ZFF-Info 10/2019

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SCHWERPUNKT: Internationaler Kindertag

Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1.6.2019 erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik, sowie AnnalenaBaerbock, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Wenn wir ein kinderfreundliches Land wollen, dann müssen starke Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Der Staat wird dadurch verpflichtet, die Interessen von Kindern in den Mittelpunkt zu rücken. Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung. Das Wohl von Kindern muss bei allen Entscheidungen endlich einen besonderen Stellenwert einnehmen. Sie haben ein Recht auf Entwicklung und Beteiligung in allen sie betreffenden Entscheidungen.

Wer die Rechte von Kindern im Grundgesetz stärkt, kann den Kampf gegen Kinderarmut und für ein kinderfreundliches Deutschland viel konsequenter führen. Das sollte eigentlich im Interesse aller demokratischen Kräfte in diesem Land sein.

Kinderrechte gehören mit einer starken Formulierung ins Grundgesetz. Eine reine Symbolpolitik lehnen wir ab. Die Grüne Bundestagsfraktion wird darum in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der die Kinderrechte im Grundgesetz stark macht.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben eigene Bedürfnisse. Eine Politik für Kinder muss daher ihre Rechte und Interessen in den Mittelpunkt stellen. Ob Kinokarte, Musikunterricht oder Klassenfahrt – Eltern müssen ihren Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen können. Dort, wo sie auf Unterstützung angewiesen sind, müssen sie diese auch erhalten. Einfach und unbürokratisch, damit Eltern ihre Zeit mit den Kindern und nicht mit dem Ausfüllen komplizierter Anträge verbringen. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung, die bei allen Kindern ankommt und verdeckter Armut ein Ende macht. Damit Kinder mit guten Chancen ins Leben starten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

„Der Weltkindertag ist eine gute Gelegenheit, um auf die besondere Verwundbarkeit von Kindern in Krisengebieten und auf die Bedeutung der Kinderrechte weltweit hinzuweisen“, erklärt Helin Evrim Sommer, entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni 2019. Sommer weiter:

„In militärischen Konflikten und anderen humanitären Katastrophen sind Kinder und Jugendliche immer besonders betroffen. Sie zählen zu den verwundbarsten Gruppen und werden auf vielfältige Weise psychisch und physisch schwer verletzt. In vielen Ländern werden Kinder immer noch als Kindersoldaten verschleppt, sexuell missbraucht und zum Töten gezwungen.

Auch außerhalb gesellschaftlicher Not- und Krisensituationen sind Kinderrechte global immer noch stark bedroht. Deshalb brauchen wir eine Entwicklungszusammenarbeit, die sich mehr für die Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von Mädchen, einsetzt und gegen Kinderarmut und Kinderarbeit vorgeht. Deutschland muss seinen Sitz im UN-Sicherheitsrat auch dafür nutzen, Kinderrechten mehr Gehör zu verschaffen und internationale Vereinbarungen zum Schutz von Kindern in der Praxis durchzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

Smart Toys erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt Deutschland den fünftgrößten Markt in diesem Segment. Problematisch ist jedoch, dass dieses Spielzeug für Kinder Risiken birgt. Der Deutsche Familienverband (DFV) appelliert an das Fürsorgeempfinden von Eltern und fordert Hersteller zu Transparenz auf

Lern-Tablets für Kinder, sprechende Teddybären oder Schnuller, die die Temperatur des Babys anzeigen – die Bandbreite der Smart Toys ist groß. Sie sollen das interaktive Lernen von Kindern fördern und Eltern bei der Kinderbetreuung unterstützen. Doch neben seinen Vorteilen bietet intelligentes Spielzeug auch Gefahren: Smart Toys nehmen die Handlungen von Kindern über Kameras, Sensoren oder Mikrofone auf. Handelt es sich um internetfähige Smart Toys, gehen Daten an externe Server, die außerhalb der Kontrolle von Eltern liegen.

„Es sind ernstzunehmende Risiken, die unter anderem die Persönlichkeitsrechte von Kindern betreffen. Beim Beispiel des Spielzeugs MyfriendCalya war das eindrücklich erkennbar“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Die Bundesnetzagentur stufte die Puppe 2017 als Spionagegerät ein und verbot sie. Nur eingeschränkt konnten Eltern und Kinder bemerken, wenn die vernetzte Puppe Gespräche aufzeichnete. Bei Spielzeug, das durch ungesicherte Verbindungen Sprachnachrichten empfängt und versendet, ist ein Missbrauch durch Dritte einfach möglich. Online-Beiträge der Verbraucherzentrale zeigen dies anhand konkreter Beispiele.

„Mit Smart Toys setzen wir unsere Kinder potenziellem Identitätsdiebstahl aus. Wir ermöglichen es Unternehmen, Kundenprofile von Kindesbeinen an herzustellen. Das darf nicht unsere Absicht sein“, so Zeh. Beim Kauf von Smart Toys sollten Eltern gut überlegen, ob das Spielzeug für ihr Kind geeignet ist und seinem Alter entspricht. Unterstützung bieten Initiativen wie „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“. „Hersteller von Kinderspielzeug sollten klar verständlich über mögliche Risiken aufklären. Auch die Verkäufer von Smart Toys sind in der Pflicht, vor einem Kauf umfassend zu beraten“, sagt Zeh.

In der Politik steht auf dem Plan, Kinder vor Datenschutz-Risiken bei Smart Toys zu schützen. In der vergangenen Woche baten die Bundesländer bei der Verbraucherschutzkonferenz in Mainz, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für die Implementierung einer einheitlichen IT-Sicherheitszertifizierung für Smart Toys einsetzt. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung sollte sich auf die notwendigen Daten begrenzen, die für die Inbetriebnahme und Nutzung im Spielbetrieb erforderlich sind. Weiterhin sollten diese Daten lokal auf dem Spielzeug gespeichert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 31.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen sich schnell und spürbar verbessern. Das ist Ziel der Konzertierten Aktion Pflege, die unter der Leitung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Danach soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir sorgen für mehr Nachwuchs in der Pflege – ohne Schulgeld und mit fairer Ausbildungsvergütung. Es muss klar werden: Pflege ist ein Zukunftsberuf, eine Ausbildung in der Pflege lohnt sich und eröffnet Möglichkeiten für verschiedene Berufswege. Zehn Prozent mehr Auszubildende und Ausbildungseinrichtungen sind das Ziel unserer Ausbildungsoffensive Pflege – das hilft auch denen, die schon jetzt in der Branche arbeiten. Denn die Auszubildenden von heute sind die Profis von morgen.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Pflegekräfte verdienen Anerkennung und eine gute Bezahlung. Unser Ziel sind bessere Gehälter über Mindestlöhne, sowohl für Hilfs- als auch für Fachkräfte, und gleiche Bezahlung in Ost und West. Die rechtlichen Grundlagen sollen noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung beschlossen werden. Dann ist die Pflegebranche am Zug: Sie muss entscheiden, ob sie für bessere Löhne einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen kann, oder Mindestentgelte – wie bisher – über die Pflegekommission festgelegt werden sollen.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Pflege muss wieder attraktiver werden. Das geht nur mit mehr Personal. Denn das entlastet nicht nur die einzelne Pflegekraft, sondern lässt auch mehr Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen. Die Beschlüsse der Konzertierten Aktion sind ein Auftrag an alle Beteiligten. Und sie sind ein Versprechen an alle Pflegekräfte: Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die Situation in der Pflege besser wird.“

Die Ergebnisse der Konzertierten Aktion im Detail

Mehr Ausbildung

Die neuen Pflegeausbildungen starten zum 1. Januar 2020. Ihre Einführung wird begleitet durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 – 2023). Hierzu wurde beschlossen:die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden bis 2023 im Bundesdurchschnitt um jeweils 10 Prozent zu steigern mit einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die neuen Pflegeausbildungen zu werben durch die Verbände der Pflegeeinrichtungen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern einzurichten.

Mehr Personal

Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern oder zur Rückkehr in den Beruf zu gewinnen, gelingt nur, wenn sie genügend Kolleginnen und Kollegen an der Seite, verlässliche Dienstpläne und gute Arbeitsbedingungen haben. Deshalb wurde vereinbart: ein Personalbemessungsverfahren für verbindliche Personalschlüssel für Pflegekräfte in Krankenhäusern zu erarbeiten.zügig die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen anzugehendie Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern zu unterstützen. ein Gütesiegel für die Vermittler ausländischer Pflegekräfte zu entwickelnPflegeheime und Krankenhäuser verpflichten sich zu mehr Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz.

