Weg auf. Für uns ist in jedem Fall klar: es muss sichergestellt sein, dass ungewollt Schwangere die Beratung und Unterstützung erfahren, die sie brauchen.

Alle Fraktionen, auch die Union, tragen politische Verantwortung dafür, dass die Versorgungslücke geschlossen und dem erheblichen Rückgang der Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können, entgegengewirkt wird.

Die Versuche in der letzten Woche, die Kommission und ihre Mitglieder zu diskreditieren, noch bevor die Ergebnisse und die zugrundeliegenden Erwägungen vollständig bekannt und von der Kommission erläutert worden sind, waren völlig unangemessen und werden der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.

Durch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 der Kommission zu den Themen Leihmutterschaft und altruistische Eizellspende werden eine Reihe von ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen aufgeworfen, die eine breite gesellschaftliche Debatte erfordern. Wir danken der Kommission für ihre differenzierten Überlegungen und werden diese gewissenhaft prüfen.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.04.2024

Zur Vorstellung der Ergebnisse der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am Montag ihren Abschlussbericht vorgestellt. Dieser Abschlussbericht stellt das Ergebnis eines einjährigen Prozesses dar, in dem die interdisziplinäre, plural zusammengesetzte Gruppe aus unabhängigen Sachverständigen intensiv und ehrenamtlich gearbeitet hat. Für dieses Engagement gilt der Kommission unser ausdrücklicher Dank!

Das Votum der Kommission zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches in der Arbeitsgruppe 1 ist einstimmig ergangen, was, vor dem Hintergrund der Pluralität der Kommissionsmitglieder, das Gewicht dieser Empfehlung als starkes Signal noch einmal unterstreicht.

Es geht um eine ethisch bedeutsame Frage, mit der alle sorgsam umgehen sollten. Zugleich haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit der Gesetzgebung von vor 30 Jahren weiterentwickelt.

Die grüne Position ist bekannt: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und haben uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches stark gemacht.

Gleichzeitig muss das Schutzniveau für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt werden. In dieser Haltung sehen wir uns grundsätzlich durch die Empfehlung der Kommission bestätigt. Wir teilen die Einschätzung der Kommission, dass Abbrüche in der fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist, grundsätzlich nicht erlaubt sein sollen. Auch nicht selbstbestimmte oder unsichere Abbrüche müssen weiter unter Strafe stehen.

Der Abschlussbericht der Kommission ist aufgrund seiner Ausgewogenheit auch Auftakt für die dringend notwendige Debatte über die Verbesserung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere, da die Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr flächendeckend gegeben ist. Darauf verweist die gerade vorgelegte ELSA-Studie erstmalig und unmissverständlich.

Frauen müssen sich in einer so belastenden Situation auf eine gute und erreichbare Versorgung verlassen können. Die Kommission gibt wichtige Hinweise zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Verhütung, die ernsthaft diskutiert werden müssen. In jedem Fall muss die Versorgung und die Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren in Deutschland langfristig verbessert werden.

Die Kommission hat auch das Thema Beratung analysiert. Wir haben uns als Grüne schon lange für ein Recht auf Beratung stark gemacht. Wie dieses genau ausgestaltet werden kann, wollen wir intensiv beraten. Der Vorschlag der Kommission hierzu einen Rechtsanspruch vorzusehen, zeigt einen gangbaren Weg auf. Für uns ist in jedem Fall klar: es muss sichergestellt sein, dass ungewollt Schwangere die Beratung und Unterstützung erfahren, die sie brauchen.

Alle Fraktionen, auch die Union, tragen politische Verantwortung dafür, dass die Versorgungslücke geschlossen und dem erheblichen Rückgang der Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können, entgegengewirkt wird.

Die Versuche in der letzten Woche, die Kommission und ihre Mitglieder zu diskreditieren, noch bevor die Ergebnisse und die zugrundeliegenden Erwägungen vollständig bekannt und von der Kommission erläutert worden sind, waren völlig unangemessen und werden der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.

Durch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 der Kommission zu den Themen Leihmutterschaft und altruistische Eizellspende werden eine Reihe von ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen aufgeworfen, die eine breite gesellschaftliche Debatte erfordern. Wir danken der Kommission für ihre differenzierten Überlegungen und werden diese gewissenhaft prüfen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.04.2024

Die vor rund einem Jahr von der Ampelkoalition eingesetzte unabhängige Kommission für sexuelle Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin stellt am Montag den 15. April in Berlin ihre Arbeitsergebnisse vor. Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für sexuelle Selbstbestimmung und Geschlechtergerechtigkeit ein und plädiert daher für eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Von der Bundesregierung fordert die Arbeiterwohlfahrt eine flächendeckende, wohnortnahe und niedrigschwellige Beratungs- und Versorgungsinfrastruktur, kombiniert mit einem Recht auf Beratung, sowie eine Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche über den Leistungskatalog der Krankenkassen.  

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Täglich erleben wir in unseren Schwangerschaftsberatungsstellen, dass die Versorgung von ungewollt Schwangeren erschwert wird, weil der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt wird. Das Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind, ist eine klare Diskriminierung von Frauen, Mädchen und allen Menschen, die schwanger werden können. Wir fordern, den Paragrafen 218 StGB zu streichen und den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln. Die aktuelle restriktive Gesetzgebung stehen völkerrechtlichen Verpflichtungen und reproduktiver Gerechtigkeit entgegen.“ 

„Das hat ganz reale Folgen für Betroffene,“ so Kathrin Sonnenholzner weiter. „Beratungspflichten, Wartezeiten und Fristenregelungen bringen die Schwangeren in unwürdige Situationen und schaffen Hürden, die einen Schwangerschaftsabbruch verzögern oder verunmöglichen. Der Gesetzgeber muss endlich anfangen, schwangeren Personen in ihrer Entscheidung für oder gegen die Fortführung einer Schwangerschaft zu vertrauen. Als AWO fordern wir, dass die staatliche Einmischung und Diskriminierung bei dieser höchst persönliche Entscheidung von schwangeren Menschen endlich der Geschichte angehören muss.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.04.2024

Caritas-Präsidentin: Wir müssen die Menschenwürde des Kindes von Anfang an schützen

er Deutsche Caritasverband lehnt die Vorschläge zur Reform des Paragraphen 218 ab, die heute von der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung vorgelegt worden sind. Der Verband appelliert an die Politik, den Kommissionsempfehlungen nicht zu folgen, denn ihre ethischen, lebenspraktischen und gesellschaftlichen Implikationen seien außerordentlich weitreichend. „Wer das Selbstbestimmungsrecht der Mutter und das Lebensrecht des Kindes im Schwangerschaftskonflikt gleichermaßen respektieren und in ihrer spannungsreichen Beziehung überzeugend schützen will, darf nicht die Menschenwürde des ungeborenen Kindes zur Disposition stellen,“ betont die Präsidentin des Verbandes Eva Maria Welskop-Deffaa.

„Der Bericht der Kommission bietet eine breite Sammlung juristischer Informationen, die das geltende deutsche Recht einordnen und bewerten “, kommentiert Welskop-Deffaa. „Es ist gut, dass dabei auch Fragen aufgeworfen werden, die lange wenig zu interessieren schienen: etwa wie wirksam verhindert werden kann, dass die schwangere Frau zur Abtreibung gegen ihren Willen genötigt wird.“

„Das passt einfach nicht zusammen“

Die Schlussfolgerungen der Kommission zum Schwangerschaftskonfliktrecht sind allerdings nach Einschätzung des Caritasverbandes polarisierend und lebensfremd. Sie versuchen, den Schwangerschaftskonflikt einseitig aufzulösen, indem für das ungeborene Kind nur ein eingeschränkter und dazu willkürlich gestufter Schutz seiner Menschenwürde angenommen wird.

„Ein solcher Vorschlag ignoriert die guten Erfahrungen, die wir seit 30 Jahren mit der geltenden Regelung in Deutschland gemacht haben“, sagt die Caritas-Präsidentin. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz stellt die Beratung und Begleitung Schwangerer in Not- und Konfliktsituationen sowie werdender Eltern in den Mittelpunkt, es setzt auf Aufklärung und Verhütung. Konzeptionell ist es eingebettet in ein System umfänglicher psychosozialer und praktischer Unterstützung wie finanzieller Hilfen und Betreuungsangebote, etwa den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. „So schützt das geltende Recht die Selbstbestimmung der Frau und das Leben des Kindes gleichermaßen“, so Eva Maria Welskop-Deffaa weiter.

„In einer Zeit, in der Schwangere vom ersten Ultraschall an das Herz ihres Babys auf dem Monitor schlagen sehen, widerspricht es nicht nur ethischen Grundsätzen, sondern der lebensweltlichen Erfahrung, dem Embryo den Menschenrechtsschutz vorzuenthalten“, ergänzt sie. „Das passt einfach nicht zusammen.“

Beratungspflicht erhalten

„Die Politik muss übereilte Entschlüsse vermeiden und in der Diskussion, die uns bevorsteht, die Expertise aus der Praxis einbeziehen. Diese gibt es nicht zuletzt in der Begleitung und Beratung von Frauen und jungen Familien in Beratungsstellen und anderen sozialen Diensten.“, unterstreicht Yvonne Fritz, Vorständin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF). Der SkF ist der für Fragen von Schwangerschaft und Schwangerschaftsberatung zuständigen Fachverband der verbandlichen Caritas.

„Die Beratung kann Frauen auch schützen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, wenn sie von ihrem Umfeld unter Druck gesetzt werden. Die Beratungspflicht muss daher unabdingbar erhalten bleiben“, so Yvonne Fritz.

Lebenspraktische Hilfen stärken

Mit besonderer Sorgfalt sei das Unterkapitel „Gesellschaftliche und psychosoziale Aspekte beim Schwangerschaftsabbruch“ im Bericht zu lesen, so SkF und Caritas. Es wird dort sichtbar, dass sich Menschen in vulnerablen und prekären Lebenslagen bei ungewollten Schwangerschaften häufiger für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Eva Maria Welskop-Deffaa unterstreicht: „Im Caritasverband setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass umfassende Hilfen angeboten werden. Es macht einen Unterschied, ob der schwangeren Frau in schwieriger Lebenslage direkt zu Beginn der Schwangerschaft Türen und nach der Geburt geöffnet werden – etwa mit praktischen Hilfen wie den Babylotsen, mit Angeboten zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Gewaltprävention.“

Weiterer Diskussionsbedarf bei Leihmutterschaft

Der zweite Teil des Kommissionsberichts beschäftigt sich mit dem Thema ungewollte Kinderlosigkeit. SkF und Deutscher Caritasverband begrüßen, dass die Kommission Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft abwägend beantwortet. Die Risiken, die in einer global kommerziell agierenden Fortpflanzungsmedizin mit diesen Eingriffen verbunden sind, werden deutlich benannt. Die Frage, ob es faire altruistische Formen der Leihmutterschaft geben kann, wird weiter zu diskutieren sein.

„Ungewollte Kinderlosigkeit kann wie eine ungewollte Schwangerschaft zu einer tiefen Lebenskrise führen. Die ethische Bewertung und rechtliche Regelung medizinischer Angebote sind daher immer wieder neu zu prüfen,“ meint SkF-Vorständin Yvonne Fritz.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 15.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Schwangerschaftsabbruch der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Der Abschlussbericht ebnet den Weg zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und eröffnet nach vielen Jahren eine breite gesellschaftliche Debatte. Er stellt einen notwendigen und längst hinfälligen Paradigmenwechsel im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs dar. Zu Recht betont die Kommission, dass das grundsätzliche strafrechtliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 12 Wochen verfassungs-, europa- und völkerrechtlich nicht haltbar ist. Nun wird dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen endlich Rechnung getragen. Die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder, konstatiert: „Es ist längst überfällig, dass wir uns mit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs befassen. Der Abschlussbericht der Kommission macht erneut deutlich, dass schnellstmöglich eine Neuregelung erfolgen sollte.“

Zugleich mahnt der djb an, den gesetzgeberischen Spielraum, den die Kommission für Fragen der Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zwischen der 12. und 22. Woche vorsieht, in der Gestalt auszuschöpfen, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur 22. Woche zulässig sind. Außerdem hält der djb an seiner Forderung fest, dass Abbrüche unabhängig vom Fortschritt der Schwangerschaft grundsätzlich nicht in das Strafgesetzbuch gehören, sondern im Sozialrecht zu verorten sind. Auch eine Beratungspflicht oder die dreitägige Wartezeit werden dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person nicht gerecht und sind europa- sowie völkerrechtlich nicht haltbar.

„Die Bundesregierung muss diesen Moment nutzen und endlich dazu beitragen, dass die Rechte schwangerer Personen auch durch eine Verbesserung der derzeit defizitären Versorgungslage nachhaltig und effektiv gestärkt werden,“ so die Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zum Schwangerschaftsabbruch des djb, Céline Feldmann.

Des Weiteren sieht der Abschlussbericht die Kriminalisierung bestimmter Handlungen zur Verhinderung von unsicheren Abbrüchen vor; wie die Vornahme von Abbrüchen durch nicht medizinisch geschultes Personal sowie Schädigungen des Fötus durch Dritte. Der djb sieht hier weiteren Diskussionsbedarf. Bei der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs sollte stets das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person im Zentrum stehen. Eine extensive strafrechtliche Regelung birgt die Gefahr der Stigmatisierung von Abbrüchen und Unklarheiten für das medizinische Personal, wie es bereits bei der derzeitigen Regelung der Fall ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.04.2024

LSVD begrüßt die Vorschläge zur Legalisierung von Eizellabgaben

Die vor einem Jahr von der Regierung eingesetzte Expert*innen-kommission zur Prüfung einer möglichen Legalisierung von Eizellabgaben und Leihmutterschaft hat heute ihren Abschlussbericht vorgelegt. Grundsätzlich hält sie eine Legalisierung von Eizellabgaben für zulässig, bei der Frage nach einer Legalisierung der Leihmutterschaft sind die Expert*innen zurückhaltender. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands:

Der LSVD fordert seit langem eine Überprüfung der geltenden Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft. Mit Bezug auf die Eizellabgabe muss die Legislative nun zügig einen Gesetzesentwurf vorlegen und einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen, der die reproduktive Selbstbestimmung und den notwendigen Schutz der abgebenden Personen sowie die Rechte der betroffenen Kinder sicherstellt.

Aktuell reisen viele queere Paare ins Ausland, um einander zur eigenen Familiengründung eine Eizelle zu spenden – ein in der Regel teures Unterfangen. Der LSVD spricht sich daher klar dafür aus, dass dies auch in Deutschland möglich sein muss. Das Risiko von Ausbeutung ist hier als gering einzuschätzen. Das gleiche gilt für jene Fälle, in denen Eizellen gespendet werden, die im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung entstanden und überzählig sind.  Auch hier spricht sich der LSVD für eine Legalisierung der Spende in Deutschland aus.

Zugleich herrschen in den Strukturen des globalen Reproduktionsmarktes jedoch häufig starke Machtunterschiede zwischen den Eizellen abgebenden und den sie empfangenden Personen. Die Abgabe von Eizellen berührt nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern angesichts der Weitergabe genetischer Zellen auch das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Eine gesetzliche Grundlage muss Selbstbestimmung und Schutz gewährleisten. Dazu gehört für alle Szenarien die Finanzierung umfassender medizinischer und rechtlicher Aufklärung und Beratung aller Beteiligten (auch der Wunscheltern etwa im Hinblick auf Aufklärung ihrer eigenen Kinder). Zusätzlich ist ebenfalls eine hinreichende Dokumentation notwendig. Diese Standards müssen auch dann sichergestellt werden, wenn Kliniken in Deutschland auf Eizellen aus dem EU-Ausland zurückgreifen.

Leihmutterschaft kann insbesondere für zwei cisgeschlechtliche Männer einen Weg zur Familiengründung darstellen, gleichzeitig herrschen auch hier oft starke Machtgefälle. Der LSVD spricht sich daher für die Zulassung der altruistischen Leihmutterschaft und für die Möglichkeit aus, die Rahmenbedingungen in einer Kinderwunschvereinbarung rechtsverbindlich zu regeln. Als Menschenrechtsverband stellt der LSVD dabei hohe Anforderungen an Aufklärung, Beratung und Verrechtlichung des Verhältnisses zwischen austragender Person und Wunscheltern, sollte eine Legalisierung von Leihmutterschaft politisch diskutiert werden.

Dabei darf die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Leistungen keine Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung queerer Familien sein. Queere Familiengründungen sind vielfältig; in vielen Fällen ist keine medizinische Assistenz notwendig. Wichtig ist, dass der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen und eine etwaige finanzielle Förderung diskriminierungsfrei unabhängig von Geschlecht, Familienstand oder Sexualität der Personen sichergestellt wird. Queere Familien müssen jedoch auch dann rechtlich anerkannt werden, wenn sie privat entstanden sind. Der LSVD setzt sich daher seit vielen Jahren für die Implementierung von Elternschaftsvereinbarungen und die Anerkennung von freiwillig gewählten Mehrelternschaften ein.

Hintergrund:

Reziproke Eizellspenden sowie die Inanspruchnahme von Eizellen Dritter oder sogenannter Leihmutterschaft können ein Weg zu queeren Familiengründungen sein.

Die Durchführung von Eizellspenden und Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz von 1991 strafrechtlich verboten. Das für die Verbote maßgebliche Argument, eine „gespaltene Mutterschaft“ schade dem Kindeswohl, ist wissenschaftlich nicht haltbar und angesichts der Akzeptanz von Samenspenden abzulehnen. Zugleich wirft insbesondere die Leihmutterschaft in einem globalen Reproduktionsmarkt wesentliche rechtliche und ethische Fragen auf.

Weiterlesen:

 

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V. vom 15.04.2024

Würde der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geregelt, wäre endlich die Stigmatisierung ungewollt Schwangerer beendet.

Als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Selbstbestimmung von Schwangeren bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vorgestellten Empfehlungen der “Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Durch eine rechtliche Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts sowie die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung, wie von der Kommission alternativ zur Beratungspflicht empfohlen, würde endlich die unsägliche Stigmatisierung beendet, denen ungewollt Schwangere bisher ausgesetzt sind. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Kommission schnellstmöglich umzusetzen.

“Die Autonomie der Schwangeren und der Schutz des ungeborenen Lebens können nicht mit den Mitteln des Strafrechts verwirklicht werden. Statt Schwangere in schwieriger Lebenslage zu kriminalisieren und durch die Androhung von Strafen zusätzlich unter Druck zu setzen, braucht es Zugang zu Informationen, Hilfe und Unterstützung. Keine Schwangere darf allein gelassen werden und es muss Schluss sein mit Stigmatisierung. Der Schwangerschaftsabbruch muss enttabuisiert werden, um den Weg frei zu machen zu aufgeklärten, selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Entscheidungen, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Schwangeren”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. 

Die Forderung der Kommission nach einem flächendeckenden, niedrigschwelligen, barrierefreien und vielsprachigen Beratungsangebot, das kostenfrei und im Wege eines Rechtsanspruches zur Verfügung steht, sei unbedingt zu unterstützen. Auch die Stärkung von Präventionsmaßnahmen wie u.a. der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln für Menschen im Transferleistungsbezug und mit geringem Einkommen ist eine langjährige Forderung des Paritätischen und seiner Mitgliedsorganisationen. Darüber hinaus fordert der Verband die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen für alle selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüche.

Der Verband spricht sich dafür aus, dass der §218 gestrichen und der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch und alle damit im Zusammenhang stehenden Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der schwangeren Person dagegen muss nach Ansicht des Paritätischen Straftatbestand bleiben und hier der Strafrahmen vom Vergehen zum Verbrechen verschärft werden. “Für den Verband ist es Haltung und Auftrag zugleich, dass das historische Erbe Deutschlands vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus, in der u.a. Zwangsabtreibungen und -sterilisationen legitimiert wurden, nicht vergessen werden darf. (…) Das damit verbundene Unrecht darf sich niemals wiederholen”, heißt es in der verbandlichen Positionierung zum Thema.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.04.2024

Unsere Verbände und Organisationen begrüßen den Bericht der AG 1 der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

Wir wenden uns heute an die Bundesregierung und fordern jetzt zügig eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Einklang mit Grundgesetz und internationalen Menschenrechten und Gesundheitsrichtlinien.

Die ELSA-Studie zeigt, dass die Versorgungslage und -qualität vielenorts und die Erfahrungen vieler ungewollt schwangerer Menschen problematisch sind. Der Kommissionsbericht zeigt vom geltenden Gesetz geschaffene Probleme auf und bietet Lösungsansätze an.

Auf dieser Grundlage muss die Regierung notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode umsetzen.

Amnesty International Deutschland

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft

AWO Bundesverband

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Deutscher Juristinnenbund

Doctors for Choice Germany

Evangelische Frauen in Deutschland

Familienplanungszentrum Berlin – BALANCE

GEW Berlin

Medical Students for Choice

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit

pro familia Bundesverband

TERRE DES FEMMES

UN Women

Verein demokratischer Ärzt*innen

Women in Exile

Zentralrat der Konfessionsfreien

Zitate und Stellungnahmen

Amnesty International

Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin: „Schwangerschaftsabbrüche müssen vollständig entkriminalisiert werden. Das erfordern menschenrechtliche Standards und die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation. Und auch die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Alle Fakten liegen auf dem Tisch, jetzt müssen Regierung und Parlament endlich handeln!“

https://www.amnesty.de/deutschland-schwangerschaftsabbruch-abtreibung-entkriminalisieren-forschungsprojekt-elsa
https://www.amnesty.de/schwangerschaftsabbruch-deutschland

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft

https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/2024/04/15/pressemitteilung-zur-veroeffentlichung-des-berichts-der-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-ag-1/

AWO Bundesverband

https://awo.org/weg-mit-paragraf-218-stgb-awo-fordert-legalisierung-von-schwangerschaftsabbruechen

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Dr. Ines Scheibe, Mitbegründerin: „Schwangerschaftsabbrüche sollen endlich keine Straftat mehr sein, sondern ein Recht von ungewollt Schwangeren. Das ist möglich und dringend notwendig, wie die Expert*innen und die Ergebnisse der ELSA – Studie deutlich zeigen. Jetzt erwarten wir rasches Regierungshandeln.“

https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/19064/pressemitteilung-buendnis-fuer-sexuelle-selbstbestimmung-begruesst-erste-ergebnisse-der-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzung/

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe

https://dgpfg.de/wp-content/uploads/2024/04/Pressemitteilung-zu-den-Empfehlungen-der-Expertinnenkommission-zur-Neuregelung-des-Paragraph-218-StGB-download.pdf

Deutscher Juristinnenbund

https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st22-26

Doctors for Choice

https://doctorsforchoice.de/2024/04/ergebnisse-der-kommission-als-handlungsauftrag-an-regierung/

Evangelische Frauen in Deutschland

Angelika Weigt-Blätgen, Vorsitzende des Präsidiums: „Die Empfehlungen der Kommission werden der Tatsache gerecht, dass das aktuelle Strafrecht im Rahmen des §218 keine angemessene Lösung für die Verhinderung von Abtreibungen darstellt. Ein kostenloser und barrierefreier Zugang zu Verhütungsmitteln sowie umfassende Beratungsdienste sind deutlich wirksamere Ansätze.“

https://evangelischefrauen-deutschland.de/pressemitteilung-16-april-2024-evangelische-frauen-in-deutschland-fordern-umfassende-unterstuetzung-fuer-reproduktive-freiheit/

Familienplanungszentrum Berlin – BALANCE

Taleo Stüwe, Assistenzarzt im medizinischen Fachteam: „Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist längst überfällig. Die Bundesregierung hat die Chance, den Empfehlungen der Kommission zu folgen und ihren gesetzgeberischen Spielraum zu nutzen. Für eine gute, bedarfsorientierte Versorgung ungewollt schwangerer Personen brauchen wir eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs – ohne Stigmatisierung und Pflichtberatung, mit Kostenübernahme und flächendeckenden Angeboten.“

https://www.fpz-berlin.de

GEW Berlin

https://www.gew-berlin.de

Medical Students for Choice

„Die gesellschaftliche Tabuisierung und rechtliche Kriminalisierung steht einer würdigen und gesundheitsfördernden Versorgung von ungewollt Schwangeren seit Jahren im Weg. Wir benötigen kompetente Ärzt*innen und einen legalen Schwangerschaftsabbruch mit niederschwelligem Zugang, um sichere Schwangerschaftsabbrüche und reproduktive Gesundheit zu wahren.“

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit

www.nationales-netzwerk-frauengesundheit.de/downloads/NNW_Stellungnahme_AG1_Kommission_final.pdf

pro familia Bundesverband

Monika Börding, Vorsitzende: „Es gab nie einen guten Kompromiss zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Denn er hat zu schwierigen Erfahrungen und einer schlechten Versorgungslage geführt, die die ELSA-Studie jetzt bestätigt hat. Mit der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs kann die Regierung endlich gute Rahmenbedingungen für eine gute Gesundheitsversorgung schaffen. Dazu gehört, Schwangeren einen Rechtsanspruch auf professionelle Beratung geben, und zwar zu allen Fragen zu Sexualität und Fortpflanzung.“

https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/pressemitteilungen/pm_empfehlungen_der_Kommission_zur_Schwangerschaftsabbruchregelung_2024-4-9.pdf

TERRE DES FEMMES

Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate: „Es ist lange überfällig, dass der frauenfeindliche §218 gestrichen wird. Dafür kämpfen TERRE DES FEMMES und viele andere seit Jahrzehnten. Jede Frau muss frei entscheiden können, ob, wann und mit welcher Methode sie einen Abbruch durchführen möchte. Dafür braucht es jetzt einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der Schwangerschaftsabbrüche legalisiert. Der im Kommissionsbericht vorgestellte Gestaltungsspielraum ist dabei nicht nur vollständig auszuschöpfen, sondern es muss darüber hinausgegangen und die aktuelle WHO Richtline umgesetzt werden!“

https://event.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/07E4DD824EA758A0E0637E695E860EEF/current/document/Terre_Des_Femmes_Stellungnahme.pdf

UN Women

Elke Ferner, Vorsitzende: „Schwangere, die sich zu einem Abbruch entschließen und Arzt*innen, die ihnen helfen, dürfen nicht länger mit dem Strafrecht bedroht werden. Eine Entkriminalisierung ist möglich und muss noch in dieser Wahlperiode erfolgen!“

https://event.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/07E4DE60E7185ACEE0637E695E86C4DF/current/document/UN_Women_Stellungnahme.pdf

Verein demokratischer Ärzt*innen

Elisabeth Furian, Mitglied des erweiterten Vorstands: „Unser Platz als Ärzt*innen ist an der Seite der ungewollt schwangeren Person. Leider wird das Thema Schwangerschaftsabbruch jedoch in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung ausgespart. Die fehlende Ausbildung ist eine der Ursachen für die ungenügenden Versorgungsstrukturen. Deshalb fordern wir: Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch und rein in die Lehre!“

https://www.vdaeae.de/2024/04/12/pm-vom-12-4-2024-legal-einfach-fair-fuer-eine-entkriminalisierung-des-schwangerschaftsabbruchs/

Women in Exile

“We believe women should be given the choice of making a decision on whether they want kids or not.”

Zentralrat der Konfessionsfreien

„Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die Empfehlung der Kommission, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren. Das Selbstbestimmungsrecht aller ungewollt schwangeren Frauen wird nur durch eine weltanschaulich neutrale Regelung sichergestellt.“

https://konfessionsfrei.de

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.04.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung gemeinsam weiter voranbringen

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, und der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Dr. Mehmet Daimagüler, haben zum Internationalen Tag der Roma am 8. April auf die Situation der in Deutschland lebenden Roma aufmerksam gemacht. Mit einem Empfang zum Welt-Roma-Tag setzten sie dabei ein Zeichen für Vielfalt und Zugehörigkeit der Sinti und Roma.

Bundesministerin Lisa Paus: „Zum Welt-Roma-Tag rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht weg zu schauen bei antiziganistischen Vorfällen im Alltag. Ich bin dem Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma, Dr. Mehmet Daimagüler sehr dankbar für die wichtige Arbeit und seinen unermüdlichen Einsatz gegen Antiziganismus und Rassismus. Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen ist und bleibt aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Antiziganismus hat keinen Platz in Deutschland.“

Dr. Mehmet Daimagüler, Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung: „Der 8. April würdigt die historischen Verdienste der Bürgerrechtsbewegung sowie das Leben und die Vielfalt der Communitys. Aber es erinnert uns auch daran, dass noch viel zu tun ist.“

Dr. Daimagüler nannte als wichtigste bevorstehende Aufgabe seines Amtes die Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an den Sinti und Roma in der Nachkriegszeit.

Der Aktivist und Autor Gianni Jovanovic führte als Moderator durch das Programm zum Internationalen Tag der Roma im BMFSFJ, bei dem auch der Jugendclub des „Romplay Theaters“ aus Hamburg eine Szene spielte. Vor den zahlreichen Gästen, darunter Mitglieder von Selbstorganisationen von Sinti und Roma, erinnerte Ministerin Lisa Paus daran, dass der Welt-Roma-Tag auf den Jahrestag des ersten Welt-Roma-Kongresses 1971 in London zurückgeht – einem Meilenstein der Selbstorganisation und der Bürgerrechtsbewegung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.04.2024

Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung gemeinsam weiter voranbringen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK), Sascha Karolin Aulepp, haben heute einen „Letter of Intent“ zum weiteren gemeinsamen Qualitätsprozess in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Der Letter of Intent würdigt den bisherigen Qualitätsprozess von Bund und Ländern und verdeutlicht das gemeinsame Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und bundesweit anzugleichen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Qualität der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung. Zusammen mit den Ländern leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag für deren Weiterentwicklung. Wir unterstützen die Länder und Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe und bekräftigen mit dem Letter of Intent, dass wir die KiTa-Qualität im ganzen Land stärker angleichen möchten. Unser gemeinsames Ziel ist ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards. Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass der Bund die Länder auch über 2024 hinaus bei der KiTa-Qualität weiter unterstützt.“

Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Sascha Karolin Aulepp: „Wir müssen allen Kindern in Deutschland ein Angebot der Kindertagesbetreuung machen, um sie in ihrer frühkindlichen Entwicklung zu fördern. Nach wie vor sind es vor allem die Kinder, die besonders von frühkindlicher Bildung profitieren würden, die noch nicht versorgt sind. Für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen braucht es auch weiter die Unterstützung des Bundes. Darauf aufsetzend bleibt die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung ein vorrangiges Ziel.“

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder stellen im Letter of Intent klar, dass verbindliche und auf Dauer angelegte Qualitätsstandards nur mit einem auskömmlichen und unbefristeten finanziellen Engagement des Bundes und mit einer ausreichenden Zahl an Fachkräften umsetzbar sind.

Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz
Auf Grundlage des Koalitionsvertrags und mit dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 traten der Bund und die Länder in einen strukturierten und ergebnisoffenen Prozess ein. Vertreterinnen und Vertreter des BMFSFJ und der Fachministerien der Länder kamen dazu ab August 2022 in der Arbeitsgruppe Frühe Bildung zusammen, um Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten. Dabei wurden die Kommunalen Spitzenverbände eng einbezogen. Die Arbeitsgruppe wurde zudem durch einen Expertendialog aus Verbänden und Organisationen aus der Praxis sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitet.

Mit dem Letter of Intent wird der Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ veröffentlicht. Er enthält unter anderem die von der Arbeitsgruppe Frühe Bildung entwickelten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den Qualitätsbereichen „Verbesserung der Betreuungsrelation“, „Sprachliche Bildung und Sprachförderung“, „Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote“ sowie für die Steuerung im System und das Monitoring.

In der Anlage zum Bericht werden Umsetzungsaspekte beleuchtet, wie zum Beispiel der Personalbedarf oder die Kosten von Qualitätsstandards, die mögliche rechtliche Ausgestaltung oder Vorschläge für ein zeitlich gestuftes Vorgehen.

Langjähriger Qualitätsprozess von Bund und Ländern
Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, in einem gemeinsamen Prozess die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Die AG Frühe Bildung wurde erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln.

Diese bildeten eine Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz (2019-2022), das in dieser Legislaturperiode mit dem KiTa-Qualitätsgesetz (2023-2024) fortgesetzt und weiterentwickelt wurde.
Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Mrd. Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Letter of Intent

Bericht AG Frühe Bildung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.03.2024

Zu den Ergebnissen der ELSA-Studie zur Versorgungslage ungewollt Schwangerer erklärt Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Die Ergebnisse der ELSA-Studie enthalten wichtige Hinweise für den Weg zu einer besseren Versorgung ungewollt Schwangerer.

Die Bundesländer haben die Aufgabe, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Was das genau bedeutet, ist allerdings bisher nicht gesetzlich klar definiert. Das erschwert Einschätzungen zur Versorgungslage.

Durch die wissenschaftliche Befragung von Betroffenen können wir nun die Versorgungssituation besser einschätzen. Es wird deutlich, dass eine angemessene Erreichbarkeit von Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs nicht flächendeckend gegeben ist. Insbesondere in den südlichen und westlichen Bundesländern bestehen erhebliche Versorgungslücken.

Eine ungewollte Schwangerschaft ist immer auch eine belastende Situation. Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass Versorgungsbarrieren und Stigmatisierungen einen Einfluss auf die psychische Lage von ungewollt schwangeren Frauen haben.

Wir wollen, dass Frauen in dieser schwierigen Entscheidung die bestmögliche Unterstützung und medizinische Versorgung erhalten. Schwangerschaftsabbrüche wird es immer geben. Die Ergebnisse der Studie zeigen uns deutlich, wo Handlungsbedarf besteht. Es ist unsere Aufgabe Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht allein zu lassen, egal wie sie sich entscheiden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.04.2024

Zum Beschluss der Reform des Namensrechts erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Mit dem heutigen Beschluss setzen wir um, was wir als FDP-Fraktion bereits in den vergangenen Jahren aus der Opposition heraus angestoßen haben: Eine gezielte Liberalisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts, die neue Freiheiten bringt, ohne das Namensrecht dabei beliebig zu machen. Der Name hat nicht nur Identifikations- und Zuordnungsfunktionen, sondern ist Teil der eigenen Identität und Ausdruck persönlicher Individualität. Dem trägt die heute verabschiedete Namensrechtsreform Rechnung. Sie ermöglicht außerdem, flexibler auf sich ändernde Lebenssituationen zu reagieren. Mit der Reform besteht künftig etwa die Möglichkeit von Doppelnamen für beide Ehepartner sowie für Kinder. Auch die Namenstraditionen von nationalen Minderheiten und die Situation von Stiefkindern, Scheidungskindern und Adoptierten finden besser Berücksichtigung. Damit reagieren wir auf die Bedürfnisse vieler Menschen in unserem Land und machen einen großen Schritt zu mehr individueller Freiheit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Montag, 22. April 2024 , 14.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
BT-Drucksache 20/10387

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/Anhoerungen/998002-998002

Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 15.04.2024

Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich die mit dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP anvisierte Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Eine Petition, die sich gegen eine solche Absenkung ausspricht, fand bei der Sitzung am Mittwoch keine Mehrheit. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppe Die Linke wurde eine Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, die vorsieht, das entsprechende Petitionsverfahren abzuschließen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung der Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ votiert.

In der aus dem Januar 2023 stammenden öffentlichen Petition (ID 144196) heißt es, mit Blick auf die Ereignisse in Berlin-Neukölln an Silvester 2022 könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, um eine verantwortliche Wahlentscheidung treffen zu können. Die Gefahr der Verbreitung durch sich explizit auf diese Wähler einstellende neue Parteien mit demokratiezersetzenden Narrativen sei zudem zu groß, schreibt der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss unter anderem darauf, dass das aktive Wahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) bereits auf 16 Jahre gesenkt worden sei. Hintergrund der entsprechenden Entscheidung des Bundestages im Jahr 2022 sei gewesen, „dass das frühere aktive Wahlalter von 18 Jahren Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen hat, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen“. Zudem habe sich der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung für eine Absenkung des Wahlalters für die Wahlen zum EP auf die positiven Erfahrungen mit einer entsprechenden Absenkung bei Landtags- und Kommunalwahlen in mehreren Ländern gestützt.

Für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre sprechen aus Sicht der Ausschussmehrheit im Wesentlichen dieselben Gesichtspunkte wie für die bereits vollzogene Absenkung des Wahlalters auf europäischer Ebene. Auch auf nationaler Ebene sollten 16-jährige nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, wenn sie an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Zudem gelte auch hier, dass gerade die junge Generation durch aktuelle politische Entscheidungen, insbesondere auf den Feldern des Klimaschutzes, der sozialen Sicherungssysteme, der öffentlichen Investitionen und der Regulierung des Internets, in besonderer Weise betroffen sein werde.

Der Ausschuss hebt außerdem hervor, dass auch die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit in ihrem Abschlussbericht vom 12. Mai 2023 (20/6400) dem Bundestag mehrheitlich empfohlen habe, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken.

Was den Einwand des Petenten angeht, es könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, und die Gefahren der Beeinflussung durch demokratiezersetzende Narrative zu groß seien, so widersprächen dem sowohl empirische Befunde als auch rechtliche Wertungen, heißt es in der Vorlage. Die kognitive Entwicklungsforschung zeige, dass in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren bei fast allen Jugendlichen ein intellektueller Entwicklungsschub stattfinde, der sie dazu befähige, abstrakt, hypothetisch und logisch zu denken. Parallel hierzu steige in dieser Altersspanne auch die Fähigkeit an, sozial, ethisch und politisch zu denken und entsprechende Urteile abzugeben. „Wenn dies für 14-Jährige gilt, dann muss es für 16-Jährige erst recht gelten“, urteilt der Petitionsausschuss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 220 vom 10.04.2024

Die Höhe von Sozialleistungen ist nicht entscheidend für Migrationsbewegungen. Das betonte in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag eine Mehrheit der geladenen Sachverständigen. Mehrere Wissenschaftlerinnen wiesen in der Anhörung darauf hin, dass die These von dem einen entscheidenden Pull-Faktor für Migration schon seit Jahrzehnten als wissenschaftlich überholt gilt. Entscheidender seien die Community vor Ort, Arbeitsperspektiven und die demokratische Verfasstheit des Ziellandes.

Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/9740) unter anderem eine Absenkung der Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), eine vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und eine Bezahlkarte für Asylsuchende. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/4051), dass Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem AsylbLG anstatt Bürgergeld erhalten.

Noa Kerstin Ha, wissenschaftliche Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), kritisierte die These von den Pull-Faktoren als „bestenfalls unvollständig“. Aktuelle Studien würden die Evidenz sogenannter Wohlfahrtsmagneten eindeutig widerlegen, sagte sie. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wies Vera Egenberger darauf hin, dass die Ablehnung von Migration selten auf Fakten basiere. Auch sie bekräftigte, eine Absenkung von Leistungen werde Migration nicht reduzieren, denn die primären Gründe dafür seien andere, wie zum Beispiel Kriegs- und Krisensituationen oder Klimakatastrophen. Hier müsse man ansetzen, wolle man Wanderungsbewegungen stoppen, betonte Egenberger. Den Ruf nach Sachleistungen kritisierte Katharina Voss von der Diakonie Deutschland als „Ladenhüter“, denn die Debatte sei eigentlich längst abgeschlossen. Die Praxis in den Kommunen hätte gezeigt: „Es ist personalintensiv, teuer und unpraktisch und geht für die Betroffenen oft am Bedarf vorbei.“ Demgegenüber böte ein Bezahlkarte Vereinfachungen, wenn sie diskriminierungsfrei ausgestaltet werde. Dies sei aber derzeit mit der willkürlichen Festlegung auf einen verfügbaren Betrag von zum Beispiel 50 Euro, über den die Asylsuchenden frei verfügen können sollen, nicht der Fall.

Zustimmend zur Bezahlkarte äußerte sich dagegen Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag: „Wir machen damit gute Erfahrungen.“ Die Betroffenen könnten überall damit einkaufen, sogar online, aber es sei natürlich abhängig vom Betrag, der auf der Karte verfügbar ist, ergänzte sie. Daniel Thym, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz, bezeichnete Sozialleistungen als den „nicht relevantesten Faktor“ für Migrationsströme, gleichwohl könnte deren Absenkung einen „symbolisch sichtbaren Effekt“ haben. Er äußerte sich darüber hinaus zustimmend zu der Forderung der Unionsfraktion nach einer Absenkung von Leistungen für ausreisepflichtige Menschen und nach schnelleren Sanktionsverfahren im AsylbLG. Derzeit seien Sanktionen in der Praxis kaum relevant, weil die Verfahren viel zu kompliziert seien, sagte Thym.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 211 vom 08.04.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/10674) zur Wohnungslosigkeit in Deutschland gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, welche präventiven Maßnahmen bestehen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern und welche Maßnahmen es gibt, um bestehende Wohnungslosigkeit in Kontexten wie Überschuldung, Arbeitsplatzverlust und Scheidung zu bekämpfen. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, was die Bundesregierung unternimmt, um Staaten „dazu zu bewegen, damit sie sich um ihre Wohnungslosen“ aus dem EU-Ausland und dem Nicht-EU-Ausland kümmern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 196 vom 24.03.2024

Das durchschnittliche Alter von Vätern bei der Geburt eines Kindes ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen: Lag es 1991 noch bei 31,0 Jahren, waren Väter 2022 bei der Geburt ihrer Kinder im Schnitt 34,7 Jahre alt. Dieser Trend ist weltweit in vielen Ländern zu beobachten. Er wird von Teilen der Wissenschaft mit Sorge gesehen, da Kinder älterer Väter ein höheres biologisches Risiko haben, gesundheitlich beeinträchtigt zu sein. Eine neue Studie von Forschern des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und der Universität Oldenburg in der Fachzeitschrift „Human Reproduction“ zeigt nun erstmals auf, dass das heute verzeichnete Alter der Väter bei Geburt im historischen Vergleich nicht ungewöhnlich ist.

Bei allen Ländern, für die Daten über die letzten 100 Jahre vorliegen, zeigt sich ein ähnliches Bild: Trotz hoher Anstiege in den letzten Jahrzehnten liegt das heutige Durchschnittsalter der Väter bei Geburt von Kindern unter oder nur leicht über den zu Beginn des 20. Jahrhunderts verzeichneten Werten. So waren etwa in Frankreich um 1900 die Väter bei Geburt im Durchschnitt 34 Jahre alt, was dem heutigen Niveau entspricht. Bis in die 1970er Jahre ging das Durchschnittsalter dann stark zurück und lag Anfang der 1970er um die 30 Jahre, bevor es ab 1980 wieder anstieg. Ähnliche Verläufe zeigen sich für Schweden, die USA, Japan und eine Reihe weiterer Länder. Für Deutschland sind Aussagen zu Langzeitentwicklungen nicht möglich, da Daten zum Alter der Väter bei Geburt ihrer Kinder erst seit 1991 durchgängig vorliegen.

Langfristig betrachtet sind niedrige Geburtsalter ungewöhnlich

„Unsere Analysen vermitteln den Eindruck, dass eher die niedrigen Werte in den 1960er und 1970er Jahren ungewöhnlich waren“, erklärt Dr. Sebastian Klüsener vom BiB, Mitautor der Studie. Die hohen Alter zu Beginn des 20. Jahrhunderts erklären sich dadurch, dass die Familiengründung aus wirtschaftlichen Gründen relativ spät erfolgte. Damals gab es auch noch viele kinderreiche Familien, bei welchen die letzten Kinder in einem relativ hohen Alter geboren wurden.  Dies änderte sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, als viele Gesellschaften sehr industriell geprägt waren. Damals konnten Erwerbstätige früh im Arbeitsleben höhere Einkommen erzielen, was für eine frühzeitige Familiengründung förderlich war. Gleichzeitig sank der Anteil kinderreicher Familien, so dass viele Eltern ihre Familienplanung früh abschlossen.  Der für das Einkommen sorgende Ehemann und die sich um Haushalt und Kinder kümmernde Ehefrau waren das stark verbreitete Rollenbild dieser Zeit. Dies änderte sich ab den 1970er Jahren. Im Zuge des Übergangs von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft entstanden neue attraktive Karrieremöglichkeiten für Frauen. In dieser Zeit begannen sich auch die Rollenverständnisse von Frauen und von Männern zu ändern. Zusätzlich führten höhere Anforderungen an die berufliche Qualifikation und bessere Bildungsangebote zu längeren Ausbildungszeiten bei Männern und Frauen. Diese Entwicklungen trugen neben anderen Einflussfaktoren letztlich zu einem steigenden Geburtsalter bei.

Einen älteren Vater zu haben kann auch von Vorteil sein

Ob der Anstieg des Alters von Vätern bei der Geburt von Kindern tatsächlich Anlass zu Besorgnis ist, hängt von verschiedenen zum Teil noch wenig erforschten Faktoren ab. Während die mit dem Geburtsalter steigenden biologischen Gesundheitsrisiken für das Kind gut belegt sind, kann es auch von Vorteil sein, einen älteren Vater zu haben. Da ältere Väter in der Regel bereits mehr im Arbeitsmarkt etabliert sind, können sie ihren Kindern potenziell einen finanziell besser abgesicherten Start ins Leben ermöglichen. Außerdem gilt es die gestiegene Lebenserwartung und die Folgen des Fortschritts in der Medizin zu berücksichtigen: Ein heute 35 Jahre alter Mann ist im Durchschnitt gesünder als ein 35 Jahre alter Mann vor 50 Jahren. Durch den medizinischen Fortschritt werden zudem gesundheitliche Folgen abgemildert, die eine späte Vaterschaft für das Kind hat. „Wenn die bestehenden Forschungslücken weiter gefüllt sind, ist eine noch bessere Einschätzung der Vor- und Nachteile möglich“, meint Klüsener. „Die aktuellen oft als drastisch hoch bezeichneten Durchschnittsalter sind jedenfalls weder neu noch ungewöhnlich.“

Die gesamte Publikation finden Sie hier:

https://doi.org/10.1093/humrep/deae067

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 09.04.2024

Nach knapp vier Jahren Krisensituation sind Erfahrungen und Stimmungen unter den Erwerbspersonen in Deutschland stark gemischt, zeigt die aktuelle Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung vom November 2023: Mehr als ein Viertel der befragten Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden berichtete von starken finanziellen Belastungen. 60 Prozent aller Befragten äußerten geringes oder gar kein Vertrauen in die Bundesregierung. Bei einer relevanten Gruppe besteht ein erheblicher Zuspruch zu antidemokratischen Kräften. Andererseits zeigten sich aber auch Stabilisierungstendenzen beim Vertrauen in andere staatliche und gesellschaftliche Institutionen und oft eine etwas günstigere Einschätzung der eigenen Gesamtsituation als während der Corona-Krise und kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine.

Der vertiefte Blick auf in der Befragung geäußerte negative Weltsichten zeigt, dass sie sich bei einem Teil der Befragten zu verfestigen und ein Stück weit zu verselbständigen scheinen. Das ergibt sich beim Vergleich von Personen in vergleichbarer wirtschaftlicher Lage, differenziert nach politischen Präferenzen: Während AfD-Wähler*innen eine besonders ausgeprägte Verunsicherung und starke Sorgen zu Protokoll geben, äußern sich Wähler*innen anderer Parteien auch bei ähnlicher finanzieller Situation im Mittel deutlich seltener besorgt. Sehr groß sind auch die Unterschiede bei der Haltung zu Menschen, die vor dem Ukraine-Krieg geflohen sind: Im November 2023 gaben beispielsweise lediglich 42 Prozent der Befragten mit Präferenz für die AfD an, das Schicksal der Geflüchteten bewege sie. Unter den Befragten, die andere Parteien wählen wollen, äußerten hingegen 79 Prozent Mitgefühl.

„Die aktuelle Erhebung der Erwerbspersonenbefragung zeigt eine von multiplen Krisen verunsicherte, aber nicht erschütterte Gesellschaft“, fasst Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung das Bild zusammen. Die Soziologin wertet die Wiederholungsbefragung, die sich seit Frühjahr 2020 im Abstand von vier bis sechs Monaten an dasselbe Panel aus aktuell rund 5.200 Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden richtet, zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler aus.

Es gelingt der AfD, krisenbedingte Unsicherheiten und Belastungen zu mobilisieren und zu verstärken

Die beobachtete Verunsicherung resultiere aus den großen finanziellen Belastungen durch die hohe Inflation 2022/2023, die vor allem die unteren Einkommensgruppen stark getroffen haben – auch wenn die Teuerungsrate mittlerweile deutlich gesunken ist, analysiert Kohlrausch. Aus diesen Belastungen und den Sorgen, die damit einhergehen, speise sich auch zu einem beträchtlichen Teil das nur noch geringe Vertrauen in die Bundesregierung und die Zustimmung zur AfD, die unter Erwerbspersonen zwischen den Befragungswellen im Juli und November 2023 erneut gestiegen war (Details und Zahlen zu allen Befunden unten). Mögliche Veränderungen, die sich mit den Berichten des Recherche-Netzwerks Correctiv und den großen Demonstrationen zum Schutz der Demokratie ab Januar 2024 ergeben haben, sind in den Daten nicht erfasst.

Gleichzeitig sei es sehr wichtig, jenseits dieser generellen Zusammenhänge auf signifikante Unterschiede individueller Krisenreaktionen zu schauen, betont WSI-Experte Andreas Hövermann: „Unabhängig von ihrer tatsächlichen finanziellen Situation fühlen sich AfD-Wähler*innen durch die aktuellen Krisen stärker betroffen und verunsichert als die Wähler*innen anderer Parteien. Ganz offensichtlich gelingt es der AfD besonders gut, krisenbedingte Unsicherheiten und Belastungen zu mobilisieren und zu verstärken. Dies ist ein beunruhigender Befund, weil ein derartiges Erstarken anti-demokratischer Kräfte eine ernsthafte Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaftsordnung darstellt.“

Debatten um Rückzug des Staates, etwa im Sozialen, sind kontraproduktiv

Gleichwohl zeige sich in den Befragungsergebnissen aber auch, dass sich das Vertrauen in andere staatliche und gesellschaftliche Institutionen bei vielen Menschen stabilisiert hat, ebenso wie der Sorgenhaushalt – auch wenn die Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation bei einem Viertel der Befragten weiter hoch sind. „Auch in turbulenten Zeiten sollte man also nicht aus den Augen verlieren, dass die Gesellschaft über Ressourcen verfügt, die sie stabilisieren. Es gilt, diese Ressourcen zu stärken und destabilisierenden Entwicklungen etwas entgegenzusetzen, insbesondere der starken Belastung der unteren Einkommensgruppen, die trotz sinkender Inflation nachwirkt“, sagt Kohlrausch. „Dafür ist es auch notwendig, dass deutlich wird, dass die Krisen durch staatliches Handeln gestaltbar sind. Debatten um einen Rückzug des Staates, zum Beispiel in der Sozialpolitik, sind hier kontraproduktiv.“  

Details und Zahlen zu den Befunden
(siehe auch die Abbildungen in der pdf-Version dieser PM; Link unten)

Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) mit niedrigen Haushaltseinkommen berichtete im November 2023 von starken oder äußerst starken finanziellen Belastungen. Der Wert ist gegenüber der vorherigen Befragungswelle von Juli 2023 um 5 Prozentpunkte angestiegen. Auch in mittleren und höheren Einkommensgruppen hat die finanzielle Belastung bis zum Jahresende 2023 zugenommen – allerdings auf niedrigerem Niveau, insbesondere bei Befragten mit hohen Einkommen (Anstieg von 11 auf 14 Prozent; Abbildung 1 in der pdf-Version). Generell fühlen sich Erwerbspersonen mit niedrigeren Einkommen derzeit stärker von Krisen betroffen.

Befragte, die der AfD zuneigen, konstatieren weitaus häufiger als Wähler*innen anderer Parteien, sie selbst und Deutschland insgesamt seien stark von den Krisen der letzten Jahre betroffen. AfD-Wähler*innen fühlen sich auch besonders häufig unsicher. Die Differenz bei den verschiedenen Fragestellungen liegt bei 25 bis 30 Prozentpunkten (Abbildung 2).

Dass Befragte mit Tendenz zur Wahl der AfD bei wahrgenommener Krisenbetroffenheit und Verunsicherung weit vorne liegen, hängt auch damit zusammen, dass Personen mit niedrigeren Einkommen generell überdurchschnittlich oft AfD wählen. Allerdings erklärt das nur einen Teil der Differenz, wie die verfeinerte Auswertung in unterschiedlichen Einkommensgruppen deutlich macht: Auch bei vergleichbaren Einkommen sehen sich AfD-Wählende viel häufiger durch die Krisen betroffen und sind öfter verunsichert als Wählende anderer Parteien (Abbildung 3). „Die Unterschiede sind auch bei ähnlichem Einkommen nicht nur statistisch signifikant, sondern teilweise geradezu enorm. Die von der AfD verbreiteten Untergangsszenarien verfangen beim Personenkreis, der AfD wählen will, offenbar nicht nur besonders gut, sie zeigen auch ihre Wirkung und verstärken die Verunsicherung in ihrer Wählerschaft“, sagt Forscher Hövermann. Der gleiche Trend zeigt sich auch, wenn verglichen wird, ob Wählende über finanzielle Rücklagen verfügen oder nicht.

Gleichzeitig zeichnet sich in Bezug auf das Vertrauen in wichtige staatliche und gesellschaftliche Institutionen im Gesamtsample eher eine Stabilisierung ab. Nachdem das Vertrauen gegenüber fast allen Institutionen unmittelbar nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine zurückgegangen war, hat es sich anderthalb Jahre später, im November 2023, stabilisiert. Lediglich das Vertrauen in die Bundesregierung befindet sich mit 11 Prozent aller Befragten, die ein großes, beziehungsweise sehr großes Vertrauen in die Bundesregierung haben, auf dem niedrigsten Stand, der im Rahmen der Erwerbspersonenbefragung bisher gemessen wurde. 60 Prozent äußerten im November 2023 wenig oder kein Vertrauen zur Regierung, der bislang höchste Wert (Abbildung 4 in der pdf-Version).

Anhänger*innen der AfD zeichnen sich generell durch ein stark unterdurchschnittliches Institutionenvertrauen aus. Das gilt auf unterschiedlichem Niveau, für Polizei, Justiz oder Bundeswehr ebenso wie für Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände. Extrem niedrig sind die Werte beim Vertrauen zu öffentlich-rechtlichen Medien und zur Bundesregierung – nur 4 bzw. 1 Prozent der AfD-Wähler*innen äußern hier großes oder sehr großes Vertrauen. Dagegen ist das Vertrauen in die präferierte Partei bei AfD-Wähler*innen überdurchschnittlich: 51 Prozent äußern hier großes oder sehr großes Vertrauen in die AfD – Unter Wählenden anderer Parteien sind es im Durchschnitt 41 Prozent, die ein solch großes Vertrauen in die Partei äußern, der sie ihre Stimme geben. „Hier zeigt sich die Abwendung und ausgeprägte Entfremdung vieler AfD-Anhänger*innen von zentralen demokratischen Institutionen, während die AfD von ihnen als einzige Institution mehrheitlich Vertrauen zugesprochen bekommt. Daran lässt sich zum einen die erhebliche Unzufriedenheit von AfD-Anhänger*innen ablesen. Zum anderen wird aber auch ersichtlich, wie erfolgreich die AfD bei ihren Wählenden darin ist, das Bild eines chaotischen und versagenden Systems zu zeichnen und sich selbst als einzigen Heilsbringer zu positionieren“, sagt WSI-Experte Hövermann.

Schaut man wieder auf alle Befragten, scheinen sich die Erwerbspersonen in Deutschland in mehreren wichtigen Kategorien jenseits der finanziellen Situation tendenziell eher weniger belastet zu fühlen als während der akuten Corona-Krise und im ersten Jahr des Ukraine-Kriegs. Das gilt für die familiäre Situation und für die Arbeitssituation. Die wahrgenommenen Belastungen im Hinblick auf die Gesamtsituation sind zuletzt zwar wieder leicht gestiegen, liegen aber ebenfalls deutlich unter dem Niveau der Jahre 2020 bis 2022 (Abbildung 5).

Weniger uneinheitlich ist die Entwicklung bei den Sorgen, die sich die Befragten machen. Sorgen um die Preisentwicklung liegen weiterhin auf hohem Niveau und die Besorgnis um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung steigt wieder. Gesellschaftsbezogene Sorgen, beispielsweise zum Zusammenhalt im Land oder zur sozialen Ungleichheit, nahmen bis Ende 2023 weiter zu, sodass zuletzt rund die Hälfte der Befragten hier große Sorgen äußert (Abbildung 6). Die Anstiege der letzten Jahre bei diesen Sorgen gehen auf weite Teile der Gesellschaft zurück und sind somit nicht auf einzelne gesellschaftliche Gruppen begrenzt – ebenfalls ein Anzeichen für eine zunehmend verunsicherte Gesellschaft.​

Die Einstellungen zu Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, sind zwischen Kriegsbeginn und November 2023 deutlich kritischer geworden. So waren zuletzt unter allen befragten Erwerbspersonen 68 Prozent der Meinung, Deutschland könne nicht noch mehr Geflüchtete aufnehmen – 30 Prozentpunkte mehr als kurz nach dem russischen Überfall. Nachdem direkt nach Kriegsbeginn noch zwei von drei Befragten optimistisch waren, dass Deutschland die Integration der Geflüchteten gelänge, geben dies zuletzt nur noch 40 Prozent an (Abbildung 7/1).

Bei allen abgefragten Items sind Wähler*innen der AfD geflüchteten Ukrainer*innen gegenüber weitaus ablehnender eingestellt als Wähler*innen anderer Parteien (Abbildung 7/2). Unter ihnen fordern vier von fünf, dass sich Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland „erstmal hintenanstellen sollten“ und über 90 Prozent finden, dass Deutschland keine weiteren Geflüchteten mehr aufnehmen könne. „Die anhaltenden Debatten über eine härtere Gangart im Umgang mit Geflüchteten schlagen sich also zunehmend auch in Entsolidarisierungsprozessen nieder. Gleichzeitig scheint das Gefühl unter AfD-Wähler*innen, gegenüber Geflüchteten zu kurz zu kommen und Etabliertenvorrechte, im Sinne von „wir zuerst“ einzufordern, enorm Verbreitung zu finden. Insgesamt zeigt das Einstellungsmuster der AfD-Wähler*innen hier, wie sehr die Themen Geflüchtete und Integration sie emotionalisieren und mobilisieren“, fasst Andreas Hövermann die Befunde zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.04.2024

Die gedämpfte wirtschaftliche Entwicklung ist auch auf den regionalen Arbeitsmärkten spürbar. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2024 nicht mehr überall in Deutschland steigt, nimmt die Arbeitslosigkeit hingegen in allen Bundesländern zu. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

 

Die größten relativen Anstiege bei den Arbeitslosenzahlen gibt es der Prognose zufolge in Baden-Württemberg mit 6,6 Prozent, in Hamburg mit 6,1 Prozent und in Bayern mit 5,8 Prozent. Dies entspricht in Bayern und Baden-Württemberg einem Anstieg der Arbeitslosenquote um 0,1 beziehungsweise 0,2 Prozentpunkte gegenüber 2023, in Hamburg um 0,3 Prozentpunkte. Somit werden in Baden-Württemberg mit 4,1 Prozent und in Bayern mit 3,5 Prozent weiterhin die niedrigsten Arbeitslosenquoten erwartet. Für Hamburg zeigt sich hingegen ein anderes Bild – hier wird eine Arbeitslosenquote von 7,7 Prozent erwartet. In Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen fällt der Anstieg der Arbeitslosigkeit mit 2,9 Prozent beziehungsweise mit 3,0 Prozent am geringsten aus. Die höchste Arbeitslosenquote verzeichnet Bremen mit 11,0 Prozent, gefolgt von Berlin mit 9,4 Prozent.

In Westdeutschland dürfte die Zunahme der Zahl der Arbeitslosen mit 4,4 Prozent etwas geringer ausfallen als in Ostdeutschland mit 4,9 Prozent. Für Ostdeutschland liegt dabei die Arbeitslosenquote mit 7,4 Prozent höher als für Westdeutschland mit 5,5 Prozent, was einem Anstieg von 0,3 beziehungsweise 0,2 Prozentpunkten gegenüber 2023 entspricht. „Insgesamt hängen die Dynamik und Entwicklung des Arbeitsmarktes im Jahr 2024 entscheidend vom Fortgang der momentan recht unsicheren Wirtschaftsentwicklungen ab“, fasst IAB-Forscher Christian Teichert zusammen.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dürfte 2024 nur ein leichtes Plus verzeichnen – in Westdeutschland steigt sie um 0,8 Prozent, in Ostdeutschland um 0,3 Prozent. Am stärksten steigt die Beschäftigung in Hamburg mit 1,5 Prozent, in Berlin mit 1,2 Prozent und in Bayern mit 1,0 Prozent. Die größten Rückgänge in der Beschäftigung werden für Thüringen mit 0,4 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit 0,3 Prozent erwartet.

„Chancen für die regionalen Arbeitsmärkte in Deutschland bieten sich durch sich weiter stabilisierende und wachsende Volkswirtschaften, insbesondere von China und den USA, aber auch eine Lockerung der Zinspolitik der EZB sowie eine Verbesserung der Kaufkraft“, erklärt IAB-Forscherin Anja Rossen. „Risiken hingegen ergeben sich unter anderem, falls die schwachen Entwicklungen im Bau und im Produzierenden Gewerbe weiter anhalten.“

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-08.pdf. Ein begleitendes Interview zur Regionalprognose mit IAB-Forscherin Anja Rossen finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/arbeitslosigkeit-wird-2024-in-allen-bundeslaendern-ansteigen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 05.04.2024

Die Teilnahme junger Erwachsener in der Grundsicherung an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger oder einem Arbeitgeber erhöhen längerfristig im Schnitt nicht nur deren Beschäftigungswahrscheinlichkeit, sondern auch die Beschäftigungswahrscheinlichkeit mit einem höheren monatlichen  Erwerbseinkommen. Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein-Euro-Jobs hingegen wirken sich im Schnitt negativ aus.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG), die einem Praktikum in einer Firma ähneln, erhöhen im Schnitt bis fünf Jahre nach Förderbeginn die Jobchancen junger Erwachsener im Alter von 20 bis 22 Jahren. Zwar nehmen die Geförderten zunächst kurzfristig insbesondere eine Beschäftigung mit geringerem monatlichen Erwerbseinkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf. Über die Zeit erhöht sich jedoch die Wahrscheinlichkeit, einer Beschäftigung mit höherem monatlichen Erwerbseinkommen nachzugehen.

Maßnahmen bei einem Träger (MAT) zielen darauf ab, Vermittlungshemmnisse zu verringern und arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten zu stärken. Diese Programme verbessern im Schnitt ebenfalls die Jobchancen und die Beschäftigungsqualität, wenngleich die Wirkungen verglichen mit Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) etwas schwächer sind. Dennoch spielen sie eine wesentliche Rolle: „Sie umfassen eine Bandbreite von Aktivitäten, von der Vermittlung an private Bildungsträger für spezialisierte Trainings bis hin zu Unterstützungsleistungen bei der Jobsuche“, erklärt IAB-Forscherin Veronika Knize. Demgegenüber verringern Ein-Euro-Jobs im Schnitt die Jobchancen von jungen Erwachsenen. Zudem mindern sie längerfristig die Chancen auf eine Beschäftigung mit höherem Erwerbseinkommen.

„Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Maßnahmen umso eher zu einer verbesserten Beschäftigungsqualität beitragen, je näher sie am ersten Arbeitsmarkt verankert sind“, fasst IAB-Forscher Markus Wolf die Ergebnisse zusammen. „Solche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen können längerfristig dazu beitragen, dass häufiger Beschäftigung mit einem vergleichsweise höherem Erwerbseinkommen zustande kommt“.

Die Daten basieren auf den administrativen Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Untersucht wurde eine Bestandsstichprobe von erwerbsfähigen Beziehenden von Grundsicherungsleistungen, die zum Stichtag 31. Juli 2014 Leistungen bezogen und zwischen 20 und 22 Jahre alt waren.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-07.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.03.2024

  • 1,3 Millionen Frauen und 462 000 Männer bezogen 2023 Elterngeld; Väteranteil mit 26,2 % nahezu unverändert
  • 50 400 Personen der insgesamt 1,8 Millionen Elterngeldbeziehenden waren alleinerziehend; 97,8 % davon waren Frauen
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2023 bei Frauen mit 14,8 Monaten deutlich länger als bei Männern mit 3,7 Monaten

Rund 1,8 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2023 Elterngeld erhalten. Das waren 79 500 oder 4,3 % weniger als im Jahr 2022. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 20 000 oder 4,1 % auf 462 000 zurück, während die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen sogar um 59 600 oder 4,4 % auf 1,3 Millionen zurück ging.

614 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2023 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 40,9 % der berechtigten Mütter und 17,7 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 34,8 % (2022: 32,8 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter Elterngeld Plus. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt.

Erstmals seit der Einführung der Statistik wurden Zahlen zu den alleinerziehenden Elterngeldbeziehenden veröffentlicht. Demnach waren im Jahr 2023 unter den 1,8 Millionen Müttern und Vätern, die Elterngeld erhalten haben, rund 50 400 Personen alleinerziehend. 49 300 oder 97,8 % davon waren Frauen.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil bleibt im Jahr 2023 nahezu unverändert bei 26,2 % (2022: 26,1 %). Seit 2015 ist der Väteranteil kontinuierlich angestiegen, damals hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,1 % im Jahr 2023 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,4 %), Bayern (28,2 %) und Thüringen (28,1 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2023 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,4 %).

Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2023 bei 14,8 Monaten und stieg damit weiter an (2021 und 2022: 14,6 Monate, 2020: 14,5 Monate, 2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer. Die geplanten Bezugsdauern der Väter blieben in den vergangenen Jahren praktisch konstant (2022: 3,6 Monate; 2019 bis 2021: 3,7 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2023 sowie für das 4. Quartal 2023 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2023 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.03.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 25. März 1954 wurde die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gegründet. Heute, auf den Tag genau 70 Jahre später blickten die Mitglieder auf ihrer Mitgliederversammlung auf die Geschichte der AGF zurück und diskutierte vor allem die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen.

Die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen“ fand am 25. März 1954 in Königswinter statt und legte den Grundstein für eine koordinierte und engagierte Interessenvertretung der Familien auf Bundesebene und für die internationale Arbeit. Gemeinsam stellen die Familienorganisationen heute fest:

„Die AGF hat in den vergangenen 70 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien in Deutschland geleistet. Unser Einsatz für eine gerechte und wertschätzende Familienpolitik mit materieller Anerkennung der Leistungen von Familien, der Ausbau der familienunterstützenden Infrastruktur und der Zusammenhalt der Generationen waren, sind und bleiben zentrale Säulen unserer Arbeit.“

Die Familienorganisationen betonen, dass auf die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen bezogen, dies für sie bedeutet, dass „Lösungen zur substanziellen Reduzierung der Kinderarmut sowie zur Sicherstellung von angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gefunden werden müssen. Zudem müssen ein angemessenes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit hoher Qualität gesichert sein und Menschen, die Pflegeaufgaben für Angehörige übernehmen gute Unterstützung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie finanzieller Herausforderungen finden. Insgesamt gilt es, die gesellschaftliche Leistung aller Familienformen wertzuschätzen und Familien und Kinder in den Mittelpunkt der politischen Anstrengungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stellen.“

Für die laufende Legislaturperiode fordert die AGF darüber hinaus die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Einführung der „Familienstartzeit“ bzw. einer angemessenen Väterzeit nach der Geburt, die Einführung einer neuen Familienpflegezeit sowie die Anpassungen des Familienrechts an den gesellschaftlichen Wandel.

Zu den ersten Themen, denen sich die AGF widmete, gehörten der Familienlastenausgleich und die Bekämpfung der Wohnungsnot sowie die Organisation eines Kongresses für die „Internationale Union der Familienorganisationen“.

Letzteres verdeutlicht, dass die internationale Arbeit stets ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der AGF war und ist. Dabei kooperiert die AGF mit zahlreichen familienpolitischen Verbänden und Organisationen aus anderen europäischen Ländern, allen voran dem europäischen Zusammenschluss COFACE Families Europe. Sie ist damit wichtige deutsche Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen deutscher und europäischer Familienpolitik.

Ursprünglich wurde die AGF von drei Familienverbänden gegründet, dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Familienbund Deutscher Katholiken (heute Familienbund der Katholiken – FDK) und der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (heute evangelische arbeitsgemeinschaft familie – eaf). Im Laufe der Zeit hat sie gesellschaftliche Entwicklungen aufgegriffen, ihre Arbeitsweise und die Mitgliedschaft weiterentwickelt und besteht heute aus sechs Mitgliedsverbänden. Neben den Gründungsmitgliedern sind hinzugekommen: der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf und das Zukunftsforum Familie (ZFF). Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die AGF formuliert die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände und ist mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leistet politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördert auf nationaler und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Bereits zum 60-jährigen Jubiläum hatte die AGF ihre Geschichte in einer Broschüre nachgezeichnet und eine Ausstellung zu den Meilensteinen der Familienpolitik herausgegeben. Diese wurde 2023 aktualisiert und kann bei der AGF ausgeliehen werden. Weitere Informationen: https://ag-familie.de/de/ausstellung-meilensteine-der-familienpolitik/.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 25.03.2024

Die Mitwirkenden der Denkwerkstatt Jugendgerechte Mobilitätspolitik appellieren anlässlich der
Verkehrsministerkonferenz am 17./18. April 2024 an die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen,
künftig Jugendinteressen in der Verkehrspolitik stärker als bisher zu berücksichtigen und
Jugendliche selbst an Planung und Umsetzung zu beteiligen.
„Junge Menschen sind stärker als viele andere Altersgruppen darauf angewiesen, dass ihre
Mobilitätsbedarfe politisch mitgedacht werden. Wer Verkehrspolitik plant und umsetzt, muss
daher junge Menschen beteiligen, um nachhaltige, sichere und bezahlbare Mobilität zu
ermöglichen!“, so die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert.
Die Mitwirkenden der Denkwerkstatt haben Herausforderungen und Lösungsansätze für
jugendrelevante Mobilitätsthemen festgehalten. Jugendliche erwarten, dass die Mobilitätspolitik im
Einklang mit den planetaren Grenzen gestaltet wird und die deutschen Klimaziele auch im
Verkehrssektor eingehalten werden. Zudem wollen sie sicher, selbstständig und zuverlässig ihre
Wohn- und Freizeitorte erreichen – unabhängig von ihren Eltern.
Dafür braucht es einen kostengünstigen und zweckdienlichen ÖPNV ebenso wie eine gut
ausgebaute Rad- und Fußwegeinfrastruktur, klug verschränkte Mobilitätssysteme und die
Berücksichtigung der Interessen aller Jugendlicher in Stadt und Land. Unerlässlich hierfür ist die
Beteiligung junger Menschen an den Planungs- und Umsetzungsprozessen in Stadt, Land und Bund,
wenn die Weichen für die kommenden Jahrzehnte gestellt werden.
Der vollständige Appell „Jugendinteressen in der Verkehrspolitik berücksichtigen: Mobil sein und
ankommen – jetzt und in Zukunft!“ ist dem Anhang dieser Pressemitteilung beigefügt und online
verfügbar unter www.jugendgerecht-mobil.de.
Zum Start der Begleitkampagne jugendgerecht mobil findet am 10.4.um 11:00 Uhr eine digitale
Diskussionsveranstaltung statt. Programminformationen und eine Anmeldemöglichkeit finden
sich auf www.jugendgerecht.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 09.04.2024

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) legte heute eine Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 – Gemeinsam für ein Zuhause vor. Die AWO begrüßt darin die Erstellung des Aktionsplans als wichtigen Schritt, sieht aber weiterhin massiven Handlungsbedarf.

 

AWO-Präsident Michael Groß kommentiert: „Bis 2030 wollen Deutschland und die anderen EU-Staaten Wohnungslosigkeit überwunden haben. Aber erst vor wenigen Tagen wurde Deutschland vom Europarat dafür kritisiert, zu wenig gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit vorzugehen. Gut also, dass es endlich einen Nationalen Aktionsplan und damit einen bundesweiten Fahrplan für die kommenden Jahre gibt. Dieser muss nun richtig umgesetzt werden, wenn er mehr sein soll als nur geduldiges Papier.“

An vielen Stellen bliebe der Aktionsplan zu unkonkret, so der Wohlfahrtsverband. Beispielsweise würden keine menschenwürdigen Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung festgelegt, zudem müssten wohnungslose EU-Bürger*innen als besondere Bedarfsgruppe Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen erhalten. Auch beim Mietrecht habe der Aktionsplan Defizite.

„Das Mietrecht ist eine wichtige Stellschraube bei der Prävention von Wohnungslosigkeit,” so Michael Groß dazu, „Deshalb ist es wichtig, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze Teil des Aktionsplans sind! Darüber hinaus halten wir es für dringend geboten, dass die Schonfristzahlungen, die derzeit nur für fristlose Kündigungen gelten, auch auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Zudem brauchen wir endlich eine neue Gemeinnützig im Wohnungsbau. Und vor allem: Das Recht auf Wohnen gehört endlich ins Grundgesetz.“

Zur Stellungnahme: https://awo.org/awo-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-wohnungslosigkeit

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.03.2024

Zum anhaltenden Streit in der Koalition über das Bürgergeld und die Kindergrundsicherung sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Donnerstag in Berlin:

„Anhaltende Verweigerungshaltung und mangelnder Kooperationswille einzelner in der Ampel dürfen am Ende des Tages nicht zum Schaden für die soziale Sicherheit aller im Land werden.

Die aktuellen Debatten über Bürgergeld und Kindergrundsicherung, mit der eigentlich die Armut bekämpft werden soll, spalten die Gesellschaft, verunsichern und vergiften das gesellschaftliche Klima. Die Menschen erwarten von ihrer Regierung zurecht anderes, nämlich dass Lösungen und Interessensausgleich gefunden werden, statt wichtige soziale Projekte zu blockieren. 

Menschen brauchen Lösungen für die harten Herausforderungen des Alltags wie gestiegene Mieten und Nebenkosten, Lebensmittel oder Energiepreise.

Sie brauchen diese Lösungen besonders, wenn sie ihren Kindern als Alleinerziehende und Alleinverdiener*innen Chancen bieten wollen, wenn sie einen niedrigen Lohn aufstocken müssen oder aber kranke Angehörige pflegen und deshalb nur stundenweise arbeiten können.

Die permanente Stimmungsmache gegen Sozialstaat, Bürgergeld und Kindergrundsicherung muss solchen Menschen wie Hohn in den Ohren klingen und ist schäbig.

Wer die Empörung von Geringverdiener*innen schürt gegen solche, die zu ihrem noch geringeren Verdienst noch Bürgergeld erhalten, der will doch nur von den eigentlichen Ungerechtigkeiten ablenken:

In den Polykrisen sind die Reichen noch reicher geworden. Trotzdem zahlen sie auf ihre Vermögen und Erbschaften immer noch keine gerechten Steuern. Trotzdem arbeiten immer noch viel zu viele Menschen ohne gute tarifgebundene Löhne.

Arbeitgeber, deren Geschäftsmodell auf prekärer und niedrig entlohnter Arbeit beruht, dürfen nicht Profiteure solcher Debatten werden: Kein Beschäftigter hat deshalb mehr im Portemonnaie, wenn der Aufstocker eine Nullrunde beim Bürgergeld erleiden muss. 

Auch bei der Kindergrundsicherung muss sich die Koalition zusammenraufen. Noch offene Fragen müssen so geklärt werden, dass das Gesetz funktioniert. Familien mit wenig Einkommen brauchen dringend mehr Unterstützung. Es geht um nicht weniger als  die Zukunftschancen unserer Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 04.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat einen Alternativvorschlag zur geplanten Kindergrundsicherung vorgelegt. Zur geplanten Kindergrundsicherung hat der djb bereits eine Stellungnahme im September 2023 sowie eine weitere Stellungnahme im November 2023 abgegeben. Da die Kindergrundsicherung politisch nicht einigungsfähig zu sein scheint, regt der djb in der aktuellen Stellungnahme an, noch in dieser Legislaturperiode ein Kindermindestsicherungsgesetz zu verabschieden. Darüber hinaus werden weitere kurzfristige sowie langfristige Maßnahmen empfohlen.

Ursula Matthiessen-Kreuder, die Präsidentin des djb, hebt hervor: „Die Existenzsicherung für Kinder muss dringend und noch in der aktuellen Legislaturperiode verbessert werden. Dazu unterbreiten wir konkrete Vorschläge, die ohne komplexe Systemumstellung jetzt umsetzbar sind.“ So fordert der djb u.a. die spürbare Erhöhung des Existenzminimums für Kinder, die dauerhafte Gewährung eines Startchancenzuschlags auch für Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, und beim Kindergeld einen eigenen Auszahlungsanspruch für volljährige Kinder. Maßnahmen wie die Verbesserung der Beratung für Leistungsberechtigte oder eine breite Informationskampagne sind einfach und kurzfristig umsetzbar.

Langfristig regt der djb an, zu prüfen, inwieweit Leistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammengelegt werden können. Dies würde das Potenzial für eine Vereinfachung enorm erhöhen. Ein solcher Schritt könnte das Leistungssystem für einkommensschwache Familien transparenter gestalten und zu einer klareren Strukturierung von Gesetzgebungszuständigkeit, Aufsicht, Verwaltung, Gerichtsbarkeit sowie der Finanzierung der Leistungen und deren Umsetzung führen.

„Trotz aller parteipolitischer Differenzen braucht es zur Vermeidung von Kinderarmut für die Familie insgesamt auskömmliche Leistungen, ein transparentes Angebot und das klare Signal, dass die Gemeinschaft den Zugang zu den Leistungen unterstützt“, so die Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich Dr. Franziska Vollmer.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 10.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ruft in einem eindringlichen Appell dazu auf, am 9. Juni 2024 an der Europawahl teilzunehmen und startet heute eine neunwöchige Social-Media-Kampagne.

Die anstehende Wahl bietet die Chance, die gleichstellungspolitische Vorreiterrolle des Europäischen Parlaments zu stärken. „Wir müssen uns dem Rechtsruck dringend auch auf europäischer Ebene entgegenstellen, um eine nachhaltige Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik sicherzustellen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb veröffentlicht bis zur Europawahl jede Woche auf Instagram ein Video und informiert auf seinen Social-Media-Kanälen, warum es wichtig ist, wählen zu gehen und was für das Thema Geschlechterpolitik auf dem Spiel steht. Der djb wünscht sich deshalb eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen, gerade auch von Erstwählerinnen. Für den djb steht fest, dass ein Zuwachs rechtsextremer Parteien im Europäischen Parlament verhindert werden muss, um auch in Zukunft Fortschritte in der Geschlechtergleichstellung erreichen zu können.

„Diese Wahl ist von immenser Bedeutung, um auf ein Ende von geschlechtsspezifischer Gewalt hinzuarbeiten und reproduktive Rechte abzusichern, um Geschlechtergerechtigkeit beim Entgelt, bei der Sorgearbeit und in der Alterssicherung herzustellen und um umfassende gesellschaftliche und politische Teilhabe gerade auch von Frauen in einer zunehmend digitalen Welt zu gewährleisten!“, so die Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht Valentina Chiofalo.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) befürwortet eine Legalisierung der Eizellabgabe bei sorgfältiger Regulierung zum Schutz aller beteiligten Personen. Bisher ist die Eizellabgabe in Deutschland verboten. In einem Policy Paper diskutiert der djb die Rechtslage und stellt Eckpunkte für eine mögliche Legalisierung vor.

„Die Eizellabgabe wirft schwierige gleichstellungspolitische, rechtliche, medizinische und ethische Fragen auf, die insbesondere Frauen und Kinder in fundamentaler Weise berühren“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. „Eine Legalisierung muss die körperliche Unversehrtheit, reproduktive Selbstbestimmung, Schutz vor Ausbeutung, das Kindeswohl und das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung sicherstellen.“

Gegenstand des veröffentlichten Papiers ist nicht die sog. Leihmutterschaft oder Surrogacy, sondern der Fall, dass die eizellempfangende Person das Kind, das mit der Eizelle der eizellabgebenden Person gezeugt wird, selbst austragen und mit dieser eine Familie gründen will. Dies kann durch eine spezielle Abgabe der Eizellen erfolgen oder indem jemand, der seine eigenen Eizellen kryokonserviert hat (Social Freezing), diese nach Abschluss seiner eigenen Familienplanung anderen Paaren zur Verfügung stellt. Eine Eizellabgabe kann damit eine fremde Familiengründung unterstützen. Sie kann aber auch Teil eines gemeinsamen Familiengründungsprojekts, z.B. eines lesbischen Paares sein.

Eizellabgaben können für viele Frauen mit Kinderwunsch Hoffnung bedeuten, finden jedoch nicht selten in einem Kontext sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit statt. Des Weiteren sind medizinische Risiken zu beachten. Daher ist eine unabhängige ärztliche Aufklärung von zentraler Bedeutung, ebenso wie effektiver Schutz vor Ausbeutung.  

Außerdem plädiert der djb für niederschwellige psycho-soziale Beratungsangebote für die eizellabgebende Person und für Wunscheltern, um diese über die Erfolgsaussichten einer reproduktionsmedizinischen Behandlung und die möglichst frühe, altersgerechte Aufklärung des Kindes über dessen Zeugung zu informieren.

„Ein Kind muss nicht notwendig mit den Menschen aufwachsen, von denen es genetisch abstammt. Wichtig ist aber, dass keine Geheimnisse über seine Abstammung in der Familie bestehen. Ausgangspunkt der Diskussionen könnten die bestehenden Regelungen für die Samenspende sein“, so Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur., mit Viktoria Piekarska und Ronja Westermeyer Co-Vorsitzende der kommissionsübergreifenden Arbeitsgruppe Reproduktive Selbstbestimmung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 04.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ seit Jahren für eine erhöhte Präsenz von Richterinnen an den obersten Bundesgerichten ein. Es ist bedauerlich, dass das Ergebnis der Bundesrichter*innenwahl 2024 nicht die angestrebte Parität aufweist.

„Der positive Trend der letzten beiden Jahre hin zu Parität setzt sich mit Ergebnis der Bundesrichter*innenwahl 2024 leider nicht fort“, kommentiert djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder die Wahl von drei Bundesrichterinnen und fünf Bundesrichtern durch den Richterwahlausschuss am 21. März 2024.

Erfreulich ist, dass die Wahl für den Bundesgerichtshof mit drei Richterinnen und drei Richtern paritätisch ausfiel, obwohl Frauen auf der Vorschlagsliste – erneut – deutlich unterrepräsentiert waren. Andererseits verdeutlicht die Wahl von zwei Richtern für die beiden beim Bundesverwaltungsgericht zu besetzenden Positionen, dass eine selbstverständliche, gleichberechtigte Berücksichtigung selbst hochqualifizierter Kandidatinnen auf der Vorschlagsliste im Jahr 2024 immer noch nicht gewährleistet ist. Damit wird der Frauenanteil von weniger als 40 % an diesem Gericht weiter zementiert.

Der djb fordert daher den Bundesrichterwahlausschuss, dessen Mitglieder vorschlagsberechtigt sind, auf, rechtzeitig vor den nächsten Bundesrichter*innenwahlen sicherzustellen, dass bei zukünftigen Wahlvorschlägen und der Wahl selbst Frauen und Männer paritätisch berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die stärkere Verankerung von Demokratiebildung als Bildungs- und Erziehungsauftrag in den Bildungs- und Rahmenplänen von Grundschulen und Kitas. Dafür müssen Kinderrechte und Partizipation in der organisationalen Entwicklung der Bildungseinrichtungen festgeschrieben werden. Diese dürfen nicht nur von der Initiative engagierter Lehr- und Fachkräfte abhängig sein. Zudem braucht es die Implementierung der Themen Demokratiebildung, Kinderrechte und gesellschaftliche Vielfalt als Aus- und Fortbildungsinhalte für das pädagogische Personal im Bildungsbereich. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zu Demokratiebildungsprozessen bei Kindern im Übergang von der Kita zur Grundschule, die das Deutsche Kinderhilfswerk heute veröffentlicht hat.

„Kinder müssen bereits in der Kita und dann nachfolgend in der Grundschule ab der ersten Klasse Partizipationserfahrungen machen können und an Gremien beteiligt werden. Sie dürfen keinen Bruch in ihren Demokratiebildungserfahrungen beim Übergang von der Kita in die Grundschule erleben. Frühe Partizipationserfahrungen in der Kita werden in Schule und Hort viel zu wenig aufgegriffen und weiterentwickelt. So wie wir beim Kinderschutz in Präventionsketten denken, gilt es auch das Thema Demokratieerfahrungen in ineinandergreifenden Konzepten verschiedener Bildungseinrichtungen zu etablieren. Die qualitative Studie hat auch gezeigt, dass zwar an allen untersuchten Schulen formelle Beteiligungsformate wie Klassensprecherinnen und Klassensprecher und zum Teil Formate wie Klassenrat oder Essensausschuss etabliert sind, aber in fast allen Fällen waren Kinder der ersten Klassenstufen hiervon ausgeschlossen. Hier braucht es ein Umdenken, Kindern dürfen in den ersten Schuljahren keine Beteiligungskompetenzen abgesprochen und damit einhergehend Beteiligungsmöglichkeiten verwehrt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Schul-, Kita-, und Hortkonzepte müssen Demokratiebildung als wesentlichen Bestandteil ihrer alltäglichen pädagogischen Praxis begreifen. Zudem braucht es eine stärkere Verzahnung und Kooperation von Grundschule, Hort und Kita, um im multiprofessionellen Team ein gemeinsames Bildungsverständnis zu entwickeln und Partizipation von Kindern sowie die Umsetzung der Kinderrechte sicherzustellen. Die Ergebnisse der Studie zeigen auch, dass in Kitas und Schulen, in denen umfangreiche demokratiebildende Konzepte zum Einsatz kommen, die Kinder wichtige Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein, Kompromissfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Aushandlung und Empathie stärken konnten. Das schließt an die Ergebnisse des Kinderreports 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes an, dass frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Der Kinderreport hatte gezeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen. Für Kinder aus benachteiligten sozialen Lagen ist es also von besonderer Bedeutung, schon im jungen Alter in der Kita und der Grundschule entsprechende Erfahrungen machen zu können“, so Holger Hofmann.

Zum Hintergrund der Studie: Im Rahmen des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter untersuchte die InterVal GmbH im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie sich Demokratiebildungsprozesse von Kindern im Übergang von der Kita zur Grundschule entwickeln. Ein besonderes Augenmerk der Untersuchung lag dabei auf den Erfahrungen und dem Erleben der Kinder in den Bereichen Kinderrechte, Partizipation, Inklusion und Persönlichkeitsentfaltung sowie der Entwicklung von hiermit zusammenhängenden Kompetenzen. Zudem wurden die Einflüsse institutioneller Eigenschaften von Kita und Grundschule und die der pädagogischen Fachkräfte und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in den Blick genommen. Das mehrjährige qualitative Forschungsvorhaben (2020-2023) stellte die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt und war partizipativ angelegt. Die Studie wurde im Rahmen des Projekts Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter umgesetzt. Als Träger des Kompetenznetzwerkes erhält das Deutsche Kinderhilfswerk eine Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Studie „Demokratiebildungsprozesse bei Kindern im Übergang von der Kita in die Grundschule“  kann unter http://www.dkhw.de/studie-demokratiebildungsprozesse heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.04.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte eine Stärkung des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt. Auch wenn die Klage der sechs Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Portugal gegen 32 Staaten des Europarats aus formalen Gründen als nicht zulässig betrachtet wurde, wird das Urteil des Gerichts hinsichtlich der Schweizer „Klimaseniorinnen“ aus Sicht der Kinderrechtsorganisation positive Auswirkungen auf die Umwelt- und Klimapolitik der deutschen Bundesregierung haben müssen.

„Wir setzen uns als Kinderrechtsorganisation für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ein. Dafür braucht es auch eine gesunde Umwelt. Dass die Klage der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verwiesen und dort verhandelt wurde, zeigt deutlich auf, dass die Richterinnen und Richter auch dieser Klage besondere Bedeutung beimaßen. Das unterstreicht noch einmal nachdrücklich, dass die deutsche Bundesregierung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wesentlich umfangreicher als bisher in die nationale Gesetzgebung und das politische Handeln aufnehmen sollte“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor zwei Jahren einen neuen Maßstab für Klima- und Grundrechtsschutz gesetzt, indem es feststellte, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Die verfassungsrechtlich notwendige Reduktion von Treibhausgasen darf nicht länger in die Zukunft und damit einseitig zu Lasten junger Generationen hinausgezögert werden. Kinder sind verletzlicher als Erwachsene, wenn sie Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Darauf muss die Politik insgesamt entschiedener als bisher reagieren und gemeinschaftlich agieren, trotz allem die Verantwortung in jedem Ressort anerkennen und den entsprechenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele leisten“, sagt Holger Hofmann.

„Ein Großteil der Bevölkerung spricht sich dafür aus, dass der Staat mehr Geld für einen stärkeren Schutz von Umwelt und Klima ausgeben sollte. Unser Kinderreport 2022 zeigt auf, dass 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland und sogar 89 Prozent der Erwachsenen dieser Ansicht sind. Wir wissen aus Studien, dass Kinder aus armen Familien in Deutschland aufgrund ihrer Wohnverhältnisse beispielweise stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als Kinder aus gut situierten Haushalten. Damit hat Umweltschutz auch eine starke armutspolitische Komponente, die in der Stadt-, Verkehrs- und Freiflächenplanung berücksichtigt werden muss“, so Hofmann.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte im vergangenen Jahr mit dem General Comment Nr. 26 ein Dokument verfasst, das den Regierungen Orientierung über den Zusammenhang von Kinderrechten, Umwelt und Klimawandel gibt und konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigt. Umweltzerstörung stellt demnach eine erhebliche Bedrohung der Kinderrechte dar. Deshalb ist es dem Deutschen Kinderhilfswerk ein besonderes Anliegen, junge Menschen in ihren Forderungen nach mehr Umweltschutz zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.04.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche kritisieren nachdrücklich, dass auch nach der Reform des Familienverfahrensgesetzes im Jahr 2021 die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen bundesweit noch immer nicht gerichtlicher Standard ist. Eine aktuelle Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass zwar in vielen Bundesländern ein diesbezüglicher Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, aber lediglich in vier Bundesländern (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) in der Mehrzahl der Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen Verfahrensbeistände vom Gericht bestellt werden. Gleichzeitig ist diese Quote in fünf Bundesländern aktuell sogar rückläufig. Die bundesweite Quote lag bei 45,6 Prozent.

