ZFF-Info 13/2019

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SCHWERPUNKT: Angehörigen-Entlastungsgesetz

Anlässlich der Verabschiedung des Entwurfs für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz im Bundeskabinett erklärt AWO-Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Das Gesetz ist überfällig und schließt eine Gerechtigkeitslücke in der Gleichbehandlung. Es verschafft den unterhaltspflichtigen Angehörigen Luft, belastet aber die ohnehin klammen Kommunen. Wir brauchen mittel- und langfristig neue Wege bei der Finanzierung der Preissteigerungen in der Pflege.“

Weiter führt Brigitte Döcker aus: „Dieser Schritt kann nur der erste Einstieg in die weitere Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien sein. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen dringend eine Deckelung der Eigenanteile an den Kosten der Pflege. Hierzu hatte die AWO erfolgreich eine Petition gestartet und dafür über 70 Tsd. Unterschriften gesammelt, worauf sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags im Juni bereits mit dem Thema befasst hat. Eine gesetzliche Regelung hierfür muss nun bald folgen.“

Hintergrund: Können pflegebedürftige Menschen den Eigenanteil an den Kosten der Pflege nicht selbst aufbringen, sind deren Kinder verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Ob sie tatsächlich zahlen müssen, hängt dabei von deren Einkommen und Vermögen ab. Die Einkommensgrenze hierfür soll nun auf 100.000 Euro im Jahr angehoben werden, analog der heute geltenden Grenze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.08.2019

Die Diakonie Deutschland begrüßt den heute im Bundeskabinett beratenen Entwurf des Angehörigenentlastungsgesetzes.

Normalverdiener bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro müssen künftig nicht mehr zur Pflege ihrer pflegebedürftigen Eltern oder erwachsenen Kinder mit Behinderungen zuzahlen. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sagt: "Das ist eine echte Entlastung! Alte Menschen haben oft die Sorge, dass sie ihren Kindern bei Pflegebedürftigkeit zur Last fallen und die Angehörigen, die in der Regel persönlich viel für ihre pflegebedürftigen Eltern, Kinder und Verwandten tun, müssen keine finanziellen Belastungen mehr befürchten."

Im Gesetz sind weitere Regelungen enthalten, die Menschen mit erheblicher Behinderung in der Ausbildung und bei der Arbeit besser unterstützen. "Mit dem Budget für Ausbildung und der Assistenz am Arbeitsplatz können Menschen trotz starker Beeinträchtigung einen Platz im Arbeitsleben erreichen, der ihren individuellen Fähigkeiten besser entspricht", sagt Loheide.

Die beiden Neuregelungen seien, ebenso wie die dauerhafte Finanzierung der unabhängigen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, sinnvolle Schritte in Richtung Inklusion.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.08.2019

Der Familienbund der Katholiken begrüßt nachdrücklich den heute vom Bundeskabinett verabschiedetenGesetzentwurf zur finanziellen Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhaltfür pflegebedürftige Eltern sowie für Angehörige von Menschen mit Behinderung. „Die Neuregelung ist längst überfällig", sagte Ulrich Hoffmann, Präsidentdes Familienbundes der Katholiken, heute in Berlin. „Familien sind Deutschlands Pflegedienstleister Nummer 1. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern auch noch bis zum Existenzminimum zur Kasse gebeten werden." Nach dem Unterhaltsentlastungsgesetz sollen sich künftig erst Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 Euro an der Pflege ihrer Eltern finanzielle beteiligen und auch dann nur in begrenztem Umfang.

„Besonders belastend ist die Pflegesituation für Frauen und Männern in mittleren Jahren in einer sorgenden Sandwich-Position“, sagte Hoffmann. „Sie kommen einerseits für die Erziehung eigener Kinder auf, andererseits für die Pflege ihrer in die Jahre gekommenen Eltern. Hinzu kommt die Erwerbstätigkeit. Insgesamt eine kaum zu bewältigende finanzielle, zeitliche und seelische Belastung für Eltern. Familien stehen durch die Pflege von Angehörigen unter besonderem Druck. Der Staat ist in der Pflicht, dieSorgearbeit von Familien nach Kräften zu unterstützen. Niemand darf durch die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen an den Rand des Existenzminimums gedrängt werden. Auch die Situation von Pflegebedürftigen verbessert sich jetzt: Die Sorge vor der finanziellen Belastung von Kindern muss dem Weg in eine verbesserte Pflegesituation in einem Heim nicht mehr entgegenstehen, obwohl die Betreuung zuhause längst nicht mehr gegeben war.“

"Die Leistungen von Familien für den Staat sind erheblich."