Mehr Geld

Bislang wurden Pflegekräfte zu niedrig und sehr unterschiedlich entlohnt. Deshalb wurde vereinbart: die Entlohnungsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern.nach Qualifikation differenzierte Mindestlöhne zu entwickeln (mindestens für Pflegefach- und Hilfskräfte). einen für Ost und West einheitlichen Pflegemindestlohn zu schaffen.

Zur Umsetzung dieser Ziele kommen nach Auffassung der AG zwei unterschiedliche Wege in Betracht:die Festsetzung von Mindestlöhnen auf Vorschlag der Pflegekommission. ein Tarifvertrag, der auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts flächendeckend erstreckt werden kann. (Mehrheitsposition)Die hierfür jeweils erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden BMAS und BMG zügig auf den Weg bringen.

Außerdem bestand Einigkeit darüber,dass eine Verbesserung der Entlohnung eine verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich macht.eine finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile zu verhindern ist.

Mehr Verantwortung

Die Kompetenzen der Pflegefachkräfte sollen gestärkt und ausgeweitet werden. Deshalb wurde beschlossen:den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür werden u.a. Standards zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen (z.B. Ärzten) entwickelt. Das BMG startet diesen Prozess noch dieses Jahr.die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, besser zu nutzenin Modellvorhaben ab 2020 zu erproben, dass Pflegefachkräfte Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel verordnen.

Mehr Digitales

Die Arbeit von Pflegekräften soll durch Digitalisierung erleichtert werden. Deshalb wurde beschlossen: Pflegeeinrichtungen an das TI-Datennetz anzuschließendie Pflege mittelfristig komplett auf elektronische Datenverarbeitung umzustellen (elektronische Pflegeakte, Entlassmanagement, Verordnungen)Ab 1. Oktober 2022 sollen ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung, ab 1. April 2023 auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nur noch auf elektronischem Weg mit den Kassen abrechnen. Die Möglichkeiten der Telepflege (z.B. Beratung übers Netz) weiterzuentwickeln.

Hintergrund

Um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern, haben das Bundesgesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundesarbeitsministerium im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, um konkrete Schritte festzulegen:Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2019

Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Anfang 2016 bürgerschaftliches Engagement in Form von Patenschaften. Im Mai 2019 hat das Programm einen neuen Höchststand erreicht: Insgesamt mehr als 75.000 Patenschaften wurden geschlossen. Im direkten Kontakt unterstützen die Patinnen und Paten einzelne Menschen oder auch Familien bei der Bewältigung ihres Alltags. Je nach Träger werden dabei unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt – beispielsweise Bildungspatenschaften, in denen die Engagierten Jugendlichen helfen, ihren Schulabschluss zu schaffen oder eine Ausbildung zu finden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mehr als 75.000 Patinnen und Paten reichen im Alltag Menschen die Hand, die es schwerer im Leben haben. Ihnen gilt mein Respekt und mein Dank dafür, dass sie ihre Zeit und ihre Erfahrung für andere einsetzen. Mit ihrem Engagement stärken die Bürgerinnen und Bürger den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig. Ihr Einsatz trägt dazu bei, benachteiligten Menschen Chancen zu eröffnen, Verständnis füreinander zu wecken und Teilhabe zu ermöglichen.“

Gestartet wurde das Patenschaftsprogramm Anfang 2016, um Geflüchtete bei der Integration in Deutschland zu unterstützen. 2018 wurde das Programm auf eine größere Zielgruppe erweitert und zu Chancenpatenschaften ausgebaut. Mit Hilfe von bürgerschaftlichem Engagement sollen zusätzlich zu den Geflüchteten nun auch diejenigen Menschen erreicht werden, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die auch durch andere Angebote schwer zu erreichen sind. Ziel ist es, auch diese Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu gleichberechtigter Teilhabe zu bieten.

Das BMFSFJ fördert 29 zivilgesellschaftliche Programmträger, die die Arbeit von rund 500 lokalen Organisationen koordinieren und unterstützen. Durch ihre zahlreichen ehrenamtlich Engagierten und Netzwerke zu Kooperationspartnern sind die Organisationen bestens geeignet, passende Patinnen und Paten mit Menschen zusammenzubringen, die Unterstützung brauchen.

Der Engagementpolitik kommt eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung für Solidarität, Teilhabe, Partizipation und Integration zu. Der Schwerpunkt der Engagementförderung des Bundes liegt deshalb auf der Entwicklung nachhaltiger Strukturen und guter Rahmenbedingungen für Engagement.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.06.2019

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums geht 2020 in die zweite Förderperiode. Die ersten Förderaufrufe wurden veröffentlicht und die Interessenbekundungsverfahren starten am 27. Mai 2019 (siehe: www.demokratie-leben.de).

„Demokratie leben!“ ist das finanzstärkste und weitreichendste Programm der Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. 2019 stehen insgesamt 115,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die aktuelle Förderperiode für alle mehr als 600 Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ endet zum 31.12.2019. Deswegen wird für die nächste Förderperiode derzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet. Für die Phase ab 2020 können sich alle Organisationen für Projekte bewerben, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen – auch alle derzeit geförderten zivilgesellschaftlichen Träger auf Bundesebene. Die Interessensbekundungsverfahren für die Förderung von Kompetenzzentren und -netzwerken auf Bundesebene starten am 3. Juni 2019.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Mai 2018 entfristet. Damit ist sichergestellt, dass es „Demokratie leben!“ auch nach 2020 weiter geben kann. „Wir werden nicht nachlassen, denjenigen, die sich aktiv für unsere Demokratie und gegen jeglichen Extremismus einsetzen, den Rücken zu stärken. Das hat für mich und für das Bundesfamilienministerium höchste Priorität. Denn es ist klar: Das Engagement vor Ort braucht eine sichere finanzielle Basis und Verlässlichkeit.“

In der wichtigen Arbeit gegen Rechtsextremismus ist und bleibt die Förderung der Opferberatung, der Mobilen Beratung sowie der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung ein zentraler Bestandteil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Bereits heute fördert der Bund die Beratungsleistungen in allen 16 Ländern in Höhe von insgesamt fast elf Millionen Euro. Das BMFSFJ will die Förderung dieser wichtigen Beratungsangebote deshalb fortsetzen und möchte diese ausbauen. Das Engagement vor Ort soll weiter gestärkt werden.

Rechtlich ist derzeit in der Arbeit für Demokratie und Vielfalt ausschließlich die Förderung von Projekten möglich. Für eine Strukturförderung oder eine institutionelle Förderung gab und gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt präventiv-pädagogische Arbeit gegen Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere gegen Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus und linken Extremismus sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es entwickelt zielgerichtete Strategien im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft.

Nähere Informationen gibt es unter www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.05.2019

Zum heute veröffentlichten „Childhood Index“ von Save the Children erklären Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Es ist eine Schande, dass immer noch in aller Welt die Kindheit hunderter Millionen Kinder zerstört wird. Gleichzeitig ist es eine zentrale politische Herausforderung. Deutschland muss gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft die schlimmsten Faktoren wie Mangelernährung und gewaltsamen Tod, Kinderarbeit und Kinderarmut, Krankheit und Ausschluss von Bildung entschieden bekämpfen.

Kinderrechte müssen gerade in Kriegs- und Konfliktgebieten besser geschützt werden. Der internationale Druck auf die Konfliktparteien muss verstärkt werden, um den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Schutz von Kinder in Konfliktregionen durchzusetzen. Zu diesen fundamentalen Rechten zählt auch, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für geflüchtete Kinder und unbegleitete Minderjährige zu verbessern.

Das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt ist gerade angesichts der Klimakrise von wachsender Bedeutung. Auch hier zeigt sich die große Verantwortung Deutschlands und anderer Industrieländer für die globalen Kinderrechte. Ihr klimapolitisches Handeln muss angesichts der globalen Auswirkungen konsequent verändert werden.

