ZFF-Info 12/2019

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SCHWERPUNKT: Bildung und Teilhabe für alle Kinder

Anlässlich der heute in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket und der Veröffentlichung einer Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zu Kinderarmut und wachsender sozialer Ungleichheit sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf, um echte Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen.

Im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetz“ gibt es zum 1. August Verbesserungen und Vereinfachungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Hierzu zählen u. a. die Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro, die Erhöhung der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen, die Schülerbeförderung und weitere Verwaltungsvereinfachungen mit dem Ziel einer höheren Inanspruchnahme der Leistungen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Mitmachen im Sportverein oder der Musikschule, Besuche im städtischen Museum, die Teilnahme an der nächsten Klassenfahrt oder das gemeinsame Mittagessen in der Schule sollten für alle Kinder möglich sein, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die heute vorgelegte Studie des Paritätischen zeigt aber, wie sehr die Teilhabechancen von Kindern vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gerade die Familien mit wenig Einkommen, können nur geringe Ausgaben für Bildung und Teilhabe ihrer Kinder stemmen, obwohl der Bedarf um ein vielfaches höher ist.

Zwar soll das Bildungs- und Teilhabepaket für arme oder einkommensschwache Familien diese Leistungen zur Verfügung stellen, jedoch nehmen viele Kinder und Jugendliche dies nicht in Anspruch. Gründe hierfür sind die viel zu komplizierten Antragsstellungen und die nicht ausreichende Höhe einzelner Positionen. So kann mit zehn Euro im Monat kaum ein Sportverein besucht oder ein Musikinstrument erlernt werden.

Die heute in Kraft tretenden Verbesserungen sollen der niedrigen Inanspruchnahmequote entgegenwirken. Das ZFF begrüßt die Reformen des Gesetzgebers. Doch die Neuerungen können nur dann Wirkung zeigen, wenn vor Ort genügend Beratungs- und infrastrukturelle Angebote vorhanden sind. Fehlen diese Gegebenheiten, gehen Teilhabechancen an den Kindern und Jugendlichen weiterhin vorbei.

Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum mit ausreichend Geld für Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle Kinder zu sichern, braucht es mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Hierzu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine konsistente Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums. Langfristig fordern wir mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.08.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die morgen in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation können die Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere die integrierte Antragstellung, dazu beitragen, dass Leistungen stärker von den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Der Zugang zu Leistungen und die Inanspruchnahme bleiben jedoch weiterhin stark von den Beratungs- und tatsächlichen infrastrukturellen Angebotsstrukturen am Wohnort von Kindern abhängig. Wünschenswert wäre es deshalb aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, die verstärkte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern einerseits über bedarfsgerechte Kinderregelsätze und andererseits durch ein gut erreichbares, niedrigschwelliges und kostenloses Netz an kommunalen Bildungs- und Teilhabeangeboten zu sichern.

"Es freut uns sehr, dass die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas zukünftig für arme Kinder kostenlos werden. Das gilt auch für die Erhöhung des Schulbedarfspakets und der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Hier zahlt es sich aus, dass im parlamentarischen Verfahren eine Reihe von Vorschlägen der Kinder- und Familienverbände aufgegriffen wurden. Jetzt hoffen wir, dass sich die Änderungen in der Praxis bewähren und dazu führen, dass alle Kinder die ihnen zustehenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets diskriminierungsfrei erhalten, und gleichzeitig die bisher ausufernden Bürokratiekosten eingedämmt werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die vor zwei Jahren veröffentlichte "Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" hatte festgestellt, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeige deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür seien vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten.

"Wichtig ist jetzt die umfassende Information der Anspruchsberechtigten. Um Familien mit den vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsleistungen besser zu erreichen, sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Familienministerkonferenz zur Einrichtung von Familienservicezentren aufgreifen, in denen Familien qualifiziert beraten werden und möglichst auch Leistungen beantragen können", so Krüger weiter.

Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes hat die Armut in Deutschland zunehmend ein Kindergesicht. So ist der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten in den letzten Jahren stetig angestiegen. Der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften hat sich auf jetzt 33,4 Prozent erhöht. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 31.07.2019

Der Familienbund der Katholiken fordert deutlich höhere finanzielle Leistungen für einkommensschwache Familien mit Kindern und Jugendlichen. Dadurch könnte das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) weitgehend ersetzt werden. Jüngst veröffentliche Zahlen der Bundesregierung belegen, dass nur etwa die Hälfte aller Leistungsbe-rechtigten das BuT in Anspruch nehmen. Ohne das überdurchschnittlich in An-spruch genommene Schulbedarfspaket sind es sogar weniger als ein Drittel. „Die niedrigen Quoten der Inanspruchnahme sind alarmierend“, sagte Familienbund-Prä-sident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Die Zahlen machen deutlich, dass die staatli-che Förderung von Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Fa-milien vielfach nicht ankommen. Daran wird sich auch nach den anstehenden Erhö-hungen nicht viel ändern. Auch dann bleibt das BuT finanziell nur unzureichend aus-gestattet und mit hohem bürokratischen Aufwand für den Abruf jeder Einzelleistung verbunden. Das Gesetz erweist sich so kaum noch als geeignetes Instrument einer zeitgemäßen Sozial- und Familienpolitik.“

„Der Gesetzgeber muss dringend neue Wege finden, um Kin-dern und Jugendlichen aus armen Familien die soziale Teilhabe zu ermöglichen“, sagte Hoffmann. „Die wichtigste Voraussetzung dafür: Das Geld für die Förderung von Kindern muss ankommen. Außerdem muss eine künftige Pauschale deutlich höher bemessen sein, als das heutige Klein-Klein einzelner Förderleistungen. Sinnvoll sind auch mehr kostenlose Angeboten für alle Kinder. Das wäre ein Fortschritt!“

„Für eine individuelle Förderung von Kindern aus armen Familien müssten überdies die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausgebaut werden.“

Hoffmann sagte weiter, dass der Familienbund der Katholiken ein reformiertes Kindergeld entwickelt habe, das Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenführt und die Steuerfreibe-träge unabhängig davon gewährt. „Dadurch werden einkommensschwächere Familien be-sonders gefördert, besserverdienende Familien erhalten zumindest den Kinderfreibetrag. Danach würde das Kindergeld in diesem Jahr auf 389 Euro steigen als Summe von Kinder-geld und Kinderzuschlag. Für eine individuelle Förderung von Kindern aus armen Familien müssten überdies die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausgebaut werden.“

Nach den Zahlen der Bundesregierung gab es im vergangenen Jahr gut zwei Millionen Kin-der und Jugendliche, die von den staatlichen Zuschüssen für Nachhilfeunterricht, Fahrtkos-ten zur Schule oder ein warmes Mittagessen hätten profitieren können. Im Mai, einem für die Inanspruchnahme der Leistungen typischen Monat, nutzten aber nur rund 600.000 von ihnen solche Angebote. Bei der Lernförderung waren es nur knapp 106.000 und bei den Fahrtkosten lediglich 57.000. Deutlich erhöht hat sich die Gesamtzahl nur im August, in dem in der Regel das Schulbedarfspaket für Schreibmaterial, Schultasche und Sportzeug in Anspruch genommen wird. Hier stieg die Gesamtzahl der Nutzer in den Jah-ren 2015 bis 2018 regelmäßig auf jeweils mehr als 1,1 Millionen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 18.07.2019

In seiner aktuellen Studie verweist der Paritätische Wohlfahrtsverband auf die unterschiedlichen Geldbeträge, die Eltern aus verschiedenen Einkommensschichten monatlich für ihre Kinder ausgeben.

Die Studie fokussiert sich auf Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern. Die Situation der Familien mit drei und mehr Kindern wird nicht erfasst. Das ist bedauerlich, zumal es in Deutschland 1,4 Millionen Mehrkindfamilien gibt und jedes dritte Kind mit zwei und mehr Geschwistern aufwächst. „Eine so groß angelegte Studie von einem so wirkmächtigen Verband sollte die Mehrkindfamilien als wesentlichen Bevölkerungsanteil in der Betrachtung nicht außen vor lassen“, bedauert Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. In Mehrkindfamilien bilden sich gesellschaftliche Trends besonders deutlich ab.

