ZFF-Info 2 2017

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SCHWERPUNKT: Reform des Unterhaltsvorschuss

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den gestrigen Beschluss von Bund und Ländern zum Unterhaltsvorschuss, hofft aber auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Bund und Länder haben sich in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf konkrete Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses verständigt. Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Der Unterhaltsvorschuss tritt jedoch erst zum 1. Juli in Kraft und wird nicht, wie u. a. vom ZFF gefordert, rückwirkend zum 1. Januar gezahlt. Ebenfalls ist Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, die Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern abzuschaffen. Sie müssen nun bis zu 600 Euro dazuverdienen, um den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen zu können.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu:„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich Bund und Länder in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober auf weitere Eckpunkte zur Reform des Unterhaltvorschusses geeinigt haben! Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Alleinerziehende leisten so viel, sie brauchen unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung. Durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder bleibt jedoch zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.01.2017

Bund und Länder haben sich auf Drängen der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig auf eine Reform des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Der neue Unterhaltsvorschuss ist ein richtiges Signal. Endlich wird die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre erhöht. Zudem wird die Höchstbezugsdauer aufgehoben. Als Kritikpunkt sieht die AWO allerdings, dass viele Kinder von Hartz-IV-Beziehenden bei dieser Reform leer ausgehen werden.“

Ab Sommer bekommen mehr Kinder von Alleinerziehenden staatliche Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich gelassen werden. Die Neuregelung hätte eigentlich schon zu Jahresbeginn in Kraft treten sollen. Als problematisch betrachtet die AWO, dass der Bezug von Hartz-IV-Leistungen eine Verrechnung nach sich zieht. So zeigt eine aktuelle Berechnung des Statistischen Bundesamtes, dass 87 Prozent der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, auch Leistungen nach dem SGB II erhalten. Für die meisten gilt damit, dass sie trotz der Änderungen nicht mehr Geld zur Verfügung haben werden.

So ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ein richtiger und wichtiger Schritt, aber kein wirksames Mittel zur weitgehenden und flächendeckenden Armutsbekämpfung alleinerziehender Familien. Hier fordert die AWO wirksamere Instrumente wie zum Beispiel den flächendeckenden Ausbau mit qualitativ hochwertiger Kinderganztagsbetreuung in Kita und Schule. „Eine gute Kinderbetreuung ermöglicht es den Eltern einer auskömmlichen Beschäftigung nachzugehen und so sich und ihre Familie aus dem Sozialbezug zu befreien“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Stadler überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

Dank Familienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion sind die überfälligen Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss endlich in trockenen Tüchern. Nun steht einer Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder von Alleinerziehenden nichts mehr im Wege. Der Staat springt in Zukunft deutlich länger ein, wenn Unterhaltszahlungen für Kinder ausbleiben. Dabei beziehen wir endlich auch die Kinder zwischen 12 und 18 Jahren mit ein und verzichten auf eine Höchstbezugsdauer.

„Endlich stehen die schon seit Monaten angekündigten Verbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss künftig bis zum 18. Geburtstag, statt bisher höchstens bis zum zwölften, gezahlt wird. Und die Begrenzung auf höchstens sechs Jahre ist endlich weg. Das sind gute Nachrichten für die häufig von Armut bedrohten Einelternfamilien.

Leider mussten wir in den Verhandlungen mit den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion auch Kröten schlucken. Die Reform kommt erst zum 1. Juli 2017. Außerdem haben wir dem Wunsch der Kommunen nach weniger Bürokratie entsprochen. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf SGB II – Leistungen angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen. Diese berücksichtigen, dass der Unterhaltsvorschuss bereits nach aktueller Rechtlage auf Grundsicherungsleistungen angerechnet wird. Finanziert wird der Unterhaltsvorschuss zukünftig zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel.

Diese Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder mussten wir gegenüber der CDU/CSU-Fraktion durchboxen. Unserem Fraktionsbeschluss vom November 2016 wollte die Union zunächst nicht folgen. Für uns ist das nichts Neues: Auch bei den Steuererleichterungen für Alleinerziehende und beim Kinderbetreuungsausbau mussten wir intensive Überzeugungsarbeit leisten. Das sind uns die Kinder in Einelternfamilien aber allemal wert.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.01.2017

Endlich, die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist da! Lange wurde zwischen Bund, Ländern und Gemeinden um eine Einigung gerungen. Unterhaltsvorschuss steht Kindern geschiedener oder getrennt lebender Eltern zu, deren anderer Elternteil (meist der Vater) keinen Kindesunterhalt zahlt oder zahlen kann. Bislang besteht für diese Zahlung allerdings eine Höchstbezugsdauer und eine Höchstbezugsgrenze: maximal sechs Jahre lang und nicht über das 12. Lebensjahr hinaus. Aber auch nach Erreichen dieser Grenzen kosten Kinder Geld. Ab dem 1. Juli gibt es Unterhaltsvorschuss auch für Kinder bis 18 Jahre und länger als nur sechs Jahre. „Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Alleinerziehenden und ihre Kinder und ein wirksamer Schritt zur Armutsbekämpfung“, freut sich Insa Schöningh, die Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 24.01.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (DKSB) begrüßt, dass sich Bund und Länder am gestrigen Montag, 23. Januar 2017, nach langem Streit endlich auf eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses geeinigt haben. Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Kinderarmut ist eines der größten Zukunftsrisiken Deutschlands. Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses können viele Alleinerziehende aus Hartz IV geholt werden bzw. müssen nicht mehr aufstocken.“
Die Entscheidung, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden.
„Details werden wir bewerten, sobald der Gesetzesentwurf vorliegt“, so Hilgers weiter. Für die Reform des Unterhaltsvorschusses hatte sich zuletzt auch ein Bündnis aus 20 Verbänden und Organisationen mit dem Aufruf „Kinderarmut bekämpfen – Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!“ eingesetzt und auf eine schnelle Lösung noch in dieser Legislaturperiode gedrängt.

Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder nur in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab Juli 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

Jetzt können die Sektkorken knallen. Alleinerziehende und ihre Kinder haben heute Grund zum Feiern! Nach monatelangem Ringen haben sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Kompromiss beim Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Die willkürlich gesetzte Altersgrenze wird fallen, der Unterhaltsvorschuss als Ersatzleistung für nicht gezahlten Unterhalt ab 1. Juli 2017 über das 12. Lebensjahr der Kinder hinaus bis zum 18. Lebensjahr und somit in den meisten Fällen bis zum Ende der Unterhaltspflicht gezahlt.
"Damit erfüllt sich nicht nur eine langjährige Forderung unseres Verbandes, diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land", freut sich Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Wir sind dankbar und glücklich, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses nun endlich kommt", erklärte sie. Für die alleinerziehenden Eltern – zu 90 Prozent
Mütter – von über einer Million Kindern bedeutet das weniger Sorge und Last bei der Sicherung der Existenz ihrer Kinder. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, damit auch ein Kind getrennter Eltern das allernötigste Geld zum Leben hat. Bisher wurde der Vorschuss jedoch nur an Unterzwölfjährige gezahlt und nach spätestens 6 Jahren war Schluss. Mit der neuen Regelung werden nun 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren weiter Unterhaltsvorschuss beziehen können. Auch über das 12. Lebensjahr hinaus besteht ein Anspruch auf die Ersatzleistung. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 weitere Kinder erreicht. Der VAMV hatte bislang eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert, findet aber: Es ist ein guter Kompromiss! "Unserer besonderer Dank richtet sich an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die sich in den letzten Wochen und Monaten unermüdlich für den längst überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschusses eingesetzt hat", betont sie, "aber auch an alle anderen Beteiligten, die mit diesem Schritt allen Alleinerziehenden Unterstützung und Anerkennung geben."

Der VAMV hatte im Vorfeld der Verhandlungen von Regierungs- und Ländervertreter/innen vergangene Woche gemeinsam mit ver.di einen von 20 Verbänden und Organisationen getragenen Aufruf ins Leben gerufen und mit einem Offenen Brief an die Beteiligten darauf gedrungen, eine gute Lösung zu finden. Innerhalb weniger Tage fand eine begleitende Unterschriftenkampagne über 40.000 Unterstützer/innen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Erfolg für das Bundesprogramm „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“: Seit September 2016 sind 128 Allianzen an den Start gegangen. Deutschlandweit werden nun insgesamt 500 Initiativen aus Bundesmitteln gefördert, das Förderziel des Bundesprogramms ist erreicht. Stellvertretend für die neuen Allianzen haben Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig und Staatssekretär Nikolaus Voss, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern heute (Mittwoch) in Ziegendorf, im Ruhner Land, den 500. Förderbescheid, an den Verein ‚Neues Landleben e. V.‘ übergeben.

„Wir dürfen Menschen, die an Demenz erkrankt sind, und ihre Familien nicht allein lassen. Besonders auf dem Land sind das Engagement und die Ideenvielfalt der Menschen beim Umgang mit der demografischen Veränderung gefordert. Die Landfrauen aus Ziegendorf sorgen dafür, dass hier niemand zurück gelassen wird. Ich freue mich über den großen Einsatz der Gemeinde und der im Ruhner Land lebenden Menschen und wünsche ihnen viel Erfolg bei ihrer Arbeit“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bei der Übergabe des Förderbescheids.

„Mit vielen Projekten belebt der gemeinnützige Verein ‚Neues Landleben‘ über soziale und geografische Grenzen hinweg das gemeinschaftliche Leben auf dem Land. Mir imponiert besonders, wie offen auf Demenzkranke zugegangen wird und die Betroffenen mit vielfältigen Angeboten wie Seniorentreffen oder Musikangebote für Jung und Alt in das Gemeindeleben integriert werden“, sagte der Staatssekretär des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern Nikolaus Voss. Das Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist eine zentrale Maßnahme des Bundesfamilienministeriums im Rahmen der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“, die von den Mitgliedern der Allianz für Menschen mit Demenz auf Bundesebene seit September 2014 umgesetzt wird. Sie ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Nationalen Demenzstrategie. Der Zwischenbericht wurde am 21.09.2016 zum Weltalzheimertag veröffentlicht. 2018 wird der Abschlussbericht vorgelegt.

Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz entwickeln Angebote für Betroffene und ihre Familien. Der Verein ‚Neues Landleben e. V.‘ hat sich die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Familien zum Ziel gesetzt. Unter dem Motto: “Treffpunkt Altes Pfarrhaus – gemeinsam statt einsam“ werden alle Bürgerinnen und Bürger durch die Landfrauen motiviert, sich einzubringen. Neben Seniorentreffen und Musikangeboten für Jung und Alt gehören dazu z,B. auch Urlaubsfahrten. Hinzu kommen präventive Angebote, die den Krankheitsverlauf verzögern und Angehörige entlasten können. Bis zu 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Dabei leiden Menschen mit Demenz nicht nur unter ihrer Erkrankung, sondern auch unter sozialer Ausgrenzung. Ziel des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen direkt in ihrem Wohnumfeld die bestmögliche Unterstützung zu bieten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Gefördert werden die Allianzen mit Bundesmitteln aus dem Bundesaltenplan.

Das Bundesprogramm „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“ ist hier zu finden: www.lokale-allianzen.de und www.allianz-fuer-demenz.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.01.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) baut seine Beratungsangebote für junge Flüchtlinge aus: Künftig sollen an allen Standorten der Jugendmigrationsdienste junge Flüchtlinge, die rechtmäßig oder mit Duldung in Deutschland leben, beraten und begleitet werden.

Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im BMFSFJ, betont: „Die große Nachfrage an Beratung und Begleitung hat uns dazu bewogen, die guten Erfahrungen der 24 Modellstandorte schon jetzt auf alle Einrichtungen zu übertragen und damit bereits vor Ablauf der Modellphase Ende 2017 die Jugendmigrationsdienste für alle jungen Flüchtlinge zu öffnen. Die Bundesregierung leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Starke und selbstbewusste junge Menschen, die frühzeitig in Deutschland gute Unterstützung bekommen, sind weniger anfällig dafür, Opfer radikaler Gruppierungen zu werden.“

In den bisher 16 Monaten Laufzeit sind an den 24 Modellstandorten über 3.600 junge Menschen betreut worden. Die Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Syrien und Irak. Der Schwerpunkt der Begleitung lag auf der Stabilisierung der persönlichen Situation sowie bei der Unterstützung beim Zugang zu Sprachförderangeboten und der Aufnahme einer Beschäftigung. Das BMFSFJ fördert bundesweit über 450 Jugendmigrationsdienste (JMD) in Trägerschaft der Bundesarbeitsgemeinschaften Katholische und Evangelische Jugendsozialarbeit, des Internationalen Bundes und der Arbeiterwohlfahrt. Die JMD beraten und begleiten 12- bis 27-jährige Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer schulischen, beruflichen, sozialen und sprachlichen Integration mit Schwerpunkt am Übergang Schule-Beruf. Sie kooperieren dabei mit verschiedenen Stellen und Personen, die für die Integration relevant sind, darunter vor allem Eltern, Schulen, Sprachkursträgern, Jobcentern und Betrieben. 2016 wurden bundesweit insgesamt 100.000 junge Menschen beraten und begleitet. Das Bundesfamilienministerium stellt für diese Aufgabe über 50 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Ab Januar treten zudem die neuen Förderrichtlinien des Garantiefonds Hochschule in Kraft.

Dr. Ralf Kleindiek erläutert: „Da die Nachfrage an qualifizierten Deutschsprachkursen für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge ungebrochen ist, haben wir die Förderrichtlinien Garantiefonds-Hochschulbereich grundlegend überarbeitet. Die Neugestaltung der Sprachfördermaßnahmen für Flüchtlinge, die ein Studium anstreben, ist eine sinnvolle Ergänzung der Sprachangebote zur Integration von hochqualifizierten Flüchtlingen. Wir stärken damit den Zugang zu den Universitäten, gerade auch für Frauen, die im Rahmen des Familiennachzugs einreisen.“

Die Kurse bauen auf den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf und enden – je nach Bedarf – mit einem C1 Zertifikat oder mit einer weiteren Test Sprachprüfung, die Voraussetzung für die Aufnahme an einer Hochschulen ist. Das neue Angebot fokussiert sich stärker als bisher auf den voruniversitären Bereich. Zum förderberechtigen Personenkreis gehören künftig – zu den bisher schon förderfähigen Familienangehörigen von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern – auch die nachreisenden Ehegattinnen und Ehegatten von Asylberechtigen und anerkannten Flüchtlingen. In 2017 werden rund 22 Millionen Euro aus dem Etat des Bundesfamilienministeriums bereitgestellt.

Das Onlineportal zu den Jugendmigrationsdiensten ist hier zu finden: www.jmd-portal.de.

Der Bildungsberatung-Fond ist hier zu finden: www.bildungsberatung-gfh.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.01.2017

Unternehmen haben einen wesentlichen Einfluss darauf, ob sich Mütter und Väter mit kleinen Kindern die Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich aufteilen können – oder nicht. Wie die Arbeitsteilung in Familien gelingt hängt mit angebotenen Arbeitszeitmodellen, deren Nutzungsmöglichkeiten und beruflichen Entwicklungsperspektiven beider Eltern zusammen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), die im Rahmen einer repräsentativen Paarbefragung erstmals systematisch die Rolle der Betriebe für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben untersucht. Die Studie wurde vom Bundesfamilienministerium gefördert.

„Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich eine partnerschaftliche Vereinbarkeit – das ist der Zukunftstrend. Besonders Väter sind unzufrieden mit ihren überlangen Arbeitszeiten und wollen etwas verändern. Sie sind die Motoren des Wandels. Auf die Väter kommt es an, wenn es um mehr Partnerschaftlichkeit geht. Hierbei spielen die Betriebe eine zentrale Rolle, denn sie müssen Müttern und Vätern innovativere Angebote mit Blick auf die Arbeitszeiten machen. Die Wünsche der Eltern stellen keine Belastung für ihre Arbeitgeber dar, sondern eine Chance. Wer in eine familienfreundliche Unternehmens- und Führungskultur investiert, wird mit hoher Loyalität und Arbeitgeberattraktivität belohnt. Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung mit unserem Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Die Präsidentin des WZB, Prof. Jutta Allmendinger, erläuterte: "Viele Eltern haben sich vom überholten Konzept einer klaren Arbeitsteilung zwischen Müttern und Vätern verabschiedet.“. Beide Elternteile wollen im Beruf bleiben, sich weiterentwickeln und für ihre finanzielle Unabhängigkeit sorgen. Beide wollen aber auch Verantwortung für die Kinder übernehmen, Zeit mit ihnen verbringen, Nähe spüren. Neben der Politik können die Betriebe ganz besonders dabei helfen, diese Ziele auch umzusetzen. Verlieren können sie wenig, gewinnen sehr viel."

