ZFF-Info 11/2018

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SCHWERPUNKT I: Familienentlastungsgesetz

Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)" aktuell dazu geäußert.

Aus unserer Sicht verdient das „Familienentlastungsgesetz“ seinen Namen nicht, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Zudem hätte der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden müssen, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen. Die Bundesregierung sollte daher ihre Bemühungen zunächst auf eine ausreichende Reform des Kinderzuschlags richten und dessen Schnittstellenprobleme beseitigen. Die Stellungnahme des ZFF können Sie hier herunterladen: u>

Die Große Koalition entlastet Familien. Mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes wird das Kindergeld erhöht. Es werden der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag angehoben. Außerdem werden die Steuermehreinnahmen aufgrund der kalten Progression zurückgegeben.

„Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Damit werden Familien entlastet und Steuererleichterungen für sämtliche Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht.

Im Mittelpunkt stehen die Familien. Das Kindergeld wird um zehn Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2019 angehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht.

Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags werden wir 2021 vornehmen.

Außerdem wird der Grundfreibetrag für Erwachsene erhöht. Vor allem werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben.

Die Gesetzesvorlage führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp zehn Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgern und vor allem bei den Familien an. Ledige mit einem Bruttolohn von 40.000 Euro zahlen ab 2020 181 Euro weniger Steuern. Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 75.000 Euro werden um 605 Euro entlastet.“

Quelle:Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.06.2018

„Das Familienentlastungsgesetz verdient seinen Namen nicht, denn es geht an den Familien vorbei, die es am dringendsten benötigen. Familien in Hartz-IV-Bezug und Einelternfamilien, die Unterhaltsvorschuss beziehen, gehen leer aus. Die Erhöhung des Kindergelds wird vollständig auf ihre Leistungen angerechnet und von Kinderfreibeträgen profitieren nur gut verdienende Familien“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Werner weiter:

„Damit ist das Gesetz im Kampf gegen Kinderarmut völlig ungeeignet. Es kommt vor allem den Familien mit mittleren und hohen Einkommen zugute. Sinnvoller wäre es, den Kinderzuschlag schnell bedarfsgerecht auszuweiten und so auszugestalten, dass er für alle armutsbetroffenen Familien zur Verfügung steht. Dazu wäre es notwendig, die Anrechnung auf Unterhalt und Unterhaltsvorschuss abzuschaffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 27.06.2018

Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Familienentlastungsgesetz sieht eine geringfügige Erhöhung des Kindergeldes in Höhe von 10 Euro sowie die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 7.812 Euro bis 2020 vor.

„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh.

Um der Familienrealität gerecht zu werden, muss der Kinderfreibetrag auf die Höhe des Grundfreibetrages angehoben werden. Denn Kinder sind nicht nur „kleine Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe von Erwachsenen hätten.„Die Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag wurde Familien bereits mehrfach zugesagt, zuletzt unmittelbar vor den Bundestagswahlen 2017 von der damaligen und jetzigen Bundeskanzlerin“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung sollte zu ihrem Wort stehen. Jetzt werden Familien abermals enttäuscht!“

Beim Kindergeld ist es dringend geboten, die Erhöhung deutlich nach oben zu korrigieren. Gemäß dem Grundsatz „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel Wert sein“ muss das Kindergeld an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrages gekoppelt werden. Bei einem Gesamtkinderfreibetrag von 9.408 Euro (Grundfreibetrag 2020) entspricht dies einem Kindergeld in Höhe von 330 Euro.Berechnungen des Deutschen Familienverbandes zeigen, dass bereits eine Familie mit zwei Kindern und einem Facharbeiterlohn durch Steuern und Sozialabgaben finanziell dermaßen belastet ist, dass sie regelmäßig unter das steuerliche Existenzminimum fällt.

„Familien brauche ehrliche und gerechte Entlastungen. Dazu gehört ein existenzsicherndes Kindergeld von 330 Euro, die Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag und ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung“, sagt Klaus Zeh. „Diese Maßnahmen wären eine gute und nachhaltige Entlastung des Familienbudgets. Das Familienentlastungsgesetz wirkt dazu nur wie ein Etikettenschwindel.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 27.06.2018

Heute wurde der Referentenentwurf für ein Familienentlastungsgesetz vorgestellt. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Das Gesetz soll Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen und so Familien- und Kinderarmut verhindern. Leider ist dieser Weg viel zu kurz gesprungen und geht an den Familien völlig vorbei, die eine solche Unterstützung am nötigsten brauchen. Der Entwurf mit dem Fokus auf die steuerrechtliche Entlastung wird seinem Anspruch, Familien zu stärken und zu entlasten, nicht gerecht. Familien im Hartz IV-Bezug profitieren nicht von diesem Gesetz. Dabei treffen die im Gesetzentwurf berücksichtigten Preisentwicklungen Familien im Hartz IV-Bezug genauso wie Familien mit einem existenzsichernden Einkommen. Gemessen an den zu niedrigen Regelsätzen für Kinder im SGB II fallen steigende Kosten sogar noch stärker als bei größeren Einkommen ins Gewicht."

Die Diakonie Deutschland setzt dieser Benachteiligung der finanziell schwächsten Familien ein eigenes Konzept entgegen: Eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder tritt an die Stelle der gegenwärtigen einzelnen Bausteine wie Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderregelsätze, über die das Existenzminimum von Familien gesichert werden soll. Eine solche Leistung würde auch endlich einen Schlussstrich unter die unnötige und komplizierte Bürokratie mit hoher Fehlerquote, bei der Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen untereinander ziehen. In besonderen schwierigen Notlagen sollten zusätzliche Leistungen den Hilfebedarf decken.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk bewertet im Vorfeld der heutigen Kabinettssitzung das geplante Familienentlastungspaket der Bundesregierung als ambitioniert, kritisiert das Paket zugleich aber als sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es erfreulich, dass die Bundesregierung viel Geld für die Familienförderung zur Verfügung stellt, diese sollte jedoch konsequent am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ausgerichtet sein. Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ist hingegen keine geeignete armutspolitische Maßnahme.

"Es gibt im Koalitionsvertrag einige Ansatzpunkte im Kampf gegen die Kinderarmut, doch diese werden auf die lange Bank geschoben. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird die soziale Spaltung sogar noch weiter vorantreiben, da die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die vorgesehene monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteigt. Zudem setzt die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits mit Beginn des Jahres 2019 an, während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht wird. Dies widerspricht aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dem Grundsatz, dass alle Kinder dem Staat gleich viel wert sein sollten", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, wird das Kindergeld vollständig auf diese Leistung angerechnet. Damit wird keine Verteilungsgerechtigkeit geschaffen, sondern im Gegenteil diejenigen Familien bevorteilt, die ihren Kindern durch höhere Einkommen ohnehin bessere Startbedingungen geben können. Ein Familienentlastungsgesetz sollte alle Familien entlasten. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert daher dafür, die oben beschriebenen Differenzen zu beseitigen und allen Kindern eine bedarfsgerechte Förderung zukommen zu lassen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich grundsätzlich für eine bessere monetäre und infrastrukturelle Förderung von Familien und Kindern ein. Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung sinnvolle erste Schritte für die Bekämpfung der Kinderarmut vor. So ist eine Reform des Kinderzuschlages sowie eine Erhöhung und Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen. Beide Maßnahmen begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk. Gleichzeitig bedauert der Verband, dass – während die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag noch vor Veröffentlichung des Existenzminimumberichts vorangebracht wird – die spezifisch an arme Kinder gerichteten Reformen weiter auf sich warten lassen.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine Neuausrichtung der Förderung von Familien und Kindern insbesondere durch die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst und das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 27.06.2018

Der Gesetzentwurf zur Entlastung von Familien greift zu kurz, kritisiert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB). Die geplanten Maßnahmen kommen zwar vielen Kindern und Familien zugute, Kinder aus ärmeren Familien gehen jedoch leer aus. Damit vergibt die Bundesregierung die Chance, die Familienförderung neu auszurichten und entschlossen gegen Kinderarmut vorzugehen.

Fast jedes vierte Kind in Deutschland lebt nach neuesten Zahlen in Armut, deshalb muss die Verringerung von Kinderarmut oberstes Ziel der Bundesregierung sein, wie sie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, fordert der DKSB.

„Das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben kostet den Staat viel Geld, bringt aber für Kinder in Armut unterm Strich nicht viel“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. „Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, gehen leer aus. Bei ihnen wird das erhöhte Kindergeld mit der jeweiligen Leistung verrechnet.“

Damit geht die Schere zwischen Arm und Reich in der Familienförderung weiter auseinander. Familien mit höherem Einkommen werden bereits jetzt über den Freibetrag um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien der unteren und mittleren Einkommensgruppen über das Kindergeld. Für die Jahre 2019/2020 sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit unteren Einkommen über das Kindergeld insgesamt 180 Euro zusätzlich für beide Jahre erhalten. Familien mit sehr hohem Einkommen werden über den Kinderfreibetrag jedoch im gleichen Zeitraum um bis zu 273 Euro entlastet.

Dazu erklärt DKSB-Präsident Hilgers: „Maßnahmen, die wirklich etwas gegen Kinderarmut ausrichten könnten, hat die Regierung nicht in Angriff genommen, wie etwa eine Reform des Kinderzuschlags oder des Bildungs- und Teilhabepakets. Deshalb führt für uns mittelfristig kein Weg an der Einführung einer Kindergrundsicherung vorbei.“

Im Bündnis Kindergrundsicherung fordert der DKSB gemeinsam mit 13 anderen Verbänden und 13 renommierten Wissenschaftler*innen eine am kindlichen Existenzminimum ausgerichtete Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Die Stellungnahme finden Sie hier: https://www.dksb.de/fileadmin/user_upload/stellungnahme_des_dksb_zum_gesetzesentwurf_des_bmf___anlage.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 15.06.2018

10 Euro mehr Kindergeld und eine höherer Kinderfreibetrag ab 2019 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Der VAMV fordert deshalb, das angekündigte Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut zügig umzusetzen und insbesondere den Kinderzuschlag für Alleinerziehende zu verbessern. Insgesamt plädiert der VAMV für einen Systemwechsel raus aus dem Steuerrecht hin zu einer Kindergrundsicherung. Die Stellungnahme des VAMV zum Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes finden Sie unter: www.vamv.de.

Quelle:Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vom 19.06.2018

SCHWERPUNKT II: Bertelsmann-Studie „Aufwachsen in Armutslagen“

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der IAB-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung „Aufwachsen in Armutslagen“ und der Kabinetts-Debatte zum Familienentlastungsgesetz fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär zu behandeln, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter kann helfen, Ausgrenzung von Kindern zu minimieren, ist aber kein Allheilmittel gegen Armut. Vor allem Alleinerziehende schaffen es selten, aus dem Teufelskreislauf der Armut zu entkommen. Wie die Forscher*innen des IAB weiter zeigen, brauchen Alleinerziehende einen Vollzeitjob, um ihre Familie aus der Armut zu holen. Dies ist aber vielen Alleinerziehenden nicht möglich, da sie alleine für die Erziehung und Sorge ihrer Kinder und für das Haushaltseinkommen zuständig sind. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden!“

Reckmann fordert weiter: „Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Kinder und ihre Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Darüber hinaus muss der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden, wie zum Beispiel der Ausbau des Kinderzuschlags. Das Familienentlastungsgesetz geht hier in die falsche Richtung, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Die ZFF-Stellungnahmen zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 27.06.2018

Wenn Mütter nicht erwerbstätig sind, droht ihren Kindern Armut. Doch die Rahmenbedingungen für eine Erwerbstätigkeit sind nicht immer gegeben. Dabei muss Kinderarmut unabhängig von der familiären Situation vermieden werden, denn arme Kinder sind dem Risiko ausgesetzt, vom sozialen Leben abgekoppelt zu werden. Ein neues Teilhabegeld für Kinder und unbürokratische Hilfe vor Ort könnten Abhilfe schaffen.

Das klassische Ein-Verdiener-Modell in Familien reicht in vielen Fällen nicht aus, um Kindern ein finanziell abgesichertes Aufwachsen zu ermöglichen. Wenn die Mutter erwerbstätig ist, ist das Risiko dagegen gering, dass die Kinder Armutserfahrungen machen. Kinder in Paarfamilien, deren Mütter dauerhaft in Vollzeit (mehr als 30 Wochenstunden), Teilzeit oder Minijobs arbeiten, sind fast alle finanziell abgesichert. Das Bild ändert sich aber deutlich, wenn die Mütter in Paarfamilien über einen längeren Zeitraum nicht erwerbstätig sind: 38 Prozent der Kinder gelten dann als finanziell abgesichert, 32 Prozent erleben dauerhaft oder wiederkehrend Armutslagen, 30 Prozent kurzzeitig. Für Kinder, deren Mütter im fünfjährigen Untersuchungszeitraum ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder verlieren, steigt das Armutsrisiko zudem signifikant an. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. In einer Armutslage leben laut Definition dieser Studie Kinder in Familien, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommens auskommen müssen oder staatliche Grundsicherungsleistungen (SGB II/Hartz IV) beziehen.

In Ein-Eltern-Familien hängt das Armutsrisiko von Kindern noch stärker an der Erwerbstätigkeit der Mütter. Nur wenn eine alleinerziehende Mutter über einen längeren Zeitraum in Vollzeit erwerbstätig ist (mehr als 30 Wochenstunden), kann in den meisten Fällen verhindert werden, dass ihre Kinder in einer dauerhaften Armutslage aufwachsen. Auch dann machen noch 16 Prozent der Kinder zumindest zeitweise Armutserfahrungen. Bei einer stabilen Teilzeitbeschäftigung der Mutter – oder wenn sie einen Minijob hat – leben 20 Prozent der Kinder dauerhaft oder wiederkehrend in Armutslagen, weitere rund 40 Prozent zumindest zeitweise. Ist eine alleinerziehende Mutter nicht erwerbstätig, wachsen ihre Kinder fast immer in einer dauerhaften oder wiederkehrenden Armutslage auf (96 Prozent). Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sind diese Zahlen alarmierend: "Kinderarmut hängt maßgeblich an der Erwerbstätigkeit von Frauen. Ob in Paarfamilien oder für Alleinerziehende: Müttern muss es erleichtert werden, arbeiten zu gehen. Gleichzeitig brauchen Kinder gemeinsame Zeit und Betreuung, so dass nicht in jeder Familiensituation eine umfängliche Erwerbstätigkeit für Mütter möglich ist." Er fordert: "Kinder müssen unabhängig von ihren Familien so unterstützt werden, dass sie nicht vom gesellschaftlichen Leben abgekoppelt sind."

