ZFF-Info 13/2016

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Diese stärkt Ihren Schutz und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten Ihre Person betreffend. Sie haben sich in der Vergangenheit in den Verteiler eingetragen und werden daher weiterhin den Newsletter erhalten. Ihre Kontaktdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Sollten Sie den Erhalt des ZFF-Newsletter aber nicht mehr wünschen, können Sie in jedem Newsletter den Abmelden-Button anklicken, um sich auszutragen.

Die aktualisierte Datenschutzerklärung des Zukunftsforum Familie e.V. finden Sie hier.

DRUCKEN

SCHWERPUNKT I: Lohngerechtigkeitsgesetz

Anlässlich der gestern erzielten Einigung im Koalitionsausschuss auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Dieses Gesetz ist längst überfällig. Nirgendwo in der EU gibt es eine derart große Ungerechtigkeit in Sachen Bezahlung wie in Deutschland. Deshalb ist ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern ein wichtiger Schritt, um Entgeltgleichheit und Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Dass es dazu weiterer Schritte bedarf, steht außer Frage. So sollte der Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten in allen Unternehmen gleich welcher Größe gelten, ebenso die Pflicht für Unternehmen, die eigene Entlohnung auszuwerten.
Die AWO fordert weitere Schritte auf dem Weg zu tatsächlicher Geschlechtergerechtigkeit. Dazu gehört, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Teilzeitrecht weiterzuentwickeln und damit einen Anspruch auf eine befristete Teilzeit mit einem Rückkehrrecht auf Vollzeit einzuführen und Nachteile für Teilzeitbeschäftigte zu beseitigen.
Darüber hinaus wird eine tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit nur erreicht, wenn es eine staatlich geförderte partnerschaftliche Aufgabenteilung gibt, die es Männern erleichtert, Sorgearbeit zu übernehmen. Für Frauen verbessern sich damit die Chancen auf wirtschaftliche Unabhängigkeit und eine auskömmliche Rente.
Schon zur Gründungszeit der AWO vor beinahe hundert Jahren forderten Frauen gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Es kann nicht sein, dass die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern noch immer bei rund 21 Prozent liegt. Deshalb erwarten wir, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Als einziger von einer Frau gegründeter Wohlfahrtsverband fühlen wir uns in besonderer Weise dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet. Wir verstehen transparente Vergütungsstrukturen als Teil eines modernen, nachhaltigen Personalmanagements und arbeiten zurzeit mit der Erstellung eines Gleichstellungsberichtes daran, eine ehrliche Bilanz in Sachen innerverbandlicher Geschlechtergerechtigkeit zu ziehen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.10.2016

Zu den Eckpunkten zur Entgeltgleichheit erklären BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und UlleSchauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Nach langem Hin und Her gibt es nun tatsächlich Eckpunkte für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen. Wir haben schon nicht mehr damit gerechnet. Aber die Freude ist gedämpft, denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass die geplanten Regelungen nicht ausreichen. Das Gesetz soll nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten gelten. Damit bleibt das Gesetz für die meisten Frauen wirkungslos, denn viele von Ihnen arbeiten gerade in kleinen Betrieben. Der verhandelte Kompromiss ist unzureichend, denn Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten.

Was bei dem Gesetzentwurf völlig fehlt, sind flankierende Maßnahmen. So müssen sich Frauen weiterhin alleine über den individuellen Klageweg gegen unfaire Bezahlung wehren. Es wird sich aber wenig ändern, wenn Frauen mit den Risiken einer Klage auch zukünftig alleine bleiben. Deswegen fordern wir ein Verbandsklagerecht, beispielsweise für Gewerkschaften und Verbände.

Trotz all dieser Mängel formiert sich gleich wieder Widerstand in den Unionsfraktionen mit der Begründung, für die unterschiedliche Entlohnung von Frauen und Männern sei beispielsweise die unterschiedliche Berufswahl verantwortlich. Diese Begründung ist unsinnig. Natürlich verdient eine Bauingenieurin mehr als eine Altenpflegerin, aber – und hier liegt das Problem – sie verdient dennoch weniger als ihr männlicher Kollege. Das sollten die Unionsfraktionen endlich zur Kenntnis nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 06.10.2016

Anlässlich der Einigung der Koalition auf ein Entgelttransparenzgesetz stellt die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Mona Küppers fest:

„Das Gesetz ist ein guter Anfang, um der Entgeltdiskriminierung von Frauen endlich ein Ende zu setzen. Wir begrüßen, dass MitarbeiterInnen in Betrieben ab 200 Beschäftigten zukünftig ein Recht darauf haben, zu erfahren, was ihre Kolleginnen und Kollegen im Schnitt verdienen. Wir halten die zukünftige Verpflichtung für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten, Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit einzuführen und Berichte über Frauenförderung und Entgeltgleichheit vorzulegen, für mehr als gerechtfertigt. Doch der größte Teil der Frauen arbeitet in kleinen und kleinsten Betrieben mit weit weniger als 200 Beschäftigen. Ihnen wird das neue Gesetz also wenig bringen. Entgelttransparenz ist gut und ein wichtiger erster Schritt für Entgeltgleichheit – aber bitte für alle“, so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat, Lobby der Frauen in Deutschland e. V. vom 07.10.2016

Im Dezember 2015 hatte Bundesministerin Manuela Schwesig einen Entwurf für ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit vorgelegt. Davon ist nach monatelangem Ringen und der Einigung auf Eckpunkte gestern im Koalitionsausschuss leider recht wenig übriggeblieben. Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e. V. (djb): "Schwesig hatte die schwere Aufgabe, auf der Basis eines überaus schwach formulierten Koalitionsvertrages ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit vorzulegen. Für den Kompromiss im Koalitionsausschuss sind wichtige Elemente des Entwurfes auf der Strecke geblieben. Zu einem spürbaren Abbau des Gender Pay Gap kann dieses Gesetz nur beitragen, wenn sowohl die Tarifparteien wie die Betriebsräte tatsächlich aktiv tätig werden und die Hoffnungen der Ministerin auf die Appellwirkung des Gesetzes sich erfüllen."

Zu den Eckpunkten im Einzelnen:

Der individuelle Auskunftsanspruch:
Ihm soll für die angestrebte Transparenz eine erhebliche Bedeutung zufallen. Allerdings wird der individuelle Auskunftsanspruch nicht gewährt in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten. Das aber sind gerade diejenigen Betriebe, in denen sehr viele Frauen beschäftigt werden und wo die Entgeltlücke besonders groß ist. Sie lässt das Gesetz komplett außen vor.

Die Verpflichtung zum Einsatz betrieblicher Prüfverfahren:
Auf der Strecke geblieben ist bedauerlicherweise vor allem das wirksamste Instrument aus dem Gesetzentwurf: die Verpflichtung für Betriebe (wenigstens) ab 500 Beschäftigten, durch betriebliche Prüfverfahren die Entgeltbestandteile und -bedingungen auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes zu durchleuchten. Nun soll es bei einer bloßen Aufforderung dazu bleiben. Solche Aufforderungen wurden schon oft erhoben; sie bleiben regelmäßig ohne Widerhall. Ihre Durchsetzungskraft wird durch die Aufnahme ins Gesetzblatt wohl kaum gesteigert werden. Die Berichtspflicht für Kapitalgesellschaften ab 500 Beschäftigten über ihre Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit sah schon der Koalitionsvertrag vor. Ob die Berichtspflicht erfolgreich sein kann, wird von der Ausformulierung im Gesetz abhängen. Auch hier gilt: nach den bisherigen Erfahrungen mit derart "weichen" Pflichten besteht für Optimismus kein Anlass.

"Stärkung" der Betriebsräte und der Tarifautonomie – ein im Prinzip lobenswertes Ziel. Ob es jedoch mit den Instrumenten dieses Gesetzes erreicht werden kann, ist zweifelhaft. Weniger zweifelhaft ist es aber, dass unter dieser Überschrift im Gesetzentwurf der Ministerin vorgesehene Instrumente zur Herstellung von Entgeltgerechtigkeit eingeschränkt worden sind.

Zwar trifft es zu, dass die Entgeltlücke in Betrieben, in denen es einen Betriebsrat und einen Tarifvertrag gibt, geringer ist als im Durchschnitt. Aber sie besteht dennoch und für ein Tätigwerden von Tarifparteien wie Betriebsräten zugunsten von mehr Entgeltgerechtigkeit hat es bisher keineswegs an gesetzlich gestützten Möglichkeiten gemangelt. Schon nach geltendem Recht haben Betriebsräte das Recht, Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten der Beschäftigten zu nehmen; das Betriebsverfassungsgesetz nennt ausdrücklich Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten, worauf das Gesetz jetzt Bezug nimmt.

Davon haben die Betriebsräte bisher wenig Gebrauch gemacht. Dass die Wiederholung und Konkretisierung im Lohngerechtigkeitsgesetz das ändern wird, bleibt bloße Hoffnung. Wenn das Gesetz allerdings entsprechend wirkt und die Betriebsräte ihr Recht zukünftig auch in Anspruch nähmen, würde ihre Einschaltung die Wirksamkeit des individuellen Auskunftsanspruchs stärken.

