ZFF-Info 09/2019

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SCHWERPUNKT I: Europawahl

Knapp eine Woche vor der Europawahl* veröffentlicht der AWO Bundesverband die Antworten der Parteien auf die AWO Wahlprüfsteine. Alle befragten Parteien, also Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die LINKE, FDP, und SPD haben die Wahlprüfsteine beantwortet. „Wir haben die Positionen der Parteien zu unseren Erwartungen in Form einer Synopse gegenübergestellt, damit Sie sich ein Bild darüber machen können, welche Partei Ihre sozialen Interessen am besten unterstützt“ erklärt Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Gefragt wird zum Beispiel danach, wie aus Sicht der Parteien eine Stärkung der Zivilgesellschaft erreicht werden kann und welche Mittel notwendig sind, um mehr sozialpolitische Konvergenz herzustellen. Thematisiert werden zudem die europäische Flüchtlingspolitik, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der Schutz von Arbeitnehmenden und die europäische Förderpolitik.

Die Synopse ist unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/Europawahl2019

*Vom 23. – 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten ihr Europäisches Parlament, die einzige von ihnen direkt gewählte Vertretung. Die AWO begleitet die anstehende Europawahl und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa. Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.05.2019

Wie jedes Jahr feiern am heutigen 9. Mai* Millionen von Europäerinnen und Europäern den Europatag. „Seit ihrer Gründung hat die EU nicht nur zum Wohlstand beigetragen, sondern eine europäische Identität und Kultur gefördert“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, fügt aber hinzu: „Leider gibt es einige, dafür aber umso lautere Stimmen, die diese erfolgreiche Entwicklung nicht wertschätzen. Nationalistische Tendenzen werden in vielen Staaten Europas stärker. Doch die heutigen Herausforderungen wie der Klimawandel, die großen sozialen Ungleichgewichte und die schnell voranschreitende Digitalisierung machen vor Landesgrenzen nicht Halt, sie können nur gemeinsam bewältigt werden. Die Europawahl am 26. Mai ist die Gelegenheit zu zeigen, wie wichtig einem selbst ein solidarischesund friedliches Europa ist.“

Die AWO bekräftigt am heutigen Europatag ihr Bekenntnis zur Europäischen Union. Sie steht für ein demokratisches, friedliches und solidarisches Europa und stellt sich gegen Nationalismus und Rassismus. Aus diesem Grund begleitet die AWO die anstehenden Europawahlen und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa.

Aus Sicht der AWO hat das Europäische Parlament in der aktuellen Legislaturperiode viel zu sozialen Verbesserungen in Europa beigetragen, z. B. durch die Proklamation der Europäischen Säule Sozialer Rechte oder die Revision der Entsenderichtlinie. Im Zentrum der nächsten Legislaturperiode muss jedoch verstärkt eine spürbare soziale Verbesserung für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union stehen. „Die Zukunft Europas ist zu wichtig, als dass wir sie den rechtspopulistischen Parteien überlassen dürfen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

*Am 9. Mai jährt sich die Veröffentlichung des Schuman-Plans zu einer Neugestaltung Europas, der 1950 von einem der Gründerväter der EU und einem wichtigen Architekten der engen deutsch-französischen Freundschaft, Robert Schuman vorgestellt wurde. Nach knapp 70 Jahren ist Robert Schumans Vision von einem Europa des immerwährenden Friedens zur Realität geworden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2019

Am 26. Mai wählt Europa seine Abgeordneten in das europäische Parlament. Aus diesem Anlass veröffentlicht der Deutsche Familienverband eine Europa-Familiendeklaration und stellt Forderungen an eine familiengerechte EU-Politik

Den Familien in Europa geht es nicht so gut, wie man erwarten könnte. In einer der reichsten Regionen der Welt ist jedes vierte Kind mit seiner Familie von Armut bedroht. Frauen, die mehrere Kinder erziehen, haben ein besonders hohes Risiko unter Altersarmut zu leiden. Familien sind jedoch der Kern jeder Form von Gemeinschaft – von der Kommune bis hin zu Europa. „Familien zu unterstützen und Menschen zu einem Leben mit Kindern zu ermutigen, muss eines der wichtigsten Anliegen der Europäischen Union sein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Der DFV als politische Interessenvertretung der Familien in Deutschland formuliert in der Europa-Familiendeklaration tragende Grundsätze und konkrete Forderungen für die kommende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments, damit die nächsten Jahre in Europa Jahre für die Familie werden.

EU-Solidarpakt für Familien

Angesichts der demografischen Herausforderungen in allen europäischen Ländern ist es dringend notwendig, die Familie in das Zentrum des europapolitischen Handelns zu stellen. „Die EU ist das Sinnbild für wirtschaftliche Entwicklung und für jahrzehntelangen Frieden“, so Zeh. „Nun wird es Zeit, dass aus einer Wirtschaftsunion eine Union der Familien wird, die effektive Maßnahmen gegen Kinder- und Familienarmut trifft. Die Europa-Familiendeklaration eröffnet hierfür konkrete Lösungen.“

Die Europäische Union wird aufgefordert, die Betreuungsleistung von Eltern gleichwertig mit der Erwerbsarbeit anzuerkennen. Noch viel zu oft führt Kindererziehung zu Altersarmut. „Die Bundesregierung ist dazu aufgefordert, ihre EU-Ratspräsidentschaft klar unter familienpolitische Vorzeichen zu stellen und sich für einen EU-Solidarpakt für Familien stark zu machen“, sagt Zeh.

Damit Familien in Europa spüren, dass ihre Leistung und ihre Belange von der Europäischen Union ernst genommen werden, müssen alle EU-Entscheidungen verbindlich auf einen Familien-TÜV gestellt werden. Das bedeutet, alle Richtlinien und Verordnungen darauf zu prüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfen die Bedürfnisse von Familien nicht hinter den Interessen des Marktes zurückstehen. „Die EU muss darauf einwirken, dass der Arbeitsmarkt familiengerecht wird, nicht die Familie arbeitsmarktgerecht“, sagt Zeh.

Wahlrecht ab Geburt auf EU-Ebene

Für die Zukunft ist Europa auf die Identifikation und Beteiligung der jungen Generation angewiesen. „Neben Verbesserungen in der Bildung und der Förderung von Austauschprogrammen, muss die EU Demokratie und Partizipation endlich auch für Minderjährige ermöglichen“, so Zeh. Der Deutsche Familienverband spricht sich für ein Wahlrecht ab Geburt aus, das zunächst Eltern treuhänderisch wahrnehmen, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen. „Die Demokratie ist unser höchstes politisches Gut. Wir dürfen unseren Kindern das Wahlrecht nicht vorenthalten“, sagt Zeh.

Die Europa-Familiendeklaration ist auf der Website des DFV zum Download (PDF) verfügbar. Am Sonntag, dem 12. Mai 2019, stellt sie DFV-Präsident Klaus Zeh beim 65. Jubiläum des DFV Baden-Württemberg im Europapark Rust öffentlich vor.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 12.05.2019

Die Diakonie Deutschland startet heute ihren neuen Sozial-O-Mat zur Europawahl. Er bietet Wählerinnen und Wählern nicht nur in Deutschland eine Entscheidungshilfe für die Europawahl am 26. Mai. „Die Menschen in Europa haben zwar die gleichen Rechte, dennoch sind die Lebensbedingungen sehr unterschiedlich und keinesfalls für alle sozial gerecht“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Die Diakonie setze sich auch mit ihrem europäischen Netzwerk Eurodiaconia dafür ein, dass soziale Grundsätze und Prinzipien in ganz Europa umgesetzt werden.

Wie schon zur Bundestagswahl 2017 zeigt der Sozial-O-Mat auf, wie die im Bundestag vertretenen Parteien zu ausgewählten sozialen Themen stehen: Faire Lebensbedingungen, Lernen und Arbeiten, Wirtschaft sowie Flucht und Migration. Nutzer können 12 Thesen mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“ beantworten und mit den Positionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD abgleichen. Der Sozial-O-Mat errechnet den Grad der Übereinstimmung. Beispielhafte Geschichten zeigen, welche Auswirkungen die verschiedenen politischen Ansätze zu den sozialen Themen für die betroffenen Menschen haben.

Ausprobieren kann man den Sozial-O-Mat unter www.sozial-o-mat.de.

In seinem Blog „Sozial-O-Mat für Europa“ greift Diakonie-Präsident Ulrich Lilie
das Thema auf: https://praesident.diakonie.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.05.2019

Anlässlich der Forderung der AfD in ihrem Europa-Wahlprogramm nach personalisierten Informationen zu (Infektions-)Krankheiten und Untersuchungsergebnissen für alle ‚anerkannten Migranten‘ auf einem ‚biometrischen Gesundheitspass‘ wenden sich heute über 50 im Gesundheitswesen tätige Organisationen und Persönlichkeiten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit einem mahnenden Appell an die Öffentlichkeit. Mit der wiederholten Behauptung eines Zusammenhangs von Zuwanderung und Gesundheitsgefährdungen durch übertragbare Krankheiten befeuere die Partei Vorurteile, schüre diffuse Ängste und ziele auf eine Spaltung der Gesellschaft. Alle Bürger*innen seien daher aufgerufen, sich dieser gezielten Angstmache entgegenzustellen und sich für den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte einzusetzen.

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband trägt die Stellungnahme mit. Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Gesundheitsexperte und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands erklärt: „Der Missbrauch gesundheitlicher Themen und Metaphern hat in Deutschland eine schlimme, düstere Tradition. Die von der AfD propagierte Forderung klingt zunächst harmlos, zielt aber tatsächlich auf Misstrauen und Menschenfeindlichkeit und ist deshalb zutiefst besorgniserregend. Wir dürfen dieser Stimmungsmache nicht auf den Leim gehen. Die von der AfD an die Wand gemalten gesundheitlichen Probleme existieren nicht. Schlimmer noch: Die Forderung der AfD lenkt davon ab, dass insbesondere die medizinische Versorgung von Geflüchteten immer noch große Defizite aufweist.“

Die Mischung aus Verschwörungstheorie und bewusster Desinformation sei eine bekannte Strategie der AfD, die sich bewusst immer weiter von demokratischen Wegen der Politik entferne. Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten und teils monate- oder jahrelanger Fluchtgeschichte seien gefährdet, nicht „gefährlich“, heißt es in der Stellungnahme der Organisationen. Für die migrantische Bevölkerung Deutschlands seien „Diskriminierung, Rassismus und strukturelle Hürden im Gesundheitssystem zusätzliche Gesundheitsgefährdungen.“ Zu deren Abbau bedürfe es unter anderem „des Endes der migrationspolitisch motivierten Gesetzesverschärfungen und einer interkulturellen Öffnung von Gesundheitsinstitutionen“, heißt es in dem Papier.

Der Paritätische stehe für Werte wie Vielfalt, Toleranz und Offenheit für alle Menschen und eine inklusive Gesellschaft, die keinen ausgrenzt und alle mitnimmt, erklärt Rolf Rosenbrock. „Die AFD steht mit ihren Positionen für das Gegenteil, nämlich eine Politik der Ausgrenzung, die gerade denjenigen die Hilfe versagen will, die am meisten auf Unterstützung und gesellschaftliche Solidarität angewiesen sind.“ Der Paritätische appelliert daher einmal mehr an die Zivilgesellschaft, wachsam zu sein und sich entschlossen gegen diese unerträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit zu stellen. „Ideologien der Ungleichwertigkeit menschlichen Lebens haben keinen Platz in diesem Land“, so Rosenbrock.

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme: Stellungnahme Europawahlprogramm der AfD 2019.pdf

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 20.05.2019

Kinder und Jugendliche haben bei der U18-Wahl deutlich gemacht, wie aus ihrer Sicht das Europäische Parlament aussehen soll. Bündnis 90/Die Grünen sind mit 28,8 Prozent klarer Wahlsieger vor SPD (15 Prozent) und CDU (12,8 Prozent). Die Linke (6,8 Prozent) und die AfD (6,7 Prozent) liegen etwa gleichauf, es folgt mit 5,6 Prozent die FDP.

