ZFF-Info 11/2019

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SCHWERPUNKT: Paragrafen 219a

„Das heutige Urteil bestätigt genau das, was in der Debatte zur Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch immer wieder von Sachverständigen und der Opposition kritisiert wurde: Der neue 219a schafft keine Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte – und erst recht keine Informationsfreiheit für Frauen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE zum heutigen Urteil gegen die Berliner Ärztinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer. Möhring weiter:

„Nun zeigt sich, dass der ‚Kompromiss‘ nicht nur faul ist, weil sich die SPD von der Union doppelt hat über den Tisch ziehen lassen. Er ist vor allem faul, weil er eine rechtliche Situation schafft, die einfach nur absurd ist. Die Berliner Ärztinnen wurden nun zwar nicht mehr dafür verurteilt, dass sie auf ihrer Homepage darüber informieren, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Sie wurden nun verurteilt, weil sie in einem Halbsatz über die Art und Weise informieren. Informationsfreiheit sieht anders aus.

Solange es den Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch gibt, können Abtreibungsgegner diesen weiter nutzen, um Ärztinnen und Ärzte mit Anzeigen zu schikanieren und einzuschüchtern. Und solange es den 219a gibt, suggeriert der Staat Frauen, dass sie unmündig und nicht in der Lage seien, verantwortungsvoll mit Informationen und ihren Körpern umzugehen. Deshalb auf ein Neues: 219a streichen, keine Kompromisse.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

Zum Urteil gegen zwei Ärztinnen wegen Paragraf 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Die Verurteilung macht deutlich, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a eine Nullnummer ist. Ärzten, die sachlich informieren, droht auch weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Der Paragraf 219a muss ganz abgeschafft werden. Mit ihrem faulen Kompromiss hat die Große Koalition damit weder den betroffenen Frauen noch den Ärzten geholfen. Es ist absurd, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf der Homepage eines Arztes strafbares Unrecht sein sollen. So müssen sich weiter Gerichte mit solchen Fällen beschäftigen, statt sich auf echte Straftaten konzentrieren zu können.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 14.06.2019

Am Freitag, den 14.06.2019 beginnt der erste Prozess wegen Verstoßes gegen den überarbeiteten §219a StGB. Angeklagt werden zwei Berliner Frauenärztinnen, die auf ihrer Homepage darüber informierten, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit der medikamentösen Methode möglich sind. Laut Anklage verstoßen sie auch nach der Gesetzesreform gegen den §219a StGB.

„Die Reform hat weder die Informationssuche für ungewollt schwangere Frauen noch die Berufsfreiheit der Ärztinnen entscheidend verbessert“ urteilt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. In der Gesetzesreform war zwar vereinbart worden, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Weiter verboten sind jedoch darüberhinausgehende Informationen etwa zur angebotenen Methode des Schwangerschaftsabbruchs.

Das Gesetz sah vor, dass die Bundesärztekammer eine Liste mit Informationen zu Ärztinnen und Ärzten und deren angebotenen Methoden erstellt. Diese Liste sollte auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügbar sein. Bisher existiert diese Liste nicht. „Die Anklage gegen die beiden Frauenärztinnen zeigt, dass die Gesetzesreform keinen Fortschritt gebracht hat.“ stellt Wolfgang Stadler fest. „Frauen haben ein Recht auf vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare medizinische Informationen, um eine für sie sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Stattdessen verschlechtert sich die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend und Ärztinnen und Ärzte, die noch Abbrüche durchführen, werden kriminalisiert, wenn sie umfassend darüber informieren.“

Aus Sicht der AWO muss der §219a StGB dringend gestrichen werden, um die Informationsfreiheit von Frauen und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zu gewährleisten. Weiterhin braucht es eine vollständige Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Frauen. „Gemeinsam mit unseren bundesweiten Schwangerschaftsberatungsstellen wird sich die AWO weiterhin für beide Ziele einsetzen“ schließt der Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Befürchtungen haben sich bestätigt: Auch der reformierte § 219a bringt keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und erschwert weiterhin die Informationssuche ungewollt schwangerer Frauen. Zwar dürfen Ärzt*innen darüber öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen aber für weitere Informationen, bspw. zur Methode von Abbrüchen, auf externe Seiten verweisen. Die Reform von § 219a bleibt Ergebnis eines schlechten Kompromisses der Koalitionspartner, der Ausdruck eines fortbestehenden Misstrauens gegenüber Frauen und Ärzt*innen ist. Wir halten an der Forderung einer ersatzlosen Streichung von § 219a fest.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey eröffnet gemeinsame Fachtagung mit OECD

Ein leichter Einstieg in den Beruf, Theorie und Praxis in der Ausbildung, ein guter Status mit besserer Bezahlung und gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten – diese und andere Maßnahmen empfiehlt die OECD in ihrer neuen Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Die Ergebnisse wurden heute (Freitag) auf einer gemeinsamen Konferenz von OECD und BMFSFJ präsentiert. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey eröffnete die Fachtagung mit dem Titel „Investitionen in Erzieherberufe – Investitionen in die Zukunft“.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „In Erzieherinnen und Erzieher zu investieren wirkt gegen den Fachkräftemangel und zahlt sich für die gute Bildung und Chancengleichheit der Kinder aus. Die OECD-Studie bestätigt uns in Deutschland auf unserem Weg mit mehr praxisintegrierter, vergüteter Ausbildung, qualifizierter Praxisanleitung und Aufstiegsmöglichkeiten für Profis. All dies fördert unser Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher, das wir im Sommer starten werden und das entsprechende Maßnahmen in allen Bundesländern unterstützt. Nur mit guten Standards gelingt ein guter Status für die Fachkräfte. Dabei führen viele Wege in die pädagogischen Berufe der frühen Bildung.“

Dr. Monika Queisser, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik bei der OECD, machte deutlich: „Investitionen in pädagogische Fachkräfte zahlen sich mehrfach aus: für die Fachkraft selbst, für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“, und fügt hinzu: „Überall sind die Ressourcen begrenzt. Aber die Studie zeigt auch: Überall lassen sich differenzierte Lösungen finden.“

Auf der Konferenz stellten Expertinnen und Experten aus In- und Ausland ihre Erkenntnisse darüber vor, wie Fachkräfte für die frühe BiIdung gewonnen und gebunden werden können. Auch die neue OECD-Studie präsentiert in einem „Booklet“ acht Beispiele, die zeigen, welche Maßnahmen in anderen OECD-Ländern greifen:Den Status von Berufen in der frühen Bildung fördernVergütung der Fachkräfte in der frühen Bildung verbessernStrategien zur Stärkung der Qualifikationen frühpädagogischer Fachkräfte umsetzenPraxiserfahrung in der Erzieherausbildung stärkenAlternative Wege in die frühe Bildung eröffnenMänner verstärkt zur Aufnahme einer Tätigkeit in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ermutigenDie Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Berufsfeld engagierter vorantreibenBerufsbegleitende Aus- und Weiterbildung stärker fördern

