ZFF-Info 03/2020

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

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Gute Nachrichten für 2020: Der neue Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt ab dem 1. Januar 2020 noch mehr Familien, bei denen es trotz eigenen Einkommens am Ende des Monats finanziell eng wird. Der Kinderzuschlag geht zudem mit weiteren Verbesserungen wie den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und der Befreiung von den Kita-Gebühren einher – damit es jedes Kind packt!

Unsere Botschaft an die Familien lautet: Schauen Sie, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Es lohnt sich. Der KiZ-Lotse der Familienkasse im interaktiven Video-Format hilft dabei.

Der neue Kinderzuschlag reicht von ganz kleinen Einkommen bis zu mittleren Einkommen mit mehreren Kindern oder hohen Wohnkosten. Ab Februar 2020 wird auch der Kinderzuschlag digital zugänglich sein. Mehr dazu erfahren Sie in der aktualisierten Beratungsbroschüre.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Familien mit kleineren Einkommen die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Helfen Sie den Familien, ihren Anspruch geltend zu machen.

Familienleistungen einfach erklärt

Infobroschüre „KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld”

Welche Leistungen gibt es speziell für Familien mit kleinem Einkommen? Die aktuelle Broschüre erklärt den neuen Kinderzuschlag und gibt einen Überblick zu den wichtigsten Familienleistungen rund um den KiZ – wie das Bildungs- und Teilhabepaket und die Befreiung von den Kitagebühren.Mit allen Änderungen ab 2020.

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„Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen“ in Leichter Sprache

Die Broschüre in Leichter Sprache liefert alle wichtigen Infos zum neuen Kinderzuschlag und den weiteren Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen – von der Kinderbetreuung, über das Wohngeld bis hin zum Unterhaltsvorschuss.

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Starke-Familien-Checkheft

Zum Jahreswechsel erscheint eine überarbeitete Auflage mit den wichtigsten Änderungen ab 2020. Das Checkheft gibt einen schnellen Überblick, auf welche staatliche Unterstützung Familien bauen können. Übersichtlich, einfach erklärt und mit heraustrennbaren Informationen zum Erinnern.

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Postkarte „KiZ Digital“

Den Kinderzuschlag digital checken und beantragen, das können Familien ab Februar 2020. Die farbenfrohe Postkarte mit Familienadler Freddi erinnert daran. Sie führt mit einem QR-Code direkt zum KiZ Digital.

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Infoplakat „Kinderzuschlag“

Was ist der KiZ und mit welchen Leistungen unterstützt er Familien mit kleinem Einkommen?Egal wie man es dreht und wendet – das Infoplakat erklärt auf zwei Seiten alles Wichtige zum Kinderzuschlag.

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Infotool für Familien

Unterwww.infotool-familie.de können Familien in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen sie voraussichtlich bauen können. Teilen Sie dieses hilfreiche digitale Werkzeug gerne in Ihrem Newsletter oder über Ihre Social-Media-Kanäle.

Zum Infotool für Familien

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.12.2019

Familien mit geringem Einkommen können jetzt noch einfacher Unterstützung bekommen. Durch den „Kinderzuschlag Digital“ wird der Zugang zu dieser Leistung schneller und unbürokratischer. Gemeinsam stellten Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), Karsten Bunk, den KiZDigital vor.

Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt geringverdienende Familien einkommensabhängig mit bis zu 185 Euro monatlich und hilft dadurch, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Mit der Freischaltung von Kinderzuschlag Digital ist nun der Zugang zum Kinderzuschlag einfacher geworden. Ein Online-Antragsassistent, welcher von der Familienkasse im Auftrag des BMFSFJ entwickelt wurde, spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde, vermeidet komplizierte Papierformulare und unterstützt Eltern bei der Antragstellung. „Durch den Kinderzuschlag erhalten die Familien, die trotz ihrer Berufstätigkeit aufgrund geringer Einkommen das höchste Armutsrisiko tragen, die nötige zusätzliche Unterstützung. Durch digitale Angebote wie dem Familienportal, dem Infotool Familie, ElterngeldDigital und nun auch dem Kinderzuschlag Digital senken wir Hürden und machen Leistungen einfacher zugänglich. Wir wollen, dass alle, die einen Anspruch haben, ihr Recht auch wahrnehmen können, damit Familien aus der verdeckten Armut rauskommen.“ erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Bereits seit Mitte Januar können Eltern unter www.kinderzuschlag.de mit wenigen Schritten ermitteln, ob die grundlegenden Voraussetzungen für den KiZ erfüllt werden. Im Online-Antrag selbst werden Eltern dann Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Infoboxen bieten bei Bedarf hilfreiche Erklärungen zu den notwendigen Angaben und Nachweisen. Durch die Angabe von Kontonummer oder Kindergeldnummer werden Antragstellende als Bestandskunden identifiziert und die weitere Antragstellung erleichtert. Ein intelligenter Antragsassistent ergänzt Namen von Kindern, um die Übersichtlichkeit zu verbessern und Fehler zu vermeiden, und erkennt nicht plausible Angaben und fordert zur Korrektur auf. So wird die Antragstellung einfacher und frustrierende Nachfragen vermieden.

Der Kinderzuschlag Digital kommt bereits gut an. In den ersten Wochen seit der stillen Freischaltung, dem sogenannten „Silent-Go-Life“, wurden bereits rund 140.000 Anträge gestellt und 520.000 Nachweise hochgeladen. „Die große Resonanz auf unsere Angebote macht deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Viele Menschen haben Anspruch auf den Kinderzuschlag, aber wissen es nicht. Nur 30% der Anspruchsberechtigten rufen diese Leistung überhaupt ab. Deshalb haben wir den KiZDigital geschaffen: damit mehr Menschen einfach und schnell zu ihrem Recht kommen“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bei der Vorstellung des KiZDigital. Auch der Leiter der Familienkasse, Karsten Bunk, zeigte sich erfreut über die starke Nutzung des Online Angebotes: „Ich freue mich, mit dem Online-Antrag jetzt einen unbürokratischen und einfacheren Weg zum KiZ anbieten zu können. Noch nie war es so einfach, KiZ zu beantragen.“

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung, die einkommensschwache Familien unterstützen soll. Eine Vielzahl erwerbstätiger Eltern ist auf den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen, da ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Mit dem Kinderzuschlag können anspruchsberechtigte Familien bis zu 185 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld erhalten.

Gemeinsam mit dem KiZDigital wurde auch das Innovationsbüro des Bundesfamilienministeriums vorgestellt. Das Innovationsbüro besteht seit Anfang 2019 und begleitet das BMFSFJ bei der Entwicklung und Skalierung innovativer digitaler Angebote. „Mit dem Innovationsbüro unterstützen wir das BMFSFJ auf dem Weg hin zu einem Digitalen Gesellschaftsministerium – strategisch und praktisch. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, organisierter Zivilgesellschaft und Bundesministerium entwickeln wir konkrete Innovationen mit erfahrbarem Mehrwehrt“ betonte Philipp Otto, Leiter des i.Rights.Lab, Dienstleister des Innovationsbüros.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.02.2020

KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen.

Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Wenn die Wohnkosten besonders hoch sind oder mehrere Kinder im Haushalt wohnen, kann auch bis in mittlere Einkommensbereiche hinein ein reduzierter Kinderzuschlag bezogen werden.

Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 185 Euro je Kind. Ihr Einkommen und Vermögen und das Ihres Kindes werden auf den Kinderzuschlag teilweise angerechnet und reduzieren die Höhe des Kinderzuschlags.Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt. Ändern sich in diesen 6 Monaten Ihr Einkommen oder Ihre Wohnkosten, hat das keinen Einfluss auf den Kinderzuschlag.

Sie Kinderzuschlag bekommen, stehen Ihnen auch Bildungs- und Teilhabeleistungen – wie das kostenlose Mittagessen in KiTa und Schule oder das Schulbedarfspaket in Höhe von 150 Euro pro Schuljahr – zu. Außerdem müssen Sie keine KiTa-Gebühren zahlen.

Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Kinderzuschlag geben.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.familienkasse.de bzw. www.kinderzuschlag.de

Quelle: Merkblatt der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Stand: Januar 2020

– Informationen für Eletern mit kleinem Verdienst –

Warum sollte ich mich jetzt mit dem neuen Kinderzuschlag beschäftigen?
Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Regeln beim Kinderzuschlag (KiZ). Der KiZ wird stark verbessert und attraktiver. Mehr Haushalte, insbesondere nun auch mehr Alleinerziehende, haben künftig einen Anspruch. Die Leistung wurde zudem erhöht und die Anspruchsprüfung vereinfacht. Deshalb kann es sich auch für Sie lohnen, sich über den KiZ zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.