Außerdem fordern wir die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz: Dies hätte auch international eine positive Signalwirkung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.05.2019

„Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch, doch die durchschnittliche Bezugsdauer liegt weit unter der von Müttern. Diese beziehen durchschnittlich 14,2 Monate Elterngeld, Väter lediglich 3,8 Monate. Es ist noch einige Luft nach oben bei der partnerschaftlichen Aufteilung von Erziehungs- und Sorgearbeit. Deshalb wollen wir zwölf Monate Elterngeld für beide Elternteile, die nicht übertragbar sind. Für Alleinerziehende soll es 24 Monate Anspruch geben. Außerdem muss die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit endlich beendet werden“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Werner weiter:

„Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist das Mindestelterngeld nicht erhöht worden. Dadurch werden Familien mit geringem oder keinem Einkommen vom Elterngeld ausgeschlossen. Allein um die Inflation auszugleichen, müsste es um etwa 50 Euro erhöht werden. Ebenso muss die Anrechnung des Elterngelds auf Sozialleistungen abgeschafft werden, um Familienarmut zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.05.2019

Das Vorhaben der Bundesregierung, die seit drei Jahren befristet geltende Wohnsitzauflage für Asylberechtigte in Deutschland endgültig festzuschreiben (19/8692), stößt bei Kommunalvertretern auf Zustimmung und bei Wohlfahrtsverbänden auf Ablehnung. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am späten Montagnachmittag deutlich. Die mit dem Integrationsgesetz vom Juli 2016 eingeführte Wohnsitzregelung für international Schutzberechtigte, würde am 6. August dieses Jahres außer Kraft treten. Aus Sicht der Regierung würde ohne eine Verlängerung dieser Regelung, der zufolge schutzberechtigte Ausländer verpflichtet sind, ihren Wohnsitz drei Jahre lang in einem bestimmten Land und gegebenenfalls an einem bestimmten Ort zu nehmen, „ein wichtiges integrationspolitisches Instrument für die Betroffenen und die zu diesem Zweck erforderliche Planbarkeit der Integrationsangebote von Ländern und Kommunen entfallen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Wohnsitzauflage habe sich bewährt, sagte Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund während der Anhörung und begrüßte das Regierungsvorhaben. Eine Entfristung der geltenden Regelung bedeute nicht, dass dies damit für alle Zeiten festgeschrieben ist, befand er. In den Städten und Gemeinden gebe es die Befürchtung, dass es im Falle einer Außerkraftsetzung der Wohnsitzregelung zu einer Konzentration spezieller Communitys in den Städten komme, was einer Integration nicht zuträglich sei und zu Problemen mit Wohnraumversorgung in einzelnen Städten führen könne.

Der ländliche Raum habe ein großes Integrationspotenzial, sagte Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag. Mit dem Mittel der Einschränkung der Wohnsitzfreiheit für einen beschränkten Zeitraum könne es gelingen, den Flüchtlingen vor Augen zu führen, dass sie auch im ländlichen Raum sehr gute Chancen zur Integration haben. Die geltende Wohnsitzauflage sei ausreichend evaluiert worden, um eine Entfristung vorzunehmen, urteilte Ritgen.

Susann Thiel vom Paritätischen Gesamtverband sprach sich gegen eine Entfristung aus. Dagegen sprächen grundsätzliche Bedenken ebenso wie die Erfahrungen aus der Praxis, sagte sie. Wohnsitzauflagen seien rechtlich fraglich, da sie das Recht auf Freizügigkeit einschränkten. Rechtlich möglich seien die Einschränkungen nur, wenn sie aus integrationspolitischen Gründen erteilt würden. Die Frage sei also, ob Wohnsitzauflagen die Integrationschancen steigern oder nicht, sagte Thiel. Bislang habe es aber keine umfassende Evaluierung gegeben, die dazu Erkenntnisse haben liefern können. „Aus unserer Sicht ist das kein geeignetes Mittel, um die Integration von Schutzberechtigten tatsächlich herzustellen“, sagte die Verbandsvertreterin. Erfahrungen aus der Praxis würden vielmehr auf das Gegenteil hinweisen.

Bernward Ostrop vom Deutschen Caritasverband lehnte eine Entfristung „ohne Evaluierung“ ab und schlug eine befristete Verlängerung der Regelung vor, um eine „ordentliche Evaluierung“ vornehmen zu können. Der Caritas-Vertreter wies zugleich darauf hin, dass die geltende Regelung in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Flüchtlinge dazu zwingen könne, länger als angemessen in Gemeinschaftsunterkünften zu verbleiben. Dies sei nicht integrationsfördernd.

Professor Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg sagte, die Annahme, dass sich die Wohnsitzauflagen positiv auf die Integration auswirken, könne empirisch nicht bestätigt werden. Seiner Ansicht nach braucht es eine systematische Evaluation des Gesetzes. Jetzt eine „Entfristung auf Dauer“ festzuschreiben, sei „nicht sinnvoll“. Er halte eine Verlängerung der Wohnsitzauflage um ein Jahr für richtig, sagte Brücker. Was die Bedenken der Kommunen angeht, ein Wegfall der Wohnsitzauflage könne zu einer Konzentration in den Großstädten führen, so fänden sich bei genauerer Betrachtung der Zahlen starke Zuzüge ebenso wie starke Wegzüge. Eventuellen Risiken für tatsächlich erheblich über dem Bundesdurchschnitt betroffene Kommunen könne mit einem Zuzugsstopp begegnet werden, schlug Brücker vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 642 vom 04.06.2019

Eine Stärkung der Rechte von Kindern ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (19/10552) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf sieht die Fortentwicklung von Artikel 6 des Grundgesetzes durch ausdrückliche Gewährleistung des Schutzes der Kinder, ihres Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung, ihres Rechts auf Beteiligung und des Vorrangs des Kindeswohls vor. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass Kinder in Artikel 6 ausschließlich im Zusammenhang des Elternrechts und der Elternpflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft behandelt würden. Es fehle eine ausdrückliche Gewährleistungsverantwortung und -pflicht des Staates betreffend den besonderen Schutz der Kinder. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung.

Ebenfalls fehlten im Grundgesetz eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist, sowie ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz sowohl hinter den Standards der UN-Kinderrechtskonvention als auch der EU-Grundrechtecharta zurück. Über die Vorlage sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum selben Thema debattiert das Plenum laut Tagesordnung erstmalig am 6. Juni.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 637 vom 03.06.2019

Der Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach der Anhörung der an den Beratungen beteiligten Verbände nicht geändert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10369) auf eine Kleine Anfrage (19/9871) der Fraktion Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 624 vom 29.05.2019

Wie sich die Ausgaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in den Jahren ab 2014 entwickelt haben, will die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/10239) erfahren. Außerdem will sie wissen, welche konkreten Maßnahmen und Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung seither durchgeführt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 27.05.2019

Der Umgang von Behörden mit sexuellen Minderheiten unter Flüchtlingen ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/10308) der Linksfraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „seine Offenheit gegenüber nicht-hetero-normativen Identitäten“ deutlich macht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 611 vom 24.05.2019

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer sind im ersten Quartal 2019 gegenüber dem Vorjahr um jeweils 0,4 Stunden gesunken. Grund dafür sei die konjunkturelle Abschwächung, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Beschäftigten machten im ersten Quartal im Durchschnitt 6,4 bezahlte Überstunden und 6,0 unbezahlte Überstunden. Das sind jeweils 0,4 Stunden weniger als im ersten Quartal 2018. „Die Zahl der Überstunden geht mit der konjunkturellen Abschwächung seit dem vergangenen Jahr zurück“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu und lag im ersten Quartal 2019 bei knapp 44,9 Millionen. Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im ersten Quartal 2019 15,6 Milliarden Stunden. Das bedeutet einen Anstieg von 1,5 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal 2019 bei 347,9 Stunden und stieg damit um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten betrug 38 und die der Teilzeitbeschäftigten 17 Stunden.

Die durchschnittliche Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten lag im ersten Quartal 2019 bei 187 Stunden und stieg damit um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit arbeiteten Teilzeitbeschäftigte länger als jemals zuvor nach der Wiedervereinigung. „Das liegt an dem fortgesetzten Rückgang von Minijobbern mit niedrigen Arbeitszeiten und dem trendmäßigen Anstieg von sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten“, so Arbeitsmarktökonom Weber.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,2 Prozent, die der Vollzeitbeschäftigten um 1,5 Prozent. Die Teilzeitquote lag mit 39 Prozent leicht unter dem Stand des Vorjahres (-0,1 Prozentpunkte).

Der Krankenstand lag im ersten Quartal mit 5,3 Prozent geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (5,5 Prozent). Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen ist die Kurzarbeit im ersten Quartal etwas gesunken. Sie betrug 313.000 Personen nach 325.000 Personen im Vorjahr.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az1901.pdf. Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter http://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 04.06.2019

Lebenserwartung steigt stetig mit höherem Lebenslohneinkommen – Differenz zwischen unterstem und oberstem Lohndezil von westdeutschen Männern nimmt im Zeitverlauf von vier auf sieben Jahre zu – Besserverdiener profitieren von mehr Rentenzahlungen im Verhältnis zu geleisteten Beiträgen – Äquivalenzprinzip in gesetzlicher Rentenversicherung wird nicht eingehalten – Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung geringer Rentenansprüche

Wer in seinem Leben ein niedriges Erwerbseinkommen erwirtschaftet hat, ist nicht nur einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt, sondern lebt auch noch kürzer als Besserverdienende. Dadurch erhalten Menschen aus den unteren Lohngruppen überproportional weniger Rentenzahlungen im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen. Und der Abstand bei den Lebenserwartungen zu den Besserverdienenden nimmt auch noch zu. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Sie unterstreicht damit, wie wichtig eine Aufwertung der unteren Rentenansprüche wäre, um die Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen und das Altersarmutsrisiko zu senken.