„Alle Kinder brauchen in Justizverfahren eine professionelle Begleitperson, dies ist zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Regelfall erforderlich. In familiengerichtlichen Verfahren ist dies ein qualifizierter Verfahrensbeistand, der nur ihr Wohl und ihre Interessen vertreten soll, und nicht die der Eltern. Er soll unabhängig und für das Kind eine Vertrauensperson sein. Leider wird in vielen Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsverfahren kein Verfahrensbeistand bestellt. Die Quote für die Bestellung liegt derzeit in nur vier Bundesländern knapp über 50 Prozent, in vielen anderen teils deutlich darunter. Hier muss das Familienverfahrensgesetz besser umgesetzt werden und es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen. Die Bestellung von Verfahrensbeiständen muss zum Regelfall werden. Bisher besteht zudem keine generelle Begründungspflicht, wenn außerhalb der im Gesetz aufgeführten Fälle von einer Bestellung abgesehen wird. Es wird bei der Quote auch nicht genauer aufgeschlüsselt, in welcher Art von Verfahren von der Bestellung abgesehen wird. Auch das muss sich ändern. Zudem brauchen Kinder auch in Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren Begleitung und Unterstützung. Bisher gibt es in diesem Bereich aber keine speziellen Regelungen zur kindgerechten Verfahrensgestaltung und keine Unterstützungspersonen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche begrüßt ausdrücklich, dass eine Weiterbildung zum Verfahrensbeistand durch die Änderung des Familienverfahrensgesetzes endlich abgesichert ist und auch regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen sind. Allerdings lässt das Gesetz viele Fragen offen und bleibt hinter den Erwartungen des Berufsverbandes zurück. Es bräuchte strengere Qualifikationsrichtlinien. Der Stundenumfang der Zertifikatweiterbildungen zum Verfahrensbeistand beginnt bei 10 Stunden (online) und endet bei 300 Unterrichtseinheiten (überwiegend Präsenz). Auch bezüglich der Inhalte sowie bei der Vorbildung der Lehrenden gibt es große Unterschiede. Zudem wäre die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Weiterbildung zum Verfahrensbeistand wichtig. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Mitgliederbefragung des BVEB´s Defizite in der Rechtsanwendung. Nur 74 Prozent der Befragten mussten dem Gericht einen Nachweis über eine Fortbildung zum Verfahrensbeistand vorweisen. 62 Prozent der Mitglieder gaben an, dass sie bisher nicht aufgefordert worden seien, in regelmäßigen Abständen Fortbildungsnachweise zu erbringen. Letztlich erschwert die Aufgabe der Kindesinteressenvertretung auch der Umstand, dass seit nunmehr 15 Jahren keine Anpassung der Vergütungspauschale für Verfahrensbeistände erfolgte, und diese mit der Gesetzesänderung mehr Aufgaben übertragen bekommen haben. Viele Mitglieder ,wandern‘ deshalb momentan in andere Berufszweige ab“, sagt Katja Seck, Vorsitzende des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche bemängeln zudem, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. So erfolgt die Bestellung von Verfahrensbeiständen ohne Beteiligung des Kindes und ohne transparente Kriterien, die belegen, dass der Verfahrensbeistand nach den Bedarfen des Kindes im konkreten Fall ausgewählt wurde. Das ist problematisch, da es keinerlei Möglichkeit für das Kind gibt, auf die Auswahl durch die Nennung bestimmter Kriterien, wie beispielsweise Sprache oder kulturelle Hintergründe, Einfluss zu nehmen und im Zweifel den Verfahrensbeistand zu wechseln oder abzulehnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Verfahrensbeistand eher der Richterin oder dem Richter gefallen möchte, als die Rechte des Kindes wahrzunehmen. Problematisch ist aus Sicht der Verbände zudem, dass es keine Standards und keine Daten zur Qualifikation und Fortbildung der Verfahrensbeistände in Deutschland gibt. Die durch die Reform des Familienverfahrensgesetzes normierten Änderungen zu den fachlichen Anforderungen sind nicht ausreichend, um zu garantieren, dass nur noch qualifizierte Begleitpersonen für Kinder bestellt werden können.

Die kompletten Daten zur Bestellung von Verfahrensbeiständen in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen – berechnet auf Grundlage der letzten veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2022 – finden sich unter http://www.dkhw.de/verfahrensbeistaende.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.03.2024

Konfessionelle Familienverbände beobachten familienrechtliche Reformideen zur Elternschaftsvereinbarung mit Sorge

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und der Familienbund der Katholiken lehnen eine Legalisierung von Leihmutterschaft ab und halten eine gesellschaftliche Debatte, insbesondere zu den Folgen für Leihmütter und von Leihmüttern zur Welt gebrachten Kindern, für elementar.

Vor dem Hintergrund des im April 2024 erwarteten Abschlussberichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin fordern Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes, und Martin Bujard, Präsident der eaf, gemeinsam ein be­sonnenes Vorgehen: „Wir wünschen uns eine gesellschaftliche Debatte zum Thema Leih­mutterschaft, bevor durch eine Familienrechtsreform ein generelles Umdenken bezüglich vertraglicher Eltern-Kind-Zuordnungen beginnt, das möglicherweise später schwer wieder einzufangen ist.“

Durch die geplanten Eltern(schafts)vereinbarungen soll die Elternautonomie gestärkt werden, indem Eltern-Kind-Zuordnungen und Umgangs- und Sorgerechte vertraglich festgelegt werden können. Ob das Kindeswohl dann zentraler Maßstab bleibt, bezweifeln die Verbände. Die beiden konfessionellen Verbände stellen fest, dass die Interessen des Kindes in den aktuellen Eckpunkten des Justizministeriums (BMJ) zum Kindschafts- und Abstammungsrecht nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das steht im Widerspruch zum erklärten Willen der Regierung, Kinder zu stärken und deren Anliegen in den Mittelpunkt zu stellen.

Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes: „Kinder und die Rechte an Kindern sollten kein Vertragsgegenstand sein, über den die an der Entstehung des Kindes beteiligten Erwachsenen frei verfügen können. Bei der Eltern-Kind-Zuordnung sollte das Kindeswohl das oberste Kriterium sein. Kinder sollten dort zugeordnet werden, wo eine dauerhafte und krisenfeste Verant­wortungsübernahme zu erwarten ist.“

Gleichzeitig ist die erfolgende vertragliche Zuordnung eines Kindes zu den Wunscheltern unter Umgehung der Geburtsmutter das Kennzeichen der Leihmutterschaft.

Deshalb fordert Martin Bujard, Präsident der eaf, die Ergebnisse der Kommission zur Legalisierung von Leihmutterschaft abzuwarten und sich Zeit für eine breite gesellschaftliche Debatte zu nehmen. „Wenn künftig die Besetzung der zweiten Elternstelle durch Elternschaftsvereinbarungen üblich wird, bereitet dies den Boden dafür, um im nächsten Schritt auch die gesetzliche Besetzung der ersten Elternstelle durch die Geburtsmutter in Frage zu stellen. Konsequenzen für die Leihmutterschaft sind daher bei der geplanten Elternschaftsvereinbarung der Elefant im Raum.“

Links:

Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten für Reformen des Kindschafts- und des Ab­stammungsrechts.

Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zu den Eckpunkten für eine Reform des Abstammungsrecht sowie zu den Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrecht.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  und Familienbund der Katholiken (FDK) vom 26.03.2024

Anlässlich des aktuellen Koalitionsstreits zur Umsetzung der Kindergrundsicherung fordert der Familienbund der Katholiken eine klare Zäsur: Im Interesse der Kinder und Familien sollte die Koalition die vereinbarten Mittel auf eine gute Reform des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen konzentrieren und die parallel geplante Reform von Verwaltungszuständigkeiten hintenanstellen. Kompromiss statt öffentlich ausgetragenem Streit lautet das Gebot der Stunde. Anderenfalls droht das Vorhaben zulasten der Familien vollends zu scheitern.

„Der aktuelle Konflikt über Mehrbedarfe beim Verwaltungspersonal im Rahmen der Kindergrundsicherung zeigt, dass es in der Regierung derzeit keine Einigkeit über die Umsetzung der Kindergrundsicherung zu geben scheint. Doch Kinder und Familien brauchen die angekündigte Unterstützung – insbesondere jene, die mit kleinen Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherung liegen. Die Regierung sollte daher endlich den Teil der Reform umsetzen, der bereits Konsens ist: Leistungsverbesserungen und Vereinfachungen für Kinder und Familien beim Kinderzuschlag“, erläutert Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes die Position des Verbands.

Der Familienbund der Katholiken plädiert dafür, die im Rahmen der Kindergrundsicherung vereinbarten Mittel auf Anpassungen beim Kinderzuschlag zu konzentrieren. So käme das Geld direkt denjenigen Familien zugute, die wegen der Inflation der letzten Jahre auf finanzielle Unterstützung besonders angewiesen sind. Dieser Schritt würde deutlich zur Armutsreduzierung beitragen und dem grundlegenden Ziel der Armutsbekämpfung entsprechen. Derzeit sind allein für die Verwaltungsreform bei der Kindergrundsicherung Mindestkosten in Höhe von 408 Millionen Euro pro Jahr geplant, rund ein Fünftel des Gesamtbudgets. Sie sind vom Etat des Familienministeriums zu tragen, werden absehbar weiter steigen und reduzieren damit zukünftige Handlungsspielräume.

„Aus Sicht des Familienbundes ließe sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln am meisten erreichen, wenn der Kinderzuschlag zielgenau gestärkt würde: Eine Erhöhung des Maximalbetrags, eine Reform der Mindesteinkommensgrenzen und günstigere Regeln bei der Anrechnung von Kindeseinkommen sowie beim Abschmelzen der Leistung würden die Situation armutsgefährdeter Familien sofort spürbar verbessern“, rät Ulrich Hoffmann. So ließen sich gute Gedanken aus dem aktuellen Kindergrundsicherungskonzept bewahren. „Die Regierung muss sich jetzt zusammenraufen.“

Obwohl der Familienbund die Ziele der Leistungserhöhung und Leistungsbündelung im Sinne einer möglichst einfachen und unbürokratischen Inanspruchnahme teilt, erscheint ihm das aktuelle Konzept für eine Kindergrundsicherung nicht gelungen. Finanziellen Besserstellungen, besonders für Familien im Bürgergeldbezug und für Alleinerziehende, stehen Verschlechterungen an anderer Stelle gegenüber, die vor allem jüngere Kinder und ebenfalls Alleinerziehende treffen. Kinder unter 14 Jahren sind zwar im Zeitpunkt der geplanten Einführung der Kindergrundsicherung durch eine Bestandsschutzregelung geschützt, würden aber langfristig schlechter gestellt als bisher. Auf Verwaltungsebene wird deutlich, dass die Umsetzung komplex bleibt und sich teils weiter verkompliziert. Die Zusammenführung des Grundsicherungssystems mit dem Familienförderungssystem ist hauptverantwortlich für die zahlreichen Unstimmigkeiten und Probleme. Sie sollte daher unterbleiben. Mit unterschiedlichen Anlaufstellen für Kinder und Eltern entsteht zudem deutlicher Mehraufwand für Familien im Bürgergeldbezug. Das widerspricht dem Ziel der Kindergrundsicherung, die Familienleistungen zu vereinfachen.

„Mit einer beherzten Reform des Kinderzuschlags ist den Familien mehr geholfen als mit einer halbherzigen Umsetzung der Kindergrundsicherung. Das gilt besonders dort, wo Eltern für wenig Geld an der Grenze der Grundsicherung arbeiten gehen. Gerade diese Familien verdienen bei begrenzten finanziellen Mitteln politische Priorität“, so Ulrich Hoffmann.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 11.04.2024

Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen.

Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs.

„Die Befunde sind durchwachsen, aber einen Grund zur Entwarnung gibt es nicht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So scheine der Trend stetig wachsender Armut auf Bundesebene zwar auf den ersten Blick gestoppt, aber noch lange nicht gedreht. Nach dem Armutsbericht müssen 14,2 Millionen Menschen in diesem reichen Land zu den Armen gezählt werden. 2022 waren damit fast eine Million Menschen mehr von Armut betroffen als vor Pandemie, Energie- und Preiskrise im Jahr 2019 und 2,7 Millionen mehr als 2006. Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Armut betroffen. Auf einen neuen traurigen Rekordwert ist nach der Studie zudem die Kinderarmut gestiegen: Mehr als jedes fünfte Kind ist mittlerweile von Armut betroffen (21,8 Prozent). Unter Alleinerziehenden lag die Armutsquote bei 43,2 Prozent.

Im Vergleich der Bundesländer zeigen sich große regionale Unterschiede. Während in Bayern jede achte Person von Armut betroffen ist, ist es in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Hamburg jede fünfte Person, in Bremen sogar fast jede dritte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Armut in Berlin besonders stark gesunken (von 20,1 auf 17,4 Prozent), während sie in Hamburg, in Schleswig-Holstein und im Saarland besonders stark gestiegen ist.

Der Paritätische fordert die Bundesregierung zu einer entschlossenen Armutspolitik auf. Dazu gehört aus Sicht des Verbandes unter anderem die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, der Ausbau der Kinderbetreuung, eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt und eine solidarische Pflegeversicherung als Vollversicherung.

Dokumente zum Download

Paritätischer Armutsbericht 2024: Armut in der Inflation. (1 MB)

Statement von Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich der Präsentation des Paritätischen Armutsberichtes 2024 am 26. März 2024 in der Bundespressekonferenz (85 KB)

Weiterführende Links

Weitere Informationen zum Paritätischen Armutsbericht

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.03.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In einem internationalen Verbundprojekt wurde die mHealth Intervention I-PREGNO (https://www.i-pregno.org) entwickelt und in Studien auf ihre Wirksamkeit überprüft. Sie soll Familien mit hohen psychosozialen Belastungen im ersten Jahr nach der Geburt bei der Förderung und Aufrechterhaltung von Gesundheitsverhalten (z.B. Bewegung, Ernährung) unterstützen. Mittels evidenzbasierten behavioral-kognitiven Methoden sollen Wohlbefinden und Resilienz sowie ein gesundes Gewichtsmanagement begünstigt werden. Das Projektteam der Otto-Friedrich-Universität Bamberg stellt erste Ergebnisse der Studien vor.

Mit

Prof. Dr. Jörg Wolstein, Projektleiter

Carmen Henning (M.Sc. Psych.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektkoordinatorin
Natalie Schoemann (M.Sc. Psych.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektkoordinatorin

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Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Der Schutz der Betroffenen muss aus verbindlichen Rechtsnormen und aus der Gesellschaft selbst heraus erfolgen, dies besagen auch die 81 Artikel der sogenannten „Istanbul-Konvention“. Die unterzeichnenden Staaten sind angehalten, nicht nur mehr Opferschutz zu gewährleisten, sondern auch Repression und Prävention zu intensivieren. Täter müssen bestraft, sie müssen auch von Gewalttaten abgehalten werden. Die Chance auf ein gewaltfreies Leben für alle Frauen zu erhöhen, sollte zu den hohen Aufgaben sowohl der Exekutive als auch der Zivilgesellschaft gehören.

Mit dem Diktum „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an!“ fordert die Bundesinnenministerin Nancy Faeser dazu auf, Frauen besser vor Gewalt zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Hemmschwelle von Betroffenen, Hilfe zu suchen, gesenkt wird. Mit welchen Ansätzen können Sicherheitsbehörden hier einen Beitrag leisten, wie kann polizeiliche Präventionsarbeit aussehen und mit welchen neuen Ansätzen kann dem Thema begegnet werden? Welche repressiven Mittel sind sinnvoll? Wie wirken aktuelle juristische Kontroversen und was können Perspektiven sein?

Die Fragen diskutieren wir mit der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, weiteren Gästen und Ihnen!

Programm:

18.00 Uhr • Einlass

18.30 Uhr • Begrüßung: Dr. Sabine Fandrych, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Friedrich-Ebert-Stiftung

Gewaltschutz als innenpolitische Aufgabe: Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat und Prof. Dr. Monika Schröttle, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Auf dem Radar: Fallbeispiele von Asha Hedayati, Juristin und Autorin

Gewalt gegen Frauen geht uns alle an! Podiumsdiskussion mit Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, Stefanie Knaab, Gewaltfrei in die Zukunft e. V., Renate Schwarz-Saage, Stiftung deutsches Forum für Gewaltprävention

20.30 Uhr • Empfang

Moderation: Shanli Anwar

ZUR ANMELDUNG

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Veranstaltung werden unterschiedliche Erscheinungsformen von rassistischem Handeln und mögliche Gegenstrategien vorgestellt. Damit wird ein umfassender Blick auf die subtilen und offensichtlichen Weisen geworfen, wie rassistische Muster und Verhaltensweisen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen verankert sein können. Vielfach handelt es sich dabei um eine unbeabsichtigte Form der Diskriminierung, die von Personen, die nicht von Rassismus betroffen sind, nicht als problematisch wahrgenommen werden.

Mit Dr. Seyran Bostancı, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Demokratieförderung und demokratische Praxis im Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.

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Termin: 30. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In einer weiteren Ausgabe unserer Reihe „Feminism and Bookmarks!“ widmen wir uns dem Thema der Gendermedizin und zeigen am Beispiel von AD(H)S warum eine geschlechterspezifische Medizin auch für unser mentales Wohlbefinden wichtig ist. Bei betroffenen Frauen und Mädchen äußern sich die Symptome anders, sie sind weniger hyperaktiv, dafür verträumt, unaufmerksam und vergesslich. Die zu späte oder fehlende Diagnose kann weitreichende Folgen haben: Der Leidensdruck bleibt meist über Jahrzehnte bestehen, schadet ihrem Selbstwertgefühl und zieht Folgeerkrankungen nach sich.

Die AD(H)S Expertin Dr. Swantje Matthies liest aus ihrem Buch, und im anschließenden Gespräch mit Barbara Rohm vom culture change hub wird die Frage beleuchtet, wie Betroffene ihre vielen Stärken entdecken und mit ihrer Besonderheit Frieden schließen können.

Informationen zum Buch gibt es hier.

Termin: 06. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Es sind herausfordernde Zeiten – auch im Bildungssystem. Ein Lösungsvorschlag im politischen Raum für das Versagen der schulischen Bildung ist ausgerechnet die Einführung einer Vorschule. Aus einem frühpädagogischen Bildungsverständnis heraus irritiert diese Idee: Denn so werden die (als ungenügend attestierten) schulischen Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden den Kindern noch früher zugemutet.

In der Veranstaltung wollen wir den Fragen nachgehen, warum sich manche durch die schulischen Lern- und Trainingsmethoden so beeindrucken lassen, wie pädagogische Fachkräfte darin unterstützt werden können, die komplexen und intensiven Bildungsprozesse von Kindern zu begleiten und zu erweitern und welche Ziele wir eigentlich für Kinder haben, die heute in unserer Welt aufwachsen.

Mit Katrin Macha, Direktorin ista – Institut für den Situationsansatz

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Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Bundesforum Männer

Ort: Berlin

Ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum – die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit?

Im gegenwärtigen Diskurs wird – oft zurecht – auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche, Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Im Anschluss an den Fachtag richten wir unseren politischen Jahresempfang aus.

Wir freuen uns über die Zusage von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, im Rahmen des Jahresempfangs ein Grußwort zu sprechen.  

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Ort: Berlin

Am Tag der Familie diskutieren wir, wie Vereinbarkeit von Anfang an partnerschaftlich gestaltet werden kann u.a. mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus, DGB-Vize Elke Hannack, Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Prof. Dr. Katja Nebe, Prof. Dr. Anja Abendroth.

Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. Wir tauschen uns mit euch in Fachforen aus, wo wir in Betrieben und Dienststellen ansetzen können, damit #VereinbarkeitJetzt gelingt.

Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf die frühen Weichenstellungen für mehr Vereinbarkeit und blicken insbesondere auf den Mutterschutz am Arbeitsplatz, die Planung der Elternzeit und den Wiedereinstieg sowie Fragen der Arbeitszeitgestaltung.

Anmeldung
Bitte meldet euch unter folgendem Link zur Fachtagung an: 
https://vereinbarkeit.dgb.de/veranstaltungen

Freistellung
Die Teilnahme ist kostenlos.
Betriebsräte § 37 Abs. 6 BetrVG | Schwerbehindertenvertretung §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX | Personalräte § 54 Abs. 1 BPersVG (entsprechende Regelungen der LPersVG). Für die Kostenerstattung und Freistellung durch den Arbeitgeber ist es notwendig, die Teilnehmer*innen durch einen ordentlichen Beschluss ihres Gremiums zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.

Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung wendet euch gerne an vereinbarkeit@dgb.de

Termin: 16. Mai 2024

Veranstalter: Europäische Bewegung Deutschland e. V.

Ort: Berlin

Lange Zeit galt die Gleichstellungspolitik der Europäischen Union als Erfolgsgeschichte und hatte Vorbildwirkung für nationale Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten. Seit einigen Jahren mobilisieren demokratiefeindliche Bewegungen gezielt gegen gleichstellungspolitische Vorhaben – auf europäischer und nationaler Ebene. Viele Errungenschaften stehen auf dem Spiel. Vor diesem Hintergrund ist die anstehende Europawahl am 9. Juni 2024 eine besonders wichtige.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Kooperation der Bundesstiftung Gleichstellung, der Europäischen Bewegung Deutschland e. V., dem Deutschen Frauenrat e. V. und dem Deutschen Juristinnenbund e. V.

Melden Sie sich bitte bis Donnerstag, 9. Mai 2024 hier an, da die Teilnehmendenzahl begrenzt ist. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Veranstaltung über einen Live-Stream auf der Webseite der Bundesstiftung Gleichstellung zu verfolgen.

Bei Fragen zur Teilnahme und Veranstaltung können Sie den dafür zuständigen Kooperationspartner Europäische Bewegung Deutschland e. V. (EBD) per E-Mail oder telefonisch kontaktieren (info@netzwerk-ebd.de, Tel. 030 303 620 110).

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. Mai 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Lilly Schön, Referentin des ZFF, wird einen Input halten

Mit der Einführung der Verantwortungsgemeinschaft wird Familie in Deutschland künftig auch politisch und juristisch größer gedacht. Von nun an sollen zwei und mehr Menschen rechtlichen Schutz erhalten, die sich füreinander sorgen und Verantwortung übernehmen möchten. Zur Ausgestaltung der Verantwortungsgemeinschaft macht das BMJ mit seinem Eckpunktepapier erste Vorschläge. Während damit auch alternative Sorgekonzepte einfacher umsetzbar werden, weisen die Vorschläge jedoch in einigen Punkten, so z.B. der Absicherung der geleisteten Sorgearbeit, noch Leerstellen auf.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie einladen, die Eckpunkte zur Verantwortungsgemeinschaft gemeinsam mit uns und mit Expert*innen aus Recht, Wissenschaft und Verbänden zu diskutieren. Wir wollen uns dabei fragen:

In welchen Bereichen kann die Verantwortungsgemeinschaft eine rechtliche Erweiterung darstellen? Wo muss nachgeschärft werden, um Familienkonzepte besser rechtlich abzusichern? Wer ist Zielgruppe des Eckpunktepapiers – und wer wird bisher nicht oder zu wenig bedacht?

Wir freuen uns, wenn Sie sich unsere Veranstaltung vormerken. Das detaillierte Programm erhalten Sie in Kürze mit der offiziellen Einladung.

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit Bundesverband der Volkssolidarität

Ort: Online

Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.
Mit Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis, Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch
(Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. – 17. September 2024

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Würzburg

Die 28. Bundeskonferenz in Würzburg ist eine besondere, denn die Bundesarbeitsgemeinschaft wird 40 Jahre alt und wird das Jubiläum im Rahmen der BUKO feiern. Dazu haben wir uns ein abwechslungsreiches Programm ausgedacht. Mit Blick zurück und nach vorne. Das Thema der Konferenz: Armut.

Armut ist weiblich: Das zeigen die unterschiedlichsten Studien der vergangenen Jahre. Frauen haben im Schnitt immer noch weniger Einkommen und deutlich niedrigere Altersrenten als Männer. Alleinerziehende, Migrantinnen und Frauen mit Behinderungen sind besonders von Armut betroffen. Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, Frauen besser zu stellen. Doch die Politik muss radikalere Lösungen in den Blick nehmen, damit die soziale Ungleichheit und damit auch die Frauenarmut endlich gestoppt werden. Armut ist ein Armutszeugnis für unser Land und Armut ist eine Gefahr für die Demokratie. Mit der Bundeskonferenz wollen wir die aktuelle Situation beleuchten und Forderungen an die Politik formulieren.

Den Programmflyer finden Sie im Anhang. Eine ausführliche Beschreibung der Foren und Referent*innen, die Links zu den Anmeldungen und alle Informationen zur 28. Bundeskonferenz sind auf der Website der BAG veröffentlicht.

Zur Feier des 40-jährigen Jubiläums der BAG laden wir am 15.09.2024 um 21 Uhr im Anschluss an den Empfang der Stadt Würzburg zum Tanzen im Club „Alter Ego“ ein.

Anmeldung
Über die Website der BAG können Sie sich verbindlich für die Bundeskonferenz in Würzburg anmelden. Hier finden Sie zunächst eine Beschreibung der Foren und im Anschluss finden Sie das Anmeldeformular.

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt 190,00 Euro. Darin enthalten ist ein Ticket für die zwei Konferenztage für den Öffentlichen Nahverkehr. Wir haben den Preis für die Bundeskonferenz leicht erhöhen müssen. Leider ist es uns anders nicht möglich, die gestiegenen Kosten aufzufangen.

Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. Sollten Sie keine automatische Anmeldebestätigung erhalten, melden Sie sich bei der Geschäftsstelle unter bag@gleichberechtigt.org

Anmeldeschluss ist der 1. August 2024. Ab diesen Tag kann der Teilnahmebetrag bei einer Stornierung nicht mehr erstattet werden.

Kulturelles Begleitprogramm
Die Anmeldung zu den kulturellen Begleitprogrammpunkten erfolgt ebenfalls über die Internetseite der BAG. Vor Ort ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Einzelne Angebote haben eine Anmeldefrist bis zum 10.05.2024 und müssen voll belegt sein, damit sie stattfinden können. Eine ausführliche Beschreibung des kulturellen Begleitprogramms sowie das Anmeldeformular finden sie verlinkt auch auf unserer Website. Bitte beachten Sie, dass für das kulturelle Begleitprogramm eine Rechnung nur auf Nachfrage bei der Geschäftsstelle ausgestellt wird. Sie erhalten lediglich eine Anmeldebestätigung via Email.

Wir bitten, die Kosten für das Begleitprogramm getrennt und im Vorfeld der Konferenz auf folgendes Konto zu überweisen:

Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse, IBAN DE97 1005 0000 0073 7277 17 BIC BELADEBEXXX
Bitte als Verwendungszweck angeben: Nachname Begleitprogramm

Übernachtung
Übernachtungen aus den Hotelkontingenten für die Teilnehmer*innen der 28. Bundeskonferenz, sind über CTW-Congress Tourismus Würzburg zu buchen.
Über dessen Buchungsseite können Sie Zimmer aus dem Kontingent buchen.

Wenn sie Unterstützung bei der Hotelbuchung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an CTW-Congress Tourismus Würzburg unter 0931-37 23 71 oder service@wuerzburg.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir am ifb die Einrichtungen der Familienbildung und Beratung in Bayern mit dem Forschungsprojekt kontakt.los! Bildung und Beratung von Familien während der Corona-Pandemie begleitet. Die dafür erhobenen Daten basieren auf der Expertise der pädagogischen Fachkräfte und sind so eine wertvolle Ergänzung zu den Erkenntnissen aus Bevölkerungsbefragungen während der Pandemie.

Unsere Auswertungen zeigen, welche Unterstützungsbedarfe Eltern und Schwangere während der Pandemie hatten, wie Familienbildung und Beratung in dieser herausfordernden Zeit begleiten, beraten und unterstützen konnten und welche Hindernisse den Kontakt von Fachkräften mit Eltern und Schwangeren erschwert haben. Die Ergebnisse wurden im Rahmen wissenschaftlicher Vorträge und Publikationen veröffentlicht und darüber hinaus für die Konzeption von praxisorientierten Fortbildungen zum Thema Digitalisierung in der Erwachsenenbildung genutzt.

Wir freuen uns, Sie auf die jüngste Veröffentlichung im Zusammenhang mit diesem Projekt hinzuweisen, den neuen ifb/Familienreport. Sie können ihn im Broschürenportal des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und hier von der Website des ifb / Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg herunterladen. Weitere Informationen zum kontakt.los!-Projekt finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 04/2024

AUS DEM ZFF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

„Ohne Netz und doppelten Boden – Drahtseilakt Familie mit Pflegebedürftigen Kindern“

Termin: 12. Juni 2024

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen. Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.

Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Gemeinsam mit Mareice Kaiser (Journalistin und Autorin), Dr. Johannes Geyer (DIW Berlin), Svenja Pfahl (SowiTra), Jana Schuschke (wir pflegen e.V.), Dag Schölper (Bundesforum Männer) u.v.m. wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wo bestehende Leistungen und Ansprüche für pflegende Angehörige zu kurz greifen. Außerdem diskutieren wir, welche politischen Ansatzpunkte es braucht, damit Pflege nicht mehr vorrangig von Frauen übernommen wird und was geschehen muss, damit sie für Familien nicht zur vollständigen finanziellen, psychischen, körperlichen und zeitlichen Überlastung wird.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

SCHWERPUNKT: Internationaler Frauentag

Am 8. März feiern wir den Internationalen Frauentag. Nicht nur an diesem Tag machen wir deutlich: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist unumstößliches Ziel sozialdemokratischer Politik.

„Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für eine gerechte Zukunft, in der die Gleichstellung von Frauen und Männern eine nicht verhandelbare Realität ist. Hierzu gehören die faire Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit, mehr Frauen in Führungspositionen, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit und eine gute Rente, die nicht vom Ge-schlecht abhängt. Wir wollen, dass Frauen selbstbestimmt über ihre Familienplanung entscheiden und ihr Leben frei von Gewalt gestalten können.

Wir stärken die gemeinsame Verantwortung privater Sorgearbeit, indem wir eine Familienstartzeit einführen, die eine zweiwöchige Freistellung des Partners oder der Partnerin nach der Geburt eines Kindes umfasst. Außerdem setzen wir uns für verbesserte Mutterschutz- und Elterngeldregelungen ein. Wir werden sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnern gesetzlich unterbinden und so das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärken. Die Kommission der Bundesregierung zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin prüft unter anderem Regulierungen von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts. Im April wird sie ihre Ergebnisse vorlegen. Die politische und gesellschaftliche Debatte dazu ist längst überfällig. Hier ist uns Frankreich einen Schritt voraus. Dort wurde die Debatte bereits geführt und mündete darin, dass das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch jüngst in der Verfassung verankert wurde.

Konsequent bekämpfen wir Gewalt gegen Frauen und werden einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt einführen. Das Bundesfrauenministerium erarbeitet aktuell ein entsprechendes Gewalthilfegesetz.

Rechtsextreme, Antifeminist:innen und Ewiggestrige versuchen, gleichstellungspolitische Erfolge zurückzudrehen. Das werden wir nicht dulden. Indem wir Geschlechtergerechtigkeit fördern, stärken wir auch unsere Demokratie – und umgekehrt. Wir verteidigen den gleichstellungspolitischen Fortschritt. Wir kämpfen für eine moderne Gesellschaft, in der die Gleichberechtigung von Frauen selbstverständlich und unumstößlich ist.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2024

Zum Internationalen Frauenkampftag am 08. März erklärt Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Weltweit schränken autoritäre Regime Menschenrechte von Mädchen und Frauen massiv ein oder haben sich dies zum Ziel gesetzt. Auch in Deutschland wird versucht, lange erkämpfte Erfolge in Frage zu stellen. Der Rechtsruck ist eine Gefahr für die Gleichstellung. Als Grüne Bundestagsfraktion zeigen wir uns solidarisch mit allen Frauen, unter anderem auf den vielen Demonstrationen zum internationalen Frauentag. Gleichzeitig arbeiten wir in der Regierung weiter an mehr Gleichberechtigung.
So wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und durch ein Familienpflegezeitgesetz verbessern. Wir wollen die partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit durch eine Familienstartzeit fördern. Wir sorgen endlich für eine rechtliche Gleichstellung von lesbischen Eltern durch ein reformiertes Abstammungsrecht und gehen durch die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention entschieden gegen Gewalt an Frauen vor. Außerdem wollen wir mit dem Entgelttransparenzgesetz endlich zu einer Verringerung des Gender Pay Gaps beitragen.
Beim Bürgergeld und der Kindergrundsicherung ist uns ein Paradigmenwechsel gelungen. Entscheidend ist nun, die erreichten Verbesserungen konsequent weiterzuführen. Denn ein Rückgang von Sozialleistungen würde Frauen mit am härtesten treffen.
Am internationalen Frauentag finden bundesweit viele Veranstaltungen und Demonstrationen statt. Eine internationale, deutschlandweite und regionale Solidarisierung für die Rechte von Mädchen und Frauen bleibt wichtig, denn es gibt noch viel zu tun.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Zum Weltfrauentag erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Frauen inspirieren zu neuen unternehmerischen Initiativen und prägen insbesondere in der Selbstständigkeit wirtschaftliche Impulse und innovative Ideen. Damit übernehmen sie eine Vorbildfunktion und motivieren andere, nachzuziehen. In zahlreichen Studien zeigt sich, dass unternehmerisches Vorantreiben von Gleichstellung und Diversität zur Bekämpfung von Armut beiträgt und das Wirtschaftswachstum fördern kann. Dafür setzen sich die Freien Demokraten auch in Zukunft ein. Die Stärkung von Frauen ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich von großer Bedeutung. Frauenrechte sind zum einen ein Schlüssel für eine prosperierende Welt und zum anderen eine ethische Pflicht. Deshalb dürfen wir nicht müde werden, die weltweit stattfindende Unterdrückung und sexualisierte Gewalt an Frauen zu ahnden. Frauen müssen weltweit, auch in den Kriegs- und Krisenregionen der Welt, in Freiheit und Sicherheit leben können. Denn Frauenrechte sind Menschenrechte. Sie sind nicht verhandelbar.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Am morgigen Freitag, 8. März 2024, ist Internationaler Frauentag. Dazu können Sie die frauen- und familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Die Ampel-Regierung hat einen frauenpolitischen Stillstand in unserem Land erzeugt. Weder bei der ökonomischen Gleichberechtigung noch beim Schutz von Frauen vor Gewalt sind wir mit dieser Bundesregierung in den letzten Jahren vorangekommen. Die Ankündigungen und Versprechen der Bundesfamilienministerin sind immer wieder groß, am Ende bleibt die Umsetzung aber aus. Diese Bundesregierung wirbt mit feministischer Außenpolitik, während sie im eigenen Land frauenpolitische Themen vernachlässigt. Mit besonderer Sorge betrachten wir den Bereich des Gewaltschutzes. Es fehlen in Deutschland immer noch mindestens 14.000 Frauenhausplätze, um die Istanbul-Konvention zu erfüllen. Wir müssten die Kapazitäten mehr als verdoppeln und die Bundesregierung kann immer noch nicht konkret sagen, wie wir dieses Ziel erreichen und vor allem finanzieren wollen. 

Das Problem ist lange bekannt und im Koalitionsvertrag wurden große Versprechungen dazu gemacht. Wir müssen das Thema Gewalt gegen Frauen insgesamt stärker in den Fokus nehmen. Gewalt passiert mitten in unserer Gesellschaft, jeden Tag. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Neben einem Ausbau der Gewalt- und Hilfeschutzeinrichtungen und der Absicherung ihrer Finanzierung, muss die Präventions- und Aufklärungsarbeit in diesem Bereich verstärkt werden. Gleichzeitig müssen wir den Opfern mehr und besseren Schutz bieten, in dem wir unter anderem stärker gegen die Täter vorgehen und bei Wegweisungen direkt ein Antiaggressionstraining anordnen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentages fordert die AWO ein Bundesgesetz mit einem Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Der Schutz insbesondere von Frauen vor diesen Gewaltformen ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Nach wie vor fehlen rund 14.000 Schutzplätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen. In rund 90 Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es gar keine Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Mehr als ein Viertel aller gewaltbetroffenen Frauen, die Schutz und Sicherheit, Beratung und Begleitung in einem Frauenhaus in Anspruch nehmen, müssen die Kosten anteilig oder sogar vollständig selbst bezahlen – für sich und für die mitbetroffenen Kinder. Diese Hürde hält viele Frauen davon ab, Hilfe und Sicherheit überhaupt in Anspruch zu nehmen. Kostenerstattungsstreitigkeiten zwischen Kommunen belasten Frauenhäuser finanziell jedes Jahr in erheblichem Maße.

Die AWO verurteilt alle Formen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Hilfebedarfe müssen besser erfasst werden und spezifische Hilfeangebote – insbesondere auch für Frauen mit multiplen Problemlagen – ermöglicht werden.

Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es braucht endlich ein Bundesgesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau und ihre mitbetroffenen Kinder gewährleistet und die auskömmliche Finanzierung des Hilfesystems mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Interventionsstellen und Täterarbeit regelt.

Wir brauchen ein Gewalthilfegesetz, das bestehenden Missständen und Schutzlücken bundesweit entgegen wirkt – Der Staat muss Gewaltschutz garantieren. Dabei sind alle staatlichen Ebenen in der Pflicht. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen im Bundestag, hier Verantwortung zu übernehmen und sich für ein Gewalthilfegesetz stark zu machen“.

Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes für Frauen und deren mitbetroffene Kinder bietet bundesweit in mehr als 40 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in Fachberatungs- und Interventionsstellen Beratung, Notfallhilfe und Schutz an.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.03.2024

Jedes Jahr Anfang März finden die Global Open Data Days statt, die auf die gesellschaftliche Bedeutung offener Daten hinweisen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht Chancen von Open Data für Geschlechtergerechtigkeit, insbesondere für digitale Tools, deren Anwendung geschlechtsspezifische Ungleichheiten gezielt verringern kann. Seit Langem weist der djb jedoch auf geschlechtsspezifische Datenlücken hin. Bei keiner der für 2024 angekündigten deutschen Open-Data-Day-Veranstaltungen findet sich das Thema Gender Data Gap. 

„Die Auswirkungen geschlechtsspezifischer Datenlücken werden völlig unterschätzt“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder. „Es besteht ein dringender Bedarf an nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Daten.“

Open Data sollen frei zur Verfügung stehen, um Produkte und Dienstleistungen mittels digitaltechnischer Systeme im Sinne des Gemeinwohls innovativ zu gestalten. Fehlt es hier an Datenqualität, besteht die Gefahr diskriminierender Ausschlüsse. Die aktuelle rechtspolitische Diskussion thematisiert primär den Datenfluss. Die EU-Datenstrategie beinhaltet dazu den Data Governance Act für den öffentlichen Sektor, bereits seit September 2023 in Kraft, den Data Act für die Datenweitergabe in der Privatwirtschaft, Inkrafttreten ab September 2025, und die KI-Verordnung zur allgemeinen Regulierung algorithmischer Systeme, die kurz vor Verabschiedung steht. Regelungen zur Datenqualität fehlen weitgehend.

Die Studie „The impact of the gender data gap on consumer protection“ des EU-Parlaments vom April 2023 zeigt klar auf, dass Frauen zwar durch EU-Rechtsvorschriften besonders geschützt sind, die Vorschriften aber nicht in den Prozessen der digitalen Produkt- und Dienstleistungsgestaltung berücksichtigt werden. Ohne eine geschlechterspezifische Aufschlüsselung von Daten und genderkompetente Datenqualitätsanalysen wird es unmöglich, die besonderen Bedürfnisse von Frauen zu identifizieren und zu beachten. Diese Problematik potenziert sich im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Entwicklung entsprechender Systeme.

„Frauen sind in der Regel von den Prozessen der Gestaltung und Bereitstellung digitaler Produkte ausgeschlossen“, so die Vorsitzende der Kommission Digitales Anke Stelkens. „Fehlende Datenqualität verschärft diese Situation noch.“

Der djb fordert, dass im weiteren Dialog sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Gesetzgebungsebene Maßnahmen zur Schließung geschlechtsspezifischer Datenlücken priorisiert werden und verweist auf seine Stellungnahmen zum Data Act und zur KI-Verordnung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.03.2024

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2024 ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) dazu auf, gemeinsam für Geschlechtergerechtigkeit zu kämpfen und gegen Antifeminismus und Rechtsextremismus einzustehen. Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und wirtschaftliche Unabhängigkeit sind Grundvoraussetzungen einer gerechteren und einer gleichberechtigten Gesellschaft. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem, das es endlich – auch rechtspolitisch – zu lösen gilt. Europaweit gibt es jedoch einen Aufschwung autoritärer und rechtspopulistischer Bewegungen, die zentrale feministische und menschenrechtliche Errungenschaften in Frage stellen. Stereotype und reaktionäre Frauen- und Familienbilder werden in Parteiprogrammen beworben, reproduktive Freiheiten werden eingeschränkt und Lebensmodelle abseits traditioneller Vorstellungen systematisch angegriffen. „Das Erstarken patriarchaler Machtstrukturen in antidemokratischen Bewegungen steht dem Ziel einer umfassenden Gleichberechtigung diametral entgegen“ so Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb.

Der drohende Rechtsruck bei den bevorstehenden Europa-Wahlen im Juni 2024 gefährdet die effektive Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt auf nationaler und europäischer Ebene. Der Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention und die Verabschiedung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind insofern nicht nur zentrale Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie sichern auch das bereits Erreichte auf dem Weg zu einem europaweiten einheitlichen Schutzstandard für die Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist die Verteidigung bereits erkämpfter Rechte von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen, insbesondere ihrer reproduktiven und sexuellen Selbstbestimmung, wichtiger denn je. Dabei gilt es, der Instrumentalisierung von ihren Rechten durch rechtspopulistische Bewegungen entschieden entgegenzutreten: Unter dem Deckmantel des scheinbaren Schutzes von Frauen und Familien werden ihre Rechte und die Rechte anderer marginalisierter Gruppen ausgehöhlt bzw. angegriffen. Systematisch wird Hass gegen vielfältige Lebensmodelle und Menschen mit Migrationsgeschichte geschürt. „Aus Anlass auch des Weltfrauentages solidarisiert der djb sich mit den zivilgesellschaftlichen Bewegungen gegen rechts und unterstützt ein aktives gesellschaftliches und politisches Vorgehen gegen Angriffe auf fundamentale Grund- und Menschenrechte sowie die Errungenschaften zur Geschlechtergerechtigkeit“, betont Dilken Çelebi, die Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.03.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ganztagskongress zu multiprofessioneller Zusammenarbeit

Unter dem Motto „Ganztag multiprofessionell gestalten“ veranstalten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) heute und morgen zum zweiten Mal gemeinsam einen Ganztagskongress. Im Zentrum des Ganztagskongresses 2024 steht die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Quereinsteigerinnen und -einsteigern in Ganztagsschulen und Horten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Eine Voraussetzung erfolgreicher Bildung und Erziehung sind ganztägige Angebote, die Bildungsnachteile verringern, zu einer höheren Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern führen und bei der Fachkräftesicherung in unserem Land helfen. Kinder im Grundschulalter können im Ganztag viele, positive Erlebnisse haben, mit Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften oder Erwachsenen mit anderen Kompetenzen. Bis zum Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bleibt die Personalgewinnung allerdings ein zentrales Thema. Wir wollen multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken. Hierfür lassen wir ein Fortbildungscurriculum entwickeln, eine fachliche Grundlage für die Qualifizierung von Menschen, die ohne pädagogische Ausbildung bereits im Ganztag arbeiten.“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Eltern wünschen sich Ganztagsangebote für ihre Kinder. Sie stecken voller Chancen: für individuelle Förderung, mehr Teilhabe und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um sie zu nutzen und Kinder über den gesamten Schultag hinweg bestmöglich zu fördern, setzen wir auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal. Das betrifft gerade auch außerschulische Kooperationspartner und Quereinsteiger. So kann jeder seine Perspektive und Expertise einbringen. Daher ist auch im Startchancen-Programm die Stärkung multiprofessioneller Teams vorgesehen.“

Hintergrund

Der Ganztagskongress soll zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltung und Kinder- und Jugendhilfe geben, wie multiprofessionelle Zusammenarbeit für ganztägige Bildung und Betreuung gestaltet werden kann.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der ersten Klasse. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Der Bund beteiligt sich an den Investitionskosten (3,5 Milliarden Euro) sowie an den Betriebskosten (ab 2026 aufsteigend; ab 2030 mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr).

Weitere Informationen

www.ganztagsschulen.org

www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2024

Bundesministerin Paus dankt Engagierten im größten Präventionsprogramm des Bundes

Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus hat den zweiten Konferenztag des größten Präventionsprogrammes des Bundes „Demokratie leben!“ in Berlin eröffnet. In Ihrer Rede vor rund 1000 Teilnehmenden aus den im Programm geförderten Projekten dankte sie den Engagierten für ihren täglichen Einsatz gegen jede Form von Extremismus. In ihrem Grußwort richtete die Ministerin den Blick auf die aktuelle gesellschaftspolitische Situation in Deutschland und bot zugleich einen Ausblick auf die Förderperiode ab 2025.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass unsere Grundwerte durch Demokratiefeinde angegriffen werden. Gleichzeitig haben die Demonstrationen der letzten Monate verdeutlicht: Millionen treten für unsere Demokratie ein. Wir haben eine starke demokratische Zivilgesellschaft. Es sind die Menschen, die sich vor Ort engagieren, die unsere Demokratie tagtäglich gestalten und mit Leben füllen. Sie tun dies zum Teil unter widrigen Umständen. Einige sind regelmäßig mit Widerständen bis hin zu Anfeindungen konfrontiert. Um unsere demokratischen Werte zu schützen und zu bewahren, unterstützen wir die zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in unserem Land. Das Programm ‚Demokratie leben!‘ leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Mit einem Demokratiefördergesetz wollen wir die Zivilgesellschaft künftig noch besser unterstützen: Denn das Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage, um zivilgesellschaftliches Engagement langfristig und bedarfsgerecht zu fördern.“

In Zeiten zunehmender rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Hetze und Gewalt braucht es eine starke und engagierte Zivilgesellschaft. Mit „Demokratie leben!“, dem größten und weitreichendsten Präventionsprogramm des Bundes, fördert das Bundesgesellschaftsministerium seit 2015 bundesweit mehr als 700 zivilgesellschaftliche Projekte. Diese engagieren sich vor Ort und digital für eine starke Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft und für die Prävention von Extremismus.

Damit diese Projekte ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erreicht, dass die Programmmittel für „Demokratie leben!“ von rund 115 Millionen Euro im Jahr 2020 auf aktuell 182 Millionen Euro erhöht werden. Das Interessenbekundungsverfahren für Projektträger für die Förderung ab 2025 startet voraussichtlich im zweiten Quartal 2024.

Mehr Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2025 sind abrufbar unter: https://www.demokratie-leben.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2024

Bundesfrauenministerin Paus fordert ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern

Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist zur 68. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen nach New York gereist, um sich für die ökonomische Gleichstellung von Männern und Frauen stark zu machen. Das Jahresthema der „Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen“ ist der Kampf gegen Armut. Besonders sensibilisieren möchte Paus hier für die Herausforderungen von Alleinerziehenden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), der Deutsche Frauenrat e.V. und der Caritasverband sowie weitere große Frauenorganisationen aus Deutschland begleiten die Ministerin nach New York.

Die Bundesministerin wird neben dem offiziellen Sitzungsprogramm verschiedene Regierungsvertreter*innen u. a. aus G7- und G20- Mitgliedsstaaten treffen. Am Dienstag (12. März) wird Ministerin Paus für Deutschland in der Generaldebatte vor der Staatengemeinschaft sprechen. Am Freitag und Samstag (15./16. März) nimmt sie zudem hochkarätige Termine in Washington wahr.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Frauen auf der ganzen Welt sollten ihr Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes Leben frei von Armut und Gewalt wahrnehmen können. Das gelingt nur, wenn Frauen über weite Strecken auf eigenen Beinen stehen. Ich freue mich auf den Austausch vieler internationaler Perspektiven auf ein und dieselbe Frage: Wie können wir als Staatengemeinschaft besser und schneller erreichen, dass Frauen ökonomisch gleichgestellt sind? Denn wirtschaftliche Eigenständigkeit ist die Grundlage für Freiheit, für Selbstbestimmung und für Sicherheit. Das gilt für Frauen in Deutschland wie für alle Frauen weltweit. Armut und unfreiwillige Abhängigkeiten sind Bremsklötze für die Gleichstellung der Geschlechter.“

Die Frauenrechtskommission ist das zentrale Beratungsgremium der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung und die zweitgrößte ständige VN-Konferenz. Die Kommission diskutiert aktuelle gleichstellungspolitische Fragen und legt die Grundlage für internationale Übereinkommen (z. B. die VN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau im Jahr 1979). Die Frauenrechtskommission findet vom 11. bis 22. März statt. Bundesfrauenministerin Paus nimmt vom 11. bis 14. März teil und wird am Donnerstag (14. März) weiter nach Washington D. C. reisen.

Schwerpunktthema Armut
Bei der diesjährigen Kommission geht es um den weltweiten Kampf gegen Armut, insbesondere von Frauen in all ihrer Vielfalt, sowie um die Stärkung der Finanzarchitektur und eine geschlechtergerechte Finanzpolitik mit dem Ziel der Armutsbekämpfung. Die VN-Mitgliedsstaaten werden über das Thema in der Generaldebatte diskutieren. Dafür stehen insgesamt sechs Verhandlungstage zur Verfügung. Mit der Verabschiedung der Schlussfolgerungen endet die Generaldebatte am 22. März.

Side-Event zu Armutsrisiken von Alleinerziehenden
Am Montagvormittag (11. März) lädt Bundesfrauenministerin Paus Regierungsvertreterinnen und -vertreter, NGOs und internationale Gäste zu einem Side-Event zum Thema „Die Armutsfalle von Alleinerziehenden durchbrechen // Breaking the Single Parent Poverty Trap“ ins VN- Hauptgebäude ein. Gemeinsam mit Prof. Janet C. Gornick von der City University New York, Lydia Opiyo, Gründerin und CEO der „Passion to Share Foundation“ aus Kenia, Cecilia Mena Carrera, Multiplikatorin des UNIDAS-Netzwerk aus Ecuador, und VAMV-Vorsitzender Daniela Jaspers wird Paus über die Ursachen und Folgen von Armut von Alleinerziehenden, insbesondere von Müttern, sprechen. Auf dem Podium sollen Armutsrisiken und wirksame politische Maßnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung diskutiert werden. Moderiert wird die Veranstaltung von Monika Remé vom Deutschen Frauenrat e. V.

Kinderschutz-Themen in Washington D.C.
Im Anschluss an die FRK-Sitzung reist Ministerin Paus weiter nach Washington, D.C., und wird sich dort bei einem bilateralen Gespräch mit Frau Jennifer Klein, Executive Director and Co-Chair of the White House Gender Policy Council, über Gleichstellungsfragen austauschen. In Washington informiert sich Ministerin Paus im Rahmen von Projektbesuchen und Gesprächen auch über die Themen Jugendmedienschutz, Kampf gegen Kinderpornografie, sowie Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.03.2024

Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium fördern Beratung und Prävention gegen Verschwörungsideologien

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) starten das gemeinsame Projekt zur Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsideologien im Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen. Umgesetzt wird es ab dem 1. März 2024 durch einen Trägerverbund von Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus – Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung.
 
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: Verschwörungsideologien sind Gift für unsere Demokratie und unseren Zusammenhalt. Ihre Verbreitung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, dass wir die Arbeit und Angebote gegen Verschwörungsdenken mit diesem gemeinsamen Projekt von BMI und BMFSFJ stärken und unterstützen. Das Projekt wird im Bundesprogramm Demokratie leben! umgesetzt. Es gibt im gesamten Bundesgebiet bereits zahlreiche Präventions- und Beratungsangebote, die hier von vornherein mitgedacht werden. Insgesamt soll das Projekt einen wesentlichen Beitrag leisten zur Vernetzung und Weiterentwicklung der Beratungs- und Informationsangebote im Themenfeld Verschwörungsdenken. Über den Aufbau einer bundesweit erreichbaren Verweisberatung soll eine leicht zugängliche und niedrigschwellige erste Orientierung und Hilfestellung geboten werden und der Zugang zu passenden Unterstützungsangeboten vor Ort erleichtert werden. Damit wollen wir Verschwörungsnarrativen und den davon ausgehenden Gefahren aktiv entgegenwirken.“
 
Bundesinnenministerin Nancy Faeser:Verschwörungsideologien prägen viele extremistische Strömungen und können zu gefährlicher Radikalisierung und Gewalt führen. Judenfeindlichkeit war und ist tief von Verschwörungsideologien geprägt. Im Rechtsextremismus werden rassistische Verschwörungsideologien von einem angeblichen ‚Bevölkerungsaustausch‘ propagiert. Wir dürfen nicht erst eingreifen, wenn hieraus strafbare Hetze wird oder Gewalttaten begangen werden. Wir müssen deutliche Stopp-Zeichen senden und die Prävention dort stärken, wo Menschen drohen abzudriften. Radikalisierungsprozesse gilt es, wo immer möglich, aufzuhalten. Genau dies nehmen wir uns mit unserem Projekt vor. Wir unterstützen Betroffene und vor allem auch deren Angehörige stärker: mit Ansprechpartnern, mit Informationen, mit konkreten Angeboten. Dass wir dieses Projekt gemeinsam mit dem Familienministerium entwickelt haben, zeigt wie wichtig uns als Bundesregierung dieses Thema ist.“
 
Judy Korn, Trägerverbund Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus|zad: Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Aufgabe betraut worden sind, dieses Projekt gemeinsam umzusetzen. Verschwörungsdenken ist eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft und entsprechende Präventions- und Beratungsmaßnahmen sind eine wichtige Säule der gemeinschaftlichen Bemühung zum Erhalt unserer Demokratie. Im Zentrum des neuen Projekts steht deshalb die Vernetzung und der Aufbau von Verweisberatungsprozessen mit den bundesweit etablierten und erfahrenen Angeboten. Deshalb werden wir intensiv mit allen Akteurinnen und Akteuren auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sprechen, um zu erfahren was diese in ihrer täglichen Arbeit bewegt – und die neuen Angebote gemeinsam passgenau zu gestalten. Aktuelle Entwicklungen rund um die Nutzung künstlicher Intelligenz in Desinformationskampagnen verdeutlichen die Bedrohung durch Verschwörungsdenken noch zusätzlich. Daher ist es so wichtig, dass die Politik nicht nur Interesse zeigt, sondern auch Ressourcen für zivilgesellschaftliche Träger bereitstellt, um diese wichtige Arbeit langfristig zu sichern.“
 
Das Vergabeprojekt wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ durchgeführt und wird mit einem Gesamtvolumen in Höhe von voraussichtlich rund 1,1 Million Euro gefördert.
 
Wenn Menschen in Verschwörungsglauben abdriften, stellt dies für Angehörige und Freunde eine große Belastung dar. Hier möglichst passgenaue Hilfsangebote bereitzustellen, leistet einen Beitrag zur Extremismusprävention, zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, aber auch zur Linderung individueller Nöte. Zunächst soll eine Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote unternommen werden, mit dem Ziel ein möglichst klares Bild der Anforderungen und Herausforderungen zu erhalten.
 
Das Projekt soll zudem die Vernetzung der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Informationsangebote fördern. Unter den relevanten Akteuren im Themenfeld soll ein steter Austausch und Wissenstransfer sichergestellt werden, der sich an dem neuesten Stand der Wissenschaft orientiert und den Austausch über Qualitätsstandards einschließt. Danach soll eine bundesweit erreichbare Anlaufstelle für Betroffene und insbesondere deren soziales Umfeld entstehen, die Hinweise gibt und Kontakte vermittelt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.03.2024

Für die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiger Baustein als moderner und attraktiver Arbeitgeber. Um ihre Angebote weiter zu verbessern, hat die Bundestagsverwaltung im vergangenen Jahr das Auditierungsverfahren berufundfamilie durchlaufen und erfolgreich absolviert. Am Mittwoch, 13. März 2024, hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas das Zertifikat zum audit berufundfamilie vom Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, Oliver Schmitz, entgegengenommen.

„Als Bundestagspräsidentin freue ich mich sehr, dass die Bundestagsverwaltung schon heute als familienfreundlich bezeichnet werden kann“, sagt Bärbel Bas. „Die Beschäftigten können vielfältige Unterstützungsangebote nutzen: flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten oder die Betriebskita, die an die Anforderungen des Parlamentsbetriebs angepasst ist. Aber uns ist auch klar, dass dies nur ein erster Meilenstein ist. Wir können für eine familienfreundliche Personalpolitik in allen Lebensphasen noch mehr tun. Zeitgemäße Arbeitsbedingungen, eine unterstützende Haltung der Führungskräfte und ein gutes Geben und Nehmen im Team sind entscheidende Faktoren und wirken sich gut auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus.“

Auf der Grundlage des Auditverfahrens, an dem sowohl die Hausleitung und die Führungskräfte, als auch Beschäftigte und Interessenvertretungen teilnahmen, wurde eine Zielvereinbarung erarbeitet, die ein Handlungsprogramm für die Verwaltung des Deutschen Bundestages für die nächsten drei Jahre darstellt. Ziel ist die Schaffung verbindlicher Rahmenbedingungen, die Beschäftigten und Führungskräften im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Parlamentsbetriebs ein möglichst hohes Maß an Flexibilität der Arbeitsbedingungen ermöglicht. So sollen die gut qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig gebunden und auch künftig die besten Köpfe für die Bundestagsverwaltung gewonnen werden. 

Die berufundfamilie Service GmbH ist Dienstleister und Think Tank im Themengebiet Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben. Ihr zentrales Angebot ist das audit berufundfamilie, das von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung initiiert wurde.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 13.03.2024

Die Unionsfraktion fordert eine Offensive zur Stärkung der frühkindlichen Bildung. Bildungsstudien zeigten alarmierende Ergebnisse und einen Kompetenzverlust von Schülern, heißt es in einem Antrag (20/10727) der Fraktion. Nach wie vor bestehe eine hohe Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der Unterstützung durch das Elternhaus.

In der jüngsten PISA-Studie 2022 seien die schlechtesten jemals für Deutschland ermittelten Ergebnisse berechnet worden. Es sei nicht damit getan, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) im März 2023 eine Fachtagung zur empirischen Bildungswissenschaft zum Bildungsgipfel erklärt habe.

Haushaltskürzungen, auslaufende Bildungsprogramme und fehlende Bekenntnisse zu versprochenen Bildungsmaßnahmen führten zu einer dramatischen Planungsunsicherheit in Ländern, Kommunen, Kitas und Schulen. Bund, Länder und Kommunen seien gefordert, die bildungspolitischen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Ein Fokus gelte der frühkindlichen Bildung. Startchancen müssten bereits vor der Einschulung sichergestellt werden. Kein Kind dürfe verloren gehen.

Die Abgeordneten fordern unter anderem mehr Planungssicherheit für Länder, Kommunen, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie eine Stärkung der Zusammenarbeit der Systeme Kita und Grundschule.

In enger Abstimmung mit den Ländern sollten einheitliche Standards zur Einführung einer frühen Diagnostik des Entwicklungsstands von drei- bis vierjährigen Kindern entwickelt werden. Auch sollten die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um alle Kinder vor der Einschulung auf einen zusätzlichen Förderbedarf zu testen.

Zudem sollte ein verpflichtendes einjähriges vorschulisches Programm in Kita, Kindergarten oder Grundschule für alle Kinder mit Förderbedarf eingeführt werden. Dabei sollte neben schulischen Vorläuferfertigkeiten und Motorik auf eine Stärkung der Deutschkenntnisse gesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 179 vom 20.03.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung beim Thema Kinderehen zum Handeln auf. Vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Februar 2023 verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (20/10725), dass die Bundesregierung „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Rechtslage dergestalt verfassungskonform anzupassen, „dass ein Verbot von Kinderehen auch nach dem 30. Juni 2024 erhalten bleibt und somit eine Entstehung von unzulässigen Doppelehen ausschließt“.

Die Vorlage steht am Donnerstag, 21. März 2024, erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages.

Mitte 2017 hatte der Bundestag das Gesetz „zur Bekämpfung von Kinderehen“ verabschiedet. Es sieht vor, dass im Ausland geschlossene Ehen nach deutschem Recht unwirksam sind, wenn der oder die Verlobte zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil laut Antrag gerügt, dass eine Regelung der Folgen unwirksamer Ehen fehle. „Es bedürfe jedoch einer Regelung der Folgen unwirksamer Ehen. Hierbei sollen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ’nacheheliche Ansprüche‘ für die sozio-ökonomisch schlechter gestellten Betroffenen geschaffen werden“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Nachbesserung hatte das Bundesverfassungsgericht mit einer Frist zum 30. Juni 2024 versehen.

Die Unionsabgeordneten warnen, dass durch ein Versäumen der Frist die Gefahr bestehe, dass Frühehen dann nicht mehr verboten sind. Zudem könnte es zu „unzulässigen Doppelehen“ komme, da die für unwirksam erklärten Frühehen nunmehr wieder wirksamen wären. Für Betroffene, die in der Zwischenzeit bereits eine neue Ehe im Inland geschlossen haben, würde laut Union nun eine mit dem deutschen Recht unvereinbare doppelte Ehe vorliegen. „Handelt die Bundesregierung nicht sofort, läuft sie Gefahr, dass selbstbestimmt geschlossene Ehen aufgehoben werden und vormals unwirksame Kinderehen zulasten der Benachteiligten wieder aufleben“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 20.03.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Entwurf (20/10722) eines Gesetzes zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorgelegt. Die Unionsfraktion verweist darin auf die Besprechungen von Bund und Ländern vom 6. November 2023, bei denen Einigkeit darüber bestanden habe, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG weiter einzuschränken und damit den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Hierzu sollten bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen, schreibt die Fraktion und kritisiert, dass dies bis heute nicht geschehen ist.

Das AsylbLG soll nach dem Vorschlag der Abgeordneten so geändert werden, dass unabhängig von der Form der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form einer Bezahlkarte möglich sein soll. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordere, sei es angezeigt, Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Werde hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, solle in Zukunft ein entsprechender Vorrang im AsylbLG festgeschrieben werden, „um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern“, schreibt die CDU/CSU-Fraktion.

Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag, 21. März 2024, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 171 vom 20.03.2024

Frühkindliche Bildung, Lösung des Fachkräftemangels an Kitas und Schulen und eine verbesserte Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: Das sind drei der Maßnahmen, die sich in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/8399) mit dem Titel „Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen“ finden und die von den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag geladenen Sachverständigen begrüßt wurden. Mehrfach gefordert wurde bei der Anhörung auch eine Beteiligung des Bundes an den Kitakosten, die Stärkung von Sprach-Kitas und eine Beachtung regionaler Unterschiede bei den zu treffenden Maßnahmen. Kritisiert wurde indes, dass die von der Union aufgeführten Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt stünden.

Ziel der Bildungspolitik von Bund und Länder müsse es sein, „Ungleichheiten durch besser Bildungschancen zu reduzieren“, sagte Thorsten Alsleben von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Je früher damit angefangen werde, desto wirkungsvoller sei dies, sagte er. Schon vor der Schulzeit gelte es zu erkennen, wo die Kinder besondere Bedarfe hätten. Für diese müsse es Angebote aber auch Verpflichtungen geben, „wenn die Eltern nicht freiwillig mitmachen“.

Professor Yvonne Anders von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg machte deutlich, dass bereits im Alter von zwei Jahren nachweisbar sei, das Kinder aus Familien mit schwachem sozio-ökonomischen Status „deutlich geringere Kompetenzen aufweisen als Kinder aus anderen Familien“. Die soziale Schere gehe also schon in diesem Alter auf. In der Grundschule zeige sich dann, dass 25 Prozent der Schüler nicht die Mindeststandards erwerben – überwiegend Kinder aus „schwachen Familien“ oder Kinder „mit einer anderen Familiensprache als Deutsch“. Daher liege großes Potenzial in der frühen Bildung.

Für Familien sei ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Bildungssystem „eines der wichtigsten Themen überhaupt“, sagte Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken. „Trotz der angespannten Haushaltslage darf hier keinesfalls gespart werden“, betonte er. Schließlich zeigten Studien, dass sich die Investitionen in die Bildung von Kindern und Jugendlichen wirtschaftlich auszahlten. Als besonders wichtig benannte Dantlgraber verstärkte Bemühungen zur Fachkräftegewinnung.

In Deutschland gebe es ein sehr gutes System der Kindertagesbetreuung, sagte Niels Espenhorst vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. „Das System ist aber unter Druck und kann sein Potenzial nicht ausschöpfen“, fügte er hinzu. Seiner Auffassung nach müsse es nicht darum gehen, alles neu zu machen. Vielmehr gehe es darum, das Vorhandene zu stärken. Espenhorst forderte eine relevante und dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes. Bevor bundespolitisch neue Perspektiven diskutiert werden, müsse erstmal geklärt sein „wie viel Geld im Topf ist“.

Die Kinder- und Jugendhilfe sei an vielen Stellen unterfinanziert, sagte Sophie Koch vom Volkssolidarität Bundesverband. „Das Tischtuch, an dem alle ziehen, wird von Jahr zu Jahr kleiner.“ Gerade in Ostdeutschland sei die Infrastruktur für Kinder und Familien zunehmend gefährdet – auch in städtischen Ballungsräumen. Grund sei der starke Geburtenrückgang. Arbeitsplätze in der Kindertagesbetreuung seien in Gefahr. Familien müssten längere Wege zur Kita in Kauf nehmen. Bund und Länder müssten hier gemeinsam Lösungswege entwickeln, sagte Koch.

Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege ging auf den im Antrag enthaltenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein. Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass darin gefordert werde, dass auch Kindertagespflegepersonen in die Betreuung einbezogen werden können, sagte er. Das sei aktuell nicht der Fall.

Professor Nele McElvany von der Technischen Universität (TU) Dortmund nannte die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kindern „ein wesentliches Element“. Die daraus folgende verbindliche Förderung mit evidenzbasierten Maßnahmen in Abhängigkeit von den Ergebnissen sollte ebenso direkt mitgeregelt werden, wie die weitere systematische Diagnostik in Verbindung mit verbindlicher Förderung im Grundschulbereich, sagte sie.

Bei Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stieß die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Diagnostik auf Ablehnung. Das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung benötige keine additiven verpflichtenden Maßnahmen, um Kinder individuell zu fördern und zu begleiten. Ein diskriminierungsfreies Heranwachsen in einer Gesellschaft, die jedem Kind gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen soll, „ist mit Diagnostikverfahren nicht vereinbar“, sagte sie.

Der Bund müsse sich auch weiterhin anteilig an den Kosten einer guten Qualität in der Kindertagesbetreuung beteiligen, forderte Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Schließlich sei es der Bund, der für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen könne und müsse. Er sei auch – mit Blick auf die Einzahlung beispielsweise von Sozialversicherungsbeiträgen – der größte Nutznießer eines bedarfsgerechten und qualitätvollen Angebots.

Alexander Nöhring vom AWO Bundesverband kritisierte, dass in dem Antrag die Forderung nach einem „Kinderzukunftsprogramm“ von vornherein eingeschränkt werde durch den Zusatz, dies alles sei nur „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ umzusetzen. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, für die dafür notwendigen Haushaltsmittel zu sorgen, sei es durch Maßnahmen der finanziellen Umverteilung oder durch Steuern, sagte er.

Burkhard Rodeck von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin bemängelte, dass die Gesundheitspolitik bei dem Themenfeld nicht mitgedacht werde. Er schlug den Bogen zum Cannabis-Gesetz. Dort sei im Referentenentwurf das „Mitrauchen“ des minderjährigen Kindes im Pkw der rauchenden Eltern verboten gewesen. Im verabschiedeten Gesetz stehe das aber nicht mehr. „Das ist die Haltung unserer Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Rodeck.

Es sei unstreitig, dass die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung quantitativ und qualitativ verbessert werden müsse, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag. Gleichzeitig müsse aber der regionale Blick sehr ernst genommen werden. „Es gibt sehr große regionale Unterschiede bei der Bedarfsentwicklung und der Notwendigkeit qualitativer Verbesserungen“, machte sie deutlich. Daher müssten Länder und Kommunen in die Planung einbezogen werden. Man könne nicht bundesweit eine Diskussion führen, „weil wir nicht bundesweit eine einheitliche Situation haben“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 164 vom 18.03.2024

Die Bundesregierung wird vorerst kein weiteres Investitionsprogramm für den Ausbau von Kitaplätzen aufsetzen. Das schreibt sie in einer Antwort (20/10572) auf eine Kleine Anfrage (20/10307) der CDU/CSU-Fraktion, in der diese nach der Vorhabenplanung des Bundesfamilienministeriums für die kommenden zwei Jahre gefragt hatte.

Die Regierung verweist zur Begründung einerseits auf die aktuelle Haushaltslage und zum anderen auf die grundsätzliche Verantwortung der Bundesländer, die für den Ausbau der Kinderbetreuung zuständig seien. Außerdem seien seit 2008 insgesamt fünf Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit insgesamt mehr als 5,4 Milliarden Euro aufgelegt worden, aus denen mehr als 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen worden seien. „Aktuell wird mit dem 5. Investitionsprogramm insgesamt eine Milliarde Euro für den bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen unter Berücksichtigung von Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie notwendiger Ausstattungsinvestitionen bereitgestellt, die noch bis Ende Juni 2024 abgerufen werden können“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 147 vom 13.03.2024

Fast alle Jobcenter schreiben Dolmetscherdiensten eine hohe Bedeutung in der Kommunikation mit Geflüchteten zu. Gleichzeitig geben 85 Prozent der Jobcenter an, dass mindestens eine Fachkraft neben Deutsch noch eine oder mehrere Sprachen spricht, die auch Muttersprache von vielen Geflüchteten ist. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. 

Nahezu alle Jobcenter greifen bei der Beratung von Geflüchteten auf übersetzende Dritte zurück. Dies können Ehrenamtliche, Privatpersonen oder professionelle Dolmetscher*innen sein, die vor Ort oder telefonisch übersetzen. Dabei ist die Übersetzung durch Personen, die dies privat oder ehrenamtlich tun, wie etwa Verwandte oder Bekannte, nicht immer unproblematisch: „Auch wenn diese Variante oft einfach und naheliegend erscheint, können gerade die Übersetzung von komplexen rechtlichen und institutionellen Informationen oder die Thematisierung von sensiblen Aspekten wie Schulden oder psychischen Erkrankungen problematisch sein“, erklärt IAB-Forscherin Franziska Schreyer. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt und fördert den Einsatz professioneller Dolmetscherdienste. Ein Drittel der Jobcenter hat aber nach eigenen Angaben keinen ausreichenden Zugang zu Dolmetschenden für wichtige Sprachen.

Knapp jedes fünfte befragte Jobcenter erachtet die Kommunikation mit Geflüchteten als eher oder sehr einfach. „Es fällt auf, dass dies häufig Jobcenter mit mindestens einem auf die Betreuung von Geflüchteten spezialisierten Team sind“, sagt IAB-Forscher Christopher Osiander. In der Beratung von Geflüchteten kommen auch sogenannte Brückensprachen wie Englisch, Französisch oder Türkisch zum Einsatz.

Die Studie basiert auf Daten aus dem IAB-Projekt „Jobcenter und psychische Gesundheit von Menschen mit Fluchterfahrung (PsyF)“. Hierfür wurden im ersten Quartal 2023 256 Jobcenter mit einem standardisierten Online-Survey befragt.

Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/kommunikation-mit-gefluechteten-wie-jobcenter-mit-sprachlicher-diversitaet-umgehen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 13.03.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Sozialen Arbeit mahnt die AWO eine Modernisierung der Strafprozessordnung an. Diese sieht bislang kein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit vor.

„Die Soziale Arbeit stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Sie braucht daher auch rechtliche Rahmenbedingungen, die dieser Aufgabe entsprechen. Hinsichtlich des Zeugnisverweigerungsrechts im Strafprozess muss die Soziale Arbeit anderen Berufsgruppen wie Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen  gleichgestellt werden. Die Menschen, die sich an Sozialarbeiter*innen wenden, sollen sich auf Vertrauensschutz verlassen können“, erläutert Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Wer als Zeug*in in einem Strafprozess geladen wird, muss vor Gericht erscheinen und aussagen. Bestimmten Berufsgruppen steht aber das Recht zu, im Strafprozess das Zeugnis zu verweigern. Zu Ihnen gehören unter anderem Geistliche, Ärzt*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen. Aus den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit gehören bislang lediglich die Mitarbeiter*innen von anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen und Berater*innen aus Suchtberatungsstellen dazu. Diese Berufsgruppen können im Strafprozess über das schweigen, was ihnen in ihrer beruflichen Funktion von Klient*innen anvertraut wurde. So wird ein Interessenskonflikt der Berufsgeheimnisträger*innen vermieden.

„Es ist an der Zeit, dass das Vertrauensverhältnis, das im professionellen sozialarbeiterischen Kontext grundlegend ist, eine entsprechende Berücksichtigung im Strafprozess findet“, so Sonnenholzner weiter. Auch Berater*innen aus dem Bereich Gewaltschutz, Sozialarbeiter*innen aus den Bereichen der Jugendarbeit, der Straßensozialarbeit usw. müsse ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt werden.

Der AWO Bundesverband hat sich als erster Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege für das ZVR für Fachkräfte der Sozialen Arbeit positioniert und ist dem Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht (www.zeugnis-verweigern.de) beigetreten. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht ruft zur Kundgebung vor dem Bundesjustizministerium am 19.03.2024 in Berlin auf. 

Weitere Informationen sowie ein vom AWO Bundesverband veröffentlichtes Rechtsgutachten: https://awo.org/fuer-ein-zeugnisverweigerungsrecht-der-sozialen-arbeit

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.03.2024

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zeigt sich erleichtert über das Rentenpaket, das Bundessozialminister Hubertus Heil vorgelegt hat. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Es ist gut und wichtig, dass die Bundesregierung das Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisiert. Angesichts des demografischen Wandels und der großen Transformationen der nächsten Jahrzehnte sendet der Sozialminister ein Signal der Sicherheit, das dringend nötig war. Die Kosten der Stabilisierung werden jedoch künftige Generationen tragen. Ob das angekündigte “Generationenkapital” sich lohnen wird, bleibt aber fraglich: Im Idealfall kann der Rentenbeitrag damit um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden – ein großer Wurf wäre das nicht. Eine stärkere Reform wäre es, endlich eine solidarische Bürgerrente einzuführen, in die auch Beamt*innen, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. So könnten das umlagefinanzierte Rentensystem dauerhaft stabilisiert und positive Umverteilungseffekte erreicht werden.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.03.2024

Unter dem Motto Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle. wurde am heutigen Donnerstag ein breites gesellschaftliches Bündnis zur Stärkung der Demokratie ins Leben gerufen. 

Die rund fünfzig teilnehmenden Organisationen, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund, die beiden großen christlichen Kirchen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie Kultur- und Sportverbände werden sich durch konkrete Maßnahmen vor Ort für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Denn, so heißt es in dem veröffentlichten Statement: „Es geht uns alle an: Wir treten ein für die unteilbaren Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft. Wir stehen für eine vielfältige, freie und offene Gesellschaft. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und alle, die hier leben, gegen die Angriffe der extremen Rechten.“

Ziel des Bündnisses sei es, das Engagement der Zivilgesellschaft zu unterstützen, zu verstetigen und durch konkrete Maßnahmenpakete zu unterstützen. So heißt es in dem veröffentlichten Maßnahmenplan: „Wir machen die Herausforderungen von Engagierten vor Ort zu unseren eigenen. Wir gehen mit ihnen ins Gespräch und orientieren uns an ihren Bedarfen. Wir unterstützen sie zielgenau, mit direkter und unbürokratischer Hilfe mittels eines Dreiklangs aus Paketen für Bildung, Kultur und Infrastruktur, die abgerufen werden können. Wir vernetzen uns mit ihnen und unterstützen bei der Vernetzung untereinander.“

Mit Blick auf die anstehenden Wahlen in Deutschland und Europa drohe, dass die AfD und andere extrem rechte Parteien weiter gestärkt würden. „Noch können wir diese Entwicklung stoppen. Wir haben die Wahl.“, so der Trägerkreis.

Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds:
„Wir wollen zeigen: Unser Land ist wehrhaft gegen extreme Rechte und die Feinde der Demokratie. Unser Land hat so viel Potenzial – weil es so vielfältig ist. Aber es ist unsere Verantwortung, dass das so bleibt. Dafür brauchen wir Menschen vor Ort, die machen – und mitmachen. Deshalb stellt sich unser Bündnis langfristig, nachhaltig und mit dem Blick auf das praktische und das konkrete Handeln auf.“

Anna-Nicole Heinrich, Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD):
„Zusammen mit anderen wollen wir als Evangelische Kirche in Deutschland für die unverlierbare Würde eines jeden Menschen, für die Demokratie und unser Gemeinwesen einstehen. Wir können uns nicht neutral verhalten, wenn Menschen ausgegrenzt, verachtet, verfolgt oder bedroht werden.“

Matthias Keussen (Vorstand, Athletic Sonnenberg e.V., Vertreter für die Deutsche Sportjugend im DOSB):
„Sportvereine, Initiativen und lokale Akteur*innen, die sich für die Stärkung des demokratischen Zusammenlebens vor Ort einsetzen, brauchen Handlungssicherheit. Sie müssen vor Angriffen auf ihre Arbeit für eine bunte und offene Gesellschaft geschützt werden und benötigen unbürokratisch zugängliche Unterstützungsangebote. Besonders junge Menschen müssen vor Ort dazu befähigt werden, unter gefestigten und sicheren Rahmenbedingungen, für demokratische Werte einzustehen. Darum begrüße ich es sehr, dass das Bündnis von der Bundesebene aus gezielte Maßnahmen vor Ort unterstützen wird.“

Eter Hachmann, Vorsitzende Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst):
„Wir sind Teil des Bündnisses, weil wir eine kollektive und solidarische Antwort auf Rassismus und völkisch-nationalistischen Populismus geben möchten. Insbesondere migrantische Communities werden die Auswirkungen der Ergebnisse der bevorstehenden Wahlen im Osten spüren. Darum wollen wir gemeinsam für demokratische Werte und eine Gesellschaft der Vielfalt kämpfen.“

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: www.zusammen-fuer-demokratie.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 21.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche kritisieren nachdrücklich, dass auch nach der Reform des Familienverfahrensgesetzes im Jahr 2021 die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen bundesweit noch immer nicht gerichtlicher Standard ist.

Eine aktuelle Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass zwar in vielen Bundesländern ein diesbezüglicher Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, aber lediglich in vier Bundesländern (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) in der Mehrzahl der Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen Verfahrensbeistände vom Gericht bestellt werden. Gleichzeitig ist diese Quote in fünf Bundesländern aktuell sogar rückläufig. Die bundesweite Quote lag bei 45,6 Prozent.

 

„Alle Kinder brauchen in Justizverfahren eine professionelle Begleitperson, dies ist zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Regelfall erforderlich. In familiengerichtlichen Verfahren ist dies ein qualifizierter Verfahrensbeistand, der nur ihr Wohl und ihre Interessen vertreten soll, und nicht die der Eltern. Er soll unabhängig und für das Kind eine Vertrauensperson sein. Leider wird in vielen Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsverfahren kein Verfahrensbeistand bestellt. Die Quote für die Bestellung liegt derzeit in nur vier Bundesländern knapp über 50 Prozent, in vielen anderen teils deutlich darunter. Hier muss das Familienverfahrensgesetz besser umgesetzt werden und es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen. Die Bestellung von Verfahrensbeiständen muss zum Regelfall werden. Bisher besteht zudem keine generelle Begründungspflicht, wenn außerhalb der im Gesetz aufgeführten Fälle von einer Bestellung abgesehen wird. Es wird bei der Quote auch nicht genauer aufgeschlüsselt, in welcher Art von Verfahren von der Bestellung abgesehen wird. Auch das muss sich ändern. Zudem brauchen Kinder auch in

Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren Begleitung und Unterstützung. Bisher gibt es in diesem Bereich aber keine speziellen Regelungen zur kindgerechten Verfahrensgestaltung und keine Unterstützungspersonen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche begrüßt ausdrücklich, dass eine Weiterbildung zum Verfahrensbeistand durch die Änderung des Familienverfahrensgesetzes endlich abgesichert ist und auch regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen sind. Allerdings lässt das Gesetz viele Fragen offen und bleibt hinter den Erwartungen des Berufsverbandes zurück. Es bräuchte strengere Qualifikationsrichtlinien. Der Stundenumfang der Zertifikatweiterbildungen zum Verfahrensbeistand beginnt bei 10 Stunden

(online) und endet bei 300 Unterrichtseinheiten (überwiegend Präsenz). Auch bezüglich der Inhalte sowie bei der Vorbildung der Lehrenden gibt es große Unterschiede. Zudem wäre die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Weiterbildung zum Verfahrensbeistand wichtig. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Mitgliederbefragung des BVEB´s Defizite in der Rechtsanwendung. Nur

74 Prozent der Befragten mussten dem Gericht einen Nachweis über eine Fortbildung zum Verfahrensbeistand vorweisen. 62 Prozent der Mitglieder gaben an, dass sie bisher nicht aufgefordert worden seien, in regelmäßigen Abständen Fortbildungsnachweise zu erbringen. Letztlich erschwert die Aufgabe der Kindesinteressenvertretung auch der Umstand, dass seit nunmehr

15 Jahren keine Anpassung der Vergütungspauschale für Verfahrensbeistände erfolgte, und diese mit der Gesetzesänderung mehr Aufgaben übertragen bekommen haben. Viele Mitglieder ,wandern‘ deshalb momentan in andere Berufszweige ab“, sagt Katja Seck, Vorsitzende des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche bemängeln zudem, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. So erfolgt die Bestellung von Verfahrensbeiständen ohne Beteiligung des Kindes und ohne transparente Kriterien, die belegen, dass der Verfahrensbeistand nach den Bedarfen des Kindes im konkreten Fall ausgewählt wurde. Das ist problematisch, da es keinerlei Möglichkeit für das Kind gibt, auf die Auswahl durch die Nennung bestimmter Kriterien, wie beispielsweise Sprache oder kulturelle Hintergründe, Einfluss zu nehmen und im Zweifel den Verfahrensbeistand zu wechseln oder abzulehnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Verfahrensbeistand eher der Richterin oder dem Richter gefallen möchte, als die Rechte des Kindes wahrzunehmen. Problematisch ist aus Sicht der Verbände zudem, dass es keine Standards und keine Daten zur Qualifikation und Fortbildung der Verfahrensbeistände in Deutschland gibt. Die durch die Reform des Familienverfahrensgesetzes normierten Änderungen zu den fachlichen Anforderungen sind nicht ausreichend, um zu garantieren, dass nur noch qualifizierte Begleitpersonen für Kinder bestellt werden können.

 

Die kompletten Daten zur Bestellung von Verfahrensbeiständen in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen – berechnet auf Grundlage der letzten veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr

2022 – finden sich unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2Fverfahrensbeistaende&data=05%7C02%7Cj.oers%40awo.org%7C4165938248274f509eb108dc498eeef3%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638466126286106670%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C60000%7C%7C%7C&sdata=hx2wf4fMulk%2F4pboZmVxcAd8%2Bzp1kOh2w%2BPZmNJc6oM%3D&reserved=0.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Bundesregierung dringend an, die nach Medienberichten eindeutige Kritik des Europarates an den unzureichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ernst zu nehmen. Das gilt auch für die Kritik an der mangelnden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es wichtig, das durch die UN-Kinderrechtskonvention garantierte Recht auf soziale Sicherheit endlich für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr Aufwachsen notwenigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, insbesondere wenn ihre Familien nicht dazu in der Lage sind. Deshalb muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Zudem sollten in Deutschland endlich die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen.

 

„Wir brauchen einen Paradigmenwechsel bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient. Ziel muss es sein, dass von Armut betroffene Familien mit wenigen bürokratischen Hürden Hilfen aus einer Hand erhalten und eine klare Anlaufstelle haben. Zudem muss die Kindergrundsicherung in ihrer Höhe Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Auch bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und speziell bei der verfassungsrechtlichen Normierung der Kinderrechte muss es endlich Bewegung geben. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Es ist höchste Zeit für eine rechtliche Normierung, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung ist hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Diskussion über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eine sehr sorgfältige Debatte an. „Die im Jahre 2021 beschlossenen Strafverschärfungen haben sich bei der Frage des Mindeststrafmaßes als nicht praktikabel genug und nicht ausreichend differenziert erwiesen. Trotzdem sollte jetzt keine komplette Rolle rückwärts erfolgen, sondern es braucht eine kluge Regelung, um unterschiedliche Situationen tat- und schuldangemessen zu erfassen. Die Verbreitung von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch muss weiterhin ausnahmslos bestraft werden. Gleichzeitig darf das alterstypische und einvernehmliche Teilen von Darstellungen unter Jugendlichen nicht kriminalisiert werden. Weiterhin sind Differenzierungen nötig, damit Handlungen zum Schutz der Betroffenen, wie die Speicherung zur Beweissicherung und Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden durch Eltern oder Lehrkräfte, straffrei möglich ist“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Bei der Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche braucht es kompromisslose Aufklärung und Strafverfolgung. Gleichzeitig darf aber auch hier nicht übers Ziel hinausgeschossen werden. So müssen Jugendliche ihrem Alter angemessen die Möglichkeit bekommen sich selbst, auch in ihrer Sexualität, einvernehmlich auszudrücken und dürfen dafür nicht ins Fadenkreuz der Justiz geraten. Ein klarer Rechtsrahmen für einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen ist notwendig“, so Lütkes weiter.

 

„Die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs muss effektiv bekämpft werden. Hier ist ein Markt entstanden, der unnachgiebig ausgetrocknet werden muss. Hierfür müssen alle erforderlichen Ressourcen für Prävention und Strafverfolgung eingesetzt werden. Die zu erwartende Strafe müssen eine generalpräventive Wirkung entfalten, um potenzielle Täterinnen und Täter von der Begehung einer Tat abzuhalten. Der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt muss steigen, die personellen Ressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes sollten massiv aufgestockt werden. Alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel müssen genutzt werden, dazu gehört auch das Ausschöpfen des zur Verfügung stehenden Strafmaßes in schweren Fällen“, sagt Anne Lütkes.

 

„Bei allen Handlungen der Strafverfolgungsbehörden müssen zudem die kinderrechtlichen Anforderungen zum Schutz der Kinder umfassend umgesetzt werden, hierzu gehört auch die frühzeitige Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Ein weiterer wichtiger Baustein in diesem Bereich ist die Prävention. Auch dafür brauchen wir eine finanziell abgesicherte, funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Vorschläge zur Ausgestaltung einer differenzierten Lösung für eine tat- und schuldangemessene Reaktion im Einzelfall, muss zudem sichergestellt werden, dass die Gesetzesänderungen den Normzweck umfassend erfüllen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb eine Evaluierung der Gesetzesänderungen zu verankern, um aussagekräftige Informationen über die Anwendung und Wirkung des Gesetzes zu erhalten“, so Lütkes abschließend.

Die vollständige Stellungnahme kann unter http://www.dkhw.de/stellungnahme heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2024

Statt satt gehen in Deutschland sehr viele Kinder abends hungrig ins Bett. Für Hunderttausende gehört es zum Alltag, sich nicht ausreichend ernähren zu können. Zum Tag der gesunden Ernährung am 07. März startet das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb eine Social-Media-Initiative, um auf das Thema verstärkt aufmerksam zu machen.

„Es ist erschreckend, dass sich in einem reichen Land wie Deutschland viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht ausreichend und ausgewogen ernähren können. Durch falsche oder mangelnde Ernährung drohen lebenslange physische, soziale und psychische Folgeschäden. Dagegen wollen wir auch mit dieser Social-Media-Initiative etwas tun! Wir freuen uns sehr, dass wir so viele Unterstützerinnen und Unterstützer für dieses wichtige Thema gewinnen konnten. Wir hoffen, dass wir die Menschen noch mehr als bisher auf die Kinderarmut in Deutschland aufmerksam machen können und sie im besten Fall zum Spenden motivieren. Gemeinsam können wir etwas gegen den Hunger bewirken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Social-Media-Initiative startet am Tag der gesunden Ernährung

Mit der Social-Media-Initiative #stattsatt sollen Aufmerksamkeit und Spenden für die bundesweiten Hilfsangebote des Deutschen Kinderhilfswerkes, insbesondere im Ernährungsbereich, generiert werden. Außerdem soll sich die Initiative als Challenge über soziale Medien verbreiten. Im Zentrum steht ein Video, das das beliebte Format von Kochvideos auf Social Media aufgreift, jedoch mit einer unerwarteten Wendung überrascht: www.dkhw.de/stattsatt.

So werden die Zuschauenden in ihrem Alltag angesprochen und zum Nachdenken angeregt, im besten Fall zum Spenden motiviert. Die Initiative kann damit nachhaltig etwas bewirken.

Enie van de Meiklokjes und weitere Prominente unterstützen die Kampagne

Als Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes unterstützt Enie van de Meiklokjes die Aktion: „Als Botschafterin für das Deutsche Kinderhilfswerk freue ich mich, dass ich heute – zum Tag der gesunden Ernährung – den Start dieser bundesweiten Social-Media-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerks unterstützen kann. Eine gesunde Ernährung ist ein wichtiger Grundstein für ein gesundes Leben. Deshalb bin ich sehr gerne Teil dieser Initiative.“ Weitere Prominente wie Tim Raue, Cornelia Poletto, Jan Hartwig, Regina Halmich, Christiane Stenger und Ingo Dubinski oder die Food-Influencer*innen anna.antonje, emmikochteinfach, eatwithsarah, marliesjohanna, nadine_sobotzik und schmaleschulter unterstützen das Projekt.

Für die Initiative konnten zusätzlich Partner aus Wirtschaft und Medien gewonnen werden: So bietet PayPal im Aktionszeitraum die Möglichkeit, am Ende des Bezahlvorgangs Geld an das Deutsche Kinderhilfswerk zu spenden.

Hilfen für Kinder in Armut durch das Deutsche Kinderhilfswerk

Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland wächst in Armut auf. Hier hilft das Deutsche Kinderhilfswerk mit seinen Förderfonds. So wurde bisher über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes mit Einzelfallhilfen in Not geratenen Familien mit mehr als vier Millionen Euro geholfen.

Hunger und schlechte Ernährung können lebenslange Folgen haben, von eingeschränkter körperlicher Entwicklung bis hin zu verminderten Lernleistungen in Schule und Beruf. Gerade von Armut betroffene Kinder ernähren sich häufig unzureichend und ungesund. Das prägt ein Leben lang.

Der Ernährungsfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes bietet eine Lösung: Schulen, Vereine und andere Einrichtungen werden bei Kochkursen finanziell gefördert. So lernen die Kinder gut und ausgewogen zu kochen und das Wichtigste: Sie bekommen etwas zu essen. Durch Spenden an den Ernährungsfonds kann dem Hunger also aktiv entgegengewirkt werden.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.03.2024

Breites ökosoziales Bündnis fordert sofortige Einführung des Klimagelds und startet beispielhaft mit der Auszahlung an 1.000 Personen.

139 Euro Klimageld an 1.000 Personen zahlt der Verein Sanktionsfrei gemeinsam mit einem breiten ökosozialen Bündnis aus. Laut Berechnungen stünde diese Summe jeder Person in Deutschland als Ausgleich für die CO₂-Bepreisung der vergangenen Jahre zu. Für eine vierköpfige Familie wären das 556 Euro – eine spürbare finanzielle Entlastung. Mit steigendem CO₂-Preis wächst dieser Betrag jedes Jahr entsprechend und könnte einen notwendigen sozialen Ausgleich schaffen. Deswegen macht das Bündnis aus Sanktionsfrei, dem Paritätischen Gesamtverband, Fridays for Future, Campact, 9 € Fonds, Robin Wood, BUND, Attac, Klima-Allianz, Mein Grundeinkommen, Fondament und anderen Organisationen nun Druck. Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, die CO₂-Einnahmen in Form eines Klimageldes an die Menschen zurückzuzahlen.