„Der neue Kinderzuschlag unterstützt Geringverdienende mit Kindern spürbar. Wer den Kinderzuschlag bekommt, kann zudem von den KiTa-Gebühren befreit werden und weitere Leistungen, etwa die 150 Euro für Schulmaterialen pro Jahr, erhalten. Unterm Strich bringt der Kinderzuschlag deutlich mehr Geld in die Haushaltskasse. Zwar sind weitere, beherzte Schritte nötig, um allen Kindern ein gutes Aufwachsen und soziale Teilhabe zu ermög lichen. Jetzt kommt es aber darauf an, dass möglichst viele Familien von den Verbesserungen erfahren und den Zuschlag auch beantragen.“ Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

Weitere Informationen vom DGB zum Kinderzuschlag finden Sie hier.

Quelle: Information Deutscher Gewerkschaftsbund vom 31.01.2020

Der Kinderzuschlag (KiZ) wurde mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet, indem die Anrechnung von Kindes- und Elterneinkommen verbessert wurde.

Wurde Ihr Antrag bisher abgelehnt? Möglicherweise könnte es sich jetzt für Sie lohnen, den Antrag neu zu stellen!

Der KiZ ist ein Zuschlag zum Kindergeld von bis zu 185 Euro pro Kind (jährliche Erhöhung ab 2021). Der KiZ soll Eltern unterstützen, die mit ihrem Einkommen zwar für sich selbst, aber nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen können.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Quelle: Flyer Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. 2020

Was ist neu beim Kinderzuschlag und den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Wer bekommt den Kinderzuschlag? Wo kann ich ihn beantragen und was ändert sich ab Juli 2019? Der Flyer der Volkssolidarität beantwortet alle Fragen auf einen Blick.

Zum Flyer

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Es besteht weiterhin Handlungsbedarf bei der Gleichstellung der Geschlechter in den obersten Bundesbehörden. Zu diesem Ergebnis kommt der Gleichstellungsindex 2019, den das Statistische Bundesamt heute (Dienstag) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

2019 betrug der Frauenanteil an Führungspositionen 36 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr konnte eine Steigerung von zwei Prozentpunkten erzielt werden. 18 von insgesamt 24 obersten Bundesbehörden erhöhten ihren Frauenanteil in Führungspositionen. Gleichzeitig beschäftigten 21 Behörden immer noch mehr Männer als Frauen in Führungspositionen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Der öffentliche Dienst muss als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen und Frauen und Männern gleiche Chancen ermöglichen. Schließlich fordern wir auch von der Wirtschaft die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen. In acht der 24 obersten Bundesbehörden liegt der Frauenanteil bereits über 30 Prozent, in weiteren acht Behörden liegt der Frauenanteil über 40 Prozent und in drei Behörden sogar über 50 Prozent. Viele hervorragend qualifizierte Frauen kommen nach und nach in leitende Funktionen. Wenn wir bis 2025 das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe im öffentlichen Dienst des Bundes erreichen wollen, dürfen wir jetzt nicht nachlassen und müssen noch mehr für die Gleichstellung in den obersten Bundesbehörden tun Dazu gehört zum Beispiel der Ausbau der mobilen und flexiblen Arbeit, um bessere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.“

Seit 2015 ist der Frauenanteil an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden um 3,4 Prozentpunkte gestiegen. Auf Ebene der Referatsleitungen waren 2019 knapp 38 Prozent weiblich. Auf Unterabteilungsleitungs- und Abteilungsebene (einschließlich Direktorinnen und Direktoren) waren es jeweils noch 31 Prozent, während der Anteil an beamteten Staatssekretärinnen nur noch 19 Prozent betrug.

Bei Betrachtung der Teilzeitbeschäftigten bei der Besetzung von Führungspositionen zeigt sich außerdem, dass das verfügbare Potenzial überwiegend weiblicher Teilzeitbeschäftigter noch nicht ausreichend genutzt wird. 2019 befanden sich knapp 2.000 Beschäftigte im höheren Dienst, der eine wichtige Auswahlgrundlage für die Besetzung von Führungspositionen darstellt, in Teilzeit. 80 Prozent hiervon waren Frauen. Lediglich 305 Personen von diesen im höheren Dienst in Teilzeit Beschäftigten waren mit Führungsaufgaben betraut.

Die Daten im Gleichstellungsindex beziehen sich auf den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 bzw. auf den Stichtag 30.06.2019.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Der Gleichstellungsindex ist abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/OeffentlicherDienst/_inhalt.html#sprg236406

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.02.2020

Hamburg unterzeichnet als erstes Land die Vereinbarung zur Förderung

Das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist gestartet. Bundesfrauenministerin Dr.Franziska Giffey und die Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Melanie Leonhard, haben dazu heute die erste Vereinbarung zur Förderung zwischen dem Bund und einem Bundesland unterzeichnet. Mit dem Bundesinvestitionsprogramm werden bauliche Maßnahmen z.B. in Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen gefördert.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Der Kampf gegen Hass und Gewalt geht uns alle an. Mit unserem Bundesinvestitionsprogramm legen wir einen besonderen Fokus auf den Kampf gegen Gewalt an Frauen. Für den Ausbau der Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen übernehmen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung. Ich freue mich, dass Hamburg die Vereinbarung zur Förderung als erstes Bundesland unterzeichnet hat. Damit wird der Grundstein für eine enge Zusammenarbeit gelegt. Zum Wohle aller von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder. Mit dem Bundesinvestitionsprogramm stellt der Bund bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung, um bauliche Maßnahmen in Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen zu unterstützen. Durch die Vereinbarung wird es möglich, auch die Interessen der Länder zu berücksichtigen. Genau diese enge Zusammenarbeit ist mir sehr wichtig.“

Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: „Keine Frau soll Gewalt erleiden müssen. Mit der Förderung eines sechsten Frauenhauses haben wir in Hamburg die Schutzplätze für Frauen weiter ausgebaut. Diesen Weg wollen wir weiter beschreiten. Ich bin froh, gemeinsam mit dem Bund das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihrer Kinder auch in Hamburg in den kommenden Jahren weiter stärken zu können!“

Für das Bundesinvestitionsprogramm stehen im Bundeshaushalt 30 Mio. Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung. In der Bundeshaushaltsplanung sind darüber hinaus jeweils 30 Mio. Euro für die Jahre 2021 – 2023 vorgesehen. Insgesamt stellt der Bund so 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Investitionsprogramm ist eine von zwei Säulen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Mit dem Förderprogramm trägt der Bund zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen bei. Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen sollen ausgebaut und besser ausgestattet, der Zugang zum Hilfesystem soll erleichtert werden, auch für Frauen, die bislang nicht gut erreicht wurden. Mit den Bundesmitteln soll zum Beispiel der barrierefreie Ausbau gefördert werden können. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die Umsetzung des Investitionsprogramms wird in enger Kooperation mit den Ländern durchgeführt.

Die zweite Säule des Förderprogramms sind innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen. Hierfür stehen dieses Jahr 5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bundesfinanzplanung sieht auch für die Jahre 2021-2022 jeweils weitere 5 Mio. Euro vor.

Mit dem Innovationsprogramm sind bereits im vergangenen Jahr fünf Bundes-Projekte gestartet, die gewaltbetroffenen Frauen helfen und der Unterstützung von Fachkräften im gesamten Hilfesystem bundesweit zu Gute kommen.

Initiative „Stärker als Gewalt“

Dazu gehört auch die Initiative „Stärker als Gewalt“, die am 25. November 2019 erfolgreich gestartet ist. Auf der Internetseite sind erstmals eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten gebündelt: www.stärker-als-gewalt.de.

Die Initiative ist eingebettet in ein Gesamtprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags. Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz verstärkt und verbessert werden soll.

Hilfetelefon berät rund um die Uhr in 17 Fremdsprachen

Hilfe und Rat gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Unter der Nummer 08000 116 016 bekommen Betroffene und ihr Umfeld Unterstützung und Informationen, zum Beispiel über Beratungsstellen in ihrer Nähe.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.02.2020

Die Grundrente kommt – und zwar wie geplant ab 2021. Es ist gut, dass nun alle strittigen Fragen geklärt sind und das Kabinett heute den Weg für die Grundrente frei gemacht hat. Denn darauf haben jene Menschen, die im Alter zu wenig haben, weil sie viele Jahre für wenig Geld gearbeitet haben, lange gewartet.