Link zur Studie: http://www.oecd.org/publications/bewahrte-praxis-fur-gute-arbeitsplatze-in-der-fruhkindlichen-bildung-betreuung-und-erziehung-cb63ff14-de.htm

Link zur Konferenz: https://bmfsfj-veranstaltungen.bafza.de/oecd-bmfsfj-konferenz/start.html

Informationen zur Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher: www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Chancen-Hackathon entwickelt mit 100 Expertinnen und Experten an diesem Wochenende Ideen für digitale Familienleistungen

Mehr als 90 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen das Internet. Einige von ihnen profitieren schon heute von mobiler Arbeit und investieren die gewonnene Zeit für Erziehung und Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Andere nutzen digitale Tools, um sich auszutauschen oder effizienter zu organisieren – ob innerhalb der Familie, zur Ausübung eines Ehrenamtes oder in der Beantragung staatlicher Leistungen. Gleichzeitig profitieren nicht alle Menschen von der Digitalisierung. Viele sorgen sich um die Sicherheit von Daten, machen im Netz Erfahrungen mit Hass und Hetze oder fühlen sich abgehängt.

Wie können die Vorteile für alle nutzbar gemacht und die offensichtlichen Herausforderungen bewältigt werden? Diesen Fragen widmet sich das Innovationsbüro „Digitales Leben“. Das Innovationsbüro ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und ist eine bisher einmalige Einrichtung. Es ist als „Denkfabrik“ und praktische Unterstützungsstruktur konzipiert und soll Innovationen zur Digitalisierung innerhalb und außerhalb des Bundesfamilienministeriums entwickeln, aufgreifen und antreiben.

Ein aktueller Schwerpunkt ist, Familienleistungen und andere Unterstützungsangebote digital zugänglich zu machen und so auch dafür zu sorgen, dass die Berechtigten von ihrem Anspruch wissen und diesen tatsächlich auch wahrnehmen.

Mit einem Chancen-Hackathon startet das Innovationsbüro heute (14.6.) offiziell seine Arbeit. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedensten Fachgebieten, beispielsweise Designer, IT-Experten oder Verwaltungsfachleute, werden im Ikonic Studio in Berlin erwartet, um gemeinsam an verschiedenen Aufgaben zu arbeiten und Ideen zu entwickeln.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Das Familienministerium und all seine Leistungen und Unterstützungsangebote sollen digitaler werden. Wir haben durch digitale Technologien die Chance und die Pflicht, unseren Sozialstaat weiterzuentwickeln. Er soll anpacken, auf Bürgerinnen und Bürger zugehen und transparenter sein. Wir verstehen Digitalisierung zunächst einmal positiv und lebensnah und möchten Menschen mit modernen digitalen Möglichkeiten erreichen. Einen leichten Zugang zu Familienleistungen wie dem Kinderzuschlag zu entwickeln und damit die Inanspruchnahme zu erhöhen, ist da nur ein Projekt von vielen. Auch die zahlreichen Engagierten in Vereinen sollen für ihre Arbeit die Digitalisierung besser nutzen können. Dabei wollen wir sie unterstützen. Passgenaue Lösungen zu entwickeln, dafür haben wir das Innovationsbüro „Digitales Leben“ eingerichtet und externen Sachverstand dazu geholt. Fünf Expertinnen und Experten arbeiten ab Juni 2019 bis mindestens Ende 2020 mit unserer Arbeitsgruppe Digitale Gesellschaft daran, neue Ideen für eine lebenswerte digitale Zukunft zu entwickeln und auszuprobieren.“

Beim Hackathon geht es unter anderem um Fragen wie: Wie kommen Familienleistungen wie der Kinderzuschlag schneller und zielgenauer zu denen, die sie benötigen? Welche digitalen Tools müssen wir erfinden, damit Menschen die sich ehrenamtlich oder beruflich um andere Menschen kümmern, ihre Aufgabe noch besser als bisher erfüllen können? Wie können dabei die vielen vorhandenen offenen Daten des Bundesministeriums besser zugänglich und nutzbar gemacht werden?

Der Chancen-Hackathon findet statt am 14.-15. Juni im Ikonic Studio Berlin, Glasower Straße 44-47, 12051 Berlin.

Zu den zentralen Themen des Innovationsbüros zählen die Konzeption von Lösungen für die digitale Gesellschaft, digitale Kompetenzen, neue Wege der Beratung, digitale Ethik und Chancengerechtigkeit. www.innovationsbuero.net.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innovationsbüros bilden ein interdisziplinäres Team, das mit ganz unterschiedlichen Perspektiven auf die Herausforderungen und auf die positive Gestaltung der Digitalisierung blickt. Für den Betrieb des Innovationsbüros hat das Bundesfamilienministerium das iRights.Lab beauftragt. Das iRights.Lab ist ein unabhängiger Think Tank zur Entwicklung von Strategien und praktischen Lösungen, um die Veränderungen in der digitalen Welt vorteilhaft zu gestalten. Er unterstützt öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Unternehmen, Wissenschaft und Politik dabei, die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern und die vielschichtigen Potenziale effektiv und positiv zu nutzen. Dazu verknüpft es rechtliche, technische, ökonomische und gesellschaftspolitische Expertise

(www.irights-lab.de)

Kontakt:

Bundesministerium der Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Ulla Fiebig

Telefonnummer: 0171-8662239

Email: ulla.fiebig@bmfsfj.bund.de

Innovationsbüro:

Ludwig Reicherstorfer

Telefonnummer: 0171-1995742

Email: presse@innovationsbuero.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Noch immer müssen rund 152 Millionen Kinder arbeiten, um zum Überleben ihrer Familien beizutragen. Fast die Hälfte von ihnen arbeitet unter Bedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind.

„Kinderarbeit zu verbieten, reicht nicht aus. Vielmehr müssen sich die Lebensbedingungen der betroffenen Kinder ändern, um sie wirksam vor Ausbeutung zu schützen. UNICEF fordert daher zum diesjährigen Tag gegen Kinderarbeit mehr Investitionen in Bildung, faire Arbeitsmöglichkeiten für Eltern sowie den Aufbau von Gesundheits- und sozialen Sicherungssystemen. Unternehmen in Industrienationen tragen Verantwortung für ihre globalen Lieferketten. Sie müssen sich viel stärker als bisher in ihren Verantwortungsbereichen für den Schutz der Menschenrechte engagieren.

