ZFF-Info 13/2017

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SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2017

Das ZFF begrüßt, dass über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare morgen im Bundestag abgestimmt werden soll und fordert alle Abgeordneten auf, die bestehende rechtliche Diskriminierung gegenüber Lesben und Schwulen in Deutschland endlich zu beenden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Anfang der Woche das Ende der Blockadehaltung der Bundestagsfraktion CDU/CSU bei der Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule signalisiert. Nachdem am gestrigen Mittwoch der Rechtsausschuss den seit langem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" mit einer rot-rot-grünen Mehrheit gebilligt hat, soll morgen die Schlussabstimmung im Plenum folgen. Kommt es dort zu der erforderlichen Mehrheit, dann kann der Bundesrat das Vorhaben noch vor der Bundestagswahl zum Abschluss bringen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Das ZFF freut sich sehr, dass die Öffnung der Ehe noch vor der Bundestagswahl zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden soll. Es ist an der Zeit, die rechtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlicher Liebe und Verantwortungsübernahme endlich zu beenden! Als familienpolitischer Fachverband setzen wir uns seit unserer Gründung für die Anerkennung der Vielfalt von Familien ein, denn Familie ist überall dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Vor diesem Hintergrund fordern wir rechtliche Rahmenbedingungen, die den tatsächlichen Lebens- und Sorgeverhältnissen von Menschen und ihren Familien Rechnung tragen. Dazu gehört ganz zentral die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts und das dazugehörige Recht auf Adoption. Auch die Möglichkeit einer einfachen Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht den Wünschen vieler gleichgeschlechtlicher Paare. Die Einführung der „Ehe für alle“ und die Akzeptanz vielfältiger Familienmodelle stellt nicht nur eine Anerkennung gesellschaftlicher Realitäten dar, sondern ist überdies eine Frage der Gerechtigkeit. Wir fordern: die „Ehe für alle“ und zwar sofort!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.06.2017

Der beharrliche und stetige Kampf der queeren Bürgerrechtsbewegung scheint nun auch in Deutschland Erfolg zu haben. Gestern teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit, dass sich die CDU/CSU, als letzte vertretene Fraktion im Deutschen Bundestag, nicht mehr gegen die Ehe für alle stellen würde.

„Es gibt keine Berechtigung dafür, eine Eheschließung nur gegengeschlechtlichen Paaren zu ermöglichen. Die Ehe für alle ist ein längst überfälliger Schritt, der die Gerechtigkeit und Gleichstellung vielfältiger Lebensweisen anerkennt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Wir erwarten jetzt noch vor der Bundestagswahl im September eine Abstimmung im Deutschen Bundestag.“

In vielen anderen europäischen Ländern – wie Spanien, Portugal, Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande, Belgien, Norwegen, Dänemark oder Schweden – ist die Ehe für alle schon längst gelebte Normalität. Auch in der Unionspartei scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht mehr zu rechtfertigen ist – und nie zu rechtfertigen war. „Auch wenn der Schritt schon viel früher hätte kommen müssen – es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, führt Wolfgang Stadler aus und ergänzt: „Die AWO fordert seit Langem die komplette rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von nicht-heterosexuellen Lebensweisen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2017

Bundeskanzlerin Angela Merkel schlägt eine Diskussion zur Ehe für alle als Gewissensentscheidung vor. Damit vollzieht die Kanzlerin wieder einmal eine 180-Grad-Kehrtwende gegen eigene Überzeugungen. Im Wahlkampf 2013 hatte sie noch beteuert, sie tue sich schwer mit der kompletten Gleichstellung und lehne einen Gesetzentwurf zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare kategorisch ab.

„Das hat was von Torschlusspanik: Bundeskanzlerin Angela Merkel rückt von ihren Glaubenssätzen gegen die Gleichstellung homosexueller Paare ab – und das kurz vor der parlamentarischen Sommerpause. Vier Jahre hatten die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gelegenheit, ihr Gewissen zu befragen und über die Ehe für alle abzustimmen. Dass Merkel ausgerechnet jetzt diese Kehrtwende vollzieht, zeigt ihre Politik gegen die eigene Überzeugung.

Die Kanzlerin behauptet, die SPD hätte sich in den vergangenen vier Jahren nicht zur Ehe für alle ausgesprochen. Das ist nachweislich falsch. Schon in den Koalitionsverhandlungen 2013 haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für die Öffnung der Ehe stark gemacht. Das war mit der ideologisch festgelegten Union nicht zu machen. Doch wir sind unserer Linie treu geblieben und haben das Thema immer wieder in Gesprächen mit der Union auf die Tagesordnung gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird der Öffnung der Ehe jedenfalls in dieser Woche zustimmen. Um also den Ball an Merkel bzw. die CDU/CSU zurückzuspielen: Seltsam ist, vier Jahre die Ehe für alle zu blockieren – und es nicht mitzubekommen.

Schon im Jahr 2009 hat die Universität Bamberg im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine repräsentative Studie zur Situation von Kindern in Regenbogenfamilien durchgeführt. Das Ergebnis: Kindern mit homosexuellen Eltern geht es gut, sie sind in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt. Merkel und der Union dürfte die Studie bekannt sein. Insofern verwundert die gestrige Aussage der Kanzlerin, sie könne nach einer persönlichen Begegnung mit einer lesbischen Mutter mit sechs Pflegekindern nicht länger gegen das Kindeswohl in Regenbogenfamilien argumentieren.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.06.2017

„LINKS wirkt! Und nicht zum ersten Mal“, erklärt Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die von Martin Schulz angekündigte Öffnung der „Ehe für alle“ im Deutschen Bundestag in der Woche des internationalen CSD und die Aussage der Kanzlerin vom 26. Juni, nun doch die Abstimmung der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare zu befürworten. „Wir haben erfolgreich für die Entschädigung und Rehabilitierung der nach Paragraph 175 verurteilten schwulen Männer gekämpft. Und wir wurden nie müde, immer wieder die Große Koalition aufzufordern, endlich die Beratung und Abstimmung der Anträge für die Eheöffnung anzugehen. Wir haben seit 2013, dem Jahr als DIE LINKE den ersten Gesetzentwurf für die ‚Ehe für alle‘ einreichte, der dreist-beharrlichen Blockadehaltung von CDU/CSU und SPD getrotzt und immer wieder im Bundestag und in der Öffentlichkeit die Debatte am Laufen gehalten. Schließlich zogen 2015 die Grünen und 2016 der Bundesrat nach.“ Harald Petzold weiter:

„Bislang wurde die Beratung dreißigmal seitens der SPD und CDU/CSU verhindert. Nun endlich zeichnet sich in dieser zermürbenden und die Betroffenen entwürdigenden Verzögerungstaktik ein Licht am Ende des Tunnels ab. Ich begrüße sehr die positive Äußerung Angela Merkels zur Eheöffnung sowie die Ansage von Martin Schulz, noch in dieser Woche endlich die Abstimmung im Deutschen Bundestag durchzuführen. Dies kann ein historischer Moment für die deutsche Demokratie werden, ausgerechnet in der Woche des internationalen Christopher Days. Nun sind CDU/CSU und SPD gefordert, ihre parteipolitischen Spielchen aufzugeben und diese Legislaturperiode noch möglichst würdig zu beenden. Ich hoffe sehr auf das demokratische Verständnis von Vielfalt und Menschenrechten im Bundestag und somit auf ein positives Ergebnis.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 27.06.2017

LSVD legt Entwurf für Umsetzungsregelung vor

Zu den Äußerungen von Bundesinnenminister de Maizière, die Ehe für alle sei technisch „nicht ohne Weiteres umsetzbar", erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) warnt den Bundesinnenminister davor, die Ehe für alle zu verschleppen. Das vom Bundesrat vorgelegte und vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält neben der Öffnung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch auch klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften in die Ehe. Diese gesetzlichen Neuregelungen müssen nun lediglich durch Anpassungen vor allem in der Personenstandsverordnung umgesetzt werden.

Es ist absurd, dass eine Riesenbehörde wie das Bundesinnenministerium es binnen dreier Monate nicht schaffen soll, die notwendigen Verwaltungsregelungen für die Ehe für alle auf den Wegen zu bringen.

Der LSVD hat einen Entwurf für die notwendigen Regelungen in der Personenstandsverordnung innerhalb von nur drei Tagen ausgearbeitet und heute dem Bundesinnenminister übersandt. Wir wollen sichergehen, dass die Öffnung der Ehe dort zügig und seriös angepackt wird.

Es die Pflicht des Bundesinnenministers, für die fristgerechte Umsetzung des vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossenen Gesetzes zu sorgen. Dabei darf es keine Rolle spielen, dass de Maizière persönlich ein harter Kämpfer für die Fortsetzung der Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist. Wenn er als Bundesinnenminister die Umsetzung der Ehe für alle verschleppt, wäre das klarer Amtsmissbrauch.

Brief an Innenminister Thomas de Maizière

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 03.07.2017

LSVD feiert die Ehe für Alle

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundestages, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, erklärt der Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Das ist ein historischer Tag! Nicht nur für Lesben und Schwule, sondern auch für eine gerechtere und demokratischere Gesellschaft. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht entscheidet, zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dankt allen Bundestagsabgeordneten, die heute ihrem Gewissen gefolgt sind und für die Liebe und die Gleichwertigkeit von homo- und heterosexuellen Partnerschaften gestimmt haben. Nun wird es darum gehen, aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen. Denn eine offene und freie Gesellschaft muss es allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.

Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Vor genau 25 Jahren, im August 1992, hat unser Verband die „Aktion Standesamt“ organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe."

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 30.06.2017

Der Familienbund der Katholiken erhofft sich von der heutigen Entscheidung des Bundestages zur „Ehe für alle“ einen Impuls für eine bessere Förderung von Ehen und Familien. „Das Leitbild einer Beziehung, in der zwei Menschen verbindlich und dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, hat zu Recht eine hohe Anziehungskraft“, sagte der Präsident des Familienbundes, Stefan Becker. „Die Leidenschaft, mit der in den letzten Tagen diskutiert wurde, wünschen wir uns auch bei der Frage, wie Familien so unterstützt werden können, dass jede Familie – unabhängig von ihrer jeweiligen Ausprägung – bestmöglich gelingen kann. Das Gesetz ist verabschiedet, aber die öffentliche Debatte um eine bessere Förderung von Ehe und Familie geht weiter!“

Für den Familienbund ist entscheidend, dass Kinder in guten und stabilen Verhältnissen aufwachsen. „Die rechtliche Form des Zusammenlebens der Eltern ist für Kinder weniger entscheidend als die konkreten Umstände des Zusammenlebens in der Familie. Staat und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass alle Kinder optimale Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung vorfinden.“

In der Debatte, ob das Rechtsinstitut der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden sollte, hatte der Familienbund eine differenzierte Meinung vertreten. Hierzu Stefan Becker: „Wir hatten uns dafür eingesetzt, die rechtliche Gleichstellung in den zwei unterschiedlichen Rechtsinstituten der Ehe und der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu verwirklichen. Die kirchliche Ehe hat nun stärker als bisher ein Eigenprofil gegenüber der Zivilehe. Die Idee einer Lebens- und Liebesgemeinschaft von Frau und Mann als prinzipiell lebenslange Verbindung mit der grundsätzlichen Offenheit für die Weitergabe von Leben ist nach unserer Auffassung ein attraktives Lebensmodell, das eine besondere Bedeutung für die Gesellschaft hat und für das wir weiter werben werden.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesgeschäftsstelle vom 30.06.2017

Der Bundestag hat heute (am 30. Juni 2017) für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt. pro familia begrüßt diese parlamentarische Entscheidung als einen wichtigen Schritt, die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Deutschland zu verwirklichen.

„Als führender Fachverband für Sexualberatung, Sexualpädagogik und Familienplanung in Deutschland tritt pro familia für das Recht aller Menschen auf eine selbstbestimmte Sexualität ein. Wir wollen, dass die Akzeptanz der vielfältigen sexuellen Lebensformen in allen Bereichen gefördert wird. Die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare spielt dabei eine wichtige Rolle“, unterstreicht Prof. Dr. Davina Höblich, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands.

Von der neuen Gesetzesformulierung geht eine Signalwirkung aus: Endlich wird eine Tür für die volle Gleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Ehepaaren bei der Adoption von Kindern geöffnet. Lesbische Ehepaare könnten künftig wie heterosexuelle verheiratete Frauen einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu Samenspenden über eine Samenbank und bei ärztlich vorgenommener Insemination haben.

„Durch die Öffnung der Ehe für alle wird die Gleichwertigkeit von hetero- und homosexuellen Beziehungen betont. Wir hoffen, dass sich dies positiv auf das gesellschaftliche Klima auswirkt, so dass sexuelle Vielfalt und die Vielfalt von Familienformen in unserer Gesellschaft selbstverständlich werden“, so Höblich. „pro familia wird ihren Beitrag leisten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass Sexuelle Vielfalt fester Bestandteil in allen Angeboten der Sexualpädagogik, Sexualberatung und der Familienplanung ist.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 30.06.2017

SCHWERPUNKT II: Unicef Studie

Anlässlich der heute veröffentlichten Analyse von Prof. Dr. Hans Bertram „Offene Gesellschaft, Teilhabe und die Zukunft für Kinder“ im Auftrag für das deutsche Komitee für UNICEF weist das ZFF nochmal auf den dringenden Handlungsbedarf hin, für Chancen- und Teilhabgerechtigkeit aller Kinder zu sorgen. Gerade im Bundestagswahljahr sind die Parteien dazu aufgerufen, gute Konzepte zur Bekämpfung der Kinderarmut vorzulegen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Unicef-Studie bestätigt einmal mehr die bittere Wahrheit: Die Bekämpfung der Kinderarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Viele Kinder und Jugendliche werden durch Armut dauerhaft abgehängt. Ihnen fehlt es an Teilhabe, Bildung, ausreichendem Platz zum Spielen und für die Hausaufgaben und an gesunder Ernährung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Vor allem bei Alleinerziehenden ist dies fast unmöglich geworden: Hier reicht häufig nicht mal eine Vollzeitbeschäftigung aus, um die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Der Staat muss Kinder, Jugendliche und ihre Familien endlich besser unterstützen. Gerade im Wahlkampf müssen die Parteien gute Konzepte für ein gesundes und sorgenfreies Aufwachsen aller Kinder vorlegen. Konzepte die kein leeres Wahlversprechen bleiben, sondern Wirklichkeit werden. Für das ZFF ist klar: Nur mit einer armutsfesten, materiellen Existenzsicherung in Form einer Kindergrundsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.06.2017

Zur Studie von UNICEF über Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

„Die Ergebnisse des von UNICEF vorgelegten Berichtes sind bitter, aber leider nicht verwunderlich. Wenn eine Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag das Thema Kinderarmut ignoriert und keine Konsequenzen aus vorliegenden Evaluationen zieht, sei es zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zur Familienförderung, ist kein beherztes Handeln im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu erwarten.

Wir dürfen nicht akzeptieren, dass in einem reichen Land wie Deutschland der Anteil armer Familien und Kinder gleichbleibend hoch ist. Kinderarmut hat viele Ursachen und genauso vielfältig und breit aufgestellt müssen auch die Antworten der Politik sein.

Die wenigen Reformen der Großen Koalition sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn am System einer ungerechten Familienförderung wurde nichts geändert. Über die Freibeträge profitieren Familien mit besonders hohem Einkommen auch besonders von der staatlichen Familienförderung. Mit diesem „Wer hat dem wird gegeben“ in der Familienförderung muss endlich Schluss sein.

Genau hier hat die Bundesregierung versagt, sei es, endlich das Bürokratiemonster Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen oder eine armutsfeste Familienförderung zu gestalten. Seit langem ist bekannt, dass der Bildungsweg der Kinder vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Umso mehr brauchen wir endlich gute Kitas und Ganztagsschulen, die Kinder gut fördern und damit Eltern endlich bedarfsgerechte Angebote finden.

Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehört die Teilhabe an Freizeit- und Kulturangeboten. Deshalb muss gewährleistet sein, dass alle Kinder zum Beispiel ein Instrument lernen oder einen Sportverein besuchen können, wenn sie das möchten. Ebenso muss Nachhilfe möglich sein, bevor im Zeugnis überall Fünfen stehen und zwar direkt in der Schule. Das Kooperationsverbot gehört daher endlich auf den Müllhaufen der Geschichte.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.06.2017

Analyse zur Lage von Kindern in Deutschland

Rund 100 Tage vor der Bundestagswahl ruft UNICEF Deutschland die Parteien dazu auf, sich für das Recht aller Kinder in Deutschland auf faire Teilhabe einzusetzen.

Die meisten Mädchen und Jungen in Deutschland wachsen – im internationalen Vergleich – in begünstigten materiellen und sozialen Verhältnissen auf. In einer Analyse für das deutsche Komitee für UNICEF, warnt der renommierte Mikrosoziologe Professor Hans Bertram jedoch davor, dass ein signifikanter Teil von Kindern in Deutschland dauerhaft abgehängt wird.

  • So wachsen der Analyse zufolge in manchen Städten im Ruhrgebiet oder in Berlin zwischen 30 und 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Haushalten auf, die von Hartz IV leben.
  • Kinder von Alleinerziehenden tragen ein doppelt so hohes Risiko in relativer Armut aufzuwachsen, wie ihre Altersgenossen in Familien mit beiden Elternteilen – selbst dann, wenn ihre Mütter oder Väter einen Arbeitsplatz haben.
  • Besonders häufig von relativer Armut betroffen sind Kinder aus zugewanderten Familien, deren Mütter selbst keine Schul- oder Berufsausbildung haben.