Mit Unverständnis reagiert Hoffmann auf die Vorbehalte des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der das Gesetzesvorhaben entschieden ablehnt. Laut Entwurf müssten die Mittel für die Entlastung beim Pflegeunterhalt zunächst vollständig durch Länder und Kommunen aufgebracht werden. „Es ist ein Gebot der Solidarität und der Familienfreundlichkeit, dass die Kommunen die künftig anfallenden Pflegekosten für Familienangehörige übernehmen. Die Zukunftsfähigkeit unserer Städte hängt in vielerlei Hinsicht maßgeblich von qualifizierten nachwachsenden Generationen ab – als Steuerzahler, als Arbeitskräfte, als Erzieher und als Pflegedienstleister. Diese Vorzüge können Städte und Kommunen umso eher einstreichen, wenn sie Familien als zukunftsweisenden Standortfaktor betrachten und nicht als finanzpolitische Belastung. Diese Haltung ist ein politischer Anachronismus!“

Hoffmann betonte, dass die Leistungen von Familien für den Staat erheblich seien: „Es ist kaum vorstellbar, was der Staat zu zahlen hätte, wenn Pflege- und Erziehungsleistungen durchgehend professionalisiert und staatlich finanziert werden würden. Dagegen sind die Hilfeleistungen der Städte und Kommunen für Familien im Rahmen des Unterhaltsentlastungsgesetzes Peanuts.“

Bislang sind Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern. Heute liegt die Schwelle dafür pro Unterhaltspflichtigem bei 38.800 Euro netto für Familien, für Alleinstehende bei 21.600 Euro pro Jahr. Für die Berechnung gilt das Einkommen von Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person, allerdings erst, wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind und die Heimkosten höher sind als die Zahlungen aus der Pflegeversicherung. In solchen Fällen zahlt zunächst der zuständige Sozialhilfeträger, kann seine Aufwendungen jedoch von den Kindern zurückfordern. Dabei kommen Freibeträge zur Anwendung.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 14.08.2019

Als sinnvolle und überfällige Maßnahme begrüßt der Paritätische Gesamtverband das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach Plänen des Ministeriums sollen ab 2020 Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe beziehen, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro selber zahlen müssen.

Damit wird eine alte Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie der Behindertenverbände umgesetzt. „Das ist nicht nur eine notwendige, finanzielle Entlastung, sondern auch eine überfällige Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen profitieren unmittelbar. Nach Angaben des Ministeriums würden die Angehörigen von rund 275.000 Leistungsbezieher*innen erreicht.

Darüber hinaus verschaffe die Regelung weitere Gerechtigkeit, denn die Selbstbeteiligungsgrenze gilt bereits bei älteren und bei erwerbsgeminderten Angehörigen. Schneider: „Dass hier gleichgezogen wird, ist gerecht und nur konsequent.“

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vor, die in Werkstätten arbeiten, von denen nach Angabe des Paritätischen Gesamtverbandes viele seiner Mitglieder mit Behinderteneinrichtungen profitieren würden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.08.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ministerin Giffey überträgt Daniela Behrens die Leitung der Gleichstellungsabteilung im BMFSFJ

Daniela Behrens ist neue Leiterin der Gleichstellungsabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie gestaltet damit die Frauenpolitik der Bundesregierung an entscheidender Stelle mit. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey unterstreicht mit ihrer Wahl von Daniela Behrens die Bedeutung der Gleichstellung als eine politisch und gesellschaftlich herausragende Aufgabe. Schwerpunkte der künftigen Arbeit werden Frauen in Politik und Wirtschaft sein sowie der Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Daniela Behrens (51 Jahre) ist Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Sie arbeitete als Redakteurin und in der Wissenschaftskommunikation, war Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag und Staatssekretärin des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Zuletzt leitete sie den Informationsdienst Wissenschaft (idw).

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Wir brauchen den Fokus auf die Gleichstellung von Frauen, solange Frauen in Deutschland viel schlechter bezahlt werden als Männer, solange sie nicht ansatzweise die gleiche Repräsentanz in Führungspositionen haben, solange sie zu über 80 Prozent von häuslicher Gewalt betroffen sind und solange sie nicht in gleicher Weise Familie und Beruf vereinbaren können. Ich freue mich, dass wir mit Daniela Behrens eine neue Abteilungsleiterin mit viel Erfahrung in der Landespolitik und Expertise in Wirtschaft und Wissenschaft gewinnen konnten.“

Abteilungsleiterin Daniela Behrens: „Gleichberechtigung bedeutet für mich, Frauen zu stärken in ihren Entscheidungen und Lebensentwürfen und für Fairness in der Arbeitswelt zu sorgen. Echte Gleichstellung werden wir nur erreichen, wenn die Hälfte der politischen Macht und die Hälfte des Einflusses in der Wirtschaft in der Hand von Frauen liegen. Aber auch der Blick in die Breite ist mir wichtig: Erst wenn Frauen genauso gut entlohnt werden wie Männer und soziale Berufe besser bezahlt werden als derzeit, nähern wir uns dem Ziel: Gleichstellung in allen Lebenslagen.“

Die drei wichtigsten jetzt anstehenden Vorhaben:

• Führungspositionengesetz weiterentwickeln

Das neue „Führungspositionengesetz“ soll in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden. In den Vorständen großer Unternehmen sitzen derzeit 94 Prozent Männer und nur 6 Prozent Frauen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Wirksamkeit des Gesetzes zu verbessern. So sollen Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, künftig eine plausible Begründung für die Zielgröße „Null“ für Frauen in den Vorständen angeben müssen, ansonsten drohen Bußgelder. Im öffentlichen Dienst soll bis 2025 gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen erreicht werden.

