ZFF-Info 13/2018

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SCHWERPUNKT: Wohnungspolitik

Am Jahresende 2017 bezogen in Deutschland rund 592000 Haushalte Wohngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,4% aller privaten Haushalte. Die Zahl der Wohngeldhaushalte ist gegenüber 2016 um 6,2% gesunken.

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. In Mecklenburg-Vorpommern waren die privaten Haushalte mit einem Anteil von 3,0% am häufigsten auf Wohngeld angewiesen, am seltensten in Bayern mit einem Anteil von 0,8%.

Am Jahresende 2016 hatten noch rund 631000 Haushalte Wohngeld bezogen, was einem Anteil von 1,5% aller Privathaushalte entsprochen hatte. Der vorübergehende Anstieg der Zahl der Wohngeldhaushalte im Jahr 2016 war insbesondere auf die Wohngeldreform 2016 und die damit verbundenen Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der Wohngeldreform 2009 zurückzuführen. Zuvor war die Zahl der Wohngeldberechtigten seit dem Jahr 2010 stetig gesunken.

Ende 2017 hatten in rund 95% der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). 5% der Wohngeldhaushalte waren wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Ende 2017 betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch von reinen Wohngeldhaushalten 153Euro, von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 150Euro.

2017 gaben Bund und Länder zusammen 1133,7Millionen Euro für Wohngeld aus und damit rund 1,1% weniger als im Vorjahr. 2016 hatten die gezahlten Wohngeldbeträge bei 1146,7Millionen Euro gelegen.

Quelle: PressemitteilungStatistisches Bundesamtvom 04.09.2018

Die SPD sagt: Mietenwende jetzt! SPD-Chefin Andrea Nahles und SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel haben eine sozialdemokratische Antwort auf die soziale Frage des 21. Jahrhundert skizziert. Nachdem die SPD vor einigen Tagen schon bessere Mieterrechte und mehr Schutz vor Modernisierungswucher durchs Kabinett gebracht hat, geht sie jetzt noch einen Schritt weiter.

Der SPD-Vorstoß hat ein Ziel: Wir müssen es langfristig schaffen, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete ausgeben muss. Denn diese Faustformel gilt schon längst nicht mehr für Millionen Menschen im Land – vor allem in den großen Städten.

Darum macht sich die SPD für die beste Mietpreisbremse stark: Bauen, bauen, bauen – und zwar bezahlbare Wohnungen! In ihrem Plan für eine wirksame Mietenwende [PDF] veröffentlichen Nahles und Schäfer-Gümbel Ideen, wie bei öffentlich geförderten Wohnungen deutlich länger günstige Mieten garantiert werden können. Wie Bauland-Spekulanten ausgebremst werden.

Weil sich die Preisspirale in der Zwischenzeit schnell weiterdrehen könnte, will die SPD daher kurzfristig einen Mietenstopp von fünf Jahren. In dieser Zeit soll in angespannten Wohnlagen die Miete lediglich um die jeweilige Inflationsrate steigen dürfen.

Mit dem Kabinettsbeschluss für mehr Mieterschutz hat die SPD erste wichtige Schritte für bezahlbares Wohnen durchgesetzt.

Jetzt wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten weitergehen – und Druck auf die Union machen, damit sie nicht weiter auf der Bremse steht. Denn: Bezahlbare Mieten sind die soziale Frage des 21. Jahrhunderts. Die SPD gibt die Antwort.

Den Forderungskatalog finden Sie hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/Mietenwende_Jetzt.pdf

Quelle: Aktuelle Nachrichten unter www.spd.de vom 08.09.2018

Auf der morgigen Tagesordnung des Bundeskabinetts steht die Verschärfung der Mietpreisbremse. Wie nötig das ist, zeigen die heutigen Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Zahl der Wohngeldempfänger. Demnach benötigen fast 600.000 Haushalte staatliche Unterstützung, um ihre Miete bezahlen zu können. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller, doch die eigene Miete zahlen, können offensichtlich immer weniger Menschen. Ohne eine funktionierende Mietpreisbremse wird die Zahl derjenigen, die Wohngeld benötigen immer weiter steigen. Die AWO fordert vor allem drei Maßnahmen gegen die Wohnungsnot: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau.“*

Gegenwärtig wird bezahlbarer Wohn­raum mit guter infrastruktureller Anbindung in deutschen Groß- und Studentenstädten für immer mehr Menschen und vor allem für Familien kaum mehr erschwinglich. „In vielen Großstädten bedeutet eine volle Berufstätigkeit noch lange nicht, auch seine Miete zahlen zu können“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende.“ In Sachen Wohngeld fordert Wolfgang Stadler: „Wer seine Wohnkosten nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, benötigt einen verlässlichen staatlichen Zuschuss. Eine Erhöhung allein reicht aber nicht aus. Wichtig wären vielmehr eine Entlastung bei den Heizkosten und auch eine dynamische Anpassung des Wohngeldes an die Wohnkosten- und Preisentwicklung.“ So leben besonders einkommensschwache Mieter häufig in unsanierten Häusern mit besonders hohen Heizkosten. Diese sind in den letzten Jahren so rasant gestiegen, dass Geringverdienende spätestens im nächsten richtig kalten Winter, vor finanziellen Problemen stehen werden.

Das zweite wichtige Instrument gegen immer teureren Wohnraum ist nach Ansicht der AWO eine wirksame Mietpreisbremse. In diesem Sinne fordert Wolfgang Stadler vor allem drei Maßnahmen: „Die Ausnahmeregelungen abschaffen, den Vermieter zur Auskunft über die Vormiete verpflichten und Verstöße zu sanktionieren.“ Nach Ansicht der AWO beeinträchtigen die vielen Ausnahmeregelungen, die einen Mietanstieg um mehr als 10 Prozent erlauben, die Wirkung der Mietpreisbremse erheblich. Darüber hinaus muss die Wirkung der Mietpreisbremse durch Einführung von Informationspflichten des Vermieters zu Mietbeginn verbessert werden. Genauso wichtig ist es aber, Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremsenregelungen halten in das Gesetz aufzunehmen.

Die AWO sieht in einem verstärkten sozialen Wohnungsbau eine wichtige Möglichkeit, auch Haushalte mit niedrigen Einkommen mit modernem Wohnraum zu versorgen. „Die öffentlichen Investitionen müssen verstärkt wer­den. Darüber hinaus gilt, es den Bestand an Sozialwohnungen zu erhalten. Dafür müssen Kommunen die ausgelaufenen Bindungen zurückkaufen und eindeutige Zweck­bindungen für die soziale Wohn-/Mietraumförderung zu vereinbaren, damit eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur auch räumlich ermöglicht wird.“

*Die AWO hat mit „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ ein Papier mit ihren Positionen zum Thema Wohnen erarbeitet.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 04.09.2018

Eine entschlossenere Politik gegen steigende Mieten hat DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell auf einer Wohnungspolitischen Konferenz des Gewerkschaftsbundes am Dienstag in Frankfurt am Main gefordert. Die Bundesregierung befasst sich Mittwoch mit der Reform des Mietrechts.

"Bund, Länder und Kommunen können und müssen mehr tun gegen die Wohnungsnot, denn die Mieten steigen weiter, wie zuletzt sogar das Bundesinnenministerium festgestellt hat. Die öffentliche Hand muss klotzen statt kleckern, um bezahlbaren Wohnraum für Gering- und Durchschnittsverdiener zu schaffen, sagte Körzell.

"Gegen die Wohnungsnot brauchen wir neben einer wirksamen Mietpreisbremse vor allem neue Wohnungen, und zwar 400.000 Einheiten im Jahr, davon mindestens 100.000 Sozialwohnungen. Staatlich geförderter Wohnraum muss künftig dauerhaft Sozialbindung unterliegen. Die von der Bundesregierung zugesagten Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau können nur ein Anfang sein. Der Bund sollte sich hier im Sinne einer aktiven Wohnungsbaupolitik dauerhaft finanziell engagieren. Überdies darf die öffentliche Hand ihre Grundstücke nicht länger an Höchstbietende verkaufen, sondern nach Konzeptvergabe und in erster Linie an gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen. Gerade in den Ballungszentren können die Kommunen kurzfristig Wohnraum schaffen, indem sie leerstehende Bürogebäude in Wohnraum umwandeln.

Die im aktuellen Referentenentwurf des Justizministeriums vorgesehenen Reparaturmaßnahmen bei der Mietpreisbremse reichen nicht aus. In das Gesetz müssen Sanktionen, etwa in Form von Bußgeldern, wenn gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstoßen wird. Da inzwischen flächendeckend alle Ballungszentren von steigenden Mieten betroffen sind, wäre es angebracht, die Mietpreisbremse ebenfalls flächendeckend und unbefristet zu gestalten. Überdies müssen die Bemessungszeiträume der Mietspiegel von 4 auf 10 Jahre verlängert werden, um ein realistisches Bild der örtlichen Mieten abbilden zu können.

Um das sogenannte "Herausmodernisieren" von Mietern zu erschweren, sollte die Modernisierungsumlage nicht wie jetzt vorgesehen, von 11 auf 8 sondern auf 4 Prozent gesenkt werden. Die Vermieter dürfen Modernisierungen nicht länger als lukrative Geldanlagen nutzen, die die Mieter zu bezahlen haben."

Der DGB beteiligt sich am alternativen Wohngipfel, der unter dem Motto „zusammen gegen #Mietenwahnsinn“ am 20. September in Berlin stattfindet.

Mehr Informationen unter: www.mietenwahnsinn.info/wohngipfel–2018

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 04.09.2018

Als „enttäuschend“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute im Bundeskabinett beschlossene Mietrechtsreform. Insgesamt seien die geplanten Maßnahmen entgegen der Absichtserklärung der Bundesregierung nicht geeignet, dafür zu sorgen, dass zukünftig Mieten in Ballungsräumen wieder bezahlbar werden und bleiben. Aus Sicht des Paritätischen muss wieder mehr bezahlbarer Wohnraum für geringere und mittlere Einkommen geschaffen werden. Der Verband sieht zwar in dem Gesetzentwurf einige Verbesserungen, aber um die derzeitige Wohnungsnot in den Griff zu bekommen, seien bau- und wohnungspolitisch weitere Maßnahmen zwingend notwendig.

Vermieter müssen in Zukunft Auskunft über die Vormiete und getätigte Sanierungen erteilen. „Das begrüßen wir. Damit haben Mieterinnen und Mieter endlich die Möglichkeit zu wissen, ob sie ihre Miete überhaupt bremsen können. Mehr Transparenz ist aber nur ein erster Schritt“, kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Vermieter, die bewusst die Mietpreisbremse umgehen und bei der zulässigen Höhe der Vormiete getäuscht haben, sollten jeden zu viel verlangten Cent zurückerstatten müssen.“ Der Verband fordert außerdem, alle Ausnahmen der Mietpreisbremse zu streichen. Die Mietpreisbremse müsse dauerhaft und flächendeckend greifen, zudem brauche es kollektive Verbandsklagerechte für Mietervereine.

Eine weitere Entlastung für Mieterinnen und Mieter sollen die Absenkung der Modernisierungsumlage von derzeit 11 auf 8 Prozent in bestimmten Gebieten und die Einführung einer Kappungsgrenze bewirken. Der Verband ist skeptisch: „Das grundsätzliche Problem, nämlich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, bleibt bestehen. Trotz der Begrenzung der Umlage werden Mietsteigerungen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen weiter in finanzielle Not bringen“, so Schneider. Der Verband weist daraufhin, dass gerade einkommensärmere Haushalte nicht selten bereits mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufbringen. Hier drohe mit jeder Erhöhung ein Auszug und im schlimmsten Fall die Wohnungslosigkeit.

Der Paritätische spricht sich unter anderem für die Stärkung des Sozialen Wohnungsbaus, ein höheres Wohngeld, Prävention von Wohnungsverlust, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit und die Bereitstellung von genügend passendem Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus und ist auch daher Mitveranstalter des Alternativen Wohngipfels am 20. September in Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.09.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Achte Altersberichtskommission der Bundesregierung nimmt Arbeit auf – Schwerpunktthema: „Ältere Menschen und Digitalisierung“

Der digitale Wandel verändert alle Lebensbereiche – ob Technik, Industrie, Wirtschaft, im Alltag und in der Kommunikation. Und das bei Jung und Alt. Mit dem Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“ werden sich die zehn Mitglieder der Achten Altersberichtskommission der Bundesregierung befassen, die heute (Donnerstag) von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, berufen wurden. Den Vorsitz des Sachverständigengremiums übernimmt Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Bundesseniorenministerin Giffey betonte: „Ich bin überzeugt, dass in der Digitalisierung viele Chancen auch für ein gutes Älterwerden stecken: mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität, mehr Kontakte und auch mehr Möglichkeiten, trotz Beeinträchtigungen mitten im Leben zu bleiben. Aber wie kann das ganz konkret gelingen? Und was muss die Politik dafür tun? Auf diese Fragen werden uns die Expertinnen und Experten der Achten Altersberichtskommission Antworten liefern.“

Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer Seniorenpolitik die Menschen darin, im Alter selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Mit der Digitalisierung und dem Einsatz technischer Produkte für das Leben im Alter verbindet sich die Hoffnung, das Alltagsleben und die Versorgung älterer Menschen verbessern zu können.

Die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Achten Altersberichts der Bundesregierung soll herausarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können und welchen Nutzen und Mehrwert dies für ältere Menschen hat. Zugleich sollen die gesellschaftlichen, sozialen und ethischen Fragen beleuchtet werden, die eine zunehmende Technisierung des Alltags älterer Menschen mit sich bringt. Der Expertenbericht soll bis November 2019 vorliegen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen.

Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994, der der Bundesregierung aufgibt, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen. Die Erarbeitung der Berichte erfolgt durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden.