Soziale Teilhabe von Kindern in Armutslagen deutlich eingeschränkt

Armut bedeutet in Deutschland in der Regel nicht, obdachlos oder hungrig zu sein. Sie geht aber dennoch mit materiellen Entbehrungen und insbesondere Einschränkungen in der sozialen und kulturellen Teilhabe einher. 75 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die dauerhaft finanziell gesichert aufwachsen, sind in Vereinen aktiv – bei denjenigen in dauerhaften Armutslagen hingegen weniger als 40 Prozent. Diese Jugendlichen geben doppelt so häufig wie abgesicherte Jugendliche an, in ihrer Freizeit nicht an ihrer Wunschaktivität teilnehmen zu können. Sie fühlen sich zudem weniger zugehörig zur Gesellschaft und schätzen ihre eigene gesellschaftliche Position schlechter ein als Gleichaltrige. Sie wissen also schon in jungen Jahren, dass ihnen weniger Möglichkeiten offenstehen als finanziell besser gestellten Jugendlichen. "Schon früh erhalten Kinder in Armutslagen das Gefühl, ausgeschlossen zu sein und am gesellschaftlichen Leben weniger teilhaben zu können als abgesicherte Kinder in ihrem Umfeld", so Dräger. Was zum normalen Aufwachsen in Deutschland dazu gehöre, bliebe vielen von ihnen versagt. Dräger folgert: "Wenn Vereinsmitgliedschaft und andere Freizeitaktivitäten weiterhin stark vom Einkommen der Eltern abhängen, dann reicht das Bildungs- und Teilhabepaket hier offensichtlich nicht."

Kinder in dauerhaften Armutslagen sind zudem weniger stark vernetzt. Sie geben seltener als ihre besser gestellten Altersgenossen an, viele enge Freunde zu haben. Für Dräger hat dies auch mit den leeren Geldbeuteln der Eltern zu tun: "Wer aus finanziellen Gründen seine Freunde nicht nach Hause einladen kann oder kein Geld für gemeinsame Hobbies hat, dem fällt es schwerer, dabei zu sein und Freundschaften zu knüpfen."

Ein Teilhabegeld kann die Situation von Kindern verbessern

Laut Dräger haben alle Kinder ein Recht auf gutes Aufwachsen und faire Bildungs- und Teilhabechancen – egal in welcher Familienform sie aufwachsen oder wie ihre Eltern erwerbstätig sind. Denn insbesondere alleinerziehenden Eltern sei es in vielen Fällen aufgrund der oftmals alleinigen Verantwortung für die Kinder nicht möglich, in Vollzeit zu arbeiten.

Die Bertelsmann Stiftung hat zur Verringerung von Kinderarmut ein drei Bausteine umfassendes Konzept entwickelt.

•Erstens ist eine Bedarfserhebung vorgesehen, in der eine belastbare Fakten-Grundlage darüber geschaffen wird, was junge Menschen brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
•Zweitens soll ein Teilhabegeld diese Bedarfe für alle Kinder sichern. Dieses Teilhabegeld ersetzt und bündelt das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den SGB-II Regelsatz für Kinder, den Unterhaltsvorschuss und einige Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Es müsste, so Dräger, zudem einkommensabhängig abgeschmolzen werden, um gezielt Armut zu vermeiden. "Das vorhandene Geld muss dort ankommen, wo es am meisten gebraucht wird."
•Als drittes sieht das Konzept vor, eine hochwertige Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zu gewährleisten, die durch ein gutes Unterstützungssystem vor Ort ergänzt wird.

Die Studie finden Sie unter : https://www.bertelsmann-stiftung.de//de/publikationen/publikation/did/5837/.

Quelle:Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 27.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die Familienförderung in Deutschland konsequenter an der Bekämpfung der Kinderarmut auszurichten. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, wie stark das Armutsrisiko von Kindern an der Erwerbstätigkeit der Mütter hängt. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile verbessert werden. Ein besonderes Augenmerk braucht es zudem für die Situation von Alleinerziehenden. Auch sie müssen dabei unterstützt werden, dass sie sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz-IV-Regelsätze", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Aufwachsen in Armutslagen" der Bertelsmann Stiftung.

"Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet", so Hofmann weiter.

Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.06.2018

Die aktuelle Studie der Bertelsmannstiftung belegt, dass Kinder in Einelternfamilien mit 62 Prozent deutlich häufiger dauerhaft oder wiederkehrend in Armut leben als Kinder in Paarfamilien mit 12 Prozent. „Um kein Kind zurückzulassen, brauchen wir endlich eine Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro pro Monat!“, fordert Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Eine Erwerbstätigkeit der Mütter schützt Kinder vor Armut, so ein weiteres Ergebnis der Studie. Bei Alleinerziehen um so mehr, je höher der Arbeitsumfang ist. „Gerade für Alleinerziehende sind aber die Rahmenbedingungen für eine gute Vollzeitstelle nicht da: Alleinerziehende wollen eine gute Arbeit, von der sie leben können und eine Kinderbetreuung, die zu ihren Arbeitszeiten passt. Stattdessen sitzen sie nach einer Trennung häufig in der Teilzeitfalle oder kleben in einem Minijob. Für eine bessere Vereinbarkeit braucht es einen Anspruch auf ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der Familien sowie eine Stärkung der Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten“, unterstreicht Erika Biehn.

„Die aktuelle Familienpolitik kann ganz offensichtlich Kinderarmut nicht vermeiden“, bemängelt Biehn. „Alleinerziehende fallen bei den Leistungen für Familien durchs Raster. Verbesserungen werden vielfach von der rechten in die linke Tasche geschoben und kommen nicht an. Wir fordern deshalb ein Umdenken hin zum Kind, alle kindbezogenen Leistungen sollten gebündelt werden: Eine solche Kindergrundsicherung holt jedes Kind aus der Armut, unabhängig von der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Außerdem brauchen wir eine Zeitpolitik, die auch Alleinerziehenden ausreichend Zeit mit ihren Kindern ermöglicht“, fordert Biehn.

Die Studie hat herausgearbeitet, welche Armut hat negative Folgen auf die Kinder: Mangelnde soziale und kulturelle Teilhabe koppelt Kinder von der Gesellschaft ab und mindert ihr Wohlbefinden und ihre Lebenszufriedenheit. Kinder in Armut sind seltener in Vereinen aktiv, Freundschaften zu pflegen ist für sie schwerer.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 28.06.2018

SCHWERPUNKT III: Weg mit § 219a StGB

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu §219a StGB fordert das ZFF die Aufhebung des Paragraphen, um umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung jeder Frau gehört der freie Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die freie Wahl eines Arztes oder einer Ärztin. §219a StGB schränkt diese Rechte ein: Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch nicht befugt, öffentlich darüber zu informieren. Das ZFF unterstreicht seine Forderung, die es gemeinsam mit einem breiten Verbände-Bündnis in einem Offenen Brief an die Bundesregierung aufgestellt hat: Für einen freien Zugang zu sachlichen Information über Schwangerschaftsabbrüche fordert es die Streichung von §219a StGB. Nur so kann Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte und Frauen in diesem Land gewährleistet werden!“

Im April 2018 forderte das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit 26 Verbänden und Organisationen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD die Aufhebung von §219a StGB. Dieser kann u> heruntergeladen werden.

Quelle: PressemitteilungZukunftsforum Familiee.V.vom 27.06.2018

Zur heutigen öffentlichen Bundestagsanhörung in Punkto § 219a StGB erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Nachdem das parlamentarische Verfahren aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Regierungsparteien ins Stocken geraten ist, begrüßen wir, dass die Diskussion um die Abschaffung des § 219a StGB fortgesetzt wird. Es muss dringend eine Lösung für die bestehende Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte geben und Frauen und Paare der öffentliche Zugang zu wichtigen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch gewährt werden. Das kann unserer Überzeugung nach nur durch die Abschaffung des § 219a StGB gelingen.

Was in der Diskussion häufig vergessen wird, ist, dass es eben nicht um die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geht. Es geht um das Recht, sich sachlich und neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können. In dieser schwierigen Zeit ihres Lebens müssen Frauen darin unterstützt werden, eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung treffen zu können.

Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der AWO beraten Frauen und Paare qualifiziert und ergebnisoffen zu allen Fragen des Schwangerschaftsabbruchs. Dabei sind sie auf die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen angewiesen, um eine fachgerechte Begleitung gewähren zu können. Der freie Zugang zu Informationen über den Schwangerschaftsabbruch und über die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte vor Ort, würde die Beratungspraxis erleichtern und die zunehmende Rechtsunsicherheit, auch für die Beratungsstellen, aufheben.“

In der heutigen Anhörung im Bundestag werden drei oppositionelle Gesetzesentwürfe zum § 219a StGB „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ diskutiert. Gefordert wird eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“.

Der Bundesverband der AWO hatte sich bereits im Mai 2018 in einem breiten Bündnis von Verbänden und Organisationen in einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CSU/CDU und SPD für die Abschaffung des §219a StGB eingesetzt.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 27.06.2018

Der Deutsche Frauenrat fordert die Abschaffung des §219a StGB und setzt sich ein für einen uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche und das Recht auf Selbstbestimmung und freie Arzt- oder Ärztinnenwahl von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 24.06.2018

Heute findet im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Reform beziehungsweise Streichung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) statt. Als Sachverständige für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt Prof. Dr. Ulrike Lembke, Vorsitzende des Arbeitsstabs »Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte« und Vorsitzende der Kommission »Europa- und Völkerrecht« im djb, teil.

In seiner heute geltenden Fassung wird nach § 219a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert, wer »öffentlich« »seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise« »eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs« oder entsprechende Mittel oder Verfahren »anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt«. Damit ist nach herrschender Meinung nicht nur die überschriftgebende »Werbung« vom Tatbestand erfasst, sondern auch die sachliche Information insbesondere durch Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.

Wie der djb in seiner ausführlichen Stellungnahme vom 26. Juni 2018 erläutert, ist § 219a StGB kein integraler Bestandteil des in den 1990er Jahren gefundenen Kompromisses zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Darüber hinaus ist die Regelung verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Sie greift unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ein und verletzt das Recht von (potentiellen) Patientinnen auf Zugang zu Informationen, gesundheitliche Selbstbestimmung sowie freie Arztwahl. Schließlich wirft § 219a StGB wesentliche Fragen mit Blick auf das Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter auf.

Des Weiteren ist die Aufrechterhaltung einer Norm, welche die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, die eine (umstrittene) medizinische Dienstleistung für Frauen in Notsituationen anbieten, nicht tragbar. Die steigenden Zahlen von Anzeigen und dutzende Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren zeigen, dass dies kein abstraktes Problem darstellt. Entgegen der Entscheidung des demokratischen Gesetzgebers, Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen als tatbestandslos oder rechtmäßig anzusehen, werden Staatsanwaltschaften und Gerichte missbraucht, um eine Rechtswirklichkeit durchzusetzen, für die es keine Mehrheiten gibt.

Der djb fordert daher eine Streichung von § 219a StGB und eine Neuregelung zur Deckung des verbleibenden Regelungsbedarfs im Recht der Ordnungswidrigkeiten.

»Verfassungsrechtliche, rechtssystematische und rechtspolitische Argumente sprechen dringend dafür, eine Reform nun zügig auf den Weg zu bringen. Die übereinstimmende Einschätzung der vorliegenden Entwürfe, dass Ärztinnen und Ärzte bezogen auf die Zulässigkeit der sachlichen Information über den Schwangerschaftsabbruch Rechtssicherheit brauchen, macht Hoffnung auf eine fraktionsübergreifende Lösung«, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Weitere Informationen:

Stellungnahme (18-09) des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) vom 26.6.2018 für eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags am 27. Juni 2018 zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches – Einschränkung bzw. Aufhebung von § 219a StGB – BT-Drs. 19/820 (Gesetzentwurf der Fraktion der FDP), BT-Drs. 19/93 (Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE) und BT-Drs. 19/630 (Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)auf der djb-Webseite: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASRep/st18-09/

als pdf: https://www.djb.de/static/common/download.php/save/2553/st18-09_219a.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.06.2018

pro familia legt im Rechtsausschuss des Bundestags dar, warum der §219a StGB gestrichen werden muss

Heutefindet im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zum §219a StGB statt. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Frauen und Männer haben in Deutschland ein Recht auf Zugang zu Gesundheits- und medizinischen Angeboten für den rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Arztwahl. Der §219a StGB schränkt dieses Recht wesentlich ein. Er stellt nicht nur die unbotmäßige Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren bereits den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche rechtmäßig vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren. Dieser Zustand sollte beendet werden.

pro familia spricht sich für die Gesetzesentwürfe zur Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch aus. Die Streichung ist notwendig, um die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und Männern auf Zugang zur ärztlichen Information und den Zugang zu medizinischer Versorgung zu sichern und zugleich die Rechte von Ärztinnen und Ärzten umzusetzen. Eine Reform des §219a StGB, wie sie von Abgeordneten der FDP vorgeschlagen wird, eröffnet dagegen neue Auslegungsspielräume, die geeignet sind, Druck auf Ärztinnen und Ärzten auszuüben und gegen die Informationsrechte zu verstoßen.

pro familia hat dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt, die die Notwendigkeit einer Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch verdeutlicht. Die Gesundheitswissenschaftlerin und ehemalige pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn wird dem Ausschuss als pro familia Sachverständige zur Verfügung stehen.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar https://www.profamilia.de/ueber-pro-familia/aktuelles/219a-stgb-informationen-zum-schwangerschaftsabbruch.html.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.06.2018

SCHWERPUNKT IV: Weltflüchtlingstag

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstages: „Die AWO tritt dafür ein, dass allen Verfolgten und Schutzsuchenden das Asylrecht als individuelles Recht gewährt wird. In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf, sich zu den Inhalten ihres Koalitionsvertrages zu bekennen.“ Demnach müsse sich die Bundesrepublik zu ihren bestehenden rechtlichen und humanitären Verpflichtungen bekennen und würde das Grundrecht auf Asyl nicht antasten. „Statt über Zurück- oder Abweisungen an deutschen Grenzen zu debattieren, muss die Bundesregierung ihren humanitären Verpflichtungen nachkommen“, fordert dann auch Döcker.