Keine Prüfpflicht für tarifgebundene Betriebe:
Was die Tarifparteien betrifft, ist zwar in den Gewerkschaften die Sensibilität gegenüber Entgeltdiskriminierung und die Bereitschaft, dagegen tätig zu werden, erheblich gewachsen. Sie stoßen aber auf Seiten der Arbeitgeber schon deshalb auf erheblichen Widerstand, weil diese mit dem Abbau von diskriminierenden Entgeltunterschieden Lohnkostensteigerungen befürchten. Die Einführung einer Prüfpflicht hätte hier die Position der Gewerkschaften gestärkt. So aber wird es bei den verschleiernden Erklärungen der Tarifparteien bleiben. Sie werden die Tarifverträge und deren Transparenz loben, dabei aber ausblenden, dass auch in Tarifverträgen Entgeltdiskriminierungen vorkommen und dass selbst bei diskriminierungsfreien Tarifverträgen die betriebliche Umsetzung immer noch ein erhebliches Diskriminierungspotenzial hat. Mehr noch: diese Diskriminierungen werden in tarifgebundenen Betrieben sogar geschützt, da bei der Beantwortung eines Auskunftsanspruchs auf die tarifliche Entgeltregelung verwiesen werden kann und eine Prüfung der Gleichwertigkeit von Arbeiten nicht stattfinden muss. Das gleiche Privileg genießen Betriebe, die lediglich Tarifverträge anwenden. Wie das der Tarifautonomie dienlich sein soll, bleibt unerfindlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 07.10.2016

SCHWERPUNKT II: Ausbau der Kindertagesbetreuung

Anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen des statistischen Bundesamtes zur Kindertagesbetreuung erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die Dynamik des Betreuungsausbaus hat nachgelassen, das liegt aber nicht an der mangelnden Nachfrage von Eltern. Die wünschen sich mehr Kita-Plätze. So liegt die aktuelle Betreuungsquote von knapp 33 Prozent immer noch 10 Prozentpunkte unter dem vom Bundesfamilienministerium ermittelten Bedarf. Die Gründe liegen vor allem bei den fehlenden Fachkräften und einem Mangel an geeigneten und zugleich finanzierbaren Räumlichkeiten.

Die Ursachen für den Erzieher*innen- bzw. Fachkräftemangel sind vielfältig. Die Ausbildung ist lang und die Vergütung entspricht häufig nicht den anspruchsvollen Aufgaben. Die Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Die Entwicklung einer inklusiven und partizipativen Grundhaltung, die Umsetzung von Bildungsplänen, die präzise Beobachtung und Dokumentation, verstärkte Sprachförderung und die gezielte Förderung von Kindern unter drei Jahren sind wesentliche Aspekte, die hier zu nennen sind. Für diese pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen werden gut ausgebildete Fachkräfte benötigt. Als Trägerin von knapp 2.500 Kitas wissen wir, dass es wichtig ist, an dem Fachkräftegebot festzuhalten. Im Wettbewerb um Fachkräfte hat der Kinderbetreuungsbereich aber immense Probleme. Deshalb setzt sich die AWO für eine verbesserte Vergütung von Erzieher*innen ein, dies setzt voraus, dass die Kommunen als Hauptkostentragende der Angebote, in die Lage versetzt werden eine kostendeckende Finanzierung zu gewährleisten.

Die zweite große Herausforderung besteht für Kita-Betreiber in den stark gestiegenen Mietkosten. Besonders in den Großstädten, wo es viele Familien gibt, können deshalb kaum neue Kitas eröffnet werden.

Damit alle Familien, die es wünschen, einen Kita-Platz bekommen, muss der Bund mehr Verantwortung übernehmen. Die Lösung sieht die AWO in der dauerhaften Mitfinanzierung der Kindertagesbetreuung durch den Bund.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.09.2016

32,7 Prozent der unter drei jährigen Kinder wurden am Stichtag 1. März 2016 in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlicher Kindertagespflege betreut, das hat das Statistische Bundesamt heute bekannt gegeben. Zehn Jahre zuvor, im März 2006, lag die Betreuungsquote noch bei 13,6 Prozent.

„Dieser Anstieg ist Beleg für einen enormen gesellschaftlichen Wandel: Die frühe Betreuung in Kita oder Kindertagespflege wird von immer mehr Eltern gewünscht und genutzt. Das hat Auswirkungen auf die Anforderungen an gute Kinderbetreuung, quantitativ wie qualitativ“, sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Ich freue mich, dass es uns gelingt, dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen Rechnung zu tragen. Aber es ist noch Luft nach oben. Damit alle Kinder zu ihrem Recht auf frühe Bildung kommen, müssen wir noch mehr tun.“

Möglich gemacht haben den Anstieg der Betreuungsquote die gemeinsamen Bemühungen von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern. Weit mehr als 400.000 zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung konnten so für Kinder unter drei Jahren seit 2006 geschaffen werden. Obwohl die Zahl der betreuten Kinder dieser Altersgruppe von 2015 bis 2016 um 26.200 Kinder auf insgesamt knapp 719.600 gestiegen ist, muss sich der Ausbau aber weiter fortsetzen.

Rund 44 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren möchten einen Betreuungsplatz für ihre Kinder, das liegt über dem heutigen Angebot. Außerdem werden wieder mehr Kinder geboren. Und schließlich gilt es, die Kinder mit Fluchterfahrung so schnell wie möglich in die Kindertagesbetreuung zu integrieren. Deshalb sieht die Bundesregierung für die kommenden Jahre deutlich mehr Mittel für die Kindertagesbetreuung vor. Sie plant ein viertes Investitionsprogramm, mit dem den Ländern mehr als 1,1 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2020 zum weiteren Ausbau des Platzangebots zur Verfügung gestellt werden.

In dieser Legislaturperiode hat der Bund bereits den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 550 Millionen Euro aus dem dritten Investitionsprogramm unterstützt. Zudem erhalten die Länder die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel von rund 2 Milliarden Euro bis 2018 für Zwecke der Kinderbetreuung.

Daneben ist die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig.

„Für wirklich flächendeckend hohe Qualität der Betreuung brauchen wir weitere Anstrengungen. Wir brauchen in Politik und Gesellschaft ein stärkeres Bewusstsein dafür, dass mit frühkindlicher Bildung die entscheidenden Weichen für Chancen- und Bildungsgleichheit für alle Kinder gestellt werden“, so Bundesfamilienministerin Schwesig. „Eltern haben eine eindeutige Position dazu: rund 88 Prozent halten eine Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung für wichtig. Für die Politik ist das ein klarer Auftrag“ so Schwesig weiter.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.09.2016

Durch das Regierungshandeln der SPD ist frühkindliche Bildung heute ein relevanter Bildungsbereich. Es bedarf jedoch fortdauernder Anstrengungen, um die vielfältigen Chancen der frühkindlichen Bildung besser zu nutzen.

„Der engagierte Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren ist ein sozialdemokratischer Erfolg. Die SPD-Bundestagsfraktion möchte die dynamische Entwicklung fortführen. Wir wollen allen Kindern ermöglichen, durch gute frühkindliche Bildung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu wachsen. In unserem Konzept für „neue Einstiegschancen“ schlagen wir daher eine Bund-Länder-Fachkräfteoffensive für den Erzieherberuf vor. Wir brauchen die menschlich und fachlich Besten, die mit Spiel und Motivation die Talente der Kinder zur Entfaltung bringen. Um sie für den Erzieherberuf zu begeistern wollen wir ihre Ausbildung vergüten, sie anschließend besser entlohnen und ihnen interessante Aufstiegsperspektiven bieten.

Die Menschen verstehen nicht, weshalb in unserem Land das Angebot an Kitas so unterschiedlich ist. Mit einem „Masterplan Kindertagesbetreuung 2025“ wollen wir deswegen bundesweit einheitliche Standards durchsetzen: Bis zum Jahr 2025 soll jedem Kind ab einem Jahr eine beitragsfreie Ganztagsbetreuung zustehen. Vor allem aber wollen wir bis 2025 überall in Deutschland hohe Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung etablieren. Eine wichtige Rolle spielt dabei der von Familienministerin Manuela Schwesig angestoßene Qualitätsprozess.

Diese Forderungen sind im Dialog mit Fachleuten, Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern entstanden. Gemeinsam mit ihnen erarbeitet die SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen des Projekts Zukunft #NeueGerechtigkeit innovative Konzepte, um die Herausforderungen von morgen anzupacken. Damit Deutschland auch in Zukunft ein erfolgreiches und gerechtes Land bleibt, das zusammenhält.“

Das Konzept ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/web_pos_0616_chancen_einstiegschancen.pdf.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.09.2016

„Nach jahrelangen Erfolgsmeldungen im Kitaausbau werden nun erstmalig die Mängel auch statistisch erfassbar. Für Familien wird es erstmalig seit Beginn des Kitaausbaus wieder schwieriger, einen Kitaplatz zu finden“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE., die heute vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen zum Kitaausbau. Müller weiter:

„Ein Plus von 26.200 Plätzen im U3-Bereich reicht nicht aus, um den steigenden Bedarf an Kitaplätzen auszugleichen. In der Folge sinkt die Betreuungsquote nach jahrelangen Zuwachsraten erstmalig im Bundesdurchschnitt um 0,2 Prozentpunkte ab. Betroffen sind auch die westlichen Bundesländer, in denen der Kitaausbau besonders nötig ist wie Rheinland-Pfalz (-0,7), Schleswig-Holstein (-0,5), Hamburg (-0,4) und Bayern (-0,3). Das ist ein Alarmzeichen.

DIE LINKE. mahnt seit Langem, dass der Kitaausbau nicht ausreichend ist. Wir brauchen ein bundesweit gültiges Kitaqualitätsgesetz, damit Familien und ihre Kinder in allen Teilen des Landes gleiche Zugangsmöglichkeiten zur Kita haben. Der Bund muss sich stärker an der Verantwortung beteiligen, denn es ist ein Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 28.09.2016

Die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2016 gegenüber dem Vorjahr um rund 26.200 auf insgesamt knapp 719.600 Kinder gestiegen. Der Anstieg fiel damit weniger stark aus als in den Vorjahren (2015: +32.600). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand der Ergebnisse zur Statistik der Kindertagesbetreuung weiter mitteilt, lag die Betreuungsquote am Stichtag bundesweit bei 32,7% (2015: 32,9%). Die im Vergleich zum Vorjahr leicht niedrigere Betreuungsquote ergibt sich trotz einer gestiegenen Zahl betreuter Kinder unter 3 Jahren aus der Zuwanderung und einer höheren Geburtenzahl.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege tatsächlich betreuten unter 3-Jährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

In den einzelnen Altersjahren der unter 3-Jährigen fallen die Betreuungsquoten und deren Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr unterschiedlich aus. Mit bundesweit 2,5% (2015:2,6%) hatte die Kindertagesbetreuung bei Kindern unter 1 Jahr eine vergleichsweisegeringe Bedeutung. Dagegen haben die Eltern von 36,1% der 1-Jährigen (2015:35,8%) ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen; bei den 2-Jährigen waren es 60,6% (2015:61,3%). Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz.