Kleinere Parteien können bei jungen Menschen ebenfalls punkten. Erkennbaren Zuspruch erhalten noch die Tierschutzpartei (5,0 Prozent) sowie die PARTEI (4,2 Prozent). Eine Woche vor der Europawahl ist das Ergebnis der Jugendwahl ein Signal an die Politik und die anderen Generationen. Die Kinder und Jugendlichen wählen pro-europäische Parteien. Sie geben denen eine Stimme, die Umweltschutz und konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel zur entscheidenden Frage machen. Außerdem zeigen sie den Parteien der Großen Koalition, dass die bei der Frage der Urheberrechtsreform in Europa nicht die Interessen der Jungen vertreten haben.

Rund 115.000 Kinder und Jugendliche haben in knapp 1.200 Wahllokalen am 17. Mai abgestimmt. Die Wahllokale in Jugendtreffs, auf Spielplätzen, auf Marktplätzen oder in Schulen wurden von Kindern und Jugendlichen organisiert. „Neben dem Ergebnis zählt, dass Kinder und Jugendliche für Gleichaltrige eine Wahl organisieren, spannende Angebote zur politischen Bildung machen und Spaß daran haben“, sagt Hetav Tek, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings. Mit Sorge blickt sie in die östlichen Bundesländer, in denen die AfD und andere nationalistische Parteien viele Stimmen bekommen haben.

„Die große Beteiligung an U18 zeigt, dass sich sehr viele Kinder und Jugendliche für Politik interessieren, und es ist zu hoffen, dass daraus auch politisches Engagement entsteht. U18 ist aber auch ein deutliches Zeichen dafür, die Wahlaltersgrenzen in Deutschland abzusenken. Wir brauchen auf allen Ebenen, von der Kommunalwahl bis zur Europawahl, eine Absenkung auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey steht hinter der Idee U18. „Wahlen sind eines der höchsten Güter unserer Demokratie. Wahlen bestimmen Politik und Politik betrifft die junge Generation ganz direkt. Es ist gut, dass junge Menschen sich mit der U18 Wahl Gehör verschaffen. Ich bin dankbar, dass so viele bei U18 gewählt haben“, sagt sie.

U18 ist eine der größten Initiativen politischer Bildung, die von und für Kinder und Jugendliche organisiert wird. Damit Kinder und Jugendliche U18 für sich nutzen können, organisieren und tragen die U18-Initiative das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, die Landesjugendringe, viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk. Die Europawahl 2019 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring wie bereits bei der Bundestagswahl 2017. Gefördert wird U18 zur Europawahl durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung U18-Koordinierungsstelle, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring (DBJR) vom 19.05.2019

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie machtSPD-Fraktionsvizin Katja Mast deutlich, welche Verbesserungen ihre Fraktion schon für Familien auf denWeg gebracht hat – undwas noch folgen soll.

„Familien und Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb müssen sie jeden einzelnen Tag im Jahr im Mittelpunkt stehen.

Mit dem ‚Gute-Kita-Gesetz‘, dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ und der Erhöhung des Kindergeldesstärken wir ihnen ganz konkret durch bessere Infrastruktur und finanzielle Leistungen den Rücken.

Familien sind so vielfältig wie das Leben selbst. Paare, Patchwork, Pflegeeltern: Unser Ziel ist, sie alle zu unterstützen. Und für uns ist klar: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.“

Quelle: Statement SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2019

Anlässlich des internationalen Tages der Familie erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Familien sind so vielfältig wie das moderne Leben. Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Aufwachsen. Wir wollen kein Kind zurücklassen und Chancengleichheit endlich verwirklichen. Familienpolitik muss deshalb Kinder und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Viele wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Mit der grünen KinderzeitPlus sollen Eltern mehr und länger Zeit für ihre Kinder haben: Wir wollen bis zu 24 Monate Elterngeld statt nur 14. Die Inanspruchnahme soll auch möglich sein bis Kinder 14 Jahre alt sind. Denn auch bei älteren Kindern braucht es phasenweise mehr Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern, beispielsweise bei einem Schulwechsel oder in der Pubertät.

Damit der Familienalltag nicht geprägt ist von einem zu knappen Budget, das ein Eis, den Kinobesuch oder neue Schuhe zur Herausforderung macht, brauchen wir eine Familienförderung, die die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt stellt – mit einer Kindergrundsicherung, die die Familien wirklich erreicht, die automatisch ausgezahlt wird und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglicht. Der aktuell bestehende Leistungsdschungel ist für Familien unübersichtlich und intransparent und gehört daher in die Geschichtsbücher.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

Seit 26 Jahren wird jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Familie als Gedenktag der Vereinten Nationen begangen, die damit die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundlage jeder Gesellschaft verdeutlichen wollen.

Dazu teilt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mit:

„Familien sind die Keimzellen der Gesellschaft, sodass ihnen auch gesamtgesellschaftlich eine große Bedeutung zukommt. In ihnen werden Kinder geprägt. Hier sollen sie Nähe, Zuwendung und Geborgenheit finden und grundlegende Dinge für das Zusammenleben von Menschen wie die Übernahme von Verantwortung und Rücksichtnahme lernen.

In den vergangenen Jahren haben sich neue Familienbilder entwickelt. So sind Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Pflegefamilien, alleinerziehende Elternteile und homosexuelle Paare mit Kindern gelebte Realität.

Auch der Alltag der Familien hat sich stark verändert. Die Anforderungen und Belastungen in der Gesellschaft werden ständig größer, was unmittelbar Auswirkungen auf das Familienleben hat. So stellt beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf viele Familien vor große Herausforderungen. Damit Familien in dieser komplexen und schnelllebigen Zeit ihren Aufgaben gerecht werden können, müssen sie gestärkt werden. Hier sind Staat und Gesellschaft gefordert.“

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Susann Rüthrich, erklärt: „Familie ist da, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. In Familien sorgen Menschen füreinander, und zwar unabhängig von der rechtlichen Form und dem Geschlecht. Eltern kümmern sich um das Wohlergehen ihrer Kinder. Kinder pflegen und unterstützen ihre Eltern. Verwandte und Wahlverwandte sind füreinander da. Alle diese Familien in ihrer Vielfalt zu unterstützen, ohne Wertungen vorzunehmen, ist die politische Aufgabe heute.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2019

Der Internationale Tag der Familie stellt dieses Jahr die Familiengesundheit in den Mittelpunkt. Dafür gibt es gute Gründe: Die Gefahr tödlich verlaufender Krankheiten nimmt in modernen Wohlfahrtsstaaten ab, dafür nehmen aber andere Beeinträchtigungen und Krankheiten zu. Viele Kinder sind schon im Grundschulalter gestresst, leiden unter psychischen Erkrankungen oder sind über-bzw. untergewichtig.

Ihren Eltern geht es nicht viel anders: Der Alltag mit Familie und Beruf ist anstrengend, noch mehr, wenn insgesamt zu wenig Geld vorhanden ist. Das betrifftinsbesondere Familien mit drei und mehr Kindern ebenso wie dieAlleinerziehenden. Auch bei Erwachsenen nehmen psychische Erkrankungen, Übergewicht, Beeinträchtigungen durch Trennungs- und Scheidungsfolgen zu. Unter Umweltbelastungen wie Lärm und belasteter Luft leiden alle, Familien mit wenig Geld aber mehr, weil sie meist in der Nähe lauter und viel befahrener Straßen wohnen.

„Eine gute Arbeit, ausreichendes Familieneinkommen, ein gesundes Wohnumfeld, Beratung und Begleitung in schwierigen Situationen,gesundes Schulessenunterstützen die Familiengesund-heit. Entspannte Eltern können das richtige Fundament für die Zukunft ihrer Kinder legen. An den Folgen von Überforderung oder Vernachlässigung tragen Kinder als Erwachsene ihr Leben lang“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Gesundheit zu fördern und gesunde Lebensbedingungen zu schaffen,ist grundlegend. Die eaf stelltunter dem Motto „Hauptsache gesund!“ deshalbGesundheit von Familien in das Zentrumihrer diesjährigen Fach-tagung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 14.05.2019

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie weist der Verband binationaler Familien und Partnerschaften auf ein familienpolitisch eher vernachlässigtes Thema hin: den Begleiteten Umgang.

Der Verband zählt zu den Pionieren, die seit Anfang der 1980er Jahre das Konzept des begleiteten Umgangs vorantrieben. „Wir waren die ersten in diesem Bereich, die überhaupt ein Konzept entwickelten“, so Elisabeth Mach-Hour, Rechtsanwältin aus München und damalige Ansprechpartnerin des Verbandes. Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern aus konfliktreichen und risikobehafteten Familienbeziehungen den regelmäßigen Umgang zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten. Heute wird diese Maßnahme bundesweit in zahlreichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt.

An ihren ersten Fall erinnert sich Mach-Hour: Eine Mutter hatte die vom Vater nach Marokko mitgenommene Tochter wieder zurück nach Deutschland gebracht und wollte aber, dass die Tochter weiterhin Kontakt zum Vater haben sollte. „Also haben wir gesagt, dann machen wir einen beschützten Umgang“, erinnert sich Mach-Hour. Durch Scheidung bestand die Gefahr, dass der Elternteil ohne deutschen Pass das Aufenthaltsrecht verlor. Damit wäre jeglicher Kontakt zum Kind beendet. Den ersten Umgang führte Mach-Hour in ihrer Kanzlei durch, später kamen immer mehr Fälle hinzu. „Durch unsere Arbeit konnten wir entscheidend zu einer Reduzierung von Kindesmitnahmen beitragen“.

Ab 1985 wurde in München eine Stelle für das Projekt „Hilfe für Kinder und Eltern aus gefährdeten und getrennten binationalen Familien“ geschaffen, so konnte die Arbeit durch eine Regelförderung professionalisiert werden. Gerade die Erfahrungen des Verbandes in der Beratung waren entscheidend, die Konzepte und Maßnahmen des Begleiteten Umgangs weiter zu entwickeln.
Der Umgang betraf jedoch nicht nur Väter, auch für Mütter konnte es die einzige Möglichkeit sein, Kontakt zu ihren Kindern zu halten. Einige Väter sprachen den nicht-deutschen Müttern die Erziehungskompetenz ab: „Und das oftmals aus dem einzigen Grund, dass die Mütter, die nicht so gut Deutsch sprachen, ihren Kindern nicht auf Deutsch vorlasen“, erklärt Mach-Hour. Das Kindeswohl sei immer der Mittelpunkt gewesen, die Betonung habe auf der Familie gelegen.

Wie wichtig der Kontakt mit beiden Elternteilen für Kinder in ihrer Identitätsbildung ist, betont auch Heinke Lanken. Die, Psychologin und systemische Therapeutin, berät in der Geschäftsstelle Hamburg betroffene Eltern. „Besonders fällt mir dies immer wieder in Bezug auf Kinder aus schwarz-weißen Familien auf. Für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen, warum sie so aussehen wie sie aussehen.“
Für Lanken lohnt sich der Aufwand der Beratung und Begleitung: „Mich berührt es einfach zu sehen, wie ein Kind auch nach längerer Zeit der Trennung doch andocken kann und eine Beziehung entwickelt.“ Oftmals würden Mütter die Väter ihrer Kinder als erziehungsinkompetent wahrnehmen. Im Umgang zeige sich jedoch die Fürsorge, wenn Väter bspw. Essen mitbrächten und mit den Kindern spielten.
Wie auch in anderen Städten seien die Maßnahmen des Begleiteten Umgangs chronisch unterfinanziert, das Geld würde bei Weitem nicht reichen. Mit dem Umgang allein sei es nicht getan, Elterngespräche seien zuführen und Supervisionen zu organisieren. Oft dauere es lange, bis Vertrauen aufgebaut werde, die Maßnahmen aber oft nur für kurze Zeit bewilligt werden würden. „Dann kommt es zu Unterbrechungen, was kontraproduktiv ist“.

