ZFF-Info 14/2017

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz haben heute mit Migrantenorganisationen und den Neuen Deutschen Organisationen über eine verbesserte Teilhabe und interkulturelle Öffnung in der Engagement-, Familien, Frauen-, Kinder- und Jugendpolitik sowie der Wohlfahrtspflege gesprochen.

Integration und Migration stellen Querschnittsthemen für das Bundesfamilienministerium als „Gesellschaftsministerium“ dar. Grundvoraussetzungen für eine gelungene Integration sind dabei eine verbesserte Teilhabe und die interkulturelle Öffnung von Programmen, Hilfsangeboten und Regelsystemen. Dazu die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley: „Ich möchte den Dialog, den wir heute begonnen haben, zeitnah fortsetzen. Mit konkreten Zielen, die wir gemeinsam und verbindlich erarbeiten. Das Impulspapier der Migrantenorganisationen ist dafür eine gute Diskussionsgrundlage. Integration ist keine Einbahnstraße. Stärker als bisher müssen wir uns der Frage widmen, wie wir eine echte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen gesellschaftlichen Bereichen erreichen können. Migration und gesellschaftliche Vielfalt müssen als selbstverständlich begriffen werden.“

Staatsministerin Aydan Özoğuz: „Die Migrantenorganisationen sind längst nicht nur bewährte Partner und Brückenbauer zwischen Alteingesessenen und neu Ankommenden. Sie liefern auch wichtige Impulse, wie sich unsere Gesellschaft in der ganzen Bandbreite ihrer Organisationen und Institutionen nachhaltig interkulturell öffnen kann.“

Vor mehr als einem halben Jahr haben anlässlich des von der Integrationsbeauftragten ausgerufenen Themenjahres „Partizipation“ mehr als 50 Migrantenorganisationen zum 9. Integrationsgipfel auf Anregung der Beauftragten ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft veröffentlicht. Mit dem Impulspapier haben die Migrantenorganisationen ihre Vorstellungen zusammengetragen, wie Teilhabe unter anderem durch interkulturelle Öffnung von Organisationen und Institutionen gelingen kann. Ziel des Papiers war es auch, Umsetzungsmöglichkeiten mit Organisationen aus Politik und Zivilgesellschaft zu diskutieren.

Das BMFSFJ ist das erste Bundesministerium, das in einen Dialog mit den Migrantenorganisationen zu den Forderungen und Vorschlägen des Impulspapiers getreten ist. Das BMFSFJ plant, den Dialog in den nächsten Monaten mit weiteren Akteuren fortzusetzen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.07.2017

Bundesfamilienministerin Dr. Barley stellt Evaluationsbericht zum Gesetz der vertraulichen Geburt vor

Die Hilfe für schwangere Frauen in Notsituationen kommt an. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt hervor, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch) verabschiedet hat. Der Bericht fußt auf den Ergebnissen der Evaluation, die von einem unabhängigen Institut durchgeführt wurde.

Das Gesetz trat am 1. Mai 2014 mit dem Ziel in Kraft, die Angebote zur Unterstützung von Schwangeren auszubauen. “Durch die gut zugänglichen Angebote erreichen wir viele Frauen, die sonst den Weg in die Beratungsstellen vielleicht nicht gefunden hätten”, betont Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. “Vor allem das Hilfetelefon ‘Schwangere in Not’ und die Online-Angebote erleichtern vielen den Schritt in die Beratung. Ich freue mich, dass der von uns stark forcierte Ausbau der Hilfen dazu geführt hat, dass das Hilfesystem gut angenommen wird. Und ich freue mich, dass sich 60 Prozent der Frauen, die wir erreicht haben, für eine Lösung im Sinne des Kindes entschieden haben.“

Über 16.000 Gespräche wurden seit Mai 2014 durch qualifizierte Beraterinnen des Hilfetelefons mit schwangeren Frauen in Not und deren Umfeld geführt. “Gemeinsam mit den Frauen loten wir aus, welche Wege es gibt und welche Unterstützung sie brauchen, wenn sie nicht mehr weiter wissen”, erklärt die Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting. “Und wir ermutigen die Frauen, eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort aufzusuchen, damit sie im persönlichen Kontakt einen Ausweg aus der Krise finden.”

Neben dem Hilfeangebot bietet das Gesetz Frauen, die auch nach umfassender Beratung ihre Anonymität nicht aufgeben möchten, mit der vertraulichen Geburt eine rechtssichere Alternative. Vertrauliche Geburt bedeutet: Die Mutter bleibt anonym, ihre Identität wird aber in einem sicher aufbewahrten Herkunftsnachweis festgehalten. So kann das Kind seine Abstammung erfahren, wenn es 16 Jahre alt ist. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: “Das ist eine gute Lösung für Mutter und Kind. Beide werden bei der Geburt medizinisch betreut und das Kind kann später erfahren, woher es kommt.”

Dr. Jörn Sommer, Sozialwissenschaftler und Leiter der Evaluationsstudie, ergänzt: “Viele der Schwangeren, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten wollen, nutzten die vertrauliche Geburt als Alternative zur anonymen Form der Kindsabgabe.”

Bundesfrauenministerin Dr. Barley ist zufrieden: “Wir haben das übergeordnete Ziel des Gesetzes erreicht: Viele betroffene Frauen haben sich statt einer anonymen oder vertraulichen Geburt für ein Leben mit dem Kind oder eine Adoptionsfreigabe entschieden. Die Hilfe kommt an.”

Das Hilfetelefon “Schwangere in Not” ist rund um die Uhr unter der Nummer 0800/ 40 40 020 erreichbar. Es ist kostenlos, barrierefrei, vertraulich und sicher und in 18 Sprachen verfügbar. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt.

Die Evaluation ist auf der Hompage des BMFSFJ veröffentlicht und kann hier http://www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-evaluation eingesehen werden.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.07.2017

BMFSFJ stellt erste vorläufige Ergebnisse einer Befragung von Trennungseltern vor

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley stellte heute (11.7.) im Rahmen des hauseigenen Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Befragung von Trennungseltern vor. Danach wünscht sich über die Hälfte der Trennungseltern (51 %) eine hälftige bzw. annähernd hälftige Aufteilung der Betreuung der Kinder. 15 Prozent der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern haben die allermeisten eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht (93%). Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Moderne Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten Eltern.“ Barley wertete dies als gutes Zeichen. „Eine partnerschaftliche Einstellung ist eine gute Grundlage, um Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu erziehen. Im Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder stehen, die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“

Mit dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ setzt das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die Familienpolitik Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder sich dies wünschen, besser unterstützen kann. Die Befragungsergebnisse liefern dafür den Ausgangspunkt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien schaffen.“

Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem die Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 %) Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 %). Gerade die Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.

Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.

Hier finden Sie den Link zur Studie des Allensbach Instituts: http://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/Gemeinsam_erziehen_Kernergebnisse.pdf

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.07.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Familien sind heute bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Es überwiegt jedoch der Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlicher zu teilen. Viele Väter sehen sich dabei nicht mehr alleine in der Rolle des Ernährers: fast jeder 3. Vater geht zumindest für einige Monate in Elternzeit und nimmt das Elterngeld in Anspruch. Mit der wachsenden Bedeutung von Vaterschaft innerhalb der Familien wächst das Bedürfnis vieler Väter, auch nach einer Trennung gleichberechtigt mit der Mutter für die Kinder da zu sein. Auch Mütter bewerten die Bereitschaft von Vätern sehr positiv, sich auch nach der Trennung stärker in die Betreuung und Erziehung einzubringen. Das ZFF begrüßt es daher sehr, dass sich die Familienministerin Katarina Barley stärker für die Bedürfnisse von Trennungseltern einsetzen möchte. Gleichzeitig warnt das ZFF davor, die Situation aller Trennungseltern gleichzusetzen. Denn genau wie Familienformen vielfältig sind, trifft dies auch auf Trennungsfamilien zu. Darüber hinaus ist auch bei der Begriffsbestimmung Vorsicht geboten: Trennungseltern teilen sich im Jahr 2017 nicht alle die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Hier grundlegend von dem Begriff „getrennt erziehend“ auszugehen, würde daher in die falsche Richtung gehen und den vielen Frauen und wenigen Männern, die ihre Kinder alleine und ohne die Hilfe eines Partners oder einer Partnerin erziehen, nicht gerecht werden.“

Heute hat das Plenum des Bundesrates dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und der Änderung des Einkommensteuergesetzes (StrRehaHomG) zugestimmt.

Das Gesetz sieht eine pauschale Rehabilitierung und individuelle Entschädigung der Betroffenen vor. Auf diese Weise wird der fortwährende Strafmakel der Betroffenen durch die aus heutiger Sicht menschenrechtswidrige Verfolgung und Verurteilung beseitigt.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir können geschehenes Leid nicht ungeschehen machen. Mit der Rehabilitierung erhalten die Betroffenen ein Stück ihrer Würde zurück, die ihnen genommen wurde. Das ist eine Form von später Gerechtigkeit. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die rund 5.000, oft hochbetagten Personen, die Unterstützung, Beratung und individuelle Entschädigung bekommen, die ihnen zusteht.“

BISS richtet Beratungshotline ein

Um die Regelungen des Gesetzes bekannt zu machen und die Betroffenen adäquat zu beraten und zu begleiten, fördert das Bundesfamilienministerium ein Projekt der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS). Dafür soll eine Hotline eingerichtet werden, die über bestehende Beratungsmöglichkeiten vor Ort informiert und die Betroffenen bei der Abwicklung der Entschädigungsanträge über das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) unterstützt.

Link zur BISS: http://schwuleundalter.de/

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.07.2017

Demokratieförderung beginnt bereits im Frühkindalter. Deshalb legt ein neuer Teilbereich des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" den Fokus auf frühkindliche Demokratiebildung und Extremismusprävention. Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek unterzeichnete eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

Am 4. Juli hat der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, eine Kooperationsvereinbarung zu Demokratiebildung und Extremismusprävention in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Im Rahmen des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" bildet die Vereinbarung den Auftakt für mehrere Projekte in Kindertagesstätten. Kooperationspartner des Bundesfamilienministeriums sind die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände sowie die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ).

Dr. Ralf Kleindiek betonte:

"Die Jugend wird schon morgen über die Zukunft der Demokratie entscheiden. Deshalb ist es bereits heute wichtig, im Frühkindalter mit Demokratiebildung zu beginnen und für ein Leben in Vielfalt zu sensibilisieren. Wir freuen uns, diese wegweisende Kooperation mit solchen engagierten Partnern auf den Weg bringen zu können."

Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt für die Jahre 2017 bis 2019 2.987.000 Euro. Die Projekte sollen frühzeitig den Grundstein dafür legen, dass Vielfalt und Toleranz vom Frühkindalter an gelebt werden. Konzipiert werden sie durch den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, den Deutschen Caritasverband, den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland sowie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Der AGJ kommt eine koordinierende und vernetzende Funktion zu.

Zielgerichtete Präventionsstrategien und Angebote, die Demokratie und Vielfalt im frühkindlichen Bildungsbereich fördern, sollen im Rahmen der Kooperation weiterentwickelt werden. Zielgruppen der Projekte sind neben Kindern auch Eltern und das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen. Beide stellen unmittelbare Bezugspersonen für die Kinder da und sind damit wichtige Multiplikatoren für ein vielfältiges, demokratisches Miteinander und das Erlernen von gesellschaftlichem Engagement. Darüber hinaus sollen Akteure in der Praxis bundesweit vernetzt werden.

Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" unterstützt Initiativen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Die Kooperationsvereinbarung ist im neuen Teilbereich "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" des Programmbereichs "Demokratiebildung im Bildungsbereich" angesiedelt.

Schon bisher wurden unter anderem im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ einzelne Projekte im Bereich der frühkindlichen Präventionsarbeit gefördert. Durch die Bündelung der Ressourcen wird den Vertragspartnern nun ermöglicht, modellhaft gemeinsam tätig zu werden und Projekte im Rahmen des entsprechenden Teilbereichs wirkungsvoller zu verwirklichen als es ihnen einzeln möglich wäre.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2017

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4. Juli 2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin, durch die fraglich ist, ob das geltende Abstammungsrecht den gelebten Familienmodellen noch ausreichend gerecht wird.