„Ein nachträglicher Ausgleich für langjährige Geringverdiener im Alter ist gerechtfertigt. Für uns ist klar: Friseurinnen, Servicekräfte, Kabinenpersonal bei Billigfliegern oder Paketboten arbeiten genauso hart wie andere. Deshalb haben sie auch den Anspruch auf eine vernünftige Rente erworben. Und deshalb ist die Grundrente ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Das ist für die ganze Gesellschaft von hohem Wert. Entsprechend ist es auch richtig, dass die Grundrente aus Steuermitteln finanziert wird.

Dank der SPD-Bundestagsfraktion werden bis zu 1,3 Millionen Menschen die Grundrente erhalten – davon rund 70 Prozent Frauen. Mit dem Gesetzesentwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, werden harte Abbruchkanten vermieden: Statt wie ursprünglich geplant nach 35 Beitragsjahren soll es schon nach 33 Beitragsjahren einen Grundrentenzuschlag geben. Dafür muss niemand zum Sozialamt gehen, denn die Grundrente wird ganz automatisch von der Rentenversicherung ausgezahlt.

Begleitet wird die Grundrente durch Freibeträge im Wohngeld und bei der Grundsicherung. So ist gewährleistet, dass das Alterseinkommen auch zum Leben reicht – vor allem dort, wo die Lebenshaltungskosten hoch sind.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.02.2020

Mit der heutigen Verabschiedung einer weiteren Mietrechtsnovelle tragen wir der Mietenrealität in unseren Land Rechnung. Ohne den Einsatz der SPD-Bundestagsfraktion wäre die Mietpreisbremse zum Jahresende ausgelaufen. Wir verlängern diese jetzt bis 31. Dezember 2025 und sorgen dafür, dass Wohnen bezahlbar bleibt beziehungsweise gerade in Großstädten wieder bezahlbar wird. Wohnen ist für die SPD ein Grundrecht. Deswegen setzen wir uns vehement für Verbesserungen ein. Wir sind die Partei für die Mieterinnen und Mietern.

„Die Mietpreisbremse wird gebraucht, weil sie ein wirksames Instrument gegen überhöhte Mieten ist. Zahlreiche Studien sowie alle bisherigen Rechtsverfahren belegen das eindrucksvoll. Wir stärken die Rechte der Mieterinnen darüber hinaus an einer ganz entscheidenden Stelle. Künftig können Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückfordern. Dies stärkt noch einmal mehr die Regelungen zur Mietpreisbremse und wird dazu führen, dass Menschen wegen ihrer Miete nicht mehr in finanzielle Schieflagen geraten.

Aber uns geht das alles nicht schnell genug. CDU und CSU stehen zu oft auf der Bremse in Mietrechtsfragen. Wir bleiben hartnäckig und wollen in dieser Legislatur weitere Mieterrechte stärken. Wir wollen den Mietspiegel gerechter gestalten und Mietenwucher noch härter sanktionieren.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.02.2020

Im Bundestag wurde heute ein Gesetz zur Stiefkindadoption beschlossen. Damit wird die Stiefkindadoption auch für unverheiratete Paare möglich, wenn sie in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben. Das Bundesverfassungsgericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.3.2020 eine Neuregelung zu schaffen.

„Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt regelmäßig vor, wenn das Paar entweder seit mindestens vier Jahren zusammenlebt oder ein gemeinsames Kind hat. Eine formal noch bestehende Ehe mit einer dritten Person ist nach einer von der SPD-Fraktion verfolgten Änderung des Gesetzentwurfes auch kein Ausschlussgrund für das Adoptionsverfahren. Hierfür haben wir uns eingesetzt.

Diese Änderung ist sinnvoll, da es Fälle gibt, in denen Ehegatten seit Jahren getrennt sind, und aus bestimmten Gründen verheiratet bleiben. So zum Beispiel die Härtefallklausel des §1568 BGB im Eherecht, nach der die Ehe nicht geschieden werden darf. Außerdem gibt es den praktischen Anwendungsfall, in denen sich Angestellte von kirchlichen Organisationen nicht scheiden lassen, weil sie dann um ihren Job fürchten müssten. Hier wäre der absolute Ausschluss der Adoption für rein formal noch Verheiratete unverhältnismäßig, wenn die Adoption dem Kindeswohl entspräche.

Nach guter Zusammenarbeit in der Koalition schließen wir innerhalb der gesetzten Frist des Bundesverfassungsgerichts ab. Dieses Gesetz schafft klare rechtliche Regelungen und Möglichkeiten für viele betroffene Familien, in denen ein Stiefelternteil Verantwortung für das Kind des Partners oder der Partnerin übernehmen möchte.

Die SPD-Fraktion wird sich weiterhin für die sogenannte ‚große Lösung‘ einsetzen, bei der die Fremdkindadoption für unverheiratete Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft ermöglicht werden soll.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.02.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Der Bundestag hat eine Reform des Stiefkindadoptionsrechts beschlossen. Danach können künftig auch Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, ein Stiefkind adoptieren. Der Bundestag setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 2019 um.

Das ZFF begrüßt die Intention des Gesetzes, denn das Wohlergehen der Kinder und die Bereitschaft der Übernahme von Sorgeverantwortung muss im Mittelpunkt aller Reformüberlegungen und zwar unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern stehen.

Die Stiefkindadoption für nichteheliche Familien darf aber nur ein erster Schritt sein: in der gegenwärtigen Situation sind lesbische Ehepaare bzw. die nicht austragende Mutter immer auf eine Stiefkindadoption angewiesen. Vor allem für diese Familien trägt dies, zusammen mit der Pflichtberatung im neuen Adoptionshilfe-Gesetz und dem veralteten Abstammungsrecht, zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin schwierigen rechtlichen Situation bei.

Die Pressemitteilung zur Öffentlichen Anhörung des Gesetzes und die Stellungnahme zum Referentenentwurf finden Sie hier.

„Auf vier Staatssekretäre der Bundesregierung kommt großzügig gerechnet eine Staatssekretärin. Nur jede zehnte Führungskraft kann sich Teilzeitarbeit erlauben. Die Bundesregierung ist weit entfernt von ihrem Ziel, in den nächsten fünf Jahren in ihrer eigenen Verwaltung für eine gleichberechtige Teilhabe von Frauen in Führungspositionen zu sorgen“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Gleichstellungsindex 2019. Achelwilm weiter:

„Warme Worte der Regierung helfen den Beschäftigten in den Bundesministerien nicht. Sie brauchen endlich ein Gleichstellungsgesetz mit Durchsetzungskraft. Die Gleichstellungsbeauftragten benötigen ausreichend Stellen und Befugnisse, wie zum Beispiel eigene Klagerechte. Nur so können sie darauf einwirken, dass offene Führungspositionen mit Frauen besetzt werden. Außerdem müssen Führungspositionen in Teilzeit möglich sein. Dann wird es auch was mit der Gleichstellung in den obersten Bundesbehörden bis 2025.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.02.2020

Der Bundesrat hat sich am 14. Februar 2020 kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, den Ländern zur Umsetzung des für 2025 geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen Finanzhilfen über zwei Milliarden Euro zu gewähren. Der beabsichtige Zuschuss für die Jahre 2020 und 2021 über ein Sondervermögen könne nur ein erster Schritt sein, unterstreicht er in seiner Stellungnahme.

Zu vieles noch ungeklärt

Derzeit sei noch viel zu unklar, wie der Rechtsanspruch umgesetzt werden kann. Völlig offen sei beispielsweise, wie er inhaltlich genau aussehen soll. Gleiches gelte für die finanzielle Beteiligung des Bundes bei den Investitions- und Betriebskosten. Vor diesem Hintergrund könne die von der Bundesregierung beabsichtigte Einrichtung des Sondervermögens nicht abschließend sein, unterstreicht der Bundesrat.

Investitions- und Betreuungskosten über 10 Milliarden

Bereits jetzt sei klar, dass auf die Länder und Kommunen durch den Rechtsanspruch dauerhafte Kosten in Milliardenhöhe zukämen. Das Deutsche Jugendinstitut schätze allein die Investitionskosten auf bundesweit 7,5 Milliarden Euro. An Betriebskosten kämen ca. weitere 4,5 Milliarden Euro hinzu.