Die Bundesregierung hat sich bereits mit dem Koalitionsvertrag von 2013 zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien in Deutschland bekannt. Mit dem Nationalen Aktionsplan ‚Wirtschaft und Menschenrechte‘ (NAP) wurde ein Prozess für die praktische Umsetzung der Leitprinzipien angestoßen. Die deutsche Wirtschaft hat in den vergangenen Monaten jedoch deutlich gemacht, dass für sie die Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen ihrer Lieferketten keine Priorität genießt. Deshalb sind jetzt eindeutige gesetzliche Regelungen notwendig, die Unternehmen zur Kontrolle ihrer Lieferketten verpflichten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.06.2019

Im Rahmen der Kultusministerkonferenz haben die Länder heute aktuelle Kostenberechnungen über den geplanten Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf einen Ganztagsplatz vorgestellt. Demnach reichen die vom Bund zugesagten zwei Milliarden Euro nicht aus. Die SPD-Bundestagsfraktion hält am Ausbau des Ganztags fest, um die Länder bei der Realisierung des geplanten gesetzlichen Anspruchs in der Grundschule bis zum Jahr 2025 zu unterstützen.

„Es bleibt dabei: Unser Ziel ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bis zum Jahr 2025. Der Bedarf der Eltern zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Natürlich können wir nicht so tun, als würde es diese prognostizierten finanziellen Engpässe nicht geben. Aber das darf kein Grund dafür sein, unser gemeinsames Ziel in Frage zu stellen. Im Gegenteil. Es gilt jetzt mit voller Kraft einen guten Weg zu finden, um den Rechtsanspruch bis 2025 auch unter diesen Umständen umsetzen zu können.

Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder weiterhin höchste Priorität. In dieser Legislatur stellt der Bund dafür zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit schaffen wir den dringend notwendigen Einstieg in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Danach wird eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen nötig sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.06.2019

Zur Veröffentlichung der Nationalen Weiterbildungsstrategie erklären BeateWalter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung, und Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung ist keine ausreichende Antwort auf die kommenden Veränderungen. Neben der Digitalisierung müssen auch der notwendige ökologische Umbau sowie die demographische Entwicklung in den Blick genommen werden. All diese Entwicklungen bergen große Chancen, allerdings nur wenn die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Viele neue Arbeitsplätze werden entstehen, auf der anderen Seite zahlreiche alte Arbeitsplätze verschwinden.

Zur Gestaltung des sozialen und ökologischen Wandels ist eine Weiterbildungsstrategie nötig, die weiter geht als die der Bundesregierung. Wir brauchen ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer verbesserten sozialen Absicherung von Weiterbildungsphasen verbunden werden muss, um selbstbestimmte Weiterbildung für Alle zu ermöglichen.

In Bildungsagenturen vor Ort müssen sich die lokalen Akteure vernetzen und Qualifikationsangebote anschaulich anbieten können. Dazu muss Weiterbildung Teil des öffentlichen Bildungsauftrags werden. Zur Gleichwertigkeit der Bildungswege gehört, dass Aufstiegsfortbildungen genau wie das Studium kostenfrei werden. Weiterbildung kostet aber nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Jeder Bildungsinteressierte muss deshalb die Möglichkeit zur Freistellung oder Teilzeitarbeit erhalten, um sich beruflich weiterzuentwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.06.2019

Zum Ergebnis von zwei wissenschaftlichen Gutachten bezüglich eines Verbots sogenannter „Konversionstherapien“ erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Es ist ein Skandal, dass im Jahr 2019 Pseudotherapien, die darauf abzielen, die homosexuelle Orientierung zu ändern, nach wie vor in Deutschland stattfinden. Wir begrüßen die Ergebnisse der Kommission, wonach ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien verfassungsrechtlich möglich sei. Nun muss die Koalition schnell einen Gesetzentwurf vorlegen oder den grünen Entwurf, der bereits im parlamentarischen Verfahren ist, unterstützen. Der Bundesgesundheitsminister hat dazu eine Initiative bis zum Sommer versprochen. Wir hoffen, dass er sein Wort diesbezüglich hält.

Darüber hinaus müssen auch trans- und intergeschlechtliche Menschen davor geschützt werden, dass sie Objekt ähnlicher Pseudotherapien werden. Solche Versuche sind mit dem geschlechtlichen Selbstbestimmungsrecht ebenfalls nicht vereinbar. Hier sollen Maßnahmen gemeinsam mit den Verbänden entwickelt werden.

Allerdings brauchen wir mehr als ein Verbot. Zu den uns vorgeschlagenen Maßnahmen gehören außerdem Kampagnen, die die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten ausbauen und über die Gefahr von Behandlungen aufklären. Hiermit sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Bundeszentrale für politische Bildung sowie Jugendhilfeeinrichtungen beauftragt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Aufklärungsarbeit leisten, sollen finanziell unterstützt werden. Zudem sollen die Richtlinien des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung überprüft werden, damit die sogenannten „Konversions“- oder „Reparations“-Therapien nicht unter anderen Leistungen abgerechnet werden können. Und schließlich muss klar sein, dass das Anbieten solcher Pseudotherapien, die die grundrechtlich geschützte Menschenwürde der Betroffenen verletzt, der Gemeinnützigkeit entgegensteht.

Der grüne Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907932.pdf

Der grüne Antrag: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/079/1907931.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.06.2019

„Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat keine Idee, wie sie dem Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen begegnen soll“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zur Vorstellung der OECD-Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Müller weiter:

„Die groß angekündigte Fachkräfteoffensive ist nur Flickschusterei – wie so vieles, was aus Giffeys Ministerium kommt. Der Nationale Bildungsbericht kommt zu dem Schluss, dass bis 2025 rund 300.000 Fachkräfte in den Kitas fehlen werden. Die 300 Millionen Euro, die das Bundesfamilienministerium bis 2022 verspricht, reichen angesichts dieses Bedarfs hinten und vorne nicht. Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz hat die Bundesregierung bereits zu Beginn ihrer Amtszeit die Möglichkeit verspielt, die drei großen Probleme der Kindertagesbetreuung anzupacken, nämlich Fachkräftemangel, Platzmangel und Qualitätsmangel.

Um die Versäumnisse der letzten Jahre auszubügeln, braucht es jetzt eine Offensive, die diesen Namen auch verdient. Statt Eltern, Kinder und Erzieher mit Brosamen abzuspeisen, sind jährliche Investitionen von mindestens fünf Milliarden Euro in den Kita-Bereich notwendig. Ansonsten wird das Geld aus Kita-Gesetz und Fachkräfteoffensive wirkungslos verpuffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

„Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung allein reicht nicht aus – da sind vor allem mehr dauerhafte Investitionen in Personal und Schulinfrastruktur vom Bund nötig. Das Personal können sich die Länder ja nicht einfach backen“, erklärt Birke Bull-Bischoff mit Blick auf die Debatte in der Kultusministerkonferenz (KMK) zu dem Vorhaben der Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu schaffen. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die vom Bund veranschlagten zwei Milliarden Euro reichen bei weitem nicht aus. Diese in Aussicht gestellten Gelder dürfen darüber hinaus nur für materielle Investitionen genutzt werden. Doch ohne Personal keine Umsetzung des Rechtsanspruchs. Die Betreuungslücke in Kita und Schule wird immer größer. Nach einer Berechnung des Deutschen Jugendinstituts fehlen zwischen 322.000 und 665.000 Ganztagsplätze in Deutschland. Vor allem muss über die Qualität des Ganztags als Bildungsangebot gesprochen worden. Das geht nicht ohne Geld und Personal.