In den westdeutschen Bundesländern betrug die Betreuungsquote unter 3-Jähriger im März 2016 durchschnittlich 28,1%. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) lag sie bei 51,8%. Von den westdeutschen Flächenländern hatten Schleswig-Holstein mit 30,9% und Rheinland-Pfalz mit 29,9% die höchsten Betreuungsquoten, die niedrigste hatte Nordrhein-Westfalen (25,7%). In Brandenburg gab es bundesweit die höchste Betreuungsquote (57,2%).

Die Zahl der Kindertageseinrichtungen betrug Anfang März 2016 bundesweit 54.871. Das waren 335 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+0,6%). Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 3,8% auf 576.200. Gleichzeitig nahm die Zahl der Tagesmütter und -väter um 637 auf 43.470 ab (–1,4%).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.09.2016

SCHWERPUNKT III: Kinderzuschlag

Anlässlich der familienpolitischen Beschlüsse des Koalitionsausschusses erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr.FranziskaBrantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Ministerin Schwesig ist wie so oft als Tigerin gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Ernsthafte Entlastungen für Familien und insbesondere für Alleinerziehende gibt es nicht. Die heute beschlossenen Erhöhungen von Kindergeld und Kinderzuschlag sind nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Zwei Euro mehr Kindergeld und zehn Euro mehr Kinderzuschlag ändern kaum etwas an der Zahl armer Kinder und armer Familien. Die große Koalition verteilt weiter nach dem Gießkannenprinzip und ignoriert den grundsätzlichen Reformbedarf beim Kinderzuschlag, wie in der gesamten Familienförderung.

Besonders für Alleinerziehende wird sich an ihrer prekären Situation nichts ändern. Denn die Einigung zum Unterhaltsvorschuss wurde vertagt. Frau Schwesig hält damit ihre Versprechungen nicht und lässt Alleinerziehende im Regen stehen. Für uns ist klar: Die unhaltbaren Begrenzungen des Unterhaltsvorschusses gehören endlich abgeschafft. Sie haben mit der Realität von Alleinerziehenden nichts zu tun und führen dazu, dass sich viele von ihnen im Hartz IV-Bezug finden. Außerdem muss der Druck auf säumige Unterhaltszahler erhöht werden.

Von der Kindergelderhöhung und Erhöhung des Steuerfreibetrages profitieren gerade arme Familien nicht. Dies ist hochgradig ungerecht. Wir brauchen eine Familienförderung, die bei allen Familien ankommt. Wir kämpfen für die Aufhebung der Begrenzungen beim Unterhaltsvorschuss, für eine Kindergrundsicherung, eine Erhöhung der Kinderregelsätze und für wirklich gute Kitaangebote.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 06.10.2016

Als „unglaubliche Farce“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Koalitions-Pläne, den Kinderzuschlag für Geringverdiener um lediglich 10 Euro und das Kindergeld sogar nur um 2 Euro anzuheben. Es sei familien- und armutspolitisch nicht vermittelbar, dass Kinder von Spitzenverdienern auch weiterhin deutlich höher gefördert werden als Kinder von Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz leer ausgehen, kritisiert der Verband.

„Diese halbherzige Mini-Anpassung bei Kinderzuschlag und Kindergeld wird weder die Armut von Familien wirksam bekämpfen, noch die Kluft zwischen armen und reichen Familien spürbar verringern. Im Gegenteil: Die soziale Ungleichheit in dieser Gesellschaft wird weiter verfestigt. Die Pläne der Bundesregierung stellen für alle Eltern ohne Spitzeneinkommen eine regelrechte Provokation dar“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Verband weist daraufhin, dass bereits heute die monatliche Nettoentlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge für Spitzenverdiener um rund 100 Euro höher liegt als das Kindergeld, das Normalverdiener erhalten. Familien im Hartz-IV-Bezug gehen ganz leer aus, da das Kindergeld nach aktueller Rechtslage komplett auf den – nach Ansicht des Verbandes deutlich zu niedrigen und nicht bedarfsgerechten – Regelsatz angerechnet wird. „Eine solche Ungleichbehandlung ist einfach ungerecht. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein“, so Schneider.

Ziel müsse die Angleichung des Kindergeldes an den Entlastungseffekt der Steuerfreibeträge sein. Der Paritätische fordert daher ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 290 Euro. Die Kinderregelsätze in Hartz IV seien darüber hinaus umgehend um 29 Prozent anzuheben und perspektivisch komplett zu reformieren. Auch das Instrument des Kinderzuschlags müsse praxisnah und realitätsgerecht angepasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 06.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die nach Medienberichten geplante Erhöhung des Kinderzuschlags um 10 Euro für einen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig löst die geplante Erhöhung nicht das Grundproblem, dass zu viele Familien mit Kindern nicht vom Kinderzuschlag erreicht werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist deshalb eine umfassende Reform des Kinderzuschlags dringend notwendig. "Natürlich begrüßen wir grundsätzlich die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags um 10 Euro. Der Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von Familien zu verringern. Nur leider löst diese Erhöhung nicht das Grundproblem, dass der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit Kindern gar nicht erst erreicht. Schon durch die letzte Erhöhung im Sommer dieses Jahres hat sich die Zahl der Empfänger nur geringfügig erhöht. Gleichzeitig gehen Armutsforscher davon aus, dass rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. Hier besteht also dringender Reformbedarf", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die komplizierten Beantragungsprozeduren, komplexe Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze die ausschlaggebenden Faktoren, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. "Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform. Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz im Sommer präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Diese Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden", so Hofmann weiter. "Beim Kinderfreibetrag, von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat allein gelassen. Auch das muss sich ändern."

Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der materiellen Absicherung zahlreiche weitere Maßnahmen. Der vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte Kinderreport 2016 zeigt: Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung. In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von allen Kindern – gleich welcher Herkunft – eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 06.10.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich der Beratungen im Haushaltsausschuss zu den Etats des Bildungs- und des Familienministeriums für 2017 erklärt EkinDeligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss und grüne Berichterstatterin für diese Bereiche:

Die Große Koalition hat es abermals verpasst, die Weichen im Bundeshaushalt für mehr Bildungsintegration zu stellen. Angesichts der vielen geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die von der Kita über Schule, Berufsschule oder Hochschule einen erfolgreichen Weg durchs Bildungssystem gehen wollen, brauchen wir zielgerichtete Investitionen in Bildungsinfrastrukturen. Davon profitieren auch alle anderen Kinder.

Wir haben in den Haushaltsberatungen konkrete Vorschläge vorgelegt und wollen in der Kinderbetreuung den Platzausbau sowie die Betreuungsqualität mit zusätzlich 1,6 Milliarden Euro stärken. Um den Sanierungsstau an unseren Schulen zu beheben und den Umbau zum Ganztagsbetrieb voranzutreiben, beantragen wir ein Schulsanierungsprogramm. Die Berufsschulen spielen eine wichtige Rolle bei der Integration junger Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und sollen mit Bundesunterstützung zu echten Integrationszentren werden. Um den Mangel an Lehrkräften für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache zu beheben, wollen wir die Hochschulen dabei unterstützen, in diesem wichtigen Bereich mehr pädagogisches Personal auszubilden. Wir kritisieren, dass die Koalition einige notwendige Erhöhungen in der Flüchtlingsarbeit für dieses Jahr nicht auch schon für das nächste Jahr fortgeschrieben hat. Das betrifft wichtige Bereiche wie die Jugendmigrationsdienste, die psychosoziale Versorgung oder auch den Garantiefonds Hochschule.

Wenn wir wollen, dass Integration gelingt, müssen wir in Kinder, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende investieren. Das sind zukunftsweisende Investitionen, die unser Land insgesamt weiter bringen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2016

Zu den Forderungen der Familienministerin nach einer Ausweitung des Unterhaltsvorschusses erklärt Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss und zuständig für den Etat des Familienministeriums:

Die von Familienministerin Schwesig vorgeschlagene Verbesserung für Alleinerziehende steht in den Sternen. Es ist kaum vorstellbar, dass die Bundesländer einer Bundesinitiative zustimmen, die den Bund finanziell besser stellt, sie selbst aber mit 530 Millionen Euro jährlich belastet. Selbst die Familienministerin hat sich heute im Haushaltsausschuss die Forderung nach Kompensationen für die Länder nicht zu Eigen gemacht. Es sieht sehr nach einer politischen PR-Nummer aus, wenn sie zwar öffentlich vehement Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss fordert, bei den Finanzbelastungen für die Bundesländer aber auffallend schmallippig bleibt.

Die Entfristung des Unterhaltsvorschusses würde die extreme Armutsgefährdung Alleinerziehender massiv lindern. Das ist schon lange überfällig. Ihr Armutsrisiko ist mittlerweile auf über 40 Prozent gestiegen, und das trotz stetig steigender Erwerbsquote von Alleinerziehenden. Schwesig trifft also im Prinzip den Nerv der Sache. Aber mehr Unterstützung von Alleinerziehenden wird den Staat Geld kosten. Sollte die Bundesregierung die Lasten der Maßnahme auf die Länder abwälzen wollen, wird das Vorhaben scheitern. Schwesig hat selber vorgerechnet, dass der Bund erheblich beim Arbeitslosengeld II sparen würde, die Länder aber über eine halbe Milliarde Mehrkosten hätten – jährlich.