Gerade bei den Vätern klaffen Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander: während 83 Prozent keine oder höchstens zwei Monate Elternzeit genommen haben, hätte sich mehr als die Hälfte (52%) mindestens drei Monate Elternzeit gewünscht. 35 Prozent der Mütter und 42 Prozent der Väter wünschen sich eine egalitäre Aufteilung von beruflichen und familiären Aufgaben. Eine solche partnerschaftliche Vereinbarkeit ist dann eher möglich, wenn Eltern in Betrieben arbeiten, die Familienfreundlichkeit mit Gleichstellungszielen verbinden und in denen Frauen wie Männer Voll- und Teilzeitmodelle ohne Karrierenachteile flexibel nutzen können. Derzeit arbeiten rund 20 Prozent der Eltern kleiner Kinder in Deutschland in solchen Betrieben. Dieser Betriebstypus findet sich bei Beschäftigten aller Qualifikationsniveaus und in allen Wirtschaftszweigen wieder: auch wenn es in den Branchen unterschiedliche Herausforderungen gibt, kommt es vor allem auf den betrieblichen Gestaltungswillen an. Familienfreundliche Rahmenbedingungen lohnen sich auch aus unternehmerischer Sicht. Denn sie gehen seltener mit Zeitkonflikten für die Eltern, höherer betrieblicher Verbundenheit und weniger Kündigungsabsichten einher. So erfahren in familienunfreundlichen Unternehmen rund 70 Prozent der Väter Zeitkonflikte zwischen Arbeit und Familie. Und: in solchen Betrieben planen über 80 Prozent der Väter, den Arbeitgeber zu wechseln.

Die Kurzfassung der Studie ist hier zu finden: http://www.bmfsfj.de/blob/113574/3cd29d24646edd89dd142af44c28e47b/mff-sonderausgabe-vereinbarkeit-data.pdf.

Die ausführliche Studie als WZB Diskussionspapier ist hier zu finden: www.wzb.eu/de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.01.2017

Mehr staatliche Unterstützung beim Deutschlernen und weitere Investitionen in die Bildung von Geflüchteten verbessern nicht nur deren Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, sondern lohnen sich langfristig auch für die öffentlichen Haushalte. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Zusätzliche Investitionen von 3,3 Milliarden Euro in Sprachkenntnisse und Bildung der 2015 zugewanderten Flüchtlinge können die fiskalischen Kosten bis zum Jahr 2030 um elf Milliarden Euro reduzieren.

Bei ihren Berechnungen sind die Forscher davon ausgegangen, dass durch verstärkte öffentliche Investitionen in Integrations- und Sprachkurse der Anteil der Geflüchteten mit guten oder sehr guten deutschen Sprachkenntnissen zehn Jahre nach dem Zuzug um 20 Prozentpunkte von 46 auf 66 Prozent erhöht werden kann. Ein solches Niveau werde von anderen Migrantengruppen auch erreicht. Zudem nehmen die Forscher an, dass durch zusätzliche Investitionen in die Allgemein- und Berufsbildung Geflüchteter der Anteil der Personen, die in Deutschland einen beruflichen Abschluss erwerben, um ebenfalls 20 Prozentpunkte von 13 auf 33 Prozent erhöht werden kann. „Auch bei anderen Migrantengruppen erwerben bis zu einem Drittel noch berufliche Abschlüsse in Deutschland“, argumentieren die Arbeitsmarktforscher.

„In der Vergangenheit haben der Erwerb eines deutschen Bildungsabschlusses und das Erreichen von guten oder sehr guten Deutschkenntnissen die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Flüchtlingen jeweils um rund 20 Prozentpunkte und die Verdienste jeweils um rund 20 Prozent erhöht“, betonen die Autoren der Studie. Dies spare Sozialausgaben und erhöhe die Steuereinnahmen.

Daher sei es sinnvoll, die Investitionen in den Spracherwerb und den Erwerb zusätzlicher Bildungsabschlüsse zu beschleunigen und den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern, so die Arbeitsmarktforscher. Mit der Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber, die aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive stammen, wurde zwar bereits ein wichtiger Schritt für die Investitionen in die Sprachkenntnisse von Geflüchteten gemacht. „Allerdings bleiben große Gruppen weiterhin bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens ausgeschlossen, obwohl auch von ihnen ein erheblicher Teil länger in Deutschland bleiben wird“, schreiben die Forscher. Vor dem Hintergrund der hohen Erträge sollte daher beispielsweise überdacht werden, ob die Integrationskurse nicht von vornherein für alle Asylbewerber, und nicht nur für Asylbewerber aus Ländern mit einer hohen Anerkennungswahrscheinlichkeit, geöffnet werden.

Die Studie beruht auf einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierten Forschungsprojekt, das die gesamtwirtschaftlichen und fiskalischen Wirkungen der Flüchtlingszuwanderung aus dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2030 analysiert. 2015 wurden 890.000 neu zugezogene Flüchtlinge in Deutschland gezählt.

Die Studie ist im Internet hier zu finden: http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb0217.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.01.2017

Zur Forderung von Familienministerin Schwesig an die Unternehmen, bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Appelle der Familienministerin an die Unternehmen, mehr für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun, sind wohlfeil. Die Bundesregierung selbst hatte es in der Hand, die Rahmenbedingungen für Beschäftigte zu verbessern, ist aber untätig geblieben. Sogar das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht auf Vollzeit ist immer noch nicht in trockenen Tüchern, von weitergehenden Ideen ganz zu schweigen. Wir haben umsetzbare Vorschläge für Wahlarbeitszeiten und ein Recht auf Home-Office auf den Tisch gelegt, durch die die Beschäftigten mehr Mitspracherechte über das Wieviel, Wann und Wo ihrer Erwerbsarbeit bekommen. Diese Initiative hätte die Bundesregierung leicht aufgreifen können. Dann hätten Beschäftigte heute mehr Spielräume, um Familie und Beruf besser und partnerschaftlicher unter einen Hut zu bringen. sich selbst wünschen und wollen daher das Ehegattensplitting für Neuehen abschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.01.2017

Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte in Deutschland sind von 1991 bis 2014 real, also unter Berücksichtigung der Preisentwicklung, um zwölf Prozent gestiegen. Das war jedoch deutlich weniger als der Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in diesem Zeitraum, das real um 22 Prozent zulegte. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit zugenommen: Während die mittleren verfügbaren Einkommen um mehr als acht Prozent stiegen und die höchsten Einkommen sogar um knapp 27 Prozent, mussten die zehn Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen nach Abzug der Inflation sogar Verluste hinnehmen. Insgesamt blieben die unteren 40 Prozent der Einkommensskala deutlich hinter den Einkommenszuwächsen der oberen 60 Prozent zurück. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), für die die DIW-Verteilungsforscher Markus Grabka und Jan Goebel frühere Studien um die aktuellsten verfügbaren Zahlen für das Jahr 2014 ergänzt haben. Dabei ergaben sich auch erste Anzeichen für eine wieder steigende Einkommensungleichheit. Diese war zunächst zwischen 1991 und 2005 gestiegen und stagnierte in den Jahren 2005 bis 2013 auf diesem Niveau. Auch das Armutsrisiko nimmt der Untersuchung zufolge wieder zu, wenngleich der Anstieg zumindest im Vorjahresvergleich zwischen 2013 und 2014 nicht im statistischen Sinne signifikant ist.

