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ZFF-Info

ZFF-Info 04/2022

AUS DEM ZFF

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Das Zukunftsforum Familie e. V. ist Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Mit dem Bündnis begrüßen wird dieses Vorhaben ausdrücklich, stellen jedoch in der heute veröffentlichten Stellungnahme klare Anforderungen zur Ausgestaltung. Die Kindergrundsicherung ist eine grundlegende Reform, die Umsetzung muss sich an den großen Zielen Bekämpfung der Kinderarmut und Stärkung von Familien messen lassen. Eine Beteiligung aller relevanter Akteure am Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess muss gewährleistet sein.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforum Familie e. V., wird die Perspektiven des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heute im Rahmen eines Fachgesprächs im Familienausschuss vorstellen.

Die Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier. Die Stellungnahme zu den konkreten Eckpunkten einer Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.03.2022

Angesichts der aktuellen Situation geflüchteter Familien aus der Ukraine begrüßt das ZFF die schnelle und unbürokratische Aufnahme in den EU-Ländern und fordert umfassende Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Vor dem Hintergrund des fortdauernden Angriffskriegs auf die Ukraine haben sich bereits über eine Million Menschen auf der Suche nach Schutz auf die Flucht begeben. Die EU hat sich in der letzten Woche darauf geeinigt ukrainische Geflüchtete schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Die so genannte „Massenzustrom-Richtlinie“ ermöglicht dabei einen Schutzstatus, der Geflüchteten gleiche Rechte in jedem EU-Mitgliedsland verleiht, u. a.  Zugang zu Arbeitsmärkten und Bildung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir verurteilen den andauernden gewaltsamen russischen Angriff auf die Ukraine. Dieser unerträgliche Krieg hat bereits jetzt zur Folge, dass sich über eine Million Menschen auf die Flucht begeben haben. Wir freuen uns über das Zeichen europäischer Solidarität, dass Ukrainer*innen nun schnelle und unbürokratischen Schutz in den EU-Ländern bekommen sollen. Die Aufnahme ist ein menschenrechtliches Gebot – Politik und Gesellschaft müssen sich auf eine umfassende und solidarische Unterstützung einstellen. Dabei müssen die Bedarfe von Kindern und ihren Familien berücksichtigt werden, bei der Ausgestaltung der Unterkünfte, der psychosozialen Beratung und Begleitung sowie dem Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichten. Kinder und ihre Familien brauchen jetzt passende und bedarfsgerechte Hilfe!“

Altenkamp schließt an: „Das ZFF setzt sich seit langem für sichere Fluchtwege für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach Deutschland und in die EU ein. Für uns ist daher klar, dass diese solidarische Haltung für alle Geflüchteten gelten muss, die Schutz und Sicherheit zu suchen, egal woher sie kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.03.2022

Anlässlich des Equal Pay Day am 07. März 2022 bekräftigt das Zukunftsforum Familie (ZFF) seine Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern und verlangt nachhaltige politische Schritte, um eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu erreichen.

Am 07. März macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Auch im Jahr 2020 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger je Stunde als Männer. Unter dem Motto „Equal Pay 4.0“ stellt die Kampagne dabei die gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt in den Mittelpunkt.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig, so haben Frauen z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen, arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern. Auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen reduzieren häufiger als Männer familienbedingt ihre Erwerbsarbeitszeit und übernehmen den Löwenanteil der Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit – auch und gerade in der Corona-Pandemie.“

Altenkamp ergänzt:

„Es liegt in öffentlicher Verantwortung politische Lösungen vorzulegen, die es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen. Dazu müssen Regulierungen abgebaut werden, die einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entgegenstehen, wie etwa das Ehegattensplitting. Auch die geplante Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenzen muss im Sinne einer eigenständigen Existenzsicherung zurückgenommen und die Beschäftigungsform in die soziale Sicherung überführt werden. Partnerschaftliche Ansätze bei Elterngeld und Pflegezeit müssen ausgebaut werden, sodass Verkürzungen der Arbeitszeit oder befristete Ausstiege aus dem Beruf für beide Geschlechter möglich sind, ohne die eigene soziale Absicherung zu gefährden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.03.2022

Vor dem Hintergrund von Equal Care Day, Equal Pay Day und Internationalem Frauentag veröffentlicht das Bündnis Sorgearbeit fair teilen seine Bewertung des Koalitionsvertrags. Trotz begrüßungswerter Vorhaben der Koalition sieht das zivilgesellschaftlichem Bündnis Defizite und fordert von der Bundesregierung umfassendere Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier. Die ausführliche Bewertung und die Forderungen der Bündnismitglieder an die Koalition sind online verfügbar.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 28.02.2022

SCHWERPUNKT I: Krieg in der Ukraine

Bundesfamilienministerium unterstützt geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

Der Krieg treibt immer mehr Menschen in der Ukraine dazu, ihre Heimat zu verlassen und in die Nachbarländer zu fliehen. Auch in Deutschland kommen zunehmend Schutzsuchende an, fast ausschließlich Frauen und Kinder.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel: „Für seine politischen Pläne macht Wladimir Putin Millionen unschuldiger Menschen in der Ukraine zur Zielscheibe von Bomben, Granaten und Raketen. Ich denke an die Opfer und Betroffenen dieses Krieges, an die Menschen, die in den umkämpften Gebieten um ihr Leben fürchten müssen und an die Hunderttausenden von Flüchtlingen, die allermeisten davon Frauen und Kinder. Sie suchen Zuflucht auch in Deutschland und wir wollen ihnen Zuflucht, Schutz und Sicherheit bieten. Besondere Unterstützung brauchen dabei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Ich danke allen Menschen, die sich in dieser Notlage für die Schutzsuchenden einsetzen, den vielen Menschen, die spenden und den Helfern und Helferinnen, die Kleidung und Lebensmittel sammeln, Schlafplätze organisieren und einfach Trost bieten. Die Bundesregierung und auch mein Ministerium setzen alles daran, so unbürokratisch und schnell wie möglich zu helfen. Der Aggression und der Zerstörung, den Schmerzen und dem Leid setzen wir Mitgefühl, Solidarität und praktische Hilfe entgegen.“ Kurzfristig unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Deutschland mit den folgenden Projekten:

Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“ Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (0 8000 116 016) und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ (0800 40 40 020) bieten rund um die Uhr, anonym und kostenfrei Beratung u.a. auch in Russisch und Polnisch an. So können auch Ratsuchende aus der Ukraine, wo Russischkenntnisse weit verbreitet sind, informiert und unterstützt werden.

Unterstützung für schwangere Geflüchtete Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen unabhängig von ihrer Nationalität und gewährt finanzielle Hilfen für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung des Kleinkindes. Auch Schwangere, die aktuell aus der Ukraine fliehen mussten und noch keinen Aufenthaltsnachweis haben, können in vielen Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Hilfe bei der Stiftung beantragen. Der notwendige Nachweis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland kann nachgereicht werden.

Patenschaften für geflüchtete Menschen

Das Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“ verfügt seit 2016 über bewährte und erprobte Strukturen auch in der Flüchtlingshilfe. Die ehrenamtlichen Paten und Patinnen unterstützen Schutzsuchende nach ihrer Ankunft in Deutschland ganz konkret im Alltag, zum Beispiel bei gemeinsamen Behördengängen oder Arztbesuchen, bei Übersetzungen oder beim Ausfüllen amtlicher Dokumente. 24 zumeist bundesweit agierende Programmträger mit über 700 angeschlossenen lokalen Strukturen bieten flächendeckend bedarfsgerechte Angebote, von der niedrigschwelligen Alltagsbegleitung über die Erschließung des Wohnumfeldes und Hausaufgabenbetreuung bis hin zu Bildungsmentorenschaften zur Sicherung von Schulabschlüssen.

Hilfe beim Einstieg in die Erwerbstätigkeit Im Bundesprogramm „Stark im Beruf“ erhalten zugewanderte Mütter Unterstützung bei der Orientierung in Deutschland und beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Die 85 Träger sind Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Mehrgenerationenhäuser oder Bildungsträger, die über Expertise in der Frauen-, Flüchtlings- und Integrationsarbeit und Sprachvermittlung verfügen. Sie unterstützen die Frauen durch Einzelberatung und Frauenkurse. Neben allgemeinen Themen stehen die Erstorientierung in Deutschland, Fragen der Lebensorganisation, Vermittlung bei Behörden und von Sprachkursen im Vordergrund.

Darüber hinaus sind weitere Unterstützungsmaßnahmen in Planung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.03.2022

Zu den Beratungen der EU-Innenminister*innen erklären Julian Pahlke MdB, und Filiz Polat MdB:

 

Julian Pahlke:

„Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz muss umgehend in Kraft gesetzt werden. Dies wäre ein wichtiges Signal, dass Geflüchtete in Europa schnell und unbürokratisch Schutz finden können, wenn der Wille, gemeinsam zu handeln, da ist. Menschen, die vor Putins Krieg in der Ukraine fliehen, heißen wir willkommen. Das schließt natürlich Menschen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft ein. Es darf keine rassistischen Kontrollen oder das Abweisen von Flüchtenden an Grenzübergängen geben, es darf keine Flüchtenden erster und zweiter Klasse geben. Auch für Geflüchtete ohne ukrainische Staatsbürgerschaft müssen in Deutschland kurz- und langfristig Möglichkeiten eines gesicherten Aufenthalts bestehen. Zusätzlich finden selbstverständlich auch russische Deserteure und Menschen, die aus politischen Gründen aus Russland fliehen, bei uns Schutz.“

 

Filiz Polat:

„In Deutschland gilt es, keine unnötigen bürokratischen Hürden zu errichten. Da, wo Geflüchtete bereits privat untergekommen sind, darf es keine Zuweisungen in andere Bundesländer oder Kommunen durch die Behörden geben. Wer bei Familienangehörigen oder Freunden unterkommt, wird mit diesen furchtbaren traumatischen Ereignissen und der Trennung von Vätern, Brüdern und Partnern leichter fertig werden als in einer Unterkunft, dies gilt insbesondere für Kinder. Wichtig ist zudem ein uneingeschränkter Krankenversicherungsschutz, der auch schnelle psychologische Versorgung ermöglichen muss; dies gilt insbesondere auch für die vielen Kinder und unbegleiteten Jugendlichen. Schließlich gilt es, für Geflüchtete aus der Ukraine den Zugang zu Integrationssprachkursen von Anfang an sicherzustellen. Die Angebote müssen finanziell ausgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 03.03.2022

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V. verurteilt den gewaltsamen Angriff auf die Ukraine durch die russische Armee. Es wurden bereits zahlreiche Zivilist*innen getötet darunter auch Kinder. Laut UN-Angaben vom 28.02.2022 flüchteten seit Kriegsausbruch bereits 520.000 Menschen aus der Ukraine in die angrenzenden Nachbarländer. Es ist eine der größten Fluchtbewegung innerhalb Europas mit Blick auf die vergangenen Jahrzehnte. Seit Beginn der Angriffe erreichten mehr als 3.000 Geflüchtete aus der Ukraine Deutschland. Der BumF fordert: Europa und Deutschland müssen jetzt alle nötigen solidarischen Maßnahmen zur Aufnahme und Unterstützung flüchtender Menschen mobilisieren.

Die solidarische Aufnahmezusage der europäischen Staaten ist begrüßenswert. Im Sinne einer menschenrechtsorientierten Politik muss Deutschland diese Zusage nun unbürokratisch umsetzen – zum schnellen Schutz der von Krieg, Gewalt und Verfolgung bedrohten Menschen! Auch zahlreiche Kinder und Jugendliche werden zur Flucht gezwungen und verlieren ihre Familienangehörigen. Sie gehören zu einer besonders vulnerablen Gruppe, ihre spezifischen Bedarfe müssen in der Umsetzung solidarischer Maßnahmen unbedingt beachtet werden.

Der BumF e.V. fordert:

  • Es muss selbstverständlich für alle flüchtenden Menschen der Schutz vor den kriegerischen Auseinandersetzungen gewährleistet werden. In der Ukraine leben zahlreiche Menschen aus nicht-europäischen Herkunftsstaaten. Auch viele von ihnen sind nun vom Krieg betroffen und zur Flucht gezwungen. Berichte über rassistische Behandlung an den Grenzen und darüber, dass Menschen die Ausreise aus der Ukraine erschwert wurde, sind besorgniserregend und bedürfen der Aufklärung. Es darf kein Unterschied zwischen flüchtenden Menschen gemacht werden. Rassismus und Solidarität schließen einander aus. Eine Solidarität, die diskriminiert, ist keine Solidarität.
  • Deutschland verfügt über ausreichend Ressourcen, flüchtenden Menschen Schutz zu bieten und steht mit in der Verantwortung, sich aktiv an der Aufnahme flüchtender Menschen zu beteiligen. Dazu gehört die Bereitstellung bedarfsgerechter Unterbringungsmöglichkeiten, die Gewährung des Zugangs zu psychosozialen Versorgungsstrukturen sowie der Aufbau eines niedrigschwelligen und unbürokratischen Ankommenssystems.
  • Dieses Ankommenssystem muss unbedingt die besonderen Bedarfe begleiteter und unbegleiteter Minderjähriger in den Blick nehmen und wirksam auf diese eingehen. Dazu gehört die psychische und physische Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen. Erfahrungen von Gewalt und Flucht sowie die Trennung von Familienangehörigen sind besonders belastend für junge Menschen. Niederschwellige, jugendspezifische psychosoziale Unterstützungsangebote müssen für die ankommenden jungen Menschen bereitgestellt werden.
  • Die gelingende und schnelle Umsetzung von Familien- und Community-Zusammenführungen muss prioritär behandelt werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Menschen aus der Ukraine ohne Sorge um ihren Aufenthalt in Deutschland bleiben können. Dieser muss unbürokratisch verlängert werden, ein Abschiebestopp ist natürlich unabdingbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 02.03.2022

Angesichts der steigenden Zahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchen, mahnen Bildungsgewerkschaften eine zügige Vorbereitung der Schulen an.

Die Bildungsgewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion (VBE, DPhV, VDR, KEG, BvLB) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärten dazu am 11. März 2022 in Lübeck: „Wir begrüßen ausdrücklich die Pläne der Kultusministerkonferenz (KMK), schnell Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu schaffen. Bund, Länder und Kommunen müssen den Schulen nun aber auch zügig und unbürokratisch Unterstützung anbieten. Um die aktuelle Herausforderung meistern zu können, bedarf es unter anderem zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen für die Schulen.

Die Lehrkräfte in Deutschland haben seit 2015 zwar viele Erfahrungen mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen gemacht und sind grundsätzlich gut auf solche Situationen vorbereitet. Nach fast zwei Jahren arbeiten in der Corona-Pandemie sind viele Lehrerinnen und Lehrer aber erschöpft und am Limit ihrer Kräfte. Daher wird die nächste Zeit eine große Herausforderung, auch wenn sich alle Beschäftigten in den Schulen wie immer leidenschaftlich für das Wohl der Kinder engagieren werden.

Die Bildungseinrichtungen brauchen deshalb nun mehr denn je die volle politische Unterstützung. Es bedarf multiprofessioneller Teams sowie zusätzlichen Personals für die Errichtung von Willkommens-, Übergangs- und Vorbereitungsklassen und angemessener Räumlichkeiten. Zudem bedarf es umfangreicher Angebote für die Beschäftigten, um mit den Traumata der Geflüchteten in angemessener Weise umgehen zu können, sowie zusätzlicher Lehrkräfte für ‚Deutsch als
Zweit-/Fremdsprache‘ (DaZ/DaF) und herkunftssprachlicher Fachkräfte.

Eine Einbindung von geflüchteten pädagogischen Fachkräfte begrüßen wir grundsätzlich. Wichtig ist aber, ihnen zielgruppengerechte Unterstützung und verlässliche Perspektiven zu bieten.“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 11.03.2022

Kinder und Jugendliche erleben gegenwärtig – wie wir alle – brutale Zeiten. Kinder und Jugendliche in der Ukraine sind gegenwärtig vom Krieg unmittelbar betroffen. Der Krieg gefährdet ihr Leben und versetzt sie in Angst. Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben dabei ein Umfeld, in dem sie unterstützt werden und das mit ihnen die Bedrohungen gemeinsam durchleben kann.

Zudem werden Kinder und Jugendliche gegenwärtig zur Flucht gezwungen oder befinden sich bereits auf der Flucht. Weiterhin gibt es viele Kinder und Jugendliche in Deutschland und in anderen  europäischen Ländern, die Verwandte und Freund*innen in der Ukraine haben. Alle diese Kinder und Jugendlichen sind unmittelbar und mittelbar vom Krieg betroffen. Aber auch junge Menschen, deren Familien aus Russland stammen, sind damit u.U. konfrontiert, um das Leben derjenigen  Familienangehörigen fürchten zu müssen, die den Mut aufbringen gegen den Krieg Position zu beziehen.

Zudem müssen alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland, die gegenwärtig mit den Bildern des Krieges konfrontiert werden, diese durchleben und verarbeiten. Sie sehen durch die Berichterstattung einen Krieg, den sie so bisher nicht kannten, das Aufwachsen in Frieden hat seine Selbstverständlichkeit verloren.

Entsprechend sind die Kinder- und Jugendpolitik, die Kinder- und Jugendhilfe und alle pädagogischen Organisationen, die mit jungen Menschen zusammenarbeiten, aktuell aufgefordert, Ängste der jungen Menschen ernst zu nehmen, sie in der Bearbeitung der beunruhigenden Erfahrungen zu unterstützen und die gegenwärtige Situation gemeinsam mit ihnen zu thematisieren, ihr Eintreten gegen Krieg und für Frieden zu fördern und zu begleiten:

1. Es sind – erstens – Programme aufzulegen, um insbesondere Kinder und Jugendliche in der Ukraine unmittelbar zu unterstützen und ihnen Hilfsgüter, aber auch Schutz- und Bildungsangebote zukommen zu lassen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Dieses wird gegenwärtig in der Ukraine außer Kraft gesetzt und massiv verletzt.

2. Es sind – zweitens – alle Kinder und Jugendlichen auf der Flucht – insbesondere gegenwärtig junge Menschen aus der Ukraine – in ihren sozialen und psychischen Bedarfen zu begleiten und mit ihnen unbürokratisch sichere Orte ihres Aufenthalts zu schaffen. Familien, die Verwandte aus der Ukraine aufnehmen, sind zu unterstützen.

3. Es sind – drittens – alle Einrichtungen, in denen junge Menschen leben, gefordert, insbesondere in Schulen und in der Kinder- und Jugendhilfe, mit jungen Menschen die Berichterstattung und Bilder des Krieges zu verarbeiten, ihnen zuzuhören, Dialogbereitschaft zu signalisieren, Gesprächsangebote zu unterbreiten.

Die als europäische Zeitenwende beschriebene Aggression gegen die Ukraine macht auch vor der Kinder- und Jugendpolitik, den Bildungseinrichtungen und der Kinder- und Jugendhilfe nicht halt. Mit diesem offenen Brief möchten wir auf die hieraus erwachsenen besonderen Herausforderungen hinweisen.

Das Eintreten für ein friedliches Europa, für die Universalität der Menschenrechte, das Selbstbestimmungsrecht von Ländern und den Schutz von jungen Menschen ist zwar gelebte Praxis; diese hat aber angesichts des Krieges in der Ukraine eine Dringlichkeit erfahren, die noch vor wenigen Wochen kaum vorstellbar war. Und diese Praxis aktualisiert sich nicht mehr aus der Position einer  Friedenssituation heraus, sondern agiert vor dem Hintergrund eines Bedrohungspotentials, das für die große Mehrzahl der jungen Menschen bislang völlig unbekannt war.

Denken sie jetzt daran, mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam Ängste und Erfahrungen
zu teilen. Helfen Sie, junge Menschen in der Ukraine zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik vom 01.03.2022

 

Der Krieg gegen die Ukraine ist ein Angriff auf Menschen, Infrastruktur und Grenzen, aber auch auf die Menschlichkeit, Freiheit und Demokratie. Im Angesicht des totalitären Machtsystems in Russland wird mit erschreckender Deutlichkeit klar, wie sehr Demokratien auf Menschen angewiesen sind, die Konflikte gewaltfrei lösen, Entscheidungen demokratisch treffen, Unrecht erkennen und benennen und sich entschlossen gegen Gewalt stellen. 

Die Fähigkeit zu demokratischem Handeln wird Menschen aber nicht in die Wiege gelegt. Auch dort nicht, wo Kinder in bestehende Demokratien hineingeboren werden. Wie lesen, schreiben und rechnen muss jeder Mensch lernen, für eigene Interessen einzustehen, sich in Andere hineinzuversetzen, Konflikte ohne Gewalt zu meistern, Begründungen zu erfragen und selbst zu geben, Regeln anzuerkennen sowie Grenzverletzungen bei sich und anderen zu erkennen und zu stoppen. 

„Kinder in der Ukraine, die direkt oder indirekt von den Kriegshandlungen betroffen sind, brauchen jetzt unmittelbar Sicherheit und Hilfsgüter sowie Bildungsangebote und psychosoziale Unterstützung. Kinder, die nach Deutschland flüchten, brauchen so schnell wie möglich eine Unterkunft, Anschluss an Kita und Schule und besondere Unterstützung, vor allem wenn sie von Elternteilen getrennt wurden oder traumatisierende Erfahrungen gemacht haben. Aber auch für Kinder in Deutschland bleibt nichts, wie es war. Gerade jetzt wird uns erneut vor Augen geführt, wie wichtig Kinderrechte und Demokratiebildung von Anfang an sind“, sagt Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.

Es kommt es jetzt darauf an, dass 

  • Eltern, Pädagog:innen und andere Erwachsene mit Kindern kindgerecht über Krieg und Konflikte sprechen und ihre Fragen und Sorgen ernst nehmen
  • Emotionen wie Angst, Wut oder Trauer in Gesprächen sprachlich zum Ausdruck gebracht und nicht bagatellisiert werden 
  • Kinder altersgerecht Zugang zu Informationen über den Krieg haben und bei der Auswahl von Medien auf eine kindgerechte Bildsprache geachtet wird 
  • in Kitas und Schulen bei aufkommenden Vorurteilen, Ausgrenzungen, Feindseligkeiten oder Übergriffen unter Kindern sofort interveniert wird, besonders wenn es rassistische, nationale oder religiöse Bezüge gibt 
  • Kinder bei Konflikten angemessen begleitet werden. 

Menschenrechte und Demokratie erlernen Menschen im günstigen Fall von klein auf. Die Kompetenz von Kindern zur Mitbestimmung und Verantwortungsübernahme hängt davon ab, wie viel Selbstbestimmung und Beteiligung sie selbst erfahren. Kinder brauchen Erwachsene, die ihnen zuhören, ihre Sichtweise ernst nehmen und ihnen Mitwirkung ermöglichen. Und Kinder brauchen von Anfang an erwachsene Vorbilder, die durch ihr alltägliches Handeln Orientierung geben, sich gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung wenden und deutlich machen, wo Recht endet und wo Unrecht beginnt. Wie unverzichtbar diese Eigenschaften für eine lebendige demokratische Gesellschaft sind, zeigt sich ganz besonders in diesen Krisenzeiten. 

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 07.03.2022

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2022 sprechen 41 Frauen- und weitere Nichtregierungsorganisationen in Deutschland allen Menschen in der Ukraine ihre volle Solidarität aus und fordern das sofortige Einstellen der Kriegshandlungen seitens der russischen Regierung.

Da der Arbeitsschwerpunkt vieler der mitzeichnenden Organisationen auf dem Thema geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen liegt, möchten wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf die Situation von Frauen und Mädchen in der Ukraine richten. Krieg und damit einhergehend Vertreibung und Flucht bedeuten für Frauen und Mädchen immer die Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, die weltweit ein Phänomen aller bewaffneten Konflikte ist. Krieg bedeutet für viele Frauen und Mädchen auch den Anstieg von häuslicher Gewalt, Traumatisierungen und ein mögliches Ausgeliefert-Sein in neue Gewaltstrukturen. Leider wird sexualisierte Kriegsgewalt oft verharmlost oder verschwiegen. Eine Studie von Amnesty International stellte bereits 2020 fest, dass das Ausmaß der geschlechtsspezifischen Gewalt in den konfliktbetroffenen Regionen Donetsk und Luhansk durch den Konflikt deutlich zugenommen hat.

Wir fordern die politisch Verantwortlichen in Deutschland und der EU auf, die Arbeit der Frauenrechtsorganisationen und Schutzeinrichtungen für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder in der Ukraine finanziell zu unterstützen und auszuweiten. Daneben müssen alle vor dem Krieg flüchtenden Menschen unabhängig von Aufenthaltsstatus, Herkunft, Geschlecht oder Religion, die in Europa und Deutschland Zuflucht suchen, unkompliziert Aufnahme finden. Erst nach der Ankunft in Deutschland trauen sich viele Frauen über die erlebte Gewalt zu berichten. An der Stelle sind kostenlose, flächendeckende Angebote zu psychologischer Beratung notwendig. Zudem ist enorm wichtig, dass in den Hilfs,- Beratungs,- und Unterstützungsstrukturen mehrsprachiges, kultursensibles und gut geschultes Fachpersonal vertreten ist.

Krieg ist der Ausdruck patriarchaler Machtstrukturen. Wir fordern eine feministische Politik, die diese Machtstrukturen in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik unterbindet und eine Abkehr von der Fokussierung auf militärische Gewalt, Dominanz und Unterdrückung möglich macht. Wir fordern eine Politik, die auf langfristigen Frieden und Deeskalation in Europa abzielt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 07.03.2022

Die Mitglieder des Deutschen Familienverbandes (DFV) zeigen sich zutiefst erschüttert über den völkerrechtswidrigen Angriff der Russischen Föderation mit belarussischer Unterstützung auf die Ukraine.

„Wir erleben eine epochale Zeitenwende. Unsere freiheitlichen, rechtstaatlichen und demokratischen Werte werden rücksichtlos von autoritären Regimen angegriffen. Der russische Angriff ist ein feiges Verbrechen, er bringt nichts anderes als Leid und Verderben über Familien in der Ukraine. Macht darf niemals über das Recht erhaben sein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Gleichzeitig sind wir in Gedanken bei den russischen Müttern und Vätern, die ihre wehrpflichtigen Söhne in einem sinnlosen Angriffskrieg beweinen müssen. Keine Familie wird aus diesem Krieg als Sieger hervorgehen. Krieg bringt immer den Tod mit sich.“

Über mehrere DFV-Migrationsprojekte bestehen weitreichende Kontakte zu Familien im Kriegsgebiet, zu Flüchtlingen und zu ukrainischen Gemeinschaften in Deutschland. Wir bündeln derzeit unsere Verbandsaktivitäten und werden ankommenden Eltern und ihren Kindern aus der Ukraine mit dem Nötigsten ausstatten: Lebensmittel, Spielzeug, Kleidung und Baby- sowie Kleinkindbedarf.

„Im Deutschen Familienverband sind wir in Vielfalt der Familie verpflichtet. DFV-Mitglieder mit ukrainischem oder russischem Migrationshintergrund bringen sich derzeit ebenso für flüchtende Familien ein, wie jene aus Deutschland, Polen, Österreich, Venezuela oder Nicaragua. Wir setzen gerade im Deutschen Familienverband alles daran, die Not der ankommenden ukrainischen Familien zu lindern. Unser gesamtes Verbandsengagement ist derzeit darauf ausgerichtet. Es ist unsere Pflicht zu helfen“, so Zeh.

Spendenhinweis:

Geldspenden werden durch die Bundesgeschäftsstelle sofort und direkt an unsere DFV-Ukraine-Hilfe in Magdeburg weitergeleitet. Dort wird die Familienunterstützung des Deutschen Familienverbandes koordiniert.

Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung, die Sie beim Finanzamt gelten machen können.

Kontoverbindung für Spende:

IBAN DE30 4306 0967 1117 6562 00
Deutscher Familienverband e.V.
Betreff „Ukraine-Hilfe“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert in der Debatte über die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland ein besonderes Augenmerk auf die Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen. „Seit Ausbruch des Krieges sind es vor allem Frauen und Kinder, die sich auf der Flucht befinden. Bereits jetzt sind viele Geflüchtete in Deutschland eingetroffen, viele weitere werden sich noch auf den Weg machen. Diese müssen wir mit offenen Armen empfangen. Bei den geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk freut sich über die sehr große Hilfsbereitschaft, die sich in den letzten Tagen auf eindrucksvolle Weise gezeigt hat. Die Aufnahme von geflüchteten Kindern ist eine humanitäre Verpflichtung unserer Gesellschaft. Für ihre Aufnahme und Integration gelten die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese normieren eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft sowie das Recht der Kinder auf Förderung, Schutz und Beteiligung. An diesen Eckpunkten muss sich eine staatliche Gesamtstrategie ausrichten“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es notwendig, dass neben ukrainischen Staatsangehörigen auch Kinder und Jugendliche aus Drittstaaten, deren Eltern beispielsweise in der Ukraine studiert oder gearbeitet haben und dort keinen langfristen Aufenthalt hatten, Aufnahme in Deutschland finden müssen. Eine Ungleichbehandlung ist mit den Vorgaben der UN-Kinderrechte unvereinbar.

Zur Aufnahme und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sollten sich Bundesregierung und Bundesländer baldmöglichst auf folgende Punkte verständigen und dementsprechende Maßnahmen auch finanziell in einer Gesamtstrategie absichern:

  • Geflüchtete Kinder sind in erster Linie Kinder Sie müssen Anspruch auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme haben wie andere Kinder in Deutschland auch und dürfen nicht auf die Inanspruchnahme der unzureichenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sein.
  • Geflüchtete Kinder brauchen einen schnellen Zugang zu psychosozialen Hilfen Erfahrungen von Flucht und Gewalt oder die Trennung von Familienangehörigen sind für Kinder und Jugendliche besonders belastend. Deshalb braucht es schnellstmöglich niedrigschwellige, kinder- und jugendspezifische psychosoziale Unterstützungsangebote für die geflüchteten jungen Menschen.
  • Geflüchtete Kinder brauchen einen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung Dafür ist mit Hilfe einer regulären Versicherungskarte Zugang zur medizinischen Standardversorgung sicherzustellen. Außerdem ist eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann.
  • Kinder gehören nicht in Gemeinschaftsunterkünfte Geflüchtete Kinder brauchen bedarfsgerechte dezentrale Wohnmöglichkeiten. Gemeinschaftsunterkünfte sind keine Orte für Kinder. Insbesondere die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten Wohnverhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe führen zu gesundheitsgefährdenden Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können.
  • Solange Kinder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, müssen Mindeststandards gegen sexuelle Gewalt vorhanden sein In Gemeinschaftsunterkünften sind geflüchtete Kinder besonders gefährdet, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Deshalb braucht es Mindeststandards in diesen Unterkünften zum Schutz der Kinder. Schutzkonzepte müssen sowohl das Personal in den Gemeinschaftsunterkünften als auch Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick nehmen, darüber hinaus aber auch Betreuende, die beispielsweise im schulischen Bereich unterstützen oder Freizeitaktivitäten anbieten.
  • Der Zugang zu Schulen und Ausbildungsstätten muss sichergestellt werden Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Ausbildung – ganz gleich, wo es lebt und welchen Aufenthaltsstatus es hat. Dies wird am besten durch eine umfassende Schulpflicht sichergestellt. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für Kinder aber auch tatsächlich zugänglich sein, sie müssen also örtlich erreichbar sein und die Ausstattung mit den dementsprechenden Ressourcen für Transportmittel und Lehrmittel muss erfolgen.
  • Geflüchtete Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sollten die Möglichkeit zum Besuch einer Kindertageseinrichtung haben Nie wieder lernen Menschen so viel und mit so großem Spaß wie in den ersten Lebensjahren. Dabei kann eine gute Bildung schon für kleine Kinder die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Zur Integration von geflüchteten Kindern in den Kita-Alltag braucht es Erzieherinnen und Erzieher, die interkulturelle Kompetenzen und Diagnosefähigkeiten haben, um die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Kinder zu erkennen und zu fördern.
  • Zugang zum Recht für geflüchtete Kinder Der Zugang zum Recht ist die Voraussetzung und Grundlage für die Umsetzung aller anderen Kinderrechte. Daher brauchen geflüchtete Kinder einen effektiven und unmittelbaren Zugang zum Recht. Dazu müssen sie kindgerechte Informationen über ihre Versorgung, ihren Verbleib und dass sie jeweilig betreffende Verfahren erhalten und kindgerecht begleitet werden. Dies gilt für unbegleitete Minderjährige und begleitete Kinder gleichermaßen.
  • Zugang zu Informationen und Beteiligung geflüchteter Kinder Zudem sind geflüchtete Kinder in für sie verständlicher Sprache zu informieren und zu beteiligen, dazu braucht es geschulte Fachkräfte sowie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler. Daneben müssen niedrigschwellige Beschwerde- und Anlaufstellen eingerichtet werden, die den geflüchteten Kindern kindgerechte und kostenfreie Beratung von qualifizierten Expertinnen und Experten sowie Rechtsbeistand bieten.

Um Kindern und Familien zu helfen, die sich zwangsweise auf die Flucht nach Deutschland machen mussten, hat das Deutsche Kinderhilfswerk kurzfristig einen Hilfsfonds für geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien aus der Ukraine aufgesetzt und mit 100.000 Euro ausgestattet. Hier geht es darum für junge Geflüchtete kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe möglich, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden. Darüber werden Versorgung, Ausstattung, psychologische Betreuung, Übersetzung, medizinische Versorgung oder eine Schulausstattung finanziert. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat dafür zunächst 200.000 Euro bereitgestellt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 04.03.2022

SCHWERPUNKT II: Kindersofortzuschlag

Das Bundeskabinett hat heute den gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes beschlossen.

Bundesministerin Anne Spiegel: „Mit dem Sofortzuschlag gehen wir einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem echten Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut. Ab dem 1. Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Damit helfen wir den Kindern und Familien, die unsere Hilfe besonders brauchen und die es gerade in der Pandemie besonders schwer hatten. Kinder aus der Armut zu holen heißt, ihnen bessere Startchancen zu geben, Teilhabe zu ermöglichen und soziale Ausgrenzung zu beenden. Es ist unerträglich, dass in einem reichen Land wie Deutschland so viele Kinder mit so wenig auskommen müssen und viele die ihnen zustehende Unterstützung gar nicht bekommen. Das gehen wir mit dem Sofortzuschlag nun entschieden an. Der Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt, und es gibt ihn lückenlos bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.“

Bundesminister Hubertus Heil:„Diese Koalition hat es sich zum Ziel gemacht, bedürftigen Familien und Kindern stärker zur Seite zu stehen. In einem ersten Schritt haben Familienministerin Anne Spiegel und ich deshalb heute den Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf den Weg gebracht. Der Kindersofortzuschlag wird ab dem 1. Juli ausbezahlt bis die neue Kindergrundsicherung startet. Mir ist wichtig, dass dieses Geld schnell und unbürokratisch bei den Kindern ankommt. Ebenfalls im Juli wird der einmalige Zuschuss von 100 Euro an Menschen ausbezahlt, die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme bekommen. Denn wer mit wenig Geld auskommen muss, den belasten die steigenden Preise besonders stark. Klar ist, der Sozialstaat steht den Menschen in schwierigen Zeiten weiter zur Seite.“

Ab Juli 20 Euro mehr im Monat für armutsgefährdete Kinder

Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 1. Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.

Einmalzahlung für höhere Lebenshaltungskosten

Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, werden zudem durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.03.2022

„Nachdem wochenlang über die Ausgestaltung gemutmaßt wurde, hat der Koalitionsausschuss nun endlich über einen Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien beraten. Das Ergebnis ist aber weder in der Höhe noch im Hinblick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens akzeptabel“, erklärt Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zur Einigung der Koalition auf einen Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien in Höhe von 20 Euro. Reichinnek weiter:

„In den vergangenen Wochen haben Sozialverbände der Bundesregierung vorgerechnet, wie hoch ein Sofortzuschlag sein müsste, wenn er die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen berücksichtigte. Zukunftsforum Familie, Diakonie und andere kamen auf einen monatlichen Fehlbetrag von 78 Euro, den sie als absolutes Minimum für den angekündigten Zuschlag bezeichneten. Völlig ohne Faktenbasis haben sich SPD, Grüne und FDP nun auf 20 Euro geeinigt, also rund ein Viertel dessen, was von den Verbänden als unterste Grenze gesehen wird.

Die inzwischen zwei Jahre andauernden Mehrbelastungen durch die Pandemiefolgen, explodierende Energiepreise, eine Inflation von über fünf Prozent – all das soll mit einem Betrag beglichen werden, der sich als Geste in etwa auf dem Niveau des Beifalls für die Pflegekräfte während der Pandemie bewegt. ‚Respekt für dich‘, wie es die SPD im Wahlkampf das Land hoch und runter plakatiert hat, war also wirklich nur als Floskel gemeint, die sich zumindest in den Geldbeuteln ärmerer Familien nicht niederschlagen wird.

Ausgezahlt werden soll der Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien ab Juli – also erst in fünf Monaten. Diese Verzögerung ist keineswegs notwendig, um bürokratische Vorarbeit zu leisten, sondern eine weitere Stellschraube, um den Auszahlungsbetrag klein zu halten. Zum Vergleich: Die Abwrackprämie als Konjunkturhilfe für deutsche Autokonzerne wurde Mitte Januar 2009 im Kabinett beschlossen und trat zum 7. März in Kraft. Aber da ging es eben um die Rettung von Konzernen, nicht von Kindern.

Als LINKE fordern wir einen Sofortzuschlag von 100 Euro, der für Kinder aus einkommensschwachen Familien eine wirkliche Hilfe bis zur Einführung der Kindergrundsicherung darstellen würde. Darüber hinaus muss er wesentlich früher umgesetzt werden. Bürokratie darf hier nicht als Ausrede vorgeschoben werden. Familien und Kinder brauchen die Unterstützung jetzt!“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.02.2022

Weitere Maßnahmen sind notwendig, sagt Verbandspräsident Zeh.

Familien mit geringem Einkommen sollen ab Juli monatlich 20 Euro pro Kind erhalten. „Mit dem sogenannten Kinder-Sofortzuschlag gibt die Bundesregierung vor, zügig der Armut in Familien entgegenzutreten. Doch das reicht bei Weitem nicht aus. Es ist nicht einmal der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Der Sofortzuschlag ist nicht einmal ein Trostpflaster, er liegt sogar 60 Euro unter dem notwendigen Mindestbetrag.“

Den Deutschen Familienverband überzeugt der Sofortzuschlag in keinster Weise, weil Steuer-Ungerechtigkeiten sowie verfassungswidrige Abgaben bestehen bleiben und das Existenzminimum von Familien angreifen. „Es ist unabdingbar, Kinderarmut zu verhindern. Dafür müssen Familien insgesamt gestärkt werden. Auch Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen müssen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, doch familienblinde Steuern und Abgaben verhindern das“, so Zeh.

Der Verbandspräsident weist darauf hin, dass Familien angesichts steigender Inflation, extrem gestiegener Energie- und Mobilitätskosten auch kurzfristig spürbare Entlastung benötigen. Relativ einfach umzusetzen sei die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom, Gas, Benzin und Diesel auf sieben Prozent „Die Pandemie hat den Familien zugesetzt und jetzt kommt ein Krieg in Europa hinzu. Es ist höchste Zeit für eine vielseitige Unterstützung von Familien im Land sowie von ukrainischen Flüchtlingsfamilien“, sagt Zeh.

Weiterführende Information

Horizontaler Vergleich – Berechnung zur Steuer- und Abgabenlast bei Familien

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.03.2022

Die Höhe des Regelsatzes und das notwendige Existenzminimum entwickeln sich durch massive Preissteigerungen, Corona-Krise und Inflation immer weiter auseinander. Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass die Regierungskoalition mit einem Sofortzuschlag kurzfristig für Ausgleich sorgen möchte bevor die Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Allerdings bleibt die Höhe von monatlich 20 Euro für Kinder und einmalig 100 Euro für Erwachsene weit hinter dem Nötigen zurück. Der Betrag ist angesichts der bereits in den vergangenen Jahren versäumten angemessenen Steigerungen ein Tropfen auf den heißen Stein.

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme
(Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.03.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den gestern im Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortzuschlag für arme Kinder als zu niedrig. „Dieser Sofortzuschlag hält nicht was er verspricht. Wir sind sehr enttäuscht vom Ergebnis des Koalitionsausschusses. 20 Euro mehr für arme Kinder und Jugendliche, und das erst ab 1. Juli, ist schlichtweg zu wenig. Mit so einem mageren Ergebnis wird nicht einmal ein Inflationsausgleich geschafft, geschweige denn ein wirkungsvoller Schritt zur Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland unternommen. Wenn der Bundesfinanzminister jetzt von einem Entlastungspaket in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro spricht, und für arme Kinder und Jugendliche mit dem Sofortzuschlag auf dieses Jahr gerechnet nur knapp 33 Cent am Tag dabei rausspringen, zeigt das das Missverhältnis dieses Pakets sehr deutlich“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Schon der vor einigen Wochen in der Diskussion befindliche Betrag von 25 Euro monatlich würde den tatsächlichen Bedarf von armen Kindern und Jugendlichen für eine sozio-kulturelle Teilhabe nicht abdecken. Der jetzt aufs Jahr 2022 gerechnete Betrag von 10 Euro monatlich zeigt mehr als deutlich, dass an dieser Stelle mal wieder Politik nach Kassenlage gemacht wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien und der viel zu geringen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zu Beginn dieses Jahres ist aber eine echte Besserstellung nötig“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zudem an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 24.02.2022

SCHWERPUNKT III: Equal Pay Day

Der Equal Pay Day fällt in diesem Jahr auf den 7. März. Vor einem Jahr war er drei Tage später. Der Tag markiert den Zeitraum, den es braucht, bis Frauen das Gleiche verdient haben wie Männer bis zum 31. Dezember des Vorjahres.

„Die Richtung stimmt, das Tempo nicht. Wir müssen noch viel bewegen. Für die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist klar: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit muss Realität werden. Um das zu erreichen, haben wir uns viel vorgenommen:

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dafür gesorgt, dass der gesetzliche Mindestlohn schon im Oktober dieses Jahres auf 12 Euro erhöht wird. Davon wird rund ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen profitieren.

Wir werden die Tarifbindung stärken und damit auch für mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sorgen. Der Bund wird öffentliche Aufträge künftig nur an Firmen vergeben, die nach Tarif zahlen. Wenn Betriebe einzig zum Zweck der Tarifflucht ausgegliedert werden, wird künftig der bisher geltende Tarifvertrag fortgelten.

Nur wenn Entgeltdiskriminierung aufgedeckt wird, kann sie auch beseitigt werden. Mit der Einführung des Entgelttransparenzgesetzes im Jahr 2017 haben wir dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das eigene Gehalt mit dem Gehalt von Kolleginnen und Kollegen vergleichen lassen können. Wir werden das Gesetz um die sogenannte Prozessstandschaft erweitern. Damit müssen Beschäftigte ihr Recht auf Lohngleichheit künftig nicht mehr selbst geltend machen, sondern können auf die Unterstützung von Gewerkschaften und Verbänden zurückgreifen. Zudem werden wir die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf weiter stärken: Wir werden dafür sorgen, dass die Brückenteilzeit künftig von mehr Beschäftigten in Anspruch genommen werden kann.

Die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Hierfür werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns weiter mit aller Entschiedenheit einsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 04.03.2022

Zum Equal Pay Day am 7. März erklären Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

 

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir leider immer noch weit entfernt. Selbst bei gleicher Qualifikation ist der Entgeltunterschied immer noch erheblich. Ein klarer Hinweis auf die versteckte Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Das muss und das wird sich ändern. Wir setzen uns für Gleichheit beim Lohn ein, denn Frauen verdienen einfach mehr.

Wir wollen die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen. Deshalb werden wir das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickeln und die Durchsetzung stärken, indem wir es Beschäftigten ermöglichen, ihre individuellen Rechte durch Verbände im Wege einer Prozessstandschaft geltend machen zu können. So lassen wir Frauen nicht mehr allein, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen. Wir machen bei der Entgeltgleichheit ernst. Denn es muss Schluss sein mit der Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.03.2022

Zum Equal Pay Day erklärt die Sprecherin für Frauenpolitik und Diversity der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Auch im Jahr 2022 ist die ökonomische und finanzielle Unabhängigkeit von Frauen hierzulande keine Selbstverständlichkeit. Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern ist teilweise erheblich. Das hat Folgen: Alleinerziehende Mütter und Rentnerinnen haben eines der höchsten Armutsrisiken in Deutschland. Es ist daher richtig, dass die Ampel-Regierung vereinbart hat, nun endlich die Voraussetzungen für den Abbau dieser gesellschaftlichen Benachteiligungen zu schaffen. Denn Freiheit bedeutet auch, finanziell auf eigenen Füßen stehen zu können. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verabredet, mit der Abschaffung der Steuerklassen III und V zu mehr Fairness beizutragen. Mit der Einführung des Partnerschutzes sowie der Anhebung der Partnermonate beim Elterngeld ermöglichen wir es Eltern, gemeinsam Verantwortung in der Familie und im Beruf zu übernehmen. Und schließlich wird die Kinderbetreuung in Kita und Ganztagsbereich bedarfsorientiert ausgebaut. So tragen wir wesentlich zu einem finanziellen Level-Playing-Field zwischen den Geschlechtern und echter Wahlfreiheit bei.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 06.03.2022

„Im Jahr 2020 haben Frauen durchschnittlich 4,16 Euro brutto weniger verdient als Männer. Eine Lohnlücke von 18 Prozent – bedingt vor allem durch die schlechte Bezahlung sogenannter ‚Frauenberufe‘. Aber auch im exakt gleichen Job verdienen Frauen noch 6 Prozent weniger – diese Unterschiede sind durch nichts zu rechtfertigen. Wer die Situation ändern will, muss sich an eigene Wahlversprechen erinnern – auch wenn das für die Regierungsparteien schmerzhaft ist“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, am heutigen „Equal Pay Day“ mit Blick auf die nach wie vor bestehende Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern. Reichinnek weiter:

„Insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Notwendigkeit sogenannter klassischer Frauenberufe entdeckt – ob in der Pflege, der Kinderbetreuung oder an der Supermarktkasse. Diese sind in der Regel schlecht bezahlt. Frauen müssen zudem oft unbezahlte Carearbeit leisten, und zwei Drittel aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor, auf den wir laut SPD ‚stolz‘ sein sollen, sind Frauen. Selbst bei gleicher Arbeitszeit in der gleichen Position in der gleichen Branche herrscht eine Lohnlücke von sechs Prozent – und diese ist durch nichts zu erklären. Reelle Veränderung lässt noch immer auf sich warten. Selbst nach der für November geplanten Erhöhung wird der Mindestlohn weiterhin in Altersarmut führen, wie die Bundesregierung selbst zugibt. Altersarmut ist ein wachsendes Problem, das Frauen nochmal härter trifft als Männer. Auch deswegen muss es aufrütteln, dass der Anteil erwerbstätiger Frauen im Rentenalter zwischen 2009 und 2019 um 46 Prozent anstieg – ein katastrophaler Trend.

Privatisierungen im Gesundheits- sowie im Sorgearbeitssektor müssen gestoppt werden, auch wenn Finanz- und Gesundheitsminister solche Vorhaben in der Vergangenheit unterstützt haben. DIE LINKE unterstützt die entsprechenden Tarifkämpfe der Gewerkschaften, denn wer sich im Kampf um ein Leben ohne Existenzangst auf die Bundesregierung verlässt, ist jetzt schon verloren. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Equal Pay Day bald schon am 1. Januar stattfindet!”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 07.03.2022

Bildungsgewerkschaft legt zum Equal Pay Day Studie zur Arbeitsbelastung der Lehrkräfte vor

Mit Blick auf mehrere wichtige Landtagswahlen mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die gleiche Bezahlung aller Lehrkräfte für gleichwertige Arbeit an. Die Bildungsgewerkschaft untermauerte ihre Forderung mit neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen: „Grundschullehrkräfte leisten genauso viel wie andere Lehrkräfte. Es gibt keine Basis für ihre schlechtere Bezahlung, die immer noch in acht Bundesländern Praxis ist“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, mit Blick auf den Equal Pay Day (EPD) am Montag. Sie machte sich dafür stark, alle voll ausgebildeten verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A13 und alle angestellten nach der Entgeltgruppe E13 zu bezahlen – unabhängig von der Schulform, an der sie arbeiten. „Die schlechtere Bezahlung trifft insbesondere Frauen. An Grundschulen sind neun von zehn Lehrkräften Frauen“, betonte Gützkow. „Doch auch an Sekundarschulen werden Lehrkräfte in zu vielen Ländern noch nach A12/E11 bezahlt. Auch an diesen Schulformen arbeiten mehr Frauen als Männer.“

„Im schulischen Alltag bewältigen Grundschullehrkräfte auffallend hohe Anforderungen und Belastungen, vor allem mit Blick auf ihr Wissen und Können sowie auf psychosoziale Herausforderungen. Die Arbeit der Lehrkräfte an Grundschulen wird oft unterbrochen, deshalb müssen sie hoch konzentriert arbeiten“, stellte Gützkow die Ergebnisse einer repräsentativen arbeitswissenschaftlichen Studie zur Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze an allgemeinbildenden Schulen vor. Sie arbeiteten häufig in Teams, benötigten stets viel Einfühlungsvermögen und bewältigten in erheblichem Maße belastende psychosoziale Anforderungen. Ebenfalls stark belastet seien die Lehrkräfte an Schulen, die alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse vergeben. „Außer hohen psychosozialen Belastungen fallen bei ihnen vor allem die Anforderungen an ihre Verantwortung für die Jugendlichen an der Schwelle zu Ausbildung und Beruf ins Gewicht“, erklärte das GEW-Vorstandsmitglied.

Mit ihrem Engagement für eine bessere Bezahlung der Grundschullehrkräfte sowie der Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I habe die GEW, so Gützkow, in den vergangenen Jahren viel erreicht. „In der Hälfte der Bundesländer ist die Gleichstellung der Grundschullehrkräfte umgesetzt“, betonte sie. „Ohne den Druck der GEW und ihrer Mitglieder wäre das nicht möglich gewesen.“ Zu den Bundesländern, die hinterherhinken, gehöre Nordrhein-Westfalen (NRW). In dem Bundesland arbeiteten fast 20 Prozent aller in Deutschland beschäftigten Lehrkräfte. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Mai kündigte die Gewerkschafterin einen heißen Wahlkampf an: „Die Politik muss sich an die Landesverfassung halten und endlich das Besoldungsrecht der Beamtinnen und Beamten ändern.“ Gützkow erinnerte daran, dass ein juristisches Gutachten bereits vor Jahren für NRW zu dem Schluss kam: „Die unterschiedliche Eingruppierung verschiedener Lehrkräftegruppen ist aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Perspektive nicht in Ordnung.“ In Niedersachsen werde im September gewählt. „Auch hier werden wir die überfällige Gleichbehandlung an Grund- und Sekundarschulen mit den anderen Schulformen aufs Tapet heben“, kündigte das GEW-Vorstandsmitglied an.

Info: Index für gleichwertige Arbeit: Zum EPD veröffentlichte die GEW eine arbeitswissenschaftliche Studie zur Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze an allgemeinbildenden Schulen. In der Untersuchung und mithilfe eines anerkannten Verfahrens zur Gleichwertigkeit von Tätigkeiten gaben rund 15.000 Lehrkräfte aus allen Bundesländern (ohne Mecklenburg-Vorpommern) Antworten auf Fragen zu ihren Arbeitszeiten, Anforderungen und Belastungen. Das Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) mit Sitz in Berlin hat diese repräsentative Lehrkräftebefragung 2021 unter GEW-Mitgliedern durchgeführt.

Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit: Für Grundschullehrkräfte gilt die Bezahlung nach Besoldungsgruppe A13 (Beamtinnen und Beamte)/ Entgeltgruppe E13 (Angestellte) in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen. Niedersachen zahlt A12 plus Zulage für Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Für Lehrkräfte der Sekundarstufe I wird in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach A13/E13 gezahlt. In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist dies teilweise umgesetzt. In NRW wird nur nach A12/E11 gezahlt. Weitere Informationen: A13: Stand der Dinge.

Lohnlücke zwischen den Geschlechtern: Der EPD markiert den Tag, bis zu dem Frauen wegen der zu dem Einkommen der Männer klaffenden Lücke – dem sogenannten „Gender Pay Gap“ – rechnerisch unbezahlt gearbeitet haben. Ein leicht positiver Trend ist zu erkennen: Noch 2020 war der EPD am 14. März. Die statistische Lohnlücke verringerte sich seitdem von 20 auf 18 Prozent. Hier finden Sie weitere Informationen zum Equal Pay Day.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 06.03.2022

Frauen haben im Jahr 2021 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer. Damit blieb der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap– im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 7. März 2022 weiter mitteilt, erhielten Frauen mit durchschnittlich 19,12 Euro einen um 4,08Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (23,20 Euro). Im Vorjahr lag diese Differenz bei 4,16 Euro. Über die vergangenen 15 Jahre hinweg ging der geschlechterspezifische Verdienstabstand in Deutschland zurück: Im Jahr 2006 war er mit 23 % noch 5 Prozentpunkte größer als 2021.

In Ostdeutschland verdienten Frauen 6 % weniger pro Stunde als Männer 

In Ostdeutschland fiel der unbereinigte Gender Pay Gap mit 6 % (2020: 6 %) deutlich geringer aus als in Westdeutschland mit 19 % (2020: 20 %) und lag 2021 auf dem gleichen Niveau wie vor 15 Jahren (2006: 6 %). In Westdeutschland ist der Verdienstabstand in den vergangenen 15 Jahren deutlich kleiner geworden: Seit 2006 sank der unbereinigte Gender Pay Gap hier um 5 Prozentpunkte von 24 % auf 19 % im Jahr 2021.

Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt 6 % weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen 

Die Ursachen des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern können aktuell nur alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung analysiert werden. Die jüngsten Zahlen hierzu liegen aus dem Jahr 2018 vor. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap (2018: 20 %) lassen sich 71 % des Verdienstabstands durch die in der Analyse berücksichtigten Faktoren erklären. Der Verdienstabstand ist demnach unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen.

Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Hier kann der Verdienstabstand nicht durch die einbezogenen Faktoren erklärt werden. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation im Jahr 2018 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden (zum Beispiel Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen). Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als Obergrenze für Verdienstdiskriminierung zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Unbereinigter und bereinigter Gender Pay Gap:
Der Gender Pay Gap beschreibt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und dem von Männern. Dieser Abstand (Englisch: „Gap“) wird als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer angegeben. Dabei sind zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention verfügbar: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen miteinander. Somit wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch unterschiedliche Berufe oder Karrierestufen verursacht wird. Dagegen misst der bereinigte Gender Pay Gap den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Strukturbedingte Faktoren sind hier also weitgehend herausgerechnet.

Berechnungsweise:

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ zu finden, sowie weiterhin in den Artikeln „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Weitere Ergebnisse:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland:
• Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede
• Nach EU-Mitgliedstaaten in der Eurostat-Datenbank

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2022

SCHWERPUNKT IV: Internationaler Frauentag

Am Internationalen Frauentag gilt unsere volle Solidarität den Frauen und Kindern, die auf der Flucht sind vor dem furchtbaren Angriffskrieg gegen die Ukraine. Sie gilt den Menschen, die in der Ukraine für Demokratie und Freiheit kämpfen – angesichts eines Krieges, der nicht ihrer ist. Grundvoraussetzung für die Demokratie und eine freie Gesellschaft bleibt die Gleichstellung.

„Der Internationale Frauentag ist ein wichtiger Tag für die Demokratie: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Fundament einer freien Gesellschaft. In diesen Tagen wird durch Putins brutalen Angriffskrieg die freie Gesellschaft in der Ukraine existenziell bedroht.

Gerade jetzt stehen wir in der Pflicht, die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern entschieden voranzubringen. In Deutschland und in Europa. Das heißt für die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag konkret: Wir werden den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 ‚Frauen, Frieden und Sicherheit‘ ambitioniert umsetzen und weiterentwickeln. Wir werden die Istanbul-Konvention als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen vollständig implementieren. Das Recht auf Schutz vor Gewalt für Frauen und ihre Kinder sichern wir ab. Dazu gehören ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und die Stärkung der Gewaltprävention. Wir werden den frauenfeindlichen Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch streichen, damit Ärztinnen und Ärzte öffentlich und straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Wir werden alle Gender Gaps schließen. Das betrifft auch die Lohnlücke: Wir werden schon im Oktober dieses Jahres den Mindestlohn auf zwölf Euro erhöhen. Außerdem werden wir das Entgelttransparenzgesetz ausbauen.

Gerade jetzt gilt, dass wir unseren entschlossenen Kampf für die Demokratie und unsere Werte fortsetzen. Dazu gehört zentral die Gleichstellung der Geschlechter, die für eine freie und demokratische Gesellschaft existenziell ist.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2022

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Denise Loop, Berichterstatterin für Frauenpolitik:

 

Jeder Frau muss das Recht auf Selbstbestimmung, ein Leben frei von Gewalt, gleiche Rechte im Arbeitsleben sowie bei der Verteilung von Macht und Verantwortung zustehen. Jeder Frau stehen der gleiche Lohn und faire Verteilung der Sorgearbeit in Familie und Gesellschaft zu. Dazu machen wir uns als Ampelkoalition stark und in der Frauenpolitik den Unterschied. Wir wollen endlich den feministischen Aufbruch, den dieses Land so dringend benötigt. In zehn Jahren wollen wir die Gleichstellung in Deutschland erreichen. Dabei gibt es noch sehr viel zu tun.

Wir setzen uns ein für mehr reproduktive Selbstbestimmung und verbessern Information und Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütung. Im Gewaltschutz werden wir endlich die notwendigen Schritte zur vorbehaltlosen Umsetzung der Istanbul-Konvention und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser einsetzen. Wesentliche Maßnahme ist nach wie vor, die Lohnlücke von 18 Prozent und den Gender Pay und den Gender Pension Gap zu schließen. Damit gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit selbstverständlich wird, werden wir die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes, die Unterstützung bei Klageverfahren und den Mindestlohn von 12 Euro im Koalitionsvertrag umsetzen und damit die Einkommensgerechtigkeit für Frauen verbessern.

Der diesjährige Internationale Frauentag steht stark unter dem Eindruck des grausamen Krieges in der Ukraine und der Menschen, die nun auch in Deutschland Zuflucht, Schutz und Hilfe suchen. 90 Prozent der Flüchtenden sind Frauen und Kinder. An diesem Internationalen Frauentag sind grenzenlose Solidarität und jeder Einsatz dafür, ihnen das Ankommen in Deutschland so gut wie möglich zu erleichtern, besonders wichtig. Dieser Internationale Frauentag markiert auch, wie wichtig die Repräsentanz von Frauen in der Außenpolitik, der Entwicklungszusammenarbeit und bei allen Friedensverhandlungen ist.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 07.03.2022

Belange von Frauen in den Fokus rücken

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2022 erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„In Kriegs- und Krisensituationen sind es die Frauen, die besonders bedroht und betroffen sind. Sei es durch die Mehrfachbelastung während der Corona-Pandemie durch Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung oder jetzt aktuell im Krieg in der Ukraine. In der Regel sind es Frauen, ohne die eine Bewältigung dieser Krisen nicht möglich wäre. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir die Frauen weltweit in den Fokus rücken und uns dafür einsetzen, dass Bedrohung und Benachteiligung von Frauen weltweit bekämpft werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2022

Zum heutigen Weltfrauentag erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär: 

„Obwohl der Weltfrauentag seit über 100 Jahren gefeiert wird, ist er nach wie vor leider notwendig, um weltweit auf fehlende Gleichberechtigung von Mann und Frau hinzuweisen. Auch in Deutschland ist in Sachen Gleichberechtigung und Gleichstellung noch viel zu tun. Das beginnt bei physischer und verbaler Gewalt gegen Frauen und geht bis hin zu Gehaltsunterschieden, der ungleichen Verteilung von Care-Arbeit und darüber hinaus. Auch in der Politik sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert, auf Bundes- und mehr noch auf Kommunalebene. In einem Land, in dem die Gleichberechtigung der Geschlechter sogar verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist, dürfen wir das nicht einfach hinnehmen. Der Weltfrauentag ist deshalb ein wichtiger Reminder für die Politik sowie die Gesellschaft als Ganzes, sich nicht mit dem Status Quo zufriedenzugeben, sondern die Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen aktiv voranzutreiben.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2022

Bildungsgewerkschaft zum Internationalen Frauentag – Warnstreiks angekündigt

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich mit Blick auf den Internationalen Frauentag am Dienstag dafür stark, die Sozial- und Erziehungsberufe (SuE) im öffentlichen Dienst aufzuwerten. „Im SuE-Bereich sind 83 Prozent der Beschäftigten Frauen, im Erzieherinnenberuf sogar 94 Prozent. Die aktuellen Tarifverhandlungen für die Sozial- und Erziehungsberufe in den Kommunen sollen deshalb auch einen weiteren Schritt zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben bringen“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, am Montag in Frankfurt a.M. „Die Arbeitgeber haben in der ersten Runde auf stur gestellt und in den Verhandlungen mit ver.di wichtige Kernforderungen der Gewerkschaften zurückgewiesen. Deshalb kündigen die Gewerkschaften für den Internationalen Frauentag erste Warnstreiks an.“

„Die Beschäftigten im SuE-Bereich sind verärgert, dass die Arbeitgeber bei vielen berechtigten Forderungen keinen Handlungsbedarf sehen. Unzureichende Arbeitsbedingungen und der gesellschaftlichen Aufgabe nicht angepasste Gehälter haben dazu geführt, dass es in diesen Berufen einen häufigen personellen Wechsel gibt und sich der Fachkräftemangel immer weiter zuspitzt. Schon heute fehlen an den Kitas des Landes Erzieherinnen und Erzieher im sechsstelligen Bereich“, betonte Gützkow. Um die SuE-Berufe wieder attraktiver zu gestalten, sei es dringend notwendig, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften darauf verständigen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Beschäftigten zu entlasten. Die Probleme seien durch die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt worden. „Wir brauchen beispielsweise Vereinbarungen, in denen die Vor- und Nachbereitungszeiten festgeschrieben werden“, unterstrich Gützkow. Sie wies darauf hin, dass für die Gewerkschaften der Dreiklang bessere Arbeitsbedingungen, finanzielle Anerkennung der Arbeit und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel entscheidend sei.

Info: Am 8. März findet in jedem Jahr der Internationale Frauentag statt. 2022 lautet das Motto der DGB-Gewerkschaften „Wandel ist weiblich“.
Die Tarifverhandlungen für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) haben am 25. Februar begonnen. Die zweite Runde ist auf den 21./22. März terminiert. Ver.di führt die Verhandlungen für die Gewerkschaften mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Alle Infos zur SuE-Tarifrunde und der GEW-Kampagne „Wir sind die Profis“ finden Sie auf der GEW-Website: www.gew.de/wir-sind-die-profis

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)  vom 07.03.2022

Gleichstellung: Frauen haben in Bildung und Job aufgeholt, doch traditionelle Strukturen bremsen – in Corona Krise besonders stark

Bei Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und sozialer Absicherung im Alter haben Frauen in Deutschland während der vergangenen Jahre gegenüber Männern aufholen können. In einzelnen Bereichen, wie bei den Schulabschlüssen, stehen sie mittlerweile sogar etwas besser da. Dazu haben auch verbesserte gesellschaftliche Rahmenbedingungen beigetragen, beispielsweise der Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung oder Geschlechterquoten. Doch auch wenn die Gleichstellung damit vielfach etwas vorangekommen ist, fällt die durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen weiterhin oft schlechter aus als die von Männern. Und einige Entwicklungen während der Corona-Pandemie sind zweischneidig oder in ihren Folgen noch nicht absehbar: So ist etwa der Rückstand von Frauen bei der Erwerbsbeteiligung im Jahr 2020 dadurch noch einmal etwas kleiner geworden, dass mehr Männer als Frauen aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Der Anteil der Paare, die sich die Betreuung ihrer Kinder zu gleichen Teilen aufteilen, schwankt im Verlauf der Pandemie und hat zuletzt sogar abgenommen. Wo es bei der Gleichstellung der Geschlechter Fortschritte gegeben hat und wo nicht, beleuchtet anhand von 28 Indikatoren und aktueller Daten ein neuer Report, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt (siehe auch die tabellarische Übersicht in der pdf-Version dieser PM; detaillierte Grafiken in der Studie; Links unten).*

Die Auswertung im Vorfeld des internationalen Frauentags zeigt: Bei schulischer und beruflicher Qualifikation sowie bei der Beteiligung an Weiterbildung haben Frauen im Durchschnitt ein höheres Niveau als Männer erreicht. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt aktuell (Ende 2020) aber noch um rund 7 Prozentpunkte niedriger – Anfang der 1990er Jahre war die Differenz indes noch fast dreimal so groß. Ein wesentlicher Grund für fortbestehende Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit, etwa bei familiärer Kinderbetreuung oder Pflege. Hier könnte es durch die Corona-Krise sogar zu Rückschritten gekommen sein: So übernahmen vor Beginn der Pandemie 62 Prozent der Mütter und 5 Prozent der Väter in Paarbeziehungen mit Kindern den überwiegenden Anteil der Betreuungszeit, ein Drittel der Paare teilte die Kinderbetreuung annähernd ausgeglichen auf. Im Frühjahr 2020, bei insbesondere unter männlichen Beschäftigten weit verbreiteter Kurzarbeit, stieg der Anteil der überwiegend betreuenden Männer zwischenzeitlich auf 13 Prozent an, sank aber schnell wieder. Nach den jüngsten verfügbaren Daten vom Juni 2021 ist die Arbeitsteilung noch ungleicher geworden als vor der Krise: Bei 71 Prozent der Familien übernahmen die Mütter überwiegend die Kinderbetreuung, bei 7 Prozent die Väter. Nur noch 22 Prozent der Paare teilten sich die Sorgearbeit annähernd gleich auf.

„Auch das ist erst einmal eine Momentaufnahme. Aber es besteht die Gefahr, dass die Pandemie Fortschritte in Frage stellt, die langsam über Jahre hinweg gemacht wurden“, sagt Dr. Yvonne Lott, Gleichstellungsforscherin am WSI und Mitautorin des Reports. „Umso wichtiger ist, dass Staat und Gesellschaft die Anreize für eine gleichberechtigte Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit verstärken. Dazu gehören unter anderem ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung, mehr Partnermonate bei der Elternzeit und eine Abkehr von der nach wie vor in vielen Unternehmen gepflegten Kultur überlanger Arbeitszeiten. Aber auch ein Ende für Regelungen, die vor allem Frauen am Rande des Arbeitsmarktes halten, insbesondere Minijobs und das überkommene Ehegattensplitting.“ Schnelle Fortschritte bei der Gleichstellung, betont die Wissenschaftlerin, seien auch ein wichtiger Beitrag, um den demografischen Wandel zu bewältigen.    

Gender Pay und Gender Pension Gap: Wie wird sich Corona auswirken?

Aktuell arbeiten Frauen viermal so häufig Teilzeit wie Männer (46 Prozent gegenüber 11 Prozent 2019), sehr oft, um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen. Von den Beschäftigten, die als einziges Arbeitsverhältnis nur einen Minijob haben, sind rund 60 Prozent weiblich. Dieses Ungleichgewicht trägt, unter anderem wegen geringerer Karrieremöglichkeiten, wesentlich dazu bei, dass der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen knapp 18,3 Prozent unter dem von Männern liegt. 2020, so der vorläufige Wert, verdienten Männer im Durchschnitt 22,78 Euro brutto pro Stunde, Frauen 18,62 Euro. Im gleichen Jahr verdienten 17,5 Prozent der weiblichen Beschäftigten mit Vollzeitstelle weniger als 2000 Euro brutto im Monat, bei den Männern waren es 9,1 Prozent.

Immerhin ist der Gender Pay Gap in den vergangenen Jahren langsam, aber kontinuierlich kleiner geworden. Eine der Ursachen dafür ist nach der WSI-Analyse der 2015 eingeführte Mindestlohn. Da Frauen deutlich häufiger als Männer von Niedriglöhnen betroffen sind, hat die Lohnuntergrenze ihre Bezahlung etwas stärker positiv beeinflusst, die von der Ampelkoalition geplante Erhöhung auf 12 Euro könnte einen weiteren spürbaren Impuls geben.

Relativ wenig getan hat sich dagegen bei der Verteilung von Führungsposten: Über die vergangenen Jahre weitgehend konstant sind 13 Prozent der männlichen Vollzeitbeschäftigten in leitender Stellung tätig, aber lediglich 10 Prozent der Frauen mit Vollzeittätigkeit. Unter Teilzeitbeschäftigten ist der Abstand noch größer (knapp 12 gegenüber knapp 6 Prozent) – wobei allerdings unter den Männern in Teilzeit auch die Quote der Un- und Angelernten höher ist. Eine weitere Rolle beim Verdienstrückstand von Frauen spielen sehr stabile geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Berufswahl, verbunden damit, dass Berufe mit vielen weiblichen Beschäftigten, etwa im Pflege- und Gesundheitsbereich, in der Erziehung oder im Handel, oft schlechter bezahlt werden als handwerkliche und technische Berufe, in denen Männer dominieren. Neben einer finanziellen Aufwertung von systemrelevanten „typisch weiblichen“ Berufen plädieren Lott und ihre Co-Autorinnen und Autoren Svenja Pfahl, Dietmar Hobler und Eugen Unrau dafür, Kindern und Jugendlichen systematisch mehr Möglichkeiten zu schaffen, geschlechteruntypische Berufsfelder kennenzulernen, um Stereotype bei der Ausbildungs- und Berufswahl abzubauen.

Die geschlechtsspezifischen Schwerpunkte bei der Berufswahl drücken sich auch in den Arbeitsbelastungen aus, über die Frauen und Männer berichten. Beispielsweise arbeiteten 2021 jeder dritte männliche und gut jede vierte weibliche Vollzeitbeschäftigte körperlich schwer. Auch von Lärm am Arbeitsplatz waren Männer häufiger betroffen. Weibliche Beschäftigte müssen dagegen deutlich häufiger als männliche unter Zeitdruck arbeiten, oder sie haben Tätigkeiten, bei denen sie häufig unterbrochen werden.      

Noch deutlich gravierender als der Gender Pay Gap ist die Lücke bei der Absicherung im Alter: Nimmt man gesetzliche Rente, betriebliche und private Alterssicherung zusammen, beziehen Frauen durchschnittlich ein um 49 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Anfang der 1990er Jahre lag der Gender Pension Gap, auch wegen der viel niedrigeren Erwerbsquote, sogar bei 69 Prozent. „Diese Entwicklung zeigt beispielhaft: Der Rückstand der Frauen wird in wichtigen Bereichen kleiner. Aber Fortschritte bei der Gleichstellung vollziehen sich bislang meist sehr langsam“, sagt WSI-Forscherin Lott. Unklar ist zudem, ob die Corona-Pandemie den langfristig positiven Trend negativ beeinflussen wird. Verschiedene Studien, unter anderem aus dem WSI zeigen, dass Frauen in Zeiten von Lockdowns, Kitaschließungen, weit verbreiteter Quarantäne und Homeschooling deutlich häufiger ihre Erwerbsarbeit reduziert haben als Männer.

Zuwachs bei Ganztagsbetreuung zuletzt verlangsamt

Dabei ist der Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung eigentlich eine Erfolgsgeschichte und ein wichtiger Faktor für gleiche Erwerbschancen, so die Studie. Hatten 2007 erst 24,3 Prozent der 3- bis 6-Jährigen und 7,3 Prozent der Kinder unter 3 Jahren einen Platz in einer Ganztagsbetreuung, stiegen die Quoten bis 2020 auf 47,9 und 19,6 Prozent. Allerdings haben sich die Zuwächse zuletzt verlangsamt – und der Betreuungsbedarf von Eltern ist besonders für die Altersgruppe unter 3 Jahren noch weitaus höher.

Eher langsam hat zuletzt auch der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 größten börsennotierten Unternehmen zugenommen. 2020 lag er bei 32 Prozent (das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung rechnet mit rund 33 Prozent für 2021). Dabei fällt der Part der Frauen nach der WSI-Auswertung deutlich größer aus, wenn auch Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Kontrollgremium sitzen: Mit 35 Prozent war er 2020 in mitbestimmten Unternehmen 1,6 mal höher als in nicht mitbestimmten Firmen mit 22 Prozent. Ein Grund: 37 Prozent der Plätze auf der Beschäftigtenbank im Aufsichtsrat hatten Frauen inne, während es auf der Kapitalseite 29 Prozent waren. Zudem gilt in Unternehmen ohne Mitbestimmung auch keine Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände – eine Beschränkung, die die Forschenden stark kritisieren und die dazu beiträgt, dass weibliche Vorstandsmitglieder in Unternehmen ohne Mitbestimmung eine besonders kleine Minderheit darstellen.  Besser sieht es nach der WSI-Analyse auf der zweiten Führungsebene aus, wo der Frauenanteil mit 40 Prozent nur wenig niedriger war als der Anteil an allen Beschäftigten (44 Prozent). Ganz ähnlich fällt die Relation von weiblichen Betriebsratsmitgliedern und Belegschaftsanteil aus.

Eine Ausweitung von Geschlechterquoten auf einen weit größeren Kreis von Unternehmen ist nach Analyse der Forschenden dringend notwendig. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf breiter Linie wirksam zu fördern, empfehlen sie über die bereits genannten Ansätze hinaus:  

– Loslösen des Kurzarbeiter- und Arbeitslosengelds von der Steuerklasse III/V. Denn da beide Lohnersatzleistungen auf Basis der Nettolöhne berechnet werden, erhalten Personen (meist sind es verheiratete Frauen) in Steuerklasse V bei gleichem Bruttoentgelt aktuell deutlich geringere Leistungen als Personen in Klasse III.

– Reform des Ehegattensplittings (Abschaffung der Steuerklasse V).

– Weiterer Ausbau von verlässlichen, krisenfesten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auch weil sich institutionelle Kinderbetreuung aktuell mehr als je zuvor als wichtiger sozialer „Lernort“ für Kinder erwiesen hat.

– Verstärkung der Anreize für Männer, Sorgearbeit zu übernehmen, etwa durch eine (schrittweise) Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld auf bis zu sechs Monate oder eine stärkere Bezuschussung/Förderung von partnerschaftlichen Nutzungsmustern beim Elterngeld bzw. bei vorübergehender, familienbedingter Teilzeitarbeit.

– Schaffung von Arbeitsplätzen in kurzer Vollzeit und Abkehr von der Überstundenkultur. Dafür sind unter anderem eine ausreichende Personalbemessung, verbindliche Vertretungsregelungen und Beförderungskriterien notwendig, die sich nicht an der Arbeitsplatz-Präsenz oder an Überstunden orientieren.

– Aufwertung von systemrelevanten Berufen im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich.

Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. WSI-Report Nr. 72, Februar 2022

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)  vom 23.02.2022

AWO zum Internationalen Frauentag. 

In diesem Jahr steht der morgige Internationale Frauentag unter dem bedrückenden Schatten des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Grundsätzlich sind Frauen auf der Flucht und nach der Ankunft besonderen Risiken ausgesetzt. AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt dazu.

„Die Zerstörung von staatlichen Strukturen und sozialen Netzwerken führt zu verstärkter Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Mädchen. Studien wie von Amnesty International belegen, dass in Kriegszeiten die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern massiv ansteigt, geschlechtsspezifische Gewalt wie Vergewaltigung als Waffe eingesetzt wird und Armut, Zerstörung und Vertreibung massiv zur Destabilisierung der Gesellschaft beitragen. Der heutige Tag muss daher allen Frauen und Kindern gewidmet sein, die um ihr Leben und ihre elementaren Menschenrechte kämpfen. Ihnen gilt unsere volle Solidarität und wir werden uns dafür einsetzen, dass sie ausreichend Schutz und Unterstützung erfahren.“

Der Internationale Frauentag wurde vor mehr als hundert Jahren von der internationalen Frauen- und Arbeiter*innenbewegung erkämpft und erinnert an die Forderung von Frauen weltweit nach einem selbstbestimmten, gewaltfreien und sicheren Leben. Auch heute sind diese noch nicht eingelöst. Noch immer ist der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern alarmierend hoch. Die Corona-Krise ging und geht massiv zu Lasten der Erwerbsarbeit, des Einkommens und der physischen und psychischen Gesundheit von Frauen. Auch international ist Geschlechtergerechtigkeit nach wie vor nicht erreicht. Seit der Machtübernahme der Taliban werden in Afghanistan die Rechte von Frauen massiv eingeschränkt. In Russland werden seit Jahren feministische und queere Menschenrechtsorganisationen diskriminiert und unterdrückt und der Rückbezug auf patriarchale Strukturen propagiert. All dies dient als Nährboden für gewaltförmige Konflikte bis hin zu kriegerischen Auseinandersetzungen.

Seit vergangener Woche sind bereits über eine Million Menschen aus der Ukraine geflohen, die überwiegende Mehrheit unter ihnen Frauen und Kinder. Bereits seit der Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 sind 1,5 Millionen Frauen und Kinder aus ihrer Heimat der Ost-Ukraine vertrieben worden. „Es wird nun darauf ankommen, die besonderen Schutzbedürfnisse vulnerabler Gruppen anzuerkennen und die Unterstützung danach auszurichten“, so Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2022

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung zum internationalen Frauentag auf, die enorme Belastung von Frauen, insbesondere von Müttern und Pflegenden, in der Pandemie anzuerkennen und Abhilfe zu leisten.

„Zum Frauentag wollen wir keine Blumen, sondern ein grundlegendes Aufholprogramm für Frauen, damit sie durch die Pandemie und ihren hohen Einsatz für Sorgearbeit nicht in die gleichstellungspolitische Steinzeit katapultiert werden,“ fordert Dr. Beate von Miquel, die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Erholungsperspektiven für Frauen schaffen

Am Ende der vierten Corona-Welle sind alle Kräfte aufgebraucht. Die Anpassungsfähigkeit, Flexibilität, Disziplin und der Verzicht, die die Pandemie Personen mit Sorgeverantwortung abverlangt, können nicht dauerhaft aufrechterhalten werden, ohne ernsthaft krank zu werden. Frauen brauchen jetzt eine Erholungsperspektive jenseits von Kinderkrankentagen und besserem Wetter. Die Bundesregierung sollte die immensen Kraftanstrengungen vor allem von Frauen mit Sorgeverantwortung honorieren.

Aufholprogramme für Frauen und Gleichstellung auflegen

Im nächsten Schritt muss die Bundesregierung ein Aufbauprogramm für Frauen auf den Weg bringen. Durch die pandemiebedingten Unwägbarkeiten in der Betreuung von Kindern und Angehörigen hat sich die Arbeitsteilung in Familien nachweislich retraditionalisiert. Diese Entwicklung muss gebremst werden. Die gerechte Verteilung von Sorgearbeit gehört deshalb dringend in den politischen Fokus.

„Die Bundesregierung muss jetzt alle Vorhaben zur partnerschaftlichen Verteilung von Sorgearbeit aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen. So werden Mütter und pflegende Angehörige entlastet und Männer stärker in ihrer Sorgeverantwortung angesprochen,“ so Dr. Beate von Miquel weiter.

Der DF erwartet von der Bundesregierung außerdem, die Mittel im Feld der Gleichstellungspolitik zu erhöhen, eine neue Gleichstellungsstrategie ressortübergreifend verbindlich aufzusetzen und im Kabinett zu verankern. Parallel muss der angekündigte Gleichstellungs-Check für Gesetze rasch umgesetzt werden, damit neue Vorhaben immer auch die Lebensrealitäten von Frauen im Blick haben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 04.03.2022

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. In diesem Jahr richtet sich der Fokus auf über 23 Millionen Frauen und Mädchen, die unter den Folgen des Ukraine-Krieges leiden.

Millionen Menschen sind auf der Flucht. Wegen der Generalmobilmachung der ukrainischen Regierung fliehen fast ausschließlich Frauen über die Grenzen, viele mit ihren Kindern.

Die gesamte Bevölkerung in der Ukraine leidet unter dem Krieg, jedoch sind Frauen und Männer unterschiedlich von den Auswirkungen betroffen. „Frauen und Mädchen sind besonders gefährdet, im Kriegsgebiet oder auf dem Fluchtweg Opfer sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu werden“, sagt Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt. „Für sie muss vor Ort ebenso wie auf der Flucht und in den Aufnahmestaaten dringend besondere Unterstützung sichergestellt werden.“ Die Präsidentin mahnt, dass es ohne die Überwindung geschlechtsspezifischer und struktureller Gewalt und Unterdrückung keine dauerhaft friedlichen Gesellschaften geben wird. „Die von der Bundesregierung angekündigte feministische Außen- und Entwicklungspolitik öffnet diesen Weg.“

Untersuchungen zeigen, dass bewaffnete Konflikte die Zunahme von Gewalt gegen Frauen begünstigen. Kriegstraumata bei Soldaten können zu verstärkter Gewalt gegen Frauen und Kinder führen. Verschärft wird dies durch die Zementierung traditioneller Geschlechterrollen, wenn Frauen und Kinder fliehen und Männer an den Fronten zurückbleiben.

Diakonie Vorständin Maria Loheide: „Frauen und Kinder, die zu uns kommen sind vielfach traumatisiert. Sie brauchen schnelle und unkomplizierte Hilfe. Das sind nicht nur Wohnmöglichkeiten, sondern auch bei uns Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch und Informationen über ihre Rechte. Sie müssen schnell professionelle Unterstützung und Begleitung sowie einen unkomplizierten Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen erhalten. Die Diakonie ist vorbereitet, um geflüchteten Menschen und insbesondere den jetzt hier ankommenden Frauen in dieser belastenden Situation zur Seite zu stehen.“

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland appellieren an die Bundesregierung und die europäische Staatengemeinschaft, Organisationen in der Ukraine, die sich für die Rechte und Sicherheit von Frauen und Mädchen stark machen, finanziell und politisch zu unterstützen und einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu psychosozialen Leistungen zu schaffen.

Hintergrund:

Der internationale Frauentag wird jährlich am 8. März begangen. Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen sowie die Emanzipation von Arbeiterinnen.

Brot für die Welt fördert verschiedene zivilgesellschaftliche und kirchliche Partnerorganisationen in der Ukraine, die seit Beginn des Krieges im Jahr 2014 psychosoziale Beratung und Begleitung für betroffene Menschen leisten. Die Diakonie Deutschland unterstützt die Menschen, die in Deutschland Schutz suchen beim Ankommen und der Integration. Das humanitäre Hilfswerk der evangelischen Kirchen, die Diakonie Katastrophenhilfe, leistet über lokale Partnerorganisationen Nothilfe für die vor dem Krieg fliehenden Menschen in den Nachbarländern der Ukraine und ruft zu diesem Zweck zu Spenden auf.

Die Diakonie Katastrophenhilfe bittet auch online um Spenden:
Diakonie Katastrophenhilfe, Berlin
Evangelische Bank
IBAN: DE68 5206 0410 0000 5025 02
BIC: GENODEF1EK1
Stichwort: Ukraine Krise

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.03.2022

pro familia fordert die Bundesregierung angesichts der erneuten Belagerung der Frankfurter Beratungsstelle zum Handeln auf

 

Erneut haben vor einer Schwangerschaftsberatungsstelle tägliche Versammlungen als Behinderung des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch begonnen. Sechs Wochen lang werden Ratsuchende, die die psychosoziale Beratung bei pro familia Frankfurt aufsuchen wollen, den Gebeten und Gesängen von „40 Tage für das Leben“ ausgesetzt sein, einer religiös-fundamentalistischen Gruppe. Ratsuchende mit vielen Beratungsthemen zu Themen wie Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität und Partnerschaft, darunter Menschen mit ungewollter Schwangerschaft ebenso wie Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch oder in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen müssen Spalier laufen und werden mit Gesängen und Schockbildern bedrängt und daran gehindert, die Beratungsstelle aufzusuchen. Die Bundespolitik muss den freien Zugang zu den Beratungsstellen gewährleisten und Belagerungen von Beratungsstellen untersagen, fordert der pro familia Bundesverband.

 

Vor einigen Beratungsstellen von pro familia ist es Jahr für Jahr das gleiche Bild. An bestimmten Tagen im Monat – oder wie aktuell in der Fastenzeit – halten religiöse Gruppen sogenannte Mahnwachen ab und belästigen die Ratsuchenden. Der Versuch der Stadt Frankfurt, dies während der Öffnungszeiten und im Nahbereich der Beratungsstelle von pro familia gerichtlich untersagen zu lassen, scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Das Verwaltungsgericht verwies auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und erklärte, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht vor der Konfrontation mit einer Meinung schütze, die als Stigmatisierung und Anprangerung empfunden würden.

 

„Diese Aussage zeugt von großer Fehleinschätzung um die Notwendigkeit einer geschützten, vertraulichen Atmosphäre in der psychosozialen Beratung. Menschen haben ein Recht auf Beratung, um in einer geschützten und vertraulichen Atmosphäre Fragen zu stellen, ihre Anliegen zu sortieren und Informationen zu bekommen“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „Ratsuchende mit allen Anliegen haben ein Recht darauf, unbehelligt und ohne Spießrutenlauf eine Beratungsstelle aufzusuchen. Im Fall der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch ist der Ausschluss einer Beeinflussung sogar ausdrücklich im Schwangerschaftskonfliktgesetz gefordert.“

 

„Alle Frauen, die ungewollt schwanger sind, befinden sich in einer akuten Notlage. Alle stehen unter Druck. Viele empfinden Scham- und Schuldgefühle. Einige haben Angst – bis hin zu Todesangst, weil niemand von der Schwangerschaft erfahren darf. Deshalb ist der geschützte und unbehelligte Beratungsrahmen so wichtig. Wird dieser nicht endlich durch ein Gesetz abgesichert, steht das Vertrauen in die Beratung auf dem Spiel“, sagt Claudia Hohmann, Leiterin der pro familia Beratungsstelle Frankfurt.

 

Im letzten Jahr hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe ähnliche Versammlungen vor der Beratungsstelle in Pforzheim untersagt. Dieses Gericht ging von einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Ratsuchenden aus, die Versammlung sei darauf ausgerichtet gewesen, die Ratsuchenden einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen.

 

„Wir können nicht hinnehmen, dass in jeder Stadt der Schutz der Beratung neu durchgefochten werden muss“, betont Dörte Frank-Boegner. „Es ist Aufgabe der Bundespolitik, das Persönlichkeitsrecht der Ratsuchenden zu schützen, und zwar bundesweit. pro familia ist dankbar, dass das Thema Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Doch nun müssen den Worten Taten folgen. Wir brauchen eine bundesweite Regelung, die die Rechte der Ratsuchenden respektiert.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.03.2022

Am 8. März 2022 begehen wir den Internationalen Frauentag und kämpfen sichtbar und öffentlichkeitswirksam für die Rechte von Frauen* weltweit. Es ist ein täglicher Kampf von Frauen* sich in patriarchalischen Strukturen für die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Struktur und Kultur in allen Lebensbereichen einzusetzen.

„Die Eskalation von Diskriminierung und Gewalt in kämpferischer Auseinandersetzung ist Krieg. Krieg ist ein patriarchalisches Instrument der Machtdemonstration, Machtdurchsetzung und Machtmissbrauch. Gewalt und Krieg sind nie duldbar und auch keine Lösung für Konflikte!“ entrüstet sich Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und bekennt sich: „Wir sind mit den Menschen in der Ukraine solidarisch, sowie mit allen Menschen in Russland und weltweit, die sich gegen den Krieg von Putin stellen und mit uns das sofortige Beenden von Kriegshandlungen durch die russische Regierung fordern!“

„Insbesondere Frauen, Kinder und junge Menschen sind die Hauptleidtragenden jeglicher Kriegssituation: Sei es, dass sie Gewalterfahrung im Kriegsgebiet erleiden, sei es, dass sie engste Familienangehörige verlieren, sei es, dass sie alleine verantwortlich für das Versorgen der Kinder und der Altengeneration unter erschwerten Bedingungen sind, sei es, dass sie Kinder in U-Bahnstationen gebären oder sei es, dass sie Heimatvertriebene auf der Flucht sind, was oftmals auch mit einer Bedrohung durch sexualisierte Gewalt oder anderer Gewaltformen verbunden ist. Mit all dem Erlebten gehen Traumatisierungen einher und entstehen posttraumatische Belastungsstörungen, die nicht nur mit Ängsten vor der Zukunft verbunden sind!“ ist Spachtholz überzeugt.

Die VBM Vorsitzende appelliert an die politischen Entscheidungsträger:innen in Deutschland die Versprechungen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und den sich abzeichnenden Folgen mit noch ungewissem Ausgang, nicht nur Sicherheitspolitik im Kontext Energie und Verteidigung mit entsprechenden Kosten anzustreben, sondern auch die im Ampel-Koalitionsvertrag formulierten gleichstellungspolitischen Ziele, insbesondere auch die Umsetzung des Gewaltschutzabkommens „Istanbul-Konvention“ und die Bemühungen „Gleichstellung innerhalb diesen Jahrzehnts zu erreichen“ als wichtige Investition weiterhin anzuerkennen und zu priorisieren.

„Wir brauchen nicht nur eine feministische Außenpolitik, sondern auch feministische Innenpolitik, d. h. echte gleichstellungsorientierte Strukturen, die den Weg zu einer gewalt- und diskriminierungsfreien Kultur ebnen – in Deutschland, in der EU und weltweit!“ fordert Spachtholz.

Als Mitglied im Deutscher Frauenrat und der CEDAW Allianz ist der VBM Mitzeichnerin der Solidaritätsbekundung für Menschen in der Ukraine.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 07.03.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Pariser Konferenz berät zur Europäischen Kindergarantie und Unterstützung für Kinder im Russland-Ukraine-Konflikt.

Heute trafen sich Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten in Paris, um die europäische Kindergarantie voranzutreiben. Im Fokus der Konferenz stand auch der Russland-Ukraine Konflikt. Alle Teilnehmenden unterzeichneten eine Erklärung, die die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verurteilt und insbesondere auf das Leiden der Kinder aufmerksam macht.

Für die deutsche Bundesregierung nahm Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, an der Konferenz teil und betonte:

„Flüchtlingskinder und ihre Familien aus der Ukraine erfahren großes Leid. Wir müssen dafür sorgen, dass sie schnell Schutz und Sicherheit in Deutschland und anderen EU-Staaten finden. Hilfe, gerade für geflüchtete Kinder, muss dabei alles umfassen: von guter Gesundheitsversorgung über Bildung bis zur gesunden Ernährung. Mit der Zustimmung zur Europäischen Kindergarantie haben wir uns dazu in ganz Europa verpflichtet.

Ziel der Garantie ist es, mehr Chancengerechtigkeit für Kinder zu erreichen, ganz egal, wo sie leben. Wir wollen dafür sorgen, dass jedes Kind in Europa die gleichen Möglichkeiten auf Wohlergehen und eine gute Entwicklung hat. Dabei sind besonders die ersten Lebensjahre entscheidend. Deutschland leistet hierzu wichtige Impulse. In der Bundesregierung haben wir uns umfassende Maßnahmen vorgenommen, um Familien wirksamer zu unterstützen. Allen voran die geplante 14-tägige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt, Verbesserungen im Elterngeld und die Einführung von Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. Zur Stärkung der Teilhabe von Familien haben wir mit der Bundesstiftung „Frühen Hilfen“ sowie den Bundesprogrammen „Sprach-Kitas“ und „Kita-Einstieg“ bereits deutliche Erfolge erreicht. Jetzt geht es darum, gemeinsam mit allen EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zu entwickeln, um die Perspektiven für benachteiligte Kinder europaweit spürbar zu verbessern.“ Chancengleichheit durch die Europäische Kindergarantie Jedes Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen bekommen, die für sein Wohlergeben und seine Entwicklung notwendig sind – von Bildung bis zur medizinischen Versorgung. Um dies zu erreichen, hatte der Rat der Europäischen Union im Juni 2021 einstimmig eine Empfehlung zur Einführung einer EU-Kindergarantie beschlossen. Ziel ist es, die soziale Ausgrenzung von Kindern zu bekämpfen, Kinderrechte zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.

Weitere Informationen zur EU-Kindergarantie: ec.europa.eu/social.

Die Gemeinsame Erklärung zum Einfluss des Russland-Ukraine-Konflikts auf Kinder finden Sie hier.

Web-Ansicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/bessere-chancen-fuer-kinder-in-ganz-europa-193776

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.03.2022

Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB) im Bundeskabinett erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Canan Bayram, Berichterstatterin für Strafrecht:

Wir freuen uns sehr, dass das Kabinett die schon 2019 von der Grünen Bundestagsfraktion geforderte ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs beschlossen hat. Justizminister Marco Buschmann und Frauenministerin Anne Spiegel haben die Streichung des §219a StGB zur Priorität gemacht. Hieran zeigt sich, dass die Ampelregierung frauenpolitisch den Unterschied macht.

Die Streichung von 219a ist ein langjähriges grünes Anliegen, mit dem wir endlich mehr Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zugänglich machen und Rechtssicherheit für Ärzt*innen schaffen.

Das sogenannte Werbungsverbot ist ein Relikt des Nationalsozialismus und seine Abschaffung ist überfällig.

Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der notwendigen Gesundheitsversorgung und des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung. Es ist falsch, dass Ärzt*innen, die diesen Eingriff vornehmen und darüber aufklären, in Deutschland kriminalisiert wurden.

Durch die Abschaffung des § 219a StGB können Ärzt*innen über die von ihnen angebotenen medizinischen Behandlungen informieren, ohne Gefahr zu laufen, bestraft zu werden.

Mit der Abschaffung von § 219a StGB schaffen wir nicht nur die Aufklärungsmöglichkeit für Ärzt*innen, sondern auch den bestmöglichen Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die auf fachkundige Aufklärung und schnelle medizinische Versorgung angewiesen sind.

Unser Dank gilt den Ärzt*innen, allen voran Kristina Hänel, sowie den Aktivist*innen, die seit Jahren das Thema 219a auf der gesellschaftspolitischen Agenda halten. Klar ist aber auch, dass es für uns Grüne mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB nicht getan ist. Die verbesserte Information über Schwangerschaftsabbrüche ist ein erster großer Erfolg. Wichtig ist, dass sich die zunehmend schlechter werdende Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch erheblich verbessert. Als Ampelkoalition haben wir uns im Koalitionsvertrag festgelegt, dafür Sorge zu tragen, dass es wieder mehr Ärzt*innen gibt, die Abbrüche durchführen – und Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung verankert werden. Perspektivisch wollen wir die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen erreichen. Um Möglichkeiten einer außerstrafgesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu prüfen, werden wir als Ampel zudem eine Kommission einsetzen. Die bestehende Situation mit einer vielerorts prekären Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch werden wir nicht länger hinnehmen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 09.03.2022

„Endlich scheint Schwung in die Umsetzung der BAFöG-Reform zu kommen. Die Überarbeitung ist bitter nötig, wenn nur noch elf Prozent der Studierenden BAföG erhält. Wir müssen zu dem zurück, was das BAföG einst leistete. Allerdings sind die jetzigen geplanten Erhöhungen weder bedarfsdeckend noch existenzsichernd“, erklärt Nicole Gohlke, bildungs- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur geplanten BAföG-Reform der Bundesregierung. Gohlke weiter:

„Die Bundesregierung sollte sich an der Lebenswirklichkeit und den realen Kosten der jungen Menschen orientieren, die mit eklatant gestiegenen Wohnkosten kämpfen. Die geplante Erhöhung der Wohnpauschale ist gut gemeint, reicht aber nicht. In München etwa gehen durchschnittlich 91 Prozent des BAföG zum Wohnen drauf, in Berlin blechen BAföG-Empfänger über die Hälfte für die Miete. Es kann doch nicht weiter der Geldbeutel entscheiden, ob und wo man studiert. Ein dickes Fragezeichen hinterlässt die Bundesregierung noch beim Notfallmechanismus und bei der Klärung der Rückzahlungsmodalitäten.

Zudem sollten wir damit aufhören, es als Selbstverständlichkeit zu betrachten, dass viele Studierende nebenher arbeiten gehen, um sich ihr Studium leisten zu können. Wir erwarten doch auch nicht, dass jemand neben seiner Bankausbildung jobben geht. Das kommt in der Debatte viel zu kurz.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.02.2022

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Einsetzung der Kinderkommission beschlossen. In seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung von Ulrike Bahr (SPD) votierten die Mitglieder einstimmig für die erneute Einrichtung einer Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Deutschen Bundestag. Alle Fraktionen unterstützten damit das Anliegen, „die erfolgreiche Arbeit der Kinderkommission auch in der 20. Wahlperiode fortzusetzen“, wie es in dem fraktionsübergreifenden Ausschussantrag heißt. Die sogenannte „Kiko“ habe seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahr 1988 einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kinderpolitik in Deutschland geleistet.

Die Kinderkommission muss sich nun formal konstituieren; auch ihre künftigen Mitglieder sind von den Fraktionen noch zu benennen. Jede Fraktion stellt ein Mitglied, das auch ordentliches Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist. Der Vorsitz im Gremium wechselt turnusmäßig zwischen Mitgliedern der Kommission in der Reihenfolge der Fraktionsgröße.

Formal ist die Kinderkommission ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er ist kleiner als der Ausschuss selbst, hat aber eine besondere Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 59 vom 16.02.2022

DIW-Studie beleuchtet Ampel-Pläne zur Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III und V für Ehepaare – Alternatives Faktorverfahren der Steuerklasse IV, das den Splittingvorteil des Paares berücksichtigt, sollte vereinfacht und ergänzt werden – Positive Effekte auf Erwerbstätigkeit von Frauen wären wohl begrenzt – Zusätzlich zu Reform der Lohnsteuerklassen wäre Reform des Ehegattensplittings sinnvoll

Die Bundesregierung plant eine Reform der Lohnsteuer von Ehepaaren, um die hohe Belastung für Zweitverdienende im Lohnsteuerverfahren zu vermindern und so die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu fördern. WissenschaftlerInnen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) kommen in einer Studie zu dem Ergebnis, dass die geplante Abschaffung der Steuerklassenkombination III und V zwar grundsätzlich zielführend ist, aber noch nachgebessert werden sollte. „Die Wirkung auf die Beschäftigung von Frauen ist empirisch schwer abzuschätzen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Langfristig sollte die Reform der Lohnsteuer daher von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden.“ Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen eines Paares addiert, halbiert und die Steuer berechnet. Diese wird danach wieder verdoppelt. Aufgrund des progressiven Steuersatzes ist die Ersparnis am größten, wenn einer viel verdient und der andere nichts.

Faktorverfahren bereits möglich, aber kaum angewandt

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Kombination der Steuerklassen III und V bei Ehepaaren abgeschafft wird. Zugleich soll das sogenannte Faktorverfahren der Kombination IV/IV gestärkt werden. Derzeit sind zumeist Ehefrauen mit deutlich geringerem Einkommen als ihre Partner in Steuerklasse V eingruppiert und tragen damit höhere Steuerbelastungen, als es bei einer Individualbesteuerung der Fall wäre. Im Gegenzug wird der Erstverdienende – zumeist der Ehemann – mit Klasse III steuerlich begünstigt. Steuerklasse IV für beide PartnerInnen ließe die Grenz- und Durchschnittsbelastungen für Zweitverdienende sinken und die der Erstverdienenden steigen. „Bei einem jährlichen Bruttolohn von 20.000 bis 35.000 Euro würde zum Beispiel eine teilzeitarbeitende Frau beim Übergang in die Steuerklasse IV 200 bis 300 Euro mehr in die Familienkasse einzahlen“, erläutert Studienautor Stefan Bach.

Die Option auf das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV würde zusätzlich steuermindernd wirken, da dies den Splittingvorteil bei der Lohnsteuer beider PartnerInnen berücksichtigt. „Dieses Verfahren ist bereits seit langem möglich, wird aber nur wenig genutzt, weil es kaum bekannt ist“, ergänzt Bach. „Es muss aufwendig beantragt und alle zwei Jahre erneuert werden, was viele Paare abschreckt.“ Die AutorInnen schlagen als einfache Ergänzung einen automatischen gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich vor. „Das wäre ein großer Schritt in Richtung vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax), der auch im Ampel-Koalitionsvertrag erwähnt wird und Millionen Ehepaaren die Steuererklärung ersparen würde“, so der Steuerexperte.

Reform des Ehegattensplittings darf nicht von Agenda verschwinden

Ob die geplante Reform aber tatsächlich die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht, ist fraglich. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn die PartnerInnen ihre Erwerbsentscheidungen an den laufenden Lohnsteuerbelastungen orientieren, die sich am Ende jeden Monats auf dem Gehaltszettel widerspiegeln. Die Lohnsteuer ist aber nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Paares. Soweit sich viele Paare nach dem gemeinsamen Nettoeinkommen nach der Steuererklärung im Folgejahr richten, bei der das Ehegattensplitting mit seiner steuerbelastenden Wirkung auf Zweitverdienende greift, werden die Effekte auf die Erwerbsbeteiligung nur gering ausfallen.

„Das Aus der Steuerklassenkombination III und V wäre ein positives Signal und ein erster Schritt zur Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben“, resümiert Studienautor Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat. „Allerdings muss auch beim Ehegattensplitting deutlich nachjustiert werden. In seiner jetzigen Form setzt es falsche Anreize.“ Die ÖkonomInnen empfehlen dafür das sogenannte Realsplitting, das sich in der Reformdiskussion der vergangenen Jahre als Kompromiss abzeichnet. Beim Realsplitting würden bei der steuerlichen Veranlagung geringere Einkommensbeträge auf das niedrigere Gehalt übertragen als bei der jetzigen Regelung. Besonders bei sehr hohen Einkommen würden die Steuervorteile deutlich begrenzt, bei mittleren und unteren aber kaum angetastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 10.03.2022

Familiengründung ist nach wie vor kritischer Wendepunkt für Erwerbsbiografien und Gehälter von Frauen – Reformen bei Elterngeld, Ehegattensplitting und Minijobs sind Ansatzpunkte, um Sorgearbeit gerechter aufzuteilen

Der Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, ist in den vergangenen Jahren langsam, aber kontinuierlich bis auf 18 Prozent gesunken. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt, unterscheidet sich der Rückgang allerdings sehr stark nach dem Alter: Während der Gender Pay Gap bei den unter 30-Jährigen von durchschnittlich rund 15 Prozent in den Jahren 1990 bis 1999 auf acht Prozent im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019 fiel, verharrte er in den Altersgruppen ab 40 Jahren bei deutlich über 20 Prozent. „Daran zeigt sich, wie einschneidend die Phase der Familiengründung für die Erwerbsbiografien und damit die Gehälter vieler Frauen nach wie vor ist“, sagt Annekatrin Schrenker aus der Abteilung Staat des DIW Berlin anlässlich des bevorstehenden Equal Pay Days. „Frauen legen ab der Geburt des ersten Kindes längere Pausen vom Job ein und arbeiten fortan häufiger in Teilzeit. Die Folge ist, dass Männer mit ihren Stundenlöhnen insbesondere im Alter von 30 bis 40 Jahren davonziehen“, so Schrenker.

Grund dafür ist in erster Linie die in Deutschland nach wie vor sehr ungleiche Aufteilung der Sorgearbeit. Mütter wenden im Durchschnitt deutlich mehr Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit auf als Männer. Sie treten beruflich kürzer – und zwar nicht nur vorübergehend, sondern oft dauerhaft, wie vergangene Studien bereits gezeigt haben. Da Teilzeitjobs nicht nur aufgrund des geringeren Stundenumfangs weniger Gehalt abwerfen, sondern auch pro Stunde schlechter bezahlt werden, weitet sich die Lohnschere zwischen Frauen und Männern ab der Familiengründung – und schließt sich in höherem Alter nicht mehr. Dass die Verdienstunterschiede im Alter bis 30 Jahren heute geringer ausfallen, ist unter anderem den höheren Bildungsabschlüssen von Frauen zuzurechnen: Junge erwerbstätige Frauen haben mittlerweile häufiger einen Universitätsabschluss als junge Männer. Zudem bekommen sie ihr erstes Kind später, als das früher der Fall war.

Politik sollte Anreize für gleichmäßigere Aufteilung von Sorgearbeit setzen

„Frauen sind mit ihren Stundenlöhnen in jungen Jahren ihren männlichen Kollegen mittlerweile auf den Fersen – nach der Familiengründung sind die Verdienstunterschiede aber beinahe so groß wie eh und je“, resümiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Um dies zu ändern, braucht es Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit in der kritischen Phase der Familiengründung.“ Eine Möglichkeit wäre den Studienautorinnen zufolge, die Partnermonate beim Elterngeld auszuweiten. Derzeit beschränken sich viele Väter auf das Minimum von zwei Monaten Elternzeit, um das Elterngeld in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Die Partnermonate sollten schrittweise auf sieben von 14 Monaten erhöht werden. Gleichzeitig sollte die Lohnersatzrate angehoben werden, um das Elterngeld für Väter, die in vielen Familien nach wie vor die Hauptverdiener sind, attraktiver zu machen. Auch eine Reform des Ehegattensplittings und der Minijobs könnte zu einer gleichmäßigeren Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit führen. „Wenn sich sowohl die bezahlten Arbeitsstunden als auch die unbezahlte Sorgearbeit von Frauen und Männern angleichen, würde dies nicht nur geschlechterstereotype Einstellungen abbauen, sondern auch den Gender Pay Gap nachhaltig reduzieren“, so Wrohlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2022

DIW Studie untersucht Einfluss von Sorgearbeit auf Erwerbsbeteiligung bei Frauen und Männern – Egalitärere Verteilung der Sorgearbeit in Paarhaushalten erhöht Erwerbsumfang von Frauen stärker, als sie den von Männern verringert – Hausarbeit schränkt Erwerbsbeteiligung stärker ein als Betreuungsaufgaben – Ausbau der Ganztagsbetreuung, Reform des Elterngeldes und Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen empfohlen

Sorgearbeit und Erwerbsbeteiligung sind zwischen Frauen und Männern in Deutschland sehr ungleich verteilt. In rund 75 Prozent der Paarhaushalte übernimmt der Mann weniger als die Hälfte der Sorgearbeit. Leistet der Mann aber mehr Sorgearbeit, also Hausarbeit und Betreuungsaufgaben, steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen. Der Arbeitsumfang der Frauen nimmt sogar viermal so viel zu, wie er beim Mann abnimmt. Dies ist eines der Kernergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die sich auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) seit 2001 stützt.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass, wenn Frauen bei Hausarbeit und Kinderbetreuung entlastet werden, sie mehr erwerbstätig sind. Das bisschen Haushalt macht sich also erwiesenermaßen nicht von allein“, sagt Studienautorin Claire Samtleben in Anspielung auf den deutschen Schlager aus dem Jahr 1977. Wird die Sorgearbeit ausgelagert, also zum Beispiel mit Kitabetreuung oder Haushaltshilfen, erhöht dies nicht nur die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und den Erwerbsumfang bei den Frauen, sondern auch bei den Männern.

Effekt der Hausarbeit bisher unterschätzt

Ein weiteres relevantes Ergebnis erhielten die AutorInnen, als sie Sorgearbeit nach Hausarbeit und Betreuungsaufgaben differenziert untersuchten: Werden Frauen bei der Hausarbeit durch Mehrarbeit des Partners oder Auslagerung entlastet, erhöht sich ihre Erwerbsbeteiligung stärker, als wenn sie bei der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen stärker unterstützt werden. „Der Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Reform des Elterngeld mit Ausweitung der Partnermonate sind sicherlich sinnvolle Vorhaben, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen“, meint Ko-Autor Kai-Uwe Müller. „Doch der Aspekt der Hausarbeit ist bisher weitgehend vernachlässigt worden.“ Im aktuellen Koalitionsvertrag ist nun die Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen vorgesehen. Häufig jedoch wird diese Arbeit in unversicherten Arbeitsverhältnissen von marginalisierten Gruppen übernommen. „Die Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen, beispielsweise über ein Gutscheinsystem kann, richtig ausgestaltet, Vorteile für viele bringen“, meint Müller.

Sorgearbeit und Vollzeittätigkeit beider Partner lässt sich gerade bei Paaren mit Kindern nur schwer realisieren. „Wenn aber die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert werden soll, egal ob um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken oder um Ungleichheiten in der finanziellen Lage von Männern und Frauen abzubauen, muss der Hebel der Sorgearbeit genutzt werden – entweder über eine von öffentlicher Hand organisierte Entlastung der Haushalte oder durch eine egalitärere innerpartnerschaftliche Aufteilung“, appelliert Claire Samtleben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2022

In einer steigenden Zahl von Haushalten erwirtschaften Frauen das Haupteinkommen. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass dies an veränderten Rollenbildern liegt.

Der Mann verdient das Geld, die Frau hütet Haushalt und Kinder. Das war einst das unangefochtene Standardmodell der familiären Arbeitsteilung. Abgelöst wurde es vom Hinzuverdienermodell, in dem die Frau zumindest den kleineren Teil des Erwerbseinkommens beisteuert. Im modernen Zweiverdienermodell schließlich kommen beide Partner auf ähnliche Einkommen. Vergleichsweise selten kommt es jedoch bis heute vor, dass die Frau die Hauptverdienerin, die „Familienernährerin“ ist. Allerdings nimmt der Zahl solcher Haushalte zu, wie eine Untersuchung von WSI-Forscher Wolfram Brehmer sowie Christina Klenner und Tanja Schmidt zeigt. Sie haben Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), einer regelmäßig wiederholten, repräsentativen Haushaltsbefragung, ausgewertet. Demnach hatten im Zeitraum von 2007 bis 2016 im Schnitt knapp 11 Prozent der Paarhaushalte in Deutschland eine Hauptverdienerin. Wobei die Quote im Laufe des Untersuchungszeitraums von 9,9 auf 11,9 Prozent gestiegen ist.

