ZFF-Info 18/2018

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SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Kinderrechte

„Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft.

Die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Bettina M. Wiesmann, erklärt hierzu im Namen der Kinderkommission: „Mit der Konvention wurde die besondere Schutzwürdigkeit der Kinder erstmals allgemeinverbindlich anerkannt. Durch die Unterzeichnung und Ratifizierung hat die Bundesregierung die Kinderrechte innerhalb Deutschlands für rechtswirksam erklärt. Damit ist auch ein besonderer Auftrag verbunden, den sich auch die Kinderkommission selbstverständlich zu eigen macht: Wo es bei der Umsetzung der Kinderrechte Schwierigkeiten oder Versäumnisse gibt, diese aufzuzeigen und Verbesserungen einzufordern. Das zeigt auch das Arbeitsprogramm der Kommission für diese Legislaturperiode. Ich bin sicher, wir können wirksame Anstöße geben.“

Die Familienpolitikerin betont weiter: „Nicht alle Kinderrechte brauchen explizit in das Grundgesetz aufgenommen zu werden, denn es deckt die meisten schon ab. Es ist mir persönlich wie der Kinderkommission insgesamt aber sehr wichtig, dass der Kern der Kinderrechte einen Platz im Grundgesetz findet: Sicherung des Wohls und Schutz der Kinder, Förderung ihrer Entwicklung sowie altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen. Mit der Verankerung im Grundgesetz wird es den vielen Beteiligten in der Zivilgesellschaft leichter fallen, die Kinderrechte auch anzunehmen, das gemeinschaftliche Zusammenleben weiterzuentwickeln und Kindern und Jugendlichen eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese aktive Rolle schon früh einzuüben und eigene Anliegen in demokratischen Verfahren vertreten zu lernen, wird Heranwachsende zu starken Verfechtern unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung machen, die heute an vielen Orten unter Druck ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.11.2018

Anfang des Jahres 2018 hat die SPD-Bundestagsfraktion die Stärkung von Kinderrechten in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Jetzt, am 20. November 2018, dem Internationalen Kinderrechtetag, sind wir bereits mitten in der Umsetzung.

„Stärkere Kinderrechte in Deutschland bedeuten für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, Kinder besser zu fördern, besser zu schützen und besser zu beteiligen.

Mit bezahlbaren und hochwertigen Bildungsangeboten von der Kita bis zur Hochschule fördern wir Kinder und ihre Familien. Wir sorgen für mehr Kindergeld, besseren Kinderzuschlag und größere Bildungs- und Teilhabe-Pakete. Bildungs- und Lebenschancen sollen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gerade kleine Kinder brauchen Schutz. Deshalb führen wir die erfolgreichen „Frühen Hilfen“ fort. Wir setzen uns für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz sowie eine Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe ein.

Wir wollen Kinder und Jugendliche wirksam beteiligen. Sie sollen demokratisch mitentscheiden können. Deshalb unterstützen wir Initiativen zur Demokratiebildung und fordern, dass Kinder ab 16 Jahren die Parlamente mitwählen können.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen für die zügige Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Damit wollen wir für Rückenwind für Kinder und Jugendliche sorgen. Gleichzeitig wäre das auch Rückenwind für ihre Eltern, denn sie sind es, die diese Rechte im Alltag durchsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.11.2018

Wer sich gesunde Ernährung nicht leisten kann und wer für den Winter keine warme Jacke und Schuhe besitzt, für den ist die Mitgliedschaft in einem Verein oder das Feiern des eigenen Geburtstags mit Freund*innen oft unerschwinglich. „Materielle Not tut physisch und psychisch weh. Vor allem Kinder leiden unter der Benachteiligung, ziehen sich zurück und trauen sich weniger zu als andere Gleichaltrige. Und was in jungen Jahren erlebt wird, prägt für das gesamte Leben. Das ist fatal und muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe geändert werden“, erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, anlässlich des morgigen Weltkindertags.

Was vonnöten ist, um den Teufelskreis aus Armut und Stigmatisierung zu durchbrechen, wird der AWO-Chef am 14. Dezember, 11 Uhr, gemeinsam mit dem Berliner Zukunftsforum Familie (ZFF) in seiner alljährlichen Pressekonferenz (PK) im Münchner Presseclub aufzeigen und einen neuen – den zweiten – Sozialatlas erstmals der Öffentlichkeit vorstellen. Der Sozialatlas wird den Schwerpunkt Kinderarmut in Bayern haben. Einladung und Informationen zur PK folgen in Kürze.

Quelle: Pressemitteilung AWO Landesverband Bayern e.V. vom 19.11.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund und Länder anlässlich des morgigen Tages der Kinderrechte dazu auf, sicherzustellen, dass die derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz keine reine Symbolpolitik bleibt. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation kommt im Wortlaut des Grundgesetzes bislang der Gedanke nicht zum Ausdruck, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Stimme von Kindern mehr Gewicht bekommt.

"Bisher sind die übergreifenden Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch nicht verwirklicht. Es ist an der Zeit, dass die nachwachsende Generation stärker Berücksichtigung findet. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichranging festgeschrieben werden. Gerade eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgt darüber hinaus auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert", so Krüger weiter.

Ein vor Kurzem im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 19.11.2018

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und brauchen ihre eigenen Rechte, darauf weist der Kinderschutzbund zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11.2018 hin. Dass die Bundesregierung die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz grundsätzlich beschlossen hat, sieht der Verband als historische Chance. Nun gilt es, den politischen Prozess zu begleiten und mit Aktionen und Kampagnen Druck aufzubauen, damit die Kinderrechte vollumfänglich in der Verfassung verankert und im Alltag entsprechend ausgestaltet werden.

Der Kinderschutzbund setzt sich seit Jahren für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein, und noch nie waren die Aussichten so gut, dieses Anliegen politisch durchzusetzen. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die Verankerung der Kinderrechte beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende 2019 einen konkreten Formulierungsvorschlag vorlegen. „Diese Gelegenheit müssen wir nutzen! Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist die Zeit dafür wirklich reif. Würden die Kinderrechte im Grundgesetz stehen, müsste das Kindeswohl bei vielen Entscheidungen in Politik und Justiz, beim Sorgerecht oder beim Städtebau stärker berücksichtigt werden“, erklärt Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbundes.

Der Kinderschutzbund fordert, dass die Kinderrechte als eindeutige, einklagbare Grundrechte festgeschrieben werden, und es nicht, wie von einigen Politikern und Verfassungsrechtlern bevorzugt, bei einer unverbindlichen Staatszielbestimmung und damit einer reinen Absichtserklärung bleibt. Auch in der Zivilgesellschaft wächst die Zustimmung zu einem solchen Schritt. In fast allen Landesverfassungen sind die Kinderrechte inzwischen mit unterschiedlichen Formulierungen und in unterschiedlicher Ausgestaltung verankert. Zuletzt stimmten fast 90 Prozent der Wähler*innen in Hessen für eine Aufnahme von Kinderrechten in die hessische Landesverfassung. „Das ist ein wirklich starkes Signal aus der Bevölkerung für eine Änderung des Grundgesetzes. Diese enorme Zustimmung sollte auch in der Politik die letzten Zweifler überzeugen“, sagt Heinz Hilgers.

Der DKSB macht die Kinderrechte im kommenden Jahr zum Schwerpunkt seiner Arbeit. Mit verschiedenen Aktionen und Aktivitäten sollen die Kinderrechte Beteiligung und Berücksichtigung des Kindeswillens gestärkt und einer breiten Bevölkerung besser bekanntgemacht werden. Der Kinderschutzbund setzt sich für eine kinderfreundliche Gesellschaft ein, in der die geistige, seelische, soziale und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefördert wird. Dabei sollen sie an allen Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, die sie betreffen, beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.11.2018

Das geht alle an: Kinder haben Rechte. Und sie sollten nicht nur auf dem Papier der UN-Kinderrechtskonvention stehen. Dafür demonstrierten in Stuttgart und Karlsruhe am Internationalen Tag der Kinderrechte insgesamt über 400 Menschen. Ihre Forderungen waren vielfältig und bezogen sich zum Beispiel auf mehr Mitbestimmung für Kinder und mehr Zeit für Spiel und Erholung.

Jeweils rund 200 Demonstrantinnen und Demonstranten jeden Alters machten sich in Stuttgart und Karlsruhe am Dienstag, 20. November, für Kinderrechte stark. „30 fahren in der Tempo-30-Zone!“, „Spielen ist ein Kinderrecht“, „Recht auf Meinungsfreiheit“, „Ich darf laut sein!“: Diese und viele weitere Forderungen standen auf den Plakaten der Kinder. In ihren Kitas und Schulen hatten sie sich im Vorfeld mit Kinderrechten beschäftigt und ihre wichtigsten Anliegen zu Papier gebracht. In Stuttgart stellten einige der Kinder ihre Forderungen den Demo-Teilnehmerinnen und 
-Teilnehmern selbst vor. In Karlsruhe nahm Bürgermeister Martin Lenz den Demonstrationszug in Empfang und las die Forderungen auf den Transparenten nacheinander vor.

20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte

Den Zeitpunkt für den Protestmarsch hatte die veranstaltende element-i Bildungsstiftung nicht zufällig gewählt: Der 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. „Noch immer haben wir deutlichen Nachholbedarf, was die Umsetzung der UN-Kinderrechte angeht“, erklärt Meike Betz-Seelhammer von der element-i Bildungsstiftung. „Dabei haben die Vereinten Nationen (UN) bereits vor fast 30 Jahren die Rechte der Kinder in einer eigenen Konvention festgelegt.“

Kinderrechte bekannt machen

Trotzdem kennen viele Menschen, die mit Kindern leben, sie betreuen und begleiten, die Rechte der Kinder zu wenig. Zwei Vertreterinnen der Stiftung, Franziska Pranghofer (in Stuttgart) und Jacob Hesselschwerdt (in Karlsruhe), riefen daher bei den Abschlusskundgebungen die zehn wichtigsten Kinderrechte in Erinnerung. Neben weitgehenden Schutzrechten stehe Kindern das Recht auf Privatleben, das Recht auf Bildung, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Spiel, Spaß und Erholung zu. „Helft mit, diese Kinderrechte bekannt zu machen!“, forderten die Rednerinnen die Anwesenden auf.

„Wer Kinderrechte umsetzt, erschafft eine bessere Welt!“

„Wir müssen Kinderrechte ernster nehmen“, unterstrichen Carola Kammerlander, Begründerin der element-i Pädagogik, (in Stuttgart) und Clemens Matthias Weegmann, Geschäftsführer der element-i Schulen, (in Karlsruhe). Sie riefen Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen auf, Kindern mit echtem Interesse zuzuhören. Sie sollten den Mädchen und Jungen die Möglichkeit geben, wirklich mit zu entscheiden und Gemeinschaft zu gestalten. „Kinder brauchen Spielräume und Rückzugsmöglichkeiten, um sich zu entfalten und gut zu entwickeln!“, sagten sie dann. So könnten sie zu starken, ausdauernden, kreativen und liebevollen Persönlichkeiten heranwachsen. „Das heißt: Wer Kinderrechte umsetzt, erschafft eine bessere Welt“.

Abschlusslied: „Wir sind Kinder einer Erde“

Das war auch den teilnehmenden Kindern wichtig: Auffällig oft thematisierten sie den Wunsch nach Frieden und dem Ende von Kriegen. Ihr Blick ging über persönliche Anliegen hinaus in die Welt. Dazu passte das gemeinsame Abschlusslied „Wir sind Kinder einer Erde“, das die Mädchen und Jungen begeistert sangen. Es endet: „Viele Kinder fremder Länder sind in unserer Stadt zuhaus‘. Wir sind Kinder einer Erde, doch was machen wir daraus? Ihre Welt ist auch die uns’re, sie ist hier und nebenan. Und wir werden sie verändern: Kommt, wir fangen bei uns an!“

Abdruck honorarfrei, Beleg bzw. Link erbeten.