Das Geld dafür ist bereits vorhanden: Einen zweistelligen Milliardenbetrag nimmt der Staat durch den CO₂-Preis jährlich ein. Zwar gilt der CO₂-Preis bisher nur für Unternehmen, indirekt wird er jedoch überwiegend von der Bevölkerung bezahlt, da er an die Verbraucher*innen weitergegeben wird. Die Einnahmen sollen laut Vereinbarung im Koalitionsvertrag als Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden, um gestiegene Kosten von Privathaushalten zu kompensieren. Vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen würden davon profitieren. Tatsächlich gibt die Bundesregierung das Geld stattdessen aber zu großen Teilen für die Wirtschaft aus. Zum Beispiel für eine Chip-Fabrik des Konzerns Intel bei Magdeburg. „Das Klimageld ist längst da! Nur gehen die staatlichen CO₂-Einnahmen zum Beispiel an die Industrie statt an Menschen, die mit den gestiegenen Preisen zu kämpfen haben“, erklärte Sanktionsfrei-Gründerin Helena Steinhaus auf einer Pressekonferenz. „Wer wenig verdient oder Bürgergeld bezieht, lebt schon heute konform mit dem 1,5 Grad Ziel von Paris. Diese Menschen verursachen die wenigsten Emissionen, aber tragen die höchste Last der Transformation. Das ist in jeder Hinsicht ungerecht. Diese Menschen müssen wir entlasten.“

Zu Jahresbeginn ist der CO₂-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne gestiegen, nächstes Jahr steigt er weiter auf 55 Euro. „Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen grundsätzlich deutlich stärker durch den CO₂-Preis belastet werden als Wohlhabende. Das Klimageld setzt hier gezielt an und kann für eine proportional stärkere Entlastung von niedrigen Einkommen sorgen,“ betont Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), den sozialen Effekt des Kilmagelds auf der gemeinsamen Pressekonferenz. „Dieser Ausgleich wird mit einem steigenden CO₂-Preis immer wichtiger.“

Doch Finanzminister Lindner (FDP) hat trotz allem bereits angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode kein Klimageld mehr eingeführt werden soll. „Die Klimawende ist kein Luxusprojekt. Sie gelingt nur, wenn sie sozial gerecht gestaltet wird”, protestiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Bundesregierung müsse endlich eine soziale Perspektive in ihrer Klimapolitik schaffen, damit die gesellschaftlichen Spannungen nicht weiter zunehmen. “Deswegen braucht es das Klimageld jetzt sofort!“

Diese Forderung setzt das Bündnis beispielhaft um. Einmalig 139 Euro werden an 1.000 Menschen verteilt, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen. Informationen, ob und wie man das Geld bekommt und wie sich der Druck auf die Politik erhöhen lässt, gibt es auf: www.sanktionsfrei.de/klimageld.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.03.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Angesichts sich wandelnder Anforderungen an schulisches Lernen und Lehren ist die Lehrkräftebildung in den Fokus der (fach-)öffentlichen Debatte gerückt. Wachsende Ansprüche an die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen beziehen sich u.a. auf den pädagogisch reflektierten Einsatz digitaler Technologien, die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität und die erfolgreiche Gestaltung von Schulentwicklungsprozessen. Gefordert sind darüber hinaus aber auch neue und zeitgemäße Ansätze mit Blick auf bestehende Herausforderung wie die Reduzierung von Bildungsbenachteiligung, den Umgang mit Heterogenität und Inklusion und die Stärkung von Demokratieerziehung.

Um diesen Anforderungen in einem zunehmend komplexen Umfeld pädagogisch sinnvoll begegnen zu können, müssen Lehrkräfte in der ersten und zweiten Phase ihrer Ausbildung ausreichend qualifiziert werden und durch fortführende Angebote kontinuierlich weiter- und fortgebildet werden. Angesichts des gravierenden Lehrkräftemangel wird es auf absehbare Zeit darüber hinaus auch zusätzlicher Wege ins Lehramt bedürfen, die mit Blick auf Professionalisierung und Qualifizierung weiter ausgestaltet werden müssen.

Auf dem Prüfstand stehen vor diesem Hintergrund sowohl die Struktur als auch zentrale Inhalte der Lehrkräftebildung. In welchem Verhältnis sollten Theorie und Praxis in den ersten Phasen der Lehrkräfteausbildung stehen? Benötigen angehende Lehrpersonen mehr und frühere Praxiserfahrungen? Wie kann eine Ausbildung aus einem Guss gestaltet werden und wie kann der phasenübergreifende Kompetenzaufbau gelingen? Welche alternativen Wege ins Lehramt erscheinen sinnvoll und wie sollten Seiten- und Quereinsteiger_innen qualifiziert werden? Und nicht zuletzt: Wie sollten Angebote der Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte weiterentwickelt werden?

Wir laden Sie herzlich ein, sich an der Diskussion via Zoom mit Vertreter_innen aus Bildungspolitik, Wissenschaft und Schulpraxis zu beteiligen.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 16. April hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung erhalten Sie am Vormittag des 17. April.

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ort: Online

Nach der Verständigung von Bund und Ländern auf das Startchancen-Programm (Startchancen-Programm – BMBF) gilt es nun, den Programmstart zum nächsten Schuljahr bestmöglich vorzubereiten. Hierbei möchten wir die Kräfte bündeln, Bewährtes in den Transfer bringen und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen, Ebenen und Professionen befördern. Gemeinsam wollen wir die Weichen für einen erfolgreichen Programmstart und eine wirkungsvolle Programmumsetzung stellen.

Ich freue mich, Ihnen in einer Informationsveranstaltung zum Startchancen-Programm gemeinsam mit Ulrich Wehrhöfer, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, und Katja Zimmermann, Ministerium für Bildung in Rheinland-Pfalz, einen Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen zu geben.

Bund und Länder sind überzeugt, dass die Zivilgesellschaft einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Startchancen-Programms leisten kann und laden Sie daher ein, sich mit Ihrer Expertise und Erfahrung einzubringen.

Die Veranstaltung wird im Online-Format stattfinden. Gegen Ende dieses Jahres möchten wir die Zivilgesellschaft erneut einladen; dann in Präsenz und mit einem stärkeren Fokus auf Austausch und Vernetzung.

Um die Vernetzung bereits im Vorfeld zu befördern, wird Ihnen in Kürze die offizielle Einladung zugehen, in der Sie neben der Agenda und den Details zur Anmeldung für den 24. April 2024 auch einen Registrierungslink finden. Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit, der Aufnahme Ihrer Kontaktdaten in eine Verteilerliste zuzustimmen, die dem Teilnehmerkreis im Nachgang zur Informationsveranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Außerdem können Sie uns auf diesem Weg im Vorfeld der Veranstaltung auf Aspekte hinweisen, die Sie in besonderer Weise interessieren. Wir werden uns bemühen, in unseren Beiträgen hierauf einzugehen.

Bei Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail an startchancen-progamm@bmbf.bund.de.

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Veranstaltung werden unterschiedliche Erscheinungsformen von rassistischem Handeln und mögliche Gegenstrategien vorgestellt. Damit wird ein umfassender Blick auf die subtilen und offensichtlichen Weisen geworfen, wie rassistische Muster und Verhaltensweisen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen verankert sein können. Vielfach handelt es sich dabei um eine unbeabsichtigte Form der Diskriminierung, die von Personen, die nicht von Rassismus betroffen sind, nicht als problematisch wahrgenommen werden.

Mit Dr. Seyran Bostancı, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Demokratieförderung und demokratische Praxis im Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 06. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Es sind herausfordernde Zeiten – auch im Bildungssystem. Ein Lösungsvorschlag im politischen Raum für das Versagen der schulischen Bildung ist ausgerechnet die Einführung einer Vorschule. Aus einem frühpädagogischen Bildungsverständnis heraus irritiert diese Idee: Denn so werden die (als ungenügend attestierten) schulischen Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden den Kindern noch früher zugemutet.

In der Veranstaltung wollen wir den Fragen nachgehen, warum sich manche durch die schulischen Lern- und Trainingsmethoden so beeindrucken lassen, wie pädagogische Fachkräfte darin unterstützt werden können, die komplexen und intensiven Bildungsprozesse von Kindern zu begleiten und zu erweitern und welche Ziele wir eigentlich für Kinder haben, die heute in unserer Welt aufwachsen.

Mit Katrin Macha, Direktorin ista – Institut für den Situationsansatz

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Volkssolidarität statt.

Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.

Mit Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis, Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch (Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

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WEITERE INFORMATIONEN

Die von der Bundesregierung beschlossene Kindergrundsicherung hat trotz erheblicher Schwächen deutliche positive Effekte sowohl für benachteiligte Kinder und ihre Familien als auch für Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt. Das zeigt eine neue Studie der Wirtschaftswissenschaftler Prof Dr. Tom Krebs und Prof. Dr. Martin Scheffel, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.* Wenn rund 1,5 Millionen Kinder mehr als bisher ihnen zustehende Leistungen auch wirklich erhalten und sich die finanzielle Lage ihrer Familien verbessert, sinkt die Kinderarmut nach Einführung der Kindergrundsicherung relativ rasch um knapp zwei Prozentpunkte. Das entspricht rund 282.000 Kindern, die nicht mehr unterhalb der Grenze der Armutsgefährdung (Haushaltseinkommen von höchstens 60 Prozent vom mittleren Nettoeinkommen in Deutschland) leben müssen. Noch bedeutsamer sind langfristige Effekte, die die Forscher aus gut gesicherten Erkenntnissen der Bildungsforschung ableiten: Ein erheblicher Teil der Kinder aus Familien, die durch die Grundsicherung finanziell bessergestellt werden, erreicht später höhere Bildungsabschlüsse. Im Jahr 2050, auf das die Ökonomen ihre Modellberechnungen beziehen, wäre die Zahl der Personen in Deutschland, die ein mittleres bis höheres statt einem niedrigen Bildungsniveau haben, dadurch um 840.000 höher als in einem Szenario ohne Grundsicherung. Nach Abschluss der Ausbildung können viele dieser Personen höher qualifiziert, besser bezahlt und besser abgesichert arbeiten. Das verbessert die Situation der direkt betroffenen heutigen Kinder spürbar: Die so genannte „Chancenlücke“, die benachteiligte Kinder mit Blick auf ihr zu erwartendes Lebenseinkommen haben, wird durch die langfristige Wirkung der Kindergrundsicherung bis 2050 um 6,8 Prozentpunkte reduziert. Das entspricht einem Rückgang der Chancenungleichheit um gut 15 Prozent (Details unten).

Auch Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt profitieren. So steigt die Beschäftigung spürbar: 2050 liegt das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsvolumen, umgerechnet auf Vollzeitstellen („Vollzeitäquivalente“), um rund 155.000 Stellen höher als ohne Einführung einer Kindergrundsicherung. Die gesamtwirtschaftliche Produktion wächst ebenfalls stärker: 2050 ist sie als Folge der Grundsicherung um 11,3 Milliarden Euro höher als in einem Szenario ohne deren Einführung. Die Zahl der Erwerbspersonen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben müssen, liegt 2050 um gut 841.000 niedriger als in einem Szenario ohne Kindergrundsicherung, was einer Reduzierung der Armutsquote für Erwerbspersonen um gut 1,8 Prozentpunkte entspricht (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Die Zahl der armutsgefährdeten Kinder ist 2050 mit Kindergrundsicherung um 440.000 niedriger als ohne, was einem Rückgang bei der Kinder-Armutsquote um knapp drei Prozentpunkte entspricht.

Durch diese positiven Effekte wächst auch das Aufkommen an Steuern und Sozialabgaben stärker als ohne die Reform. Daher übersteigen ab 18 Jahren nach Einführung die zusätzlichen Einnahmen der öffentlichen Hand die jährlichen Ausgaben für die Kindergrundsicherung. „Die Kindergrundsicherung ist nicht nur ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut, sondern auch gut für die Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen“, lautet das Fazit der Forscher.

Tom Krebs, Professor für Makroökonomie an der Universität Mannheim, und Martin Scheffel, VWL-Professor an der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management in Bonn, nutzen ein makroökonomisches Modell, mit dem sie die gesamtwirtschaftlichen langfristigen Auswirkungen einer Kindergrundsicherung kalkulieren können. Dabei legen sie den Schwerpunkt bei den langfristigen Bildungseffekten, denn aus der Forschung ist gut belegt, dass im Durchschnitt mit größeren finanziellen Möglichkeiten eines Haushalts auch die Wahrscheinlichkeit wächst, dass die Kinder höhere Bildungsabschlüsse erwerben. Dieser Zusammenhang lässt sich auf Basis der bildungsökonomischen Forschung zu „Bildungsrenditen“ und des repräsentativen sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für Deutschland abschätzen. Für ihre Kalkulationen setzen Krebs und Scheffel konservativ einen Wert an, der „am unteren Ende“ der dabei möglichen Spannweite liegt. Für die Berechnung der Effekte wählen die Wissenschaftler das Jahr 2050, weil sich dann auch für heute sehr junge Kinder prognostizieren lässt, wie ihre Arbeitsmarktsituation nach Abschluss der Ausbildung aussehen wird.

Bei der Modellierung der zukünftigen Wirkungen beziehen die Forscher auch den – insgesamt kleinen – Effekt ein, dass einige der heutigen Eltern ihre schlecht bezahlte Erwerbsarbeit reduzieren, wenn die Familie durch die Kindergrundsicherung etwas mehr Geld zur Verfügung hat. Die kurzfristige Steigerung des privaten Konsums in Deutschland durch erhöhte Haushaltseinkommen beziehen sie hingegen nicht ein. „In diesem Sinne bietet die Studie eine vorsichtige Abschätzung (untere Grenze) der positiven Effekte der Kindergrundsicherung“, schreiben Krebs und Scheffel daher.

Die Wissenschaftler gehen in ihrer Modellrechnung von den aktuell im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen finanziellen Größen für die Kindergrundsicherung aus: Für jedes Kind wird ein Garantiebetrag von 250 Euro im Monat gezahlt. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt es darüber hinaus einen Zusatzbetrag von maximal 247 bis 361 Euro monatlich, je nach Alter.

Konzept der Regierung „eher eine Verwaltungsreform als eine echte Kindergrundsicherung“

Dieser Zusatzbeitrag wurde im vergangenen Herbst in einer Bundestagsanhörung von verschiedenen Expert*innen als nicht „armutsfest“, da zu niedrig kritisiert. Auch Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, konstatiert in ihrer Stellungnahme neben einigen Fortschritten erhebliche Defizite: „Es ist begrüßenswert, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Schritt in die Richtung einer Kindergrundsicherung gegangen wird, in der viele Leistungen für Kinder und Jugendliche in einem Instrument zusammengeführt werden. Die aktuell genannten Vorhaben entsprechen aber eher einer Verwaltungsreform als einer echten Kindergrundsicherung.“

Dass selbst diese „Rumpfversion“ einer Grundsicherung in Krebs´ und Scheffels Modellrechnungen deutlich positive Effekte erzeugt, hat denn auch in erster Linie mit der prognostizierten Wirkung der Verwaltungsvereinfachung zu tun. Im aktuellen System scheitern viele Eltern daran, etwa den Kinderzuschlag zu beantragen als einkommensabhängige Leistung für Familien, die zwar ein niedriges Einkommen haben, aber kein Bürgergeld bekommen. Nach Schätzungen der Bundesregierung gibt es derzeit rund 2,3 Millionen Kindern, bei denen die Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Aber Ende 2022 wurde nur für 800.000 von ihnen die Leistung auch wirklich bezahlt. Diese Zahl stieg bis Herbst 2023 um rund 200.000. Oft, weil die öffentliche Debatte um die Kindergrundsicherung Eltern mit Anspruch auf den Zuschlag dafür sensibilisierte, dass sie diesen aktiv beantragen müssen, schätzen die Forscher, die darin gewissermaßen eine positive Vorabwirkung der Reform sehen.  

Durch die mit der Einführung der Grundsicherung avisierte Vereinfachung, durch die Digitalisierung des Antragsverfahrens und vor allem durch den „Kindergrundsicherungs-Check“, bei dem der zuständige Familienservice automatisch prüft, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbeitrag der Kindergrundsicherung hat, werde sich das weiter fundamental verbessern, erwarten Krebs und Scheffel: Wenn so „aus der Holschuld der Bürger*innen eine Bringschuld des Staates“ werde, könnten fast alle Kinder das ihnen zustehende Geld bekommen – und daraus die berechneten individuellen und gesamtwirtschaftlichen Verbesserungen bei Bildung, Beschäftigung, Wirtschaftsleistung und Armutsbetroffenheit entstehen.

WSI-Direktorin Kohlrausch attestiert der Kindergrundsicherung ebenfalls ein großes Potenzial, die bislang enorme Lücke beim Abruf der Leistungen für Kinder zu schließen. „Wichtig ist, dass die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes die Zugänge berechtigter Familien tatsächlich erleichtert und alle Familien tatsächlich das erhalten, was ihnen rechtlich zusteht. Die Kindergrundsicherung ist eine große Chance und die Studie zeigt, dass nicht nur die jeweiligen Empfänger*innen, sondern die Gesellschaft als Ganzes von angemessenen Sozialleistungen profitiert. Sie sind eine gute Investition in die Zukunft.“                    

Das betonen auch die Studienautoren Krebs und Scheffel: „Konkret trägt die Reform dazu bei, die Armut zu senken und die Chancengleichheit zu erhöhen“, schreiben die Wissenschaftler im Fazit ihrer Untersuchung. Dabei heben sie auch die prognostizierte langfristige Reduzierung der „Chancenlücke“ hervor, die sie beziffern, indem sie das durchschnittliche Lebenseinkommen eines Kindes mit geringqualifizierten Eltern mit dem vergleichen, das ein Kind aus einer durchschnittlich qualifizierten Familie erzielen kann. Ohne Kindergrundsicherung ist eine Lücke von gut 44 Prozent zu erwarten, mit Kindergrundsicherung von gut 37 Prozent – ein Rückgang um knapp 7 Prozentpunkte oder gut 15 Prozent.

„Neben diesen positiven Verteilungseffekten zahlt sich diese Reform in der langen Frist auch fiskalisch aus“, konstatieren die Wissenschaftler angesichts eines prognostizierten „fiskalischen Break Even“ 18 Jahre nach Einführung der Grundsicherung. Und das, obwohl sie für das aktuell vorliegende Konzept der Kindergrundsicherung mit etwas höheren Ausgaben rechnen als die Bundesregierung: 2,75 Milliarden Euro im Jahr, wovon 500 Millionen auf die Verwaltung entfallen.

*Tom Krebs, Martin Scheffel, WSI Study Nr. 36, März 2024

Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf Armut, Beschäftigung und Wachstum.

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Die Pressemitteilung mit Tabelle

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ZFF-Info 03/2024

AUS DEM ZFF

Zum morgigen Equal Care Day fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bundesregierung auf, geplante Rahmenbedingungen, die Familien eine fairere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit erleichtern, endlich umzusetzen.

In Deutschland übernehmen Frauen immer noch deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Vor allem Mütter sind stark belastet – nach einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung nimmt dies sogar wieder zu, nachdem es in den Corona-Jahren einen positiven Trend zur stärkeren Beteiligung von Vätern gab.

ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp kommentiert: „Obwohl Männer immer wieder angeben, dass sie sich mehr um die Familie kümmern und Verantwortung tragen möchten, geht der Trend von Vätern, die familiale Sorgearbeit übernehmen, zurück. Um diese Tendenz der Retraditionalisierung zu stoppen, brauchen wir dringend bessere Rahmenbedingungen, die es beiden Eltern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und eine faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu organisieren. Damit sich Familien ohne Zeitnot und Überlastung umeinander kümmern können, ist aber eine entsprechende finanzielle Absicherung notwendig. Die Bundesregierung macht an dieser Stelle viel zu wenig und bleibt weit hinter ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zurück. Insbesondere die zweiwöchige Freistellung für zweite Elternteile nach der Geburt – zu der es seit über einem Jahre bereits einen Referent*innenentwurf gibt – muss schnellstens auf den Weg gebracht werden. Sie ist leicht umzusetzen und ermöglicht dem zweiten Elternteil, in den ersten Lebenswochen für ihr Kind, aber auch die Gebärende da zu sein. Auch der versprochene Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate wäre ein wichtiger nächster Schritt hin zu mehr Partnerschaftlichkeit und Gleichberechtigung bei der Kinderbetreuung.“

Außerdem fordert Britta Altenkamp: „Auch für Pflege brauchen Angehörige mehr Unterstützung. Zuletzt zeigte eine Studie des DIW Berlin, dass unser Pflegesystem ohne die unbezahlte Pflegearbeit von Frauen zusammenbrechen würde. Sich darauf zu verlassen, dass diese Arbeit weiterhin ohne monetäre Wertschätzung erledigt wird, ist enttäuschend. Wir fordern daher von der Bundesregierung dringend die Weiterentwicklung der Pflegezeitgesetze und die Einführung eines Familienpflegegeldes, das pflegende Angehörige entlastet und Männern Anreize gibt, mehr Pflege zu übernehmen.“

Links zu Hintergrundinformationen:

Auswertung zu Equal-Care-Day und Frauentag des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung

DIW Wochenbericht „Ausbau der Pflegeversicherung könnte Gender Care Gap in Deutschland reduzieren“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.02.2024

In einem gemeinsamen Workshop haben das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) am 22. Februar 2023 mit zahlreichen Vertreter:innen aus Wissenschaft, Interessenvertretung, Politik und Beratung über die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für eine Familienrechtsreform diskutiert. Der Schwerpunkt lag auf den Themen Umgang, Sorge und Unterhalt und der Austausch zeigte, dass neben Zustimmung und Kritik auch noch viel Klärungsbedarf besteht.

Beide Verbände haben auch Stellungnahmen zu den aktuellen Eckpunkten des BMJ zum Kindschafts- und Abstammungsrecht abgegeben. Deren Kernaussagen umreißen die Geschäftsführerinnen wie folgt:

Sophie Schwab, ZFF: „Es ist längst überfällig, dass das Familienrecht der Vielfalt der Familienrealitäten angepasst wird und alle Familienkonstellationen für ihr Recht – Sorge zu tragen und Verantwortung füreinander zu übernehmen – eine gesetzliche zukunftsfeste Grundlage erhalten. Allerdings sehen wir einige Änderungsvorschläge im Bereich Sorge- und Umgangsrecht sehr kritisch, u.a. den Versuch, das Wechselmodell als Norm zu verankern.“

Svenja Kraus, eaf: „In den Vorschlägen werden die Interessen von Kindern bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Wir fordern, diese stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen und Erwachseneninteressen gegebenenfalls dahinter zurücktreten zu lassen. Insgesamt sehen wir, dass die Reform vermehrten Unterstützungsbedarf in den Familien auslösen wird. Eine Stärkung der Beratungslandschaft ist daher unerlässlich.“

Beide Verbandsvertreterinnen sind sich abschließend einig: „Auf jeden Fall ist zu begrüßen, dass der Gewaltschutz im Sorgerecht verankert wird. Das muss auch im Umgangsrecht geschehen! Uns ist wichtig, das parlamentarische Verfahren intensiv zu begleiten, denn die konkrete Ausgestaltung wird ausschlaggebend sein. Wir zählen auf weiteren konstruktiven Austausch!“

Links:
Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten für Reformen des Kindschafts- und des Abstammungsrechts

Stellungnahmen des ZFF zu den Eckpunkten: Zur Reform des AbstammungsrechtZur Reform des Kindschaftsrecht

Weitere Informationen:

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eafhttps://www.eaf-bund.de/

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF)www.zukunftsforum-familie.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 27.02.2024

SCHWERPUNKT I: Equal Pay Day

Zum Equal Pay Day am 6. März erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bleibt eine der größten Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die gleiche Arbeit vielerorts immer noch abhängig vom Geschlecht und damit unterschiedlich bezahlt wird. Die finanzielle und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen ist ein wesentlicher Bestandteil eines attraktiven Wirtschaftsstandorts Deutschland, des Schutzes vor Altersarmut und persönlicher Freiheit. Der diesjährige Fokus des Equal Pay Day ist der Faktor Zeit. Er thematisiert zentrale gesellschaftliche Fragen im familiären Alltag: wie Care-Arbeit gewichtet und Gleichberechtigung bei der Organisation von Alltagsaufgaben geschaffen wird, welche Entlastung digitales Arbeiten schafft und der Umgang mit „mental load“. Zur Entgeltgerechtigkeit gehören auch faire Steuermodelle und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die bundesweite Umsetzung der Ganztagsschule und eine flächendeckende, gute frühkindliche Betreuung sind ebenfalls wichtige Bestandteile, um besonders Frauen berufliche Wahlfreiheit zu ermöglichen und letztlich die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken. Für die notwendige Wirtschaftswende in unserem Land müssen wir auch an besseren Bedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen arbeiten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.03.2024

Am morgigen Mittwoch, 6. März, ist Equal Pay Day. Dazu können Sie die frauen- und familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Seit 2020 liegt der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen fast unverändert bei 18 Prozent. Damit liegen wir im europäischen Vergleich weit hinten. Wenn wir diese Lohnlücke endlich deutlich verringern wollen, brauchen wir vor allem eine gerechtere Verteilung der Sorgearbeit. 72 Milliarden Stunden leisten Frauen in Deutschland im Schnitt pro Jahr unbezahlte Care-Arbeit. Um dies zu leisten, nehmen sie oft auch ungewollt berufliche Einschränkungen in Kauf. Laut einer aktuellen Yougov-Umfrage benennen 47 Prozent der befragten Frauen die Themen Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen als größte Karrierehindernisse. 

Es ist unsere Aufgabe, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit jede Frau ihre Karriere und ihr Familienleben so gestalten kann, wie sie es möchte. Wir sprechen immer wieder von einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wir müssen dieses Versprechen auch endlich einhalten. Dazu brauchen wir flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen, eine gute und zuverlässige Kinderbetreuung und mehr Unterstützungen bei der Pflege von Angehörigen. Gleichzeitig müssen wir die gesellschaftlichen Stigmata aufbrechen. Unsere Gesellschaft muss die Care-Arbeit für Männer genauso akzeptieren wie für Frauen. Equal Pay und Equal Care sind unmittelbar miteinander verbunden. Wir hören auch in diesem Bereich seit zwei Jahren nur Ankündigungen von der Bundesfamilienministerin. Es müssen endlich Taten folgen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.03.2024

Durchschnittlich rund 4,50 Euro je Arbeitsstunde haben Frauen im vergangenen Jahr weniger verdient als Männer. Darauf macht der Deutsche Gewerkschaftsbund anlässlich des Equal Pay Day am 6. März aufmerksam. Die statistische Lohnlücke zwischen Männern und Frauen liegt unverändert noch bei 18 Prozent.

Bei einer Gewerkschaftsaktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin forderte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi die Bundesregierung zum Handeln auf. Sie müsse endlich liefern, was sie in puncto Gleichstellung im Koalitionsvertrag versprochen habe: „Viele Frauen wollen mehr arbeiten, aber dafür müssen die Rahmenbedingungen besser werden. Die zwischen Männern und Frauen ungerecht aufgeteilte Sorgearbeit führt immer noch dazu, dass Frauen gar nicht oder nur reduziert arbeiten. Das ist auch im Hinblick des allseits beklagten Fachkräftemangels kein haltbarer Zustand. Es braucht endlich flächendeckend mehr Kitas und Ganztagsschulen sowie öffentlich geförderte Haushaltsdienstleistungen. Außerdem muss die Bundesregierung Anreize setzen, um Erwerbsarbeit attraktiver zu machen: Das Ehegattensplitting muss ersetzt werden durch ein Familiengeld, anstatt steuerliche Anreize für weniger Arbeit eines Partners zu setzen. Und generell müssen frauendominierte Berufe besser bezahlt werden – gerade im Handel und in der Gastronomie, aber auch im Gesundheitswesen, im Erziehungs- und im Bildungsbereich.“

Ein weiterer Hemmschuh sei die ungleiche Bezahlung, für die die Bundesregierung endlich das lange angekündigte Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen müsse: „Wir brauchen ein wirksames Gesetz, dass ohne Wenn und Aber auch für kleinere Unternehmen, Start-ups und Sozialeinrichtungen gilt. Denn mit Tarifverträgen verdienen Frauen und Männer rund ein Viertel mehr als ohne Bezahlung nach Tarif und haben obendrein kürzere Arbeitszeiten.“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack verwies auf positive Weichenstellungen, die durch EU-Richtlinien zu erwarten sind – wenn sie in nationales Recht umgesetzt werden: „Dazu gehört die Familienstartzeit, mit der Väter und zweite Elternteile rund um die Geburt eines Kindes 10 Tage bezahlt freigestellt werden. Dies wäre ein Baustein für einen wichtigen Kulturwandel. Denn wenn Väter und zweite Elternteile sich frühzeitig um ihr Kind kümmern, werden sie sich auch später engagieren. Geregelt ist die Familienstartzeit in der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die Deutschland vollständig umsetzen muss.

Ein weiteres Vorhaben ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Mit ihr würden Unternehmen verpflichtet, ihre Gehaltsstrukturen regelmäßig auf Diskriminierungsfreiheit zu überprüfen. Das wäre eine echte Weiterentwicklung für das deutsche Lohntransparenzgesetz, das sich als unwirksam erwiesen hat.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2024

Mit dem Anspruch, der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern endlich zur Praxis zu verhelfen, hat der Gesetzgeber 2017 ein Gesetz erlassen, dessen zweimalige Evaluation ergeben hat, dass es völlig wirkungslos ist. Nun aber kann er sich nicht weiter vor seiner Verantwortung drücken! Die EU-Kommission hat einen ambitionierten Vorschlag zur Schließung des Gender Pay Gap in Europa vorgelegt, der einige auch vom Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) seit Langem geforderte Maßnahmen aufgreift.

Die europäische Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen, kurz Entgelttransparenzrichtlinie, vom 10. Mai 2023 verpflichtet den Gesetzgeber zum Handeln. „Das klare Ziel der Entgelttransparenzrichtlinie lässt keinen Umsetzungsspielraum. Geschlechtsspezifische Verzerrungen in den Entgeltstrukturen müssen systematisch und nachhaltig beseitigt werden“, sagt Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht.

Die Richtlinie macht präzise und verbindliche Vorgaben zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots und der Entgelttransparenz sowohl im öffentlichen als auch privaten Sektor. Proaktive Instrumente wie Berichtspflichten für Arbeitgeber*innen und betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit sind dem nationalen Recht nicht fremd, müssen aber endlich effektiv ausgestaltet und durchgesetzt werden. Der djb begrüßt diese kollektive Ausrichtung des Vorschlags, der die maßgeblichen Akteur*innen der Entgeltpolitik, nämlich Arbeitgeber*innen und Sozialpartner*innen in die Verantwortung nimmt. Damit können endlich die strukturellen Ursachen für Entgeltbenachteiligungen beseitigt werden.

Doch es besteht die Gefahr, dass erneut alles verwässert wird. Das zurzeit so viel beschworene Monster Bürokratie wird sicher bemüht werden. Schon werden Stimmen laut, die eine generelle Überforderung der deutschen Wirtschaft anmahnen, wenn sie gar das Grundrecht auf Entgeltgleichheit achten soll. Dabei sind die Unternehmen gut beraten, wenn sie die Umsetzung unterstützen und sich schon jetzt auf den Weg machen – nicht nur um Rechtssicherheit zu erlangen, sondern auch um Frauen zu gewinnen.

„Das wird ein Jahr der Entscheidungen. Es besteht aller Anlass, dem Gesetzgeber auf die Finger zu schauen und diejenigen zu unterstützen, die mithilfe des neu zu erlassenden Gesetzes weitere Equal Pay Days überflüssig machen wollen“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb gibt dazu ein Forderungspapier an die Hand, mit dem der Umsetzungsdruck auf den Gesetzgeber hochgehalten werden muss.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.03.2024

  • Indikator berücksichtigt neben Unterschieden in Bruttostundenverdiensten auch jene bei Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern
  • Gender Pay Gap und Gender Hours Gap bei 18 %, Gender Employment Gap bei 9 %
  • Verdienstungleichheit geht langfristig zurück

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Diese ist jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt. Auch Phasen der Teilzeitarbeit oder Zeiten ohne Erwerbstätigkeit wirken sich langfristig auf die Verdienste aus. Der Gender Gap Arbeitsmarkt als Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit betrachtet daher neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2023 bei 39 % und damit auf dem Niveau des Vorjahres. Langfristig nahm die Verdienstungleichheit ab: Gegenüber dem Jahr 2014 sank der Gender Gap Arbeitsmarkt um sechs Prozentpunkte. 

Hauptursachen für erweiterte Verdienstungleichheit ist neben niedrigeren Stundenverdiensten die geringere Arbeitszeit von Frauen

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im Berichtsjahr 2023 bei 18 %. Das heißt, Frauen verdienten 18 % weniger pro Stunde als Männer. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich knapp zwei Drittel der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Demnach ist ein Großteil der Verdienstlücke darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Auch die häufigere Teilzeit geht mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einher. Das verbliebene Drittel des Verdienstunterschieds kann nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %.  

Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern ist also die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während Männer 2023 im Monat 148 Stunden einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen nur 121 Stunden. Damit brachten Frauen 18 % weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap). 

Auch in der Erwerbsbeteiligung gibt es Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2022 zeigen, dass 73,0 % aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es 80,5 %. Damit lag der Gender Employment Gap im Jahr 2022 bei 9 %. 

Aus den drei genannten Gender Gaps wird der Gender Gap Arbeitsmarkt berechnet. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Die einzelnen Gender Gaps geben dabei Aufschluss über strukturelle Ursachen von Verdienstungleichheit. Besonders im Zeitverlauf oder im Vergleich zwischen Regionen lässt der Gender Gap Arbeitsmarkt interessante Einblicke in die verschiedenen Ursachen und Entwicklungen von Verdienstungleichheit zu. 

Im langfristigen Vergleich sank der Gender Gap Arbeitsmarkt um sechs Prozentpunkte

Im Berichtsjahr 2014 lag der Gender Gap Arbeitsmarkt noch bei 45 %. In den vergangenen Jahren näherte sich die Verdienst- und Beschäftigungssituationen von Frauen und Männern somit aneinander an. Wie auch 2023 waren die Hauptursachen die geringeren Stundenverdienste (Gender Pay Gap 2014: 22 %) und Arbeitszeiten von Frauen (Gender Hours Gap 2014: 21 %). 

Dass der Gender Gap Arbeitsmarkt kleiner geworden ist, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Bruttostundenverdienste der Frauen stärker stiegen als die der Männer. Dies führte zu einem Rückgang des Gender Pay Gap um vier Prozentpunkte, von 22 % auf 18 %. Zusätzlich verringerte sich der Gender Hours Gap um drei Prozentpunkte, von 21 % auf 18 %. Das lag vor allem an einem Rückgang von Männern geleisteten Arbeitsstunden. Sie sanken von 154 Stunden im Jahr 2014 auf 148 im Jahr 2023. Bei den Frauen blieben die bezahlten Stunden mit 121 im Jahr 2023 nahezu konstant (2014: 122 Stunden). 

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen nahm zudem stärker zu als die der Männer. Im Jahr 2014 waren 69,3 % aller Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren erwerbstätig, neun Jahre später waren es 73,0 %. Bei den Männern stieg die Erwerbstätigenquote um knapp drei Prozentpunkte. Der Gender Employment Gap sank damit von 11 % auf 9 %. 

Methodische Hinweise:

Die Berechnungen von 2014 und 2018 zu den einzelnen Gender Gaps basieren auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE), die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die VSE durch die neue monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Die Ergebnisse des Gender Pay Gap und des Gender Gap Arbeitsmarkt basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Dabei handelt es sich um den April. Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt liefert der Glossareintrag zum Indikator. Einen EU-Vergleich liefert die Datenbasis von Eurostat. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. 

Weitere Informationen:

Unser Gender Gap Simulator ermöglicht interessierten Nutzenden verschiedene Ursachen von Verdienstungleichheit anhand von simulierten Szenarien kennenzulernen. Dabei können Nutzende verschiedene Komponenten auf dem Arbeitsmarkt verändern und die damit verbundenen Auswirkungen auf Verdienstungleichheit beobachten. Neben dem Gender Pay Gap stehen hier insbesondere die Themen Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung im Fokus. 

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland bieten die Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede„. Ergebnisse nach EU-Mitgliedstaaten bietet die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“ oder sind in der Eurostat-Datenbank verfügbar. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.03.2024

SCHWERPUNKT II: Equal Care Day

Heute ist Equal Care Day, der ein Schlaglicht auf die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern wirft. Frauen leisten in Deutschland viel mehr unbezahlte Arbeit als Männer, vor allem in der klassischen Hausarbeit und in der Pflege.

„Ohne private Sorgearbeit, sei es die Betreuung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Die Care-Arbeit ist existenziell, erfährt aber nicht die Anerkennung, die sie verdient. Nach wie vor sind es Frauen, die den Großteil privater Care-Arbeit leisten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf ihre Erwerbstätigkeit, Karrierechancen, wirtschaftliche Unabhängigkeit, finanzielle Absicherung im Alter und nicht zuletzt wegen Mehrfachbelastungen die Gesundheit. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern.

Mit zahlreichen Maßnahmen stärken wir die gemeinsame Verantwortung für die Familie. Wir wollen eine Familienstartzeit einführen und planen eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld soll weiterhin ein bewährtes Modell für Familien bleiben. Zudem unterstützen wir die Länder bei der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Für pflegende Angehörige streben wir eine größere Flexibilität in der Zeiteinteilung an und werden hierzu die Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit weiterentwickeln. Fehlanreize, wie das Ehegattensplitting, gehören abgeschafft.

Langfristig gilt es, Vollzeitarbeit neu zu definieren. Denn wenn Frauen nicht einen Teil ihrer Sorgearbeit an den Partner abgeben, wird das nichts mit der Gleichberechtigung. Ich bin froh, dass es den Equal Care Day gibt, denn er weist auf die ungleiche Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern hin. Das Erkennen von Nachteilen schafft öffentliche Akzeptanz für notwendige Veränderungen, etwa bei Steuerklassen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.02.2024

Studie untersucht Aufteilung von Sorgearbeit bei Paaren während und rund um Corona-Pandemie – Retraditionalisierung nicht eingetreten, Gender Care Cap inzwischen wieder auf Vorpandemieniveau – Lücke in Deutschland im internationalen Vergleich aber nach wie vor sehr hoch – Mehr Partnermonate beim Elterngeld könnten entgegenwirken

Der Gender Care Gap, also der geschlechtsspezifische Unterschied in der Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit, hat sich in Deutschland infolge der Corona-Pandemie nicht nachhaltig erhöht. Zwar übernahmen im Zuge der Kita- und Schulschließungen während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 deutlich mehr Mütter als zuvor (fast) vollständig die Kinderbetreuung und Hausarbeit. Schon knapp ein Jahr später hatte sich der Anstieg aber wieder zurückgebildet. Neueste Daten des Beziehungs- und Familienpanels pairfam aus dem Winter 2021/22, die Forscher*innen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) nun ausgewertet haben, bestätigen diesen Befund. „Die zu Pandemiebeginn zunächst noch ungleichere Aufteilung der Sorgearbeit war relativ bald Geschichte“, sagt Jonas Jessen, Gastwissenschaftler am DIW Berlin. „Die Befürchtung, dass es durch die Pandemie zu einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen kommt, hat sich nicht bestätigt.“ Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gender Care Gap in Deutschland schon vor der Pandemie – auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Schweden, Norwegen, Finnland und Dänemark – sehr hoch war und nach wie vor ist.

Ähnlich wie beim Gender Pay Gap, also der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, steigt auch der Gender Care Gap in der Phase der Familiengründung stark an. Während sich vor der Geburt des ersten Kindes etwa die Hälfte der Paare die Hausarbeit annähernd gleich aufteilt, liegt dieser Anteil nach der Familiengründung um bis zu 27 Prozentpunkte niedriger. In der Gruppe der erwerbstätigen Personen im Alter von 35 bis 39 Jahren beträgt der Gender Care Gap sogar über 100 Prozent – Frauen in dieser Altersgruppe übernehmen also mehr als doppelt so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer. Wenn das erstgeborene Kind zehn Jahre alt ist, kümmert sich in rund 75 Prozent der Familien die Mutter überwiegend oder (fast) ausschließlich um die Hausarbeit. Mit Blick auf die Kinderbetreuung trifft das auf 62 Prozent der Familien zu. „Mit der Familiengründung nimmt nicht nur der Umfang der Sorgearbeit deutlich zu, sondern auch die Ungleichheit dahingehend, wie Frau und Mann sie sich aufteilen“, erklärt Lavinia Kinne, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Auch Reformen bei Ehegattensplitting und Minijobs könnten Gender Gaps reduzieren

Geschlechtsspezifische Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt und bei der Sorgearbeit beeinflussen sich wechselseitig: Dass Frauen so viel mehr Kinderbetreuung und Hausarbeit übernehmen als Männer, benachteiligt sie auf dem Arbeitsmarkt, was sich nicht zuletzt im Gender Pay Gap niederschlägt. Umgekehrt sorgen die Nachteile auf dem Arbeitsmarkt beziehungsweise fehlende Anreize für eine stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen aber auch dafür, dass der Gender Care Gap so hoch ist. „Wenn die Politik arbeitsmarktbezogene Ungleichheiten wie den Gender Pay Gap reduzieren möchten, dann muss sie auch den Gender Care Gap in den Fokus nehmen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Ansatzpunkte gäbe es genügend, so Wrohlich: Beispielsweise könnte die Zahl der Partnermonate beim Elterngeld erhöht werden, um dem stark zunehmenden Gender Care Gap insbesondere in der Phase der Familiengründung entgegenzuwirken. Bisher beschränken sich die Väter mehrheitlich auf das Minimum von zwei Monaten Elternzeit. Außerdem könnte eine Reform des Ehegattensplittings sowie der Minijob-Besteuerung verheirateten Frauen den Weg aus der „Teilzeitfalle“ ebnen und somit zu einer gleichmäßigeren Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit beitragen.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.03.204

Um Kinder kümmern sich nach wie vor überwiegend die Mütter, auch wenn sie erwerbstätig sind. Der Beitrag von Vätern, die sich vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie stärker engagiert hatten, hat wieder abgenommen. In der Theorie stimmen Frauen und Männer zwar weitgehend darin überein, dass in einer Partnerschaft Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung gleichberechtigt aufgeteilt werden sollten. In der Realität sieht es aber meist anders aus – und gleichzeitig sind sich Mütter und Väter häufig uneinig darüber, wer wie viel Sorgearbeit übernimmt. Das gilt auch beim so genannten Mental Load, bei dem es darum geht, sich um die Organisation des familiären Alltags zu kümmern. Frauen sind in vielen Fragen zur Rollen- und Arbeitsverteilung etwas egalitärer eingestellt als Männer. Vor allem beim Thema Frauen in Führungspositionen gehen die geschlechtsspezifischen Ansichten sogar deutlich auseinander. Das zeigt eine neue Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.    

Wenn es um Kinderbetreuung geht, weist die Arbeitsteilung in heterosexuellen Paarbeziehungen eine klare Unwucht auf: Bei der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung gaben im November letzten Jahres mehr als zwei Drittel der Mütter, aber nur vier Prozent der Väter an, selber den überwiegenden Teil dieser Sorgearbeit zu leisten. Während der Coronakrise hatte es vorübergehend nach mehr Gleichstellung in den Familien ausgesehen: Im April 2020 hatten zwölf Prozent sowohl der Mütter als auch der Väter zu Protokoll gegeben, dass in ihrem Haushalt der Mann für den Löwenanteil der Kinderbetreuung zuständig ist – knapp viermal so viele wie vor Corona. Inzwischen liegt dieser Anteil wieder ungefähr beim Vorkrisenniveau. Von dauerhaften Fortschritten könne also nicht gesprochen werden, erklärt WSI-Direktorin Prof. Bettina Kohlrausch. „In Bezug auf die Verteilung der Kinderbetreuung hat die Pandemie kaum etwas verändert. Die Hauptlast liegt immer noch bei den Frauen.“

Kohlrausch und die WSI-Expertin für Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt Dr. Eileen Peters haben für ihre Analyse im Vorfeld von Equal-Care-Day und internationalem Frauentag zur Kinderbetreuung die Antworten von 476 Müttern und 693 Vätern ausgewertet, die erwerbstätig oder arbeitsuchend sind und die minderjährige Kinder im Haushalt haben. Bei den Themen Geschlechterrollen sowie Mental Load bezogen sie zusätzlich die Antworten von 1787 Frauen und 2118 Männern ohne betreuungspflichtige Kinder ein. Die Befragung fand im November 2023 statt. Die befragten Mütter und Väter leben nicht in spezifischen Haushalten zusammen, sondern es handelt sich um Einzelinformationen der Befragten und deren Einschätzung darüber, wie die Kinderbetreuung in ihrem Haushalt zwischen Ihnen und dem/der Partner*in aufgeteilt ist. Im Rahmen der Erwerbspersonenbefragung wurden die gleichen Personen seit April 2020 in mehreren Untersuchungswellen befragt.  

Wenn man die Ergebnisse der Erwerbspersonenbefragung zur Verteilung der Kinderbetreuung im Zeitverlauf betrachtet, fällt auch auf, dass die Einschätzungen von Vätern und Müttern in den letzten zwei Jahren und insbesondere seit April 2022 stark auseinandergedriftet sind. So waren im November letzten Jahres 54 Prozent der Väter der Auffassung, dass die Mutter sich überwiegend um die Kinder kümmert. Von den Müttern sagten dies 68 Prozent. Von einer weitestgehend gleichberechtigten Arbeitsteilung berichteten 42 Prozent der Väter und 30 Prozent der Mütter. „Eine mögliche Erklärung für diese sehr ungleiche Einschätzung der Verteilung der Sorgearbeit, die wir während der Pandemie so nicht beobachten konnten, ist, dass in dem Moment, in dem Erwerbsarbeit wieder stärker außer Haus stattfindet, Sorgearbeit wieder unsichtbar wird“, so Kohlrausch.

Dafür sprechen laut der Soziologin auch Befunde zum sogenannten Mental Load aus der neuen Befragung. Dabei geht es um die Organisation von Sorgearbeit im Alltag und die Verantwortung dafür, also zum Beispiel darum, an das Geschenk für den nächsten Geburtstag, den Elternabend oder Vorsorgetermine zu denken. Während nur 33 Prozent der Frauen meinen, dass diese Arbeit gleich verteilt sei, sind es 66 Prozent der Männer. Frauen fühlen sich durch den Mental Load auch deutlich stärker belastet als Männer, was darauf hindeutet, dass auf sie tatsächlich der größere Teil dieser Arbeit entfällt.

Hartnäckige Vorurteile gegenüber Frauen in Führungspositionen

Auch bei der Einstellung zu geschlechtsspezifischen Rollenbildern tun sich zum Teil deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen auf. Der Aussage, dass Männer als Führungskräfte in der Wirtschaft besser geeignet seien als Frauen, stimmen zum Beispiel 13 Prozent der weiblichen, aber immerhin 34 Prozent der männlichen Befragten „eher“ oder „voll und ganz“ zu. „In den vergangenen Jahrzehnten hat es langsame, aber spürbare Fortschritte bei der Zahl der Frauen in höheren und vor allem mittleren Führungspositionen gegeben. Umso problematischer ist, dass geschlechtsspezifische Vorurteile zu den Führungsqualitäten bei einem erheblichen Teil der Befragten dennoch so hartnäckig sind“, sagt WSI-Forscherin Peters. „Solche Geschlechterstereotypen benachteiligen Frauen, und sie können den Fachkräftemangel verschärfen.“

Wenn es um die Einstellungen zur idealen Arbeitsteilung geht, scheinen zunächst geschlechterübergreifend egalitäre Vorstellungen vorzuherrschen. Dass beide Partner*innen gleich viel im Erwerbsjob arbeiten und sich gleichermaßen um den Haushalt und die Kinder kümmern, stellt nach Ansicht von 84 Prozent der Männer und knapp 89 Prozent der Frauen die beste Arbeitsteilung in einer Familie dar. Gleichzeitig stimmten allerdings nur 16 Prozent der Frauen, aber 24 Prozent der Männer der Aussage: „Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert.“ „eher“ oder „voll und ganz“ zu. Noch größer ist der Unterschied im Hinblick auf die Aussage: „Auch wenn beide Eltern erwerbstätig sind, ist es besser, wenn die Verantwortung für den Haushalt und die Kinder hauptsächlich bei der Frau liegt.“ Dieser Aussage stimmten 29 Prozent der Männer, aber nur 18 Prozent der Frauen „eher“ oder „voll und ganz“ zu.  

„Aus Studien wissen wir, dass die Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Frauen und insbesondere Müttern zwar in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat, dies aber nicht im selben Maße zu einer egalitäreren Einstellung hinsichtlich der Verteilung von Sorgearbeit geführt hat. Somit sehen sich Frauen und vor allem Mütter mit einer Doppelbelastung konfrontiert: Sie sollen zum Haushaltseinkommen beitragen, aber weiterhin die Hauptverantwortung der Sorgearbeit übernehmen“ so Peters. 

„Frauen haben tendenziell egalitärere Vorstellung im Hinblick auf Geschlechterrollen als Männer. Hier herrscht Nachholbedarf, denn nur, wenn auch die Männer mitziehen, kann eine faire Verteilung der Sorgearbeit erreicht werden. Positiv ist, dass sich sowohl unter den Männern als auch den Frauen eine klare Mehrheit dieses wünscht,“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. Die große Diskrepanz zur Realität verdeutliche allerdings, dass die meisten von ihnen ihre Idealvorstellung nicht umsetzen können. Daher müsse über politische und betriebliche Rahmensetzungen nachgedacht werden.

Kita-Ausbau, Reformen bei Elterngeld und Steuern, kürzere Vollzeit

Auf der politischen Ebene zählt die WSI-Direktorin dazu unter anderem den Ausbau von Kitas und Kindergärten, der Hand in Hand gehen müsse mit verbesserten Arbeitsbedingungen der – meist weiblichen – Fachkräfte in diesem Bereich. Zudem kann nach Kohlrauschs Analyse eine Elterngeldreform mit einem Ausbau der Partnermonate und einer Anhebung der minimalen und maximalen Lohnersatzleistung gerade Vätern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und so ihrem Wunsch nachzukommen, mehr Kinderbetreuung zu übernehmen. Weiterhin müsse das Ehegattensplitting abgeschafft werden, da es steuerliche Anreize für eine unausgewogene Erwerbsarbeitsteilung in Paaren bietet. Eine Individualbesteuerung, so wie es beispielweise in Schweden schon seit 1971 umgesetzt wurde, würde eine egalitärere Arbeitsteilung forcieren. Auf betrieblicher Ebene spielen laut Kohlrausch flexible Arbeitszeit- und Arbeitsplatz-Arrangements eine wichtige Rolle, um vor allem Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung zu ermöglichen. Eine kürzere Vollzeit mit 35 oder 32 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich sei grundsätzlich eine wesentliche Voraussetzung, um Paaren mehr Spielräume für eine faire Verteilung der Sorgearbeit zu ermöglichen.

Weitere Informationen

PRESSEMITTEILUNG MIT ABBILDUNGEN (pdf)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.204

  • Laut Zeitverwendungserhebung 2022 verbringen Frauen im Durchschnitt knapp 30 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit, Männer knapp 21 Stunden
  • Fast die Hälfte der unbezahlten Arbeit von Frauen besteht aus klassischer Hausarbeit wie Kochen, Putzen und Wäsche waschen
  • Jede vierte erwerbstätige Mutter empfindet ihre Zeit für Erwerbsarbeit als zu knapp bemessen – jeder vierte Vater findet, dass er zu viel Zeit im Job verbringt
  • Jede sechste Person in Deutschland fühlt sich oft einsam – besonders betroffen sind junge Erwachsene, Alleinerziehende und Alleinlebende 

WIESBADEN – Frauen in Deutschland haben im Jahr 2022 pro Woche durchschnittlich rund 9 Stunden mehr unbezahlte Arbeit geleistet als Männer, das entspricht 1 Stunde und 17 Minuten pro Tag. Der Gender Care Gap lag damit bei 43,8 %. Diese Kennziffer zeigt den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer ab 18 Jahren für unbezahlte Arbeit durchschnittlich aufbringen. Unbezahlte Arbeit setzt sich dabei aus „Sorgearbeit“ in der Haushaltsführung, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen, aber auch freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement sowie der Unterstützung haushaltsfremder Personen zusammen. Dieses und weitere Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) am 28. Februar 2024 in einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Bei der vorausgegangenen ZVE 2012/2013 hatte der Gender Care Gap noch bei 52,4 % gelegen.

„Die Lücke zwischen Frauen und Männern bei der unbezahlten Arbeit wurde im Zeitvergleich kleiner, sie ist aber nach wie vor beträchtlich“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. „Dabei hat sich die Zeit, die Frauen wöchentlich mit unbezahlter Arbeit verbringen, im Zehnjahresvergleich sogar um knapp 20 Minuten erhöht. Allerdings stieg der Zeitaufwand bei den Männern noch stärker, nämlich um gut 1 Stunde und 20 Minuten“, so Brand weiter. Insgesamt verbringen Frauen nach den Ergebnissen der ZVE 2022 durchschnittlich knapp 30 Stunden und Männer knapp 21 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit.

Hausarbeit, Einkaufen, Betreuung und Pflege übernehmen noch immer vor allem Frauen

Fast die Hälfte der unbezahlten Arbeit setzt sich bei Frauen aus Tätigkeiten der klassischen Hausarbeit wie Kochen, Putzen und Wäsche waschen zusammen. Fast 2 Stunden pro Tag oder mehr als 13 Stunden pro Woche wenden Frauen im Durchschnitt für diese Tätigkeiten auf. Männer verbringen mit weniger als 1 Stunde pro Tag und knapp 6,5 Stunden pro Woche nur halb so viel Zeit damit. Auch mit der Betreuung, Pflege und Unterstützung von Kindern und erwachsenen Haushaltsmitgliedern verbringen Frauen fast doppelt so viel Zeit wie Männer. Pro Woche wenden sie hierfür mehr als 3,5 Stunden auf, Männer nur knapp 2 Stunden. Mit Einkaufen und Haushaltsorganisation verbringen Frauen fast 5 Stunden pro Woche, Männer knapp 4 Stunden. Für die weiteren Bereiche der unbezahlten Arbeit wie handwerkliche Tätigkeiten, ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sowie die Unterstützung anderer Haushalte wenden Frauen gut 5 Stunden und Männer knapp 6 Stunden pro Woche auf.

Frauen arbeiten pro Woche insgesamt rund 1,5 Stunden mehr als Männer

Wenn bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen betrachtet werden, arbeiteten Frauen im Jahr 2022 mit durchschnittlich fast 45,5 Stunden pro Woche mehr als Männer, die im Schnitt knapp 44 Stunden arbeiteten. Auch zehn Jahre zuvor haben Frauen mehr gearbeitet als Männer. Allerdings vergrößerte sich der Unterschied zwischen den Geschlechtern: Im Jahr 2022 arbeiteten Frauen rund 1,5 Stunden mehr als Männer, 2012/2013 hatte der Unterschied nur etwa 1 Stunde betragen.

Eltern leisten pro Woche rund 11 Stunden mehr Arbeit als Personen ohne Kinder

Der Umfang an insgesamt geleisteter Arbeit von Erwachsenen im Erwerbsalter von 18 bis 64 Jahren unterscheidet sich je nachdem, ob sie in einem Haushalt mit oder ohne Kinder leben. Betrachtet man Haushalte mit Kindern – also sowohl Haushalte von Alleinerziehenden als auch von Paaren mit Kindern – zeigt sich, dass die Elternteile im Schnitt 57 Stunden pro Woche arbeiten. Damit leisten Väter und Mütter etwa 11 Stunden mehr Arbeit als 18- bis 64-jährige Erwachsene, die in einem Haushalt ohne Kinder leben. Die Mehrarbeitszeit ist in erster Linie durch einen größeren Umfang an unbezahlter Arbeit bedingt – schließlich fallen zusätzliche Aufgaben wie Kinderbetreuung an und die Haushaltsführung erfordert in einem größeren Haushalt ebenfalls mehr Zeit. 

Mütter mit Kindern unter 6 Jahren im Haushalt sind pro Woche 9,5 Stunden weniger erwerbstätig als Frauen ohne Kinder

Der Umfang der bezahlten Arbeit von 18- bis 64-jährigen Frauen mit Kindern im eigenen Haushalt hängt stark vom Alter des jüngsten Kindes ab: Mütter von Kindern unter 6 Jahren leisten pro Woche durchschnittlich rund 13 Stunden und damit 9,5 Stunden weniger Erwerbsarbeit pro Woche als Frauen ohne Kinder im Haushalt. Dieser Abstand ist gegenüber 2012/2013 um 1 Stunde kleiner geworden. Mütter mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren im Haushalt gehen demgegenüber im Schnitt rund 21,5 Stunden und damit nur 1 Stunde weniger bezahlter Arbeit nach als Frauen ohne Kinder. Der Abstand hat sich hier gegenüber der ZVE 2012/2013 um 3,5 Stunden verringert. Insgesamt verbringen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren nach den Ergebnissen der ZVE 2022 durchschnittlich gut 17,5 Stunden pro Woche mit bezahlter Arbeit.

Bei Männern mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt liegt der Umfang der Erwerbsarbeit dagegen unabhängig vom Alter des jüngsten Kindes bei durchschnittlich rund 32 Stunden pro Woche. Damit leisten 18- bis 64-jährige Väter pro Woche 4,5 Stunden mehr Erwerbsarbeit als 18- bis 64-jährige Männer ohne Kinder.

Die Ergebnisse zeigen: Die Kinderbetreuung und Haushaltsführung wird in Deutschland nach wie vor verstärkt von Frauen übernommen. Während Väter mehr Erwerbsarbeit leisten als Männer ohne Kinder und ihre mit Erwerbsarbeit verbrachte Zeit unabhängig vom Alter der Kinder hoch ist, leisten die Mütter von Kindern unter 6 Jahren nicht einmal halb so viel Erwerbsarbeit wie die Väter. Diese Rollenaufteilung, bei der Mütter sich vorrangig um den Haushalt und die Kinder kümmern und Väter die Haupterwerbstätigen sind, hat sich im Vergleich zu 2012/2013 kaum verändert.

Jede vierte Mutter empfindet Zeit für Erwerbsarbeit als zu knapp bemessen

Gefragt nach ihrem Zeitempfinden schätzt jede vierte erwerbstätige Mutter (24,1 %) die für Erwerbsarbeit zur Verfügung stehende Zeit als zu knapp bemessen ein. Zugleich findet jeder vierte erwerbstätige Vater (25,5 %), dass er zu viel Zeit mit Erwerbsarbeit verbringt. Anders formuliert: Eine von vier erwerbstätigen Müttern würde gerne mehr Zeit für Beruf und Karriere haben, einer von vier erwerbstätigen Vätern würde demgegenüber gerne weniger Zeit damit verbringen und sich stattdessen lieber anderen Dingen widmen. Demgegenüber gibt nur jede siebte erwerbstätige Mutter (15,1 %) an, dass ihre Erwerbstätigkeit zu viel Zeit beansprucht, und nur jeder sechste erwerbstätige Vater (17,6 %) findet, dass ihm zu wenig Zeit für Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht.

Jede sechste Person fühlt sich oft einsam – besonders betroffen sind junge Erwachsene

Erstmals bei einer Zeitverwendungserhebung wurden im Jahr 2022 die Personen ab 10 Jahren zum Thema „Einsamkeit“ befragt. Demnach fühlt sich jede sechste Person häufig einsam. Im Altersgruppenvergleich sind junge Erwachsene im Alter von 18 bis 29 Jahren am stärksten von Einsamkeit betroffen. Jede vierte Person (24 %) dieses Alters fühlt sich oft einsam. Am wenigsten ausgeprägt ist das Gefühl der Einsamkeit nach den Ergebnissen der ZVE 2022 bei Personen ab 65 Jahren. In dieser Gruppe fühlt sich nur jede zehnte Person (10 %) oft einsam. Bei diesem Ergebnis für die ab 65-Jährigen ist allerdings zu beachten, dass Hochbetagte in der Stichprobe unterrepräsentiert sind und Personen in Alten- und Pflegeheimen nicht in die Befragung einbezogen wurden.

Das Gefühl der Einsamkeit hängt neben dem Alter auch von der Haushaltssituation der Befragten ab. Demnach fühlen sich 40 % der Alleinerziehenden und gut ein Viertel (26 %) der Alleinlebenden einsam, aber nur knapp ein Zehntel (9 %) der Personen in Paarhaushalten ohne Kinder.

Methodische Hinweise:

Bei der ZVE 2022 haben vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 rund 10 000 Haushalte mit 20 000 Personen ab 10 Jahren auf freiwilliger Basis an drei vorgegebenen Tagen, davon zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende, ihre verbrachte Zeit in 10-Minuten-Schritten in einem Zeit-Tagebuch oder in einer App protokolliert. Jede Angabe wurde für die Auswertung einer von insgesamt 174 Aktivitäten zugeordnet, die wiederum in 9 Hauptkategorien gegliedert sind. Die ZVE ist eine Quotenstichprobe, bei der durch eine differenzierte Quotierung und Hochrechnung anhand des Mikrozensus ein höchstmöglicher Grad an Repräsentativität der Ergebnisse für die Gesamtheit der privaten Haushalte in Deutschland sichergestellt wird. Die ZVE 2022 war die vierte Erhebung dieser Art – nach 1991/1992, 2001/2002 und 2012/2013.

Der Gender Care Gap ergibt sich, indem die Differenz beim Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit von Frauen und Männern ins Verhältnis zum Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit der Männer gesetzt wird. Die Kennziffer zeigt den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer für unbezahlte Arbeit aufbringen. Damit ist sie ein wichtiger Indikator zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der ZVE 2022 bietet die Themenseite „Zeitverwendung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.zve2022.de). Die Seite bietet neben Tabellen, Grafiken, Angaben zur Methodik und einem Statistischen Bericht mit detaillierten Ergebnissen auch einen ausführlichen Webartikel mit vielen Grafiken zu den ZVE-Ergebnissen. Das Angebot auf der Themenseite wird schrittweise ausgebaut.

Im Laufe des Jahres werden die ZVE-Ergebnisse auch in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar sein. Außerdem wird demnächst der Zugang zu den anonymisierten Mikrodaten über das Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ermöglicht, sodass die ZVE-Daten zum Beispiel in wissenschaftlichen Projekten vertiefend analysiert werden können.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.02.204

Anlässlich des Equal-Care-Day betont die Arbeiterwohlfahrt, dass Care-Arbeiten in den Fokus einer zukunftsfähigen Gesellschaft gehören. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner: „Nach wie vor werden Care-Arbeit und Sorgeverantwortung vor allem Frauen zugewiesen; mit der Folge, dass ihre Teilhabechancen in unserer erwerbs- und wachstumsfixierten Gesellschaft bedeutend schlechter sind als die von Menschen, die keinerlei Care-Arbeit übernehmen bzw. sie an andere delegieren. Die ungleiche Verteilung und systematische Abwertung von Care-Arbeit schaffen eine Ungleichheit in Einkommen, Vermögen, Zeit und Einfluss.“

Die AWO erinnert die Bundesregierung daher konkret an ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag, pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität zu ermöglichen, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten. Sonnenholzner: „Wir fordern angesichts der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen, die zu Hause versorgt werden, dass dieses Versprechen endlich eingelöst wird. Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat hierfür ein Modell vorgelegt und Handlungsempfehlungen formuliert. Die AWO erwartet nun endlich einen Gesetzentwurf, der sich an diesen Empfehlungen orientiert.“

Viele pflegende Angehörige, d.h. überwiegend Frauen, sind besonderen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt und stehen vor der Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit anderen familiären Verpflichtungen, mit dem Beruf bzw. der Erwerbstätigkeit vereinbaren zu müssen.

„Die Belastungen müssen in Zukunft auf mehr Schultern verteilt werden. Daher braucht es Rahmenbedingungen, die allen Menschen Entscheidungsspielräume eröffnen“, so Sonnenholzner, „Familien und Sorgebedürfnisse sind vielfältig. Gleichwohl sind alle Menschen mehr oder weniger existenziell darauf angewiesen, dass sich andere Menschen verlässlich und verbindlich um sie kümmern. Langfristig braucht es aus Sicht der AWO ein verständliches und am Lebensverlauf orientiertes Gesamtsystem, das Menschen ermöglicht, ein Leben nach ihren Vorstellungen selbstbestimmt zu leben und dabei Fürsorge erbringen und empfangen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.02.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ob für Sport, Kultur, ein Freizeitprojekt oder einfach eine Aktion in der Nachbarschaft: Mit dem Zukunftspaket sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren eingeladen, ihr Umfeld nach ihren eigenen Ideen zu gestalten und zu verändern. Der Fokus des Förderprogramms liegt dabei auf der direkten Beteiligung junger Menschen: Kinder und Jugendliche können sich in Projekten verwirklichen, die sie selbst planen und umsetzen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ob Fußballturnier, Jugendkulturfestival, Escape Game oder Gemeinschaftsgarten: Ich freue mich, dass wir das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ 2024 fortsetzen können. Das Programm wurde weiterentwickelt: Noch mehr als im Vorjahr liegt der Fokus auf Kinder- und Jugendbeteiligung. Junge Menschen planen, beantragen und verwirklichen ihre Vorhaben in Eigenregie. So stärken wir das Recht auf Beteiligung.“

Seit dem 15. Februar können sich Kinder und Jugendliche über die Website des Zukunftspakets für digitale Sprechstunden anmelden. In den Sprechstunden beantworten die Berater:innen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) alle Fragen zum Zukunftspaket. Sie erklären, wie und wofür junge Menschen Fördermittel beantragen können und wie sie einen Träger finden. Anschließend füllen die Kinder und Jugendlichen einen Steckbrief zu ihrer Projektidee aus. In einem weiteren Beratungstermin unterstützt das Team der DKJS die jungen Menschen dabei, ihren Steckbrief fertigzustellen und ihren Antrag vorzubereiten.

Insgesamt stehen sieben Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Anträge können junge Menschen seit dem 22. Februar 2024 gemeinsam mit einem Träger – z. B. einem Jugendzentrum oder einem Sportverein – bei der Servicestelle „Das Zukunftspaket“ einreichen. Um eine angemessene Verteilung der bewilligten Projekte im Bundesgebiet zu gewährleisten, gibt es in der ersten Antragsphase bis zum 15. April 2024 Länderkontingente: Innerhalb dieser Kontingente werden die Projektmittel im Windhundverfahren vergeben. In der zweiten Antragsphase ab dem 15. April 2024 ist die Länderkontingentierung aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
www.das-zukunftspaket.de

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.02.2024

Am heutigen Donnerstag wurde der Jahreswirtschaftsbericht im Bundestag debattiert. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Der Jahreswirtschaftsbericht belegt einmal mehr, dass die Bundesregierung außer große Ankündigungen im vergangenen Jahr nichts für die Verbesserung der ökonomischen Gleichberechtigung von Frauen getan hat. Viele junge Frauen mit Kindern arbeiten weithin unter ihrem Potential. Immer noch ist die Teilzeitquote von Frauen fast vier Mal höher als jene der Männer. Und auch der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen stagniert seit 2020 weiter bei 18 Prozent. Wir sind in diesem Bereich kein Stück vorangekommen. Wenn die Bundesfamilienministerin diesen Jahreswirtschaftsbericht zum Anlass nimmt, um eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen zu fordern, dann muss sie endlich ihren Beitrag leisten und entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen. Dazu zählen aber sicher nicht ihre Pläne für eine Familienstartzeit, die nichts mit der Erwerbstätigkeit von Frauen zu tun hat und kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich belasten würde. Es braucht gezielte Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir brauchen flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen, einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung und endlich deutlich bessere Schritte hin zu einer paritätischen Aufteilung der häuslichen Care-Arbeit. Ich bin mir sicher, wenn wir den vielen klugen und talentierten Frauen die notwendigen Möglichkeiten bieten, um entsprechend ihrem Potential zu arbeiten, wird unsere deutsche Wirtschaft insgesamt davon profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 22.02.2024

Mieter sollen vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie wegen Nachzahlungsforderungen für Heizkosten aus dem Jahr 2022 die Rechnungen verzögert oder gar nicht zahlen. Das fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/10461), indem sie die Bundesregierung auffordert, einen „Heizkostennotfallplan“ vorzulegen.

Konkret geht es darin um die Einführung „eines sofortigen Kündigungsmoratoriums“, das Kündigungen in der Folge von Mietschulden aufgrund erheblicher Heizkostennachzahlungen verbietet und langfristige Stundungen der Zahlungen ermöglicht. Zudem soll der CO-Preis für Wärme gestrichen werden, „da er das Heizen weiter verteuert und keine ökologische Lenkungswirkung entfaltet“. Strom- und Gassperren für Privathaushalte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit sollten verboten werden. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines Härtefallfonds für Energieschulden und Heizkostennachzahlungen vorgeschlagen sowie die „dauerhafte Verlängerung der Antragsfrist für Bürgergeld zur Übernahme von Heizkostennachzahlungen von einem auf drei Monate nach Zahlungsfrist, wie es 2023 durch die Sonderregelung galt“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 26.02.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag (20/10387) eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Unter Bezug auf die Erfahrungen während der Corona-Pandemie stellt die Unionsfraktion fest: „Eine individuelle Einteilung der Arbeitszeiten trägt erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei und hilft gerade Familien mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seiner Festlegung auf einen in der Regel Acht-Stunden-Tag stehe den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität jedoch entgegen, so die Fraktion. Sie kritisiert die Bundesregierung unter anderem dafür, dass diese die Ziele des Koalitionsvertrages nicht einhält, wonach es schon 2022 einen Gesetzentwurf für mehr flexible Arbeitszeiten hätte geben sollen.

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf, „der die Wünsche nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und der zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht“. Auch solle damit eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt und diese im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ausgestaltet werden. Besondere Schutzerfordernisse bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ müssten beachtet werden, heißt es in dem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 22.02.2024

Mit der Anpassung des Bevölkerungsstatistikgesetzes im Jahr 2023 können Geschlechtseintragsänderungen erst ab November 2023 statistisch erhoben und nach dem Zensus 2022 laufend fortgeschrieben werden, jedoch ohne Untergliederung nach Staatsangehörigkeit. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (20/10340) auf eine Kleine Anfrage (20/10231) der AfD-Fraktion zum Thema Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland.

Die Regierung schreibt außerdem, dass weder eine statistische Erfassung erfolge, ob einem Antrag auf Streichung oder Wechsel des Geschlechtseintrags stattgegeben oder nicht stattgegeben wurde, noch auf welcher Grundlage die Entscheidungen beruhen. Die Ergebnisse zum Zensus 2022 würden voraussichtlich im Sommer 2024 veröffentlicht, so die Regierung. Die Fraktion wird zudem auf die Webseite www.personenstandsrecht.de verwiesen, um Zahlen darüber nachzulesen, bei wie vielen Neugeborenen der Geschlechtseintrag „divers“ eingetragen beziehungsweise der Eintrag geändert wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 21.02.2024

Die CDU/CSU-Fraktion möchte wissen, mit welchen Vorhaben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die zweite Halbzeit dieser Legislaturperiode geht. In einer Kleinen Anfrage (20/10307) fragen die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem nach Maßnahmen, die die Qualität der Ganztagsangebote für Grundschulkinder verbessern und nach der beschlossenen Streichung des Elterngeldes für Paare, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 91 vom 20.02.2024

Bei einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses ist die von der Bundesregierung geplante Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in Freiwilligendiensten begrüßt worden. Die Wirksamkeit der in dem Gesetzentwurf „zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen“ (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) (20/9874) enthaltenen Ausweitung der Taschengeldobergrenze wurde indes von den geladenen Sachverständigen in Zweifel gezogen. Große Sorgen äußerten sie hinsichtlich möglicher Kürzungen für die Freiwilligendienste im Bundeshaushalt für 2025.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Bislang müssen für einen Teilzeitdienst familiäre, erzieherische oder pflegerische Verpflichtungen, physische oder psychische Beeinträchtigungen oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

Aus Sicht von Marie Beimen, Sprecherin der Kampagne „Freiwilligendienst stärken!“, bleibt die Erhöhung der Taschengeldobergrenze „ohne die ausreichende Refinanzierung durch Bundesmittel eine Erhöhung auf dem Papier“. Für sehr viele Träger und Einsatzstellen werde es in der angespannten Haushaltslage nicht möglich sein, das Taschengeld zu erhöhen. Was die geplante Auszahlung von Mobilitätszuschlägen angeht, so sprach sich Beimen stattdessen für die Bereitstellung von Deutschlandtickets aus.

Kira Bisping vom Internationalen Bund (IB) verwies darauf, dass Freiwilligendienste in der Breite der Bevölkerung nicht ausreichend bekannt und ihr Potenzial nicht ausgeschöpft sei. Daher müssten Maßnahmen zur Akquise und Öffentlichkeitsarbeit für die Träger förderfähig werden und refinanziert werden, sagte sie. Gleichzeitig gelte es, die Freiwilligendienste als Angebot in der Breite besser zu bewerben.

Barbara Caron vom Malteser Hilfsdienst sieht mit dem Gesetzentwurf keine finanzielle Besserstellung der Freiwilligen erreichbar. Die Einsatzstellen könnten sich Anhebungen sowohl beim Taschengeld als auch beim Mobilitätszuschuss angesichts ihrer prekären finanziellen Situation und der unklaren Haushaltssituation schlichtweg nicht leisten. „Schon heute wird die Obergrenze so gut wie nie ausgeschöpft“, sagte sie. Das werde sich nur ändern, wenn der Bund dafür Gelder bereitstellt.

Diese Einschätzung bestätigte auch Jaana Eichhorn von der Deutschen Sportjugend. Für Sportvereine könne die Regelung sogar nachteilig sein. Interessierte könnten sich eine Einsatzstelle suchen, bei der das Taschengeld über den in Sportvereinen gezahlten 300 Euro liegt. „So könnten unsere Einsatzstellen Freiwillige verlieren, die sehr gerne ihren Dienst bei uns ableisten wollen“, sagte Eichhorn.

Da das bezahlte Taschengeld immer noch in großen Teilen abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Einsatzstelle sei, plädierte Jonathan Fehr vom Bundesfreiwilligendienst Mönchengladbach dafür, die Untergrenze des Taschengeldes anzuheben. Dies sei wichtiger und effektiver. So könne gewährleistet werden, dass es eine tatsächliche Taschengelderhöhung bei zahlreichen Freiwilligen gibt.

Stefanie Ladewig von der Deutschen Bläserjugend wies darauf hin, dass Freiwillige gerade in ehrenamtlich geführten Einsatzstellen nur dann von einer höheren Taschengeldhöchstgrenze profitieren könnten, „wenn zugleich der Zuschuss des Bundes für die pädagogische Begleitung angehoben wird“. Ladewig forderte zudem, wie sämtliche Sachverständige, ein klares und schnelles Zeichen der Politik, „dass auch im Haushaltsjahr 2025 genügend Kontingente für die Freiwilligendienste zur Verfügung stehen“.

Gregor Podschun, Bundesvorsitzender beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), betonte, der Freiwilligendienst müsse auch in Teilzeit primär ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen bleiben. Daher brauche es die professionelle pädagogische Begleitung durch die Träger. Angesichts dessen unterstütze er die Regelung, dass bei der Anzahl der Seminartage nicht nach Voll- und Teilzeitdienst unterschieden werde.

Auch Susanne Rindt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte die gesetzliche Klarstellung, dass bei einem Freiwilligendienst in Teilzeit die Seminartage in vollem Umfang wie bei Freiwilligen im Vollzeit-Freiwilligendienst zu leisten sind. Die pädagogische Begleitung sei das entscheidende Merkmal eines Freiwilligendienstes als Bildungs- und Orientierungszeit und sichere unter anderem, dass Freiwillige nicht zu „günstigen Arbeitskräften“ in den Einsatzstellen degradiert werden können, sagte sie.

Martin Schulze vom Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr kritisierte, dass mit dem Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruches auf Förderung für einen Freiwilligendienst versäumt worden sei. Auch wenn die mit dem Gesetzentwurf geplanten Änderungen grundsätzlich zu begrüßen seien, würden diese in der Praxis erst dann in der Breite zum Tragen kommen, „wenn die Träger, Einsatzstellen und die Freiwilligen selbst durch den Gesetzgeber eine bessere finanzielle Refinanzierung erhalten“, sagte er.

„Ich habe noch keinen einzigen Freiwilligen kennengelernt, der ein Taschengeld gezahlt bekommt, das am Höchstsatz orientiert ist“, sagte Jasmin Becker, Bundessprecherin Freiwilliges Ökologisches Jahr. Eine erhöhte Untergrenze sei deutlich sinnvoller, weil damit die Freiwilligen, die am wenigsten Taschengeld bekommen, einen größeren Mehrwert hätten, befand sie.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 88 vom 19.02.2024

Zum Jahreswechsel sind die gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union kräftig gestiegen: Die 22 EU-Staaten mit einem allgemeinen Mindestlohn erhöhten diesen vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten im Mittel (Median) um 9,7 Prozent. Besonders stark fielen die nominalen Zuwächse in vielen osteuropäischen Ländern aus, aber auch die Niederlande (+12,9%) und Irland (+12,4%) haben ihren jeweiligen Mindestlohn deutlich angehoben. In Deutschland fiel die Anhebung zum Jahreswechsel mit einem nominalen Plus von nur 3,4 Prozent auf nun 12,41 Euro hingegen deutlich kleiner aus; EU-weit stieg der Mindestlohn nur in Belgien (+2,0%) noch langsamer. Das ergibt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die schwache Entwicklung in Deutschland fällt in eine Zeit, in der die Bundesregierung die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umsetzen muss – dazu haben die Mitgliedsstaaten nur noch bis zum 15. November 2024 Zeit. Die Richtlinie nennt als Referenzgrößen für einen angemessenen Mindestlohn unter anderem mindestens 60 Prozent vom Medianlohn im jeweiligen Land oder 50 Prozent vom Durchschnittslohn. Die Schwelle von 60 Prozent des Medians erreicht oder überschritten haben in der EU lediglich Portugal, Slowenien und Frankreich. Weitere Staaten orientieren sich bei Mindestlohnanhebungen aber bereits explizit an diesem Niveau, zeigt die Studie von Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten. Der Mindestlohn in Deutschland hat sich durch die geringfügige Anhebung und die Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus wieder von dieser Zielmarke entfernt und liegt erheblich darunter. Bereits 2023 wäre zur Erfüllung des 60-Prozent-Kriteriums ein Mindestlohn von 13,61 Euro nötig gewesen, im laufenden Jahr von rund 14 Euro, so Berechnungen der Forscher auf Basis von aktuellen Eurostat-Daten.

Bei ihrer jüngsten Entscheidung hat die deutsche Mindestlohnkommission die Vorgaben der Europäischen Mindestlohnrichtlinie – gegen das Votum der Gewerkschaften – außen vorgelassen und angekündigt, auch in Zukunft nur die im Mindestlohngesetz explizit genannten Kriterien zu berücksichtigen. Dies macht nach Analyse der Wissenschaftler deutlich, dass die fortschrittlichen Regelungen der EU-Richtlinie möglichst konkret und bindend in das deutsche Recht übertragen werden müssten: „Damit zukünftig auch in Deutschland ein angemessenes Mindestlohnniveau im Sinne der Europäischen Mindestlohnrichtlinie existiert, sollte der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns explizit als Untergrenze für den Mindestlohn in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden“, empfehlen Lübker und Schulten.

Preisentwicklung relativiert Mindestlohnanhebungen

Die jüngsten Mindestlohnanhebungen relativieren sich, wenn die gestiegenen Lebenshaltungskosten gegengerechnet werden. Der WSI-Mindestlohnbericht verwendet hierfür die jahresbezogene Inflationsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) als auf EU-Ebene üblichen Maßstab. Real stiegen die Mindestlöhne in 14 EU-Ländern nach dieser Rechenweise gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt um 1 Prozent oder mehr, in sieben davon sogar um mindestens 5 Prozent. Im EU-Mittel lag der Kaufkraftgewinn des Mindestlohns bei 2,5 Prozent. Deutschland gehört zu einer Gruppe von nur sechs Ländern, in denen der Mindestlohn real um 1 Prozent oder mehr fiel (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Auch wenn für Deutschland der nationale Verbraucherpreisindex (VPI) verwendet wird, schafft die jüngste Anhebung hierzulande keinen Inflationsausgleich. Gemessen am VPI stiegen die Preise zwischen Oktober 2022, dem Zeitpunkt der vorangegangenen Anpassung, und Januar 2024 um 3,6 Prozent und damit stärker als der Mindestlohn. Auch bei der längerfristigen Entwicklung schneidet Deutschland vergleichsweise schwach ab: Seit 2015 legte der deutsche Mindestlohn real um 15,2 Prozent zu. Dieser Kaufkraftgewinn ist aber fast vollständig der außerordentlichen Erhöhung auf 12 Euro durch den Gesetzgeber im Oktober 2022 zu verdanken.

Aktuelle Mindestlöhne in der EU

Mit einem Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro steht Deutschland unter den EU-Ländern an Position vier, nachdem die Bundesrepublik im Vorjahr durch die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro noch den 2. Rang innehatte. Ein deutlich höherer Mindestlohn gilt in Luxemburg (14,86 Euro) und den Niederlanden (13,27 Euro), auch Irland (12,70 Euro) liegt vor Deutschland (siehe die Abbildung in der pdf-Version). Mit geringem Abstand folgt Belgien (12,09 Euro). Dort wird, wie in Frankreich (11,65 Euro), die Lohnuntergrenze auch unterjährig erhöht, sodass beide Länder weiter aufschließen dürften.

Kein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Österreich, den nordischen Ländern und Italien. In diesen Staaten besteht aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark unterstützt wird. Faktisch ziehen dort also Tarifverträge eine allgemeine Untergrenze. Parallel zu den Kriterien für gesetzliche Mindestlöhne fordert die EU-Richtlinie von Staaten, in denen für weniger als 80 Prozent der Arbeitnehmer*innen Tarifbindung besteht, Aktionspläne zur Stärkung der Tarifbindung. Das betrifft auch Deutschland, wo lediglich rund die Hälfte der Beschäftigten mit Tarifbindung arbeiten. „Diese Doppelstrategie ist sehr klug. Denn Tarifverträge sind der beste Schutz gegen Niedriglöhne, und sie sind passgenauer als staatliche Regelungen. So sorgen sie auch insgesamt für ein angemessenes Lohnniveau“, sagt WSI-Experte Lübker.

Osteuropäische Länder haben aufgeholt

Die Mindestlöhne in den süd- und den osteuropäischen EU-Staaten liegen niedriger als in Westeuropa. Anders als noch vor einigen Jahren unterscheiden sich die süd- und die osteuropäischen Länder nicht mehr so stark voneinander. So reichen die Lohnuntergrenzen von 7,25 Euro in Slowenien, 6,87 Euro in Spanien und umgerechnet 6,10 Euro in Polen über beispielsweise 5,65 Euro in Litauen, 4,85 Euro in Portugal oder 4,69 Euro in Tschechien bis zu 4,51 Euro in Griechenland. Die EU-weit niedrigsten Mindestlöhne gelten in Ungarn mit umgerechnet 4,02 Euro, Rumänien mit 3,99 Euro und Bulgarien mit 2,85 Euro. Insgesamt hat sich die Spreizung innerhalb der EU trotz weiterhin erheblicher Unterschiede beträchtlich verringert, konstatieren Lübker und Schulten: Während der luxemburgische Mindestlohn im Jahr 2015 noch fast zehnmal so hoch war wie der bulgarische, ist die Spannweite Anfang 2024 auf den Faktor 5,2 zurückgegangen, weil Bulgarien und andere osteuropäische Staaten aufgeholt haben.

Zudem spiegeln die Niveauunterschiede teilweise unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde, reduziert sich der Abstand zwischen den EU-Ländern mit niedriger und relativ hoher Untergrenze spürbar auf knapp das 2,5-fache (siehe Abbildung 2 im Mindestlohnbericht; Link unten). Polen (in KKS 8,38 Euro), Slowenien und Litauen liegen bei dieser Betrachtungsweise beispielsweise vor allen südeuropäischen Mitgliedsstaaten. Das Preisniveau in Deutschland liegt über dem europäischen Durchschnitt, sodass der Mindestlohn in KKS niedriger ausfällt und 9,94 Euro beträgt. Bei den westeuropäischen Nachbarn ist dieser Effekt noch größer, sie fallen entsprechend zurück.

Mindestlöhne außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 16 Nicht-EU-Ländern mit ganz unterschiedlichen Mindestlohnhöhen. Sie reichen von, jeweils umgerechnet, 14,26 Euro in Australien, 12,88 Euro in Neuseeland, 11,98 Euro in Großbritannien oder 10,88 Euro in Kanada über 6,98 Euro in Korea oder 6,59 im japanischen Landesdurchschnitt bis zu 3,98 Euro in der Türkei, 2,44 Euro in Argentinien, 1,20 Euro in Russland, 1,19 Euro in Brasilien bis zu 1,08 Euro in der Ukraine. Auch außerhalb Europas fallen die Unterschiede in KKS häufig etwas weniger groß aus.

„Praktisch obsolet“ ist der landesweite Mindestlohn nach Einschätzung der WSI-Experten in den USA, weil er seit 2009 nicht mehr erhöht wurde und mit umgerechnet 6,70 Euro oder gerade einmal 4,51 Euro in KKS nicht zum Überleben reicht. Daher gibt es daneben in rund 30 US Bundesstaaten und Washington DC höhere regionale Untergrenzen. So beträgt der Mindestlohn in der Hauptstadt umgerechnet 15,72 Euro, in Kalifornien umgerechnet 14,80 Euro und im Bundesstaat New York 13,87 Euro.

Besonders interessant ist nach Analyse der WSI-Forscher der Mindestlohn in Neuseeland. Mit umgerechnet 12,88 Euro liegt er auf westeuropäischem Niveau. Gemessen am Medianlohn im Land weist er mit 70,5 Prozent im Jahr 2022 die höchste Quote im internationalen Vergleich auf. Das Beispiel Neuseeland zeige, dass „auch ein deutlich höher im nationalen Lohngefüge angesiedelter Mindestlohn möglich ist“, schreiben Lübker und Schulten. Und: „Die regelmäßig durchgeführten Evaluationsstudien zeigen keine nennenswerten negativen Effekte auf Beschäftigung und Inflation.“

WSI-Mindestlohnbericht 2024:
Reale Zugewinne durch die Umsetzung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie

WSI-Report Nr. 93, Februar 2024 ›

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 22.02.204

Vollzeitbeschäftigte Frauen wenden weniger Zeit auf als Männer, um von ihrem Wohnort zum Arbeitsort zu pendeln. Im Mittel pendelten Frauen im Jahr 2017 11,6 Minuten und Männer 13,4 Minuten. Dabei spielt unter anderem die Berufswahl eine wesentliche Rolle. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Pendelzeiten sind in Berufen mit einem hohen Frauenanteil kürzer. Frauen üben demnach eher Berufe aus, die geringere Pendelzeiten erfordern. So weisen beispielsweise medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe mit einem Frauenanteil von 73 Prozent eine unterdurchschnittliche Pendelzeit von Frauen wie von Männern mit 10,6 beziehungsweise 12,4 Minuten auf. „Erwarten Frauen schon bei der Berufswahl, später vorrangig Familienverpflichtungen zu übernehmen, ist es aufgrund der damit einhergehenden stärkeren räumlichen Gebundenheit rational, Berufe zu wählen, die in nahezu allen Regionen vorhanden sind“, erklärt IAB-Forscherin Antje Weyh.

Das Pendelverhalten von Frauen unterscheidet sich auch in weiterer Hinsicht von dem der Männer: Während die Pendelzeit bei den vollzeitbeschäftigten Frauen mit dem Alter sinkt, steigt sie bei den Männern an. Frauen arbeiten zudem öfter in Kleinbetrieben, bei deren Beschäftigten die Pendelzeit allgemein kürzer ist als für diejenigen in größeren Betrieben. Darüber hinaus besteht ein positiver Zusammenhang zwischen Pendeldauer und erzieltem Entgelt. Dieser ist für Männer jedoch ausgeprägter.

Zudem leben und arbeiten mehr Frauen innerhalb einer städtischen Region, während mehr Männer innerhalb einer ländlichen Region pendeln. Die Pendellücke ist zwischen Frauen und Männern bei einem Wohnort im ländlichen Raum größer als bei einem Wohnort in der Stadt. „Viele Frauen übernehmen im Vergleich zu Männern mehr Verpflichtungen für Kinder, ältere Familienangehörige und Haushalt zu Lasten des Berufslebens. Als Folge sind Frauen außerberuflich stärker regional gebunden als Männer. Dies gilt vor allem für ländliche Räume, da hier die Jobauswahl kleiner ist als in städtischen Räumen“, so Ramona Jost, Mitautorin der Studie.

„Um Frauen die Annahme von Stellen bei weiter entfernten Betrieben zu ermöglichen, sind bessere Rahmenbedingungen notwendig. Dazu gehören beispielweise eine flächendeckende Ganztagsbetreuung in Kitas und Grundschulen, die Möglichkeit, im Homeoffice arbeiten zu können, und nicht zuletzt die gezielte Unterstützung der Mobilität von Frauen, die auf dem Land wohnen“, so IAB-Forscherin Michaela Fuchs.

Die Studie basiert auf der IAB-Beschäftigten-Historik (BeH) und umfasst eine Stichprobe von rund 6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland für die Jahre 2000 bis 2017. Mithilfe geografischer Koordinaten von Wohnort- und Arbeitsortadressen wurde eine hypothetische einfache Pendelzeit bestimmt.

Zum Download stehen bereit:

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-04.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 26.02.204

Frauen sind weltweit in nationalen Parlamenten in aller Regel nach wie vor unterrepräsentiert. Zum Stichtag 1. Februar 2024 lag der Frauenanteil im Deutschen Bundestag bei 35,3 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März mitteilt. Im weltweiten Ranking der Interparlamentarischen Union (IPU) nahm Deutschland damit Platz 47 von 184 ein. Spitzenreiter war der ostafrikanische Staat Ruanda mit einem Frauenanteil von 61,3 % im Parlament. In Kuba (55,7 %), Nicaragua (53,9 %) und Mexiko (50,4 %) waren ebenfalls mehr Frauen als Männer im Parlament vertreten. Geschlechterparität erreichten die Parlamente von Andorra und den Vereinigten Arabischen Emiraten (jeweils 50,0 %). In den Parlamenten des Oman, des Jemen und des pazifischen Inselstaates Tuvalu saßen hingegen keine weiblichen Abgeordneten.

Frauenanteil in Parlamenten weltweit nimmt zu

In den vergangenen Jahren ist der Frauenanteil in den nationalen Parlamenten nach und nach gestiegen. Laut IPU war zum Stichtag 1. Februar 2024 im globalen Durchschnitt gut ein Viertel (26,8 %) aller Parlamentsabgeordneten weiblich. Zum 1. Februar 2014 hatte der Anteil bei 22,1 % gelegen, zum 30. Januar 2004 bei 15,2 %.

Methodische Hinweise:

Grundlage des IPU-Rankings bildet die Zahl der Abgeordneten nach Geschlecht im Parlament. In Zweikammersystemen beziehen sich die Daten auf das Unterhaus bzw. die direkt vom Volk gewählte, in aller Regel mächtigere Kammer. Veränderungen des Frauenanteils in Parlamenten während einer Legislaturperiode können sich unter anderem durch Mandatsverzichte oder Sterbefälle und das damit verbundene Nachfolgen von Abgeordneten ergeben.