In zwei Dritteln der Haushalte verdienten die Männer mehr, ein knappes Viertel waren Haushalte „mit egalitärer Einkommenserwirtschaftung“. Die Grundgesamtheit bilden alle heterosexuellen Paarhaushalte – mit oder ohne Kinder. Als Familienernährer oder -ernährerin gilt, wer 60 Prozent oder mehr zum Haushaltseinkommen beiträgt. Kapitalerträge oder Sozialtransfers, die nicht unmittelbar einer Person zugeordnet werden können, bleiben außen vor.

Unter welchen Umständen werden Frauen nun zu Familienernährerinnen? Denkbar wären verschiedene Entwicklungen und Motive. Zum Beispiel könnten sich gut ausgebildete Frauen mit Karriereambitionen mit Männern zusammentun, die keine Selbstverwirklichung im Beruf anstreben, sondern sich ihre Energie lieber für die Kinder aufsparen. Tatsächlich ist die Bandbreite der Konstellationen recht groß, trotzdem konnten die Forschenden eine Reihe typischer Muster herausfiltern.

Unfreiwillige Familienernährerinnen

Der Faktor mit dem größten Einfluss ist der Erwerbsstatus des Mannes. Am häufigsten werden Frauen schlicht dadurch zu Hauptverdienerinnen, dass der Mann seinen Job verliert. In die gleiche Richtung wirkt – oft unfreiwillige – Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung des Mannes. Das erklärt den Forschenden zufolge auch einen Teil des Anstiegs der Zahl der Familienernährerinnen-Haushalte: In den Untersuchungszeitraum fällt die große Finanz- und Wirtschaftskrise, die gerade viele Männer ihren Arbeitsplatz gekostet oder ihnen zumindest Kurzarbeit beschert hat – ein Effekt, der auch in anderen europäischen Ländern die Haushalte mit Hauptverdienerin vermehrt hat. 

Die Wahrscheinlichkeit für eine Familienernährerinnen-Konstellation steigt auch, wenn der Mann einen Migrationshintergrund und dadurch schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt hat oder selbstständig ist. Eine gute berufliche Position der Frau erhöht die Chance, zur Hauptverdienerin zu werden, etwa wenn sie in einem gut bezahlenden Großbetrieb oder dem öffentlichen Dienst arbeitet.

Den größeren Teil des Einkommens verdienen Frauen oft auch dann, wenn kleine Kinder im Haushalt leben und die Väter Elternzeit nehmen oder wenn sich die Partner noch in der Ausbildung befinden. In Haushalten mit älteren Hauptverdienerinnen kann der Mann bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sein. 

Die Haushalte von Familienernährerinnen zählen in aller Regel nicht zu den wohlhabenden. Knapp die Hälfte „rangiert in einer prekären Einkommenssituation“, so die Forschenden, und rund 20 Prozent sind „im strengen Sinne arm“. Daran ändert die Tatsache nichts, dass Hauptverdienerinnen häufiger als ihre Geschlechtsgenossinnen in traditionellen Familienarrangements akademische Abschlüsse haben und eine höhere berufliche Stellung bekleiden. Denn auf der anderen Seite haben rund 15 Prozent in der Gruppe der Familienernährerinnen keinen Berufsabschluss und knapp die Hälfte arbeitet in „niedriger beruflicher Stellung“. 

Welche Rolle spielen Einstellungen?

Zumindest in einem der Untersuchungsjahre, nämlich 2012, wurde im SOEP auch die „Geschlechterrollenorientierung“ der Befragten erfasst, also ob die Interviewten eher eine traditionelle oder eine egalitäre Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann befürworten. Dabei findet das egalitäre Modell mit etwa 85 Prozent Zustimmung unter Familienernährerinnen zwar großen Zuspruch. Die Zustimmungsrate liegt jedoch sieben Prozentpunkte unter dem Wert für Frauen in Haushalten, die in Sachen Einkommen tatsächlich als egalitär einzustufen sind. Und „einen signifikanten Zusammenhang zwischen egalitären Geschlechterrollenorientierungen und der Einkommensrelation im Paarhaushalt“ konnten Brehmer, Klenner und Schmidt statistisch nicht nachweisen. Das bedeutet: Die Einstellung zu Geschlechterrollen wirkt sich offenbar nicht auf die Einkommensverteilung von Paaren aus.Die Forschenden kommen zu dem Schluss: „Dass Familienernährerinnen-Konstellationen auf bewusst gewählten Strategien der Paare beruhen, lässt sich anhand der verfügbaren Daten nicht bestätigen.“ Die meisten Paare planen nicht, dass die Frau den Löwenanteil der Erwerbsarbeit übernimmt, sondern geraten in die Situation hinein. 

Ost und West

Ostdeutschland unterscheidet sich deutlich vom Westen – was nicht zuletzt an der längeren Tradition der Frauenerwerbstätigkeit liegen dürfte. Im Osten beträgt die Hauptverdienerinnen-Quote im Durchschnitt der untersuchten Jahre 16,2 Prozent, im Westen nur 9,5 Prozent. Auch die mit dem Zusammenbruch der DDR-Industrie gesunkenen Einkommenschancen für Männer könnten ein Grund sein, vermuten die Forschenden. Einige der gefundenen Zusammenhänge gelten nur für einen von beiden Landesteilen. So erhöht ein akademischer Abschluss die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau Familienernährerin wird, nur in Westdeutschland, während bei Frauen im Osten keine signifikante Beziehung besteht.

Überholte Leitbilder

Auch wenn das Familienernährerinnen-Modell meist nicht aus Überzeugung gewählt wird, ist es ein Bestandteil der gesellschaftlichen Realität, konstatieren die Wissenschaftlerinnen und der Wissenschaftler. Und angesichts von Prekarisierungsprozessen am Arbeitsmarkt, die besonders Männer mit eher geringer Qualifikation oder Migrationshintergrund betreffen, sowie einer steten Verbesserung der Ausbildung und beruflichen Positionen von Frauen dürfte die Zahl der Haushalte mit Hauptverdienerin weiter zunehmen. Das müsse auch die Politik zur Kenntnis nehmen, die sich „gegenwärtig mit einer inkonsistenten Mischung von Regelungen und Leistungen teilweise am Bild des männlichen Familien­ernährers, teilweise an einem gleichberechtigten Zweiverdienermodell“ orientiert, schreiben die Forschenden. Auf „die neuen Familienkonstellationen mit Familienernährerinnen“ sei man „bisher nicht adäquat eingestellt“ . Nötig sei zudem „eine konsequente Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf sowie eine bessere Vereinbarkeit von Fürsorge und Beruf für beide Geschlechter“.

Wolfram Brehmer, Christina Klenner, Tanja Schmidt: Was macht Frauen in Deutschland zu Familienernährerinnen? WSI-Report Nr. 70, Januar 2022

Quelle: Ausgabe 03/2022 Hans-Böckler-Stiftung vom 17.02.2022

Die AWO-ISS Langzeitstudie zur Kinderarmut untersucht seit 1997 die Lebensverläufe von armutsbetroffenen Kindern in Deutschland. Im Jahr 2019 wurde die fünfte Phase der Studie abgeschlossen, in der die Lebenslagen und Armutserfahrungen von den damals Sechsjährigen nun im Alter von 25 Jahren untersucht wurden. Mit ‚(Über-)Leben mit 28‘ wurden nun die Ergebnisse der fünften Studienphase mit Blick auf den Übergang ins junge Erwachsenenalter vertieft und um einem neuen Forschungsaspekt erweitert: Wie wirken sich die Armutserfahrungen im Kindes- und Jugendalter auf die Bewältigung der Corona-Krise im jungen Erwachsenenalter aus? Um diese Frage zu beantworten, wurden acht Studienteilnehmenden sechs Monate lang qualitativ begleitet.

Die Lebensrealitäten mit 28 Jahren unterscheiden sich dabei stark: Da gibt es Marie, die infolge vielfacher chronischer Erkrankungen bereits arbeitsunfähig ist und weiterhin in Armut lebt. Oder aber Ali, der zwar in Armut und multipler Deprivation aufgewachsen ist, aber mittlerweile durch einen guten Job finanziell abgesichert ist und ein selbstbestimmtes Leben führt. Für all die jungen Menschen zeigten sich dennoch die Auswirkungen der (Kinder-) Armut bis ins Erwachsenenalter hinein. Was wir von diesem Wissen für die Praxis der Sozialen Arbeit lernen können, formulieren wir in Handlungsempfehlungen aus.

Die Ergebnisse der Studie und die Lebensgeschichten der jungen Menschen können Sie unter

https://www.iss-ffm.de/fileadmin/assets/veroeffentlichungen/downloads/AWO-ISS-Langzeitstudie-VI.pdf

nachlesen. Die Studie kann als Druckversion gegen eine Postgebühr beim ISS über info@iss-ffm.de bestellt werden. Der Versand der bestellten Bücher erfolgt Ende März.

Quelle: Information Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. vom 14.03.2022

  • 75 % der Mütter erwerbstätig – Anteil binnen zehn Jahren um fünf Prozentpunkte gestiegen
  • Mütter jüngerer Kinder arbeiten in Deutschland doppelt so häufig Teilzeit wie im EU-Durchschnitt
  • Frauen häufiger armutsgefährdet als Männer

Ein großer Teil der erwerbstätigen Mütter steckt beruflich zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, arbeiteten im Jahr 2020 zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter in Teilzeit (65,5 %). Bei Vätern in derselben Situation waren es zuletzt nur 7,1 %. Daran hat sich binnen zehn Jahren wenig verändert: 2010 lag die Teilzeitquote von Vätern bei 5,4 %, die von Müttern bei 64,2 %.

Anteil erwerbstätiger Mütter binnen zehn Jahren um gut fünf Prozentpunkte gestiegen

Mütter in Deutschland waren damit 2020 häufiger erwerbstätig (74,9 %) als zehn Jahre zuvor: 2010 lag der Anteil erwerbstätiger Mütter noch bei 69,3 %. Frauen mit Kindern stehen allerdings weiterhin deutlich seltener im Arbeitsleben als Männer in derselben familiären Situation: Der Anteil der erwerbstätigen Väter blieb im selben Zeitraum nahezu konstant und lag 2020 bei 90,2 %.  

Mütter mit jüngeren Kindern arbeiten in Deutschland fast doppelt so häufig Teilzeit wie im EU-Durchschnitt 

Vor allem für Eltern jüngerer Kinder ist die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung eine Herausforderung. Verglichen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-27) ist die Teilzeitquote von Müttern jüngerer Kinder in Deutschland besonders hoch: 69,3 % der erwerbstätigen Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren arbeiteten 2020 in Teilzeit, im EU-Durchschnitt waren es nur 33,9 %. Damit liegt Deutschland auf Platz 2 unter den EU-27, eine höhere Teilzeitquote bei Müttern haben nur die Niederlande (82,3 %). Zum Vergleich: Väter in Deutschland in derselben Situation reduzieren ihre Arbeitszeit nur selten, aber ebenfalls häufiger als im EU-Durchschnitt. Der Unterschied fällt bei einer Teilzeitquote von 7,6 % im Vergleich zu den EU-weiten 5,6 % allerdings geringer aus. 

Die hohe Teilzeitquote geht einher mit einer im EU-Vergleich etwas höheren Erwerbstätigkeit von Müttern in Deutschland. Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren waren 2020 in Deutschland häufiger erwerbstätig (Anteil von 70,7 %) als im EU-Durchschnitt (68,2 %). 

Zwei von fünf Frauen im erwerbsfähigen Alter leben mit Kind(ern)

Mit mindestens einem Kind unter einem Dach lebten im Jahr 2020 zwei von fünf Frauen im erwerbsfähigen Alter (40,6 %). Darunter waren 6,9 % Alleinerziehende, die übrigen lebten mit Partner oder Partnerin zusammen. Bei Männern im selben Alter von 15 bis unter 65 Jahren ist der Anteil deutlich niedriger: Hier lebte nur ein Drittel (33,5 %) in einem Haushalt mit mindestens einem Kind. 

Frauen arbeiten häufig in durch die Corona-Krise belasteten Berufsbereichen

Während der Corona-Pandemie geriet nicht nur das Vereinbaren von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung für viele Frauen zur Herausforderung – sie waren auch wegen ihrer Berufe überdurchschnittlich stark belastet, etwa wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos. So waren in medizinischen Gesundheitsberufen nahezu vier von fünf Erwerbstätigen weiblich (78 %). Genauso hoch war der Anteil im Bereich nichtmedizinischer Gesundheit und Körperpflege. In sozialen Berufen wie im Erziehungsbereich, in denen das Ansteckungsrisiko vergleichsweise hoch ist, lag der Frauenanteil bei knapp 84 %. Auch in Verkaufsberufen arbeiteten mit einem Anteil von 70 % überdurchschnittlich viele Frauen. 

Frauen häufiger armutsgefährdet als Männer

Fast jede fünfte Frau in Deutschland (19,2 %) war im Jahr 2020 von Armut bedroht. Bei Männern lag die Armutsgefährdungsquote mit 17,7 % etwas niedriger. Besonders deutlich fallen die Geschlechterunterschiede bei jungen und älteren Menschen aus. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen waren 32,7 % der Frauen armutsgefährdet sowie 25,4 % der Männer. Bei den über 65-Jährigen lag die Armutsgefährdungsquote für Frauen bei 22,6 %, die der Männer bei 18,2 %.   

Methodischer Hinweis:

Die Daten zur Erwerbstätigkeit von Eltern stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar. 

Bei den Ergebnissen zur Armutsgefährdung handelt es sich um erste Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2020. Diese Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Unter anderem wechselte sie damit von einer freiwilligen zu einer in Teilen auskunftspflichtigen Befragung. Aufgrund der umfangreichen methodischen Änderungen ist ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren nicht möglich.

Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2020 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 173 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 463 Euro im Monat. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2020 sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auf der Themenseite Lebensbedingungen und Armutsgefährdung verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Analyse des Deutschen Familienverbandes zeigt: Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung macht Hoffnung auf gute familienpolitische Maßnahmen. Leider weist der Vertragstext bei entscheidenden Themen Schwächen auf.

„Die Bundesregierung hat sich ein großes Bündel familienpolitischer Arbeit vorgenommen. Gespickt mit vielen Versprechen. Im gesamten Querschnittsbereich der Familienpolitik kommen erhebliche Neuerungen auf Familien zu, sei es im Familienrecht, bei Steuern und Abgaben sowie in der Bildung oder im Wohnungswesen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Ein herausragendes Manko des Koalitionsvertrages ist für den Deutschen Familienverband die stark erwerbsorientierte Ausrichtung der künftigen Familienpolitik. Gleich mehrfach nehmen die Ampel-Parteien in der Koalitionsvereinbarung Bezug darauf.

„Eine zukunftsgewandte Familienpolitik darf sich nur einem Ziel widmen. Sie muss Eltern und ihren Kindern ein Leben nach ihren eigenen Wünschen und Erfordernissen ermöglichen. Eine Familienpolitik, die sich der Wirtschaftspolitik unterordnet, wird konsequent scheitern”, sagt Zeh. „Im Koalitionsvertrag sehen wir Chancen für Familien. Gleichzeitig auch viele Klippen, die dringend umschifft werden müssen.“

Der DFV unterstützt wesentliche familienpolitische Vorhaben der Bundesregierung, die auf den Gesetzesweg gebracht werden sollten. Als positiv bewertet der Deutsche Familienverband:

  • Gesetzlicher Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter
  • Bessere Unterstützung für ungewollt Kinderlose
  • Erhöhung des steuerlichen Ausbildungsfreibetrags für Eltern mit volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium
  • Dynamisierung des Pflegegeldes
  • Ausweitung von Informationen für Hilfesuchende im Rahmen der StGB 219a-Reform
  • Einführung eines digitalen Kinderchancenportals
  • Reform der Grunderwerbsteuer sowie Bau- und Investitionsoffensive zum Bau von 400.000 neuen Wohnungen, davon 100.000 öffentlich gefördert
  • Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
  • Stärkung und Finanzierung der Schulsozialarbeit
  • Zweiwöchige vergütete Freistellung für den Partner nach Geburt eines Kindes
  • Investitionsprogramme zum Ausbau von Plätzen in den Kindertagesstätten

Mehrere familienpolitische Maßnahmen der Koalitionsregierung lehnt der Deutsche Familienverband ab oder sieht in der Umsetzung viele offene Fragen. Als kritisch bewertet der Deutsche Familienverband:

  • Fehlende Beitragsentlastung von Familien in der gesetzlichen Sozialversicherung (Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung). Das wären derzeit 240 Euro je Kind und Monat
  • Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung sowie steuerliche Kapitaldeckung der Rentenversicherung sollten nicht von Eltern mit Unterhaltspflichten getragen werden
  • Der Gleichstellungs-Check sollte durch eine Familienverträglichkeitsprüfung von Gesetzen ergänzt werden
  • Bei der Kindergrundsicherung müssen offene Fragen diskutiert werden. Was wird wie genau finanziert und wer hat rechtliche Ansprüche auf was? Für den Deutschen Familienverband lässt sich die Kindergrundsicherung schnell umsetzen: Höheres Kindergeld und die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Sozialversicherung
  • Eine Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft
  • Werbung zum eigenen Vermögensvorteil oder grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche lehnt der Deutsche Familienverband strikt ab (StGB 219a)
  • Kinderrechte sind bereits Bestandteil des Grundgesetzes (Art. 1 GG ff.). Wenn diese Rechte noch einmal bekräftigt werden sollen, dann muss sichergestellt sein, dass die elterliche Erstverantwortung gewahrt wird
  • Die CO2-Bepreisung wird das Heizen und die Mobilität für Familien in den nächsten Jahren stark verteuern
  • Kaum tatsächliche Entlastung beim stark besteuerten Strompreis
  • Elterngeld: seit 2009 gibt es keine Erhöhung des Basis-Elterngeldes
  • Familiengerechte Arbeitszeitmodelle im Koalitionsvertrag: Fehlanzeige
  • Bisher keine Anerkennung von Familienqualifikationen bei der Einstellung und Beförderung
  • Es fehlt ein Investitionsprogramm für bauwillige Familien. Das Baukindergeld sollte wieder aufgelegt werden

Weitere Informationen finden sich in der Analyse

Familienpolitische Analyse des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.02.2022

Die Strompreise haben Anfang 2022 ein nationales Rekordhoch erreicht. Besonders auf Familien mit mehreren Kindern kommen Preiserhöhungen im dreistelligen Bereich zu, wie der Deutsche Familienverband berechnet hat.

„Die Strompreisexplosion stellt Familien vor finanzielle Probleme. Eine Familie mit drei Kindern hat beim gleichen Vorjahresverbrauch eine Mehrbelastung von über 200 Euro zu befürchten“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Aufgrund der gestiegenen Preise an den Energiemärkten, Steuern, Abgaben und Umlagen sind die Verbraucherkosten für Strom, aber auch für Heizöl, Gas sowie Benzin und Diesel deutlich gestiegen. Diese hohen Kosten belasten nicht nur arme Haushalte, sondern zunehmend den Mittelstand.

„Die Lohnentwicklung, die mit 1,4 Prozent für 2022 prognostiziert wird, kommt mit den Strompreissteigerungen von 12,5 Prozent und der Inflation von 5,3 Prozent längst nicht mehr mit. Wenn es so weiter geht, wird Strom für Familien bald zum rationierten Luxusgut. Dazu kommen Preiserhöhungen bei Lebensmitteln, Mieten und bei den Autokraftstoffen“, so Zeh. „Die Politik muss ihrer Verantwortung gegenüber den Verbrauchern gerecht werden – und endlich handeln. Die Steuern müssen runter!“

Die langfristige Entwicklung des Strommarktes sieht der Deutsche Familienverband kritisch. Strom gehört neben Gas und Heizöl sowie Benzin und Diesel zur Grundversorgung, die für alle Familien bezahlbar bleiben muss. Sofern keine steuerlichen Maßnahmen getroffen werden, ist davon auszugehen, dass der Strompreis weiter steigen wird. Dafür sorgt alleine die CO2-Bepreisung, die sich automatisch jedes Jahr erhöht.

„Kein Land in den G20-Staaten hat höhere Strompreise als die Bundesrepublik. Kaufkraftbereinigt hat Deutschland sogar weltweit einen der teuersten Strompreistarife“, sagt Zeh.

Der Deutsche Familienverband fordert die Politik zu Entlastungen auf. Um den massiven Strompreissteigerungen entgegenzuwirken, müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Abschaffung der EEG-Umlage bis Mitte des Jahres 2022
  • Senkung der Mehrwertsteuer für Strom auf 7 Prozent
  • Senkung der Stromsteuer auf den EU-rechtlich zulässigen Mindeststeuersatz
  • Familienklimafreibetrag bei der CO2-Bepreisung

Weitere Informationen

Berechnung des Deutschen Familienverbandes: Strompreisentwicklung (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 16.02.2022

Anlässlich des 13. Wohnungsbau-Tages in Berlin fordert die Diakonie Deutschland von der Bundesregierung einen Kraftakt für bezahlbare Wohnungen. Das Branchentreffen steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wohn-Inventur für Deutschland“.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Wohnsituation in Deutschland ist an vielen Orten desolat, die Mietsteigerungen in Ballungsräumen sind dramatisch, die Zahl der Sozialwohnungen nimmt immer weiter ab. Nicht nur Menschen mit geringen Einkommen sind davon betroffen. Auch Normalverdienende werden an die Stadtränder oder in unattraktive Lagen verdrängt. Eine neue Studie, vorgestellt auf dem Wohnungsbau-Tag, zeigt, dass jeder Zehnte auf zu engem Raum lebt, vor allem Familien mit Kindern finden keine angemessenen bezahlbaren Wohnungen. Barrierefreier Wohnraum fehlt für Ältere wie für Menschen mit Behinderung. Angemessene, bezahlbare Wohnungen sind eine zentrale Frage sozialer Gerechtigkeit. Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Es ist zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung 400.000 neue Wohnungen pro Jahr bauen will und sich im Koalitionsvertrag zum sozialen Wohnungsbau bekennt. Dafür braucht es einen Kraftakt, diese Ziele auch zügig mit entschlossenen Schritten anzugehen, damit alle Menschen angemessen wohnen und leben können.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig:

– Um Miet- und Baukosten zu reduzieren, sollte die Wohnungsgemeinnützigkeit wieder eingeführt werden. Gewinne müssen überwiegend in den Bestand oder Neubau von sozialem Wohnraum reinvestiert werden.

– Spekulationsgewinne mit Immobilien und Bauland sollten steuerlich weitgehend abgeschöpft werden.

– Leerständen oder Zweckentfremdung muss mit wirksamen rechtlichen Mitteln begegnet werden.

– Die Politik muss mehr Anreize für den Bau barrierefreier Wohnungen schaffen.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/bezahlbarer-wohnraum

zum Wohnungsbautag:

https://www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/wohnungsbautage/13-wohnungsbau-tag-2022.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 an Staat und Zivilgesellschaft, sich konsequent für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Dabei sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein besonderer Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen gelegt werden. Dafür braucht es auch eine flächendeckende Verankerung kinderrechtsbasierter Demokratiebildung sowie diskriminierungssensibler und diskriminierungskritischer Bildung in der Fachkräfteausbildung und im Lehramtsstudium. Der Schutz vor Diskriminierung und der präventive Umgang damit muss somit institutionell verankert und für alle Beteiligten verpflichtend sein. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus angegangen werden.

„Rassistische Einstellungen und Verhaltensweisen gefährden und verletzen nicht nur Einzelpersonen, sondern bedrohen in zunehmendem Maße auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland, da sie den menschenrechtlichen Grundsätzen von Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung zuwiderlaufen. Sobald Grundrechte zur Disposition stehen, steht die Demokratie an sich in Frage“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 als Kooperationspartner.

„Hier darf der Staat keinen Millimeter nachgeben und muss die Opfer von Rassismus und auch unsere Demokratie mit fester Entschlossenheit verteidigen, verbunden mit einer stärkeren Unterstützung durch eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der antirassistischen Arbeit von Betroffenenselbstorganisationen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft. Und das möglichst früh: Beispiele wie das vom Deutschen Kinderhilfswerk koordinierte Kompetenznetzwerk ,Demokratiebildung im Kindesalter‘ zeigen auf, wie bereits im frühkindlichen Bildungsbereich kinderrechteorientierte Arbeit für Vielfalt und gegen Rassismus gefördert und vernetzt werden kann. Zudem braucht es die Anerkennung und Aufarbeitung struktureller Aspekte von Rassismus und Antisemitismus in Deutschland. Das geplante Demokratiefördergesetz der Bundesregierung kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten“, so Thomas Krüger.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 finden vom 14. bis 27. März statt und stehen unter dem Motto „Haltung zeigen“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 ist der Sportverein Eintracht Frankfurt.

Weitere Infos zu den Positionen des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Rassismus unter www.dkhw.de/positionspapier-gegen-rassismus.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante Bundesratsinitiative, um Kinder und Schwangere besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden.

„In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.

Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürwortet in zahlreichen Umfragen eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 11.03.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. – 06. April 2022

Veranstalter: Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.

Die Veranstaltung wird im Digitalen stattfinden. Dabei wird ein Fokus auf der Rolle der Fachkräfte und auf den Konzepten „Empowerment“ und „Powersharing“ liegen. Was bedeuten diese Begriffe und was heißt es diskriminierungskritisch zu arbeiten? Welche Voraussetzungen braucht es, damit die Ermächtigung geflüchteter junger Menschen möglich wird? Gleichzeitig wird es auch um die Stärkung der Fachkräfte selbst gehen und um den Wissenstransfer und -austausch über etwa rechtliche Grundlagen für eine informierte Arbeit mit jungen Geflüchteten.

Die Frühjahrstagung richtet sich vor allem an Mitarbeitende von Jugendämtern, Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Vormund*innen und andere Personen, die mit jungen geflüchteten Personen arbeiten. Sie bietet Raum für vertiefenden Austausch über die Arbeit mit unbegleiteten und begleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen. Das Ziel der Veranstaltung ist zudem die bundesländerübergreifende Vernetzung zwischen Fachkräften. Eine Tagungsdokumentation wird die Ergebnisse unserer Diskussionen über den Rahmen der Veranstaltung hinaus verfügbar machen.

Zu Programm und Anmeldung

Termin: 26. April 2022

Veranstalter: VPK –  Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Ort: Aalen

In dem Anfang des vergangenen Jahres in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wird der Inklusionsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe programmatisch verankert. Damit einher gehen neue Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch viele Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung – angefangen bei der Organisations- sowie Angebotsentwicklung bis hin zu notwendigen Weiterqualifizierungen der Fachkräfte.

Das VPK-PODIUM 2022 greift diese und weitere Aspekte auf, um einerseits Fragestellungen zu den Grundlagen im SGB VIII und der UN-Behindertenrechtskonvention zu formulieren und anderseits Mitarbeitenden aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung von Inklusion im Einrichtungsalltag zu geben.

So werden die oben genannten Grundlagen durch die Vorträge von Prof. Dr. Jan Kepert und Prof. Dr. Benedikt Hopmann vorgestellt und erläutert. Im Anschluss an die Mittagspause soll den Teilnehmenden in zwei parallel stattfindenden Workshops die Möglichkeit zum Austausch darüber gegeben werden, wie sich der nun vorgezeichnete Weg zur erfolgreichen Umsetzung von inklusiven Lösungen in der Praxis in den nächsten Jahren wirkungsvoll gestalten lässt. Dabei wirft Katrin Peters, Bereichsleiterin bei Projekt PETRA, einen Blick auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule. Fabian Erhardt, Leiter der Einrichtung Sozialpädagogische Wohngruppen, berichtet von Chancen und Fallstricken der bereits etablierten inklusiven Arbeit im Alltag seiner Einrichtung.

 

WEITERE INFORMATIONEN

Was passiert gerade in der Ukraine? Und was ist überhaupt Krieg?
Das sind Fragen, die Kinder und Jugendliche jetzt Zuhause sowie in der Schule stellen und die gut beantwortet werden wollen. Eltern und Pädago:innen stehen vor der Herausforderung, Kindern die aktuelle Situation zu erklären und ihnen Ängste zu nehmen. Wir möchten sie dabei unterstützen.
Unsere Expertin für Persönlichkeitsentwicklung, Annekathrin Schmidt, und eine Psychotherapeutin geben Rat. Das Interview finden Sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 03/2022

AUS DEM ZFF

Gemeinsam mit 16 weiteren Organisationen und Verbänden fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Bundesregierung mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen.

Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (…) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“, alle unterzeichnenden Organisationen sowie weitere Informationen zur EU-Kindergarantie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.02.2022

Anlässlich der aktuellen Debatte um Höhe und Auszahlung des geplanten Sofortzuschlags für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche, den die Ampelkoalition bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung gewähren will, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) einen wegweisenden Schritt zur Armutsbekämpfung.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein finanzieller Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche geplant, die Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag beziehen. Der Zuschlag wird gezahlt, bis die Leistungen in einer neuen Kindergrundsicherung aufgehen. Diese soll auf der Neuberechnung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche beruhen, also auf Basis einer Summe, welche die Möglichkeit für ein gutes Aufwachsen für alle bietet. Derzeit wird über die Höhe und die Anspruchsberechtigung diskutiert.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche, der bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gezahlt werden soll, ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Damit haben diejenigen, die es am dringendsten brauchen, sofort mehr Geld in der Tasche. Außerdem wird durch seine Einführung anerkannt, dass die aktuellen Regelsätze in der Grundsicherung zu gering sind und keine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Berechnungen zeigen, dass aktuell durchschnittlich knapp 78 Euro willkürlich von der statistisch ermittelten Höhe des Bedarfs von Kindern und Jugendlichen abgezogen werden. Wenn die neue Koalition Kinderarmut von Beginn an aktiv begegnen und den Familien ein deutliches Signal senden will, dann sollte sie sich beim Sofortzuschlag mindestens an dieser Höhe orientieren. Langfristig brauchen wir eine Neubemessung des Existenzminimums, welches der Kindergrundsicherung zu Grunde gelegt wird und ein gutes Aufwachsen für alle ermöglicht. Es ist politischer Auftrag der neuen Koalition, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche endlich nachhaltig zu bekämpfen!“

Die Bewertung des Zukunftsforum Familie e.V. zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ sowie unsere Überlegungen zum Sofortzuschlag finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt. Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.02.2022

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist komplex, kompliziert zu beantragen, wenig bekannt und zeichnet sich durch problematische Schnittstellen zu anderen Leistungen aus. Dies macht eine Umfrage von mehr als 600 Beteiligten aus Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, DGB und Zukunftsforum Familie deutlich. Die Rückmeldungen aus der Praxis schildern die typischen Probleme bei der Beantragung des KiZ, die bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung dringend gelöst werden müssen.

Insgesamt müssen die existenzsichernden Leistungen für Familien transparent, einfach und unbürokratisch zu beantragen sein. Die Auswertung gibt wichtige Hinweise, wie dies gelingen kann und was auch im Hinblick auf eine Kindergrundsicherung beachtet werden muss. Dies haben die beteiligten Organisationen auch in einem gemeinsamen Brief an die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Margit Gottstein deutlich gemacht.

Hier finden Sie die wesentlichen Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Umfrage: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/2022/2022-02-04_StS_Gottstein_-_Kinderzuschlag_Anlage_Auswertung_KiZ_Umfrage.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.02.2022

SCHWERPUNKT I: EU-Kindergarantie

Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen fordert die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen.

In einem heute veröffentlichten Eckpunktepapier fordern die 17 Organisationen einen ressortübergreifenden Ansatz, indem neben dem Bundesfamilienministerium weitere Bundesministerien sowie Länder und Kommunen unter Einbeziehung der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft einbezogen werden müssen. Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen.“

Die „Europäische Garantie für Kinder“ hat das Ziel, arme und armutsgefährdete Kinder in der EU zu unterstützen. Jedes bedürftige Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu gehört die Teilhabe an kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter und gesunder Ernährung. Diese Schwerpunkte sind mit einzelnen weiteren Indikatoren unterfüttert.

Die AGF unterstützt und begleitet die Einführung der Kindergarantie, mit dem sich die Mitgliedstaaten zu einer intensiven Bekämpfung von Kinderarmut und deren Folgen für die Teilhabe von Kindern verpflichten. Aus Sicht der AGF bietet die Initiative eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu stärken.

Weitere Informationen zur Kindergarantie sowie Download des Eckpunktepapiers: https://www.ag-familie.de/home/childguarantee

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 10.02.2022

AWO fordert mit breitem Bündnis ehrgeizige Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland.

Ein breites Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden fordert mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft.

Das Eckpunktepapier haben neben dem AWO Bundesverband unter anderem das Kinderhilfswerk, unicef, das ZFF und der Kinderschutzbund unterzeichnet.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (…) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.02.2022

Ein breites Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden fordert mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Das Eckpunktepapier haben neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Deutsche Bundesjugendring, die Deutsche Liga für das Kind, der Kinderschutzbund, die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, SOS Kinderdorf, UNICEF Deutschland, der Sozialverband VdK, die Volkssolidarität, World Vision Deutschland und das Zukunftsforum Familie unterzeichnet.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (.) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (.) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“

„Wir müssen das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland nachhaltig angehen und beseitigen. Dafür ist das bisherige Nachjustieren kleinerer Stellschrauben nicht geeignet. Es braucht stattdessen endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung. Im Rahmen der EU-Kindergarantie müssen die Leistungen und Infrastrukturen zur Armutsprävention grundlegend in den Blick genommen und entsprechende Neuausrichtungen angegangen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“, alle unterzeichnenden Organisationen sowie weitere Informationen zur EU-Kindergarantie finden Sie unter https://dkhw.de/kindergarantie.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.02.2022

  • Pflege lässt oft wenig Zeit für Berufstätigkeit
  • Sozialverband VdK fordert besondere Unterstützung im Aktionsplan zur EU-Kindergarantie für Familien mit Kindern mit Behinderung

Im Juni 2021 verpflichteten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie darauf, bis 2030 allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres muss die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Der VdK fordert in einem breiten Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden von der Bundesregierung, eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Ein Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Kindergarantie muss dringend auch die Situation von Familien mit Kindern mit Behinderung in den Blick nehmen. Diese Familien sind überdurchschnittlich stark von Armut betroffen. Kein Wunder, denn die Pflege und Betreuung, Termine bei Therapeuten und Ärzten sowie der Kampf um gesetzliche Leistungen wie einen passenden Rollstuhl sind kräftezehrend und kosten viel Zeit. Das führt dazu, dass vor allem Mütter oft nicht arbeiten können oder lediglich in Teilzeit beschäftigt sind. Die Behinderung ihrer Kinder darf diese Familien aber nicht arm machen. Sie müssen unbedingt besser unterstützt werden. Der VdK fordert daher im deutschen Aktionsplan zur EU-Kindergarantie besondere Maßnahmen zur Armutsbekämpfung dieser Familien.“

Download des gemeinsamen Eckpunktepapiers zum Nationalen Aktionsplan zur EU-Kindergarantie

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 10.02.2022

SCHWERPUNKT II: Sofortzuschlag

„Kinderarmut lässt sich nicht mit einem Zuschlag von 10 oder 25 Euro bekämpfen“, kommentiert Heidi Reichinnek, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Fraktion DIE LINKE, die Diskussion innerhalb der Bundesregierung zur Einführung des im Koalitionsvertrag verabredeten Sofortzuschlags zur Bekämpfung von Kinderarmut. Reichinnek weiter:

„Die Mehrbelastungen in den Haushalten sind massiv. FFP 2-Masken, Desinfektionsmittel, Einrichtungsgegenstände für ein halbwegs erträgliches Homeschooling, das Befriedigen der besonderen Bedürfnisse von Kindern, welche über Monate hinweg kaum aus den eigenen vier Wänden herauskommen, und vieles mehr. Hinzu kommt eine Inflation von fast fünf Prozent, die dazu führt, dass die eh schon zu niedrigen Sozialleistungen immer weniger wert sind. Dass aus einem SPD-geführten Ministerium der Vorschlag kommt, diese Aufwendungen mit zehn Euro abzufedern, ist der blanke Hohn und zeigt, wie wenig die SPD von Kinderarmut versteht. Auch die Kritik der Sozialverbände spricht für sich, wenn u.a. das Zukunftsforum Familie und die Diakonie fordern, dass die Höhe des Sofortzuschlages sich zumindest an der bereits gegebenen Bedarfsunterdeckung in Höhe von 78 Euro pro Kind und Monat orientieren sollte.

DIE LINKE fordert einen Sofortzuschlag in Höhe von 100 Euro. Der Sofortzuschlag soll die Zeit bis zur Einführung der Kindergrundsicherung überbrücken. Wenn die Bundesregierung schon bei dieser Überbrückung nicht ansatzweise den tatsächlichen Bedarf von Kindern als Grundlage nimmt, dann ist das ein ordentlicher Dämpfer für meine Erwartungen, dass die Kindergrundsicherung der Ampel tatsächlich dazu geeignet sein wird, die 2,8 Millionen Kinder in Deutschland aus der Armut zu befreien.“

 Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 01.02.2022

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel gab vergangene Woche bei Gesprächen im Bundestag bekannt, dass der Sofortzuschlag für armutsbetroffene Kinder in Kürze kommen soll. Die zuständigen Ressorts befänden sich bereits in der Abstimmung bzgl. der Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Der Sofortzuschlag wurde im Koalitionsvertrag verankert und soll bis Inkrafttreten der Kindergrundsicherung gelten. Die AWO begrüßt die Ankündigung, fordert aber, dass der Sofortzuschlag eine substantielle Höhe haben sollte und alle betroffenen Kinder auch tatsächlich erreicht.

Dazu sagt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Sofortzuschlag für Kinder nun zügig anpackt und damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Mit dem Sofortzuschlag erkennen die Koalitionäre an, dass die gegenwärtige finanzielle Absicherung von Kindern und Jugendlichen zur Deckung ihrer existenziellen Bedarfe nicht ausreicht. Der Sofortzuschlag muss diese Lücke bis zur Einführung der Kindergrundsicherung schließen. Insofern haben wir hohe Erwartungen an eine Leistung, die voraussichtlich zwei Jahre lang gilt.

Dabei sind jetzt zwei Punkte entscheidend: Erstens muss sich die Höhe an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern orientieren und sollte nicht nach Kassenlage festgesetzt werden. Die bisher diskutierten Summen reichen nicht aus und zeigen uns, dass es bei der weiteren Umsetzung der Kindergrundsicherung unbedingt einen umfänglichen Beteiligungsprozess zur Neubemessung des kindlichen Existenzminimums geben muss. Zweitens muss bei der Auszahlung sichergestellt werden, dass alle betroffenen Kinder auch tatsächlich erreicht werden. Leistungsausschlüsse, wie beim Kinderfreizeitbonus geschehen, müssen diesmal unbedingt vermieden werden. Wir werden die Umsetzungsschritte der Kindergrundsicherung mit unserer langjährigen Expertise und vielen weiteren Akteuren im Bündnis Kindergrundsicherung eng begleiten.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 01.02.2022

Zum offenen Brief zivilgesellschaftlicher Organisationen an die Bundesregierung, den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder zügig und in substantieller Höhe umzusetzen, erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Durchschnittlich 78 Euro fehlten Kindern in der Grundsicherung schon vor der Pandemie, coronabedingte Mehrausgaben und Inflation kommen hinzu. Dieses Loch in der Haushaltskasse wird von Monat zu Monat größer. Geld fehlt für das Nötigste wie Schulmaterial, Kleidung oder gesundes Essen. Dieses Problem darf die Bundesregierung nicht weiter ignorieren und Kinder länger auf Hilfe warten lassen. Sie muss jetzt ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag einlösen und deutlich spürbar Abhilfe schaffen.“

Weitere Informationen:

Offener Brief:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Offener_Brief_zu_ausbleibenden_Hilfen_fuer_die_Aermsten.pdf

https://www.diakonie.de/kinderarmut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.02.2022

Zur Diskussion über den Kinder-Sofortzuschlag erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Massive Preissteigerungen, Corona-Krise, Inflation: Die Höhe des Kinderregelsatzes und das notwendige Existenzminimum entwickeln sich in fast dramatischer Weise immer weiter auseinander. Kinder in der Grundsicherung erhalten monatlich rund 78 Euro zu wenig. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit einem Kinder-Sofortzuschlag jetzt kurzfristig für Ausgleich sorgen möchte, bevor die Kindergrundsicherung eingeführt wird. Allerdings bleibt die derzeit diskutierte Höhe des Sofortzuschlags von rund 25 Euro weit hinter dem Nötigen zurück. Der Betrag wäre angesichts der bereits in den vergangenen Jahren versäumten angemessenen Steigerungen ein Tropfen auf dem heißen Stein.“

„Der Sofortzuschlag muss alle Kinder in Not einfach und unbürokratisch erreichen und spürbar für Erleichterung sorgen“, fordert Loheide. Bei der Entwicklung der Kindergrundsicherung müsse die Koalition realistische Berechnungen machen. „Dazu muss das Existenzminimum – auch von Kindern – endlich auf einer lebensnahen Berechnungsgrundlage ermittelt werden.“

Hintergrund:

Die Lücke beim Kinderregelsatz erhöht sich mit den jährlichen Preissteigerungen seit 2020 (Siehe Tabelle im Anhang)

Grundlage der Berechnungen:

Lücke im Jahr 2020 nach Berechnungen der Diakonie, entsprechend der Stellungnahme zum Regelbedarfsermittlungsgesetz 2020:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/Diakonie_StN_OEffAnhoerung_RBEG_201028.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.02.2022

Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung will die Regierung arme Familien durch einen monatlichen Sofortzuschlag entlasten. „Wie ernst es den Koalitionsparteien damit ist, Kinder aus der Armut zu holen, zeigt sich nicht nur an einer zügigen Umsetzung, sondern vor allem an der Höhe des Sofortzuschlags“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Laut Medienberichten werden in der Regierung Beträge zwischen 10 und 25 Euro pro Monat diskutiert. „Das wäre mit Blick auf die Lebensrealität armer Familien und die faktische Unterdeckung ihrer Bedarfe viel zu wenig und keine echte Abhilfe“, kritisiert Jaspers. „Wir fordern eine nachvollziehbare und begründete Herleitung der Höhe eines Sofortzuschlags statt einer Politik nach Kassenlage!“

Jaspers weiter: „Es braucht eine tatsächliche Verbesserung des Status Quo! Der Sofortzuschlag muss in allen armen Familien zusätzlich zur Verfügung stehen. Fehler wie beim Kinderfreizeitbonus müssen vermieden werden. Hier war es so, dass trotz vergleichbarer Einkommenssituation im Haushalt die Kinder leer ausgingen, die ohne eigenen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall, wenn der altersabhängige Regelbedarf und die anteiligen Wohnkosten bereits durch Unterhaltsleistungen und Kindergeld gedeckt sind.“

Der VAMV setzt sich im Bündnis Kindergrundsicherung gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren für eine grundlegende Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums ein. „Laut Erhebungen der Bertelsmann-Stiftung ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, davon die Hälfte bei Alleinerziehenden. Die aktuellen Regelbedarfe sind systematisch zu niedrig und führen zu einer Unterdeckung existentieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen – einer der Gründe für ein Aufwachsen in Armut! Ein Sofortzuschlag muss diese Bedarfslücke ernst nehmen und darf sie nicht künstlich klein rechnen“, so Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 01.02.2022

  • Verena Bentele kritisiert Diskussion um Höhe zwischen den Ministerien
  • Sozialverband fordert Berechnung nach tatsächlichem Bedarf der Kinder

Die Bundesregierung plant, bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung einen Sofortzuschlag zu gewähren, der Kindern aus sozial benachteiligten Familien schnell hilft. Derzeit stimmen sich Bundesfamilien-, Bundessozial- und Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten ab. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wir begrüßen ausdrücklich den geplanten Sofortzuschlag. Allerdings drängt sich aktuell der Eindruck auf, dass er möglichst wenig kosten soll und seine Berechnung sich unnötig lang hinzieht. Aber bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien darf nicht länger gespart werden. Wir brauchen sofort diesen Zuschlag, und er muss ausreichend hoch sein. Er muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder orientieren. Nur dann hilft er auch. Stattdessen wird aktuell zwischen den Ministerien über die Höhe wie auf einem Basar geschachert. Das muss enden. Wenn die Regierung jetzt nicht einen ausreichenden Zuschlag beschließt, rückt die Bekämpfung der Kinderarmut in weite Ferne. Denn bis die von der Regierung geplante Kindergrundsicherung kommt, werden sicherlich noch einige Jahre vergehen. Der VdK fordert, dass die Kindergrundsicherung in jedem Fall in dieser Wahlperiode umgesetzt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 01.02.2022

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

Alle zur Verfügung stehenden Ressourcen müssen aktiviert werden, um den Schulen in der Omikron-Welle besser zu helfen

Zu der aktuellen Debatte über den angemessenen Umgang mit Schulen in der Pandemie erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

„In den Schulen werden Stimmen laut, die fordern, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Pandemie zu bekämpfen. Das ist richtig, denn es gibt viele innovative Bildungsstartups, die gute digitale Werkzeuge entwickelt haben und Schülern und Lehrern schnell helfen könnten. Die Bundesbildungsministerin sollte diese wertvolle Ressource nicht länger ignorieren, sondern muss jetzt unkompliziert und pragmatisch die Bildungsstartups bei der Pandemiebekämpfung einbinden und zu einem Digitalbildungsgipfel einladen. Die Gespräche müssen schnell und in enger Abstimmung mit den Ländern geführt werden, um noch in diesem Frühjahr Verbesserungen zu erzielen. Innovative Bildungsangebote erleichtern den Umgang mit der Pandemie und geben Schulen mehr Instrumente an die Hand, um flexibel und situativ gute Lehr- und Lernbedingungen aufrechtzuerhalten.

Eine stärkere Einbindung von Bildungsstartups ist nicht nur zur Überwindung der aktuellen Notsituation ratsam, sondern auch langfristig ein sinnvoller Schritt für eine moderne Bildungslandschaft. Mit digitalen Tools können Kinder und Schüler besser motiviert und in den Unterricht eingebunden werden. Und zwar auf individuelle Weise, ohne Über- oder Unterforderung und entsprechend der jeweiligen Bedarfe. Lernmanagementsysteme und Learning Analytics sind der Schlüssel zur besseren Unterrichtsgestaltung und müssen für einen Innovationsschub in den Schulen genutzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.02.2022

AGJF-Empfehlungen bekräftigen Forderung der eaf nach Regelfinanzierung und verlässlichen Strukturen

Familienbildungsstätten können einen wichtigen Beitrag bei der Bewältigung der Pandemiefolgen leisten, wenn ihre Angebote in die kommunale Planung der Kinder- und Jugendhilfe integriert sind. Zu diesem Schluss kommt aktuell das gemeinsame Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG): „Was brauchen Kinder, Jugendliche und Familien nach Corona? Konsequenzen für die Kinder und Jugendhilfe“.

Familienbildungseinrichtungen, Familienerholungsstätten sowie Familienberatungsstellen sind für die Unterstützung von jungen Menschen und Familien essenziell. Insbesondere Familienbildungsstätten unterstützen, beraten und fördern mit ihren präventiv-orientierten Angeboten Familien in ihrem jeweiligen Alltag. Der zeitlich begrenzte Ausfall der Präsenzangebote in der Pandemie zeigte, dass es nicht nur einen kontinuierlich vorhandenen Bedarf gibt, sondern durch die Lockdown-Bedingungen neue und drängende Bedarfslagen hinzugekommen sind. „Viele Träger haben ihre Angebote auf digitale Formate umgestellt und somit einen Teil ihrer jugend- und familienstärkenden Aktivitäten aufrechterhalten“ bekräftigt Andreas Zieske, Leiter der Servicestelle Forum Familienbildung und stellvertretender Bundesgeschäftsführer der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie. „Auch unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein Fokus auf dem Ausbau digitaler Angebote mit entsprechenden Schulungen der Fachkräfte im Umgang mit den digitalen Medien liegen muss. Neben flächendeckenden Fortbildungen brauchen wir dringend stabile und auskömmliche Strukturen für diese Angebote!“.

Das Positionspapier von AGJF und BAG empfiehlt, die familienunterstützenden Leistungen des § 16 SGB VIII, insbesondere Familienberatung und Familienbildung, zukünftig stärker in die örtliche Jugendhilfeplanung einzubeziehen. Diese Forderung hat die evangelische arbeitsgemeinschaft familie bereits mehrfach erhoben. „Um die Folgen der Pandemie nachhaltig abzumildern, reichen zeitlich begrenzte Programme wie das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ allein nicht aus. Vielmehr sind Jugend- und Familienministerkonferenz sowie die Länder aufgefordert, durch entsprechende Beschlüsse und Ausführungsgesetze dringend eine verlässliche und auskömmliche Grundlage für die Absicherung und den Ausbau von Familienbildung, Familienerholung und Familienberatung zu schaffen!“ so Zieske.

>>>Zur eaf-Pressemitteilung „Familienbildung und Familienberatung unverzichtbar!“ vom 21. Juni 2021

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 02.02.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zur Debatte um finanzielle Entlastungen erklärt Frank Bsirske, Sprecher für Arbeit und Soziales:

„Angesichts von 13 Millionen Menschen, die heute in Deutschland von Einkommensarmut betroffen sind, davon 40 Prozent aller alleinerziehenden Mütter, ist ganz klar, dass die Koalition mehr gegen die durch hohe Energiepreise getriebene Teuerungswelle unternehmen muss.

Wir müssen Menschen mit wenig Einkommen helfen, anstatt teure Steuergeschenke zu verteilen. Die Ampel arbeitet an einem Entlastungs-Gesamtpaket. Der Heizkostenzuschuss ist und kann da nur der Anfang sein. Wir brauchen Hilfen, die gezielt dort wirken, wo sie am meisten gebraucht werden.

Dazu gehört für mich, dass jetzt beim Kindersofortzuschlag und der gerechten Aufteilung des CO2-Preises bei den Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern Tempo gemacht wird. Wir müssen auch weiter darüber nachdenken, wie Menschen, die von der Grundsicherung leben, bessere Unterstützung erhalten.

Eine Abschaffung der EEG Umlage muss so umgesetzt werden, dass die Kostenerleichterungen auch wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Preistreiber sind und bleiben die fossilen Energien. Nur mit einer Beschleunigung des Umstiegs auf sauberen, verlässlichen und preiswerten Strom können wir unvorhergesehene Preisanstiege künftig begrenzen.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 06.02.2022

Die laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind unter sechs Jahren haben im August 2021 in Deutschland durchschnittlich 535 Euro betragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/461) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (20/334). Die laufenden anerkannten Kosten für diesen Typ der Bedarfsgemeinschaft nach SGB II beliefen sich den Angaben zufolge auf durchschnittlich 520 Euro. 2011 lagen die laufenden tatsächlichen Kosten noch bei 430 Euro und die laufenden anerkannten Kosten bei 414 Euro.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 01.02.2022

Kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im Januar 2022 um 5,0 Prozent bzw. um 4,2 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 4,9 Prozent lag. Auch für Singles mit niedrigen, mittleren und höheren Einkommen lagen die Raten mit 4,4 bis 4,7 Prozent im Januar etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem oder mit mittlerem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb um jeweils 4,9 Prozent, bei Familien mit höherem Einkommen um 4,7 Prozent. Für Alleinerziehende mit einem Kind und mittlerem Einkommen betrug die Teuerungsrate 4,8 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Er liefert monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

Die Energiepreise sind weiterhin die wichtigsten Inflationstreiber. Ihr starker Anstieg hat dazu geführt, dass die Inflationsrate im Januar deutlich höher ausfiel als nach Wegfall des Sondereffekts durch die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer erwartet worden war. Innerhalb dieser Kategorie verschieben sich aber die Gewichte: Da sich Haushaltsenergie zuletzt stark verteuert hat, hat deren Einfluss auf die Teuerung im Januar verglichen mit Dezember 2021 spürbar zugenommen, während sich die bislang dominierende Rolle der anziehenden Kraftstoffpreise relativ abschwächte. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, was derzeit wahrscheinlich ist, dürften Haushalte mit niedrigeren Einkommen zunehmend stärker belastet sein. Denn Haushaltsenergie und Lebensmittel haben als Waren des Grundbedarfs bei ihren Ausgaben ein sehr hohes Gewicht, während etwa Benzin bei Haushalten mit mittleren und höheren Einkommen eine vergleichsweise größere Rolle spielt. Aktuell sei die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen allein deshalb noch unterdurchschnittlich, weil andere Güterarten mit hohem Preisanstieg wie Kraftstoffe, Pauschalreisen oder Fahrzeugkauf mangels finanzieller Möglichkeiten kaum ins Gewicht fallen, analysiert das IMK. Bei Familien schlägt demgegenüber weiterhin der starke Preisanstieg bei Kraftstoffen durch.

„Grob zusammengefasst lässt sich schlussfolgern, dass die Inflation Haushalte mit geringeren Einkommen zwar noch nicht überproportional trifft, aber infolge des höheren Anstiegs bei Haushaltsenergie relativ stärker als im Dezember 2021“, skizzieren Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien den aktuellen Trend. Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten. 

Für die kommenden Monate sieht das IMK zudem insbesondere mit Blick auf die Gaspreise große Risiken. Hintergrund ist, dass die Preise, die Gasversorger bezahlen müssen, um sich Lieferungen in einigen Monaten zu sichern, so genannte Futures, seit Dezember extrem stark und noch weitaus mehr angezogen haben als die Preise für Endkunden. Ein wesentlicher Grund ist der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. „Sollten die Versorger die für 2022 an den Future-Märkten notierten Gaspreise vollständig an ihre Kunden weitergeben, würde das eine Verdopplung der Gaspreise bedeuten und eine Erhöhung der Inflationsrate um rund 2,5 Prozentpunkte“, warnen Tober und Dullien. Das hieße, dass die Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 Prozent in diesem Szenario selbst dann deutlich überschritten wäre, wenn alle anderen Preise stabil bleiben würden – was unrealistisch ist, zumal die Kosten für Gas etwa auch den Strompreis spürbar beeinflussen.

„Da eine zügige Normalisierung der internationalen Gaspreise nicht mehr in Sicht ist, sollte die Bundesregierung rasch wirtschaftspolitisch gegensteuern, um soziale Härten und eine Beeinträchtigung der Konjunktur abzuwenden“, empfehlen die Fachleute des IMK. Die bereits diskutierte vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage sei eine sinnvolle Maßnahme, reiche aber nicht aus, wenn die Gaspreise regelrecht explodierten. Zusätzlich wäre eine zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer auf Energie eine Möglichkeit. Darüber hinaus schlägt das IMK vor, für Haushalte, die mit Gas heizen und/oder kochen, zeitweilig einen Grundbedarf preislich zu deckeln. Der Staat sollte beispielsweise für die ersten 8.000 Kilowattstunden Gas, die Haushalte beziehen, den Preis auf dem aktuellen Niveau festschreiben und die Versorgungsunternehmen für eigene Mehrkosten entschädigen. Das würde ungefähr dem halben Jahresverbrauch einer Wohnung mit 100 Quadratmetern entsprechen. Bei Haushalten mit vielen Personen könnte das Kontingent auch größer sein, so Dullien und Tober.              

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor ermittelt Ökonomin Silke Tober auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Haushaltsspezifische Teuerungsraten: Dominiert bald die Haushaltsenergie? IMK Policy Brief Nr. 117, Februar 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.02.2022

Die öffentlichen Haushalte haben im Jahr 2020 nach vorläufigen Ergebnissen durchschnittlich 8 500 Euro für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an einer öffentlichen Schule ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das gut 200 Euro (+2,8 %) mehr als im Jahr 2019. Aufgeteilt nach Ausgabearten entfiel mit 6 800 Euro ein Großteil der Mittel auf Personalaufwendungen, die restlichen 1 700 Euro wurden für Investitionen sowie den laufenden Sachaufwand ausgegeben. 

Pro-Kopf Ausgaben variieren zwischen den Schularten

An allgemeinbildenden Schulen wurden im Jahr 2020 durchschnittlich 9 200 Euro je Schülerin und Schüler und somit 200 Euro (+2,4 %) mehr als im Vorjahr aufgewendet. Zwischen den Schularten zeigen sich dabei deutliche Unterschiede: An Integrierten Gesamtschulen lagen die Pro-Kopf Ausgaben bei 10 000 Euro (+200 Euro beziehungsweise +2,3 %), an Gymnasien bei 9 600 Euro (+200 Euro beziehungsweise +2,4 %). An Grundschulen wurden durchschnittlich 7 400 Euro (+100 Euro beziehungsweise +1,8 %) je Schülerin und Schüler ausgegeben.

Die Ausgaben an beruflichen Schulen liegen im Vergleich deutlich niedriger. Im Jahr 2020 wurden hier insgesamt 6 000 Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet.
Dies entspricht einer Steigerung um 300 Euro (+4,4 %) gegenüber dem Vorjahr. Erklärbar sind die niedrigeren Ausgaben an den beruflichen Schulen insbesondere mit häufigerem Teilzeitunterricht an den Berufsschulen innerhalb des dualen Ausbildungssystems. 

Ausgaben je Schülerin und Schüler in den Stadtstaaten am höchsten

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler im Jahr 2020 hatten die Stadtstaaten mit durchschnittlich 11 700 Euro. Berlin kam dabei auf 12 300 Euro, Hamburg auf 11 400 Euro und Bremen auf 9 400 Euro. In den Flächenländern variierten die Ausgaben zwischen 7 500 Euro in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise 7 800 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und 9 600 Euro in Bayern. Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich nicht nur die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, sondern auch Unterschiede hinsichtlich Schüler-Lehrer-Relationen, Besoldungsstruktur oder Gebäudemanagement vorliegen. 

Weiterführende Informationen:

Weitere Informationen und Daten zu den Ausgaben je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen finden Sie online auf der Themenseite der Bildungsfinanzen und in der Datenbank GENESIS-Online. Das Datenangebot in GENSIS-Online wird sukzessive ausgebaut. 

Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem neuen Digitalen Magazin. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich. 

Methodische Hinweise:

Datengrundlage für die Berechnungsergebnisse in nationaler Systematik sind die Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte für den Aufgabenbereich Schule und Schulverwaltung. Schüler- und Lehrerzahlen sowie Unterrichtsstunden stammen aus den Vorjahresdaten der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Daten der amtlichen Schulstatistik. Die Kennzahl „Ausgaben je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen“ wird ermittelt, indem die Ausgaben für Personal, laufenden Sachaufwand und Investitionen an öffentlichen Schulen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen im Haushaltsjahr bezogen werden. Hierzu werden die Schülerzahlen der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 gewichtet. 

Unterschiede in der Höhe der Ausgaben je Schülerin und Schüler zwischen den Schularten und den Bundesländern können vor allem zurückgeführt werden auf:

  • unterschiedliche Schüler-Lehrer-Relationen
  • unterschiedliche Pflichtstundenzahlen der Lehrkräfte
  • unterschiedliche Klassengrößen und Schulstrukturen (zum Beispiel Ausmaß der Ganztagsbetreuung)
  • abweichende Besoldungsstrukturen und -niveaus
  • Unterschiede in der Ausgestaltung der Lernmittelfreiheit
  • Unterschiede in der zeitlichen Verteilung und Höhe von Investitionsprogrammen
  • Unterschiede im Gebäudemanagement

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.02.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute hat ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis unter Beteiligung der AWO einen offenen Brief an die Bundesregierung veröffentlicht. Darin wird vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklungen und pandemiebedingter Mehrkosten ein schnelles Gegensteuern in der Armutspolitik gefordert. Auch die AWO sieht die sich verschärfende soziale Lage mit großer Sorge und fordert, die Situation von armutsbetroffenen Menschen, auch vor dem Hintergrund der sozial-ökologischen Transformation, stärker in den Blick zu nehmen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Preisentwicklung und Pandemie setzen viele Menschen finanziell stark unter Druck. Für Menschen in der Grundsicherung und in prekären Lebenslagen werden die zusätzlichen Kosten schnell zu einer existenziellen Frage. Das gegenwärtige Niveau der Grundsicherung ist aber ohnehin schon auf Kante genäht und reicht nicht aus, um die gegenwärtigen Mehrbelastungen abzusichern. Wir brauchen jetzt schnelle Sofortmaßnahmen in Form eines pauschalen Zuschlages auf die Grundsicherung, um steigende Lebenshaltungs- und Stromkosten abzufedern. Außerdem muss der angekündigte Sofortzuschlag für Kinder zügig und in substantieller Höhe umgesetzt werden!“

„Über diese Sofortmaßnahmen hinaus bedarf es einer Gesamtstrategie, wie wir vor dem Hintergrund der sozialen Folgen der Pandemie und großer, gemeinsamer Transformationsaufgaben wieder mehr sozialen Zusammenhalt organisieren. Das ist eine zutiefst soziale Frage und ein Handlungsauftrag an die Sozialpolitik. Wir müssen dazu Armutsrisiken besser absichern, ökonomische und soziale Ungleichheiten abbauen und gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen sicherstellen. Daran werden wir die Vorhaben im Koalitionsvertrag und ihre gesetzgeberische Umsetzung messen.“

Zum Offenen Brief (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.02.2022

Mit Blumen und kleinen Geschenken wird auch dieses Jahr am 14. Februar der Valentinstag in vielen Liebesbeziehungen, Partnerschaften und Ehen begangen. Für viele Menschen ein schöner Anlass, um sich zu beschenken und sich über die Liebesbeziehung zu freuen. Leider sind nach wie vor zahlreiche Paarbeziehungen, Partnerschaften oder Ehen insbesondere für Frauen durch Gewalt geprägt – was auch an diesem Tag nicht vergessen werden darf.

Die Fälle von Gewalt in Partnerschaften nehmen seit Jahren zu. Diese Gewalt richtet sich überwiegend gegen Frauen. Von den mehr als 146.000 Opfern im Jahr 2020 sind mehr als 80 % weiblich. Partnerschaftsgewalt bedeutet zumeist vorsätzliche Körperverletzung, Bedrohung, Stalking, Nötigung. 2020 wurden 139 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang, d. h. Mord oder Totschlag, versuchte Morde noch nicht eingeschlossen. In den Deliktsbereichen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution ist der Anteil weiblicher Opfer besonders hoch und betrifft teilweise zu 100 % Frauen – und zwar in ihren Partnerschaften.

„Wir dürfen vor diesen Zahlen nicht die Augen verschließen. Wir brauchen eine gute Gewaltschutzinfrastruktur mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen sowie Fachberatungs- und Interventionsstellen, damit jede Frau zu jeder Zeit die Möglichkeit hat, der Gewaltsituation zu entkommen“, so AWO Bundesvorstandsvorsitzender Jens M. Schubert, „Das Recht auf Schutz und Gewalt für jede Frau und ihre Kinder ist eine zentrale AWO-Forderung. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung diese auf ihrer Agenda hat und absichern will. Um nicht wieder ungenutzte Jahre verstreichen zu lassen, fordern wir hier eindeutigen politischen Willen, Verantwortung und umgehendes Handeln. Zentral ist dabei auch, die prekäre Finanzierungssituation für Frauenhäuser und Beratungsstellen nachhaltig besser zu regeln.“

„Als AWO verurteilen wir jede Form geschlechtsspezifischer Gewalt und setzen uns dafür ein, dass entsprechende Schutz- und Beratungsangebote etabliert werden“, Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. Neben der dringenden finanziellen Absicherung und dem notwendigen Ausbau des Hilfesystems für Frauen braucht es darüber hinaus auch Schutz- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Männer oder queere Menschen. Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Mit Beratungs- und Kriseninterventionsstellen sowie Schutzeinrichtungen unterstützt die AWO seit mehr als 40 Jahren von Gewalt betroffene Frauen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben. Auf neu entstehende Hilfebedarfe reagiert die AWO mit innovativen und bedarfsgerechten sozialen Angeboten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 14.02.2022

Gestern wurde im Kabinett ein Gesetzentwurf für einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende und weitere Leistungsberechtigte verabschiedet. Die AWO fordert weitergehende Entlastung. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist gut und wichtig, dass das akute Problem steigender Energiepreise kurzfristig erkannt und angegangen wird. Der geplante, zumeist automatische Zuschuss wird vielen Mieter*innen helfen, das Problem der rasant steigenden Heizkosten kurzfristig und unbürokratisch besser in den Griff zu bekommen. Jetzt bedarf es einer zügigen Umsetzung, damit das Geld rechtzeitig bei den Betroffenen ankommt. Unklar ist bislang aber noch, wie die Höhe des Zuschusses konkret berechnet wurde. Auch bleibt die abweichende Höhe für Leistungsberechtigte jenseits des Wohngeldes bisher nicht nachvollziehbar. Hier erwarten wir im Gesetzgebungsverfahren Klärung der Ermittlungsgrundlagen. Bis Inkrafttreten des Gesetzes im Juni muss es zudem eine Regelung geben, um bis dahin fällig werdende Nachzahlungspflichten abzusichern.“

Der einmalige Zuschuss für Wohngeldbeziehende soll 135 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 175 Euro für einen Paarhaushalt und 35 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied betragen. Dadurch sollen die aktuell explodierenden Heizkosten für diesen Heizwinter unbürokratisch aufgefangen und Mieter*innen mit geringem Einkommen unterstützt werden. BAföG-Beziehende, Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss und Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld wurden erfreulicherweise noch als Leistungsberechtigte im Gesetzesentwurf ergänzt und erhalten einheitlich 115 Euro.

Die AWO betont, dass es sich bei diesem Zuschuss nur um eine kurzfristige Teillösung handelt. Neben den Heizkosten steigen aktuell insbesondere auch die Stromkosten massiv an. Das trifft neben dem im Gesetzentwurf andressierten Bezugskreis auch alle Personen in der Grundsicherung besonders hart, die die Stromkosten aus dem Regelsatz bestreiten müssen. „Auch hier bedarf es zum einen kurzfristiger und unbürokratische Lösungen, um sicherzustellen, dass die Menschen ihre Stromnachzahlungen begleichen können“, sagt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Und wir müssen uns dieser Frage auch ganz grundsätzlich annähern: Die gestiegene Energiekosten müssen gerade mit Blick auf die angestrebte ökologische Transformation besser für Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen abgesichert werden. Eine Regelsatzerhöhung ist hier dringend angezeigt.“

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf (Stand: 25. Januar 2022) zum Download (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 02.02.2022

Der Mindestlohn soll ab Oktober auf 12 Euro steigen. Die AWO nimmt Stellung zum Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darin begrüßt der Verband die Anhebung. Das Vorhaben bedeute eine gezielte, finanzielle Besserstellung von vielen Millionen Arbeitnehmer*innen mit geringen Einkommen. Vor dem Hintergrund starker Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt sei eine Erhöhung sozialpolitisch geboten. Gleichzeitig müsse die Tarifbindung gestärkt werden. 

„Viele Menschen in Deutschland können von ihrer Arbeit nicht mehr leben, Niedriglöhne sind weit verbreitet. Das passt nicht zu einer Gesellschaft, die sich ganz überwiegend als Arbeitsgesellschaft versteht. Eine armutsfeste Bezahlung muss für alle sichergestellt werden“, erklärt dazu Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Es geht hier schlicht und einfach um die Würde und den Wert von Arbeit. Es ist daher sozialpolitisch geboten, dass der Mindestlohn steigt. Er verbessert gezielt untere Einkommen, stärkt die gesellschaftliche Teilhabe und trägt dazu bei, dass viele Beschäftigte nicht mehr auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen sind.

Gleichzeitig ist ein Mindestlohn überhaupt erst wegen rückläufiger Tarifbindung und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors notwendig geworden. Diese strukturellen Herausforderungen in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes müssen angegangen werden. Dazu muss die Tarifbindung wieder gestärkt und die Sozialversicherungspflicht insbesondere bei der geringfügigen Beschäftigung ausgeweitet werden.“

Die vollständige Stellungnahme der AWO zum Download hier (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 02.02.2022

Die Verbraucherpreise im Energiesektor steigen massiv an und erreichen Rekordhöhen. Das belastet erheblich die Haushaltskassen von Familien. Der Deutsche Familienverband befürwortet die Abschaffung der EEG-Umlage bis zum ersten Halbjahr 2022.

„Die EEG-Umlage ist eine unnötige Preisbelastung der Verbraucher und sie gehört abgeschafft“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung hat bereits im Koalitionsvertrag das Ende der EEG-Umlage angekündigt. Je schneller sie fällt, desto besser.“

Der Deutsche Familienverband befürwortet den 1. Juli 2022 als Stichtag für das Ende der EEG-Umlage. Auf diese Weise könnten Verbraucher um 6,6 Milliarden Euro bis zum Jahresende entlastet werden. Bei einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh würde es zu einer Entlastung von 168 Euro im Jahr führen.

Dass der Strompreis dermaßen ansteigt und das Familienportemonnaie nachhaltig belastet, ist nur teilweise auf die steigenden Kosten für die Strombeschaffung zurückzuführen. Neben der EEG-Umlage gibt es noch weitere Steuern, Abgaben und Umlagen, die den Strompreis künstlich verteuern.

„Einer der größten Strompreistreiber ist weiterhin der Staat“, so Heimann. „Die Einführung der CO2-Bepreisung durch die Koalitionsregierung der SPD und Union hat die Strompreisspirale zusätzlich angefacht. Eine Strompreisentlastung darf nicht bei der EEG-Umlage enden. Der Einfluss des CO2-Preises auf die Energiepreise ist hoch und wird weiter steigen. Wir brauchen dringend eine Reform der Energiepreisbesteuerung. Derzeit gehen alleine 41 Prozent des Strompreises direkt auf das Konto des Staates.“

Die Strompreise für Haushaltskunden sind laut dem Verivox-Verbraucherpreisindex von 29,27 Cent je kWh (Februar 2021) auf 38,82 Cent je kWh (Februar 2022) gestiegen. Das ist eine Preissteigerung innerhalb eines Jahres von 33 Prozent. Angesichts steigender Strompreise mahnt der Deutsche Familienverband zu einer zügigen Entlastung aller Verbraucher.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.02.2022

Eine repräsentative Umfrage zum 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt einen deutlichen Handlungsauftrag für Politik und Gesellschaft, mehr als bisher für ein kindgerechtes Deutschland zu tun. Das fängt bei der Kinderfreundlichkeit an: Nur 48 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist. Das sind acht Prozentpunkte weniger als noch vor vier Jahren und zehn Prozentpunkte weniger als vor sieben Jahren.

92 Prozent der Befragten sehen es als sehr wichtig oder wichtig an, dass die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie, berücksichtigt werden. Dass dies tatsächlich erfüllt wird, meinen hingegen nur 17 Prozent. Sehr große Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt es auch bei der Frage der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und beim Schutz der Kinder vor Gewalt. Außerdem sehen fast die Hälfte der Befragten Probleme bei der Umsetzung des Anspruchs auf ausreichend Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder.

„Die Ergebnisse der Umfrage zeigen die gewaltige Aufgabe, vor der unsere Gesellschaft steht. Nicht einmal die Hälfte der Befragten hält Deutschland für ein kinderfreundliches Land. Die Zweifel an der Kinderfreundlichkeit der deutschen Gesellschaft beruhen darauf, dass alle Bereiche, die für eine kinderfreundliche Gesellschaft als wichtig erachtet werden, als defizitär eingeschätzt werden. Für eine kinderfreundlichere Gesellschaft wird vor allem mehr Aufmerksamkeit für die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten gefordert. Die Meinungen, was ein kinderfreundliches Deutschland ausmachen sollte und inwieweit das in der Gesellschaft erfüllt wird, gehen hier am stärksten auseinander. Zudem werden bei der Bekämpfung der Kinderarmut und beim Schutz der Kinder vor Gewalt die größten Defizite konstatiert. Hier muss die neue Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick nehmen. Das wäre vor allem für die Kinder in Deutschland eine längst überfällige gute Nachricht und für das Deutsche Kinderhilfswerk ein schönes Geburtstagsgeschenk“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Für eine kindgerechte Gesellschaft ist neben der Politik aber immer auch die soziale Gemeinschaft verantwortlich. Denn Kinderfreundlichkeit beginnt im Alltag, beim direkten und respektvollen Umgang mit Kindern. Dieser Respekt ist in unserer Gesellschaft leider an vielen Stellen nur unzureichend vorhanden. Wir brauchen aber die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird. Das Übergehen der Kinderinteressen, die Schließung von Spielstraßen, die Verwahrlosung oder der Rückbau von Kinderspielplätzen, Klagen gegen Kinderlärm oder Restaurants und Hotels, in denen Kinder keinen Zutritt haben, sind Anzeichen einer kinderentwöhnten und an manchen Stellen sogar kinderfeindlichen Gesellschaft“, so Krüger weiter.

„Wir wurden während der Corona-Pandemie leider immer wieder Zeugen einer grundlegenden Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern. So wurde und wird ihr Beteiligungsrecht an politischen Entscheidungen vielfach schlichtweg übergangen. Für eine kindgerechte Gesellschaft ist es zudem wichtig, die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend über eine Gesamtstrategie anzugehen. Dazu gehört einerseits die materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick zu nehmen, andererseits aber auch ihre Versorgung in den Bereichen Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe. Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt muss verstärkt im Blickpunkt stehen. Gerade hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert, niemand darf beim Kinderschutz wegschauen. Kinder müssen umfassend in ihrer körperlichen und psychischen Integrität geschützt werden, vor allem durch eine gewaltfreie Erziehung. Es braucht aber auch in anderen Bereich wie dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt außerhalb ihrer Familien verbesserte Schutzmaßnahmen, und schließlich eine nachhaltig funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe, die hier Anlauf- und Hilfestelle für Kinder sein muss“, so Thomas Krüger.

Die Umfrageergebnisse im Einzelnen

  1. Wichtigkeit verschiedener Aspekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Fast alle Befragten (99 Prozent) sind der Meinung, dass der Schutz von Kindern vor Gewalt für eine kinderfreundliche Gesellschaft sehr wichtig oder wichtig ist. 95 Prozent betrachten ausreichende Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder als sehr wichtig oder wichtig für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Dass die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel in der Corona-Krise, berücksichtigt werden, halten 92 Prozent für (sehr) wichtig, 90 Prozent finden die Unterstützung von Familien mit Kindern (z.B. finanziell oder durch eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie) (sehr) wichtig. Für 86 Prozent ist es sehr wichtig oder wichtig, dass sich Politiker genügend um die Bekämpfung von Kinderarmut kümmern, für ebenfalls 86 Prozent ist selbstbestimmte Zeit und ausreichend Erholung für Kinder (sehr) wichtig.

83 Prozent sagen dies über die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern im Alltag (zum Beispiel in der Öffentlichkeit, im Restaurant, in der Nachbarschaft etc.). 74 Prozent der Befragten halten es für eine kinderfreundliche Gesellschaft für (sehr) wichtig, dass man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert. Dass Kinder bei Angelegenheiten mitbestimmen dürfen, die sie selbst betreffen, finden 62 Prozent der Befragten (sehr) wichtig.

  1. Umsetzungsgrad verschiedener Aspekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Vergleichsweise am häufigsten sehen die Befragten ausreichende Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder (46 Prozent), selbstbestimmte Zeit und ausreichend Erholung für Kinder (40 Prozent) sowie die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern im Alltag (38 Prozent) als sehr gut oder gut erfüllt an.

Lediglich rund ein Drittel der Befragten hält die Punkte Unterstützung von Familien mit Kindern (36 Prozent) und das Kümmern um Kinder aus Flüchtlingsfamilien (34 Prozent) in Deutschland für (sehr) gut erfüllt.

Nur jeweils etwa ein Viertel meint, dass die Punkte Schutz der Kinder vor Gewalt (28 Prozent) sowie Mitbestimmung von Kindern (25 Prozent) sehr gut oder gut erfüllt sind. Dass Kinderinteressen auch in Krisenzeiten wie zum Beispiel in der Corona-Krise berücksichtigt werden, meinen nur 17 Prozent der Befragten und nur 15 Prozent sind der Ansicht, dass Politiker sich genügend um die Bekämpfung von Kinderarmut kümmern.

  1. Diskrepanzen zwischen „Soll“- und „Ist“-Zustand

Alle abgefragten Aspekte werden von der großen Mehrheit der Befragten als (sehr) wichtig für eine kinderfreundliche Gesellschaft erachtet – dass sie gegenwärtig in Deutschland auch (sehr) gut erfüllt sind, meint hingegen weniger als die Hälfte der Befragten.

Die größten Diskrepanzen zwischen der Bedeutung der Aspekte für ein kinderfreundliches Land und ihrem wahrgenommenen Erfüllungsgrad zeigen sich hinsichtlich der Berücksichtigung der Kinderinteressen in Krisenzeiten (minus 75 Prozentpunkte), der Bekämpfung von Kinderarmut (minus 71 Prozentpunkte), dem Schutz der Kinder vor Gewalt (minus 71 Prozentpunkte) sowie der Unterstützung von Familien mit Kindern (minus 54 Prozentpunkte).

Große Diskrepanzen zwischen der Bedeutung der Aspekte für ein kinderfreundliches Land und ihrem wahrgenommenen Erfüllungsgrad zeigen sich aber auch bei den Fragen hinsichtlich ausreichender Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder (Diskrepanz von 49 Prozentpunkten), hinsichtlich selbstbestimmter Zeit und ausreichender Erholung für Kinder (Diskrepanz von 46 Prozentpunkten) und der Berücksichtigung der Kinderbedürfnisse im Alltag (Diskrepanz 45 Prozentpunkte). Das gilt auch bei der Frage, ob man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert (Diskrepanz von 40 Prozentpunkten) und bei der Mitbestimmung von Kindern, wenn es um Angelegenheiten geht, die sie betreffen (Diskrepanz von 37 Prozentpunkten).

  1. Ist Deutschland ein kinderfreundliches Land?

Mit nur 48 Prozent sind weniger als die Hälfte der Befragten der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist. Nach dem Urteil von 43 Prozent ist Deutschland alles in allem kein kinderfreundliches Land. Damit fällt der Anteil derjenigen, die Deutschland als kinderfreundliches Land einschätzen, geringer aus als 2015 und 2018. Damals waren noch 58 Prozent bzw. 56 Prozent der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist.

Jüngere meinen wesentlich häufiger als Ältere (76 Prozent der 18- bis 29-Jährigen zu 26 Prozent der über 60-Jährigen), Westdeutsche häufiger als Ostdeutsche (50 Prozent zu 38 Prozent) und Männer häufiger als Frauen (53 Prozent zu 43 Prozent), dass Deutschland alles in allem ein kinderfreundliches Land ist.

Auch entlang der Parteipräferenzen zeigen sich statistisch signifikante Auffälligkeiten. So halten 77 Prozent der Anhängerinnen und Anhänger der Unionsparteien und 61 Prozent der FDP- Anhängerinnen und Anhänger Deutschland für ein kinderfreundliches Land. Deutlich geringere Zustimmungswerte sind im Lager der SPD (44 Prozent), der AfD (40 Prozent) sowie der Linken (39 Prozent) und der Grünen (38 Prozent) zu verzeichnen.

Für die repräsentative Umfrage zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im Januar 2022 deutschlandweit 1.004 wahlberechtigte Personen ab 18 Jahren befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt zwischen bei +/- drei Prozentpunkten.

Weitere Ergebnisse der Umfrage und Grafiken können unter https://dkhw.de/Umfrage-Kinderfreundlichkeit-2022 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 16.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft zu Bewerbungen für den Kinder- und Jugendgipfel 2022 auf. Beim Kinder- und Jugendgipfel lernen Kinder und Jugendliche anhand von selbst gewählten aktuellen und gesellschaftlich relevanten Themen ihre Rechte kennen und erhalten eine Plattform, um diese mit konkreten politischen Forderungen zu verbinden. Der Gipfel wird vom Deutschen Kinderhilfswerk in Kooperation mit dem Education Innovation Lab und dem Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide Berlin (FEZ) durchgeführt. Hintergrund des Kinder- und Jugendgipfels sind zwei Jubiläen: der 30. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und der 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zum Programm für Schulklassen, Jugendgruppen und alle interessierten Kinder und Jugendlichen von 10 – 17 Jahren (bei jüngeren Teilnehmenden sollte eine intensivere Begleitung eingeplant werden) gehört der kostenlose Online-Workshop „Unsere Forderungen!“ mit verschiedenen Modulen, die ab dem 5.4.2022 begonnen werden können. Nach Durchlaufen der digitalen Phase des Gipfels haben die Teilnehmenden die Chance, zum analogen Kinder- und Jugendgipfel im September 2022 nach Berlin eingeladen zu werden, sich bundesweit zu vernetzen, kreativ an ihren Forderungen weiterzuarbeiten und diese mit Politikerinnen und Politikern zu diskutieren.

„Deutschland wird bei den Kinderrechten oftmals seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Viele Kinder und Jugendliche werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Das haben die Kinder und Jugendlichen in der Corona-Pandemie schmerzlich erfahren müssen. Hier wurde deutlich, dass die Kinder und Jugendlichen in der öffentlichen Debatte zu selten einbezogen und ihre Sichtweisen und Bedürfnisse in der Folge häufig ignoriert werden. Man diskutiert über sie, aber nicht mit ihnen. Das möchten wir mit dem Kinder- und Jugendgipfel ändern. Denn wir brauchen für die junge Generation nachhaltige Strukturen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Kinder- und Jugendgipfel 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Weitere Infos zum Kinder- und Jugendgipfel 2022 unter www.dkhw.de/Gipfel2022.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2022

Ein aktuelles Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschäftigt sich mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklung der Mini- und Midijobs. Die eaf weist in ihrer Stellungnahme auf eine Widersprüchlichkeit des Referentenentwurfs hin: Das Ziel, „zu verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“ ist aus Sicht der eaf mit der vorgesehenen Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro schwer in Einklang zu bringen.

„Minijobs sind in der Regel prekäre Arbeitsverhältnisse“, betont Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Die Flexibilität und der höhere Verdienst durch „brutto gleich netto“ verführt viele Mütter dazu, mit einem Minijob die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewältigen. Das bedeutet aber leider auch: geringe Stundenlöhne, kein Kurzarbeitergeld, kein Arbeitslosengeld, keine Rente, keine Weiterbildung, kein Aufstieg. Viele Frauen bleiben jahrelang in dieser Beschäftigungsform hängen, der sogenannte „Klebeeffekt“.

Derzeit üben deutlich mehr Frauen als Männer einen Minijob aus, vielfach als Haupterwerbs­beschäftigung. Die vorgesehene Ausweitung des Minijobs durch Angleichung der Gering­fügigkeitsgrenze an gestiegene Löhne und Gehälter erhält die Attraktivität dieser prekären Beschäftigungsform. „Das sehen wir kritisch. Aus Sicht der eaf eignen sich Minijobs nur für Personen, deren Erwerbstätigkeit nicht auf langfristige Existenzsicherung angelegt ist. Das trifft in erster Linie auf Schüler/innen, Student/innen oder Rentner/innen zu, aber nicht auf Mütter, die wegen der Familie ihre Arbeitszeit reduzieren. Deshalb sollte die Bundesregierung die falschen Anreize reduzieren“, so Bujard.

Dagegen begrüßt die eaf die mit dem Entwurf ebenfalls vorgesehene Ausweitung und Ver­besserung der Midijobs, um Arbeitnehmer/innen im Niedriglohnbereich in sozialversicherungs­pflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  vom 08.02.2022

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften engagiert sich seit Jahren für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und das vorrangig.  Nun wird der Verband Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

„Kinderarmut und Bildungsungerechtigkeit sind eine traurige Realität in Deutschland und sie betreffen besonders migrantische Kinder und Jugendliche. Die Kindergrundsicherung wäre ein wichtiger Baustein, sie schafft gleiche Lebensbedingungen und gerechtere Startchancen für alle Kinder“, sagt Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Jedes 5. Kind in Deutschland sei von Armut betroffen, darunter überproportional viele migrantische Kinder. Neben dem dringend gebotenen Ausbau der Infrastruktur wie Kitas und Ganztagschule sei eine Kindergrundsicherung zwingend geboten. Hier sei die Bundesregierung in der Verantwortung, dies so schnell wie möglich umzusetzen.

„Kindergrundsicherung muss für alle Kinder gelten und die Zugänge müssen einfach sein. Bisher ist das System der Familienförderung viel zu kompliziert und zu bürokratisch. Viele Familienleistungen werden gerade von den Familien, die sie am dringendsten bräuchten auf Grund von sprachlichen Hürden und unübersichtlichem Behördendschungel gar nicht abgerufen. Familien mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit werden häufig durch besonders strenge Prüfungen und lange Antragsverfahren diskriminiert. Von den bisherigen Familienleistungen sind nach wie vor zahlreiche Kinder und Jugendliche ausgeschlossen. Die zukünftige Kindergrundsicherung darf hier nicht weiter zwischen Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus unterscheiden, jedes Kind sollte vor dem Gesetz gleich sein“ fordert Vangeltziki.

Bei einer Neuregelung dürfe es aber auch keine Schlechterstellung geben, beispielsweise bei der besonderen Situation transnationaler und globaler Familien. „Was ist mit den Kindern, die nicht in Deutschland bei ihren Eltern leben? Die Rechtslage darf sich für diese Familien nicht verschlechtern. Migrationspolitische Ausschlüsse darf es mit der Kindergrundsicherung nicht geben“, so Vangeltziki.

Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG sowie zum Konzept auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Infokasten

Derzeit geltende migrationspolitische Ausschlüsse bei Familienleistungen

  • Keinen Anspruch auf Kindergeld für einige EU-Staatsangehörige, besonders wenn sie nicht erwerbstätig sind. In manchen Fällen haben Familien keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums. Damit haben die Kinder auch keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
  • Keinen Anspruch auf Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss, wenn die Eltern sich im Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Duldung sind. Auch dann nicht, wenn die Eltern arbeiten.
  • Keinen Anspruch auf Kindergeld haben Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in Schul- oder Berufsausbildung, bzw. im Studium befinden und deren Eltern im Ausland leben.
  • Unbegleitete minderjährige geflüchtete Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, haben nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nachweisen können, dass ihre Eltern tot oder verschollen sind.
  • Im Sondersystem des Asylbewerberleistungsgesetzes sind die Regelsätze zum Teil niedriger als in der normalen Grundsicherung, die Gesundheitsleistungen sind eingeschränkt und es gibt keinen Anspruch auf pauschale Mehrbedarfszuschläge z. B. für Alleinerziehende.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 08.02.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. März 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

Was wirklich gut für unsere Kinder ist – alle wissenschaftlichen Studien ausgewertet:
Warum wir z.B. Kinder immer trösten sollten, was an Spinat gefährlich ist, warum kleine Hausaufgabenhasser Recht haben und was Kritzeln mit dem Lernen macht.

Kennen Sie das auch? Ob Oma, Nachbar oder Lieblings-Bloggerin: In der Erziehung hat jeder eine Meinung, aber niemand die Fakten. Nicola Schmidt, Wissenschaftsjournalistin und Bestsellerautorin, räumt auf mit Irrtümern und Ammenmärchen. Sie erzählt amüsant und auf den Punkt, was wirklich wichtig ist, um gesunde, respektvolle und glückliche Kinder großzuziehen – herausgefiltert aus über 900 Studien. Nicola kennt die Erziehungsgeheimnisse der Kulturen, die besonders stabile, aufmerksame und selbstbewusste Kinder hervorbringen und hat eine Vision: Denn aus ihrer Sicht ziehen Eltern die Erwachsenen von morgen groß – und sie sagt uns, was unsere Kinder heute brauchen, um diese Zukunft zu bewältigen.

Zielgruppe:
Pädagogische Fachkräfte aus der Familienbildung und Elternzusammenarbeit, Eltern-Kind-Gruppen-Leiter*innen, sowie alle Interessierte

Referentin:
Nicola Schmidt, Wissenschaftsjournalistin und Bestsellerautorin
https://nicolaschmidt.de/

Die Veranstaltung wird gefördert vom BMFSFJ und der EKD.

TEILNAHME UND ANMELDUNG
  • Teilnahmegebühr für Mitglieder im Forum Familienbildung: 10,00 € pro Person
  • Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder: 20,00 € pro Person
  • Für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung zum Kurs notwendig.
  • Anmeldeschluss: 22. März 2022

Bitte beachten Sie unsere Stornierungsbedingungen.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum Workshop mit den notwendigen Zugangsdaten.
Hinweis: Unsere Online-Veranstaltungen finden unter Verwendung des Videokonferenz-Tools „Zoom“ statt. Während der Veranstaltung werden Sie gebeten, ihren Klarnamen anzugeben. Zur Dokumentation der Teilnehmenden gegenüber unseren Zuwendungsgebern speichern wir während der Veranstaltung die so entstehende Teilnehmendenliste mittles Screenshot. Ihr Teilnehmendendaten werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert und weitergegeben.

Anmeldeformular

WEITERE INFORMATIONEN

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell gelten 3 Millionen Kinder und Jugendliche als arm – dies ist jedes 5. Kind.

Wir halten dies für ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt. Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es aus unserer Sicht nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen. Wir fordern demgegenüber den politischen Mut für eine große Reform ein.

Das aktualisierte Konzept und den Fragen-Antworten-Katalog des Bündnisses Kindergrundsicherung finden Sie auf der Webseite www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Das Bundesforum Familie hat in einem intensiven Diskussionsprozess 2020-2021 den Themenschwerpunkt „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ bearbeitet. In einer Serie von Fachforen brachten die Mitgliedsorganisationen ihre unterschiedlichen Perspektiven auf Wohnen und Familie ein. Die nun vorliegende Publikation „Platz für Familie – Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ fasst diesen Prozess und seine Ergebnisse zusammen.

Familie muss eine viel zentralere Rolle in der Wohnungspolitik einnehmen: Die beteiligten Organisationen erkennen die herausragende Rolle von Wohnbedingungen und Wohnumfeld für die Sozialisationsleistungen von Familien und die Notwendigkeit der Entwicklung von familiengerechtem Wohnraum. Hinsichtlich aktueller Entwicklungen immer knapper werdenden Wohnraums sind es gerade Familien, die auf dem Wohnungsmarkt vor besonderen Herausforderungen stehen – insbesondere z.B. Einelternfamilien, Mehrkindfamilien, Familien mit behinderten Mitgliedern sowie von Armut oder Rassismus betroffene Familien.

In der Publikation werden mehrere Themen vertieft:

  • Familiengerechte Wohnpolitik als Aufgabe für Staat und Gesellschaft: Die Bedarfe von Familien müssen verstärkt Teil der Wohnraumdebatte sein, sei es im Neubau, in der Mietenpolitik oder im Eigentumserwerb. Es braucht politische Rahmenbedingungen, um einen familiengerechten Wohnungsmarkt zu etablieren. Familiengerechtigkeit muss in Beständen, Bau und Infrastruktur berücksichtigt und Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt verhindert werden.
  • Beteiligung an kommunaler Infrastruktur: Um gute Strukturen für Familien in ihren Quartieren bzw. Kommunen zu etablieren, ist eine Vielzahl von Gelingensbedingungen notwendig. Es gilt, Familien als Expert*innen ihrer Lebensräume zu erkennen und ihre Bedarfe in die Angebotsplanung einzubeziehen. Um Beteiligung zu ermöglichen, braucht es Mittel, die kon­junkturunabhängig zur Verfügung stehen sowie die langfristige Förderung personeller Ressourcen.
  • Wohnungslosigkeit von Familien: Nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit steigen die Zahlen wohnungsloser Familien. Hier sind dringend präventive statt kurative Maßnahmen nötig, um das Phänomen nachhaltig anzugehen. Versteckte Wohnungslosigkeit muss besser erfasst werden, so dass eine zügige Vermittlung in normale Wohnverhältnisse statt langer Aufenthalte in Sonder­wohnformen gewährleistet werden kann.
  • Gemeinschaftliches Wohnen für Familien: Das Wissen über gemeinschaftliche Wohnformen kann für die Familienpolitik fruchtbare Erkenntnisse liefern. Gemeinschaftliches Wohnen für Familien bietet ein beachtliches Anpassungspotential an familienbiographische Umbrüche und schafft Ressourcen, die auf das umliegende Quartier und die Gesamtgesellschaft ausstrahlen.

Wir freuen uns über die Verbreitung der Publikation. Diese kann als PDF hier und auf unserer Website bundesforum-familie.de abgerufen werden.

Das Policy-Papier „Perspektiven für die Kinder- und Jugendpolitik im investierenden Sozialstaat“ hat Prognos gemeinsam mit der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin – Walter May erstellt. Es stellt Gestaltungsaufgaben vor, die präventive Sozialpolitik im investierenden Sozialstaat voranbringen und zu einer nationalen Präventionsstrategie führen.

LINK: https://www.prognos.com/de/projekt/perspektiven-fuer-die-kinder-und-jugendpolitik-im-investierenden-sozialstaat

Für die Plattform forschungs- und fallorientiertes Lernen haben Anja Kerle, Jessica Prigge und Stephanie Simon eine Arbeitsbroschüre entwickelt:

Armut in kindheitspädagogischen Einrichtungen. Impulse zur Entwicklung einer armutsbewussten Haltung und Praxis

Sie ist kostenlos downloadbar -> https://doi.org/10.18442/pforle-3

Über empirisches Material aus zwei Forschungsprojekten gibt sie Einblick in zentrale Herausforderungen, die sich der pädagogischen Praxis beim Umgang mit (Kinder-)Armut stellen und setzt Impulse für die Entwicklung einer kritisch-reflexiven Perspektive. Die Broschüre wird demnächst in die Plattform für forschungs- und fallorientiertes Lernen der Universität Hildesheim eingebettet, die bald online gehen wird.

Auf Bundesebene fordert die Ampel-Koalition die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Für eine Änderung des im Grundgesetz festgeschriebenen Wahlalters bedarf es allerdings einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, die in naher Zukunft nicht wahrscheinlich ist.

In der Publikation „Wahlrecht mit 16 – Chance oder Irrweg?“ beleuchtet Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, Risiken und Auswirkungen der geforderten Absenkung des Wahlalters aus juristischer Perspektive – auch mit Blick auf den demographischen Wandel und das Kräfteungleichgewicht zwischen Alt und Jung.

Weitere Informationen

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Thema der Februarausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist das »Kinderwohngeld« für Alleinerziehende (Seite 11 bis 22). „Die Thematik wird hier anhand vieler Fallbeispiele und unterschiedlicher Fallkonstellationen dargestellt. Nach wie vor werden die Möglichkeiten des Kinderwohngelds bei der Schließung einer Bedarfslücke aufgrund nicht anerkannter Unterkunftsbedarfe unterschätzt. In dem Aufsatz zeige ich nicht nur die rechtlichen Zusammenhänge auf, sondern auch, wie praktisch mithilfe von zuverlässigen Wohngeldrechnern das Kinderwohngeld genau berechnet werden kann. Zusammen mit der von mir entwickelten Rechenhilfe (SGB II-Kinderzuschlag-Rechenhilfe) kann eine effektive Beratung von Leistungsberechtigten mit Kindern (nicht nur Alleinerziehende) erfolgen.

Das Thema »Kinderwohngeld – Lösung des Problems unangemessener Unterkunftsbedarfe für Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender« bildet den Auftakt einer Reihe von weiteren Aufsätzen, die sich mit der sozialrechtlichen Situation Alleinerziehender in den kommenden Ausgaben beschäftigen werden.“

SJ zum Download: https://t1p.de/qvdj1

Wir suchen dich
für unser Väter-Töchter-Projekt
mit Menschen aus aller Welt

Du wohnst in Berlin und hast mindestens eine Tochter im Alter zwischen 6 und 14 Jahren?
Du möchtest, dass deine Tochter die gleichen Chancen hat wie Jungen in ihrem Alter?

Dann werde gemeinsam mit deiner Tochter Teil unseres Projekts STARK! und zeige, dass es starke Väter braucht, um Mädchen und Frauen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen.

Was dich innerhalb eines halben Jahres erwartet:
• Ein interkultureller Austausch mit Vätern aus aller Welt zu
• Moderation durch Mozafer Kabbar
• Freizeitaktivitäten mit deiner Tochter sowie den anderen
• Neue Freundschaften

Für die erfolgreiche Teilnahme bekommst du eine
Ehrenamtsbescheinigung und, wenn du wünschst,
ein Projektzeugnis.

Du möchtest Teil dieses einzigartigen Projekts werden und eine tolle Zeit mit deiner Tochter verbringen?

Schreibe oder rufe uns an:

Telefon: 030 405046990
E-Mail: stark@frauenrechte.de
Instagram: projekt.stark

Die Teilnahme (inkl. Freizeitaktivitäten) ist kostenlos.

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ZFF-Info

ZFF-Info 02/2022

AUS DEM ZFF

Bezahlbarer, familiengerechter Wohnraum und ein passendes Wohnumfeld sind grundlegend für ein gutes Familienleben. Vor diesem Hintergrund formuliert das ZFF in einem Positionspapier politische Forderungen und Handlungsempfehlungen zur Gestaltung einer familiengerechten Wohnungspolitik.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familie braucht ein Zuhause! Das bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf. Es ist ein zentraler Ort der Sozialisation, der Fürsorge und des familiären Miteinanders. Familien brauchen ausreichenden, bezahlbaren und guten Wohnraum, der Rückzugsmöglichkeiten bietet. Gleichzeitig ist ein Wohnumfeld, welches Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält und Nachbarschaften fördert, von entscheidender Bedeutung für das Familienleben. Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig ein gutes, sicheres und lernförderndes Zuhause ist. Seit Jahren beobachten wir jedoch, dass sich Wohnen zu einer der drängendsten sozialen Fragen entwickelt. Arme Haushalte, insbesondere Alleinerziehende, tragen hohe Wohnkostenbelastungen. Für sie wird es immer schwerer, angemessenen Wohnraum zu finden und nicht selten werden sie aus ihren gewohnten Umgebungen verdrängt.“

Altenkamp ergänzt: „Die Wohnungsfrage gehört auf die familienpolitische Agenda, denn sie ist existenziell notwendig für ein gutes Familienleben und Voraussetzung für ein Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Wohlergehen. Wir rufen die Politik dazu auf, endlich Lösungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik vorzulegen, die auch Familien in den Mittelpunkt stellen!“

Das ZFF- Positionspapier „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familie schaffen!“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.01.2022

SCHWERPUNKT I: Streichung von §219a StGB

Zum Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Die ersatzlose Streichung des unsäglichen § 219a Strafgesetzbuch ist überfällig. Es ist unerträglich, dass Ärzte im Jahr 2022 noch immer dem Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sind, wenn sie sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Frauen in solchen Extremsituationen brauchen die Möglichkeit, sich umfassend informieren zu können. Mit dieser Prioritätensetzung legt der Bundesjustizminister einen ersten wichtigen Baustein für gesellschaftspolitischen Fortschritt. Gleichwohl gilt besonderer Dank Aktivisten wie Kristina Hähnel, die sich trotz der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung für Betroffene stark gemacht haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 17.01.2022

Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind ausreichend vorhanden und gut zugänglich

Der Bundesjustizminister hat einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Dazu erklärt Mechthild Heil, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Die Streichung von § 219a StGB hilft uns Frauen nicht. Denn es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland, der beseitigt werden müsste. Ärzte dürfen auf ihrer Website auch heute schon auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen und Informationsangebote von Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken. Lediglich offensiv werben dürfen sie für Schwangerschaftsabbrüche nicht.

Wichtiger als ärztliche Geschäftsinteressen und aus meiner Sicht entscheidend ist ein guter Zugang zu medizinischer Versorgung und eine ergebnisoffene Beratung der Frau, die eine wirkliche Hilfe in einer für sie emotional extrem schwierigen Situation ist. Wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, den Frauen uneingeschränkt zur Seite zu stehen, ihre Entscheidung zu respektieren, sie in dieser Situation nicht allein zu lassen und als Staat auch Anwalt des ungeborenen Lebens zu sein. Dies ist in der Vergangenheit in einem breiten gesellschaftlichen Konsens gelungen. Die Streichung des § 219a ist deshalb falsch.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.01.2022

Bundesjustizminister Buschmann hat am heutigen Montag einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher:

„Frauen – auch die werdenden Väter – stehen bei einer möglichen Abtreibung vor einer äußert schwierigen Gewissensentscheidung. Dabei geht es nicht nur um die Selbstbestimmung als Frau, sondern auch um das Leben des Ungeborenen. Keine Frau trifft eine solche Entscheidung über das Lebensrecht ihres Kindes leichtfertig. Genau deshalb aber braucht auch das ungeborene Leben eine Fürsprache und die Sicherstellung, dass auch seine Interessen im bewährten Schutzraum des vertraulichen und verpflichtenden Beratungsgesprächs gewahrt werden. Denn der Staat ist verpflichtet, auch dem ungeborenen Leben Schutz zu gewähren. Was wir nicht brauchen, ist Werbung für Abtreibungen. Vielmehr brauchen Frauen in einer solchen Situation einen geschützten Ort, eine ergebnisoffene Beratung und das Aufzeigen von Lösungen in einer vermeintlich ausweglosen Situation. In unserer Gesellschaft muss es möglich sein, für eine werdende Mutter (und den Vater) Lösungen aufzuzeigen, auch wenn eine Schwangerschaft oder das Elternsein im ersten Moment völlig unvorstellbar scheint. Durch öffentliche oder gar kommerzielle Werbung für Abtreibungen an Plakatwänden oder in S-Bahnen würde dieser schwere innerliche Konflikt banalisiert und die Würde des ungeborenen Lebens verletzt. Insbesondere, weil der Unterschied zwischen Information und Werbung nahezu fließend ist.

Als Union stehen wir in dieser Frage zu unserem Grundsatz: Jedes Leben ist schützenswert von Beginn bis Ende. Die Abschaffung des Paragraphen 219a lehnen wir daher ab. Dabei ist für uns auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegweisend: Das Ungeborene steht bereits unter dem Schutz von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Schon 2019 haben Union und SPD daher geregelt, dass Praxen auf ihrer Website auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen dürfen und entsprechende Informationsangebote von beispielsweise Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken können. Es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.

Vielmehr sollte der Fokus der Bundesregierung darauf liegen, die rechtlichen wie finanziellen Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern. So darf nach unserer Überzeugung die finanzielle Situation eines Paares für die Gewissensentscheidung über ein (weiteres) Kind niemals ausschlaggebend sein.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.01.2022

„Dass der unsägliche § 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, ist längst überfällig. Der abscheulicherweise als ‚Werbeverbot‘ bezeichnete Paragraf aus der Nazizeit hat Schwangeren lange genug ihr Informationsrecht verwehrt und sie entmündigt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese jahrealte Kernforderung linker Frauenpolitik endlich umgesetzt wird. Die derzeitige Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch kriminalisiert Medizinerinnen und Mediziner und erschwert den Zugang massiv. Deswegen fordern wir als LINKE, dass neben § 219a auch § 218 sofort gestrichen wird. Doch statt diese Streichung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, verlagert die Ampel das Thema in eine Kommission und verschleppt das Vorhaben weiter, wie Justizminister Buschmann heute noch einmal bekräftigt hat“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Ankündigung des Entwurfs des Justizministeriums zur Streichung des § 219a. Reichinnek weiter:

„Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung. Er hat deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen. Es muss einen sicheren, kostenlosen und flächendeckenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen geben, denn sie stellen medizinische Eingriffe dar. Deshalb müssen sie ferner Teil der universitären Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern werden. Es kann nicht sein, dass es in manchen Regionen Deutschlands keine Ärztinnen und Ärzte mehr gibt, die diese Eingriffe durchführen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.01.2022

Gestern wurde der erste Referentenentwurf zur Streichung von § 219a StGB, des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, durch Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt.

„Schwangere haben ein Recht auf Informationen. Die Ampel setzt ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen zur Streichung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zügig um. Damit wird Deutschland in diesem Bereich endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Ungewollt Schwangere werden nach der Streichung sachliche Informationen rund um Methoden und Kosten von Abbrüchen sofort im Netz finden können sowie Ärzt*innen nicht mehr in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden. Die AWO begrüßt diesen rechtlichen Fortschritt ausdrücklich und hofft auf eine zügige Verabschiedung!“, erklärt dazu Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

Ausgelöst durch die Öffentlichmachung ihrer Verurteilung im Jahr 2017 wegen Verstoßes gegen § 219a StGB, entfachten die Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere verurteilte Ärzt*innen die Debatte um den Zugang zu und das Recht auf Abtreibung in Deutschland neu. Die nach intensiven politischen Auseinandersetzungen 2019 verabschiedete Reform des Paragraphen brachte aber keinerlei Fortschritte für Ärzt*innen und Betroffene. Es fanden weiterhin Verurteilungen nach § 219a StGB statt und die niedrigschwellige Suche nach sachlichen Informationen verbesserte sich nicht für ungewollt Schwangere. Aus Sicht der AWO lenkte der Streit um das Informationsrecht ungewollt Schwangerer über Schwangerschaftsabbrüche aber den Blick auf ein altes zentrales gleichstellungspolitisches Thema – das Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen. Die prekäre Versorgungslage mit Abbrüchen in Deutschland wurde sichtbar.

„Ungewollt Schwangere haben ein Recht auf psychosoziale Beratung und Unterstützung, wenn sie sie brauchen und wollen. Unverzichtbar ist eine evidenzbasierte, qualitativ hochwertige und niedrigschwellig zugängliche medizinische Versorgung mit Abbrüchen bundesweit. Dies ist bislang nicht gegeben. Die Streichung von § 219a StGB darf daher nicht das Ende der Liberalisierung sein“, führt AWO Bundesvorstandsvorsitzender Jens M. Schubert aus. Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung der Pflichtberatung und eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. „Die angekündigte Kommission, die sich mit einer außerstrafrechtlichen Regelung von Abtreibung beschäftigen soll, muss daher zügig kommen, um auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine wirkliche Liberalisierung voranzutreiben und reproduktive Rechte auch in Deutschland umzusetzen“, fordert Schubert abschließend.

Informationen und Beratungsstellen für Fragen zur Schwangerschaft: www.awo-schwanger.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.01.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Abschaffung von § 219a StGB, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt. Hierdurch wird endlich die ungerechtfertigte Kriminalisierung von Ärzt*innen beseitigt. Gleichzeitig wird ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit von Ärzt*innen beendet. Ihnen war es bislang kaum und nur mit der schwebenden Gefahr eines Strafverfahrens möglich, sachlich über die von ihnen angewendeten Methoden, Rahmenbedingungen und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Diese mit einer erheblichen Stigmatisierung verbundene Kriminalisierung hat zur signifikanten Verschlechterung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere beigetragen und ihre reproduktive Selbstbestimmung erheblich eingeschränkt.

„Die Streichung der Vorschrift war lange überfällig.“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Es ist ein erster Schritt getan, die andauernde Rechtsunsicherheit für Ärzt*innen sowie die Stigmatisierung von ihnen und ungewollt Schwangeren zu beseitigen. Um die Situation von Schwangeren in Deutschland zufriedenstellend zu verbessern, verbleiben allerdings noch weitere Schritte.“ So entfällt zwar mit der Strafvorschrift eine Hürde für sachliche Informationen durch Ärzt*innen. Dennoch führen massive Anfeindungen durch fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen, etwa durch sogenannte Gehsteigbelästigungen, noch immer dazu, dass viele Ärzt*innen sich nicht auf offizielle Listen aufnehmen lassen oder davon absehen, selbst öffentlich auf ihren Websites über die angebotenen Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

Zur Sicherstellung und Förderung der reproduktiven Selbstbestimmung muss die Informationslage weiter aktiv verbessert werden. Dazu gehört, Gehsteigbelästigungen zu unterbinden und Beratungsstellen besser vor Anfeindungen zu schützen. Es gilt, die weiteren Ankündigungen des Koalitionsvertrags umzusetzen: die Möglichkeit der Online-Schwangerschaftskonfliktberatung sowie die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen. Außerdem müssen die Ärzt*innen, die Abbrüche vornehmen, besser geschützt werden und die Bundesländer ihren Versorgungsauftrag ernst nehmen. „Die Länder müssen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen sicherstellen. Davon sind aber einige Gebiete Deutschlands auch 30 Jahre nach Inkrafttreten des Schwangerschaftskonfliktgesetzes weit entfernt.“, so Wersig.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.01.2022

pro familia begrüßt Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDF) hat heute einen Referentenentwurf vorgelegt, der die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia begrüßt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums und das Vorhaben, den § 219a ersatzlos zu streichen. Dieser Schritt ist überfällig, denn der Paragraph verletzt die Informationsrechte von Ratsuchenden und Ärzt*innen. Künftig können sich ungewollt Schwangere niedrigschwellig im Netz darüber informieren, wo es in ihrer Nähe eine Praxis oder eine Klinik gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Sie können auf der Webseite der Praxis/der Klinik die Informationen abrufen, die die Einrichtungen für Patient*innen als wichtig erachten, etwa zur angewandten Methode, zum Ablauf, zu den Kosten und zu organisatorischen Fragen. Ärzt*innen und Kliniken können nach der Streichung des §219a StGB nicht mehr von fundamentalistischen Gegner*innen der Selbstbestimmung angezeigt werden, weil sie diese Informationen bereitstellen.

