ZFF-Info 05/2020

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SCHWERPUNKT I: Corona-Schutzpaket

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus (Sozialschutz-Paket) begrüßt das ZFF ausdrücklich die schnelle Unterstützung durch die Bundesregierung. Da arme Familien jedoch weit gehend auf sich alleine gestellt bleiben, mahnt das ZFF dringend zu weiteren Schritten.

Immer stärker setzt die „Corona-Krise“ unser Land, und damit auch die Familien, unter Druck: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Um krisenbedingte Einbußen schneller abfedern zu können, bietet das Sozialschutz-Paket einfachere und schnellere Zugänge zu Leistungen an. Hierzu zählen u.a. die Verringerung des Einkommensbemessungszeitraums für den Kinderzuschlag sowie eine fortlaufende Gewährung für Beziehende des höchstmöglichen Kinderzuschlags ohne weitere Prüfung. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf leichtere Zugänge zu SGB II Leistungen u.a. durch die Aussetzung von Vermögensanrechnungen sowie die weitere Annahme der Angemessenheit bei tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB II.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Geschlossene Schulen und Kindergärten sind nicht nur eine Herausforderung für Familien, die nun Kinderbetreuung, Hilfe bei den Hausaufgaben und Home-Office unter einen Hut bringen müssen, sie verschärfen vor allem die Situation von armutsbedrohten oder betroffenen Familienhaushalten. Das tägliche Mittagessen in Schule, Hort und Kindertagesbetreuung fällt weg und auch der Computer, den die Kinder und Jugendlichen nun dringend bräuchten, um die notwendigen digitalen Schulaufgaben zu bearbeiten, fehlt häufig. Hinzu kommt, dass vielerorts die günstigeren Lebensmittel seit Tagen vergriffen sind. Für Familien im SGB II-Bezug oder mit kleinen Einkommen ist das eine Katastrophe, denn sie können sich so den täglichen Bedarf an Lebensmitteln schlicht nicht mehr leisten. Gerade jetzt sind politisch Verantwortliche gefragt, Familien unbürokratisch zu unterstützen, wenn es um die Existenzsicherung und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen geht.

Die nun vorliegenden Maßnahmen sind gut und richtig, denn sie können Familien in der aktuellen herausfordernden Situation unterstützen, ihre wirtschaftliche Not abfedern und den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen erleichtern. Sie kommen aber vielfach nicht bei Familien an, die von SGB II-Leistungen leben.

Wir unterstützen daher die Forderung des Deutschen Kinderschutzbundes, eine Pauschale von 90 Euro pro Monat und Kind für alle Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, unbürokratisch auszubezahlen. So könnte zumindest das fehlende Mittagessen in Schule, Hort und Kita kompensiert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Schulkinder durch die Übernahme der entsprechenden Anschlusskosten Zugang zum Internet haben sowie die Anschaffung von digitalen Endgeräten oder Computern ermöglicht wird, sofern diese nicht vorhanden sind. Hierfür wird ein zusätzliches „Schulbedarfspaket“ dringend benötigt. Die Idee einiger Verbände, krisenbedingte Erhöhungen des Regelsatzes sowie entsprechende Zuschläge zu gewähren, hält das ZFF ebenso für einen guten Weg.

Um ein weiteres Abrutschen in Armut aufgrund von Sorgeverantwortung zu verhindern, braucht es darüber hinaus dringend sofortige bezahlte Freistellungen für Familien, besonders für Alleinerziehende, die durch die Betreuung ihrer Kinder nicht in der Lage sind, zu arbeiten.

Seit langem fordern wir gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel Ihrer Eltern, sichert. Auch wenn dies keine kurzfristige Maßnahme darstellt, so zeigt sich die Dringlichkeit der Forderung mehr denn je!“

Die Stellungnahme des ZFF zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) finden Sie u>

Für den heutigen Tag, den 23.03.2020, war darüber hinaus eine Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Kindergrundsicherung geplant, die auf Grund der aktuellen Corona-Krise verschoben werden musste. Die Stellungnahme des ZFF finden Sie u>

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.03.2020

Ministerin Giffey stimmt sich mit Ländern über Maßnahmen in der Corona-Krise ab

Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Ausbreitung sind für viele Familien eine enorme Herausforderung. Druck, Existenzängste und Konflikte können insbesondere in bereits belasteten Familien in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Wir im Bundesfamilienministerium nehmen bereits wahr, dass die Beratungsangebote stärker nachgefragt werden. Beim Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer“ unter der Rufnummer 0800 111 0550 gibt es aktuell einen Anstieg von 21 Prozent gegenüber den Vormonaten. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche liegt der Anstieg bei 26 Prozent. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey steht im intensiven Austausch mit den Jugend- und Familienministerinnen und -ministern der Länder, um Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise abzustimmen.

Bundesjugendministerin Giffey: „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt alles tun, damit Kinder und Jugendliche auch während der Corona-Krise vor Missbrauch und Gewalt geschützt sind. Deshalb ist eine funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe in der derzeitigen Lage von ganz erheblicher Bedeutung. Denn Kinder- und Jugendschutz ist Gesundheits- und Lebensschutz. Gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen berate ich über flexible Lösungen für einen funktionierenden Kinderschutz, etwa konkrete Maßnahmen zur Durchführung ambulanter Hilfen und die Stärkung der Online- und Telefonberatungsangebote. Wir brauchen dafür dringend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind systemrelevant, weshalb es für ihre Kinder eine Notbetreuung in Kitas und Schulen geben sollte. Wir als Bundesjugendministerium unterstützen Länder und Kommunen bei ihren Anstrengungen vor Ort, um Leid zu verhindern. Wo die Belastung zu groß wird, muss geholfen werden. Wo Gefahr droht, muss konsequent gehandelt werden.“

Kindeswohlsichernde Hilfen fortsetzen, jeden Einzelfall prüfen

Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, die Kindeswohl sichern, müssen ihre Arbeit weiterführen. Das gilt auch für ambulante Hilfen, sofern es um die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen geht. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, in welchem Rahmen die Hilfe fortgesetzt werden kann. Hier sind flexible Lösungen gefragt: Die Fachkräfte können beispielsweise durch telefonischen Kontakt oder Video-Gespräche mit den Familien wichtige Unterstützungsarbeit leisten.

Hilfe über das Sozialschutz-Paket

Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass auch die freien Träger weiterhin ihre für den Kinderschutz relevanten Leistungen erbringen und den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrechterhalten. Sie erhalten Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Der Bund hat darin einen Sicherstellungsauftrag geregelt, durch den soziale Dienstleister und Einrichtungen weiterhin Zahlungen vom öffentlichen Träger erhalten, unabhängig davon, ob diese ihre ursprünglich vereinbarte Leistung tatsächlich ausführen oder nicht. Die freien Träger sind zugleich angehalten, ihre Ressourcen dort einzusetzen, wo es im Moment dringend nötig ist. Dazu gehört alles, was für einen funktionierenden Kinderschutz notwendig ist.

Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe sollten Notbetreuung nutzen

Die Kinder- und Jugendhilfe ist nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben. Zu dem Kreis der Berechtigten sollte die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, die Notbetreuung und die sonst kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe gehören.

Online-Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern

„Wir verstärken die Beratungsangebote, die wir bereits fördern und bauen sie aus, wo es geht,“ so Ministerin Giffey weiter. „Viele Jugendliche sind im Netz unterwegs, deswegen eignen sich Online-Angebote zur Beratung in Krisensituationen besonders gut. Hier konnten wir eine Reihe von Projekten ausbauen. “Geplant ist der Ausbau der Jugend Notmail (jugendnotmail.de), bei der Kinder und Jugendliche von 10 bis 19 Jahren per E-Mail, im Gruppenchat oder in offenen Foren Unterstützung, Rat und Austausch finden. Die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche (Rufnummer: 116 111) sowie für Eltern (Rufnummer 0800 111 0550) und von jmd4you (Beratung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund) werden erweitert. Der BMFSFJ-Projektpartner Off Road Kids baut sein Angebot Sofahopper.de, Hilfe für junge Menschen auf der Straße weiter aus: Off Road Kids bietet jetzt Live-Chat- und Telefonberatung bis in die Abendstunden hinein an. Zudem sind dann alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Streetwork-Stationen als Online-Berater bei „sofahopper.de“ im Einsatz. Das BMFSFJ hat ad hoc die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (www.bke.de) ausgebaut. Das erweiterte Angebot steht seit Anfang letzter Woche zur Verfügung. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat auf der Seite elternsein.info bundesweit verfügbare Beratungsangebote für Eltern zusammengestellt und stellt Fachkräften in den Frühen Hilfen in Kürze FAQ zur Bewältigung der besonderen Situation zur Verfügung.Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind wird schwangeren Frauen in einer Notlage jetzt vorübergehend eine formlose Antragstellung per Post nach telefonischer Beratung ermöglicht. Zudem stellen die Schwangerschaftsberatungsstellen vielfach auf Videoberatung um.

Unterstützung für die Fachkräfte in Kitas, Jugendämtern und freien Trägern

Das BMFSFJ wird durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen und die Universität Hildesheim Online-Angebote bereitstellen, die Jugendämter und freie Träger darin unterstützen, flexible Lösungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der gegenwärtigen Situation zu finden. Dafür wird eine Kommunikations- und Transferplattform eingerichtet, die Informationen zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen bündelt und Best-Practice-Beispiele sammelt.Im Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher wird Im April die Online-Lernplattform „Praxisanleitung digital“ freigeschaltet. Damit können Fachkräfte aus Kitas die Zeit der Schließungen für ihre Weiterbildung nutzen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.03.2020

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Die Ausbreitung des Corona-Virus‘ stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“

Weitere Informationen zum KiZ

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:

www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:

www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

www.infotool-familie.de

www.familienportal.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2020

Heute wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich ein Sozialschutzpaket beschließen. Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Ich bin sehr stolz auf unser Land und besonders auf unsere Familien, die jetzt noch mehr Verantwortung füreinander übernehmen. In Not und Sorge brauchen wir starke Familien. Die Bewältigung der Pandemie mit allen Auswirkungen bedarf familiärer Sicherheit. Wir beschließen deshalb – den Herausforderungen angemessen – heute im Bundestag ein historisches Paket in einem historischen Schnellverfahren, das bepackt ist mit vielen wichtigen und zielgenauen Maßnahmen für die Menschen und damit für diese Familien in unserem Land. Mit einer Maßnahme, dem so genannten ‚Notfall-KiZ‘ wollen wir Familien mit dem Kinderzuschlag unbürokratisch und zielgenau unterstützen, bei denen das Geld aufgrund der Corona-Pandemie-Krise knapp ist. Eltern können ab sofort unkompliziert und per digitalem Antrag im erleichterten Verfahren bis zu 185 Euro Kinderzuschlag erhalten. Wichtig ist, dass mit dem Anspruch auf Kinderzuschlag auch der Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket verbunden ist. Der Notfall-KiZ fügt sich in eine Reihe von weiteren Maßnahmen ein. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs für Eltern, die aufgrund der Kita- oder Schulschließung ihr Kind betreuen und nicht arbeiten können. Es ist ein Paket, das den Namen verdient – ein echtes Sozialschutzpaket!“

Wichtig für Familien: Alle wichtigen Informationen finden sie online unterwww.notfall-kiz.de.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 25.03.2020

Zum heutigen Kabinettsbeschluss für ein Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Es ist richtig, jetzt einen milliardenschweren Sozialschutz auf den Weg zu bringen, um existentielle Notlagen in Folge der Corona-Krise abzufedern. Eine klaffende Leerstelle im Gesetzentwurf ist allerdings der Schutz der Ärmsten in unserer Gesellschaft, deren Situation sich durch die Krise verschärfen wird. Angesichts der zu erwartenden sozialen Probleme ist das Sozialschutz-Paket der Regierung zu zaghaft.

Die größte Leerstelle des Gesetzentwurfs trifft aber leider die Ärmsten. Dass der Regelsatz für Kinder und Erwachsene in Hartz IV seit vielen Jahren auf Kante genäht ist, fällt uns jetzt auf die Füße. Denn günstige Lebensmittel sind schnell vergriffen und mehr als die Hälfte der Tafeln hat geschlossen. Familien, die bereits jetzt in Hartz IV leben, gehen bei diesem Maßnahmenpaket leer aus. Dabei trifft sie die aktuelle Krise besonders hart. Wenn es kein Mittagessen in der Schule oder Kita gibt, keine Angebote in Freizeiteinrichtungen, dann steigen die Kosten zu Hause. Es ist die Aufgabe des Staates, jetzt schnelle Hilfen zu sichern. Wir brauchen dringend eine Erhöhung des Regelsatzes fü r Kinder und Erwachsene, mindestens als Aufschlag im Rahmen eines Mehrbedarfs.

Die Bundesregierung geht mit der Vereinfachung der Grundsicherung richtige Schritte, um jetzt schnell und unbürokratisch Leistungen zu gewähren und den Betroffenen zu helfen. So werden auch die Beschäftigten in den Jobcentern und Sozialämtern entlastet. Aber diese Maßnahmen müssen für alle Leistungsempfänger gelten, um ein Zwei-Klassen-System zu verhindern. Außerdem müssen alle bestehenden Sanktionen ausgesetzt werden, damit das Existenzminimum immer gesichert ist und zusätzliche Notlagen in dieser Krise verhindert werden.

Es ist gut, dass die Bundesregierung nach dem berechtigten Aufschrei der Sozial- und Wohlfahrtsverbände nun doch soziale Dienste und Einrichtungen, die in dieser Zeit nur eingeschränkt angeboten werden können, in die Schutzschirme von Bund und Ländern einbezieht. Denn die gemeinnützige Sozialwirtschaft ist ein Garant für die soziale Infrastruktur in unserem Land.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.03.2020

Zur Forderung des Kinderschutzbunds nach sofortiger Erhöhung existenzsichernder Leistungen für Familien in der Corona-Krise erklären Katja Dörner, kinder-und familienpolitische Sprecherin, und Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher.

Die Corona-Krise trifft Familien und Alleinerziehende in Armut besonders hart. Der Hartz IV-Regelsatz reicht hinten und vorne nicht, um den Wegfall von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aufzufangen. Denn die Schließung von Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen bedeutet oft nicht nur den Wegfall der Tagesbetreuung der Kinder, die nun zuhause geleistet werden muss. Für viele Kinder fällt damit auch das kostenlose Mittagessen in der Kita oder Schule weg. Auf diese Mahlzeit waren viele arme Familien schon vor der Corona-Krise angewiesen, ihre Zahl dürfte jetzt erst recht weiter steigen. Und das in Zeiten, in denen günstige Produkte in den Supermärkten vergriffen und viele Tafeln als letzter Notnagel schließen müssen.

Deshalb ist der Vorstoß des Kinderschutzbundes richtig. Familien in Armut, denen aufgrund von Kita- und Schulschließungen höhere Lebenshaltungskosten entstehen, brauchen sofort Unterstützung. Die Erhöhung existenzsichernder Leistungen für Familien wie des Hartz IV Regelsatzes kann da eine rasche und unbürokratische Hilfe sein. Wir müssen jetzt schnell handeln, um zusätzliche Notsituationen für Kinder in Familien zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.03.2020

Angesichts der Coronakrise werden aktuell etliche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene beschlossen. Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Doris Achelwilm, Sprecherin der Fraktion für Gleichstellungspolitik, fordern, dass es dabei einen stärkeren Blick auf die spezifischen Belange von Frauen und ihre Situationen und Bedarfe braucht. Sie haben deshalb heute ein Positionspapier mit Maßnahmen veröffentlicht, die notwendig sind, um auf die drängendsten Probleme zu reagieren.