„Wenn Kinder und Jugendliche erleben, dass ihre Familien völlig von staatlichen Sozialleistungen abhängen, wird ein Zukunftsbild sozialer Abhängigkeit statt Selbstständigkeit und Selbstverantwortung vermittelt“, sagt Professor Bertram. „Faire Chancen und die Erfahrung, dass sie gebraucht werden, sind Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche Freiheit und Verantwortung leben lernen und in unserer Zeit des Umbruchs die Zukunft aktiv mitgestalten.“

„Trotz vieler Investitionen und einer vergleichsweisen guten Wirtschaftslage ist es in Deutschland in den vergangenen Jahren nicht gelungen, die Chancen für benachteiligte Kinder deutlich zu verbessern“, sagte Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender von UNICEF Deutschland. „Wir brauchen eine politische Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden, um die Teilhabe benachteiligter Kinder zu stärken. Jedes Kind braucht faire Chancen, ganz gleich in welcher Form von Familie oder an welchem Ort es aufwächst.“

Welche Kinder tragen das höchste Risiko für relative Armut?
In einer Analyse für UNICEF Deutschland hat der bekannte Wissenschaftler Hans Bertram aktuelle empirische Daten zu materiellem Wohlbefinden und zu Bildungschancen von Kindern in Deutschland und den OECD-Staaten ausgewertet. Danach sind in allen europäischen Staaten – auch bei hoher Erwerbstätigkeit der Frauen – erhebliche öffentliche Transferleistungen notwendig, um Kinder vor relativer Armut zu bewahren.

Ohne staatliche Hilfe liegt die unbekämpfte relative Kinderarmut in Deutschland auf der Basis von 50 Prozent des Medianeinkommens bei 24 Prozent.

Durch staatliche Transferleistungen sinkt diese Quote auf sieben Prozent. Allerdings erreicht diese Unterstützung Kinder sehr unterschiedlich: Während die Armutsquoten bei Kindern mit beiden Elternteilen auf etwa vier Prozent sinken, bleiben sie bei Alleinerziehenden mit 16 Prozent sehr hoch.

Würden zum Beispiel bei berufstätigen Alleinerziehenden die Beiträge für Krankenkasse und Rente wegfallen, würde das relative Armutsrisiko dieser Gruppe um rund sechs Prozent deutlich gesenkt. Bei Ehepaaren, bei denen ein Partner nicht arbeitet, ist dieser durch den berufstätigen Partner automatisch abgesichert.

Regionale Trends in Deutschland
Relative Kinderarmut ist in Deutschland sehr unterschiedlich verteilt. So hat sich etwa die Lage in den neuen Bundesländern in den vergangenen zehn Jahren verbessert. In Dresden leben noch 15 Prozent der Kinder in solchen Haushalten – gegenüber 30 Prozent in Berlin. Auch Leipzig hat sich von 40 auf 25 Prozent erkennbar verbessert. Um die Lebenssituation der betroffenen Familien einschätzen zu können, müssen diese regional differenziert betrachtet werden. So müssen zum Beispiel in München mit sehr hohen Einkommen auch sehr hohe Mieten gezahlt werden. In Rostock – wo eine viel höhere relative Kinderarmut festgestellt wird – fallen dagegen auch deutlich geringere Mieten an.

Mütter stärken – Chancen für Teilhabe und Integration verbessern
Besondere Kraftanstrengungen sind aus der Sicht von UNICEF für Kinder und Frauen aus zugewanderten Familien notwendig, damit diese ihre Kinder besser unterstützen können.

  • So waren 2011 – bereits vor dem aktuellen Zustrom von Flüchtlingen – zum Beispiel in Essen 35 Prozent aller Kinder, deren Mütter einen Migrationshintergrund haben, von relativer Armut bedroht. In Hamburg waren es 20 und in München zehn Prozent.
  • In Berlin oder im Ruhrgebiet haben 15 bis 17 Prozent der zugewanderten Frauen keinen Schulabschluss; etwa 30 bis 40 Prozent auch keine Berufsausbildung. Unterstützung und Qualifizierungsangebote für diese Mütter und jungen Frauen sind ein Schlüssel für die Förderung und die Integration ihrer Kinder.

Fürsorgeleistung der Eltern anerkennen
Die meisten Eltern – so die Analyse im Auftrag von UNICEF – neigen entgegen häufig geäußerter Vorurteile dazu, ihre Zeit und finanziellen Ressourcen als erstes in ihre Kinder zu investieren. Sie verzichten lieber auf eigene freie Zeit oder Ausstattung mit materiellen Gütern. Hierdurch versuchen Eltern – vielfach erfolgreich – Nachteile für ihre Töchter und Söhne aufgrund materieller und sozialer Belastungen auszugleichen.

Aus der Perspektive der Kinderrechte stellt sich die Frage: „Dürfen die Chancen eines Kindes, das in einer ökonomisch schwierigen Lebenslage aufwächst, allein von der Opferbereitschaft seiner Eltern abhängen – oder muss der Staat nicht gerade diese Kinder besser unterstützen?“, so Professor Bertram.

Empfehlungen von UNICEF Deutschland

  • Zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland müssen die Transferleistungen für Familien erhalten und weiterentwickelt werden. Sie müssen alle Kinder unabhängig von der Lebensform ihrer Eltern vor relativer Armut schützen.
  • Besonders in den Regionen, in denen sich negative Faktoren für das Aufwachsen von Kindern häufen, müssen Maßnahmen für die Teilhabe benachteiligter Kinder in ihrem direkten Lebensumfeld verstärkt werden. Dazu gehören Investitionen in frühkindliche, schulische und außerschulische Bildung sowie eine Stärkung der Jugendhilfe.
  • Als einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsfähige und inklusive Gesellschaft empfiehlt UNICEF erneut die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Die vollständige Analyse „Offene Gesellschaft, Teilhabe und die Zukunft für Kinder“ steht hier zum Download bereit.

Parallel erscheint in Herausgeberschaft von Prof. Hans Bertram gemeinsam mit UNICEF das Buch „Zukunft mit Kindern, Zukunft für Kinder“. Die Publikation im Verlag Barbara Budrich umfasst aktuelle Fachbeiträge zum kindlichen Wohlbefinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 22.06.2017

SCHWERPUNKT III: Reform der Kinder- und Jugendhilfe

In der vergangenen Nacht hat der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Am 7. Juli wird der Bundesrat noch zustimmen, so dass es zum 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.

Damit findet ein Gesetzesvorhaben noch vor der Bundestagswahl einen Abschluss, welches als Reform der Kinder- und Jugendhilfe gestartet war. Der Bundestagsfamilienausschuss hat aus der Gesetzesvorlage der Bundesregierung wesentliche strittige Punkte entfernt. So wurden die Änderungen zum Pflegekinderwesen zurückgenommen, ebenso die Einschränkungen des Jugendwohnens. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurden Beratungsansprüche erweitert und die Befugnisse der Heimaufsicht erweitert.

„Die AWO ist erleichtert, dass der Familienausschuss und jetzt auch der Bundestag die breite Kritik der Verbände und Sachverständigen aufgenommen hat und einige Streitpunkte aus dem Gesetz gestrichen hat. Gerade noch rechtzeitig wurde damit der Sachverstand aus Forschung und Praxis berücksichtigt, was zuvor leider vernachlässigt worden war. Zum Beispiel bleibt das Jugendwohnen erhalten und unabhängige Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden,“ äußert sich Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes zur Bundestagsentscheidung. „Mit Unverständnis nehmen wir jedoch zur Kenntnis, dass dennoch den Ländern jetzt die Möglichkeit gegeben werden soll, auf die finanzielle Ausstattung von Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete Einfluss zu nehmen. Hier haben die rein fiskalischen Argumente der Länder sich durchgesetzt, was sich zu Lasten der Leistungsstandards für junge Geflüchtete in der Jugendhilfe auswirken kann. Das kann und darf nicht zum Einstieg in eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe führen! Die kommende Bundesregierung wird die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe erneut aufnehmen müssen. Die AWO geht davon aus, dass der Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und einer besseren Ausgestaltung von Leistungsangeboten nur über einen transparenten Aushandlungsprozess mit einer breiten Beteiligungsbasis beschritten werden kann. Erst so kann eine wirkliche Stärkung von Kindern und Jugendlichen per Gesetz erfolgen.“

Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2017

Dr. Katarina Barley und Johannes-Wilhelm Rörig: Kinder und Jugendliche werden künftig besser vor Gewalt geschützt

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen mit wichtigen Verbesserungen im Kinderschutz beschlossen. Er setzt damit wichtige Ziele des Koalitionsvertrages, der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts des Bundesfamilienministeriums für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt um.

„Für mich hat der Schutz von Kindern oberste Priorität. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche durch einen wirksameren Kinderschutz, vor allem durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Ärztinnen und Ärzten. Starke Kinder mit starken Rechten können wirkungsvoller die Verantwortung von Staat und Gesellschaft für ihren Schutz einfordern. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht mit Blick auf ihre Schweigepflicht von Zweifeln daran gehindert werden, einen Missbrauchsverdacht dem Jugendamt zu melden. Hier schafft das Gesetz Klarheit“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.

Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, erhalten künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht, und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Ärztinnen und Ärzte erhalten auch mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und an das Jugendamt einen Verdachtsfall melden dürfen.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: „Ich freue mich, dass sich viele meiner Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt in dem Gesetz wiederfinden. Mit dem heutigen Wissen über Prävention und sexuelle Gewalt war es dringend an der Zeit, dass die Betriebserlaubnis an die Vorlage eines Gewaltschutzkonzeptes gekoppelt wird.“

Das Gesetz verbessert darüber hinaus die Heimaufsicht und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche, indem es dafür sorgt, dass sie sich bei Beschwerden an Ansprechpersonen außerhalb der Einrichtung wenden können.

Das Gesetz erweitert darüber hinaus Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen. So wird die Errichtung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten mit dem Gesetz auch einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.

„Die Beratungsstelle oder das Jugendamt muss nicht wie bisher zuerst prüfen, ob eine Notlage vorliegt, bevor es dem Kind oder dem Jugendlichen unabhängig von den Eltern hilft. Das erweitert den Beratungszugang für Kinder und Jugendliche, stärkt ihre Rechte und baut Hürden ab“, so Dr. Katarina Barley.

Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist danach gegen alle Formen der Gewalt durch geeignete Maßnahmen der Länder sicherzustellen, aber auch unmittelbar durch die Träger vor allem mittels der Anwendung von Schutzkonzepten.

Johannes-Wilhelm Rörig: „Bereits seit Sommer 2015 habe ich wiederholt gesetzliche Mindeststandards gefordert. Tausende geflüchtete Mädchen und Jungen sind täglich der Gefahr von sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Ich bin sehr froh, dass sie jetzt den Schutz erhalten, der ihnen zusteht, und es nicht länger vom Zufall oder Engagement Einzelner abhängt, ob sie bei uns geschützt aufwachsen.“

Im Gesetz wird auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz im Kinderschutz verbessert. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher. Das Gesetz trägt einer zunehmend mediatisierten, pluralisierten und zugleich individualisierten Gesellschaft Rechnung und stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist.

Zudem sieht das Gesetz eine Stärkung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kitas vor, führt eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitswechsel ein und schafft Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2017

„Die Neuregelung der Kinder- und Jugendhilfe ist gescheitert. Gut, dass das auch die Unionsfraktion erkannt hat", so Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu den deutlichen Distanzierungen der Unionsfraktion von der geplanten Gesetzesänderung. Nach einer für die Bundesregierung verheerenden Anhörung im Familienausschuss hatte Nadine Schön, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, per Pressemitteilung angekündigt, dass die Unionsfraktion die vom Familienministerium eingebrachte Reform des SGB VIII nicht mitträgt. Norbert Müller dazu weiter:
„In einem völlig intransparenten Verfahren versucht sich das Familienministerium seit mehr als zwei Jahren an einer Reform des SGB VIII. Auch wenn der jetzige Entwurf als deutlich abgeschwächt gegenüber den Vorgängerversionen erscheint, ist die fachliche Kritik an ihm breit. So stünde laut Einsicht mehrerer Sachverständiger zu befürchten, dass die ohnehin schon hohe Zahl an Inobhutnahmen von Kindern weiter ansteigt, während andere präventive Hilfeformen weiter zurückgefahren würden. Die im Gesetz vorgesehene Zweite-Klasse-Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge war bereits vor der Anhörung von einem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände zurückgewiesen worden.
Wir fordern die Familienministerin Katarina Barley auf, das Gesetzvorhaben umgehend zu stoppen. Sie hat jetzt die Chance, den Scherbenhaufen ihrer Vorgängerin zu beseitigen und die seit Monaten vorgetragene Kritik aus der Fachwelt ernst zu nehmen.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 20.06.2017

Bei Experten stößt das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz überwiegend auf Kritik. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/12330) und einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Stark ins eigene Leben – Wirksame Hilfen für junge Menschen" (18/12374) deutlich.

Nach Ansicht des Soziologen Wolfgang Hammer entspricht der Gesetzentwurf nicht dem Forschungsstand und dem Erfahrungswissen über Stärken und Fehlentwicklungen. So finde beispielsweise der 15. Kinder- und Jugendbericht nahezu keine Berücksichtigung. Hammer forderte, das Gesetzgebungsverfahren zu stoppen und in der kommenden Legislaturperiode eine Enquete-Kommission für eine breit angelegte Reform der Kinder- und Jugendhilfe. So weit wollte Jörg M. Fegert von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zwar nicht gehen. Die konkreten Verbesserungen im Gesetzentwurf vor allem für Pflegekinder sollten umgesetzt werden. Allerdings kritisierte er, dass mit dem Gesetzgebungsverfahren die ursprüngliche anvisierte "Große Lösung" bei der Reform des Achten Sozialgesetzbuches aus Anlass der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention nicht realisiert werde. In der kommenden Legislaturperiode müsse sich der Gesetzgeber diesem Problem erneut annehmen.

Die Familientherapeutin Marie-Luise Conen hingegen monierte die Regelungen des Gesetzentwurfes zu Pflegekindern. Er komme erneut nicht der Forderung von Experten nach, Kinder und ihre Herkunftsfamilien zu stärken. Es fehle eine verbindliche Regelung, die eine gezielte Rückführung von Kindern aus Pflegefamilien in ihre Herkunftsfamilien ermögliche. Der Gesetzentwurf schwäche die Stellung der leiblichen Eltern in einem hohen Maß und ignoriere die Bindungen der Kinder zu ihnen. Deutschland sei mit einer Rückführungsquote von fünf Prozent ein Schlusslicht im internationalen Vergleich. Auch der Sozialpädagoge Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin mahnte an, dass der Staat zunächst die Verpflichtung habe, die strukturellen Rahmenbedingungen für die Herkunftsfamilien zu verbessern. Statt dessen verlagere sich der Schutz von Kindern zunehmend in Richtung sozialer Kontrolle.

Positiv bewertet wurde von den Sachverständigen die Einrichtung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main plädierte allerdings dafür, aus der Kann-Bestimmung im Gesetzentwurf eine Soll-Bestimmung zu machen. Alles andere wäre "kleinlich". Unabhängige Ombudsstellen hätten sich bewährt und seien anerkannt.

Der Rechtsanwalt Thomas Mörsberger bemängelte prinzipiell eine ausufernde Bürokratie in der Kinder- und Jugendarbeit und bei der Arbeit mit Familien. Dies monierten auch Lisi Maier vom Deutschen Bundesjugendring und Stefan Funck vom Landesjugendamt des Saarlandes am Beispiel der ehrenamtlichen Jugendarbeit. So erschwere die geplante Ausweitung der Meldepflichten für erlaubnispflichtige Einrichtungen auch auf nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen die ehrenamtliche Arbeit unnötig und stehe in keinem Verhältnis zum Regelungsbedarf.

Auf Ablehnung stieß die geplante Öffnungsklausel für die Bundesländer bei vorläufigen Leistungen an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Nach dieser Regelung könnte die Kostenerstattung der Länder an die Kommunen vom Abschluss eines Rahmenvertrages abhängig gemacht werden, monierten Ulrike Schwarz vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Sonja Schmidt von der Diakonie Deutschland. Diese Regelung sei diskriminierend und führe zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe, sagte Schwarz.

Nach Ansicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kommt auf die Kommunen als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe eine massive Ausgabenerhöhung durch das Gesetzesvorhaben zu. Die Kosten seien im Entwurf nicht korrekt benannt. "Wir erwarten volle Kostentransparenz und einen vollständigen Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen", sagte Stefan Hahn vom Deutschen Städtetag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 378 vom 20.06.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die geplante Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als unausgegoren und unzureichend. "Nach monatelangem Ringen um das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist vom anfänglichen Ansatz der Reform ,vom Kind her zu denken‘ nicht mehr viel übrig geblieben. Eine komplexe Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes lässt sich nur in einem partizipativen und transparenten Diskussionsprozess mit Verbänden, Expertinnen und Experten sowie der Praxis realisieren. Wir hoffen, dass es in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf und ausführliche Diskussionsprozesse für die notwendige Reform gibt. Hierbei sollten auch die Bedenken in Bezug auf die bestehenden finanziellen Lücken bei gleichzeitigem Anstieg der Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe Gehör finden, die letztlich nur durch eine Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in diesem Bereich zu stemmen sind", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

"Einige der vorgesehenen Verbesserungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind wichtig und richtig. Zu nennen sind hier beispielsweise der uneingeschränkte Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen unabhängig von einer Krisensituation und den Eltern, oder die stärkere Einbeziehung von Medienkompetenzförderung in die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Und auch die Verankerung von fachlich ungebundenen, weisungsunabhängigen Ombudsstellen ist zu begrüßen, wenngleich eine verbindlichere Regelung besser gewesen wäre. Auf der anderen Seite befürchtet das Deutsche Kinderhilfswerk durch die Reform eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen in Deutschland, bei der Leistungen für junge Geflüchtete zukünftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt werden. Ein solches Vorhaben ist diskriminierend und verstößt damit gegen das Grundgesetz sowie die UN-Kinderrechtskonvention. Für uns als Kinderrechtsorganisation ist klar: Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier appellieren wir insbesondere an die Länder, keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Geflüchteten durchzusetzen", so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt grundsätzlich die Initiative, den Schutz von Minderjährigen und Frauen vor Gewalt in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Hierzu bedarf es jedoch einer gesetzlich klar normierten Verpflichtung zur Festlegung und Umsetzung von entsprechenden Schutzkonzepten. Sollen Frauen und Minderjährige vor Gewalt in solchen Einrichtungen nachhaltig geschützt werden, müssen die Träger dieser Einrichtungen effektiv verpflichtet werden, konkret vorgegebene Standards zu erfüllen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass zu Beginn der nächsten Legislaturperiode der Diskussionsprozess über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt wird. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen. Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 29.06.2017

… als Bettvorleger gelandet“, an diesen Spruch wird man unweigerlich anlässlich der gestrigen spätabendlichen Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) erinnert. Von einer großen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war und mit der die Inklusion flächendeckend eingeführt werden sollte, ist nicht einmal mehr ein Reförmchen übrig geblieben! Im nunmehr vorliegenden Gesetz finden sich einige mehr oder weniger sinnvolle kleine Anpassungen und Änderungen, aber ein Wurf ist das nicht, nicht einmal ein kleiner Wurf.