„Politik und Gesellschaft müssen in ihrer Familienpolitik Prioritäten setzen und könnten die Geldbeutel sowohl der Mittelschicht als auch der ärmeren Familien spürbar entlasten“, so Müller. Gerade am Schuljahresanfang kommen auf viele Eltern massierte Kosten zu: Ausstattung für die Schule oder Tickets für den ÖPNV und das gerade nach den Ferien, in denen Ferienbetreuung, Sommerlager und im besten Fall der Familienurlaub zu stemmen waren. Besonders bei der Mobilität können Eltern entlastet werden, denn die Kosten steigern sich, je älter Kinder werden und umso mobiler sie werden. „Intelligente Verkehrskonzepte und familienfreundliche Tarife würden den familiären Geldbeutel schonen, das Zeitkonto der Familien füllen und wären auch noch ein Beitrag zu Umweltschutz und innerstädtischer Verkehrsentlastung“, so Müller. „Wir haben über unsere Social Media-Kanäle unsere Mitglieder nach ihren Kosten für Schülertickets gefragt“, erläutert Vorstandsmitglied Annika Kröller-Deutsch. „Die Ergebnisse lagen weit auseinander und bildeten ab, wie verschieden die Bedingungen innerhalb Deutschlands für Familien sind.“

„Deutschland ist ein im internationalen Vergleich betrachtet wohlhabendes Land. Allerdings haben sich in Deutschland auch Standards etabliert, die es geringverdienenden Familien schwer machen, mitzuhalten“, erläutert Müller und zeigte sich enttäuscht von der geringen Anschaulichkeit, den plakativen Beispielen und der analytischen Unschärfe der Studie.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 05.08.2019

Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund. Während der Konsum im Durchschnitt moderat und beim obersten Zehntel spürbar zugenommen hat, mussten sich die ärmeren Kinder über die Jahre weiter einschränken: Arme Familien hatten real weniger Geld als noch zehn Jahre zuvor zur Verfügung, um ihren Kindern mehr als das physisch Notwendige zu finanzieren. „Arme Kinder werden ärmer und immer weiter abgehängt. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt ihnen auf Grund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Arme Familien haben faktisch immer weniger im Portemonnaie und gespart wird notgedrungen an allem, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Während die breite Mehrheit sich immer mehr leisten kann, sind arme Kinder zunehmend außen vor. Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland. Frust, Resignation, weniger Bildungserfolg und höhere Krankheitsanfälligkeit sind schließlich sehr häufig die Folgen der Einkommensarmut der Familien“, so Schneider.

Während die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind bei rund 600 Euro liegen, konnten sich die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind nur 364 Euro für ihr Kind leisten. Die reichsten zehn Prozent der Familien gaben im Schnitt 1.200 Euro im Monat für ihr Kind aus. Besonders eklatant sind die Differenzen bei den Ausgaben für die sozialen Grundbedarfe der Teilhabe. Ob Spielzeug, Zoo-Besuch, das gelegentliche Eis bei einem Ausflug oder auch eine Kindertheatervorstellung: Insgesamt konnten die ärmsten Paarhaushalte mit einem Kind gerade einmal 44 Euro pro Monat für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie außerhäusliche Verpflegung ihres Kindes ausgeben und damit – preisbereinigt – fast 30 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor. Der Durchschnitt gab für ein Kind fast drei Mal so viel (123 Euro) aus, die reichsten zehn Prozent dagegen sogar 257 Euro und damit fast sechs Mal so viel wie die ärmsten Familien und preisbereinigt sogar 14,7 Prozent mehr als zehn Jahre vorher. „Ein gleichberechtigtes Aufwachsen ist für die Kinder in den einkommensarmen Haushalten nicht möglich. Die wachsende Schere zwischen Arm und Reich manifestiert sich am Ende im sozialen Ausschluss der Kinder“, so Mit-Autor der Studie Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, das Bildungs- und Teilhabepaket zu ersetzen durch einen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darüber hinaus müsse der Familienlastenausgleich „vom Kopf auf die Füße gestellt“ werden: Der Verband plädiert für die Einführung einer einkommens- und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung.

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Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 01.08.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ein wichtiger nächster Schritt zur neuen Ausbildung: Für die Anfang 2020 beginnenden neuen Pflegeausbildungen stehen die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne ab sofort zur Verfügung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Rahmenpläne heute veröffentlicht (www.bibb.de/pflegeberufe). Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz.

Die Rahmenpläne wurden am 26. Juni 2019 von der Fachkommission an Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übergeben. Im Anschluss haben beide Ministerien sie auf die Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz geprüft. Diese Prüfung konnte innerhalb von vier Wochen mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Die Mindestanforderungen des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind in vollem Umfang erfüllt worden.

Zum Hintergrund:

Zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans für die berufliche Ausbildung in der Pflege wurde im November 2018 eine Fachkommission für die Amtsdauer von fünf Jahren eingesetzt. Das Gremium besteht aus 11 ehrenamtlichen pflegefachlichen, pflegepädagogischen und pflegewissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.

Die von der Kommission erarbeiteten Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung haben sie empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Länder können unter Beachtung der Vorgaben der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen verbindlichen Lehrplan als Grundlage für die Erstellung der schulinternen Curricula der Pflegeschulen erlassen. Die Rahmenpläne enthalten zudem umfassend Hilfestellungen für die Umsetzung durch die Pflegeschulen und die Ausbildungseinrichtungen.

Die Rahmenpläne werden mindestens alle fünf Jahre auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls anpasst.

Weitere Informationen unter:

www.bmfsfj.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.pflegeausbildung.net

www.bibb.de/pflegeberufe

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.08.2019

Ministerin Carola Reimann: „Kinder dürfen kein Armutsrisiko darstellen“

Professorin Anne Lenze: „Kinder aus armen Familien müssen auf vieles verzichten“

Niedersachsen hat heute seine Aktivitäten zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland mit der Vorstellung eines Expertengutachtens untermauert. Gemeinsam mit Professorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt zeigte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann bei einer Pressekonferenz in Hannover auf, dass eine Kindergrundsicherung eingeführt und Kinderarmut nachhaltig bekämpft werden kann. Niedersachsen ist federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung einer Kindergrundsicherung prüft.

„Aktuell gilt in Niedersachsen fast jedes fünfte Kind als armutsbedroht. Es kann nicht sein, dass Kinder und Familie in unserem reichen Land ein Armutsrisiko darstellen“, sagte Dr. Carola Reimann bei der Vorstellung des Gutachtens: „Jedes Kind muss faire Startchancen bekommen. Das derzeit existierende Dickicht an familienbezogenen Leistungen ist für die Betroffenen schwer durchschaubar, die Unterstützung erreicht deshalb die Kinder zum Teil gar nicht. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir eine möglichst einheitliche Förderung einführen, die allen Kindern gleiche oder vergleichbare Chancen ermöglicht. Das ist die Idee der Kindergrundsicherung. Ich will, dass alle Kinder faire Startchancen haben, auch die aus einkommensschwachen Familien.“

Das von Professorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt erstellte Gutachten beleuchtet das bisherige System des Familienlastenausgleichs kritisch und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Im Kern beschäftigt sich ihr Gutachten mit der Methodik, wie das Existenzminimum für Familien berechnet werden kann. Professorin Lenze erklärt: „Insbesondere im Bereich der sozialen Teilhabe müssen Kinder aus armen Familien auf vieles verzichten. Das Bildungs- und Teilhabepaket kommt bei den Kindern und Jugendlichen häufig nicht an. Die Ergebnisse der Kindheitsforschung legen nahe, dass damit die Ursache für neue Ungleichheiten gelegt wird.“

Anlass für die Erstellung des Gutachtens ist das Engagement des Landes Niedersachsen für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister im Dezember hatte Niedersachsen ein erstes Grobkonzept eingebracht und konnte die Mehrheit der Länder davon überzeugen, dass dieses gemeinsam detaillierter ausgearbeitet wird.

Stichwort Kindergrundsicherung

Eine Kindergrundsicherung soll das bisherige System des Familienlastenausgleichs ersetzen. Bisher gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher kindbezogener Leistungen, die nebeneinander existieren, zum Teil sogar widersprüchlich sind. Im Ergebnis führt dies dazu, dass nicht alle Kinder die gleichen Startchancen erhalten. Mit der Kindergrundsicherung soll eine möglichst einheitliche Förderung erreicht werden, die allen Kindern gleiche oder zumindest vergleichbare Teilhabemöglichkeiten bietet. Hierbei sollen die folgenden Leistungen zusammengeführt werden:

  • § SGB II Regelleistungen für Kinder
  • § Kindergeld
  • § Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
  • § Kinderzuschlag.

Prof. Anne Lenze überprüft in ihrem Gutachten die bestehende Methodik zur Ermittlung des Existenzminimums im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) kritisch und entwickelt Verbesserungsvorschläge. Im Zentrum steht dabei die angemessenere, d.h. bessere Berücksichtigung von Bildung und Teilhabe von Kindern.

Niedersachsen wird die Ausarbeitung des Konzepts der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister vorlegen. Sozialministerin Reimann: „Wir wollen einen starken Impuls geben, damit die Einführung einer Kindergrundsicherung gelingen kann. Immer mehr Initiativen, von Nichtregierungsorganisationen bis hin zu politischen Parteien, engagieren sich in der Diskussion um die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dies zeigt, dass die Zeit reif wird, hier einen großen Schritt voran zu kommen – im Interesse unserer Kinder!“

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 05.08.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Juli erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Noch immer ist das Ausmaß an prekärer Beschäftigung und Armut trotz Erwerbstätigkeit viel zu hoch und sind zu viele Menschen dauerhaft arbeitslos. Daher muss die Bundesregierung die Strukturschwächen des deutschen Arbeitsmarkts entschiedener angehen und vor allem den Arbeitsmarkt endlich auf die grundlegenden Veränderungen vorbereiten, die vor uns liegen. Die Arbeitslosenversicherung muss gestärkt und mehr als heute auch auf die Unterstützung von Erwerbstätigen ausgerichtet werden. Dazu gehört ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer besseren sozialen Absicherung verbunden ist. Zudem brauchen wir eine Garantiesicherung, um Existenzängste zu verringern und Erwerbstätigkeit muss besser finanziell anerkannt werden.