Die DIW-Ökonomen Peter Haan, Daniel Kemptner und Holger Lüthen haben anhand der Administrativdaten der Deutschen Rentenversicherung untersucht, wie sich die Lebenserwartungen verschiedener Geburtsjahrgänge im Verhältnis zu den Lebenslohneinkommen im Zeitverlauf entwickeln und welche Verteilungswirkungen das für die Rente hat. Aus Gründen der erwerbsbiografischen Konsistenz wurden ausschließlich die Daten westdeutscher männlicher Arbeitnehmer erhoben, die zwischen 1926 bis 1949 geboren wurden, also die heutigen Rentenbezieher sind. Es zeigt sich nicht nur, dass die Lebenserwartung mit höheren Lebenslohneinkommen steigt. Auffällig ist auch, dass der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen dem obersten und dem untersten Lebenslohndezil im Zeitverlauf zunimmt. Lag er für die ältesten Geburtsjahrgänge noch bei vier Jahren, erhöht er sich für die Jahrgänge 1947 bis 1949 auf sieben Jahre. Dieser Zusammenhang zwischen Lebenslohneinkommen und Lebenserwartung wird künftig auch bei Frauen auftreten, da diese zunehmend längere Erwerbsbiografien und damit höhere Lebenslohneinkommen erzielen.

Die Ungleichheit im gesetzlichen Rentensystem steigt

„Menschen mit niedrigem Lebenslohneinkommen beziehen also nicht nur weniger, sondern auch kürzer Rente, was dem Äquivalenzprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung widerspricht. Und diese Ungleichheit steigt“, sagt Studienautor Holger Lüthen. Die Idee dieses Äquivalenzprinzips ist es, dass jeder relativ zu seinen eingezahlten Beiträgen gleich viel aus der Rentenversicherung ausbezahlt bekommt. Dies basiert allerdings auf der Annahme, dass die Lebenserwartung innerhalb eines Jahrgangs gleich ist und sich nicht nach Einkommen unterscheidet.

Durch die tatsächlich festgestellten unterschiedlichen Lebenserwartungen wird dieses Prinzip aber unterlaufen: Die Arbeitnehmer erhalten relativ zu ihren geleisteten Beiträgen umso mehr Rentenzahlungen, je höher ihr Lebenseinkommen war. „Dies hat insofern eine Verteilungswirkung, als die Lebenseinkommen nun insgesamt, einschließlich des Renteneinkommens, ungleicher werden“, sagt Studienautor Daniel Kemptner. Berücksichtigt man die Mortalitätsraten nach Lebenslohneinkommen nicht, sinkt die reale Rendite über die Lohndezile. Anders sieht es aus, wenn die Mortalitätsraten berücksichtigt werden: Je niedriger das Lebenslohndezil, desto niedriger die reale Rendite. Eine Ausnahme ist hier das unterste Lohndezil, das die Möglichkeiten zur Frühverrentung und Erwerbsminderung verstärkt in Anspruch genommen hat.

Dieser generelle Effekt tritt auch auf, wenn die Witwenrenten, die rund ein Fünftel der Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung ausmachen, berücksichtigt werden. Zwar profitieren die unteren Dezile überproportional von den Hinterbliebenenrenten. Doch der generelle Befund bleibt bestehen: Die Rendite für Arbeitnehmer ist auch bei Berücksichtigung der erwarteten Rentenzahlungen an ihre Witwen umso höher, je höher ihr Lebenslohneinkommen ist.

Geringere Rentenansprüche sollten aufgewertet werden

„Diese Ergebnisse machen deutlich, dass das Äquivalenzprinzip in der GRV nicht gilt und nicht als Argument gegen eine Aufwertung von geringen Rentenansprüchen überzeugt. Im Gegenteil unsere Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung. Das würde auch der Altersarmut vorbeugen“, konstatiert Studienautor Peter Haan. Die derzeit diskutierte Grundrente – unabhängig von der Frage einer Bedürftigkeitsprüfung – wäre dabei eine Möglichkeit. Dabei sollten sonstige Alterseinkommen insbesondere von Beamten und Selbstständigen, die in der Regel geringe Ansprüche aber eine hohe Lebenserwartung haben, berücksichtigt werden oder Mindestbeitragszeiten gelten. Allerdings, geben die Autoren zu bedenken, sollte das Armutsproblem nicht nur über die Rentenversicherung aufgefangen werde. Als gesamtgesellschaftliche Herausforderung wäre es auch denkbar, steuerliche Hebel in Bewegung zu setzen, um nicht einseitig die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu belasten.

Studie im DIW Wochenbericht 23/2019

Interview mit Daniel Kemptner

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.06.2019

DIW-ForscherInnen berechnen, was ein niedrigeres Rentenniveau für die Altersarmut und den Bezug von Grundsicherung bedeuten würde – Deutlich mehr RentnerInnen als bisher stünden finanziell schlecht da, wenn nicht gegengesteuert wird – Langfristig sollten unter anderem die private und betriebliche Altersvorsorge ausgebaut werden

Sinkt das Rentenniveau wie erwartet von heute 48 Prozent auf etwa 43 Prozent im Jahr 2045, steigt die Armutsrisikoquote bei Älteren – wenn sich an den derzeitigen Rahmenbedingungen nichts ändert – um bis zu 20 Prozent. Auch der Anteil derer, die Grundsicherung im Alter beziehen, nähme deutlich zu – es sei denn, die Renten wachsen schneller als der Grundsicherungsbedarf. Das sind die zentralen Befunde einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Das voraussichtlich sinkende Rentenniveau bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass man nach 45 Jahren Berufstätigkeit zum Durchschnittslohn aktuell – nach Abzug der Sozialbeiträge – 48 Prozent des Durchschnittslohns als Rente erhält, in Zukunft aber nur noch 43 Prozent des dann aktuellen Durchschnittslohns.

„Die Gefahr der Altersarmut droht sich infolge des sinkenden Rentenniveaus zu verschärfen“, sagt der DIW-Rentenexperte Johannes Geyer, einer der Studienautoren. In der Studie wurde der Effekt der Rentenniveausenkung auf die Altersarmut – davon sind Personen betroffen, die weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung haben – und der Grundsicherungsbedarf zwar isoliert von anderen Faktoren berechnet. Beispielsweise könnte es künftig verstärkte Anreize und Möglichkeiten für private Vorsorge auch für BezieherInnen niedriger Einkommen geben und damit die Armutsrisikoquote im Alter sinken. Derzeit ist die private Vorsorge insbesondere in dieser Gruppe noch recht gering. Die Ergebnisse zeigen aber deutlich, dass es einen starken Zusammenhang von Rentenniveau und Armutsrisiko gibt.

Die Studie unterstreicht somit, dass es Maßnahmen bei der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge geben müsse, und zwar möglichst schnell. „Die Zeit läuft davon. Man muss Lösungen finden, die die Rente nicht nur finanziell, sondern auch sozial nachhaltig auszugestalten“, so Geyer.

Armutsrisikoquote steigt in allen vier untersuchten Szenarien

Die Auswirkungen des bis zum Jahr 2045 sinkenden Rentenniveaus haben Hermann Buslei, Björn Fischer, Johannes Geyer und Anna Hammerschmid anhand von vier Szenarien untersucht, die sich in der allgemeinen Preisentwicklung und in den Unterkunftskosten als wichtiger Komponente der Grundsicherung unterscheiden. Dafür verwendeten sie ein Mikrosimulationsmodell und Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Den Berechnungen zufolge steigt in jedem der vier Szenarien die Armutsrisikoquote, und zwar um 2,1 bis 3,5 Prozentpunkte. Ausgehend von 17,5 Prozent aller mindestens 65-Jährigen, die im Jahr 2015 hierzulande von Armut bedroht waren, entspricht das einem Anstieg von bis zu einem Fünftel. Nehmen die Unterkunftskosten, die einen großen Teil der Grundsicherungskosten ausmachen, um mehr als drei Prozent jährlich zu, steigt auch der Anteil der GrundsicherungsempfängerInnen infolge des niedrigeren Rentenniveaus deutlich. Bei einer schwächeren Entwicklung der Unterkunftskosten – angenommen wurden jährlich 1,4 Prozent – sinkt diese Quote.