Maas betonte bei der Übergabe des Berichts:

„Die soziale Wirklichkeit der Familienmodelle verändert sich, und unser Recht muss mit diesem Veränderungsprozess Schritt halten, wenn seine Gestaltungskraft nicht leiden soll. Ein Prozess des Umdenkens setzt in einer lebendigen Demokratie immer eine intensive Debatte voraus – und der Abschlussbericht liefert einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte.“

Die Vorsitzende des Arbeitskreises, Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin a.D. des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs, erklärte: „"Infolge der Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin wird die herkömmliche Anknüpfung des Gesetzes an die genetische Abstammung eines Kindes für seine Zuordnung zu seinen Eltern nicht mehr allen Fallgestaltungen gerecht. Für eine neue Regelung dieser rechtlichen Zuordnung bleibt jedoch ein Grundgedanke bestimmend:

"Wunscheltern", die durch ihre Entscheidung für eine vom natürlichen Weg abweichende Zeugung die Entstehung menschlichen Lebens verursachen, müssen an ihrer Verantwortlichkeit für das so gezeugte Kind ebenso festgehalten werden wie natürliche Eltern. Nur dadurch wird eine Gleichsetzung natürlicher Elternschaft mit der Wunschelternschaft erreicht, und zwar gleichgültig, ob die Partner in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher, ehelicher oder nichtehelicher Gemeinschaft leben. Gesetzgeberisches Ziel der von Seiten der Wunscheltern unauflöslichen rechtlichen Zuordnung ist die Gewährleistung der Statussicherheit des Kindes und der Stabilität seiner Lebensverhältnisse, die – vermittels der sich hieraus ergebenden elterlichen Pflichten – seine künftige Entwicklung und seinen Werdegang bestimmen."

Zu den Kernthesen des Arbeitskreises zählen u.a.:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Den Abschlussbericht finden Sie unter: www.bmjv.de/Abschlussbericht-AK-Abstammungsrecht

Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 04. Juli 2017

US-Präsident Trump reaktivierte am 23. Januar 2017 die Global Gag Rule. Sie streicht allen ausländischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die zum Thema Schwangerschaftsabbruch beraten oder diese direkt anbieten, die finanziellen Mittel der US-Regierung. Hieraus ergeben sich erhebliche Einschränkungen für den gesamten Gesundheitsbereich in Entwicklungsländern, mit bis zu 9,5 Milliarden fehlenden US-Dollar. Dies ist ein Rückschlag für die weltweiten Frauenrechte und ein eklatantes Hindernis in der Entwicklungszusammenarbeit.

„Die Global Gag Rule steht im fundamentalen Widerspruch zur UN-Agenda. Wir appellieren anlässlich des heutigen Family Planning Summit 2020 in London sowohl an Bundesentwicklungsminister Müller als auch an die Staatengemeinschaft, sich verstärkt für selbstbestimmte Familienplanung in Entwicklungsländern zu engagieren.

Die mangelnde sexuelle Selbstbestimmtheit von Frauen in Subsahara-Afrika trägt dazu bei, dass sich dort die Zahl der Menschen bis zum Jahr 2050 auf 2,4 Milliarden verdoppeln wird. Durch das starke Bevölkerungswachstum und dessen Folgen ist es fraglich, ob die globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der UN erreicht werden können.

In Entwicklungsländern kommt es jährlich zu 74 Millionen ungewollten Schwangerschaften. Daraus resultieren 36 Millionen Abtreibungen, von denen 20 Millionen unsicher sind und so die Gesundheit der Frauen gefährden. Etwa 220 Millionen Frauen in Entwicklungsländern würden verhüten, doch es fehlt der Zugang zu Verhütungsmitteln oder schlicht das nötige Wissen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.07.2017

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat sich die Erwerbsarmut in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Dazu erklären BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland sinkt, aber die Armut von Erwerbstätigen steigt. Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen arbeiten und von dem Lohn, den sie erhalten nicht leben können. 3,6 Millionen Menschen geht es in Deutschland so. Sie sind trotz regelmäßiger Arbeit arm. Paradox daran ist: In unserem Land stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in jedem anderen europäischen Land, gleichzeitig verzeichnete Deutschland im Europavergleich den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut. Dass der Anteil derjenigen, die sich arm arbeiten so rasant in den letzten Jahren angestiegen ist, liegt vor allem daran, dass unser Arbeitsmarkt immer stärker dereguliert wurde. Außerdem ist der Druck auf Erwerbslose gewachsen, Stellen anzunehmen, auch wenn sie schlecht bezahlt werden. Und darüber hinaus gibt es immer mehr prekäre Selbständige. Für zu viele Erwerbstätige, insbesondere Alleinerziehende, reicht daher das Einkommen nicht.

So werden aus arbeitslosen Armen erwerbstätige Arme. Das ist nicht hinnehmbar. Wir brauchen endlich wieder gute Arbeit, die es den Beschäftigten ermöglicht, von ihrem Entgelt auskömmlich zu leben. Arbeit muss endlich wieder adäquat bezahlt werden. Für Selbständige brauchen wir Mindesthonorare.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land in keiner Weise Erwerbsarmut verringert. Im Gegenteil, die Schere zwischen Arm und Reich klafft trotz Wirtschaftswachstum immer weiter auseinander. Dagegen muss die Bundesregierung endlich etwas unternehmen. Indem sie beispielsweise ein Rückkehrrecht auf Vollzeit schafft, damit die Menschen nicht langfristig in Teilzeitjobs oder Minijobs stecken bleiben. Indem sie die sachgrundlose Befristung endlich abschafft. Und indem sie die Leiharbeit reformiert. Wir brauchen dringend soziale Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem dürfen Kinder kein Armutsrisiko sein. Das Grüne Familienbudget mit Kindergrundsicherung und Kindergeld-Bonus würde gerade erwerbstätige Eltern entlasten und vor Armut schützen.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.07.2017

Zum heutigen Treffen von Vertreter/innen von Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaftler/innen vom Bündnis Kindergrundsicherung mit der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE und mit den Sozialministerinnen Elke Breitenbach (Berlin), Diana Golze (Brandenburg) und Heike Werner (Thüringen), erklärte Katja Kipping:

Wem das Wohl von Kindern und Jugendlichen in unserem Land am Herzen liegt, der versucht, gemeinsam an einem Strang zu ziehen – unabhängig vom Parteibuch oder von der Organisationszugehörigkeit. Das heutige Treffen mit Vertreter/innen des Bündnisses Kindergrundsicherung und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zeigte eins: Eine Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Abschaffung der Armut von Kindern und Jugendlichen sowie der Überwindung bestehender bürokratischer, nicht zielführender Sicherungssysteme.