Inzwischen zeigen sich erste Anzeichen eines drohenden Konjunkturabschwungs. Es gibt ein wachsendes Unsicherheitsgefühl von Menschen, die die Sorge haben, morgen ohne Job da zu stehen. Die Bundesregierung macht dafür viel zu wenig, dabei müssten heute die Weichen für morgen gestellt werden, um für die Zukunft vorzusorgen. Schon heute brauchen wir eine präventive Arbeitsmarktpolitik und mehr soziale Sicherheit für den Wandel von morgen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2019

Anlässlich der heute von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) veröffentlichten Schätzungen zu Wohnungslosigkeit in Deutschland erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Die Wohnungslosenzahlen steigen weiter besorgniserregend an. Obwohl die BAG-W mit einem umgestellten Schätzmodell absolut auf weniger Wohnungslose Personen kommt, lässt sich der Anstieg nicht kleinrechnen. Für den Zeitraum 2016 auf 2017 wird ein Anstieg von 15 bis 20 Prozent prognostiziert. Das ist mehr als ein Indikator für das armutspolitische Versagen der Großen Koalition.

Damit sich die Armut nicht weiter verfestigt und alle Menschen das Menschenrecht auf Wohnen wahrnehmen können, muss die Bundesregierung jetzt unverzüglich und konsequent handeln. Wir brauchen ein nationales Aktionsprogramm an dem alle Akteure beteiligt werden müssen: Der Bund, die Länder und Kommunen, (ehemals) Betroffene und Sozialverbände. Nur im Dialog, unter der Federführung des Bundes, können wirksame Strategien zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erarbeitet und umgesetzt werden. Die Versorgung mit bezahlbaren Wohnraum für alle ist hier oberste Prämisse, die Implementierung einer amtlichen bundesweiten Statistik zur Erfassung des Ausmaßes von Wohnungs- und Obdachlosigkeit eine wichtige Basis und ein erster notwendiger Schritt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.07.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten regionalen Armutszahlen durch das statistische Bundesamt erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Seit Jahren ist die Armut in Deutschland auf einem zu hohen Niveau, steigt über den Zeitverlauf in mehreren Bundesländern sogar immer noch weiter an. Auch wenn sich die neuen und die alten Bundesländer langsam annähern, ist das Niveau insgesamt immer noch viel zu hoch. Wenn beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern 56,9 Prozent aller Alleinerziehenden-Haushalte von Armut bedroht waren, ist das ein Alarmsignal sondergleichen. Ziel muss sein, Armut in einem reichen Land wie Deutschland nach und nach ganz zu beseitigen. Die Bundesregierung lehnt sich aber weiter entspannt zurück und beruft sich immer wieder auf die guten ökonomischen Rahmendaten. Dass dieses Gebaren ungenügend ist, verdeutlicht die heute veröffentlichte Statistik nachdrücklich.

Armut in diesem Ausmaß schadet der gesamten Gesellschaft, denn sie zementiert die Ungleichheit und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit muss Schluss sein. Die Unzulänglichkeiten des bestehenden Sozialleistungssystems sind längst bekannt. Der Kinderarmut muss mit einer Kindergrundsicherung Einhalt geboten werden, Menschen im Alter bedürfen einer Garantierente. Wir müssen das Hartz-IV-System überwinden und durch eine sanktionsfreie Garantiesicherung ersetzen, die das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung für alle realisiert und zusätzliche Erwerbsarbeit stärker finanziell anerkennt. So vermeiden wir Armut, sorgen für mehr soziale Sicherheit und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.07.2019

„Die hohe Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen in der Bundesrepublik ist eine Schande. Die Bundesregierung muss endlich handeln, doch der soziale Wohnungsbau bleibt das Stiefkind ihrer Wohnungspolitik. Um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, bedarf es eines öffentlichen Wohnungsbauprogramms für mehr Sozialwohnungen“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Lay weiter:

„Eine offizielle bundesweite Statistik zur Wohnungslosigkeit fehlt bisher. Deshalb sind auch die aktuellen Zahlen wieder Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosigkeit. Die Dimension der Wohnungslosigkeit zu kennen, ist ein wichtiger Schritt. Wichtiger ist jedoch, diese beschämende und unsoziale Realität zu überwinden. Mietenexplosion und Zwangsräumungen sind die Hauptursachen für die hohe Zahl der Wohnungslosen.

Die Bundesregierung muss jetzt Taten sprechen lassen, statt die Verantwortung auf Länder und Kommunen abzuschieben. Jahr für Jahr sinkt die Zahl der Sozialwohnungen – und das ist nicht nur die Schuld der Länder, wie Horst Seehofer uns glauben machen will. Die Bundesregierung stellt viel zu wenig Geld für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 30.07.2019

„Wir brauchen endlich gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West sowie eine konsequente Politik zur Abschaffung der Armut. Die bisherigen Regierungen haben diesbezüglich versagt“, erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, zum aktuellen Mikrozensus. Kipping weiter:

„Die soziale Spaltung von Ost und West ist auch an den Armutsquoten ablesbar: Die neuen Bundesländer haben eine 2,5 Prozentpunkte höhere Armutsquote. Deutlich wird aber auch, dass Erwerbslose mit einer Armutsquote von rund 57 Prozent, Alleinerziehende mit rund 42 Prozent und junge Erwachsene mit rund 26 Prozent zu den Ärmsten in Deutschland gehören. Auch bei diesen Gruppen zeigt sich die Spaltung von Ost und West durch bedeutend höhere Armutsquoten in Ost.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.07.2019

Nach einem zweiten Nationalen Frauengesundheitsbericht erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/11847). Darin fragt sie, wann die Vorlage des zweiten Frauengesundheitsberichts der Bundesregierung beabsichtigt ist. Auch will sie unter anderem wissen, ob der neue Frauengesundheitsbericht auch das Thema Versorgungssituation von Schwangeren beinhalten wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 837 vom 30.07.2019

Die Linksfraktion verlangt Auskunft über die Entwicklung des Elterngeldes seit 2014. In einer Kleinen Anfrage (19/11910) will sie unter anderem wissen, wie viele Personen zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. März 2019 Elterngeld bezogen haben und wie lange. Zudem möchte sie erfahren wie hoch der Anteil der Frauen und der Männer unter den Beziehern von Elterngeld und wie hoch der Anteil der Bezieher mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro beziehungsweise über 1.200 Euro war.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 848 vom 31.07.2019

Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung erfahren, wie sich in Deutschland in den Jahren 2005 bis 2018 "der Anteil der Personen, die trotz Erwerbstätigkeit ein Einkommen unterhalb der Armuts(risiko)grenze haben", entwickelt hat. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11865) unter anderem nach der entsprechenden Entwicklung in den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 838 vom 30.07.2019

Im Jahr 2018 erhielten in Deutschland 727000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das waren 55000 Personen weniger als im Vorjahr (-7,1%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhielten 410000 Frauen (56%) und 317000 Männer (44%) BAföG-Leistungen. Von den Geförderten waren 2018 rund 209000 Schülerinnen und Schüler und 518000 Studierende. Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler ging im Vergleich zum Vorjahr um7,3% zurück, die Zahl der geförderten Studierenden fiel um7,0%.

Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das gesamte Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 468000 Personen (129000 Schülerinnen und Schüler, 339000 Studierende) gefördert (-6,9%).

Studierende erhielten durchschnittlich 493 Euro

Die Höhe des Förderbetrages ist unter anderem abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts). Im Durchschnitt erhielten 2018 geförderte Studierende 493 Euro (-6 Euro), geförderte Schülerinnen und Schüler 454 Euro pro Person (-2 Euro). Die Hälfte der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (363000) erhielt den maximalen Förderbetrag (Vollförderung). Ebenfalls die Hälfte (364000) erhielt eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt. Die Zahl der Vollgeförderten sank im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 5,4%, die Zahl der Teilgeförderten um8,7%.

Ab 2015 hat der Bund die volle Finanzierung der BAföG-Leistungen übernommen. Im Jahr 2018 betrugen die Ausgaben 2,7 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die gesamten Ausgaben für die BAföG-Leistungen um rund 233 Millionen Euro oder 7,9%. Für die Schülerförderung wurden 0,7Milliarden Euro (-53Millionen Euro) bereitgestellt und für die Studierendenförderung 2,0 Milliarden Euro (-179 Millionen Euro).

Nahezu 90000 BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wurden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern (elternunabhängig) gefördert. Voraussetzung hierfür waren bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel der Besuch von Abendschulen, fünf Jahre Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr oder drei Jahre Erwerbstätigkeit nach einer beruflichen Erstausbildung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 02.08.2019

Im Jahr 2018 lebten in Deutschland 14,5 Millionen Kinder in Familien, in denen das jüngste Kind unter 18 Jahren alt war. 6,6 Millionen dieser Kinder (46%) lebten mit mindestens einer Schwester im elterlichen Haushalt. Dabei teilten sich 2018 rund 3,4Millionen Jungen und 3,2 Millionen Mädchen den Haushalt mit einer oder mehreren Schwestern. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Schwestern am 4. August basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus mit.