Wir haben die Entfristung des Unterhaltsvorschusses in den Haushaltsberatungen beantragt und das mit knapp 700 Millionen Euro für den Bundeshaushalt unterlegt. Damit wäre die Initiative durch den Bund finanziert, der aber dadurch auch Entlastungen im eigenen Budget erhielte.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.2016

Anlässlich der Behandlung des Gesetzentwurfs zur Neuermittlung der Hartz IV-Regelbedarfe in der morgigen Kabinettssitzung erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist gespickt mit groben methodischen Fahrlässigkeiten und Rechentricks. Wie schon bei der letzten Regelsatzberechnung wird der Regelsatz klein gerechnet. So werden willkürlich Ausgaben, wie Malstifte für Kinder oder Adventsschmuck, gestrichen. Auch Handykosten werden nicht berücksichtigt. Durch diese Streichungen erhalten die Leistungsbeziehenden im Ergebnis erheblich weniger als die 15 Prozent der Bevölkerung, die mit den geringsten Einkommen auskommen und die als Vergleichsgruppe für die Berechnung verwendet werden.

Die Berechnung der Bedarfe der Kinder grob fahrlässig. Die Streichung von Ausgaben wirkt sich bei ihnen besonders stark aus. Zudem ist die Zahl der Haushalte, auf deren Grundlage die Bedarfe der Kinder ermittelt werden, viel zu klein um verlässliche Aussagen zu treffen. Mit diesem Vorgehen gefährdet die Bundesregierung das Wohlergehen und die Zukunft dieser Kinder.

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist die unzureichende Erstattung von unvermeidlichen größeren Anschaffungen, wie eines Kühlschrankes oder einer Waschmaschine. Die Leistungsberechtigten erhalten dafür nach dem vorgelegten Gesetzentwurf monatlich 3,23 Euro. Es ist völlig unrealistisch, dass sie sich davon Anschaffungen wie eine Waschmaschine leisten können.

Verfassungsrechtlich ist das Gesetz auf Kante genäht, da mehr als fraglich ist, ob die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Ausgleichsmöglichkeiten für unterschiedliche Bedarfe tatsächlich vorhanden sind. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden unzureichend umgesetzt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, bei der Ermittlung des Regelsatzes ausschließlich zuverlässige Methoden und aussagekräftige Zahlengrundlagen zu verwenden. Rechentricks haben bei der Ermittlung der Regelbedarfe nicht zu suchen. Das Ergebnis wäre ein deutlich höherer Regelsatz. Dieser wäre auch notwendig, um allen Menschen ein menschenwürdiges Leben und echte Teilhabe zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2016

Das Armutsrisiko der Gesamtbevölkerung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent geklettert und hat damit den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Die Zunahme beruht ausschließlich auf einem spürbaren Anstieg beim Anteil der armutsgefährdeten Menschen mit Migrationshintergrund. Die Armutsquote der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ist hingegen bei 12,5 Prozent konstant geblieben (siehe auch die Grafiken im WSI-Verteilungsmonitor; Link unten). Damit setzt sich ein Trend fort, der seit Beginn der jüngsten Einwanderungswelle von Flüchtlingen zu beobachten ist. Dies geht aus neuen Daten des Statistischen Bundesamtes hervor, die Eric Seils vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet hat. „Die Daten widersprechen der Vorstellung, dass die Einwanderung zu einer Verarmung der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund beitragen würde“, sagt der Sozialforscher. „Es ist vielmehr so, dass die Neuzuwanderer aus den vergangenen beiden Jahren zeitverzögert in der Statistik auftauchen. Da sie meist ein sehr niedriges Einkommen haben, schlägt sich das nun in der Armutsquote nieder.“

Als armutsgefährdet gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Personen in Haushalten, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens in Deutschland beträgt. Sehr hohe Armutsrisiken weisen nach den Daten jene Bevölkerungsgruppen auf, die neu in die Bundesrepublik gekommen sind. Von jenen, die vor weniger als fünf Jahren eingewandert sind, leben 41,9 Prozent unter der Armutsgrenze. Einwanderer aus Herkunftsländern der gegenwärtigen Einwanderungswelle weisen extrem hohe Werte auf. Dies gilt etwa für syrische (78,1 Prozent), irakische (65,0 Prozent), pakistanische (59,3 Prozent) und afghanische (58,1 Prozent) Einwanderer. Ein Vergleich mit vorangegangenen Einwanderergruppen zeigt laut Seils aber, dass das Armutsrisiko mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinkt.

„Bei der Bewertung der neuen Zahlen ist Augenmaß gefragt“, sagt Seils. Bei den Einwanderern der aktuellen Flüchtlingswelle sollte zunächst im Vordergrund stehen, dass sie Verfolgung und Krieg entgangen sind. Kurzfristig sollte die Einkommensarmut dieser Gruppen daher nicht dramatisiert werden. Es komme gleichwohl darauf an, die Einwanderer möglichst schnell ausreichend zu qualifizieren, damit sie ihren Unterhalt aus eigener Kraft bestreiten und sich in die Gesellschaft integrieren können. Dass das in der jüngsten Vergangenheit nicht immer gelungen sei, zeige die Armutsquote unter Migranten, die vor mehr als einem Vierteljahrhundert nach Deutschland gekommen sind: Von ihnen lebt noch immer mehr als ein Fünftel unterhalb der Armutsgrenze. „Dieser hohe Wert macht, ebenso wie der Umstand, dass in einer Zeit mit geringer Arbeitslosigkeit die Armutsquote insgesamt nicht sinkt, deutlich, dass Maßnahmen gegen Armut und Ungleichheit weit oben auf der Tagesordnung stehen sollten“, sagt WSI-Experte Seils. Neben kontinuierlichen Anstrengungen zur Qualifizierung wirke der Mindestlohn flankierend, weil er Lohndumping bei geringer qualifizierten Tätigkeiten begrenzt.

Die Kurzanalyse mit Grafiken im WSI-Verteilungsmonitor ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/wsi_67254.htm.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 21.09.2016

In der thüringischen Stadt Jena lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2014 geboren wurde, bei 57,8%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, löste Jena damit den bayerischen Landkreis Main-Spessart von der Spitzenposition ab. Hier war die Väterbeteiligung mit 49,5% am sechsthöchsten. Im Bundesdurchschnitt lag die Beteiligung von Vätern bei 34,2%; die Mütterbeteiligung betrug 95,9%.

In acht von zehn Kreisen (in 334 von insgesamt 402 Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten) lag der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld in Anspruch genommen haben, bei mindestens 25%. In fast der Hälfte der Kreise (191) wurde sogar ein Anteil von mindestens 35% erreicht – mit einer klaren regionalen Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Einkommen der Elterngeldbeziehenden. Auch hier gab es deutliche regionale Unterschiede: Die 286 kreisfreien Städte und Landkreise, in denen der durchschnittliche Elterngeldanspruch von vor der Geburt erwerbstätigen Vätern mindestens 1.200 Euro betrug, befanden sich ausschließlich im früheren Bundesgebiet. 18 der 19 Kreise, in denen dieser Anspruch weniger als 1.000 Euro betrug, lagen in ostdeutschen Bundesländern.

Der Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, war mit bundesweit durchschnittlich 1.266 Euro – wie auch schon in den Vorjahren – deutlich höher als der Elterngeldanspruch von vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Müttern (921Euro). Anders als bei den Vätern betrug der vergleichbare durchschnittliche monatliche Elterngeldanspruch von Müttern nur in 32 Kreisen mindestens 1.000 Euro. Die unterschiedlich hohen Elterngeldansprüche sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass Väter häufiger vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und in der Regel ein höheres anrechenbares Einkommen erzielten.

Die Bezugsdauer des Elterngeldes für im Jahr 2014 geborene Kinder lag im Schnitt für Väter bei 3,1 Monaten und für Mütter bei 11,6 Monaten. Während die Bezugsdauer bei Müttern regional ähnlich war, unterschied sich diese bei Elterngeld beziehenden Vätern deutlich. Die höchsten Anteile an Vätern, die sich für die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten entschieden, gab es in Bayern (85%) sowie in Baden-Württemberg und Thüringen (84%).

Die Statistiken und Publikationen zum Elterngeld sind hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Elterngeld/ElterngeldGeburtenKreise.html;jsessionid=5B4B1A0E6BC4CA4E42A03F01F48721A0.cae2.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 06.10.2016

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2015 rund 129.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 4,2% gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 20.800 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2014 den höchsten Anstieg um 11,7%. Bei knapp 24.200 Verfahren (+7,9%) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 43.200 Fällen(+4,0%) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41.300) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (–1,0%).

Die meisten Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (63,7%). In 27,0% der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas weniger häufig (23,1%) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4% der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,4%), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren von einem Fünftel (19,4%) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,1% beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten wie im Vorjahr 2014 einen Anteil von 18,3% an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,8%.

Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 21,7% der Verfahren. Bei 12,2% waren es Bekannte oder Nachbarn, bei 12,4% kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (10,9%) erhielten die Jugendämter anonym.

Hinweise: Eine Gefährdungseinschätzung gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht. Diese Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt in den Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann.

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe sind unter Publikationen Soziales hier abrufbar: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/ThemaSoziales.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.10.2016

Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2015 in allen westdeutschen Bundesländern außer Hamburg über dem Niveau des Jahres 2005. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg des Armutsrisikos in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen am stärksten.

Dort erhöhte sich das Armutsrisiko im Vergleich zum Jahr 2005 um 3,1 Prozentpunkte auf 17,5 % im Jahr 2015. In Berlin (+ 2,7 Prozentpunkte) und Bremen (+ 2,5 Prozentpunkte) war der Anstieg des Armutsrisikos im Jahr 2015 gegenüber 2005 ebenfalls überdurchschnittlich.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.09.2016, gekürzt

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Selbstbestimmung und Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gestärkt werden. In einem Antrag (18/9797(http://dip.bundestag.de/btd/18/097/1809797.pdf)) fordert sie die Bundesregierung auf, eine Strategie des "aktiven Alterns" zu entwickeln und umzusetzen. So soll unter anderem ein Förderprogramm aufgelegt werden, das über altersgerechtes Wohnen, Weiterbildungsangebote und soziale Sicherung in Städten und Gemeinden informiert. Zudem soll das Programm "Altersgerecht Umbauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Bundesmitteln in Höhe des tatsächlichen Bedarfs ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 werde der Bedarf an barrierefreien Wohnungen auf drei Millionen steigen. Die Grünen fordern zudem, dass das Nahverkehrsangebot ausgebaut und konsequent barrierefrei gestaltet wird.