• Entgelttransparenzgesetz besser umsetzen

Nicht nur in den Spitzenpositionen geht es um Parität. Für alle gilt „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Das Entgelttransparenzgesetz hat eine wichtige Grundlage gelegt, damit Frauen die betriebliche Entgeltstruktur überprüfen können. Wir wollen das Gesetz bekannter machen und das Auskunftsverfahren erleichtern. Dazu führen wir die Equal Pay Day Kampagne fort und schärfen so die Aufmerksamkeit für die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer, wir veranstalten Dialogforen mit berufstätigen Frauen und Betriebsrätinnen und unterstützen Unternehmen dabei, den Informations- und Berichtspflichten nachzukommen.

• Neues Bundesförderprogramm „Gegen Gewalt an Frauen“ starten

Die Ächtung von Gewalt gegen Frauen bleibt eine gesellschaftliche Daueraufgabe. Das BMFSFJ hat daher mit dem neuen Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm aufgelegt. So starten wir eine bundesweite Kampagne, die zum Handeln gegen Gewalt an Frauen ermutigen soll. Wir stärken unter anderem die Qualitätsentwicklung in Frauenhäusern. Sechs Millionen Euro werden insgesamt in diesen wichtigen Bereich der Förderung von Innovationen fließen. Im kommenden Jahr wird dann der bessere Zugang und bedarfsgerechte Ausbau von Frauenhäusern gefördert, um den Bundesländern bei dieser wichtigen Aufgabe zu helfen. Dafür stehen 2020 35 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.08.2019

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit: „Die Jugend ist die Zukunft“ – dieser Satz wird häufig gebraucht. Fast 11% der deutschen Bevölkerung sind Jugendliche. Dies ist also eine Bevölkerungsgruppe, die man ernst nehmen muss.

Der 1999 von der UNO ausgerufene Internationale Tag der Jugend will alljährlich daran erinnern, wie wichtig es ist, dass sich Jugendliche an der Politik beteiligen und an Politik beteiligt werden. Politik ist keine Angelegenheit, die nur Erwachsene angeht. Ihre Auswirkungen sind immer auch in die Zukunft gerichtet, die Belange von Kindern und Jugendlichen sind daher immer direkt mit betroffen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Arbeitsmarktes, der Gesundheit und der Umwelt. Hier zeigen sich die Auswirkungen von Entscheidungen oftmals erst eine Generation später, wenn aus den Kindern Erwachsene geworden sind.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages will die Jugendlichen ermuntern, sich in ihrem Umfeld zu engagieren und ihre Interessen und Anliegen in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Die Kinderkommission appelliert an die Politikerinnen und Politiker, den Kindern und Jugendlichen zuzuhören, ihre Anliegen ernst zu nehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Johannes Huber, erklärt: „Der Tag der Jugend ist ein Gedenktag, der die Bedeutung der Jugend als Lebensphase ins Bewusstsein rückt. Die Jugend ist die Phase der Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben. Die Vorbereitung auf ein Erwerbsleben, für das sich in der Jugend die persönlichen Stärken und Neigungen herausbilden. Es ist die Vorbereitung auf ein soziales Leben in einer politischen Gesellschaft und in einer Familie, für das man als Jugendlicher erlernt, Verantwortung zu übernehmen.

Dies gelingt besonders dann, wenn Jugendliche in einer differenzierten schulischen und beruflichen Ausbildung ausreichende Möglichkeiten und einen ausreichenden Freiraum für innovative Ideen gewährt bekommen. Neben einer staatlichen Förderung besonders von praktischen Ausbildungen ist die Entlastung der Jugendlichen bspw. von Zweitwohnungssteuern eine weitere Möglichkeit, diese wichtige Bevölkerungsgruppe zu unterstützen.

Schließlich zeigen die Verhältnisse in Südeuropa, die von einer viel zu hohen Jugendarbeitslosigkeit aufgrund entsprechender wirtschaftlicher Wettbewerbsnachteile geprägt sind, dass die Integration in den Arbeitsmarkt nicht nur für die generelle Zukunftsfähigkeit junger Menschen, sondern auch für die Teilhabe am politischen Leben die höchste Priorität genießen sollte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.08.2019

Im Koalitionsausschuss wurde gestern die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre beschlossen. Erstmals können die Mieterinnen und Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern. Das sind wichtige Verbesserungen, die wir durchgesetzt haben.

„Wir freuen uns, dass die SPD im gestrigen Koalitionsausschuss wesentliche Verbesserungen für Mieter durchsetzen konnte.

So haben wir die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre erreicht. Mit dieser gesicherten Rechtsgrundlage sind die Bundesländer jetzt aufgerufen, die Mietpreisbremse umzusetzen und sie nicht wie etwa im schwarz-grünen Schleswig-Holstein abzuschaffen.

Künftig muss ein Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse zu viel bezahlte Miete rückwirkend bis zu zweieinhalb Jahren zurückbezahlen und nicht wie heute ab dem Zeitpunkt der ersten Rüge. Damit lohnt es sich kaum noch für Vermieter darauf zu pokern, ob sich der Mieter überhaupt auf die Mietpreisbremse beruft. Mieter können jetzt überteuerte Wohnungen anmieten und dann noch zweieinhalb Jahre später die überzahlte Miete zurückfordern.