Bezüglich der Anzahl an Schwestern zeigt sich zwischen Jungen und Mädchen kein großer Unterschied. Etwa 2,7 Millionen (79%) der circa 3,4 Millionen Jungen, die mit mindestens einer Schwester in der Familie lebten, hatten genau eine Schwester. 579000 Jungen (17%) hatten zwei Schwestern. Drei oder mehr Schwestern hatten sogar nur 141000 Jungen (4%). Bei den 3,2 Millionen Mädchen, die mit mindestens einer Schwester in der Familie lebten, verhielt es sich ähnlich. Etwa 2,5 Millionen Mädchen (78%) teilten sich das Elternhaus mit genau einer Schwester. Zwei Schwestern hatten 569000 Mädchen (18%) und lediglich 146000 Mädchen (5%) hatten im Jahr 2018 drei oder mehr Schwestern.

Methodische Hinweise:

Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften, sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.07.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Vor einem Jahr trag die Regelung zum Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge in Kraft. Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, zieht Bilanz:

„Das neue Gesetz erweist sich in der Durchführung als sehr bürokratisch und überlässt die verzweifelten Menschen weiterhin langanhaltender Unsicherheit. Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die Arbeiterwohlfahrt daher grundsätzlich ab.

Den Betroffenen den Familiennachzug zu verweigern und den in Deutschland lebenden Familienangehörigen ein Leben in Angst und Sorge um die Angehörigen zuzumuten, allein um die Zahl der legal einreisenden Familienangehörigen zu senken, kann die Arbeiterwohlfahrt vor dem Hintergrund ihrer Grundwerte nicht akzeptieren.

Auch wenn das Grundgesetz nicht unmittelbar einen Anspruch auf Familiennachzug gewährt, verpflichtet es uns doch, die familiären Bindungen von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer*innen angemessen zu berücksichtigen.“

Zum Hintergrund:

Vor einem Jahr, am 1.August 2018, trat die Regelung zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Beim Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen werden maximal bis zu 1000 Menschen pro Monat ausgewählt, die nach Deutschland nachkommen dürfen, während die anderen Familien weiter auf eine Zusammenführung warten müssen. Der subsidiäre Schutz ist aber nicht geringwertiger, sondern ergänzend zur Genfer Flüchtlingskommission eingerichtet worden. Er garantiert den zumeist aus Bürgerkrieg und Chaos geflüchteten Menschen den Schutz vor Abschiebung und bedeutet für viele, dass sie auf Jahre in Deutschland bleiben werden – aber aufgrund des neuen Gesetzes häufig ohne eine Chance, ihre engsten Angehörigen in absehbarer Zeit wieder zu sehen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.08.2019

2019 ist ein Jahr der Menschenrechte. In diesem Jahr feiern die Kinderrechtskonvention ihren 30. und die Behindertenrechtskonvention in Deutschland ihren 10. Geburtstag. Anlässlich dieser Jubiläen veröffentlichen der AWO Bundesverband und das Bundesjugendwerk der AWO die Übersetzung der Kinderrechte in Leichter Sprache.

Dazu der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Der Kampf um und für Kinderrechte treibt die Arbeiterwohlfahrt seit vielen Jahren an. Unsere Gründerin Marie Juchacz wusste aus eigener Erfahrung, wie wichtig Kinderrechte sind. Sie setzte sich ihr ganzes Leben für diese ein. Seit 30 Jahren gibt es die weltweit geltende Kinderrechtskonvention. Es ist wichtig, dass Kinder ihre Rechte und auch Erwachsene die Rechte von Kindern kennen. Wir freuen uns daher sehr, dass wir durch die Übersetzung der Kinderrechtskonvention in Leichte Sprache dazu beitragen, dass mehr Kinder und erstmals auch Menschen mit Lernschwierigkeiten Zugang zur Kinderrechtskonvention haben.“

Auch für das Bundesjugendwerk der AWO ist die Übersetzung der Kinderrechte eine wichtige Voraussetzung dafür, Kinder und Jugendliche zu befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen. „Nur wer seine Rechte kennt und mit ihnen vertraut ist, kann selbstwirksam für sich und dann auch für andere eintreten“ sagt Jan Sörnsen, Geschäftsführer des Bundesjugendwerks. Die Übersetzung fördere die Eigenständigkeit von Kindern und Jugendlichen und schaffe Bewusstsein für ein demokratisches Miteinander. „Jeder Mensch hat das Recht, gehört zu werden und für die eigenen Bedürfnisse einzutreten“, so Sörnsen weiter.

In Deutschland engagieren sich viele Menschen für Kinderrechte und arbeiten daran, dass diese im Kinderalltag gelebt werden. Deswegen unterstreicht Wolfgang Stadler: „Wir hoffen, dass die Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache viele Impulse zur Förderung, Wahrung und des Schutzes von Kinderrechten unterstützt. Wir wünschen uns, dass diese von vielen Verbänden, Initiativen und Institutionen als Instrument der inklusiven Menschenrechtsbildung eingesetzt wird, damit Deutschland kinderfreundlicher wird; damit Kinder ihre Rechte kennen und diese auch einfordern können. Aus diesem Grund setzt sich die AWO seit langer Zeit aktiv dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Zur Broschüre (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.07.2019

Vor einem Jahr, am 1. August 2018, trat das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzuges bei subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Seither dürfen pro Monat bis zu 1.000 Familienangehörige einreisen.

Zu diesem Jahrestag sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: "Das Recht auf Familie ist ein Grundrecht. Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Familien getrennt zu lassen, ist auch integrationspolitisch verfehlt und humanitär untragbar. Die Diakonie erreichen täglich Anfragen von Menschen, die in Sorge um ihre Familienangehörige sind. Sie finden keine Kraft und Ruhe, hier anzukommen und die Herausforderungen des Deutschlernens oder der Arbeitssuche anzugehen."

Lilie weist darauf hin, dass aktuell mehr als 30.000 Terminanfragen bei den Auslandsvertretungen zur Beantragung eines Visums von Familienangehörigen in Deutschland subsidiär Schutzberechtigter vorliegen. Familien droht eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren für ihre Zusammenführung. Zudem werden aufgrund des langwierigen Verwaltungsverfahrens weniger als 1.000 Anträge pro Monat durch die Behörden bearbeitet. Das ohnehin zu geringe Kontingent werde nicht einmal ausgeschöpft, so Lilie. Auch werden die Anträge nicht mit hoher Priorität bearbeitet, obwohl es gesetzlich vorgesehen ist.

Lilie weiter: "Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug sollte wiederhergestellt und das administrative Verfahren vereinfacht werden. Denn das Leben in intakten Beziehungen und Familien bleibt ein wesentlicher Baustein für das Gelingen von Integration, völlig unabhängig davon, ob diese Tatsache politisch opportun erscheint."

Die Diakonie hat eine Broschüre mit den vielfältigen Hürden beim Familiennachzug von Flüchtlingen veröffentlicht – auch jenseits der Kontingentregelung: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Broschuere_PDF/2018-09_DT09_Broschuere_Familienzusammenfuehrung_web.pdf

Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie auch in unserem Themenschwerpunkt unter: https://www.diakonie.de/familienzusammenfuehrung/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.07.2019

Die Wahl Ursula von der Leyens zur künftigen Kommissionspräsidentin gibt Anlass zu der Frage: Wie paritätisch ist das EU-Parlament nach der Wahl im Mai 2019 geworden? Mit einem Frauenanteil von 40 Prozent – nach 37 Prozent im Jahr 2014 – sieht es zumindest deutlich besser aus als in Deutschland mit seinem Frauenanteil im Bundestag von gerade einmal 31 Prozent!

Betrachtet man die einzelnen Mitgliedsstaaten, so fallen Schweden und Finnland auf: Beide haben deutlich über 50 Prozent Frauen in das EU-Parlament entsandt (55 Prozent und 54 Prozent). Weitere sechs Staaten erreichen einen Frauenanteil von genau 50 Prozent (Frankreich, Österreich, Luxemburg, Lettland, Slowenien und Malta). Deutschland nimmt unter den 28 EU-Mitgliedsstaaten mit einem Frauenanteile von 36 Prozent zusammen mit Kroatien lediglich den 18. Rang ein.

Davor liegen u.a. Portugal (48 Prozent), die Niederlande (46 Prozent), Spanien (45 Prozent), Irland (45 Prozent) und Italien (39 Prozent); selbst Ungarn erzielt mit 38 Prozent noch einen höheren Frauenanteil als Deutschland (im Einzelnen: https://github.com/dw-data/MEP-sociodemographics).

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, kommentiert: "Wir freuen uns, dass die deutschen Parteien deutlich mehr Frauen in die Europawahl geschickt haben als zur Bundestagswahl im Jahr 2017.

Aber der Vergleich mit anderen Staaten zeigt: Da ist noch viel Luft nach oben!