Unter www.element-i-bildungsstiftung.de/presse/ finden Sie zum Download:

Redebeiträge von den Abschlusskundgebungen

• folgendes Bildmaterial zu diesem Text

Quelle: Pressemitteilung element-i-Bildungsstiftung vom 23.11.2018

Vor 29 Jahren – am 20. November 1989 – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern und hat sich damit verpflichtet, die Rechte der Kinder in Deutschland umzusetzen.
Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nimmt den Jahrestag zum Anlass, bei einem Parlamentarischen Frühstück mit Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages über die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu diskutieren. Die Regierungsparteien haben dieses Ziel nach intensivem Druck auch von zivilgesellschaftlicher Seite im Koalitionsvertrag festgehalten. „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ heißt es da und „Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen.“ Das ist mehr als eine Absichtserklärung. Über die genaue Ausgestaltung berät derzeit eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe.
„Ich freue mich, dass es gelungen ist, im aktuellen Koalitionsvertrag die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu vereinbaren. Was wir brauchen, ist ein Formulierungsvorschlag, der die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte und die Berücksichtigung des Kindeswohls in den Mittelpunkt stellt. Die Ausgangslage für eine Grundgesetzänderung im Sinne der Kinder war selten so gut“, so Thomas Oppermann, Vizepräsident des Deutschen Bundestags und Schirmherr der National Coalition.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, die Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ernst zu nehmen. Die UN hatten mehrfach gefordert, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen! Die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Politik, im öffentlichen Leben und in der Justiz spielen immer noch eine Nebenrolle. Kinder tauchen im Grundgesetz lediglich im Zusammenhang mit dem Elternrecht auf. Ein Kindergrundrecht würde subjektive Rechtsansprüche garantieren. Eine Formulierung als Staatsziel reicht nicht aus“, so Jörg Maywald, Sprecher, und Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition.
Mitglieder des Beirats der National Coalition haben in einem Schreiben an die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den Auftrag haben einen Formulierungsvorschlag vorzulegen, diesem Anliegen Nachdruck verliehen und ihre Beratung und Mitarbeit angeboten.
Der Rückhalt aus der Bevölkerung für eine Grundgesetzänderung ist da, das hat zuletzt auch die Volksabstimmung in Hessen zur Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung gezeigt.

Quelle: Pressemitteilung der National Coalition vom 22.11.2018

SCHWERPUNKT II: Studie ZEW/ Bertelsmann Stiftung: „Kommt das Geld bei den Kindern an?“

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Studie des ZEW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung „Kommt das Geld bei den Kindern an?“, unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung wirksamer Reformen des Familienlastenausgleichs für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den Ergebnissen der Studie: „Arme Eltern sparen eher bei sich, bevor sie an den Kindern sparen und geben täglich alles dafür, dass ihre Kinder gut aufwachsen. Leider findet diese Familienrealität in vielen politischen Debatten nur wenig Beachtung und Vorurteile oder das berühmte „Bauchgefühl“ verhindern wirksame Reformen der Familienförderung. Daher ist es gut, nun schwarz auf weiß nachlesen zu können: Direktzahlungen in die Familie werden nicht zweckentfremdet. Mehr noch: Höhere Geldleistungen für Kinder führen zu einer besseren Teilhabe an Kita, Sport oder Musikschule. Spätestens mit dieser Studie ist nun hoffentlich Schluss mit einer Haltung, die arme Familien bevormundet.“

Merkel erwartet umfassende Reformen des Familienlastenausgleichs: „Die aktuell geplante Reform des Kinderzuschlags ist ein guter Schritt, da künftig einkommensarme Familien mehr Geld in der Tasche haben werden. Am untersten Ende der Einkommensleiter geht jedoch auch diese Reform vorbei. Wir brauchen endlich eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, die sozial gerecht, einfach und transparent ist und alle Kinder in unserem Land endlich aus der Armut befreit!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.11.2018

Zur Bertelsmann-Studie über staatliche Leistungen für Familien erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Grigorios Aggelidis:

„Die Studie zeigt klar: Familien brauchen deutlich unkomplizierteren Zugang zu Förderleistungen. Doch anstatt endlich eine Reform der kindesbezogenen Leistungen vorzulegen, verschließen Union und SPD die Augen. Um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen, will die FDP-Fraktion Leistungen für Kinder bündeln, vernetzen und verbessern. Unser Reformprojekt ‚Kindergeld 2.0‘ soll genau das erreichen: Es steigert die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder durch eine unbürokratische Förderung. So wird Kindern und Familien ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht. Wie auch die Bertelsmann-Studie zeigt, ist das der richtige Ansatz, da es kaum Zweckentfremdung der Fördergelder durch Eltern gibt. Statt eine solche Reformanzustoßen, zaubert die Große Koalition lieber neue Leistungen oder Gesetze aus dem Hut, ohne damit das System grundlegend zu verbessern oder zu reformieren. Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 21.11.2018

Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht sich in seiner Ansicht bestärkt, dass Eltern am besten wissen, was in der jeweiligen Lebenssituation gut für ihre Kinder ist und dass der Staat darauf vertrauen sollte.

Anlass ist eine aktuelle Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Darin hatte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim untersucht, ob finanzielle Leistungen für Familien tatsächlich bei den Kindern ankommen und wie Eltern das Kindergeld und das Landeserziehungsgeld einsetzen.

„Das Ergebnis der Studie deckt sich mit unseren Erfahrungen. Geldleistungen, die an Familien gezahlt werden, kommen in der Regel direkt den Kindern zugute und werden von den Eltern nicht zweckentfremdet“, sagt DFV-Vizepräsident René Lampe. „Die Untersuchung belegt auf eindrucksvolle Weise, dass Vorurteile gegenüber Eltern unbegründet sind. In der Regel sorgen sie sehr verantwortungsvoll für ihre Kinder. Es ist falsch, sie mit der Ausgabe von Sachleistungen und Gutscheinen zu entmündigen.“

Ein Forscherteam des ZEW hatte über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren die Verwendung des staatlichen Kindergeldes und des Landeserziehungsgeldes in den Familien untersucht. Demnach profitieren die Kinder direkt von den Zahlungen. Das Geld wird in größere Wohnungen, aber auch in bessere Betreuung, Bildung und die Hobbys der Kinder investiert.

Vor allem Familien mit geringem Einkommen geraten Lampe zufolge häufig in den Verdacht, staatliche Geldtransfers für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik zweckentfremdet einzusetzen. „Solche Fälle gibt es, aber sie sind die Ausnahme und nicht die Regel“, räumt Lampe ein, der als DFV-Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt regelmäßig mit Familien in Kontakt ist. „Der Staat sollte helfend eingreifen, wo es nötig ist. Aber es ist falsch, arme Familien unter Generalverdacht zu stellen“, so Lampe.

Der Deutsche Familienverband macht darauf aufmerksam, dass Familienarmut in vielen Fällen vermieden werden könnte, wenn Familien von vornherein besser entlastet würden. Der Verband fordert seit langem, die finanzielle Belastung von Familien durch die Einführung von Kinderfreibeträgen in der Sozialversicherung zu reduzieren (elternklagen.de). Darüber hinausgehende Hilfen für Familien sollten direkt ausgezahlt werden. Das ist sinnvoller als die Ausgabe von Gutscheinen für Bildung und Teilhabe, die aufwendig beantragt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V.vom 21.11.2018

Zu den Ergebnissen der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung "Kommt das Geld bei den Kindern an?" sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie:

"Die aktuelle Bertelsmann-Studie belegt, dass Eltern staatliche Geldleistungen wie das Kindergeld keinesfalls für ihre eigenen Bedürfnisse ausgeben. Sie investieren es vielmehr in größere Wohnungen, bessere Betreuung, Bildung und in die Hobbys der Kinder. Das Problem der Kinderarmut liegt also ganz woanders. Die gerade beschlossene Erhöhung des Kindergeldes kommt bei Familien, die Hartz IV beziehen, und bei vielen Alleinerziehenden erst gar nicht an, denn es wird mit dem Arbeitslosengeld II und dem Unterhaltsvorschuss verrechnet. Auch die geplante Erhöhung des Schulbedarfs im Bildungs- und Teilhabepaket reicht bei weitem nicht aus. Nicht die Eltern, sondern die unzureichenden Instrumente zur wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut sind das Problem. Diese Einsicht muss endlich politische Bedeutung erlangen, anstatt Eltern pauschal und fälschlicher Weise unter Generalverdacht zu stellen, das Geld für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik auszugeben."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 21.11.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesregierung auf, endlich die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen armer Kinder zu schaffen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass das oft vorgetragene Vorurteil, das Geld für arme Familien käme nicht bei den Kindern an, nicht belegbar ist. Ganz im Gegenteil, höhere Transfers wirken sich unmittelbar auf die Teilhabe von Kindern an Sport- oder Musikangeboten, aber auch bei der Kinderbetreuung aus. Es bleiben keine Ausreden mehr, um Kinder finanziell endlich so abzusichern, dass sie unabhängig von dem Einkommen ihrer Eltern gut aufwachsen können. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Kommt das Geld bei den Kindern an?“ des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

„Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn die Bundesregierung nun kleine Reformen am Bildungs- und Teilhabepaket umsetzen will, ändert dies nichts daran, dass viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems verzweifeln und ihnen zustehende Leistungen nicht beantragen. Deswegen braucht es ein Bundeskinderteilhabgesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt. Ein solches Gesetz regelt auch an einer zentralen Stelle, wie durch den Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene gewährleistet werden“, so Hofmann weiter.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 21.11.2018

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Start der neuen Kampagnezum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey heute (20.11.2018) die „Kriminalstatistische Auswertung zu Partnerschaftsgewalt 2017“. Erstellt wurde die Auswertung durch das Bundeskriminalamt. Außerdem stellte sie die neue Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ vor.

Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt 2017

Die Auswertung wurde gegenüber den beiden Vorjahren erweitert und an die neue Gesetzeslage angepasst. Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2017 bekannt geworden sind. Deutlich wird, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen und welche Delikte passiert sind.

Bundesfrauenministerin Dr. Giffey: „Die Zahlen sind schockierend, denn sie zeigen: Für viele Frauen ist das eigene Zuhause ein gefährlicher Ort – ein Ort, an dem Angst herrscht. Häufiger als jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. 2017 starben insgesamt 147 Frauen durch sogenannte Partnerschaftsgewalt. Das ist für ein modernes Land wie Deutschland eine unvorstellbare Größenordnung. Es geht um Straftaten, die geahndet werden und für die die Täter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Genauso wichtig ist, den Frauen Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Dazu haben wir ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen gestartet und einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen eingerichtete, der abgestimmte Gegenmaßnahmen erarbeiten wird.“

Im Jahr 2017 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 138.893 Personen Opfer versuchter und vollendeter Taten. Zu den Delikten gehören Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Stalking und Nötigung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Insgesamt waren 113.965 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Die Auswertung des BKA zeigt: Es sind zu über 82 Prozent Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte (49,1 Prozent) von ihnen lebte in einem Haushalt mit dem Tatverdächtigen.

Die gesamte Auswertung finden Sie hier:https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Start der neuen Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Gemeinsam mit Petra Söchting, der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, stellte die Bundesministerin heute die neue Öffentlichkeitskampagne des Hilfetelefons vor.

Mit starken, entschlossenen Persönlichkeiten will die Kampagne noch mehr Frauen ermutigen, sich bei Gewalt Hilfe zu holen. Obwohl jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt erfährt, suchen nur 20 Prozent der Betroffenen Unterstützung. Die unterstützenden Botschaften sollen betroffenen Frauen Mut machen, ihr Schweigen zu brechen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „„Du bist doch selber schuld“. „Dir glaubt doch eh’ keiner“. „Die Familie wird dich verstoßen“. Es sind Sätze wie diese, mit denen gewaltbetroffene Frauen eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden sollen – in Deutschland, Tag für Tag, quer durch alle Gesellschaftsschichten. Doch die Frauen in der Kampagne lassen sich nicht mundtot machen. „Aber jetzt rede ich“ lautet ihre Antwort. Diese Frauen setzen der Gewalt etwas entgegen, indem sie nicht länger schweigen. Reden ist für viele Frauen der erste Schritt aus der Gewaltspirale. Mit der neuen Kampagne „Aber jetzt rede ich“ wollen wir noch mehr Betroffenen Mut machen, sich Hilfe zu holen und Unterstützungsangebote wahrzunehmen.“

Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt. Helga Roesgen, Präsidentin des BAFzA: „Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein enorm wichtiger Baustein im Beratungs- und Unterstützungssystem für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Mit unserer Öffentlichkeitsarbeit zeigen wir, dass es eine Stelle gibt, an die sie sich wenden können – genau dann, wenn sie bereit dafür sind“.

