ZFF-Info 10/2018

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SCHWERPUNKT: Sanktionen bei Hartz IV

Zur heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Sanktionspraxis bei Hartz IV erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass die Sanktionspraxis in den Jobcentern nicht mehr haltbar ist. Sieben von zehn Sachverständigen sprechen sich für eine Entschärfung der Sanktionsregeln oder sogar für eine vollständige Abschaffung aus. Die Bundesregierung darf die warnenden Stimmen aus der Wissenschaft und der Verbändelandschaft nicht länger ignorieren. Arbeitsminister Heil hat angekündigt, die Sanktionen kritisch zu überprüfen. Das darf nicht länger auf sich warten lassen.

Menschen das Existenzminimum zu nehmen, geht gar nicht. Die Sanktionen in der sozialen Grundsicherung schaffen ein Klima der Angst. Wenn das gesetzlich garantierte – eh schon auf Kante genähte – Existenzminimum gekürzt oder gar komplett gestrichen wird, dann kann kein Vertrauen zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern entstehen. Sanktionen führen vielmehr zu sozialen Härten bis hin zur Wohnungslosigkeit. Sie basieren auf der falschen Annahme, Erwerbslosigkeit sei individuelles Versagen. Fakt ist aber, dass ausreichende Arbeitsplätze, gerade für Langzeitarbeitslose, und individuelle Qualifizierungsangebote fehlen.

Die Bundesregierung sollte die Jobcenter bedarfsdeckend ausstatten und die Fördermaßnahmen verbessern, statt an der unwürdigen und ideologischen Sanktionspraxis festzuhalten. Wir Grüne halten an unserer Forderung fest, eine sanktionsfreie, würdevolle Grundsicherung zu schaffen. Dazu gehören auch das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Eingliederungsmaßnahmen und bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Quelle:Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.06.2018

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ (BT-Drs. 19/103) erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion und Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

„38,5 Prozent aller Klagen gegen Sanktionen bei Hartz IV gehen zugunsten der Betroffenen aus. Das deutet auf eine enorm hohe Fehlerquote bei Entscheidungen der Jobcenter hin. Daran sind aber nicht die Beschäftigten dort schuld, vielmehr läuft systematisch etwas falsch. Hier besteht wirklich ein Aufklärungs-, Untersuchungs- und Handlungsbedarf, denn wir reden bei Hartz-IV-Betroffenen von Menschen, die kein finanzielles Polster haben. Sanktionen bedeuten deshalb fast immer wirkliche Existenznot. Die Bundesregierung, speziell Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, steht in der Pflicht aufzuklären, wie es zu derart vielen Fehlern kommt – Fehlern, die unmittelbar zu Existenznot führen. Durch Sanktionen geraten die Betroffenen in Bedrängnis, streichen Arztbesuche, mitunter droht der Verlust der Wohnung oder der Krankenversicherung. Kurz: Diese Menschen stehen mit dem Rücken zur Wand.

Deshalb: Weg mit Hartz IV und den Sanktionen. Wir fordern gute Arbeit, eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto sowie eine eigenständige Kindergrundsicherung von etwa 600 Euro monatlich.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen sind jeden Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Wenn den Eltern die Regelsätze gekürzt werden, leiden Kinder zwangsläufig mit darunter. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte deshalb baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden.

"Eine Kürzung des sozialrechtlichen Mindestbedarfs der Familie aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen äußerst heftig. Schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet, entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und lässt damit sehr wenig Spielraum. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart. Hier sind schleunigst Änderungen angesagt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu Hartz-IV-Sanktionen und sozialer Teilhabe.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 04.06.2018

Perspektiven statt Drangsalierung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heutigen Anhörung zu Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag. Zu einer grundlegenden Neuausrichtung gehörten insbesondere längerfristige Förderungsmöglichkeiten, ein verbessertes Qualifizierungssystem für Langzeitarbeitslose und eine damit verbundene, deutliche Aufstockung der Mittel für Eingliederungsmaßnahmen. Zwingend notwendig, auch verfassungsrechtlich geboten, sei insbesondere die sofortige Abschaffung der Sanktionen.

„Das Hartz IV-Sanktionsregime beruht auf der abwegigen Annahme, dass allein die Androhung von Strafe geeignet ist, eine Mitwirkung zur Aufnahme von Beschäftigung zu erzielen. Abgesehen davon, dass dies ein verqueres Menschenbild beweist, zeigt auch die Empirie, dass dies völlig unsinnig ist.“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Das Instrument der Sanktionen, mit dem Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden, betrachtet der Verband als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend. „Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt“, kritisiert Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Insbesondere die besondere Härte gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen nach aktueller Gesetzeslage die Leistungen komplett und selbst die Unterkunftskosten gestrichen werden könnten, sei nicht nachvollziehbar. „Es zeugt von einer besonderen Kaltherzigkeit, dass 34.000 Menschen durch Totalsanktionen sogar jegliche staatliche Unterstützung zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verwehrt wurde“, ergänzt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 04.06.2018

SCHWERPUNKT: Familiennachzug

Der Gesetzesvorschlag zum Familiennachzug zielt auf die Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat ab. Zwar wird er durch eine Härtefallregelung ergänzt, dennoch geht die geplante Regelung an der (Familien-)Realität vieler Geflüchteter vorbei. Das ZFF kritisiert den getroffenen Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern als völlig unzureichend und fordert die die Verhandlungspartner auf, das Recht auf Familie aller Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Das ZFF-Positionspapier „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ finden Sie hier.

Um je einen Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke zum künftigen Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Ausländern in Deutschland geht es am Montag, 11. Juni 2018, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Saal 3.101) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessierte Besucher werden gebeten, sich bis zum 8. Juni mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2438) sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Die FDP-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf (19/2523) vor, den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für weitere zwei Jahre auszusetzen, aber zugleich für verschiedene Ausnahmen wieder zuzulassen werden. Dabei sollen Ausnahmen für solche Fälle vorgesehen werden, "in denen eine weitere Verzögerung der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft aus Gründen nicht gerechtfertigt ist", die sowohl in der Person des Nachzugsberechtigten als auch in der Person in Deutschland liegen können, zu der der Zuzug erfolgen soll. Zugleich betont die Fraktion in der Vorlage, dass es sich bei der Aussetzung des Familiennachzugs nur um eine Übergangslösung handeln könne, "bis der Gesetzgeber das Aufenthalts- und Asylrecht in einem Einwanderungsgesetzbuch neu geregelt hat".

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten "aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen" mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Das Recht auf Familienleben für international Schutzberechtigte müsse wieder uneingeschränkt gelten, fordern die Abgeordneten in ihrer Vorlage (19/2515).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 381 vom 06.06.2018

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" (19/2438) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung debattiert. Der Entwurf sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren.

Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 370 vom 06.06.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung und der anstehenden Beratungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Familiennachzug im Bundestag und Bundesrat fordern die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, VENRO sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gemeinsam, der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen.

In einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten sowie an die Bundesminister des Inneren und für Familie drücken die beteiligten Organisationen ihre Sorge über den aktuellen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zum Familiennachzug von Geflüchteten mit subsidiärem Schutz aus. Dieser sieht eine neuerliche erhebliche Einschränkung desFamiliennachzugs vor, mit Ausnahmen lediglich aus humanitären Gründen und nur für ein schmales Kontingent von Angehörigen.

Die Unterzeichner des Briefes halten die damit verbundene Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer für nicht hinnehmbar: „Sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention schützen das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise. Dieser Schutz gilt auch für geflüchtete Menschen." Zudem haben die Organisationen massive Zweifel an der Anwendbarkeit des Entwurfs und beklagen, dass dieser noch nicht einmal eine zwingend notwendige Evaluation vorsieht.

Weiter mahnen sie an: „Die Argumentation um mögliche Grenzen der ‚Integrationsfähigkeit‘ sehen wir als irreführend an. Vielmehr kann die Zusammenführung der Kernfamilie einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten, da sie die Betroffenen anspornt und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreit."

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, VENRO sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordern Abgeordnete und Regierung auf, statt Ängste zu schüren ein Signal zu setzen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie auch für Geflüchtete gerecht wird.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 11.06.2018

Die Diakonie Deutschland lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Eltern und minderjährige Kinder ab. "Der Familiennachzug muss subsidiär Schutzberechtigten genau so ermöglicht werden, wie anerkannten Flüchtlingen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag. "Die Lebenssituation von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten ist vergleichbar und rechtfertigt keine unterschiedliche Behandlung. Beide können in ihren Herkunftsländern nicht als Familie zusammen leben", betont Loheide.

Besonders dramatisch ist die Situation für unbegleitete minderjährige Schutzberechtigte. Der Gesetzentwurf sieht lediglich den Elternnachzug vor und keinen Familiennachzug inklusive Geschwisterkinder. "Es ist unzumutbar, dass sich Eltern entscheiden müssen, ob sie ihr Kind in Deutschland oder ihr Kind im Herkunftsland allein lassen oder ob sie sich trennen. Der Schutz der Familie gilt der ganzen Familie", erklärt Loheide. Daher muss auch der Nachzug minderjähriger Geschwister gemeinsam mit den Eltern möglich sein.

Kritisch beurteilt die Diakonie auch, dass der Gesetzentwurf keine klaren Kriterien enthält und offen lässt, welcher humanitäre Grund – Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit – stärker gewichtet oder welchem Integrationsaspekt mehr Gewicht beigemessen wird. "Das halten wir für problematisch", betont Loheide und fragt, ob Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Integrationserfolge vorweisen können, dann überhaupt eine Chance hätten, ihre Familie nachzuholen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte über das Familiennachzugsneuregelungsgesetz erneut nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus umfassend zu ermöglichen. Ein vor kurzem von der Kinderrechtsorganisation veröffentlichtes Rechtsgutachten legt dar, dass der Gesetzentwurf mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Er missachtet zudem die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.

"Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit seiner starren Kontingentlösung lässt nicht ausreichend Raum für Kindeswohlerwägungen und wird in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben. Diese leben in ständiger Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, und brauchen ein Gesetz, das es ihnen ermöglicht, schnellstmöglich mit ihrer Familie in Deutschland zusammenleben zu können. Gerade geflüchtete Kinder mit belastenden Erfahrungen sind auf besonderen Schutz angewiesen. Stabilität und Unterstützung durch die Wiederherstellung der Einheit der Familie ist für die Entwicklung dieser Kinder von essentieller Bedeutung. Wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Zudem lässt es der Gesetzentwurf an Klarheit vermissen. Das hat jüngst auch der Nationale Normenkontrollrat gerügt. Wir brauchen klare, nachvollziehbare Regelungen, wie der Familiennachzug in der Verwaltungspraxis zukünftig geregelt werden soll", so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt der Entwurf desFamiliennachzugsneuregelungsgesetzes gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus gelten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft der Gesetzentwurf insbesondere durch Kontingentierungen nicht die Voraussetzungen, die für einen schnellen Familiennachzug erforderlich wären und wird Familien dauerhaft trennen.