Des Weiteren wurde im Koalitionsvertrag schriftlich niedergelegt, sich zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekennen. Damit die Schutzsuchenden von ihren Rechten Gebrauch machen können, fordert die AWO seit Langem, sichere Fluchtkorridore einzurichten. Ohne einen sicheren Weg nach Europa bezahlen weiterhin viele tausend Menschen ihren Fluchtversuch mit ihrem Leben. „Sichere Wege nach Europa stellen die beste Möglichkeit dar, den Schlepperbanden das Handwerk zu legen“, zeigt sich Brigitte Döcker überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Weltflüchtlingstag an Staat und Gesellschaft, bei der Integration von Flüchtlingskindern nicht nachzulassen. Dazu sollte das Integrationsgesetz novelliert und sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft stärker als bisher befördert werden. "Es ist sehr erfreulich, dass wir bei der Integration von Flüchtlingskindern in Deutschland in den letzten drei Jahren große Fortschritte gemacht haben. Darauf müssen wir aufbauen und die notwendigen Integrationsmaßnahmen nicht nur weiterführen, sondern verstärken. Dazu gehören passende Angebote zum schnellen Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Ausbildungsstätten sowie eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive. Und auch die Teilnahme an niedrigschwelligen Kultur- und Freizeitangeboten mit gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft sind als Schlüsselfaktoren unabdingbar", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Dabei kann eine gute Bildung schon für Kita-Kinder die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen, Vorbereitungskurse und örtliche Vereine müssen für die Kinder gut zugänglich, also örtlich erreichbar und durch entsprechende Verkehrsmittel angebunden sein. Gleichzeitig sollte eine Ausstattung der Kinder mit Fahrtickets und ausreichend Lernmitteln gewährleistet werden. All das kann am besten durch eine Novellierung des Integrationsgesetzes sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft stärker als bisher befördert", so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es auch eine nachhaltig ausgerichtete Demokratiebildung in Schule, Kita und Vereinen, um geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Wissen um unsere demokratische Gesellschaft zu vermitteln und Möglichkeiten für demokratisches Engagement erlebbar zu machen. Zugleich müssen den Menschen in Zeiten des Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen die Sorgen und Ängste genommen werden, dass einheimische Kinder darunter leiden, wenn Flüchtlingskinder, die in Deutschland leben, von Anfang an die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

Bei der Debatte zur Errichtung von AnkER-Zentren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu beachten, dass solche Maßnahmen der strukturellen Isolation die Integration und Teilhabe von Kindern und ihren Familien verhindern. Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in Massenunterkünften außerhalb von Ortschaften ohne Zugang zu Regelschulen, Freizeiteinrichtungen und Beratungsangeboten nicht möglich. Kinderrechte wie das Recht auf Bildung, Privatsphäre oder der Schutz vor Gewalt werden bereits in existierenden Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften verletzt.

"Nächstenliebe darf nicht an der geschürten und unbegründeten Angst scheitern, die Herausforderungen durch den Zuzug von geflüchteten Kindern nicht bewältigen zu können. Es muss klar sein: Der Zuzug von geflüchteten Kindern kann unser Land bereichern, insbesondere auch in Zeiten des demographischen Wandels. Flüchtlingskinder brauchen von Anfang an eine Zukunftsperspektive", so Lütkes abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.06.2018

Modellprojekt von pro familia unterstützt engagierte Helfer*innen mit Online-Plattform und Fachwissen

Schwangere, geflüchtete Frauen haben ein Recht auf medizinische Betreuung und psychosoziale Beratung. Für die Umsetzung dieses Rechts kommt es auf die Unterstützung durch Professionelle und Ehrenamtliche an. Anlässlich des Weltflüchtlingstags am Mittwoch, den 20. Juni 2018 informiert pro familia über die Bedarfe der Frauen und welche Angebote Fachkräfte nutzen können, um effizienter Hilfe zu leisten.

Zentrale Faktoren, die den Zugang zu medizinischer Versorgung erschweren

„Schwangere, geflüchtete Frauen stehen meist vor mehreren gleichzeitigen Belastungen und brauchen daher schnelle und einfache – vor allem trägerübergreifende – Unterstützung“, erklärt Dr. John Litau, Leiter des Modellprojekts „Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen“. Eine Schwangerschaft stellt eine Ausnahmesituation im Leben einer Frau dar. Das Leben nach einer Flucht potenziert die Belastung um ein Vielfaches. Einfache Fragen können nur kompliziert gelöst werden: Welche Möglichkeiten der Versorgung stehen mir zur Verfügung? Wo und wie finde ich eine Frauenärztin? Wie kann mir durch eine Beratungsstelle geholfen werden? „Wer das Gesundheitssystem nicht kennt, kann sich ohne Unterstützung nicht die Hilfe holen, die benötigt wird“, führt Litau aus. Hinzu kommen pragmatische Fragen danach, wer sich um vorhandene Kinder während der Geburt kümmert, was normalerweise durch Familienstrukturen aufgefangen wird. Oder wie ein Neugeborenes in einer Sammelunterkunft adäquat versorgt werden kann und die Mutter selbst mal zur Ruhe kommt. Litau weist darauf hin, dass dies nur beispielhafte Faktoren sind, welche die Zugangsbarrieren von schwangeren, geflüchteten Frauen zu medizinischer Versorgung beschreiben: „Unsere Vernetzungsarbeit in acht Regionen in Deutschland und eine beauftragte Expertise zur Bestandsaufnahme vorliegender Angebote zeigen eindeutig, dass hier noch mehr Faktoren eine Rolle spielen. Nicht zuletzt auch ein teils nicht darauf eingerichtetes Gesundheitssystem. Insofern haben es auch Fachkräfte, die Hilfe leisten können, zum Teil schwer, schnell wirksame Unterstützung zu vermitteln.“

Vernetzung über Datenbank und Fachveranstaltungen

Mit dem Modellprojekt adressiert pro familia alle engagierten Helfer*innen und stellt eine Online-Plattform mit umfassendem, leicht zugänglichem und qualitativ hochwertigem Fachwissen zur Verfügung. Unter www.fachdialognetz.de finden Menschen, die mit betroffenen Frauen arbeiten, inzwischen bereits über 270 Fachangebote und mehr als 230 Publikationen mit Hintergrundwissen und konkreten Handlungshilfen. Die Fachkoordinator*innen aus den acht Modellprojektstandorten und das Leitungsteam aus dem pro familia Bundesverband setzen darüber hinaus vor allem auf inhaltliche Auseinandersetzung: über 20 Fachveranstaltungen seit 2017. Teilnehmer*innen bekommen zum Beispiel Einblicke in kulturelle Traditionen rund um Schwangerschaft und Geburt und erweitern ihr Wissen zur Stärkung von Resilienz oder im professionellen Umgang mit Trauma-Erfahrungen.

Über das Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen

Das Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen ist ein Modellprojekt des pro familia Bundesverbandes. Es dient der professionellen Vernetzung, dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung von multidisziplinären Fachkräften, ehrenamtlichen Initiativen und Migrantenorganisationen – zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen, der Geburtshilfe, der psychosozialen Beratung sowie aus Migrationsdiensten oder der Jugendhilfe. Ziel ist es Fachkompetenz zur Wahrung und Wahrnehmung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte im Dialog weiterzuentwickeln. Das Fachdialognetz wird über drei Jahre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert

Über den Weltflüchtlingstag

Seit 2001 ruft die UNO jedes Jahr am 20. Juni zum Weltflüchtlingstag auf. Mit weltweiten Aktionen soll die Lebenssituation der Millionen von Menschen auf der Flucht gewürdigt werden, insbesondere die Stärke, den Mut und die Widerstandsfähigkeit, die Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Staatenlose täglich aufbringen.

Mehr Informationen unter: www.fachdialognetz.de.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 18.06.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt heute die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen vor

Für junge Familien in schwierigen Lebenslagen muss es nach der Geburt eines Kindes Unterstützungsangebote geben. Das Bundesfamilienministerium hat für diese wichtige Aufgabe die Bundesstiftung Frühe Hilfen ins Leben gerufen. Mit einem jährlichen Budget von 51 Millionen Euro fördert die Stiftung Angebote des präventiven Kinderschutzes. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte heute gemeinsam mit Partnern und Fachleuten vor Ort die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Mutter-Kind-Zentrum des Vivantes Klinikums Neukölln vor.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es jedes Kind packt. Jedes Kind hat das Recht darauf, gesund und gewaltfrei aufzuwachsen. Wenn junge Familien überfordert sind, brauchen sie Unterstützung. Mit der Bundesstiftung Frühen Hilfen helfen wir jungen Eltern in schwierigen Lebenslagen. Wir stärken damit den Schutz der Kinder, dauerhaft – und bevor etwas passiert. Die Frühen Hilfen werden von Eltern sehr gut angenommen.“

Die Idee der Frühen Hilfen ist es, junge Eltern einfach, schnell und unkompliziert zu unterstützen und ihnen dadurch den Start ins Leben als Familie zu erleichtern. Die Angebote der Frühen Hilfen richten sich nach den Bedürfnissen der Familien. Sie bieten Hilfe etwa nach einer schwierigen Schwangerschaft, im Falle einer Erkrankung oder wenn ein familiäres Netzwerk fehlt. Auch im schwierigen Fall einer Trennung oder wenn junge Eltern Geldsorgen haben, gibt es passende Unterstützungsangebote im Netzwerk der Frühen Hilfen. Vor Ort helfen Familienhebammen, die junge Eltern im ersten Jahr nach der Geburt besuchen und ihnen praktische Tipps für den Alltag geben. Anderen jungen Eltern ist schon geholfen, wenn ehrenamtliche Paten durch ihren Besuch einmal in der Woche etwas Luft verschaffen. Oder Familien nehmen die Hilfe von Babylotsen in Anspruch, die helfen, die für sie passenden Unterstützungsangebote wie eine Eltern-Kind-Gruppe im Wohnumfeld zu finden.

Dilek Kolat, die Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, stellte das Projekt der Berliner Babylotsen vor, das von der für Jugend zuständigen Verwaltung aufgebaut wurde und nun von der Gesundheitsverwaltung auf die ganze Stadt ausgeweitet wird: „Wir erleben gerade einen Babyboom in Berlin. Das ist sehr erfreulich. Leider werden aber nicht alle Kinder in ideale Verhältnisse hinein geboren. Sie und ihre Eltern brauchen sehr früh unsere Hilfe. Für diese Familien ist das Projekt Babylotsen eine elementare Unterstützung. Berlin ist das so wichtig, dass wir die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen durch eigene Landesmittel ergänzen. Ich freue mich, dass wir die bewährten Babylotsen auf alle Geburtskliniken in Berlin ausweiten.“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Ich freue mich, dass das Nationale Zentrum Frühe Hilfen in der BZgA, in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), die Bundesstiftung weiter unterstützen wird. Wir tragen mit unseren Maßnahmen aus Forschung, Qualitätsentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit dazu bei, dass die Netzwerke der Frühen Hilfen die Familien noch besser erreichen und sie wirkungsvoll unterstützen können.“

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey machte auch auf eine Kampagne zur Prävention von Schütteltraumata aufmerksam. Die Gefahren des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern werden vielfach unterschätzt. Mit einem bundesweiten Bündnis gegen Schütteltrauma klärt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) seit November 2017 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums über die Gefahren des Schüttelns auf und zeigt Eltern Wege auf, mit schwierigen Situationen besser umzugehen. Für die Kampagne stehen dieses Jahr 1 Million Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.06.2018

Betreuungsquote bei unter Dreijährigen steigt auf 33,1 Prozent. Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt sie bei 93,6 Prozent.

Der Ausbau der Kindestagesbetreuung kommt gut voran, dennoch ist der Bedarf an Plätzen weiterhin hoch. Das zeigen die aktuellsten Zahlen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die dritte Ausgabe der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ zusammengestellt hat. Demnach wurden am Stichtag 1. März 2017 bundesweit 762.300 Kinder unter drei Jahren und damit 42.800 mehr als im Vorjahr in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut. Die Betreuungsquote stieg auf 33,1 Prozent. 2016 lag sie bei 32,7 Prozent.

Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis sechs Jahren ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 41.500 auf knapp 2,4 Millionen gestiegen. Das entspricht einer Betreuungsquote von 93,6 Prozent. Dass die Betreuungsquoten trotz des massiven Ausbaus von Plätzen nicht höher sind, ist auf die höhere Geburtenrate und auf die Zuwanderung zurückzuführen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt dazu: „In der Kita und in der Kindertagespflege werden die Weichen gestellt für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Damit es jedes Kind packt, müssen wir weiter in die frühkindliche Bildung investieren. Jedes Kind muss deutsch sprechen, sich anziehen und einen Stift halten können, bevor es in die erste Klasse kommt. Damit es später einen Schulabschluss schafft, eine Ausbildung oder ein Studium. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kitas und wir entlasten die Eltern bei den Gebühren. Davon profitieren vor allem Familien mit geringem Einkommen. Im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes wird der Bund in den nächsten drei Jahren 3.500 Millionen Euro an die Länder geben – parallel dazu starten wir eine Fachkräfteoffensive. Denn für mehr Plätze und bessere Qualität brauchen wir natürlich auch mehr Menschen, die sich für den Erzieherberuf entscheiden. All das sind lohnende Investitionen in unsere Zukunft.“

Auch die Bedeutung der Hortbetreuung wächst: Die Zahl der Grundschulkinder bis elf Jahren in der Hortbetreuung ist von 2016 zu 2017 um 13.800 auf 477.400 gestiegen. Die Betreuungsquote lag 2017 bundesweit bei 16,5 Prozent. Allerdings bestehen große Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während einige Länder die außerschulische Betreuung vor allem durch Hortangebote umsetzen, bauen andere Länder die Ganztagsschulen aus.