Cornelia Möhring erklärt: „Nicht für alle bedeuten die eigenen vier Wände Schutz und Geborgenheit. Unter den Bedingungen von Isolation, gepaart mit Existenzsorgen, können schwelende Konflikte leicht eskalieren und in Gewalt münden. Beratungsstellen warnen vor einem Anstieg häuslicher Gewalt. Der Bund muss den Ländern schnellstmöglich finanzielle Mittel zur Schaffung von Notunterbringungsplätzen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder bereitstellen und sie in die Lage versetzen, Hotels, Hostels oder andere ungenutzte Gebäude, die eine individuelle Unterbringung ermöglichen, für diesen Zweck anzumieten.“

Doris Achelwilm ergänzt: „Diese Krise hat bereits an vielen Stellen die Systemrelevanz von Tätigkeiten gezeigt, die wesentlich Frauen erledigen. Ungerechte Bewertungen gesellschaftlich notwendiger Arbeit müssen nicht nur gesehen, sondern korrigiert werden. Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent greift allgemein zu kurz, reproduziert aber auch geschlechtsspezifische Lohnunterschiede und bedeutet für Erwerbstätige mit überschaubarem Einkommen – vielfach Frauen – einen Armutslohn und neue Abhängigkeiten vom Jobcenter. Hier muss nachgestellt werden. Zudem brauchen wir dringend eine gesellschaftliche Aufwertung der Berufe, die überproportional von Frauen ausgeübt werden. Pflege, Erziehung, Einzelhandel, Reinigungsdienste – sie alle müssen mehr bekommen als Applaus und Danksagungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 27.03.2020

Bei der Höhe des gesetzlich gezahlten Kurzarbeitergeldes ist Deutschland Schlusslicht unter den europäischen Ländern mit vergleichbaren Regelungen. Während in Deutschland die Beschäftigten lediglich 60 bzw. (in Haushalten mit Kindern) 67 Prozent des Nettoentgelts erhalten, wird in vielen europäischen Ländern ein deutlich höheres Kurzarbeitergeld von 80 bis zu 100 Prozent bezahlt. Um die Einkommenslücke in Deutschland zu reduzieren, schließen die Gewerkschaften in immer mehr Branchen Tarifverträge ab, in denen das Kurzarbeitergeld auf teilweise bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Angesicht der niedrigen Tarifbindung, insbesondere in Niedriglohnbranchen, profitiert jedoch nur eine Minderheit der Beschäftigten von diesen Regelungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute vorgelegte Untersuchung über „Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise“, die vom Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, Prof. Dr. Thorsten Schulten, und Dr. Torsten Müller vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel verfasst wurde.*

Von den 15 europäischen Ländern, die in der Untersuchung berücksichtigt wurden, zahlen vier Staaten (Irland, Dänemark, die Niederlande und Norwegen) ein Kurzarbeitergeld, das bis zu 100 Prozent des Lohnausfalls kompensiert (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser Pressemitteilung; Link unten). In Schweden variiert das Kurzarbeitergeld zwischen 92,5 und 96 Prozent je nach Umfang der Kurzarbeit. In fünf Ländern (Österreich, Großbritannien, Italien und die Schweiz) liegt das Kurzarbeitergeld bei 80 Prozent, wobei in Österreich die unteren Lohngruppen einen höheren Aufschlag auf bis zu 90 Prozent erhalten. In Spanien, Belgien und Frankreich wird der Lohnausfall zu 70 Prozent ausgeglichen, während in Portugal zwei Drittel (66,66 Prozent) gezahlt werden. Das Kurzarbeitergeld wird je nach Land auf Netto- oder Bruttobasis gezahlt. In Ländern mit einer Kompensation des Bruttoentgelts kann die Nettozahlung sogar noch deutlich höher ausfallen. Dies ist z.B. in Frankreich der Fall, wo aufgrund der Steuerbefreiung ein Kurzarbeitergeld von brutto 70 Prozent einer Nettokompensation von 84 Prozent entspricht.

Neue Abschlüsse zur Aufstockung in der Corona-Krise**

In Deutschland wird der bei Kurzarbeit bestehende Einkommensverlust teilweise durch tarifvertragliche Regelungen kompensiert, die das Kurzarbeitergelt in der Regel auf Werte zwischen 75 und 100 Prozent des Entgeltes aufstocken (siehe auch Abbildung 2). Zu den Branchen, die schon seit längerem eine tarifvertragliche Aufstockung haben, gehören unter anderem die chemische Industrie, die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen, der Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen oder das Kfz-Handwerk in Bayern. Entsprechende Regelungen gibt es außerdem bei der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn. Bei der Bahn erhalten die Beschäftigten 80 Prozent des Bruttogehalts. Beim Volkswagen-Konzern sind in Abhängigkeit der Entgeltstufen Aufstockungen auf 78 bis 95 Prozent vereinbart, wobei Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen die höchsten Zuschläge erhalten.

In der Metall- und Elektroindustrie besteht schon seit Jahren eine flächendeckende Regelung in Baden-Württemberg, wo das Kurzarbeitergeld je nach Umfang der Kurzarbeit auf 80,5 bis 97 Prozent des Nettogehalts erhöht wird. In Nordrhein-Westfalen haben sich IG Metall und Arbeitgeberverband kürzlich auf eine Regelung geeinigt, die die Nettoentgelte der Beschäftigten bei Kurzarbeit auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichert. Das geschieht durch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 Euro je Vollzeitbeschäftigtem. Dieser Abschluss wurde in anderen Tarifbereichen übernommen, die bislang noch keine Regelung hatten. In der Filmbranche und in der Systemgastronomie haben die Tarifparteien nach Beginn der Corona-Krise ebenfalls Vereinbarungen getroffen. So ist in Schnellrestaurants festgelegt, dass das Kurzarbeitergeld der Beschäftigten auf 90 Prozent des Nettoentgelts aufgestockt wird. In der Filmbranche wird das Kurzarbeitergeld bis zur Beitragsbemessungsgrenze sogar auf 100 Prozent der Netto-Tarifgage erhöht. Erstmals wurde auch im öffentlichen Dienst für den Bereich der Kommunen eine tarifvertraglich Regelung getroffen, wonach das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1-10 auf 95 Prozent und ab Entgeltgruppe 11 auf 90 Prozent des Nettoentgelts angehoben wird.

Auch wenn es in immer mehr Branchen tarifvertragliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gibt, werden sie nach Einschätzung der Autoren Schulten und Müller insgesamt nur für eine Minderheit der Tarifbeschäftigten gelten. „Insbesondere in den klassischen Niedriglohnsektoren gibt es oft keine tarifvertraglichen Zuschüsse zum staatlichen Kurzarbeitergeld“, so Schulten und Müller. Hinzu kommt, dass in Niedriglohnbereichen die Tarifbindung meist besonders niedrig ist. „Gerade Beschäftigte mit geringem Einkommen können jedoch bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kommen. Für diese würde der Weg direkt zu Hartz IV führen.“ Für die Zeit der Corona-Krise sollte deshalb nach Ansicht der Wissenschaftler ähnlich wie in Österreich eine generelle Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent vorgenommen werden, mit einer höheren Aufstockung von bis zu 90 Prozent für Beschäftigte im Niedriglohnsektor.

**Redaktioneller Hinweis: Die Darstellung der tariflichen Regelungen im Text und in Abbildung 2 aktualisiert die Darstellung aus unserer Pressemitteilung vom 18. März.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.04.2020

Zur Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Angesichts der Corona-Pandemie hat sich die Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland weiter verschärft. Sie haben keine Möglichkeit, sich in die eigenen vier Wände zurückzuziehen. Sie haben oftmals nur unzureichenden Zugang zu Duschen oder Toiletten, ihr Zugang zum Gesundheitssystem ist – oftmals bei schlechter Gesundheit – kaum gegeben. Leben sie in Notunterkünften, wohnen dort viele Menschen auf engstem Raum.

Bei allen Maßnahmen zur Verlangsamung der Pandemie muss die Situation schutzbedürftiger Personengruppen besonders in den Blick genommen werden. Das bedeutet, wie von Sozialverbänden gefordert, wohnungslosen Menschen dieselben Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung und zum Schutz vor Ansteckung zu eröffnen und zusätzliche Wohnmöglichkeiten und Anlaufstellen für sie im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Angesichts der neuen Restriktionen wie den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum muss auch sichergestellt werden, dass auf der Straße in Gemeinschaft lebende Menschen nicht wegen ihres Status als Wohnungslose bestraft werden.

Jetzt ist es entscheidend, dass nicht noch mehr Menschen wohnungslos werden. Deshalb ist der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kündigungsschutz für Mieter zu begrüßen. Zudem sollten für den Zeitraum der Pandemie alle Zwangsräumungen ausgesetzt werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützt damit den aktuellen Appell der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leila Farhani. Diese hatte am 18. März zum besonderen Schutz wohnungsloser Menschen während der Corona-Pandemie aufgefordert.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einer Studie mit der kommunalen Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland befasst.

Weitere Informationen:
Claudia Engelmann, Claudia Mahler, Petra Follmar-Otto (2020): Von der Notlösung zum Dauerzustand. Recht und Praxis der kommunalen Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland

Statement der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leilani Farha (18. März 2020): "Housing, the front line defence against the COVID-19 outbreak"

Statement der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leilani Farha (18. März 2020)- Deutsche Übersetzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 26.03.2020

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, die Arbeit ihrer gemeinnützigen Träger unter den Schutz des Corona-Rettungsschirms zu nehmen. „Das sichert die Existenz unserer Angebote und Einrichtungen, aber vor allem nützt es den Millionen Menschen, denen wir täglich Hilfe leisten“, sagt BAGFW-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

„Die rund zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege sind das Rückgrat des Sozialstaats“, unterstreicht Hasselfeldt. „Im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten sie unmittelbar im Kampf gegen das Corona-Virus. In anderen Feldern der sozialen Arbeit – etwa in der Arbeit mit wohnungslosen Menschen oder in Sozialberatungsstellen – stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor großen Herausforderungen, um für die Klienten und Klientinnen weiter erreichbar zu sein. Ihre soziale Arbeit wird dringend gebraucht und muss in der aktuellen Krise gesichert werden.“ Die Verbände der BAGFW bringen alle Kapazitäten ein, um mit aller Kraft bei der Bewältigung der Krise zu helfen.

Durch den Schutzschirm, der noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, ist eine Brücke gebaut und vieles positiv geregelt, um soziale Einrichtungen vor der Auflösung zu retten. Einen Bedarf zur Nachbesserung sieht die BAGFW u.a. noch im Bereich von Einrichtungen für Mutter-Kind-Kuren. An dieser Stelle müsse das Gesetz in der parlamentarischen Beratung noch ergänzt werden.

Es ist eine vernünftige Lösung, bei der jetzt alle Partner von den Ländern bis zu den Leistungsträgern mitspielen müssen. Die gemeinnützigen Einrichtungen und Hilfeangebote sind auf besondere Unterstützung angewiesen, weil sie keine großen Rücklagen bilden dürfen und daher ihre Liquidität und wirtschaftliche Existenz stärker bedroht ist als bei vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen. „Wir hoffen, dass wir damit die Infrastruktur des Sozialstaats für die Krise und darüber hinaus sichern können“, sagt die BAGFW-Präsidentin.

In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sind die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland zusammengeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.03.2020

Empfehlungen der BAGSO in Zeiten der Ausbreitung des Coronavirus

Die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 in Deutschland hat den Alltag der Menschen in kurzer Zeit radikal verändert. Ältere Menschen zählen ebenso wie Menschen mit Vorerkrankungen zu den Risikogruppen. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt alle angesichts der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben. Als Interessenvertretung der älteren Generationen hat sie Empfehlungen vorgelegt, wie der gesundheitliche Schutz, die Versorgung und die soziale Situation älterer Menschen in der derzeitigen Lage verbessert werden können.

Dringend notwendig ist nach Ansicht der BAGSO eine umfassende Information aller Menschen über die Krankheit, die Ansteckungswege, die neuen Verhaltensregeln und örtliche Hilfsangebote – in allen relevanten Sprachen und barrierefreien Formaten. Bei allen Bring- und Lieferdiensten von Supermärkten und Apotheken sollten ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen Vorrang haben. Auch die Versorgung mit Desinfektionsmitteln und Hygieneartikeln muss sichergestellt sein.

Nachdem bereits zahlreiche Maßnahmen für den Bereich der stationären Pflege beschlossen wurden, muss die Politik das Augenmerk nun verstärkt auf die häusliche Pflegesituation richten. Auch hier geht es darum, alle Beteiligten bestmöglich zu schützen und die Versorgung auch bei weiter steigenden Infektionsfällen sicherzustellen.

Viele ältere Menschen benötigen derzeit dringend Angebote zur Aktivierung und zur Teilhabe innerhalb der eigenen vier Wände. Die BAGSO bestärkt Organisationen und Initiativen vor Ort, die mit Kreativität neue Wege der Unterstützung erproben. In Pflegeheimen helfen neben regelmäßigen Telefonkontakten auch Video- und Skype-Telefonie die Zeit ohne Besuche von Angehörigen zu überbrücken.

Stellungnahme Menschenleben schützen – Zusammenhalt stärken

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 25.03.2020

Der Deutsche Frauenrat begrüßt den vom Bundestag beschlossenen Entschädigungsanspruch für Eltern, mit dem Verdienstausfälle wegen der Schließung von Kitas und Schulen kompensiert werden sollen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung Doppelbelastung und finanzielles Risiko erwerbstätiger Eltern in der aktuellen Situation schnell anerkennt und in ihren Maßnahmen berücksichtigt: Wer viele Stunden täglich erwerbstätig sein muss, kann unmöglich gleichzeitig Kinder betreuen. Leider wirkt die Entschädigungsleistung aber aufgrund der hohen Anspruchsvoraussetzungen eher wie eine Härtefallregelung, nicht wie eine flächendeckende Unterstützung betroffener Eltern,“ sagt Anja Weusthoff, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats.

Der Bundestag hatte gestern umfangreiche Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählt ein Entschädigungsanspruch für Eltern, die Gehaltsausfälle durch die Schließung von Kitas und Schulen in Kauf nehmen müssen, weil sie ihre Kinder nun zuhause betreuen und nicht ihrem Job nachgehen können. Entschädigt werden jedoch nur Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr, die die Betreuung nicht mithilfe von Familie, Freund*innen oder Notfallangeboten anderweitig realisieren können, die kein Homeoffice nutzen können und auch keine Möglichkeiten mehr haben, bezahlt der Arbeit fernzubleiben, beispielsweise durch Überstundenabbau oder der Nutzung ihres gesamten Erholungsurlaubs*. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, kann ebenfalls keine Entschädigung erwarten. Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens wird höchstens für sechs Wochen gewährt und beträgt maximal 2.016 Euro.

„Vielen erwerbstätigen Eltern und im Übrigen auch nicht wenigen pflegenden Angehörigen droht in der jetzigen Situation ein Verdienstausfall. Wenn nur zwei Drittel des Monatseinkommens kompensiert werden, ist das insbesondere für Frauen mit geringen Einkommen kaum zu verkraften. Und so wie die Voraussetzungskriterien gestaltet sind, bleibt zu befürchten, dass deutlich weniger Eltern von der Leistung profitieren werden, als Unterstützung nötig haben“, so Weusthoff weiter. „Deshalb fordern wir eine Entgeltersatzleistung, die bei all denjenigen tatsächlich ankommt, die sich durch Schließung von Kitas, Schulen und Tagespflegeeinrichtungen empfindlichen Lohnausfällen gegenübersehen.“

*Update, 30. März 2020: Der ursprüngliche Gesetzesentwurf war in der Frage uneindeutig, ob Arbeitnehmer*innen zunächst ihren gesamten Erholungsurlaub zur Kinderbetreuung aufbrauchen müssen, bevor sie die Leistung in Anspruch nehmen können. Nun hat das Bundesarbeitsministerium mit einem Papier klargestellt, dass Urlaub nur in gewissem Umfang zur Kinderbetreuung eingesetzt werden kann. Resturlaub aus dem Vorjahr darf beispielsweise herangezogen und bereits beantragter Urlaub muss genommen werden. Es sei aber nicht zumutbar, dass Arbeitnehmer*innen ihren gesamten Jahresurlaub aufbrauchen müssten, um den Entschädigungsanspruch geltend machen zu können, schreibt das BMAS.