Die Grünen berufen sich auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, nach denen bis zum Jahr 2050 etwa 30 Prozent der deutschen Bevölkerung über 65 Jahre alt sein wird. Es bedürfe deshalb einer Strategie, die den verschiedenen Bedürfnissen und unterschiedlichen sozialen, finanziellen und gesundheitlichen Situationen älterer Menschen gerecht werde.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 563 vom 29.09.2016

Die Fraktion Die Linke will Kinderarmut besser bekämpfen und verlangt deshalb von der Bundesregierung, einen Aktionsplan gegen Kinderarmut aufzulegen. In einem entsprechenden Antrag (18/9666 (http://dip.bundestag.de/btd/18/096/1809666.pdf)) stellt die Fraktion fest, dass Kinderarmut "eines der prägendsten und gravierendsten Probleme in diesem Land" sei. Soziale Sicherheit sei aber ein soziales Menschenrecht und damit unverzichtbar zur Verwirklichung des Kindeswohls, schreiben die Abgeordneten.

Der Aktionsplan soll unter anderem festlegen, dass die Höhe der Sozialleistungen Armut von Kindern und Jugendlichen künftig ausschließt, dass der Bezug von Leistungen repressionsfrei gestaltet wird und dass die Leistungen und die Beratung der Familien entbürokratisiert werden. Außerdem soll eine eigene Kindergrundsicherung für Kinder und Jugendliche eingeführt werden, um "alle Kinder und Jugendlichen aus der Armut zu befreien" und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Der Aktionsplan soll ferner von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Erhöhung des Mindestlohns und einer Erhöhung des Kindergeldes flankiert werden, fordern die Linken.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 532 vom 21.09.2016

Hierzu kommentiert das ZFF: Das ZFF begrüßt es sehr, dass das Thema Kinderarmut auf der Agenda des Bundestages steht und derart umfassend diskutiert wird. Die Linke fordert in ihrem Vorstoß eine Kindergrundsicherung einzuführen, „die monetäre und infrastrukturelle Leistungen umfasst“. Das Bündnis, in welchem das ZFF seit vielen Jahren für die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung streitet, betont ebenfalls, wie wichtig es ist, Geldleistungen und Infrastrukturausbau nicht gegeneinander auszuspielen. Es ist wichtig, dass wir tatsächlich beides erreichen! Gleichzeitig sollte die Höhe einer Kindergrundsicherung – entsprechend eines soziokulturellen Existenzminimums – auch mit den Kosten der Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeangeboten in Verbindung gesetzt werden.

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zentrales Ziel einer SGB VIII-Reform in dieser Legislaturperiode sollte ein „inklusives SGB VIII“, die Zusammenführung der sozialrechtlichen Zuständigkeit für alle Kinder- und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) sein. Die bisher vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Arbeitsentwürfe zur SGB VIII-Reform sind so überfrachtet mit anderen Intentionen, dass mittlerweile deutlich ist, dass das Ziel eines inklusiven SGB VIII so nicht erreichbar ist.

Durch die vorgesehene Auflösung der individuellen Rechtsansprüche von Eltern auf „Hilfe zur Erziehung“ durch eine Ausweitung des Ermessens öffentlicher Träger und davon umschlossene Möglichkeiten, Hilfesuchende auf Regelangebote zu verweisen, soll eine tragende Säule des Kinder- und Jugendhilferechts zu Fall gebracht werden.

Durch die vorgesehenen Neuregelungen im Finanzierungsrecht soll das Ermessen öffentlicher Träger im Hinblick auf die Art von Finanzierungsformen so erheblich erweitert werden, dass die Träger der freien Jugendhilfe in Finanzierungsfragen in völlige Abhängigkeit von den Optionen der öffentlichen Hand geraten. Die öffentlichen Träger sollen, so sie wollen, den Abschluss von Vereinbarungen verweigern können und Ausschreibungspraktiken entwickeln, die – wie das Beispiel der Jugendberufshilfe zeigt – geeignet sind, gut entwickelte Angebotsstrukturen in kürzester Zeit zu zerstören.

Mit solchen Rahmungen – der Auflösung der individuellen Rechtsansprüche und

Auflösung der Finanzierungsstrukturen – werden auch Grundbedingungen für den Willen zur Überführung der sozialrechtlichen Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen unterspült. Eltern behinderter Kinder haben kein Interesse daran, mühsam erkämpfte Fortschritte im Hinblick auf die Rechtssicherheit bei der Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe durch den Zuständigke itswechsel in ein SGB VIII zu verlieren. Sie hofften auf einen deutlichen Zugewinn an Leistungsfähigkeit für ihre Kinder. Jetzt drohen ihnen die Ungewissheiten der jeweiligen Ermessensausübung. Diese Dimensionen der Veränderungen, die in den Arbeitsentwürfen deutlich werden, sind weder in einem fachlichen noch jugendhilferechtlichen Diskurs entwickelt worden. Eine Reform des SGB VIII braucht einen fachlich wesentlich breiter aufgestellten Diskurs!

Da die Zeitschiene bis zu den Bundestagswahlen immer enger wird und die Entwürfe nicht mit bloßen Textkorrekturen zu heilen sind, da ihre Gesamtkonstruktion verfehlt ist, fordern wir das BMFSFJ auf, dieses Gesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und statt dessen in der neuen Legislaturperiode über einen breiter verankerten Fachdiskurs zur Ausgestaltung eines inklusiven SGB VIII einen grundlegend neuen Anlauf zu machen. In einen solchen Anlauf müssen auch bisher ausgesparte Problemlösungen eingebracht werden. Der Abbau des Personals in der Kinder- und Jugendarbeit in den letzten Jahren ist drastisch.

Diese Infrastruktur braucht dringend eine Stärkung, für die wir bereits 2014 Vorschläge gemacht haben.

Auch die rechtliche Absicherung von präventiven Angeboten für Kinder und Jugendliche in besonders belasteten Situationen – wie z. B. von Beratungsstellen zu Fragen des sexuellen Missbrauchs – ist ein offenes Problem, das dann einbezogen werden muss. Wir werden uns am Erarbeitungsprozess eines inklusiven SGB VIII, das diesen Namen verdient und Rechtssicherheit für Hilfesuchende und Hilfeerbringer zur Basis hat, intensiv beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 30.09.2016

Auf 520 Euro muss nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle der Regelsatz in Hartz IV angehoben werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband wirft dem Bundesarbeitsministerium vor, bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein gerechnet zu haben.

Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern verlangt der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission. „Die vorliegenden Regelsatzberechnungen des Ministeriums sind ein Gemisch aus statistischer Willkür und finanzieller Nickeligkeit. Wer hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen ganz offensichtlich längst verabschiedet“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband kritisiert, dass so gut wie alle Ausgaben, die mit gesellschaftlicher Teilhabe zu tun haben, dem Rotstift geopfert wurden. Statt das soziokulturelle Existenzminimum zu garantieren, wie es die Verfassung vorsieht, werde fast ausschließlich ein physisches Existenzminimum berechnet.

„Der Regelsatz der Bundesregierung grenzt die Menschen einfach nur aus, anstatt wenigstens auf bescheidenstem Niveau Teilhabe zu ermöglichen“, kritisiert Schneider. Überhaupt nicht nachvollziehbar sei zudem, dass die Bundesregierung trotz Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts noch immer keine Lösung für die Frage nach dem Mobilitätsbedarf vorgelegt habe. Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.

Die Berechnungen des Ministeriums zu den Kinderregelsätzen seien wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet, so das Ergebnis der Expertise. Auf der vorhandenen Datengrundlage ließen sich seriöserweise keine Kinderregelsätze berechnen. Der Paritätische fordert daher von der Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.09.2016

„Keine Frage: Die Länder haben große Anstrengungen unternommen, um Geflüchteten und Asylbewerbern möglichst schnell Bildungsangebote zu machen. Trotzdem gibt es noch keinen Grund, sich selbst zu feiern. So dauert es beispielsweise viel zu lange bis geflüchtete Kinder die Chance bekommen, eine Kita oder eine Schule zu besuchen“, sagte Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Freitag in Frankfurt a .M. mit Blick auf die Tagung der Kultusministerkonferenz in Bremen.

Tepe forderte mehr Unterstützung für die Beschäftigten in Kitas und Schulen: „Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte brauchen mehr Zeit, um sich fortbilden zu können, für den Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen, die Beratung der Betroffenen und die Koordinierung mit den zuständigen Behörden.“

Sie mahnte deshalb an, dass deutlich mehr Lehrkräfte als bisher ausgebildet und eingestellt werden müssten, insbesondere mit der Zusatzqualifikation Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache. Zudem sei der Bund gefordert, die Länder noch stärker als in der Vergangenheit zu unterstützen. „Denn: Bildung kann nicht warten. Sie ist der Schlüssel zur Integration geflüchteter und asylsuchender Menschen in die Gesellschaft“, betonte die GEW-Vorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 07.10.2016

Für einen Kurswechsel in der Bildungspolitik und der Finanzierung des Bildungswesens hat sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stark gemacht. Sie schlug ein Investitionsprogramm in Bund und Ländern vor, um den Bildungsbereich zukunftsfähig zu machen. GEW-Vorsitzende Marlis Tepe und Doro Moritz, Vorsitzende der GEW Baden-Württemberg, gaben heute während einer Pressekonferenz in Berlin den Startschuss für die bundesweite Initiative „Bildung. Weiter denken!“.