Weitere Informationen:

Weiterführende Informationen zum Frauenanteil in Parlamenten weltweit finden Sie auf der Themenseite Internationales im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. 

Einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland bieten zudem unsere Gleichstellungsindikatoren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.03.2024
  • Ein Viertel spricht zu Hause ausschließlich Deutsch, gut die Hälfte neben Deutsch noch weitere Sprachen
  • Deutliche Unterschiede zwischen Eingewanderten der ersten Generation und Nachkommen
  • Knapp vier Fünftel der Bevölkerung insgesamt sprechen zu Hause ausschließlich Deutsch

Deutsch wird in Deutschland auch von den meisten Menschen mit Einwanderungsgeschichte zur Kommunikation im eigenen Haushalt genutzt: auf mehr als drei Viertel von ihnen trifft das zu. Knapp ein Viertel (knapp 24 %) der rund 20,2 Millionen Personen mit Einwanderungsgeschichte sprachen im Jahr 2022 ausschließlich Deutsch zu Hause, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar auf Grundlage von Ergebnissen des Mikrozensus 2022 mitteilt. Mehr als die Hälfte (knapp 54 %) griff neben Deutsch noch auf mindestens eine weitere Sprache zur Verständigung mit Haushaltsangehörigen zurück. Weitere knapp 23 % der Personen mit Einwanderungsgeschichte sprachen zu Hause ausschließlich eine oder mehrere andere Sprachen als Deutsch. Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert sind.

Eingewanderte sprechen seltener zu Hause Deutsch als ihre Nachkommen

Von den Personen, die selbst nach 1950 nach Deutschland eingewandert sind, sprachen im Jahr 2022 knapp drei Viertel (73 %) zu Hause Deutsch. Für ein gutes Fünftel der Eingewanderten (21 %) war Deutsch dabei zu Hause die einzige Sprache, gut die Hälfte (52 %) nutzte neben dem Deutschen noch eine weitere Sprache. Bei 27 % der Eingewanderten wurde Deutsch im eigenen Haushalt nicht zur Kommunikation genutzt.

Mehr als 90 % der direkten Nachkommen dieser Eingewanderten sprachen zu Hause Deutsch. Ein Drittel der Nachkommen (34 %) benutzte dabei ausschließlich Deutsch, während gut die Hälfte (58 %) Deutsch und eine andere Sprache zur Kommunikation einsetzte. Weniger als jede und jeder Zehnte der Nachkommen sprach zu Hause gar kein Deutsch (knapp 9 %). Als Nachkommen werden in Deutschland geborene Personen bezeichnet, bei denen beide Elternteile seit 1950 eingewandert sind. 

Knapp drei Viertel (72 %) der Personen, bei denen nur ein Elternteil eingewandert ist, sprachen ausschließlich Deutsch zu Hause. 27 % sprachen zu Hause neben Deutsch noch eine weitere Sprache.

Türkisch ist nach Deutsch die am häufigsten gesprochene Sprache im Haushalt

Unter den Personen, die zu Hause vorwiegend eine andere Sprache als Deutsch zur Kommunikation nutzten, war Türkisch mit 14 % die am häufigsten gesprochene Sprache. Danach folgten Russisch (12 %), Arabisch (10 %), Polnisch (7 %), Englisch (6 %) und Rumänisch (5 %).

79 % der Bevölkerung insgesamt sprechen zu Hause ausschließlich Deutsch

Die Menschen mit Einwanderungsgeschichte machten 2022 knapp ein Viertel der Bevölkerung in Privathaushalten hierzulande aus. Von diesen insgesamt rund 83,1 Millionen Menschen sprachen knapp 79 % ausschließlich Deutsch in den eigenen vier Wänden. Weitere knapp 16 % waren mehrsprachig und nutzen zu Hause neben Deutsch noch mindestens eine weitere Sprache. Während für knapp ein Drittel von ihnen Deutsch die vorwiegend gesprochene Sprache im Haushalt war, verständigten sich gut zwei Drittel hauptsächlich mit Hilfe einer anderen Sprache. Die restlichen knapp 6 % sprachen im Haushalt kein Deutsch, sondern ausschließlich eine oder mehrere andere Sprachen. 

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Dargestellt sind Personen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten.

Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Angaben zur im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprache werden seit 2017 im Mikrozensus erhoben. Der Mikrozensus gibt jedoch keine Auskunft darüber, wie gut die Befragten eine Sprache beherrschen oder welche Sprachen sie ggf. zusätzlich zu den im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprachen beherrschen. Die Ergebnisse beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten (2022: 83,1 Millionen Personen) und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel dort lebende Geflüchtete), da für Personen in Gemeinschaftsunterkünften die gesprochene Sprache gemäß Mikrozensusgesetz (MZG) nicht erhoben wird.

Dargestellt sind Endergebnisse des Berichtsjahres 2022. Der Mikrozensus wurde technisch und methodisch im Berichtsjahr 2020 neugestaltet. Ausführliche Informationen sind auf einer Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Beim Mikrozensus 2022 ist insgesamt zu berücksichtigen, dass sich die verstärkte Zuwanderung im Jahr 2022, vor allem in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, auf die Ergebnisse auswirken kann: Bei der Hochrechnung werden ausgewählte Merkmale des Mikrozensus an Eckwerte der Bevölkerungsfortschreibung angepasst, unter anderem an die Staatsangehörigkeit. Aufgrund des starken Zuzugs wurden 2022 Schutzsuchende aus der Ukraine im Mikrozensus nicht vollständig erfasst. In der laufenden Bevölkerungsfortschreibung werden diese Personengruppen hingegen über die Meldungen der Meldeämter berücksichtigt. Bei der Interpretation der Ergebnisse zur Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollte deshalb beachtet werden, dass die unterschiedlichen ausländischen Staatsangehörigkeiten (vor allem EU-Drittstaaten) gegebenenfalls überschätzt werden und insbesondere die ukrainische Staatsangehörigkeit unterschätzt wird.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte bietet der Statistische Bericht „Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte“. Dieser liefert einen Überblick zur Situation von Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.02.204

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Jetzt Anmeldebeginn für Aussteller*innen und Veranstalter*innen!

Vom 13. bis 15. Mai 2025 wird der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) seine Pforten in Leipzig öffnen. Der größte Jugendhilfegipfel in Europa steht unter dem Leitgedanken „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“. Die Krisen der letzten Jahre und der Gegenwart stellen viele Selbstverständlichkeiten in Frage, legen gesellschaftliche Konflikte offen oder befördern sie sogar. Aktuell wird neu verhandelt, in welcher Gesellschaft wir leben wollen – es geht ums Ganze. Die Kinder- und Jugendhilfe ist hier klar positioniert und wirkt als Demokratiemotor, in dem sie jungen Menschen Beteiligung und Teilhabe ermöglicht, Vielfalt fördert und auf den Abbau sozialer Ungleichheiten hinwirkt.

In diesem Sinne soll der DJHT einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten und gemeinsam mit jungen Menschen Lösungsansätze für die aktuellen Herausforderungen entwickeln.  Ziel ist, dass die Generation U 27 mit über 22 Millionen jungen Menschen in Deutschland eine gerechte und lebenswerte Zukunft hat. Voraussetzung dafür ist die Teilhabe aller Menschen an dieser Gesellschaft.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Wer sich als Teil einer Gesellschaft fühlt, sagt ‚Ja‘ zu dieser Gesellschaft. Wenn der Wunsch nach Teilhabe hingegen enttäuscht wird, trägt das dazu bei, dass sich Menschen von der Demokratie abwenden. Um besonders die Teilhabe junger Menschen zu fördern, sind viele gesellschaftliche Kräfte aktiv. Der Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe ist dabei immens, insbesondere in der frühkindlichen, außerschulischen und politischen Bildung. Gleichzeitig ist das Motto des 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages ‚Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!‘ vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungen für unsere Demokratie brandaktuell. Junge Menschen wachsen unter ganz verschiedenen Bedingungen auf, sie haben vielfältige Interessen und gehen unterschiedliche Wege. Das gute Aufwachsen von allen jungen Menschen auch in Krisenzeiten steht im Zentrum meiner Arbeit als Bundesjugendministerin. Ich freue mich auf den 18. DJHT in Leipzig – ein wichtiges Signal für Demokratie und Teilhabe!“

Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:

„Ich freue mich, dass es mit unserer Unterstützung gelungen ist, erstmals seit 1996 wieder einen DJHT nach Sachsen und damit nach Ostdeutschland zu holen. Wir leben in Zeiten großer Verunsicherungen und einer gesellschaftlichen Spaltung, die auch vor den Familien, den Kindern und den Jugendlichen nicht haltmacht. Gerade auch bei uns in Sachsen ist es daher wichtig, den kommenden Generationen den Wert unserer Demokratie zu vermitteln und zu zeigen, dass es sich lohnt, aktiv an unserem Gemeinwesen mitzuarbeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe hat hier eine wichtige Multiplikatorenrolle. Wir wollen ermöglichen, dass alle gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben und selbstbestimmt ihren Weg im Leben gehen können. Der DJHT knüpft daran an. Er zeigt nicht nur die vielfältigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern ist ein Ort der Weiterbildung, der Vernetzung und der Ermutigung. Mit unserem Beitrag zum Kongress und der Messe zeigen wir bewusst eine ostdeutsche Perspektive auf die vielfältigen Themen.“

Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig:

„Ich freue mich, dass sich der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag zum Thema „Demokratie durch Teilhabe verwirklichen“ in Leipzig trifft. In unserer familienfreundlichen Stadt wirkt auch die Kinder- und Jugendhilfe als Demokratiemotor. Sie vermittelt Kompetenzen, die für eine pluralistische, offene Gesellschaft entscheidend sind. Es werden Maßnahmen gefördert, die Zivilcourage stärken, und demokratische Werte und Fähigkeiten, wie Toleranz, Dialogbereitschaft und Respekt, vermitteln. Frühe positive Bildungserfahrungen wirken lebenslang und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig.“

Mit dem 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2025 wird der Demokratiemotor Kinder- und Jugendhilfe weiter Fahrt aufnehmen. Von der Kitaleiterin bis zum Schulsozialarbeiter, vom Jugendamtsleiter bis zur Kinderpsychologin, von der Heimerzieherin bis zum Erziehungsberater und der Streetworkerin: Insgesamt arbeiten mehr als eine Million Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Gesamtzahl entspricht ungefähr 2,8 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland. Für sie ist der DJHT mit seinem Kongress und der Fachmesse das Top-Event der Branche – er ist Innovationsbörse und Ideenschmiede.

Franziska Porst, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

„Beim 18. DJHT erwarten wir an den drei Veranstaltungstagen ca. 30.000 Besucher*innen. Im Rahmen des Fachkongresses wird es rund 250 Fachveranstaltungen für mehrere tausend Menschen zeitgleich geben. Darüber hinaus werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe präsentieren. Ein besonderes Highlight ist das Forum Berufseinstieg als Informations- und Netzwerkangebot für angehende Fachkräfte, Neu- und Quereinsteiger*innen. Auch Europa wird eine starke Rolle spielen, hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen und einen Marktplatz Europa. Die AGJ freut sich, nach fast 30 Jahren den DJHT wieder nach Leipzig bringen zu dürfen. Werden Sie als Aussteller*in oder Mitveranstalter*in Teil des DJHT! Anmeldungen sind bis zum 3. Mai 2024 unter www.jugendhilfetag.de möglich.“

Hintergrund

Seit 1964 veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ alle drei bis vier Jahre den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT). Der DJHT ist das größte Branchentreffen der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenbereiche in Europa. Mit seinen vielseitigen und kreativen Angeboten im Fachkongress und auf der Fachmesse ist er Kommunikationsplattform, Ideenbörse und Zukunftsschmiede. Der DJHT leistet so einen wesentlichen Beitrag, damit junge Menschen gut aufwachsen können, und er befördert zudem die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Stadt Leipzig.

Weitere Infos zum DJHT erhalten Sie unter: https://www.jugendhilfetag.de/.

Ansprechpartnerinnen für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 22.02.2024

Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband haben anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz am 6.3.24 in Offenen Briefen dazu aufgerufen, ihre Forderungen bei den Beratungen zu berücksichtigen. Der Brief warnt u.a. vor negativen Auswirkungen der restriktiven Politik auf die Aufnahme von Geflüchteten und plädiert für eine lösungsorientierte und soziale Flüchtlingspolitik. Bedenken bestehen vor allem gegenüber der Prüfung einer Auslagerung von Asylverfahren und der geplanten Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte. Der offene Brief betont anstelle von Symbolpolitik die Notwendigkeit umfassender Investitionen in die soziale Infrastruktur und erinnert an die Bedeutung von Einwanderung für Deutschland.

Zum Offenen Brief: https://awo.org/offener-brief-mit-fluechtlingspolitischen-anliegen-zur-ministerpraesidenten-konferenz-am-63

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2024

In über 100 Städten gehen heute Klimaaktivist*innen, Gewerkschaften und Verbände gemeinsam mit Fahrgästen und Beschäftigten für eine sozial gerechte und klimafreundliche Mobilitätswende auf die Straße. Vor dem Bundesverkehrsministerium in Berlin nehmen Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Detlev Müller, eine Petition für einen sozial verträglichen ÖPNV-Ausbau mit über 150.000 Unterschriften entgegen. Anschließend startet ein Protestzug durch das Regierungsviertel.

Die Beschäftigten des Nahverkehrs befördern täglich 28 Millionen Fahrgäste und vermeiden dadurch 9,5 Millionen Tonnen CO2 im Jahr. Während die Fahrgastzahlen stetig steigen, sinkt die Zahl der Menschen, die den Betrieb im ÖPNV aufrechterhalten. Viele Beschäftigte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand, während der Nachwuchs fehlt, der bereit ist, in Schichtarbeit mit wenigen Pausen und hohen Krankenständen zu arbeiten.

Tina Nowak, Straßenbahnfahrerin aus Berlin:

„Wir haben teilweise neun Stunden Dienst ohne längere Pause. Viele Kolleg*innen sind krank oder geben den Beruf ganz auf. So kann das nicht weitergehen! Wir haben gelernt, dass einfache Appelle nicht reichen, um wirklich etwas zu verändern. Wir tun uns jetzt zusammen, um die Dinge selbst in die Hand zu nehmen.“

Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende:

“Die Beschäftigten haben ihren Teil zur Mobilitätswende beigetragen. Politiker auf allen Ebenen müssen nun die Herausforderungen der Klimakrise ernst nehmen und Maßnahmen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität umsetzen. Es ist jetzt an der Zeit, den Nahverkehr besser zu finanzieren und seine Sanierung und Weiterentwicklung anzugehen. Die Schuldenbremse muss reformiert werden und es müssen neue Fondslösungen geschaffen werden.”

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

“In der Mobilitätspolitik gibt es sozial-ökologisch viel zu gewinnen. Doch dafür muss die Politik endlich die Weichen richtig stellen: Für einen inklusiven und ökologischen öffentlichen Nahverkehr mit guten Arbeitsbedingungen – in der Stadt und auf dem Land. Dabei muss die Barrierefreiheit für alle und der kostenlose Zugang für arme Menschen unbedingt ermöglicht werden.”

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt (AWO):
„Mobilität ist ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, der allen Menschen, auch den ganz jungen und ganz alten, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll. Mobilität für alle ist aber ein Versprechen, das nur der ÖPNV einlösen kann. Die Verkehrsministerien in Bund und Ländern müssen einen flächendeckend leistungsstarken ÖPNV endlich als den entscheidenden Faktor einer klimagerechten Verkehrspolitik für alle Menschen im Land begreifen und dementsprechend eindeutig und mit den nötigen Finanzmitteln gegenüber dem Neubau von Autobahnen priorisieren.“

Liv Manthey, Sprecherin von Fridays for Future:

„Eine sozial-ökologische Verkehrswende ist möglich – und hilft uns allen. Mit dem Klimastreik am 1. März zeigen wir, dass der Kampf um Entlastungen für die BVG-Beschäftigten, für die Fahrgäste und für das Klima nur gemeinsam zu gewinnen ist. Dieser Kampf macht deutlich, dass uns mehr eint, als uns trennt und das lässt uns zusammen hoffnungsvoll in die Zukunft blicken.“

Marissa Reiserer, Verkehrsexpertin von Greenpeace e.V.:

“Die Streiks im ÖPNV gehen auf das Konto von Verkehrsminister Wissing und Finanzminister Lindner. Statt schädlicher Kürzungspolitik sind verlässliche und höhere Investitionen in den öffentlichen Verkehr erforderlich. Lindner schafft es nicht, den Druck aus den Verhandlungen zu nehmen und streicht auch noch die Förderung für Elektrobusse und ÖPNV-Modellprojekte. Damit lässt er nicht nur Beschäftigte und Fahrgäste im Stich, sondern auch seinen Kollegen Volker Wissing, der bereits zum dritten Mal in Folge an den Klimazielen im Verkehr scheitert.”

Jens Hilgenberg, Verkehrsexperte des BUND:

“Der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilitätswende. Nur mit einem verbesserten Angebot bei Bussen und Bahnen lassen sich die gesetzlichen Klimavorgaben im Verkehr einhalten. Engere Taktungen und zusätzliche Linien lassen sich aber nur einführen, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Hier ist auch Volker Wissing gefragt, nicht weiter den Bau teurer und klimaschädlicher Autobahnen voranzutreiben, sondern die Attraktivität des ÖPNV zu verbessern.”

Achim Heier, Kampagne einfach.umsteigen von Attac Deutschland:

“Um den Klimakollaps zu verhindern, muss der Autoverkehr drastisch zurückgebaut und der öffentliche Verkehr bis 2030 verdoppelt werden. Die dafür erforderlichen etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr sind eine unverzichtbare Investition und müssen von der Politik bereitgestellt werden. Wir müssen jetzt radikal umsteuern und dafür gehen wir am 1. März auf die Straße.”

Alexander Kaas Elias, Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD:
„Dank des Deutschlandtickets ist Bus- und Bahnfahren so einfach wie nie zuvor. Aber ohne Personal nützt das beste Ticket nichts. Deshalb fordern wir gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Verkehrsbetrieben. Denn sie sorgen tagtäglich dafür, dass die Fahrgäste von frühmorgens bis spätabends klimafreundlich und sicher ans Ziel kommen. Bund und Länder müssen die Investitionen in einen barrierefreien und guten Nahverkehr massiv erhöhen, damit noch mehr Menschen endlich umsteigen können.“

Zu den Verbänden, die gemeinsam mit ver.di und FFF zum Klimastreik aufrufen, zählen Attac, AWO, BUND, BUND Jugend, Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Greenpeace e.V., NABU, Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) und der Paritätische Gesamtverband.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. und andere vom 01.03.2024

Die humanitäre Lage im Gaza-Streifen ist katastrophal. Inzwischen muss von über 30.000 Toten ausgegangen werden, dazu mehr als 69.000 Verletzte und die Zerstörung der Lebensgrundlagen von rund 2 Millionen Menschen. 85 Prozent der Palästinenser*innen im Gaza-Streifen sind vertrieben.

Der AWO Bundesverband fordert aus diesem Grund eine sofortige Feuerpause und die Sicherstellung der humanitären Versorgung in Gaza. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es ist klar, dass die Bundesrepublik eine besondere Verantwortung für den Staat Israel hat. Ebenso klar ist, dass sie auch auf die Einhaltung von Normen zum Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung pochen muss. Diese ist im Gaza-Streifen mit einer humanitären Krise in einem nicht dagewesenen Ausmaß konfrontiert!“

Der Krieg zwischen Israel und der Hamas dauert bereits vier Monate an. Am 7. Oktober 2023 griff die Hamas im Süden Israels überraschend Militärstützpunkte und kleinere Ortschaften an und ermordete dabei rund 1.200 Menschen, die Mehrheit von ihnen Zivilist*innen, darunter auch Kinder. Über 200 Personen wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „An keinem Tag nach der Shoah wurden mehr Jüdinnen und Juden aus antisemitischem Hass ermordet als am 07. Oktober 2023. Der Überfall der Hamas ist eine Zäsur – und nach wie vor befinden sich circa 130 Geiseln in Gefangenschaft der Hamas. Leidtragende des Terrors sind Zivilist*innen auf beiden Seiten. Ihre Schicksale dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.02.2024

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt hat eine neue Webseite zur Stärkung von Sozialräumen entwickelt. Ziel der Seite awo-aktiv-im-quartier.de ist es, über die bundesweiten Aktivitäten der AWO im Bereich Quartiersarbeit und sozialräumliche Arbeit zu informieren, die Vernetzung der AWO intern und extern zu befördern und so die Weiterentwicklung im Sozialraum zu stärken. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Unsere Gesellschaft verändert sich grundlegend. Zum Beispiel durch den demografischen Wandel, aber auch Klimakrise, weltpolitische Krisen und Kriege haben Einfluss auf das Leben der Menschen hier und jetzt. Ihre Lebensqualität und Teilhabechancen werden dadurch aber unterschiedlich beeinflusst, je nachdem, ob und inwiefern es grundlegende Infrastrukturen, Arbeits- und Versorgungsmöglichkeiten, Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungs- oder auch Teilhabe- und Begegnungsmöglichkeiten in erreichbarer Nähe gibt. Im besonderen Ausmaß gilt das für Bevölkerungsgruppen, die bedingt durch Belastungsfaktoren, Diskriminierungs- oder Ausgrenzungserfahrungen als vulnerabel bezeichnet werden. Sie stehen im Fokus der Sozialen Arbeit der AWO. Quartiersentwicklung und sozialräumliche Versorgungskonzepte sind dabei zentral, um gesellschaftlichen Herausforderungen und veränderten Bedarfslagen zu begegnen und nachteiligen Effekten entschieden entgegenzuwirken. Im Zentrum sozialräumlicher Arbeit stehen die Entwicklung und Ausgestaltung von Sozialräumen und Quartieren, um so die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern. An diesem Ziel arbeiten Haupt- und Ehrenamt gemeinsam mit der Bewohnerschaft, vernetzt mit lokalen Akteur*innen und der Kommune.“

Um diese Entwicklung zu fördern, hat der AWO Bundesverband die Quartierswebsite unter der Internetadresse: https://www.awo-aktiv-im-quartier.de/ entwickelt. Darauf zeigt beispielsweise eine Projektlandkarte die sozialräumlichen Projekte inkl. Kontaktdaten bundesweit, es gibt Informationen zu Fördermöglichkeiten und Verstetigungsoptionen, eine Sammlung hilfreicher Materialien und Links und Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen, Fachkonferenzen und Veranstaltungen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.02.2024

Anlässlich des heute veranstalteten Parlamentarischen Abends „Vereint in polarisierten Zeiten. Im Austausch für die wehrhafte Demokratie in ländlichen Räumen“ veröffentlichen AWO Bundesverband, Deutsche Sportjugend, Diakonie Deutschland, Deutscher Feuerwehrverband, THW-Jugend und NaturFreunde Deutschlands in Anwesenheit der zuständigen Bundesministerin Nancy Faeser und von Abgeordneten des Deutschen Bundestags fünf Kernforderungen zur Absicherung des Engagements im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“.  

Das Bundesprogramm fördert seit 2010 in Vereinen und Verbänden Projekte und Maßnahmen mit dem Ziel der Extremismusprävention und Demokratiestärkung in strukturschwachen ländlichen Regionen. Da die aktuelle Förderphase im Dezember 2024 endet und eine Absicherung des demokratiestärkenden Engagements angesichts der gegenwärtigen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen dringend geboten ist, formulierten die Verbände zentrale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie.  

„Gerade in den Strukturen zivilgesellschaftlicher Organisationen vor Ort werden Werte wie Solidarität, Gemeinsinn und Offenheit gelebt. Doch auch hier ist demokratische Praxis keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder vermittelt, verteidigt und verankert werden“, so die Veranstalter*innen. Daher gilt es, auch in Zukunft unbürokratische und niedrigschwellige Fördermöglichkeiten der Demokratiestärkung nachhaltig zu etablieren.  

Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands, findet am Rande der Veranstaltung klare Worte: “Heute Abend sehen wir sehr schön: Demokratiearbeit in den Verbänden ist vielfältig und stabilisiert unsere Gesellschaft vor Ort. Projekte wie diese stärken Communities und damit Menschen. Wir müssen davon wegkommen, solche Vorhaben immer nur projektfinanziert von einem Jahr zum anderen zu organisieren. Wir brauchen stattdessen Planungssicherheit für die Träger! Man kann der Bevölkerung nicht erklären, dass eine so offensichtlich wichtige Sache nicht zustande kommt. Beim Demokratiefördergesetz müssen wir das gerade wieder beobachten.”  

Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. In der AWO werden aktuell sieben Projekte bei Landes- und Bezirksverbänden sowie der AWO Bundesverband als Koordinierender Träger gefördert. In den Projekten werden Multiplikator*innen für Demokratiestärkung ausgebildet, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in den Organisationsstrukturen erhalten Rat und Informationen zum Thema Demokratiestärkung und Antidiskriminierung und die Projekte vernetzen sich mit ihren Engagierten in Bündnissen für Demokratie vor Ort. Die Aktivitäten und Angebote der Projekte werden unter www.demokratie.awo.org veröffentlicht.  

Zu den Kernforderungen: https://awo.org/kernforderungen-der-awo-fuer-demokratisches-engagement-laendlichen-raeumen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2024

Die Arbeiterwohlfahrt appelliert an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung, die Förderung für die Freiwilligendienste zu sichern. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um künftig Menschen unter 27 Jahren ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) auch in Teilzeit zu ermöglichen. Dazu findet heute im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags eine Anhörung von Expert*innen statt. Susanne Rindt, Leiterin der Abteilung Verbandsangelegenheiten, Engagementförderung, Zukunft der Bürgergesellschaft beim AWO Bundesverband vertritt dort als Sachverständige die Position der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). 

Rindt erklärt zum vorgelegten Entwurf: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Zugänge zum Freiwilligen Sozialen Jahr und zum Bundesfreiwilligendienst verbessert und künftig allen Menschen unabhängig von Alter und Lebenssituation einen Dienst in Teilzeit ermöglicht. Angesichts der aktuellen Haushaltslage für die Freiwilligendienste bezweifeln wir aber, dass die Gesetzesänderung eine umfassende Wirkung entfalten wird. Im September droht nach wie vor der Wegfall von bis zu 30% der Freiwilligenplätze, denn die geplanten Kürzungen der Förderung wurden zwar für 2024 zurückgenommen, die Haushaltsmittel in 2025 sind aber nicht gesichert. Ein Freiwilligendienst funktioniert überjährig vom Herbst des einen bis zum Sommer des nächsten Jahres – und so ist auch die Förderlogik. Drastisch gesagt: Der demokratisch gefasste Beschluss des Parlaments, die Freiwilligendienste weiterhin ungekürzt zu fördern, ist aktuell wirkungslos. Jetzt ist die Regierung am Zug. Sie ist dringend aufgerufen, die erforderlichen Mittel für die Freiwilligendienste im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für 2025 einzustellen und so eine massive Beschädigung dieses Angebots zu verhindern. Darüber hinaus muss grundsätzlich eine Lösung gefunden werden, damit das Problem nicht jedes Jahr aufs Neue auftritt und dem Parlament auch de facto eine Entscheidung über die Finanzausstattung der Freiwilligendienste ermöglicht wird. Dass die Hoheit über den Haushalt beim Deutschen Bundestag liegt, ist für die Freiwilligendienste aktuell bloße Theorie.“

Der Entwurf des Freiwilligen-Teilzeitgesetzes sieht vor, dass junge Menschen künftig kein erhebliches Interesse mehr nachweisen müssen, wenn sie ein FSJ oder einen BFD in Teilzeit leisten wollen. Damit werden Zugangshürden abgebaut und das Angebot wird für größere Zielgruppen attraktiv. Teil des Gesetzentwurfes ist auch eine Erhöhung der Taschengeldobergrenze und es wird die Möglichkeit geschaffen, Freiwilligen Mobilitätszuschläge für den Weg zur Einsatzstelle zu zahlen. Beides würde mehr Anerkennung für die Freiwilligen bedeuten und die Teilhabemöglichkeiten junger Menschen aus Haushalten mit einem geringen Einkommen verbessern. Allerdings wird das Gesetz auch an dieser Stelle wenig Wirkung entfalten, denn, so Rindt: „Träger und Einsatzstellen könnten nun zwar mehr Taschengeld und zusätzliche Mobilitätszuschläge zahlen, aber eine Refinanzierung sieht das Gesetz nicht vor. Bereits jetzt ist der maximale Taschengeldbetrag meist nicht ausgeschöpft, da die sozialen Einrichtungen keine zusätzlichen Mittel aufbringen können. Angesichts der aktuellen allgemeinen Kostensteigerungen und der drohenden Kürzung der Bundesförderung werden die Spielräume für Taschengeldzahlungen kleiner und nicht größer.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2024

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Wirtschaftsflaute und mehr Menschen ohne Arbeit – der aktuelle Befund zeigt: Jetzt ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik und Rufe nach Sozialstaatsmoratorien. 

Gerade jetzt brauchen die Arbeitsagenturen und Jobcenter Spielräume, Arbeitslose gut zu unterstützen und weiterzubilden. Diese Infrastruktur muss Stabilitätsanker sein, wenn sich der Trend zum Anstieg der Arbeitslosigkeit fortsetzt, Unternehmen häufiger Kurzarbeit anmelden und Stellen abbauen. Wer keine Arbeit findet, sucht zuerst persönlichen Kontakt und muss sich auf ein wohnortnahes Unterstützungsangebot verlassen können.

Die Bundesagentur für Arbeit ist für diese wichtige Aufgabe aktuell gut aufgestellt, braucht aber auch in Zukunft verlässliche finanzielle Rückendeckung und eine gute Personalsituation. Von guten Strukturen in den Regionen profitieren auch die Unternehmen vor Ort. Sie können für ihre Beschäftigten in der Transformation mit geförderter Qualifizierung Arbeitsplätze sichern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.02.2024

Die Ampelregierung hat sich auf eine Regelung geeinigt, nach der Asylbewerber künftig statt Geld auch eine Bezahlkarte erhalten können. Die Diakonie Deutschland fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Eine Bezahlkarte kann sinnvoll und diskriminierungsfrei eingesetzt werden, sie ist aber von der Bundesregierung so nicht geplant. Die gestern beschlossene Bezahlkarte soll das Bargeld für Asylbewerber:innen drastisch einschränken und schließt Kontofunktionen wie Überweisungen und Lastschriften aus. Aus unserer Sicht sollte eine solche Karte – wenn überhaupt – nur in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten eingesetzt werden, solange noch kein Konto eröffnet werden kann. Für uns ist ganz klar: Konto vor Bezahlkarte, spätestens, wenn die Menschen in den Kommunen ankommen.

Das „Konto für Jedermann“ ist eine sozialpolitische Errungenschaft der EU, es ermöglicht auch Asylsuchenden und Geduldeten ein Konto. Mit stark reduziertem Bargeld können die Betroffenen Angebote von Sozialkaufhäusern, Märkten und örtlichen Händlern ohne Kartenterminal, bei Gebrauchtwarenmärkten und Tafeln nicht ausreichend nutzen. Vor allem für Kinder und Jugendliche werden Zahlungen in die Klassenkasse, bei Ausflügen, am Kiosk, der Eisdiele, an Imbissständen erschwert. Zudem können die Betroffenen nur in Läden einkaufen, die Debitkarten akzeptieren – gerade in kleineren Läden ist dies meist gar nicht oder erst ab bestimmten Beträgen möglich.

Damit kann der notwendige persönliche Bedarf nicht gedeckt und die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben verkompliziert werden, insbesondere in ländlichen Gebieten. Es sollte jedoch das Bestreben sein, dass geflüchteten Menschen so zügig wie möglich in unsere Gesellschaft und in Arbeit gut integriert werden.“

Weitere Informationen:

Faktencheck Bezahlkarte:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/faktencheck-bezahlkarte

Position: „Konto vor Bezahlkarte“:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/position-der-diakonie-deutschland-zur-bezahlkarte

Checkliste Basiskonto:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/checkliste-basiskonto-fuer-alle

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.03.2024

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch fordert den Bundestag auf, das Demokratiefördergesetz so schnell wie möglich zu beschließen. Das Gesetz sei der Schlüssel, um Demokratiearbeit nachhaltig zu fördern.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Wir brauchen in Deutschland dringend das Demokratiefördergesetz. Heute vor vier Jahren wurden in Hanau neun Menschen aus rechtsextremistischen Motiven ermordet. Dieser Jahrestag muss ein Weckruf sein! Hunderttausende Menschen zeigen in diesen Tagen Haltung gegen Rechtsextremismus – jetzt ist es Zeit, dass der Bundestag handelt. Wir brauchen staatliche Unterstützung für zivilgesellschaftliches Engagement, gerade dort, wo es bröckelt. Das Demokratiefördergesetz ist der Schlüssel, um Demokratiearbeit mit der nötigen Planungssicherheit zu fördern.“

Hintergrund

Die demokratische Zivilgesellschaft vor allem im ländlichen Raum zu stärken, ist das Ziel eines Verbändebündnisses im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Dafür haben die Verbände, darunter die Diakonie, seit 2010 schon mehr als 1.200 Demokratieberater:innen im gesamten Bundesgebiet ausgebildet. Demokratieberater:innen organisieren Begegnungstreffs, Bildungsangebote, Kino-Abende oder Diskussionsrunden, schreiten ein bei menschenverachtenden Äußerungen und beraten Kolleg:innen und Ehrenamtliche im Umgang mit rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen, antiziganistischen oder anderen menschenfeindlichen Vorfällen. Die Diakonie Deutschland fordert, die bundesweiten Förderprogramme „Demokratie leben!“ sowie „Zusammenhalt durch Teilhabe“ auch über die zum Jahresende auslaufende Förderperiode hinaus mit hinreichenden finanziellen Mitteln auszustatten.

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2020/gemeinsam-fuer-demokratie-in-diakonie-und-kirche

http://www.demokratie-evangelisch.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert Dr. Christine Fuchsloch zu ihrem Amtsantritt als erste Präsidentin des Bundessozialgerichts. „Mit Dr. Christine Fuchsloch wechselt nicht nur eine hochqualifizierte Juristin und erfahrene Behördenleiterin an das höchste deutsche Sozialgericht“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder, „sondern auch eine seit Jahren engagierte Kämpferin für Gleichberechtigung und Chancengleichheit.“

Neben dem Bundesgerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht werden mit dem Wechsel von Dr. Fuchsloch an das Bundessozialgericht erstmals drei der fünf Bundesgerichte von einer Frau geleitet. Von einer insgesamt paritätischen Besetzung der obersten Bundesgerichte ist Deutschland aber auch im Jahr 2024 noch weit entfernt. Während das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht schon seit vielen Jahren paritätisch besetzt sind, ist das beim Bundesgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht, für die in diesem Frühjahr Bundesrichter*innenwahlen anstehen, noch lange nicht der Fall. Der Anteil an Richterinnen an beiden Gerichten bewegt sich vielmehr seit Jahren konstant in einem Bereich von etwa einem Drittel. Der djb, der sich seit langem im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten engagiert, hat darauf immer wieder aufmerksam gemacht.

„Der Bundesrichterwahlausschuss muss bei der bevorstehenden Wahl der neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter mindestens zur Hälfte Frauen wählen“, fordert die Präsidentin des djb. „Es ist völlig unverständlich, dass die Liste der Kandidierenden für den Bundesgerichtshof erneut nicht ansatzweise paritätisch besetzt ist.“ An hochqualifizierten Richterinnen, die bereit sind, das Amt als Bundesrichterin zu übernehmen, fehlt es nicht. Sie müssen nur gewählt werden!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 01.03.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Union auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und an der Umsetzung der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe – darunter maßgeblich Unionspolitiker – zum wehrhaften Rechtsstaat mitzuwirken. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes sollte das Bundesverfassungsgericht auch in Zukunft besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden.

„Uns allen sollte klar sein, dass unser Rechtsstaat gefährdet ist. Die Unabhängigkeit eines Verfassungsgerichts zu stärken, bedeutet auch, insbesondere Frauen- und Minderheitenrechte wirksam zu schützen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb hat sich bereits mit einer Pressemitteilung für das Vorhaben zur institutionellen Stärkung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen. Die Justizministerkonferenz hatte am 1. Februar 2024 Inhalte und einen Fahrplan für eine Änderung des Grundgesetzes und des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vorgestellt. Im Kern geht es darum, bereits bestehende Regelungen – etwa zur Wahl und Amtszeit der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts – im Grundgesetz zu verankern. Auch die Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sollte in der Verfassung festgeschrieben werden. Regelungen im Grundgesetz können nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden (Art. 79 Abs. 2 GG). Demgegenüber genügt für die Änderung von einfachen Gesetzen die Stimmenmehrheit. Die Grundgesetzänderung würde demnach zu einer auch aus Sicht des djb überzeugenden und notwendigen Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vor Verfassungsfeinden führen.

„Wir hoffen, dass die Union die Gespräche zeitnah wieder aufnimmt! Angesichts der drohenden Gefahren für unseren Rechtsstaat sollten parteipolitisches Kalkül hintangestellt werden“, so Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht und Gleichstellung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt grundsätzlich das Anliegen des Bundesjustizministeriums (BMJ), die Lebenswirklichkeiten insbesondere von Trennungs- und Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften stärker in den Blick zu nehmen. Mit einer Stellungnahme zu vorgelegten Eckpunkten einer Reform im Kindschaftsrecht und einer Stellungnahme zu den Eckpunkten zur Abstammungsrechtsreform reagiert der djb auf die aktuellen Pläne des BMJ und formuliert im Einzelnen den bereits erkennbaren Überarbeitungsbedarf. Eine weitere Stellungnahme dazu hat der djb außerdem gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ), dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und der Initiative Nodoption veröffentlicht.

„Eine am Kindeswohl orientierte, partnerschaftliche Betreuung von minderjährigen Kindern muss stärker unterstützt werden. Das gilt ganz besonders für Familien, bevor sie sich trennen – nicht erst danach“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. Deutschland ist aktuell jedoch immer noch weit entfernt von einer paritätischen elterlichen Kinderbetreuung. Die Reformpläne müssen diese Realität berücksichtigen und dürfen die Situation von Müttern, die den Hauptanteil der Care-Arbeit leisten, nach einer Trennung nicht verschlechtern. Auch die vorgeschlagene Option der einseitigen Sorgerechtserklärung durch den nichtverheirateten Vater lässt keinen Gedanken von Partnerschaftlichkeit erkennen.

Die Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts des BMJ setzen langjährige Forderungen des djb um: Insbesondere wird für Zwei-Mütter-Familien die zweite Elternstelle geöffnet, wenn die Frauen verheiratet sind oder die Elternschaft anerkannt wird. „Das bislang bestehende Adoptionserfordernis für Zwei-Mütter-Familien ist diskriminierend für die Eltern und birgt aufgrund der langen Dauer Gefahren für die Rechte und das Wohl des Kindes“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Eine Regelung der Materie noch in dieser Legislaturperiode ist aus Sicht des djb unabdingbar.  Es verbleiben jedoch offene Fragen und Leerstellen, die die aktuelle Bundesregierung rasch angehen sollte. Der djb wendet sich ausdrücklich gegen eine Stärkung der genetischen Abstammung im Rahmen der Reform des Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung. Mit der genetischen Verbindung ist nicht zwingend eine für das Kind wichtige Versorgungsverbindung verbunden. Zentrale Aufgabe des Abstammungsrechts ist es, gelebte Familienverhältnisse rechtlich abzubilden und abzusichern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.02.2024

Das zivilgesellschaftliche Bündnis AGG-Reform Jetzt! fordert in einem Offenen Brief an die Bundesregierung, ihr Koalitionsversprechen zu halten und die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unverzüglich anzugehen.

Millionen Menschen in Deutschland demonstrieren derzeit für Menschenrechte, Demokratie, Vielfalt und gegen Rechtsextremismus auf der Straße. Dies nimmt das zivilgesellschaftliche Bündnis zum Anlass mit einem Offenen Brief, die Bundesregierung erneut an ihr Koalitionsversprechen zu erinnern.

Ohne die Rechte und Perspektiven der Betroffenen laufe die aktuelle Empörung in der Politik in Bezug auf Rassismus und Rechtsextremismus ins Leere. Für den Schutz der Demokratie brauche es einen effektiven Diskriminierungsschutz. Die mangelnde Thematisierung seitens der Politik und die darüber wahrgenommene Sanktionsfreiheit bekämen die Betroffenen tagtäglich zu spüren: Im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt, im Gesundheitswesen, in Fitnesscentern oder durch staatliche Stellen.

„Das Sagbare hat sich weit nach rechts verschoben. Die zunehmende, völlig unverhohlene Diffamierung bestimmter Gruppen legitimiert die Diskriminierung. Also wird auch diskriminiert. Diejenigen, die diskriminieren, fühlen sich im Recht, weil ihnen das Recht keine Grenzen aufzeigt“, so das Bündnis.

Der Offene Brief beschreibt mit ausgewählten Fallbeispielen aus der Beratungspraxis die Diskriminierungen, die Angst der Betroffenen, ihr Gefühl, nicht geschützt zu sein und die Tatsache, dass ihnen immer wieder vermittelt werde, sie gehörten nicht zu dieser Gesellschaft.

Der Offene Brief wurde an den Bundeskanzler Herrn Olaf Scholz sowie wortgleich an die Bundesminister*innen Herrn Dr. Marco Buschmann, Frau Nancy Faeser, Herrn Hubertus Heil und Frau Lisa Paus sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition Herrn Rolf Mützenich, Frau Katharina Dröge und Frau Britta Haßelmann, Herrn Christian Dürr versandt.

Das Bündnis AGG Reform-Jetzt! ist ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss von über 120 Organisationen, darunter der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die gemeinsam 11 Forderungen an eine AGG-Reform stellen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 15.02.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute auf seiner Kinder-Internetseite http://www.kindersache.de/medienquiz ein Medienquiz speziell für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 8 bis 16 Jahren mit migrantischem Hintergrund und aus Flüchtlingsfamilien. Zugleich steht das Quiz allen Interessierten offen. Das viermonatige Projekt wird vom Deutschen Kinderhilfswerk – und unterstützt von Dell Technologies – mit Einrichtungen und Angeboten für geflüchtete Kinder in Deutschland sowie Öffentlichen Bibliotheken im ganzen Bundesgebiet durchgeführt.

„Damit Kinder und Jugendliche sicher und kompetent im Internet unterwegs sind, muss ein kritischer und verantwortungsbewusster Umgang mit digitalen Medien erlernt werden. Für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen ist das in der deutschsprachigen Netzwelt besonders schwer. Als niedrigschwelliges Kompetenz-Training bietet das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dieses Online-Quiz mit 10 mal 10 Fragen an. Besonders freuen wir uns über die Zusammenarbeit bei diesem Projekt mit zahlreichen Öffentlichen Bibliotheken, denn diese sind sehr wichtige Vermittler von Medienkompetenz. Sie bieten den Raum, die Technik und das geschulte Personal und zudem allen Kindern und Jugendlichen einen offenen und kostenlosen Zugang zu allen Medien“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das speziell für Kinder und Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen entwickelte Onlinequiz ist durch seine einfache Sprache bestens geeignet, gezielt Technik- und Medienkompetenz zu fördern. Zwar gibt es schon einige Medienführerscheine im Netz, doch deren Umsetzung ist oft sprachlich und inhaltlich zu anspruchsvoll. Durch den besonders niedrigschwelligen Zugang ist dieses Medienquiz auch für jüngere Kinder gut geeignet, auch sie können wie alle anderen Interessierten von diesem Medienkompetenz-Projekt profitieren. Öffentliche Bibliotheken, die sich noch an diesem Projekt beteiligen möchten, können sich weiterhin unter https://www.kindersache.de/projekt anmelden.

Dieses Projekt entstand mit freundlicher Unterstützung unseres Partners Dell Technologies. Dell Technologies unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk seit 2022 als strategischer Partner. Die Mission des Unternehmens ist es, mit Hilfe von Technologie das Leben der Menschen weltweit zu verbessern, die digitale Inklusion zu fördern und den menschlichen Fortschritt insgesamt voranzutreiben. Mehr Informationen dazu unter https://shorturl.at/osNX0.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.03.2024

Eine internationale Jury vergibt heute im Rahmen des Berlinale-Wettbewerbs Generation Kplus den Großen Preis für den Besten Film und den Spezialpreis für den Besten Kurzfilm, beide gestiftet vom Deutschen Kinderhilfswerk. Die Preise sind mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Das Deutsche Kinderhilfswerk ist seit dem Jahr 2000 Partner und Preisstifter des Wettbewerbs Generation Kplus.

Der Große Preis der Internationalen Jury von Generation für den Besten Film geht an „Reinas“ von Klaudia Reynicke (Schweiz / Spanien / Peru). Dieser Preis ist mit 7.500 Euro dotiert. Die Internationale Jury von Generation begründet ihre Entscheidung wie folgt: „Der Große Preis der Internationalen Jury für den Besten Film im Wettbewerb Generation Kplus geht an einen Film, in dem Schauspiel, Lichtsetzung, Figuren und Story auf harmonische Weise zusammenwirken; ein Film, der von alltäglichem Familienleben erzählt, und dabei dem Land Peru und seiner spezifischen politischen Geschichte eine Stimme gibt.“ Eine Lobende Erwähnung findet der Film „Raíz“ von Franco García Becerra (Peru / Chile): „Im Wettbewerb Generation Kplus vergibt die Internationale Jury von Generation eine Lobende Erwähnung an einen wunderschönen Spielfilm, dessen Bilder die intensivsten Gefühle der Kindheit einfangen. Das Gesellschaftliche und das Politische bilden den Rahmen für die Geschichte eines kleinen peruanischen Jungen und dessen Freundschaft mit seinen Tieren, insbesondere mit seinem geliebten Hund und seinem Alpaka.“

Den mit 2.500 Euro dotierten Spezialpreis für den Besten Kurzfilm gewinnt „A Summer’s End Poem“ von Lam Can-zhao (Volksrepublik China / Schweiz / Malaysia): „Der Spezialpreis der Internationalen Jury von Generation für den Besten Kurzfilm geht an einen Film, in dem ein Haarschnitt zur Metapher für die Selbstfindungsreise eines charismatischen chinesischen Teenagers wird. Es ist der Film eines Regisseurs, der versteht, dass der Kern des Erwachsenwerdens in den Mühen des Alltäglichen liegt.“ Hier geht die Lobende Erwähnung an den Kurzfilm „Uli“ von Mariana Gil Ríos (Kolumbien): „Die Internationale Jury von Generation vergibt eine Lobende Erwähnung an einen Kurzfilm, der beobachtendes Kino mit der Anmutung eines Märchens verbindet und Fragen zu Geschlecht und Kindheit aufwirft, ohne Antworten zu erzwingen.“

„Generation Kplus gehört zu Recht zu den weltweit bedeutendsten Wettbewerben mit Filmen für ein junges Publikum. Die Sektion zeigt herausragende Kinder- und Jugendfilme und ist zugleich Ort für Begegnungen über Altersgrenzen hinweg. Es ist beeindruckend, was für tolle Filme bei der Berlinale Generation Kplus gezeigt werden. Deshalb hat die Sektion verdientermaßen einen festen Platz im Programm der Berlinale. Das Deutsche Kinderhilfswerk möchte mit seinem Engagement Verleiher und Kinotheater ermutigen, diese großartigen Filme auch möglichst vielen Kindern zugänglich zu machen“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der Preisverleihung heute in Berlin.

Die Mitglieder der diesjährigen Internationalen Jury von Generation sind der sudanesische Filmregisseur und Drehbuchautor Amjad Abu Alala, die deutsch-iranische Filmschauspielerin Banafshe Hourmazdi sowie der amerikanische Filmregisseur Ira Sachs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.02.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit mehr Tempo bei der geplanten Kindergrundsicherung an. Dabei dürfen zugleich nicht die Not der von Armut betroffenen Kinder, sowie das Ziel aus den Augen verloren werden, dass durch die UN-Kinderrechtskonvention garantierte Recht auf soziale Sicherheit endlich für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr Aufwachsen notwenigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, insbesondere wenn ihre Familien nicht dazu in der Lage sind. Deshalb muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Dafür braucht es einen Paradigmenwechsel bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient.

 

„In der Diskussion um die Kindergrundsicherung gerät zusehends aus dem Blick, worum es im Kern geht, nämlich darum, was bei den Kindern und ihren Familien ankommt. Ziel muss es sein, dass von Armut betroffene Familien mit wenigen bürokratischen Hürden Hilfen aus einer Hand erhalten und eine klare Anlaufstelle haben. Zudem muss die Kindergrundsicherung in ihrer Höhe Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Wir brauchen neben einer umfassenden Beratung der potenziell Leistungsberechtigten und einer unbürokratischen Antragstellung auch eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses darf nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden. Es braucht höhere Transferleistungen für Kinder, deren Familien nicht über die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel verfügen, es braucht eine echte Kindergrundsicherung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Trotz der Komplexität des Vorhabens darf die Kindergrundsicherung nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Deshalb ist es wichtig, dass durch eine gute Zusammenarbeit aller beteiligter Bundesministerien sowie von Bundestag und Bundesrat die für dieses Vorhaben notwendige breite Basis zu schaffen. Zudem muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein, auch für geflüchtete Kinder. Schon jetzt haben diese Kinder schlechtere Startchancen und dürfen bei der Kindergrundsicherung nicht schlechter behandelt werden als andere Kinder“, so Hofmann weiter.

 

Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. „Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2024

Angesichts des bundesweiten Klimastreiks am 1. März fordert der Familienbund der Katholiken von Bund und Ländern politische Weichenstellungen für eine klima- und familienfreundliche Mobilität. Der öffentliche Personennahverkehr muss zusammen mit der Bahn zu einer dauerhaft kostengünstigen und leicht verfügbaren Alternative zum Auto werden. Von der Bundespolitik erwartet der Verband außerdem ein generelles Tempolimit von maximal 130 km/h auf Autobahnen, um sowohl das Klima als auch Kinder und Jugendliche zu schützen.

„Nachhaltigkeit ist für uns als Familienverband eine Frage der Generationengerechtigkeit und der Lebensgrundlagen von Familien. Dazu gehört auch eine Mobilität, die dem Klimaschutz dient und gleichzeitig Familien die Alltagsorganisation erleichtert“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes.

Der Verkehrssektor überschreitet regelmäßig die nationalen wie globalen Klimaziele. Einzige Ausnahme war die Zeit des Stillstands während der Corona-Pandemie. Dabei liegt die Vorgabe bei null Emissionen im Jahr 2045. Mit den bisher von der Politik beschlossenen Maßnahmen können die Treibhausgasemissionen im Verkehr nicht ausreichend gesenkt werden. Familien wiederum stellt der gegenwärtige Mangel an Alternativen zum Auto täglich vor Herausforderungen, insbesondere im Umland jenseits der Ballungszentren, wohin viele aufgrund steigender Wohnkosten ausweichen müssen. Kinder und Jugendliche müssen umständliche Wege zur Schule oder Ausbildung auf sich nehmen oder bleiben ganz auf das „Elterntaxi“ angewiesen. Die Eltern wiederum stecken vielfach im täglichen Pendlerverkehr fest und verlieren dabei wertvolle Familienzeit. Hinzu kommen finanzielle Belastungen aufgrund steigender Kosten für Diesel und Benzin.

Der Familienbund setzt sich daher für eine umfassende Verkehrswende ein, die den öffentlichen Nahverkehr, die Bahn und das Fahrradfahren stärkt und zu einer echten, bezahlbaren Alternative zum motorisierten Individualverkehr macht. Dazu gehört auch der Ausbau des 49-Euro-Tickets zu einem dauerhaft finanzierten Angebot mit Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche über das 6. Lebensjahr hinaus.

Zusätzlich sieht der Familienbund die Bundespolitik in der Pflicht, ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen einzuführen. In vielen Ländern Europas ist das bereits gängige Praxis. Ein Tempolimit reduziert den Verbrauch an Kraftstoffen deutlich und schont damit das Klima. Zudem erhöht es die Sicherheit auf den Straßen. „Ein Tempolimit von höchstens 130km/h schützt das Klima, die Gesundheit und das Leben. Es sollte daher gerade mit Blick auf die junge Generation endlich umgesetzt werden“, begründet Ulrich Hoffmann die Forderung des Verbands und ergänzt: „Der Wandel hin zu einer klima- und familienfreundlichen Mobilität ist überfällig. Gerade hier gilt der Grundsatz der sozial gerechten Klimapolitik: es ist wichtig alle mitzunehmen und niemanden zurückzulassen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 29.02.2024

Der Verband fordert 800 Euro plus Wohnkostenzuschuss.

Harte Kritik übt der Paritätische Gesamtverband an den Plänen von Bildungsministerin Stark-Watzinger für eine BAföG-Reform, bei der bisher auf eine Erhöhung der Bedarfssätze verzichtet werden soll. Der Verband weist auf die hohe Armut unter Studierenden hin und fordert eine Anhebung der BAföG-Sätze auf 800 Euro plus Wohnkostenzuschlag.

“Die aktuellen Leistungen, die sogar noch unter Hartz IV bzw. Bürgergeld liegen, sind völlig unzureichend”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle aus dem Jahr 2022 leben 30 Prozent aller Studierenden in Armut. Von den alleinlebenden Studentinnen und Studenten sind vier von fünf arm. Nach Berechnungen des Verbandes müssten die Unterstützungssätze für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, bei mindestens 800 Euro plus Wohnkostenzuschuss liegen.

Die angekündigte Studienstarthilfe sowie die Ausweitung des Kreises der BAföG-Anspruchsberechtigten begrüßt der Verband, betont jedoch, dass es mehr braucht, um echte Chancengerechtigkeit zu schaffen. “Das Versprechen von gleichen Möglichkeiten für alle junge Menschen ist nicht viel wert, wenn es nicht gelingt, Studierende wirksam vor Armut zu schützen und ihnen den Rücken für eine Ausbildung, frei von existenzieller Not, zu stärken”, so Schneider. Der Verband setzt nun auf deutliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.03.2024

Die Bezahlkarten lösten kein reales Problem, sondern seien ein reines Abschreckungsinstrument.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, zu der aktuellen Debatte um Bezahlkarten für Asylbewerber*innen:

„Die Bezahlkarten lösen kein reales Problem, sondern sind ein reines Abschreckungsinstrument. Tatsächlich wird die Einführung von Bezahlkarten die Ausgrenzung Geflüchteter vorantreiben und ihre Armut verstärken. Entgegen der aktuellen Stimmungsmache gibt es keinerlei valide Daten, die belegen könnten, dass Geflüchtete in nennenswerter Größenordnung Bargeld ins Ausland schicken würden. Das Gegenteil ist der Fall: Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz decken nicht einmal das Existenzminimum. Künftig soll dieser eklatante Mangel nun auch noch der freien Verfügung der Betroffenen entzogen werden. Das ist pure Schikane und konterkariert alle Integrationsbemühungen. Es gibt dabei auch keinerlei belastbare Belege für den oft behaupteten Pull-Effekt von Sozialleistungen. Ganz im Gegenteil. Die Bezahlkarten könnten somit als reine Symbolpolitik abgetan werden, wenn sie für die Betroffenen nicht mit erheblichen Einschränkungen und Diskriminierungen einhergingen. Ohne Bargeld wird Zugang zu wichtigen Strukturen wie z.B. Tafeln, Suppenküchen, Möbelbörsen, Wochenmärkten oder Kleiderkammern stark eingeschränkt. Auch die anwaltliche Vertretung könnte erschwert werden – bspw. aufgrund räumlicher Beschränkungen der Karte. Der Paritätische lehnt die Bezahlkarten daher konsequent ab. Dass SPD und FDP gegen den Widerstand von Bündnis 90/Die Grünen darüber hinaus so vehement auf eine bundesgesetzliche Lösung drängen, obwohl sie sachlich gar nicht nötig ist, sollte uns alle alarmieren. Es könnte die Ausweitung auf andere Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen oder staatlichen Leistungen drohen – mit allen negativen Konsequenzen.” 

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.02.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. März 2024

Veranstalter: Deutsches Jungendinstitut

Ort: Webex

Vom Migrationshintergrund zur Einwanderungs-geschichte – Hintergrund und Umsetzung des neuen Konzepts der Eingewanderten und ihren Nachkommen im Mikrozensus

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht seit 2005 aus dem Mikrozensus Ergebnisse nach dem Konzept des Migrationshintergrunds, nachdem zuvor in den Bevölkerungsstatistiken lediglich Deutsche und Ausländer/innen anhand der Staatsangehörigkeit unterschieden wurden. Das Konzept des Migrationshintergrunds erlaubte eine sehr differenzierte Betrachtung verschiedener Personengruppen mit Migrationsbezug und hat die Forschung zur Integration von Zugewanderten seitdem stark geprägt. Zugleich wurden sowohl das Konzept als auch die Verwendung der Begrifflichkeit in Öffentlichkeit und Wissenschaft zunehmend kritisiert. Vor diesem Hintergrund hat die von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit im Jahr 2021 empfohlen, für Fragen der Integration künftig das Konzept der „Eingewanderten und ihrer (direkten) Nachkommen“ zu verwenden. Das Statistische Bundesamt hat das neue Konzept im Jahr 2023 bei den Veröffentlichungen des Mikrozensus umgesetzt. Im Vortrag erläutern wir die Hintergründe der Umstellung und die Vorgehensweise bei der Umsetzung im Mikrozensus. Darüber hinaus beleuchten wir die Unterschiede zwischen den Konzepten des Migrationshintergrunds und der Einwanderungsgeschichte und präsentieren aktuelle Ergebnisse nach dem neuen Konzept.

Referierende

Thomas Körner hat an den Universitäten Mainz und Caen (Frankreich) Soziologie studiert. Im Statistischen Bundesamt hat er seit 1999 insbesondere Aufgaben in den Bereichen Methodik von Haushaltserhebungen, Qualität statistischer Daten, Arbeitsmarktstatistik sowie registerbasierte Verfahren zur Durchführung des Zensus verantwortet. Seit September 2022 leitet er im Statistischen Bundesamt das Referat „Bevölkerungsstatistische Auswertungen und Analysen aus dem Mikrozensus“, zu dessen Aufgaben insbesondere die Konzeption und Verbreitung von Statistiken zur Situation von Eingewanderten und ihren Nachkommen, zu Haushalten, Familien und anderen Lebensformen sowie zu Gleichstellungsfragen gehören.#

Dr. Coskun Canan hat an der Humboldt-Universität zu Berlin im Fach Soziologie promoviert. Er ist im Statistischen Bundesamt wissenschaftlicher Mitarbeiter im Referat „Bevölkerungsstatistische Auswertungen und Analysen aus dem Mikrozensus“ und befasst sich vor allem mit Themen der Migration und Integration. Aktueller Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ein Projekt im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Verbreitung der Indikatoren der Integrationsberichte 2024 und 2026 im Datenportal Dashboard Deutschland.

Meeting beitreten

Termin: 19. März 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

EUphorie – In Vielfalt geeint

Für progressive Geschlechterpolitik werden bedeutende Impulse auf der europäischen Ebene gesetzt. Gleichzeitig haben in vielen europäischen Ländern Rechtsextreme Zulauf und Erfolge. Geschlechterpolitische Themen werden dabei von rechtsextremen Gruppierungen für ihre Angriffe und Narrative genutzt.

Grüne Politik setzt sich nachdrücklich für Gleichberechtigung ein, für Demokratie und die Stärkung ihrer Institutionen. Welche Antworten hält feministische Politik auf diese demokratischen Herausforderungen bereit und welche Bündnisse sind erforderlich, um Europa vielfältig, bunt und gleichberechtigt zu erhalten?

Mit dabei:

Lisa Paus MdB, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Britta Hasselmann MdB, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag | Maria Klein-Schmeink MdB, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende | Schahina Gambir MdB, Fachbereich 5 Zusammenleben, Wissen & Gesundheit | Terry Reintke MdEP, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament | Judith Rahner, Leiterin der Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung

     Programm und Anmeldung     

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Ziel der Veranstaltung ist es, ausgewählte familienrechtliche Vorhaben der Bundesregierung in den Blick zu nehmen und zu diskutieren, ob die Vorschläge der Bundesregierung angemessene Antworten auf die gesellschaftlichen Veränderungen darstellen. Vorgestellt und diskutiert werden Änderungen im Unterhaltsrecht, im Sorge- und Umgangsrecht sowie im Abstammungsrecht. Dabei geht es um die Auswirkungen der Reformen auf die verschiedenen Familienformen und ihre Kinder.
Es soll den Fragen nachgegangen werden, ob sich aus den geplanten vielfältigen Änderungen ein kohärentes familienpolitisches Bild ergibt und ob die geplanten Gesetzesvorhaben die formulierten Ziele erreichen bzw. welche Weiterentwicklungsbedarfe von den Teilnehmenden gesehen werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Am 15. Mai 2024 diskutieren wir am Tag der Familie u.a. mit der Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack, wie Vereinbarkeit von Anfang an partnerschaftlich gestaltet werden kann:

Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. Wir tauschen uns mit euch aus, wo wir in Betrieben und Dienststellen ansetzen können, damit #VereinbarkeitJetzt gelingt.

Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf die frühen Weichenstellungen für mehr Vereinbarkeit und blicken insbesondere auf den Mutterschutz am Arbeitsplatz, die Planung der Elternzeit und den Wiedereinstieg.  

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet durch ihre leicht zugänglichen Angebote für Familien in allen Lebenslagen einen wichtigen Beitrag: Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Kompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen.

Leider ist trotz der gesetzlichen Verankerung im § 16 SGB VIII Familienbildung als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch weder auskömmlich noch langfristig finanziert.

Mit dem Ziel einer bundes- und landesgesetzlichen Stärkung dieser Leistung hat der AWO Bundesverband 2023 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das nun vorliegende Gutachten macht insbesondere deutlich:

  • Leistungen nach § 16 SGB VIII (Familien­bildung, -beratung und -erholung) sind eine zwingende Pflichtaufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist unbedingte Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unerlässlich, um jungen Menschen und ihren Familien Dienste, Einrichtungen und Angebote in einem bedarfsdeckenden Umfang zur Verfügung zu stellen. 
  • Aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Leistungserbringung ergibt sich die zwingende Pflicht, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 SGB VIII notwendigen Finanzmittel bereit und die notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. 
 

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zur Modernisierung der Strafprozessordnung

Im September 2023 hat das AWO Präsidium beschlossen, für die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit einzutreten.

Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden.

Diesem Beschluss ist eine lange Diskussion in der sozialarbeiterischen und juristischen Fachwelt vorangegangen, in der die Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Berufsgruppen der Sozialen Arbeit eingefordert wurde. Jetzt hat die sich die AWO als erster Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege klar positioniert.

Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden.

Mit dem nun vorgelegten Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Benjamin Raabe veröffentlicht die AWO einen wichtigen Beitrag zur Debatte um die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts.
Zur Bekräftigung dieses Anliegens ist die AWO im Herbst 2023 dem „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht“ (zeugnis-verweigern.de) beigetreten.

Die ausführliche Dokumentation unseres Fachtages „Menschen gewinnen, Bindung stärken: Erfolgreiches Personalmanagement im Sozialwesen“.

Die Veranstaltung des Bundesverbandes der Volkssolidarität war eine Kooperation der beiden Referate „Pflege und Gesundheit“ sowie „Kinder-, Jugend- und Familienpolitik“ und fand am 1. Juni 2023 in Berlin unter reger Beteiligung von Geschäftsführungen, Personaler*innen und Bereichsleitungen statt.

Die Inhalte sind weiterhin hoch aktuell, mit Blick auf die Anforderungen an gute Personalgewinnung und -bindung in den vielfältigen Einrichtungen und Angeboten des Sozialwesens für alle Generationen.

Sie können weitere Informationen zur Fachtagung auch über der Website abrufen. Folgen Sie dafür einfach diesem Link: Fachkräfte gewinnen und (emotional) binden | Volkssolidarität (volkssolidaritaet.de)

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 02/2024

AUS DEM ZFF

Die diesjährige Equal Pay Day Kampagne steht unter dem Motto „Zeit für Equal Pay“ und stellt die Frage, wie die ungleiche Zeitaufteilung zwischen den Geschlechtern zum Gender Pay Gap beiträgt  und was dagegen getan werden kann. Das ZFF ist mit einem Artikel zur Situation von pflegenden Angehörigen im Kampagnen-Journal dabei.

Breites Bündnis zieht rote Linie für das Reformvorhaben Kindergrundsicherung: Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und müssen raus aus dem Bürgergeld. Alles andere ist Etikettenschwindel. Der heute veröffentlichte Policy Brief der Bertelsmann-Stiftung unterstreicht diese Notwendigkeit.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Der Streit um die Kindergrundsicherung schwelt seit Monaten an. Nun scheinen die Diskussionen an einem Kipppunkt zu stehen und endgültig im Unsinn zu enden. Denn es wird eifrig diskutiert, ob man Kinder von Bürgergeldbeziehenden nicht weiterhin in der Zuständigkeit der Jobcenter und damit in der Grundsicherung für Arbeitssuchende belassen sollte. Dazu geben wir als Bündnis klar ein Veto. Denn Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und sollten auch nicht so behandelt werden!“

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Eine Reform, die den Namen Kindergrundsicherung trägt, kann nicht zwei Millionen armutsbetroffene Kinder aus dem Bürgergeld ausklammern und sie in einem unpassenden System für Arbeitssuchende belassen. Kinder sind kein Anhängsel ihrer Eltern, sondern brauchen eine eigene Förderung. Eine Reform, die das verkennt, hat Namen, Kosten und Aufwand nicht verdient. Wir fordern die Regierungsparteien daher auf, einen echten Systemwechsel einzuläuten und endlich etwas Grundlegendes für die Kinder mit ihren Bedürfnissen und Nöten zu tun!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen für alle Kinder gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsfürum Familie und Andere vom 26.01.2024

SCHWERPUNKT I: Verantwortungsgemeinschaft

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Das neue Rechtsinstitut soll sich an Erwachsene richten, die jenseits von Ehe, Familie und Partnerschaft Verantwortung füreinander übernehmen und diese Beziehung rechtlich absichern wollen.

Hierzu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Wenn Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, ist das etwas Großartiges. Heute geschieht das immer mehr auch außerhalb von Ehe, Familie und Partnerschaften: zum Beispiel in Senioren-WGs, in Mehrgenerationenhäusern oder unter engen Freunden. Unser Recht hat davon noch keine Notiz genommen: Es gibt im Recht keinen Namen und keine zusammenhängen Regeln für Verantwortungsbeziehungen jenseits von Ehe und Familie. Mit der Einführung der Verantwortungsgemeinschaft wollen wir das ändern. Das neue Institut soll es Menschen ermöglichen, ihre Verantwortungsbeziehungen so abzusichern, wie sie es möchten – mit passgenauen Lösungen zum Beispiel für Auskunftsrechte im Krankenhaus oder die gemeinsame Führung des Haushalts. Am besonderen Schutz von Ehe und Familie wird die Verantwortungs-gemeinschaft nichts ändern. Sie wird Menschen das Leben etwas leichter machen – aber niemandem etwas wegnehmen.“

Die Verantwortungsgemeinschaft soll in einem neuen Gesetz – dem Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft – geregelt werden. Hierfür schlägt das Eckpunktepapier folgende Regelungen vor:

I. Voraussetzungen einer Verantwortungsgemeinschaft

Nach dem Eckpunktepapier sollen für das Zustandekommen einer Verantwortungsgemeinschaft folgende Regeln gelten:

  • Zustandekommen durch notariell beurkundeten Vertrag: Eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass die Beteiligten einen notariell beurkundeten Vertrag schließen.
  • Maximalgröße: Eine Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Vertragspartner haben können.
  • Volljährigkeit der Beteiligten: Nur volljährige Personen sollen eine Verantwortungsgemeinschaft begründen können.
  • Erfordernis eines tatsächlichen persönlichen Näheverhältnisses: Ein Vertrag über eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass zwischen den Beteiligten ein persönliches Näheverhältnis besteht.

II. Rechtsfolgen einer Verantwortungsgemeinschaft

Eine Verantwortungsgemeinschaft soll keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben. Sie soll auch keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben. Für die Rechtsfolgen ist ein Stufenmodell geplant. In der Grundstufe soll die Verantwortungsgemeinschaft nur einige wenige Rechtsfolgen haben. Wenn die Parteien mehr Verantwortung füreinander übernehmen wollen, dann können sie – in der Aufbaustufe – zwischen verschiedenen Modulen auswählen und diese frei miteinander kombinieren.

  • Die Rechtsfolgen in der Grundstufe: Zwischen den Vertragspartnern sollen alle Rechtsvorschriften zur Anwendung gelangen, die konkret an das Bestehen einer persönlichen Nähebeziehung anknüpfen. Vertragspartner einer Verantwortungsgemeinschaft sollen deshalb zum Beispiel bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers Berücksichtigung finden können (vgl. § 1816 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)). Das Bestehen einer Verantwortungsgemeinschaft soll außerdem Berücksichtigung finden, wenn die Möglichkeit einer Organspende geprüft wird (vgl. § 8 des Transplantationsgesetzes).
  • Modul „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“: In einer gesundheitlichen Notsituation soll jeder Partner der Verantwortungsgemeinschaft Auskunft von behandelnden Ärzten verlangen und den anderen Partner in Gesundheitsangelegenheiten vertreten können, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen; insoweit sollen ähnliche Regeln gelten wie beim Ehegattennotvertretungsrecht aus § 1358 BGB.
  • Modul „Zusammenleben“: Die Partner sollen sich im Falle des räumlichen Zusammenlebens eine gegenseitige Verpflichtungsermächtigung im Hinblick auf die Haushaltsführung einräumen können. Kraft dieser soll jeder Partner berechtigt sein, bei Bedarf Grundnahrungsmittel und notwendige Haushaltsartikel mit Wirkung für und gegen alle zu kaufen. Außerdem soll eine Regelung zur vorübergehenden Wohnungsüberlassung bei Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft getroffen werden.
  • Modul „Pflege und Fürsorge“ (unter Prüfvorbehalt): Im Zuge der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Einführung der Verantwortungs¬gemeinschaft soll geprüft werden, inwieweit die Regeln des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes über die Pflege von nahen Angehörigen auch auf die Pflege von Partnern einer Verantwortungsgemeinschaft erstreckt werden können.
  • Modul „Zugewinngemeinschaft“: Mit der Bestimmung des Moduls „Zugewinngemeinschaft“ können die Partner Vorsorge für den Fall der Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft treffen. Bei Wahl des entsprechenden Moduls soll die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft zur Folge haben, dass das während des Bestehens der Verantwortungsgemeinschaft erworbene Vermögen zwischen den Vertragspartnern ausgeglichen wird. Insoweit sollen die Regeln über den Zugewinnausgleich zwischen Eheleuten zur Anwendung gelangen. Das Modul soll nur gewählt werden können, wenn die Verantwortungsgemeinschaft lediglich aus zwei Personen besteht und beide nicht miteinander oder mit anderen Personen verheiratet sind.

III. Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft
Die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft soll jederzeit durch konsensualen Vertrag, der Austritt durch einseitige Erklärung möglich sein.

Das Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft ist hier abrufbar. Ein Beispielpapier ist hier abrufbar. Eine kurze Zusammenfassung ist hier abrufbar. Einen Mitschnitt des Pressestatements finden Sie hier.

Das Bundesministerium der Justiz wird auf Grundlage des Eckpunktepapiers in den nächsten Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten – und dabei auch die öffentlichen Rückmeldungen zu dem Papier berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz vom 05.02.2024

Mit der Verantwortungsgemeinschaft sollen Konstellationen von Menschen rechtlich abgesichert werden, die nicht in einem romantischen Verhältnis zueinanderstehen, die aber dennoch längerfristig Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Einführung dieser Verantwortungsgemeinschaft als Erfüllung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Doch auch diese neue Rechtsform muss im Konfliktfall Sicherheit bieten.

„Spätestens seit Kernfamilien 2020 das durch Kontaktbeschränkungen geprägte Weihnachtsfest zusammen feiern durften, aber andere ‚Wahlfamilien‘ getrennt waren, ist eindeutig: Die Verantwortungsgemeinschaft kann eine klaffende Lücke schließen und Lebensrealitäten absichern, die bisher rechtlich außen vor waren. Insofern ist dieses Instrument überzeugend. Es kann für ganz unterschiedliche Konstellationen Bedeutung haben, ob für die oft erwähnte Alters-Wohngemeinschaft, Patchworkfamilien oder einen engen queeren Freundeskreis. Für all diese Fallgruppen muss die rechtliche Lösung universell passen, das erfordert noch sorgfältige Beratungen. Unsere Aufgabe ist dabei aber auch, einen klaren rechtlichen Mehrwert zu schaffen, gegenüber vorhandenen Möglichkeiten, gegenseitige Vollmachten notariell beglaubigen zu lassen.

Verantwortungsübernahme bedeutet zudem immer auch unbezahlte Care-Arbeit. Deshalb halten wir von der SPD-Bundestagsfraktion es für schwierig, die Verantwortungsgemeinschaft mit maximaler Flexibilität auszustatten, wie es der Justizminister möchte: In Frankreich können wir seit der Einführung eines vergleichbaren Gesetzes (PACS) beobachten, dass in der Regel Frauen weiterhin die unbezahlte Care-Arbeit übernehmen – und dann finanziell sprichwörtlich im Regen stehen, wenn sich die Gegenseite einseitig und unvorhergesehen aus der Gemeinschaft zurückzieht. Das darf uns in Deutschland nicht passieren. Deshalb werden wir in den Beratungen darauf hinarbeiten, Mechanismen zur Absicherung einzubauen. Die Übernahme von Verantwortung für andere Menschen ist eine tolle Sache – auch gesellschaftlich. Aber ihre rechtliche Ausgestaltung muss vor Ausbeutung schützen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 05.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisiert die geplante Einführung eines neuen Instituts der „Verantwortungsgemeinschaft“, zu der der Justizminister am 05.02.2024 Eckpunkte veröffentlicht hat, als voreilig und planlos. „Eine Verantwortungsgemeinschaft, wie wir sie aus dem französischen Modell des pacte civil de solidarité kennen, etabliert sich sehr schnell als ein Modell, dass Frauen benachteiligt“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Ausweislich der veröffentlichten Eckpunkte soll die Verantwortungsgemeinschaft ausdrücklich nicht in Konkurrenz zur Ehe stehen. In einer jederzeit leicht auflösbaren „Verantwortungsgemeinschaft“ sollen sich Menschen zusammenschließen können, die ein Bedürfnis nach einer rechtlichen Anerkennung ihrer persönlichen Nähebeziehung haben. Es sind weder Steuervorteile noch erbrechtliche oder aufenthaltsrechtliche Konsequenzen vorgesehen. Die Verantwortungsgemeinschaft soll keine Rechtsfolgen im Verhältnis zu Kindern – also etwa hinsichtlich der rechtlichen Elternschaft oder des Sorgerechts – nach sich ziehen. Auch sollen keine „durchsetzbaren“ Rechte auf und keine „durchsetzbaren Pflichten zur Verantwortungsübernahme“ begründet werden.

Tatsächlich ist zu befürchten, dass bei heterosexuellen Paaren, die sich wegen der vermeintlichen Modernität einer „Verantwortungsgemeinschaft“ gegen eine Ehe entscheiden, auch weiterhin die Frau hauptsächlich die Care-Arbeit für gemeinsame Kinder übernimmt. Beim Scheitern der Beziehung zeigen sich die Gewinner und Verliererinnen: Wer mehr Einkommen erwirtschaftet und mehr Zeit in die eigene Karriere gesteckt hat, wird die Früchte der arbeitsteiligen Verantwortungsgemeinschaft allein ernten. Gleichzeitig bleiben Mütter, die statistisch betrachtet bis heute für den Löwenanteil der Kinderbetreuung zuständig sind, ohne eigene Unterhaltsansprüche auf ihren betreuungsbedingten beruflichen Nachteilen sitzen. Aber auch für gleichgeschlechtliche Paarkonstellationen sind erhebliche, auch finanzielle Nachteile denkbar, die gerade durch die Öffnung der Ehe vermieden werden sollten.

„Eine Ehe light wäre das genaue Gegenteil von verantwortlicher und solidarischer Lebensplanung“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb. Wer gegenseitig in guten und schlechten Zeiten Verantwortung übernehmen will, kann eine Ehe eingehen. Das vermeintlich zu komplizierte Scheidungsrecht ist ein wohlausgewogenes Abwicklungsrecht, das für einen gerechten Ausgleich der beiderseitigen Anteile an der Erwerbs- und Sorgetätigkeit während der Partnerschaft sorgen soll. Hier geht jede Vereinfachung zu Lasten derjenigen, die weniger Erwerbseinkommen erwirtschaften.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.02.2024

SCHWERPUNKT II: Policy Brief Bertelsmann-Stiftung Kindergrundsichrung

Zur Veröffentlichung des Policy-Briefs der Bertelsmann-Stiftung zur Kindergrundsicherung erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend:

Als Bündnisgrüne begrüßen wir die Einschätzung der Bertelsmann-Stiftung, dass zusätzliches Personal im Familienservice notwendig ist, um langfristig das Versprechen einzulösen, dass der Staat aktiv auf Familien zugeht und sie sich nicht mehr zusätzlich zur Erwerbs- und Sorgearbeit durch einen Bürokratiedschungel kämpfen müssen.

Ebenfalls wichtig ist, dass die Bertelsmann-Stiftung gezielt Alleinerziehende in den Blick nimmt, die trotz Erwerbsarbeit besonders von Armut bedroht sind. Wir freuen uns, dass Familienministerin Paus im Gesetzentwurf bereits Verbesserungen für diese Gruppe erreichen konnte.

Im parlamentarischen Verfahren arbeiten wir zusammen mit unseren Koalitionspartner*innen daran, dass die Kindergrundsicherung digital, automatisiert, und damit unkompliziert sowie verlässlich bei allen Familien ankommt. Als Bündnisgrüne ist uns zudem wichtig, besonders von Armut betroffene Familien zu entlasten, damit alle Kinder in unserem Land die gleichen Chancen für ein gesundes Aufwachsen und einen guten Bildungsabschluss haben. Das sorgt nicht nur für Gerechtigkeit, sondern unterstützt auch das Ziel eines starken Wirtschaftsstandorts Deutschlands mit gut ausgebildeten Fachkräften.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.01.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mehr finanzielle Mittel als bisher veranschlagt zur Verfügung zu stellen. Nur so wird es gelingen, die Kinderarmutsquote spürbar zu senken. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Dafür braucht es eine gemeinsame Anstrengung für einen echten Paradigmenwechsel und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient.

„Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern durch die geplante Kindergrundsicherung sind wichtige Hebel zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Allerdings kommen wir mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Wir brauchen auch eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses darf aber nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden. Es braucht höhere Transferleistungen für Kinder, deren Familien nicht über die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel verfügen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der Veröffentlichung des Policy Briefs „Kindergrundsicherung: Weichen jetzt richtig stellen!“ der Bertelsmann Stiftung.

„Von Armut betroffene Familien brauchen eine klare Anlaufstelle sowie eine finanzielle Ausgestaltung der Leistung, die allen Kindern echte Teilhabe ermöglicht. Ein besonderes Augenmerk muss deshalb auch auf Familien mit alleinerziehenden Eltern gelegt werden. Zudem muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein, auch für geflüchtete Kinder“, so Hofmann weiter.

„Aus repräsentativen Umfragen für das Deutsche Kinderhilfswerk und auch durch unseren letzten Kinderreport wissen wir, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland der Meinung sind, dass der Staat ausreichend in die Zukunftschancen der jungen Generation investiert. Zugleich wären knapp zwei Drittel der Erwachsenen bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Die Solidarbereitschaft in der Bevölkerung wird an dieser Stelle derzeit von der Politik massiv unterschätzt. Diese sollte vielmehr von der Bundesregierung aufgenommen und in eine kraftvolle Politik insbesondere für von Armut betroffene Kinder umgesetzt werden“, sagt Holger Hofmann.

Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. „Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.01.2024

Bertelsmann Policy Brief untermauert Forderungen der eaf

Wenn Kinder- und Jugendarmut verringert und ein echter Schritt in Richtung „gutes Aufwachsen mit angemessener sozialer Teilhabe für alle Kinder“ Wirklichkeit werden soll, muss der vorliegende Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung an entscheidenden Punkten überarbeitet werden. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) sieht sich in dieser Forderung durch die Einschätzung der Bertelsmann Stiftung im heute veröffentlichten Policy Brief der Stiftung klar bestärkt.

„Hier wurde im letzten Jahr eine große Chance vertan!“, kritisiert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Aber wir bleiben am Ball, damit der Entwurf der Kindergrundsicherung 2024 noch entscheidend verbessert wird: Unsere Vorschläge für einfache Nachbesserungen mit großer Wirkung für Kinder und Jugendliche, insbesondere von alleinerziehenden Eltern, decken sich eins zu eins mit den Forderungen der Bertelsmann Stiftung.“

Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus verweist auf die Stellungnahme der eaf vom November 2023: „Leider haben unsere Forderungen nichts an Aktualität verloren. Wir hoffen, dass hinter den Kulissen genug politischer Wille übrig ist, um noch entscheidende Strippen zu ziehen! Denn immerhin hatte die Ampel zu Beginn der Legislaturperiode eine große sozialpolitische Reform angekündigt. Wenn sie wirklich zulässt, dass diese zu einer Verwaltungsreform schrumpft und weiter jeder Cent für Kinder umgedreht wird, ist dies ein Armutszeugnis für alle beteiligten Parteien.“

Die Prioritäten der eaf für das parlamentarische Verfahren zur Kindergrundsicherung umfassen folgende Punkte:

  1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen
  2. Kinder von Alleinerziehenden besser erreichen: vorgesehene Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz streichen, Unterhaltsvorschuss neu berechnen
  3. Vorläufigen Umgangsmehrbedarfszuschlag einführen

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 26.01.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Paus trifft Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention

Bundesfamilienministerin Paus hat sich heute mit Vertreterinnen und Vertretern des Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention (KompRex) getroffen, das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wird. Im Fokus stand der Austausch über aktuelle Herausforderungen der Rechtsextremismusprävention, vor allem die Bedrohungslage von zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Die Teilnehmer*innen beschrieben in dem Gespräch Bedrohungen und Angriffe gegen Engagierte, die zunehmend die zivilgesellschaftliche Handlungsfähigkeit einschränken und herausfordern. Sie berichteten von gezielten Angriffen gegen Engagierte durch Rechtsextremisten, von Diffamierungskampagnen, Androhung von Sachbeschädigung und immer häufiger körperlicher Gewalt sowie Drohanrufen, um so die demokratische Zivilgesellschaft zunehmend unter Druck zu setzen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ich danke dem Kompetenznetzwerk für seine herausragende Arbeit! Die Schilderungen der Expertinnen und Experten haben mich zutiefst bewegt und beunruhigt. Die aktuelle Bedrohungslage zeigt deutlich: Wir dürfen unser Land nicht denjenigen überlassen, die gegen Menschen hetzen und die aus Menschenverachtung Politik machen wollen! Die bundesweiten Proteste und Demonstrationen gegen Rechtsextremismus machen Hoffnung, dass Demokratinnen und Demokraten an Sichtbarkeit gewinnen. Das reicht aber noch nicht. Die Bürgerinnen und Bürger fordern ganz klar auch von der Politik und der Regierung, unsere Demokratie zu verteidigen und zu schützen. Die Menschen in Deutschland, die sich für unsere wehrhafte Demokratie, für gelebte Vielfalt und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einsetzen, brauchen Rückhalt und Unterstützung. Das ist auch Aufgabe des Staates.

Darum appelliere ich an die Mehrheit im Bundestag und insbesondere an die FDP-Fraktion, den Weg frei zu machen und das Demokratiefördergesetz endlich zu verabschieden. Es ist der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft nicht mehr zu vermitteln, warum die Beratungen im Bundestag immer noch nicht abgeschlossen sind. Das Gesetz unterstützt die Bundesländer und Kommunen in ihrer Demokratiearbeit ebenso wie die vielen Aktiven überall im Land. Der Bundesrat hat sich schon am zweiten Februar des letzten Jahres in erster Lesung hinter das Gesetz gestellt.
In der vergangenen Legislaturperiode hat es einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus gegeben. Es ist an der Zeit dezidiert darüber nachzudenken, ob wir nicht auch in dieser Legislaturperiode einen solchen Kabinettsausschuss einrichten sollten, der weitergehende Maßnahmen erarbeitet. Das könnte eine weitere in der Folge substantielle Antwort darauf sein, dass die Bevölkerung Rechtsextremismus als größte Bedrohung unserer Demokratie einschätzt.“

Das KompRex besteht aus der Amadeu Antonio Stiftung, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus (in Trägerschaft von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste), Cultures Interactive, Gesicht Zeigen! und dem Lidice Haus. Es bündelt die präventiv-pädagogische fachliche Expertise, entwickelt bundesweite Präventionsangebote, identifiziert aktuelle Entwicklungen im Themenfeld Rechtsextremismusprävention und vernetzt und qualifiziert Akteur*innen der Rechtsextremismusprävention.

Über das Demokratiefördergesetz: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Demokratiefördergesetzes bereits im Dezember 2022 beschlossen. Dem Gesetzentwurf ging ein intensiver Austausch mit den Ländern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft im Frühjahr 2022 voraus. Auf dieser Grundlage wurde ein Entwurf erarbeitet, der erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Durchführung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung sowohl durch den Bund selbst, als auch durch die Förderung von Projekten der Zivilgesellschaft schafft. Das Demokratiefördergesetz ist damit ein wichtiger Baustein, um die demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich in unterschiedlichen Projekten jeden Tag für unsere Demokratie einsetzt.

Über „Demokratie leben!“: Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das BMFSFJ jährlich über 700 Projekte aus der Zivilgesellschaft in ganz Deutschland, die sich für die Stärkung unserer Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft und in der Prävention von Extremismus einsetzen.
https://www.demokratie-leben.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.02.2024

Bundesfrauenministerin Paus: „Meilenstein für Europa“

Zum ersten Mal wird es EU-weit Regeln für die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen besseren Zugang zu Justiz, Schutz und Prävention geben. Der Rat der EU unter belgischer Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament unter Beteiligung der EU-Kommission haben sich auf eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geeinigt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus:  „Die Einigung zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein Meilenstein für Frauen in Europa. Mit der Einigung sendet die EU das klare Signal: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Europa müssen konkret eingedämmt werden. Erstmals werden eine EU-weite Regelung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gemeinsame Mindeststandards für den Schutz vor dieser Gewalt geschaffen. Ein Scheitern der Richtlinie wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt gewesen. Ich bin vor allem auch den vielen Frauen dankbar, die überall ihre Stimme erhoben haben, damit Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Jetzt ist ein wichtiger Erfolg erzielt, die politische Auseinandersetzung für mehr Schutz für Frauen vor Gewalt wird weitergehen.“

Durch die intensiven und teils schwierigen Verhandlungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Insbesondere folgende Aspekte sind positiv hervorzuheben:

  • Verbesserter Zugang zu Justiz (z. B. können Strafanträge vereinfacht und leichter zugänglich eingereicht werden)
  • erstmalige Regelung von gegen Frauen gerichtete Online-Gewalt, darunter Delikte wie „Cyber-Stalking“, Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern, Mobbing im Netz, Versenden von sogenannten „Dick Pics“ oder Aufstacheln zu frauenbezogenem Hass und Gewalt
  • verbesserter Schutz für Kinder, die Gewalthandlungen beobachten
  • EU-weite Standards zur Ahndung von weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat
  • Einheitliche Standards zur Unterstützung und Betreuung der Opfer (z. B. Bereitstellung von Hilfsdiensten)
     

Auch wenn der Tatbestand der Vergewaltigung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur EU-Rechtsetzungskompetenz keinen Einzug in die Richtlinie gefunden hat, müssen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig geeignete Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt treffen. Damit soll insbesondere das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass sexuelle Handlungen Einvernehmen voraussetzen und dass sexuelle Handlungen ohne Einvernehmlichkeit strafbar sind. Damit wird ein Teil der Istanbul-Konvention aufgegriffen, nach der sexuelle Handlungen ohne freiwillige Zustimmung nicht aufgezwungen werden dürfen.

Ergänzend zur EU-Regelung haben sich das federführende Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium auf Initiative von Bundesfrauenministerin Lisa Paus eine Evaluation des 2016 neu gefassten nationalen Sexualstrafrechts geeinigt, in dem die „Nein heißt Nein“-Lösung verankert ist. Mit der Evaluation soll überprüft werden, ob die aktuell in Deutschland geltende Regelung den Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig entspricht. Die Evaluation soll noch in dieser Legislaturperiode starten.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung noch förmlich verabschieden. Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Bestimmungen der neuen Richtlinie umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.02.2024

Zur Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm erklären Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Heute ist ein guter Tag für die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Die finale Einigung von Bund und Ländern beim Startchancen-Programm ist ein bildungspolitischer Meilenstein, für den wir Bündnisgrüne jahrelang gekämpft haben.

Das Startchancen-Programm ist der bisher größte Pakt zwischen Bund und Ländern für mehr Bildungsgerechtigkeit. Bund und Länder investieren ab dem kommenden Schuljahr in den nächsten 10 Jahren insgesamt 20 Milliarden Euro gezielt in etwa 4000 Schulen in besonders herausfordernden Lagen.

Wir stellen zusätzliche Mittel für multiprofessionelle Teams und ein Investitionsprogramm für eine förderliche Lernumgebung zur Verfügung – und zwar gezielt an Schulen mit besonderem Bedarf. Diese Schulen erhalten außerdem ein vor Ort frei verfügbares Chancenbudget für die Schul- und Unterrichtsentwicklung.

So erreichen wir besonders Schüler*innen aus einkommensschwachen Familien. Dies ist dringend notwendig, denn die jüngsten alarmierenden PISA-Ergebnisse belegen zum wiederholten Male, dass der Bildungserfolg in Deutschland viel zu sehr mit der sozio-ökonomischen Herkunft zusammenhängt.

Über das Startchancen-Programm hinaus benötigen wir außerdem endlich eine gemeinsame bildungspolitische Strategie von Bund, Ländern und Kommunen mit gesamtstaatlichen Bildungszielen. Als Gesellschaft und auch als Volkswirtschaft können wir es uns nicht leisten, weiter an der Bildung zu sparen. Deswegen erwarten wir auch eine zeitnahe Einigung beim Digitalpakt 2.0, dem zweiten großen bildungspolitischen Leuchtturmprojekt unserer Koalition.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.02.2024

Die Kinderkommission teilt mit:

Rund 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland leben mit einer unheilbaren Erkrankung, an der sie frühzeitig sterben werden. Die Kinderhospizarbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, sie und ihre Familien zu begleiten und zu unterstützen.