Damit sind die Verabredungen des Koalitionsvertrags keineswegs erfüllt. „In der nächsten Legislaturperiode muss die große Reform früher und energischer auf den Weg gebracht werden. Dringend erforderlich ist ein wirklicher Perspektivwechsel “, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Nur eine breite, gute und bedarfsgerechte Unterstützung versetzt Familien in die Lage, Kinder und Jugendliche zu stärken. Das ist eine wichtige Voraussetzung für gelingendes Familienleben in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Staat. „Die Jugendhilfe muss unbedingt ihre Reparaturfunktion abstreifen und für alle Familien Angebote bereit halten“, so Christel Riemann-Hanewinckel weiter.

Die Forderungen der eaf für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik finden Sie hier: http://www.eaf-bund.de/de/projekte/perspektivwechsel.

Sie basieren auf dem aktuellen Positionspapier der eaf >>>„In Verantwortung für Kinder – Für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik!“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 30.06.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist Teil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften". Hierzu läuft noch das übliche formelle Prüfverfahren, bevor es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt wird. Im Gesetzentwurf ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Verbesserungen auch bei einer Ausfertigung nach dem 1. Juli 2017 rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und dass alleinerziehende Mütter und Väter die notwendige Unterstützung erhalten.

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Alleinerziehenden wird empfohlen, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen noch im Juli 2017 beim zuständigen Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) zu stellen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2017

10 Punkte-Plan zur gesellschaftspolitischen Gestaltung der Digitalisierung vorgestellt

Die Digitalisierung muss aktiv gestaltet werden, wenn sie zu einer für alle lebenswerten Gesellschaft beitragen soll. Welche Schritte dafür notwendig sind, diskutierten Fachleute und Engagierte aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und der Netzgemeinde auf einer eintägigen Fachkonferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Berlin.

Die Digitalisierung beeinflusst alle gesellschaftlichen Bereiche. Entsprechend umfangreich waren die Themenpalette und Fragestellungen der Fachkonferenz des BMFSFJ zur Digitalisierung. Im Zentrum stand die Frage, wie Digitalisierung im Interesse der Menschen und im Einklang mit den Werten einer vielfältigen, demokratischen Gesellschaft gestaltet werden kann.

Auf Basis eines Impulspapiers diskutierten Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden, Initiativen und dem Ehrenamt in thematischen Workshops die gesellschaftspolitischen Aspekte der Digitalisierung, benannten aktuelle Herausforderungen und erarbeiteten Handlungskonzepte für das zukünftige Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft.

Bundesministerin Dr. Katarina Barley betonte anlässlich der Veranstaltung: „Digitalisierung ist ein Instrument des gesellschaftlichen Fortschritts. Wenn wir es klug anpacken, liegt in der Digitalisierung die Chance für mehr Lebensqualität und Zeit in unserer Gesellschaft. Digitale Technologien können den Weg zu mehr beruflicher und privater Selbstbestimmung, engerem persönlichen Austausch und gutem Zugang zu Bildung und Wissen ebnen. Dafür setze ich mich ein.“

Grundlage der Diskussionen war ein Impulspapier des BMFSFJ, in dem auch ein 10-Punkte-Plan mit Maßnahmen und Handlungsfeldern einer aktiven, digitalen Gesellschaftspolitik vorgestellt wurde. Dazu gehören die Stärkung digitaler Kompetenzen in allen Generationen und gesellschaftlichen Gruppen, die Nutzung technischer Mittel zur Stärkung der Teilhabe, die Verbesserung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie die Digitalisierung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements. Auch die bessere Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt in der digitalen Welt ist ein Anliegen des BMFSFJ. Derzeit sind zum Beispiel Frauen in der Digitalwirtschaft unterrepräsentiert. Dadurch fehlen Perspektiven bei der Gestaltung dieser Zukunftsbranche und werden Potenziale verschenkt. Die Digitalisierung gesellschaftspolitisch zu gestalten bedarf deshalb der Verständigung über gemeinsame Werte und Visionen und vielfältiger Anstrengungen aller gesellschaftlichen Akteure.

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek stellte klar: „Deshalb gehen wir als BMFSFJ mit gutem Beispiel voran. Wir wollen ein digitales Familienministerium sein. Wir werden digitale Technologien dazu nutzen, den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Schon bald können sich junge Familien mit dem Infotool Familienleistungen unkompliziert darüber informieren, welche Unterstützung ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Beantragung wollen wir vereinfachen. In wenigen Wochen wird es Schritt für Schritt möglich sein, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.“

Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt das BMFSFJ ebenfalls neue Maßstäbe. Beinahe alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf Basis einer kürzlich geschlossenen Dienstvereinbarung auch mobil arbeiten. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch digitale Technologien entscheidend verbessert.

Das Impulspapier ist unter folgendem Link www.bmfsfj.de/impulspapier-digitalisierung abrufbar.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2017

Starts des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Verkündung des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“

Heute wird das „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ als Grundlage des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit rückwirkender Inkraftsetzung zum 1. Januar 2017 verkündet. Mit einem Volumen von 1,126 Milliarden Euro können hierdurch 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, erstmals auch für Kinder bis zum Schuleintritt.

„Wir brauchen mehr Betreuungsplätze“, so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley. „Denn immer mehr junge Eltern möchten früher wieder in den Beruf zurückkehren, immer mehr Kinder werden geboren. Und immer mehr Eltern wissen: Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und gutes Aufwachsen. Betreuung verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daher treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Ausbau der Plätze voran. Fest steht, der Bund muss die Länder und Kommunen dabei unterstützen.“

Durch die ersten beiden Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurden bereits mehr als 2,73 Milliarden Euro umgesetzt und auch im dritten Investitionsprogramm wird eine vollständige Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel signalisiert.

Die Entwicklung der Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren zeigt, dass die Investitionen wirken. Seit Beginn der Investitionsprogramme im Jahr 2008 hat sich die Betreuungsquote im bundesweiten Durchschnitt von 17,6 Prozent auf 32,7 Prozent (Stand 2016) fast verdoppelt.

43,2 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren wünschen sich einen Betreuungsplatz für ihr Kind (Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts e.V. 2015). Auch für die zu uns geflüchteten Kinder werden zusätzliche Betreuungsplätze benötigt.

Neben dem quantitativen Ausbau ist die zweite große Herausforderung, die Qualität der Angebote zu verbessern.

„Auch für die Verbesserung der Qualität der Betreuung muss der Bund eine größere finanzielle Verantwortung übernehmen“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Barley.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hat im Mai Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz verabschiedet, die große Unterstützung bei Fachkräften, Eltern und Trägern erfahren. Auch die Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben sich in der vergangenen Woche der Forderung nach mehr und dauerhaften Bundesmitteln für bessere Qualität angeschlossen.

„Die Zeit ist also reif für ein stärkeres Bundesengagement. Dies muss eine der zentralen Aufgaben der nächsten Bundesregierung sein“, so Barley.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2017

Vorstellung von Erkenntnissen aus Studien zu

Hundertjährigen / Langlebigen

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner, hat heute in einem Grußwort auf der Veranstaltung „Langlebige – Gesundheit und Teilhabe einer Bevölkerungsgruppe mit Zukunft“ die Studien des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité – Universitätsmedizin in der Hochaltrigenforschung gewürdigt.

Hochaltrige sind eine in Forschung und Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend beachtete Bevölkerungsgruppe. Dabei ist die Gruppe der über Hundertjährigen die am schnellsten wachsende Altersgruppe in Deutschland. Die aktuellen Studien der Charité widmen sich diesem neuen Phänomen und stellten heute ihre Ergebnisse zu Lebensperspektiven und zur Versorgungssituation hochaltriger Menschen vor.

Der Trend zum immer längeren Leben ist ungebrochen, ein Ende gegenwärtig nicht absehbar. Der 100. Geburtstag kommt immer häufiger vor und ist ein viel bewundertes Jubiläum. Die steigende Zahl Hundertjähriger macht auf beeindruckende Weise sichtbar, dass die Lebenserwartung weiter steigt. Erfreulich dabei ist, dass die meisten Menschen aufgrund der immer besseren Lebensbedingungen relativ gesund älter werden und der Pflegebedarf erst im hohen Alter deutlich ansteigt.

Die entscheidende Frage aus Sicht der Politik ist: „Wie gelingt es, älteren Menschen – auch bei Unterstützungsbedarf – ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bis ins höchste Alter zu ermöglichen?“

Grundgedanke dabei ist, dass ältere Menschen weiter an der Gesellschaft teilhaben können. Teilhabe ist unverzichtbar für ein menschenwürdiges Leben. Förderung und Erhalt von Zugehörigkeit und Teilhabe stehen ganz oben auf der Agenda der Politik mit und für ältere Menschen.

Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner: "Vor Ort muss Politik für ältere Menschen greifen; dort muss unsere Gesellschaft altersgerecht werden. Denn auch hochaltrige Menschen wollen solange wie möglich selbstbestimmt leben. Sie wollen mitbestimmen und mitgestalten. Teilhabe und Zugehörigkeit sind unverzichtbar für ein menschen-würdiges Leben. Deshalb ist es unser Ziel, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass ältere Menschen in der Mitte der Gesellschaft bleiben können.“

Im Fokus der Veranstaltung standen sowohl die Lebensperspektiven von sehr alten Menschen als auch die ihrer Angehörigen. Sie gewährten den Teilnehmenden einen Einblick in generationsübergreifende Beziehungen und ihre Lebenssituation. Darüber hinaus lieferte eine Studie mit Krankenkassendaten Erkenntnisse zur Versorgungssituation hochaltriger Menschen im Alter von 80-89, 90-99, 100 Jahre und älter.

Die Ergebnisse zeigen, dass Hundertjährige heute an einer geringeren Anzahl von Krankheiten leiden als jüngere Kohorten hochaltriger Menschen. Im Quartal vor dem Tod wiesen Menschen, die als Hundertjährige verstarben im Durchschnitt 3,3 Erkrankungen auf. Im Vergleich dazu waren es 4,6 Erkrankungen bei Menschen, die als Achtzigjährige starben.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.06.2017

Zweiter Gleichstellungsbericht vom Kabinett beschlossen

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode viel für Gleichstellung getan, aber wir sind längst noch nicht am Ziel“. Das betonte heute (Mittwoch) Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley anlässlich der Verabschiedung des Zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung im Kabinett. „Bei der Verteilung von Belastungen und Chancen zwischen den Geschlechtern geht es in unserer Gesellschaft immer noch ungerecht zu: Frauen arbeiten oft mehr und bekommen dafür weniger“, so die Ministerin.

Der Zweite Gleichstellungsbericht besteht aus einem Gutachten einer Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Die Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Frau Professorin Dr. Eva Kocher empfiehlt in ihrem Gutachten, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit in der Familie und für die Gesellschaft gerecht zwischen Frauen und Männern aufgeteilt werden kann. Sie hat dazu eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der bei 52,4 Prozent liegt. Frauen wenden danach deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Zudem erzielen Frauen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

In ihrer Stellungnahme schließt sich die Bundesregierung dieser Analyse an: „Gleiche Verwirklichungschancen von Frauen und Männern sind nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichstellung von Frauen und Männern auch tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Die statistisch nachweisbaren Unterschiede in der Lebensrealität von Frauen und Männern sind ein Indiz dafür, dass Gleichstellung im Sinne verwirklichter Lebensplanungen noch nicht erreicht ist.“

Wichtige Schritte für mehr Gleichstellung sind nach Auffassung der Bundesregierung zum Beispiel die Aufwertung sozialer Berufe und die Schaffung weiterer Spielräume zugunsten von Familien für mehr Zeitsouveränität. Darüber hinaus werden die Impulse des Gutachtens gewürdigt, sich mit Gleichstellungspolitik weiter auch an Männer zu wenden und Strukturen der Gleichstellungspolitik zu stärken.

„Mit dem Zweiten Gleichstellungsbericht ist das Thema längst nicht abgeschlossen“, sagte Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Die Empfehlungen der Sachverständigen müssen jetzt intensiv diskutiert werden. Um mehr Gleichstellung zu erreichen, brauchen wir eine bessere Unterstützung von Familien. Außerdem müssen wir mehr Möglichkeiten schaffen, um Familie und Beruf auch wirklich gut vereinbaren zu können. Eines meiner zentralen Anliegen ist die Aufwertung von sozialen Berufen. Hiervon werden in erster Linie Frauen profitieren.“

Der Zweite Gleichstellungsbericht knüpft an den Ersten Gleichstellungsbericht an, der bereits wichtige Impulse gesetzt hat. Vieles davon ist mittlerweile Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen. In ihrer Bilanz stellt die Bundesregierung fest: Der Erste Gleichstellungsbericht hat gewirkt.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die damalige Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig übergeben und im März 2017 veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.gleichstellungsbericht.de/

Das Gutachten der Sachverständigenkommission als Download: www.gleichstellungsbericht.de/gutachten2gleichstellungsbericht.pdf

Themenblätter zum Sachverständigengutachten Zweiter Gleichstellungsbericht: http://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/7.presse.html

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.06.2017

Eine Personalpolitik zu schaffen, die Familien und die individuellen Lebensphasen der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt – dieser Aufgabe hatten sich in den vergangenen zwölf Monaten 353 Arbeitgeber (erneut) mit dem erfolgreichen Abschluss des Auditierungsverfahrens der berufundfamilie Service GmbH gestellt. Heute (Dienstag) sind sie dafür mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule ausgezeichnet worden. Die Urkunden zu dem Qualitätssiegel erhielten die 159 Unternehmen, 153 Institutionen und 41 Hochschulen aus den Händen von Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dirk Wiese, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, John-Philip Hammersen, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH.

Das audit-Verfahren unterstützt Arbeitgeber darin, maßgeschneiderte und gewinnbringende Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben umzusetzen und die Vereinbarkeit in der Unternehmenskultur zu verankern.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betonte: „Familienfreundlich zu sein und auf Vereinbarkeitsfragen einzugehen, lohnt sich für jeden Arbeitgeber: Die Motivation der Beschäftigten steigt und die Bindung an das Unternehmen wächst. Ich freue mich, dass dies immer mehr Arbeitgeber erkennen. Sie wissen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute beides wollen – Zeit für die Familie und Zeit für den Beruf. Familienfreundliche Maßnahmen sind für die Beschäftigten wichtig, um beruflichen und familiären Verpflichtungen nachkommen zu können. Daher sind parallel zu staatlichen Investitionen in die Betreuung und in gezielte Familienleistungen auch Investitionen der Unternehmen in familienfreundliche Angebote notwendig. Dazu gehören zum Beispiel mobiles Arbeiten, Betriebskitas und innovative Arbeitszeitmodelle. Bessere Arbeit und Erfolg durch mehr Familie: Davon profitieren wir auch im Bundesfamilienministerium. Ich bin stolz, dass mein Ministerium heute zum fünften Mal das Zertifikat erhält.“

Parlamentarischer Staatssekretär Dirk Wiese unterstrich: „Das Bundeswirtschaftsministerium war das erste Bundesressort, dass das Zertifikat erhalten hat. Es freut mich, dass heute für viele Unternehmen die Vereinbarkeit von „Beruf und Familie“ selbstverständlicher Teil ihrer zukunftsgerichteten Personalpolitik ist. Gleichzeitig gilt es, auch den Bedürfnissen älterer Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden. Damit ihre Erfahrungen langfristig genutzt werden können, sollte ihre Lebens- und Arbeitswelt partnerschaftlich mit einem aktiven Age-Management gestaltet werden. Mit der fortschreitenden Digitalisierung bieten sich heute vielfältige Möglichkeiten, die Arbeitswelt für alle Beschäftigten an ihre jeweilige Lebensphase anzupassen. Dies sollten Sie aktiv nutzen.“

Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, erklärte: „Niemals zuvor umfasste die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben so viele Themen wie heute: von der Kinderbetreuung über pflegebewusste Angebote bis hin zu Lösungen zur erhöhten Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Hinzu kommt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fragen vermehrt individuelle Lösungen nach. Das ist ein Effekt des Megatrends der Individualisierung, wird aber auch durch die Möglichkeiten, die die Digitalisierung erhoffen lässt, befördert. Führungskräfte befinden sich damit in einem wachsenden Spannungsfeld zwischen den betrieblichen, persönlichen und Team-Belangen. Lösungen, die alle Drei zufriedenstellen, lassen sich nur in dem finden, was wir als Vereinbarkeits-Trialog bezeichnen: ein strukturierter und inhaltlich ausgestalteter Aushandlungsprozess, der die Tätigkeit des Beschäftigten und die betrieblichen Erfordernisse in den Blick nimmt, auf die Belange des Beschäftigten zugeschnitten und auf die Bedarfe des Teams abgestimmt ist. Vereinbarkeit funktioniert nur im Trialog.“

Das audit setzt auf die Stärken des Aushandlungsprozesses und damit auf den nachhaltigen Effekt des Vereinbarkeits-Trialogs. Das haben auch Arbeitgeber erkannt, die bereits zum wiederholten Mal das audit erfolgreich durchlaufen haben: 74 der heute insgesamt 353 geehrten Arbeitgeber erhalten zum zweiten Mal das Zertifikat zum audit und 123 zum dritten Mal. 78 Arbeitgeber wurden zum vierten, 19 zum fünften und vier bereits zum sechsten Mal ausgezeichnet. Ein Teil dieser langjährig engagierten Arbeitgeber durchlief das neue Dialogverfahren, das in einem Zertifikat mit dauerhaftem Charakter mündet.