Wir steuern auf das gleiche Dilemma zu wie bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr. Den schwarzen Peter schiebt der Bund wieder den Ländern zu.

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist bisher nur heiße Luft. Wir appellieren an die Bundesregierung, jetzt endlich ihr Versprechen einzulösen. Das geht nur gemeinsam mit den Ländern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.06.2019

Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (19/10816) eingebracht. Darin heißt es, zuletzt sei das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst worden. Seitdem seien die Wohnkosten und die Verbraucherpreise deutlich gestiegen und würden voraussichtlich weiter steigen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes nehme dadurch mit der Zeit ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen. Dies habe zur Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke.

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel vor, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger zu erhöhen und die Reichweite des Wohngelds zu vergrößern. Eine Anpassung an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation sei dabei berücksichtigt. Vorgesehen ist die Einführung einer Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohen Mietniveaus gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Außerdem werden die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird, regional gestaffelt angehoben. Zudem soll das Wohngeld künftig dynamisiert werden, das heißt, alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. „Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngelds stellt sicher, dass seine Leistungsfähigkeit als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt“, begründet die Regierung die Dynamisierung.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, ohne eine Reform würde die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte von rund 630.000 Ende 2016 auf voraussichtlich 480.000 Ende 2020 absinken. Im Hinblick auf den Anstieg der Erst- und Wiedervermietungsmieten sei eine Stärkung des Leistungsniveaus und der Reichweite des Wohngelds über eine reine Realwertsicherung hinaus erforderlich, denn zwischen 2015 und 2017 seien die Erst- und Wiedervermietungsmieten um durchschnittlich zehn Prozent auch stärker gestiegen als die Nominallöhne mit fünf Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 698 vom 20.06.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine umfangreiche Kleine Anfrage (19/10848) zum studentischen Wohnen in Deutschland gestellt. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung Auskunft über die Situation in Wohnheimen erhalten, fragen nach Wohngeld und weiteren Finanzhilfen und Eigentümer- und Betreiberstrukturen von Wohnheimen. Zudem geht es um Miethöhen in typischen Studentenstädten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 694 vom 19.06.2019

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/10574) zu den Themen Zeitsouveränität, Flexibilisierung und Entgrenzung in der Arbeitswelt gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Betrieben sogenannte Vertrauensarbeitszeitregelungen existieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 674 vom 13.06.2019

Die Städtebauförderung soll sich künftig vermutlich auf den Erhalt von Stadt- und Ortskernen als identitätsstiftende Bereiche, die soziale Stadtentwicklung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die nachhaltige Modernisierung von Städten und Gemeinden konzentrieren. Das geht aus der Antwort (19/10365) auf eine Kleine Anfrage (19/9823) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Themen hätten sich in der bisherigen Diskussion mit Ländern und Verbänden herauskristallisiert. Verbindlich würden sie allerdings erst nach der bisher andauernden Abstimmung zwischen Bund und Ländern, und zwar in einer im vierten Quartal dieses Jahres abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020.

In einer Vorbemerkung erklärt die Bundesregierung, das Instrument solle gemäß Koalitionsvertrag mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen und einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickelt werden. Die Städtebauförderung solle als eigenständige Maßnahme neben den Gemeinschaftsaufgaben beibehalten und die finanzielle Ausstattung in der laufenden Legislaturperiode mindestens auf dem bestehenden Niveau fortgeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Eine Ausweitung des Wohngelds fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/10752). Die seit Jahren vielerorts stark ansteigenden Mietpreise hätten sich von den Einkommen entkoppelt, erklären die Abgeordneten. Zugleich fehlten Millionen Sozialwohnungen. Die von der Bundesregierung geplante Wohngelderhöhung sei nicht ausreichend.

Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen Anspruchsberechtigte künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete oder für die Belastung durch Wohneigentum in einer angemessen großen und ausgestatteten Wohnung ausgeben müssen. Der Anspruch aus Wohngeld solle ausgeweitet werden mit Einkommensgrenzen, die sich an den Bemessungsgrenzen für Wohnberechtigungsscheine orientieren. Die Abgeordneten plädieren zudem für eine Klimakomponente, die den Anspruch in energetisch sanierten Wohnungen anpasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Nach Ansicht der Bundesregierung kann der Ausbau alternativer Wohnformen zusätzliche Kapazitäten auf dem Wohnungsmarkt schaffen und kann somit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungssituation in Ballungsgebieten und in den Universitätsstädten leisten. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10486) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10032), die sich nach sogenannten „Wohnpaaren auf Zeit“ erkundigt hatte. In der Antwort erläutert die Regierung auch, wie Wohnraumüberlassungen und im Gegenzug erbrachte Dienstleistungen steuerlich behandelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 646 vom 05.06.2019

26 Prozent aller Betriebe bieten zumindest einem Teil ihrer Beschäftigten die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, also von zu Hause aus oder von unterwegs. Zwölf Prozent der Beschäftigten nutzen dies. Detaillierte Aussagen können auf Grundlage der Betriebs- und Beschäftigtenbefragung „Linked Personnel Panel (LPP)“ für privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern getroffen werden. Hier beträgt der Anteil der Betriebe, die Arbeiten von zu Hause aus möglich machen, 37 Prozent. Ein regelmäßiges Homeoffice von mindestens einem Tag in der Woche ermöglichen 16 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung hervor.

Im Jahr 2017 arbeiteten 22 Prozent der Beschäftigten in Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten wenigstens gelegentlich mobil. Das bedeutet einen Anstieg von drei Prozentpunkten innerhalb von vier Jahren.

Die erhöhte Flexibilität zeigt sich als zweischneidiges Schwert: Während die Hälfte der Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als Vorteil sieht, berichten beinahe ebenso viele von Problemen bei der Trennung von Beruf und Privatleben.

Beschäftigte nutzen das Angebot eher stunden- als tageweise: 63 Prozent der Beschäftigten, die Homeoffice nutzen, sind nur stundenweise von zu Hause aus tätig. 22 Prozent gaben an, ausschließlich ganztägig von zu Hause aus zu arbeiten, während 16 Prozent eine Mischung aus beidem ausüben.

Nach eigenen Angaben hat jeder neunte Beschäftigte aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten trotz geeigneter Tätigkeit einen unerfüllten Homeoffice-Wunsch. „In der öffentlichen Diskussion wird häufig unterstellt, dass ein Großteil der Beschäftigten zumindest ab und an gerne von zu Hause arbeiten würde. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass dies gar nicht zutrifft“, erklären die Autoren der Studie.