Fest steht jedenfalls, es gibt auch in Deutschland genug qualifizierte Frauen, die bereit sind, politische Ämter zu übernehmen. Und es hätte auch für die Europawahl noch deutlich mehr Frauen gegeben. Denn dass Deutschland in Europa nicht einmal auf den Durchschnittswert von 40 Prozent Frauenanteil kommt, ist doch ein Armutszeugnis!"

Die Wahl der ersten Kommissionspräsidentin in der Geschichte der EU hat Signalwirkung: Geschlechtergerechtigkeit betrifft auch das Spitzenpersonal der EU. Es ist an der Zeit, dass 50 Prozent der freiwerdenden Ämter mit Frauen besetzt werden. Es gibt genügend fähige und qualifizierte Kandidatinnen. Zu hoffen bleibt, dass Ursula von der Leyen ihre Ankündigung wahr machen und die Hälfte ihrer Kommission mit Frauen besetzen wird. Sie ist hierbei darauf angewiesen, dass die Mitgliedsstaaten ihr entsprechend gute Vorschläge machen.

Aber das scheint ja auf Europa-Ebene inzwischen einfacher als in Deutschland zu sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 01.08.2019

Wer die Steuererklärung selbst einreicht, muss sich sputen. Die gute Nachricht: Die Frist endet in diesem Jahr erstmals erst am 31. Juli. Die schlechte Nachricht: Für Verheiratete versprühen die Steuerformulare immer noch den Geist der 1950er Jahre. Denn sie halten nach wie vor am Bild des männlichen "Ernährers" und der weiblichen "Zuverdienenden" fest. Selbst wenn die Frau mehr verdient, ist eine Abgabe ohne den Ehemann an erster Stelle unzulässig. Zudem birgt die elektronische Abgabe der Steuererklärung erhebliche Risiken, denn auf das Einverständnis des Ehepartners oder der Ehepartnerin kommt es faktisch nicht an. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Einführung geschlechtsneutraler Steuerformulare nicht nur für gleichgeschlechtliche Ehen und für gemeinsame Steuererklärungen die Pflicht zur Abgabe einer ausdrücklichen Vollmacht.

Geschlechtsneutrale Steuerformulare – ein Ding der Unmöglichkeit?

"Dass es im Bundesfinanzministerium in vier Jahren nicht geschafft wurde, die Steuerformulare gleichstellungsgerecht zu gestalten, zeigt, wie wenig Beachtung diesem Thema geschenkt wird.", kritisiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. "Wir brauchen endlich diskriminierungsfreie Steuerformulare bzw. Erläuterungen und Beispiele, die frei sind von Stereotypen. Warum kann nicht Frau Mustermann mal die gemeinsame Steuererklärung übernehmen? Zudem sind auch im Onlineverfahren rechtlich wirksame Vollmachten notwendig und Eheleute sollten auf Haftungsrisiken hingewiesen werden."

Die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GFMK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Der djb hat zuletzt im Mai 2018 (https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm18-18/) auf die Probleme hingewiesen.

Im Bundesfinanzministerium wird – so die Antwort auf eine kleine Anfrage – bereits seit 2015 "nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, wie die vielschichtigen automationstechnischen Belange mit unter Gendergesichtspunkten wünschenswerten Eintragungsoptionen in Einklang gebracht werden können" (BT-Drs. 18/7170). Vier Jahre später hat sich kaum etwas geändert.

Auf den ersten Blick räumen die Formulare der Einkommensteuererklärung seit letztem Jahr die Möglichkeit ein, sich als "Person A"/"Person B" beziehungsweise "Ehegatte A"/"Ehegatte B" einzutragen. Auch in den folgenden Zeilen und in den Erklärungen sind Ansätze für geschlechtsneutrale Formulierungen und stereotypenfreie Beispiele erkennbar. Doch der erste Eindruck täuscht. Die Option Ehegatte A/Ehegatte B ist auf gleichgeschlechtliche Ehen, die Option Person A/Person B auf eingetragene Lebenspartnerschaften beschränkt.

An der Zuordnung von "Ehemann" und "Ehefrau" für verschiedengeschlechtliche Ehen hat sich nichts geändert. In den Formularen ist ausdrücklich der "Ehemann" als steuerpflichtige Person einzutragen. Die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die "Ehefrau" vorgesehen. Diese Reihung ist selbst dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er oder wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften.

Risiken der Online-Steuererklärung: Ohne Vollmacht in die Haftung?

Dazu kommen die Risiken der Online-Steuererklärung. Während die Steuererklärung auf Papier von beiden Eheleuten unterzeichnet werden muss(te), wird die elektronische Steuererklärung mit einem Mausklick auf den Weg gebracht, ohne dass es auf das Einverständnis der anderen Person ankommt.

Selbst der bei Elster notwendige Antrag auf die Zertifikatsdatei, praktisch eine elektronische Unterschrift, setzt keine Vollmacht der anderen Person voraus.

Für die Steuerschuld haften dennoch beide. Die Möglichkeit des vollmachtlosen Handelns ist zum einen vertretungsrechtlich bedenklich. Eheleute können nicht alleine deshalb, weil sie verheiratet sind, ohne weiteres füreinander rechtsgeschäftlich handeln. Ausnahmen sind Alltagsgeschäfte. Bei der Steuererklärung kann es jedoch um erhebliche Summen gehen und die Eheleute schulden die Steuernachzahlungen im Zweifel gemeinsam.

Zum anderen ist die Regelung gleichstellungspolitisch problematisch. Das Beispiel Güterstand zeigt, dass die mit der Ehe verbundenen Rechtsfolgen häufig nicht bekannt sind oder falsch verstanden werden. Zudem befassen sich Frauen nach wie vor seltener mit dem Thema Steuern als Männer. Kein Wunder, wenn sogar die Steuerformulare den Ehemann als die relevante steuerpflichtige Person suggerieren. Es ist wichtig, dass Frauen sich in Sachen Steuern weiterbilden und auch bei gemeinsamer Steuererklärung oder Kontenführung informierte Entscheidungen treffen. Dennoch ist auch der Staat in der Pflicht:

im Hinblick auf die Ausgestaltung der Steuerformulare, deren Erläuterungen und Beispiele und in Bezug auf rechtlich wirksame und transparente Vertretungsregelungen. Eheleute müssen außerdem wissen, welche rechtlichen und finanziellen Folgen auf sie zukommen. Dazu gehört die ausdrückliche Vollmacht.

Weiterhin wären Hinweise zu den Auswirkungen einer gemeinsamen Steuererklärung in den Erläuterungen zur Steuererklärung wünschenswert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 30.07.2019

Der Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann MdB, Schüler*innen mit geringen Deutschkenntnissen noch nicht in Regelklassen einzuschulen ist für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften ein Rückschritt.

„Die Erfahrungen mit Vorlaufkursen Deutsch oder ähnlichen Maßnahmen zeigten keine durchschlagenden Erfolge. Viele Kitas sind deshalb zu einem System der ‚alltagsintegrierten sprachlichen Bildung‘ übergegangen,“ erklärt Maria Ringler, die Bildungsreferentin des Verbandes. Hierbei kann Mehrsprachigkeit als wichtige Ressource anerkannt und eingebunden werden.

„Der Erwerb der deutschen Sprache ist ein wichtiger Integrationsaspekt – aber wir dürfen die Kinder nicht aussondern, sondern sollten sie in ihrem mehrsprachigen Aufwachsen fördern und eben nicht sprachlos machen“, führt Ringler weiter aus.

Wünschenswert wäre ein Paradigmenwechsel, denn es gehe nicht um Deutsch, sondern um sprachliche Bildung. Das betreffe alle Kinder und das sei der Bildungsauftrag. Anerkennung und Wertschätzung der Mehrsprachigkeit müssten stärker in den Vordergrund rücken und Sprachen nicht als Integrationshemmnis wahrgenommen werden. Davon würden alle Kinder profitieren, denn Mehrsprachigkeit aktiviere kognitive Fähigkeiten und soziale Reflektiertheit. Eine Ausgrenzung sei nicht integrationsfördernd und gesellschaftspolitisch fatal.

„Anstatt Geld in Sonderklassen zu stecken, wäre es sinnvoller, Lehrkräfte im Umgang mit Mehrsprachigkeit im Schullalltag zu unterstützen und in entsprechenden Methoden und Unterrichtsformen zu qualifizieren“, fordert Ringler.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 06.08.2019

Mit dem ersten Kind ändert sich das Leben – und die Belastung

Kurze Nächte, kaum noch Pausen und immer die Sorgen, nicht alles richtig zu machen – die ersten Monate mit Baby sind für viele Mütter eine echte Belastungsprobe. Doch wenn die eigenen Bedürfnisse dauerhaft zu kurz kommen, entstehen Stress und Hektik. Die völlige Erschöpfung ist vorprogrammiert. Damit es dazu nicht kommt, bieten spezialisierte Mutter-Kind-Kliniken Vorsorge- und Rehamaßnahmen bereits für Mütter mit Babys ab sechs Monaten an.