Anlässlich des „Tags der Kinderhospizarbeit“ am 10. Februar würdigt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages das Engagement von Angehörigen sowie ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinderhospizarbeit.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt: „Jedes Jahr erinnert uns der Tag der Kinderhospizarbeit daran, wie bedeutend das Engagement der ehrenamtlichen Helfer, aller medizinischen Mitarbeiter sowie der Angehörigen ist. Es ist wichtig, dass wir nicht nur an diesem speziellen Tag, sondern an 365 Tagen im Jahr unsere Dankbarkeit ausdrücken und ihre anspruchsvolle Arbeit wertschätzen. Denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass sie die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Gleichzeitig ermutigt uns dieser Aktionstag, ein sehr sensibles Thema in unserer Gesellschaft präsenter und häufiger zu thematisieren.“

Der bundesweite „Tag der Kinderhospizarbeit“ hat das Ziel, die Inhalte der Kinder- und Jugendhospizarbeit und ihre Angebote bekannter zu machen, Menschen für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen, finanzielle Unterstützerinnen und Unterstützer zu finden sowie das Thema „Tod und Sterben von jungen Menschen“ zu enttabuisieren. Mit den an diesem Tag getragenen grünen Bändern und den vielerorts stattfindenden Aktionen werden betroffene Familien mit Freunden und Unterstützern symbolisch verbunden und drücken so die Hoffnung aus, dass sich immer mehr Menschen mit den erkrankten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien verbünden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.02.2024

Ungleichheit in der Erwerbsbeteiligung von Frauen hängt mit einem hohem Gender Care Gap in der Pflege in Deutschland zusammen – Schweden, Schweiz und andere europäische Länder zeigen, wie Deutschland Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in der informellen Pflege senken könnte – Deutschland sollte formelle Pflegeinfrastruktur ausbauen und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt abbauen – Politik sollte Ehegattensplitting abschaffen und mit familienpolitischen Anreizen die Erwerbsbeteiligung von Frauen stärken

Ohne die informellen Pflegeleistungen von Frauen würde die Pflege in Deutschland zusammenbrechen. Täglich und wöchentlich pflegen Frauen Angehörige und andere pflegebedürftige Menschen hierzulande doppelt so häufig wie Männer. Da rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen zuhause versorgt werden, bilden Frauen das Rückgrat der informellen Pflege in Deutschland. Dabei befindet sich Deutschland beim Gender Care Gap, dem Unterschied in der Pflege zwischen den Geschlechtern, im Mittelfeld der europäischen Länder. „Der Gender Care Gap ist in den Ländern kleiner, in denen mehr Geld für das formelle Pflegesystem ausgegeben wird“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

In einer heute veröffentlichten Studie analysieren Johannes Geyer, Peter Haan und Mia Teschner den Gender Care Gap in der Pflege in 17 europäischen Ländern. Sie untersuchen, welche institutionellen, gesellschaftlichen und arbeitsmarktspezifischen Faktoren in einem Zusammenhang mit der Ungleichheit der informellen Pflege unter den Geschlechtern stehen. In Ländern mit einer größeren Geschlechterungleichheit und einer stärkeren Ungleichheit in der Erwerbsbeteiligung zwischen Männern und Frauen ist auch der Gender Care Gap größer. „Die Geschlechterungleichheiten in der informellen Pflege hängen mit Investitionen im Gesundheitswesen, dem Pflegesystem und den Strukturen des Arbeitsmarktes zusammen“, sagt Mia Teschner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DIW Berlin. „Je höher die Ausgaben für formelle Pflege in den Ländern sind, umso geringer ist der Gender Care Gap.“ Zudem weisen Länder mit geringer Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, auch einen geringen Gender Care Gap aus.

Deutschland liegt im europäischen Vergleich bei den Ausgaben für formelle Pflege und der Geschlechterungleichheit im Mittelfeld. Auch der Gender Care Gap liegt etwa im Durchschnitt der europäischen Länder. Deutschland kann von den Ländern mit geringem Gender Care Gap wie Schweden oder Schweiz lernen und mehr in formelle Pflege investieren, um Angebot und Qualität zu erhöhen und um den Aufwand der Angehörigen für die informelle Pflege zu reduzieren. In einer klugen Mischung könnten die höheren Ausgaben für die formelle Pflege aus Steuern oder höheren Beiträgen zur Pflegeversicherung finanziert werden. Zudem könnten die Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung ausgeweitet werden.

„Die Geschlechterungleichheiten in der informellen Pflege hängen mit Investitionen im Gesundheitswesen, dem Pflegesystem und den Strukturen des Arbeitsmarktes zusammen.“ Mia Teschner

Um die Ungleichheit bei der Care Arbeit zu reduzieren, müssten zudem mehr Männer für die informelle Pflege mobilisiert werden. Dieses Ziel ist nur langfristig zu erreichen, wie die Erfahrungen beim Elterngeld zeigen: Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen sind hoch. Entscheidend ist daher, dass die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt reduziert wird. Dabei helfen kann eine Reform des Ehegattensplittings oder die Verbesserung der Betreuung von Kindern, die eine Vollzeiterwerbstätigkeit von beiden Eltern ermöglichen würde. Diese Instrumente könnten helfen, das langfristige Ziel einer gleichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu erreichen.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.02.2024

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt besteht die ausgeprägte berufliche Trennung von Frauen und Männern fort – in Ost- wie in Westdeutschland. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zwischen 2012 und 2019 ist das Ausmaß der beruflichen Geschlechtersegregation innerhalb Deutschlands nur minimal zurückgegangen, wobei im Vergleich zu Westdeutschland die Geschlechtersegregation in Ostdeutschland höher und etwas stärker zurückgegangen ist.

Die Spaltung in frauen- und männerdominierte Berufsgruppen ist in West und Ost stark ausgeprägt. Deutlich mehr als die Hälfte aller beschäftigten Frauen und Männer in West und Ost arbeiteten 2012 bis 2019 in geschlechtstypischen Berufen, also in Berufen, in denen ihr eigenes Geschlecht unter den Beschäftigten zu mindestens 70 Prozent vertreten ist. Weniger als 30 Prozent arbeiten in gemischten Berufen und weniger als 15 Prozent in geschlechtsuntypischen Berufen – also Berufen, in denen der Anteil der Beschäftigten ihres eigenen Geschlechts bei maximal 30 Prozent liegt.

In Ostdeutschland arbeiten mehr Männer als Frauen in geschlechtsuntypischen Berufen, in Westdeutschland verhält es sich umgekehrt. Diese Unterschiede hängen unter anderem mit der unterschiedlichen Berufsstruktur in beiden Landesteilen zusammen. In vielen Berufen sind im Osten Frauen stärker vertreten als im Westen. Besonders groß sind diese Unterschiede in kaufmännischen Dienstleistungsberufen, in IT- und naturwissenschaftlichen Berufen sowie in Berufen mit hohem Anforderungsniveau.

In Westdeutschland hätten 2012 55 Prozent aller Frauen (oder Männer) ihren Beruf wechseln müssen, um in allen Berufen den damaligen Frauenanteil von 45 Prozent zu erreichen. Im Jahr 2019 war dieser Anteil 1,3 Prozentpunkte geringer. In Ostdeutschland war die Segregation zu Beginn des Beobachtungszeitraumes 2012 höher und ging dann stärker zurück als in Westdeutschland: 2012 hätten in Ostdeutschland 57 Prozent aller Frauen (oder Männer) ihren Beruf wechseln müssen, um in allen Berufen einen Frauenanteil von 49 Prozent zu erreichen; 2019 waren es 2,8 Prozentpunkte weniger.

„Auf Basis der beobachteten Entwicklungen ist nicht zu erwarten, dass sich die Trennung des Arbeitsmarkts in Männer- und Frauendomänen in naher Zukunft auflöst“, fasst IAB-Forscherin Ann-Christin Bächmann die Ergebnisse zusammen. „Insgesamt bleibt die berufliche Geschlechtersegregation ein zentrales Charakteristikum des deutschen Arbeitsmarkts sowie eine bedeutsame Ursache von Ungleichheiten. So sind frauendominierte Berufe durchschnittlich schlechter entlohnt als Männerberufe“, ergänzt IAB-Forscherin Brigitte Schels.

Die Daten basieren auf den Arbeitgebermeldungen aller abhängig Beschäftigten an die Sozialversicherungsträger im Zeitraum von 2012 bis 2019.

Zum Download stehen bereit:

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-03.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.02.2024

  • Frauen bei erster Eheschließung 2022 im Schnitt 32,6 Jahre alt, Männer 35,1 Jahre
  • Zahl derjenigen, die mit 50+ zum ersten Mal heiraten, von 7 500 im Jahr 2002 auf rund 41 500 im Jahr 2022 gestiegen
  • Rund die Hälfte (49 %) der erwachsenen Bevölkerung war Ende 2022 verheiratet, bei den 65- bis 69-Jährigen gut zwei Drittel (68 %)

Wer in Deutschland heute zum ersten Mal heiratet, ist deutlich älter als noch vor 20 Jahren. Im Jahr 2022 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,6 Jahre alt, Männer 35,1 Jahre – in beiden Fällen ein neuer Höchststand. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 11. Februar mit. Binnen 20 Jahren ist das Durchschnittsalter bei der ersten Heirat bei Frauen damit um 3,8 Jahre und bei Männern um 3,3 Jahre gestiegen. Der durchschnittliche Altersunterschied zwischen den Geschlechtern ist somit seit 2002 von 3,0 Jahren auf 2,5 Jahre leicht geschrumpft. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.

Erste Ehen: Anteil der unter 30-Jährigen geht zurück, Anteil der Älteren ab 50 Jahren nimmt zu

Von den gut 609 800 Menschen, die im Jahr 2022 zum ersten Mal heirateten, waren 221 400 oder 36 % jünger als 30 Jahre. Im Jahr 2002 waren es noch mehr als die Hälfte (52 %). Vor allem die Zahl und der Anteil derjenigen, die im mittleren und auch noch im höheren Alter zum ersten Mal heiraten, haben deutlich zugenommen: 2022 waren 62 500 oder gut 10 % bei der ersten Eheschließung 40 bis 49 Jahre alt, im Jahr 2002 waren gut 32 600 oder knapp 6 % in diesem Alter. In der Altersgruppe 50+ ist die Zahl auf 41 500 und der Anteil auf knapp 7 % im Jahr 2022 gestiegen. Im Jahr 2002 waren 7 500 oder gut 1 % bei ihrer ersten Heirat 50 Jahre oder älter. 

Die Ursachen dieser Veränderungen sind zum einen der Anstieg des Alters bei den Erst-Ehen und zum anderen der veränderte Altersaufbau der Bevölkerung im Allgemeinen. So ist auch der Anteil der Altersgruppe 50+ an der Gesamtbevölkerung binnen 20 Jahren gewachsen: von gut 36 % zum Jahresende 2002 auf knapp 45 % Ende 2022.

Bei knapp 3 % aller Eheschließungen heirateten Paare gleichen Geschlechts

Insgesamt schlossen 781 500 Menschen im Jahr 2022 eine Ehe. 78 % der Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, gut 20 % waren zuvor geschieden und gut 1 % verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. 

Die Hälfte aller Erwachsenen war Ende 2022 verheiratet oder in Lebenspartnerschaft

Zum Ende des Jahres 2022 waren rund 34,6 Millionen Menschen in Deutschland verheiratet oder lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das entspricht einem Anteil von gut 49 % der 70,1 Millionen volljährigen Menschen hierzulande. Am höchsten war der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Knapp 3,5 Millionen der 5,1 Millionen Menschen in diesem Alter und somit gut zwei Drittel (68 %) waren zum Jahresende 2022 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Ehen werden später geschieden und dauern länger als vor 20 Jahren

Auch das Durchschnittsalter bei Scheidungen ist gestiegen und hat mit 44,7 Jahren bei Frauen und 47,8 Jahren bei Männern 2022 einen neuen Höchststand erreicht. Binnen 20 Jahren ist es um 5,8 Jahre bei Frauen (2002: 38,9 Jahre) und um 6,2 Jahre bei Männern (2002: 41,6 Jahre) gestiegen. Zugleich stieg die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung 2022 auf 15,1 Jahre, 2002 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,9 Jahre verheiratet. 2022 wurden rund 137 400 Ehen geschieden, mit Ausnahme des Jahres 2019 ist die Zahl der Scheidungen seit 2012 kontinuierlich gesunken. 

Methodische Hinweise:

Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle. Ab dem Berichtsjahr 2018 sind die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in den Eheschließungsdaten enthalten. Eingetragene Lebenspartnerschaften konnten ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr eingegangen werden. Die Daten zu Ehescheidungen enthalten ab 2019 auch die Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare. Im Anteil der Verwitweten sind auch Personen enthalten, deren Lebenspartner verstorben sind, deren Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde oder deren Familienstand unbekannt ist.

Die Bevölkerungszahlen nach dem Familienstand sind Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.

Weitere Informationen:

Abbildung der Bevölkerung nach Familienstand und Altersgruppen
Tabellen zur Bevölkerung in GENESIS-Online
Statistischer Bericht – Eheschließungen 2022
Statistischer Bericht – Rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen – 1990-2022

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.02.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des morgigen Valentinstages fordert die Arbeiterwohlfahrt besseren Gewaltschutz für Betroffene häuslicher Gewalt.

„Der Valentinstag gilt gemeinhin als romantischer Anlass. Für viele Frauen in Deutschland ist das allerdings ein weiterer Tag, an dem sie von Gewalt durch ehemalige oder derzeitige Partner betroffen sind. Nach jahrzehntelangen Kämpfen von Frauenrechtler*innen und Aktivist*innen ist es mehr als an der Zeit, deutschlandweit den Gewaltschutz für alle von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen mit einem Bundesgesetz zu regeln“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Intensiv wird derzeit am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen daran gearbeitet. „Die Debatte um ein Gewalthilfegesetz nimmt Fahrt auf“, so Sonnenholzner. „Gewaltschutz- und Hilfeangebote wie Frauenhäuser, Schutzwohnungen, Notrufe, Interventionsstellen und Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt müssen flächendeckend gewährleistet und finanziell abgesichert werden. Bund, Länder und Kommunen müssen hier gemeinsam Verantwortung übernehmen. Gewaltbetroffene sollen so umgehend Zugang zu Schutz und Hilfe erhalten, die sie brauchen – überall in Deutschland.“

Erste wichtige Schritte auf Bundesebene werden aktuell auch in der Reform des Sorge- und Umgangsrechts unternommen. Das Prinzip Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils vor Umgangsrecht für das gewaltausübende Elternteil soll endlich verankert werden. Mit Unterzeichnung der Istanbul-Konvention am 01.02.2018 hat sich Deutschland verpflichtet, die Anforderungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt umzusetzen. Hieraus ergibt sich eindeutig die Forderung, Partnerschaftsgewalt im Kontext Sorge- und Umgangsrecht zu berücksichtigen und die Gewaltbetroffenen vorrangig zu schützen.

Hintergrund:

2022 waren 126.349 Frauen Opfer von Gewalt durch Partner oder Ex-Partner – das sind 350 erfasste Taten von Partnerschaftsgewalt gegen Frauen pro Tag. Das Dunkelfeld ist weitaus größer. Viele Frauen sehen für sich keine Möglichkeit, die Gewaltbeziehung zu verlassen. Sie verharren oftmals darin, weil sie Hilfeangebote aus Scham  oder wegen der gemeinsamen Kinder (noch) nicht annehmen möchten. Dabei ist ausgerechnet die Geburt eines gemeinsamen Kindes oftmals ein Auslöser von Partnerschaftsgewalt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.02.2024

Der Gesetzentwurf war bereits Ende 2022 vom Bundeskabinett beschlossen worden, die parlamentarischen Beratungen laufen seit Frühjahr 2023 – nun haben FDP-Abgeordnete dem geplanten Demokratiefördergesetz öffentlich eine Absage erteilt. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wäre ein Aus für das Gesetzgebungsprojekt ein fatales Signal: Schon seit Jahren fordert der Verband, die zivilgesellschaftliche Demokratiearbeit auf eine solide finanzielle und strukturelle Grundlage zu stellen.

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: “Wer heute auf die Idee kommt, bei der Demokratiestärkung untätig zu bleiben, muss wirklich auf einem anderen Stern leben: Seit Wochen gehen Millionen von Menschen auf die Straße, um unsere Demokratie vor Rechtsextremen zu schützen – und Abgeordnete einer Regierungsfraktion wollen ausgerechnet ein Gesetz zur Förderung demokratischer Basisarbeit beerdigen. Ein solches Verhalten grenzt an Realitätsverlust.”

Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands, ergänzt: “Demokratie ist Handarbeit und wird von unzähligen Projekten und Initiativen jeden Tag verteidigt – auch von den vielen Engagierten und Mitarbeitenden in der AWO. Diese wichtige Arbeit vor Ort ist heute prekär finanziert und nachhaltige Strukturen müssen jedes Jahr im Rahmen zäher Haushaltsdebatten erkämpft werden. Ein Gesetz, das demokratiefördernde Strukturen schützt und ausbaut, ist dringend überfällig. Wenn die FDP diese Chance nicht sieht, ist ihr wirklich kaum mehr zu helfen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.02.2024

Der Deutsche Bundestag hat den Bundeshaushalt für das laufende Jahr beschlossen – acht Wochen später als geplant. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßt im parlamentarischen Verfahren zurückgenommene Kürzungen, übt aber auch klare Kritik am neuen Haushaltsplan. Dazu erklären AWO-Präsident Michael Groß und Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands:

Michael Groß: “Wir haben seit dem letzten Sommer mit aller Kraft dafür gestritten, dass der Bundestag den Sparhaushalt des Finanzministers korrigiert. Mit Blick auf viele unserer Anliegen hatten wir Erfolg: Im Bereich der Migrationsberatung und bei der Unterstützung von Geflüchteten steht deutlich mehr Geld im Haushaltsplan als die Bundesregierung vorgeschlagen hatte. Gleichzeitig wird deutlich: Die Bundesregierung hat noch nicht verstanden, dass mit der Schuldenbremse und ohne mehr Steuergerechtigkeit kein Staat zu machen ist. Das richtige Ziel der Klimaneutralität belastet zudem die Menschen mit geringem Einkommen wesentlich mehr als Hochverdienende, die einen wesentlich höheren CO2 Fussabdruck haben. Neben Armutserfahrung sorgen vernachlässigte  und überlastete Lebenswelten und fehlende Aufstiegsmöglichkeiten in den Stadtteilen, dass vielen Menschen sich sozial und politisch übergangen fühlen. Wir müssen mehr Gemeinwohlorientierung und Gemeinnützigkeit etablieren. Die Preissteigerungen der letzten beiden Jahre und die Klimakrise erfordern höhere Ausgaben, nicht niedrigere. In Zeiten, in denen Hunderttausende für die Demokratie auf die Straße gehen, müssen wir endlich in diejenigen investieren, die Tag für Tag den gesellschaftlichen Zusammenhalt organisieren: die Menschen, die sich ehren- und hauptamtlich in der sozialen Arbeit engagieren! Dass stattdessen nun auch noch auf dem Rücken von Bürgergeld-Empfänger*innen gespart werden soll, ist ein fatales Signal.”

Claudia Mandrysch: “Die Haushaltskrise, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichts entstanden ist, hat für unsere Träger lange Wochen der Unsicherheit bedeutet. Es ist gut, dass für die Einrichtungen und Beschäftigten, die in den vom Bund geförderten Bereichen tätig sind, nun endlich Klarheit herrscht – aber der wirtschaftliche und vor allem der Vertrauensschaden sind bereits entstanden. Ich erwarte von Finanzminister Lindner, dass er morgen damit beginnt, einen seriösen, zukunftsfähigen Haushalt für die nächsten Jahre zu erarbeiten. Denn auch wenn wir für 2024 wissen, woran wir  sind: In mehr- und überjährigen Programmen ist weiterhin kaum Planbarkeit möglich. Die Freiwilligendienste zeigen das Problem sehr deutlich: Für den Jahrgang 2024/2025 können wir heute nur etwa 65% der für das laufende Jahr bereitgestellten Mittel nutzen, weil wir leider davon ausgehen müssen, dass 2025 wieder deutlich weniger Geld vorhanden sein könnte.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einer aktuellen Stellungnahme Verbesserungen in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO wurde 2016 vom Europäischen Parlament beschlossen und trat nach einer Übergangsphase von zwei Jahren im Mai 2018 in Kraft. Sie soll regelmäßig überprüft werden. Nun steht sechs Jahre nach Inkrafttreten zum zweiten Mal eine Beurteilung an.

„Personenbezogene Daten müssen mit dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit dringend besser geschützt werden“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. Der djb hat seine Stellungnahme über das Portal „Have your Say“ der Europäische Kommission eingereicht, das alle Bürger*innen, Unternehmen und NGOs einlädt, ihre Ansichten zu Initiativen der Kommission in wichtigen Phasen des Gesetzgebungsprozesses zu äußern.

Die Kritik des djb beruht auf der Tatsache, dass die europäischen Demokratien durch gezielte Desinformation zunehmend in Gefahr geraten. Der Alltag von Mädchen und Frauen in den sozialen Netzwerken ist geprägt von Beschimpfungen, Drohungen, sexueller Belästigung und der Angst vor Demütigungen. Gezielte personalisierte Online-Werbung trägt dazu bei, sie leicht zu Opfern aggressiver Nachstellungen zu machen. Die aktuellen Regelungen reichen zum Schutz der Betroffenen und zur Beseitigung dieser Phänomene nicht aus.

„Tracking und Microtargeting befördern Antifeminismus und Fragmentierung in der Gesellschaft. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Anke Stelkens, Vorsitzende der Kommission Digitales.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme mit Nachdruck den Regierungsentwurf zu einem Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 1. November 2023. Durch die Schließung der materiell-rechtlichen Schutzlücken und die gesetzlichen Klarstellungen im Bereich geschlechtsbezogener, sexueller und reproduktiver Gewaltverbrechen wird der Entwurf an entscheidenden Stellen zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im deutschen Völkerstrafrecht beitragen. Die Ausweitung der Opferrechte für Betroffene von sexualisierter und reproduktiver Gewalt lobt der djb ebenfalls. Allerdings merkt er kritisch an, dass der im Entwurf vorgesehene verstärkte prozessuale Opferschutz möglicherweise nicht allen Betroffenen von geschlechtsbezogener, sexualisierter und reproduktiver Gewalt in völkerstrafrechtlichen Kontexten zugutekommt.

„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung Änderungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen plant, die langjährigen Forderungen des djb umfassend umsetzen. Insbesondere begrüßen wir auch die Ergänzung des Verfolgungstatbestands um den Verfolgungsgrund der „sexuellen Orientierung“ als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Obwohl der Entwurf die Opferrechte von Betroffenen sexualisierter und reproduktiver Ge-walt erheblich ausweitet, regt der djb insbesondere an, die Anknüpfung dieser Rechte an eine Verletzung abschließend aufgezählter Individualrechtsgüter zu streichen. Dies könnte dazu führen, dass diese erweiterten Rechte möglicherweise nicht für alle Betroffenen von geschlechtsbezogener, sexualisierter und reproduktiver Gewalt garantiert sind. Insbesondere Formen geschlechtsbezogener Verfolgung, die ohne Verletzung der sexuellen oder reproduktiven Selbstbestimmung begangen werden, wären nicht erfasst. Außerdem sollten alle Völkerstraftaten zur Nebenklage, Beistandsbestellung und kostenlosen psychosozialen Prozessbegleitung berechtigen.

„Für eine effektive Bekämpfung von geschlechtsbezogener, darunter sexualisierter und reproduktiver, Gewalt bedarf es nicht nur Gesetzesänderungen, sondern im zweiten Schritt auch einer entsprechenden Verfolgungspraxis. Die Verfolgung und Anklage derartiger Taten müssen priorisiert werden und kumulativ erfolgen und benötigen geschultes Ermittlungspersonal.“, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.01.2024

Der Weltkindertag am 20. September steht im Jahr 2024 unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern zum 70. Geburtstag dieses Tages, dass die Politik ihre Prioritäten verstärkt auf Kinder ausrichten muss. Denn jeder junge Mensch ist eine große Chance für die Zukunft unserer Gesellschaft. Und es ist das Recht jedes Kindes, sich gut zu entwickeln und sein Leben gestalten zu können – ganz gleich, woher es kommt oder welchen Aufenthaltsstatus es hat. In Kinder zu investieren, ist gerade jetzt notwendig, um die großen Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Gleichzeitig gilt es, die Kinder- und Menschenrechte als demokratische Gesellschaft gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung zu verteidigen.

„Wir brauchen Vielfalt und die Zuversicht und Ideen der jungen Generation, um unsere großen Zukunftsaufgaben als demokratische Gesellschaft zu meistern. Deshalb ist es gerade in einer Zeit großer Krisen und Herausforderungen so wichtig, sich entschlossen für jedes Kind und seine Rechte einzusetzen”, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Mit dem Motto des Weltkindertags im Jahr 2024 möchten wir das besonders unterstreichen.“

„Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Staat und Zivilgesellschaft müssen mehr dafür tun, dass sie stark und gleichberechtigt mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten können“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention. Die muss in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden.“

Rund um den Weltkindertag am 20. September 2024 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder, ihre Rechte und ihre Zukunft aufmerksam machen. 70 Jahre, nachdem der Weltkindertag eingeführt wurde, weisen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk mit dem Motto 2024 darauf hin, dass die Interessen und Rechte der Kinder auch heute richtungweisend für politische Entscheidungen der Gegenwart und Zukunft sein müssen. Diskriminierung und Hass in jeglicher Form dürfen keinen Platz in der Gesellschaft haben. Die Zusagen im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag für die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden – dazu gehören beispielsweise die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen für jedes Kind, unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern und die Absicherung kindgerechter Lebensbedingungen für geflüchtete Kinder. Zudem fordern UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk von Bund und Ländern nachdrücklich die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten am 20. September gefeiert; seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 14.02.2024

Die Weiterentwicklung von Kitas zu Kinder- und Familienzentren ist der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie ein großes Anliegen, um Familien zu stärken und ihnen eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Stiftung bringt sich daher immer wieder auf Landes-ebene ein, wenn es um die fachliche Koordination solcher kommunalen Prozesse geht. So auch in Bremen. Dort endete nun nach fünf Jahren die Begleitung, um der Verstetigung in öffentlicher Hand mehr Raum zu geben.

Seit 2019 lag die Trägerschaft der Servicestelle Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) in Bremen beim Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. In Kooperation mit der Freien Hansestadt Bremen war sie als befristetes Projektvorhaben eingerichtet worden und hat sich erfolgreich entwickelt. 

94 sozialpädagogische Mitarbeitende wurden zu „Fachkräften Kinder- und Familienzentrum“ qualifiziert. Sie schlagen Brücken zu benachteiligten Familien im Stadtteil. Diese Weiterentwicklung von Kitas zu Familienzentren hat sich in Bremen bewährt und das Angebot wurde verstetigt: Zum Jahreswechsel fand der Übergang in das Landesinstitut für Schule (LIS) in Bremen statt.

 „Wir freuen uns, dass die Servicestelle KiFaZ an das Bremer Landesinstitut für Schulen übergeben werden konnte. Die bisherigen Unterstützungsangebote und Ansprechpersonen finden sich dort nun dauerhaft als Regelangebot“, sagt Dr. Aslak Petersen, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung, und ergänzt: „Damit bilden wir einen für Stiftungshandeln idealtypischen Prozess ab: Gemeinsam mit der Auridis Stiftung und dem Land Bremen haben wir eine Lücke in der kommunalen Angebotspalette gefüllt und Strukturen entwickelt. Nachdem die Übernahme in regelhafte Strukturen Bremens gewährleistet war, haben wir uns aus der operativen Aufgabe wieder zurückgezogen.“

Auch Marc von Krosigk, Geschäftsführer der Auridis Stiftung, freut sich über die Verstetigung des Angebots: „Aus unserer Sicht ist das ein wichtiger Schritt, um die Arbeit der Servicestelle nachhaltig in den Bremer Strukturen zu verankern und damit die wirksame Begleitstruktur für Einrichtungen und Familien vor Ort langfristig sicherzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie vom 02.02.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20. Februar 2024

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Ergebnisse aus dem BMBF-Verbundprojekt „Digitale Chancengerechtigkeit (DCG)“ zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Bildungsteilhabe im Lese- und Literaturunterricht in der Grundschule

Die neuesten Ergebnisse der PISA-Studie (OECD 2023) zeigen erneut: Das Problem gravierender Bildungsungleichheiten in Deutschland ist bisher nicht gelöst. Diese bleiben bestehen und werden in einer digitalen Gesellschaft zusätzlich von neuen Ungleichheitsdimensionen überlagert.
Digitalisierung, verstanden als umfassender Transformationsprozess, verändert Bildung, Bildungsinstitutionen und den Zugang zu Wissen. Damit sich Bildungsungleichheiten in einer digitalen Gesellschaft nicht vertiefen, kommt Bildungsinstitutionen wie Schulen immense Bedeutung zu. Insbesondere gilt es auch in digitalen Gesellschaften, Kinder aus weniger privilegierten Familien besonders zu unterstützen, und zwar durch Maßnahmen auf mehreren Ebenen: Unterricht, Schule, Lehreraus- und Weiterbildung, Nachbarschaftsquartiere und Bildungspolitik. Mit Blick auf die Unterrichtsebene gilt es, Unterricht auf Augenhöhe einer digitalen Gesellschaft und unter Berücksichtigung zunehmend heterogener Lernausgangslagen der Kinder anzubieten.
Im Vortrag berichten wir aus dem Mixed Methods Projekt „Digitale Chancengerechtigkeit“, in dem zunächst diversitätssensible Lehr- und Lernsettings mit analogen und digitalen Medien entwickelt, erprobt und schließlich evaluiert wurden. Wir zeigen, wie anspruchsvolle, kollaborative und kreative Lehr- und Lernsettings die Lesemotivation und Lesekompetenz von Grundschüler:innen beeinflussen und wie Kinder mit ganz unterschiedlichen Lernausgangslagen von schulischen Unterricht profitieren können.

Referierende
Prof. Dr. Jana Heinz, Hochschule München. Jana Heinz ist Professorin für Methoden der empirischen Sozialforschung. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Bildungsgerechtigkeit, der Wandel von Bildungsinstitutionen in einer digitalen Gesellschaft und deren Erforschung. E-Mail: jana.heinz@hm.edu; orcid: https://orcid.org/0000-0001-7968-2363.
Prof. Dr. Uta Hauck-Thum. Ludwig-Maximilians-Universität München. Uta Hauck-Thum ist Professorin für Grundschulpädagogik und -didaktik. Ihr Schwerpunkt ist das Lehren und Lernen unter digitalen Bedingungen. Besonderes Augenmerk legt sie auf die Diagnose und Förderung von Basiskompetenzen und auf Konzepte der transformativen Schulentwicklung. E-Mail: uta.hauck-thum@lmu.de; orcid: https://orcid.org/0000-0002-5367-344X
Laura Eras ist Doktorandin am Institut für Soziologie der Ludwig-Maximilians-Universität. Ihre Forschungsschwerpunkte sind soziale Schichtung und Vorurteile, insbesondere in postsozialistischen Gesellschaften. E-Mail: Laura.Eras@lmu.de; orcid: https://orcid.org/0000-0001-6006-1444.
Dr. Franz Neuberger, Deutsches Jugendinstitut. Franz Neuberger ist Senior Researcher mit den Forschungsschwerpunkten Kinderarmut, sozialstaatliche Leistungen für Kinder, soziale Ungleichheit, Familiensoziologie, Lebensqualitätsforschung, quantitative Methoden und Statistik. E-Mail: fneuberger@dji.de; orcid: https://orcid.org/0000-0003-3427-0298

Moderation: Dr. Katja Flämig, Deutsches Jugendinstitut

Termin: 21. Februar 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Kindertagesbetreuung hat den gesetzlichen Auftrag, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Bislang gelingt dies aber nur unzureichend. Zwar wird oft der Bildungs- oder der Betreuungsaspekt der Kindertagesbetreuung diskutiert, aber die Auseinandersetzung darüber, wie gut es der Kindertagesbetreuung gelingt Benachteiligungen abzubauen, sind bislang noch verhalten.
Der Paritätische Gesamtverband hat daher in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück eine Expertise erstellt, die unterschiedliche Maßnahmen der Länder auswertet, die eine Verbesserung der Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen anhand benachteiligungsrelevanter Kriterien verfolgen.
In der Veranstaltung werden die unterschiedlichen Ansätze der Länder vorgestellt und einige Vorschläge diskutiert, wie Maßnahmen ausgestaltet sein müssten, um Benachteiligung bereits im Ansatz zu vermeiden. Zudem gibt es die Gelegenheit, Erfahrungen der Teilnehmenden aus der Praxis einzubringen und zu diskutieren.
Mit
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung des Paritätischen Gesamtverbandes
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Die Expertise ist bereits veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden:  
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/broschuere_benachteiligung-2023_web.pdf

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476 

Termin: 29. Februar 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

„Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen […] sicherzustellen. Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.“

Wie auch das Deutsche Grundgesetz, so weist Artikel 23 der Europäischen Grundrechtecharta explizit darauf hin, dass zur tatsächlichen Umsetzung des Europäischen Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern proaktive Maßnahmen zu Gunsten von Frauen zulässig sind. Die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten sind also verpflichtet, die Gleichheit von Frauen und Männern einschließlich spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht sicherzustellen. Dieses Handlungsgebot an den Staat, Gleichberechtigung auch tatsächlich umzusetzen, ist in allen Lebensbereichen relevant, in denen Frauen nach wie vor real, sozial oder ökonomisch, benachteiligt werden – vom Arbeitsmarkt über die Aufteilung der Care Arbeit bis hin zur Teilhabe an Macht in Gesellschaft und Politik.

Die Hauptstadt Berlin gilt Dank diversen geschlechterpolitischen Maßnahmen zur Förderung von Frauen als „Stadt der Frauen“. Sie verdankt ihren Ruf als Vorreiterin unter anderem dem Landesgleichstellungsgesetz, dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm sowie dem Gender Budgeting und Mainstreaming. Doch im Berliner Abgeordnetenhaus sind Frauen –  ebenso wie im Bundestag und allen anderen Bundesländern – nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Jüngst zeigte unsere Studie „Frauen MACHT Berlin“ erneut, dass und warum Frauen in der Politik viel zu oft das Nachsehen haben. Kulturen und Nominierungspraktiken der Parteien erschweren Frauen die Kandidatur und die politische Arbeit, aber auch das Wahlrecht selbst ist ein entscheidender Faktor.  

Die Berliner Politik hat sich seit Jahren vorgenommen, mit einem Paritätsgesetz die gleichberechtigte Teilhabe zu sichern und auch im Bund und in anderen Bundesländern wird über Paritätsregelungen diskutiert. In mehreren Ländern Europas und der Welt gibt es diese bereits. Auch das Europäische Parlament sieht in seinem Vorschlag für ein neues, einheitliches Wahlrecht für das EU-Parlament die Einführung von Paritätsregeln vor. Wie Prof. Dr. Silke Laskowski in einem neuen Gutachten für die FES zeigt, hat sich auch die europäische Rechtsprechung schon mehrfach auf die Seite von Paritätsgesetzen gestellt und dabei nicht zuletzt deren Relevanz für die Demokratie unterstrichen.

Worauf wartet Deutschland also? Wie schaffen wir endlich gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten– in Berlin und überall!?

Zu Beginn des Frauenmonats März lädt das Landesbüro Berlin herzlich zur Diskussion! Wir freuen uns auf Impulse der Berliner Europapolitikerin Gaby Bischoff, der Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe und auf die Diskussion mit den Wissenschaftlerinnen Prof. Dr. Silke Laskowski und Dr. Helga Lukoschat. Sie sind herzlich eingeladen, die Diskussion mit Ihren Gedanken zu bereichern!

Denn „Europa braucht Demokrat_innen – Demokrat_innen brauchen Europa“!

Das Programm finden Sie anbei und hier.

Programm und Anmeldung unter: https://www.fes.de/lnk/europa-als-motor

Termin: 01. März 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Männerberatungsangebote leisten einen essenziellen Beitrag für Präventions-, Interventions- und Gleichstellungsarbeit. Doch wie finde ich diese Angebote und wie wird beraten? Dazu wird uns Björn Süfke von der Männerberatungsstelle man-o-mann im Rahmen dieser Inforeihe-Veranstaltung Antworten liefern. Ein besonderer Fokus wird hierbei auf den Themen häusliche Gewalt, Gesundheitsbeschwerden und stereotype Rollenbilder liegen. Björn Süfke wird mit uns über Bestehendes und Fehlendes in der Männerberatungslandschaft sprechen. Denn auch in der Sozialen Arbeit denken wir noch erstaunlich wenig darüber nach, wie und wo wir passgenaue Männerberatungsangebote institutionalisieren können.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Björn Süfke

Psychologe, Männerberater, Co-Leiter Hilfetelefon Gewalt an Männern, Co-Geschäftsführer man-o-mann männerberatung, dreifacher Vater, Buchautor

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 14. und 15. März 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Digital

Sophie Schwab, ZFF-Geschäftsführerin, hält einen Vortrag zum Thema „Familien brauchen ein Dach über dem Kopf“

Angespannte Wohnungsmärkte, steigende Mietkosten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sind ebenso drängende wie herausfordernde Themen kommunaler Wohnungspolitik. Hinzu kommt, dass viele Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Zudem gibt es zu wenig kreative Modelle der Wohnraumversorgung. Leidtragende sind Menschen im Sozialleistungsbezug oder mit geringem Einkommen, aber auch immer mehr Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. Trotz zahlreicher wohnungspolitischer Maßnahmen zur Stabilisierung der Miet- und Kaufpreise für Wohnraum hat sich die Situation im Hinblick auf die Schaffung und Sicherung bezahlbarer Wohnraums verschärft. Kommunen müssen gerade für diese Zielgruppen auf die wohnungspolitischen Herausforderungen mit lokalen Strategien und Instrumenten reagieren. Gemeinsam mit kommunalen Akteuren des Wohnungsmarktes müssen sie konzeptionelle Lösungen entwickeln und Wohnungsangebote schaffen. Anhand von Praxisbeispielen werden in der digitalen Veranstaltung Ansätze und Möglichkeiten kommunaler Wohnungsakteure aufgezeigt, Wohnraum für diese auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Zielgruppen zu mobilisieren.

Ablauf

Die Veranstaltung findet in drei Blöcken an insgesamt 2 Tagen statt:

  • 1. Block: 14.03.2024, 10.00 bis 13.00 Uhr, (Begrüßung, Einführung sowie Vorträge plus Diskussion)
  • 2. Block: 15.03.2024, 10.00 bis 12.15 Uhr, (Begrüßung, Einführung sowie Vorträge plus Diskussion)
  • 3. Block: 15.03.2024, 12.15 bis 13.00 Uhr, (AG-Arbeit und Diskussion der Ergebnisse).

Wie nehme ich teil?

  • Zur Durchführung von Online-Veranstaltungen verwenden wir Webex. Sie brauchen lediglich auf den Link in Ihrer Einladung zu klicken. Damit können Sie Webex auf Ihrem Desktop und/oder auf Ihren Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) sowohl temporär als auch fest installieren.
    Bestehen unter Umständen keine optimalen Netzwerkbedingungen können Sie die Verbindung über die Telefonnummern des betreffenden Meetings herstellen.

Lernziele der Veranstaltung

  • Erkenntnisse über aktuelle Herausforderungen kommunaler Wohnungspolitik
  • Stärkung der fachlichen Kontakte, Begleitung des Fachdiskurses, fachlicher und fachpolitischer Austausch
  • Erkenntnisse über Impulse für eine soziale und gemeinnützige regionale oder lokale Wohnungspolitik und für eine Stärkung und Verstetigung des generationenübergreifenden und gemeinschaftlichen Wohnens
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. April 2024

Veranstalter: VPK –  Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Ort: Dresden

Mit dem im Sommer 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden die Beratungs-, Beteiligungs- und Beschwerderechte von jungen Menschen, Eltern und Familien weiter gestärkt. Im Wissen um die Bedeutung der Eltern während der stationären Unterbringung eines Kindes in einer Einrichtung oder Pflegefamilie haben im Zuge dieser Reform insbesondere auch die Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Eltern eine deutliche Aufwertung erfahren.

Was ist nötig, um Elternarbeit in einer neuen Qualität zu entwickeln? Wo liegen die Herausforderungen professionellen Handelns im Praxisalltag der Jugendhilfe? Wie gelingt die Partizipation von Eltern in der Heimerziehung, welche Stolpersteine gibt es und wie kann Elternarbeit in einer inklusiv ausgerichteten Jugendhilfe erfolgreich umgesetzt werden? Auf diese und weitere Fragen sollen im Rahmen der Vorträge von Prof. Dr. Kerima Kostka, Dr. Anja Schwertfeger und Prof. Dr. Hans-Ullrich Krause Antworten gefunden werden.

Den ausführlichen Tagungsverlauf sowie alle weiteren Informationen zum PODIUM 2024 entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer. Die Anmeldung erfolgt direkt über unsere Webseite. 

Die Dokumentation der Veranstaltung erfolgt in Heft 3+4.2024 unserer Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“. Allen Teilnehmenden wird das Heft kostenfrei zugesandt.

Termin: 05. Mai 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Zielgruppe: Haupt- und Ehrenamt der AWO (bundesweit), Fachverbände, Wissenschaft, Ministerien, Bundespolitik 

Unbesetzte Stellen, gestiegene Fallzahlen, Fluktuation und eine hohe Arbeitsbelastung: Fachkräfte, die in den Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, sind überlastet und „ausgebrannt“. Aufgrund des Fachkräftemangels kann oft nicht mehr allen Anforderungen an Qualität und Betreuungskapazitäten nachgekommen werden. 

In der AWO Fachveranstaltung wollen wir diskutieren, wie sich die aktuelle Fachkräftesituation in den Arbeitsfeldern der AWO darstellt, welche Strategien, Instrumente und Arbeitsbedingungen wir brauchen, um Fachkräfte zu halten, zu gewinnen, auszubilden und zu qualifizieren und welche guten Praxisbeispiele es hierfür bereits gibt. Diese liegen sowohl bei uns selbst als Träger der Angebote sozialer Arbeit als auch in den Rahmenbedingungen, die uns die Politik vorgibt. 

Unser Anspruch als AWO ist: Wir wollen die Diskussion zum Fachkräftebedarf aktiv mitgestalten!  

Eine Einladung mit Hinweisen zur Anmeldung sowie auf das Tagungsprogramm folgt bald. Wir bitten darum, sich den Termin vorzumerken und weiteren Interessierten weiterzuleiten. 

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Bundesforum Maenner e.V.

Ort: Berlin

Nachhaltige Männlichkeit – Was ist das?

Ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum –  die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. 

Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit? 

Im gegenwärtigen Diskurs wird – oft zurecht –  auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Zentrale Fragen, die uns auf dem Fachtag beschäftigen werden:

  • Was kann eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele effektiv beitragen? 
  • Wie ist die Erzählung einer nachhaltigen Männlichkeit inhaltlich zu füllen, um zukunftsfähige soziale, ökonomische und ökologische Prozesse zu stärken?  
  • Welche Unterstützungs- und Hilfestrukturen brauchen Jungen und Männer in ihren unterschiedlichen Lebensweisen und Lebenslagen, um schädliche Männlichkeitsnormen zu überwinden und positive Alternativkonzepte in ihr Leben zu integrieren?

Darüber wollen wir mit Ihnen bei unserem Fachtag „Nachhaltige Männlichkeit –  Was ist das?“ und beim anschließenden politischen Jahresempfang am 15. Mai 2024 im Rahmen von Impulsvorträgen, Diskussionen und Workshops ins Gespräch kommen. 

Wo? bUm –  Raum für solidarisches Miteinander, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin
Wann? 15. Mai 2024, 10:30 bis 17:00 Uhr (Fachtag) und 17:30 bis 21:00 Uhr (Jahresempfang)

Das ausführliche Programm folgt. Schon jetzt freuen wir uns über die Zusage von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, bei unserem Empfang ein Grußwort zu halten. 

Termin: 05. November 2024

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Inhaltlich wird sich das eintägige Kongress- und Messeformat mit zentralen gesellschaftlichen Umbrüchen und Veränderungsprozessen und ihren Wechselwirkungen auf Geschlechtergerechtigkeit beschäftigen: Der Klimawandel fordert Wirtschaft und Gesellschaft zu grundlegenden Änderungen in kurzer Frist heraus. Die Digitalisierung wird vorangetrieben und verändert Arbeits- und Lebenswelten. In Europa macht sich der demografische Wandel bemerkbar, in verschiedenen Regionen Deutschlands der Strukturwandel. 

Diese Transformationsprozesse müssen – in von multiplen Krisen geprägten Zeiten – aktiv gestaltet werden: sozial und ökologisch, gleichstellungsorientiert und demokratisch. Migrationsbewegungen, Flucht und Asyl, geschlechtergerechte Stadt- und Raumplanung oder Geschlechtervielfalt sollen im Rahmen des 2. Gleichstellungstages ebenso zum Thema werden wie Parität, neue Arbeitszeit-/Lebenszeitmodelle, ökonomische Gleichstellung oder der Umgang mit erstarkendem Antifeminismus.

Der Fachkongress hält etwa 30 Workshops, Foren und Diskussionsrunden bereit, die überwiegend von Verbänden, Vereinen, Initiativen und Organisationen gestaltet werden. Auf der parallel stattfindenden Fachmesse haben rund 40 Organisationen die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit auf einem „Markt der Möglichkeiten“ vorzustellen und mit anderen Akteur*innen in den Austausch zu kommen. Außerdem werden auch die Arbeitsschwerpunkte der Bundesstiftung Gleichstellung ihren Platz finden. Abgerundet wird die Veranstaltung von einem kulturellen Rahmenprogramm. Für alle, die nicht in Berlin dabei sein können, wird das Bühnenprogramm am 5. November live im Internet gestreamt.

Weitere Informationen zum Programm, zu den Speaker*innen und zur Anmeldung finden Sie ab Frühsommer 2024 auf: www.gleichstellungstag.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen sind seit 1995 real deutlich gestiegen – Niedriglohnsektor ist seit 2017 erheblich geschrumpft – Einkommensungleichheit ist aber langfristig gestiegen – Maßnahmen zur besseren Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten und gezielteren Qualifizierung von jungen Erwachsenen ohne Berufsbildung notwendig

Die Bruttostundenlöhne in Deutschland sind zwischen 1995 und 2021 inflationsbereinigt um durchschnittlich 16,5 Prozent gestiegen. Im untersten Lohndezil (den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen) stiegen sie seit 2013 besonders stark. Dadurch schrumpft der Niedriglohnsektor deutlich. Die Niedriglohnschwelle liegt im Jahr 2021 bei 13,00 Euro pro Stunde. Die Haushaltsnettoeinkommen haben sich bis zum Jahr 2020 ebenfalls erhöht, durchschnittlich um ein Drittel. Jedoch hat sich die Einkommensungleichheit in den letzten Jahren nicht verringert, weil die oberen Einkommen überproportional gestiegen sind. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) jährlich die Einkommensentwicklung untersucht.

„Der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ist auf einen Tiefstand der letzten 25 Jahre gefallen“, erklärt Studienautor Markus M. Grabka. Eine der Ursachen hierfür liegt in der Einführung und den schrittweisen Erhöhungen des Mindestlohns. „Aber auch die veränderte Lohnpolitik der Gewerkschaften, die zunehmend auf Mindestzahlungen für untere Lohngruppen setzt, wirkt sich auf den Niedriglohnsektor positiv aus.“ So arbeitete Mitte der 2000er Jahre etwa ein Viertel der Beschäftigten zum Niedriglohn, was auch im internationalen Vergleich viel war. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 waren es aber nur noch rund 15 Prozent.

Lohn- und Einkommensentwicklung unterscheidet sich stark nach Dezilen

Trotz der insgesamt positiven Lohnentwicklung fällt der Zuwachs im untersten Lohndezil seit 1995 mit rund sechs Prozent am geringsten aus. In den obersten vier Dezilen legten die Löhne um etwa 20 Prozent zu. In den letzten Jahren ist die Lohnungleichheit aber gesunken und so niedrig wie zuletzt zu Beginn der 2000er Jahre.

„Die Niedrigeinkommensquote ist unter Kindern und Jugendlichen überdurchschnittlich hoch. Die Kindergrundsicherung kann die Kinderarmut reduzieren “ Markus M. Grabka.

Auch bei den Haushaltsnettoeinkommen, die von allen Personen in Privathaushalten – nicht nur von abhängig Beschäftigten – erfasst werden, unterscheiden sich die Erhöhungen seit 1995 stark nach Einkommensgruppen: Die zehn Prozent der niedrigsten Einkommen sind gerade einmal um vier Prozent gestiegen, die höchsten zehn Prozent hingegen um etwa die Hälfte. Dadurch ist die Ungleichheit der Haushaltsnettoeinkommen zunächst zu Beginn der 2000er Jahre stark gestiegen: Der Gini-Koeffizient legte von 0,25 im Jahr 1999 auf knapp 0,29 im Jahr 2007 zu. Unter leichten Schwankungen wird im Jahr 2020 dann ein Wert von 0,3 erreicht.

Großer Anteil an Menschen ist noch von niedrigen Einkommen betroffen

Aktuell ist etwa jede*r Sechste*r in Deutschland von niedrigen Einkommen betroffen. „Hier sollte die Politik nachsteuern“, empfiehlt Markus M. Grabka. So müssen Zugewanderte besser und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Ihr Anteil im untersten Einkommensdezil hat sich in den vergangenen 30 Jahren mehr als verdoppelt. Es braucht eine gezieltere Förderung der Sprachkenntnisse für Zugewanderte sowie einen Abbau von administrativen Hürden für ihren Jobeinstieg. Zudem müssen junge Erwachsene ohne Berufsabschluss gezielt qualifiziert werden, da sie vielfach dauerhaft von Armut bedroht sind. Außerdem sollte die Kindergrundsicherung zügig eingeführt werden. „Die Niedrigeinkommensquote ist unter Kindern und Jugendlichen überdurchschnittlich hoch. Die Kindergrundsicherung kann die Kinderarmut reduzieren“, so Markus M. Grabka. „Zu bedenken ist jedoch, dass sie die Ursachen für die schlechte finanzielle Lage der Familien nicht beheben wird.“ Die finanzielle Lage der Privathaushalte insgesamt wird maßgeblich durch die weiterhin überdurchschnittliche Inflation beeinflusst. Eine Verbesserung ist auch davon abhängig, inwiefern die Gewerkschaften in der Lage sind, Lohnabschlüsse über der aktuellen Preissteigerung zu verhandeln. Denn die Löhne sind weiterhin die wichtigste Einkommensart in Deutschland.

LINKS

Der Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke Stimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechtere und lebenswertere Welt für alle.

Zur Leitung der Geschäftsstelle des Deutschen Frauenrats in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

GESCHÄFTSFÜHRUNG (W/M/D).

Sie treiben in enger Kooperation mit dem Vorstand die frauen- und gleichstellungspolitische Profilbildung des Deutschen Frauenrats voran und setzen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Mit dem Team der Geschäftsstelle koordinieren Sie die Vertretung der Interessen der Mitgliedsorganisationen gegenüber der Politik auf nationaler und internationaler Ebene und repräsentieren den Verband in Gremien. Sie tragen die Verantwortung für die Bereiche Personal, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Projektakquise und -verwaltung. In Trägerschaft des Deutschen Frauenrats arbeiten zudem die Koordinierungsstellen des Bündnis Sorgearbeit fair teilen sowie der CEDAW-Allianz Deutschland, für deren Weiterentwicklung Sie sich einsetzen.

Zu Ihrem Aufgabenspektrum gehören insbesondere

  • die Profilschärfung des Deutschen Frauenrats als frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung.
  • Die weitere Positionierung des Deutschen Frauenrats als frauen- und gleichstellungspolitischem Trendsetter.
  • Die intensive Zusammenarbeit mit dem Vorstand als ehrenamtlicher, politischer Spitze des Deutschen Frauenrats.
  • Die aktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Frauenrats sowie frauen- und gleichstellungspolitisches Stakeholder-Management.
  • Die aktive Begleitung von aktuellen politischen Vorhaben (u.a. Gesetzgebung), um frauen- und gleichstellungspolitische Anliegen in die Politik zu tragen und Entscheider*innen von Parteien und Ministerien zu beraten.
  • Die fachliche und organisatorische Leitung eines hoch engagierten Teams.

Ihr Profil

Sie haben einen Hochschulabschluss vorzugsweise aus den Bereichen Rechts-, Geistes- oder Sozialwissenschaften, verfügen über langjährige Erfahrung in frauen- und gleichstellungspolitischen Kontexten bzw. Arbeitsfeldern und nachgewiesene, mehrjährige Führungserfahrung mit Teams vergleichbarer Größe.

Den politischen und strategischen Herausforderungen im frauen- und gleichstellungspolitischen Feld begegnen Sie mit innovativen Lösungsansätzen. Sie verstehen sich als engagierte*n Netzwerker*in und Kommunikator*in, erreichen unterschiedliche Zielgruppen und sind sicher im Umgang mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Politik und öffentlicher Verwaltung.

Leidenschaft und Geschick für Organisationsentwicklung zeichnet Sie ebenso aus wie analytisches und strategisch-politisches Denken. Als Führungspersönlichkeit fühlen Sie sich einem zielorientierten und zugleich partizipativen Führungsstil verpflichtet, der die hohe Eigenverantwortung und Einsatzbereitschaft eines Expert*innenteams fördert. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem ehrenamtlichen Vorstand ist für Sie selbstverständlich, von ehrenamtlichem Engagement getragene Gremien nehmen Sie als inhaltliche und politische Bereicherung wahr. Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick und ein hohes Engagement runden Ihr Profil ab.

Die Eingruppierung erfolgt nach Qualifikation bis zu TVöD Bund E15. Die Vollzeitstelle ist unbefristet.

Vielfalt in unserem Team ist für uns eine Bereicherung, darum freuen wir uns insbesondere über die Bewerbung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Black, Indigenous, People of Color (BIPoC) und/ oder von Menschen mit Behinderungen.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 17.03.2024 mit den erforderlichen Unterlagen hier ein. Mit Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich an die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel: vonmiquel@frauenrat.de.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 01/2024

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Veröffentlichung der Eckpunkte zum Abstammungs-, Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) begrüßt das ZFF zunächst die Bestrebungen, gesellschaftlich überholte Regelungen neu zu fassen. Aus Perspektive des ZFF kommt in den Vorschlägen der Vorrang des Kindeswohls aber zu kurz. Zudem wird den Herausforderungen vielfältiger Familienkonstellationen nicht immer ausreichend Rechnung getragen.

Die ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp erklärt dazu: „Für das ZFF ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Fürsorge tragen und Zuwendung schenken. Das Familienleben ist vielfältig und bunt: Biologische, rechtliche und soziale Elternschaft sind nicht zwingend deckungsgleich. Sowohl verschiedenste Konstellationen als auch Übergänge in Familienbiografien sind Teil der sozialen Realität. Wir begrüßen es daher sehr, dass nun endlich Eckpunkte für Reformen des Familienrechts vorliegen.“

Im Hinblick auf das Abstammungsrecht bemerkt Altenkamp: „Die Verbesserungen für Zweimütterfamilien bewerten wir eindeutig als positiv. Statt wie bisher auf die Stiefkindadoption verwiesen zu sein, sollen Frauen nun auch durch Ehe oder Anerkennung rechtlicher Elternteil ihrer Kinder werden. Auch die vorgesehene notarielle Elternschaftsvereinbarung vor Empfängnis bei privater Samenspende sehen wir als einen echten Fortschritt. Die verbesserten Möglichkeiten für Kinder, Auskunft über ihre biologische Herkunft zu erhalten, befürworten wir ebenfalls. Gleichwohl kritisieren wir, dass beispielsweise die Situation von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern kaum erwähnt wird. Hier sehen wir weiterhin dringenden Klärungsbedarf.“

Bezüglich des Kindschaftsrechts fordert Altenkamp: „Für uns gilt weiterhin, dass vielfältige Familienformen vielfältige Regelungen brauchen. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung der Eltern jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden. An einigen Stellen im Papier sehen wir die Gefahr, dass das Wechselmodell in Zukunft erzwungene Norm wird. Das sehen wir äußerst kritisch. Die Erleichterung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts bei gemeinsamem Wohnsitz der Eltern finden wir überflüssig. Schon heute können die Eltern z.B. im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung die gemeinsame Sorge beim Jugendamt erklären. Die gegenwärtigen Regelungen sind aus unserer Sicht vollkommen ausreichend. Positiv bewertet das ZFF die Ausweitung des ‚kleinen Sorgerechts‘, da hiermit der wachsenden Vielfalt von Familienformen sowie der zunehmenden Entkoppelung von biologischer und sozialer Elternschaft Rechnung getragen wird.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.01.2024

Derzeit wird viel Kritik an den Zuständigkeiten des neuen Familienservice im Bundeskindergrundsicherungsgesetz geübt und es kursiert ein Vorschlag, die Leistungen der Kindergrundsicherung für den Personenkreis der bedürftigen Kinder nicht über das BKG-E, sondern über das SGB II zu erbringen. Wir sehen das sehr kritisch und fordern: Kinder raus aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende! Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf die Kindergrundsicherung müssen alle gleich behandelt und – zumindest perspektivisch – alle vom neuen Familienservice betreut werden. Zudem muss unserer Meinung nach die Organisation der Schnittstellen in der Sozialgesetzgebung zukünftig Aufgabe des Staates werden und nicht mehr die der Leistungsberechtigten. Wir appellieren an den Gesetzgeber, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern Lösungswege aufzuzeigen, wie dies mittelfristig umgesetzt werden kann und die beiden Behörden als „Back-Office“ und „Front-Office“ miteinander kommunizieren und arbeiten können.

Das Forderungspapier finden Sie hier.

Unsere ausführliche Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Einführung weiterer Bestimmungen“ finden Sie hier.

SCHWERPUNKT: Abstammungs- und Kindschaftsrecht

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine Modernisierung des Kindschaftsrechts vorgelegt. Ziel der Neuregelungen ist u.a. die Öffnung des Kindschaftsrechts für Regenbogenfamilien, Trennungsfamilien besser zu unterstützen und eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu verwirklichen. Der Deutsche Frauenrat (DF) zieht hinsichtlich der Erreichung dieser Ziele eine gemischte Bilanz.

Dazu erklärt Sylvia Haller, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats:

„Die vorgelegten Eckpunkte sehen wichtige Verbesserungen für Regenbogenfamilien – zu 90 Prozent Zwei-Mütter-Familien – vor. Lesbische und queere Eltern warten schon viel zu lang auf Rechtssicherheit für sich und ihre Kinder. Wir begrüßen die Initiative des Bundesjustizministers, diese Diskriminierung nun endlich zu beenden. Ebenso halten wir die Vorhaben zum Gewaltschutz bei Sorge und Umgang für überfällig und sinnvoll – sie müssen nun dringend umgesetzt werden. Entsprechend der Istanbul-Konvention fordern wir darüber hinaus eine rechtliche Klarstellung, dass Gewaltschutz Vorrang vor Umgangsrecht hat.

Mit großer Sorge betrachten wir dagegen den Reformvorschlag zur einseitigen Erlangung des Sorgerechts unverheirateter Väter. Dies erschwert Müttern in Konfliktfällen das Verfahren. Für uns ist die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung weiterhin der richtige Weg für unverheiratete Eltern, die sich einig sind. Auch die Anordnung des Wechselmodells durch Familiengerichte nun gesetzlich zu verankern, halten wir für den vollkommen falschen Ansatz. Dieses Betreuungsarrangement ist in Einzelfällen eine gute Lösung, darf aber auf keinen Fall gegen den Willen eines Elternteils erzwungen werden. Hier muss dringend nachgebessert werden!“

Der Deutsche Frauenrat ist die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen und damit die starke Stimme für Frauen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 17.01.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegten Eckpunkte zur Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht. Die Reformpläne sind eine Reaktion auf die veränderten Lebenswirklichkeiten insbesondere von Trennungs- und Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

„Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber hier endlich tätig wird. Insbesondere begrüßen wir die geplante abstammungsrechtliche Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien und den verbesserten Gewaltschutz für den gewaltbetroffenen Elternteil“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, djb-Präsidentin.

Dass die rechtliche Elternschaft für die (Ehe-)Partnerin der Geburtsmutter künftig genauso möglich sein soll wie bislang für den (Ehe-)Partner, ist für Zwei-Mütter-Familien ein maßgeblicher Fortschritt. Sie sind bislang auf die Adoption angewiesen. Auch die sogenannte Elternschaftsvereinbarung bietet Eltern in Regenbogenkonstellationen eine begrüßenswerte Möglichkeit, verbindliche Vereinbarungen zur Elternschaft sowie zu Sorge- und Umgangsrechten zu treffen. Im Mai hatte der djb gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), der Initiative Nodoption und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts vorgelegt.

Es gibt jedoch auch Anlass zur Kritik an den Eckpunkten: In den Vorschlägen zum Abstammungsrecht deutet sich eine Stärkung der biologischen Vaterschaft auf Kosten der bislang priorisierten sozial-familiären Beziehung an. „Eine solche Höhergewichtung der Blutsbande lässt sich nicht mit dem Kindeswohl begründen, denn für das Kind stehen elterliche Fürsorge und Verantwortung im Zentrum, nicht die genetische Verwandtschaft“, gibt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht, zu bedenken.

Die vorgeschlagene Hervorhebung des Wechselmodells als Leitmodell der Betreuungsmodelle sowohl bei gerichtlichen Anordnungen als auch bei Trennungsberatungen sieht der djb kritisch. Diese Verengung lässt zu viele wichtige Faktoren im Hinblick auf das Kindeswohl in Trennungssituationen außer Acht. Darüber hinaus wird das Konzept viele Mütter, die die Kinder vor der Trennung überwiegend betreut haben und deshalb auf Unterhaltsleistungen angewiesen sind, vor weitere Herausforderungen stellen. Denn die vor Kurzem vorgestellten Reformpläne im Unterhaltsrecht sollen es unterhaltspflichtigen Elternteilen (überwiegend Väter) ermöglichen, sich von ihren Umgangskosten zulasten der Unterhaltsberechtigten (überwiegend Mütter) zu entlasten. Auch dazu hat sich der djb positioniert. Damit würde das Armutsrisiko für die häufig auch nach einer Trennung nur teilzeitbeschäftigten Mütter und ihre Kinder noch verschärft.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 19.01.2024

LSVD fordert zügiges Gesetzgebungsverfahren

 

Bundesjustizminister Buschmann hat heute Eckpunkte für die lange erwartete Reform des Abstammungsrechts vorgestellt. Die Eckpunkte sehen mit der Abschaffung von Stiefkindadoptionen für Zweimütterfamilien und der Einführung von Elternschaftsvereinbarungen massive Verbesserungen für Regenbogenfamilien vor, bleiben jedoch bei trans*, inter* und nichtbinärer Elternschaft vage. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Endlich legt das Bundesjustizministerium Vorschläge für eine Reform des Abstammungsrechts vor – leider nur in Form von Eckpunkten. Vorgesehen sind unter anderem die vom LSVD seit langem geforderte Abschaffung von Stiefkindadoptionen für Kinder, die in Zweimütterfamilien hineingeboren werden, sowie verbindliche Elternschaftsvereinbarungen. Die Eckpunkte müssen jetzt in einem zügigen Verfahren in Gesetzesform gegossen werden, damit die verfassungswidrige Diskriminierung von Regenbogenfamilien schnellstmöglich der Vergangenheit angehört.

Die Eckpunkte enthalten umfangreiche rechtliche Verbesserungen für Regenbogenfamilien: So soll es künftig möglich sein, dass auch Frauen kraft Ehe oder Anerkennung rechtlicher Elternteil werden können. Vorgesehen sind zudem notarielle Elternschaftsvereinbarungen, in denen Mütter und samenspendende Personen bereits vor der Empfängnis verbindliche Vereinbarungen über rechtliche Elternschaft, Sorge- und Umgangsrechte treffen können. Im Samenspenderregister sollen künftig auch Privatspenden registriert werden können. Die rechtlichen Eltern sollen sorgerechtliche Befugnisse und Umgangsrechte vertraglich auf bis zu zwei zusätzliche Personen übertragen können. Mit diesen Reformvorschlägen würde die gelebte Realität vieler Regenbogenfamilien endlich rechtlich abgesichert.

Das Eckpunktepapier enttäuscht allerdings mit fehlenden konkreten Vorschlägen zu trans*, inter* und nichtbinärer Elternschaft. Während es andere Konstellationen ausführlich erläutert und mit Beispielsfällen illustriert, beschränken sich die Eckpunkte hier auf einen Satz. In diesem wird angekündigt, dass diese Personen künftig entsprechend den allgemeinen Regelungen des Abstammungsrechts als rechtlicher Elternteil bzw. Vater oder Mutter in das Personenstandsregister eingetragen werden können sollen. Leider bleibt dabei völlig unklar, ob dies die identitätsverfälschende Eintragung von trans*, inter* und nichtbinären Elternteilen mit ihrem unzutreffenden Geschlecht und Vornamen beenden wird. Von einer queerpolitischen Aufbruchskoalition hätten wir ein deutliches Bekenntnis zur Beendigung der Diskriminierung trans*, inter* und nichtbinärer Eltern erwartet.

Auch die fehlende Rückwirkung der Regelungen sehen wir kritisch. Zwar sollen verheiratete Zweimütterfamilien ab Inkrafttreten der Reform die Elternschaft auch für schon geborene Kinder durch Annahmeerklärung etablieren können. Allerdings sehen die Eckpunkte nicht vor, dass diese Annahmeerklärung auf den Zeitpunkt bereits gestellter Adoptionsanträge, Feststellungsanträge oder gemeinsamer Geburtsanzeigen zurückwirkt. Das wird der Tatsache nicht gerecht, dass Regenbogenfamilien seit Jahren mit einer verfassungswidrigen Rechtslage leben müssen. Für Elternteile, die sich bereits vor der Reform um die rechtliche Elternstelle bemüht haben, sollte die rechtliche Elternschaft auch rückwirkend ermöglicht werden. Außerdem fehlt die Klarstellung, dass auch unverheiratete Zweimütterfamilien die Elternschaft bereits geborener Kinder per Annahmeerklärung etablieren können.

Hintergrund

Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern aus Regenbogenfamilien den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans*, inter* und nicht-binäre Personen als Elternteile. Bereits in ihrem Abschlussbericht von 2017 empfahl die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufene Fachkommission nach dreijähriger Beratung Reformen.

Mehrere Oberlandesgerichte haben die aktuellen Regelungen zum Abstammungsrecht schon dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Abstammungs- und Familienrechts zur besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Absicherung von Regenbogenfamilien versprochen. Angekündigt sind präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarungen, die Aufwertung der sozialen Elternschaft, die Öffnung des Samenspenderregisters für private Spenden und die automatische Elternschaft beider Mütter, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.01.2024

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine „Modernisierung“ des Kindschaftsrechts veröffentlicht. Die Vor-schläge sollen u.a. Trennungsfamilien unterstützen, eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu ver-wirklichen. Dass sie diesem Anliegen gerecht werden, ist allerdings zu bezweifeln. Die geplante Öffnung des Kindschaftsrechts für Regenbo-genfamilien ist überfällig.
Geplant ist u.a., eine Anordnung des Wechselmodells durch das Famili-engericht im Gesetz zu regeln. Ferner soll eine Beratung zum Wech-selmodell gesetzlich verankert werden. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Das Wechselmodell als Leitmodell ins Zentrum der Tren-nungsberatung zu stellen, widerspricht den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Nach der im August 2023 veröffentlichten Studie „Um-gang und Kindeswohl“ ist die Wahl des Betreuungsarrangements nicht der wesentliche Faktor für das kindliche Wohlergehen, sondern nur ei-ner von vielen. Maßgeblich sind vielmehr positive Familienbeziehungen und ein regelmäßiger Kontakt zum anderen Elternteil – unabhängig vom jeweiligen Betreuungsarrangement.“
Außerdem soll ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater künftig bei gemeinsamem Wohnsitz der Eltern durch einseitige Erklärung das ge-meinsame Sorgerecht erhalten können. Jaspers kritisiert: „Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung treffen bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes die Entscheidung, dass sie miteinan-der für gemeinsame Kinder sorgen wollen. Nicht miteinander verheirate-te Eltern geben in der Regel beim Jugendamt gemeinsam die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung ab. Ist das nicht der Fall, sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit hier gute Gründe dagegen wie Gewalt, Sucht oder eine hochstrittige Trennung. Eine einseitige Sorgeerklärung ist hier nicht der richtige Weg. Eltern sollten die bewuss-te Entscheidung für die gemeinsame Sorge vielmehr gemeinsam treffen, damit sie diese auch im Sinne des Kindes zusammen ausüben können.
„Positiv sind die Reformvorhaben der Eckpunkte mit Blick auf den Ge-waltschutz“, resümiert Daniela Jaspers. „Insbesondere das Stärken des Gewaltschutzes für den gewaltbetroffenen Elternteil, verbunden mit der gesetzliche Klarstellung, dass in diesen Fällen eine gemeinsame Sorge regelmäßig nicht in Betracht kommt, begrüßt der VAMV. Allerdings soll-te ebenfalls eine gesetzliche Klarstellung dahingehend erfolgen, dass der Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dem Kindeswohl in der Regel nicht dient “.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 17.01.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Lisa Paus hat sich bei einem Besuch in Süd-Brandenburg den gesellschaftspolitischen Themen „Engagement für die Demokratie“ und „Kampf gegen Rechtsextremismus“ gewidmet. So traf die Ministerin unter anderen mit dem „Bündnis für mehr Demokratie an Schulen“ in Spremberg zusammen, sie tauschte sich mit dem Oberbürgermeister der Stadt Cottbus und dem Leiter der Polizeidirektion Süd sowie mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft über Extremismusprävention aus. Nach einem Besuch der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und einem Gespräch über gesellschaftliche Herausforderungen im universitären Umfeld diskutierte die Ministerin am Nachmittag in einer Gesprächsrunde über Demokratieförderung in der Bildung. Mit dabei, eine der Lehrerinnen, die im Sommer über rechtsextremistische Vorfälle an ihrer Schule berichtet und damit bundesweit Aufsehen erregt hatte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Wir erleben, wie bundesweit Bürgerinnen und Bürger gegen Demokratiefeinde auf die Straße gehen. Unsere vielfältige Gesellschaft lebt vom Mut der Menschen, die sich täglich dafür engagieren. Ich freue mich, dass ich heute viele solcher Menschen treffen durfte, Menschen, die eintreten für unsere Demokratie. Klar ist: es braucht eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure auf lokaler, auf regionaler und auf Bundesebene, um Rechtsextremismus und Demokratiefeinden entschieden entgegenzutreten. Prävention und Repression müssen dabei Hand in Hand arbeiten, um rechtsextreme Strukturen zu schwächen. In Spremberg, Cottbus und Umgebung unternehmen Engagierte unterschiedliche präventive Maßnahmen, um eine vielfältige, weltoffene und rassismusfreie Kultur zu fördern. Für diesen herausragenden Einsatz danke ich von Herzen und sage ganz deutlich: wir stehen fest an Ihrer Seite! Mit dem Demokratiefördergesetz, das sich nun bald seit einem Jahr in der parlamentarischen Beratung befindet, werden wir Sie noch besser unterstützen können. Ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag es bald verabschieden wird. Für uns alle gilt: Nie wieder ist jetzt!“

Das Demokratiefördergesetz wird einen Paradigmenwechsel in der Demokratieförderung markieren. Mit dem Gesetz werden demokratiestärkende Projekte und Initiativen langfristig gesichert. So sollen Menschen, die sich für Demokratie, Vielfalt und Respekt engagieren, unterstützt und gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.01.2024

Anlässlich eines Besuchs im Frauenhaus in Cottbus stellten Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesbauministerin Klara Geywitz das gemeinsame Engagement der Bundesregierung zum Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder vor. Lisa Paus überreichte einen Finanzierungsbescheid aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, mit dem die Außenanlagen des Hauses schutzgerecht umgebaut werden sollen.

Bei einem Rundgang mit der Leiterin des Frauenhauses Cottbus, Frau Heike Boden, erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses, in dem Frauen Schutz finden. Sie informierten sich über schon abgeschlossene sowie anstehende bauliche Maßnahmen und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft – das darf unsere Gesellschaft nicht einfach hinnehmen. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie vor allem schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ bundesweit bereits Baumaßnahmen an 70 Frauenhäusern und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen mit insgesamt rund 83 Mio. Euro finanziell fördern konnten. Durch das Programm konnten wir bereits 349 neue Frauenhausplätze schaffen und 418 bestehende Plätze barrierearm verbessern. Ich danke den Mitarbeiterinnen in Cottbus stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz der Frauen und ihrer Kinder leisten.“

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die Länder und Kommunen können auch Mittel aus der Städtebauförderung nutzen, um Frauenhäuser zu fördern. Das Frauenhaus Cottbus ist ein gutes Beispiel dafür. Mit der Städtebauförderung schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander in den Städten und Gemeinden. Der Ausbau und die Sanierung sozialer Infrastrukturen steht dabei im Mittelpunkt. Hier unterstützen wir als Bauministerium mit unserer Städtebauförderung gerne. Auch mit der sozialen Wohnraumförderung ist eine Unterstützung frauenbezogener Wohnformen möglich, soweit die Förderbestimmungen der Länder dies vorsehen.“

Tobias Schick, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus: „Ich freue mich über die Unterstützung, die den betroffenen Frauen und ihren Kindern ein Stück mehr Sicherheit vermittelt. Seit Bestehen des Frauenhauses Cottbus konnten 1.782 Frauen und 1.731 Kinder Zuflucht finden. Das zeigt, wie groß unser aller Auftrag ist, Frauen vor Gewalt zu schützen. Ich freue mich, dass die Aufwertung der Freianlagen und damit die weitere Verbesserung der Sicherheit des Frauenhauses Cottbus begonnen werden können. Mein Dank gilt dem Team um Leiterin Heike Boden für die unermüdliche Arbeit.“

Durch ein multiprofessionelles Team von Sozialpädagoginnen und Erzieherinnen ist es dem Frauenhaus Cottbus möglich, auf die Bedürfnisse der Frauen und Kinder individuell einzugehen. Das Aufgabenspektrum umfasst psychosoziale Beratung im Einzel- und Gruppensetting, Stabilisierung bzw. Förderung der Mutter-Kind-Beziehung, Unterstützung bei der Aufarbeitung der erlebten Gewalt und der Entwicklung einer neuen Lebensperspektive. Die Mitarbeiterinnen sind rund um die Uhr für eine Aufnahme erreichbar. 

Im 5-jährigen Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet so an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Verbesserung des Zugangs für bislang unzureichend erreichte Gruppen, wie Frauen mit körperlichen Einschränkungen. Das Programm stieß von Beginn an auf große Resonanz. Bisher wurden bereits 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Bis zum Programmende im Dezember 2024 sollen etwa 9 weitere Projekte folgen.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Das Frauenhaus Cottbus ist ein Beispiel dafür, wie der Bund auf verschiedenen Wegen den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder investiv fördert: Ab 2011 wurde das in einer ehemaligen Kindertagesstätte befindliche Frauenhaus u.a. aus Mitteln der Städtebauförderung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit rund 240.000 Euro baulich an die Bedarfe eines Frauenhauses angepasst. In den Jahren 2023 und 2024 erhielt die Stadt Cottbus rund 330.000 Euro aus dem Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, um die Sicherheit des Gebäudes und der darin befindlichen Menschen zu erhöhen und baulich bedingte Barrieren zu reduzieren.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“: Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ umzusetzen.

Über die Förderprogramme im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bietet Unterstützungsmöglichkeiten für den Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Dies geschieht in den bestehenden Förderprogrammen im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.01.2024

Neue Regelungen entlasten ab 2024 viele Familien

Die Bundesregierung entlastet im neuen Jahr Mütter, Väter und Kinder, etwa durch einen höheren Kinderzuschlag, höhere Freibeträge, einen höheren Unterhaltsvorschuss und mehr Kinderkrankentage. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an. Ein Überblick:

Kinderzuschlag steigt

Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, erhalten zusätzlich den Kinderzuschlag. Das Bundesfamilienministerium hat sich dafür eingesetzt, dass dieser ab dem 1. Januar 2024 erhöht wird – von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Unterhaltsvorschuss

Mit einem Plus bei dieser Familienleistung werden Alleinerziehende entlastet. Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen.
Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss

  • für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro – und damit 43 Euro mehr als zuvor,
  • für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro – das sind 49 Euro mehr als zuvor,
  • und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro – also 57 Euro mehr als zuvor.

 
Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag erhöht sich für das Jahr 2024 um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Im Laufe des Jahres 2024 wird mit einer weiteren Erhöhung gerechnet. Die Freibeträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen
 
Weitere Informationen zu diesen und anderen Familienleistungen bietet das Familienportal.
 
Kinderkrankentage

Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage erhöht sich – gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie – von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Dies gilt in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Diese Regelung entlastet Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind. Während der Pandemie waren die Kinderkrankentage mehrfach ausgeweitet worden, um Eltern angesichts von Kita- und Schulschließungen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Neue Regelungen beim Elterngeld

Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Elterngeld geeinigt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.
Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.

Bürgergeld-Beziehende erhalten mehr

Wer auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen ist, erhält einen monatlichen Pauschalbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, den sogenannten Regelbedarf. Ab 2024 steigt dieser Betrag je nach Lebenssituation der Bezieherinnen und Bezieher.
Für Alleinstehende erhöht sich der Regelbedarf zum Jahreswechsel von 502 auf 563 Euro.
Bei Paaren, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, steigt er von 451 auf 506 Euro je Partner.
Für Kinder erhöhen sich die Regelbedarfe abhängig vom Alter: 0- bis 5-Jährige erhalten 357 Euro (39 Euro mehr), 6- bis 13-Jährige 390 Euro (42 Euro mehr), 14- bis 17-Jährige 471 Euro (51 Euro mehr).
Schulkinder erhalten mehr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Änderung gilt für die beiden Schulhalbjahre, die im Jahr 2024 beginnen. Für Ausstattung gibt es künftig 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
 
Der gesetzliche Mindestlohn steigt

In Deutschland gibt es seit 2015 einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen soll. Zuletzt wurde er im Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde erhöht. Ab dem 1. Januar 2024 steigt er auf 12,41 Euro. In einem weiteren Schritt erhöht sich der Mindestlohn Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf dann 12,82 Euro.

Das Pflegestudium wird attraktiver

Im Oktober 2023 hat der Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Die darin enthaltenen Neuerungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz regelt insbesondere die Bezahlung derjenigen, die sich für ein Pflegestudium entscheiden oder bereits studieren. Sie erhalten künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung ist, dass das Pflegestudium künftig als duales Studium ausgestaltet wird. Darüber hinaus werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinfacht. Zudem sollen eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ eingeführt, Auslandsaufenthalte ausdrücklich anerkannt und die weitere Digitalisierung in der Ausbildung unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.12.2023

Heute ist ein guter Tag für die Selbstbestimmung von Frauen. Denn das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen, um sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Lange haben wir von der SPD Fraktion im Bundestag auf diesen Gesetzentwurf gewartet.

Josephine Ortleb, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin:
„Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Hierzu gehört selbstverständlich ein ungestörter Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen für Schwangere. Dennoch werden Frauen auf ihrem Weg zur Beratung immer wieder von selbsternannten Lebensschützer:innen belästigt und massiv unter Druck gesetzt. Wir brauchen daher dringend eine bundeseinheitliche Regelung, die diese frauenfeindlichen Gehsteigbelästigungen unterbindet. Darauf hat die SPD-Bundestagfraktion mit aller Kraft hingewirkt. Und dies mit Erfolg: Ein Gesetzentwurf, der Gehsteigbelästigungen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro sanktioniert, wurde heute im Bundeskabinett beschlossen.“

Carmen Wegge, zuständige rechtspolitische Berichterstatterin:
„Für uns ist es unerträglich, dass Frauen in einer schwierigen Lebenssituation von sogenannten Lebensschützer:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen behelligt und beleidigt werden – umso mehr, weil der Staat sie zur Beratung verpflichtet. Die Meinungsfreiheit beinhaltet nicht das Recht, andere körperlich zu bedrängen oder psychisch übergriffig zu werden. Durch das Gesetz wollen wir Rechtssicherheit schaffen für die Unterbindung von derartigen Belästigungen. Außerdem wollen wir eine bundesweite zentrale Datenerfassung von Schwangerschaftsabbrüchen für mehr Versorgungssicherheit einführen. Um gegen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorzugehen, sprechen wir uns zudem für eine Regulierung von Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches aus.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.01.2024

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht hat. Damit beginnt ein wichtiger Prozess, um Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

Esra Limbacher, Mittelstandsbeauftragter und zuständiger Berichterstatter:

„Ich freue mich, dass das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zur Bürokratieentlastung veröffentlicht hat. Das ist der Auftakt für den notwendigen und richtigen Prozess, unsere Rechtsordnung und bürokratische Verfahren neu zu denken und auf Effizienz zu überprüfen. Damit werden wir die Wirtschaft, unseren Mittelstand und die Gesellschaft insgesamt entlasten und für notwendigen Rückenwind sorgen. Die Bürokratieentlastung ist neben anderen Programmen zur Förderung unserer Wirtschaft ein entscheidender Baustein. Derzeit bereiten wir uns intern auf das parlamentarische Verfahren vor. Neben den Vorschlägen aus der Bundesregierung wollen wir hier auch eigene Vorschläge aus der SPD-Bundestagsfraktion einbringen.

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Bürokratieabbau bedeutet für uns nicht, einzelne Paragraphen symbolisch zu streichen, sondern Prozesse von Anfang bis Ende neu zu denken, um nachhaltig zu entlasten. Das wollen wir mit dem nun vorliegenden Gesetz auf nationaler Ebene erreichen, aber auch mit Initiativen auf europäischer Ebene.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, zwischen unnötiger Bürokratie und Normen, die Schutzstandards betreffen, zu unterscheiden. Notwendige Bürokratieentlastung darf nicht zum Abbau von Schutz- und Sozialstandards führen. Damit echter Bürokratieabbau kein Wunschdenken bleibt, müssen wir ergebnisorientiert vorgehen und die Perspektive der Betroffenen, also von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen, einnehmen.  Wir sind sowohl mit der Bundesregierung als auch mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem guten und konstruktiven Austausch und freuen uns über weitere proaktive Vorschläge.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.01.2024

Anlässlich des heute im Kabinett beschlossen Entwurfs eines Zweiten Gesetztes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes mit dem Ziel sogenannte Gehsteigbelästigung zu unterbinden sagen Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend und Canan Bayram, Obfrau des Rechtsausschusses:

Wir wollen Schwangere in ihrer selbstbestimmten Entscheidung über ihre Schwangerschaft stärken. Schwangere, die eine Beratungsstelle aufsuchen, sollen nicht unter Druck gesetzt werden können. Mit dem Gesetzentwurf, der heute im Kabinett beschlossen wurde, sagen wir deshalb der zunehmenden sogenannten Gehsteigbelästigungen den Kampf an. Wir wollen Orte, an die Menschen zu so einer privaten und wichtigen Entscheidung, wie dem Abbruch einer Schwangerschaft gehen müssen, zukünftig besser schützen.

Abtreibungsgegner*innen haben kein Recht darauf, den Zugang zu Beratungsstellen und Arztpraxen zu blockieren, Schwangere, Angestellte und andere Besucher*innen einzuschüchtern und diese Gruppen unter Druck zu setzen. Die geplanten Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden deshalb verschiedene Formen von Belästigungen der Schwangeren und des Personals vor Beratungsstellungen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen untersagen. Begleitend führen wir einen Bußgeldtatbestand ein, nach dem die Belästigungen und Behinderungen geahndet werden können.

Als Ampel setzen wir damit ein weiteres gesellschaftspolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und wollen den Ländern einen verfassungskonformen einheitlichen Rahmen an die Hand geben, um angemessen einschreiten zu können und so das Recht auf selbstbestimmte Entscheidung zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.01.2024

Im Etat von Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) sind im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von 13,87 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Gegenüber dem Regierungsentwurf fällt der Ausgabeansatz um 522 Millionen Euro höher aus.

Die Mehrausgaben gehen unter anderem auf Mehrausgaben für den Kinderzuschlag zurück, auch die Kosten für den Unterhaltsvorschuss sind Žnun höher als im Regierungsentwurf angesetzt worden.

Im parlamentarischen Verfahren wurden zudem die Mittel für den Freiwilligendienst wieder erhöht, die im Regierungsentwurf im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert worden waren. Für Freiwilligendienste stehen nun 122,7 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 120,7 Millionen Euro), für den Bundesfreiwilligendienst sind es wie im Vorjahr 207,2 MillionenŽEuro.

Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre wurden um 68,65 Millionen Euro auf 806,2 Millionen Euro angehoben. Die Einnahmen sollen wie im Regierungsentwurf bei 259 Millionen Euro liegen.

Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963560

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-971110

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 41 vom 19.01.2024

Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss am Donnerstagabend nach rund 9,5-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro.

Für den Etatentwurf stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD. Die finale Abstimmung im Bundestag ist in der Woche vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 geplant.

Der im Ausschuss beschlossene Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus.

Einnahmenseitig werden die Steuereinnahmen nunmehr mit 377,61 Milliarden Euro taxiert, 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war.

Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Mit dem nun beschlossenen Entwurf reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. In Folge des Urteils ist nunmehr unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu Ende 2023 ergeben haben.

Konsolidierungsbeschlüsse umgesetzt

Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten „Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen“ weitestgehend im Etat umgesetzt. Mit dem Paket hatte die Koalition auf den nach dem Urteil bilanzierten Konsolidierungsbedarf reagiert. Unter anderem sind im Etat Kürzungen gegenüber den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen beim internationalen Engagement vorgenommen worden. Zudem ist der Ansatz für den Bürgergeld-Bonus gestrichen sowie der Ansatz für Bürgergeld abgesenkt worden, um der geplanten Verschärfung der „Totalverweigerer“-Regelung Rechnung zu tragen.

Einnahmenseitig wurde unter anderem die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt. Ferner sind Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher einer engeren Zweckbindung unterlagen, breiter im Etat verteilt worden, etwa im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen

Zur gesetzlichen Umsetzung einiger dieser Änderungen verabschiedete der Ausschuss den Entwurf eines zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (20/9999) mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition. Darin sind unter anderem die Anpassungen im Bürgergeldbezug enthalten. Auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist die Regelung nun befristet und soll evaluiert werden.

Zudem verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die während der Corona-Pandemie zur Unterstützung geleitet wurden. Auch diese Änderung geht auf einen Antrag der Fraktionen zurück. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage gestemmt werden. Eine weitere Änderung bezieht sich auf den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen – sowie weitere Maßnahmen – hatte der Bundestag bereits mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Dezember 2023 beschlossen.

Beschluss verzögerte sich

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Eigentlich hatte der Ausschuss die Bereinigungssitzung Mitte November abschließen wollen. Nach dem Urteil wurden zunächst wesentliche Beschlüsse zum Haushaltsgesetz und einzelnen Einzelplänen verschoben, auch die Haushaltswoche im Bundestag wurde abgesagt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 39 vom 18.01.2024

Der dritte Bericht über Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) liegt jetzt als Unterrichtung (20/10060) der Bundesregierung vor. Durch das im Dezember 2011 in Kraft getretene Präimplantationsdiagnostikgesetz sei das Embryonenschutzgesetz geändert und mit zwei Ausnahmen ein grundsätzliches Verbot der PID eingefügt worden, heißt es in dem Bericht.

Die PID ist dem Bericht zufolge ein medizinisches Verfahren, das zur genetischen Untersuchung von Zellen eines nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryos in vitro vor seiner Übertragung in die Gebärmutter eingesetzt wird.

Eine PID ist den Angaben zufolge erlaubt, wenn aufgrund der genetischen Disposition von Frau oder Mann für die Nachkommen ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht. Auch zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt, ist die PID zulässig. Voraussetzung für eine PID ist ferner eine zustimmende Bewertung durch eine Ethikkommission.

Nach der Gesetzesänderung von 2011 habe sich die PID auch in Deutschland als Untersuchungsmethode etabliert, heißt es im Fazit des Berichts. Die Erfahrungen zeigten, dass trotz der zu beobachtenden steigenden Anzahl der Anträge auf eine PID der Ausnahmecharakter der genetischen Untersuchung gewahrt bleibe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 37 vom 18.01.2024

Bei einer Anhörung zum Thema Kinder- und Jugendreisen im Tourismusausschuss haben die sechs geladenen Sachverständigen deutlich gemacht, dass es mehr finanzieller Unterstützung des Bundes bedarf, um die Klassenfahrten, Ausflüge und Studienfahrten für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von den finanziellen Mitteln ihres Elternhauses, zu ermöglichen.

Dennis Peinze, Geschäftsführer beim Bundesforum Kinder- und Jugendreisen, nannte Kinder- und Jugendreisen „eine der Schulen der Demokratie“: „Die Kinder lernen dort Gruppenverhalten und wie sie mit anderen klarkommen. Sie lernen für das Leben.“ Natürlich seien bei der Ausgestaltung der Reisen auch pädagogische Inhalte wichtig und die Ausbildung der Ehrenamtlichen sei essentiell, so Peinze. „Doch auch das Gruppenerlebnis als solches ist ja schon Bildung und für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig“, sagte der Sachverständige.

Oliver Peters, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Jugendherbergswerks, betonte in diesem Zusammenhang, wie wichtig es sei, dass an einer Klassenfahrt alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse teilnehmen können. „Wer bei so etwas nicht mitkommen kann, ist raus“, so Peters. Da aufgrund der aktuellen Preissteigerungen auch die Kinder- und Jugendreisen teurer würden, werde es noch mehr Familien geben, die sich die Reisen ihrer Kinder nicht mehr leisten könnten.

Anne Riediger, Geschäftsführerin von Reisenetz – Deutscher Fachverband für Jugendreisen, fügte hinzu, dass auch Familien der Mittelschicht, die nicht unter die staatliche Förderung fallen, aber ebenfalls begrenzte Mittel haben, von der Politik bedacht werden müssten. „Diese Familien müssen diese Fahrten auch finanzieren können, da muss auch die Regierung darauf schauen.“ Riediger betonte zudem die Bedeutung von Gruppenreisen für Kinder- und Jugendliche bei den Themen Demokratieförderung, Teilhabe, Wertevermittlung; diese seien ebenfalls förderwürdig.

Kristina Oehler, Geschäftsführerin des Reiseveranstalters ruf Jugendreisen, nannte als Herausforderung neben der Inflation auch den Fachkräftemangel. Es fehle insbesondere an Busfahrern; es seien immer weniger Menschen bereit für die vergleichsweise niedrigen Löhne große Entfernungen zu ihrem Zuhause oder lange Arbeitstage in Kauf zu nehmen. Oehler sprach zudem von der Bedeutung des Ehrenamtes im Bereich der Kinder- und Jugendreisen: „Im Bereich der Teamer ist das essenziell, wir sind darauf angewiesen.“

Wendelin Haag, Vorsitzender des Vorstands des Deutschen Bundesjugendrings, trug die Forderungen der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer vor. Die Jugendlichen wünschten sich eine Freistellungsregelung für Studierende und Schülerinnen und Schüler, die es erleichtern würde, Schule beziehungsweise Studium und Ehrenamt unter einen Hut zu bringen. „Außerdem wünschen sich die Ehrenamtlichen eine entgeltfreie Integration des Deutschlandtickets in die Jugendleiter-Card als Anerkennung ihres Ehrenamtes“, trug Haag vor.

Christoph Knobloch, Geschäftsführer von CTS Gruppen- und Studienreisen, merkte auf eine Frage der Abgeordneten an, dass es bei Reisen nach Großbritannien nach dem Brexit erhebliche Probleme bei Kinder- und Jugendreisen gegeben habe. So kämen auf die Eltern oft zusätzliche Kosten für die nun benötigten Reisepässe oder Visaanträge für Kinder und Jugendliche aus Drittländern hinzu. Viele Unternehmen würden zudem nicht mehr nach Großbritannien fahren wollen, weil an den Fähren und Grenzen oft lange Wartezeiten entstünden.