Etwa zwei Drittel der Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten, lehnen diese Möglichkeit grundsätzlich ab. Die wichtigsten Gründe hierfür sind die fehlende Eignung der Tätigkeit, der Wunsch des Vorgesetzten nach Anwesenheit des Beschäftigten und der Wunsch des Beschäftigten nach einer Trennung von Beruf und Privatem.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1119.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.06.2019

Von den 2 798 in den obersten Bundesbehörden mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben betrauten Beschäftigten haben 2018 nur 271 oder 10 % in Teilzeit gearbeitet (ohne Bundesbank). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni weiter mitteilt, waren es mit einem Anteil von 75 % mehrheitlich Frauen, die eine Leitungsfunktion in Teilzeit ausübten. Von allen Frauen in Leitungspositionen in obersten Bundesbehörden arbeiteten 21 % in Teilzeit, während der entsprechende Männeranteil bei nur 4 % lag.

Nur rund ein Drittel der Führungskräfte in den 14 Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden (zum Beispiel Bundeskanzleramt, Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof) waren Frauen. Insgesamt konnte hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in diesen Behörden 2018 kein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr erzielt werden.

Dies geht aus dem Gleichstellungsindex 2018 hervor, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 5. Juni 2019 veröffentlicht hat.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.06.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Laut den aktuellen Zahlen des UNHCR ist die Zahl der Geflüchteten weiter auf 70,8 Millionen Menschen weltweit gestiegen. Nach wie vor bleibt Syrien das größte Herkunftsland von Geflüchteten; gefolgt von Afghanistan und Südsudan.

Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten sucht Zuflucht in Europa; sieben von acht Flüchtlingen finden Schutz in Entwicklungsländern wie Bangladesch, Uganda oder Pakistan; die überwiegende Mehrheit überquert keine internationalen Grenzen, sondern verbleibt in sicheren Landesteilen, in der Hoffnung bald wieder zurückkehren zu können. Die Zugangswege zu sicheren und wohlhabenden Staaten sind den Schutzsuchenden zunehmend versperrt und es wird immer schwieriger, überhaupt einen Asylantrag stellen zu können.

Flucht vor Krieg, Konflikten und politischer Verfolgung ist für jeden einzelnen Menschen eine Katastrophe. Vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte tritt die AWO seit jeher für das individuelle Recht auf Asyl ein und fordert im Umgang mit Geflüchteten die Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention. Dies betrifft insbesondere den Grundsatz der Nichtzurückweisung. Die AWO lehnt Zurückweisungen nach Libyen und die unterlassene Hilfeleistung von in Seenot geratenen Schutzsuchenden entschieden ab. „Während sich die europäischen Staaten aus ihrer Verantwortung stehlen, wird die zivile Seenotrettung gehindert und kriminalisiert. Die Menschen benötigen Solidarität und aktive Unterstützung. Deswegen stehen die ehrenamtlich Engagierten und die Hauptamtlichen der AWO Tag für Tag an der Seite der Schutzsuchenden beim Ankommen in der Gesellschaft“, so Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das am 4. Juni verabschiedete Migrationspaket der Bundesregierung ist nicht geeignet, Geflüchteten in Deutschland echte Teilhabe zu ermöglichen. Es zielt vielmehr auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte. Insbesondere die Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber*innen unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus‘ sind für die AWO nicht akzeptabel. „Anstatt sich von Rechtspopulisten treiben zu lassen und vorwiegend über Abschottung und Abschiebung zu diskutieren, muss die Bundesregierung den Schutzanforderungen gerecht werden und die Bedingungen für eine gelingende soziale Teilhabe in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen“, betont Brigitte Döcker.

Hintergrund: Von den 70,8 Millionen Geflüchteten weltweit befinden sich 25,4 Millionen Personen außerhalb des Herkunftslandes. Die Mehrzahl verbleibt in den Landesgrenzen als sogenannte Binnenvertriebene. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung verbietet die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Mit Geflüchteten sind hier alle Schutzsuchenden gemeint, mit dem Begriff Flüchtlinge hingegen Geflüchtete, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden sowie einen Schutzstatus entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention innehaben. Die Zahl der Flüchtlinge ist mit 25,4 Millionen höher als jemals zuvor.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Am 20.6.2019 legte der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seinen ersten Bericht vor und übergab diesen Bundesministerin Dr. Franziska Giffey. Dazu Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes: „Wir begrüßen sehr, dass das Bundesfamilienministerium diesen Beirat einberufen und mit 21 Expert*innen das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seit 2015 intensiv bearbeitet hat. Wir brauchen mit Blick auf die demografische Entwicklung dringend Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige, die ihnen die Pflege ermöglicht ohne sie zu überfordern, gar krank macht oder in die Altersarmut führt. Die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen haben es nicht vermocht, diese drängenden Fragen zu klären. Sie bieten keine wirklich hilfreichen Lösungen. Das zeigen insbesondere die Zahlen der geringen Inanspruchnahme von Maßnahmen aus dem Pflegezeitgesetz sowie Familienpflegezeitgesetz.“

In Deutschland ist eine kontinuierlich steigende Zahl Pflegebedürftiger zu verzeichnen. Die Zahl derer, die Pflege leisten könnten, sinkt aber gleichzeitig. Schon 2017 waren laut Statistischem Bundesamt ca. 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Ungefähr drei Viertel aller Pflegebedürftigen (2,59 Millionen) wurden zu Hause versorgt – davon 1,76 Millionen allein durch Angehörige. Häufig müssen Angehörige ihre Berufstätigkeit ganz aufgeben, weil sie beide Aufgaben – Beruf und Pflegetätigkeit – nicht miteinander vereinbaren können. Daher konstatiert Brigitte Döcker: „Das muss sich ändern. Wir brauchen gesetzliche Grundlagen, damit sich Sorgearbeit für Pflegebedürftige und Berufstätigkeit in Einklang bringen lassen und eine gerechtere Aufteilung der Pflegetätigkeiten zwischen den Geschlechtern erreicht wird. Insoweit sollte der Bericht des unabhängigen Beirates nun rasch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, damit die Entwicklung von konkreten Lösungen für die Situation der pflegenden Angehörigen beginnen und bald in guten Gesetzen münden kann.“

Mit seiner Arbeit begleitet der Beirat die Umsetzung der einschlägigen Gesetze zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und berät über deren Auswirkungen. Mit dem ersten Bericht des Beirates werden unter anderem eine Bestandsaufnahme bezüglich des Pflegezeitgesetzes und Familienpflegezeitgesetzes sowie Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung gesetzlicher Grundlagen erwartet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 im Bundesrat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die Erhöhung der Renten zum 01. Juli 2019 um über 3 Prozent bringt fürdie rund 20 Mio. Rentner*innen in Deutschland einen Kaufkraftzuwachs. Allerdings dürfen uns die erfreulichen Entwicklungen in diesem und in den vergangenen Jahren nicht darüber hinweg täuschen, dass die Rentenentwicklung mittel- bis langfristig hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben wird und das Rentenniveau vor Steuern bald schon durch die Haltelinie aufgefangen werden muss. Dies zeigt aus unserer Sicht einmal mehr, dassdie Haltelinie beim Rentenniveau richtig war und über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden muss.“

Besorgniserregend ist zudem, dass die Zahl der Grundsicherungsbezieher*innen trotz der guten Rentenentwicklung in diesem und in den vergangenenJahren kontinuierlich steigt. Wie das Statistische Bundesamt am 03. April 2019 mitteilte, lag die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Dezember 2018 um 1,9 Prozent über dem Vorjahrsmonat. Dabei ist die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden nur die Spitze des Eisbergs, denn regelmäßig unberücksichtigt bleiben diejenigen älteren und dauerhaft erwerbsgeminderten Rentner*innen, die berechtigte Grundsicherungsansprüche gar nicht geltend machen.