„Bildung ist ein Menschenrecht. Sie unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung, ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe und eröffnet Zugänge zum Arbeitsmarkt. Der Zustand des Bildungswesens steht der Bedeutung der Bildung, die immer wieder gerne in Sonntagsreden beschworen wird, jedoch diametral entgegen“, betonte Tepe. „Das gilt für Quantität und Qualität der Bildungsangebote und -einrichtungen ebenso wie für deren Finanzierung. Deshalb braucht Deutschland mehr und bessere Bildungsangebote für alle Menschen!“ Als zentrale Aufgaben benannte die GEW-Vorsitzende den Ausbau der Inklusion und der Ganztagsangebote, die Integration geflüchteter Menschen, die Verbesserung der Kitaqualität sowie ein Sanierungs- und Neubauprogramm für die Bildungseinrichtungen und Arbeitsbedingungen, die gute Bildungsangebote ermöglichen. „Alle diese Aufgaben stehen und fallen mit qualifiziertem Personal. Deshalb brauchen wir an erster Stelle eine Offensive, um Erzieherinnen, Sozialarbeiter, Lehrkräfte und Wissenschaftler zu gewinnen“, sagte Tepe. „Hier unsere Vorschläge, damit Bund, Länder und Kommunen diese Herausforderungen stemmen können.“

„Das Kooperationsverbot für den Bildungsbereich muss endlich fallen. Dann könnte der Bund Länder und Kommunen ohne Umwege bei der Finanzierung der Bildungsaufgaben unterstützen. Dass wir politisch noch nicht so weit sind, darf keine Ausrede dafür sein, die Hände in den Schoß zu legen und nichts zu tun“, unterstrich Tepe. „Unsere Forderungen, die wir mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 machen, lassen sich auch ohne Grundgesetzänderung umsetzen.“

Tepe stellte die Kernaussagen des 15-Punkte-Programms der Bildungsgewerkschaft zur Bundestagswahl vor: „Der Bund kann Länder und Kommunen bei der Sanierung, Modernisierung und dem Neubau von Schulen und Hochschulen entlasten. Wenn in Klassenräumen der Putz von den Wänden fällt oder die Schülerinnen, Schüler und Studierenden den Gang zur Toilette scheuen, leidet auch der Lernprozess. Für Ganztag und Inklusion brauchen die Bildungseinrichtungen darüber hinaus andere Lernräume als etwa im Schulalltag vergangener Jahrzehnte. Der Bund kann mit einem Sanierungs- und Modernisierungsprogramm unmittelbar dazu beitragen, die Lehr- und Lernqualität zu verbessern.“ Dieses Programm müsse auf zehn Jahre angelegt sein. Es erfordere einen jährlichen Investitionsbedarf von 3,2 Milliarden Euro für die Schulen und einer Milliarde Euro für die Hochschulen. „Im Gegenzug müssen sich die Länder verpflichten, mehr Personal einzustellen und die Bezahlung der Pädagoginnen und Pädagogen strukturell zu verbessern“, unterstrich Tepe.

„Darüber hinaus muss der Bund den Ausbau der Schulsozialarbeit dauerhaft fördern. Wir brauchen einen Schlüssel von einem Sozialarbeiter auf 150 Schülerinnen und Schüler“, sagte die GEW-Vorsitzende. Um die entsprechenden Stellen zu schaffen, seien jährlich rund 2,7 Milliarden Euro notwendig.

Zudem könne der Bund auch als Gesetzgeber einiges bewegen. „Wir brauchen dringend ein bundesweites Kita-Qualitätsgesetz, das hohe Standards sichert. Mit diesen, die die Fachkraft-Kind-Relation, die Freistellung der Leitungskräfte, die Fachberatung und die Anerkennung mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit festschreiben, verbessert sich die Qualität in den Kitas strukturell deutlich.“ Das sei dringend notwendig. Nach dem erfolgreichen quantitativen Ausbau der Kitas werde immer deutlicher, dass es in den Einrichtungen erhebliche Qualitätsunterschiede und –mängel gibt. „Dabei belegen alle Studien: In der frühen Kindheit werden die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiographie gestellt“, sagte Tepe. Es gebe bundesweit einen Bedarf von deutlich mehr als 100.000 vollzeitbeschäftigten Fachkräften an Kitas. Für diese Stellen müssten rund fünf Milliarden Euro bereitgestellt werden.

Die GEW-Vorsitzende setzte sich dafür ein, dass sich der Bund stärker als bisher an den Hochschulen engagiere: „Der Hochschulpakt muss ausgebaut werden. Mittelfristig muss der Pakt in eine deutlich bessere Grundfinanzierung der Hochschulen umgewandelt werden.“

„Ja: Gute Bildung ist teuer. Schlechte Bildung ist aber so teuer, dass unser Land sie sich nicht leisten kann“, sagte Moritz. „In fast allen Bundesländern haben wir – wie in Baden-Württemberg – Lehrermangel. Die meisten Länder hatten zu Beginn des Schuljahres Probleme, allein die Stellen zu besetzen, um die Unterrichtsversorgung sicher zu stellen. In Baden-Württemberg konnten zehn Prozent der unbefristeten Stellen, überwiegend für Beamtinnen und Beamte, nicht besetzt werden – vor allem in den Grundschulen.“ In Sachsen beispielsweise seien zum neuen Schuljahr 45 Prozent der Stellen mit Seiteneinsteigern besetzt worden, in der Mittelschule sogar 54 Prozent. In Rheinland-Pfalz seien 25 Prozent der neu eingestellten Lehrkräfte in der Grundschule keine ausgebildeten Grundschullehrkräfte. Die Gründe für den Lehrermangel: Wegen der starken Pensionsjahrgänge gebe es erheblichen Ersatzbedarf. Zudem erfordere etwa die sachgerechte Umsetzung der Inklusion in großem Umfang zusätzliche Lehrkräfte, aber auch Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte und Schulsozialarbeiter. „Wir müssen den Lehrerberuf wieder attraktiver machen: Dazu gehört: die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung, insbesondere der Grund- und Hauptschullehrkräfte, zu verbessern“, betonte Moritz.

„Auf den Anfang kommt es an! Deshalb muss der Beruf der Erzieherin aufgewertet werden“, sagte Moritz. „Baden-Württemberg hat zwar im Kita- und Krippenbereich bundesweit den besten Personalschlüssel. Allerdings sagt dieser nichts darüber aus, wie viel Arbeitszeit einer Fachkraft direkt beim Kind ankommt: Weder Leitungstätigkeit noch Vor- und Nachbereitungszeit, Urlaub, Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit sind hier eingerechnet. Deshalb ist die Fachkraft-Kind-Relation entscheidend.“ 20 Prozent der Kitas, so Moritz, hätten keine Zeitkontingente für Leitungsarbeit. Deshalb verlange die GEW je Kita-Gruppe 25 Prozent Freistellung für Leitungstätigkeiten. „Allein dafür sind in den Kitas 2.000 zusätzlichen Stellen notwendig“, sagte die GEW-Landesvorsitzende.

„Unsere Vorschläge lassen sich alle finanzieren: Dafür muss der Staat seine Einnahmen erhöhen“, sagte Tepe. „Deshalb brauchen wir eine Reform der Einkommensteuer: Kleine und mittlere Einkommen müssen ent-, hohe Einkommen stärker belastet werden.“ Sie wies auf das Steuerkonzept hin, das die GEW vorgelegt hat. Zudem sprach sich Tepe dafür aus, die Vermögensteuer wieder einzuführen, große Erbschaften stärker zu besteuern und die Gewerbe- zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiter zu entwickeln: „Diese Maßnahmen bringen jährlich fast 74 Milliarden Euro zusätzlich in die öffentlichen Kassen.“

Weiteren Informationen sind hier zu finden: http://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/, darunter:

• Statement Marlis Tepe, GEW-Vorsitzende,

• Statement Doro Moritz, Vorsitzende GEW Baden-Württemberg,

• GEW-Positionen zur Bundestageswahl,

• Factsheet Zahlen, Daten, Fakten zur Bildung,

• GEW-Steuerkonzept: „Richtig gerechnet!“,

• Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen und

• „Erziehung und Wissenschaft“ 9/2016.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 22.09.2016

Bleibt nach einer Trennung der Unterhalt für ein gemeinsames Kind aus, greift der Unterhaltsvorschuss. „Es ist gut und richtig, wenn der Staat im Sinne des Kindeswohls einspringt, falls ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt“, erklärt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh mit Blick auf die morgige Beratung des Unterhaltsvorschussgesetzes. „Doch grundsätzlich muss dieser Elternteil konsequenter in die finanzielle Verantwortung genommen werden. Das entspricht der elterlichen Erstverantwortung!"

Weil in der Praxis erschreckend viele Elternteile ihren Barunterhalt nicht oder nur teilweise leisten, braucht es Regelungen und Maßnahmen, die den zuständigen Stellen den Rückgriff auf säumige Unterhaltszahler erleichtern und sie bei ihrer Arbeit unterstützen. „Denn wer sich für ein Leben mit Kind entscheidet, trägt auch die Verantwortung für seinen Nachwuchs und darf sich nicht länger arm rechnen“, so der DFV-Präsident.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will beim Unterhaltsvorschuss die Altersbegrenzung auf 18 Jahre erhöhen und die Höchstbezugsdauer aufheben. Für rund eine halbe Million Kinder bundesweit und ihre alleinerziehenden Elternteile, die Unterhaltsvorschuss beziehen, ist das eine gute Nachricht. Dennoch bedarf es noch einer wichtigen Nachbesserung. Das Kindergeld wird bisher beim Unterhaltsvorschuss – anders als beim gezahlten Kindesunterhalt – vollständig angerechnet. Die Hälfte des Kindergeldes muss aber künftig beim betreuenden Elternteil verbleiben. Rund 1,6 Millionen Alleinerziehende leben in Deutschland. Obwohl sie überwiegend gut ausgebildet sind – fast vier von fünf haben einen mittleren bis hohen Bildungsabschluss – sind knapp 42 Prozent von Einkommensarmut bedroht, heißt es in der Studie „Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf“ der Bertelsmann Stiftung (2016). Etwa die Hälfte der 1,9 Millionen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Hartz IV beziehen, leben demnach in einem Haushalt mit nur einem Elternteil.