Offizielle Information des BMAS

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 26.03.2020

Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Rund 470.000 Betriebe in Deutschland haben vorübergehend Kurzarbeit angezeigt – das ist eine immens hohe Zahl, die zeigt, wie groß die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Arbeitsleben sind. Erschrecken sollte uns die Zahl aber nicht: Kurzarbeit ist ein Mittel, um Einbrüche zu überbrücken und Beschäftigung zu halten. Wer jetzt Kurzarbeit beantragt, setzt darauf, dass es nach der Krise weitergeht, deshalb ist es gut, dass das Instrument genutzt wird. Gut ist in dieser Situation auch, dass die Bundesagentur ihre Kapazitäten so schnell hochzieht, um den Andrang gut und effektiv bewältigen zu können.

Aber nicht nur die Betriebe, auch die Beschäftigten sollen ohne Absturz durch die Krise kommen. Deshalb müssen sich Arbeitgeber und Bundesregierung jetzt endlich bewegen und das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent anheben. Denn für viele tausend Beschäftigte, die nicht unter dem Schutz von aufstockenden Tarifverträgen stehen, bedeutet Kurzarbeit, mit 60 beziehungsweise 67 Prozent ihres bisherigen Nettolohns auszukommen, wobei nicht einmal die sonst gezahlten Zuschläge mit einberechnet werden. Bei den wenigsten Familien reicht das zum Leben und für die Miete. Wer als alleinstehender Beschäftigter vor der Krise nicht mindestens 2.750 Euro brutto pro Monat verdient hat, hat bei Kurzarbeit null – also einem Arbeitsausfall von 100 Prozent –einen Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Die Hälfte aller Beschäftigten, rund 16,5 Millionen, verdient nur bis zu dieser Grenze und einem Teil davon droht jetzt der Gang zum Jobcenter. Jetzt rächt sich, dass die Politik dem Wuchern des Niedriglohnsektors jahrelang tatenlos zugesehen hat.

In einer Reihe von Branchen sind Tarifverträge abgeschlossen worden, um das Kurzarbeitergeld aufzustocken – davon braucht es mehr! Außerdem muss da, wo Tarifverträge nicht ziehen, der Gesetzgeber die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen: Sie werden durch die neuen Regelungen von den Sozialabgaben befreit. Einen Teil dieser Entlastung sollten sie verpflichtend an die Beschäftigten weitergeben müssen, um deren Einkommen aufzustocken. Die Bundesregierung muss die entsprechende Verordnung jetzt anpassen – das wäre gelebte Solidarität in der Krise.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 31.03.2020

Die Corona-Krise stellt Eltern, die ihre Kinder aufgrund geschlossener Kitas und Schulen nun zu Hause betreuen müssen, vor besondere Herausforderungen. Um diese Familien finanziell zu entlasten und den Verdienstausfall zumindest teilweise zu kompensieren, will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz anpassen. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Es ist gut, dass die Große Koalition das Problem angepackt hat. Die geplanten Änderungen gehen aber nicht weit genug, um den betroffenen Familien ausreichend zu helfen. Hier muss dringend nachgebessert werden, um die Familien nicht in Existenznöte zu bringen. Einkommenseinbußen müssen abgesichert werden. Der Erholungsurlaub muss geschützt bleiben – er wird für die Erholung dringend gebraucht!“

Wir fordern Nachbesserungen insbesondere bei diesen Punkten:

  • Wir fordern mindestens 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens für die Eltern, die von Schul- oder Kitaschließungen betroffen sind! Die jetzt geplanten 67 Prozent sind viel zu wenig; gleiches gilt für die monatliche Deckelung auf 2.016 €. Wer bisher nur den Mindestlohn erhalten hat, wäre auf aufstockende Leistungen angewiesen.
  • Der Erholungsurlaub darf nicht angerechnet werden! Jetzt ist vorgesehen, dass Eltern erst ihren kompletten Jahresurlaub aufbrauchen und Überstunden abbauen müssen, bevor sie Anspruch auf die vorgesehene ohnehin niedrige Leistung hätten.
  • Zudem sieht das Gesetz vor, dass Arbeit im Home Office eine „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ darstelle, so dass Eltern im Homeoffice keinen Anspruch auf die Entschädigung haben sollen. Das ist inakzeptabel insbesondere für Eltern mit Kindern im Kita- und Grundschulalter. Auch das muss dringend geändert werden.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Anspruch nur für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren gelten soll – die Altersgrenze muss auf mindestens 14, eher 16 Jahre angehoben werden.

Im Übrigen fehlt bislang in diesem Gesetz komplett die Absicherung von Verdienstausfällen jener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der behördlich angeordneten Schließung ihrer Betriebe von ihren Arbeitgebern nach Hause geschickt wurden und nicht bezahlt werden. Hierfür werden dringend Lösungen benötigt!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 25.03.2020

Der von der Bundesregierung aufgespannte Corona- Schutzschirm für die deutsche Wirtschaft lässt die Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren bisher außen vor. Auch andere Träger von Reha-Maßnahmen werden nach den bisherigen Plänen nicht gestützt. Dazu zählen etwa die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, die neurologische Rehabilitation, die geriatrische oder die Sucht- beziehungsweise psychosomatische Rehabilitation in Trägerschaft der Krankenkassen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland und Kuratorin des Müttergenesungswerks: "Die Träger von Mutter/Vater-Kind-Kuren und von anderen Reha-Einrichtungen etwa für alte oder suchtkranke Menschen haben durch ihre Schließung dramatische Einnahmeverluste zu verzeichnen. Zahlreiche Kliniken dürften die Krise ohne staatliche Hilfe nicht überleben. Noch lässt sich ein Kollaps der in Jahrzehnten bewährten Mutter/Vater-Kind-Reha- Einrichtungen und vieler anderer Einrichtungen für rehabilitationsbedürftige Menschen abwenden, wenn die Kliniken doch noch unter den Rettungsschirm genommen werden. Wir dürfen auf keinen Fall sehenden Auges zulassen, dass die Reha- Einrichtungen insbesondere für belastete Familien wegbrechen. Denn was einmal geschlossen ist, wird nach der Krise nur schwer wiederaufzubauen sein."

Mehr Infos:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.03.2020

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt die geplante Sicherung der sozialen Infrastruktur mit Hilfe eines Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Damit verbessern sich die Chancen, dass Strukturen der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung die Corona-Krise überstehen können. Es sind allerdings sind noch weitere Maßnahmen zu treffen.

Die eaf begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die soziale Infrastruktur insbesondere auch im Hinblick auf Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung abzusichern. Damit zeigt der gemeinsame Appell der katholischen und evangelischen Arbeitsgemeinschaften für Familienbildung zur bedrohlichen Lage für die Familienbildung in Deutschland erste Wirkung (https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_291/200320_appell_corona_pandemie_eaf_bag.pdf). Mit dem geplanten Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird eine Rechtsgrundlage für die weitere Förderung der Einrichtungen nach §16 SGB VIII geschaffen.

Allerdings sind diese Regelungen nicht ausreichend, so betont Andreas Zieske, der Leiter der Servicestelle Familienbildung und stellv. Geschäftsführer der eaf. „Für die Einrichtungen der Familienbildung besteht das größte Problem im Wegbrechen der Teilnehmendenbeiträge, die teilweise über 30 % des Gesamthaushalts ausmachen. Wenn jetzt über alternative, online-basierte Angebote für Familien nachgedacht wird und diese umgesetzt werden sollen, müssen die entstehenden Einnahmeausfälle durch Fördermittel kompensiert werden.“

„Zudem wird ein großer Teil der Familienbildungsangebote über die Weiterbildungsgesetze der Länder finanziert. Die Länder sind in der Pflicht und müssen die förderrechtlichen Bedingungen an neue Angebote und Formate anpassen. Bereits zugesagte Fördermittel dürfen durch krisenbedingten Ausfall von Veranstaltungen nicht gestrichen werden.

Große Sorgen machen wir uns um die vielen selbstständigen Honorarkräfte, die die Kurse in der Familienbildung durchführen. Allein in den Einrichtungen der evangelischen Familienbildung sind schätzungsweise mehr als 9.000 Honorarkräfte tätig. Der allergrößte Teil der vorgehaltenen Angebote wird von diesen Personen geleistet. Sie alle müssen jetzt existenzgefährdende Einnahmeverluste hinnehmen. Um die Strukturen während und nach der Krise aufrechterhalten zu können, müssen auch für diese Fachkräfte Übergangslösungen gefunden werden.“, so Zieske.

Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) betont: „Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung sind wichtige und systemrelevante Unterstützungsstrukturen für alle Familien. Ihre Leistungen müssen während und auch langfristig nach der aktuellen Krisensituation abgesichert werden. Bund UND Länder sind hier in der Pflicht.“

Mehr Infos: Hinweise und Tipps für den Familienalltag in Zeiten von Corona https://www.eaf-bund.de/de/informationen/coronavirus_und_familienalltag

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 25.03.2020

Zur geplanten Entschädigungsregelung für Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder zuhause betreuen müssen, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bundesregierung nun auch Eltern von unter 12-jährigen Kindern, die aufgrund der Schul- und Kita-Schließungen nicht arbeiten können und Verdienst­ausfälle haben, entschädigen will. Der bislang (Stand: 23. März 20, 15 Uhr) geplante Entschädigungsanspruch ist allerdings völlig unzureichend, da er auf sechs Wochen begrenzt ist. Viele Familien befürchten, dass sie bei möglichen längeren Schul- und Kitaschließungen in finanzielle Existenznöte geraten. Die geplante nur kurzfristige Regelung gibt den Familien keine Sicherheit in dieser Krise. Wenn man bei der Unterstützung der Wirtschaft die „Bazooka zückt“, um im Bild des Bundesfinanzministers zu bleiben, sollte ihr bei der Existenzsicherung von Familien mit kleinen Kindern nicht nach sechs Wochen bereits die Puste ausgehen.

Eine Begrenzung des Anspruchs auf sechs Wochen ist unzumutbar, sollten die Kita- und Schulschließungen länger dauern. Die bislang geplanten Schließungen umfassen bereits einen Zeitraum von fünf Wochen, in bestimmten Regionen bestehen sie auch schon länger. Wie die betroffenen Eltern, insbesondere Alleinerziehende, bei einer Verlängerung der Schließzeit ihre Existenz sichern sollen, bleibt offen. Eine Laufzeit des Anspruchs bis zu den Sommerferien – bei ggf. weiterführender Schließung – ist notwendig. Sollten Kitas und Schulen tatsächlich weniger als sechs Wochen geschlossen sein, würde ein länger reichender Schutz keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Zudem plant die Bundesregierung offensichtlich, den Entschädigungsanspruch während der Schulferien auszusetzen. Aber auch während der Ferien müssen Familien ihren Lebensunterhalt sichern, viele Familien hatten auch für diese Zeit Ferienbetreuung organisiert gehabt. Der Anspruch muss daher für diese Familien auch in dieser Zeit weiterlaufen.

Familien mit kleinen Kindern sehen sich momentan mit erheblichen Einschränkungen ihres Lebens konfrontiert. Außerhäusliche Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder sind stark eingeschränkt, der persönliche Kontakt zu Gleichaltrigen weitgehend unmöglich. Viele berufstätige Eltern übernehmen die Betreuung der Kinder und müssen dabei oft noch die Funktion von Lehrerinnen und Lehrern übernehmen und ihre Kinder beim häuslichen Lernen unterstützen. Diese schwierige Situation darf für Eltern keinesfalls noch zusätzlich mit Sorge um die eigene Existenz verbunden sein.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 23.03.2020

Der Paritätische fordert ein sofortiges Notprogramm für Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung. Die mit der Corona-Krise verbundene Schließung von Tafeln und anderen Unterstützungssystemen stürze arme Menschen in existentielle Krisen. Der Verband fordert finanzielle Soforthilfen für Bedürftige, darüber hinaus müssten alle Leistungskürzungen, etwa durch Sanktionen, sofort beendet werden.

Konkret fordert der Paritätische eine sofortige Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung um 100 Euro pro Monat und Haushaltsmitglied, um insbesondere eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Zusätzlich sei eine Einmalzahlung von 200 Euro notwendig für coronakrisenbedingte Mehraufwendungen, wie etwa für Arzneimittel oder auch erhöhte Energiekosten. „Die Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung sind so kleingerechnet, dass man mit ihnen nicht anständig über den Monat kommt. Es sind Armutssätze. Die Tafeln haben sich, ebenso wie kostenlose Verpflegung in Schulen und Kitas, für viele längst zum notwendigen Baustein der Grundversorgung entwickelt. Bei Tafeln und selbst in Schulen geht es um echte Armenspeisung, die nun ausfällt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Hinzu komme, dass im Zuge von Hamsterkäufen oder möglichen Lieferengpässen die Ausgaben für Lebensmittel praktisch steigen.

Der Paritätische unterstützt ausdrücklich die heute von sanktionsfrei.de gestartete Hilfsaktion, mit der ab sofort notleidende Familien in Hartz IV-Bezug unterstützt werden sollen. Dies entlasse den Staat aber nicht aus seiner Pflicht, das soziokulturelle Existenzminimum für alle zu garantieren: „Der Staat bleibt in der Verantwortung. Es braucht sofort eine Lösung in der Fläche. Es geht um die Existenzsicherung von armen Menschen in Deutschland“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.03.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt sich erleichtert, dass soziale Dienste und Einrichtungen unter die Regelungen des krisenbedingten Sozialschutzpaketes fallen, das morgen im Bundestag beraten wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei es nach schwierigen Verhandlungen gelungen, einen Weg zu ebnen, wie soziale Infrastruktur größtenteils auch über die Corona-Krise hinaus gerettet werden kann. Der Verband mahnt zusätzliche Lösungen für die medizinische Reha, Jugendherbergen und Bildungswerke an. Zentral sei grundsätzlich eine möglichst unbürokratische und konstruktive Umsetzung auf Länderebene. Notwendig sei zudem eine sofortige finanzielle Unterstützung für arme Menschen in der Grundsicherung.

„Wenn alle relevanten Akteure auf Bundes- und Landesebene jetzt konstruktiv zusammenarbeiten, kann es gelingen, die soziale Infrastruktur zu retten“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach den aktuellen Plänen wären 75 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben der betroffenen sozialen Dienste und Einrichtungen über den Schutzschirm abgesichert. „Wo dies nicht reicht, um die laufenden Kosten zu decken, müssen die Länder nachsteuern“, so Schneider.

Blinde Flecken gebe es noch im Bereich der Rehaeinrichtungen und Erholungsstätten, wie bspw. Mutter-Kind-Kurheime sowie bei den Jugendherbergen, für die bisher kein Schutzschirm greife. Auch für die Bildungswerke gebe es noch keine einheitliche Lösung, hier seien qua föderaler Zuständigkeit vor allem die Bundesländer in der Verantwortung, geeignete Hilfen zu organisieren.

Auch die Maßnahmen, die zur Unterstützung armer Menschen im Kabinett beschlossen wurden, wie vereinfachte Verfahren in Hartz IV bei Antragstellung und Vermögensprüfung oder auch das Verbot von Mietkündigungen und Zwangsräumungen begrüßt der Paritätische ausdrücklich. Was jedoch fehle, sei konkrete finanzielle Unterstützung. „Mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten durch Hamsterkäufe und Lieferengpässe sowie den Wegfall von Angeboten der Schulspeisung oder Tafeln, braucht es dringend eine sofortige Erhöhung der Regelsätze“, so Schneider. Konkret fordert der Paritätische einen Zuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat ab sofort auf die Grundsicherungsleistungen bis zur ohnehin anstehenden Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021. Darüber hinaus sei eine sofortige Einmalzahlung für Grundsicherungsbeziehende in Höhe von 200 Euro für krisenbedingte Mehraufwendungen wie etwa für Medikamente zu gewähren.

Schließlich weist der Verband auf die vielerorts sich zuspitzende Lage bei den Hilfen für Obdachlose und Menschen in anderen existenziellen Notlagen hin, für die vor Ort zwingend Lösungen organisiert werden müssten. Insbesondere auch der Mangel an Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln sei auch in allen Bereichen der sozialen Arbeit, gerade auch bei den niedrigschwelligen Hilfsangeboten, ein Riesenproblem.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.03.2020

Angesichts der Corona-Krise will die Bundesregierung vorübergehende Entschädigungen für berufstätige Eltern auf den Weg bringen, die mangels Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Für den Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ist das ein Schritt in dierichtige Richtung. Der VAMV zeigt sich jedoch enttäuscht, dass Einkommenseinbußen für Alleinerziehende nicht vollständig mit einer Lohnfortzahlung abgefedert werden.