Vor diesem Hintergrund darf die erfreuliche Rentenanpassung 2019 nicht den Blick dafür verstellen, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmutund zurbesseren Anerkennung von Lebensleistungen dringend erforderlich bleiben. Wolfgang Stadler erklärt hierzu: „Wer über viele Jahre zu niedrigen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Wir unterstützen daher den Vorschlag einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung der oder des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens.“

Die Stellungnahme der AWO zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 finden Sie hier.

Zum Hintergrund: Zum 1.Juli 2019 steigen die Renten um 3,18 Prozent in den alten und 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert, also der monatliche Rentenanspruch für ein Jahr Rentenbeiträge auf Grundlage des Durchschnittsverdienstes, auf 33,05Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird dann 31,89 Euro betragen und holt damit auf rund 96,5Prozent des Westwertes auf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.06.2019

Am 15. Juni findet zum dritten Mal der „Tag der Offenen Gesellschaft“ statt. Die Diakonie Deutschland ruft als Veranstaltungspartner ihre Einrichtungen und Träger zum Mitmachen auf, um damit ein Zeichen zu setzen für Freiheit, Vielfalt und Toleranz. „Die einladenden Tafeln der Offenen Gesellschaft stehen für mich für die freiheitliche und offene Haltung des Landes, in dem ich streiten und leben möchte“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

„Ich verstehe Offenheit als eine Haltung, die akzeptiert, dass Vielfalt unser gesellschaftlicher Normalzustand ist. Eine offene Gesellschaft ist offen für Kreuz, Kippa und Kopftuch, für Kleingarten, Sauerbraten und Veganismus, für Paare, Rollifahrer, Singles und Familien, Menschen mit Down-Syndrom und Menschen ohne Humor. Diese Vielfalt bringt selbstverständlich Konflikte mit sich, sie ist – wie jede Partnerschaft – immer wieder auch eine Herausforderung, die anstrengt und nach Diskussion und Haltung verlangt“, betont Lilie.

Erstmals wird die Diakonie Deutschland in Berlin auf dem Platz am Nordbahnhof Tische aufstellen. Diakonie-Präsident Lilie wird dort sowie auf dem Tempelhofer Feld an der zentralen Tafel anzutreffen sein. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht einen Tisch im Soldiner Kiez im Wedding.

Tische und Stühle stellen unter anderem auch die Diakonie Mitteldeutschland gemeinsam mit dem Bündnis Demokratie gewinnt in Halle auf. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern feiert mit vielen Kooperationspartnern in Schwerin. Die Diakonie Düsseldorf lädt an einen langen Tisch am Rheinufer ein. Das Diakonische Werk Halberstadt feiert im Altenpflegeheim St. Stephanus in Osterwieck, das Diakoniewerk Essen im Internat für hörgeschädigte Kinder.

Weitere Tafeln der Diakonie und evangelischen Landeskirche sowie alle Tafeln, die bundesweit angemeldet wurden, finden Sie mit weiteren Informationen auf www.tdog19.de .

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.06.2019

Am 13. Juni 2019 hat nun auch der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige gebilligt. Die Richtlinie ist ein weiterer europäischer Schritt in die richtige Richtung: eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch zeitliche und finanzielle Entlastungen und eine stärker am Grundsatz der Gleichberechtigung orientierte Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern. Für Deutschland ist vor allem das Recht auf bezahlte Arbeitsfreistellung für den zweiten Elternteil anlässlich der Geburt eines Kindes hervorzuheben. Weitere Regelungen betreffen den Anspruch auf bezahlte Elternzeit und das Recht auf pflegebedingte Arbeitsfreistellung.

Dennoch ist der Schritt in Richtung Vereinbarkeit sehr viel zaghafter, als zu hoffen war. „Es ist vor allem enttäuschend, dass die im ersten Entwurf der Richtlinie geplante Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldzeit auf vier Monate nicht verabschiedet wurde. Gerade in Deutschland hätte die Ausweitung der Partner*innenmonate die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter und damit die Vereinbarkeit deutlich gefördert.“, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Die in der Richtlinie vereinbarten Mindestanforderungen sind innerhalb von drei Jahren im deutschen Recht zu implementieren. Der djb ruft die Bundesregierung in seiner aktuellen Stellungnahme dazu auf, nicht nur die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen, sondern die Chance zu nutzen, über diese Mindestanforderungen hinauszugehen. „Deutschland sollte innerhalb der EU gleichstellungspolitisch zum Vorbild werden!“, fordert die Präsidentin des djb.

djb-Stellungnahme vom 13. Juni 2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-15/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstages die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder in Deutschland. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlen in der derzeitigen Flüchtlingspolitik insbesondere die Berücksichtigung des Kindeswohls und der gleichberechtigte Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit. Probleme gibt es auch in der Frage kindgerechter Gerichts- und Asylverfahren, beim Familiennachzug sowie bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften.

„Die zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen benötigen umfassende Maßnahmen zur Integration. Grundlage dafür müssen die in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte sein. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, unabhängig von der Bleibeperspektive, sowie eine möglichst kurze Verweildauer von Kindern und ihren Familien in Aufnahmeeinrichtungen sind dabei Schlüsselfaktoren. Eine gute Bildung schon für Kita-Kinder kann die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für die Kinder ungehindert zugänglich sein. All das kann am besten durch ein Integrationsgesetz sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft befördert“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Da geflüchtete Kinder besonderen Schutz benötigen, sind kindgerechte Asyl- und Verwaltungsverfahren für sie besonders wichtig, um ihre Rechte zu garantieren. Sie brauchen einen effektiven, fairen und unmittelbaren Zugang zum Recht, sobald sie einreisen. Auch im Asylverfahren müssen grundlegende Prinzipien wie die vorrangige Beachtung der kindlichen Interessen, das Beteiligungs- und Informationsrecht und der Nichtdiskriminierungsgrundsatz eingehalten werden. Es braucht kindgerechte Informationen über das sie betreffende Verfahren und Flüchtlingskinder müssen vor, während und im Anschluss des Verfahrens kindgerecht begleitet werden. Es ist enorm wichtig, dass unbegleitete Minderjährige sobald wie möglich eine unabhängige Vertretung an ihrer Seite haben, die ihre Interessen in allen sie betreffenden Verwaltungsverfahren fachkundig vertritt. Auch gibt es für die Vormünder keine Vorgaben oder Standards zur Begleitung und Vorbereitung der Mündel auf Verfahren und daneben keinen Anspruch auf eine im Asyl- und Aufenthaltsrecht geschulte Rechtsvertretung. Kinder brauchen auch qualifizierte Sprachmittler, die ihnen im Verfahren zur Seite stehen. Hier muss es schleunigst Veränderungen geben, ebenso wie bei der Qualifizierung der Vormünder, die meist mangelhaft ist“, so Lütkes weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung zudem beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich des heutigen Tages der Verkehrssicherheit an Politik, Autofahrer und Eltern, für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Dazu müssen aus Sicht des Verbandes die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vermehrt das selbstständige Zufußgehen üben, damit die Kinder mehr Selbstständigkeit und damit Sicherheit im Straßenverkehr erlangen. Autofahrerinnen und Autofahrer sind aufgerufen, von sich aus rücksichtsvoller gerade gegenüber Kindern zu sein. Zudem tritt die Kinderrechtsorganisation für eine Reform der Straßenverkehrsordnung ein, damit Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können.