Birgit Sitorus, Psychologin aus der Geschäftsstelle Frankfurt weist darauf hin, dass sich Im Laufe der Jahre die Schwerpunkte verändert haben. Neben Angst vor Kindesmitnahme und eskalierten Elternkonflikten gehe es heute auch um Unterbringung in Pflegefamilien, psychische oder suchtrelevante Probleme der Eltern oder häusliche Gewalt. Für Birgit Sitorus ein besonders schwieriges Thema.
Sitorus begleitet Eltern seit Jahrzehnten und räumt ebenso wie ihre Kolleginnen aus München und Hamburg ein, dass nicht alle Umgänge positiv verlaufen. Nicht immer sei der Umgang von Vorteil für die Kinder. Der aus der Änderung des Kindschaftsrecht 1998 abgeleitete Rechtsanspruch bezöge sich stärker auf das Recht der Eltern als auf die Rechte der Kinder. Um sich noch stärker für die Rechte der Kinder einsetzen zu können bedürfe es aber anderer rechtlicher Grundlagen und entsprechende Finanzierungen.

Die Finanzierungen und Konzepte müssten sich auch den zunehmenden gesellschaftlichen Veränderungen anpassen fordert der Verband. Heinke Lanken: „Die Menschen sind heute viel mobiler, auch hier müssen wir Konzepte entwickeln.“ Sie führt ein Beispiel aus Hamburg an: „Mama ist in München, Papa ist in Hamburg“. Hilfreich sei hier die bundesweite Vernetzung des Verbandes. So könne die Mutter in München, der Vater in Hamburg beraten und betreut werden. „Mit längeren Kontaktzeiten am Wochenende können wir so zumindest dafür sorgen, dass der Faden zum Kind nicht abreißt“, sagt Lanken.

Eine große Diskrepanz besteht nach wie vor aus Sicht des Verbandes zwischen dem familienpolitischen Ideal und der gesellschaftlichen Realität. Was sich letztendlich wiederum in der Unterfinanzierung zeige: “Wir haben in Deutschland noch immer eine familienpolitische Wahrnehmung aus den 1950er Jahren. Probleme und Konflikte dürfen da nicht vorkommen. Auch wird dadurch noch immer zu wenig auf die Kinderrechte Bezug genommen, dies muss sich ändern“ fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, die Geschäftsführerin des Verbandes zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ministerin unterzeichnet IDAHOT-Erklärung 2019

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat zum heutigen „Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie“ (IDAHOT) die diesjährige IDAHOT-Erklärung für Deutschland unterzeichnet. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören auch Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden und Norwegen.

Mit der Unterschrift setzt sich Ministerin Giffey für ein verstärktes Engagement der EU und europäischer Institutionen bei der Bekämpfung von Diskriminierung lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen (LSBTI*) ein. Auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene sollen alle notwendigen Maßnahmen dazu ergriffen werden, heißt es in der Erklärung. Dafür sollen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Anstrengungen der Staaten zur LSBTI*-Anti-Diskriminierungspolitik sollen mit Nachdruck fortgesetzt werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „50 Jahre nach den Ereignissen von Stonewall können wir heute auf eine positive gesellschaftliche und rechtliche Entwicklung zurückblicken. Aber es bleibt noch viel zu tun. Deshalb setzen wir uns in Deutschland weiterhin für die Rechte von LSBTI*-Menschen ein. Mit aller Kraft müssen wir gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von LSBTI*-Menschen vorgehen. Die vielfältigen Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft verdienen Anerkennung. Für Homo- und Transphobie ist in unserer Gesellschaft kein Platz.“

Austausch zum Stand der Gleichbehandlung in europäischem Netzwerk

Seit dem Jahr 2013 findet anlässlich des „Internationalen Tages gegen Homo- und Transphobie“ am 17. Mai das IDAHOT-Forum statt, eine jährliche Konferenz der zuständigen europäischen Ministerien, Ministerinnen und Minister. Dieses Jahr hat das IDAHOT-Forum vom 13. bis 14. Mai im norwegischen Oslo stattgefunden.

Im Anschluss an das IDAHOT-Forum fand ein Treffen der teilnehmenden Regierungen mit Nichtregierungsorganisationen im sogenannten Roundtable European Governmental LGBTI Focal Points Network statt. Die Bundesrepublik Deutschland war durch das BMFSFJ vertreten.

Die Teilnehmenden tauschten sich anhand von Ergebnissen wissenschaftlicher Analysen, Befragungen und Projektberichten über den Stand der Gleichbehandlung von LSBTI* in ganz Europa aus. Die kommenden Treffen des Netzwerks werden in Prag und London stattfinden.

IDAHOT-Erklärung

Auf dem IDAHOT-Forum 2013 in Den Haag wurde erstmals eine gemeinsame Erklärung zu den Herausforderungen in der Bekämpfung von Homophobie und Transphobie in Europa von den zuständigen Ministerinnen und Ministern aus insgesamt 18 Staaten unterzeichnet. Als nicht-rechtsverbindliche Deklaration bekräftigt sie alljährlich fortschreibend die zahlreichen nationalen und internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2019

Bundesfamilienministerin Giffey: Resonanz ist überwältigend

Gut ausgebildete und ebenso motivierte Fachkräfte in ausreichend hoher Zahl sind das A und O für eine gute Kinderbetreuung. Deshalb unterstützt das Bundesfamilienministerium zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ die Länder dabei, mehr Nachwuchskräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten. Heute übergab Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der AWO-Kita „Spatzennest“ in Strausberg persönlich den ersten Förderbescheid. In allen Bundesländern ist das Interesse am Bundesprogramm immens.

“Die Resonanz ist überwältigend. Und entgegen aller Klagen zum Fachkräftemangel – es gibt sehr wohl Menschen in Deutschland, die Erzieherin oder Erzieher werden wollen – nur die Rahmenbedingungen müssen stimmen“, unterstrich Bundesfamilienministerin Giffey beim Besuch in Strausberg. „Allein für die im ersten Schritt geplanten 2.500 Plätze zum Ausbildungsbeginn ab Sommer liegen uns bisher 6.600 Bewerbungen vor, bei den Praxisanleitungen sind es sogar 7.500. Das zeigt den enormen Bedarf – und dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wer mehr Qualität und Kapazität in Kitas will, muss für gutes und ausreichendes Personal sorgen. Dafür brauchen wir bessere Rahmenbedingungen: eine praxisorientierte Ausbildung, die vergütet wird und für die man kein Schulgeld mitbringen muss, wie es mancherorts noch üblich ist. Außerdem brauchen wir mehr Anerkennung und Wertschätzung für diejenigen, die den Erzieherberuf ausüben – und dazu gehört auch eine bessere Bezahlung. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz und der Fachkräfteoffensive geben wir als Bund wichtige Impulse, um das Bemühen der Länder zu verstärken, mehr Fachkräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und zu halten.“

Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ verfolgt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Ziel, die Attraktivität der Erzieher-Ausbildung zu steigern, vorhandenes Personal in seinen Kompetenzen zu stärken und Qualifizierungsperspektiven zu eröffnen, um den Beruf von Erzieherinnen und Erziehern insgesamt in seiner Bedeutung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit aufzuwerten.

Interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen können sich seit Ende März für die Förderung in den folgenden drei Bereichen bewerben:Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher Der Bund gewährt Trägern einen Zuschuss von 1.450 Euro im ersten Jahr der Ausbildung, 1 130 Euro im zweiten und 540 Euro im dritten. Damit fördert der Bund jeden dieser Ausbildungsplätze mit insgesamt 37 440 Euro.Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler Das Bundesprogramm stellt bis zu 1000 Euro pro Person zur Verfügung für die Weiterqualifizierung zu professionellen Anleitungskräften.Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation Der Bund gibt bis zu 300 Euro pro Monat und Person, um Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation besser zu vergüten.

In allen drei Programmbereichen übersteigt die Nachfrage bei weitem das Angebot. Dabei ist das Interessenbekundungsverfahren noch nicht einmal in allen Bundesländern abgeschlossen. Zum Ausbildungsbeginn im Sommer sollen alle Träger ihre Bewilligungen erhalten haben.

Die Bundesländer wurden bei der Definition länderspezifischer Kriterien einbezogen und werden auch am Auswahlverfahren beteiligt. Antragsberechtigt sind Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen.

Verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind unabdingbar, um dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung entgegenzuwirken. Aktuellen Schätzungen einer prognos-Studie zufolge könnten in Deutschland bis zum Jahr 2025 rund 191.000 pädagogische Fachkräfte fehlen.

Weitere Informationen:

Informationen zum Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“

www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

prognos-Studie

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2019

Der Familienausschuss im Deutschen Bundestag hat gestern den Siebten Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland beraten. Dieser empfiehlt die Daseinsvorsorge in den Kommunen auszubauen. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich in ihrem Ziel bestärkt, die Lebensqualität vor Ort für ältere Menschen zu erhöhen.

„Der siebte Altenbericht setzt seinen Schwerpunkt bei Sorgenetzwerken in den Kommunen. Als SPD kümmern wir uns um Menschen, die füreinander sorgen – hauptberuflich wie auch in der Freizeit.

Unsere Bundestagsfraktion stärkt Familien durch den Ausbau finanzieller Leistungen. Insbesondere pflegende Angehörige wollen wir besser stellen als bisher. Auch diejenigen, die ehrenamtlich für ältere Menschen da sind, verdienen unsere Anerkennung. In der professionellen Pflege arbeiten wir an besseren Arbeitsbedingungen. Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir bereits den Start ins Berufsleben – die Ausbildung – attraktiver gestaltet.

Die Empfehlungen des Altenberichts als auch unsere Maßnahmen setzen direkt vor Ort an. Dabei betrachten wir die Bereiche Gesundheit, Prävention, Pflege, Wohnen und Bauen als Einheit. Die SPD-Bundestagsfraktion steht hierfür an der Seite der Kommunen. Sie spielen die entscheidende Rolle bei der Organisation. Wir unterstützen sie dabei, die notwendigen Strukturen für ein gutes Leben für ältere Menschen zu schaffen: Wir kümmern uns um die Kümmerer.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.05.2019

„Mit unserem Grundgesetz wurden vor 70 Jahren nicht nur Leitlinien und Werte verkündet, sondern auch konkrete Arbeitsaufträge für den politischen Alltag, die der Ewigkeitsklausel unterliegen und nicht verhandelbar sind. Dazu gehört der Schutz der Menschenwürde genauso wie das Sozialstaatsgebot. Wenn der soziale Zusammenhalt und die Menschenwürde angegriffen werden und dem Profit von Konzernen untergeordnet werden, ist es grundgesetzliche Aufgabe der Politik, die Bevölkerung zu schützen und dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen“, erklärt Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zum 70. Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Korte weiter:

„Angesichts der für einen Großteil der Menschen negativen Entwicklungen im Gesundheitssystem, auf dem Wohnungsmarkt oder im Verkehr ist es höchste Zeit, eine Diskussion darüber zu führen, welche Bereiche unseres Lebens privatrechtlich, und welche öffentlich-rechtlich organisiert sein sollten. Die Möglichkeiten, unsere Gesellschaft so zu gestalten, dass die Wirtschaft der Gemeinschaft dient, haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor 70 Jahren mitgegeben. Und zwar nicht aus einer Laune heraus, sondern unter dem Eindruck der Verwüstungen des deutschen Faschismus in Europa. Wir sollten die Möglichkeiten des Grundgesetzes nutzen, um unsere Gesellschaft und die Demokratie weiterzuentwickeln, statt im Stillstand zu verharren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