„Informationen für Patient*innen sollten eigentlich selbstverständlich sein. Bisher wurden sie aber durch den Strafrechtsparagraphen als ‚Werbung‘ eingestuft und bestraft“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands. „Die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch ist ein wichtiger Schritt zur Informationsfreiheit der Ratsuchenden. Denn der direkte Weg von der informationssuchenden Person zu der Person, die sie geben kann und will, wird künftig gewährleistet sein.“

pro familia stellt fest, dass die Aufhebung des §219a nur der Anfang sein kann. Es ist wichtig, dass die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs als solche auf den Prüfstand kommt und ein menschenrechtskonformes Gesetz außerhalb des Strafrechts geschaffen wird. Die bisherige Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist nicht menschenrechtskonform und evidenzbasiert. Deshalb unterstützt pro familia die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, um eine Neuregelung des § 218 auf den Weg zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.01.2022

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Zum Welttag der Bildung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Ria Schröder:

„Beste Bildung ist weltweit der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit und sozialem Aufstieg. Gerade in Krisenzeiten muss das Recht auf Bildung geschützt werden. Es darf nicht sein, dass beispielsweise in Uganda viele Schülerinnen und Schüler nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie nicht mehr in ihre Schulen zurückkehren. Auch in Deutschland muss das Recht auf Bildung oberste Priorität haben. Der vergangene Schul-Lockdown hat die Problematik unterschiedlicher Bildungschancen aufgezeigt und noch vertieft: Während die einen Unterstützung von den Eltern, Zugang zu Nachhilfe und ein eigenes Zimmer mit Schreibtisch haben, fehlt es anderen schon an einem eigenen Endgerät oder Internetanschluss. Deshalb muss der Präsenzunterricht trotz steigender Infektionszahlen durch die zwar milde, aber hochansteckende Omikron-Variante stattfinden. Wichtig ist dabei eine hohe Impfquote bei Lehrkräften, die Maskenpflicht und genügend Test- und Impfkapazitäten für Schülerinnen und Schüler um die Gefahr einer schweren Erkrankung zu verringern. Gleichzeitig muss der Digitalisierungsschub an vielen Schulen jetzt weiter ausgebaut werden. Die Ampel wird mit dem Digitalpakt 2.0 dazu einen zentralen Beitrag leisten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 23.01.2022

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich heute für eine Corona-Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren ausgesprochen. Hierzu können Sie den bildungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, wie folgt zitieren:

„Eine gute Nachricht für mehr Sicherheit in den Schulen: Die Stiko empfiehlt eine Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche. Dies ist ein wichtiger Schritt, um in der Omikron-Welle mehr Schutz und Stabilität im Schulbetrieb zu erlangen. Jetzt können sich Schülerinnen und Schüler an der Empfehlung orientieren und sich, ihre Mitschüler, Familie und Freunde noch besser schützen. Dadurch steigen die Chancen für offene Schulen in den nächsten Monaten. Es ist gut, dass die Ständige Impfkommission dieses wichtige Thema prioritär und nach wissenschaftlicher Erkenntnis behandelt hat.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.01.2022

Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, schlägt der Bundesregierung einen Corona-Armutsgipfel vor, um gemeinsam mit Sozialverbänden und Betroffenenorganisationen Lösungen zu finden, um allen in der Pandemie ein Leben in Würde zu ermöglichen und Armut dauerhaft zu bekämpfen. Er bittet Kanzler Olaf Scholz in einem Brief darum, einen schnellen Corona-Zuschlag auf Hartz IV zu zahlen, um armen Menschen zu helfen:

„Seit über zwei Jahren wird das öffentliche und private Leben von der Corona-Pandemie eingeschränkt. Die letzte Bundesregierung hat mit vielen Maßnahmen auf diese Krise reagiert. Meine Fraktion DIE LINKE hat einige dieser Maßnahmen im Bundestag mitgetragen und in anderen Punkten Alternativen vorgeschlagen – so wie es die jetzigen Koalitionsparteien FDP und Bündnis 90/Die Grünen auch getan haben. Was in vielen Punkten am Ende der richtige Weg gewesen wäre, können wir zum Teil heute noch nicht sagen. Aber neben der Weigerung, die Patente auf Impfstoffe freizugeben und damit der Pandemie international den Kampf anzusagen, war eine Entscheidung definitiv falsch: Zwar einen Autogipfel nach dem anderen zu veranstalten, aber keinen Sozialgipfel.

Arme Menschen sind in jeder Hinsicht am meisten durch die Pandemie betroffen – nicht gefühlt, sondern empirisch belegt. Wer arm ist, hat laut einer RKI-Studie ein höheres Risiko, an Corona zu erkranken und zu sterben. Die Armut in Deutschland ist laut Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in der Pandemie auf einen Höchststand gewachsen. Parallel sind Hilfsangebote wie Tafeln oder Sozialkaufhäuser zeitweise weggebrochen und aktuell wieder durch die Omikron-Welle gefährdet. Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern sind bei uns am meisten von Armut betroffen. Einige Schulkinder aus diesen Familien werden zeitweise nicht am Fernunterricht teilgenommen haben, wenn sie zu den 230.000 Menschen gehören, denen laut Paritätischem im vergangenen Jahr der Strom abgedreht wurde.

Und die Lage wird gerade noch schlimmer. Die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie gehen über die Hartz-IV-Anpassung weit hinaus. In meinen Bürgerbüros im Wahlkreis Anhalt melden sich derzeit so viele verzweifelte Menschen wie noch nie, die sagen, dass sie mit dem Geld, das ihnen zur Verfügung steht, nicht mehr über die Runden kommen. Ich bitte Sie, jetzt sofort zu helfen und einen Krisenaufschlag von 100 Euro auf Hartz IV zu veranlassen, wie es Sozialverbände fordern.

Die andauernde Pandemie ist eine riesige Herausforderung für den Staat und für Sie als neue Bundesregierung. Deshalb sollten Sie sich jetzt Expertise von außen holen und einen Corona-Armutsgipfel einberufen, um sich einen Überblick über die gravierenden Probleme der 13 Millionen armen Menschen in Deutschland zu verschaffen. Gemeinsam mit Wohlfahrts- und Sozialverbänden, mit Kommunen, den Betroffenen sowie Hilfsorganisationen müssen unverzüglich Lösungen gefunden werden, um allen in der Pandemie ein Leben in Würde zu ermöglichen und Armut dauerhaft zu bekämpfen.“

Quelle: Nachricht Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.01.2022

Zur Unterstützung pflegender Angehöriger in der Corona-Pandemie gelten nach Angaben der Bundesregierung bis Ende März 2022 Sonderregelungen. So wird das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung auch gezahlt, wenn eine Covid-19-bedingte Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause besteht. Anders als regulär werde das Pflegeunterstützungsgeld dabei je pflegebedürftiger Person für bis zu insgesamt 20 Arbeitstage gewährt, heißt es in der Antwort (20/376) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/308) der AfD-Fraktion.

Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie fernzubleiben, umfasse ebenfalls 20 statt wie bisher zehn Arbeitstage, wenn die Pflegesituation aufgrund der Pandemie aufgetreten sei.

Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen in der häuslichen Pflege könnten Pflegekassen für Patienten der Pflegegrade zwei bis fünf Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge gewähren.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad eins könnten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat ausnahmsweise auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um coronabedingte Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 17.01.2022

Aktuelle Anpassungen im Infektionsschutzgesetz gefährden den Fortbestand wichtiger Betreuungsangebote und damit das Wohl von Kindern und Jugendlichen

Seit der Ende 2021 umgesetzten erneuten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes stehen viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor einem Problem: In Ermangelung der Durchsetzungsfähigkeit einer allgemeinen Impfpflicht soll Verantwortung nun delegiert und Einrichtungen dazu verpflichtet werden, die Impfpflicht unter ihren Mitarbeitenden selbst umzusetzen. Dies erscheint insbesondere im Hinblick auf den eigentlichen Adressatenkreis der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – medizinische und pflegerische Einrichtungen – unverhältnismäßig und stellt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor große Probleme.

„Bisher sind wir ganz klar davon ausgegangen, dass Jugendhilfeeinrichtungen von der Neuregelung nicht betroffen sind, da diese grundsätzlich keine Orte mit besonderen Gefährdungen für die Gesundheit ihrer Bewohner sind. Aktuell zeichnet sich aber ab, dass das Gesetz in einigen Bundesländern nun so interpretiert wird, dass auch Einrichtungen der Jugendhilfe unter die ab Mitte März 2022 einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, sofern diese Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung betreuen“, so Martin Adam, Präsident des VPK-Bundesverbandes e.V. „Diese Gruppe von jungen Menschen definiert sich aber über ihre seelischen Besonderheiten und nicht über akute oder chronische Grundkrankheiten, die ein erhöhtes Risiko für schwere oder sogar tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe bergen. Aus diesem Grund lässt sich eine Zuordnung zur Kategorie der medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen nicht nachvollziehen. Im Gegenteil: Die von uns betreuten jungen Menschen leiden unter psychischen Belastungen und traumatischen Störungen. Grundvoraussetzung für ihre Betreuung und Genesung sind stabile und haltgebende Strukturen sowie tragfähige, professionelle und langfristige Beziehungsangebote durch erfahrene Fachkräfte“, so Adam weiter.

Die aktuelle Anpassung des Infektionsschutzgesetzes setzt eben diese Stabilität in den Strukturen der Einrichtungen und in den Beziehungen der dort betreuten Kinder und Jugendlichen nun aufs Spiel. In völlig unverhältnismäßiger Weise wird in Kauf genommen, dass langjährige, überaus engagierte und für die Kinder und Jugendlichen wichtige Bezugspersonen kündigen und die Einrichtungen in einer Zeit des ohnehin schon dramatisch um sich greifenden Fachkräftemangels damit in existentielle Nöte bringen. Dies führt in Verbindung mit den zu erwartenden deutlich höheren Personalausfällen wegen COVID-19-Erkrankungen zu fast unlösbaren Personalproblemen in den Einrichtungen, die die Betreuung substanziell gefährden.

„Es ist unseren Trägern bisher erfolgreich gelungen, die Weiterverbreitung des Virus in den Einrichtungen zu verhindern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die jungen Menschen in den vergangenen Monaten mit großem Verantwortungsbewusstsein und leidenschaftlichem Engagement durch diese Pandemie begleitet und vor deren Gefahren geschützt. Im Gegensatz zu Pflegeeinrichtungen, in denen das Virus durch Angestellte in die Einrichtungen getragen wird, liegt das Gefahrenrisiko einer Infektionsübertragung in der Jugendhilfe bei den betreuten jungen Menschen, die das Virus aufgrund ihrer unterschiedlichen Außenkontakte in Schule oder Freundeskreis in die Einrichtung tragen können. Aber auch hier haben individuelles Verantwortungsbewusstsein, regelmäßiges Testen und die gegenseitige Rücksichtnahme dazu geführt, dass größere Krankheitsausbrüche stets verhindert werden konnten“, so Martin Adam.

Sollte die einrichtungsbezogene Impfpflicht zukünftig tatsächlich für zahlreiche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, so können wichtige Angebote für junge Menschen aufgrund der durch Kündigungen und Überbelastung der verbleibenden Fachkräfte verursachten Personalausfälle künftig in vielen Fällen nicht mehr sichergestellt werden. Von den Auswirkungen werden betroffene Kinder und Jugendliche dann in ihrer Entwicklung und Gesundheit erheblich stärker gefährdet sein als bisher.

„Wir brauchen unverzügliche Klarheit in der Frage der Impfpflicht. Und wir brauchen ein Vorgehen mit Augenmaß anstatt unverhältnismäßiger Regelungen zum Nachteil junger Menschen. Der eigenverantwortliche Umgang von Einrichtungsleitungen und Fachkräften mit den Herausforderungen der Pandemie hat sich bewährt. Es spricht vieles dafür diesen Weg beizubehalten und die Einrichtungen darin zu bestärken und zu unterstützen“, so Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 24.01.2022

Wirtschaftliche Einbrüche haben für junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt allgemein schwerwiegendere Folgen als für andere Altersgruppen. Wie wirkt sich die Covid-19-Krise diesbezüglich im Vergleich mit der globalen Finanzkrise vor einem Jahrzehnt aus? Ein genauer Blick auch auf andere europäische Länder liefert hier interessante Einblicke.

Wirtschaftskrisen mindern die Arbeitsmarktchancen gerade junger Menschen unverhältnismäßig stark. Das gilt auch für die Covid-19-Rezession. Denn diese Personengruppe sieht sich auch in dieser Krise einer Gemengelage an Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt gegenüber. So arbeiten junge Menschen häufig in Branchen und Berufen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, zum Beispiel im Einzelhandel, im Gastgewerbe und in der Tourismusbranche. Außerdem sind ihre Arbeitsverträge oft nur befristet – und wurden wegen der Pandemie auch häufig nicht verlängert. Zudem waren und sind junge Menschen stark von Schulschließungen und eingeschränkten Ausbildungsmöglichkeiten betroffen. In Verbindung mit der pandemiebedingten sozialen Isolation hat dies vermehrt zu psychischen Problemen geführt. Basierend auf einem wissenschaftlichen Bericht, den Regina Konle-Seidl und Francesca Picarella im September 2021 für das Europäische Parlament erstellt haben, werden im Folgenden die Auswirkungen von Covid-19 auf die Arbeitsmarktsituation, Bildung und psychische Gesundheit von jungen Menschen in Europa zusammenfassend beschrieben. Dabei werden die Auswirkungen der aktuellen Krise mit denen der globalen Finanzkrise von 2008/2009 verglichen. Bei dem Vergleich geht es nicht zuletzt darum, die Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zu Beginn der beruflichen Laufbahn (sogenannte Scarring- oder “Vernarbungseffekte“) auf die Erwerbschancen im weiteren Lebensverlauf auszuloten.

Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit

Während der Pandemie entwickelten sich Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit bei Jugendlichen in Wellen, was die unterschiedlichen Lockdown- und Öffnungsphasen widerspiegelt. Die Jugendarbeitslosigkeit stieg in allen europäischen Ländern im zweiten Quartal 2020 und im ersten Quartal 2021 besonders stark. Diese stieg zwischen März und August 2020 von gut 15 Prozent auf fast 19 Prozent. Im April 2021 erreichte sie mit 18,5 Prozent einen erneuten Höchststand. Seitdem ist die von Eurostat gemessene (saisonbereinigte) Quote stetig gesunken. Im August 2021 lag sie bei etwa 16 Prozent – und damit immer noch höher als vor Ausbruch der Krise. Neuzugänge auf dem Arbeitsmarkt waren für einen Großteil des Anstiegs der Jugendarbeitslosigkeit verantwortlich, da viele Unternehmen ihre Einstellungspraxis änderten und befristete Verträge nicht verlängerten. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit war im Allgemeinen bei jungen Frauen höher als bei jungen Männern.

Vor dem Ausbruch der Krise war die Jugendarbeitslosigkeit in fast allen europäischen Ländern deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2019 gab es 1,9 Millionen weniger Arbeitslose in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen als 2012. Bislang liegt der Anstieg deutlich unter dem Niveau, auf dem sie sich während und nach der Finanzkrise 2008/2009 bewegt hatte. Dennoch unterscheiden sich die Arbeitslosenquoten bei Jugendlichen zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor stark.

Besorgniserregend ist die Tatsache, dass Länder, die von der Finanzkrise besonders stark betroffen waren (Griechenland, Italien oder Spanien), während der Pandemie erneut einen überdurchschnittlichen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit verzeichneten. In Deutschland ist die Jugendarbeitslosigkeit generell niedrig. Ende 2019 lag die Arbeitslosenquote der 15- bis 24-Jährigen bei 5,1 Prozent. Sie stieg im ersten Quartal 2021 auf 8,3 Prozent und sank im zweiten Quartal 2021 auf 7,1 Prozent. Der Anstieg um 2 Prozentpunkte zwischen dem vierten Quartal 2019 und dem zweiten Quartal 2021 lag leicht unter dem EU-Durchschnitt (+ 2,6 Prozentpunkte) im gleichen Zeitraum.

Während die Eurostat-Daten noch kein klares Bild darüber vermitteln, ob sich die Jugendarbeitslosigkeit verfestigt, zeigen die nationalen Registerdaten für Deutschland im September 2021 einen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen um 12,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Verschiedene Messgrößen der Jugendarbeitslosigkeit

  • Für die Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen ist der wichtigste Indikator für die Jugendarbeitslosigkeit die “Zahl der jugendlichen Arbeitslosen geteilt durch die Gesamtzahl der 15- bis 24-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt (Beschäftigte plus Arbeitslose)”. Dieser Indikator (Jugendarbeitslosigkeitsquote) überzeichnet jedoch tendenziell das tatsächliche Ausmaß der Problematik, da sich ein großer Teil der jungen Menschen in dieser Altersgruppe noch im Bildungssystem befindet. Junge Menschen, die zur Schule gehen, studieren oder dem Arbeitsmarkt aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, werden durch diesen Indikator nicht erfasst — weder im Zähler noch im Nenner.
  • Dieser Umstand wird durch einen alternativen Indikator (Populationsanteil erwerbsloser Jugendlicher) berücksichtigt. Er misst den prozentualen Anteil der arbeitslosen 15- bis 24-Jährigen an der Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe. Die so gemessene Jugendarbeitslosigkeit ist daher deutlich niedriger als mit dem vorstehend definierten Indikator (siehe Tabelle).
  • NEET ist ein Akronym, das Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren bezeichnet, die sich nicht in Ausbildung, Beschäftigung oder Training befinden (“Not in Education, Employment, or Training”). NEET umfasst eine sehr heterogene Bevölkerung, wobei arbeitslose Jugendliche hier nur eine Teilgruppe sind. Die NEET-Bevölkerung im Alter von 15 bis 29 Jahren kann in insgesamt sieben Untergruppen unterteilt werden: Wiedereinsteiger, Kurzzeitarbeitslose, Langzeitarbeitslose, die aufgrund familiärer Verpflichtungen nicht zur Verfügung stehen, Langzeitarbeitslose, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht zur Verfügung stehen, entmutigte Beschäftigte und andere Nichterwerbspersonen. Im Nenner dieses Indikators steht die Gesamtbevölkerung derselben Altersgruppe und desselben Geschlechts. Auf EU-Ebene hat das NEET-Konzept eine wichtigere Bedeutung erlangt als das der Arbeitslosenquoten, denn damit wird die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsträgern besser und genauer als bisher auf die konkreten Problemlagen und Gefährdungspotenziale junger Menschen am Arbeitsmarkt gelenkt.

Junge Menschen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung sind (NEET)

Im Gegensatz zu früheren Krisen zeichnet sich die Covid-19-Krise dadurch aus, dass es in allen Altersgruppen mehr Übergänge von Beschäftigung in Nichterwerbstätigkeit als in Arbeitslosigkeit gab. Damit spiegeln die Arbeitslosenzahlen nur einen kleineren Teil der verlorenen Arbeitsplätze wider. Das zeigt sich auch am Erwerbsstatus junger Menschen, die weder eine Beschäftigung noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren. Im Englischen hat sich dafür die Bezeichnung „NEETs“ etabliert (siehe Infokasten „Verschiedene Messgrößen der Jugendarbeitslosigkeit“). Der Anteil der nicht erwerbstätigen NEETs, die nicht auf der Suche nach Arbeit sind beziehungsweise innerhalb von zwei Wochen nicht für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen, ist im Jahr 2020 doppelt so stark gestiegen (+0,8 Prozentpunkte) wie der Anteil der arbeitslosen NEETs (+0,4 Prozentpunkte). Die aggregierten Eurostat-Daten zeigen jedoch auch, dass der Anteil der NEETs, die arbeiten wollten (aber nicht aktiv nach Arbeit suchten), um 0,9 Prozentpunkte zunahm. Dies könnte darauf hindeuten, dass die neuen NEETs im Jahr 2020 in erster Linie Kurzzeitarbeitslose waren.

Unmittelbar vor dem Ausbruch der Covid-19-Krise im März 2020 gab es im Vergleich zu 2013 etwa 1,7 Millionen weniger NEETs. Seither ist die Zahl jedoch wieder angestiegen: Im Jahr 2020 gab es EU-weit rund 725.000 mehr junge Menschen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung waren als im Jahr 2019. Die NEET-Quote stieg von 12,5 Prozent vor Ausbruch der Krise Ende 2019 auf einen Höchststand von 14,6 Prozent im zweiten Quartal 2020. Ein Jahr später war sie wieder auf 13,2 Prozent gesunken.

Dabei meldet Eurostat einen überdurchschnittlichen Anstieg der NEET-Quoten nicht nur für Länder mit historisch hohen Raten wie Italien oder Griechenland, sondern auch für Deutschland, ein Land mit einer allgemein niedrigen NEET-Quote. Die deutsche Quote stieg von 7,8 Prozent Ende 2019 auf 9 Prozent im zweiten Quartal 2021.

Beständigkeit von NEET-Länderclustern

Es gibt erhebliche länderspezifische Unterschiede im Hinblick auf die Größe und Zusammensetzung der NEET-Population.  Neben der ökonomischen Lage auf regionaler Ebene beeinflussen auch soziodemografische Merkmale (zum Beispiel ein niedriger Bildungsstand) sowie institutionelle Gründe (zum Beispiel nationale Regelungen für den Übergang von der Schule in den Beruf) das NEET-Risiko eines jungen Menschen. Trotz erheblicher Verbesserungen seit 2013 können auch während der Pandemie weitgehend drei von Eurofound bereits im Jahr 2016 ermittelten Ländercluster ausgemacht werden. Im ersten Cluster, das hauptsächlich aus nordischen, westlichen und kontinentalen Ländern besteht, sind Kurzzeitarbeitslose die größte NEET-Gruppe. In den südlichen Mitgliedstaaten dominieren Langzeitarbeitslose und entmutigte junge Arbeitsuchende. In Osteuropa wiederum machen junge Frauen, die Kinder oder Angehörige betreuen, einen großen Anteil der NEETs aus. Im Jahr 2020 verzeichneten Italien und Griechenland einen überdurchschnittlichen Anstieg der NEET-Quoten, während andere Länder mit ebenfalls hohen NEET-Quoten, etwa Bulgarien oder Spanien, einen Anstieg unterhalb des europäischen Durchschnitts verzeichneten.

Interessanterweise zeigt sich in dieser Krise ein eher untypisches Muster in Bezug auf das Bildungsniveau von NEETs und kürzlich arbeitslos gewordenen jungen Menschen: Die Wahrscheinlichkeit, NEET zu werden, nimmt üblicherweise mit steigendem Bildungsniveau ab. Folglich besteht für Geringqualifizierte das größte Risiko, zur Gruppe der NEETs zu gehören. Die Daten von Eurostat zeigen jedoch , dass die NEET-Quoten im Jahr 2020 über alle Bildungsniveaus hinweg gestiegen sind. das bedeutet, dass zumindest im Hinblick auf das Bildungsniveau keine weitere Polarisierung zu beobachten ist.

Auswirkungen der Pandemie auf Bildung und psychisches Wohlbefinden junger Menschen

Die Schließung von Schulen und die eingeschränkten Möglichkeiten des berufsbegleitenden Lernens haben die verfügbare Lernzeit verkürzt – und damit auch die Chancen der Betroffenen, sich Kompetenzen anzueignen. Zugleich zeigen verschiedene Erhebungen, etwa eine von Eurofound durchgeführte Umfrage zu den Auswirkungen von Covid-19 auf junge Menschen in der Europäischen Union, dass Schulschließungen und Eindämmungsmaßnahmen auch das psychische Wohlbefinden junger Menschen unverhältnismäßig stark beeinträchtigen. Deren Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden sanken im Frühjahr 2021 auf einen Tiefpunkt. Zu dieser Zeit sahen sich fast zwei Drittel der Jugendlichen dem Risiko von Depressionen ausgesetzt. Im Gegensatz hatte die (vorübergehende) Schließung von Betrieben eine positive, aber unbedeutende Auswirkung auf die Lebenszufriedenheit der betroffenen jungen Menschen.

Arbeitsplatzverluste und verkürzte Arbeitszeiten haben dagegen zu einem starken Rückgang des Arbeitseinkommens bei jungen Beschäftigten geführt. Auf Basis von Indikatoren wie “von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht” ergibt sich jedoch noch kein klares Bild darüber, ob sich die soziale Lage junger Menschen auch langfristig verschlechtert. Vermutlich dürften aber insbesondere junge Menschen aus marginalisierten Verhältnissen auch längerfristig unter den negativen Folgen von Arbeitslosigkeit, eingeschränkten Bildungschancen und schlechter psychischer Gesundheit leiden.

Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der negativen Folgen der Covid-19-Krise für Jugendliche

Trotz der beschriebenen negativen Auswirkungen der Covid-19-Krise für die Beschäftigung und die soziale Lage junger Menschen sind diese möglicherweise weniger schwerwiegend als die Konsequenzen der globalen Finanzkrise. Die meisten Länder haben frühzeitig mit gezielten Maßnahmen reagiert, um die negativen Auswirkungen von Covid-19 auf junge Menschen abzumildern. Diese Maßnahmen reichen von der Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und -erhaltung über die Stärkung arbeitsbezogener Lernmöglichkeiten bis hin zur Einkommensunterstützung und der Verhinderung sozialer Ausgrenzung. Allerdings haben nur wenige Mitgliedstaaten Initiativen zur Verbesserung der psychosozialen Dienste für junge Menschen gestartet. Um eine verlorene “Generation Lockdown” zu vermeiden, ist es daher wichtig, der psychischen Gesundheit junger Menschen in der Erholungsphase besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Auch auf europäischer Ebene wurde eine Vielzahl von Initiativen und Programmen ins Leben gerufen, um die zahlreichen Herausforderungen zu bewältigen. So hat die Förderung junger Menschen nunmehr auch haushaltspolitisch eine hohe Priorität in der Europäischen Union.

Fazit

Frühere Rezessionen, insbesondere die globale Finanzkrise von 2008, haben gezeigt, dass die Jugendarbeitslosigkeit in vielen europäischen Ländern nicht nur zu Beginn eines wirtschaftlichen Abschwungs rasch und deutlich ansteigt, sondern auch noch lange nach Beginn der Erholung über dem Vorkrisenniveau bleibt. Wissenschaftlichen Studien zufolge erleiden junge Menschen, die während einer schweren Rezession ihren allgemeinen oder beruflichen Bildungsabschluss machen, nicht nur unmittelbar danach signifikante Einkommenseinbußen, sondern auch in den Folgejahren. Es gibt jedoch Gründe zur Annahme, dass die negativen Folgen der Covid-19-Krise für die Beschäftigung junger Menschen weniger schwerwiegend sein könnten als die Folgen der globalen Finanzkrise, und dass die in den Jahren vor der Pandemie erzielten Fortschritte nicht völlig zunichtegemacht wurden. Anders als bei der Finanzkrise haben die nationalen Regierungen und die EU frühzeitig mit gezielten Fördermaßnahmen zugunsten der jungen Generationen reagiert, und so die negativen Auswirkungen auf die Jugendarbeitslosigkeit gemildert.

Allerdings sind auch in Deutschland – einem Land mit traditionell niedriger Jugendarbeitslosigkeit – junge Menschen infolge der Krise häufiger und länger arbeitslos als vorher. Je länger die Krise anhält, desto größer ist das Risiko, dass sich die Arbeitslosigkeit verfestigt. Ein besonders besorgniserregendes Phänomen ist das Fortbestehen hoher NEET-Quoten in Ländern wie Italien oder Griechenland. Daher ist die Umsetzung der erneuerten „Jugendgarantie“ – die vom Europäischen Rat im Oktober 2020 verabschiedet wurde – für viele Länder eine Chance, wichtige Lücken in der Jugendgarantie von 2013 zu schließen, insbesondere in Bezug auf Qualität von Praktika und die aktive Ansprache vulnerabler NEET-Gruppen.

Obwohl die langfristigen Auswirkungen auf die soziale Situation und das psychische Wohlbefinden junger Menschen noch ungewiss sind, könnten die Lernverluste aufgrund von Schulschließungen längerfristig zu großen Nachteilen führen. Die jungen Menschen verdienen auch dann noch die besondere Aufmerksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Entscheidungsträger in ganz Europa, wenn sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt wieder erholen. Denn es gilt zu verhindern, dass sich die Covid-19-Krise  langfristig negativ auf Leben und Beschäftigung  junger Menschen auswirkt.

Quelle: Artikel Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 20.01.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zum sofortigen Förderstopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, gerne wie folgt zitieren:

„Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat gestern abrupt das Förderprogramm für effiziente Gebäude (EH 55) gestoppt. Mit der Entscheidung steht der langgehegte Traum vom Eigenheim für viele Familien vor dem Aus. Angesichts ohnehin steigender Bau- und Materialpreise ist das ein herber Schlag ins Gesicht. Sie alle bekommen von dieser Bundesregierung keine Verlässlichkeit, sondern beschädigtes Vertrauen. Viele stehen nach monatelanger Planung und ersten Ausgaben nun vor dem Nichts. Das ist eine Unverschämtheit. Das eigene Haus ist nicht nur Wohn-, sondern Heimat-, Lebens- und Rückzugsort. Die Bundesregierung zeigt damit erneut den geringen Stellenwert von Familien auf ihrer Prioritätenliste.

Jedes Eigenheim ist aber auch ein erheblicher Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut. Angesichts der geringsten Eigentumsquote in ganz Europa sollte sich auch die Bundesfamilien- und Seniorenministerin zur Entscheidung ihres Vizekanzlers äußern. Familien und Senioren könnten jetzt eine starke Stimme in der Bundesregierung gebrauchen. Für mich ist klar: Erfolgreiche Programme baut man aus und stellt sie nicht ein. Dass es sich dabei um ein Klimaschutzprogramm handelt, setzt der Geschichte die grüne Krone auf.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.01.2022

Zur heute anstehenden Bundestags-Debatte zur Familien­politik können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, gerne wie folgt zitieren:

„Der Ampel fehlt es an Respekt gegenüber den Leistungsträgern der Gesellschaft! Statt Familien angesichts steigender Energiepreise und der höchsten Inflation seit 30 Jahren zu entlasten, führt die Ampel mit der Verantwortungsgemeinschaft lieber ein neues Familienmodell ein, das das Tor zur Vielehe öffnet. Wir müssen leider konstatieren: Bei der Ampel stimmen weder Kompass noch Prioritäten.

Interessant ist hierbei insbesondere die Rolle der Grünen und der SPD. Noch im letzten Jahr haben sie einen FDP-Antrag zu Verantwortungsgemeinschaften abgelehnt und darauf verwiesen, dass es sich dabei nur um ein Steuersparmodell handelt. Das war auch richtig. Denn die Wahrheit ist: Auch Zweierbeziehungen werden vor der Frage stehen: Ehe oder Verantwortungsgemeinschaft? Wir lehnen diese Ehe light ab. Denn die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, sie beinhaltet Rechte und Pflichten. Davon bleibt aber nicht viel übrig, wenn es ein Rechtsinstitut gibt, das zwar bei Sonnenschein möglichst unbürokratisch zugänglich, jederzeit auflösbar, in unterschiedlichen Abstufungen und mit finanziellen Vergünstigungen des Staates verbunden, aber gleichzeitig weniger verpflichtend als die Ehe wäre. Moderne Familienpolitik heißt für uns als Union nicht Beliebigkeit. Daran werden wir die Familienministerin messen. Wenn sie Familien entlasten oder aber mit flexiblen Arbeitszeiten den Alltag erleichtern will, sind wir als Union dazu jederzeit bereit.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.01.2022

„Der Zugang zu guter Bildung muss in allen Lebenslagen möglich sein – hier und anderswo. Zu viele Kinder und junge Menschen sind derzeit von Bildung abgeschnitten und bleiben abgehängt. Wir brauchen endlich ein modernes Bildungssystem, krisenfest und sozial gerecht. Statt nur den Mangel zu verwalten sind endlich umfassende Reformen und ausreichend finanzielle Unterstützung nötig“, erklärt die bildungspolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Nicole Gohlke anlässlich des internationalen Tages der Bildung am 24. Februar 2022. Gohlke weiter:


„Der Zugang zu Bildung muss endlich unabhängig vom Geldbeutel der Eltern sein. Bildung ist ein Menschenrecht. Die Bildung muss Chefsache und darf nicht der Wirtschaft überlassen werden.  
Corona lehrt uns: unser Bildungssystem muss krisenfest werden. Schaffen wir gleiche Rahmenbedingungen für Bildungsgerechtigkeit: mit einer Lehrkräfteoffensive, mit einer Digitalisierungsoffensive. 
Und wir brauchen endlich ein bundesweites Bildungsrahmengesetz und die Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz – das Kooperationsverbot in der Bildung gehört endlich vom Tisch.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.01.2022

Der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll bereits in den nächsten Wochen umgesetzt werden. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) am Mittwoch während eines ersten Austauschs mit den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekräftigt.

In der von Ulrike Bahr (SPD) geleiteten Sitzung sagte Spiegel auf Nachfrage der Fraktionen von SPD und Union, der angekündigte Zuschuss, von dem rund 2,7 Millionen Kinder in Deutschland profitieren sollten, komme in Kürze. Derzeit befände sich ihr Haus sowie das von Hubertus Heil (SPD) geführte Arbeits- und Sozialministerium noch in Abstimmugngsgesprächen mit dem Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, eines der zentralen Wahlkampfversprechen der Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut, sei hingegen ein großes Projekt, das mehr Zeit benötige. Für eine besondere Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie sprach sich Spiegel auch aus – über eine dauerhafte Erhöhung von Kinderkrankentagen, deren Anzahl in 2020 und 2021 auf 30 Tage je Kind erhöht worden war, sei zu diskutieren, antwortete die Ministerin auf eine Frage der Linksfraktion.

Als ein weiteres Vorhaben, das die Bundesregierung schnell umsetzen wolle, nannte die Ministerin auf Nachfrage der Grünen-Fraktion die Abschaffung des sogenannten „Werbeverbots“ in Paragraf 219 a Strafgesetzbuch. Dieses kriminalisiere Gynäkologen, wenn diese etwa auf ihren Webseiten über das Angebot einer Abtreibung informierten. Damit müsse Schluss sein, so Spiegel. Die Streichung des Paragrafen sei längst überfällig.

Die Vielfalt an Familienmodellen stärker in den Blick zu nehmen, betonte die Ministerin als ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die gesellschaftliche Realität müsse sich endlich auch politisch und rechtlich abbilden. Familie sei über all da, wo Menschen Verantwortung für einander übernähmen, stellte Spiegel den Familienbegriff der Ampelkoalition klar. Ob alleinerziehend, ob Patchwork-Familie oder gleichgeschlechtliches Paar mit Kindern – alle Formen des familiären Zusammenlebens müssten anerkannt und unterstützt werden. Keine Familie habe sich für das von ihr gewählte Modell zu rechtfertigen, so die Grünen-Politikerin auf den Hinweis einer AfD-Abgeordneten, Spiegel selbst lebe mit vier Kindern ein eher traditionelles Familienmodell.

Als eine weitere Herausforderung in ihrem Ressort nannte Spiegel auf Nachfrage eines FDP-Abgeordneten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Diese sei ein zentraler Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, so die Ministerin. Während der Ausbau im Kitabereich in den letzten Jahren gut vorangekommen sei, müsse man jetzt für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule mehr tun.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 31 vom 26.01.2022

Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist von 2016 bis 2020 insgesamt zurückgegangen. Dies geht aus dem 22. BAföG-Bericht hervor, den die Bundesregierung als Unterricht (20/413) vorgelegt hat.

Lag die jahresdurchschnittliche Zahl der BAföG-Geförderten 2016 noch bei rund 377.000, sei sie im Jahr 2020 um etwa 14,9 Prozent auf rund 321.000 gesunken. Es ist somit laut Bericht zwar gelungen, „den Rückgang der Gefördertenzahlen deutlich zu verlangsamen, jedoch ohne, dass der eigentlich erhoffte Wiederanstieg bereits sichtbar geworden wäre“. Das Jahr 2020 stehe im besonderen Fokus des Berichts, da die erste Stufe der Leistungserhöhungen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes hier erstmals voll zum Tragen gekommen sei. Mit diesem Gesetz ist unter anderem ein Anstieg der Bedarfssätze um insgesamt sieben Prozent in zwei Stufen und der Freibeträge um insgesamt 16 Prozent in drei Stufen beschlossen worden. Der Förderungshöchstbetrag für Studierende ist somit ab dem Jahr 2020 von zuvor 735 Euro auf 861 Euro gestiegen.

Neben dem 26. BAföG-Änderungsgesetz hat auch die COVID-19-Pandemie das Berichtsjahr 2020 geprägt. Um zu sichern, dass Studierende keinen finanziellen Nachteil durch pandemiebedingte Beeinträchtigungen an Universitäten oder Hochschulen erleiden würden, sei im Jahr 2020 beschlossen worden, BAföG-Leistungen trotz verschobenem Vorlesungsbeginn normal weiterzuzahlen und eine Verlängerung der Förderhöchstdauer zu ermöglichen. Außerdem sollten nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen Studierende in finanzieller Notlage unterstützen. Dieser Zuschuss stand laut Bericht auch BAföG-Empfängern offen. Über den gesamten Zeitraum von Juni bis September 2020 und November 2020 bis September 2021 haben rund 181.000 Studierende diesen finanziellen Zuschuss mindestens einmal beantragt.

Der Start von „BAföG Digital“ ermögliche seit dem 16. September 2021 allen Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern Leistungen nach dem BaföG-Gesetz digital zu beantragen. Bisher seien 110.563 Anträge in digitaler Form eingegangen (Stand: 02.11.2021).

Den BAföG-Bericht legt die Bundesregierung in der Regel alle zwei Jahre vor. Um die Auswirkungen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes vom 8. Juli 2019 abbilden zu können, wurde die Vorlage des 22. BAföG-Berichts von 2019 auf 2021 verschoben. Der Bericht umfasst daher die Jahre 2017 bis 2020.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 17.01.2022

Die Bundesregierung empfiehlt in einer Stellungnahme, den Entwurf des Bundesrates für ein Ganztagsfinanzierungsanpassungsgesetz (20/409) für erledigt zu erklären. Mit dem Gesetzentwurf sollten sowohl das Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch das Ganztagsfinanzhilfegesetz so angepasst werden, dass die bereitgestellten Bundesmittel für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder über die bisherige Frist hinaus ein Jahr länger, also bis zum 31. Dezember 2022, von den Ländern abgerufen werden können.

Diese beabsichtigte Gesetzesänderung sei jedoch bereits erfolgt, heißt es zur Erklärung in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates. Mit dem Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzs und des Ganztagsfinanzhilfegesetz vom 20. Dezember 2021, das am 31. Dezember 2021 in Kraft getreten sei, sei die Frist zum Abfluss der Finanzhilfe bereits um ein Jahr verlängert worden, schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf des Bundesrates könne daher für erledigt erklärt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 17 vom 14.01.2022

Bundesweite forsa-Befragung von Eltern im Auftrag der Bepanthen-Kinderförderung:

Familien unter Druck – Mehrheit der Eltern wünscht sich mehr Verständnis bei der Kindererziehung

  • Die Mehrheit aller Eltern erlebt Kritik an der Erziehung ihrer Kinder
  • Mehr als ein Drittel der Eltern, die für ihre Kindererziehung kritisiert werden, fühlt sich dadurch als schlechte Mutter oder schlechter Vater
  • Kritik trifft vor allem Mütter und junge Eltern unter 35 Jahren
  • Experten äußern Verständnis für das Empfinden der Eltern

Unzählige Erziehungstipps in Büchern und Zeitschriften, diverse Familienblogs und Mom-Influencer in Social Media und dann mischen sich noch Freunde und Familie ein – von allen Seiten gibt es gut gemeinte Ratschläge, aber auch handfeste Kritik zur Kindererziehung von Eltern. Wie sehr sich Eltern tatsächlich kritisiert fühlen, zeigt nun die aktuelle, repräsentative forsa-Befragung, die von der Bepanthen-Kinderförderung in Auftrag gegeben wurde. Demnach erlebt die deutliche Mehrheit aller Eltern Kritik an ihrer Kinderziehung. Das hat Folgen: Mehr als ein Drittel der Eltern, die für ihren Erziehungsstil kritisiert werden, fühlt sich dadurch als schlechte Mutter oder schlechter Vater. Die Mehrheit der Eltern und sogar fast zwei Drittel der jungen Eltern unter 35 Jahren wünscht sich deshalb in Bezug auf ihre Kindererziehung mehr Verständnis von anderen.

Mehrheit der Eltern kennt Kritik am Erziehungsstil und leidet darunter

Die Zahlen lassen aufhorchen: Mehr als die Hälfte (59 Prozent) der befragten Eltern gibt an, schon einmal von anderen für den Umgang mit ihrem Kind kritisiert worden zu sein. Dabei kommt die Kritik vor allem aus dem familiären Umfeld der Eltern. Eigene Familienangehörige (45 Prozent) äußern am häufigsten Kritik, die vor allem jüngere Eltern (51 Prozent) und Eltern jüngerer Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren (48 Prozent) trifft. Dieser Umfang an negativen Rückmeldungen geht nicht spurlos an den kritisierten Eltern vorbei. Ganze 41 Prozent der Eltern sehen aufgrund der wahrgenommenen Kritik ihre Erziehungskompetenz grundsätzlich in Frage gestellt. Die Folge: Frauen bewerten sich deutlich öfter als schlechte Mutter (48 Prozent) als Männer (31 Prozent). 

Frauen und junge Eltern besonders betroffen

Die Umfrage zeigt an mehreren Stellen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern und Altersgruppen der Eltern auf. Frauen erleben durchweg eine höhere Belastung durch Kritik. Tendenziell werden Mütter (65 Prozent) und jüngere Eltern bis 34 Jahre (63 Prozent) häufiger kritisiert als Väter (53 Prozent) und Eltern über 45 Jahre (54 Prozent). Sie ärgern sich öfter über Ratschläge von anderen (55 Prozent; Männer: 40 Prozent) und fühlen sich schneller verletzt (40 Prozent, Männer: 16 Prozent) oder unter Druck gesetzt (34 Prozent, Männer: 18 Prozent). Vor allem junge Eltern ärgern sich besonders über Kritik, weil sie der Meinung sind, die Kindererziehung sei allein ihre Sache (62 Prozent). Dennoch nehmen sich gerade junge Eltern kritische Äußerungen besonders zu Herzen und fühlen sich dadurch am ehesten verletzt (34 Prozent), unter Druck gesetzt (41 Prozent) oder als schlechtes Elternteil (31 Prozent). 

Mom Shaming – besonders junge Frauen leiden unter Kritik

Damit bestätigen die Ergebnisse der forsa-Befragung ein Phänomen, das auch als Mom (bzw. Dad) Shaming bekannt ist: Aufgrund von beiläufigen oder tatsächlich kritischen Bemerkungen des persönlichen Umfelds am Erziehungsstil entsteht bei Betroffenen das Gefühl, als Mutter oder Vater zu versagen. Solche Rückmeldungen zur Kindererziehung müssen nicht unbedingt verbal und kritisch kommuniziert werden, um große Verunsicherung bei Eltern zu verursachen. Bereits ein abfällig wahrgenommener Blick, aber auch visuelle Emoticons und Nachrichten in den sozialen Medien, die den Erziehungsstil von Müttern oder Vätern kommentieren, können tiefgreifende Zweifel hervorrufen. Solche Situationen kennt auch Henriette Zwick, SuperMom-Bloggerin. „Gut gemeinte Ratschläge zur Erziehung meiner Kinder wirken schnell wie Kritik. Vor allem bin ich damit in den sozialen Medien konfrontiert. In der Anonymität des Internets nehmen sich die Leute deutlich mehr heraus“, so Zwick. 

Ob streng oder lax – Kritik gibt es in beiden Fällen

Dabei sind sich die Kritiker oft nicht einig, was Mütter und Väter falsch machen. Von den Eltern, die Kritik an ihrem Erziehungsstil kennen, wurde über der Hälfte (54 Prozent) vorgeworfen, dass sie ihrem Kind zu viel durchgehen ließen. Fast genauso viele Eltern (48 Prozent) wurden aber auch schon für das Gegenteil kritisiert: Sie seien zu streng und würden ihr Kind zu häufig ermahnen. Hier legt die Umfrage wieder einen deutlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern offen: Mütter werden eher dafür kritisiert, ihrem Kind zu viel durchgehen zu lassen (58 Prozent; Männer: 50 Prozent), Väter eher für einen zu strengen Erziehungsstil (55 Prozent; Frauen; 43 Prozent). „Als Mutter oder Vater ist man besonders empfindlich, wenn es um die Kinder und die Kindererziehung geht. Und: Man möchte alles richtig machen. Es ist gut zu wissen: Fehlerlose Eltern gibt es nicht – zum Glück“, sagt die Diplom-Psychologin Elisabeth Raffauf. „Bei Kritik ist es wichtig zu unterscheiden: Empfinde ich sie als freundlich oder bevormundend? Ist sie vielleicht – mit Abstand betrachtet – auch hilfreich?“

Eltern wünschen sich mehr Verständnis für die Kindererziehung

Genau das wünscht sich die Mehrheit der Befragten (61 Prozent) von ihrem Umfeld: Mehr Verständnis für den eigenen Erziehungsstil und dafür, dass sie Dinge anders machen als andere. Von den jungen Eltern unter 35 Jahren wünschen sich dies sogar mehr als zwei Drittel (70 Prozent). Neben mehr Verständnis fordern Eltern über alle Altersgruppen hinweg auch mehr Wertschätzung für die Erziehungsarbeit (52 Prozent). Für Frauen (60 Prozent) ist Wertschätzung dabei erneut wichtiger als für Männer (42 Prozent). Einig sind sich allerdings nahezu alle Eltern bei einem Aspekt: Kaum ein Elternteil (4 Prozent) wünscht sich mehr Tipps und Ratschläge zur Kindererziehung. Das sieht auch Henriette Zwick so: „Ich habe über die Jahre als Mama eins gelernt: Als Eltern kennen wir unsere Kinder. Wir wissen, was sie brauchen. Das sollten sich alle Eltern bewusst machen und ihre Kinder auf ihre ganz eigene und persönliche Weise beim Großwerden begleiten.“

Über die Bepanthen Kinderförderung

Die Bepanthen Kinderförderung setzt sich seit 2008 für Kinder und Jugendliche in Deutschland ein. Im zweijährlichen Rhythmus führt sie gemeinsam mit der Universität Bielefeld Sozialstudien durch, um aktuelle Problemfelder in der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren – beispielsweise zum Thema Achtsamkeit, Gewalt oder Kinderarmut. Die aus den Studien gewonnenen Erkenntnisse fließen in die praktische Kinderförderung des Kinderhilfswerks „Die Arche“ ein.

Während der Corona-Pandemie widmete sich die Bepanthen-Kinderförderung der mentalen und physischen Gesundheit von Familien und entwickelte mit der Arche das digitale Fitnessprogramm „Mach Dich fit – Für Kids!“, das Kinder dazu anregt, sich auch zu Hause ausreichend zu bewegen und auf die inneren Stärken zu konzentrieren. Zusätzlich wurde eine Forsa-Umfrage in 2021 veröffentlicht, die das aktuelle Stimmungsbild der Eltern während der noch anhaltenden Corona-Pandemie spiegelt.

Weitere Informationen unter bepanthen.de/kinderfoerderung und zur aktuellen Studie unter bepanthen.de/kinderfoerderung/sozialforschung/gemeinschaftssinn.

Über Bayer

Bayer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den Life-Science-Gebieten Gesundheit und Ernährung. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen will das Unternehmen Menschen nützen und die Umwelt schonen, indem es zur Lösung grundlegender Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung beiträgt. Bayer verpflichtet sich dazu, mit seinen Geschäften einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Gleichzeitig will der Konzern seine Ertragskraft steigern sowie Werte durch Innovation und Wachstum schaffen. Die Marke Bayer steht weltweit für Vertrauen, Zuverlässigkeit und Qualität. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte der Konzern mit rund 100.000 Beschäftigten einen Umsatz von 41,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung beliefen sich bereinigt um Sondereinflüsse auf 4,9 Milliarden Euro. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.bayer.de

Die Bayer Vital GmbH vertreibt die Arzneimittel der Divisionen Consumer Health und Pharmaceuticals in Deutschland. Mehr Informationen zur Bayer Vital GmbH finden Sie unter: www.gesundheit.bayer.de

Quelle: Pressemitteilung Bayer Vital GmbH und Bepanthen-Kinderförderung vom 18.01.2022

Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen sowie kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung: Gemessen an einem für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkorb sind die Preise im Dezember 2021 um 5,5 Prozent gestiegen. Dagegen wiesen Alleinstehende mit niedrigem Einkommen die im Vergleich geringste haushaltsspezifische Teuerungsrate mit 4,4 Prozent auf. Auch für Singles mit hohen und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 4,7 bzw. 5,0 Prozent im Dezember etwas unter der allgemeinen Preissteigerung von 5,3 Prozent. Bei Familienhaushalten mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen waren es 5,3, bei Familien mit höherem Einkommen 5,4 Prozent (siehe auch Grafik 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Schaut man auf die Inflationsraten für das gesamte Jahr 2021, zeigt sich ein ähnliches Muster auf deutlich niedrigerem Niveau: Während im deutschen Durchschnitt der Verbraucherpreisindex um 3,1 Prozent stieg, reichten die haushaltsspezifischen Raten von 2,6 Prozent bei Singles mit niedrigem Einkommen bis zu jeweils 3,3 Prozent bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem beziehungsweise mittlerem Einkommen (siehe Grafik 2 in der pdf-Version). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die neue Auswertung liefert künftig monatlich die spezifischen Teuerungsraten für acht repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

„In den vergangenen Monaten ist die Inflation hochgeschnellt. Viele aktuell preistreibende Faktoren beruhen dabei auf Corona-bedingten Sondereffekten, wie auch die Preisentwicklung für das Jahr 2021 insgesamt zeigt, die mit 3,1 Prozent deutlich niedriger ist als die Monatszahlen zum Jahresende. Wir rechnen damit, dass sich die Inflation im laufenden Jahr wieder spürbar abschwächt. Trotzdem belastet die Teuerung die Haushalte in Deutschland. Und grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten“, sagt Dr. Silke Tober. Die IMK-Expertin für Geldpolitik hat den monatlichen Monitor konzipiert.

Auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts ermittelt Tober die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im neuen IMK Inflationsmonitor werden acht repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

„Grob zusammengefasst lässt sich schlussfolgern, dass die Inflation gegenwärtig nicht überproportional Haushalte mit geringeren Einkommen trifft“, fasst Tober das aktuell beobachtete Muster zusammen. Allerdings erweist sich etwa die vergleichsweise niedrigere Inflationsrate bei Alleinstehenden mit geringem Einkommen als zweischneidig – auch über das Problem fehlender Rücklagen hinaus. Denn diese Haushalte sind stark von den erheblichen Preisanstiegen bei Lebensmitteln und insbesondere Haushaltsenergie betroffen – Güter des Grundbedarfs, deren Konsum sie kaum reduzieren können. Dass ihre haushaltsspezifische Inflation derzeit unterdurchschnittlich ausfällt, liegt vor allem schlicht daran, dass sie sich andere Waren und Dienstleistungen, deren Preise ebenfalls stark zugelegt haben, ohnehin nicht leisten können. Das gilt vor allem für Benzin und andere Ausgaben fürs Auto sowie beispielsweise für Reisen.

Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen, die mit 5,3 Prozent im Dezember eine durchschnittliche Monatsrate aufweisen, spielen die deutlich gestiegenen Preise für Lebensmittel, Heizung und Strom ebenfalls eine wichtige Rolle für die haushaltsspezifische Preisentwicklung. Zudem schlagen in ihrem Fall auch die im Vorjahresvergleich stark erhöhten Kraftstoffpreise zu Buche. Das gilt in noch etwas höherem Maße für Haushalte mit Kindern und mittlerem sowie für Paare mit mittlerem Einkommen, weshalb die beiden letztgenannten Gruppen aktuell mit jeweils 5,5, Prozent die höchste Inflationsbelastung tragen. Dagegen spielen solche alltäglichen Güter im Gesamt-Warenkorb von Alleinstehenden mit sehr hohen Einkommen eine etwas kleinere Rolle. Daher ist ihre haushaltsspezifische Inflationsrate mit 4,7 Prozent im Dezember unterdurchschnittlich.

Welche hohe Bedeutung aktuell insbesondere die Preise für Heizöl und Auto-Kraftstoffe haben, verdeutlicht Tober am Beispiel dreier Paarhaushalte mit mittlerem Einkommen. Heizt eines dieser Paare mit Öl und fährt ein Auto mit Verbrennermotor, liegt seine Inflationsrate bei 5,9 statt 5,5 Prozent. Dagegen hat Paar 2 eine Haushalts-Teuerungsrate von 5,2 Prozent, weil es mit Gas heizt. Für Paar 3, das Gasheizung hat und auch noch statt des Autos öffentliche Verkehrsmittel nutzt, stiegen die Preise im Dezember um 3,8 Prozent.   

Auch wenn das IMK in diesem Jahr einen weiteren deutlichen Anstieg der Energiepreise eher für unwahrscheinlich hält, rät Inflationsexpertin Tober der Politik, die Entwicklung genau im Blick zu behalten und über Hilfen für Haushalte mit niedrigen Einkommen nachzudenken: „Gerade für Menschen mit geringem Einkommen stellen die aktuell hohen Energiepreise eine große Belastung dar. Das gilt selbst für Menschen in der Hartz-IV-Grundsicherung, da hier zwar die üblichen Heizkosten, nicht aber die Stromkosten vom Staat übernommen werden“, sagt die Ökonomin. „Ein Zuschuss für Geringverdienende, insbesondere jene mit Kindern, ist daher in der aktuellen Situation eine sinnvolle verteilungspolitische Maßnahme.“        

Der IMK Inflationsmonitor wird künftig monatlich aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung Hans Böckler Stiftung vom 21.01.2022

  • In 3,2 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren waren 2020 beide Elternteile erwerbstätig
  • 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren waren erwerbstätig; knapp 43 % von ihnen in Vollzeit
  • In 3,2 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren waren 2020 beide Elternteile erwerbstätig
  • 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren waren erwerbstätig; knapp 43 % von ihnen in Vollzeit

Wegen der hohen Zahl an Covid-19-Infektionen in Deutschland müssen viele Kinder erneut zu Hause betreut werden – das stellt vor allem berufstätige Eltern vor Probleme. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es 2020 rund 4,5 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren in Deutschland, in denen mindestens ein Elternteil berufstätig war. In knapp 3,2 Millionen Familien mit jüngeren Kindern waren beide Elternteile erwerbstätig – das entspricht gut zwei Dritteln aller Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren (67 %).

85 % der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen

Für Alleinerziehende ist der Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung besonders schwierig. Gut eine Million Kinder im Kita- und Grundschulalter lebten zuletzt bei einem Elternteil. Im Jahr 2020 waren 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren erwerbstätig. Davon arbeiteten 43 % in Vollzeit (233 000), die übrigen in Teilzeit. Der überwiegende Teil der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen (85 %).

3,8 Millionen Kinder zwischen 0 und 10 Jahren wurden zuletzt in Kitas betreut

Die aktuell angespannte Lage in Betreuungseinrichtungen und an Grundschulen betrifft Millionen jüngere Kinder, die dort betreut beziehungsweise unterrichtet werden. Rund 3,8 Millionen Kinder unter elf Jahren wurden zum Stichtag 1. März 2021 in Kindertageseinrichtungen in Deutschland betreut. Rund 2,8 Millionen Kinder besuchten im Schuljahr 2020/2021 die Grundschule. 

Methodischer Hinweis:

Die Daten zur Erwerbstätigkeit von Eltern stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar.

Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem neuen „Digitalen Magazin“. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich.

Weitere Daten zu Schülerinnen und Schülern nach Alter und besuchten Schularten finden Sie in unserer Fachserie 11, Reihe 1, Tabelle 3.5 „Schüler/innen nach Schularten, Bildungsbereichen, Geburtsjahren/Alter und Geschlecht“.

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Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.01.2022

  • Höchste Quote an Wiederholerinnen und Wiederholern in Bayern (2,8 %), niedrigste in Berlin (0,9 %)
  • Im Schnitt besuchten zuletzt 24 Schülerinnen und Schüler eine Klasse
  • Das neue „Digitale Magazin Bildung“ bereitet Bildungsindikatoren multimedial auf

Während der Corona-Pandemie haben im Schuljahr 2020/21 deutlich weniger Kinder die Klassenstufe wiederholt – unter anderem wegen veränderter Versetzungsregelungen. Insgesamt betraf dies 93 100 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen, die entweder freiwillig wiederholten oder weil sie im Schuljahr zuvor nicht versetzt worden waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 50 500 weniger als im Schuljahr 2019/2020. Damit sank die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer bundesweit von 2,3 % im Schuljahr 2019/20 auf zuletzt 1,4 %. Aufgrund von Unterrichtsausfällen, Wechsel- und Distanzunterricht wurden in vielen Bundesländern besondere Regeln in Hinblick auf die Versetzung eingeführt. So wurde die Versetzung vielfach nicht mehr an die schulischen Leistungen geknüpft.

Die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer ging in allen Bundesländern zurück. Am höchsten war sie, wie in den Vorjahren, in Bayern – 26 500 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise 2,8 % besuchten dort im Schuljahr 2020/2021 zum wiederholten Mal ihre Klassenstufe. Am niedrigsten war die Quote in Berlin, hier wiederholten nur 2 500 Schülerinnen und Schüler die Klassenstufe (0,9 %). Die Versetzung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (58 %), die die Klassenstufe wiederholten, waren zuletzt männlich, 42 % davon waren weiblich.

Grundschulen: 21 Schülerinnen und Schüler im Schnitt je Klasse

Bei der Diskussion um gute Lehr- und Lernbedingungen während der Corona-Pandemie spielt auch die Klassengröße eine Rolle – etwa im Zusammenhang mit den geforderten Abstandsregeln. Die Klassengröße – also die Anzahl der Schülerinnen und Schüler je Klasse – variiert je nach Schulart. Über alle Schularten (ohne Sekundarstufe II) hinweg lag die durchschnittliche Klassengröße im Schuljahr 2020/2021 bundesweit bei 24 Schülerinnen und Schülern. Am höchsten war sie mit 26 Schülerinnen und Schülern in Berlin, am niedrigsten mit 21 in Sachsen-Anhalt.

Abstands- und Hygieneregeln spielen in Grundschulen eine verstärkte Rolle, da die Kinder dort seltener gegen das Coronavirus geimpft sind. Im Schuljahr 2020/2021 hatten die Klassen an Grundschulen bundesweit im Schnitt 21 Schülerinnen und Schüler. Während der letzten zehn Jahre hat sich die Klassengröße an Grundschulen nicht verändert. Am kleinsten waren die Klassen im Schnitt zuletzt in Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen mit jeweils 19 Schülerinnen und Schülern. In Nordrhein-Westfalen und in Berlin mit jeweils 23 waren die Grundschulklassen am größten.

Wichtige Bildungsindikatoren multimedial aufbereitet

Die Daten sind Teil des neuen „Digitalen Magazins Bildung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Darin sind Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium zusammengestellt. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich. In dem neuen Veröffentlichungsformat werden zentrale Bildungsindikatoren multimedial präsentiert – als interaktive Grafiken, kombiniert mit erklärenden Texten, Videos und Audios.

Methodische Hinweise:

Die Wiederholerquote beschreibt den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Klassenstufe noch einmal durchlaufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholerinnen und Wiederholern (Summe aus Nicht­versetzten und freiwilligen Wiederholerinnen und Wiederholern) und der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe im gleichen Schuljahr.

Durch Auflösung des Klassenverbandes in der reformierten Oberstufe an Gymnasien, Integrierten Gesamt-, Freien Waldorfschulen, Abendgymnasien und Kollegs entfallen die Klassenangaben für den Sekundarbereich II.

Weitere Informationen enthält die Fachserie 11 Reihe 1.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.01.2022

Im 3. Quartal 2021 wurden rund 22 700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 3. Quartal 2021 gegenüber dem 3. Quartal 2020 um 6,4 % ab. Damit ist wie bereits in den ersten beiden Quartalen 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 nahmen die Abbrüche lediglich um 0,9 % ab. Anhand der vorliegenden Daten ist keine eindeutige Ursache für diesen Rückgang zu erkennen.

70 % der Frauen, die im 3. Quartal 2021 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (52 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 32 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 80 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESISOnline, im Themenbereich Schwangerschaftsabbrüche sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter http://www.gbe-bund.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.01.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Ein Bündnis aus AWO-Verbänden hat sich mit einem Appell an die Bundesregierung gewandt und fordert humanitäre Aufnahmeprogramme für Menschen aus Afghanistan. Dazu erklärt AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Die erschütternden und hoffnungslosen Bilder, die uns kurz nach der Machtübernahme der Taliban aus Afghanistan erreichten, sind längst aus den Medien verschwunden. Das Leid der Menschen im Land hält aber nicht nur an, sondern wird von Tag zu Tag größer. Ihre Situation bleibt lebensgefährlich und entwickelt sich zu einer humanitären Katastrophe. Die Taliban haben inzwischen endgültig die Kontrolle über das gesamte Land erlangt, in kürzester Zeit geht die ohnehin schon angeschlagene Wirtschaft Afghanistans zugrunde. Laut UN sind aktuell eine Million Kinder unter fünf Jahren von akuter Unterernährung betroffen.“

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt fordert daher in einem gemeinsamen Appell mit Mitgliedsverbänden deutschlandweit sofortige Maßnahmen der Bundesregierung.

Konkret fordert das Bündnis

  1. ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes für besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan.
  2. Landesaufnahmeprogramme für gefährdete Familienangehörige (auch außerhalb der Kernfamilie) von in Deutschland lebenden Afghan*innen bzw. das hierzu erforderliche Einvernehmen des Bundes.
  3. zur Entlastung der Nachbarstaaten Afghanistans zusätzliche Aufnahmeplätze für Afghan*innen im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms.
  4. einen schnellen, unbürokratischen Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Schutzberechtigten und die dazu notwendige Einrichtung von Familiennachzugsverfahren an allen deutschen Auslandsvertretungen in der Region.

„Das Leben von Menschen ist bedroht – darunter Familienangehörige von in Deutschland lebenden Afghan*innen, Ortskräfte deutscher Institutionen, von denen viele bei Subunternehmern beschäftigt waren, und Menschen, die sich im Rahmen ihrer Arbeit für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben“, mahnt AWO Präsident Michael Groß, „Wir können diese Leben retten. Wenn wir schnell und unbürokratisch handeln!“

Der vollständige Appell (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 26.01.2022

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt hat eine umfassende Bewertung des Koalitionsvertrages veröffentlicht. Der Verband begrüßt darin die sozial- und gesellschaftspolitische Stoßrichtung des Vertrages und fordert eine entschlossene Umsetzung. Mehr Gerechtigkeit und Zusammenhalt seien auch mit Blick auf die Bewältigung anstehender Herausforderungen wie Pandemiebekämpfung, sozial-ökologische Transformation und Digitalisierung von zentraler Bedeutung, so der Verband.

Dazu erklärt AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Der Fortschritt, den sich die neue Bundesregierung zu Recht vorgenommen hat, muss unbedingt in der Breite der Gesellschaft ankommen. Entsprechend müssen sich die im Koalitionsvertrag verankerten sozialen Vorhaben daran messen lassen, ob sie den sozialen Zusammenhalt stärken und Armut abbauen. Wir stellen fest: Viele Instrumente in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik haben das Potenzial, die soziale Lage der Menschen konkret und spürbar zu verbessern. Auch in der Gesellschaftspolitik sehen wir wichtige Fortschritte.“ AWO Präsident Michael Groß merkt an: „Mehr Problembewusstsein und einen gemeinsamen politischen Willen hätte sich die AWO beim Abbau von Vermögensungleichheit gewünscht. Unsere Gesellschaft wird immer ungleicher. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Demokratie, hier umzusteuern. Wir werden uns mit unserer Expertise einbringen und uns weiter für einen starken Sozialstaat und hochwertige soziale Dienstleistungen und Angebote einsetzen. Es kommt jetzt entscheidend auf eine entschlossene Umsetzung der Vorhaben an.“

Mit der heute veröffentlichten Stellungnahme bewertet die AWO die aus wohlfahrtsverbandlicher Perspektive relevanten Maßnahmen des Koalitionsvertrages im Einzelnen. Dabei werden vielfach Hinweise zur Konkretisierung der Vorhaben gegeben und über den Vertrag hinaus gehende Handlungsbedarfe identifiziert. Insbesondere die finanzpolitischen Leerstellen sieht der Verband kritisch.

„Bei der Ausgestaltung und Umsetzung darf es an den Finanzen nicht scheitern“, ergänzt der AWO Bundesvorsitzende Jens M. Schubert, „Es wird also darauf ankommen, ob die Vorhaben mit den dafür benötigten finanziellen Mitteln unterlegt werden. Hier bleibt der Koalitionsvertrag leider im Unklaren. Bei den Investitionen in die digitale und soziale Infrastruktur, bei der Kindergrundsicherung, dem Wohnungsbau, bei Nachhaltigkeit und Pflege können wir uns keine halben Sachen mehr leisten. Wir müssen jetzt richtig anpacken! Das gilt im Übrigen auch für den Abbau ausufernder Ungleichheiten. Bei der Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen und den Regelsätzen in der Grundsicherung muss im Laufe der Legislaturperiode dringend nachgesteuert werden!“

Die vollständige Stellungnahme zum Download gibt es hier.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.01.2022

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Gemeinsam für Kinderrechte“. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland rufen mit diesem Motto sowohl Bund, Länder und Kommunen als auch die gesamte Gesellschaft auf, die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick zu nehmen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen muss das gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen geschehen. Nur so kann es gelingen, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte umzusetzen und damit ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen.

UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk sehen mit Sorge, dass Kinder gerade während der Covid-19-Pandemie kaum gehört und ihre Belange häufig übergangen wurden und werden. Die Bedürfnisse von Kindern müssen im Alltag berücksichtigt werden und Kinder müssen bei Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mitbestimmen können. Der von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel angekündigte Nationale Aktionsplan zur Kinder- und Jugendbeteiligung sollte schnell auf den Weg gebracht werden. Aber auch die ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist ein wesentlicher Baustein für Kinderrechte, der nun endlich wirksam werden muss. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland setzen auf eine neue Initiative der Bundesregierung zum Beginn dieser Legislaturperiode. Bund und Länder sind hier gemeinsam in der Verantwortung, im Interesse von Kindern und Jugendlichen eine längst überfällige verfassungsrechtliche Absicherung der Kinderrechte zu ermöglichen.

„Die Corona-Krise zeigt uns mehr als jemals zuvor, dass die UN-Kinderrechtskonvention endlich vollständig umgesetzt werden muss. Eingebunden werden müssen unterschiedliche politische Ressorts, denn Kinderrechte betreffen neben der Kinder- und Jugendpolitik etwa auch die Stadtentwicklungs- oder Gesundheitspolitik. Nur so kann es gelingen, ein kinderfreundliches Deutschland zu schaffen und die richtigen Weichen für das Aufwachsen der jungen Menschen und künftigen Generationen in unserem Land zu stellen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Für eine kinderfreundliche Gesellschaft muss neben der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor allem die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend über eine Gesamtstrategie angegangen werden. Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt gehört verstärkt in den Blickpunkt.“

„Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen sich politische Entscheidungsträger auf allen Ebenen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen in unserem Land noch stärker für die Verwirklichung der Kinderrechte engagieren“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Dazu gehört auch, dass die Kinderrechte endlich explizit im Grundgesetz verankert werden. Damit dies gelingt, ist ein breiter politischer Konsens nötig. Wir ermutigen die politischen Akteure, rasch das Gespräch zu suchen, um den Schritt in dieser Legislaturperiode mit einem wirkungsvollen Vorschlag endlich zu tun.“

Zum Weltkindertag am 20. September 2022 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder aufmerksam machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 25.01.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag der Bildung umfangreiche und ambitionierte Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. So vermisst die Kinderrechtsorganisation an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. Und auch bei der Integration von geflüchteten Kindern ins Bildungssystem gibt es noch viel zu tun. Zudem muss nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die digitale Bildung von Kindern und Jugendlichen gesichert werden. Diese soll junge Menschen dazu befähigen, ihre Rechte im Internet wahrzunehmen und im Zeitalter der Digitalisierung Angebote barrierearm in Anspruch nehmen zu können.

 

„Das Recht auf Bildung gilt für alle Kinder, ungeachtet ihrer sozialen Lage oder ihrer Herkunft. Deshalb müssen wir es schaffen, die Vererbung von Bildungsverläufen aufzubrechen. Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung ist nachweislich von entscheidender Bedeutung. Deshalb müssen allen Kindern gleichwertige Chancen ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere für die fast drei Millionen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland von Armut betroffen sind. Hier lassen sich auch über eine gute Personal-, Raum- und Sachausstattung von Bildungseinrichtungen, durch eine bedarfsgerechte Qualifizierung der Lehr- und pädagogischen Fachkräfte sowie ein vielfältiges, nicht nur an Lehrplänen orientiertes Bildungsangebot die unterschiedlichen finanziellen Voraussetzungen in den Elternhäusern ausgleichen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Aus dem Recht auf Bildung folgt zudem, dass alle Kinder in Deutschland Anspruch auf Bildung und Beschulung haben. Auch zu uns geflüchtete Kinder sollten schnellstmöglich eine Schule besuchen können. Dabei geht es zum einen um das Lernen generell, aber auch um den sozialen Austausch mit anderen. Das monatelange Warten und Ausharren in Gemeinschafts- oder Sammelunterkünften ohne ausreichenden Zugang zu Bildung widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention“, so Hofmann weiter.

 

„Mit dem General Comment No.25 sichern die Vereinten Nationen Kindern ein Recht auf digitale Bildung zu. Dies umfasst sowohl die technische Ausstattung, die Qualifizierung der Fachkräfte zum Umgang mit Technik und Materialien als auch die Förderung von Entwicklung und Anschaffung digitaler Bildungsmaterialien. Digitale Bildung sollte junge Menschen dazu befähigen, ihre Rechte im Internet wahrzunehmen. Digitale Bildung kann zudem das Recht auf Bildung in Situationen sichern, die eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht zulassen“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.01.2022

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. startet im Januar 2022 das Fachzentrum Mehrsprachigkeit. Ziel ist es, Mehrsprachigkeit als gelebte Normalität stärker sichtbar zu machen. Noch immer fehlt es an Wissen und Informationen, insbesondere in Bildungseinrichtungen wie Kita und Schule, in Beratungsstellen, in Ämtern und Organisationen.  

„Wir leben in einer globalen und mehrsprachigen Einwanderungsgesellschaft. Die Bildungspolitik muss das endlich aufgreifen. Wenn in Bildungskonzepten unter Sprachförderung weiterhin nur der Erwerb des Deutschen verstanden wird, geht das in die völlig falsche Richtung. Es braucht dringend ein neues Verständnis von sprachlicher Bildung, die alle Sprachen der Kinder einbezieht. Und das geht weit über “herkunftssprachliche Angebote” hinaus, wie es etwa im Koalitionsvertrag steht“, so Maria Ringler, Referentin des Verbandes zum Thema Mehrsprachigkeit.

Der Verband will mit diesem Angebot nicht nur mit Bildungspolitik, Multiplikator:innen und Fachkräften in Dialog treten, sie beraten und informieren. “Wir richten uns vor allem an Eltern und Kinder, beraten zu Fragen der mehrsprachigen Erziehung, zeigen Wertschätzung und schaffen Räume für Austausch und Vernetzung”, so Ringler.

Sprache sei mehr als nur ein reines Kommunikationsmittel, betont Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. Sprache sei immer auch Trägerin von Wissen und kultureller Erfahrung. „Je mehr Sprachen mir vertraut sind, desto mehr Türen zu unterschiedlichen Welten stehen mir offen. Sie verdeutlichen mir unterschiedliche Denk- und Verhaltensmuster, sie sind Teil meiner Identitätsbildung. Mit der Familiensprache kann ich mit meiner Familie, mit meinen Verwandten, meinen Großeltern verbunden bleiben.“ Aus diesem Grund sei es für einen Familienverband, der die Interessen migrantischer Familien vertritt, so wichtig, ein Fachzentrum Mehrsprachigkeit zu etablieren.

„Es geht uns nicht zuletzt um ein sprachen-gerechteres Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Um die Anerkennung der mehrsprachigen Kompetenzen der migrantischen, bi- und transnationalen Familien und ihre Wirkung als Brückenbauer:innen” und “Übersetzer:innen”. Sie leben im Kleinen vor, was wir in einer diversen Gesellschaft im Großen benötigen: Offenheit und Verständnis füreinander und vielfältige Sprachkompetenzen, um gemeinsam erfolgreich miteinander kommunizieren, leben und arbeiten zu können,“ so Vangeltziki.

Mit Dr. Marie Leroy, Soziolinguistin, und Selma Walther, Diplom-Sprachwissenschaftlerin, stehen zwei Expertinnen für Mehrsprachigkeit dem Fachzentrum zur Verfügung. Sie informieren und beraten Eltern und Fachkräfte, bieten Qualifizierungen und Workshops an und sind ansprechbar für alle Anfragen zum Thema Mehrsprachigkeit

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.01.2022

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste ein armutsfester Regelsatz 678 Euro betragen.

Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich klein gerechnet wurde. Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche zudem nicht einmal die Preisentwicklung aus, führe damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten und sei im Ergebnis verfassungswidrig. Der Paritätische appelliert an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, für eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze zu sorgen. Kurzfristig fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro pro Person, um wenigstens die pandemiebedingten Mehrkosten und die Inflation auszugleichen.

“Der geltende Regelsatz ist trickreich kleingerechnet, reicht vorne und hinten nicht und geht schon lange an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbei. Die Anhebung um lediglich drei Euro zum Jahreswechsel ist ein schlechter Witz, faktisch hat sich die Lage für arme Familien durch die realen Kaufkraftverluste sogar verschlechtert”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische kritisiert die regierungsamtliche Berechnungsmethode und den bestehenden Fortschreibungsmechanismus zur jährlichen Anpassung als willkürlich und nicht geeignet, das verfassungsrechtlich gebotene soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. “Das ganze Bemessungssystem des Regelsatzes gehört umgehend auf den Prüfstand, die statistischen Tricksereien müssen beendet und die Leistungen neu und wirklich armutsfest berechnet werden. Preisentwicklungen wie derzeit müssen zeitnah Berücksichtigung finden“, fordert Schneider.

Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in ihrer aktuellen Expertise die seit Jahren bereits umstrittenen und auch von anderen Sozialverbänden sowie den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und nimmt darüber hinaus eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung vor. Im Ergebnis müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen aktuell 678 Euro statt 449 Euro betragen.

“Die bedarfsgerechte und armutsvermeidende Ausgestaltung der Regelsätze ist die Grundlage einer jeden Reform von Hartz IV und auch der von der Koalition angekündigten Kindergrundsicherung. Wir werden diese Bundesregierung auch daran messen, dass sie die Ärmsten nicht eine weitere Legislaturperiode lang in ihrer Not alleine lässt, sondern armutspolitisch in die Offensive geht”, so Schneider. Damit die Menschen angesichts der andauernden Pandemie und der explodierenden Preise kurzfristig Hilfe erfahren, fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro.

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Regelbedarf 2022 Kurzexpertise (191 KB)

Weiterführende Links

Mehr zum Thema auf Kampagnenseite #ArmutAbschaffen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.01.2022

Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung sollen arme Familien einen monatlichen Zuschlag bekommen. Der Paritätische mahnt zügige Entscheidung an.

Der Paritätische Gesamtverband unterstützt den Vorstoß von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Die Grünen), schnellstmöglich einen Zuschlag auf den Regelsatz für Kinder aus Familien zu gewähren, die aktuell Hartz IV, Sozialhilfe oder einen Kinderzuschlag bekommen, um die Zeit bis zur Einführung einer echten Kindergrundsicherung zu überbrücken. Als “armutspolitischen Affront” kritisiert der Wohlfahrtsverband dagegen die Haltung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der die monatliche Soforthilfe für die betroffenen Familien auf 10 Euro deckeln will. Der Paritätische appelliert an die Ampel-Koalition, zügig eine Entscheidung zu treffen, die eine spürbare Entlastung für die Familien bringt. 

“Die Ankündigung der Ampel im Koalitionsvertrag, eine Kindergrundsicherung auf den Weg zu bringen, ist ein echter Meilenstein. Doch bereits auf dem Weg zur Umsetzung wird sich zeigen, wie ernst es den unterschiedlichen Koalitionären mit der Abschaffung der Kinderarmut wirklich ist”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. 

Die Regelsätze für Kinder und auch für Erwachsene gehörten grundsätzlich auf den Prüfstand, da sie schon bei der Einführung von Hartz IV künstlich kleingerechnet wurden und seitdem den Mindestbedarf von Kindern und Erwachsenen nicht abdeckten, fordert der Paritätische. Der Vorstoß der Bundesfamilienministerin, den im Koalitionsvertrag angekündigten Zuschlag für die Kinder bis zur endgültigen Neuberechnung nicht auf die lange Bank zu schieben, sei daher nur zu begrüßen. Die von der Familienministerin vorgeschlagenen 25 Euro pro Monat seien dabei nach Auffassung des Verbandes das absolute Minimum. Als armutspolitisch ignorant und Affront betrachtet Schneider vor diesem Hintergrund die von  Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagenen 10 Euro pro Kind. “Wer weiß, wie es armen Familien wirklich geht, weiß auch, dass es schnell eine spürbare Entlastung braucht. Es führt kein Weg dran vorbei: gegen Armut hilft Geld.” 

Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, zügig zu einer Einigung zu finden, die die finanzielle Not der Familien angemessen berücksichtigt. Der Verband reagiert auf eine Meldung des Business Insider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 19.01.2022

Der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll bereits in den nächsten Wochen umgesetzt werden. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) am Mittwoch während eines ersten Austauschs mit den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekräftigt.

In der von Ulrike Bahr (SPD) geleiteten Sitzung sagte Spiegel auf Nachfrage der Fraktionen von SPD und Union, der angekündigte Zuschuss, von dem rund 2,7 Millionen Kinder in Deutschland profitieren sollten, komme in Kürze. Derzeit befände sich ihr Haus sowie das von Hubertus Heil (SPD) geführte Arbeits- und Sozialministerium noch in Abstimmugngsgesprächen mit dem Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, eines der zentralen Wahlkampfversprechen der Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut, sei hingegen ein großes Projekt, das mehr Zeit benötige. Für eine besondere Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie sprach sich Spiegel auch aus – über eine dauerhafte Erhöhung von Kinderkrankentagen, deren Anzahl in 2020 und 2021 auf 30 Tage je Kind erhöht worden war, sei zu diskutieren, antwortete die Ministerin auf eine Frage der Linksfraktion.

Als ein weiteres Vorhaben, das die Bundesregierung schnell umsetzen wolle, nannte die Ministerin auf Nachfrage der Grünen-Fraktion die Abschaffung des sogenannten „Werbeverbots“ in Paragraf 219 a Strafgesetzbuch. Dieses kriminalisiere Gynäkologen, wenn diese etwa auf ihren Webseiten über das Angebot einer Abtreibung informierten. Damit müsse Schluss sein, so Spiegel. Die Streichung des Paragrafen sei längst überfällig.

Die Vielfalt an Familienmodellen stärker in den Blick zu nehmen, betonte die Ministerin als ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die gesellschaftliche Realität müsse sich endlich auch politisch und rechtlich abbilden. Familie sei über all da, wo Menschen Verantwortung für einander übernähmen, stellte Spiegel den Familienbegriff der Ampelkoalition klar. Ob alleinerziehend, ob Patchwork-Familie oder gleichgeschlechtliches Paar mit Kindern – alle Formen des familiären Zusammenlebens müssten anerkannt und unterstützt werden. Keine Familie habe sich für das von ihr gewählte Modell zu rechtfertigen, so die Grünen-Politikerin auf den Hinweis einer AfD-Abgeordneten, Spiegel selbst lebe mit vier Kindern ein eher traditionelles Familienmodell.

Als eine weitere Herausforderung in ihrem Ressort nannte Spiegel auf Nachfrage eines FDP-Abgeordneten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Diese sei ein zentraler Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, so die Ministerin. Während der Ausbau im Kitabereich in den letzten Jahren gut vorangekommen sei, müsse man jetzt für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule mehr tun.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 10.01.2022

„Mit einer Kindergrundsicherung und einer Steuergutschrift für Alleinerziehende plant die Ampel echte Verbesserungen für Alleinerziehende“, begrüßt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die Vorhaben der neuen Regierung für die kommenden vier Jahre. „Insgesamt gibt es Licht und Schatten, bei vielen Vorhaben wird es auf das Kleingedruckte ankommen. Bei Leistungen auf die Preisschilder – kommen unterm Strich auch tatsächlich Verbesserungen an?“, so Jaspers weiter.

In einer Bewertung des Koalitionsvertrages hat der VAMV Pläne der Ampel für Alleinerziehende eingeordnet und erste Vorschläge für die Ausgestaltung gemacht. „Eine Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der Steuerschuld bis hin zu einer tatsächlichen Steuergutschrift ist ein echter Fortschritt, um Alleinerziehende mit mittleren und geringen Einkommen zu entlasten. Entscheidend ist die Höhe: Um keine Alleinerziehende schlechter zu stellen, muss die Höhe des Abzugsbetrags an der maximalen Wirkung des jetzigen steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende anknüpfen“, unterstreicht Jaspers.

Im Familienrecht begrüßt der VAMV, dass weiter kein Umgangsmodell zum Leitbild erhoben werden soll und die Orientierung am Kindeswohl vorne steht. „Beim vieldiskutierten Wechselmodell geht es um ein Ermöglichen und nicht um ein Verordnen, das ist genau richtig. Kritisch sehen wir, dass das Wechselmodell bei der Beratung für getrennte Eltern in den Mittelpunkt gestellt werden soll. Eine gute Beratung muss ergebnisoffen Eltern helfen herauszufinden, welches Umgangsmodell zu ihrem Kind und ihrer Lebenssituation individuell am besten passt“, betont Jaspers.

An manchen Stellen hätte der VAMV sich mehr Mut gewünscht: Beim Elterngeld für stärkere Anreize hin zur Parität, im Steuerrecht hin zur Individualbesteuerung. Die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV ist ein Schritt nach vorne, tastet aber den Ehegattensplitting-Effekt nicht an. Dieser wird durch eine Ausweitung der Minijobs – weiter mit vollem Splittingvorteil – verschärft. „Die Steuerungswirkung hin zu einer asymmetrischen Arbeitsteilung sowie die Steuerungerechtigkeit für Alleinerziehende bleiben bestehen“, bemängelt Jaspers. „Es bleibt bei Anreizen für die verheiratete Zuverdienerin im Minijob – ein Modell, die gerade Müttern nach einer Trennung auf die Füße fällt, wenn das Unterhaltsrecht verlangt, selbst den Lebensunterhalt zu verdienen.“

Die Bewertung des VAMV zum Koalitionsvertrag finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 18.01.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Februar 2022 und 23. Februar 2022

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

Die BAGFW bietet insgesamt sechs kostenfreie Online-Veranstaltungen an, die sich mit den Wirkungen und Folgen der Pandemie bei Kindern, Jugendlichen und Familien sowie auch den Wirkungen auf die betreffenden Einrichtungen und Dienste beschäftigen. 

Die nächsten Online-Veranstaltungen sind:

  1. Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche aus? Herausforderungen für die zukünftige Ausgestaltung der Hilfen und Angebote, Donnerstag, 10.02.2022, 09:30 – 12.30 Uhr
  2. Erschöpfte Familien als Adressat*innen von Familienbildung und Familienerholung, Mittwoch, 23.02.2022, 09:30 – 12.00 Uhr

Worum geht es? Die seit zwei Jahren anhaltende Pandemie und die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Virus haben das Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien gravierend verändert. Die Wohlfahrtsverbände nehmen diese Auswirkungen wie Seismographen wahr und können unmittelbar aus der Praxis die Pandemiefolgen und die (unerwünschten) Folgen der Maßnahmen zu deren Eindämmung veranschaulichen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bietet daher in der ersten Jahreshälfte 2022 eine Online-Veranstaltungsreihe zu den anhaltenden Wirkungen und Nachwirkungen der Covid-19 Pandemie bei Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege der entsprechenden Arbeitsfelder an.

Ausgehend von Impulsen aus der Praxis und einem Blick auf Familien aus wissenschaftlicher Sicht wollen wir mit Euch darüber ins Gespräch kommen, welche Herausforderungen die Pandemie mit ihren wochenlangen massiven Einschränkungen für Familien, aber auch für Mitarbeitende und Träger von Familienbildung und -erholung mit sich gebracht haben und welche Probleme sichtbar geworden sind. Was brauchen Familien, aber auch Fachkräfte jetzt? Gleichzeitig soll es aber auch darum gehen, welche Lehren wir aus dieser Krise ziehen und welche Antworten für die Zukunft wir in der Familienförderung und in der Politik darauf finden müssen.

Impulse:
Dr. Inken Balla, Leiterin des AWO Familien-, Freizeit- und Lernberatungszentrums in Güstrow
Martina Bunk-Georgieva, Referatsleitung Familienerholung der AWO SANO gGmbH in Rerik
Dr. Laura Castiglioni, Deutsches Jugendinstitut München

Eine Anmeldung zu dieser kostenfreien Veranstaltung ist unter dem folgenden Link möglich: https://veranstaltungen.awo.org/event/erschoepfte-familien-23022022

Informationen zur gesamten Veranstaltungsreihe sind dem Anhang zu entnehmen oder unter dem folgenden Link abzurufen: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail-1/unbeschwert-ist-anders

Termin: 15. Februar 2022

Veranstalter: Niedersächsisches Landesarbeitsforum „Aktive Vaterrolle“

Digitale Angebote ausbauen und entwickeln: Chance für die Väterarbeit

Das Niedersächsische Landesarbeitsforum „Aktive Vaterrolle“ lädt zum Online-Fachgespräch in der Veranstaltungsreihe „Wie geht es weiter für Väter und Familien nach der Corona-Pandemie?“ ein.

Die Corona-Pandemie hat die Umstellung von Präsenzangeboten der Familienbildung und -beratung auf digitale Formate erzwungen. Dadurch wurde ein Entwicklungsschub ausgelöst, der viele kreative Lösungen hervorgebracht hat. Welche Chancen ergeben sich daraus für die Beteiligung von Vätern an der Familienbildung und -beratung? Wie können digitale Angebote ansprechend und kreativ gestaltet werden? Wie kann ein geschützter Rahmen geschaffen werden, in dem (werdende) Väter mit Angeboten der Familienbildung gut und dauerhaft erreicht werden?

Nora Becher, Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen, stellt Möglichkeiten zur Umsetzung von Online-Angeboten vor. Axel Hengst, mannigfaltig e.V., gibt Einblick in die Beratungs- und Gruppenarbeit im Projekt „Bald Papa“ für werdende Väter.

Bitte melden Sie sich bis zum 12. Februar 2022 per E-Mail an bei Vassiliki Kefalas, kefalas@guv-ev.de.

Das Referat für Familienpolitik des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung koordiniert die Arbeit des Landesarbeitsforums „Aktive Vaterrolle“ mit dem Ziel, die Partnerschaftlichkeit in der Familie über die Stärkung einer aktiven Vaterrolle und die Förderung eines neuen Rollenverständnisses in der Familie zu stärken. Die Veranstaltungsreihe mit Experten und Expertinnen aus unterschiedlichen Bereichen möchte den fachlichen Austausch dazu fördern. Alle Termine und weitere Informationen finden Sie im Niedersächsischen Väterportal www.vaeter-in-niedersachsen.de.

Die Online-Fachgespräche werden von Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. organisiert und begleitet. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Online-Sessions werden per Zoom bzw. Skype for Business durchgeführt. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Zugangslink.

Termin: 22. Februar 2022

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Alleinerziehend – ein Wort, das gerade mal fünf Mal im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel vorkommt, aber dennoch eine große Rolle in der Legislatur spielen muss. Denn für Alleinerziehende haben die großen familienpolitischen Reformen der kommenden Legislatur besondere Relevanz. Ob Sorge Umgangs- und Unterhaltsrecht, Kindergrundsicherung, Steuergutschrift, Elterngeld, Kinderkrankentage oder haushaltsnahe Dienstleistungen: Bei Alleinerziehenden muss doppelt geschaut werden, ob Änderungen tatsächlich die beabsichtigte Wirkung entfalten. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – deshalb möchten wir gleich zu Beginn der Legislatur das Gespräch mit Politiker*innen aus dem Deutschen Bundestag suchen und drängende Sachfragen diskutieren.

An der Veranstaltung wirken mit:
– Miriam Hoheisel, Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.
– Silvia Breher, Mitglied des Deutschen Bundestages, CDU / CSU
– Heidi Reichinnek, Mitglied des Deutschen Bundestages, Die Linke
– Nina Stahr, Mitglied des Deutschen Bundestages, Bündnis 90 / Die Grünen
– Jasmina Hostert, Mitglied des Deutschen Bundestages, SPD

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.  Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.  

Hier können Sie sich anmelden.

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung an Ihre E-Mail mit den Einwahldaten (per Zoom). Bitte geben Sie diese Daten nicht weiter. Sie können Ihre Anmeldung ggf. bei eveeno im Buchungscenter selbstständig stornieren.

Über den Link wählen Sie sich per Webbrowser ein und nehmen teil, Sie werden dann aufgefordert das Video und das Audiosignal über Computer oder Telefon freizuschalten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist sich ggf. Zoom als Anwendung vorab herunterzuladen.

Wer keine Kamera hat, kann den Link trotzdem starten und sich über Telefon (siehe Möglichkeiten oben) in die Audio-Übertragung einwählen.

Bitte benennen Sie sich bei oder nach dem Einloggen mit Ihrem Klarnamen, der Vorname kann abgekürzt sein. Wir nutzen die nachträgliche Berichtfunktion von Zoom (ausschließlich für die interne Dokumentation), um Anmeldestand und Teilnahme abzugleichen. Während der Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet oder fotografiert.

Wir werden alle Teilnehmenden (ausgenommen die Input-Geber*innen) für die Dauer der Übertragung stumm schalten und bitten Sie dies vorerst beizubehalten. Die Chatfunktion wird es ermöglichen, Fragen und Anmerkungen zu notieren, die von unserer Moderation bearbeitet werden.

Termin: 24. Februar 2022

Veranstalter: Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag

Was brauchen Familien in der Corona-Pandemie wirklich?“: in der nunmehr fünften COVID-19-Welle ist diese Frage drängender denn je. Die derzeitige Ausnahmelage hat deutlich gezeigt, wie vielfältig Familien und wie unterschiedlich ihre Bedürfnisse und Bedarfslagen sind. Wie sieht nun aber eine nachhaltige Familienpolitik während und nach der Pandemie aus? Damit hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ intensiv befasst, und seine Analysen und Empfehlungen bieten eine Fülle an konkreten Ansatzpunkten, Argumentationen und Hintergründen.

Download Einladungsflyer

Diesen Dialog möchten wir nun gemeinsam vertiefen, und laden Sie deshalb herzlich ein

am 24. Februar 2022 um 17 Uhr in die Vertretung des Landes Baden-Württemberg nach Berlin* (oder im Livestream) zur gemeinsamen Veranstaltung des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag „Weg mit der Gießkanne: Was Familien in der Corona-Pandemie wirklich brauchen“.

Besonders freuen wir uns, dass wir die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel, begrüßen dürfen, die die Keynote sprechen wird, gefolgt vom Impulsreferat der Bildungs- und Familienökonomin Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Auf dem Podium diskutieren im Anschluss Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats, moderiert von Dr. Daniel Deckers (Frankfurter Allgemeine Zeitung). Alle Details verrät Ihnen der Programmflyer, den Sie oben zum Download finden.

Wir freuen uns, wenn wir Sie in Berlin persönlich begrüßen dürfen oder Sie via Livestream teilnehmen! Sie helfen uns sehr, wenn Sie sich bis 10. Februar über das Formular, dessen Online-Link Sie unten (und im Programmflyer) finden, anmelden.

Termin: 21. März 2022

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Diese Veranstaltung versteht sich als bundesweites Forum für Fachberater/innen im System der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Fachberatung ist ein wichtiges qualitätsentwickelndes und -sicherndes Unterstützungssystem. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Praxis, Trägern, Politik und Wissenschaft. Die Fachberater/innen sind Vermittler/innen und Multiplikator/innen von Ideen, Initiativen, Konzepten und Reformimpulsen.

Ziel und Inhalt der Veranstaltung ist es, die derzeitige Situation der Fachberatung auf der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse zu beleuchten und konkrete Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarfe für die Praxis zu identifizieren. Ausgehend von aktuellen Gesetzgebungsprozessen (KiQuTG und KJSG) und den Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf das System der Kindertagesbetreuung richtet sich der Fokus zum einen auf Strategien zur Bewältigung der Folgen der COVID-19 Pandemie im System der Kindertagesbetreuung. Hierbei sollen insbesondere die Schnittstellen zwischen Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestellen / Trägern / Fachberatungen in den Blick genommen werden. Zum anderen wird sich das Forum mit den Professionalisierungsentwicklungen im Feld der Fachberatung auseinandersetzen und der Frage nachgehen, welche Handlungsbedarfe und Perspektiven sich aus den oben genannten Gesetzen für die Arbeit von Fachberater/innen mit und ohne Dienst- und Fachaufsicht ergeben. Die Veranstaltung bietet Raum für den fachlichen, bundesweiten Austausch.

Sie richtet sich an Fachberater/innen sowie Vertreter/innen der Fach- und Dienstaufsicht aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung.

Anmeldeschluss ist spätestens der 18. Februar 2022.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:
www.deutscher-verein.de/de/va-22-fachberatung-kindertagesbetreuung

WEITERE INFORMATIONEN

Elternschaft: Eine ausgesparte Perspektive in der feministischen Auseinandersetzung?

 

Ein Bedeutungswandel in der Perspektive auf Elternschaft hält Einzug in feministische Auseinandersetzungen und Kämpfe. 

Elternschaft: Eine ausgesparte Perspektive in der feministischen Auseinandersetzung? Lange Zeit beschäftigten sich feministische Debatten kaum mit Elternschaft und Familie. Der bis in die Gegenwart hinein tonangebende Gleichheitsfeminismus orientiert sich an der Gleichheit mit Männern – ungebunden und durch Frauen von Fürsorge befreit. Durch feministische Kämpfe sollte Autonomie und Selbstbestimmung auch für Frauen erstritten werden. Da die Sorge um ein abhängiges Kind der mütterlichen Selbstbestimmung Grenzen setzt, war sie in den feministischen Debatten lange Zeit Gegenstand der Abgrenzung. Zeiten ändern sich! Ein Bedeutungswandel in der Perspektive auf Elternschaft hält Einzug in feministische Auseinandersetzungen und Kämpfe. Nicht länger richten sie sich gegen die Familie, sondern gegen Verhältnisse, in denen das Leben mit Kindern zur Zumutung wird. In der Familie Feminismus leben – eine neue Devise und Herausforderung. Lust auf Bindung, Freiheit durch Angewiesenheit, Macht durch Mutterschaft – auch für Freundinnen und Väter. Damit sind Feminismus, Familie und Elternschaft in dieser Kombination ein neuer Untersuchungsgegenstand.

Ein Handbuch, das anhand von Schlagwörtern lexikonartig 50 feministische Perspektiven auf Elternschaft versammelt.

Das Handbuch Feministische Perspektiven auf Elternschaft erscheint Mitte Dezember 2021 im Verlag Barbara Budrich.

Direkt beim Verlag bestellen

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs will Betroffenen eine Stimme geben und ihre Erfahrungen sichtbar machen. Dafür startet sie ein in Deutschland bisher einzigartiges Projekt und veröffentlicht 100 Geschichten von betroffenen Menschen auf einem neuen Internetportal.

 

Unter dem Namen „Geschichten, die zählen“ veröffentlicht heute die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ein frei zugängliches Internetportal mit 100 biografischen Berichten von betroffenen Menschen. Es ist in diesem Umfang ein in Deutschland bisher einzigartiges Projekt. Mit ihren Geschichten legen die Betroffenen ein vielfältiges Zeugnis ab über das erlebte Unrecht und Leid, aber auch über Hilfe in der Kindheit, über die Folgen des Missbrauchs, aber auch über Kraft, Mut und Wege, das Geschehene zu bewältigen. Sie berichten unter einem Pseudonym von Missbrauch in der Familie, im sozialen Umfeld, im Sportverein, in der Schule, in der Kirche, im Heim oder auch in organisierten Strukturen.

 

Das Geschichten-Portal leistet als Gedächtnisort einen bedeutenden Beitrag für die gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Darüber hinaus tragen die Geschichten dazu bei, für die Folgen sexueller Gewalt zu sensibilisieren, die Tabuisierung des Themas und die Stigmatisierung betroffener Menschen zu beenden, die häufig auf den Status eines Opfers reduziert werden, wenn sie über den Missbrauch sprechen.

 

Brigitte Tilmann, Mitglied der Kommission:

„Der Name des Portals steht für die Bedeutung dessen, was Betroffene der Kommission in vertraulichen Gesprächen oder schriftlich berichten: Jede einzelne dieser Geschichten ist wichtig und zählt. Mit dem Portal „Geschichten, die zählen“ wollen wir einen würdigen Ort schaffen für die vielfältigen Erfahrungen betroffener Menschen. Unser Dank und unsere Anerkennung gehören den Betroffenen, die sich uns anvertraut haben. Sie stellen mit ihren Geschichten wertvolles Wissen zur Verfügung. Unsere Pflicht als Gesellschaft ist es, dieses Wissen auch für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen zu nutzen.“

 

Vielen betroffenen Menschen, die sich anvertrauen, ist genau dies ein großes Anliegen. So schildert es eine Betroffene:

„Ich habe mich dafür entschieden, meinen Bericht zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung, dass ich durch meine Erfahrungen dazu beitragen kann, Kinder besser zu schützen. Und damit meine Vergangenheit einen Sinn bekommt, etwas Positives für andere bewirkt.“

 

Matthias Katsch, Mitglied der Kommission:

„Das Portal ist ein Ort, an dem die Geschichten von betroffenen Menschen gewürdigt werden und öffentliche Anerkennung für das erlittene Unrecht, aber auch für ihre Lebensleistung erhalten. Wir wollen Betroffenen eine Stimme geben und ihre Geschichten sichtbar machen. Aber nicht jeder betroffene Mensch kann oder will über die sexuelle Gewalt in der Kindheit oder Jugend sprechen oder schreiben. Sie haben auch das Recht, darüber zu schweigen. Die biographischen Berichte und Erfahrungen auf dem Portal stehen daher stellvertretend für die vielen nicht erzählten Geschichten.“

 

Das Portal der Kommission ist seit heute unter der Internetadresse www.geschichten-die-zählen.de erreichbar.

 

Bis heute haben sich fast 3.000 Betroffene und Zeitzeuginnen und Zeitzeugen bei der Kommission gemeldet und sich in vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten mitgeteilt. Auf dem Portal www.geschichten-die-zählen.de veröffentlicht die Kommission in enger Abstimmung mit den betroffenen Menschen und mit ihrem Einverständnis ihre Berichte in gekürzter und pseudonymisierter Form. Die Geschichten können auf dem Portal sowohl nach dem Kontext und dem Zeitraum, in dem der Missbrauch stattfand, als auch nach Geschlecht der Betroffenen ausgewählt werden. Auf dem Portal sollen fortlaufend neue Geschichten veröffentlicht werden.

+++ Wir beraten Sie gerne zur Umsetzung einer Schulung für Integrationsbegleiterinnen in Kitas in NRW und ab 2022 auch bundesweit +++

Das Modellprojekt „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ wird seit 2016 vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) und der Auridis Stiftung gefördert und von der AWO OWL in Ostwestfalen-Lippe durchgeführt.
Wir beraten Sie gerne zur Umsetzung einer Schulung für Integrationsbegleiterinnen in Kitas bundesweit.

Im Jahr 2020 führte das Forschungsunternehmen INTERVAL GmbH eine externe Evaluation des Modellprojekts „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ durch. Hier wird deutlich, dass die Integrationsbegleiterinnen durchgehend eine Unterstützung für Kinder und Eltern mit Migrations- oder Fluchthintergrund sind. Die Evaluationsergebnisse finden Sie hier

Projektidee und Ziele

Das Projekt zielt auf die Integration von Kindern und Familien mit Flucht- oder Migrationserfahrung in Kitas. Es setzt dabei auf drei Ebenen an:

1. Schulung von Frauen mit Integrationserfahrung
Frauen mit eigener Integrationserfahrung aufgrund von Flucht oder Migration werden zu Integrationsbegleiterinnen geschult und bekommen einen niedrigschwelligen Zugang zum Arbeitsmarkt.

2. Unterstützung von Kindern und Eltern
Die Integrationsbegleiterinnen unterstützen Kinder und ihre Eltern mit Flucht- oder Migrationserfahrung in Kitas. Sie fungieren als Mittlerinnen zwischen den Kindern und ihren Familien auf der einen Seite und Fachkräften auf der anderen Seite, dolmetschen und sind Identifikationsfiguren.

3. Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte
Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen werden durch den Einsatz der Integrationsbegleiterinnen unterstützt und entlastet.

Projekthistorie

Die AWO OWL führt seit März 2017 Schulungen für Integrationsbegleiterinnen in Kitas in Ostwestfalen-Lippe durch.

In den ersten fünf Schulungsrunden haben 99 Teilnehmerinnen zw. 20 – 54 Jahren an der Schulung in OWL teilgenommen. Von diesen haben 86 Teilnehmerinnen die Schulung erfolgreich als Integrationsbegleiterinnen abgeschlossen. Zusätzlich haben 11 Teilnehmerinnen den Unterrichtsteil der Schulung erfolgreich abgeschlossen, konnten aber pandemiebedingt oder aufgrund persönlicher Umstände ihr Praktikum in einer Kita, welches Bestandteil der Schulung ist, nicht (oder aufgrund einer Schwangerschaft noch nicht) beenden.

Der Bildungshintergrund der Teilnehmerinnen ist sehr unterschiedlich. Teilgenommen haben Frauen ohne Schulabschluss bis hin zu einem in Deutschland anerkannten Hochschulstudium.

Die Herkunftsländer der Teilnehmerinnen sind Afghanistan, Ägypten, Albanien, Georgien, Irak, Iran, Kosovo, Lettland, Libanon, Marokko, Pakistan, Polen, Rumänien, Sri Lanka, Syrien, Tunesien, Türkei und Ukraine.

Die Aufenthaltsdauer der Teilnehmerinnen in Deutschland zu Beginn der Schulung erstreckt sich von 17 Monaten bis zu 40 Jahren.

Anschlussbeschäftigungen der Teilnehmerinnen

Insgesamt sind in OWL 46 Teilnehmerinnen im Anschluss an die Schulungen zunächst befristet als Integrationsbegleiterinnen in Kitas angestellt worden. Mehr als ein Drittel von ihnen ist nach 1-2 Jahren der Anstellung bereits entfristet worden.

Einige Teilnehmerinnen haben sich zudem, teilweise nach einer Zeit der Anstellung als Integrationsbegleiterin, für eine weitere Bildungsphase entschieden: für den Beginn einer Ausbildung zur Erzieherin oder Kinderpflegerin, für den Besuch eines Sprachkurses oder das Nachholen eines Schulabschlusses. Eine Teilnehmerin kann nach Anerkennung ihres Studiums aus dem Herkunftsland als Sozialarbeiterin arbeiten.

Weitere Teilnehmerinnen haben eine Anstellung im hauswirtschaftlichen Bereich angetreten.

Finanzierung der Schulungsmaßnahme

Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme ist, dass geflüchtete und migrierte Frauen über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden können, der durch die Jobcenter oder Agenturen für Arbeit ausgestellt wird.  Die Voraussetzungen hierfür werden durch die Jobcenter oder Agenturen für Arbeit geprüft. Die Kosten für die Schulung werden über die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gedeckt.

Für teilnehmende Kitas entstehen für die Dauer der Schulung keine Kosten.
In unserem Flyer finden Sie alle Informationen kurz zusammengefasst.

Weitere Informationen:
Dr. Franziska Eisenhuth (Projektleitung)
Maike Lippelt (Mitarbeiterin Transfer)
Erika Richert (Mitarbeiterin Transfer)
Sara Weege (Sozialarbeiterin Maßnahme)

Integrationsbegleiterinnen@awo-owl.de
Tel. 0521-9216-249

Wenn Sie sich für eine Umsetzung des Projekts „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ in Ihrer Kommune interessieren, berät und unterstützt Sie das Transferteam der AWO OWL gerne dabei.

Nähere Informationen zum Projekt

Als Mitzeichner*innen des Ratschlages gegen Kinderarmut und Aktive im Einsatz zur Prävention von Kinderarmutsfolgen haben wir heute ein Positionspapier: Präventionsketten verankern – Teilhabechancen für alle Kinder fördern! veröffentlicht. Dieses möchten wir jetzt landes- und bundesweit verbreiten. Das Positionspapier basiert auf Erkenntnissen unseres Programms „Präventionsketten Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!“ und intensivem Erfahrungsaustausch mit kommunalen Entscheidungsträger*innen.

Wir fordern, dass Präventionsketten als verbindliches Instrument kommunaler Armutsprävention in allen Kommunen strategisch-strukturell verankert werden. In 7 Positionen werden die Punkte genannt, die dafür unverzichtbar sind:

Die Verankerung von Präventionsketten braucht…

  1. …einen Paradigmenwechsel in Politik & Verwaltung, der die Belange aller Kinder und Familien in den Mittelpunkt rückt und Prävention als kommunale Pflichtaufgabe versteht!
  2. …ein mittel- bis langfristig ausgerichtetes Prozessverständnis sowie einen verbindlichen Ressourceneinsatz!
  3. …eine verlässliche, regelhafte Finanzierung und größere Handlungsspielräume!
  4. …realistische Ziele und die kritische Auseinandersetzung mit erreichten Wirkungen! 
  5. …Willen, Zeit und Raum zum Dialog sowie Diskurs auf allen Ebenen!
  6. …verlässliche Prozessbegleitung und kontinuierliche Qualifizierung!
  7. …eine strategisch-konzeptionelle Unterstützung von Bundes- und Landesebene!

Ab heute werden wir jeden Dienstag eine der 7 Positionen auf unserer Website www.praeventionsketten-nds.de  und dem Twitter-Account @LVGundAFS in den Mittelpunkt stellen.

Die AGF hat zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland Empfehlungen zum Themenbereich „Gesundheit“ vorgelegt. Dies ist nach dem Themenbereich „Ernährung“ die zweite Veröffentlichung zum Umsetzungsprozess der Child Guarantee vor dem Hintergrund der deutschen Situation.

In den Empfehlungen zum Themenbereich „Gesundheit“ sind u.a. die Ergebnisse eines Fachgesprächs eingeflossen, dass die AGF in Zusammenarbeit mit dem Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit durchgeführt hat.

In dem Empfehlungspapier „Gesundheit“ wird betont, dass sich der nationale Aktionsplan an einem umfassenden Gesundheitsbegriff orientieren muss und insbesondere gesundheitsfördernde, verhältnispräventive Maßnahmen, die auf körperliche, seelische und soziale Einflüsse auf die Kindergesundheit zielen, ins Zentrum seiner politischen Strategie stellen sollte.

Insbesondere gehen die Empfehlungen auf folgende Bereiche ein:

  • Grundsätzliche Anmerkungen zum Zusammenhang von Armut und Gesundheit sowie zur Implementierung der Kindergarantie
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Frühe Hilfen und anschließende Maßnahmen weiterentwickeln
  • Zugang zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche erleichtern
  • Präventionsketten flächendeckend ausbauen und familiäre Gesundheitsförderung stärken
  • Die gesundheitsfördernden Funktionen familienbezogener Angebote stärken
  • Soziale Arbeit und Gesundheitsfachkräfte in Kitas und Schulen stärken
  • Gesundheitsfördernde Ernährungs- und Bewegungskultur in Kitas und Schulen fördern 
  • Fachkräfte gewinnen und qualifizieren, diverse Teams fördern und Kooperation ermöglichen

Hintergrund:

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee bzw. Kindergarantie) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die AGF begrüßt die „Europäische Garantie für Kinder“ und sieht in ihr eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut sowie für mehr gesundheitliche Chancengleichheit zu verstärken. Mit ihrer Umsetzung geht die Hoffnung und Erwartung einher, dass die Bekämpfung von Kinderarmut neue Impulse erhält.

Von der Bundesregierung wird erwartet, dass der zu erstellende nationale Aktionsplan substanzielle Fortschritte in den einzelnen Themenbereichen für die Teilhabemöglichkeiten von benachteiligten Kindern anstößt. Grundlage müssen die Zielstellungen der Child Guarantee vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Deutschland sein. Dies bedeutet, dass der Aktionsplan gegebenenfalls über die in der Kindergarantie genannten Einzelforderungen hinausgehen muss, um die Grundziele zu erreichen. Nicht ausreichend wäre es hingegen, sich auf die Aufzählung bereits vorhandener Maßnahmen zu beschränken.

Die AGF begleitet den Umsetzungsprozess der Child Guarantee und entwickelt vor dem Hintergrund der deutsche Situation  Empfehlungen für die nationale Umsetzung. Diese Empfehlungen veröffentlicht die AGF in unregelmäßigen Abständen. Im Dezember 2021 veröffentlichte sie die ersten Empfehlungen, die sich vor allem auf den Themenbereich „Ernährung“ bezogen (https://www.ag-familie.de/media/docs21/AGF_CG_Empfehlungen_Ernaehrung_2021.pdf).

Die Empfehlungen liegen jeweils in deutscher und englischer Sprache vor.