Das Gutachten zu kinderrechtlichen Aspekten der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.06.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey plant "Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen"

Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen und ihre Kinder Realität. Allein 2016 waren fast 110.000 Frauen in Deutschland von Partnerschaftsgewalt betroffen – und das sind nur die Fälle, die der Polizei gemeldet werden. Die Dunkelziffer ist weitaus höher.

„Diese Frauen brauchen dringend Schutz. Der Staat muss dafür sorgen, dass es genügend Angebote gibt, um Frauen in Notmomenten aufzufangen und ihnen dabei zu helfen, sich dauerhaft aus Gewaltsituationen zu befreien. Darum plane ich ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen“, machte Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) in Bremerhaven deutlich.

Jedes Jahr finden über 34.000 von Gewalt betroffene Frauen mit ihren Kindern Zuflucht in einem der rund 350 Frauenhäuser sowie einer der 40 Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile mehr als 800 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen. Doch vielerorts reicht das Angebot leider nicht aus. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung an.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey:

„Mein Ziel ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Ich werde deshalb einen „Runden Tisch“ einberufen, an dem Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Praktikern über sinnvolle und notwendige Maßnahmen beraten. Zu den finanziellen Mitteln bin ich bereits mit dem Bundesfinanzminister im Gespräch.“

Auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz warb Bundesministerin Dr. Franziska Giffey für ihr Vorhaben:

„Wir brauchen eine Lösung, die auch langfristig trägt. Das wird nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Darum will ich, dass Bund, Länder und Kommunen hier eng zusammen arbeiten.“

Der Runde Tisch soll in der zweiten Jahreshälfte seine Arbeit aufnehmen. Ein zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Außerdem werden Eckpunkte für das Aktionsprogramm besprochen, das Innovations- und Investitionsaspekte beinhalten soll. Auch weitergehende bundesgesetzliche Lösungen sollen diskutiert und entwickelt werden, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterkunft im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen will der Bund einen Beitrag zur Schließung von Lücken im Versorgungssystem leisten.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.06.2018

Bundesfamilienministerin Giffey ernennt die Engagement-Botschafterinnen und Botschafter 2018

Über 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind in Deutschland ehrenamtlich aktiv – auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Das spiegelt sich auch in den sehr unterschiedlichen Projekten der diesjährigen Engagement-Botschafter und der –Botschafterin wider, die dieser Vielfalt ihr Gesicht geben und mit ihrem Einsatz als Vorbilder glänzen.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey und Brigitta Wortmann Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) haben heute (Montag) die Engagement-Botschafter und die -Botschafterin 2018 ernannt. Deutschlands größte Freiwilligenbewegung – die Kampagne „Engagement macht stark!“ – wählt jedes Jahr drei beeindruckende Persönlichkeiten aus, die zeigen, was durch Engagement alles möglich ist. Sie stehen stellvertretend für die Millionen von Ehrenamtlichen und Freiwilligen, die mit ihrem Einsatz in Initiativen, Projekten und Vereinen unsere Gesellschaft lebenswerter machen.

Die Engagement-Botschafter 2018 sind: Klaus Hirrich, vom Verein FAL e.V. aus Wangelin, Johannes Müller, CorrelAid e.V. aus Konstanz und die Engagement-Botschafterin 2018 ist Katja Sinko, von The European Moment aus dem Raum Berlin-Brandenburg.

„Diejenigen die sich für den gemeinschaftlichen Zusammenhalt verantwortlich fühlen, die sich dafür engagieren, sich kümmern, die da anpacken, wo Hilfe benötigt wird, sind das Herz unserer Gesellschaft. Deshalb freue ich mich sehr, dass ich heute die Gelegenheit habe, den diesjährigen Engagement-Botschaftern und der Engagement-Botschafterin meine persönliche Anerkennung auszusprechen und ihnen – stellvertretend für die vielen Engagierten bundesweit – für ihren Einsatz zu danken“, sagte Dr. Franziska Giffey bei der feierlichen Ernennung.

Brigitta Wortmann fügte hinzu: „Es gibt sie, die Menschen, die sich für andere einsetzen – sei es, indem sie die ländlichen Räume wieder lebendiger gestalten, ihr digitales Know-How für gute Zwecke zur Verfügung stellen oder den europäischen Gedanken vorantreiben. Unsere Engagement-Botschafter und –Botschafterinnen zeigen vorbildlich wie das ganz konkret funktionieren kann.“

Das sind die Engagement-Botschafter und die -Botschafterin 2018:

Klaus Hirrich, FAL e.V., Wangelin

Botschafter Engagement in ländlichen Räumen

Der gelernte Schlosser Klaus Hirrich begann nach dem Fall der Mauer, das Schicksal seines kleinen Wohnortes Wangelin bei Plauen am See in Mecklenburg-Vorpommern selbst in die Hand zu nehmen. Aus einer „ausgeräumten Landschaft“, vielen zu Ruinen verfallenen Häusern und einem ehemaligen sowjetischen Schießplatz machten er und seine Mitstreiter*innen einen lebenswerten und blühenden Ort. Gemeinsam wurden über 50.000 Bäume und Sträucher gepflanzt. Seit seiner Gründung hat der Verein den sowjetischen Schießplatz in ein Naturschutzgebiet von europäischem Rang verwandelt und die Europäische Bildungsstätte für Lehmbau gegründet. Viele der einstmals verfallenen Häuser wurden fachgerecht mit dem günstigen Baustoff Lehm saniert. Nach und nach zogen Kunsthandwerker und Kunsthandwerkerinnen dort ein. Deren Produkte verkauft der FAL. e.V. im eigenen Laden.

„Wir wollen den Beweis antreten, dass durch gemeinsames Engagement ein nachhaltiges Leben auf ökologischer Grundlage machbar ist – und haben noch sehr viel vor“, freut sich der frisch ernannte Engagement-Botschafter Klaus Hirrich.

Mehr zu den Nominierten, dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und der Kampagne unter www.engagement-macht-stark.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.06.2018, gekürzt

Bundesfamilienministerin Giffey verleiht erstmals Preis für Mehrgenerationenhäuser

540 Mehrgenerationenhäuser bringen Alt und Jung in ganz Deutschland zusammen, bieten Beratung in allen Lebenslagen und nachbarschaftliche Hilfe. Fünf dieser Mehrgenerationenhäuser hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute (Montag) als „DemografieGestalter 2018“ ausgezeichnet. Der mit jeweils 2.000 Euro dotierte „Mehrgenerationenhauspreis“ wird in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen. In vier Kategorien und einer Sonderkategorie wurden besonders gelungene Projekte bei der Bewältigung des demografischen Wandels gewürdigt. Über 70 Mehrgenerationenhäuser hatten sich beworben.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte bei der feierlichen Preisverleihung: „Alle, die sich in den Mehrgenerationenhäusern engagieren, haben großes Lob verdient. Allen voran die Preisträger, unsere „DemokratieGestalter“. In den Mehrgenerationenhäuser, die es in ganz Deutschland gibt, leisten Menschen gute Arbeit. Denn nichts hält die Gesellschaft so zusammen wie Hilfe und Kontakt in der Nachbarschaft. Und nichts ist für Menschen so wichtig wie Andere, die sich um sie kümmern. Was diese Männer und Frauen leisten, verdient unsere größte Anerkennung. Ihre Arbeit muss sichtbarer werden. Deshalb freue ich mich, heute diesen Preis überreichen zu können. In den Mehrgenerationenhäusern wird das Miteinander der Generationen gelernt und gelebt. Deshalb sind sie aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken.“

Als „DemografieGestalter 2018“ in der Kategorie Kultur- und Freizeitangebote wurde das Mehrgenerationenhaus Kelsterbach ausgezeichnet – für sein Projekt „Das Café-Bike bringt Menschen zusammen“. Die Jury begründete ihre Entscheidung damit, dass das Haus die Menschen mit dem zum Mini-Café umgebauten Lastenfahrrad auf kreative Art und Weise und mit geringen Kosten dort abholt, wo sie sich gerade befinden: auf Märkten, Spielplätzen oder Festen.

Den Preis in der Kategorie Bildung, Beratung, Betreuung erhielt das Mehrgenerationenhaus Vinetazentrum Kiel. Das Projekt U.Sch.I – Unsere Schulinitiative“ konnte mit einem Konzept überzeugen, bei dem junge alleinerziehende Mütter, die ihren Schulabschluss nachholen wollen, u.a. durch die Betreuung ihrer Kinder unterstützt werden.

Das Mehrgenerationenhauses Taufkirchen (Vils) gewann mit dem Projekt „Taufkirchen für alle – eine Gemeinde praktiziert Inklusion“ in der Kategorie Partizipationsprozesse. Damit sollen alle Menschen, auch die mit Behinderungen, gleichberechtigt in das gesellschaftliche Leben eingebunden werden und daran teilhaben.

In der Kategorie Integrationsarbeit wurde das Mehrgenerationenhaus „Gelbe Villa“ Kirchen mit dem Projekt „Fahrradwerkstatt mit Verkehrssicherheitstraining“ gekürt. Die Fahrradwerkstatt verbindet Menschen mit und ohne Fluchtgeschichte über Sprachgrenzen hinweg in der gemeinsamen Arbeit und beim Sicherheitstraining, so die Jury, und ganz nebenbei tausche man sich über Regeln und Gepflogenheiten des Zusammenlebens in Deutschland aus.

Preisträger des Sonderpreises „Gestaltung des demografischen Wandels“ wurde das Mehrgenerationenhaus Dorflinde Langenfeld mit dem Projekt „Daheim statt im Heim!“ Engagierte Bürgerinnen und Bürger unterstützen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, um Strukturschwächen in der dortigen ländlichen Region erfolgreich zu kompensieren.