Finanzierung klären

Die Länder halten es deshalb für zwingend erforderlich, dass die Finanzierung des Rechtsanspruchs im laufenden Gesetzgebungsverfahren geklärt wird.

Chancengleichheit soll gestärkt werden

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Hierdurch soll die Chancengleichheit der Kinder gestärkt werden.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates vom 14.02.2020

Der Bundesrat möchte, dass Täter, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, lebenslang registriert bleiben. Er beschloss am 14. Februar 2020, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Verurteilungen werden nicht mehr getilgt

Danach sollen Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Laut Bundeszentralregistergesetz werden sie bislang nach Ablauf einer Frist von drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist bestimmt sich nach der jeweiligen Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe.

Derzeitige Regelung gefährdet Minderjährige

Nach Ansicht der Länder ermöglicht die derzeitige Fristenregelung, dass Sexualstraftäter in manchen Fällen schon nach wenigen Jahren wieder mit Kindern etwa in Kitas und Vereinen arbeiten könnten. Minderjährige seien aber besonders schutzbedürftig, ihre Gefährdung dürfe nicht hingenommen werden.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates vom 14.02.2020

Rund zehn Prozent derjenigen Arbeitslosengeld-II-Beziehenden, die im Jahr 2018 wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begonnen haben, erhielten diese durch direkte Vermittlung der Jobcenter. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17226) auf eine Kleine Anfrage (19/16519) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Demnach habe es durch die Aufnahme einer nicht geförderten Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt rund 515.000 Abgänge aus Arbeitslosigkeit gegeben, rund 54.000 davon durch Vermittlung eines Jobcenters.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 211 vom 24.02.2020

Die "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17066). Wie die Fraktion darin ausführt, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Dezember 2018 ein entsprechendes Bundesprogramm angekündigt. Gefördert werden sollten die zwei Ausbildungsjahrgänge 2019/20 und 2020/21. Ziel der Initiative sei es, mehr Fachkräfte im Bereich der Kinderbetreuung zu gewinnen und die Fluktuation in diesem Beruf zu verringern.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele der im Ausbildungsjahr 2019/2020 gestarteten Fachschülerinnen und Fachschüler nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr fortsetzen werden und wie viele dies nicht machen werden. Auch erkundigten sie sich unter anderem danach, ob "die für das Ausbildungsjahr 2020/2021 geplante zweite Ausbildungswelle zur Förderung der übrigen 2.500 von insgesamt 5.000 vergüteten Ausbildungsplätzen im Rahmen des Bundesprogramms ,Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher‘ wie geplant im Jahr 2020 starten" wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 196 vom 18.02.2020

Um Personenstands- und Namensänderungen durch trans- und intergeschlechtliche Personen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/17050) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16640). Wie die Fraktion darin ausführte, haben Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung seit Dezember 2018 die Möglichkeit, im Personenstandsregister neben den Geschlechtseinträgen "männlich" und "weiblich" auch die dritte Option "divers" zu wählen, und können anhand einer Erklärung im Standesamt ihren Vornamen ändern sowie die Angabe zu ihrem Geschlecht im Personenstandseintrag ersetzen oder streichen.

In der Gesetzesbegründung zu Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) werde die Anwendbarkeit der neuen Regelung auf Menschen beschränkt, "deren Geschlecht über die vorgeschlagene Klassifikation ,Variante der Geschlechtsentwicklung‘ definierbar ist", schrieb die Fraktion weiter. Damit seien nach Auffassung der Bundesregierung transgeschlechtliche Personen von einer Personenstands- und Namensänderung nach Paragraf 45b PStG ausgeschlossen. Transgeschlechtliche Personen müssten ihren Personenstand und ihren Namen demnach weiterhin über das Transsexuellengesetz (TSG) von 1981 anpassen lassen.

Laut Bundesregierung kann in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz der Geschlechtseintrag nicht gelöscht oder "divers" gewählt werden. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat der Gesetzgeber zur Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Personenstandsgesetz eine Regelung getroffen, die es Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ermöglicht, neben den Angaben "weiblich" oder "männlich" auch "divers" zu wählen. "Hinsichtlich einer Reform des Transsexuellenrechts ist der politische Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 195 vom 17.02.2020

In Puncto Bildung, Erwerbstätigkeit und soziale Absicherung haben Frauen in den vergangenen Jahren aufholen können. Dazu haben auch bessere gesellschaftliche Rahmenbedingungen beigetragen, beispielsweise der Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung. Doch auch wenn die Abstände vielfach kleiner geworden sind, ist die durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen weiterhin oft schlechter als die von Männern. Wo es Fortschritte gegeben hat und wo nicht, beleuchtet anhand von 29 Indikatoren und aktueller Daten ein neuer Report zum Stand der Gleichstellung, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt.

Die Auswertung im Vorfeld des internationalen Frauentags zeigt: Bei schulischer und beruflicher Qualifikation haben Frauen weitgehend mit den Männern gleichgezogen. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt aktuell um knapp 8 Prozentpunkte niedriger – vor knapp 30 Jahren war die Differenz noch fast dreimal so groß. Ein wesentlicher Grund für fortbestehende Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit, etwa bei familiärer Kinderbetreuung, Pflege oder Haushalt (Gender Care Gap): Bei Frauen macht unbezahlte Arbeit nach den neuesten verfügbaren Zahlen 45 Prozent an der Gesamtarbeitszeit aus. Bei Männern sind es hingegen nur 28 Prozent, auch wenn Männer zum Beispiel bei der Pflege langsam mehr Aufgaben übernehmen. Um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen, arbeiten Frauen gut viermal so häufig Teilzeit wie Männer (46 Prozent gegenüber gut 11 Prozent 2018), von den Beschäftigten, die ausschließlich einen Minijob haben, sind 62 Prozent weiblich. Dieses Ungleichgewicht trägt, unter anderem wegen geringerer Karrieremöglichkeiten, wesentlich dazu bei, dass der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen knapp 21 Prozent unter dem von Männern liegt.

Eine weitere Ursache für den Verdienstrückstand sind sehr stabile geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Berufswahl, verbunden damit, dass „typisch weibliche“ Berufe, etwa im Pflege- und Gesundheitsbereich, meist schlechter bezahlt werden als technische Berufe, in denen Männer dominieren. 25 Prozent der weiblichen Beschäftigten mit Vollzeitstelle verdienen weniger als 2000 Euro brutto im Monat, bei den Männern sind es 14 Prozent. Immerhin wurde der Abstand bei den Entgelten in den vergangenen Jahren etwas kleiner, wozu auch der gesetzliche Mindestlohn beigetragen hat.

Noch deutlich gravierender ist die Lücke bei der Absicherung im Alter: Nimmt man gesetzliche Rente, betriebliche und private Alterssicherung zusammen, beziehen Frauen durchschnittlich ein um 53 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Anfang der 1990er Jahre lag der Gender Pension Gap sogar bei 69 Prozent. „Diese Entwicklung zeigt beispielhaft: Der Rückstand der Frauen wird in wichtigen Bereichen kleiner. Aber Fortschritte bei der Gleichstellung vollziehen sich meist sehr langsam“, sagt WSI-Forscherin PD Dr. Karin Schulze Buschoff, die die Studie zusammen mit Dr. Yvonne Lott vom WSI sowie Svenja Pfahl und Dietmar Hobler vom Berliner Forschungsinstitut Sowitra erstellt hat.

Schneller voran gehe es, wenn die Politik mit Investitionen und/oder verbindlichen Regulierungen für Dynamik sorge, so die Wissenschaftlerinnen und der Wissenschaftler. Das gelte etwa für die Ganztagesbetreuung von Kindern, wo sich die Quote bei den 3- bis 6-jährigen zwischen 2007 und 2017 knapp verdoppelte und bei den Kindern unter 3 Jahren sogar fast verdreifachte – freilich ohne den noch deutlich höheren Betreuungsbedarf von Eltern bislang abdecken zu können. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 größten börsennotierten Unternehmen stieg mit der Einführung einer Geschlechterquote bis 2018 auf gut 30 Prozent, wenn auch Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Kontrollgremium sitzen. In nicht mitbestimmten Unternehmen, in denen keine Quote gilt, lag der Anteil bei knapp 20 Prozent. In den Unternehmens-Vorständen, für die es bislang keine gesetzlichen Regeln gibt, war 2018 nicht einmal jedes zehnte Mitglied weiblich – 9 Prozent in mitbestimmten, knapp 6 Prozent in nicht-mitbestimmten Firmen (das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung rechnet auf etwas anderer Datenbasis mit 10,4 Prozent weiblichen Vorstandsmitgliedern 2019). Besser sieht es nach der WSI-Analyse auf der zweiten Führungsebene aus, wo der Frauenanteil mit 40 Prozent nur wenig niedriger war als der Anteil an allen Beschäftigten (44 Prozent). Ganz ähnlich fiel die Relation von weiblichen Betriebsratsmitgliedern und Belegschaftsanteil aus.