Das Gesamttableau der Sachverständigen war im Einvernehmen aller Fraktionen vorgeschlagen und beschlossen worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 34 vom 17.01.2024

Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Rückführung“ (20/9463) frei gemacht. Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium die Vorlage am Mittwoch in modifizierter Fassung. Am Donnerstag steht der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Zum Kern des Gesetzentwurfes zählen unter anderem erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams. Die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft soll künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Vorlage als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt; zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen.

Beim Ausreisegewahrsam sieht der Gesetzentwurf vor, dessen Höchstdauer von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern. Reduziert werden sollen die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen sind. Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind.

Die Suche nach Daten und Dokumenten zur Identitätsklärung soll erleichtert werden, ebenso das Auffinden abzuschiebender Personen. Dazu sollen die Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten können. Vorgesehen ist ferner, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sollen ebenfalls künftig von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sein.

Daneben enthält die Vorlage weitere Maßnahmen etwa zur erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität soll ein Ausweisungstatbestand geschaffen werden, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist. Erleichtert werden soll die Ausweisung von Schleusern.

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedete der Ausschuss einen Änderungsantrag der drei Koalitionsfraktionen, wonach Minderjährige und Familien mit Minderjährigen „grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen“ werden sollen. Ausnahmen soll es der Begründung zufolge etwa bei minderjährigen Gefährdern oder Jugendstraftätern geben können. Ferner soll Betroffenen in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam ein Pflichtverteidigung zur Seite gestellt werden.

Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist eine Verschärfung der bisherigen Strafandrohungen für entsprechende Delikte vorgesehen. Zugleich wird klargestellt, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist.

Asylbewerber sollen der Vorlage zufolge künftig drei Jahre statt 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten. Ausländern, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen verpflichtet sind, soll die Aufnahme einer Beschäftigung bereits nach sechs statt nach neun Monaten ermöglicht werden. Die Erlaubnis zur Beschäftigung geduldeter Ausländer soll nicht mehr im freien Ermessen der Ausländerbehörde stehen. Damit soll ein Gleichklang mit der Regelung für Geduldete hergestellt werden, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Die geforderte Vorbeschäftigungszeit vor der Erteilung einer „Beschäftigungsduldung“ will die Koalition von 18 auf zwölf Monate senken und das wöchentliche Mindestmaß der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden reduzieren. Damit mehr Menschen von der Beschäftigungsduldung profitieren können, soll der bisherige Stichtag für die Einreise bis zum 1. August 2018 auf Ende 2022 verlegt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 27 vom 17.01.2024

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in der Siebten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen, die nun als Unterrichtung (20/9850) vorliegt.

In der Privatwirtschaft ist demnach für die Aufsichtsräte der in dem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2020 um 6,3 Prozentpunkte zu beobachten. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, haben die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 5,5 Prozentpunkte überschritten. Der Frauenanteil in den Vorständen stieg im Betrachtungszeitraum weiter um insgesamt 4,2 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. „In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert“, heißt es in der Unterrichtung. Dennoch sei der Frauenanteil auf Vorstandsebene von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 10,3 Prozent im Geschäftsjahr 2020 gestiegen.

Den Anteil von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes bezeichnet die Unterrichtung auch als ausbaufähig. Dieser habe sich zwar kontinuierlich erhöht, um acht Prozentpunkte von 33 Prozent im Jahr 2015 auf 41 Prozent im Juni 2022. „Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend. Insgesamt beschäftigten 2022 noch immer 17 der 24 Obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 10 vom 10.01.2024

Die Anzahl unbezahlter und bezahlter Überstunden je Arbeitnehmer ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gesunken. Das geht aus einer Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Arbeitszeitrechnung vom November 2023 hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9905) auf eine Kleine Anfrage (20/9528) der inzwischen aufgelösten Fraktion Die Linke zitiert. Demnach lag die Zahl unbezahlter Überstunden 2022 pro Beschäftigten bei 20,1 (2012: 27,5) und die Zahl bezahlter Überstunden bei 14,2 (2012: 22,7). Rund 17 Prozent der Beschäftigten haben nach Ergebnissen des Mikrozensus im Jahr 2022 auch an Wochenenden gearbeitet, wie die Regierung außerdem ausführt.

Im zweiten Quartal 2024 sollen erste Projekt-Ergebnisse dafür vorliegen, wie eine elektronische Arbeitszeiterfassung auch für kleinere Betriebe eingeführt werden kann, ohne diese übermäßig zu belasten, kündigt die Regierung an.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 05.01.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat der Bundesregierung 92 Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz im Rahmen einer Kleinen Anfrage (20/9885) übermittelt. Das geplante Gesetz solle das bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Dieses sei vom Bundesverfassungsgericht in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden. „Dennoch bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Rechtslage“, heißt es in der Anfrage.

Die Fragesteller fürchten „eine Reihe von Folgeproblemen, die rechtlich nicht gelöst werden können“, wenn „beinahe ausnahmslos jede Person “auf Zuruf„ ihren Geschlechtseintrag ändern kann“. Die Bundesregierung soll Folgen und Tragweite des geplanten Gesetzes ausführen. Thema sind insbesondere verschiedene Aspekte mit Blick auf Minderjährige. Auch Sporttests für die Einstellung in den Polizeidienst werden thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 969 vom 28.12.2023

Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9874) vorgelegt. Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Das will die Bundesregierung nun ändern.

Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 963 vom 21.12.2023

Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/9762) auf eine Kleine Anfrage (20/9434) der inzwischen aufgelösten Linksfraktion ihre Pläne für eine Kindergrundsicherung. Darin weißt sie zum einen Kritik an dem Familienservice zurück, der für die Verwaltung der Kindergrundsicherung zuständig sein soll. Auch die Regelungen für Alleinerziehende beziehungsweise die verbesserte Anrechnung des Unterhaltsvorschusses nur bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes verteidigt die Regierung. Ab dem Alter von sieben Jahren ist die verbesserte Anrechnung an einen Mindestverdienst des Elternteils von monatlich 600 Euro geknüpft. Die Linke hatte das kritisiert, die Regierung führt aus, dass dies den Erwerbsanreiz steigern solle.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 960 vom 20.12.2023

Um ab 1. August 2026, wenn der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter stufenweise in Kraft tritt, ein bedarfsdeckendes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter zu haben, müssen die Ausbaubemühungen der Länder und Kommunen deutlich verstärkt werden. Bis dahin müssen bundesweit ungefähr 95.000 Plätze pro Schuljahr zusätzlich geschaffen werden. Das geht aus dem Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder hervor, der nun als Unterrichtung (20/9750) durch die Bundesregierung vorliegt. Das seien deutlich mehr als in der Ausbauphase zwischen 2005/2006 und 2019/2020 (durchschnittlich 75.000 Plätze pro Schuljahr mehr). „Das bisherige Ausbautempo genügt folglich nicht, um die Bedarfe zukünftig zu decken. Dies gilt vor allem für die westdeutschen Länder“, heißt es in dem Bericht.

Außerdem müsse die weitere Entwicklung der Betreuungswünsche der Eltern als eine wesentliche Determinante des Platzbedarfs genau beobachtet werden. Diese Bedarfe stagnierten in den letzten Jahren. Auch die tatsächliche Inanspruchnahme ganztägiger Angebote für Kinder im Grundschulalter habe sich weniger dynamisch als in den Vorjahren entwickelt. Der gebremste Ausbau könne allerdings auch andere Gründe wie ein Abwarten der Länder auf das zweite Investitionsprogramm des Bundes oder Fachkräfteengpässe haben. „Diese dürften auch in den kommenden Jahren eine der größten Herausforderungen darstellen“, schreibt die Regierung.

Die statistische Erfassung der Inanspruchnahme von (ganztägigen) Bildungs- und Betreuungsangeboten durch Kinder im Grundschulalter müsse durch eine zügige Umsetzung der GaFöG-Statistik dringend verbessert werden, so die Regierung. Denn auf Grundlage der derzeit verfügbaren Statistiken „lassen sich der Bestand an und die Inanspruchnahme von (ganztägigen) Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter nur näherungsweise abbilden“. Der tatsächliche Ausbau der Angebote könne daher lediglich eingeschränkt nachvollzogen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 953 vom 18.12.2023

Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie haben nicht nur das soziale Leben verändert, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesundheit. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass die körperliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen mit Beginn der Pandemie dramatisch gesunken ist. Dies kann langfristige Folgen für die Gesundheit junger Menschen haben.

Die Studie, die kürzlich im internationalen Fachmagazin „International Journal of Behavioral Nutrition and Physical Activity“ erschienen ist, wertet Studien aus, die europaweit Veränderungen der körperlichen Aktivität junger Menschen während der Corona-Pandemie untersuchen. Bereits vor der Pandemie bewegten sich Kinder und Jugendliche in Deutschland und Europa weniger als die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen 60 Minuten am Tag. Während der Pandemie sank diese Aktivität im europäischen Durchschnitt um weitere zwölf Minuten. „Für Deutschland sehen wir einen Rückgang um etwa ein Viertel im Vergleich zu vor der Pandemie“, erläutert Prof. Dr. Martin Bujard, Forschungsdirektor am BiB und Mitautor der Studie. Besorgniserregend sei vor allem, dass diese Entwicklung zudem keine Anzeichen einer Umkehr zeigt: „Die Gefahr besteht, dass die Verhaltensweisen aus der Pandemie zum Teil dauerhaft beibehalten werden.“

Rückgang der Aktivität vor allem bei 8- bis 12-Jährigen

Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren sind der Studie zufolge am stärksten von der Ausdehnung der Inaktivität betroffen. Vor allem zur Zeit der Schulschließungen hat sich der Bewegungsmangel besonders stark bemerkbar gemacht, zumal zu dieser Zeit auch der Vereinssport kaum oder gar nicht möglich war. Die Ergebnisse korrespondieren mit früheren Analysen des BiB zu Depressionen und Angstsymptomen: Als die Schulen geschlossen waren und Vereinssport kaum angeboten wurde, traten diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen erheblich häufiger auf. „Schulschließungen stellen besonders sensible Zeiträume für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dar“, schlussfolgert Studienleiterin Dr. Helena Ludwig-Walz vom BiB.

Langfristige Folgeschäden sollten vermieden werden

Um den negativen Trend aus der Corona-Pandemie umzukehren, sehen die an der Studie beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Handlungsbedarf. Es müsse dringend verhindert werden, dass aufgrund von Bewegungsmangel eine Generation heranwächst, bei der viele von schweren gesundheitlichen Folgeschäden betroffen sein könnten. „Sport und Bewegung wie Spielen im Freien, Schwimmen oder Turnen sollten wieder fester Bestandteil im Tagesablauf von Kindern und Jugendlichen werden“, so Ludwig-Walz. Körperliche Aktivität könne beispielsweise durch niedrigschwellige Angebote sowie die Stärkung von Vereinen mit Bewegungs- und Sportangeboten gesteigert werden. „Auch Eltern sollten aktiv gegensteuern, Sport der Kinder fördern, wenn möglich Schulwege zu Fuß oder per Fahrrad und selbst durch körperliche Aktivität ein Vorbild geben“, so Ludwig-Walz. Außerdem könnte ein umfassenderes gesundheitliches Monitoring beitragen, Trends rechtzeitig zu erkennen und gezielte Interventionen zu ermöglichen. Maßnahmen wie diese können nicht nur die Gesundheit der jungen Generation schützen, sondern auch langfristig zu einem aktiven und gesunden Lebensstil anregen.

Die Untersuchung kann hier heruntergeladen werden:

https://doi.org/10.1186/s12966-023-01542-x

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 11.01.2024

Staatliche Leistungen, wie beispielsweise Renten, Bürgergeld, Ausbildungshilfen, sowie Eltern- und Kindergeld, tragen in Bayern dazu bei, regionale Unterschiede bei den Einkommensverhältnissen privater Haushalte anzugleichen. Dies geht aus einer Untersuchung hervor, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht hat. Demnach kommen staatliche Leistungen heute breiteren Bevölkerungsschichten zugute und verteilen sich auch gleichmäßiger über den Freistaat.

Für die Untersuchung wurde Bayern ausgewählt, da hier regionale Daten über einen langen Zeitraum verfügbar sind. In der Studie wurde zunächst das sogenannte „Primäreinkommen“ in den Kreisen betrachtet. Hierbei handelt es sich um Einkommen aus Erwerbsarbeit und Vermögen. Das Primäreinkommen ist in Bayern insgesamt zwischen 1991 und 2021 von durchschnittlich rund 17.500 Euro auf rund 34.600 Euro pro Kopf angestiegen. Allerdings hat sich die Entwicklung nicht in allen Regionen gleichmäßig vollzogen: Vor allem der Regierungsbezirk Oberbayern mit dem Großraum München liegt deutlich über dem Durchschnitt der anderen Regierungsbezirke und konnte seinen Vorsprung über die letzten Jahrzehnte weiter ausbauen. Beim „verfügbaren Einkommen“ hingegen, das unter anderem auch die empfangenen staatlichen Leistungen und gezahlten Steuern berücksichtigt, sind die regionalen Unterschiede zwischen und innerhalb der Regierungsbezirke wesentlich geringer und bis 2021 zurückgegangen. „Unsere Analysen zeigen, dass empfangene staatliche Leistungen dazu beitragen, regionale Einkommensunterschiede innerhalb Bayerns anzugleichen“, erläutert der Bevölkerungswissenschaftler Dr. Frank Swiaczny vom BiB.

Anstieg der staatlichen Leistungen pro Kopf

In Bayern sind die von den Bürgerinnen und Bürgern empfangenen Zahlungen zwischen 1991 und 2021 von 35,6 Milliarden Euro auf 99,6 Milliarden Euro angestiegen. Gemessen an der Bevölkerungszahl kletterten die empfangenen Leistungen pro Kopf von rund 3.100 Euro auf rund 7.600 Euro. Bayernweit machen staatliche Leistungen mittlerweile einen Anteil von 28,3 Prozent am verfügbaren Einkommen aus ? 1991 betrug dieser noch 21,7 Prozent.

Regionale Einkommensungleichheit geht zurück

Die verfügbaren Einkommen haben am stärksten in den weniger zentral gelegenen und oftmals strukturschwachen Landkreisen zugenommen, vor allem im Osten und Norden Bayerns. So hat sich beispielsweise in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Cham das verfügbare Einkommen zwischen 1991 und 2021 mehr als verdoppelt. Dagegen stieg das verfügbare Einkommen im Landkreis Starnberg im gleichen Zeitraum im Vergleich zum Niveau von 1991 nur um etwa 70 Prozent an. Auch in den meisten kreisfreien Städten gab es eher unterdurchschnittliche Zuwächse.

Die Studie ist in der Fachzeitschrift „Bayern in Zahlen“ erschienen und kann hier heruntergeladen werden:

https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/biz/z1000g_202312.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.12.2023

Zwischen dem religiösen Glauben und dem Wunsch, Kinder zu bekommen, gibt es einen engen Zusammenhang. Dies hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in einer neuen Studie gezeigt. Demnach äußern religiöse Mädchen und Jungen im Alter von 15 Jahren, im Schnitt 2,1 Kinder bekommen zu wollen. Bei Gleichaltrigen ohne religiösen Bezug sind es mit 1,7 deutlich weniger gewünschte Kinder.

Da Kinderwünsche in der Kindheit und in der Jugend geprägt werden, gelten sie in der wissenschaftlichen Literatur als wichtiger Indikator für das Fertilitätsverhalten im späteren Erwachsenenleben. Eine neue Erkenntnis ist, dass sich schon im Jugendalter die Kinderwunschabsichten nach dem Grad der Religiosität unterscheiden. „Religiöse Menschen haben bereits im Jugendalter höhere Fertilitätsabsichten als weniger religiöse Menschen“, erklärt Dr. Jasmin Passet-Wittig vom BiB. Ab einem Alter von etwa 30 Jahren nimmt die angestrebte Kinderzahl bei allen leicht ab, bei religiösen Menschen findet diese Abnahme aber ausgehend von einem höheren Niveau statt.

In die Untersuchung flossen die Daten von rund 12.000 Männern und Frauen im Alter zwischen 15 und 46 Jahren für den Zeitraum ab 2008 aus dem deutschen Familienpanel pairfam ein. Dabei wurden Personen als religiös eingestuft, wenn sie regelmäßig, also mindestens einmal pro Monat in eine Kirche, Moschee oder Synagoge gehen oder religiöse Veranstaltungen besuchen – unabhängig davon, ob und welcher Religion sie angehören. Der weit überwiegende Teil der betrachteten Personen waren evangelische und katholische Christen.  „Unsere Studie zeigt, dass bereits bei einem monatlichen Besuch religiöser Veranstaltungen deutliche Unterschiede bei den Kinderwünschen erkennbar sind“, erläutert Dr. Christoph Bein, ebenfalls Autor der Studie.

Die Untersuchung findet auch in einer stark säkularisierten Gesellschaft wie in Deutschland deutliche Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Religiosität und Fertilitätsabsichten. In den meisten Religionen wird die Fortpflanzung als zentraler Teil des Lebens stark betont. Religiöse Menschen haben tendenziell eine höhere Heiratsneigung, die dann wiederum einen wichtigen Faktor für ihre höhere Fertilität darstellt.

Die Studie ist im Fachmagazin „Advances in Lifecourse Research“ erschienen:

https://authors.elsevier.com/c/1i3t63iXoOr2NR

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 20.12.2023

DIW Managerinnen-Barometer: Frauenanteil in Vorständen wieder etwas stärker gestiegen – Große Mehrheit der 200 umsatzstärksten Unternehmen beruft aber höchstens eine Vorständin – Zusätzliche Studie zeigt, dass Gender Pay Gap in einem Betrieb unter allen Beschäftigten sinkt, wenn dort mehr Frauen in Führungspositionen kommen – Mehr Engagement der Unternehmen gefragt, Aufsichtsrat spielt Schlüsselrolle

Der Frauenanteil in den Vorständen der Privatwirtschaft ist im vergangenen Jahr wieder etwas stärker gestiegen: Rund 18 Prozent betrug er im Spätherbst 2023 in den 200 umsatzstärksten Unternehmen (Top-200) in Deutschland – etwa zwei Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor. In den 40 größten börsennotierten Unternehmen (DAX-40) war der Anteil der Vorständinnen mit 23 Prozent sogar noch etwas höher. Banken und Versicherungen konnten gegenüber den anderen Unternehmen Boden gut machen und sich auf knapp 17 beziehungsweise gut 18 Prozent verbessern. Wie aus dem neuesten Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) darüber hinaus hervorgeht, haben in den vergangenen Jahren zwar immer mehr Unternehmen erstmals eine Frau in ihren Vorstand berufen – meist belassen sie es dann aber offenbar zumindest vorerst dabei. An den Vorstandsspitzen kommen Frauen mittlerweile sogar vielerorts seltener zum Zuge als noch vor einigen Jahren: In der Top-200-Gruppe beispielsweise gab es im vierten Quartal 2023 nur noch neun Frauen als Vorstandsvorsitzende, der zweite Rückgang in Folge.

Das DIW Managerinnen-Barometer ist die größte Auswertung zur Repräsentation von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten. Erneut wurden insgesamt mehr als 500 Unternehmen unter die Lupe genommen, darunter die 200 umsatzstärksten Unternehmen, 160 in den DAX-Indizes notierte Unternehmen, 100 Banken, 60 Versicherungen und fast 70 Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist. Neben Virginia Sondergeld und Katharina Wrohlich vom DIW Berlin ist auch Anja Kirsch von der Freien Universität Berlin eine der Autorinnen.

„Von wenigen Ausnahmen abgesehen steigt die Zahl der Frauen in Spitzengremien großer Unternehmen seit geraumer Zeit Jahr für Jahr – mal mehr, mal weniger stark. Unter dem Strich sind Frauen aber weiter klar unterrepräsentiert“, resümiert Virginia Sondergeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. In den Aufsichtsräten der untersuchten Unternehmensgruppen liegt der Frauenanteil zwar durchgehend höher als in den Vorständen, übersteigt aber nirgends die 40-Prozent-Marke. Sowohl die Geschlechterquote für Aufsichtsräte, die derzeit für etwa 100 Unternehmen gilt, als auch die Mindestbeteiligung für Vorstände, an die sich gut 60 Unternehmen halten müssen, wirkt. „Mit Blick auf die Vorstandsebene zeigt sich aber auch: Viele Unternehmen tun offenbar nicht viel mehr, als sie müssen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Fast 85 Prozent der Top-200-Unternehmen haben höchstens eine Vorständin

Zwar erfüllen die Unternehmen, die der Mindestbeteiligung unterliegen, nach und nach im Zuge von Neubesetzungen die gesetzliche Vorgabe. In der Top-200-Gruppe, in der die Mehrheit der Unternehmen nicht an das Mindestbeteiligungsgebot gebunden ist, hat aber immer noch fast jedes zweite Unternehmen keine einzige Frau im Vorstand. Wenn es eine Vorständin gibt, ist sie in der Regel allein auf weiter Flur: In fast 85 Prozent der Unternehmen gibt es höchstens eine Frau im Vorstand. „Die Gefahr dabei ist, dass sich schleichend die Zielgröße von einer Frau im Vorstand als neue soziale Norm etabliert“, warnt Anja Kirsch, Professorin für Gender, Governance und internationales Management an der Freien Universität Berlin. „Das wäre zwar schon ein deutlicher Fortschritt gegenüber der Zielgröße von null Frauen im Vorstand, die sich viele Unternehmen noch vor nicht allzu langer Zeit gesetzt haben. Die Mindestbeteiligung wörtlich zu nehmen und Frauen tatsächlich nur im Mindestmaß an Vorstandsposten zu beteiligen, kann aber nicht der Weisheit letzter Schluss sein.“

„Von wenigen Ausnahmen abgesehen steigt die Zahl der Frauen in Spitzengremien großer Unternehmen seit geraumer Zeit Jahr für Jahr – mal mehr, mal weniger stark. Unter dem Strich sind Frauen aber weiter klar unterrepräsentiert.“ Virginia Sondergeld

Dass Frauen in Führungspositionen einiges in Gang setzen können, was die Gleichstellung der Geschlechter fördert, zeigt eine zweite Studie im Rahmen des diesjährigen DIW Managerinnen-Barometers: Auf Basis von Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lässt sich belegen, dass mit mehr Frauen auf der ersten und zweiten Führungsebene eines Betriebs der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, unter den Beschäftigten in diesem Betrieb sinkt. Besonders groß ist der Effekt, wenn mehr Frauen auf die zweite Führungsebene kommen. Der Gender Pay Gap, der in Deutschland zuletzt immer noch 18 Prozent betrug, fällt dann im Vergleich zu einem Szenario ohne Frauen auf dieser Führungsebene um mehrere Prozentpunkte kleiner aus. Auf der obersten Führungsebene braucht es hingegen offenbar mindestens ein Drittel Frauen, bis sich vergleichbare Effekte auf den Gender Pay Gap einstellen. „Wenn man bedenkt, dass nach wie vor fast drei Viertel aller Beschäftigten in Deutschland in Betrieben ohne Frauen auf der obersten Führungsebene arbeiten, lässt sich erahnen, wie viel Potenzial für einen deutlich geringeren Gender Pay Gap hier noch brachliegt“, so Sondergeld.

Damit es schneller voran geht, sind den Autorinnen des Managerinnen-Barometers zufolge in erster Linie die Unternehmen gefordert. Eine Schlüsselrolle kommt dabei dem Aufsichtsrat zu: Er kann vom Vorstand verlangen, durch Personalentwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass es auf dem unternehmensinternen Arbeitsmarkt mittelfristig genügend potenzielle Vorständinnen gibt. Von an Vorstandsbesetzungen beteiligten externen Personalberatungsunternehmen, die eine wichtige Rolle als Gatekeeper spielen, kann der Aufsichtsrat wiederum verlangen, dass sie gezielt Frauen suchen. „Letztlich kommt es aber darauf an“, so Wrohlich, „dass alle an einem Strang ziehen: Von Investor*innen bis zur breiteren Öffentlichkeit sollte sich niemand mit einem Mindestmaß an Geschlechtervielfalt zufriedengeben, sondern eine tatsächlich gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen einfordern.“

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.01.2024

Alleinlebende mit niedrigen Einkommen waren im Jahr 2023 am stärksten durch die Teuerung belastet. Die Inflationsrate für diesen Haushaltstyp betrug im Jahresdurchschnitt 6,3 Prozent. Das ist ein voller Prozentpunkt mehr als bei Singles mit sehr hohen Einkommen, die mit 5,3 Prozent unter allen Haushalten die niedrigste Teuerungsrate zu verzeichnen hatten. In der ersten Jahreshälfte 2023 waren ärmere Alleinlebende mit deutlich überdurchschnittlichen Inflationsraten konfrontiert, weshalb sie für das Gesamtjahr spürbar über der allgemeinen Inflationsrate von 5,9 Prozent liegen. 6,0 Prozent beträgt die Jahresrate von ärmeren Familien, der zweithöchste Wert im Vergleich verschiedener repräsentativer Haushaltstypen (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Ab dem Spätsommer hat sich die soziale Spreizung bei der Teuerung, parallel zur insgesamt sinkenden Inflationsrate, immerhin stark verkleinert. Zuletzt waren die haushaltsspezifischen Unterschiede gering: Im Dezember 2023 verzeichneten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen eine haushaltsspezifische Inflation von 3,7 Prozent. Das war die höchste Rate, während Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen den im Haushaltsvergleich geringsten Wert von 3,4 Prozent aufwiesen (siehe Abbildung 2). Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.*

IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und der wissenschaftliche Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien, berechnen seit Anfang 2022 jeden Monat spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden und daher unterschiedliche Konsummuster und Warenkörbe aufweisen (mehr zu den Typen und zur Methode unten).

Ärmere Haushalte waren bis in den Spätsommer 2023 hinein besonders stark durch die Inflation belastet, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese Güter des Grundbedarfs waren die stärksten Preistreiber. In der zweiten Jahreshälfte, bis einschließlich November, hat die Preisdynamik aber vor allem bei der Energie nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 stark verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste Inflationsrate im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen waren es bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 7,9 Prozent. Im Januar 2023 betrug die soziale Spreizung immer noch 2,6 Prozentpunkte, im März 2,7 Prozentpunkte.

Doch auch wenn sich die Werte für die verschiedenen Haushalte angenähert haben, wird das Problem deutlich steigender Preise vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind.

Nach Monaten mit sinkender Inflation sind die spezifischen Teuerungsraten für alle untersuchten Haushaltstypen im Dezember 2023 wieder gestiegen, ebenso wie die allgemeine Inflationsrate, die von 3,2 im November auf 3,7 Prozent zulegte. Das liegt vor allem daran, dass der Staat im Dezember 2022 als Einstieg in die Gaspreisbremse die monatliche Abschlagszahlung für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug übernommen hatte. Da es im Dezember 2023 keine erneute Übernahme der Abschlagzahlungen gab, ist nun die Teuerungsrate im Jahresvergleich höher ausgefallen. Dieser besondere Basiseffekt wirkte sich bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen am wenigsten aus, weil in ihrem Warenkorb Ausgaben für Haushaltsenergie eine vergleichsweise kleine Rolle spielen. Bei den übrigen untersuchten Haushaltstypen war der Anstieg größer.

So schlug die Preissteigerung bei Paaren mit Kindern und mittleren beziehungsweise höheren Einkommen im Dezember mit je 3,6 Prozent zu Buche. Ebenso hoch fiel die Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittleren Einkommen aus. 3,5 Prozent Inflation verzeichneten Paare mit Kindern und niedrigen Einkommen, Alleinerziehende mit mittleren Einkommen sowie Alleinlebende mit mittleren bzw. höheren Einkommen (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Dass aktuell die spezifischen Inflationsraten aller Haushaltstypen bei oder etwas unterhalb der allgemeinen Rate liegen, beruht darauf, dass das IMK bei der Gewichtung der Warenkörbe die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heranzieht, während das Statistische Bundesamt seit Anfang 2023 auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zurückgreift.

EZB sollte zeitnah über Zinssenkungen nachdenken

Für die nächste Zeit erwarten Tober und Dullien wieder eine sinkende Inflationsrate, wobei im laufenden Monat das Niveau noch nahe an dem von Dezember bleiben dürfte. Gründe dafür sind das Auslaufen der Energiepreisbremsen Ende 2023 sowie die Normalisierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gaststätten und die Anhebung des CO2-Preises zum Jahresbeginn. Ab Februar „dürfte aber die Inflationsrate zügig in Richtung zwei Prozent fallen, da sich nicht nur die Kernrate abschwächt, sondern die Verbraucherpreise für Erdgas und Strom bis weit in das Jahr 2024 sinken dürften“, betonen die Fachleute des IMK. Die Inflationsrate im gesamten Euroraum lag im Dezember trotz des Basiseffekts in Deutschland knapp unter drei Prozent, im November waren es sogar nur 2,4 Prozent.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der wirtschaftlichen Schwäche im Euroraum und insbesondere in Deutschland werde immer deutlicher, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihren starken Leitzinserhöhungen überzogen agiert habe. Daher „sollte die EZB zeitnah über eine Korrektur ihrer ausgeprägt restriktiven Geldpolitik nachdenken“, schreiben Tober und Dullien.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Mehr erfahren ›Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 09.01.2024

IMK Policy Brief Nr. 163, Januar 2024
*Sebastian Dullien, Silke Tober
IMK Inflationsmonitor: Inflation sinkt von 8,7 % auf 3,7 % im Verlauf von 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.01.2024

2019 lag der mittlere Gender Pay Gap, der Jahresverdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, bei 36,2 Prozent. Die Verdienstlücke sank im Jahr 2020 um 1,2 Prozentpunkte auf 35 Prozent und 2021 auf 33,8 Prozent. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dabei verringerte sich der Gender Pay Gap vor allem bei mittleren und hohen Verdiensten.

Für 80 Prozent der Beschäftigten mit mittleren und hohen Verdiensten wurde die Verdienstlücke kleiner, wohingegen sie sich für diejenigen mit sehr niedrigen Verdiensten vergrößerte. „Die Coronakrise hat zu starken Rückgängen bei den niedrigsten Verdiensten geführt“, berichtet IAB-Forscher Alexander Patt. Dabei gingen die mittleren Verdienste der untersten 10 Prozent der Frauen deutlicher zurück als die der Männer. Von 2019 auf 2021 ließ sich hier ein Zuwachs von 3,5 Prozentpunkten auf 37,3 Prozent beim Gender Pay Gap beobachten. Dieser Anstieg betrifft neben den untersten 10 Prozent der Vollzeitverdienste auch den überwiegenden Teil der Teilzeitbeschäftigten und etwa die untere Hälfte der Verdienste in Minijobs.

Im Vergleich zu Männern weisen Frauen eine geringere Verbleibsrate in Vollzeitbeschäftigung und eine höhere Verbleibsrate in Teilzeitbeschäftigung sowie in Minijobs auf. „Der Gender Pay Gap hängt somit auch damit zusammen, dass Frauen eher als Männer in Arbeitsverhältnissen mit niedrigeren Arbeitszeiten tätig sind“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Auch verloren Beschäftigte mit sehr niedrigen Verdiensten häufiger als vor Corona ihre Anstellung. Im Fall von Minijobs konnten sie auch nicht von der Absicherung durch Kurzarbeit profitieren“, fügt Anna Houštecká, Postdoktorandin am Center for Economic Research and Graduate Education in Prag hinzu.

Die Analyse basiert auf der Stichprobe der Erwerbsbiografien aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für Personen in der Altersgruppe 25 bis 60 Jahre im Jahr 2019. Betrachtet wurden sowohl Unterschiede in der Bezahlung als auch Veränderungen in der Beschäftigung.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-01.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 09.01.2024

  • Zahl der in Kitas betreuten Kinder stieg im selben Zeitraum um 22 %, die der betreuten unter Dreijährigen um 43 %
  • Pädagogisches Kita-Personal vergleichsweise jung: Gut 40 % unter 35 Jahren
  • Top-3-Erziehungsberufe: Zahl der Absolventinnen und Absolventen 2022 auf neuem Höchststand

Die Zahl der pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen zehn Jahren um 51 % gestiegen. Rund 702 200 Betreuungskräfte arbeiteten zum 1. März 2023 in Kindertageseinrichtungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Jahr 2013, als der Rechtsanspruch auf Betreuung für ein- bis dreijährige Kinder in Kraft trat, waren noch 465 000 Personen pädagogisch tätig. Die Zahl der betreuten Kinder in Tageseinrichtungen ist im selben Zeitraum um 22 % gestiegen – von 3,21 Millionen im Jahr 2013 auf 3,93 Millionen in 2023. Der Anstieg ist vor allem auf den Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger zurückzuführen: 721 600 Kinder unter drei Jahren wurden zuletzt in Tageseinrichtungen betreut, das waren 43 % mehr als zehn Jahre zuvor (503 900).

66 % des pädagogischen Kita-Personals arbeiteten nicht in Vollzeit

Obwohl die Zahl der pädagogischen Betreuungskräfte binnen zehn Jahren stärker gestiegen ist als die Zahl der betreuten Kinder, gilt die Personalsituation in vielen Kitas als angespannt. Das liegt unter anderem am stärkeren Anstieg der Zahl unter Dreijähriger in Betreuung, die eine intensivere Betreuung brauchen als ältere Kinder. So kamen 2022 in Gruppen mit Kindern unter drei Jahren auf eine Betreuungskraft im Schnitt 4,0 Kinder, in Gruppen ab drei Jahren bis zum Schuleintritt waren es fast doppelt so viele Kinder pro Betreuungskraft (7,8). Ein weiterer Grund für die personelle Notlage vieler Kitas dürfte darin liegen, dass der Anteil der Kita-Betreuungskräfte in Vollzeit vergleichsweise gering ist: 66 % des pädagogischen Kita-Personals im Jahr 2023 arbeiteten weniger als 38,5 Stunden pro Woche (2013: 65 %).

Tagespflege: Zahl der Tagesmütter und -väter binnen zehn Jahren gesunken, Zahl der betreuten Kinder gestiegen

In der Tagespflege waren 2023 rund 41 200 Tagesmütter und Tagesväter tätig, 6 % weniger als im Jahr 2013. Dagegen nahm die Zahl der betreuten Kinder in der öffentlich geförderten Tagespflege im selben Zeitraum um 19 % auf 166 700 zu. Darunter waren 135 500 Kinder unter drei Jahren (+43 % gegenüber 2013).

Pädagogisches Personal in Kitas deutlich jünger als Erwerbstätige insgesamt

Im März 2023 waren 6 % des pädagogischen Kita-Personals noch in einer Berufsausbildung. Gegenüber 2013 hat sich die Zahl des noch in Ausbildung befindlichen, pädagogischen Personals mehr als vervierfacht (+360 %): auf 40 200 Personen. Das ist ein Grund dafür, dass die pädagogisch tätigen Personen in Kitas vergleichsweise jung sind. Gut 40 % von ihnen waren im März 2023 jünger als 35 Jahre, rund 16 % waren dagegen 55 Jahre oder älter. Zum Vergleich: Laut Mikrozensus 2022 waren gut 30 % der Erwerbstätigen insgesamt jünger als 35 Jahre und rund 26 % waren 55 Jahre oder älter.

Zahl der Absolventinnen und Absolventen in Top-3-Erziehunsberufen 2022 auf neuem Höchststand

Im Jahr 2022 schlossen rund 53 100 Menschen eine Ausbildung als Erzieher/-in, als Sozialassistent/-in oder als sozialpädagogische/-r Assistent/-in bzw. Kinderpfleger/-in ab. Für Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der drei häufigsten Erziehungsberufe im Jahr 2022 nicht vor. Im Jahr 2012 hatten bundesweit inklusive Schleswig-Holstein noch 42 700 Absolventinnen und Absolventen eine Ausbildung in einem der drei häufigsten Erziehungsberufe abgeschlossen. Dabei bildet ein Ausbildungsabschluss als Sozialassistent/-in in der Regel die Basis für eine Laufbahn in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, in einigen Bundesländern ist der Abschluss Voraussetzung für die weiterführende Ausbildung als Erzieher/-in sowie als Heilerziehungspfleger/-in.

Männeranteil unter Absolvierenden der Top-3-Erziehungsberufe binnen zehn Jahren gestiegen

In den genannten Erziehungsberufen absolvieren deutlich mehr Frauen als Männer eine Ausbildung. Der Männeranteil ist in den vergangenen zehn Jahren jedoch gestiegen. Unter den Absolventinnen und Absolventen in den drei häufigsten erzieherischen Ausbildungsberufen nahm der Männeranteil von knapp 14 % im Jahr 2012 auf knapp 18 % im Jahr 2022 zu.

2 232 Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses als Erzieher/-in im Jahr 2022

Zu den Ausbildungsabschlüssen hierzulande kommen solche hinzu, die im Ausland erworben und in Deutschland als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig anerkannt werden können. 2 232 Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses als Erzieher/-in gab es im Jahr 2022. Davon wurden 1 509 positiv, 477 negativ und 123 noch nicht beschieden. Weitere 123 Verfahren wurden ohne Bescheid beendet. Der Abschluss als Erzieher/-in zählt zu den Top 10 in der Rangliste der Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Personal in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege basieren auf den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe jeweils zum Stichtag 1. März eines jeden Jahres. Als unmittelbar in der pädagogischen Betreuung tätige Personen zählen Gruppenleitung, Zweit- beziehungsweise Ergänzungskräfte, gruppenübergreifend Tätige sowie mit der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung Beschäftigte. Nicht mitgezählt werden Beschäftigte in der Leitung und Verwaltung sowie im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite Kindertagesbetreuung . 

Die Daten zu den Absolvierenden in den Erziehungsberufen basieren auf der Statistik der beruflichen Schulen und beziehen sich auf die drei häufigsten erzieherischen Ausbildungsberufe: Erzieher/-in, Sozialassistent/-in und sozialpädagogische/-r Assistent/-in bzw. Kinderpfleger/-in. Für Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der drei häufigsten Erziehungsberufe im Jahr 2022 nicht vor. 

Die Daten zu den Anerkennungen der ausländischen Berufsabschlüsse basieren auf der Statistik zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2024

 
  • Bedarf an Pflegekräften steigt bis zum Jahr 2049 im Vergleich zu 2019 voraussichtlich um ein Drittel auf 2,15 Millionen
  • Laut Pflegekräftevorausberechnung liegt die erwartete Zahl an Pflegekräften im Jahr 2049 zwischen 280 000 und 690 000 unter dem erwarteten Bedarf

Infolge der Alterung der Gesellschaft werden in Deutschland bis zum Jahr 2049 voraussichtlich zwischen 280 000 und 690 000 Pflegekräfte fehlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Vorausberechnung zum Pflegekräftearbeitsmarkt (Pflegekräftevorausberechnung) mitteilt, wird der Bedarf an erwerbstätigen Pflegekräften ausgehend von 1,62 Millionen im Vor-Corona-Jahr 2019 voraussichtlich um ein Drittel (+33 %) auf 2,15 Millionen im Jahr 2049 steigen.

Zwei Varianten zur Entwicklung des Angebots an Pflegekräften

Zur Entwicklung der Zahl an Pflegekräften wurden zwei Varianten mit unterschiedlichem Fokus auf demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen vorausberechnet. Die sogenannte „Trend-Variante“ berücksichtigt neben der demografischen Entwicklung auch die positiven Trends am Pflegearbeitsmarkt aus den 2010er Jahren. Sie verdeutlicht somit die Potenziale, die sich für das Angebot an Pflegekräften bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung in den Pflegeberufen ergeben. Danach steigt die Zahl der erwerbstätigen Pflegekräfte bis 2034 auf 1,74 Millionen (+7 % gegenüber 2019) und anschließend bis 2049 auf 1,87 Millionen (+15 %). Nach dieser günstigsten Variante der Vorausberechnung läge die Zahl der verfügbaren Pflegekräfte bereits im Jahr 2034 um 90 000 unter dem erwarteten Bedarf. Bis 2049 würde sich diese Lücke weiter auf voraussichtlich 280 000 Pflegekräfte vergrößern, sodass knapp ein Fünftel (+17 %) mehr Pflegekräfte benötigt würden, als 2019 in diesen Berufen arbeiteten.

Die sogenannte „Status quo-Variante“ zeigt dagegen ausschließlich die Auswirkungen der demografischen Entwicklungen auf die künftige Zahl an Pflegekräften. Sie berücksichtigt folglich keine Trends der Vergangenheit auf dem Pflegearbeitsmarkt. Nach dieser Variante würde die Zahl der Pflegekräfte von 1,62 Millionen im Jahr 2019 bis 2034 auf 1,48 Millionen (-9 % gegenüber 2019) und dann bis 2049 auf 1,46 Millionen (-10 %) sinken. Haupttreiber dieser Entwicklung ist das verstärkte Erreichen des Renteneintrittsalters der Babyboomer-Generation in den nächsten zehn Jahren, wodurch dem Arbeitsmarkt alleine aus Altersgründen benötigte Pflegekräfte fehlen werden. Nach dieser ungünstigsten Variante der Vorausberechnung würden im Jahr 2034 rechnerisch 350 000 Pflegekräfte fehlen. Bis zum Jahr 2049 würde sich diese Lücke sogar auf 690 000 fehlende Pflegekräfte ausweiten, was gut zwei Fünfteln (43 %) der im Jahr 2019 in Pflegeberufen tätigen Personen entspricht.

Methodische Hinweise:

Die Pflegekräftevorausberechnung 2024 kombiniert Annahmen über die zukünftige Bevölkerungsentwicklung und zur Entwicklung der Erwerbstätigenquote in den Pflegeberufen. Dazu werden Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung mit Daten des Mikrozensus sowie der Pflegestatistik und der Krankenhausstatistik verbunden.

Für die Betrachtung der beruflichen Pflege beziehungsweise der Pflegebranche berücksichtigt die Vorausberechnung stationäre und ambulante Einrichtungen. Die Abgrenzung erfolgt über die im Mikrozensus abgebildeten Wirtschaftszweige. Diese erfassen Krankenhäuser (einschließlich Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen), Pflege-, Alten- und Behindertenheime sowie (ambulante) Pflege- und Betreuungsdienste (Originalbezeichnung des Wirtschaftszweigs: Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter).

Vier Berufsgruppen sind maßgeblich für die Pflegetätigkeit: Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, Altenpflege sowie Altenpflegehilfe. Während es sich bei der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege um dreijährige Ausbildungen handelt, können die Hilfsberufe in der Regel innerhalb eines Jahres erlernt werden. Die Vorausberechnung erfasst die Beschäftigten, die in diesen Berufen tätig sind, unabhängig davon, ob sie eine entsprechende spezifische Ausbildung in den Pflegeberufen absolviert haben oder nicht.

Vorausberechnungen sind keine Prognosen. Sie liefern „Wenn-Dann-Aussagen“ und zeigen, wie sich die Eckwerte und Strukturen unter bestimmten Annahmen verändern würden. Der Verlauf der maßgeblichen Einflussgrößen ist mit zunehmendem Abstand vom Basiszeitpunkt immer schwerer abschätzbar. Somit hat insbesondere die langfristige Rechnung bis 2049 Modellcharakter. Weitere Unsicherheiten bestehen durch die Komplexität des Modells.

Beide berechneten Varianten zur künftigen Zahl der Pflegekräfte basieren auf der Annahme einer moderaten Bevölkerungsentwicklung (Variante 2 der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung). Der künftige Bedarf an Pflegekräften bestimmt sich maßgeblich durch die Entwicklung der Zahl der stationär und ambulant versorgten Pflegebedürftigen sowie der Krankenhausfälle und wurde auf Basis dieser steigenden Zahlen geschätzt. Dazu wurde eine nach Einrichtungen gewichtete Berechnung vorgenommen, die die Zahl des Pflegepersonals aus dem Jahr 2019 auf Basis der vorausberechneten Entwicklung an Pflegebedürftigen und Krankenhausfällen hochrechnet. Diese Vorausberechnung des Bedarfs an Pflegekräften setzt konstante Verhältnisse in der Pflege und bei den Arbeitsbedingungen voraus. Mögliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen, die eine geänderte Pflegekräfte-Patienten-Relation zur Folge hätten oder andere mögliche Einflussfaktoren berücksichtigt die Berechnung an dieser Stelle nicht. Für die Engpassbetrachtung wurden Angebots- und Nachfrageseite in einem zweiten Schritt miteinander ins Verhältnis gesetzt.

Das aktuellste Jahr (aktueller Rand) der für die Berechnung verwendeten Daten ist grundsätzlich das Jahr 2019. Dieses wurde aufgrund der Corona-Pandemie in den Folgejahren und deren Einfluss auf das Gesundheitswesen und die betroffenen Statistiken gewählt. Weiterhin erschwert eine methodische Umstellung des Mikrozensus ab dem Jahr 2020 die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren. Für die Vorausberechnung sind jedoch Zeitreihen maßgeblich, die keine methodisch bedingten Brüche aufweisen. Um diese vorübergehenden Einflüsse für die langfristige Perspektive auszuschließen wird das Jahr 2019 als aktueller Rand verwendet.

Weitere Informationen:

Detaillierte Annahmen und Ergebnisse der Vorausberechnung bietet der Beitrag „Pflegekräftevorausberechnung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Tiefer gegliederte Daten liefert der Statistische Bericht „Pflegekräftevorausberechnung“.

Ergebnisse zur künftig erwarteten Zahl an Pflegebedürftigen (Pflegevorausberechnung)  bieten die Pressemitteilung Nr. 124 vom 30. März 2023 sowie – auch aufgeschlüsselt nach ambulant, stationär sowie ausschließlich durch Angehörige versorgten Personen – der Statistische Bericht „Pflegevorausberechnung“.

Über Annahmen und Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung informieren die Pressemitteilung Nr. 511 vom 2. Dezember 2022 sowie die Themenseite „Bevölkerungsvorausberechnung“.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt – und wird sukzessive erweitert.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2024

Großteil von ihnen möchte Betreuung selbst übernehmen

Die Betreuung von Angehörigen ist einer der Hauptgründe für Teilzeittätigkeit in Deutschland. Im Jahr 2022 arbeitete knapp ein Viertel (24 %) der rund 12,6 Millionen Teilzeitbeschäftigten in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, üben Frauen deshalb deutlich häufiger eine Teilzeitbeschäftigung aus als Männer: 29 % der Frauen in Teilzeit gaben die Betreuung von Angehörigen als Grund für ihre Teilzeitarbeit an. Bei den Männern waren es 7 %.

Übernahme der Betreuung geschieht meist auf eigenen Wunsch

Mehr als zwei Drittel (68 %) der Beschäftigten, die aufgrund der Betreuung von Angehörigen Teilzeit arbeiteten, wollten diese Betreuung selbst übernehmen. Die Verfügbarkeit oder die Kosten von Betreuungsangeboten spielten bei der Entscheidung eine vergleichsweise untergeordnete Rolle: Für 9 % der Beschäftigten, die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten, stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung. 4 % konnten das Betreuungsangebot nicht bezahlen, weitere 2 % fanden in der Nähe kein passendes Angebot. Für 16 % waren andere Gründe ausschlaggebend.

Gründe für Teilzeitbeschäftigung vielfältig

Neben der Betreuung von Angehörigen spielen für die Ausübung einer Teilzeittätigkeit auch andere Faktoren eine Rolle: Mehr als ein Viertel (27 %) der Teilzeitbeschäftigten gab an, aus eigenem Wunsch in Teilzeit zu arbeiten. Für 12 % waren Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Grund für ihre Teilzeittätigkeit. Weitere 6 % würden gerne Vollzeit arbeiten, konnten auf dem Arbeitsmarkt jedoch keine entsprechende Stelle finden. 5 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten aufgrund von eigener Krankheit oder Behinderung reduziert. Verschiedene andere Gründe nannten weitere 28 %.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2022. Die Werte sind gerundet, bei der Summierung sind daher Abweichungen möglich. Bei den angegebenen Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung handelt es sich jeweils um den Hauptgrund.

Weitere Informationen:

Weitere Indikatoren zur Qualität der Arbeit stehen auf einer eigenen Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.01.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Rahmen ihres Neujahrsempfangs startete die Arbeiterwohlfahrt ihre Kampagne „Demokratie.Macht.Zukunft.“ zur Stärkung der Zivilgesellschaft gegen rechtsextreme Bewegungen und Entsolidarisierung angesichts historischer Krisen.   

„In den nächsten beiden Jahren steht für unsere Demokratie viel auf dem Spiel“, so Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, „mit der Europawahl im Mai und drei Landtagswahlen im Herbst werden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Bleiben wir eine offene und tolerante Gesellschaft? Schaffen wir es, die wachsende Ungleichheit in der Gesellschaft endlich umzukehren? Bewältigen wir die Klimakrise? Das sind nur einige der zentralen Fragen, die bei diesen Wahlen zur Abstimmung stehen.” 

“Der derzeitige Rechtsruck und die zunehmende Polarisierung in breiten Teilen der Gesellschaft erfüllen uns vor diesem Hintergrund mit großer Sorge. Die Zeit der politischen Absichtserklärungen ist endgültig vorbei – entweder, wir als Gesellschaft finden jetzt gemeinsam Wege in eine lebenswerte Zukunft, oder destruktive Kräfte werden sich durchsetzen”, so Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.  

Beim gestrigen AWO Neujahrsempfang wurde deshalb die neue Kampagne „Demokratie.Macht.Zukunft.“ vorgestellt. Sie soll die Zivilgesellschaft dabei unterstützen, Konzepte für eine zukunftsorientierte Politik zu entwickeln, Kräfte zu bündeln und vielfältiges Zusammenleben zu gestalten. Den Auftakt bildete eine Podiumsdiskussion mit Delara Burkhardt, SPD/MdEP, Bianca Klose, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin, Daniel Leisegang, netzpolitik.org und Dr. Linus Westheuser, Humboldt-Universität zu Berlin. Das Fazit der Diskussion: die demokratische Zivilgesellschaft und Politik brauche positive Zukunftsentwürfe, die die Menschen überzeugten.  

“Wir alle sind für die Zukunft verantwortlich. Umso wichtiger ist es, eine Idee, eine Vision miteinander zu entwickeln – uns auszutauschen, unsere unterschiedlichen Perspektiven einzubringen, in den Dialog zu treten. Darüber kann es gelingen, die gewaltigen Herausforderungen unserer Zukunft gemeinschaftlich zu bewältigen. Wir alle sind aufgefordert, unsere Gesellschaft, unser Leben und Zusammenleben, unsere soziale, freiheitliche Grundordnung zu verteidigen”, erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes, abschließend.  

Deshalb hatte die jährliche Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises für beispielhaftes ehrenamtliches Engagement in diesem Jahr eine ganz besondere Bedeutung. Die drei geehrten Projekte machen sich in herausragender Weise für Solidarität und Vielfalt in ihrer Gemeinschaft stark: die Bildungsbegleitung der AWO Potsdam, die Stadtküche der AWO Pfaffenhofen und die Schlaganfallhelfer*innen der AWO Lingen. 

Alle Infos zur Kampagne: zukunft.awo.org  

Zu den Preisträger*innen des Lotte-Lemke-Engagementpreises: https://awo.org/lotte-lemke-engagementpreis 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.01.2024

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßt, dass sich die Bundesregierung auf den Bundeshaushalt 2024 verständigt hat. Endlich ist klar, dass die von den Verbänden erstrittene Rücknahme vieler Kürzungen im sozialen Bereich Bestand haben wird. Nun muss sichergestellt werden, dass das Geld auch bei den Menschen und sozialen Einrichtungen ankommt.  

 

“Wir sind froh, dass nun endlich eine Einigung zum Bundeshaushalt 2024 vorliegt. Für unsere sozialen Einrichtungen und Angebote war die Hängepartie der letzten Wochen ein Desaster”, so AWO-Präsident Michael Groß. “Wir begrüßen auch, dass durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen endlich erste Schritte zur Stärkung der Einnahmenseite erfolgen.”  

Dass weder die Abschaffung noch eine Reform der Schuldenbremse bei den Beratungen beschlossen wurde, kritisiert Michael Groß scharf: “Spätestens seit dem Karlsruher Urteil zum Klimatransformationsfonds ist klar: Die Schuldenbremse muss weg! Das gilt auch weiterhin, um dringend notwendige Investitionen zu stemmen. Außerdem ist für die Finanzierung eines solidarischen Sozialstaats endlich mehr Steuergerechtigkeit nötig. Hier bleibt Herr Lindner in der Pflicht.”  

 

In einem nächsten Schritt muss das Finanzministerium nun die vor einigen Wochen verhängte Haushaltssperre aufheben. “Auch wenn der Bundeshaushalt erst im Januar vom Bundestag beschlossen wird, müssen vorzeitige Maßnahmenbeginne für die großen Förderprogramme des Bundes jetzt gewährt werden. Hier herrscht hoher Zeitdruck: Unsere gemeinnützigen Träger brauchen die Sicherheit, dass Kosten, die ab Januar anfallen, refinanziert werden. Starten die Programme erst im Februar, dann wird Vieles wegfallen, obwohl das Geld eigentlich zur Verfügung steht”, so Groß.  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.12.2023

Bundesfamilienministerin und Caritas-Präsidentin besuchen Geburtsstation

Die Geburt eines Kindes ist eines der schönsten Ereignisse im Laufe eines gemeinsamen Familienlebens. Aber sie kann Eltern auch an ihre Grenzen bringen gerade dann, wenn sie sich bereits vor der Geburt in einer schwierigen Lebenssituation befunden haben und Sorgen zum Alltag gehören. Viele Familien finden sich bei der Vielzahl an Hilfeangeboten nur schwer zurecht. und manche scheuen davor zurück, sich unterstützen zu lassen und ihre Probleme offen zu legen. Babylots_innen helfen Familien durch die Zeit rund um die Geburt des Kindes und leiten diese bei Bedarf an weiterführende Hilfen weiter.

Babylotsen als präventive Familien- und Gesundheitspolitik

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die ersten Lebensjahre prägen die weitere Entwicklung eines Kindes maßgeblich. Es ist wichtig, werdende Eltern rund um die Geburt ihres Kindes zu unterstützen, damit diese für ihre Kinder da sein können – auch wenn die Belastungen zu groß werden. Lotsendienste sind eine wichtige Brücke zu Unterstützungsangeboten wie den Frühen Hilfen – denn nur wer gezielt auf Hilfen hingewiesen wird, kann diese annehmen. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft solche Angebote für Familien zu stärken. Das Bundesfamilienministerium fördert seit vielen Jahren Angebote der Frühen Hilfen – auch Lotsendienste. Ich bin beeindruckt mit wie viel Engagement sich das Team im St. Joseph Krankenhaus in Berlin und der Deutsche Caritasverband dafür einsetzen, dass jede Familie die passende Unterstützung erhält.“
„Babylotsen sind Türöffner_innen ins Leben, daher sind die Frühen Hilfen mit dem Babylotsenprogramm ein wichtiges Angebot, um besonders belasteten Familien und ihren Kindern zu helfen. Das ist in Zeiten von multiplen Krisen und der Notwendigkeit, deren Folgen abzumildern, nochmals besonders deutlich geworden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass Babylotsen in Deutschland gesetzlich verankert werden und regelfinanziert sind. Sie sind ein unverzichtbarer Teil einer präventiv ausgerichteten Familien- und Gesundheitspolitik“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Möglichst viele Geburtskliniken sollten an einen Lotsendienst angeschlossen sein

Babylots_innen entlasten nicht nur Eltern, sie unterstützen auch Ärzt_innen, Hebammen und Pflegefachkräfte. Nicht alle Geburtskliniken verfügen über Lotsensysteme – im Land Berlin wird dieses Angebot in allen 18 Geburtskliniken zur Verfügung gestellt.
„Ich bin froh, dass es gelungen ist, allen Berliner Familien, die diese Unterstützung benötigen, mit den Babylotsen ein Angebot an der Schnittstelle zwischen Sozialarbeit, psychologischer Betreuung und ökonomischer Beratung zu machen. Mit ihrer Empathie und ihrem spezialisierten Wissen tragen Babylots_innen erheblich zum Wohl des einzelnen Kindes und seiner Familie bei“, sagt Prof. Abou-Dakn, Chefarzt im St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof.

„Familie werden – für Eltern ist das verbunden mit Vorfreude, zum Teil auch mit Ängsten und Sorgen: Es ändert sich so viel“, weiß Babylotsin Jennifer Blankenburg. Im Erstgespräch nach der Geburt fragt die Dipl.-Pädagogin und Systemische Beraterin die Eltern immer, wie es ihnen geht. Oft sind sie sehr dankbar für diese Aufmerksamkeit. „Die meisten Eltern sind offen für unsere Angebote – und freuen sich sehr über die Unterstützung und die ´Sortierhilfe`. Das macht meine Arbeit für mich so besonders“, so Blankenburg.

Babylots_innen erkennen familiäre Belastungslagen

Babylots_innen kennen das gesamte Angebot der Frühen Hilfen und alle lokalen Anlaufstellen für Eltern mit Neugeborenen und sie vermitteln Eltern passende Hilfen: „Ich bin unserer Babylotsin unendlich dankbar für die großartige Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt meines dritten Kindes. Bei ihm wurde eine Fehlbildung im Gehirn diagnostiziert, das Ausmaß der Behinderung war jedoch unklar, bis ich das Kind zur Welt gebracht hatte. Als Eltern waren mein Partner und ich sehr verunsichert, überfordert und emotional sehr belastet. Im St. Joseph Krankenhaus in Berlin bekamen wir alles aus einer Hand: weitere Diagnostik, Beratung zu persönlichen Fragestellungen, Vorbereitung und Begleitung der Geburt und über die Babylotsin ganz viel Hilfe für die Zeit danach – angefangen bei der Familienhebamme, die uns bis heute besucht, über den Kontakt zum Jugendamt bis hin zur Haushaltshilfe“, erzählt Rabi’a Zahra Sabrina Wagner.

Weiterführende Informationen unter: Babylotsinnen – präventive Beratung rund um die Geburt (caritas.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.12.2023

Deutscher Caritasverband sieht Einigung über EU-Migrations- und Asylpaket äußerst skeptisch

Mit deutlicher Skepsis hat der Deutsche Caritasverband die politische Einigung über das EU-Migrations- und Asylpaket nach Jahren der Verhandlungen von EU-Rat und Europäischem Parlament wahrgenommen. „Der Preis, den die Europäische Union für die Einigung über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem bezahlt, ist hoch. Der Mehrwert für ein faires, solidarisches Asylsystem ist aber nicht gegeben“, kritisiert Steffen Feldmann, Vorstand für Internationales beim Deutschen Caritasverband. Auch nach dem neuen System würden die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen weiterhin einen hohen Anteil der Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme tragen müssen.

„Wie das Grenzverfahren durchgeführt und gleichzeitig EU-Asyl- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden sollen, bleibt offen“, kritisiert Steffen Feldmann. Dass auch Familien mit minderjährigen Kindern die sogenannten Grenzverfahren durchlaufen sollen, sei völlig unangemessen, so Feldmann. Kinder, die ihre Heimat verlassen mussten, dann wochen- oder monatelang auf der Flucht waren, werden nun für die Dauer der Verfahren haftähnlich untergebracht.

Mit den neuen Regelungen soll die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auch über die EU-Grenze hinaus verlagert werden. Als sicher deklarierte Drittstaaten sollen nun verstärkt einbezogen werden und für den Schutz der Menschen sorgen. Dies umfasst potenziell auch solche Staaten, die autokratisch regiert werden, und die den Flüchtlingsschutz nicht sicherstellen.

„In der Politik sind Kompromisse notwendig. Allerdings nicht um jeden Preis“, unterstreicht Feldmann. „Menschenrechte sind die Basis unseres Zusammenlebens und keine Verhandlungsmasse. Wenn damit begonnen wird, sie in Frage zu stellen, wird dies gravierende Folgen für das Zusammenleben in Deutschland, Europa und der Welt haben.“

„Die Werte der Europäischen Union drücken sich auch und gerade in unserem Umgang mit Migrant_innen und Geflüchteten aus“, erinnert Feldmann. Zentraler Bestandteil des internationalen Flüchtlingsschutzes ist es, ein solidarisches System der Verantwortungsteilung zu etablieren, um so den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. „Es muss um die solidarische Teilung der Verantwortung gehen und nicht um die Abschiebung der Verantwortung auf andere.“

Weitere Infos:
Positionen des Deutschen Caritasverbandes zu Migration und Integration

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.12.2023

Die Diakonie Deutschland appelliert an die Bundesregierung, ihren Streit um die Erhöhung des Kinderfreibetrages und Kindergeldes beizulegen. Bundesfinanzminister Christian Lindner lehnt die Erhöhung des Kindergeldes ab.

Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide:

„Den Freibetrag für Kinder von sehr gut verdienenden Eltern anzuheben, nicht aber das Kindergeld, benachteiligt alle Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Sie leiden aber besonders unter den Preissteigerungen. Aktuell beträgt die maximale Entlastung für Gut- und Spitzenverdiener aufgrund der Freibeträge circa 368 Euro monatlich. Das Kindergeld beträgt 250 Euro monatlich. Das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum gilt für alle Kinder, nicht nur für Kinder reicher Eltern. Mit anderen Worten: Steigt der Kinderfreibetrag muss auch das Kindergeld steigen. Alles andere wäre ungerecht. Diese Diskussion macht deutlich: Wir brauchen dringend eine sozial gerechte Kindergrundsicherung, in der alle Leistungen zusammengeführt sind.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 22.01.2024

Die Diakonie Deutschland ruft dazu auf, sich an den zahlreichen Demonstrationen in Deutschland gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung zu beteiligen. „Diese Ideologie darf sich nicht durchsetzen“, unterstreicht Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Wir müssen in einem breiten Bündnis von Demokratinnen und Demokraten dagegenhalten.“ Die Recherchen von „Correctiv“ hätten offensichtlich gemacht, dass rassistische Ideologien endgültig in der AfD angekommen seien: „Dieser menschenverachtende Hass bedroht den Kern unserer Demokratie – die faire Teilhabe aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Einkommens, Weltanschauung, Geschlecht oder Alter.“

„Als sozialer Dienst der evangelischen Kirchen tritt die Diakonie entschieden ein für die unteilbare Menschenwürde aller und eine offene und solidarische Gesellschaft“, sagt Schuch: „Dafür stehen wir mit unseren vielen Einrichtungen und Diensten im gesamten Land mit ihren Hunderttausenden Mitarbeitenden. Sie setzen sich mit ihrer Arbeit täglich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein.“  Er unterstreicht: „Klare Kante gegen rechts: Dafür stehen wir mit vielen anderen in unserem Land.“

„Sprechen Sie miteinander, verabreden Sie sich – in Betrieben, sozialen Einrichtungen, Schulen, überall. Und gehen sie gemeinsam auf die Straße“, sagt Schuch.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.01.2024

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen in dieser Woche das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ sowie die Reform des Einbürgerungsrechts im Bundestag verabschiedet werden.

Die Diakonie Deutschland begrüßt die mit der Einbürgerungsrechtsreform geplante Verkürzung der Einbürgerungsfristen sowie die grundsätzliche Akzeptanz von Mehrstaatigkeit. Kritisch bewertet sie dabei allerdings die geplante Verschärfung bei der Pflicht zur Sicherung des Lebensunterhalts. „Dass insbesondere Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder Menschen mit Pflegeverantwortung, die nicht voll erwerbstätig sein können, faktisch von der Einbürgerung ausgeschlossen werden, schadet sowohl unserem Sozialstaat als auch unserer Demokratie“, sagt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide.

Ebenso kritisiert die Diakonie Deutschland die massive Ausweitung der Befugnisse bei der Ingewahrsamnahme und Durchsuchung von Wohnungen ausreisepflichtiger Personen. „Wenn in den frühen Morgenstunden in die Wohnungen völlig unbeteiligter Familien mit Kindern eingedrungen wird, kann das traumatisierende Folgen haben.“ Einzig zu begrüßen sei die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Pflichtverteidigung in der Abschiebungshaft – eine langjährige Forderung der Diakonie und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Schutzsuchende Menschen sollen nach den Plänen der Bundesregierung zudem deutlich länger nur einen Anspruch auf eingeschränkte Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Maria Loheide: „Die Ausweitung des Asylbewerberleistungsgesetzes von 18 auf 36 Monate bedeutet, dass Menschen, die hier in Deutschland leben, noch länger unzureichend medizinisch versorgt werden. Das ist gefährlich für chronisch und psychisch kranke Menschen. Zudem ist eine Ausweitung der bestehenden Restriktionen auch ökonomisch nicht sinnvoll, da die Menschen mit ihren medizinischen Problemen in Notaufnahmen und Krankenhäusern landen, was teurer ist als eine frühzeitige ambulante Versorgung. Statt die Debatte mit populistischer Stimmungsmache aufzuheizen, appelliere ich an alle Politiker und Politikerinnen, zu einer sachlichen Debatte über Zuwanderung und Flucht zurückzukehren.“

Weitere Informationen:

Faktenpapier: „Eingeschränkte gesundheitliche Versorgung für Asylsuchende für 36 statt für 18 Monate“:

https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Faktenpapier_AsybLG_Gesundheit_18_auf_36_Monate_2024_01_17_FINAL.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.01.2024

Wie in jedem Jahr kurz vor Weihnachten ist nun die mit Spannung erwartete Düsseldorfer Tabelle 2024 da. „Leider profitieren unterhaltsberechtigte Kinder von den Änderungen der Düsseldorfer Tabelle kaum.“, bemängelt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).

Die Düsseldorfer Tabelle enthält standardisierte Vorgaben für den Unterhalt der Kinder in Scheidungs- und Trennungsfamilien. Nur auf der ersten Einkommensstufe wird der Unterhalt für Kinder in der Mindestunterhaltsverordnung festgelegt, im Übrigen beruhen die Beträge auf der Abstimmung des Deutschen Familiengerichtstages und der Oberlandesgerichte. Deshalb hat die Tabelle nur eingeschränkt Gesetzeskraft, ist aber in der Praxis nahezu immer Maßstab für den Kindesunterhalt.

Der Verordnungsgeber hat den Mindestunterhalt der ersten Einkommensgruppe um fast 10 Prozent angehoben. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis fünf Jahre steigt beispielsweise von 437 € auf 480 € monatlich. Für ein Kind von zwölf Jahren erhöht sich der Mindestunterhalt von 588 € auf 645 €. Die Anhebung um 10 Prozent setzt sich allerdings bei den Kindern nicht durch, deren Eltern in höhere Einkommensgruppen eingestuft werden. Denn die Einkommensgruppen wurden durch die Oberlandesgerichte ebenfalls angehoben. Die Anhebung um jeweils 200 € bewirkt, dass die Unterhaltssteigerung bei den Kindern mit nur 5 Prozent deutlich geringer ausfällt, als die Teuerungsrate es an sich vorgeben würde. Daneben sind auch die Selbstbehaltssätze der Unterhaltspflichtigen angehoben worden. Die Anhebung geht zu Lasten der unterhaltsberechtigten Kinder, weil mehr Kinder in den Mindestunterhalt rutschen als bisher. So erhalten die betreffenden Kinder gerade keinen inflationsgerechten Ausgleich.

Damit führt auch die Düsseldorfer Tabelle 2024 einen aus Sicht der betreuenden Elternteile negativen Trend fort: Kinder von barunterhaltspflichtigen Geringverdienenden erhalten höchstens den Mindestunterhalt, während Kinder Besserverdienender verhältnismäßig wenig vom guten bis sehr guten Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils profitieren.

Ob das vom Gesetzgeber so mitgetragen würde, der den erheblichen Preisanstieg zum Anlass genommen hat, den Mindestunterhalt um 10 Prozent anzuheben, bleibt völlig unklar. „Die alljährlich wiederkehrende Unzufriedenheit mit der Umsetzung der Mindestunterhaltsverordnung zeigt ein demokratisches Defizit.“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber Verantwortung für die gesamte Düsseldorfer Tabelle und die Gestaltung des Kindesunterhalts für alle Einkommensgruppen übernimmt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 19.12.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme den Referent*innentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von schwangeren Personen. Die vorgesehenen Verbotsnormen und Sanktionsmechanismen für sogenannte Gehsteigbelästigungen stellen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der grundrechtlich und völkerrechtlich geschützten reproduktiven Selbstbestimmung dar. Darüber hinaus sind sie ein erster Schritt, um geschlechtsbezogene Gewalt und Diskriminierung im Einklang mit nationalen und völkerrechtlichen Pflichten schrittweise abzubauen.  Der Entwurf setzt damit eine langjährige Forderung des djb um. „Dieser Schritt ist längst überfällig. Denn Gehsteigbelästigungen sind keine Bagatellen, sondern verletzen das reproduktive Selbstbestimmungsrecht Schwangerer, ebenso wie die Persönlichkeitsrechte und die Berufsfreiheit von Beratungspersonal und Personal von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen,“ so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Eine bundeseinheitliche Regelung, so wie im Entwurf vorgesehen, sieht der djb als besonders notwendig an. Denn derzeit sehen sich Frauen und andere schwangere Personen einer uneinheitlichen Behörden- und Rechtsanwendungspraxis ausgesetzt, die enorme Rechtsunsicherheit schafft. Diese sowie weitere im Entwurf vorgesehene Maßnahmen sind auch vor dem Hintergrund der bereits defizitären Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen zu betrachten. Der djb begrüßt vor allem, dass der Entwurf klarstellt, dass der Sicherstellungsauftrag der Länder auch den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen umfasst. Auch die Ausweitung der statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen ist wichtig, um die defizitäre Versorgungslage sichtbarer zu machen und ihr abhelfen zu können.

Kritisch sieht der djb lediglich Einzelheiten des Entwurfs, vor allem der konkreten Ausgestaltung der Tathandlungen der Verbots- sowie Sanktionsnormen. Er regt daher an, bei den Verbots- und Sanktionsnormen von den erhöhten subjektiven Anforderungen Abstand zu nehmen. Die Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb Céline Feldmann konstatiert außerdem: „Der Referentenentwurf stellt zwar einen wichtigen Schritt, aber nur einen ersten Schritt dar. Denn ein ungehinderter Zugang zu Beratungen und Schwangerschaftsabbrüchen ist erst dann sichergestellt, wenn Beratungen freiwillig werden und Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert sind.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 19.12.2023

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) stellt in seiner Halbzeitbilanz vom 21.12.2023 drei kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte heraus, die im Koalitionsvertrag formuliert sind und nun priorisiert werden sollten:

  • Die Bundesregierung muss ihrem Versprechen einer Stärkung der Kinder- und Jugendrechte Taten folgen lassen.
  • Für mehr Gerechtigkeit braucht es einen Handlungsplan der Bundesregierung für mehr soziale Mobilität innerhalb der jungen Generation.
  • Die jungen Menschen haben ein Recht auf Zukunft und Generationengerechtigkeit durch die Einhaltung klimapolitischer Ziele.

Angesichts internationaler Krisen sowie der angespannten haushaltspolitischen Situation in Deutschland rückt die Kinder- und Jugendpolitik aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums (BJK) in den Hintergrund. Das Fazit des Bundesjugendkuratoriums lautetet daher: Mehr Kinder- und Jugendpolitik wagen.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 21.12.2023

„Nachhaltigkeit spielerisch entdecken!” ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2024. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung der Themen gesunde Umwelt und Nachhaltigkeit aufmerksam machen. So hatte erst vor kurzem der UN-Kinderrechteausschuss eine nachhaltige Umwelt- und Klimapolitik der Staatengemeinschaft angemahnt, bei der das Kindeswohl eine wesentliche Grundlage von Entscheidungen werden müsse. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2024 teilzunehmen.

„Als Kinderrechtsorganisation setzen wir uns für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in einer gesunden Umwelt ein. Dabei kommt dem Thema Nachhaltigkeit herausragende Bedeutung zu, das zum einen die Arbeit von Politik, Wissenschaft und Forschung, daneben aber auch das tägliche Handeln der Menschen leiten sollte. Für Kinder und Jugendliche bietet sich gerade in sehr jungen Jahren ein spielerischer Zugang zu diesem komplexen und weitreichenden Thema an. Dabei sollte neben den nationalen und internationalen Themen beispielsweise einer umfassenden Klimaschutzpolitik, der notwendigen Reduktion von Treibhausgasen oder des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen wie dem Regenwald aufgezeigt werden, was lokales Handeln in diesem Bereich bewirken kann. Hier kann Nachhaltigkeit zu einem Thema werden, dem sich Kinder und Jugendliche spielerisch nähern und sich so wichtige Kompetenzen und Wissen aneignen. Denn eines ist ganz klar: Auch im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist unbedingt sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche aktiv mitwirken und ihre Ansichten berücksichtigt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Weltspieltag 2024 wird deutschlandweit zum 17. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Aktion selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter http://www.weltspieltag.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.01.2024

Der Endspurt läuft: Noch drei Wochen besteht die Möglichkeit, sich um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes zu bewerben. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Langjähriger Partner ist der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024. Am 07. Oktober laden das Deutsche Kinderhilfswerk und Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, alle Beteiligten zur Preisverleihung in Deutschlands größten Freizeitpark ein. Neben der Bekanntgabe der Gewinnerprojekte erwartet die Teilnehmenden dort ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Musik-Acts und Prominenten, die das Engagement der Kinder und Jugendlichen wertschätzen. In den vergangenen Jahren zählten unter anderem Mike Singer, Stefanie Heinzmann, Enie van de Meiklokjes und Regina Halmich zu den prominenten Laudatorinnen und Laudatoren. Auch sie zeigen sich immer wieder begeistert von den Projekten, die die jungen Menschen auf die Beine stellen.

„Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir das Engagement von Kindern und Jugendlichen für ihre eigenen Rechte oder die Rechte anderer aus. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, wie wichtig der Beitrag von Kindern und Jugendlichen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist. Kinder und Jugendliche, die sich aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten einbringen, engagieren sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt. Wir sind dieses Jahr wieder auf die Einsendung von einfallsreichen Angeboten, die mit viel Kreativität der Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden, sehr gespannt“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Engagement von Kindern und Jugendlichen ist wichtig – nicht nur für unser heutiges Zusammenleben in der Gesellschaft, sondern auch für die Zukunft. Ich kann nur alle jungen Menschen, die sich aktiv und nachhaltig für das Gemeinwesen einsetzen, dazu ermutigen, sich zu bewerben. Denn mir liegt es sehr am Herzen, diesen vorbildlichen Einsatz zu fördern. Ich bin jedes Jahr wieder überrascht von den bemerkenswerten und zukunftsweisenden Projekten, die eingereicht werden“, so Miriam Mack. Sie ist seit 2015 Patin für verschiedene Aktionen und macht sich vor allem für die Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie gegen Kinderarmut in Deutschland stark.

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen. Um ihre aktive Teilnahme zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich wertgeschätzt und lernen Demokratie. Zudem werden die Projekte der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung in besonderer Weise öffentlich gewürdigt.

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Die Bewerbung erfolgt online unter http://www.dkhw.de/dkjp. Dort sind weitere Informationen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung aufgeführt. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen. Zusätzlich wird von jedem Gewinnerprojekt sowie von den lobenden Erwähnungen ein Kurzfilm gedreht, der zur Vorstellung des Engagements dient.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.01.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum Jahresbeginn die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind diese ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht insgesamt die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

 

„Wir feiern in diesem Jahr das 75-jährige Jubiläum unseres Grundgesetzes. Auch deshalb ist es höchste Zeit, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert werden. Es braucht endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung steht hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht. Zugleich ist unabdingbar, dass in einem Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Das Thema Kinderrechte darf nicht weiter ein Nischenthema bleiben, sondern es braucht die breite Etablierung einer Kinderrechtsperspektive im deutschen Rechtssystem. Bereits seit vielen Jahren gibt es eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz auf Bundesebene, denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Gerade vor dem Hintergrund multipler Krisen zeigt sich, dass es der Kinderrechte mehr denn je bedarf. Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Kindesvernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal“, so Krüger weiter.

 

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Diesem Versprechen müssen jetzt Taten folgen. Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes würden sie die Anwendung sämtlichen Rechts prägen. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2024

Der Kinderschutzbund setzt sich gegen eine Erhöhung der Kinderfreibeträge der Superreichen und für eine Umverteilung über eine echte Kindergrundsicherung ein.

Aktuell planen Finanzminister und Kanzler die Kindefreibeträge zu erhöhen, und zeitgleich das Kindergeld nicht anzufassen. Der Kinderschutzbund kritisiert, dass Kinder der arbeitenden Mitte, die nur das Kindergeld beziehen, durch die Pläne um bis zu 118 € weniger an staatlichem Zuschuss pro Monat erhalten würden! Bis zur Volljährigkeit der Kinder summiert sich das auf über 25.000 € Unterschied, der durch bessere Absetzmöglichkeiten von teuren Privatschulen, Kindermädchen und vielem mehr sogar noch deutlich höher ausfallen kann. Diese Differenz zwischen Mittelschichtskindern und Kindern von Spitzenverdiener*innen war noch nie so hoch, wie es aktuell durch die FDP geplant ist! Dabei sollte diese Schere laut Koalitionsvertrag eigentlich verringert werden. Das scheint nun in Regierungskreisen völlig vergessen.

Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbund Bundesverbandes erklärt: „Es ist eine Frechheit, wie das aktuelle System klammheimlich über die Kinderfreibeträge die Kinder von Spitzenverdiener*innen massiv begünstigt. Das kostet jährlich Milliarden! Gerade in Zeiten vermeintlich knapper Kassen sollten alle Regierungsbeteiligten ein besonders großes Interesse daran haben, die vorahnenden Mittel möglichst so effizient einzusetzen, dass sie den größten Effekt haben und jene unterstützen, die es wirklich brauchen. Alles andere ist unfair und schlichtweg Unfug!“

Der Kinderschutzbund fordert stattdessen eine echte Kindergrundsicherung, die insbesondere arme Kinder und die untere Mitte entlastet sowie die unfairen Steuerentlastungen für Superreiche abschafft. Denn alle Kinder haben ein gutes Aufwachsen verdient!

Weitere Informationen und unseren Vorschlag zu einer echten Kindergrundsicherung finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 22.01.2024

Auch das neue Jahr 2024 begann mit vielen Schreckensmeldungen. Neben den Kriegen in der Ukraine und dem Nahen Osten, den Überschwemmungen in Niedersachsen und die Androhung einiger Gruppen im Zuge der Proteste der Landwirte, den Staat und die Infrastruktur lahmlegen zu wollen, spricht fast niemand mehr über die Krise, die Millionen Menschen in unserem Land betrifft: Die Krise, in der Kinder, Jugendliche und ihre Familien stecken.

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Weder die immer neuen Zahlen zur Kinderarmut, noch die zunehmende Klage der Jugendämter, der Kitas und Schulen über den eklatanten strukturellen und finanziellen Mangel – nicht einmal der neuerliche Pisa-Schock lösen mehr als ratloses Achselzucken aus. Wer übernimmt eigentlich die Verantwortung für die Gestaltung von guter Kindheit und Jugend? Es fehlt an allen Ecken und Enden, Familien sind erschöpft, auch weil die Versorgung in Kitas, Schulen, in der Kindermedizin auf immer wackeligeren Füßen steht.“

Empirische Studien zeigen immer wieder, die Rechte von Kindern und Jugendlichen stehen zwar auf dem Papier, aber die Umsetzung scheitert bei der Ganztagsbetreuung, beim Recht auf Bildung und vor allem beim Recht auf Beteiligung.

Andresen: „Ich bedaure sehr, dass wir sowohl politisch als auch gesellschaftlich bereit zu sein scheinen, das hinzunehmen.“

Bundesweit leben etwa drei Millionen Kinder in Armut, es fehlen rund 98 000 Erzieherinnen und Erzieher, mindestens 14 500 Lehrkräfte und in vielen Städten und Regionen hat die  Kinder- und Jugendhilfe Mühe, ihre grundlegendste Pflicht – die Abwendung von Kindeswohlgefährdungen – zu erfüllen.

Andresen mahnt:

„Man kann nachts nur dasjenige Kind nach einem schlechten Traum trösten, das einem nahe steht. Aber es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, für ein auskömmliches Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Das betrifft Staat, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gleichermaßen. Wir haben es inzwischen mit einer echten Krise der Kindheit und Jugend zu tun. Der Kinderschutzbund befürchtet, dass das System kollabiert. Wer also tritt ernsthaft und engagiert für die Rechte  von Kindern und Jugendlichen ein und priorisiert deren Bedarfe? In der politischen Landschaft hören wir viele Lippenbekenntnisse, aber das reicht nicht“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 12.01.2024

eaf unterstützt Forderungen des Kooperationsverbundes Familienbildung

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) begrüßt und unterstützt die Forderungen des Kooperationsverbundes Familienbildung (Ko:Fa) nach einer verlässlichen Finanzierung der Familienbildung in unsicheren Zeiten.

Bereits in mehreren Stellungnahmen hat die eaf, Gründungsmitglied des Ko:Fa in 2021, in den vergangenen Jahren auf die teilweise prekären Verhältnisse bei der Finanzierung der Familien­bildung hingewiesen. Der evangelische Verband betont dabei die zentrale Rolle einer gelingenden Familienförderung für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. „Eine wohnortnahe, offene und fachkompetente Familienbildung ist aus unserer Sicht unverzichtbarer Teil der Infrastruktur für Familien“, so eaf-Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus. „Unsere Familien­bildungseinrichtungen sind gerade auch für Familien in schwierigen Lebenslagen verlässliche Partner. Sie bieten Orte der Begegnung und Verständigung und sind Ruhepole in unruhigen Zeiten.“

Aus diesem Grund hat die eaf maßgeblich an der Erstellung des vorliegenden Positionspapiers im Kooperationsverbund Familienbildung mitgewirkt. „In Anbetracht der gegenwärtigen Finanzierungsdebatten im Bund, aber auch in den Ländern und Kommunen, befürchten wir weitere Einschnitte, die die Unterstützung für Familien einschränken und die Familien­bildungsstätten finanziell und personell aushöhlen.“ Kraus appelliert an die politischen Akteure, ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden: „Die Zeit zum Handeln ist jetzt! Zum Wohle der Demokratie: Schaffen Sie endlich verlässliche und nachhaltige Rahmenbedingungen für die Familienbildung, damit Kinder in gesunden, starken Familien aufwachsen und Vertrauen in sich und die Strukturen entwickeln!“

Die drei wichtigsten Forderungen des Positionspapiers sind deshalb:

  1. Der Erhalt des breiten und niederschwelligen Angebotsspektrums der Familienbildung.
  2. Eine verlässliche finanzielle Unterstützung für Familienbildungsträger.
  3. Die politische und finanzielle Stärkung der gemeinwohlorientierten Familienbildung.

>>>Download Positionspapier „FAMILIENBILDUNG stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, aber braucht dafür bessere finanzielle Absicherung“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 19.01.2024

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) unterstützt in ihrer aktuellen Stellungnahme die Entscheidung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für ein Stufenmodell und gegen eine tagesgenaue Berechnungsmethode. Sie sieht aber die in den Eckpunkten des BMJ vorgeschlagenen Stufen und ihre unterhaltsrechtlichen Folgen für das asymmetrische Wechselmodell kritisch.

„Je nach Verteilung der Alltagsaufgaben der Eltern und einer konkreten Erwerbstätigkeit des hauptbetreuenden Elternteils sollte aus Sicht der eaf frühestens ab 33 Prozent Mitbetreuung ein asymmetrisches Wechselmodell angenommen werden“, erläutert Prof. Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, und verweist bezüglich der Begründung der Stufen auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfamilienministeriums.

„Wir befürworten in diesem Fall eine moderate Unterhaltskürzung, eine Barunterhaltspflicht für beide Elternteile im asymmetrischen Wechselmodell zwischen 33 und 45 Prozent lehnen wir ab. Die Untergrenze eines symmetrischen Wechselmodells kann aus Sicht der eaf bereits ab 45 Prozent Mitbetreuung festgelegt und mit einer Barunterhaltspflicht für beide Elternteile verbunden werden, wenn auch die Verantwortung für Alltagsaufgaben annähernd hälftig geteilt wird.“

Ein reformiertes Kindesunterhaltsrecht sollte Elternkonflikte vermeiden helfen und keine Sogwirkung für bestimmte Betreuungsmodelle entfalten. Deshalb müssen die unterhaltsrechtlichen Regelungen in einem asymmetrischen Wechselmodell so gestaltet werden, dass der hauptbetreuende Elternteil nicht befürchten muss, bei einer Ausweitung der Betreuung des anderen Elternteils den reduzierten Kindesunterhalt nicht durch eigenes Erwerbseinkommen kompensieren zu können.

“Uns ist es wichtig, kein Betreuungsmodell zu diskreditieren“, begründet Bujard die Haltung seines Verbandes. „Abhängig von Wohnsituation, Alter der Kinder, Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten kann für jede Familie ein anderes Betreuungsmodell das Richtige sein. Wenn ein Elternteil in größerem Umfang mitbetreuen möchte, muss dies ebenso ermöglicht werden und verdient Förderung und Anerkennung. Hier ist die Gesellschaft gefragt: Betreuungsbedingte Mehrbelastungen sollten im Sozial- und Steuerrecht berücksichtigt werden, im Unterhaltsrecht hingegen ist oberste Priorität die tatsächliche Bedarfsdeckung des Kindes.“

Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vom 24. August 2023

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 20.12.2023

Der Familienbund hält zum Schutz des Klimas einen höheren CO2-Preis für politisch richtig und zwingend. Notwendig sind aber soziale Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für Geringverdiener und Familien.

Nachdem sich das Bundeskabinett gestern mit der zukünftigen Finanzierung des Haushalts befasst hat, weist der Familienbund darauf hin, dass der Klimaschutz durch soziale Maßnahmen flankiert werden muss: „Ein höherer CO2-Preis trifft Geringverdiener und Familien besonders stark, da diese einen größeren Anteil ihres Einkommens für Konsumgüter und Strom ausgeben müssen als Haushalte mit höherem Einkommen bzw. geringerer Personenzahl. Daher ist ein sozialer Ausgleich wie das im Koalitionsvertrag versprochene Klimageld für eine gerechte Lastenverteilung unabdingbar“, äußerte heute Ulrich Hoffmann, der Präsident des Familienbundes der Katholiken. „An der sozialen Komponente des Klimaschutzes zu sparen, ist auch deswegen ungerecht, weil einkommensschwächere Personen weitaus weniger CO2-Emissionen verursachen als Menschen mit höherem Einkommen. Das Verursacherprinzip spricht somit klar für eine soziale Flankierung des Klimaschutzes.“

Die Idee des von vielen Wirtschafts- und Klimawissenschaftlern unterstützten Klimageldes ist, dass der Staat die Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis an die Bevölkerung zurückgibt – als Pauschale, das heißt für alle in gleicher Höhe. Dadurch würden Haushalte mit guter CO2-Bilanz im Ergebnis finanziell entlastet. Bei Haushalten mit hohem Energieverbrauch würde hingegen eine finanzielle Belastung und ein umweltpolitisch gewünschter Anreiz zum Einsparen von CO2-Emissionen entstehen. Ulrich Hoffmann hält diesen Ansatz für richtig und kritisiert, dass die Bundesregierung die Idee derzeit nicht weiterverfolgt: „Wenn die Regierung jetzt darauf verweist, dass sie mit der Abschaffung der EEG-Umlage bereits ein Klimageld eingeführt habe, ist das nicht richtig. Die Abschaffung der EEG-Umlage reduziert schlicht für alle den Strompreis und entlastet damit diejenigen, die viel Strom verbrauchen, besonders stark. Der soziale Ausgleich und der ökologische Anreiz fehlen.“

Der Familienbund fordert eine schnelle Umsetzung des Klimageldes. Die politische Debatte über die sozial- und familiengerechte Ausgestaltung dieser Leistung müsse jetzt zielgerichtet geführt werden. Die Voraussetzungen für die Auszahlung müssten unverzüglich geschaffen werden. „Für den Klimaschutz gibt es in der Bevölkerung derzeit eine breite Zustimmung – unter der Voraussetzung, dass er sozial gerecht erfolgt. Diese Chance darf die Politik nicht verstreichen lassen“, so Ulrich Hoffmann. „Ein Klimaschutz, der überwiegend zu Lasten der ärmeren Bevölkerung geht, hat keine Chance auf Erfolg, da er politische Kräfte stärken wird, die den Klimaschutz ablehnen. Der Erfolg des Klimaschutzes hängt davon ab, dass es gelingt, bei der ökologischen Wende alle mitzunehmen.“

Dem Familienbund ist bewusst, dass in Zeiten multipler Krisen und begrenzter finanzieller Ressourcen nicht allen Teilen der Bevölkerung alle Lasten abgenommen werden können. Für umso wichtiger hält es Ulrich Hoffmann, darauf zu achten, dass die Lastenverteilung gerecht erfolgt: „Die Klimapolitik braucht eine klare Kommunikation und einen klaren Kompass: Sie muss sich konsequent am Leistungsfähigkeits- und Verursacherprinzip orientieren, Geringverdiener und Familien durch Ausgleichsmaßnahmen entlasten und starke Schultern deutlich stärker in die Verantwortung nehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 21.12.2023

LSVD, Quarteera, EQUAL PostOst und ILGA Europe fordern Bundesregierung auf, verfolgte LSBTIQ* aus Russland aufzunehmen

Am 30. November 2023 hat der Oberste Gerichtshof Russlands die sogenannte “internationale LGBT-Bewegung” als extremistisch eingestuft und ihr jegliche Aktivitäten verboten – dieses Urteil tritt heute in Kraft. Beschuldigten drohen insbesondere Strafverfahren, die voraussichtlich bis zu zwölf Jahren Gefängnis vorsehen. Bereits unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes kam es zu ersten Razzien an Community-Orten. Zusätzlich häufen sich Berichte über Erpressungen, Kündigungen, Drohungen und Angriffe, die die Betroffenen nicht anzeigen können. Dazu erklären Lesben- und Schwulenverband (LSVD), Quarteera, Equal PostOst und ILGA Europe gemeinsam:

Ein sicheres Leben für queere Menschen war de facto in Russland bereits in der Vergangenheit nicht möglich. Hassgewalttaten gegen LSBTIQ* werden nicht aufgeklärt. Der öffentliche Raum wird von Hassreden gegen LSBTIQ* bestimmt. Mit der letzten Entscheidung des Gerichtshofes setzt Russland seine LSBTIQ*-feindliche Politik fort. Es findet Stück für Stück eine Rekriminalisierung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt statt. Deswegen fordern wir die Bundesregierung, aber insbesondere Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser, dringend dazu auf, verfolgte und besonders schutzbedürftige LSBTIQ* aus Russland aufzunehmen. Dies ist gemäß dem Aktionsplan “Queer leben” der Bundesregierung und den Leitlinien für eine feministische Außenpolitik dringend geboten.

Die Einstufung als eine extremistischen Organisation und Bewegung eröffnet die Grundlage für eine willkürliche staatliche Verfolgung von LSBTIQ* Personen und Unterstützer*innen. Das Urteil trifft einen unbestimmten Personenkreis, darunter nicht nur Mitglieder von LSBTIQ* Organisationen, Aktivist*innen und Journalist*innen, sondern auch Personen, die schlicht Teil der LSBTIQ* Community sind, mit dieser sympathisieren oder auch dafür gehalten werden. Dieses Urteil ist eine menschenrechtliche Bankrotterklärung, da es eine strafrechtliche Verfolgung von Einzelpersonen ermöglicht – aufgrund ihrer (vermeintlichen) Zugehörigkeit.