Der „DemografieGestalter – Der Mehrgenerationenhauspreis“ wird auch im nächsten Jahr verliehen. Ab Herbst sind die rund 540 Mehrgenerationenhäuser wieder aufgerufen, sich mit ihren besten Projekten zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen vor Ort zu bewerben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey besucht heute (01. Juni 2018, 12:00 Uhr) das Kindertagsfest im „FEZ“ in der Wuhlheide in Berlin. Vor Ort spricht sie über Kinderrechte und ihre Vorhaben, die Unterstützung für Kinder und ihre Familien zu verbessern. Ministerin Giffey:

„Ich will, dass es jedes Kind packt, egal ob die Eltern reich oder arm sind. Jede einzelne Initiative, die ich dazu anschiebe wird ganz konkret die Lage von Kindern und ihren Familien verbessern. Wir erhöhen das Kindergeld, wir verbessern den Kinderzuschlag, wir bieten neue Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets und wir wollen ganz explizit Alleinerziehende stärken – zum Beispiel stellen wir deutlich mehr Geld für die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses bereit. Aber auch die Kitas und die Kindertagespflege müssen gestärkt werden. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ investieren wir bis 2021 insgesamt 3.500 Millionen Euro in mehr Qualität und weniger Kita-Gebühren.“

Der Internationale Kindertag wird weltweit begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und ihre Rechte aufmerksam zu machen. Das FEZ-Berlin informiert im Rahmen des Kindertagsfestes über Kinderrechte, aber auch über Themen wie Sport, Spiel und Natur. Auf ca. 40.000qm werden verschiedene Aktionen angeboten, die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gemeinsam mit dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, auf einem Rundgang über das Fest besichtigt.

Die spezifischen Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern hält das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, fest. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und zählt zu den am meisten unterzeichneten Menschenrechtsverträgen. In Deutschland trat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Deutschland in Kraft und gilt seit 2010 ohne Vorbehalte.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2018

Das Familienministerium und die BZgA ziehen positive Bilanz zur Landeskooperation mit Berlin und sprechen über Zukunftsperspektiven

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt auch nach 2018 jährlich jeweils rund zwei Millionen Euro zur Verfügung, um die bundesweite Initiative „Trau dich!“ zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch fortzuführen. Die bisherige Finanzierung wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Die Initiative wird gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Kooperation mit verschiedenen Bundesländern umgesetzt.

Im Mittelpunkt der Initiative steht das Theaterstück „Trau dich!“, das Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), heute im Heimathafen Neukölln besuchen. Kinderrechte, körperliche Selbstbestimmung und sexueller Missbrauch sind die Themen des Theaterstücks, das heute vor rund 600 Kindern und ihren Lehrerinnen und Lehrern aufgeführt wird. Es sensibilisiert Kinder und gibt ihnen die Möglichkeit, über diese Themen zu sprechen. Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren werden über ihre Rechte aufgeklärt. Dadurch wird ihr Selbstbewusstsein gestärkt und sie erfahren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Jedes Kind muss lernen zu erkennen, wann Grenzen überschritten sind oder Regeln missachtet werden. Es muss wissen: Wenn mich jemand so anspricht oder so anfasst oder wenn ich ein komisches Gefühl habe – dann ist das nicht richtig! Das Stück ‚Trau dich!‘ ist ein gutes Beispiel dafür, wie Präventionsarbeit gelingen kann. Ich werde die Initiative zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch in den kommenden Jahren fortführen und dafür die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, damit auch die restlichen Bundesländer davon profitieren können.“

In Berlin wird die Initiative seit April 2017 erfolgreich unter der Schirmherrschaft von Sandra Scheeres, der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, durchgeführt.

Bislang haben bundesweit fast 50.000 Kinder das Theaterstück „Trau dich!“ gesehen. Allein in Berlin waren es im vergangenen Jahr 3.700 Kinder aus den Klassen 5 und 6, knapp 440 Berliner Mütter und Väter besuchten Elternabende zum Thema sexueller Kindesmissbrauch und über 500 Lehrkräfte bildeten sich in Workshops zum Thema weiter.

Anlässlich der vorläufig letzten Theateraufführung im Rahmen der Landestour erklärt Senatorin Sandra Scheeres, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin: „Vielen Kindern, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen hat die Initiative ‚Trau dich!‘ geholfen, sich diesem schwierigen Thema zu nähern, Hilfen zu erkennen und in Anspruch zu nehmen. Deshalb möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Leider sind in den letzten Jahren die bekanntgewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen stark angestiegen. Deshalb setze ich mich für Projekte wie diese auch weiter ein, um damit die Sensibilisierung des Themas sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen weiter voranzubringen.“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit. Es ist in Berlin gelungen, Kinder, Eltern, Schulen und verantwortliche Stellen mit dem schwierigen, oftmals tabuisierten Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu erreichen. Die Initiative ‚Trau dich!’ hat Wege aufgezeigt, um für das Thema zu sensibilisieren, ins Gespräch zu kommen sowie Partner vor Ort vorgestellt, die Betroffenen im Ernstfall Hilfe leisten.“

Berlin ist nach Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern das achte Bundesland, das mit der Bundesinitiative „Trau dich!“ kooperiert. Die Landestour des Theaterstücks wird heute vorerst beendet, die Kooperation mit dem Land Berlin läuft noch bis Ende 2018 weiter. Die BZgA arbeitet bei der Umsetzung eng mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer und mit weiteren Partnern zusammen.

Die ARD-Moderatorin Caren Miosga unterstützt die Initiative „Trau dich!“ als Botschafterin. Sie sagt: „Als Mutter weiß ich, wie schwierig es sein kann, für das Thema Missbrauch die richtigen Worte zu finden. Genau hier hilft die Initiative ‚Trau dich!‘. Eltern erfahren, wie sie mit ihren Kindern offen über Gefühle, Grenzüberschreitungen und sexuellen Missbrauch reden können. Das stärkt das Selbstbewusstsein unserer Kinder – und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich eher jemandem anvertrauen.“

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Eltern-Ratgeber an.

Die Lehrkräfte und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bilden sich durch auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Fachberatungsstellen vor Ort weiter. In einem eigens für sie entwickelten Methodenheft erhalten sie Anregungen zur Vor- und Nachbereitung des Theaterstücks.

Broschüren mit dem Titel „Du bist stark!“ für Mädchen und Jungen motivieren die Kinder, den eigenen Gefühlen zu vertrauen und sich an eine Vertrauensperson zu wenden.

Für die niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien, bundesweiten „Nummer gegen Kummer“ (116111), einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Hintergrundinformation: Im Jahr 2017 wurden bundesweit 11.547 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern bundesweit erfasst. In Berlin waren es 774 aktenkundig gewordene Fälle. Damit ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle in Berlin im Vergleich zum Vorjahr um 12,8 Prozentgestiegen: 2016 und 2015 lag die Zahl bei 686 Fällen. (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin)

Pressefotos stehen im Laufe des Nachmittags bereit unter: www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.05.2018

Bereits zum neunten Mal hat eine Kinderkommission ihre verantwortungsvolle Arbeit aufgenommen. Der Deutsche Bundestag bringt damit auch in dieser Legislaturperiode zum Ausdruck, wie wichtig ihm eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ist.

Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen: Abgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU/CSU), Abgeordnete Susann Rüthrich (SPD), Abgeordneter Johannes Huber (AfD), Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP), Abgeordneter Norbert Müller (DIE LINKE.) und Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Die Mitglieder der Kommission wechseln sich im Vorsitz ab. Entsprechend der Fraktionsstärke ist die Abgeordnete Wiesmann die erste Vorsitzende. Sie erklärt zur Konstituierung: „Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission des 19. Deutschen Bundestages ihre Arbeit aufnehmen kann. Sechs Fraktionen werden ihre Themen einbringen und so erwarte ich eine große Vielfalt an Fragen, denen die Kinderkommission nachgehen wird, um den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern in Deutschland zu sichern. Mir liegen während meines Vorsitzes vor allem zwei Fragen am Herzen: Wie können wir Kindern in familiengerichtlichen Verfahren gerecht werden? Und: Wie können wir die Chancen der digitalisierten Gesellschaft ohne Risiken für die Kinder wahrnehmen, damit sie weiterhin frei und chancenreich aufwachsen können? Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit in der Kommission, damit wir gemeinsam unseren Beitrag zum Wohl der Kinder leisten können.“

Kinder und Jugendliche gehören zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden. Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.06.2018

Am heutigen Internationalen Tag des Kindes schaut auch Deutschland aufmerksam hin: Jedes fünfte Kind lebt hier zu Lande über mindestens fünf Jahre dauerhaft oder wiederkehrend in Armut. Dabei haben vor allem Kinder von Alleinerziehenden ein erhöhtes Risiko, langfristig in Armut zu leben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass auch diese Kinder gut aufwachsen können.

„Oft bleibt der Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern wegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils aus. Der Staat springt dann mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Die Leistung wurde in der vergangenen Legislaturperiode reformiert und wird seither bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Doch bestehen nach wie vor Schnittstellenprobleme zwischen Unterhaltsvorschuss zu Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, die der Unterhaltsvorschuss nicht immer ausgleichen kann. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass diese Schnittstellenprobleme korrigiert werden. Denn die Trennung der Eltern darf für kein Kind in Deutschland ein Armutsrisiko sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2018

Die Brückenteilzeit wird kommen, nicht nur weil sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist, sondern weil sie der Lebenswirklichkeit der Menschen entspricht. Die Menschen brauchen eine Arbeitszeitbrücke zur Vereinbarkeit mit der Familie, dem Ehrenamt und für Weiterbildung.

„Bundesminister Heil hat einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der dem Koalitionsvertrag und der Lebenswirklichkeit der Menschen entspricht. Führende Vertreter von CDU und CSU wissen das eigentlich. Wir nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass CDU und CSU offenbar noch internen Klärungsbedarf haben, so dass der Gesetzentwurf am heutigen Mittwoch noch nicht im Kabinett sein wird. Die SPD ist klar und entschlossen. In jedem Fall muss das Kabinett vor der Sommerpause den Gesetzentwurf auf den Weg bringen, damit die Brückenteilzeit ab dem 1. Januar.2019 durch Gesetz Wirklichkeit wird. Wir sind sicher, das Gesetz wird kommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 30.05.2018

Zum geplanten Familienentlastungspaket von Finanzminister Olaf Scholz erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und LisaPaus, Sprecherin für Finanzpolitik:

Über die geplante Familienentlastung dürfen sich viele Kinder und Familien freuen, das ist gut so. Doch leider geht diese Erhöhung an armen Kindern und Familien komplett vorbei. Angesichts der jüngsten Veröffentlichungen über Kinderarmut ist das ein fatales Signal. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind in Armut, das darf der Bundesregierung nicht egal sein.

Zentraler Fehler ist, dass jeder Euro mehr Kindergeld bei Familien im ALG-II-Bezug wie auch bei Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss erhalten, direkt wieder abgezogen wird. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll nicht angehoben werden.