„Die geplante Entschädigung für Verdienstausfälle hilft berufstätigen Alleinerziehenden angesichts geschlossener Kitas und Schulen etwas über die kommenden sechs Wochen", erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Bei vielen Alleinerziehenden klafft aber trotz dieser Leistung von 67 Prozent des Nettolohns eine Lücke im Budget. Denn Alleinerziehende und ihre Kinder leben schon jetzthäufig von kleinen Einkommen. 42 Prozent sind sogar armutsgefährdet. Da wird jeder Cent fürs Notwendigste gebraucht.Auch weiß zurzeit niemand, ob Schulen und Kitas nach dem Osterferien wirklich wieder öffnen können. Viele Einelternfamilien fürchten deshalb weiterhin, in absehbarer Zeit mit Grundsicherungsleistungen am untersten Existenzminimum zu leben. Denn für den „NotfallKinderzuschlag" brauchen Alleinerziehende ein eigenes Einkommen, zur Arbeit gehen können sie aber nur, wenn eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht."

Jaspers fordert deshalb: „Um soziale Härten abzufedern, müsste die Entschädigungsrate für Familien mit kleinen Einkommen höher als 67 Prozent ausfallen. Damit Alleinerziehende wegen der gegenwärtigen Situation nicht ins SGB II rutschen, sollte die Entschädigung für Geringverdienende auf bis zu 100 Prozent angehoben werden. Denn es ist zu befürchten, dass angesichts der Corona-Krise eine Welle von Anträgen auf die Ämter zurollt und Anspruchsberechtigte in akuter Not auf die Auszahlung ihrer Leistungen warten müssen. Auch vereinfachte Sozialleistungen bleiben kompliziert und für Familien schwer zu durchschauen."

Der VAMV hat angesichts der Kita- und Schulschließungen in der vergangenen Woche im Internet eine Petition gestartet: https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-inder-corona-krise-nicht-vergessen

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 24.03.2020

VPK fordert Einstufung der Kinder- und Jugendhilfe als Teil der „kritischen Infrastruktur“

Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch für die Kinder- und Jugendhilfe gravierende Folgen. Darauf weist der Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (VPK), Martin Adam, in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Es gibt zunehmende Verwerfungen durch Covid-19 für die stationären und ambulanten Hilfesysteme der Kinder- und Jugendhilfe, die dringend mehr Flexibilität erfordern.

Gemeinsames Ziel müsse nun eine umfassende Sicherstellung der Grundversorgung sein, ohne dass der notwendige Kinderschutz in Einrichtungen gefährdet würde. Deutlich ansteigende krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Mitarbeitenden in den stationären Hilfen lassen dieses Ziel aber nicht mehr hinreichend gewährleistet sein. Zudem treten zunehmend Krankheitsfälle bei den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen auf, die eine über das übliche Maß hinaus erforderliche Aufmerksamkeit benötigen. Unter diesen Umständen sei die Sicherstellung der stationären Betreuung von Kindern und Jugendlichen und im schlechtesten Fall der gesamte Betrieb von Einrichtungen gefährdet, so Adam weiter.

Der VPK-Bundesverband hält deshalb unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nachfolgende Schritte für dringend geboten:

  1. Die Lockerung des Fachkräftegebots hinsichtlich einer zeitlich befristeten Beschäftigung von Nichtfachkräften zur Sicherstellung der erforderlichen Betreuung bei Ausfall von Fachkräften.
  2. Das Aussetzen der Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz, um die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen weiter aufrechterhalten zu können.
  3. Abweichungsmöglichkeiten von den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen hinsichtlich Mindeststandards, der Belegung, dem Personal, den Gruppenstrukturen sowie den Räumlichkeiten, um mit der notwendigen Flexibilität auf besondere Herausforderungen von Covid-19 angemessen und situationsgerecht reagieren zu können.
  4. ​​​​​​​Die Einstufung der stationären Erziehungshilfen als Teil der „kritischen Infrastruktur“ und somit als „systemrelevant“. Nur so kann die Versorgung der Einrichtungen mit notwendigen Infektionsschutz- und anderen Materialien abgesichert werden. Ein Zusammenbruch von stationären Leistungssystemen führt zu nachhaltigen gesellschaftlichen Folgeproblemen.
  5. ​​​​​​​​​​​​​​Die Herstellung von klarstellenden Verfahrensweisen durch die Obersten Jugendhilfebehörden der Länder hinsichtlich von sehr unterschiedlichen Erfordernissen durch befristete Übertragung von Regelungsnotwendigkeiten in den Sachverstand der Leistungserbringer vor Ort auf Grundlage deren fachlichen Ermessens.

​​​​​​​Ziel dieser Regelungen sind größtmögliche Flexibilität, Transparenz und Klarheit für die Arbeit der Jugendhilfeträger, um eine weitgehende Sicherstellung des Kinderschutzes zu erreichen und die Aufrechterhaltung von Jugendhilfeeinrichtungen zu gewährleisten. Grundlage eines in dieser Krise notwendigen Handelns ist das wechselseitige Vertrauen auf Basis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zum Zwecke der Sicherstellung des Kindeswohls, so Präsident Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 25.03.2020

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Ausgehbeschränkungen, Sorgen um die Gesundheit, Existenzängste und ein Familienleben dauerhaft auf engstem Raum: Angesichts der Corona-Krise befürchten Expertinnen und Experten eine Zunahme von Fällen häuslicher Gewalt. Umso wichtiger ist es, dass die Hilfestrukturen funktionieren – allen voran auch das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (08000-116 016).

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey dankt den Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons für ihren Einsatz, der gerade auch in der gegenwärtigen Corona-Krise unverzichtbar sei. Zugleich stellt sie eine Studie zur Wirksamkeit des Hilfetelefons vor. „Das seit 2013 bestehende Hilfetelefon ‚Gewalt gegen Frauen’ ist fest verankert und inzwischen aus dem Hilfesystem nicht mehr wegzudenken“, so Ministerin Giffey. „Die Studie zeigt, dass die Qualität des Beratungsangebots hoch ist und dass die Anonymität, die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit sowie die Beratung in insgesamt 18 Sprachen gesichert sind. Belegt ist außerdem, dass die Vermittlung von Anrufenden in das örtliche Hilfesystem gut angenommen wird. Das sind erfreuliche Nachrichten in dieser schwierigen Zeit, in der das Hilfesystem besonders herausgefordert ist.“

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die INTERVAL GmbH Berlin das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ nach fünfjähriger Betriebszeit auf seine Wirksamkeit hin untersucht. Als Basis nutzten die Forscherinnen und Forscher die Vorgangsdaten des Hilfetelefons, Befragungen und Interviews mit Fachkräften des Hilfetelefons, repräsentative Bevölkerungsbefragungen von Frauen und Männern sowie spezifischer Zielgruppen, Online-Erhebungen und Interviews bei/von Nutzerinnen und Nutzern sowie von Fachkräften des Hilfe- und Unterstützungssystems vor Ort.

Kernergebnisse der Studie: Mit dem rund um die Uhr erreichbaren Hilfetelefon ist es gelungen, eine Leerstelle im Unterstützungssystem zu schließen, das Angebot fachpolitisch einzubetten und im bestehenden Hilfe- und Unterstützungssystem fest zu verankern. Der Bekanntheitsgrad des Angebots ist laut der Studie vergleichsweise hoch. Laut Befragungen würden über 60 Prozent der Frauen im Internet nach Beratungsangeboten suchen und somit auf das Hilfetelefon stoßen. Auch stieg die Zahl der Kontaktaufnahmen in den ersten fünf Jahren des Hilfetelefons kontinuierlich an. Über 90 Prozent erfolgen telefonisch, der Rest per Internet. Über drei Viertel der Beratungskontakte sind Erstkontakte. Der Großteil der Beratungen wird mit von Gewalt betroffenen Frauen, der eigentlichen Zielgruppe, geführt (70 Prozent). In weit geringerem Maße werden Unterstützerinnen und Unterstützer (21 Prozent) sowie Fachkräfte (6 Prozent) beraten. In sieben Prozent der Beratungen war es nötig, eine Dolmetscherin hinzuzuziehen. Rund ein Viertel der Beratungen fand in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20.00 und 8.00 Uhr statt. Weitervermittlungen erfolgten in rund zwei Dritteln der Beratungen.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Auch in Zeiten von Corona müssen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Ich freue mich, dass die offene und auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Beratung des Hilfetelefons so positiv bewertet wird. Betroffene Frauen bekommen hier wichtige erste Hilfe: Wie kann ich mich aus der Gewaltsituation befreien? Wer unterstützt mich dabei vor Ort? Welche Angebote des Unterstützungssystems gibt es überhaupt? Mit dem Hilfetelefon ist es uns gelungen, einen niedrigschwelligen und zentralen Zugang in das örtliche Hilfe- und Unterstützungssystem zu schaffen, der auch von den Fachkräften der Angebote vor Ort sehr wertgeschätzt wird. Auch während der aktuellen Corona-Krise setzen wir alles daran, um den Betrieb und die Funktionsfähigkeit des Hilfetelefons aufrecht zu erhalten. Mit den Bundesländern haben wir verabredet, dass, sollten Frauenhauskapazitäten erschöpft sein, unbürokratisch Hotels oder leerstehende Ferienwohnungen durch Länder und Kommunen für die Unterbringung ausgeweitet werden können.“

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung, bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr, anonym, in insgesamt 18 Sprachen, barrierefrei. Seit März 2013 wurden mehr als 200.000 Personen beraten, darunter auch Ratsuchende aus dem sozialen Umfeld gewaltbetroffener Frauen sowie Fachkräfte. Das Hilfetelefon ist online zu erreichen unter www.hilfetelefon.de.

Angesichts der Corona-Krise könnten Druck und Konflikte in Familien auch in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Das BMFSFJ wird deshalb unter anderem die vorhandenen telefonischen Beratungsangebote stärken. Dazu gehören die „Nummer gegen Kummer“ (116 111) für Kinder und Jugendliche oder das Elterntelefon (0800 111 0550). Zudem werden im Netz niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern ausgebaut.

Die komplette Studie der INTERVAL GmbH Berlin zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wird in Kürze veröffentlicht.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.03.2020

Ministerin Giffey und der BAGSO-Vorsitzende Müntefering appellieren an alle Generationen

Die Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Franz Müntefering, appellieren gemeinsam an alle Bürgerinnen und Bürger, gefährdete Gruppen vor Corona-Infektionen zu schützen.

Das Coronavirus mit dem Namen COVID-19 ist für ältere Menschen und für Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährlich. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Wenn Alter und eine schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch. Gerade in Pflegeeinrichtungen ist der Schutz von Menschen daher besonders wichtig.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen brauchen jetzt die Solidarität aller Generationen. Ich begrüße es, dass Alten- und Pflegeheime weitgehend für Besucherinnen und Besucher geschlossen werden, nur so können die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in der derzeitigen Situation geschützt werden. Wir müssen auch auf die vielen zu Hause lebenden Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen achten. Auch Familien, in denen Pflegebedürftige leben und versorgt werden, brauchen unsere Unterstützung. Nachbarn, die hier unkompliziert den Einkauf oder Botengänge übernehmen, sind „Engel des Alltags“. Wenn wir alle aufeinander achten, dann leben wir Solidarität im Alltag.“

BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering: „Ich bitte alle Betroffenen, Pflegebedürftige und Angehörige: Tragen Sie die Vorgaben, die die Pflegeheime bekommen haben, mit. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Perspektiven entwickelt werden, wie Begegnungen und Austausch in Heimen bald wieder ermöglicht werden können. Sehr gut ist es, wenn Einrichtungen und Pflegekräfte Kontakte mit den Familien derzeit zum Beispiel über Telefon oder Skype ermöglichen.“

Nicht nur in der professionellen Pflege, auch im Alltag älterer Menschen müssen alle ihren Beitrag leisten.

BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering: „Ältere Menschen, Großeltern und ihre Familien sind aufgerufen, sich selbst zu schützen und Risiken zu meiden. Panik hilft nicht, unabhängig vom Alter. Aber handeln müssen wir Älteren und Alten in Sachen Corona doch. Das Risiko der Ansteckung wollen und können wir reduzieren helfen, für uns, für unsere Familien, für Kontaktpersonen. Der Staat muss handeln, wir als Gesellschaft auch. Händeschütteln und Umarmen lassen wir mal. Gedränge meiden wir. Versammlungen verschieben wir. Verschoben ist nicht aufgehoben. Und helfen, dass niemand einsam und hilflos bleibt, ohne die Sicherheit von Menschen aufs Spiel zu setzen, das ist das Gebot der Stunde. Eine solidarische Gesellschaft wird da ganz konkret und bewährt sich. Das ist gut für alle.“

Ministerin Dr. Franziska Giffey: „Ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und ihre Familien sollten ihre Gewohnheiten jetzt überdenken. Sie sollten Einschränkungen in Kauf nehmen, um ihre Gesundheit zu schützen. Dazu gehört, sich für eine Zeit aus dem öffentlichen Leben soweit es geht zurückzuziehen, unbedingt persönlichen Abstand von mindestens zwei Metern zu halten, Freizeitveranstaltungen nicht zu besuchen, den öffentlichen Personennahverkehr zu meiden und auch private Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Telefon, Handy und Internet helfen, in Kontakt zu bleiben. Familiäre und nachbarschaftliche Unterstützungsangebote zum Beispiel beim Einkaufen sind hilfreich und wichtig.“

Folgende Maßnahmen sollten ältere Menschen ergreifen, um sich zu schützen:Reduzieren Sie soziale Kontakte soweit möglich, auch zu Gleichaltrigen, denn auch sie können Überträger sein.Meiden Sie derzeit jeden unmittelbaren Kontakt zu Enkelkindern. Die Großeltern sollten möglichst nicht in die Betreuung einbezogen werden. Gehen Sie nicht in Arztpraxen, rufen Sie im Bedarfsfall dort an, und fragen, wie Sie sich verhalten sollen. Gehen Sie, falls möglich, nicht in Apotheken, bestellen Sie benötigte Arzneimittel per Telefon und lassen Sie sich diese liefern oder nehmen Sie, wenn möglich, Hilfe aus der Familie oder der Nachbarschaft an.Nehmen Sie Bring- und Lieferangebote an: durch Familie und Nachbarn, durch Supermärkte.Halten Sie ihre sozialen Kontakte über Telefon oder, wenn möglich, über Skype aufrecht.Begrenzen Sie die Zahl der Personen, die in Ihre Wohnung kommen, auf ein Minimum.Nutzen Sie das schöne Wetter, um spazieren zu gehen. Das stärkt Ihre Abwehr. Halten Sie auch dort mindestens zwei Meter Abstand, wenn Sie Bekannte treffen!

Auch in der aktuellen Situation ist Wachsamkeit vor „falschen Helfern“ notwendig. So fragen Betrüger besonders ältere Menschen nach Geld für teure Medikamente und medizinische Behandlungen; angebliche Handwerker behaupten, Haus und Wohnung zu überprüfen und desinfizieren zu wollen.

Das BMFSFJ und die BAGSO empfehlen daher dringend, Unbekannten kein Geld zu geben und sie nicht in die Wohnung zu lassen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2020

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration , Frau Staatsministerin Widmann-Mauz, auf das mehrsprachige Informationsangebot der Bundesregierung zu Regelungen und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen. Wir bitten Sie, diese insbesondere an die Ihnen bekannten Netzwerke, Communities sowie Multiplikatoren z.B. über Ihre Social Media-Kanäle weiterzuleiten.

WEBSITE
Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden Sie gesammelte Hinweise aus der Bundesregierung in verschiedenen Sprachen. Hier finden Sie – sobald sie online sind – auch Übersetzungen der für heute Abend angekündigten Fernsehansprache der Bundeskanzlerin. Wir aktualisieren und ergänzen die Informationen fortlaufend auch über Gesundheitsfragen hinausgehend. Aktuell werden mehrsprachige Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen und wirtschaftlichen Sofortmaßnahmen vorbereitet.Zur Website: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/amt-und-aufgaben/corona-virus-1730818

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UMGANG MIT FAKE NEWS
Leider kommt es in diesen Tagen vermehrt auch zu Fake News im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Bitte weisen Sie uns auf solche falschen Quellen hin und unterstützen Sie uns durch die Weiterleitung der geprüften und offiziellen Informationen dabei, der Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich entgegenzuwirken und richtig zu informieren.