Verpflichtende Vorgaben für Geschlechteranteile in Vorständen sind nach Analyse der Forscherinnen und des Forschers ebenso notwendig wie ein erweiterter Geltungsbereich der Geschlechterquote in Aufsichtsräten, die bislang nur greift, wenn Unternehmen börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf breiter Linie wirksam zu fördern, empfehlen sie darüber hinaus unter anderem:

  • Stärkere Anreize für Männer, Sorgearbeit zu übernehmen, etwa durch eine schrittweise Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld auf sechs Monate.
  • Mehr Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene geschlechteruntypische Berufe/Berufsfelder kennenzulernen.
  • Eine finanzielle Aufwertung von frauendominierten Berufen im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich, um diese für beide Geschlechter attraktiver zu machen.
  • Schaffung von Arbeitsplätzen in kurzer Vollzeit und Abkehr von der Vollzeit- bzw. Überstundenkultur. Voraussetzung dafür seien unter anderem eine ausreichende Personalbemessung, verbindliche Vertretungsregelungen und Beförderungskriterien, die sich nicht an der Präsenz am Arbeitsplatz bzw. Überstunden orientieren.
  • Weiterer Ausbau der institutionellen Betreuung von Kleinkindern.

*Dietmar Hobler, Yvonne Lott, Svenja Pfahl, Karin Schulze Buschoff: Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. WSI-Report Nr. 56, Februar 2020 (pdf)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neuauflage des „Wegweiser durch die digitale Welt – für äl-tere Bürgerinnen und Bürger“ erschienen

Das Internet ist für die meisten aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken. Und doch sind zwölf Millionen Menschen in Deutschland noch offline – die meisten von ihnen 50 Jahre und älter. Der kostenlose „Wegweiser durch die digitale Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“ der BAGSO – Bundesarbeitsge-meinschaft der Seniorenorganisationen ist ein leicht verständli-cher Ratgeber für alle, die erste Schritte ins Internet machen wollen oder dort bereits unterwegs sind. Die Broschüre liegt nun in überarbeiteter und aktualisierter Neuauflage vor.

Der „Wegweiser durch die digitale Welt“ zeigt auf anschauliche Weise, welche unterschiedlichen Wege ins Internet führen. Er gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Internets und beantwortet zahlreiche Fragen: Wie halte ich online den Kon-takt zu meiner Familie? Wie kaufe ich im Internet eine Fahrkarte oder buche eine Reise? Und wie bewege ich mich sicher im Netz? In der Neuauflage finden sich erstmals Kapitel zu den The-men „Digitaler Nachlass“ und „Unterhaltung im Netz“. Der Rat-geber kann auch in einer Hörversion bestellt werden.

Die Neuausgabe des 2008 erstmals erschienenen „Wegweiser durch die digitale Welt“ wurde vom Bundesministerium für Ver-braucherschutz (BMJV) unterstützt und liegt in einer Auflage von rund 200.000 Exemplaren vor. In die Überarbeitung wurdenältere Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenso wie Multi-plikatorinnen und Multiplikatoren einbezogen.

Die Broschüre kann kostenlos über den Publikationsversand der Bundesregierung bezogen und im Internet heruntergeladen werden:
Per Post: Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de
Tel.: 030 / 18 27 22 721 (0,14 €/Min, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich)
Fax: 030 / 18 10 27 22 721
Internet: www.bagso.de/publikationen

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 13.02.2020

Hartz IV und Co.: Mit dem Online-Rechner der Caritas können Menschen selbst ermitteln, welche Leistungen ihnen zustehen

Können Menschen nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, springt in Deutschland der Staat ein. Unter gewis-sen Voraussetzungen erhalten Menschen bei Arbeitslosigkeit ALG-II- oder (umgangssprachlich) Hartz-IV-Leistungen. Wie hoch diese sind, ermittelt jetzt ein neuer Online-Rechner der Caritas – ganz einfach, anonym und werbefrei!

Grundlage für die Berechnung ist der aktuelle Basis-Regelsatz von 432 Euro seit dem 1. Januar 2020, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Die Höhe des ALG-II-Anspruchs ist zum Beispiel abhängig von den Kosten für Kalt- und Warmmiete, dem Alter und der Anzahl der Kinder sowie dem Einkommen und das der Partnerin oder des Partners.

Zudem werden die jeweiligen Lebensumstände – zum Beispiel alleinerziehend – berücksichtigt. Einberechnet in die Bedarfsermittlung werden auch Faktoren wie: Schwangerschaft, Behinderungen oder Krankheit.

„Die Rechner, die das Internet bisher bereithält, sind eher kompliziert oder tendenziös und voller Werbung“, sagt Michaela Hofmann, Referentin für Armutsfragen im Diözesan-Caritasverband. „Wir wollten ein seriöses Angebot schaffen, dass den betroffenen Menschen eine verlässliche Orientierung gibt, wie hoch ihr Anspruch ist“.

Rund um den Online-Rechner finden sich auf der Website viele Fragen und Antworten zum Thema Arbeitslosengeld II. Zudem werden wohnortnahe Beratungsstellen der Caritas und ihrer Fachverbände aufgelistet.

Den neuen ALG-II-Rechner der Caritas finden Sie unter: www.caritasnet.de/alg2

Quelle: Pressemitteilung Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. vom 03.02.2020

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie äußert sich entsetzt über die Morde von Hanau. "Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Angehörigen und den Menschen in Hanau", sagt er am Donnerstag. Dass die Behörden bei ihren Ermittlungen von einem rechtsextremistischen Hintergrund der Tat ausgehen, sei schockierend. Die Gesellschaft müsse für ihren Zusammenhalt kämpfen: "Es reicht.

Spätestens jetzt muss jedem klar sein: Wer mit den Höckes spielt und auf Hass und Ausgrenzung setzt, schürt Gewalt und solchen Irrsinn", sagte der Theologe.

"Die Diakonie steht für ein Deutschland in Vielfalt und Menschlichkeit", sagt der Präsident des evangelischen Sozialverbands. "Wir setzen uns dafür ein, dass sich hier jeder Mensch willkommen und sicher fühlt – unabhängig von Herkunft, Rasse, Religion oder Geschlecht." Dafür stehe die Diakonie im Bündnis mit allen Demokraten ein.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.02.2020

Die Bundesregierung bringt heute die Grundrente auf den Weg. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Mit der Grundrente bekommen wirksame Maßnahmen gegen Altersarmut endlich Priorität. Vielen Rentnerinnen und Rentnern bleibt zukünftig der Gang zum Sozialamt erspart. Ihre Rentenansprüche aus mindestens 33 Beitragsjahren werden einfach und unbürokratisch aufgewertet. Auch Pflege- und Erziehungszeiten begründen in diesem Rahmen Ansprüche auf die Grundrente. Das ist ein großer Schritt nach vorne. Bisher machen rund die Hälfte aller Leistungsberechtigten ihre Ansprüche auf Sozialleistungen im Alter nicht geltend. Dass zukünftig bei niedrigen Rentenansprüchen automatisch geprüft wird, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, ist ein Zeichen des Respekts gegenüber Älteren und wird bei vielen Betroffenen Altersarmut wirksam verhindern. In Zukunft kommt es darauf an, auch für diejenigen, die keine 33 Beitragsjahre erreichen konnten, einfache und unbürokratische Freibetragslösungen zu verwirklichen."

Mehr Infos: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/einfuehrung-der-grundrente

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.02.2020

Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Reform des Stiefkindadoptionsrechts beschlossen. Danach können künftig auch Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, ein Stiefkind adoptieren. Der Bundestag setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 2019 um.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Das Gesetz ist längst überfällig. Das Kindeswohl muss entscheiden, nicht der Trauschein. Viel wichtiger ist, dass Kinder in einem stabilen, sicheren Umfeld aufwachsen. Die gesellschaftliche Realität hat sich verändert, die Familienmodelle sind vielfältig. Entscheidend ist, dass Eltern Verantwortung übernehmen, Kinder sich auf stabile Beziehungen verlassen können und die Kinder bestmöglich unterstützt und auf ihrem Lebensweg begleitet werden."