Mitglieder der Achten Altersberichtskommission sind:

Prof. Dr. Andreas Kruse, Heidelberg (Vorsitz)

Prof. Dr. Birgit Apfelbaum, Halberstadt

Prof. Dr. Britta Böckmann, Dortmund

Prof. Dr.-Ing. Andreas Hein, Oldenburg

Prof. Dr. Manfred Hülsken-Giesler, Vallendar

Dr. Sybille Meyer, Berlin

Junior-Prof. Claudia Müller, Siegen

PD Dr. Helga Pelizäus-Hoffmeister, Neubiberg

Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Berlin

Prof. Dr. Hans-Werner Wahl, Heidelberg

Bislang sind folgende Altersberichte erschienen:1993 Erster Altersbericht zur Lebenssituation der älteren Generation in Deutschland1998 Zweiter Altersbericht „Wohnen im Alter“2001 Dritter Altersbericht „Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Alter und Gesellschaft“ (einschließlich der Entwicklung seit der Wiedervereinigung Deutschlands)2002 Vierter Altersbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“2005 Fünfter Altersbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“2010 Sechster Altersbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“2016 Siebter Altersbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2018

Bundesfamilienministerin Giffey legt Bericht über den Ausbau des Unterhaltsvorschusses vor

Ein Jahr nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz: Denn von dieser Leistung profitieren durch den Ausbau knapp 300.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt bekommen. Das geht aus dem Bericht über die Auswirkungen des Ausbaus des UVG hervor, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch) verabschiedet hat. Der Bericht wird jetzt dem Bundestag vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt: „Die starke Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist. Dass wir mit dieser Leistung 300.000 Kinder mehr erreichen als vorher, ist ein großer Erfolg und verbessert die Lebensverhältnisse Alleinerziehender und ihrer Kinder. Es ist gut, dass der Staat einspringt, wenn Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Viele von ihnen sind tatsächlich nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Zugleich gibt es aber die Unwilligen, die zahlen könnten, sich aber davor drücken. Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen und mehr Geld als bisher zurückholen. Bund und Länder haben vereinbart, gemeinsame Standards zu entwickeln, um die sogenannte Rückholquote zu verbessern. Diesen Prozess werden wir zügig vorantreiben und dabei auch auf unkonventionelle Methoden zurückgreifen, wie beispielsweise Fahrverbote für Unterhaltssäumige – nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft.“

Dem Bericht der Bundesregierung zufolge erhielten zum Stichtag 31. März 2018 rund 714.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss, fast 300.000 mehr als vor der Reform. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss lagen im Jahr 2017 bei rund 1,1 Milliarden Euro. Der Bund trug davon gemäß seinem Anteil an den Ausgaben von 33 Prozent im 1. Halbjahr und von 40 Prozent im 2. Halbjahr insgesamt rund 405 Millionen Euro. Die Einnahmen aus dem Rückgriff beliefen sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 209 Millionen Euro für Bund und Länder zusammen. Klar ist, dass nicht alle Ausgaben auch wieder zurückgeholt werden können, weil bei einem Teil der Unterhaltspflichtigen einfach nichts zu holen ist.

Nach dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode den Kinderzuschlag grundlegend verbessern. In diesem Rahmen soll auch sichergestellt werden, dass die Leistungen Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss gut aufeinander abgestimmt sind.

Hintergrund: Reform des UVG

Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Mit dem Inkrafttreten der Reform wird seit dem 1. Juli 2017 Unterhaltsvorschuss für alle Kinder bis 12 Jahre ohne Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit dem 1. Juli 2017 ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses leitet sich aus dem Mindestunterhalt ab.

Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und wird alle zwei Jahre durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Daraus ergeben sich derzeit für den Mindestunterhalt folgende Beträge:

– für Kinder unter sechs Jahren:348 Euro

– für Kinder ab sechs und unter zwölf Jahren:399 Euro

– für Kinder ab zwölf und unter 18 Jahren:467 Euro

Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wirddas für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe (194 Euro) von der Unterhaltsleistung abgezogen.

Dementsprechend gelten bundesweit folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

Für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich: 154 Euro

Für Kinder ab 6 bis unter 12 Jahren monatlich: 205 Euro

Für Kinder ab 12 bis unter 18 Jahren monatlich: 273 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.08.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF freut sich über die positiven Wirkungen des reformierten Unterhaltsvorschussgesetzes. Sie dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass einige Alleinerziehende nicht vom Ausbau profitieren: Schnittstellen, wie z.B. zum Kinderzuschlag, führen dazu, dass sie weniger Geld als vorher in der Tasche haben. Auch die volle Kindergeldanrechnung beim Unterhaltsvorschuss muss endlich beendet werden. Nur so können wirkliche Verbesserungen für alle Alleinerziehenden geschaffen werden!

Bundeskabinett beschließt Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“

Das Bundeskabinett hat heute die Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossen. Sie soll konkrete Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen gerecht verteilt werden können. Unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, sowie dem Co-Vorsitz der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, und der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sollen mit den übrigen Bundesressorts, den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden Ungleichheiten und Probleme in den Regionen erkannt, und gemeinsam angegangen werden.

Gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen betrifft Fragen wie: Wo fühle ich mich wohl? Wie sieht es mit der Versorgung von Gütern und Dienstleistungen aus? Wie kann ich Lebensqualität in meiner Kommune mitgestalten? Kann ich im Alter in meinem gewohnten Umfeld leben? Kommunen brauchen für ihre Antworten Gestaltungsspielraum. Die Kommission soll mit ihrer Arbeit eine Orientierung geben, wie die Situation in den Regionen Deutschlands – von Ost nach West, von Nord nach Süd – verbessert werden kann.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Egal, ob im Großstadtkiez oder auf dem Land, ob im Osten oder Westen – gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, heißt, dass Menschen sich überall wohlfühlen können und das vorfinden, was sie zum Leben brauchen – in jedem Alter. Damit überall gut gelebt werden kann, braucht es Menschen, die sich kümmern – in sozialen Berufen, im Ehrenamt, in der Familie. Die sozialen Berufe müssen überall aufgewertet werden – von der Erzieherin bis zum Altenpfleger. Es braucht bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung, um dem Fachkräftemangel landauf landab entgegenzuwirken. Das ehrenamtliche Engagement muss stärker unterstützt und gefördert werden, damit Menschen teilhaben und teilgeben können. Wir brauchen starke Familien für ein spürbar stärkeres Deutschland. Gerne arbeite ich daran auch in der Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse.“

Bundesinnenminister Seehofer: „Wir brauchen gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland, damit die Menschen in Deutschland dort gut leben können, wo sie gerne leben wollen. Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ kümmert sich daher um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Alltagsprobleme aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Es geht auch darum, verloren gegangenes Vertrauen in Politik und Verwaltung zurück zu gewinnen und Perspektiven zu schaffen.“

Bundeslandeswirtschaftsministerin Klöckner: „Gleichwertige Lebensverhältnisse heißt Versorgungs- und Entwicklungssicherheit nicht nur in den Verdichtungsräumen, sondern auch in den ländlichen, in den entlegeneren Regionen. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind die Grundlage für politische Stabilität und die Antwort auf Polarisierungstendenzen in Deutschland. Unser Land besteht zu einem großen Teil aus ländlichen Gebieten – das sind die Kraftzentren Deutschlands! Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Bürger in diesen Regionen nicht abgehängt fühlen und es auch nicht werden, sondern an der Modernisierung unseres Landes teilhaben.“

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird sechs themenspezifische Facharbeitsgruppen einsetzen. Diese bilden die Schwerpunktbereiche der Arbeit der Kommission ab, nämlich: Kommunale Altschulden, Wirtschaft und Innovation, Raumordnung und Statistik, Technische Infrastruktur, Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit sowie Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft. Betrachtet werden die Themen jeweils aus der Perspektive der Verdichtungsräume und der ländlichen Räume.

Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft können beratend eingebunden werden und so punktuell die Arbeitsgruppen unterstützen.

Mit den Vorschlägen der Kommission sollen bis zum Ende der 19. Legislaturperiode und darüber hinaus effektive und sichtbare Schritte hin zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden. Die Kommission wird ihr Gesamtergebnis in Form eines Abschlussberichts bis Herbst 2020 vorlegen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.07.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Forderung von Bundesfamilienministerin Giffey nach einem Gesetz zur Förderung von Demokratie. Schon jungen Menschen soll vermittelt werden, wie ein gutes Zusammenleben überall in Deutschland gelingen kann. Die fremdenfeindlichen Demonstrationen rechter Gruppen und Einzelner in Chemnitz haben gezeigt, dass es höchste Zeit ist, auch mit bundesgesetzlichen Regelungen für mehr Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme zu sorgen.

„Die Bilder und Berichte aus Chemnitz sowie einzelne Kommentierungen dazu zeigen, dass die zentralen Werte für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben in Gefahr sind. Deshalb wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten insbesondere die politische Bildung in Deutschland auf allen Ebenen organisieren. Mit dem erfolgreichen Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördern wir bereits seit Jahren Projekte, die sich für ein tolerantes Zusammenleben und gegen Ausgrenzung und Extremismus engagieren. Um die aufgebauten Strukturen langfristig zu erhalten, ist jedoch eine dauerhafte Förderung erforderlich.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für eine nachhaltige Förderung von Engagement, Mut, Zivilcourage und Konfliktfähigkeit zur Stärkung einer gelebten Demokratie und ihrer Werte. Wir wollen jetzt ein Demokratiefördergesetz.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.09.2018

Mit ihrem heute vorgestellten Kinder- und Jugendreport 2018 legt die DAK-Gesundheit den Finger in die Wunde: Sie belegt aktuell anhand konkreter Abrechnungsdaten von rund 600.000 im Jahr 2016 bei der DAK-Gesundheit versicherten Kindern und Jugendlichen sowie 430.000 Eltern den Zusammenhang zwischen Armut, Bildung und Gesundheit. Kinder von Eltern ohne Bildungsabschluss haben danach ein deutlich höheres Risiko für eine chronische Erkrankung. Bei Adipositas liegt dieses Risiko sogar bei 247 Prozent.

„Wir können uns nicht damit zufrieden geben, dass es der Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gesundheitlich gut geht. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, für diejenigen zu sorgen, bei denen das nicht so ist. Hier bleiben wir, trotz aller Anstrengungen in den zurückliegenden Jahren, immer noch weit unter unseren Möglichkeiten. Im Juli 2019 wird die Nationale Präventionskonferenz ihren ersten Bericht vorlegen. Spätestens dann werden wir wissen, ob und wie die in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Präventionsgesetz geschaffenen Möglichkeiten vor allem für die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen wirken. Unabhängig davon könnten wir beim Thema gesunde Ernährung längst viel weiter sein. Es ist sehr bedauerlich, dass unserem Koalitionspartner für eine verbindliche Strategie zur Reduktion des Zucker-, Salz- und Fettgehaltes in Fertigprodukten, für eine Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln, für eine differenziertere Besteuerung von Nahrungsmitteln oder für ein Verbot von an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung der Mut fehlt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.08.2018

Die Zahl der Kinder, die beim Schulbedarf auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ist in diesem Jahr auf mehr als eine Million gestiegen. Dazu erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Ein reiches Land wie Deutschland darf nicht hinnehmen, dass immer mehr Familien sich nicht einmal den Schulbedarf für ihre Kinder leisten können. Auch reichen 100 Euro pro Schuljahr vorne und hinten nicht, wenn seitens der Schulen die Anforderungen für Material weiter steigen.

Wir müssen politisch endlich umsteuern. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein Bürokratiemonster und hat sein Ziel weit verfehlt, wenn es nur von einer Minderheit der Anspruchsberechtigten tatsächlich genutzt wird. Wir fordern die Abschaffung des Bildungs- und Teilhabepakets. Wir brauchen stattdessen endlich existenzsichernde Regelsätze für Kinder und kostenfreie Angebote vor Ort bei Mittagessen, Nachhilfe, Sport, und Kultur. Es ist wichtig, dass Kinder, die Unterstützung brauchen, nicht mehr stigmatisiert werden. Das trägt auch zu einem guten sozialen Klima an den Schulen bei.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.08.2018

Zum Inkrafttreten des „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ für subsidiär Schutzberechtigte am 1. August erklärt LuiseAmtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Die Große Koalition hat aus dem grundrechtlichen Anspruch auf Familiennachzug eine Lotterie gemacht. Dadurch wird aus dem Grundrecht auf Familie ein Gnadenrecht des Staates. Die Rangfolge der im Gesetz genannten humanitären Kriterien für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist nach wie vor unklar und liegt allein im Ermessen der Behörden. Für die Betroffenen ist die Ausgestaltung des komplizierten dreiteiligen Verwaltungsverfahrens nicht nachvollziehbar. Dass Innenminister Seehofer hier überhaupt keine Klarheit über die Auswahl und das Verfahren bringt, zeigt seine hohe Inkompetenz in diesem Amt. Es ist mehr als fragwürdig, ob es auf dieser Grundlage überhaupt gelingt, 1.000 Menschen den Zugang zu dem Kontingent zu verschaffen.

Dies ist schäbig gegenüber den Menschen, die bereits mehr als zwei Jahre lang dem Versprechen der Großen Koalition vertraut haben, sie könnten ihre Familien endlich nachholen. Die Auswahl der Personen, die eines der Nachzugsvisa im monatlichen Kontingent von 1.000 Plätzen erhalten kann, wird in einem schwer durchschaubaren Zuständigkeitsgeflecht zwischen deutschen Botschaften, Bundesverwaltungsamt und Ausländerbehörden getroffen. Für die Betroffenen ist überhaupt nicht nachvollziehbar, ob und wann ihrem Antrag stattgegeben wird. Angesichts der hohen Zahl von Terminanfragen und der unklaren Anwendungspraxis wird für viele Betroffene der Nachzug ihrer Angehörigen mit diesem Gesetz auf weitere Jahre verhindert.