Der Betrachtungszeitraum für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Mietspiegeln wird von vier auf sechs Jahre erweitert. Damit werden zwei zusätzliche Jahre mit niedrigeren Mieten eingerechnet, was die ortsübliche Vergleichsmiete in Mietspiegeln als Maßstab zulässiger Mieterhöhungen senken wird.

Weil die Immobilienpreise nicht nur in Großstädten erheblich gestiegen sind, reduzieren wir die Maklerkosten für Immobilienkäufer. Meist beauftragte der Immobilienverkäufer den Makler, ließ aber dann den Käufer die Maklergebühren bezahlen. Damit ist jetzt Schluss: Bald werden die Maklergebühren hälftig von Käufer und Verkäufer getragen, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Damit entlasten wir Immobilienkäufer.

Alle Maßnahmen wollen wir noch in diesem Jahr im Bundestag beschließen, damit der starke Anstieg der Mieten gestoppt wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.08.2019

Zur Halbzeitbilanz des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes erklären Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Mit der Halbzeitbilanz rechnet sich Ministerin Giffey ihr Gesetz einfach schön und betreibt Etikettenschwindel. Während der Bund eine 5,5 Milliarden schwere Unterstützung an die Länder auf den Weg bringt, leisten diese sich im gleichen Zeitraum neue Beitragsbefreiungen von insgesamt übervier Milliarden Euro. Das fällt zunächst nicht auf, weil nur ein Teil direkt über die Bundesmittel abgerechnet wird. Auch wenn sich manche Eltern freuen, aber die eigentlich gewollten Investitionen und die Anwerbung von Fachkräften bleiben weit hinter dem Erforderlichen zurück. Das Gute-Kita-Gesetz wird so zum Billige-Kita-Gesetz.

Zudem hat die Bundesregierung vorschnell ihr Ziel aufgegeben, qualitative Mindeststandards für Kitas bundesgesetzlich zu verankern.

Fast schon ein Täuschungsmanöver ist bislang die jüngste Ankündigung Giffeys, die Bundesregierung werde die Bundesfinanzierung über 2022 hinaus fortsetzen. Der Beleg dafür ist ein einzelner, allgemeiner und an Unverbindlichkeit nicht zu überbietender Satz im Kabinettsbeschluss zur Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Die Bundesregierung hat es in der Hand, dieser Ankündigung Taten in Form eines Gesetzes oder wenigstens einer geänderten Mittelfrist-Finanzplanung folgen zu lassen. Solange das aber nicht erfolgt, bleibt die Ankündigung unglaubwürdig.

Ohnehin ist das ganze Umsetzungsprozedere des „Gute-Kita-Gesetzes“ reichlich intransparent. Während die Bundesfamilienministerin von Land zu Land reist und feierliche Unterzeichnungen durchführt, bleiben die detaillierten Vertragsinhalte ohne triftigen Grund bis zum Abschluss des Vertrages Verschlusssache. Das stärkt einzig und allein die Deutungshoheit Giffeys, indem sie Bewertungen und Prognosen abgibt, die für Außenstehende nur schwer nachvollziehbar sind.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.08.2019

Nach den Effekten von Hartz IV für den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/12199). Unter anderem soll die Bundesregierung beantworten, welche Einkommensarmutsquoten für Leistungsbezieher nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) der Bundesregierung bekannt sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 892 vom 15.08.2019

Aus dem Geburtsjahrgang 1950 gingen etwa 170.000 Personen sechs Monate nach Erreichen des Regelrentenalters 65 plus, also dem je nach Geburtsjahr geltenden gesetzlichen Renteneintrittsalter, einer abhängigen Beschäftigung nach. Dabei arbeiten besser ausgebildete Beschäftigte häufiger als geringqualifizierte im Rentenalter weiter – und auch öfter für denselben Arbeitgeber. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Dieser Befund lasse sich unter anderem durch Fachkräfteengpässe erklären, denn qualifiziertes Personal sei derzeit schwer zu ersetzen, erläutert der IAB-Forscher Christian Westermeier. Auch Personen, die im Alter von Mitte 50 besonders wenig verdient haben, arbeiten signifikant häufiger noch mit 65 plus und bleiben öfter beim selben Arbeitgeber. „Dies erklärt sich auch daraus, dass diese Personen meist schon in der Vorruhestandsphase nur geringfügig beschäftigt waren und sich Minijobs aus steuerlichen und rentenrechtlichen Gründen leicht neben einer Altersrente fortführen lassen“, so Westermeier.

Zwischen Frauen und Männern sowie zwischen Ost und West gibt es kaum quantitative Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung nach der Altersgrenze. Auch die Branche, in der vor Erreichen des Rentenalters gearbeitet wurde, hat kaum einen Einfluss auf die Erwerbsbeteiligung 65 plus. Allerdings ist in einigen Branchen ein Wechsel in einen anderen Betrieb deutlich wahrscheinlicher als in anderen. Dies ist etwa in der öffentlichen Verwaltung oder in der Finanz- und Versicherungsbranche der Fall. Relevant ist das auch insofern, weil diejenigen, die nach dem 58. Lebensjahr noch einmal den Betrieb wechseln, im Mittel eine ungünstigere Lohnentwicklung im Vergleich zu Personen ohne Betriebswechsel haben.