Insgesamt 677.900 Beschäftigte und 567.200 Studierende können das familien- und lebensphasenbewusste Angebot der diesjährigen Zertifikatsempfänger nutzen. Insgesamt tragen derzeit 971 Arbeitgeber das Zertifikat – mit insgesamt 1,86 Millionen Beschäftigten und 1,46 Millionen Studierenden.

Die berufundfamilie Service GmbH besitzt die europaweite Lizenz für das audit, das von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft – BDA, BDI, DIHK und ZDH – empfohlen wird.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2017

Bundesinitiative legt überarbeitete und erweiterte Leitlinien zum Schutz von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften vor

Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF überarbeitete sowie erweiterte „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Neuauflage enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten.

Neben Kindern, Jugendlichen und Frauen stehen diese beiden Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen. Trotz einiger positiver Beispiele können der Schutz vor Gewalt und Missbrauch sowie eine uneingeschränkte Teilhabe und bedarfsgerechte Versorgung in Flüchtlingsunterkünften noch nicht flächendeckend gewährleistet werden. Vielerorts sind Unterkünfte weder kindgerecht, sicher, noch barrierefrei.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir brauchen dringend eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell in der Abstimmung ist. Bei der Einführung von Schutzkonzepten können die erweiterten Mindeststandards als wichtige Orientierungshilfe dienen.“

„Behörden sowie die Träger und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften haben die Pflicht, den Schutz und die Unterstützung für alle Bewohner der Einrichtungen – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Frauen – sicherzustellen“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. „Während es das oberste Ziel sein muss, geflüchtete Menschen möglichst schnell in einer eigenen Wohnung unterzubringen, muss gleichzeitig alles dafür getan werden, den in Flüchtlingsunterkünften lebenden Menschen ein schützendes und förderndes Umfeld zu bereiten.“

Das Bundesfamilienministerium und UNICEF entwickelten bereits 2016 Mindeststandards, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung zu verbessern. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Die Neuauflage der Mindeststandards basiert auf den aktuellen Lebensumständen von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften und deren Rückmeldungen. So befragte Plan International Deutschland geflüchtete Kinder und Erwachsene zu ihrem Schutz in Flüchtlingsunterkünften. Im Rahmen von Gesprächsgruppen und Workshops schilderten 138 geflüchtete Kinder, Frauen und Männer aus Hamburger Unterkünften ihre Perspektive. Ihr Feedback teilte Plan International Deutschland mit dem Bundesfamilienministerium.

Hinzu kommen die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Praktikern und Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung neben den zusätzlichen Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete sowie geflüchtete Menschen mit Behinderungen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften.

Die Entwicklung, Überarbeitung und Erweiterung der Mindestschutzstandards fand unter der Federführung des BMFSFJ und UNICEF statt. Fachlich beteiligt waren unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V., der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, die Frauenhauskoordinierung, das International Rescue Commitee Deutschland, medica mondiale, Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, TERRE DES FEMMES, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie zahlreiche weitere Verbände, Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft.

Die überarbeitete Ausgabe der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.bmfsfj.de/mindeststandards

Die Überarbeitung der Mindeststandards erfolgte im Rahmen der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF ins Leben gerufen wurde. Das BMFSFJ stellt Mittel für bundesweit 100 Koordinatoren für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften bereit. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln die Gewaltschutzkoordinatoren spezifische Schutzkonzepte und setzen diese um. UNICEF unterstützt über ein Schulungsprogramm die Mitarbeiter der Einrichtungen hierbei sowie bei der Entwicklung kinderfreundlicher Orte und Angebote und dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de und www.bmfsfj.de/mindeststandards

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2017

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Eilanträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen die unterbliebene Beschlussfassung über die entsprechenden Gesetzentwürfe durch den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Dem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung steht nach der Entscheidung des Senats entgegen, dass die Hauptsache jedenfalls offensichtlich unbegründet wäre. Dem Vorbringen der Bundestagsfraktion ist eine missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs des Gesetzesinitianten nicht zu entnehmen.

Sachverhalt:

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Antragstellerin) begehrt, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages (Antragsgegner) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, über drei weitgehend inhaltsgleiche Gesetzentwürfe der Antragstellerin, der Bundestagsfraktion DIE LINKE und des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare so zeitnah, spätestens aber am 28. Juni 2017, zu beschließen, dass eine Beschlussfassung des 18. Deutschen Bundestages hierüber in seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30. Juni 2017 möglich ist.

Die Gesetzentwürfe liegen dem Antragsgegner als federführendem Ausschuss seit Dezember 2013, Juni 2015 beziehungsweise November 2016 vor. Danach wurde die Behandlung der Gesetzentwürfe in den Sitzungen des Antragsgegners bis Mai 2017 in einer Vielzahl von Fällen vertagt.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben keinen Erfolg.

1. Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (§ 32 Abs. 1 BVerfGG). Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kann allein der vorläufigen Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird.

2. Nach diesen Grundsätzen sind die Anträge der Antragstellerin abzulehnen. Dabei kann dahinstehen, ob ein noch einzuleitendes Hauptsacheverfahren überhaupt zulässig wäre. Die Anträge wären jedenfalls offensichtlich unbegründet. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand kann weder eine willkürliche Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzesvorlagen noch eine Entleerung des Gesetzesinitiativrechts der Antragstellerin festgestellt werden.

a) Aus dem Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 Abs. 1 GG) folgt das Recht des Initianten, dass das Gesetzgebungsorgan sich mit seinem Vorschlag beschäftigt. Es muss darüber beraten und Beschluss fassen. Von einer Verletzung des Befassungsanspruchs ist auszugehen, wenn die Beratung und Beschlussfassung eines Gesetzentwurfs ohne sachlichen Grund gänzlich oder auf unbestimmte Zeit verweigert wird.

In zeitlicher Hinsicht beinhaltet das Befassungsrecht des Gesetzesinitianten die Pflicht des Gesetzgebungsorgans, über Vorlagen „in angemessener Frist“ zu beraten und Beschluss zu fassen. Allerdings enthalten weder das Grundgesetz noch die Geschäftsordnung des Bundestages konkrete Vorgaben zur Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer Gesetzesberatung. Dies ist Konsequenz des Umstandes, dass letztlich eine abstrakte Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer konkreten Gesetzesberatung nicht möglich ist. Stattdessen bedarf es einer Berücksichtigung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles sowohl hinsichtlich des konkreten Gesetzentwurfs als auch hinsichtlich weiterer die Arbeitsabläufe des Parlaments beeinflussender Faktoren. Dabei ist es grundsätzlich dem Parlament vorbehalten, die Prioritäten bei der Bearbeitung der ihm vorliegenden Angelegenheiten selbst zu bestimmen. Insbesondere folgt aus dem Befassungsanspruch des Gesetzesinitianten keine Pflicht des Ausschusses oder des Bundestages, über sämtliche vorliegenden Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode abschließend zu entscheiden. Vielmehr ist hinzunehmen, dass vorliegende Gesetzentwürfe mit dem Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimfallen können.

Daher wird eine Verletzung des Anspruchs des Initianten auf Beratung und Beschlussfassung über seinen Gesetzentwurf allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Denkbar ist dies, wenn die Behandlung eines Gesetzentwurfs erkennbar ohne jeden sachlichen Grund verschleppt und auf diese Weise versucht wird, das Gesetzesinitiativrecht zu entleeren. Wann über ein Gesetzesvorhaben abzustimmen ist, bestimmt sich allerdings – wie der vorliegende Fall zeigt – gerade in politisch und gesellschaftlich umstrittenen Zusammenhängen auch nach Gesichtspunkten, die in stärkerem Maße das Ergebnis einer politischen Mehrheitsbildung als dasjenige einer rechtlich strukturierten und gerichtlich überprüfbaren Entscheidung sind.

b) Davon ausgehend kann eine Verletzung des Gesetzesinitiativrechts nicht festgestellt werden.

aa) Gegen die Annahme einer willkürlichen Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe ohne jeden sachlichen Grund spricht, dass auch nach der Darstellung der Antragstellerin die regelmäßige Vertagung der Beratung und Beschlussfassung der vorgelegten Gesetzentwürfe durch den Antragsgegner Teil eines nicht abgeschlossenen politischen Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses gewesen sein könnte. So trägt die Antragstellerin selbst vor, sie habe bis März 2017 nicht von einer Blockade ihrer Gesetzesvorlage ausgehen können, zumal auch in der mehrheitlich ablehnenden Unionsfraktion unterschiedliche Positionen erkennbar gewesen seien. Vor diesem Hintergrund erscheint es denkbar, dass der Verzicht auf die Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe mit dem Ziel der Herstellung oder Verbreiterung einer mehrheitlichen Unterstützung für das Projekt der gleichgeschlechtlichen Ehe und damit nicht ohne sachlichen Grund erfolgte.

bb) Einer Verletzung des Gesetzesinitiativrechts steht ferner entgegen, dass die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe Gegenstand mehrfacher und ausführlicher Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages waren. Selbst nach Einschätzung der Antragstellerin ist der Inhalt der Gesetzentwürfe damit „bis zum Überdruss aller Beteiligten“ erörtert worden. Angesichts dieser Abläufe ist aber für die Annahme eines „Leerlaufens“ des Gesetzesinitiativrechts im vorliegenden Fall kein Raum. Der Bundestag hat sich mit den Gesetzentwürfen mehrfach intensiv befasst; die Gesetzesinitianten hatten die Möglichkeit, öffentlich die Inhalte der von ihnen vorgelegten Gesetzentwürfe vorzutragen und zu begründen und dadurch auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen. Zugleich waren die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien gezwungen, sich zu den vorgelegten Gesetzentwürfen zu positionieren. Allein der Umstand, dass es bisher nicht zu einer abschließenden Beschlussfassung über die Gesetzentwürfe gekommen ist, vermag die Annahme einer Entleerung des Gesetzesinitiativrechts nicht zu rechtfertigen.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 46/2017 vom 20. Juni 2017

Heute beschließt der Bundestag die Reform der Pflegeberufe. Ab 2020 werden die bislang getrennten Ausbildungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege zusammengelegt und bundeseinheitlich über einen Fonds finanziert.

„Mit dem Pflegeberufereformgesetz kommt die längst überfällige Neuausrichtung der Pflegeberufe. Die Koalition reagiert damit auf die sich ändernden Pflegesettings, stellt die Berufsausbildung in der Pflege breiter auf und erhält den Pflegeberuf für die Zukunft attraktiv. Außerdem wird die Ausbildung durch die Abschaffung des Schulgeldes für alle endlich kostenfrei.

Die Reform der Pflegeberufe bildet den berufsrechtlichen Abschluss zahlreicher Gesetzesinitiativen, mit denen die Koalition in dieser Wahlperiode weitreichende Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte auf den Weg gebracht hat.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig: Das Gesetz führt die generalistische Pflegeausbildung als Regelausbildung ein. Für eine Übergangszeit wird es in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege – als Wahloption und als Ausnahme zur generalistischen Regelausbildung – eine spezialisierte Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr geben. Wir gehen davon aus, dass sich die Auszubildenden überwiegend für die generalistische Variante entscheiden werden, die ihnen den Einsatz in allen Arbeitsbereichen der Pflege ermöglicht.

Durch die Wahloption zur Spezialisierung, die langen Übergangs- und Bestandsschutzfristen, sowie durch den Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 haben Schulen und Ausbildungsträger ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Das Gesetz sieht außerdem zahlreiche Hilfen zur Umstellung vor.

Die SPD-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass die noch ausstehende Ausbildungs- und Prüfungsordnung, für die das Gesetz einen Parlamentsvorbehalt vorsieht, zeitnah dem Bundestag zugeleitet wird. Alle Akteure der Pflegeausbildung sind jetzt aufgerufen, sich konstruktiv an der Umsetzung der Reform zu beteiligen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 22.06.2017

Zum zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

Die gleichstellungspolitische Bilanz der Bundesregierung ist miserabel. Für mehr Arbeit in Fürsorge und Pflege werden Frauen mit weniger Rentenansprüchen bestraft. Mit der Geburt des ersten Kindes trennen sich die Welten von Männern und Frauen. Dann werden aus Männern Ernährer und aus Frauen Zuverdienerinnen, die sich um Haushalt, Kinder und zu pflegende Angehörige kümmern. Die große Koalition hat versäumt, die richtigen Anreize dafür zu setzen, dass jedes Paar die für sich geeignete Arbeitsteilung wählen kann. Es ist fatal, dass die Bundesregierung das Rückkehrrecht auf Vollzeit versenkt hat. Das Familienministerium hat vier Jahre für die Familienarbeitszeit getrommelt, doch am Ende nichts geliefert. Auch Aufsichtsratsquötchen und weichgespültes Entgelttransparenzgesetz kratzen allenfalls an der Oberfläche. Die Bundesregierung muss endlich Frauen in den Blick nehmen und stärken: Durch eine bessere Bezahlung in den sozialen Berufe, ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz, flexiblere Arbeitszeitmodelle für Familien und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2017

„Es ist gut, dass Martin Schulz die vorhandene Mehrheit im Bundestag für die Durchsetzung der Ehe für alle nutzen will. Aber das Eintreten des SPD-Spitzenkandidaten für mehr Gerechtigkeit ist nicht glaubwürdig, solange er die für wichtige soziale Forderungen ebenfalls vorhandene Mehrheit ungenutzt lässt“, kommentiert Sahra Wagenknecht die Ankündigung der SPD, in der letzten Sitzungswoche die Ehe für alle durchzusetzen. Die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die SPD ist unglaubwürdig, wenn sie auf dem Parteitag die Abschaffung der Abgeltungssteuer beschließt, aber die dafür vorhandene Mehrheit mit Grünen und Linken im Bundestag nicht nutzt. Das Gleiche gilt für viele andere Beispiele, wie die Abschaffung der Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse oder das Verbot der sachgrundlosen Befristung. Der Verweis auf die Koalitionsdisziplin gilt jetzt nicht mehr. Offenbar lag es also doch am mangelnden eigenen Mut, soziale Forderungen gegen die Union durchzusetzen, die die Selbstbereicherung der oberen Zehntausend ernsthaft stören könnten."

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 27.06.2017

Obwohl gut verdienende und besser gebildete Eltern stärker von der Elterngeldreform profitieren, hat sich die Ungleichheit zwischen Kindern nicht erhöht – Keine Effekte auf sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und schulischen Förderbedarf

Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 hat nicht dazu geführt, dass sich Kinder ungleicher entwickeln als zuvor. Das geht aus einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die als eine der ersten der Frage nachgeht, ob die Elterngeldreform sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und den schulischen Förderbedarf beeinflusst. Mit dem Elterngeld, das im Gegensatz zum vorherigen Erziehungsgeld nahezu alle Eltern in Anspruch nehmen können und nicht nur bestimmte Einkommensgruppen, verbanden viele Kritikerinnen und Kritiker die Sorge, dass sich mit Blick auf die Entwicklung von Kindern die soziale Ungleichheit erhöhen würde. Denn seit der Reform erhalten auch viele Familien mit mittleren und hohen Einkommen durch das Elterngeld nicht unerhebliche staatliche Leistungen im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes. Somit können nun auch besser gebildete Mütter häufiger und länger vom Job pausieren und damit grundsätzlich mehr Erziehungszeit mit ihren Kindern verbringen.

Doch weder für Kinder bildungsnaher noch für Kinder weniger gebildeter Eltern konnten C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin, Mathias Huebener und Daniel Kühnle statistisch signifikante Veränderungen der Elterngeldeinführung auf die Entwicklung von Kindern feststellen. Folglich hat die Reform auch nicht dazu geführt, dass sich Kinder höher und niedriger gebildeter Elternhäuser ungleicher entwickeln als zuvor. „Das Ergebnis, dass sich die Elterngeldreform nicht auf die kindliche Entwicklung auswirkt, ist durchaus beruhigend“, so Spieß. „Somit werden andere positiv zu beurteilende Effekte des Elterngeldes zumindest nicht durch eine zunehmende Ungleichheit in der kindlichen Entwicklung geschmälert.“

Studie basiert auf Daten aus Schuleingangsuntersuchungen
Für die Studie haben Spieß und ihre beiden Ko-Autoren Daten aus sogenannten Schuleingangsuntersuchungen in Schleswig-Holstein ausgewertet. Im Rahmen solcher Untersuchungen schätzen Expertinnen und Experten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter unter anderem ein, ob ein Kind ohne zusätzlichen Förderbedarf eingeschult werden kann. Solche Untersuchungen sind in fast allen Bundesländern obligatorisch, Schleswig-Holstein ist jedoch eines der wenigen Länder, das die Daten zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt hat. Da sich die Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit Blick auf Bildungsniveau, Haushaltseinkommen und andere Merkmale kaum von anderen Bundesländern unterscheidet, dürften die Ergebnisse über Schleswig-Holstein hinaus gültig sein.
Im Durchschnitt weisen etwa 72 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger ausreichende Sprachfähigkeiten auf, 83 Prozent ausreichende motorische Fähigkeiten und 81 Prozent sind in ihrem sozial-emotionalen Verhalten unauffällig. Dies hat sich durch die Elterngeldreform nicht verändert. Um auszuschließen, dass manche Kinder profitiert haben und andere nicht und sich beide Effekte gegenseitig aufheben, haben die Autorin und die Autoren der Studie separate Analysen, beispielsweise nach dem Bildungshintergrund der Eltern und dem Geschlecht des Kindes, durchgeführt. Die Ergebnisse blieben jedoch bestehen: „Trotz sehr präziser Schätzungen, die auf den Ergebnissen von rund 45.000 Kindern basieren, lassen sich keine statistisch signifikanten Effekte des Elterngeldes mit Blick auf sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhalten und Förderbedarf der Kinder feststellen“, so Daniel Kühnle von der Universität Erlangen-Nürnberg.