Eltern von Kindern und vor allem Alleinerziehende haben schon viel um die Ohren, müssen Job und die Erziehung der Kinder unter einen Hut bekommen. Die bisher vorhandenen Leistungen für Kinder sind meist bürokratisch und kompliziert bei unterschiedlichen Stellen zu beantragen. Gerade Alleinerziehende fühlen sich dabei oft wie Jongleure. Wer ihnen wirklich helfen will, soll auf einfache, universelle Lösungen setzen wie die Kindergrundsicherung.

Gemeinsam diskutiert wurde, wie das Konzept Kindergrundsicherung weiterentwickelt werden kann. Besprochen wurde auch, wie andere Parteien und Organisationen für die Unterstützung gewonnen werden können.

Ich meine, diese gemeinsamen Anstrengungen sind wir allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land schuldig.

DIE LINKE steht an der Seite des Bündnisses Kindergrundsicherung und fordert in ihrem Wahlprogramm ebenfalls eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 07.07.2017

„Die drastische Zunahme der Erwerbsarmut zeigt, dass diese Bundesregierung genauso wie die vorherigen bei der Sicherung guter Arbeit auf ganzer Linie versagt hat. DIE LINKE fordert die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro in der Stunde sowie die Abschaffung aller Ausnahmen. Zudem muss die systematische Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit ebenso abgeschafft werden wie die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung. Arbeit, von der man leben kann, sollte wieder das Maß der Dinge sein, dafür muss die Politik die Voraussetzungen schaffen. Arm trotz Arbeit darf es nicht länger geben“, erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Studie des WSI der Hans-Böckler-Stiftung, der zufolge die Erwerbsarmut in Deutschland stark zugenommen hat. Zimmermann weiter:

„Verfehlte Arbeitsmarktpolitik und insbesondere die Hartz-Reformen haben erheblich zum Anstieg der Erwerbsarmut beigetragen. Die Zumutbarkeitskriterien wurden im Lauf der Zeit immer weiter verschärft und es wurde Druck auf Erwerbslose ausgeübt, niedrig entlohnte und nicht dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Prekärer Beschäftigung und Lohndumping wird so Vorschub geleistet, erworbene berufliche Qualifikationen werden entwertet. Diese Regelungen müssen verbessert bzw. abgeschafft werden. Niemand darf gezwungen werden, jede noch so schlechte Tätigkeit anzunehmen. Die soziale Absicherung muss auf eine neue Grundlage gestellt werden. Statt Hartz IV brauchen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 06.07.2017

DIW Berlin untersucht Entwicklung der Einkommensschichtung im Zusammenspiel mit Entwicklung der Erwerbsformen – Anteil der Bevölkerung in Deutschland mit mittlerem Einkommen ist zwischen 1995 und 2015 gesunken, Anteil der Armutsbedrohten und der Reichen hat zugenommen – In unteren Einkommensschichten sind niedrig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse mehr verbreitet als noch vor 20 Jahren, in oberen Schichten haben mehr Menschen reguläre Stellen.

Nicht alle in Deutschland haben vom Beschäftigungsboom der letzten Jahre gleich profitiert. Trotz deutlichem Rückgang der Arbeitslosigkeit sind die Einkommen heute ungleicher verteilt als noch vor 20 Jahren, was im Wesentlichen an einer Zunahme der Ungleichheit bis zum Jahr 2005 liegt. Zudem sind in unteren Einkommensschichten Niedriglöhne weiter verbreitet als früher, während reguläre Arbeitsverhältnisse in den oberen Einkommensschichten häufiger sind als vor 20 Jahren. Das sind die Kernergebnisse einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die frühere Analysen des DIW Berlin und anderer Forscher aufgreift und verfeinert.

Auf Basis von Daten der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) haben die Autoren Peter Krause, Christian Franz und Marcel Fratzscher die Entwicklung der Einkommensverteilung sowie der Erwerbsformen der Menschen in Deutschland zwischen 1995 und 2015 untersucht. Die Verknüpfung der Einkommens- und Erwerbsbetrachtung erlaubt es, Verschiebungen der Erwerbsformen innerhalb der Einkommensgruppen zu identifizieren. Hierbei wurde sehr feinmaschig mit 15 verschiedenen Erwerbsformen gearbeitet. Eine Besonderheit der Studie ist auch, dass sie die gesamte Bevölkerung betrachtet, und nicht, wie in Bezug auf Erwerbsformen oft der Fall, nur 25- bis 64-Jährige.

Der Anteil derer, die über Einkommen um den Median verfügen (77 bis 130 Prozent des Medians), ist über den gesamten Zeitraum um gute sechs Prozentpunkte zurückgegangen (von 47,8 auf 41,4 Prozent). Gleichzeitig gab es im Jahr 2015 mehr Menschen (29 Prozent), die über ein Einkommen unterhalb von 77 Prozent des Medians verfügten, als 20 Jahre zuvor (25 Prozent). Der Anteil derer mit einem Einkommen über 169 Prozent des Medians ist von 12 auf 14 Prozent gestiegen. „Diese waren aber keine kontinuierlichen Entwicklungen“, so DIW-Präsident Marcel Fratzscher, „der Rückgang in der Mitte fand insbesondere bis 2005 statt. Seitdem hat sich der Prozess stabilisiert und verlangsamt“.

Parallel dazu hat die Erwerbsbeteiligung in Deutschland seit 1995 deutlich zugenommen, insbesondere bei Frauen und Älteren, die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen und der Anteil der Bevölkerung ohne Erwerb hat sich in der Altersgruppe zwischen 25 und 64 Jahren halbiert. „Andere Trends auf dem Arbeitsmarkt waren eine Zunahme der Lohnspreizung bis 2005 und ausdifferenzierte Arbeitszeiten, mit einer Verbreitung zum Beispiel von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen“, so Christian Franz. „Die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Einkommensverteilung sind allerdings nicht eindeutig, vielmehr wirken diese Faktoren in komplexer Weise zusammen und manchmal auch in gegenläufige Richtungen.“

So ist in den unteren Einkommensschichten der Anteil der Beschäftigten mit niedrigen Löhnen (für das Jahr 2015 entspricht das Stundenlöhnen unter 10,66 Euro brutto) stetig gestiegen, und zwar mehr als in anderen Schichten. Die Nicht-Erwerbstätigkeit ging zurück. In den Gruppen mit mittlerem Einkommen blieb die Quote der Beschäftigten in regulären Arbeitsverhältnissen (Vollzeit) stabil, aber es gingen auch mehr Menschen einer niedrig entlohnten Beschäftigung nach. In den oberen Einkommensgruppen gibt es mehr Beschäftigte mit „normalen“ Arbeitsverhältnissen.