Gemeinsam mit Petra Söchting, der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, präsentierte Ministerin Giffey den neuen Kampagnen-Spot sowie acht Kampagnenmotive, die die Vielfalt der betroffenen Frauen aufgreifen. „Unsere Kampagne zeigt Frauen, die mutig, selbstbestimmt und entschlossen sind, einen Weg aus der Gewalt zu finden“, so Petra Söchting. „Es sind Frauen, die die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln. Denn, so belegen Studien und so zeigt auch die Erfahrung beim Hilfetelefon: Gewalt kann jede Frau treffen – unabhängig von Alter, sozialem oder kulturellem Hintergrund.“

Dem neuen Kampagnenspot leiht die Schauspielerin Alina Levshin der Kampagne ihr Gesicht. Die Bambi-Preisträgern, bekannt aus dem Spielfilm „Kriegerin“, engagiert sich dafür, dass das Thema „Gewalt gegen Frauen“ in der Öffentlichkeit wahr- und ernstgenommen wird. „Jede Frau, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt, sollte es nicht länger dulden und sich beim Hilfetelefon melden“, so die unter anderem mit dem Deutschen Film- und Fernsehpreis ausgezeichnete Schauspielerin. „Das Thema braucht öffentlichkeitswirksame Kampagnen, die das Thema zur Sprache bringen.“

Ein bundesweites Unterstützungsnetzwerk trägt die Kampagne in die Breite

Eine besondere Rolle bei der Bekanntmachung der neuen Kampagne kommt den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu. Sie kämpfen vor Ort gegen Gewalt an Frauen und machen das Angebot des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ flächendeckend bekannt. Für die neue Öffentlichkeitskampagne versteht sich die Bochumer Gleichstellungsbeauftragte Regina Czajka als Kampagnenbotschafterin: „Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Unterstützungsangebot in den Gemeinden und Städten. Darum machen wir auf regionaler Ebene auf das bundesweite Angebot aufmerksam.“

Steigende Beratungskontakte durch höhere Bekanntheit

In den fünf Jahren seit seiner Gründung verzeichnet das bundesweite Beratungsangebot kontinuierlich steigende Beratungszahlen. 143.020-Mal wurden Ratsuchende per Telefon, Chat oder E-Mail zwischen März 2013 und Dezember 2017 beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ beraten.

Ob Gewalt in der Partnerschaft, Mobbing, Stalking, Zwangsheirat, Vergewaltigung oder Menschenhandel – das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ steht betroffenen Frauen rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, zu allen Formen von Gewalt zur Seite. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 18 Sprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort.

Auch Männer, die sich beim Hilfetelefon melden, werden im übrigen nicht abgewiesen.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot erhalten Sie auf: www.hilfetelefon.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.11.2018

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25.11. erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die aktuelle Auswertung des Bundeskriminalamtes hat es gerade wieder gezeigt: Viele Frauen erleben immer noch täglich brutale Gewalt. Der Großteil dieser Frauen erfährt körperliche und psychische Verletzungen innerhalb der eigenen vier Wände durch den Partner. Das Zuhause ist für sie und auch für die Kinder kein sicherer Ort. Sich aus der Gewaltspirale zu lösen, Schutz in einem Frauenhaus zu suchen oder Hilfe über eine professionelle Frauenberatungsstelle zu bekommen, ist für Frauen oft der einzige Ausweg. Wenn Frauen in Not jedoch keinen Schutzraum finden und abgewiesen werden müssen, weil Plätze fehlen, lassen wir Frauen auf unverantwortliche Weise allein.

Gerade weil häusliche Gewalt häufig im Privaten stattfindet, ist es notwendig, eine öffentliche Debatte darüber zu führen, wie Frauen und ihre Kinder vor Gewalt dauerhaft geschützt werden können. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen muss entschiedener bekämpft werden. Diese Gewalt muss vor allem beim Namen genannt werden. Tötung aus Eifersucht, Rache oder sonstigen niedrigen Beweggründen sind Morde und keine Beziehungsdramen oder Familienstreitigkeiten. Die verbale Verharmlosung der Delikte, die sich gegen Leib und Leben von Frauen richten, verwässert das Problembewusstsein und relativiert die Gewalt.

Dringend benötigt werden jetzt Verbesserungen bei der Prävention und Wege aus der Gewalt. Dazu ist bundesweit und flächendeckend eine gute und vor allem jederzeit erreichbare Infrastruktur aus Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und Schutzwohnungen erforderlich. In Deutschland fehlen tausende Frauenhausplätze und das Frauenunterstützungssystem ist chronisch unterfinanziert. Die Probleme sind seit Jahren bekannt. Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Rechtsanspruch für Frauen auf Schutzraum einzuführen, die Frauenhausinfrastruktur auszubauen, die langfristige Finanzierung der Einrichtungen und Beratungsstellen zu gewährleisten sowie die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention in Angriff zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestagvom 23.11.2018

Die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt heute die Sonderauswertung „Partnerschaftsgewalt“ der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 vor. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zeigt sich entsetzt angesichts der Zahlen, nach denen in Deutschland im Schnitt jeden zweiten bis dritten Tag ein Mann seine Partnerin oder ehemalige Partnerin tötet. „Überkommene Vorstellungen von Männlichkeit und die Verknüpfung von Männlichkeit und Gewalt gehören endlich auf den Müllhaufen der Geschichte. Es ist ein Skandal, dass in Deutschland über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses diese noch immer keine stabile und auskömmliche Finanzierung erhalten. Genauso wenig ist nachvollziehbar, dass es nicht geschafft wird, die Opferzahlen im Bereich häuslicher Gewalt zu senken. Wir benötigen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor Gewalt und zwar schnell.“

Laut der Statistik wurden im vergangenen Jahr 147 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. 113.965 Frauen erfuhren psychische oder physische Gewalt. Die AWO begrüßt die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, so etwa die Einführung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau und zur adäquaten finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Der AWO Bundesvorsitzende mahnt aber: „Dieser politische Prozess muss mit einer bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelung zur Finanzierung von Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen enden und darf nicht zur Alibiveranstaltung verkommen“

Frauenhäuser und entsprechende Fachberatungsstellen der AWO leisten seit mehr als 40 Jahren wichtige Arbeit bei der Überwindung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse. Mit einem ausdifferenzierten Instrumentarium an Ansätzen und Methoden der psychosozialen Beratung versuchen sie Frauen zu stärken und somit zum Abbau geschlechtsspezifischer Gewalt beizutragen. „Das Hilfesystem entwickelt sich kontinuierlich weiter – aber die Politik nicht. Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem“, schließt Wolfgang Stadler ab und präzisiert die AWO Forderung nach einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Demnach muss dieser unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung gewährleistet werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.11.2018

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November auf, die Istanbul-Konvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zügig und zielgerichtet umzusetzen.

Die seit Februar 2018 bindende Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesregierung über einzelne Projekte und Maßnahmen hinaus, bundesweit wirksame und nachhaltige Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln. Der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“, der im September 2018 eingerichtet wurde, ist eine erste Maßnahme.

Um der Gewalt gegen Frauen nachhaltig entgegenzuwirken, müssen diese ersten Aktivitäten zügig in eine der Istanbul-Konvention entsprechende nationale Gesamtstrategie eingebunden werden. Eine solche Strategie der Bundesregierung gibt es bisher nicht. Zur Entwicklung und Durchsetzung einer Strategie verpflichten sich die Vertragsländer auch, eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene zu schaffen. Dies ist bisher ebenfalls nicht geschehen.

Dass heute die Zahl der Frauen steigt, die Schutz- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können, ist eine Entwicklung, die besonders von Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft getragen wird. Mona Küppers stellt fest: „Gewalt gegen Frauen ist im gesellschaftlichen Bewusstsein angekommen. Die Bundesregierung hat jetzt die Pflicht, mit den internationalen Standards im Rücken, langfristig Weichen für den Abbau von sexualisierter und häuslicher Gewalt zu stellen.“

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung daher auf,

  • die ersten Maßnahmen im Sinne der Istanbul-Konvention zu einem nationalen Aktionsplan weiterzuentwickeln,
  • schnellstmöglich eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene einzurichten,
  • zur Überwachung und Evaluierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine unabhängige Monitoring-Stelle einzurichten,
  • Organisationen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Istanbul-Konvention einzubeziehen und deren Expertise gezielt für die Entwicklung wirkungsvoller Maßnahmen zu nutzen.

Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die derzeit 33 Staaten, die diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert haben, verpflichten sich, diese europäische Rechtsnorm in nationaler Gesetzgebung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 23.11.2018

138.893 Menschen wurden 2017 Opfer von Gewalttaten ihrer Partner oder Ex-Partnern. Von Partnerschaftsgewalt waren insgesamt 113.965 Frauen betroffen. "Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sprechen eine eindeutige Sprache. Sie zeigen einen Stillstand bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. "Zudem müssen wir weiterhin von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Häusliche Gewalt ist in Deutschland immer noch tabuisiert. Die Ursachen sind vielschichtig: Scham, Angst, fehlende Ressourcen und die Sorge um die Kinder", betont Loheide. "Leider reichen die Plätze in Frauenhäusern immer noch nicht aus, um betroffenen Frauen in akuten Notsituationen Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung zu bieten", kritisiert Loheide.

Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, habe die Bundesregierung einen wichtigen Schritt getan, betont Loheide.

Damit verpflichte sich Deutschland, für geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu sorgen. "Jede Frau muss einen Anspruch auf Schutz und Beratungsleistungen haben, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort und Aufenthaltsstatus oder gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung. Die Diakonie fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie ein Bundesgesetz mit entsprechenden Regelungen", bekräftigt Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 23.11.2018

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU und die Istanbul-Konvention enthalten grundlegende Vorgaben für die Stellung und Rechte von Opfern in Strafverfahren.

Beide Regelungswerke sind in Deutschland jedoch bisher nicht umgesetzt worden.

Trotz des Umsetzungsbedarfs sind derzeit immer mehr Stimmen zu vernehmen, die die Rechte des Opfers im Strafverfahren zurückdrängen wollen. Gerade bei Sexualstraftaten werden dabei häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung und die Wahrheitsfindung ausgespielt.

Diese Entwicklungen nimmt der djb zum Anlass, sich drängenden Fragen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt zu widmen.

»Der Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen ist eine Grundvoraussetzung einer geschlechtergerechten Gesellschaft«, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), »das gilt insbesondere für ihre Unterstützung als Opferzeug*innen in Strafverfahren wegen sexualisierter oder anderer Formen geschlechtsbezogener Gewalt«.

Anlässlich der heutigen djb-Veranstaltung an der Humboldt-Universität zu Berlin in Kooperation mit Prof. Dr. Ulrike Lembke werden zunächst Auszüge aus der WDR-Dokumentation »Vergewaltigt. Wir zeigen an!« der Fernsehautorin Nicole Rosenbach gezeigt. Anschließend wird das Policy Paper des djb zum Thema »Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt« präsentiert und diskutiert. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Tätigkeitsfelder und Perspektiven werden der aktuelle Stand analysiert und Reformmöglichkeiten sowie rechtspolitische Forderungen entwickelt.

Das djb-Papier beschäftigt sich mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren und setzt sich dabei insbesondere mit dem Einfluss internationaler Verträge auf die nationalen Vorschriften auseinander. Es wird erläutert, warum vor allem die deutsche Strafprozessordnung den internationalen Vorgaben zum Opfer- und Zeug*innenschutz in Fällen geschlechtsbezogener Gewalt bisher nicht vollkommen gerecht wird. Zugleich erhebt der djb erneut die Forderung, bestehende Schutzlücken zu schließen. Das gilt beispielsweise für die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Derzeit besteht ein Rechtsanspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung nur in bestimmten, eng gefassten und zum Teil in das Ermessen des Gerichts gestellten Konstellationen. Zwar können sich grundsätzlich alle Betroffenen der psychosozialen Prozessbegleitung bedienen, müssen diese im Zweifel jedoch selbst finanzieren. Für viele Betroffene ist das wirtschaftlich nicht möglich, so dass ihren Schutzbedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. »Es zeigt sich wieder einmal, dass es noch viel zu tun gibt, bis Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen faktisch zugänglich sind,« kommentiert Wersig.