Daher müssen Bund und Länder nun wenigstens dafür sorgen, dass das zugesagte Personal für die deutschen Botschaften, das Bundesverwaltungsamt, aber auch die Ausländerbehörden zeitnah eingestellt wird, damit überhaupt Menschen das Nachzugsvisum erhalten können und ihre Liebsten hier wieder in die Arme schließen können. Noch besser wäre es, stattdessen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder grundrechtskonform zu ermöglichen. Der Familiennachzug ist einer der wenigen legalen Möglichkeiten, Schutz zu ersuchen und somit die Zahl der Toten auf dem Mittelmeer zumindest zu verringern. Dass die Bundesregierung diesen Umstand ignoriert, zeigt, wie gleichgültig ihr die Situation ist

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2018

„Dass nach jahrelanger Aussetzung des Familiennachzugs bislang nur wenige Dutzend Angehörige ein Visum zur Familienzusammenführung erhalten haben, übertrifft alle Negativerwartungen. Schon die Deckelung auf 1.000 Fälle pro Monat war grundrechtswidrig und kleinherzig. In der bürokratischen Umsetzung wird das Menschenrecht auf Familienleben jetzt offenbar restlos zermahlen. Das ist schwer erträglich, gerade wenn man die konkreten Fälle auf Jahre getrennter Familien vor Augen hat“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, Meldungen, wonach im August bislang nur 42 Visa an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt wurden. Jelpke weiter:

„Selbst wenn sich die Bearbeitung der Anträge in den nächsten Monaten beschleunigt, habe ich Zweifel, dass es gelingen wird, das Tausenderkontingent voll auszuschöpfen. Und ab 2019 wird es nicht einmal mehr einen Ausgleich für die bürokratisch schleppende Bearbeitung geben. Die Leidtragenden sind Geflüchtete, die weitere Jahre von ihren Angehörigen getrennt bleiben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.09.2018

Für die geplante Brückenteilzeit interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4110). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Beschäftigte in Betrieben mit 45 oder weniger Beschäftigten und in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten arbeiten. Die Grünen interessieren sich vor allem dafür, wie viele Frauen von der Brückenteilzeit nicht profitieren werden, da sie in Betrieben mit weniger als 45 Mitarbeitern arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.647 vom 07.09.2018

Nach der rechtlichen Situation von "Regenbogenfamilien" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3927). Die Bundesregierung soll unter anderem darüber Auskunft geben, wie viele gleichgeschlechtliche Paare seit der Öffnung der Ehe geheiratet haben, wie viele Pflegekinder in Familien mit Eltern in gleichgeschlechtlichen Ehen leben und welche Hilfsangebote es für trans- und intergeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch gibt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.635 vom 31.08.2018

Die Entwicklung von Produktivität, Arbeit und Einkommen im Zeitalter der Digitalisierung steht im Mittelpunkt der Antwort (19/3916) auf eine Kleine Anfrage (19/3686) der Fraktion Die Linke. Darin listet die Bundesregierung auf mehr als 200 Seiten detailliert Daten zu Arbeitsproduktivität, Reallohnentwicklung und weiteren Faktoren im zeitlichen Verlauf auf. Die Zeitreihen beginnen 1970 und schlüsseln das Zahlenmaterial sowohl nach Bundesländern als auch einzelnen Wirtschaftszweigen auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.633 vom 31.08.2018

Für obdach- und wohnungslose Frauen interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3888). Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Zahl der betroffenen Frauen und nach geschlechtsspezifischen Ursachen und Formen der Wohnungslosigkeit.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.628 vom 30.08.2018

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/3901) zum Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Brückenteilzeit gestellt. Die Bundesregierung soll vor allem darüber Auskunft geben, in welcher Form externe Dritte Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.628 vom 30.08.2018

Von den Beziehern des Elterngeldes haben sich im Jahr 2016 durchschnittlich 17,4 Prozent für das Elterngeld-Plus entschieden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3533) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3310) mit. In den Bundesländern variiere der Anteil der Elterngeld-Plus-Bezieher zwischen 11,8 Prozent in Hamburg und 26,9 Prozent in Thüringen. Es sei zu beobachten, dass bestimmte Wohnortfaktoren wie zum Beispiel Stadt/Land oder das Vorhandensein von Arbeitsplätzen Einfluss auf das Nutzungsverhalten von Elterngeld hat.

Nach Angaben der Regierung reduziert das Elterngeld das Armutsrisiko von Familien um fast zehn Prozent. Durch das Elterngeld sinke die Zahl der Haushalte im Arbeitslosengeld-II-Bezug um gut 95.000.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.588 vom 13.08.2018

38 Prozent (14,37 Millionen) der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten Ende 2017 in Betrieben mit maximal 45 Mitarbeitern. 46 Prozent dieser Beschäftigten arbeiteten in Teilzeit. 26 Prozent (9,72 Millionen) der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten in Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3593) auf eine Kleine Anfrage (19/2959) der Fraktion Die Linke. Hintergrund der Anfrage ist das geplante Brückenteilzeitgesetz, das uneingeschränkt nur für Betriebe bis 45 Mitarbeiter gelten soll und für Betriebe mit 45 bis 200 Mitarbeitern eine Zumutbarkeitsgrenze vorsieht. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass das Gastgewerbe die Branche mit dem höchsten Teilzeitanteil ist und von den dort beschäftigten 1,06 Millionen Teilzeitbeschäftigten 805.000 in Betrieben mit maximal 45 Angestellten arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.575 vom 08.08.2018

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/3452) zur Einführung einer Brückenteilzeit vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, sollen Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.571 vom 08.08.2018

Das Kindesunterhaltsrecht steht seit Längerem auf dem Prüfstand. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3597) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3317), in der eine monetäre Schieflage infolge der Trennung der Eltern thematisiert wird. Da es immer mehr Fälle gebe, in denen beide Eltern auch nach Trennung und Scheidung die Betreuung der Kinder übernehmen wollen, sei dem im Unterhaltsrecht Rechnung zu tragen, heißt es weiter in der Antwort. Das Bundesjustizministerium untersuche seit 2015 mögliche Lösungsansätze. Gleichzeitig prüfe das Ministerium intensiv auch die Frage nach einem etwaigen kindschaftsrechtlichen Reformbedarf. Im Koalitionsvertrag sei verankert, dass Eltern auch nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben wollen. Zudem sei festgehalten, dass dies beim Umgang und im Unterhalt stärker berücksichtigt werden soll, wenn die Eltern sich über die Betreuungsform einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 03.08.2018

Anteil an Frauen mit psychischen und gesundheitlichen Belastungssymptomen nimmt nach der Geburt zu – Mentales Wohlbefinden reduziert sich bei vielen Frauen im Verlauf der Mutterschaft weiter – vor allem institutionelle Entlastungsmaßnahmen gefordert

30 Prozent der untersuchten Mütter in Deutschland erfahren eine substanzielle Verschlechterung des gesundheitsbezogenen Wohlbefindens innerhalb der ersten sieben Jahre nach der Geburt. Gleichzeitig profitieren aber auch 19 Prozent von einer substanziellen Verbesserung. In einer vergleichbaren Gruppe von kinderlosen Frauen nimmt das mentale Wohlbefinden im Altersverlauf ebenfalls ab, jedoch weniger stark. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basieren.

Vor dem Hintergrund der Regretting-Motherhood-Debatte hat der DIW-Wissenschaftler Marco Giesselmann, gemeinsam mit Marina Hagen von der Universität Frankfurt am Main und Reinhard Schunck vom Leibniz-Institut für Sozialwissenschaft, die Daten von Müttern vor und bis zu sieben Jahren nach der Geburt ausgewertet, um zu untersuchen, ob und inwieweit sich deren mentales Wohlbefinden in der Mutterschaft verändert. „In der 2015 unter dem Hashtag #regrettingmotherhood geführten Debatte wurden vor allem die gesellschaftliche Konzeption der Mutterrolle und deren negative emotionale Konsequenzen diskutiert. Die nun vorliegende Studie zeigt deutlich, dass die Mutterschaft das mentale Wohlbefinden vieler Müttern negativ beeinflusst“, fasst Giesselmann die Ergebnisse zusammen. Bei mehr als 46 Prozent der Mütter verschlechtert sich das mentale Wohlbefinden in den sieben Jahren nach der Geburt des ersten Kindes, bei knapp 30 Prozent sogar substanziell. Ein knappes Drittel berichtet allerdings auch über eine Verbesserung des mentalen Wohlbefindens, 19 Prozent sogar über eine substanzielle.

Belastungssymptome nehmen vier bis sieben Jahre nach der Geburt zu

Veränderungen ergeben sich vor allem bei Merkmalen mit Stressbezug: Von gelegentlichen oder häufigen Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit aufgrund emotionaler Probleme berichtet etwa ein Viertel der Frauen mit Kindern zwischen vier und sieben Jahren. Dies sind fast 50 Prozent mehr als vor der Mutterschaft. Auch der Anteil der Frauen, die unter fehlender Energie leiden, nimmt um rund 20 Prozent zu.

Deutlich wird zudem, dass mentale Belastungssymptome im Verlauf der Mutterschaft eher zu- als abnehmen, also nicht in der Phase der stärksten Eingebundenheit auftreten, sondern erst vier bis sieben Jahre nach der Geburt des ersten Kindes. „Es ist also weniger die starke physische Belastung der ersten Jahre, die den größten negativen Effekt auf das mentale Wohlbefinden der Mütter hat“, erläutert Giesselmann. „Vielmehr sind es möglicherweise Spannungen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Mutterschaftsidealen, die mit den Jahren zunehmen. Dies legen auch gendertheoretische Forschungen nahe.“

Mentales Wohlbefinden der Vergleichsgruppe sinkt weniger stark

Um auszuschließen, dass das abnehmende Wohlbefinden womöglich gar nicht mit der Mutterschaft zusammenhängt, wurden auch die Daten einer annähernd strukturgleichen, aber kinderlosen Vergleichsgruppe ausgewertet. Zwar zeigt sich auch bei dieser Gruppe ein abnehmendes mentales Wohlbefinden im Laufe der Jahre, allerdings weniger ausgeprägt als bei Müttern. „Dass in der Kontrollgruppe das Wohlbefinden ebenfalls sinkt, zeigt, dass zumindest ein Teil des sinkenden Wohlbefindens bei Müttern wohl ebenfalls durch normale Alterseffekte begründet ist“, sagt Giesselmann. Trotz dieser Einschränkung legen die Ergebnisse einen negativen Effekt von Mutterschaft nahe, der im Sinne der Diskurse um das Schlagwort #regrettingmotherhood als Folge tradierter und widersprüchlicher Mutterschaftsideale interpretiert werden kann. Insbesondere die vom DIW Berlin eingebrachten Vorschläge zum Ausbau des Kinderbetreuungssystems und zur Abschaffung des Ehegattensplittings könnten Mütter potentiell entlasten und darüber hinaus langfristig helfen, gesellschaftliche Normen und Wertemuster offener zu gestalten – und so zu einem verbesserten mentalen Wohlbefinden von Müttern beitragen.

Studie im DIW Wochenbericht 35/2018 | PDF, 191.21 KB

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 29.08.2018

Rund eine Million Arbeitslose mit Hartz-IV-Bezug weniger als vor zehn Jahren – Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt aber zuletzt konstant – Trotz Mindestlohn kaum weniger Erwerbstätige, die Verdienst mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen – Rufe nach Abschaffung von Hartz IV greifen zu kurz

Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ist trotz des Arbeitsmarktbooms seit dem Jahr 2011 nicht weiter zurückgegangen – sie liegt relativ konstant in der Nähe der Sechs-Millionen-Marke. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, für die der DIW-Arbeitsmarktforscher Karl Brenke Daten der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet hat. Allerdings gab es im vergangenen Jahr deutlich weniger Arbeitslose, die Hartz IV bezogen, als zehn Jahre zuvor. Um rund eine Million Personen – von knapp 2,6 auf fast 1,6 Millionen – sank in diesem Zeitraum die Zahl der erwerbslosen Personen, die Arbeitslosengeld II erhielten. „Obwohl ein großer Teil der arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher, inzwischen fast zwei Drittel, keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, haben wegen der guten konjunkturellen Lage viele eine Beschäftigung gefunden“, so Brenke. „Es sind in den vergangenen Jahren zahlreiche gering qualifizierte Jobs entstanden, wovon die Hartz-IV-Arbeitslosen profitieren konnten.“

Gleichzeitig ist jedoch die Zahl der sogenannten Aufstocker, also der Erwerbstätigen, die trotz des 2015 eingeführten Mindestlohns nicht ohne Hartz-IV-Leistungen über die Runden kommen, kaum gesunken. In der Gruppe der abhängig Beschäftigten, die mehr als 1 200 Euro im Monat verdienen – vor allem jene, die Vollzeit arbeiten – müssen heute sogar mehr Personen als vor Einführung des Mindestlohns ihren Verdienst aufstocken. Rechnet man noch die Arbeitskräfte hinzu, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und daher per Definition als arbeitslos gelten, gibt es insgesamt 1,1 Millionen Aufstocker.

Auch die Zuwanderung Asylsuchender hat dazu beigetragen, dass die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt zuletzt nicht weiter gesunken ist. Nach ihrer Anerkennung stehen sie dem Arbeitsmarkt oftmals zunächst noch nicht zur Verfügung und beziehen zumindest vorübergehend Hartz IV, beispielsweise während sie Sprachkurse belegen. Im vergangenen Jahr war fast ein Viertel aller ausländischen Staatsangehörigen im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuches hilfebedürftig.

Umfassende und finanzierbare Alternativen zu Hartz IV nicht in Sicht

In der politischen Debatte wird immer wieder gefordert, Hartz IV abzuschaffen. Ein Teil der Kritik bezieht sich auf die Sanktionen, die in Form einer Kürzung der Sozialleistungen im Falle eines Fehlverhaltens der Bedürftigen verhängt werden. Im ersten Quartal 2018 traf das auf gut 130 000 oder 3,1 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und damit einen eher kleinen Teil zu. In drei Viertel der Fälle waren Meldeversäumnisse die Ursache. Gleichwohl hat eine zusätzliche Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ergeben, dass zwar nach wie vor die allermeisten Hartz-IV-Arbeitslosen eine angebotene Stelle sofort annehmen würden – ihr Anteil ist aber von 80 Prozent im Jahr 2008 auf zwei Drittel im Jahr 2016 gesunken.

Aus Sicht von Studienautor Brenke sind überzeugende Alternativen zu Hartz IV, die umfassend und zugleich finanzierbar wären, aber nicht in Sicht. „Initiativen wie die Abschaffung von Hartz IV durch die öffentliche Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen greifen zu kurz, denn die Arbeitslosen sind infolge der günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nur noch eine Minderheit unter den Bedürftigen“, so Brenke. „Wenn wir zu dem alten System zurückgehen, das wir vor der Hartz-IV-Reform gehabt haben, dann müssen wir eine Zweiklassengesellschaft wiederherstellen, in der zwischen Arbeitslosen- und Sozialhilfe unterschieden wird. Ich glaube, man sollte froh sein, dass diese Ungerechtigkeit mit Hartz IV aus dem Weg geräumt wurde.“

Links

Studie im DIW Wochenbericht 34/2018 | PDF, 253.55 KB

DIW Wochenbericht 34/2018 als E-Book | EPUB, 2.79 MB

Interview mit Karl Brenke: "Ein großer Teil der Hilfebedürftigen unter Hartz IV ist gar nicht arbeitslos" (Print | PDF, 116.86 KB und Podcast) | MP3, 5.09 MB

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 22.08.2018

In Deutschland lag der Gender Pay Gap bei Führungskräften im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016 bei 30 Prozent – Ein maßgeblicher Erklärungsfaktor hierfür ist der Arbeitsumfang im bisherigen Erwerbsleben – Wer nicht durchgängig Vollzeit gearbeitet hat, verdient weniger – Arbeitgeber sind gut beraten, Frauen und Männern mehr Zeitsouveränität zu gewähren

Unter den vollzeitbeschäftigten Führungskräften in Deutschland sind Frauen mit 28 Prozent nicht nur unterrepräsentiert, sie erzielen auch nur 70 Prozent der Verdienste der Männer: Der Gender Pay Gap beträgt somit 30 Prozent. Das hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis des Bruttostundenverdiensts vollzeitbeschäftigter Führungskräfte in der Privatwirtschaft in einer neuen Studie ermittelt. Die Angaben beziehen sich auf den Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016.