Zwischen den Geburtskohorten 1945 und 1950 ist die Beschäftigung kurz nach der Regelaltersgrenze 65 plus relativ zur Größe der Gruppe um drei Prozentpunkte auf 14 Prozent gestiegen. In absoluten Zahlen hat sie sich zwischen den Jahrgängen 1945 und 1950 verdoppelt.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1519.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.08.2019

Bei der Beratung und Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht nicht nur die einzelne Person im Mittelpunkt, auch ihre Familie, also die Bedarfsgemeinschaft, in der diese Person lebt, hat Einfluss auf den Vermittlungsprozess. Leben Paare mit Kindern zusammen, hat die Rollenaufteilung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft Auswirkungen auf die Beratung und Vermittlung im Jobcenter. Auch durch Merkmale wie die Berufserfahrung des Partners wird die Intensität der Betreuung beeinflusst, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW).

Indikator für die Intensität der Beratung ist dabei die nach Einschätzung der Vermittlungsfachkräfte angemessene Zeit, die zwischen Erst- und Folgegespräch vergeht. Lebt mindestens ein betreuungspflichtiges Kind im Haushalt, sehen die Befragten für Frauen eine weniger enge Taktung als angemessen an, während für Väter die gleiche Intensität als ratsam betrachtet wird wie für Männer ohne Kinder.

Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern setze der Beratung und Vermittlung insofern einen Rahmen, als die Vermittlungsfachkräfte auf die Situation in einer Bedarfsgemeinschaft reagierten, betonen die Arbeitsmarktforscher. Seien die Jobcenter-Mitarbeiter mit dem Modell des männlichen Haupternährers konfrontiert, versuchten sie zum Teil, auf eine individuelle Erwerbstätigkeit der Frauen hinzuwirken. Sie stießen aber auch an Grenzen ihrer Zuständigkeit, wenn normative Wertvorstellungen ins Spiel kämen.

Die angemessene Intensität der Beratung wird bei Personen mit Berufserfahrung höher eingeschätzt als bei Personen ohne entsprechende Erfahrung. Zudem sollten aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte Personen mit wenig Berufserfahrung, deren Partner ebenfalls wenig Erfahrung vorweisen können, intensiver beraten werden, als Personen, die zwar selbst wenig Vorkenntnisse haben, aber mit einem Partner zusammenleben, der auf viel Berufserfahrung zurückgreifen kann. „Die Chance einer Bedarfsgemeinschaft als Ganzes, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, steht im Vordergrund, wenn Vermittlungsfachkräfte für ihr Vorgehen die Berufserfahrung einer arbeitsuchenden Person in Relation zur Berufserfahrung ihres Partners berücksichtigen“, erklären die Forscher. Gleichzeitig gehe es für die Vermittlungsfachkräfte auch immer darum, die Fähigkeiten und Bedürfnisse der einzelnen Leistungsberechtigten im Blick zu haben. Die ganzheitliche Betrachtung beider Seiten sei somit zentral für den Vermittlungsprozess.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1419.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.08.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt die heutigen Forderungen der rheinland-pfälzischen Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) tritt wie Ministerin Spiegel dafür ein, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Aus Sicht des Aktionsbündnisses sollte die von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe zu Kinderrechten jetzt zügig ihren Abschlussbericht vorlegen, damit eine Grundlage für eine politische Entscheidung im Bundestag und Bundesrat vorliegt und das Gesetzgebungsverfahren bald beginnen kann.
Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist klar: Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erfährt mittlerweile eine breite Unterstützung. Die heutigen Forderungen der rheinland-pfälzischen Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel verleihen dem Thema zusätzlichen Rückenwind. Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist aber auch unabdingbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V., Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland vom 16.08.2019

Heute wurde das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das sogenannte "Geordnete-Rückkehr-Gesetz", verkündet. Es tritt morgen in Kraft. Mit ihm sind zahlreiche Verschärfungen für Schutzsuchende in Deutschland verbunden.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, kritisiert das Gesetz: "Erstmalig wird eine Personengruppe gänzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen oder andere Geld- oder Sachleistungen zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse. Ihnen wird das menschenwürdige Existenzminimum entzogen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum als Menschenrecht Ausländern und Deutschen gleichermaßen zusteht und migrationspolitisch nicht relativierbar ist. Das menschenwürdige Existenzminimum umfasst sowohl das physische als auch das soziokulturelle Existenzminimum. "Danach ist die neue Regelung unzulässig", so Loheide weiter.

Sie weist darauf hin, dass bereits 2016 Sozialleistungen für EU-Bürger gestrichen wurden. Diese Gruppe stellt aktuell 50 Prozent der Obdachlosen in urbanen Regionen dar. Das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" sieht vor, dass jetzt auch Asylbewerber, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie bereits Schutz gefunden haben, nach Deutschland weiterwandern, ab sofort keine Leistungen mehr bekommen. Damit wird eine weitere Gruppe von Menschen ohne Hoffnung in die Wohnungslosigkeit und absolute Armut gedrängt. Die Regelungen gelten ohne Ausnahme auch für Frauen, Kinder oder andere schutzbedürftige Personen.