Hier können Sie das Policy Paper zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt vom 22.11.2018 abrufen: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st18-18/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 22.11.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Haushaltsplan des Bundesfamilienministeriums im Deutschen Bundestag

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2019 wird mit rund 10,45 Milliarden Euro so groß sein wie nie. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 8. November 2018 den Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 abschließend beraten und für wichtige Vorhaben nochmals 141 Millionen Euro zusätzlich zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte heute, bei der Beratung des Haushaltsplans im Deutschen Bundestag: „Ein starkes Land braucht starke Familien. Damit alle Kinder gut aufwachsen und vor Armut geschützt sind. Dafür machen wir das Starke-Familien-Gesetz: für einen besseren Zuschlag zum Kindergeld und mehr Bildung und Teilhabe in der Schule. Neben starken Familien brauchen wir auch starke Institutionen. Das heißt: Qualität, Kapazität und Personal. Die Qualität in der frühen Bildung bringen wir mit dem Gute-Kita-Gesetz voran. Dieser Haushalt ist ein Haushalt für die Familien und für das Engagement in Deutschland, für Jung und Alt. Für ein zukunftsfähiges Land, das alle im Blick behält. Damit machen wir Deutschland spürbar stärker.“

Starke-Familien-Gesetz

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wollen wir im kommenden Jahr den Kinderzuschlag erhöhen und einfacher gestalten. Der neue Kinderzuschlag wird eine Art KindergeldPlus, mit dem wir Familien mit kleinem Einkommen unterstützen und zugleich dafür sorgen, dass sich mehr Arbeit für sie lohnt. Wir vereinfachen die Leistung und machen sie für 1,2 Millionen Kinder mehr zugänglich – bisher sind nur 800.000 anspruchsberechtigt. Der Mittelansatz wurde entsprechend aufgestockt. Es stehen nun für 2019 575 Millionen Euro zur Verfügung. Und wir verbessern das Bildungs- und Teilhabepaket: Mit dem Schulstarterpaket, einem kostenlosen Mittagessen, einem kostenlosen Schülerticket für Bus und Bahn und kostenloser Lernförderung nicht erst bei Versetzungsgefährdung leisten wir einen spürbaren Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Gute-KiTa-Gesetz und Ausbau von Kitaplätzen

Für eine gute Betreuung unserer Kinder brauchen wir starke Institutionen. Wir verbessern den weiteren Ausbau des Platzangebots im kommenden Jahr mit 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau. Für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder ab 2019 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Bis 2020 fördert der Bund zudem den Bau von 100.000 Kitaplätzen.

Außerdem starten wir im Sommer 2019 unsere Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, denn neben ausreichenden Platzkapazitäten und guten Voraussetzungen für Qualität braucht es Menschen, die unsere Kinder gut und gern betreuen. Dafür werden wir in 2019 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Für die Fortsetzung des Bundesprogramms Kita-Plus hat der Haushaltsausschuss 16 Millionen Euro bereitgestellt. Damit ist es uns möglich, dass Programm im kommenden Jahr bedarfsgerecht weiterzuführen.

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen: mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen. Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Im Jahr 2019 stellen wir dafür 6,1 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2020 sollen dann 35 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2022 sind rund 100 Mio. € für das Programm geplant.

Gute Rahmenbedingungen für Engagement

Der Kinder- und Jugendplan wird um 11,5 Millionen Euro erhöht auf dann 205 Millionen Euro. Damit wollen wir auch in die politische und internationale Jugendarbeit investieren. Für die Einrichtung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerks werden wir in 2019 erstmalig eine Million Euro bereitstellen.

Wir werden gute Rahmenbedingungen für Engagement schaffen, hierfür gründen wir im nächsten Jahr die Deutsche Engagementstiftung (DES). Das für die Stärkung des Engagements für Demokratie wichtige Programm „Demokratie leben!“ werden wir auch über 2019 hinaus fortsetzen. Dafür stehen 2019 115 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen wir die bestehenden Projekte weiter auf gleichem Niveau finanzieren werden.

Wir stärken die Freiwilligendienste und stellen dafür zusätzlich 65 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen dann für die Freiwilligendienste knapp 328 Millionen Euro bereit. Damit wollen wir wichtige Schritte dafür gehen, dass jeder, der es will, einen Freiwilligendienst machen kann, und dass unabhängig vom Geldbeutel oder der Herkunft der Eltern. Und wir wollen Menschen mit Behinderungen eine stärkere Beteiligung ermöglichen.

Zur Verstetigung der Aufgabe des Unabhängigen Beauftragten für den sexuellen Kindesmissbrauch und sein Team werden 1,4 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Damit stehen für diese wichtige Aufgabe im nächsten Jahr rund 5,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.11.2018

ESF–Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier geht in die zweite Förderrunde

Beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben brauchen junge Menschen Unterstützung. Das Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier hilft Kommunen dabei, Jugendliche mit anhaltenden individuellen und sozialen Problemen zu aktivieren und ihre Kompetenzen zu fördern. Heute (Donnerstag) hat Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Marco Wanderwitz den Startschuss für die zweite Förderrunde des Programms JUGEND STÄRKEN im Quartier gegeben.

Bei der Auftaktveranstaltung in Berlin würdigte Staatssekretärin Seifert das Engagement der Kommunen in den vergangenen vier Jahren: „54.000 junge Menschen wurden in der Schule oder bei der Ausbildungssuche unterstützt. Mehr als 1.300 Projekte sind umgesetzt worden, das ist eine tolle Bilanz. Ich freue mich, für weitere dreieinhalb Jahre den engagierten Kommunen eine Weiterförderung zusagen zu können. Es ist wichtig, die Jugendsozialarbeit wieder sichtbarer zu machen und gemeinsam mit den Arbeitsmarkt-Akteuren vor Ort zu schauen, was gebraucht wird.“

Der Parlamentarische Staatssekretär Wanderwitz bewertet das Programm im Kontext der sozialen Stadtentwicklung: „In den Projekten engagieren sich die jungen Menschen für ihr Quartier, etwa indem sie Parks oder öffentliche Plätze aufwerten, ein Stadteilfest organisieren oder Angebote von Quartierseinrichtungen erweitern. Das unterstützt die Jugendlichen bei ihrem Einstieg ins Arbeitsleben und fördert den Zusammenhalt der Menschen vor Ort. Damit schafft das Programm einen echten Mehrwert!“

Mit dem Vorhaben fördern beide Ministerien seit 2015 insgesamt 175 Modellkom-munen mit Angeboten und individuellen Hilfen für junge Menschen, die besonderem Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Schule in den Beruf haben. Der Schwerpunkt der Projektförderungen liegt in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" und vergleichbaren Regionen. Dadurch wird die kommunale Jugendsozialarbeit vor Ort entscheidend gestärkt.

Mit "JUGEND STÄRKEN im Quartier" bündeln das Bundesjugendministerium und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstmals Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in einem gemeinsamen Programm.

Ab 2019 geht das Programm für weitere dreieinhalb Jahre in eine zweite Förderrunde. Insgesamt werden 162 Kommunen gefördert. Der Bund beteiligt sich mit rund 97 Millionen Euro aus dem ESF und rund 4 Millionen Euro aus Bundesmitteln an der Förderung.

Mehr Informationen unter:

www.jugend-staerken.de

www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.11.2018

Die SPD setzt mit der heute vom Finanzausschuss beschlossenen Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau einen steuerlichen Impuls für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

„Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen. Es ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums und sieht die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau vor. Innerhalb eines vierjährigen Abschreibungszeitraums können 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden. Dies ist ein attraktiver Anreiz für private Investoren, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren. Gefördert wird nicht nur der Neubau, sondern auch die Schaffung von Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Um einen Impuls für eine zeitnahe Investitionsentscheidung zu setzen, wird die Sonderabschreibung für Mietwohnungen gewährt, für die der Bauantrag in den Jahren 2019 bis 2021 gestellt wird.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird außerdem der Spielraum von Wohnungsgenossenschaften für die dezentrale und klimafreundliche Erzeugung von Mieterstrom erweitert. Wohnungsgenossenschaften sind in ihrem Vermietungsgeschäft bisher nur steuerfrei, wenn ihre anderen Einnahmen etwa aufgrund der Stromlieferung aus Mieterstromanlagen, einen Anteil von zehn Prozent der Gesamteinnahmen nicht übersteigen. Diese Grenze wird für Mieterstrom auf 20 Prozent erhöht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.11.2018

Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben heute eine Gesamteinigung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erzielt und sich dabei im Bildungsbereich auf folgende Formulierung des Artikels 104c GG geeinigt:

Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.

Das erste gemeinsame Projekt, das auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann, ist der DigitalPakt Schule mit einem Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro.

Der Deutsche Bundestag wird die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen nächste Woche in 2./3.-Lesung abschließend beraten und dem Bundesrat zuleiten. Neben dem Bildungsbereich betreffen die Grundgesetzänderungen vor allem die Bereiche sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrswegefinanzierung.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 23.11.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt auch 2019 wieder über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Alt und Jung, Männer und Frauen und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Über 220 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2018 stellt der Bundestag zur Verfügung.

„Wir unterstützen Familien mit Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Mit dem Gute-Kita-Gesetz sorgen wir für mehr Qualität und weniger Gebühren. Das flankieren wir mit einer Offensive für mehr Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird das Bundesprogramm KitaPlus fortgesetzt. Von diesen Maßnahmen profitieren besonders Alleinerziehende.

Dieser Haushalt bedeutet außerdem mehr Geld für die Freiwilligendienste: Insgesamt 65 Millionen Euro zusätzlich erhalten der Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste. Alle, die sich engagieren möchte, sollen das auch können – und zwar freiwillig.

Wir steigern die Mittel für Gleichstellung: 1,5 Millionen Euro gibt es in den kommenden beiden Jahren für die Entwicklung einer Gleichstellungsstrategie mit dem Ziel, ein Institut für Gleichstellung zu etablieren. Wir wollen echte Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.

Mit dem Geld für das Familienministerium fördern wir weiter den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und investieren in unsere Zukunft sowie in ein solidarisches Land.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 22.11.2018

Zur Vorstellung des aktuellen DGB Index „Gute Arbeit 2018“, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit 2018 sind alarmierend. Deshalb brauchen wir eine neue Arbeitskultur und dringend mehr Anstrengungen von Bundesregierung und Unternehmen für einen besseren Arbeitsschutz.

Gerade die Beschäftigten, die viel mit Kunden, mit Patientinnen und Patienten oder als Erzieherinnen und Erzieher mit Kindern arbeiten, leiden neben dem alltäglichen Stress durch Zeitdruck oder Hetze häufig auch unter emotionalem Stress. Wenn sie nach der Arbeit nicht abschalten können, weil die Arbeit sie emotional und damit auch psychisch belastet, dann sollte uns das zu denken geben. Kein Wunder, dass die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz immer stärker zunehmen.

Nachhaltig ist das nicht. Denn so macht Arbeit krank. Zudem fehlt gerade den Beschäftigten in Pflege und Sozialwesen die notwendige Wertschätzung ihrer Arbeit. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich viele Beschäftigte nicht vorstellen können, bis zur Rente durchzuhalten. Wir brauchen deshalb dringend eine neue Arbeitskultur. Betriebe müssen aktiv dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten sich nicht ihre Gesundheit bei der Arbeit ruinieren. Und dazu braucht es auch eine ausreichende Personaldecke.