Betreuungsalternativen spielen eine wichtige Rolle
Der Befund kann mehrere Ursachen haben: So waren besser gebildete Mütter, die heute häufiger und länger nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben, vor der Elterngeldeinführung meist teilzeiterwerbstätig. Das hat aber nicht so große Auswirkungen auf die Kinder wie eine Vollzeittätigkeit. Zudem blieben auch besser gebildete und verdienende Mütter schon vor der Elterngeldreform meist zumindest in den ersten sechs Monaten nach der Geburt zu Hause. „Diese Monate sind sehr entscheidend für die kindliche Entwicklung. In diesem Zeitraum gab es durch das Elterngeld aber kaum Veränderungen“, erklärt Mathias Huebener, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Mit Blick auf einkommensschwächere Mütter, die heute – im Gegensatz zu Zeiten des bis zu zwei Jahre lang ausgezahlten Erziehungsgeldes – früher wieder in ihren Beruf zurückkehren, kommt es zudem darauf an, wie die Kinder stattdessen betreut werden, zum Beispiel in einer Kindertageseinrichtung mit hoher Betreuungsqualität.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 27.06.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Der Befund, dass das Elterngeld nicht zu mehr Ungleichheit in der kindlichen Entwicklung führt, ist wichtig und bestärkt die Politik darin, das Elterngeld als wichtiges Instrument weiter auszubauen. Als ZFF wünschen wir uns jedoch darüber hinaus eine Debatte darüber, wie durch das Elterngeld Ungleichheit verringert werden kann, immerhin ist es mit mehr als 6 Mrd. Euro pro Jahr eine der wichtigen finanziellen Leistungen für Familien. Die Nichtanrechnung des Basiselterngeldes in Höhe von 300 Euro auf Leistungen nach dem SGB II/XII wären ein wichtiger Schritt, ebenso die Überprüfung der prozentualen Abstufung bei der Bemessung der Bezugshöhe. Aus der Erfahrung anderer Länder wissen wir zudem, dass eine Erhöhung der verbindlichen Partnermonate ebenso dazu beitragen kann, die gesamte Familie zu stabilisieren und die Ungleichheit im Aufwachsen der Kinder zu verringern.“

Ausschließlich am Kapitalmarkt orientierte Investoren wie US-Vermögensverwaltungen bauen im Zuge des Booms von passiven ETF-Fonds ihre Beteiligungen an deutschen Unternehmen aus. Allein dem Vermögensverwalter Black Rock gehörten Ende 2015 gut 5 Prozent aller Aktien der DAX-Unternehmen. Damit war das US-Unternehmen einer der größten Anteilseigner quer durch alle Branchen. Gleichzeitig verändert die Digitalisierung die Arbeitswelt in Deutschland tiefgreifend. Die Mitbestimmung der Beschäftigten ist in dieser Situation ein besonders wichtiger Stabilitätsanker für Gesellschaft und Wirtschaft, weil sie dazu beiträgt, dass sich Menschen am Arbeitsplatz weniger "ausgeliefert" fühlen. Dass die Beschäftigten in den Aufsichtsräten bei wichtigen Unternehmensentscheidungen mitbestimmen und von Betriebsräten unterstützt werden, kann Frustrations- und Entfremdungsgefühlen entgegenwirken, die zugespitzte Konflikte um Arbeitsplätze und politische Radikalisierung auslösen (siehe auch die Zitate). Das kommt allen zugute: Studien zeigen, dass mitbestimmte Betriebe innovativer sind.

Allerdings erfassen die rechtlichen Regelungen zur Mitbestimmung, 40 Jahre oder älter, nicht mehr alle gängigen Unternehmensformen. Die Folge: Unternehmen nutzen, teilweise durch Europarecht entstandene, juristische Schlupflöcher, um ihren Beschäftigten Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat vorzuenthalten. Davon sind derzeit mehr als 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, mit steigender Tendenz (mehr Informationen in unserer digitalen Infomappe; Link unten). Unternehmen nutzen vor allem Lücken in der Gesetzgebung zur Europäischen Aktiengesellschaft SE, im Drittelbeteiligungsgesetz und bei exotischen Rechtsformkonstruktionen wie der plc & Co. KG, um Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu verhindern. Wie Mitbestimmung gesichert und gestärkt werden kann und welche politischen Kräfte sich im Wahljahr dafür einsetzen, steht im Mittelpunkt der heute begonnenen Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte.

Bei der Konferenz sprechen unter anderem Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB und des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte, Direktor der NRW School of Governance. Ihre Reden und weitere Beiträge, unter anderem von parteipolitisch engagierten Aufsichtsräten, können Sie ab 11:30Uhr im Livestream verfolgen (Link siehe unten). Statements:

Andrea Nahles: "Die Mitbestimmung ist eine tragende Säule unserer starken Wirtschaft und unserer Wettbewerbsfähigkeit. Aber es gibt gesellschaftliche, unternehmerische und rechtliche Entwicklungen, die mir ernstlich Sorgen machen. Sie drohen, die Mitbestimmung in den Unternehmen auszuhöhlen. Doch Tarifautonomie und Mitbestimmung müssen auch in der digitalen Wirtschaft das Fundament unserer sozialen Marktwirtschaft bilden. Denn nur die Sozialpartnerschaft ermöglicht es, passgenaue Lösungen und gute Kompromisse auszuhandeln, die allen dienen. Der Staat kann und soll Raum für Aushandlungen lassen. Damit sind wir bisher in Deutschland sehr gut gefahren. Aber es gilt auch: Wo die Sozialpartner nicht mehr in der Lage sind, Probleme zu lösen, wo die Sozialpartnerschaft erodiert, ist der Staat gefordert. Dabei steht fest: Jede Lösung, die wir zum Erhalt der Mitbestimmung erfolgreich angehen wollen, wird auch eine europäische Dimension haben müssen."

Reiner Hoffmann: "Wenn wir jetzt nicht einschreiten, dann wird sich der Geltungsbereich der Mitbestimmung sukzessive auf die bereits heute mitbestimmten Unternehmen beschränken. Junge und wachsende Unternehmen werden sich vor der Mitbestimmung drücken. Das deutsche System verliert damit langfristig seine Relevanz als Gegenmodell zum angelsächsischen Modell, bei dem die Kapitalmärkte den Takt vorgeben. Wenn Finanzinvestoren Unternehmen und Arbeitsplätze als eine Art Handelsware sehen, liefert die Mitbestimmung das Gegenkonzept: Mitbestimmung im Aufsichtsrat bewirkt buchstäblich, dass der menschliche Maßstab für Unternehmen zum Führungsziel wird. Die deutsche Politik muss schnell aktiv werden, ehe der Standortvorteil Mitbestimmung verspielt ist.

Diese Einschätzung teilt auch der Deutsche Bundesrat.

Er hat in seiner Entschließung ,Mitbestimmung zukunftsfest gestalten‘ im Februar festgestellt, er betrachte mit großer Sorge, dass, ich zitiere, ,sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften zunehmend dem Geltungsbereich der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung entziehen‘ und damit ,den gesellschaftlichen Konsens und die Zukunft der Sozialpartnerschaft in Deutschland in Frage‘ stellen. Weiter heißt es: ,Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht zu schließen und gleichzeitig auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass entsprechende Schlupflöcher geschlossen und keine neuen Umgehungstatbestände geschaffen werden‘. Damit ist die nächste Bundesregierung am Zug – wer immer sie auch stellt."

Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte: "Die Mitbestimmung gehört zur institutionellen Ausstattung der deutschen Gesellschaft, die durch ihre sozial ausgleichende Wirkung verhindert, dass die politischen Ränder ähnlich stark wachsen wie in unseren europäischen Nachbarländern."

Die Veranstaltung im Livestream verfolgen: https://www.boeckler.de/veranstaltung_107066.htm

Aktuelle Hintergrundinformationen in unserer digitalen Infomappe: https://www.boeckler.de/Hans-Boeckler-Stiftung_Mitbestimmung_Gestaltungsprinzip-der-Sozialen-Marktwirtschaft.pdf

Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten": http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/740-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.06.2017

Die Arbeitswelt wird sich in den kommenden Jahren stärker wandeln als in den vergangenen Dekaden. Doch in welche Richtung die Veränderung geht, ist keine zwangsläufige Folge der Technikentwicklung, sondern gesellschaftlich und politisch beeinflussbar. Frühkapitalismus 4.0 oder menschengerechtere digitale Arbeit? Die Weichen werden heute gestellt. "Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt der Blick in die USA: Dort hat man es allein dem Silicon Valley überlassen, den Weg in die Digitalisierung vorzugeben. Das Ergebnis ist eine beeindruckende Dynamik, die aber auch krasse Schattenseiten hat: Es dominiert eine Kombination von Technikfixierung und Geschäftsideen, die auf maximale Marktmacht abzielen. Wir haben ein anderes Ziel: Die Frage zu klären, wie technische Innovationen in sozialen Fortschritt münden, der möglichst vielen Menschen zugute kommt", sagt Reiner Hoffmann.

Der Vorsitzende des DGB und des Vorstandes der Hans-Böckler-Stiftung hat, gemeinsam mit der Soziologin Prof. Dr. Kerstin Jürgens, eine Kommission geleitet, die Möglichkeiten auslotet, die Arbeit der Zukunft menschengerecht zu gestalten. Insgesamt 33 hochkarätige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Mitbestimmung, Unternehmensleitung und Politik haben auf Initiative der Hans-Böckler-Stiftung in den vergangenen zwei Jahren ihre Expertise eingebracht. Dabei stand nicht nur die Digitalisierung im Vordergrund, sondern auch weitere Großtrends, die Arbeitsmarkt und Gesellschaft prägen: der demografische Wandel, die veränderten Lebensentwürfe von Frauen und Männern, neue Ansprüche an die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit sowie die Zuwanderung.

Die Kommissionsvorsitzenden stellen Empfehlungen und Denkanstöße der Kommission heute auf einer Veranstaltung in Berlin vor. Dazu diskutieren sie unter anderem mit dem BdA-Präsidenten Ingo Kramer und der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

"Arbeit transformieren!" – Der Abschlussbericht der Kommission ist ab sofort in einer Kurz- und einer Langfassung online erschlossen unter: http://www.arbeit-der-zukunft.de

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 28.06.2017

Im Jahr 2016 haben 1,64 Millionen Mütter und Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 5% mehr als im Jahr 2015. Während die Anzahl der Mütter um gut 3% zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um fast 12%.

Das Elterngeld wurde deutlich häufiger an Mütter als an Väter ausgezahlt: Die 1,28 Millionen Empfängerinnen machten 77,8% der Beziehenden aus. Der Anteil der Väter lag im Jahr 2016 bei 22,2% (2015: 20,9%). Den höchsten Väteranteil gab es 2016 in Sachsen mit 26,5%, den niedrigsten im Saarland mit 17,0%. Der Mütter- oder Väteranteil ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Mütter- oder Väterbeteiligung, das heißt mit dem Anteil der Kinder, deren Mutter oder Vater Elterngeld bezogen hat. Diese Beteiligung kann erst ermittelt werden, wenn alle Elterngeldbezüge für einen Geburtszeitraum abgeschlossen wurden.

Im Jahr 2016 gab es 1,2 Millionen Leistungsbezieher, deren Kind nach dem 30. Juni 2015 geboren wurde. Für diesen Personenkreis galten bereits die neuen Wahlmöglichkeiten des Elterngeld Plus, das insbesondere die Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges attraktiver machen soll. Das Elterngeld Plus kam vor allen bei den Frauen auf Anhieb gut an: Jede fünfte Mutter (20,1%), die im Jahr 2016 Elterngeld erhielt und die rechtliche Möglichkeit dazu hatte, plante im Rahmen ihres Elterngeldbezuges Elterngeld Plus ein. Bei den Vätern lag dieser Anteil lediglich bei 8,2%. Insgesamt entschieden sich 17,4% der Beziehenden für die neue Form der Leistungsgewährung. Die Inanspruchnahme ist dabei regional unterschiedlich: Während in Hamburg nur 11,8% der Beziehenden Elterngeld Plus beantragten, waren es in Thüringen 26,9%.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.06.2017

Setzt sich der Trend zu einem immer längeren Leben fort, dann könnten 2017 geborene Jungen durchschnittlich bis zu 90 Jahre, Mädchen bis zu 93 Jahre alt werden. Grundlage dieses Ergebnisses ist die höhere Variante der neu vorgelegten Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für Kohortensterbetafeln der Geburtsjahrgänge von 1871 bis 2017. Nach der niedrigeren Variante würde die durchschnittliche Lebenserwartung für heute geborene Jungen 84 Jahre und für Mädchen 88 Jahre erreichen. Vor 100 Jahren geborene Jungen und Mädchen hatten im Durchschnitt lediglich eine Lebenserwartung von 55 beziehungsweise 62 Jahren.

Die Ergebnisse der Kohortensterbetafeln verdeutlichen die gestiegenen Chancen, ein hohes Alter zu erreichen. Nur etwa 54 % der Männer und 65 % der Frauen, die 1917 geboren wurden, sind mindestens 65 Jahre alt geworden. Von den 2017 Geborenen könnten dagegen bis zu 95 % der Jungen und 97 % der Mädchen dieses Alter erreichen. Das Alter von 90 Jahren würden dann immer noch rund 62 % der Männer und 73 % der Frauen erleben. Eine Chance 100 Jahre alt zu werden, hätten bis zu 16 % der 2017 geborenen Jungen und bis zu 22 % der heute geborenen Mädchen. Voraussetzung ist, dass der Trend zu einem immer längeren Leben anhält. Dieser ist eng mit weiteren Fortschritten in der Medizin, mit gesünderen Lebensstilen und einem steigenden Wohlstand der Bevölkerung verknüpft. Ereignisse mit negativen Auswirkungen auf die Lebenserwartung wie Kriege, Umwelt- oder Wirtschaftskatastrophen müssten ausbleiben.

Methodische Hinweise
Für die Berechnung von Kohortensterbetafeln werden die Sterbefälle und die Bevölkerungszahlen eines Geburtsjahrgangs über die Zeit hinweg betrachtet. Kohortensterbetafeln sind als Modellrechnung anzusehen, weil einerseits bei älteren Geburtsjahrgängen Datenlücken geschlossen und Gebietsveränderungen berücksichtigt werden müssen. Anderseits sind Schätzungen zur Sterblichkeit der Geburtsjahrgänge notwendig, deren Angehörige noch leben. Mit den Kohortensterbetafeln kann dann jedoch der Frage nachgegangen werden, welche durchschnittliche Lebenserwartung einzelne Geburtsjahrgänge unter Berücksichtigung der möglichen künftigen Entwicklung der Sterblichkeit erreichen können. Hierfür wurden zwei verschiedene Sterblichkeitstrends unterstellt. Diese lehnen sich an die beiden Annahmen zur Entwicklung der Sterblichkeit aus der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes an.

Eine Kohortensterbetafel unterscheidet sich von den sogenannten Periodensterbetafeln, die das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Abständen veröffentlicht. Periodensterbetafeln bilden die durchschnittliche Lebenserwartung der gesamten Bevölkerung während bestimmter Kalenderjahre ab, zuletzt für den Zeitraum 2013/2015. Sie beruhen auf der Zahl der Gestorbenen und der Bevölkerung in diesem Zeitraum. Als Beschreibung der gegenwärtigen Sterblichkeitsverhältnisse sind sie unverzichtbar. Im Gegensatz zu den hier vorgelegten Ergebnissen aus Kohortensterbetafeln werden bei den Periodensterbetafeln jedoch keine Vorausschätzungen künftiger Sterblichkeitsverhältnisse berücksichtigt.

Detaillierte methodische Erläuterungen und weitere Ergebnisbeschreibungen können der Publikation „Kohortensterbetafeln für Deutschland – Methoden- und Ergebnisbericht zu den Modellrechnungen für Sterbetafeln der Geburtsjahrgänge 1871–2017“ entnommen werden. Den Tabellenband mit Übersichtstabellen und den ausführlichen Kohortensterbetafeln für einzelne Geburtsjahrgänge finden Sie ebenfalls im Themenbereich Bevölkerung unseres Internetangebots.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2017

Die meisten Menschen wählen eine Partnerin oder einen Partner mit gleichem Bildungsniveau. So hatten 2015 bei 62 % der 20,3 Millionen Paare in Deutschland die Lebensgefährten einen gleichen oder ähnlichen Bildungsabschluss. Wenn das Bildungsniveau sich unterscheidet, dann verfügt meistens der Mann über einen höheren Abschluss. Das war bei immerhin 28 % der Fall. Die umgekehrte Situation – dass die Frau einen höheren Bildungsstand hatte – gab es lediglich bei etwa jedem zehnten Paar (10 %).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die schrittweise Einführung einer Bürgerversicherung. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beruhe derzeit fast ausschließlich aus Einkünften aus Beschäftigung und werde hauptsächlich von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen getragen, heißt es in einem Antrag (18/12951) der Fraktion. Das sei unsolidarisch und gefährde die finanzielle Stabilität.

Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, Beamte, Minister, Abgeordnete und viele Selbstständige sorgten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nur für sich selbst vor. Viele wünschten sich im Alter bei sinkenden Einkommen und steigenden Prämien eine solidarische Absicherung.

Das gespaltene Krankenversicherungssystem führe zu Rosinenpickerei und zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Das System biete für viele ältere Versicherte, für kleine Handwerker oder Soloselbstständige mit geringem Einkommen keine bezahlbare soziale Absicherung. Die Menschen müssten jedoch darauf vertrauen können, dass sie auch in Zukunft verlässlich und mit bezahlbaren Beiträgen abgesichert seien.