Diese schutzbedürftigen Flüchtlinge wieder in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu überstellen, dauert oft Monate, manchmal sogar Jahre. Für bestimmte Staaten werden Überstellungsverbote ausgesprochen, da die Bedingungen für anerkannte Schutzberechtigte menschenunwürdig sind; beispielsweise fehlt der Zugang zu Sozialhilfen oder medizinischer Versorgung. Andere Länder weigern sich, anerkannte Flüchtlinge zurückzunehmen. "Es ist unverantwortlich, Menschen auf unbestimmte Zeit auf die Straße zu drängen. Zudem verschärft es die Problemlagen vor Ort und belastet die Gesellschaft. Es muss gelten: Bis zur Ausreise hat jeder Mensch in Deutschland ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, auf Unterbringung oder Wohnraum, Geld oder Sachleistungen für den Lebensunterhalt", sagt Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.08.2019

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zur Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes sieht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) seine langjährige Kritik am Gesetz bestätigt.

"Das Entgelttransparenzgesetz bewirkt keinen nennenswerten Beitrag zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Die Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs bleibt sogar noch hinter den bescheidenen Erwartungen des Gesetzentwurfs zurück.", kritisiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Tatsächlich rechnete der Gesetzentwurf mit 70.275 Auskunftsverlangen im Jahr (dies wären ein Prozent aller auskunftsberechtigten Beschäftigten), die nach zwei Jahren erstmals vorgelegte Evaluation weist in ihrer Hochrechnung allerdings nur 10.400 Auskunftsanfragen aus (dies entspricht 0,15 Prozent aller auskunftsberechtigten Beschäftigten). Die geringe Inanspruchnahme verwundert nicht, da das Verfahren kompliziert und die erreichbaren Informationen wenig aussagekräftig sind.

Und auch strukturelle Verbesserungen hat das Gesetz in den meisten Unternehmen nicht vorangebracht: Obwohl knapp 45 Prozent der befragten Unternehmen angeben, ihre Entgeltstrukturen überprüft zu haben, ist nach den Ergebnissen der Evaluation unklar, nach welchen Prüfverfahren sie dabei vorgegangen sind. So wundert es nicht, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen angeben, Entgeltungleichheit existiere bei ihnen nicht.

Prof. Dr. Maria Wersig fordert: "Weitere gesetzgeberische Schritte zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit sind erforderlich. Dazu gehören die Einführung eines Verbandsklagerechts und einer Verpflichtung der Unternehmen, betriebliche Entgeltsysteme zu überprüfen. Diese Schritte müssen nun zügig vorangetrieben werden."

djb-Stellungnahme: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st19-19/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.08.2019

Seit 2015 gibt es das Familienpflegezeitgesetz. Es ermöglicht Berufstätigen, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre zu reduzieren, um Angehörige zu pflegen.

Die durch die Stundenreduzierung entstehenden Lohneinbußen können sie mit Hilfe eines zinslosen Kredits auf vier Jahre „strecken“ und damit die Wirkung etwas abfedern. Nichtsdestotrotz finanzieren sie ihre befristete Teilzeit aber letztlich selbst.

Wie jetzt bekannt wurde, haben in den vier Jahren seit Einführung des Gesetzes nicht einmal 1.000 Menschen insgesamt von dieser Regelung Gebrauch gemacht.

Das ist offensichtlich keine erfolgreiche Unterstützung. Berufstätige, die Angehörige pflegen, müssen wirksamer unterstützt werden. „Es ist zu viel verlangt, dass die Menschen neben ihrem Beruf noch die Pflege leisten und dies dann auch noch selbst finanzieren – nicht zuletzt auch unter Inkaufnahme von Nachteilen bei der eigenen Rente“, konstatiert Dr. Insa Schöningh, die Bundesgeschäftsführerin der eaf. „Wir müssen stärker in Richtung eines finanziellen Ausgleichs denken“, fordert Schöningh.

Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_263/190808_familienpflegezeit_reformieren.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 08.08.2019

Als kurzsichtig und in der Sache völlig unverständlich kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur fast kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlags ohne Kompensation. Der Verband fordert eine solidarische steuerliche Gegenfinanzierung.

Ohne Gegenfinanzierung gingen dem Haushalt durch diese Maßnahme rund zehn Milliarden Euro verloren, die dringend für die Infrastruktur in Deutschland gebraucht werden, warnt der Paritätische. „Schon jetzt gibt es einen milliardenschweren Investitionsstau, sei es im Kita-Bereich, der Pflege oder der Mobilität. Auch die großen gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit wie die steigende Altersarmut oder die wachsende Wohnungsnot lösen sich nicht zum Nulltarif“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Vor diesem Hintergrund sei es überhaupt nicht nachvollziehbar, wie die Koalition auf zehn bis zwölf Milliarden Euro pro Jahr verzichten könne.