„Auch mit Blick auf die Verkehrsunfallstatistik sollte Schluss sein mit dem zunehmenden Trend zum Elterntaxi: Als Mitfahrer im Auto verunglücken Kinder wesentlich häufiger, als wenn sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren. Zugleich sollten die Ordnungsbehörden aber auch härter gegen Raserinnen und Raser sowie Falschparker vor Kitas und Schulen vorgehen. Wohlmeinende Appelle sind dabei ein nachvollziehbarer Weg, aber auch Strafen sind notwendig, um ein Umdenken bei uneinsichtigen Autofahrerinnen und Autofahrern zu erreichen. Und wir brauchen endlich Tempo 30 überall dort, wo Kinder unterwegs sind“, betont Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gerade die Verkehrssicherheit vor Schulen muss durch sogenannte Schulstraßen erhöht werden. In Südtirol und Ballungsgebieten wie Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Anlässlich des Verkehrssicherheitstages ruft das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem Kinder und ihre Eltern zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf. Zu den Aktionstagen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“, die das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD koordinieren, sollen Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland Laufaktionen erarbeiten, die zu Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden. Anmelden können und sollten sich Schulklassen sowie Kindertageseinrichtungen bereits jetzt – auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.06.2019

Für viele junge Paare ist eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienverantwortung selbstverständlich, zumindest bevor das erste Kind kommt. Danach rutschen viele in eine eher klassische Rollenaufteilung: Die Väter gehen weiter arbeiten und die Mütter übernehmen Erziehung und Haushalt. Es sind zumeist die Frauen, die beruflich zurückstecken, sei es durch Elternzeit oder als Teilzeitkraft. „Wenn darüber die Unzufriedenheit wächst, man sich aber ohnmächtig fühlt, steigert das die sogenannte mütterliche Erschöpfung“, weiß Andrea Twardella von der Mutter-Kind-Klinik Talitha in Bad Wildungen. In den Vorsorge- und Rehamaßnahmen, wie sie von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung angeboten werden, erarbeiten sich Mütter Wege aus diesen Rollenfallen. Im Rahmen der gesundheitlichen Therapie lernen sie, ihren Familienalltag wieder aktiv zu gestalten und zu steuern.

Eigentlich hat sich die Rolle der Frau in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Auch wenn die Entwicklung noch nicht am Ziel ist, können junge Frauen gleichberechtigter und selbstbestimmter leben. Doch ausgerechnet im Familienleben finden sich viele Frauen in den Rollenklischees der 50er Jahre wieder. „Frauen tragen zu allererst die Familienverantwortung“, fasst Andrea Twardella die Lebenswirklichkeit vieler Müttern zusammen. Tatsächlich sind es Frauen, die zu 76 Prozent Elternzeit nehmen. Ein Blick auf die Dauer der Elternzeit macht es noch deutlicher: Vergleicht man die Elternzeit mit einem Jahresverlauf, ist der Vater bereits Ende Januar wieder im Job; den Rest des Jahres stemmen Mütter mehr oder weniger allein.

Selbst bei berufstätigen Müttern sieht es nicht anders aus. Wer trotz Kinder weiter im Beruf stehen möchte, muss meist die Karrierebremse Teilzeit in Kauf nehmen: Zwei von drei berufstätigen Müttern arbeiten mit reduzierter Stundenzahl. Bei berufstätigen Vätern ist es dagegen nur einer von 16, der weniger Zeit im Unternehmen verbringt, damit er sich zu Hause um die Familie kümmern kann.

Für die Frauen ist es oft ein schleichender Prozess aus vielen kleinen Entscheidungen, zu denen man keine pragmatische Alternative sieht. Er endet häufig in einem Gefühl der Ohnmacht. Ein Ausbruch aus dieser Situation ist nur mit einem beherzten Schritt nach vorn möglich. Eine Mutter-Kind-Kur bietet Frauen eine Auszeit und gibt ihnen die Chance, neben der Arbeit an gesundheitlichen Störungen auch die eigene Rollensituation mit professioneller Hilfe zu reflektieren. „Wir schauen gemeinsam mit den Frauen wertfrei darauf, was war und was möglich ist. Bei uns finden sie Zeit, abzuwägen und zu entscheiden“, beschreibt Familientherapeutin Andrea Twardella die Arbeit der Therapeuten und Berater in den Fachkliniken. Ziel ist es, dass die Frauen sich wieder als Akteurin begreifen, die ihr Leben verantwortlich gestaltet. Eine für alle richtige Richtung gibt es dabei nicht. „Manchmal ist es eine Veränderung, manchmal ist es ein Frieden auf Zeit. Wichtig ist, dass die Frauen bewusst eine Entscheidung treffen und sich damit gut fühlen.“ Andrea Twardella weiß, dass diese Entscheidung positiv ausstrahlt: Auf die anderen Therapien während der dreiwöchigen Vorsorge- und Rehamaßnahme sowie zuhause auf das Gleichgewicht im Familienalltag.

Mütterliche Erschöpfung ist eine Diagnose, die eine Mutter-Kind-Kur ermöglicht. Die Erfahrung der 21 Fachkliniken in der KAG zeigt, dass es oft nicht die einzige ist. Mütter kommen oft mit einer mehrfachen Gesundheitsbelastung. Über die verschiedenen Angebote und Spezialisierungen informiert die bundesweite Hotline der KAG (0180/140 0 140 – 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz).