MELDUNG WEITEREN INFORMATIONSBEDARFS
Gerne nehmen wir Ihre Hinweise zu weiterem Informationsbedarf bezüglich des Themas Corona auf. Bitte senden Sie uns Ihre Anregungen an folgende Email-Adresse: integrationsbeauftragte@bk.bund.de

Quelle: Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom 18.03.2020

Zu den Auswirkungen der Coronakrise auf den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Schwangerschaftsabbrüche sind nicht aufschiebbar, auch in Zeiten des Coronavirus nicht. Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist medizinisch notwendig. Dies gilt auch für Schwangere mit Verdacht auf oder Diagnose von Coronavirus. Der in Teilen des Landes bestehende Versorgungsnotstand zum Schwangerschaftsabbruch verschlimmert sich in dieser Krisensituation. Keine ungewollt Schwangere darf sich selbst überlassen werden, wenn sie Unterstützung benötigt. Bund, Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ungewollt Schwangere weiterhin Zugang zu Beratungsleistungen und zum sicheren Schwangerschaftsabbruch haben. Mit dem Ziel der Infektionsprävention müssen persönliche Kontakte, Reisewege un d bürokratisch bedingte Verzögerungen dabei so weit wie möglich reduziert werden. Um die direkten Kontakte mit Klientinnen sicher durchführen zu können, muss Beraterinnen und Beratern, Ärztinnen und Ärzten Schutzausrüstung und -kleidung zur Verfügung gestellt werden. Die Beratungsstellen werden bisher nicht prioritär mit Schutzkleidung ausgestattet, das muss sich ändern.

Dazu erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

„Gerade in Zeiten dieser Krise müssen Schwangerschaftskonfliktberatungen weiter angeboten werden können. Mit Blick auf die Ansteckungsgefahr müssen sie sicher für alle sein. Darum ist es wichtig, jetzt auch telefonische und Onlineberatungen anzubieten und flexible Beratungsangebote auszubauen. Viele Beratungsstellen haben dazu bereits gute Angebote erarbeitet. Wir begrüßen, dass fast alle Bundesländer diese Form der Beratung online oder telefonisch anerkennen. Der Bund muss darauf dr&# 228;ngen, dass dies in allen Bundesländern erfolgt und sich kein Land verweigert. Eine ortsgebundene Beratungspflicht in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten, ist unverantwortlich. Jetzt ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gefragt, schnellstmöglich über Änderungen des Beratungsangebotsin verschiedenen Sprachen aufzuklären. Die Anonymität, der Datenschutz und die Vertraulichkeit von Beratungen und Schwangerschaftsabbrüchen dürfen nicht gefährdet werden.“

Dazu erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

„Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht daran scheitern, dass die Kostenübernahme wegen Schließungen oder Engpässen in Krankenkassen nicht rechtzeitig gewährleistet wird. Schwangere, die auf die Kostenübernahmeangewiesen sind, müssen diese schnell bekommen, notfalls auch rückwirkend. Kliniken müssen sich darauf einstellen, auch ihre Kapazitäten für Schwangerschaftsabbrüche auszubauen. Ärztinnen und Ärzte müssen darin unter stützt werden, medikamentöse Schwangerschaftssabbrüche mittelemedizinischerBegleitung entsprechend der Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anbieten zu können. Es ist gut möglich, dass die häusliche Isolation mehr ungewollte Schwangerschaften zur Folge hat. Die betroffenen Frauen brauchen Hilfe. Das Schlimmste wäre ein Rückfall zu in der Not selbst durchgeführten Abbrüchen ohne medizinischen Beistand. Wer das verhindern will, muss jetzt Vorkehrungen treffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.03.2020

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/18221) eine umfassende Initiative, um das Online-Lernen von Schülern zu stärken. So solle vermieden werden, dass das derzeitige Schuljahr verloren ist, da zurzeit wegen des Coronavirus in ganz Deutschland die Schulen geschlossen sind. Nach Ansicht der Abgeordneten ist das Ende der Schulschließungen im Moment nicht absehbar. Im Zusammenwirken mit den Ländern soll deshalb sichergestellt werden, dass Teile der finanziellen Mittel des Digital-Pakts von den Ländern für entsprechende Online-Lösungen genutzt werden können und eine White-List (Positiv-Liste) qualitativ hochwertiger qualitätsgeprüfter Online-Anbieter zusammengestellt wird. Ferner soll sich die Bundesregierung bei den Ländern dafür einsetzen, dass diese mit entsprechenden qualitätsgeprüften Online-Anbietern Rahmenverträge abschließen, aus denen die Schulen unkompliziert die besten Angebote für sich auswählen können. Im Bedarfsfall soll mit den Ländern vereinbart werden, dass der Bund die Länder beim Erwerb von Lizenzen dieser Anbieter auch finanziell unterstützt und im Zusammenwirken mit qualitätsgeprüften Online-Anbietern und den Ländern umfassende Angebote für Lehrerweiterbildung, zum Beispiel in sogenannten Webinaren entwickelt und rasch zur Verfügung stellt. So sollen insbesondere auch bisher technikferne Lehrerinnen und Lehrer die digitalen Angebote schnellstmöglich nutzen und bedienen können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 352 vom 01.04.2020

Aus ganz Deutschland melden Pflegeeinrichtungen einen eklatanten Mangel an Schutzkleidung. Schutzkleidung ist dringend notwendig zum Schutz der Mitarbeitenden und derjenigen, die gepflegt werden. Sie sind besonders verletzlich.

Wenn der Bedarf an Schutzkleidung nicht schnell gedeckt wird, drohen Schließungen ambulanter Dienste und Menschen bleiben zu Hause unversorgt. Betroffen sind aber nicht nur Pflegeeinrichtungen und –dienste. Auch Einrichtungen und Dienste, die Menschen mit Behinderungen betreuen, Rehabilitationseinrichtungen oder Einrichtungen der Suchthilfe, die z. B. im Rahmen der Substitutionstherapie Medikamente verabreichen müssen, haben vielerorts nicht mehr ausreichend Schutzkleidung. Wird diesem Mangel nicht schnell abgeholfen, droht diesen Einrichtungen die Schließung – mit dramatischen Folgen für deren Klient*innen.

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, erklärt dazu: „Wir fordern die Bunderegierung zum sofortigen Handeln auf: Es muss Material besorgt und von öffentlichen Stellen verteilt werden. Die Produktion muss gefördert und angekurbelt werden. Und wir brauchen für den Notfall gesicherte Handlungsempfehlungen von einer fachlich berufenen Stelle zum sachgerechten Mehrfachgebrauch von Einwegartikeln sowie zur Verwendung und Aufbereitung von Mehrwegmaterial! Wir dürfen die Mitarbeitenden in dieser Situation nicht alleine lassen und sie vor die Wahl stellen, Menschen nicht zu versorgen oder sich selbst in Gefahr zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.03.2020

Die Arbeiterwohlfahrt fordert mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur in Deutschland. Diese sei in der Krise massiv gefährdet und müsse im Interesse der ganzen Gesellschaft geschützt werden. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt:

„Die Freie Wohlfahrtspflege garantiert hierzulande einen funktionierenden Sozialstaat. Sie betreibt vom Pflegeheim über die Beratungsstelle bis zur Kita Einrichtungen, die das Zusammenleben in unserer Gesellschaft überhaupt erst ermöglichen. Sie unterstützt und versorgt Hilfsbedürftige und bietet menschliche Zuwendung. Kurz: Sie sichert einen wichtigen Teil der Daseinsfürsorge, der nicht pausieren kann. In der derzeitigen Krise steht sie vor gewaltigen Herausforderungen: Sie soll die steigenden Bedarfe an ihren Diensten zuverlässig erfüllen, gerät aber durch den Wegfall von Einnahmen und Förderungen bereits jetzt an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Als gemeinnützige Anbieter dürfen diese Träger praktisch keine Rücklagen bilden. Deshalb können die Ausfälle sehr schnell in Insolvenzen münden“, warnt Stadler.

Die Auswirkungen für den gesamten sozialen Sektor sind massiv: Ambulante Pflegedienste müssen den Dienst einstellen, weil die Schutzkleidung fehlt. Reha-, Kur- und Erholungseinrichtungen fürchten um ihre Existenz, weil sie den Betrieb einstellen müssen. Inklusionsbetriebe beispielsweise in der Gastronomie stehen vor dem Aus, weil sie keine Aufträge mehr erhalten. Absagen von Maßnahmen und Aktivitäten häufen sich (z.B. Schließungen durch das Gesundheitsamt, Ausbleiben von Teilnehmenden, Erkrankungen von Mitarbeitenden und Verantwortlichen).

Auch das Ehrenamt und die Freiwilligendienste sind stark betroffen. Zwar entwickeln sich überall neue ehrenamtliche Initiativen, die häufig digital gestützt sind. Aber derzeit kommt es zu Freistellungen von Freiwilligen und Ehrenamtlichen wegen Einrichtungsschließungen. Durch die Absage von Freiwilligenseminaren, Fortbildungen und Veranstaltungen entstehen den Trägern hohe Stornokosten und Ausfallgebühren. Bund, Länder und Kommunen werden aufgefordert, hier im Rahmen ihrer Förderzuständigkeit entsprechende Kosten zu übernehmen und das bürgerschaftliche Engagement unbürokratisch zu unterstützen.

Auf Einrichtungen und Dienste der Kinder und Jugendhilfe kommen zudem enorme zusätzliche Belastungen zu, die sich aus der aktuellen Situation ergeben. Kitas und Kindertagespflegestellen fehlen die Einnahmen aus Elternbeiträgen, bereits jetzt häufig bestehende Betreuungsengpässe werden sich verschärfen. Die Einrichtungen müssen aber nach der Krise in der Lage sein, nahtlos wieder ihre Arbeit aufzunehmen. Einzelfallfinanzierte ambulante und teilstationäre Leistungen der Jugendhilfe brechen weg, Heime stehen durch die massiv erhöhten 24/7-Betreuungspflichten vor Herausforderungen, auf die sie personell in keiner Weise vorbereitet sind, geschweige denn auf krankheitsbedingte Isolierungsmaßnahmen. Das gilt auch für Frauenhäuser. Familienbildungsstätten und Familienferienstätten sind existentiell durch ausfallende Kurse und Maßnahmen bedroht. Ähnliches gilt für Wohnangebote für behinderte Menschen, weil deren Bewohner tagsüber nicht mehr ihren Tätigkeiten in den Werkstätten nachgehen können.

Die Arbeiterwohlfahrt fordert deshalb Maßnahmen zum Erhalt der Sozialwirtschaft.

Stadler appelliert: „Die Politik muss jetzt schnell gemeinsam mit den betroffenen Verbänden Maßnahmen ergreifen, die ihre Arbeitsfähigkeit in der aktuellen Krise sichern und erhalten. Die Sozialwirtschaft braucht staatliche Hilfe – umgehend. Dazu gehört eine klare Erklärung der Bundes- und Landesbehörden, dass zugesagte Förderungen beibehalten werden, auch wenn derzeit keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden können. Es braucht darüber hinaus zur zusätzlichen Absicherung rasche, unbürokratische finanzielle Unterstützung, die den Ausfall von Leistungsentgelten und erhöhte Ausgaben kompensiert.

Der Bedarf nach den Leistungen der Wohlfahrt wird wachsen. Die Menschen brauchen jetzt – und wenn wir die Krise rund um COVID-19 gemeinsam überstanden haben – verlässliche Anlaufstellen im Land, an die sie sich wenden können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.03.2020

Der neuartige Corona-Virus Covid-19 ist vor Wochen in Deutschland angekommen. Die AWO begrüßt die von der Bundesregierung und den Ländern bisher getroffenen Maßnahmen und kontinuierliche Kommunikation. Der AWO Bundesverband mahnt aber mehr Aufmerksamkeit für Barrieren an, so Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

„Jeder Mensch ist in dieser Zeit auf laufende Informationen und Hinweise angewiesen. Diese klären auf und geben den Menschen damit Sicherheit im Alltag. Zudem beugen sie dem Entstehen von Angst und Panik vor. Deshalb macht die AWO darauf aufmerksam, dass bestehende Barrieren in der politischen und behördlichen Notfall-Kommunikationen kaum beachtet werden. Das verunsichert viele Menschen in Deutschland“, stellt Döcker fest. „Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die auf Leichte Sprache, einfache Sprache oder Gebärdensprache angewiesen sind, sind derzeit von allgemeinen, aber insbesondere tagesaktuellen Informationen und Handlungsempfehlungen abgeschnitten. Auch Menschen, deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend sind, sind angewiesen auf einfache und verständliche Informationen.“ Um dieser globalen Krise lokal effektiv präventiv zu begegnen, müssen alle Menschen mit ausreichenden und notwendigen Informationen versorgt werden. Wir dürfen niemanden vergessen“, mahnt Brigitte Döcker.

Die AWO fordert daher, dass ab sofort Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit in allen öffentlich-rechtlichen Kommunikationsformaten zu beachten ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.03.2020

Bund, Länder und Kommunen verstärken täglich ihre Maßnahmen, um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verlangsamen. Dennoch erkranken derzeit immer mehr Menschen. In dieser Situation erklärt Wolfgang Stadler, Bundesvorstandsvorsitzender der AWO:

„Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor ungeahnte Herausforderungen. Es zeigt sich: nur eine solidarische Gesellschaft kann eine solche Krise meistern. Wir beobachten bisher einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele Menschen sind bemüht, zu helfen. Wir rufen dazu auf, vor allem diejenigen zu unterstützen, die in Quarantäne sind, und die Hilfen in der unmittelbaren Nachbarschaft zu stärken. Die Menschen sollten kleine Hilfe-Tandems bilden, statt vielen zu helfen, damit sie nicht im Ernstfall selbst unbeabsichtigt zur Verbreitung des Virus beitragen.“

Der Verband bestärkte außerdem die Aufrufe, soziale Kontakte möglichst zu reduzieren: „Es geht nicht darum, ob man selbst Angst vor einer Infektion hat oder nicht, sondern dass man mit Verhalten, das zur Ausbreitung des Virus beiträgt, auch die Verantwortung trägt für hunderte bis tausende Menschen, die schwer erkranken werden und ggf. nicht mehr ausreichend versorgt werden können. Infektionsschutz ist keine Frage von Angst, sondern von Solidarität!“

Stadler betonte, es brauche jetzt vor allem zweierlei: Solidarität und Besonnenheit, um diejenigen zu entlasten, die erkrankt oder in Berufen tätig seien, die nicht entbehrlich sind.

„In dieser schwierigen Zeit sind es Menschen in der Pflege, im Einzelhandel und der Kinderbetreuung, die unsere Gesellschaft zusammenhalten“, so Stadler, „Sie bringen sich selbst in Gefahr, um uns allen einen Dienst zu erweisen. Dafür sagen wir Danke. Am Ende der Pandemie müssen wir uns daran erinnern, wer als „systemrelevant“ gilt – und diese Berufe endlich angemessen honorieren.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.03.2020

Anlässlich des Tags der älteren Generation am 1. April fordert die BAGSO die Politik auf, bei der Bekämpfung der Folgen der Corona-Epidemie die Anstrengungen zum Schutz älterer Menschen zu Hause, in der ambulanten Pflege und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken. Die bekannt gewordenen Infektionsfälle mit vielen Todesfällen in Pflegeheimen zeigen, dass auch die Altenpflege nur unzureichend auf die Epidemie vorbereitet ist. Die derzeitige Ausnahmesituation stellt die Gesellschaft vor Fragen von hoher ethischer Relevanz. Dies betrifft den Umgang mit begrenzten Ressourcen wie Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten ebenso wie die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte in Pflegeheimen.