Die ersten zwölf Monate mit Baby sind für die meisten Eltern herausfordernd. Das Neugeborene prägt den Tag und die Nacht: Trink- und Essgewohnheiten, Entwicklungsphasen, Schlaf-Rhythmus, erste Kinderkrankheiten – all das müssen Eltern lernen. Erfahrungsgemäß ist das nicht leicht, denn auch die eigene Situation hat sich verändert. Wer vor dem Kind erfolgreich im Job war und dort Anerkennung erhalten hat, muss sich in der Mutterrolle umstellen. Besonders junge Mütter fühlen sich der neuen Verantwortung oft nicht gewachsen. Freunde verreisen und sind aktiv, während man sich selbst scheinbar nur noch um das eigene Kind dreht und keine Zeit mehr für sich hat. Das Leben vieler Mütter ist schon nach kurzer Zeit nicht mehr im Gleichgewicht.

Eigentlich müssten sie glücklich sein, aber sie fühlen sich erschöpft und leer. Im Gespräch mit Freundinnen, aber auch mit Hebammen und Kinderärzten öffnen sich die Mütter. Für Gabi Mele vom Marianne-van-den-Bosch-Haus in Goch sind dies die wichtigen Momente, in denen die Frauen offen sind für einen guten Rat. „Wenn sie erfahren, dass sie in ihrer Situation nicht allein sind und dass es spezialisierte Fachkliniken für Maßnahmen der Müttergenesung mit Kleinkindern gibt, spendet das nicht nur Trost. Es richtet die Frauen auch auf.“ Die Mutter-Kind-Klinik in Goch hat sich auf Mütter mit Kindern im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahren spezialisiert. Sie gehört zur Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung, die als größter Trägerzusammenschluss im Müttergenesungswerk Spezialisierungen und Weiterentwicklungen vorantreibt.

Bei einer Mutter-Kind-Kur mit Kleinkindern wird besonders darauf Wert gelegt, den Müttern Sicherheit zu vermitteln. Dazu trägt im Marianne-van-den-Bosch-Haus ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Heilpädagogen, Ernährungsberaterinnen, Sozialpädagoginnen und Psychologen bei. Sie arbeiten eng zusammen, um für jede Frau einen individuellen Plan zu entwickeln, der sie für ihren Alltag stärkt. „Wir erkunden mit den Müttern, was die Belastung auslöst, und wie wir das Schritt für Schritt ändern können“, erklärt Gabi Mele, die in Goch die Kinderbetreuung leitet. Die Mütter lernen auf diese Weise, wie sie mit ihrem Verhalten ihre Belastungssituation verändern können. Das gesamte Team ist eingebunden und gibt den Müttern den sicheren Rahmen, um sich in der Beziehung zu ihrem Kind neu auszuprobieren. „Wir haben keine Anleitung für die Mütter. Stattdessen geben wir ihnen die Stärkung und Sicherheit, dass sie das Steuer in der Hand haben.“ Ziel für Gabi Mele und ihr Team ist dabei immer, dass es dauerhaft allen gut geht: Mutter und Kind.

Die bundesweite Hotline der KAG (0180/140 0 140 – 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) informiert über die Möglichkeiten einer Vorsorge- und Rehamaßnahme mit Kleinkindern.

Quelle: Pressemitteilung Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 30.07.2019

2019 wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Vertretende aus allen demokratischen Parteien unterstützen dieses Anliegen. Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten! Es ist Zeit, der Politik die Wichtigkeit zuzurufen und auch allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bekannt zu machen!

Der PEV hat als aktives Mitglied des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) dazu die Online-Aktion der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ am 22. Mai unterstützt! Worum es geht und was zu tun ist, findet sich hier beschrieben.

Quelle: Aktuelle Hinweise Progressiver Eltern- und Erzieherverband (PEV) NW e. V.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ist mit heutiger Wirkung dem Bündnis Kindergrundsicherung beigetreten. „Wir wollen die Kräfte im Kampf gegen Kinderarmut bündeln und freuen uns auf die Arbeit im Bündnis Kindergrundsicherung“, unterstreicht die VAMV-Vorsitzende Daniela Jaspers.

„Die Hälfte der Kinder in Armut wächst bei Alleinerziehenden auf. Das muss sich ändern. Deshalb wollen wir gemeinsam mit anderen Verbänden und Wissenschaftler*innen dafür kämpfen, dass wirklich kein Kind zurückbleibt“, betont Jaspers. Das Bündnis Kindergrundsicherung will den derzeitigen Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen: Statt höherer Steuerentlastungen für Familien mit hohen Einkommen soll es eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro geben, die mit steigendem Einkommen sinkt. Dadurch werden Familien mit kleinen und mittleren Einkommen besser erreicht.

„Uns ist wichtig, dass die Kindergrundsicherung so gestrickt ist, dass sie bei allen Familienformen ankommt. Im jetzigen System ist das nicht der Fall, sondern Alleinerziehende und ihre Kinder fallen an vielen Stellen durchs Raster. Wir werden gerne unsere Fachkompetenz ins Bündnis einbringen, um bei schwierigen Detailfragen an guten Lösungen für Kinder getrennter Eltern mitzuwirken. So muss die Kindergrundsicherung etwa an der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht so ausgestaltet sein, dass bei beiden Eltern ausreichend Geld vorhanden ist, um die Bedarfe des Kindes abzudecken“, bekräftigt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.07.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 03. September 2019

Veranstalter:Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und der htw saar

Ort: Saarbrücken

Grußwort: Staatssekretärin Christine Streichert-Clivot, Ministerium für Bildung und Kultur im Saarland
Einführung: Charis Förster, pfv-Vorsitzende und Dekanin Fakultät für Sozialwissenschaften, htw saar

Im Zusammenhang mit dem Gute-Kita-Gesetz gibt es bundesweit verschiedene alternative Zugänge zu diesem Handlungsfeld, die den Fachkräftebedarf decken sollen. Dabei wird v.a. das Verhältnis zwischen Praxis, Forschung, Ausbildung und Fachpolitik immer wieder kritisch hinterfragt und kontrovers diskutiert. Während das Verhältnis von Wissenschaft und Praxis häufig asymmetrisch gedacht und gelebt wird („Ergebnisdissemination“, „Transfer in die Praxis“), strebt der pfv eine aktive und mitgestaltende Rolle der Praxis auf den unterschiedlichen Handlungs- und Steuerungsebenen des Systems der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung an.

Gemeinsam mit Ihnen soll die aktuelle Situation im Saarland diskutiert werden, z.B. die Konzeption, Durchführung und Verwertung von Forschungsvorhaben (Praxisforschung), aber auch mit Blick auf die Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte (Verknüpfung der Lernorte Fach-/Hochschule und Kindertageseinrichtung; praxisintegrierte Ausbildungsformate).
Nach drei kurzen Inputs aus verschiedenen Bereichen (Ausbildung, Verwaltung, Hochschule) soll mit Ihnen gemeinsam über Erfahrungen und Erkenntnisse zum oben genannten Thema diskutiert werden. Ihre Fragen und Erfahrungen sind wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.

Thematische Einführung:

„Neue Perspektiven in der beruflichen Bildung“ Daniel Treser, MBK, Abteilung Berufliche Schulen, frühkindliche Bildung, Weiterbildung und Sport

„Praxis stärken durch Fort- und Weiterbildungen“ Eva Hammes-Di Bernardo, MBK, Abteilung Berufliche Schulen, frühkindliche Bildung, Weiterbildung und Sport

„Die Bedeutung eines Hochschulstudiums“ Charis Förster, htw saar, Professur Theorie, Empirie und Praxis der Pädagogik der Kindheit

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular spätestens bis 29.08.2019 an.
Durch die Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium, das die Räume zur Verfügung stellt, und mit der htw saar ist die Veranstaltung kostenfrei.

Termin: 04. September 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Laut SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kinder- und Jugendhilfe soll mit verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen dieses Recht mit Leben füllen und hierzu nicht nur Benachteiligungen vermeiden und abbauen, sondern auch einen Beitrag für positive Lebensbedingungen für junge Menschen leisten. Soweit die Theorie bzw. die rechtlichen Vorgaben. Offen bleibt jedoch, wie diesem Anspruch vor dem Hintergrund sich verändernder Lebensbedingungen dieser jungen Menschen Rechnung getragen werden kann.

Die Fachtagung richtet sich an Mitarbeiter*innen der Fachpraxis, Wissenschaft und Forschung sowie an die interessierte Fachöffentlichkeit. Gemeinsam mit Paritätischen Landesverbänden, überregionalen Mitgliedsorganisationen und regionalen Trägerorganisationen wollen wir fachbereichsübergreifend erörtern: Wer braucht was, warum, wofür?

Von den Frühen Hilfen über den Bereich der Kindertagesbetreuung, die Hilfen zur Erziehung sowie die Familienhilfe beleuchten wir verschiedene Sparten der Sozialen Arbeit. Im Fokus stehen die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien, die Leistungen aus dem SGB VIII in Anspruch nehmen. Unser erklärtes Ziel: die Möglichkeiten der Förderung innerhalb einzelner Leistungsbereiche neu auszuloten, praxisrelevante Lösungen zu finden, Netzwerke zu schaffen und Wissen zu teilen, um Paritätische Organisationen bei ihrem Einsatz für Kinder und Jugendliche noch besser unterstützen zu können.

Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier, bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ab sofort bis zum 20. August 2019 möglich sind.

Bitte senden Sie uns hierzu das ausgefüllte Anmeldeformular per Fax, E-Mail oder auf dem Postwege zurück.

Bitte beachten Sie auch, dass die Teilnehmer*innenzahl begrenzt ist.

Termin: 11. September 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit dem pro familia Bundesverband

Ort: Berlin

Gemeinsam mit Ihnen soll diskutiert werden, wie wir den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln insbesondere für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen besser sicherstellen können.

Menschen mit einem geringen Einkommen können sich Verhütung oft nicht leisten. Das gilt ganz besonders seit der Einführung von Hartz IV: Seither müssen auch ärztlich verordnete Verhütungsmittel über den Regelsatz monatlich mitfinanziert werden. Nur vereinzelt haben Kommunen eine Kompensationslösung mit speziellen Fonds eingerichtet, um den Bedarfen entsprechend nachzukommen – allerdings nur bis diese Fonds erschöpft sind. Es hängt aktuell vom Wohnort ab, ob Menschen diese freiwilligen Leistungen erhalten. Eine bundesweite einheitliche Lösung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln – und damit ein Rechtsanspruch – besteht derzeit nicht.

Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt.

Um Anmeldung per Rückmeldebogen wird bis zum 31. August 2019 gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldugn finden Sie hier.

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: VENRO gemeinsam mit CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Naturschutzring, Diakonie Deutschland, Forum Menschenrechte, Forum Umwelt und Entwicklung, Klima-Allianz Deutschland und Paritätischer Gesamtverband

Ort: Berlin

Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wollen die Staaten Armut beenden, Wohlstand schaffen sowie Umwelt- und Klimaschutz voranbringen.
Um dies zu erreichen, muss die stetig wachsende soziale, ökologische und ökonomische Ungleichheit deutlich reduziert werden – vor allem in den Ländern im globalen Süden. Aber auch in Deutschland wächst das Wohlstandsgefälle. Die Vermögensungleichheit steigt und prekäre Beschäftigungsverhältnisse nehmen zu. Schülerinnen und Schüler gehen für mehr Klimagerechtigkeit auf die Straße. Es muss sich etwas ändern, um langfristig den gesellschaftlichen Zusammenhalt bei uns und weltweit zu stärken.

Im Rahmen der Konferenz unterziehen wir die aktuellen politischen Entwicklungen einem Realitätscheck. In Gesprächsrunden und Fachforen diskutieren wir gemeinsam mit Vertreterinnen nd Vertretern aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft Ideen, wie wir bei uns und weltweit die soziale, ökologische und ökonomische Ungleichheit reduzieren können, und im Sinne der Agenda 2030 »niemand zurücklassen«.

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Sie können sich gern auch jetzt schon anmelden. Die Einladung und das Programm erhalten Sie zeitnah.

Für Fragen steht Ihnen in der VENRO-Geschäftsstelle Dr. Sonja Grigat (s.grigat@venro.org) zur Verfügung.

Termin: 18. September 2019

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Wie groß ist aktuell die Geschlechter(un)gleichheit in Deutschland? Wo steht der wissenschaftliche und politische Gleichstellungsdiskurs heute? Welche Anforderungen werden an Politik und Forschung in Zukunft gestellt? Diese Fragen diskutiert die Tagung „Muss Emanzipation eine Pause machen? Alte und neue Herausforderungen für die Gleichstellungspolitik“.

Veranstaltungsprogramm (pdf)

Termin: 22. September 2019

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Ort: Köln

Der Bundeselternkongress öffnet zum zweiten Mal seine Pforten für Eltern von Kindergarten- und Tagespflegekindern und Interessierte aus ganz Deutschland, um gemeinsam über die Zukunft der frühkindlichen Bildung zu diskutieren und sich auszutauschen, wie die Teilhabe der Eltern gestärkt werden kann.

Neben einer spannenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Landespolitik zum Thema Zukunft der frühkindlichen Bildung soll der Kongress sehr interaktiv gestaltet werden, damit möglichst alle Teilnehmenden die Möglichkeit bekommen, ihre Anliegen einzubringen. Außerdem werden Workshops zu verschiedenen Themenbereichen stattfinden, wie beispielsweise: Bilingualität / Mehrsprachigkeit, Inklusion, Ernährung (in Kooperation mit der Sarah Wiener Stiftung), Bildung & Erziehung und Fachkräftemangel.Die Anmeldung zu den Workshops wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wofür noch Informationen folgen.

Des Weiteren gibt es ein kostenloses Programm für die ganze Familie, während der Vorträge und Workshops, eine Betreuung für Ihr Kind und einen „Markt der Möglichkeiten“, auf dem sich zahlreiche Organisationen, Institutionen, Träger und Unternehmen präsentieren.

Anmeldung zur Teilnahme unter https://www.lebnrw.de/bundeselternkongress-2019/

Interessierte Ausstellerinnen und -steller für den Markt der Möglichkeiten melden sich bitte unter https://www.lebnrw.de/aussteller-bek/

Gern kann diese Info über Ihre Verteiler und sozialen Netzwerke weiter verbreitet werden. Auf Facebook gibt es auf der BEVKi-Facebook-Seite eine Veranstaltung die geteilt werden kann (https://www.facebook.com/events/506379943441939/).

Für Rückfragen steht Ihnen gern unsere Sprecherin Katja Wegner-Hens (katja.wegner-hens@bevki.de) zur Verfügung.

Termin: 17. Oktober 2019

Veranstalter: WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit DGB Deutschen Gewerkschaftsbund

Ort: Berlin

Die Ungleichheit der Einkommen und Vermögen ist hierzulande größer als in vielen anderen Industriestaaten. Die Zahl der Superreichen und ihre Ver­mögen nehmen stetig zu. Auf der anderen Seite wächst aber auch die Zahl der von Armut betroffenen Menschen – und das trotz guterwirtschaftlicher Lage und eines sehr robusten Arbeitsmarktes. Wenige haben viel, viele haben wenig. Das bleibt nicht ohne Folgen.

Die Wirtschaft ist aufgrund der in den vergangenen Jahrzehnten zuneh­menden Ungleichheit hinter ihren Wachstumsmöglichkeiten zurückgeblie­ben. Und die rechtspopulistischen, nationalistischen und antieuropäischen Tendenzen in Teilen unserer Gesellschaft sind auch Ausdruck dessen, dass sich ein wachsender Teil der Bevölkerung zunehmend aus der Gesellschaft ausgegrenzt fühlt. Stark wachsende Ungleichheit schadet nicht nur der Wirtschaft, sie ist auch sozial ungerecht und verbaut Menschen Lebens­chancen.

All diese Entwicklungen sind kein Naturgesetz. Sie sind die Folge politi­scher Entscheidungen. So wurde etwa der Spitzensteuersatz in den letzten Jahrzehnten mehrfach abgesenkt, was eine verringerte Umverteilung von oben nach unten zur Folge hatte. Es wird Zeit, die vorhandenen verteilungs­politischen Stellschrauben zu nutzen und weitere Instrumente zu schaffen, um die wachsende soziale Spaltung in Deutschland zu beenden. Ob Löhne, Steuern oder Mieten – es gibt zahlreiche Ansatzpunkte, das Leben für alle gerechter zu machen.

Auf der Veranstaltung „Gerechter ist besser – aktuelle verteilungspoliti­sche Herausforderungen“, die das WSI in Kooperation mit dem DGB durchführt, möchten wir am 17. Oktober 2019 in Berlin mit Ihnen und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik über die Hintergründe der wachsenden Ungleichheit diskutieren. Vor allem aber möchten wir gemeinsam nach Lösungen der Verteilungsfrage suchen.

Eine Einladung mit dem ausführlichen Programm und der Anmeldemöglichkeit werden rechtzeitig vor der Veranstaltung veröffentlicht. Darüber hinaus wird sie auf der Homepage veröffentlicht unter www.boeckler.de/57.htm.

Termin: 22. bis 23. Oktober 2019

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit FamilienForschung Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart-Hohenheim

Informieren, ins Gespräch kommen und gemeinsam weiterdenken, wie Deutschland familienfreundlicher werden kann – dieses Ziel wird auch bei der diesjährigen Veranstaltung verfolgt.

Thematisch wird nach 2013 erneut das Thema der sozialen Ungleichheiten aufgegriffen und nach Entwicklungen und neuen Herausforderungengefragt: In welchen Bereichen konnten Strukturen verbessert werden? Wo wurden Ziele nicht umgesetzt? Welche neuen sozialen Ungleichheiten bringen veränderte Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Entwicklungen und neue Familienformen mit sich?

Diesen Fragen geht man in einem multidimensionalen Blickwinkel nach und beleuchtet ökonomische Aspekte genauso wie soziale und kulturelle Auswirkungen von Ungleichheiten. In unterschiedlichen Arbeitsformen soll man sich mit aktuellen wissenschaftlichen Befunden und Konzepten von (sozialen) Ungleichheiten beschäftigen, stellen Praxisbeispiele und diskutieren diese. In unserer Rubrik "Zukunftsfragen der Familie" wird sich mit ethischen und rechtlichen Aspekten der multiplen Elternschaft auseinandergesetzt.