Insgesamt lag die Zahl der Kinder unter elf Jahren, die in Kitas, Kindertagespflegestellen oder Horten betreut wurden, um 98.200 höher als noch 2016. Trotzdem besteht in allen Altersgruppen eine Lücke zwischen der Betreuungsquote und dem eigentlichen Betreuungsbedarf der Eltern. Bei Kindern unter Drei liegt diese bei gut 12 Prozentpunkten: 45,2 Prozent der Eltern wünschen sich einen Betreuungsplatz für ihr Kind, es werden jedoch nur 33,1 Prozent der Kinder betreut. Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt liegt die Differenz bei 3 Prozentpunkten und bei den Grundschulkindern bis unter elf Jahren bei 7 Prozentpunkten.

Der Bund wird daher nicht nur mit dem Gute-KiTa-Gesetz für bessere Qualität sorgen, sondern auch auf den weiter steigenden Bedarf an Plätzen reagieren. Mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ stellt der Bund den Ländern und Kommunen für den Ausbau von Betreuungsplätzen von 2017 bis 2020 insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierdurch können bis zu 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.

Hintergrund zu den Zahlen:

Für die dritte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ bilden die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik und die DJI-Kinderbetreuungsstudie U15 des Deutschen Jugendinstituts (DJI) die Datengrundlage. Unter www.fruehe-chancen.de/Betreuungszahlen sind die Betreuungszahlen in Deutschland und den Bundesländern in interaktiven Grafiken abrufbar.

Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2018

Rund 30.000 Menschen in Deutschland dürfen sich „Demenz Partner“ nennen. Seit heute (Montag) gehören auch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu. Sie besuchten gemeinsam einen Kurs der Initiative „Demenz Partner“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.. In diesen 90-minütigen Kursen wird Grundwissen über Demenzerkrankungen und den Umgang mit betroffenen Menschen vermittelt – zum Beispiel geht es um Kommunikationsregeln: So lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie Blickkontakt mit Erkrankten aufnehmen können und dass für die Kommunikation einfache, kurze Sätze wichtig sind.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Verständnis wecken und Berührungsängste abbauen – das sind zwei zentrale Ziele dieser Initiative. Ich bin froh, dass ich heute die Gelegenheit hatte diesen Kurs zu besuchen: Weil ich viel dazugelernt habe über Demenz und vor allem darüber, was das für die Betroffenen bedeutet. In manchen Familien stellt die Diagnose Demenz ja das ganze Leben auf den Kopf. Für die Betroffenen ist es wichtig, aktiv zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen. Dem stehen oft aber Tabus und Vorurteile im Wege. Damit müssen wir aufräumen und alle noch stärker für das Thema Demenz sensibilisieren – zum Beispiel durch die Kurse der Initiative ‚Demenz Partner‘.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen dürfen wir nicht allein lassen. Wir müssen alle lernen, mit dieser Krankheit im Alltag umzugehen, sie zu erkennen und ihr mit viel Verständnis zu begegnen. Wenn wir diese Krankheit verschweigen oder tabuisieren, hilft das weder den Erkrankten noch ihren Familien. Wir können Demenz nur gemeinsam begegnen. Für mich war die Schulung lehrreich und interessant. Ich kann sie nur weiter empfehlen – es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen teilnehmen.“

Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Ich freue mich sehr, dass die Ministerin und der Minister mit gutem Beispiel vorangegangen sind und sich für das Thema Demenz engagieren. Dies ist auch im Hinblick auf die weiteren Arbeiten auf politischer Ebene, wie zum Beispiel für die Weiterentwicklung der Allianz für Menschen mit Demenz ein wichtiges Zeichen.“

Gefördert wird „Demenz-Partner“ durch die gemeinnützige SKala-Initiative sowie das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In den bundesweit stattfindenden Kursen werden neben Wissen zum Krankheitsbild wichtige Tipps zum Umgang mit Menschen mit Demenz vermittelt. Wer an den kostenlosen Kursen teilnimmt, erhält als Teilnahmebestätigung eine Urkunde und einen Anstecker (Vergissmeinnicht), der ihn als "Demenz Partner" ausweist.

Die Initiative knüpft an Aktivitäten der weltweiten Aktion „Dementia Friends“ an.

In Deutschland leben derzeit 1,7 Mio. Menschen mit Demenz und die Zahl nimmt um geschätzt 40.000 Personen pro Jahr zu. Für das Jahr 2050 wird die Zahl der Menschen mit der Diagnose Alzheimer oder einer anderen Demenzerkrankung auf über 3 Millionen Menschen geschätzt.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.demenz-partner.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.bmfsfj.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.06.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2018 erstmals über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Mehr Geld für das Familienministerium bedeutet mehr Geld in der Familienkasse. Die Botschaft an alle gemeinnützigen Vereine und Initiativen ist, dass ihre Arbeit mehr denn je gebraucht und gewürdigt wird.

„Es ist ein positives Signal, dass der Haushalt des Familienministeriums Jahr für Jahr wächst. Die steigenden Ausgaben für das Elterngeld und das ElterngeldPlus zeigen, wie wichtig es Müttern und immer mehr Vätern ist, für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses, die die SPD letztes Jahr durchgesetzt hat, zahlt sich jetzt aus: Alleinerziehende, deren Ex-Partner sich aus der Verantwortung für ihre Kinder stehlen, erhalten jetzt unbefristet bis zum 18. Lebensjahr ihrer Kinder den staatlichen Unterhaltsvorschuss (vorher maximal 72 Monate bis zum 12. Lebensjahr).

Mit dem Geld, das wir dem Familienministerium geben, fördern wir gleichzeitig den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir unterstützen die vielen Tausend Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich in Vereinen und Initiativen engagieren. So läuft das Programm ,Demokratie leben!‘ künftig unbefristet; das Programm ‚Menschen stärken Menschen wird ausgeweitet.

Diese familienfreundliche Politik werden wir Sozialdemokraten konsequent fortführen. Familienministerin Franziska Giffey bringt das Gute-Kita-Gesetz auf den Weg, mit dem wir in dieser Wahlperiode 3,5 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben werden zur Verbesserung der Kita-Qualität – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. So geht soziale Sicherheit und Zukunftssicherung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.06.2018

Zur Veröffentlichung des Berichts "Bildung in Deutschland 2018" erklärt MargitStumpp, Sprecherin für Bildungspolitik:

Der Bildungsbericht 2018 ist damit ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich mehr in die Zukunft junger Menschen zu investieren. Das 10-Prozent-Ziel bei Bildungsausgaben ist noch immer nicht erreicht. Das trifft vor allem Kinder aus bildungsfernen Haushalten und von Alleinerziehenden besonders hart. Während die Bildungsbeteiligung weiter steigt, herrscht in Sachen Chancengerechtigkeit unverantwortlicher Stillstand.

Noch immer wächst jedes vierte Kind in Deutschland in bildungsbezogenen Risikolagen auf. Gerade Kinder mit Migrationshintergrund und von Alleinerziehenden bleiben zu oft von Aufstieg durch Bildung ausgeschlossen. Sie werden häufiger krank, leben unzufriedener und verdienen weniger. Solange Herkunft derart gravierend über Zukunftschancen entscheidet, ist etwas gehörig faul in der selbsternannten Bildungsrepublik.

Die Bundesregierung muss ihre Arbeit machen und allen jungen Menschen von der Kita über die allgemeinbildende Schule und die Berufsschule bis zur Hochschule unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Chancen und gute Lebensperspektiven ermöglichen. Damit die soziale und regionale Schere geschlossen und alle Potenziale gefördert werden können, muss der Bund nicht nur mehr Geld in die Hand nehmen, sondern auch die Grundlage für einen modernen Bildungsföderalismus schaffen.

Denn auch das zeigt der Bericht: Der zunehmenden Vielfalt in deutschen Kitas und Klassenzimmern können Bund und Länder nur gemeinsam gerecht werden. Der Ausbau von Ganztagsschulen, die Digitalisierung im Klassenzimmer und die Gewinnung von Fachkräften im Bildungsbereich dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Ein inklusives und durchlässiges Bildungssystem stärkt den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und ist damit bestes Mittel gegen nationalistischen Populismus und rassistische Ausgrenzung.

Davon profitiert jedes Kind und ganz besonders auch die Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.06.2018

Die Weltgesundheitsorganisation(WHO) hat angekündigt, Transsexualität und andere Diagnosen in Zusammenhang mit Trans*Identitäten aus dem Katalog der psychischen Krankheiten zu streichen. Dazu erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Der Entschluss der WHO ist ein Meilenstein für die Menschenrechte. Transsexuelle und transgeschlechtliche Personen sind nicht krank. Sie leben einfach ihr gutes Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Es ist also längst überfällig, dass die WHO dies auch in ihrem Katalog der psychischen Krankheiten berücksichtigt. Die Ankündigung ist ein wichtiger Beitrag zur psychischen Gesundheit. Leider hat die WHO gleichzeitig eine Diagnose für Trans*Kinder vor der Pubertät eingeführt. Das kritisieren wir scharf, denn Kinder brauchen keine aufgezwungenen diagnostischen Prozesse, sondern ein akzeptierendes Umfeld, das sie in ihrem So-Sein annimmt und stärkt.

Die Bundesregierung muss die Entscheidung der WHO zum Anlass nehmen, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung zu ersetzen. Denn bisher werden transgeschlechtliche Menschen in Deutschland gezwungen, sich als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihren Personenstand zu ändern. Das ist aber eine freie und selbstbestimmte Entscheidung. Wir brauchen einfache Verfahren zur Änderung des Personenstandes und Vornamens, ohne psychologische Zwangsgutachten.

Ebenso brauchen wir ein Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, bis Ende diesen Jahres das Personenstandsrecht zu überarbeiten und eine "Dritte Option" beim Geschlechtseintrag zu ermöglichen. Leider ist aus dem Hause Seehofer bisher nur ein Schmalspur-Gesetz bekannt, das die großen Fragen geschlechtlicher Selbstbestimmung ignoriert. Wir werden gemeinsam mit den Verbänden weiter Druck machen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.06.2018

Die Umsetzung von Kinderrechten in den geplanten Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen für Flüchtlinge thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/2902). Darin erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Herausforderungen und Problemstellungen hinsichtlich der "besonderen Bedarfe" von Kindern und Jugendlichen die Bundesregierung bei der Implementierung der sogenannten Anker-Einrichtungen sieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.455 vom 26.06.2018

Ende Dezember 2017 hatten 641.320 Kinder alleinerziehender Eltern Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2531) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2175) mit. Zudem hätten 266.000 Kinder in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezogen. Rund 130.000 Kinder alleinerziehender Elternteile haben nach Angaben der Regierung im Jahr 2016 Wohngeld bezogen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.455 vom 26.06.2018

Der FDP-Antrag zur "Reform der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur assistierten Reproduktion" (19/585) stößt bei Experten in weiten Teilen mehrheitlich auf Zustimmung. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag deutlich. Die Sachverständigen sprachen sich überwiegend dafür aus, dass entweder der Staat oder die gesetzlichen Kassen einen höheren Anteil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen sollen.

Mehrheitlich lehnten die Experten die derzeitige Regelung, nach der der Bund 25 Prozent der Kosten für drei Versuche einer künstlichen Befruchtung bei kinderlosen Paaren übernimmt, wenn das Bundesland sich in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt, als ungerecht ab. Die Übernahme der Kosten dürfe nicht vom Wohnort eines Paares abhängen. Die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung dürfe auch nicht vom Einkommen eines Paares abhängen. Einkommensschwache Menschen seien nicht schlechtere Eltern als wohlhabende Menschen, sagte Inge Landgraf von Donum Vitae in Bayern. Die Medizinethikerin Sigrid Graumann von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Boch sagte, dass es zwar keine moralische Verpflichtung gebe, fortpflanzungsmedizinische Leistungen für ungewollt kinderlose Paare bereitzustellen. Wenn dies jedoch geschehe, dann müsste dies aus ethischer Sicht nach dem Gleichheitsgrundsatz geschehen.

Unterschiedlich bewerteten jedoch die Experten die Frage, ob auch Alleinstehende und unverheiratete Paare in den Genuss einer Übernahme der Kosten kommen sollten. Der Medizinethiker Axel W. Bauer vom Universitätsklinikum Mannheim verwies darauf, dass bereits 2,34 Millionen Kinder bei Alleinerziehenden lebten. Die Erziehungsleistung von Alleinerziehenden sei zwar zu würdigen. Es sei jedoch etwas völlig anderes, diese Situation mit Hilfe der Reproduktionstechnik planvoll herbei zu führen und dies auch noch staatlich zu finanzieren. Die Frauenärztin Ute Czeromin von der Kinderwunschpraxis Gelsenkirchen sprach sich ebenfalls gegen die Übernahme der Kosten bei Alleinstehenden aus. Kinder bräuchten Eltern, sagte sie. Diese müssten nicht zwangsläufig verheiratet sein, sollten sich aber eben beide für das Wohl des Kindes verantwortlich fühlen. Auch der Reproduktionsmediziner Jürgen Krieg vom Kinderwunschzentrum Amberg argumentierte ähnlich. Er plädierte sogar dafür, eine Übernahme der Kosten nur für Eheleute zu gewähren.

Überwiegend kritisch hinterfragten die Sachverständigen die derzeit geltenden Unter- und Obergrenzen beim Alter von Frauen. Der Reproduktionsmediziner Jan-Steffen Krüssel von der Universitätsfrauenklinik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf argumentierte, dass es keinen Grund gebe, eine Übernahme der Kosten nur Frauen ab 25 Jahren zu gewähren. Ebenso sei die Obergrenze von 40 Jahren willkürlich. Jürgen Krieg argumentierte, auch Frauen über 40 Jahre könnten prinzipiell schwanger werden und ein Kind austragen. Die Frage der Erfolgswahrscheinlichkeit müsse individuell von einem Arzt beurteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.448 vom 25.06.2018

Überwiegend skeptisch bewerten Sachverständige einen Gesetzentwurf (19/1174) der FDP-Fraktion zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Die FDP möchte die Regelungen für eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit abschaffen. Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf noch zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke plädiert in ihrem Antrag (19/2522) unter anderem für ein stärkeres Mitbestimmungsrecht von Betriebs- und Personalräten bei Fragen der Personalbemessung und der Arbeitszeiten. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/2511), dass Beschäftigte im Rahmen von 30 bis 40 Stunden pro Woche ihre Arbeitszeit selber regulieren können.