Zum Thema „Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ (Dokumentation der Jahrestagung 2021) ist ab sofort die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erhältlich. Das Heft enthält folgende Artikel: Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel – eine Einführung (Sabine Walper, München); Spiel – ein Booster der sozialen Umgebung (Bernhard Hauser, St. Gallen); Das Recht auf Beteiligung in Krippen (Frauke Hildebrandt, Potsdam); Kultur – Bildung – Teilhabe. Potenziale frühkindlicher kultureller Bildung für kreative Teilhabe (Fabian Hofmann, Düsseldorf); „Die Kinder werden zu wichtigen Ideengebern unserer Entwürfe“ (Interview mit Susanne Hofmann, Die Baupiloten BDA, Berlin); Die ungerechte Gesellschaft, ihr Bildungssystem und seine Zukunft (Aladin El-Mafaalani, Osnabrück); Recht auf Bildung und Recht auf Spiel. Das Verhältnis zwischen Kindeswohl und Kindespartizipation aus der Sicht der UN-Kinderrechtskonvention (Stefanie Schmahl, Würzburg); Interview mit Bianka Pergande, Berlin: „Die Wahrung des Kinderrechts auf Partizipation geht direkt mit der Wahrung des Kinderrechts auf Schutz einher“ sowie folgende Praxisartikel: Kindergarten plus: Raum für das Spiel mit Gefühlen. Positive Erfahrungen rund um das Thema Emotionen (Stella Valentien, Berlin); Eure Zukunft. Heute schon da. 1 von 14 Millionen, Appell aus der Jugend. Das Heft können Sie zum Preis von 9,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellen unter: www.fruehe-kindheit-online.de oder als E-Magazin erwerben. 

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ZFF-Info

ZFF-Info 01/2022

AUS DEM ZFF

In seiner umfassenden Bewertung des Koalitionsvertrages begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) eine Vielzahl der familienpolitischen Pläne der Ampelparteien, sieht aber zeit- und verteilungspolitischen Nachbesserungsbedarf.

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht umfassende Vorhaben in der Familienpolitik vor. So soll bis 2023 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, mit dem Ziel, das System der monetären Familienleistungen umfassend zu reformieren. Daneben sind zahlreiche Verbesserungen bei Leistungen für die frühe Familienphase vorgesehen, etwa ein zusätzlicher Partnermonat beim Elterngeld, der Anspruch auf eine zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach Geburt oder die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf. Zudem soll mit einer Lohnersatzleistung bei pflegebedingten Auszeiten die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt werden. Der Vielfalt des Familienlebens wird u. a. mit einer Reform des Abstammungsrechts Rechnung getragen, die etwa die Anerkennung von Mütter-Familien ab Geburt des Kindes ermöglicht.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Eine Kindergrundsicherung, in der viele zentrale familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt und durch eine Neuberechnung des Existenzminimums in ihrer Höhe auf eine neue Grundlage gestellt werden, ist ein großer Fortschritt für Kinder, Jugendliche und ihre Familien! Es ist nun Aufgabe der Politik, die Kindergrundsicherung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft sozial gerecht und existenzsichernd auszugestalten. Wir begrüßen, dass bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein Sofortzuschlag ausbezahlt werden soll. Dieser muss angemessen hoch sein und umgehend umgesetzt werden!“

Altenkamp ergänzt: „Eltern, Paare und Angehörige wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Dafür sind sie auf gute Rahmenbedingungen angewiesen. Wir begrüßen die familienpolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag, die diese Bedarfe aufgreifen und Impulse für eine partnerschaftliche Ausgestaltung von Familienleistungen setzen. Allerdings hätten wir uns im Koalitionsvertrag deutlich mutigere Schritte für eine gleichstellungsorientierte Zeit- und Familienpolitik gewünscht, welche der Übernahme von Sorgeverantwortung über den gesamten Lebensverlauf hinweg tatsächlich Rechnung trägt!“ 

Die Bewertung des Zukunftsforum Familie e.V. zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.01.2022

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) fordert angesichts der Ergebnisse einer Studie des IAB im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zu Aufstocker*innen dringende Reformen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

Die heute vorgestellte Studie „Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug: Wer sind die Aufstocker*innen und wie gelingt der Ausstieg?“ zeigt deutlich auf, dass Arbeit alleine nicht vor Armut schützt – vor allem dann nicht, wenn Kinder im Haushalt leben. Demnach ist nahezu jede*r dritte Leistungsbezieher*in mit Kindern erwerbstätig. Besonders schwer ist es für Alleinerziehende und Familien mit mehr als zwei Kindern, wirtschaftlich über die Runden zu kommen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, stellt fest: „Es ist ein Skandal, dass es in einem der reichsten Länder der Welt ein Armutsrisiko darstellt, Kinder zu bekommen. Die vorgelegte Studie zeigt einmal mehr den Fehler im System auf. Eltern gehen vielfach einer Erwerbstätigkeit nach, kümmern sich um ihre Kinder und trotzdem bleibt am Ende des Monats kein Geld übrig, um ins Kino zu gehen, in den Urlaub zu fahren oder sich etwas anzusparen. Die Kinder erleben früh, dass Armut ein Stigma ist, das nicht leicht loszuwerden ist.“

Altenkamp fordert: „Der aktuell vorgelegte Koalitionsvertrag zeigt hier Licht und Schatten. Wir begrüßen, dass mit einer Kindergrundsicherung Kinder und Jugendliche aus der Armut geholt und das Mindestelterngeld angehoben werden soll. Auch die Anhebung der Zuverdienstgrenzen im Grundsicherungsbezug helfen Aufstocker*innen mit Kindern. Diese Maßnahmen müssen dringend umgesetzt werden. Die Ausweitung der Minijobgrenze hingegen, dies zeigt die vorgelegte Studie deutlich, kommt dem Festhalten an prekärer Beschäftigung ohne Aufstiegschancen und eigenständiger Absicherung gleich. Diese Beschäftigungsfalle, vor allem für Mütter, muss dringend beseitigt werden!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 15.12.2021

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Koalition steht es schwarz auf weiß: Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll noch in diesem Jahrzehnt erreicht werden. Das Bundesforum Männer begrüßt ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung hier Großes vornimmt. Dennoch hätte die Ampelkoalition bei der Formulierung ihres Koalitionsvertrages ruhig etwas mehr Männlichkeit wagen können. Denn unklar ist, wieviel (kritische) Männlichkeitsperspektive in den beschriebenen Zielen und Maßnahmen steckt und wo Männer als Adressaten und als Akteure einer Politik für geschlechtergerechte Verhältnisse direkt angesprochen sind.

Die Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie begrüßen wir als Bundesforum Männer genauso, wie einen durchgehenden Gleichstellungs-Check für künftige Gesetze und Maßnahmen oder das Ziel, den Gender Data Gap zu schließen. Aber wir erwarten zugleich, dass dabei Männer bzw. Männlichkeit(en) Berücksichtigung finden. Das betrifft den Bereich der Gesundheitspolitik mit einem differenzierten Blick auf männliche Lebenslagen genauso, wie bspw. die Familienpolitik, wo Väter beim Thema Partnerschaftlichkeit ausdrücklich stärker positiv angesprochen, ermuntert und – wo nötig – auch gefordert werden müssen.

Wichtige gleichstellungspolitische Vorhaben auch für Männer

Aus der Perspektive einer gleichstellungsorientierten Politik für Männer, Jungen und Väter sind wichtige politische Weichenstellungen geplant. Dazu gehört, dass die bürokratischen Hürden bei der Beantragung von Elterngeld abgebaut, die Partnermonate erweitert und die neue Familienleistung einer vergüteten Freistellung für Väter (und Mitmütter) aus Anlass einer Geburt eingeführt werden sollen. Wir werten es als positives Signal, dass die neue Bundesfamilienministerin Anne Spiegel medial hinter diese Maßnahmen noch ein Ausrufezeichen gesetzt hat.

Partnerschaftlichkeit zwischen den Eltern weiter zu stärken – auch nach Trennung und Scheidung – finden wir genauso sinnvoll wie die Zielstellung, in der Trennungs- und Konfliktberatung den Fokus deutlicher auf die Möglichkeiten des Wechselmodells zu richten, um so Schritt für Schritt vom alten Residenzmodell als alleinigem Normalfall wegzukommen. Ebenfalls stellt die skizzierte Möglichkeit, dass nicht verheiratete Väter einseitig das gemeinsame Sorgerecht erklären können, einen Schritt in die richtige Richtung dar. Bei einer Reform des Abstammungsrechts sollte dagegen dringend darauf geachtet werden, dass bei der Integration der völlig berechtigten Anliegen von queeren Familienkonstellationen auch die heterosexuelle Vaterschaft in der Rechtssprache weiterhin adäquat repräsentiert bleibt.

Gewalt soll künftig mit einer ressortübergreifenden Strategie entgegengewirkt werden und auch die Istanbul-Konvention soll endlich vollumfänglich umgesetzt werden. Das bedeutet eine Stärkung des Gewaltschutzes vor allem für Frauen und Mädchen, aber auch für Jungen und Männer. Als Bundesforum Männer finden wir es wichtig, in diesem Feld insgesamt aufzusatteln und dabei eine Balance aus Prävention, Opferschutz und -unterstützung sowie Täterarbeit zu gewährleisten. Die Ansätze im Koalitionsvertrag klingen vielversprechend. Jetzt muss geliefert werden.

Für die geplante Kindergrundsicherung oder für den Zusammenhang von Pflege und Vereinbarkeit sind Männer ebenfalls eine wichtige Bezugsgröße, auch wenn dies im Koalitionsvertrag nicht gesondert hervorgehoben wird. Denn die Kindergrundsicherung kann als gesellschaftliche Solidarleistung und in Verschränkung mit der geplanten Reform bei der Familienbesteuerung und den Steuerklassen dazu beitragen, dass die männliche Rolle des Allein- oder Haupternährers weiter aufgeweicht und damit Geschlechterungleichheit überwunden wird, auch und vor allem in den untersten Einkommensniveaus. Die geplante Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten kann ebenfalls ein wichtiger Beitrag sein, um Männern eine Übernahme von Angehörigenpflege zu ermöglichen oder zumindest zu erleichtern.

Caring Masculinities – Männer werden noch zu selten explizit angesprochen

Viele der geplanten Maßnahmen eint, dass darin die Erweiterung des männlichen Rollenbildes „Erwerbsmann“ um die Facette von Caring Masculinities (fürsorgliche Männlichkeiten) angelegt ist, so wie dies bereits im 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit dem Erwerbs-und-Sorge-Modell für alle Geschlechter entworfen wurde. Daher halten wir es für zentral, Männer und Väter gezielt anzusprechen, um ihnen das Entfaltungspotential und die persönlichen Chancen nahezubringen, die in all diesen mittel- und unmittelbar gleichstellungspolitisch wirkenden Maßnahmen liegen.

Die Richtung stimmt – aber Jungen, Männer und Väter müssen noch gezielter angesprochen und mitgedacht werden

Wir hoffen, dass es in den nächsten vier Jahren unter der neuen Bundesregierung gelingt, mehr Jungen, Männer und Väter für die Gleichstellungspolitik zu gewinnen und alle Geschlechter einzuladen, Gleichstellung gemeinsam voranzubringen. Dafür stehen wir als Bundesforum Männer bereit.

Pressemitteilung zum Internationalen Männertag: Männer als Akteure einer fortschrittlichen Gleichstellungspolitik

Quelle: Aktuelles Bundesforum Männer vom 21.12.2021

Der am 7. Dezember unterzeichnete Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein frauenpolitischer Erfolg. Er greift Forderungen auf, die der Deutsche Frauenrat und weitere Akteur*innen der weiblichen Zivilgesellschaft seit Jahren erheben, zeigt die nun veröffentlichte Auswertung des DF. Es gibt aber auch Nachbesserungsbedarf.

Auf Grundlage seiner Wahlforderungen hat der DF den Koalitionsvertrag überprüft und zeigt in seiner Auswertung, welche dieser DF-Wahlforderungen die Regierungsparteien aufgreifen wollen und welche offen geblieben sind. Zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden und Verbündeten wird der Deutsche Frauenrat die neue Bundesregierung an der Umsetzung ihrer gleichstellungspolitischen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag messen und die darüber hinaus notwendigen Maßnahmen einfordern.

Quelle: Aktuelles Deutscher Frauenrat e.V. (DF) vom 21.12.2021

  • Appell an Ampelkoalition: Kinder aus armen Familien müssen besser gefördert werden
  • Flankierende Maßnahmen etwa zur Stärkung der Erziehungskompetenz müssen bestehen bleiben

Die Vorstandsvorsitzende der SOS-Kinderdörfer, Sabina Schutter, appelliert gemeinsam mit dem VdK Deutschland an die Ampelkoalition, dass die Kindergrundsicherung nicht zu einer Reduzierung von Leistungen führen dürfe: „Ich habe die Befürchtung, dass wir mit der Kindergrundsicherung schlechter dastehen werden als vorher, wenn die jetzt bestehenden Leistungen nicht vollständig integriert werden“, sagte Schutter im Gespräch mit VdK-Präsidentin Verena Bentele. So müssten auch Leistungen der jetzigen Grundsicherung für Arbeitsuchende, in denen die Kinder integriert sind, vollständig in der Kindergrundsicherung abgebildet werden wie etwa die Kosten der Unterkunft, sagte Schütter in Benteles Podcast „In guter Gesellschaft“, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Bentele teilt Schutters Befürchtungen in dem Podcast: „Wenn die Kindergrundsicherung nicht gut umgesetzt wird, bleibt es wie es jetzt ist, nämlich dass Kinder aus der Mittelschicht am besten gefördert werden, besser als Kinder aus Familien, die wenig Geld haben.“ Gebraucht würden zudem weiterhin flankierende Maßnahmen, die die Erziehungskompetenz stärken und Kinder in schwierigen Lebenslagen unterstützen, sagte Schütter: „Das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Mit einer monetären Leistung ist nicht alles getan.“

Quelle: Pressemitteilung SOS-Kinderdörfer und Sozialverband VdK Deutschland vom 16.12.2021

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Zur Sondersitzung der Kultusministerkonferenz erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Ria Schröder:

„Die Kultusministerinnen und -minister müssen alles daran setzen, um Kinder in den Schulen bestmöglich vor Corona zu schützen. Flächendeckende Schulschließungen wie zuletzt von Dezember 2020 bis Mai 2021 dürfen sich nicht wiederholen. Denn diese hatten bittere Folgen für die psychische und physische Gesundheit, soziale Teilhabe und Bildungschancen von Kindern. In den Schulen müssen gerade jetzt nach den Ferien täglich Tests durchgeführt werden, im besten Fall PCR-Pool-Tests. Bestehende Hygienekonzepte müssen konsequent eingehalten, Lehrkräfte erneut geschult werden. Bei Booster-Impfungen brauchen wir eine Priorisierung und spezielle Angebote für Lehrkräfte. Schulen spielen eine entscheidende Rolle für die Zukunftschancen von Kindern und gehören damit zur kritischen Infrastruktur. Daher muss für Lehrkräfte die verkürzte Quarantäne-Regelung gelten, soweit dies dem Schutz der Kinder dient.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.01.2022

„Die Ankündigungen der neuen Bildungsministerin sind schön und gut, doch den warmen Worten müssen Taten folgen. Ich habe große Sorge, dass das BAföG-Desaster weiter ausgesessen wird“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Sie fährt fort:

„Spätestens zum nächsten Wintersemester muss das neue BAföG vollumfänglich umgesetzt sein und gelten. Die jetzige Studierendengeneration erwartet im vierten Corona-Semester eine sichere finanzielle Perspektive, und dafür braucht es eine Grundsatzreform. Das BAföG muss wieder zur Vollförderung gemacht werden, denn nur so wird es für Bildungsgerechtigkeit sorgen.

Vor der Wahl hatte die SPD angekündigt, den Darlehensteil streichen zu wollen. In seiner Regierungserklärung dampfte Bundeskanzler Olaf Scholz dieses Versprechen zu einer Möglichkeit ein, die geprüft werde. Das ist ein Vertrauensbruch sondergleichen.

Dass die Ampel die KfW-Schuldenfalle neu auflegen will, macht mich sprachlos. Was FDP und Grüne bei der Groko noch kritisierten, ist nun doch gut genug, um die Studierenden abzuspeisen. Kredite und Almosen sind keine Hilfen. Eine unkomplizierte Öffnung des BAföG ist jetzt nötig, bevor der nächste Lockdown kommt und wieder Nebenjobs wegfallen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 22.12.2021

Konsequente Anwendung aller Instrumente und schnelle Befassung STIKO mit Empfehlung Booster-Impfung für Jugendliche notwendig

Mit Blick auf die heutige Beratung der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit der Omikron-Welle an Schulen erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

Thomas Jarzombek: „Die Omikron-Welle darf nicht zur Bremse von Bildungschancen werden. Es darf daher nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben, dass Schulen auch in den nächsten Monaten mit allen Mitteln offengehalten werden müssen. Die schulseitigen Instrumente, wie Masken, Lüftungskonzepte und engmaschige Testverfahren, sind da und müssen konsequent angewendet werden.

Zu einem umfassenden Schutz gehört aber auch, dass möglichst viele Jugendliche die vorhandenen Angebote für eine Auffrischungsimpfung nutzen. So können sie sich, ihre Mitschüler, Familie und Freunde gut schützen. Die Ständige Impfkommission wäre gut beraten, eine unmittelbare und schnelle Befassung auf Grundlage wissenschaftlich verfügbarer Daten hinsichtlich einer Booster-Impfempfehlung für Jugendliche vorzunehmen. Dies hat einen elementaren Einfluss für den Schulbetrieb in den nächsten Monaten.“ 

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.01.2022

SCHWERPUNKT III: Aufstocker-Familien in Deutschland

„Wer noch einen weiteren wissenschaftlichen Beleg für die Tatsache brauchte, dass die geplante Ausweitung und Flexibilisierung der Minijobs arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitischer Unsinn ist, hat ihn heute bekommen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Menschen, die trotz Arbeit Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen. Ferschl weiter:

„Erneut stellen die Forscherinnen der Bertelsmann-Stiftung fest, dass vor allem Frauen, und zumeist diejenigen mit familiären Verpflichtungen, in prekären Kleinstjobs festkleben. Ein eigenständiges, existenzsicherndes Einkommen und der Aufbau von Ansprüchen in der Sozialversicherung werden ihnen systematisch verwehrt. Stattdessen sind sie trotz Arbeit auf Almosen vom Amt angewiesen.

Die negativen Auswirkungen von Minijobs sind seit Jahren bekannt. Was fehlt, ist der politische Handlungswille. Gleichstellungspolitik wird aber nicht durch paritätisch besetzte Ministerposten am Kabinettstisch erreicht, sondern durch Maßnahmen, die Frauen endlich wirksam eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen und für mehr Tarifverträge sorgen. Tarifverträge verringern nämlich nachweislich die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern.

Höhere Zuverdienstmöglichkeiten für das Bürgergeld genannte Hartz IV im neuen Gewand, wie die Ampelkoalition sie plant, sind hingegen keine Lösung. Denn sie holen die Menschen nicht aus dem Leistungsbezug heraus.

Die Koalition muss ihr Vorhaben, die Minijobs auszuweiten, im Licht der neuen Forschung ernsthaft überdenken. Minijobs müssen endlich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.12.2021

Die heute veröffentlichte Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zu „Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug“ zeigt, dass viele Familien trotz Erwerbstätigkeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Kinder erhöhen für Familien das Armutsrisiko. Der Kinderschutzbund fordert deshalb die Kindergrundsicherung und bis diese eingeführt wird einen Sofortzuschlag, um Kinderarmut zu beenden.

Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung stellt heraus, dass etwa ein Drittel der SGB II – Leistungsbeziehenden mit Kindern erwerbstätig und trotzdem auf finanzielle Hilfen angewiesen ist. Bestimmte Familienformen sind besonders betroffen, so Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, dazu: „Eltern geben ihr Bestes und trotzdem leben sie mit ihren Kindern in Armut. Dieser Zustand ist unhaltbar. Deshalb ist es höchste Zeit für die Kindergrundsicherung. Bis zu ihrer Einführung muss schnell ein Sofortzuschlag für Kinder in substanzieller Höhe kommen, der Armut wirklich verringert.“

Zu den Kindern, die in Familien mit ergänzenden SGB II-Leistungen aufwachsen, kommt noch eine etwa gleich große Anzahl im Kinderzuschlagsbezug hinzu. Diese werden in der Untersuchung der Bertelsmann Stiftung nicht berücksichtigt. Hilgers dazu: „Bezieher*innen des Kinderzuschlags leben auf einem ähnlich finanziellen prekären Niveau wie die Aufstocker*innen. Mit vergleichbarem bürokratischem Aufwand, bestes Beispiel dafür ist das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Die Hebelwirkung der Kindergrundsicherung wird enorm sein, weil alle Kinder und Familien endlich aus der Armut geholt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 15.12.2021

IAB-Studie im Auftrag von Bertelsmann bestätigt eaf in der Forderung nach mehr zeitlicher Entlastung für Eltern

Wer mit Kindern in einem Haushalt lebt, hat ein höheres Risiko, trotz Erwerbstätigkeit noch zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Viele Eltern, insbesondere Alleinerziehende, gehen arbeiten und müssen trotzdem ihr Einkommen mit Sozialleistungen aufstocken. Das Erwerbseinkommen reicht für die Existenzsicherung der Familie nicht aus, weil die Eltern zu wenige Stunden arbeiten oder der Lohn zu gering ist. Häufig trifft beides zu.

„Ein zentraler Befund der Studie lautet, dass sich das Aufstocker-Risiko erhöht, wenn man Kinder hat. Das ist kein Zufall“, erläutert Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Auf der einen Seite erhöhen Kinder den finanziellen Bedarf einer Familie, auf der anderen benötigen sie viel Zeit und Fürsorge. Jede Stunde des Tages steht aber nur einmal zur Verfügung: entweder für Familien­arbeit oder für Erwerbsarbeit.“

Die von Eltern aufgewendete Fürsorgezeit geht oftmals zulasten der Zeit für eine existenz­sichernde Erwerbstätigkeit. Für ein gutes Leben mit Kindern sind aber genügend Zeit, genügend Geld und ein weniger kräftezehrender Alltag notwendig. Die Studie zeigt, dass das eine das andere zu oft ausschließt.

„Wir haben bereits Bedenken angemeldet, dass die von der Ampelkoalition geplanten zeit­politischen Maßnahmen für Familien nicht ausreichen werden“, so Bujard. „Deshalb fordern wir mutigere Reformvorhaben im Bereich der Zeitpolitik für Familien.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 15.12.2021

  • IAB-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung bestätigt Forderung des Sozialverbands VdK nach Eindämmung von Minijobs
  • Familien brauchen mehr Kinderbetreuung und flexiblere Arbeitszeit-Modelle

Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung beziehen etwa 860.000 Menschen in Deutschland zusätzlich zu ihrer Erwerbstätigkeit Sozialleistungen. Unter diesen sogenannten „Aufstockern“ befinden sich überdurchschnittlich viele Alleinerziehende. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagte dazu:

„Die Studie bestätigt die Erfahrung des VdK: Minijobs halten nicht, wofür sie gedacht waren – einen Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt. Das Gegenteil ist der Fall: Sie sind zu einer Armutsfalle für viele Menschen geworden, vor allem für Frauen und Alleinerziehende. Dass die Ampelkoalition sie nun mit der Erhöhung der Grenze auf 520 Euro auch noch ausweiten will, ist der absolut falsche Weg. Stattdessen sollte sie die Kinderbetreuung unbedingt ausbauen und Anreize für Arbeitgeber schaffen, Arbeitszeiten flexibler zu gestalten.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 15.12.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesregierung beruft Sven Lehmann in neu geschaffenes Amt

 

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sven Lehmann, ist Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter). Das hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Zu seiner Ernennung erklärt Sven Lehmann:

„Das neu geschaffene Amt des Queer-Beauftragten zeigt, wie wichtig der Bundesregierung die Akzeptanz von Vielfalt ist. Jeder Mensch soll frei, sicher und gleichberechtigt leben können. Die neue Bundesregierung wird ausgehend vom Leitgedanken der Selbstbestimmung eine progressive Queerpolitik betreiben und auch die Familienpolitik an der gesellschaftlichen Realität unterschiedlicher Familienformen ausrichten. Der Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität muss im Grundgesetz sichergestellt und die Grundrechte von trans-, inter- und nicht binären Menschen müssen endlich vollständig durchgesetzt werden. Wir brauchen zudem eine breit angelegte Strategie zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – darunter explizit der Queerfeindlichkeit. Dazu werde ich gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf den Weg bringen. Deutschland soll zum Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung werden.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt soll mit den beteiligten Bundesministerien bei Vorhaben der Queerpolitik zusammenwirken. Er koordiniert insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und die damit verbundene Information der Öffentlichkeit.

Sven Lehmann ist seit 1999 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen und seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. 2018 bis 2021 war er Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seit 2021 ist er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.01.2022

Ungewollt kinderlose Paare können ab jetzt auch in Bremen und dem Saarland einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten. Seit 1. Januar 2022 gehören damit zwölf Bundesländer der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an.

Die Bundesinitiative gewährt Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung einen finanziellen Zuschuss. Heterosexuelle Paare mit und ohne Trauschein bekommen ihn für Behandlungen der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Der Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den die Paare leisten müssen. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Förderprogramm an der Bundesinitiative beteiligen.

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.

Neben Bremen und dem Saarland beteiligen sich bereits die Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Brandenburg ist zum 31.12.2021 aus der Bundesinitiative aufgrund fehlender Landeshaushaltsmittel ausgestiegen.

Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Landesmitteln.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute den zweiten Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz veröffentlicht. Der Bericht zeigt: In vielen Bereichen hat sich die Qualität in Kitas und Kindertagespflege in Deutschland verbessert, zum Beispiel beim Personalschlüssel, den Rahmenbedingungen für Leitungskräfte oder der Fachkräftegewinnung. Außerdem profitieren immer mehr Familien von kostenfreien Kitaplätzen. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen aber weiterhin.

Seit dem Frühjahr 2020 arbeiten Fachkräfte in Kitas und Kindertagespflege unter Pandemiebedingungen. Trotz der Einschränkungen konnten die meisten Maßnahmen im Gute-KiTa-Gesetz wie geplant umgesetzt werden. Den Ländern, die coronabedingt nicht alle Mittel einsetzen konnten, werden diese für die folgenden Jahre gutgeschrieben.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Wir wollen, dass jedes Kind gute Chancen auf Bildung und Teilhabe hat – und zwar von Anfang an und überall im Land. Dafür werde ich mich einsetzen und eng mit den Ländern zusammenarbeiten. Das Gute-KiTa-Gesetz war ein erster zentraler Schritt: Es gibt jetzt mehr kostenfreie Kita-Plätze und bessere Personalschlüssel. Der heutige Bericht zeigt, dass die Maßnahmen wirken.

Leider unterscheidet sich die Qualität der Betreuungsangebote zum Teil aber noch stark zwischen den Regionen. Hier setzen wir an: Wir werden das Gute-KiTa-Gesetz dahingehend weiterentwickeln und nach 2022 fortführen. In dieser Legislaturperiode werden wir außerdem gemeinsam mit den Ländern ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit gültigen Standards auf den Weg bringen.“

Das sind die zentralen Ergebnisse des zweiten Gute-KiTa-Berichtes:

  • Bundesweit sank im Jahr 2020 die Zahl der Kinder pro pädagogischer Fachkraft im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 in einigen Ländern sogar um bis zu 0,4. Der Personalschlüssel verbesserte sich vor allem in den Ländern, die dafür Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz investiert haben.
  • Im Jahr 2020 nahm die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften an Fahrt auf: Die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger im Schuljahr 2019/20 stieg um rund 3.100 und die Zahl der pädagogisch Tätigen um 28.000. Unterstützt wurde die Entwicklung durch das Gute-KiTa-Gesetz, mit dem 1.100 praxisintegrierte Ausbildungsplätze geschaffen und für 1.600 Auszubildende die Praxisanleitung in der Kita verbessert werden konnte.
  • Deutschlandweit stieg 2020 der Anteil der Kitas, in denen Leitungsaufgaben vertraglich definiert sind, im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 92 Prozent. Etwa 7.000 Kita-Leiterinnen und Kita-Leiter profitierten hier auch von Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes, z. B. durch mehr Zeit für Leitungsaufgaben.
  • Es gab deutliche Fortschritte bei der Entlastung von Familien bei den Gebühren. Aus der jährlichen Elternbefragung zum Monitoring geht hervor: 2020 nutzte ein Drittel der Familien einen kostenfreien Betreuungsplatz bzw. war von den Beiträgen befreit. Das traf 2019 nur auf etwa ein Viertel der Familien zu.
  • Trotz vielfältiger positiver Entwicklungen bestehen allerdings weiterhin zum Teil große Unterschiede zwischen den Ländern. So betreute 2020 eine Fachkraft in Baden-Württemberg im Schnitt 2,9 Kinder unter drei Jahren, in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 5,6 Kinder. Und während Eltern in einigen Ländern gar keine oder nur sehr geringe Elternbeitrage zahlen müssen, werden in anderen Ländern mehr als 300 Euro für einen Ganztagsplatz für Kinder unter drei Jahren fällig.

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden die Bundesländer bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund dabei unterstützt, die Qualität und Teilhabe in der
Kinderbetreuung zu verbessern.

Die Länder haben anhand ihrer Bedarfe entschieden, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln konkret umsetzen. Wählen konnten sie aus zehn Handlungsfeldern für mehr Qualität sowie
Maßnahmen, um Eltern von Gebühren zu entlasten. In jährlichen datenbasierten Monitoringberichten werden die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern und die Entwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung untersucht.

Weitere Informationen:
www.gute-kita-portal.de/gute-kita-gesetz/monitoring

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.12.2021

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat den ersten wissenschaftlichen Bericht zur Bundesstiftung Frühe Hilfen veröffentlicht. Schwerpunktthema des Berichts, der den Zeitraum von 2018 bis Ende 2020 umfasst, ist die Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen.

Anne Spiegel, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Frühe Hilfen sind wichtig, um Familien in schwierigen Lebenslagen frühzeitig mit passgenauen Angeboten zu unterstützen. Sie ebnen kleinen Kindern und ihren Eltern den Weg ins Leben und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Deshalb werden wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Bundesstiftung Frühe Hilfen weiter stärken.“

Mit dem Start der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Januar 2018 hat die Qualitätsentwicklung weiter an Bedeutung gewonnen. Die Bundesstiftung verfolgt das Ziel, ein bundesweit einheitliches Qualitätsniveau im Bereich der Frühen Hilfen zu gewährleisten und unterstützt dabei, gleichwertige Lebensbedingungen für Eltern mit Kinder bis drei Jahre in ganz Deutschland zu schaffen. Insbesondere Familien mit psychosozialen Belastungen sollen einen besseren Zugang zu bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Angeboten der Frühen Hilfen finden.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), in der das NZFH seinen Sitz hat, betont: „Der Bericht zeigt deutlich die hohe Innovationskraft der Frühen Hilfen. Diese wird vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen durch zahlreiche Aktivitäten in Forschung und Qualitätsentwicklung gefördert. Damit bietet es Ländern und Kommunen eine wichtige Orientierung für ihre Arbeit mit Familien.“

Thematisiert werden in dem Bericht unter anderem die Herausforderungen der Corona-Pandemie für Familien und für die Akteure in den Frühen Hilfen. Der durch die Pandemie ausgelöste Digitalisierungsschub hat neue Online-Formate in den Frühen Hilfen hervorgebracht: Online-Treffs und Video-Beratungen für Eltern sowie Online-Fortbildungen für Fachkräfte wie die Lernplattform des NZFH. Viele dieser digitalen Formate werden auch in Zukunft bestehen bleiben und analoge Formate ergänzen.

Von hoher Bedeutung für alle Bundesländer ist die angespannte Personalsituation bei den Fachkräften in den Frühen Hilfen. Der Gesamtbericht der Länder weist insbesondere auf den Fachkräftemangel bei den Gesundheitsfachkräften in den Frühen Hilfen hin. Kommunen versuchen, mit festen Anstellungen Gesundheitsfachkräfte zu gewinnen und zu binden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Dynamisierung der Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen wird helfen, die steigenden Bedarfe zukünftig aufzufangen.

Den wissenschaftlichen Bericht hat das NZFH unter Beteiligung der Bundesstiftung Frühe Hilfen und der Bundesländer erstellt.

Die Publikation „Qualität in den Frühen Hilfen. Wissenschaftlicher Bericht 2020 zum Thema Qualitätsentwicklung“ steht online zur Verfügung unter: www.fruehehilfen.de  

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen

Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.12.2021

Frauen stärker als Männer betroffen / Geschlecht und Bildung machen den Unterschied beim Einkommen

Mehr als jeder fünfte Mensch über 80 Jahren (22,4 Prozent) in Deutschland ist von Armut betroffen. Bei den hochbetagten Frauen liegt der Anteil sogar noch um mehr als 9 Prozentpunkte höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse der vom Bundesseniorenministerium geförderten Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+). Der nun vorliegende zweite Bericht „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ zeigt, dass die Einkommenssituation von Menschen über 80 Jahren wie auch in den anderen Altersgruppen sehr unterschiedlich ist. So liegt ein beträchtlicher Anteil Hochbetagter mit dem Einkommen unter der Armutsgrenze. Gleichzeitig gibt es aber auch einen großen Anteil mit mittleren Einkommen und einige wenige, die in der Studie als „einkommensreich“ bezeichnet werden.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel: „Dass so viele alte Menschen in Armut leben müssen, ist unserer reichen Gesellschaft nicht würdig. Besonders betroffen sind die Frauen: Der Anteil armer Frauen über 80 Jahren ist fast zehn Prozentpunkte höher als der ihrer männlichen Altersgenossen. Das zeigt, wie deutlich sich schlechtere Bezahlung, aber auch längere Teilzeitarbeit und Unterbrechungen im Erwerbsleben in späteren Jahren auf das Leben von Frauen auswirken. Wir müssen daher alles daran setzen, die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen. Dafür lösen wir endlich die Bremse bei vielen Fragen der Frauen- und Gleichstellungspolitik. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln und die Rechtsdurchsetzung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Genauso ist es höchste Zeit, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Denn rund zwei Drittel derjenigen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, sind Frauen. Und: Mit dem Gleichstellungscheck für alle Gesetzentwürfe des Bundeskabinetts will ich dafür sorgen, dass strukturelle Benachteiligungen von Frauen endlich ein Ende haben.“

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ im Überblick:

  • Insgesamt 22,4 Prozent der Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und älter sind von Einkommensarmut betroffen. Damit verfügen die Betroffenen über ein maximales Einkommen von 1.167 Euro im Monat. In der Gesamtbevölkerung liegt diese Quote bei 14,8 Prozent.
  • Der Zusammenhang zwischen Bildung und Einkommen besteht bis ins hohe Alter: Hochgebildete haben im Vergleich zu niedriggebildeten Hochaltrigen durchschnittlich ein um fast 1.150 Euro höheres monatliches Nettoäquivalenzeinkommen.[1] Die Armutsquote unter den Niedriggebildeten ist mit 41,5 Prozent ungleich höher als bei den Hochgebildeten dieser Altersgruppe mit 6,7 Prozent.
  • Das durchschnittliche monatliche Nettoäquivalenzeinkommen von hochaltrigen Frauen liegt bei 1.765 Euro, jenes von hochaltrigen Männern bei 2.068 Euro. Damit liegt das Einkommen der Frauen ca. 300 Euro unter dem Einkommen von Männern. Zudem ist die Armutsquote hochaltriger Frauen um mehr als 9 Prozentpunkte höher als bei Männern. Besonders hoch ist die Armutsquote bei Frauen, die nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Diese haben im Durchschnitt ein monatliches Nettoäquivalenzeinkommen von 1.369 Euro, die Armutsquote liegt hier bei über 50 Prozent.
  • Das Einkommen der Hochaltrigen in Ostdeutschland (1.758 Euro) liegt unter dem Einkommen in Westdeutschland (1.923 Euro); allerdings ist dieser Unterschied statistisch nicht bedeutsam. Die Armutsquote der ab 80-Jährigen ist in Ostdeutschland deutlich niedriger als in Westdeutschland (18,2 Prozent vs. 23,7 Prozent). Auch die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind in Ostdeutschland deutlich geringer als in Westdeutschland.
  • In der Bevölkerungsgruppe der ab 80-Jährigen gelten 2,8 Prozent als einkommensreich.[2] Bei ihnen übersteigt das monatliche Nettoäquivalenzeinkommen pro Kopf den Wert von 3.940 Euro.

Der Bericht basiert auf Angaben von mehr als 10.000 zufällig ausgewählten Personen im Alter von 80 Jahren oder älter im gesamten Bundesgebiet, die zwischen November 2020 und April 2021 schriftlich befragt wurden.

Die Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+) wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und vom Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) sowie dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) durchgeführt.

Der Bericht und weitere Informationen finden sich unter https://ceres.uni-koeln.de/forschung/d80 sowie https://www.dza.de/forschung/aktuelle-projekte/hohes-alter-in-deutschland-d80

[1] Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Einkommen und wird berechnet, um Haushaltseinkommen unabhängig von der Größe des Haushalts vergleichbar zu machen. Hierbei hat die erste Person ein Gewicht von 1,0, jede weitere Person ein Gewicht von 0,5, um Einsparungseffekte, wie z.B. Miete, Nebenkosten etc. zu berücksichtigen. Die Summe des Haushaltseinkommens wird durch die Summe der Personengewichte geteilt. [2] Einkommensreichtum liegt vor, wenn das Nettoäquivalenzeinkommen einer Person über 200 Prozent des Medians des Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung beträgt. Das liegt bei einem monatlichen Einkommen über 3.940 Euro vor.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.12.2021

Bildungswege individueller fördern und Digitalisierung für einfachere Handhabe nutzen

Das Bundeskabinett hat sich am heutigen Mittwoch mit dem neuen BAföG-Bericht befasst. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

„Die aktuellen Zahlen des Berichtes bleiben hinter den Erwartungen der letzten Reform zurück. Daher muss das BAföG weiterentwickelt und von der Ampel-Regierung konkrete Vorschläge vorgelegt werden. Notwendig sind eine flexiblere Ausgestaltung und einfachere Anwendung. Dazu trägt bereits bei, dass Schülerinnen, Schüler und Studierende ab September diesen Jahres in allen 16 Bundesländern den digitalen Antragsassistenten ‚BAföG Digital‘ nutzen können. Damit kann der BAföG‐Antrag bequem im Online‐Tool erstellt, bearbeitet und digital verschickt werden, inklusive Upload-Funktion für beizufügende Dokumente. 

Das Potential der Digitalisierung muss weiter voll genutzt werden, um die Attraktivität des BAföG zu steigern. Neben der leichteren Handhabe muss das BAföG stärker zu einem Instrument der individuellen Förderung von Bildungswegen werden. Auch ein Master-Studium zu einem späteren Zeitpunkt sollte förderfähig sein, wenn der Bedarf an Unterstützung da ist.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 22.12.2021

Verlängerung des Förderprogramms für Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schafft Kommunen Planungssicherheit

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Verlängerung von Abruffristen für Fördermittel beim Ganztagsausbau im Grundschulalter beschlossen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher:

„Die Verlängerung des Förderprogramms für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter kommt gerade noch rechtzeitig. Die Kommunen erhalten die notwendige Planungssicherheit, um bereits begonnene Projekte, wie beispielsweise Hortbauten, auch tatsächlich beenden zu können. Drohende Rückforderungen und weitere Haushaltslöcher in den Kassen der Kommunen werden damit kurz vor ‚Toresschluss‘ am 31.12. vermieden. Die Ampel-Koalition hat mit dem Gesetz eine Initiative von CDU/CSU aufgegriffen, die dem Bundestag bereits seit Wochen vorliegt. Leider hatten die Ampel-Parteien die Initiative zunächst auf das Abstellgleis geschoben. Die nunmehr beschlossene Fristverlängerung um ein Jahr ist der einzig richtige Weg, damit Familien entlastet werden und von der Ganztagsförderung im Grundschulalter möglichst schnell profitieren.

Das von der Union auf den Weg gebrachte Prestigeprojekt muss von den Ampel-Parteien weiterhin mit Leben gefüllt werden, damit es ein Erfolg wird. Schon jetzt ist klar, dass die Schulen und Horte für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern viele Fachkräfte benötigen werden. Die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher muss daher nicht nur fortgesetzt, sondern so weiterentwickelt werden, dass auch Grundschulkinder davon profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 16.12.2021

Hintergrund:
Die Wartezeiten beim Familiennachzug von afghanischen Staatsangehörigen liegen bei über einem Jahr (siehe Frage 7, Stand Mai 2021; genauer wird dies nicht erfasst). Die Bundesregierung hatte zuletzt eine personelle Aufstockung der Visastellen in den Nachbarländern Afghanistans angekündigt; seit Schließung der deutschen Botschaft in Kabul im Mai 2017 werden die Visaverfahren vor allem in Islamabad und Neu Delhi bearbeitet. Dort kam es von Mai 2019 bis Mai 2021 zu einem Abbau der Stellen im Visumsbereich von 47 auf 39 (ebd., Antwort zu Frage 17).

Im August 2021(Nachbeantwortung vom 30.8. des AA an Ulla Jelpke) betrug die Zahl der Personen aus Afghanistan, die auf einen Termin zur Vorsprache zur Beantragung eines Familiennachzugs warteten: 2.760 in Islamabad und 1.413 in Neu Delhi, das waren insgesamt 4.173 afghanische Angehörige auf einer „Terminwarteliste“. Im ersten Halbjahr 2021 seien insgesamt 624 Familiennachzugsvisa an afghanische Staatsangehörige erteilt worden.
Anfang Mai 2021 waren es noch 1.879 afghanische Angehörige, die in Islamabad auf einen Termin warteten, und 1.138 in Neu Delhi, d.h. insgesamt 3.017 Personen (Frage 2).

»Terror der Taliban und die drohende Hungersnot sind extrem bedrohlich«

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die aktuelle Frage ergibt sich, dass sich Ende November / Anfang Dezember 2021 schon 5.707 afghanische Angehörige auf einer Terminwarteliste zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung befanden (1.818 in Neu-Delhi und 3.889 in Islamabad). 1.283 Personen waren Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten, die Übrigen Angehörige von anerkannten Flüchtlingen bzw. von sonstigen AfghanInnen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland (in seltenen Fällen von Deutschen). Wegen Doppel- und Fehlbuchungen von Terminen liege die tatsächliche Zahl der registrierten Personen vermutlich niedriger als angegeben, erläutert die Bundesregierung.

Weiter heißt es, dass das Personal in den Visastellen in Islamabad und Neu-Delhi temporär verstärkt worden sei – auf aktuell 27 in Islamabad und 20 Stellen in Neu-Delhi -, doch mit insgesamt 47 Stellen an diesen beiden Standorten wurde damit gerade einmal der Personalstand von Mai 2017 wieder erreicht!

Dazu erklärt Gökay Akbulut:

„Immer mehr afghanische Angehörige warten auf den Familiennachzug nach Deutschland. Knapp 6.000 Menschen stehen derzeit auf den Wartelisten der Botschaften, das sind fast doppelt so viele wie vor einem halben Jahr. Die aktuellen Personalaufstockungen reichen bei Weitem nicht, zumal damit nur der Personalstand von vor zweieinhalb Jahren wiederhergestellt wurde. Die Angehörigen in Afghanistan können nicht länger warten: Der Terror der Taliban und die drohende Hungersnot sind extrem bedrohlich. Wenn die Visumsbearbeitung im derzeitigen Tempo weitergeht, dauert es Jahre, bis alle Anträge bearbeitet sind – das ist inakzeptabel. Die neue Bundesregierung steht im Wort: Die Visaverfahren müssen deutlich beschleunigt und vereinfacht werden, hier bedarf es drastischer Maßnahmen und eines Mentalitätenwechsels im Auswärtigen Amt. Es geht um die Verwirklichung des Menschenrechts auf Familienleben!“

Quelle: Nachricht Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 21.12.2021

„Es ist beschämend, dass die Armut in diesem reichen Land einen neuen Rekordwert erreicht. Staatliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung haben zwar einen noch größeren Anstieg der Armut verhindert, waren aber einfach nicht ausreichend“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, den heute vorgestellten Bericht „Armut in der Pandemie“ des Paritätischen Gesamtverbands. Ferschl weiter:

„Schon vor Beginn der Pandemie wurden einkommensarme Menschen von den wirtschaftlichen Folgen der Krise ungleich härter getroffen. Denn wenn schon das Lohneinkommen kaum zum Leben reicht, sind Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld erst recht zu wenig. Für Menschen im Grundsicherungsbezug war von wirksamer Soforthilfe keine Spur. Die ergriffenen Maßnahmen der Regierung haben zwar durch eine Absicherung von Beschäftigten einen sprunghaften Anstieg der messbaren Armut verhindert, individuelle Armutslagen jedoch teils sogar verschärft. Eine solche Entwicklung birgt gesellschaftlichen Sprengstoff, zumal Superreiche in der Pandemie ihre Einkommen sogar steigern konnten. Es ist überfällig, umzusteuern und die gesellschaftliche Ungleichheit mit einer Vermögenssteuer zu reduzieren. Außerdem müssen die Regelsätze schleunigst auf ein armutsfestes Niveau angehoben werden – DIE LINKE fordert als Sofortmaßnahme einen Regelsatz von 658 Euro. Die neue Ampel-Regierung muss hier zwingend tätig werden, denn eine Umbenennung in Bürgergeld allein wird an der grassierenden Armut hierzulande wenig ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 16.12.2021

Die SPD-Parlamentarierin Ulrike Bahr leitet den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Ausschuss konstituierte sich am Mittwoch unter Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özuguz (SPD) und wählte Bahr mit 36 Ja-Stimmen gegen zwei Nein-Stimmen zur Vorsitzenden. Die bayerische Sozialdemokratin gehört dem Bundestag seit 2013 an.

Die SPD-Fraktion ist im Ausschuss mit elf Abgeordneten vertreten, die CDU/CSU-Fraktion mit zehn, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit sechs, die FDP-Fraktion mit fünf, die AfD-Fraktion mit vier und die Linksfraktion mit zwei Abgeordneten. Über den stellvertretenden Vorsitz entscheidet der Ausschuss aufgrund einer interfraktionellen Einigung erst im Januar kommenden Jahres, dann werden auch die Obleute der Fraktionen benannt.

SPD: Ulrike Bahr, Daniel Baldy, Leni Breymeier, Felix Döring, Ariane Fäscher, Anke Henning, Jasmina Hostert, Sarah Lahrkamp, Erik von Malottki, Josephine Ortleb, Stefan Schwartze

CDU/CSU: Silvia Breher, Ralph Edelhäußer, Anne Janssen, Paul Lehrieder, Katja Leikert, Gero Storjohann, Hermann-Josef Tebroke, Astrid Timmermann-Fechter, Christoph de Fries, Mareike Lotte Wulf

Bündnis 90/Die Grünen: Emilia Fester, Schahina Gambir, Ricarda Lang, Denise Loop, Ulle Schauws, Nina Stahr

FDP: Matthias Seestern-Pauly, Martin Gassner-Herz, Katja Adler, Nico Tippelt, Nicole Bauer

AfD: Thomas Ehrhorn, Mariana Iris Harder-Kühnel, Johannes Huber, Martin Reichardt

Linke: Gökay Akbulut, Heidi Reichinnek

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1133 vom 15.12.2021

Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung erzielt, in der sie die Entscheidung bekräftigen, das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend auszurufen. Vorgeschlagen hatte dies die EU-Kommission (s. EuropaNews 10/21), um junge Menschen in Europa bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und ihre politische Partizipation zu fördern. Der EU-Jugendbericht hatte gezeigt, dass sich die Bildungschancen, Beschäftigungsmöglichkeiten und die psychosoziale Situation junger Menschen während der Pandemie deutlich verschlechtert haben. Das geplante Europäische Jahr wird Konferenzen, Veranstaltungen und Informationskampagnen umfassen, die junge Europäer:innen in diesen Bereichen Möglichkeiten aufzeigen sollen.

Quelle: News Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 21.12.2021

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass EU-Mitgliedstaaten die Elternschaft beider gleichgeschlechtlicher Partner:innen anerkennen müssen, wenn diese in der Geburtsurkunde des Kindes so eingetragen sind. Die rechtliche Elternschaft führe dazu, dass die Staatsbürgerschaft des Kindes im Herkunftsland des Elternteils anerkannt werden müsse. Außerdem gelte, wie auch für alle leiblichen Eltern, ein Einreise- und Aufenthaltsrecht des anderen Elternteils gemeinsam mit dem Kind. Geklagt hatte ein lesbisches Ehepaar gegen die Entscheidung Bulgariens, ihre gemeinsame Elternschaft nicht anzuerkennen. Die Eltern sind eine bulgarische und eine britische Staatsbürgerin, die in Spanien leben und dort als zwei Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen wurden. Der EuGH stellte klar, dass kein Mitgliedstaat Eltern ihr Recht auf Freizügigkeit vorenthalten oder erschweren dürfe, weil beide Eltern das gleiche Geschlecht haben. Dies bedeute allerdings nicht, dass jeder Mitgliedstaat die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen und selbst Geburtsurkunden mit zwei Müttern oder Vätern ausstellen müsse.

Quelle: News Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 21.12.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die gestiegene Zahl vermisster Flüchtlingskinder in Deutschland gibt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Anlass zur Sorge. Deshalb müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder verstärkt werden. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 1.826 Kinder und Jugendliche, die als unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. Seit Beginn des letzten Jahres ist diese Zahl damit um fast 16 Prozent gestiegen.

„Seit einigen Monaten ist zu beobachten, dass die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder wieder ansteigt. Deshalb müssen grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme verbessert werden, um Kinder und Jugendliche, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an entscheidenden Stellen in Präventionsmaßnahmen investiert werden. Klar ist aber, das zeigen internationale Studien, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb sind gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnah gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Derzeit ist der Blick auf Kinder in Deutschland durch die Corona-Pandemie sehr auf die Situation in Schulen und Kitas geprägt. Das darf uns aber nicht davon ablenken, dass es auch noch andere wichtige Problemstellungen gibt. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass Flüchtlingskinder zu Verwandten weitergereist sind oder es bei der Umverteilung der Flüchtlingskinder Fehler in der Datenerfassung gibt. Aber dazu gibt es nach unserem Kenntnisstand überhaupt keine belastbaren Zahlen, nicht einmal Näherungswerte, die es erlauben würden, auch nur annähernd einzuschätzen, wie viele Flüchtlingskinder betroffen sind. Außerdem müssen wir davon ausgehen, dass es auch Flüchtlingskinder gibt, die nach ihrer Einreise in Deutschland gar nicht erfasst worden sind. Insofern gibt es auch noch eine gewisse Dunkelziffer, aber auch hier gibt es keinerlei verlässliche Zahlen. Wir müssen also im Interesse der betroffenen Kinder die möglichen Risikolagen ernst nehmen. Alles andere wäre kinderrechtlich fahrlässig“, so Hofmann weiter.

In einigen europäischen Ländern erfolgt in diesem Zusammenhang eine Einschätzung der Schutzbedürftigkeit, wenn unbegleitete Minderjährige vermisst werden. Dies sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch in Deutschland Standard werden. Hier ist die neue Bundesregierung gefordert, entsprechend tätig zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.01.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Jahresbeginn Bund, Länder und Kommunen auf, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland die Kinderrechte in diesem Jahr stärker in den Fokus zu nehmen. Dazu muss Kinderpolitik in Deutschland verstärkt als Querschnittsaufgabe verankert werden. Gerade in Fragen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet. Das gilt angesichts der anhaltend hohen Kinderarmutsquote auch für den Bereich der sozialen Sicherheit.

„Die praktische Durchsetzung von Kinderrechten ist eine Frage von gesetzlichen Rahmenbedingungen, aber ebenso abhängig von einer Grundhaltung unserer Gesellschaft Kindern gegenüber. Wir brauchen die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird. Zwischen der Zielsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Verwirklichung klafft eine zu große Lücke. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern können. Dazu zählen vor allem die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre. Jetzt gilt es, diese Vorhaben möglichst schnell auf den Weg zu bringen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung Kinder noch nicht durchgängig als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten wahrgenommen werden. Aber auch im Alltag von Familien sowie in der täglichen Praxis von Schulen, Verwaltungen und Politik muss der Bewusstseinswandel schneller voranschreiten. Schon die Diskussion in den letzten Jahren um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz hat gezeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen.

„Wir sollten uns aktiv für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern konsequent in den Blick nimmt. Denn Kinder sind nicht einfach nur unsere Zukunft, sondern vor allem sind sie ein existenzieller Bestandteil des Hier und Jetzt. Auch wenn seit Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor fast 30 Jahren eine Reihe von Verbesserungen erreicht werden konnten, müssen wir in der Gesamtschau der deutschen Gesellschaft eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren. Gerade die vergangenen Pandemie-Monate haben gezeigt, welch geringen Stellenwert die Belange junger Menschen an vielen Stellen hierzulande haben“, so Krüger weiter.

„Umso wichtiger ist es nun den Blick auf die Kinderrechte zu richten. Und das mit zwei runden Jubiläen. Wir werden in diesem Jahr nicht nur den 30. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland feiern, sondern auch den 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes. Dazu sind unter dem Motto „Für ein kindgerechtes Deutschland” zahlreiche Aktionen und Maßnahmen geplant, beispielsweise ein Kinder- und Jugendgipfel in Berlin, ein neues Gesprächsformat unter dem Titel „Jugend trifft Politik“, eine Studie zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland oder der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Generationengerechtigkeit. Aber natürlich werden auch der Weltspieltag, der Weltkindertag und der Internationale Tag der Kinderrechte wichtige Wegmarken in diesem Jahr setzen“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt die geringe Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2022 als völlig unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird damit kein Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut geleistet. Angesichts der derzeit hohen Inflationsrate wird das Problem der Kinderarmut in Deutschland sogar eher verschärft. Zudem sind die Sätze für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf weiterhin viel zu gering.

„Zwei Euro mehr für Kinder und drei Euro Regelsatzerhöhung für Jugendliche im Hartz-IV-Bezug sind ein Hohn und angesichts der Inflationsrate eine faktische Regelsatzkürzung. Es ist eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung, bei den Hartz-IV-Regelsätzen eine komplette Neuberechnung vorzunehmen. Die geltenden Regelbedarfe halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Der von der Bundesregierung angekündigte Sofortzuschlag für Kinder im Hartz-IV-Bezug könnte je nach Höhe hier zumindest teilweise helfen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Nach einem Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1. Januar 2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze sogar verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. In dem Rechtsgutachten wird u.a. auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätische Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hatte. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 29.12.2021

Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 16,1 Prozent (rechnerisch 13,4 Millionen Menschen) im Pandemie-Jahr 2020 einen neuen Höchststand erreicht.

Auch wenn das Ausmaß der Armut nicht proportional zum Wirtschaftseinbruch und dem damit verbundenen Beschäftigungsabbau zunahm, gibt es eindeutige Corona-Verlierer: So sind es laut der Studie des Wohlfahrtsverbandes vor allem die Selbstständigen, unter denen die Einkommensarmut zugenommen hat. Der Verband wirft der Politik armutspolitische Versäumnisse vor und appelliert an die neue Bundesregierung, nicht nur die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen wie Kindergrundsicherung oder Verbesserungen bei Wohngeld und BAFöG zügig und entschlossen anzugehen: Zwingend, so die Forderung, sei darüber hinaus insbesondere eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung.

Der Bericht geht unter anderem auf die Lage in den Bundesländern ein, die von tiefen Gräben zeugt: Während die beiden süddeutschen Länder Bayern und Baden-Württemberg auf eine gemeinsame Armutsquote von ‚nur‘ 12,2 Prozent kommen, weisen die übrigen Bundesländer eine gemeinsame Armutsquote von 17,7 Prozent aus. Der Abstand zwischen Bayern (11,6 Prozent) und dem schlechtplatziertesten Bundesland Bremen (28,4 Prozent) betrage mittlerweile 16,8 Prozentpunkte. „Deutschland ist nicht nur sozial, sondern auch regional ein tief gespaltenes Land und die Gräben werden immer tiefer. Wenn in einem Bundesland jeder zehnte und in dem anderen mehr als jede*r vierte Einwohner*in zu den Armen gezählt werden muss, hat dies mit gleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Deutschland nichts mehr zu tun”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Neben soziodemografischen Aspekten und der Zusammensetzung der Gruppe armer Menschen liegt ein Schwerpunkt des Armutsberichts auf der Analyse der Pandemie-Auswirkungen.  „Die allgemeinen Folgen der Pandemie trafen Arme ungleich härter”, kritisiert Schneider. Insbesondere das Kurzarbeitergeld, aber auch das Arbeitslosengeld I hätten zwar durchaus als Instrumente der Armutsbekämpfung gewirkt, so ein Befund des Berichts. Doch seien vor allem Erwerbstätige, und darunter vor allem die Selbständigen, die Einkommensverlierer der Corona-Krise und das schlage sich auch in den Armutsquoten nieder: Zählte die Mikrozensuserhebung 2019 unter den Erwerbstätigen insgesamt 8 und unter den Selbständigen 9 Prozent Arme, kommt die 2020er Erhebung auf 8,7 Prozent bei den Erwerbstätigen und sogar 13 Prozent bei den Selbständigen.

Der Paritätische kritisiert in dem Bericht Versäumnisse der Großen Koalition, deren Krisenbewältigungspolitik zwar teilweise neue Armut verhinderte, aber zu wenig für die Menschen getan habe, die bereits vor der Pandemie in Armut lebten. „Eine ‚nur‘ um 0,2 Prozentpunkte höhere Armutsquote als in der Erhebung aus 2019 darf als Hinweis darauf verstanden werden, dass die rasch ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern noch höhere Armutswerte durchaus verhindern konnten. Für die Ärmsten und ihre besonderen Nöte hatte die große Koalition 2020 allerdings im wahrsten Sinne des Wortes einfach nichts und in 2021 bestenfalls den berühmten Tropfen auf den heißen Stein übrig”, so Schneider.

Von der neuen Ampel-Regierung fordert der Verband eine schnellstmögliche Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung. Schneider: „Der Regelsatz ist und bleibt die zentrale Stellgröße im Kampf gegen die Armut und für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft. Wer dies ignoriert, wird keine erfolgreiche Armutspolitik machen können. Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, hier nicht weitere vier Jahre tatenlos zu bleiben.”

Der Armutsbericht des Paritätischen arbeitet mit amtlichen Statistiken, u.a. einer Auswertung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes, der erstmals zuverlässige Armutsquoten für das Pandemie-Jahr 2020 liefert. Der Vergleich der Ergebnisse aus den Erhebungen 2020 und 2019 ist aus methodischen Gründen nur eingeschränkt möglich. Doch fügen sich die aktuellen Daten in das Bild der letzten Jahre: Rückblickend auf 2006 lässt sich ein stetiger Aufwärtstrend ausmachen, der auch 2020 nicht gebrochen zu sein scheint. 2006 lag die Quote noch bei 14,0 Prozent.

Dokumente zum Download

Armut in der Pandemie. Der Paritätische Armutsbericht 2021. 837 KB

Weiterführende Links

Schwerpunkt-Website zum Armutsbericht 2021 Hier finden Sie weitere Informationen und Grafiken zum Paritätischen Armutsbericht.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 16.12.2021

Montag wurde die Düsseldorfer Tabelle 2022 veröffentlicht. „Erfreulicherweise wurden grundlegende Änderungen, die im Ergebnis zu weniger Unterhalt für Kinder geführt hätten, nicht umgesetzt“, stellt Daniela Jaspers fest, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV). Der Verband hatte zu konkreten Änderungsvorschlägen, die im Raum standen, kritisch Stellung genommen.

Nach der Mindestunterhaltsverordnung vom 30. November 2021 wird ab Januar 2022 der Mindestunterhalt für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) um 3 Euro, für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) um 4 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) um 5 Euro erhöht. Mindestunterhalt ist bei einem Einkommen des Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro zu zahlen. Die neue Düsseldorfer Tabelle setzt diese Erhöhung des Mindestunterhalts um, die sich auch auf alle höheren Einkommensgruppen erhöhend auswirkt. „Diese, wenn auch geringe, Erhöhung des Mindestunterhalts ist einerseits zu begrüßen, reicht andererseits jedoch nicht aus, damit der Mindestunterhalt auch den tatsächlichen Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes deckt“, erklärt Jaspers. „Hier sind weitere Schritte nötig, damit endlich eine bedarfsdeckende Unterhaltshöhe erreicht wird.“

Zwar stellt die Mindestunterhaltsverordnung weitere Erhöhungen des Mindestunterhalts zum 1. Januar 2023 in Aussicht. „Um zu einem wirklich bedarfsdeckenden Unterhalt zu kommen, müssen jedoch neue Anknüpfungspunkte anstelle des sächlichen Existenzminimums für den Kindesunterhalt diskutiert und festgelegt werden, die zu einem guten Lebensunterhalt für Kinder führen und auch soziokulturelle Teilhabe umfassen“, fordert Jaspers.

Die Düsseldorfer Tabelle 2022 finden Sie hier.

Stellungnahme des VAMV zu den Änderungsvorschlägen der Unterhaltsrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages für die Düsseldorfer Tabelle 2022

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 15.12.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. Februar 2022

Veranstalter: Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag

Welche Herausforderungen bringen die Wege und Maßnahmen in und aus der Corona-Pandemie für die Lebenssituationen von Familien? Wie unterscheiden sich diese für unterschiedliche Gruppen? Welche Unterstützungsbedarfe gibt es dabei? Wie sind die von der Bundesregierung bisher aufgesetzten Förderprogramme für die unterschiedlichen Gruppen zu bewerten

Auch und besonders während der Pandemie hat sich wieder deutlich gezeigt, wie vielfältig Familien und wie unterschiedlich ihre Bedürfnisse und Bedarfslagen sind. Mit der Situation der Familien während der Pandemie hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ intensiv befasst und seine Diskussionsergebnisse in Form verschiedener, offen zugänglicher Beiträge herausgegeben. Die entstandenen Analysen und Empfehlungen bieten Hintergründe, Argumentationen und Ansatzpunkte für eine nachhaltige Familienpolitik während und nach der Pandemie und verdeutlichen einmal mehr, dass Familienpolitik ein Querschnittsthema ist und auch angrenzende Politikfelder die Lebenswelt der Familien oft betrifft.

Hierauf aufbauend möchte der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen mit Förderung der Stiftung Ravensburger Verlag die Diskussion weiter vorantreiben und auf dieser Fachveranstaltung mit Gästen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Handlungsfelder der Familienpolitik bei dem Weg aus und nach der Pandemie hierhingehend beleuchten, wie auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Familien eingegangen werden kann.

  • Keynote der Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (angefragt)
  • Impulsreferat von Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und stellvertretende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ

Es diskutieren Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ:

  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung
  • Prof. Dr. Claudia Diehl, Universität Konstanz, Fachbereich Geschichte und Soziologie
  • Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ
  • Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Hertie School, Professor of Sociology

Moderation: Dr. Daniel Deckers, Frankfurter Allgemeine Zeitung

Programm:

  • Eröffnung durch den Vorstand der Stiftung Ravensburger Verlag, Johannes Hauenstein und den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ, Prof. Dr. Jörg M. Fegert
  • Keynote der Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (angefragt)
  • Impulsreferat von Prof. Dr. C. Katharina Spieß
  • Podiumsdiskussion
  • Ende gegen 19 Uhr, danach Stehempfang

Wir freuen uns, wenn Sie sich den Termin jetzt schon einplanen: eine ausführliche Einladung erreicht Sie dann im Januar 2022. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Veranstaltung wird online gestreamt, den entsprechenden Link teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.

Termin: 25. Januar 2022

Veranstalter: Bertelsmann Stiftung

Die aktuelle Studie „Homeoffice in Deutschland – eine Neiddebatte?“ bringt ans Tageslicht, dass vor allem Frauen zu den Verliererinnen der Krise gehören. In einer gemeinsamen Veranstaltung mit FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte e. V.) soll die Schieflage in Wirtschaft und Gesellschaft erörtert werden, die viele Frauen betrifft.

In Krisenzeiten ist es noch einmal schwieriger, das Bild der funktionierenden Karrierefrau aufrecht zu erhalten, die jederzeit für den Arbeitgeber zur Verfügung steht, während sie gleichzeitig die Hauptlast der Familienarbeit trägt. Handlungsbedarf besteht an mehreren Stellen! Wie sollte Führung sich verhalten? Was kann helfen? Alles easy im Job?

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 21. Januar 2022

Veranstalter: Deutschen Liga für das Kind

Am Freitag, dem 21. Januar 2022 findet von 16:00 bis 18:00 Uhr der Neujahrsempfang der Liga als Online-Veranstaltung statt. . 

Auf dem Podium: Iris Nentwig-Gesemann (Professorin für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik/ Frühpädagogik an der Freien Universität Bozen), Heike Völger (Referatsleiterin im Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Katrin Macha (Direktorin des Instituts für den Situationsansatz), Katrin Gralla-Hoffmann (Pädagogische Geschäftsleitung Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin). Moderation: Prof. Dr. Sabine Walper, Direktorin des DJI und Präsidentin der Liga für das Kind. Anschließend besteht Gelegenheit zur Diskussion.

Die Anmeldung ist bis zum 19. Januar 2022 unter liga-kind.de/neujahrsempfang-2022 möglich. 

Save the date: Die nächste Jahrestagung – ebenfalls zum Thema „Sichere Orte für Kinder?“ – ist am 7. und 8. Oktober 2022 voraussichtlich in Leipzig sowie online geplant. Direkt im Anschluss an die Jahrestagung findet die Mitgliederversammlung der Liga statt.

WEITERE INFORMATIONEN

An der Grundsicherung wird viel Kritik geübt, speziell an »Hartz IV«. Die Beiträger*innen zeigen Perspektiven auf, wie die Grundsicherung weitergedacht werden kann: Das bedeutet, bisherige Grundsicherungsleistungen zu analysieren, zu kritisieren und fortzuentwickeln, auch über den Rahmen des Sozialgesetzbuches hinaus – zu einer erweiterten Grundsicherung für das 21. Jahrhundert. Diskutiert wird dabei, welche Infrastrukturen und Angebote über Einkommenstransfers hinaus für eine Grundversorgung der Bevölkerung und eine inklusive Gesellschaft notwendig sind. Zugleich nimmt der Band die Grundsicherung auf europäischer Ebene in den Blick.

Der neue Sammelband kann unter https://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-5594-0/grundsicherung-weiterdenken/ erworben werden.

Die Abhängigkeit der Bildungsteilhabe von der sozialen Herkunft ist in Deutschland besonders stark ausgeprägt. Um Chancengleichheit zu steigern, sollten Schulen in schwierigen sozialen Lagen deswegen besser ausgestattet werden. Hier setzt die Idee von Schulsozialindizes an: Sie machen Ungleichheiten zwischen Schulen sichtbar und stellen die Grundlage dar, Ressourcen bedarfsgerecht zu verteilen.

Von besonderer Bedeutung ist dieses Instrument für Kommunen. Sie erleben als erstes die Folgen von Bildungsungleichheiten. Das Papier soll Kommunen eine praktische Perspektive und Orientierung geben, mit welchen Strategien und Konzepten sie sich auf den Weg der Sozialindexbildung machen können.

Sozialindizes für Schulen

Kommunale Perspektiven ; Studie im Auftrag des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn, 2021

Publikation herunterladen

Die AGF hat zur Umsetzung der Kindergarantie n Deutschland Empfehlungen zum Themenbereich „Ernährung“ vorgelegt. Die AGF begleitet die Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder (Child Guarantee) in Deutschland mit einer Reihe von Fachgesprächen zu den unterschiedlichen Themenbereichen und entsprechenden Empfehlungen.

In den Fachgesprächen und den daraus resultierenden Empfehlungen der AGFwerden die einzelnen in der Kindergarantie genannten Themenbereiche auf die deutsche Situation analysiert und Vorschläge für eine Verbesserung der Situation diskutiert. Aus den Gesprächen entwickelt die AGF Empfehlungen für die nationale Umsetzung der Kindergarantie.

Die ersten Empfehlungen betreffen das Ziel „effektiver Zugang zu ausreichender und gesunder Ernährung“. Hierzu hat die AGF am 31. Mai in Zusammenarbeit mit der plattform ernährung und bewegung (peb) ein Fachgespräch durchgeführt.

Die Empfehlungen der AGF betonen, dass die in der Kindergarantie empfohlenen Elemente grundsätzlich wichtige Ansatzpunkte bieten, die zu unterstützen sind. Für eine Verbesserung der Ernährungssituation ist ein umfangreicher Maßnahmen-Mix nötig, der die Familien als Ganzes in ihrer Ernährungskompetenz stärkt, positiv auf ein gesundes Ernährungsverhalten der Kinder einwirkt, sie vor irreführender Werbung schützt und die Betreuungs- und Bildungsinstitutionen in die Lage versetzt, „gute Ernährung“ als Bildungsthema für Kinder und Eltern zu etablieren und auch praktisch umzusetzen.

Hintergrund:

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee bzw. Kindergarantie) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die Ausgabe 4/2021 von „Demografische Forschung Aus Erster Hand“ ist erschienen.

Sie ist online auf der Homepage https://www.demografische-forschung.org/ zu finden.

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Themen dieser Ausgabe sind:

(Max-Planck-Institut für demografische Forschung)
Lebenserwartung: Jähes Ende des steten Anstiegs
Pandemie-Jahr 2020 bringt Rekord-Verluste in vielen Ländern
Neue Analysen des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung zeigen, wie sich die Lebenserwartung im Jahr 2020 in Europa, Russland, den USA und Chile entwickelt hat. In 28 von 30 untersuchten Ländern ging die durchschnittliche Lebensdauer demnach teils deutlich zurück. Die Hauptursache war die COVID-19-Pandemie.

(Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung)
Keine Zeit für das Sonntagsfrühstück
Wie sich Wochenendarbeit auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswirkt
Ausschlafen, gemeinsam kochen, basteln, spielen oder Ausflüge unternehmen: Das Wochenende ist gemeinhin Familienzeit. Doch nicht wenige Eltern müssen auch an Sams- und Sonntagen arbeiten. Die Schwierigkeiten, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen, steigen in diesem Fall deutlich an.

(Rostocker Zentrum zur Erforschung des Demografischen Wandels)
Nicht ohne Trauschein
Studie zu Lebensformen von türkeistämmigen Migrant*innen und Spätaussiedler*innen
Unter jungen Erwachsenen ohne Migrationshintergrund lebt ein Viertel ohne Partner*in außerhalb des Elternhauses und ein Siebtel ohne Trauschein mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen. Unter türkeistämmigen Migrant*innen der ersten und zweiten Generation sowie bei Spätaussiedler*innen sind diese beiden Lebensformen dagegen die Ausnahme, zeigt eine Studie zur Altersgruppe der 18- bis 40-Jährigen.

Wir freuen uns, Ihnen heute unsere zwei jüngsten, druckfrischen Publikationen aus dem Projekt Frühkindliche Bildung vorstellen zu dürfen. Beide Exemplare erhalten Sie Anfang nächsten Jahres: 

Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2021. Transparenz schaffen – Governance stärken 

Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2021

Bereits Ende August dieses Jahres veröffentlichten wir online das aktuelle Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme gemeinsam mit den erstmals publizierten Ergebnissen des Fachkräfte-Radars.  

Das diesjährige Ländermonitoring zeigt, dass trotz eines erheblichen KiTa-Ausbaus nach wie vor nicht von gleichen Teilhabe- und Bildungschancen in der frühkindlichen Bildung gesprochen werden kann. In Westdeutschland gibt es nicht genug KiTa-Plätze und in Ostdeutschland ist die Personalausstattung noch immer deutlich ungünstiger. Dieses doppelte Ost-West-Gefälle kann allerdings aufgelöst werden. Wie dies umgesetzt werden kann, zeigt der Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule. Er beschreibt in Szenarien, wie sich der Bedarf und das Angebot an KiTa-Fachkräften bis 2030 entwickeln könnten. Basis sind differenzierte Daten für alle Bundesländer, die eine Grundlage für frühzeitige Strategien gegen den Fachkräfte-Mangel bieten.   

Die achte Ausgabe des Länderreports Frühkindliche Bildungssysteme hält in diesem Jahr in 16 Länderprofilen zusätzliche Auswertungen zur Situation in der Kindertagespflege und Schulkinderbetreuung bereit. Darüber hinaus zeigt sie auf, welche dringenden Handlungsbedarfe im KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz bestehen, um allen Kindern unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Lebensverhältnisse bieten zu können.  

Schauen Sie auch gerne auf unserem neu strukturierten Onlineportal
www.laendermonitor.de vorbei. Dieses hält eine Vielzahl neuer Indikatoren in den Bereichen KiTa, Kindertagespflege und Schulkinderbetreuung für Sie bereit.  

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ZFF-Info

ZFF-Info 16/2021

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt die familienpolitischen Pläne der Ampelparteien. Besonders die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung bedeutet einen Meilenstein in der Bekämpfung von Kinderarmut. Auch weitere Veränderungen u.a. im Hinblick auf Elternzeit und die Reform des Lohnsteuerverfahrens sind positiv zu bewerten, müssen jedoch konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Der heute vorgestellte Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht diverse Neuerungen in der Familienpolitik vor: So soll bis 2023 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, die das System der monetären Familienleistungen umfassend reformieren würde. In Bezug auf das Ehegattensplitting soll die Kombination der Steuerklassen III und V abgeschafft werden und die Kombination IV/IV mit Faktorverfahren das bisherige Splitting ersetzen. Zudem ist in der Elternzeit ein zusätzlicher, übertragbarer Partnermonat vorgesehen, auch ein Anspruch auf eine zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach Geburt soll etabliert werden. Ebenfalls ist eine Erhöhung der Kinderkrankentage von 10 auf 15 geplant. Die Familienpflegezeit soll mit einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige weiterentwickelt werden. Außerdem plant die Koalition, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, und greift damit ein wichtiges politisches Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode wieder auf.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Eine Kindergrundsicherung, in der viele zentrale familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt und durch eine Neuberechnung des Existenzminimums in ihrer Höhe auf eine neue Grundlage gestellt werden, ist ein erfreuliches sozialpolitisches Signal! Dies hilft vielen Kindern und Jugendlichen aus der Armut. Dass bis zur Neuberechnung des Existenzminimums ein Sofortzuschlag für bedürftige Kinder und Jugendliche gezahlt werden soll, zeigt, dass die Koalition verstanden hat, dass die Bekämpfung von Kinderarmut zentrale Bedeutung hat. Als ZFF hätten wir uns jedoch gewünscht, dass die Ideen nicht im Sozialrecht stehenbleiben, sondern auch die Kinderfreibeträge im Steuerrecht mit einbezogen werden. Nur so wird eine wirkliche soziale Umverteilung möglich. Die vorgeschlagenen Regelungen bleiben aber ein bedeutender  Schritt auf dem Weg zu einer echten Kindergrundsicherung.“

Altenkamp ergänzt: „Viele Eltern, Paare und Angehörige wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Sie brauchen dafür gute öffentliche Rahmenbedingungen. Wir begrüßen die familienpolitischen Impulse im Koalitionsvertrag, die diese Bedarfe aufgreifen. Dazu gehört die partnerschaftlichere Ausgestaltung des Elterngeldes, die geplante Reform des Lohnsteuerverfahrens, die Freistellung nach Geburt des Kindes, die Weiterentwicklung der Pflege- bzw. Familienpflegzeit oder die Verbesserung beim Kinderkrankengeld. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.11.2021

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), geflüchteten Kindern und ihren Familien sichere Fluchtwege und ein gutes Ankommen in Deutschland zu ermöglichen.

Die Situation geflüchteter Kinder und ihrer Familien war angesichts der Corona-Pandemie lange von der politischen und medialen Tagesordnung gestrichen. Angesichts der unsäglichen Situation geflüchteter Menschen an der polnisch-belarussischen Grenze erfährt sie wieder öffentliche Aufmerksamkeit. Mit Blick auf den Internationalen Tag der Kinderrechte ist es zentral, dass die kommende Bundesregierung die deutsche Flüchtlingspolitik unter dem Aspekt des Kindeswohls gestaltet und der internationalen Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten gerecht wird. 

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, fordert: „Die katastrophale Situation an den europäischen Grenzen zeigt deutlich, dass es solidarische Lösungen braucht, um Geflüchteten sichere Fluchtwege zu ermöglichen. Wir wissen, dass für viele Familien die Sorge um ihre Kinder eine der Hauptursachen für die Flucht ist bzw. Beweggrund, ihre Kinder allein auf die gefährliche Reise zu schicken. Auch Deutschland muss seiner Verantwortung nachkommen und Schutzsuchenden Zugänge ermöglichen.“

Altenkamp bemerkt weiter: „Geflüchtete Menschen brauchen besonderen Schutz für sich und ihre Familie. Einmal in Deutschland angekommen, bangen viele Geflüchtete nach einer meist riskanten und traumatischen Flucht um zurückgebliebene Angehörige. Ein wirkliches Ankommen im neuen Land ist unter dieser Belastungssituation kaum möglich. Ihre Familien müssen daher so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.11.2021

Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen fordert das ZFF gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden in einem offenen Brief, die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen für Trennungsfamilien zu erhalten.

Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall wird nicht allen Trennungskindern gerecht. Es verhindert, dass im Einzelfall die jeweils beste Lösung für das Kind gesucht werden muss. Statt um ein Verordnen sollte es um ein Ermöglichen gehen. Dies gilt vor allem für Trennungsfamilien mit k(l)einen Einkommen. Um ein Kind in beiden Haushalten angemessen versorgen zu können, müssen höhere Kosten abgesichert werden: Hierfür ist im SGB II ein Umgangsmehrbedarf überfällig.

Den vollständigen offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.11.2021

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Vermeintliches Allheilmittel gegen Kinderarmut gleicht Rechnung mit vielen Unbekannten

SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben am heutigen Mittwoch den Entwurf ihres Koalitionsvertrags für 2021 bis 2025 vorgelegt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:

„Gespannt haben wir auf die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gewartet, welche die Ampel-Parteien bereits vor der Vorstellung ihres Koalitionsvertrages als neues Allheilmittel gegen Kinderarmut angekündigt hatte. 

Der Koalitionsvertrag klingt hier zunächst vielversprechend, ist aber letztlich ernüchternd. Offenbar hat die Ampel keine Idee, wie sie ihr Versprechen einer Kindergrundsicherung umsetzen will.

Vollkommen unklar bleibt die Berechnung des vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrags, der zusätzlich zu einem für alle Kinder und Jugendlichen einheitlichen Garantiebetrag gezahlt werden soll. Die Ampel will erst einmal einen Arbeitskreis bilden, der bei der Leistungsbündelung Wechselwirkungen mit anderen Leistungen prüfen und sicherstellen soll, ‚dass sich die Erwerbsarbeit für Eltern lohnt.‘ Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung will die Ampel von Armut betroffene Kinder mit einem Sofortzuschlag absichern und Alleinerziehende mit einer Steuergutschrift entlasten.

Die vielgepriesene Kindergrundsicherung ist eine Rechnung mit vielen Unbekannten und eingepreister Zwischenlösung.“

Hintergrund:
Mit der Kindergrundsicherung wollen die Ampel-Parteien laut Koalitionsvertrag bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 24.11.2021

„Neue Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen, dass 18,5 Prozent und damit jeder Fünfte in Deutschland armutsgefährdet ist. Die kommende Bundesregierung muss der Armutsbekämpfung endlich oberste Priorität einräumen“, so Katja Kipping, Sozialexpertin der Fraktion DIE LINKE. Kipping weiter:

„Die gut 15 Millionen Betroffenen sind trotz Sozialleistungen arm. Die Regelbedarfe für Erwerbslose und Armutsrentner sind seit Jahren zu niedrig. Stigmatisierung durch das Hartz-IV-Sanktionsregime sowie aufgesplitterte und kompliziert zu beantragende Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern sorgen ebenfalls dafür, dass Geld nicht bei denen ankommt, die es am dringendsten brauchen. Dennoch gilt: Ohne Sozialleistungen wäre die Armutsgefährdungsquote noch erheblich höher.

Die verbesserte Methodik des Mikrozensus bewirkt, dass bisherige Verzerrungen der Armutsstatistik gemildert werden. Das bedeutet aber auch, dass Armut in den letzten Jahren statistisch unterstützt wurde. Die Ampel hat nun vier Aufgaben: Armutsfeste Regelbedarfe für Erwerbslose und Grundsicherungsbeziehende von mindestens 658 Euro, eine Mindestrente, die den Namen verdient, sowie eine armutsfeste Kindergrundsicherung und eine Beendigung des Niedriglohnsektors mit Armutslöhnen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 11.11.2021

„Die Ampelkoalition hat sich im sozialen Bereich viel vorgenommen. Der Koalitionsvertrag macht sichtbar, wo die drängendsten Probleme sind und dass die neue Regierung daran arbeiten will, sozialen Spaltungen entgegen zu treten“, kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode.

„Viele konkrete Vorhaben zeugen vom Willen, Zusammenhalt und Fortschritt zu gestalten – für einen resilienten Sozialstaat, der Sprungbretter und Sicherheitsnetze für alle Generationen schafft,“ so die Bewertung der Caritas.

Besonders verletzliche Menschen im Blick

Mit Maßnahmen, die akute Probleme anpacken – wie der Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte und die Einrichtung eines Corona-Krisenstabs -, schafft die Koalition Freiraum für ihre große Reformvorhaben in der Pflege, in der Arbeitsmarkt- und in der Familienpolitik, gegen die Vererbung von Armut, für Bildungschancen für alle.

Es ist gut, dass besonders verletzliche Menschen in den Blick genommen werden – Menschen im Sozialleistungsbezug, Menschen in der Verschuldungsfalle, Menschen mit Behinderung und in den Elendslagern für Geflüchtete an den Toren Europas.

Begrüßenswertes bei Pflege, sozialem Arbeitsmarkt, in der Migrationspolitik

Der Deutsche Caritasverband begrüßt ausdrücklich die Stärkung der häuslichen Pflege und die weitere Reduzierung der finanziellen Belastung der stationär versorgten Pflegebedürftigen, die Entfristung des sozialen Arbeitsmarkts und die Abschaffung der Sondersanktionen für Jugendliche in der Grundsicherung. Sehr erfreulich ist die Stärkung der humanitären Aufnahme- und Resettlement-Programme für besonders schutzbedürftige Menschen auf der Flucht. Die Koalitionspartner haben auch mutige Ideen im Bereich der Demokratieförderung. Sie setzen auf eine Stärkung der Betroffenenbeteiligung und des Ehrenamts.

Perspektivwechsel bei Klimaschutz, Digitalisierung

„Die Parteien der neuen Bundesregierung stellen Klimaschutz und Digitalisierung in den Dienst sozialer Gerechtigkeit. Diesen Perspektivwechsel unterstützen wir nachdrücklich,“ so Welskop-Deffaa.

Manche Aussage in der internationalen und gerade auch in der Politik für ein soziales Europa bleibt noch blass, bewertet Welskop-Deffaa weiter. Gerade zum sozialen Europa wird manche gute Idee ihren Praxistest noch bestehen müssen.

Lebensanfang und Lebensende schützen

Lücken sieht die Caritas auch bei der finanziellen Absicherung von Menschen in der Grundsicherung und der Sozialhilfe: Der Deutsche Caritasverband fordert schon lange eine andere Methodik bei der Kalkulation der Regelsätze für Hartz IV. Die Umbenennung in „Bürgergeld“ ändert nichts daran, dass das Geld für viele Haushalte, die Sozialleistungen beziehen, vorne und hinten nicht reicht und keine umfassende gesellschaftliche Teilhabe möglich macht.

So überzeugend der Vertrag mit der Stabilisierung der gesetzlichen Rente und der Kindergrundsicherung die Anliegen der älteren und der jüngeren Generation versöhnt, so wenig werden die ethischen Leitplanken in Fragen des Lebensschutzes ausreichend sichtbar. „Wir hoffen, dass an Lebensanfang und Lebensende der Schutz des menschlichen Lebens und der Menschenwürde auch in der neuen Legislaturperiode höchste Priorität hat,“ so die Caritas-Präsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.11.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen der Ampel-Koalition im Bildungs- und Familienleistungsbereich.

„Weniger Bürokratie ist mehr Zeit für Kinder“, sagt Eileen Salzmann, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. Die Digitalisierung hat die Kommunikation und den Datenaustausch in vielen Lebensbereichen vereinfacht und Prozesse effizienter gemacht. Dennoch müssen sich bisher Familien immer wieder durch Papierberge und -ausdrucke kämpfen, wenn sie beispielsweise einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen oder ihren Kindern im Homeschooling mit den Hausaufgaben helfen.

„Der vorgestellte Koalitionsvertrag steht für einen umfassenden digitalen Aufbruch. Im Deutschen Familienverband begrüßen wir das ausdrücklich“, so Salzmann. „Eine moderne Verwaltung muss digital und familienorientiert sein. Die Digitalisierung muss Eltern bei allen wichtigen Verwaltungsleistungen entlasten – von der Schwangerschaft bis zur Geburt, von dem Kinder- und Elterngeld bis hin zur Anmeldung in der Kindertagesstätte.“

Die Große Koalition hatte bereits im Mai 2021 die Digitalisierung aller Familienleistungen in den Bundesländern mit 134 Millionen Euro unterstützt. Es ist folgerichtig, dass die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Koalitionsvertrag mit einer ausreichenden Finanzierung einhergeht.

„Bei der Digitalisierung im Bildungswesen ist es wichtig, dass Bund und Länder Hand in Hand arbeiten. Es ist der richtige Schritt, die Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung zu fördern. Wir brauchen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Standardisierung von digitalen Bildungskonzepten. Wir brauchen in den Schulen moderne Technik, Lehrerfortbildungen und die dazugehörige Gerätewartung und -administration“, so Salzmann. „Im Kontext der Digitalisierung von Schulen ist ein moderner Datenschutz wichtig. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass sich kommunale Entscheidungsträger zu oft hinter vermeintlichen Datenschutzparagraphen verbarrikadierten. Der Datenschutz darf keine Digitalisierungsbremse mehr sein. Auch hier sind Reformen dringend angebracht.“

Für den Deutschen Familienverband ist es wichtig, dass Eltern als Bildungspartner in der Digitalisierung der Schulen nicht außen vor gelassen werden. Die Familie ist der erste Bildungsort für Kinder. Auch dort muss der Digitalpakt seine Wirkung entfalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 25.11.2021

Die Ampel-Koalition will Eltern während der aktiven Familienphase in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nicht entlasten. Familien erwarten nun deutliche Worte vom Bundesverfassungsgericht.

Für leistungs- und familiengerechte Sozialabgaben ist ein Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung notwendig. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht diesen jedoch nicht vor. Damit wird eine längst überfällige Reform in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung von der nächsten Bundesregierung auf die lange Bank geschoben.

„Ohne einen Kinderfreibetrag werden Familien in der Sozialversicherung benachteiligt und die Vorgaben aus dem Beitragsleistungsurteil Kindererziehung des Bundesverfassungsgerichts ignoriert“, kritisiert Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Klar ist, den Generationenvertrag der gesetzlichen Rente, Pflege und Krankenversicherung halten nur Familien ein.“

Es ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung, die Kinder betreuen und erziehen – und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten –, mit einem gleich hohen Beitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.

„Eltern erziehen die Beitragszahler von morgen, zahlen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge wie Menschen ohne Unterhaltspflichten für Kinder und werden am Ende für die Kindererziehung in der Rente auch noch abgestraft“, so Zeh. „Wieder will eine Bundesregierung den verfassungswidrigen Zustand in der gesetzlichen Sozialversicherung aufrechterhalten und in Kauf nehmen, Familien nachhaltig zu schaden“, sagt der Verbandspräsident.

DFV-Berechnungen zeigen im Horizontalen Vergleich auf, wie familienblinde Sozialabgaben Eltern und ihren Kindern die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Betroffen sind inzwischen auch Familien mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen. „Kinder zu haben ist kein Armutsrisiko, denn es sind gerade familienblinde Sozialabgaben, die Eltern unter das Existenzminimum treiben“, so Zeh. „Ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung ist eine Investition in eine zukunftsgewandte Familienpolitik.“

Weiterführende Informationen

Elternklagen – Webseite zu den Verfassungsbeschwerden

Horizontaler Vergleich – Berechnungen zur Abgaben- und Steuerlast von Familien

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

SPD, Grüne und FDP wollen das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 herabsetzen. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert eine konsequentere Reform des Wahlrechts.

Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und muss Kindern bereits ab Geburt zustehen. Solange die Kinder selbst den Wahlakt nicht ausüben können, müssen sie konsequenterweise durch ihre Eltern vertreten werden. Das Wahlrecht ab Geburt sichert ab, dass die Belange von Minderjährigen in der Politik tatsächlich ernst genommen werden.

„Die Corona-Krise hat bestätigt, wie schnell Kinder aus dem Blickfeld der Politik geraten. Damit ihre Stimmen nachhaltig gehört werden, brauchen sie ein tatsächliches Recht auf politische Beteiligung. Die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre genügt nicht“, sagt René Lampe, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes.

Bei einem Wahlrecht ab 16 bleiben weiterhin Millionen von Stimmen junger Menschen unberücksichtigt und ihre Belange ungehört. „Wir brauchen eine konsequentere Reform des Wahlrechts, um den Mangel an Repräsentation von Kindern und Jugendlichen in der Politik zu beheben. Nur das Wahlrecht ab Geburt kann leisten, dass kein Minderjähriger mehr ausgeschlossen wird. Solange Kinder nicht selbst wählen können, sind dabei die Eltern ihre natürlichen Vertreter“, so Lampe.

Das Wahlrecht ab Geburt wird von vielen Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft, darunter Familienministerin a. D. Renate Schmidt, vertreten. „Kinder und Jugendliche sind mit den politischen Entscheidungen, die heute getroffen werden, schließlich am längsten konfrontiert“, sagt Schmidt auf wahlrecht.jetzt, der Kampagnen-Webseite für das Wahlrecht ab Geburt. Die Gemeinschaft müsse zukunftsfest gemacht werden.

Spätestens seitdem junge Menschen für den Klimaschutz auf die Straße gehen, ist deutlich geworden, dass Kinder eine klare politische Meinung haben und diese deutlich zum Ausdruck bringen. Es ist an der Zeit, dass wir den jungen Menschen das wichtigste demokratische Grundrecht gewähren und damit der Zukunft eine Stimme geben“, sagt der Vizepräsident.

Weiterführende Information

Nur wer wählt, zählt! – Website zum Wahlrecht ab Geburt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Der Deutsche Familienverband fordert von den künftigen Partnern einer neuen Bundesregierung, dass die hohen Energiekosten beim Wohnen endlich gesenkt werden.

„Deutschland ist europäischer Rekordhalter beim Strompreis. Kein europäischer Verbraucher zahlt mehr Geld für Strom als in der Bundesrepublik“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Wenn der CO2-Ausstoß nachhaltig reduziert werden soll, muss sich die Energiewende in einem deutlich günstigeren Stromtarif widerspiegeln.“

Anfang des Jahres 2021 haben sich mit der CO2-Besteuerung von Heizöl, Gas und Treibstoffen die Energiepreise im Bereich Wohnen und Mobilität massiv erhöht. Bis zum Jahr 2025 wird die Besteuerung um mehr als das Doppelte von derzeit 25 Euro auf 55 Euro je Tonne CO2 steigen. Danach soll der Steuerbetrag bei 65 Euro fixiert werden, wobei es bereits Pläne von Bundestagsparteien gibt, den CO2-Besteuerungsbetrag nach oben durch einen Zertifikatehandel offen zu lassen. Für fossile Energieträger bedeutet das bis 2025 eine Steuererhöhung von 121 Prozent (Benzin), 120 Prozent (Diesel), 119 Prozent (Heizöl) und 117 Prozent (Erdgas).

„Kein Vater und keine Mutter wird die Kinder im Winter Zuhause frieren lassen. Wärme muss im Winter ein Grundrecht sein. Familien haben nicht die Wahl, einfach das Thermostat zu zudrehen oder die Zimmer auf Jacken-Temperatur abzukühlen. Die Kosten der CO2-Steuer schlagen im Familienportemonnaie ein dickes Loch. Die Alternative, mit Strom zu heizen, besteht nicht. Der Strompreis klettert von einem Rekordniveau zum anderen“, sagt Zeh.

Paradoxerweise ist gerade der Staat selbst der größte Strompreistreiber. Laut dem Monitoringbericht 2020 sind alleine 52 Prozent des Strompreises staatlich veranlasste Preisbestandteile. Bereits die EEG-Umlage macht rund 21 Prozent des Gesamtstrompreises aus. Die seit Jahresanfang wieder erhöhte Mehrwertsteuer verteuert den Strom zusätzlich.

„Wenn die Energiewende von breiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert werden soll, muss sie bezahlbar sein. Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung muss die deutliche Reduzierung der Stromkosten für Familien sein“, fordert der Verbandspräsident.

Weitere Informationen

Monitoringbericht 2020 des Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes (PDF)

Bundesumweltministerium: FAQ CO2-Bepreisung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Koalitionsvertrag: Kinder- und Elternrechte gehören zusammen

Der Deutsche Familienverband (DFV) warnt vor dem Ansinnen der Ampelkoalition, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die elterliche Erstverantwortung auszublenden.

„Kinder und Eltern bilden eine Einheit. Kinderrechte müssen immer aus der Sicht der Familie gedacht werden. Alles andere widerspricht dem Geist unserer Verfassung. Wir teilen das Anliegen der künftigen Bundesregierung, die Rechte von Kindern zu stärken. Aber der Plan der Ampelkoalition spielt Kinder- und Elternrechte gegeneinander aus und gefährdet die grundgesetzlich austarierte Balance zwischen Kindern, Eltern und Staat“, warnt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

„Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. An dieser Verfassungsmaxime darf nicht gerüttelt werden. Das staatliche Wächteramt ist gefordert, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Aber der Staat hat nicht das Hoheitsrecht über die Kinderbetten. Dagegen werden sich die Familien immer wehren“, so Zeh.

Der DFV betont, dass das Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes kein Recht am Kind ist. Es ist vielmehr eine Pflicht der Eltern, zum Wohle des Kindes zu handeln – und was das Beste für das eigene Kind ist, wissen die Eltern am Besten. Nicht der Staat. „Kinder können sich nur unter dem Schutz und der Hilfe der Eltern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln. Deshalb sind Kinderrechte und Elternrechte kein Gegensatz – die Eltern sind vielmehr verpflichtet, diese Rechte zu schützen und sie treuhänderisch wahrzunehmen“, so Zeh.

Bereits jetzt stehen Kindern zudem alle Grundrechte zu: Sie sind Wesen mit eigener Menschenwürde, eigenem Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit und eigenem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Sinne der Artikel 1 und 2 Grundgesetz. Soll dies durch eine Änderung des Grundgesetzes nochmals politisch bekräftigt werden, muss sichergestellt sein, dass Kinderrechte an die elterliche Erstverantwortung knüpfen. Hierfür liegt aus der letzten Legislaturperiode schon ein sinnvoller Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung vor, den die SPD und damit die künftige Kanzlerpartei mit eingebracht hat.

„Ohne Kinder gibt es keine Zukunft. Familien sorgen durch die Erziehung der nächsten Generation für die Fortexistenz von Staat und Gesellschaft. Statt den klaren und prägnanten Familienschutz der Verfassung zu gefährden, muss die Politik Kinder und Familien endlich in den Mittelpunkt stellen“, so DFV-Präsident Klaus Zeh.

Zur Person

Dr. Klaus Zeh ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

Im Freistaat Thüringen war Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen. Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Anlässlich der Vorstellung des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sagt Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:

„Wir begrüßen das Zustandekommen der ersten Ampel-Regierung und den politischen Aufbruch, den das neue Bündnis verspricht. Viele Themen in Richtung eines sozial-ökologischen Wandels werden richtig adressiert. Das Bekenntnis, dass die Transformation und Digitalisierung nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden kann, ist richtig und muss rasch in konkrete Politik übersetzt werden.

Dazu gehört die Stärkung von Tarifverträgen durch ein Bundestariftreuegesetz, das für Millionen Beschäftigte höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen bedeuten wird. Durch die angekündigte Nachwirkung von Tarifverträgen bei Betriebsausgliederungen kann die Tarifflucht der Arbeitgeber eingedämmt werden.

Richtig ist, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterentwickelt werden muss. Das Ende der missbräuchlichen Umgehung der Mitbestimmungsrechte durch europäisches Gesellschaftsrecht wie der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) ist überfällig. Auch dass die Behinderung von Betriebsratsarbeit zukünftig als Offizialdelikt eingestuft wird, ist gut. Sie muss empfindlich bestraft werden. Das geplante digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe ermöglicht es uns, auch in der digitalen Arbeitswelt die Menschen zu erreichen. Für einen fairen Wandel der Arbeitswelt wird das aber nicht reichen. Um ihn zu gestalten und die Beschäftigten dabei mitzunehmen, muss der politische Stillstand bei der Mitbestimmung endlich überwunden werden. Daran werden wir die Koalitionsparteien messen. 

Dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigen soll, ist richtig und bedeutet eine ordentliche Lohnerhöhung für rund zehn Millionen Beschäftigte. Allerdings dürfen Jugendliche unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslose, wenn sie einen Job antrete, nicht länger ausgeschlossen bleiben!

Der DGB begrüßt das Bekenntnis der Ampelkoalition, das Renteneintrittsalter nicht noch weiter zu erhöhen und das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent dauerhaft festzulegen. Darüber hinaus muss die betriebliche Altersvorsorge gestärkt und attraktiver gestaltet werden. Für den DGB ist zugleich klar, dass eine fondsbasierte private Aktienrente die betriebliche Altersvorsorge nicht schwächen darf.

Die Pläne der Ampelkoalition zur Kindergrundsicherung sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut. Auch die Überführung der Grundsicherung (Hartz IV) in ein Bürgergeld ist zu begrüßen, wenn sie richtig gemacht wird. Völlig verfehlt ist hingegen die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von Minijobs. Minijobs sind für viele Menschen – vor allem für Frauen – eine Falle und verdrängen sozial abgesicherte Arbeitsplätze. Der DGB fordert stattdessen seit langem eine Minijobreform, mit der die kleinen Teilzeitarbeitsverhältnisse von Anfang an in die Sozialversicherung einbezogen werden.

Falsch ist es, die sachgrundlose Befristung nur für den öffentlichen Dienst zu begrenzen und das auch nur halbherzig. Sie muss auch – und zwar ambitioniert – für die private Wirtschaft abgeschafft werden.

Durchaus ambitioniert sind die Ziele, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen zu bieten. Über die gesamte Bildungskette, von der frühkindlichen Erziehung über den Digitalpakt Schule bis zu einem elternunabhängigem BAföG oder einem Zukunftsvertrag Studium und Lehre werden bis zur Stärkung und Modernisierung der Berufsschulen richtige Pfade beschrieben. Sie gilt es rasch umzusetzen. Auch die Ausbildungsgarantie für alle Jugendliche ist zu begrüßen. Sie muss aber durch eine Umlage finanziert werden.  

Angesichts des rasanten Strukturwandels haben die Gewerkschaften seit langem eine Stärkung der arbeitsmarktbezogenen Weiterbildung gefordert. Dafür finden sich im Koalitionsvertrag gute Ansätze, wie das Transformations- und Transferkurzarbeitergeld oder eine stärkere Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei der Rolle der Qualifizierung. Zu begrüßen ist, dass für Menschen in der Grundsicherung die Vermittlung in Arbeit keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung hat.

Zurecht nimmt der Klimaschutz einen hohen Stellenwert im Vertrag ein. Der Schlüssel zu einem gelingenden Klimaschutz sind massive Investitionen. Die wesentlichen Felder dafür sind im Vertrag skizziert und seit langem bekannt: massiver Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und digitale Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und andere Bereiche. Mutlos bleibt der Vertrag bei der konkreten Bezifferung der Investitionsbedarfe.

Aber es fehlen nicht nur die Preisschilder für die Investitionen. Völlig ungeklärt bleibt die Finanzierung der geplanten Maßnahmen. Mit einer Rückkehr zur Schuldenbremse bereits im Jahr 2023 nimmt sich die neue Bundesregierung den finanziellen Spielraum, den sie dringend braucht, um massiv zu investieren, die Wirtschaft zu dekarbonisieren und unser Land zukunftsfest zu machen.

Und: Wer mehr Fortschritt wagen will, darf sich nicht vor einem Einstieg in eine gerechte Steuerpolitik drücken. Dazu haben sich die zukünftigen Ampelkoalitionäre nicht durchringen können. Das ist eine zentrale Schwachstelle, die mutig durch gutes Regieren korrigiert werden sollte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 25.11.2021

Nationaler Aktionsplan, Selbstbestimmungsgesetz, Abstammungsrechtsreform, Diskriminierungsschutz und Hasskriminalitätsbekämpfung

SPD, Grüne und FDP haben heute ihren vereinbarten Koalitionsvertrag vorgestellt. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
 
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sieht in dem vorgestellten Koalitionsvertrag den geforderten queerpolitischen Aufbruch. Er beinhaltet zentrale Vorhaben mit vielversprechender Signalwirkung. Die von den Ampelparteien vereinbarten Ziele versprechen eine spürbare Verbesserung der Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Dazu gehören vor allem ein nationaler Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit, ein expliziter verfassungsrechtlicher Diskriminierungsschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes, eine Reform des Familien- und Abstammungsrechts für Regenbogenfamilien sowie die Ersetzung des demütigenden Transsexuellengesetzes durch eine menschenrechtskonforme Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung.

Die neue Bundesregierung hat große Aufgaben: einen wirksamen Klimaschutz, die Bewältigung der Corona-Pandemie, schwierige außenpolitische Herausforderungen und die Pflicht, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Das heißt: Ungerechtigkeiten beseitigen, Menschenrechte schützen, Respekt und Vielfalt stärken. Die Verwirklichung von Gleichberechtigung, ein besserer Diskriminierungsschutz und wirksame Maßnahmen gegen Hass und Hetze dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Bereits in den Antworten auf die LSVD-Wahlprüfsteine gab es große Übereinstimmungen bei den drei Parteien. Auf unserem Verbandstag kurz nach der Bundestagswahl forderten wir mit dem Beschluss „Queerpolitischer Aufbruch 2021“ ein Sofortprogramm für die neue Bundesregierung und haben einen Fahrplan für die ersten 100 Tage vorgeschlagen. Dieser Beschluss ging an die Parteispitzen der Ampelparteien. Zudem haben wir alle Verhandler*innen aus den relevanten Arbeitsgruppen angeschrieben und sie gebeten, unsere Forderungen zu berücksichtigen und einzubringen.

Hintergrund

Abstammungsrecht, Selbstbestimmungsgesetz, Antidiskriminierung, Bekämpfung von Queerfeindlichkeit: Welche queerpolitischen Vorhaben stehen im Koalitionsvertrag der Ampel?

Queerpolitischer Aufbruch 2021: Ein Sofortprogramm für die neue Bundesregierung. Beschluss des 33. LSVD-Verbandstags

Bundestagswahl: Was wollen die Parteien für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen erreichen

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 24.11.2021

Eine Reihe guter Punkte, aber auch noch Leerstellen, die es zu füllen gilt.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet den zwischen SPD, Grünen und FDP ausverhandelten Entwurf für einen Koalitionsvertrag verhalten optimistisch: Die notwendige Neu-Architektur unserer Sozialversicherung bleibe zwar aus, doch sei dies von einem Parteienbündnis aus zum Teil sich geradezu widersprechenden Anschauungen und Interessen auch nicht zu erwarten gewesen. Es fänden sich eine ganze Reihe wichtiger und guter Punkte in dem Papier, der Paritätische warnt allerdings davor, dass das Tabu jeglicher Steuererhöhungen zur Achillesferse auch dieser Bundesregierung werden könnte.

“Man kann schon sagen: Das Glas ist mindestens halbvoll. Und das ist mehr, als bei einem solchen Zweckbündnis, in dem zu Teilen komplett gegensätzliche Gesellschaftsentwürfe aufeinander prallen, erwartet werden durfte”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Der Vertrag enthält eine ganze Menge sehr positiver Punkte. Zur sachlichen Bewertung gehört aber auch: Wenn es die Ampel ernst meint mit dem viel beschworenen Fortschritt, müssen auch die noch vorhandenen sozial- und armutspolitischen Leerstellen im Koalitionsvertrag im Laufe der Legislaturperiode gefüllt werden”, so Schneider.

Positiv bewertet der Verband u.a. die deutliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, aber auch vielversprechende pflegepolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag, wie bspw. die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die Ankündigung, die pflegebedingten Eigenanteile abzusenken und die Einführung einer Pflegevollversicherung zu prüfen. Mit dem Einstieg in eine Kindergrundsicherung oder in den gemeinnützigen Wohnungsbau würden zudem geradezu Meilensteine gesetzt. “Man kann diese beiden Punkte gar nicht überschätzen, da hier wirklich neue Strukturen zum Wohle der Menschen geschaffen werden”, so Schneider. Auch dass sich die Koalition geeinigt habe, ein Klimageld zur sozialen Kompensation steigender CO2-Preise zu entwickeln, sei voll zu begrüßen. 

Der Verband appelliert an die künftigen Koalitionspartner, die skizzierten Vorhaben zügig und ambitioniert umzusetzen, sich weiteren notwendigen Reformen im Laufe der Legislatur dabei jedoch nicht zu verschließen. Insbesondere von der angekündigten Überwindung von Hartz IV könne noch keine Rede sein. Zwar sei die Aussetzung von Sanktionen ein wichtiger Schritt, unbedingt folgen müsse jedoch auch eine substantielle und bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Grundsicherung. “Angesichts der Not der Betroffenen und der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern, kann hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sein”, so Schneider.

Inwiefern eine künftige Ampel-Koalition zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen wird können, steht nach Ansicht des Paritätischen insgesamt grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt. Dass die Koalition offenbar auf Steuererhöhungen verzichten und stattdessen auf weitgehend haushaltsneutrale Umschichtungen setzen wolle bzw. auf wirtschaftliches Wachstum hoffe, sieht der Verband mit Sorge: “Wenn in den kommenden vier Jahren kein finanzpolitisches Wunder geschieht, kann auch diese Koalition möglicherweise schnell in ganz schwere Fahrwasser kommen”, warnt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.11.2021

  • Langjährige Forderung des VdK nach Dynamisierung des Pflegegeldes wird endlich angepackt
  • Bentele: „Chance für Einstieg in die Pflege-Vollversicherung wurde vertan“

Der Sozialverband VdK freut sich, dass der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP Verbesserungen für die häusliche Pflege vorsieht. Mit der regelhaften Dynamisierung des Pflegegelds werde eine langjährige Forderung des VdK erfüllt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert jedoch, dass es nur einen freiwilligen Einstieg in die Vollversicherung geben soll: „Vieles liest sich gut, was zur Pflege im Koalitionsvertrag steht. Aber es muss jetzt auch geliefert werden. Eine vertane Chance ist dagegen, dass es keine verlässliche Pflegevollversicherung für alle gibt, sondern nur für jene, die sie freiwillig abschließen. Die Gefahr, dass damit die Tür in eine allgemeine Pflegevollversicherung unwiederbringlich geschlossen wird, ist groß. Das darf nicht sein.“

Der VdK sieht den Auftakt beim Pflegegeld als richtigen und wichtigen Schritt an, der zeigt, dass die Politik die häusliche Pflege noch nicht ganz vergessen hat. Bentele: „Jetzt muss das Koalitionsvorhaben auch wirklich in Gesetze gepackt werden. Die Lage der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu Hause wurde viel zu lange ignoriert. Eine Anpassung des Pflegegelds an die Inflation ist das Mindeste.“

Auch die Möglichkeit für eine Pflegezeit für noch arbeitstätige pflegende Angehörige soll reformiert werden. Aus Sicht des VdK ein dringend notwendiger Schritt: Bei der bisherigen Ausgestaltung der Pflegezeit waren es bisher immer nur wenige hundert Betroffene pro Jahr, die diese Möglichkeit in Anspruch nahmen. Nach den Plänen der Ampelkoalition soll zukünftig Schluss sein mit den starren Modellen und der Frage, wie pflegende Angehörige diese Auszeit finanzieren sollen. Geplant ist mehr Zeitsouveränität und eine Lohnersatzleistung – auch eine langjährige Forderung des VdK.

Im Koalitionsvertrag ist darüber hinaus auch die Verschmelzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget vorgesehen. VdK-Präsidentin Bentele: „Es ist gut, dass hier ein erster, wichtiger Schritt gegangen wird. Hier hätten wir uns allerdings etwas mehr Mut gewünscht und auch noch den Entlastungsbetrag und wenigstens die Überlegung zum Einbezug der Tagespflege als wichtige Verbesserung in der häuslichen Pflege empfunden. Aber man muss jetzt einfach mal den Einstieg wagen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 23.11.2021

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Ein Koalitionsvertrag ohne moderne Geschlechterpolitik ist nicht zeitgemäß. Eine geschlechtergerechte Gleichstellungsstrategie muss als Querschnittsthema in allen Ressorts verankert werden. Längst überfällig ist ein geschlechtergerechter Bundeshaushalt. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung konkrete Schritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, eine deutliche Aufwertung von sogenannten Frauenberufen, die Abschaffung der §§218 und 219a StGB, Maßnahmen zur fairen Verteilung von Sorge- und Carearbeit, ein Paritégesetz, die Abschaffung des Ehegattensplittings und der steuerlichen Benachteiligung von Alleinerziehenden und Regelungen zu gleicher Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Arbeit: Equal Pay.
Bisher haben wir leider den Eindruck, dass Gleichstellungspolitik und wichtige Anliegen von Frauen-, Männer-, und Gleichstellungsorganisationen – wenn überhaupt – nur ein Randthema in den Koalitionsverhandlungen sind. Geschlechtergerechtigkeit und Frauenrechte gehören auf der Tagesordnung ganz nach oben!