Gleichzeitig muss die Bundesregierung endlich den Arbeitsschutz stärken. Gefährdungsbeurteilungen müssen die psychischen Belastungen der Arbeit stärker in den Fokus nehmen. Und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern muss das Arbeitsschutzgesetz mit einer Verordnung konkretisiert werden, damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebs- und Personalräte ein Werkzeug an die Hand bekommen, um gemeinsam geeignete Lösungen gegen jede Form von Stress zu entwickeln. Die Bundesregierung sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass gute und wertschätzende Arbeitsbedingungen deutlich nachhaltiger sind. Die Beschäftigten haben das verdient. Und gute Arbeitsbedingungen schützen die Wirtschaft außerdem vor Fachkräftemangel und die Gesellschaft vor hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Handeln ist daher angesagt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.11.2018

„Die Bundesrepublik hat die zweithöchste Erwerbstätigenquote in der EU, lautet die vermeintliche Erfolgsmeldung. Schaut man genauer hin, bröckelt die Fassade: Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland ist prekär beschäftigt und arbeitet im Niedriglohnbereich“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vom Statistischen Bundesamt vorgestellte Sonderauswertung der EU-Arbeitskräfteerhebung von Eurostat. Ferschl weiter:

„Die Agenda-Reformen haben Anfang der 2000er Jahre den Arbeitsmarkt großflächig dereguliert, aber nicht mehr Arbeit geschaffen. Durch Mini- und Midijobs sowie unfreiwillige Teilzeitarbeit wurde das vorhandene Arbeitsvolumen lediglich auf mehr Köpfe verteilt und die Beschäftigten unter Lohndruck gesetzt. Wer nicht mitspielt, wird im Hartz-IV-System sanktioniert. Das Ergebnis dieses ‚Förderns und Forderns‘ ist, dass viele Menschen arm trotz Arbeit sind. Wir brauchen endlich eine Abkehr von der unsäglichen Agenda-Politik und ihren verheerenden Auswirkungen.

Deswegen setzt sich DIE LINKE für einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro, eine Streichung der Ausnahmen sowie die Ausweitung der Kontrollen ein. Darüber hinaus wollen wir, dass Beschäftigte von der ersten Arbeitsstunde an in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen werden. Sachgrundlose Befristungen und Leiharbeit wollen wir eindämmen und langfristig ganz abschaffen. Stattdessen wollen wir gute Arbeit für alle.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2018

„Die Sicherung des Zugangs zu Bildung ist von elementarer Bedeutung. Doch zu vielen Kindern und Jugendlichen bleibt das universell garantierte Recht auf Bildungszugang noch verwehrt“, erklärt Birke Bull-Bischoff, Sprecherin für allgemeine und berufliche Bildung der Fraktion DIE LINKE, zum heute erstmals in Berlin veröffentlichten Weltbildungsbericht der UN-Bildungsorganisation. Bull-Bischoff weiter:

„Laut Bericht leben über 800 Millionen Menschen weltweit in Slums, in denen es keinen Zugang zu Strom, Wasser und Bildung gibt. Die UN-Bildungsorganisation beschreibt Wege, wie Bildung Geflüchtete und Migranten besser integriert. Umso wichtiger ist es, das Potenzial und die Kompetenzen Geflüchteter und Menschen mit Migrationshintergrund in den Fokus zu stellen, nicht die Annahme des kurzzeitigen Aufenthalts und der daraus resultierenden Abschottung.

Auch in Deutschland ist ein Gegensteuern der aktuellen Trends u.a. der Unterfinanzierung erforderlich, um alleine bis 2030 die Ziele der vier Leitbereiche Bildungsqualität und lebenslanges Lernen, Chancengerechtigkeit und Inklusion zu verwirklichen. Daneben bedarf es deutlich höherer Ausgaben für Entwicklungshilfe.

Wir sollten alle Kraftanstrengungen unternehmen für ein inklusives, chancengerechtes und hochwertiges Bildungssystem und zur Sicherstellung der Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen – ganz im Sinne der ‚Agenda Bildung 2030‘ der Vereinten Nationen. Bis 2030 sollen geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Bildung beseitigt und der gleichberechtigte Zugang z.B. von Menschen mit Behinderungen oder Angehörigen indigener Völker sowie Kindern in prekären Situationen zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleistet werden.

Es ist erfreulich, dass es auch positive Entwicklungen gibt, etwa beim Zugang von Frauen zur Sekundarschulbildung. Zwar sind immer noch 63 Prozent aller Analphabeten weltweit Frauen, aber die Mehrheit derjenigen, die eine tertiäre Ausbildung wie Studium oder Berufsausbildung beginnen, sind heute weiblich. Ein gewaltiger Fortschritt mit Blick auf die globale Geschlechtergerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.11.2018

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem rund 10 Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.

Grundfreibetrag wird erhöht

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Ausgleich der kalten Progression

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 23.11.2018

Die Reduzierung der Arbeitszeit wird ab 2019 leichter sein: Der Bundesrat hat am 23. November 2018 die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.

Rückkehr zur Vollzeit garantiert

Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen die Beschäftigten für die Brückenteilzeit nicht geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Nach Ablauf der Befristung haben die Betroffenen einen Anspruch, auf ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern

Um Arbeitgeber kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Beschäftigten nicht zu überfordern, gilt der Anspruch dort nicht. Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern entlastet eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren. Außerdem regelt das Gesetz die Verlängerung der Arbeitszeit von sonstigen Teilzeitbeschäftigten.

Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Laut Gesetzestext soll es einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Bundesregierung rechnet mit dem 1. Januar 2019.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 23.11.2018

Gesundheits- und Rechtsexperten fordern eine Reform des Abstammungsrechts und damit auch Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Derzeit gebe es nur fragmentarische und unzureichende Regelungen, obgleich diese Fragestellungen enorme praktische Bedeutung hätten und sich auf viele Rechtsgebiete erstreckten, erklärten Fachleute anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Thema künstliche Befruchtung. Zudem müsse das Kindeswohl stärker in den Blickpunkt rücken. Die Experten äußerten sich in der Anhörung am Mittwoch im Bundestag sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Konkret ging es um einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1832) sowie um einen Antrag (19/5548) der Fraktion Die Linke mit dem Ziel, die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung auf unterschiedliche Paarkonstellationen auszuweiten. So sollte nach Ansicht der Grünen eine Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnerschaften ermöglicht werden.

Auch die Linksfraktion fordert einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen. Derzeit würden unverheiratete Paare, lesbische Frauen und solche ohne dauerhafte Partnerschaft sowie aufgrund unterschiedlicher Zuschüsse auch Menschen mit geringem Einkommen diskriminiert. Die Abgeordneten fordern die volle Erstattung der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen. Der Erstattungsanspruch müsse allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit eröffnet werden.

Bisher ist die Kostenübernahme bei den Krankenkassen auf heterosexuelle Ehepaare begrenzt. Die Krankenkassen tragen bei Eheleuten 50 Prozent der Behandlungskosten, wobei nur die Ei- und Samenzellen des Paares (homologe Insemination) verwendet werden dürfen. Was die Restkosten betrifft, stellen Bund und Länder gemeinsam Mittel bereit. Mit einer 2016 in Kraft getretenen Änderung der Richtlinie des Bundesfamilienministeriums ,,zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" ist die Bundesförderung auf unverheiratete Paare ausgedehnt worden.

Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) sollten die rechtlichen Fragestellungen zuerst geklärt werden, bevor an eine Leistungsausweitung gedacht werde. So habe der Bundesgerichtshof 2018 festgestellt, dass die Ehefrau der Kindesmutter nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mitelternteil des Kindes werde. Die Überschneidung wissenschaftlicher, ethischer und rechtlicher Aspekte führe zu einer besonderen Komplexität dieses medizinischen Gebietes, wobei auch "der hohe Rang des Kindeswohls" zu berücksichtigen sei. Es sei ein "schwer überschaubares Normengeflecht" entstanden.

Ähnlich argumentierte die Rechtsanwältin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, die darauf hinwies, dass es eine frei wählbare Eltern-Kind-Zuordnung nicht gebe. Auch in einer heterosexuellen Partnerschaft gebe es noch Regelungslücken. Erkenne ein mit der Mutter nicht verheirateter Vater die Vaterschaft nicht an, bestehe trotz genetischer Verbindung keine Möglichkeit, ihn zum rechtlichen Vater des Kindes zu machen. Ebenso könne ein Samenspender nicht aufgrund seiner genetischen Vaterschaft als rechtlicher Vater festgestellt werden. Somit sollte die gesetzliche Festlegung der Elternschaft zwingend überarbeitet werden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erklärte, die möglichen Fallvarianten machten deutlich, dass den verschiedenen Erstattungssystemen kein einheitlicher Plan zugrunde liege. Das widerspreche den Gerechtigkeitsvorstellungen der Bürger. Eine Korrektur sei dringend geboten. Studien zeigten, dass die Motive bezüglich Kindern bei Lesben und Schwulen identisch und "ebenso existenziell" seien wie bei heterosexuellen Eltern.

Der Fachverband pro familia kritisierte, alleinstehende oder lesbische Frauen erlebten Ausgrenzung und eine Tabuisierung der Kinderwunschthematik. Unsinnige Reglementierungen und Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Behandlungswünsche veranlassten Frauen und Paare, vermehrt Behandlungen im Ausland wahrzunehmen. Nötig sei ein neues Reproduktionsmedizingesetz. Der Verband sprach sich dafür aus, alleinstehenden und lesbischen Frauen eine heterologe Insemination zu ermöglichen und dafür einen gesetzlichen Anspruch zur partiellen Kostenübernahme zu schaffen.

Der Verein Spenderkinder äußerte sich hingegen kritisch zu einer möglichen Übernahme von Behandlungskosten einer Samenspende. Dies bedeute keine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Paaren zu Ehepaaren, weil die Behandlungskosten für Samenspenden bei Eheleuten auch nicht übernommen würden. Bei einer Samenspende handele es sich um eine besondere Familiengründung zu dritt, die "mit psychologischen Herausforderungen" verbunden sei und nur nach gründlicher Aufklärung eingegangen werden sollte. Mit der Kostenübernahme würde die nötige Reflexion jedoch voraussichtlich entfallen und der Eindruck vermittelt, dass kein Unterschied zu einer homologen Insemination bestünde. Zu berücksichtigen sei überdies, dass bei einer Samenspende den so gezeugten Menschen der genetische Vater bewusst vorenthalten werde. Dies sei ethisch bedenklich.

Die Erweiterung des Leistungsanspruchs auf Fälle der heterologen Befruchtung mit Fremdsamen nicht allein für gleichgeschlechtliche, sondern auch für verheiratete oder andere heterosexuelle Paar berührt nach Aussage des GKV-Spitzenverbandes zahlreiche Fragen der Reproduktionsmedizin. Die damit zusammenhängenden auch rechtlichen Fragestellungen müssten zunächst beantwortet und in Regelungen gefasst werden.

Der Frauenarzt Jan-Steffen Krüssel vom Universitätsklinikum Düsseldorf wies wie andere Sachverständige auf die in den Vorlagen unscharf formulierten Voraussetzungen für eine Kostenerstattung hin und nannte als Beispiele die Begriffe "medizinische Gründe", "auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft" oder "medizinisch begründete Kinderlosigkeit". Die Nutzung dieser unbestimmten Begriffe hätte zur Folge, dass Ärzte in einer rechtlichen Grauzone Entscheidungen treffen müssten. Insofern sei eine Rechtsentwicklung für die Reproduktionsmedizin erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.926 vom 28.11.2018

Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie oft und in welcher Höhe Sozialhilfeträger seit 2010 Gesundheits- und Pflegekosten für Ausländer leisten mussten, die über keinen Versicherungsschutz verfügten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/5906) auf eine Kleine Anfrage (19/5406) der AfD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.920 vom 28.11.2018

Die von der FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf geplante dynamische Erhöhung der Höchstgrenzen für Verdienste bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) (19/4764) ist während einer öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag bei Gewerkschaftsvertretern auf Ablehnung und bei Arbeitnehmervertretern auf Zustimmung gestoßen.

Die FDP schlägt in dem Gesetzentwurf vor, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. Im kommenden Jahr solle die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, wird argumentiert.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, die Verdienstgrenzen seien seit 2013 nicht angehoben worden, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zuließen. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns reduzierten sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürfen. Sie könnten damit auch nicht von den Erhöhungen des allgemeinen Mindestlohns oder der Lohnentwicklung insgesamt profitieren.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist der Gesetzentwurf, "ökonomisch falsch, arbeitsmarktpolitisch schädlich und gesellschaftspolitisch rückständig". Eine weitere Ausweitung der Minijobzone würde den Fachkräftemangel am deutschen Arbeitsmarkt weiter verschärfen, sagte der DGB-Vertreter Johannes Jakob. Statt einer Ausweitung der Minijobs müsse eine Exit-Strategie entwickelt werden, damit in einer Übergangszeit die Minijobs vollständig in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden könnten.