„Solange die SPD mit der Union regiert, wird es keine wirksame Mietpreisbremse geben. Das dürfte auch Justizministerin Barley wissen, die das Thema im Europawahlkampf für sich entdeckt hat und nun ein bisschen Opposition spielt. Dabei wäre ein Gesetz, das sämtliche Mieten wirksam deckelt und der preistreibenden Immobilienspekulation den Boden entzieht, angesichts der Wohnungsnot mehr als überfällig. Punktuelle Verschärfungen, wie sie Frau Barley vorgeschlagen hat, reichen nicht aus, zumal sie die Mehrheit der Mietverhältnisse gar nicht betreffen“, erklärt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht, zu den Vorschlägen von Katarina Barley zur Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Wagenknecht weiter:

„Im Gegensatz zur Union unterstützt DIE LINKE jede substantielle Verbesserung der Situation für die Mieterinnen und Mieter. Dass diese auch rückwirkend zu viel gezahltes Geld vom Vermieter zurückverlangen können, ist überfällig, aber bei weitem nicht ausreichend. Eine echte Mietpreisbremse muss ausnahmslos und flächendeckend alle Mietverhältnisse umfassen, Verstöße müssten mit Bußgeldern sanktioniert und die Modernisierungsumlage in dieser Form abgeschafft werden. Nötig wäre ferner ein qualifizierter Mietspiegel, der alle Mietverhältnisse der letzten zehn Jahre berücksichtigt, sowie ein verbesserter Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen und Zwangsräumungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 13.05.2019

Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Die Linke auffordern, einen Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter vorzulegen. Der in dem Antrag (19/10284) enthaltene Forderungskatalog umfasst acht Punkte. Unter anderem soll der Schutz so verbessert werden, dass die Ausgleichung eines Mietrückstandes neben der fristlosen auch die fristgemäße Kündigung unwirksam werden lässt. Eine Kündigung aufgrund eines Mietrückstands von weniger als zwei Monatsmieten soll ausgeschlossen sein, und eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen, die auf die Mietminderung wegen eines Mangels der Wohnung zurückzuführen sind, soll nur bei vorsätzlichem Missbrauch des Instruments der Mietminderung möglich sein. Mieter sollen einen Anspruch auf angemessenen Ersatz der Aufwendungen erhalten, die ihnen durch die Eigenbedarfskündigung entstanden sind, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum soll generell ausgeschlossen sein, und Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei vertragsgemäßen Gebrauch nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden dürfen. Zur Begründung heißt es unter anderem, Mieter würden unzureichend vor der Kündigung des Wohnraummietvertrags und einem Verlust ihrer Wohnung geschützt. Viele Gerichtsentscheidungen hätten den Kündigungsschutz zusätzlich ausgehebelt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 585 vom 20.05.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tritt dafür ein, dass mindestens sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung fließen sollen. In kaum einem anderen Land der OECD hängt der Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort ab wie in Deutschland, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/10200). Seit langem würden Bildungsforscher vor den negativen Folgen unzureichender Zukunftsinvestitionen in Kitas, Schulen und Hochschulen warnen. Obwohl Deutschland zu den wohlhabendsten Industrienationen der Welt zähle, investiere es im internationalen Vergleich deutlich weniger in die Ausbildung junger Menschen als andere Länder.

Die Grünen fordern, dass auf Grundlage der beschlossenen Grundgesetzänderung der Bund sich stärker engagieren soll, die zukünftigen Herausforderungen in der Bildungspolitik gemeinsam mit den Ländern anzupacken und den Spielraum des Grundgesetzes gemeinsam mit den Ländern umfassend für mehr Bildungsgerechtigkeit zu nutzen. Gerade der Bund müsse seinen Anteil an den Bildungsausgaben erheblich steigern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 581 vom 17.05.2019

Die Zahl der Wohngeldempfänger ist seit 2010 deutlich gesunken. Erhielten 2010 noch mehr als 1,06 Millionen Haushalte diese Unterstützungsmaßnahmen, waren es 2017 nurmehr gut 592.000. Das geht aus der Antwort (19/10049) auf eine Kleine Anfrage (19/8975) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesmittel für Wohngeld sanken im selben Zeitraum von 880,6 Millionen Euro auf 566,8 Millionen Euro. Etwa 10.000 Wohngeld-Haushalte pro Jahr dürften 2017 und 2018 in die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in die Sozialhilfe gewechselt sein, heißt es unter Verweis auf eine Schätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln weiter.

Im Durchschnitt lag der Wohngeldanspruch 2017 bei 153 Euro, 2010 waren es noch 126 Euro. Die monatliche Belastung durch Wohnen sinkt den Angaben zufolge durch die Hilfe signifikant und jährlich etwa um 13 Prozentpunkte – 2017 beispielsweise von 38,1 auf 25,4 Prozent. Die meisten Mittel für Wohngeld wurden 2018 für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt (144,3 Millionen Euro), gefolgt von Bayern (58,6 Millionen Euro).

In einer Vorbemerkung weist die Bundesregierung darauf hin, dass Selbstständige oft ein überhöhtes Wohngeld erhalten hätten. Das prognostizierte Einkommen habe häufig nicht dem Gewinn entsprochen, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat. Außerdem sei das Bearbeiten von Anträgen Selbstständiger mit viel Aufwand verbunden, nicht zuletzt, weil Angaben bisweilen nicht aussagekräftig genug oder unzuverlässig seien. Vor diesem Hintergrund gilt seit 2016, dass Selbstständige verpflichtet werden können, Einkommensteuerbescheide vorzulegen. Dies sei eine Ermessensentscheidung der Behörden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 578 vom 16.05.2019

Die FDP-Fraktion befasst sich in einer Kleinen Anfrage (19/9880) mit der Einsamkeit von Menschen und den Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Studien zeigten, dass die Einsamkeit das Risiko für chronischen Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Demenz und einen frühen Tod erhöhe. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung das Problem einschätzt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 549 vom 14.05.2019

Die Forschung an humanen pluripotenten Stammzellen (hPS-Zellen) hat in den vergangenen Jahren wichtige Erkenntnisse gebracht. Die anwendungsorientierte Forschung und klinische Studien mit zellbasierten Arzneimitteln offenbarten zunehmend das Potenzial dieser Zellen und ihrer Derivate in der regenerativen Medizin, heißt es im achten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes, wie aus einer Unterrichtung (19/10060) hervorgeht.

Stammzellen eigneten sich als Ausgangspunkt für Modellsysteme bei Krankheiten, für zellbasierte Plattformen bei Wirkstoff-Tests und für medizinische Präparate bei neuen Therapiekonzepten. In diesen Bereichen habe es im Berichtszeitraum 2016/2017 signifikante Fortschritte gegeben.

Durch die zunehmende Etablierung der Verfahren der Genom-Editierung hätten sich auch die Möglichkeiten der Stammzellforschung enorm erweitert. Inzwischen werde hauptsächlich die Designernuklease CRISPR/Cas9 eingesetzt. Die gezielte Einführung von Mutationen und das Entfernen von Genen ermöglichten genauere Aussagen über das Zusammenspiel der Gene in verschiedenen Zelldifferenzierungswegen.

Methoden wie die Einzelzell-Analyse eröffneten neue Einblicke in die Stammzellbiologie und die Abläufe der Organentwicklung. Die Einzelzell-RNA-Sequenzierung habe sich rasant entwickelt. Damit lasse sich das Genaktivitätsmuster in einzelnen Zellen ermitteln und zwar parallel für Hunderte Zellen gleichzeitig.

Es bestehe ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen. Die Stammzellforschung in Deutschland könne im internationalen Wettbewerb den Anschluss halten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Grünen-Fraktion setzt sich für einen verbesserten Impfschutz gegen Masern ein. Gerade in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in bestimmten Gesundheitseinrichtungen würden auch Kinder betreut, die noch nicht das für die Masernimpfungen erforderliche Alter erreicht hätten oder aufgrund von Erkrankungen nicht geimpft werden könnten, heißt es in einem Antrag (19/9960) der Fraktion.

Es sei daher angemessen, wenn zu deren Schutz die Impfung von anderen Kindern und des gesamten Personals zur Voraussetzung für den Zugang zu diesen Einrichtungen gemacht werde.

Unter anderem fordern die Abgeordneten, dass vor Aufnahme in eine Einrichtung, in der Kinder betreut werden, der Impfstatus geprüft wird. Bei unvollständigem Impfschutz, insbesondere bei Fehlen der zweiten Masernimpfung, sollte als Voraussetzung für den Besuch der Kita die fehlende Impfung nachgeholt werden müssen.

Ferner müsse dem in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie anderen Einrichtungen mit durch Infektionskrankheiten besonders gefährdeten Personen tätigen Personal vorgegeben werden, so schnell wie möglich einen ausreichenden Impfschutz nachzuweisen.

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) sollte dazu verpflichtet werden, den digitalen Impfpass bis 2021 als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Situation der Schulsozialarbeit. In einer Kleinen Anfrage (19/9472) will sie unter anderem wissen, wie viele Schulsozialarbeiter in Deutschland beschäftigt sind und an wie vielen Schulen die Schulsozialarbeit seit 2008 etabliert wurde. Zudem möchte sie erfahren, in welchen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Organisation der Schulsozialarbeit existieren und mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die Länder beim Ausbau der Schulsozialarbeit seit 2008 fördert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 534 vom 09.05.2019

48% aller Personen in Deutschland lebten im Jahr 2017 in einer Familie, also in einer Eltern-Kind-Gemeinschaft im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tags der Familie mitteilt, lebten 84% in Familien mit zwei Elternteilen und 16% als Familienmitglieder in Alleinerziehenden-Familien.

Zwanzig Jahre zuvor, im Jahr 1997 lebten noch 56% aller Personen in Familien, davon 88% in Familien mit zwei und 12% in Familien mit nur einem Elternteil. Als Familien werden hier Eltern-Kind-Gemeinschaften gezählt, in denen Kinder ohne Altersbeschränkung leben. Es werden ausschließlich Personen in Privathaushalten betrachtet.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.05.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Den diesjährigen Tag der Kinderbetreuung möchte der AWO Bundesverband vor allem dafür nutzen, den Mitarbeitenden seiner rund 2.500 Kindertageseinrichtungen herzlich zu danken. „Die Beschäftigten in den Kitas, ganz gleich ob sie direkt in der Kinderbetreuung, in der Verwaltung oder in der Hauswirtschaft der Kita arbeiten, machen einen großartigen Job – und das bei stetig steigenden Anforderungen und sich verschlechternden Rahmenbedingungen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Besonders die strukturellen Bedingungen erschweren die Arbeit der Fachkräfte zunehmend. So wachsen die Anforderungen in Kindertageseinrichtungen stetig: der Umgang mit heterogenen Familien, Inklusion und die Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen, die oft nicht ausreichenden personellen Ressourcen, etc. „Die Fachkräfte genießen unsere vollste Wertschätzung für die Leistung, die sie tagtäglich mit unseren Kindern erbringen,“ betont der AWO Bundesvorsitzende.

Ein Tag zum Feiern lädt auch zum Blick nach vorne ein. Zum Beispiel laufen derzeit die Verhandlungen mit den Bundesländern zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“). Hier wurden nach Meinung der AWO zu wenig gesetzliche Regelungen zur Betreuungsqualität eingeführt. „Die AWO setzt sich dafür ein, dass die frühkindliche Betreuung in Zukunft noch stärker durch Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung gekennzeichnet ist“, betont deshalb Wolfgang Stadler.