Eingeladen sind (Nachwuchs-)WissenschaftlerInnen, VertreterInnen aus Fachverbänden, Verwaltung und Politik sowie familien- und sozialpolitisch Interessierte.

Anmeldung und weitere Informationen zu Programm und Ort: www.akademie-rs.de/vakt_22434

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Leipzig

Muslimische Männer stehen mittlerweile sinnbildlich für das unvereinbare, bedrohliche „Andere“… Mittlerweile? Die Gefühle und auch die Bilder, aus denen gesellschaftliche Vorstellungen resultieren, sind gar nicht so neu.

Auf dem Fachtag spüren wir den Annahmen und auch den Gefühlen von antimuslimischem Rassismus aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart nach: Wie werden Gefühle instrumentalisiert? Welche Rolle spielen Männlichkeitsbilder? Und wie werden die Stimmen der fremdgemachten Menschen aus dem öffentlichen Bewusstsein ferngehalten?

Das detaillierte Tagungsprogramm finden Sie hier.

Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Es wird daher um eine verbindliche Reservierung mit Angabe Ihres vollen Namens und Ihrer Institution bzw. Organisation durch eine E-Mail an kellner@verband-binationaler.de gebeten.

Die Anmeldung ist kostenfrei und vom 01. Juli bis zum 27. September 2019 möglich.

Termin: 29. bis 30. Oktober 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Die Welt um uns wandelt sich rasant. Wir arbeiten mobil, handeln auf Plattformen und pflegen unsere Freundschaften im Internet. Bald wird unser Auto autonom fahren und unser Kühlschrank eigenständig für Nachschub sorgen können. Wir leben den digitalen Kapitalismus.

Aber bringt die neue Wirtschaft wirklich den versprochenen Fortschritt für alle oder nur enorme Macht und Profite für wenige? Führt die Digitalisierung unweigerlich zu mehr Ungleichheit – im wirtschaftlichen Wettbewerb, auf dem Arbeitsmarkt und bei Einkommen und Vermögen? Wie können wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle am Fortschritt teilhaben und von den Potentialen der neuen Technologien profitieren?

Das alles und mehr diskutieren wir auf unserem Kongress.

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Die Einladung und weitere Informationen zum Programm und den Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kongress-Webseite.

Termin: 21. bis 22. November 2019

Veranstalter: Heinrich Böll Stiftung NRW, Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung und Stiftungsverbund der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Düsseldorf

Wissen updaten – Erfahrungen austauschen – Strategien weiterentwickeln

Das gesellschaftspolitische Klima ist rauer geworden. Antifeministische und rechtspopulistische Zumutungen begegnen uns überall: im beruflichen Umfeld, bei (gesellschafts)politischem Engagement, im privaten Alltag oder im Internet. Egal wo – ob in der Sozialen Arbeit oder in pädagogischen Handlungsfeldern wie Kita, Schule, Erwachsenenbildung, ob in Wissenschaft und Forschung oder kommunaler Gleichstellungsarbeit, ob bei ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten, in der Kirchengemeinde oder bei gewerkschaftlicher Arbeit in und außerhalb des Betriebs: wenn wir Haltung zeigen wollen gegen antifeministische Abwertungen und Angriffe, wenn wir eintreten wollen für eine offene, feministische und liberale Gesellschaft, dann brauchen wir nicht nur Mut, sondern auch handlungsrelevantes Wissen, praktikable Strategien und Fähigkeiten diese umzusetzen – am besten solidarisch mit Gleichgesinnten.

Die Netzwerktagung gibt Einblicke in den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus. Sie bietet Raum, Erfahrungen im Umgang mit antifeministischen Angriffen in der eigenen beruflichen, ehrenamtlichen, politischen oder NGO-Praxis zu reflektieren und sich darüber auszutauschen. Es werden gemeinsam Strategien im Umgang mit Antifeminismus ausgewertet und weiterentwickelt. Die Beiträge und Impulse beziehen nach Möglichkeit intersektionale Perspektiven und Ansätze ein, insbesondere die Verquickung von Sexismus und (antimuslimischem) Rassismus.

Es diskutieren: Prof. Ursula Birsl, Dr. Floris Biskamp, Dr. Regina Frey, Dr. Thomas Gesterkamp, Prof. Annette Henninger, Andreas Kemper, Juliane Lang, Prof. Ilse Lenz, Dr. Heike Mauer,Dr. Uta C.Schmidt, Peggy Piesche, Francesca Schmidt,… u.a.

Weitere Informationen im Web.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der gestrigen Vorstellung eines Gutachtens zur besseren Absicherung von Kindern durch die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann (SPD) und der Autorin des Gutachtens Prof. Dr. Anne Lenze begrüßt das ZFF diesen wichtigen Vorstoß in Richtung einer Kindergrundsicherung.

Anlass des Gutachtens, das das System des derzeitigen Familienlastenausgleichs kritisch beleuchtet, ist der Beschluss der Sozialministerkonferenz von Dezember 2018. Dieser Beschluss zielt auf die Ausarbeitung eines Konzepts zur Kindergrundsicherung. Niedersachsen ist derzeit federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung dieser neuen Leistung prüft.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Kinder und Jugendliche aus armen und einkommensschwachen Haushalten brauchen mehr! Sie und ihre Familien brauchen mehr Geld, unbürokratische Zugänge zu Leistungen und mehr Möglichkeiten der Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen. Aus diesem Grund fordert das ZFF mit einem breiten Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftler*innen seit 2009 die Einführung einer Kindergrundsicherung. Nur wenn wir das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen, können die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt werden. Wir begrüßen daher sehr, dass sich die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann auf den Weg macht und die Kindergrundsicherung zum zentralen Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut erklärt. Wir sind der Meinung: Nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.08.2019

Anlässlich des heute im Bundeskabinett diskutierten Evaluationsberichts des Entgelttransparenzgesetzes mahnt das ZFF weiteren Handlungsbedarf auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit an.

Zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern wurde Anfang 2017 das Entgelttransparenzgesetz beschlossen, das nun seit zwei Jahren in Kraft ist. Das Gesetz räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen die Möglichkeit eines individuellen Auskunftsrechts über die betriebsinternen Einkommen ein. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, bestehende Gehaltsunterschiede zu überprüfen und Maßnahmen zur Behebung zu dokumentieren.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Frauen verdienen im Schnitt etwa 20 Prozent weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts verbessert. Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes zeigt, dass auch diese Maßnahme wenig daran ändern wird: Nur vier von 100 Befragten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben ihr individuelles Auskunftsrecht auch tatsächlich in Anspruch genommen. Bei den Unternehmen von 200 bis 500 Beschäftigten haben nur 43 Prozent und bei den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nur 45 Prozent die eigenen Entgeltstrukturen überprüft. Zieht man daneben in Betracht, dass ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen tätig ist, geht die Regelung an den meisten Frauen komplett vorbei.

Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und guter Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.07.2019

AKTUELLES

„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“
Karl Popper

Der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen steht für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Unser Verband wird getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichwertigkeit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten. Wir sehen uns verpflichtet, allen Ideologien der Ungleichwertigkeit entschieden entgegenzutreten.

Hinweise und Tipps zur Durchfühung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen ohne AfD-Vertreter*innen.

PDF hier herunterladen

Bestellen der Druckfassung unter bgr@paritaet.org (kostenfrei)

In der aktuellen Fachdebatte zum Reformvorhaben SGB VIII spielt der ländliche Raum eine nur untergeordnete Rolle. Dabei ist es notwendig, dieses Thema verstärkt in die Fachdebatte einzubringen, da insbesondere im Hinblick auf die Sozialen Dienste und Hilfen zur Erziehung kaum empirisch gesichertes Wissen über deren Entwicklung im ländlichen Raum vorhanden ist. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich in dem vorliegenden Positionspapier mit dem Begriff des ländlichen Raums auseinander. Vor diesem Hintergrund formuliert sie zentrale Anforderungen an die Gestaltung sozialer Orte, die Konzeptualisierung von Diensten sowie der Planung und Weiterentwicklung von Angeboten im ländlichen Raum.

Zum Positionspapier

„Erfolg“ in der Sozialen Arbeit ist von vielen Faktoren abhängig und wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus bewertet. Eine neue Studie untersucht das Verständnis von Fachkräften und zeigt Widersprüche zwischen Ökonomiediskurs und professioneller Perspektive auf.

Zum Inhaltsverzeichnis

Was ist „Erfolg“ in der Sozialen Arbeit?
Eine Untersuchung von Hannah Sophie Stiehm

2019, 64 Seiten, kart.; 7,50 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 6,50 €,
ISBN: 978-3-7841-3210-5

Bestellen Sie versandkostenfrei Was ist „Erfolg“ in der Sozialen Arbeit?

Im Nachgang zu dem Forum „Fragt uns – Kinder und Jugendliche ins Boot holen“ am 4. Juli 2019 in Berlin steht jetzt die Dokumentation zur Verfügung.

Die detaillierte Dokumentation des Forum inklusive der Präsentationen und Unterlagen des JugendExpertenTeams finden Sie hier.