Demnach verdienen Frauen in Führungsposition 20,60 Euro die Stunde brutto und Männer 29,30 Euro. Sieben Prozentpunkte der Verdienstlücke gehen dabei auf Unterschiede bei der Berufserfahrung in Vollzeit zurück, das entspricht fast einem Viertel des gesamten Gender Pay Gap. Auf Unterschiede im Humankapital insgesamt entfallen zehn Prozent, auf Unterschiede in der Sozialstruktur, zu der etwa die regionale Verortung in West- oder Ostdeutschland gehört, sieben Prozent. Auch die sogenannte horizontale Segregation – etwa die Wirtschaftsbranche, in der diese Führungskräfte tätig sind – erklärt den Verdienstunterschied, jedoch in geringerem Maße. Werden all diese geschlechtsspezifischen Merkmalsunterschiede herausgerechnet, verbleibt ein unerklärter oder „angepasster“ Gender Pay Gap von elf Prozent – so die Befunde der Gender-Ökonomin Elke Holst und ihrer Ko-Autorin Anne Marquardt. In Führungspositionen ist der Gender Pay Gap damit deutlich höher als im Schnitt aller Beschäftigten in Deutschland (22 Prozent im Jahr 2014, davon unerklärt sechs Prozent).

Studie DIW Wochenbericht 30+31/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 25.07.2018, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die heute veröffentlichten Daten der Bertelsmann Stiftung stellen dem System Kindertageseinrichtungen in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. „Die Unterschiede in der Betreuung sind weder den Kindern noch den Eltern gegenüber erklärbar. Die Betreuungsqualität darf nicht vom Wohnort abhängen, deshalb benötigen wir bundeseinheitliche Standards“, fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Studie der Stiftung zeigt eklatante Unterschiede in Bezug auf die Anzahl der von einer Fachkraft zu betreuenden Kinder zwischen den einzelnen Bundesländern.

Eine qualitativ gute Kinderbetreuung kann nur mit einer hohen Anzahl an gut ausgebildeten Fachkräften umgesetzt werden, doch in dem benötigten Umfang gibt es die nicht. „Wir benötigen einen Kurswechsel, denn ohne eine angemessene Attraktivitätssteigerung der frühkindlichen Förderung wird der Erzieherinnen- und Erziehermangel immer größer“, betont Stadler. Die Lösung sieht die AWO vor allem in einer deutlich verbesserten Bezahlung. „Wie sonst sollen sich so viele junge Menschen, wie wir benötigen, für diese Ausbildung entscheiden“, fragt Stadler. Grundsätzlich sollte die Familienpolitik eine höhere Priorität in diesem Land bekommen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.08.2018

Anlässlich des für heute angekündigten Treffens der Koalitionsspitzen zur Rente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Rente hat ein Demografie-Problem und dieses zu lösen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gleichwohl muss die Abwärtsspierale des Rentenniveaus endlich gestoppt werden. Nur so kann die gesetzliche Rente langfristig wieder ein lebensstandardsicherndes Niveau gewährleisten. Sinkt das Rentenniveau immer weiter, werden zukünftig mehr Rentnerinnen und Rentner zum Sozialamt gehen müssen, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben.“

Ohne die im Koalitionsvertrag vereinbarte Haltelinie würde das Rentenniveau schon vor 2025 unter 48Prozent und nach 2030 unter 45Prozent sinken. Ein verlässliches Rentenniveau ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass auch die heutigen Beitragszahlenden und künftigen Rentnerinnen und Rentner sorgenfrei und finanziell unabhängig in den Ruhestand gehen können. „Damit sich Versicherte auf ihre gesetzliche Rente verlassen können, darf das Rentenniveau nicht weiter sinken. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Versicherten nach 2025 nicht mehr auf ein stabiles Rentenniveau verlassen können sollen. Deshalb darf das Versprechen eines stabilen Rentenniveaus nicht im Jahr 2025 enden, sondern muss wie von Bundesfinanzminister Scholz vorgeschlagen mindestens bis 2040 reichen“, betont Wolfgang Stadler.

Klar ist auch, dass das Rentenniveau nicht zum Nulltarif stabilisiert werden kann. Die Bewältigung des demografischen Wandels darf nicht nur den Versicherten aufgebürdet werden. Deshalb ist es richtig, wenn sich der Bund in stärkerem Maße an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt. So reichen schon heute die Bundeszuschüsse nicht, um die versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vollständig abzudecken. „Eine höhere Beteiligung des Bundes bei der Rentenfinanzierung ist das Gebot der Stunde“, sagt Wolfgang Stadler abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.08.2018

Insgesamt 54 Organisationen setzen sich mit diesem Appell für die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ein. Jede rechtliche Konstruktion und jede Forderung, die ordnungspolitische Interessen über die Rechte von Kindern stellt, lehnen wir ab. Geflüchtete Minderjährige sind in erster Linie Kinder und Jugendliche und müssen in diesem Sinne von der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. „Allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland müssen Schutz und Unterstützung zu Gute kommen – egal welcher Herkunft sie sind. Eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe ist mit der AWO nicht zu machen. Wir lassen nicht zu, wenn aus kurzfristigem politischem Kalkül versucht wird, geflüchtete Kinder und Jugendliche von notwendigen Unterstützungsleistungen auszuschließen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Mit dem Appell setzen sich alle beteiligten Organisationen für mehr Fachlichkeit und rechtsbasierte Diskussionen und Entscheidungen ein.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 22.08.2018

In Deutschland wurden im Jahr 2017 über 61.000 Kinder in die Obhut des Staates* genommen, um sie zu schützen, zeigen heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen für vorläufige Schutzmaßnahmen durch die Jugendämter. „Die Ursachen liegen vor allem in einer zu hohen Belastung der Eltern bei einer gleichzeitigen Überforderung vieler Jugendämter“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Lösung sieht Stadler in der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten: „Kinder zu schützen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Doch wenn die Kassenlage einer Kommune über die Ausstattung des Jugendamtes bestimmt, werden Entscheidungen nicht nur nach pädagogischen, sondern häufig nach finanziellen Gesichtspunkten getroffen. Das kann nicht unser Anspruch sein. Am Kinderschutz darf nicht gespart werden, der Bund sollte die kommunale Jugendhilfe nicht im Regen stehen lassen."

Für die Ausstattung der Jugendämter sind die Kommunen verantwortlich. Bei deren häufig knapper Kassenlage, bedeutet dies nicht selten zu wenig Personal. So ist mancherorts ein einziger Jugendamtsmitarbeiter für bis zu 100 Kinder und Jugendliche zuständig. „Die besten Hilfemaßnahmen nützen nichts, wenn die Fachkräfte in den Jugendämtern zu wenig Zeit haben, um mit den Familien die passenden Maßnahmen zu finden“, kritisiert Stadler. Ist jedoch eine intensive Arbeit mit den Familien nicht mehr möglich, spitzen sich Krisen zu und es kommt schließlich zu oft dazu, dass Kinder aus ihren Familien genommen werden müssen. „Die AWO fordert den personellen Ausbau der allgemeinen sozialen Dienste in den Jugendämtern und eine bessere finanzielle Ausstattung der frühen Hilfen, der Kitas, der Familienbildung sowie der Erziehungshilfen. Überall dort wird zum Schutz der Kinder in den Familien gearbeitet“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Grundlage für die Angebote der Wohlfahrtsverbände und deren gelingender Zusammenarbeit mit den Familien – sei es Beratung, Familienbildung oder andere Erziehungshilfen – ist eine intensive Vorbereitung und Begleitung durch die Jugendämter.

*Die Statistik der Inobhutnahmen für das Jahr 2017 weist weiterhin ein sehr hohes Niveau der Zahlen aus, auch wenn durch die im Vergleich zu 2016 stark verminderte Anzahl der nach Deutschland geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen deren Inobhutnahmezahlen sich verringert hat.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 22.08.2018

Geflüchtete werden besonders oft Opfer von Betrug und geraten durch ihr Unwissen über Verbraucherrechte in schwere Notlagen. Die AWO unterstützt deshalb mit ihrem Projekt „Stärkung von Verbraucherschutzkompetenzen bei Menschen nach der Flucht“ gezielt deren Wissen über ihre Rechte und Pflichten als Verbraucher. Das Projekt wird von der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz gefördert. Wichtigste Maßnahme des Projektes sind Veranstaltungen, in Form von Workshops. Diese richten sich an Mitarbeitende der regionalen AWO Gliederungen aus den Migrationsfachdiensten. Geplant waren 10 Veranstaltungen in mehreren Bundesländern. Mit der vergangenen Veranstaltung in Delmenhorst konnten bereits die Hälfte der Multiplikatorenschulungen erfolgreich durchgeführt werden.

Ziel ist es, die AWO Beraterinnen und Berater für die Bedürfnisse der Geflüchteten zu sensibilisieren und ihnen Informationen über die vielfältigen Themen des Verbraucherschutzes an die Hand zu geben. Zudem wird die Kooperation mit den regionalen Angeboten, insbesondere der Verbraucherzentralen gestärkt. Das Besondere an den Workshops ist ihr thematischer Eingang auf diverse Schwerpunkte bzgl. des aktuellen Bedarfs der Teilnehmenden. Dieser wird im Vorhinein durch eine Online-Umfrage ermittelt. Auf der letzten Veranstaltung in Delmenhorst waren Betrug und Wucher durch vermeintlich günstige Handyverträge, ungewünschte Abos und der Umgang mit Mahnungen durch Inkassobüros von besonderem Interesse bei den Teilnehmenden. In der Gruppenarbeit wurden gemeinsame Berührungspunkte mit der Thematik, sowie Kooperationsmöglichkeitenmit regionalen Angebotenherausgearbeitet und präsentiert.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich darin einig, dass solche Angebote dringend notwendig sind und ausgebaut werden müssten. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker fasst es wie folgt zusammen: „Mit diesem Angebot setzt die AWO ihr bewährtes Prinzip von Hilfe zur Selbsthilfe um und bietet den Einwanderern gemeinsam mit den Verbraucherberatungsstellen vor Ort praktische Unterstützung. Mit der gezielten Informationsvermittlung ermöglichen wir Geflüchteten eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 20.08.2018

Gestern hatte das Bundesfamilienministerium ca. 30 Verbände und Fachorganisationen geladen, um den Gesetzentwurf zum „Gute-Kita-Gesetz“ zu erörtern. „Die AWO begrüßt, dass das Bundesfamilienministerium sich mit diesem Gesetz für eine qualitativ gute Kinderbetreuung einsetzten möchte“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „Um einen gelingenden quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sicherzustellen, müssen aber in diesem Gesetz die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz umgesetzt werden.“

Die Debatte um eine qualitativ gute Kinderbetreuung beschäftigt uns spätestens seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz 2013 intensiv. Doch das dafür notwendige Bundesqualitätsgesetz, das einheitliche Qualitätsstandards in allen Bundesländern vorsieht, lässt weiterhin auf sich warten. Aus Sicht der AWO erschwert es das geplante Gesetz in seiner jetzigen Form, tragfähige Lösungen über eine flächendeckende Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf Länderebene zu finden. „Dass der Bund finanzielle Zusagen nur bis zum Jahr 2022 geben möchte, dürfte für die Länder zu wenig Anreiz für einen nachhaltigen Ausbau der Kinderbetreuung darstellen“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.08.2018

Beim Spitzentreffen im Kanzleramt wurde beschlossen, dass Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, zusätzlich einen halben Rentenpunkt pro Kind erhalten.

„Familien sind die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem und werden dafür im Alter arm gemacht. Die Einigung im Mütterrentenstreit ist bestenfalls ein halber und sehr kleiner Schritt auf dem Weg zu dringend notwendigen sechs Jahren Erziehungszeiten pro Kind für alle Eltern“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

„Wer Kinder hat, erlebt nicht nur Lebensglück, sondern sichert mit deren Erziehung und Betreuung den Fortbestand des gesamten sozialen Sicherungssystems. Anders gesagt: Wer Kinder erzieht, sichert Zukunft. Das muss sich endlich auch in der Rente von allen Eltern widerspiegeln“, so Heimann.

Bis heute beklagt der Deutsche Familienverband (DFV) gravierende rentenrechtliche Gerechtigkeitslücken gegenüber Eltern. Eine nachhaltig familien- und leistungsorientierte Rentenreform setzt voraus, dass die Leistung Kindererziehung zu gleichwertigen Rentenansprüchen führt wie die Zahlung von Geldbeiträgen. Die Finanzierung der Rentenreform darf auch nicht in den steuerfinanzierten Familienleistungsausgleich ausgelagert werden, sondern muss innerhalb des Rentensystems erfolgen.

Dafür hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1992 im vom DFV erstrittenen Trümmerfrauenurteil den Weg vorgezeichnet. Die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien mit Kindern ist mit dem Eigentumsschutz der Verfassung vereinbar – und notwendig.

Gegenwärtig stehen der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken mit mehreren Verfassungsbeschwerden vor den Karlsruher Richtern und fordern eine Beitragsentlastung für Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung: www.elternklagen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.08.2018

21 zu 3 – so lautet das aktuelle Verhältnis von Männern und Frauen als Präsident*innen und Direktor*innen an der Spitze der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern, wie der NDR berichtet; die traditionell stärker mit Frauen besetzte und deutlich kleinere Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ausgenommen. Die drei Frauen sind Direktorinnen von Amtsgerichten. Die sieben weiteren Amtsgerichte, vier Landgerichte, vier Staatsanwaltschaften, zwei Verwaltungsgerichte, das Finanz- und das Oberverwaltungsgericht sind ebenso wie das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft fest in männlicher Hand.