Unsere Top sieben:

  1. Deutschland hat die Istanbul-Konvention zwar unterschrieben, umgesetzt hat die bisherige Bundesregierung bisher wenig. Das muss sich ändern. Jede 3. Frau wird im Lauf ihres Lebens Opfer von häuslicher Gewalt. Die Folgekosten: mindestens 3,8 Milliarden Euro (Studie BTU Cottbus-Senftenberg). Dazu kommt zunehmend die Gewalt im digitalen Raum. Es braucht mehr Prävention, es braucht deutlichere gesetzliche Regelungen für soziale Plattformen und es braucht ein gut finanziertes, verbindliches und nachhaltiges Hilfesystem für Opfer von jeglicher Form von Gewalt. Dazu gehört auch die Finanzierung von Frauenhäusern und der Täterarbeit als Pflichtaufgabe.
  2. Sogenannte Frauenberufe müssen endlich deutlich aufgewertet werden. Beispiel Pflege: lange schon ist die Arbeitsbelastung zu hoch und die Bezahlung zu niedrig. In der Pflege fehlen schon jetzt mindestens 100.000 Mitarbeiter*innen.
  3. Noch immer leisten Frauen den Hauptteil der Sorgearbeit, in der Folge drohen erheblich niedrigere Renten im Vergleich zu Männern. Wir fordern konkrete Initiativen, um Sorge- und Carearbeit fair zu verteilen.
  4. Noch immer sind Frauen nicht paritätisch in Politik und in Führungspositionen der Wirtschaft vertreten. Die freiwillige Selbstverpflichtung ist gescheitert, gesetzliche Vorgaben sind nötig. Das zeigt auch die Zusammensetzung des neuen Bundestages. Nur ein Drittel ist weiblich. Es braucht ein Paritégesetz.
  5. Noch immer sind hauptsächlich alleinerziehende Mütter, mit ihren Kindern auf Hartz IV angewiesen und von Altersarmut bedroht. Zudem werden Alleinerziehende beim Steuerrecht benachteiligt. Es ist dringend an der Zeit, diese Benachteiligung und auch das Ehegattensplitting abzuschaffen. Es belohnt ein völlig überholtes Ehemodell.
  6. Wir fordern das Selbstbestimmungsrecht für Frauen über ihren eigenen Körper. Die §§218 und 219a StGB müssen endlich abgeschafft und kostenlose Beratungsangebote ausgebaut werden.
  7. In der Digitalisierung muss die Geschlechterperspektive mitgedacht werden, dazu gehört die Überprüfung jeglicher Algorithmen und KI-Anwendungen auf eine klischeefreie Nutzung und Eingabe – ohne Geschlechterstereotypen erneut zu reproduzieren.

Quelle: Pressemitteilung Business and Professional Women (BPW) Germany, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, Bundesfrauenvertretung des dbb Beamtenbund und Tarifunion, EAF Berlin. Diversity in Leadership, Bundesfrauensekretärin der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit vom 11.11.2021

SCHWERPUNKT II: Ganztagsbetreuung

Kommunen brauchen unverzüglich Planungssicherheit beim Ganztagsausbau

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am heutigen Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Fristverlängerung für den beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eingebracht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Christian Haase:

„Ein Blick auf den Kalender zeigt, dass die Kommunen ein riesengroßes Problem haben, das sie ohne Unterstützung des Bundes nicht lösen können. Das Jahr 2021 wird absehbar in 43 Tagen enden und damit auch die Förderfrist für die Bundesmittel zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Absehbar werden viele Kommunen diese Frist nicht einhalten können – es drohen hohe Rückforderungen, die neue Löcher in die Haushalte der betroffenen Kommunen reißen werden.

Die von CDU und CSU mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf auf den Weg gebrachte Fristverlängerung um ein Jahr ist der einzig richtige und gangbare Weg. Wenn die Umsetzung dieses Prestigeprojektes auch des Bundes nicht ins Stottern geraten soll, brauchen die Kommunen unverzüglich Planungssicherheit, dass sie begonnene Maßnahmen auch im kommenden Jahr abschließen und bis Ende 2022 abrechnen können.

Die künftigen Ampelkoalitionäre ignorieren das Problem und ducken sich vor einer pragmatischen und schnellen Lösung weg. Mit ihrer Vogelstrauß-Politik lassen SPD, Grüne und FDP die Kommunen im Stich.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag erstmals über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Bundesweit drohen nach dem 31. Dezember Baustopps an unseren Schulen, wenn der Bund jetzt nicht handelt. Damit die Schulen und Horte schnell fit für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern gemacht werden, hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 insgesamt 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Abruffrist für diese Fördermittel endet nach aktueller Rechtslage allerdings am 31. Dezember. Wegen der angespannten Lage im Handwerk und Lieferengpässen bei Baumaterialien konnten von den Schulträgern und Horten längst noch nicht alle Bauvorhaben abgeschlossen werden. Der von uns als CDU/CSU heute vorgelegte Gesetzentwurf stellt sicher, dass auch nach dem Jahreswechsel in den Schulen weitergebaut werden kann. Eltern und Kinder verlassen sich darauf, dass Grundschulkinder ab 2026 nachmittags in den Schulen betreut werden können. Leider hat das links-gelbe Bündnis den Ernst der Lage offenbar noch nicht erkannt. Die Schulen und Horte brauchen jetzt schnell Sicherheit, damit der Ausbau der Ganztagsinfrastruktur wie geplant weitergehen kann.“

Hintergrund:

Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur für Grundschulkinder hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Mit diesen „Beschleunigungsmitteln“ und einem Eigenanteil können Träger Ausstattungsinvestitionen, bauvorbereitende Maßnahmen und Baumaßnahmen umsetzen. Aufgrund von Lieferengpässen in der Baubranche könnten viele Kommunen nun jedoch auf den Kosten für noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben sitzen bleiben, da der Förderzeitraum des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ am 31.12.2021 endet.

Aufgrund der derzeit sehr angespannten Lage im Handwerk, die einhergeht mit teilweise erheblichen Lieferengpässen von Baumaterialien, ist schon jetzt absehbar, dass bereits begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Damit können teilweise auch die zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel bis 31. Dezember 2021 nicht mehr verausgabt werden. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Unionsantrag zur Verlängerung von Förderfristen beim Ganztagsausbau aufs Abstellgleis geschoben

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verlängerung der Förderfrist beim beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beraten. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik Christian Haase:

Nadine Schön: Wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen wollen, dürfen wir bei den Beschleunigungsmitteln nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich. Es ist absehbar, dass viele Projekte nicht rechtzeitig bis Ende dieses Jahres abgeschlossen und abgerechnet werden können. Viele Kommunen werden die eingeplanten und benötigten Fördermittel zurückgeben müssen und Maßnahmen nicht umsetzen können. Damit werden auch Ausbaumöglichkeiten in der Zukunft reduziert.“

Christian Haase: „Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass unser Antrag zur Verlängerung der Abruffrist für Fördermittel zum Ganztagsausbau im Grundschulalter nicht sofort abgestimmt, sondern in die Ausschussberatung überwiesen worden ist. Die Kommunen brauchen jetzt eine pragmatische und kurzfristige Lösung und keine langen Diskussionen über Offensichtliches.

Was sich mit dem Ergebnis der Sondierungsgespräche angedeutet hat, ist jetzt in der Praxis festzustellen: Die Kommunen können auf den Bund nicht mehr als verlässlichen Partner zählen. SPD, Grüne und FDP verstolpern aus nicht nachvollziehbaren Gründen ihren Koalitionsstart noch bevor die Koalition an den Start geht – und das zulasten der Kommunen. Diesen läuft bei der Umsetzung des Förderprogramms zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter die Zeit davon. Hier drohen bei einem Prestigeprojekt auch des Bundes erhebliche Belastungen der Kommunalfinanzen, die nur durch ein beherztes Eingreifen der SPD-geführten Bundesministerien abgewendet werden können. Dafür fehlt den künftigen Koalitionären offensichtlich die Kraft.“

Hintergrund:

Der Bund hatte im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden.

Aufgrund der derzeit sehr angespannten Lage im Handwerk, die einhergeht mit teilweise erheblichen Lieferengpässen von Baumaterialien, ist schon jetzt absehbar, dass bereits begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Damit können teilweise auch die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung „„Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel bis 31. Dezember 2021 nicht mehr verausgabt werden. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.11.2021

Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion soll der Förderzeitraum für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler über den 31. Dezember 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Union (20/83) wird der Bundestag am heutigen Donnerstag in erster Lesung beraten. Die Fraktion verweist auf das in der vergangenen Wahlperiode verabschiedete Ganztagsförderungsgesetz, mit dem eine stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 realisiert werden soll. Es sei davon auszugehen, dass mehr als 800.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Der Bund unterstütze Länder und Kommunen beim Ausbau des Betreuungsangebotes mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen. Dafür habe der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Von den 3,5 Milliarden Euro habe der Bund den Ländern Mittel im Umfang von 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den Ausbau zu beschleunigen. Die Frist zum Abruf dieser Mittel durch die Länder sei sowohl im Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch im Ganztagsfinanzhilfegesetz auf den 31. Dezember 2021 terminiert.

Die angespannte Situation im Bausektor und Lieferengpässe von Baumaterialien führen laut Unionsfraktion jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Durchführung und Beendigung von Bauprojekten. Bereits jetzt sei absehbar, dass in vielen Ländern die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden können. Es bestehe die Gefahr, dass Kommunen, die im Vertrauen auf den Erhalt der Fördermittel bereits Aufträge erteilt haben, im Falle eines Widerrufs der Förderbescheide aufgrund nicht fristgerechten Mittelabrufs die anfallenden Kosten selbst tragen müssen und die Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden können. Daher sei es erforderlich, die vorgesehene Frist um ein Jahr zu verlängern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1096 vom 18.11.2021

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

„Die Auswirkungen der Schulschließungen auf Kinder, Jugendliche und deren Familien waren verheerend“, sagt Nicole Gohlke. „Um das den Familien und dem Personal in Zukunft zu ersparen, brauchen wir dringend die Umsetzung aller möglichen Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche ausreichend zu schützen.“ Bund und Länder müssen handeln: Mehr Raumluftfiltersysteme, CO2-Messgeräte, kostenlose Masken für alle Beteiligten, ausreichend Schnelltests und Desinfektionsmittel, zusätzliche Räumlichkeiten an dritten Lernorten, zusätzliches pädagogisches sowie Betreuungspersonal u.v.m. Die Linksfraktion hat einen Antrag dazu eingebracht.

Rede ansehen

Quelle: Newsletter Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Die Fraktion Die Linke spricht sich gegen die erneute Schließung von Kitas und Schulen während der Corona-Pandemie aus. In einem Antrag (19/81), über den der Bundestag am heutigen Donnerstag erstmals beraten wird, fordert sie die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass Schulen, Kitas und die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe offengehalten werden. Um dies zu gewährleisten, seien sie pandemiegerecht auszustatten.

Darüber hinaus sollen nach dem Willen der Linksfraktion in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche täglich kostenlose FFP2- beziehungsweise medizinische Masken, Antigen-Schnelltests und ausreichend Desinfektionsmittel für Kindern und Jugendliche, das gesamte Personal sowie Besucher zur Verfügung gestellt werden. Alle Einrichtungen sollen mit CO2-Messgeräten und Raumluftfiltersystemen ausgestattet werden und mehr niedrigschwellige Impfangebote angeboten werden. Zudem fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um für die Dauer der pandemischen Lage bei der Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen ein Recht auf ein Corona-Elterngeld einzuführen. Dieses soll während der ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung zu 100 Prozent gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1097 vom 18.11.2021

Angesichts der besorgniserregenden pandemischen Lage müsse die besonders verletzliche Gruppe der Kinder hervorgehoben werden: Es dürfe nicht nachgelassen werden, diese besonders im Fokus von Schutzbemühungen zu belassen. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Welcher Zahlen bedarf es denn noch, um unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern zu erhöhen? Viele Kinder und Familien haben nach fast zwei Jahren Pandemie praktisch keine Reserven mehr, sie sind am Ende ihrer Kräfte angelangt. Familien brauchen konkret Entlastung und Unterstützung. Es darf von ihnen nicht erwartet werden, unbegrenzt im Krisenmodus zu agieren. Vor allem armutsbetroffene Familien und ihre Kinder stehen besonders unter Druck, es droht eine Zuspitzung ihrer prekären Lage. Wir brauchen noch bessere Konzepte, die darauf angepasst sind, alle Familien in der Pandemie zu schützen und ihr Leben unter diesen Bedingungen zu entlasten.

Lehrpersonal in Schulen und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen und Frauenhäusern müssen bei den Booster-Impfungen priorisiert werden; und auch sie haben eine schnelle Entlastung bitter nötig. Es braucht zudem eine finanzielle Ausstattung, die die weitere Anschaffung und Betreibung von Luftfiltern und Hygienemaßnahmen ermöglicht. Was aber in jedem Fall gilt, ist doch: Eine hohe Impfrate bei denen, die geimpft werden können, ist der beste Schutz für Kinder und Jugendliche, die eben nicht oder nicht in allen Fällen geimpft werden können. Das ist eine Frage von Verantwortung und generationenübergreifender Solidarität.

Auch das wichtige Aufholpaket für benachteiligte Kinder muss – allein, weil die Pandemie ja immer noch in voller Härte zuschlägt –  ergänzt und erweitert werden. Die Nachholbedarfe von Kindern und Jugendlichen sind neben schulischen Inhalten zum Teil enorm, denn die nötigen Schutzmaßnahmen gehen notgedrungen mit großen Belastungen für ihre soziale Entwicklung einher. Hierfür bedarf es zusätzlicher finanzieller und längerfristiger unterstützender sozialpädagogischer Angebote.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.11.2021

Gestern wurde ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Pandemie im Bundestag beraten. Die AWO begrüßt die darin enthaltende Verlängerung der Schutzmaßnahmen für Menschen in finanziellen Notlagen und die soziale Infrastruktur.

Der Verband sieht vor allem in der Verlängerung der Karenzzeit für die vertiefte Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung eine Entlastung für Betroffene, die Halt in einer finanziell und individuell belastenden Ausnahmesituation gebe. Die AWO fordert daher, die inzwischen bewährte Praxis auch unabhängig von Corona zu verstetigen. Der entsprechende Prüfauftrag aus dem Sondierungspapier müsse zeitnah und umfassend umgesetzt werden.

„Es ist wichtig und richtig, dass Rettungsschirme nicht nur über der Wirtschaft, sondern vor allem über Menschen in prekären Lebenslagen und der sozialen Infrastruktur für alle Bürger*innen gespannt werden“, so Döcker, „Den Zugang zur Grundsicherung weiterhin zu vereinfachen, wird in den kommenden Monaten viele Menschen vor existenziellen Krisen schützen und die Verlängerung des Rettungsschirms für soziale Dienstleister (SodEG) bis zum Frühjahr 2022 die soziale Infrastruktur in Deutschland vor dem Kollaps bewahren – von Werkstätten über Sprachkurse bis hin zu Arbeitsmaßnahmen. Sie sind dadurch vor dem möglichen Corona-Bankrott durch Ausfälle, Schließungen oder Begrenzungen der Teilnehmendenzahlen geschützt.“

Auch die Verlängerung des Schutzschirms für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen bis zum 19. März 2022 wertet der Verband positiv. Brigitte Döcker: „Die Pandemie bringt Eltern, Kinder und pflegende Angehörige an ihre Belastungsgrenzen. Gleichzeitig kämpfen auf Grund der nötigen Schutzmaßnahmen die über 70 gemeinnützigen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter, Väter und für pflegende Angehörige im Verbund des Müttergenesungswerkes um ihre Existenz. Die im Rettungsschirm enthaltenen Ausgleichszahlungen für Corona-bedingte Einnahmeausfälle sind lebensnotwendig, damit die Kliniken weiterhin Entlastung für hoch belastete Familien gewährleisten können.“

Die wirtschaftliche Absicherung durch Rettungsschirme sei aber vor allem für stationäre Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend. „Der enorme Anstieg an Ansteckungen und insbesondere an Impfdurchbrüchen zeigt, dass die Corona-Pandemie und die daraus erwachsenen Belastungen für Pflegeeinrichtungen nicht überwunden sind“, so Brigitte Döcker, „Neben der wirtschaftlichen Absicherung durch die Schutzschirme sind daher insbesondere Pflegeeinrichtungen auf weitere Unterstützung angewiesen, um die ihnen anvertrauten Menschen weiterhin schützen zu können. Die dafür nötigen Maßnahmen von umfangreicher Testung bis zu Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen können nicht ohne Weiteres zusätzlich zum Arbeitsalltag durchgeführt werden. Der Einsatz der Bundeswehr zur Durchführung von Testungen in den Einrichtungen hat sich in der letzten Welle bewährt und sollte kurzfristig wieder ermöglicht werden. Vor allem aber müssen die Impfkampagne vorangetrieben und Booster-Impfungen schnell in der Fläche ermöglicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.11.2021

eaf begrüßt Offenhalten von Kitas und Schulen, aber damit ist es nicht getan

Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag heute beschlossen hat, stehen flächendeckende Schließungen von Schulen und Kitas voraussichtlich bald nicht mehr als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie zur Verfügung. Falls auch der Bundesrat am Freitag grünes Licht gibt, können solche Gemeinschaftseinrichtungen künftig nur noch in Einzelfällen geschlossen werden.

„Endlich werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei den politischen Ent­scheidungen in den Blick genommen! Viele Schülerinnen und Schüler haben unter den monatelangen Schulschließungen der vergangenen anderthalb Jahre stark gelitten, deshalb hat die Politik richtig erkannt, dass sich diese Situation nicht wiederholen darf“, lobt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf. „Das ist aber nur die halbe Miete! Uns ist absolut unverständlich, warum die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinschaftseinrichtungen nicht stärker im Zentrum politischen Handels stehen.“

Bei geöffneten Kitas und Schulen muss aus Sicht der eaf deutlich mehr dafür getan werden, die Infektionsgefahr für Kinder und Jugendliche zu minimieren. „Kinder und Jugendliche haben genug gelitten und verzichtet, um die ältere Generation zu schützen“, so Insa Schöningh. “Sie sollten nicht einen weiteren Winter in ihren Klassenräumen frieren, weil statt Luftfiltern nur Lüften zur Verfügung steht. Für die ganz Kleinen müssen endlich kindgerechte Spuck- oder Lolli-Tests die Regel sein. Wir vermissen hier die Solidarität der Erwachsenen, die verant­wortlich dafür sind, die Rahmenbedingungen in Schule und Kita annehmbar zu gestalten und das Infektionsgeschehen niedrig zu halten.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 18.11.2021

  • Verlängerung der erhöhten Pflegehilfsmittelpauschale wurde vergessen
  • Pflegebedürftige zu Hause müssen auch weiterhin Zusatzkosten für Masken und Desinfektionsmittel allein tragen

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass bei den Maßnahmen, die die Ampelkoalitionäre im Kampf gegen Corona am Donnerstag im Bundestag beschließen wollen, erneut die Zuhause Gepflegten vergessen werden: „Niemand in der Politik interessiert sich für den Schutz der Mehrheit der Pflegebedürftigen, nämlich der Zuhause Gepflegten und der Millionen von pflegenden Angehörigen. Sie haben weiterhin Zusatzkosten für Schutzkleidung, Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen, Masken. Doch die erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale wird nicht verlängert und läuft Ende des Jahres aus. Das ist ein Skandal“, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. An alle werde gedacht, nur an sie wieder einmal nicht: „Für die Soldaten und Bundesbeamte gibt es eine steuerfreie Coronaprämie von bis zu 1.500 Euro. Die Ärzte erhalten für jede Impfung statt 20 nun 28 Euro. Über die Pflegeeinrichtungen wird weiterhin ein Millionenschutzschirm gespannt. Nur die Zuhause Gepflegten gehen mal wieder leer aus und müssen selbst um das Mindeste für den eigenen Gesundheitsschutz kämpfen“, sagte Bentele.

Dabei seien sie von den allgemeinen Preissteigerungen aktuell ohnehin besonders stark betroffen: „Denn das Gesundheitsministerium hat ihnen ja auch die versprochene und seit Jahren notwendige Erhöhung des Pflegegeldes und weiterer Entlastungsleistungen in der Pflegereform im Juli gestrichen“, kritisierte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 17.11.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kein deutlicher Anstieg von angezeigten Fällen während der Corona-Lockdowns / Deutlich mehr Frauen wandten sich aber an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Vergewaltigung: Gewalt kommt in Paarbeziehungen nach wie vor erschreckend häufig vor. Auch 2020 sind die Fälle von Gewalt in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften weiter gestiegen, im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent. Die Zahl der Gewaltopfer in Partnerschaften stieg um 4,4 Prozent von 141.792 Opfern im Jahr 2019 auf 148.031 Opfer im Jahr 2020. Ganz überwiegend trifft diese Gewalt Frauen: 80,5 Prozent der Opfer sind weiblich. Von den Tatverdächtigen sind 79,1 Prozent Männer. 37,9 Prozent der Taten werden durch Ex-Partner oder Ex-Partnerinnen begangen, der übrige Teil innerhalb bestehender Ehe- und Lebenspartnerschaften. Am häufigsten betroffen waren Opfer zwischen 30 und 40 Jahren. 139 Frauen und 30 Männer wurden im Jahr 2020 durch ihre aktuellen oder ehemaligen Partner oder Partnerinnen getötet.

Das zeigt die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2020, die die geschäftsführende Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, und der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, Petra Söchting, in Berlin vorgestellt hat.

Christine Lambrecht, geschäftsführende Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin: „Für viele Frauen und manche Männer kann das eigene Zuhause ein Ort des Schreckens sein. Jede Stunde werden in Deutschland durchschnittlich 13 Frauen Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Alle zweieinhalb Tage stirbt eine Frau durch die Gewalttat ihres Partners oder Ex-Partners. Die Justiz muss diese Taten mit großer Entschiedenheit gegen die Täter und mit aller Sensibilität für die Betroffenen verfolgen.

Unser Strafrecht haben wir gerade erst verschärft. Stalking kann jetzt sehr viel häufiger verfolgt werden. So können Stalker gestoppt werden, bevor sie gewalttätig werden. Das Gewaltschutzgesetz haben wir erweitert. Bei Verletzung oder Bedrohung der sexuellen Selbstbestimmung können Betroffene jetzt Kontaktverbote und Betretungsverbote für ihre Wohnung erwirken. Dies gilt es konsequent durchzusetzen.

Wir müssen alles dafür tun, den Betroffenen zu helfen, damit sie der Gewalt entkommen und sich und ihre Kinder schützen können. Deshalb bauen wir Frauenhäuser und Beratungsstellen gemeinsam mit den Ländern aus, mit 120 Millionen Euro des Bundes. Wir investieren in die Aus- und Fortbildung von Fachkräften, die unmittelbar helfen können. Ich bin sicher, dass diese Arbeit zum Schutz vor Gewalt sehr konsequent weitergeführt wird.“

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts:Erneut verzeichnen wir einen Anstieg bei den Opfern von Gewalttaten in Partnerschaften. Die Bekämpfung der Partnerschaftsgewalt, von der vor allem Frauen betroffen sind, bleibt deshalb weiterhin in unserem polizeilichen Fokus: Kein Täter darf sich vor Bestrafung sicher fühlen! Damit das gelingt, sind wir alle gefragt, deshalb: Seien Sie wachsam, achten Sie auf Ihre Mitmenschen und wenden Sie sich bei einem Verdacht an die Beratungsstellen oder die Polizei!

Mit Sorge sehen wir auch die anhaltenden Anstiege von Bedrohung, Stalking und Nötigung über das Internet. Um diese noch wirksamer bekämpfen zu können, soll die neue „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ im BKA, kurz ZMI, ab dem kommenden Jahr Hinweise auf Hass und Hetze im Internet von bestimmten Anbietern von Telemediendiensten gebündelt entgegennehmen. Gemeinsam mit den Polizeien und der Justiz von Bund und Bundesländern stellen wir sicher, dass diese Straftaten intensiver strafrechtlich verfolgt werden. Unsere Botschaft ist eindeutig: Auch das vermeintlich anonyme Internet schützt die Täter nicht vor Strafverfolgung!“

Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden im Jahr 2020 (jeweils vollendete und versuchte Delikte):

  • Opfer von Tötungsdelikten: 359 Frauen, 101 Männer
  • Opfer von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: 72.013 Frauen und 19.199 Männer
  • Opfer von Bedrohung, Stalking und Nötigung: 29.301 Frauen und 3.721 Männer
  • Opfer von Freiheitsberaubung: 1.567 Frauen und 192 Männer
  • Opfer von gefährlicher Körperverletzung: 12.449 Frauen und 5.570 Männer

Mehr als die Hälfte der Opfer (51,2 Prozent) lebte in einem gemeinsamen Haushalt mit der tatverdächtigen Person.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Partnerschaftsgewalt steigen seit 2015 kontinuierlich an. Das ist ein Indiz dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und Gewalttaten zur Anzeige bringen.

Entwicklung der Partnerschaftsgewalt während der Corona-Lockdowns

Die Corona-Lockdowns im Jahr 2020 ergaben keinen eindeutigen Anstieg der Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich im April 2020 ein Anstieg von 2,9 Prozent, im Mai von 3,7 Prozent. Während des zweiten Lockdowns („Lockdown light“ ab Anfang November, Lockdown ab Mitte Dezember 2020) sank die Anzahl der registrierten Fälle im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent. Im Dezember sank diese sogar um 3,2 Prozent. Ein Grund hierfür kann die Situation im Lockdown sein, die es Betroffenen schwerer machte, Anzeige zu erstatten und für Außenstehende schwieriger, Gewalttaten im Umfeld zu bemerken. Das Ausmaß von Partnerschaftsgewalt könnte sich daher sogar vergrößert haben, ohne sich bislang in polizeilich registrierten Fällen niederzuschlagen. Ein Hinweis dafür könnten die Auswertungen des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sein. Diese zeigen, dass die Zahl der Beratungskontakte in den Corona-Lockdowns erheblich zugenommen hat. 2020 wurden mehr als 51.000 Beratungen dokumentiert, rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 18 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de

Unterstützung für Opfer von Gewalt und Stärkung der Prävention

Um den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu fördern, stellt der Bund mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von 2020 bis 2024 jedes Jahr 30 Millionen Euro bereit. Das Programm wird in enger Kooperation von Bund und Ländern erfolgreich umgesetzt: Über 90 Bauvorhaben werden derzeit betreut. 34 Bauvorhaben sind bereits bewilligt, weitere stehen kurz davor. Ziel ist der nachhaltige und bedarfsgerechte Ausbau des Hilfesystems insbesondere für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen wie beispielsweise Frauen mit Beeinträchtigungen.

Flankiert wird das Investitionsprogramm durch das Bundesinnovationsprogramm, für das der Bund 5 Millionen Euro pro Jahr bis 2022 zur Erprobung von neuen Konzepten bei Schutz, Unterstützung und Prävention von Gewalt gegen Frauen zur Verfügung stellt. Auch die Bundesländer und Kommunen investieren in erheblichem Umfang in die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten. Aktuell werden 14 Innovations-Projekte gefördert. Mit dem Projekt „Hilfesystem 2.0“ werden die digitalen Kompetenzen und die Ausstattung der Frauenhäuser und Beratungsstellen gestärkt. So konnten von Gewalt betroffene Frauen auch mit Hilfe digitaler Medien weiter unterstützt werden. Über 4.000 Fachkräfte aus unterschiedlichen Feldern wie der Jugendhilfe, der Polizei, der Justiz und aus Frauenunterstützungseinrichtungen konnten zudem über E-Learning-Kurse zu Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt weitergebildet werden.

Die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2020 des Bundeskriminalamtes finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2021

Rörig: „Gerade dort, wo Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen sollen, im Kreis ihres Vertrauens, in der Familie und bei Freunden, bei Nachbarn oder im Verein sind sie häufig sexueller Gewalt ausgesetzt. Das ist unerträglich und muss sich ändern. Kinder und Jugendliche müssen vertrauen können.“

 

Berlin, 18.11.2021.Vertrauen – aber sicher! Gemeinsam gegen Missbrauch“ heißt die Aktionswoche des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) anlässlich des Europäischen Tages gegen sexuelle Ausbeutung und Gewalt“ am 18.11.2021. „Vertrauen aber sicher“ soll darauf aufmerksam machen, dass gerade im engsten Vertrauenskreis, in Familien und im sozialen Nahfeld, Missbrauch am häufigsten stattfindet – obwohl gerade dort Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen sollten und auch auf Zuhören, Verständnis und Hilfe vertrauen können.

 

„Wir rufen dazu auf, gemeinsam für den Schutz zu sorgen, den Kinder und Jugendliche brauchen,“ sagt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig: „Es hat nichts mit Denunziation zu tun, wenn man sich bei Anzeichen von sexuellen Übergriffen oder Gewalt im Freundeskreis, in der Verwandtschaft, im Verein oder in der Schule an eine Beratungsstelle wendet. Kinder müssen überall darauf vertrauen können, dass Erwachsene sie schützen.“

 

Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen passiert zu Hause, in der Schule, bei außerschulischen Aktivitäten, am Smartphone oder im Netz durch Cybergrooming, Manipulation via Webcam oder das nicht autorisierte Weiterleiten von selbstgenerierten Bildern. Laut Europarat wird in den meisten Fällen (70 bis 85 %) sexualisierte Gewalt von einer Person begangen, die das Kind kennt und der es vertraut; in 90 % der Fälle werden die sexuellen Gewalttaten nicht bei der Polizei angezeigt.

 

Auch der Betroffenenrat beim UBSKM betont die Notwendigkeit, Familie und soziales Nahfeld nicht zum Tatort werden zu lassen: „Der Betroffenenrat unterstützt das diesjährige Motto „making the circle of trust truly safe for children“ des Aktionstages sehr. Kinder, die in ihrer Familie oder ihrem sozialen Nahfeld sexualisierte Gewalt erleben, sind besonders schutzlos ausgeliefert. Es gibt für sie keinen sicheren Ort und sie lernen, dass sie niemandem vertrauen können. Die sexualisierte Gewalt ist über viele Jahre hinweg Alltag. Oft gibt es kein Entrinnen aus der Gewalt. Überall dort, wo sich Kinder aufhalten, brauchen wir Schutzkonzepte und vor allem ein kompetentes Umfeld, damit Taten gerade im Familienkreis oder im sozialen Nahfeld erkannt werden. Betroffene Kinder und Jugendliche brauchen jedoch das Vertrauen, dass ihnen geglaubt und geholfen wird. Sie brauchen sichere Sprechräume. Staat und Gesellschaft haben nicht das Recht, sie in diesen Familien im Stich zu lassen.“

 

Um auf das Thema sexuelle Gewalt in Familien und sozialem Nahfeld aufmerksam zu machen, gibt es noch bis zum 21. November eine Reihe von Aktionen auf den Social-Media-Kanälen des UBSKM. So findet am 18. November ein „Instagram Live“ mit Sonja Howard (Mitglied im Betroffenenrat), Tanja von Bodelschwingh (Beraterin beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch) und Nadine Finke (Beraterin bei Wildwasser Oldenburg) statt, moderiert von der Journalistin Maria Popov: https://www.instagram.com/missbrauchsbeauftragter/

 

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt findet seit 2015 jährlich am 18. November auf Initiative des Europarates statt. Ziel ist es, mit dem Europäischen Tag gegen alle Formen von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen anzukämpfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen. In diesem Jahr rückt mit dem Motto „making the circle of trust truly safe for children“ („Lasst uns den Kreis des Vertrauens für Kinder wirklich sicher machen“) das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder in der Familie oder im sozialen Nahfeld in den Fokus. „Circle of trust(„Kreis des Vertrauens“) meint dabei Familienmitglieder ebenso wie Personen aus dem sozialen Umfeld wie Lehrer:innen oder Trainer:innen. https://www.coe.int/en/web/children/end-child-sex-abuse-day 

#EndChildSexAbuseDay 

#VertrauenAberSicher

 

 

DOWNLOADS ZUR AKTIONSWOCHE

Hier stehen Materialien zum Download bereit:

https://beauftragter-missbrauch.de/presse/meldungen/detail/vertrauen-aber-sicher

Sie sind zur kosten- und rechtefreien Verwendung freigegeben. Weitere Formate sind auf Anfrage an patricia.asare@ubskm.bund.de jederzeit erhältlich.

 

DOWNLOADS ZU DEN HILFEANGEBOTEN

Wir möchten, dass Menschen erfahren, dass es Hilfe gibt. Sie sollen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen sind oder einen Verdacht haben, dass in ihrem Umfeld Kinder oder Jugendliche sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Unter https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/downloads finden Sie Grafiken zur Bewerbung des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch, des Hilfe-Telefons berta und des Hilfe-Portals Sexueller Missbrauch.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 18.11.2021

Studie untersucht Engagement von Müttern in der Schule und Unterstützung ihrer Kinder zu Hause – Unterschiede nach beruflichem Bildungsabschluss mitunter beträchtlich und nur teilweise durch Schulnoten der Kinder zu erklären – Etwa in Schulgremien sollten Eltern aus allen Bildungsgruppen vertreten sein, um alle Schülerinnen und Schüler zu repräsentieren

Mütter mit einem akademischen Abschluss engagieren sich in vielen Fällen häufiger in der Schule ihrer Kinder als Frauen, die eine Ausbildung absolviert oder keinen beruflichen Abschluss haben. Diese wiederum unterstützen ihre Kinder eher zu Hause. Das geht aus einer aktuellen Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und des Nationalen Bildungspanels (NEPS) basiert. Akademikerinnen sind demnach beispielsweise häufiger in der Elternvertretung aktiv, gehen eher zu Elternabenden und bringen sich öfter bei Schulfesten und anderen Veranstaltungen ein. Nichtakademikerinnen greifen ihren Kindern hingegen eher zu Hause bei Internetrecherchen und den Hausaufgaben unter die Arme. Der Fokus der Untersuchung lag auf den Müttern, da sie in den meisten Fällen mehr Zeit mit den Kindern verbringen als Väter und eher die Ansprechpartnerinnen für schulische Angelegenheiten sind. Zudem haben sie in den meisten Haushalten die Fragen nach dem elterlichen Engagement beantwortet.

 „Bereits bestehende Bildungsungleichheiten werden womöglich noch dadurch verstärkt, dass sich Mütter je nach Bildungsabschluss unterschiedlich stark in der Schule ihrer Kinder einbringen“, sagt Jan Marcus, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin und Juniorprofessor an der Universität Hamburg, der die Studie gemeinsam mit C. Katharina Spieß sowie Sevrin Waights und Andrew Judy erstellt hat.

Schulnoten und weitere Merkmale wurden in Berechnungen berücksichtigt

Die Unterschiede im schulischen Engagement sind teils beträchtlich: So nehmen fast 94 Prozent der studierten Mütter neun- bis 17-jähriger Kinder an Elternabenden teil – unter den Müttern ohne beruflichen Abschluss sind es mit knapp 84 Prozent rund zehn Prozentpunkte weniger. Ähnliche Unterschiede gibt es in den Elternvertretungen, in denen fast 44 Prozent der Mütter mit abgeschlossenem Studium vertreten sind, aber nur gut 32 Prozent der Mütter ohne Abschluss. Auch bei schulischen Veranstaltungen helfen Akademikerinnen (knapp 67 Prozent) häufiger als Mütter mit Ausbildung (60 Prozent) und Mütter ohne beruflichen Abschluss (rund 46 Prozent).

Mit Blick auf das elterliche Engagement zu Hause zeigt sich tendenziell das umgekehrte Bild: Ihre neun bis zehn Jahre alten Kinder unterstützen Mütter ohne beruflichen Abschluss beispielsweise bei den Hausaufgaben mit knapp 74 Prozent deutlich häufiger als Akademikerinnen (53 Prozent). Dieser Unterschied ist nur teilweise dadurch zu erklären, dass Kinder aus Nichtakademikerhaushalten im Durchschnitt schlechtere Schulnoten in Deutsch und Mathematik haben als Kinder aus Akademikerhaushalten. Zwar werden die Unterschiede kleiner, wenn die Schulnoten neben der Schulform und weiteren Merkmalen wie dem Wohnort und der Anzahl der Geschwister in den Berechnungen berücksichtigt werden – sie bleiben aber mit mehr als zehn Prozentpunkten groß und im statistischen Sinne signifikant. Andere Unterschiede verschwinden hingegen, wenn die Schulnoten in die Berechnungen einfließen: So suchen Mütter ohne Studium offenbar deshalb häufiger das Gespräch mit Lehrerinnen und Lehrern als Mütter mit Studienabschluss, weil ihre Kinder im Mittel in der Schule schwächer sind.

Schulen sollten Eltern aus allen Bildungsgruppen zu Mitarbeit in Schulgremien motivieren

Wünschenswert ist den StudienautorInnen zufolge, dass sich alle Elterngruppen gleichermaßen in der Schule engagieren. „Das wäre nicht nur deshalb wichtig, damit Bildungsungleichheiten zumindest nicht größer werden – sondern auch, damit etwa in Schulgremien die Interessen aller Eltern vertreten werden und nicht nur die weniger Eltern“, so Spieß, frühere Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin und heute Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Dementsprechend sollten sowohl die Politik als auch Schulen mehr Anstrengungen unternehmen, Eltern aus allen Bildungsgruppen für solche Aufgaben zu gewinnen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 10.11.2021

Zahl der Geburten von Januar bis August 2021 um 1,3 % höher als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis August 2021 sind in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 524 000 Kinder zur Welt gekommen. Damit stieg die Zahl der Geburten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht um 1,3 %. Zwischen den einzelnen Monaten gab es deutliche Unterschiede. Während sich die Geburtenzahl im Januar kaum veränderte, stieg sie im Februar und April um rund 3 % und im März um 7 % im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Von Mai bis Juli gab es dagegen einen leichten Rückgang. Für August 2021 ist ein solcher Vergleich aufgrund der Datenlage noch nicht aussagekräftig.

Auffällig war die Zunahme der Geburten von Geschwisterkindern, also zweiten, dritten und weiteren Kindern in den Monaten März und April 2021 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Das Geburtenplus geht vor allem auf die Mütter mit deutscher Staatsangehörigkeit zurück, die bereits mindestens ein Kind hatten. Ihre Schwangerschaften begannen im Juni und Juli 2020, als sich die Corona-Lage nach dem ersten Lockdown entspannt hatte. Die deutliche Zunahme der Geburten von Geschwisterkindern war aber temporär und hat sich ab Mai 2021 nicht weiter fortgesetzt.

Zunahme der Geburten im Westen, Rückgang im Osten

Die Geburtenzahl stieg im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Westdeutschland um 2,6 %, in den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) nahm sie dagegen um 2,1 % ab. Im Osten setzte sich damit der rückläufige Trend der letzten Jahre fort. Die Zunahme der Geburten im Westen wich dagegen von der bisherigen tendenziell stagnierenden Entwicklung ab.

Methodische Hinweise:

Die Angaben für 2021 beruhen auf einer Sonderauswertung vorläufiger Daten zu Geburten nach dem Geburtsmonat. Die Daten sind noch unvollständig und verändern sich mit jeder weiteren Aktualisierung, da Geburten für zurückliegende Monate nachgemeldet werden können. Insbesondere für August 2021 ist daher ein Vergleich mit dem Vorjahresmonat noch nicht aussagekräftig. Jedoch liegen die Angaben nach dem Geburtsmonat näher an den endgültigen Ergebnissen als die sonst übliche Nachweisung vorläufiger Monatswerte. Diese beziehen sich auf den Zeitpunkt der Lieferung und Bearbeitung der Geburtenmeldungen in der Statistik (sogenannter Berichtsmonat) und können vom tatsächlichen Geburtsmonat abweichen. Für einen Vergleich mit den endgültigen monatlichen Geburtenzahlen der Vorjahre sind die Angaben nach einzelnen Berichtsmonaten nur eingeschränkt geeignet.

Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für das Jahr 2021 werden im Juli 2022 veröffentlicht. Die Geburtenzahlen im Vergleichszeitraum des Jahres 2020 beziehen sich auf die Geburtsmonate und werden sich nicht mehr verändern.

Weitere Informationen:

Die Ergebnisse nach Geburtsmonaten bis Dezember 2020 sowie vorläufige Geburtenzahlen nach Berichtsmonaten von Januar bis August 2021 sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung bietet die Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 16.11.2021

  • Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 führt zu mehr wohngeldberechtigten Haushalten
  • Rund 618 200 Haushalte bezogen am Jahresende 2020 Wohngeld
  • Ausgaben für Wohngeld im Vorjahresvergleich um 38 % auf rund 1,3 Milliarden Euro gestiegen

Am Jahresende 2020 haben rund 618 200 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das waren 1,5 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, damit gegenüber 2019 um 22,6 % oder rund 113 800 gestiegen. Am Jahresende 2019 hatten noch rund 504 400 Haushalte Wohngeld bezogen. Der Anstieg hängt mit der zum Jahresanfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform zusammen, die mehr Haushalte als zuvor zum Wohngeldbezug berechtigt. Möglicherweise haben auch Einkommensverluste der Haushalte infolge der Corona-Krise zum Anstieg beigetragen.

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Hintergrund für den beobachteten Anstieg an Wohngeldhaushalten ist die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Wohngeldreform. Durch das Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) sind mehr Haushalte als zuvor wohngeldberechtigt. Mit der Reform wurden beispielsweise Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben und der Wohngeldanspruch auf höhere Einkommensbereiche ausgeweitet.

Neben der Wohngeldreform können sich die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte sowie auf die Höhe des gezahlten Wohngelds ausgewirkt haben. Das Ausmaß dieser Effekte infolge pandemiebedingter Einkommensrückgänge lässt sich allerdings nicht quantifizieren.

Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten auf Wohngeld angewiesen

Im Ländervergleich waren private Haushalte mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2020 am häufigsten auf Wohngeld angewiesen. Dort bezogen 2,7 % der Haushalte Wohngeld. In Bayern war der Anteil mit 0,9 % am geringsten.

Durchschnittlicher monatlicher Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten bei 177 Euro

Ende 2020 hatten in rund 96 % der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). Rund 4 % der Wohngeldhaushalte waren sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug Ende 2020 bei reinen Wohngeldhaushalten 177 Euro, bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 167 Euro. Zum Vergleich: Ende 2019 war der Wohngeldanspruch bei reinen Wohngeldhaushalten mit 153 Euro etwas geringer als bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten mit 158 Euro. Ein Ziel des Wohngeldstärkungsgesetzes war eine Leistungsverbesserung für Haushalte mit geringem Einkommen sowie eine alle zwei Jahre erfolgende Leistungsanpassung. Die letzte Wohngelderhöhung gab es am 1. Januar 2016.

Ausgaben des Bundes und der Länder für Wohngeld um 357,6 Millionen Euro gestiegen

Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gaben Bund und Länder im Jahr 2020 zusammen rund 1,311 Milliarden Euro für Wohngeld aus. Das waren rund 38 % oder 357,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2019 hatten die Ausgaben für Wohngeld 953,6 Millionen Euro betragen.

Weitere Informationen:

Basisdaten und lange Zeitreihen können in der Tabelle Haushalte mit Wohngeld (22311-0001) in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 12.11.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Kinder und Familien dürfen nicht zum Opfer regionaler Macht- und europäischer Abschottungspolitik werden. Die AWO fordert gemeinsam mit 27 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen den Stopp von Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

28 NGOs fordern: "Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrecht am 20.11.2021 fordert der AWO Bundesverband zusammen mit weiteren 27 Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden in einem gemeinsamen Appell die nächste Bundesregierung dazu auf Menschenrechte von Kindern auch an den EU-Außengrenzen zu achten.

Zentrale Forderungen des gemeinsamen Appells sind:

  • Um  aktuellen Situation an den EU-Außengrenzen entgegen zu treten müssen Resettlement- und humanitäre Aufnahmeprogramme sowie andere legale Zugangswege ausgebaut und die Hürden für Familienzusammenführungen gesenkt werden.
  • der Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren muss sichergestellt werden
  • Um Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, muss das Grenzmanagement der EU-Mitgliedstaaten von einem transparenten, unabhängigen und effektiven Monitoringmechanismus begleitet werden.
  • Humanitäre Organisationen sowie Menschen- und Kinderrechtsorganisationen müssen  immer umgehenden und umfassenden Zugang zu den betroffenen Menschen in den Notsituationen erhalten

Hintergrund

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig zahllose geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren. Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze ist ein Symptom für strukturelle Verfehlungen in der europäischen Migrationspolitik, das sich auch an anderen EU-Außengrenzen finden lässt. Überall reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Push-Backs und der Androhung des Baus von neuen Zäunen. Ferner droht bei einer Nicht-Aufnahme die Zurückweisung in ihre Herkunftsländer.

Appell: Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

Quelle: Newsletter AWO Bundesverband e. V. vom 19.11.2021

Es war eine Überraschung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz:

Der Initiative des Bundesrates Anfang 2021 ist es letztendlich zu verdanken, dass das Angebot der Schulsozialarbeit in einem neuen § 13a SGB VIII verankert wurde. Damit ist klar: Angebote der Schulsozialarbeit in Deutschland sind eine gesetzlich geregelte Leistung der Jugendhilfe. Es war ein langer und mühsamer Weg, der von vielen Initiativen aus Bundesverbänden und Wissenschaft, von vielen kleinen Anfragen und zwei Debatten im Bundestag geprägt war. In der bundespolitischen Diskussion zeigte sich dabei stets die politische Widersprüchlichkeit im Umgang mit dem Ziel einer gesetzlichen Verankerung von Schulsozialarbeit auf Bundesebene. Einerseits wurde die Bedeutung und Wichtigkeit von Schulsozialarbeit uneingeschränkt gelobt; andererseits wurde auf den Föderalismus verwiesen, der es der Bundesregierung untersagt, in die Bildungshoheit der Länder einzugreifen.

Beiliegender Artikel von Dieter Eckert, ehemaliger Referent für Jugend- und Schulsozialarbeit im AWO Bundesverband, und Dr. Herbert Bassarak, langjährig Professor für Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der TH Nürnberg, geht auf Spurensuche nach den Ursprüngen und Entwicklungslinien des § 13a SGB VIII. Der Beitrag vermittelt erste Einschätzungen zur Bedeutung der gesetzlichen Verortung für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und zeigt weitere Verbindungslinien im novellierten SGB VIII auf.

Quelle: Newsletter AWO Bundesverband e. V. vom 17.11.2021

Anlässlich des Internationalen Männertags am 19. November fordert das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. die künftige Bundesregierung auf, Gleichstellungspolitik in den Fokus ihrer Arbeit der nächsten vier Jahre zu stellen und dabei Männer mit in den Blick zu nehmen. Gleichstellung geht alle Geschlechter an und gleichstellungspolitischer Fortschritt braucht auch das Engagement von Jungen und Männern.

“Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung, dass sie das Potenzial von Männern als gleichstellungspolitische Akteure voll anerkennt und gleichstellungsorientierte Männerpolitik endlich verlässlich fördert”, so Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer des Bundesforum Männer e.V.

Vor der neuen Bundesregierung liegen große politische Herausforderungen, bei denen Fragen der Geschlechtergerechtigkeit nicht länger nachrangig behandelt werden dürfen. Die Corona-Pandemie macht deutlich, wie fragil gleichberechtigte Verhältnisse sind und wie stark strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fortwirkt. Um gleichstellungsorientierte Männerpolitik und eine moderne Gleichstellungspolitik insgesamt wirksam umsetzen zu können, braucht es jetzt dringend zukunftsweisende politische Maßnahmen!

Männer übernehmen Verantwortung – partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern

Das Bundesforum Männer e.V. erwartet deshalb, dass die künftige Bundesregierung ernst macht und familien- wie sozialpolitisch die Weichen auf Zukunft stellt. Hierzu gehören die Einführung einer Lohnersatzleistung für die Angehörigenpflege genauso wie eine Armut verhindernde Kindergrundsicherung. Das Familienrecht muss entrümpelt werden. Das überholte Leitbild der Versorger-Ehe gehört endlich ausrangiert. Ziel muss eine Rechtslage sein, die partnerschaftliche und gleichberechtigte Aufgaben- und Chancenteilungen zulässt und erleichtert. Dazu braucht es Maßnahmen und Rahmenbedingungen wie:

  • Die Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und die Vaterschaftsfreistellung von zwei Wochen nach Geburt mit Lohnersatzleistung.
  • Einvernehmliche Lösungen im Abstammungs- und Kindschaftsrecht zu Fragen der rechtlichen und sozialen Vaterschaft sowie verbesserte Rahmenbedingungen für die Vielfalt der gelebten Betreuungsformen vor und nach Trennung und Scheidung.
  • Anerkennung der Vereinbarkeitsbedarfe im Lebensverlauf, z.B. durch flexible Arbeitszeitmodelle und geeignete Arbeitszeitpolitik.
  • Ausbau von Programmen und Projekten mit dem Ziel, mehr Männer in Erziehungs- und Pflegeberufe zu bringen.

Nationale Strategie für Jungen- und Männergesundheit

Zudem fordert das Bundesforum Männer e.V. eine geschlechtersensible Gesundheitspolitik, die auch die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Jungen und Männern mit einbezieht: Risikoverhalten, Alkohol- und Drogenkonsum, psychische Erkrankungen, Unfälle, Suizide sind nur einige Themen, bei denen ein spezifischer Blick auf die Zusammenhänge zwischen männlichen Verhaltensmustern, gesellschaftlichen Verhältnissen und gesundheitlichen Problemen von Jungen und Männern notwendig ist. Mehr als zwei Drittel der Alkohol- und Drogenabhängigen und über 80% der Alkohol- und Drogentoten sind männlich. 75% aller Selbsttötungen werden von Männern begangen und 70% der Obdachlosen und 95% der Inhaftierten in Deutschland sind Männer. *

Die Zahlen machen deutlich: wir brauchen eine Männergesundheitsstrategie, die Impulse der WHO-Männergesundheitsstrategie von 2018 für Europa aufnimmt und in Form einer nationalen Männergesundheitsstrategie weiterentwickelt.

* Quelle: RKI: Gesundheitliche Lage der Männer in Deutschland (2014); Stat. Bundesamt: Thema Suizid (2019); PKS (2020).

Quelle: Pressemitteilung BUNDESFORUM MÄNNER – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V. vom 19.11.2021

Eine Mehrheit der Deutschen würde für eine gute Pflege aller Bürgerinnen und Bürger höhere Beiträge zur Pflegeversicherung in Kauf nehmen. Das geht aus einer repräsentativen Civey-Umfrage der Diakonie Deutschland hervor. Für eine gute Pflege sehen sie weiter den Staat und nicht nur die Familie in der Pflicht.

Für die Diakonie-Vorständin Maria Loheide sprechen die Umfrageergebnisse deutlich für eine umfassende Pflegereform. Die ist längst überfällig und muss von der künftigen Bundesregierung zügig auf den Weg gebracht werden: „Gute Pflege gibt es nicht zum Nulltarif. Das wissen die Menschen und  sind bereit, mehr dafür zu bezahlen. Gute Pflege für alle Menschen ist möglich und hängt nicht vom persönlichen Vermögen ab. SPD, FPD und Grüne sind gut beraten, diese Ergebnisse in ihrer Koalitionsvereinbarung zu berücksichtigen. Die Menschen erwarten, dass die Finanzierung der Pflege in Zukunft gesichert ist und auf einer soliden Basis steht.“

Die Diakonie Deutschland zeige mit ihrem Konzept für eine grundlegende Pflegereform, dass eine gute Pflege mit einer begrenzten Eigenbeteiligung für die pflegebedürftigen Menschen finanzierbar sei. „Moderate Beitragserhöhungen, die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und das Heranziehen von Kapital- und Mieterträgen bei der Beitragsbemessung sind wie Steuerzuschüsse wichtige Elemente des notwendigen Finanzierungsmixes“, so Loheide.

51,9 Prozent der Befragten stimmten der Frage zu, dass sie für eine gute pflegerische Versorgung höhere Beiträge in Kauf nehmen würden. 37,2 Prozent antworteten mit nein bzw. eher nein (15,6 Prozent), elf Prozent sind unentschieden. Von den 18- bis 29-Jährigen würden sogar über 67 Prozent mehr Geld für eine gute pflegerische Versorgung zahlen. In der Gruppe der über 65-Jährigen sind es 55 Prozent.

„Wenn es um die dringend nötige Reform der Pflege geht, fürchtet die Politik die hohen Kosten: für mehr Personal, für bessere Gehälter, für Beratung und Entlastungen von Angehörigen. Dabei ist den meisten Menschen klar, dass gute Pflege in Zukunft mehr kosten wird. Sie sind bereit, mehr zu bezahlen, damit auch sie sich auf eine sichere pflegerische Versorgung verlassen können. Um sinnvoll vorsorgen zu können und pflegebedürftige Menschen nicht mit ständig steigenden und unkalkulierbaren Kosten zu belasten, muss die Pflegeversicherung eine Vollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung werden“, so Loheide.

In einer immer älter werdenden Gesellschaft sei es wichtig, jetzt die Weichen für eine demografiefeste Pflegereform zu stellen: „Schon jetzt fürchten viele ältere Menschen, dass sie bei Pflegebedürftigkeit die Kosten nicht finanzieren können und auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Das dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen“, sagt Loheide mit Blick auf die ständig steigende Eigenbeteiligung. Im Bundesdurchschnitt müssen Pflegebedürftige derzeit monatlich 2.125 Euro für einen Platz im Pflegeheim bezahlen. Können sie diesen Beitrag nicht finanzieren, hilft die Kommune mit Sozialleistungen aus.

„Vorschläge, Modelle und Finanzierungskonzepte für eine nachhaltige Pflegereform liegen seit langem vor. Die kommende Bundesregierung muss sie aufgreifen und endlich konkrete Schritte umsetzen“, fordert Loheide. „Deshalb brauchen wir sehr schnell einen Pflegegipfel und im Anschluss ein Gremium von Expertinnen und Experten, um die konkreten Schritte anzugehen.“

Auf die Frage, „Nehmen Sie die pflegerische Verantwortung eher als Aufgabe des Staates oder der privaten Familien wahr?“, antworteten 35 Prozent der Befragten, sie sähen eindeutig den Staat in der Verantwortung, 19 Prozent nannten die Familie und 44 Prozent beide.

Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag der Diakonie Deutschland vom 5. bis 8. November 2021 rund 5.000 Personen befragt. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 2,5 Prozent repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung.

Weitere Informationen:

Grafiken zum Download: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Civey_Umfrage_pflegerische_Versorgung-1.jpg

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Civey_Umfrage_pflegerische_Versorgung-2.jpg

Konzept der Diakonie Deutschland für eine grundlegende Pflegereform:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Diakonie-Texte_PDF/06_2019_Grundlegende_Pflegereform.pdf

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/pflegereform-umsetzen-gesundheitssystem-staerken

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.11.2021

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert im Rahmen der Weiterentwicklung der Düsseldorfer Tabelle, die Armutsrisiken von Kindern Alleinerziehender nicht weiter zu verschärfen. Die Düsseldorfer Tabelle, Leitlinie für den Unterhaltsbedarf, dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Unterhaltsstreitigkeiten. Um den sich stetig wandelnden Lebensbedingungen gerecht zu werden, wird die Tabelle regelmäßig, zuletzt im Jahresrhythmus, weiterentwickelt. So steht auch für das kommende Jahr eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung von Unterhaltsbeträgen an.

Mit Besorgnis nimmt der djb zur Kenntnis, dass die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages für das kommende Jahr eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle vorschlägt, die sich auf die finanzielle Lage etlicher Mütter und ihrer Kinder negativ auswirken wird.

45,2 Prozent der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland leben bei einem alleinerziehenden Elternteil. Es ist daher im hohen Maße irreführend, wenn die Unterhaltskommission darauf abstellt, dass die zwischen 2008 und 2021 angeordneten Steigerungen des Kindesunterhalts zu einer „überproportionalen Erhöhung“ des Kindesunterhalts beigetragen haben sollen. Mit einem Mindestunterhalt etwa für 6- bis 11-jährige Kinder in Höhe von 451 Euro im Jahr 2021 ist es kaum möglich, sämtliche Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Wohnen zu bestreiten. „Gerade die Wohnkosten für das Kind drücken nämlich ganz erheblich“, so die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig.

Ebenso irreführend ist es, mit der kontinuierlichen und „überproportionalen“ Steigerung des Mindestunterhalts die vorgeschlagene Erhöhung des Selbstbehalts zu rechtfertigen. Die Steigerung des Mindestunterhalts dient lediglich der Annäherung an den tatsächlichen Bedarf der Unterhaltsberechtigten. Die Erhöhung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten hingegen führt zu weiteren Lücken in der Bedarfsdeckung der unterhaltsberechtigten Kinder. Auch die erneut angedachte schrittweise Streichung der vierten Altersstufe schmälert vor allem das Budget in den Haushalten der Alleinerziehenden. Die vorgeschlagene Änderung beim Bezugsrahmen für die Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle würde im Ergebnis dazu beitragen, dass noch mehr Kinder als bisher mit diesem ohnehin schon zu gering bemessenen Mindestunterhalt auskommen müssten. „Eine Verschlechterung der Lage von Millionen Haushalten Alleinerziehender ist weder gerecht, noch entspricht sie dem Kindeswohl“, so Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb.

Rund 2,09 Millionen Mütter und etwa 435.000 Väter waren im Jahr 2020 alleinerziehend. Eine den Vorschlägen der Unterhaltskommission entsprechende Gestaltung der Düsseldorfer Tabelle würde vor allem die deutlich stärker von Armut bedrohten Haushalte alleinerziehender Mütter treffen. Schon jetzt müssen zu viele betreuende Mütter aus ihren eigenen Einkünften weit über die Grenzen des Selbstbehalts hinaus Finanzierungslücken für ihre Kinder schließen. Sie können keine Beträge bis zur Selbstbehaltsgrenze für den eigenen Bedarf zurücklegen – anders als die unterhaltspflichtigen Väter. Eine weitere Belastung der oft in der Teilzeitfalle sitzenden betreuenden Elternteile muss dringend vermieden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. − Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen vom 17.11.2021

Breites Bündnis fordert die Bundesregierung und die EU-Kommission mit einem gemeinsamen Appell auf, die Rechte der Geflüchteten an den EU-Außengrenzen zu wahren.

Die Menschen im Grenzgebiet in Belarus müssen umgehend Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren in Europa erhalten. Statt Abschottung und rechtswidrigen Push-Backs fordern die 28 unterzeichnenden Organisationen, zu denen auch der Paritätische Gesamtverband gehört, einen sofortigen und verbesserten Zugang zum Grenzgebiet für humanitäre Organisationen, um die betroffenen Geflüchteten versorgen zu können.

“Der Umgang mit Schutzsuchenden an der EU-Außengrenze ist eine politische, rechtliche und im Ergebnis humanitäre Katastrophe. Den Betroffenen – unter ihnen viele Kinder und Jugendliche – muss dringend geholfen werden und ihr Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren in Europa darf nicht länger mit Füßen getreten werden”, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig zahllose geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren.

“Die aktuelle Reaktion der EU, schutzsuchende Menschen ihr Recht auf Asyl zu verweigern und sie in ihre Herkunftsstaaten, in denen ihnen Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen drohen, zurückzuschicken, ist eine Schande für die Europäische Union,” so Kerstin Becker, Referentin für Flüchtlingspolitik beim Paritätischen Gesamtverband.

Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze ist ein Symptom für strukturelle Verfehlungen in der europäischen Migrationspolitik, das sich auch an anderen EU-Außengrenzen finden lässt. Überall reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Push-Backs und der Androhung des Baus von neuen Zäunen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern, dass die Krise im Sinne der geflüchteten Menschen, unter ihnen Familien und Kinder, gelöst wird. Dazu gehören Evakuierungen, der Zugang zu Asylverfahren in der EU und eine umgehende humanitäre Versorgung.

Folgende Organisationen haben den Appell unterzeichnet:

Amadeu Antonio Stiftung, Amnesty International Deutschland e.V., Arbeitsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), Ärzte ohne Grenzen e.V., AWO Bundesverband, Brot für die Welt e.V., Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e.V., Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Diakonie Deutschland, ECPAT Deutschland e.V., Equal Rights Beyond Borders, International Rescue Committee, Jesuitenflüchtlingsdienst, Jugendliche ohne Grenzen, JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland e.V., National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention, OUTLAW.die Stiftung, Plan International, PRO ASYL, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), Save the Children Deutschland e.V., Seebrücke – Schafft Sichere Häfen!, SOLWODI Deutschland e.V., SOS-Kinderdorf e.V., terre des hommes Deutschland e.V., World Vision Deutschland e.V.

Dokumente zum Download: Appell: Kinderrechtsverletzungen stoppen! 322 KB

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2021

  • Bundeszuschüsse reichen nicht für notwendige versicherungsfremde Leistungen wie das Mutterschaftsgeld
  • „Betrag zwischen 40 und 45 Milliarden Euro ist vermutlich notwendig“

Der Sozialverband VdK fordert, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wird, dauerhaft zu erhöhen: „Es ist gut und richtig, dass der Zuschuss für das kommende Jahr auf 14 Milliarden Euro erhöht wird. Das ständige Zuschießen von Geld in den Gesundheitsfonds zeigt aber auch, dass der bislang vorgesehene Zuschuss zu gering ist. Er muss dauerhaft erhöht werden“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Um die notwendige Erhöhung berechnen zu können, müssten die Kosten für die sogenannten versicherungsfremden, also nicht beitragsgedeckten, Leistungen aber erst einmal präzise ermittelt werden.

Bentele verwies darauf, dass viele gesellschaftspolitisch veranlasste Leistungen wie der Krankenversicherungsschutz für Ehepartner und Kinder, das Mutterschaftsgeld oder die Unterstützung von einkommensschwachen Menschen, die aus dem Gesundheitsfonds gezahlt werden, unbedingt notwendig seien. „Darum ist es aber auch wichtig, dass diese Leistungen durch Bundeszuschüsse bezahlt werden. Allerdings reichen die jährlich hierfür vorgesehenen 14,5 Milliarden bei weitem nicht aus“, so Bentele.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands lagen die Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen schon in 2017 bei rund 37,5 Milliarden Euro. Andere Berechnungen gehen weit darüber hinaus und belaufen sich auf bis zu 57 Milliarden Euro. „Ein Betrag zwischen 40 und 45 Milliarden Euro ist vermutlich realistisch“, sagte die VdK-Präsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 18.11.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 17. , 24. November 2021, 01. und 08. Dezember 2021

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Neue Workshopserie „!plus Themen“ startet im November mit den Schwerpunkten Kinderrechte, Kindeswohl, Partizipation

Das Kindergarten plus Onlineseminarangebot wird erweitert. Unter dem Titel „!plus Themen“ startet ab November als erstes eine Live-Online-Workshopserie mit den Schwerpunkten Kinderrechte, Kindeswohl und Partizipation. Die Kosten für drei wählbare Workshoptermine betragen insgesamt 100,00 € (inkl. Teilnahmebescheinigung).

Die Serie ist buchbar unter: https://kindergartenplus.de/shop-seminare/.

Die Workshops werden gestaltet von Prof. Dr. Jörg Maywald (Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam) und Bianka Pergande (Geschäftsführerin der Deutschen Liga für das Kind).

Themen sind

  • 17.11.2021, 16.00 – 18.00: Eltern für Kinderrechte begeistern: Kinderrechtsbasierte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Prof. Dr. Jörg Maywald,
  • 24.11.2021, 16.00 – 18.00: Die Kita als sicherer Ort für Kinder /Grenzverletzendes Verhalten von Fachkräften mit Bianka Pergande,
  • 01.12.2021, 16.00 – 18.00: Signale von Widerstand und Beschwerden erkennen und angemessen reagieren Bianka Pergande
  • 08.12.2021, 16.30 – 18.30: Eltern für Kinderrechte begeistern: Kinderrechtsbasierte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Prof. Dr. Jörg Maywald.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 16. Dezember 2021

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen e.V.

Erstmalig wird sich in Thüringen ein Fachtag mit den Chancen und dem Mehrwert europäischer Familienbildung für hiesige Kommunen beschäftigen.
Neben einem grundsätzlichen Blick auf die Sinnhaftigkeit europäischer Begegnungsprojekte bietet der Fachtag konkrete Einblicke in Planung, Umsetzung und Finanzierung europäischer Familienbegegnungen.

Während des Fachtages haben interessierte Kommunen/Landkreise die Möglichkeit, mit Vertreter:innen des Modellprojekts „FaTI – Familiy Trainer international“ ins Gespräch zu kommen und exklusive Unterstützung für Begegnungsprojekte in 2022/23 in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Gleichstellung ist möglich – wenn die unbezahlte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt ist.

Wenn es um Sorgearbeit geht, also Kinderbetreuung, Pflege, Kochen und Putzen, dann scheinen immer noch zuerst die Frauen „zuständig“ zu sein. Zumindest verwenden sie täglich deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und in der Familie. Wer hängt die Wäsche auf? Diese Frage wird selten überhaupt gestellt, und wenn doch, dann lautet die Antwort meistens: die Frau! Das gilt auch für das Kochen, das Abholen der Kinder von der Kita oder die Unterstützung älterer Angehöriger.

Die Menschen entscheiden selbst, wie sie ihren Alltag organisieren. Diese Entscheidungen werden aber durch ihr Umfeld beeinflusst. Im Ergebnis dieses Wechselspiels aus privater Entscheidung und gesellschaftlichem Umfeld beobachten wir, wie unterschiedlich sich Lebensläufe von Frauen und Männern entwickeln: Männer sind häufiger, länger und durchgängiger erwerbstätig. Frauen hingegen wenden im Durchschnitt täglich 52,4 Prozent – umgerechnet 87 Minuten – mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer. Das ist der sogenannte Gender Care Gap.

Diese Ungleichverteilung ist auch ein gesellschaftliches Problem. Frauen gehen aufgrund der Übernahmen von Sorgearbeit seltener einer Erwerbsarbeit nach, die sie bis ins Alter finanziell absichern wird. Männer sind weniger an der Sorgearbeit beteiligt, ohne die gesellschaftliches Leben und wirtschaftliches Wachstum gar nicht möglich wären.

Warum entwickeln sich die Lebensläufe auseinander? Warum werden Menschen zu „Sorgepersonen“ oder zu „Erwerbspersonen“? Welche Faktoren beeinflussen die Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit? Und wie lässt sich die Sorge- und Erwerbsarbeit gerechter aufteilen? Dieses Dossier findet Antworten auf diese Fragen. Es fasst die Ergebnisse eines Forschungsberichtes zusammen (Gärtner et al., 2020).

Erwerbs- und Sorgearbeit gleich zu verteilen ist Voraussetzung dafür, Ungleichheiten in der Gesellschaft abzubauen, um allen Menschen – unabhängig vom Geschlecht – ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Den vollständigen Dossier finden Sie hier.

Mit ihrer milliardenschweren Stabilisierungspolitik hat die Bundesregierung in der Corona-Krise zahlreiche Arbeitsplätze und Unternehmen sowie gesamtwirtschaftliche Kaufkraft in Deutschland gesichert. Viele Hilfen haben aber kaum die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern berücksichtigt, beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt sowie im Steuer- und Sozialsystem. Daher ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung der Hilfspakete zugleich Schieflagen in der Gleichstellung von Frauen und Männern noch weiter vergrößert werden. So zeigt die Analyse des zu erwartenden Nutzen durch die Maßnahmen: 38 Prozent der 108 untersuchten Maßnahmen dürften Männern eher nutzen als Frauen, für 21 Prozent ist der absehbare Nutzen für Frauen größer einzuschätzen als für Männer. Bei rund 41 Prozent ist der Nutzen für beide Geschlechter gleich groß einzuschätzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie, die die erwartbaren Auswirkungen der drei zentralen Corona-Hilfspakete der Bundesregierung beleuchtet.* Berücksichtigt man, wie viel Geld für verschiedene Stabilisierungsmaßnahmen vorgesehen ist, dürften die geschlechtsspezifischen Ungleichgewichte sogar noch weitaus größer ausfallen, so die Analyse der Forscherin Dr. Regina Frey. Auch längerfristige Beschäftigungseffekte sind vor allem in Branchen zu erwarten, in denen bislang deutlich mehr Männer als Frauen arbeiten.  

„Die Studienergebnisse bedeuten selbstverständlich nicht, dass nicht auch Frauen von den Corona-Hilfspaketen profitiert haben und profitieren. Aber sie zeigen, dass viele Maßnahmen so aufgesetzt waren, dass sie seltener und in geringerem Umfang Frauen nutzen als Männern“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Auch wenn die Entscheidungen unter hohem Zeitdruck erfolgen mussten, wurde die unbedingt notwendige und längst vorgeschriebene Abschätzung von Gesetzesfolgen auf die Gleichstellung ausgerechnet bei diesen Multi-Milliarden-Paketen offenbar nicht effektiv vorgenommen. Deshalb dürften sie insgesamt besondere Belastungen, die zum Beispiel viele Mütter tragen mussten, wenn sie angesichts geschlossener Schulen und Kitas ihre Erwerbsarbeit reduziert haben, nicht ausgleichen, sondern den Rückstand zu Männern eher noch vergrößern. Das ist ein Beispiel für eine `geschlechterblinde´ Politik, wie es sie im Jahr 2021 eigentlich nicht mehr geben sollte.“

Die Befunde unterstreichen: „Für die neue Bundesregierung gibt es in Sachen Gleichstellungspolitik viel zu tun“, betont die WSI-Direktorin. Dazu zählt Kohlrausch nicht nur eine deutlich bessere Evaluierung von Gesetzesfolgen, sondern auch eine Politik, die „mehr existenzsichernde Beschäftigung für Frauen“ fördere. Dazu gehöre neben weiteren kräftigen Investitionen in öffentliche Kinderbetreuung und den Sozial- und Care-Sektor insgesamt auch der Abbau von falschen Anreizen wie der Privilegierung von Minijobs und dem Ehegattensplitting. Zudem sei es wichtig, noch viel stärker als bisher der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Die Untersuchung wird heute auf einer digitalen Pressekonferenz vorgestellt, an der auch Elke Hannack, DGB-Vize und Vorsitzende des Kuratoriums der Hans-Böckler-Stiftung, teilnimmt (siehe auch die Zitate zur PK unten).   

In der Studie analysiert Regina Frey, die als Expertin für Gleichstellungsfragen Kommunen, Bundesländer und Bundesbehörden berät, die drei zentralen Corona-Hilfspakete der Bundesregierung. Diese umfassen nach der Untersuchung 108 abgrenzbare Maßnahmen mit einer großen Bandbreite: Das Kurzarbeitsgeld (KUG) zählt ebenso dazu wie der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende oder der Kinderbonus, die Innovationsprämie für E-Autos wie auch die Förderung von Gebäudesanierungen. Auch Unterstützungszahlungen für Selbständige, die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder die Förderung der Quantentechnologie sind enthalten. Die Studie beruht auf plausibilisierten Annahmen zur Wirkung der Maßnahmen, denn bisher sind kaum Auswertungen zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Hilfen und Förderungen zugänglich (mit Ausnahme des Kurzarbeitsgeldes). Daher können bei den Finanzvolumina einzelner Maßnahmen aktuell auch keine genaueren Differenzierungen nach Geschlecht vorgenommen werden. Je nachdem, ob der absehbare Nutzen für beide Geschlechter annähernd gleich groß ist oder ob eher ein Nutzen für Männer oder für Frauen angenommen werden kann, wird das gesamte vorgesehene Volumen einer Maßnahme einer dieser Kategorien zugeordnet.     

Bei 86 der Maßnahmen identifizierte die Forscherin einen direkten Nutzen für Personen. Hierzu zählen beispielsweise die Milderung von Einkommensausfällen aufgrund der Schließung von Betreuungsangeboten, Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung in der akuten Krise, aber auch Kredite und staatliche Garantien. Für 78 dieser Maßnahmen mit einem Nutzen für Personen lagen Informationen zum veranschlagten Budget vor. Es beläuft sich auf insgesamt knapp 600 Milliarden Euro, worin allerdings auch ein großer Anteil an Krediten und Haftungsgarantien enthalten ist (361 Milliarden Euro).

Ob das jeweilige Instrument Frauen und Männern annähernd gleichermaßen nutzen kann oder einem Geschlecht klar mehr als dem anderen, ermittelt die Forscherin anhand von drei Parametern, die in der Studie für jede Einzelmaßnahme dokumentiert werden. Untersucht werden zum einen direkte Nutzeneffekte der Corona-Hilfsmaßnahmen nach Geschlecht. Zum anderen geht es um in die Maßnahmen eingelagerte Regelungen, die dazu führen, dass diese für Frauen und Männer nicht gleichermaßen gut greifen können. Drittens geht es um zu erwartende Beschäftigungseffekte für Männer und Frauen. So wird beispielsweise das Instrument Kurzarbeitsgeld zum einen von Männern im Durchschnitt stärker in Anspruch genommen. Zudem besteht eine Verzerrung, denn die Lohnersatzleistung ersetzt einen festen Prozentsatz des ausgefallenen Nettoeinkommens. Das ist bei vielen verheirateten Frauen niedriger als bei Männern mit gleichem Bruttoeinkommen, weil sie die besonders ungünstige Steuerklasse V gewählt haben. Hier spricht Frey von einem „inhärenten Verzerrungseffekt“, der dazu führt, dass das Instrument für Frauen und Männer nicht gleich wirksam sein kann. Hinzu kommt, dass Frauen insgesamt im Durchschnitt weniger verdienen und besonders häufig in Minijobs arbeiten, die nicht über KUG abgesichert sind.

Die Auswertung kommt zu folgenden Kernergebnissen:

– Von 35 der 86 Maßnahmen oder 41 Prozent ist zu erwarten, dass sie Frauen und Männern annähernd gleich stark nutzen. Bei 33 Maßnahmen oder 38 Prozent ist davon auszugehen, dass sie eher Männern nutzen. Lediglich für 18 Maßnahmen kann erwartet werden, dass sie eher Frauen nutzen, das entspricht 21 Prozent.

– Da Maßnahmen, die absehbar eher Männern nutzen, oft ein besonders großes finanzielles Volumen umfassen, sind die Unterschiede hier sogar noch größer: 68 Prozent der insgesamt eingeplanten knapp 600 Milliarden Euro sind für Instrumente vorgesehen, die eher Männern nutzen dürften, bei 25 Prozent ist der Nutzen gleich einzuschätzen. Nur 7 Prozent des Volumens wurden für Maßnahmen eingeplant, die Frauen eher nutzen können als Männern.

– Bei insgesamt 15 Maßnahmen wirken sich „inhärente Verzerrungen“ auf den geschlechtsspezifischen Nutzen aus. In 14 Fällen geschieht das zu Ungunsten von Frauen, so wie etwa beim Kurzarbeitsgeld durch die oben beschriebene Kombination von Nettolohnorientierung und Steuerklassenverteilung. Auf diese 14 Maßnahmen entfällt ein Budget von knapp 150 Milliarden Euro. Lediglich in einem Fall ist der Nutzen für Frauen größer: Durch die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialkasse.

– 49 Maßnahmen haben indirekte, längerfristige Wirkung auf die Schaffung von zusätzlicher Beschäftigung. Davon entfallen 40 oder 82 Prozent auf Branchen, in denen aktuell vor allem Männer arbeiten, etwa Energiewirtschaft, Informationstechnologie oder Schiffbau. 8 Maßnahmen bzw. 16 Prozent fördern Wirtschaftszweige, in denen beide Geschlechter annähernd gleich stark vertreten sind. Lediglich in einem Fall, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, verbessern sich die Beschäftigungsaussichten in einer aktuell „frauendominierten“ Branche.

Zitate zur Pressekonferenz:

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, Kuratoriumsvorsitzende der Hans-Böckler-Stiftung:

„Die Gleichstellungswirkung staatlicher Maßnahmen darf nicht dem Zufall überlassen bleiben, wenn es mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft vorangehen soll. Wir brauchen eine nachhaltige Gleichstellungsstrategie und bei allen Regierungsvorhaben schon in der Planung einen Gleichstellungscheck. Das ist unser Anspruch an eine neue Bundesregierung, die sich dem Fortschritt verschreiben will!“

Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI:

„Viele Instrumente der hier untersuchten Pakete zur Krisenabwehr könnten geschlechtsspezifische Ungleichheiten verstärken. Ein wichtiger Grund ist, dass die in der Regel erforderliche geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung nicht effektiv genug vorgenommen wurde und daher nicht dazu führte, dass effektive Mechanismen eines Nachteilsausgleichs für Frauen eingeführt wurden.“

Studienautorin Dr. Regina Frey:

„Es braucht ein Monitoring der Hilfen und Förderungen im Rahmen der Anti-Krisen-Politik, das nach Geschlecht und gegebenenfalls auch nach anderen sozialen Kategorien differenziert. Eine gleichstellungsorientierte Planung und Steuerung von Kriseninterventionen ist internationaler Standard und Teil eines guten Regierungshandelns.“

Analyse von drei Maßnahmen-Paketen des Bundes zur Bewältigung der Coronakrise aus Gleichstellungsperspektive. WSI Study Nr. 29, November 2021

Kindergrundsicherung, Infrastruktur und Digitalpakt 2.0
zusammendenken

Zum Download

Bildungs- und Kinderarmut sind zwei Seiten einer Medaille – effektiv und dauerhaft wirksam können beide nur bekämpft werden, wenn es gelingt, neben der finanziellen Besserstellung der Familien auch die Angebotsseite zu stärken und monetäre, infrastrukturelle und digitale Leistungen dauerhaft miteinander zu verzahnen.

Der Vorschlag eines Bildungs- und Teilhabegesetzes (BuTG) will eine stabile Infrastruktur für qualitativ hochwertige Bildungs- und Teilhabeangebote gewährleisten: BuT-Leistungen sollen verbessert und ausgeweitet und ein echter Anspruch auf digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot eingeführt werden. Ein ergänzender Infrastrukturauftrag gewährleistet, dass an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen und Gemeinden Lernförderung und soziale wie kulturelle Angebote ausgebaut werden. Gemeinsam mit einer Kindergrundsicherung kann so ein wirklicher Neustart der Familienförderung gelingen.

Die Autor/innen widmen sich in diesem Papier den relevanten Fragen, die sich an den Schnittstellen ergeben, ebenso wie den Kosten und Wirkungen. Auch Zukunftsfragen wie eine mögliche digitale Administrierung der Bildungs- und Teilhabeleistungen werden beleuchtet.

Die Studie finden Sie hier.

Zur Autorin und zum Autor:

Dorothee Schulte-Basta ist Referentin für Sozialpolitik im Bereich Politische Bildung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung. Dort arbeitet sie insbesondere zu den Themen Familienpolitik, Sozialpolitik und Gaming in der politischen Bildung. Ihr familienpolitischer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. 

Prof. Dr. Michael Wrase ist Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht an der Stiftung Universität Hildesheim und am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Seine Forschungsthemen sind Verfassungsrecht, Bildungs- und Sozialrecht sowie Rechtssoziologie, insbesondere Rechtswirkungsforschung.

Jetzt als Download oder Print verfügbar. 

Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen!

Der AWO-Flyer Inter*Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist veröffentlicht worden und kann unter werbung@awo.org (Artikel-Nr. 12127, 50Gebinde) bestellt werden.

Zielgruppen sind AWO-Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Eltern und darüber hinaus Interessierte.

Hintergrund:

Im Mai 2021 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz entspricht die Bundesregierung den wiederholten Empfehlungen und Forderungen, gesetzliche Verbote von „geschlechtsnormalisierenden“ Eingriffen zu erlassen. Geschützt werden soll mit dem Gesetz das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit „Varianten“ der Geschlechtsentwicklung. Damit einher geht, dass diese Kinder grundsätzlich vor unnötigen Behandlungen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden sollen. Denn bisher wurden in Deutschland an Kindern, die nach der Geburt weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden konnten, häufig Operationen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen vorgenommen, die medizinisch nicht immer notwendig waren, sondern in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienten.

Durch die neue Gesetzeslage zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung und gesellschaftliche Veränderungen werden mehr Inter*Kinder unter anderem in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sichtbar sein.

Auch die Arbeiterwohlfahrt begrüßt diese Entwicklung als Schritt in die richtige Richtung und will Inter*Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege willkommen heißen.

Die in diesem Zusammenhang deutlich gewordenen Informations- und Beratungsbedarfe sollen mit dem hier zu diesem Thema vorgelegten Flyer berücksichtigt werden. Zielgruppen sind AWO-Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Eltern und alle Interessierten. 

Am 19.11.2021 geht eine neue Plattform zur UN-Kinderrechtskonvention online. Hier finden sich alle deutschsprachigen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an einem Ort. 

Die Plattform ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auf der Plattform werden alle existierenden deutschen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zusammengetragen. Alle Bemerkungen, die es noch nicht auf Deutsch gibt, werden von den Kooperationspartnerinnen Stück für Stück übersetzt. 

Susanne Feuerbach, Amtsleiterin des Frankfurter Kinderbüros und Vorstand der BAG Kinderinteressen e.V., sagt über das Projekt: „Wir wollen eine Lücke schließen. Es gibt schon eine Reihe Übersetzungen von einzelnen Allgemeinen Bemerkungen, sie stammen aus ganz unterschiedlichen Quellen im deutsch-sprachigen Raum und sind im Netz verstreut. Wir bündeln nun alle Allgemeinen Bemerkungen auf einer deutschen Website.“ Erstmalig können Anwender*innen nun auf einen Blick erkennen, ob eine Bemerkung bereits ins Deutsche übersetzt wurde und diese direkt abrufen. 

Bei den Allgemeinen Bemerkungen handelt es sich um Erläuterungen des UN-Ausschusses zur Kinderrechtskonvention und damit um eine wichtige Grundlage für alle, die mit ihr arbeiten. „Auch die politischen Verantwortungträger_innen sind gefragt: die Bundesregierung und Landesregierungen. Da ist oft noch viel zu wenig bekannt, wie die einzelnen Artikel der Konvention gut umgesetzt werden können. Das hat auch der Ausschuss immer im Blick, wenn er Allgemeine Bemerkungen verfasst,“ betont Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. 

Erst im März 2021 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eine neue Allgemeine Bemerkung veröffentlicht. Es geht um die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Diese Bemerkung wurde von den Kooperationspartnerinnen sofort übersetzt und einer Expert_innengruppe zur redaktionellen Überarbeitung vorgelegt. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 hat es in sich: „Der UN-Ausschuss hat mehr als 700 Kinder und Jugendliche aus 28 Ländern einbezogen und die Beteiligten haben sehr klare Aufträge formuliert: Sie wollen in ihrer Privatsphäre geschützt werden. Sie wollen wissen, wie sie sich dagegen wehren können, wenn Unternehmen ihre Daten sammeln und Werbung auf sie zuschneiden,“ so Claudia Kittel. „Diese Bemerkung, da sind wir uns einig, wird ein neues Bewusstsein für die Rolle digitaler Welten für Kinder und Jugendliche schaffen,“ resümiert Susanne Feuerbach. 

kinderrechtekommentare.de

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ZFF-Info

ZFF-Info 15/2021

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), dass einige Unterstützungsmaßnahmen für Familien bestehen bleiben sollen, mahnt aber langfristige Rettungsschirme an.

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sollen ein bundeseinheitlicher Katalog möglicher Schutzvorkehrungen eingeführt sowie Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden. Gleichzeitig ist geplant, dass diverse Unterstützungsmaßnahmen in Kraft bleiben: Dazu gehören der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie zum Kinderzuschlag (Aussetzung bzw. Vereinfachung der Vermögensprüfung), der Fortbestand der Entschädigungszahlung bei Verdienstausfall für Eltern, deren Kinder bspw. bei Schulschließungen oder Quarantäneanordnungen zu Hause betreut werden müssen, die Verlängerung des ausgeweiteten Anspruchs auf Kinderkrankengeld auf 30 Tage sowie die vereinfachte Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Pflege- und dem Familienpflegezeitgesetz.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir alle sehnen uns nach einer Rückkehr zur Normalität und dem Ende der Pandemie. Für viele Familien ist die Corona-Krise jedoch noch lange nicht vorbei. Zum einen wirken die psychischen und finanziellen Belastungen, die durch Kinderbetreuung und Homeschooling, Verdienstausfall oder Jobverlust entstanden sind, noch immer nach. Hinzu kommt ein geschlechterpolitischer „Backlash“ in der Verteilung von Sorgearbeit. Zum anderen sind es gerade die jüngsten in unserer Gesellschaft, die noch nicht geimpft werden können. Sie sind – auch aufgrund fehlender Testkapazitäten in Kitas und mangelnder Ausstattung z.B. mit Luftfiltern – in besonderem Maße von Quarantäne, COVID-Erkrankungen und eventuellen Kita- bzw. Schulschließungen betroffen. Daher ist es wichtig und notwendig, dass einige der Unterstützungsmaßnahmen, die in den vergangenen Monaten Familien zur Verfügung standen, trotz Auslaufen der epidemischen Lage verlängert werden.“

Altenkamp fordert daher: „Die verhandelnden Koalitionsparteien haben nun die Chance, gute Rahmenbedingungen für Familien in der Pandemie und darüber hinaus zu schaffen. Dringend brauchen Kinder, Jugendliche und Familien auf lange Sicht gute kommunale Unterstützungsstrukturen, eine verstärkte pädagogische Begleitung in Kita und Schule sowie Erholungsmaßnahmen. Nur eine umfassende Kindergrundsicherung kann für den angekündigten Neustart in der Familienförderung sorgen, für pflegende Angehörige müssen gut abgesicherte Teilzeitoptionen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geschaffen werden. Wir brauchen kinder-, jugend- und familienfreundliche Lösungen zur Bekämpfung der Krisenfolgen!“

Das Positionspapier “Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!” des ZFF zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.11.2020

SCHWERPUNKT I: Koalitionsverhandlungen

Notwendigkeiten für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Hilfen für Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern in Anlehnung an die Empfehlungen der AG KipkE

Die unterzeichnenden Fachverbände und Personen weisen die zukünftige Bundesregierung auf einen weiterhin dringenden fachlichen und bundesrechtlichen Handlungsbedarf für Familien mit psychisch- und suchterkrankten Eltern hin und fordern die Koalitionspartner*innen auf, das Thema in die politischen Verhandlungen und eine zukünftige Koalitionsvereinbarung aufzunehmen.

Einige der Empfehlungen der von der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode eingerichteten Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern1 wurden bei der Novellierung des SGB VIII und in Anpassungen des SGB V sowie untergeordneter Regelwerke berücksichtigt. Wichtige Grundlagen und nächste Umsetzungsschritte fehlen jedoch, so dass bis heute am individuellen Bedarf orientierte, sozialgesetzbuchübergreifende, familienorientierte Hilfen nicht strukturell verortet sind und somit bei den Betroffenen auch nicht ankommen.

Die durch die Pandemie bedingte Isolation vieler Familien, verbunden mit gesundheitlichen und finanziellen Bedrohungen und einer nach wie vor bestehenden Stigmatisierungsgefahr psychischer Erkrankungen und Suchterkrankungen, hat die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen nochmals deutlich verschärft.

Wir unterstützen das Statement des Bundesverbands für Erziehungshilfe e. V. (AFET) und des Dachverbands Gemeindepsychiatrie e. V. vollumfänglich, die noch ausstehenden Forderungen der Arbeitsgruppe in der nächsten Legislaturperiode zeitnah umzusetzen.

Neben den von den beiden Fachverbänden formulierten Prioritäten zu SGB-übergreifenden, komplexen und mischfinanzierten Leistungen, klaren rechtlichen Regelungen zur strukturierten, verpflichtenden Kooperation der beteiligten Systeme, der Entwicklung von kommunalen Gesamtkonzepten qualitätsgesicherter, rechtskreisübergreifender Hilfesysteme und der Einführung eines qualitativen Monitorings erscheinen uns als zentral für eine gelingende Umsetzung der AG KipkE-Empfehlungen:

  • Blick auf die Familie als Gesamtsystem: Unabhängig davon, ob psychisch oder suchterkrankte Eltern oder Kinder im ambulanten oder stationären psychiatrischen oder psychotherapeutischen Kontext versorgt werden, sind die Wechselwirkungen auf Familienangehörige mit zu beachten und Hilfen aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe und Familienhilfe sowie ggf. weiteren Hilfesystemen (z. B. SGB IX, Frühe Hilfen etc.) zusammenzuführen. In erwachsenenpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Kontexten sollten Kinder von Patient*innen systematisch mitgedacht und in den Blick genommen werden, ebenso müssen erkrankte Eltern in kinder- und jugendpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Kontexten berücksichtigt werden.
  • Interdisziplinäre Lotsen- und Ankerteams – Koordination und Vernetzung als eigene Leistung: Die zentrale Bedeutung von Koordination und Vernetzung aller Leistungen für Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen ist über traditionelle SGB-Grenzen hinweg durch wissenschaftliche Evidenz gesichert (s. o.). Sie sollte daher als eigene Leistungsart für diese Personengruppe in allen Sozialgesetzbüchern verankert werden.
  • An den aktuellen Bedarfen der betroffenen Familien orientierte Bereitstellung und auskömmliche Finanzierung von integrierten Eltern-Kind-Diagnostik- und Therapieplätzen
  • Finanzierung der Mehrpersonensettings ambulant, teil- und vollstationär: Um eine integrierte Behandlung von Familienmitgliedern zu ermöglichen, ist es notwendig, deren Finanzierung über SGB V auch mit zwei oder mehr Indexpatient*innen sicherzustellen (für das (teil-)stationäre Setting bietet dazu die erfolgte Weiterentwicklung der OPS-Codes zum Eltern-Kind-Setting, auch mit der neuen Möglichkeit einer „bifokalen“ Behandlung von 2 Index-patient*innen, eine gute Grundlage). Im Bereich der Prävention, d. h. wenn noch keine entsprechenden Diagnosen bei den Familienmitgliedern vorliegen, sollten familienbezogene komplexe Hilfeleistungen „SGB-säulenübergreifend“ (SGB V, SGB VIII, SGB IX etc.) gesetzlich ermöglicht werden.
  • Prävention: Zentrales Ziel muss es sein, die Prävention manifester Erkrankungen von belasteten und gefährdeten Kindern psychisch erkrankter Eltern gezielt zu verbessern, indem geeignete komplexe Leistungen endlich etabliert und finanziert werden. Gleiches gilt umgekehrt für hochbelastete, aber ggf. noch nicht manifest erkrankte oder diagnostizierte Eltern psychisch erkrankter Kinder.
  • Fort- und Weiterbildung der beteiligten Berufsgruppen der unterschiedlichen SGB-Säulen mit Fokus auf einem gemeinsamen Fallverständnis: Gelingende Kooperation ist auf ein gemeinsames Grundverständnis der jeweiligen Kompetenzen und Perspektiven angewiesen und profitiert von einer gemeinsamen Sprache.
  • Wissenschaftliche Begleitung / Forschung: Auch wenn es bereits einige aussagekräftige deutsche Studien zur Situation von Kindern und Jugendlichen psychisch kranker Eltern, der Situation psychisch kranker Erwachsener als Eltern und auch als Paar sowie zu einzelnen Förderangeboten gibt, muss das sich verändernde rechtskreisübergreifende Handlungsfeld weiterhin beforscht werden.

Die Bedarfe der Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern und ihrer Familien dürfen in der nächsten Legislaturperiode nicht an den Rand der politischen Aufmerksamkeit gedrängt, sondern müssen zentral im Fokus gehalten werden. Erste Entwicklungen in eine positive Richtung der strukturellen, systemübergreifenden Regelversorgung der Zielgruppe sind erfolgt und müssen jetzt breiter etabliert und weiterverfolgt werden.

Die unterzeichnenden Institutionen stehen der Bundesregierung auch in der nächsten Legislaturperiode mit ihrer Expertise zur Umsetzung der Empfehlungen zur Verfügung.

Das vollständige Impulspapier mit Informationen aller unterzeichnenden Fachverbände finden Sie hier.

Quelle: Meldung Deutsche Liga für das Kind vom 02.11.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) mahnen die seit Jahrzehnten ungelöste Benachteiligung von Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an.

„Die Koalitionsverhandlungen bieten die Möglichkeit, einen seit Jahrzehnten schwelenden Verfassungskonflikt in der gesetzlichen Sozialversicherung zu lösen. Es geht um eine gleichmäßige und faire Beitragserhebung. Familien unterstützen die umlagefinanzierten Sozialsysteme bis heute durch zwei Beiträge: Zum einen durch die kostenaufwendige Erziehung neuer Beitragszahler und zum anderen durch Geldbeiträge. Anstatt jedoch die Ungerechtigkeit der doppelten Beitragsbelastung gesetzlich zu beseitigen, zwingt die Bundespolitik die Familien trotz eines klaren Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Klageweg“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern bei der Erhebung zu Sozialversicherungsbeiträgen verfassungswidrig belastet werden, weil der neben den Geldbeiträgen erbrachte und ebenso systemnotwendige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber verneinte in einer Kurzstellungnahme die Forderungen der Karlsruher Richter. Seitdem müssen sich Familien durch die Instanzen klagen. Inzwischen sind die Klagen im Rahmen von mehreren Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Das Ziel der klagenden Familienverbände: die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. „Das Kinderexistenzminimum muss auch in der Sozialversicherung von Abgaben freigestellt sein. Im Steuerrecht ist das längst der Fall“, so Ulrich Hoffmann.

Die Zeit ist reif dafür, die Sozialversicherung wieder auf die Füße zu stellen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes „Der Generationenvertrag des Sozialstaates ruht auf den Leistungen der Familien. Der fehlende Kinderfreibetrag und die hohen Beitragsbelastungen in der gesetzlichen Sozialversicherung entziehen Familien mit mehreren Kindern und Durchschnittseinkommen – das zeigt der jährliche Horizontale Vergleich – die wirtschaftliche Grundlage.“

Zudem müssen alle Familien hinnehmen, dass sie gegenüber Haushalten ohne Kinder ökonomisch benachteiligt werden und auf allen Märkten das Nachsehen haben – nicht zuletzt auf dem immer teurer werdenden Wohnungsmarkt. Das wird die demografische Krise verschärfen und die Umlagesysteme weiter destabilisieren. Wir brauchen eine familiengerechte Sozialversicherung, in der die Leistung Kindererziehung für den Generationenvertrag anerkannt wird.

Der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken fordern die Koalitionäre dringend auf, einen Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen.

Kampagne zur Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung www.elternklagen.de

Deutscher Familienverband
www.deutscher-familienverband.de

Familienbund der Katholiken
www.familienbund.org

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. und Familienbund der Katholiken vom 02.11.2021

Mit den laufenden Koalitionsverhandlungen wird entschieden, welche politischen Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden. Ganz oben auf die Agenda muss auch die Überwindung der Altersarmut. Seit Jahren steigt insbesondere die Altersarmut von Frauen deutlich. Vor diesem Hintergrund fordert die Diakonie Deutschland die verhandelnden Fraktionen auf, die Weiterentwicklung der Grundrente zu einem Kernthema der Koalitionsverhandlungen zu machen.

„Altersarmut betrifft Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter, überdurchschnittlich. Es ist unbedingt notwendig, wirksame Regelungen gegen Altersarmut im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Frauen, aber auch Männer, die über lange Jahre Sorgearbeit übernommen haben und dadurch im Alter von Armut bedroht sind, dürfen nicht vergessen werden. Beim Renteneintritt wird für die Grundrente das Einkommen der letzten zwei Jahre zugrunde gelegt. Das ist unlogisch“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Die 2020 eingeführte Grundrente ist ein erster Schritt. Doch die bestehenden Anspruchsvoraussetzungen einer Beitragszahlung von über 33 Jahren bei größerem Beschäftigungsumfang sind gerade für viele Frauen ein Hindernis – insbesondere für Frauen mit mehreren Kindern und für Alleinerziehende. Darum fordert die Diakonie wesentliche Erleichterungen bei der Einkommens- und Vermögensprüfung. Weiter sollten während der Erziehungszeiten die Rentenbeiträge für Teilzeitarbeit aus Steuermitteln so aufgestockt werden, dass eine Beitragszahlung wie in Vollzeitbeschäftigung erfolgt.

Die Diakonie schlägt zudem ein Modell vor, das das aktuelle Alterseinkommen zum Maßstab macht und die Vermögensprüfung abschafft. Diese sei überflüssig, da fast nie anrechenbares Vermögen ermittelt werde.

Loheide: „Jeder Euro Rentenbeitrag muss sich lohnen. Für die gesetzlichen Rentenansprüche müssen in der Grundrente und in der Grundsicherung immer Freibeträge gelten. Es ist nicht sinnvoll, mehr als 30 Jahre Beitragszahlung vorauszusetzen, um überhaupt einen Grundrentenanspruch zu erzielen. Diese Hürde können gerade Erziehende mit mehreren Kindern oft nicht nehmen.“

Weitere Informationen:

Erklärung zu den Koalitionsverhandlungen: „Grundrente vereinfachen – Altersarmut von Frauen wirksam bekämpfen“: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/21-11-09_Grundrente_und_Altersarmut_von_Frauen_F.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.11.2021

eaf befürchtet zu wenige Impulse der Zeit- und Familienpolitik bei den Koalitionsverhandlungen

Die „Rushhour des Lebens“ mit ihrer hohen Belastung durch Familien, Haus- und Erwerbsarbeit fordert Eltern in ganz erheblichem Maße und bringt insbesondere Mütter und Väter von jüngeren Kindern oft an ihre Belastungsgrenze. Im Sondierungspapier für die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP sind zeitpolitische Maßnahmen zur Unterstützung von Familien außen vor geblieben. Diese sind für eine moderne Familienpolitik und für Gleichstellung aber essentiell. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) weist mit Nachdruck auf die Lücke hin und fordert die Koalitionäre auf, diesen wichtigen Aspekt in die Verhandlungen unbedingt mit einzubeziehen:

„Eltern benötigen wesentlich mehr zeitlichen Spielraum bei der Gestaltung von Erwerbstätig­keit und Familienleben. Nur so gewinnen sie Ressourcen, mit denen sie auf die wechselnden Anforderungen ihres Alltags in Familie und Beruf flexibel reagieren können. Mütter und Väter wollen heutzutage beides, beruflich erfolgreich und aktive, fürsorgende Eltern sein. Die neue Bundesregierung sollte mit zeitpolitischen Instrumenten unbedingt den gesetzlichen Rahmen weiterentwickeln, der solche zeitlichen Spielräume möglich macht“, so Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf.

Die eaf fordert:

  • Ausbau des Elterngeldes: Der nicht übertragbare Teil des Elterngeldes für den zweiten Elternteil sollte auf sechs Monate erhöht werden, wobei die Höchstbezugsdauer von einem Jahr für den ersten Elternteil beibehalten werden soll. Dies ergibt ein frei aufteilbares Modell von 6 + 6 + 6 Monaten.
  • Dynamische Elternarbeitszeit: Im Anschluss an die Elternzeit bis zur Einschulung des jüngsten Kindes muss eine flexible Arbeitszeitregelung für Eltern jüngerer Kinder entwickelt werden.

Vaterschaftsfreistellung: Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil um den Zeitpunkt der Geburt eines Kindes.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 03.11.2021

“Der Druck auf SPD und Grüne, bei den Regelsätzen eine deutliche Erhöhung im Koalitionsvertrag festzuschreiben, ist riesig”, so Ulrich Schneider.

Die ganz große Mehrheit (85%) der Bevölkerung glaubt nicht, dass die aktuellen Hartz IV-Leistungen ausreichen, um den alltäglichen Lebensunterhalt bestreiten zu können. 811 Euro im Monat werden im Durchschnitt als nötig erachtet, ein Betrag der 80 Prozent über dem liegt, was alleinlebenden Grundsicherungsbeziehenden derzeit tatsächlich zugestanden wird (446 Euro). Dies ergibt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband mahnt eine klare Festlegung der Ampel-Koalition auf eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze an. Es könne nicht sein, dass ausgerechnet die Ärmsten in dieser Gesellschaft von der neuen Bundesregierung in ihrer Not im Stich gelassen werden.

„Die Umfrage belegt, wie wenig die Regelsätze mit der praktischen Lebensrealität zu tun haben. Sie sind kleingetrickst, viel zu niedrig und manifestieren Armut statt sie zu beseitigen. Ein Blick auf die Preise im Supermarkt genügt, um zu sehen, dass diese Armutssätze nicht reichen, um über den Monat zu kommen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische fordert von der künftigen Bundesregierung entschlossenes Handeln zur Abschaffung von Armut. Die Anhebung der Grundsicherung auf ein armutsfestes Niveau sei mit Priorität anzupacken und im Koalitionsvertrag verbindlich zu verankern, appelliert der Verband an die Verhandler*innen einer Ampel-Koalition. “Wir reden hier vom Existenzminimum und der bitteren Alltagsnot von Millionen von Menschen. Keine Koalition kann es sich erlauben, hier untätig zu bleiben“, so Schneider. Die derzeit geplante Erhöhung der Regelsätze um 0,7 Prozent zum 1.1.2022 sei klar verfassungswidrig und werde vor dem Verfassungsgericht landen, warnt er unter Verweis auf ein entsprechendes Rechtsgutachten. Nach Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz deutlich über 600 Euro liegen.

Dies wird durch eine aktuelle Meinungsumfrage untermauert: 85 Prozent der Befragten gehen nicht davon aus, dass die in Hartz IV und Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen Regelsätze ausreichen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. 67% geben an, zur Bestreitung des Lebensunterhaltes – ohne Wohnkosten – von  600 Euro und mehr zu benötigen Im Durchschnitt  gingen die Befragten  sogar von 811 Euro aus.

Mit Blick auf die aktuellen Koalitionsverhandlungen halten es sechs von  zehn  Befragten für  wichtig, dass  sich  SPD  und  Grüne  mit  der  Forderung nach einer bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze durchsetzen. Unter Anhänger*innen der beiden Parteien sind es sogar  75% (SPD) bzw. 77% (Grüne). “Der Druck auf SPD und Grüne, bei den Regelsätzen eine deutliche Erhöhung im Koalitionsvertrag festzuschreiben, ist riesig”, betont Schneider mit Blick auf die Daten.

Die repräsentative Umfrage wurde vom 28. Oktober bis 2. November 2021 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes durchgeführt. Insgesamt wurden 1.027 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Dokumente zum Download

Umfrage zu Regelsätzen 816 KB

Weiterführende Links

Siehe auch: Umfrage zu Steuerpolitik

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.11.2021

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf (20/15) zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt. Anlass ist die geplante Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die am 25. November ausläuft, sofern sie nicht verlängert wird.

Geplant ist die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a IfSG. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu ergreifen. Ferner würden gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit zeitnah ermöglicht, heißt es in dem Entwurf.

Zugleich werde dafür gesorgt, dass Kindern und anderen vulnerablen Gruppen, für die kein Impfangebot verfügbar sei, der notwendige Schutz rechtssicher gewährleistet werden könne.

Der neue Katalog sei auf Vorkehrungen beschränkt, die in der jetzigen Phase der Pandemie sinnvoll und angemessen sein könnten. Die je nach regionaler Lage differenzierte Anwendung bleibe gewährleistet.

In Paragraf 28a, Absatz 7 IfSG werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können.

Genannt werden die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch die Möglichkeit für Arbeitgeber, unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner sollen die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden.

Geplant sind auch die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch „bewährte Vorgaben“ zum betrieblichen Infektionsschutz sollen für drei Monate fortgeführt werden.

Die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötigen Regelungen im Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und im SGB XI sollen auch nach Ende der epidemischen Lage und über das Jahresende 2021 hinaus gelten. Der Entwurf sieht zudem die Fortführung von Sonderregelungen in der Pflege bis Ende März 2022 vor.

Schließlich soll die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweise unter Strafe gestellt werden. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse soll ausdrücklich im Strafgesetzbuch erfasst werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1079 vom 09.11.2021

Einzelmaßnahmen wie zusätzliche Kinderkrankentage konnten während der Pandemie nicht verhindern, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt weiter ins Hintertreffen geraten sind. Hilfreich wäre unter anderem mehr Mitbestimmung.

Es ist hierzulande noch ein weiter Weg, bis Frauen und Männer im Job wirklich gleiche Chancen haben: „Schon vor der Pandemie zeigte sich auf vielen Ebenen, dass der Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Männern und Frauen in Deutschland nicht umgesetzt ist“, stellt Bettina Kohlrausch in einer aktuellen Studie fest. Ein wichtiger Grund sei die doppelte Belastung von Frauen durch Beruf und Familie. Wie sich die Coronakrise in diesem Zusammenhang ausgewirkt hat, hat die WSI-Direktorin anhand von Daten der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung analysiert. Ausgewertet wurden Angaben von über 5000 Personen, die an fünf Befragungswellen zwischen April 2020 und Juni 2021 teilgenommen haben. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zum Teil noch vertieft haben. Als Gegenmittel empfiehlt die Forscherin mehr Homeoffice, reduzierte Arbeitszeiten, mehr Zeitsouveränität für alle Beschäftigten und einen Kulturwandel auf betrieblicher Ebene, zu dem mehr Mitbestimmung beitragen könnte.

Bei der Sorgearbeit sei sowohl vor als auch während der Pandemie die Hauptlast auf die Frauen entfallen, schreibt Kohlrausch. Zuletzt haben 69 Prozent der befragten Frauen und 64 Prozent der Männer angegeben, dass sich in ihrer Familie hauptsächlich die Mutter um die Kinder kümmert. Weil die Belastung durch Schul- und Kitaschließungen insgesamt gestiegen ist, hat der „Gender Care Gap“ in absoluten Zahlen zugenommen. Der Anteil der Männer, die die Hauptlast der Sorgearbeit übernommen haben, war zwar zu Beginn der Krise von etwa 5 Prozent auf rund 11 Prozent gestiegen, hat sich später aber wieder auf dem Vorkrisenniveau eingependelt. Studien der WSI-Forscherinnen Yvonne Lott und Aline Zucco zeigen, dass eine gerechtere Arbeitsteilung innerhalb der Partnerschaft vor allem dann geglückt ist, wenn Väter im Homeoffice oder mit reduzierter Arbeitszeit tätig waren.

Die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit dürfte der Untersuchung zufolge dazu beigetragen haben, dass die befragten Frauen sich sowohl familiär als auch finanziell und beruflich im Schnitt stärker belastet fühlten als die Männer. Sie mussten zudem häufiger im Job kürzertreten, um Kinder zu betreuen: Im April 2020 hatten 24 Prozent der Frauen im Vergleich zu 13 Prozent der Männer aus diesem Grund ihre Arbeitszeit reduziert, im Juni 2021 waren es 13 im Vergleich zu 5 Prozent. Der „Gender Time Gap“, also der Rückstand von Frauen gegenüber Männern bei der wöchentlichen Arbeitszeit, hat sich infolgedessen von 5,2 auf in der Spitze 6,3 Stunden vergrößert. Es fällt auf, dass diese Entwicklung sich im Verlauf der Pandemie verstetigt hat: Im Juni 2021 betrug der Rückstand immer noch 5,9 Stunden. Laut der Analyse ist ein Negativeffekt bei den Arbeitszeiten von Frauen auch dann feststellbar, wenn man familiäre Verpflichtungen als Grund ausklammert. „Das bedeutet, dass Frauen während der Pandemie stärker als Männer vom Arbeitsmarkt verdrängt wurden und dass dies nicht ausschließlich auf die größere Verantwortung von Frauen für die Kinderbetreuung zurückzuführen ist“, so die Soziologin. Der strukturelle Nachteil von Frauen scheine sich verstärkt zu haben.

Die Politik habe durchaus reagiert, erklärt Kohlrausch, beispielsweise durch besseren Zugang zu Notbetreuung während der Schul- und Kitaschließungen. Zudem seien der Anspruch auf Kinderkrankentage ausgeweitet und Arbeitgeber mit Blick auf den Infektionsschutz verpflichtet worden, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Um sich um ihre Kinder kümmern zu können, haben 55 Prozent der befragten Eltern flexible Arbeitszeiten und 40 Prozent mobiles Arbeiten genutzt. Kinderkrankentage wurden dafür nur von 20 Prozent in Anspruch genommen und haben damit eine deutlich geringere Rolle gespielt – obwohl sie explizit zur Entlastung von Eltern eingeführt worden waren. Kohlrausch führt das darauf zurück, dass viele Beschäftigte angesichts hoher Arbeitsverdichtung keine Möglichkeit sehen, ihr Arbeitsvolumen zu reduzieren, ohne dass Aufgaben unerledigt bleiben. Dass Frauen mit 17,9 Prozent Kinderkrankentage seltener genutzt haben als Männer mit 21,9 Prozent, dürfte auch damit zusammenhängen, dass sie häufiger befristet oder in Teilzeit tätig sind. Denn wer sich in einer eher schwachen Arbeitsmarktposition befindet, nehme solche Rechte seltener in Anspruch. Bei der Zahl der genutzten Kinderkrankentage liegen die Frauen mit durchschnittlich fünf Tagen allerdings vor den Männern mit vier Tagen.