Zum Hintergrund:

Bereits vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wurden die Menschenrechte von LSBTIQ* immer weiter eingeschränkt. Dazu zählen das sog. „Anti-Propaganda-Gesetz“, das durch die Duma im Januar 2013 auf den Weg gebracht und im Jahr 2022 zusätzlich verschärft wurde. Im Juli 2023 verabschiedete die Duma das trans*feindliche Gesetz, das zusätzlich in die individuellen Freiheitsrechte von trans*Personen eingreift. Insbesondere trans*Personen, die bereits eine Personenstandsänderung durchgeführt haben, sind dem Staat bekannt und daher eine leichte Zielscheibe. Als stellvertretendes Symbol für den “Westen” und seine Werte wird die LSBTIQ* Community zur Zielscheibe von Politik und Justiz Russlands gemacht.

Weiterlesen:

„LGBTIQ – Rechte weltweit“- Stellungnahme von Mikhail Tumasov im Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages

Ich wurde verboten. Wie sich die Situation russischer LGBTQ-Personen und Organisationen nach dem vollständigen Angriff Russlands auf die Ukraine verändert hat. Ergebnisse der Studie (equal-postost.org)

Leitlinien zu feministischer Außenpolitik des Auswärtigen Amts und BMZ (lsvd.de)

Rainbow Map and Index 2023 (ILGA Europe)

LGBT-Rechte weltweit: Wo droht Todesstrafe oder Gefängnis für Homosexualität? (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 10.01.2024

Der Paritätische ruft auf zur Teilnahme an den zahlreichen Demonstrationen in Deutschland gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung.

Mit über 160 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen ruft der Paritätische zur Aktion des Netzwerks „Hand in Hand“ am 3.2. um 13 Uhr in Berlin auf und ermuntert dazu, sich an den zahlreichen Demonstratuonen auch an anderen Orten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung zu beteiligen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands erklärt: „Die AfD und andere Rechtsextremisten verfolgen mit ihren Plänen von Massendeportationen nichts weniger als die Zerstörung unserer Gesellschaft. Das dürfen, das werden wir nicht zulassen. Deshalb rufen wir alle auf, sich gemeinsam mit uns vor all diejenigen zu stellen, die nach den völkisch-nationalistischen Vorstellungen von Höcke, Krah und Konsorten nicht dazu gehören sollen. Wir sind alle gefordert, unsere Demokratie jetzt zu verteidigen.”

Den Aufruf zur Aktion am 3.2.2024 in Berlin finden Sie hier.

Weiterführende Links

Paritätischer gegen Rechtsextremismus

Website „Hand in Hand“

Demonstrationen gegen Rechtsextremismus am 20. und 21.1.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2024

Diese Wochen sollen eine Reform des Staatsbürgerrechts sowie das sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verabschiedet werden.

Nachdem sich eine Einigung der Ampel in der Migrationspolitik zuletzt verzögert hatte, sollen diese Woche eine Reform des Staatsbürgerrechts sowie das sogenannte “Rückführungsverbesserungsgesetz” im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt, dass im Vergleich zu vorherigen Entwürfen nun ein Rechtsanspruch auf eine Pflichtverteidigung u.a. für von Abschiebehaft betroffene Menschen vorgesehen ist. Die weiterhin geplante massive Verschärfung des Abschiebungsrechts selbst kritisiert der Verband jedoch ungebrochen scharf als “inhumane Symbolpolitik”.

“Vorgesehen sind weitreichende Eingriffe in Grund- und Menschenrechte, die in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes stehen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Besonders kritisch bewertet der Paritätische, dass die Möglichkeit zur Inhaftierung massiv ausgeweitet werden soll und künftig selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre unbeteiligter Dritter missachtet würde, um ausreisepflichtige Personen finden und abschieben zu können – dies gelte selbst für Wohnungen von Familien mit Kindern und zur Nachtzeit. “Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme, bis hin zur Traumatisierung von Kindern, verschärfen. Dass Betroffenen angesichts dieser offenen Missachtung von Grund- und Menschenrechten jetzt wenigstens ein Pflichtverteidiger zugestanden wird, ist ein kleiner Hoffnungsschimmer für unseren Rechtsstaat, sollte aber doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein”, so Schneider.

Zutiefst besorgt ist der Verband darüber, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch geregelt werden soll, dass Asylbewerbern künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen gewährt werden sollen. Die geplante Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die ebenfalls beschlossen werden soll, begrüßt der Verband im Grundsatz, warnt aber ausdrücklich davor, dass im Gesetzentwurf nach wie vor Verschärfungen im Hinblick auf die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung enthalten sind. Über ergänzende Verwaltungsvorschriften solle zwar eine Härtefallregel definiert werden, diese habe aber keinen Gesetzescharakter. “Hier hätten wir uns eine rechtlich verbindliche Lösung gewünscht, um eine Diskriminierung bspw. von Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehenden oder älteren Menschen rechtssicher auszuschließen”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.01.2024

Das Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen veröffentlicht Stellungnahme.

Der Paritätische findet klare Worte zu dem „geheimen“ Treffen von führenden AFD-Größen, Mitgliedern der Werte-Union, Bundestagsabgeordneten, bekannten Neonazis und finanzstarken Unternehmer*innen, geäußert, bei dem sich Teilnehmende zu einem rassistischen „Masterplan“ zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland – mit und ohne deutschem Pass – austauschten. Im Folgenden ein Statement des Vorsitzenden sowie eine Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM).

Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands:

„Mit Abscheu und Entsetzen haben wir die Berichte zu den geplanten Massendeportationen, die Rechtsextreme nach ihrer Machtergreifung ins Werk setzen wollen, zur Kenntnis genommen. Doch ein “Geheimplan” war es nie: AfD-Politiker wie Höcke und Krah breiten ihre völkisch-nationalistische Ideologie seit langem unmissverständlich in Wort und Schrift aus. Alle Demokrat*innen sind jetzt gefordert, sich geschlossen gegen alle diejenigen zu stellen, die die Würde des Menschen mit Füßen treten und Millionen Menschen in Deutschland Entrechtung und Gewalt androhen. Mit einer solchen Agenda kann es auf politischer und gesellschaftlicher Ebene keinen Ausgleich geben. Damit bedrohen sie Demokratie und Menschenrechte in Deutschland in ihrer Substanz.“

Nie wieder ist jetzt!
Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM)

Das Recherchenetzwerk CORREKTIV veröffentlichte diese Woche seine Rechercheergebnisse zu einem „geheimen“ Treffen von führenden AFD-Größen, Mitgliedern der Werte-Union, Bundestagsabgeordneten, bekannten Neonazis und finanzstarken Unternehmer*innen. Bei diesem Treffen tauschten sich die Teilnehmenden zu einem rassistischen „Masterplan“ zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland – mit und ohne deutschem Pass – aus.

Die Vorhaben der AfD-Mitglieder und der weiteren rechten Initiativen überraschen Betroffene von Rassismus und rechter Gewalt kaum bis wenig. Rassismuskritische und demokratische Stimmen warnen seit Jahren unermüdlich vor der rechten Gefahr durch die AfD und weitere rechte institutionelle Umtriebe in Deutschland. Wenn die Öffentlichkeit zum Schauplatz menschenfeindlichen Sprechens wird, beflügelt das antidemokratische, autoritäre und rassistische Strömungen.

Gleichzeitig müssen wir zu unserem Entsetzen feststellen, dass die Ängste und Erfahrungen der Menschen, die von eben dieser rechten Ideologie und ihren Gefahren betroffen sind, in der medialen Öffentlichkeit und im politischen Geschehen noch viel zu wenig Berücksichtigung finden. Obwohl die Entwicklung der rechten Diskurse und das Erstarken von rechten Parteien und Bewegungen in den letzten Jahren öffentlich bekannt und nicht zu übersehen war, wird diese Gefahr für die Demokratie in unserem Land – und somit für alle hier lebenden Menschen – bis heute nicht ernst genommen. Doch für sehr viele Menschen ist diese Gefahr nicht nur theoretischer Natur: Die Sorge und das Bangen um eine sichere Zukunft in Deutschland ist für sie ganz real und existentiell.

Die bevorstehenden Landtagswahlen in drei Bundesländern mit sich schon jetzt abzeichnenden hohen Umfragewerten für die AfD können ein weiterer Schritt in Richtung eines Point-of-no-return sein. Weder die perfide Strategie einiger Parteien, sich Themen der AfD zu eigen zu machen, noch das „Verlassen“ auf demokratische Strukturen hat das Erstarken rechter Politik verhindert. Eine „Das wird schon nicht passieren“-Rhetorik kann unsere Gesellschaft nicht mehr leisten!

Als Forum und Sprecher*innen für über 300 Paritätische Organisationen von Menschen, die sich für ein demokratisches, diskriminierungskritisches und friedliches Miteinander einsetzen, vermissen wir den gesellschaftlichen Aufschrei und ein entschiedenes politisches Handeln der Demokrat*innen!

Jetzt ist nicht mehr die Zeit des Überrascht- und Entsetztseins. Jetzt ist die Zeit für strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von solchen menschen- und demokratiefeindlichen „Plänen“. Jetzt ist es an der Zeit, dass Demokrat*innen jeglicher Couleur enger zusammenrücken und sich in all ihrem Handeln diese sehr reale Gefahr vor Augen führen. Jetzt ist die Zeit, aufzustehen, Haltung zu zeigen und aktiv zu werden: Gegen Rassismus und gegen jede Art der Menschenfeindlichkeit. Nie wieder ist jetzt!
Deniz Greschner, Sprecherin des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen
Mahmut Hamza, Sprecher des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen

Zum Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM):

Im Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM) sind über 300 Migrantenorganisationen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengeschlossen. Es hat sich 2007 unter dem Dach des Paritätischen gegründet, um die Interessen von Migrantenorganisationen zu stärken und zu repräsentieren. Mehr Informationen zum Forum finden Sie hier.

Dokumente zum Download

Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM) (68 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.01.2024

Aus Sicht des Wohlfahrtsverbands sind die geplanten Maßnahmen unverhältnismäßig und können auch verfassungswidrig sein.

In einem Brief appelliert der Paritätische an die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen im Deutschen Bundestag, den Vorschlägen der Bundesregierung zur Wiedereinführung und gravierenden Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber erwerbslosen Menschen nicht zu folgen. Aus Sicht des Wohlfahrtsverbands sind die geplanten Maßnahmen unverhältnismäßig und können auch verfassungswidrig sein. Durch die Streichung existenzsichernder Regelleistungen würden die Betroffenen, die vielfach eigentlich auf individuelle Beratung und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen angewiesen wären, in Not und Überschuldung getrieben.

Der Paritätische kritisiert die Pläne der Ampel-Koalition als “Symbolpolitik”. Der Vorwurf, “Menschen unverschuldet in Not zu bringen und vorhandene Ressentiments gegen Erwerbslose zu bestärken, ist nicht von der Hand zu weisen”, heißt es in dem Schreiben. Etwa ein Drittel der Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung für Arbeitsuchende seien von psychischen Beeinträchtigungen betroffen. Bei vielen, die von Sanktionen bedroht sind, lägen körperliche Beeinträchtigungen, Sprachprobleme und Leseschwächen vor. Die Kalkulation zum möglichen Einsparpotenzial durch die geplanten Maßnahmen hält der Verband entsprechend für vollkommen unrealistisch. “Um 170 Millionen Euro im Jahr einzusparen, müssten etwa 150.000 Bürgergeldbeziehende entsprechend sanktioniert werden. So viele willentliche Verweigerer gibt es nicht”, stellt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands klar. 

“Es ist ein Zerrbild, dass die Menschen sich in großer Zahl in die soziale Hängematte legen. Zahlreiche Betroffene befinden sich vielmehr in einer schlimmen Notsituation: Einige sind psychisch krank, andere haben Suchtprobleme. Viele Menschen bräuchten nach Jahren der Langzeitarbeitslosigkeit mindestens eine sehr intensive Begleitung, um eine Chance zu haben, ins Arbeitsleben zurückzukehren”, so Schneider. Statt Drohgebärden und Strafen, die existenzielle Nöte noch verschärften, brauche es pragmatische Unterstützungsmaßnahmen.

Der Verband weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Hürden für so weitgehende Sanktionen, wie sie vorgesehen sind, außerordentlich hoch gelegt hat. “Es dürfte aller Voraussicht nach zu einer hohen Zahl von Widersprüchen und Klagen kommen – im Zweifelsfalle erneut bis nach Karlsruhe”, warnt der Verband die Bundestagsabgeordneten.

Wie auch andere Organisationen werde sich der Paritätische nicht verweigern, von Vollsanktionen betroffene Menschen bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen und ungerechtfertigte Sanktionen abzuwenden. Der Paritätische hofft auf Vernunft und Weitblick der Abgeordneten: “Noch besteht die Gelegenheit, die geplanten Kürzungen und mit ihnen eine Vielzahl von Widerspruchsverfahren und Klagen abzuwenden.” 

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Brief des Paritätischen an die Abgeordneten (124 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2024

In einem Aufruf fordert der Paritätische Gesamtverband gemeinsam mit ver.di, Greenpeace, dem BUND, der Volkssolidarität, AWO, Diakonie und dem VdK die Bundesregierung auf, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben.

Angesichts der Anhebung des CO2-Preises zum 1. Januar 2024 auf 45 €/t fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband im Bündnis mit ver.di, dem BUND und weiteren Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden die schnelle Einführung eines sozialen Klimageldes.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband: „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung sozialen Ausgleich beim Klimaschutz auf die lange Bank schiebt. Das Klimageld muss endlich kommen! Es geht nur ökosozial.“

In dem gemeinsamen Aufruf heißt es, die Verteuerung fossiler Energie durch steigende CO2-Preise sei angesichts der Klimakrise notwendig. Gleichzeitig brauche es einen sozialen Ausgleich. Die Preissteigerungen würden besonders stark mittlere und untere Einkommenshaushalte treffen.

„Die schnelle Einführung eines Klimageldes entlastet besonders die unteren und mittleren Einkommen. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2 verbrauchen. Eine soziale Staffelung des Klimageldes würde die Verteilungswirkung noch verbessern. Ein solcher sozialer Ausgleich erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz für den Klimaschutz“, so das Bündnis. Darüber hinaus müsse kräftig in Klimaschutz, Bildung, Gesundheit, Pflege, Wohnen und ökologische Infrastruktur investiert werden. Dafür solle die Schuldenbremse reformiert werden: Zukunftsinvestitionen müssen von der Schuldenbremse ausgenommen und über Kredite finanziert werden können.

„Die Bundesregierung muss Wort halten und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Klimageld als sozialen Ausgleichmechanismus schnellstmöglich einführen“, so die gemeinsame Forderung vom Paritätischen Gesamtverband, ver.di, Greenpeace, dem BUND, der Volkssolidarität, AWO, Diakonie und dem VdK. 

Dokumente zum Download

Aufruf: Klimageld jetzt – für sozial gerechten Klimaschutz (513 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2024

Heute Nacht haben sich die Europäische Kommission, der EU-Rat sowie das Europäische Parlament auf eine Europäische Asylrechtsreform geeinigt, mit der Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen zur Regel würden.

Mit Entsetzen reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), auf den sich die EU-Institutionen in der vergangenen Nacht geeinigt haben. Dass der Kompromiss bei den asylrechtlichen Verschärfungen nicht einmal Ausnahmen für Kinder und ihre Familien vorsieht, sei durch nichts zu rechtfertigen. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen.

Nach Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sei in der letzten Nacht ein tief inhumaner Asylkompromiss geschlossen worden, mit dem Europa weiter nach rechts rücke. „Menschenrechtsfeindliche Haftlager und der Freiheitsentzug Schutzsuchender während des Asylverfahrens drohen mit dieser Reform zur Normalität zu werden. Dass nicht einmal Kinder und ihre Familien geschützt werden, ist schockierend“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen. Der weiteren Abschottung der EU und der weiteren Auslagerung des Flüchtlingsschutzes muss Einhalt geboten werden.“ Es sei entgegen dem Kompromiss Aufgabe der Bundesregierung, sich für die Einhaltung der geltenden Menschenrechte und eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen in der EU einzusetzen. 

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 20.12.2023

Am Freitag diskutierten die Bundestagsabgeordneten Silvia Breher (CDU), Sarah Lahrkamp (SPD), Heidi Reichinnek (Die Linke) und Nina Stahr (B90/Die Grünen) in der Heldinnen-Debatte der Stiftung Alltagheld:innen, wie eine Kindergrundsicherung aussehen müsste, von der alleinerziehende Familien profitieren. Rund 100 Menschen aus verschiedensten Institutionen und Organisationen bundesweit folgten der Einladung der Stiftung Alltagsheld:innen, des Bundesverbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und des Bundesverband Selbsthilfe-Initiative Alleinerziehender (SHIA) zur Diskussionsrunde.

Die Familienpolitikerinnen debattierten mit den Alleinerziehenden-Organisationen Knackpunkte des
Gesetzentwurfs – darunter die unzureichende Abstimmung mit anderen Rechtsbereichen oder die fehlende Berücksichtigung von Umgangsmehrbedarfen. Die Veranstalterinnen legten außerdem noch einmal in punkto Erwerbsanreize und Rahmenbedingungen für Alleinerziehende den Finger in die Wunde.

Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des VAMV-Bundesverbands, urteilte über die bisherigen Regelungen im Gesetzentwurf mit Blick auf Kindesunterhalt, der parallel den Zusatzbetrag und das Wohngeld reduziert: „Die Kindergrundsicherung darf die Schnittstellenprobleme nicht wieder verschärfen und  hinter bereits umgesetzte Reformen wie die des  Kinderzuschlags 2019 zurückfallen.
Das wäre vor allem für Ein-Eltern-Familien fatal.“ Kritik gab es auch von Anja Klamann, Vorstandsmitglied bei SHIA, an der fehlenden Berücksichtigung von Umgangsmehrbedarfen: „Der Kinderzusatzbetrag inklusive der Wohnkosten für das Kind soll zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Ein-Eltern-Haushalte erhalten so nur noch Leistungen für das Kind für die Tage, an denen es sich in ihrem Haushalt aufhält. So entsteht eine Unterfinanzierung, das Risiko von Kinderarmut wird damit erhöht statt bekämpft“.

Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheld:innen, übte Kritik an der Koppelung von Unterhaltsvorschuss an Einkommen bereits ab dem 7. Lebensjahr des Kindes: „Für Alleinerziehende ist das ein eklatanter Schritt zurück, und das trotz hoher  Kinderarmut. Es braucht verlässliche Kinderbetreuung und familienfreundliche Arbeitszeiten, keine  Erwerbsanreize für Alleinerziehende. Selbst der Bundesrat fordert die Rücknahme dieser verschärften Anspruchsvoraussetzungen.“

KRITIK DER ALLEINERZIEHENDEN -ORGANISATIONEN FINDET GEHÖR

Die Bundestagsabgeordneten bezogen zu den Kritikpunkten Position. Die familienpolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Sarah Lahrkamp, verlieh der Notwendigkeit einer gerechteren Verteilung Nachdruck: „Es ist an der Zeit, dass Familien, insbesondere Alleinerziehende, die tagtäglich hart arbeiten und dennoch jeden Euro umdrehen müssen, die Unterstützung erhalten, die ihren Kindern zusteht. Deswegen setzen wir uns zurzeit im parlamentarischen Verfahren intensiv dafür ein, dass die Verteilungsfrage in unserer Gesellschaft zugunsten einer stärkeren und gerechteren Zukunft unserer Kinder gelöst wird.“

KRITIK AN ERWERBSANREIZEN VON ALLEN ABGEORDNETEN

Die in der Kindergrundsicherung vorgesehenen  Erwerbsanreize für Alleinerziehende ernteten unisono
von allen Abgeordneten Kritik. Nina Stahr, Mitglied im Familienausschuss und bildungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, betonte mit Blick auf Alleinerziehende: „Es geht an der Lebenswirklichkeit vorbei, ihnen Erwerbsanreize zu setzen. Und auch die temporären Bedarfsgemeinschaften nehmen wir genau unter die Lupe. Erfreulich ist, dass wir den Kindergeldübertrag abschaffen, den Kindergarantiebetrag automatisch an die Preisentwicklung anpassen und ein Teil der Alleinerziehenden mit der Kindergrundsicherung mehr vom Unterhalt behält.“

Die Oppositionspolitikerinnen beanstandeten die  Kindergrundsicherung in der jetzigen Form. So bemängelte Heidi Reichinnek (Die Linke), dass ausgerechnet Alleinerziehende „wegen eines angeblich nötigen Erwerbsanreizes noch weiter gegängelt werden. Dass der Finanzminister dabei mit schlicht falschen Zahlen zur Erwerbsquote hantiert“, sich bis heute dafür aber nicht entschuldigt habe, sei ein Skandal. „Eine echte Kindergrundsicherung bedeutet auch spürbare
Leistungserhöhungen, alles andere ist Augenwischerei“, stellte Reichinnek klar.

Laut Einschätzung von Unionspolitikerin Silvia Breher bringe die derzeitige Kindergrundsicherung „insbesondere für Alleinerziehende neue und zusätzliche Nachteile mit sich.“ Zudem werde, statt Bürokratie abzubauen, neue kostenträchtige Bürokratie geschaffen. „Was wir brauchen, sind einfache, automatisierte und digitale  Verfahren. Was wir vor allem auch für Alleinerziehende
brauchen, sind zielgenaue Unterstützungsleistungen und gute Rahmenbedingungen. Nur durch einen aufeinander abgestimmten Maßnahmenmix geben wir den Kindern gute Startchancen für ihr Leben.“

Die Held:innen-Debatte ist ein Online-Diskussionsformat der Stiftung Alltagsheld:innen. Seit  2022 lädt die Stiftung zu verschiedenen Dachthemen Gäste aus Verbänden, Organisationen, Politik oder Wissenschaft zum Austausch ein.

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Alltagsheld:innen,
Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und Bundesverband Selbsthilfe-Initiative Alleinerziehender (SHIA) vom 14.12.2023

„ Alles wird teurer – das trifft in getrennten Familien alle: Alleinerziehende, die trotz steigender Lebenshaltungskosten über die Runden kommen müssen wie auch die unterhaltszahlenden Elternteile. Die Düsseldorfer Tabelle muss hier eine gute Balance vorgeben, damit Kinder gut versorgt werden können. Mit der Tabelle 2024 kommt allerdings auf Alleinerziehende und ihre Kinder eine Schieflage zu“, bemängelt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Richtwerte für die Höhe des Kindesunterhalts abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen vor. Zentrale Stellschrauben für eine ausgewogene Balance zwischen Kindern und Barunter-haltspflichtigen sind: Zuschnitt der Einkommensgruppen, wie der Kindesunterhalt in diesen Gruppen steigt, sowie die Selbstbehalte. Grundlage der Düsseldorfer Tabelle ist der gesetzliche Mindestunterhalt. Der Bundesjustizminister hat per Verordnung festgelegt, dass der Mindestunterhalt im Jahr 2024 steigt, z.B. für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren von 502 Euro auf 551 Euro. Hintergrund für diesen deutlichen Anstieg ist die Inflation. Zusätzlich haben die Familienrichter‘*innen der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familieng-richtstags mit der neuen Düsseldorfer Tabelle noch an den anderen Stellschrauben gedreht.

„Parallel zu einem Neuzuschnitt der Einkommensgruppen steigen nächstes Jahr auch die Selbstbehalte wieder deutlich an – diese doppelte Entlastung lässt ein Augenmaß im Sinne der Kinder vermissen“, bemängelt Jaspers. Der notwendige Selbstbehalt ist bereits 2023 um 210 Euro auf 1.370 Euro gestiegen, 2024 liegt er bei 1.450 Euro. Der neue Zuschnitt der Einkommensgruppen bedeutet: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wird deutlich vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 2.100 Euro bereinigtes Netto verdient (zuvor: 1.900 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzminimum. Auch alle weiteren Einkommensgruppen verschieben sich in höhere Einkommensbereiche, was für die Kinder eine fatale Wirkung hat: Bei gleichem Einkommen ihres Elternteils können sie in eine niedrigere Einkommensgruppe rutschen. In Folge kommt der Inflationsausgleich beim Kindesunterhalt bei ihnen nicht vollständig an, es fehlt das Geld für existenzielle Lebensbedarfe. Ein Kind, dessen unterhaltszahlender Elternteil ein bereinigtes Nettokommen von 2.400 Euro hat, erhält dann nicht 54 Euro mehr Unterhalt, sondern nur ein Plus von 26 Euro.

„Diese Verschlechterung durch die Hintertür kritisieren wir ausdrücklich! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kinderarmut ganz vorne auf die politische Agenda gehört, ist diese Entscheidung der Familienrichter*innen nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal“, bemängelt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) vom 14.12.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 29. Januar 2024

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Es gibt etwas zu feiern: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist nun 75 Jahre alt!

Gegründet wurde der djb am 28. August 1948 in Dortmund. 2018 haben wir dort nach dem Motto „Viel erreicht – noch viel zu tun“ den 70. Geburtstag gefeiert – aber die Welt hat sich seitdem gewandelt. Schon das Jahr 2022 war neben vielen Konflikten auf der ganzen Welt vom Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine geprägt. Im Jahr 2023 kamen zahlreiche humanitäre Krisen weltweit hinzu, wie Terror und Krieg im Nahen Osten oder die Massenvertreibung geflüchteter Afghan*innen aus Pakistan. 

Wir fragen daher: Welche Rolle kann oder muss eine frauenpolitisch informierte, eine feministische Ausrichtung von Außenpolitik spielen? Was sind Kernthesen und vielleicht auch neue Mittel zur Gestaltung von Frieden? Wie kann Deutschland das transformative Potential feministischer Außenpolitik mitgestalten? Was hat der djb hier zu bieten? Was sollte der djb nach seiner Satzung auf diesem Feld tun – und müsste er weiterentwickelt werden?

Zum 75. Verbandsjubiläum haben wir Expertinnen gewonnen – für Völkerrecht, für Völkerstrafrecht, für Klima- und Umweltrecht, für Migrationsrecht. Wir wollen auf theoretische Grundlagen einer feministischen Außenpolitik blicken, auf Erwartungen an sie und auf ihre rechtliche und tatsächliche Umsetzung. Wie sieht insofern unsere Zukunft aus? 

Wir laden Sie herzlich ein, das 75. Verbandsjubiläums mit uns – in Kooperation mit der Professur für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin – zu feiern!

Die Veranstaltung findet statt am 29. Januar 2024, 10.00 bis 12.00 Uhr im Auditorium des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums der Humboldt-Universität zu Berlin, Geschwister-Scholl-Str. 1/3. Sie wird, da die Zahl der Plätze begrenzt ist, sowohl live gestreamt als auch aufgezeichnet. Den Link zur Anmeldung zur Teilnahme vor Ort (Anmeldung bitte bis 12. Januar 2024) oder am Stream  (Anmeldung bitte bis 28. Januar 2024) und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.djb.de/termine/details/v240129

Termin: 06. Februar 2024

Veranstalter: Evangelische Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde 

Ort: Berlin

Der Breitscheidplatz wurde 1947 nach dem von den Nationalsozialisten ermordeten Sozialdemokraten Rudolf Breitscheid (1874-1944) umbenannt. Mit dieser Veranstaltung erinnern wir an das politische Wirken seiner vergessenen Lebensgefährtin.

Seit 1901 engagierte sich Tony Breitscheid in der Frauenbewegung. Sie kämpfte für das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht von Männern und Frauen. 1912 schloss sie sich der SPD an; sie engagierte sich in den sozialdemokratischen Frauenbewegungen, in der Friedensbewegung und schrieb für sozialistische Zeitschriften. 1933 musste sie fliehen, sie wurde 1941 von Frankreich an Deutschland ausgeliefert. Nach den Jahren im Konzentrationslager, die sie mit ihrem Mann teilte, emigrierte sie nach Dänemark.

Die Referentin Dr. Gisela Notz (www.gjsela-notz.de) ist Sozialwissenschaftlerin und Historikerin. Aufgrund eigener Recherchen kann sie das Leben und Wirken von Tony Breitscheid erstmals zusammenhängend darstellen.

Termin: 08. Februar 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

In dieser Inforeihe steht das Internetportal https://www.recht-auf-geburtsurkunde.de/ im Fokus. Es ist Teil des Projekts „Papiere von Anfang an“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte, gefördert von der CMS Stiftung. Die Website www.recht-auf-geburtsurkunde.de informiert über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben zum Recht auf eine Geburtsurkunde. Neben einem FAQ rund um Fragen zur Geburtenregistrierung von Kindern, deren Eltern ihre Identität nicht nachweisen können, wurde die Website 2023 auf Englisch und Arabisch übersetzt sowie um ein FAQ in Einfacher Sprache und einen Online-Wegweiser für Eltern ergänzt. Sophie Funke stellt die Website und die damit zusammenhängenden kinderrechtlichen Vorgaben vor. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dort befasst sie sich u.a. mit den Themen Zugang zum Recht von Kindern und Jugendlichen, Kindgerechte Justiz und Flucht.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Sophie Funke, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 20. Februar 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Die digitale Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten in Berührung kommen können. Gegenstand der Veranstaltung sind die Herausforderungen von Sorge- und Umgangsrechtskonflikten in grenzüberschreitenden Zusammenhängen. Hierbei werden rechtliche Grundlagen vorgestellt, ein besonderes Augenmerk auf Fälle von Kindesentführung gelegt und insbesondere Handlungs- und Präventionsmöglichkeiten erläutert.

Anmeldungen bitte bis spätestens 16.01.2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-24-internationale-familienstreitigkeiten-sorge

Termin: 05. März 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Das Buch „Mythos Mutterinstinkt – Wie moderne Hirnforschung uns von alten Rollenbildern befreit und Elternschaft neu denken lässt“ erzählt von bahnbrechenden Forschungsergebnissen, die Elternschaft in einem ganz neuen Licht erscheinen lassen. Dabei räumt es mit einem historischen Mythos auf: Es zeigt, wie es zur Erfindung des Mutterinstinkts kam.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-03-05-mythos-mutterinstinkt-entlastend-erhellend-und-ermutigend-k-o21

Termin: 06. und 07. März 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ob und in welchem Umfang Leistungen der Sozialhilfe zu erbringen sind, hängt maßgeblich vom erzielten Einkommen und vorhandenen Vermögen der Leistungsberechtigten ab. Vor Inanspruchnahme der Leistungen ist daher von den zuständigen Leistungsträgern zu prüfen, inwiefern und in welchem Umfang anrechenbares Einkommen und einzusetzendes Vermögen vorhanden ist.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Sozialhilfe, die über keine oder nur geringe Vorkenntnisse verfügen, sowie an erfahrene Mitarbeiter/innen, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Ziel der Fachveranstaltung ist es, einen vollständigen Überblick und grundlegende Kenntnisse über den Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII kompakt und praxisnah zu vermitteln.

Das Programm sowie die Möglichkeit zur Onlineanmeldung finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2024-der-einsatz-von-einkommen-und-vermoegen-in-der-sozialhilfe-sgb-xii–5388,3039,1000.html

Anmeldungen bitte bis spätestens 04.02.2024.

WEITERE INFORMATIONEN

In ihrer neuen Streitschrift zeigt Marie-Luise Conen kritische Entwicklungen in den sozialpädagogischen Familienhilfen und insbesondere der Aufsuchenden Familientherapie auf. Sie macht deutlich, wie wichtig die Einhaltung professioneller Standards ist – gerade vor dem Hintergrund der angespannten Lage in den Jugendämtern.

Ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Diskussion um Wirksamkeit und Qualität!

Wo bleibt die Qualität in den aufsuchenden Erziehungshilfen?

Eine Streitschrift von Marie-Luise Conen

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 17/2023

AUS DEM ZFF

Derzeit wird viel Kritik an den Zuständigkeiten des neuen Familienservice im Bundeskindergrundsicherungsgesetz geübt und es kursiert ein Vorschlag, die Leistungen der Kindergrundsicherung für den Personenkreis der bedürftigen Kinder nicht über das BKG-E, sondern über das SGB II zu erbringen. Wir sehen das sehr kritisch und fordern: Kinder raus aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende! Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf die Kindergrundsicherung müssen alle gleich behandelt und – zumindest perspektivisch – alle vom neuen Familienservice betreut werden. Zudem muss unserer Meinung nach die Organisation der Schnittstellen in der Sozialgesetzgebung zukünftig Aufgabe des Staates werden und nicht mehr die der Leistungsberechtigten. Wir appellieren an den Gesetzgeber, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern Lösungswege aufzuzeigen, wie dies mittelfristig umgesetzt werden kann und die beiden Behörden als „Back-Office“ und „Front-Office“ miteinander kommunizieren und arbeiten können.

Das Forderungspapier finden Sie hier.

Unsere ausführliche Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Einführung weiterer Bestimmungen“ finden Sie hier.

Die Haushaltskrise scheint beigelegt worden zu sein, was das für die Freie Wohnfahrtspflege bedeutet, ist aber noch ungewiss. Wir möchten daher nochmal auf die Rede unserer stellvertretenden Vorsitzenden, Meike Schuster, aufmerksam machen, die sie anlässlich einer Kundgebung am 8.Novemeber vor dem Bundestag gehalten hat. Die Arbeiterwohlfahrt, das Bundesjugendwerk der AWO und das Zukunftsforum Familie (ZFF) hatten gemeinsam zu dieser Kundgebung  aufgerufen. Im Rahmen der Kampagne „Die Letzte macht das #LichtAus“ fordert das Bündnis den Bundestag auf, die von der Bundesregierung geplanten Sozialkürzungen zurückzunehmen, den Koalitionsvertrag einzuhalten und die Finanzierung essenzieller Einrichtungen und Dienste sicherzustellen. Auch Vertreter*innen aller anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Gewerkschaft ver.di schlossen sich der Kundgebung an.

„Wir haben eine Zukunft, wenn wir einander unsere Entwicklung ermöglichen und sie fördern“, so Meike Schuster. „Wir haben keine Zukunft, wenn wir nicht in uns investieren“

Die vollständige Rede finden Sie hier.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kabinett beschließt 111 Maßnahmen in ressortübergreifender Strategie gegen Einsamkeit

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen. Mit der Einsamkeitsstrategie erfüllt die Bundesregierung ihren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Einsamkeit zu überwinden und geht damit nach Vorbildern aus Japan und Großbritannien erstmals gesamtstrategisch gegen Einsamkeit in Deutschland vor.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus: „Einsamkeit ist eine Herausforderung an die gesamte Gesellschaft mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und das soziale Miteinander. Einsamkeit schadet Menschen unabhängig von Alter oder Lebenslage. Unser Ziel ist es, das Thema Einsamkeit in Deutschland stärker politisch und wissenschaftlich zu beleuchten. Deshalb gehen wir Einsamkeit gesamtgesellschaftlich an mit 111 konkreten und bereichsübergreifenden Maßnahmen. So brechen wir das Tabu und setzen ein Signal: Einsame Menschen sind nicht alleine. Das Motto der Strategie gegen Einsamkeit lautet ‚Richtig gut geht’s uns nur gemeinsam‘.“

Die Strategie verfolgt insgesamt 111 Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Verbundenheit und des gesellschaftlichen Miteinanders. Diese sollen helfen, Einsamkeit vorzubeugen oder zu lindern. Sie sensibilisieren, unterstützen die Menschen konkret, stärken das Wissen und die Praxis.

Bundesministerin Lisa Paus hatte im Juni 2022 das Startzeichen für die Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit gegeben. Sie entstand in einem breiten Beteiligungsprozess, umfasst alle Altersgruppen und nimmt Menschen in den Blick, die auch nur in bestimmten Lebensphasen von Einsamkeit betroffen sein können.

Durch eine Geschäftsstelle im Projekt „Kompetenznetz Einsamkeit“ wird das Erreichen der Ziele begleitet. Im Kompetenznetz entsteht ferner ein Wissenspool zu aktuellen Forschungsergebnissen und es veröffentlicht jährlich ein „Einsamkeitsbarometer“. Die Erkenntnisse aus den geförderten Modellmaßnahmen werden über das Kompetenznetz Einsamkeit in die Weiterentwicklung einfließen.

Geplant sind zudem öffentlichkeitswirksame Aktionen wie die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“. So nahm Ministerin Paus am Sonntag, 10.12., an der Aktion „Singen gegen Einsamkeit“ gemeinsam mit dem Berliner Kiezchor am Berliner Hauptbahnhof teil.

Weiterführende Informationen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.12.2023

7. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz gemeinsam vorgelegte „Siebte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes“ beschlossen.

Demnach ist der Frauenanteil an Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Entwicklung des Frauenanteils an den Führungspositionen ist insgesamt erfreulich. Unsere Führungspositiongesetze tragen entscheidend dazu bei, dass mehr Frauen Führungsverantwortung übernehmen. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel voran: Über neue Modelle wie das Führen in Teilzeit gelingt ein Kulturwandel. Mit unserem Monitoringbericht schaffen wir darüber hinaus eine transparente Datenlage für alle. Ich bin überzeugt: diese Transparenz erzeugt den notwendigen Druck und Wettbewerb. Denn nur mit moderner Personalpolitik werden Frauen in angemessener Zahl Führungspositionen einnehmen. Davon profitieren die Unternehmen, weil Diversität sich positiv auszahlt. Und davon profitiert auch die Gesellschaft, weil es einen echten Fortschritt bei der Gleichstellung der Geschlechter bedeutet.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: Der diesjährige Bericht zeigt: Der Frauenanteil in Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ist weiter gestiegen auf mehr als 35,5 Prozent. Gerade in Vorständen besteht mit gut 10 Prozent Frauenanteil aber noch Steigerungspotential. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Unternehmen erkannt haben, dass eine chancengerechte Beteiligung von Frauen in Führungspositionen wichtig und in ihrem eigenen Interesse ist.“

Die Zahlen:

Die Siebte Jährliche Information stellt die Entwicklung des Frauenanteils dar

  • in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft einschließlich des Geschäftsjahrs 2020
  • in den Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes bis Ende 2021
  • im öffentlichen Dienst des Bundes in den obersten Bundesbehörden bis Juni 2022 und im nachgeordneten Bereich bis Ende 2022
  • in den Gremien des Bundes bis Ende 2021
  • in den Sozialversicherungen bis Juni 2022 für landesunmittelbare Träger und bis Ende 2022 für bundesunmittelbare Träger

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2020 für die 2.045 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2020 von 18,6 Prozent auf 24,9 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2020 bei 10,3 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 60 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 61,5 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Paritätische Besetzung der Führungspositionen bis Ende 2025. In den Obersten Bundesbehörden ist der Frauenanteil auf 41 Prozent, im nachgeordneten Bereich auf 43 Prozent gestiegen. 2023 startete das Projekt „Führen in Teilzeit in den Obersten Bundesbehörden“. Ziel ist es, den Frauenanteil in Führungspositionen über Teilzeitangebote zu erhöhen. 

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Mit Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes trifft dies jedoch erst auf zwei Drittel der Gremien zu. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.

Bei den 51 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,5 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 30,1 Prozent durch Frauen besetzt.

Erstmals wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Krankenkassen) erfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen in Führungspositionen hier mit einem Anteil von 24 Prozent bzw. 25 Prozent unterrepräsentiert sind.

Über das Führungspositionen-Gesetz 

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.   

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.12.2023

Die Kinderbeaufsichtigung bei Integrationskursen hat sich im Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ als wirksames und erfolgreiches Modell zur Integration insbesondere von Müttern erwiesen. Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem laufenden Programm werden das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung in den Jahren 2024 bis 2026 – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel – mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ weiter fördern. Die Förderrichtlinie wurde – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel – auf www.esf.de veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Träger, die berechtigt sind, Integrationskurse durchzuführen, können ab heute eine Förderung beantragen.

Integrationskurse mit Kinderbeaufsichtigung erleichtern die Teilnahme für Eltern, die ihre Kinder in räumlicher Nähe gut beaufsichtigt wissen. Gleichzeitig ebnet das Angebot den Kindern sowie auch den Eltern den Übergang in das Regelangebot der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Beaufsichtigungskräfte eine Qualifizierung erlangen. So können Fachkräfte gewonnen werden, die in vielen Bereichen der Kinderbetreuung fehlen. Der Fokus des geplanten neuen Programms liegt daher insbesondere auf der Gewinnung, der Qualifizierung und dem Einsatz von Kinderbeaufsichtigungspersonen und damit auf potentiellen Fachkräften.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Umso wichtiger ist es, vielfältige Möglichkeiten zu nutzen, um Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung zu gewinnen und zu binden. Ich freue mich, dass wir die Integrationskurse mit Kind weiterführen können, denn sie schaffen beides: Unterstützung bei der Integration von Familien und beim Einstieg in ein wichtiges Berufsfeld.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir setzen auf Integration von Anfang an. Das gilt natürlich auch für Eltern mit kleinen Kindern, die – oftmals als Geflüchtete vor Krieg und Terror – nach Deutschland gekommen sind. Mit unserem Angebot können die Eltern an den Integrationskursen teilnehmen, während ihre Kinder in der Nähe spielen können und gut beaufsichtigt werden.“

Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Mit der Fortsetzung des Engagements des Bundes soll die Überführung der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung in kommunale Strukturen weiter vorangetrieben werden.

Beratung zum Bundesprogramm

Weitere Informationen finden Sie unter www.esf.de sowie https://www.fruehe-chancen.de/intmikiplus.

Fragen rund um die Fördervoraussetzungen und das Antragsverfahren zum Bundesprogramm beantwortet die Servicestelle „Integrationskurs mit Kind Plus“ telefonisch unter 030 390 634 730 sowie per E-Mail unter service@integrations-kibe.de. Eine finanz-technische Beratung kann unter 030 544 533 712 erfolgen.

Die administrative Betreuung des Förderportals Z-EU-S erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS).

Service-Hotline: +49 (0)355 355 486 999

E-Mail: ZEUS@kbs.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.12.2023

Bundeskabinett beschließt ersten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

Das Bundeskabinett hat heute den ersten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit mindestens 1,7 Millionen Kinder im Grundschulalter (oder 55 Prozent der Kinder) Ganztagsschulen oder Tageseinrichtungen (Hortangebote) besuchen. Bis zur Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/27 werden bundesweit etwa 470.000 zusätzliche Plätze benötigt, um den Elternbedarf erfüllen zu können.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Verlässliche Ganztagsbetreuung in hoher pädagogischer Qualität – das ist die Chance für alle Schulkinder für einen guten Start ins Leben und gerechte Teilhabe, unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern. Eltern können dank Ganztag Familie und Beruf besser vereinbaren. Unser Land wird familienfreundlicher. Deshalb treiben wir als Bundesregierung mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz den Ausbau durch Länder und Kommunen voran. Auf dem Weg zu einem bedarfsgerechten Angebot brauchen wir jedoch weitere Fachkräfte. Unter anderem mit Qualifizierungsprogrammen wollen wir deshalb mehr Menschen für die tolle Arbeit im Ganztag begeistern.“

Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung: „Der Bericht macht deutlich: Eltern wünschen sich Ganztagsangebote für ihre Kinder. Deshalb müssen sie zügig bundesweit ausgebaut werden. Der Bund unterstützt die Länder durch das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erheblich mit 3,5 Milliarden Euro. Er beteiligt sich künftig auch dauerhaft an den Betriebskosten des Ganztags. Länder und Kommunen sollten die Investitionsmittel jetzt nutzen, um den Ausbau ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote weiter voranzutreiben.“

Hintergrund

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nach dem Ganztagsförderungsgesetz jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Erstmals wurde dieser Bericht heute am 6. Dezember 2023 im Kabinett beschlossen. Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), welches zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet hat.

In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 393.000 (+23,4 Prozent) und im Szenario eines steigenden Bedarfs 545.000 (+32,5 Prozent) zusätzliche Plätze benötigt, d.h. im Mittel damit 470.000 zusätzliche Plätze. Dabei fällt der größte Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während er in den ostdeutschen Ländern aufgrund des bereits weiter ausgebauten Bildungs- und Betreuungsangebote geringer ausfällt.

Weiterführende Informationen

GaFöG-Bericht 2023: www.bmfsfj.de/ganztag 

https://www.recht-auf-ganztag.de

https://www.ganztagsschulen.org

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.12.2023

Auf Einladung der Nationalen Koordinatorin für Kinderchancen, Ekin Deligöz, und des Bundesfamilienministeriums sind heute Vertretungen von Kommunen, Länder, Bund und Organisationen der Zivilgesellschaft auf der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ zusammengekommen. Gemeinsam wird an integrierten Strategien und wirkungsvollen Instrumenten der Armutsprävention gearbeitet.

Im Rahmen der Konferenz werden Best-Practice-Beispiele gesammelt und integrierte Ansätze kommunaler Armutsprävention diskutiert. Damit Kinder und Jugendliche die Chance auf ein sorgenfreies Aufwachsen bekommen, braucht es ein Ineinandergreifen aller verantwortlichen Ebenen. Der Bund ist sich der großen Bedeutung von integrierten Ansätzen der Armutsprävention bewusst. Daher leistet er mit der Konferenz im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ wichtige Unterstützung für Kommunen und bringt sie mit Ländern, Wissenschaft, Bundesressorts und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen.

In ihrer Begrüßungsrede betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Kinderchancen-Koordinatorin Ekin Deligöz:Kinderarmut und insbesondere die Folgen davon betreffen mehr als die Frage der finanziellen Absicherung. Familien brauchen unterstützende Strukturen und Angebote vor Ort. Das heißt unter anderem Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung, Rückzugsorte um ungestört Hausaufgaben zu erledigen und niederschwellige Angebote der Gesundheitsförderung. Als Orte der Daseinsvorsorge leisten Kommunen bereits jetzt wertvolle Arbeit. Gemeinsam wollen wir zukünftig noch bessere präventive Strukturen vor Ort schaffen. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen beim Start ins Leben zu geben.“

Bund unterstützt Kommunen bei der Armutsprävention vor Ort

Von der Jugendhilfeplanung bis hin zu Präventionsketten – viele Kommunen und Bundesländer können bereits von guten Beispielen kommunaler Armutsprävention berichten. In sechs verschiedenen Workshops werden diese diskutiert und weitergedacht. Denn die Teilnehmenden der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ sind sich einig: Kinder und Jugendliche sollen vor Armut geschützt werden – und dazu braucht es ein Ineinandergreifen aller verantwortlichen Ebenen. Vor Ort sorgt die kommunale Armutsprävention für bessere Chancen beim Start ins Leben. Bund und Länder können dafür wichtige Impulse setzen. „Die Kommunen haben die Prävention der Armut fest im Blick. Sie verantworten wesentliche soziale Leistungen und bieten niedrigschwellige Zugänge zu Bildungsleistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Dafür arbeiten wir eng mit allen föderalen Ebenen zusammen“, fasst Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages, zusammen.

Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Der Nationale Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie um. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Dazu enthält der NAP rund 350 Maßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Organisationen – von der Kindergrundsicherung, über den Kooperationsverbund „Gesundheitliche Chancengleichheit“ bis hin zum ESF Plus-Programm „ElternChanceN: mit Elternbegleitung Familien stärken“ und den Präventionsketten. „Der NAP kann hier einen wichtigen Beitrag leisten und alle Ebenen zusammenbringen“, so Kerstin Petras vom Programm „Präventionsketten Niedersachsen“. „Die Kinder und Familien, und hier insbesondere die verletzlichsten, armutserfahrenen von ihnen, haben die öffentliche Aufmerksamkeit, Anerkennung und auch einen entsprechenden Ressourceneinsatz gerade in diesen Zeiten dringend nötig.“

Kommunale Armutsprävention ist Schwerpunkt des ersten Fortschrittsberichts an die EU

Als zentrales Arbeitsgremium wurde Ende September der NAP-Ausschuss ins Leben gerufen. Unter Beteiligung von Bund, Ländern, Kommunen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleitet er die Umsetzung des Aktionsplans – sei es in Workshops zu Maßnahmen und Monitoring oder als Begleitgruppe „Kommunale Armutsprävention“, in der Zivilgesellschaft und kommunale Praxis ihre Expertise einbringen können. Diese wird zusammen mit den Ergebnissen der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ in den ersten Fortschrittsbericht an die EU einfließen, der 2024 erstellt wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.11.2023

Digitale Gewalt richtet sich überdurchschnittlich häufig gegen Frauen und ist oft sexualisiert. Anfänglich digitale Gewalt verlässt dabei immer wieder den digitalen Raum und setzt sich in der analogen Welt fort. Wie digitale Gewalt gegen Frauen mit einem starken digitalen Gewaltschutzgesetz, im Strafrecht und durch weitere Maßnahmen wie der Handhabung von Spionage Apps bekämpft werden kann, hat die SPD-Bundestagsfraktion gestern Abend in einer Fachtagung diskutiert.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Frauen haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben – im Netz und überall. Dafür brauchen wir nicht nur klare Gesetze, sondern auch eine laute Zivilgesellschaft, wenn wir wirksam gegen digitale Gewalt vorgehen wollen. Zu einer lauten Zivilgesellschaft gehört aus unserer Sicht auch ein Verbandsklagerecht, um kollektiv gegen digitale Gewalt vorgehen und Betroffene in ihrem Kampf unterstützen zu können. Wir müssen Organisationen wie HateAid weiter stärken, die meist einzige Anlaufstelle bei digitaler Gewalt sind.“

Carmen Wegge, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin:

„Der Abend macht uns allen Mut, unsere Demokratie auch im Digitalen weiter zu verteidigen. Der Austausch mit den Expertinnen aus der Rechtswissenschaft und den Frauenberatungsstellen hat uns auch noch besonderen Handlungsbedarf aufgezeigt. Zum einen müssen wir Strafbarkeitslücken bei bildbasierter Gewalt schließen. Und zum anderen muss das digitale Gewaltschutzgesetz einen echten Mehrwert speziell für Frauen haben, da sich zum Beispiel häusliche Gewalt häufig im Digitalen fortsetzt. Wir fordern deshalb, dass Hersteller von sogenannten Spionage-Apps verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzerin regelmäßig abzufragen. So bemerken Frauen, wenn sie heimlich von ihrem Partner oder Expartner überwacht werden“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.12.2023

Zur heutigen Veröffentlichung der Studie von UNICEF zur Kinderarmut im internationalen Vergleich erklärt Nina Stahr, Mitglied im Familienausschuss:

Die Studie von UNICEF untermauert, dass wir im Kontext der aktuellen Haushaltskrise nicht bei Kindern und nicht bei Familien kürzen dürfen. Deutschland rangiert beim Kampf gegen Kinderarmut im unteren Mittelfeld. Die Kindergrundsicherung ist der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland. Mit der Kindergrundsicherung erhalten bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einfacher und direkter die Leistungen, die ihnen zustehen. Viele von ihnen zum ersten Mal. Damit holen wir Tausende von Kindern aus der verdeckten Armut. Vor diesem Hintergrund ist es sozial und ökonomisch unverantwortlich, genau hier den Rotstift anzusetzen. Denn die Studie zeigt auch: Kinderarmut führt zu schlechter Gesundheit und schlechten Bildungschancen. Das können wir auch in Zeiten des ernsten Fachkräftemangels nicht wollen. In Ländern, in denen in Familienleistungen investiert wird, sinkt die Kinderarmut. Frankreich und Großbritannien haben im letzten Jahrzehnt Familienleistungen reduziert, die Kinderarmut dort ist sprunghaft angestiegen. Diese Entwicklung darf in Deutschland nicht passieren.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.12.2023

Der Bundesrat übt deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Kindergrundsicherung. Das geht aus seiner Stellungnahme zum Entwurf hervor, die dem Bundestag als Unterrichtung (20/9643) vorliegt. Das Ziel der Kindergrundsicherung, mehr Familien mit Unterstützungsbedarf zu erreichen und so mehr Kinder aus der Kinderarmut zu holen, lasse sich mit dem Entwurf „nur in Teilen realisieren“, schreibt die Länderkammer. Sie begründet dies anhand vieler konkreter Einzelregelungen.

Unter anderem kritisiert der Bundesrat die Regelungen, die den Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag definieren. Er schreibt: „Es erscheint insbesondere in verfassungsrechtlicher Hinsicht problematisch und mit dem dem Kind zustehenden Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbar, den Anspruch auf den Zusatzbetrag davon abhängig zu machen, dass das Kind mit einem Elternteil in einer Familiengemeinschaft lebt, in der für dieses Kind der Garantiebetrag bezogen wird. Dadurch werden nicht alle Kinder und Jugendlichen mit den umfassenden Leistungen der Kindergrundsicherung erreicht.“ Auch beim Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollte nur auf das anspruchsberechtigte Kind selbst abgestellt werden und nicht auf einen Verbleib im elterlichen Haushalt, heißt es weiter.

Der Bundesrat bittet ferner darum, „den Wortlaut des Bundeskindergrundsicherungsgesetzes (BKG) ausdrücklich dahingehend klarzustellen, dass alle Kinder, für die bislang Kinderzuschlag nach Paragraf 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) bezogen werden kann, tatsächlich anspruchsberechtigt sind hinsichtlich des Kinderzusatzbetrages“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 933 vom 12.12.2023

Wege zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und zur Verbesserung der Wohnungslosenhilfe hat der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Montag in einem öffentlichen Fachgespräch erörtert. Wie es in der Stellungnahme des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) heißt, werde aktuell von 607.000 Wohnungs- und Obdachlosen ausgegangen, von denen 372.000 in Einrichtungen untergebracht, 185.000 verdeckt wohnungslos und 50.000 obdachlos seien. Die Zahl der untergebrachten Wohnungs- und Obdachlosen sei von 178.000 im vergangenen Jahr auf 372.00 in diesem Jahr gestiegen, wobei der Zuwachs zum einen auf 130.000 Flüchtlinge aus der Ukraine und zum anderen auf 60.000 Personen nichtdeutscher Herkunft zurückzuführen sei.

GdW-Geschäftsführer Christian Lieberknecht stellte fest, dass Bedarf und Angebot an Wohnraum weiter auseinandergehen und plädierte für eine höhere Wohnungsbauförderung. Darüber hinaus müsse die Datenschutzproblematik angegangen werden. Es brauche eine rechtliche Klarstellung, dass die Weitergabe von Mieterdaten bei gefährdeten Mietverhältnissen nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, so der GdW. Drittens müsste das Bundesjustizministerium die sogenannte Schonfristregelung im Mietrecht ändern, wonach derzeit durch die Tilgung von Mietrückständen nur eine fristlose Kündigung, nicht aber eine ordentliche Kündigung abgewendet werden kann.

Ähnlich äußerte sich Werena Rosenke, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W). Es gehe darum, bezahlbaren und dauerhaft sozial gebundenen Wohnraum zu schaffen. Die Bundesregierung habe versprochen, mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit 2024 an den Start zu gehen. Maßgeblich sei auch die Akquise von Wohnraum, von dem aber ein bestimmter Prozentsatz für Wohnungslose zur Verfügung gestellt werden müsse. Rosenke forderte zudem ein Programm „Von der Straße in die Wohnung“ mit begleitenden Hilfen für die Betroffenen. Schließlich sei auch die Prävention unverzichtbar. Dazu gehöre, dass durch die Zahlung der Mietrückstände auch eine ordentliche Kündigung verhindert werden kann.

Jutta Henke, Geschäftsführerin der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung, sah in der Prävention den Hebel für eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Die Präventionssysteme nützten jedoch nichts, wenn man die Menschen nicht erreiche. Henke trat dafür ein, die Akquisemöglichkeiten auszuschöpfen, um eine gesicherte Wohnraumversorgung zu erreichen. Eine langjährige teure Jugendhilfe darf nach Ansicht Henkes nicht dazu führen, dass junge Menschen in Notunterkünften landen. Den Anteil der Menschen, die Bedarf hätten, nach dem „Housing First“-Konzept versorgt zu werden, bezifferte sie auf fünf bis zehn Prozent.

Im Housing-First-Ansatz sieht der Nürnberger Oberbürgermeister Marcus König ein Mittel zur Linderung der Wohnungsnot. Nach diesem Ansatz soll zunächst versucht werden, für Wohnungslose auf dem freien Markt eine Wohnung zu finden. Der Mietvertrag werde mit der jeweiligen Person abgeschlossen, erläuterte König, der darin „ein Werkzeug im Werkzeugkasten“ sieht. Darüber hinaus setze Nürnberg auf das Modell der Sozialimmobilien, die mit einem Belegungsrecht für den schnellen Zugriff errichtet würden. Zudem gebe es Heime für die Obdachlosenhilfe sowie ambulante Angebote.

Stefanie Frensch, Sprecherin der Region Ost des Zentralen Immobilien-Ausschusses (ZIA), hob auf die Datenschutzproblematik ab, weil es fast unmöglich sei, die Menschen zu erreichen und etwa Stundungsprogramme anzubieten. Frensch sagte, alle Kräfte müssten gebündelt werden, es brauche eine Vernetzung mit den sozialen Trägern und auch Housing First sei eine wichtige Initiative. Benötigt werde die kontinuierliche Hilfe professioneller Unterstützer, die Mehrkosten für die Akteure müssten vermindert werden.

Sebastian Klöppel vom Deutschen Städtetag sagte, die Obdachlosenhilfe müsse als Querschnittsaufgabe verstanden werden. Die Querschnittsbetrachtung vermisse er auf Seiten des Bundes, so Klöppel. Der Verzicht auf Prävention werde am Ende für alle teurer, fehlende finanzielle Mittel könnten kein Argument sein.

Für den Deutschen Lankreistag sowie den Deutschen Städte- und Gemeindebund sagte Irene Vorholz, dass Obdachlosigkeit nicht mehr nur ein Problem der Städte, sondern auch der kleinen und mittleren Gemeinden in den Landkreisen sei. Dabei handele es sich vor allem um verdeckte Wohnungslosigkeit, sodass man auf Prävention setzen müsse. Die Situation der Wohnungslosen sei höchst unterschiedlich. Vorholz sprach sich für einen stärkeren Einsatz des Bundes aus, damit Wohnungslose einen gesicherten Zugang zur Wohnraumversorgung haben.

Christin Weyershausen vom Sozialdienst katholischer Frauen in Berlin berichtete aus der Praxis, dass versucht werde, den Frauen einen Hauptmietvertrag zu vermitteln. Die Frauen brauchten viel Unterstützung, das Konzept sei auf eine lebenslange Beratung angelegt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 931 vom 12.12.2023

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (20/9041) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 11. Dezember 2023. Die eingeladenen neun Expertinnen und Experten unterstützten einzelne Aspekte des Vorhabens, mahnten aber gleichzeitig eine grundsätzliche Reform an. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass auch ein Doppelname als Ehename geführt werden kann. Bisher führt in der Praxis nur einer der beiden Ehepartner einen Doppelnamen. Laut Vorlage ist das geltende Namensrecht gerade im internationalen Vergleich „sehr restriktiv“ und wird „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien“ nicht mehr gerecht.

Christiane von Bary von der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärte in ihrer Stellungnahme, dass im deutschen Namensrecht ein kohärentes System kaum noch erkennbar und der Reformbedarf hoch sei. Der vorliegende Gesetzentwurf setze allerdings den bisherigen Weg fort und führe dazu, dass die Komplexität weiter steigt. Viele der durch den Entwurf adressierten Einzelfälle seien tatsächlich reformbedürftig und daher grundsätzlich zu befürworten. Allerdings wäre eine grundlegende Reform erforderlich, wie sie eine Arbeitsgruppe 2020 im Auftrag von Justiz- und Innenministerien vorgeschlagen habe. Die Expertin nahm auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion an der Anhörung teil.

Tobias Helms von der Philipps-Universität Marburg erklärte in seiner Stellungnahme, alle neuen Gestaltungsoptionen besäßen ihre Berechtigung. Problematisch sei allerdings, dass nach wie vor kein kohärentes und widerspruchsfreies System geschaffen werde. So würden die namensrechtlichen Anliegen, die der Gesetzgeber aufgreife, in jeweils strikt getrennten komplizierten Einzeltatbeständen normiert, die noch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt seien. Auch frage sich, warum es für andere namensrechtliche Gestaltungswünsche bei den restriktiven Regelungen des Namensänderungsgesetzes bleiben solle. Es sei nicht stimmig, so der auch von der Unionsfraktion eingeladene Experte, im Bundesgesetzbuch liberale bis sehr liberale Gestaltungsoptionen punktuell zu eröffnen und gleichzeitig an der restriktiven Regelung des Namensänderungsgesetzes festzuhalten.

Der ebenfalls von der Unionsfraktion als Experte vorgeschlagene Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, Volker Weber, erklärte, die angedachte Reform im Gesetzentwurf komme dem Wunsch nach Vereinfachung nicht nach, sondern erweitere die bestehenden Regelungen um ein Vielfaches in kaum nachvollziehbare und in sich wiederum widersprüchliche Normen. Er wünsche sich für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten, aber vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger eine klare und verständliche Gesetzesgrundlage der im Koalitionsvertrag festgelegten Liberalisierung des Namensrechts. Der Bundesverband befürworte eine grundlegende Reform des Namensrechts, die die Trennung der Zuständigkeiten beim Standesamt und den öffentlich-rechtlichen Namensänderungsbehörden aufgibt.

Matthias Hettich, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, begrüßte die Novellierungen grundsätzlich, verwies aber wie andere Sachverständige auf die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Reform-Eckpunkte. Dass eine grundhafte Neuregelung des Namensrechts ausbleibe, habe nicht nur zur Folge, dass sich die Liberalisierung des Namensrechts auf einzelne, wenn auch durchaus bedeutende Teilbereiche beschränke. Auch für Hettich, der von der SPD-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagen wurde, nimmt die Komplexität des Namensrechts deutlich zu. Das größte Versäumnis des Entwurfs ist laut Hettich, das öffentlich-rechtliche Namensrecht nicht zu reformieren. Durch dieses Unterlassen entstehe ein „windschiefes“ Verhältnis zwischen zivilrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Namensrecht, das dringend der Korrektur bedürfe.

Saskia Lettmaier von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erklärte ihre uneingeschränkte Zustimmung zum Grundanliegen des Entwurfs und den Grundzügen der vorgesehenen Änderungen. Gegenüber dem Referentenentwurf gebe es signifikante Verbesserungen. Zusammenfassend enthalte der Entwurf viel Licht, aber durchaus auch einige Schatten. Zu oft würden unkritisch die alten Regelungen fortgeschrieben, erklärte die auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Sachverständige, die auch eine Reihe von Korrekturen vorschlug. Sie bemängelte unter anderem das schwerfällige familiengerichtliche Prozedere bei Dissens der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über den Kindesnamen.

Ebenfalls auf Vorschlag der SPD nahm Alexander Sixt, Stellvertretender Leiter des Standesamts Nürnberg, teil. Er stellte fest, dass aus Sicht der Praxis eine Reform des deutschen Namensrechts längst überfällig sei. Grundsatz könne nur die autonome Entscheidung der Betroffenen sein. Dem Entwurf liege noch immer der Grundsatz der Namenskontinuität zugrunde. Man müsse sich aber fragen, welche Berechtigung dieser Grundsatz überhaupt noch habe. Es würden mit dem Entwurf einige sehr offenkundige Probleme angegangen, die Konstruktion des deutschen Namensrechts werde aber beibehalten. Wie andere Sachverständige kritisierte Sixt, dass der Entwurf klar hinter den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Namensrecht zurückbleibe. Allerdings würden einige Lücken nun endlich geschlossen.

Katharina Lugani von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erklärte, der Entwurf sei gekennzeichnet von einer doppelten, überaus begrüßenswerten Zielsetzung. Er erweitere die Möglichkeiten zur autonomen Gestaltung des Namens und liberalisiere das Namensrecht. Die begrenzt erscheinende Reichweite des Entwurfs dürfe nicht den Blick darauf verstellen, dass das Erreichte richtig und wichtig sowie quantitativ alles andere als unbedeutend sei. In Ermangelung einer umfassenden Reform könne der Entwurf nicht anders, als zur Unübersichtlichkeit des geltenden Namensrechts beizutragen. Daher seien weitere Reformschritte nötig, betonte die von der FDP-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagene Professorin.

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München Stellung zu dem Entwurf. Für alle diejenigen, die gehofft hatten, dass der Gesetzgeber das Namensrecht endlich vereinfacht und liberalisiert, sei der Entwurf eine herbe Enttäuschung und Anlass für eine gewisse Frustration, sagte Dutta mit Blick auf die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die 2020 das Eckpunktepapier für die Bundesregierung ausgearbeitet hätten, das Vorschläge für eine deutliche Vereinfachung des Namensrechts enthalte. Diese hätten die Freiheit des Namensträgers in den Mittelpunkt gerückt. Diese Ideen greife der Entwurf nicht einmal ansatzweise auf, sondern füge dem bisherigen komplexen System weitere Komponenten hinzu, die für deutlich mehr Komplexität sorgten. Mit dem Entwurf baue das deutsche Namensrecht, was Umfang und Komplexität anbelange, „auch international seinen traurigen, unangefochtenen Spitzenplatz weiter aus“, so Dutta.

Der ebenfalls auf Vorschlag der Grünen teilnehmende Leiter des Minderheitensekretariates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands, Gösta Nissen, sieht die Ergänzungsvorschläge der Minderheitenverbände des sorbischen Volkes, der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe im Entwurf weitgehend berücksichtigt. Dennoch reiche aus Sicht der Verbände vor allem die Beachtung der Bekenntnisfreiheit bei der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis nicht aus. Es müsse künftig sichergestellt werden, dass die Bekenntnisfreiheit gewahrt wird und die Zugehörigkeit von Antragstellenden zu einer nationalen Minderheit oder Volksgruppe von Standesämtern nicht überprüft, registriert oder bestritten wird. Zudem müssten die Regelungen auch außerhalb von anerkannten Siedlungsgebieten gelten.

Die Anhörung im Video und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/976298-976298

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf auf bundestag.de:

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-975254

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 927 vom 11.12.2023

Die Modernisierung des Elterngelds für Selbstständige ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/9532) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9126). Danach hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprüft, inwieweit der Anspruch für Selbstständige, etwa durch Verfahrenserleichterungen, modernisiert werden sollte. Derzeit bereitet es laut Bundesregierung zur Verbesserung der Situation der Selbstständigen einen Gesetzentwurf vor, „der einige Elterngeldregelungen zum Verfahren klarer fasst und zielgerichteter ausrichtet oder vereinfacht“.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass der Elterngeldanspruch grundsätzlich bereits jetzt sehr flexibel sei, denn Selbstständige könnten unter denselben Anspruchsvoraussetzungen Elterngeld erhalten wie angestellte Eltern. Allein der Bemessungszeitraum sei für angestellte und selbstständige Eltern unterschiedlich. Da das Elterngeld als Einkommensersatzleistung ausgestaltet sei, gelte für die Berechnung des Elterngeldes ein steuerrechtlicher Einkommensbegriff. Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen, die sich aus dem Steuerrecht ergeben, fänden sich daher auch bei der Berechnung des Elterngeldes.

Ob beispielsweise eine bestimmte Einnahme einem bei der Elterngeldberechnung maßgeblichen Zeitraum zuzuordnen ist, sei grundsätzlich nach dem steuerrechtlichen Zuflussprinzip zu beurteilen, heißt es in der Antwort weiter. Für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung gelte abweichend vom Zu- und Abflussprinzip bei Selbstständigen das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, wodurch im Einzelfall Einnahmen einem anderen Zeitraum als beim Zuflussprinzip zugerechnet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 924 vom 08.12.2023

In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 fordert die Fraktion Die Linke, die Schuldenbremse 2023 und 2024 auszusetzen. Einen entsprechenden Antrag (20/9491) will der Bundestag am heutigen Donnerstagabend beraten und direkt abstimmen.

Die Linke führt zur Begründung an, dass in diesem und im nächsten Jahr weiterhin eine Notlage im Sinne des Grundgesetzes bestehe. „Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Energiepreise (und damit der Inflation) als Folge der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten und weiterer damit verbundener Kosten (wie z.B. die Finanzierung von Hilfe für Geflüchtete) stellen eine außergewöhnliche Notsituation dar, die eine Reaktion des Staates erfordert“, heißt es dazu.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 909 vom 30.11.2023

Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung beliefen sich im gesamten Jahr 2022 in Deutschland auf 382 Millionen Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/9447) auf eine Kleine Anfrage (20/8931) der Fraktion Die Linke zur Wohnkostenlücke in den Grundsicherungssystemen. Nach Angaben der Regierung überstiegen im Durchschnitt des Jahres 2022 in rund 338.000 Bedarfsgemeinschaften die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten Kosten. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von rund 13 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 907 vom 29.11.2023

Über eine Million Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflüchtet sind, leben gegenwärtig in Deutschland. Eineinhalb Jahre nach ihrer Ankunft hat sich ihre Lebenszufriedenheit deutlich gesteigert. Dies hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in einer neuen Studie veröffentlicht, für die knapp 3.000 aus der Ukraine geflüchtete Menschen zum dritten Mal befragt wurden. Erstmalig liegen mit der neuen Untersuchung auch Daten zu mitgeflüchteten Kindern und Jugendlichen vor.

Seit ihrer Ankunft in Deutschland hat sich das Wohlbefinden der Geflüchteten insgesamt verbessert. So ist die allgemeine Lebenszufriedenheit innerhalb des letzten halben Jahres deutlich gestiegen:  Kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland gaben 20 Prozent der Geflüchteten an, mit ihrem Leben zufrieden zu sein. Während sich dieser Anteil in den ersten Monaten kaum veränderte, begann er sich nach etwa einem dreiviertel Jahr kontinuierlich zu erhöhen. Nach knapp eineinhalb Jahren in Deutschland liegt er bei 27 Prozent. Gleichzeitig haben sich ihre Sorgen um die in der Ukraine verbliebenen Verwandten kontinuierlich verringert. Diese Zunahme im Wohlbefinden steht auch mit einer verbesserten Wohnsituation der Geflüchteten in Verbindung. So ist die Lebenszufriedenheit der in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Menschen noch immer deutlich geringer. „Ein starker positiver Zusammenhang besteht darüber hinaus zwischen den Deutschkenntnissen und dem Wohlbefinden der Geflüchteten“, erklärt Dr. Andreas Ette, Studienleiter am BiB. „Je besser die Deutschkenntnisse, desto höher ist die Lebenszufriedenheit.“

Sprachkenntnisse haben sich deutlich verbessert

Deutsch zu sprechen und zu verstehen gilt als Schlüsselqualifikation für eine stärkere gesellschaftliche Partizipation. Die Ergebnisse der Studie weisen darauf hin, dass sich Investitionen in Integrations- und Sprachkurse für Geflüchtete lohnen: Mittlerweile berichtet die Hälfte der erwachsenen Geflüchteten, dass sie mindestens mäßige oder gute Deutschsprachkenntnisse haben – das sind 33 Prozentpunkte mehr als im Spätsommer 2022. Mit dem Anstieg des Wohlbefindens und der deutschen Sprachkenntnisse bestehen heute bessere Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Teilhabe der Ukrainerinnen und Ukrainer. Dies gelte auch für die Integration in den Arbeitsmarkt.

Fortschritte bei der Erwerbsbeteiligung

So belegen die Studienergebnisse einen nachhaltigen und kontinuierlichen Anstieg der Teilhabe der Geflüchteten auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Von Spätsommer 2022 bis Mitte 2023 stieg die Erwerbstätigenquote von 16 auf 23 Prozent – obwohl viele der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer auf Grund der Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen sowie Herausforderungen bei der Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen. Innerhalb der ersten eineinhalb Jahre ist es zudem gelungen, einer substanziellen Zahl von Geflüchteten eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, die ihrem bisherigen beruflichen Status entspricht. „Eine Tätigkeit zu finden, die den eigenen Fähigkeiten entspricht, benötigt Zeit. Der jetzt beobachtete kontinuierliche Anstieg qualifizierter Beschäftigungsverhältnisse ist bemerkenswert. Dies verbessert die beruflichen Perspektiven für die Ukrainerinnen und Ukrainer und ist gleichzeitig eine Chance für den deutschen Arbeitsmarkt“, sagt Ette. Neue Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer von Oktober 2023 zielen darauf ab, die Erwerbstätigenquoten weiter zu erhöhen.

Auch Wohlbefinden der Kinder hat sich verbessert

Das gestiegene Wohlbefinden von Erwachsenen ist auch für deren Kinder wichtig. Die Lebenszufriedenheit der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen hat sich seit ihrer Ankunft in Deutschland ebenfalls verbessert. Dies hängt auch mit außerschulischen Freizeitaktivitäten zusammen: „Die Studienergebnisse verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig Freizeitangebote wie Sport oder Musikunterricht für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund sind“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin am BiB. Rund 44 Prozent aller Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren nehmen an sportlichen Aktivitäten außerhalb der Schule teil, bei den Kindern im Grundschulalter ist es die Hälfte.

Außerschulische Aktivitäten könnten weiter gefördert werden

Einen wichtigen Ansatzpunkt zur weiteren Verbesserung der Situation sieht die Studie in der weiteren Förderung von Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Kita- und Grundschulalter. „Für Kinder und Jugendliche sind die Teilhabe und der Kontakt zu Gleichaltrigen essentiell“, meint Spieß. „Mit einer steigenden Kitanutzung könnte der Kontakt mit Gleichaltrigen für mehr Kinder ermöglicht werden.“ Ähnliches trifft auf betreuungsbedürftige Kinder im Grundschulalter zu – für sie und ihre Familien sind ganztägige Angebote, welche die Betreuung am Nachmittag abdecken, wichtig. Neben den formalen Bildungsangeboten wie Kita und Schule kann die Teilhabe von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch Nutzung außerschulischer Freizeitangebote verbessert werden. Viele Jugendliche nutzen bereits Sportangebote, nehmen aber vergleichsweise selten an Jugendgruppen teil.

Über die Studie

Für die vorliegende Studie wurden im Juni und Juli 2023 rund 3.000 Ukrainerinnen und Ukrainer befragt, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben. Die Daten gehören zur dritten Welle der „BiB/FReDA-Befragung: Geflüchtete aus der Ukraine“. Die beiden vorherigen Befragungswellen aus dem Jahr 2022 hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zusammen mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) durchgeführt.

Die Untersuchung kann hier heruntergeladen werden:

https://www.bib.bund.de/Publikation/2023/pdf/Bevoelkerungsforschung-Aktuell-6-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 13.12.2023

25 Expertisen des DJI beschreiben Herausforderungen für Kinderschutz-Fachkräfte in Baden-Württemberg

Mehrere Gesetzbücher, unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, das Jugendgerichtsgesetz sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, stellen die Grundlagen für einen gelingenden Kinderschutz in Deutschland dar und sollen die Situation von benachteiligten Kindern und Jugendlichen verbessern. Die Gesetzestexte sehen unter anderem einen professionellen Kinder- und Jugendschutz, eine gelingende Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von Kindern, jungen Menschen, Eltern und Familien sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz vor. Die Umsetzung stellt Jugendämter und dort tätige Fachkräfte, aber auch Familiengerichte und andere Fachpersonen im Kinderschutz immer wieder vor große Herausforderungen.

Hier setzt das Projekt „Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) an: Forschende befragten Fachkräfte des ASD zu ihrer Arbeitssituation im Kinderschutz. Insgesamt beteiligten sich 84 Prozent der Fachkräfte mit Kinderschutzaufgaben. Die Ergebnisse wurden vor Ort mit dem befragten Personal und den Leitungen diskutiert und interpretiert. Jedes Jugendamt legte auf dieser Grundlage bis zu drei Qualitätsentwicklungsbedarfe fest.

Themenfelder, die Jugendämter beschäftigen

Bei den Qualitätsentwicklungsbedarfen handelte es sich um Themen, die das jeweilige Jugendamt besonders beschäftigten. Häufig genannt wurden beispielsweise die Ausgestaltung der Beziehung zu Kindern und ihren Erziehungsberechtigten in Kinderschutzverfahren sowie die Vermittlung passender und spezialisierter Hilfen für verschiedene Bedarfe in den Familien. Zu weiteren Themen zählten die Zusammenarbeit mit den Gerichten und dem Gesundheits- und Bildungsbereich sowie Prozesse, die zu nachvollziehbaren und qualifizierten Entscheidungen in Kinderschutzverfahren führen. Darüber hinaus thematisierten die Fachkräfte den Umgang mit Multiproblemfamilien und das Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt sowie Unterstützungsmöglichkeiten bei besonderen Belastungen und Kritik.     

Forschungsstand zu ausgewählten Kinderschutzthemen

Zu den genannten Qualitätsentwicklungsbedarfen analysierten DJI-Forschende zusammen mit Kinderschutz-Expertinnen und -Experten in insgesamt 25 Expertisen den Forschungsstand und gaben Empfehlungen für die Gestaltung einer qualifizierten Kinderschutzarbeit. Im Umgang mit Kindern ist es beispielsweise wichtig, eine Gesprächsatmosphäre zu erzeugen, in der ihnen mit Zeit, Aufmerksamkeit und Interesse begegnet wird. Bei der Exploration der Bedürfnisse und Gefährdungslagen eines Kindes sollte zunächst eine positive Beziehungsebene geschaffen und offene, nichtleitende Fragestellungen bevorzugt werden. Für Entlastung der im Kinderschutz Tätigen können unter anderem Co-Arbeit, Wertschätzung und Rückhalt im Team, klare Strukturen und Verfahrensabläufe sowie eine regelhafte Fallsupervision sorgen.

Das Projekt wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert.

Pressemitteilung
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detailansicht/article/wie-die-qualitaet-im-kinderschutz-verbessert-werden-kann.html

DJI-Projekt „Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Baden-Württemberg“
https://www.dji.de/QuaKi

25 Kinderschutz-Expertisen zum Download
https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/qualitaetsentwicklung-im-kinderschutz-in-baden-wuerttemberg/projekt-publikationen.html

DJI-Themenseite Kinderschutz
https://www.dji.de/themen/kinderschutz.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 13.12.2023

Die Vermögen superreicher Haushalte in Deutschland dürften weitaus größer sein als in Forschung, Medien und Öffentlichkeit angenommen. Allein die mehr als 200 Milliardenvermögen im Land könnten zusammengerechnet statt rund 900 Milliarden Euro mindestens 1400 Milliarden Euro umfassen, möglicherweise sogar noch deutlich mehr. Das entspricht gut einem Drittel bis der Hälfte des jährlichen deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und verteilt sich auf lediglich rund 4300 sehr reiche Haushalte. Gründe für die deutliche Unterschätzung der Milliardenvermögen sind, dass es mehr davon geben dürfte als bislang angenommen. Zudem sind die bekannten Supervermögen in bisherigen Analysen teilweise unterbewertet, etwa weil Gewinnausschüttungen nicht voll erfasst sind oder Unternehmensanteile oder Immobilien in ihrem Wert unterschätzt werden. Das ergibt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Die Untersuchung zeigt auch: Wichtige Steuersätze zur Besteuerung der Erträge aus Milliardenvermögen sind seit 1996 deutlich gesenkt worden. Neben der Aussetzung der Vermögensteuer hat sich beispielsweise der Steuersatz auf nicht ausgeschüttete Gewinne seit 1996 in etwa halbiert.  Ein weiteres Ergebnis: Die meisten der über 200 Milliardenvermögen in Deutschland stehen zwar mit großen Unternehmen in Zusammenhang und entfallen meist auf Mitglieder der (ehemaligen) Eigentümerfamilien. In knapp jedem fünften Fall beruht das aktuelle Vermögen aber im Wesentlichen schlicht auf dem Verkauf der Firma. Und auch, wenn Familien noch wirtschaftlich mit einem Unternehmen verbunden sind, wird dieses nur in gut der Hälfte dieser Fälle durch Familienmitglieder gemanaged. Bei der anderen Hälfte beschränkt sich die Rolle der Familie auf eine Mitgliedschaft in den Kontrollgremien oder eine stille Teilhaberschaft. Bei der Mehrzahl der Milliardenvermögen kann daher nicht von „Unternehmertum“ als direkter Quelle des Reichtums die Rede sein, konstatieren die Studienautor*innen Julia Jirmann und Christoph Trautvetter von der Nichtregierungsorganisation Netzwerk Steuergerechtigkeit – anders als es Interessengruppen Vermögender oft darstellten.

Wie viel besitzen die Superreichen in Deutschland? Einigermaßen genau weiß es bislang niemand. Die Datenlage zu sehr großen Vermögen ist sehr lückenhaft. Seit in den 1990er Jahren die Vermögensteuer ausgesetzt wurde, haben die Steuerbehörden keinen systematischen Überblick. Auch Datenquellen wie der Mikrozensus oder das sozio-oekonomische Panel (SOEP) enthalten kaum verwertbare Zahlen zu Superreichen und ihrem Besitz. Denn deren Zahl ist so klein, dass sie selbst von großen Stichproben kaum erfasst werden. Zudem sind viele Befragungen freiwillig. Um sich der Realität wenigstens anzunähern, nutzen verschiedene Forscher ergänzend so genannte „Reichenlisten“, die von Wirtschaftsmedien recherchiert werden. Auch der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung beruft sich auf diese Listen und verzichtet bisher auf eigene Analysen zu den Milliardenvermögen.

Mehr transparente Informationen zu Supervermögen wichtig für politische Entscheidungen

Dabei sei es politisch besonders relevant und wissenschaftlich machbar, beim Thema Milliardenvermögen die Datenlücken zu verkleinern, betonen Jirmann und Trautvetter. „Geeignete Maßnahmen gegen die zunehmende Ungleichheit scheitern an politischem Widerstand und an weitverbreiteten Mythen und Fehleinschätzungen der Öffentlichkeit zu Vermögensverteilung und  -besteuerung.“ Wo Informationen fehlen, habe Lobbyismus leichtes Spiel, mehr unabhängige Reichtumsforschung sei dringend nötig. Die Böckler-geförderte Studie leistet dazu einen Beitrag, ihr Datensatz ist öffentlich abrufbar – anders als bei anderen Untersuchungen zu Hochvermögenden, wie sie beispielsweise die Stiftung Familienunternehmen in Auftrag gibt, so die Forschenden (Link zum Datensatz unten).

Jirmann und Trautvetter haben die Datenrecherche und -analyse in ihrer Studie deutlich verfeinert. Dabei gehen sie aus von den „Milliardärslisten“, die die Wirtschaftzeitschriften „Forbes“ und „Manager-Magazin“ jährlich veröffentlichen. Beide Listen werden detailliert abgeglichen, zusätzlich integrieren die Expert*innen Informationen aus zahlreichen weiteren öffentlich zugänglichen Quellen wie Unternehmensdatenbanken. Damit lassen sich die Milliardenvermögen in Deutschland, auf die sich die Studie konzentriert, besser als bisher abschätzen. Das führt unter anderem dazu, dass die Forschenden zum jetzigen Stand 11 zusätzliche Milliardenvermögen identifizieren, die bislang nicht auf den Listen waren.

In der Systematik orientieren sich die Forschenden am Vorgehen des „Manager-Magazins“ und nehmen als Ausgangspunkt für die Abgrenzung    nicht das individuelle Eigentum einzelner Personen, sondern Vermögen, die in einem engen Bezug zueinander stehen und insgesamt mindestens eine Milliarde Euro umfassen – häufig ein Mehrfaches davon. Diese Bezüge ergeben sich meist durch familiäre Bande und/oder Verbindungen zu Unternehmen, die nach Schätzung der Fachleute bei rund 90 Prozent der Milliardenvermögen ursprüngliche Quelle des Reichtums waren oder sind.

Zentrale Ergebnisse:

– Für eine der in Deutschland meist verwendeten Quellen der Reichtumsforschung, die „Reichenliste“ des „Manager Magazins“ zeigen die Forschenden, dass diese sowohl die Anzahl als auch die Höhe der Milliardenvermögen untererfasst. Mit den zusätzlich  identifizierten elf weiteren Milliardenvermögen ergibt sich eine erweiterte Liste mit 237 Einträgen für 2023.

– Der Gesamtwert der deutschen Milliardenvermögen dürfte weitaus größer sein als die in der gerade aktualisierten „Reichenliste“ des „Manager-Magazins“ geschätzten etwa 900 Milliarden Euro. Das liegt zum einen an den jetzt zusätzlich recherchierten elf Vermögen, die einen Wert von mindestens rund 70 Milliarden bis 120 Milliarden Euro haben. Zum anderen zeigen der Abgleich und die vertiefte Analyse einzelner Beispiele, dass privates – vor allem aus am Kapitalmarkt reinvestierten Gewinnausschüttungen gespeistes – Vermögen untererfasst ist und die Unternehmen, deren Besitz einen wesentlichen Teil der Milliardenvermögen ausmacht, zumindest teilweise unterbewertet sein dürften. Tatsächlich dürfte der Wert der deutschen Milliardenvermögen laut der neuen Studie mindestens etwa 1,4 Billionen Euro betragen. Aber auch 2 Billionen erscheinen den Forschenden nicht unplausibel, wenn man unter anderem volkswirtschaftliche Vermögensanalysen und Schätzungen zu Vermögen in Offshore-Standorten mit einbezieht.

– Um wissenschaftliche Analysen zur Struktur der Milliardenvermögen zu ermöglichen, bereitet die Studie die 237 Einträge der erweiterten Liste in einem konsistenten Datensatz mit insgesamt 212 Milliardenvermögen auf. So werden beispielsweise unterschiedlichen Personen zugeordnete Einträge, die sich im Wesentlichen auf Teilvermögen eines Milliardenvermögens beziehen, zusammengefasst.

– Hinter den 212 Milliardenvermögen stehen nach der Analyse rund 4300 Haushalte, wobei es eine erhebliche Streuung gibt: Etwa 2700 dieser Haushalte halten Anteile an 11 Großvermögen, wohingegen sich 114 andere Milliardenvermögen auf je drei bis maximal neun Haushalte verteilen und weitere 33 jeweils sogar auf weniger als drei. Nur ein kleiner Teil aller Haushalte, die an Milliardenvermögen partizipieren, hat ein individuelles Eigentum von einer Milliarde Euro oder mehr, „aber fast alle gehören zu den vermögendsten 0,1 Prozent“ in Deutschland, schreiben Jirmann und Trautvetter. Menschen in diesem Segment der Verteilung können in der Regel sehr gut von den Erträgen ihres Vermögens leben und müssen nicht arbeiten. Vermögen in dieser Liga können zudem zur „generationenübergreifenden Sicherung von Status und Macht“ dienen.

– Während „intensive Lobbyarbeit“ dafür gesorgt habe, „dass Milliardenvermögen oft mit Unternehmertum gleichgesetzt wird“, ergibt die datengestützte Strukturanalyse der Expert*innen, dass 38 der 212 Milliardenvermögen aktuell nicht oder nicht mehr auf einem mit der Familie verbundenen Unternehmen beruhen. Das entspricht 18 Prozent. Grund dafür ist vor allem der Verkauf des Unternehmens und die Reinvestition der Erlöse am Finanzmarkt.

– Von den verbliebenen 174 „Familienunternehmen“ werden lediglich 95 noch aktiv durch Familienmitglieder gemanaged (55 Prozent). Nur in neun dieser Unternehmen übernimmt eine weibliche Person die wichtigste Rolle und/oder hält den größten Anteil. Ein ostdeutsches Milliardärsunternehmen gibt es auch über dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung zumindest laut den Daten nicht.

– Die Forschenden zeigen zudem, dass die Besteuerung der Erträge aus den Milliardenvermögen meist weitaus niedriger ist als noch vor knapp 30 Jahren. Neben der Aussetzung der Vermögensteuer hat sich beispielsweise der Steuersatz auf nicht ausgeschüttete Gewinne seit 1996 fast halbiert – von über 57 Prozent auf unter 30 Prozent. Zum Vergleich: Der Steuersatz auf durchschnittliche Arbeitseinkommen hat sich im gleichen Zeitraum nur geringfügig von 21 auf 18 Prozent reduziert. Zusätzlich leisten Arbeitseinkommen über die Sozialabgaben einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der sozialen Sicherung – anders als Kapitaleinkommen aus Milliardenvermögen.

Ausweichen ins Ausland zur Steuervermeidung erschwert

Schließlich unterziehen die Forschenden auch typische Vorbehalte gegen eine höhere Besteuerung sehr hoher Vermögen einem Realitäts-Check, ebenso Argumente für noch günstigere Steuerregeln. Dabei zeigt sich etwa: Während die steuerliche Begünstigung von einbehaltenen Gewinnen vom Gesetzgeber mit der Erwartung auf eine Reinvestition betrieblicher Gewinne und auf die Schaffung von Arbeitsplätzen begründet wurde, besteht dieser direkte Bezug nicht immer. „Einige Unternehmen verwenden die thesaurierten Gewinne zum Kauf von kurzfristigem Finanzvermögen oder Barrücklagen oder für Unternehmenszukäufe und Investitionen im Ausland“, schreiben Jirmann und Trautvetter.

Eine verstärkte legale Steuerflucht als Reaktion auf eine stärkere Heranziehung von Milliardenvermögen erwarten die Fachleute mit Blick auf ihren Datensatz nicht, u.a. weil die mittlerweile geltende sogenannte Wegzugsbesteuerung einen Umzug zur Steuerminimierung unattraktiver macht.
Steuervermeidung und Steuerhinterziehung spielten laut öffentlichen Quellen, die Jirmann und Trautvetter ausgewertet haben, auch bei einigen deutschen Milliardenvermögen eine gewisse Rolle. Generell kämen zudem Analysen aus Europa und den USA zu dem Ergebnis, dass Superreiche im Vergleich zu anderen Einkommensgruppen auch prozentual die höchste Steuerhinterziehung aufwiesen und dabei unterdurchschnittlich oft entdeckt würden. Allerdings haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Reihe von Reformen – von der Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle bis zum automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten – Steuervermeidung und Steuerhinterziehung erschwert. Die Verschiebung großer Vermögen ins Ausland sei insgesamt schwieriger geworden.

Neue Studie *Julia Jirmann, Christoph TrautvetterMilliardenvermögen in Deutschland. Lücken der Reichtumserfassung und -besteuerung – Vorschlag für einen alternativen Reichtumsbericht. Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nummer 316, Dezember 2023

Datensatz zur Studie Netzwerk-Steuergerechtigkeit

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 11.12.2023

Erwerbspersonen, die die AfD wählen wollen, berichten deutlich häufiger als der Durchschnitt der Erwerbspersonen von problematischen Arbeitsbedingungen und mangelnder Anerkennung im Job. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, für die auch detailliert erhoben wurde, ob Menschen Erfahrungen von Würde, demokratischer Teilhabe und sozialer Anerkennung im Kontext von Erwerbsarbeit erleben oder nicht.* Zudem zeichnen sich AfD-Wähler*innen durch ein hohes Maß an Misstrauen gegenüber staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen aus, gleichzeitig berichten sie überdurchschnittlich häufig von großen Belastungen und Sorgen. Diese betreffen ihre eigene wirtschaftliche Situation, die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes oder ihre Altersvorsorge, aber beispielsweise auch die soziale Ungleichheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land. Durch die Verwendung von Paneldaten ist es in der Studie möglich, AfD-Stammwähler*innen und Personen, die erst seit Kurzem zur AfD tendieren, zu vergleichen. So lassen sich Ursachen für das aktuelle Umfragehoch der AfD analysieren. Beide Gruppen unterscheiden sich in manchen Merkmalen spürbar voneinander. Beispielsweise ist der Frauenanteil unter potenziellen Neuwähler*innen höher, sie haben häufiger mittlere bis höhere Bildungsabschlüsse und Einkommen, die Bekämpfung des Klimawandels wird hier häufiger als wichtige politische Aufgabe erachtet, sie haben sich auch deutlich öfter gegen Corona impfen lassen als Stammwählende. Und während Stammwähler*innen der AfD mit sehr hohem Vertrauen in die Partei, die sie wählen, auffallen, ist es unter den neu zur AfD Tendierenden deutlich geringer. Eine sehr starke Ähnlichkeit besteht dagegen unter Neu- und Stammwählenden darin, dass sie hochbesorgt sind, der Bundesregierung extrem stark misstrauen, eine sehr kritische Sicht auf Migration haben – inklusive der Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine – und eine Politik zur Beschränkung von Zuwanderung für sie Priorität hat.