Die Fachkräfteoffensive des Bundesfamilienministeriums für Erzieherinnen und Erzieher, bei der es vor allem darum geht, die Erzieherausbildungen zu vergüten, startet diesen Sommer. „Die Bemühungen des Bundes im frühkindlichen Bereich sind positiv und wir begrüßen die finanzielle Unterstützung sehr. Um aber die Rahmenbedingungen langfristig zu verbessern und Trägern, Kitas und Beschäftigten Sicherheit zu geben, bedarf es einer beständigen Finanzierung“, erklärt Wolfgang Stadler. Im Hinblick auf die Haushaltsplanungen für das Jahr 2020 fordert der AWO Bundesverband vom Bundesfamilienministerium mehr Verbindlichkeit, damit sowohl das Ausbildungssystem als auch die Qualität in den Einrichtungen konsequent verbessert werden kann. „Alle Beteiligten haben ein Recht auf gute Kitas: die Kinder, die dort jeden Tag betreut werden, die Eltern, die ihr Kind in guten Händen wissen wollen und die Fachkräfte, die gute Arbeitsbedingungen benötigen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Der Tag der Kinderbetreuung findet seit 2012 jährlich statt mit dem Ziel, die professionelle Kinderbetreuung wertzuschätzen. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung koordiniert die Aktion.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.05.2019

Heute werden Mütter symbolisch geehrt. Die AWO fordert, die Sorgearbeit von Müttern grundsätzlich anzuerkennen und Mütter zu entlasten. Der kürzlich erschienene Datenreport des Müttergenesungswerks von 2018 zeigt: Rund zwei Millionen Mütter sind so entkräftet und überfordert, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil dieser Mütter nimmt tatsächlich eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur wahr.

„Nach wie vor sind es vor allem Mütter, die die Sorgearbeit rund um Kind und Familie leisten. Sie sehen sich im Alltag zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Es ist nicht immer einfach, die Kindererziehung und -betreuung, den Beruf, den Haushalt und vielleicht auch noch die Pflege von Angehörigen in Einklang zu bringen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „In Folge dieser vielfachen Herausforderungen können gesundheitliche Belastungen und Erschöpfungszustände bei den Müttern auftreten“.

Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung des Müttergenesungswerks setzt sich die AWO für die Gesunderhaltung von Müttern und ihren Familien ein. „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege thematisieren wir die Lebenssituationen von Müttern auf politischer Ebene und machen uns für bessere Rahmenbedingungen stark. Begrüßenswert ist, dass die Kurmaßnahmen inzwischen von Vätern und pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden können.

„Mit Nachdruck unterstützen wir die aktuelle Spendenkampagne des Müttergenesungswerks unter dem Motto „Auch Alltagsengel brauchen neuen Schwung“, betont Döcker. Jede Hilfe ist willkommen, um Geld für Mütter in belastenden Lebenssituationen zu sammeln und diese im Sinne der therapeutischen Kette des Müttergenesungswerks aus Vorsorge, Kurmaßnahme und Nachsorge bestmöglich zu unterstützen. Hierzu wird alljährlich besonders zum Muttertag aufgerufen (zur Spendenseite des Müttergesungswerks).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.05.2019

Heute trafen sich die Präsident/innen und Vorsitzenden der fünf Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zu einem konstruktiven Gespräch mit Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Im Zentrum standen die Armut von Kindern und Familien sowie die Rolle von Familien in der Demokratie.

Die Familienorganisationen betonten in dem Gespräch die Bedeutung der Familien und die Notwendigkeit, sie angemessen zu unterstützen. Ausführlich wurden verschiedene Maßnahmen besprochen, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Die Familienorganisationen begrüßten die in den letzten Monaten erzielten Schritte. Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz habe bei der Reform des Kinderzuschlages die richtigen Akzente gesetzt und seit Jahren bekannte Probleme angegangen. Die Unterstützung einkommensschwacher Familien müsse jedoch weiter ausgebaut werden. Unzureichend seien aus Sicht der Familienorganisationen die Maßnahmen im sogenannten Gute-Kita-Gesetz. Der erhoffte Qualitätssprung in der Kindertagesbetreuung werde voraussichtlich ausbleiben.
Bei dem Treffen wurde zudem betont, dass Familien für die Demokratie eine wichtige Bedeutung einnehmen. Thematisiert wurden die innerfamiliale Demokratie und die Rolle der Familie, demokratische Prozesse in der Gesellschaft zu unterstützen, sowie der Stellenwert von interkulturell sensibler Bildung und Erziehung.

Neben Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier nahmen Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter; Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken; Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands; Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie; Sidonie Fernau, Vorsitzende des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften sowie AGF-Geschäftsführer Sven Iversen an dem fruchtbaren Austausch im Schloss Bellevue teil.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 07.05.2019

Der Bundesfachverband umF hat im Herbst 2018 eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt, die nun ausgewertet vorliegt.

Es hat zwar Verbesserungen gegeben, aber wenn weiterhin vielerorts die Bildungs- und Wohnsituation junger Volljähriger vernachlässigt und nicht zügig die psycho-soziale Versorgung verbessert wird, gefährden wir die Zukunft vieler junger Menschen. Auch Minderjährige mit Behinderung und Mädchen müssen stärker in den Blick genommen werden“, erklärt Johanna Karpenstein vom Bundesfachverband umF. „Besonders besorgt mich, dass immer mehr Jugendliche in Angst vor Abschiebungen leben, Rassismus erleben müssen und Angst vor der Zukunft haben. Diese Angst ist Gift für die Integration und den Lernerfolg. Medien und Politik dürfen hier nicht noch mehr Ängste schüren, sondern müssen sich schützend vor die jungen Menschen stellen“.

  • Gegenüber dem Vorjahr haben sich Verbesserungen bei der Bewertung der Qualität der Hilfen sowie des Bildungszugang ergeben. Auch sind Verbesserungen im Bereich der Qualifizierung und der Arbeitszufriedenheit der Fachkräfte zu verzeichnen. Es besteht jedoch weiterhin dringender Verbesserungsbedarf. Dies zeigen insbesondere die weiterhin schlechten Bewertungen der Versorgung bei psychischen Erkrankungen, nur 22 Prozent bewerten diese als gut oder sehr gut, und der Bildungssituation junger Volljähriger, die nur 30,4 Prozent als gut oder sehr gut einstufen.
  • Der verschärfte gesellschaftliche und politische Diskurs gegenüber Geflüchteten schlägt sich negativ nieder. Mehr Fachkräfte als noch in 2017 geben an, dass Jugendliche oft oder sehr oft durch Rassismuserfahrungen belastet sind (2018: 33,4%, 2017: 26,5%) und das Jugendliche aus Angst vor Abschiebungen untertauchen bzw. abgängig sind (2018: 50,9 %, 2017: 46,3%). Aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten (95,4%), die Trennung von der Familie (90,6%) und die Angst vor der Zukunft (84,3%) werden von den Befragten weiterhin am häufigsten als alltagsrelevante Beeinträchtigung genannt.
  • Große Veränderungen haben sich auch dadurch ergeben, dass der Anteil junger Volljähriger, die im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe weiterbetreut werden, stark zugenommen hat. Knapp 40 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen im Anschluss an die Jugendhilfe bei ihnen vor Ort i.d.R. in Gemeinschafts- und Obdachlosenunterkünften untergebracht werden, wodurch bisher erzielte Lernerfolge und Stabilisierungen massiv gefährdet werden
  • Sehr schlecht bewerten die Fachkräfte den Rechtsschutz der Minderjährigen bei der Alterseinschätzung und der Entscheidung an welchen Ort sie nach der Einreise verteilt werden. Nur 7,8 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen gut oder sehr gut gegen fehlerhafte Alterseinschätzungen vorgehen können. Nur 6,2 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen wirksam gegen Verteilentscheidungen vorgehen können – etwa wenn sie an Orten leben möchten an denen Angehörige und Freunde sind.

Methodik
Insgesamt haben sich vom 20.09.2018 bis zum 07.10.2018 1083 Personen an der Online-Umfrage beteiligt. Der Auswertung wurden jedoch nur die Antworten von insgesamt 723 Personen zugrunde gelegt, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Obwohl keine repräsentative Zufallsstichprobe unter den Fachkräften gezogen wurde, kann aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft besitzen.

Auswertung der Online-Umfrage als PDF-Datei

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 21.05.2019

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Aussagen von Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., jedem deutschen Bundesbürger das Wahlrecht ab Geburt zu verleihen. Der DFV fühlt sich damit in seiner Wahlrechtskampagne bestärkt.

„Die fehlende politische Vertretung unserer jüngsten Generation ist eine Schwachstelle unserer Demokratie. Bis heute bleiben 13 Millionen junge Menschen von den Bundestagswahlen ausgeschlossen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Das Wahlrecht ist das einzige Grundrecht, welches Kindern 18 Jahre lang vorenthalten wird. Es kann nicht im Interesse einer modernen Demokratie sein, einen Großteil der Bevölkerung von der politischen Willensbildung auszuschließen.“

Der Deutsche Familienverband, die Deutsche Liga für das Kind und die Kinderlobby Schweiz plädieren im Rahmen einer übernationalen Kampagne für ein wirklich allgemeines Wahlrecht: das Wahlrecht ab Geburt. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ steht unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt und wird von Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft unterstützt, so unter anderem von Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.) und Hermann Otto Solms (Alterspräsident des Bundestages) sowie weiteren aktiven Bundes-, Landtags- und Europaabgeordneten.

„Unser Grundgesetz gibt die Richtung vor. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Es sagt nicht, dass die Staatsgewalt nur vom volljährigen Volke ausgeht“, argumentiert Zeh. „Kinder sind von Geburt an Träger von Grundrechten. Soweit Kinder ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können, sind Eltern ihre natürlichen und besten Vertreter. Das ist grundgesetzlich in Artikel 6 geregelt. Bis die Kinder wahlmündig sind, sollen Eltern das Wahlrecht für ihre Kinder treuhänderisch ausüben. Das ist die natürlichste Fortentwicklung des Wahlrechts.“

Auch bei der bevorstehenden Europawahl werden Minderjährige von der Wahl ausgeschlossen bleiben, obwohl mehrere Juristen die verfassungsrechtliche Wahldiskriminierung von jungen Menschen kritisieren.

„Wer sich wirklich für Kinderrechte stark machen will, muss das Wahlrecht ab Geburt fordern“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Kinderrecht ist Wahlrecht“.

Weitere Informationen

SWR 2: Bundesverfassungsrichter a.D. Kirchhof zum Wahlrecht für Jugendliche

Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt

Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.05.2019

Mit zwei Gesetzen treibt der Bundestag die Entrechtung von Asylsuchenden voran: Am kommenden Donnerstag will der Bundestag das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz verabschieden. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Im Gesetz wird mit einer großen Zahl Ausreisepflichtiger argumentiert, um vermeintlichen Abschiebedruck zu erzeugen. Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil der geduldeten Menschen unbegleitete Minderjährige, Menschen in einer Ausbildung oder Beschäftigung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Herkunftsland droht. Das sind wichtige Abschiebehindernisse. Die Menschen halten sich völlig rechtmäßig in Deutschland auf. Um Fehlwahrnehmungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden, sollte für diese Menschen statt einer Duldung ein Aufenthaltsrecht geschaffen werden. Dem Eindruck, dass sich eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen unrechtmäßig und illegal in Deutschland aufhalten, muss entgegengewirkt werden. Das neue Asylbewerberleistungsgesetz sieht unverändert für viele Personen Leistungen vor, die unter dem Existenzminimum liegen. Dies stellt eine Verletzung der Menschenrechte und des deutschen Verfassungsrechts dar. Dass alleinstehende Erwachsene, die verpflichtet sind, in Sammelunterkünften zu wohnen,jetzt als ‚Schicksalsgemeinschaft‘ und wie zusammenlebende Partner in einem Haushalt behandelt werden sollen, ist völlig absurd.“

Pascal Ngwa lebt seit 2016 in Duldung in Deutschland. Er hat einen Pflegebasis- Kurs für Flüchtlinge abgeschlossen, hat einen festen Wohnsitz und fühlt sich wohl in seiner neuen Heimat. Aktuell absolviert eine Pflegefachkraft-Ausbildung im Diakonie-Pflege Verbund Berlin und möchte als Altenpfleger arbeiten. Während er in Ausbildung ist, ist er von Abschiebung geschützt. Und danach? „Pascal will bleiben“: https://youtu.be/0nzED6MHbkM

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.05.2019

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) am 15. Mai 2019 fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine zügige Weiterentwicklung des Gesetzes. „Wir können es uns nicht leisten, tatenlos die für spätestens 2020 geplante Evaluierung abzuwarten!“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Zu offensichtlich sind die Mängel des Gesetzes, und zu groß ist der Handlungsbedarf gerade auch im Hinblick auf digitale Gewalt gegenüber Frauen!“

Wersig wies darauf hin, dass insbesondere Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen und sich politisch äußern, im Netz Diskriminierung riskieren. „Offenbar geht es darum, Frauen zu zwingen, sich aus der Debatte zurückzuziehen, den öffentlichen Raum zu verlassen. Sie sind Pöbeleien, sexistischer Anmache, der Androhung von Vergewaltigung bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt. Der Fall der österreichischen ehemaligen Politikerin Sigi Maurer ist ein prominentes und typisches Beispiel. Hate speech und digitale Gewalt haben eine Geschlechterdimension, und es ist höchste Zeit, dies zur Kenntnis zu nehmen und mit wirkungsvollen Instrumenten zu bekämpfen!“, so Professorin Wersig.