„In der Gesamtschau zeigt sich, dass sich die bereits vor der Krise existierenden Ungleichheitsstrukturen in der Krise verschärfen und damit auch langfristig zu einer wachsenden Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen könnten, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird“, resümiert die Wissenschaftlerin. Von den Erfahrungen mit der Pandemie lasse sich lernen, dass Homeoffice und ein geringeres Arbeitszeitvolumen hier helfen könnten. Dass nur ein Fünftel der Befragten Kinderkrankentage genutzt hat, zeige, dass flexible Arbeitszeit nicht funktioniert, wenn Beschäftigte ihre gesetzlich verbrieften Rechte nicht in Anspruch nehmen können. Gleichstellungspolitik dürfe sich nicht darauf beschränken, Kinderbetreuungsangebote auszubauen, sondern müsse die betriebliche Ebene stärker in den Blick nehmen. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern, sollten die betrieblichen Mitbestimmungsrechte gestärkt und ausgebaut werden, beispielsweise bei der Ausgestaltung des Homeoffice.

Bettina Kohlrausch: Gleichberechtigung während der Pandemie, Wirtschaftsdienst 10/2021

Impuls-Beitrag als PDF 

Quelle: Ausgabe 17/2021 Hans Böckler Stiftung vom 04.11.2021

  • Kinder- und Jugendhilfe meldet rund 53 600 erzieherische Hilfen weniger als 2019
  • Besonders stark sank die Zahl der Erziehungsberatungen vor Ort
  • Hohe Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen durch Alleinerziehende

Im Corona-Jahr 2020 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland rund 963 000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge waren das rund 53 600 Fälle oder 5 % weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach einem kontinuierlichen Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 und ihrem Höchststand im Jahr 2019 erstmals zurückgegangen. Gleichzeitig fiel sie auch wieder unter die Millionengrenze, die sie bereits 2018 überschritten hatte. Von 2008 bis 2019 hatten sich die Erziehungshilfen um insgesamt 218 900 Fälle erhöht (+27 %). Hintergrund der Entwicklung im Jahr 2020 sind vermutlich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Insbesondere der Rückgang der Erziehungsberatungen vor Ort kann dadurch erklärt werden. In den Beratungsstellen wurden aber teils verstärkt telefonische Beratungen angeboten, die nicht in die Statistik eingehen.

Erzieherische Hilfen sind Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Das Spektrum reicht von Erziehungsberatungen über sozialpädagogische Familienhilfen bis hin zu Heimerziehungen. Auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf entsprechende Hilfen.

Im Jahr 2020 waren die erzieherischen Hilfen zu 71 % an Minderjährige, zu 11 % an junge Volljährige und zu 18 % an ganze Familien gerichtet, zum Beispiel als sozialpädagogische Familienhilfe. Dabei dauerte eine abgeschlossene Erziehungshilfe im Schnitt 11 Monate.

Erziehungsberatungen vor Ort fallen von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand

Am häufigsten wurden von ratsuchenden Eltern, Familien oder jungen Menschen Erziehungsberatungen vor Ort in Anspruch genommen – im Jahr 2020 allerdings deutlich seltener als in den Vorjahren: Insgesamt rund 438 500 solcher Beratungen haben Jugendämter, Caritas, Diakonie und andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2020 bei persönlichen oder familiären Problemen und zur Lösung von Erziehungsfragen oder bei Trennung und Scheidung durchgeführt. In 59 % aller Fälle hatten vorrangig die Eltern, in 30 % die gesamte Familie und in weiteren 12 % der Fälle vorrangig die jungen Menschen Hilfe gesucht. Im Schnitt dauerte eine abgeschlossene Beratung 6 Monate.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erziehungsberatungen vor Ort um 38 400 Fälle (‑8 %) – und damit von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand – gesunken. Besonders auffällig war der Rückgang bei den Beratungen, die im Corona-Jahr 2020 neu begonnen hatten: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2020 rund 44 900 weniger Beratungen neu eingeleitet (-14 %). Hintergrund dieser Entwicklung dürften die im Jahresverlauf 2020 beschlossenen coronabedingten Einschränkungen sein, die persönliche Kontakte in den Beratungsstellen und an anderen Orten zeitweise erschwerten oder ganz verhinderten. Verschiedene Beratungsstellen weisen aber darauf hin, dass 2020 verstärkt Unterstützung per Telefon geleistet wurde. Rein telefonische Beratungen werden in der Statistik nicht erfasst.

Trends der Vorjahre setzen sich fort: Mehr Familienhilfen, weniger Heimerziehungen

Die Entwicklung der anderen Erziehungshilfen verlief dagegen unterschiedlich: Während die familienorientierten Hilfen 2020 das vierte Jahr in Folge zunahmen (+3 200 Fälle bzw. +2 %), gingen die anderen Einzelhilfen durchgängig zurück (-18 400 Fälle bzw. -5 %). Dies ist aber nur zum Teil durch die allgemeinen Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie zu erklären. Auch der Rückgang der unbegleitet eingereisten Minderjährigen spielt eine Rolle. Diese verlassen nun schrittweise wieder das System der Kinder- und Jugendhilfe, nachdem sie nach ihrer Einreise verstärkt dort betreut worden waren. So war zum Beispiel die Zahl der Heimerziehungen nach ihrem Höchststand von 148 100 Fällen im Jahr 2017 wie in den beiden Vorjahren auch 2020 weiterhin rückläufig (-9 200 Fälle bzw. -7%). Im Jahr 2020 wurden insgesamt noch rund 126 900 Heimerziehungen durchgeführt.

Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende, vor allem bei Transferleistungsbezug

427 900 oder 44 % aller erzieherischen Hilfen wurden 2020 von alleinerziehenden Müttern oder Vätern in Anspruch genommen. Damit erhielten Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen als zusammenlebende Elternpaare (33 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (16 %).

Noch weiter öffnet sich die Schere bei der Gruppe derer, die staatliche Transferleistungen bezogen. Bei 381 700 beziehungsweise 40 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), von Sozialhilfe, von bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder einem Kinderzuschlag. In dieser Gruppe waren sogar 57 % alleinerziehend, 22 % lebten als Elternpaar zusammen und 16 % als Elternteil in einer neuen Partnerschaft.

Methodischer Hinweis:

Rein telefonische Beratungen werden in der Statistik nicht erfasst. Zum einen ist davon auszugehen, dass sie kein gleichwertiger Ersatz für eine persönliche Beratung vor Ort sein können. Zum anderen ist eine Änderung der Methodik in der laufenden Erhebung nicht sinnvoll, da ansonsten die Auswirkungen von Sonderereignissen, also auch der Effekt der Pandemie, nicht abgebildet werden könnten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Erzieherische Hilfe“ und in der Datenbank GENESIS-Online unter „Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517)“ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 29.10.2021

Soziale Infrastruktur muss jetzt Übergang von Schule und Beruf absichern

Rund 217.700 junge Erwachsene unter 25 Jahren in Deutschland waren im September 2021 arbeitslos. Rund 50 Prozent aller an einer Ausbildung interessierten Jugendlichen gehen leer aus. Viele von ihnen haben die Hoffnung längst verloren, dass sich Ausbildung und Qualifizierung lohnen. Einige haben den Jobcentern und den Berufsbildungseinrichtungen den Rücken gekehrt. Ihnen kann ein Leben zwischen Aushilfsjobs und Wohnungslosigkeit drohen. Die Caritas fordert die neue Bundesregierung auf, Wort zu halten: jungen Menschen gute Startchancen zu eröffnen und den Übergang von der Schule in die berufliche Bildung für alle zu verbessern.

Jobcenter und Jugendhilfe haben Kontakt zu Jugendlichen verloren

An der Schwelle zwischen Schule und Beruf blieben in der Corona-Pandemie besonders viele junge Menschen hängen. „Viele Jugendliche sind während der Pandemie verloren gegangen. 84 000 Ratsuchende haben, laut Berufsbildungsbericht 2021, den Kontakt zur Berufsberatung der Arbeitsagenturen abgebrochen – das ist fatal für die jungen Menschen“, berichtet Eva Maria Welskop-Deffaa, gewählte Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Junge Menschen brauchen bedarfsgerechte Unterstützungsangebote am Übergang von der Schule in den Beruf, die auch unter schwierigen Umständen tragen. Dafür ist ein Netz sozialer Infrastruktur unabdingbar – überall in Deutschland, unabhängig von der Postleitzahl. Nur so können Kinder und Jugendliche den nötigen Zukunftsmut behalten“, so Welskop-Deffaa.

Hilfe besser verzahnen – Sanktionen endlich abschaffen

Wichtig ist dabei die Hilfe besser zu verzahnen, beispielsweise in der systematischen Kooperation von Schule, Jugendhilfe, Jobcenter und Kommune. Dadurch können Jugendliche eine Perspektive erhalten, damit sie sich nicht aus den Angeboten verabschieden. „Es braucht einen chancengerechten Ausbildungsmarkt, der allen jungen Menschen, auch denen aus prekären Lebenssituationen, eine qualifizierte Ausbildung und damit Armutsprävention ermöglicht“, so Welskop-Deffaa. Seit Jahren fordert die Caritas, endlich die verschärften Hartz-IV-Sanktionen gegen junge Erwachsene unter 25 Jahren und die Kürzung der Leistung für Unterkunft abzuschaffen. Diese haben häufig kontraproduktive Wirkung und führen dazu, dass Jugendliche dort, wo ihnen eigentlich geholfen werden soll, verloren gehen.

Jugendliche fühlen sich oft ohnmächtig und wollen zurecht mehr Beteiligung

„Das System, so wie es gerade ist, erwartet von den jungen Menschen Anpassung. Es nimmt wenig Rücksicht auf Gefühle wie Würde oder Scham. Und es erlaubt den Faktor Zeit nicht. Das muss sich ändern“, sagt Rebecca Weber, Sozialarbeiterin bei MOMO – the voice of disconnected youth* in Essen. Hier geht es zum Interview

Steigende Inzidenzen – Konsequenzen für Kinder und Jugendliche

Gerade die wieder steigenden Corona-Inzidenzen belasten Kinder und Jugendliche schwerwiegend. Die Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen müssen deshalb besser in den Blick genommen werden. „Wer hört schon einem Kind zu? Ich habe selten die Unterstützung gefunden, die ich gebraucht hätte“, erzählt Tanja Fischer, ehemals obdachlos, im Interview. Wichtig ist, dass junge Menschen mit einer aktiven Jugendpolitik bei den sie betreffenden Entscheidungen von Bund, Ländern, Kommunen, in Diensten und Einrichtungen sowie im Sozialraum beteiligt werden.

Armutswochen
Vom 17.10.2021, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut bis zum 14.11.2021, dem Welttag der Armen, ruft der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit seinen Fachverbänden Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und SKM Bundesverband auf, den Blick auf die belastete Situation von (benachteiligten) jungen Menschen in und nach der Pandemie zu richten.

Weiterführende Informationen
* MOMO – The Voice Of Diconnected Youth ist eine Gemeinschaft von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aktuell oder in der Vergangenheit von Obdachlosigkeit betroffen sind oder waren. Hier mehr Informationen zu MOMO

Von Oktober 2020 bis September 2021 wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 511.300 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das waren 19.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der überwiegende Teil sind betriebliche Ausbildungsstellen; sie verzeichnen ein Minus von 17.700 auf 496.800.
Insgesamt waren am 30. September 2021 noch 63.200 unbesetzte Ausbildungsstellen zu vermitteln. Gegenüber dem Vorjahr waren das 3.200 mehr. Besetzungsschwierigkeiten traten insbesondere in Hotel- und Gaststättenberufen, in Berufen in Lebensmittelherstellung und -verkauf, in der Gesundheitstechnik sowie in Bauberufen auf.
Zeitgleich waren 24.600 Bewerberinnen und Bewerber noch unversorgt. Damit blieben 6 Prozent der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot. (Quelle Bundesagentur für Arbeit, 28.10.2021)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 10.11.2021

Für verwundbare Personengruppe darf der Anspruch auf Testung nach dem Fristende im Dezember nicht enden.

Frauen, die sich in einer Kinderwunschbehandlung befinden, ein Kind erwarten oder gerade ein Kind geboren haben, sind besonders schutzbedürftig. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert die uneingeschränkte Weiterführung von kostenlosen Corona-Schnelltests für Schwangere, Stillende und Frauen in der Kinderwunschbehandlung über die derzeit gültige Frist hinaus.

„Kostenlose Tests sind für stillende Frauen und werdende Mütter besonders wichtig“, sagt Vizepräsidentin Franziska Schmidt. „Nicht alle Mütter dürfen sich impfen lassen. Das gleiche gilt für Frauen, die sich in der Kinderwunschbehandlung befinden. Es wäre unfair, Stillenden, Schwangeren oder Frauen in Kinderwunschbehandlung den gesellschaftlichen Schutz zu versagen und sie für Corona-Tests selbst zahlen zu lassen.“

Frauen sollten sich auf die Schwangerschaft, das Neugeborene oder die Erfüllung ihres Kinderwunsches konzentrieren können. Vom Impfstatus unabhängige, niedrigschwellige Testangebote unterstützen die Frauen dabei und erleichtern im Zweifelsfall auch die Entscheidung für eine Impfung, falls diese noch nicht erfolgt ist.

Trotz der großen Fortschritte in der Coronaforschung ist eine Impfung für Frauen in Kinderwunschbehandlung sowie werdende oder frischgebackene Mütter noch mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Dem müsse einfühlsam begegnet werden. „Es gilt, die Frauen zu stärken und ihnen Vertrauen zu geben. Daher muss ergänzend zum bestehenden Corona-Impfangebot und Informationsangeboten der Anspruch auf Testung weiterhin gewährleistet sein“, sagt Schmidt.

Die Vizepräsidentin des DFV warnt vor weiterer Belastung der Mutterschaft: „In der Pandemie ist den Frauen und ihren Familien bereits sehr viel zugemutet worden, dabei ist eine Bewältigung der Krise ohne Familien nicht möglich. Es wäre daher unverständlich, wenn diese Personengruppe für Corona-Tests selbst zahlen müsste.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 09.11.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich

Das Beschleunigungsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erweist sich als nicht erfüllbar. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:

„Selbst Kommunen, die bei der Beantragung der Beschleunigungsmittel auf fertige Planungen zurückgreifen und schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen konnten, stehen bei der baulichen Umsetzung mehr und mehr vor gravierenden Problemen: Neben ohnehin geringen Kapazitäten des Bauhandwerks verschärft die Materialknappheit auch im Baubereich die Situation zusätzlich – Baumaßnahmen liegen deutlich im Zeitplan zurück und die Kommunen haben keine Möglichkeit, hier steuernd einzugreifen, um den Rückstand wieder aufzuholen.

Nachdem uns Anfang Oktober erste Hilferufe betroffener Kommunen erreicht haben, haben wir direkt die federführenden Bundesministerien der Finanzen und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem Schreiben eindringlich um Fristverlängerung gebeten. Außer einer Eingangsbestätigung ist bislang keine Reaktion festzustellen.

Hier drohen bei einem Prestigeprojekt auch des Bundes erhebliche Belastungen der Kommunalfinanzen, die nur durch ein beherztes Eingreifen der SPD-geführten Bundesministerien abgewendet werden können.

Wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen wollen, dürfen wir bei den Beschleunigungsmitteln nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich.“

Hintergrund:

Nachdem der Bund im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt hatte, haben sich viele Kommunen auf den Weg gemacht, mit den Fördermitteln Betreuungskapazitäten auszubauen. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden.

Viele Kommunen werden es aufgrund baulicher Probleme absehbar nicht schaffen, die bereitgestellten Fördermittel rechtzeitig zum 31. Dezember 2021 abzurufen. Sollte es bei der bislang festgelegten Frist zum Mittelabruf bis 31. Dezember 2021 bleiben, werden viele Kommunen die eingeplanten und benötigten Fördermittel zurückgeben und Maßnahmen nicht umsetzen können, oder sie müssen die durch die erforderliche Rückgabe der Fördermittel entstehende Deckungslücke aus eigenen Mitteln ausgleichen, was auch Ausbaumöglichkeiten in der Zukunft reduzieren wird.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 01.11.2021

Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur für Grundschulkinder hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Mit diesen „Beschleunigungsmitteln“ und einem Eigenanteil können Träger Ausstattungsinvestitionen, bauvorbereitende Maßnahmen und Baumaßnahmen umsetzen. Aufgrund von Lieferengpässen in der Baubranche könnten viele Kommunen nun jedoch auf den Kosten für noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben sitzen bleiben, weil der Förderzeitraum des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ am 31.12.2021 endet. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Der Ganztagsbetreuungsanspruch für Grundschulkinder ist ein Meilenstein für bessere Bildungschancen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gemeinsam mit den Ländern konnten wir ihn im Sommer noch auf den Weg bringen. Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur hatte der Bund den Ländern bereits Ende 2020 im Rahmen der Corona-Soforthilfen Investitionsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Schulträger und Horte haben sich seitdem auf den Weg gemacht und für eine verbesserte Nachmittagsbetreuung unter anderem in Spielgeräte und Spielplätze sowie in An-, Aus- und Umbauten investiert. Doch auch sie sind nun betroffen vom Materialmangel in der Baubranche – die Fertigstellung vieler Vorhaben verzögert sich. Das Investitionsprogramm läuft jedoch bereits zum 31. Dezember 2021 aus, Länder und Kommunen drohen auf ihren Baukosten sitzen zu bleiben. Wir fordern die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf, schnellstmöglich sicherzustellen, dass diese Mittel auch über den 31. Dezember hinaus weiter zur Verfügung stehen und begonnene Vorhaben fertiggestellt werden können. Schulträger und Horte brauchen Sicherheit für den Ganztagsausbau.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 30.10.2021

Der Ruf von Gewerkschaften und Sozialverbänden nach einem Bundesqualitätsgesetz für Kindertagesstätten muss endlich gehört werden. Denn noch immer sind die Betreuungs- und Arbeitsbedingungen sehr unterschiedlich. Viel zu oft fehlt es an ausreichend Plätzen oder ist das Personal überlastet. Die Meldungen von Einrichtungen, die sogar schließen müssen, häufen sich. Kitas dürfen nicht länger zum Durchlauferhitzer für Beschäftigte werden, sondern sollen hochqualitative Pädagogik und frühkindliche Bildung ermöglichen können.

Es braucht eine flächendeckende Verbesserung für die Kitas im Land. Dafür sind mehr Qualifikation, mehr Personal und mehr Zeitkapazitäten nötig. Anstelle unverbindlicher Gießkannenpolitik ist es höchste Zeit für einen klaren Fahrplan zur Stärkung der Kita-Infrastruktur. Bundesweit fehlen bald über 1 Million Betreuungsplätze und es herrscht eklatanter Personalmangel. Der Bund muss die Länder unterstützen und zugleich in die Pflicht nehmen, um bis 2030 die nötigen 230.000 zusätzlichen Erzieherinnen und Erzieher einzustellen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist nur so viel wert, wie er in der Realität auch umgesetzt wird. Und gute Pädagogik gibt’s nur mit guten Arbeitsbedingungen. Dafür will die Linksfraktion in dieser Legislaturperiode im Bundestag ein Kita-Qualitätsgesetz durchsetzen, das Beschäftigte, Kinder und Eltern gleichermaßen unterstützt.

Quelle: Nachricht Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 25.10.2021

Die Justizminister:innen der Mitgliedstaaten konnten im Rat der EU keine Einigung für gemeinsame Schlussfolgerungen zur EU-Kinderrechtsstrategie erzielen. Polen und Ungarn sprach ein Veto gegen die Strategie aus, da sie aus Perspektive der polnischen Minister:innen der Förderung der LGBT-Gemeinschaft diene und eine Politik vorantreibe, die polnische Vertreter:innen als Gender-Ideologie bezeichneten. Sie verletze Kinderrechte, da Kinder das Recht hätten, in einer Familie mit Mutter und Vater aufzuwachsen.
Als Reaktion hat ein Bündnis von Familien-, Kinderrechts- und weiteren Organisationen ein Statement veröffentlicht, in dem die Annahme und Implementierung der EU-Kinderrechtsstrategie gefordert wird. Die Arbeitsgruppe des EU-Parlaments für Kinderrechte (Child Rights Intergroup) wertet das Veto als Verletzung der EU-Grundrechtecharta. Sie ruft die Kommission dazu auf, für die Achtung von Menschenrechten und EU-Recht durch alle Mitgliedstaaten einzustehen. Eurochild verweist zudem darauf, dass alle EU-Mitgliedstaaten die UN-Konvention über die Rechte des Kindes unterzeichnet und sich damit der Umsetzung aller Kinderrechte verpflichtet haben.

  • Gemeinsame Stellungnahme von Familien-, Kinderrechts- und weiteren Organisationen
  • Child Rights Intergroup: Aufruf an die Kommission zur Durchsetzung der EU-Grundrechtecharta
  • Eurochild: Stellungnahme zum Veto gegen die EU-Kinderrechtsstrategie

Quelle: Nachricht Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 29.10.2021

Höheres Pflegerisiko für Personen mit geringen Einkommen – Armutsgefährdete Männer knapp sechs Jahre früher pflegebedürftig als Besserverdienende, Frauen rund dreieinhalb Jahre – Unterschiede im Pflegebedarf auch nach Stellung und Belastung im Beruf

Ärmere Personen haben ein höheres Risiko, pflegebedürftig zu werden und sind früher auf Pflege angewiesen als Menschen mit hohen Einkommen. Gleiches gilt für Arbeiter und Arbeiterinnen im Vergleich zu Beamten und Beamtinnen sowie für Menschen mit hohen Arbeitsbelastungen im Vergleich zu Personen mit niedrigen beruflichen Belastungen. Das sind die Ergebnisse einer neuen Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Frühere Untersuchungen hatten gezeigt, dass Menschen mit niedrigen Einkommen zudem eine deutlich geringere Lebenserwartung als Besserverdienende haben. „Nicht nur Einkommen und Lebenserwartung sind in Deutschland sozial ungleich verteilt, sondern auch das Pflegerisiko“, stellt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin, fest. Für die aktuelle Analyse hat er mit seinen DIW-Kollegen Johannes Geyer, Hannes Kröger und Maximilian Schaller Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet.

Pflegebedürftigkeit hängt nicht nur vom Alter ab

Ende des Jahres 2020 wurden knapp 3,5 Millionen Menschen ambulant gepflegt. Dabei sind Männer, die direkt vor dem Renteneintritt weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verdient haben, etwa sechs Jahre früher auf die häusliche Pflege angewiesen als Männer mit mehr als 150 Prozent des mittleren Einkommens. Bei Frauen beträgt die Differenz rund dreieinhalb Jahre. Auch nach der beruflichen Stellung zeigen sich Unterschiede: Arbeiterinnen und Arbeiter werden durchschnittlich etwa vier Jahre früher pflegebedürftig als Beamtinnen und Beamte. Um den Einfluss von physischen und psychosozialen Arbeitsbelastungen zu untersuchen, wurde der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ein Indexwert von eins (geringe Belastungen) bis zehn (hohe Belastungen) zugeordnet. Es zeigt sich: Männer und Frauen mit hohen beruflichen Belastungen haben durchschnittlich 4,7 beziehungsweise 2,7 weniger Lebensjahre, in denen sie nicht auf die Pflege durch andere angewiesen sind, als Personen mit niedrigen Belastungen.

„Pflegebedürftigkeit hängt also nicht nur vom Alter ab und tritt auch nicht zufällig auf. Im Gegenteil: Die Pflegebedürftigkeit wird durch Gesellschaft, Einkommen und Arbeitswelt beeinflusst“, erklärt Johannes Geyer. 

Sozialpolitische Reformen sind notwendig, um Ungleichheit im Pflegerisiko auszugleichen

Die Kosten für die Pflege werden in Deutschland nur teilweise durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt – der Rest muss privat getragen werden. Zudem werden bei der informellen Pflege Angehörige häufig zeitlich, physisch und psychisch belastet. Da Menschen mit geringen Einkommen oder einer hohen beruflichen Belastung ein höheres Pflegerisiko haben, treten die Kosten für sie häufiger auf und reduzieren die ohnehin geringeren verfügbaren Einkommen. „Um diese Ungleichheit zu bekämpfen, brauchen wir sozialpolitische Maßnahmen, die das ausgleichen. Wir brauchen dabei sowohl Konzepte, die sofort greifen, als auch solche, die langfristig angelegt sind“, fordert Peter Haan.

Eine nachhaltige Politik sollte bereits in der Erwerbsphase ansetzen und dort beispielsweise die Arbeitsbelastungen verringern, um das Pflegerisiko präventiv zu reduzieren. Kurzfristig sollten die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgebaut und die Qualität und das Angebot in der Pflege erhöht werden. Alternativ können auch private Zuzahlungen stärker vom Einkommen abhängig gemacht werden. Auch eine Bürgerversicherung, in der private und gesetzliche Pflegeversicherung zusammengebracht werden, könnte die Ungleichheit reduzieren, da das Pflegerisiko von Menschen mit privater Pflegeversicherung deutlich geringer ist als bei Menschen mit gesetzlicher Versicherung.

Links:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 03.11.2021

771 700 Kinder erstmals eingeschult

In diesem Jahr wurden in Deutschland so viele Kinder eingeschult wie seit 14 Jahren nicht mehr: 771 700 Kinder haben zu Beginn des laufenden Schuljahres 2021/2022 nach vorläufigen Ergebnissen mit der Schule begonnen. Das waren 21 900 oder 2,9 % mehr Schulanfängerinnen und -anfänger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Zuletzt wurden im Schuljahr 2007/2008 mehr Kinder eingeschult (772 700).

Der starke Anstieg der Einschulungen lässt sich auf demografische Entwicklungen wie etwa die höheren Geburtenzahlen in den jeweiligen Jahren zurückführen: So wurden 2014 rund 33 000 mehr Kinder geboren als noch im Vorjahr (+4,8 %), im Jahr 2015 waren es 23 000 mehr (+2,3 %). Dementsprechend gab es zum Jahresende 2020 bundesweit rund 3,0 % mehr Kinder im einschulungsrelevanten Alter von 5 bis unter 7 Jahren als im Jahr zuvor. Die Zahl ausländischer Kinder in dieser Altersgruppe lag Ende 2020 dabei um 9,7 % höher als im Vorjahr, jener mit deutscher Staatsangehörigkeit um 1,9 %.

Grundschulen weiterhin häufigste Schulart bei Einschulungen

Der überwiegende Teil der Kinder (93,6 %) startete seine Schullaufbahn an einer Grundschule. 3,0 % wurden an Förderschulen eingeschult, 2,4 % an Integrierten Gesamtschulen sowie 1,0 % an Freien Waldorfschulen. Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr gab es zudem 3,4 % mehr Einschulungen an Freien Waldorfschulen sowie 3,1 % mehr Einschulungen an Grundschulen. An Förderschulen blieb der Anteil nahezu unverändert (-0,9 %).

Methodische Hinweise: 
Bei den Ergebnissen zu den Einschulungen handelt es sich um erste vorläufige Daten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen finden Sie in der Publikation „Schnellmeldungsergebnisse der Schulstatistik„.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 11.11.2021

  • 10,3 % der Bevölkerung in Deutschland lebten 2020 in überbelegten Wohnungen
  • 16,4 % der Minderjährigen, aber nur 3,0 % der ab 65-Jährigen betroffen
  • Menschen in Städten, Alleinlebende sowie Alleinerziehende und deren Kinder hatten überdurchschnittlich häufig zu wenige Wohnräume zur Verfügung

Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände waren im Jahr 2020 wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zeitweise nur stark eingeschränkt möglich. Besonders belastend konnte das für Menschen sein, die in Wohnungen lebten, die nach europäischer Definition als überbelegt gelten. In Deutschland waren davon im Jahr 2020 knapp 8,5 Millionen Personen betroffen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC) mitteilt, lag die Überbelegungsquote damit bei 10,3 %. Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt. Vergleiche mit Vorjahresergebnissen sind aufgrund der Neugestaltung der EU-SILC-Erhebung im Jahr 2020 nicht möglich.

Menschen in Städten stärker von Überbelegung betroffen als auf dem Land

Die Überbelegungsquote war 2020 in den deutschen Städten besonders hoch. Gut jede siebte Person (15,0 %) wohnte hier in einer überbelegten Wohnung. In Kleinstädten und Vororten waren dagegen nur etwa halb so viele Menschen betroffen, hier wohnten 7,9 % in solchen Wohnverhältnissen. Auf dem Land standen dagegen meist mehr Wohnräume zur Verfügung, lediglich 5,8 % der Bevölkerung lebten dort in überbelegten Wohnungen.

Alleinlebende, Alleinerziehende und deren Kinder besonders betroffen

Auch Alleinlebende können zu wenige Wohnräume zur Verfügung haben und damit in einer überbelegten Wohnung leben. Gemäß europäischer Definition muss ein Ein-Personen-Haushalt mindestens zwei Zimmer haben (etwa ein Wohn- und ein Schlafzimmer), damit die Wohnung nicht als überbelegt gilt. Demnach wohnten 13,0 % der Alleinlebenden in Deutschland 2020 in überbelegten Wohnungen, also beispielsweise in Ein-Zimmer-Appartements. Unter den Haushalten ohne Kinder waren Alleinlebende damit am häufigsten betroffen. Demgegenüber lebten nur 2,4 % der Menschen in Haushalten mit zwei Erwachsenen in überbelegten Wohnungen.

Unter den Haushalten mit Kindern war die Überbelegungsquote bei Alleinerziehenden-Haushalten am höchsten: 29,9 % der Alleinerziehenden und deren Kinder lebten 2020 in Deutschland in überbelegten Wohnungen. Demgegenüber wohnten nur 7,3 % der Haushalte mit zwei Erwachsenen und einem Kind sowie 8,0 % der Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern in solchen Verhältnissen.

Jede sechste minderjährige Person in Deutschland in beengten Wohnverhältnissen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre stellten mit 16,4 % die Altersgruppe, die am häufigsten zu beengt wohnt. Damit lebte 2020 knapp jede sechste minderjährige Person in Deutschland in einer überbelegten Wohnung. Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren lagen mit einem Anteil von 11,0 % leicht über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung (10,3 %). Dagegen lebten nur 3,0 % der ab 65-Jährigen in überbelegten Wohnungen.

EU-Vergleich: Überbelegungsquoten in Rumänien und Lettland am höchsten

In wirtschaftlich schwachen Staaten der Europäischen Union (EU-27) lebten die Menschen im Jahr 2020 am häufigsten in überbelegten Wohnungen: Rumänien (45,1 %) und Lettland (42,5 %) waren die EU-Staaten mit den höchsten Überbelegungsquoten. Die Inselstaaten Zypern (2,5 %) und Malta (4,2 %) hatten dagegen EU-weit am wenigsten mit Überbelegung zu kämpfen.

Methodische Hinweise:

Als überbelegt gilt eine Wohnung nach europäischer Definition, wenn darin mindestens einer der folgenden Räume nicht vorhanden ist:

  • ein Gemeinschaftsraum,
  • ein Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
  • ein Raum für jede weitere Person ab 18 Jahren,
  • ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
  • ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
  • ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Für Irland und Italien liegen für das Jahr 2020 bislang keine Überbelegungsquoten vor.

Hinweise zur EU-SILC-Erhebung 2020:

Bei den Angaben handelt es sich um erste Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2020. Diese Erhebung ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Die Integration von EU-SILC in den Mikrozensus ermöglicht eine deutlich größere Stichprobe als bisher. Sie bildet zudem die Bevölkerung in Deutschland durch die generelle Teilnahmepflicht repräsentativer ab als die zuvor separat durchgeführte Erhebung „Leben in Europa“. Zudem wechselte EU-SILC von einer freiwilligen zu einer in Teilen auskunftspflichtigen Befragung. Allerdings wird einerseits aufgrund der fortgesetzten Freiwilligkeit von Fragen zu Lebensbedingungen ein hoher Anteil an fehlenden Werten (Missings) erzeugt. Andererseits werden Fragen zum Einkommen nun in großen Teilen auskunftspflichtig erhoben. Der Einfluss dieser methodischen Änderungen verbunden mit den allgemeinen Besonderheiten des Mikrozensus 2020 auf die Ergebnisse zu Einkommen und Lebensbedingungen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Ebenso kann der Einfluss der Corona-Krise auf die subjektiven Wahrnehmungen und Erwartungen der Haushalte zur individuellen finanziellen und sozialen Situation während der Befragungszeit und daraus resultierende eventuelle Auswirkungen auf die Ergebnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren ist daher nicht möglich.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung 2020:

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Die Qualität der Jahresergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 ist auf Bundesebene im Allgemeinen trotz der genannten Schwierigkeiten gewährleistet. Allerdings ist die gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab dem Jahr 2020 sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 04.11.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Sozial- und Gesundheitswesen.

Die Bank für Sozialwirtschaft (BFS), die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und die Universität zu Köln haben am 3. November 2021 die Ergebnisse ihrer vierten Umfrage zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für das Sozial- und Gesundheitswesen veröffentlicht. Die bundesweit größte Längsschnittstudie zeigt, wie sehr die Rettungsschirme und Schutzpakete des Bundes und der Länder, insbesondere auch die Leistungen aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz dazu beigetragen haben, dass die Träger der sozialen Infrastruktur in der Krise sicher weiterarbeiten konnten. Finanzierungslücken wurden geschlossen, Liquiditätsengpässe behoben, so das Fazit der Studie.

Dabei wurden die Leistungen durchgängig nur dort und insoweit in Anspruch genommen, wo die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich war. „Die Studie bestätigt in ihrer vierten Auflage noch einmal die außerordentlichen Belastungen, aber auch die Flexibilität der Leistungserbringer“, so Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft, zu den Ergebnissen. Der Digitalisierungsschub für die Sozialwirtschaft ist unübersehbar und bringt erhebliche Transformationserfordernisse mit sich. Im Gegensatz zu den bisherigen Erhebungen betrachtet die vierte Studie nicht nur die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Sozial- und Gesundheitswesen insgesamt, sondern verdeutlicht, in welchen Bereichen weiterhin Förderung benötigt wird. Die zentralen Ergebnisse:

  • Weiterhin müssen alle Einrichtungen mit  Auslastungsrückgängen umgehen. Stark betroffen sind u. a. Tagespflegen (76 Prozent) und stationäre Pflegeeinrichtungen (53 Prozent).
  • Der Pflegerettungsschirm nach § 150 SGB XI und das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) sind mit Abstand die wichtigsten Instrumente zur Absicherung der wirtschaftlichen Lage, gefolgt von den Programmen der Landesregierungen.
  • Bei Auslaufen der relevanten Schutzmaßnahmen und Hilfspakete rechnet ein erheblicher Anteil der Befragten mit einem Liquiditätsrückgang von zumeist zwischen fünf bis 20 Prozent. Zudem werden von einer Mehrheit Refinanzierungslücken zwischen fünf und 30 Prozent erwartet.

„Die Daten zeigen erneut sehr deutlich, wie wichtig angesichts der weiterhin andauernden Pandemie mit jetzt wieder steigenden Inzidenzzahlen die Fortführung der Rettungsschirme für die Planungssicherheit in den einzelnen Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft ist“, so Schmitz.

Selvi Naidu, Finanzvorständin des AWO Bundesverbands: „Vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Corona-Zahlen und Impfdurchbrüche insbesondere bei älteren Menschen und Bewohnern von Pflegeheimen ist es dringend geboten, den Pflegeschutzschirm über den 31.12.2021 hinaus zu verlängern. Insbesondere die Tagespflegen unterliegen immer noch pandemiebedingten Beschränkungen, die einer vollständigen Belegung im Wege stehen. Ähnliches gilt auch für die Reha-Einrichtungen sowie die Vorsorgeeinrichtungen der Müttergenesung. Dies zeigen die Ergebnisse der BFS-Befragungen sehr deutlich.“

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Die Pandemie trifft die gemeinnützige Sozialwirtschaft schwer, weil sie nicht auf umfangreiche Rücklagen zurückgreifen kann, um finanzielle Engpässe zu kompensieren. Die Leistungen aus den Schutzschirmen stellen sicher, dass Menschen in unterschiedlichen Notlagen auch morgen noch die Hilfsangebote finden, die sie jeweils brauchen. Um auch zukünftig in vergleichbaren Situationen die benötigten Hilfen sicherzustellen, müssen wir jetzt für solche Fälle auskömmliche Schutzschirme entwickeln.“

Neu gewählte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: „Der SodEG-Schutzschirm ist in dieser Phase der Pandemie für die Einrichtungen, die für Kinder, Jugendliche und Familien da sind, nach wie vor überlebenswichtig. Wir hören beispielsweise aus den Reha-Einrichtungen, dass ungeimpfte Kinder Reha-Leistungen kurzfristig nicht in Anspruch nehmen können oder in den Kuren erkranken – typische Probleme, für die die Schutzschirme gemacht wurden.“

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): „Die Pflegeeinrichtungen sind weit von einem Normalbetrieb entfernt und leiden noch immer unter hohen Belastungen für zusätzliche Schutzmaßnahmen – gerade angesichts einzelner Berichte über Impfdurchbrüche. Die bewährte Absicherung durch den Pflegerettungsschirm muss deshalb bis zum tatsächlichen Ende der Pandemie aufrechterhalten werden.“

Aron Schuster, Direktor der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland: „Die Pandemie war ein nie dagewesener Härtetest für die gesamte soziale Infrastruktur und hat dennoch bewiesen, dass unsere Gesellschaft sich auch in Krisenzeiten auf diese verlassen kann. Die zurückliegenden anderthalb Jahre haben jedoch auch deutlich gemacht, dass soziale Dienste und Einrichtungen dringend bessere Rahmenbedingungen benötigen, um in digitale Infrastruktur und Kompetenzen zu investieren.“

DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt: „Der Pflegeschutzschirm – das hat die Studie gezeigt – sichert die dringend gebotene wirtschaftliche Sicherheit der Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtungen und Dienste waren und sind eine verlässliche Stütze in der Pandemie. Alle dort tätigen Kräfte leisten Unvorstellbares und arbeiten am Limit. Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen und der neuen Ausbrüche in den Einrichtungen vor Ort wäre es ein fatales Signal, den Schutzschirm nicht über den 31.12.21 hinaus zu verlängern.“

Die bundesweite Umfrage wurde im Zeitraum vom 20. September bis 18. Oktober 2021 durchgeführt und verzeichnete 1.400 Teilnehmer*innen.

Die Ergebnisse der Umfrage stehen auf der Website der Bank für Sozialwirtschaft zum Download bereit: www.sozialbank.de/covid-19/umfrage

Bei Fragen zur Studie wenden Sie sich bitte an Britta Klemm, Leiterin Kompetenzzentrum Sozialwirtschaft & Research, BFS Service GmbH, Telefon 0221 97356-474, E-Mail: b.klemm@sozialbank.de.

Quelle: gemeinsame Presseinformation Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Bank für Sozialwirtschaft AG, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Deutscher Caritasverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Diakonie Deutschland e.V. und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. vom 03.11.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Dezember 2021

Veranstalter: Kooperation des AWO Bundesverbands, des Bundesverbands für Kindertagespflege und der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland

Die Veranstaltung ist dem Phänomen der Diskriminierung aufgrund der sozialen Schicht gewidmet. Insbesondere das letzte Jahr unter den Pandemiebedingungen hat die soziale Kluft verschärft. An diesem Tag nehmen wir die Auswirkungen der klassistischen Machtverhältnisse auf die Identitätsentwicklung der Kinder unter die Lupe. Gemeinsam mit Experten suchen wir Wege, um Barrieren für Bildungsprozesse der Kinder abzubauen.
Die Veranstaltung ist an pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen gerichtet.

Workshops
1. Klassismus: Eine oft vergessene Diskriminierungsform – Ideen für eine klassismuskritische Begegnung mit Kindern und deren Familiensystemen – Goska Soluch
2. Rahmenlinien zwischen Rassismen und Klassismen – Melanelle B. C. Hémêfa
3. Klassismus und Antisemitismus – Vera Katona
4. Workshop zu Klassismus in der Kindertagespflege – Frauke Rohlfs
5. Mit Kindern in die Welt der Vielfalt hinaus: Klassenverhältnisse in Kitas sensibel wahrnehmen und professionell damit umgehen – Romy Schulze

In Kooperation mit dem Projekt DEVI der Arbeiterwohlfahrt und des Bvktp organisiert ATID eine trägerübergreifende Fachveranstaltung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Weitere Informationen zum Programm und zu Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 01. Dezember 2021

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V., eaf

Hiermit werden Sie recht herzlich zu der nächsten und für dieses Jahr letzten Online-Veranstaltung in unserer Reihe Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung eingeladen.

Die Veranstaltung findet am 1. Dezember von 10.00 – 12.00 Uhr unter dem Titel „Armutssensible Arbeit mit Familien“ statt und richtet sich an Mitarbeitende in Familienbildungseinrichtungen, an Kursleitungen und ehrenamtlich Tätige sowie an Leitungskräfte und Trägervertreter:innen.

Die Referentin wird Gerda Holz aus Frankfurt a.M. sein. Sie ist eine ausgewiesene Expertin für Armutsfragen und ehemalige Mitarbeiterin des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS).

Zum Inhalt:

Der professionelle Umgang mit ungleichen Lebensbedingungen und Lebenswelten ist für Mitarbeitende und Kursleitungen in Familienbildungsstätten eine große Herausforderung. Der Vortrag von Gerda Holz wird Basiswissen zu Kinderarmut in Deutschland zu vermitteln. Zu klären ist, wann man überhaupt von Kinderarmut spricht und woran Fachkräfte „arme“ Familien erkennen können. Dabei geht es auch darum, eigene Deutungs- und Bewertungsmuster von Armut zu reflektieren und zu verändern. Darüber hinaus werden Hinweise gegeben, wie sich das pädagogische Handeln und die Angebote armutssensibel gestalten lassen, damit Familienbildungsstätten für Familien ein guter Ort auch in schwierigen und belastenden Lebenssituationen sein können.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen

Bitte melden Sie sich bis zum 26.11.2021 mit dem zur Verfügung stehenden Formular an. 

WEITERE INFORMATIONEN

Gleichstellung ist möglich – wenn die unbezahlte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt ist.

Wenn es um Sorgearbeit geht, also Kinderbetreuung, Pflege, Kochen und Putzen, dann scheinen immer noch zuerst die Frauen „zuständig“ zu sein. Zumindest verwenden sie täglich deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und in der Familie. Wer hängt die Wäsche auf? Diese Frage wird selten überhaupt gestellt, und wenn doch, dann lautet die Antwort meistens: die Frau!
Das gilt auch für das Kochen, das Abholen der Kinder von der Kita oder die Unterstützung älterer Angehöriger.

Die Menschen entscheiden selbst, wie sie ihren Alltag organisieren. Diese Entscheidungen werden aber durch ihr Umfeld beeinflusst. Im Ergebnis dieses Wechselspiels aus privater Entscheidung und gesellschaftlichem Umfeld beobachten wir,
wie unterschiedlich sich Lebensläufe von Frauen und Männern entwickeln: Männer sind häufiger, länger und durchgängiger erwerbstätig. Frauen hingegen wenden im Durchschnitt täglich 52,4 Prozent – umgerechnet 87 Minuten – mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer. Das ist der sogenannte Gender Care Gap.

Diese Ungleichverteilung ist auch ein gesellschaftliches Problem. Frauen gehen aufgrund der Übernahmen von Sorgearbeit seltener einer Erwerbsarbeit nach, die sie bis ins Alter finanziell absichern wird. Männer sind weniger an der Sorgearbeit beteiligt, ohne die gesellschaftliches Leben und wirtschaftliches Wachstum gar nicht möglich wären.

Warum entwickeln sich die Lebensläufe auseinander? Warum werden Menschen zu „Sorgepersonen“ oder zu  Erwerbspersonen“? Welche Faktoren beeinflussen die Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit? Und wie lässt sich die Sorge- und Erwerbsarbeit gerechter aufteilen? Dieses Dossier findet Antworten auf diese Fragen. Es fasst die Ergebnisse eines Forschungsberichtes zusammen (Gärtner et al., 2020).

Erwerbs- und Sorgearbeit gleich zu verteilen ist Voraussetzung dafür, Ungleichheiten in der Gesellschaft abzubauen, um allen Menschen – unabhängig vom Geschlecht – ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Den vollständigen Dossier finden sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 13/2021

AUS DEM ZFF

Anlässlich der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Übernahme von Sorgearbeit bildet die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das haben uns die Erfahrungen der Corona-Krise deutlich vor Augen geführt. Dabei ist aber auch klar geworden, welche Barrieren unsere Gesellschaft überwinden muss, wenn es darum geht, Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern. Wir fordern die politischen Verhandlungspartner*innen auf, diese Herausforderungen anzunehmen und gute Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen! Dazu gehört für uns eine Politik, die eine gleichberechtigte Ausübung von Sorge- und Erwerbsarbeit fördert, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich endlich der Bekämpfung der Kinderarmut widmet, der Vielfalt von Familienformen Rechnung trägt und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote bereitstellt. Die Aufgabenliste für eine sozial und geschlechtergerechte Familienpolitik ist lang – im Sinne der Familien muss die kommende Bundesregierung endlich handeln!“

Die zehn Forderungen des ZFF „Zusammenhalten! Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht absichern“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.10.2021

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2021

Deutsche Liga für das Kind fordert künftige Bundesregierung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz auf – Kinder müssen an der Ausgestaltung der Krisenbewältigung beteiligt sein 

Bildung, Spiel und Beteiligung sind wichtig für ein gutes Aufwachsen von Kindern und deshalb auch als Kinderrechte verankert. Während der Corona-Pandemie gerieten die Rechte von Kindern jedoch häufig aus dem Blick, und Kinder waren nicht an der Gestaltung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung beteiligt. Gerade in und nach Krisen kommt es aber darauf an, die besten Interessen und die Sichtweisen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen.

„Dass es der letzten Bundesregierung 2021 nicht gelungen ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, zeigt: In der Corona-Krise wurden die Kinderrechte marginalisiert“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Direktorin des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München. „Kindern fehlte der Kontakt zu Spielkamerad:innen und Pädagog:innen genauso wie der Zugang zur Kita, Schule, zu Spielplätzen, sportlichen und kulturellen Angeboten. Viele Familien gerieten an den Rand ihrer Kräfte, bestehende Benachteiligungen wurden zu akuten Risiken für das Wohl vieler Kinder. Gerade in Krisenzeiten kommt es aber darauf an, das Wohl und die Meinung von Kindern besonders zu berücksichtigen. Kinder, die ihre Rechte kennen und sich darauf verlassen können, dass ihre Stimme Gehör findet, sind auch in Krisen besser vor Risiken wie zum Beispiel Gewalt geschützt und können sich an der Krisenbewältigung beteiligen. Es ist fast 30 Jahre her, dass Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat. Jetzt wird es endlich Zeit, dass die künftige Bundesregierung eine neue Chance ergreift, um die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.“ 

Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Spielräume für Kinder: Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ fordert die Deutsche Liga für das Kind die neue Bundesregierung auf, über befristete Aufholprogramme hinaus dauerhaft für eine hohe Qualität in der frühen Bildung und für den Ausbau hochwertiger ganztägiger Bildung zu sorgen und sicherzustellen, dass das Wohl und die Meinung von Kindern gerade in Krisenzeiten besondere Berücksichtigung finden. Eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist dafür eine wichtige Voraussetzung. 

Auf der Tagung soll diskutiert werden, wie die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte des Kindes gewahrt bzw. verwirklicht werden können. Dabei wird auch die Frage aufgegriffen, welche Rolle den Fachkräften zukommt und welche Aufgaben Politik und Verwaltung haben. Zu den Referent:innen der Tagung unter der Schirmherrschaft von Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., gehören Prof. Dr. Bernhard Hauser (Pädagogische Hochschule St. Gallen), Prof‘in Dr. Frauke Hildebrandt (Fachhochschule Potsdam), Dr. Susanne Hofmann (Die Baupiloten BDA, Berlin), Prof. Dr. Fabian Hofmann (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf), Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani (Universität Osnabrück) und Prof’in Dr. Stefanie Schmahl (Julius-Maximilians-Universität Würzburg). An der abschließenden Podiumsdiskussion werden Schüler sowie Absolventinnen des Masterstudiengangs Childhood Studies and Children’s Rights der Fachhochschule Potsdam teilnehmen.

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den rund 200 Mitgliedern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V. vom 08.10.2021

Der DGB Bundesvorstand hat sich am heutigen Dienstag in Berlin erneut mit dem Ergebnis der Bundestagswahl beschäftigt. Mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen bekräftigen die Gewerkschaften die Forderungen, die sie bereits im November 2020 und im Rahmen der Kampagne „ECHT GERECHT: Zukunft solidarisch gestalten“ an die politischen Parteien gestellt haben.

Dazu der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann: „Unser Land steht vor großen Veränderungen und Herausforderungen. Es geht um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, die Zukunft unserer Arbeitswelt und Wirtschaft angesichts von Klimawandel und Digitalisierung, um Geschlechtergerechtigkeit, gute Bildung, Chancengleichheit und unsere Demokratie in Deutschland und Europa. Wir brauchen einen Aufbruch, um die Herausforderungen in diesem Land stemmen zu können. Jetzt kommt es darauf an, dass schnell eine handlungsfähige Regierung gebildet wird, die dann die Weichen richtig stellt.“

Folgende Punkte muss die neue Bundesregierung zügig umsetzen: 

  1. Die Handlungsfähigkeit des Staates stärken – mehr Investitionen für die Transformation, den Wandel nachhaltig gestalten und Wohlstand sichern
  • öffentliche und private Investitionen stärken, ein umfangreiches staatliches Investitionsprogramm von zusätzlich mindestens 45 Mrd. Euro pro Jahr für zehn Jahre umsetzen, zur Finanzierung die Schuldenbremse abschaffen, zumindest aber mehr Spielräume und Ausnahmen für (Zukunfts-)Investitionen einführen oder alle Möglichkeiten ausnutzen, öffentliche Investitionen auch bei bestehenden Schuldenregeln ausweiten zu können (beispielsweise über öffentliche Investitionsgesellschaften und Extrahaushalte), Tilgungspläne für Corona-Schulden verlängern.
  • ein gerechtes Steuersystem einführen – mit Mehreinnahmen bei Erbschafts-, Vermögens- und anderen Steuern und gleichzeitiger Entlastung der Normal- und Geringverdienenden im Bereich der Einkommenssteuer.
  • den klimaneutralen und beschäftigungssichernden Umbau bestehender Wirtschaftsstrukturen und vorhandener Wertschöpfungsnetzwerke aus Industrie und Dienstleistungen vorantreiben.
  • die nachhaltige Energie-, Verkehrs- und digitale Infrastruktur ausbauen und Planungsverfahren beschleunigen.
  • den Ausbau erneuerbarer Energien und Aufbau einer Wasserstoff-Wirtschaft beschleunigen.
  • die Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte (Steuerfinanzierung der EEG-Umlage) senken.
  • eine proaktive Strukturpolitik für die Regionen umsetzen und Transformationsräte und -netzwerke einrichten, Industrie und Schlüsseltechnologien im Land halten oder neu ansiedeln.
  • eine umfassende öffentliche Daseinsvorsorge und innere Sicherheit gewährleisten, kommunale Altschulden durch Bund und Länder übernehmen, mehr in bessere Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung, bezahlbares Wohnen, Mobilität, lebenswerte Regionen, gute Kitas, Schulen und Unis und bedarfsgerechte Personalausstattung im Öffentlichen Dienst investieren.
  1. Tarifbindung und Mitbestimmung stärken
  • ein Bundestariftreue- und Vergabegesetz (auch für Bundesunternehmen) einführen.
  • die Instrumente zur Stärkung von Tarifverträgen (z.B. Allgemeinverbindlicherklärung) ausbauen.
  • Regelungen zum (digitalen) Zugangsrecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte schaffen bzw. erweitern.
  • das Initiativ- und Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte z.B. bei Arbeitszeiterfassung, Personalbemessung, Ein- und Durchführung betrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen, Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Fragen der Gleichstellung, Durchsetzung von Entgeltgleichheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie einführen. Entsprechende Regelungen braucht es im Bundespersonalvertretungsgesetz.
  • legale Schlupflöcher zur Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung im deutschen und europäischen Recht schließen, effektives Sanktionsregime bei Nichtanwendung von Mitbestimmungsgesetzen schaffen.
  • die Unternehmensmitbestimmung modernisieren, das Doppelstimmrecht der oder des Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Maßnahmen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens durch Schlichtungsverfahren ersetzen.
  1. Die Arbeitswelt der Zukunft gestalten – Ordnung auf dem Arbeitsmarkt schaffen
  • gute Arbeitsbedingungen sichern, die Öffnung des Arbeitszeitgesetzes verhindern, die Rechte der Arbeitnehmer*innen stärken und ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen.
  • die Nationale Weiterbildungsstrategie u.a. mit dem Ziel fortführen, ein Recht auf lebensbegleitendes Lernen unabhängig vom Lebensalter und sozialem Status einzuführen sowie finanziell abzusichern und umfassende, verbindliche und passgenaue Freistellungs- und abgesicherte Weiterbildungsansprüche durchsetzen.
  • eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie, die Jugendlichen den Übergang von der Schule in den Beruf öffnet, einführen und einen Pakt für berufliche Schulen abschließen.
  • den Mindestlohn auf mindestens 12 Euro erhöhen, Ausnahmen abschaffen, die Durchsetzung verbessern.
  • prekäre Beschäftigungsformen und ihren Missbrauch überwinden, sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse abschaffen, Dauerstellen für Daueraufgaben schaffen, Minijobs reformieren und Saisonarbeit regulieren.
  • einen Rechtsrahmen für freiwilliges und gesundheitsgerechtes mobiles Arbeiten inklusive Homeoffice setzen.
  • einen Rechtsrahmen für die Einführung und Nutzung neuen Technologien wie Künstliche Intelligenz definieren.
  1. Den Sozialstaat stärken – Sicherheit im Wandel garantieren
  • die solidarische Finanzierung und paritätische Beiträge von Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sichern.
  • die Pflegeversicherung zu einer Pflegebürgervollversicherung weiterentwickeln.
  • das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent stabilisieren und in weiteren Schritten anheben ohne Beitragssatz auf 22 oder gar 20 Prozent zu deckeln.
  • das Rentenalter nicht anheben und flexible Übergänge in die Rente fördern.
  • die betriebliche Altersversorgung stärken.
  • eine Kindergrundsicherung einführen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05.10.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die demokratischen Parteien, bei den anstehenden Sondierungsgesprächen und nachfolgenden Koalitionsverhandlungen die Situation von Kindern und Jugendlichen ambitioniert in den Mittelpunkt zu stellen.

„Gerade die Parteien, die junge Wählerinnen und Wähler haben ansprechen können, sind in der Pflicht, eine politische Zukunftsvision zu entwickeln, die sich an den aktuellen und zukünftigen Anliegen der jungen Generation ausrichtet. Übergreifende Klammer aller Maßnahmen eines solchen Zukunftsprojekts sollte eine Generationenpolitik sein, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen konsequent ernst nimmt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Viel zu lange haben Kinder und ihre Familien nur eine nachrangige Rolle gespielt, obwohl sie der maßgebliche Grundstein für eine zukunftsfähige Gesellschaftspolitik sind. Wir brauchen endlich den Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland, das sich den drängenden Herausforderungen nachhaltiger Klimapolitik genauso annimmt wie der Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems und einer am Gemeinwohl ausgerichteten Gestaltung der Digitalisierung“, so Krüger weiter.

„Das erreicht man nicht durch eine Politik der kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern durch gemeinsame Visionen für eine zukunftsfähige Politik. Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung nichts weniger als einen großen kinder- und jugendpolitischen Wurf. Dieser darf sich dabei nicht allein auf die klassischen Felder der Kinder- und Jugendpolitik beschränken, sondern muss Lösungen finden für Gemeinschaftsaufgaben, die so lange liegen geblieben sind. Dazu gehören auch eine ehrgeizige Sozialpolitik, die vor allem die Bekämpfung der Kinderarmut vorantreibt, und eine bessere rechtliche Absicherung der Kinderrechte in Deutschland“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 30.09.2021

Auch Verteilungsfragen dürften bei Sondierungen nicht ausgeklammert werden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband appelliert an die Sondierungsteams von SPD, den Grünen und der FDP sich in den Verhandlungen darauf zu konzentrieren, wie eine Ampel-Koalition den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und eine echte sozial-ökologische Transformation auf den Weg bringen kann. Verteilungsfragen dürften dabei nicht ausgeklammert werden, mahnt der Verband. Ob eine künftige Bundesregierung wirklich einen Beitrag zu gesellschaftlichem Fortschritt und sozialer Gerechtigkeit leisten könne, stehe und falle mit der Frage der Finanzierung.

“Deutschland ist ein sozial und regional tief gespaltenes Land. Die künftige Bundesregierung kann es sich nicht leisten, diese wachsende Kluft und brennende soziale Probleme wie Pflegenotstand, Wohnungsnot und wachsende Armut zu ignorieren”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Was es brauche, sei eine “echte Offensive für den gesellschaftlichen Zusammenhalt”. Eine konsequente Klimaschutzpolitik müsse mit einer genauso ambitionierten Sozialpolitik einhergehen, die alle mitnimmt, fordert der Paritätische. Verteilungsfragen dürften dabei nicht ausgeklammert werden.

“Die Frage nach der Finanzierung ist der Glaubwürdigkeitstest für eine jede neue Regierung. Wer es ernst meint mit der sozial-ökologischen Transformation, mit Modernisierung, Fortschritt, Wohlstand und gesellschaftlichem Zusammenhalt, muss sagen, wie notwendige Reformen und Investitionen finanziert werden sollen”, so Schneider. Dabei gehe es nicht allein um Transferleistungen, sondern vor allem auch um die Sicherung notwendiger sozialer Infrastruktur vor Ort – vom Jugendzentrum über die Schuldner- und Suchtberatung bis hin zum Frauenhaus. “Es geht um die Unterstützung vieler notleidender Regionen und um gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland.”

Zwingend notwendig sind aus Sicht des Verbandes insbesondere entschlossene Maßnahmen, um Armut in diesem reichen Land abzuschaffen. “Die Armut in Deutschland ist inzwischen auf neuem traurigem Rekordhoch. Hinter uns liegen viele armutspolitisch verlorene Jahre. Es darf nicht noch einmal passieren, dass in einem Koalitionsvertrag ausgerechnet die Ärmsten in dieser Gesellschaft leer ausgehen”, fordert Schneider.

In den Wahlprogrammen von SPD und Grünen fänden sich viele gute Ideen, lobt der Verband: von einer Kindergrundsicherung über die Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau bis zu Konzepten für eine solidarische Bürgerversicherung in Pflege und Gesundheit sowie die Stärkung der gesetzlichen Rente. “Es wäre verheerend, wenn die klugen sozialpolitischen Ansätze entweder einem blinden Fortschrittsglauben oder aber einer neuerlichen Tabuisierung von Steuererhöhungen zum Opfer fielen”, warnt Schneider.

Mehr Infos zu den Forderungen des Paritätischen unter: www.der-paritaetische.de/weilallezählen

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.10.2021

  • Sozialverband VdK erinnert SPD und Grüne an Wahlversprechen, den Mindestlohn zu erhöhen
  • Auch die Kindergrundsicherung müsse endlich kommen, forderte Bentele

Der Sozialverband VdK appelliert an SPD und Grüne, sich an ihre Wahlversprechen zu halten und endlich einen Neustart bei der Bekämpfung der Armut zu wagen: „Jetzt ist die Zeit, die Ampel umzuschalten und Armut in Deutschland konsequent zu beseitigen: Das ist dringend notwendig für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, davon profitiert aber auch die Wirtschaft“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele angesichts der Sondierungsgespräche in Berlin.

„Arbeit schützt nur dann vor Armut, wenn es gute Löhne gibt. Deswegen muss der gesetzliche Mindestlohn jetzt erhöht werden“, forderte Bentele. SPD und Grüne sollten ihr Wahlversprechen einhalten und den Mindestlohn sofort auf zwölf Euro anheben. „Das muss ein nicht verhandelbarer erster Schritt zu einem existenzsichernden Lohn sein“, sagte Bentele. Der VdK hält in einem zweiten Schritt die Erhöhung auf mindestens 13 Euro für notwendig, um eine Altersvorsorge oberhalb der Grundsicherung sicherzustellen.

Bentele erinnerte SPD-Chef Olaf Scholz zudem an sein Versprechen, für stabile Renten zu sorgen: „Wir brauchen ein stabil hohes Rentenniveau, das mindestens bei 50 Prozent liegen muss, besser aber bei 53 Prozent.“ Nur so lasse sich dauerhaft Altersarmut bekämpfen.

Gegen Kinderarmut vorzugehen, hatten alle drei Parteien angekündigt. Dass das aktuelle System der Familienförderung versagt hat, ist Konsens, daraus sind aus Sicht des VdK Konsequenzen nun zu ziehen: „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist seit Jahren von Armut betroffen oder bedroht. Deswegen müssen die wichtigsten Leistungen zur Absicherung von Kindern endlich in einer Kindergrundsicherung gebündelt werden“, forderte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 12.10.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bericht zeigt auch Auswirkungen der Corona-Pandemie

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute den Väterreport. Update 2021 veröffentlicht.

Der Väterreport beschreibt regelmäßig auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen von Vätern in Deutschland. Neben ihren Werten und Einstellungen nimmt der Report das Familienleben der Väter und ihre berufliche Situation in den Blick. Zum zweiten Mal stellt der Report auch die Situation von Vätern, die in Trennung leben, dar. Ein eigenständiges Kapitel thematisiert die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Beruf und Familie.  

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: Die meisten Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Doch dies zu erreichen ist ein täglicher Spagat. Dabei brauchen Familien die bestmögliche Unterstützung: durch moderne Familienleistungen, die Partnerschaftlichkeit fördern, und durch gute Kitas und Ganztagsschulen.

Heute teilen sich in jeder sechsten Familie beide Eltern die Kinderbetreuung gleichermaßen auf. Trotzdem klaffen in den meisten Familien Wunsch und Wirklichkeit noch auseinander. Der Väterreport zeigt, dass viele Väter sich gerne deutlich mehr an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen würden. Corona hat trotz aller Belastungen gezeigt, dass eine partnerschaftlichere Aufgabenteilung möglich ist, auch dank einer veränderten Arbeitswelt. Viele Väter haben sich in dieser Zeit mehr als je zuvor um die Bildung und Betreuung ihrer Kinder gekümmert. Das sind Erfahrungen, an die Familien, aber auch wir als gesamte Gesellschaft, anknüpfen können.

Die positiven Effekte, die Elternzeit und Elterngeld für die Partnerschaftlichkeit haben, müssen wir stärken. Gerade erst haben wir das Elterngeld flexibler und partnerschaftlicher gemacht, vor allem durch mehr Teilzeitmöglichkeiten. Jetzt geht es darum, Mütter und Väter über längere Zeit als bisher dabei zu unterstützen, sich die Verantwortung für Job und Familie partnerschaftlich zu teilen.“

Der Väterreport zeigt: Immer mehr Väter wollen heute die Familienaufgaben und die Verantwortung für das Familieneinkommen partnerschaftlich teilen, anders als die Generation zuvor. Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie wollen gemeinsam mit der Mutter für die Kinder verantwortlich sein.

Auch nach einer Trennung wollen sich viele Väter aktiv an Kinderziehung und -betreuung beteiligen. Getrennt lebende Väter geben zu großen Anteilen (48 %) an, dass sie sich gerne mehr um Erziehung und Betreuung ihrer Kinder kümmern möchten.

Elterngeld und Elternzeit sind wirksame Instrumente, die immer mehr Väter dabei unterstützen, zumindest zeitweise im Beruf kürzer zu treten und sich stärker familiär zu engagieren. Mittlerweile nehmen über 42 % der Väter Elternzeit, beziehen dabei Elterngeld und nehmen sich damit Zeit für ihre Kinder. Die „Väterzeit“ ist von einer Ausnahme zum in Wirtschaft und Gesellschaft weithin akzeptierten und gelebten Modell geworden. Zusätzlich unterstützen Unternehmen die Väter und passen ihr Angebot familienbewusster Personalmaßnahmen auf ihre Bedürfnisse an.

Weder die sich wandelnden Einstellungen noch die stärkere Teilhabe am Familienleben durch das Elterngeld haben jedoch nachhaltig die Erwerbstätigkeit von Vätern verändert. Väter sind nach der Elternzeit immer noch überwiegend in Vollzeit erwerbstätig. 68 % der Mütter von minderjährigen Kindern arbeiten in Teilzeit, aber nur 7 % der Männer. Hier zeigen sich Wunsch und Wirklichkeit: Nur 17 % der Eltern übernehmen etwa gleiche Teile bei der Kinderbetreuung, während sich 45 % eine partnerschaftliche Aufteilung wünschen. 52 % der Väter würden gerne weniger arbeiten. 42 % der Mütter wollen dagegen gerne ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen oder ausweiten.

Der Report empfiehlt daher, die positiven Effekte von Elternzeit und Elterngeld deutlich zu verlängern und über eine Familienarbeitszeit zu einer existenzsichernden und vollzeitnahen Erwerbstätigkeit sowohl von Müttern, als auch von Vätern beizutragen.

Der Väterreport zeigt erhebliche Auswirkungen der Corona-Pandemie. Während viele Väter in Kurzarbeit oder im Homeoffice tätig waren, engagierten sie sich stärker in der Familienarbeit. Die tägliche Kinderbetreuungszeit von Vätern aus Paarfamilien stieg auf durchschnittlich 5,3 statt 2,8 Stunden täglich (+ 89 %). Mütter übernahmen dennoch weiter den deutlich größeren Teil der Familienarbeit: während der Lockdowns durchschnittlich 9,6 statt bisher 6,7 Stunden Kinderbetreuungszeit pro Tag (+ 43 %). Der Väterreport wertet diese Pandemie-Erfahrungen als Chance, die Familienarbeit nachhaltiger partnerschaftlich aufzuteilen.

Der Väterreport stützt sich unter anderem auf Erkenntnisse einer aktuellen Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach zu „Elternzeit, Elterngeld und Partnerschaftlichkeit“.

Den Väterreport. Update 2021 finden Sie hier:
www.bmfsfj.de/vaeterreport

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.10.2021

Stillende Mütter brauchen ein gutes Umfeld und Unterstützung

Bis zum 10. Oktober 2021 findet die Weltstillwoche statt. In diesem Jahr lautet das Motto: „Stillen. Unser gemeinsamer Weg.“ Ziel der Weltstillwoche ist es, das soziale Umfeld für die Besonderheiten dieser Zeit zu sensibilisieren. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann:

„Stillen geht alle Eltern an. Fast alle Mütter versuchen nach der Geburt, ihr Kind zu stillen. Denn sie wissen: Muttermilch ist erste Nahrung und noch viel mehr, nämlich Wärme, Nähe, Geborgenheit. Allerdings sinkt die Zahl der gestillten Säuglinge sehr schnell sehr stark. Die Gründe sind vielfältig. Dazu gehören auch negative Erfahrungen mit dem Stillen in der Öffentlichkeit. Dieses wird in Deutschland immer noch von Teilen der Bevölkerung stigmatisiert.

Gerade die ersten Wochen sind aber eine ganz besondere und sensible Phase – für die stillende Mutter, den Säugling und die ganze Familie. Die Weltstillwoche macht dies zum Thema und sorgt für Haltung für das Stillen. Stillende Frauen dürfen sich nicht allein gelassen fühlen. Deshalb ist es wichtig, klar zu machen: Stillende und ihre Familien sind nicht allein. Es gibt viele Menschen, die sie begleiten und unterstützen können: Hebammen, Stillberaterinnen, Ärzte und Ärztinnen, Sozialarbeiter. Und auch Arbeitgeber, die mit einem still­freundlichen Arbeitsumfeld das Stillen und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

Eines ist klar: Stillen ist die natürliche Ernährung für Babys. Stillen schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Muttermilch ist viel mehr als nur Nahrung. Sie schützt den Säugling und späteren Erwachsenen auch vor Infektionen, Allergien und vor der Entwicklung von Übergewicht, Diabetes mellitus Typ 2. In den ersten tausend Tagen im Leben eines Kindes wird seine Gesundheit geprägt. Prävention fängt früh an. Deshalb setzen wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Ausbau der Stillförderung bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans ‚In Form‘ ein. Wir wollen Deutschland stillfreundlicher machen. Damit gewinnen alle!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.10.2021

„Geld allein macht noch längst kein Online-Klassenzimmer. Bei der Umsetzung der Digitalisierung ist noch viel Luft nach oben“, erklärt Nicole Gohlke mit Blick auf den Beschluss der heutigen Kultusministerkonferenz. Die hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Davon zeugt selbst die holprige Hybrid-Pressekonferenz der KMK. Gerade einmal zwölf Prozent der Schulen sind umfassend ausgestattet, während ein Drittel als ‚digitale Nachzügler‘ gelten. Es sind längst sind nicht alle Gebäude mit W-Lan oder Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit einem eigenen Laptop ausgestattet. Bisher wurden nur 17 Prozent aus dem Digitalpakt ausgezahlt. Die Mittel müssen schneller vor Ort ankommen, damit die Netze stabil und Geräte voll einsetzbar sind. Da sich die Digitalisierung täglich wandelt, braucht es mehr Wartung und Weiterbildung. Es ist gut, wenn die KMK eine langfristige Bundesförderung zum Ziel macht, denn diese ist längst überfällig. DIE LINKE wird ein Auge darauf haben, dass die dauerhafte Mitfinanzierung auch kommt.

Das Aufholprogramm ist der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Zwei Milliarden Euro für über zehn Millionen Schülerinnen und Schüler in einer historischen Bildungskrise sind zu wenig. Um bei Lernrückständen und psychischen Belastungen ausreichend Unterstützung zu finanzieren, müssen mehr Mittel in die Hand genommen werden. Anstelle von externen Nachhilfekursen braucht es bessere Lern- und Arbeitsbedingungen in den Schulen, die seit langem teils völlig überlastet sind. Viele Schulleitungen und Lehrkräfte fühlen sich in der Coronakrise alleingelassen. Der eklatante Lehrkräftemangel muss endlich in Angriff genommen werden, um Unterricht, Schulsozialarbeit und Digitalisierung voranzubringen.

Der Flickenteppich bei den Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen macht die Leute kirre. Das Virus ist in München genauso ansteckend wie in Hamburg oder Köln. Präsenzunterricht und Gesundheitsschutz zusammen müssen oberste Priorität haben. Ich erwarte, dass dafür alle Länder an einem Strang ziehen. Die Klassenzimmer müssen endlich flächendeckend mit Luftfiltern ausgestattet werden, damit alle Beteiligten sicher durch den Winter kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 08.102021

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat heute eine wissenschaftliche Studie zur Digitalisierung im Schulsystem veröffentlicht. Die Studie offenbart gravierenden Handlungsdruck: Mehr als 50 Prozent der Schulen verfügen über kein WLAN. 43 Prozent der befragten Lehrer*innen geben an, dass es an ihrer Schule nicht genug mobile Endgeräte für den Unterricht gibt. Gleichzeitig klagen viele Lehrer*innen über eine enorme Arbeitsbelastung und häufig mehr als 48 Stunden Arbeit pro Woche.

Dazu erklärt Nicole Gohlke, Sprecherin für Hochschul- und Wissenschaftspolitik: „Alle Schulen brauchen WLAN und alle Schüler*innen ein mobiles Endgerät – das muss zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Lehrkräfte dürfen durch IT-Technik nicht zusätzlich belastet werden. Viele Lehrkräfte arbeiten schon jetzt am Limit oder darüber hinaus. Für den pädagogisch wertvollen Einsatz digitaler Technik brauchen Lehrkräfte Zeit für Fort- und Weiterbildung. Die Schulen brauchen endlich deutlich mehr und besser bezahlte Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen.
Die Schulen in Deutschland sind sehr unterschiedlich weit beim Einsatz digitaler Technik. Die digitale Spaltung muss überwunden werden, denn schon jetzt sorgt sie auch für eine soziale Spaltung. Fehlende Medienkompetenzen führen zu schlechteren Bildungschancen und Abschlüssen.

Noch immer sind die Mittel des ‚Digitalpakts Schule‘ nicht vollständig in den Ländern und vor Ort in den Schulen angekommen. Die neue Bundesregierung muss endlich mit dem Klein-Klein aufhören und ein breit angelegtes Investitionsprogramm für gute Bildung starten. Es darf nicht länger sein, dass das marodeste Gebäude mit dem schlechtesten Internetempfang im Ort die Schule ist.

Die technische Ausstattung allein bildet aber nur die Grundlage. Digitalisierung sorgt nicht automatisch für eine gute Bildung, wenn sie allein auf einen guten WLAN-Empfang reduziert wird. Wir brauchen ein Umdenken und müssen Digitalisierung an den Schulen als Schlüssel zu politischer und kultureller Teilhabe aller Menschen im digitalen Zeitalter neu ausrichten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 29.09.2021

Das EU-Parlament hat eine Entschließung angenommen, die die Rechte von LGBTQI-Familien stärken soll. Sie betrifft vor allem die Freizügigkeit von Bürger:innen, die in homosexuellen Beziehungen leben und ihre Familien. In der Entschließung wird gefordert, dass gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Partnerschaften in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei Eltern gleichen Geschlechts beide Elternteile rechtlich anzuerkennen und in Dokumenten wie zum Beispiel Geburtsurkunden aufzuführen. Familienzusammenführungen sollen bei gleichgeschlechtlichen Partner:innen ebenso ermöglicht werden wie bei heterosexuellen Partner:innen und die Nationalität der Kinder müsse ebenso gleich geregelt werden. Insgesamt sollten gleichgeschlechtliche Ehe- und Lebenspartner:innen in jeder Hinsicht so behandelt werden, wie es die Ehegatten-Bestimmungen der Freizügigkeitsrichtlinie vorsehen.

Quelle: EuropaNEws Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 04.11.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Überblick zur SGB-VIII-Novelle

Seit 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) nun in Kraft. Welche Neuerungen im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) sind jetzt zu beachten?

Im Folgenden werden zentrale Änderungen dargestellt und erläutert bzw. aus Sicht der AWO bewertet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Gesetzesänderungen sind thematisch unter die vom Bundesministerium bereits eingeführten Überschriften Schützen, Stärken, Helfen, Unterstützen, Beteiligen gefasst.

Nicht alle Gesetzesänderungen sind bereits im Juni 2021 in Kraft getreten. Es gibt zwei wichtige Ausnahmen im Bereich der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe:

  • Erst zum 01.01.2024 werden die sogenannten Verfahrenslotsinnen bei den Jugendämtern eingeführt
  • und erst zum 01.01.2028 sollen die Jugendämter für alle Kinder und Jugendlichen zuständig werden, ganz gleich ob bzw. welche Beeinträchtigung vorliegt (Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe).

Diese Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe kann aber als letzte Stufe der SGB-VIII-Reform erst dann umgesetzt werden, wenn Bundestag und Bundesrat bis 2027 ein Bundesgesetz verabschieden, das die Einzelheiten konkret regelt. Die auch von der AWO seit Jahren geforderte inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist somit „auf die Schiene“ gesetzt, aber ob und wie sie tatsächlich per Bundesgesetz 2027 umgesetzt wird oder doch noch ausgebremst wird, hängt von einem zukünftigen Gesetzgeber ab. Hier hätte die AWO eine erheblich verbindlichere Gesetzesregelung für erforderlich gehalten.

  • Schützen – Besserer Kinder- und Jugendschutz
  • Stärken – Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe
  • Helfen – Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • Unterstützen – Mehr Prävention vor Ort 
  • Beteiligen – Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
  • sowie weitere Neuregelungen

Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) im Überblick

Quelle: Artikel AWO Bundesverband e.V. vom 07.10.2021

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt fordert zum heutigen zweiten Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen mehr Anerkennung und Unterstützung für pflegende Angehörige und Nahestehende pflegebedürftiger Menschen. Von den derzeit 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden  3,3 Millionen zu Hause gepflegt, davon 2,1 ausschließlich von Angehörigen versorgt. Eine besondere Herausforderung bedeutet dabei die Pflege eines demenzerkrankten Angehörigen. Schätzungen der Deutschen Alzheimergesellschaft zufolge sind daran etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland erkrankt.

Mit einem Aktionstag will die AWO die Leistungen der pflegenden Angehörigen in den gesellschaftlichen Fokus stellen. Für pflegende Angehörige, nahestehende Pflegende und  interessierte Bürger*innen bietet der AWO Bundesverband gemeinsam mit awo lifebalance einen Informations- und Austauschtag (Link: https://www.awo-pflegeberatung.de/aktuelles/detail/awo-in-aktion-am-2-europaeischen-tag-der-pflegenden-angehoerigen) zum Thema Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten an.

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „In Deutschland sind pflegende Angehörige trotz starker sozialer Versicherungssysteme weiterhin der größte Pflegedienst der Nation – und in den meisten Fällen sind es Frauen, die diese unsichtbare Arbeit leisten, ohne, dass sie angemessen entlastet oder unterstützt würden. Ihre Anliegen müssen zusammen mit der generellen Situation der Pflege hierzulande von der nächsten Bundesregierung dringend angepackt werden.“

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Oftmals fehlt es an bedarfsorientierter Information zu Unterstützungsangeboten oder es gibt bürokratische Hürden, entsprechende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Gerade in der Corona-Pandemie wurde europaweit deutlich, dass durch die Beschränkungen und Auflagen zum Infektionsschutz pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige von den nationalen Gesundheitssystemen abgeschnitten waren und isoliert die Hauptlast der Versorgung und Organisation zu tragen hatten. Bislang drohen Menschen, die die Pflege von Angehörigen übernehmen, Armut, Krankheit oder soziale Isolation. Wir müssen dafür sorgen, dass Angehörige und Nahestehende mehr Unterstützung bekommen.“

Die AWO setzt sich für die Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen ein. Hierzu gehört ein passgenauer Ausbau und ein crossmedialer Zugang der Informations-und Beratungsstruktur für pflegende Angehörige; eine gleichberechtigte Aufteilung von Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen sowie eine Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch die Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate als auch die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten. Ebenso fordert die AWO den Ausbau der ambulanten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Zur gesundheitlichen Entlastung der hoch belasteten Gruppe der pflegenden Angehörigen setzt sich die AWO verstärkt für die Gesundheitsförderung sowie Präventions- und Reha-Angebote ein. Als Voraussetzung dafür gilt es dringend Tagespflege- und Kurzzeitpflegeangebote auszubauen. Die aktuellen Wartezeiten sind absolut inakzeptabel.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.10.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut.

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Der vollständige Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.09.2021

Zum 70. Jahrestag des Bundesverfassungsgerichts erinnert der Deutsche Familienverband (DFV) an die immer noch fehlende Umsetzung wegweisender Familienurteile. Bei den Koalitionsverhandlungen für eine neue Regierung muss diese in den Mittelpunkt gestellt werden.

Vor allem vier Urteile des Bundesverfassungsgerichts waren in der Vergangenheit wegweisend für die Familienpolitik in Deutschland: das Urteil vom steuerfreien Existenzminimum (1990), das sogenannte Trümmerfrauen-Urteil (1992), das Kinderbetreuungsurteil (1998) und das Pflegeversicherungsurteil (2001). Bis heute werden die vier großen Familienentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gesetzgeberisch nicht umfassend umgesetzt und vielfältige Benachteiligung von Familien in Kauf genommen. „Es ist ein großes Unrecht, das den Familien angetan wird. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind eigentlich bindend“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV.

Für eine verfassungsgemäße Familienpolitik müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollzogen werden. Das bedeutet, dass den Familienurteilen entsprechend:

  1. der steuerliche Kinderfreibetrag realitätsgerecht erhöht wird
  2. keine Nachteile mehr bei der Rente durch Kinderziehungszeiten entstehen
  3. echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung existiert
  4. Familien bei den Sozialabgaben entlastet werden

„Mit der aktuellen Familienpolitik ignoriert der Staat die höchstrichterlichen Vorgaben und vernachlässigt seine grundgesetzlich festgeschriebene Pflicht gegenüber Familien sträflich“, so Zeh.

Zum Schutz der Familie verpflichtet

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes stehen Familien unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Familienschutzartikel). Dabei ist der Staat auch verpflichtet, Familien zu achten und aktiv zu fördern. „Den hohen Familienschutz verankerten die Verfassungsgeber nicht nur aus Fürsorglichkeit gegenüber Familien, sondern weil sie Familie als eine Grundvoraussetzung des freiheitlichen und solidarischen Verfassungsstaates erkannten“, so der Verbandspräsident.

Mit den vier Familienurteilen hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Vorgaben des Grundgesetzes nicht verwirklicht werden und Korrekturen geboten sind. „Bis heute fehlt die konsequente Umsetzung durch den Gesetzgeber. Die neue Bundesregierung hat ein großes Aufgabenpaket nachzuholen. Wir erwarten, dass es neben dem Klimathema im Mittelpunkt der Koalitionsverhandlungen steht, damit dieser verfassungswidrige Zustand endlich beendet wird“, sagt der Verbandspräsident.

Knapp 3.000 Familien stehen derzeit für familiengerechte Abgaben in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht. Unterstützt werden sie vom Deutschen Familienverband (Wir jammern nicht, wir klagen!). Die Klagen befinden sich in der entscheidenden Phase.

Weitere Informationen

Die vier großen Familienurteile des Bundesverfassungsgerichts

www.elternklagen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.09.2021

  • Verena Bentele kündigt Protest an, wenn Koalitionsvertrag Angehörigenpflege weiter ignoriert
  • DAK-Pflegereport bestätigt VdK-Studie: Angehörige sind bereit zu pflegen

Der Sozialverband VdK sieht sich durch den heute veröffentlichten DAK-Pflegereport bestätigt, dass die Bundesregierung endlich die Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege verbessern muss. „Die Bundesregierung darf nicht länger einseitig die Lobbyinteressen der Pflegebetreiber bedienen, sondern muss endlich die häusliche Pflege stärken. Angehörige, vor allem auch jüngere Menschen, sind bereit zu pflegen und sehen darin auch eine sinnstiftende Tätigkeit, wie eine Studie des VdK unlängst gezeigt hat. Dies wurde heute von der DAK-Studie bestätigt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele zu der Veröffentlichung des DAK-Pflegereports.

Durch den Corona-Rettungsschirm seien eine Million nach der anderen für nicht belegte Heimplätze an die Pflegeeinrichtungen geflossen, kritisierte Bentele: „Für die häusliche Pflege gab es dagegen nichts. Wann wird endlich verstanden: Die Betroffenen wollen nicht ins Heim und die Angehörigen sind bereit sich an der Pflege zu beteiligen – aber sie brauchen Unterstützung.“ Bentele forderte deshalb die Verhandler der künftigen Bundesregierung auf: „Kein Koalitionsvertrag ohne Stärkung der Angehörigenpflege! Ansonsten werden wir als Sozialverband auf die Barrikaden gehen.“

Angesichts des Fachkräftemangels in Einrichtungen sei die Förderung der Pflege durch Angehörige und ambulanter Angebote das Gebot der Stunde, sagte Bentele: „Dafür müssen aber endlich die Rahmenbedingungen geschaffen werden.“ Die Liste der zu erledigenden Aufgaben ist nach Ansicht des VdK lang: Das Pflegegeld muss erhöht, die Pflegeleistungen müssen flexibilisiert und als Budgets ausgestalten werden. Die Rentenanwartschaften für pflegende Angehörige sind zu verbessern. Außerdem ist eine Pflegezeit, die den Namen verdient hat, mit einer Lohnersatzleistung einzuführen. Gebraucht werden nach Ansicht des VdK zudem Angehörigenpflege-Manager, die Angehörige neutral beraten und in schwierigen Lagen auch die Hilfen zusammenstellen und koordinieren.

Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Rahmen des Pflegereports der DAK-Krankenversicherung hat ergeben, dass eine Mehrheit der Menschen unter 40 Jahren eigene Angehörige pflegen würde. Demnach wären zwei von drei, die zwischen 16 und 39 Jahren alt sind, bereit, Pflegeaufgaben in der Familie zu übernehmen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 12.10.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Oktober 2021

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Digitalisierung wirkt sich auf bestehende Geschlechterverhältnisse aus und umgekehrt.  Selbstbedienungskassen im Supermarkt, Pflegeroboter, der Anteil von Frauen an Gründungen digitaler Start Up Unternehmen oder geschlechtsbezogene digitale Gewalt sind nur einige Beispiele für die umfassenden Veränderungen, die der digitale Transformationsprozess in allen gesellschaftlichen Bereichen erzeugt.
Mit dem Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung liegt erstmals eine ausführliche und differenzierte Verknüpfung von Gleichstellung und Digitalisierung als zentrale politische Handlungsfelder und Stellschrauben für gesellschaftlichen Wandel vor.

Welche gesellschaftlichen Auswirkungen haben die umfassenden technischen Innovationen, insbesondere mit Blick auf strukturell benachteiligte Gruppen? Wie wollen wir im Zuge der digitalen Transformation der Gesellschaft heute und zukünftig leben, arbeiten und miteinander umgehen? Wie kann Digitalisierung geschlechtergerecht gestaltet werden? Welche konkreten gendersensiblen Maßnahmen kann die AWO in diesem Transformationsprozess unternehmen? Das sind Fragen, die uns auch in der AWO stark beschäftigen und zwar als Arbeitgeberin, Mitgliederverband und wichtige sozialpolitische Akteurin.

Prof. Dr. Aysel Yollu Tok , Vorsitzende der  Sachverständigenkommission des Dritten  Gleichstellungsberichts, wird uns die zentralen  Ergebnisse des Berichts vorstellen.  Anknüpfungspunkte an die Themen und Handlungsfelder der AWO werden anschließend im  digitalen Spitzengespräch mit Prof. Dr. Aysel Yollu Tok  und Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzende r des AWO Bundesverbandes e.  V., aufgezeigt.

Die persönliche Anmeldung ist über folgendes Online Formular möglich: https://veranstaltungen.awo.org/event/digitales-spitzengespraech-gleichstellungsbericht-2021
Anmeldeschluss ist der 25.10.2021

Termin: 10. November 2021

Veranstalter: Bündnis Sorgearbeit fait teilen

Die Corona-Krise führt den gesellschaftlichen Wert von Sorgearbeit wie Pflege, Kindererziehung
oder Hausarbeit einmal mehr vor Augen. Zugleich zeigt sie überdeutlich die problematischen Folgen der ungleichen Verteilung von Sorge- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern: Die Pandemie hat Überlastung, gesundheitliche Probleme und die Gefährdung beruflicher Existenzen vor allem bei Frauen verstärkt. Die Politik ist aufgefordert, in der neuen Wahlperiode sich abzeichnenden negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv entgegenzuwirken.
Welche Erkenntnisse zur Sorgelücke zwischen Frauen und Männer gibt es? Welche Maßnahmen sind – auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise – notwendig, um den Gender Care Gap zu schließen? Und welche Wünsche haben Menschen mit Sorgeverantwortung an Politik und Verwaltung?

Die Veranstaltung wird in digitaler Form durchgeführt. Sie erhalten kurz vor der Veranstaltung von uns den Link für die Teilnahme.
Bitte melden Sie sich bis zum 5.11.2021 unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Organisation, Ihrer Postanschrift und Ihrer E-Mail-Adresse unter kontakt@sorgearbeit-fair-teilen.de an.

Weitere Informationen zum Bündnis finden Sie unter www.sorgearbeit-fair-teilen.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Stellungnahme der Bundesregierung zu den Zwischenberichten der Evaluationsstudien zur Umsetzung und Wirksamkeit des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG)

Inhaltsübersicht

I. Präambel
II. Evaluation nach § 6 Absatz 3 KiQuTG
III. Stellungnahme der Bundesregierung zu einzelnen Punkten der Zwischenberichte der
Evaluationsstudien

  1. Fachpolitische und partizipative Prozesse bei der Entwicklung und Umsetzung des
    Gesetzes
  2. Die Umsetzung durch Bund-Länder-Verträge
  3. Die Ausgestaltung der Handlungsfelder und die Umsetzung der Maßnahmen durch die
    Länder
  4. Entlastung der Eltern bei den Gebühren
  5. Mögliche Perspektiven für die bundesweite Weiterentwicklung der Qualität und die
    Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Den ganzen Bericht finden Sie hier.

In der sechsten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ wurden Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung im Jahr 2020 sowie im Zeitverlauf zusammengestellt. Die Corona-Pandemie hat das Jahr 2020 stark beeinflusst. Vielerorts wurden Betreuungsangebote zeitweise geschlossen. Die angeführten Statistiken erfassen diese
Situation nicht, sondern bilden die Situation an einem bestimmten Stichtag ab: zum 1. März für die Kinder bis zum Schuleintritt und zum Schuljahresbeginn für die Grundschulkinder.

Dies sind zentrale Ergebnisse der sechsten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“:
Kinder bis zum Schuleintritt

  • Zum Stichtag 1. März 2020 wurden erneut mehr Kinder bis zum Schuleintritt betreut als im
    Vorjahr.
  • Die Betreuungsquote für die Kinder unter drei Jahren ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen,
    bei den Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt jedoch leicht gesunken. Der Grund
    dafür ist, dass die Zahl der Kinder der letztgenannten Altersgruppe in der Bevölkerung
    deutlich gestiegen ist.
  • Bei der Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren gab es nach wie vor große Unterschiede
    zwischen Ost- und Westdeutschland. Die Quoten näherten sich aber weiter an, wenn auch
    aktuell langsamer als in den Vorjahren.
  • Auch 2020 gab es im Bundesdurchschnitt eine Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf der
    Eltern und der Betreuungsquote: Bei den unter Dreijährigen ist diese Lücke weiterhin größer
    als bei den Kindern zwischen drei und fünf Jahren.
  • Die Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung unterschieden sich stark zwischen Ost- und
    Westdeutschland. Im Osten öffneten Kindertageseinrichtungen für Kinder vor dem Schuleintritt deutlich früher. Zudem schlossen Einrichtungen für Kinder vor dem Schuleintritt
    auch später als im Westen.

Grundschulkinder

  • 2020 wurden erneut mehr Grundschulkinder in Horten und Ganztagsgrundschulen in der
    Statistik erfasst als im Vorjahr.
  • Die Ergebnisse zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern zeigen, dass es auch 2020 im
    Bundesdurchschnitt eine Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf der Eltern und der
    Betreuungsquote gab. Es werden mehr Plätze in Ganztagsschulen, Horten und weiteren
    Betreuungsangeboten für Grundschulkinder benötigt, um den Bedarf der Eltern zu decken.
  • Die Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung unterschieden sich stark zwischen Ost- und
    Westdeutschland. Im Osten öffneten Horte und Einrichtungen mit Hortangeboten deutlich
    früher. Die Schließzeiten waren dagegen in Ost- und Westdeutschland ähnlich.
    Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kindertagesbetreuung
  • Während der Corona-Pandemie sind Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote durch
    Betreuungseinrichtungen massiv eingebrochen. Der Anteil der Eltern, die ihr Kind ausschließlich selbst betreuten, ist sowohl für Eltern von Kindern vor dem Schuleintritt als auch
    für Eltern von Grundschulkindern stark angestiegen.

Die komplette Ausgabe finden Sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 12/2021

AUS DEM ZFF

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Jedes Kind ist gleich viel wert – dieser Satz muss endlich Realität werden! Mit der Bundestagswahl 2021 ist die Zeit gekommen, Maßnahmen für gleichberechtigte Teilhabe sowie ein gutes Aufwachsen für alle umzusetzen. Von infrastrukturellen Angeboten bis hin zu niedrigschwellig verfügbaren finanziellen Leistungen, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien wirksam vor Armut schützen – die gewählten Parteien und die Regierungskoalition stehen nun vor der wichtigen Aufgabe, das Thema Kinderarmut gezielt auf allen Ebenen anzugehen.“

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/2021/09/28/vier-jahre-zeit-um-kinderarmut-endgueltig-zu-beseitigen-4jahregegenkinderarmut/

Kontakt:

Für den Ratschlag Kinderarmut:

Zukunftsforum Familie e.V., Michaelkirchstr.17-18, 10179 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Öffentlichkeitsarbeit: Ulrike Mewald

Tel.:  030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

 

Die Unterzeichnenden:

Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Armutsnetzwerk e.V.

Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

AWO Bundesverband e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Der Kinderschutzbund e.V.

Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)

Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.

Flingern mobil e.V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (KOS)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.

Kindervereinigung e.V.

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

NaturFreunde Thüringen e.V.

Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder

Saarländische Armutskonferenz e.V.

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

SKM Bundesverband e.V.

SOS-Kinderdorf e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Stiftung SPI

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.

ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald

Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Einzelpersonen:

Dr. Lars Anken

Dr. Irene Becker

Gerda Holz

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

Dr. Maksim Hübenthal

Dr. Gisela Notz

Prof. Dr. Margherita Zander

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.09.2021

In einem offenen Brief an den Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gemeinsam mit acht weiteren Verbänden, dass der Kinderfreizeitbonus bei allen Kindern ankommen muss. Momentan erhalten vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren.

Der Anspruch auf den Bonus hängt davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Aktuell gehen aber die Kinder leer aus, die ohne eigenständigen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall.

Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fallen, ist erheblich: Zuletzt wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Jahreswechsel 2021 116.650 Kinder aus, die ohne eigenen Leistungsanspruch in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten.

Wir fordern deshalb, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderfreizeitbonus so auszulegen, dass alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften den Bonus unkompliziert erhalten können. Den vollständigen Text des offenen Briefes finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.09.2021

Pünktlich zu den Bundestagswahlen 2021 launcht das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen seinen Onlineauftritt und appelliert an die Parteien: Schluss mit dem Aussitzen – die Politik muss endlich den Weg für einen gleichstellungspolitischen Aufbruch und die gerechte Verteilung von Sorgearbeit ebnen!

In Sachen Geschlechtergerechtigkeit hakt es an allen Ecken und Enden. Spätestens in der Corona-Krise mag dies wohl kaum noch jemand bestreiten. Ein Kernproblem ist und bleibt die ungleiche Verteilung von Sorge- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern.

Who cares? Der sogenannte Gender Care Gap liegt nach wie vor bei 52 Prozent – bei heterosexuellen Paarhaushalten mit Kindern sogar bei 83 Prozent. Diese gravierende Sorgelücke hat erhebliche Folgen und führt unter anderem dazu, dass vielen Frauen nicht im gleichen Maße wie Männern Zeit und Kraft zur Verfügung stehen, einer eigenen existenzsichernden beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Gleichzeitig wird von Männern immer noch erwartet, die Rolle des Familienernährers zu übernehmen, sodass ihnen für Sorge- und Hausarbeit zu wenig Zeit bleibt.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen bringt es auf den Punkt: Wer Gleichberechtigung will, muss an der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen. Allen Menschen muss unabhängig von ihrem Geschlecht ermöglicht werden, ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften und zugleich ihren Sorgeverpflichtungen nachkommen zu können. Dafür müssen strukturelle Hürden abgebaut werden, die die gleiche Verteilung von Sorge- und Hausarbeit verhindern.

Close the Gap! Das Bündnis nimmt die Parteien in die Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Sorgelücke zu schließen. So fordern die 13 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses die Politik auf, eine zehntägige Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile rund um die Geburt mit vollem Lohnersatz einzuführen. Die Freistellung unterstützt die partnerschaftliche Arbeitsteilung in den Familien von Anfang an.

Auch beim Steuersystem sieht das Bündnis dringenden Handlungsbedarf. Das Ehegattensplitting setzt starke Anreize für ein Familienmodell aus Hauptverdiener und Hausfrau bzw. „Zuverdienerin“. Die Bündnismitglieder fordern von der Politik, die Lohnsteuerklasse V endlich abzuschaffen und eine Individualbesteuerung einzuführen.

Die sechs Forderungen des Bündnisses an die Parteien zur Bundestagswahl 2021 sind ab sofort online verfügbar. Auch das im Gründungsstatut zusammengefasste Selbstverständnis und die Ziele des Bündnisses sind auf der Website sorgearbeit-fair-teilen.de zu finden.

Sorge- und Erwerbsarbeit müssen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Familienform, sexueller Orientierung oder sozialem Status – als selbstverständliche Elemente weiblicher wie männlicher Lebensverläufe begriffen und möglich gemacht werden, ohne dass dies zu individueller Überforderung führt. Dies hat sich das Bündnis zum obersten Ziel gesetzt.

Das Bündnis

Das im Sommer 2020 gegründete zivilgesellschaftliche Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ein. Seine 13 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e. V.
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familien e.V. vom 20.09.2021

SCHWERPUNKT I: #4JahreGegenKinderarmut

Der Deutsche Caritasverband und 60 andere Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

 

1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!
Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!
Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!
Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ finden Sie sowie weitere Informationen zur Kampagne: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 28.09.2021

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen – darunter die Diakonie Deutschland – fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten. Dazu haben sie eine gemeinsame Erklärung, „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, veröffentlicht.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Immer noch wächst in unserem Land mehr als jedes fünfte Kind in Armut auf – das ist eine Schande. Darum fordern wir endlich eine Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt. Das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist viel zu kompliziert und zudem ungerecht. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Situation für viele Kinder – insbesondere aus einkommensarmen Familien – noch einmal verschärft. Auf kommunaler Ebene muss deshalb die familienunterstützende soziale Infrastruktur so ausgebaut werden, dass sie bedarfsgerecht ist und Kinder mit ihren Familien wirklich erreicht sowie spürbar entlastet. Kinder und Jugendliche brauchen über das Corona-Aufholprogramm hinaus Begleitung in ihrem Kita- und Schulalltag sowie psychosoziale Unterstützung, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen.

In den Koalitionsverhandlungen müssen existenzsichernde Leistungen für Kinder endlich eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse und ein gutes Aufwachsen!“

Weitere Informationen:

Gemeinsame Pressemitteilung zur Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20210928_PM_4JahreGegenKinderarmut.pdf

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Themenschwerpunkt Kinderarmut: https://www.diakonie.de/kinderarmut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.09.2021

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen. Die unterzeichnenden Organisationen des „Ratschlag Kinderarmut“ fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie. Die Erklärung haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, der Arbeiter Samariter Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz und das Zukunftsforum Familie unterzeichnet.

„Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen, für eine der reichsten Industrienationen der Welt ist das nichts weniger als eine Schande. Um das strukturelle Problem der Kinderarmut zu lösen, brauchen wir eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet, und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der „Ratschlag Kinderarmut“ fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, alle unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.09.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen! Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 28.09.2021

SoVD beteiligt sich an breitem Bündnis aus 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen.

Berlin. Die Bundestagswahl ist vorbei, nun geht es in die Koalitionsverhandlungen. In diesen gehört die Bekämpfung von Kinderarmut aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) ganz oben auf die Agenda. Daher fordert der SoVD In einem Zusammenschluss aus 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. „Wenn wir wissen, dass nach aktuellen Zahlen in Deutschland etwa 2,8 Millionen Kinder in Armut aufwachsen, muss auch der Letzte verstanden haben, dass es Zeit ist zu handeln“, appelliert SoVD-Präsident Adolf Bauer an die Politiker*innen im neu gewählten Bundestag.

In der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordert das Bündnis eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder und Jugendliche, einen niedrigschwelligen Leistungszugang sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psychosoziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie. 

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e.V. vom 28.09.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung und eine Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 28.09.2021

SCHWERPUNKT II: Bundestagswahl 2021

Zum OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick“ erklärt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. h.c. Thomas Sattelberger:

„Der OECD-Bericht stellt der bundesdeutschen Bildungspolitik erneut ein schlechtes Zeugnis aus. Noch immer haben von den 25- bis 34-Jährigen in Deutschland 13 Prozent höchstens einen Realschulabschluss, aber keine Ausbildung und keinen weiteren Schulabschluss. Wenn Bundesbildungsministerin Karliczek jetzt zum Ende der Legislatur mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung fordert, macht sie sich selbst vom Bock zum Gärtner. Ihr Ministerium hat die Probleme vier Jahre lang nicht angepackt, sondern ausgesessen. Die Corona-Schulkrise hat uns schmerzlich vor Augen geführt, dass unter Unterrichtsausfall allen voran die Schwächsten in unserer Gesellschaft leiden. Alle Kinder, ganz gleich welcher sozialer Herkunft, müssen die gleichen Bildungschancen erhalten. Die nächste Bundesregierung darf keine Sonntagsreden mehr halten, sondern muss endlich mehr für die Zukunft junger Menschen tun. Wir brauchen ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern bei Bildungsthemen und einen unbürokratischen Digitalpakt 2.0, mit dem die Mittel schnell bei all denen ankommen, die darauf angewiesen sind.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 16.09.2021

In der vergangenen Woche konnten Kinder und Jugendliche im Rahmen der U18-Wahl entscheiden, welcher Partei sie ihre Stimme geben. Bundesweit gingen in 2.699 Wahllokalen rund 262.000 Menschen unter 18 Jahren an die Wahlurnen. Damit hat sich eine Rekordzahl an jungen Menschen beteiligt. Bei der letzten U18-Bundestagswahl 2017 hatten knapp 220.000 in rund 1.500 Wahllokalen ihre Stimme abgegeben.

Das Endergebnis aller ausgezählten Stimmen für die U18-Bundestagswahl 2021: Bündnis 90/Die Grünen 21,0%, SPD 19,2%, CDU/CSU 16,9%, FDP 12,0%, Die Linke 7,5%, AfD 5,9%, Tierschutzpartei 5,7%. 11,8% der abgegebenen Stimmen verteilen sich auf sonstige Parteien.

„Die Rekord-Beteiligung an der U18-Wahl zeigt, dass junge Menschen mitgestalten und gehört werden wollen. Der große Zuspruch spiegelt das Interesse an Politik wider und zeigt, dass sich Kinder und Jugendliche für die parlamentarische Demokratie ins Zeug legen“, sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.

„Die Rekordbeteiligung an U18 zeigt, dass sich sehr viele Kinder und Jugendliche für Politik interessieren, und es ist zu hoffen, dass daraus auch weiteres politisches Engagement entsteht. U18 ist aber auch ein deutliches Zeichen dafür, die Wahlaltersgrenzen in Deutschland abzusenken. Wir brauchen auf allen Ebenen, von der Kommunalwahl bis zur Europawahl, eine Absenkung auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

U18 ist eine der größten Initiativen politischer Jugendbildung in Deutschland. Sie bietet Platz dafür, dass Kinder und Jugendliche sich selbstbestimmt und selbstbewusst politisch ausdrücken. Junge Menschen organisieren Diskussionen mit Politiker*innen, stellen Material übers Wählen und über Programme der Parteien zusammen. Sie machen – mit Unterstützung von Jugendleiter*innen – konkret politische Bildung. Mit dem Engagement für U18 und der Teilnahme an der Wahl zeigen sie ganz klar: Sie gestalten Demokratie mit und stärken sie dadurch.

U18 wird getragen vom Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Bundesjugendring, den Landesjugendringen sowie vielen Jugendverbänden. Die U18-Bundestagswahl 2021 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für Politische Bildung.

Ergebnisse, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Wahlkreisen: https://wahlen.u18.org/wahlergebnisse/bundestagswahl-2021

Weitere Hintergründe und Informationen unter www.u18.org

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundesjugendring(DBJR) und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.09.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) hat die Parteiprogramme zur Bundestagswahl auf einen scharfen Familien-TÜV gestellt und die Wahlprogramme von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken mit den zentralen Anforderungen an eine krisensichere und nachhaltige Familienpolitik verglichen.

Bewusst haben wir auf einen Fragekatalog an die Parteien verzichtet. Wir wollten selbst wissen: Wollen die Parteien eine gute und nachhaltige Familienpolitik oder sind Familien nur ein Alibi im Wahlprogramm? Entscheiden Sie selbst!

Die Wahlprüfsteine finden sich hier zum Download.

Auf diese wichtigen Themen haben wir besonders scharf geschaut:

  • Gesamteindruck: Stellen die Parteien Familien in den Mittelpunkt ihres Programms? Wo wollen sie nach einem Wahlsieg ihre familienpolitischen Schwerpunkte setzen und fordern sie mutige neue Wege wie zum Beispiel ein Wahlrecht ab Geburt?
  • Finanzielle Perspektiven: Was haben Familien bei Kindergeld und Kinderfreibetrag zu erwarten? Wie stehen die Parteien zum Ehegattensplitting?
  • Beitragsentlastung und Rente für Eltern: Bekennen sich die Parteien zum Ziel einer familiengerechten Sozialversicherung?
  • Setzt sich die Wohnungsnot für Familien fort oder machen die Parteien Hoffnung auf bezahlbares und familiengerechtes Wohnen?
  • Das deutsche Bildungssystem hat den Corona-Test nicht bestanden. Wie wollen die Parteien die Bildung zukunftsfähig machen und den Bildungsort Familie stärken?
  • Welches Leitbild verfolgen die Parteien beim Thema Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit? Geben Sie Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung und Zeit für Kinder?
  • Alle Versprechen haben wir außerdem darauf hin geprüft, ob sie die Bedürfnisse von Familien mit mehreren Kindern berücksichtigen – denn Zukunft gibt es nur mit Mehr-Kind-Familien.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.09.2021

Nur eine Koalition akzeptabel, die Lähmung der letzten Legislatur überwindet

Anlässlich des Ergebnisses der Bundestagswahl erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
 
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gratuliert Olaf Scholz zum Sieg der Bundestagswahl. Der Ausgang der Wahl bietet eine große Chance für die Verbesserung der Rechte von LSBTI. Der Zugewinn an Stimmen für SPD, Grüne und FDP zeigt auch, dass sich die Wähler*innen eine queerpolitisch progressive Regierung wünschen. Wir fordern eine Regierungsbildung, die nach der Lähmung der letzten Legislatur nun die Chance für einen queerpolitischen Aufbruch ergreift, und erwarten, dass Grüne, FDP und SPD ihre queerpolitischen Wahlversprechen umsetzen. Für uns ist nur eine Koalition akzeptabel, die zeitnah einen wirklichen Wechsel bringt.
 
SPD, FDP und Grüne sind sich bei einer Politik für Akzeptanz und gleiche Rechte weitgehend einig. In einem ebenfalls möglichen Bündnis mit der Union dürfen FDP und Grüne Hoffnungen der Community nicht enttäuschen. Beide Parteien haben mit ihren Antworten auf unsere Wahlprüfsteinen große Erwartungen geweckt. Gemeinsam müssten sie gegen die Blockadehaltung der Union kämpfen, um in Verhandlungen queerpolitische Vorhaben durchzusetzen.
 
Ein Nationaler Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit, der explizite verfassungsrechtliche Diskriminierungsschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes, eine Reform des Abstammungsrechts für Regenbogenfamilien sowie die Ersetzung des demütigenden Transsexuellengesetzes (TSG) durch eine menschenrechtskonforme Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung wären wichtige Vorhaben mit queerpolitischer Signalwirkung.
 
Auch andere Missstände lassen kein Zuwarten und Zaudern zu. LSBTI-Flüchtlinge müssen unter entsetzlichen Bedingungen und unter ständiger Bedrohung durch Anfeindungen und Gewalt in Lagern an EU-Außengrenzen ausharren. Hier braucht es ein sofortiges und großzügiges Aufnahmeprogramm für diese besonders vulnerablen Gruppen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 27.09.2021

Das im Juli 2020 gegründete Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert alle demokratischen Parteien auf, sich für die gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den Lebensverlauf hinweg einzusetzen. Die Politik darf sich nicht mit einer Rückkehr zum Status Quo vor Corona zufriedengeben. Die Anreize für die gleichberechtige Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit müssen in der kommenden Legislaturperiode verstärkt werden. Fehlanreize gilt es zu beseitigen. Das Bündnis fordert einen gleichstellungspolitischen Aufbruch hin zu einer fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, damit Frauen ein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften können und Männer mehr Sorgearbeit übernehmen.

Zusammen mit 12 weiteren Verbänden macht sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) dafür stark, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den genannten Gender Care Gap und dessen Auswirkungen zu sensibilisieren und die Sorgelücke zu schließen.

https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 20.09.2021

  • Sozialverband fordert, alle Erwerbstätigen müssen in Sozialversicherungssystem einzahlen
  • Mit der Kindergrundsicherung und Mindestlohn von 13 Euro endlich die Armut bekämpfen, appelliert Bentele

Der Sozialverband VdK appelliert an die Parteien, die nun in Gesprächen eine mögliche Koalition sondieren, die überfälligen sozialpolitischen Reformen nicht zu vergessen: „Jetzt ist die Zeit für Veränderung. Sozialpolitische Reformen dürfen nicht dem mutlosen Kompromiss geopfert werden“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele in Berlin. „Seit Jahren warten der Pflegebedürftige und seine Frau, die ihn zu Hause versorgt, auf mehr Geld und Unterstützung. Seit Jahren wartet das Kind, dessen alleinerziehende Mutter dreimal überlegt, ob sie sich die Kinokarte leisten kann, auf eine angemessene Hilfe. Seit Jahren wartet der Mann, der sich auf dem Bau krank geschuftet hat, auf eine Erwerbsminderungsrente, mit der er noch teilhaben kann am sozialen Leben.“

Bentele mahnte, neben den drängenden klimapolitischen Aufgaben auch die sozialpolitischen vorrangig anzugehen: „Wir müssen unsere Sozialsysteme endlich zukunftsfähig und wirklich solidarisch machen. Das heißt, alle Erwerbstätigen müssen zum Beispiel in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung einzahlen – von der Beamtin, dem Politiker, über den Selbstständigen, die Angestellte bis zum Arbeiter.“ Das stärke nicht nur die finanzielle Basis des Sozialversicherungssystems, es führe auch dazu, dass alle, die darin einzahlen, ein Interesse daran haben, es bestmöglich weiterzuentwickeln, sagte Bentele.