Und das soll nach dem politischen Willen der Entscheidungsträger wohl auch so bleiben. Nur fünf von 24 Spitzenämter in der Justiz ab der Besoldungsgruppe R3 wurden in den letzten fünf Jahren mit Frauen besetzt. Der ständige Verweis, dass im Sinne einer Bestenauslese einzig "Eignung, Leistung und Befähigung" ausschlaggebend für eine Beförderung im öffentlichen Dienst seien und das Geschlecht dabei keine Rolle spiele, hat mit den Realitäten erkennbar nichts zu tun. Ebenso wenig verfängt die Warnung mit der Verfassung oder – ganz aktuell – die angebliche Besorgnis um die Unabhängigkeit der Justiz. Letztere soll gefährdet sein, weil die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig diesen ganz offensichtlichen Missstand aus Anlass aktueller Besetzungsverfahren erkannt, klar benannt und Abhilfe gefordert hat. Das ist nicht nur qua ihres Amtes ihre Befugnis, sondern auch ihre Pflicht, die nicht zuletzt in der Landesverfassung verankert ist: Artikel 13 gibt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Staatsziel vor. Artikel 48 betont die originäre Verantwortung der Ministerpräsidentin bei Stellenbesetzungen.

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), meint dazu: "Die Zahlen sprechen für sich. Die unsachlichen und am Thema vorbei lenkenden Zwischenrufe aus politischen und anderen Richtungen auch. Es wird höchste Zeit, dass die Ministerpräsidentin die Gleichberechtigung auch in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zur Chefinnensache macht. 19 von 24 Besetzungen von Spitzenämtern mit Männern in den vergangenen fünf Jahren und drei weitere in diesem Jahr, lassen nicht erwarten, dass sich in puncto Frauen in Spitzenämtern von selbst etwas verändert. Circa 41 Prozent Frauen arbeiten im richterlichen und im staatsanwaltlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben ganz offensichtlich nicht denselben Zugang zu den höchsten Ämtern wie die Männer. Denn wer soll glauben, dass es diese Richterinnen und Staatsanwältinnen nach Eignung, Leistung und Befähigung regelmäßig mit keinem männlichen Bewerber aufnehmen können?"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.08.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt die aktuelle Diskussion über die Freiwilligendienste. "Mit einem Freiwilligendienst können Geflüchtete gesellschaftlich teilhaben und sich zum Beispiel beruflich neu orientieren und schneller in Deutschland Fuß fassen. In ihren Einsatzfeldern lernen sie das Leben in Deutschland besser kennen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin.

Die Diskussion um eine Dienstpflicht – egal, ob für junge Menschen oder Geflüchtete – sieht die Diakonie Deutschland allerdings kritisch. "Wir plädieren dafür, das die Mittel aus dem Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst für Geflüchtete für alle Freiwilligendienstformate zu erhalten und nicht Ende des Jahres ersatzlos auslaufen zu lassen", sagt Lilie. "Der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist ein erfolgreiches Integrationsmodell. Wir haben in unseren Einrichtungen sehr gute Erfahrungen gemacht. Geflüchtete Menschen konnten nicht nur ihr Deutsch verbessern und berufliche Zukunftspläne entwickeln. Auch für die betreuten Menschen zum Beispiel in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aber auch in Wohnheime für Menschenmit Behinderung profitieren von den Freieilligen", betont Lilie.

Die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend sind über die Evangelische Freiwilligendienste einer der größten Anbieter für Freiwilligendienste. 13.500 Menschen absolvieren jährlich einen Freiwilligendienst über diese Träger. Der Anteil an Menschen mit Fluchterfahrungen im Sonderprogramm liegt bundesweit bei ca. 33 Prozent, bei evangelischen Trägern sogar bei 50 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema unter

https://www.diakonie.de/freiwilligendienste/

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/bundesfreiwilligendienst/

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/freiwilliges-soziales-jahr/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.08.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt ausdrücklich, dass Bundesregierung die Bundesländer bei der Weiterentwicklung der Qualität von Kindertagesbetreuung durch Bundesmittel unterstützen will. Dies müsse jedoch verbindlich und nachhaltig geschehen. Anlass ist die heutige Besprechung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

"Der vorgelegte Gesetzentwurf greift hier zu kurz und wird dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, Kindern die bestmögliche Betreuung zu bieten, nicht gerecht", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. "Die Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder bis zum Schuleintritt mit geeigneten Maßnahmen weiter zu entwickeln darf nicht so unverbindlich geregelt sein und auch nicht 2022 wieder aufhören", betont Loheide. "Träger und Einrichtungen brauchen finanzielle Verlässlichkeit und auch Kinder und ihre Familien sollen darauf vertrauen können, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung dauerhaft in den Blick genommen wird und überall in Deutschland vergleichbare Bedingungen geschaffen werden."

Hintergrund:

Nachdem der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung lange Zeit im Vordergrund des politischen Interesses stand, gab es im vergangenen Jahr Bestrebungen von Bund und Ländern, auch die qualitative Entwicklung weiter voran zu bringen. Der Zwischenbericht "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" der Jugend- und Familienkonferenz im November 2016 sowie die im Mai 2017 verabschiedeten Eckpunkte eines Qualitätsentwicklungsgesetzes waren entscheidende Schritte, auf deren Grundlage die finanzielle Beteiligung des Bundes hätte aufbauen können. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird jedoch keine Verstetigung der Bundeszuschüsse umgesetzt. Vielmehr ist fraglich, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität die Länder angesichts einer lediglich bis 2022 gesicherten Finanzierung überhaupt ergreifen werden.

Zudem ist die vorgesehene Finanzierung durch Umsatzsteueranteile nicht verbindlich genug, um sicherzustellen, dass die Mittel sachgemäß verwendet werden.

Zum "Gute-Kita-Gesetz" gibt es eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: https://www.bagfw.de/uploads/media/2018-08-03_Stellungnahme_Gute_Kita_Gesetz.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.08.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die nach Medienberichten geplante Erhöhung der Leistungen für den Schulbedarf von Kindern aus Hartz-IV-Haushalten um 20 Euro für einen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig kritisiert die Kinderrechtsorganisation den Betrag als zu gering. „Nach sieben Jahren Stagnation in diesem Bereich reichen 20 Euro bei Weitem nicht aus. Das deckt gerade etwas mehr als die Inflationsrate ab. Der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hat bereits vor zwei Jahren eine Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro jährlich gefordert. Das muss der Maßstab sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert zudem für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere die Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren. Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. "Es muss Schluss sein mit dem ,Weiter so‘ in der Familienförderung, wir brauchen eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Hier müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da sind die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen schlichtweg zu wenig. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, mit Blick auf die neuesten Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Grundsätzlich plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

"Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn jetzt erstmals mehr als eine Million Kinder beim Erwerb von Schulbedarf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, verzweifeln viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht. Dass überhaupt so viele Menschen die Kosten für Bildung und Teilhabe nicht aus ihrem regulären Einkommen aufbringen können, darf in einem so reichen Land wie Deutschland doch nicht Normalität sein. Im Übrigen hat bereits vor zwei Jahren der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Hier muss sich endlich grundlegend etwas ändern", so Hofmann weiter.

Zudem setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.08.2018

Es ist ein Armutszeugnis für ein reiches Land: Etwa 4,4 Millionen Kinder in Deutschland sind von Armut betroffen – rund 1,4 Millionen mehr, als in der Öffentlichkeit bisher bekannt. Das haben Berechnungen des Kinderschutzbundes (DKSB) aufgrund vorliegender Zahlen ergeben. Der DKSB fordert die Bundesregierung auf, mit konkreten Maßnahmen und Reformen gegen Kinderarmut vorzugehen. ´

Für drei Millionen Kinder zahlt der Staat Sozialleistungen, damit ihr Existenzminimum gesichert ist. Zählt man aber auch diejenigen Familien hinzu, die Anspruch auf Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, dies aber nicht nutzen, ist die Zahl der in Armut lebenden Kinder noch deutlich höher. Denn viele Familien beantragen Leistungen erst gar nicht, die ihnen aufgrund ihres geringen oder fehlenden Einkommens eigentlich zustehen.

Genaueres geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Grüne vom 18.6.2018 hervor. Ergänzende Leistungen bei Erwerbstätigkeit, sogenannte „aufstockende“ Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), nehmen geschätzt nur ca. 50 Prozent der tatsächlich Berechtigten in Anspruch. Das betrifft rund 850.000 Kinder unter 18 Jahren, die bislang nicht als arm galten. Dazu kommen nach Berechnungen des Kinderschutzbundes noch mal 190.000 Kinder, deren Eltern nicht erwerbstätig sind und trotzdem nicht mit anderen Leistungen aufstocken.

„Oft liegt es daran, dass die Eltern mit den bürokratischen Abläufen überfordert sind oder sich schlichtweg dafür schämen“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Diese Zahlen könnte die Bundesregierung auch klar nennen, aber das will sie offenbar nicht.“

Bei einzelnen Leistungen ist die Nicht-Beantragung sogar noch deutlich höher und liegt bei bis zu 70 Prozent, wie das Bundesfamilienministerium in seinem Familienreport 2017 für den Kinderzuschlag einräumt. Diesen nehmen nur 30-40 Prozent der Berechtigten in Anspruch. Davon betroffen sind mindestens weitere 350.000 Kinder unter 18 Jahren. Dazu kommen theoretisch auch noch nicht abgerufenes Wohngeld beziehungsweise nicht in Anspruch genommene SGB-XII-Leistungen, gesicherte Aussagen darüber liegen aber nicht vor.

„Zählen wir alles zusammen, kommen wir konservativ gerechnet auf eine Dunkelziffer von 1,4 Millionen Kindern. Alle diese Kinder sind offiziell nicht arm, doch sie fallen durch das Raster unseres Sozialstaates, weil der Dschungel der Leistungen für viele Eltern undurchdringlich ist“, sagt Heinz Hilgers. “Wir fordern die Bundesregierung auf, energisch dagegen vorzugehen, wenn sie sich nicht dem Verdacht aussetzen will, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen schon im nächsten Haushaltsplan fest einzukalkulieren – auf der Habenseite.“

Werden zustehende Leistungen nicht abgerufen, ist das für die betroffenen Kinder doppelt ungünstig, denn dann fallen auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket weg.

Der Kinderschutzbund fordert deshalb:

Kurzfristig muss bei der jetzt anstehenden und im Koalitionsvertrag verankerten Reform des Kinderzuschlags im Mittelpunkt stehen, dass jedes Kind, das Anspruch auf diese Leistung hat, diese auch erhält.

Eine Reform des Kinderzuschlags muss mit der Reform des Bildungs- und Teilhabepakets flankiert werden. Nur mit einer Anhebung kann z.B. der Schulbedarf von Kindern sichergestellt werden. Die dafür notwendigen Mittel müssen verbindlich im Bundeshaushalt eingestellt werden.

Perspektivisch fordert der DKSB jedoch gemeinsam mit 13 Verbänden und wissenschaftlichen Unterstützer*innen die Einführung einer einfachen und unbürokratischen Kindergrundsicherung, die eine Vielzahl von Leistungen zusammenfasst und sich an neu berechneten tatsächlichen Bedarfen von Kindern orientiert. Weitere Informationen dazu gibt es auf: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 22.08.2018

Geschlechtseintrag „divers“ muss allen offenstehen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht umgesetzt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Geschlechtseintrag entweder abgeschafft werden muss oder eine dritte positive Kategorie ermöglicht wird. Laut Kabinettsbeschluss soll es einen dritten positiven Eintrag mit der Bezeichnung „divers“ geben, der ausschließlich für Menschen mit sogenannten „Variationen der Geschlechtsentwicklung“ offen steht. Dazu erklärt Jenny Renner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hält den Kabinettsbeschluss für verfassungswidrig, weil nicht allen der geplante Geschlechtseintrag als „divers“ offensteht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber jedoch eindeutig aufgegeben, es allen Menschen zu ermöglichen, entsprechend ihrer subjektiven Geschlechtsidentität zu leben. Der LSVD fordert auch für Deutschland eine menschenrechtsorientierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität. Vornamens- und Personenstandsänderung sollten künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein, ohne demütigende Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren.

Die Bundesregierung behauptet in ihrem Koalitionsvertrag geschlechtliche Vielfalt zu respektieren, Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegen zu wirken. Mit diesem Kabinettsbeschluss gelingt ihr das nicht. Begrüßenswert ist jedoch, dass die ursprünglich im Referentenentwurf des Innenministeriums geplante Bezeichnung „weiteres“ im Kabinettsbeschluss durch „divers“ ersetzt wurde. Offensichtlich konnten sich hier Justizministerin Barley und Familienministerin Giffey durchsetzen.

Der LSVD kritisiert auch den verwendeten Begriff „Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Dieser reduziert intergeschlechtliche Menschen mit körperlichen Varianten und Variationen der Geschlechtsmerkmale auf eine nicht klar abgrenzbare und im ärztlichen Ermessensspielraum liegende medizinische Kategorisierung. Intergeschlechtlichen Menschen bevorzugen häufig als Selbstbezeichnung den nicht pathologisierenden weiteren Begriff „Varianten der körperlichen Geschlechtsmerkmale“.

Ausführliche Stellungnahme des LSVD zum Referentenentwurf

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.08.2018

«Durch die Lagersituation ist zu befürchten, dass unabhängige Asylverfahrensberatung und eine umfängliche Prüfung der Fluchtgründe, die häufig mit der Gefährdung des Kindeswohls im Herkunftsland zusammenhängen, nicht erfolgt», erklärten die Naturfreunde, der Deutsche Kinderschutzbund Thüringen, der pro familia Landesverband Thüringen, der Deutsche Familienverband und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie. Zudem führe durch die Unterbringung von Menschen auf engstem Raum zu Konflikten und Gewaltübergriffen.

Die Organisationen befürchten auch, dass die Ankerzentren zu einem Anstieg der Fremdenfeindlichkeit in der Bevölkerung führen könnten. «Die Unterkünfte bieten damit eine Fläche für Vorurteile, Angst und Hass und so einen Nährboden für Konflikte, die Rassismus und rechte Strömungen stärken.»