Das seit Oktober 2017 geltende NetzDG stellt für den djb dabei einen grundsätzlich notwendigen und sinnvollen rechtlichen Ansatz dar; allerdings haben sich bereits nach der kurzen Zeit seiner Anwendung Mängel und Schwachstellen gezeigt, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet. Vordringlichen Handlungsbedarf sieht der djb in drei Punkten:

1. Die rechtlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 NetzDG zur Vorhaltung eines leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren Beschwerdeverfahrens werden von den Sozialen Netzwerken höchst unterschiedlich umgesetzt, teils so, dass Betroffene von Meldungen abgeschreckt werden.

Teilweise wird verlangt, die einschlägigen Straftatbestände zu benennen, was suggeriert, es seien für die Beschwerde juristische Vorkenntnisse erforderlich; oder aber die angebotenen Möglichkeiten sind kaum auffindbar. Hier kann und muss der Gesetzgeber durch eindeutige gesetzliche Vorgabe eines einfachen, an Verbraucherschutzmaßstäben orientierten Meldeverfahrens rasch Abhilfe schaffen.

2. Die in § 2 NetzDG verankerte Pflicht der sozialen Netzwerke zur regelmäßigen Erstellung von Transparenzberichten hat sich in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bereits jetzt als ungenügend erwiesen. Die bisher vorgelegten Berichte sind aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben uneinheitlich und unverständlich. Dies hat zur Folge, dass die Berichte nicht miteinander vergleichbar und auch insofern wenig aussagekräftig sind. Der djb hält gesetzgeberische Vorgaben für unabdingbar, um zu einem Berichtswesen zu gelangen, das eine realistische Analyse der Wirksamkeit des Gesetzes ermöglicht. In diesem Kontext plädiert der djb auch für eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der erhobenen Daten.

3. Die Pflicht der sozialen Netzwerke zur Benennung einer inländischen zustellungsbevollmächtigten Person nach § 5 NetzDG ist ein notwendiges Kernelement für einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen. Es wird in der Praxis aber unterschiedlich interpretiert. Insbesondere wird der Zuständigkeitsbereich der benannten Zustellungsbevollmächtigten eng ausgelegt.

Es müsste klargestellt werden, dass deren Zuständigkeitsbereich zivilrechtliche Ansprüche einschließt. Hier muss rasch nachgebessert werden.

Der djb hält zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz und zur Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen ein Gesamtpaket von Maßnahmen für dringend erforderlich. Das NetzDG ist dabei nur ein Baustein. Deutschland hat sich im Februar 2019 mit der Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ verpflichtet, „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen“.

Bereits 2014 kam die Europäische Grundrechte Agentur zu dem Ergebnis, dass ein Zehntel aller Mädchen und Frauen über 15 Jahren mit Formen digitaler Gewalt konfrontiert war. Die Forschungslage ist insgesamt unbefriedigend, insbesondere fehlen für Deutschland aussagekräftige Studien über Formen und Ausmaß digitaler Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung zitiert in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag verschiedene internationale Untersuchungsergebnisse, die die besondere Betroffenheit von Frauen belegen; sie geht davon aus, dass sich mit der stetigen Zunahme der digitalen Kommunikation die Zahlen weiter erhöhen werden (BT-Drs.19/6174). Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe verzeichnet eine signifikante Steigerung der Beratungsanfragen zu digitaler Gewalt.

Die Frage, welche zusätzlichen rechtlichen Instrumente zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz erforderlich sind, und wie die Abwehr und Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll gelingen kann, wird ein Schwerpunkt beim 43. Bundeskongress des djb am 13. September 2019 in Halle/Saale (https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/2019Kongress/) sein. Unter dem Titel „Digitaler Wandel: frauen- und rechtspolitische Herausforderungen“ werden unterschiedliche Aspekte der Digitalisierung beleuchtet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.05.2019

Zahlreiche Prominente, Verbände und Organisationen machen sich in einer gemeinsamen Aktion für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Dazu werden sie morgen im Vorfeld des 70. Jahrestages des Grundgesetzes unter den Hashtags #kigg19 und #KinderrechteinsGrundgesetz eine entsprechende Forderung in sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram posten. An der Aktion beteiligen sich u.a. die Fernsehmoderatorinnen Nazan Eckes und Enie van de Meiklokjes, Schauspieler Dietmar Bär und die ehemalige Boxweltmeisterin Regina Halmich. Außerdem werden morgen mehr als 50 Verbände und Organisationen ihre Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz in sozialen Medien bekräftigen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Paritätische Gesamtverband, die Volkssolidarität, die Stiftung Digitale Chancen, der Deutsche Bundesjugendring, PLAN International Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Bundeselternrat, der Kinderschutzbund und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. Die vollständige Liste der Verbände und Organisationen sowie konkrete Gründe für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und der Aufruf zum Mitmachen sind unter www.dkhw.de/kigg19 zu finden. Hier wird außerdem ab morgen eine Auswahl der Statements auf den sozialen Medien präsentiert.

Nach Ansicht der Prominenten und Verbände fehlt im Grundgesetz bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.

„Wir sind nur noch einen kleinen Schritt von der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entfernt. Die Arbeit der im letzten Jahr eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll, steht kurz vor dem Abschluss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, mit guten Formulierungen die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und so ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Dafür werben wir nicht nur mit dieser Aktion, sondern auch in den nächsten Wochen und Monaten mit weiteren Aktivitäten und Initiativen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.05.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk erwartet von der heute in Weimar beginnenden Jugend- und Familienministerkonferenz Rückenwind für die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz. Eine Formulierung von Kindergrundrechten in der Verfassung sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Verankerung von Kinderrechten nicht zu Symbolpolitik verkommt.

„Für das Deutsche Kinderhilfswerk ist von entscheidender Bedeutung, dass bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz wichtige Eckpunkte zu einer nachhaltigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eingehalten werden. Die Regelung darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, in der EU-Grundrechte-Charta und in der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt ist. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerade die Verankerung des Vorrangs des Kindeswohls auf Verfassungsebene ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen. Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, so Krüger weiter.

Ein im vorletzten Jahr im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hat sich eindeutig für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Defizit bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Das Gutachten kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/gutachten-kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2019

Heute startet die Anmeldephase für die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“, die im September bundesweit stattfinden. VCD und Deutsches Kinderhilfswerk rufen Kinder auf, zu Fuß oder mit dem Rad zur Grundschule oder in die Kita zu kommen. Straßen vor Schulen sollten temporär für Autos gesperrt werden können.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“ Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland auf, sich zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ (siehe www.zu-fuss-zur-schule.de) anzumelden. Zu Beginn des nächsten Schuljahres, vom 16. bis 27. September, können die Kinder während der Aktionstage lernen, wie viel Spaß es macht, selbstständig zur Schule oder Kita zu kommen: egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller. Das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD appellieren an die Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu fahren. Elterntaxis schaden der Umwelt und nehmen Kindern zudem die Möglichkeit, früh zu lernen, wie man sich eigenständig und sicher im Verkehr bewegt.

Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Während der Aktionstage können Kinder, Eltern und Lehrende sehen, wie viele Vorteile es hat, wenn das Elterntaxi stehen bleibt und die Kinder selbstständig zur Schule oder Kita laufen. Nur wenn Kinder die Möglichkeit haben, selbstständig ihre Wege zu gehen, können sie langfristig Sicherheit im Straßenverkehr gewinnen. Außerdem lernen sie Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und bleiben nebenbei durch mehr Bewegung gesund und konzentrationsfähig.“

Oft fahren Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, weil sie der Ansicht sind, dass ihre Kinder nur so sicher dort ankommen. Tatsächlich aber machen Elterntaxis die Straßen für Kinder unsicherer. Viele Autos, die in zweiter Reihe parken, um Kinder ein- und aussteigen zu lassen, blockieren die Sicht und verstopfen die Straße. Zudem sind Kinder, die ständig von den Eltern gefahren werden, auch in späteren Jahren unsicherer im Straßenverkehr unterwegs.

Der VCD und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern die Bundesregierung auf, die Verkehrssicherheit vor Schulen zu erhöhen. Dafür muss sie die Straßenverkehrsordnung so reformieren, dass Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können. In Südtirol und auch in Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht der Verbände vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Stephanie Päßler, Projektleiterin beim VCD: „Wir fordern Schulstraßen insbesondere an Schulen mit ungünstigen Verkehrssituationen, die für Kinder schwer einzuschätzen sind. Damit Kinder sicher unterwegs sein können, müssen Kommunen die Möglichkeit haben, den Autoverkehr vor Schulen und Kitas temporär einzuschränken.“

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 16. bis 27. September 2019 können Kinder mit ihren Lehrerinnen und Erziehern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindergärten. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 14.05.2019

Zukunftskongress von EAF Berlin und djb: Mit Recht und Courage!

20. Mai 2019, 14:30 bis 19.00 Uhr, Umweltforum Berlin-Friedrichshain

100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz und 25 Jahre Art. 3 Abs. 2: Drei Gründe zu feiern, aber keinesfalls Gründe sich zurückzulehnen. Beim heutigen Zukunftskongress, veranstaltet von EAF Berlin und dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) und gefördert vom BMFSFJ, wird gemeinsam nach vorne geblickt und gedacht. Denn es reicht nicht, Recht zu haben. Es bedarf Courage, um gleichstellungspolitische Errungenschaften weiter zu verteidigen. Und Solidarität, um sich dafür einzusetzen, dass tatsächlich alle Frauen davon profitieren – auch diejenigen, die beispielsweise in ökonomischer oder sozialer Hinsicht mehrfach benachteiligt sind.

»Demokratie bleibt unvollständig, wenn die Hälfte der Bevölkerung in den Parlamenten und Entscheidungsgremien in Permanenz unterrepräsentiert ist! Dabei geht es uns bei Parität und bei einem Paritätsgesetz nicht nur um Zahlen und Prozentpunkte, sondern es geht auch um neue Impulse für die repräsentative Demokratie, um mehr Vielfalt in den Parlamenten.«, so Dr. Helga Lukoschat, Vorstandsvorsitzende der EAF in ihrer Begrüßungsrede.