Überall wo Menschen pflegerisch versorgt werden, braucht es dringend und in ausreichendem Umfang Atemschutzmasken und Schutzkleidung. In der häuslichen Pflege geht es zudem um die Sicherstellung der Versorgung. Für osteuropäische Pflegekräfte müssen in bilateralen Gesprächen Lösungen gefunden werden, die ihnen Reisefreiheit garantieren. Pflegende Angehörige müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden.

Die BAGSO hält es für richtig und wichtig, dass die in Deutschland erst vor einer Woche in Kraft getretenen Regelungen zur Einschränkung physischer Kontakte bis auf Weiteres unverändert gelten. Ein besonderes Augenmerk muss aber auf die Situation allein lebender älterer Menschen sowie auf die Situation in Alten- und Pflegeheimen gelegt werden. Für allein lebende Menschen braucht es überall lokale „Anrufstationen“ und die Betroffenen müssen davon erfahren. Die Einschränkungen persönlicher Kontakte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und mit ihren Angehörigen bergen selbst gesundheitliche Risiken und müssen so bald wie möglich durch mildere Maßnahmen wie besondere Hygienevorkehrungen ersetzt werden.

Stellungnahme "Menschen in der Pflege nicht allein lassen!"

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 31.03.2020

Die Präsidenten der Caritas und Diakonie haben heute gemeinsam die enormen Herausforderungen unterstrichen, vor denen die Träger der sozialen Infrastruktur in Deutschland angesichts der aktuellen Coronakrise jetzt stehen. Auf der einen Seite sollen soziale Kontakte so weit wie möglich reduziert werden, gleichzeitig sollen Caritas und Diakonie ihrem Auftrag und Selbstverständnis gemäß "nah bei den Nächsten" sein. Das ähnelt der Quadratur des Kreises. Die Träger und Einrichtungen der Caritas und der Diakonie suchen auf allen Ebenen kreativ nach Lösungen, um die Arbeit aufrecht zu erhalten. In Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe, in der Wohnungslosen- und in der Behindertenarbeit – überall sind Mitarbeitende bereit, täglich trotz der Infektionsgefahr ihre Arbeit zu tun. Gleichzeitig bringen die Refinanzierungsbedingungen in der sozialen Arbeit und im Gesundheits- und Pflegebereich nicht wenige Dienste jetzt schon an den Rand einer Insolvenz.

Caritas und Diakonie fordern deshalb gemeinsam, dass die Hilfsmaßnahmen, die die Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beschließt, die soziale Arbeit der gemeinnützigen Träger berücksichtigen, damit diese weiterhin hilfsbedürftigen Menschen versorgen und begleiten können – jetzt und auch nach der Krise.

Dienste brauchen ausreichende wirtschaftliche Sicherheit

"Um unsere Arbeit für die Menschen, die auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind, als Einrichtungen der sozialen Infrastruktur leisten zu können, und das auch über die aktuelle Krise hinaus, brauchen wir ein ausreichendes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit für unsere Dienste und Einrichtungen", so Caritas- Präsident Peter Neher. "Dies ist aktuell und trotz vieler richtiger und wichtiger Schritte seitens der Politik noch nicht in ausreichendem Maße gegeben."

Aktuell sind viele Augen besonders auf die Einrichtungen des Gesundheitswesens und der stationären Altenpflege gerichtet. Das Netz sozialer Dienste, das die Wohlfahrtspflege vorhält, geht aber weit darüber hinaus. Betroffen sind zum Beispiel in vielen Bundesländern Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, auch Beratungsstellen und Weiterbildungsakademien.

Ambulante Dienste – nicht nur in der Pflege – können aufgrund fehlender Schutzausrüstung ihre Leistungen nicht mehr erbringen; auch Reha-, Kur- und Erholungseinrichtungen müssen ihren Betrieb reduzieren oder gar einstellen. Die Liste ließe sich ergänzen.

Große Verantwortung der Wohlfahrtspflege

"Der sozialen Wohlfahrt in Deutschland droht wegen der Corona-Krise ein schwerer struktureller Schaden, den wir unbedingt vermeiden müssen. Die für das Funktionieren unseres Sozialsystems relevanten Einrichtungen von den Beratungsstellen bis zu den Kitas müssen deshalb mit unter den Rettungsschirm genommen werden. Dazu muss die Politik im Gespräch mit den Wohlfahrtsverbänden jetzt wirkungsvolle Instrumente entwickeln und diese schnell umsetzen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Beide Präsidenten appellieren deshalb: "Mehr denn je brauchen jetzt viele Menschen unsere Hilfe. Die Wohlfahrtspflege ist sich dieser Verantwortung bewusst und erwartet das gleiche von der Politik, die bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen darauf achten muss, die Arbeitsfähigkeit des Sozialwesens zu erhalten. Wir wollen und werden in unseren Einrichtungen alles dafür tun, dass wir diese Herausforderung gemeinsam so meistern, dass auch die besonders Schutzbedürftigen keinen Schaden nehmen."

Wichtig ist in dieser Zeit auch, die Notbetreuung der Kinder für all unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den sozialen Diensten unbürokratisch und unabhängig vom Beruf des Partners oder der Partnerin möglich zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.03.2020

Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt, die Diakonie Bayern und weitere kirchliche wie gewerkschaftliche Akteur*innen haben eine Online-Petition für eine 100-€-Soforthilfe für Arme wegen der Corona-Krise gestartet.

Die Petition ist hier zu finden: Petition 100 Euro

Die fachlichen Hintergründe dieser Petition werden im folgenden Podcast näher erläutert: https://www.diakonie-bayern.de/medien-publikationen-downloads/mika-der-podcast.html

Wir freuen uns über aktive Unterstützung, eine weite Verbreitung und viele Unterschriften!

Informationsangebote der Diakonie zur Corona-Krise finden Sie hier: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.04.2020

Wir alle befinden uns momentan im beruflichen und familiären Ausnahmezustand. Jede und jeder sieht sich konfrontiert mit den unterschiedlichsten Herausforderungen.

Ganz nach dem Motto „Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen“ sind innerhalb kürzester Zeit tolle Ideen und Projekte entstanden, von denen sich Fachkräfte und Familien inspirieren lassen können. Ab sofort sammeln wir Empfehlungen und kreative Fundstücke und stellen diese auf unserer Website zur Verfügung:

>>> https://www.eaf-bund.de/de/informationen/coronavirus_und_familienalltag

Wir rufen hiermit auf, die Sammlung zahlreich zu teilen. Besondere Fundstücke werden wir auch bei Facebook teilen und sind dankbar für jede Unterstützung (in Form von Teilen und/oder Likes).

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 24.03.2020

Angesichts der Corona-Pandemie fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband sofortige und umfassende Finanzhilfen für gemeinnützige Einrichtungen und Anbieter sozialer Dienstleistungen. Der Verband warnt davor, dass in relativ kurzer Zeit eine Welle von Insolvenzen den gemeinnützigen Sektor erfassen könnte, wenn nicht frühzeitig staatliche Hilfen gewährt werden.

Der Verband weist darauf hin, dass gemeinnützige Träger anders als kommerzielle Anbieter kaum Risikorücklagen bilden dürfen. „Alles, was hereinkommt, muss auch wieder für den guten Zweck ausgegeben werden. Auf möglicherweise längere Schließungen oder Ausfallzeiten können gemeinnützige Einrichtungen strukturell nicht vorbereitet sein. Kredite sind daher in vielen Fällen kein geeignetes Instrument zur Unterstützung, da sie letztlich zu einer Überschuldung und damit ebenfalls zum Konkurs der Einrichtungen führen können“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Betroffen sei das gesamte Spektrum sozialer Arbeit: Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die nicht mehr arbeiten dürfen, Kindergärten, die geschlossen bleiben, Beratungsstellen aller Art, Rehabilitationseinrichtungen wie etwa Kur- und Erholungseinrichtungen bis hin zu Jugendzentren, Altenclubs, Begegnungsstätten und sogar Pflegeeinrichtungen.

Der Paritätische fordert, dass grundsätzlich die öffentliche Finanzierung für die Einrichtungen und Dienste in den nächsten Wochen weiterlaufen muss, unabhängig von Ausfällen oder temporären Schließungen. „Wenn jetzt nicht gegengesteuert wird, wird gewachsene soziale Infrastruktur zerstört. Dann könnte in einem Monat vielleicht der Coronavirus weg sein, aber mit ihm gleich auch der Kindergarten oder die Behinderteneinrichtung“, warnt Schneider. Es gehe um die Aufrechterhaltung der sozialen Daseinsvorsorge. „Wir brauchen jetzt mutige und wirksame politische Entscheidungen im Bund und in den Ländern.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.03.2020

Kita- und Schulschließungen in der Coronakrise sind für Alleinerziehende existenzbedrohend. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert deshalb in einer Petition schnelle Maßnahmen von der Politik, von denen auch berufstätige Alleinerziehende profitieren.

„Keine Kinderbetreuung zu haben, ist für Alleinerziehende ein Notfall", erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Auch die Großeltern fallen in der Regel aus, da sie zu den Risikogruppengehören. Anders als Paarfamilien können Alleinerziehende nicht zuzweit jonglieren, um fehlende Betreuung auszugleichen. Niemand weiß, wie lange diese Ausnahmesituation anhält – Urlaub zu nehmen ist deshalb keine Lösung. Dieser ist sowieso schon kürzer als die regulären Ferien der Kinder. So manche Alleinerziehende treibt nicht nur die Sorge um die Gesundheit um, sondern auch Existenzängste. Denn für unbezahlte Freistellungen fehlt vielen der Sparstrumpf."

Alleinerziehende brauchen deshalb schnell Gewissheit darüber, wie sie ihre Betreuungsprobleme kurz- und mittelfristig in der gegenwärtigen Situation lösen können.    

„Wir fordern, die Notfallbetreuungen für Alleinerziehende unabhängig von ihrem Beruf zu öffnen", so Jaspers. „Arbeitgeber rufen wir dazu auf, Alleinerziehende bezahlt frei zu stellen, wenn es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt. Wir regen hierfür staatliche Hilfen für kleine Betriebe an verbunden mit der Verpflichtung, Eltern in Not durch bezahlte Freistellungen zu helfen."

Die Petition des VAMV-Bundesverbandes kann unter diesem Link gezeichnet werden: https://weact.campact.de/petitions/berufstatigealleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 18.03.2020

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag gegen Rassismus

Anlässlich des Welttags gegen Rassismus am 21. März erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Das Institut begrüßt die Einsetzung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Die hochrangige Zusammensetzung des Gremiums unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin ist ein außerordentlich wichtiges Zeichen für die von Rassismus betroffenen Menschen in Deutschland.

Nach den rassistischen und antisemitischen Anschlägen in Halle und Hanau und nach der Aufdeckung rechtsextremer und rechtsterroristischer Gruppierungen und Netzwerke, in die auch Beamte aus Sicherheitsbehörden involviert sind, stellen Betroffene von Rassismus und Antisemitismus zu Recht mit hoher Dringlichkeit die Frage, ob sie in Deutschland ausreichend vor Gewalt, Übergriffen und Hetze geschützt werden.

Der Kabinettsausschuss sollte jetzt einen flächendeckenden Struktur- und Mentalitätswandel in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie in der Justiz initiieren. Behörden sollten zur Transparenz und zur Reflektion der eigenen Praxis unter Einbeziehung der Perspektive betroffener Menschen verpflichtet werden.

Die Regierungen von Bund und Ländern sollten rasch Maßnahmen ergreifen, die die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, Bedrohungslagen durch rassistische und rechtsextreme Gewalt angemessen einzuschätzen. Rassistische, antisemitische und rechtsextreme Taten müssen konsequent ermittelt und verfolgt werden. Nur so können Menschen, die von Rassismus betroffen sind, das Vertrauen in Polizei und Justiz zurückgewinnen.

Zudem sollte ein Monitoring etabliert werden, das heißt, ein Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus und zur Prävention. Der Sachverstand wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen und Selbstorganisationen, insbesondere die Expertise der von Rassismus betroffenen Menschen, ist hierbei unabdingbar und sollte systematisch einbezogen werden.

Über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und zum Schutz der Betroffenen und die Forderungen der migrantischen Organisationen und Selbstorganisationen der von Rassismus betroffenen Menschen braucht es eine eingehende politische Debatte. Und es braucht die dauerhafte und wirkungsvolle Einbeziehung ihrer Vertretungen in Beratungs- und Entscheidungsgremien.

Der Ausgangspunkt aller politischen Maßnahmen gegen rassistische, antisemitische und rechtsextreme Gewalt muss Solidarität mit den betroffenen Menschen und ein klares Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft sein."

Weitere Informationen

Stellungnahme (19. März 2020): Nach den Morden in Hanau. Menschenrechtliche Verpflichtungen zum Schutz vor und zur effektiven Strafverfolgung von rassistischer und rechtsextremer Gewalt umsetzen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 20.03.2020

Am heutigen Internationalen Tag gegen Rassismus mahnt die Arbeiterwohlfahrt, rechte Hetze und Gewalt deutlich zu ächten. Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt dazu:

„Auch wenn es sich surreal anfühlt: Der grauenhafte rechtsterroristische Anschlag in Hanau ist erst einen Monat her. Solidarität mit Betroffenen und klare Ächtung rechter Hetze sind immer noch zwingend nötig, um unsere vielfältige, offene Gesellschaft und alle Menschen in ihr zu schützen. Zwar können wir im Moment nicht alle zusammen im öffentlichen Raum ein Zeichen für Vielfalt und gegen Rassismus setzen – aber online ist das möglich!"

Zum Schutz der Bevölkerung hat der AWO Bundesverband alle geplanten Veranstaltungen von „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt“ abgesagt. Er ruft stattdessen dazu auf, Solidarität zu zeigen, ohne die wichtige soziale Distanz zu unterschreiten: Online mit Fotos und Statements unterstützt er unter dem Motto #AwoGegenRassismus das ad-hoc-Bündnis #ZusammenGegenRassismus.

„Für die Menschen, denen Rassismus entgegenschlägt, ist ereine massive existenzielle Bedrohung und erweckt Angst und Schrecken. Dem muss unsere gesamte Gesellschaft entgegentreten. Rassistische Einstellungen, Gewalt und Hetze sind mit demokratischen Grundwerten wie Toleranz und Achtung der Menschenwürde unvereinbar, aber zunehmend Alltag. Das zeigte sich auf erschütternde Art in den rechtsterroristischen Anschlägen in Hanau und Halle. Es beginnt aber schon viel früher bei rassistischer Diskriminierung im täglichen Leben. Die Versuche der Hetzer am rechten Rand, Gewalt und Ausgrenzung gegen bestimmte Menschengruppen zu normalisieren, dürfen auf keinen Fall unwidersprochen bleiben – ob im Bundestag, in der Stammkneipe oder im Netz.“

Die Arbeiterwohlfahrt schult deshalb Mitarbeitende und Ehrenamtliche im Umgang mit Rechtspopulismus und -extremismus. So hat der Bundesverband unter Anderem eine Handreichung für die Soziale Arbeit erarbeitet und bietet Trainings an, bei deren Entwicklung durch die Ludwig-Maximilians-Universität München die AWO mitgewirkt hat.

AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt!

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 16. März bis 29. März 2020 gegen Rassismus. Diesjähriges Motto ist „Gesicht zeigen – Stimme erheben“.

Alle Informationen und Materialien zur Kampagne

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.03.2020

Weltweit werden Menschen diskriminiert wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Kultur oder Religion. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind noch immer ein drängendes Problem. Daran erinnert der 21. März als "Internationaler Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung".

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Nicht erst nach den rechtsterroristischen Anschlägen in Halle und Hanau und bei der derzeitigen unerträglichen humanitären Situation an den europäischen Außengrenzen muss unsere Botschaft sein: Keinen Millimeter dem Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit. Bei allen öffentlichen Debatten, ob im deutschen Bundestag oder den Landesparlamenten, bei jeglichen Veranstaltungen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft dürfen wir keine Form von Verächtlichmachen oder Verunglimpfung der Demokratie und Menschlichkeit tolerieren. Wer Hass auf andere schürt, der muss auf Unverständnis aller anderen treffen in einem Land wie Deutschland, in dem ein Viertel der Menschen einen Migrationshintergrund haben. Auch im Internet darf es keine rechtsfreien Räume geben, wo Menschenrechte missachtet werden.