In der Anhörung verwies Beate Beermann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf den "ungünstigen Einfluss" längerer täglicher Arbeitszeiten auf das Unfallrisiko, die Produktivität und die Gesundheit der Beschäftigten. "Um abschalten zu können, ist eine bestimmte Ruhezeit einfach nötig", sagte sie. Kai Seiler, Leiter des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte, die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Aufweichung der Ruhezeiten sei "auf Dauer keine günstige Kombination". Denn dann müsse am Schlaf gekürzt werden, mit den bekannten gesundheitlichen Folgen, so Seiler. Beide Sachverständige verwiesen außerdem darauf, dass der heutige Rechtsrahmen genügend Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten biete. Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes lehnte auch Nadine Absenger vom Deutschen Gewerkschaftsbund ab. "Längere Arbeitszeiten erfordern längere Ruhezeiten. Wie soll das funktionieren, wenn man aber die Arbeitszeit ausdehnen und die Ruhezeit gleichzeitig verkürzen will?", fragte sie. Der Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte kritisierte, dass der FDP-Entwurf keinerlei Begrenzungspunkte sowohl für die Arbeitszeiten als auch die Ruhezeiten enthalte. Dadurch löse sich die Korrelation zwischen Belastung und Dauer der Arbeit auf, sagte er.

Zustimmung zu dem Anliegen der FDP kam dagegen von den Arbeitgebern. Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sagte, dies würde zu einer Entzerrung der Arbeitszeiten führen, sie könnten so einfacher über die Woche verteilt werden. "Die Arbeitszeit bleibt gleich, sie wird nur anders verteilt", versicherte Wolf. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) äußerte sich zustimmend. Das Arbeitszeitgesetz passe nicht mehr in die moderne Zeit und auch die Arbeitnehmer würde eine Flexibilisierung einfordern, sagte Dirk Wohlfeil vom HDE. Ablehnend äußerten sich beide Vertreter zu den Oppositionsanträgen. Das Betriebsverfassungsgesetz garantiere den Betriebsräten schon heute ausreichend Mitspracherechte. "Es gibt keinerlei Bedarf, das noch auszudehnen", sagte Wolf. Dirk Wohlfeil ergänzte, die Dienstleistungsbranche müsse sich an den Wünschen der Kunden orientieren und entsprechend planen und könne nicht danach gehen, wann die Beschäftigten arbeiten wollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.445 vom 25.06.2018

Im Oktober 2017 waren 1,16 Millionen Erwerbstätige auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen. Das entspricht einem Anteil von 27 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). 1,08 Millionen waren abhängig beschäftigt und 89.000 Personen waren selbständig tätig. Rund die Hälfte von ihnen lebte in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2804) auf eine Kleine Anfrage (19/2211) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.441 vom 25.06.2018

Seit 2009 ist die Zahl der Kinder gestiegen, die sonderpädagogisch gefördert werden. Waren es 1990 noch 483.267 Schüler, hatte sich die Zahl 2016 auf 523.813 Schüler erhöht. Damit ist die Förderquote von 6,032 Prozent auf 6,990 Prozent gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2685) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2067). Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage unterstrichen, dass trotz des Rechts auf inklusive Bildung noch viel getan werden müsste, bis inklusive Bildung auch in Deutschland für alle Schüler Realität geworden sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.433 vom 21.06.2018

Die Bundesregierung arbeitet noch an der konkreten Ausgestaltung des angekündigten Baukindergeldes, mit dem Familien beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden sollen. Aus der Antwort (19/2684) auf eine Kleine Anfrage (19/2105) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass sowohl Voraussetzungen als auch Nachweise und Kontrollen noch in der Abstimmung sind.

Zugleich sieht die Bundesregierung Unterschiede zur früheren Eigenheimzulage, die vor mehr als zehn Jahren aus Kostengründen eingestellt wurde. Das Baukindergeld sei zielgerichteter, da ausschließlich Familien mit Kindern gefördert werden sollen. "Die vorgesehene Ausgestaltung als KfW-Programm erlaubt zudem die Förderparameter leichter und schneller zu ändern und zu optimieren, wenn neue Erkenntnisse durch Monitoring oder Änderungen der Rahmenbedingungen eintreten", heißt es weiter. Dem Staat gingen durch die Zulage den Angaben zufolge Milliarden Euro verloren – im Jahr 2006 beliefen sich die Mindereinnahmen auf mehr als 9,3 Milliarden Euro, 2005 waren es 10,2 Milliarden Euro, 2004 mehr als 10,8 Milliarden Euro. Die Summen beziehen sich auf Grundförderung, ökologische Zusatzförderung und Kinderzulage.

Das Baukindergeld soll bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.431 vom 21.06.2018

Die möglichen Auswirkungen einer Akademisierung der Hebammenausbildung werden noch geprüft. 2015 wurde eine Modellklausel, die seit 2009 erstmals eine akademische Ausbildung der Hebammen zuließ, evaluiert, heißt es in der Antwort (19/2709) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2295) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Im Ergebnis seien weitere Erkenntnisse notwendig, um die langfristigen Auswirkungen der Akademisierung auf den beruflichen Alltag von Hebammen und deren Arbeitsmarkt beurteilen zu können. Die Modellklausel wurde in der Folge bis 2021 verlängert.

Die Hebammenausbildung muss den Angaben zufolge aufgrund von EU-Vorgaben novelliert werden. 2013 sei die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durch die Richtlinie 2013/55/EU geändert worden. Dabei sei die Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung angehoben worden. Die Richtlinie müsse bis zum 18. Januar 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Bundesregierung prüfe derzeit die Einzelheiten der Novelle. In einer begleitenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe suche der Bund den Austausch mit Ländern über die Ausgestaltung der künftigen Hebammenausbildung. Die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird in zahlreichen europäischen Ländern eine Hebammenausbildung auf akademischem Niveau angeboten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.427 vom 20.06.2018

Die Fraktion Die Linke fordert die kostenlose Ausgabe von Verhütungsmitteln. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel würden ab dem 21. Lebensjahr nur dann von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, wenn sie medizinisch notwendig seien, heißt es in einem Antrag (19/2699) der Fraktion. Nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmethoden würden nicht übernommen

Auch Notfallkontrazeptiva werden nur nach der Beratung durch einen Arzt und mit Rezept von der GKV erstattet. Damit werde die seit 2015 geltende Rezeptfreiheit, die eine zeitnahe und niedrigschwellige Einnahme ermöglichen solle, für "sozial marginalisierte Frauen" faktisch wirkungslos.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe wie die Sterilisation ohne Alters- und Indikationseinschränkung in die Leistungspflicht der GKV aufzunehmen. Auch wirksame nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sollten erstattungsfähig sein.

Dazu sollte den Versicherten ein monatliches Budget bereitgestellt werden, das für eine erstattungsfähige Verhütungsmethode ihrer Wahl inklusive Kontrazeptiva abgerufen werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.422 vom 18.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen angepasst werden sollen. Hintergrund ist dem Entwurf (19/2665) zufolge, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zwar die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare gegenüber heterosexuellen Paaren im Eherecht beseitigt hat, die geltenden Abstammungsregeln daran aber noch nicht angepasst seien. Deshalb soll, so der Entwurf, die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden. Zweitens eröffne die neue Regelung die Möglichkeit der Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.417 vom 14.06.2018

Für die Lücke bei den Wohnkosten im Arbeitslosengeld II (ALG II) interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/2536) fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Fällen seit 2005 und in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht vollständig übernommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.414 vom 14.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will über den Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/2504) möchte sie wissen, wie groß in den Bundesländern der zusätzliche Personalbedarf für die Kita-Betreuung, in der Hort- und Ganztagsschulbetreuung für Grundschulkinder und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist. Zudem wollen die Grünen über das Verhältnis von arbeitslosen Fachkräften und offenen Stellen unterrichtet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.406 vom 13.06.2018

Im Jahr 2014 hatten 19 000 von allen in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro – das waren knapp 1 600 Steuerpflichtige mehr als 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrug das Durchschnittseinkommen dieser Gruppe 2,7 Millionen Euro.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 21.06.2018

Im Jahr 2017 haben 1,35 Millionen Mütter und 410 000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 7 % mehr Personen als im Jahr 2016. Während die Anzahl der Mütter mit Elterngeld um 6 % zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um gut 11 %.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 14.06.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am Freitag fand im Rahmen des Bundesausschusses der AWO ein Festakt zum 40. Dienstjubiläum des AWO Bundesvorsitzenden Wolfgang Stadler statt. Neben den knapp 100 Delegierten ließen sich zur großen Überraschung von Wolfgang Stadler dieses Ereignis auch prominente Gäste nicht nehmen, wie der BAG-Präsident Dr. Neher, der Präsident des Deutschen Vereins Johannes Fuchs, ver.di Vorstandsmitglied Sylvia Bühler, der Direktor des Deutschen Jugendinstituts Prof. Rauschenbach, der Präsident der AWO Ostwestfalen-Lippe Norbert Wellmann.

Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt dankte Wolfgang Stadler für sein 40 Jahre andauerndes Engagement im Sinne einer gerechteren und solidarischen Gesellschaft. Alle prominenten Gäste, die meisten von ihnen sind langjährige Wegbegleiter Wolfgang Stadlers, wollten ihm in so genannten Blitzstatements ihre Anerkennung zeigen. Neben amüsanten Anekdoten, wurde er vor allem als wichtiger Akteur der Zivilgesellschaft gewürdigt. Die dafür notwendige Glaubwürdigkeit hat er in seinem gesamten Berufsleben immer wieder bewiesen. Hervorgehoben wurde sein unermüdlicher Einsatz, gepaart mit seiner hohen Kompetenz, Kreativität und seinem Durchhaltevermögen. Inhaltlich wurden vor allem sein hoher Sachverstand in der Kinder- und Jugendhilfe und sein Engagement für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege betont.

Wolfgang Stadler ist seit 2010 Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes der AWO. Der gebürtige Duisburger, Jahrgang 1954, hat unmittelbar nach seinem Studium der Soziologie seinen Zivildienst bei der AWO verrichtet. Seitdem ist er der AWO eng verbunden, er leitete bei der AWO in Ostwestfalen-Lippe bis 1982 ein Weiterbildungswerk, wurde dann stellvertretender Bezirksgeschäftsführer, bis er von 1993-2009 Geschäftsführer des AWO-Bezirksverbandes wurde. Er begründete 2006 den AWO ElternService – heute AWO lifebalance – und ist dort bis heute als Geschäftsführer tätig. Beim AWO Bundesverband liegen seine Schwerpunkte in den Themenbereichen Arbeit und Soziales, Kinder und Jugend und Verbandspolitik und-entwicklung. Wolfgang Stadler war maßgeblich verantwortlich dafür, dass in dem gesamten Verband der AWO 2017 verbindliche Richtlinien für eine verantwortungsvolle Verbands- und Unternehmensführung und –kontrolle eingeführt wurden. In den Jahren 20113 und 2014 war er Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.06.2018

Anlässlich der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Anzahl von Beschäftigten mit Mindestlohn erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„1,4 Mio. Menschen in Deutschland werden zum gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.Januar 2015 war ein sozialpolitischer Meilenstein. Die Wahrheit ist aber auch: Der gesetzliche Mindestlohn ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Es würden viel mehr Menschen vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren, wenn seine Einhaltung schärfer kontrolliert und die zahlreichen Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn endlich auf den Prüfstand gestellt würden. Es ist nicht hinnehmbar, dass langzeitarbeitslose Menschen in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. Dies öffnet einer „hire and fire“-Politik zu Lasten der langzeitarbeitslosen Menschen Tür und Tor und erschwert ihre langfristige Wiedereingliederung am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Aus Sicht der AWO muss der gesetzliche Mindestlohn deutlich angehoben werden. Seit eineinhalb Jahren verharrt er bei 8,84Euro, obgleich die Tariflöhne seit Anfang 2017 kräftig gestiegen sind. Vollzeitbeschäftigte erhalten bei einem Mindestlohn von 8,84Euro gerade einmal rund 47Prozent des aktuellen Durchschnittslohns in der Rentenversicherung. Nach Berechnungen der AWO müsste der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr aber 12,19Euro pro Stunde betragen, damit Vollzeitbeschäftigte nach 45Beitragsjahren eine Rente in Höhe des Sozialhilfeniveaus erhalten. Beim gegenwärtigen Mindestlohn von 8,84 Euro müssen Vollzeitbeschäftigte hingegen mehr als 60Jahre arbeiten, um im Alter eine Rente auf Sozialhilfeniveau zu erhalten. Deshalb muss die Bundesregierung unabhängig von der Mindestlohnhöhe auch bei der Rente sicherstellen, dass Niedrigverdienende im Alter ausreichend abgesichert sind. Die Bundesregierung ist jetzt am Zug und muss ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.06.2018

7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen – Schwerbehindertenstatistik zeigt erneuten Anstieg

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, leben derzeit rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Dies entspricht einem Anteil von 9,4 Prozent an der Gesamtbevölkerung. „Die Zahlen belegen, dass Deutschland mehr in Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung investieren muss. Der AWO Bundesverband fordert, dringend gesetzliche Regelungen bezüglich einer verpflichtenden Barrierefreiheit für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen festzuschreiben“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Döcker und ergänzt: „Menschen mit Behinderungen muss endlich die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen garantiert werden.“

In Deutschland fehlt es an geeignetem barrierefreiem Wohnraum, passenden Arbeitsplätzen und an einem gleichberechtigten Zugang zu Reha-Maßnahmen besonders für ältere Betroffene. Schon Kinder mit Behinderungen werden mit Diskriminierung und Vorurteilen konfrontiert. So wird bspw. in einigen Bundesländern das inklusive Schulsystem in Frage gestellt bzw. es mangelt an qualifizierter Umsetzung. „Es gilt auch die Barrieren in den Köpfen durch gezielte Maßnahmen der Bewusstseinsbildung zu entkräften. Die grundsätzliche Voraussetzung für Teilhabe ist eine vollumfängliche Barrierefreiheit “, erklärt Brigitte Döcker. In diesem Sinne habe die AWO begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag entsprechende Initiativen, wie mehr barrierefreie Bahnhöfe, Förderprogramme für mehr kommunale Barrierefreiheit, Förderung von Modellvorhaben der beruflichen Rehabilitation und das Hinwirken auf mehr barrierefreie Angebote in Film und Fernsehen, ankündigte.

„Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt ihren Beitrag zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt Deutschlands leisten können, fordert die AWO Bund, Länder und Kommunen auf, mehr in Barrierefreiheit und Menschenrechte zu investieren. Die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden, Dienstleitungen und Produkten muss verbessert werden", so Vorstandmitglied Döcker weiter. Die Arztpraxis um die Ecke nützt auf den Rollstuhl angewiesenen Menschen nichts, wenn eine Treppe zum Eingang führt. Wie gut erreich- und nutzbar ist der Supermarkt für blinde Menschen, wenn es keinen Leitstreifen vom Gehweg zum Markt gibt und auch ein taktiler Übersichtsplan mit der Anordnung der Regale fehlt? Und wie können Menschen mit Lernschwierigkeiten am Geldautomaten Geld abheben, wenn die Bedienung der Automaten von Gerät zu Gerät variiert? „Der Handlungsbedarf ist noch immer erschreckend groß“, fast Döcker abschließend zusammen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 25.06.2018

Die Familienorganisationen der AGF fordern die Bundesregierung eindringlich auf, beim Treffen des Ministerrats am 21. Juni die europäische Initiative für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Dies erklären die Organisationen im Vorfeld des Treffens, bei dem über die Initiative der Europäischen Kommission entschieden wird und deren Verabschiedung noch nicht sicher ist.

„Das Paket für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auf der europäischen Ebene die wichtigste und konkreteste Maßnahme für die Familien seit langem und enthält spürbare Verbesserungen für die Familien in Europa“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker. „Dies darf auf keinen Fall ausgerechnet an der deutschen Regierung scheitern, die doch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtiges Ziel benannt hat.“

Die Familienorganisationen der AGF begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission ausdrücklich und unterstützen die geplante europäische Direktive, die wesentliche familienpolitische Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit für Eltern und pflegende Angehörige vorsieht. Die Verbände stellen fest, dass die Initiative wichtige Anliegen des Koalitionsvertrages unterstützt, wie zum Beispiel die partnerschaftlich ausgehandelte Aufgabenverteilung zwischen Eltern und in Familien mit Pflegeaufgaben. Zudem setze die Kommission ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen für Väter, die vor diesem Hintergrund durchaus positiv seien. Eine Ablehnung des Pakets stünde daher im direkten Widerspruch zu den Verlautbarungen der Bundesregierung, sich für eine bessere Vereinbarkeit einzusetzen.

Die Familienorganisationen fordern die Bundesregierung daher eindringlich auf, das Maßnahmenpaket der EU-Kommission konstruktiv zu unterstützen und mit der Zustimmung des Pakets ein wichtiges Signal für Familienfreundlichkeit zu setzen, sowohl innerhalb der EU als auch mit Blick auf die deutsche Familienpolitik. Auf keinen Fall dürften die Inhalte der Erklärung weiter verwässert werden, wie dies in den bisherigen Ratsberatungen im Laufe der letzten Wochen und Monate bereits geschehen ist oder es gar zu einem Scheitern der Initiative kommen.

Zum Hintergrund: die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag für eine neue Vereinbarkeitsrichtlinie (sogenanntes „Paket für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ oder „Work-Life-Balance Package“) vorgelegt, die derzeit unter den EU Mitgliedstaaten abgestimmt wird. In ihm finden sich unter anderem Vorschläge für Eltern- sowie Väter und Mütterzeiten und Auszeiten für die Pflege von Angehörigen. Nach einem längeren Beratungsprozess findet nun am 21. Juni die Sitzung des Ministerrats statt. Parallel zum Prozess zwischen den Staaten beraten die Ausschüsse des EU-Parlaments, in denen sich eine große Unterstützung der Initiative durch das Europäische Parlament abzeichnet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 18.06.2018

Die Präsidenten der beiden christlichen Wohlfahrtsverbände, Caritas-Präsident Peter Neher und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, warnen vor einer Abriegelung der deutschen Grenzen zulasten Schutzsuchender. Beide Präsidenten erklären:

"Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, dürfen auch künftig nicht an unseren Grenzen zurückgewiesen werden. Wir sehen mit Sorge die politischen Forderungen nach einem deutschen Alleingang in der Flüchtlings- und Asylpolitik.

Die Bundesregierung muss Rücksicht auf unsere europäischen Partner und auf internationales Recht nehmen.

Wir begrüßen eine Reform der so genannten Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union. Sie darf aber nicht zulasten von Schutzsuchenden gehen. Ein rechtsstaatliches Verfahren für Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, muss weiterhin gewährleistet bleiben.

Dazu gehört die Klärung, welcher EU-Mitgliedsstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Das muss nach geltendem EU-Recht nicht zwingend das Land sein, in dem ein Flüchtling erstmals die EU betreten hat. Diese rechtliche Überprüfung – etwa bei Fragen der Familienbindung oder des Kindeswohls – muss weiter möglich bleiben.

Die Überstellung eines Geflüchteten in einen anderen EU-Mitgliedsstaat setzt zudem die offizielle Zustimmung dieses Staates voraus. Wer darauf keine Rücksicht nimmt, riskiert, dass Schutzsuchende in der EU umherirren. Das kann und darf kein Ziel deutscher Politik sein. Es drohen Kettenreaktionen europäischer Partner, die weder humanitär noch politisch gewollt sein können.

Angesichts rückläufiger Zahlen von Asylbewerbern sehen wir keine Notlage, die ein schärferes Kontrollregime an den deutschen Grenzen erfordert. Dies würde die Freizügigkeit im Schengen-Raum gefährden und damit auch Wirtschaft und Arbeit in der Europäischen Union. Die europäische Integration ist ein Garant für Frieden und Wohlstand auf unserem Kontinent. Dieses in sieben Jahrzehnten errungene hohe Maß an Stabilität darf nicht kurzsichtigen politischen Interessen geopfert werden."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.06.2018

Für eine solidarische Lösung in der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik

Angesichts der stockenden Reformen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und der aufgeheizten Diskussion in Deutschland rufen Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland die Europäische Union auf, sich beim kommenden EU-Ratsgipfel auf die Vision eines geeinten Europas der Menschenrechte zurückzubesinnen. "Es ist ein Bruch mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen, unsolidarisch und bedenklich kurzsichtig, dass einige EU- Regierungen sich weigern, überhaupt noch Schutzsuchende aufzunehmen. Damit wird ein Grundgedanke der EU leichtfertig aufgegeben, um kurzfristig innenpolitischen Druck abzuleiten.

So schieben wir die globale Verantwortung für die Folgen von Krieg und Gewalt von uns weg, während wir gleichzeitig davon reden, dass wir mehr globale Verantwortung übernehmen müssen", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. Das evangelische Hilfswerk und die Diakonie Deutschland erfüllt diese Entwicklung mit großer Sorge.

Die aktuelle Reform des GEAS zielt darauf, Asylsuchende in "sichere Drittstaaten" abzuweisen. Darüber hinaus werden Auffanglager für Flüchtlinge im Westbalkan und in Nordafrika diskutiert. Auch in der innenpolitischen Debatte dominieren diese Forderungen. Die rechtstaatliche Notwendigkeit der Überprüfung aller Einzelfälle gerät so mehr und mehr in den Hintergrund.

"Dies hat zu einer gefährlichen und fahrlässigen Emotionalisierung der Debatte auf Kosten der Schutzbedürftigen geführt und könnte eine Kettenreaktion nationaler Alleingänge in Gang setzen", sagt Ulrich Lilie, der Präsident der Diakonie Deutschland: "Wir müssen diese verheerende Abwärtsspirale im Flüchtlingsschutz stoppen. Vor allem den Bedürftigsten dürfen wir nicht verweigern Asyl zu bekommen, wenn Europa ein Europa der Menschenrechte bleiben will. Konzeptionelle Schnellschüsse wie Auffanglager außerhalb der EU mit völlig ungeklärten Rechtsgrundlagen tragen eher zur Verunklarung als zur Klärung der in der Tat drängenden Fragen bei."

Eine nachhaltige und faire Einigung über die Verteilung Schutzsuchender ist im Dublin-System nicht in Sicht. Lilie: "Zurückweisungen an der Grenze oder bilaterale Abkommen sind keine Lösung, Schutzsuchende gerecht auf die EU-Länder zu verteilen. So wird die Spaltung der EU nur weiter vorangetrieben. Die Probleme der Dublin-Verordnung sind nicht neu, das Prinzip der Zuständigkeit durch Ersteinreise hat schon immer zu einer unfairen Verteilung geführt." Die EU müsse endlich zu einer Sachpolitik zurückkehren, die nicht nur die nächsten Wahlen vor Augen habe, sondern einen echten Interessenausgleich der Mitgliedstaaten herstelle und auch Familie und sonstige Bindungen der Asylsuchenden berücksichtige.

Aktuell stellt die EU-Kommission ihren Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 vor. Darin koppelt sie gezielt Entwicklungsprogramme für afrikanische Staaten an Migrationskontrolle. Verstärkter Grenzschutz bedeutet oftmals die militärische Aufrüstung autokratischer Regime mit Geldern aus der Entwicklungszusammenarbeit. "Statt nachhaltige Perspektiven zu schaffen, wie es Kernaufgabe der Entwicklungspolitik ist, soll kurzfristig die Zahl neuankommender Geflüchteter gesenkt werden – unter Inkaufnahme von Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen und Diskriminierungen in den ‚Partnerstaaten’", sagt Füllkrug-Weitzel. Diese Politik stärke Autokraten und schaffe kurz- und mittelfristig zusätzliche Fluchtgründe, sie sei mithin kurzsichtig. "Eine zukunftsfähige Politik hingegen muss den Menschen in ihrer Heimat eine dauerhafte Perspektive bieten. Hierfür wären etwa eine energischere Klimaschutzpolitik und eine fairere Handelspolitik viel aussichtsreicher", so die Präsidentin von Brot für die Welt.

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland appellieren an die Bundesregierung, auf europäischer Ebene für den Flüchtlingsschutz und ein starkes Recht auf Asyl einzutreten. Auf UN-Ebene müssen die Verhandlungen zum Global Compact on Refugees im Geist der internationalen Kooperation und Solidarität vorangetrieben werden.

Die Diakonie Deutschland hat – mit Expertise von Brot für die Welt – am 16.04.2018 im Innenausschuss des Bundestages zur aktuellen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Stellung genommen: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems-geas/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.06.2018

"Die 100 Tage Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Frauen- und Gleichstellungspolitik ist durchwachsen", erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Mit der Brückenteilzeit hat ein wichtiges und längst überfälliges Vorhaben zur Beendigung der Teilzeitfalle das Bundeskabinett passiert. Für wesentliche gleichstellungsrelevante Vorhaben, wie ein Kita-Qualitätsgesetz und Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt sind erste Weichenstellungen erkennbar. Die Leerstellen im Koalitionsvertrag bleiben bestehen, dies sind zum Beispiel die Themen Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit und das Steuerrecht.

Gleichstellung ist ein Querschnittsthema – dies muss in der Handschrift aller Ressorts der Bundesregierung sichtbar werden und sich sowohl inhaltlich als auch personell abbilden. Bezogen auf Spitzenämter der Politik hat auch diese Bundesregierung die paritätische Teilhabe von Frauen nicht annähernd erreicht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.06.2018, gekürzt

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 13. Sitzung am 6. Juni 2018 beschlossen, eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum sogenannten Wechselmodell durchzuführen. Dazu liegen u.a. Anträge der Fraktionen FDP und DIE LINKE vor, die sich mit der Frage der Kinderbetreuung im Wechselmodell nach Trennung und Scheidung beschäftigen. Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) diese Initiativen. "Die aktuelle Forderung, das Wechselmodell als Leitbild oder als gesetzlichen Regelfall festzuschreiben, ist allerdings keine Lösung", so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Zwar kann auch in Konfliktfällen eine gemeinsame Betreuung gerichtlich angeordnet werden; entscheidend ist im Streitfall allein das Kindeswohl. Dazu fehlt es aber an empirischen Untersuchungen, gerade zu dem in diesem Zusammenhang gern herangezogenen Kindeswillen, so die Fachkommission des djb. Es gibt keine zuverlässigen Studien, ob und unter welchen Bedingungen Wechselmodelle dem Kindeswohl entsprechen, etwa inwieweit Kinder die gemeinsame Betreuung durch beide Elternteile in zwei verschiedenen Wohnungen und die damit verbundenen häufigen Wechsel vom einen Haushalt in den anderen dauerhaft mittragen. Gleiches gilt für die Frage, ob sich ein etwaiger Wunsch ab einem bestimmbaren Alter erschöpft. Häufig zeigen sich erst in der praktischen Umsetzung dieses Betreuungsmodells dessen tatsächliche Defizite. Das Wechselmodell eignet sich deshalb nicht als Regelvorgabe für alle Kinder und Familien.

Darüber hinaus ist die Frage des Unterhalts und dessen Durchsetzung derzeit nicht zufriedenstellend gelöst. Das Wechselmodell darf nicht als Geschenk an den barunterhaltspflichtigen Elternteil, in der Regel noch immer der Vater, missverstanden werden. Denn Kinder brauchen beides – sowohl finanzielle Versorgung als auch Pflege, Erziehung und Betreuung. Das Unterhaltsrecht bietet zahlungsunwilligen Unterhaltsverpflichteten derzeit Anreize, sich über das Wechselmodell ihren Unterhaltspflichten zu entziehen, ohne echte Erziehungsverantwortung übernehmen zu wollen.

Entscheidend ist, den Bedarf des Kindes sicherzustellen und abzudecken. Allein die Betreuung genügt nicht. Besonders deutlich wird diese Problematik in den Fällen, in denen ein oder beide Elternteile Arbeitslosengeld II beziehen.

Unterhalts- und Existenzsicherungsrecht müssen gemeinsame Betreuungsmodelle (bis hin zum Wechselmodell) ermöglichen und dabei den Bedarf von Kindern, die zwischen zwei Haushalten pendeln, verlässlich absichern.