„Insgesamt hat die Bedeutung der typischen Arbeitsverhältnisse keineswegs abgenommen, sie sind aber weniger als früher auch in den unteren Einkommensschichten verbreitet. Dort ist Nichterwerbstätigkeit häufig atypischer Erwerbstätigkeit gewichen“, so Peter Krause.

„Insgesamt machen diese Entwicklungen deutlich, dass der erfreuliche Beschäftigungsanstieg der vergangenen Jahre nicht alle gleich erreicht hat und alleine nicht ausreichen dürfte, um allen in der Gesellschaft Wohlstand und Teilhabe zu ermöglichen“, so Fratzscher.

Zum Medianeinkommen
Das Medianeinkommen (auch mittleres Einkommen) ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Würde man die Bevölkerung nach der Höhe ihres Einkommens sortieren und dann zwei gleich große Gruppen bilden, würde die Person, die genau in der Mitte dieser Verteilung steht das Medianeinkommen beziehen. In Deutschland betrug das äquivalenzgewichtete Haushaltsmedianeinkommen im Durchschnitt der Jahre 2014 und 2015 20 053 Euro pro Person.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.07.2017

IFA gestaltet und bewertet Muster-Kita

Schon einfache und kostengünstige Maßnahmen fördern Gesundheit und Motivation im Kita-Team und schaffen damit auch ein gesundes und lernförderliches Umfeld für die Kinder.(© Christine Bay / Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

Die Arbeit in Kitas ist oft kein Kinderspiel. Ungünstige Arbeitsbedingungen, wie Lärm, Raumluft, Licht und fehlende Ergonomie, haben einen großen Einfluss auf die Gesundheit und Arbeitszufriedenheit der Erzieherinnen und Erzieher. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat gemeinsam mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz den Nachweis in einem Praxisprojekt erbracht: Laut IFA-Report "Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Kita" fördern schon einfache und kostengünstige Maßnahmen Gesundheit und Motivation im Kita-Team und schaffen damit auch ein gesundes und lernförderliches Umfeld für die Kinder.

Die Studie "Strukturqualität und Erzieher_innengesundheit in Kindertageseinrichtungen" (STEGE) hat gezeigt: 60 Prozent des pädagogischen Personals in Kitas klagen über Muskel-Skelett-Beschwerden. Sie sind der dritthäufigste Grund für eine Arbeitsunfähigkeit. 73,3 Prozent der pädagogischen Fachkräfte in Kitas empfinden ihre Arbeit grundsätzlich als körperlich anstrengend. Optimal gestaltete Kitas sind deshalb ein wichtiger Beitrag, damit gesunde Kita-Beschäftigte gute Erziehungsarbeit leisten können.

"In mehreren Vorläuferprojekten hatten wir bereits Maßnahmen identifiziert, die zum einen Muskel-Skelett-Belastungen im Kita-Alltag erfolgreich vorbeugen", sagt Professor Rolf Ellegast, stellvertretender Leiter des IFA und Projektverantwortlicher. Zum anderen habe man auch Stellschrauben entwickelt und erprobt, mit denen sich Belastungen durch weitere Faktoren, nämlich Akustik, Raumklima und Beleuchtung, reduzieren lassen.

Alle im Vorfeld gesammelten Erkenntnisse sind in die Gestaltung einer so genannten Musterkita eingeflossen, die von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und einem städtischen Träger in Neuwied realisiert wurde. Das IFA-Projektteam erhob den Status quo der Belastungen vor Projektstart, begleitete die Planungs- und Bauphase und ermittelte die Arbeitssituation der Beschäftigten nach erfolgter Grundsanierung und Teilneubau. Dabei kamen Messungen und Befragungen gleichermaßen zum Einsatz.

Ellegast: "Ob in puncto Lärm, Licht, Klima oder Ergonomie, wir konnten zeigen, dass die Maßnahmen die Arbeitssituation der Erzieherinnen verbessern und dass die Betroffenen das auch so empfinden, teils natürlich in unterschiedlichem Maße."

Oft helfen schon einfache Dinge: Schadstoffarme Baustoffe und Möbel verbessern von vornherein die Raumluft. Einfach nachzurüstende Akustikdecken verringern den Geräuschpegel und tragen so zu einer entspannten Arbeitsatmosphäre bei. Der punktuelle Einsatz von Stehlampen hilft bei besonderen Sehaufgaben wie Dokumentationsarbeit. Leichte und rollbare Möbel, zargenfreie Tische und höhenverstellbare Rollhocker schonen Rücken und Gelenke der Kita-Beschäftigten.

Ellegast: "Vor allem mit Blick auf die körperlichen Belastungen ist es außerdem wichtig, nicht nur die Rahmenbedingungen zu verbessern, sondern das Personal für ein gesundheitsgerechtes Verhalten zu sensibilisieren und zu schulen. Und ganz grundsätzlich gilt: Beziehen Sie alle Beteiligten in den Prozess ein. Dann steigt die Erfolgswahrscheinlichkeit!"

Die Ergebnisse aus dem Praxisprojekt sollen zusätzlich in die Weiterentwicklung von Kita-Mobiliar einfließen und in Form neuer Lehrmodule die Ausbildung des pädagogischen Fachpersonals ergänzen.

Weiterführende Informationen zum Thema:

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Gsetzlichen Unfallversicherung vom 12.07.2017

Immer mehr Menschen in Europa sind arm, obwohl sie arbeiten. Am stärksten stieg die sogenannte Erwerbsarmut in den vergangenen Jahren in Deutschland: Zwischen 2004 und 2014 hat sich der Anteil der „working poor“ an allen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren verdoppelt (siehe auch die Abbildungen 2 und 3 in der Studie; Link unten). Das hängt auch damit zusammen, dass Arbeitslose stärker unter Druck stehen, eine schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Dr. Dorothee Spannagel, Dr. Daniel Seikel, PD Dr. Karin Schulze Buschoff und Helge Baumann haben untersucht, wie sich arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen, die Menschen schneller in Jobs bringen sollen, auf die Erwerbsarmut in 18 EU-Ländern ausgewirkt haben. Datengrundlagen sind die neuesten verfügbaren Zahlen aus der Europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und eine OECD-Datenbank.