Die Diakonie setzt sich mit zahlreichen Projekten, engagierten Mitarbeitenden und Freiwilligen täglich für eine offene, vielfältige und solidarische Gesellschaft ein. Rassismus und Hass dürfen nicht unwidersprochen bleiben. Daher qualifizieren wir Mitarbeitende und freiwillig Engagierte, damit sie selbstbewusst gegen Rassismus und für eine Gesellschaft in Vielfalt eintreten können.“

Als Kompetenzstelle zum Umgang mit Rechtspopulismus und zur Förderung einer vielfältigen Gesellschaft bietet die Diakonie Deutschland Beratung und Qualifizierung für ihre Mitgliedstrukturen und erarbeitet didaktische Materialien. In den Projekten im Zentrum Engagement, Demokratie und Zivilgesellschaft wurden seit 2018 In-House-Seminaren rund 300 Leitungskräfte geschult, 35 Fachkräfte der sozialen Arbeit als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren qualifiziert sowie bei zahlreichen Vorträgen und Fachtagungen mehr als 2.000 Interessierte erreicht.

Mehr Informationen zu unserem Modellprojekt gegen Rechtspopulismus

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.03.2020

Am 21. März wird weltweit der Opfer rassistischer Gewalt gedacht und gegen jede Form rassistischer Diskriminierung protestiert und mobilisiert. 1966 wurde dieser Tag von den Vereinten Nationen als „Internationaler Tag gegen Rassismus“ ausgerufen.

Auch wenn die Herausforderungen durch Covid-19 gerade die Aufmerksamkeit beanspruchen: Am 21. März sollte dennoch an die gemeinsame Verantwortung Aller, die Menschenrechte zu schützen, erinnert werden. "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Das gilt besonders in Zeiten von Krisen.

So werden zurzeit als „asiatisch“ gelesene Menschen ausgegrenzt, durften in einige Länder nicht einreisen, auch wenn sie nie in China gelebt haben. Studierende wurden nicht zu Prüfungen zugelassen. Rassismus wirkt auf allen gesellschaftlichen Ebenen und basiert auf einer Praxis der Ungleichheit. Rassismus zeigt sich in verletzenden Bemerkungen und damit in der Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, denen bestimmte Merkmale zugeschrieben werden. Diese Praxis der Ungleichheit ist die Grundlage der Zunahme rassistischer Sprache im öffentlichen Raum, derer sich nationalistische Populisten und Akteur*innen der neuen Rechten seit einigen Jahren völlig ungeniert und offen bedienen, und ebenso die Grundlage der Zunahme rassistischer Gewalttaten. Hanau kam nicht von ungefähr. Rassismus ist ein strukturelles Problem.

Rassistische Diskriminierungsmerkmale sind variabel und können sich auf Aussehen, Herkunft, Kultur, Religion oder andere soziale Kategorien beziehen. Die Absicht dahinter ist immer Ausgrenzung und diese Praxis der Ungleichheit betrifft die ganze Gesellschaft. Denn welches zufällige Merkmal zu Diskriminierung und Ausgrenzung führt ist jederzeit veränderbar. Und es kann jede*n treffen. Rassismus geht uns alle an.

Dieser Gedanke muss immer handlungsleitend sein, denn er kann in Krisenzeiten unter Druck geraten. Fangen wir an, unsere diverse Gesellschaft inklusiv für Alle zu denken und zu gestalten. Politik muss dafür die Rahmenbedingungen schaffen und zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.03.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

„Obwohl die Zahlen der Elterngeldempfänger steigen, gibt es immer noch Stellschrauben, an denen gedreht werden kann, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzubringen. Wir brauchen endlich ein Elterngeld, das es auch für Männer normal macht, längere Zeit aus dem Beruf auszusteigen, denn sie beziehen durchschnittlich nur 2,9 Monate Elterngeld”, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen zum Elterngeld. Werner weiter:

„Daher fordern wir jeweils zwölf Monate Elterngeld für beide Elternteile, die nicht auf den anderen Elternteil übertragbar sind. Für Alleinerziehende entsprechend 24 Monate. Darüber hinaus muss das Elterngeld für Familien mit geringen oder ohne Einkommen erhöht werden. Der Mindestbetrag wurde seit 2007 nicht mehr angehoben.”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 19.03.2020

Ob die Bundesregierung plant, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der einen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorsieht, will die FDP-Fraktion wissen. Hintergrund ihrer Kleinen Anfrage (19/18069) ist, dass die Bundesregierung im August 2016 einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses vorgelegt hat (18/10343), der aber keinen Auskunftsanspruch zu Gunsten eines Scheinvaters enthielt. Diesen Umstand hätten bereits die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf der Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2019 für äußerst unbefriedigend gehalten und eine entsprechende Änderung angemahnt. Die Abgeordneten fragen, warum der Gesetzentwurf nicht in den Bundestag eingebracht wurde, wie ein Auskunftsanspruch ausgestaltet werden soll, der das Persönlichkeitsrecht der Mutter wahrt, und inwieweit der Gesetzentwurf bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 472/14) als Grundlage dienen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.343 vom 30.03.2020

Die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/17653). Unter anderem wird danach gefragt, welche fiskalischen Auswirkungen aufgrund der im Jahr 2019 geschaffenen Möglichkeit zur rückwirkenden gemeinsamen Veranlagung gleichgeschlechtlicher Ehepaare entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 316 vom 23.03.2020

ForscherInnen des DIW Berlin untersuchen Unterschiede in der Kita-Nutzung unter Dreijähriger und deren Gründe nach Bildungsgrad der Mutter und Migrationshintergrund beider Eltern – Kinder von Müttern ohne Abitur oder mit Migrationshintergrund beider Eltern gehen seltener zur Kita – Gute-KiTa-Gesetz will Teilhabe im Kita-Bereich verbessern – Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze hilft, aber auch zielgruppenspezifische Maßnahmen wie geringere Kosten und mehrsprachige ErzieherInnen sind wichtig

Seit einigen Jahren nimmt der Anteil von Kindern unter drei Jahren in Kitas beständig zu. Wird näher betrachtet, wer die Kita-Plätze in Anspruch nimmt, zeigen sich erhebliche Unterschiede: Kinder von Müttern ohne Abitur besuchen seltener eine Kita als diejenigen, die eine Mutter mit höherem Bildungsgrad haben. Das gleiche gilt für unter Dreijährige mit Migrationshintergrund beider Eltern. Sie werden seltener in einer Kindertagesstätte betreut als Kinder, von denen höchstens ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat.

Kinder aus unterrepräsentierten Gruppen sollten mehr von früher Bildung in Kitas profitieren

Ein Ziel des im vergangenen Jahr von der Bundesregierung verabschiedeten Gute-KiTa-Gesetzes ist, die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen in der Kindertagesbetreuung zu verbessern, um so die frühkindliche Bildung zu fördern. Ob diese Strategie aufgeht, kann unter anderem anhand der unterschiedlichen Kita-Nutzungsquoten von Kindern unter drei Jahren nach Bildung der Mutter und Migrationshintergrund der Eltern abgelesen werden.

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beleuchtet eben diese Unterschiede der Kita-Nutzung bei unter Dreijährigen (U3) und die Gründe dafür. Die DIW-ÖkonomInnen C. Katharina Spieß, Jonas Jessen und Sevrin Waights analysieren, wie insbesondere Kinder aus bislang unterrepräsentierten Gruppen mehr von früher Betreuung und Bildung in Kitas profitieren könnten. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Schaffung weiterer Kita-Plätze zwar Abhilfe schaffen würde, aber noch weitere zielgerichtete Maßnahmen notwendig sind. Die Untersuchung basiert auf der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) der Jahre 2012 bis 2016.

„Die Kita-Nutzung von Kindern im ersten Lebensjahr ist bei allen untersuchten Gruppen in etwa gleich gering“, sagt Studienautor Jessen. „Wenn ab dem zweiten Lebensjahr mehr Kinder in Kitas gehen, ändert sich dies fundamental: In den Kitas sind Kinder mit höher gebildeten Müttern über- und Kinder, deren Eltern beide einen Migrationshintergrund haben, unterrepräsentiert.“ So unterscheidet sich die Kita-Nutzungsquote nach dem Bildungsabschluss der Mutter über die Jahre um durchschnittlich 14 Prozentpunkte. 38 Prozent der Kinder von Müttern mit Abitur besuchen eine Kita, in der anderen Gruppe sind es lediglich 24 Prozent. Bei Kindern mit Migrationshintergrund beider Eltern und ihrer Vergleichsgruppe beträgt der Abstand im Mittel der Jahre zwölf Prozentpunkte.

Eine Ursache für die Nutzungsunterschiede ist, dass Mütter ohne Abitur seltener eine Kita-Betreuung wünschen als ihre Vergleichsgruppen. Bemerkenswert ist, dass sich Eltern mit Migrationshintergrund im gleichen Maß wie andere Eltern eine Betreuung in einer Kita wünschen. Eltern, die beide einen Migrationshintergrund haben und deren Kinder noch keine Kita nutzen, erhoffen sich einfachere Anmeldeformalitäten. Eine zu große Entfernung zur Einrichtung hält zudem einige von ihnen von einer Kita-Betreuung ab. Sie würden sich insbesondere auch mehrsprachige ErzieherInnen und mehr Rücksicht auf Kultur und Religion wünschen.

Wenn regional nicht ausreichend Kita-Plätze vorhanden sind, haben der Untersuchung zufolge oft Mütter mit einem niedrigeren Schulabschluss das Nachsehen: Konkurrieren sie mit Müttern mit Abitur um einen Kita-Platz, gehen sie eher leer aus. Bei Kindern mit Migrationshintergrund scheint der Aspekt des Wettbewerbs um Betreuungsplätze zwar auch eine Rolle zu spielen, aber hier sind zudem andere Faktoren sehr wichtig.

Allein die Schaffung weiterer Kita-Plätze reicht nicht aus

Insgesamt legt die Studie nahe, dass nach wie vor gerade Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien mit geringerer Wahrscheinlichkeit eine Kita nutzen als beispielsweise diejenigen aus einem bildungsstärkeren Umfeld. Hier setzen die Empfehlungen der StudienautorInnen an: So sollten nicht nur generell mehr Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden. Wichtig ist auch, mehr auf die Bedürfnisse der in Kitas unterrepräsentierten Gruppen einzugehen, um die Unterschiede in der Kita-Nutzung zu verringern.

„Ein weiterer Ausbau der Kita-Plätze für den U3-Bereich kann dabei helfen, Unterschiede zu verringern, aber es sind auch weitere zielgruppenspezifische Maßnahmen erforderlich“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Für Mütter ohne Abitur wären etwa Informationen über die Bedeutung der Kita-Betreuung denkbar. Auch bessere Betreuungszeiten, geringere Kosten für bestimmte Gruppen und eine leichtere Anmeldung könnten zu einer größeren Teilhabe ihrer Kinder führen. Darüber hinaus dürften mehrsprachige ErzieherInnen dafür sorgen, dass mehr Kinder mit einem Migrationshintergrund beider Eltern die Kindertagesbetreuung besuchen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 01.04.2020

Forscherinnen von DIW Berlin und Wirtschaftsuniversität Wien analysieren Befragungsdaten von Wiener Schülerinnen und Schülern – Befragte 12- bis 14-Jährige haben bereits ausgeprägte geschlechterstereotype Denkweisen in Bezug auf Technik, bei Mädchen gehen diese mit geringerem Interesse an Technik einher – Großes Potential, mehr Frauen für MINT-Berufe zu interessieren

Frauen sind in Berufen des MINT-Bereichs – also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien) zeigt, ist das Interesse an Technik und an einem Beruf in diesem Bereich schon unter 12- bis 14-jährigen Schülerinnen und Schülern äußerst unterschiedlich ausgeprägt. Und dies wiederum hat auch mit Geschlechterstereotypen zu tun. Wie die Analyse eines Berufsorientierungsworkshops zeigt, können geschlechterstereotype Denkweisen jedoch reduziert werden: Bereits nach einem halbtägigen Workshop, in dem die Schülerinnen und Schüler insbesondere mit weiblichen Rollenvorbildern, also im MINT-Bereich tätigen Frauen und Studentinnen, konfrontiert werden, zeigen sich entsprechende Effekte – und zwar noch mehrere Wochen nach der Befragung.

Die Studie basiert auf einer Befragung von rund 250 Schülerinnen und Schülern im Alter von 12 bis 14 Jahren an Wiener Schulen. Da die geschlechterspezifischen Unterschiede in Ausbildungswegen und Berufswünschen in Deutschland und Österreich eine ähnliche Größenordnung haben, können die Ergebnisse auf Deutschland übertragen werden. So ist beispielsweise speziell im MINT-Bereich der Frauenanteil unter den Studierenden mit rund einem Drittel in etwa vergleichbar.

Jungen interessieren sich deutlich häufiger für einen MINT-Beruf als Mädchen

In ihrer Untersuchung haben Julia Schmieder aus der Forschungsgruppe Gender Economics des DIW Berlin sowie Simone Häckl und Katharina Drescher von der WU Wien eine Reihe von Faktoren unter die Lupe genommen, die das Interesse an einem MINT-Beruf potentiell beeinflussen. Von den Befragten können sich 38 Prozent der Schüler sehr gut vorstellen, später einen technischen Beruf auszuüben. Unter den Schülerinnen sind es nur fünf Prozent. Eine Rolle spielt dabei, wie Jungen und Mädchen ihre eigenen MINT-Fähigkeiten einschätzen. Es zeigt sich, dass Schülerinnen diese vor allem in Relation zu anderen Fähigkeiten signifikant geringer einschätzen als Schüler. Ein über die Befragung hinausgehendes Experiment bestätigt, dass Mädchen ihre Leistung zudem tendenziell niedriger einschätzen, als sie in Wahrheit ist.

„Dass Mädchen ihre Leistungen unterschätzen, deutet auf ein geringeres Selbstvertrauen im Vergleich zu Jungen hin“, sagt Studienautorin Häckl. „Und das wiederum kann Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt mit erklären, wenn Frauen weniger Vertrauen in sich haben und deshalb beispielsweise den Wettbewerb mit Männern in gewissen Situationen meiden.“

Geschlechterstereotype Denkweisen sollten auch bei Eltern in Blick genommen werden

Geschlechterstereotype Denkweisen können dazu führen, dass Mädchen weniger mit MINT-Themen in Berührung kommen als Jungen. So zeigt sich beispielsweise, dass Schülerinnen in der Familie weitaus seltener mit technischen Themen konfrontiert werden als Jungen. Auf die Frage, ob ihre Eltern mit ihnen über Technik sprechen, antworteten 41 Prozent der Schüler und nur 21 Prozent der Schülerinnen, dass dies der Fall sei. Auch die Zustimmung zur Aussage „Jungen interessieren sich mehr für Technik als Mädchen“ von 52 Prozent unter Schülerinnen und 68 Prozent unter Schülern deutet auf Geschlechterstereotype hin. „Und diese vorhandenen geschlechterstereotypen Denkweisen gehen mit einem geringeren Interesse an Technik aufseiten der Mädchen einher“, erklärt Drescher.

Doch das Potential, stereotype Denkweisen zu ändern, scheint groß: Bereits ein halbtägiger von der Wirtschaftsagentur Wien veranstalteter Workshop, in dem Schülerinnen und Schüler mit insbesondere weiblichen Rollenvorbildern konfrontiert werden und an Erfindungen arbeiten, zeigt nachhaltige Effekte. Noch mehrere Wochen nach dem Workshop lag die Zustimmung zu geschlechterstereotypen Aussagen bei Jungen um 7,7 Prozent niedriger als vor dem Workshop. Bei Mädchen sank die Zustimmungsrate um immerhin 4,7 Prozent.