CDU/CSU und SPD verteilen weiterhin das Geld mit der Gießkanne anstatt Kinder- und Familienarmut wirksam zu bekämpfen. Das ist in Anbetracht der seit Jahren hohen Zahlen armer Kinder besonders bitter.

Wir brauchen endlich eine umfassende Kindergrundsicherung, die den Anrechnungswirrwarr der unterschiedlichen Leistungen beendet. Als einen ersten Schritt haben wir einen Vorschlag zur Reform des Kinderzuschlags vorgelegt. Er muss erhöht werden und mit der automatischen Auszahlung auch bei allen, die Anspruch haben, ankommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2018

Zur Veröffentlichung der neuen Richtlinien der Bundesärztekammer zur künstlichen Befruchtung erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Die neuen Richtlinien der Bundesärztekammer zu assistierten Reproduktion sind ein großer Schritt nach vorn. Endlich werden auch im ärztlichen Berufsrecht alle Familienkonstellationen gleich behandelt. Die Bundesärztekammer hat verstanden, dass es darauf ankommt, dass Kinder willkommen sind und nicht darauf, ob ihre Eltern verschieden- oder gleichgeschlechtlich, ob sie verheiratet sind oder nicht.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Es ist beschämend, dass sie als letzter Dinosaurier unverheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren eine Gleichberechtigung bei der künstlichen Befruchtung verweigert. Wir brauchen dringend eine gesetzliche Änderung, damit auch diese Paare gleichberechtigt durch Bund und Krankenkassen finanziell bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt werden. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Jetzt muss die Große Koalition nur noch ihr überkommenes Gesellschaftsbild loswerden.“

Hier finden Sie den Grünen Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/018/1901832.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2018

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur "Dritten Option" und möglicher Auswirkungen auf das Transsexuellengesetz gestellt. Zur vorliegenden Antwort der Bundesregierung (anbei) erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Das Hick-Hack innerhalb der Bundesregierung verschleppt die Anerkennung der geschlechtlichen Vielfalt in Deutschland. Anders kann ich mir die schmallippige Antwort der Bundesregierung nicht erklären. Fast ein dreiviertel Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes findet die Bundesregierung keine Antwort darauf, wie sie das Urteil umsetzen will. Ich finde es unfassbar, dass das federführende Heimatministerium bisher keinen Kontakt zu den Fachverbänden aufgenommen hat, gleichzeitig aber die Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität" für beendet erklärt. Das Heimatministerium bietet offenbar nicht allen Menschen in Deutschland eine Heimat.

Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen. Die Umsetzung der Dritten Option darf keine neuen Diskriminierungen mit sich bringen. Menschen sind nicht einfach „anders“, sondern haben das Recht auf einen positiven Geschlechtseintrag jenseits von männlich und weiblich. Auch den Eintrag offen zu lassen sollte eine Möglichkeit sein. Geschlechtszuweisende Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation sind leider traurige Realität in Deutschland und ein Eingriff in die Selbstbestimmung. Sie müssen verboten werden.

Wir fordern zudem, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als Chance genutzt wird, das Transsexuellengesetz durch ein menschenrechtskonformes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Transsexualität ist keine Krankheit, wird aber im deutschen Recht noch so behandelt. Denn es zwingt Menschen, sich als psychisch krank begutachten zu lassen, um ihren Geschlechtseintrag zu korrigieren. Die Verfahren dazu sind entwürdigend und bürokratisch.

Unsere Gesellschaft ist reich an geschlechtlicher Vielfalt. Wir brauchen ein Gesetz, das diese Vielfalt anerkennt und Menschen die selbstbestimmte Entscheidung über ihren Personenstand ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.05.2018

Anlässlich des Armutskongresses des Netzwerkes gegen Kinderarmut „Armut hat ein Gesicht: Augen – Nase – Mund“ am 2. Juni 2018 in Leipzig erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Im Deutschen Bundestag, Dr. Dietmar Bartsch:

„Kinderarmut ist in Deutschland zu einer Klassenfrage geworden: Über 2,7 Mio. Kinder bekommen schlechtere oder keine Chancen zum Aufstieg. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben weniger Bildungs- und später schlechtere Einkommenschancen. Sie leben häufiger ungesund, was zu einer schlechteren Lebensperspektive und einer geringeren Lebenserwartung führt. Kinder brauchen unseren Schutz. Tatsache ist: Kinderarmut wird in der Gesellschaft häufig negiert, weder ernst genommen, noch ernsthaft bekämpft. Wenn das so bleibt, berauben wir uns unserer eigenen Zukunft.

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, stellte im Rahmen des gestrigen Armutskongresses klar, dass „es wesentliches Moment ist, dass unsere Gesellschaft ihre Haltung zu Kindern und Familien verändert. Kinderarmut ist nicht selbstverschuldet und es muss alles dafür getan werden, dass Kinder aus der Armutsspirale herausgeholt werden.“

„Die momentane Familienpolitik folgt dem Matthäus-Prinzip: Wer hat dem wird gegeben.“, so Professor Dr. Michael Klundt. Dies unterstützte die Familienministerin des Landes Thüringen, Heike Werner und wies darauf hin: „Die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft gefährdet unsere Demokratie.“

Der Journalist, Alexander Hagelüken (Süddeutsche Zeitung) spitzt die Situation zu, nimmt das Wort „Bürgerkrieg“ in den Mund und sagt deutlich: „dass nur ein neuer Gesellschaftsvertrag sozialen Frieden und Gerechtigkeit sowie Wohlstand für alle sichern kann.“

Der Kampf gegen Kinderarmut duldet keinen Aufschub. Jedes verlorene Jahr ist ein Lebensjahr eines Kindes. Kinderarmut raubt Lebensfreude und Lebenschancen, sie zerstört Kindheit. Wir müssen die zivilisatorische Errungenschaft „Kindheit“ bewahren und verteidigen. Kinderarmut ist eine zivilisatorische Tragödie! Ich danke den engagierten Referenten: Dr. Thomas Lampert, Robert-Koch-Institut und Wolf Dermann, Geschäftsführer von Arbeiterkind.de <http://Arbeiterkind.de> .

Wir brauchen in Deutschland keine Worte mehr, sondern entschlossene Taten. Wir werden den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, den Kampf gegen Kinderarmut entschlossen anzugehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 03.06.2018

Das Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug wird Ende 2018 nicht verlängert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1963) mit. Im Rahmen des Sonderprogramms, das 2015 aufgelegt und bis zum 31. Dezember 2018 befristet wurde, waren jährlich 10.000 zusätzliche Stelle im Bundesfreiwilligendienst geschaffen worden für Tätigkeiten im Bereich der Flüchtlingshilfe. Nach Angaben der Regierung ist dieses Kontingent jedoch nie ausgeschöpft worden. So traten seit Beginn des Programms am 1. Dezember 2015 bis zum 4. Mai 2018 lediglich 11.040 Freiwillige ihren Dienst im Rahmen des Programms an. Bei der Festlegung auf 10.000 Plätze jährlich seien die hohen Zuwanderungsraten sowie das enorme Engagement in der Bevölkerung für Flüchtlinge ausschlaggebend gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Doch bereits bei Aufbau des Programms gingen die Zuwanderung von Flüchtlingen bereits wieder zurück.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.383 vom 07.06.2018

Die Länder konnten durch freigewordene BAföG-Mittel rund 1,077 Milliarden Euro einsparen und für den Bildungsbereich ausgeben. Das sind rund 1,7 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2016 angegeben wurden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/2498) hervor.

Mit Beschluss vom 4. November 2015 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres darüber zu unterrichten, wie die Länder die Gelder eingesetzt haben, die dadurch frei geworden sind, dass der Bund sie seit dem Jahr 2015 von den Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entlastet hat.

Zehn Länder meldeten nahezu dieselbe Entlastungssumme für 2017 wie für das Jahr 2016 (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt). Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen meldeten einen leichten Anstieg der freigewordenen BAföG-Mittel (um rund 1,7 Millionen Euro beziehungsweise 2 Millionen Euro), ebenso Schleswig-Holstein (rund 1,6 Millionen Euro) und Thüringen (rund 280.000 Euro).

Hamburg und Sachsen verzeichneten einen leichten Rückgang der verwendeten BAföG-Entlastung in Höhe von rund 3 Millionen Euro und rund 120.000 Euro. Im Vorjahresvergleich wurde das freigewordene Kapital über alle Länder hinweg in nahezu identischer Höhe für den Schul- sowie Hochschulbereich ausgegeben.

Nun haben einige Länder andere Schwerpunkte gesetzt: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen verwendeten etwas weniger Gelder im Hochschulbereich als im Vorjahr (bis zu 2 Millionen Euro). Sachsen-Anhalt hingegen verdoppelte im Vergleich zum Vorjahr die Beträge im Hochschulbereich, indem die gesamten freigewordenen Gelder in diesem Bereich eingesetzt wurden. Hamburg gab an, die freigewordenen BAföG-Mittel 2017 für Verbesserungen im Bildungsbereich genutzt zu haben, wobei nicht weiter nach Schule und Hochschule differenziert wurde. (Die Mittel werden daher wie im vergangenen Jahr dem Hochschulbereich zugeordnet.)

Einen deutlichen Anstieg im frühkindlichen Bildungsbereich verzeichnete Niedersachsen mit 17,8 Millionen Euro. Wie auch im Vorjahr seien die Beträge für ein Stufenkonzept zur Einführung einer dritten Kraft in Krippengruppen eingesetzt worden. Hessen erhöhte mit einem Teil der freigewordenen BAföG-Mittel die Grundfinanzierung der Hochschulen (um rund 11,5 Millionen Euro). Sachsen gab an, mehr Kapital für die Verbesserung der Qualität der Lehre und der Teilhabe von Studenten sowie Mitarbeiter mit Behinderung an Lehre und Forschung verwendet zu haben (rund 10 Millionen Euro); dafür seien rund 12,7 Millionen Euro weniger für investive Maßnahmen im Hochschulbau verwendet worden.

Schleswig-Holstein gab an, die Mittel im Jahr 2017 ausschließlich im schulischen Bereich eingesetzt zu haben; Hessen und Sachsen-Anhalt verwendeten die Etats dagegen ausschließlich im Hochschulbereich. Im Schulbereich haben die Länder die BAföG-Mittel vornehmlich für mehr Personal (mehr Lehrkräfte, Unterrichtsvertretungen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, sonderpädagogischen Förderbedarf, den Ausbau der Ganztagsbetreuung und für die Stärkung der Aus- und Weiterbildung eingesetzt. Einige Länder investierten Teile des Geldes auch in Schulsanierungsmaßnahmen (Berlin) beziehungsweise in die Ausstattung der Schulen (Bremen) oder den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals (Mecklenburg-Vorpommern).