Minijobs seien ihrer Konstruktion nach eine Falle, hieß es von Seiten der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Sie leisteten durch die fehlende volle Versicherungspflicht einen Beitrag zu niedrigen Renten – insbesondere bei Frauen, sagte NGG-Vertreter Micha Heilmann. "Wir sollten nicht die Anreize für diese Art der Beschäftigung verstärken", betonte er.

Gerald Friedrich von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies hingegen darauf, dass Minijobs gerade kleinen Unternehmen helfen würden, in besonderen Situationen ihre Beschäftigung "passgenau zu organisieren". Die starre Verdienstgrenze führe aber dazu, dass geringfügig Beschäftigte auf Lohn- und Gehaltsanhebungen mit Arbeitszeitreduzierungen reagieren würden. Bei einer Dynamisierung der Verdienstgrenzen sei eine solche "ungewollte" Reduzierung der Arbeitszeit nicht mehr nötig, argumentierte der BDA-Vertreter.

Die Einschätzung, dass bei steigenden Löhnen die Arbeitszeit der Minijobber sinken würde, teilte auch Erik Thomsen, Leiter der Minijobzentrale. Profitieren von einer Anhebung der Verdienstgrenze würden seiner Aussage nach vor allen jene, die momentan nahe an der Grenze von 450 Euro seien. 33 Prozent der Minijobber verdienten derzeit zwischen 400 und 450 Euro. Ebenfalls profitieren würden Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung aber mehrere Minijobs ausübten.

Der Sozialrechtler Ulrich Preis nannte den Gesetzentwurf den "völlig falschen Weg". Zentrales Element einer Neuordnung müsse hingegen die Abschaffung der Sozialversicherungsfreiheit für all jene Beschäftigungsverhältnisse sein, die über eine Bagatellvergütung von 100 Euro monatlich hinausgehen, sagte er.

Aus Sicht von Jens Stegmaier vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung darf eine Reform der geringfügigen Beschäftigung nicht – wie mit dem Gesetzentwurf vorgesehen – in Richtung einer Ausweitung gehen. Vielmehr müsse es eine schrittweise Eingrenzung geben, sagte er.

Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln erkannte hingegen den Bedarf für eine Dynamisierung der Verdienstgrenzen. Diese sei nötig, damit die Verdienstgrenzen nicht durch Lohn- und Preisentwicklungen ständig entwertet würden, sondern konstant bleiben könnten.

Zwar sei eine jährliche Anhebung der Verdienstgrenze sinnvoll, urteilte Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Wenn bei Midijobs aber die Verdienstgrenze bei 1.333 Euro liegen solle, wie aus dem FDP-Entwurf hervorgehe, bestehe die Gefahr, dass "in nicht geringer Zahl" reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in bei Steuern und Abgaben privilegierte Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt würden, warnte Brenke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.913 vom 26.11.2018

Eine verstärkte Weiterbildungsförderung im Rahmen des digitalen Wandels ist dringend geboten und der entsprechende Gesetzentwurf (19/4948) der Bundesregierung ein richtiger Schritt in diese Richtung. Diese Ansicht vertraten die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 26. November 2018. Ebenfalls positiv bewertet wurde auch die geplante Verlängerung der Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I von 24 auf 30 Monate. Einige Sachverständige bezeichneten das jedoch als nicht ausreichend.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll die Förderung von Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeweitet werden und gleichzeitig der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab Januar 2019 von 3,0 auf 2,6 Prozent gesenkt werden. Außerdem soll die 70-Tage-Regelung für kurzzeitige Beschäftigung verlängert werden.

Für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) betonte Jürgen Wuttke, dass Weiterbildung eine Kernaufgabe von Arbeitgebern sei und auch bleiben müsse. Die Arbeitslosenversicherung könne dies zwar ergänzen. Jedoch habe die BDA die Sorge, dass die Arbeitslosenversicherung finanziell überlastet werde, wenn die Zielgruppe so weit gefasst bleibe wie derzeit vorgesehen. Die BDA fordert deshalb eine Eingrenzung, vor allem für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten, um eine "uferlose" Förderung zu verhindern. Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, betonte Friedhelm Siepe von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Weiterbildung solle auch in Zukunft Sache der Betriebe bleiben, aber angesichts der Dimension des technologischen Wandels müsse dies gesamtgesellschaftlich gestützt werden, sagte er. Ähnlich argumentierte auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der die öffentliche Weiterbildungsförderung als sinnvoll bezeichnete, zumal sie auch an bestimmte Bedingungen geknüpft sei. DGB-Vertreter Johannes Jakob schlug jedoch vor, die Vier-Jahres-Frist, die zwischen zwei Weiterbildungsförderungen liegen soll, zu flexibilisieren. Um Mitnahmeeffekte auszuschließen, brauche es klar definierte Grenzen, betonte Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und zeigte sich überzeugt, dass der Gesetzentwurf ein Anreiz für Betriebe sein könne, verstärkt in Weiterbildung zu investieren.

Wie der DGB plädierte auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband für eine Verlängerung der Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld I auf 36 Monate. Ein Viertel der Menschen, die arbeitslos werden, rutschten direkt in den ALG-II-Bezug, sagte Jakob. Tina Hofmann vom Paritätischen Gesamtverband kritisierte, dass zwei Drittel der Arbeitslosen im Hartz-IV-System gefangen seien. Die BDA hielt dagegen die 30-Monats-Frist für "vertretbar" angesichts der schwierigen Erwerbsbiografien vieler Beschäftigter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.911 vom 26.11.2018

Rund 24 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Jahr 2017 ständig oder regelmäßig am Wochenende. Das geht aus der Antwort (19/5657) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5246) der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass rund 18 Prozent der Beschäftigten ständig beziehungsweise regelmäßig abends und rund fünf Prozent ständig beziehungsweise regelmäßig nachts arbeiteten. Von Schichtarbeit waren demnach 14 Prozent der Beschäftigten (fünf Millionen) betroffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.888 vom 19.11.2018

Im März 2018 gab es in Deutschland rund 7,6 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte. Darunter waren 4,7 Millionen ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte und 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5462) auf eine Kleine Anfrage (19/4681) der Fraktion Die Linke. Auf 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommen demnach 14 Minijobber. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass 260.000 Menschen mit Minijob mindestens noch eine weitere solch geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten.

Zu den beruflichen Qualifikationen der Minijobber heißt es in der Antwort, dass 22 Prozent der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten über keinen Berufsabschluss, 42 Prozent über einen anerkannten (nicht-akademischen) Berufsabschluss und sechs Prozent über einen akademischen Berufsabschluss verfügten. Bei den 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten hatten demnach 15 Prozent keinen Berufsabschluss, 67 Prozent einen anerkannten Berufsabschluss und zehn Prozent einen akademischen Berufsabschluss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.888 vom 19.11.2018

Die Zahl der Anträge auf Baukindergeld ist in den ersten fünf Wochen seit dem Programmstart deutlich zurückgegangen. Wie aus der Antwort (19/5479) auf eine Kleine Anfrage (19/4697) der FDP-Fraktion hervorgeht, sind in der ersten Woche (Kalenderwoche 38) 9.574 Anträge eingegangen, in der zweiten Woche waren es knapp 5.500, in der fünften Woche dann noch 2.810 Anträge. Insgesamt sind bis 19. Oktober 2018 den Angaben zufolge 24.399 Anträge auf Baukindergeld eingegangen. Die meisten davon kamen von Familien mit einem oder zwei Kindern.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass insgesamt etwa 550.000 Familien Baukindergeld erhalten könnten. Für den Zeitraum von 2018 bis 2021 werde mit Ausgaben in Höhe von 2,7 Milliarden Euro gerechnet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.885 vom 19.11.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will über die Umsetzung des Bundesprogramms "KitaPlus" informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/5447) möchte sie erfahren, in welcher Höhe die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Bundesländern abgerufen wurden, um zeitlich flexible Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu ermöglichen. Zudem wollen die Grünen wissen, wie viele Einrichtungen ihre Öffnungszeiten im Rahmen des Programms nach 17 Uhr erweitert haben und wie viele Kinder in dieser Zeit betreut wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.878 vom 15.11.2018

Wissenschaftliche Forschung und Praxisexpertise auf den Themenfeldern Arbeit, Wirtschaft und Soziales zusammenführen: Das ist das Markenzeichen der WSI-Mitteilungen. Die Zeitschrift, herausgegeben vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung, feiert in diesen Tagen 70. Geburtstag. Die Jubiläumsausgabe erscheint Anfang Dezember, sie zieht eine aktuelle Bilanz und sie blickt in die Zukunft. Zentrale Fragen: Wie ist es in einer sich schnell verändernden Arbeitswelt um die gesellschaftliche Integrationskraft von Arbeit bestellt? Welche Rolle spielen solidarische Orientierungen und die Bereitschaft zum Handeln, um Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland und Europa leistungsfähig, demokratisch, gerecht und sozial zu gestalten? Welchen Herausforderungen müssen sich Politik, Gewerkschaften und Verbände dazu dringend stellen? Neben zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die unter anderem die Situation auf dem Arbeitsmarkt, in der Bildung, bei Gleichstellung und Alterssicherung durchleuchten, steuern auch die Vorsitzenden von DGB, IG Metall und Ver.di, Reiner Hoffmann, Jörg Hofmann und Frank Bsirske, Analysen bei.

Das Inhaltsverzeichnis und die Abstracts der neuen Ausgabe finden Sie am Ende dieser PM verlinkt; für Ihre Berichterstattung schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne das pdf des Heftes zu.

Die ersten Ausgaben der „Mitteilungen“ lieferten 1948 noch unkommentierte statistische Informationen, etwa über die Zahl der Beschäftigten, die Brotpreise und die Lohnentwicklung in den verschiedenen Besatzungszonen. Später entwickelten sie sich zur Hauszeitschrift, in der ausschließlich Wissenschaftler – und ab 1952 auch Wissenschaftlerinnen – des damaligen „Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften“ (WWI) publizierten.

Über die Jahrzehnte haben sich Institutsname und -zugehörigkeit ebenso gewandelt wie das Profil der Zeitschrift und der Autorenschaft: Seit 1995 ist das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) eine Abteilung der Hans-Böckler-Stiftung. Und das Gros der Beiträge stammt von externen, zum Teil auch internationalen, Autorinnen und Autoren. Daneben haben aber natürlich auch die jährlichen großen Analysen des WSI ihren festen Platz in der Zeitschrift: So erscheint in der Jubiläumsausgabe auch der aktuelle Verteilungsbericht zu Armut, Reichtum und sozialer Mobilität. Verlegt werden die WSI-Mitteilungen seit Anfang 2018 vom Nomos Verlag.

Quelle:Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftungvom 27.11.2018

Deutschland hatte 2017 mit 79 % EU-weit die zweithöchste Erwerbstätigenquote bei den 20- bis 64-Jährigen nach Schweden (82 %). Im EU- Durchschnitt lag sie bei 72 %. Die Erwerbstätigenquote misst den Anteil aller Erwerbstätigen an der Bevölkerung im jeweiligen Alter. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Veröffentlichung der Broschüre „Arbeitsmarkt auf einen Blick – Deutschland und Europa“ weiter mitteilt, hat sich die Erwerbstätigenquote in Deutschland gegenüber 2007 (73 %) um sechs Prozentpunkte erhöht. Im EU-Durchschnitt stieg die Quote in diesen zehn Jahren nur um zwei Prozentpunkte (2007: 70 %).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.11.2018

Am 31.12.2017 waren 1,7 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der im AZR registrierten Schutzsuchenden damit im Vergleich zum Vorjahr um 83 000 (+5 %).