Der Anteil der armen oder armutsgefährdeten Erwerbstätigen in der EU betrug im Jahr 2014 rund zehn Prozent – gemessen nach den gängigen EU-Statistikstandards an der erwerbstätigen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 64 Jahren. Obwohl sie regelmäßig arbeiten, müssen diese Menschen mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens in ihrem Land auskommen (mehr zur Methode und zur Armutsgrenze in Deutschland unten). Am höchsten war der Anteil in Rumänien mit 18,6 Prozent, gefolgt von Griechenland mit 13,4 Prozent und Spanien mit 13,2 Prozent. Mit 4,5 Prozent oder weniger hatten Belgien, die Tschechische Republik und Finnland die geringsten Erwerbsarmutsquoten. Deutschland lag mit 9,6 Prozent genau im Durchschnitt der EU-Länder (siehe auch die Abbildung 1 in der Studie).

Das Beispiel Deutschland sei „besonders bemerkenswert“, so die Forscher. Einerseits stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in jedem anderen europäischen Land, andererseits verzeichnete Deutschland den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut – trotz eines kleinen Rückgangs von 2013 auf 2014. Wie passt das zusammen? „Offensichtlich ist der Zusammenhang zwischen Beschäftigungswachstum und Armut komplizierter als gemeinhin angenommen“, so die Wissenschaftler. Mehr Arbeit sei keine Garantie für weniger Armut – zumindest dann nicht, wenn die neuen Jobs niedrig entlohnt werden und/oder nur einen geringen Umfang haben.

Die positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt beruhe zu einem großen Teil auf einer Zunahme atypischer Beschäftigung, vor allem Teilzeit, häufig im Dienstleistungsbereich und im Niedriglohnsektor. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors sei durch weitgehende Deregulierungen des Arbeitsmarktes, die Kürzung von Transferleistungen und verschärfte Zumutbarkeitsregelungen beschleunigt worden. Der Druck auf Arbeitslose sei gestiegen, möglichst schnell eine Arbeit zu finden. „Maßnahmen, die Arbeitslose dazu zwingen, Jobs mit schlechter Bezahlung oder niedrigem Stundenumfang anzunehmen, können dazu führen, dass die Erwerbsarmut steigt, weil aus arbeitslosen armen Haushalten erwerbstätige arme Haushalte werden“, schreiben die Wissenschaftler.

Die Anfänge dieser sogenannten Aktivierungspolitik, in Deutschland bekannt unter dem Stichwort „Fördern und Fordern“, reichen zurück in die 1990er-Jahre. Eine ähnliche Entwicklung wie in Deutschland fand auch in anderen europäischen Ländern statt, wenn auch zunächst nicht so tiefgreifend. Im Zeitraum zwischen 2004 bis 2014 ist es nur in Polen gelungen, die Beschäftigung zu erhöhen und gleichzeitig die Erwerbsarmut zu senken. In Österreich und der Tschechischen Republik gab es ähnlich wie in Deutschland einen vergleichsweise starken Beschäftigungsanstieg, allerdings hier nur geringfügig mehr armutsgefährdete Erwerbstätige.

In den meisten Ländern ist die Erwerbsarmut schon vor Beginn der Krise im Euroraum gestiegen. Im Zuge der Krise hat sich die Lage in etlichen Staaten noch verschärft: Die Rezepte zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit sahen eine weitere Deregulierung der Arbeitsmärkte sowie eine Kürzung von Transferleistungen vor. In einigen Krisenländern, allen voran Griechenland, ging aber trotzdem die Erwerbstätigkeit so stark zurück, dass der statistische Anstieg bei der Erwerbsarmut relativ niedrig ausfiel.

Die Forscher können einen direkten Zusammenhang zwischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Erwerbsarmut belegen: Während niedrige Lohnersatz- und Sozialleistungen sowie strenge Auflagen für den Bezug von Transferleistungen zu höherer Erwerbsarmut führen, wirken sich hohe Ausgaben für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen wie Aus- und Weiterbildung positiv aus: „Unsere Ergebnisse verdeutlichen, dass eine Kombination aus investiver aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik in Form von auskömmlichen Lohnersatz- und Transferleistungen der beste Weg ist, um Erwerbsarmut zu bekämpfen“, schreiben die WSI-Experten. Immerhin sei der Mindestlohn ein erster Schritt zur Reduzierung der Armutsgefährdung von Erwerbstätigen. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Niedriglohnbereiches müssten folgen. Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation und Weiterbildung sollten ausgebaut und für atypisch Beschäftigte beziehungsweise für Beschäftigte im Niedriglohnbereich geöffnet werden, empfehlen die Wissenschaftler. Hartz-IV-Leistungen sollten erhöht, Sanktionen und Zumutbarkeitsregeln entschärft werden.

Information zur Methode:

Als erwerbsarm gelten nach Definition der EU Personen, die im Jahr mehr als sechs Monate erwerbstätig sind und in einem Haushalt leben, der mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens der Bevölkerung auskommen muss. Für Deutschland bedeutet das beispielsweise: Ein Alleinstehender, der weniger als 869 Euro netto im Monat verdiente, war im Jahr 2012 armutsgefährdet. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle bei 1.826 Euro.

*Dorothee Spannagel, Daniel Seikel, Karin Schulze Buschoff, Helge Baumann: Aktivierungspolitik und Erwerbsarmut in Europa und Deutschland, WSI-Report Nr. 36, Juli 2017. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_36_2017.pdf

Infografik zum Download im neuen Böckler Impuls 12/2017: https://www.boeckler.de/109849_109869.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2017

2016 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss 1238 eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften aufgehoben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren Lebenspartnerschaften von Frauen mit 698 Fällen häufiger betroffen als von Männern (540 Fälle).

Gegenüber 2015 hat sich die Zahl der Aufhebungen um etwa 9 Prozent erhöht: (2015: 1136 insgesamt, davon 610 von Frauen und 526 von Männern).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.07.2017

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 162 397 Ehen geschieden, das waren knapp 1 000 oder 0,6% weniger als im Vorjahr. Den Scheidungen ging in den meisten Fällen eine vorherige Trennungszeit der Partner von einem Jahr voraus (82,6%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stellten die Ehefrauen 51,3% der Scheidungsanträge, die Ehemänner 40,9% und die übrigen wurden von beiden gemeinsam gestellt.