Im Hochschulbereich gaben die Länder an, in der Regel mit den freigewordenen BAföG-Mitteln vornehmlich die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie Infrastruktur oder den Hochschulpakt mit zu finanzieren (Nordrhein-Westfalen und Hessen). Mittel wurden auch zur Ko-Finanzierung des Professorinnenprogramms (Saarland), zur Verbesserung der Qualität in der Lehre oder zur Förderung der Sanierung von Studentenwohnheimen verwendet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.380 vom 06.06.2018

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die Effizienz der familienpolitischen Leistungen des Bundes. In einer Kleine Anfrage (19/2232) will sie unter anderem wissen, welche Bürokratiekosten auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung beim Bildungs- und Teilhabepaket, beim Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss, bei Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, beim Wohngeld für Geringverdiener mit Kindern, beim Arbeitslosengeld I für Arbeitslose mit Kindern und beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anfallen. Zudem erkundigt sie sich nach den messbaren Kosten für die Antragsteller, die durch Informationsbeschaffung, Beratung und Antragstellung entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.365 vom 04.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vom 1. Juli 2017. In einer Kleinen Anfrage (19/2175) will sie unter anderem wissen, wie viele Alleinerziehende derzeit Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beziehen, wie viele den Kinderzuschlag und wie viele Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Zudem möchte sie erfahren, wie viele Kinder von Alleinerziehenden einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben und wie viele mindestens eine dieser Leistungen erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.349 vom 30.05.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (19/2211) zu erwerbstätigen Armen in Deutschland gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem, wie viele erwerbstätige Menschen ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle haben und wie lange erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher durchschnittlich diese Leistungen beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.348 vom 30.05.2018

Künftig soll eine Lernförderung über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch möglich sein, wenn die Versetzung eines Kindes nicht unmittelbar gefährdet ist. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2268) auf eine Kleine Anfrage (19/1806) der FDP-Fraktion an. Die Regierung verweist dabei auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe vorsieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.348 vom 30.05.2018

DIW-Studie analysiert, wie sich die Klassengröße auf den Lernerfolg in Grundschulen auswirkt – Positiver Effekt einer reduzierten Klassengröße zeigt sich für große Klassen ab etwa 20 SchülerInnen – Dort führen kleinere Klassen zu besseren Leistungen in Deutsch und Mathematik – Auch der Anteil der Klassenwiederholungen sinkt in kleineren Klassen

Kleinere Klassen in Grundschulen führen zu besseren Leistungen der SchülerInnen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Außerdem senken sie die Wahrscheinlichkeit, dass SchülerInnen eine Klasse wiederholen müssen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Dafür haben die Autoren Maximilian Bach und Stephan Sievert aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin Ergebnisse in Deutsch- und Mathetests von mehr als 38.000 SchülerInnen ausgewertet, die im Rahmen landesweiter Orientierungsarbeiten im Saarland erhoben wurden.

„Bisher lagen für Deutschland keine Studien vor, die methodisch exakt zeigen können, dass ein besserer Lehrer-Schüler-Schlüssel tatsächlich bessere schulische Leistungen zur Folge hat“, erklärt DIW-Bildungsökonom Maximilian Bach. „Mit unseren Daten und dank einer weiterentwickelten Methodik können wir nun aber sehr deutlich zeigen, dass die Klassengröße für die schulischen Leistungen entscheidend ist und Kinder in kleineren Klassen mehr lernen.“ Die Methodik erlaubt es unter anderem, mögliche Verzerrungen des Klassengrößeneffekts auszuklammern, beispielsweise, dass leistungsschwächere SchülerInnen von vornherein kleineren Klassen zugeordnet werden.

Effekt fast ausschließlich in großen Klassen ab etwa 20 SchülerInnen

Vor allem in großen Klassen, in denen mindestens 20 SchülerInnen unterrichtet werden, zeigt sich ein Effekt, wenn die Schülerzahl reduziert wird. Jedes Kind weniger führt in solchen Klassen in der dritten Jahrgangsstufe im Fach Deutsch zu Leistungszuwächsen, die – bezogen auf ein Schuljahr – denen von zweieinhalb Unterrichtswochen entsprechen. Das bedeutet: Derselbe Unterrichtsstoff kann ohne Leistungseinbußen in mehr als zwei Wochen weniger vermittelt werden. Die Auswirkungen einer durchaus realistischen Reduzierung einer großen Klasse um fünf SchülerInnen entsprächen den Leistungszuwächsen von knapp drei Monaten. Im Fach Mathematik sind in kleineren Klassen vor allem bei Mädchen bessere Testresultate zu erwarten, Jungen profitieren hingegen eher wenig.

Auch die Wahrscheinlichkeit, eine Jahrgangsstufe wiederholen zu müssen, sinkt in kleineren Klassen: In der ersten Klasse führt jedes Kind weniger im Klassenverbund zu einem um 0,1 Prozentpunkte niedrigeren Anteil an SitzenbleiberInnen, wie Studienautor Stephan Sievert erklärt. „Das klingt im ersten Moment nicht nach einem großen Effekt – da aber der Anteil der Klassenwiederholungen im ersten Schuljahr insgesamt bei nur 2,3 Prozent liegt, führt jedes Kind weniger zu einer Reduzierung der Wiederholerquote um knapp fünf Prozent.“

Kleinere Klassen könnten sich gesamtwirtschaftlich lohnen

Die DIW-Studie zeigt, dass es sich lohnen könnte, große Klassen zu verkleinern, um das Leistungsniveau von GrundschülerInnen anzuheben. Zwar würden dadurch die Personalkosten für LehrerInnen steigen, jedoch führen bessere Leistungen in der Schule beispielsweise häufig zu höheren Einkommen im Berufsleben. Auf diese Weise könnten sich die staatlichen Mehrausgaben im Schulbereich über höhere Einkommensteuereinnahmen als rentabel erweisen. „Eine Reduzierung der Klassengröße in kleineren Klassen, die weniger als 20 Schülerinnen und Schüler haben, ist auf Grundlage unserer Berechnungen dagegen nicht zu empfehlen. Das würde Geld kosten, ohne die gewünschten Lernerfolge zu bringen“, erläutert DIW-Forscher Maximilian Bach.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 30.05.2018

Selbst Fachkräfte in Kranken- und Altenpflege verdienen deutlich unterdurchschnittlich – Aufwertung sozialer Berufe gegen Pflegenotstand

Fachkräfte für soziale Dienstleistungen, insbesondere in der Alten- und Krankenpflege, werden dringend gesucht. Die Bundesagentur für Arbeit signalisiert für alle 16 Bundesländer beginnende oder bereits gravierende Fachkräfteengpässe. Trotzdem sind die Brutto-Stundenlöhne von examinierten Kräften in der Altenpflege mit im Mittel 14,24 Euro, in der Krankenpflege (16,23 Euro) und von Erzieherinnen und Erziehern (15,91 Euro) spürbar niedriger als der Mittelwert für alle Beschäftigten in Deutschland, der bei 16,97 Euro liegt. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.* Helferinnen und Helfer in der Kranken- und der Altenpflege verdienen mit 11,09 bzw. 11,49 Euro brutto pro Stunde noch deutlich weniger (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). Das niedrige Einkommen ist ein zentraler Faktor, der eine Beschäftigung in sozialen Dienstleistungsberufen unattraktiv macht. Weitere Hürden sind körperliche und seelische Überlastung, oft in Folge zu schlechter Personalausstattung, für den Lebensunterhalt zu kurze, ungünstige Arbeitszeiten, oft am Abend oder am Wochenende, und ein unübersichtliches Ausbildungssystem in diesen Berufen, das berufliche Mobilität und Entwicklung im Lebensverlauf erschwert.

„Soziale Dienstleistungen sind Teil der gesellschaftlichen Infrastruktur“, schreiben die Böckler-Expertinnen Christina Schildmann und Dr. Dorothea Voss in ihrer Untersuchung. „Wo sie nicht zur Verfügung stehen, wird das Leben im Alltag oft zur Zerreißprobe“. Deshalb könne es sich eine moderne, individualisierte, zudem alternde Gesellschaft wie die deutsche nicht länger leisten, bei der Versorgung mit Pflege- oder Erziehungsleistungen implizit immer noch auf ein „familienbasiertes“ System zu setzen, bei dem ein großer Teil der Arbeit von Angehörigen oder Freunden scheinbar kostenlos übernommen werde. Da Deutschland wegen des demografischen Wandels auf eine steigende Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen angewiesen ist, sei diese „Fiktion, extrem wichtige Dienstleistungen umsonst zu bekommen“ ohnehin nicht mehr aufrecht zu erhalten, betonen die Wissenschaftlerinnen. Eine umfassende „Aufwertung sozialer Dienstleistungen“, die Sozialberufe attraktiver macht, sei deshalb auch volkswirtschaftlich absolut sinnvoll, zumal durch höhere Löhne und größeres Arbeitszeitvolumen der Beschäftigten Staat und Sozialversicherungen zusätzliche Einnahmen erzielten.

In ihrer Untersuchung zeigen Schildmann und Voss über umfangreiche Daten auf, wie man den oft problematischen Ist-Zustand im Sozialbereich verbessern könnte – und wo derzeit Stolpersteine liegen.

*Christina Schildmann, Dorothea Voss: Aufwertung von sozialen Dienstleistungen. Warum sie notwendig ist und welche Stolpersteine noch auf dem Weg liegen. Forschungsförderung Report Nr. 4, Juni 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_004_2018.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Stellungnahme der AWO zur Einrichtung sogenannter AnkER-Zentren.

Wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 07.02.2018 vereinbart, plant die Bundesregierung die Einrichtung von sogenannten AnkER- (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungs-) Zentren. Dazu erklärt Brigitte Döcker vom Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Die Arbeiterwohlfahrt lehnt die geplanten AnkER-Zentren entschieden ab. Diese bedeuten – nach allem, was bis zu diesem Zeitpunkt darüber und über die Probleme in den bayerischen Vorbild-Lagern bekannt ist – eine systematische Strategie zur Desintegration von Geflüchteten. Dies erscheint nicht nur flüchtlings-, sondern auch zuwanderungs- und arbeitsmarktpolitisch als weitgehend fehlgeleiteter Ansatz im Umgang mit den geflüchteten, schutzsuchenden Menschen. Zudem sind die geplanten AnkER-Zentren aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt nicht in Einklang zu bringen mit dem Bekenntnis zu den völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland.“

Das Bundesinnenministerium will bald einen Plan für die Umsetzung vorlegen, so dass im September die ersten fünf bis sechs AnkER-Zentren als Pilotprojekte eröffnen können. In den neuen AnkER-Zentren sollen zunächst alle Schutzsuchenden bis zu 18 Monate untergebracht werden. Nach einer umfassenden Identitätsfeststellung und der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten wird dort dann bei den volljährigen Geflüchteten das Asylverfahren durchlaufen.