Weitere Informationen und die Studie der Bertelsmann Stiftung (Weiterleitung auf der Website) sind hier zu finden: http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/606-bertelsmann-stiftung-kinder-als-armutsrisiko?acm=1549_154.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 07.10.2016

Etwa jeder dritte der im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommenen 890.000 Flüchtlinge ist ein Kind oder Jugendlicher. Bei den unter 18-Jährigen wurden sehr viele Erstanträge auf Asyl für Säuglinge und Kleinkinder gestellt. Die meisten dieser sehr jungen Kinder werden voraussichtlich auf Dauer hier bleiben. Inwieweit die sprachliche, soziale und kulturelle Integration gelingt, entscheidet sich in den ersten Monaten und Jahren. Orientierungspunkt für sämtliche Integrationsbemühungen müssen die für jedes Kind geltenden Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention sein.

„Kinder mit Fluchterfahrungen sind besonders schutzbedürftig. Sie benötigen sichere Orte für Kinder, in denen anerkannte Standards gelten, um sie vor Unfällen, Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung zu schützen“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.

„Ebenso notwendig sind Spiel- und Bildungsangebote, sowohl in den Flüchtlingsunterkünften als auch in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Junge Kinder können nicht warten. Die Integration in Einrichtungen der frühen Tagesbetreuung und der Gesundheitsfürsorge muss zügig erfolgen, damit die Kinder ihre oft sehr belastenden Erfahrungen verarbeiten können und die Chancen, die sich ihnen in Deutschland bieten, nutzen können. Dies ist auch im Interesse der Aufnahmegesellschaft.“

Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „WIR SIND DA! Kinder aus Krisenregionen – Eine Herausforderung für unsere Gesellschaft“ am 7./8. Oktober im Rheinischen Industriemuseum in Oberhausen in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland fordert die Deutsche Liga für das Kind:

(1) die verpflichtende Einführung von Kinderschutzstandards einschließlich Beschwerdemöglichkeiten in allen Einrichtungen, in den sich geflüchtete Kinder aufhalten;

(2) den Ausbau der Sprachförderung und Etablierung des Kinderrechtsansatzes in Kindertageseinrichtungen;

(3) uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Gesundheitsleistungen für Flüchtlingskinder;

(4) beschleunigte Entscheidungen über Aufenthaltsperspektive und Familienzusammenführung unter Beachtung des Vorrangs des Kindeswohls sowie

(5) die Verankerung traumapädagogischer und interkultureller Inhalte in den Aus- und Fortbildungen für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitsbereich.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung unter der Schirmherrschaft von Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, gehören der Geschäftsführer des Deutschen Komitees für UNICEF, Christian Schneider, der Direktor des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung an der Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan, die Oberärztin in der Ambulanz für seelisch erkrankte Kinder und Jugendliche am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Dr. med. Kerstin Stellermann-Strehlow, der fachliche Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) in Heidelberg, Dr. Thomas Meysen, sowie Petra Wagner, Direktorin des Instituts für den Situationsansatz und Leiterin der Fachstelle Kinderwelten in Berlin.

In einem YouTube-Kanal „Mein Baby. Filme für Eltern in Arabisch“ hat die Deutsche Liga für das Kind kurze zweisprachige Filme (Regie: Anja Freyhoff und Thomas Uhlmann) mit Informationen für Eltern zu Schwangerschaft, Geburt, Familie, Erziehung und Kinderrechten veröffentlicht. Zehn neue Filme und Übersetzungen bestehenden Materials wurden gefördert vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Der YouTube-Kanal ist hier zu finden: https://www.youtube.com/channel/UCnQMfgtyGGMZ8vFx_ohwzYw.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e. V. vom 07.10.2016

Am 9. September trat der neu gegründete Beirat des Bundesverbandes für Kindertagespflege zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen. Zum Vorsitzenden des Gremiums, das den Bundesverband beraten und zukünftige Entwicklungen der Kindertagespflege diskutieren soll, wurde Prof. Dr. Gabriel Schoyerer gewählt. Die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler erklärte dazu: „Ich bin sehr froh, dass wir nun einen Beirat aus sehr profilierten Persönlichkeiten verschiedener Berufe haben.

Die interdisziplinäre Herangehensweise ermöglicht es, Entwicklungen in der Kindertagespflege von verschiedenen Seiten zu betrachten und Ideen für eine bessere Qualität der frühkindlichen Betreuung zu entwickeln. Ich danke den Mitgliedern des Beirates für die lebhafte und konstruktive Diskussion, die sich bereits in der ersten Sitzung gezeigt hat“.

Die Mitglieder des Beirates sind:

Dr. Elisabeth Benterbusch, Wiss. Dienst des Deutschen Bundestages,
Ingrid Fischbach, Mitglied des Bundestages,
Dieter Gerber (Stellv. Vorsitz), Stellv. Bundesvorsitzender,
Maria-Theresia Münch, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge,
Dr. Eitel-Siegfried Samland, Staatl. Fachschule für Sozialpädagogik Hamburg,
Prof. Dr. Gabriel Schoyerer (Vorsitz), Kath. Stiftungsfachhochschule München,
Prof. Dr. Stefan Sell, Hochschule Koblenz, Campus Remagen,
Gabriele Stein, Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Lüneburg,
Mirjam Taprogge-Essaida, Rechtsanwältin und Mediatorin und
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Rechtswissenschaftler, Rechtsanwalt, Ministerialrat a. D.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für Kindertagespflege e. V. vom 16.09.2016

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) appelliert an die Bundesregierung, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes auszubauen. Familienministerin Schwesig hatte einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt und setzt sich dafür ein. „Eine Stärkung des Unterhaltsvorschuss liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern“, unterstreicht Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des VAMV.

„Alleinerziehende warten darauf, dass der überfällige Ausbau dieser armutsvermeidenden Leistung bald umgesetzt wird.“ Mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. „Die willkürlich gesetzte Altersgrenze von 12 Jahren und die Deckelung der Bezugszeit des Unterhaltsvorschusses auf sechs Jahre führen dazu, dass Kinder getrennter Eltern plötzlich ohne Unterhalt dastehen. Alleinerziehende stellt das vor massive Probleme“, kritisiert Solveig Schuster.

Hintergrund: Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Ein weiteres Problem liegt darin, dass der Unterhaltsvorschuss systematisch zu niedrig ist und immer mindestens 95 Euro unter der regulär dem Kind zustehenden Unterhaltszahlung liegt. „Der Unterhaltsvorschuss muss gestärkt werden: Das ist zu erreichen, in dem das Kindergeld nicht länger vollständig an die Leistung angerechnet wird, sondern wie beim Unterhalt nur zur Hälfte“, fordert Schuster.

Die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hatte herausgestellt, dass der Unterhaltsvorschuss im Volumen mit 0,9 Milliarden eine relativ günstige Leistung ist, die aber trotz der Begrenzungen sehr effektiv und armutsvermeidend ist. „Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt“, betont Solveig Schuster. Eine Erhöhung des Kinderzuschlags ist im Gespräch. „Damit die Kinder von Alleinerziehenden von einem höheren Kinderzuschlag profitieren können, muss dieser reformiert werden. Denn wegen der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss erreicht dieser die Kinder von Alleinerziehenden so gut wie nicht“, stellt Schuster heraus.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) vom 05.10.2016

Trennungsväter stehen unter besonderem Druck, Beruf und Familie zu vereinbaren
Die Unternehmensberatung A.T. Kearney stellte in ihrer aktuellen Familienstudie fest, dass immer mehr Väter mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unzufrieden sind. Sie wollen mehr Zeit für die Familie. Was für Väter, die mit der Mutter zusammen leben, bereits ein großes Problem ist, ist für Trennungsväter oftmals ein kaum lösbares Problem.
Wieso wollen Sie Ihre Arbeitszeiten wegen ihres Kindes anders einteilen? Das Kind lebt doch bei der Mutter. So oder so ähnlich ergeht es vielen getrennten Vätern, die sich auch nach einer Trennung weiter um die gemeinsamen Kinder kümmern wollen. Übersehen wird dabei, dass Kinder heute oftmals bei beiden Eltern wohnen. Weder Politik noch Gesellschaft haben sich bisher tatschlich darauf eingestellt und das, obwohl inzwischen über 50% der Ehen geschieden werden.

Während getrennte Mütter mit der Last der Alleinerziehenden leben, gibt es für Väter, die diese Last gemeinsam mit der Mutter tragen wollen, nicht einmal einen Begriff, erklärt Markus Witt, Pressesprecher des Väteraufbruch für Kinder e. V. So ist es auch wenig verwunderlich, dass die Wirtschaft für diese große Gruppe an Vätern kaum Lösungen bereit hält. Im Gegenteil, wurde ihnen zusammenlebend die Vaterrolle oftmals noch zugebilligt, wird ihnen diese nach einer Trennung unter der Woche häufig abgesprochen.

Väter sind heute zunehmend von Anfang an gemeinsam mit der Mutter in die Betreuung der Kinder eingebunden und leben Elternschaft auf Augenhöhe. Warum dies auf einmal nicht mehr so sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Das Motto den Müttern mehr Karriere, den Vätern mehr Familie gilt auch nach einer Trennung, meint Witt. Dass diese "neue Vereinbarkeit" sich sogar positiv auf die Unternehmensbilanzen auswirkt, bestätigte erst vor wenigen Tagen eine Studie von Roland Berger im Auftrag des Familienministeriums. So wurde empfohlen, Väter verstärkt zu Vereinbarkeitsthemen in den Blick zu nehmen.