Fazit: Nicht das Wechselmodell steht zur Diskussion, sondern Unterhalt und Existenzsicherung. Die Präsidentin des djb betont: "Der Gesetzgeber ist gefordert, Mütter und Väter, die trotz Trennung gemeinsame Sorgeverantwortung übernehmen wollen, zu unterstützen und entsprechende für die Kinder passende Rahmenbedingungen zu gewährleisten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.06.2018

Teilzeit ist für viele zur "Teilzeitfalle" geworden: "Einmal Teilzeit" bedeutete bisher oft "immer Teilzeit" – und dies stellt eine wesentliche Ursache für den Gender Pay Gap und den Gender Pension Gap dar. Längst überfällig war daher die Einführung eines Anspruchs auf befristete Teilzeitarbeit und ein leichter als bisher durchsetzbarer Anspruch für unbefristet in Teilzeit Beschäftigte auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass es endlich gelungen ist, den Widerstand aus der Wirtschaft und der Union gegen den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu überwinden und zu einem Kabinettsbeschluss zu kommen. Das nunmehr auf den Weg gebrachte Gesetz löst zwar nicht alle Probleme von unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten. Aber ein befristeter Anspruch auf Teilzeit und die damit verbundene Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen auf Rückkehr zu Vollzeit ist ein wichtiger erster Schritt.

Bedeutsam ist auch die Vervollständigung dieses Anspruchs um eine effektivere Ausgestaltung des Rechts auf Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, wie sie der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält. Dieser Punkt war besonders umstritten und es konnte auch nur eine Minimallösung erreicht werden.

Aber auch hier gilt: Kleine Schritte sind besser als keine Schritte! Zumindest ist es zu einem Teil gelungen, die Rechtsstellung auch derjenigen zu verbessern, die von Beginn an nur einen Teilzeitarbeitsvertrag abschließen wollten oder konnten.

Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig stellt fest: "Teilzeitarbeit wird ganz überwiegend von Frauen geleistet. Denn sie sind es, die familiäre und andere Sorgeverpflichtungen überwiegend übernehmen, weshalb Erwerbstätigkeit oft nur in Teilzeit möglich erscheint. Der Kampf gegen die ‚Teilzeitfalle‘ ist auch gleichstellungspolitisch zu begrüßen."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schlägt die Kinderrechtsorganisation im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.

"In vielen europäischen Ländern ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich normiert, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen, darauf haben die Kinder ein Recht", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürworten nach Ergebnissen des Gesundheitsmonitors 2014 rund 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Konkret schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:

§ 23a StVO

(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die heutige Bundestagsentscheidung zum Familiennachzug als menschenrechtliche Katastrophe. Die Kinderrechtsorganisation ist enttäuscht darüber, dass der Bundestag die zahlreichen Kritikpunkte von zivilgesellschaftlichen Organisationen und vielen Bundesländern ignoriert hat und das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte aushebelt. Ein vor kurzem vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichtes Rechtsgutachten legt dar, dass das Gesetz mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Es missachtet zudem die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.

"Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit seiner starren Kontingentlösung lässt nicht ausreichend Raum für Kindeswohlerwägungen. Es wird in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Gerade geflüchtete Kinder sind auf besonderen Schutz angewiesen. Es ist eine menschenrechtliche Katastrophe, wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt das Familiennachzugsneuregelungsgesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus gelten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft das Gesetz insbesondere durch Kontingentierungen nicht die Voraussetzungen, die für einen schnellen Familiennachzug erforderlich wären und wird Familien dauerhaft trennen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde im Bundestag an die Bundesregierung, die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung zu nutzen. "Es darf kein ,Weiter so‘ in der Familienförderung, sondern es muss eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland geben. Es müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da reichen die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen bei weitem nicht aus. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung. Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Viele Menschen verzweifeln an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor fast zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. "Gerade durch die politische Kleinrechnung der Regelsätze wird armen Menschen in Deutschland das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Sozialexperten haben unlängst ermittelt, dass die Bundesregierung durch das Herunterrechnen der Hartz-IV-Sätze jährlich 25 Milliarden Euro spart. Es hilft also nicht ein Herumdoktern an Sonderbedarfen oder minimale Erhöhungen des Regelsatzes, sondern es braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit", so Krüger weiter.

Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.06.2018

Kindes- und Familienwohl durch Modernisierung im Abstammungsrecht stärken

Anlässlich der Plenardebatte zum Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Auch nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gibt es hier noch gesetzlichen Regelungsbedarf: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher, dass die Fraktion der Grünen die Diskriminierung von verpartnerten bzw. verheirateten Frauenpaaren mit Kindern im Abstammungsrecht aufgreift.

Gleichzeitig werden zunehmend auch Familiengründungen geplant und Familienformen gelebt, bei denen mehrere Personen faktisch Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder übernehmen; hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden, die allen beteiligten Müttern und Vätern eine gemeinsame Familienplanung auf verlässlicher Grundlage erlaubt.

Der LSVD drängt daher darauf, dass entsprechende weitere Reformen in dieser Wahlperiode ebenfalls zügig angegangen werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Denn auch diese neuen Familienformen mit Mehrelternschaft müssen im Abstammungs- und Familienrecht angemessen berücksichtigt werden. Der LSVD fordert dafür einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden. Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.06.2018

Heute regiert die große Regierungskoalition seit 100 Tagen. Nach den Medienberichten dominiert der Streit um Flüchtlinge zwischen CDU und CSU die Koalition. "Wir fragen uns: war da noch wer und etwas anderes?" verleiht Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ihrer Irritation Ausdruck. "Seit Jahren steigen die Armutszahlen in Deutschland, obwohl die Arbeitslosigkeit sinkt. 3 Millionen Kinder und mehr als jede dritte Alleinerziehende leben in Armut. Die prekäre Beschäftigung ist auf dem Vormarsch. Es gibt genug Handlungsbedarf in der Armutsbekämpfung." Statt die wichtigen sozialpolitischen Themen anzupacken, zerlege sich die Union in der Frage, wie man Menschen in Not am Besten abwehren kann und die SPD sehe staunend zu.

Im Koalitionsvertrag gebe es immerhin ein paar Ansatzpunkte im Kampf gegen Kinderarmut. "Das Mittagessen in den Schulen soll für arme Kinder kostenlos sein, das Schulbedarfspaket solle erhöht werden. So steht es im Koalitionsvertrag würde diese Unterstützung direkt bei den Ärmsten ankommen.

"Statt an dieser Stelle mit einem Sofortprogramm für schnelle Hilfe zu sorgen, schiebt die Koalition Maßnahmen gegen Kinderarmut auf die lange Bank", kritisiert Eschen. Stattdessen wurde das Kindergeld erhöht und direkt auf Hartz IV angerechnet, so kommt von der Hilfe bei den Hilfsbedürftigen nichts an. "Auch die Reform des Kinderzuschlags steckt noch in den Kinderschuhen", beobachtet die Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. Die angekündigte Entbürokratisierung familienpolitischer Leistungen sei nur noch ein lauwarmer Prüfauftrag ans Ministerium.

Eine weitere besondere Notsituation zeichnet sich auf dem Wohnungsmarkt ab.

Immer mehr Menschen können sich die steigenden Mietkosten nicht mehr leisten, Menschen, die bereits in Armut sind, finden keine Bleibe oder werden von Mietwucher überrascht. Vor allem in Ballungsgebieten und Großstädten ist die Lage alarmierend.

Die Gesundheitsversorgung muss ebenfalls zugänglicher werden.

Vor allem auf dem Gesundheitssektor wird deutlich, dass Armut und Gesundheit eng verknüpft sind. Die Präventionsmaßnahmen und die niedrigschwellige Hilfe und Unterstützung reicht bei Weitem nicht aus. Studien belegen deutlich, dass es einen Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit bzw. der Höhe der Lebenserwartung gibt.

Insgesamt gäbe es einen hohen Handlungsbedarf, um Armut zu überwinden.

"Existenzsicherende Regelsätze, eine Ende existenzbedrohlicher Sanktionen, klare Regeln für gute Arbeit, eine soziale Beschäftigungsförderung nicht erst nach Jahren der Arbeitslosigkeit und ein höherer Mindestlohn – das sind nur einige Stichworte für eine dringend notwendige sozialpolitische Agenda", fasst Eschen zusammen. "Statt dem Schwesterstreit zuzusehen, fordern wir die SPD auf, ihr soziales Profil zu schärfen und sich darauf zu fokussieren. Es kann nicht sein, dass Hilfen für die Ärmsten in Deutschland im Unionsstreit einfach vergessen werden und ansonsten so getan wird, als wäre die Hauptbedrohung für die in Deutschland Lebenden die Hilfe für Menschen in Not." Vielmehr sei eine entschlossene Sozialpolitik gefragt. Außerdem soll die Große Koalition nach 100 Tagen an ihr Versprechen erinnert werden, nah an den Menschen und ihren sozialen Bedürfnissen zu sein und auf diese einzugehen. Eschen: "Soziale Politik ist die beste Hilfe gegen soziale Verunsicherung. Es wäre an der Großen Koalition, das nun endlich deutlich zu machen."

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 21.06.2018

Vor einer massiven Einschränkung des Flüchtlingsschutzes in Europa warnt ein Bündnis von Flüchtlingshilfe-, Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen im Vorfeld des EU-Gipfels zur gemeinsamen Asylpolitik. Die 17 Unterzeichnerorganisationen der „Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz“, darunter PRO ASYL, Der Paritätische Gesamtverband, amnesty international und die Seenotrettungsorganisationen SOS Mediterranée und Sea-Watch, appellieren an die deutsche Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen und fordern eine asylpolitische Kurskorrektur.

Unter der Überschrift „Verfolgte Menschen brauchen Schutz – auch in Europa“ sprechen sich die Organisationen in der aktuellen Debatte konsequent gegen die Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen an nationalen oder europäischen Grenzen aus. Der Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren müsse gewährleistet sein. Vorschläge, Schutzsuchende in nordafrikanische Staaten und damit vor Europas Grenzen „aus- bzw. zwischenzulagern“ und nur gezielt einige Menschen im Rahmen besonderer Programme aufzunehmen, seien keine akzeptable Lösung. „Das individuelle Recht auf Asyl kann nicht durch die Aufnahme einiger weniger Ausgewählter ersetzt werden“, heißt es in der Erklärung.

Die Organisationen eint die große Sorge, „dass die aktuelle deutsche wie europäische Asylpolitik nicht mehr primär dem Schutz der Flüchtlinge als vielmehr dem Schutz der Grenzen dient.“ Trotz anhaltender Konflikte in Ländern wie Syrien, Afghanistan, dem Südsudan, Myanmar oder Somalia und weltweit steigender Flüchtlingszahlen, fänden schon jetzt immer weniger Flüchtlinge in Europa und Deutschland Schutz. Am Umgang mit Flüchtlingen zeige sich jedoch, wie verlässlich das Versprechen Europas sei, die Menschenrechte einzuhalten, heißt es in der Erklärung. Die Bundesregierung müsse klar Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa übernehmen. Die „solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden in der EU statt nationaler Abschottung“ seien das Gebot der Stunde.

Insbesondere angesichts der dramatisch zugespitzten Situation im Mittelmeer warnt das Bündnis vor einer „Erosion der Menschenrechte“ und fordert die Europäische Union auf, endlich wirksame Schritte einzuleiten, um Menschen aus Seenot zu retten: „Wir fordern die Rettung von Menschen in Seenot im Mittelmeer und ihre Ausschiffung in den nächsten europäischen Hafen.“ Zivile Seenotrettungsorganisationen dürften nicht an ihrer Arbeit gehindert werden. „Das Recht auf Leben gilt auch auf Hoher See.“

Die Erklärung finden Sie als pdf zum Download hier: https://www.der-paritaetische.de/presse/eu-gipfel-breites-buendnis-fordert-von-bundesregierung-verantwortung-fuer-den-fluechtlingsschutz-in-d/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.06.2018

Als „völlig unzureichend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die leichte Erhöhung des Mindestlohns um gerade einmal 35 Cent auf 9,19 Euro. Der Paritätische fordert einen Mindestlohn von mindestens 12,63 Euro.

Die Erhöhung sei selbstverständlich begrüßenswert, erklärt der Paritätische, doch sei der Mindestlohn mit 9,19 Euro armutspolitisch nach wie vor kaum relevant. „Dieser Mindestlohn schützt nicht vor Armut“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Schon bei Single-Haushalten sei der Abstand zu Hartz IV selbst bei Vollzeitbeschäftigten nicht allzu hoch. Bei Haushalten mit Kindern werde die Grundsicherungsschwelle endgültig nicht mehr erreicht.

Kritik übt der Verband in diesem Zusammenhang auch an den Arbeitgeberverbänden. „Die mittlerweile ritualisierten Krisenszenarien und Unkenrufe, mit denen die Arbeitgeber jegliche armutsfeste Anpassung des Mindestlohns verhindern wollen, sind schon peinlich, betrachten wir die gesamtwirtschaftliche Lage“, so Schneider.

Als Maßstab für einen angemessenen Mindestlohn schlägt der Verband die zu erwartende Rente nach 45 Versicherungsjahren vor, die auch bei Mindestlohn oberhalb des Mindestlohns liegen müsse. Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums wären dies derzeit 12,63 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.06.2018

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. schaut auf 100 Tage Koalitionsarbeit und sieht vor allem eine Fokussierung auf das Thema Migration, das zudem einseitig als Bedrohung und Sicherheitsrisiko dargestellt wird. Es wird Zeit für eine Regierungsarbeit, die weitere wichtige gesellschaftliche Themen aufnimmt und sich für alle Familien stark macht.

Wir haben lange auf die Regierungsbildung warten müssen. Wir haben auch sehr genau hingeschaut auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, die vor allem binationale und zugewanderte Familien betreffen. Wir haben uns für eine menschenrechtskonforme, familienfreundliche und weltoffene Politik positioniert. Nach den ersten 100 Tagen Koalition stellen wir fest: „Themen wie der begrenzte Familiennachzug, Ankerzentren, ein Migrations-Masterplan, der bislang nicht öffentlich ist, aber vehement für Streit sorgt, lassen die Koalitionsarbeit menschenrechtlich in einer Schieflage und vor allem thematisch in einer einseitigen und negativen Fokussierung zurück“, resümiert Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes.

„Dieser negative Blick auf Migration verkennt die Realität einer vielfältigen und offenen Gesellschaft und schadet letztendlich einem friedlichen Zusammenleben.