„Geflüchtete, die in Deutschland ankommen, brauchen Schutz und eine menschenwürdige Unterbringung. Dazu gehört der Zugang zu Sprachkursen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie der Zugang zu einer umfassenden gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung und die Möglichkeit, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Die Unterbringung in AnkER-Zentren verhindert all dieses und birgt zudem ein unnötiges Konfliktpotenzial unter den Bewohner*innen und mit der Nachbarschaft“, so Döcker weiter.

Die vollständige Stellungnahme (PDF) zum Download.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 07.06.2018

Über 30 pädagogische Fachkräfte der AWO Ganztagsbetreuung an Ganztagsschulen trafen sich vom 04. bis 06. Juni zu ihrer diesjährigen Jahrestagung, um über Faktoren gelingender Schulkindbetreuung zu diskutieren.

„Bis überall in Deutschland eine gelingende und chancengerechte Bildung für alle Schüler verwirklicht werden kann, ist es noch ein weiter Weg“ so die Einschätzung von Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. „Die Zusage der neuen Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einzuführen, ist ein richtiger Schritt in Richtung einer gesicherten qualifizierten Schulkindbetreuung. Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Rechtsansprüche U 3 und Kita zeigen, dass eine solche Entscheidung ein zentraler Gelingensfaktor für die qualitative Ausgestaltung wichtiger Sozialisationsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist.“

Schwerpunkte der Beratungen in Haus Humboldtstein in Remagen-Rolandseck waren zentrale Qualitätsaspekte einer gelingenden Schulkindbetreuung an Ganztagsschulen. Dabei wurde deutlich, wie anforderungsvoll diese pädagogische Arbeit in der Schule ist und wie schwierig oft die Rahmenbedingungen vor Ort sind, unter denen diese Arbeit am Kind geleistet werden muss.

Die Teilnehmenden der Jahrestagung arbeiteten an einem Profil einer qualifizierten Schulkindbetreuung. Zu dessen gelingender Umsetzung bedarf es pädagogisch qualifizierten Personals, geeigneter Räumlichkeiten, gut ausgestatteter Angebote, der Einbindung in ein professionelles Team an der Schule und einer Verlässlichkeit und Kontinuität in der finanziellen Förderung.

Wolfgang Stadler erklärt: „Die AWO begrüßt ausdrücklich, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII geregelt werden soll. Diese rechtliche Zuordnung ist ein folgerichtiger Schritt, um qualitätsvolle und damit an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientierte pädagogische Arbeit in Ganztagsschulen und weiterer Ganztagsbetreuungsangebote zu ermöglichen“.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 07.06.2018

Landhaus Fernblick ist Deutschlands erste Vorsorgeklinik für pflegende Angehörige

Das Landhaus Fernblick der AWO darf sich nun offiziell als erste stationäre Vorsorgeeinrichtung speziell für pflegende Angehörige in Begleitung des an Demenz erkrankten Partners bezeichnen. Die Entwicklungsschritte vom Erholungsangebot zur ersten Vorsorge-/ Kureinrichtung Deutschlands dieser Art wurde über mehrere Jahre durch die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe proaktiv begleitet. Die Einrichtung der AW Kur- und Erholungs GmbH, in Trägerschaft des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen, ist die erste Vorsorgeeinrichtung Deutschlands dieser Art. Sie befindet sich in Winterberg im Sauerland (NRW).

„Pflegende Angehörige können sich hier präventiv für ihren anstrengenden Alltag stärken. Wir haben Strategien und Therapien entwickelt, mit denen wir Menschen, die pflegen, vorsorglich behandeln, bevor es zu ernsthaften Belastungsstörungen kommt“, so Andreas Frank, Geschäftsführer der AW Kur und Erholung, ein Tochterunternehmen des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen mit Sitz in Dortmund.

Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines kassenfinanziertes Vorsorgeangebotes für pflegende Angehörige hat bereits die Medizinische Hochschule Hannover bestätigt. Sie hat von 2016 bis 2017 eine groß angelegte Studie im Landhaus Fernblick durchgeführt und pflegende Angehörige befragt.

„Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, benötigen dringend Entlastung und Entspannung. Während einer Kur lernen sie Methoden kennen, die ihnen das Leben deutlich erleichtern“, so Frank.

„Auch die Krankenkassen in Westfalen-Lippe begrüßen es sehr, dass es nun eine Vorsorgeeinrichtung gibt, die sich auf diese Zielgruppe spezialisiert hat“, so Oliver Knies von der AOK Nordwest.

Die Besonderheit der AWO-Vorsorgeklinik: Auch die pflegebedürftigen Angehörigen können mitkommen und werden im Landhaus Fernblick von erfahrenen Fachkräften betreut. „Das ist für die meisten besonders wichtig, weil sie oft Hemmungen haben, ihre Angehörigen etwa in einer Kurzzeitpflege unterzubringen, während sie eine Kur machen“, sagt Andreas Frank.

"Mit der freiwilligen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen leisten pflegende Angehörige einen wertvollen Beitrag zum solidarischen Zusammenleben. Doch viele Angehörige pflegen unter prekären Bedingungen und die sozialen Risiken sind immens. Die AWO fordert hier schon lange Entlastung. Mit der stationären Vorsorgeeinrichtung für pflegende Angehörige gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass das Landhaus Fernblick nur die erste von vielen solcher Einrichtungen ist“, so AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Die Vorsorgeklinik Landhaus Fernblick bildet therapeutische Maßnahmen in den Indikationsbereichen Muskel- oder Skeletterkrankungen, psychosomatische Beschwerden oder Diabetes Typ 2 ab .

Weitere Informationen unter www.aw-kur.de

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 31.05.2018

Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus. Dies führt zu einem stetigen Kaufkraftverlust bei den Pflegebedürftigen. Die Kosten für Pflege steigen vor allem durch die Lohnentwicklung. Die gesetzlich festgelegten und gedeckelten Leistungen passen sich aber nicht entsprechend an. Die Folge: Pflegebedürftige können bei gleichem Bedarf weniger Pflegeleistungen einkaufen. Sie müssen diese Kosten selbst tragen. Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen fordern deshalb, dass die Leistungen der Pflegekassen jährlich automatisch angepasst werden müssen.

Die Eigenanteile an der Pflege im ambulanten und stationären Bereich belaufen sich fürPflegebedürftige bereits auf beinahe 50 Prozent. Laut Barmer Pflegereport 2017 zahlen pflegebedürftige Menschen im stationären Sektor im Schnitt 587 Euro monatlich aus eigener Tasche für die Pflegekosten. Zusammen mit weiteren Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung und den sogenannten Investitionskosten ergibt sich eine monatliche Gesamtbelastung von 2.278 Euro. „Das Risiko der Pflegebedürftigkeit darf nicht privatisiert werden. Die Vorstellung, die wachsende Versorgungslücke privat schließen zu können, führt zur finanziellen Überforderung weiter Teile der Bevölkerung und letztlich zur ,,Mehrklassenpflege". Deswegen fordern wir, dass Pflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wieder bezahlbar wird", sagt Olaf Christen, Sprecher der Pflegebedürftigenverbände.

Dynamisierung auch an Lohnkosten orientieren

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen begrüßen, dass die Große Koalition das Problem angehen und die die Sachleistungen laut Koalitionsvertrag kontinuierlich an die Personalentwicklung anpassen will. Dabei sollten folgende Punkte Berücksichtigung finden:

* Die Dynamisierung muss jährlich erfolgen, um der Geschwindigkeit der Kostenentwicklungstandzuhalten.

* Sie muss sich neben der Preisentwicklung an der Lohnkostenentwicklung orientieren, dadiese die entscheidende Größe bei den Pflegekosten ist.

* Der bereits entstandene Kaufkraftverlust muss unmittelbar durch eine einmalige Anpassungausgeglichen werden.

Bisherige Instrumente kosten den Pflegebedürftigen viel Geld

Seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 bis zum Jahr 2008 kam es durch die Orientierung der Leistungen an den Einnahmen der Pflegeversicherung zu einem Wertverlust von ca. 20 Prozent, der bis heute nicht wett gemacht worden ist. Dies bedeutet für pflegebedürftige Menschen, dass sie bei gleicher Leistung ein Fünftel der Pflegekosten selbst tragen mussten und müssen. 2008 erfolgte zwar eine Änderung der Dynamisierungsregel, die sich nun im Drei-JahresRhythmus an der Inflationsrate orientiert. Doch auch diese Ausrichtung nach der allgemeinen Preisentwicklung greift zu kurz, da gut zwei Drittel der Kosten im Pflegesektor Personalkosten sind, die sich nicht im Warenkorb der Preisindexberechnung wiederfinden. Die Erhöhungen der Jahre 2008 bis 2014 lagen damit ebenfalls deutlich unter den Preissteigerungen für Pflegeleistungen.

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen

Die Interessensvertretung der Pflegebedürftigen nach § 118 SGB XI besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der sechs maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Dazu gehören: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die BAG SELBSTHILFE, die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Bundesarbeitsgemeinschaft der SeniorenOrganisationen (BAGSO) und der Sozialverband VdK Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 04.06.2018

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Folgen belasten meist ein Leben lang. "Wir verurteilen sexualisierte Gewalt. Wir wollen, dass Kindern und Jugendlichen umfassender Schutz zuteil wird, insbesondere dort, wo individuelle und strukturelle Handlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik bei der Vorstellung des Bundesrahmenhandbuchs "Diakonie-Siegel: Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt" am Mittwoch, 30. Mai in Berlin.

Um Schutzkonzepte in Einrichtungen einzuführen und umzusetzen, ist ein Prozess der Qualitätsentwicklung erforderlich. Der vorliegende Leitfaden soll diesen Prozess unterstützen. Ziel ist es, den Schutz vor sexualisierter Gewalt als festen Bestandteil des eigenen Wertekanons in Einrichtungen und Organisationen zu verankern und das fachliche Handeln danach auszurichten.

Das Bundesrahmenhandbuch versteht sich als ein Angebot zur kritischen Überprüfung, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität. Das Handbuch dient den Mitarbeitenden der Einrichtungen als Orientierung, zur Reflexion und Weiterentwicklung der Arbeit.