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Rund die Hälfte von ihnen wurde in den Jahren 2015 und 2016 erstmals registriert (53 %).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 23.11.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Martin Schulz würdigt Dreyer in seiner Laudatio

Mit der heutigen Verleihung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises wird das Wirken und Handeln von Malu Dreyer gewürdigt. Der AWO Präsident Wilhelm Schmidt erklärt zu Beginn der Preisverleihung im Konzerthaus auf dem Berliner Gendarmenmarkt: „Mit dem Heinrich-Albertz-Friedenspreis zeichnet die AWO Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für deren Engagement für den sozialen Frieden aus. Mit der diesjährigen Wahl auf die rheinlandpfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer würdigt die AWO Malu Dreyers Verdienste, das Bürgerschaftliche Engagement in unserer Gesellschaft zu stärken und ihren unermüdlichen Einsatz für Menschenwürde, Demokratie und unseren Sozialstaat.“

Nach der Begrüßung der mehr als einhundert geladenen Gäste durch Wilhelm Schmidt hält der vorherige Heinrich-Albertz-Friedenspreisträger Martin Schulz, die Laudatio auf Malu Dreyer. Schulz ehrt Dreyer u.a. mit den Worten: „Malu Dreyer ist eine herausragende Politikerin, die unsere sozialdemokratischen Werte von Toleranz, Humanität und Solidarität jeden Tag mit Leben füllt. Sie steht wie kaum eine andere Politikerin in Deutschland für eine unverstellte, menschliche Politik – sie ist ein Fels der Verlässlichkeit für Ihr Land Rheinland-Pfalz und für die Sozialdemokratie insgesamt."

Der AWO Präsident Schmidt erklärt abschließend: „Die AWO verbindet mit dem Preis eine Aufforderung an die Gesellschaft und die sie tragenden Gruppen, sich der Bedeutung von Toleranz gegenüber Andersdenkenden und anderer Kulturen und der Unterstützung der Schwachen für ein friedliches Zusammenleben der Menschen immer bewusst zu sein.“

In diesem Jahr der Verleihung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises jährte sich der Todestag von Heinrich-Albertz zum 25. Mal.

Mit dem Preis ehrt die AWO seit 1999 in unregelmäßigen Abständen Persönlichkeiten, die Solidarität und soziale Verantwortung in den Mittelpunkt ihres Lebens stellen und die sich um die Ausgestaltung der Grundwerte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und um den inneren und äußeren Frieden in besonderer Weise verdient gemacht haben.

Bisherige Preisträger:

2016: Martin Schulz

2015: Franz Müntefering

2013: Egon Bahr

2011: Jutta Limbach

2008: Hans-Jochen Vogel

2005: Gerhard Schröder

2001: Paul Spiegel

1999: Johannes Rau

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.11.2018

Zweitägige Fachtagung in Hamburg-Wilhelmsburg

Über 220 Träger, Fachberatungen und Fachkräfte von Familienzentren aus ganz Deutschland diskutierten am 15. und 16. November 2018 im Bürgerhaus Wilhelmsburg in Hamburg, wie sie angesichts einer erkennbaren Zunahme an Vielfalt, Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus den Familien demokratische Werte vermitteln sollen. Anlass war die Jahresfachtagung des Bundesverbands der Familienzentren e.V., die in diesem Jahr zum Thema „Familienzentrum – Partizipation und Teilhabe inklusiv“ in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, dem Deutschen und dem Hamburger Roten Kreuz, der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. und der Fachstelle Familien der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stattfand.

„Dass viele Interessierte aus Platzgründen abgewiesen werden mussten, zeigt die Brisanz des Themas“, erklärte Daniela Kobelt Neuhaus, Präsidentin des Bundesverbandes. „Familienzentren sind als Knotenpunkte in den Sozialräumen Seismographen für gesellschaftliche Herausforderungen.“ Diese werden überwiegend in Sozialräumen gefördert, in denen viele Familien eine belastete Biografie haben. Weit über die Hälfte von ihnen haben eine Migrationsgeschichte, bis zu drei Viertel nutzen eine nichtdeutsche Familiensprache, viele Eltern sind alleinerziehend, arbeitslos oder psychisch belastet.

„Familienzentren sollen dafür sorgen, dass es nicht dem Zufall überlassen wird, ob Familien erreicht werden“, so Kobelt Neuhaus. Dass dies eine herausfordernde Aufgabe ist, bestätigten die Teilnehmenden der Fachtagung in allen Diskussionsforen. Immer wieder ging es darum, wie Eltern gewonnen werden können, sich aktiv zu interessieren: für die Chancen ihrer Kinder, für das Lebensumfeld und das Land, in dem sie leben. Immer wieder wurde auch deutlich, dass Partizipation mehr ist, als sich an Elternabenden zu beteiligen oder Kuchen zu backen, obwohl dies für viele Familien bereits eine große Leistung bedeutet.

Familienzentren haben im Vergleich zu Kindertageseinrichtungen im Sozialraum eine aktive Rolle. „Partizipation und Teilhabe sind Zubringer zur Chancengerechtigkeit und zur Nichtausgrenzung“, so Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker von der Universität Hamburg. Prof. Dr. Timm Albers von der Universität Paderborn wies in seinem Vortrag darauf hin, dass Familienzentren durch die Kooperation mit Partnern lokal die gemeinschaftliche Verantwortung stärken.

Im Verlauf der Fachtagung präsentierten die Teilnehmer*innen Beispiele gelungener Praxis, die anderen als Anregung dienten. In den Workshops ging es um unterschiedliche Formen der Teilhabeförderung, zum Beispiel um Stärkung der Erziehungskompetenz im Alltag. Weitere Themen waren das kultursensitive Zusammenleben, Prävention und Gesundheitsförderung. Die Teilnehmenden tauschten sich auch über Arbeitsweisen und Methoden von Familienzentren aus, auf dem Weg zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis.Weitere Informationen unter www.bundesverband-familienzentren.de

Quelle: PressemitteilungBundesverband der Familienzentren e.V. vom 19.11.2018

Vorsitzende Waltraud Weegmann: „Der Gesetzentwurf setzt falsche Prioritäten“

Der Deutsche Kitaverband kritisiert in einer Stellungnahme zum "Gute-Kita-Gesetz" u.a. das Fehlen verbindlicher, bundesweit einheitlicher und fundierter Mindest-Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. „Im Gesetzentwurf wird die Gebührenfreiheit zu stark priorisiert. Wichtiger wären Investitionen in mehr Qualität und Personal“, erklärt Waltraud Weegmann, Vorsitzende des Bundesverbands. Entscheidend sei zudem ein langfristiges Engagement des Bundes bei der Finanzierung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Ferner fordert der Zusammenschluss privater unabhängiger Träger von Kindertagesstätten eine grundlegende Reform der Kinder- und Jugendhilfe, wie es die Monopolkommission der Bundesregierung bereits vor 20 Jahren verlangt hat. „Gleicher Marktzugang und gleiche Förderung für gleiche Leistung würde in hohem Maße zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beitragen“, so Weegmann.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten vom 19.11.2018

Impulspapier der konfessionellen Wohlfahrts- und Altenhilfe-Fachverbände für sorgende Gemeinschaften und Reform der Pflegeversicherung

Würdiges Altwerden braucht sorgende Gemeinschaften – mit diesem Leitmotiv haben der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland mit ihren Fachverbänden, dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) und dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), ein Impulspapier zur Weiterentwicklung der Altenhilfe in Deutschland vorgelegt.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind auf ein unterstützendes Umfeld in ihrer Nachbarschaft angewiesen. Freiwilliges Engagement zu stärken, um Vereinsamung entgegen zu wirken, bleibe wesentlich für eine an den Bedürfnissen älter werdender Menschen orientierte Arbeit der Verbände.

Die örtliche soziale Infrastruktur müsse im Zusammenwirken der Akteure der Altenhilfe, der Selbst- und Nachbarschaftshilfe und der kommunalen Daseinsvorsorge weiterentwickelt werden.

Die Verbände betonen: Als Träger der sozialen Infrastruktur ist ihnen die Lebenswirklichkeit der alten Menschen und ihr Umfeld vertraut. Mit dieser Expertise wollen sie sich in die kommunalen Planungsprozesse ebenso wie in die Reform der Pflegeversicherung einbringen. "Die Versicherten sollen künftig für bedarfsgerechte Pflegesachleistungen im Leistungsfall nur einen begrenzten Selbstbehalt zahlen", fordern die Verbände. Die Entlastung pflegebedürftiger Menschen und der Kommunen, die ersatzweise zahlen müssen, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, ist ein Schritt zu einer grundlegenden Reform der Altenhilfe.

Die konfessionellen Verbände schlagen vor, dass frei werdende Mittel dafür genutzt werden sollen, vor Ort Pflegenetzwerke zu knüpfen, in denen Angehörige, Nachbarn, ehrenamtliche Helfer und Pflegeprofis zusammenwirken können. Mit ihrem Impulspapier, das heute in Berlin vorgestellt wird, setzen sich die kirchlichen Wohlfahrts- und Altenhilfeverbände für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und der kommunalen Aufgaben im Bereich der Altenhilfe ein.

Das Impulspapier der Verbände finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2018

Angesichts der Stimmungsmache und öffentlichen Angriffe von Rechtspopulisten hat sich der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes ausdrücklich hinter die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes gestellt. Der Paritätische warnt vor einer mutwilligen Verzögerung der Ratifizierung des Paktes, dem mehrjährige Beratungen der Vereinten Nationen vorangegangen sind.

Die in der aktuellen Debatte vorgebrachten Vorwürfe, mit dem Pakt würde die nationale Souveränität bei der Gestaltung der Migration aufgegeben, einer Masseneinwanderung würden Tür und Tor geöffnet, die Pressefreiheit werde beschnitten, um migrationskritische Berichterstattung zu unterbinden, entbehrten jeder Grundlage, heißt es in der Vorstands-Resolution des Paritätischen. „Es handelt sich hier um übelste Stimmungsmache mit Falschinformationen“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Die grundsätzlich positive Sicht auf Migration, die der Pakt „in politisch rauen Zeiten“ transportiere, wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband entschieden unterstützt. Der Pakt stelle einen „Meilenstein in der internationalen Migrationspolitik dar, da sich erstmals unter Führung der UN die überwiegende Mehrzahl der UN-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Vision von sicherer, geregelter und legaler Migration einigen“, so die Positionierung.

„Wir appellieren an die Politik zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren und nicht die rechtspopulistische Stimmungsmache nicht weiter anzuheizen. Wer die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes jetzt in Frage stellt oder künstlich verzögert, gießt Wasser auf die Mühlen von AfD und anderen Rechten“, warnt Rolf Rosenbrock.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2018

Ausdrücklich unterstützt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Überlegungen von SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Andrea Nahles und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Überwindung von Hartz IV. Die grundsätzlichen Aussagen gingen in die richtige Richtung. Die Grundsicherung müsse vom Hilfebeziehenden aus gedacht werden und dürfe sich nicht in erster Linie vom Gedanken leiten lassen, wie sich Missbauch verhindern lässt.

"Insbesondere die kritischen Äußerungen zu den Strafen in Hartz IV zeigt, dass nun auch in der Spitze der SPD Bewegung hinsichtlich der Abschaffung von Sanktionen gekommen ist", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Wir brauchen ein Grundsicherungssystem, das angstfrei funktioniert, Teilhabe ermöglicht und auf Sanktionierung und Drangsalierung vollständig verzichtet."

Auch die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die Kinder auf jeden Fall vor Hartz IV bewahrt, begrüßt der Paritätische mit Nachdruck. Der Verband macht jedoch darauf aufmerksam, dass sich alle Überlegungen letztlich daran messen lassen müssen, ob die Grundsicherungsleistungen wirklich existenzsichernd sind und Teilhabe ermöglichen, was derzeit nicht der Fall sei.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 17.11.2018

Der Bundesfachverband umF und PRO ASYL befürchten, dass der laut Medienberichten erzielte Kompromiss beim Einwanderungsgesetz zu Bildungsabbrüchen führt, wenn nur eine Beschäftigungsduldung und nicht gleichzeitig Perspektiven für geduldete Schüler/innen und Studierende geschaffen werden. Zudem warnen die Organisationen davor, dass die Regelungen für Azubis und Arbeitnehmende ins Leere laufen, wenn die Beschäftigungsverbote für Geduldete bestehen bleiben.

„Wir befürchten ein Förderprogramm für Schul- und Studienabbrüche“, erklärt Tobias Klaus vom Bundesfachverband umF. „Wenn Perspektiven für eine Aufenthaltssicherung nur über Arbeit und Ausbildung bestehen, werden zahlreiche junge Menschen die Schulen verlassen und arbeiten, statt ihren Bildungsweg fortzusetzen.“ Notwendig ist eine Regelung von der Studierende, Schüler, Azubis und Arbeitnehmende gleichermaßen profitieren.