Dringend müsse auch die viel zu hohe Armut in Deutschland bekämpft werden. 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche leben von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, darunter 1,6 Millionen mit erwerbstätigen Eltern. „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen oder bedroht – und das seit Jahren. Die bisherige Familienförderung mit ihren vielen verschiedenen Maßnahmen hat versagt“, sagte Bentele und forderte eine Kindergrundsicherung, die alle Leistungen bündelt und für arme Familien höher ausfallen muss als für reiche.

Auch für Ältere und Erwerbsgeminderte, die von Grundsicherung leben, müssten die Regelsätze endlich angepasst werden. Bentele weiter: „Um Altersarmut in Zukunft zu verhindern, müssen Minijobs eingedämmt und der Mindestlohn auf mindestens 13 Euro angehoben werden.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 27.09.2021

SCHWERPUNKT III: Weltkindertag

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht besucht Sprach-Kita in Bensheim

Die sozialen Einschränkungen der vergangenen Monate durch die Corona-Pandemie waren für Kinder und Jugendliche besonders belastend. Gerade die Jüngsten haben auf vieles verzichten müssen. Anderthalb Jahre Pandemie sind eine lange Zeit im Leben eines Kindes. Jetzt heißt es, den Weg zurück in ein normales Leben anzutreten.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Am Weltkindertag möchte ich den Kindern und Jugendlichen aus vollem Herzen Danke sagen. Sie haben in der Pandemie oft zurückstecken müssen. Inzwischen geht es aufwärts, aber für Kinder und Jugendliche ist in der Kita, der Schule oder der Freizeit noch längst nicht wieder alles normal. Deshalb haben wir das Corona-Aufholpaket geschnürt. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche gute Unterstützung dabei bekommen, verpassten Lernstoff nachzuholen. Und: Sie sollen wieder erleben können, was sie in der Pandemie besonders vermisst haben: Sport, Theater, gemeinsames Musikmachen, Jugendaustausch und viele andere Freizeitaktivitäten. Hier setzt unser Aufholpaket an. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen, zu begleiten und ihnen Freiräume zurück zu geben.“

Um Kindern und Jugendlichen den Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu erleichtern und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, investiert die Bundesregierung zwei Milliarden Euro in das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Das Bundesfamilienministerium schafft mit rund einer Milliarde Euro Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung, zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten. Zudem fördert es die Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alltag.

Förderung von Sprach-Kitas durch das Corona-Aufholpaket

Stellvertretend für die vielen Angebote im Aktionsprogramm hat Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht am heutigen Weltkindertag die Städtische Kindertagesstätte Fuldastraße in Bensheim besucht. Im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ kann dort eine zusätzliche Fachkraft für die sprachliche Bildung ihre Tätigkeit aufnehmen. Insgesamt werden im Bundesprogramm Sprach-Kitas über das Corona-Aufholprogramm 1.000 neue zusätzliche Fachkräfte für die sprachliche Bildung finanziert. Die Programmaufstockung ist unter den Trägern auf hohe Resonanz gestoßen: Über 3.500 Interessenbekundungen sind für die 1.000 neuen Stellen eingegangen, 661 Stellen sind bereits bewilligt. Außerdem haben alle Sprach-Kitas die Möglichkeit, ihr pädagogisches Angebot mit einem Paket von Zuschüssen zu erweitern. Alle Sprach-Kitas können einen Aufhol-Zuschuss in Höhe von 3.400 Euro im Jahr 2021 und 3.200 Euro im Jahr 2022 für pädagogische Materialien und Angebote beantragen. Damit werden vor allem diejenigen Kinder, die während der Kita-Schließungen keine direkte Sprachförderung in der Notbetreuung erfahren haben, in ihrer Sprachentwicklung gezielt gefördert und wieder in die Kita integriert. Mit im Paket ist ein Digitalisierungszuschuss in Höhe von 900 Euro für medienpädagogische Angebote und technische Ausstattung. Über 5.000 Sprach-Kitas haben bereits Anträge für das Zuschuss-Paket gestellt.

Über den Weltkindertag

Am Weltkindertag am 20. September machen traditionell Kinder- und Jugendorganisationen und Initiativen in ganz Deutschland mit mit Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Rechte aufmerksam. Die Kinderrechte sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Danach hat jedes Kind das Recht auf persönliche Entwicklung, einen angemessenen Lebensstandard sowie Schutz und Beteiligung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.09.2021

Zum Weltkindertag am 20. September erklären Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrecht und humanitäre Hilfe:

Das Motto des diesjährigen Weltkindertages ist „Kinderrechte jetzt“. Es ist höchste Zeit, Kinder und ihre Perspektiven endlich ins Zentrum des politischen Handelns zu stellen – in Deutschland und weltweit. Geberländer müssen ihr Engagement jetzt verstärken, um gerade benachteiligte Kinder im globalen Süden vor Kinderarmut, ungleichen Bildungschancen und Kindesmissbrauch zu schützen.

Klimakrise, Covid-19-Pandemie und soziale Ungleichheit – beim Umgang mit den großen Herausforderungen unserer Zeit werden die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Wir wollen Kinder und Jugendliche in politische Prozesse einbinden und an der Gestaltung ihrer Welt beteiligen. Ein wichtiger Schritt ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.

Kindheit und Jugend finden nicht nur in der Schule statt, deshalb müssen auch außerschulische Angebote wie die Kinder- und Jugendhilfe gestärkt werden. Die junge Generation braucht Freiräume, nicht-kommerzielle Angebote und Treffpunkte.

Kinder und ihre Familien brauchen eine Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz, die mehr als nur eine Alibi-Erklärung ist. Nachdem der halbgare Versuch der großen Koalition  gescheitert ist, werden wir in der kommenden Wahlperiode weiter für starke Kinderrechte im Grundgesetz kämpfen. Eine starke Formulierung kann wichtige Weichen für das Aufwachsen künftiger Generationen und ein kinderfreundliches  Deutschland stellen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 19.09.2021

Die Diakonie warnt davor, den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Bekämpfung von Kinderarmut nur nach Kassenlage voranzutreiben. Gerade Kinder aus sozial schwachen Familien dürfen durch Sparmaßnahmen nicht zu noch größeren Verlierern der Pandemie gemacht werden.

Zum Weltkindertag am 20. September sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Für die Abfederung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen musste der Staat erhebliche Finanzmittel einsetzen und Schulden aufnehmen. Eine umfangreiche Haushaltssanierung ist absehbar. Die Maßnahmen dürfen auf keinen Fall auf Kosten der Kinder und ihrer Familien gehen. Das ist unsere klare Erwartung an die nächste Bundesregierung, an die Länder und Kommunen. Kinder, insbesondere aus sozial schwachen Familien, gehören zu den größten Verlierern der Pandemie. Vielen Kindern fehlten die digitale Ausstattung für das Homeschooling, die individuelle Unterstützung und der Austausch mit Gleichaltrigen.

Wird jetzt bei der Bildung und Förderung von Kindern und der Unterstützung von Familien gespart, trifft es die am härtesten, die am meisten aufholen müssen, um den Anschluss nicht zu verlieren. Stattdessen muss alles dafür getan werden, Kinder zu fördern, ihnen gleichwertige Bildungs- und Entwicklungschancen zu sichern und die Kluft zwischen Arm und Reich zu schließen. Dazu muss die ganztägige Betreuung und Förderung zügig ausgebaut werden. 

Außerdem brauchen wir endlich eine Kindergrundsicherung, die das Leistungswirrwarr für Familien beendet und Kinder wirksam vor Armut schützt. Auch hier gilt: Die entscheidenden Weichen für die Zukunft einer ganzen Generation dürfen nicht nach Kassenlage gestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2021

Zum heutigen Weltkindertag rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland dazu auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und damit die Weichen für eine zukunftsfähige und kinderfreundlichere Welt zu stellen. Mit der Installation „Lasst die Kinder nicht länger in der Luft hängen – Kinderrechte jetzt!“ haben die beiden Organisationen vor dem Berliner Reichstag mit großen Ballons ein unübersehbares Zeichen für Kinderrechte gesetzt.

Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl forderten die beiden Organisationen zusammen mit engagierten Kindern und Jugendlichen vom nächsten Parlament und einer neuen Regierung insbesondere die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die stärkere Förderung der Chancengerechtigkeit und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland.

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Kinderrechte jetzt!“ unterstreichen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk, dass es dringend an der Zeit ist, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte umzusetzen und eine gerechte und nachhaltige Welt zu schaffen – für Kinder und mit ihnen gemeinsam.

Peter-Matthias Gaede, Stellvertretender Vorsitzender von UNICEF Deutschland, erklärte anlässlich des Weltkindertages: „Die Bundesregierung hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode einiges dazu beigetragen, Kinder zu schützen und zu fördern – an der Seite von UNICEF auch im globalen Süden. Nur vieles ist leider noch immer nicht geschafft: Noch gibt es relative Kinderarmut auch in Deutschland; und sie betrifft nach einer aktuellen UNICEF-Studie etwa 1,5 Millionen Mädchen und Jungen. Und noch haben wir die eigentlich geplante Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht. Das ist bedauerlich. Die nächste Bunderegierung wird für Kinder enorm viel zu tun haben. Corona hat nicht nur eine internationale Bildungskrise verursacht. Der Klimawandel betrifft nicht nur Kinder da draußen in der Welt. Um bessere Entwicklungschancen für Kinder, um einen gerechteren Zugang zu Bildungschancen, um ein Leben in intakter und gesunder Umwelt für Kinder geht es auch direkt vor unserer Haustür.“

Regina Halmich, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagte am Weltkindertag: „Politische Entscheidungen müssen sich endlich auch an den Interessen der Kinder und Jugendlichen ausrichten. Das gilt beispielsweise für das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland, die wir am besten mit der Einführung einer Kindergrundsicherung beseitigen können. Zudem müssen Kinder und Jugendliche viel mehr als bisher an den wichtigen Zukunftsfragen unseres Landes beteiligt werden. Deshalb sollte es einen Ständigen Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung geben. Ein solcher Beirat, in dem auch Kinder und Jugendliche Sitz und Stimme haben müssen, könnte den Bundestag und die Bundesregierung in Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung beraten und mit Vorschlägen zu Zielen und Indikatoren für die Zielerreichung eine bundesweite Beteiligungsstrategie auf den Weg bringen. Ganz oben auf die Tagesordnung der nächsten Bundesregierung gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen.“

Bundesweite Aktionen zum Weltkindertag

Aufgrund der Covid-19-Pandemie mussten bereits zum zweiten Mal die großen Feste zum Weltkindertag in Berlin und vielen weiteren Städten in Deutschland abgesagt werden. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk haben daher alternative Aktionen ins Leben gerufen, um Kindern trotz der Pandemie die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme zu erheben.

Bundesweit findet heute erneut die kreative Mitmach-Aktion „Kinder erobern die Straßen“ statt, die durch UNICEF Deutschland initiiert wurde. In zahlreichen Städten und Gemeinden in ganz Deutschland erobern Mädchen und Jungen mit bunten Kreidebildern den öffentlichen Raum und machen sich so für die Belange und Rechte der Kinder stark.

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Und das noch bis Ende des Monats: Auf www.kindersache.de/weltkindertag können Kinder und Jugendliche seit Anfang September in vielen interessanten Artikeln und anschaulichen Videos Neues über ihre Rechte lernen oder ihr Wissen vertiefen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland vom 20.09.2021

Zum Weltkindertag (20.09.) macht der Kinderschutzbund bundesweit auf das Problem der Kinderarmut aufmerksam. Das Motto: „Kinder haben Armut nicht gewählt“. Auf vielen öffentlichen Plätzen in ganz Deutschland macht der Kinderschutzbund damit das Thema Kinderarmut sichtbar. Der Kinderschutzbund fordert eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut.


Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds: „Dass Kinder in Deutschland unter Armut leiden, dürfen wir nicht hinnehmen! Wir erwarten, dass die künftige Regierung in der kommenden Legislaturperiode massive Anstrengungen unternimmt, um die Kinderarmut zu beenden. Es ist höchste Zeit.“ Anfang September verabschiedete der Kinderschutzbund in Hannover geschlossen eine Resolution gegen Kinderarmut. Darin wird eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut gefordert. Dazu zählen für den Kinderschutzbund ein Investitionspaket „Kinder-Infrastruktur“ sowie eine Kindergrundsicherung.

Der Weltkindertag ist dazu da, um auf die Rechte und individuellen Bedürfnisse von Kindern aufmerksam zu machen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit. Die staatliche Gemeinschaft muss diese Sicherheit geben können. Aktuell lebt aber jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut. Präsident Heinz Hilgers: „Wir nehmen seitens der Politik ein gestiegenes Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wahr. Gleichzeitig gibt es noch zu viele Vorurteile gegenüber armen Familien. Die Unterstellung, dass finanziell arme Eltern nicht das Beste für ihre Kinder wollen, muss aufhören.“ Im Hinblick auf die Bundestagswahl appelliert der Kinderschutzbund an Politik und Gesellschaft die Bedürfnisse von Kindern stärker zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 18.09.2021

SCHWERPUNKT IV: Corona-Krise

Mit dem Aufholpaket der Bundesregierung
können Familien mit kleinen Einkommen Urlaub buchen

Heute ist der Startschuss für die „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ gefallen. Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Anlässlich des Buchungsstarts besuchte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht heute eine Familienferienstätte in Bünsdorf, Schleswig-Holstein.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Nach den enormen Anstrengungen durch die Pandemie sehnen sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken. Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können. Eine Familien-Auszeit wollen wir gerade für die Menschen ermöglichen, die es schwerer haben als andere. Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart. Genau für diese Menschen starten wir heute die „Corona-Auszeit für Familien“ als Teil unseres Aufholpakets. So können Familien zusammen durchatmen. Ich danke allen Familienferienstätten und Jugendherbergen, die sich in unserem Programm engagieren und Familien damit eine gute gemeinsame Zeit und Erholung ermöglichen.“

Familienurlaub durch Aktionsprogramm der Bundesregierung

Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stehen für die „Corona-Auszeit für Familien“ 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Informationen zur Buchung und Berechtigung

Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.

Den Einkommensrechner finden Sie hier: https://www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner/

Ein detaillierter Online-Check zur Prüfung der Berechtigung wird demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung stehen. 

Allgemeine Informationen zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/aufholen-nach-corona

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.09.2021

Für Familien ist die Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung: Arbeit, Homeschooling, Kinderbetreuung und andere Verpflichtungen mussten und werden teilweise immer noch parallel bewältigt. Der Bedarf an Entlastung auch in Form von Erholungsmaßnahmen sei groß, betont Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Diakonie das Aktionsprogramm „Corona-Auszeit für Familien – Familienfreizeiten erleichtern“ des Bundesfamilienministeriums. Ab Oktober bis Ende Dezember 2022 können Familien mit kleinen Einkommen und behinderten Angehörigen eine Woche Urlaub machen und müssen nur zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. 

Maria Loheide: „Für bedürftige Familien eine Auszeit ermöglichen – das ist ein wichtiges Signal in dieser belastenden Pandemie-Zeit. Sowohl kinderreiche als auch viele alleinerziehende Familien und Familien mit Migrationshintergrund sowie Familien mit kranken oder pflegebedürftigen Mitgliedern müssen oftmals aus finanziellen Gründen auf Urlaub und Erholung verzichten – obwohl gerade sie am dringendsten mehr Unterstützung und Entlastung brauchen.“

Zwar gibt es in einigen Bundesländern Individualzuschüsse, aber längst nicht in allen. „Wir müssen das Finanzierungsdilemma der Erholung für Familien lösen. Einerseits wird erwartet, dass die Ferienstätten für Familien hohe qualitative Standards erfüllen, andererseits fehlt es an der dafür notwendigen langfristigen wirtschaftlichen Absicherung. Die Familienerholung muss endlich als Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt und verlässlich gefördert werden. Insbesondere die Finanzierung der pädagogischen Fachkräfte muss gesichert sein“, so Loheide weiter.

Die Diakonie Deutschland appelliert an die künftige Bundesregierung, ihr Versprechen einzulösen, Familien auch über die Corona-Zeit hinaus besser in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. „Nur so können gerade auch stark belastete Familien mit kleinen Einkommen Kraft tanken, Orientierung bekommen und Impulse für ihren Alltag mit nach Hause nehmen“, so Loheide.

Im Rahmen des Aktionsprogrammes „Corona-Auszeit für Familien – Familienfreizeiten erleichtern“ hat Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht am heutigen Donnerstag  das evangelische Erholungs- und Bildungszentrum Wittensee (Schleswig-Holstein) besucht. Weitere zwanzig evangelische Familienferienstätten beteiligen sich an dem Programm.

Weitere Infos: BMFSFJ – Corona-Auszeit für Familien https://www.ebz-wittensee.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.09.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz trägt der Bund dazu bei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung von Kindern zu verbessern. Es ist das erste Bundesgesetz, das die Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der frühkindlichen Bildung fördert. Von 2019 bis 2022 wird in diesem Zusammenhang der Umsatzsteueranteil der Länder um rund 5,5 Milliarden Euro erhöht. Der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Gute-KiTa-Gesetz wurde heute vom Kabinett behandelt und wird nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Die Evaluationsergebnisse sind gute Nachrichten für Kinder und Familien. Unser Gute-KiTa-Gesetz schafft mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Das Gesetz ist ein voller Erfolg. Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln verbessern die Länder zielgerichtet die Kindertagesbetreuung – zum Beispiel durch mehr qualifiziertes Personal und weniger Gebühren.

In der nächsten Legislaturperiode muss das Engagement in der Kinder­tages­­betreuung unbedingt fortgesetzt werden. Denn kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte sind wichtig, um jedes Kind gut zu fördern. So schaffen wir gute Bildungschancen für alle Kinder.“

Die Zwischenergebnisse der Evaluationsstudien

Die Zwischenergebnisse der zwei Evaluationsstudien bestätigen: Der eingeschlagene Weg des kooperativen Föderalismus ist eine innovative und erfolgreiche Lösung für dieses Gesetz. Die Umsetzung des Gesetzes durch die Bund-Länder-Verträge, den Instrumentenkasten mit zehn Handlungs­feldern, die Fortschrittsberichte sowie das Monitoring zum Gesetz haben sich bewährt.

In der bisherigen Umsetzung setzen die Länder einen klaren Schwerpunkt auf personalbezogene Handlungsfelder: Mehr als die Hälfte der Mittel des Gesetzes werden zur Stärkung des Personals eingesetzt. Die Evaluations­studien bestätigen, dass die Handlungsfelder „Fachkraft-Kind-Schlüssel“, „Gewinnung und Sicherung von Fachkräften“ und „Stärkung der Leitung“ für die Qualität in der frühkindlichen Bildung von besonderer Bedeutung sind. Entsprechend wird empfohlen, diese Handlungsfelder zukünftig noch stärker zu priorisieren.

Die Studien machen zudem deutlich, dass die Länder die Maßnahmen 2019 weitgehend planmäßig umgesetzt und erste positive Effekte erzielt haben. So wurden unter anderem Verbesserungen des Personalschlüssels erreicht, Kita-Leitungen gestärkt, die Vergütung in der Kindertagespflege verbessert und Familien von Betreuungsgebühren befreit. Die Evaluation zeigt hier noch weitere Potenziale auf, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, beispielsweise mit einer verpflichtenden Einkommensstaffelung von Elternbeiträgen (§ 90 SGB VIII).

Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung als gesamtgesellschaftliche dauerhafte Aufgabe

Beide Zwischenberichte der Evaluationsstudien kommen außerdem zum Ergebnis, dass eine kontinuierliche Finanzierung notwendig ist, um langfristig die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Bundesregierung erkennt an, dass es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung handelt, stellt aber auch fest, dass die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Der Bund hat sich bereits 2019 mit dem Beschluss „Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘“ dazu bekannt, seine Verantwortung für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus wahrzunehmen.

Die Autorinnen und Autoren der Evaluationsstudien

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellen die pädquisStiftung, die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd und die Universität Duisburg-Essen die Evaluations­studie zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Forschungs- und Innovationsverbund an der Evangelischen Hochschule Freiburg e.V. und die Universität Bamberg evaluieren in einer weiteren Studie seine Wirkung.

Mit dem heute verabschiedeten Bericht erfüllt die Bundesregierung ihre gesetzliche Pflicht zur Evaluierung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Bericht besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung und den Zwischenberichten der beiden Evaluationsstudien und kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-gute-kita-gesetz

Der zweite Evaluationsbericht ist für 2023 geplant.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2021

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach geht nach 19 Jahren an der Spitze des DJI in den Ruhestand

Frau Prof. Dr. Sabine Walper wurde heute vom Kuratorium des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zur neuen Direktorin gewählt. Sie ist seit 2012 Forschungsdirektorin am DJI und wird vom 1. Oktober 2021 an die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Thomas Rauschenbach antreten, der das Institut seit 2002 leitet.

Bundesjugendministerin Christine Lambrecht gratuliert Frau Prof. Walper zur Wahl und dankt Herrn Prof. Rauschenbach herzlich zum Abschied: „Ich freue mich sehr, dass wir mit Frau Professorin Walper eine ausgewiesene Expertin für die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Familien- und Kindheitsforschung gewinnen konnten. Ihr nationales und internationales Renommee ist beeindruckend. Bei Ihr liegt das Institut für die kommenden Herausforderungen in besten Händen. Zugleich möchte ich mich sehr herzlich bei Herrn Professor Rauschenbach bedanken, der beim DJI eine Ära geprägt hat. Unter seiner Leitung ist das DJI enorm gewachsen und hat entscheidend an gesellschaftspolitischen Weichenstellungen mitgewirkt. So hat es wichtige Impulse für den Kitaausbau und den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gegeben.“

Das Deutsche Jugendinstitut ist mit fast 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute Europas. Es erforscht die Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und Familien. Das Institut berät Bund, Länder sowie Kommunen und liefert wichtige Impulse für die Fachpraxis. Träger des 1963 gegründeten Instituts ist ein gemeinnütziger Verein mit Mitgliedern aus Politik, Wissenschaft, Verbänden und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.09.2021

Zur Abstimmung im Bundesrat über den Länderantrag zur Streichung von Paragraf 219a erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Wir begrüßen, dass sich die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen in der letzten Sitzung des Bundesrates mit ihrem Antrag noch einmal klar zur Streichung von Paragraf 219a StGB bekennen. Das ist im Hinblick auf die Bundestagswahl ein wichtiges Signal. Dass der Antrag auf Streichung von 219a StGB abgelehnt wurde, unterstreicht einmal mehr, wie sehr die Union bei dem wichtigen Thema Selbstbestimmung von Frauen aus der Zeit gefallen ist. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen. Bei ungewollter Schwangerschaft müssen Frauen alle Informationen zur Verfügung stehen und zwar ohne Hürden.

Die Änderungen von Union und SPD am 219a von Anfang 2019 haben keine Verbesserung gebracht. Ärzt*innen werden weiterhin durch Abtreibungsgegner*innen angezeigt und verurteilt. Und schlimmer noch: Mit dieser politischen Entscheidung wurde klargestellt, dass sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche als strafbewehrte Werbung angesehen werden. Es ist ein absolutes Unding, dass die Union die Streichung dieses Paragrafen verhindert hat und sich die SPD in ihren Dienst gestellt hat. Ärzt*innen müssen auch auf ihren Webseiten frei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, wie über alle anderen medizinischen Leistungen auch. Alles andere ist absolut unzeitgemäß und bevormundend und trägt sicherlich nicht dazu bei, dass es weniger Schwangerschaftsabbrüche gibt.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 17.09.2021

Zur heute im Kabinett beschlossenen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um drei Euro erklären Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

„Die Beschlüsse zur Anpassung des Hartz-IV-Regelsatzes sind unverantwortlich, kalt und bitter. Besonders in und nach Krisenzeiten muss klar sein, dass der Staat die Existenzgrundlage und Würde der Bürgerinnen und Bürger sichert, die in sozialen Notlagen darauf angewiesen sind. Statt Armut endlich ernst zu nehmen, zeigt die alte Bundesregierung den Menschen noch einmal die kalte Schulter. Vor allem mit Blick auf die vielen Kinder, die in Hartz IV aufwachsen, ist das absolut inakzeptabel.“

Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

„Die beschlossene Erhöhung um lächerliche drei Euro zeigt einmal mehr, dass die derzeitige Bundesregierung sich nicht für die Ärmsten in unserer Gesellschaft interessiert. Das betrifft gerade auch Kinder, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nicht zum Leben reicht.

Wir Grüne kritisieren schon lange die Berechnung der Hartz-IV-Sätze. Dass diese Erhöhung nun unterhalb der Inflationsrate liegt, belegt die realitätsfernen Berechnungswege. Wir Grüne fordern deshalb eine Neuermittlung und deutliche Anhebung der Regelsätze. Als erster Schritt muss der Betrag sofort um mindestens 50 Euro steigen. Hartz IV wollen wir durch eine würdevolle Garantiesicherung überwinden, die zum Leben reicht und Menschen unterstützt, statt zu sanktionieren.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 15.09.2021

  • In der abgelaufenen Wahlperiode ist die Zahl der alleinerziehenden Mütter oder Väter, die staatliche Unterstützung benötigen, leicht zurückgegangen.
  • Das Niveau bleibt aber hoch, wie eine Anfrage der Linkspartei ergeben hat.
  • Sie fordert mehr Anstrengungen gegen Kinderarmut.

Die Zahl der Alleinerziehenden, die auf Hartz IV angewiesen sind, ist in der abgelaufenen Wahlperiode nur leicht zurückgegangen und bleibt mit einer halben Million Familien weiter auf einem hohen Niveau. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Danach weist die Bundesagentur für Arbeit für Mai 2021 rund 498.000 sogenannte Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften aus. Damit sind rund ein Drittel aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern auf Hartz IV angewiesen. 2018 gab es knapp 558.000 alleinerziehende Eltern mit Hartz-IV-Bezug, 2019 etwa 527.000 und 2020 rund 510.000.

„Alleinerziehende werden vergessen“

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte dem RND, die große Koalition habe für Alleinerziehende kaum etwas bewirkt. Die Betreuungsangebote reichten oft nicht aus, um Job und Kinder zu vereinbaren. „Alleinerziehende Familien in Hartz IV wurden nicht nur in der Corona-Krise weitestgehend vergessen, sondern auch in diesem Wahlkampf“, beklagte er.

Bartsch forderte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz und Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock auf, die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung zur Bedingung für eine Koalition zu erklären. „Eine eventuelle Mitte-Links-Regierung muss eine Politik der Nulltoleranz gegen Kinderarmut machen“, so Bartsch.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 22.09.2021

„Das Bildungsministerium lügt sich weiter in die Tasche, wenn nun das beschleunigte Tempo der Mittelabrufe gelobt wird – bisher ist erst ein Bruchteil der Mittel an den Schulen angekommen. Die Digitalisierung an Schulen bleibt weiter Glückssache – das eine Land kauft schon Roboter, das andere kämpft noch mit der Geräteausstattung und dem WLAN. Es darf nicht sein, dass digitale Bildung so davon abhängig ist, wo die Eltern leben. Diese Ungerechtigkeit muss schnellstmöglich aufgelöst werden“, kommentiert Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den aktuellen Bericht des Bundministeriums für Finanzen zum Stand des Mittelabrufs aus dem DigitalPakt Schule. Birke Bull-Bischoff weiter:

„Von 6,5 Milliarden sind bis zur Jahresmitte 2021 gerade einmal etwas mehr als 850 Millionen Euro geflossen, das sind 13 Prozent. Die Gelder aus dem DigitalPakt Schule sollten erst einmal dafür eingesetzt werden, dass überall eine stabile Infrastruktur steht und dass alle Schülerinnen und Schüler – und zwar auch die armen – sowie Lehrkräfte Geräte und Zugänge zum Netz haben. Stattdessen fließen Gelder jetzt schon regelmäßig in Softwarelizenzen kommerzieller Plattformanbieter, obwohl die Grundlagen der Digitalisierung immer noch nicht geschaffen sind. So ist nach wie vor praktisch keine Administration in Sicht. Gleichzeitig wird aber geradezu klammheimlich ein KI-System an Schulen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern getestet, was im Bericht aber nur Sachsen kurz erwähnt. Das zeigt, dass die Prioritäten bei der Digitalisierung zunehmend darauf gelegt werden, die EdTech-Industrie zu versorgen und nicht die Schulen. Der aktuelle Sachstand aller Ausstattungen und Investitionen ist für uns außerdem kaum transparent nachvollziehbar, da jedes Land seinen Bericht anders gestaltet und es nur wenige strukturierte Elemente gibt, die sich vergleichen lassen.

In der nächsten Wahlperiode müssen nicht nur die Finanzierungsprogramme und der Föderalismus unter die Lupe genommen werden, sondern auch der Lobbyismus und die intransparente Datenlage zum Stand der digitalen Ausstattung in den Ländern. Wir wollen ein Bildungsrahmengesetz, das auch bei der Digitalisierung einheitliche Standards festlegt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.09.2021

Rund 22 900 gemeldete Fälle

Im 2. Quartal 2021 wurden rund 22 900 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2021 gegenüber dem 2. Quartal 2020 um 8,5 % ab. Damit ist wie bereits im 1. Quartal 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 nahmen die Abbrüche lediglich um 0,9 % ab. Anhand der Datenmeldungen beziehungsweise der Datenstruktur ist keine eindeutige Ursache für diesen Rückgang zu erkennen.

69 % der Frauen, die im 2. Quartal 2021 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 20 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschafts­abbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (52 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 32 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 81 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESISOnline, im Themenbereich Schwangerschaftsabbrüche sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter http://www.gbe-bund.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 28.09.2021

  • Insgesamt 751 159 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung
  • Männeranteil hat sich seit 2011 fast verdoppelt auf 7,4 %
  • Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren nimmt erstmals seit Beginn der Zeitreihe ab 

Die Zahl der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2021 gegenüber dem Vorjahr um 23 435 oder 3,2 % auf insgesamt 751 159 Personen gestiegen. Davon waren 708 136 Personen als pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal in Kindertageseinrichtungen tätig und 43 023 als Tagesmutter oder -vater in öffentlich geförderter Kindertagespflege aktiv. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren zusätzlich 110 165 Personen im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich von Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Während die Zahl der Beschäftigten gestiegen ist, nahm die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 ab: Zum 1. März 2021 wurden 2,3 % weniger Kinder in Kindertageseinrichtungen oder von Tagesmüttern und -vätern betreut als ein Jahr zuvor. Die Betreuungsquoten der unter dreijährigen und drei- bis sechsjährigen Kinder haben sich im Vorjahresvergleich um jeweils 0,6 Prozentpunkte verringert. 

Anteil der männlichen Beschäftigten in Berlin und Hamburg am höchsten 

Nach wie vor ist der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering. Am 1. März 2021 waren 55 455 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Tageseinrichtung beschäftigt oder als Tagesvater aktiv. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 7,4 %. Im Ländervergleich war der Anteil der männlichen Beschäftigten in Berlin und Hamburg am höchsten (jeweils 12,5 %). In den vergangenen 10 Jahren entschieden sich allerdings immer mehr Männer für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung: Die Zahl der männlichen Beschäftigten hat sich seit 2011 mehr als verdreifacht (2011: 18 433), der Männeranteil fast verdoppelt (2011: 3,8 %). Den höchsten Anstieg verzeichnete Sachsen-Anhalt. Hier hat sich die Zahl der männlichen Beschäftigten fast verfünffacht (von 298 auf 1 373). 

Betreuungsquoten bei unter Sechsjährigen sinken 

Bundesweit nahmen zum Stichtag 1. März 2021 rund 3,9 Millionen Kinder unter 14 Jahren ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch, davon waren 20,6 % beziehungsweise 809 908 Kinder unter drei Jahren alt. Damit sank die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung gegenüber dem Vorjahr um 2,3 %. Das war der erste Rückgang in dieser Altersgruppe seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 und hängt neben der Bevölkerungsentwicklung vermutlich auch damit zusammen, dass aufgrund der Corona-Pandemie neue Betreuungsverträge teilweise nicht abgeschlossen wurden, weil beispielsweise „Schnuppertage“ oder die Eingewöhnung der Kinder in Kindertageseinrichtungen nur eingeschränkt möglich waren. Zudem ist eine geringere Nachfrage oder die Kündigung von Verträgen aufgrund einer Betreuung zuhause denkbar. In der Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen war dagegen kein Rückgang zu beobachten: Hier stieg die Zahl der betreuten Kinder im Vorjahresvergleich um 1,1 % auf 2,2 Millionen. 

Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen lag deutschlandweit bei 34,4 % und damit 0,6 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau (2020: 35,0 %). Die Betreuungsquote der Kinder zwischen drei und unter sechs Jahren verringerte sich ebenfalls um 0,6 Prozentpunkte auf 91,9 % (2020: 92,5 %). Ein traditionelles Ost-West-Gefälle in den Betreuungsquoten bleibt bestehen: In Ostdeutschland waren durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (52,3 %), im Westen knapp ein Drittel (30,6 %). Bei den Kindern von drei bis unter sechs Jahren ist dieser Unterschied geringer (Ost: 94,0 %, West: 91,4 %). 

Zahl der Kindertageseinrichtungen steigt um 1,6 % 

Am 1. März 2021 gab es bundesweit 58 500 Kindertageseinrichtungen. Das waren rund 900 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+1,6 %). Davon boten 22 428 Einrichtungen eine integrative Betreuung an. Dies entspricht einem Anteil von 38,3 %. Seit 2011 ist die Zahl der Tageseinrichtungen in Deutschland um 13,6 % gestiegen (2011: 51 484 Einrichtungen).

Weitere Informationen:
Weitere Informationen enthält die Publikation „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege“.
Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541)Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Methodische Hinweise:
Die Daten aus den Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen spiegeln nicht in jedem Fall das tatsächliche Betreuungsverhalten am 1. März 2021 wider.
Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren. Zudem wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder keine Betreuung stattfand.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel in Kindertagesstätten) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel ein öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten Kinder an allen Kindern dieser Altersgruppe.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Betreuungsquoten der Kinder sowie auf die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen beziehungsweise in der Kindertagespflege lassen sich anhand der Daten nicht exakt quantifizieren. Es ist jedoch zu vermuten, dass während der Pandemie (neue) Betreuungsverträge teilweise nicht abgeschlossen wurden, weil beispielsweise keine Eingewöhnung der Kinder oder „Schnuppertage“ in der Einrichtung möglich waren. Zudem ist eine geringere Nachfrage oder die Kündigung von Verträgen aufgrund einer Betreuung zuhause denkbar. Auch eine erschwerte Personalsuche während der Pandemie oder zusätzlich eingestelltes Personal zur Umsetzung der Hygienevorgaben könnten die erhobenen Daten zum 1. März 2021 beeinflusst haben.

„Ganztagsbetreuung von Kindern ist ein wichtiger Indikator der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).“

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 23.09.2021

  • Zahl der verunglückten Kinder geht stärker zurück (-20 % gegenüber 2019) als die der Unfallopfer insgesamt (-15 %)
  • Kinder verunglückten am häufigsten mit dem Fahrrad (41 %)
  • Unter 15-Jährige in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt verunglückten besonders häufig

Das coronabedingt geringe Verkehrsaufkommen im Jahr 2020 hat sich besonders stark auf die Zahl der Verkehrsunfälle mit Kindern ausgewirkt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kamen rund 22 500 Kinder bei Unfällen im Straßenverkehr zu Schaden; im Schnitt wurde damit alle 23 Minuten ein Kind bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet. Die Zahl der verunglückten Kinder lag fast 20 % niedriger als im Jahr 2019 und war so gering wie noch nie seit der Deutschen Vereinigung. Damit sank die Zahl der Unfallopfer unter 15 Jahren stärker als die der Unfallopfer insgesamt (-15 %). Auch die Zahl der getöteten Kinder ging zurück: von 55 im Jahr 2019 auf 48 im vergangenen Jahr. 

Ein Grund für den Tiefststand dürfte die zeitweilige Schließung der Schulen sowie vieler Freizeiteinrichtungen sein. So verunglückten während des ersten Lockdowns ab Mitte März 2020 weniger Kinder als in den Vorjahresmonaten auf den Straßen. Von Mai bis Juli stieg die Zahl zwar wieder, sie lag aber noch deutlich unter dem Niveau der Vorjahresmonate. “Wir wissen, dass die 6- bis 14-Jährigen in der Zeit von 7 bis 8 Uhr sowie zwischen 13 und 14 Uhr besonders häufig im Vergleich zu anderen Uhrzeiten im Straßenverkehr verunglücken”, sagt Stefanie Rink, Expertin für Verkehrsunfallstatistik. “Also zu den Zeiten, in denen sie normalerweise auf dem Weg zur Schule oder zurück sind.” Auch in ihrer Freizeit am Nachmittag seien Kinder im Straßenverkehr üblicherweise besonders gefährdet, so Expertin Rink.

Kleinkinder verunglücken am häufigsten im Auto, ältere Kinder auf dem Fahrrad

Die meisten Kinder, die 2020 im Straßenverkehr verunglückten, waren mit dem Fahrrad unterwegs (41 %). Knapp 33 % saßen in einem Auto und 21 % gingen zu Fuß, als der Unfall passierte. Betrachtet man jedoch verschiedene Altersgruppen, ergibt sich ein differenzierteres Bild:

Unter 6-Jährige sind oft im Auto ihrer Eltern unterwegs, dem zufolge verunglücken sie hier am häufigsten (58 % im Jahr 2020). Schulkinder sind mit zunehmendem Alter selbstständig im Straßenverkehr unterwegs – entsprechend steigt der Anteil der Radfahrenden und Fußgängerinnen und -gänger unter den Verunglückten. Bei den Kindern im Alter von 6 bis 9 Jahren verunglückten 36 % in einem Auto, 32 % als Radfahrende und mehr als jedes vierte Kind (27 %) war zu Fuß unterwegs. 10- bis 14-Jährige verunglückten dagegen am häufigsten auf ihrem Fahrrad (57 %), 21 % in einem Auto sowie 16 % zu Fuß. 

Im Schnitt knapp 200 von 100 000 Kindern verunglückt – große regionale Unterschiede

Insgesamt haben Kinder aber im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil ein geringeres Unfallrisiko als andere Altersgruppen. Der Anteil der unter 15-Jährigen an allen Verunglückten bei Straßenverkehrsunfällen betrug 6,8 %, ihr Bevölkerungsanteil lag bei 13,7 %. Im Jahr 2020 verunglückten bundesweit im Schnitt 197 Kinder je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihrer Altersklasse im Straßenverkehr. Dabei gab es jedoch auch regionale Unterschiede. So verunglückten Kinder in Schleswig-Holstein relativ häufig bei Verkehrsunfällen: 288 verunglückte Kinder kamen dort auf 100 000 Kinder. Auch in Brandenburg (265) und Sachsen-Anhalt (252) waren die Quoten vergleichsweise hoch. Am niedrigsten lagen die Werte in Hessen mit 151 sowie in Baden-Württemberg mit 167 und in Rheinland-Pfalz mit 169 Verunglückten je 100 000 Kinder.

Weitere Informationen und detaillierte Ergebnisse auch auf regionaler Ebene finden Sie in unserem Fachbericht Kinderunfälle im Straßenverkehr 2020.
Unser Unfallkalender gibt einen Überblick darüber, an welchen Tagen Kinder im Jahr 2020 besonders häufig verunglückt sind und inwiefern das tägliche Unfallgeschehen von dem der Vorjahre abweicht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 20.09.2021

  • Schulen und Kitas meldeten 2020 zusammen über 19 000 Kinderschutzfälle
  • Im Frühjahr 2020 haben sich die von Schulen gemeldeten Fälle mehr als halbiert
  • Zeitgleich gingen auch die von Kitas gemeldeten Fälle um etwa ein Drittel zurück
  • 70 % aller von Schulen und Kitas gemeldeten Kinder waren jünger als 12 Jahre 

Im Corona-Jahr 2020 stellten die Jugendämter in Deutschland bei 60 551 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. Bei weiteren 66 557 Minderjährigen kamen die Behörden zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In 15 % oder 19 028 dieser insgesamt 127 108 Kinderschutzfälle kam der Hinweis von einer Schule oder Kindertagesstätte (einschließlich Kindertagespflege). Fachleute hatten vor dem ersten Corona-Lockdown im Jahr 2020 davor gewarnt, dass ein Teil der Kinderschutzfälle durch die vorübergehenden Schul- und Kitaschließungen unentdeckt bleiben könnte. Neue monatliche Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen nun, dass die Meldungen von Schulen und Kitas im Frühjahr 2020 tatsächlich zeitweise stark zurückgegangen sind. 

„Insbesondere im April und Mai 2020 -also einen Monat nach den ersten coronabedingten Schulschließungen im März und April -lagen die von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle deutlich unter dem Vorjahresniveau“, sagt Manuela Nöthen, Expertin für Kinder- und Jugendhilfestatistik im Statistischen Bundesamt. „Zeitgleich nahmen auch die von Kitas gemeldeten Fälle ab, jedoch nicht so stark wie bei Schulen. Damit bestätigt die Statistik die Einschätzung verschiedener Fachleute, dass im Zuge des Lockdowns im Frühjahr 2020 weniger Kinderschutzfälle aus den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gemeldet wurden“, so Nöthen weiter. 

Schulen: Im April und Mai 2020 weniger als halb so viele Fälle wie im Vorjahr 

Den neuen Monatsergebnissen zufolge sank die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle von 1 476 im März 2020 auf 674 Fälle im April. Damit hat sich dieser Wert nicht nur gegenüber dem Vormonat, sondern auch im Vergleich zum April des Vorjahres (1 435 Fälle) mehr als halbiert. Im Mai 2020 stieg die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle wieder etwas an (729 Fälle), war aber weiterhin nur etwa halb so hoch wie im Mai des Vorjahres (1 433 Fälle). In den Sommermonaten Juni, Juli und August – in denen das Niveau ferienbedingt in der Regel niedriger ausfällt – näherten sich die Fallzahlen dann wieder den Vorjahreswerten an, blieben aber weiterhin unter deren Niveau. Erst im Herbst und Winter 2020 überschritt die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle dann die Fallzahlen von 2019.

Auch Kitas meldeten im April und Mai 2020 weniger Fälle 

Auch die Kitas (einschließlich Kindertagespflege) haben den Jugendämtern im Frühjahr 2020 zeitweise deutlich weniger Kinderwohlgefährdungen und Fälle von Hilfe- oder Unterstützungsbedarf gemeldet. Im Vergleich zu den Schulen fiel der Rückgang jedoch schwächer aus: Während die Kitas im März 2020 noch 422 Kinderschutzfälle gemeldet haben, waren es im April nur 267. Sowohl gegenüber dem Vormonat, als auch im Vergleich zum April des Vorjahres (408 Fälle) lag der Wert damit um über ein Drittel niedriger. Im Mai fiel der Unterschied dann zwar etwas geringer aus (2019: 393 Fälle, 2020: 275 Fälle), war aber nach wie vor mit fast einem Drittel auffällig. Im Juni 2020 überschritten die Fallzahlen den Vorjahreswert dann deutlich.

Insgesamt waren die betroffenen Kinder in 70 % aller von Kitas oder Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle jünger als 12 Jahre. Besonders hoch waren die Anteile der Unter-12-Jährigen im April und Mai 2020 mit 75 % und 74 % (April und Mai 2019: jeweils 69 %). 

Bei anderen Hinweisgebern keine Auffälligkeiten nach dem ersten Lockdown

Die Rückgänge in der monatlichen Entwicklung bei Schulen und Kitas wirkten sich auch auf die Jahresergebnisse aus: Zwar war die Gesamtzahl der Kinderschutzfälle von 2019 auf 2020 um 11 % auf 127 108 gestiegen. Bei den Schulen verlief die Entwicklung durch die Besonderheiten im Frühjahr jedoch gegen den allgemeinen Trend: Hier gingen sie gegenüber 2019 um 3 % auf 14 477 zurück. Bei den Kitas war die Jahresentwicklung zwar nicht rückläufig, der Anstieg fiel aber nur etwa halb so hoch wie der Durchschnitt (+11 %) aus: Von 2019 auf 2020 nahmen die von Kitas gemeldeten Fälle um 6 % auf 4 551 zu.  

Bei anderen Hinweisgebern gab es beim Thema Kinderschutz im Zuge des ersten Lockdowns keinen Rückgang der Fallzahlen, so zum Beispiel bei Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften: Im Jahr 2020 sind die von Polizei und Justiz gemeldeten Fälle mit +16 % überdurchschnittlich gestiegen (Durchschnitt: +11 %). Dabei bewegten sich die monatlich gemeldeten Kinderschutzfälle auf relativ hohem Niveau zwischen 2 253 (Februar) und 3 019 (Juli). Besondere Auffälligkeiten waren hier im Frühjahr nicht auszumachen. Ähnliches gilt für die von der Bevölkerung, also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym gemeldeten Fälle: Hier schwankten die monatlichen Meldungen zwar etwas stärker zwischen 1 904 (Februar) und 3 062 (Juli) Fällen, im Frühjahr gab es aber auch hier keine nennenswerten Rückgänge. Die Bevölkerung hatte 2020 rund 18 % mehr Kinderschutzfälle als 2019 gemeldet -und damit ebenfalls überdurchschnittlich viele.

Methodische Hinweise:

Grundlage der in der vorliegenden Pressemitteilung nachgewiesenen „Kinderschutzfälle“ sind sowohl alle Fälle von Kindeswohlgefährdung, als auch die Fälle, bei denen zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Zusammengenommen handelt es sich somit um all jene Fälle, die Aktivitäten des Jugendamtes zum Schutz von Kindern ausgelöst haben. Unberücksichtigt sind die ursprünglichen Verdachtsmeldungen, die durch die Prüfung des Jugendamtes im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) nicht bestätigt wurden. 

Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (§ 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz dient – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden. 

Weitere Informationen:

Detaillierte Monatsergebnisse einer Sonderauswertung  für die Jahre 2015 bis 2020 zu den von Kindeswohlgefährdung betroffenen Minderjährigen können der Tabelle (Gefährdungseinschätzungen) entnommen werden. Ausführliche Jahresergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 350 vom 21. Juli 2021 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und Kindeswohl befinden sich auf der Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 17.09.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Oktober vor 10 Jahren hat sich das Bündnis für Gute Pflege konstituiert. Ein Bündnis einmalig in der Zusammensetzung aus Organisationen pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger und Sozialverbänden sowie Verbänden des Verbraucherschutzes, Gewerkschaften und Berufsverbänden und Verbänden von Trägern von Pflegeeinrichtungen. Ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, die gemeinsam für die Verbesserung der Pflege eintreten.

Das Ziel des Bündnisses war es vor 10 Jahren, vor allem das Thema „Pflege“ auf die politische Agenda ganz nach vorne zu bringen. Dies ist im Großen und Ganzen auch gelungen und dennoch heute so aktuell wie damals.

Das Bündnis hat das Jubiläum vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl genutzt, um seine Forderungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Das erschreckende Ergebnis ist, dass die meisten Forderungen nach wie vor gültig sind und trotz vieler Reformgesetze in den letzten 10 Jahren nicht vollständig erfüllt wurden. Das heißt, es besteht in der Pflege weiterhin dringender Reformbedarf, sowohl aus Sicht pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger als auch beruflich Pflegender.

Das Bündnis für Gute Pflege sieht nach 10 Jahren 10 Punkte, die eine neue Regierung nach der anstehenden Bundestagswahl umzusetzen hat:

  1. Kosten für Pflegebedürftige senken und Eigenanteile begrenzen
  2. Finanzierung von Pflege nachhaltig sicherstellen
  3. Unabhängige Pflegeberatung ausbauen
  4. Pflegebedürftigkeit durch Angebote der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation verringern und verhindern
  5. Selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege in allen Bereichen gewährleisten
  6. Menschen mit Demenz angemessen versorgen
  7. Pflegende Angehörige unterstützen
  8. Faire Entlohnung und attraktive Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal
  9. Digitalisierung in der Pflege vorantreiben
  10. Pflege als zentralen Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge verankern

Die Konkretisierung der Forderungen sind auf der Internetseite des Bündnisses unter www.buendnis-fuer-gute-pflege.de veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.09.2021

Auf dem Bundesverbandstag des Deutschen Familienverbandes (DFV) in Magdeburg wählten die Delegierten ein neues Präsidium. Klaus Zeh wurde im Amt des Verbandspräsidenten einstimmig bestätigt.

Der Bundesverbandstag – das höchste Gremium des Deutschen Familienverbandes – hat für eine Amtsperiode von vier Jahren zwei neue Vizepräsidentinnen in das Präsidium gewählt und drei Mitglieder in ihren Ämtern bestätigt.

Der wiedergewählte Verbandspräsident Klaus Zeh sagt:

„Wir haben ein starkes Führungsteam mit starken Männern und Frauen an Bord. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in den nächsten vier Jahren unserer Amtsperiode. In der Pandemie wurden Familien bis an die Schmerzgrenze allein gelassen. Wir dürfen die Familienpolitik nicht den Sonntagsrednern überlassen. Als Familienverband wollen wir eine Politik umgesetzt wissen, die sich mit Herz und Verstand für das Wohl der Familie einsetzt – jederzeit. Nur mit Familien ist ein guter Staat zu machen.“

Zu Vizepräsidentinnen gewählt worden sind:

Eileen Salzmann: Eileen Salzmann ist Volkswirtin und als Ministerialbeamtin in der sächsischen Landesverwaltung tätig. Sie ist Mutter von vier Kindern. Seit 2019 ist sie Vorsitzende des DFV-Landesverbandes Sachsen. 2020 übernahm sie den Vorsitz im Landesbeirat für die Belange von Familien, der das sächsische Sozialministerium berät. Schwerpunkte der Arbeit des Landesverbandes Sachsen liegen in der Elternbildung, im Projekt „Familienfreundliche Kommune“ und in der demographischen Entwicklung.

Franziska Schmidt: Franziska Schmidt ist seit 2019 als Richterin tätig. Bis zur Geburt ihres Sohnes – im April 2021 – übte sie diese Tätigkeit am Verwaltungsgericht in Meiningen aus. Seit 2016 ist sie Vorsitzende des DFV-Landesverbandes Thüringen, in dem sie bereits seit 2014 aktiv ist. 2015 wurde sie im Thüringer Landtag für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.

Als Präsidiumsmitglieder hat der Bundesverbandstag bestätigt:

Dr. Klaus Zeh, Präsident: Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag. Klaus Zeh ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Im Freistaat Thüringen war Klaus Zeh Finanzminister (1990-1994) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes.

René Lampe, Vizepräsident: René Lampe ist Geschäftsführer des DFV-Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Er ist Sozialpädagoge und M.A. Sozialmanagement. Als Systemischer Familientherapeut ist er in der Beratungsstelle ProMann aktiv. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Sozialarbeit in Schulen und Kindertagesstätten, die Männer- und Täterarbeit, Anti-Gewaltmaßnahmen und familienbezogene Migrationsarbeit. René Lampe lebt in einer Patchwork-Familie und ist Vater von zwei Kindern.

Wolfgang Haupt, Schatzmeister: Wolfgang Haupt ist Vorsitzender der DFV-Landesverbände Brandenburg und Berlin. Seit 2011 ist er Schatzmeister im Präsidium des Deutschen Familienverbandes. Wolfgang Haupt war Geschäftsführer einer Unternehmensberatung für Industrie, Handel und Dienstleistung. Er ist Gründungsinitiator der DFV-Ostverbände nach der Friedlichen Revolution. Wolfgang Haupt ist Vater eines Sohnes.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.09.2021

Familienorientierte Personalpolitik in Kirche und Diakonie etabliert sich weiter: In einem Festakt mit Grußworten des EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm und Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, wurden elf weitere Einrichtungen mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung zertifiziert. Seit 2019 bietet das Gütesiegel von EKD und Diakonie Deutschland bundesweit ein zukunftsweisendes und nutzenorientiertes Managementinstrument für alle, die Familienorientierung in ihrem Personalmanagement einführen, weiterentwickeln und verfestigen wollen.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir freuen uns über elf weitere Zertifikatsträgerinnen und -träger, die Familienorientierung in ihren Einrichtungen so mutig und zukunftsweisend verfolgt haben. Mutig, weil wir in unruhigen Zeiten leben, in denen sich Träger und Einrichtungen von Kirche und Diakonie vielen Herausforderungen stellen müssen, nicht zuletzt durch die Corona Pandemie. Zukunftsweisend, weil sie mit der Zertifizierung die Menschen in ihrer Vielfältigkeit und in ihrer Verantwortung füreinander ins Zentrums ihres Tuns stellen. Das leitet uns, in unserem evangelischen Selbstverständnis, egal wie herausfordernd die Rahmenbedingungen auch sein mögen.“ Doch nicht nur die Mitarbeitenden profitieren von familienorientierten Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz: Auch Kirche und Diakonie als Arbeitgeberin können ihr Profil für Mitarbeitende schärfen. Führungskräfte und Leitungen übernehmen dabei eine Schlüsselfunktion. „Denn eine Kultur, die familiäres Engagement würdigt und ermöglicht, entsteht dann, wenn in Unternehmen Familienorientierung von oberster Führungsebene gefördert und selbst gelebt wird“, so Loheide.

Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der EKD: „Es hat sich gezeigt, dass Arbeitgeber, die sich bereits intensiv mit der Schaffung familienorientierter Strukturen für ihre Mitarbeitenden beschäftigt haben, deutlich besser mit der Pandemiesituation zurechtkommen. Wie gut, dass dieser überaus wichtige Fokus der Familienorientierung im Bereich der gesamten Evangelischen Kirche und Diakonie bereits 2013 angestoßen wurde und sich seit 2016 in der gemeinsamen Initiative von EKD und Diakonie zur Entwicklung des Gütesiegels manifestiert hat.“ Angebote von Arbeitgebern zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihrer Mitarbeitenden seien längst keine Ausnahme mehr. „Aber wir als Kirche und Diakonie haben aus unserem Selbstverständnis heraus dazu besonders viel zu bieten – das zeigen ja auch die Erfahrungen aus den Zertifizierungsverfahren“, so Bedford-Strohm.

Das bundesweit geltende Gütesiegel wurde in einer Pilotphase entwickelt und mit zwölf kirchlichen und diakonische Trägern und Einrichtungen getestet. Die aktuelle Implementierungsphase läuft noch bis Herbst 2022 und wird von 17 Landeskirchen und Diakonischen Werken sowie zwei großen diakonischen Trägern unterstützt. In dieser Zeit nehmen insgesamt fast 50 Träger und Einrichtungen an der Zertifizierung teil – von kleineren Kirchengemeinden und Verwaltungsämtern über Kirchenkreise, Bildungseinrichtungen, diakonische Erziehungs- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu großen diakonischen Komplexträgern, Krankenhäusern und Hochschulen. Die nächste Verleihungszeremonie findet am 22. September 2022 statt. Im Januar 2023 startet das nächste Zertifizierungsverfahren.

Weitere Informationen: Gütesiegel Familienorientierung: www.gütesiegel-familienorientierung.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) vom 17.09.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die verbindliche und nachhaltige Verankerung von Kinderrechten im Primarbildungsbereich. Hierfür ist vor allem eine stärkere Berücksichtigung des Themas Kinderrechte in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie pädagogischen Fachkräften in den Grundschulen vonnöten. Daneben sollte es einheitliche Vorgaben durch die Kultusministerkonferenz in den Rahmenlehrplänen geben, um den Stellenwert von Kinderrechten im Unterricht und im schulischen Alltag insgesamt zu stärken. Schließlich sollten insbesondere Grundschulen für ihre Kinderrechte-Bildungsarbeit finanziell besser ausgestattet werden, dazu müssen die Bundesländer mehr Mittel als bisher zur Verfügung stellen. Die hohe Bedeutung dieser Forderungen belegen die zentralen Ergebnisse der heute vorgelegten Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes „Gelingensbedingungen einer nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule“.

 

„Die Studie arbeitet ganz klar heraus, dass es bei der nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule auf drei Bereiche ankommt: auf die Organisationsstruktur und Konzeption der Schule, auf die Haltung der Verantwortlichen in der Schule und auf die Handlungspraxis im Schulalltag. Deshalb sollten verbindliche und gemeinsam ausgehandelte Regeln, Beteiligungsverfahren, Gremien und Leitbilder festgelegt und formuliert werden, um die Beteiligung der Kinder und die Achtung ihrer Rechte verlässlich abzusichern. Wenn die Kinderrechte zudem in der Schule für alle Beteiligten sichtbar sind, regt das den Austausch und die Auseinandersetzung unter den Akteurinnen und Akteuren an. Wichtig ist zudem deren Überzeugung, sich im Alltag konsequent für die Rechte der Kinder einzusetzen. Schließlich müssen die Kinderrechte an den Schulen im Alltag immer wieder aufs Neue praktisch zur Geltung gebracht und mit Leben gefüllt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Schulen müssen als Orte für Kinder gestaltet werden, in denen sie sich wohlfühlen und in denen ihre Rechte selbstverständlich geachtet werden. Bei der Ausgestaltung dieser Rechte spielt wiederum das Recht auf Gehör und auf Berücksichtigung der Meinung eine große Rolle, das untrennbar mit dem Wohl der Kinder verbunden ist. Nur wenn Schulen zusammen mit Kindern gestaltet und weiterentwickelt werden, entstehen Lebensorte für Kinder, an denen sie sich wohlfühlen und die sie gerne besuchen. Dabei ist es wichtig, eine kinderrechtsbasierte Arbeit in Grundschulen trotz oftmals begrenzter finanzieller und zeitlicher Ressourcen oder ungünstiger Räumlichkeiten abzusichern. Kinderrechte müssen unter allen Bedingungen gesichert sein, auch und gerade in Krisenzeiten“, so Hofmann weiter.

 

Seit einigen Jahren zeichnet das Deutsche Kinderhilfswerk ausgewählte Grundschulen in Deutschland als Kinderrechteschulen aus. Neben der fachlichen Beratung durch das Deutsche Kinderhilfswerk bietet die Teilnahme an diesem vom Bundesfamilienministerium geförderten Modellprojekt den Grundschulen die Möglichkeit, sich in einem bundesweiten Netzwerk mit anderen Bildungseinrichtungen regelmäßig auszutauschen, vielfältige themenbezogene Praxismaterialien zu erhalten sowie verschiedene Fortbildungsangebote wahrzunehmen.

 

Die Studie „Gelingensbedingungen einer nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule“ wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes umgesetzt. Die Ergebnisse der Studie finden sich zum Download unter www.kinderrechte.de/evaluation.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.09.2021

Heute um 14 Uhr übergab Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften, die Unterschriftenliste – mittlerweile über 24.000 – der Petition an Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Büros der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung.

Im Gespräch mit den Vertretern der Ministerien begrüßte Chrysovalantou Vangeltziki die Einrichtung des neuen Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten. Sie betonte, dass es bei der Beschleunigung der Visaverfahren nicht nur um die Einreise ausländischer Fachkräfte, Auszubildender oder Studierender gehen dürfe. „Wenn das Personal wie angekündigt auf 400 Mitarbeiter:innen aufgestockt wird, müssen endlich auch die Visaverfahren für Familienangehörige priorisiert und beschleunigt werden.“

Schließlich habe Afghanistan ausdrücklich vor Augen geführt, welch katastrophale Folgen die enormen bürokratischen Hürden in Visaverfahren im Familiennachzug haben können. Es sei zwar ein Fortschritt, dass derzeit für Afghani:innen kein Sprachtest in einem Goethe-Institut abgelegt werden müsse, aber dennoch bleibe die Regelung eines anderweitigen Sprachnachweises bestehen. „Das Beste wäre hier komplett auf den Nachweis zu verzichten. Gerade jetzt brauchen die Familienangehörigen in Afghanistan und deren Familien in Deutschland Ihre Unterstützung“, so Vangeltziki.

In einem sehr ernsthaften Austausch versicherten Dr. Eick, Leiter der Rechtsabteilung  im Auswärtigen Amt und Oberamtsrat Volkwein vom Büro für Menschenrechtspolitik, dass  sie die Anliegen sehr wichtig nähmen. Frau Kofler, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung ließ den Wunsch nach weiteren Treffen ausrichten.

„Ich hoffe, dass die vielen Unterschriften die Dringlichkeit der Anliegen der vielen verzweifelten Familien deutlich machen konnten und dass nun zügig die Visa für alle im Visaprozess feststeckenden Familienangehörigen gewährt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 17.09.2021

Informationsverbote, Stigmatisierung und Barrieren bei der Versorgung – dies kennzeichnet die derzeitige Lage beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Die diesjährige Kampagne „150 Jahre Kriminalisierung sind genug“ hat gezeigt: Viele Menschen haben genug von den Auswirkungen des Paragraphen 218, der den Schwangerschaftsabbruch direkt hinter Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch ansiedelt. pro familia fordert anlässlich des Safe Abortion Day am 28. September zusammen mit vielen Organisationen und Einzelpersonen eine neue Regelung außerhalb des Strafrechts. Die neue Bundesregierung muss jetzt handeln und die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs endlich beenden.

„Wir brauchen eine zeitgemäße, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, die sich an internationalen Menschenrechten orientiert und die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt“, erklärt die pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner.

Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet die Gesundheit von ungewollt Schwangeren. Sie behindert eine ausreichende Gesundheitsversorgung, denn die strafrechtliche Regelung ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Zudem erschwert das Strafrecht die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch, setzt Ärzt*innen unter Druck und verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Des Weiteren werden der Schwangerschaftsabbruch und diejenigen, die ihn durchführen oder durchführen lassen, durch die Strafandrohung stigmatisiert. Dabei zeigen Beispiele aus Irland, Kanada und Neuseeland, dass es möglich ist, einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

„Unsere Gesellschaft darf Schwangere nicht schuldig sprechen, wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Beratung sollte nicht als Pflichtberatung institutionalisiert werden, sondern auf der Basis von Freiwilligkeit“, so Frank-Boegner.

pro familia setzt sich dafür ein, dass für diejenigen, die es wünschen, ein Schwangerschaftsabbruch als Option zur Verfügung steht – ohne Stigmatisierung, Bevormundung und mit aller Unterstützung.

Neben dem §218 muss auch der §219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Dieser Paragraph kriminalisiert Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber informieren. Gerade hat der Bundesrat den Vorstoß einiger Bundesländer, den §219a StGB abzuschaffen, abgelehnt. Dabei ist der §219a StGB ein grober Verstoß gegen das Recht auf Information, dass Ärzt*innen verweigert wird, über die Methoden, die sie bei einem Schwangerschaftsabbruch anwenden, aufzuklären. Ebenso müssen sich Patient*innen darüber online informieren können.

Am 28.9.2021 finden in vielen Städten Aktionen zum Safe Abortion Day statt, die die Streichung der §§218,219 aus dem Strafgesetzbuch zum Ziel haben. Eine Übersicht ist hier zu finden: www.wegmit218.de/termine/

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.09.2021

Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Lambrecht,

bitte veranlassen Sie eine großzügigere Auslegung der Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderfreizeitbonus, damit der Bonus alle Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften erreichen kann! Momentan erhalten vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren. Das kann von der Politik nicht gewollt sein! Im Gegensatz zur Bundesregierung sehen die unterzeichnenden Verbände beim Kinderfreizeitbonus eine Regelungslücke, die schnellstmöglich geschlossen werden muss.

Als Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ soll der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro Kindern aus Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen. Der Anspruch auf den Bonus hängt davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Aktuell gehen aber die Kinder leer aus, die ohne eigenständigen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall, wenn der altersabhängige Regelbedarf und die anteiligen Wohnkosten bereits durch Unterhaltsleistungen und Kindergeld gedeckt sind. Für die betroffenen Kinder gibt es dann keinen Kinderfreizeitbonus, obwohl die Einkommenssituation im Haushalt vergleichbar mit Familien ist, in denen die Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft selbst leistungsberechtigt sind.

Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fallen, ist erheblich:
Zuletzt wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Jahreswechsel 2021 116.650 Kinder aus, die ohne eigenen Leistungsanspruch in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten. Zwar kann der Kinderfreizeitbonus für sie im Einzelfall auch über den Bezug von Kinderwohngeld gewährt werden. Für die unterzeichnenden Verbände ist allerdings unklar, wie vielen betroffenen Kindern dieser Weg tatsächlich den Bonus ermöglicht und wie viele von ihnen trotzdem leer ausgehen.

Nach den vielen Einschränkungen der Coronakrise brauchen Familien mit kleinen Einkommen möglichst unbürokratische Unterstützung, um ihren Kindern Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen zu können. Der Kinderfreizeitbonus sollte daher niedrigschwellig ausgezahlt werden.
Wir fordern deshalb, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderfreizeitbonus so auszulegen, dass alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften den Bonus unkompliziert erhalten können. Kindern, die bisher keinen Kinderfreizeitbonus bekommen konnten, sollte die Leistung unbürokratisch nachgezahlt werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese wichtige Verbesserung für Alleinerziehende unterstützen!

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Jaspers
Bundesvorsitzende
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Hildegard Eckert
Bundesvorsitzende
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Federführender Verband der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)

Holger Hofmann
Bundesgeschäftsführer
Deutsches Kinderhilfswerk e.V

Heinz Hilgers
Präsident
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Sidonie Fernau
Vorsitzender Vorstand
des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Stefanie Ponikau
Stellvertretende Vorsitzende
MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G.

Birgit Uhlworm
Bundesvorstandsvorsitzende
Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender e. V.

Susanna Karawanskij
Präsidentin
Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Britta Altenkamp, MdL
Vorsitzende
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 23.09.2021

  • Häusliche Pflege braucht eine echte Pflegereform und keine weitere Ignoranz
  • VdK fordert, ein vereinfachtes Entlastungsbudget und Lohnersatzleistungen

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass die Bundesregierung pflegende Angehörige und die zu Hause Gepflegten bei der Pflegereform „schändlich im Stich gelassen“ hat. „Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – meist von ihren Angehörigen. Kümmerten sie sich nicht um ihre hilfsbedürftigen Ehepartner, Eltern oder Kinder, würde das ganze System zusammenbrechen. Die nächste Bundesregierung muss endlich eine echte Reform auf den Weg bringen, die diese Menschen entlastet und auch die zu Hause Gepflegten unterstützt“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Bündnisses Gute Pflege.

Aus Sicht des VdK müssten Entlastungsangebote zu einem Budget ausgebaut und vereinfacht werden. Außerdem werde ein flächendeckendes Netz von Beratungsangeboten in allen Bundesländern gebraucht, ebenso wie eine aus Steuermitteln finanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige müsse inflationsbedingt regelmäßig erhöht werden, um Kostensteigerungen auszugleichen, so der VdK.

Pflegebedürftige müssten selbst bestimmen können, wie sie ihren Alltag mit der Pflege gestalten, forderte Bentele: „Dafür brauchen sie alle notwendigen Informationen zu Maßnahmen und Qualitätsunterschieden. Nur dann können sie entscheiden, welche Hilfe sie im privaten Rahmen abdecken wollen und welche Leistungen professionelle Pflege- und Betreuungskräfte erbringen sollen.“

Die Pflegeversicherung müsse endlich in eine Pflegevollversicherung umgebaut werden, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. „Sonst ist Pflege für viele nicht mehr bezahlbar. Pflege darf nicht mehr zur Armutsfalle werden“, sagte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 17.09.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. – 09. Oktober 2021

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Die Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind zum Thema „Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ findet am 8./9.10.2021 im Online-Format statt und steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Christine Bergmann. Anmeldungen sind noch bis zum 4. Oktober möglich über unseren Online-Shop.

Auf der Tagung wird erörtert, wie die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte auf Beteiligung, Bildung und Spiel auch unter schwierigen Bedingungen verwirklicht werden können. Es soll diskutiert werden, welche Rolle den beteiligten Fachkräften zukommt und was Politik und Verwaltung tun können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Verantwortliche in Politik und Verwaltung sowie an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Vorträge:

  • Prof’in Dr. Frauke Hildebrandt (Fachhochschule Potsdam): Das Recht auf Beteiligung im Krippen-Alltag
  • Prof. Dr. Bernhard Hauser (Pädagogische Hochschule St. Gallen): Die Bedeutung des Spiels für die kindliche Entwicklung
  • Dr. Susanne Hofmann (Die Baupiloten BDA, Berlin): Partizipative Kitaplanung. Was kommt dabei heraus und worauf kommt es an?
  • Prof. Dr. Fabian Hofmann (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf): Kultur – Bildung – Teilhabe. Kunst & Pädagogik in der frühen Kindheit
  • Prof’in Dr. Stefanie Schmahl (Julius-Maximilians-Universität Würzburg): Recht auf Bildung und Recht auf Spiel: Das Verhältnis zwischen Kindeswohl und Kindespartizipation aus der Sicht der UN-Kinderrechtskonvention
  • Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani (Universität Osnabrück): Das Recht des Kindes auf Chancengleichheit in der Bildung. Wo stehen wir in Deutschland und welche Auswirkungen haben die paradoxen Effekte unseres Bildungssystems auf Bildungsverläufe von Kindern?

Nähere Informationen finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Rechtzeitig zur Wahl am Wochenende unsere Info-Broschüre. Vielleicht hilft es bei der Entscheidung. Viel Spaß beim Lesen!

Qual der Wahl. Demokratische Partizipation aus Sicht migrantischer Familien.

Auch in der Pandemie brauchen Kinder offene Schulen und Kitas und Sportangebote in der Freizeit. Darauf weist die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ hin, die das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium gemeinsam eingesetzt haben. Dafür müssten die vorhandenen Schutzkonzepte umgesetzt und die Kinder regelmäßig getestet werden, bevorzugt mit gepoolten PCR-Lollitests. Außerdem sei es wichtig, dass für alle Kinder und Jugendliche Präventionsangebote zugänglich sind und besonders belastete junge Menschen gezielter unterstützt werden. Die Arbeitsgruppe hat ihre Ergebnisse am 15. September dem Bundeskabinett vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Die Auswirkungen der Pandemie treffen leider ausgerechnet die Kinder und Jugendlichen besonders hart, die es auch vorher schon schwer hatten. Um sie müssen wir uns ganz besonders kümmern. Gerade für diese Kinder ist es so wichtig, dass Kitas, Schulen, Sportangebote und Jugendeinrichtungen offen sind und offen bleiben. Mit unserem Aufholprogramm geben wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, die Pandemie hinter sich zu lassen: mit Bildungs- und Freizeitangeboten, die jetzt helfen, Einsamkeit, Bewegungsmangel und Lernrückstände zu überwinden.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Kinder und Jugendliche haben unter der Pandemie ganz besonders gelitten. Wir wollen sie auf dem Weg zurück in die Normalität besonders unterstützen und hier stärker in Prävention und Vorsorge investieren. Dazu gehören auch wieder mehr Vorsorgeuntersuchungen, um psychische und physische Probleme der Heranwachsenden frühzeitig zu erkennen.“

Empfehlungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe unter dem gemeinsamen Vorsitz der beiden Bundesministerien hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten seit Mitte Juli vier Mal getagt. Dabei sind in den drei Handlungsfeldern „Zurück zur Normalität – aber mit Vorsicht“, „Gemeinsam stark machen“ und „Zielgerichtete und bedarfsorientierte Hilfe“ Empfehlungen erarbeitet worden, die sich zentral an die Länder und Kommunen richten, die in diesem Bereich wichtige Aufgaben übernehmen, sowie den Bund und weitere Akteurinnen und Akteure:

1. Flächendeckende Schul- und Kitaschließungen vermeiden

  • Kinder und Jugendliche brauchen offene Kitas und Schulen. Den Expertinnen und Experten zufolge ist es dafür wichtig, dass Infektionsschutzmaßnahmen (Impfen, Testen, Abstand, Hygiene, Maske, Lüften/Luftfilter) als Gesamtpaket umgesetzt werden.
  • Kinder unter zwölf Jahren können sich noch nicht impfen lassen. Darum ist es besonders wichtig, dass sich jetzt jeder impfen lässt, der regelmäßig Kontakt zu Kindern hat. Dafür brauche es eine verstärkte zielgruppenspezifische Aufklärung in den Einrichtungen. Länder und Kommunen sollten außerdem noch mehr niedrigschwellige Impfangebote machen, zum Beispiel mit mobilen Teams.
  • Die Bundesregierung strebt an, eine mit der Corona-KiTa-Studie vergleichbare Studie für den Schulbereich aufzulegen.

2. Sport-, Bewegungs- und außerschulische Bildungsangebote offen halten

  • Über Schule und Kita hinaus brauchen Kinder Sport und Bewegung und weitere Freizeitangebote als Ausgleich. Länder und Kommunen sollen dafür sorgen, dass insbesondere Sport im Freien weiterhin möglich ist.
  • Kinder, die in der Schule bereits getestet wurden, sollen für die Freizeitaktivitäten nicht noch einmal getestet werden müssen.

3. Präventive Angebote für alle Kinder verstärkt zugänglich machen

  • Angesichts der besonderen Belastungen, denen Kinder und Jugendliche in der Pandemie ausgesetzt waren und sind, sind Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Dafür gibt es bereits viele Angebote online und vor Ort. Diese sollen auf kommunaler Ebene noch besser vernetzt und gestärkt werden. Außerdem soll die Sichtbarkeit von Angeboten wie der „Nummer gegen Kummer“, dem Familienportal und der Frühen Hilfen erhöht werden.
  • Die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel die Angebote der Frühen Hilfen und die Erziehungsberatungsstellen sollen ausgebaut und stärker digital ausgerichtet werden.
  • Länder und Kommunen sollen mit den Krankenkassen und anderen Trägern die primärpräventiven Angebote – wie zum Beispiel Angebote zum gesunden Frühstücken oder zum Einhalten von Pausen in Kitas und Schulen – ausbauen und damit vor allem Bewegungsmangel, falscher Ernährung und Stress vorbeugen.
  • Der Bund hilft mit dem Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, das zwei Milliarden Euro für Angebote umfasst, mit denen sie schnell wieder aufholen und Versäumtes nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben.

4. Besonders belastete junge Menschen gezielter unterstützen

  • Für besonders belastete Kinder und Jugendliche ist es noch schwieriger, die gesundheitlichen Folgen der Pandemie zu bewältigen. Sie brauchen daher besondere Unterstützung. Um diesen Bedarf frühzeitig zu erkennen, sind die U- und J- Untersuchungen beim Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt und die Schuleingangsuntersuchungen beim Öffentlichen Gesundheitsdienst wichtig. Krankenkassen und Länder sollen verstärkt für die U-Untersuchungen werben und ihre Einladungssysteme intensivieren.
  • Fachkräfte und Ehrenamtliche im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in der Schule und Kita sollen online geschult werden, um pandemiebedingte Belastungen früh und sicher zu erkennen.
  • Sollte eine Therapie notwendig sein, stehen neben dem üblichen Weg der Terminvereinbarung auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen bereit, um einen Platz zu vermitteln. Ab dem 1. Oktober gibt es zudem ein neues niedrigschwelliges Behandlungsangebot der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung.
  • Erholung für belastete Familien schaffen. Damit Eltern und ihre Kinder sich erholen und Kraft für den Alltag tanken können, soll Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung ein kostengünstiger Familienurlaub ermöglicht werden. Hier setzt bereits die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ an.

5. Umfassendes Testangebot an Kitas und Schulen

Da viele Kinder noch nicht geimpft werden können, muss an Kitas und Schulen ein umfassendes Testangebot zur Verfügung stehen. Die Nationale Teststrategie empfiehlt dafür besonders gepoolte PCR-Lollitests. Denn die sind für die Kinder einfach zu handhaben und sicherer als Antigentests.

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ZFF-Info

ZFF-Info 07/2021

SCHWERPUNKT I: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Im Zuge der Verabschiedung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Bundestag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) im Hinblick auf die Reform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erneut, die Familienbildung zu stärken und als wirksames Instrument der niedrigschwelligen Begleitung von Familien abzusichern.

Der Deutsche Bundestag verabschiedet morgen das neue Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG), wenig später folgt der Bundesrat. Im Zuge der langjährigen Debatten um diese Reform ist es gelungen, den inhaltlichen Leistungskatalog der Familienbildung, -beratung und -erholung nach § 16 SGB VIII im Gesetzentwurf auszudifferenzieren und bspw. ihre Bedeutung für das Erlernen eines demokratischen Miteinanders zu betonen. Das ZFF kritisiert jedoch die nach wie vor mangelnde Rechtsverbindlichkeit dieser Leistungen. Diese sorgt vor Ort für Unklarheiten bei der Finanzierung und damit oftmals für Diskontinuitäten in den Angeboten sowie prekäre Beschäftigungsverhältnisse der Fachkräfte.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Insbesondere das vergangene Jahr hat gezeigt, dass Familienbildung ein unverzichtbarer Teil der sozialen und niedrigschwelligen Infrastruktur ist, die Familien Beratung, Begleitung und Unterstützung bietet. Mancherorts waren die Angebote der Familienbildung die einzigen, die nach den Schließungen von Kitas und Schulen für Familien erreichbar waren und ihnen bei der Bewältigung der zweifellos enormen Herausforderungen in der Corona-Krise beistehen konnten.“

Altenkamp fährt fort: „Die Fachwelt ist sich einig, nun muss dringend das Gesetz folgen: Die Familienbildung wie auch die Familienberatung und -erholung nach § 16 SGB VIII muss gesetzlich eindeutig abgesichert und gestärkt werden. Dies nicht nur inhaltlich, sondern auch mit klaren Rechtsansprüchen für die Familien. Andernfalls drohen massive Kürzungen, wenn die kommunalen Haushalte nach der Krise umfassende Sparrunden erfahren. Die Corona-Krise ist für Familien und ihre Kinder, Jugendliche und Eltern noch lange nicht vorbei. Als Gesellschaft sind wir in der Pflicht, alles dafür zu tun, um Familien langfristig zu stärken!“

Bereits im Februar 2021 hat das ZFF gemeinsam mit 22 weiteren Organisationen den Appell „Stärkung der Familienbildung jetzt! Offener Brief anlässlich der Reform des SGB VIII“ veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.04.2021

Kinder schützen, Familien stärken

Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben: Das ist Ziel der Modernisierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das der Bundestag beschlossen hat. Welche jungen Leute hat das Gesetz im Blick? Wie wird ihre Situation verbessert? Ein Überblick in Fragen und Antworten.

Das Kabinett hat den Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes beschlossen.

„Mehr Schutz und Chancen auf Teilhabe für Kinder und Jugendliche“

  • Besserer Austausch zwischen Jugendamt, Ärzten und Lehrkräften  
  • Verbindlichere Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern    
  • Höhere Anforderungen für Betrieb von Kinderheimen 
  • Kostenbeteiligung junger Menschen bei vollstationären Leistungen wird deutlich reduziert
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung
  • Ombudsstellen werden gesetzlich verankert

Was konkret regelt das modernisierte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz?

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Dabei geht es auch darum, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern beziehungsweise herzustellen. Deshalb werden vor allem diejenigen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Die Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes regelt konkret:

  • einen besseren Kinder- und Jugendschutz
  • die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • mehr Prävention vor Ort
  • mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Warum ist die Reform des Gesetzes notwendig?

Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken. Dieses umfassende Verständnis liegt dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) zugrunde. Damit diese Gesetzgebung auch in Zukunft den tatsächlichen Bedürfnissen von jungen Menschen gerecht werden kann, muss sie angepasst und weiterentwickelt werden.

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Darüber hinaus gilt es, Gefährdungen des Kindeswohl abzuwehren. Zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen zu betrachten, sondern sie vielmehr als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf Augenhöhe aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen. Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages.

Wie verbessert das Gesetz den Kinder- und Jugendschutz?

Eine besondere Bedeutung kommt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu. Die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen werden erhöht. Aufsicht und Kontrolle werden verstärkt. Konkret können Heime künftig jederzeit und ohne Anlass kontrolliert werden. 

Sehr wichtig ist auch die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz. Ziel ist, diese Zusammenarbeit auszubauen und zu verbessern. So wird das Gesundheitswesen stärker in die Verantwortung für einen wirksamen Kinderschutz einbezogen. Das modernisierte Gesetz regelt die Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe und dem Jugendamt. So erhalten Kinderärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, vom Amt in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung.    

Auch das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen bedeutenden Akteuren im Kinderschutz, etwa Lehrerinnen und Lehrern, wird verbessert.  

Wie werden Kinder und Jugendliche gestärkt, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen?

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert wird. Sie können also drei Viertel eines Nebenverdienstes für sich behalten. Ein Freibetrag von 150 Euro wird von der Kostenbeteiligung ganz ausgenommen. Ebenso Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit. 

Zudem erhalten Eltern bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege müssen dort künftig Schutzkonzepte angewendet werden.

Darüber hinaus werden gewachsene Bindungen und Beziehungen von Pflegekindern gestärkt, indem die Möglichkeiten des Familiengerichts erweitert werden. Künftig kann der Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme angeordnet werden, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.   

Wie steht es um die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen?  

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern wird es deutlich leichter, ihre Rechte zu verwirklichen. Dazu sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in einem Stufenverfahren in das Recht der Kinder- und Jugendhilfe überführt und integriert werden. Ziel sind Hilfen aus einer Hand.

Die Inklusion wird als Leitgedanke der Kinder- und Jugendhilfe verankert. In Kitas ist grundsätzlich eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen vorgesehen. Beteiligte Leistungsträger müssen enger und verbindlicher zusammenarbeiten. Eltern von Kindern mit Behinderungen werden ab 2024 durch einen Verfahrenslotsen unterstützt, der ihnen stets als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Ziel ist eine verbindlichere Beratung.                 

Wie werden die Beteiligungsrechte von Betroffenen gestärkt?

Eine wichtige Neuerung: Kinder und Jugendliche erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus werden Ombudsstellen gesetzlich verankert, um die Beteiligung junger Menschen und ihrer Eltern zu stärken. Insbesondere werden die Rechte von Pflegekindern gestärkt. Das Jugendamt wird verpflichtet, Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten für Pflegekinder zu gewährleisten. Eltern sind an der sogenannten Hilfeplanung für ihre Kinder zu beteiligen, wenn dadurch der Hilfeprozess nicht in Frage gestellt wird. Hier sind vor allem der Willen und die Bedürfnisse des jeweiligen jungen Menschen sowie des Sorgeberechtigten zu berücksichtigen.    

Darüber hinaus wird das Jugendamt zur umfassenden Aufklärung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bei einer Inobhutnahme verpflichtet.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 22.04.2021

Familien in Notsituationen

Die Kinder- und Jugendhilfe wird verbessert: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen. Die Hilfen sollen künftig aus einer Hand kommen.

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf, gut aufzuwachsen. Doch nicht alle haben die gleichen Startvoraussetzungen. So leben in Deutschland 360.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Es gibt drei bis vier Millionen Kinder, deren Vater oder Mutter unter einer psychischen Krankheit leidet.

Immer wieder gibt es in Familien Notsituationen, in denen sie Hilfe von Beratungsstellen oder vom Jugendamt brauchen. Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) will die Koalition die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelnDas Gesetz, das in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet wurde, ist das Ergebnis eines einjährigen Dialogprozesses von Bund, Ländern, Kommunen und Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und umfasst fünf Schwerpunkte:

Erstens einen besseren Kinder- und Jugendschutz. So soll es künftig bei Kindeswohlgefährdungen eine verstärkte Kommunikation zwischen dem Jugendamt und Fachkräften wie Ärztinnen und Ärzten oder Lehrerinnen und Lehrern geben.  Es wird Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien geben, Heime und Auslandsmaßnahmen werden künftig stärker kontrolliert. Außerdem wird die Zusammenarbeit von Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Jugendämtern verstärkt.

Bessere finanzielle Situation

Zweitens verbessert das neue Gesetz die finanzielle Situation von Kindern und Jugendlichen. Wer in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwächst, muss sich künftig mit maximal 25 Prozent des Einkommens, statt wie bisher 75 Prozent, an den Kosten beteiligen. So bleibt mehr von dem Geld, das man sich zum Beispiel im Ferienjob verdient hat. Eltern bekommen einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und Förderung der Beziehung zum Kind. Das Familiengericht kann unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, dass ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft bei seinen Pflegeeltern bleibt. Junge Volljährige erhalten einen besseren Anspruch auf Fortsetzung der Hilfen. Sie können auch künftig in die Pflegefamilie oder die Wohngruppe zurückkehren, wenn der Schritt in die Selbstständigkeit noch nicht gelingt.

Drittens sorgt das neue KJSG dafür, dass Hilfen künftig aus einer Hand kommen sollen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern werden auch künftig auch zu Leistungen der Eingliederungshilfe von der Kinder- und Jugendhilfe beraten. Verpflichtend ab 2024, freiwillig auch schon früher stehen ihnen Verfahrenslotsen des Jugendamtes zur Seite. Ziel ist es, dass ab 2028 die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder, mit oder ohne Behinderungen, zuständig ist.

Der vierte Kernpunkt des Gesetzes ist der Ausbau von Unterstützungsstrukturen: Künftig sollen Familien, Kinder und Jugendliche schnell und unbürokratisch Hilfe in Notsituationen bekommen. Eine örtliche Erziehungsberatungsstelle hilft bei der Bewältigung des Alltags in schwierigen Situationen, etwa bei psychischen Erkrankungen. So können etwa Patinnen und Paten einspringen, um regelmäßig Essen zu kochen oder Kinder zur Schule zu bringen. Die Aufgaben zur Förderung der Erziehung in der Familie werden klarer gefasst, Schulsozialarbeit im Gesetz verankert.

Mehr Beteiligung

Fünftens sieht das Gesetz vor, Familien und junge Menschen stärker zu beteiligen. So sollen unabhängige Ombudsstellen in Konflikten mit dem Jugendamt oder mit Leistungserbringern beraten und vermitteln. Die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und in Pflegefamilien werden verbessert. Zudem bekommen Kinder und Jugendliche einen Beratungsanspruch. Selbstvertretungsorganisationen von Kindern und Jugendlichen, von Eltern und Pflegeeltern werden gestärkt.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, die stärkere Beteiligung und die Hilfen aus einer Hand: „Das neue Gesetz macht die Kinder- und Jugendhilfe besser: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen“, erklärt Sönke Rix, der kinder- und jungendpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 22.04.2021

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das der Bundestag heute beschlossen hat, bekommt das über 30 Jahre alte Gesetz ein wichtiges Update. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich erfolgreich für Hilfen aus einer Hand, mehr Beteiligung der Betroffenen, Verbesserungen im Kinderschutz sowie für Pflegekinder und junge Volljährige eingesetzt.

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem Gesetz stärken wir vor allem Kinder und Jugendliche aus einem belasteten Lebensumfeld. Sie sollen bessere Chancen auf Teilhabe haben. Dazu erhalten sie einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung, Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden.

Die SPD-Fraktion im Bundestag stellt die Weichen dafür, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig wird. Das ist überfällig, denn alle hilfesuchenden Familien sollen möglichst passgenaue Hilfen aus einer Hand erhalten. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.

Für Jugendliche, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe leben, haben wir erreicht, dass sie sich höchstens zu 25 Prozent an den Kosten der Unterbringung beteiligen müssen. Keine Kostenheranziehung wäre uns allerdings noch lieber gewesen.“

Sönke Rix, kinder- und jugendpolitischer Sprecher:

„Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gelingt die lange vorbereitete Weiterentwicklung einer wichtigen Säule im System der sozialen Sicherung.

Kinder sollen umfassend geschützt werden. Deshalb intensivieren wir die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen und anderen wichtigen Akteuren.

Wir balancieren die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern neu aus. Ein Kind kann unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben. Es hat sich am Ende ausgezahlt, dem Gesetzgebungsverfahren einen umfassenden Beteiligungsprozess vorzuschalten. Wir sind zuversichtlich, dass auch der Bundesrat dem guten Reformwerk zustimmen wird.“

 

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 22.04.2021

Bundestag beschießt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beraten und beschlossen. Dazu erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

„Das Gesetz ist die wichtigste Reform im Kinder- und Jugendbereich in dieser Wahlperiode. Profitieren werden von einer zielgenauen und bedarfsorientierten Kinder- und Jugendhilfe insbesondere die jungen Menschen und Eltern, die benachteiligt und auf die Unterstützung angewiesen sind. Kinder sollen wirksamer vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden.

Der Kinder- und Jugendschutz wird wesentlich verbessert: Die Aufsicht über Einrichtungen wird stärker am Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet, die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden erweitert und die Kooperation im Kinderschutz ausgebaut. Für uns ist entscheidend in Fällen von Kindeswohlgefährdungen die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Justiz. Vor allem Ärztinnen und Ärzte werden stärker in die Verantwortungsgemeinschaft für einen wirksamen Kinderschutz einbezogen.

Das Gesetz stärkt die Prävention vor allem durch unbürokratische Hilfeangebote für Familien in Notsituationen. Kinder- und Jugendliche werden in allen Prozessen intensiver beteiligt und für sie gibt es mehr Beratungsmöglichkeiten durch unabhängige Ombudsstellen in den Ländern.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir als CDU/CSU noch weitere Verbesserungen erreichen können:

Ärztinnen und Ärzte sollen bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl im Regelfall das Jugendamt informieren. Zudem wird für die Länder eine Möglichkeit geschaffen, unter Berücksichtigung des Datenschutzes Landesregelungen für einen interkollegialen Ärzteaustausch zu schaffen.

Im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie wird durch die explizite Möglichkeit der gemeinsamen Betreuung beider Elternteile, das heißt durch eine gemeinsame Unterbringung, ein weiterer Meilenstein erreicht. Für das Kindeswohl gegebenenfalls schädliche langfristige Trennungen können somit vermieden werden.

Überfällig war auch, dass die Kostenbeteiligung junger Menschen bei vollstationären Leistungen künftig auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert wird. Es werden nunmehr noch weitere Freibeträge eingeführt und Einkommen aus Ferienjobs oder dem Ehrenamt nicht mehr angerechnet.

Die Zuständigkeiten der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen künftig unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Dafür haben wir die entscheidenden Weichen gestellt. Damit heißt es in absehbarer Zeit: Endlich Hilfen aus einer Hand.

Mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen fordern wir den Ausbau der Frühen Hilfen. Zudem müssen junge Menschen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind (sog. Straßenkinder) durch Wohnangebote unterstützt werden. Hierbei sind regionale Modellprojekte zu bewerten und bei positiven Ergebnissen zu verstärken.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 22.04.2021

  • Die Reform der Jugendhilfe ist ein wichtiger und überfälliger Schritt.
  • Zentral ist vor allem der im Gesetzentwurf enthaltene Aufbruch in eine inklusive Jugendhilfe. Nach Jahren fachlicher Debatte wird die wegweisende Entscheidung getroffen, künftig alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, unter dem Dach der Jugendhilfe zu vereinen.
  • Wir Grüne im Bundestag begrüßen das Gesetzesvorhaben, gleichzeitig zeigen wir in unserem Entschließungsantrag Korrekturbedarf und Verbesserungspotential.

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein wichtiges, überfälliges und somit begrüßenswertes Gesetzesverfahren. Nach Jahren fachlicher Debatte wird damit die wegweisende Entscheidung getroffen, künftig alle Kinder mit einer Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe zu vereinen. Es soll künftig nicht auf die Art der Behinderung ankommen, welchem Leistungssystem diese Kinder primär zugeordnet werden.

Korrektur- und Verbesserungsbedarf

Wir Grüne im Bundestag begrüßen das Gesetzesvorhaben im Grundsatz. Gleichzeitig sehen wir vor allem beim Kinderschutz, bei der Inklusion in der Jugendhilfe und der notwendigen Finanzierung Korrektur- und Verbesserungsbedarf. Diesen haben wir mit unserem Entschließungsantrag zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens eingebracht.

Beim Kinderschutz sind weitergehende Maßnahmen zur Zusammenarbeit relevanter Berufsfelder erforderlich. Das bezieht sich zum Beispiel auf gesetzliche Kooperationsverpflichtungen oder eine breitere Finanzierung der Netzwerkarbeit von Ärztinnen und Ärzten, denn solche kooperativen Netzwerke sind ein entscheidender Baustein für effektiven Kinderschutz.

Junge Heranwachsende – sogenannte Care-Leaver – sollen von einer Rückkehroption in Hilfemaßnahmen, von einer höheren Verbindlichkeit der Leistungen, von einer frühzeitigen Übergangsplanung sowie einer geringeren Kostenheranziehung beim eigenen Einkommen profitieren.

Es war überfällig, dass junge Menschen in dieser Situation stärker ins Blickfeld des Gesetzgebers rücken und Verbesserungen erfahren. Umso unverständlicher ist es, dass die Kostenheranziehung nicht vollständig abgeschafft werden soll, um auch in materieller Hinsicht eine hohe Selbstwirksamkeit stärker erfahrbar zu machen.

Weitreichende sozialrechtliche Umgestaltungen

Das Reformvorhaben erfordert weitreichende sozialrechtliche Umgestaltungen, vor allem des Jugendhilferechts und der darin verankerten Eingliederungshilfe. Damit werden die Akteur*innen in der Praxis vor große Herausforderungen gestellt. Insofern ist der im Gesetz vorgegebene Stufenplan sachgerecht, auch wenn die Fristsetzung für die Einführung von Verfahrenslotsen im Jahr 2024 sowie die Vorsehung des zentralen Leistungsgesetzes für die zentralen Leistungsregelungen bis 2028 gerade für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien eine regelrechte Geduldsprobe bedeutet.

Umso wichtiger ist es, dass frühzeitig und energisch die notwendigen Aufgaben angegangen werden. Die Erfahrungen mit der 2016 im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes verabschiedeten Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen lassen stark daran zweifeln, dass die Überführung der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen in die Kinder-und Jugendhilfe zum 1. Januar 2028 gelingen kann, wenn das dafür notwendige weitere Gesetz erst im Jahr 2026 verkündet wird. Die Konkretisierung der „Inklusiven Lösung“ muss daher deutlich früher erfolgen, als bisher geplant.

Um die weiteren Etappen möglichst erfolgreich zu gestalten, sollte das Gesetz zudem eine Experimentierklausel bereithalten, die besonders ambitionierten Kommunen ein schnelleres Voranschreiten ermöglicht. Basierend auf einem Bundesmodellprogramm ließen sich dann frühzeitig Konzepte und Realisierungswege erproben, welche die spätere Etablierung der inklusiven Jugendhilfe in der Fläche erheblich erleichtern dürften.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.04.2021

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein wichtiges, überfälliges und somit begrüßenswertes Gesetzesverfahren. Vor allem beim Kinderschutz und bei der Inklusion in der Jugendhilfe sind aber noch Korrekturen erforderlich. Beim Kinderschutz sind weitergehende Maßnahmen zur Zusammenarbeit relevanter Berufsfelder erforderlich, z.B. gesetzliche Kooperationsverpflichtungen oder eine breitere Finanzierung der Netzwerkarbeit von Ärztinnen und Ärzten. Denn kooperative Netzwerke sind ein entscheidender Baustein für effektiven Kinderschutz. Endlich wird der Einstieg in eine inklusive Jugendhilfe beschlossen. Künftig sollen alle Kinder und Jugendlichen, auch unabhängig von der Art möglicher Behinderungen, unter dem Dach der Jugendhilfe vereint werden. Leider wird das dazu entscheidende Leistungsgesetz in die Zukunft geschoben, jetzt aber schon eine Leistungsdeckelung festgeschrieben. Diese Vorfestlegung ist fachlich nicht vertretbar und sollte im Entwurf gestrichen werden. Die gesetzliche Befristung der neu zu schaffenden Verfahrenslotsen ist kontraproduktiv und sollte aufgehoben werden. Notwendig wäre zudem ein frühzeitiges Modellprogramm, um den Weg für ein wirklich inklusives Regelsystem zu beschleunigen. Die Kostenheranziehung von Pflege- und Heimkindern gehört nicht reduziert, sondern gänzlich abgeschafft.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.04.2021

Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz bereits jetzt die ab 2024 geplanten Verfahrenslotsen in 50 Modellregionen eingeführt werden. In diesen Regionen soll jeweils mindestens ein Modellprojekt für inklusive Wohnformen unter Einbeziehung der Verfahrenslotsen finanziert werden, in denen die Zusammenarbeit zwischen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in der Praxis entwickelt und erprobt wird, heißt es in dem entsprechenden Antrag (19/28769). Die Liberalen verweisen darauf, dass die Rolle der Verfahrenslotsen bei der Zusammenführung aller Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bislang nicht klar definiert sei. Daher wäre eine Erprobung ihrer Rolle und Zuständigkeiten ein wichtiger und sinnvoller Schritt, um 2024 bereits Erfahrungen aus der Praxis zu haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 537 vom 22.04.2021

Der Familienausschuss hat das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gebilligt. Das Gremium verabschiedete den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26107) am Mittwoch in einer geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegen die Gesetzesvorlage stimmten die AfD- und die Linksfraktion, die FDP-Fraktion enthielt sich der Stimme. Zuvor hatte der Ausschuss einen umfangreichen Änderungsantrag von Union und SPD mit den Stimmen der Koalition und der Grünen gegen das Votum der AfD bei Stimmenthaltung von Linken und FDP angenommen. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den geänderten Gesetzentwurf beraten und abstimmen.

Das Gesetz sieht umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vor, um Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien oder in schwierigen Lebensverhältnissen besser zu schützen und zu unterstützen. So sollen Heime und ähnliche Einrichtungen einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt werden. Kinder in Pflegefamilien sollen auf Anordnung des Familiengerichts dauerhaft in diesen verbleiben, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe soll von 75 Prozent auf 25 Prozent ihres Einkommens aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung gesenkt werden. Mit dem Änderungsantrag der Koalition wird zudem ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit sollen gänzlich freigestellt werden. AfD, FDP, Linke und Grüne hingegen plädierten dafür, die Kostenbeteiligung ganz abzuschaffen.

Zudem soll die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden und den Familien- und Jugendgerichten verbessert werden. So sollen beispielsweise Ärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung erhalten. Darüber hinaus soll die Prävention vor Ort und die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien verbessert werden. In Notsituationen sollen sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden können und dort unbürokratisch Hilfe erhalten. In den Ländern soll eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Ombudsstellen eingerichtet werden und die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien soll erweitert werden. Die FDP bemängelte, dass die Unabhängigkeit der Ombudsstellen nicht gewährleistet sei, wenn diese bei den Jugendämtern angesiedelt werden. Dies müsse ausgeschlossen werden.

Mit der Gesetzesnovelle sollen die staatlichen Leistungen und Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII gebündelt werden. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Ab 2024 soll die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet werden, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungiert. Die AfD-Fraktion kritisierte den Inklusionsgrundsatz als zu undifferenziert. Dies sei bereits in der Schulpolitik nicht geglückt, unterschiedliche Behinderungen müssten unterschiedlich berücksichtigt werden.

 

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 528 vom 21.04.2021

Heute verabschiedet der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, im Mai entscheidet der Bundesrat darüber. Die Arbeiterwohlfahrt fordert die Länder auf, dem Gesetz zuzustimmen. Sie begrüßt die wichtige Novellierung des Kinder- und Jugendhilferechts, die die Grundlage für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe legt. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die von ihm profitierenden Familien mussten schon in der vorigen Legislaturperiode verkraften, dass es von den Ländern abgelehnt wurde. Es ist mehr als an der Zeit, es endlich zu verabschieden. Wir hoffen deshalb sehr, dass das Gesetz auch im Bundesrat Zustimmung finden wird.“

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz legt fest, dass die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Zukunft allen Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Bis 2028 sollen demnach auch die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der jeweiligen Jugendämter verlagert werden. Ab 2024 sollen die Eltern von Kindern mit Behinderung im Verfahren durch sogenannte Verfahrenslotsen im Jugendamt Unterstützung bekommen.

„Wenn man bedenkt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland schon seit über zehn Jahren gilt, hat es natürlich einen bitteren Beigeschmack, dass die betroffenen Familien schon viel zu lange auf verbesserten Zugang zu Unterstützungen und Hilfen warten“, so Schubert, „Aber: Das KJSG setzt dieses Vorhaben nun auf die Schiene. Es darf nicht wieder ausgebremst werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 22.04.2021

Heute befasst sich der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit dem „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“. Es stellt nach einer langjährigen Diskussion erstmals Weichen, um die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zu bündeln. Der Kinderschutz wird weiterentwickelt und Ombudsstellen werden verbindlich gesetzlich verankert.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geht der Gesetzgeber einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Verbesserung des Kinderschutzes und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.“

Für die Zukunft einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werden leider nur zögerlich die Weichen gestellt. Eine Umsetzung erfolgt erst in sieben Jahren.

Dabei ist ein mutiger Schritt längst überfällig, um die Teilhabe und Chancen junger Menschen mit und ohne Behinderung und ihrer Familien gleichermaßen zu fördern.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien aufwachsen, werden gestärkt. Maria Loheide: „Es ist gut, dass Eltern einen Anspruch auf Unterstützung der Beziehung zu ihrem Kind erhalten, auch dann, wenn ein Kind langfristig in einer Pflegefamilie lebt. Allerdings widerspricht die vorgesehene obligatorische Adoptionsprüfung der Tatsache, dass manche Kinder Eltern und Pflegeeltern haben und brauchen. Dass Adoption die bessere Alternative ist, ist ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört. Für Kinder sind und bleiben die leiblichen Eltern wichtig.“

Besonders erfreulich ist die verbindliche gesetzliche Regelung zur flächendeckenden Einführung von Ombudsstellen: „Das ist wirklich ein Meilenstein. Schon deshalb sollte der Bundesrat dem Gesetz zustimmen“, so Loheide.

Hintergrund:

Die gesetzlichen Vorschriften über den Kinderschutz sollen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz deutlich verbessert werden. Der rechtliche Rahmen für Kinder in Pflegefamilien wird weiterentwickelt. Beteiligungsrechte werden ausgebaut und Ombudsstellen flächendeckend eingeführt. Die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung sollen mittelfristig nachhaltig verbessert werden. Die inklusive Lösung – die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen bei den Jugendämtern – wird jedoch erst einmal vertagt. Sie soll erst im Jahr 2028 kommen und das auch nur dann, wenn bis dahin ein weiteres Reformgesetz zustande kommt, das die Grundlagen dafür schafft.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-referentenentwurf-fuer-ein-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz

https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/kommentierung-der-bagfw-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-entwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendli-chen-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-kjsg-stand-17122020

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 22.04.2021

  • Exklusion von Kindern mit Behinderungen muss endlich beendet werden
  • Bentele: „Die Reform hat lange auf sich warten lassen.“

Heute wurde im Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. „Es ist höchste Zeit, dass Kinder mit Behinderungen Unterstützung aus der Jugendhilfe erhalten“, freut sich VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe ist überfällig.“

„Die Zeit der Corona-Krise hat uns gezeigt, dass insbesondere Kinder mit Behinderungen bei Gesetzesentwürfen oft vergessen werden“, so Bentele. „Umso mehr freuen wir uns, dass der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nun weiter voranbringt. Ich fordere den Bundesrat daher auf, dem Gesetz zügig zuzustimmen.“

Die Frist für die Umsetzung der inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe bis 2028 sei allerdings deutlich zu lang, mahnt die VdK-Präsidentin. „Kinder brauchen jetzt Hilfe. Der VdK wird die Umsetzung weiter kritisch begleiten.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 22.04.2021

SCHWERPUNKT II: Kinderkrankentage

Anlässlich der für morgen geplanten Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Aufstockung der Kinderkrankentage, fordert aber längerfristige Unterstützungsangebote für Familien

Im Rahmen der aktuellen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung eine weitere Ausweitung der Kinderkrankentage zur Unterstützung von Eltern während der Corona-Pandemie beschlossen. Nachdem die Anzahl der Kinderkrankentage bereits Anfang des Jahres erhöht wurde, ist nun angesichts des verschärften Lockdowns eine erneute Aufstockung um zehn Tage vorgesehen. Im Jahr 2021 stehen jedem Elternteil damit jeweils 30 Tage zu, Alleinerziehenden insgesamt 60 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Anzahl weiter. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Erwerbstätigkeit auch im Homeoffice geleistet werden kann oder die Schulen und Kitas geschlossen oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Regelung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.

Britta Altenkamp, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt den Vorstoß, die Kinderkrankentage auszuweiten und somit einen individuellen Anspruch je Elternteil als Lohnfortzahlung zu gewähren, wenn Kinder während des Lockdowns zu Hause betreut werden müssen. Die Politik reagiert damit auf anhaltende Belastungen für Eltern, angesichts geschlossener oder nur teilweise offener Kitas und Schulen. Diese kurzfristige Hilfe reicht aber nicht aus, um Familien nachhaltig zu unterstützen. Sie ist zudem gleichstellungspolitisch nicht zielgenau und bei anhaltend hohen Infektionszahlen besteht die Gefahr, dass die Krankentage aufgebraucht sind, wenn sich Kinder im kommenden Herbst Erkältungskrankheiten zuziehen. Es braucht jetzt längerfristige Antworten auf die Bedarfe von Eltern.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Frauen sind in dieser Krise weiter fast selbstverständlich für die Sorgearbeit zuständig und übernehmen zusätzliche Betreuungs- und Erziehungsarbeit in deutlich größerem Umfang als Männer. Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung fordern wir die Politik dazu auf, die Auswirkungen auf die Geschlechter bei den Maßnahmen zu berücksichtigen und die ungerechte Arbeitsteilung endlich aktiv anzugehen. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.04.2021

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 wird weiter ausgeweitet. So unterstützt die Bundesregierung Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen. Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Das hat der Bundestag beschlossen.

Die Bundesregierung unterstützt Eltern bei den besonderen Herausforderungen der Pandemie.

Das Kinderkrankengeld soll berufstätigen Eltern ermöglichen, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung eines erkrankten Kindes auszugleichen. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Erweiterung hat der Bundestag jetzt beschlossen. Ein Anspruch auf das erweiterte pandemiebedingte Kinderkrankengeld besteht nicht nur dann, wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist. Das gilt unter anderem dann, wenn die Schule, die Kita, oder auch die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen ist, die Präsenzbetreuung untersagt ist oder einzelne Klassen oder Kitagruppen in Quarantäne sind.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind unter zwölf Jahre alt ist. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, besteht der Anspruch auch über das zwölfte Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern können einen Entschädigungsanspruch nach §56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen..

Wie viele Krankentage stehen den Familien zu?

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt 2021 von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage.

Darf der komplette Anspruch für Schul-/Kitaschließungen verwendet werden?

Ja. Die 30 oder auch 60 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen, die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt ist.

Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden. Dafür wird die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ausgefüllt. Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

Müssen Schule oder Kita komplett geschlossen sein?

Nein, auch wenn die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben, der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde oder nur die Klasse oder Gruppe nicht in die Schule oder Kita gehen kann, haben Eltern Anspruch.

Gilt der Anspruch auch, wenn Eltern neben der Kinderbetreuung im Homeoffice arbeiten könnten?

Ja. Ein Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Wie bisher beträgt das Kinderkrankengeld bis zu 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitslohns.

Wie und wo wird das Geld beantragt?

Eltern beantragen das Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen und weisen auf geeignete Weise nach, dass die Einrichtung geschlossen ist oder nicht besucht wird. Die Krankenkasse kann die Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung oder der Schule verlangen.

Besteht parallel Anspruch auf Lohnersatzleistungen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes?

Nein, wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld beansprucht, ruht in dieser Zeit für beide Elternteile der Anspruch nach §56 des Infektionsschutzgesetzes.

Hier finden Sie einen Überblick darüber, wie die Bundesregierung Familien in der Corona-Pandemie unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 21.04.2021

Das Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28418) auf eine Kleine Anfrage (19/28055) der FDP-Fraktion klar. Eine temporäre Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld, etwa in der Corona-Pandemie, sei mit Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedenklich. Bei gleicher Leistungsfähigkeit seien Steuerpflichtige grundsätzlich gleich hoch zu besteuern.

Auch Gründe der Steuergerechtigkeit führt die Bundesregierung gegen eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts für bestimmte Lohnersatzleistungen an: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen beispielsweise, die während der Krise unter erschwerten Bedingungen arbeiteten, unterlägen der vollen progressiven Besteuerung und der vollen Sozialabgabenpflicht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 559 vom 28.04.2021

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert wegen der Corona-Pandemie ein Zwei-Milliarden-Corona-Aufholpaket. Damit sollen Kinder und Jugendliche, die in Pandemiezeiten viel verpasst haben, Versäumtes schnellstmöglich nachholen können. Alle Kinder sollen ihre Bildungsziele erreichen und sich persönlich verwirklichen können.

„Die Herausforderungen für Kinder, Jugendliche und Familien sind aktuell so vielfältig, dass auch die Hilfsangebote breit gefächert sein müssen. Für beste Bildungschancen von Anfang an wollen wir das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ und die Bundesstiftung Frühe Hilfen besser ausstatten. Wir wollen das junge Menschen sich gegenseitig besser unterstützen können. Auch junge Engagierte sollen die Möglichkeit haben, sich für Kinder und Jugendliche mit Nachholbedarf einzusetzen. Deshalb sorgen wir für mehr Angebote für Freiwilligendienstleistende.“

Oliver Kaczmarek, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher:

„Weil die Länder für schulische Bildung zuständig sind, bekommen sie Geld vom Bund. Damit sollen sie unter anderem unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen, Sommercamps, Lernwerkstätten und Schulsozialarbeit ausbauen.

Wir erwarten, dass die zusätzlichen Mittel in den Ländern gezielt in die Vermittlung von Kernkompetenzen und Bewegung investiert werden. Kinder und Jugendliche sollen Verpasstes schnell nachholen können. Es geht für sie um nicht weniger als um Bildungs-, Lebens-, und Zukunftsperspektiven.“

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

„Bedürftige Familien unterstützen wir mit Zuschüssen zu Freizeitgestaltung, Ferienfreizeiten und weiteren außerschulischen Angeboten. Weil Familien im Leistungsbezug und mit geringem Einkommen in dieser Zeit besonders belastet sind, brauchen wir einen Corona-Zuschuss für Kinder und Jugendliche im Hilfebezug. Der Freizeitbonus kommt da an, wo er am dringendsten gebraucht wird. Er sichert gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der Krise.