In die Bürgerversicherung müssten alle nach ihren finanziellen Möglichkeiten einzahlen. Auch andere Einkunftsarten wie Aktiengewinne würden in die Finanzierung einbezogen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden wieder jeweils zur Hälfte an den Beiträgen beteiligt. Die Zusatzbeiträge würden abgeschafft. Die Leistungen von Ärzten würden einheitlich vergütet und abgerechnet.

Zudem soll dem Antrag zufolge die Wahlfreiheit ausgebaut werden. So könne die Bürgerversicherung auch von der PKV angeboten werden, die sich dann dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen stellen müssten. Alle Bürger könnten somit frei zwischen gesetzlichen und privaten Kassen wählen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/12794) die Einführung eines Rückkehrrechts auf Vollzeit. Die sogenannte Teilzeitfalle, in der sich vor allem Frauen befänden, habe erhebliche negative Folgen für deren berufliche Entwicklung, das Einkommen sowie die Alterssicherung, kritisieren die Grünen.Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sei ein Rückkehrrecht auf Vollzeitstellen nötig, fordern die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, ein Maßnahmepaket für eine bessere gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen auf den Weg zu bringen. In einem entsprechenden Antrag (18/12795) fordern sie unter anderem, das Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen. Stattdessen sollten die bisherigen Leistungen für Bildung und Teilhabe zum Teil im Regelsatz und zum Teil durch einen kostenlosen Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten gewährt werden, heißt es in dem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Gesundheitsexperten sind in der Frage eines möglichen Systemwechsels in der Krankenversicherung gespalten. Befürworter der sogenannten Bürgerversicherung argumentieren mit den stetig steigenden Gesundheitsausgaben und setzen auf eine verbreiterte Einnahmebasis in einem einheitlichen Krankenversicherungssystem.

Gegner dieses Modells sehen in dem dualen System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung (GKV/PKV) hingegen die beste Lösung und warnen vor negativen wirtschaftlichen Folgen sowie erheblichen Belastungen für Ärzte und andere Gesundheitsberufe. Die Systemfrage war am Mittwoch Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Die Linke.

Mit einem Systemwechsel kann nach Ansicht der Linksfraktion die Gesundheitsversorgung billiger und besser gestaltet werden. In ihrem Antrag (18/11722) fordern die Abgeordneten die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung und die Abschaffung der privaten Krankenvollversicherung.

Mehrere Sachverständige wandten sich, auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen, entschieden gegen einen solchen Systemwechsel. Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, das Nebeneinander von GKV und PKV sei "ein wesentlicher Grund dafür, dass das deutsche Gesundheitssystem einen weltweit so herausragend hohen Entwicklungsstand erreichen konnte".

Eine "Einheitsversicherung" biete auch keine Antwort auf die Frage, wie das Gesundheitswesen angesichts der älter werdenden Gesellschaft dauerhaft finanziert werden könne. Zudem würden der ärztlichen Versorgung bis zu 5,3 Milliarden Euro pro Jahr entzogen, warnte die Ärzteorganisation in Anspielung auf die höheren Gebührensätze für Privatversicherte. Auch etwa Hebammen oder Physiotherapeuten müssten nicht unerhebliche Mindereinnahmen hinnehmen.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) sieht in der solidarischen Bürgerversicherung vor allem ökonomische Risiken. Bei einer Abschaffung der Zusatzbeiträge müssten die Arbeitgeber in der ersten Runde sechs Milliarden Euro zusätzlich an Beiträgen zahlen. Die Firmen würden dann "nach Möglichkeiten suchen, diese zusätzliche Belastung zu kompensieren". Eine "pauschale Zuschreibung von solidarischen Eigenschaften" sei auch nicht möglich, zumal PKV-Mitglieder für die altersbedingt steigenden Ausgabenrisiken selbst vorsorgen müssten und auch nicht von der beitragsfreien Versicherung von Familienangehörigen profitierten.

Der Rechtsexperte Helge Sodan machte in der Anhörung verfassungsrechtliche Bedenken geltend, falls die PKV-Vollversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft würden. Die Altversicherten in der PKV könnten sich auf einen Bestandsschutz berufen. Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre überdies "eindeutig unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig", weil mit steigendem Einkommen die Krankenversicherungsbeiträge grenzenlos mit ansteigen würden.

Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda machte als Befürworter der Bürgerversicherung "schwerwiegende Defizite" im dualen System aus. Die jetzigen Verzerrungen im System gingen zu Lasten der GKV und führten zu "nicht begründbaren Ungleichbehandlungen zwischen unterschiedlichen Versichertengruppen".

Die Integration der Versicherungssysteme "würde einheitliche Rahmenbedingungen für den Wettbewerb der Krankenversicherer untereinander schaffen" und damit die Ursachen für Risikoselektion, Ungleichbehandlungen und Fehlanreize beseitigen. Greß sprach sich für eine Stichtagsregelung aus, um die Vorzüge des neuen Systems sofort wirksam werden zu lassen. Die bisherigen PKV-Versicherten könnten ein Wechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellungen bekommen.

Der Sozialverband Deutschland monierte, die eigentliche Frage einer langfristig stabilen und gerechten Finanzierung der GKV sei bisher nicht im Sinne der Versicherten angegangen worden. Stattdessen seien Leistungen ausgegliedert, gekürzt und die Versicherten immer stärker einseitig belastet worden. Künftig sollten alle Bürger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der solidarischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung beteiligt werden. Für PKV-Versicherte sollte es Übergangsregelungen und einen Stichtag geben, bis zu dem sie entscheiden müssten, in welchem System sie versichert sein wollten. Dabei könnten sie auch weiter in der PKV bleiben. Die Altersrückstellungen der Wechselwilligen müssten in die Bürgerversicherung überführt werden.

Der GKV-Spitzenverband wollte sich zur Systemfrage nicht grundsätzlich positionieren, merkte aber kritisch an, dass bei einigen gesetzlichen Neuregelungen der Infrastruktur und Versorgungsstruktur die PKV auf Kosten der GKV profitiert habe. So sei etwa die PKV am Strukturfonds zur Reform der Krankenhauslandschaft nicht beteiligt, obwohl sie gleichermaßen vom Abbau der Überkapazitäten einen Nutzen habe. Was die Zuzahlungen der Versicherten angehe, verwies der Spitzenverband auf die Steuerungswirkung für eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Leistungen. Die Zuzahlungen erbrächten rund vier Milliarden Euro, die nicht aus Beiträgen, Zusatzbeiträgen oder Bundesmitteln finanziert werden müssten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 390 vom 21.06.2017

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem bundesweiten Aktionsplan gegen Sexismus im Familienausschuss gescheitert. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss den entsprechenden Antrag (18/8723) gegen das Votum der Linken und Bündnis/Die Grünen ab.
Aus den Reihen der Linksfraktion hieß es, dass gesamtgesellschaftliche Problem des Sexismus reiche von der ungleichen Bezahlung aufgrund des Geschlechts bis hin zu sexistischer Werbung. Deshalb müsse die Bekämpfung von Sexismus entsprechend breit angelegt sein. Hierbei sei auch staatliches Handeln gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes gefordert. Die Linksfraktion verwies zudem darauf, dass auch die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses den Antrag mehrheitlich unterstützt hätten.

Die Unionsfraktion argumentierte, die Koalition habe in der laufenden Legislaturperiode bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen gegen Sexismus und für die Gleichstellung von Frauen auf den Weg gebracht, zum Beispiel durch die Reform des Sexualstrafrechts, die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates, die Einrichtung des Hilfetelefons für Frauen oder das Gesetz zur Transparenz von Entgeltstrukturen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben einen Plan, wir brauchen keinen", hieß es von Seiten der CDU/CSU.

Die Grünen hingegen schlossen sich der Forderung und der Argumentation der Linken an. Die Behauptung, die Koalition habe ihre Hausaufgaben gemacht, zeige lediglich, dass die Union nicht bereit sei, an einer konstruktiven Lösung des Problems Sexismus zu arbeiten.

Auch die SPD verwies auf die Politik der Koalition in den vergangenen vier Jahren. Trotzdem sei man der Linksfraktion "dankbar" für den ihren Antrag. Auch wenn die Koalition "viel erreicht" habe, müsse Sexismus und die Ungleichbehandlung von Frauen auch in der kommenden Legislaturperiode konsequent bekämpft werden. Allerdings sei der Sexismus-Begriff im Antrag der Linken zu ungenau definiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 386 vom 21.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute geht der Trailer zum AWO Wahlcountdown zur Bundestagswahl online. Der kurze Spot gibt einen Vorgeschmack auf den AWO Wahlcountdown, mit dem der AWO Bundesverband die heiße Phase des Wahlkampfes intensiv begleiten wird. Der Wahlcountdown startet nächsten Montag, den 03. Juli 2017. Dann sind es noch zwölf Wochen bis zur Wahl . 12 Wochen = 12 Forderungen an die Politik, bis zum Wahltag am 24. September 2017. Die AWO steht für eine gerechte und solidarische Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 26.06.2017

„Das lange Ringen um die Ausbildung in den Pflegeberufen endet heute mit einem Kompromiss. Auch wenn bei vielen Regelungen noch nicht klar ist, wie sie umgesetzt werden können, steht fest, dass auf die Einrichtungen und Dienste in der Pflege und die Pflegeschulen viel Arbeit zukommen wird. Deshalb ist es wichtig, dass die Umsetzung des Gesetzes durch ein breites Monitoring der Akteure in der Alten- und Krankenpflege intensiv begleitet wird, um eventuelle Fehlentwicklungen schnell korrigieren zu können.

Den neu zu gründenden Ausbildungsfond begrüßt die AWO. Dass endlich das Schulgeld abgeschafft wird, muss als ein großer Erfolg der Reform gelten. Ob die neue Ausbildung dazu beitragen kann, den Fachkräftemangel zu beheben, bleibt abzuwarten. Sie muss aber gewährleisten, dass genügend Auszubildende gewonnen werden können. Dabei müssen alle Auszubildenden die erforderlichen Kompetenzen erlangen, alte Menschen fachgerecht pflegen zu können.

Zukünftig absolvieren die Auszubildenden nach den ersten beiden Ausbildungsjahren eine Zwischenprüfung. Diese kann von den Bundesländern als Abschluss zur Pflegeassistenz anerkannt werden. Nach Meinung der AWO sollte diese gute Möglichkeit genutzt werden.

Grundsätzlich ist ein Kompromiss besser als keine Lösung und weitere jahrelange Unsicherheit für alle Beteiligten, vor allem für die Ausbildungsstätten. Allerdings birgt dieser Kompromiss die Gefahr, dass die Arbeit in der Altenpflege weiterhin schlechter bezahlt wird. Die Altenpflege darf aber nicht zu einem Pflegeberuf zweiter Klasse werden. Die Einführung eines Tarifvertrages Soziales wäre eine sinnvolle Lösung.“

Zum Gesetz:

Zukünftig wird es eine dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/man geben, allerdings können sich die Auszubildenden nach zwei Jahren entscheiden, ein spezialisiertes drittes Ausbildungsjahr zu absolvieren und dieses als Altenpflegende oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende abzuschließen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 22.06.2017

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände appellieren anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch im nächsten Koalitionsvertrag Eingang finden muss und nach der Bundestagswahl Bestand hat.

„Im bevorstehenden Wahlkampf und vor allem in der kommenden Legislaturperiode muss die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick genommen werden“, fordert Stefan Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. „Wir müssen als Gesellschaft endlich Maßnahmen verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens langfristig strukturelle Reformen beinhalten. Denn jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen, ist eine staatliche Pflicht.“

Die Verbände halten es daher für zwingend notwendig, die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Sie weisen darauf hin, dass arme Kinder in der Regel in armen Familien leben und politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen müssen.

Bereits Anfang des Monats hatten die Familienorganisationen gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk in einem Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie an die beiden Bundesministerinnen für Soziales und Familie gefordert, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt sowie alle relevanten Politikbereiche umfasst.

Wörtlich heißt es in dem Brief unter anderem: „Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. (…) Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden.“

Weitere Inhalte aus dem gemeinsamen Brief der Familienorganisationen und dem DKHW:
http://www.ag-familie.de/news/1496301507_PM_Kinderarmut_DKHW.html

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 28.06.2017

Mit einem Aufruf zur Verteidigung der Demokratie und Frauenrechte ist die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats am 25. Juni in Berlin zu Ende gegangen. Zwei Tage lang diskutierten die über 100 Delegierten aktuelle Herausforderungen, legten die politischen Schwerpunkte für das kommende Jahr fest, bestimmten Positionen und verabschiedeten ein Grundsätze-Papier.

Eröffnet wurde die Mitgliederversammlung mit einem Auftritt der neuen Bundesfrauenministerin Katerina Barley (SPD). „Die Demokratie ist längst nicht so sicher, wie wir geglaubt haben“, warnte sie mit Blick auf rechtspopulistische und -extreme Bewegungen nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit: „Wenn Frauenrechte angegriffen werden, trifft das jede und jeden, es ist ein Angriff auf die Demokratie.“

Eine starke Demokratie – nur mit Geschlechtergerechtigkeit

Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der Deutsche Frauenrat sein Selbstverständnis und seine Grundsätze umfassend niedergelegt. Ein entsprechendes Grundsatz-Papier wurde verabschiedet.

Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung wiederholte die Zustimmung des Deutschen Frauenrats zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und forderte diese auf, die Empfehlungen der Sachverständigenkommission zur Umsetzung von Gleichstellung im Lebensverlauf unverzüglich anzugehen. Darüber hinaus wurden u.a. folgende Forderungen beschlossen: ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit; die Berücksichtigung des Mutterschutzes bei der Rente; eine differenzierte Bewertung des sogenannten Wechselmodells für Getrennterziehende; eine stärkere Ahndung digitaler Gewalt gegen Frauen; ein bundesweites, ganzheitliches und interdisziplinäres Hilfesystem bei Gewalt gegen Frauen. Mit Blick auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung von Kinder- bzw. Minderjährigenehen fordert der Deutsche Frauenrat eine stärkere Ausrichtung auf das spezifische Wohl des Kindes. Darüber hinaus lehnt er ein generelles Verbot der Vollverschleierung in Deutschland ab.

Schwerpunktthemen

Ein neuer Fachausschuss „Digitale Transformation“ wird das Schwerpunktthema „Digitalisierung und die Auswirkungen auf die Lebensbereiche von Frauen“ aufarbeiten. Drei weitere Schwerpunktthemen, „Geschlechtervielfalt im gesellschaftlichen Diskurs“, „Sorgearbeit“ und „Geschlechtergerechte Haushaltspolitik – strukturierte Finanzierung der Gleichstellungspolitik“, stehen für das neue Geschäftsjahr auf der Agenda.

Neu im Vorstand

Mit Birte Siemonsen (BPW Germany) als Leiterin des neuen Fachausschusses „Digitale Transformation“ zieht ein neues Mitglied in das sechsköpfige Führungsgremium des DF ein, das weiterhin unter Leitung von Mona Küppers (DOSB) arbeitet. Anna-Maria Mette (kfd), zuletzt Leiterin des Fachausschusses „Frauengesundheit“, schied aus dem Vorstand aus.

Neu im Verband

Gleich drei neue Mitglieder verstärken ab sofort die Lobby der Frauen. Aufgenommen wurden der Bundesverband der Mütterzentren, die Bundesfrauenkonferenz der Sozialistischen Jugend Deutschlands – die Falken und die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF).

Aktiv für Demokratie und Frauenrechte

Mit einer Resolution zur Verteidigung von Demokratie und Frauenrechte endete die zweitägige Mitgliederversammlung am 25. Juni. Darin fordert die Frauenlobby im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 alle KandidatInnen der demokratischen Parteien auf, sich angesichts wachsenden Zuspruchs für Rechtspopulismus und Antifeminismus für eine konsequente lebenslauforientierte Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik für Frauen und Männer stark zu machen und im Falle ihrer Wahl umzusetzen.