„Das Potential für Maßnahmen, die Mädchen für MINT-Berufe interessieren sollen, ist also groß“, so Schmieder. „Wenn man die Kürze des untersuchten Programms bedenkt, ist der Effekt umso bemerkenswerter – durch eine wiederholte Konfrontation der Schülerinnen und Schüler mit Rollenvorbildern könnte man also noch weitaus mehr bewirken. Dabei dürfen die Eltern jedoch nicht außen vorgelassen werden. Auch bei ihnen sollten geschlechterstereotype Denkweisen in den Blick genommen werden, damit sie diese gar nicht erst an ihre Kinder weitergeben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 25.03.2020

Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2019 Elterngeld erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 2,0% mehr Personen als im Jahr 2018. Während die Anzahl der Elterngeld beziehenden Frauen um 0,9% auf 1,41 Millionen zunahm, stieg die Zahl der Männer um 5,3% auf rund 456000.

32,5% der berechtigten Frauen und 13,3% der Männer wählen Elterngeld Plus

Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus immer stärker nachgefragt. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen). Insbesondere Frauen nutzen das Elterngeld Plus. Mit 32,5% entschied sich im Jahr 2019 fast jede dritte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges für Elterngeld Plus (2017: 25,9%; 2018: 30,1%), bei den Männern waren es 13,3% (2017: 11,2%; 2018: 12,6%). Die Spanne reichte bei den Frauen von 22,1% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 43,8% in Thüringen. Unter den Männern wurde das Elterngeld Plus besonders häufig in Berlin in Anspruch genommen (23,0%).

Geplante Bezugsdauer bei Frauen wesentlich länger als bei Männern

Die geplante Bezugsdauer bei Frauen, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von Elterngeld Plus betrug sie 19,9 Monate. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 2,9 Monaten bei ausschließlichem Basiselterngeld beziehungsweise mit durchschnittlich 8,6 Monaten bei Bezug von Elterngeld Plus vergleichsweise kurz.

Diese und weitere Ergebnisse für das Jahr 2019 sowie für das 4. Quartal 2019 sind abrufbar im Bereich "Eltern- und Kindergeld".

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist auch in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Hier stehen auch Daten zu beendeten Leistungsbezügen für im 3.Quartal 2017 geborene Kinder (Tabellen 22922-0002 ff.) inklusive der neuesten ermittelten Väterbeteiligungen auf Länderebene bereit (Tabelle 22922-0012).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 19.03.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Equal Pay Days erklärt der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler:

„Man könnte vielleicht denken, dass unsere Gesellschaft im Angesicht der Pandemie schwerwiegendere Probleme hat als die Ungleichbezahlung von Männern und Frauen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Lohnlücke entsteht auch dadurch, dass Frauen in Berufen arbeiten, die weniger hohe Gehälter mit sich bringen. In der Pflege, den Kindergärten, den Supermärkten, den Schulen – überall dort sind Frauen in der Überzahl. Wie kann es sein, dass ihr Beitrag systemrelevant ist, aber ihr Lohn zum Teil nicht einmal zum Leben reicht? Jetzt zeigt sich: Die – überwiegend- Männer in den Werkshallen bekommen Kurzarbeitergeld, die – vor allem – Frauen in den Pflegeheimen müssen ihren Job machen, trotz Angst vor Ansteckung. Denn ohne sie würde es nicht gehen.

Frauen machen Berufe, auf die wir nicht verzichten können. Jetzt in der Krise zeigt sich, wie sehr wir ihren Beitrag brauchen. Wir sollten ihnen jetzt mit Stolz und Respekt angesichts ihres Einsatzes begegnen. Der Wert ihrer Arbeit für die Gesellschaft und unseren Zusammenhalt muss sich endlich auch in der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen wiederspiegeln!

„Frauen“-Berufe müssen besser bezahlt und insgesamt aufgewertet werden. Wir brauchen existenzsichernde Mindestlöhne und eine Verbesserung des Familienlastenausgleichs im Steuer-, Sozial- und Familienrecht: u. a. durch Einführung einer neuen bedarfsdeckenden einheitlichen Geldleistung für alle Kinder. Das Ehegattensplitting sollte durch eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag ersetzt werden und eine stärkere Berücksichtigung von Betreuungs- und Pflegezeiten bei der Bemessung der Rente erfolgen.“

Zum Hintergrund:

Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, markiert der Equal Pay Day den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar eines Jahres für ihre Arbeit bezahlt werden. Dieser symbolisch markierte geschlechtsspezifische Entgeltunterschied beträgt laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 20 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt aufzeigt, sind rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt. Die Lohnlücke ist vielfach darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten Frauen häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen im Durchschnitt pro Stunde weniger. Ein weiter wesentlicher Grund für die fortbestehenden Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Arbeit in Familie und Haushalt – etwa für Kinderbetreuung und Pflege. Durch den deutlich geringeren Verdienst im Lebensverlauf sind Frauen in der Folge auch häufiger von Altersarmut bedroht oder betroffen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.03.2020

Familien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das umlagefinanzierte Rentensystem. Eltern müssen deshalb bei den Beiträgen zur Rentenversicherung deutlich entlastet werden.

Das fordern vier Verbände in einem gemeinsamen rentenpolitischen Positionspapier anlässlich des Abschlussberichts der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ am Freitag (27.3.).

Darin will die Kommission ihre Strategie zur nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme vorstellen. Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU), der Verband von Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV), der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) legen dazu in ihrer veröffentlichten Positionierung einen sozial ausgewogenen und zukunftsweisenden Vorschlag für eine familien- und generationengerechte Rente vor.

„Der richtige Weg, Gerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen, ist eine Reduzierung der Rentenbeiträge für Familien in Abhängigkeit von der Kinderzahl“, stellt der BKU-Vorsitzende Ulrich Hemel klar. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann sagt in Berlin: „Zur Anerkennung der Leistungen von Familien braucht es eine unmittelbare Beitragsentlastung in der Zeit, in der Familien am stärksten belastet sind.“ Dies dürfe nicht zu einer Minderung der Rentenansprüche führen.

„Das derzeitige Rentensystem stellt überwiegend auf die monetären Beiträge der aktuell Erwerbstätigen ab. Dabei wird der generative Beitrag von Familien durch die Geburt, Erziehung und Ausbildung von Kindern nahezu völlig außer Acht gelassen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. Josef Ridders, Vorsitzender des Verbandes von Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, stellt heraus: „Die Leistungen von Familien werden in der Rentenversicherung nicht gerecht bewertet. Die sich daraus ergebende Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden.“

Ohne die Generationengerechtigkeit lasse sich kein Fundament für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag schaffen, wie ihn die Rentenkommission zum Auftrag habe, betonen die Verbände in ihrem Positionspapier. Wer viele Kinder erziehe und daher weniger Erwerbsarbeit leisten könne, erhalte regelmäßig nur eine niedrige Rente. Bei denen, die keine Kinder erziehen und in der Folge viel Erwerbsarbeit leisten können, sei das Verhältnis meist umgekehrt: Nur wer viel Erwerbsarbeit leiste, bekomme heute auch eine angemessene Rente. Familienarbeit bleibe bei dieser Rechnung unberücksichtigt. Das müsse sich ändern.

Durch die Berücksichtigung des generativen Beitrags bei den Rentenversicherungsbeiträgen müssen systemimmanente Fehlanreize in der Rentenversicherung abgebaut werden, fordern die Verbände. So lasse sich Transparenz über die Funktionsweise des Generationenvertrags herstellen und mehr Gerechtigkeit für Familien und zwischen den Generationen schaffen.

Weiterführende Informationen

Die gesamte Verbändepositionierung findet sich hier zum Download (PDF)

Die Rentenposition des Deutschen Familienverbandes findet sich hier zum Download (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.03.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF stimmt mit dem Verbändebündnis darin überein, dass Familien neben monetären Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch einen generativen Beitrag leisten, indem sie Kinder und damit künftige Beitragszahlende großziehen. Diesem über eine beitragsseitige Entlastung zu begegnen, halten wir jedoch für den grundsätzlich falschen Weg, denn er lässt die soziale Gerechtigkeit außen vor: Von geringeren Beiträgen können nur diejenigen entlastet werden, die eine sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit haben und darüber hinaus wird umso mehr entlastet, je höher die Beiträge und damit auch die Einkommen insgesamt sind.

Gemeinsam mit dem AWO Bundesverband haben wir 2019 die gemeinsame Erklärung „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kindererziehung!“ veröffentlicht. Darin fordern wir u.a. die Weiterentwicklung der erziehungsbezogenen Zuschläge bei der Rente, d.h. eine Förderung auf der Seite der Leistungen und nicht der Beiträge. Ebenfalls weisen wir darauf hin, darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht aufmerksam gemacht, dass eine Entlastung ebenso außerhalb des Systems der Rentenversicherung stattfinden kann. Dieses gilt es, sozial und geschlechtergerecht auszugestalten: Zum einen durch die Förderung partnerschaftlicher Vereinbarkeit bspw. in Form von Familienarbeitszeit-Modellen, dem Ausbau des Elterngeldes, der Anschaffung des Ehegattensplittings sowie dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung und zum anderen durch die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Die gemeinsame Erklärung von AWO und ZFF finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/infocenter/publikationen/positionspapiere/

Das Elterngeld ist eine sehr beliebte Leistung. Immer mehr Väter nehmen es auch in Anspruch, das Statistische Bundesamt verzeichnet im vergangenen Jahr bei ihnen einen Anstieg von 5,3 %. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums mit einigen wichtigen Ansätzen zur Flexibilisierung und Neustrukturierung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus vor, der jedoch die Bedürfnisse vieler Familien unzureichend berücksichtigt.

„Ziel einer modernen Regelung zu Elterngeld und Elternzeit muss es sein, die gleichberechtigte Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Partnern zu fördern und Familien in der Phase mit kleinen Kindern mehr Zeit zu geben.“, so Dr. Martin Bujard, der Präsident der eaf.

In diesem Sinne sollten die Partnermonate auf sechs Monate ausgeweitet werden, wobei nur drei davon von beiden Elternteilen parallel genommen werden können. Eine solche Regelung würde häufiger als bisher dazu führen, dass auch Väter über einen längeren Zeitraum hauptverantwortlich für die alltägliche Sorgearbeit sind und gleichzeitig den Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Vermutlich würde das auch langfristig zu einer besser ausbalancierten Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern führen.

„Es bedarf weiterhin eines umfassenden zeitpolitischen Angebots zwischen der durch das Elterngeld finanzierten Elternzeit und dem sechsten Geburtstag bzw. der Einschulung des (jüngsten) Kindes. Denn viele Eltern befinden sich in dieser Familienphase in der ‚Rushhour des Lebens‘, einer zeitlichen Überlastung. Diese Rushhour soll entzerrt werden. Denkbar wäre die Einführung einer Dynamischen Familienarbeitszeit, mit der das Angebot einer qualifizierten vollzeitnahen Teilzeitarbeit für Väter und Mütter geschaffen wird. Hierfür bedarf es einer umfassenden Gesetzesreform auch über das BEEG hinaus, die konzeptionell die neusten Erkenntnisse aus der Familienforschung berücksichtigen muss“, so Dr. Martin Bujard, der Präsident der eaf.

eaf Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Quelle: Pressemitteilungevangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 19.03.2020

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände kritisiert die Empfehlungen der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag" als nicht zukunftsweisend

Die im Rentenbündnis zusammengeschlossenen katholischen Verbände teilen die Enttäuschung darüber, dass es der Rentenkommission der Bundesregierung nicht gelungen ist, sich auf zukunftsweisendeEmpfehlungen zu verständigen. Die Ergebnisse hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am vergangenen Freitag nach fast zweijährigen Beratungen überreicht bekommen.

Im Wesentlichen hat die Rentenkommission gemäß ihrem Auftrag Empfehlungen für die Entwicklung von Beitragssätzen und dem Rentenniveau gemacht. Diese bieten jedoch keine zukunftsfähige Lösung für die anstehenden Probleme der Rentenversicherung. Gerade für von Altersarmut bedrohte Rentnerinnen und Rentner ist das Auskommen im Alter nicht gesichert und das Vertrauen in ein gerechtes Rentensystem wird so nicht wiederhergestellt.

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände hat sich während der Beratungsphase der Rentenkommission immer wieder geäußert und ihr Modell einer Sockelrente in der Diskussion vorgeschlagen. Dienun vorliegenden Ergebnisse machen aber deutlich, dass die Rentenkommission weitreichende Ansätze zur Weiterentwicklung des deutschen Rentensystems nicht aufgegriffen hat. Mit ihren weitestgehend nur vagen Handlungsempfehlungen verweigert die Rentenkommission die Verantwortung vor ihrem ursprünglichen Auftrag, ein zukunftsweisendes und sozial ausgewogenes Rentenkonzept vorzulegen. Stattdessen wird einmal mehr die große Zukunftsfrage Rente in unserer Gesellschaft auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Politik ist aber eindringlich zum Handeln aufgefordert – jetzt!

Auch mit Blick auf das Hauptziel des Rentenmodells der katholischen Verbände – der Bekämpfung von Altersarmut – hat die Kommission keine weiterreichenden Vorschläge entwickelt. Sie ruht sich stattdessen auf den aktuellen Plänen zur Einführung einer Grundrente aus, die nur zum Teil dazu beitragen werden, Altersarmut zu vermeiden. Auch die rentenpolitische Stellung von Familien ist die Rentenkommission nicht angegangen: Hier mahnt das Bündnis insbesondere eine bessere Anerkennung von Kindererziehung und Pflege in der Rentenversicherung an.

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände setzt sich für eine solidarische, existenzsichernde Sockelrente für alle Einwohnerinnen und Einwohner ohne Prüfung ein. Nur im Rentenmodell der katholischen Verbände ist eine eigenständige leistungsgerechte Alterssicherung mit einer solidarischen Existenzsicherung für alle systematisch miteinander verbunden. Zusätzlich zur Sockelrente erhalten auch weiterhin alle Versicherten Rentenansprüche – entsprechend ihrer im Lebensverlauf erworbenen Anwartschaften. Weitere Anwartschaften aus privater und betrieblicher Altersvorsorge bleiben zudem bestehen:

www.buendnis-sockelrente.de

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverband,Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands,Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.,Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) undKolpingwerk Deutschlandvom 01.04.2020

AKTUELLES

Trotz der angespannten Situation aufgrund der Corona-Pandemie freuen wir uns, Ihnen heute eine neue Veröffentlichung aus der Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ der Bertelsmann Stiftung vorstellen zu dürfen.

Leitungskräfte in Kindertageseinrichtungen haben eine Schlüsselfunktion im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). Empirisch fundierte Kenntnisse über diese Berufsgruppe existierten lange Zeit jedoch kaum. In der Schwerpunktreihe "Kita-Leitung" der Bertelsmann Stiftung wurde dieser Forschungslücke mit vier Studien begegnet.

Das Forschungsprojekt „Kontextbedingungen des Leitungshandelns in KiTas. Gegenwärtige und antizipierte Wirklichkeiten“, durchgeführt von Susanne M. Nagel-Prinz, Peter Paulus, Anne Münchow und Günther Gediga, stellt die vierte Veröffentlichung in der Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ dar. Die Studie wurde in einem Mixed-Methods-Design angelegt und hat zum Ziel, die Kontextbedingungen des Leitungshandelns aus einer systemischen Perspektive darzustellen. An der quantitativen Studienphase beteiligten sich mehr als 1.500 KiTa-Leiter*innen.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das Leitungshandeln in einem komplexen, sich wechselseitig beeinflussenden Gesamtgefüge eingebettet ist und durch das Handeln verschiedener Akteursgruppen sowohl positiv als auch negativ beeinflusst wird. Die Autor*innen arbeiten sowohl die gegenwärtig förderlichen und hemmenden Bedingungen sowie die für die Zukunft förderlich beschriebenen Einflüsse auf das Leitungshandeln anschaulich heraus. Deutlich wird, dass es ein dialogisch ausgehandeltes Ineinander-Übergreifen der Handlungen verschiedener Akteursgruppen bedarf, um die Leitungspraxis dauerhaft zu stärken.

Hier können Sie die Studie downloaden und kostenfrei bestellen. Allerdings sind aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie Auslieferungen unserer Publikationen leider nicht möglich. Gerne nehmen wir jedoch Ihre Bestellung entgegen und versenden diese sobald als möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Weitere Informationen zu unserer Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ erhalten Sie unter www.bertelsman-stiftung.de/lfb.