Thüringens CDU-Landesvorsitzender Mike Mohring hatte in einem Zeitungsinterview angekündigt, im Falle einer Regierungsübernahme durch die CDU ein Ankerzentrum im Freistaat aufbauen zu wollen, in dem Asylverfahren zentral bearbeitet würden.

https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Thueringer-Familienorganisationen-gegen-Ankerzentren-1300720608

Quelle: Stellungnahme NaturFreunde Thüringen vom 03.08.2018

pro familia fordert: Ärzt*innen müssen ohne Risiko vor Strafverfolgung über ihr medizinisches Angebot zum Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen

Übermorgen findet in Kassel ein Prozess gegen zwei Frauenärztinnen statt, die auf ihrer Webseite darüber informiert haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Dieser weitere Prozess gegen Ärzt*innen zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf, den §219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der §219a StGB stellt nicht nur die unbotmäßige Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe, sondern bereits sachliche Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Zustand muss beendet werden. Sachliche Informationen sind keine „Werbung“.

pro familia berät jährlich rund 65 000 Menschen im Rahmen der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch. Die meisten von ihnen wollen wissen, welche Ärztinnen und Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, welche Abbruchmethoden sie anbieten und welche Erfahrungen es dazu gibt. Schwangerschaftsberater*innen recherchieren die regionalen medizinischen Angebote zum Schwangerschaftsabbruch. So können sie bei Bedarf und auf Wunsch der Frauen dazu informieren und beraten. Wir von pro familia wissen, wie essentiell diese Informationen für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, sind – aber sie sind außerhalb der Beratung nicht zu erhalten. Denn der §219a StGB verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte die Informationen auf ihre Webseiten stellen. Er verhindert, dass sich Frauen niedrigschwellig informieren können, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.

pro familia fordert – zusammen mit vielen Verbänden und Einzelpersonen–, dass Ärzt*innen ohne Risiko vor Strafverfolgung über ihr medizinisches Angebot zum Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen. Der Beratungsverband setzt sich für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ein und wendet sich gegen die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten durch den §219a StGB.

Quelle: Pressemitteilungpro familia Bundesverband vom 27.08.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. September 2018

Veranstalter:BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.

Ort: Berlin

Weiß, deutsch, hetero, Mittelschicht: Lassen sich so die Adressaten der aktuellen männerpolitischen Gleichstellungspolitik zusammenfassen? Wer kümmert sich dann um die Situation von bildungsbenachteiligten Jungen? Was haben Hartz-4-Väter und ihre Kinder vom Elterngeld? Was hat die Gleichstellungspolitik langzeitarbeitslosen Männern in den abgehängten ländlichen Gebieten Brandenburgs oder in den Industriebrachen des Ruhrgebiets zu bieten? Welche Angebote gibt es in psychosozialen Krisensituationen (bspw. bei Obdachlosigkeit, Sucht- und Gewaltbetroffenheit) gerade auch für Männer, die durch die gängigen Angebote nicht oder nur schwer erreicht werden?

Darüber soll mit Kollegen von Männerorganisationen aus dem deutschsprachigen Ausland gesprochen und einen Blick darauf geworfen werden, was Gleichstellungspolitik Männern und Jungen in ihren unterschiedlichen Lebenslagen anzubieten hat.

Zudem möchten wird bei einem kleinen Snack und einem Getränk Gelegenheit geben für informellen Austausch, Vernetzung und Diskussion.

Bitte melden Sie sich / meldet euch hier an: https://bundesforum-maenner.de/jahresempfang-2018-anmeldung/

Termin: 17. – 21. September 2018

Veranstalter:Landesarmutskonferenz Berlin (lak)

Ort: Berlin

Erinnern Sie sich an die Schlagzeilen aus dem letzten Jahr?Obdachlose wurden im Tiergarten geräumt. Hierunter auch viele Menschen, die aus EU-Ländern zu uns gekommen sind. Wie mit der Zunahme an Obdachlosigkeit in Berlin umzugehen ist, wird seither heftig diskutiert.In der Praxis wird die Verpflichtung zur ordnungsrechtlichen Unterbringung von unfreiwillig Obdachlosen oftmals mit der Begründung umgangen, dass diese keine Ansprüche auf Sozialleistungen hätten, obwohl die Rechtsgrundlage unabhängig von Sozialleistungsgewährung umzusetzen ist.

Nach welchen Kriterien wird insbesondere EU-Bürger*innen das Recht auf Obdach in Berlin verwehrt?

Dassoll diskutiert werden.

Eingeladen wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Ruder, der bereits 2015 in einemRechtsgutachtendargelegt hat, dass in Berlin lebenden unfreiwillig obdachlosen Menschen, die in keinen Wohnraum zurückkehren können, Unterkunft zu gewähren ist, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit und unabhängig vom Anspruch auf Sozialleistungen. In seinem Vortrag wird er seine Position darlegen und begründen.

Was halten aber die politisch Verantwortlichen in Berlin von Ruders These? Welche Sichtweise nehmen sie ein? Wie begründen insbesondere die Bezirke ihr tägliches Vorgehen und die Nichtbeachtung bundesweit verbindlicher Grundsätze und Mindeststandards?

Es diskutieren: Die Senatorin für Integration, Arbeit und SozialesElke Breitenbach(DIE LINKE), der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte,Stephan von Dassel(Bündnis90/Die Grünen), RechtsanwaltKarl-Heinz RuderundPetra Schwaigervon der GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH. Moderiert wird die Veranstaltung vonAnja Nehls, Journalistin u. a. für denDeutschlandfunk.

Das Programm finden Sie auf der Webseiten.

Dort können Sie sich verbindlich (und kostenfrei) anmelden.

Termin: 18. September 2018

Veranstalter:Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Mit: Annalena Baerbock MdB, Katja Dörner MdB, stellv. Fraktionsvorsitzende, Sven Lehmann MdB, Sprecher für Sozialpolitik, Dr. Ulrich Schneider, Geschäftsführer Der Paritätische Gesamtverband, Fee Linke, Initiatorin „Es reicht für uns alle“ Familien-Demo, Dr. Irene Becker, freiberufliche Wissenschaftlerin, Gerda Holz, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., und vielen mehr.

Es tut weh, nicht mitzukönnen, wenn die Freundinnen und Freunde ins Kino gehen oder alle anderen Kinder im Feriencamp sind. Trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosigkeit ist in unserem reichen Land konstant jedes fünfte Kind von Armut bedroht.

Kinder sollten kein Luxus sein – doch vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft nicht aus. Die Kinderregelsätze sind nicht bedarfsgerecht. Der Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen nur bei wenigen anspruchsberechtigten Kindern überhaupt an. Familien werden durch das Kindergeld einerseits und die Kinderfreibeträge andererseits in unterschiedlicher Höhe entlastet. Zur Armutsbekämpfung braucht es außerdem starke Unterstützungsstrukturen vor Ort – durch Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und Schule. Die Zeit zum Handeln ist mehr als reif. Kinder können nicht warten.

Auf der Konferenz sollen Wege hin zu einer eigenständigen Absicherung von Kindern skizziert und mit Ihnen debattiert werden. Was brauchen Kinder für ein gutes Aufwachsen und wie können allen Kindern unabhängig vom Elternhaus gute Startchancen garantiert werden? Wie soll eine am Kind orientierte Existenzsicherung definiert und wie kann sie ermittelt werden? Wie können benachteiligte Kinder und Jugendliche besser erreicht und gefördert werden?

Es wird herzlich eingeladen, gemeinsam Strategien zur wirksamen Stärkung von Familien und zur Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren!

Weitere Informationen zur Fachtagung finden Sie hier. Die Anmeldung erfolgt über unser Online-Formular.

Termin: 18. September 2018

Veranstalter: Landesarmutskonferenz Berlin (lak)

Ort: Berlin

Der Arbeitskreis Wohnungsnot veranstaltet vom17. bis 21. September 2018 eine Aktionswoche der Wohnungsnot, um ein Zeichen gegen Wohnungslosigkeit in Berlin zu setzen. Wir als Landesarmutskonferenz Berlin unterstützen diese wichtige Initiative mit einer eigenen Veranstaltung, zu der wir Sie gerne einladen möchten:

Recht auf Obdach?

Immer mehr Menschen leben in Berlin auf der Straße.

Von der Obdachlosigkeit betroffen sind besonders EU-Bürger*innen.

Die Stadt muss sich um die Unterbringung kümmern.

Wir fragen nach.

Programm & Anmeldung

Das Programm finden Sie auf unserenWebseiten.

Dort können Sie sich verbindlich (und kostenfrei) anmelden.

Termin:19.September 2018

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen

Ort: Thüringen

Herausforderungen für öffentliche und freie Träger

Familienbildung ist eine Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Kommunale Jugendämter und der Freistaat Thüringen fördern entsprechende Angebote und unterstützen unter anderem die Familienverbände und deren vielfältige Angebote.

Wem helfen solche Angebote? Sind sie ausreichend? Hat die Familienbildung bei den öffentlichen und freien Trägern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe den ihr gebührenden Stellenwert?

Diesen Fragen sollen auf der Veranstaltung gestellt werden.

Themen

· Familienbildung in Thüringen – Kommunale Perspektiven und Angebote (Prof. Jörg Fischer, FH Erfurt)

· Best Practice 1: Family Trainer International (Naturfreunde Thüringen e.V.)

· Best Practice 2: Integrationsbausteine (Deutscher Kinderschutzbund e.V.)

· Podiumsdiskussion Margit Jung (Die LINKE), Astrid Wabra (pro familia e.V.), Denny Möller (Stadtrat), Prof. Jörg Fischer (FH Erfurt)

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:24.September 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Behindertenrat, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Naturschutzring, Forum Menschenrechte, Forum Umwelt und Entwicklung, Klima Allianz, Plattform Zivile Konfliktberatung undVerband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.

Ort: Berlin

Die Weltbevölkerung nimmt stetig zu und: sie wird immer städtischer.Städte gelten als Zentren der Hochtechnologie und sozio-ökonomischer Chancen. Viele Menschen in Deutschland wie auch in den Ländern des globalen Südens zieht es in die Städte. Durch diese Bewegung weiten sich die Siedlungsflächen der urbanen Gebiete aus, Stadt und Land beginnen, ein Kontinuum mit Übergangsräumen und Ansiedlungen verschiedenster Größe zu bilden. Entsprechend leeren sich ländliche Räume. Gleichzeitig gewinnen sie, zum Beispiel in Deutschland, an Attraktivität als Erholungs- und Rückzugsräume der städtischen Bevölkerungen. Im globalen Süden sind es vor allem die Möglichkeiten ein Einkommen zu erwirtschaften, zum Beispiel in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft.

Mit diesen Trends verstärken sich bestehende politische, soziale und ökologische Herausforderungen: Wie können für alle Menschen in städtischen und ländlichen Räumen die soziale Grundversorgung, eine gesunde Ernährung und umfassende gesellschaftliche Teilhabe gesichert werden? Wie können städtische Ballungsgebiete zu Vorreitern beim Umweltschutz werden, der immense Ressourcen- und Flächenverbrauch von Siedlungsräumen reduziert und Mobilität von Menschen klimaschonend und gleichzeitig sozialverträglich gestaltet werden? Wie können soziale Konflikte, die sich aus den Wanderungsbewegungen ergeben, konstruktiv gestaltet werden? Wie können Menschen für eine weltoffene, soziale und ökologische Politik gewonnen werden? Angesichts dieser Herausforderungen müssen die engen Verflechtungen zwischen Stadt und Land sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Politik und Zivilgesellschaft stärker ins Blickfeld rücken. Die kommunale Ebene spielt für die politische, soziale und ökonomische Teilhabe eine entscheidende Rolle. Zahlreiche Kommunen und lokale zivilgesellschaftliche Initiativen erproben bei uns und weltweit schon jetzt zielführende Ansätze für eine nachhaltige Zukunft in der Stadt und auf dem Land.

Bei der Konferenz werden folgenden Frage diskutiert: Wie können wir einenachhaltige und lebenswerte Zukunft für alle Menschen in städtischen und ländlichen Räumen schaffen? Welche Vorschläge zur Erreichung nachhaltiger Entwicklung in den Kommunen gibt es? Welche Aufgabenergeben sich daraus für die Politik?

Entlang dieser Fragen werdenKonfliktlinien aufgezeigt, innovative Ansätze diskutiert undHandlungsräume für Politik und Zivilgesellschaft ausgelotet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:25.September 2018

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V. und AWO International e.V.

Ort: Berlin

Nachfolgende Generationen sollen mindestens die gleichen Lebensgrundlagen vorfinden, wie wir in der heutigen Zeit. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir ökologisches, ökonomisches und soziales Handeln noch stärker in Einklang bringen.    

Die am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten neuenZiele für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals") sind ein Meilenstein für die internationalen Bemühungen, das Leben aufunserem Planeten nachhaltig zu gestalten. Nachhaltigkeit wird dabei ganzheitlich verstanden: Nicht nur eine intakte Umwelt durch Klima- und Tierschutz entscheiden über eine gerechte und nachhaltige Zukunft, sondern auch die Reduzierung von Ungleichheit, die Beendigung von Armut, die Gleichstellung der Geschlechter und verantwortungsbewusste Produktions- und Konsumweisen. Themen, welche die Freie Wohlfahrtspflege in ihrem Kern berühren.

Die AWO hat ihre Verantwortung auf diesem Gebiet erkannt: Bereits vor 20 Jahren wurde das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit fest im Leitbild des Verbandes verankert. Darauf folgende Bundeskonferenzbeschlüsse zu einem nachhaltigen Handeln, einer wertegebundenen Unternehmensführung oder auch den Pariser Klimaschutzzielen haben dieses Selbstverständnis ebenso untermauert, wie zahlreiche lokale Initiativen von AWO-Gliederungen bzw. deren Einrichtungen und Diensten. Nun gilt es, die Ziele für nachhaltige Entwicklung damit in Verbindung zusetzen und gemeinsam auf ihre Umsetzung hinzuarbeiten.  

Vor diesem Hintergrund möchten der AWO Bundesverband und AWO International auf einem Netzwerktreffen am dritten Geburtstag der Ziele für nachhaltige Entwicklung ergründen, welche Chancen und Herausforderungen von den Zielen für dieFreie Wohlfahrtspflege ausgehen und welche Beiträge wir für ihr Erreichen leistenkönnen. Neben Impulsen zum Thema soll das Vorstellen und Kennenlernen von Projekten ausder Praxis sowie ein Austausch über gesammelte Erfahrungen im Vordergrund stehen. Hierzu laden wirVerbandsübergreifend haupt- und ehrenamtlich Engagierte sowie sonstigeinteressierte Personen herzlich ein.