Die Erarbeitung des Bundesrahmenhandbuches "Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt" erfolgte in Zusammenarbeit des Diakonischen Instituts für Qualitätsentwicklung mit Expertinnen und Experten aus den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, den Diakonischen Werken und Fachverbänden, die sich mit dem Thema Schutzkonzepte befassen, und dem Projekt "Begleitung bei der Aufarbeitung und Implementierung von Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt" der Diakonie Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.05.2018

In gut einem Jahr ist die Wahl zum Europäischen Parlament (EP). Deutschland hat dort derzeit 96 Sitze, von denen lediglich 33,1 Prozent auf Frauen entfallen.

Der Frauenanteil bleibt damit sogar hinter dem durchschnittlichen Anteil von Frauen im EP in Höhe von 36,1 Prozent zurück. "Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert Geschlechtergerechtigkeit für die Wahlen zum Europäischen Parlament", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. "Dafür müssen die Wahllisten der Parteien alternierend mit Frauen und Männern besetzt sein."

Die Landesverbände aller Parteien beginnen schon jetzt, erste Kandidat*innen für die EP-Wahl zu nominieren. Die Listen der Grünen werden paritätisch ausgestaltet sein. Auch die SPD und Die Linke achten bei der Aufstellung ihrer Wahllisten auf Geschlechtergerechtigkeit. Diese Parteien haben sich entsprechende Selbstverpflichtungen auferlegt. Andere Parteien verweigern ihren Beitrag zur Geschlechterdemokratie.

Wenn die Parteien intern selbst keine geschlechtergerechten Zugangsvoraussetzungen regeln, ist der Bund verpflichtet, aktiv zu werden, um flächendeckend die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik zu gewährleisten. Das Europawahlgesetz äußert sich hierzu nicht, doch ergeben sich die entsprechenden staatlichen Handlungspflichten aus Artikel 4 und 7 der für alle Mitgliedstaaten verbindlichen UN-Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW). Auch die auf die Beseitigung von Diskriminierung und die Gewährleistung substantieller Gleichberechtigung zielenden Artikel 21 und 23 der Europäischen Charta der Grundrechte gebieten dies.

In CEDAW hat sich die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass Frauen hinsichtlich ihrer Wählbarkeit nicht diskriminiert werden – auch nicht durch verkrustete Strukturen in den Parteien. Die Quotierung von Wahllisten adressiert diese Strukturen. Sie ist nötig, um diskriminierende Praxen im Zugang zu Wahlämtern effektiv zu beseitigen. Der CEDAW-Ausschuss hat Deutschland wiederholt, zuletzt nochmals 2017, aufgefordert, die Anzahl von Frauen in Parlamenten auf allen Ebenen zu erhöhen.

Prof. Dr. Maria Wersig erklärt: "Selbstverpflichtungen einiger Parteien sind nicht genug. Der Staat ist in der Pflicht, die menschenrechtlich gebotene umfassende, gleichberechtigte, freie und demokratische Teilhabe von Frauen am politischen Leben zu garantieren. Sie ist die Basis für die vollständige Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen. Demokratie gelingt nur, wenn ihre Spielregeln nicht diskriminieren."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert erneut nachdrücklich für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlt dort bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten.

Heute kommt erstmals eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen, die bis Ende 2019 einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll. An der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Arbeitsgruppe sind das Bundesjustizministerium, das Bundesfamilienministerium, das Bundesinnenministerium und das Kanzleramt beteiligt, auf Seiten der Länder sind Vertreter von Justiz- und Familienministerien Teil der Kommission.

"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Breite Mehrheiten dafür gibt es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssen jetzt genutzt werden. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", so Krüger weiter.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vor kurzem vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.06.2018

Anlässlich des Internationalen Kindertages wenden sich Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYL gegen die Errichtung sogenannter AnKER-Einrichtungen. Studien von Verbänden und Organisationen und die Erfahrungen aus der Arbeits- und Beratungspraxis der Flüchtlingsräte zeichnen bundesweit ein klares Bild: Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährden das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzen elementare Rechte von Minderjährigen.

Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, ist zu begrüßen. Überzeugen kann der Ansatz allerdings nur, wenn dieser auch diskriminierungsfrei für alle Kinder gilt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.

Bereits jetzt ist der Alltag der Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Transitzentren, die als Vorbild der AnKER-Zentren dienen sollen, jedoch oft geprägt von beengten Wohnverha¨ltnissen, fehlender Privatspha¨re, dem Ausschluss von der Regelschule, unzureichender gesundheitlicher Versorgung sowie vom Nichtstun, vom Warten und dem Miterleben von Gewalt. Abschiebungen, die zum Teil mitten in der Nacht durchgeführt werden, sorgen für eine Situation der Schutzlosigkeit und Angst. Sachleistungsversorgung, fehlende Therapieangebote und mangelnde Hygiene in überlasteten Sanitärbereichen verschärfen vielerorts die Situation.

Innen- und Heimatminister Horst Seehofer plant die Isolation und Diskriminierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch das Sondersystem der AnKER-Zentren weiter voran zu treiben.

In den AnKER-Einrichtungen sollen die Aufnahme, die Alterseinschätzung von unbegleiteten Minderjährigen, Asylverfahren und die Abschiebung nach Ablehnung eines Asylantrages gebündelt werden. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge droht damit eine Unterbringung in Einrichtungen für und mit (fremden) Erwachsenen bis zu ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter. Dies widerspricht dem Minderjährigenschutz sowie dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe und ist mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren.

Darüber hinaus sollen unbegleitete Minderjährige, deren Minderjährigkeit nicht anerkannt wird, und begleitete Kinder und Jugendliche bis zu 18 Monaten oder länger in den AnKEREinrichtungen verbleiben müssen.

(Schutz)Standards, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, werden nicht berücksichtigt.

„Der Aufenthalt in der Erstaufnahme macht Kinder krank. Viele von ihnen haben ihre Kindheit in Lagern verbracht – in der Türkei, im Sudan, in Libyen, in Griechenland, im Libanon. Sie hoffen auf Schule, ein Zuhause und Sicherheit. Was sie dann aber in Deutschland erwartet, sind neue Lager mit Stacheldraht",

berichtet Jibran Khalil, Mitglied der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, der eigene Erfahrungen im Erstaufnahmelager in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) gemacht hat.

Die geplanten AnKER-Zentren, die die Kasernierung von Kindern und ihreDiskriminierung durch Sondergesetzgebung auf die Spitze treiben, sind das Zeichen einer absoluten Verrohung der Politik", so Khalil weiter.

Die Landesflüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL fordern die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Wohl in allen flüchtlingspolitischen Erwägungen diskriminierungsfrei zu gewährleisten und die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen zu forcieren.

Die Organisationen fordern daher alle Bundesländer auf, sich nicht am Pilot-Projekt der AnKER-Zentren zu beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung dieLandesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYLvom 31.05.2018

Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sieht ebenfalls Reformbedarf

Die 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich auf ihrer Frühjahrskonferenz für eine Modernisierung des Abstammungsrechts ausgesprochen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Unterstützung der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister für eine Modernisierung des Abstammungsrechts. Nun ist Justizministerin Barley am Zug. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Zudem darf kein Kind wegen seiner Familienform diskriminiert werden. Das schadet dem Kindeswohl. Die jetzige Situation geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Familien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- oder intergeschlechtlichen Elternteil aufwachsen.“

Hintergrund
Die als Grundlage von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hervorgehobenen Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrechts sind erste Schritte in die richtige Richtung. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig.

Es gibt aber noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können.

Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten rechtlichen Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ einfordert.

Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“
Gemeinsame Fachtagung mit dem Zukunftsforum Familie e.V. am Donnerstag, den 14.06.2018, Centre Monbijou, Berlin
LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“
Elternschaft im Wandel – Anforderungen an ein modernes Abstammungsrecht. Beschluss der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister Landesverfassung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.06.2018

Anerkennung des Unrechts, Konsequenz der Aufarbeitung und Garantie für ein „Nie wieder“

Anlässlich der Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz erklärt Henny Engels, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

In Artikel 3 unseres Grundgesetzes muss endlich stehen, dass auch niemand wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden darf. Das wäre eine Anerkennung des Unrechts, eine Konsequenz der Aufarbeitung und eine Garantie für ein „Nie wieder“. Wir brauchen einen verbrieften Antidiskriminierungsschutz, der nicht mit einfacher Mehrheit gekippt werden kann. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher die entsprechende Bundesratsinitiative und fordert die anderen Bundesländer dazu auf, diese Initiative zu unterstützen. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre – das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung zügig auf den Weg zu bringen.

Ein solches ausdrückliches Diskriminierungsverbot bringt unmissverständlich eine klare Ablehnung von Ideologien zum Ausdruck, die eine Ungleichwertigkeit von Menschen propagieren. Es wäre ein staatliches Bekenntnis, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gleichwertig zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das würde auch unser Vertrauen in den Rechtstaat und eine demokratische Gesellschaft stärken. In seiner jetzigen Fassung hatte es das Grundgesetz nicht vermocht, Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland vor Verfolgung und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu schützen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.06.2018

Als wichtigen Schritt, die Arbeitslosenversicherung wieder funktionsfähig zu machen und den heutigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen, begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Reformpläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Durch die angekündigte Verlängerung der Rahmenfrist sowie die Absenkung der Mindestversicherungszeit würden insbesondere Beschäftigte an den prekären Rändern des Arbeitsmarkts vor dem sofortigen Sturz in Hartz IV bewahrt. Neben der Stärkung der Arbeitslosenversicherung sei jedoch eine grundlegende Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende notwendig.

„Wer Hartz IV politisch hinter sich lassen will, muss in einem ersten Schritt an dem der Grundsicherung vorgelagerten System, dem Arbeitslosengeld, ansetzen. Mit den Hartz-Reformen ist die Arbeitslosenversicherung als armutspolitisches Instrument zunehmend ausgehöhlt worden. Die Hürden zum Anspruch auf Arbeitslosengeld wurden erhöht, seine maximale Bezugsdauer verkürzt und die Arbeitslosenhilfe gleich ganz abgeschafft“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Im Ergebnis erhalte nicht einmal mehr jeder dritte registrierte Arbeitslose Arbeitslosengeld. „Wenn der Minister sich jetzt mit seinen Ideen durchsetzt, drückt er einen entscheidenden Hebel zur zukunftsfesten Restaurierung der maroden Arbeitslosenversicherung. Hunderttausend Arbeitslose könnten durch den Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem Fall in Hartz IV bewahrt werden“, so Schneider.