Um ein höheres Altersarmutsrisiko zu vermeiden, müsste nach Ansicht der AutorInnen betroffenen Personen und Haushalten gezielt mit zusätzlichen Maßnahmen geholfen werden. Kurzfristig könnten wohl nur die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Grundsicherungsleistungen angepasst werden. Längerfristig komme es aber vor allem darauf an, die betriebliche Altersvorsorge auszubauen und auch GeringverdienerInnen private Vorsorge zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Politik durch weitere Reformen, etwa in den Bereichen Bildung, Arbeit und Steuern, die Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert und langfristig dem Altersarmutsrisiko vorbeugt.

Links

Studie im DIW Wochenbericht 21+22/2019 | PDF, 2.72 MB

Interview mit Johannes Geyer: „Die Menschen brauchen Lösungen, um sinkende Rentenniveaus zu kompensieren“ (Print | PDF, 140.43 KB und Audio | MP3, 4.25 MB)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 29.05.2019

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nahm im 1. Quartal 2019 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 0,6% ab. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden im 1. Quartal 2019 rund 27 000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet.

Knapp drei Viertel (72%) der Frauen, die im 1. Quartal 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahre. Knapp 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter. Die unter 18-Jährigen hatten einen Anteil von 3%. Rund 40% der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch keine Lebendgeburt.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische Indikationen waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (58%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 24% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, und zwar 80% in gynäkologischen Praxen und 17% ambulant im Krankenhaus. 7% der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 04.06.2019

Im Jahr 2018 haben 433000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Vatertags am 30.05. weiter mitteilt, waren das insgesamt knapp 24% aller Leistungsbezieher und -bezieherinnen. Nach den Ergebnissen der Elterngeldstatistik steigt die Zahl der Väter, die Elterngeld beziehen, von Jahr zu Jahr weiter an: Im Jahr 2015 waren es 326000 Väter gewesen (21%), 365000 (22%) im Jahr 2016 und 406000 (23%) im Jahr 2017.

Die durchschnittlich geplante Elterngeld-Bezugsdauer von Vätern lag mit 3,8 Monaten weiterhin deutlich unter der Bezugsdauer von Müttern (im Schnitt 14,2 Monate). Das ab Juli 2015 neu geschaffene Elterngeld Plus nehmen inzwischen 13% der Elterngeld beziehenden Väter in Anspruch (im Vergleich: 30% der Mütter). Mit den Regelungen zum Elterngeld Plus sollen insbesondere Eltern begünstigt werden, die bereits während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt. Die durchschnittliche Bezugsdauer von Vätern, die sich für Elterngeld Plus entschieden, lag daher mit 8,9 Monaten auch weit über der durchschnittlichen Bezugsdauer der Väter, die ausschließlich das sogenannte Basiselterngeld bezogen (3,0 Monate).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.05.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden und das ZFF freut sich, dass immer mehr Väter die Familienleistung in Anspruch nehmen. Aber auch wenn Väter das Elterngeld zunehmend nutzen, entscheiden sie sich meist für eine deutlich kürzere Auszeit als Mütter. Häufig fehlt es an Verständnis der Kolleg*innen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Bewerbungsphase zum „Preis Soziale Stadt 2019“ startet heute. Gemeinsam mit dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Mieterbund ruft der AWO Bundesverband zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf. Bis zum 29. Juli 2019 können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern. Unterstützt wird der „Preis Soziale Stadt“ auch in diesem Jahr vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Lebenswerte Stadtteile sind die Grundlage von Integration und sozialem Zusammenhalt. In unserer sozial immer stärker differenzierten Gesellschaft geht es daher darum, das Zusammenleben der Menschen in ihren Nachbarschaften zu unterstützen, ihre Lebensperspektiven und den Zugang zu Bildung zu verbessern sowie Konflikte in den Quartieren zu vermeiden. „Die Gestaltung lebenswerter Quartiere ist ein Hauptanliegen der AWO, die jedoch nur in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Politik vor Ort gelingen kann. Der „Preis Soziale Stadt“ leistet einen besonderen Beitrag dazu, vorbildliche Projekte der Öffentlichkeit bekanntzumachen und soziale Stadtentwicklung nachhaltig zu fördern“, erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das Ziel, beispielhafte Nachbarschaftsprojekte und Initiativen der sozialen Stadtentwicklung zu stärken und so deren Nachahmung zu unterstützen, verfolgt der Preis Soziale Stadt dieses Jahr in Kooperation mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis. Auf einer gemeinsamen Preisverleihung in Berlin werden am 24. Oktober 2019 die Gewinner*innen beider Preise bekannt gegeben. Erstmalig erhält das Gewinner*innenprojekt des „Preis Soziale Stadt“ in diesem Jahr ein Preisgeld von 10.000 Euro.

Wer kann teilnehmen?

Um den „Preis Soziale Stadt“ können sich Projekte bewerben, die einen ganzheitlichen Ansatz bei der Stadtentwicklung verfolgen und die Planungsphase bereits überwunden haben. Der Preis ist offen für alle Projekte und Akteur*innen. Er richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger*innen der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren und die freie Wohlfahrtspflege. Bewerben können sich Projekte jeder Größe, kleinteilige Initiativen genauso wie große, komplexe Quartiersprojekte. Bewertet werden die Wettbewerbsbeiträge in den Kategorien „Bündelung von Ressourcen“, „Beteiligung der Betroffenen“ und „Nachhaltigkeit“.

Online-Bewerbung

Über das Online-Formular auf der Internetseite des „Preis Soziale Stadt“ https://www.nachbarschaftspreis.de/de/preis-soziale-stadt/ können Sie Ihre Projekte einreichen. Außerdem finden Sie dort alle wichtigen Informationen zum Wettbewerb sowie die Teilnahmebedingungen.

Bei inhaltlichen Fragen zum Preis Soziale Stadtsteht außerdem die Geschäftsstelle „Preis Soziale Stadt“ beimvhw zur Verfügung (preis-soziale-stadt@vhw.de).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.06.2019

Morgen werden in Berlin die Ergebnisse der vor knapp einem Jahr ins Leben gerufenen „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) vorgestellt. Unter den Vorschlägen: höhere Mindestlöhne, bessere Gehälter für Pflegekräfte, ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Nach sechs Jahren langer Arbeit und intensiver Diskussionen im Bündnis für fairen Wettbewerb in der Pflege sind diese Vorschläge bahnbrechend für die Branche. Es ist gelungen, die unterschiedlichen Interessen und arbeitsrechtlichen Grundlagen der gemeinnützigen Anbieter gemeinsam mit ver.di zu bündeln und damit unserer Forderung nach angemessener Bezahlung in der Altenpflege Nachdruck zu verleihen. Endlich!

Die AWO arbeitet seit Jahren auf einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Pflege hin. Die Wertschätzung für die Pflegekräfte in der Altenhilfe drückt sich insbesondere durch eine angemessene Gehaltsstruktur aus. Wir sind deshalb insgesamt zufrieden mit den Ergebnissen.

Der Widerstand der privaten Arbeitgeberverbände ist nachzuvollziehen. Der Altenpflegemarkt ist im Wachstum begriffen, verfügt mit der Pflegeversicherung über eine gesetzlich geregelte Refinanzierung und bietet privaten Investoren eine lukrative Rendite – allerdings auf Kosten der Mitarbeitenden und der zu pflegenden Menschen. Durch allgemeinverbindliche tarifliche Regelungen gelingt es ein Stück, die Altenpflege, eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, wieder mehr als Bestandteil der Daseinsvorsorge in Deutschland zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.06.2019

22 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht zu verabschieden:

Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief auf, dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den in anderen EU-Staaten Anerkannten nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Das ist verfassungswidrig. Massive Kürzungen der Sozialleistungen würden sogar Menschen betreffen, die noch mitten im Gerichtsverfahren stecken und bei denen noch nicht abschließend entschieden wurde, ob ihnen in Griechenland, Italien oder Bulgarien menschenunwürdige Aufnahmebedingungen drohen.