Oft wird es finanziell dann besonders eng, wenn es um Ferien- und Freizeitaktivitäten geht. Wenn beispielsweise Sportausrüstung oder -bekleidung neu angeschafft werden muss, kann ein geringes Budget schnell überlastet sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 22.04.2021

Die dritte Welle muss gebrochen werden. Aber es geht auch um die Zeit danach. Die Impfstoffproduktion muss ausgebaut werden. Für Kinder und Jugendliche fordert die SPD-Fraktion ein großes Corona-Aufholpaket.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt darauf, dass die Infektionszahlen mit einem einheitlichen Vorgehen von Bund und Ländern und nachvollziehbaren Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft gesenkt werden können. Dafür ist es dringend notwendig, die Notbremse im Infektionsschutzgesetz zu verankern, damit sie bundeseinheitlich umgesetzt wird.

Gleichzeitig wollen die SPD-Abgeordneten den Menschen eine Perspektive für eine transparente und verantwortungsvolle Öffnung des kulturellen und wirtschaftlichen Bereichs geben.

Entscheidend für den Erfolg von Öffnungsstrategien ist der SPD-Fraktion zufolge eine effektive Nachverfolgung von Corona-Kontakten. Digitale Lösungen zur Übertragung von Kontaktinformationen an die Gesundheitsämter können helfen, die Kontaktnachverfolgung im Alltag zu vereinfachen, zu beschleunigen und die Gesundheitsämter zu entlasten.

Darüber hinaus ist ein effektiver Ausbau von Produktionskapazitäten für Impfstoffe und Tests sowie das Vorantreiben der Forschung an Medikamenten gegen COVID notwendig. Benötigt wird zudem zeitnah eine bundeseinheitliche Klarstellung, dass Geimpfte bei den Öffnungsstrategien gleich behandelt werden wie Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können.

Für die SPD-Bundestagfraktion steht fest, dass angesichts der weiteren Einschränkungen die Hilfsprogramme für Familien, Betriebe und Beschäftigte unter anderem in Gastronomie, Kultur und Tourismus aufgestockt und bis zum Jahresende verlängert werden müssen.

Kinder und Jugendliche brauchen ein großes Corona-Aufhol-Paket, das aufgetretene Lernrückstände in den Blick nimmt, aber nicht dabei stehen bleibt. Mit zwei Milliarden Euro müssen neben der Nachhilfeunterstützung auch zusätzliche soziale Arbeit gerade bei Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen und kinder- und jugendgerechte Bildungs- und Erholungsangebote in den Schulferien finanziert werden.

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 16.04.2021

Im Jahr 2020 in eingeschränktem Maß durchgeführte Schuleingangsuntersuchungen weisen darauf hin, dass Veränderungen in der körperlichen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Vorjahren zu beobachten sind. Das zeigen erste, noch nicht wissenschaftlich publizierte Berichte, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/28274) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27708). Aus Schuleingangsuntersuchungen der Region Hannover im Jahr 2020 werde beispielsweise von einem Anstieg des Anteils an übergewichtigen und schwer übergewichtigen Mädchen und Jungen berichtet, sowie von einer Verschlechterung der sprachlichen Fähigkeiten, der Deutschkenntnisse und Feinmotorik der Fünf- bis Sechsjährigen.

Mit Blick auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen würden verschiedene Studien aus Deutschland auf hohe psychosoziale Belastungen von Kindern und Jugendlichen durch die Pandemielage und die pandemieassoziierten Eindämmungsmaßnahmen hinweisen. Dabei muss laut Bundesregierung zwischen erhöhten psychischen Belastungen – als Reaktionen auf ein erhöhtes Stressniveau – und dem Auftreten erster psychischer Auffälligkeiten und schließlich der Entwicklung von psychischen Erkrankungen unterschieden werden.

In der bundesweit repräsentativen COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf seien für Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 17 Jahren während des ersten Lockdowns im März 2020 mehr psychische und psychosomatische Symptome beobachtet worden. Ein höherer Anteil an Kindern und Jugendlichen leide zudem unter einer eingeschränkten Lebensqualität und einem geringeren Wohlbefinden als im vorpandemischen Zeitraum.

Aus der COPSY-Folgebefragung im Zeitraum des zweiten Lockdowns (Dezember 2020/Januar 2021) gehe hervor, dass die psychosozialen Belastungen der Kinder und Jugendlichen weiter zugenommen habe. Vier Fünftel der Kinder und Jugendlichen würden angeben, sich durch die Situation belastet zu fühlen.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Corona-KiTa-Studie (www.corona-kita-studie.de), die durch das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut gemeinsam umgesetzt wird, unter anderem untersucht, wie die Kindertagesbetreuung und die Familien den Betreuungsalltag im Rahmen der Corona-Pandemie gestalten und bewältigen. Dabei werde auch untersucht, wie sich die Schließung der Kindertagesbetreuung aus Sicht der Eltern auf ihre Kinder auswirke. Das Ende des Erhebungszeitraums der Studie ist für August 2021 geplant. Damit stehen laut Bundesregierung die unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie im Fokus der Untersuchung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 541 vom 22.04.2021

Das Thema Einsamkeit bedarf einer grundlegenden Erforschung und einer Anti-Stigmatisierungskampagne. Dies war das einhellige Votum von sieben Expertinnen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag. Die Sachverständigen unterstützten damit einen FDP-Antrag (19/25249), der die Grundlage für die Anhörung bildete.

Die Psychologin Susanne Bücker von der Ruhr-Universität Bochum wies darauf hin, dass Einsamkeit über die gesamte Lebensspanne auftreten könne. In Deutschland litten Millionen Menschen durch alle Altersgruppen unter Einsamkeit. Allerdings seien vor allem junge Erwachsene und Menschen im hohen Lebensalter besonders oft von Einsamkeit betroffen beziehungsweise gefährdet. Ein weiteres Risiko für Einsamkeit stelle Armut dar. Und umgekehrt könne Einsamkeit ein höheres Armutsrisiko darstellen. Ein spezifischer Stadt-Land-Unterschied lasse sich nicht feststellen. Allerdings würden Menschen in Regionen, in denen es an niedrigschwelligen Freizeitangeboten mangele oder die durch eine starke Bevölkerungsfluktuation geprägt seien, sehr viel häufiger angeben, dass sie unter Einsamkeit leiden.

Maike Luhmann, ebenfalls Psychologin an der Ruhr-Universität, wies darauf hin, dass es in Deutschland an belastbaren Daten und Grundlagenforschung zum Thema Einsamkeit mangele. Zudem müsste die Arbeit der wenigen Forscher auf diesem Gebiet besser vernetzt werden. Die Politik müsse sich des Themas verstärkt annehmen. Einsamkeit stelle ein gesundheitliches Problem dar, dass auch wirtschaftlichen Schaden hervorrufe. In Nordrhein-Westfalen habe der Landtag deshalb im vergangenen Jahr eine Enquete-Kommission zu der Problematik eingesetzt, der sie selbst angehöre, berichtete die Expertin.

Die Sozialpädagogin Severine Thomas von der Universität Hildesheim betonte, dass sich bei Jugendlichen das Problem der Einsamkeit in der Corona-Pandemie deutlich verschärft habe. Auffällig sei, dass dies unabhängig von den Haushaltsformen sei, in denen die Jugendlichen leben. Einsamkeit habe für Jugendliche sehr oft auch eine politische Dimension. Gerade in der Corona-Pandemie würden viele Jugendliche ihre Interessen in der Politik nicht vertreten sehen. Es mangele an Partizipationsmöglichkeiten, sagte Thomas. Die Gesundheitspsychologien Sonia Lippke von der Jacobs University Bremen führte aus, dass während der Pandemie mitunter schon die Kommunikation der Behörden zu Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen das Problem vergrößern könne. So sei es falsch, vom „social distancing“ zu sprechen. Es gehe um körperliche, nicht um soziale Distanz.

Elke Schilling vom Verein Silbernetz und Sabrina Odijk vom Malteser Hilfsdienst machten deutlich, dass ältere Menschen verstärkt direkt angesprochen werden müssten auf das Problem. Besonders gut gelinge dies durch die aufsuchende Hilfe von Ehrenamtlichen. Ältere Menschen seien öfter gesundheitlich bedingt in ihrer Mobilität eingeschränkt oder könnten die digitalen Informations- und Hilfsangebote nicht wahrnehmen. Marion von zur Gathen vom Paritätischen Gesamtverband forderte in diesem Zusammenhang, den Zugang für ältere Menschen zur digitalen Welt zu verbessern. Zugleich warnte sie davor, darin ein Allheilmittel sehen zu wollen. Digitalisierung könne das Problem von Einsamkeit auch verschärfen, wenn sich der Kontakt zu anderen Menschen auf den digitalen Raum begrenze. Man könne ein Smartphone zwar umarmen, aber diese Umarmung werde eben nicht erwidert.

Alle Expertinnen forderten einhellig, das Problem der Einsamkeit von seinem Stigma zu befreien. Dafür wären Informationskampagnen nötig. Menschen dürften nicht das Gefühl des Versagens haben, wenn sie unter Einsamkeit leiden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 512 vom 19.04.2021

Studie untersucht Daten zu fast 9,2 Millionen gesetzlich krankenversicherten Kindern – Diagnosen körperlicher Krankheiten im ersten Lockdown deutlich gesunken – Rückgang der Infektionen bei Ein- und Zweijährigen mit etwa 50 Prozent am größten – Gesundheitsprävention an Kitas und Schulen über Pandemie hinaus wichtig, auch mit Blick auf Langfristfolgen

Die Zahl der Behandlungsfälle von Kindern in ambulanten Arztpraxen ist im zweiten Quartal 2020, also zur Zeit des ersten coronabedingten Lockdowns, um bis zu 20 Prozent gesunken. Dabei diagnostizierten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei Ein- bis Zwölfjährigen vor allem deutlich weniger körperliche Erkrankungen wie Infektionen. Bei psychischen Krankheiten fielen die Rückgänge deutlich kleiner aus oder waren gar nicht vorhanden. Das sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) basiert. Berücksichtigt wurden Daten aller gesetzlich krankenversicherten Kinder, die im Zeitraum von Januar 2019 bis Juni 2020 mindestens einmal in einer ambulanten Arztpraxis behandelt wurden – insgesamt 9,2 Millionen.

„Die Gründe für die rückläufigen Diagnosen bei Kindern während des ersten Lockdowns sind wohl vielfältig“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. „Zu vermuten ist, dass aufgrund der Kontaktbeschränkungen beziehungsweise geschlossener Kitas und Schulen tatsächlich weniger Kinder krank waren. Es kann aber auch sein, dass Eltern Ansteckungsrisiken meiden wollten und daher mit ihren Kindern weniger oft in eine Arztpraxis gingen. Vermutlich war es eine Mischung aus beidem.“

Eltern mit chronisch kranken Kindern verzichteten offenbar nicht auf Arztbesuche

Für die Studie haben Spieß und die Gesundheitsökonomin Mara Barschkett, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Bildung und Familie, verschiedene Diagnose- und Altersgruppen unter die Lupe genommen. Die Autorinnen betrachteten Kinder im Krippenalter (Ein- und Zweijährige), Kinder im Kindergartenalter (Drei- bis Fünfjährige), Kinder im Grundschulalter (Sechs- bis Zehnjährige) und ältere Schulkinder (Elf- und Zwölfjährige). Verglichen wurden die diagnostizierten Erkrankungen im zweiten Quartal 2019 mit dem zweiten Vierteljahr 2020, in das der erste coronabedingte Lockdown fiel.

Demnach stellten Ärztinnen und Ärzte im zweiten Quartal 2019 bei fast 24 Prozent der ein und zwei Jahre alten Kinder eine Infektion fest. Ein Jahr später lag dieser Anteil nur bei gut elf Prozent – ein Rückgang von etwa 50 Prozent. In den höheren Altersgruppen sanken die Infektionen etwas weniger stark. Umgekehrt verhielt es sich bei den Verletzungen: Hier waren die sinkenden Diagnosezahlen bei den älteren Kindern stärker ausgeprägt – mutmaßlich, weil sie vor der Pandemie häufiger sportlich aktiv und draußen unterwegs waren. Die Diagnosen psychischer Krankheiten gingen deutlich weniger zurück – beispielsweise bei Grundschulkindern um zwölf Prozent – als die Diagnosen körperlicher Krankheiten. Die vergleichsweise konstanten Zahlen für Krankheiten wie Diabetes oder Zöliakie sprechen dafür, dass Eltern mit chronisch kranken Kindern auf nötige Arztbesuche nicht verzichteten.

Dem Gesundheitsschutz in Kitas und Schulen sollte den Studienautorinnen zufolge künftig mehr Beachtung geschenkt werden. „Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung, damit Kinder bestmöglich lernen können“, so Barschkett „Es wurde viel diskutiert, wie Schulen und Kitas in Sachen Infektionsschutz zu einem sichereren Ort werden können, etwa über Luftfilter, Hygienemaßnahmen, kleinere Gruppengrößen und vieles mehr. Das sind Dinge, die man in Zukunft nicht wieder vergessen darf.“ Zudem sollte die aktuelle Entwicklung der Gesundheit von Kindern stärker in den Blick genommen werden. Andere Studien weisen bereits auf die Langfristfolgen des Lockdowns hin – so zeigen internationale Studien beispielsweise einen coronabedingten Anstieg übergewichtiger Kinder. „Gesundheitsprävention bei Kindern darf nicht nur in Pandemiezeiten im Fokus stehen, sondern muss es auch in Nach-Corona-Zeiten, um das Humanvermögen der Zukunft zu fördern“, so Spieß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 21.04.2021

Schon vor der Covid-19-Pandemie kämpfte ein beträchtlicher Teil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit mentalen Problemen und fehlenden Chancen. Dies ist Ergebnis des UNICEF-Berichts zur Lage von Kindern in Deutschland 2021. Der Report unter dem Titel „Kinder – unsere Zukunft!“ warnt vor gravierenden Konsequenzen der Covid-19 Pandemie für das kindliche Wohlbefinden. Die Pandemie verschärft bestehende Probleme und stellt auch Eltern vor große Herausforderungen, ihre Kinder bestmöglich zu unterstützen. 

„Der Sicherung der Kinderrechte muss jetzt höchste Priorität eingeräumt werden. Es gilt, einen Gipfel für Kinder, Jugendliche und Familien zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise einzuberufen. Und dort muss auch Kindern und Jugendlichen selbst eine Stimme gegeben werden“, so Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender von UNICEF Deutschland.

„Die jungen Menschen in Deutschland haben in der Pandemie große Solidarität bewiesen“, so Elke Büdenbender, UNICEF-Schirmherrin. „Aber je länger die Krise dauert, umso größer wird die Belastung gerade für die jungen Menschen und umso stärker kommen sie an ihre Grenzen. Jetzt müssen wir Älteren Solidarität mit den Jüngeren zeigen und uns aktiv für ihre Interessen bei der weiteren Bewältigung der Pandemie einsetzen.“

Der bekannte Familiensoziologe Prof. Dr. Hans Bertram hat für UNICEF-Deutschland die verfügbaren Daten zum subjektiven Wohlbefinden von Kindern, ihren Beziehungen zu Freundeskreis und Familie, zur Bildungssituation, Gesundheit, ihrem Verhalten und möglichen Risiken sowie zur materiellen Situation bis zum Ausbruch der Pandemie ausgewertet. Befunde neuerer Untersuchungen zu den Auswirkungen von Covid-19 auf die Lebenssituation von Kindern und ihren Familien ergänzen die Analyse.

Deutschland bei der Zufriedenheit der Kinder nur Mittelmaß

Danach waren schon vor der Pandemie mehr als jedes fünfte Mädchen und nahezu jeder siebte Junge im Alter von 15 Jahren unzufrieden mit ihrem Leben. Bei weniger privilegierten Kindern, bei Kindern mit einer Einwanderungsgeschichte oder Mobbingerfahrungen war die Lebenszufriedenheit geringer als im Durchschnitt. Rund 16 Prozent der Mädchen schätzen sich als depressiv ein. 13 Prozent der Mädchen erhielten verschreibungspflichtige Beruhigungsmittel. In Griechenland waren es nur 2,8 Prozent.

Familien geben Rückhalt, kommen aber an ihre Grenzen

Die Unterstützung und der Rückhalt durch die Familie ist für Kinder entscheidend. Vor der Krise fühlte sich laut LBS Kinderbarometer die Mehrheit der Kinder in Deutschland in der Familie „meist gut“, „gut“ oder sogar „sehr gut“. Bereits 2015 schätzten in einer PISA-Untersuchung 91 Prozent der befragten Kinder ihre Eltern als unterstützend und interessiert an ihrer schulischen Entwicklung ein. Es mehren sich jedoch die Hinweise, dass derzeit viele Familien an ihre Grenzen stoßen. So gaben bei einer aktuellen Befragung von mehr als 1.000 Eltern in Deutschland über die Hälfte der Väter oder Mütter an, dass die Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten den Stress in ihren Familien deutlich erhöht haben. Ein Teil berichtet zudem von einem gestiegenen aggressiven Verhalten gegenüber den Kindern.

„Die Familien haben durch ihre große Anpassungs- und Improvisationsfähigkeit im vergangenen Jahr unglaublich viel aufgefangen. Aber die private Lebensführung kann öffentliche Räume nicht ersetzen“, sagte Prof. Dr. Hans Betram. „Mädchen und Jungen brauchen unbedingt öffentliche Räume wie Schulen, Kindergärten und Sportvereine, um sich gut entwickeln zu können. Der direkte Austausch mit Gleichaltrigen ist entscheidend, um die Kompetenzen zu erwerben, die sie in unserer Gesellschaft brauchen.“

Faire Startchancen für alle Kinder schaffen

Der UNICEF-Bericht zeigt weiter, dass die gute Konjunktur der vergangenen Jahre nicht ausreichend genutzt wurde, um relative Kinderarmut zurückzudrängen. So waren 2019 in Deutschland 1,48 Millionen Kinder unter 16 Jahren von Armut betroffen. Dies entspricht einer Armutsgefährdungsquote nach Sozialleistungen von 12 Prozent. Dies bedeutet zwar einen leichten Rückgang um 2,6 Prozentpunkte im Vergleich zu 2014. Allerdings haben bestimmte Gruppen wie die Kinder von alleinerziehenden Elternteilen und Kinder mit Einwanderungsgeschichte weiterhin ein stark erhöhtes Armutsgefährdungsrisiko.

Aufruf von UNICEF Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 20.04.2021

  • Bertelsmann-Studie: Angst der Jugend um berufliche Zukunft nimmt zu
  • Bentele: „Wir dürfen junge Menschen nicht sich selbst überlassen.“

Viele junge Frauen und Männer machen sich große Sorgen um ihre berufliche Zukunft. Das zeigt eine aktuelle Erhebung der Bertelsmann Stiftung, die heute veröffentlicht wird. Demnach finden 71 Prozent der Befragten, dass die Corona-Pandemie die Suche nach einem Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erschwert hat. 70 Prozent befürchten, dass sie bis zum Herbst 2021 keinen Ausbildungsplatz finden werden. VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentiert:

„Wir wissen aus dem Jahr 2020, dass es durch die Corona-Pandemie bereits einen beispiellosen Einbruch bei den Ausbildungszahlen gegeben hat. Die befragten Jugendlichen beschreiben hier kein subjektives Gefühl. Viele von ihnen werden im Herbst auf der Straße stehen, wenn sie keine Unterstützung von der Politik bekommen und sich Betriebe aus der Verantwortung ziehen. Das können wir uns als Gesellschaft nicht leisten: Wer nach der Schule oder nach der Ausbildung den Anschluss verliert, dem drohen Arbeitslosigkeit, schlecht bezahlte Jobs und am Ende eine niedrige Rente. Es ist in unser aller Interesse, das zu verhindern. Wir alle brauchen gut ausgebildete Menschen, die mit ihren Beiträgen die sozialen Sicherungssysteme finanzieren. Nur so kann der Sozialstaat seine Aufgaben erfüllen. Besorgniserregend finden wir als VdK auch, dass fast drei Viertel der Befragten meinen, die Politik tue nicht genug für sie. Wir dürfen diese jungen Menschen nicht sich selbst überlassen, wenn wir den sozialen Zusammenhalt nicht gefährden wollen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 29.04.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kindgerechte Gesellschaft

Mit klar formulierten Kinderrechten im Grundgesetz will die SPD-Bundestagsfraktion das Kindswohl mehr ins Zentrum der Gesellschaft rücken. Das Vorhaben kommt jetzt einen wichtigen Schritt voran.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft dafür, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen als eigenständiges Grundrecht im deutschen Grundgesetz verankert werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten. Die in dem Entwurf vorgeschlagene Ergänzung des Art. 6 im Grundgesetz verfolgt das Ziel, die Sichtbarkeit der sogenannten „Kinderrechte“ deutlich zu erhöhen und den Akteuren in Exekutive, Legislative und Judikative die zentrale Bedeutung von Kindern und Jugendlichen für die Gesellschaft vor Augen zu führen.

Die Grundrechtsänderung zielt darauf ab, dass Kinder und Jugendliche zukünftig von der Verfassung nicht als „kleine Erwachsene“, sondern als eigenständige Grundrechtsträgerinnen und Grundrechtsträger anerkannt werden. Hierdurch wird insbesondere unterstrichen, dass Heranwachsende besonders geschützt, gefördert und ernst genommen werden müssen, wodurch auch dem Rechtsgut des Kindeswohls zukünftig Verfassungsrang zukäme.

„Die Rechte von Kindern werden so  öfter zum Maßstab staatlichen Handelns“, sagt SPD-Fraktionsvizin Katja Mast. „Mit klar formulierten Kinderrechten im Grundgesetz rücken wir das Kindeswohl mehr ins Zentrum unserer Gesellschaft. Genau deshalb machen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns seit vielen Jahren für Kinderrechte stark und haben diese in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt“, so Mast.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass sich die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nachhaltig auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen in Deutschland auswirken würde. Zwar reicht eine Änderung des Grundgesetzes allein nicht aus, dass umgehend neue Spielplätze, mehr Zebrastreifen geschaffen oder die Kinderarmut auf einen Schlag beseitigt würde, aber der grundsätzliche Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern mit Verfassungsrang wäre ein Anfang mit Signalwirkung, der sämtliche staatlichen Stellen für die Belange von Kindern und ihren Familien sensibilisieren könnte. So würden die Kinderrechte im Grundgesetz eine starke Basis für eine gute, kindgerechte Politik schaffen und die handelnden Akteure in die Pflicht nehmen, sich stärker für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.

Ungeachtet der beachtlichen Signalwirkung einer Grundgesetzänderung bleibt es allerdings auch in Zukunft die Aufgabe der Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die Familienpolitik unermüdlich voranzutreiben und den Schutz von Heranwachsenden besonders in den Blick zu nehmen.

Der auf nachdrückliches Betreiben der SPD-Fraktion hin eingebrachte Gesetzentwurf drohte bis zuletzt am Widerstand der Union zu scheitern, sodass eine gemeinsame Formulierung für die Einleitung des parlamentarischen Verfahrens erst nach zähem Ringen erzielt werden konnte.

Jetzt gilt es, gemeinsam einen Weg für Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat zu finden. Hierzu führt die SPD-Fraktion Gespräche mit allen demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag führen. Mit der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag sind wir auf dem Weg, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, einen wichtigen Schritt vorangekommen. Jetzt kommt es im anstehenden parlamentarischen Verfahren darauf an, diese hart erkämpfte Chance zu nutzen. Das sind wir unseren Kindern und auch den Familien in Deutschland schuldig.

Quelle: Pressemitteilung SPD–Bundestagsfraktion  vom 16.04.2021

Zur Vorstellung des UNICEF-Berichts zur Lage der Kinder in Deutschland 2021 erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die zentralen Ergebnisse des UNICEF-Berichts zur Lage der Kinder in Deutschland sind ernüchternd, jedoch wenig überraschend. Nach Jahren kinder- und familienpolitischen Stillstands unter dem sozialdemokratisch geführten Bundesfamilienministerium hat sich die Situation für Millionen Kinder in Deutschland nicht sonderlich verbessert. Die Zeche dafür zahlen besonders Kinder aus ärmeren und zugewanderten Familien, denen nach wie vor das Recht auf gleiche Entwicklungschancen und Teilhabe verwehrt bleibt.

Bedrückend sind die Zahlen zur psychischen Situation und der Zufriedenheit der Kinder in Deutschland, besonders bei Mädchen, die schon vor der Pandemie schlechter war als in anderen Industrieländern.

Die Corona-Pandemie muss deshalb ein Weckruf für uns alle sein, dem Wohlergehen von Kindern endlich Priorität einzuräumen. Die Herausforderungen sind bekannt, ebenso die Instrumente, um wirksam die Lage der Kinder in Deutschland nachhaltig zu verbessern:

Kinderrechte müssen endlich ins Grundgesetz – aber richtig. Die Bundesregierung muss ihren Gesetzentwurf beim Beteiligungsrecht und bei der Kindeswohlberücksichtigung nachbessern. Es braucht eine Kindergrundsicherung und existenzsichernde Regelsätze für Kinder und Erwachsene, damit Kinderarmnut nicht länger verwaltet wird, sondern Kinder und Familien endlich aus der Armutsfalle herausgeholt werden.

Besonders geflüchtete Kinder trifft die Corona-Pandemie ungleich härter. Ihnen fehlt es oftmals an notwendiger technischer Ausstattung und an einem ruhigen Platz zum Lernen, um am digitalen Unterricht teilzunehmen. Zudem können die Eltern aufgrund von Sprachbarrieren nicht immer ausreichend Unterstützung anbieten. Eine zielgenaue und individuelle Förderung ist daher wichtiger denn je.

Der Bericht zeigt, dass ein Aufbruch in eine kinderfreundlichere Gesellschaft nicht nur möglich, sondern längst überfällig ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.04.2021

Die Fraktion Die Linke hat weitere Kleine Anfragen zum Thema Einflussnahme von Interessenvertretern auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung gestellt (19/28662, 19/28663, 19/28665, 19/28667, 19/28669, 19/28814,19/28815,19/28816, 19/28817, 19/28914,19/28915, 19/28947). Die Fragen zielen unter anderem auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt.

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, welche externe Dritte bei den Entwürfen in den Verbändeanhörungen beteiligt wurden und welche Stellungnahmen oder sonstige Schreiben mit Bezug zu den Gesetzesvorhaben bei der Bundesregierung eingegangen sind. Außerdem erkundigen sie sich, welche Vorschläge aus Stellungnahmen von Dritten durch die Bundesregierung übernommen wurden und welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches von welchen externen Dritten den Gesetzentwürfen als Erkenntnisquellen zugrunde gelegt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 558 vom 28.04.2021

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf. In Deutschland kümmerten sich rund fünf Millionen Menschen nicht erwerbsmäßig um pflegebedürftige Erwachsene oder Kinder in deren eigener Häuslichkeit, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/28781). Die Schwierigkeit, private Pflege mit der eigenen Berufstätigkeit zu vereinbaren, sei in der Corona-Pandemie besonders hervorgetreten, als wichtige Unterstützungsangebote wie die Tagespflege weggebrochen seien.

Die Abgeordneten schlagen vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterzuentwickeln. Durch Reformen im Arbeitsrecht soll dem Antrag zufolge ferner auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit hingewirkt werden. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem gesetzliche Leistungen zur Stärkung der Angehörigenpflege und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen ausbauen und bedarfsgerechter nutzbar machen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 549 vom 26.04.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2019/1111 (Brüssel-IIb-Verordnung) über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vorgelegt (19/28681). Wie es darin heißt, wird das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFam-RVG) um die zur Durchführung der Brüssel-IIb-Verordnung erforderlichen Vorschriften ergänzt. Neben notwendigen Folgeänderungen im Rechtspflegergesetz, im Auslandsunterhaltsgesetz, im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie im Achten Buch Sozialgesetzbuch sehe der Entwurf die Änderung einzelner Vorschriften der Zivilprozessordnung vor, die der Durchführung anderer EU-Verordnungen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen dienen.

Wie in der Vorlage erläutert wird, entfällt durch die Brüssel-IIb-Verordnung insbesondere das Vollstreckbarerklärungsverfahren, das bislang der Vollstreckung ausländischer Titel grundsätzlich vorgeschaltet sei. Die Neuregelung, die ab dem 1. August 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks Anwendung finden werde, gelte in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar, bedürfe jedoch einiger ergänzender Durchführungsvorschriften.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 524 vom 21.04.2021

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung. In einer Kleinen Anfrage (19/28032) will sie unter anderem wissen, wie sich die Kosten für die Kinderbetreuung seit 2017 entwickelt haben und wie sie sich voraussichtlich bis 2028 entwickeln werden. Zudem möchte sie über die finanzielle Beteiligung des Bundes an den laufenden Ausgaben informiert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 524 vom 21.04.2021

Aus der Sitzung des Senats am 20. April 2021:

Berlin hat als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, das Familien mit zahlreichen Unterstützungsangeboten stärken wird. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, beschlossen. Das „Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz)“ sichert in der Hauptstadt langfristig die Angebote der Familienförderung in Umfang, Qualität und Finanzierung.

Familiensenatorin Sandra Scheeres: „Mit dem ersten Familienfördergesetz bundesweit setzt Berlin Standards für eine passgenaue Unterstützung von Familien Es stellt die 350.000 Berliner Familien in ihrer Vielfalt in den Mittelpunkt und schafft gute Rahmenbedingungen für das Zusammenleben und den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft. Mit dem Gesetz erhalten die Familien vielfältige Angebote in Familienzentren oder Familienservicebüros, die es künftig in jedem Bezirk geben wird. Ich danke allen ganz herzlich, die am Zustandekommen des Gesetzes mitgewirkt haben. Ich bin sehr froh, dass wir das geschafft haben und einen weiteren Baustein für ein gutes Familienleben setzen konnten.“

Das Gesetz basiert auf einem breiten Beteiligungsprozess. Fachkräfte unter anderem aus Familienzentren und Beratungsstellen waren ebenso einbezogen wie Eltern, die LIGA der Wohlfahrtsverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände, der Landesjugendhilfeausschuss, der Berliner Beirat für Familienfragen, bezirkliche Vertretungen sowie die Senatsverwaltung für Finanzen.

Das neue Gesetz zielt unter anderem auf eine grundsätzliche Verbesserung und bessere gesamtstädtische Verteilung der Beratungs- und Entlastungsangebote: Mehr Kurse zu Erziehungsfragen, Besuche von Stadtteilmüttern, Beratungen in Familienservicebüros, Erholungsfahrten. Wichtig ist auch, dass Familien zukünftig mehr beteiligt sein sollen, wenn es um die Angebotsplanung vor Ort geht. Land und Bezirke werden gemeinsam die Unterstützung von Familien verbessern und präventiv Problemlagen begegnen.

Quelle: Pressemitteilung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 20.04.2021

Wir haben unseren Artikel zum Anspruch auf digitale Endgeräte auf der Tacheles-Seite aktualisiert und einiges zum Thema digitale Geräte im Kinderzuschlag (Kiz) und beim Wohngeldbezug veröffentlicht, denn auch dort besteht ein Anspruch.

Auch neu ist eine Weisung des BMI, nach der auch einmalige SGB II/SGB XII – Bedarfe trotz Wohngeld möglich sind, entsprechend natürlich auch Bedarfe in Form von digitalen Endgeräten.

Den aktualisierten Artikel zu den digitalen Geräten und auch die WoGG-Weisung gibt es hier: https://t1p.de/7tzl

Quelle: Thomé Newsletter 15/2021 vom 18.04.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Die Pandemie trifft Kinder und Jugendliche besonders hart. Deshalb ist eine schnelle und gezielte Hilfe für sie notwendig“, so Caritas-Präsident Peter Neher. „Wir begrüßen daher den Vorstoß des Familienministeriums für ein Paket gezielter Maßnahmen, mit denen die für junge Menschen entstandenen Nachteile ausgeglichen werden können.“

Auch wenn niemand den jungen Menschen die fehlenden sozialen Kontakte, den fehlenden Austausch und die Entfaltungsmöglichkeiten zurückgeben kann: An vielen Stellen, gerade im Bildungsbereich, kann und muss der Staat helfen. „Die bekannt gewordenen Ansätze eines Corona-Programms – Förderung der frühkindlichen Bildung, Lernförderung, Schulsozialarbeit aber auch von gemeinsamen Freizeitaktivitäten – sind die richtigen“, bekräftigt der Caritas-Präsident. Damit werden Bildungschancen in den Blick genommen aber auch grundlegende Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die in der Pandemie zurückgestellt werden mussten.

Konflikte in Familien durch Pandemie verschärft
Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, Schülerinnen und Schüler individuell zu begleiten und zu fördern und Bildungsbenachteiligung zu vermeiden. Sie unterstützt bei der Bewältigung von Konflikten innerhalb der Familien. Die Pandemie hat diese in vielen Fällen verschärft.

Hohe Nachfrage nach Beratung bei der Caritas
Zudem müssen niedrigschwellige psychosoziale Angebote für Kinder und Jugendliche und ihre Familien in ganz Deutschland auch in digitaler Form weiter ausgebaut werden. Dies zeigt die hohe Nachfrage nach Angeboten der Jugendberatung sowie der Erziehungs-, Familien-, und Lebensberatung in den Einrichtungen, Diensten und Angeboten der Caritas.

Auch die Erhöhung des Kinderzuschlags und mehr Mittel im Bildungs- und Teilhabepaket des SGB II sind sehr zu unterstützen. Denn nicht nur in Kita und Schule, sondern auch außerhalb – beim Sport, bei der Teilnahme am Kulturleben – kommen Kinder und Jugendliche gerade zu kurz.

Geld muss vor Ort ankommen
„Ein Programm für Kinder und Jugendliche vom Bund ist dann wirksam, wenn das Geld auch an den Stellen und für die Projekte vor Ort ankommt, wo es dringend gebraucht wird“, unterstreicht der Caritas-Präsident.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 21.04.2021

Am kommenden Mittwoch berät der Bundestag über eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, um sogenannte Share Deals einzuschränken. Der Deutsche Familienverband (DFV) bemängelt, dass es für Familien weiterhin keine Freibeträge in der Grunderwerbsteuer gibt.

Die Grunderwerbsteuer ist eine große Hürde für Familien auf dem Weg zu Wohneigentum. Um einen Immobilienerwerb für Familien zu ermöglichen, braucht es einen Freibetrag in der Grunderwerbsteuer und eine Senkung der Steuersätze. Im Koalitionsvertrag 2018 haben CDU/CSU und SPD vereinbart, Entlastungen für Familien bei der Grunderwerbsteuer zu prüfen.

„Vielen Worten sind noch keine Taten gefolgt. Die Reform der Grunderwerbsteuer lässt immer noch auf sich warten. Leidtragende sind Familien, denen der Hauskauf unnötig verteuert wird. Die Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder haben inzwischen schwindelerregende Höhen erreicht. Die Grunderwerbsteuer ist kein Selbstbedienungsladen“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV.

Ohne Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer ist es für Familien schwierig, eigenen Wohnraum zu erwerben. Die Abgabe, die beim Kauf eines Grundstücks von den Bundesländern erhoben wird, verteuert erheblich die Nebenkosten für eine Immobilie. Die Grunderwerbsteuer berücksichtigt nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit der Käufer, sondern richtet sich nach dem Preis des Grundstücks oder dem Gesamtpreis der Immobilie. Bei einem Grundstückpreis von 350.000 Euro fallen in den meisten Bundesländern 17.500 bis 22.750 Euro allein an Grunderwerbsteuern an. Diese haben sich in den letzten 15 Jahren von durchschnittlich 3,5 Prozent auf 5,44 Prozent erhöht und Rekordsummen in die Länderkassen gespült. Mittlerweile geht mehr als die Hälfte ihrer Steuereinnahmen auf Grunderwerbsteuern zurück.

Wohneigentum ist für Familien oftmals die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu leben. Besonders Familien mit mehreren Kindern finden kaum geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zur Miete. Eine eigene Immobilie dient vielen Familien als Altersvorsorge und bietet nicht zuletzt zusätzliche Sicherheit in schwierigen Zeiten.

Weiterführende Informationen

Positionspapier des DFV: Bezahlbares und familiengerechtes Wohnen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.04.2021

Für den Deutschen Familienverband (DFV) ist der Gesetzesentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein klares Signal in die richtige Richtung.

Der Bundestag hat heute (Donnerstag) in erster Lesung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beraten. „Kinderrechte haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Kinder zu fördern, ihnen eine gute Zukunft zu ermöglichen, muss in unserer Gesellschaft höchste Priorität haben. Wir begrüßen ausdrücklich den Entwurf der Bundesregierung zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung.“

Der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung stellt sicher, dass die fein austarierte Balance von elterlicher Erstverantwortung und des staatlichen Wächteramtes nicht verändert wird. „Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. An dieser Verfassungsmaxime darf nicht gerüttelt werden“, so Zeh.

Der DFV betont, dass das Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes kein Recht am Kind ist. Es ist vielmehr eine Pflicht der Eltern zum Wohle des Kindes zu handeln – und was das Beste für das eigene Kind ist, wissen die Eltern immer am besten. Das weiß nicht der Staat. Die Erstverantwortung der Eltern verdeutlicht, dass die Kinderrechte nicht gegen die Elternrechte aufgestellt sind. Die Eltern sind vielmehr verpflichtet, diese Rechte zu schützen und sie treuhänderisch wahrzunehmen.

Für den DFV ist eine nachhaltige Kinder- und Familienpolitik die zentrale Herausforderung der Gegenwart. Denn allein unsere Kinder sind die Zukunft des Gemeinwesens. Familien sorgen durch die Erziehung der nächsten Generation für Innovation in Wirtschaft, Politik und Kultur. Sie schaffen damit die Grundvoraussetzung für die Fortexistenz von Staat und Gesellschaft, für ihre Stabilität und Erneuerung zugleich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.04.2021

Im Superwahljahr 2021 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund neue Vorschläge für mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland vorgestellt. „Kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlasten und gleichzeitig die Einnahmebasis des Staates stärken – diese Aufgaben muss die nächste Bundesregierung lösen, wenn sie den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Zukunftsfähigkeit des Landes nicht gefährden will“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Dienstag vor Journalisten. 

„Mit ihrem Steuerkonzept legen die DGB-Gewerkschaften detaillierte, durchgerechnete und belastbare Vorschläge für eine gerechtere Steuerpolitik vor. Schließlich geht es auch darum, die Lasten der Corona-Krise gerecht zu verteilen. Reiche und Spitzeneinkommen müssen wieder mehr zum Gemeinwesen beitragen“, betonte der Gewerkschafter. „Schon vor der Pandemie war die Kluft zwischen Arm und Reich groß, dies hat sich mit der Krise weiter zugespitzt.“  Überdies bringe die Pandemie erhebliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte mit sich, während gleichzeitig der Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Ausgaben immer deutlicher sichtbar werde.

„Massive Investitionen in Schulen, in eine funktionierende Infrastruktur, in das Gesundheitssystem und für den wirtschaftlich-ökologischen Umbau sind überfällig, damit die Bundesrepublik nicht den Anschluss verliert“, sagte Körzell. Der staatliche Handlungsspielraum dürfe weder durch eine Rückkehr zur Schuldenbremse noch durch eine übereilte Tilgung der Corona-Schulden eingeschränkt werden. Laufende Staatsausgaben – beispielsweise für notwendiges zusätzliches Personal im öffentlichen Dienst – seien allerdings auch durch laufende Einnahmen, also aus Steuern zu finanzieren. 

Die Vorschläge des DGB: 95 Prozent werden entlastet
„Wir wollen mit einem gerechteren Einkommensteuertarif gut 95 Prozent aller Haushalte entlasten. Große Vermögen, Erbschaften und Kapitaleinkünfte sollen mehr zum Gemeinwesen beitragen. Die Einnahmebasis der Kommunen soll durch eine weiterentwickelte Gewerbesteuer und mittelfristig auch durch eine höhere Besteuerung von Körperschaften gestärkt werden“, sagte Körzell. Insgesamt erhöhe die Umsetzung des DGB-Steuerkonzeptes die Staatseinnahmen um rund 60 Milliarden Euro pro Jahr. Allein die Wiedererhebung der Vermögenssteuer brächte zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von rund 28 Milliarden Euro jährlich.

Der DGB-Steuerrechner
Wieviel Steuern zahlen Berufstätige jetzt und was würde sich daran ändern, wenn die Gewerkschaftsforderungen umgesetzt würden? Mit unserem DGB-Steuerrechner lassen sich beide Zahlen für jeden und jede individuell annähernd ermitteln.

Linksammlung:

Statement DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell

DGB-Steuerkonzept

Beispiele Einkommenssteuer

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 20.04.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. – 20. Mai 2021

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

„Wir machen Zukunft – Jetzt!“ – Vom 18. bis 20. Mai 2021 findet der 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag unter diesem Motto statt – in diesem Jahr zum ersten Mal ausschließlich digital. Der AWO Bundesverband e. V ist Ausrichter von zehn Fachveranstaltungen beim DJHTFachkongress.

Das ZFF ist auch dabei:

Termin: 18. – 20. Mai 2021

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

„Wir machen Zukunft – Jetzt!“ – Vom 18. bis 20. Mai 2021 findet der 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag unter diesem Motto statt – in diesem Jahr zum ersten Mal ausschließlich digital. Der AWO Bundesverband e. V ist Ausrichter von zehn Fachveranstaltungen beim DJHTFachkongress. Die AWO ist mit vier Ständen bei der Fachmesse vertreten.
So bedauerlich es ist, dass wir uns in diesem Jahr nicht persönlich begegnen werden können: Das digitale Format eröffnet auch neue Chancen. Denn nach einer kurzen Registrierung können Sie sich ganz bequem am Rechner für die zahlreichen Fachveranstaltungen und Messeforen anmelden und sie dann kostenlos und von jedem Ort der Welt aus besuchen.

Alle Informationen zu den AWO-Fachveranstaltungen finden Sie hier

WEITERE INFORMATIONEN

Die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und das Bundesjugendkuratorium (BJK) veröffentlichen den Offenen Brief „Junge Zukunft trotz(t) Corona – Chancenpaket für junge Menschen“.

Der Offene Brief thematisiert das vom Bund geplante Maßnahmenpaket mit dem pandemiebedingte Nachteile für junge Menschen ausgeglichen werden sollen.

„Da Kinder und Jugendliche mehr sind, als Kita-Kinder und Schüler*innen, braucht es aber ein umfangreiches Maßnahmenpaket für alle Felder der Kinder- und Jugendhilfe von Bund, Ländern und Kommunen. Auch während der Pandemie müssen Kinder und Jugendliche Ferien haben, um Abstand von den Belastungen des Alltags und dem Druck der Schulerwartungen zu gewinnen. Ein solcher Abstand gelingt nicht durch die Verschulung von Ferien, sondern nur dadurch, dass alle Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gestärkt und ausgebaut werden. Eine weitere Milliarde Euro ist dafür nicht zu viel verlangt! Sie kann aber nur der Anfang für einen nachhaltigen Ausgleich der Coronafolgen sein.“

Den gesamten Offenen Brief finden Sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 06/2021

SCHWERPUNKT I: Kinderrechte

Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Stellung der Kinder in der Gesellschaft gestärkt werden soll (19/28440). Danach soll der Artikel 6 des Grundgesetzes um einen neuen Absatz ergänzt werden, der die Rechtsstellung der Kinder auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ausdrücklich im Grundgesetz verankert, ohne das austarierte Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat zu verändern. Zudem solle Artikel 6 Absatz 5 des Grundgesetzes durch eine zeitgemäße Regelung ersetzt werden, die nicht nur nichteheliche Kinder erfasst.

Wie es in dem Entwurf heißt, hat sich die gesellschaftliche Perspektive auf Kinder seit Inkrafttreten des Grundgesetzes erheblich verändert. Obschon sie zweifellos Träger der Grundrechte des Grundgesetzes seien und daher keine Schutzlücke zulasten der Kinder bestehe, gebe es sowohl durch gesellschaftliche wie auch internationale Entwicklungen das Bedürfnis, ihrer Stellung als eigenständige Persönlichkeiten mit spezifischen Bedürfnissen stärker Ausdruck zu verleihen. Die besondere Bedeutung der Kinder für die Gesellschaft und ihre spezifischen Bedürfnisse müssten auch im Grundgesetz anerkannt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 487 vom 14.04.2021

Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sieht ein Gesetz vor, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/28138). Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung soll die Grundrechte von Kindern im Text des Grundgesetzes besser sichtbar machen, wie es in dem Entwurf heißt.

So sollen kindesspezifische Aspekte wie das Kindeswohlprinzip und das Anhörungsrecht des Kindes im Verfassungstext betont und dadurch die Rechtstellung von Kindern und Familien unterstrichen werden. Dabei sei aber stets zu beachten, dass Kinder nicht die einzigen Grundrechtsträger seien.

Wenn deren Grundrechte nunmehr ausdrücklich im Verfassungstext Erwähnung fänden, heißt es weiter in dem Entwurf, sollen dadurch die grundrechtlichen Interessen anderer Personen nicht geringer veranschlagt werden. Insbesondere sei es ein Kernanliegen dieser Grundgesetzänderung, das Elternrecht und die Elternverantwortung nicht zu beschränken.

Das bestehende, wohl austarierte Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat solle durch die Änderung bewusst nicht angetastet werden. Unberührt bleibe damit auch der grundrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens, wie er in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung seine Ausprägung gefunden hat.

In dem Entwurf wird darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals im Jahr 1968 ausdrücklich betont habe, dass Kinder selbst Grundrechtsträger seien und Anspruch auf den Schutz des Staates hätten. In der Folge habe eine ständige Rechtsprechung die Grundrechte von Kindern im Lichte ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit anerkannt. Der Text des Grundgesetzes erwähne die Grundrechte von Kindern dagegen nicht ausdrücklich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 433 vom 06.04.2021

Heute debattiert der Bundestag in erster Lesung das Vorhaben der Bundesregierung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Bereits vor dem Bundestag wurde der Regierungsentwurf im Bundesrat beraten. Dieser sandte noch vor Ostern ein zwiespältiges Signal: Weder ein positives Votum noch konkrete Änderungswünsche fanden im Bundesratsplenum eine Mehrheit.

„Das stimmt bezüglich einer Einigung noch in dieser Legislaturperiode nicht sehr zuversichtlich, denn die Zeit für das parlamentarische Verfahren wird langsam knapp“, erläutert Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf). „Es ist uns aber sehr wichtig, dass in der verbleibenden Zeit noch eine Grundgesetzänderung zustande kommt. Die Corona-Pandemie zeigt überdeutlich, wie groß und dringend der Handlungsbedarf ist. Dieses Vorhaben darf nicht in die nächste Wahlperiode verschoben werden. Wir möchten deshalb die Aufmerksamkeit auf den Alternativvorschlag der eaf lenken, der aus unserer Sicht die er­forderlichen Zweidrittelmehrheiten in Bundesrat und Bundestag hinter sich versammeln könnte.“

Gestritten wird darum, welche Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz aufgenommen und wie sie formuliert werden sollen. Der Alternativvorschlag der eaf etabliert ein Kindergrundrecht, ohne mit den UN-Kinderrechten in Konflikt zu geraten, und umschifft so die Klippe der Frage, ob das Kindeswohl „angemessen“ (Koalition) „maßgeblich“ (Grüne), „bei allem staatlichen Handeln“ (Linke) oder „besonders“ (FDP) zu berücksichtigen ist. Die Formulierungs­vorschläge der eaf orientieren sich an bereits im Grundgesetz vorhandenen Formulierungen und Strukturen und wahren so den Duktus des Grundgesetzes. Wichtig: Die Stellung der Eltern gegenüber dem Staat soll nicht geschwächt werden. Die begleitende Verankerung eines Staatsziels etabliert gleichzeitig ein „Kinder-Mainstreaming“, das die staatliche Gemeinschaft auf die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Rechte des Kindes verpflichtet.

„Deutlich mehr als reine Symbolpolitik, aber mit der gebotenen rechtlichen Zurückhaltung“, beschreibt Bujard den Kompromissvorschlag der eaf. „Wir hoffen, dass unsere Argumente dazu beitragen, noch in dieser Legislaturperiode eine Einigung herbeizuführen. Wir brauchen die Grundgesetzänderung als Signal und Startschuss für eine aktivere Politik für Kinder und Jugendliche – gerade jetzt in Pandemiezeiten!“

Die Argumente und Hintergründe für die von der eaf vorgeschlagene Grundgesetzänderung finden Sie im Policy Paper „Kinderrechte und Grundgesetz – eaf-Alternativvorschlag zum Erreichen der Zweidrittelmehrheit“. 


Die Änderung von Artikel 6 GG durch den eaf-Alternativvorschlag

Der geänderte Artikel 6 des Grundgesetzes würde nach dem Vorschlag der eaf insgesamt künftig wie folgt aussehen (neu eingefügte Passagen sind fett und kursiv eingesetzt, redaktionelle Änderungen als durchgestrichen bzw. kursiv gekennzeichnet):

Art 6 GG (neu)

(1) Ehe, und Familie und Kinder stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Die staatliche Gemeinschaft fördert die tatsächliche Durchsetzung der Rechte des Kindes und wirkt auf kindgerechte Lebensbedingungen hin.

(6) Den unehelichen Kindern Den Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 15.04.2021

SCHWERPUNKT II: Kinderarmut

Armut allein ist unbedeutend für Gewalt und Vernachlässigung von Kindern. Es müssten weitere Belastungen hinzukommen, um Verletzungen oder Vernachlässigung der Kinder wahrscheinlicher zu machen, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28003) auf eine Kleine Anfrage (19/27527) der AfD-Fraktion.

Armut sei aber „ein wesentlicher Belastungsfaktor für die Gestaltung von Beziehungen und Interaktionen im Familiensystem und damit auch für die Entwicklung der Kinder“, heißt es in der Antwort weiter. Die Sorgen der Eltern, die aus mangelnden finanziellen Ressourcen resultierten und häufig mit beengten Wohnverhältnissen verbunden seien, beeinträchtigten vielfach den Blick der Eltern für Bedürfnisse der Kinder und würden den familiären Stress und damit das Risiko für Gewalt und Vernachlässigung erhöhen.

Bei Armut (festgemacht am Bezug von staatlichen Transferleistungen) seien die statistischen Werte für Gewalt und Vernachlässigung um das Doppelte erhöht. Armut stelle jedoch nur selten eine isolierte Problemlage dar. Vielfach kumulierten in von Armut betroffenen Familien eine Reihe von Belastungsfaktoren, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 462 vom 13.04.2021

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten bleibt auf einem erschreckend hohen Niveau. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes liegt der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften jetzt bei 33,1 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,4 Prozent, im letzten Jahr bei 33,9 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2020 waren von 5.596.890 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.854.695 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Die von der Bunderegierung in der Corona-Pandemie bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern sind ein Schritt in die richtige Richtung, damit nicht noch mehr Kinder auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Den Status Quo an dieser Stelle zu halten, reicht aber nicht aus. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Auch deshalb hat jüngst die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten zu größeren Anstrengungen im Kampf gegen Kinderarmut gedrängt. Auch in Deutschland gehören die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert für die Dauer der Corona-Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch die Corona-Pandemie zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schul- und Kitaessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown. Unabhängig von den finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet. Die Kindergrundsicherung ist eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.04.2021

– Zeit für einen Neuanfang nach 15 Jahren „Hartz IV“

– 6. Armuts- und Reichtumsbericht zeigt: Armut in Deutschland hat sich verfestigt

– Existenzsicherung mit Perspektive statt Kontrollen und Sanktionen

Der 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeigt: Die Armut in Deutschland hat sich massiv verfestigt. Nach mehr als 15 Jahren „Hartz IV“ ist es dringend Zeit für einen Neuanfang. Die Diakonie Deutschland schlägt in einem heute vorgelegten Konzept vor, die existenzsichernden Hilfen grundlegend neu zu gestalten. Statt auf Sanktionen setzt die Diakonie auf Förderung, Motivation und flächendeckende professionelle Beratung.

 „In einem reichen Land wie Deutschland sind immer noch viel zu viele Menschen arm. Wer am Rande der Gesellschaft steht, hat kaum eine Chance, sozial aufzusteigen. Die derzeitigen existenzsichernden Hilfen bieten den meisten Menschen keinen Ausweg aus ihrer prekären Situation. Das ist ein Armutszeugnis für die Politik und das System von Hartz IV“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Vor allem Langzeitarbeitslosigkeit ist ein großes ungelöstes Problem. Etwa eine Million Menschen in Deutschland sind davon betroffen. Mit betroffen sind viele Kinder. Der Arbeitsmarkt hat sich nach dem Armuts- und Reichtumsbericht in den vergangenen Jahren zwar positiv entwickelt, doch bei weitem nicht zufriedenstellend. Zwei Drittel der Menschen, die in Armut leben, sind nach fünf Jahren immer noch arm – weil sie weiterhin ohne Job oder nur zu Niedriglöhnen beschäftigt sind.

Maria Loheide: „Menschen, die in Armut leben, brauchen eine echte Perspektive.

Existenzsichernde Hilfen sollten motivieren statt sanktionieren und dem Anspruch des ‚Förderns‘ tatsächlich gerecht werden. Hier setzt das Konzept der Diakonie an, weil es Ermutigung, Förderung und Respekt in den Mittelpunkt stellt.“

Das Konzept setzt auf drei Bausteine:

  1. Eine „Existenzsicherungsstelle“, die für materielle Absicherung sorgt.
  2. Ein „Kompetenzzentrum Arbeit und berufliche Bildung“, das sich auf eine anreizorientierte Arbeitsförderung konzentriert.
  3. Vertrauensbasierte „Personenbezogene Soziale Dienste“, insbesondere eine für alle offene „Allgemeine Sozialberatung“, die den Bedarf psychosozialer Hilfen bearbeitet.

„Das bisherige Hartz-IV-System ist mit starken Kontrollen verbunden – ein Wunsch-  und Wahlrecht bei sozialen und beruflichen Integrationsmaßnahmen besteht kaum. Eine gute Existenzsicherung hingegen unterstützt, fördert und zeigt Perspektiven auf.  Sie verbessert die Situation der Betroffenen und ermöglicht ihnen ein Leben in Würde und mit sozialer Teilhabe“, so Maria Loheide.

Weitere Informationen:

Diakonie-Papier Existenzsicherung neu denken – „Hartz IV“ überwinden: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/210325_Existenzsicherung_neu_denken_final.pdf

https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/entwurf-sechster-armuts-reichttumsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3 

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.03.2021

Das sogenannte “Bildungs- und Teilhabepaket”, das vor zehn Jahren auf Druck des Bundesverfassungsgerichts von der Bundesregierung eingeführt wurde, um armen Kindern mehr Teilhabe zu ermöglichen, ist nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes komplett gescheitert. Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Verband. Trotz mehrfacher Nachbesserungen, zuletzt über das so genannte „Starke Familien Gesetz“, gehe das Paket nachwievor an der Lebenspraxis armer Kinder und ihrer Familien weitgehend vorbei.

“Das Bildungs- und Teilhabepaket war von Anfang an komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei konzipiert und zum Scheitern verurteilt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung nach zehn Jahren ernüchternder Praxiserfahrung und entgegen dem Rat vieler Expert*innen immer noch an diesem sozialpolitischen Murks festhält”, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wird seit 2011 benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 10 Euro (seit dem 1. August 2019: 15 Euro) für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Musikunterricht und die Teilhabe an Freizeiten in Aussicht gestellt. Obwohl die Leistungen praktisch nur einem Teil der Jugendlichen zu Gute kommen, wurden Regelsatz-Bestandteile im Gegenzug für alle Kinder und Jugendlichen pauschal gestrichen. Auch knapp zehn Jahre nach Einführung profitieren laut einer Studie des Paritätischen nur bis zu 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht.

Durch Corona sei der akute Handlungsbedarf noch einmal bitter zu Tage getreten, betont der Verband. “Homeschooling und andere coronabedingte Beschränkungen des öffentlichen Lebens haben deutlich gemacht, wie schwierig die Lage einkommensarmer Eltern ist. Es fehlt schon im normalen Alltag vorne und hinten an Geld, um den Kindern eine unbeschwerte Kindheit und ein Mindestmaß an Teilhabe zu ermöglichen, in der Pandemie hat sich die Not potenziert”, so Hesse. So richtig und wichtig es gewesen sei, dass Arbeitsminister Hubertus Heil inzwischen den Weg frei gemacht habe für die Kostenerstattung von Laptops für einkommensarme Schüler*innen, so wenig können solche Einzelmaßnahmen darüber hinwegtäuschen, dass es grundlegender Reformen bedarf, um Kinderarmut wirksam abzuschaffen.

“Was es braucht, ist politischen Mut, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden, und den politischen Willen, Kinderarmut wirklich zu stoppen“, fordert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 01.04.2021

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/28055) nach der Entwicklung beim Bezug von Kinderkrankengeld. Die Fragesteller möchten unter anderem wissen, wie hoch die Bundesregierung die steuerlichen Mehreinnahmen schätzt, die sich durch den Progressionsvorbehalt und die Ausweitung des Kinderkrankengeldes ergeben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 426 vom 01.04.2021

Familienbund fordert Konsequenzen nach Studie zu besorgniserregender Verfassung vieler Jugendlicher in Corona-Krise. Forderung nach nationalem Familiengipfel im Bundeskanzleramt bekräftigt.

Nachdem Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten in der vergangenen Nacht zum fünften Mal in diesem Jahr zusammengekommen sind und abermals die Verlänge-rung des Lockdowns beschlossen haben, bekräftigt der Familienbund der Katholiken seine Forderung nach der raschen Einberufung eines nationalen Familiengipfels im Bundeskanzleramt. „Die Verfassung vieler Familien ist nach einem Jahr erheblicher Mehrfachbelastungen, empfindlicher Bildungseinbußen und weitreichender sozialer Einschränkungen besorgniserregend“, sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Das bevorstehende Osterfest 2021 ähnelt in der Vielzahl der Einschränken allzu sehr an die Osterzeit des Vorjahres. So notwendig die Schutzmaßnahmen angesichts wieder steigender Infektionszahlen auch sind: Eine weiter stockende Pandemiebekämpfung ist niemandem mehr zumutbar.“

„Kinder, Jugendliche und Eltern brauchen endlich einen möglichst verbindlichen Fahrplan durch die Krise“, erklärte Hoffmann. „Das Hangeln von einer Bund-Länder-Runde zur nächsten und der Ausruf von regionalen Modellprojekten, wie es in der Beschlussvorlage von Bundeskanzlerin und Länderchefs heißt, reichen nicht mehr. Kitas und Schulen brauchen verbindliche und praktikable Test- und Hygienestrategien, um Kindern und Jugendlichen sicheren Zugang zu Bildung und sozialem Austausch zu ermöglichen. Vor allem muss die seit Monaten nur schleppend verlaufende Impfkampagne deutlich an Tempo zulegen. Das ist die Voraussetzung für die Entwicklung unserer aller Lebenssituation hin zu mehr Normalität. Dafür ist es allerhöchste Zeit! Dem Pandemie-Management fehlt es zusehends an Entschlossenheit und Pragmatismus.“

Mit großer Sorge blickt Hoffmann auf die Ergebnisse der heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie zur Verfassung Jugendlicher in der Corona-Krise. Danach klagten junge Menschen in der Corona-Zeit über psychische Probleme, Vereinsamung und Zukunftsängste. Das gelte besonders für diejenigen mit finanziellen Sorgen. Von der Politik fühlten sie sich im Stich gelassen. „Die Ergebnisse erschrecken mich zutiefst. Sie zeigen die fatalen Spuren der anhaltenden Pandemiebekämpfung in den Seelen vieler junger Menschen. Die psychischen Leiden eines Großteils der Jugendlichen stehen synonym für den massiven Druck und das Leid vieler Familien heute nach einem Jahr Corona. Die Ergebnisse der Studie sind der stille Aufschrei einer Generation. Mehr denn je ist eine materielle Unterstützung und eine stärkere Beteiligung von Jugendlichen dringend nötig. Auch deshalb haben die Menschen jetzt ein Recht auf einen nationalen Familiengipfel im Bundeskanzleramt.“

Quelle: Pressemitteilung Landesfamilienrat Baden-Württemberg vom 30.03.2021

Der aktuelle FamilienMonitor_Corona berichtet über Sorgen und das Wohlbefinden von Familien im Zeitraum vom 17. bis 30. März 2021. In dieser Zeit ist die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus weiter dynamisch gewachsen. Es häuften sich Berichte darüber, dass auch in Kitas und Schulen das Infektionsgeschehen zunimmt und sich die ansteckendere britische Mutante B.1.1.7 weiter ausbreitet, was öffentliche Diskussionen um erneute Kita- und Schulschließungen nach sich gezogen hat, die in einzelnen Bundesländern für die Zeit nach den Osterferien bereits angekündigt wurden. In die zweite Märzhälfte fällt auch eine zunehmende Verunsicherung über Nebenwirkungen des Impfstoffs von AstraZeneca, der mit einem zwischenzeitlichem Impfstopp und einer veränderten Altersempfehlung einhergeht. Dieser Impfstoff war auch für Impfangebote an LehrerInnen und ErzieherInnen vorgesehen, die seit Ende Februar eine erhöhte Impfpriorität haben.

In der zweiten Märzhälfte haben die Sorgen von Eltern um die Bildung und die wirtschaftliche Zukunft ihrer Kinder stark zugenommen. Aktuell machen sich 60 Prozent der Eltern große Sorgen um die Bildung und 57 Prozent große Sorgen um die wirtschaftliche Zukunft der Kinder. Anfang März lag der Anteil noch neun beziehungsweise sieben Prozentpunkte niedriger. Die Sorgen haben nahezu unabhängig vom Alter der Kinder zugenommen. Sowohl Eltern mit Kita-Kindern als auch Grundschulkindern und älteren Schulkindern sorgen sich mehr. In der zweiten Märzhälfte nahmen auch die Sorgen um die Gesundheit der Kinder zu: Der Anteil der Eltern mit großen Sorgen stieg um fünf Prozentpunkte auf 39 Prozent. Unter Eltern mit Kita-Kindern haben die Sorgen am stärksten zugenommen: Etwa 41 Prozent geben an, sich große Sorgen um die Gesundheit der Kinder zu machen, in der ersten Märzhälfte betrug dieser Wert noch 34 Prozent. Bemerkenswert ist außerdem, dass die Zunahme der Sorgen um die Bildung, Zukunft und Gesundheit der Kinder hauptsächlich von Eltern ohne Abitur ausgeht. Die Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation haben sich in der zweiten Märzhälfte kaum verändert.

Auch bei der Zustimmung von Eltern zu Kita- und Schulschließungen zeichnen sich in der zweiten Märzhälfte Veränderungen ab. Der Anteil derer, die Schließungen ablehnen, hat um weitere drei Prozentpunkte zugenommen und beträgt nun 64 Prozent. Bei Eltern von älteren Schulkindern hat sich der Anteil, der Schließungen zustimmt beziehungsweise diese ablehnt, Anfang März noch etwa die Waage gehalten. In der zweiten Märzhälfte hat sich das Bild deutlich verändert, so dass nun 63 Prozent Schließungen ablehnen und nur noch 36 Prozent diese befürworten. Bei Eltern von Kita- und Grundschulkindern war bereits Anfang März die Ablehnung von Kita- und Schulschließungen vergleichsweise hoch. In der zweiten Märzhälfte nahm unter Eltern mit Grundschulkindern der Anteil, der Schließungen ablehnt, trotzdem weiter zu und beträgt nun 69 Prozent. Unter Eltern von Kita-Kindern lehnen 65 Prozent Schließungen ab, eine Verringerung im Vergleich zur ersten Märzhälfte, in der noch 69 Prozent Kita- und Schulschließungen abgelehnt hatten.

Die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung stieg in der zweiten Märzhälfte leicht auf einen Wert von 5,7 Punkte (Skala von 0 = „ganz und gar unzufrieden“ bis 10 = „ganz und gar zufrieden“). Die Zufriedenheit mit dem Familienleben kletterte auf einen Wert von 7,3 Punkten. Die Zufriedenheit mit dem Leben allgemein sinkt leicht auf einem Wert von 6,7 Punkten. Die leichte Erhöhung der Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung und dem Familienleben geht insbesondere von Eltern mit Kita- und Grundschulkindern aus.

Quelle: Pressemitteilung  Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 06.04.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Ausweitung der Kinderkrankentage, die heute (Dienstag) durch das Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden sind.

„Die Kinderkrankentage auf 30 Tage je Kind und Elternteil zu erhöhen, ist eine gute und notwendige Entscheidung des Bundeskabinetts“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. Die Neuregelung steht in Verbindung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch von 40 auf 60 Tage.

Der DFV begrüßt es, dass die Forderung von Eltern nach einer Erhöhung der Kinderkrankentage endlich Gehör findet. Besonders zu befürworten ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Kinderkrankentage, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind oder der Zugang zu Betreuungseinrichtungen eingeschränkt ist, und nicht nur wenn die Kinder krank sind. „Für berufstätige Eltern oder Eltern im Home Office ist die neue Regelung der Kinderkrankentage eine deutliche Verbesserung“, so Heimann.

„Die Corona-Pandemie lastet gewaltig auf den Schultern der Familien“, sagt Heimann. „Es ist die schwerste Familienkrise der Bundesrepublik. Die gesundheitlichen Nebenfolgen der Corona-Pandemie – körperliche und psychische Dauerüberlastung zwischen Kinderbetreuung, Erwerbsarbeit und Home Schooling – sind unübersehbar. Die Kinderkrankentage helfen, diese Last zu stemmen.“

Für den DFV ist es dennoch dringend geboten, weitere Corona-Unterstützungsmaßnahmen für das Familienleben auf den Weg zu bringen. So eine Impfpriorisierung für Lehrer und Erzieher, kostenfreie Schnelltests in Kitas und Schulen, Luftfilteranlagen, höhere Personalschlüssel – damit Ausfälle kompensiert werden können – und qualitativ hochwertige Online-Bildungsangebote für Schüler.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.04.2021

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD) fordert eine Pandemie-Politik, die an den Bedürfnissen der Schwächsten Maß nimmt. Die aktuell beschlossene, rein an den Inzidenzwerten orientierte Notbremse übergeht die Erfordernisse und Notwendigkeiten der knapp 11 Mio. Kinder und Jugendlichen in allgemeinbildenden und ausbildenden Schulen[1]. Ignoriert werden die soliden wissenschaftlichen Erkenntnisse über funktionierende Hygienekonzepte. Prof. Dr. Dominik Schneider, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizinbekräftigt die Umsetzbarkeit schulischer Hygienekonzepte: „Feste, bei Bedarf geteilte Gruppen, entzerrtes Ankommen und Gehen, festgelegte Wege in den Schulen, Masken und Lüften sind die Pfeiler eines sinnvollen Hygienekonzepts an Schulen und Kitas, wie es in der S3 Leitlinie erarbeitet worden ist. Der Preis ist die Rückkehr zu gemeinsamem Lernen, schulischer Motivation und neuer Zuversicht – dem Kernelement für Freude am Lernen und altersgemäßer Entwicklung“.

Zu Recht genießen Ältere und Risikogruppen in unserer Gesellschaft absolute Impfpriorität. Die Impfung ermöglicht ihnen Schutz vor der lebensbedrohlichen Infektion und ein Leben mit den ebenso lebensnotwendigen sozialen Kontakten, Einbindung in den Alltag ihrer Familien und den Austausch mit Gleichaltrigen – denn das macht Lebensqualität, Menschenwürde und seelische Gesundheit aus.
Kinder und Jugendliche sind eine ähnlich vulnerable Gruppe, deren seelisches Existenzminimum derzeit sträflich ignoriert wird. Auch sie brauchen Betreuung, Ansprache und soziale Kontakte außerhalb ihrer Familie, um sich stabil entwickeln zu können.

Seit Monaten leben die Jüngsten in sozialer Isolation, können nicht mit und von anderen Kindern lernen. Nicht wiederholbare Zeitfenster für Entwicklung und Lernen schließen sich. Die körperliche Gesundheit aufgrund des Bewegungsmangels und des natürlichen Stressabbaus leidet – zumal auch alle Sportvereine und Freizeiteinrichtungen geschlossen sind. „Es ist erschütternd, wie sehenden Auges eine ganze Generation desillusioniert wird“, sagt KRFD-Bundesvorsitzende Dr. Elisabeth Müller.

„Als Mehrkindfamilien liegt uns die Zukunft und die seelische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen am Herzen. Wir erleben täglich, wie förderlich das Zusammensein mit anderen Kindern ist und wie Kinder förmlich verkümmern, wenn ihnen Anregung und Förderungen fehlen“, sagt Müller. „Deshalb appellieren wir an die Verantwortlichen in den Schulministerien und allen beteiligten Behörden: Orientieren Sie alle Maßnahmen daran, dass Schule, Ausbildung und Bildung wieder möglich werden!“ Die Leitplanken für einen sicheren und infektionsminimierenden Unterricht sind bekannt. Eltern, Lehrende und Lernende achten schon im Eigeninteresse auf Sicherheit und Erhalt ihres Alltags. Müller macht auf einen weiteren Kollateralschaden der rigiden Maßnahmen aufmerksam: „Wo soll das Vertrauen der Jugend in die Politik herkommen, wenn ihre Lebensrealität so offensichtlich keine Rolle spielt?“

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vom 14.04.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Gute Begleitung der Familien – vor, während und nach einer Adoption.

Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz treten zum 1. April 2021 neue Regelungen für die Adoptionsvermittlung in Kraft. Das Gesetz, das auf Erkenntnissen aus der Adoptionsforschung basiert, setzt zu großen Teilen Forderungen der Länder und der Adoptionsvermittlungspraxis um. Viele der Verbesserungen, insbesondere zur Förderung von gelebter Offenheit bei Adoptionen und zur Stärkung der Position der Herkunftseltern, entsprechen auch den Empfehlungen des 9. Familienberichts.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Das neue Adoptionshilfe-Gesetz nimmt die Bedürfnisse der Familien besser in den Blick und modernisiert das Adoptionswesen: Alle Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien und vor allem die Kinder erhalten endlich leichter die Hilfe und Unterstützung, die sie brauchen. Die Neuerungen verbessern die Beratung, die Aufklärung des Kindes und die Strukturen der Vermittlung. Und es gelten nun verbindlichere Vorgaben bei Auslandsadoptionen, um Kinder vor Menschenhandel zu schützen. Auf all das warten viele Familien und Fachkräfte in der Adoptionsvermittlung bereits seit langem. Als Bundesfamilienministerin ist mir dabei besonders wichtig: Das neue Adoptionshilfe-Gesetz trägt dafür Sorge, dass adoptierte Kinder gut aufwachsen, ihren Weg gehen und ihre Wurzeln kennenlernen können.“

Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht aus vier Bausteinen

  1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption sichert die gute Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen. Vor einer Stiefkindadoption wird eine verpflichtende Beratung eingeführt. Sie soll dafür sorgen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Nicht zur Beratung verpflichtet sind lesbische Paare, deren Kind in ihre bestehende Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird und bei denen die Partnerin der Geburtsmutter das Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptiert.

  1. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption

Das Adoptionshilfe-Gesetz trägt zu einem offeneren Umgang mit dem Thema Adoption bei: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind von Anfang an altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern werden in ihrer Rolle gestärkt, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen sie zur Verfügung stellen möchte.

  1. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern – etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst – damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

  1. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Auslandsadoptionen müssen in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sind nun bei allen Auslandsadoptionen einzuhalten. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle sind untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gibt es ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse.

Zum Inkrafttreten des Adoptionshilfe-Gesetzes – und zur Unterstützung der neuen Regelungen in die Praxis – hat die Bundesregierung eine Reihe von Informationsmaterialien für Eltern und Familien sowie für die Fachstellen der Adoptionsvermittlung veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.04.2021

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist seit 10 Jahren ein Erfolg

Am 1. April 2011 trat das Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Vor zehn Jahren haben wir das Bildungs- und Teilhabepaket für Familien mit geringem Einkommen beschlossen. Die Kinder aus einkommensschwachen Familien haben seitdem eine Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Mitschülern in der Schule am Mittagessen oder an Klassenfahrten teilzunehmen, Freizeitveranstaltungen zu besuchen oder Nachhilfeunterricht zu beanspruchen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern eine echte Teilhabe in der Schule und am Gesellschaftsleben.

Das Bildungs- und Teilhabepaket hat sich bewährt und demonstriert zugleich eindrucksvoll, dass die CDU/CSU-Fraktion richtig handelte, als sie vor zehn Jahren dieses Neuland in der Sozialpolitik betrat. Der Bundestag hat in der Folge nicht nur regelmäßig den Regelsatz erhöht, sondern alle Leistungen kontinuierlich der aktuellen Lebenssituation angepasst.

Dies haben wir auch während der Corona-Pandemie unter Beweis gestellt und dafür gesorgt, dass Kinder bei pandemiebedingten Schließungen der Bildungseinrichtungen weiterhin über verschiedene Wege mit Mittagessen versorgt werden können.

Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, stehen auch in schwierigen Zeiten zu den hilfebedürftigen Familien und handeln lösungsorientiert und effizient.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 01.04.2021

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/28115) für ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz vorgelegt. Das Übereinkommen Nr. 183 vom 15. Juni 2000 ist eine Überarbeitung des Mutterschutz-Übereinkommens von 1952, das wegen seiner zu detaillierten Regelungen nur von wenigen Mitgliedstaaten der IAO unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen Nr. 183 vermeide durch flexiblere Regelungen diese Hindernisse, schreibt die Regierung in dem Entwurf. Ziel des Übereinkommens ist es demnach, die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie die Gesundheit und Sicherheit von Mutter und Kind weiter zu fördern. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Übereinkommens durch Deutschland geschaffen. Im Rahmen der Ratifizierung seien Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, so die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 462 vom 13.04.2021

Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach dem geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. In einer Kleinen Anfrage (19/27642) will sie unter anderem wissen, wie viele Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in dieser Legislaturperiode stattgefunden haben und welche Fragen zur Bundesbeteiligung an den Betriebskosten noch offen sind. Zudem möchte sie erfahren, wann die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rechtsanspruchs einbringen wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 443 vom 08.04.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – KJSG-RegE 2020 – beinhaltet die wichtige Chance einer fachlichen Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts, wie sie seit vielen Jahren gefordert und von zahlreichen Institutionen, Verbänden und Vertreter*innen der Kinder- und Jugendhilfe durch Stellungnahmen, Diskussions- und Positionspapiere mitgestaltet worden ist. Es dokumentiert den von vielen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe und ihren zahlreichen Kooperatonspartner*innen getragenen Kompromiss einer Reform des SGB VIII am Ende eines langen und intensiven Dialogprozesses.

Sicherlich hätte man sich mehr, manches umfänglicher und anderes schneller wünschen können. Das heißt aber nicht, dass man unter dem Strich gänzlich unzufrieden sein musss mit dem, was nun vorliegt.
Vor allem die mit dem Gesetzentwurf verbundene Chance einer inklusiven Weiterentwicklung der
Kinder- und Jugendhilfe sollte auf keinen Fall ungenutzt bleiben! Die partiell erweiterte Subjektstellung der Adressat*innen, die Stärkung von Herkunftsfamilien und Pflegeeltern und der Elternarbeit sind wie der neue Blick auf Selbstvertretungen von Adressat*innen wünschenswerte Verbesserungen einer modernen Kinder- und Jugendhilfe. Auch die Einführung von Ombudsstellen, die ausgebauten Beratungs- und Beteiligungsansprüche sowie die Berücksichtigung der Geschwisterperspektive und der Anliegen der Careleaver sollten Anlass sein, den  Gesetzgebungsprozess kritisch, gleichwohl aber in der Erwartung an ein parlamentarisches Verfahren zu begleiten, an dessen Ende eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe stehen muss.

Zum Abschluss der jetzigen Legislaturperiode sollte ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
stehen, mit dem die Reform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht wird. Für nicht wenige Handlungsfelder wäre das KJSG so etwas wie ein Startschuss, mit dem sich die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg zu mehr Inklusion, Teilhabe und Beteiligung machen muss.

Bund, die Fraktionen des Bundestages und die Länder sind jetzt gefordert, ihrer Verantwortung für
eine solche Kinder- und Jugendhilfe gerecht zu werden, kompromissbereit zu sein und durch die
Verabschiedung den Reform- und Weiterentwicklungsprozess des KJSG zu ermöglichen!

Quelle: Offener Brief Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Bundesjugendkuratoriums und Deutsches Jugendinstitut vom 28.03.2021

Der AWO Bundesverband hat ein Rechtsgutachten des renommierten Jugendhilferechtsexperten Prof. Johannes Münder zur Verortung zentraler Qualitätsdimensionen bei der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern veröffentlicht. Der Verband fordert in diesem Zuge Bund und Länder zur finalen Verständigung auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auf.

Das Rechtsgutachten formuliert Vorschläge, wie sich zentrale Qualitätsdimensionen bei der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankern lassen. Die sechs analysierten Qualitätsdimensionen sind das Ergebnis einer bundesweiten Online-Kampagne „Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?!“ der AWO im Sommer 2020. Bereits damals forderte die AWO, dass das Recht auf Ganztagsbetreuung nicht ohne Qualitätsstandards für die Betreuung eingeführt werden dürfe.

Die Regierungszeit der Großen Koalition geht auf die Zielgerade, die Verständigung von Bund und Ländern über den geplanten Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter steht jedoch nach wie vor aus. „Es bleibt kaum noch Zeit, das Ganztagsförderungsgesetz ordnungsgemäß in die parlamentarischen Beratungen einzubringen“, so die Einschätzung von Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzendem des AWO Bundesverbandes, „Wir sind besorgt, dass dieses große Koalitionsvorhaben scheitern könnte und damit das Versprechen, einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau von Bildungsungleichheit in unserem Land zu leisten!“.

Ergebnis der Expertise ist, dass die Bundesregierung im SGB VIII Vorgaben für eine gute Ganztagsbetreuung einbauen kann – sei es als Programmsätze oder als objektive Rechtsverpflichtung. Jens M. Schubert dazu: „Mit dieser Rechtsexpertise nehmen wir unsere Beteiligung an den Beratungen für ein gut verstandenes Ganztagsförderungsgesetz ernst. Unsere Formulierungsvorschläge sind fachliche Anregungen für den Bundesgesetzgeber, im Rahmen der anstehenden Beratungen über ein Ganztagsförderungsgesetz gezielt qualitative Kriterien für einen gut ausgebauten, verlässlichen und qualitätsvoll gestalteten Ganztag im Kinder- und Jugendhilfegesetz zu verankern“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.04.2021

Ziel einer Adoption ist es, Eltern für ein adoptionsbedürftiges Kind zu finden. Zentrale Leitschnur ist dabei das Wohl des Kindes, denn die Adoption verändert die familiäre Zugehörigkeit eines Kindes durch Gerichtsbeschluss und stellt so einen tiefgreifenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Kindes dar. Seit der letzten umfassenden Reform des Adoptionsrechts im Jahr 1976 haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stark gewandelt, und neue wissenschaftliche Erkenntnisse der Adoptionsforschung wurden erarbeitet. Damit eine Adoption dem Wohl des Kindes gerecht wird, muss das Adoptionsrecht die Lebensbedingungen von Familien heute und die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Adoptionsforschung berücksichtigen. Die Absicht des Gesetzgebers, das Adoptionsrecht zu reformieren, wurde deshalb in den letzten Jahren mit wissenschaftlichen Studien und unter enger Anbindung an die Fachpraxis begleitet. An diese Ergebnisse knüpft das Adoptionshilfe-Gesetz an, das am 1. April 2021 in Kraft treten soll. Das Gesetz wird den Aufgabenkatalog für die Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) erheblich erweitern. Das sind zum einen Aufgaben, die mit der Umstellung auf neue Verfahrensweisen verbunden sind, zum anderen wird die dauerhafte Übernahme neuer Aufgaben im Rahmen des gesetzlichen Auftrags erforderlich.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins nehmen die rechtlichen Neuregelungen in den Blick und loten die Umsetzungsschritte und Bedarfe aus, die für die Fachpraxis der Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland daraus folgen.

Darüber hinaus sollen die Empfehlungen einen Beitrag dazu leisten, die Fachöffentlichkeit für das Thema Adoption zu sensibilisieren. Fachdienste außerhalb der Adoptionsvermittlung sind mit diesem Thema eher wenig vertraut. Es besteht ein Bedarf an Information und Aufklärung, zum Beispiel über die positiven Effekte einer Adoption im Hinblick auf die Entwicklungschancen eines besonders fürsorgebedürftigen Kindes.

Zielgruppe dieses Papiers sind neben Führungs- und Fachkräften der Adoptionsvermittlung Multiplikator/innen aus Fachverbänden, die Familiengerichte, gerichtlich bestellte Betreuer/innen und andere soziale Dienstleister der Kinder- und Jugendhilfe.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.03.2021 [PDF, 450 KB]

Quelle: Pressemitteilung  Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 31.03.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) erinnert an das wegweisende Urteil zur Pflegeversicherung von 2001, nach dem nicht nur die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, sondern auch die zur Renten- und Krankenversicherung Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Beitragszahler nehmen müssen.

Am 3. April 2001 befand das Bundesverfassungsgericht, dass Eltern mit Unterhaltspflichten für Kinder nicht genauso stark in der Pflegeversicherung belastet werden dürfen wie Kinderlose. Gleichzeitig trugen die Richter dem Gesetzgeber auf, auch die Renten- und Krankenversicherung familiengerecht auszugestalten und Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten.

„Das Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil damit, dass Familien bereits durch die Erziehung von Kindern einen entscheidenden Beitrag zum System der Sozialversicherung leisten“, sagt Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbands (DFV). Durch diesen „generativen Beitrag“ seien sie weniger leistungsfähig als Personen ohne Aufwand für Kinder. Dies nicht zu berücksichtigen, sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Stresing hebt hervor, dass es nicht um einen Familienlastenausgleich geht. „Es muss endlich Schluss sein mit einer Abgabenlast, die finanziell weniger Leistungsfähige wie Familien unter das Existenzminimum drückt und gleichzeitig Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, bestimmte Personengruppen und Einkunftsarten ganz aus der ,sozialen Versicherung‘ entlässt“, so Stresing.

Mit dem Kinderberücksichtigungs-Gesetz vom Januar 2005 meinte der Gesetzgeber, das Pflegeversicherungsurteil umgesetzt zu haben. Er erhob für Kinderlose einen geringen Zusatzbeitrag von 0,25 Beitragssatzpunkten in der Pflegeversicherung, anstatt wie im Karlsruher Urteil gefordert, Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten. „Der Gesetzgeber hat einen Verfassungsverstoß mit einem neuen Verfassungsverstoß geregelt“, so Stresing. „Bis heute – 20 Jahre nach dem Pflegeversicherungsurteil – weigert sich der Gesetzgeber, eine familiengerechte Regelung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu finden. In 20 Jahren wurde noch nicht einmal die vom obersten Gericht geforderte Prüfung durch den Gesetzgeber vorgenommen, sondern allein der Regierung überlassen!“

Stresing führt aus: „Die Sozialabgaben in Deutschland sind familienblind. Wer Kinder erzieht, leistet einen unschätzbaren Dienst für den Generationenvertrag Sozialversicherung. Paradoxerweise werden aber Familien mit hohen Beiträgen und niedrigen Renten abgestraft.“

Horizontaler Vergleich zeigt hohe Sozialabgabenbelastung

Der Horizontale Vergleich, den der DFV zusammen mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) jährlich herausbringt, zeigt eindrücklich die Wirkung von Sozialabgaben und Steuern auf das Familieneinkommen. Eine Familie mit drei Kindern zahlt in die Renten- und Krankenversicherung genauso viel ein wie jemand, der keine Unterhaltspflichten für Kinder zu leisten hat. In der Pflegeversicherung ist der Zusatzbeitrag marginal höher und wird über den Weg der steuerlichen Abzugsfähigkeit teilweise von allen Steuerzahlern, auch Familien, mitfinanziert. Nimmt man das frei verfügbare Einkommen als Maßstab, so rutschen Familien regelmäßig unter das Existenzminimum. Eltern mit drei Kindern fehlen bei einem Durchschnittsbrutto monatlich 493 Euro an frei verfügbarem Einkommen. Bei vier Kindern beläuft sich das Minus auf 942 Euro und bei fünf Kindern auf 1.391 Euro. Jeden Monat – trotz Kindergeld.

„Jedes Jahr haben Familien weniger zur Verfügung. Trotz anders lautender Aussagen und Reformen. Gerade die Sozialabgaben sind schuld daran, dass Familien in die Armut abgleiten“, sagt Stresing. „Das ist ein unwürdiger Umgang mit denjenigen, die für die Fortführung des Generationenvertrags und somit für den Erhalt der Sozialversicherung sorgen.“

Familiengerechte Sozialversicherung: Familien stehen vor dem Bundesverfassungsgericht

Mehr als 2.000 Familien begaben sich auf den Klageweg gegen verfassungswidrige Beiträge in der Pflege-, Renten und Krankenversicherung und stehen nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Mehrere Verfassungsbeschwerden sind in Karlsruhe anhängig. Die Familien werden durch den DFV und FDK im Rahmen der Elternklagen-Kampagne unterstützt (www.elternklagen.de).

„Stellvertretend für Millionen andere fordern diese Familien nicht mehr und nicht weniger als die konkrete Umsetzung der Vorgaben aus dem Pflegeversicherungsurteil“, sagt Stresing. „Für verfassungsgemäße Beiträge in der Pflege-, Renten- und Krankenversicherung ist die Anzahl der Kinder, die in einer Familie betreut werden, zu berücksichtigen. Daher ist ein Kinderfreibetrag während der aktiven Familienphase zwingend notwendig.“

Stresing betont, dass der Ausgleich für Familien nicht an anderer Stelle erfolgen darf. „Die Politik zieht immer wieder gegen eine familiengerechte Reform der Sozialversicherung mit dem Argument zu Felde, dass Familien bereits in anderen Bereichen des Sozialrechts gefördert werden würden. Das ist nicht nur falsch, sondern widerspricht dem Urteil aus Karlsruhe“, so Stresing. Ein System, das den Familien verfassungswidrig in die Tasche greift, um Teile davon in Spendierhosenmanier zurückzugeben, muss nach seiner Auffassung endlich gestoppt werden. Das Bundesverfassungsgericht legte 2001 fest, dass der zwischen Eltern und kinderlosen Personen vorzunehmende Ausgleich nur auf der Beitragsseite innerhalb des Systems erfolgen kann.

Weiterführende Informationen

DFV-Fachinformation zur Stellungnahme der Bundesregierung zur Belastung von Familien mit Steuer und Abgaben

DFV-Fachinformation: Familienurteile des Bundesverfassungsgerichts

Horizontaler Vergleich 2021: Was am Monatsende übrig bleibt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 31.03.2021

Dem Familienbericht gelingt eine Analyse der spezifischen Herausforderungen und Belastungen heutiger Familien. Nachvollziehbar stellt er dar, worin sich die Anforderungen heutiger Elternschaft von vorigen Generationen unterscheiden. Deutlich stellt der Familienbericht die ökonomischen Gefährdungen dar, denen immer noch mehrheitlich Mütter ausgesetzt sind, insbesondere durch Lücken in der Alterssicherung. Er benennt die Notwendigkeit, die Vielfalt an gelebter Familienwirklichkeit rechtlich zeitgemäß abzubilden und die in der jeweiligen Familienkonstellation heranwachsenden Kinder dadurch abzusichern.

Eindeutig sieht der Bericht den Staat in der Pflicht, seine Bildungs- und Betreuungsstruktur kontinuierlich auf die Bedarfe von Kindern und Familien auszurichten. Der Familienbericht benennt die Notwendigkeit, Lehrende und Betreuende mit erweiterten pädagogischen Fähigkeiten auszustatten, um den Kindern bestmögliche Entwicklungschancen zu eröffnen.
Allerdings übergeht der Familienbericht die Mehrkindfamilie mit ihren spezifischen Bedarfen und Lebensumständen als Teil der Vielfalt gelebter Familienmodelle. Die Tatsache, dass Familien ihren Wunsch zu einem dritten oder weiteren Kind nicht erfüllen aus Sorge vor finanzieller Unsicherheit und dauerhafter beruflicher Benachteiligung stimmt nachdenklich.

In Deutschland gibt es 1,4 Millionen Familien mit drei und mehr Kindern. Jedes 3. Kind wächst in einer solchen Familie auf. Laut BIB haben etwa zwei Drittel der Mütter in Mehrkindfamilien einen mittleren bis hohen Bildungsabschluss, weshalb Mehrkindfamilien nicht pauschal das Einverdiener-Modell leben oder bildungsfern sind. Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Wege zurück in den Job mit höherem Stundenumfang stellt sich für Mehrkindfamilien oft anders dar. „Einer Mitgliederbefragung zufolge bewähren sich Minijobs für Mehrkindfamilien sehr wohl. Einmal als Zuverdienstmöglichkeit mit geringem Stundenumfang bei noch sehr kleinen Kindern und als „Fuß in der Tür“ zum Arbeitgeber mit der Perspektive des Wiedereinstiegs“, erklärt Bundesvorsitzende Dr. Elisabeth Müller. „Eine Abschaffung der Minijobs hilft Mehrkindfamilien nicht“, stellt sie klar und kritisiert „eine Erstarrung der Beschäftigungsmodelle, wo wir doch Flexibilität für Familien brauchen“.

Zwischen persönlichen Wünschen und praktikablen Wegen müssen die Familien ihren Weg finden können. Den Minijob pauschal mit einer Wiedereinstiegsbremse gleichzusetzen und ihn zu verdächtigen, ökonomische Abhängigkeiten zu zementieren, wird der Lebensrealität zumindest von Mehrkindfamilien nicht gerecht. „Als KRFD wünschen wir uns innovative Lösungen zum Wiedereinstieg, mehr Flexibilität zwischen Vollzeit- und Teilzeitstellen, Ausbildungsformate zum Wiedereinstieg für Mütter als auch zur Ausbildung parallel zur Familienarbeit“, so Müller. Nichts spreche dagegen, dem Minijob mit einem Selbstverständnis auszustatten, das ihn nicht zur Bremse, sondern zur Starthilfe macht.

Die Gefährdung insbesondere von Müttern liegt auch darin begründet, dass Erziehung und Familienarbeit in den sozialen Sicherungssystemen nicht als „Leistung“ erfasst werden. Ihre Arbeit zahlt sich deshalb nicht aus, weil sie gesellschaftlich nicht gewertschätzt und anerkannt wird. Altersarmut wird vorgebeugt, indem Erziehungsleistung und Sorgearbeit bei der Rentenberechnung bilanziert werden.

Der neunte Familienbericht spricht sich für eine verpflichtende Ganztagsbetreuung an drei Tagen aus. Dies hat bei vielen Familien Irritationen ausgelöst. „Die Qualität der Ganztagsbetreuung ist verschieden und die zeitlichen Möglichkeiten der familiären Betreuung sind es ebenso. Eltern, die ihre Kinder am Nachmittag zu Hause betreuen können und wollen, sollte diese Möglichkeit weiterhin offenstehen“, so Müller.

Ausdrücklich schließt sich der KRFD jeder Initiative an, die sich für eine Verbesserung der Wohnsituation für Familien einsetzt. Gerade die Corona-Pandemie zeigt, wie bedeutsam familientaugliches Wohnen und eine kinderfreundliche Umgebung in Krisenzeiten ist. Der KRFD begrüßt die explizite Nennung des Themas Wohnen, weil es sich für Familien zunehmend als dramatisch darstellt. Die ausdrücklich benannte „Bauleitplanung“ und damit eine Inverantwortungnahme auch der Baubranche kann richtige Impulse setzen. Innerstädtisches Wohnen muss auch für Familien möglich sein! Es braucht Konzepte sowohl für familientaugliches Wohnen als auch für ein von Familien realisierbaren Eigentumserwerb. Eine nachweislich bewährte Maßnahme ist das Baukindergeld, das fortgesetzt und verstetigt werden sollte.

Die Corona-Pandemie hat allen Pragmatismus und schnelles Lernen abverlangt. Der Schub beim HomeOffice muss genutzt werden, um weitere Arbeitszeitmodelle zu etablieren, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Diese Erleichterung sollte allerdings nicht Menschen vorbehalten sein, die hochqualifiziert sind, akademische Ausbildungen haben oder das Privileg gut bezahlter Tätigkeit. Flexibilität und Experimentierfreude könnte auch in anderen Berufen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familien und Beruf oder Familie und Pflege führen – etwa in den Pflegeberufen selber und deren Schicht-Gestaltung.

Während des letzten Jahres wurde wie unter dem Brennglas deutlich, wie elementar wichtig belastbare Familien sind. Familien haben die Menschen aufgefangen, als alle anderen gesellschaftlichen Systeme – von Schule bis Arbeitsplatz – aus dem Tritt geraten sind. Familien brauchen nachhaltige Unterstützung und flexible Lösungen, damit sie stabil bleiben und Belastungen standhalten können – auch im Interesse der gesamten Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vom 09.04.2021

  • Sozialverband VdK initiiert die größte Studie zur häuslichen Pflege in Bezug auf die Leistungen der Pflegeversicherung
  • Start der Befragung am 1. April

„Gerade in der Corona-Pandemie hat sich die Pflege zuhause nochmals deutlich verändert“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Wir sorgen uns um die pflegenden Angehörigen und um die Betroffenen, die seit Monaten an keinem einzigen Pflege- oder Betreuungsangebot außerhalb der eigenen vier Wände mehr teilnehmen konnten – aus Angst vor einer Ansteckung. Die Belastung der Betroffenen in den letzten Monaten waren enorm und haben viele an ihre Grenzen oder sogar darüber hinaus gebracht.“ Die häusliche Situation in der Krisenzeit und wie sich allgemein die Versorgung im Alltag gestaltet, steht im Mittelpunkt der VdK-Pflegestudie „Pflege zuhause – Zwischen Wunsch und Wirklichkeit“.

VdK-Präsidentin Bentele ist froh, dass ihre 2,1 Millionen Mitglieder mit dieser großen Studie ihre Bedürfnisse und Herausforderungen benennen können.„Wir starten damit die größte Untersuchung, die es bisher für die häusliche Pflege gab“, so Bentele. Die stationäre Versorgung in der Langzeitpflege ist ein sehr gut erforschter Bereich aber die Pflege zuhause weiterhin ein Dunkelfeld. Es ist unbekannt, wie viel Geld Betroffene aus ihrer eigenen Tasche zur Pflege dazu zahlen. Welche Angebote der Pflegeversicherung werden überhaupt in Anspruch genommen und wie zufrieden sind alle Beteiligten damit? „Der VdK wird Licht ins Dunkle bringen und wir werden mit den Ergebnissen die Diskussion der Pflegepolitik in den nächsten Jahren mitbestimmen“, ist Verena Bentele überzeugt.

Die Studie wird in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück unter der Studienleitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Büscher durchgeführt. Sie richtet sich an Personen, die selbst pflegebedürftig sind, an pflegende Angehörige aber auch an Personen, die noch gar keine Berührungspunkte mit dem Thema Pflege hatten. Die Teilnahme ist bis zum 09. Mai 2021 unter www.vdk.de/pflegestudie möglich.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 31.03.2021

Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende, aber in Folge Einbußen beim Wohngeld für Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen?

In einem offenen Brief fordern VAMV, AGIA, SHIA und die Diakonie Korrekturen beim Wohngeldgesetz, damit die überfällige Steuerentlastung nicht ausgerechnet für Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen zum Eigentor wird! Die Alleinerziehendenvertretungen fordern, §16 des Wohngeldgesetzes zu ergänzen, so dass erwerbstätige Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen hier nicht durchs Raster fallen und unterm Strich nicht weniger Geld zur Verfügung zu haben.

Hintergrund: Bei der Wohngeldberechnung wird es honoriert, Lohnsteuern zu zahlen. Für Alleinerziehende, die ein so kleines Einkommen haben, dass sie dank der höheren Steuerklasse II gar keine Lohnsteuern mehr zahlen, kann die kleine Steuerersparnis zu großen Verlusten beim Wohngeld führen. Wenn dieses ganz entfällt, bricht auch das Bildungs- und Teilhabepaket weg.

Den offenen Brief finden sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 13.04.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. April 2021 18:00 Uhr

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Wie geht es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Pandemie? Welche Auswirkungen haben die Einschränkungen auf den Alltag und die weitere Lebensplanung junger Menschen? Sie trifft die Coronakrise in einem besonders prägenden Lebensabschnitt. Darüber möchten wir diskutieren.

Online-Diskussion mit Prof. Dr. Mathias Albert, Politikwissenschaftler an der Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld, Johanna Börgermann, Mitglied des Vorstands der Landesschüler- und Landesschülerinnenvertretung (LSV) NRW, und Kai Lanz, Mitgründer und CEO von krisenchat.de
 
Kontakt: simone.habig@kas.de

Termin: 20. April 2021

Veranstalter: Forschungsnetzwerks Population Europe und Förderfonds Wissenschaft in Berlin

Im Rahmen dieser digitalen Veranstaltungsreihe diskutieren wir zentrale Fragen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in einem Kreis von Expert*innen und interessierten Teilnehmer*innen an der Schnittstelle von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Eine Veranstaltung im Rahmen der Berliner Stiftungswoche

Wie könnten unsere Familien in der Zukunft aussehen und welchen Beitrag können sie zur ökologischen Wende leisten? Wird eine Bevölkerung, die immer diverser wird, die Energiewende leisten können? Ist das Homeoffice wirklich der Königsweg? Und wie wirkt sich die gesellschaftliche Alterung auf den ökologischen Fußabdruck aus?

Diese und weitere Fragen zum Zusammenhang von demografischem Wandel und Klimawandel diskutieren mit Ihnen Andreas Edel vom Forschungsnetzwerk Population Europe (Moderation), Michaela Kreyenfeld (Hertie School) und Erich Striessnig (Universität Wien).

Sie können sich hier anmelden.

Sie erhalten zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Einladung mit weiteren Hinweisen zur Veranstaltung.

Die insgesamt vierzehn, jeweils an einem Dienstag des Monats von 11:30-13:00 Uhr stattfindenden Veranstaltungen stehen in Zusammenhang mit dem Vorhaben, in Berlin ein Einstein Center for Population Diversity einzurichten, das die Spitzenforschung zu diesem Thema erstmals in einer gemeinsamen Einrichtung bündeln und zur internationalen Sichtbarkeit des Forschungsstandorts Deutschland beitragen soll. Der Förderfonds Wissenschaft in Berlin unterstützt diese wichtige Initiative in einem zukunftsweisenden Forschungsfeld.

 

Termin: 06. Mai 2021

Veranstalter: eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und dem AWO Bundesverband e.V. (AWO)

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Von den derzeit ca. drei Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa 3/4 zu Hause gepflegt und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die meisten Menschen wollen diese Aufgabe übernehmen. Doch dem Bedürfnis, füreinander Verantwortung zu übernehmen, Sorge zu tragen und Zuwendung zu schenken, stehen keine Regelungssysteme gegenüber, welche die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Erwerbstätigkeit nachhaltig unterstützen. Die Situation hat sich unter den Bedingungen der Corona-Krise weiter
verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. 

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir mit dem Ziel einer Gesellschaft, die die Sorge um Pflegedürftige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, Konzepte für eine gute Vereinbarkeit diskutieren und weiterdenken.

Die Einladung und den Programmablauf finden Sie hier.

Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular hier oder alternativ können Sie uns Ihre Anmeldung auch postalisch oder per Fax zusenden.

Anmeldeschluss ist der 26. April 2021.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

WEITERE INFORMATIONEN

Um Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen, brauchen Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit entsprechendes Wissen. Eine neue Online-Plattform bündelt ab sofort Informationen zu aktuellen Fortbildungsangeboten.

Auf der Online-Plattform „Fortbildungsnetz sG“ können Fachkräfte ihre Kompetenzen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt stärken© BMFSFJ

Damit pädagogische Fachkräfte künftig einfacher und schneller passende Fortbildungsangebote zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen finden und buchen können, ist am 12. April die Online-Plattform „Fortbildungsnetz sG“ gestartet. Das Bundesjugendministerium fördert das Projekt im Rahmen der „Trau dich!“-Initiative gegen sexuellen Kindesmissbrauch.

Online-Plattform erleichtert den Zugang

Als erste bundesweite Online-Datenbank bietet das Fortbildungsnetz pädagogischen Fachkräften eine Übersicht über Fortbildungen zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen und die Möglichkeit, diese zu buchen. So können Erwachsene, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, ihre Kompetenzen für den Kinder- und Jugendschutz stärken. Die Plattform erhöht Reichweite und Sichtbarkeit von Angeboten und bietet eine nachhaltige Struktur für die Qualifizierung von Fachkräften.

Fachlich gesicherte Fortbildungen anbieten

Die Datenbank wurde von der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V. (DGfPI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) aufgebaut. Seit September 2020 konnten Anbieterinnen und Anbieter ihre Fortbildungen für die Datenbank anmelden. Alle Fortbildungsangebote erfüllen die Qualitätskriterien der DGfPI, denn nur qualitativ hochwertige Fortbildungen sind wirksam für den Kinderschutz. Die Datenbank umfasst bereits Angebote von 80 Anbieterinnen und Anbietern und wird stetig erweitert. Das neue „Fortbildungsnetz sG“ ist ein wichtiger Baustein, um pädagogische Fachkräfte zu qualifizieren und Kinder wirksam zu schützen.

Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen

Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Erwachsene sind dafür verantwortlich, dass dieses Recht umgesetzt wird. Im Jahr 2019 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik rund 15.000 gemeldete Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Das bedeutet, dass jeden Tag etwa 40 Kinder von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Um sexualisierte Gewalt zu verhindern, müssen Erwachsene sensibilisiert sein und wissen, wie sie Kindern helfen können. Gerade Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollten sich weiterbilden können, um qualifizierte Ansprechpersonen zu werden. Fortbildungen sind dabei ein zentraler Bestandteil – auch um Schutzkonzepte in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu entwickeln.

Die Corona-Pandemie und die zu ihrer Bekämpfung eingesetzten Maßnahmen haben die stärkste Rezession in der deutschen Nachkriegsgeschichte ausgelöst. Noch ist völlig offen, wie schnell und wie gut sich die Wirtschaft von diesem Einbruch erholen wird. Das Herunterfahren der wirtschaftlichen Aktivität ist zudem im Vergleich zu vergangenen Rezessionen, insbesondere zur derjenigen infolge der globalen Finanzkrise Ende der 2000er Jahre, durch einige Besonderheiten gekennzeichnet. So erscheinen erstens die wirtschaftlichen Folgen über die verschiedenen Sektoren der deutschen Wirtschaft recht ungleich verteilt, was sich in eine ungleiche Verteilung der Einkommens- und Beschäftigungsfolgen auf der Ebene der privaten Haushalte überträgt. Zweitens haben Bund und Länder in sehr großem Umfang Maßnahmen implementiert, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begrenzen. Vor diesem Hintergrund untersucht diese Kurzexpertise, welche Gruppen von Personen und privaten Haushalten von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wie betroffen sind. Dabei stehen finanzielle und Beschäftigungsfolgen im Fokus. Weiterhin wird beurteilt, inwieweit die diagnostizierten negativen Effekte bei unterschiedlich betroffenen Gruppen jeweils durch bereits vorhandene oder neu hinzugekommene Hilfs- und Unterstützungsangebote des Sozialstaats abgedeckt sind. Ausgehend von dieser Diagnose werden weiterführende Handlungsoptionen abgeleitet.

Wirt­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen der Co­ro­na-Pan­de­mie auf pri­va­te Haus­hal­te [PDF, 810KB]

Die Anzahl der alleinerziehenden Eltern in Berlin ist die höchste in ganz Deutschland: In rund einem Drittel der Haushalte managt ein Elternteil die Kindererziehung allein. Ein neuer Ratgeber gibt nun Alleinerziehenden Orientierung und Tipps.
Die Entscheidung, sein Kind allein großzuziehen, kann ganz bewusst und selbstbestimmt sein. Häufig geht bei alleinerziehenden Elternteilen jedoch eine Trennung von Vater oder Mutter der Kinder voraus. Alleinerziehende übernehmen dann oft die gesamte Verantwortung für die Erziehung des Kindes.

Auf unserer Internetseite „Alleinerziehende, getrennte Eltern, Einelternfamilien“ stellen wir Berliner Netzwerke, Selbsthilfeinitiativen, Verbände sowie Beratungs- und Koordinationsstellen vor, an die sich alleinerziehende Mütter und Väter mit ihren Fragen und Sorgen wenden können.

Um dieser Familienform noch umfassendere Informationen zu bieten, hat die Redaktion des Berliner Familienportals jetzt einen Ratgeber für Alleinerziehende veröffentlicht.

Der Ratgeber will Alleinerziehende dabei unterstützen, ihre Situation zu meistern und zu verbessern. Das Themenspektrum reicht von Trennung, Sorgerecht und Wechselmodell über Unterhaltsfragen und finanzielle Hilfen bis hin zu Tipps zu Erziehungs- und Familienberatung:

  • Frisch getrennt – und jetzt?
  • Kinderbetreuung: Kita, Hort und mehr
  • Rund um den Unterhalt
  • Wie finanziere ich meine Familie?
  • Erziehungsfragen? Beratung und Hilfe finden.
  • Patchworkfamilie, Stiefvater oder neue Freundin?

Alle Ratgeber zu Familienthemen und weitere Angebote des Berliner Familienportals lesen Sie unter www.berlin.de/familie.

Die Bekämpfung und Vermeidung von Kinderarmut stellen eine der großen Herausforderungen der deutschen Sozialpolitik dar. Insbesondere Kinder und Jugendliche aus alleinerziehenden und/oder kinderreichen Haushalten sind von Armut bedroht. Zwar wird das Konzept einer Kindergrundsicherung als Vermeidungsinstrument von Kinderarmut besprochen, jedoch wurde es bislang nicht implementiert. Der Beitrag fragt daher nach den Vetos für ihre bisher ausgebliebene Implementierung. Nach der inhaltsanalytischen Untersuchung des systembewahrenden Konzepts „Neues Kindergeld“ (SPD) sowie der systemverändernden Reformvorschläge „Grüne“ und „Linke Kindergrundsicherung“ kommen die Autoren zum Schluss, dass Pfadabhängigkeit einerseits sowie parteipolitische und institutionelle Vetospieler andererseits nicht nur die Durchsetzung, sondern bereits die Verabschiedung der Konzepte verhindert haben.

Anmerkung: Lesenswerter Grundsatzartikel zum Verständnis der langjährig zähen Debatte – auch wenn es jetzt mit dem Beschluss der ASMK vom November  2020 hoffnungsvolle Signale gibt, dass sich hier in absehbarer Zukunft etwas „zum Guten“ ändert.


Artikel von Alexander Akel und Martin Kilimann in Budrich Journals

Die Corona-Krise und die damit verbundenen Kita- und Schulschließungen bringen erhebliche Belastungen für Familien mit sich, die Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen müssen. Dies führt zu einer Retraditionalisierung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, die zusätzliche Betreuung wird mehrheitlich von Frauen getragen, die teilweise Arbeitszeit reduzieren und mit Einkommenseinbußen und Karriereeinschnitten zu rechnen haben.

In der aktuellen Ausgabe wurde ein besonderer Fokus auf die am 24. März von der Europäischen Kommission angenommene EU-Kinderrechtsstrategie sowie den Vorschlag zur Europäischen Kindergarantie gelegt.

Die März-Ausgabe des EU-Monitorings der Beobachtungsstelle finden Sie hier.

Die Covid-19-Pandemie hat sich sehr unterschiedlich auf die Bedingungen der Beschäftigung und der Familienarbeit von Männern und Frauen ausgewirkt. Damit könnte sie den in den letzten Jahrzehnten langsam und mühsam erreichten Abbau der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in der familiären Arbeitsteilung gefährden. Mit Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) und der Online durchgeführten Covid-19-Zusatzbefragung für Deutschland untersuchen wir den Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen und Geschlechterunterschieden im subjektiven Wohlbefinden während der ersten Monate der Pandemie. Dabei berücksichtigen wir systematisch den Haushaltskontext, indem wir zwischen Erwachsenen mit und ohne kleine Kinder unterscheiden. Die Ergebnisse aus multivariaten Regressionsmodellen, die die Zufriedenheit vor der Pandemie berücksichtigen, zeigen einen Rückgang der Lebenszufriedenheit bei allen Befragten, insbesondere bei Frauen und Müttern mit kleinen Kindern. Der stärkere Rückgang des Wohlbefindens von Frauen kann jedoch nicht mit systematischen Unterschieden in den Arbeitsbedingungen während der Pandemie in Verbindung gebracht werden. Kitagawa-Oaxaca-Blinder kontrafaktische Dekompositionen bestätigen diesen Befund. Weitere Robustness-Checks deuten darauf hin, dass die verbleibenden geschlechtsspezifischen Unterschiede in den ersten Monaten der Krise zum Teil durch gesellschaftliche Sorgen und größere Einsamkeit der Frauen erklärt werden. Allgemein betrachtet deuten unsere Ergebnisse auf wichtige geschlechtsspezifische Unterschiede im sozialen Leben und in der psychischen Belastung im Frühjahr 2020 hin, die sich im weiteren Verlauf der Krise wahrscheinlich noch verstärken werden.

Abstract und kostenlosen Volltext-Download finden Sie unter:

https://www.iab.de/183/section.aspx/Publikation/K210401ITV