Gut die Hälfte der geschiedenen Ehepaare (50,5 %) hatte minderjährige Kinder und von diesen wiederum 52,4% nur ein minderjähriges Kind. Insgesamt waren von der Scheidung ihrer Eltern im Jahr 2016 knapp 132 000 Kinder unter 18 Jahren betroffen.

Die Trends zur längeren durchschnittlichen Ehedauer wie auch zum höheren Durchschnittsalter der Geschiedenen setzten sich 2016 weiter fort. Die Ehen hatten im Durchschnitt 15 Jahre bis zur Scheidung bestanden, wobei etwa jede sechste Scheidung (15,6 %) sogar erst nach mehr als 25 gemeinsamen Jahren erfolgte. Durchschnittlich waren die Männer 2016 bei ihrer Scheidung 46 Jahre und 7 Monate alt und die Frauen 3 Jahre jünger (43 Jahre und 7 Monate).

1991 waren Ehen dagegen nach durchschnittlich nur 11 Jahren und 9 Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der niedrigere Anteil der geschiedenen Langzeitehen: Nur etwa jede elfte Ehe (gut 9 Prozent) war damals nach mehr als 25 Jahren Ehedauer beendet worden. Das Durchschnittsalter der Geschiedenen hatte 1991 noch um über 7Jahre niedriger gelegen (Männer: gut 39 Jahre, Frauen: gut 36 Jahre). Allerdings wurde damals auch noch in jüngerem Alter geheiratet.

Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer sehr langen Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt im Jahr 2016 die Scheidungsrate für die im Jahr 1991 geschlossenen Ehen – also nach 25 Jahren Ehedauer – bisher 392,6 Scheidungen je 1 000 Ehen. Da aber auch in den Folgejahren noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden, wird der Anteil der nach 30 oder 40 Jahren durch Scheidungen beendeten Ehen noch höher liegen.

Die zusammengefasste ehedauerspezifische Scheidungsziffer beschreibt dagegen die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden die Ehen einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im aktuellen Jahr geschieden wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten über 25 Jahre hinweg genauso gewesen wäre wie im betrachteten Jahr, würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen geschieden sein. 2016 lag diese Ziffer bei 346,3.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Ehen nicht allein gerichtlich durch Scheidungen gelöst werden. Auch Wanderungen oder der Tod eines Partners verändern ihren Bestand permanent.

Basisdaten und Zeitreihen zur Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen können über die Tabelle Ehescheidungen in Deutschland (12631) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.07.2017

"Scheinvaterschaften zur Aufenthaltsrechtserlangung" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/12911). Darin erkundigt sie sich danach, welche "generelle Kenntnis oder konkreten Kenntnisse" die Bundesregierung darüber hat, dass schwangere Ausländerinnen "deutsche Staatsangehörige für die Anerkennung von Vaterschaften bezahlen, um auf diese Weise ein Aufenthaltsrecht zu erlangen". Ferner fragt die Fraktion unter anderem, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Summe ist, die ausländische Frauen für eine falsche Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen zahlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 425 vom 07.07.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/13037) zur Rentenlücke zwischen Männern und Frauen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch diese Lücke in den verschiedenen Systemen der Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge) ist. Ferner möchte sie Auskünfte über die wesentlichen Einkommensquellen der Menschen über 65 Jahre erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 423 vom 06.07.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Fast jedes zweite Kind (40 Prozent) besucht in Deutschland eine Ganztagsschule. Doch das damit verbundene Versprechen auf bessere individuelle Förderung und mehr Chancengerechtigkeit für die Kinder wird kaum eingelöst. Für den AWO Bundesvorsitzenden Wolfgang Stadler liegen die Gründe auf der Hand: „Zu oft geht es nur darum, Plätze zu schaffen. Auf die Qualität und die Ausgestaltung dieser Plätze wird zu wenig geachtet. Auch erschwert die vielfach unzureichende Finanzierung die kontinuierliche und gute pädagogische Ganztagsbetreuung. Die AWO fordert eine Qualitätsoffensive für Ganztagsschulen.“ In diesem Sinne initiierte die Freie Wohlfahrtspflege NRW unter dem Vorsitz der AWO im März 2017 die Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“, die heute vor dem Düsseldorfer Landtag ihren Abschluss findet.

Das bei Familien beliebte Ganztagsschulmodell kann nachweislich zu einer besseren Chancengerechtigkeit und zum Bildungserfolg beitragen – allerdings nur, wenn es entsprechend ausgestattet ist. „Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft eines Kindes abhängen. Hier bieten Ganztagschulen die optimale Grundlage, alle Kinder individuell zu fördern“, erklärt Wolfgang Stadler. Doch der bisherige Ausbau sei nach dem Motto „Masse statt Klasse“ verlaufen. Zudem gibt es große regionale Unterschiede hinsichtlich Finanzierung, Standards und Strukturen. Deshalb fordert der AWO Bundesvorsitzende: „Der Bund muss sich dauerhaft stärker finanziell beteiligen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist sicherlich das Bekenntnis beider großer Volksparteien, sich für einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder einzusetzen. Neben bedarfsgerechten Kitas sind auch Ganztagsschulen gute und entscheidende Voraussetzungen für die Verbesserung von Teilhabechancen, insbesondere von Kindern aus benachteiligten Familien. Der Bund kann die Länder und Kommunen damit nicht allein lassen.“

Ganztagsschulen sind eine politische Antwort auf den PISA-Schock, der 2001 verdeutlicht hatte, wie stark der Bildungserfolg von Kindern von ihrer sozialen Herkunft, von ihrem Elternhaus, abhängig ist. Der Ruf nach Chancengerechtigkeit in der Bildung hat bundesweit zu einem flächendeckenden Ausbau an Ganztagsschulen geführt – allein im Primar- und Sekundarbereich I besuchten im Schuljahr 2015/2016 fast 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Ganztagsschule (2002 erst 10 Prozent).