Daneben enthält das neue Gesetz massive Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft, deren Anwendung stark ausgeweitet werden soll und beinahe jeden treffen könnte. Abschiebungshaft soll in regulären Strafgefängnissen durchgeführt werden – dies gilt selbst für Familien und Kinder. Das widerspricht der eindeutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Abschiebungshaft und Strafhaft streng zu trennen sind. Der neue prekäre Status der Duldung light soll alle Menschen treffen, die ihrer Pflicht, ein Ausweisdokument zu besorgen, nicht nachkommen – dabei ist das für manche Menschen unmöglich. Für Jugendliche und junge Erwachsene hätte dieser Status dramatische Folgen, da er ihnen den Weg in ein Bleiberecht versperrt. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Die über 100 Delegierten des Bundesausschusses der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekräftigten am Wochenende in Leipzig das bundesweite Engagement der Arbeiterwohlfahrt gegen Rechtspopulismus und Ausgrenzung. Im am Samstag vom Bundesauschuss und vorab vom Präsidium der AWO verabschiedeten „Leipziger Appell“ werden alle Gliederungen aufgerufen, sich weiter für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen, dem extremen Nationalismus entgegenzutreten und die AWO-Grundwerte der Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit im Alltag zur Geltung zu bringen. Dazu erklärt der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt: „Die Orientierung an den Menschenrechten ist für alle Verbandsgliederungen und Einrichtungen der AWO die Grundlage ihrer Arbeit.“

Mit dem Leipziger Appell reagiert die Arbeiterwohlfahrt darauf, dass Einrichtungen und Gliederungen immer wieder mit Rassismus und anderen Formen von Menschenfeindlichkeit konfrontiert sind.

„Unsere Fachkräfte vor Ort spüren die in Teilen der Bevölkerung verbreitete Skepsis gegenüber der Gleichheit aller Menschen“, kritisiert Wilhelm Schmidt. Der Appell stellt fest, dass Rechtspopulismus und Nationalismus den Werten der AWO entgegenstehen und dass die Arbeit an einem solidarischen Gemeinwesen nur gelingt, wenn mit Entschlossenheit und Nachdruck alle Bewegungen zurückgedrängt werden, die Minderheiten ausgrenzen, alles vorgeblich Fremde herabsetzen und Lehren aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ablehnen.

In diesem Sinne sensibilisiert die Arbeiterwohlfahrt Mitarbeitende und Mitglieder, Menschen in den Einrichtungen und Diensten der AWO und die Öffentlichkeit immer wieder mit Hilfe von Fortbildungen, Veranstaltungen und Publikationen. Ziel ist es, alle Formen der Ausgrenzung zu identifizieren und alltagstaugliche Strategien zu entwickeln, um die Teilhabe aller am Gemeinwesen zu gewährleisten.

Zum Leipziger Appell (PDF)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Das Bündnis für einen fairen Wettbewerb in der (Alten-)Pflege hat das Thema „allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege“ seit Jahren begleitet und vorangetrieben. Mit der neuen „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP) wird die Grundlage dafür geschaffen.

Da ein allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege aber nur denkbar ist, wenn die Refinanzierung gesichert ist, hat das Bündnis Positionen für eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung der Altenpflege entwickelt, die heute den zuständigen Bundesministern Heil und Spahn zugesandt wurden.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbande: „Um die Attraktivität der Berufe in der Langzeitpflege zu erhöhen, braucht es neben einer angemessenen bedarfsorientierten Personalausstattung gute Arbeitsbedingungen mit fairer Entlohnung. Nur so kann mittel- und langfristig eine hohe Versorgungsqualität in der Pflege gewährleistet werden. Dies setzt eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung voraus, um eine materielle Überforderung der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen durch steigende Eigenanteile zu vermeiden.“

Die Positionen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.05.2019

Anlässlich des heute vorgestellten Gesetzentwurfs zur Einführung einer neuen Grundrente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als die bisherige Grundsicherung, die nur das allernotwendigste abdeckt. Diese Lebensleistungen müssen in unserem heutigen Rentensystem gerechter und damit besser als bisher anerkannt werden.

Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil ist konsequent und systemgerecht. Denn es setzt sowohl bei der Rente als auch bei der Grundsicherung an. Bedürftigkeit hat seit jeher nichts in der Rentenversicherung zu suchen. Deshalb muss die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgestaltet werden. Darüber hinaus werden mit dem Rentenfreibetrag in der Grundsicherung all diejenigen besser gestellt, die trotz der Leistungsverbesserungen bei der Rente auf Grundsicherung angewiesen sind. Auch ihre Lebensleistungen müssen im Alter und bei Erwerbsminderung besser anerkannt werden.

Die Grundrente muss, wie vorgeschlagen, vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Die Anerkennung von Lebensleistungen bei der Rente ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Steuermittel sollen mit Hilfe einer Finanztransaktionssteuer und der Abschaffung der „Mövenpick-Steuer“ erzielt werden. Mit diesen längst überfälligen Maßnahmen werden mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen und verteilungspolitisch richtige Akzente gesetzt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.05.2019

Heute werden sechs asyl- und migrationspolitische Gesetzentwürfe im Schnelldurchgang im Innenausschuss des Bundestages beraten.

„Die Eile dieser Gesetzgebungsverfahren ist unnötig und erschreckend, denn sie erlaubt keine fundierte Auseinandersetzung mit den geplanten Regelungen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen und die Gesellschaft“, kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Die geplanten Änderungen bedeuten erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende in Deutschland. Es wird an den Menschenrechten gezerrt“, betont Loheide. So sind unter anderem eine erhebliche Erweiterung der Abschiebungshaft und eine neue „Duldung mit ungeklärter Identität“ geplant. Loheide: „Die Verschärfungen sind weder nachvollziehbar noch zielführend. Durch die Ausweitung von Haftgründen und -plätzen wird unverhältnismäßig in das Recht auf körperliche Freiheit eingegriffen. Dabei kann die Bundesregierung die Gründe, warum Abschiebungen scheitern, nicht konkret benennen. Dass es an einem häufigen ‚Untertauchen‘ von Ausreisepflichtigen am Abschiebetermin liegt, kann nicht bestätigt werden.“

Die Diakonie betrachtet Inhaftierungen zu Zwecken der Abschiebung kritisch, Freiheitsentziehung darf nicht präventiv eingesetzt werden. Daneben sollen Menschen, die ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, mit Arbeitsverboten und Wohnsitzauflagen belegt werden. „Manchen Menschen ist es unmöglich an ihren Pass zu kommen, sie werden aber dennoch von jeglicher Bleibeperspektive ausgeschlossen. Das halten wir für verfehlt“, erklärt Loheide.

Das neue Gesetz erschwert auch die Arbeit von NGOs, da Informationen über Abschiebungen zum Dienstgeheimnis erklärt und deren Weitergabe unter Strafe gestellt werden soll. „Diese Organisationen und Einzelpersonen werden aus Angst vor Kriminalisierung ihre wichtige Rolle der Information von Migrantinnen und Migranten nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen können. Dabei verhilft oft erst ihre Arbeit den Betroffenen zu ihrer Rechtsdurchsetzung. Sie muss weiterhin unbeeinflusst wahrgenommen werden können“, fordert Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.06.2019

Heute feiern bundesweit Nachbarn miteinander. Mehr als 2.500 Nachbarschaftsfeste finden in Deutschland statt. Der Tag der Nachbarn ist eine Initiative der Stiftung nebenan.de, die unter anderem von der Diakonie Deutschland unterstützt wird. Warum, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Am Tag der Nachbarn kommen tausende Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft und Konfession zusammen, tauschen sich aus und lernen sich besser kennen. Viele nachbarschaftliche Beziehungen bleiben auch über den Tag der Nachbarn hinaus erhalten. Oft entstehen Ideen, was Nachbarn gemeinsam in ihrem Viertel anpacken und verändern wollen. Menschen erleben so, dass ihre Meinung zählt und sie ihr Umfeld mitgestalten können. Auf diese Weise fördern gute Nachbarschaft und lebendige Quartiere den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Miteinander, im städtischen wie im ländlichen Raum. Die Diakonie Deutschland setzt sich mit ihrer Initiative „Kennen.Lernen.“ für Vielfalt und Begegnung ein und unterstützt daher auch den Tag der Nachbarn der Stiftung nebenan.de.“

Mehr unter

https://www.tagdernachbarn.de/

https://nebenan.de/

https://www.diakonie.de/kennenlernen/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.05.2019

Seit 70 Jahren regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben.