Bereits jetzt verlassen viele Jugendliche zu früh die Schule, da sie ihren Aufenthalt nur über die Ausbildung sichern können. In der pädagogischen Arbeit mit den Jugendlichen wird dieses Problem unter „Ausbildungszwang“ diskutiert. Bleibt es bei der öffentlich gewordenen Einigung droht ein „Beschäftigungszwang“ und ein mögliches Abrutschen in prekäre Arbeitsverhältnisse. Ein solcher Beschäftigungszwang wäre auch gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv, da höhere Bildungsabschlüsse die beste Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und dauerhaften Leistungsbezug sind.

Der Ansatz greift darüber hinaus zu kurz, wenn Geduldete zum Teil erst gar keine Arbeit aufnehmen dürfen. „Wir brauchen echte Perspektiven statt eiliger Kompromisse“, erklärt Günter Burkhardt von PRO ASL. „Wenn Menschen weiterhin Arbeit und Ausbildung verboten werden kann, läuft jede Neuregelung ins Leere“.

Laut Medienberichten sieht ein Kompromiss zwischen Union und SPD zum Einwanderungsgesetz eine neue Beschäftigungsduldung vor, wenn geduldete Schutzsuchende mindestens eineinhalb Jahre mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Zudem soll es Verbesserungen für Auszubildende geben. „Personen, die halbtags arbeiten können, wie etwa Alleinerziehende, dürfen nicht im Stich gelassen werden. Sonst drohen insbesondere Frauen ausgeschlossen zu werden“, warnt Burkhardt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 20.11.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:30.November 2018

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Mit dem landespolitischen Frühstück „KINDERRECHTE (BE)TREFFEN POLITIK“ lädt das SOS-Kinderdorf Berlin Landespolitiker, NGOs und weitere Akteure in die Botschaft für Kinder ein. In dieser Reihe wird regelmäßig diskutiert, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Berlin besser umgesetzt werden können. Denn: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gleiche Chancen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialem Status. Als ersten Gast konnten wir hierfür Frau Sawsan Chebli, Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales und Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund gewinnen.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir am 30. November folgende Themen diskutieren: Wie können Landespolitik, Verbände, Institutionen und NGOs gemeinsam die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung besser gestalten? Wie können Dialog und Zusammenarbeit zwischen Institutionen, NGOs und Politik zum Thema Kinderrechte in der Praxis noch besser werden? Was wünschen sich Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfs konkret von der Politik?

Das detailliertere Programm des politischen Frühstücks entnehmen Sie bitte der Einladung.

Termin:07.Dezember 2018

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Damit beginnt Artikel 1 der am 10. Dezember 1948 in Paris verkündeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Sie stehen jedem Menschen – unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Einkommen, Sprache, Religion oder sexueller Orientierung zu. 30 Jahre nach dem Ende des Ersten und drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war vor 70 Jahren vielen bewusst, wohin es führt, wenn die Würde des einzelnen Menschen nicht anerkannt und nicht geschützt wird. Die universellen Menschenrechte bilden das Fundament für unser Zusammenleben auf diesem Planeten und in menschlicher Gemeinschaft. Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bilden eine elementare Grundlage für Gerechtigkeit, Frieden, Sicherheit und eine nachhaltige Entwicklung.

Der 70. Jahrestag ist für die Grüne im Bundestag ein Anlass zum Feiern – aber auch ein Ansporn zu reflektieren und kritisch zu evaluieren. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist als Keimzelle internationaler Menschenrechtsstandards heute noch so aktuell wie damals. Die Universalität und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte und das Recht eines jeden Menschen auf ein Leben in Würde, ohne Furcht und ohne Not werden global wieder in Frage gestellt. Nicht nur in Kriegen wie in Syrien oder dem Jemen und nicht nur von autokratischen Regimen werden Menschenrechte massiv verletzt. Auch in Demokratien ist der Einsatz für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Menschenrechte nicht mehr selbstverständlich. Weltweit häufen sich Herabwürdigungen von und Austritte aus menschenrechtlichen Institutionen, und die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft werden in vielen Staaten zunehmend beschränkt („Shrinking Spaces“). Menschenrechtsverteidiger*innen werden bedroht und verfolgt.

Vor diesem Hintergrundsoll am 7. Dezember auf der ganztätigen Konferenz „RESPECT. PROTECT. PROMOTE. 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ mit Gästen und Expert*innen aus der ganzen Welt über Handlungsoptionen für die Stärkung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Menschenrechten diskutiert werden.

Auf insgesamt neun Panelssoll mandarüber sprechen, wie u.a. Minderheitenrechte effektiver dadurch durchgesetzt werden können, dass Angehörige unterschiedlicher Minderheiten, wie bspw. Muslim*innen und LSBTII zusammenarbeiten. Angesichts weltweiter sexualisierter und genderbasierter Gewalt in all ihren Facetten erörtert man, wie man mit konkreten Handlungsstrategien und feministischen Narrativen für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen eintreten könnte. Nach wie vor kommt es auch in Europa zu Ausbeutung und Zwangsarbeit – auch hier sind Frauen besonders häufig betroffen. Angesichts dessen stellen wir uns der Frage, wie ein modernes Einwanderungsgesetz aussehen kann, das die Rechte von Arbeitsmigrant*innen schützt. Kinder bilden ebenfalls eine besonders vulnerable Gruppe; ihre Rechte werden weltweit missachtet und verletzt. Mit zwei Expertinnen diskutieren Sie, welche konkreten Schritte notwendig sind, um Kinderrechte in vollem Umfang umzusetzen. Die voranschreitende Digitalisierung ist mit Blick auf den Menschenrechtsschutz ein bislang vergleichsweise unbetretenes Terrain. Es wird mit ausgewählten Expert*innen diskutiert, welche Risiken und Chancen der digitale Fortschritt für den Schutz von Menschenrechten bietet. Zeitgleich werden weltweit Versammlungs-, Presse- und Organisationsfreiheit systematisch eingeschränkt; wie demgegenüber neue partizipative Räume und Möglichkeiten für Menschenrechtsverteidiger*innen aussehen können, wollen wir am Beispiel von aktuellen Entwicklungen in der Ukraine und Armenien beleuchten. Das Weltrechtsprinzip ermöglicht es, schwerste Menschenrechtsverletzungen weltweit zu ahnden, ungeachtet von Blockaden im UN-Sicherheitsrat und einer Überlastung des Internationalen Strafgerichtshofs. Auch auf die Umsetzung dieses Mechanismus wird im Rahmen unserer Konferenz umfassend eingegangen. Was Menschenrechtsaktivist*innen Tag für Tag in ihrer Arbeit antreibt, wie Menschenrechtsschutz ganz unmittelbar aussehen kann und das Menschenrechtsschutz uns alle angeht, demonstrieren Vertreter*innen von SOS Méditerranée und Viva con Agua.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Referentenentwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)" aktuell geäußert.

Die Verbesserung der Situation armer und von Armut gefährdeter Familien und die damit einhergehende Forderung nach einer ausreichenden Existenzsicherung für alle Kinder stehen seit vielen Jahren im Fokus der Arbeit des ZFF.

Auf Grundlage dieser Perspektive begrüßt das ZFF den vorliegenden Referentenentwurf als einen wichtigen Schritt. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe der Leistung gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die sozio-kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Der Gesetzgeber sollte sich jedoch aus Sicht des ZFF bei der Existenzsicherung von Kindern nicht auf eine Minimallösung konzentrieren. Insbesondere bei Kindern sind die Kosten für ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum, das die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder sichert, auch als Investition in die Zukunft zu sehen, die hohe gesellschaftliche Folgekosten von Armut vermeiden hilft.

Die ZFF Stellungnahme finden Sie hier.

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Datenreports 2018 mit dem Schwerpunkt „Wie leben Kinder in Deutschland?“, fordert das ZFF die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, arme Kinder und Jugendliche ins Zentrum der Familien-, Sozial- und Bildungspolitik zu stellen.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Daten: „Vielen Kindern und Jugendlichen in Deutschland geht es gut. Gleichzeitig werden einem großen Teil zentrale Kinderrechte verwehrt: sie wachsen unter schlechten ökonomischen Bedingungen auf und ihr Alltag ist von zahlreichen Entbehrungen geprägt. Kinder, die in materieller Armut aufwachsen, leben mit gesundheitlichen Einschränkungen, schlechten Bildungschancen, in beengten Wohnverhältnissen und leiden unter sozialer Stigmatisierung. Häufig prägen diese Erfahrungen die Kinder und Jugendlichen ein Leben lang.

Um diesem Teufelskreis zu entkommen, brauchen arme Kinder und Jugendliche ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien brauchen Zeit füreinander und es müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereit stehen. Wir dürfen aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Aus diesem Grund wollen wir die Familienförderung mit einer Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße stellen.

Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit nicht ein Teil der Gesellschaft dauerhaft abgehängt bleibt und alle Kinder und Jugendliche die Chance haben, ein gutes und erfülltes Leben zu führen. Davon hängt langfristig der Wohlstand unserer Gesellschaft ab.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.11.2018

AKTUELLES

Ende September dieses Jahres fand der 4. Gender Studies Tagung "(Un)gleich besser?! – Die Dimension Geschlecht in der aktuellen Ungleichheitsdebatte" statt, die vom DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) veranstaltet wurde.

Jetztsteht ihnen die Dokumentation der Tagung mit Downloads von Beiträgen und einem Tagungsvideo zur Verfügung.

Thematisch ging es um Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen. Zudem wurden Auswirkungen der Gleichstellungsaktivitäten auf die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern in den Blick genommen und kritisch hinterfragt: Wem nutzen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden, und wenn ja, wie?

Lassen sie sich von den Antworten der hochrangigen Gäste überraschen.

Die Diakonie hat heute in Berlin eine Handreichung zum Umgang mit Rechtspopulismus vorgestellt. "Sie richtet sich an alle, die in der Diakonie jeden Tag engagiert an der Seite der Menschen arbeiten", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Das Erstarken rechtspopulistischer Kräfte stellt auch die Diakonie vor neue Herausforderungen. Wir dulden in unseren Einrichtungen keinen Rassismus oder Antisemitismus, keine Ausgrenzung oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit", erklärt der Diakonie-Chef weiter. "Die Diakonie bleibt bei ihrem christlichen Selbstverständnis und an der Seite der Schwachen und Benachteiligten", sagt Lilie. Die Angebote der Diakonie stehen allen Menschen offen, unabhängig von Hautfarbe und Geschlecht, Weltanschauung und Religion. Mit der Handreichung will die Diakonie ihren Mitarbeitenden helfen, angemessen auf Provokationen und Tabubrüche – auch aus den eigenen Reihen – zu reagieren. "Die Frage ist doch, wo müssen wir klare Grenzen setzen, und an welcher Stelle können wir gelassen bleiben, um den Populisten nicht in die Hände zu spielen?", fragt Lilie.

"Der Einzug der Rechtspopulisten in die Parlamente hat die Maßstäbe und Grenzen des Sagbaren verschoben. Eine Verrohung der Sprache und des Umgangs, unterschwelliger oder offener Rassismus begegnen uns auch in der Diakonie", erklärt Lilie. So wolle eine Bewohnerin eines Pflegeheimes zum Beispiel nur von deutschen Pflegekräften gepflegt werden. In einem anderen Fall seien in einer Kita Erzieher beim Wickeln auf einen Hakenkreuz-Body gestoßen. In einer diakonischen Einrichtung sei ein Mitarbeiter durch ihre Thor-Steinar-Kleidung aufgefallen. Völlig inakzeptabel sei es, dass Mitarbeitende einer Tafel bedroht wurden, nachdem sie eine Spende der AfD abgelehnt hätten. Auch bei der aktuellen "Unerhört!"-Kampagne der Diakonie sei es gelegentlich zu Hass-Kommentare gekommen, erklärt Lilie.

Die Broschüre "Umgang mit Rechtspopulismus" finden Sie unter https://www.diakonie.de/broschueren/handreichung-zum-umgang-mit-rechtspopulismus/