Quelle: Pressemitteilung Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 18.06.2019

„Der Gesetzgeber ist gefragt, faire Lösungen beim Kindesunterhalt im Wechselmodell festzuschreiben. Die derzeitige Rechtslage geht zu Lasten des Elternteils, der vor einer Trennung beruflich zugunsten der Kinder zurückgesteckt hat“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Im Rahmen der Fachtagung „Wechselmodell und erweiterter Umgang als Betreuungsoptionen – kindgerecht auswählen und Unterhalt fair ausgestalten“ machte Dr. Gudrun Lies-Benachib aus ihrer Erfahrung als OLG-Richterin deutlich, dass es bei einem Streit ums Wechselmodell auch ums Geld geht. Ihre exemplarischen Rechnungen zeigten, dass die finanziellen Folgen erheblich sind und deshalb für beide Eltern eine Rolle spielen. Deutliche Kritik übte Lies-Benachib an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine unterhaltsrechtliche Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten, auch auf Elternteile in der Teilzeitfalle anwende und fiktiv beim Kindesunterhalt von einem Vollzeitgehalt ausgehe. Dies führe in der Praxis dazu, dass eine Mutter ihr Kind aus dem Selbstbehalt ernähren müsse.

„Wir fordern, einen Grundsatz familiärer Solidarität nach Trennung im Kindesunterhaltsrecht zu verankern. Väter sind meist beruflich gut aufgestellt, weil Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb braucht es angemessene Übergangsfristen für Elternteile, die am Arbeitsmarkt erst wieder Fuß zu fassen müssen“, unterstreicht Jaspers. „Ziel muss sein, die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gut abzusichern und Interessenskonflikte zwischen Umgang und Unterhalt zu vermeiden.“

Der Psychologe Dr. Stefan Rücker kam zu dem Schluss, was „das Beste“ für jedes Kind ist, sei so individuell wie sein Fingerabdruck. Die internationale Forschung sei mit Vorsicht zu genießen – nur ein minimaler Teil der vielen Studien genüge wissenschaftlichen Gütekriterien. Werden Drittvariablen wie das Konfliktniveau der Eltern oder ihr sozioökonomischer Status berücksichtigt, lassen sich zwischen Residenzmodell und Wechselmodell kaum Unterschiede im Wohlbefinden von Kindern finden. Rücker plädierte eindringlich für die Entwicklung guter Beratungsangebote, um Eltern zu befähigen, die mit der Trennung einhergehenden Emotionen besser zu steuern. Gehe es den Eltern gut, sei die Wahl des Betreuungsmodells zweitrangig.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20.06.2019

Alleinerziehende werden überdurchschnittlich häufig am Ende eines arbeitsreichen Lebens mit Altersarmut kon­frontiert sein. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir setzen uns für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, für Verbesserungen bei den Kinderbe­rücksichtigungszeiten und langfristig für einen Systemwechsel hin zu einer Universalversicherung mit Mindestsicherungsziel ein.“

Basis einer auskömmlichen Alterssicherung ist eine eigenständige Existenzsicherung während der Erwerbs- und Familienphase. Zudem gilt es, auch das Rentensystem an der bestehenden Pluralität von Familienformen auszurichten, statt am Ernährermodell fest zu halten. Zentral ist hierbei in der Lebensverlaufsperspektive die sozialversi­cherungspflichtige Absicherung bisher nicht versicherter Lebensphasen. Der VAMV setzt sich für eine Ausweitung der gesetzlichen Rente hin zu einer Universalversicherung mit einem Mindestsicherungsziel für alle ein: Während der Erwerbfähigkeitsphase zahlen alle Bürger*innen auf alle Einkommen einen Mindestbeitrag. In Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit übernimmt das zuständige Sozialleistungssystem den Mindestbeitrag. Da sich die staatliche Förderung der privaten Rentenvorsorge mit Blick auf die Alterssicherung von Familien mit kleinen Einkommen wenig bewährt fordert der VAMV, diese Mittel stattdessen hin zu einer Universalversicherung zu lenken. Zudem setzt sich der VAMV dafür ein langfristig eine Verpflichtung für Arbeitgeber zu schaffen, Betriebsrenten anzubieten.

Das Positionspapier „Für ein gutes Auskommen im Alter! Forderungen zur Existenzsicherung von Alleinerziehenden“ hat die Bundesdelegiertenversammlung des VAMV am 16. Juni 2019 verabschiedet.

Auch Wahlen standen auf dem Programm: Die Versammlung hat Daniela Jaspers zur Vorsitzenden gewählt und Helene Heine als neue Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollfüh­rerin Elisabeth Küppers. Fee Linke ist neu als Beisitzerin im Bundes­vorstand. „Wir danken meiner Vorgängerin Erika Biehn für ihre engagierte und hochkompetente Arbeit für den VAMV. Mit ihrer jahr­zehntelangen Arbeit in der Anti-Armutspolitik hat sie den VAMV mit geprägt“, würdigt Jaspers Erika Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 19.06.2019

AUS DEM ZFF

Eine zeitgemäße Familienpolitik muss nach Auffassung des ZFF die geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ins Zentrum rücken. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der Familienverband zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik und formuliert in einem Positionspapier politische Handlungsempfehlungen

Das Leitbild der Partnerschaftlichkeit prägt seit Jahren die familienpolitische Diskussion. Die Einführung des Elterngeldes, ElterngeldPlus und die Familienpflegezeit – all dies sind Instrumente, die eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern sollen. Die Realität zeigt, wie dringend Modelle einer partnerschaftlichen Familienorganisation weiterhin gebraucht werden: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF ist es daher an der Zeit, gute Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an familiärer Sorge, aber auch am Erwerbsleben zu schaffen.“

Christiane Reckmann weiter:

„Wie diese guten Rahmenbedingungen aussehen können will das ZFF im heute veröffentlichten Positionspapier darlegen. Wir zeigen die erheblichen gleichstellungspolitischen, familienpolitischen und sozialpolitischen Implikationen auf, die eine „partnerschaftliche Familienpolitik“ ausmachen. Sie reichen von der Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und der Möglichkeit einer Vaterschaftsfreistellung rund um die Geburt des Kindes über die Bekämpfung des Gender Pay Gaps bis zur Abschaffung des Ehegattensplittings, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.06.2019

AKTUELLES

Insgesamt 18 ForscherInnen des DIW Berlin, des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), der Universität Hamburg und der Humboldt-Universität zu Berlin haben Erträge von Bildung unter die Lupe genommen, die nichts mit Geld zu tun haben. Unter anderem ging es darum, wie sich Bildung in den Bereichen sozioemotionaler Fähigkeiten, der Gesundheit und politischen Partizipation niederschlägt. Mehr dazu erfahren Sie im Editorial dieses Newsletters. Der Endbericht des Verbundprojekts, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde, ist als DIW Politikberatung kompakt 137 erschienen.

Das Programm Elternchance II mit der Weiterqualifizierung pädagogischer Fachkräfte zu Elternbegleiter/innen geht in die letzte Runde.

Das Programm endet am 31.12.2020 und wird nicht verlängert.

Die nächsten Kurse für das Jahr 2020 wurden auf der Homepage des Konsortiums Elternchance veröffentlicht: https://www.konsortium-elternchance.de/aktuelle-infos/kurstermine-2020/

Bewerbungen unter: Bewerbungsserver: www.bewerbung-elternbegleitung.de/konsortium