Heute wird es 70 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft und wurde zur erfolgreichsten Verfassung in der deutschen Geschichte. Dazu sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie:

„Das Grundgesetz ist eine großartige Verfassung um die uns viele Staaten der Welt beneiden. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben damals ein klares Bekenntnis zur sozialen Demokratie und zu bedingungslosen Menschenrechten geschaffen. Und diese Grundrechte gelten für alle Menschen, sogar für die, die Grundrechte abschaffen wollen. Doch unser Demokratiemodell wird heutzutage auf vielfältige Weise herausgefordert. Nicht nur durch rechts- und linkspopulistische Gruppierungen, auch durch Menschen, die sich still aus der Politik und dem öffentlichen Diskurs verabschieden und ins Privatleben zurückziehen. Sie nehmen ihr Wahlrecht nicht wahr, beteiligen sich nicht mehr in Parteien, Gewerkschaften, Verbänden oder Vereinen und bleiben mit ihrer Kritik in den geschlossenen digitalen Räumen unter sich. Verantwortung für die Folgen ihres Denkens übernehmen sie aber nicht. All das untergräbt die Demokratie und unsere Freiheit. Gerade vor dem Hintergrund tiefgreifender weltweiter Veränderungen, wie Digitalisierung und Klimawandel, ist es wichtiger denn je, sich nicht nur in Deutschland für die Demokratie einzusetzen. Wir brauchen frische Ideen und Impulse auf allen Ebenen politischen Handelns, damit sie lebendig bleibt – in Deutschland und überall auf der Welt.“

Lesen Sie dazu auch den Blog des Diakonie-Präsidenten unter https://praesident.diakonie.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.05.2019

2019 feiern wir 70 Jahre Grundgesetz, 25 Jahre Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz und – immer noch – 100 Jahre Frauenwahlrecht. Das sind wichtige Marksteine der Vergangenheit und Ansporn für die Zukunft. Denn ist das Versprechen „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ tatsächlich eingelöst?

1992 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Nachtarbeitsentscheidung geschrieben: „Der Satz ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen. Er zielt auf die Angleichung der Lebens-verhältnisse. So müssen Frauen die gleichen Erwerbschancen haben wie Männer. Überkom-mene Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für Frauen führen, dürfen durch staatliche Maßnahmen nicht verfestigt werden. Faktische Nach-teile, die typischerweise Frauen treffen, dürfen wegen des Gleichberechtigungsgebots des Art. 3 Abs. 2 GG durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden.“

Dazu die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig: „Noch heute, 27 Jahre später, leben wir nicht in einer Gesellschaft, in der Ressourcen, wie Geld und Macht, auch nur annähernd gleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind. Die ‚faktischen Nachteile‘ bestehen weiter. Es muss noch viel passieren, um gleiche Erwerbschancen zu realisieren und überkommene Rollenzuschreibungen zu überwinden.“

Frauen sind weiterhin überproportional von Altersarmut betroffen, verdienen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer und stellen im deutschen Bundestag nur 30,9 Prozent der Abgeordneten – so wenige wie seit den 90er Jahren nicht mehr.

Der djb fordert alle demokratischen Parteien auf, sich für Parität in den Parlamenten einzusetzen, damit Frauen die Politik dieses Landes endlich zu gleichen Teilen mitbestimmen können.

Bei Ihrer heutigen Rede im Rahmen der Tagung „ES LEBE DIE FREIHEIT – 70 Jahre Grundgesetz!“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte betont Wersig: „Aktuell geht obendrein eine Welle des Rechtspopulismus um die Welt. Im Kern ihrer Agenda stecken auch die alten Rezepte, wie Männer und Frauen zu sein haben. Umso wichtiger ist es, sich klar auszusprechen für Gleichberechtigung und ihre Umsetzung in der Lebenswirklichkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 23.05.2019

Ein breites Bündnis von mehr als 50 Verbänden, Gewerkschaften, Hochschulen und Organisationen fordert zum heutigen bundesweiten Aktionstag „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ eine bessere politische Unterstützung, um den gestiegenen Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im Umgang mit der Heterogenität unserer Gesellschaft begegnen zu können. Dazu sind aus Sicht des Bündnisses auch mehr personelle und finanzielle Ressourcen notwendig sowie eine konsequente Ausrichtung von pädagogischer Praxis als auch von Aus- und Weiterbildung an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus bedarf es auch auf gesellschaftlicher und politischer Ebene eines Verständnisses von Vielfalt als Bereicherung. Diese muss wertschätzend und ermutigend sichtbar gemacht werden. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk gehören dem Bündnis u.a. der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an.

Wörtlich heißt es in der Erklärung: „Unsere Gesellschaft ist von einer zunehmenden individuellen, sozialen und kulturellen Vielfalt geprägt und diese spiegelt sich auch in den Kindertageseinrichtungen wider. Als erste Stufe des Bildungssystems sind Kitas auf der Grundlage der UN- Kinder- und Behindertenrechtskonvention aufgefordert, das vielfältige Zusammenleben wertschätzend und diskriminierungssensibel zu gestalten. Ziel muss es sein, allen Kindern in unserer Gesellschaft unabhängig von z.B. Herkunft, geschlechtlicher Identität, sozialer Zugehörigkeit, Religion, Familienform oder besonderen Bedürfnissen eine umfassende Teilhabe an frühkindlicher Bildung und Erziehung anzubieten. Träger und Kitas stehen vor der Herausforderung, durch entsprechende Konzepte und Strategien zum Umgang mit Vielfalt Barrieren abzubauen und den pädagogischen Alltag diskriminierungssensibel zu gestalten.“

„Es geht darum, im Kita-Alltag ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. In einer Kita, in der die pädagogische Arbeit konsequent an den Rechten der Kinder orientiert ist, erleben Kinder, dass sie selbstwirksam sind und in ihrer Individualität wertgeschätzt werden. Das bedeutet auch, dass Diskriminierungen jeglicher Art keinesfalls geduldet werden. Als Kinderrechtsorganisation sehen wir uns hier mit in der Verantwortung. Im Rahmen unseres Qualifizierungsprogramms ‚bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita‘ haben wir in den vergangenen drei Jahren Kita-Fachkräfte darin unterstützt, die Entwicklung der demokratischen Kompetenzen von Kindern von klein auf fördern, und sie in ihrem Aufwachsen als offene, selbstwirksame und einander wertschätzende Individuen zu begleiten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Aktionsbündnis „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ ist ein Zusammenschluss von Institutionen, Organisationen, Verbänden, Gewerkschaften, Fach- und Hochschulen und Einrichtungen, die im Arbeitsfeld der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zum Ende des Grundschulalters tätig sind. Das Bündnis möchte herausstellen, dass Kindertageseinrichtungen Orte gelebter Heterogenität sind und damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft leisten. Kindertageseinrichtungen benötigen dafür geeignete Rahmenbedingungen und Ressourcen sowie die Möglichkeit, Konzepte für die eigene Praxis weiterzuentwickeln.

Nähere Informationen zum Aktionsbündnis unter https://www.chance-quereinstieg.de/aktionstag/ und zum Projekt „bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita“ unter www.kinderrechte.de/kita.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft anlässlich des heutigen Weltspieltags Eltern dazu auf, ihren Kindern mehr Zeit und Möglichkeiten für freies Spielen zu geben. Denn aus Sicht der Kinderrechtsorganisation bleibt der Freiraum dafür zunehmend auf der Strecke. Diese Abkehr vom zweckfreien Kinderspiel widerspricht dem in Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Recht jedes Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung. Deshalb macht das Deutsche Kinderhilfswerk zum Weltspieltag 2019 gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam, dass vor allem die zeitlichen Bedingungen für das freie Spiel von Kindern verbessert werden müssen. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Zeit zu(m) Spielen!“. Botschafter des Weltspieltags 2019 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers, die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen.

„Zeit wird für Kinder, gerade wenn es ums freie Spielen, zunehmend zum limitierenden Faktor. Viele Eltern gönnen ihren Kindern kaum noch Ruhezeiten. Aber Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung unbedingt ausreichend Zeit, in der sie ungestört und ohne Druck sind. Sie brauchen Zeiten, in denen sie Eindrücke sortieren und verarbeiten können. Aber leider geht Kindern durch die vielen Reglementierungen, denen sie ausgesetzt sind, ebenso wie durch ihren durchgetakteten Alltag ein wichtiges Stück ihrer Kindheit verloren. Deshalb müssen wir es wieder stärker zulassen, dass Kinder Zeit zum Toben, Klettern und Blödsinn machen haben und sie in ihrer Neugier, Kreativität und Fantasie stärken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unter Druck lässt sich höchstens gut auf Toilette gehen. Aber Spielen funktioniert am besten, wenn man sich Zeit lässt. Und Zeit lassen kann man sich nur, wenn man Zeit hat und nicht jeden Tag vollgepackt mit Schule, Hausaufgaben, Musikunterricht, Sporttraining, Kunstkurs und was sich Erwachsene sonst noch alles überlegen“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags.