Der Paritätische bewertet die Pläne darüber hinaus auch als sozialpolitisch kontraproduktiv. Geringverdiener*innen und Hartz-IV-Beziehende gingen bei diesem Steuergeschenk völlig leer aus; im Ergebnis würden die Armen noch weiter abgehängt. „Es ist eine Steuerpolitik, die den ohnehin erodierenden Zusammenhalt dieser Gesellschaft weiter gefährdet. Nicht nur sozial, sondern auch regional ist Deutschland ein tief gespaltenes Land. In diesen Zeiten braucht es mehr statt weniger Solidarität“, so Schneider.

Der Verband fordert nicht nur eine volle Kompensation der Einnahmeausfälle durch Abschaffung des Solis, sondern einen grundsätzlichen Kurswechsel hin zu einer solidarischen Steuer- und Finanzpolitik. Notwendig sei eine stärkere Heranziehung hoher Einkommen sowie großer Vermögen und Erbschaften, um den Sozialstaat nachhaltig zu finanzieren.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.08.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Antifeminismus will die Errungenschaften der (queer-)feministischen Bewegungen zurückdrehen: durch Begriffsumdeutungen, durch Angriffe auf reproduktive Rechte, auf Ressourcen und Gleichstellungsmaßnahmen. Geschickt greifen Rechtspopulist*innen, rechtsextreme Akteur*innen und vermeintlich Neue Rechte für ihre Propaganda Vorurteile und Unbehagen auf, wie sie auch in konservativen Kreisen der gesellschaftlichen Mitte zu finden sind und verschieben den gesellschaftlichen Diskurs nach rechts. Frauen*hass, Homo-, Inter*- und Trans*feindlichkeit oder der Wunsch nach einer binären Geschlechterordnung und nach einer traditionellen Männlichkeit, die in der wissenschaftlichen und medialen Debatte als „toxisch“ bezeichnet wird, sind Kennzeichen dieser Entwicklung.

Die antifeministische Rechte hat inzwischen „Frauenrechte“ dort für sich entdeckt, wo die „weiße Frau als Opfer“ eine neue und zugleich altbekannte Mobilisierungskraft entfalten kann: in Kandel, Chemnitz, Wien oder Berlin. Das Engagement rechter Frauen* für „Frauenrechte“ erscheint hier zunächst als ein Akt der Selbstermächtigung. Beim näheren Hinsehen wird aber klar: es ist rassistisch und bleibt antifeministisch. Es nur als reine Instrumentalisierung abzutun, droht eine selbstkritische feministische Beschäftigung mit Rassismus, Sexismus und dem wachsenden Antifeminismus zu verstellen. Das Autor*innenkollektiv „Feministische Intervention“ beschreibt und analysiert diese Entwicklungen in seinem Buch "Frauen*rechte und Frauen*hass" und stellt dagegen einen Feminismus, der die Fundamente der patriarchalen Ordnung hinterfragt, der Männlichkeiten nicht heilen will (wie von Strömungen in der Männerszene gefordert, die strukturelle Fragen ausblenden) und der grundlegend antifaschistisch ist.

Die Autorinnen Eike Sanders und Judith Goetz stellen das gerade erschienene Buch vor, die Politikwissenschaftlerin Sabine Mohamed kommentiert aus rassismuskritischer Perspektive. Im Gespräch miteinander und dem Publikum diskutieren wir offene Fragen und was die Ergebnisse für feministische Debatten bedeuten könnten.

Moderation: Henning von Bargen, Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung

Eintritt frei, keine Anmeldung nötig.

Der Zugang zu unseren Räumen ist barrierefrei. Die Veranstaltung wird in Deutsche Gebärdensprache simultan übersetzt. Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an Hannah Lichtenthäler unter gwi@boell.de.

Weitere Informationen im Web und auf Facebook.

Termin: 12. bis 15. September 2019

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Ort: Halle/ Saale

Genderaspekte wurden lange in den Debatten um Digitalisierung vernachlässigt, so dass gerade aus gleichstellungs- bzw. diskriminierungsrechtlicher Perspektive zahlreiche Fragen offen bleiben: Datenethik, Algorithmen, künstliche Intelligenz – was hat das alles mit Frauenrechten zu tun? Wie verändert sich der Arbeitsplatz in der Zukunft? Was können Big Data für Einflüsse auf die Persönlichkeitsrechte haben? Wie kann sich gegen Cyber Harassment gewehrt werden? Wo wird Art. 3 Abs. 2 GG durch den digitalen Wandel berührt und welche rechtlichen Antworten darauf sind sinnvoll und notwendig? Diese und weitere Fragen gilt es gemeinsam zu beantworten und so einen Beitrag für Geschlechtergerechtigkeit in einer digitalisierten Gesellschaft zu leisten.

Programm, weitere Informationen und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/2019Kongress/

Termin: 25. September 2019

Veranstalter: Landesjugendring Berlin e.V.

Ort: Berlin

Um jungen Geflüchteten langfristig Zugänge in die Angebote und Mitwirkungsstrukturen der Jugendverbandsarbeit zu schaffen, hat der Landesjugendring Berlin 2017 das Projekt „Vom FÜR zum MIT“ ins Leben gerufen. Vier Jugendverbände erarbeiteten und erprobten darin neue Konzepte und Formate, die junge Engagierte mit und ohne Fluchterfahrung zusammenbringen und die auf andere Jugendverbände übertragbar sind.