Wir fordern stattdessen den Fokus auf Maßnahmen zu richten, die ein gelingendes interkulturelles Zusammenleben stärken und die gesellschaftliche Teilhabe voranbringen. Es gilt die Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Einrichtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst zu verbessern.

Wir sehen viele weitere dringliche Fragen wie: Familien zu stärken und monetär zu entlasten, die Armut zu bekämpfen und die prekäre Wohnsituation in den Städten anzugehen, die Kinderbetreuung zu verbessern und die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. Das Gesetz zur Verbesserung der Kita-Qualität ist ein Schritt in die richtige Richtung, für mehr Bildungsgerechtigkeit sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

Die Menschen brauchen ein verlässliches und auf ihre Lebensbedürfnisse ausgerichtetes Regierungshandeln. Es ist Zeit, interne parteipolitische Querelen endlich einzustellen.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.06.2018

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. verwehrt sich gegen den wachsenden sogenannten Scheineheverdacht und die Kriminalisierung von binationalen und internationalen Paaren.

Im Zuge von Einschränkungen des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte und der kontroversen Diskussion über Ankerzentren wird nun wieder einmal die „Keule“ Scheinehe hervorgekramt. Das bedeutet ganz konkret, dass immer mehr binationale Ehen unter Generalverdacht gestellt werden. Verdächtigt werden die binationalen Paare, nur zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels zu heiraten. Ihnen wird die Beweislast auferlegt, aus den „richtigen“ Gründen zu heiraten. Um das zu beweisen, müssen sie teilweise sehr intime Befragungen und Eingriffe in ihre Privatsphäre über sich ergehen lassen.

Ein zukunftsfähiges, offenes und modernes Deutschland schätzt seine interkulturelle Gesellschaft und weiß, dass gerade in binationalen Paaren und Familien eine große integrative Kraft liegt. Diese zu kriminalisieren, ist ein absolut falsches Signal für ein erfolgreiches Zusammenleben.

„Der grundgesetzlich verankerte besondere Schutz von Ehe und Familie wird in der aktuellen Visavergabepraxis und im Erwerb eines Aufenthaltstitels viel zu oft missachtet“, kritisiert Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. „Wir erleben in unserer Beratung wieder verstärkt, dass binationale Paare verdächtigt werden, illegale Migration zu betreiben.“

Im Jahr 2017 wurden 30 Fälle eines Verdachts (!) auf sogenannte Scheinehe von der Bundespolizei erfasst (Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/2220). In der medialen Öffentlichkeit wird mit der wachsenden Fokussierung auf wenige Fälle jedoch ein Bild der massenhaften Bedrohung auch durch binationale Paare vermittelt. Als Vergleich: man verdächtigt auch nicht generell alle Fahrer eines Fahrzeuges in einer Großstadt einer fehlenden Fahrerlaubnis. Ja, man würde einige wenige identifizieren, aber der Großteil fährt zu Recht das Fahrzeug.

„Das ist diskriminierend und alarmierend. Es muss aufhören, dass binationale Paare neben den vielen rechtlichen Herausforderungen und Schwierigkeiten (bspw. dem Sprachnachweis vor Einreise) auch noch diesen unerhörten Verdächtigungen ausgesetzt sind“, so Stöcker-Zafari. Dabei muss es auch den zuständigen Behörden bewusst sein, dass sie sich nicht zum Spielball populistischer Kräfte machen lassen dürfen. Gerade strukturelle Diskriminierung wird durch solche Verstärkungen in der Überprüfungspraxis verfestigt und nicht reduziert – ein Unterfangen, das nicht zuletzt in der gestrigen Integrationskonferenz im Bundeskanzleramtes als wichtiger Fokus gesehen wurde.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 14.06.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. – 05.Juli 2018

Veranstalter:Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

9,19 Euro Mindestlohn pro Stunde sollen die Beschäftigte in Deutschland ab 2019 erhalten, 9,35 euro ab 2020. So hat es die Mindeslohnkommission diese Woche festgelegt.

Wie hat sich der 2015 eingeführte Mindestlohn bisher auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt? Was hat er für die Menschen in unterschiedlichen Branchen und aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gebracht? Welche Verteilungseffekte hat die Mindestlohneinführung mit sich gebracht und wie hat sich die Arbeitszufriedenheit verändert?

Im Projekt „Evaluation des Mindestlohns in Deutschland“ (EVA-MIN) haben WissenschaftlerInnen des Sozio-oekonomischen Panel am DIW Berlin gemeinsam mit Forschenden der Universität Potsdam und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Auswirkungen des Mindestlohns untersucht. Ihre wichtigsten Ergebnisse stellen Sie vor:

auf der Konferenz zur „Evaluierung des Mindestlohns“ am Mittwoch, den 4. und Donnerstag, den 5. Juli 2018 im DIW Berlin, Mohrenstraße 58, 10117 Berlin

Das genaue Programm finden Sie hier: https://eva-min.soep.de/?p=571

Wir bitten um Anmeldung unter presse@diw.de.

Termin: 05. Juli 2018

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung

Ort: Berlin

Auf dem Podium sitzen:

  • Diana Golze, Brandenburger Arbeits- und Sozialministerin
  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Kindheitsforscherin, Goethe-Universität Frankfurt
  • Dr. Holger Stichnoth, ZEW Mannheim
  • Dr. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung

Moderiert wird die Diskussion von Ute Holzhey, rbb. Im Rahmen der Inforadiosendung „Das Forum“ wird der rbb die Veranstaltung am 08.07.2018 ausstrahlen.

Nähere Informationen finden sich hier: https://www.inforadio.de/medienpartnerschaften/teaser_podiumsdiskussion/kinder-haben-ein-recht-auf-gutes-leben–.html

Termin:19.September 2018

Veranstalter: Deutscher Bundesjungendring

Ort: Duisburg

Während über (Kinder)Armut in Gesellschaft, Politik und Verwaltung zunehmend diskutiert wird, wird Jugendarmut als eigenständiges, separat zu betrachtendes Phänomen kaum wahrgenommen. Beim Fachtag am 19. September 2018 soll sichüber Ursachen und Folgen ausgetauscht werden, über den Umgang mit Jugendarmut und mit Maßnahmen gegen Jugendarmut.

Gerade für junge Menschen bedeutet Armut oft Verlust persönlicher Zukunftsperspektiven, sie verlieren das Vertrauen in die Gesellschaft und in sich selbst. Dabei sind sie ohnehin in einer Lebensphase mit entscheidenden Umbrüchen am Anfang ihres eigenständigen Lebensweges.

Über Jugendarmut im aktuellen gesellschaftspolitischen Diskurs wird Professor Dr. Christoph Butterwegge sprechen. Als Dozent war er an der Universität zu Köln (Humanwissenschaftliche Fakultät – Politikwissenschaft) beschäftigt, ist inzwischen erimitiert und beschäft sich weiter intensiv mit sozialen Fragen und als einer der wenigen Wissenschaftler explizit mit Jugendarmut. Ein weiterer Impuls nennt Zahlen und Fakten zum Stand der Jugendarmut in Deutschland.

Geplant sind Workshops zu folgenden Them

  • Übergänge: Armutsrisiken zwischen Schule, Ausbildung und Beruf
  • Kann ich mir nicht leisten: Zum Umgang mit Armut und deren Folgen
  • Solidarität erleben: Empowerment durch die Jugend(verbands)arbeit

Die Abschlussdiskussion trägt den Titel „Armutskreislauf überwinden?!“. In Tischrunden wird mit Expert_innen aus Politik und Gesellschaft über Herausforderungen und Strategien zur Bekämpfung der Jugendarmut diskutiert.

Der Fachtag richtet sich an Expert_innen und Multiplaktor_innen aus dem Feld der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit.

Zur Anmeldung.

Termin:19. – 20.Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Ort: Wiesbaden

Kinder verbringen zunehmend mehr Zeit in Tagesbetreuung. Das Eintrittsalter rückt nach vorne und die wöchentliche Betreuungszeit nimmt zu. Vor diesem Hintergrund wird eine gut funktionierende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen immer wichtiger. Was aber bedeutet Partnerschaft genau? Wie können sich Eltern und pädagogische Fachkräfte oder Tagespflegepersonen in ihren Perspektiven, Aufgaben und Kompetenzen sinnvoll ergänzen? Welche Formen der Kooperation mit Eltern sind notwendig? Und nicht zuletzt: was tun, wenn es zu Konflikten kommt? Auf der Tagung wird erörtert, wie eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohl des Kindes gelingen kann, welche Aufgaben Fachkräfte, Leitungen und Träger haben und was die Politik tun sollte.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung gehören: Daniela Kobelt Neuhaus, Karl Kübel Stiftung (Wie Zusammenarbeit zwischen Familie und Kita/Kindertagespflege gelingt); Prof‘in Dr. Tanja Betz, Goethe-Universität Frankfurt am Main (Familie und Kita: Zusammenarbeit ungleicher Partner); Dr. Thomas Meysen, International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg (Die Zusammenarbeit zwischen Familie und Kindertagesbetreuung aus juristischer Perspektive); Prof‘in Dr. Birgit Leyendecker, Ruhr-Universität Bochum (Zusammenarbeit zwischen zugewanderten Familien und Kita); Prof’in Dr. Rahel Dreyer, Alice Salomon Hochschule Berlin (Die Zusammenarbeit zwischen Familie und Kita aus Sicht des Kindes); Claudia Ullrich-Runge, Deutsches Jugendinstitut, Halle (Herausforderungen der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen); Prof. Dr. Bernhard Kalicki, Deutsches Jugendinstitut, München (Erziehungspartnerschaft: die Perspektiven der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte auf frühe Bildung und Elternkooperation).

Online-Anmeldung unter: http://www.fruehe-kindheit-online.de/index.php?cat=c13_Jahrestagung-2018-Jahrestagung-2018.html

AUS DEM ZFF

Eine gerechte Familienförderung muss sich nach Ansicht des ZFF an den Familien und ihren tatsächlichen Lebensweisen orientieren und vor Armut schützen. Davon ist das System der ehe- und familienbezogenen Leistungen aber derzeit weit entfernt: Fast 3 Millionen Kinder- und Jugendliche sind von Armut bedroht. Aus diesem Grund positioniert sich das ZFF zu der Frage, wie die Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien verlässlich, gerecht und zukunftsweisend gelingen kann.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Trotz dieser langjährigen Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen und nimmt damit das Kindergesicht der Armut in Kauf. Vor allem die geplante Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträge läuft einer gerechten Familienförderung diametral entgegen. Durch die Kinderfreibeträge werden vor allem gutverdienenden Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Das Kindergeld ist zwar eine bekannte und einfache Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen verrechnet wird. Unter dem Strich haben Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende nichts von einer Erhöhung. Das duale System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen zementiert damit die Ungerechtigkeiten des heutigen Systems monetärerer Leistungen und stellt eine Förderung mit der Gießkanne dar!“

Christiane Reckmann weiter:

„Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Wie dies gelingen kann, möchte das ZFF mit dem nun vorliegenden Hintergrund- und Positionspapier darlegen. Einerseits möchten wir einen Überblick über das derzeitigen System der Familienförderung liefern und Ungerechtigkeiten aufzeigen, andererseits kurz-, mittel-, bis langfristige Handlungsoptionen auf dem Weg zu einer gerechten und existenzsichernden Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung beschreiben.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie u> herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.06.2018

Heute findet in Berlin die gemeinsame Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unter dem Titel „Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ statt. Gut 80 Fachleute und Interessierte werden teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, Konzepte zur Förderung vielfältiger Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften zu diskutieren und damit den Blick auf eine inklusive Familienpolitik zu öffnen.

Caren Marks, parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont: „Familien sind zentral für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Sie müssen in ihrer Sorge für sich und andere umfassend gestärkt werden: Durch gute Kitas, Kindertagespflege und Hortplätze, durch Familienbegleitung und –Beratung, durch finanzielle Entlastungen und durch die Schaffung zeitlicher Freiräume. Eine gute Familienpolitik muss alle Familien und ihre Bedürfnisse im Blick behalten, unabhängig vom gelebten Familienmodell oder der sexuellen Identität der Familienmitglieder.“

Gabriela Lünsmann, Bundesvorstand Lesben- und Schwulenverband (LSVD), unterstreicht: „Familienleben ist vielfältig: Viele Kinder wachsen hierzulande in Regenbogenfamilien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* oder intergeschlechtlichen Elternteil auf. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte stoßen Regenbogenfamilien auf soziale und rechtliche Rahmenbedingungen, die ihre Lebensverhältnisse nicht angemessen berücksichtigen. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Die jetzige gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf aber bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), resümiert:

„Seit Jahren können wir eine Pluralisierung von Familienformen beobachten, der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien nimmt zu – Vielfalt Familie ist längst gesellschaftliche Realität. Zugleich orientieren sich viele Rechtsbereiche, aber auch gesellschaftliche Vorstellungen über „die Familie“ nach wie vor an einem traditionellen Familienbild. Es liegt in öffentlicher Verantwortung, Familien in ihrer Vielfalt und ihrem Wandel zu akzeptieren und sie durch gute rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen. Nur so können wir uns auf den Weg zu einer vielfaltssensiblen und inklusiven Familienpolitik machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.06.2018

AKTUELLES

Aus seiner Praxiserfahrung heraus nimmt der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. wahr, dass Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, wie Kindesentführungen, Kinderschutz und auch Platzierung im Ausland konfrontiert sind.

Jedes Land hat eigene Familienrechts- und Jugendhilfesysteme. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren, was leicht zu Missverständnissen bei den Betroffenen führen und den Hilfeprozess erschweren kann. Zusätzlich müssen internationale Übereinkommen zwischen den Staaten und auf europäischer Ebene beachtet werden.

Vor diesem Hintergrund legt der Deutsche Verein nun eine Handreichung für die grenzüberschreitende Einzelfallarbeit vor. Die Handreichung zeigt anhand von Beispielen Handlungswege zu typischen Fallkonstellationen auf, gibt Informationen zum rechtlichen Rahmen, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartner/innen.

Sie finden die Handreichung auf der Webseite des Deutschen Vereins unter https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2018-handreichung-zur-grenzueberschreitenden-einzelfallarbeit-in-der-kinder-und-jugendhilfe-2986,1375,1000.html