ZUR ANMELDUNG

Termin:27.September 2018

Veranstalter: ​NETZWERK.BERLIN in der SPD-Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Armut wird heutzutage in Deutschland vererbt, damit ist Kinderarmut Dauerzustand. Was ist Ursache? Was ist Wirkung?

Politik für die Menschen bedeutet, die Betroffenen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen. Deshalb muss sozialdemokratische Politik vom Kind her denken. Bedarf es eines anderen, eines neuen Ansatzes? Vom Schräubchendrehen zum Paradigmenwechsel – wie bekämpfen wir Kinderarmut wirksam?

Zu den Mitwirkenden zählt auch der ZFF-Geschäftsführer Alexander Nöhring.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:08.Oktober 2018

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V. – Verband im Konsortium Elternchance

Ort: Berlin

Im Rahmen des Bundesprogrammes „Elternchance ist Kinderchance"und ESF-Bundesprogramms "Elternchance II – Familien früh fürBildung gewinnen" wurden seit 2011 bis Anfang 2018 ca. 9.000 Fachkräfte der Familienbildung zu Elternbegleiter*innen qualifiziert, die Mütter und Väter in Fragen rund um die Bildung der Kinder kompetent beraten und begleiten.

Elternbegleiter*innen finden durch eine dialogische Haltung einen guten Zugang zu Eltern in ihren Einrichtungen und erproben in ihrer alltäglichen Arbeit neue Wege der Zusammenarbeit. Damit stärken sie die Kompetenzen der Eltern in Bildungsfragen und tragen zum Abbau von Bildungsbarrieren bei.

Elternbegleitung schlägt Wurzeln – auch in Berlin! In den letzten Jahren haben sich viele Einrichtungen verändert und es sind regionale Konzepte der Elternbegleitung entstanden.

Mit dem Fachtag soll die Gelegenheit geboten werden, sich über das Programm zu informieren, Konzepte vernetzter Elternbegleitung kennenzulernen, aber auch Raum zur Begegnung und Kontaktaufnahme schaffen.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an franziska.vonfraunberg@awo.org.

Termin:09.Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)

Ort: Berlin

In drei Jahren Programmlaufzeit wurden durch das Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“ Veränderungsprozesse in über 80 Kommunen intensiv begleitet und es fand eine Zusammenarbeit mit Akteuren an weiteren 150 Standorten statt. Ausgangspunkt des im Jahr 2015 gestarteten Programms war die Vision, geflüchtete Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, ihr Grundrecht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe auszuüben.

Beim Transferforum zur Programmbilanz stehen die drei zentralen Themenfelder Kinderschutz, Bildung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung im Vordergrund: Wie muss ein geschütztes und sicheres Umfeld aussehen, damit geflüchtete Kinder und Jugendliche ihre Potentiale entfalten können? Wie können Zugänge zu Ausbildung und Arbeit für Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchterfahrung gestaltet und ein erfolgreicher Abschluss gewährleistet werden? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sie ihr eigenes Umfeld sowie gesellschaftliche Prozesse aktiv mitgestalten können?

Das vollständige Programm sowie die Online-Anmeldung finden Sie unter:

https://www.willkommen-bei-freunden.de/aktuelles/termine/termin/bildung-und-teilhabe-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche/

Termin:10.Oktober 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.

Ort: Berlin

Der digitale Wandel hat die Familien längst erreicht. Eltern nutzen digitale Medien nicht nur privat, sondern auch beruflich. Kinder spielen, chatten, lernen spielend und vernetzen sich in ihren Peer-Groups und mit ihren Klassenkamerad/innen. Doch was macht das mit den Familien? Wie verändern sich die Rollen der Familienmitglieder? Welche Vereinfachungen bieten sich? Aber auch welche Konflikte bringt die Digitalisierung in die Familien? Chancen und Möglichkeiten, aber auch die Risiken des digitalen Wandels, werden höchst unterschiedlich bewertet. Die Menschen und vor allem Eltern und Fachkräfte aus dem Erziehungsbereich haben diesbezüglich sehr unterschiedliche Haltungen.

Wir diskutieren: Wie wirkt sich die Digitalisierung in den vielfältigen Familien aus? Was sind die Voraussetzungen und Gelingensbedingungen, damit der digitale Wandel sich in den Familien positiv vollzieht? Was ist der Beitrag, den vor allem Eltern, Kinder, Jugendliche, Kitas, Schulen und Jugendhilfe leisten müssen?

Als Podiumsgäste haben wir Dr. med. Uwe Büsching, Beauftragter für Jugendmedizin, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ); Jutta Croll, Vorsitzende der Stiftung Digitale Chancen, Dr. Susanne Eggert, Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis; Jürgen Wolf, Evangelisches Beratungszentrum München e.V. (ebz) sowie Sabine Feierabend, SWR Medienforschung eingeladen.

Das Programm finden Sie hier, ebenso ein Formular zur Anmeldung.

Termin:19.Oktober 2018

Veranstalter: BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.

Ort: Berlin

Im Rahmen des Fachkongresses werden wir die Erfahrungen und Ergebnisse unserer Projektarbeit der Öffentlichkeit präsentieren und im Dialog Bilanz ziehen und einen Ausblick – auch und gerade mit Blick auf europäische Dimensionen – wagen.

Die Anmeldung kann ab Anfang September über die Website des Projekts vorgenommen werden.

Eine offizielle Einladung wird noch erfolgen.

Termin:26.- 27. Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) und Deutsches Jugendinstitut e. V. (DJI)

Ort: München

Teilnahmegebühr: DGfZP Mitglieder 50,- € | Nicht-Mitglieder 80,- € I ermäßigt 30,- € | Jugendliche 20,- €

Jugendzeit.

Fremdbestimmt selbständig

Nicht mehr Kind und noch nicht erwachsen – wie erfahren, wie leben und wie erleben heutige Jugendliche den Übergang? Jugend ist eine Zeit der inneren Distanzierung von der Vergangenheit als Kind und des Suchens nach dem Selbst: Wer bin ich? Wer will ich sein? Die körperlichen Veränderungen in der Pubertätsphase bringen Körper und Psyche in Aufruhr, was zu einem ganz eigenen Lebensgefühl führt. Der inneren Distanzierung entspricht ein soziales Abgrenzen gegen die Welt der Erwachsenen: Die Beziehungen zu Eltern werden spannungsreicher, Beziehungen zu Gleichaltrigen werden wichtiger. Mit einer eigenen Jugendkultur in Musik, Mode, Sprache und sozialen Medien verorten Jugendliche sich jenseits der Erwachsenenwelt. Zugleich leben sie weiterhin im Schutz- und Vorbereitungsraum Kindheit. Sie sind eingebunden in das Ausbildungssystem, das ihre Alltagszeit in vorgegebenen Takten strukturiert. Und mindestens bis zum Ende der Schulzeit wohnen die meisten in der Familie, abhängig von elterlichen Ressourcen und Lebensweisen und mehr oder weniger behütet und kontrolliert. Auf der Tagung werden wir fragen, wie dieser Übergang heute normiert, geregelt und gehandhabt und wie er von Jugendlichen gelebt und erlebt wird. Wie wirken sich die aktuellen gesellschaftlichen Transformationen im Leben Jugendlicher aus, die sich nach Alter, Geschlecht, sozialen Milieus, Schul- und Ausbildungsgängen, religiöser Orientierung, Migrationshintergrund und Wohnort (Stadt/Land/Region) unterscheiden? Wie sehr erhöhen Zeit- und Konkurrenzdruck und erhöhte Qualifizierungsansprüche der globalisierten Arbeitswelt den Leistungsdruck beim Lernen und Arbeiten? Wie gehen Jugendliche mit der Überfülle an Konsumangeboten um, zumal die digitalisierte Kommunikation in sozialen Medien permanent Selbstdarstellung und Selbstoptimierung verlangt? Wie haben sich die Abgrenzungenzwischen Jugend und Erwachsensein, wie die Machtverhältnisse zwischen den Generationen verändert? Und wie verschärft oder entlastet jugendbezogene Zeitpolitik die Ambivalenzen fremdbestimmt selbständiger Jugendzeit? Über all dies werden auf der Tagung auch Jugendlichemitdiskutieren.

Weitere Informationen dazu und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Termin:29. – 30.Oktober 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Digitalisierung des Alltags hat in den vergangenen Jahren auch die Kinder- und Jugendhilfe erreicht. Onlineberatung, Kontaktaufnahme zwischen Schulsozial-arbeiter/innen und Jugendlichen über WhatsApp, Onlinepräsenz von Institutionen auf Facebook – dies alles gehört zu den digitalen Formen Sozialer Arbeit. Neue Mischungsverhältnisse zwischen Privatem und Beruflichem bzw. Öffentlichem ergeben sich in diesen Zusammenhängen, die Fragen an fachliche Standards wie Datenschutz (auch im Kontext der DSGVO), Jugendschutz und Medienkompetenz aufwerfen. Gleichzeitig gibt es viele Fachkräfte und Träger, die den digitalen Medien äußerst skeptisch gegenüberstehen, Zweifel am Sinn der Nutzung dieser Medien im pädagogischen Setting haben und die Befürchtung, sich mit technisch-medialen Fragen befassen zu müssen, die den "normalen" beruflichen Kontext überschreiten.

Diese Akademietagung bietet ein Forum, um sich über aktuelle Entwicklungen der Digitalisierung des Alltags von Adressat/innen (Kinder, Jugendliche, Familien) und Fachkräften sowie Organisationen (Fachsoftware, digitale Mediennutzung im privaten und beruflichen Kontext) der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren und auszutauschen. Fachliche Fragen werden offen diskutiert. Dabei werden Grundkenntnisse über Handlungsmöglichkeiten mit digitalen Medien im institutionellen Alltag, fachliche Herausforderungen und Ansätze für den Umgang damit auf Fachkräfte- wie Trägerebene vermittelt.

Anmeldeschluss ist am 31.08.2018.

Bitte nutzen Sie die Onlineanmeldung unter: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/at_4216-18.

Termin:29. – 31.Oktober 2018

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Ort: Rolandseck

2019 begeht die AWO ihr 100-jähriges Jubiläum. Anlass genug, inne zu halten und zu fragen: Was passiert gerade gesellschaftlich, politisch in unserem Land? Was bedeutet das für die Kinder und Jugendlichen und ihr Aufwachsen? Was brauchen sie? Welche Auswirkungen haben die Entwicklungen auf den Verband, auf die Arbeitsfelder? Was kommt auf uns zu? Wo wollen wir hin?

Unter diesen Leitgedanken soll mit Ihnen und Euch und vielen hochkarätigen Dozent*innen im Haus Humboldtstein diskutiert, ausgetauscht, berichtet, gelacht und geplant werden. Dabei sollen alle Arbeitsfelder der AWO-Kinder- und Jugendhilfe zusammenkommen – von der Kindertagesbetreuung über die Erziehungsberatung und die Erziehungshilfe bis zur Jugend- und Jugendsozialarbeit.

Das genaue Tagungsprogramm ist im AWO-Tagungsservice unter diesem Link zu finden.

Die direkte Anmeldung ist auch hier möglich.

Die Tagungsgebühr beträgt 150,00 €.

Für Rückfragen stehen gerne zur Verfügung: Hubert Lautenbach Hubert.Lautenbach@awo.org und Mercedes von Kulessa Mercedes.vonKulessa@awo.org

Termin:08.November 2018

Veranstalter: Land Brandenburg Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ort: Potsdam

Wir laden Sie herzlich zur 11. Brandenburgischen Familienbildungsmesse des Landes Brandenburg ein. In diesemJahr lautet das Motto: Familie Digital – Analog war gestern?

Bitte reservieren Sie sich den 8. November 2018 in Ihrem Kalender, eine Einladung mit Programm folgt in den nächsten Wochen.

Anmeldungen sind bereits möglich unter: www.uawg-online.de/fbm.

Termin:15. – 16.November 2018

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ)

Ort: Hamburg

Die Ansprüche und Erwartungen an eine inklusive und partizipative Praxis in Familienzentren sind vielschichtig. Zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren sind vielfältige Herausforderungen versteckt. Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sie ihre Stärken und Begabungen erkennen und ihre individuellen Potenziale entfalten? Welche Organisationsformen, Strukturen, Arbeitsweisen und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich und unterstützend? Wie fördern Familienzentren Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien? Welche Methoden und Instrumente unterstützen Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis?
Familienzentren können es nicht dem Zufall überlassen, ob Familien erreicht werden oder nicht. Sie nehmen eine aktive Rolle im Sozialraum ein und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit den Netzwerkpartnern im Sozialraum fordert Familienzentren in besondere Weise heraus.

Für die Fachtagungwurden wieder namhafte ReferentInnen verpflichtet und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen!

Flyer(PDF 714 KB)

Anmeldung

Termin:20.November 2018

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Imzehnten Jahr des Bestehens werden die wichtigsten Meilensteine des Projekts ElternStärken Revue passiert, diskutiert mit den KooperationspartnerInnen ausder Familienhilfe,Kitaund Wissenschaft aktuell anstehende Themen.

Frau Prof. Iris Nentwig-Gesemann wird über den "Umgang mit rechtsextremen Orientierungen aus frühkindlicher Perspektive" referieren.

Zu dem Jubiläums-Fachtag werdenSie herzlich eingeladen: Diskutieren Sie mit und feiern Sie mit!

Termin:20. – 21.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Prekäre Jobs, Abstiegsängste, Arbeitswelt im Wandel – Welche Rolle können die Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen in Zeiten von verstärkter Unsicherheit spielen? Auf unserem Herbstforum 2018 wollen wir mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben darüber diskutieren, wie sich die kollektiven Arbeitsbeziehungen in einer digitalen und entgrenzten Welt stabilisieren und revitalisieren lassen.

Das vollständige Programm und Informationen zur Anmeldung in Kürze auf www.wsi-herbstforum.de

Termin:23.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

ein. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosigkeit von Armut bedroht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr in Armut groß zu werden, besonders groß. Deshalb beschäftigen wir uns in dieser Veranstaltung mit den Fragen, welche Faktoren eine Verstetigung der Armut von Familien bedingen sowie welche Konsequenzen sich daraus ergeben um Teilhabe und Chancengleichheit zu verbessern.