Darüber hinaus sieht die Diakonie beim Adoptivrecht den Bedarf einer grundlegenden, in sich stimmigen Reform des Sorge- und Umgangsrechts bezogen auf die Vielzahl unterschiedlicher Familienmodelle, die in unserer Gesellschaft Realität sind.

Zur Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stiefkinderadoption-in-nichtehelichen-familien

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.02.2020

Bundesfamilienministerin Giffey will das Elterngeld reformieren. Danach sollen Eltern von kleinen Frühchen künftig einen Monat länger Elterngeld erhalten. Zudem sollen Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen, mehr Möglichkeiten dazu bekommen.

Das geht aus einem jetzt bekanntgewordenen Entwurf für eine Elterngeldreform hervor. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

"Es ist richtig Eltern mit kleinen Frühchen bestmöglich zu unterstützen und Elterngeld länger zu gewähren. Zu früh geborene Kinder brauchen viel Liebe und intensive Betreuung von Vater und Mutter für ihren Start ins Leben. Eltern brauchen dafür mehr Zeit. Zudem sind Vater und Mutter körperlich und auch psychisch enorm gefordert. Das Elterngeld auf noch mehr Partnerschaftlichkeit auszurichten und es zu flexibilisieren ist ein wichtiger Schritt. Den erlaubten Stundenumfang einer Teilzeittätigkeit auf 32 Stunden zu erhöhen reicht allerdings bei weitem nicht aus. Insgesamt brauchen wir mehr Flexibilität auch bei der Aufteilung der Elternzeitmonate zwischen Väter und Mütter. Außerdem dürfen bei allen Überlegungen von Ministerin Giffey die Belange von Alleinerziehenden nicht aus dem Blick geraten. Auch Alleinerziehende müssen alle Vorteile dieser Neuregelungen beim Elterngeld und Partnerschaftsbonus für ihre persönliche Lebenssituation nutzen können. Es dürfen nicht diejenigen benachteiligt werden, die dringend der Unterstützung bedürfen. Ich wünsche mir, dass die Pläne hier noch ehrgeiziger werden."

Seit dem Jahr 2007 hat keine Anpassung des Mindestbetrages beim Elterngeld stattgefunden. So beträgt er bei Eltern ohne oder mit geringem Einkommen 300 Euro, beim Elterngeld Plus 150 Euro. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten plädiert die Diakonie Deutschland dafür, im Zuge der geplanten Elterngeldreform, die Mindestbeiträge beim Elterngeld künftig dynamisch an die steigenden Verbraucherpreise anzupassen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.02.2020

Der 14. Februar wird auch der "Tag der Liebe" genannt, mit Milliardenumsätzen im Einzelhandel. Für viele Frauen ist aber auch der 14. Februar ein Tag der Gewalt. Durchschnittlich wird jeden Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner lebensbedrohlich attackiert; jede Woche sterben dabei drei Frauen. Jede vierte Frau in Deutschland hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch einen Beziehungspartner erlebt. Gewalt gegen Frauen ist ein globales Problem. Weltweit erleiden, laut Schätzungen der Vereinten Nationen, eine Milliarde Mädchen und Frauen in ihrem Leben Gewalt.

Seit 2013 mobilisiert die Kampagne "One Billion Rising" deshalb am 14. Februar in bis zu 190 Ländern zu Protestaktionen, die Solidarität mit von Gewalt betroffenen Frauen ausdrücken sollen. Auch in mehr als 130 deutschen Städten fordern heute Frauen ein Ende von Gewalt gegen Frauen. In Berlin findet von 16-18 Uhr am Brandenburger Tor eine große Tanzdemo statt.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die vollständige Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Deutschland. Trotz der bereits existierenden Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt (Sexualstrafrechtsreform, Gewaltschutzgesetz) besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf, auf den der djb regelmäßig in Stellungnahmen, Themenpapieren und Fachvorträgen hinweist. "Gewaltschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe, denn die Freiheit von Gewalt ist die Voraussetzung für die Ausübung aller Menschen- und Bürger*innenrechte", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. "Trotz etlicher erfreulicher Ansätze müssen Bund und Länder weiterhin entschlossen handeln, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention zeitnah umzusetzen!"

Ausführliche Stellungnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention: https://www.djb.de/themen/thema/ik/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.02.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit ein Umdenken in der Familienförderung und mehr Anstrengungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dabei sollten vor allem armutsfeste Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche sowie perspektivisch die Reform des Familienlastenausgleichs aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen ganz nach oben auf die Prioritätenliste. Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes ist der Kinderfreibetrag, von dem nur Gutverdienende profitieren, in den letzten 20 Jahren proportional stärker gestiegen als das Kindergeld im gleichen Zeitraum. Und bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche hat es seit dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 2010 zwar Erhöhungen gegeben, die jedoch teils kaum die Inflationsrate ausgleichen konnten.

Der Kinderfreibetrag (incl. Freibetrag für Betreuung/Erziehung/Ausbildung) ist vom Jahr 2000 bis 2020 von 5.080 Euro auf 7.812 Euro gestiegen. Das entspricht einer Erhöhung um knapp 54 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist das Kindergeld von 138 Euro auf 204 Euro gestiegen, was nur einer Erhöhung um knapp 48 Prozent entspricht.

Beim Hartz-IV-Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis 17 Jahre) wird die Erhöhung von 2011 bis 2019 komplett durch die Inflationsrate aufgezehrt, in der Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis 13 Jahre) ist inflationsbereinigt ein Plus von rund 19 Euro zu verzeichnen, in der Regelbedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre) inflationsbereinigt ein Plus von rund 3 Euro.

"Wir müssen uns bei der finanziellen Förderung von Kindern und Jugendlichen endlich auf diejenigen konzentrieren, die es am nötigsten haben. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge fällt die monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener um rund 100 Euro höher aus als das Kindergeld. Dabei wird diese Lücke immer größer. Hier brauchen wir dringend eine Reform, damit dem Staat in diesem Bereich zukünftig jedes Kind gleich viel wert ist. Bei den ärmsten Kindern wird die Hartz-IV-Regelsatzerhöhung fast vollständig von der Inflationsrate aufgefressen. Dabei müssten wir gerade diese Kinder besonders unterstützen.

Inzwischen sind eine halbe Million Kinder und Jugendliche auf die Tafeln angewiesen. Das sind 30 Prozent aller Tafelkundinnen und -kunden, und das, obwohl der Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Nach wie vor alarmierend sind auch die aktuellen Pisa-Ergebnisse, nach denen Kinder aus armen Verhältnissen in ihren Leistungen deutlich hinter denen von finanziell privilegierten zurückbleiben, und dass Kinder aus armen Haushalten besonders häufig mit Lehrermangel zu kämpfen haben. An vielen Stellen gibt es Aufstiegsmöglichkeiten vor allem für Kinder aus finanziell gut gestellten Haushalten, während Bildungskarrieren für arme Kinder nahezu systematisch verhindert werden. Vor dem Hintergrund, dass Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung nachweislich von entscheidender Bedeutung ist, stellt dies eine himmelschreiende Ungerechtigkeit dar", so Hofmann weiter.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und dazugehörige Grafiken finden sich unter www.dkhw.de/welttag-soziale-gerechtigkeit-2020.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2020

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 31. März 2020 die Möglichkeit, Anträge bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. In Ausnahmefällen können Projekte sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Ziel der Förderfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.956 Projekte mit insgesamt rund 6.602.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.02.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Städte und Gemeinden in Deutschland zur strengeren Beachtung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention auf. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation ist es zwingend die Aufgabe der Kommunen, selbstständig Richtlinien und Prozesse zu entwickeln, um die UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten. Auch die Kommunalaufsichten müssen die Kinderrechte endlich in den Fokus nehmen, indem sie kommunale Fortbildungen anregen, Handlungsempfehlungen für Kommunen entwerfen und letztendlich Verstöße gegen kinderrechtswidriges Handeln ahnden.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedensten Bereichen des kommunalen Handelns angewandt werden müssen. Die Umsetzung der Konvention ist somit eine kommunale Querschnittsaufgabe und das gesamte Personal muss ressortübergreifend entsprechend geschult und informiert werden. Dazu empfiehlt das Gutachten zudem die Einrichtung einer koordinierenden Stelle in jeder kommunalen Gebietskörperschaft, die Wissen bündelt und als Ansprechpartner sowohl für die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Kinder und Jugendlichen selbst dienen kann.