Grundsätze Eine starke Demokratie – nur mit Geschlechtergerechtigkeit

Alle Beschlüsse der MV 2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.06.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass durch die heute in Kraft tretende Reform des Unterhaltsvorschusses möglichst viele Kinder nachhaltig vor Armut geschützt werden können. "Der Unterhaltsvorschuss kann für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Da mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen, ist die Verlängerung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr richtig und wichtig. Auch die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren wird den Kreis der Unterhaltsvorschussberechtigten stark ausweiten. Damit die Leistung jetzt zügig bewilligt und ausgezahlt werden kann, müssen die Jugendämter entsprechend organisatorisch und personell ausgestattet werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Trotz der positiven Änderungen beim Unterhaltsvorschuss bleibt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes aber noch eine Menge zu tun, nächste Schritte für Alleinerziehende und ihre Kinder müssen folgen. "So ist beispielsweise die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Zudem sollte die Regelung, nach der der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder zwischen 12 bis 18 Jahren nur wirksam wird, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt, geändert werden. Der Unterhaltsvorschuss sollte für alle Kinder eine vorrangige Leistung sein", so Krüger weiter.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, durch eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kommt bei vielen von ihnen nicht an. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet, damit Alleinerziehende und ihre Kinder gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug rutschen. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz IV-Regelsätze. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt wurden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Sozial- und Familienministerien der Bundesländer, stärker auf die Möglichkeiten der direkten Bezuschussung von Ferienfahrten armer Familien hinzuweisen. Der Verband begrüßt die vielfältigen Bemühungen der Bundesländer, armen Kindern und ihren Familien durch Individualzuschüsse einen kostengünstigen Zugang zu Ferienfahrten und Maßnahmen der Familienerholung zu ermöglichen. Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes gewähren 10 von 16 Bundesländern direkte Landeszuschüsse für arme Familien. Entsprechende Anträge können in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen gestellt werden, während Familien mit Kindern in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein keine direkten Zuschüsse erhalten können. Allerdings gibt es in diesen Bundesländern – wie teilweise auch in den Bundesländern mit direkten Zuschüssen – Landesprogramme zur Förderung von gemeinnützigen Familienferienstätten, Ferienfahrten für Kinder oder andere Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

"Während für den Großteil der Kinder mit den Sommerferien und einer Familienreise die schönste Zeit des Jahres beginnt, müssen viele aus finanziellen Gründen auf eine gemeinsame Ferienreise mit ihren Eltern verzichten. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass es trotz der enormen finanziellen Herausforderungen für die Bundesländer flächendeckend Unterstützung für arme Kinder und Familien für die Familienerholung gibt. Insbesondere für arme Kinder ist es wichtig, einen Ausgleich zu den häufig belastenden Familienverhältnissen zu erleben. Dabei ist eine Ferienfahrt nicht nur Erholung für kurze Zeit, sondern das Kind profitiert nachhaltig. Ziel sollte sein, dass es zukünftig in allen Bundesländern eine direkte Unterstützung in diesem Bereich gibt, durch Werbe- und Aufklärungsmaßnahmen auch möglichst alle anspruchsberechtigten Familien davon wissen und genügend Geld für alle armen Kinder zur Verfügung steht. Langfristig gilt es jedoch strukturelle Lösungen gegen Kinderarmut und die damit einhergehenden Benachteiligungen zu finden, damit allen Kindern und ihren Familien genügend Geld für eine Reise in den Ferien zur Verfügung steht. Dafür brauchen wir einen umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die direkte Unterstützung von Familien mit Kindern unterscheidet sich je nach Bundesland ganz erheblich. So sind etwa die Einkommensgrenzen, die notwendige Familiengröße, die Höhe des Zuschusses sowie die Förderungsdauer und -art von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Manche Bundesländer fördern nur Eltern mit mindestens drei Kindern, andere fördern grundsätzlich nur die Kinder oder vorrangig Familien mit einem behinderten Kind.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.06.2017

Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung legt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringende kinder- und jugendpolitische Handlungsbedarfe in Deutschland offen. Durch die leitende Perspektive "Jugend ermöglichen" zeichnet die Sachverständigenkommission ein differenziertes Bild der heutigen Lebensrealitäten von Jugendlichen in Deutschland. Handlungsbedarfe ergeben sich insbesondere bei der Chancengleichheit, aber auch bei der Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut, im Bereich Beteiligung und in der Medienpolitik.

Der Bericht macht deutlich, dass die Lebenslagen junger Menschen in Deutschland durch erhebliche soziale Ungleichheiten gekennzeichnet sind, insbesondere im Bildungssystem. Zudem konstatiert der Kinder- und Jugendbericht zunehmende Segregationsprozesse in städtischen Wohnregionen.

Noch immer entscheidet die familiäre und regionale Herkunft, der soziale Status, die ethnische und nationale Zugehörigkeit, das Geschlecht, aber auch beispielsweise die körperliche Verfasstheit über die Verteilung der sozialen Teilhabechancen. Geflüchtete Jugendliche sind besonderen Diskriminierungen ausgesetzt. Deshalb müssen Kindern und Jugendlichen, die nach Deutschland geflüchtet sind, ihre Rechte transparenter gemacht werden. Außerdem sollten sie stärker vor rassistischen und diskriminierenden Zuschreibungen und Ausgrenzungen geschützt werden. Dafür braucht es belastbarere kommunale Strukturen, die zur Not auch über Bundesmittel abgesichert werden müssen.

"Die Ergebnisse des 15. Kinder- und Jugendberichts zeigen, dass in unserer Gesellschaft nicht allen jungen Menschen die gleichen Rechte und Möglichkeiten eingeräumt werden. Kinder und Jugendliche in Deutschland müssen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer körperlichen Verfasstheit und ihrer nationalen Zugehörigkeit eine gute Kindheit und Jugend erfahren und gestalten können. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte zudem im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermissen wir aktuell den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher in Deutschland anzunehmen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 15. Kinder- und Jugendbericht. "Bei der Integration von Flüchtlingskindern haben wir in Deutschland in den letzten zwei Jahren große Fortschritte gemacht. Jetzt gilt es, die notwendigen Integrationsmaßnahmen nicht nur weiterzuführen, sondern zu verstärken. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive, sind hier Schlüsselfaktoren. Das gilt auch für die Förderung der Beteiligung von geflüchteten jungen Menschen bei den sie betreffenden Entscheidungen.

Außerdem müssen wir sie zu gesellschaftlichem Engagement ermutigen", so Hofmann weiter.

Soziale Unterschiede zeigen sich auch beim politischen Interesse und bei der Zufriedenheit mit der Demokratie als Staatsform: Je höher das soziale Milieu, die ökonomische Lage der Familie und die Bildung, desto höher das politische Interesse junger Menschen und die Akzeptanz der Demokratie. Der Kinder- und Jugendbericht fordert daher, die Stärkung der Beteiligung als partizipatives Grundelement des Aufwachsens und als Voraussetzung für Demokratiebildung zu verstehen.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht die Vermittlung von Demokratiefähigkeit als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kinder und Jugendliche sind die zukünftigen Akteurinnen und Akteure in einem funktionierenden demokratischen System. Wer früh beteiligt wird, engagiert sich später auch mit höherer Wahrscheinlichkeit politisch. Der Ausbau und die Stärkung von politischen Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Förderung derjenigen aus sozial benachteiligten Familien muss daher eine zentrale politische Konsequenz aus den Befunden des Kinder- und Jugendberichts sein", so Hofmann weiter.

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf den medienpolitischen Herausforderungen durch die Folgen der Digitalisierung. Zur Ermöglichung von Jugend in der digitalen Welt bedürfe es einer Jugendmedienpolitik, die sich als Anwältin von Jugend zur Durchsetzung von Medienbildungsinteressen versteht und dafür einsetzt, dass Institutionen und Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und zu einem effizienten, kinder- und jugendgerechten Daten- und Verbraucherschutz verpflichtet werden. "Kinder und Jugendliche auch in medialen Räumen zu schützen und in ihren spezifischen Bedarfen zu unterstützen, erfordert ein Zusammenwirken von Staat, Eltern, Bildungsinstitutionen und Medienanbietern gleichermaßen.

Dabei ist nicht zuletzt die Vermittlung von Medienkompetenzen zentral, um die Rolle von Kindern und Jugendlichen als kompetent handelnde Personen in der digitalen Welt zu stärken", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 23.06.2017

Auf Einladung der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen sprach Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg als Sachverständige im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

Barbara Eschen stellte die Kritikpunkte der Nationalen Armutskonferenz vor. Dazu gehören:

Wohnungsnot:
„Wohnungsnot ist ein zentrales Armutsrisiko. Wirksame Steuerungsinstrumente im Sinne eines sozialen Wohnungsmarktes sind nötig. Die bestehenden Steuerungsinstrumente reichen nicht aus. Die Mietpreisbremse ist unwirksam. Es fehlt ein nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Nicht einmal eine bundesweite Wohnungslosenstatistik liegt vor“, sagte NAK-Sprecherin und Diakoniedirektorin Eschen.

Grundsicherung:
Eschen sagte: „Die Grundsicherung hat eine zentrale Bedeutung für in Armut Lebende. Das Existenzminimum muss ausreichend und sicher sein. Das ist nicht der Fall: der Regelsatz wird künstlich kleingerechnet. Die Bundesregierung hat die Gelegenheit verstreichen lassen, hinreichende Regelsätze und ein sanktionsfreies Mindestniveau der Grundsicherung zu verwirklichen.“

Gesundheit:
„Die Gesundheitsversorgung für in Armut Lebende ist in Deutschland schlechter als für andere Personen. Wichtige gesundheitliche Leistungen fehlen, weil sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch in der ergänzenden Grundsicherung voll abgedeckt sind. Für alle in Deutschland Lebenden müssen alle notwendigen Gesundheitsleistungen umfassend gewährleistet werden. Die Bundesregierung hat keine Initiativen in dieser Richtung ergriffen“, kritisierte Eschen weiter.

Die komplette Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2017/06/5.-ARB-Stellungnahme-nak_final_17-6-16erg.pdf

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 19.06.2017

Eine gerechte Steuerpolitik, gute Arbeit statt prekäre Beschäftigung und Sozialleistungen, die zum Leben reichen – das fordern die Veranstalter des zweiten Armutskongresses in ihrem gemeinsamen Aufruf. Der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Nationale Armutskonferenz wollen damit anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl zeigen, auf welche Politik es ankommt, um Armut wirkungsvoll einzudämmen. Unterstützt wird der Aufruf von 13 weiteren Sozial-, Wohlfahrts- und Fachverbänden sowie gewerkschaftlichen Organisationen.

Armut und Armutsgefährdung seien in Deutschland längst keine Randerscheinung mehr, sondern ein massenhaftes Phänomen mitten in unserer Gesellschaft, das auf mehreren Ebenen bekämpft werden müsse.

„Um die Schere in der ungleichen Einkommens- und Vermögensverteilung zu schließen und um eine weitere Spreizung der Gesellschaft zu verhindern, muss in der Steuerpolitik konsequent umgesteuert werden“, sagt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. „Die dazu aktuell in der Diskussion stehenden Vorschläge der großen Parteien sind vom Umfang und der Zielrichtung her viel zu ambitionslos. Wir brauchen eine wirklich mutig eingreifende Steuer- und Finanzpolitik, um den anstehenden gesellschaftlichen und sozialpolitischen Herausforderungen gerecht zu werden.“

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, verwies auf den Zusammenhang von Armut und prekärer Beschäftigung: „Die Politik muss endlich umsteuern und der Spaltung am Arbeitsmarkt entgegentreten. Es geht darum, den Niedriglohnbereich auszutrocknen, Minijobs in abgesicherte Beschäftigung umzuwandeln und die sachgrundlose Befristung abzuschaffen.“ Besonders junge Beschäftigte würden immer öfter nur befristet Arbeit bekommen. Auch der Missbrauch von Werkverträgen und prekärer Soloselbständigkeit müsse gestoppt werden. „Die Menschen brauchen gute und sichere Arbeit, die anständig entlohnt wird und deren Arbeitsbedingungen stimmen. Wichtig dafür ist auch eine vollwertige Berufsausbildung – jedoch bieten die Arbeitgeber zu wenige Ausbildungsplätze an. Die Politik muss endlich eine gesetzliche Ausbildungsgarantie beschließen.“

Zu den Auswirkungen von Armut auf unser demokratisches Gemeinwesen sagte Barbara Eschen, Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg und Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz: „Die Regelsätze von Hartz IV sind zu niedrig. Maßstab bei der Berechnung scheint zu sein: Es muss Mangel da sein, damit sich die Menschen nicht einrichten.“ Trotzdem blieben fast die Hälfte der Menschen über vier Jahre im Leistungsbezug und hätten trotz aller Bemühungen keine Chance. „Prekär Beschäftigten soll anscheinend bewiesen werden: es geht noch schlechter. Das ist ein Druckmittel. Dabei geht es uns um viel mehr: Um echte Teilhabe. Arme Menschen haben Ideen, Wünsche, Vorstellungen, sie tun alles Mögliche, um ihre Situation zu verändern. Das wird nicht anerkannt. Wir als Nationale Armutskonferenz stärken die Stimme der in Armut Lebenden, damit sie sich einbringen können“.

Über den Armutskongress: Über 500 von Armut betroffene Menschen, Experten aus Politik, Wissenschaft, Praxis und Journalismus diskutieren noch bis einschließlich morgen, 28. Juni, unter dem Motto „Umsteuern: Armut stoppen, Zukunft schaffen“. Unterstützt wird der Kongress von 18 weiteren Sozial-, Wohlfahrtsund Fachverbänden, Selbsthilfe- und Betroffeneninitiativen sowie Gewerkschaften. Mehr unter: www.armutskongress.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.06.2017

Auch das ZFF gehört zu den Unterstützer*innen des Aufrufs. Den Aufruf können Sie hier herunterladen.

Das zentrale Versprechen der sozialen Marktwirtschaft, wer sich anstrengt und sich bildet, kann auch sozial aufsteigen, wird trotz der anhaltend guten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland immer weniger eingelöst, so der Befund des aktuellen Jahresgutachtens des Paritätischen Gesamtverbandes zur sozialen Lage in Deutschland. Der Bundesregierung sei es nicht gelungen, Armut und Ungleichheit spürbar zu reduzieren und mehr soziale Aufwärtsmobilität zu ermöglichen, so das Ergebnis zahlreicher Studien, die der Paritätische für das Jahresgutachten ausgewertet hat. Der Paritätische fordert eine "Agenda des Sozialen" und in der Konsequenz einen rigorosen Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.
"Ungleichheit und die Blockade von Aufstiegschancen werden immer mehr zu einer Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt" warnt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Wachsende soziale Verwundbarkeit lasse sich nicht nur in einzelnen, vorübergehenden Lebensphasen beobachten, sondern bestehe heute über die gesamte Biografie und sogar generationenübergreifend.
Der Ausgrenzungsprozess beginne schon in der Kindheit. "Die seit Jahren relativ stabile Zahl von etwa 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen, die an oder unter der Armutsgrenze leben, bestätigt nachdrücklich nicht nur das Versagen der bestehenden Sicherungssysteme, sondern auch das fehlende Interesse, daran etwas zu ändern", so Rosenbrock. Armut und wachsende soziale Ungleichheit seien mit Chancengleichheit und sozialer Aufwärtsmobilität nicht vereinbar.
Der Paritätische fordert in seinem Jahresgutachten eine „Agenda des Sozialen“, die u.a. eine nachhaltige Bildungsoffensive, einen sozialen Arbeitsmarkt, der Langzeitarbeitslosen Chancen eröffnet, eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV sowie eine durchgreifende Rentenreform enthalten muss. Um dies zu finanzieren, sei ein konsequentes Umsteuern in der Steuerpolitik unumgänglich. So müssten etwa große Erbschaften und Vermögen deutlich stärker zur Finanzierung sozialer Investitionen herangezogen werden. "Mit ein bisschen höheren Spitzensteuersätzen, ein bisschen mehr Reichensteuer und vagen Andeutungen zur Erbschaftsteuer kann es nicht getan sein", mahnte Prof. Rosenbrock, Vorsitzender des Verbandes.

Hier finden Sie das Pressestatement von Prof. Dr. Rolf Rosenbrock und das Jahresgutachten in voller Länge.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.06.2017

Der Zukunftskongress für Bildung und Betreuung „Invest in Future“ zeigt am 26. und 27. September 2017 in Stuttgart Chancen und Entwicklungen für neue Lern- und Arbeitswelten in einer „Gesellschaft 4.0“ auf. Fachleute aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft sowie Expertinnen und Experten von Bildungsträgern und aus der pädagogischen Praxis präsentieren Zukunftstrends und diskutieren sie mit dem Fachpublikum. Was bedeuten die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse für Kitas? Müssen wir frühe Bildung und Betreuung neu denken? „Invest in Future“ soll Lust darauf machen, innovativ zu sein und immer wieder neue Antworten auf die Frage zu finden, wie wir Bildung heute gestalten müssen, damit unsere Kinder in Zukunft gut mit den Auswirkungen leben können. Weitere Infos unter: www.invest-in-future.de

Stuttgart, 27. Juni 2017 – Ungewohnte Sichtweisen kennenlernen, neue Gedanken erproben, Impulse für den eigenen Arbeitsbereich mitnehmen: „Invest in Future“, der Zukunftskongress für Bildung und Betreuung, der 2017 zum 13. Mal in Stuttgart stattfindet, regt an, querzudenken und mit an der Zukunft zu bauen. Er ist interdisziplinär ausgerichtet und erhebt das Über-den-Tellerrand-Schauen zum Prinzip.

„In einer zunehmend digital vernetzten Welt verändern sich nicht nur Arbeits- und Produktionsprozesse, auch soziale Strukturen und Denkmuster wandeln sich. Was bedeutet das für die Arbeit von Menschen, die Bildungswelten (mit)gestalten und Rahmenbedingungen für das Lernen schaffen?“, fragt Kongress-Initiatorin Waltraud Weegmann von der Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH, die das Symposium am 26. und 27. September 2017 zusammen mit der element-i-Bildungsstiftung veranstaltet. Invest in Future versteht sich als Ideenwerkstatt, die dieses Jahr unter dem Motto „Gesellschaft 4.0 – Auswirkungen auf die Kita-Welt“ steht. Der Kongress beleuchtet Chancen und Entwicklungen in unserer „Gesellschaft 4.0“ und bezieht sie auf die frühe Bildung. Er soll dazu beitragen, Antworten auf die Frage zu finden, wie wir (Früh)-Pädagogik gestalten müssen, damit sie unsere Kinder in die Lage versetzt, die vielfach noch unbekannten Herausforderungen der Zukunft gut zu meistern.

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, engagiert sich als Schirmherr für die Veranstaltung.

Renommierte Vortragende – spannende Themen

Roger Spindler vom Zukunftsinstitut, einem der wichtigsten Think-Tanks der Zukunftsforschung, ist Trendexperte für Bildung und neue Medien. In seinem Eröffnungsvortrag spricht er über „Bildung der Zukunft – Wie der gesellschaftliche Wandel unsere Lebensformen und -stile prägt“. In einem anschließenden Themenforum geht er mit interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Frage nach, wie sich die Kita der Zukunft mit der smarten Gesellschaft vernetzen kann.

In einem für die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglichen Plenumsvortrag mit dem Titel „Groß werden in einer digitalisierten Welt – die Zukunft unserer Kinder in der Gesellschaft 4.0“ spricht der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm darüber, wie die nachfolgenden Generationen eine „neue soziale Marktwirtschaft“ in digitalen Zeiten entwickeln und welche Rolle dabei Lernen, Bildung und Arbeit spielen könnten.

Die sogenannte „Arbeitswelt 4.0“ verändert auch die Rahmenbedingungen für Kitas. Was bedeutet das für die Bildungseinrichtungen? Dieser Frage widmen sich Brigitte Preuß, Leiterin Personal bei der Allianz Deutschland AG, Stuttgart, und Professorin Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, Ludwigshafen.