Das Projekt „Familien stärken“ der evangelischen Landeskirche in Württemberg startete am 1. Juli 2018. Über einen Projektzeitraum von fünf Jahren will das Projekt dazu beitragen, Partnerschaft, Ehe und Familien zu stärken.
In dieser Veranstaltung möchten man ins Gespräch kommen. Es wird herzlich eingeladen ein, mit Expert/innen und Politiker/innen Strategien zur wirksamen Bekämpfung der Armut von Familien zu diskutieren und mögliche nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung von Familien zu entwickeln. Bei Interesse merken Sie sich den Termin vor, eine Einladung mit ausführlichen Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgt in Kürze.

AUS DEM ZFF

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) will noch in diesem Jahr ein Konzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung vorlegen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine konsequente und mutige Reform und nennt Kriterien, an denen sich die Pläne messen lassen müssen. Oberstes Ziel muss sein, die Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen und das Existenzminimum für alle Kinder zu sichern. Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro pro Kind und Monat vor, die mit steigendem Haushaltseinkommen abgeschmolzen wird.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder aktuell umfassende Reformkonzepte prüfen und ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen wollen. Zudem freuen wir uns über die Beteiligung zahlreicher Akteure aus der Zivilgesellschaft. Wir erwarten nun, dass endlich entscheidende Schritte unternommen werden, um die drängenden Probleme anzugehen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die ASMK will im Dezember ein erstes Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen, die vorbereitende Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung tagt dazu am 21. August 2018.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hat seinen Vorschlag in diesen Prozess eingebracht. „Wir stellen die Kinder in den Mittelpunkt, weil jedes Kind nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit hat. Jedes Kind muss deshalb Anspruch auf eine Kindergrundsicherung haben“, erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.

„Für uns ist eines wichtig: Wo Kindergrundsicherung draufsteht, muss auch Kindergrundsicherung drin sein“, führt Christiane Reckmann fort. „Eine Grundsicherung für Kinder muss alle Kinder im Blick haben und Armut tatsächlich verhindern. Auch Zwischenschritte wie die nun anstehende Reform des Kinderzuschlags müssen sich an diesen Kriterien messen lassen.“

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht- Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich deshalb für eine monatliche einkommensabhängige Grundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 13 Wissenschaftler*innen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 16.08.2018

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung „Alleinerziehende in Deutschland 2017“ des Statistischen Bundesamtes fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien prioritär zu behandeln, um die Armutsbetroffenheit von alleinerziehenden Müttern und Vätern schnell und zielgerichtet anzugehen.

Mittlerweile wachsen 2,4 Millionen minderjährige Kinder in einer Familie mit einem alleinerziehenden Elternteil auf. Die Zahl der Alleinerziehenden ist in den letzten 20 Jahren von 1,3 auf 1,6 Millionen angestiegen. Jede fünfte Familie in Deutschland ist damit eine Familie mit nur einem Elternteil. Mütter stellen unter den Alleinerziehenden die überwältigende Mehrheit dar, nur rund 12% der Alleinerziehenden sind Väter. Obwohl alleinerziehende Elternteile häufig einer Erwerbsarbeit nachgehen, sind 33% der Personen, die in Haushalten von Alleinerziehenden leben, armutsgefährdet. Bei einer Paarfamilie mit Kindern sind es hingegen nur 11%.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Kinder alleine großzuziehen und dabei im Spannungsfeld von Betreuung, Erziehung und einer Erwerbstätigkeit zu stehen, wird weiterhin hauptsächlich von Frauen gestemmt: 9 von 10 Alleinerziehenden sind Mütter. Dieser Spagat wird für viele Alleinerziehende zur Herausforderung: Obwohl sie mehr als Mütter in Paarfamilien einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, gehören für diese Familienform materielle Armut, Entbehrungen und Überschuldung zum Alltag. Es fehlt an passender Kinderbetreuung, guten Arbeitszeiten und flexiblen Arbeitsmöglichkeiten, aber auch an materieller Unterstützung. Schon die Miete für eine Wohnung mit einem Einkommen zu stemmen, ist bei den steigenden Mietpreisen fast nicht zu schaffen. Auch der Wunsch, gemeinsam mit den Kindern in den Urlaub zu fahren und dem anstrengendem Alltag ein wenig zu entfliehen, ist für fast 40% der Alleinerziehenden nicht realisierbar. Hierfür fehlt schlichtweg das Geld.“

Reckmann fordert weiter: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Dazu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine Reform des Kinderzuschlags. Derzeit haben vor allem Alleinerziehende wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen, fordert das ZFF u. a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Langfristig fordert das ZFF seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 02.08.2018

AKTUELLES

Als Handlungsgrundlage für die Politik untersucht der Familienbericht regelmäßig die Situation von Familien in Deutschland. Dr. Franziska Giffey hat nun Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen in die Kommission zur Erstellung des Neunten Familienberichts berufen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 11. Juli die Sachverständigenkommission zum Neunten Familienbericht berufen. Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Deutschen Bundestages verpflichtet, mindestens in jeder zweiten Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Familien vorzulegen. Der Neunte Familienbericht soll das Thema "Elternschaft in Deutschland" beleuchten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Im Zentrum des Neunten Familienberichts wird die Frage stehen, was es heute bedeutet, Eltern zu sein. Eltern haben hohe Ansprüche an sich selbst, an ihre Partnerschaft und an die Erziehung ihrer Kinder. Sie fordern eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine gute Qualität von Kinderbetreuung und Schule. Aufgabe der Familienpolitik ist es, Eltern dabei zu unterstützen, das Beste für ihre Kinder und die ganze Familie zu erreichen. Der Familienbericht wird uns dafür wichtige Impulse geben. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten der Kommission."

Der Neunte Familienbericht

Im Mittelpunkt des Neunten Familienberichts stehen Eltern: als Akteure in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt, im Zusammenspiel mit Institutionen und familienpolitischen Leistungen, in ihren Familien, mit anderen Familien, mit ihren in den Herkunftsfamilien geprägten Werten und Einstellungen sowie als Dreh- und Angelpunkt für die Frage, wie das Wohlergehen von Kindern sichergestellt werden kann – auch vor dem Hintergrund des Digitalen Wandels.

Eltern in Deutschland stehen vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen, bei denen Familienpolitik sie wirksam unterstützen muss. Deshalb soll sich die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission der Frage widmen, welche familienpolitischen Instrumente entwickelt werden können, um sozialen Aufstieg zu erleichtern und Familien als soziale Mitte der Gesellschaft zu stärken.

Eine Geschäftsstelle am Deutschen Jugendinstitut in München wird die Arbeit der Sachverständigenkommission unterstützen. Der Bericht der Kommission soll Mitte 2020 vorgelegt werden. Die Bundesregierung verfasst im Anschluss eine Stellungnahme und leitet den Gesamtbericht dem Parlament zu.

Die Familienberichtskommission

Mit der Erstellung des Neunten Familienberichts zum Thema "Elternschaft in Deutschland" sind folgende Sachverständige beauftragt:

Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut
Prof. Dr. Miriam Beblo, Universität Hamburg
Prof. Dr. Nina Dethloff, Universität Bonn
Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Hertie School of Governance, Berlin
Prof. Dr. Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft
Prof. Dr. Reinhard Pollak, Wissenschaftszentrum Berlin
Dr. Helen Baykara-Krumme, Max-Planck-Gesellschaft

Die AGJ leistet mit dem Positionspapier „Zwischen Abwesenheit und Ankommen. Mehr Männer in Kitas“ einen Beitrag zur Diskussion über das Thema „Männer in der Kindertagesbetreuung“ und möchte deutlich machen, dass mehr männliche Beschäftigte einen Gewinn für die pädagogische Arbeit mit Kindern und die qualitätsorientierte Gestaltung institutioneller Bildung, Betreuung und Erziehung darstellen können. Nach einer Analyse der Ausgangslage werden die Bedingungen für die Tätigkeit von Männern im Berufsfeld Kindertageseinrichtungen thematisiert, und die Entwicklung einer Geschlechtsidentität bei Kindern sowie der gesellschaftliche Wandel von Männer- bzw. Väterrollen in den Blick genommen. Abschließend werden Handlungsempfehlungen und Forderungen formuliert. Zum Positionspapier: https://www.agj.de/artikel/news-artikel/zwischen-abwesenheit-und-ankommen-mehr-maenner-in-kitas.html

Das Positionspapier des DF „kontakt@frauenrat.de.

Die parteipolitischen Kontroversen über die Regulierung der Zuwanderung Geflüchteter werden immer schärfer geführt. Politische Machtinteressen und nationaler Egoismus verdrängen Humanität und Solidarität. Was hat Zeitpolitik damit zu tun? Die Beiträge lenken den Blick auf die betroffenen Menschen. Drei Zeitaspekte deren aktuellen Lebens werden hervorgehoben: der biografische Aspekt, die Wartezeit auf Asyl sowie Zeitmuster von Religionen. Welche zeitbezogenen Regelungen fördern, erschweren oder verhindern die Integration der Zuwandern.

Das Magazin steht unter folgendem Link zum Download bereit: http://www.zeitpolitik.de/pdfs/zpm_32_0718.pdf

Zweite, erweiterte und aktualisierte Auflage

In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands grundsätzlich oder zumindest teilweise zurückzuweisen. Dies soll etwa Menschen betreffen, die bereits in einem anderen Land der EU registriert wurden, wie auch Menschen, die über keine Papiere verfügen. Die vorgeschlagenen Zurückweisungen werden mitunter damit begründet, dass sie zur Wiederherstellung der bestehenden Rechtsordnung geboten seien. Tatsächlich ist es aber mit europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen, Menschen, die einen Asylantrag stellen, an den Grenzen Deutschlands zurückzuweisen. Die bestehenden europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen können auch nicht durch bilaterale Abkommen mit anderen EU-Staaten modifiziert werden, sodass Deutschland Asylsuchende auch nicht auf der Grundlage bilateraler Abkommen an der Grenze zurückweisen dürfte.

(PDF, 115 KB, nicht barrierefrei)

Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Stellungnahme

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit besteht noch bis zum 30. September 2018 die Möglichkeit, einen Antrag bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.010 Projekte mit insgesamt rund 6.063.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Der 81. Deutsche Fürsorgetag im Mai 2018 in Stuttgart war mit rund 1.800 Teilnehmenden und wertvollen Impulsen für die Weiterentwicklung der Sozialpolitik, des Sozialrechts und der Sozialen Arbeit ein großer Erfolg.

Dokumentation
Die ausführliche Dokumentation zum 81. Deutschen Fürsorgetag ist jetzt online verfügbar und abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/81-deutscher-fuersorgetag. In der Dokumentation finden Sie Zusammenfassungen, Präsentationen, Reden, Videos und Fotos zu allen Veranstaltungen. Viel Spaß beim Lesen und Stöbern.

Terminhinweis
Der 82. Deutsche Fürsorgetag findet vom 10. bis 12. Mai 2022 in Essen statt.

Ähnlich wie in Deutschland ist bei den Arbeitsbedingungen von Altenpflegekräften in Japan und Schweden noch viel Luft nach oben. Manches läuft insbesondere in Schweden allerdings besser, zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Vergleichsstudie.*

Die Altenpflege wird angesichts des demografischen Wandels in den Industriestaaten immer wichtiger. Ein "Best Practice"-Beispiel, das gute Leistungen für Pflegebedürftige, gute Arbeitsbedingungen für Pflegende und eine gesicherte Finanzierung zusammenbringt, gibt es bislang in keinem Land. Interessante Unterschiede dagegen schon. Das zeigt die Studie der Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Hildegard Theobald von der Universität Vechta, die die Situation in Deutschland, Schweden und Japan vergleicht. Zeitdruck, Erschöpfung und prekäre Arbeitsverhältnisse sind demnach unter den Pflegekräften in allen drei Ländern verbreitet. Schweden tut sich immerhin durch eine umfassende Qualifizierungsstrategie hervor. In Japan ist der Männeranteil in der stationären Versorgung vergleichsweise hoch. Deutschland verfügt im Ländervergleich über ein relativ hohes Qualifikationsniveau in der ambulanten Pflege, während die stationären Einrichtungen in dieser Hinsicht relativ schlecht dastehen. Außerdem haben es Beschäftigte mit Migrationshintergrund hierzulande vergleichsweise schwer.

Ein gemeinsames Merkmal der Entwicklung in den drei Ländern ist laut Theobald die Etablierung einer universellen Pflegepolitik, die das Pflegerisiko für die Gesamtbevölkerung sozial absichert. Die Schweden waren hier seit den 1960er-Jahren Vorreiter, Deutschland und Japan zogen in den 1990er-Jahren nach. Als eine weitere Gemeinsamkeit nennt die Autorin die "marktorientierte Restrukturierung" der Altenpflege: In den vergangenen beiden Jahrzehnten wurde Konkurrenz zwischen Anbietern gefördert, Managementtechniken der Privatwirtschaft wurden übernommen, die Finanzierung wurde umgestellt auf festgelegte Preise für klar definierte Dienstleistungen – und zunehmend restriktiv.

Wie sich vor diesem Hintergrund die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in Deutschland, Japan und Schweden darstellen, hat Theobald anhand von Befragungsdaten aus den Jahren 2005 bis 2012 erfasst, die sich auf insgesamt rund 2500 Beschäftigte beziehen. Zusätzlich hat sie in ihrer Untersuchung Ergebnisse der amtlichen Statistik berücksichtigt.

*Hildegard Theobald: Pflegearbeit in Deutschland, Japan und Schweden, Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 383, (unter Mitarbeit von Holger Andreas Leidig) August 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_383.pdf

Hintergrundinformation: Um die Probleme in der Pflege zu lösen, ist die Aufwertung sozialer Berufe dringend notwendig. Wie das gelingen kann, zeigt unsere aktuelle Analyse (komplette Studie am Ende der Zusammenfassung verlinkt): https://www.boeckler.de/114463_114470.htm

Im Jahr 2017 lebten 15,8 Prozent der Bevölkerung in Einkommensarmut – eine Zunahme um nur 0,1 Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr, aber damit der höchste Wert seit 1996. Eine Differenzierung nach Migrationsstatus zeigt, wie unterschiedlich die Entwicklung ausfällt: Unter den Eingewanderten ist die Armut erneut deutlich gestiegen, während sie in anderen Gruppen rückläufig ist.
WSI Verteilungsmonitor: Daten, Schaubilder, Kurzanalyse
Bericht auf Spiegel online
WSI Policy Brief 26, 08/2018 (pdf)