"Die Interessen von Kindern müssen stärker im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden. Deshalb sollten betroffene Kinder und Jugendliche direkt in Verwaltungsentscheidungen einbezogen werden. Hier muss man systematisch prüfen, inwiefern die Interessen der Kinder betroffen sind und wie diese Interessen im Verwaltungsverfahren vertreten werden, beispielsweise durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen oder auch durch Kinder- und Jugendbeiräte oder -parlamente. Wir fordern zudem die Kommunalaufsichten dazu auf, bei Verstößen gegen Kinderrechte gegen die kommunalen Gebietskörperschaften vorzugehen. Dazu haben die Kommunalaufsichten die rechtlichen Mittel", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten "Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln" wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellt. Es geht insbesondere der Frage nach, welche Rechtsfolgen und welche Verpflichtungen sich aus Artikel 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Artikel 12 (Recht auf Beteiligung) der UN-Kinderrechtskonvention für das kommunale Verwaltungshandeln ergeben. Es kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-verwaltungshandeln heruntergeladen werden. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.02.2020

Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Werbeverbots und der Strafbarkeit streichen

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das Gesetz der Bundesregierung zum Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen behandelt und Nachbesserungen empfohlen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Sogenannte Konversionsbehandlungen sind gefährlich und führen zu großem Leid bei den Betroffenen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher die vom Bundesrat empfohlenen Nachbesserungen beim Gesetz zum Verbot von Konversionsbehandlungen. Wir fordern Bundesregierung und Bundestag dazu auf, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für notwendige Änderungen stark zu machen. Ziel muss ein effektives Verbot und die konsequente Ächtung dieser Angebote sein.

Der LSVD stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass sowohl die vorgesehenen Ausnahmeregelungen im Werbeverbot und als auch hinsichtlich der Strafbarkeit zu streichen sind. Sorgeberechtigte sollten niemals straffrei in Behandlungen von Minderjährigen einwilligen können dürfen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Ausnahmeregelung hinsichtlich der Strafbarkeit für Erziehungsberechtigte ist verfehlt und muss ersatzlos gestrichen werden. Denn mit einer Einwilligung wird die Fürsorge- und Erziehungspflicht nicht nur in Ausnahmefällen, sondern immer gröblich verletzt.

Der Bundesrat bittet ebenfalls um eine Überprüfung der vorgesehenen Schutzaltersgrenze. Der Regierungsentwurf soll die Durchführung von Behandlungen an Volljährigen erlauben, wenn eine informierte Einwilligung vorliegt. Das hält der LSVD für verfehlt. Die Idee der wirksamen informierten Einwilligung in eine Konversionsbehandlung begegnet ohnehin grundsätzlich erheblichen rechtlichen Bedenken. Zumindest sollte in Anlehnung an die Sozialgesetzgebung eine Schutzaltersgrenze von 26 Jahren vorgesehen werden. Bei jungen Menschen in der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren ist vielfach ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben, gerade auch was Coming-out-Verläufe und familiäre Abhängigkeiten angeht. Der LSVD unterstützt auch die empfohlenen flankierenden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Die Sicherstellung des psychischen und physischen Wohlergehens von Lesben, Schwulen, bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen und der Schutz vor Schäden durch Konversionsbehandlungen sind Aufgabe des Staates. Der LSVD und das Bündnis #HomoBrauchtKeineHeilung haben die Landesregierungen mit der Bitte angeschrieben, sich im Bundesrat für notwendige Veränderungen am Gesetzestext stark zu machen. Wir danken allen Landesregierungen, die für die Nachbesserungen gestimmt haben.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.02.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 05. – 06. März 2020

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum

Ort: Rehburg-Loccum

Tagungsgebühren: Regulär 120 €, Ermäßigt 60 €

Seit 01.01.2019 sind mit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes die Möglichkeiten öffentlich geförderter Beschäftigung für Langzeitarbeitslose stark ausgeweitet worden. Was haben der Soziale Arbeitsmarkt und andere Initiativen – auch auf regionaler Ebene – bislang gebracht, was hat sich als förderlich, was als hinderlich erwiesen, sind unerwünschte Nebenwirkungen eingetreten? Welche Lehren können für die Praxis und die künftigen politischen und administrativen Weichenstellungen gezogen werden?

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. März 2020

Veranstalter: Familien Freundlich Lichtenberg, Lichtenberger Frauen*beirat und Lesben Leben Familie (LesLeFam) e. V.

Ort: Berlin

Die Verleihung des Frauen*preises durch den Bezirksbürgermeister Michael Grunst ist Höhepunkt und Abschlussveranstaltung der Lichtenberger Frauen*woche. Unter dem Motto Lichtenberg in Frauen*hand – Sexismus hat keine Chance möchten wir Sie herzlich einladen, mit uns in den 8. März hinein zu feiern und die Träger*in des Lichtenberger Frauen*preises 2020 zu würdigen.

Es spricht Claudia von Gèlieu als Clara Zetkin über Regeln für ein gemeinsames politisches Wirken von Frauen* und Männern*, das Recht auf Arbeit und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen* sowie die Entlastung von Care-Arbeit und Arbeitszeitverkürzung.

Es erwartet Sie ein musikalisches Programm mit:

Judiths Krise Frauen Chor
FaulenzA Trans*female Rap
Duo Akcordis Cello und Akkordeon

Ein Imbiss wird gereicht.

Auf Grund der begrenzten Plätze ist eine Anmeldung unter majel.kundel@lichtenberg.berlin.de erwünscht.

Anschließend:

Frauen*party in den 8. März, 21 Uhr
Havanna Bar, Schostakowitsch Saal
Stolzenfels Str. 1, 13018 Berlin

Termin: 04. – 06. Mai 2020

Veranstalter: AWO-Bundesakademie

Ort: Berlin

Armut in der Kindheit muss als schwerwiegende Problemlage angesehen werden, aktuell gelten rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche als arm. Hierunter befinden sich auch viele Kinder im Krippen- und Kindergartenalter. Auch in jungen Jahren wird Armut – und damit Entbehrungen in unterschiedlichen Bereichen – zum zentralen Merkmal in der Kindheit. Für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen stellt sich der Umgang mit armutsbelasteten Kindern und Familien als Herausforderung dar. Gleichwohl muss die Kita als wichtige Ressource zur Stärkung von armutsbetroffenen Kindern angesehen werden.

Fragen und Themen der Weiterbildung:

  • Wissen zu Einkommensarmut und deren Auswirkungen
  • Reflexion der eigenen Bilder zu Armut
  • Auswirkungen von Armut
  • Belastungen der Kinder/Familien erkennen und Umgang damit in der Kita
  • Wie kann das Thema in der Kita behandelt werden? (Konzeption der Kita, Umgang mit den Familien, Vernetzung und Kooperation)
  • Ressourcen der Kinder stärken.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 04. – 05. Mai 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Weimar

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 145,00 € | Nichtmitglieder: 181,25 €

Tagungsstättenkosten (incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.):
Mitglieder: 142,00 € | Nichtmitglieder: 142,00 €

Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jobcentern, Kommunen und Beratungsstellen stellen die Leistungsgewährung an Unionsbürgerinnen und -bürger sowie deren Beratung eine Herausforderung dar. Der Deutsche Verein möchte daher praxisrelevante Rechtsfragen vorstellen und diskutieren, nachdem es in den vergangenen Jahren mehrere Gesetzesänderungen und eine dynamische Rechtsprechung gegeben hat. Dafür sollen Grundlagen des Freizügigkeitsrechts, der Begriff des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin und des bzw. der selbständig Erwerbstätigen i.S.d. Sozialgesetzbuchs (SGB) II, Leistungsausschlüsse im SGB II und im SGB XII sowie ihre verfassungskonforme Auslegung, Gesundheitsversorgung sowie Umgang mit Obdachlosigkeit und damit zusammenhängende Fragen des SGB VIII aufgegriffen werden.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte öffentlicher und freier Träger, die mit der Beratung von Unionsbürgerinnen und -bürgern, der Gewährung von Leistungen an sie oder der Wahrnehmung von Integrationsaufgaben befasst sind.

Anmeldeschluss ist am 5. März 2020.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-20-sozialleistungen-unionsbuergerinnen

Termin: 15. Mai 2020

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt am Main

Sie werden eingeladen, familienpolitische Leistungen mal durch die Brille migrantischer Familien
anzuschauen. Kennen die Familien diese Leistungen, das Elterngeld und Kindergeld sowie den
Kinderzuschlag? Können die Familien daran partizipieren? Und welche Voraussetzungen müssen sie erbringen? Welche Rolle spielen Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus?