»Die historischen Jubiläen bedeuten einen Auftrag für die Zukunft.«, betont die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. »Es gilt, alle Möglichkeiten zu erörtern, wie wir Parität näher kommen können. Ziel muss es sein, die strukturellen Hemmnisse für Frauen, in politische Ämter zu gelangen, vollständig zu beseitigen. Gerechte Staatlichkeit kann eine angemessene Vertretung von Frauen in den Parlamenten nicht von Männermehrheiten in den Parteien abhängig machen.«

Der Zukunftskongress beginnt mit einer Keynote von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. Daraufhin erläutert Prof. Dr. Ulrike Lembke von der Humboldt Universität zu Berlin die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.

In welcher Form und mit welchen Strategien und Bündnissen wir Parität im Bundestag erreichen, debattieren Doris Achelwilm, MdB (Die Linke), Kristy Augustin, MdL (CDU), Nicole Bauer, MdB (FDP), Dr. Eva Högl, MdB (SPD) und Ulle Schauws, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem ersten Podium.

Das zweite Podium, besetzt mit Andreas Kemper (Soziologe und Publizist), Mona Küppers (Deutscher Frauenrat), Dr. Emilia Roig (Center for Intersectional Justice) und Katharina Miller (European Women Lawyers Association) befasst sich mit der Frage, wie eine zukunftsweisende europäische Gleichstellungspolitik aussehen muss.

Wenige Tage vor der Europawahl ist dies von besonderer Aktualität und Dringlichkeit. djb und EAF appellieren an alle Frauen (und Männer), am 26. Mai 2019 wählen zu gehen und mit ihrer Stimme für Demokratie und Geschlechtergerechtigkeit überall in Europa einzutreten.

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin und Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.05.2019

LSVD lehnt Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) lehnt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab. In ihrem Koalitionsvertrag versprach die Bundesregierung, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren. Mit diesem Entwurf tut sie das gerade nicht. Stattdessen sollen Trans- und Intergeschlechtlichkeit weiterhin pathologisiert und die Situation für Betroffene in einigen Bereichen sogar verschlechtert werden.

Der LSVD fordert, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht wird; ohne Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße sollten wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung. All das sieht der Entwurf nicht vor.

Der Entwurf bleibt inhaltlich hinter dem Maßstab der umfangreichen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zurück. So verstößt die vorgesehene Unterscheidung zwischen trans- und intergeschlechtlichen Menschen bei den Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Grundgesetz. Die vorgesehene „Beratung“ ist de facto eine Zwangsberatung mit Gutachtencharakter. Die im Entwurf vorgesehene Anhörung des Ehepartners der antragstellenden transgeschlechtlichen Person ist eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage und ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von transgeschlechtlichen Personen. Ebenso unzureichend regelt der Entwurf die Situation von transgeschlechtlicher Elternschaft. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass transgeschlechtliche Eltern nicht mit ihrem zum Zeitpunkt der Geburt aktuellen Namen und Personenstand in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen werden.

Zudem ist eine zweitägige Frist für eine Stellungnahme angesichts einer seit Jahren überfälligen Reform des Transsexuellengesetzes sehr befremdlich. Eine Partizipation von Vereinen und Verbänden ist offensichtlich unerwünscht.

Link zur Stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 13.05.2019

Als „schallende Ohrfeige“ für die Bundesregierung bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband das gestern ergangene Urteil des Bundessozialgerichts, in dem die Jobcenter verpflichtet wurden, die Kosten von Schulbüchern für Kinder im Hartz IV-Bezug zu übernehmen. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, und die Übernahme aller schulisch bedingten Kosten durch die Jobcenter sicherzustellen, die für die Familien anfallen.

Der Paritätische sieht sich durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts in seiner Auffassung bestätigt, dass sich Schulkosten nicht pauschalieren lassen und die im Regelsatz und im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Beträge wirklichkeitsfremd und deutlich zu gering bemessen sind. „Es ist geradezu absurd, dass diese Bundesregierung durch alle Instanzen geht, um zu verhindern, dass Jobcenter armen Eltern die Kosten für die Schulbücher ihrer Kinder ersetzen müssen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Frage, wie ernst es der Bundesregierung tatsächlich mit der Bildungs- und Chancengerechtigkeit ist, dränge sich bei solchen Vorgängen auf.

Als Konsequenz fordert der Paritätische die Wiedereinführung eines Rechtsanspruchs auf „Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen“. Schulisch bedingte Aufwendungen seien ohne Wenn und Aber in voller Höhe zu erstatten. „Es ist geradezu beschämend, dass derartige Selbstverständlichkeiten nicht auf politischem Wege realisiert werden können, sondern allererst Gerichte mehr Bildungsgerechtigkeit erzwingen müssen“, so Schneider.

Der Paritätische weist darauf hin, dass das Schulbücher-Urteil auch auf vergleichbare Bedarfe übertragbar sei, etwa auf Computer, Tablets, Software und Drucker. Den betroffenen Menschen rät der Verband, diese Leistungen zu beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit wiederum sei aufgefordert, die bislang restriktiv formulierten Verwaltungsvorschriften aufzuheben und künftig im Sinne der Kinder und Jugendlichen bedarfsgerechte Leistungen zu bewilligen. Die Jobcenter dürften die Antragsteller hier auch nicht auf Darlehen verweisen, wie das Bundessozialgericht ebenfalls festgestellt habe.

„Um davon sprechen zu können, dass Armut tatsächlich bekämpft wird, bräuchte es endlich realistische, bedarfsdeckende Regelsätze in Hartz IV und die Wiedereinführung einmaliger Leistungen statt unsinniger Pauschalen und Darlehen“, mahnt Schneider. „Hinzukommen muss ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen – und zwar unter der Zuständigkeit der Jugendämter und nicht der Arbeitsverwaltung.“

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2019

pro familia nimmt anlässlich des IDAHOT zu Konversionstherapien Stellung

Am 17. Mai 1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Dieses Datum wird seitdem als Internationaler Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (IDAHOT) begangen. pro familia begrüßt, dass sich der Bundestag am diesjährigen IDAHOT mit der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt befassen wird und nimmt zu sogenannten Konversionstherapien Stellung, die der Verband strikt ablehnt.

‚Umpolungs- und Konversionstherapien‘, die vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten werden, basieren auf einer Abwertung von Homosexualität und Trans*/Inter*Geschlechtlichkeit und zielen auf eine Änderung von Sexualverhalten, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ab. Solche ‚Therapien‘ verstoßen in eklatanter Weise gegen das Selbstbestimmungsrecht.

„Auf keinen Menschen darf Druck ausgeübt werden, seine Genderidentität oder seine sexuelle Orientierung zu verbergen, zu unterdrücken oder zu leugnen. Dies ist Teil der sexuellen und reproduktiven Rechte, die für pro familia den Rang von Menschenrechten haben“, betont pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner. „Behandlungen, die eine ‚Umpolung‘ zum Ziel haben, sind zudem ein Schlag ins Gesicht aller professionellen Berater*innen und Therapeut*innen“.

pro familia begrüßt, dass Konversionstherapien gesetzlich verboten werden sollen. Insbesondere junge Menschen müssen vor solchen Behandlungen und ihren schädlichen Effekten geschützt werden. „Junge Menschen in ihrer sexuellen Entwicklung zu unterstützen, heißt, ihnen eine ergebnisoffene Beratung anzubieten, die das Ziel hat, sie in ihrer Selbstbestimmung bezüglich ihrer Geschlechtsidentität zu fördern“, unterstreicht Frank-Boegner. „pro familia verurteilt jegliche Voreingenommenheit, Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung aufgrund sexueller Orientierung“.

Homosexualität war nie eine Krankheit und bedarf keiner Heilung. Das haben auch der Weltärztebund und die Weltgesundheitsorganisation bestätigt. Menschen, deren Sexualität oder Geschlecht nicht in das herkömmliche Schema passen, laufen häufiger Gefahr, psychische Erkrankungen zu entwickeln, zeigen Studien. Der Grund: Diskriminierung und Ausgrenzung durch das soziale Umfeld. Eine wichtige Lebensphase für die Prävention psychischer Störungen als Folge von Diskriminierung, Isolation und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität ist das Jugendalter. Hier prägen sich Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung aus. Für die Prävention bedeutet das, dass gerade in dieser Zeit zum Beispiel in der Schule positive Einstellungen und Werte von Selbstbestimmung und Pluralität im Zusammenhang mit Aspekten der Sexualität vermittelt und entwickelt werden müssen.

Der Verband hat sich zum Ziel gesetzt, sexuelle Vielfalt sichtbar zu machen und deren gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Mit sexueller Bildung will pro familia zudem sexuelle Kompetenzen fördern – Basis für einen selbstbestimmten, gleichberechtigten und verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 16.05.2019

Bundesdelegiertenversammlung von pro familia verabschiedet „Offenbacher Erklärung“

Jeder Mensch hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob er sich fortpflanzen möchte oder nicht. Voraussetzung für diese Entscheidung ist der Zugang zu Familienplanung. pro familia setzt sich für die Weiterentwicklung von selbstbestimmter Familienplanung, für die Kostenübernahme von allen Verhütungsmitteln und -methoden für alle Menschen über die Krankenkassen sowie für den Ausbau einer menschenrechtsbasierten Verhütungsberatung ein. Dies beschlossen die Delegierten in einer „Offenbacher Erklärung“ auf der jährlichen Versammlung am 12. Mai 2019.

pro familia fordert, die Kostenübernahme für alle Verhütungsmittel und für alle Menschen über die Krankenkassen sicherzustellen. Verschreibungspflichtige und nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel müssen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, ebenso wie die Kosten für ärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit Verhütung entstehen. Auch für Sterilisationen sollte die Kostenübernahme gelten: Denn es ist nicht einzusehen, warum diese sichere und nebenwirkungsarme „Dauerverhütung“ zum Beispiel nach Abschluss der Familienphase – oder wenn grundsätzlich kein Kinderwunsch besteht – außen vor bleiben sollte.

Insbesondere Menschen mit wenig Geld sind auf eine schnelle gesetzliche Lösung angewiesen. In einem ersten Schritt fordert pro familia deshalb, den Rechtsanspruch auf kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln für Menschen mit wenig Einkommen zu garantieren und als bundesweite Regelung im SGB V zu verankern.

Mit der „Offenbacher Erklärung“ verpflichtet sich pro familia außerdem, alles für den Ausbau und die fachliche Weiterentwicklung von unabhängigen Angeboten der freiwilligen, rechtebasierten psychosozialen Verhütungsberatung neben dem Angebot der niedergelassenen Ärzt*innen zu tun. Denn die Anforderungen an die Beratung steigen, die Fragen zu Sicherheit und Wirksamkeit von Verhütungsmitteln und wie sie zur individuellen Lebenssituation passen, werden immer komplexer, insbesondere wenn Klient*innen nicht gut Deutsch sprechen, kognitive oder körperliche Beeinträchtigungen haben, keine Krankenversicherung oder Aufenthaltspapiere vorweisen können. pro familia setzt Erfahrung und beraterisches Können dafür ein, Menschen zu unterstützen und sie in ihren sexuellen und reproduktiven Rechten zu stärken.

Bereits am Vortag hatte sich der Verband auf der Fachtagung „Verhütungsberatung: Lebensnah – an den Menschenrechten orientiert“ mit Verhütungsberatung und den Herausforderungen für die Zukunft befasst. Die Teilnehmenden diskutierten in den Workshops unter anderem die Fragen, wie die Arbeit mit Dolmetscher*innen gelingen und Social Media für die Informationsarbeit zu Verhütung insbesondere für die Zielgruppe junger Menschen genutzt werden kann.