Mit der Fachveranstaltung sollen die Projektergebnisse präsentiert werden. Im Fokus der Veranstaltung stehen die Perspektiven von und der Austausch mit jungen Engagierten mit und ohne Fluchterfahrung.
Gemeinsam soll vor allem über die Erfahrungen und Erkenntnisse gesprochen werden, die auch von anderen Akteur_innen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit genutzt werden können.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 27. bis 28. September 2019

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Dresden

Die Stärken der Praxis in der Weiterentwicklung der Früh- bzw. Kindheitspädagogik stehen bei dieser Tagung diesmal im Vordergrund.
Dabei nehmen wir am ersten Tag Kinder und die pädagogische Interaktion mit Kindern in den Blick.

Am zweiten Tag steht das System im Mittelpunkt, sei es die Ausbildung, die Vernetzung der Einrichtung im Sozialraum oder die Kita als Organisation.

Sie können sich über unsere Website www.pfv.info per Anmeldebutton anmelden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer sowie dem Programm und die Beschreibungen der einzelnen Foren.

Termin: 16. Oktober 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Das System monetärer Leistungen für Familien und Kinder in Deutschland wird als kompliziert, organisatorisch zersplittert, intransparent und nicht kohärent aufeinander bezogen kritisiert. Für eine umfassende Reform zur Überwindung derzeitiger Inkonsistenzen und im Sinne einer wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut ist das Konzept einer Kindergrundsicherung derzeit „in aller Munde“. Auch der Deutsche Verein hat sich zuletzt intensiv einerseits mit Lösungen zur besseren Gestaltung von Schnittstellen im bestehenden System sowie andererseits mit Eckpunkten, die bei der Diskussion von Kindergrundsicherungskonzepten berücksichtigt werden müssen, beschäftigt. Im Rahmen der Veranstaltung sollen diese Empfehlungen vorgestellt werden. Inwieweit die EVS Grundlage einer Bedarfsbemessung für Kinder sein kann, werden wir mit Frau Dr. Becker intensiv diskutieren. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt dieses Fachtags werden Möglichkeiten und Grenzen der digitalen und möglichst einmaligen Beantragung sowie automatischen Auszahlung kind- bzw. familienbezogener Leistungen sein. Schließlich wollen wir mit den familienpolitischen Sprecher/innen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zu eigenen Konzepten und politischen Vorhaben ins Gespräch kommen. Im Hinblick auf die Diskussionen um die Einführung einer Kindergrundsicherung sollen insbesondere gemeinsame Zielrichtungen und Aspekte herausgestellt sowie noch offene Fragen diskutiert werden.

Den Link zur Onlineanmeldung und das Veranstaltungsprogramm finden Sie unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-leistungen-familien-kinder

Termin: 24. bis 25. Oktober 2019

Veranstalter: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: EUR 85,- inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss und Abendbuffet

Familienbildung, die jede Familie möglichst individuell und in ihren Besonderheiten stärken will, kann die Ergebnisse des PISA-Studie (und anderer Studien) nicht ignorieren. Diese besagen, dass der Bildungserfolg von Kindern nach wie vor abhängig ist vom sozialen Status ihrer Eltern. Das gilt für alle Kinder, auch jene, die ausschließlich mit der deutschen Sprache aufwachsen.
Es ist Aufgabe einer partizipativen Familienbildung, Kinder möglichst früh auf dem Weg zur Bildungssprache Deutsch zu begleiten und dazu alle Medien zu nutzen, die zur Verfügung stehen. Gleichzeitig gilt es, sensibel und selbstreflexiv auf das eigene Sprechverhalten zu schauen, denn Sprache ist Ausdruck von Haltung und prägt das Bewusstsein.
Wie lässt sich Alltagssprache von Bildungssprache abgrenzen? Wie können wir die Bildungssprache Deutsch fördern? Welche Rahmenbedingungen braucht es dazu? Wie können wir sensibel und selbstreflexiv auf unser eigenes Sprechverhalten und dem unserer Kolleg_innen achten?

Es wird über aktuelle Diskussionen und Ansätze informiert, zur (Selbst)Reflexion eingeladen, Beispiele guter Praxis werden vorgestellt und es wird sich auf den regen fachlichen Austausch gefreut.

Anmeldung und weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

AKTUELLES

Wirksame Armutsprävention – insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche – bedarf einer finanziellen Absicherung und einer Infrastruktur, die gesellschaftliche Teilhabe und Bildung für alle gewährleistet. Unser neues Themenheft diskutiert aktuelle Reformvorschläge wie die Kindergrundsicherung und stellt kommunale Präventionskonzepte vor.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über ein Thema, das alle politischen Ebenen betrifft!

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Kinderarmut bekämpfen – Armutskarrieren verhindern.

ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Heft 3/2019 96 Seiten, kart., 14,50 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 10,70 €.
ISBN: 978-3-7841-3133-7

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