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, an pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie
an die interessierte Öffentlichkeit.

Mitwirken wird u.a.:
Claudius Voigt, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., Münster,
Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung.

Gesprächsrunde mit Praktiker*innen von Beratungsstellen, Familienzentren und
Migrant*innenorganisationen.

Weitere Informationen über die Webseite www.verband-binationaler.de oder über Facebook.

AKTUELLES

Erste Ergebnisse der Nacht der Solidarität hat Senatorin Elke Breitenbach am 7. Februar 2020 auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Sie bilden die Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bisherigen Angebote für Obdachlose. Einen Überblick über die Ergebnisse können Sie hier herunterladen.

Straßenzählung

Nacht der Solidarität – Erste Ergebnisse 07.02.2020, PDF-Dokument (1.5 MB)

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Befragung Kältehilfeunterkünfte – Vergleich zur Straßenzählung

Befragung Kältehilfeunterkünfte – Vergleich zur Straßenzählung 19.02.2020, PDF-Dokument (943.7 kB)

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Ergebnisse des dritten Regenbogenparlaments in Hamburg

Wie lässt sich Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen und queeren Kindern und Jugendlichen (LSBTI) in der Jugendarbeit und Bildung, in der Kinder- und Jugendhilfe, in Schule und Medien fördern und LSBTI-Feindlichkeit entgegentreten? Die presse@lsvd.de kostenfrei bestellt werden.

Beim dritten bundesweiten Regenbogenparlament „Akzeptanz von LSBTI* in Jugendarbeit und Bildung“ diskutierten Lehr- und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und Jugendverbandsarbeit sowie Politiker*innen, Wissenschaftler*innen und Aktivist*innen aus dem Inland und Ausland darüber, wie Regenbogenkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit, in Schule und Medien erhöht werden kann.

Aus dem Inhalt

Queering Jugendarbeit – Sichtbarkeit, Empowerment und Diskriminierungsschutz für eine demokratische Gesellschaft. Keynote von Prof. Dr. Melanie Groß (Professur für Erziehung und Bildung mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit an der FH Kiel)

Fachforum 1: Jugendverbandsarbeit queer gedacht?!
mit Julia Niedermayer (Bundesleitung, Katholische junge Gemeinde KjG), Oliver Ohm (Fachvorstand Vielfalt, Landesjugendring Niedersachsen), Michael Rogenz (DLRG-Jugend – Referent für allgemeine und politische Jugendbildung), Nora Meduri (Projektkoordinator*in und Bildungsreferent*in Jugendnetzwerk Lambda)

Fachforum 2: Vielfältige Geschlechter in der Kinder- und Jugendhilfe
mit Mirja Janine Sachs (Vorstand von Trans* in Niedersachsen), Andreas Schröder – Fachl. Leitung Queer Leben), Ursula Rosen (2. Vorsitzende_r, Intersexuelle Menschen e.V.)

Fachforum 3: Vielfalt in Schule und Unterricht stärken
mit Frank Thies (Bisexuelles Netzwerk / Julius-Leber-Schule), Svea Meyer-Nixdorf (Magnus-Hirschfeld-Zentrum, Schulaufklärungsprojekt „Soorum”), Jean Matthias Dilg & Tom Oberle (Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz), Silke Arndt-Olejarz (1. Vorsitzende_r Intersexuelle Menschen e.V.)

Fachforum 4: Jugend international – jung & engagiert für Vielfalt und Menschenrechte
mit Ruslan (Coming-Out St. Petersburg), Hanna Schüßler (Fachreferentin Inclusion & Diversity, JUGEND für Europa) & Inge Linne (Projektreferentin Europäische Projekte und Veranstaltungen, JUGEND für Europa), Anton (T-Action St. Petersburg), Lara Maibaum (Teilnehmende aus dem Jugendaustausch „For our Rainbow Future“), Andrea Arnemann (Aufsichtsratsvorsitzende von AFS Interkulturelle Begegnungen / Mitbegründerin von QueerTausch/QueerExchange)

Fachforum 5: Queer und sicher im Netz
mit Dr. Claudia Krell (Deutschen Jugendinstitut), Sarah Bast (Gorizi – Bundesweites Portal für junge Lesben – Frauenzentrum Mainz), Pavlo Hrosul (Kampagne”#NoHateMe – Stoppt digitales Mobbing”)

Podiumsdiskussion „Jugendpolitik queer gedacht“
mit Hetav Tek (Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings), Caroline Lentz (Stadträtin für Die Linke in Dresden / Linksjugend Sachsen), Timo Hackemann (Jusos Hamburg / SPDqueer Hamburg), Joe Goldyn (Jugendnetzwerk lambda::nord)

Was sind die Regenbogenparlamente?

Das Regenbogenparlament ist Teil des LSVD-Projekts „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ und finden seit 2018 als bundesweite Foren statt, um dem fachlichen Austausch zum Thema „Regenbogenkompetenz“ in den wichtigsten Gesellschafts- und Politikbereichen zu intensivieren. Gleichzeitig will dieses Format Impulsgeber sein für neue Allianzen und Bündnisse zwischen LSBTI*-Vereinen, Multiplikator*innen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Das erste Regenbogenparlament fand in Berlin, das zweite Regenbogenparlament in Köln statt.rene.mertens@lsvd.de anmelden.

Das Regenbogenparlament in Hamburg war eine Veranstaltung des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) sowie der Universität Hamburg. Die Veranstaltung wurde unterstützt von: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Hamburg, LSVD-Landesverband LSBTI* Mecklenburg-Vorpommern „Gaymeinsam“ und German Rainbow Golfers sowie – im Rahmen einer Mobilitätspartnerschaft – von FlixMobility GmbH (Flixbus). Moderiert wurde das Regenbogenparlament von Alfonso Pantisano (LSVD-Bundesvorstand).

Der Familien- und Sozialverein des LSVD als Projektträger wird gefördert in der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger im Themen- und Strukturfeld „Akzeptanzförderung und Empowerment für lesbische, schwule, bi- und intersexuelle beziehungsweise intergeschlechtliche Menschen und ihre Angehörigen“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

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Aktuell stehen zehn Kitas und zehnlokaleBündnisse für frühe Bildung im Finale des Deutschen Kita-Preises und fiebern der Jury-Entscheidung entgegen.Sie alle zeigen, wieguteQualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung aussehen kann.

Deutschlandweit engagieren sich aber noch viele weitere Einrichtungen und Initiativen dafür, dass Kinder bestmöglich gefördert werden.Aus diesem Grund loben das Bundesfamilienministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung gemeinsam mit weiteren Partnern auchim nächsten Jahrden Deutschen Kita-Preis aus. Ab sofort können alleinteressiertenKitas und Bündnissemit ihrer Bewerbung um den Deutschen Kita-Preis 2021 beginnen.

Wie läuft die Bewerbung ab? Unterwww.deutscher-kita-preis.de/bewerbungkönnen sie sich registrieren, die Bewerbungsfragen beantworten und ihr Motivationsschreiben erstellen. Der Bearbeitungsstand kann jederzeit gespeichert werden. Die fertigen Unterlagenkönnen die Teilnehmendenzwischen dem 15. Mai und 15. Juli 2020 einreichen– mit etwas Vorarbeit reicht dann ein einfacher Klick auf den Absende-Button.

Preisverdächtig sind Kitas und lokale Bündnisse, die die Kinder überzeugend in den Mittelpunkt ihrer pädagogischen Arbeit stellen, Fachkräfte, Eltern und Nachbarschaft einbinden sowie aus ihren Erfahrungen lernen. Bei der Auswahl werden ganz bewusst nicht nur gute Ergebnisse in den Blick genommen – auch gute Prozesse und die Gegebenheiten vor Ort werden berücksichtigt. Denn Qualität in der frühen Bildung hat viele Gesichter. Fünf Kindertageseinrichtungen und fünf Bündnisse werden mit dem Preis geehrt. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 130.000 Euro dotiert. In den beiden Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ wartet ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro auf die Erstplatzierten. Zudem werden pro Kategorie vier Zweitplatzierte mit jeweils 10.000 Euro ausgezeichnet.Informationen zur Bewerbung, den Kriterien und dem Auswahlverfahren finden Sie auf www.deutscher-kita-preis.de.