Bestimmend für diese Entwicklungen ist nach Ansicht der Autoren der Arbeitsmarkt: Niedriglohnsektor und atypische Beschäftigungsverhältnisse haben über die vergangenen 20 Jahre an Bedeutung gewonnen. „Eine Erwerbstätigkeit schützt zwar nach wie vor am effektivsten gegen Einkommensarmut, allerdings sind auch immer mehr erwerbstätige Personen armutsgefährdet“, so Grabka. Dem entgegenwirken könne eine Eindämmung des Niedriglohnsektors, etwa indem die Privilegierung von Minijobs mit Blick auf Steuern und Sozialabgaben aufgegeben wird. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse weiter verbessert werden. Zudem sollten Alleinerziehende nicht länger steuerlich – insbesondere gegenüber kinderlosen Paarhaushalten – benachteiligt werden. Dies könnte auch das Armutsrisiko von Kindern reduzieren.

[…]

Die Vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.diw.de/de/diw_01.c.100319.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen.html?id=diw_01.c.550957.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) vom 25.01.2017, gekürzt

Im Jahr 2015 wurden 2.268 Kinder von Frauen geboren, die 45 Jahre oder älter waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 0,3% aller lebend geborenen Babys dieses Jahres. Ähnlich viele Geburten hatten Mütter ab 45 Jahre bereits vor 50 Jahren gehabt. Im Jahr 1965 hatten sie 2491 Babys zur Welt gebracht, was 0,2% aller Geborenen entsprochen hatte. Danach hat nicht nur die Zahl der Geburten insgesamt, sondern auch die Zahl der Geburten von älteren Müttern abgenommen. Im Jahr 2000 hatten 706Neugeborene eine Mutter, die 45 Jahre oder älter war (0,1% aller Geburten). Seitdem stiegen die Geburten in dieser Altersgruppe kontinuierlich und haben sich bis 2015 mehr als verdreifacht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2017

Die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren betrug als Summe aus Haupt- und Nebentätigkeiten im Jahr 2015 durchschnittlich 35,6Stunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, würde die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,5Stunden je Erwerbstätigen führen. Dabei wurden die Befragten gebeten, zu berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einhergehen würde.

Unter Berücksichtigung eventueller zweiter Tätigkeiten hatten Erwerbstätige in Vollzeit 2015 – nach Ergebnissen des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung – eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41,7Stunden. Teilzeitbeschäftigte kamen auf durchschnittlich 19,7 Wochenarbeitsstunden. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Wochenarbeitszeit bei den Vollzeittätigen um 0,2 Stunden zurück, während die Wochenarbeitszeit der Teilzeittätigen durchschnittlich um 0,2 Stunden anstieg.

Von den 28,9Millionen Erwerbstätigen in Vollzeit wollten knapp 93% ihre Wochenarbeitszeit nicht ändern. Bei den 11,1Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit waren dies mit 85% deutlich weniger. Insgesamt wünschten sich rund 2,7Millionen aller Erwerbstätigen mehr Arbeit (Unterbeschäftigte), während zugleich 1 Million Erwerbstätige weniger arbeiten wollte (Überbeschäftigte).

Unterbeschäftigte in Teilzeit hatten mit 19,3Stunden eine geringere Wochenarbeitszeit als der Durchschnitt aller Teilzeitbeschäftigten, Überbeschäftigte in Teilzeit mit 26,2 Stunden eine höhere. Unterbeschäftigte in Teilzeit wollten ihre Wochenarbeitszeit um durchschnittlich 14,6Stunden erhöhen, Überbeschäftigte in Teilzeit um 8,0Stunden verringern.

Sämtliche Angaben zur geleisteten Wochenarbeitszeit enthalten – soweit vorhanden – gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden der Nebentätigkeit. 5% der Erwerbstätigen hatten 2015 nach eigenen Angaben eine Nebentätigkeit. Betrachtet man nur die Haupttätigkeit der Erwerbstätigen, dann reduziert sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl auf 35,2 Stunden (Teilzeit: 19,1 Stunden; Vollzeit: 41,4 Stunden).

[…]

Eine ausführende Tabelle dazu ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/01/PD17_024_133.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.01.2017, gekürzt

Krankenversicherte Frauen haben nach Auskunft der Bundesregierung während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dies schließe Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge ein, heißt es in der Antwort (18/10845 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/108/1810845.pdf)) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/10765 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810765.pdf)) der Fraktion Die Linke.

Ausgeschlossen sei die Abrechnung von Leistungen durch eine Hebamme, wenn eine Vorsorgeuntersuchung bereits durch einen anderen Leistungserbringer (zum Beispiel einen Frauenarzt) übernommen wurde. Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen die Schwangeren gemäß den gesetzlichen Regelungen den Arzt innerhalb eines Kalenderjahres nur aus wichtigem Grund wechseln, etwa dann, wenn eine weitere Behandlung nicht mehr zumutbar sei, weil das Vertrauensverhältnis zu dem Arzt gestört ist. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) von 2015 könnte in dem Fall eine wiederholte Berechnung der entsprechenden Gebührenposition des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (GOP 01770 EBM) ausnahmsweise erlaubt werden. Das Gericht habe ansonsten ausgeschlossen, dass diese Gebührenposition innerhalb eines Vierteljahres von mehreren Ärzten abgerechnet wird. Die gesetzliche Regelung, wonach diese Abrechnungsposition im Laufe eines Quartals nur von einem Arzt abgerechnet werden kann, lasse keine Ausnahme zu. Gleiches gelte für den Wechsel der Hebamme in der Schwangerenvorsorge. Die Abrechnungsregelung werde derzeit vom Bewertungsausschuss überprüft.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 47 vom 25.01.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Kindern eine Stimme geben!“ – unter dieses Motto stellen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk den diesjährigen Weltkindertag am 20. September. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Bei der Bundestagswahl dürfen Kinder nicht mit abstimmen. Deshalb appellieren das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF an die Parteien, Kinderinteressen in ihren Wahlprogrammen zu berücksichtigen und in konkrete Politik für Kinder umzusetzen. „Um uns für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einzusetzen müssen wir Kindern die Möglichkeit geben, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern stetig zur Geltung bringt. Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen feststellen. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Jedes Kind hat ein Recht darauf, bei wichtigen Entscheidungen gehört zu werden. In einer Gesellschaft, die immer mehr von älteren Menschen geprägt wird, ist die Stimme der nachwachsenden Generation ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Neueste Umfragen zeigen, dass sich über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerne in ihren Städten und Gemeinden politisch einbringen wollen. Politik wird besser wenn wir die Kinder fragen!“

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen. Zum Weltkindertag am 20. September 2017 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kindern eine Stimme geben!“ auf die Kinderrechte aufmerksam. Am Sonntag, den 17. September, finden in Berlin und in Köln die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland jeweils rund 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 26.01.2017

Die Familienorganisationen der AGF fordern eine detaillierte Möglichkeit, die Arbeitnehmer/innen den Weg zurück in Vollzeit erleichtern soll, nachdem sie sich für eine Teilzeitarbeit entschieden haben. Anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Daten zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen vom Statistischen Bundesamt unterstützen die Organisationen die Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, den Weg in die Teilzeit auf Wunsch zu befristen.„Wir unterstützen Frau Nahles in ihrem Bestreben, das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nun möglichst schnell gesetzlich umzusetzen. Denn angesichts der Leistungen, die Familien bei dem täglichen Spagat zwischen beruflichen Anforderungen und familiärer Verantwortung erbringen müssen, braucht es dringend bessere Rahmenbedingungen“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen machen deutlich, dass viele Teilzeitbeschäftigte mit ihrem Arbeitsumfang unzufrieden sind: fast 15 Prozent der Arbeitnehmer/innen in Teilzeit sind „unterbeschäftigt“ und würden gern ihre Arbeitsstunden erhöhen. Gleichzeitig wünschen sich zahlreiche Personen, die in Vollzeit arbeiten eine Reduzierung ihrer beruflichen Wochenarbeitsstunden.Insbesondere Frauen reduzieren zugunsten der Familie häufig ihre Arbeitszeit. Der Grund dafür sind oft Sorgeaufgaben in der Familie, vor allem die Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen. Mittel- und langfristig stellt sich diese Entscheidung allerdings oft als ungewünschte Einbahnstraße heraus, weil der Weg zurück in die ursprüngliche Arbeitszeit versperrt ist.Angesichts der Wünsche der Familien treten die Familienorganisationen für einen allgemeinen Anspruch auf Befristung der Teilzeit ein. Ziel sollte es sein, dass mit Auslaufen der Befristung automatisch ein Rückkehrrecht bis hin zum vorherigen Arbeitsumfang gilt. Im Fall widerstreitender Interessen sollen Beschäftigte mit minderjährigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen vorrangig berücksichtigt werden.Eine solche Befristung sollte nach Vorstellungen der AGF innerhalb einer sechsmonatigen Frist vor Ablauf verlängert werden können. Diese Frist gilt auch für eine Rückkehr zu einem Arbeitsumfang mit einer geringeren als der ursprünglich gültigen Wochenstundenzahl. Ansonsten sollte nach Ablauf der befristeten Teilzeit wieder automatisch die ursprüngliche Wochenarbeitszeit gelten. Die Möglichkeit, leichter zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung zu wechseln, könnte auch dazu beitragen, dass mehr Männer ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren, um Sorgearbeiten innerhalb der Familie zu übernehmen.Aus Sicht der AGF sind weitere grundsätzliche Änderungen am Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) notwendig: Die Ablehnung eines Teilzeitwunsches soll nur dann möglich sein, wenn dem „dringende betriebliche Gründe“ entgegenstehen. Zudem sollte Arbeitnehmer/innen die Aufstockung des Arbeitsumfangs erleichtert werden, insbesondere für Personen mit familiären Sorgeaufgaben.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. vom 19.01.2017

Donald Trump hat die „Global Gag Rule“ unterzeichnet. Das wird sich verheerend auf die Frauengesundheit weltweit auswirken, die Raten der Müttersterblichkeit werden vor allem in ärmeren Ländern wieder ansteigen. Dieses Dekret definiert, welche Familienplanungsorganisationen und Gesundheitsdienste von den USA finanziell unterstützt werden. So will es Trump: Alle Organisationen, die direkt oder indirekt Angebote zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen machen, werden kein Geld mehr bekommen. Dies gilt ebenso für Kliniken und Gesundheitsdienste in den USA. Davon betroffen ist auch die International Planned Parenthood Federation (IPPF) und diejenigen ihrer 170 Mitgliedsorganisationen weltweit, die US-Entwicklungsgelder erhalten und weltweit jährlich 70 Millionen Familienplanungsdienste anbieten. Es sei denn, sie unterzeichnen eine Selbstverpflichtung, dass sie den Schwangerschaftsabbruch aus ihren beratenden und medizinischen Dienstleistungen ausklammern.

„Wir werden niemals die Global Gag Rule unterzeichnen. Jeder Mensch hat das Recht, über die eigene Gesundheit zu entscheiden“, betonte die IPPF in einer am 23. Januar 2017 veröffentlichten Erklärung. „Wir werden mit Regierungen und Gebern zusammenarbeiten, um die Finanzierungs- und Dienstleistungslücken, die sich durch die Global Gag Rule für uns auftun, zu überbrücken. Wir werden dafür sorgen, dass Frauen ihre Rechte wahrnehmen und Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch und zu Familienplanung bekommen.“

pro familia befürchtet, dass die Wiedereinführung der Global Gag Rule sich weltweit negativ auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit auswirken wird. Ursprünglich unter Präsident Reagan 1984 eingeführt und später von den jeweiligen republikanischen Präsidenten fortgesetzt, hat sich gezeigt, dass dieser Knebelvertrag nicht wie gewünscht und behauptet, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche reduzieren konnte. Zahlreiche wissenschaftlichen Fachleute stellten stattdessen fest, dass sowohl der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert wurde als auch ungewollte Schwangerschaften und unsicherer Schwangerschaftsabbrüche zugenommen haben. Davon betroffen waren vor allem Frauen in ärmeren Ländern. Präsident Trump geht mit der neuen Global Gag Rule sogar noch einen Schritt weiter als sein republikanischer Vorgänger Bush. Er will nicht nur Familienplanungsorganisationen, sondern auch HIV/AIDS-Präventionsprogramme, Mütter- und Kindergesundheitsdienste und Zika-Informationsstellen in die Regelung miteinbeziehen. All diesen Organisationen und Projekten werden US-amerikanische Entwicklungsgelder gestrichen, falls sie Informationen, Beratungen und Dienstleistungen für einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch bereitstellen – selbst wenn sie diese Dienste mit eigenen Mitteln finanzieren. pro familia appelliert an die deutsche Regierung, sich an dem internationalen Fonds zu beteiligen, den die Niederlande einrichten will, um die durch die Global Gag Rule entstehenden Finanzierungslücken zu schließen. Damit würde Deutschland ebenfalls ein wichtiges Signal setzen: Millionen von Menschen dürfen nicht den Zugang zu Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit verlieren.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V., Bundesverband vom 26.01.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 6. Februar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Landesbüro NRW in Zusammenarbeit mit dem FORUM Volkshochschule am Neumarkt

Ort: Köln

Vor zwei Jahren wurde vom Landtag NRW die Enquetekommission zur "Zukunft der Familienpolitik in NRW" eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vorzunehmen und entsprechende Handlungsempfehlungen für eine an den Bedürfnissen von Familien orientierte Familienpolitik zu entwickeln.

Ende Januar 2017 werden nun der Bericht und die Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Aktuelle Diskussionen über die "Generation Rushhour" und die Familienzeit machen deutlich, dass die Politik gefordert ist, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Dabei gilt es bessere Lösungen für alle Familien gleichermaßen zu entwickeln.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/211130/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltungen/?Veranummer=211130.

Das ZFF: Unser Vorstandsmitglied Renate Drewke wird an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Termin: 9. März 2017, 09:00 – 16:00 Uhr

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO)

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 01.03.2017

Die Sachverständigenkommission des Siebten Altenberichts betont die kommunale Verantwortung für die Aufgaben der Daseinsvorsorge, die sich aus Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes(GG) ableiten. Die Bundesregierung hält es – auch im Hinblick auf die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse – für angezeigt, dass bundesweit Altenhilfestrukturen verstärkt geplant, auf- und ausgebaut werden. Dies stellt alle verantwortlichen Akteure auf kommunaler Ebene vor komplexe Aufgaben.

Gemeinsam mit erfahrenen Mittagstisch-Anbietern erörtern die Teilnehmenden in Arbeitsgruppen, auf welche Weise organisierte Mittagstische einen Beitrag zur Versorgung und Gesundheitsförderung älterer Menschen leisten können. Ein neues Praxis-Handbuch für Organisatoren von Mittagstisch-Angeboten sowie die Dokumentation der IN FORM Mittagstischstartwoche, die im Oktober 2016 in 113 Kommunen durchgeführt wurde, werden vorgestellt.

Das Program ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Veranstaltungen/2017/Einladung_Tagung_Berlin_03-2017.pdf.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Veranstaltungen/2017/Anmeldebogen_Berlin-1.pdf.

Termin: 9. Mai 2017, 09:00 – 17:30 Uhr

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Besonderheit: Es werden 4 Workshop stattfinden

Eltern stehen nicht selten vor Herausforderungen, die ohne eine kompetente und unterstützende Beratung schwer zu meistern sind. Das trifft auf Regenbogenfamilien ebenso zu wie auf alle anderen Familienformen. Doch bisher meiden viele lesbische Mütter, schwule Väter oder Trans*-Eltern lokale Familien- und Erziehungsberatungsstellen, weil sie befürchten, auf Unwissen und Vorurteile zu stoßen.

Mittels bundesweiter Fortbildungen, die seit Sommer 2016 durchgeführt werden, geben wir Fachkräften in Beratungseinrichtungen Gelegenheit, sich mit den Herausforderungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut zu machen.:

Das Vorabprogramm sowie die Voranmeldung ist hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/fachtagung/.

Hinweis (14.02.2017): Der Name des Veranstalters wurde aus Wiedererkennungsgründen verkürzt.

AUS DEM ZFF

Heute fand das Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. zum Thema „Väter und das ElterngeldPlus“ statt. Über 40 Fachleute und Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil und erörterten die Wünsche der Väter im Hinblick auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher*innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Ziel der Flexibilisierung dieser Leistung ist es u. a., die Familienorientierung von Männern weiter zu stärken.

„Immer mehr Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und ihre Partnerin beim Wiedereinstieg unterstützen. Männer wollen aktive Väter sein und Partnerschaftlichkeit leben. Das ElterngeldPlus schafft neue Gestaltungsspielräume für Väter und eine neue Qualität der Vereinbarkeit. Sie müssen sich nicht mehr zwischen einem zeitweisen Ausstieg und einer Vollzeiterwerbstätigkeit entscheiden, sondern können flexibel arbeiten. Das entspricht mehrheitlich ihren Wünschen“, betont die Parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks.

„Die neue Vätergeneration entwickelt sich zunehmend zu aktiven Vätern und sowohl das Elterngeld wie auch das ElterngeldPlus sind eine Erfolgsgeschichte! Dabei entspricht die Einführung eines Teil-Elterngeldes im Rahmen des ElterngeldPlus einer langjährigen Forderung des ZFF. Mit seinen Voraussetzungen bringt das ElterngeldPlus eine Flexibilisierung der Fürsorge und einen weiteren Anreiz für Väter, in Elternzeit zu gehen oder sich diese mit ihrer Partnerin zu teilen. Um Partnerschaftlichkeit in der Familie wirklich leben zu können, braucht es jedoch noch weitere Instrumente, die bereits auf den Weg gebracht wurden: Lohngerechtigkeit, die Einführung einer Familienarbeitszeit und natürlich ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit“, resümiert die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.01.2016

AKTUELLES

„Ich freue mich über unsere neue Internetseite awo.org“, erklärt der AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler anlässlich der heute vorgestellten neukonzipierten Webseiten des AWO Bundesverbandes. „Die Vielfalt an Inhalten und Dienstleistungsangeboten der AWO sind für die Nutzerinnen und Nutzer mit wenigen Klicks zu erreichen. Aufgrund der unkomplizierten Menüführung und der angenehmen Gestaltung regen die Seiten dazu an, sich in die neue Internetpräsenz zu vertiefen.“ Die neue Internetseite awo.org ist barrierefrei, auf allen Endgeräten (responsive design) einsehbar und gibt einen umfassenden Einblick in die Arbeit und Angebote der AWO.

Gemeinsam mit der Agentur HenkelHiedl hat ein Redaktionsteam des Bundesverbandes seit einem Jahr dafür gesorgt, dass verschiedene Internetpräsenzen der AWO wieder unter einem Dach zusammengeführt wurden, um den Nutzerinnen und Nutzern einen zeitgemäßen Einblick in die Arbeit der AWO anzubieten. Die Seite umfasst sehr viele Inhalte und ist zugleich visuell „ein Hingucker“. Dazu tragen im hohen Maße auch die Fotos des Fotografen Frank Schinski von der Agentur Ostkreuz bei.

Die neue Website ist unter der alten Adresse erreichbar: www.awo.org.

Das Unternehmen "Flechtwerk 2+1 gGmbH" mit Sitz in München ist Träger des Programms "Mein Papa kommt" und vermittelt getrennt lebenden Vätern und Müttern Übernachtungsmöglichkeiten bei ehrenamtlichen Gastgebern am Wohnort des Kindes.

Die Idee dazu hatte die Pädagogin Annette Habert im Jahr 2008, als ein neunjähriger Junge ihr einen Wunsch anvertraute: „Mein Papa besucht mich jedes Wochenende. Aber das geht nur im Sommer. Da kann er im Auto schlafen. Kannst du da was machen?“.Die Vorstellung, dass ein Kind nach dem Papa-Tag im Kinderzimmer in dem Wissen einschläft, dass sein Vater draußen auf dem Parkplatz pennen muss, hatte Annette Haberttief betroffen gemacht. So war die Idee zum Programm "Mein Papa kommt“ geboren.

Die Intitative (Besuchsprogramm) ist online hier zu finden: http://www.mein-papa-kommt.info.

Www.gewerkschaftsgeschichte.de hat sein kostenloses Angebot für Schule, Universität, Erwachsenenbildung und alle historisch Interessierten ausgebaut. Das Internet-Portal zur Geschichte von Arbeit, Gewerkschaftsbewegung und Mitbestimmung in Deutschland bietet künftig noch mehr Video- und Tonclips mit Originalaufnahmen, Hunderte Fotos aus zahlreichen Archiven sowie mehr als 100 historische Originaldokumente zum direkten Download. Neu sind auch die beiden Filme, die das Portal in weniger als 40 Sekunden vorstellen.

Entwickelt hat das Info-Angebot die Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Zahlreiche Museen und Archive haben Bildmaterial zur Verfügung gestellt. Von Dampfmaschine und Kinderarbeit bis zu den Herausforderungen durch Globalisierung und Digitalisierung – wie sich Arbeitswelt, Wirtschaft, soziale Situation und Arbeiterbewegung in Deutschland entwickelt haben, wird auf dem Portal multimedial und interaktiv erfahrbar.

Laien finden einfache, kurze Einstiege und anschaulich geschriebene Überblicksartikel zu jeder Epoche seit 1830. Fachleute und stärker Interessierte können vertiefend sehr detailreiche Informationen zu den einzelnen historischen Phasen und politischen Aspekten der Epoche abrufen. Die Ereignisse der Gewerkschaftsentwicklung sind in knappe Rahmentexte eingebunden, die den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund beleuchten. Bilderstrecken erzählen Kurzgeschichten vom Wandel der Arbeitswelt, stellen etwa die Wohnsituation von Arbeiterfamilien im Laufe der Jahrhunderte dar, zeigen die Frauenerwerbstätigkeit auf ihrem „langen Weg zur Anerkennung“ oder präsentieren Plakate aus der Gewerkschaftsgeschichte zwischen Kunst und Kitsch.

Die Rubrik „Nachschlagen“ erlaubt einen direkten Zugriff auf die Lebensgeschichten von mehr als 80 Gewerkschaftern und Gewerkschafterinnen, bietet eine ausführliche Chronik seit 1830, ein Glossar, Statistiken und eine Fülle weiterer Informationen aus der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. Ein Quiz und weitere Spiele runden das Angebot ab.

Das Internetportal ist hier zu finden: www.gewerkschaftsgeschichte.de.

Werbevideos auf Youtube zum Portal sind hier zu finden: http://www.youtube.com/playlist?list=PLRIU-ZP0fg50MoTMqfWBtpqqSS8aVfz8R.