Wirtschaft und Politik wären daher gut beraten, die große Gruppe der getrennten Eltern insgesamt zu betrachten. So könnten Alleinerziehende sich einfacher ins Erwerbsleben einbringen und die bisher unbeachteten Väter könnten Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen. Diese höhere Zufriedenheit steigert nicht nur die Produktivität, sondern auch die Attraktivität eines Arbeitgebers im Wettbewerb um gute Mitarbeiter – ein nicht zu unterschätzender Faktor, so Witt weiter. Dringend notwendig wäre aber auch, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Steuer, Sozialleistungs- und Unterhaltsrecht sind auch im Jahr 2016 noch immer nicht darauf eingestellt, dass ein Kind nach einer Trennung zwei betreuende Eltern hat. In der Hinsicht ist Deutschland noch immer ein Entwicklungsland, meint Witt auch mit Blick auf die europischen Nachbarländer, die sich der Thematik teils schon vor Jahrzehnten angenommen haben.

Quelle: Pressemitteilung Väteraufbruch für Kinder e. V. vom 05.10.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 21. Oktober 2016

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Gesamtverband e. V.

Ort: Berlin

Migration – ob freiwillige oder unfreiwillige – ist vielfach Teil der Familiengeschichte und als solches auch ein Familienprojekt. Es betrifft alle Akteure im Familienverbund. Obgleich Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen für den Migrations- und Eingliederungsprozess in der Aufnahmegesellschaft bedeutend sind, findet dieser Zusammenhang und Fokus immer noch zu wenig Beachtung in Wissenschaft und Forschung – aber auch in der Politik.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.verband-binationaler.de/fileadmin/Dokumente/pdfs_veranstaltungen/Einladung_zum_Fachgespraech_je_25.08..pdf.

Termin: 26. Oktober 2016, 17:30 – 19:30 Uhr

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung Landesbüro Nordrhein-Westfalen

Ort: Bochum

Schon jetzt existieren in Kommunen zeitliche Entlastungspotenziale. Einige Städte haben sich sogar auf den Weg gemacht, eine familiengerechte Zeitpolitik zu ihrem Markenkern auszubauen. Doch haben Familien hier den Überblick? Sind die Angebote, sowohl öffentlicher als auch privater Dienstleister vor Ort, eine wirkliche Erleichterung und wo besteht Verbesserungsbedarf?

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: http://www.fes.de/oas/portal/pls/portal/filefunctions.download/PLAKON/VERANSTALTUNG/208014/F245731617/Programm_Bochum_26.10.16.pdf.

Termin: 17. November 2016, 13:30 – 16:00 Uhr

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V.

Ort: Berlin

Das System der Gewährung des Kinderexistenzminimums in Deutschland steht seit langem in der Kritik: die Kombination aus Kindergeld und steuerlichem Kinderfreibetrag ist für viele unverständlich und führt zu einer sozialen Schieflage. Auch die grundsätzliche Höhe des Kinderexistenzminimums wird als unzureichend kritisiert. Zudem gelten im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht jeweils verschiedene Beträge. Wie aber kann ein besseres System der Existenzsicherung für Kinder erreicht werden?

Das Programm ist hier zu finden: http://www.ag-familie.de/media/docs16/AGF_Programm_Anmeld_Kinderexistenzminimum.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://www.ag-familie.de/meta/anmelden.html.

Termin: 19. November 2016, 09:00 bis 15:30 Uhr

Veranstalter: Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familiefragen, Landesarbeitskreis Sachsen e. V.

Ort: Chemnitz

Kosten: Es wird eine kleine Teilnahmegebühr erhoben.

Anmeldeschluss: 08.11.2016

Die AG Familie der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens lädt unter dem Titel „Familie bilden. Aktuelle Angebote und Bedarfe der ev. Familienbildung in Sachsen“ zu einem Fachtag zur Zukunft evangelischer Familienbildung ein. In Fachvorträgen und Impulsen von ExpertInnen aus Wissenschaft, Kirche und Politik zu Wort und miteinander ins Gespräch kommen lassen.

Die Leitfrage der Veranstaltung ist die Wirksamkeit von (evangelischer) Familienbildung im Hinblick auf spezielle Zielgruppen.

In vier Workshops wird diese Frage im Mittelpunkt stehen. Dazu unterstützen ‚Best-Practice-Beispiele‘ aus der Arbeit mit schwer erreichbaren Familien, mit Familien mit Migrationshintergrund, mit Alleinerziehenden/Ein-Eltern-Familien und mit Vätern.

Das Programm und die Anmeldeinformationen sind hier zufinden: http://www.eaf-sachsen.de/fileadmin/user_upload/doc/ankuendigungen/Einladung-Fachtag-Familienbildung-2016-11-19.pdf.

Termin: 07. bis 09. Dezember 2016

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Hannover

Kosten: Es wird ein Veranstaltungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 14.10.2016

Kooperationen und Vernetzung sind Schwerpunkte der Fachveranstaltung bzw. deren Bedeutung zur Schaffung und Weiterentwicklung guter Lebensräume für ältere Menschen. Die Gestaltung einer guten Alternspolitik in den Kommunen braucht viele Köpfe. Ein selbstbestimmtes Leben und der Erhalt oder die Verbesserung sozialer Teilhabe – auch im hohen und unterstützungsbedürftigen Alter – braucht an Teilhabe ausgerichtete Sozialräume und Infrastrukturen – insbesondere in den Bereichen Wohnen und Wohnumfeld, Prävention, Gesundheit, Engagementförderung, Begegnung, Beratung.

Mobilität usw. Für die Gestaltung bedarfsgerechter Angebote in städtischen Quartieren und in den dörflichen Strukturen ländlicher Räume sind aufeinander bezogene Konzepte und die Kooperation der vor Ort tätigen Akteure (kommunale Altenpolitik, Wohnungswirtschaft, Träger der Altenhilfe, Pflegestützpunkte, Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbüros, Vereine, Kirchengemeinden usw.) unerlässlich.

In der Veranstaltung sollen Beispiele für die Entwicklung und Gestaltung von Kooperationen in unterschiedlicher Ausprägung vorgestellt und erörtert werden. Dabei wird auch die Partizipation der älteren Menschen selbst thematisiert werden.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: https://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-akademie-2016-alter-braucht-kooperation-podium-altenhilfe-1870,615,1000.html.

AKTUELLES

Das neue Schuljahr hat begonnen, doch viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind außen vor. Für sie herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über einem Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen. Diese Praxis ist ein gleich mehrfacher Rechtsverstoß. Mit einer gemeinsamen Kampagne fordern die Flüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, GEW, PRO ASYL und BumF daher: Schule für Alle – ohne Ausnahme!

Der Internetauftritt der Kampagne ist hier zu finden: http://www.kampagne-schule-fuer-alle.de/.

Um dem bewegungsarmen Alltag vieler Familien „auf die Füße zu verhelfen“ hat die Plattform Ernährung und Bewegung e. V. (peb) gemeinsam mit der Universität Bielefeld ein Bewegungsspiel entwickelt, das vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird.

Ziel ist es, Familien und ihre Kinder für die langen Sitzzeiten zu sensibilisieren und sie mit Spaß zu motivieren, im Alltag mehr aufzustehen und sich zu bewegen.

Die Anleitung zum Spiel ist hier zu finden: www.familienaufstand.de.

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Sitzen sind hier zu finden: http://www.pebonline.de/projekte/sitzender-lebensstil/.

24 Stunden – 7 Tage die Woche soll es künftig eine „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ geben. An diese zentrale und kostenfreie Beratungsnummer können sich Ärztinnen und Ärzte, Medizinerinnen und Mediziner wenden, wenn sie in ihrem Arbeitsalltag auf mögliche Fälle von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch stoßen. Experten beraten die Kollegen bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung in medizinischen Not- und Akutsituationen in Kliniken und Praxen. Ab Oktober wird das Universitätsklinikum Ulm hier die Vorbereitungsarbeiten zur Einrichtung der Hotline starten.

„Ärztinnen und Ärzte spielen im Kinderschutz eine wichtige Rolle“, macht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig deutlich. „Oft sind sie die ersten, die eine mögliche Gefährdung feststellen. Sie müssen schnell erkennen und reagieren, wenn ein Kind Schutz braucht, wenn sie eine Misshandlung vermuten, wenn sie bei einem Säugling ein Schütteltrauma diagnostizieren. Dafür brauchen sie Unterstützung und Rechtssicherheit.“

Die Ergebnisse der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes zeigen, dass das Gesundheitswesen eine besonders wichtige Rolle beim Aufdecken von Gefährdungen bei Säuglingen und Kleinkindern spielt. Bei der Kinderschutzhotline erreichen Assistenzärzte in den Aufnahmestationen, Klinikmitarbeiter, aber auch Hausärzte und andere Angehörige der Heilberufe künftig kompetente Kollegen, die mit ihrem Wissen helfen sollen, mehr Verdachtsfälle von Misshandlung und Missbrauch aufzuklären.

Die Beratungstätigkeit soll von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten mit einschlägigem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen ausgeübt werden. Sie sollen schnell medizinische und rechtliche Orientierung geben. Die Anruferinnen und Anrufer sollen Rechtssicherheit erhalten und das mögliche weitere Vorgehen im konkreten Fall pseudonymisiert besprechen können. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Beraterinnen und Berater über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um medizinische Problemschilderungen verstehen zu können. Sie müssen darüber hinaus aber auch den rechtlichen Rahmen im Kinderschutz kennen und über die Möglichkeiten des Hilferepertoires, insbesondere in der Jugendhilfe, informieren können.

Um einen hohen fachlichen Standard zu gewährleisten, wird ein mit einer Fachärztin oder einem Facharzt besetzter Hintergrunddienst für die Hotline eingerichtet werden.

Das Angebot soll dabei helfen, die unterschiedlichen Fachsprachen und Herangehensweisen von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Verständigungsprobleme, die zu Lücken im Kinderschutz führen können, sollen so geschlossen werden.

Das Projekt „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ startet am 1. Oktober 2016. Nach einer sechsmonatigen Vorbereitungsphase wird die „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ voraussichtlich ab April 2017 für Medizinerinnen und Mediziner im Pilotbetrieb zur Verfügung stehen. Das Projekt läuft bis Herbst 2019.

Neben einer begleitenden Forschung zur Qualitätssicherung wird am Ende der Projektlaufzeit eine externe Evaluation des Projektes erfolgen.