Die Delegierten wählten einen neuen Bundesvorstand. Als Nachfolge von Prof. Dr. Davina Höblich folgt Dörte Frank-Boegner in das Amt der Bundesvorsitzenden. Dörte Frank-Boegner ist pro familia seit 35 Jahren verbunden, hat 26 Jahre mit dem Schwerpunkt Paar- und Sexualberatung in der pro familia Beratungsstelle in Marburg gearbeitet und ist seit vielen Jahren Mitglied im Fachausschuss Fort- und Weiterbildung des pro familia Bundesverbands. Sie ist in eigener Praxis als Familien,- Paar- und Sexualberaterin in Marburg tätig und bietet Fort- und Weiterbildung in der Paar- und Sexualberatung an. „Mir ist es ein Anliegen, die Vielfalt der Beratung sichtbar zu machen und die Politik in die Pflicht zu nehmen, für die institutionelle Beratung etwas zu tun“, machte Frank-Boegner deutlich. Als neue stellvertretende Vorsitzende gehören dem Bundesvorstand Stephanie Schlitt, Expertin für Gender und Frauenrechte aus Berlin, und Jann Schweitzer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Frankfurt am Main und Berater bei der AIDS-Hilfe in Frankfurt am Main, an. Die stellvertretende Vorsitzende Alina Marlene Schmitz wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt, Schatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul setzt seine zweite Amtszeit fort.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. Mai 2019

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte

Ort: Berlin

Gender Mainstreaming, Intersektionalität und Frauen*Rechte: innovative Konzepte und aktueller Handlungsbedarf

Vor 40 Jahrenwurden FrauenMenschenRechte erstmals ausdrücklich und umfassend auf globaler Ebene rechtlich festgeschrieben –mit CEDAW, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Welche Bedeutung hat CEDAW heute? Welchen Beitrag leisten andere UN-Menschenrechtsverträge zur Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen? Welche Herausforderungen bestehen heute für FrauenMenschenRechte?

Der internationale Menschenrechtsschutz verdankt der UN-Frauenrechtskonvention wichtige Impulse. Konzepte wie faktische oder strukturelle Diskriminierung und substanzielle Gleichheit sind stark von CEDAW beeinflusst und heute anerkannter Bestandteil der UN-Menschenrechtsverträge. CEDAW hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Schutz vor Diskriminierung durch Private, die Bekämpfung von schädigenden Stereotypen und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Einsatz von Fördermaßnahmen jetzt zu denanerkannten Staatenpflichten gehören.

Geschlechtergerechtigkeit ist heute integraler Bestandteil des Menschenrechtssystems. Einige Schlaglichter: Der UN-Antirassismus-Ausschuss hat zusammen mit CEDAW machtkritische und mehrdimensionale Perspektiven in die Auseinandersetzungen um Diskriminierung eingebracht. Der UN-Menschenrechtsausschuss unterzog die bürgerlichen und politischen Rechte einem Gender Mainstreaming. Der UN-Sozialpakt-Ausschuss veröffentlichte eine ausführliche Kommentierung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Und die UN-Behindertenrechtskonvention hat mit dem Konzept der inklusiven Gleichheit dem Kampf gegen Diskriminierung eine neue Dimension hinzugefügt.

Wir möchten diese Entwicklungen und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Menschenrechtsverträgen insbesondere aus der Perspektive von Mitgliedern der UN-Menschenrechtsausschüsse diskutieren und die heutigen Herausforderungen beleuchten. Hierzu gehört etwa: Wie kann wirksamer Schutz von Frauen* vor intersektionaler Diskriminierung gelingen? Und wie kann dem weltweit zu beobachtenden Versuch, FrauenMenschenRechte zurückzudrängen, begegnet werden?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 12. Juni 2019

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE

Ort: Leipzig

Schlecht bezahlte, schwere Arbeit, die keiner will. Kein Pflegedienst, der die alten Leute auf dem Dorf versorgen kann. Familien, die sich die Kosten für das Pflegeheim nicht mehr leisten können. Soziale Teilhabe, die nur auf dem Papier existiert. Der Pflegenotstand hat viele Gesichter.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE lädt nach Leipzig ein, um über die Probleme der Pflege in Sachsen zu sprechen und Alternativen aufzuzeigen. Denn gute Pflege ist ein Menschenrecht. Wir freuen uns auf die Diskussion!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 14. Juni 2019

Veranstalter: Deutscher Frauenrat, Lobby der Frauen in Deutschland e.V. (DF)

Ort: Berlin

Nationale Frauenrechts- und Gleichstellungspolitiken sind zunehmend in internationale Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse eingebettet. Am Beispiel der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der G7/G20 wollen wir mit ExpertInnen darüber sprechen, wie diese unterschiedlichen internationalen Ebenen auf die nationale Politik einwirken und umgekehrt. Welche Bedeutung haben die Vereinten Nationen für die Menschenrechte von Frauen? Wie lässt sich die EU als Motor für Gleichstellungspolitik wieder in Schwung bringen? Welche Rolle spielen die Women7/20 in den Verhandlungsprozessen der Gruppe der 7/20? Um diese und andere Fragen wird es gehen. Wir wollen das Engagement der Bundesregierung in diesen Prozessen beispielhaft nachvollziehen. Wir wollen diskutieren, welche Rolle die Zivilgesellschaft darin spielt oder spielen sollte und wie sich der Deutsche Frauenrat auf internationaler Ebene engagiert. Auf einem Podium mit VertreterInnen des Auswärtigen Amts, der kanadischen und schwedischen Botschaft geht es abschließend um die Frage: Was sind die Grundbedingungen für eine geschlechtergerechte Außen- und Sicherheitspolitik und was lässt sich aus guten Beispielen lernen?

Programm der Fachveranstaltung (PDF)

Anmeldungen online bis 7. Juni 2019

Termin: 15. Juni 2019

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Bayreuth

Umgangsmodelle sind zur Zeit Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte. Auch die Vielfalt der gelebten Umgangsmodelle wächst. Für Eltern stellt sich die Frage, welches Modell am besten zu ihrem Kind/ihren Kindern und zu ihrer spezifischen Familienkonstellation passt. Betreuungsmodelle, bei denen beide Eltern nach einer Trennung größere Anteile an der Betreuung übernehmen, stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen. Auf die Eltern kommt nicht nur eine Menge an Abstimmung und Organisation zu, auch räumliche Nähe, die notwendige finanzielle Ausstattung und Arbeitgeber, die mitziehen, sind wichtig. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, es ist eine Betreuungsoption unter vielen. Die Eltern müssen sich über finanzielle Fragen verständigen, die derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind und deshalb durch die Rechtsprechung gestaltet werden. Hier besteht Regelungsbedarf im Kindesunterhaltsrecht, der im im Rahmen der Fachtagung diskutiert werden soll.

Folgende Fragen sollen im Mittelpunkt der Fachtagung stehen:

• Welche Erkenntnisse hat die psychologische Forschung darüber, wie es den Kindern im Wechselmodell und anderen Betreuungsarrangements geht?

• Wie können faire Unterhaltslösungen aussehen, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist?

• Wie kann eine faire Verteilung der Elternverantwortung nach einer Trennung aussehen, wenn die Eltern es zuvor als Paarfamilie traditionell gehalten haben und ein Elternteil beruflich zurückgesteckt hat?

Für die Teilnahme an der Fachtagung wird ein Beitrag von 20,00 Euro erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Netzwerk gegen Kinderarmut Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Magdeburg

Ort: Magdeburg

Unter dem Titel »Baustelle Kinderarmut – Strategien der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche« tagt das Netzwerk gegen Kinderarmut Mitte Juni in Magdeburg. Es nehmen u.a. teil: Dietmar Bartsch (MdB, DIE LINKE), Marcus Weinberg (MdB, CDU), Andrea Nahles (MdB SPD), Annalena Baerbock (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Katja Suding (MdB, FDP).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 19. Juni 2019

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Leipzig

Wie kann eine Gesellschaft es schaffen, dass alle Menschen in Würde altern können? Diese Frage wird in der öffentlichen Debatte immer wieder verhandelt. Gerade in einer Gesellschaft, die aufgrund des demographischen Wandels älter wird, ist dies von zentraler Bedeutung.

Man möchte mit Expert*innen und interessierten Bürger*innen über die Bedingungen eines würdevollen Alterns sprechen. Dabei möchte man insbesondere die Themen soziale Sicherung, gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitbestimmung von älteren Menschen in den Vordergrund stellen und Lösungen diskutieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 10. September 2019

Veranstalter: Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB)

Ort: Berlin-Brandenburg

Junge Menschen mit Fluchterfahrung gehören mittlerweile zum Alltag der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit. Es gibt unzählige Maßnahmen, Projekte und Bemühungen, junge Geflüchtete und ihre Familien im Ankommensprozess zu unterstützen.
Vier Jahre nachdem viele Kinder und Jugendliche – mit und ohne Begleitung – als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind, ziehen wir eine Zwischenbilanz:

  • Wie und wo gelingt es der Kinder- und Jugendhilfe (neue) Heimatwelten für und mit jungen Geflüchteten zu gestalten?
  • Wie sehen lebensweltorientierte, partizipative und nachhaltige Angebote aus und welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?
  • Inwiefern haben sich die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe verändert, wo fand bereits eine Neuausrichtung statt und wo bedarf es einer weiteren Professionalisierung?

Im Rahmen des Fachtages finden Sie – angeregt durch fachliche und lebensweltliche Impulse – mit Experten/-innen mit und ohne Fluchterfahrung Antworten auf diese Fragen und entwickeln gemeinsam Perspektiven für die weitere Arbeit.
Projekte und Initiativen mit innovativen Beispielen aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen“

06.06.2019, 10:00 Uhr – 18:30 Uhr

Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus 1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier bequem online erfolgen.

Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2019. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 23. Mai 2019.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring

Geschäftsführer, ZFF

Dr. Stefanie Elies

Leiterin Forum Politik und Gesellschaft, FES

AKTUELLES

Positionen des Landesfamilienrates zur wirtschaftlichen Förderung von Familien und wirksamen Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut erschienen:

Das Armutsrisiko von Kindern und Familien ist auch im vergleichsweise reichen Land Baden-Württemberg hoch. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, zugewanderte Familien sowie Familien mit drei und mehr Kindern. Damit Kinder ohne materielle Not und mit allen Teilhabechancen aufwachsen können, müssen Familien wirtschaftlich gesichert sein.

Mit seiner Fachveröffentlichung „Finanzielle Sicherheit von Familien ist Zukunftssicherung“ befasst sich der Landesfamilienrat Baden-Württemberg ausführlich mit Fragen der wirtschaftlichen Familienförderung und bezieht Stellung. Neben der zentralen Forderung nach einer Kindergrundsicherung, hält er es für wesentlich, Armut und ihren Folgen durch entsprechende Infrastruktur-, Bildungs- und Förderangebote entgegen zu wirken. Dabei müssten alle föderalen Ebenen zusammenarbeiten. Als Datei: PosPapier_Familie-Geld_online.pdf

Auf der Webseite steht Ihnen eine Dokumentation des Armutskongresses zur Verfügung. Unter www.armutskongress.de/armutskongress-2019 finden Sie Fotos,Videomitschnitte der Vorträge von Herrn Prof. Dr. Prantl, Dr. Holm, Prof. Dr. Kohlrausch und Dr. Schneider, einen Kongressfilm sowie Kurzprotokolle der Impulsforen.

Die Videos finden Sie außerdem auf dem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UC2yzvCszWF7ilV5HlFOPhNA.

Eingeführt im Kaiserreich, wurde das Abtreibungsstrafrecht in den Paragrafen 218 ff. Strafgesetzbuch (StGB) im Laufe der Zeit liberalisiert. Seit 1996 gilt in Deutschland eine Fristenlösung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Beratung und eine medizinische und kriminologische Indikationenlösung (§218 a). Zuletzt einigte sich die Regierungskoalition auf eine Reform des §219a StGB, der ein sogenanntes Werbeverbot statuiert. In der Abtreibung ist der Konflikt zwischen der unbeabsichtigt und ungewollt Schwangeren und dem werdenden Kind bereits angelegt. Im Diskurs um Schwangerschaftsabbrüche spielen Grund- und Menschenrechte, Weltanschauung/Religion, Ethik, Medizin, Gesundheit und Inklusion eine Rolle.

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