„Spielen ist ein Kinderrecht und gehört zu einem gesunden Aufwachsen. Und was gibt es Schöneres, als zu toben, in Pfützen zu springen, auf das Klettergerüst zu kraxeln und Verstecken zu spielen. Damit Kinder spielen können, braucht es eine kindgerechte Stadtplanung. Nicht nur, damit Kinder sicher zu den Spielstätten gelangen. Sondern auch, damit die Spielplätze den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Eine Beteiligung der Kinder an Angelegenheiten, die sie betreffen ist ebenso ein Kinderrecht und darf gern viel öfter, auch von den Kommunen, umgesetzt werden“, sagt Susann Rüthrich, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Eine gestern veröffentlichte Forsa-Umfrage unter Eltern mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren hat festgestellt, dass rund drei Viertel (78 Prozent) der Eltern in Deutschland der Meinung sind, dass es gut für die Entwicklung von Kindern ist, wenn sie auch mal nichts zu tun haben oder sich sogar manchmal langweilen. Allerdings halten gleichzeitig 71 Prozent die Erledigung von Hausaufgaben und 35 Prozent familiäre und häusliche Verpflichtungen für wichtiger als die freie und spontane Freizeitgestaltung der Kinder. Immerhin 37 Prozent der Eltern meinen, dass die starke Nutzung des Internets und sozialer Medien nur wenig Zeit für andere Freizeitbeschäftigungen lässt.

Der Weltspieltag 2019 wird im deutschsprachigen Raum zum zwölften Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Expert*innen aus Irland, Frankreich und Belgien stellen Best-Practice-Beispiele ihrer Kämpfe für das Recht auf Abtreibung vor und diskutieren Strategien von nationalen und transnationalen Bündnissen.

Gemeinsam wollen wir über die europäischen Erfahrungen und Erkenntnisse der Kampagnen im Bereich der Reform des Abtreibungsrechts diskutieren. Wir wollen den Fokus dabei vor allem auf die jüngsten erfolgreichen Gesetzesreforminitiativen in den drei genannten Ländern legen.

Wie können wir aus Best-Practice-Beispielen lernen und neue Strategien für den Kampf für Abtreibungsrechte entwickeln? Das Gunda-Werner-Institut möchte hierfür neue Anstöße geben und einen Diskussionsraum für eine bessere Vernetzung bieten.

Mit
Sylvie Lausberg, Centre d’Action Laïque asbl, Belgien
Orla O’Connor, National Women’s Council of Ireland, Irland
Véronique Sehier, le planning familial, Frankreich
Adam May, Language, Irland
Prof. Dr. Ulrike Lembke, Deutscher Juristinnenbund, Deutschland
Moderation: Peggy Piesche, Referentin Gunda-Werner-Institut

Weitere Informationen im Web und auf Facebook.

Termin: 17. Juni 2019

Veranstalter: Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK)/Zentrum der Goethe-Universität Frankfurt, DGB Bund und WIEGO

Ort: Berlin

In Deutschland haben staatliche Regulierung und Steuerung bei der Erbringung und Nutzung von haushaltsnahen Dienstleistungen bislang kaum Effekte gezeigt. Dementsprechend wird der Bereich noch sehr häufig von informeller oder gar illegaler Beschäftigung dominiert. Dabei stehen der Politik verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten offen: Unter anderem kann durch Subventionen die Bereitstellung von bezahlbaren haushaltsnahen Dienstleistungen von guter Qualität unterstützt bzw. durch niedrigschwellige Qualifizierung die Beschäftigung im formalen Segment gefördert werden. Erfahrungen aus Frankreich und Belgien belegen, dass gerade das gezielte Verknüpfen von verschiedenen Instrumenten (z.B. die Subventionierung und Zertifizierung von Dienstleistungen bzw. Qualifizierung von Beschäftigten) die Formalisierung und Professionalisierung des Bereiches stärkt. Darüber hinaus tragen auch klassische Arbeitsmarktinstrumente, wie z.B. die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und Versicherungspflicht ab der ersten Stunde, dazu bei, Beschäftigung im Privathaushalt als reguläre Arbeit anzuerkennen und zu regeln.

Mit dem Projekt „Advancing Personal and Household Services“ wollen die Europäische Kommission und das Europäische Parlament in den Mitgliedsstaaten der EU die politischen Diskussionen über die zielgerichtete Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Veranstaltung in Deutschland die folgenden Ziele:

  • Erfahrungen mit den bereits existierenden Subventions- und Regulierungsmechanismen für haushaltsnahe Dienstleistungen aus verschiedenen Perspektiven einzuordnen;
  • Initiativen für die Weiterentwicklung des Bereiches vorzustellen und über mögliche Alternativen zu den bereits bestehenden Politiken zu diskutieren;
  • Akteure, die an verschiedenen Stellen des Bereiches mitwirken, nachhaltig miteinander zu vernetzen.

Die Veranstaltung findet unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) statt und ist eingebunden in die Aktivitäten zur Förderung des Arbeitsmarktsegments „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ durch einen Masterplan 2019 bis 2022 – Ein hessischer Beitrag zur Förderung des Sozialen Arbeitsmarkts.

Weitere Informationen und Anmeldung: Sigrid Rand, IWAK: s.rand@em.uni-frankfurt.de.

Termin: 11. Juli 2019

Veranstalter: AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

Ort: Essen

In 2016 gestartet, richtet sich das Projekt an Frauen*, die gerade neu in Deutschland eingewandert waren. Gemeinsam wurden Ressourcen, Potenziale, Stärken und Wünsche (wieder-) entdeckt und Angebote geschaffen, die bei der Entwicklung einer selbstbestimmten Zukunftsperspektive unterstützten.

Zum Abschluss des Projektes möchte man zurück, aber auch nach vorne blicken und die Erfahrungen teilen: Was ist gut gelungen? Was war schwierig? Welche Forderungen ergeben sich aus dem Projekt an Politik und Gesellschaft?

Beshid Najafi wird in ihrem Vortrag darüber informieren, welche Möglichkeiten der Selbstbestimmung Frauen* mit Fluchterfahrung in Deutschland haben.

Anmeldung unter: loreagneshaus@awo-niederrhein.de bis zum 1. Juli 2019.

Termin: 06. September 2019

Veranstalter: Diakonie Deutschland

Ort: Berlin

Mit dem schlichten Begriff „Grundeinkommen“ werden oft große Hoffnungen verbunden: Soziale Sicherheit, umfassende persönliche Freiheit, eine andere Art des Arbeitens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie eine neue Verständigung über gesellschaftliche Grundwerte.

Im Alltag geht es jedoch für viele täglich neu darum, die Existenz zu sichern. Eltern ringen darum, das Familieneinkommen sicherzustellen, und doch fehlt das Geld für vieles, was ihre Kinder brauchen. Das Lebensnotwendige ausreichend zur Verfügung zu haben, könnte so einfach sein, ist aber mit vielen Hürden verbunden. Mit diesem Fachtag soll dort anknüpft werden, wo sich täglich die Frage nach der Sicherung der Existenzgrundlage stellt.

Es wird eingeladen, den Weg von Kontrolle und Not zu einer besseren Existenzsicherung als Wohlfahrtsdimension zu gehen.

Für den Fachtag wird kein Teilnahmebeitrag erhoben.

Den Livestream finden Sie am Veranstaltungstag auf der Diakonie-Seite https://www.facebook.com/diakonie/

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Veranstaltungsflyer.

Termin: 07. September 2019

Veranstalter: Drittes Regenbogenparlament

Ort: Hamburg

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Einladung folgt.

In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlechtseintrag sind Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Erfolge in punkto Gleichstellung und Akzeptanz stehen massiv unter Beschuss von Rechtspopulist*innen und Gleichstellungsgegner*innen.

In Schulen, Jugendverbänden und Freizeiteinrichtungen der Jugendhilfe sollen sich alle jungen Menschen sicher und wertgeschätzt fühlen. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. So sind für LSBTI* an vielen Schulen und in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. der Jugendarbeit Ausgrenzung und Mobbing ein Problem. Einschüchterung und der Zwang, sich zu verleugnen, bedeuten starke psychische Belastungen, die nicht selten sogar zum Suizid führen.

Das dritte Regenbogenparlament möchte sich daher besonders dem Thema „Akzeptanz von LSBTI* in Jugendarbeit und Bildung“ widmen.

Gemeinsam mit Wissenschaftler*innen, Fachkräften und Aktivist*innen aus dem In- und Ausland wollen wir diskutieren, wie die „Regenbogenkompetenz“, das heißt der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, in der Jugendarbeit, in Schule und in Medien erhöht werden kann.

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus der Jugendarbeit. Darüber hinaus versteht sich das Format als Schnittstelle zwischen der Bundespolitik und den Ländern bzw. den Kommunen.

Webseite der Veranstaltung / Facebook-Veranstaltung

Einladung als pdf