Angesichts der Zunahme nur kurzzeitiger, befristeter Beschäftigungsverhältnisse und sogenannter Mehrfacharbeitslosigkeit seien Reformen dringend erforderlich. „Ich freue mich, dass Hubertus Heil hier notwendige Kurskorrekturen einleitet. Die solidarische Unterstützung für die, die darauf angewiesen sind, ist Kern unseres Sozialstaates. Die Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung muss Priorität haben, bevor über großzügige Beitragssenkungen verhandelt wird“, fordert Schneider mit Blick auf die Kritik von Arbeitgeberseite an den Plänen des Arbeitsministers, die Beiträge der Arbeitslosenversicherung lediglich um 0,3 Prozent abzusenken.

In einem Elf-Punkte-Programm skizziert der Paritätische ein Konzept zur grundlegenden Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Er fordert darin neben der Stärkung der Arbeitslosenversicherung und einer Anhebung der Regelsätze in Hartz IV u.a. die Abschaffung der Sanktionen, den massiven Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.05.2018

Höheres Kindergeld, steigende Steuerfreibeträge – das wird viele Familien freuen. Unter ihnen auch einzelne Alleinerziehende, sofern das Einkommen so hoch ist, dass sie von den angekündigten Steuervorteilen profitieren. Für den Großteil der Alleinziehenden wird das allerdings nicht der Fall sein. Anlässlich der Ankündigung des Finanzministeriums, das Familienentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen, erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Das Familienentlastungsgesetz muss Hand in Hand mit den angekündigten Maßnahmen gegen Kinderarmut gehen. Sonst wird es für Alleinerziehende erneut heiße Luft statt Entlastung für ihre Familie geben. Das Kindergeld soll um 10 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhaltsvorschuss oder das Hartz IV-Geld. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an.

Die Reform des Kinderzuschlags gehört nach oben auf die Agenda. Es braucht kurzfristig eine Verbesserung des Kinderzuschlags für Alleinerziehende. Dieser kann nur dann Armut in Einelternfamilien senken, wenn das Anrechnen von Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr zum Wegfall des Kinderzuschlags führen. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss vergangenes Jahr hat dieses Problem sogar ausgeweitet und manche Alleinerziehende mit kleinen Einkommen schlechter gestellt. Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, müssen Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld und das Bildungs- und Teilhabepakt so aufeinander abgestimmt werden, dass unterm Strich der Ausbau des Unterhaltsvorschuss bei allen Alleinerziehenden im Portmonee ankommt.

Insgesamt brauchen wir einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung, damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 06.06.2018

Viele Eltern können ein Lied davon singen: Die Kita öffnet um 8:00, die Schicht beginnt um 6:00. Solche Betreuungslücken bedeuten für Alleinerziehende oft das Aus. Deshalb fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) die Politik auf, einen Anspruch auf ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der Familien einzuführen sowie durch das Arbeitsrecht die Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten zu stärken.

Im Rahmen der Fachtagung „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“ hat Antje Beierling vom VAMV-Landesverband NRW das Modellprojekt „Sonne, Mond und Sterne“ vorgestellt. Dank der ergänzenden Kinderbetreuung früh, spät und am Wochenende konnten Alleinerziehende ihre Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung sichern. Als besonders positiv hob die Projektleiterin hervor, dass sich auch Teilhabe und Perspektive der Kinder verbessert haben. Auch Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe als Mitglied des Beirats der begleitenden Evaluation stellte die Erfolgsgeschichte der Modellprojekte heraus, welche der VAMV ergänzend zu den Regeleinrichtungen in Essen, Berlin und Mainz angeboten hat: Die Zufriedenheit der Teilnehmenden mit der ökonomischen Situation sowie mit der Vereinbarkeit ist deutlich gestiegen. Meier-Gräwe regte Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen als einen gangbaren Weg an, um ergänzende Kinderbetreuung in die Fläche zu bringen.

Die Fachtagung hat gezeigt: Familienfreundliche Arbeitszeiten und Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen sind zwei Seiten einer Medaille. „Wir müssen das Ganze von oben in Bewegung bringen und rechtliche Ansprüche verankern. Denn Familien sollen nicht gezwungen sein, sich einseitig den Zeitanforderungen des Arbeitsmarkts anzupassen, sondern auch die Arbeitswelt muss familienfreundlicher werden“, forderte Elisabeth Küppers, VAMV-Bundesvorstand, beim abschließenden Podiumsgespräch.

Die Handlungsempfehlungen des VAMV „Betreuungslücken schließen: Bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Regeleinrichtungen und ergänzende Kinderbetreuung auf den Weg bringen – Arbeitszeitsouveränität stärken!“ können Sie hier lesen. Die Evaluation zu den Modellprojekten Ergänzende Kinderbetreuung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 30.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

DGBTermin: 18. Juni 2018

Veranstalter: DGB-Bildungswerk NRW in Kooperation mit dem DGB NRW

Ort: Düsseldorf

Seminarkostenpauschale: 225 Euro (USt-frei), zzgl. ca. 30 Euro Verpflegung (zzgl. USt)

Die Konferenz zeigt die Vielfalt der Anforderungen an Gleichstellung in der Arbeitswelt auf, fokussiert dabei auf Chancen und Herausforderungen aktueller Entwicklungen und stärkt die Handlungskompetenz der gesetzlichen Interessenvertretung zur Förderung von Gleichstellung in Betrieb und Dienststelle. Möglichkeiten zum kollegialen Erfahrungsaustausch, Vernetzungsangebote sowie die Ausstellung "Lust auf Gleichstellung" runden die Konferenz für erfahrene und neue gewählte Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte ab.

Ziel

  • Qualifizierung
  • Möglichkeiten zum kollegialen Erfahrungsaustausch
  • Vernetzungsangebote

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2018

Veranstalter: KOFRA e.V., Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation

Ort: München

Das „Wechselmodell“, die Betreuung des Kindes nach der Trennung der Eltern je zur Hälfte bei Mutter und Vater in der jeweiligen Wohnung, wird immer häufiger von Vätern gegen den Willen der Mütter gerichtlich verlangt. Dies geschieht gerade in Fällen, in denen die Beziehung der Eltern hochkonflikthaft ist und der Vater einen Anspruch auf das Kind erhebt. In diesen Fällen steht nicht das Wohl des Kin des im Mittelpunktsondern, sondern Anspruchsdenken sowie gegen den Willen der Mutter zu handeln und ihr damit zu schaden und letztlich geht es auch um Geld: der Mutter kein Betreuungsgeld mehr zu zahlen. Auch bei kleinen Kindern wurde das Wechselmodell bereits gerichtlich durchgesetzt. Es wird von den BefürworterInnen die Auffassung vertreten, es sei gut für das Kind, die Lebenswelt beider Eltern zu kennen und engen Kontakt zu beiden zu haben, auch gegen den Willen der Mutter und des Kindes. Dieser Auffassung wird besonders in ausländischer Forschung vehement widersprochen, insbesondere, wenn es um kleine Kinder geht. Französische KinderpsychiaterInnen z.B. kämpfen energisch dagegen, das Modell als Regelfall einzuführen unter Hinweis auf nachweislich große Probleme, die für Kinder häufig entstehen.

Auf dieser Fachtagung werden die einschlägigen Forschungsergebnisse und die Situation in mehreren Ländern referiert. Es werden die Möglichkeiten diskutiert, wie das Erleben der Kinder in den Mittelpunkt der Beachtung auch in Deutschland gestellt werden kann, um die für sie beste Betreuung in einer für sie ohnehin oft belastenden Situation zu fördern, einer deutlichen Mütterfeindlichkeit und dem bereits geforderten 50/50- Wechselmodell als Regelfall entgegenzutreten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Interessenvertretung der Zukunft
Perspektiven für eine Erneuerung der Arbeitsbeziehungen

Sozio-ökonomische Unsicherheit und Abstiegsängste dominieren seit einigen Jahren die politische Auseinandersetzung. Trotz guter Beschäftigungsentwicklung gibt es einen großen Diskussions- und Handlungsbedarf zu Themen wie soziale Gerechtigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Pflegenotstand, bezahlbares Wohnen und Durchsetzung von Mindestlöhnen. Frühere Gewissheiten z.B. über den Wert beruflicher Bildung sind in dem Maße abhanden gekommen, wie sich der Niedriglohnsektor auch in qualifizierten Berufen ausgebreitet hat. Viele Menschen erleben das Arbeitsleben als unsicherer, belastender und unübersichtlicher als früher. Die sich abzeichnende Veränderung von Produktions- und Geschäftsmodellen im Zuge der Digitalisierung wird diesen Trend verstärken. Angesichts dieser Entwicklungen sollen beim diesjährigen WSI-Herbstforum die grundsätzliche Frage gestellt werden: Welche Rolle können Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen in Zeiten verstärkter Unsicherheit spielen?

In den Wohlfahrtsstaaten der Nachkriegszeit waren stark organisierte kollektive Akteure das Rückgrat der Arbeitsbeziehungen, sie prägten die Regulierung von Arbeit und Arbeitsmarkt sowie die sozialen Sicherungssysteme. Seit Mitte der 1990er Jahre ist nicht zuletzt in Deutschland eine Erosion der Institutionen der Arbeitsbeziehungen zu beobachten. Die Tarifbindung sinkt, betriebliche Interessenvertretungen verlieren an Boden und Gewerkschaften wie Arbeitgeberverbände erleben einen Mitgliederrückgang.

Lassen sich die kollektiven Arbeitsbeziehungen in einer digitalen und entgrenzten Welt stabilisieren und revitalisieren? Welche Strategien lassen sich im Umgang mit neuen Beschäftigungs- und Unternehmensformen entwickeln? Wie hat sich das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Parteien verändert, und welche Rolle spielen Gewerkschaften in der Sozialpolitik? Welche Rechtsdurchsetzungsmechanismen brauchen wir dort, wo sich Gewerkschaften und Betriebsräte als nachhaltig schwach erweisen? Und wie kann kollektive Regulierung mit einem Mehr an Beteiligung und Gestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten verbunden werden?

Diese Fragensollen auf dem Herbstforum 2018 mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben diskutiert werden.

Informationen zu Programm und Anmeldung folgen.

AKTUELLES

Im Jahr 2015 hat der Deutsche Verein Empfehlungen zur vertraulichen Geburt verabschiedet, die auf dem in 2014 in Kraft getretenen „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ basieren. Aufbauend auf der in 2017 veröffentlichten Gesetzesevaluation Ihres Hauses („Evaluation zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden“) und den Entwicklungen in der Praxis hat der Deutsche Verein diese Empfehlungen nun aktualisiert.

Die aktualisierten Empfehlungen des Deutschen Vereins zur vertraulichen Geburt finden Sie hier.