Gibt es so etwas wie eine Kita-Welt 4.0? Eine Querdenkerin mit „fächerübergreifendem Kompetenzprofil“, Dr. Cornelia Heintze, Leipzig, erklärt, wie sich eine zunehmende Digitalisierung und Vernetzung im Wirtschaftsleben auf Kinderbetreuung und frühe Bildung auswirken könnte.

Einblicke in eine „Pädagogik der Zukunft“ gibt außerdem Margret Rasfeld, Berlin, Gründerin der Initiative Schule im Aufbruch, die für einen radikalen Wandel in der Lern- und Schulkultur plädiert. Dr. Maike Rönnau-Böse, Professorin an der Evangelischen Hochschule Freiburg, berichtet von den Erkenntnissen aus ihrem Forschungsprojekt „Kinder stärken!“, das untersuchte, wie Kindertageseinrichtungen die Resilienz und seelische Gesundheit von Kindern fördern können.

„Die Bedeutung des Freispiels für die Zukunftsfähigkeit der Kinder“ ist Thema der bekannten Sozialpädagogin und Autorin Freya Pausewang. Zur Vertiefung ihres Vortrags finden anschließend eine Besichtigung und ein Workshop in einer Stuttgarter Kita statt.

Ein eigenes Themensegment richtet sich an Interessierte aus Wirtschaftsunternehmen. Es geht um Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflegeaufgaben. Die Referentinnen und Referenten gehen der Frage nach, wie sich die Digitalisierung der Arbeitswelt auf Konzepte für die Work-Life-Balance auswirkt und zeigen neue Möglichkeiten, die sich durch den digitalen Fortschritt eröffnen. Auch Babyboomer werden alt: Ihre Kinder stehen vielfach vor der Herausforderung, sie betreuen, pflegen und erwerbstätig sein zu müssen. Unternehmerinnen und Unternehmer diskutieren über Konzepte, die es ihren Beschäftigten erleichtern, den Spagat zu bewältigen.

Es erwarten die Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer insgesamt drei spannende Plenumsveranstaltungen sowie 16 teilweise parallel stattfindende Themenforen, aus denen sie sich ihren „eigenen“ Kongress zusammenstellen können.

Abendveranstaltung: Verleihung des KitaStar
Am Abend des 26. September vergibt die element-i-Bildungsstiftung den Pädagogik-Innovationspreis KitaStar 2017 und lädt dazu in das Eventcenter SpardaWelt ein. Die Jury prämiert die besten Kita-Konzepte zum Thema „Die Welt ‚da draußen’“. Mit der Vergabe des Preises möchte die Stiftung innovative Konzepte und Lösungsansätze für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern zwischen null und zehn Jahren bekannt machen und zur Nachahmung anregen.

Weitere Informationen zum Kongress „Invest in Future“, das komplette Programm sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Interessierte unter: www.invest-in-future.de. Für Fragen steht Projektkoordinatorin Nicole Lessig unter Telefon +49 (0)711-656960-35 zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Invest the Future vom 27.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Juli 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Berlin Kreisverband Südost e. V.

Ort: Berlin

Familien sind vielfältig: Sie sind jung oder alt, multilingual oder einsprachig, arm oder reich, gleich- oder mehrgeschlechtlich … und immer auch ein bisschen dazwischen. – Wie gelingt die Balance zwischen Autonomie und Zwang in der Familienförderung? – Wie wird Geld am sinnvollsten investiert? – Wem kann wann und wo geholfen werden?

Diese und viele andere Fragen sollen gemeinsam mit Ihnen diskutiert werden.

Unsere Gesprächspartner*innen sind:
• Dr. Fritz Felgentreu, MdB
• Dr. Verena Wittke, Familienbildungsreferentin der AWO BV
• Alexander Nöhring, Geschäftsführer ZFF (Zukunftsforum Familie)

Die Moderation übernimmt Micaela Daschek, stellv. Geschäftsführung AWO Berlin Kreisverband Südost e.V.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 07.Juli 2017 telefonisch unter 030-613 963 22 oder per E-Mail an stefanie-brenneis@awo-suedost.de an.

Termin: 21. September 2017

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Am 21. September 2017 findet beim AWO Bundesverband e.V. in Berlin die Fachtagung zur Gewaltprävention in stationären Einrichtungen statt.

Mitarbeiter*innen und verantwortliche Führungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind tagtäglich mit unterschiedlichen Formen der Gewalt konfrontiert. Die ehrliche Auseinandersetzung mit diesem Phänomen ist der erste Schritt hin zur Gewaltprävention.

Hierzu bietet der AWO Bundesverband e.V. mit dieser Fachtagung eine Plattform zum innerverbandlichen Austausch an. Mit Fachvorträgen und Umsetzungsbeispielen aus der Praxis ist es Ziel der Veranstaltung, zum Thema Gewalt zu sensibilisieren und Ansätze zur Gewaltprävention aufzuzeigen.

Anmeldungen und weitere Informationen sind unter: Website der AWO Bundesakademie

Weitere Informatione: Programm

Anmeldebogen

Termin: 04. – 05. Oktober 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz (nak)

Ort: Berlin

Seit 2006 organisiert die Nationale Armutskonferenz einmal jährlich ein Treffen der Menschen mit Armutserfahrung. Die Treffen sollen eine Plattform für Austausch und Vernetzung bieten und fördern die politische Teilhabe der Menschen, die in Armut leben. In diesem lädt die NAK unter dem Motto „Flagge zeigen – Soziale Rechte, Beteiligung, Menschenrecht“ am 4. und 5. Oktober 2017 bundesweit zum 12. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung ein.

Bitte melden Sie sich bis zum 3. September 2017 auf folgender Seite an: Zur Anmeldung zum Treffen der Menschen mit Armutserfahrung

An der Veranstaltung können bis zu 120 von Armut Betroffene teilnehmen. Die Anmeldebestätigungen wird nach Eingang der Anmeldungen versendet.

Die Nationale Armutskonferenz kann für maximal die Hälfte der Teilnehmenden Fahrt- und Unterkunftskosten übernehmen. Daher wird darum gebeten, wenn möglich die Förderung über eine Ihnen bekannte Einrichtung oder Organisation zu beantragen.

Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, sich online anzumelden, können Sie auch das ausgefüllte Anmeldeformular per Post oder per Mail zusenden. Einladung und Anmeldeformular

AUS DEM ZFF

Anlässlich des heute in Kabinett und Bundestag diskutierten 2. Gleichstellungsberichts der Bundesregierung unterstützt das ZFF die Vorschläge der zuständigen Sachverständigenkommission und fordert alle politischen Parteien auf, die Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen. Insbesondere die Forderung nach einem Wahlarbeitszeitgesetz unterstreicht das ZFF ausdrücklich!

Das Gutachten der Sachverständigenkommission für den 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt vielfältige gleichstellungspolitische Handlungsfelder auf. Zentral wird die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern thematisiert. So zeigt der erstmals berechnete Gender Care Gap, dass Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere leisten als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit. Der Bericht weist in dem Zusammenhang deutlich auf die Rolle widersprüchlicher politischer Leitbilder und Politiken bei der Herausbildung geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung hin.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die Erkenntnisse des 2. Gleichstellungsbericht bestärken schon lang geführte Debatten um eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Es liegt in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür brauch es, wie vom Bericht empfohlen, ein Wahlarbeitszeitgesetz, das es Beschäftigten ermöglicht, in bestimmten Phasen ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen und wieder auf Vollzeit aufzustocken. Damit man sich diese Auszeiten auch leisten kann, müssen gesellschaftlich notwendige Sorgephasen durch Lohnersatzleistungen abgesichert werden: Das gilt für Zeiten der Kinderbetreuung genauso wie für Zeiten der Pflege von Angehörigen.

Der Bericht muss Ansporn für alle politischen Parteien im Bundestagswahlkampf in diesem Jahr sein! Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit endlich gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.06.2017

Das ZFF begrüßt das gestern beschlossene Bundestagswahlprogramm der SPD, denn gute und gerechte Familienpolitik werden darin als eines der wichtigsten Themen für die kommende Legislaturperiode gesetzt. Gleichzeitig vermisst das ZFF aber konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familien- und sozialpolitischer Leistungen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die SPD setzt die Familienpolitik in ihrem Wahlprogramm ganz oben auf ihre politische Agenda. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familientarif mit Kinderbonus, die Zusammenlegung von Kindergeld und Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien zu einem erweiterten Kindergeld, die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld für Eltern und pflegende Angehörige, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule und gebührenfreie Kitas sowie eine dreimonatige Pflege(aus)zeit mit zugehöriger Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Das ZFF begrüßt diese Vorschläge, denn sie versprechen Familien in ihrer Vielfalt durch einen guten Mix aus Zeit Geld und Infrastruktur zu entlasten, in ihrem Alltag zu unterstützen und Partnerschaftlichkeit zu ermöglichen. Darüber hinaus freuen wir uns über die Zusage, die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht zu verlängern. Das Wohl von Familien muss in den Mittelpunkt gestellt werden, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Angehörigen über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen!

Aber: Gute und gerechte Familienpolitik braucht konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familienpolitischer Leistungen. Ansonsten bleiben sie leere Wahlversprechen! Dies vermisst das ZFF an einigen Stellen des Wahlprogramms. Dem ZFF ist es ein besonderes Anliegen, die Existenzsicherung der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken: Ein erweitertes Kindergeld, welches das bisherige Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenfasst ist ein erster wichtiger Schritt, sollte aber in seiner Höhe so ausgestaltet werden, dass es zumindest das sächliche Existenzminimum absichert. Auch die Ministerin Katarina Barley hat sich am Wochenende in ähnlicher Weise geäußert und strebt für die Zeit nach der Wahl eine umfassende Reform des Kindergeldes und des Kinderzuschlags an. Folgerichtig wäre es zudem auch, über die verminderte Anrechnung im SGB II-Bezug nachzudenken und besondere Bedarfe, wie bspw. von Alleinerziehenden-Haushalten, noch stärker in den Blick zu nehmen. Langfristig setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro ein, die das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt und mit steigendem Haushaltseinkommen sinkt.“

Das SPD-Wahlprogramm steht hier zum download bereit: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Bundesparteitag_2017/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit-Unser_Regierungsprogramm.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2017

AKTUELLES

Die Broschüre „Miteinander gegen Hass, Diskriminierung und Ausgrenzung“ ist im Zusammenwirken der fünf Verbände der Freien Wohlfahrtspflege – AWO, Caritas, Diakonie, Der Paritätische und ZWST – entstanden. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich hiermit gemeinsam ein für den Erhalt einer demokratischen Gesellschaft und eines sozialen Staates gegen zunehmende rechtsextreme Einstellungen und Handlungen.

Wohlfahrtsverbände sind flächendeckend präsent, arbeiten seit Jahrzehnten für eine solidarische Gesellschaft und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihr Engagement für sozial benachteiligte und von Ausgrenzung bedrohte Menschen, wie auch ihre Tätigkeit in sozialen Einrichtungen (Kita, Beratungsstellen, Pflegeheimen, u.a.) erfordert bei der Auseinandersetzung mit rechtsextremen und rassistischen Erscheinungsformen eine klare Haltung. Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl fasst dies im Interview (S. 20-30) wie folgt zusammen: „Die Wohlfahrtsverbände haben ein politisches Mandat aus der Verfassung! Es ist ihnen nicht nur erlaubt, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren – es gehört sogar untrennbar zu ihrem Auftrag, sich für eine sozial gerechte Ordnung einzusetzen.“

In diesem Sinne soll die Handreichung zu einer stärkeren Sensibilisierung führen, Wissen über Strategien und Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und Rechtspopulismus vermitteln sowie Hinweise auf Beratungs- und Unterstützungsangebote bieten.

Die Broschüre kann im AWO-Shop bestellt werden (Bestell-Nr. 04042): https://www.awo.org/sites/default/files/2017-06/Katalog_06_2017.pdf

„Weil jeder Kita-Platz ein guter sein muss!“ rufen die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege –Spitzenverbände im Land Brandenburg gemeinsam mit Fröbel und der LSB SportService GmbH zu einer Postkarten-Aktion auf. Ziel ist es, dass die zentralen Handlungsziele für qualitätssteigernde Rahmenbedingungen in Brandenburg ab 2018 verbindlich festgelegt werden und damit sichergestellt wird, dass weitere Bundes- und Landesmittel in die Qualität von Kitas investiert werden.

Vielen Dank für die vielen Unterstützer. Nunmehr geht es auch um Ihre Unterstützung der Aktion: Sorgen Sie für eine breite Verteilung der Information und auch eine breite Beteiligung Ihrer Einrichtungen und Eltern!

Nähere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden sich unter www.kita-ist-bildung.de

Die kürzlich veröffentliche Handreichung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. gibt Impulse und bietet Hintergrundwissen für die kommunale Familienpolitik.

Familien haben großen Informationsbedarf – egal wie alt die Kinder sind und vor welchen Herausforderungen sie als Familie gerade stehen. Vielerorts sehen Akteur/innen der kommunalen Familienpolitik und Familienarbeit Entwicklungsbedarf für ihr eigenes Webangebot: Familien nehmen das digitale Informationsangebot vor Ort noch zu wenig als geeignete Informationsquelle und Wegweiser durch die Informations- und Angebotsfülle wahr. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Jahr 2016 Expertinnen und Experten aus der kommunalen Praxis und Verbänden befragt und die Ergebnisse in einer Handreichung zusammengeführt.

Was erwartet die Leserinnen und Leser? Die Handreichung sondiert, welche Rolle kommunale Familienseiten im Unterstützungsangebot für Familien entfalten können, wo die kommunale Praxis aktuell steht und welche Entwicklungspotenziale die befragten Expertinnen und Experten sehen. Sie stellt folgende Fragen: Was zeichnet ein gutes kommunales Informationsangebot für Familien im Netz aus? Welche Rolle spielen Funktionalität, Adressat/innenbezug und Niedrigschwelligkeit für kommunale Familienseiten? Welche Entwicklungen sind wünschenswert, welche sind machbar? Welche Bausteine haben sich bewährt und werden von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern zur Nachahmung empfohlen?

Ziel der Handreichung ist, engagierten Akteur/innen der kommunalen Praxis Argumentationshilfen und Impulse für eine bedarfsgerechtere Gestaltung ihrer Familienseiten im Netz zu geben. Sie bietet außerdem einen Überblick über einige wichtige Trends, die den Wandel des Familienlebens durch digitale Medien und digitale Alltagstools kennzeichnen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins möchte damit die Weiterentwicklung der kommunalen Familienpolitik im Bereich der digitalen Angebote für Familien begleiten.

Die Handreichung „Familien digital erreichen – Entwicklungspotenziale kommunaler Familienseiten“ kann kostenfrei unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familie-digital-erreichen.pdf heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema bietet ebenfalls die Expertise der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins „Um die Ecke und als App – welche digitalen Angebote brauchen Eltern?“ .

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht Handreichung zur Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung. Damit sollen vor allem Behörden und Beratungsstellen vor Ort unterstützt werden.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Familienzusammenführung oft nur schleppend oder gar nicht gelingt, selbst bei rechtlich eindeutigen und einfachen Fallkonstellationen, wie die Zusammenführung von Kernfamilien“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Gründe seien unter anderem unklare Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten. Auch würden seit 2015 Beratungsstellen mit dem Thema Familienzusammenführung befasst, die früher mit dieser komplexen Thematik keine Berührungspunkte hatten.

Vor diesem Hintergrund bietet die Handreichung des Deutschen Vereins Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Zuständigkeiten, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Außerdem zeigten die Ausführungen, dass die Aufgaben im Bereich Familienzusammenführung nur erfolgreich erfüllt werden könnten, wenn die beteiligten Behörden flächendeckend mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet seien.

Die Handreichung ist abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familienzusammenfuehrung.pdf

Dank einer finanziellen Anerkennung von ‚Deutschland rundet auf‘ kann IMPULS insgesamt 600 zusätzliche Kinder und ihre Familien fördern.

Wie geht das? Mit Opstapje / Opstapje Baby, dem kindergartenergänzenden Hausbesuchsprogramm, das Müttern und Vätern mehr Sicherheit und Selbstvertrauen im Umgang mit ihren Kindern gibt. Das stärkt die ganze Familie.

Welche Rolle spielen Sie dabei? Sie sind eine gemeinnützige Organisation? In der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig? Mitarbeiterin im Jugendamt? Oder Träger der Wohlfahrtspflege? Oder Sie bieten bereits Opstapje /Opstapje Baby an, möchten aber mehr Familien die Teilnahme ermöglichen? Dann bietet Ihnen IMPULS eine Anschubfinanzierung von maximal EUR 12.000 für bis zu 30 Familien – für Schulungen zur Koordinatorin oder zur Hausbesucherin sowie für das Opstapje / Opstapje Baby-Programmmaterial.

Zahlreiche Kooperationspartner konnten von den 600 schon 550 Kinder und ihre Familien unterstützen. Wie zum Beispiel Malika und ihren Sohn Mimoun in Wiesbaden – lesen Sie dazu unseren kleinen Bericht Opstapje wirkt – ‚Deutschland rundet auf‘ für Kinder wie Mimoun.

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie an: 0421-696786-11 oder schreiben Sie: daja.wuebbens@impuls-deutschland.de

Sie möchten sich gleich anmelden? Schicken Sie Ihre Unterlagen:

  • formloses Antragsschreiben mit Darstellung des Bedarfes (ca. 1-2 DIN A4 Seiten);
  • Kurzvorstellung Ihrer Organisation (inkl. Satzung);
  • den aktuellen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes;
  • eine kurze Projektskizze, aus dem hervorgeht, wie das einzusetzende Personal (KoordinatorIn, HausbesucherInnen) finanziert wird.

Quelle: Pressemitteilung IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom 20.06.2017