„Die Studie zeigt, dass es der AfD gelungen ist, noch stärker als bisher in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Dabei wird diese Partei nicht trotz, sondern wegen ihrer migrationsfeindlichen Positionen gewählt. Gleichzeitig wird deutlich, dass Erfahrungen mangelnder sozialer und demokratischer Teilhabe, vor allem im Kontext von Erwerbsarbeit, ebenso wie materielle Sorgen mit der Wahl der AfD in Zusammenhang stehen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, die neuen Ergebnisse ein.

Bei der Sonntagsfrage hat die AfD seit Beginn des Jahres stetig zugelegt, in den neuen Bundesländern ist sie zur stärksten Kraft avanciert. Um den Ursachen dieser Entwicklung auf die Spur zu kommen, hat WSI-Forscher Dr. Andreas Hövermann Daten des Erwerbspersonenpanels der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet. Für das Panel, das seit April 2020 regelmäßig erhoben wird, sind bei der zehnten und aktuellsten Welle im Juli 2023 über 5.000 Erwerbstätige und Arbeitsuchende befragt worden. Insgesamt viermal haben die Teilnehmenden in den vergangenen Jahren ihre Wahlabsicht zu Protokoll gegeben, kurz nach der Bundestagswahl 2021 zudem ihr tatsächliches Votum. Aus diesen Angaben lassen sich deutliche Zugewinne für die AfD ablesen: Während bei der Bundestagswahl noch 8,6 Prozent der Befragten ihr Kreuz bei dieser Partei gemacht hatten, erklärten im Juli 2023 knapp 23 Prozent, AfD wählen zu wollen. 28 Prozent davon wiederum hatten auch in den vorherigen Befragungen ausschließlich diese Präferenz geäußert, 38 mehrmals, aber nicht immer, 26 Prozent taten das zum ersten Mal.

Angesichts der Befunde kommt Studienautor Hövermann zu der Einschätzung, dass die migrationskritischen Positionen diejenigen sind, mit denen die AfD besonders bei ihren Wählenden punkten könne. Es sei aber für demokratische Parteien keine kluge Strategie, über diese Schiene Wähler*innen mit AfD-Präferenz ansprechen zu wollen. Nicht nur widerspreche dies den Werten und Grundsätzen offener demokratischer Gesellschaften, es vergifte auch den politischen Diskurs, verschärfe gesellschaftliche Spaltungen und verschiebe die Grenzen des Sagbaren nach rechts, wovon demokratische Parteien zudem auch noch selten profitierten. Darauf deute beispielsweise die Analyse der Wähler*innenwanderung zur AfD im Zeitverlauf hin, so Hövermann: Zwar verloren mit der FDP und der SPD auch zwei Ampelparteien viele Wählende an die AfD, jedoch wandten sich die Wählenden im Falle der SPD verstärkt im ersten Jahr nach der Bundestagswahl ab. Im vergangenen Jahr fällt in den Analysen insbesondere die Union mit Verlusten an die AfD auf, die zwar wiederholt eine politische Brandmauer nach rechts zusichert, deren Spitzenpolitiker jedoch mehrfach klar rechtspopulistische Positionen, Stilmittel und Vokabular teilten. Dagegen gebe es zahlreiche soziale Themen, mit denen die demokratischen Parteien durchaus Chancen hätten, zumindest einen Teil der nach rechts Gedrifteten zurückzugewinnen: Es gelte, sie jedoch unbedingt mit „anderen als mit migrationsfeindlichen Positionen“ anzusprechen – mit Positionen, die geeignet sind, ihre sozialen und finanziellen Sorgen zu adressieren.
 
Weniger Mitsprache und Anerkennung bei der Arbeit, häufiger Sorgen um den Job

Im Vergleich zu den anderen Befragten sind unter den AfD-Anhänger*innen anteilig mehr Männer, Ostdeutsche und Personen ohne Abitur. Überdurchschnittlich vertreten sind auch Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen, die Altersgruppe zwischen 30 und 49 Jahren und Eltern. Wenn es um die berufliche Situation geht, sticht die AfD-Wählerschaft in mehrfacher Hinsicht hervor: Arbeiter*innen kommen mit 22 Prozent deutlich häufiger vor als bei den anderen Befragten mit 12 Prozent. Gleiches gilt für Arbeitsuchende. Beamt*innen sind dagegen unterrepräsentiert. Einen Betriebs- oder Personalrat haben diejenigen mit AfD-Präferenz etwas seltener als der Rest. Sie sind – wenn es eine solche Interessenvertretung gibt – häufiger mit deren Arbeit unzufrieden. Auch Tarifverträge sind etwas weniger verbreitet als im Durchschnitt.

Auffällige Unterschiede betreffen die Erfahrungen im Arbeitskontext (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten): Dass ihr Job sicher sei, sagen 74 Prozent derjenigen, die der AfD zuneigen, im Vergleich zu 85 Prozent der übrigen Befragten. Stolz auf die eigene Arbeit empfinden 74 Prozent im Vergleich zu 84 Prozent. Auch die Chancen im Fall von Arbeitslosigkeit werden pessimistischer eingeschätzt, die Arbeit wird seltener als abwechslungsreich empfunden, es gibt weniger Mitsprache bei strategischen Fragen am Arbeitsplatz und weniger Unterstützung durch Kolleg*innen. Insbesondere beim Thema soziale Anerkennung zeigen sich markante Differenzen: Für angemessen halten ihren Lohn 42 Prozent der AfD-Anhängerschaft und 55 Prozent der übrigen Erwerbspersonen, dass ihre Arbeitsleistung vom Arbeitgeber nicht wertgeschätzt werde, monieren 48 Prozent im Vergleich zu 40 Prozent. Alles in allem ist ein Viertel der AfD-Wähler*innen wenig oder gar nicht zufrieden mit dem Job, bei den anderen Befragten nur ein Sechstel.

„In der Studie wurden verschiedene Dimensionen von Würde im Arbeitskontext untersucht, zum Beispiel, stolz auf die eigene Arbeit zu sein oder eine abwechslungsreiche Tätigkeit ausüben zu können. Es wird deutlich, dass neben der Erfahrung von materieller Sicherheit auch diese Erfahrungen ebenso wie das Erleben sozialer Anerkennung und demokratischer Teilhabe im Kontext von Erwerbsarbeit einen Einfluss darauf haben, ob Menschen sich dafür entscheiden, ihre Stimme der AfD zu geben“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. „Erwerbsarbeit ist ein wichtiger Mechanismus sozialer Integration. Wenn Menschen dort dauerhaft Erfahrungen von Desintegration machen, schadet das der Demokratie.“

Äußerst kritisch stehen die AfD-Sympathisant*innen auch staatlichen oder gesellschaftlichen Institutionen gegenüber (Abbildung 2 in der pdf-Version): Nur ein verschwindend geringer Anteil von ihnen äußert großes oder sehr großes Vertrauen in die Bundesregierung (2,8 Prozent) oder in die öffentlich-rechtlichen Medien (6 Prozent). Bei den Befragten, die andere Parteien bevorzugen, sind es 21 und 38 Prozent. Auch Polizei oder Gerichten stehen AfD-Wähler*innen deutlich distanzierter gegenüber. Das Vertrauen in die AfD selbst fällt dagegen mit 48 Prozent in ihrer Anhängerschaft vergleichsweise hoch aus, nur die Grünen schneiden hier mit 58 Prozent bei den eigenen Anhänger*innen deutlich besser ab, die SPD folgt mit 42 Prozent auf Platz drei (Abbildung 3).

Man müsse also davon ausgehen, dass viele Menschen die AfD aus Überzeugung wählen und nur eher wenige ihr Kreuz hier willkürlich aus Protest gegen demokratische Parteien machen, ohne auch mit der AfD einverstanden zu sein, so der WSI-Forscher. Er macht aber auch darauf aufmerksam, dass das Vertrauen in die AfD bei denjenigen weniger ausgeprägt ist, die vor kurzem zum ersten Mal eine Präferenz für diese Partei geäußert haben (20 Prozent, Abbildung 4). Das sei eventuell ein Grund zur Hoffnung, da einige der Neuwählenden noch keine gefestigte Wahlüberzeugung für die AfD entwickelt haben und bei ihnen der Weg zurück zu demokratischen Parteien noch nicht gänzlich verstellt sein könnte.

Zum Klischee des „besorgten Bürgers“ passt der Befund, dass AfD-Anhänger*innen ein „konstant sehr hohes Sorgen- und Belastungslevel“ aufweisen (Abbildung 5 in der pdf-Version). Große Sorgen, den Lebensstandard nicht halten zu können, machen sich 47 Prozent von ihnen im Vergleich zu 23 Prozent der anderen Erwerbspersonen, wegen steigender Preise sorgen sich 71 Prozent im Vergleich zu 42 Prozent, um die eigene wirtschaftliche Situation 38 Prozent im Vergleich zu 19 Prozent. Starke oder äußerst starke Belastungen verspüren Befragte mit Vorliebe für die AfD im Hinblick auf die Gesamtsituation und die finanzielle Situation fast doppelt so oft wie die anderen. Die einzige weniger ausgeprägte Sorge bezieht sich auf eine mögliche Ausweitung des Ukrainekrieges.  

Ablehnung von Geflüchteten aus der Ukraine und Verschwörungserzählungen weit verbreitet

Kurz nach der Bundestagswahl 2021 konnten die Befragten im Erwerbspersonenpanel angeben, welche Themen für die neue Regierung Priorität haben sollten. In manchen Punkten lagen die Befragten, die aktuell AfD wählen wollen, nicht weit entfernt vom Durchschnitt der Befragten. So nannten sie mit ähnlicher Häufigkeit beispielsweise Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Investitionen in Infrastruktur oder Verbesserung der Pflege. Beim Thema Migration war die Differenz dagegen enorm: 95 Prozent der Befragten, die aktuell der AfD zuneigen, nannten die Begrenzung der Zuwanderung als ein wichtiges Thema. Unter denen, die andere Parteien wählen wollen, waren es 55 Prozent. Dass man gegenüber ukrainischen Geflüchteten nicht zu großzügig sein dürfe, bejahten in der Befragungswelle von November 2022 73 Prozent der AfD-Sympathisant*innen im Vergleich zu 36 Prozent der anderen Befragten, dass diese Geflüchteten sich erst mal hinten anstellen sollten, 76 Prozent im Vergleich zu 31 Prozent (Abbildung 6).

Gleichzeitig tendierte ein erheblicher Teil der AfD-Sympathisant*innen in vorherigen Befragungswellen zu Verschwörungserzählungen oder russlandfreundlichen Interpretationen des Kriegs gegen die Ukraine. Der Aussage, der Krieg in der Ukraine werde „genauso künstlich dramatisiert wie die Pandemie“, stimmten im November 2022 mehr als die Hälfte der AfD-Wählenden zu (16 Prozent unter Wählenden anderer Parteien). Auch die Deutung der Schuldfrage, dass die NATO Russland zum Krieg „provoziert“ habe, erhält unter knapp der Hälfte der Befragten mit AfD-Wahlabsicht Zuspruch (unter Wählenden anderer Parteien 14 Prozent).

Werden die Unterschiede zwischen den AfD-Wählendengruppen betrachtet, bestätigt sich das auch für die Einstellungen zu Geflüchteten geltende Bild: Verschwörungsideologische sowie russlandfreundliche Aussagen erhalten unter AfD-Stammwählenden klar den größten Zuspruch. Auch wenn die Zustimmungswerte unter den jetzigen AfD-Neuwählenden im Vergleich dazu geringer ausfallen, sind sie doch ebenfalls deutlich überdurchschnittlich und waren dies bereits im April 2022. Dagegen ist die Bekämpfung des Klimawandels ein Thema, bei dem Befragte, die erst in letzter Zeit zur AfD tendieren, zumindest nach der letzten Bundestagswahl deutlich näher bei den Wähler*innen anderer Parteien lagen als bei den AfD-Stammwähler*innen: 66 Prozent der Neuwähler*innen ordneten sie im Oktober 2021 als wichtig ein, gegenüber nur 37 Prozent der AfD-Stammwähler*innen und 85 Prozent der Wähler*innen anderer Parteien.    

Um zumindest Teile der AfD-Wählerschaft für das demokratische Spektrum zurückzugewinnen, brauche es gute Politik, die Probleme und empfundene Ungerechtigkeiten angeht und löst, so Hövermann. „Wenn aber öffentliche Infrastruktur häufig nicht funktioniert oder bezahlbarer Wohnraum in vielen Regionen ausgesprochen knapp ist und hier tatsächliche Konkurrenzsituationen mit zugewanderten Personen entstehen, wenn unzureichend Geld zur Verfügung gestellt wird, um ankommende Menschen erfolgreich zu integrieren, ist all das Wasser auf die Mühlen der politischen Akteure, die weiteres Misstrauen in demokratische Institutionen schüren und einheimische gegen geflüchtete Menschen aufbringen wollen.“ Eine Sparpolitik, wie sie derzeit vom Bundesfinanzminister vorgegeben wird, erscheine vor dem Hintergrund der Befunde dagegen als ein sehr gefährlicher Weg.

Das Umfragehoch der AfD: Aktuelle Erkenntnisse über die AfD-Wahlbereitschaft aus dem WSI-Erwerbspersonenpanel, WSI-Report Nr. 92, November 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.11.2023

Im Vergleich zu 2004 hat sich dieser Wert nur um drei Prozentpunkte verbessert. Da der Anteil von Frauen an allen Beschäftigten bei 44 Prozent liegt, bleibt ihre Unterrepräsentation in Führungspositionen bestehen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Auf der zweiten Führungsebene sind Frauen mit 41 Prozent deutlich häufiger vertreten. Seit 2016 hat sich dieser Anteil jedoch nicht mehr erhöht. In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen auf beiden Führungsebenen höher als in Westdeutschland. Auf der zweiten Führungsebene ist in Ostdeutschland seit zehn Jahren sogar eine leichte Überrepräsentation von Frauen zu beobachten. „Sowohl betriebliche Rahmenbedingungen wie die Dauer und Flexibilität von Arbeitszeiten als auch die persönliche Lebenssituation von potenziellen Führungskräften entscheiden darüber, ob sie in Führungspositionen aufsteigen“, erläutert Susanne Kohaut, Mitarbeiterin im Forschungsbereich „Betriebe und Beschäftigung“.

Mit sehr geringen Frauenanteilen an den Beschäftigten und den Führungskräften sind Frauen im Baugewerbe und im Bereich Verkehr und Lagerei dennoch überdurchschnittlich oft auf der ersten Führungsebene repräsentiert. Im Sektor Finanz- und Versicherungsdienstleistungen dagegen sind über die Hälfte der Beschäftigten Frauen. Ihr Anteil auf der ersten Führungsebene mit 16 Prozent und 32 Prozent auf der zweiten Führungsebene liegt über alle Branchen hinweg aber deutlich unter dem Durchschnitt.

23 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland ermöglichen es Führungskräften in Teilzeit zu arbeiten. Im Vergleich zum Jahr 2014 hat sich dieser Anteil um sieben Prozentpunkte erhöht. Während es im Jahr 2014 häufiger Betriebe im Westen waren, die Führung in Teilzeit ermöglichten, lässt sich acht Jahre später kein Unterschied mehr zwischen West- und Ostdeutschland feststellen.

In 13 Prozent aller privatwirtschaftlichen Bertriebe wird mindestens eine Position auf der obersten oder zweiten Führungsebene in Teilzeit ausgeübt. Fast drei Viertel aller Teilzeit-Führungspositionen in der Privatwirtschaft sind von Frauen besetzt. „Die Bereitschaft von Arbeitgebern, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen, kann insbesondere für Personen mit Betreuungspflichten einen Weg darstellen, den beruflichen Aufstieg trotz familiärer Pflichten zu meistern“, ergänzt IAB-Forscherin Iris Möller.

Die Studie beruht auf den Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung, an der jährlich gut 15.000 Betriebe teilnehmen. Sie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-22.pdf. Ein Interview mit den Autorinnen finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/maenner-weiter-in-fuehrung/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 12.12.2023

  • Die durchschnittlich größten Familien lebten 2022 in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
  • Spendenaufkommen erreichte 2019 Höchstwert mit 7,1 Milliarden Euro
  • Drei Viertel aller Karpfen kamen 2022 aus Bayern und Sachsen

Weihnachten gilt traditionell als Fest der Familie. Im Jahr 2022 lebten in Deutschland rund 11,9 Millionen Familien mit Kindern unter einem Dach, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dabei machten die insgesamt 5,9 Millionen Ein-Kind-Familien die Hälfte (50 %) aus. 4,4 Millionen Familien (37 %) hatten zwei Kinder. Nur in rund 13 % aller Familien (1,5 Millionen) lebten drei Kinder oder mehr.

Deutlich größer ist der Anteil der Ein-Kind-Familien bei den Alleinerziehenden: 2022 lebten rund zwei Drittel (67 %) der Alleinerziehenden mit einem Kind, knapp 26 % mit zwei Kindern und gut 7 % mit drei oder mehr Kindern. 2012 hatten noch gut 69 % der Alleinerziehenden eine Ein-Kind-Familie, gut 24 % lebten mit zwei Kindern und gut 6 % mit drei oder mehr Kindern. 

Die größten Familien leben in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 

Eine typische Familie bestand 2022 in Deutschland aus nicht mehr als vier Personen, der Durchschnittswert lag bei 3,44 Personen. Die durchschnittlich größten Familien lebten in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (3,49 Mitglieder), gefolgt von Niedersachsen (3,48), Bayern (3,47) und Hessen (3,46) mit leicht geringeren Werten. Die kleinsten Familien gab es in Mecklenburg-Vorpommern (3,24), Thüringen und Brandenburg (je 3,26). 

2019 wurden rund 7,1 Milliarden Euro Spenden in der Steuererklärung geltend gemacht 

Weihnachtszeit ist Spendenzeit: Im Jahr 2019 haben 11,4 Millionen Steuerpflichtige in Deutschland insgesamt 7,1 Milliarden Euro als Spende in ihrer Steuererklärung angegeben – ein neuer Höchstwert. Die Spendenhöhe nahm gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 % zu. Deutschlandweit machten gut 38 % der Steuerpflichtigen Spenden in ihrer Steuererklärung geltend. Am höchsten war die Spendenbereitschaft demnach im Saarland (69 %), gefolgt von Bayern (53 %) und Baden-Württemberg (45 %).  Am niedrigsten war sie in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (je 21 %) sowie in Brandenburg (24 %).

Fast drei Viertel aller Karpfen kommen aus Bayern und Sachsen

In vielen Familien kommt an Weihnachten Karpfen auf den Tisch. In Deutschland wird der Fisch dafür vor allem in Aquakulturbetrieben in Bayern und Sachsen produziert: Fast drei Viertel der 2022 erzeugten Menge von insgesamt 4 100 Tonnen kamen aus diesen beiden Bundesländern. Auf Platz 3 nach Bayern (38 %) und Sachsen (35 %) folgte Brandenburg mit einem Anteil von 12 % an der insgesamt erzeugten Menge. In Bayern sind mit Abstand (81 %) die meisten Betriebe mit Karpfenerzeugung zu Hause: Gut 1 100 der 1 400 Betriebe, die 2022 Karpfen produzierten, lagen in dem südlichen Bundesland.

Der Karpfen zählt zu den wichtigsten Süßwasser-Speisefischen – und zu den am meisten erzeugten: Knapp ein Viertel (24 %) der im vergangenen Jahr in deutschen Aquakultur-Betrieben produzierten 17 800 Tonnen Fisch waren Karpfen. Nur von der Regenbogenforelle wurde mit knapp 6 000 Tonnen eine noch größere Menge erzeugt.

Erntemenge an Rotkohl 2022 um 21 % gesunken

Eine beliebte Beilage zu einem klassischen Weihnachtsessen ist Rotkohl oder Blaukraut, wie es in Süddeutschland heißt. 2022 wurden in Deutschland knapp 112 400 Tonnen Rotkohl geerntet – gut ein Fünftel (21 %) weniger als im Vorjahr. Damit liegt der Rotkohl in Bezug auf die Erntemenge nach dem Weißkohl (384 700 Tonnen) an der Spitze unter den anderen Winterkohlarten wie Wirsing (32 200 Tonnen), Grünkohl (15 800 Tonnen) und Rosenkohl (11 600 Tonnen). Der größte Anteil der Gesamterntemenge von Rotkohl entfiel auf Schleswig-Holstein (30 %). Weitere Top-Anbauländer waren Nordrhein-Westfalen (28 %) und Bayern (23 %).

Methodische Hinweise:

Familien umfassen im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Adventszeit und zu Weihnachten haben wir auf unserer Themenseite gebündelt.

Detaillierte Ergebnisse zu den Spenden sind in unserer Sonderauswertung abrufbar.

Detaillierte Ergebnisse zu den Erntemengen von Rotkohl sind in den Tabellen 41215-0001 bis 0002 „Anbaufläche, Erntemenge (Gemüse): Deutschland, Bundesländer, Jahre, Gemüsearten“ in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.12.2023

  • Von Januar 2022 bis Juni 2023 sind netto rund 1,0 Millionen Menschen aus der Ukraine nach Deutschland zugewandert
  • Anteil der Alleinerziehenden und deren Kinder unter den Zugewanderten aus der Ukraine mit 40 % fünfmal höher als in der Gesamtbevölkerung (8 %)
  • Jede fünfte zugewanderte Person aus der Ukraine im Alter von 25 bis 59 Jahren war im 1. Halbjahr 2023 erwerbstätig

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 haben nach Schätzungen des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) über 6 Millionen Menschen das Land verlassen. Deutschland verzeichnete im Jahr 2022 und im 1. Halbjahr 2023 eine Nettozuwanderung von rund 1,0 Millionen Menschen aus der Ukraine, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der Wanderungsstatistik mitteilt. Vorabergebnisse des Mikrozensus für das 1. Halbjahr 2023 geben einen Einblick in die sozioökonomische Situation der Eingewanderten aus der Ukraine, die in diesem Zeitraum in Deutschland wohnten. Demnach waren vier von zehn dieser Personen nach ihrer Ankunft in Deutschland entweder Alleinerziehende oder Kinder von Alleinerziehenden. Trotz eines hohen Bildungsniveaus war lediglich jede fünfte aus der Ukraine zugewanderte Person im Alter von 25 bis 59 Jahren erwerbstätig.

Frauenanteil der seit 2022 aus der Ukraine eingewanderten Personen bei 61 %

Sechs von zehn (61 %) der im 1. Halbjahr 2023 in Deutschland wohnenden und seit Jahresbeginn 2022 aus der Ukraine eingewanderten Personen waren weiblich und vier von zehn (39 %) männlich. Bei den Erwachsenen überwog der Frauenanteil noch deutlicher: Hier waren sieben von zehn (69 %) Zugewanderten Frauen und lediglich drei von zehn (31 %) waren Männer. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass häufig Mütter mit ihren Kindern alleine aus der Ukraine nach Deutschland kamen. Dementsprechend waren 40 % der seit Anfang 2022 aus der Ukraine eingewanderten Menschen entweder Alleinerziehende (15 %) oder Kinder eines alleinerziehenden Elternteils (25 %). In der Gesamtbevölkerung Deutschlands lebten im 1. Halbjahr 2023 dagegen nur 8 % der Menschen in Alleinerziehenden-Familien.

Mehr akademische Bildungsabschlüsse als in der Gesamtbevölkerung

Bemerkenswert ist bei den aus der Ukraine eingewanderten Personen der hohe Anteil von akademischen Bildungsabschlüssen. Betrachtet man die Personen in der Haupterwerbsphase im Alter von 25 bis 59 Jahren, so hatten von den seit Jahresbeginn 2022 aus der Ukraine Eingewanderten 45 % einen akademischen Berufsabschluss einer Fachhochschule oder Universität und 28 % einen nicht-akademischen Berufsabschluss. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung Deutschlands hatten 27 % der Personen dieser Altersgruppe einen akademischen Abschluss. Mit 52 % lag der Anteil der 25- bis 59-Jährigen mit einem nicht-akademischen Abschluss in der Gesamtbevölkerung dagegen deutlich höher als bei den aus der Ukraine eingewanderten Personen. Der Anteil von Personen mit akademischem Bildungsabschluss war dabei bei den Frauen aus der Ukraine mit 48 % höher als bei den Männern mit 37 %.

Erwerbstätigenquote von Eingewanderten aus der Ukraine bei 19 %

Trotz des hohen Qualifikationsniveaus war die Erwerbsbeteiligung der seit Anfang 2022 aus der Ukraine Eingewanderten deutlich geringer als in der Gesamtbevölkerung: In der Haupterwerbsphase von 25 bis 59 Jahren waren lediglich 19 % der Eingewanderten aus der Ukraine erwerbstätig. Die Erwerbstätigenquote in der Gesamtbevölkerung war in dieser Altersgruppe mit 85 % mehr als vier Mal so hoch. Bei den aus der Ukraine eingewanderten Frauen lag die Erwerbstätigenquote mit 14 % (Gesamtbevölkerung: 81 %) dabei noch deutlich unter der Erwerbstätigenquote von Männern, von denen 30 % erwerbstätig waren (Gesamtbevölkerung: 89 %). Dass die Aufnahme einer Beschäftigung für aus der Ukraine eingewanderte Frauen und vor allem für Mütter mit Kleinkindern schwieriger ist als für Männer, zeigt auch das Forschungsprojekt „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland (IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP-Befragung)“. Demnach steigt zudem die Erwerbstätigenquote von Zuwandererinnen und Zuwanderern aus der Ukraine ab einer Aufenthaltsdauer in Deutschland von zwölf Monaten deutlich.

Methodische Hinweise:

In der Wanderungsstatistik werden Zu- und Fortzüge dargestellt, die nach den melderechtlichen Regelungen von den zuständigen Behörden erfasst wurden.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben des Mikrozensus beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Mit dem Halbjahresbericht werden bereits vorab Einblicke in ausgewählte Ergebnisse des Mikrozensus 2023 gegeben. Diese Vorabergebnisse werden bis zur Bereitstellung der Erstergebnisse des Mikrozensus für das Gesamtjahr 2023 (voraussichtlich im April 2024) weiter aufbereitet und plausibilisiert. Die Vorabergebnisse für das 1. Halbjahr 2023 zeigen somit erste Tendenzen auf und werden sich unter Einbezug des gesamten Jahresmaterials noch verändern.

Die absolute Zahl der zugewanderten Personen aus der Ukraine unterscheidet sich zwischen Mikrozensus und Wanderungsstatistik. So betrug die Zahl der seit 2022 aus der Ukraine eingewanderten Menschen nach den Vorabergebnissen des Mikrozensus für das 1. Halbjahr 2023 rund 673 000 Personen, das waren rund 354 000 weniger als in der Wanderungsstatistik. Für den Unterschied kann es eine Reihe methodischer Gründe geben. Insbesondere dürfte eine Rolle spielen, dass die Eingewanderten aus der Ukraine in Befragungen nur schwer vollzählig zu erfassen sind. Zudem beziehen sich die Ergebnisse des Mikrozensus auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten (1. Halbjahr 2023: 83,7 Millionen Personen) und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften, für die die hier dargestellten Merkmale nicht erhoben werden.

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte bietet der Statistische Bericht „Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte“. Dieser liefert einen Überblick zur Situation von Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.12.2023

 

  • Im 1. Halbjahr 2023 lebten 60 % der Erwachsenen mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen, 1996 hatte der Anteil noch bei 66 % gelegen

  • 84 % der Paare waren im 1. Halbjahr 2023 verheiratet, 1996 waren es noch 90 % – Anteil der Verheirateten bei jüngeren Paaren besonders gering

Im 1. Halbjahr 2023 lebten 60 % der Erwachsenen in Deutschland mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Vorabergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, ist der Anteil der zusammenlebenden Paare damit seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 1996 zurückgegangen. Damals hatte er noch bei 66 % gelegen.

Rückgang der Ehepartnerschaften vor allem bei jüngeren Paaren 

Rückläufig ist ebenfalls der Anteil der verheirateten Paare. Im Jahr 1996 waren noch neun von zehn Partnerschaften (91 %) im gemeinsamen Haushalt ein Ehepaar. Bis zum 1. Halbjahr 2023 ging dieser Anteil auf 84 % zurück. Besonders stark war der Rückgang der Ehepartnerschaften unter jungen Paaren: Während 1996 noch acht von zehn zusammenlebenden Paaren (80 %) verheiratet waren, bei denen die ältere Person jünger als 40 Jahre war, so waren es im 1. Halbjahr 2023 nur noch sechs von zehn Paaren (61 %). In der Altersgruppe der Paare mit einer älteren Person von 40 bis unter 60 Jahren fällt der Rückgang von 94 % auf 85 % bereits deutlich schwächer aus. Bei Paaren, bei denen die ältere Person mindestens 60 Jahre alt ist, sank der Anteil der Verheirateten lediglich von 96 % im Jahr 1996 auf 93 % im 1. Halbjahr 2023.

Methodische Hinweise: 

Mit dem Halbjahresbericht werden bereits im laufenden Erhebungsjahr des Mikrozensus vorab Einblicke in ausgewählte Ergebnisse der Erhebung gegeben. Diese Vorabergebnisse werden bis zur Bereitstellung der ersten Ergebnisse (voraussichtlich im April 2024) auf Basis des gesamten Mikrozensus 2023 weiter aufbereitet und plausibilisiert. 

Dargestellt werden Paare, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben (Hauptwohnsitzhaushalte). Partnerschaften ohne gemeinsamen Haushalt bleiben unberücksichtigt. Ausgangspunkt für den zeitlichen Vergleich ist das Jahr 1996, da seit 1996 neben Haushalten auch Lebensformen als soziale Einheiten im Mikrozensus abgegrenzt werden. 

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.  

Weitere Informationen: 

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.12.2023

WZB-Studie zeigt erstmals umfassendes Bild der sozialen Segregation in 153 Städten

Arme Viertel, reiche Viertel: Wie ungleich sind Deutschlands Städte? Mithilfe von Daten der Kommunalstatistik und der Bundesagentur für Arbeit hat Marcel Helbig, Forscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), eine soziale Landkarte der 153 größten deutschen Städte entwickelt. Dafür hat er nicht nur die räumliche Verteilung armer Menschen untersucht, sondern auch herausgearbeitet, wo Menschen mit hohem Einkommen, hoher Bildung oder auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnen. Ein zentrales Ergebnis: Arme Menschen leben vor allem in ostdeutschen Städten und im Ruhrgebiet zunehmend in bestimmten Wohnvierteln. In süddeutschen Städten geht der Trend dagegen zu mehr sozialer Durchmischung – ein Grund ist der besonders angespannte Mietmarkt.

Soziale Segregation meint die ungleiche räumliche Verteilung verschiedener sozialer Gruppen. Im untersuchten Zeitraum (2005 bis 2022) hat sich vor allem die Armutssegregation verschärft, also die ungleiche Verteilung von Menschen, die staatliche Transferleistungen beziehen. Sie hat besonders stark in Städten zugenommen, in denen bereits ein hohes Segregationsniveau erreicht war. Dazu zählen Städte wie Schwerin, Halle (Saale) oder Kiel (zur Rangliste der Städte hier).

Vor allem in den ostdeutschen Städten hat sich die Armutssegregation zugespitzt und 2021 ein deutlich höheres Niveau als in den anderen Regionen erreicht (siehe Grafik). Besonders die soziale Schere zwischen den Plattenbausiedlungen einerseits und den Innenstädten oder Vororten andererseits ist größer geworden. Auch in den norddeutschen Städten ist die Armutssegregation hoch, sie hat sich aber weniger dynamisch entwickelt. In den Städten des Ruhrgebiets ist von 2013 bis 2020 ein beständiger Anstieg der Armutssegregation zu beobachten – begleitet von einer wachsenden Armutsquote. Eine besondere Situation ist in den süddeutschen Städten zu beobachten: Hier ist die ungleiche Verteilung von Armut rückläufig. Zum einen hat der wirtschaftliche Aufschwung dazu geführt, dass hier kaum Armutsquartiere entstanden sind. Zum anderen bedingt der angespannte Mietmarkt eine stärkere soziale Durchmischung. „Aufgrund der hohen Mieten können sich hier auch Menschen mit mittlerem Einkommen oft nur noch Wohnungen in ärmeren Stadtteilen leisten“, vermutet Marcel Helbig.

Ballung von Kinderarmut im Ruhrgebiet

Für alle untersuchten Städte zeigt sich, dass die Verteilung bei Kindern noch ungleicher ist als in der Gesamtbevölkerung. Das heißt: Gerade arme Haushalte mit Kindern konzentrieren sich in bestimmten Stadtvierteln. Ein positiver Trend lässt sich in ostdeutschen Städten beobachten: Die Anzahl der Stadtteile, in denen mehr als die Hälfte aller Kinder von Sozialleistungen lebt, ist hier seit 2010 deutlich zurückgegangen. Grund dafür ist die positive wirtschaftliche Entwicklung, sodass weniger Familien mit Kindern auf Transferleistungen angewiesen sind. Anders sieht die Entwicklung in den Städten des Ruhrgebiets aus: Hier lebten 2021 mehr Kinder als zuvor in Stadtteilen, in denen mindestens die Hälfte der Haushalte mit Kindern staatliche Unterstützung erhält (siehe Grafik).

Ethnische Segregation

In allen Städten zeigt sich: Dort, wo besonders viele arme Menschen wohnen, leben auch besonders viele Menschen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit (siehe Grafik). Vor allem in ost- und norddeutschen Städten sowie in den Städten des Ruhrgebiets erfolgte ab 2013 die Zuwanderung von Menschen aus dem Ausland besonders in die von Armut geprägten Stadtteile. Bis 2013 gab es in den ostdeutschen Städten nur einen geringen Zusammenhang zwischen Ausländeranteilen und Armut. 

Bildung und Einkommen weniger ungleich verteilt

Die Studie misst soziale Segregation auch über die räumliche Verteilung von Menschen mit akademischem Abschluss und mit hohem Einkommen. Im Blick auf hohe Bildung und hohe Einkommen ist die Segregation jedoch weniger stark ausgeprägt als bei der Armut. Allerdings steigt mit der Größe einer Stadt auch die Bildungs- und Einkommenssegregation. Besonders in Städten über 500.000 Einwohner verteilen sich Akademiker*innen und Menschen mit hohem Einkommen sehr ungleich.

Muster sozialräumlicher Ungleichheit

Die sozialräumliche Segregation ist nicht in allen Städten gleich. Die Studie identifiziert verschiedene Muster. So gibt es eine Gruppe von Städten, in denen sich Armut stark im Zentrum konzentriert (z. B. Gelsenkirchen und Wolfsburg). In einer anderen Gruppe von Städten wohnen im Zentrum vor allem Akademiker*innen; das betrifft besonders Universitätsstädte wie Münster und einige Metropolen wie Berlin und Frankfurt a. M. Für ostdeutsche Städte wiederum zeigt sich das Muster, dass arme Menschen in den großen Plattenbausiedlungen leben. Süddeutsche Städte wie zum Beispiel Bayreuth, Fürth und Tübingen stehen für ein relativ homogenes Muster mit wenig Segregation.

Datenbasis 

Die Untersuchung beruht auf bislang einzigartigen Daten. Neben Daten der Kommunalstatistik für 101 deutsche Städte wurden erstmals auch räumlich vergleichbare Daten der Bundesagentur für Arbeit für 153 Städte ausgewertet. Der Datensatz ist frei verfügbar: https://doi.org/10.7802/2633

Die Studie ist als WZB Discussion Paper erschienen und als Download (PDF) verfügbar:

Marcel Helbig: Hinter den Fassaden. Zur Ungleichverteilung von Armut, Reichtum, Bildung und Ethnie in den deutschen Städten. P 2023-003. November 2023.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 08.12.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO und weitere Verbände fordern menschenwürdiges Existenzminimum.

Gemeinsam mit weiteren Sozialverbänden und der Gewerkschaft Verdi ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung zu Klarheit in der Haushaltsdebatte auf. Kürzungen bei Sozialleistungen seien in der aktuellen Lage keine Option. Sollte die Bürgergelderhöhung ausgesetzt werden, bedeute dies sogar einen Verfassungsbruch.

Seit Wochen ringt die Bundesregierung darum, wie sie die nach dem Karlsruher Urteil fehlenden Milliarden aus dem Klima- und Transformationsfonds ausgleichen soll. Aus Union und FDP wurde nun der “Sparvorschlag” laut, die vom Deutschen Bundestag bereits beschlossene Erhöhung des Bürgergelds rückgängig zu machen.

In ihrem Aufruf entgegnen die mitzeichnenden Sozialverbände und Verdi: “Die Erhöhung des Bürgergeldes in 2024 ist für Millionen von Menschen von existenzieller Bedeutung, um die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energieversorgung halbwegs abfedern zu können.” Außerdem habe die “Sicherstellung des Existenzminimums durch das Bürgergeld […] Verfassungsrang”.

Dass das Bürgergeld mittlerweile so hoch sei, dass Menschen keinen Anreiz mehr hätten, noch arbeiten zu gehen, bezeichnen die Verbände als “unsägliche Stigmatisierung der Betroffenen”. Wer arbeite, habe immer mehr als diejenigen, die nur Bürgergeld beziehen – abgesehen davon stünde ein Großteil der 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger*innen dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung. Dazu zählen z.B. die 1,5 Millionen Leistungsberechtigen, die nicht erwerbsfähig sind, weil sie etwa unter 15 Jahre alt sind. Hinzu kommen die rund 800.000 “Aufstocker*innen”, die Bürgergeld erhalten, weil ihr Erwerbslohn unter dem Existenzminimum liegt.

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: “Dass in Zeiten knapper Kassen wieder Sozialneid-Debatten geführt werden, ist wenig überraschend. Doch selten war es gefährlicher, Geringverdienende gegen noch ärmere Menschen auszuspielen: Dieses Spiel leistet am Ende nur den Rechtspopulist*innen Vorschub. Der Finanzminister und die FDP müssen nun Farbe bekennen und klarstellen, dass die Erhöhung des Bürgergelds alternativlos ist!”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.12.2023

„Einsamkeit trifft junge und alte Menschen; sie gefährdet ganz konkret ihr Leben, denn sie macht krank und mündet nicht selten in Suizidgedanken. Die Gegenwehr ist eine wichtige Aufgabe, derer sich die Politik gemeinsam mit der Zivilgesellschaft tatkräftig annehmen muss“, äußert sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa im Vorfeld der morgigen Befassung des Bundeskabinetts mit der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“.

Für den Deutschen Caritasverband gilt: Eine Einsamkeitsstrategie muss mehr sein als die Erhebung von Daten für ein Einsamkeitsbarometer. Zu messen, wie und wo Einsamkeit zunimmt, ist nur dann zielführend, wenn wirksam Ressourcen in ihre Bekämpfung gesteckt werden. „Das ist wie beim Fieber. Auch da ist das fiebersenkende Medikament wichtiger als das Thermometer“, so Welskop-Deffaa.

Leider sind – nicht zuletzt unter den Vorzeichen der Haushaltsengpässe auf Bundesebene – die Ressourcen, die die Bundesregierung für die Einsamkeitsstrategie verfügbar machen kann und will, begrenzt. Die angekündigte Unterstützung von kommunalen Projekten zur Stärkung der Altenhilfe etwa springt deutlich zu kurz, um die Herausforderungen zu bewältigen, die sich in den nächsten Jahren aus dem demographischen Wandel ergeben.

Nachhaltige Strukturen statt kurzfristiger Projekte

„Wir erleben, dass für zunehmend viele alte Menschen der ambulante Pflegedienst, der einmal am Tag vorbeikommt, den einzigen menschlichen Kontakt darstellt, und das über Wochen – die Kinder leben weit weg, Freunde sind nicht mehr mobil oder verstorben“, berichtet die Caritas-Präsidentin. „Einer solchen Entwicklung kann nicht mit kurzfristigen Projekten begegnet werden, es braucht nachhaltige und verlässliche Strukturen.“

Das Familienministerium will „Handlungsempfehlungen“ für Kommunen herausgeben, um die Gründung von Allianzen zur Vorbeugung von Einsamkeit vor Ort zu unterstützen. Solche Empfehlungen nützen aber nichts, wenn die potenziellen Mitglieder solcher Allianzen, etwa die freien Träger der Wohlfahrtspflege, unter Unterfinanzierung leiden und Personal verlieren, moniert Welskop-Deffaa.

Freiwilliges Engagement essenziell im Kampf gegen Einsamkeit

„Sich einerseits die Bekämpfung von Einsamkeit auf die Fahne schreiben und gleichzeitig die freien Träger finanziell schwächen, das geht nicht“, so die Caritas-Präsidentin weiter. „Unsere Angebote sind essenziell für eine sorgende Gesellschaft, nicht zuletzt, weil sie berufliches und freiwilliges Engagement verknüpfen.“ Wohlfahrtsverbände sind Möglichkeitsräume für freiwilliges Engagement – von Besuchsdiensten bis zu Rikscha-Fahrten für Senior_innen, von der Bahnhofsmission bis zu Nachbarschaftsseniorentreffs. „Freiwilliges Engagement hilft übrigens in beide Richtungen gegen Einsamkeit – denn wer sich für andere einsetzt, kommt auch aus seinem Schneckenhaus.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.12.2023

Der Deutsche Frauenrat (DF) hat den Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien 2021 als gleichstellungspolitischen Erfolg gelobt. Nach der Hälfte der Amtszeit der Ampelkoalition zieht der DF eine feministische Halbzeitbilanz und bewertet die Umsetzung der gleichstellungspolitischen Vorhaben im Querschnitt der Politikfelder.

Angesichts des ambitionierten Koalitionsvertrages fällt die Zwischenbilanz allerdings ernüchternd aus: Viele Maßnahmen sind in Verzug geraten oder drohen zu scheitern. Das Fortschrittsversprechen der Ampel wartet in vielen Bereichen auf seine Einlösung.

Die ausführliche Halbzeitbilanz des Deutschen Frauenrats „Kein Fortschritt ohne Gleichstellung!“ finden Sie anbei und unter diesem Link

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 06.12.2023

Nach zwei Jahren Regierungszeit ist die wohnungspolitische Bilanz der Ampel mangelhaft. Zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags sind noch nicht umgesetzt. Unterdessen spitzt sich die Wohnungskrise weiter zu: Steigende Mieten, unbezahlbare Immobilienpreise, kaum Neubau und keine Besserung in Sicht. Es fehlen mehr als 700.000 bezahlbare Mietwohnungen im Bundesgebiet. Zur Halbzeit der Legislaturperiode ziehen der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Mieterbund auf einer Pressekonferenz Bilanz.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Mittwoch in Berlin:
„Millionen Menschen sind durch hohe Miet- und Wohnkosten überlastet. Die Wohnungskrise ist ein sozialpolitischer Skandal, der zunehmend auch für Unternehmen zum Problem wird. Immer öfter können sie ihre Planstellen nicht besetzen, weil es vor Ort für neue Beschäftigte kaum günstige Wohnungen gibt. Die Bundesregierung hat die Tragweite der Wohnungskrise offensichtlich immer noch nicht erkannt und scheut mutige Lösungen. An massiven öffentlichen Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und die energetische Sanierung führt kein Weg vorbei. Auch deshalb ist es wichtig, die Schuldenbremse zu reformieren. Ebenso muss die Ampel endlich die im Koalitionsvertrag versprochene Wohngemeinnützigkeit umsetzen, um dauerhaft preisgebundene Wohnungen zu ermöglichen. Damit die Kommunen Bauland günstiger erwerben können, brauchen sie zudem ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, denn die hohen Baulandpreise sind Kostentreiber Nummer eins bei jedem Neubau.“

Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes:
„Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den letzten 2 Jahren weiter verschärft. Die Mietpreisspirale hat deutlich an Dynamik gewonnen, möbliertes Wohnen und Indexmieten sind die neuen Kostenfallen. In Deutschland sind Millionen Mieterinnen und Mieter mit ihren Wohnkosten überlastet und die Mieten werden weiter steigen. Die noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag reichen bei weitem nicht aus, um aus der Krise herauszukommen. Wir brauchen jetzt einen Mietenstopp im Bestand und eine Offensive für bezahlbares Bauen und Wohnen, ansonsten drohen uns massive soziale Verwerfungen.“

Die Halbzeitbilanz Ampel und unsere Forderungen zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand und Deutscher Mieterbund vom 06.12.2023

Wenn der Bundestag in diesem Jahr keinen Haushalt für 2024 mehr beschließt, tritt ab dem 1. Januar tritt die sogenannte vorläufige Haushaltsführung in Kraft. Doch was routiniert klingt, ist in der Praxis höchst problematisch. Viele Träger sozialer Projekte und Dienste blicken nun mit großer Sorge in die Zukunft. Die Diakonie Deutschland warnt angesichts der anhaltenden Haushaltskrise vor gravierenden Folgeschäden im Sozialbereich.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Die Tatsache, dass es in diesem Jahr keinen Haushaltsbeschluss mehr geben wird, stellt in diesen Tagen für viele Projekte und Träger im sozialen Bereich eine enorme Herausforderung dar. Gerade kleinere Projekte sind davon besonders betroffen. Viele Angebote sind substantiell finanziell gefährdet. Wenn die dringend benötigten Mittel für 2024 nicht wie zunächst in Aussicht gestellt zur Verfügung gestellt werden, müssen beispielsweise Migrationsberatungsstellen schließen, was dazu führt, dass ausgerechnet Menschen, die dringend Unterstützung benötigen, diese nicht mehr erhalten. Sie werden mit ihren Problemen allein gelassen. Die Folgeprobleme werden wir alle spüren.“

Seit Wochen herrscht große Planungsunsicherheit in gesellschaftlichen so relevanten Bereichen, wie den Freiwilligendiensten, der Demokratieförderung oder den Jugendmigrationsdiensten. „Stellen können nicht wiederbesetzt oder nur unter Vorbehalt verlängert werden, Träger steigen aus Programmen aus und qualifizierte Fachkräfte gehen verloren“, so Lilie weiter. Die Diakonie Deutschland appelliert an die Bundesregierung: Die Schwächsten dürfen nun nicht allein gelassen werden. Nur ein stabiler und verlässlicher Sozialstaat garantiert eine funktionierende Demokratie. „Es ist dringend notwendig, sich jetzt für verlässliche Rahmenbedingungen bei Schlüsselaufgaben im sozialen Bereich einzusetzen. Hier tragen relativ geringe finanzielle Mittel sehr viel für den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus.“

Lilie appellierte nachdrücklich an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und sich für einen stabilen Haushalt 2024 einzusetzen, um auch die zukünftige Arbeit wichtiger sozialer Einrichtungen zu sichern.

Hintergrund: So wirkt sich die Haushaltskrise aktuell im sozialen Bereich aus:

Das Ausbleiben neuer Verträge für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) hat sowohl für potenzielle Freiwillige als auch für die kirchlich-diakonischen Einsatzstellen weitreichende Folgen. Aufgrund der Vorgaben des Bundesamtes für zivilgesellschaftliche Aufgaben, dem Administrationsorgan für das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) für den BFD, können keine neuen Verträge ausgestellt werden. Die Folge ist ein Stillstand im Dienst und beeinflusst auch die Pädagoginnen und Pädagogen, die als Begleitende für die Freiwilligen arbeiten. Ihre Arbeitsplätze sind entweder befristet oder nicht sichergestellt, was für die überwiegend auf Länderebene angestellten Mitarbeitenden ein finanzielles Risiko darstellt.

Bei den Jugendmigrationsdiensten und dem Programm Respect Coaches besteht aufgrund des fehlenden Haushaltsbeschlusses weiterhin Unsicherheit.

Die Projekte zur Demokratiestärkung, die vom Bundesverband und den Landesverbänden betreut werden, sind von den Haushaltseinschränkungen nicht betroffen, da sie mehrjährige Bewilligungen haben. Allerdings droht die Förderung der in den „Kompetenznetzwerken“ organisierten großen Projekte zum 1. Januar auslaufen. Dies führt sowohl bei den Projektmitarbeitenden als auch den Trägervereinen zu Unsicherheiten. Es wäre angesichts der politischen Rahmenbedingungen ein verheerendes Signal, wenn es zu Förderlücken insbesondere bei den Kompetenznetzwerken für Rechtsextremismusprävention und für Antisemitismusbekämpfung käme. Auch die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, die Ausstiegsberatung und die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sind unverzichtbar, um nur einige Beispiele zu nennen.

Auch die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte ist durch die Haushaltskrise bedroht: Kürzungen können zu Stellenabbau und in einigen Fällen zum Verlust von Standorten führen. Die landesweite Infrastruktur der Migrationsberatung könnte dadurch nachhaltig geschwächt werden. Mit jedem Tag ohne Lösung steigt das Risiko, dass Träger ausfallen und Fachkräfte abwandern. Dies hätte weniger Begleitung in Integrations- und Sprachkursen sowie bei der Erwerbsintegration zur Folge. Ein fehlender Haushaltsbeschluss für 2024 ist der vorläufige Endpunkt einer Reihe von unsicheren und belastenden Phasen für die Träger. Es besteht die konkrete Befürchtung, dass die anhaltende Unsicherheit dazu führt, dass sich Träger aus der MBE zurückziehen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.12.2023

Die Auswirkungen des Fachkräftemangels in den Einrichtungen der Behindertenhilfe werden immer gravierender. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die der Evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) unter seinen Mitgliedseinrichtungen durchgeführt hat. Die große Mehrheit der Befragten gab an, im ersten Halbjahr 2023 stark von den Auswirkungen des Fachkräftemangels betroffen zu sein. So bleiben 60 Prozent der offenen Fachkräfte-Stellen länger als sechs Monate unbesetzt. Dieser dramatische Personalmangel hat nicht nur organisatorische Konsequenzen, sondern wirkt sich auch direkt auf die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen aus. Eine Mehrheit von 53 Prozent der Befragten bestätigt, dass die Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung dazu geführt haben, dass Einrichtungsplätze nicht wiederbesetzt werden konnten. Anfragen von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen müssen also abgelehnt werden.

Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Menschen mit Behinderungen brauchen professionelle Unterstützung, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Realität aber ist eine andere: Die Umfrage zeigt, dass der Fachkräftemangel dazu führt, dass die dringend notwendige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend gesichert ist. Je weniger Stellen besetzt werden können, desto weniger Plätze stehen auch in den Einrichtungen zur Verfügung. Wir brauchen dringend eine gemeinsame Image-Kampagne für die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. Die muss unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums für die Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht werden.“

Pfarrer Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender des BeB: „Die Umfrage-Ergebnisse verdeutlichen in alarmierendem Maße die Notwendigkeit, Sofortmaßnahmen zur Sicherung qualifizierten Personals in der Eingliederungshilfe zu ergreifen. Der anhaltende Fachkräftemangel bedroht die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und stellt eine ernste Herausforderung für unsere Einrichtungen dar. Die Diakonie Deutschland und der BeB appellieren daher an Politik, Gesellschaft und Interessenvertreter*innen, gemeinsam Lösungen zu finden. Daher erwarten wir vom Bund, einen Runden Tisch zu initiieren, um dem Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe entgegenzuwirken.“

Die repräsentative Umfrage des Evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) unter seinen Mitgliedseinrichtungen fand zwischen dem 11. September und dem 16. Oktober 2023 statt: https://beb-ev.de/inhalt/umfrage-zum-personalmangel-2023/

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen wird jährlich am 3. Dezember begangen. Dieser Tag wurde von den Vereinten Nationen (UN) ausgerufen, um das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Rechte und Würde dieser Menschen zu fördern. Der Tag soll dazu beitragen, Barrieren abzubauen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, vollständig an der Gesellschaft teilzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelischer Fachverband für Teilhabe (BeB)vom 01.12.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) gratuliert der in Iran inhaftierten iranischen Aktivistin und Menschenrechtlerin Narges Mohammadi zur Verleihung des Friedensnobelpreises am 10. Dezember 2023 in Oslo. „Narges Mohammadi spielt eine zentrale Rolle im Kampf gegen die Unterdrückung der Frauen in Iran, weil sie sich in ihrem Land für die Förderung der Menschenrechte, Freiheit für alle und eine starke Zivilgesellschaft engagiert“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. 

Die diesjährige Preisträgerin setzt sich seit Langem ein gegen den Kopftuchzwang für Frauen sowie gegen die Todesstrafe in ihrem Land. Bereits vor Jahrzehnten wurde sie dafür wiederholt inhaftiert, ausgepeitscht und gefoltert. Derzeit ist sie wegen „Propaganda gegen den Staat“ im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis in Haft, weshalb sie den Friedensnobelpreis nicht selbst entgegennehmen konnte. Zum Termin der Preisverleihung am letzten Sonntag ist sie erneut in den Hungerstreik getreten, um Solidarität mit der politisch verfolgten größten religiösen Minderheit in Iran, den Bahai, zu zeigen und internationale Aufmerksamkeit für ihre Anliegen zu erregen. In ihrer Nobelpreisrede betont Mohammadi, dass sie nur eine von Millionen stolzer und widerstandsfähiger iranischer Frauen sei.  

Der Friedensnobelpreis für Narges Mohammadi ehrt auch all jene iranischen Frauen, die seit dem staatlichen Femizid von Jina Mahsa Amini am 13. September 2022 unter dem Slogan „Jin, Jîyan, Azadî“ (zu Deutsch: „Frau, Leben, Freiheit“) gegen das Regime auf die Straße gegangen sind. Diese große feministische Protestwelle wurde vom Regime mit aller Macht und mit allen Ressourcen bekämpft. Zahlreiche Menschen erlitten im Zuge der landesweiten Proteste und Inhaftierungen systematisch staatliche, insbesondere sexualisierte Gewalt. „Sexualisierte Gewalt wird vom iranischen Staat als besonders brutale Waffe gegen die Protestierenden eingesetzt. Diese andauernden Menschenrechtsverletzungen müssen umgehend beendet werden“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.12.2023

Aktionsbündnis veröffentlicht Rechtsgutachten zu Schulstraßen und eröffnet damit Kommunen in ganz Deutschland rechtliche Möglichkeiten für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder.

Das Kidical Mass Aktionsbündnis, das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben heute ein gemeinsames Rechtsgutachten zu Schulstraßen vorgestellt. Das Gutachten weist eindeutig nach, dass Kommunen vielfältige Möglichkeiten haben, so genannte Schulstraßen temporär oder dauerhaft einzurichten. Das Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht bieten nach geltender Rechtslage zahlreiche Optionen die Straßen nur für den nicht-motorisierten Verkehr freizugeben und damit für ein sicheres Schulumfeld für die Kinder zu sorgen: Zum Beispiel mittels Teileinziehung, als Fahrradstraße, mit dem Nachweis der qualifizierten Gefahrenlage oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. 

Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch keinesfalls, dass die kürzlich gescheiterte Reform des Straßenverkehrsrechtes damit hinfällig wäre. Denn eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist nach wie vor die Voraussetzung, um die Verkehrswende voranzubringen und mehr kinderfreundliche Mobilität zu ermöglichen. Das Bündnis fordert, Schulstraßen rechtlich zu verankern und die Regelungen zum Nachweis der Gefahrenlage (§ 45, Absatz 9) als Grundvoraussetzung für entsprechende Eingriffe in den Straßenverkehr zu reformieren.

Damit würde die Bundesregierung ein klares Signal für sichere Mobilität von Kindern setzen und mehr Bewusstsein für Schulstraßen schaffen. Das Bundesverkehrsministerium ist daher dringend angehalten, den Prozess noch in der laufenden Legislatur konsequent fortzuführen, statt die Verantwortlichkeit allein bei den Ländern und Kommunen abzuladen.

Rechtsgutachten zum Download

Simone Kraus, Co-Initiatorin und Sprecherin Kidical Mass Aktionsbündnis: „Kinder haben ein Recht darauf, sich sicher, selbstständig und geschützt zu bewegen. Schulstraßen tragen nachweislich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern bei. Städte wie Wien, Paris und Gent machen es vor. Mit dem Rechtsgutachten haben Politik und Straßenverkehrsbehörden keine Ausreden mehr. Die Einrichtung von Schulstraßen ist rechtlich auch in Deutschland möglich. Jetzt heißt es: Umsetzen!“

Kerstin Hamann, VCD-Bundesvorsitzende: „Während Frankreich und Österreich vorpreschen, hinkt Deutschland bei den Schulstraßen weit hinterher. Dabei muss es oberste Priorität haben, die Verletzlichsten im Verkehr zu schützen: Kinder. Sie sind besonders gefährdet und das Verkehrschaos vor Schulen trägt erheblich dazu bei. Deshalb brauchen Kommunen mehr Spielraum, den Verkehr sicherer zu machen – etwa durch Schulstraßen.“

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt:

„Es gibt viele Argumente für mehr Sicherheit der Kinder im Umfeld der Schulen: Wenn Schulkinder ihren Schulweg eigenständig zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Roller bestreiten können, ohne auf den elterlichen Hol- und Bringdienst angewiesen zu sein oder Gefahr zu laufen, vor dem Schultor von Autofahrenden in Gefahr gebracht zu werden, trägt dies viel zu ihrer Selbstständigkeit bei. Ganz nebenbei tun sie der Umwelt etwas Gutes, erhalten bereits morgens eine dringend benötigte zusätzliche Bewegungseinheit und pflegen beim gemeinsamen Weg mit Freund*innen zudem ihre sozialen Kontakte.“

Zum Hintergrund:

Schulstraßen sind Leuchttürme zur Förderung der sicheren und aktiven Kindermobilität. Und sie bieten ein enormes Potenzial für die Mobilitätswende, wie man an Beispielen in Paris sehen kann. Seit Sommer 2021 gibt es Schulstraßen-Aktionstage auch in Deutschland. Das Kidical Mass Aktionsbündnis hat das Konzept bundesweit verbreitet. Es hat das Konzept auf die Straßen gebracht und tausende Eltern und Kinder, Schulen, Anwohnende und Politker*innen davon begeistert.

Die Stadt Köln startete 2023 daraufhin einjährige Schulstraßen-Pilotprojekte an vier Schulen. Einige Kommunen sind dem Kölner Beispiel gefolgt, darunter Berlin, Bonn, Dresden, Essen und Ulm. Gleichzeitig berichten Städte und Kommunen über die große Rechtsunsicherheit im Bereich „Schulstraße“.

Unter „Schulstraße“ ist ein Set von Maßnahmen und Regeln gemeint, das Kindern im Umfeld von Schulen oder Kitas die Teilhabe an Mobilität und die Verbesserung von Verkehrssicherheit ermöglichen soll. Dafür werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule (oder Kita) für den Kraftverkehr gesperrt – und somit zugleich die Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben. Die Sperrung wird typischerweise zeitlich für eine halbe Stunde bis Stunde auf den Schulbeginn oder das Schulende begrenzt (temporäre Schulstraße). Das Umfeld einer Schule kann aber auch dauerhaft autofrei gestaltet werden, um über den ganzen Tag Möglichkeiten zum Verweilen oder Spielen zu schaffen (permanente Schulstraße).

Zum Rechtsgutachten:

Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag von Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutsche Kinderhilfswerk und VCD von Dr. Olaf Dilling (re Rechtsanwälte PartGmbB) erstellt und untersucht die planungsrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen sowie straßenrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen anhand der rechtlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Kidical Mass Aktionsbündnis und VCD Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 13.12.2023

LSVD begrüßt Entscheidung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hat die Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult – Elternratgeber“ in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Die Indizierung erfolgte aufgrund der diskriminierenden und potenziell verrohenden Wirkung der Broschüre. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Wir begrüßen die Indizierung der Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult – Elternratgeber“ als jugendgefährdend. Die Begründung, die uns vorliegt, beschreibt diese als „geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Das Angebot ist mindestens als jugendgefährdend einzustufen.“ Denn es richte sich in diskriminierender Art und Weise gegen junge trans* und nichtbinäre Menschen. Die BzKJ macht mit dieser Indizierung deutlich, wie gefährlich sogenannte Elternratgeber für trans* und nichtbinäre Jugendliche sein können. Damit kommt sie ihrer wichtigen Pflicht nach, alle Jugendlichen vor gefährlichen Medien zu schützen.

Das Narrativ, dass es sich bei Transgeschlechtlichkeit und Nichtbinarität um einen Trend handle, der sich durch „soziale Ansteckung“ weiterverbreite, und dem durch die Eltern Einhalt geboten werden müsse, schadet auch aus unserer Sicht trans* und nichtbinären Jugendlichen. Die Zahl an trans* Personen verändert sich nicht. Dank in den letzten Jahrzehnten gestiegener gesellschaftlicher Akzeptanz trauen sich immer mehr Menschen, sich zu outen. In der Behauptung, dass viele bei einem Coming-out nur einem Trend folgen, schwingt eine gefährliche Logik mit. Denn im Umkehrschluss müsste man Trans*sein wieder stärker stigmatisieren und weiter abwerten, damit sich so wenig Menschen wie möglich als trans* outen. Zudem wird diesem Narrativ zufolge Trans*geschlechtlichkeit grundsätzlich abgewertet.

Insbesondere trans* Kindern und Jugendlichen wird oft das eigene Wissen, wer sie sind, nicht geglaubt. Sie werden nicht ernst genommen oder unterstützt, obwohl wissenschaftlich eindeutig belegt ist, dass sich bereits Kinder und Jugendliche über ihre geschlechtliche Identität im Klaren sind. Außerdem belegen verschiedene Studien, wie negativ ein nicht unterstützendes soziales Umfeld sich auf die mentale Gesundheit von trans* Jugendlichen auswirken kann.

Weiterlesen

Broschüre: 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit 

Trans*: Hype der Gender-Ideologie und Gefahr für Kinder und Jugendliche? Fragen und Antworten zu Transgeschlechtlichkeit 

Alle Dokumente bzgl. der Indizierung von „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ von „Lasst Frauen sprechen“ – FragDenStaat

Deutsches Jugendinstitut (2015). Coming-out – und dann…?! Ein DJI-Forschungsprojekt zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 11.12.2023

Nachverhandlungen in entscheidenden Punkten nötig

Das Selbstbestimmungsgesetz befindet sich in den parlamentarischen Verhandlungen. Am 15.11. wurde es in der ersten Lesung im Bundestag diskutiert. Am 28.11. kamen Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung im Familienausschuss zusammen. Nun besteht die letzte Gelegenheit, den Entwurf in einzelnen Regelungen nachzubessern und die Stellungnahmen der Zivilgesellschaft miteinzubeziehen. Dazu erklären der Bundesverband Trans* (BVT*) und der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD):

In einem ersten Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren war vorgesehen, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch im Dezember 2023 in die 2./3. Lesung und damit in Abstimmung geht. Momentan ist unklar, ob die beteiligten Ampelfraktionen an diesem Vorgehen festhalten werden. 

Dazu erklärt Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* (BVT*): “Viele Personen wünschen sich, dass ein Selbstbestimmungsgesetz möglichst bald in Kraft tritt. Gleichzeitig gibt es mehrere Kritikpunkte an dem aktuellen Entwurf, sodass Nachbesserungen dringend erforderlich sind. Wir appellieren an alle Beteiligten, den Prozess nicht zu überstürzen und so lange wie notwendig miteinander über Änderungsvorschläge zu diskutieren und zu verhandeln. Ziel muss sein, ein Gesetz einzuführen, das trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen in ihren Grundrechten respektiert.”

Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) fügt hinzu: “Der aktuelle Regierungsentwurf würde den Änderungsprozess des rechtlichen Geschlechtseintrags für intergeschlechtliche Personen u.a. durch die Dreimonatsfrist, die Regelung zum Eltern-Kind-Verhältnis und die Übermittlung der Informationen an Sicherheitsbehörden aktiv verschlechtern. Das ist inakzeptabel. In der Gesetzesbegründung werden sowohl intergeschlechtliche als auch nicht-binäre Menschen kaum erwähnt. Und im aktuellen Entwurf unterliegen Minderjährige und Menschen mit Betreuungsstatus weiterhin einer fremdbestimmten Entscheidung – er verfehlt damit im Kern sein Ziel: Selbstbestimmung. Wir fordern Selbstbestimmung ohne Einschränkung für alle trans*, inter* und nicht-binären Menschen.”

Diese Punkte wurden auch in der Anhörung im Familienausschuss zum Selbstbestimmungsgesetz gestärkt. Dort waren Nele Allenberg (Deutsches Institut für Menschenrechte), Bettina Heiderhoff (Universität Münster), Kalle Hümpfner (Bundesverband Trans*), Richard Köhler (Transgender Europe), Henrike Ostwald (Deutscher Frauenrat) und Sybille Winter (Charité Berlin) für die Fraktionen der Ampelparteien geladen. Als Sachverständige sprachen sich alle für eine Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung auf der rechtlichen Ebene aus. An einzelnen Regelungen im Gesetzentwurf wurde jedoch auch Kritik geübt. 

Wiederholt wurde in diesem Zusammenhang die vorgesehene automatisierte Datenübermittlung an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (§ 13 Abs. 5 SBBG-E) erwähnt. Diese allgemeine Datenweitergabe sei unverhältnismäßig und widerspreche dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu erklärt Alva Träbert vom LSVD: “Die geplante automatisierte Datenübermittlung löst bei Menschen, die ihren Personenstand nach SBGG ändern wollen, berechtigte Sorge aus. Sie könnte trans* und intergeschlechtliche Personen zukünftig z.B. davon abhalten, als Zeug*innen auszusagen, weil sie dann in den Registern der Sicherheitsbehörden gespeichert sind – und damit bei einer späteren Personenstandsänderung auch Informationen über ihre Transition aufgenommen werden.”

Anna-Katharina Mangold (Uni Flensburg) formulierte im  Familienausschuss des Bundestags deutliche Kritik an den Einschränkungen für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Dass bei der Änderung des Geschlechtseintrags an einen bestimmten Aufenthaltsstatus angeknüpft werde, sei ein klares Problem, da es um ein Menschenrecht gehe. Auch die vorgeschlagene abstammungsrechtliche Regelung (§ 11 SBBG-E) wurde kritisiert, da sie die Eintragung als rechtliches Elternteil für Personen erschwert, die ein Kind gezeugt haben, aber keinen männlichen Geschlechtseintrag führen. Würde der Entwurf unverändert in Kraft treten, müssten beispielsweise trans* Frauen, die biologisches Elternteil sind, ein Gerichtsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. 

Änderungen beim Selbstbestimmungsgesetz werden seit der Veröffentlichung des Referent*innen-Entwurfs im Mai 2023 von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen gefordert – darunter der Deutsche Frauenrat, das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Juristinnenbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, der Paritätische Gesamtverband, die Frauenhauskoordinierung und nicht zuletzt Beratungsinstanzen der Bundesregierung selbst wie die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Kalle Hümpfner erklärt in diesem Zusammenhang abschließend: “In den vergangenen Monaten ist deutliche Kritik aus menschenrechtlicher Perspektive an dem Entwurf geäußert worden. Es wäre eine äußerst schmerzliche Entwicklung, wenn die Kritik unberücksichtigt bliebe. Die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes darf jetzt nicht übers Knie gebrochen werden.”

Weiterlesen: 
Schriftliche Zusammenfassung und Mitschnitt der Ausschussanhörung

Schriftliche Stellungnahme von Kalle Hümpfner zur Vorbereitung der Ausschussanhörung

Gemeinsame Stellungnahme von LSVD und IMeV zum Regierungsentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz

Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) zum Selbstbestimmungsgesetz

Petition auf innn.it “Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz!”:  https://innn.it/jazuselbstbestimmung

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.12.2023

Noch ist nicht bekannt, was in welchen Ressorts konkret gekürzt wird.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, erklärt:

“Scholz, Habeck und Lindner haben in ihren Erklärungen angekündigt, mit ihrem Kompromiss klimapolitisch relevante Projekte fortführen und die Ukraine weiterhin unterstützen zu wollen, ohne soziale Standards in Deutschland abzusenken. Beruhigen kann diese Ankündigung noch nicht. Die Ampel-Partner haben konkret benannt, was weiter im Programm bleiben soll – wie etwa die Förderung beim Heizungsumbau oder die Absenkung der Einkommensteuer um 15 Milliarden Euro. Was Einsparungen anbelangt, haben sie jedoch lediglich Beispiele genannt. Offen ist, in welchen Ressorts was konkret gekürzt worden ist. Für uns als Wohlfahrtsverband stellt sich so die dringliche Frage, was ist mit den Freiwilligendiensten, was ist mit der Migrationssozialarbeit, mit der Unterstützung von Sozialverbänden oder wie sieht es mit Einsparungen bei Sozialtransfers aus. Das Mindeste, was wir erwartet hätten, wäre eine sofortige Aufhebung der aktuellen Haushaltssperre für die sozialen Dienste gewesen. Ein zeitlicher Fahrplan zur Verabschiedung des Haushalts wurde jedoch noch immer nicht vorgelegt. Viele soziale Träger wissen damit noch immer nicht, wann sie Planungssicherheit erhalten werden.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 13.12.2023

Statt reale Herausforderungen zu lösen, werde inhumane Symbolpolitik betrieben.

Anlässlich der Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat zum sogenannten “Rückführungsverbesserungsgesetz” warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband eindringlich vor weiteren Verschärfungen des Migrations- und Asylrechts. Der vorliegende Gesetzentwurf sehe weitreichende Eingriffe in Grund- und Menschenrechte vor, die in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes stünden, kritisiert der Verband. Die Pläne seien vielmehr das Gegenteil einer lösungsorientierten, vorausschauenden Flüchtlingspolitik und zutiefst inhuman. Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, den Vorschlägen nicht zu folgen.

“Eine Beschleunigung von Abschiebungsverfahren und die Ausweitung der Abschiebungshaft werden erfahrungsgemäß nicht zu mehr, sondern vor allem zu härteren Abschiebungen führen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So gehe die Bundesregierung selbst davon aus, mit den geplanten Maßnahmen ca. 600 Menschen pro Jahr mehr abschieben zu können – von einer spürbaren Entlastung der Kommunen könne also keine Rede sein.

Besonders kritisch bewertet der Paritätische, dass die Möglichkeit zur Inhaftierung massiv ausgeweitet werden soll und künftig selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre unbeteiligter Dritter missachtet würde, um ausreisepflichtige Personen finden und abschieben zu können – dies gelte selbst für Wohnungen von Familien mit Kindern und zur Nachtzeit. Zutiefst besorgt ist der Verband darüber hinaus über die Ankündigung, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch geregelt werden soll,  dass Asylbewerbern künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen gewährt werden sollen.

“Statt reale Herausforderungen zu lösen, wird hier inhumane Symbolpolitik betrieben. Nicht einmal auf Kinder wird hierbei Rücksicht genommen”, so Schneider. “Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme, bis hin zur Traumatisierung von Kindern, verschärfen.”

Weiterführende Links

Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 11.12.2023

Die geplanten Verschärfungen der Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung treffen viele Menschen hart.

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Wesentlichen die geplante Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, warnt aber ausdrücklich vor der Verabschiedung der ebenfalls im Gesetzentwurf enthaltenen Verschärfungen im Hinblick auf die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, erklärt dazu:
„Politische Rechte dürfen nicht vom Einkommen oder einer Vollzeittätigkeit abhängig gemacht werden. Das Einbürgerungsrecht ist dafür da, die demokratische Teilhabe der Menschen zu fördern und sicherzustellen, die bereits seit Längerem in Deutschland leben. Mit der geplanten Verschärfung der Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung werden Menschen nach Wirtschaftlichkeitskriterien auf reines Humankapital reduziert. Dieses Gesetz bedeutet eine massive Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit und ihren Angehörigen. Viele Menschen werden betroffen und teilweise dauerhaft von der Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen, ausgeschlossen sein. So können zum Beispiel viele Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen ihren Lebensunterhalt nicht (vollständig) sichern oder in Vollzeit arbeiten. Sie werden voraussichtlich besonders hart von dieser Regelung betroffen sein, was einen Verstoß gegen die UN Behindertenrechtskonvention darstellt. Andere Gruppen, wie alleinerziehende Elternteile werden auf unbestimmte Zeit von einer Einbürgerung ausgeschlossen. Außerdem wird mit dem Entwurf ein überholtes Familienbild belohnt, bei der eine geteilte Kinderbetreuung und die damit einhergehende Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile nicht vorgesehen ist. Dies steht eklatant im Widerspruch mit der sonst im Gesetzentwurf prominenten Betonung der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Und auch ältere Menschen, die nicht im Rahmen eines Abwerbeankommens nach Deutschland gekommen sind und ihren Lebensunterhalt nicht vollständig sichern können, werden von dieser Gesetzesverschärfung erfasst, die eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellt. Die Umsetzung dieser Pläne wären ein echter Rückschritt und das Gegenteil einer zeitgemäßen und gerechten Einbürgerungspolitik.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.12.2023

Neuer UNICEF-Bericht über Kinderarmut in den reichsten Ländern der Welt

Das Risiko, dauerhaft in Armut zu leben, begleitet mehr als eine Million Kinder in Deutschland. Seit einem Jahrzehnt ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die in Armut aufwachsen, nahezu unverändert hoch. Im neuen Forschungsbericht des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti rangiert Deutschland im unteren Mittelfeld – auf Platz 25 der insgesamt 39 untersuchten OECD- und EU-Staaten. Vor diesem Hintergrund fordert UNICEF Deutschland die politisch Verantwortlichen auf, effektiver und nachhaltiger in Kinder und Jugendliche zu investieren.

Laut der Studie lebt jedes fünfte Kind in den OECD- und EU-Ländern in Einkommensarmut, insgesamt 69 Millionen Kinder. In der Europäischen Union sind rund sechs Millionen Kinder betroffen und bei insgesamt 6,6 Millionen Kindern können materielle Grundbedürfnisse nicht gedeckt werden. Ihre Familien können es sich zum Beispiel nicht leisten, die Wohnung ausreichend zu heizen, abgenutzte Kleidung zu ersetzen oder für genügend Lebensmittel, geschweige denn Spielzeug zu sorgen. Auch hier liegt Deutschland nur im Mittelfeld, rund 800.000 Kinder waren 2021 von dieser materiellen Form der Armut betroffen.

Kinder, die dauerhaft oder immer wieder in Armut leben müssen, zeigen laut des Berichts mehr als doppelt so häufig soziale und emotionale Verhaltensauffälligkeiten. Viele von ihnen weisen einen geringeren Wortschatz auf und erkranken häufiger an Depressionen als Kinder, die in Wohlstand aufwachsen.

Länder, die laut Forschungsbericht im Vergleich am schlechtesten abschnitten, sind Frankreich und Großbritannien. In Frankreich stieg die Kinderarmut von 2012 bis 2021 um zehn Prozent an, in Großbritannien sogar um 20 Prozent. Kürzungen der Familienleistungen sind einer der Gründe für die Situation im Vereinigten Königreich.

Gegenbeispiele sind Polen, Slowenien, Lettland und Litauen. Diese Länder minderten Kinderarmut im Untersuchungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Polen hat dafür unter anderem in Familienleistungen investiert, Slowenien den Mindestlohn erhöht.

Das Fazit des Berichts: Die Politik hat es weitgehend in der Hand, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen.

Die aktuelle Haushaltskrise dürfe nicht dazu führen, dass bei der Bekämpfung der Kinderarmut gespart werde, sagte Sebastian Sedlmayr, Leiter Advocacy und Politik bei UNICEF Deutschland. „Wie Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, entscheidet mit über die Zukunft eines Landes. Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen appellieren wir deshalb an die Bundesregierung sowie die Länder und Kommunen, trotz der aktuellen Haushaltskrise mehr für Kinder zu tun, die in Armut leben. Neben einer effektiven Kindergrundsicherung geht es dabei um den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur für Kinder.“

Eine Verbesserung der Situation wünscht sich auch eine dreifache, alleinerziehende Mutter aus Beeskow in Brandenburg im Gespräch mit UNICEF. Die Stadt ist eine „Kinderfreundliche Kommune“. Damit verpflichtet sie sich zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Die vierköpfige Familie lebt momentan vom Bürgergeld und ist auf Hilfe angewiesen, erzählt die Mutter: „Ich muss regelmäßig zur Lebensmittelausgabe der Tafel, damit meine Kinder gesund und ausgewogen essen können. Kein Kind sucht sich aus, in Armut aufzuwachsen. Ich hoffe nicht nur für meine, sondern für alle betroffenen Kinder, dass die Politik sie nicht weiter zurücklässt.“

Mehr als jedes siebte Kind in Deutschland macht sich laut des Forschungsberichts permanent oder häufig Sorgen um Geld, das Thema ist allgegenwärtig in betroffenen Familien. „Wir haben einen absoluten Not-Euro für Zeiten, wenn gar nichts mehr da ist. Das wissen meine Kinder, und es belastet sie natürlich,“ so die Mutter aus Beeskow.

Service für die Redaktionen

Das UNICEF-Forschungsinstitut Innocenti vergleicht in seiner „Report Card“-Serie seit dem Jahr 2000 regelmäßig die Situation von Kindern in den reichsten Ländern der Welt. Die 19. Ausgabe vergleicht Kinderarmut in den 40 Ländern der OECD und EU über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. setzt sich dafür ein, dass immer mehr Orte in Deutschland kinderfreundlicher werden und die Kinderrechte stärker in den Fokus ihres politischen Handelns stellen. Der Verein vergibt dazu ein Siegel an Städte und Gemeinden, die einen Aktionsplan für die lokale Umsetzung von Kinderrechten verabschiedet haben – unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen selbst. Getragen wird der Verein von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk.

» Der vollständige Innocenti-Bericht in englischer Sprache steht hier zum Download bereit.

» Eine deutsche Zusammenfassung des Berichts finden Sie auf dieser Seite.

» Für weitere Informationen und Interviews stehen Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Stabsabteilung Advocacy und Politik, und Jan Braukmann, Referent Advocacy und Politik, gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 06.12.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Dezember 2023

Veranstalter: Netzwerk Familien | eaf Landesverband in der Nordkirche

Ort: Berlin

Rituale fördern den sozialen Zusammenhalt. Ob Hochzeit, Amtseinführung, oder Begrüßung: Rituale haben sich stets verändert und im Laufe der Zeit immer weiterentwickelt. Die Bedeutung von Ritualen ist je nach Kultur und Zeitgeist dementsprechend unterschiedlich geprägt. Vom Ursprung des religiösen Ritus entfernt, bedienen beispielsweise Alltags- und Übergangsrituale oder politische Rituale in der heutigen Zeit das Bedürfnis, soziale Solidarität herzustellen. Ritualisierte Praktiken formen damit Realitäten, die durch Symbolik entstehen. Dabei interpretieren und ordnen Rituale die Welt, in der wir leben. Sie ermöglichen in ihren Wiederholungen eine Vertiefung von Aufmerksamkeit und Erfahrungen von Veränderung und Weltbezug. Aber was bedeuten Rituale heute noch für uns als Gesellschaft? Brauchen wir sie gerade jetzt mehr denn je, um in unserer schnelllebigen, affektbestimmten und lauten Welt klarzukommen? Kurz vor den Weihnachtsfeierlichkeiten und zum Abschluss des Jahres wollen wir über die kontemplative Kraft von Ritualen sprechen mit: Ronja von Rönne (Schriftstellerin, Moderatorin) und Ana-Maria Trăsnea (MdB SPD). Moderiert von Boussa Thiam (Journalistin, Moderatorin).

Programm

18.30 Uhr > Einlass/Ankommen
19.00 Uhr > Beginn des Gesprächs, bis ca. 20.00 Uhr
Bis 21.30 Uhr > Ausklang mit kleinem Imbiss und Getränken

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 21.12.23 hier an.

Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Webseite.

Termin: 17. – 18. Januar 2024

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit dem Institut Arbeit und Technik (IAT)/Westfälische Hochschule, Ruhr Universität Bochum, der Universität Osnabrück und HGAL e.V. (Humane Gestaltung von Arbeit und Leben)

Ort: Rehburg-Loccum

Angesichts des demographischen Wandels und des Fach- und Arbeitskräftemangels steht die   häusliche Versorgung pflegebedürftiger Personen vor großen Herausforderungen. Sie werden sich nur bewältigen lassen, wenn es gelingt, Sorgenetzwerke zu stärken, die Erwerbsarbeit und private Care-Arbeit, professionelle ambulante Dienste und ehrenamtliches Engagement miteinander zu verbinden. So wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für pflegende An- und Zugehörige verbessert. Was ist hierfür zu tun?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsgeühr: 130,- € (inkl. USt.) für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag; für Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienst-ler sowie Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 65,- €. Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.

Termin: 19. Januar 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Strukturelle Missstände, die in einem patriarchalen, rassistischen, neoliberalen und kapitalistischen System bereits wirken, werden innerhalb der aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse immer weiter intensiviert. „Die Diskrepanz zwischen Leitbild und Realität und die widersprüchlichen Anforderungen kann frau zunehmend weniger als öffentliches Problem erkennen und thematisieren, deren Bewältigung gilt als ihre persönliche Aufgabe, die ihr gelingt oder mit der sie scheitert.“ (Bitzan, Maria: Konflikt und Eigensinn. Die Lebensweltorientierung repolitisieren. In: Neue Praxis, 30/2000). Doch was kann Mädchen*arbeit hier bewirken? Innerhalb der Veranstaltung möchten wir dieser Frage gemeinsam auf den Grund gehen.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Sarah Volk,Bildungsreferentin|Sozialarbeiterin M.A., Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

 

Termin: 25. März 2024

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Online

Als Mitglied eines Jugendhilfeausschusses sind Sie ein Bindeglied zwischen der Arbeiterwohlfahrt als Träger der freien Jugendhilfe und dem kommunalen Jugendamt. Damit Sie Ihre wichtige Arbeit im Jugendhilfeausschuss wirkungsvoll gestalten können, werden Sie in diesem Seminar informiert darüber,

  • welche Rolle der Jugendhilfeausschuss innerhalb der Jugendarbeit und als Gremium Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt einnimmt,
  • über welche Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten Sie persönlich als Mitglied dieses Gremiums verfügen und
  • wie die Verfahrensweise vor und während der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Einzelnen ausgestaltet ist.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsbebühr:

150,00 € (für AWO)
180,00 € (für Externe)

Termin: 24. – 25. April 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Apolda

Die Kindergrundsicherung wird derzeit im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert und soll ab 2025 die zentrale Leistung für die Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen sein. Mit der Umsetzung soll der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit die zentrale Behörde und Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche werden. Dennoch werden weiterhin Schnittstellen sowohl inhaltlicher als auch praktischer Art für Familien und Verwaltung vorhanden sein. Damit die Kindergrundsicherung auch bei allen Anspruchsberechtigten ankommt, ist die gute Umsetzung durch den Familienservice – aber auch die gute Zusammenarbeit mit den ebenfalls für die Familien relevanten Akteure der monetären Sicherung vor Ort maßgeblich. In der Veranstaltung werden daher die Schnittstellen der relevanten Akteure sowie die Möglichkeiten der Vernetzung und Zusammenarbeit in den Blick genommen. Ausgehend von Ihren Erfahrungen zu aktuell gut funktionierender Netzwerkarbeit sollen Gelingensbedingungen, Potentiale und hilfreiche Anknüpfungspunkte aufgezeigt werden. Gleichzeitig gilt es, frühzeitig noch offene Fragen dahingehend zu formulieren und zu diskutieren, wie es gelingt, dass Familien vor Ort den Weg zur Kindergrundsicherung finden und alle beteiligten Akteure für die notwendigen Kooperationen/Netzwerke sensibilisiert werden.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte auf kommunaler Ebene aus dem Aufgabenbereich Familienkasse, Familienservice, Unterhaltsvorschuss, SGB II/XII, Wohngeld sowie Anlaufstellen für Familien wie Familienzentren/Familienbüros und weitere Interessierte.

Anmeldeschluss ist spätestens am 25. Januar 2024

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-24-leistungen-familien-kinder

Für fachliche Fragen steht Ihnen gern zur Verfügung:

Dr. Romy Ahner
Wissenschaftliche Referentin
Arbeitsfeld II Kindheit, Jugend, Familie, Soziale Berufe
Tel.: +493062980-206 
E-Mail: Romy.Ahner@deutscher-verein.de

Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich gern an:

Bärbel Winter
Veranstaltungsmanagement
Tel.: 030 62980-605
E-Mail: baerbel.winter@deutscher-verein.de

Termin: 12. Juni 2024

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Möhnesee

Drei Millionen Kinder und Jugendliche gelten in Deutschland als arm. Hierunter befinden sich auch viele Kinder im Krippen- und Kindergartenbereich. Für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen stellt sich der Umgang mit armutsbelasteten Kindern und Familien als Herausforderung dar. Gleichwohl muss die Kindertageseinrichtung als wichtige Ressource zur Stärkung von armutsbetroffenen Kindern angesehen werden.

Im Seminar werden Wissen zu Armut und den Auswirkungen vermittelt und einhergehende Belastungen der Kinder und der Familien thematisiert. Die eigenen Bilder zu Armut und die pädagogische Arbeit werden aus einer vorurteilsbewussten Perspektive reflektiert.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsbebühr:

380,00 € (für AWO)
440,00 € (für Externe)

Termin: 23. – 25. September 2024

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Netphen

In einer Kita muss das angebotene Essen grundsätzlich gekostet werden. Eine pädagogische Fachkraft fällt durch rassistische Äußerungen auf. Ein Vater behauptet, dass eine Fachkraft bei Übergriffen unter Kindern untätig bleibt. Fehlverhalten und Gewalt durch Fachkräfte kann viele Formen annehmen und offen, aber auch sehr subtil sein. Die Unsicherheit im Umgang damit ist groß. Was darf ich überhaupt noch? Welche Rechte haben Kinder? Wie kann Fehlverhalten möglichst präventiv verhindert werden? Was tun, wenn etwas passiert ist? Wie reagieren bei Falschbeschuldigungen? Wann ist eine Meldung an die Aufsichtsbehörden erforderlich? Welche Bausteine gehören zu einem Gewaltschutzkonzept und welche Rolle spielen Beschwerdeverfahren? Anhand zahlreicher Fallbeispiele wird in der Veranstaltung dargestellt, wie ein Gewaltschutzkonzept erarbeitet und im pädagogischen Alltag verwirklicht werden kann.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsbebühr:

620,00 € (für AWO)
720,00 € (für Externe)

WEITERE INFORMATIONEN

In der Publikation wird unter anderem betont, wie wichtig der politische Wille ist, präventive Maßnahmen umzusetzen, auch wenn deren Effekte schwer quantifizierbar sind und sich erst Jahre später zeigen – „There is no glory in prevention“. Hierfür ist zwingend der gesamtgesellschaftliche, von den (monetären) Interessen von Einzelressorts befreite Blick zentral. Stattdessen müssten sowohl die individuellen Effekte für die Familien als auch die gesamtgesellschaftlichen Effekte in das Zentrum rücken. Dies gelte umso mehr angesichts der zahlreichen Krisen, denen sich die Familien und die Gesellschaft aktuell ausgesetzt sehen. Nur dann könne es  gelingen, die große Stärke der Heterogenität sowohl in der Arbeit mit Familien, als auch in der Arbeit mit familienunterstützenden Strukturen eine zentrale Stärke zu nutzen. Denn diese Potentiale zu heben, brauche viel Aufmerksamkeit und Zuwendung, die derzeit noch nicht ausreichend möglich sind.

Mit diesen Plädoyers bildeten die Diskussionen einen wichtigen thematischen Kontrapunkt in der familienpolitischen Debattenlandschaft.

In der Publikation werden mehrere Themen vertieft:

  • Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für gelingende Familienunterstützung: Monetäre und infrastrukturelle Unterstützung von Familien dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur durch die kombinierte Verschränkung von finanziellen und strukturellen Maßnahmen – ergänzt um Investitionen in Infrastruktur – ist eine langfristige Verbesserung der Situation für Familien möglich.
  • Strukturelle Herausforderungen und Chancen im Bereich der Familienbildung: Die (überwiegend weiblich geprägte) Personalstruktur der Familienbildung baut auf Ehrenamt, Honorarverträge und Teilzeitarbeit auf und ist damit zugleich eine Struktur, die zunehmend unter Druck gerät. Hier muss mit gesellschaftlicher und finanzieller Anerkennung, guten Ausbildungsbedingungen und der Sichtbarkeit des Arbeitsfeldes auf dem Bildungsmarkt gegengesteuert werden. Das Umsetzungsdefizit in Bezug auf rechtlich klar geregelte Zuständigkeiten bei der Organisation und Koordination von Angebotsstrukturen muss strategisch angegangen werden.
  • Ansprache und Werthaltungen in der Familienunterstützung: Gelingende Unterstützungssettings verlangen die Reflexion der eigenen Position. Die Rolle der Sprache ist dabei kaum zu überschätzen. Die Publikation benennt strukturelle Rahmenbedingungen, die für respektvolle und hilfreiche Unterstützungsarbeit essentiell sind.

Hintergrund:

Das Bundesforum Familie (BFF) ist ein Dialogforum mit ca. 120 Organisationen aus verschiedenen Bereichen, u. a. Wohlfahrts-, Fach- und Familienverbände, Stiftungen, Ministerien und Parteien, Forschungseinrichtungen sowie Gewerkschaften. Ziel ist es, die gesellschaftlichen Strukturen für Familien zu verbessern. Das Bundesforum Familie erörtert in zweijährigen Diskussionsprozessen verschiedene Themenschwerpunkte, zu denen die beteiligten Organisationen ihre Positionen und ihre Erfahrungen aus der Praxis einbringen, um Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

In den Jahren 2022/2023 arbeiteten die Mitglieder zum inhaltlichen Schwerpunkt „Unterstützungsstrukturen für Familien: Wie sind Angebotsstrukturen der Familienunterstützung in Deutschland konzipiert, organisiert und umgesetzt?“ Die nun vorliegende Publikation fasst den Prozess, der aus Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppentreffen bestand, zusammen.

Diese kann als PDF hier und auf unserer Website bundesforum-familie.de abgerufen werden. Für Druckexemplare wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Bundesforums Familie: info@bundesforum-familie.de

Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen!

Der neue AWO-Flyer „Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen! Trans Kinder und ihre Geschwister in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (Stand November 2023) ist veröffentlicht worden und kann per eMail unter werbung@awo.org (Artikel-Nr. 12130, Gebinde à 50 Stück) bestellt* werden.

Zielgruppen sind Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Eltern und darüber hinaus Interessierte.

Hintergrund:

Trans bezeichnet die Diskrepanz zwischen der geschlechtlichen Selbstwahrnehmung bzw. der geschlechtlichen Selbstzuordnung und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht. 2023 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vorgelegt. Dieses Gesetz soll u.a. trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Gleichzeitig hat die mediale Aufmerksamkeit dafür gesorgt, dass zunehmend auch für die Situation von trans Kindern und ihren Familien ein Bewusstsein besteht.

Das bedeutet, dass trans Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sichtbarer werden. Die damit einhergehenden Informations- und Beratungsbedarfe werden mit dem vorgelegten Flyer aufgegriffen.

*Der Flyer ist kostenlos. Es werden nur Versandkosten i.H.v. 4,95 € in Rechnung gestellt. 

Flyer zum Download: