ZFF-Info 2 2018

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SCHWERPUNKT I: Familiennachzug

Anlässlich der morgigen Beratungen im Bundestag zum Familiennachzug fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, das Recht auf Familie von Geflüchteten anzuerkennen und auf eine weitere Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für subsidiär Geschützte zu verzichten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF kritisiert scharf, dass die morgigen Beratungen auf eine Fortsetzung der bestehenden Wartefrist beim Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz abzielen. Das Recht auf ein Familienleben wird damit für eine Gruppe Geflüchteter weiterhin massiv beschnitten. Die Restriktion beim Familiennachzug behindert nicht nur die gesellschaftliche Integration, sondern sendet weiterhin ein fatales Signal an Frauen und Kinder in den Herkunftsländern, sich selbst auf gefährliche Fluchtwege zu begeben. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen ist ein humanitäres Gebot und nicht weiter verhandelbar!“

Das ZFF-Positionspapier zum Thema Familiennachzug „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.01.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den Familiennachzug auch zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen zu ermöglichen. In einem Antrag (19/454), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordert sie die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für solche Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus zu ergreifen. Vielmehr soll die Regierung dem Antrag zufolge das Personal bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens aufstocken, "um die höhere Nachfrage nach Visa zum Familiennachzug bearbeiten zu können".

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass das Recht auf Wahrung der Familieneinheit grundrechtlich geschützt sei. Eine Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für die subsidiär Geschützten bis zum 16. März 2018 widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor rund zwei Jahren habe "fatale Folgen für alle Beteiligten", schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Die Angehörigen im Herkunfts- oder Drittstaat seien teils lebensgefährlichen Umständen ausgesetzt; das Familienmitglied in Deutschland habe Angst um die eigene Familie und vermisse sie. Oft könnten sich die Betroffenen in Deutschland kaum auf weitere Integrationsschritte konzentrieren, wenn sie in ständiger Sorge um die Familie seien. Subsidiär Schutzberechtigte dürften zwar in Deutschland bleiben, weil ihnen im Herkunftsland zum Beispiel Folter oder Krieg drohen würden. Ihren ebenso schutzbedürftigen Kernfamilien – Ehegatten und minderjährige Kinder – werde jedoch zwei Jahre lang der Nachzug verwehrt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 23 vom 18.01.2018

Die zum 16. März dieses Jahres auslaufende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion verlängert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/439) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments steht.

Darin verweisen die Abgeordneten "auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll". Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs der Vorlage zufolge verlängert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 21 vom 17.01.2018

Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in Deutschland soll nach den Willen der FDP-Fraktion grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/425) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor, der in dieser Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Darin verweist die Fraktion darauf, dass der Familiennachzug für subsidiär Geschützte im Jahr 2016 mit dem sogenannten "Asylpaket II" bis zum 16. März dieses Jahres ausgesetzt wurde. Während die Kapazitäten zur Integration weiterhin angespannt seien und durch einen Familiennachzug der Angehörigen subsidiär Schutzbedürftiger zusätzlich stark belastet würden, stelle für die Betroffenen die Wartezeit bis zu einer Zusammenführung der Familie bereits jetzt eine große Härte dar.

Wie die Fraktion ausführt, bringt die Einschränkung der allgemeinen Regelungen zum Familiennachzug für weitere zwei Jahre für die Betroffenen eine "erhebliche Belastung" mit sich, "da sie nun in der Regel mindestens vier Jahre warten müssen, bis die familiäre Lebensgemeinschaft wiederhergestellt werden kann". Dies sei "gerade im Verhältnis zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern ein langer Zeitraum".

Die vorgesehenen Ausnahmefälle sollen laut Vorlage unter anderem Konstellationen erfassen, "in denen es den betroffenen Personen nicht mehr zumutbar ist, länger auf den Familiennachzug zu warten". Dies könne "aufgrund eines individuellen Härtefalls für die Person, zu welcher der Zuzug nach Deutschland erfolgen soll, oder für die nachzugsberechtigten Personen oder aufgrund einer Verschlechterung der humanitären Lage im Aufenthaltsstaat und einer daraus folgenden Gefahr von Leib, Leben und Freiheit der nachzugsberechtigen Personen der Fall sein".

Da der Familiennachzug "aufgrund der großen integrationspolitischen Herausforderungen in Deutschland beschränkt wird", ist es der Fraktion zufolge "nur konsequent", einen Familiennachzug ferner in den Fällen zu erlauben, in denen der Integrationsaufwand voraussichtlich gering sein wird. "Dies ist zum einen in den Fällen anzunehmen, in denen die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, den Lebensunterhalt sowohl für sich als auch die nachzugsberechtigten Personen sichern kann. Darüber hinaus sollte ein Nachzug aber auch erlaubt werden, wenn die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integriert hat".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 19 vom 16.01.2018

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, kommentiert den heutigen Gesetzesentwurf der Fraktion CDU/CSU zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.

„Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, wie es der Gesetzesentwurf der CDU/CSU vorsieht, spricht diesen Menschen das Recht auf ein Familienleben ab und ist somit grund- und menschenrechtswidrig. Diese Geflüchteten haben darauf gehofft, dass die Aussetzung am 17. März 2018 endet. Durch jegliche Neuänderungen wird ihr Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat geschwächt. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, die Aussetzung im März dieses Jahres auslaufen zu lassen. Eine monatliche Höchstzahl von 1000 Nachzügen ab August 2018 lehnen wir zudem ab. Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte muss unter den gleichen Bedingungen ermöglicht werden wie für Geflüchtete mit Schutzstatus nach die Genfer Flüchtlingskonvention. Familiennachzug trägt zu einer guten Integration bei und ermöglicht den Geflüchteten ein echtes Ankommen in der Bundesrepublik. Und das muss das Ziel der Politik sein.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 19.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte zum Familiennachzug nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu beenden. "Die seit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf viele Jahre", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für fast alle unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es derzeit unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben auch für diese Flüchtlingskinder zu respektieren", so Lütkes weiter.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug bei Flüchtlingskinder mit subsidiärem Schutzstatus praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk wird zu den kinderrechtlichen Aspekten des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kürze ein neues Rechtsgutachten veröffentlichen. Der Schwerpunkt dieses Gutachtens liegt auf den menschenrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Völkerrecht ergeben, vor allem aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.01.2018

Vor den am morgigen Freitag im Bundestag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug fordert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), dass die Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte nicht verlängert wird.

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. kritisiert die Aussetzung des Familiennachzuges für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus scharf. Sie widerspreche Geist und Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes, so der DKSB. „Menschenrechte sind nicht nur eine Schönwetterangelegenheit“, mahnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Gerade in schwierigen Zeiten und bei besonders Schutzbedürftigen müssen sie eingehalten werden.“

Für Kinder sei der Familienzusammenhalt während des Krieges, auf der Flucht und nach ihrer Ankunft in einem anderen Land das Wichtigste, so der DKSB. Eine gewaltsame Trennung über einen langen Zeitraum führe oft zu gravierenden Bindungs- und Beziehungsstörungen, die irreparable Entwicklungsverzögerungen und Traumatisierungen verursachen können. Zudem sei eine Aussetzung des Familiennachzuges nicht integrationsfördernd.

Der Deutsche Kinderschutzbund lehnt deshalb eine Verlängerung des ursprünglich bis zum 16. März 2018 geltenden Gesetzes bis Ende Juli strikt ab. „Wir hoffen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dem nicht zustimmen werden“, erklärt Heinz Hilgers. „Die Menschenrechte dürfen nicht ausgehebelt werden. Dieser Tatsache muss auch eine künftige Regelung einer neuen Regierung Rechnung tragen. Die betroffenen Menschen hoffen oft seit Jahren darauf, wieder mit ihren Familien vereint zu werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 18.01.2018

Heute wird über das Recht auf Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus im Bundestag debattiert. „Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich auf, dieses Recht wieder in Kraft zu setzen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel. „Familie ist ein grundrechtlich geschütztes Gut und nicht verhandelbar. Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern,“ so die Präsidentin der eaf weiter.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 19.01.2018

Zur Debatte um den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Im Februar 2016 hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16. März 2018 beschlossen (Asylpaket II). Gegenwärtig wird darüber debattiert, ob der Familiennachzug auch über dieses Datum hinaus eingeschränkt werden soll.
Warum sind geflüchtete Familien überhaupt getrennt? Welche Flüchtlinge können gegenwärtig welche Familienmitglieder nach Deutschland nachholen? Wo finden sich die wesentlichen grund- und menschenrechtlichen Grundlagen für den Familiennachzug? Wie wäre eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs zu bewerten? Wie wäre eine Regelung zu bewerten, die eine Kontingentierung vorsehen würde, etwa 1000 Menschen pro Monat?

Antworten auf diese und weitere, häufig gestellte Fragen zum Thema Familiennachzug hat das Institut in einem FAQ zusammengestellt:

Oft gestellte Fragen zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Quelle: Information Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. vom 12.01.2018

Mit Blick auf die am Freitag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, keiner weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zuzustimmen.

Es sei ein Gebot humanitärer Verantwortung, die Regelung zur Beschränkung des Familiennachzugs nicht zu verlängern, mahnt der Paritätische. Der Schutz der Familieneinheit sei ein Menschenrecht, das es zu achten gilt. Die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte stelle eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar, behindere ihre Integration und dürfe auf keinen Fall über März 2018 hinaus verlängert werden.

„Hier wird der unverfrorene Versuch unternommen, noch vor einer Regierungsbildung im Sinne einer Fortsetzung der GroKo Fakten zu schaffen. Es kann nicht sein, dass parteitaktische Spielchen auf dem Rücken der hier lebenden Flüchtlinge und ihrer Familien ausgetragen und Grundrechte mit Füßen getreten werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. „Es gibt ein Gesetz, das regelt, dass diese unsägliche Beschränkung des Familiennachzugs am 16. März ein Ende hat. Und daran sollten sich nun auch alle halten“, so Schneider. Viele Familien warteten seit mittlerweile über zwei Jahren darauf, ihre Angehörigen wiederzusehen und hätten auf die Verlässlichkeit des deutschen Rechts vertraut.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2018

SCHWERPUNKT II: Sondierungsergebnisse / Koalitionsverhandlungen

Anlässlich der Sondierungsergebnisse von CDU, CSU und SPD sieht das ZFF gute Ansatzpunkte für die weitere Familienförderung, vermisst jedoch innovative und nachhaltige Maßnahmen. Kritisch beurteilen wir die Vereinbarungen zum Familiennachzug.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Das Ergebnis der Sondierungen ist aus familienpolitischer Sicht unzureichend. Mit der vorgesehenen deutlichen Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages wird an dem ungerechten System der Familienförderung festgehalten. Um Kinder und deren Familien vor Armut zu schützen, begrüßen wir aber die angestrebte Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf dem Niveau des sächlichen Existenzminimums und die Erhöhung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Diese sollten aber so rasch wie möglich umgesetzt und perspektivisch zu einer Kindergrundsicherung ausgebaut werden.

Positiv sehen wir die geplante Einführung eines Anspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und die soziale Integration der Kinder gefördert.

Allerdings ist es aus Sicht des ZFF enttäuschend, dass sich die SPD offensichtlich nicht damit durchsetzen konnte, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wieder zurückzunehmen! Dabei ist es gerade das Wissen um die Sicherheit und Absicherung der eigenen Familie, die eine Integration erst möglich macht.

Als ZFF hoffen wir darauf, dass diese bisherigen Sondierungsergebnisse stabilisiert und im Rahmen von Koalitionsverhandlungen ausgebaut werden. Familien sind ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft und sie haben es verdient, gut und gemeinsam leben zu können“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.01.2018

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler kommentiert das heute veröffentlichte Ergebnis der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD.

„In dem heute veröffentlichten Sondierungspapier sehen wir Licht und Schatten. Wir hätten uns mehr sozialpolitische Akzente erwartet. Es fehlt ein Maßnahmenpaket für die Bekämpfung der wachsenden Armut und sozialen Ungleichheit in der Gesellschaft. Eine schrittweise Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder aber auch eine stärkere Besteuerung von Vermögen bleibt aus. Insgesamt enthält das Sondierungspapier viele richtige Vorschläge, aber auch viele Lücken und fragliche Weichenstellungen. Vor den potentiellen Koalitionspartnern liegt noch ein langer Verhandlungsweg. Dabei müssen insbesondere auch die folgenden Problempunkte aus Sicht der AWO Schwerpunkte der Koalitionsverhandlungen bilden:

Positiv ist, dass die Sondierer in der Rentenversicherung weitere Leistungsverbesserungen einführen wollen, das gilt auch für die angekündigte Mütterrente II, die für die Betroffenen eine weitere Leistungsverbesserung bedeuten würde. Aber nur wenn die Mütterrente vollständig aus Steuermitteln finanziert wird, kann auch ein verlässlicher Generationenvertrag sichergestellt werden.

Die AWO unterstützt zwar die Forderung, dass die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden soll und die Zusatzbeiträge abgeschafft werden sollen, dennoch können wir nicht nachvollziehen, warum die Bürgerversicherung mit keinem Wort erwähnt wird. Für die Koalitionsverhandlungen fordern wir, sich auf eine gerechte und zukunftsfähige Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung zu verständigen.

In Sachen Pflege begrüßt die AWO die geplanten Verbesserungen. Es muss aber sichergestellt werden, dass diese Verbesserungen vollständig refinanziert werden. Die Leistungsverbesserungen dürfen nicht auf die Pflegebedürftigen oder Einrichtungen abgewälzt werden. Die bessere Bezahlung und die flächendeckende Erstreckung von Tarifverträgen sind überfällige Schritte. Die Blockadehaltung von privaten Anbietern muss unterbunden werden.

Ein Gesetz zur bundesweiten Sicherstellung von Qualität in der Kinderbetreuung fehlt im Sondierungspapier. Im Gegenteil soll der Länderflickenteppich in Sachen Kitaqualität und Finanzierung sogar verstärkt werden, indem die Länderkompetenzen garantiert werden. Wie gut ein Kleinkind betreut wird, ist so weiterhin vom Wohnort abhängig. Auch der Rechtsanspruch auf Hilfe für von Gewalt betroffenen Frauen fehlt.

Widersprüchlich ist zudem, dass das Grundrecht auf Asyl nicht angetastet werden, de facto aber eine Obergrenze eingeführt werden soll. Die AWO fordert in den Koalitionsverhandlungen jegliche Begrenzung zu unterlassen und stattdessen den Familiennachzug auch für subsidiäre Schutzbedürftige zu ermöglichen.

Die AWO begrüßt die Stärkung der Zivilgesellschaft zum Beispiel durch den Ausbau der Freiwilligendienste. Viele Punkte bleiben aber noch offen und müssen in Koalitionsverhandlungen konkretisiert werden, zum Beispiel auch der Engagementbereich. Hier erwarten wir konkrete Vorschläge für die Entbürokratisierung des Engagements und den Ausbau der Freiwilligendienste.

Selten waren die Ausgangsbedingungen für Koalitionsverhandlungen so günstig wie aktuell: eine gute Konjunktur, hohe Steuereinnahmen und eine niedrige Arbeitslosigkeit. Ein Grund sich auszuruhen, ist das allerdings nicht, weil die Herausforderungen vor denen die Bundesrepublik steht keineswegs kleiner geworden sind.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 12.01.2018

Union und SPD haben sich im Rahmen der Sondierungsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht geplant sind. Besorgniserregend sind jedoch die Einigungen zum Familiennachzug, zu den Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER-Einrichtungen) sowie den sicheren Herkunftsstaaten. Geflüchtete Kinder und Jugendliche drohen damit zu den Leidtragenden der Beschlüsse zu werden. Der Bundesfachverband umF warnt insbesondere vor einem Systembruch im Kinderschutz.

Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen

Bundesweit sollen in zentralen ANkER-Einrichtungen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Abschiebung stattfinden. Auf die Kommunen verteilt werden sollen nur noch diejenigen, bei denen eine „positive Bleibeprognose“ besteht.

Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen vor ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter in den ANkER-Einrichtungen registriert und ihr Alter soll dort festgestellt werden. Damit wird die Primärzuständigkeit der Jugendhilfe für die Feststellung, ob eine Person unbegleitet und minderjährig, und damit besonders schutzbedürftig ist, in Frage gestellt. Ein klares Bekenntnis zum Primat der Jugendhilfe und zum bestmöglichen Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fehlt in dem Sondierungsergebnis.

Der Bundesfachverband umF befürchtet, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die entweder mit ihren Eltern oder unerkannt als unbegleitete Minderjährige einreisen, über lange Zeiträume in nicht kindgerechten Einrichtungen leben müssen. Für Kinder und Jugendliche ist das Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl sowie zahlreichen rechtlichen Einschränkungen verbunden (Schule, Ausbildung, Wohnsituation, Ernährung, räumliche Beschränkung). Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in solchen Einrichtungen nicht möglich.

Der Bundesfachverband umF lehnt das Konzept der ANkER-Einrichtungen ab. Die Verteilung auf die Kommunen und der Anschluss an die kommunale Versorgung müssen so schnell wie möglich erfolgen. Nur so kann ein zügiger Zugang zu Schule, Kita und Betreuung sichergestellt werden. Eine kind- und jugendgerechte Unterbringung muss ab dem ersten Tag sichergestellt werden. Die Primärzuständigkeit für die Identifizierung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen liegt bei der Kinder- und Jugendhilfe. Neuregelungen, die dieses Primat umgehen, lehnt der Bundesfachverband umF ab.

Familiennachzug

Der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll ausgesetzt bleiben. Bis zum 31.7.2018 soll eine Neuregelung geschaffen werden, nach der monatlich bis zu 1000 Personen nachziehen können, sofern hierdurch nicht die Obergrenze von 180.000–220.000 Zuwandernden (ohne Erwerbsmigration) insgesamt überschritten wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Eltern- und Geschwisternachzug zu unbegleiteten Minderjährigen scheint hierbei ausgeschlossen werden zu sollen.

Die Familie ist Grundvoraussetzung für ein kind- und jugendgerechtes Aufwachsen. Mit einer erneuten Aussetzung würden Minderjährige dazu gezwungen ohne (beide) Eltern aufzuwachsen. Dies gilt auch und insbesondere für unbegleitete Minderjährige. Für ihr Wohl ist der Nachzugsanspruch entscheidend, hierzu gehört auch die Zusammenführung mit Geschwistern.

Der Bundesfachverband umF fordert, die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, den Familiennachzug zu ermöglichen und einen Anspruch auf Eltern- und Geschwisternachzug sicherzustellen. Einer erneuten Aussetzung ohne zeitliche Beschränkung stehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen.

Sichere Herkunftsstaaten

Algerien, Tunesien und Marokko sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, ebenso Länder, deren Anerkennungsquote unter 5 Prozent liegt. Das bedeutet insbesondere eine höhere Darlegungs- und Beweislast der Schutzsuchenden sowie erhebliche Einschränkungen im Rechtschutzverfahren – auch für Minderjährige.

Die Einstufung eines Landes als sicher darf nur erfolgen, wenn in diesem Land keine Verfolgung herrscht. Dies muss der Gesetzgeber prüfen. Die Anerkennungsquote sagt nichts darüber aus, ob ein Staat als sicher eingestuft werden darf oder nicht. Wie aus Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, lag zudem die bereinigte Schutzquote zuletzt für Marokko bei zwölf Prozent, für Algerien bei zehn Prozent.

Der Bundesfachverband umF lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab. Die Einschränkungen, die hiermit einhergehen, sind u.a. mit dem Kindeswohl und der Garantie fairer Asylverfahren nicht vereinbar.

Bleiberecht und Ausbildungsduldung

Das Sondierungsergebnis sieht Verbesserungen bei den Bleiberechtsregelungen sowie eine einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung vor.

Junge Menschen, die Integrationsleistungen erzielt haben, können nach vier Jahren ein Bleiberecht erhalten. Allerdings bestehen Altersgrenzen bei der Beantragung, die insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge trotz gelungener Integration von der Regelung ausschließen. Zudem führen die uneinheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der breite Auslegungsspielraum im Gesetzestext momentan dazu, dass das Gesetzgebungsziel verfehlt wird und Ausbildungen nicht begonnen werden können.

Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht angestrebt werden. Insbesondere die Altersgrenzen der Bleiberechtsregelung sollten gestrichen werden. Auch bei der Ausbildungsduldung muss gesetzlich nachgebessert werden. Der Bundesfachverband umF fordert, Ausbildungen umfänglich zu ermöglichen, bestehende Ausschlussgründe zu streichen und einen Anspruch auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. 12.01.2018

Das Bundesforum Männer, Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., fordert zum Start der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD von der zukünftigen Bundesregierung, Männer als gleichstellungspolitische Akteure in allen Politikfeldern stärker einzubeziehen.

„Gleichstellungspolitik ist Gesellschaftspolitik und gehört auf die Agenda der Koalitionsverhandlungen“, so Martin Rosowski, Vorsitzender des Bundesforum Männer. „Um erfolgreich zu sein, muss moderne Gleichstellungspolitik auch Männer stärker in den Fokus nehmen“, erklärt Rosowski weiter.

Das Bundesforum Männer erwartet von der zukünftigen Bundesregierung gerade bei den Themen Vereinbarkeit, Familienpolitik, Gesundheit sowie Gewalt gleichstellungsorientierte männerpolitische Maßnahmen:

Bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit, Familien und Väter

Sorge- und Erwerbsarbeit sind zwischen Frauen und Männern nach wie vor ungleich verteilt. Nötig ist eine Gleichstellungspolitik, die strukturelle Benachteiligungen und Geschlechterstereotype abbaut und die Männern mehr Zeit für Familie, Hausarbeit und Pflege verschafft. Dazu gehören eine 2-wöchige Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt mit Lohnfortzahlung, eine bedarfsorientierte Familienarbeitszeit mit Rückkehrrecht auf Vollzeit, Abbau der steuer- und sozialrechtlichen Anreize für das traditionelle Ernährermodell sowie verbesserte Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige.

Die Voraussetzungen dafür müssen verbessert werden, dass Eltern in Nachtrennungsfamilien weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können. Dazu sollte die Position von getrennten Vätern mehr in den Blick genommen und das Wechselmodell als eine mögliche Umgangs- und Betreuungsform neben anderen gestärkt werden. Insgesamt braucht es eine größere Anerkennung und Unterstützung aller Formen von Familie, in denen langfristige Verantwortung für Kinder übernommen wird.

Regelmäßiges Berichtswesen zu Männergesundheit

Männer haben ein anderes Gesundheitsverhalten und einen anderen Bedarf an Gesundheitsangeboten als Frauen. Die wissenschaftliche Datenlage und -qualität zu Ursachen und Hintergründen ist unzureichend. Das Bundesforum Männer fordert eine regelmäßige Männergesundheitsberichterstattung und den Ausbau gendersensibler Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Jungen und Männer.

Schutz für männliche Opfer von Gewalt

Männer müssen beim Thema Gewalt nicht nur als Täter, sondern auch als Betroffene verstanden werden. Nötig ist beides: Der Gewaltschutz für Frauen muss gestärkt werden. Zugleich braucht es Hilfestrukturen für Männer, die nicht mehr Täter sein wollen oder die selbst Opfer von Gewalt geworden sind. Das Bundesforum Männer fordert eine Studie über Gewaltbetroffenheit von Männern und die Schaffung flächendeckender Schutz- und Beratungsangebote für beispielsweise von Partnerschaftsgewalt betroffene Männer.

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. vom 22.01.2018

Der Deutsche Frauenrat (DF) erwartet von den VerhandlerInnen der CDU/CSU und SPD starke gleichstellungspolitische Fortschritte. Die Sondierungsergebnisse zeigen, dass es für die Gleichstellungspolitik in die richtige Richtung geht. Aber beispielsweise beim Ehegattensplitting, Familiennachzug sowie beim Gewaltschutz besteht ein erheblicher Verbesserungsbedarf.

Zu den Sondierungsergebnissen sagt Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:
„Zum Ehegattensplitting können wir in den Sondierungsergebnissen nichts finden. Das ist schier unverständlich. Der DF fordert seit Langem das Ziel einer Reform des Ehegattensplittings. Nachdem die Jamaika-Sondiererenden mit der Abschaffung der Steuerklasse V bereits einen Schritt nach vorne gegangen sind, erwarten wir von CDU/CSU und SPD mehr.

Mit dem geplanten Familiennachzug von 1.000 Menschen pro Monat liegt der Kompromiss weit hinter dem Anfang der Woche geäußerten Vorschlag der SPD von 40.000 Menschen im Jahr. Stellen Sie sich vor, Sie warten seit drei Jahren darauf, Ihrem Ehemann nach Deutschland folgen zu können. Bei einer Quote von nur 1.000 Personen pro Monat können sich Familien ausrechnen, dass das Wiedersehen noch eine Weile dauern wird.“

Der Deutsche Frauenrat fordert von der zukünftigen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu Gewaltfreiheit und Antisexismus in Deutschland. Deshalb sollten die Verhandlungsführenden die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention vereinbaren. „Das geplante Investitions- und Sanierungsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und Kindern ist ausdrücklich zu begrüßen. Doch wir brauchen nach wie vor die Einrichtung einer Koordinierungs- und unabhängigen Monitoringstelle, so wie es in der am 1.2.2018 in Kraft tretenden Istanbul-Konvention steht“ so Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin der Frauenlobby.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 12.01.2018

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie fordert von Union und SPD Nachbesserungen bei Koalitionsverhandlungen.

Nach den Sondierungen von CDU/CSU und SPD für eine Große Koalition befürchtet die Diakonie Deutschland eine Wende in der Flüchtlingspolitik zu Lasten der Schutzbedürftigen.

"SPD und Unionsparteien verfolgen offenbar mit Vorrang, dass möglichst viele Geflüchtete rasch wieder ausreisen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Dies sei ein Rückschritt zu den bisherigen Zielen und Erfolgen zur Integration.

Lilie ist enttäuscht darüber, dass die Hürden für den Familiennachzug zu Geflüchteten mit subsidiärem Schutz nicht abgeräumt werden. "Die Diakonie appelliert an die Parteien, in den anstehenden Koalitionsverhandlungen noch einmal deutlich nachzubessern", sagt Lilie. "Eine Begrenzung auf 1.000 Personen im Monat ist für das wirtschaftlich prosperierende Deutschland kleinherzig." Vor allem unbegleitete Minderjährige bräuchten den Anschluss an ihre Angehörigen.

Die Diakonie sieht besonders die geplanten zentralen Aufnahmezentren kritisch.

In diesen Zentren sollen Flüchtlinge so lange bleiben, bis über Verbleib oder Rückführung entschieden ist. Vor allem die Beratungsarbeit der Wohlfahrtsverbände für die Geflüchteten werde dadurch erschwert. "CDU/CSU und SPD sagen nichts über eine flächendeckende und unabhängige Asylverfahrensberatung", bemängelt Diakonie-Präsident Lilie. "Die Jamaika- Sondierungen waren an dieser Stelle weiter gekommen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 13.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD als gute Grundlage für eine zukunftsweisende Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland. "Insbesondere das vereinbarte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mit einer Erhöhung von Kinderzuschlag und Kindergeld ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das gilt auch für die angestrebte Verbesserung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe, die Erhöhung des Schulstarterpakets und den Wegfall der Eigenanteile beim Mittagessen in Schulen und Kitas. Wichtig ist es aber auch, die Hartz-IV-Regelsätze auf ein armutsfestes Niveau anzuheben. Hier muss noch nachgebessert werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und vor allem der Wegfall des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im allgemeinen Bildungsbereich sind positiv zu vermerken. Jetzt kann endlich mehr Geld in unsere Schulen investiert werden. Und natürlich freuen wir uns als Kinderrechtsorganisation ganz besonders über die vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im Grundgesetz verankert werden und dem in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kernprinzip des Kindeswohls entsprechen", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besteht allerdings erheblicher Verbesserungsbedarf im Bereich der Flüchtlingspolitik. "Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Hier hoffen wir auf ein Einlenken und spürbare Verbesserungen für diese besonders schutzbedürftige Gruppe", so Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.01.2018

DGB und Mitgliedsgewerkschaften zu den Sondierungsergebnissen von CDU, CSU und SPD

Nach einer ersten Analyse der Sondierungsergebnisse kommen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften zu der Einschätzung:

Im Vergleich zu den Jamaika-Verhandlungen enthält dieses Ergebnis weit mehr Substanz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören die Stabilisierung der Rente, die Wiederherstellung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Stärkung von Bildung und die Verbesserung der Pflege. Auch die Vorschläge für ein solidarisches und soziales Europa sind ein wichtiger Schritt.

Im Rahmen von Koalitionsverhandlungen muss es bei erkennbaren Schwachpunkten Verbesserungen geben, um die Herausforderungen der digitalen Transformation zu gestalten. Das betrifft insbesondere eine stärkere Akzentuierung von Zukunftsinvestitionen mit einer soliden Finanzierung und die Förderung von sicherer Arbeit und Tarifbindung.

Mit den Sondierungsergebnissen im Einzelnen wird sich der DGB-Bundesvorstand in der kommenden Woche beschäftigen.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 12.01.2018

„Mutige Ziele“ sehen anders aus

Anlässlich der Veröffentlichung des Sondierungspapiers von Union und SPD erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das bisherige Sondierungspapier verspricht „mutige Ziele“ und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, ignoriert Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen aber weitgehend. Das ist enttäuschend. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert bei möglichen Koalitionsverhandlungen deutliche Nachbesserungen. Denn die Erfahrung zeigt, was nicht explizit im Koalitionsvertrag vereinbart wird, wird in der Regel auch nicht gemacht. Diskriminierung und Ausgrenzung sind eine Gefahr für die Demokratie und schaden auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Das Versprechen auf eines modernes Familien- und Abstammungsrecht muss ausdrücklich auch die Vielfalt der Familienformen ansprechen und alle Familien stärken. Auch Kinder in Regenbogenfamilien müssen rechtlich abgesichert und anerkannt werden. Die Vereinbarung für ein modernes Recht im Bereich Gleichberechtigung / Vielfalt muss explizit auch eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität erwähnen.

Besonders enttäuschend ist auch das Fehlen eines in die Zukunft gerichteten Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie bzw. eines Bund-Länder-Programms zur Prävention und Bekämpfung vorurteilsmotivierter Kriminalität bzw. Hasskriminalität. Das ist angesichts des Anstiegs homo- und transphober Hasskriminalität skandalös. Alle Menschen müssen in Sicherheit leben können.

Das Vorhaben die Verfolgerstaaten Algerien, Tunesien und Marokko zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu erklären verstößt wissentlich gegen die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In allen drei Staaten werden Homosexuelle als soziale Gruppe verfolgt, ist einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Menschen werden eingesperrt und misshandelt, nur weil sie anders lieben. Ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI sieht anders aus, selbst wenn Union und SPD beteuern „sich für die unteilbaren und universellen Menschenrechte einzusetzen“.

Link zum Sondierungspapier

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 12.01.2018

Als "dreisten Etikettenschwindel" und "armutspolitisch wirkungslos" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Sondierenden aus Union und SPD zur Einführung einer sogenannten "Grundrente". "Die Voraussetzungen sind zu hoch, die Umsetzung zu kompliziert und die Leistungen zu niedrig", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Verband heute vorlegte, kann gerade einmal ein Fünftel der Altersgrundsicherungsbezieher 35 Jahre und mehr beitragspflichtige Erwerbsarbeit als Voraussetzung für die so genannte Grundrente vorweisen. Hinzu käme, dass nach den Plänen der Sondierenden die gleichen Kriterien wie bei der Sozialhilfe angelegt werden: Erst müsse angespartes Vermögen eingesetzt werden und auch falls weitere ausreichende Einkommen, etwa von Ehepartnern vorhanden sind, entfalle der Anspruch auf die Leistung. "Hier von Rente zu sprechen, ist schon ein dreister Etikettenschwindel. Eine Rente ist ein Anspruch, der ganz unabhängig von weiteren Einkommen oder Vermögen erworben wird. Das hier ist keine Rente, sondern eine Sozialhilfe Plus für lediglich einen kleinen Teil der von Armut bedrohten Menschen", so Schneider.

"Armutspolitisch verpufft das Ganze im Nichts, da die Regelsätze in der Altersgrundsicherung eklatant kleingerechnet sind und damit nicht vor Armut schützen", so Schneider. Der Verband weist darauf hin, dass nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle die Regelsätze in der Altersgrundsicherung um fast 40 Prozent angehoben werden müssten, um das Existenzminimum im Alter abzudecken und Armut zu verhindern. "Ein zehnprozentiges Trostpflästerchen hilft vor diesem Hintergrund armutspolitisch überhaupt nicht weiter", so Schneider. "Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt um eine deutliche Erhöhung der Regelleistung für alle Altersgrundsicherungsbezieher nicht herum. Doch dazu findet sich in dem Sondierungspapier kein Wort."

Statt der komplizierten und armutspolitisch wirkungslosen Neuregelung plädiert der Paritätische für die einfache Erhöhung der Grundsicherungssätze für alle Altersarmen sowie die Einführung von großzügigen Freibeträgen auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. "Der Vorteil wäre, dass hierbei alle erreicht würden, deren Rente nicht zum Leben reicht und nicht nur die wenigen mit 35 und mehr Versicherungsjahren", so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 19.01.2018

Als sozialpolitisch unambitioniert und flüchtlingspolitisch inakzeptabel bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Ergebnisse der Sondierungen zwischen Union und SPD. Viele wichtige Themen würden zwar angesprochen, seien aber genau wie im letzten Koalitionsvertrag der Großen Koalition entweder nur unter Finanzierungsvorbehalt oder von vorneherein unterfinanziert. Das Versprechen der Verhandlungspartner, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, werde nicht eingelöst, vielmehr sei zu erwarten, dass sich die Spaltung durch die skizzierten Maßnahmen noch verschärfe.

„Das Sondierungsergebnis verspricht nicht mehr als ein konservatives Weiter so. Wirklich Neues lässt sich nicht erkennen. Es gibt keine großen Würfe, weder bei der Bekämpfung der Kinderarmut, noch bei der Rente“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So gebe es zwar beispielsweise leichte Nachbesserungen und einen neuen Namen für die Grundrente, die bereits im letzten Koalitionsvertrag stand. Keine der vorgeschlagenen Renten-Maßnahmen sei jedoch geeignet, Altersarmut wirksam zu vermeiden und bekämpfen. Viele gute Themen – vom BAföG, neuen Angeboten für Arbeitslose bis zum Wohngeld – würden angesprochen, blieben jedoch wie schon beim letzten Koalitionsvertrag unverbindlich. Angekündigte Verbesserungen bei dem Bildungs- und Teilhabepaket oder zu der Pflege finden sich im Finanzierungsplan nicht wieder. „Es gibt zu viele ungedeckte Schecks.“

„Das Hauptmanko ist und bleibt die Unterfinanzierung all dessen, was nötig wäre“, bilanziert Schneider. „Wenn Union und SPD weder Beiträge noch Steuern erhöhen wollen, wird es keinen Spielraum für große Würfe geben. Wenn eine neue Große Koalition weiter darauf verzichtet sehr große Einkommen, Vermögen und Erbschaften endlich stärker als bisher zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens heranzuziehen, bleibt das Sondierungspapier zum größten Teil heiße Luft.“

Scharf kritisiert der Paritätische insbesondere die Kompromisse zur Flüchtlingspolitik. „Die doppelte Obergrenze beim Familiennachzug ist unter humanitären Gesichtspunkten völlig inakzeptabel genau wie die geplanten Sammellager für Asylbewerber und die massive Ausweitung der vermeintlich sicheren Herkunftsländer. Es geht hier ganz faktisch um die Exklusion geflüchteter Menschen. Wesentliche für den gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendige Prinzipien wie Solidarität oder auch humanitäre Hinwendung werden mit diesen Plänen schleichend aufgegeben“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 12.01.2018

Damit der erweiterte Unterhaltsvorschuss gegen Kinderarmut in allen Einelternfamilien wirkt, muss die Schnittstelle zum Kinderzuschlag reformiert werden. Eine aktuelle Umfrage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zeigt: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können durch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt werden. Finanziell profitieren Einelternfamilien ohne An­sprüche auf andere Sozialleistungen.

Viele Alleinerziehende mit kleinem Gehalt erhielten bisher Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dort wirkt der Unterhaltsvorschuss anspruchsmindernd. Betroffene rechneten uns vor, dass der Unterhaltsvorschuss die Kürzung oder gar den Verlust anderer Leistungen nicht ausgleichen kann. Außerdem gibt es in manchen Kommunen zu Beginn des Jahres 2018 immer noch Einelternfamilien, welche auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Unterhaltsvorschuss warten.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu:

„Nachdem sich CDU/CSU und SPD bei den Sondierungsgesprächen auf die Bekämpfung von Kinderarmut verständigt haben, sollten sie im Koalitionsvertrag dringend Verbesserungen für Einelternfamilien bei diesen Sozialleistungen vereinbaren. Der VAMV fordert seit der Einführung des Kinderzuschlags in 2005, den Unterhaltsvorschuss nicht mehr als Einkommen des Kindes bei der Leistung anzurechnen. Nun kann dieses Problem nicht länger ignoriert werden. Bis zu einer gesetzlichen Änderung sollten Alleinerziehende zwischen Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss wählen können. Zudem ist unverständlich, dass immer noch nicht alle Anträge vom Sommer letzten Jahres bearbeitet sind. Das gilt insbesondere, nachdem die Kommunen ein zusätzliches halbes Jahr erhalten haben, um sich personell und organisatorisch auf die Reform des Unterhaltsvor­schussgesetzes vorzubereiten.“

Zwischen September und Dezember 2017 forderte der VAMV Alleinerzie­hende auf, von ihren Erfahrungen mit den Behörden und ihrer finanziellen Situation vor und nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Die Antworten von 38 Alleinerziehenden aus dem gesamten Bundesgebiet zeigen exemplarisch, auf welche Probleme Einelternfamilien stoßen, die Anspruch auf erweiterten Unterhaltsvorschuss haben. Mit der Begrenzung des Anspruchs bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten wurden zum 1. Juli 2017 endlich zwei lebensferne Regelungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz gestrichen.

Die ausführliche Auswertung unserer Umfrage inklusive anschaulicher Fall­beispiele finden Sie unter www.vamv.de

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 22.01.2018

Guter Schritt in Richtung Verbandsforderungen – eigenständige Familienpolitik für Kinderreiche bleibt Ziel des KRFD.

Mönchengladbach, den 19.01.2018: Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) begrüßt die im Rahmen der GroKo-Sondierungsgespräche geplante Erhöhung des Kindergeldes um 25 EUR pro Kind. „Für eine Familie mit drei Kindern sind 75 EUR im Monat eine spürbare Unterstützung und Wertschätzung“, kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes. Verständnis hat Müller für die vom bayerischen Landesverband angemahnte raschere Einführung der Kindergelderhöhung: „Die zweite Stufe der schrittweisen Erhöhung ist erst für 2021 vorgesehen, während beständig steigende Lebenshaltungskosten gerade Familien mit vielen Kindern treffen.“ Mit Blick auf das Gesamtpaket wird die Lockerung der harten Abbruchkante beim Kinderzuschlag einkommensschwache kinderreiche Familien entlasten. Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche stellen ferner bei vielen weiteren Themen relevante Verbesserungen in Aussicht. „Von der flexibel ausgestalteten Ganztagsbetreuung über die Mütterrente II bis hin zu den vorgesehenen Erleichterungen bei Wohnungsbau und Miete sind viele Einzelmaßnahmen vorgesehen, die für Mehrkindfamilien in ihrer jeweiligen Lebenslage wertvoll sind“, so Müller. Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD, ergänzt: „Die Ergebnisse der Sondierungskommission in ihrer Gesamtheit stellen einen wichtigen Schritt in Richtung auf die Forderungen unseres Verbandes dar. Gleichzeitig vermissen wir eine eigenständige Familienpolitik für die Bedarfe kinderreicher Familien.“ Daher tritt der KRFD weiterhin für eine ergänzende Erhöhung des Kindergeldes ab dem dritten Kind ein.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 19.01.2018

SCHWERPUNKT III: Elterngeld

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit einem Bericht des Bundesfamilienministeriums zur Nutzung von Elterngeld Plus freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistung und fordert die Weiterentwicklung zu einer Familienarbeitszeit.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Elterngeld Plus erweist sich als Erfolgsmodell für junge Eltern! Mittlerweile entscheiden sich 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden für ein Elterngeld Plus und können von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren. Konkret erweitert die Familienleistung die Optionen nach der Geburt eines Kindes und beendet die finanzielle Benachteiligung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Eltern können flexibler entscheiden, wie sie die Sorge für ihr Kind und ihren Beruf verbinden – und zwar auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Der familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, die den Sorgeverpflichtungen von Frauen und Männern im Lebensverlauf Rechnung trägt, muss unbedingt weiterentwickelt werden. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre hier ein sinnvoller nächster Schritt!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 10.01.2018

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit beschlossen.

Vor knapp zweieinhalb Jahren wurde das Elterngeld weiterentwickelt, um junge Eltern in ihrem Wunsch nach Familie und Beruf für beide Partner besser zu unterstützen. Mit dem Elterngeld Plus können Eltern, die in Teilzeit erwerbstätig sind, das Elterngeld seither länger beziehen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley zieht eine positive Bilanz: „Das Elterngeld Plus ist ein voller Erfolg. Es unterstützt Eltern genau dann verlässlich und gut, wenn sie es am meisten brauchen. Das Elterngeld Plus hat dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen: Der Partnerschaftsbonus ermutigt Eltern, die sich die Zeit für Familie und Beruf gleichmäßig aufteilen möchten, diesen Wunsch umzusetzen. Der Bericht zeigt: Die neuen Familienleistungen kommen gut bei den Eltern an und sie wirken.“

Elterngeld Plus kommt gut an

Die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus ist seit Einführung der Leistung stetig angestiegen und hat sich bis 2017 verdoppelt: Im 3. Quartal 2017 haben sich 28 Prozent – in einigen Regionen sogar bis 38,5 Prozent – der Eltern, die Elterngeld beantragt haben, für das Elterngeld Plus entschieden. Mehr als drei Viertel der Nutzerinnen und Nutzern (77 Prozent) bewertet das Elterngeld Plus als „gute Sache“.

Der Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind ist für Mütter und für Väter wichtigster Beweggrund, die Leistung zu beantragen. Die Väter sehen zudem den Vorteil, einen größeren Anteil der Kinderbetreuung zu übernehmen und die Kinder partnerschaftlich zu erziehen. 41 Prozent der Elterngeld Plus beziehenden Väter hätten sich ohne das Elterngeld Plus weniger Zeit für die Betreuung des eigenen Kindes genommen.

Partnerschaftsbonus stärkt Väter in der Kinderbetreuung

Bei den Vätern ist der Partnerschaftsbonus, der eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern stärkt, besonders beliebt: In einzelnen Bundesländern entscheiden sich bis zu 40 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragen, zugleich für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es gut 27 Prozent.

Mit dem Elterngeld Plus, vor allem aber mit dem Partnerschaftsbonus, erfüllt sich für Eltern der Wunsch danach, sich die Betreuung des Kindes gleichmäßig aufzuteilen: während des Bezugs von Elterngeld Plus betreuen 24 Prozent der Mütter und Väter ihr Kind etwa gleich viel, während der Partnerbonusmonate trifft dies auf die große Mehrheit der Eltern zu (82 Prozent).

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus erreichen ihre Ziele

Mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus unterstützt die Familienpolitik Eltern wirksam dabei, sich Zeit für ihre kleinen Kinder zu nehmen, dabei weiter im Beruf engagiert zu bleiben und sich auch gegenseitig zu unterstützen – so wie sie es sich wünschen und ohne dass die wirtschaftliche Stabilität der Familie gefährdet wird. Denn im Bezug von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus sind deutlich mehr Eltern erwerbstätig als während des Bezugs von Basiselterngeld.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley fordert: „Wir müssen die Wünsche der Mütter und Väter weiterhin im Blick behalten. Es wird darauf ankommen, Müttern und verstärkt auch Vätern Zeit für Familie und Beruf und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu geben – frühzeitig nach der Geburt und auch über die Kleinkindphase hinaus. Dann könnten auch mehr Kinder ihre Eltern als gleichermaßen enge Bezugspersonen im Alltag erleben und davon profitieren.“

Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung die im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gesetzlich vorgegebene Berichtspflicht. Grundlage des Berichts sind Daten des Statistischen Bundesamtes zur Elterngeldnutzung sowie Ergebnisse einer Befragung von Bezieherinnen und Beziehern von Elterngeld Plus durch das Institut für Demoskopie Allensbach.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.01.2018

„Vom Elterngeld und Elterngeld Plus profitieren vor allem Familien mit mittlerem und hohem Einkommen. Familien mit geringem Einkommen oder Hartz IV-Bezug werden diskriminiert, da die Leistungen sich nach der Höhe des vorherigen Einkommens richten und auf ALG-II-Bezüge angerechnet werden. Elterngeld und Elterngeld Plus sind damit keine geeigneten Instrumente, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen“, sagt Katrin Werner, Fraktion DIE LINKE, Expertin für Familienpolitik, mit Blick auf einen Bericht des Bundesfamilienministeriums, nach dem sich der Bezug von Elterngeld Plus seit Einführung des Instruments verdoppelt hat.

Werner weiter: „Die Anrechnung von Elterngeld und Elterngeld Plus auf Hartz-IV-Leistungen muss abgeschafft werden, denn sie führt dazu, dass Eltern nach der Geburt des Kindes häufig in Armut leben. Solange das nicht geändert wird, gehen die Leistungen an denen vorbei, die sie am dringendsten brauchen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.01.2018

Bericht des Familienministeriums zeigt, dass gesteckte Ziele erreicht wurden

Am heutigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Bericht des Familienministeriums über die Wirkung der Neuregelung zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus beschließen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön:

„Der Bericht zeigt, dass die neuen Familienleistungen wirken und wir den Eltern bei der Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe noch besser entgegenkommen konnten. Wir wollten Eltern mehr Zeit und Flexibilität bei der Gestaltung ihres Familienlebens geben. Das ist uns gelungen. Seit der Einführung des Elterngeld Plus hat sich die Inanspruchnahme verdoppelt. Väter nutzen die Partnerschaftsbonusmonate gerne, um sich mehr Zeit für die Familien zu nehmen. Die Folge ist, dass sich die Eltern gegenseitig unterstützen und die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen: Geben dies lediglich 17 Prozent der Eltern an, die das Basiselterngeld beziehen, erhöht sich die Zahl beim Elterngeld Plus auf 24 Prozent und beim Bezug des Partnerschaftsbonus auf 82 Prozent.“

Marcus Weinberg:

„Die ersten Ergebnisse des Berichts machen deutlich, dass insbesondere auch Väter durch die Inanspruchnahme von Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus davon profitieren, mehr Zeit mit dem Kind verbringen zu können. Sie zeigen aber auch, dass wir bei den familienpolitischen Maßnahmen die unterschiedlichen Lebensmodelle der Familien weiterhin im Blick haben müssen. Alle Familien müssen uns gleich viel wert sein – unabhängig davon, ob sich ein Elternteil in den ersten Lebensjahren ganz der Kinderbetreuung widmet, oder ob sich die Eltern die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen. Eine abschließende Bewertung über die Auswirkungen der Leistungen werden wir erst dann vornehmen, wenn uns eine vollständige Auswertung der Gesamtdaten zu den Auswirkungen der Leistungen Mitte 2019 vorliegt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 10.01.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bedarf besteht insbesondere bei der Bewältigung des demographischen Wandels

Langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit für ihre Investitionen in soziale Infrastrukturprojekte erfahren die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege durch die heutige Unterzeichnung des neuen Revolvingertrages zwischen Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und dem Vorstandsvorsitzenden der Bank für Sozialwirtschaft AG, Herrn Prof. Dr. Harald Schmitz.

Der Vertrag sichert ab 2020 für weitere 30 Jahre das diesem zugrundeliegende Bundesvermögen von 176 Mio. €, mit dem die Wohlfahrtsverbände ihre Projekte von bundesweiter Bedeutung mit bis zu 50 Prozent durch ein zinsloses Darlehen finanzieren können. Die Bank für Sozialwirtschaft AG verwaltet den Fonds und trägt für eine ordnungsgemäße Einhaltung der Finanzierungsregelungen gewähr.

Investitionsbedarf besteht in den kommenden Jahren insbesondere bei der infrastrukturellen Bewältigung des demographischen Wandels. Dabei handelt es sich um eine gesamtdeutsche Herausforderung, die viele wirtschaftlich schwächere und periphere Regionen, aber auch strukturschwache Städte betrifft. Wachsende wie auch schrumpfende Regionen stehen vor der Herausforderung, ihre sozialen und technischen Infrastrukturen an die Veränderungen der Bevölkerung anzupassen.

Daher werden mit der neuen Vertragslaufzeit auch wieder Projekte in der alten Bundesrepublik förderfähig sein. Derzeit sind auf Grund einer Regelung aus dem Jahr 1991 ausschließlich Vorhaben im Beitrittsgebiet der damals neuen Bundesländer förderfähig. Das war damals ein wichtiger Schritt, um zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Ost und West beizutragen.

Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Staatsekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek:

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, den Vertrag für die nächsten Jahrzehnte als Finanzierungsinstrument zu sichern. Ich danke der Bank für Sozialwirtschaft sowie den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für ihr Engagement, mit nachhaltigen sozialen Investitionen die soziale Infrastruktur der Bundesrepublik auszubauen und zu gestalten. In der Neuausrichtung des Revolvingvertrages sehe ich eine Chance, den aktuellen Herausforderungen, insbesondere denen des demographischen Wandels, erfolgreich zu begegnen. So tragen wir dazu bei, den Zusammenhalt der Gesellschaft in Ost und West zu stärken.“

Der Vorsitzende der BAGFW-Finanzkommission, Hans Jörg Millies, Finanz und Personalvorstand des Deutschen Caritasverbandes, ergänzt:

„Für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Mitgliedern stellt der neue Revolvingvertrag und die damit verbundenen, verbesserten Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von sozialer Infrastruktur einen echten Meilenstein dar. Wir sind dem Familienministerium für diese Unterstützung unserer Arbeit sehr dankbar. Mit diesem Finanzierungsinstrument werden wir zukünftig bundesweit noch intensiver den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen können“.

Der Revolvingvertrag hat eine nicht nur sozialpolitische, sondern auch volkswirtschaftlich beeindruckende Wirkung. Da die ausgeliehenen Darlehen mit Rückzahlung durch die Darlehensnehmer in den Fonds zurückfließen, stehen die Mittel für immer neue Projekte („revolvierend“) zur Verfügung, ohne dass dies die öffentlichen oder Verbandskassen neu belastet. Seit dem Bestehen des Fonds sind nach einer Erhebung der Bank für Sozialwirtschaft AG weit über 1500 Projekte teilfinanziert worden. Bisher konnten im Schnitt jährlich etwa 38 Darlehen vergeben werden, die ein Investitionsvolumen von rund 80 Mio. € mobilisierten.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Fortführung des Revolvingfondsvertrages die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auch in den nächsten Jahrzehnten bei ihren gesellschaftlich wichtigen Investitionsvorhaben tatkräftig unterstützen können“, sagt Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft AG. „Die Konstruktion des Revolvingfonds sorgt dafür, dass die Wirkung der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellten Gelder vervielfältigt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.01.2018

Ministerien fördern neues Programm "Jugendmigrationsdienste im Quartier"

Seit 2017 fördern das Bundesbau- und Bundesfamilienministerium gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung von Jugendlichen in sozial benachteiligten Quartieren. Ab 2018 bauen beide Ressorts mit dem Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ ihr Engagement an weiteren Standorten aus. Ab sofort wird jedes Bundesland mit einem Modellprojekt unterstützt, um das gemeinsame Miteinander von Jugendmigrationsdienst und Nachbarschaft zu stärken und das Wohnumfeld junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern.

In den Jugendmigrationsdiensten, die bisher vornehmlich individuelle Begleitung für junge Menschen mit Migrationshintergrund anbieten, werden zukünftig auch gemeinschaftliche Aktivitäten in ihrem Wohnumfeld unter Einbeziehung der Nachbarschaft erprobt.

Das Vorhaben wird in sozial benachteiligten und strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen umgesetzt und dient dem Ziel, das Miteinander in den Ortteilen zu verbessern und die gegenseitige Akzeptanz der unterschiedlichen Menschen in den Wohnvierteln zu erhöhen. Es sollen lebendige Nachbarschaften befördert und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden.

Die Maßnahmen reichen von kreativen Workshops für Jung und Alt bis hin zu gemeinsamen Exkursionen zwischen der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung. Vorhandene Angebote und Akteure im Quartier werden in Planung und Durchführung der Vorhaben so weit wie möglich einbezogen. Für das Programm stellen die beiden Ressorts in den nächsten Jahren knapp 7 Millionen Euro zur Verfügung. 2018 werden die 16 Modellvorhaben umgesetzt.

„Mit der Öffnung der Jugendmigrationsdienste für das Wohnumfeld erhoffen wir uns positive Impulse für den Zusammenhalt in strukturschwachen Wohnquartieren , da die Angebote nicht nur den jungen Menschen, sondern dem sozialen Umfeld als Lebensraum zu Gute kommen“, betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium: „Deutschlandweit können junge Menschen von den gemeinsamen Projekten profitieren. Die Mittel werden gezielt in sozialen Brennpunkten und benachteiligten Stadtgebieten einsetzt.“

Das Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ wird an folgenden Standorten umgesetzt: Stuttgart, Berlin, Potsdam, Hamburg, Frankfurt, Neubrandenburg, Peine/Salzgitter, Wuppertal, Trier, Völklingen und Wernigerode, Bremen, Ingolstadt, Dresden, Flensburg und Gotha.

Das Förderprogramm ist ein weiterer Baustein der ressortübergreifenden Zusammenarbeit für benachteiligte Quartiere. Seit 2017 stellt der Bund jährlich insgesamt 10 Mio. Euro für die modellhafte Förderung ressortübergreifender Maßnahmen zur Verfügung, die in sozial benachteiligten Quartieren einen Beitrag für mehr Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Die Maßnahmen ergänzen die baulich-investiven Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt.

Mit dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt unterstützt die Bundesregierung bereits seit 1999 gemeinsam mit den Ländern die Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadtteile. 2017 stellte der Bund 190 Mio. Euro zur Verfügung, um Quartiere und Nachbarschaften für alle Menschen lebenswert zu gestalten und Integration und das nachbarschaftliche Zusammenleben zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2018

„Die neue Bundesregierung muss deutlich mehr für pflegende Angehörige tun. Diese Menschen tragen eine ungeheure Verantwortung, mit der sie finanziell und organisatorisch meist allein gelassen werden. Zudem belasten sie ihre eigene Gesundheit und werden nicht selten selbst krank und frühzeitig pflegebedürftig“, erklärt Pia Zimmermann, Pflegeexpertin der Fraktion DIE LINKE, angesichts einer heute veröffentlichten Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege, die belegt, dass pflegende Angehörige unzureichend über ihren eigenen Gesundheitsschutz informiert und kaum auf passende Angebote hingewiesen werden.

Zimmermann weiter: „Die Hauptlast der Pflege in Deutschland liegt auf den Schultern der pflegenden Angehörigen. Das war das Credo der bisherigen Regierungspolitik und wurde durch die Pflegegesetze der letzten Jahre noch verschärft. Es ist längst überfällig, die betroffenen Angehörigen zu entlasten, zu unterstützen und sie vor gesundheitlichen Schäden als Folge ihrer freiwilligen Arbeit zu bewahren. Der Pflegenotstand beschränkt sich nicht auf Krankenhäuser und Pflegeheime, er betrifft alle, die mit Pflege beschäftigt sind. Die Folgen einer verfehlten Pflegepolitik dürfen nicht auf dem Rücken der Familien mit Pflegebedarf ausgetragen werden. Wir brauchen dringend mehr Prävention, Personal und Fachkompetenz, insbesondere in der häuslichen Pflege. Hier muss eine neue Regierung ansetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 10.01.2018

Die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/412). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit seit 2005 ausgeschrieben wurden, wie viele in welchen Berufsgruppen unbesetzt blieben und wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit seit 2005 abgeschlossen wurden. Zudem fragt die Fraktion, welche Kenntnisse die Bundesregierung über Beweg- und Hinderungsgründe von Arbeitgebern hat, eine Teilzeit-Ausbildung aktiv anzubieten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 22 vom 17.01.2018

Über die Zahl der seit 2015 "im Wege des Familiennachzugs zu allen Drittstaatsangehörigen eingereisten Personen" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/388) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/295). Danach lag diese Zahl im Jahr 2015 bei insgesamt 89.724 und im Jahr 2016 bei insgesamt 114.511. Im vergangenen Jahr belief sie sich mit Stand vom 30. November 2017 auf insgesamt 84.961.

Die Zahl der vom Auswärtigen Amt weltweit bearbeiteten Anträge auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug betrug im Jahr 2015 laut Bundesregierung 81.052 und im Folgejahr 115.095 sowie im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende September vergangenen Jahres 103.915.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 16 vom 12.01.2018

Für die Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf die Beschäftigten interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/369). Aus ihrer Sicht gehen durch flexible Arbeitsmodelle Grenzen verloren und festgelegte Zeiten werden überschritten. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Arbeitnehmer zurzeit in einem flexiblen Arbeitszeitmodell oder im Home Office arbeiten und ob solche Möglichkeiten gesundheitliche Folgen haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 10.01.2018

Die Auszahlungspraxis der Jobcenter beim Arbeitslosengeld II steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke. Darin geht es um den Plan, Auszahlungen von Bargeld (zum Beispiel für Vorschüsse) künftig nicht mehr über einen Auszahlungsautomaten im Jobcenter, sondern über Supermarktkassen abzuwickeln. Dies solle laut Bundesagentur für Arbeit Behördengänge ersparen. Die Linke befürchtet dagegen eine Stigmatisierung der Erwerbslosen und ein Risiko für den Datenschutz. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie der Sozialdatenschutz gewährleistet wird, wie eine Diskriminierung verhindert werden kann und inwieweit Kassenpersonal speziell geschult werden soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 10.01.2018

Im Rahmen der Initiative „Ein Netz für Kinder“ fördert die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, die Modernisierung qualitativ hochwertiger Internetseiten für Kinder.

Kindgerechte Angebote sollen verstärkt auch auf Mobilgeräten genutzt und mehrsprachig angeboten werden können.

Monika Grütters betonte: „Die mediale Welt der Kinder hat sich in den letzten Jahren enorm weiter entwickelt. Es ist daher wichtig, hochwertige Kinderangebote im Netz auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Mit dem Förderprogramm wollen wir dazu beitragen, die hohe Qualität und Vielfalt kindgerechter Internetangebote zu erhalten und zu sichern.“

Die Sitzung der Jury, die für dieses Förderprogramm berufen wurde, fand im Dezember 2017 statt. Den Empfehlungen der unabhängigen Jury folgend unterstützt die Staatsministerin die Modernisierung der acht nachfolgend genannten Internetseiten für Kinder mit insgesamt rund 230.000 Euro:

  • www.audiyou.de ist eine Online-Audiothek, in der Kinder kostenlos Geräusche, Musikstücke und andere Audiodateien für die Produktion eigener Hörspiele herunterladen und ihre eigenen Aufnahmen mit anderen teilen können.
  • Die kostenlose und werbefreie Seite www.ohrka.de bietet Kindern von professionellen Sprechern vertonte Hörbücher, Hörspiele und Reportagen.
  • www.klexikon.de ist ein Online-Lexikon für Kinder.
  • Mit www.kinderzeitmaschine.de können Kinder virtuell durch die verschiedenen geschichtlichen Epochen reisen und Wissenswertes dazu erfahren.
  • www.frieden-fragen.de beantwortet kindgerecht Fragen rund um Krieg, Frieden, Streit und Leben in Vielfalt • www.junge-klassik.de führt Kinder durch Videos, interaktive Spiele und kurze Wissenstexte in die Welt der klassischen Musik ein und regt sie an, selbst zu musizieren. • www.kwerx.de vermittelt Kindern interaktiv und multimedial Wissen von der altägyptischen Kunst über die Kunst der Antike, des Barock und der Renaissance bis hin zur Kunst des Impressionismus und Expressionismus.
  • In der pädagogisch betreuten Videoplattform www.juki.de finden Kinder ausschließlich altersgerechte Videos und lernen, wie sie eigene Trickfilme und Videos erstellen und mit anderen teilen können.

Der Jury gehörten an:

Mechthild Appelhoff, Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Andrea Kallweit, jugendschutz.net Marek Matysek, Deutsche Welle Anke Meinders, fragFINN e.V Jörg Risken, Egmont Ehapa Media GmbH

Das Förderprogramm „Ein Netz für Kinder“ ist eine Säule der gleichnamigen Initiative, die im Jahr 2007 gemeinsam von Politik, Wirtschaft und Institutionen des Jugendmedienschutzes ins Leben gerufen wurde. Die andere Säule ist die von der Wirtschaft getragene Kindersuchmaschine fragFINN.de.

Nähere Informationen zur Förderung „Ein Netz für Kinder“ sind im Internet unter www.enfk.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung "Chef vom Dienst" vom 10.01.2018

ZQP-Bevölkerungsbefragung: Prävention kommt in der häuslichen Pflege offenbar oft zu kurz. Es fehlt unter anderem an wirksamer Beratung und Zeit zur Umsetzung.

Menschen ab 50 Jahren sind für die Themen Gesundheitsförderung und Prävention – gerade auch im Kontext Pflege – eine besonders wichtige Zielgruppe. Sie sind häufiger selbst von gesundheitlichen Belastungen und chronischen Erkrankungen betroffen als jüngere Menschen. Zugleich sind pflegende Angehörige am stärksten in der Altersgruppe zwischen 50 und 69 Jahren vertreten. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) wollte daher wissen, welche Erfahrungen Menschen ab 50 Jahren in Deutschland mit Prävention, insbesondere im Kontext Pflege haben.

Die Studie mit über 1.000 Befragten zeigt: 72 Prozent der über 50-Jährigen haben großes Interesse an Informationen zur Prävention von Gesundheitsproblemen.

Bei den Personen, die selbst einen pflegebedürftigen Menschen zuhause versorgen oder dies getan haben, zeigt sich indes, wie schwierig es sein kann, die Gesundheit des Pflegebedürftigen zu schützen und zu fördern. Weniger als die Hälfte (46 Prozent) von den Befragten mit einer solchen Pflegeerfahrung war nach eigener Aussage von einem Pflegeberater oder Pflegedienst darüber informiert worden, wie man gesundheitlichen Problemen des Pflegebedürftigen vorbeugen kann. Von diesen 46 Prozent setzte knapp ein Drittel (32 Prozent) die empfohlenen Maßnahmen nur teilweise oder gar nicht um. Gründe hierfür waren Zeitmangel (22 Prozent) oder Unsicherheit, wie die Maßnahmen richtig durchgeführt werden sollten (18Prozent).

Aus Sicht des ZQP zeichnet sich hier ein relevantes Problem ab: „Es ist sehr bedeutsam, pflegebedürftige Menschen so zu pflegen, dass ihre Fähigkeiten gestärkt werden. Das fördert die noch vorhandene Selbstständigkeit und kann den Verlauf von Pflegebedürftigkeit positiv beeinflussen“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Gesundheitsförderung und Prävention sind zugleich auch für pflegende Angehörige selbst wichtig. Pflege sollte nicht krank machen – aber viele Angehörige sind erschöpft und überlastet. Da müssen heute schon vorhandenen Leistungen der Pflegeversicherung besser genutzt werden, wie zum Beispiel die kostenlosen Beratungs- und Schulungsangebote“, so Suhr weiter.

Tatsächlich geben die Zahlen Hinweise darauf, dass es um Gesundheitsschutz und -förderung von pflegenden Angehörigen oft nicht gut bestellt sein dürfte. So gaben 73 Prozent der Befragten mit Pflegerfahrung an, keine Beratung zur Prävention in Fragen der eigenen Gesundheit von einem Pflegedienst oder Pflegeberater erhalten zu haben. Von den 23 Prozent, die sagten eine solche Beratung erhalten zu haben, wurden wichtige Präventionsthemen aus den Gesprächen häufig nicht erinnert. So sah sich von diesem knappen Viertel nur die Hälfte (50 Prozent) auf Unterstützungsangebote wie Pflegekurse und Pflegeschulungen hingewiesen. Zudem empfanden wiederum 53 Prozent in dieser Gruppe es als teilweise schwierig oder gar nicht möglich, genannte Präventionshinweise zur ihrer eigenen Gesundheit im Alltag umzusetzen. Als wichtigster Grund hierfür wurde fehlende Zeit genannt (34 Prozent).

Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP, kennt diese Probleme: „Um Zeit zu sparen oder weil Techniken nicht gelernt sind, wird der Körper oft stärker beansprucht als nötig wäre. Aktivierend zu pflegen, kann zum Beispiel zur Schonung des Rückens des Pflegenden und gleichzeitig zur Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen beitragen.“ Denn bei der aktivierenden Pflege nimmt man dem Pflegebedürftigen nach Möglichkeit nicht einfach alles ab, sondern nutzt seine Fähigkeiten soweit wie möglich. In Kinästhetik-Kursen kann man lernen, den eigenen Körper zum Beispiel beim Transfer des Pflegebedürftigen vom Bett in den Sessel kraftschonend einzusetzen und gleichzeitig die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu nutzen. Um einer Überlastung vorzubeugen, sollten pflegende Angehörige vor allem einen Satz möglichst selten sagen: „Ich schaff‘ das schon alleine.“ Stattdessen sucht man sich besser Hilfe von anderen Familienangehörigen, Nachbarn, Ehrenamtlichen oder einem Pflegedienst.

Informationen zum Thema Prävention in der Pflege bietet das ZQP auf seiner Internetseite bestellung@zqp.de kostenlos bestellen.

Methoden und Vorgehensweise der Untersuchung

Diese Analyse beleuchtet das Thema Prävention von Gesundheitsproblemen aus Bevölkerungssicht. Hierfür wurden 1.042 zufällig ausgewählte Personen über 50 Jahre anonym zu ihrer Einstellung aus den Themenbereichen „Prävention von Gesundheitsproblemen“ und „Prävention in der Pflege“ befragt. Die Stichprobe ist repräsentativ für die deutschsprachige Bevölkerung ab 50 Jahren in Deutschland. Die Befragung wurde vom 02.bis13.November2017 durchgeführt. Als Erhebungsmethode kam das computergestützte Telefoninterview (CATI) anhand eines strukturierten Fragebogens zum Einsatz. Anschließend wurde die Stichprobe nach Geschlecht, Alter und Region gewichtet. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung in der Gesamtstichprobe liegt bei +/-drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Zentrum für Qualität in der Pflege vom 10.01.2018

Männer und Frauen werden in Deutschland tendenziell immer später Eltern. Dies bedeutet jedoch keinen generell abnehmenden Trend zur Familiengründung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand eines Vergleichs von zusammengefassten Geburtsjahrgängen mitteilt, ist es bei Frauen zu Beginn des fünften Lebensjahrzehnts nach wie vor die Regel, als Mutter in einer Familie zu leben. Der Anteil der 40-jährigen Frauen der zusammengefassten Geburtsjahrgänge 1970 – 1974, welche als Mutter in einer Familie leben, ist mit 75% ähnlich hoch wie rund 15 Jahre zuvor. Damals hatte der Wert bei 78% (Geburtsjahrgänge 1955 – 1959) gelegen.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, welcher ausschließlich Personen als Eltern erfasst, die im gemeinsamen Haushalt mit ihren ledigen Kindern leben. Verlässt ein Elternteil (in der Regel der Vater) nach einer Trennung den gemeinsamen Haushalt, wird er nicht länger als Elternteil erfasst. Dies führt dazu, dass es bei den Männern eine andere Entwicklung gibt als bei den Frauen: 66% der 40-jährigen Männer der zusammengefassten Geburtsjahrgänge 1955 – 1959 hatten als Väter in einer Familie gelebt. Mit dem gestiegenen Anteil der alleinerziehenden Mütter ist dieser Wert in den vergangenen Jahren auf 55% gesunken (Geburtsjahrgänge 1970 – 1974).

Detaillierte Analysen zur Partnerschaft, Elternschaft und Familiengröße finden sich im Beitrag „Familiengründung und -erweiterung im Kohortenvergleich“, der in der Zeitschrift Wirtschaft und Statistik (Heft 6/2017) erschienen ist.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 10.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO veröffentlicht ihren 1. Gleichstellungsbericht

Der Bundesverband der AWO veröffentlicht heute den 1. Gleichstellungsbericht der Arbeiterwohlfahrt. Damit setzt der Verband ein klares Zeichen, denn: „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sind Themen, mit denen sich die AWO auseinandersetzen muss, wenn sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen möchte“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt. Stadler sieht den Gleichstellungsbericht als Grundlage für einen nachhaltigen Veränderungsprozess: „Das Ziel ist mehr Geschlechtergerechtigkeit in der AWO.“

Der 1. Gleichstellungsbericht belegt statistisch, dass es zu wenige Frauen in haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen gibt sowie Arbeitszeiten und Einkommen ungleich bzw. geschlechtsspezifisch verteilt sind. „Wir sehen uns in der Verantwortung, diese geschlechterstereotype Arbeitsverteilung zu überwinden und gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter innerhalb des Verbandes zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Stadler. In diesem Sinne beinhaltet der Bericht weitreichende Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen.

Dazu gehören u.a.:

  • Etablierung von klaren Verantwortlichkeitsstrukturen, um Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Verbandes umzusetzen,
  • Entwicklung einer AWO spezifischen geschlechtergerechten Organisationskultur für Haupt- und Ehrenamt, z.B. die inhaltliche und strukturelle Verankerung von Gleichstellung in den Einrichtungen und Diensten der AWO,
  • Geschlechtergerechte Personalentwicklung und -planung im Hauptamt mit dem Ziel der Heterogenisierung der Belegschaft,
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, z.B. Mentoring- oder Pat*innen-Programmen für ehrenamtliche Funktionen,
  • Etablierung einer kontinuierlichen Evaluation mit einheitlichen Standards zur Überprüfung der Erfolge und Misserfolge umgesetzter Maßnahmen sowie die Erhebung zusätzlicher Daten.

Die Handlungsempfehlungen bilden den Auftakt zur Entwicklung einer konsistenten verbandlichen Gleichstellungsstrategie. „Noch lebt die AWO nicht alles, was sie gleichstellungspolitisch fordert. Um weiterhin glaubwürdig zu bleiben, müssen wir in unseren Reihen umsetzen, was wir von Politik und Wirtschaft verlangen“, merkt Wolfang Stadler selbstkritisch an. Helga Kühn-Mengel, Vorsitzende der neu eingerichteten Kommission „Geschlechtergerechtigkeit in der AWO“ und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der AWO erklärt: „Alle Verbandsgliederungen der AWO sind nun aufgefordert, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Gleichstellung geht weder von selbst, noch darf es zur Frauensache deklariert werden.“

Mit dem vorliegenden Bericht macht sich die AWO auf den Weg, tradierte Arbeitsteilungen, gewohnte Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin Marie Juchacz geschlechtergerecht weiter zu wachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiter zu entwickeln. Mit der Veröffentlichung des Berichtes wird nach einem fast dreijährigen Prozess der Datenerhebung und intensiven innerverbandlichen Auseinandersetzung eine langjährige Forderung nach einer Gleichstellungsberichterstattung und der Implementierung von Maßnahmen zu mehr innerverbandlicher Geschlechtergerechtigkeit endlich erfüllt.

Der Bericht besteht aus zwei Teilen: Teil I bilden die Stellungnahme und Handlungsempfehlungen des AWO Bundesverbandes. Teil II ist der 1. Gleichstellungsbericht der Arbeiterwohlfahrt, der von SowiTra, einem sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut, erstellt wurde.

Für Rückfragen ist Dr. Petra Rostock unter petra.rostock@awo.org zu erreichen.

Den Gleichstellungsbericht der AWO können sie hier als PDF herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.01.2018

Gastrede von Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell

Am gestrigen Abend fand der Neujahrsempfang der AWO in Berlin statt. Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt begrüßte die mehr als 150 Gäste: „Das Jahr 2018 beginnt mit einer ungewohnten politischen Situation – es verspricht spannend zu werden. Doch ganz gleich welche Regierungskonstellation wir bekommen – die AWO hat Visionen und die werden wir versuchen, durchzusetzen.“ Der feierliche Empfang ließ Gelegenheit die Ergebnisse und Erfolge des zurückliegenden Jahres Revue passieren zu lassen und zugleich einen Ausblick auf die Herausforderungen des Jahres 2018 zu geben. In politischer Hinsicht, so stellte AWO Präsident Schmidt klar, gelten für die AWO klare Grundsätze: ,,Als Arbeiterwohlfahrt akzeptieren wir keine Einschränkung des individuellen Rechts auf Asyl“, und ergänzte: ,,Wir stehen für Vielfalt. Deshalb kämpfen wir für eine gerechte Gesellschaft und gegen jede Form von Rechtsextremismus.“

Einen interessanten Gastvortrag hielt der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell. Er setzte sich vor allem mit den Ergebnisse der Sondierung von SPD, CDU und CSU auseinander und kritisierte: „Es fehlt der große Wurf und der Wille zu grundlegenden Reformen. Wir werden einen massiven Anstieg von Altersarmut erleben, wenn wir nicht entscheidend etwas ändern.“

Für Unterhaltung sorgte das Bühnenprogramm „FLÜCHTLINGEN EIN GESICHT GEBEN" der AWO Hochsauerland/Soest von Flüchtlingen für Flüchtlinge. Im Anschluss bat Wilhelm Schmidt die Gäste zum Abendessen. Bei musikalischer Begleitung konnten sich die Gäste in entspannter Atmosphäre über die vor allen liegenden Herausforderungen des Jahres 2018 austauschen.

Zum Neujahrsempfang geladen, waren sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Vertreter*innen der AWO, sowie hochrangige Vertreter*innen aus Politik, Gesellschaft und anderen Verbänden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 17.01.2018

Den Unerhörten in dieser Gesellschaft eine Stimme und ein Gesicht geben, will die neue Diakonie-Kampagne "Unerhört!". Ab Januar schafft die Diakonie Deutschland damit eine Plattform für eine öffentliche Debatte gegen Ausgrenzung und für mehr soziale Teilhabe.

"Mit unserer neuen Kampagne geben wir Menschen eine Stimme, die sich an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen: den Obdachlosen, Flüchtlingen, Homosexuellen, Hartz-IV-Empfängern, Alten und vielen anderen Gruppen. Wir treten damit ein für eine offene, lebendige und vielfältige Gesellschaft", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin. "Dabei spielen wir ganz bewusst mit der Doppeldeutigkeit des Begriffs, Unerhört!‘. Er soll provozieren und den Blick auf Menschen am Rande der Gesellschaft lenken, die sich unerhört fühlen", betont Lilie. "Unsere eindeutige Antwort heißt:

Zuhören! Der Anfang aller diakonischen Arbeit ist das Zuhören, die vorbehaltlose Zuwendung." Mit der Kampagne wolle die Diakonie aufrütteln und eine Diskussion anstoßen über soziale Teilhabe und das Miteinander in der Gesellschaft.

Der Diakonie-Präsident sieht in der ganzen Gesellschaft einen Bedarf, stärker einander zuzuhören. "Und das bedeutet ausdrücklich nicht immer nur Zustimmung, sondern auch, den Weg eines strittigen Diskurses zu gehen", so Lilie weiter.

Die auf drei Jahre angelegte Kampagne "Unerhört!" ist eine integrierte Kommunikationskampagne, die nicht nur über Außenwerbung verbreitet wird, sondern auch über Dialogveranstaltungen, Aktionen, Social Media und im Internet. Im Rahmen der Kampagne, die mit den Plakaten "Unerhört! Diese Obdachlosen!" und "Unerhört! Diese Flüchtlinge!" startet, erzählen Unerhörte ihre Geschichte auf www.unerhört.de.

In seinem Blog schreibt Diakonie-Präsident Lilie, warum die Kampagne gerade jetzt notwendig ist.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 10.01.2018

„Lasst uns draußen spielen!“ ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2018. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam machen, dass die Bedingungen für das Draußenspiel von Kindern verbessert werden müssen. Gleichzeitig ist das Motto ein Aufruf an die Eltern, ihren Kindern den nötigen Freiraum dafür zu geben. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aufmerksamkeit erregenden Aktion am Weltspieltag 2018 teilzunehmen.

„Kinder sollen möglichst viel draußen spielen. So können sie am besten ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben, wichtige Naturerfahrungen machen und sich ihren eigenen Sozialraum aneignen. Aber die Bedingungen dafür haben sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert, auch durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte, durch die immer mehr Freiflächen und Spielmöglichkeiten für Kinder verloren gehen. Zudem fahren gerade in Wohngebieten viele Autos zu schnell oder nehmen parkend den Kindern den Platz zum Spielen. Das führt zusammen mit maroden Spielplätzen und meckernden Erwachsenen dazu, dass unsere Kinder zu wenig draußen spielen. Auch den Jugendlichen fehlen wohnortnahe Aufenthaltsräume im Freien, an denen sie sich treffen können, ohne in Konflikt mit anderen Nutzern zu geraten. Durch die zunehmende Ökonomisierung der Agrarwirtschaft lädt selbst der ländliche Raum nicht mehr selbstverständlich zum Draußenspiel ein, zumal hier vielfach der öffentliche Spielplatz als Treffpunkt für alle fehlt. Wir brauchen dringend eine kinderfreundlichere Gestaltung des öffentlichen Raums und mehr Toleranz und Akzeptanz für spielende Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt“, so Hofmann weiter.

Der Weltspieltag 2018 wird deutschlandweit zum elften Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Weltspieltag zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.01.2018

In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD fordert der Deutsche Kinderschutzbund die Parteien aus aktuellem Anlass auf, ihr eigenes Wahlprogramm ernst zu nehmen und die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern:

An die Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, MdB
An den Vorsitzenden der Christlich Sozialen Union, Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer
An den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Herrn Martin Schulz, MdB

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Seehofer, sehr geehrter Herr Schulz,

mit Verwunderung und Unverständnis haben wir die Äußerungen des gerade gewählten Ministerpräsidenten von Sachsen, Michael Kretschmer, über die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz gelesen. Dass er diesen längst überfälligen Schritt für unnötig hält, finden wir – 25 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention zwar ratifiziert, aber noch nicht vollständig umgesetzt hat – für die Interessen von Kindern in Deutschland verheerend.

Darüber hinaus ist es in unseren Augen nur schwer nachvollziehbar, dass ein Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes und einflussreiches Mitglied der Christlich Demokratischen Union sich in der Öffentlichkeit gegen eine Forderung ausspricht, die explizit im Wahlprogramm der CDU/CSU steht. Wir zitieren: „Schon jetzt stellt das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.“

In diesen Tagen führen Sie erste Gespräche über eine mögliche neue Große Koalition. Verhandelt wird dabei auch über die Kinder- und Familienpolitik der nächsten Jahre – und dabei explizit über die Kinderrechte. Ministerpräsident Kretschmer allerdings äußert sich zum Start der Gespräche mit der Situation in Deutschland zufrieden und zweifelt daran, dass Probleme durch Rechte im Grundgesetz gelöst werden können.

Wir vom Kinderschutzbund sagen dagegen: Natürlich sind auch Kinder Menschen. Überflüssig sind Kinderrechte im Grundgesetz dadurch aber noch lange nicht, im Gegenteil. Gerade weil Kinder besonderen Schutz vor Gewalt, eine Förderung ihrer Entwicklung und eine altersangemessene Beteiligung brauchen, müssen für sie eigene Kinderrechte gelten. Darüber hinaus darf man nicht vergessen: Auch für Eltern sind Kinderrechte wichtig, denn dann können sie diese für ihre Kinder auch endlich einklagen.

Bei vielen wichtigen Entscheidungen in Politik, Verwaltung oder in der Rechtsprechung werden die Rechte von Kindern bislang zu wenig berücksichtigt. Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz müssten die Interessen von Kindern stärker berücksichtigt werden, etwa bei Städtebauprojekten oder wenn es um die Unterbringung bei Pflegeeltern geht.

Im Aktionsbündnis Kinderrechte fordern deshalb UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind seit langem, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Auch die Aufnahme einer reinen Staatszielbestimmung anstelle konkreter Kinderrechte wird dem Anliegen nicht gerecht. Eine solche Staatszielbestimmung hätte lediglich deklaratorische Bedeutung und würde, wie der sächsische Ministerpräsident dann zu Recht bemerken würde, keine Probleme lösen. Vielmehr würde sie das wichtige Thema Kinderrechte in der Verfassung für Jahre blockieren und damit dem Anliegen schaden.

Wir als Aktionsbündnis Kinderrechte haben einen konkreten Vorschlag zur Einfügung eines Artikels 2a in das Grundgesetz gemacht, der Ihnen bekannt ist. Er orientiert sich auch an Artikel 24 der Grundrechtecharta der Europäischen Union, der bei der Anwendung von Europarecht bereits unmittelbar geltendes Verfassungsrecht in Deutschland ist. Hinter dieser Bestimmung darf eine entsprechende Regelung im deutschen Grundgesetz keinesfalls zurückbleiben.

Wir fordern von Ihren Parteien, dass Sie in den laufenden Gesprächen Ihr eigenes Wahlprogramm ernst nehmen und sich an die Ankündigungen halten, die Sie darin gemacht haben.

Zu einem Austausch über dieses Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzlichst,
Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 10.01.2018

Mit Blick auf die am Freitag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, keiner weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zuzustimmen.

Es sei ein Gebot humanitärer Verantwortung, die Regelung zur Beschränkung des Familiennachzugs nicht zu verlängern, mahnt der Paritätische. Der Schutz der Familieneinheit sei ein Menschenrecht, das es zu achten gilt. Die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte stelle eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar, behindere ihre Integration und dürfe auf keinen Fall über März 2018 hinaus verlängert werden.

„Hier wird der unverfrorene Versuch unternommen, noch vor einer Regierungsbildung im Sinne einer Fortsetzung der GroKo Fakten zu schaffen. Es kann nicht sein, dass parteitaktische Spielchen auf dem Rücken der hier lebenden Flüchtlinge und ihrer Familien ausgetragen und Grundrechte mit Füßen getreten werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. „Es gibt ein Gesetz, das regelt, dass diese unsägliche Beschränkung des Familiennachzugs am 16. März ein Ende hat. Und daran sollten sich nun auch alle halten“, so Schneider. Viele Familien warteten seit mittlerweile über zwei Jahren darauf, ihre Angehörigen wiederzusehen und hätten auf die Verlässlichkeit des deutschen Rechts vertraut.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Zunahme der Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und fordert eine Abschaffung des Instruments, das Betroffene häufig in existenzielle Notlagen zwinge.

„Hinter jeder dieser Strafmaßnahmen steckt ein Einzelschicksal. Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden dadurch noch weiter in die Not gedrängt. Sanktionen sind keine pädagogischen Antworten, sondern lediglich Drangsalierung und häufig Ausdruck sozialer Ignoranz“ erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die ersatzlose Streichung von Hartz IV-Sanktionen und verweist auf deren Folgen, bis hin zu Obdachlosigkeit. Das Instrument der Sanktionen sei verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend.

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es in den ersten neun Monaten des letzten Jahres 718.803 ausgesprochene Kürzungen oder gleich Streichungen der Regelleistungen, was ein Plus von zwei Prozent oder 14.410 Sanktionen mehr bedeutet. Einen starken Anstieg gab es im September 2017 zu verzeichnen. Die durchschnittliche Leistungskürzung betrug 108 Euro.

Ulrich Schneider warnt vor Pauschalurteilen gegen Menschen, die Transfer-Leistungen erhalten: „Der überwiegende Teil der Sanktionen geht auf Banalitäten wie Terminversäumnisse zurück. Das ist überzogen und absolut unverhältnismäßig.“

Programmhinweis: Über das Thema Sanktionen berichtet MDR "exakt – die Story" heute Abend um 20:45 Uhr. Im Gespräch dort auch Tina Hoffmann, Arbeitsmarktexpertin beim Paritätischen Gesamtverband.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.01.2018

Scharfe Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an der restriktiven Anerkennungspraxis des BAMF, nach der hunderttausende Asylbewerber voreilig und zu Unrecht abgelehnt werden oder ihnen voller Schutz vorenthalten wird. Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung erhalten 44 Prozent der Asylbewerber im Falle einer Klage gegen ihren Asylbescheid nachträglich vor Gericht Recht. Es sei ein Skandal, dass das Grund- und Menschenrecht auf Asyl Schutzbedürftigen offenbar systematisch vorenthalten werde. Auch die Pläne von Union und SPD, Asylbewerber künftig für die gesamte Verfahrensdauer in zentralen Lagern festzuhalten, verurteilt der Verband.

„Es kann nicht sein, dass das Recht auf Schutz, Zuflucht und Hilfe aus migrationspolitischen Abwägungen oder parteipolitischen Interessen ausgehöhlt und nur nach Gutdünken gewährt wird. Das Recht auf Asyl ist ein universelles Menschenrecht. Es ist eines Rechtsstaates wie Deutschland unwürdig, wenn sich die Anerkennungspraxis des BAMF trotz der eindeutigen Entscheidungen der Gerichte nicht ändert“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Angesichts der hohen Zahl der bei den Gerichten anhängigen Klageverfahren und den guten Erfolgsaussichten für die Kläger seien die Pläne von Union und SPD für eine weitere Asylrechtsverschärfung und insbesondere die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und die dauerhafte Unterbringung in Sammellagern inakzeptabel. „Integration muss vom ersten Tag an erfolgen. Insbesondere wenn Kinder und Jugendliche sich bis zu zwei Jahren in Lagern aufhalten müssen, um dann doch anerkannt zu werden, ist dies unter humanitären und Gründen der Vernunft völlig kontraproduktiv“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.01.2018

In Deutschland sind knapp acht Millionen Menschen, darunter viele Alleinerziehende, Erwerbstätige mit Niedriglöhnen, Erwerbsminderungsrentner und in Altersarmut lebende Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Das ist mehr als ein Zehntel der Bevölkerung. „Eine Neuauflage der großen Koalition kann nur erfolgreich sein, wenn sie die sozialen Probleme im Land endlich anpackt und den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben gewährleistet“. Das fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD. Das Bündnis setzt sich für eine existenzsichernde Mindestsicherung ein und ist ein Zusammenschluss aus Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden.

Hartz IV und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zählen zu den Mindestsicherungsleistungen. „Die dort geltenden Regelsätze reichen aber nicht zum Leben, denn sie sind künstlich kleingerechnet“, so Mascher. Die VdK-Präsidentin verweist darauf, dass einem alleinstehenden Grundsicherungs-Empfänger nur 4,69 Euro pro Tag für Essen und Trinken zur Verfügung stehen. Einem zehnjährigen Kind aus einem Haushalt im Hartz IV-Bezug werden im Monat rechnerisch nur 2,71 Euro für Bücher zugestanden.

„Deshalb fordert das ‚Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum‘ von einer neuen Regierung eine grundsätzliche Neuberechnung und deutliche Erhöhung der Regelsätze“, so Ulrike Mascher. „Außerdem muss die künftige Regierung Sofortmaßnahmen umsetzen, damit sich die Situation der Betroffenen schnell und spürbar verbessert.“

So müssen für die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgegenstände wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Brillen wieder zusätzliche Einmalleistungen gezahlt werden. „Es ist unmöglich, solche Gegenstände aus dem Regelsatz zu finanzieren“, betont Mascher. Heute müssen immer mehr Hartz-IV-Bezieher für den Kauf solcher Gegenstände Darlehen bei den Jobcentern beantragen, die ihnen vom Regelsatz abgezogen werden.

„Unverzüglich verbessern muss sich die Situation der knapp zwei Millionen Kinder und Jugendlichen, die meist dauerhaft im Hartz-IV-Bezug leben“, fordert die VdK-Präsidentin. Sie erneuert die Forderungen des „Bündnisses“ nach einer Erhöhung des Schulbedarfspaketes und der Streichung des Eigenanteils bei der Mittagsverpflegung. Diese Forderungen hatten schon Eingang bei den Sondierungsgesprächen von Union, FDP und Grünen gefunden. Dahinter dürfen zukünftige Verhandlungen nicht zurückfallen.

Im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum arbeiten u.a. mit: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK Deutschland, Ver.di Erwerbslosenbundesausschuss

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 10.01.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 02. Februar 2018

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt am 02.02.2018 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stephan Weil, den Kinderreport 2018 vor. Der Kinderreport greift in jährlichem Rhythmus Fragen zu kinderrechtlichen Kernthemen auf, um sowohl einen aktuellen Zustand abzubilden als auch eine Entwicklung in kinderrechtlich relevanten Gesellschaftsbereichen sichtbar zu machen. Dabei bilden Fragen zur Bekanntheit der UN-Kinderrechtskonvention und den darin festgeschriebenen Kinderrechten, zu Gründen für die Kinderarmut in Deutschland und zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft die drei stetigen Säulen unserer Befragung.

Als thematischen Schwerpunkt behandelt der Kinderreport 2018 vertiefend Fragen zur Kinderarmut in Deutschland. Derzeit ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, eine erschreckend hohe Zahl für eine der reichsten Industrienationen der Welt. In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind.

Dabei liefert der Kinderreport mit einer repräsentativen Umfrage unter Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen aktuelle Daten zu Einstellungen und Meinungen der Bevölkerung in Deutschland zum Thema Kinderarmut, zudem werden ausführlich einzelne Aspekte des Schwerpunktthemas Kinderarmut beleuchtet und diskutiert.

Die repräsentative Umfrage durch das Politikforschungsinstitut Kantar Public beantwortet folgende Fragen:

  • Wie bewerten die Menschen in Deutschland die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft, um Kinderarmut hierzulande zu bekämpfen?
  • Was sind die Ursachen für die hohe Kinderarmutsquote in Deutschland?
  • Welche Maßnahmen werden präferiert, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen?
  • Wären die Menschen dazu bereit, mehr Steuern zu zahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll bekämpft werden könnte?
  • Wie bekannt sind die Kinderrechte und die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland?
  • Wo sollten Kindern und Jugendlichen mehr Rechte auf Mitbestimmung eingeräumt werden?

Die ausführlichen Ergebnisse der repräsentativen Umfrage wollen wir Ihnen ebenso vorstellen wie eine politische Einschätzung, was getan werden sollte, um die Ursachen der Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen.

Weitere Infos zur Vorstellung des Kinderreports 2018 und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. Februar 2018

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Fast 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind hierzulande armutsgefährdet. Diese jungen Menschen haben oft schlechtere Bildungschancen, stehen häufiger im gesellschaftlichen Abseits und sind vielfach in ihrer gesundheitlichen Entwicklung beeinträchtigt. Das schränkt ihre Zukunftschancen von Anfang an ein. Wir sind der Überzeugung, dass sich unsere Gesellschaft diese Missstände nicht leisten darf.

Welche Lösungsansätze bietet die Politik, um dem anhaltenden Problem der Kinderarmut in Deutschland entgegenzusteuern? Welche Weichenstellungen müssen unternommen werden, um Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft möglichst gerechte Teilhabechancen zu bieten? Wie kann der Armutskreislauf junger Menschen mit konkreten Reformen im Bereich der Sozial-, Bildungs- und Familienpolitik durchbrochen werden?

Diese und weitere Fragen sollen gemeinsam mit politischen Entscheidungsträger/-innen sowie Vertreter/-innen aus Wissenschaft und sozialen Organisationen am Welttag der sozialen Gerechtigkeit diskutieret werden – bei der:

Abendveranstaltung von SOS-Kinderdorf e.V.
„Reiches Land, arme Kinder – ist das gerecht? Kinderarmut in Deutschland“
am 20. Februar 2018, ab 18:30 Uhr
in der Botschaft für Kinder, Lehrter Str. 66, 10557 Berlin

Die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Frau Professorin Jutta Allmendinger, wird mit einem Impulsvortrag in das Thema einführen. Anschließend wird in einer Paneldiskussion debattiert, welche Lösungsansätze Politik, soziale Organisationen und Wissenschaft bereitstellen, um Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen.

Das vollständige Programm als PDF finden Sie hier.

Anmeldungen sind bis zum 2. Februar 2018 unter botschaft@sos-kinderdorf.de möglich. Geben Sie bei Ihrer Rückmeldung bitte an, falls Sie eine Kinderbetreuung während der Veranstaltung in Anspruch nehmen möchten. Für Rückfragen zur Veranstaltung steht Ihnen Herr Christoph Leisering telefonisch unter 030 / 288765 963 zur Verfügung.

Termin: 22. Februar 2018

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Moderne Gleichstellungspolitik muss darauf zielen, Frauen und Männern gleichermaßen zu ermöglichen, ihre Lebensentwürfe ohne Rollenzwänge und Benachteiligungen zu gestalten. Dazu ist es notwendig, sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu hinterfragen, als auch die spezifischen Belange, Bedarfe und Benachteiligungen von Frauen wie von Männern in den Blick zu nehmen. Um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, muss Gleichstellungspolitik die Perspektiven von Jungen, Vätern und Männern systematisch mit einbeziehen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung zu männerpolitischen Perspektiven in der neuen Legislaturperiode wird mit Vertreter_innen aus Politik und Verbänden über Impulse für eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Väter- und Männerpolitik diskutiert werden.

Neben zwei Inputs zu Bedarfen bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zur Einordnung und Positionsbestimmung gleichstellungsorientierter Männerpolitik wird es eine Podiumsdiskussion mit Vertreter_innen des Deutschen Frauenrats, der IG Metall, des Zukunftsforums Familie und Mitgliedern des Deutschen Bundestags aus verschiedenen Parteien geben. Abschließend wird bei einem Empfang Gelegenheit zur Vernetzung und zu persönlichem Austausch sein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. Februar 2018

Veranstalter: Deutscher Caritasverband e.V., Referat Kinder, Jugend, Familie, Generationen in Kooperation mit Referat Sozialraum, Engagement, Besondere Lebenslagen

Ort: Erfurt

Der Fachtag "Endlich angekommen – aber noch nicht Zuhause! Wie kann die Integration von jungen Geflüchteten und ihren Familien im Sozialraum gelingen?" des Deutschen Caritasverbandes wird sich den Themen Sozialraumorientierung und Partizipation in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft widmen und sich dabei mit folgenden Fragen auseinander setzen:

  • Wie können Geflüchtete beim Ankommen und bei der Orientierung in ihrem neuen Quartier bestmöglich unterstützt werden?
  • Wie können sie von den sozialen Diensten der Caritas erreicht, wie beteiligt werden? Und was sind mögliche Zugangsbarrieren?
  • Welchen Beitrag können Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die erfolgreiche Integration der jungen Geflüchteten im Sozialraum und damit auch in unsere Gesellschaft leisten?

Herr Prälat Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes wird die Fachveranstaltung eröffnen. Des Weiteren wird Frau Prof. Dr. Gaby Straßburger von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin als Gastrednerin erwartet. Sie wird die aktuellen Erkenntnisse aus der Wissenschaft vorstellen. Anhand von Praxisbeispielen soll die Erreichbarkeit von geflüchteten Familien im Sozialraum sowie die Möglichkeiten für eine gelingende Integration diskutiert und ein Transfer in die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ermöglicht werden. Der Austausch über konkrete Fragen in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe soll dabei zentraler Bestandteil der Veranstaltung sein.

Der Fachtag richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in der Kinderhilfe, Erziehungshilfe, Jugendsozialarbeit, Familienpflege/Dorfhilfe, Schwangerschaftsberatung sowie an alle an der Sozialraumorientierung Interessierten in den Diözesen/Verbänden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. März 2018

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Leipzig

Familienbildung mit ihren unterschiedlichen Facetten – Herausforderungen und Gelingensbedingungen für eine gute familienbezogene Arbeit

In komplexer werdenden Gesellschaften sind Familien für ein gelingendes Familienleben und ein erfolgreiches Ausfüllen ihrer Rolle als Sozialisationsinstanz in zunehmendem Maß auf Unterstützung angewiesen. Angebote der Familienbildung bieten hier eine wichtige Hilfestellung.

Familienbildung versteht sich dabei als präventive und informative soziale Dienstleistung, die einzelne Familienmitglieder wie die Familie als Ganzes in ihrem Familienleben stärkt.

Was ist nötig, damit die Angebote der Familienbildung die Familien erreichen und auch eine Wirkung entfalten können? Welches sind die Herausforderungen, die den Mitarbeitenden im Arbeitsfeld begegnen? Das sind die Fragen, um die es hier gehen wird. Dabei werden auch zahlreiche Beispiele aus der Praxis der Familienbildung einfließen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts tritt zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft. Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert Sie ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Es werden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt. Im Anhang finden Sie den Gesetzestext zum neuen Mutterschutzgesetz, einzelne Vorschriften zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Broschüre ist aktualisiert und berücksichtigt alle Änderungen im Bereich des Mutterschutzes, die mit dem neuen Mutterschutzgesetz 2018 in Kraft treten. Außerdem enthält sie eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen zum Heraustrennen.

Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ können Sie hier bestellen oder als PDF herunterladen.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 12.01.2018

Die Dokumentation der Veranstaltung 2. Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ am 20. September 2017 in Berlin kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Weitere Informationen rund um die Veranstaltung finden Sie hier.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 12.01.2018