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hat unter dem Vorsitz der AWO im März 2017 die Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“ gestartet. Mit viel Unterstützung und zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen wurde in ganz Nordrhein-Westfalen auf die schwierige Situation in der Offenen Ganztagsschule aufmerksam gemacht. Die Abschlusskundgebung findet am heutigen 12.07.2017 vor dem Düsseldorfer Landtag statt, zu der der neue NRW-Ministerpräsident Armin Laschet eingeladen wurde.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.07.2017

Hartz-IV-Beziehende sind nach einem Zeitungsbericht immer länger arbeitslos. „Alle Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, in das Arbeitsleben integriert zu werden und das ermöglicht nur ein Sozialer Arbeitsmarkt.Klar ist, dass eine gute wirtschaftliche Lage für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen kein Selbstläufer ist. Um langzeitarbeitslose Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen, braucht es passgenaue Maßnahmen und einen langen Atem. Die AWO sieht die Lösung in einem Sozialen Arbeitsmarkt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Für Langzeitarbeitslose ist der Soziale Arbeitsmarkt eine echte Chance, am Arbeitsleben teilzuhaben.“

Nach Medienangaben habe in der Gruppe der Arbeitsfähigen, die im vergangenen Jahr auf Hartz-IV angewiesen war, die Dauer der Arbeitslosigkeit im Schnitt bei 629 Tagen gelegen. Die AWO setzt sich seit Jahren für einen Sozialen Arbeitsmarkt ein, bei dem die soziale Teilhabe der Menschen im Mittelpunkt steht. Er kann einer bestimmten Personengruppe von Langzeitarbeitslosen eine Chance bieten, mit entsprechenden Unterstützungsleistungen dauerhaft am Arbeitsleben und der Gesellschaft teilzuhaben. Er muss Instrumente beinhalten, die den Neigungen und Bedürfnissen der arbeitslosen Menschen entgegenkommen. Wenn nötig, müsse zudem sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Betroffenen gewährleistet sein.

„Es liegt in der Verantwortung unserer Gesellschaft, die Würde der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zu bewahren und zu stärken. Vorschläge, wie ein Sozialer Arbeitsmarkt aussehen und finanziert werden könnte, liegen auf dem Tisch. Die AWO unterstützt das Modell des Passiv-Aktiv-Transfers, wonach Geldleistungen, die bisher für die Unterstützung von arbeitslosen Menschen verwendet werden, stattdessen für die Finanzierung von Arbeitsplätzen genutzt werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Weiter Informationen

Auf ihrer Bundeskonferenz verabschiedete die AWO 2016 den Beschluss: Für einen sozialen Arbeitsmarkt und öffentlich geförderte Beschäftigung.

Beschluss AWO Buko 2016

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.07.2017

In elf Wochen gilt es, den deutschen Bundestag zu wählen. Heute beginnt die zweite Themenwoche des AWO Wahlcountdowns. Diese Woche dreht sich alles um die Frage der Kinder- und Jugendpolitik. „Wie zukunftsfähig eine Gesellschaft ist, entscheidet sich an ihrer Kinder- und Familienfreundlichkeit. Junge Menschen benötigen soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer erklärt dazu in dem Drei-Fragen-Interview dieser Woche: „Deutschland ist noch weit davon entfernt, kinderfreundlich zu sein. Kinder können ihre Rechte oftmals nicht selbst einfordern. Um jedoch die Rechtsstellung von Kindern zu stärken, fordern wir, dass die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert sind.“

Eines der Hauptanliegen der AWO ist der Kampf gegen Kinderarmut. So erklärt Anna Pfeiffer: „Es ist ein Skandal, dass in einem so reichen Land wie Deutschland, fast jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht ist. Frühe Erfahrungen von Armut und sozialer Ausgrenzung haben erhebliche Auswirkungen auf das das gesamte Leben. Deshalb setzen sich AWO und Jugendwerk für eine nachdrückliche Bekämpfung von Kinderarmut ein. Wir fordern bessere Geldleistungen für betroffene Familien und deren Kinder. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Angebote vor Ort. Dazu müssen Akteure vor Ort wie Kita, Schule, Jugendamt oder Sozialamt besser vernetzt sein.“

Grundsätzlich muss es darum gehen, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass kann nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bildungs-, Sozialstaats- und Finanzierungskonzeptes gegen Kinder- und Jugendarmut mit konkreten und nachprüfbaren Zielvereinbarungen gelingen. Damit Chancengerechtigkeit in der Bildung erreicht werden kann, fordert die AWO, dass Bildung nicht nach der jeweiligen politischen Couleur der Regierungen oder in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnorts unterschiedlich weitreichend und intensiv umgesetzt wird. Der AWO Bundesvorsitzende erklärt dazu: „Es muss ein abgestimmtes Bildungskonzept im frühkindlichen und schulischen Bereich erarbeitet werden. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen.“

Im Rahmen ihres Wahlcountdowns leitet die AWO seit dem 03. Juli 2017, jeweils montags durch ein Drei-Fragen-Interview eine Themenwoche ein. Alle Infos werden auf der AWO Homepage awo.org und in den Social-Media-Kanälen des AWO Bundesverbandes gestreut. Die Kampagne wird im Netz unter dem Hashtag #awobtw17 gebündelt. Heute beginnt die zweite Themenwoche zur Kinder- und Jugendpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 10.07.2017

Morgen steht im Bundesrat das so genannte Ehegattenbeistandsgesetz* auf der Tagesordnung. Daran verknüpft ist eine längst überfällige und dringend notwendige Reglung zur Erhöhung der Stundensätze im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

„Die AWO appelliert an die Länder, dem Gesetzesentwurf in der Bundesratssitzung am Freitag zuzustimmen“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker, denn: „Betreuungsvereine sichern die Beteiligung und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Betreuungswesen, sie fördern das ehrenamtliche Engagement, die Nachbarschaftshilfe und sozialraumorientierte Quartiersarbeit.“

Der Gesetzentwurf zum Ehegattenbeistandsrecht sieht unter anderem vor, die Stundensätze für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer um 15 Prozent zu erhöhen. Dazu erklärt Döcker: „Die Existenz vieler Betreuungsvereine steht auf dem Spiel, denn die Stundensätze wurden seit 2005 nicht mehr an die allgemeine Preis- und Gehaltsentwicklung angepasst. Damit ist diese moderate Erhöhung längst überfällig.“

Seit 2013 mussten schon 28 Betreuungsvereine ihre Tätigkeit aufgeben, weitere mussten ihre Schließung bereits ankündigen. Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine tarifgebundene Bezahlung, damit sind die Ausgaben in den letzten Jahren um über 20 Prozent gestiegen. Mit den seit 12 Jahren stagnierenden Vergütungssätzen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) können diese Steigerungen durch die Vereine nicht mehr refinanziert werden.

Auch wenn die geplant höheren Stundensätze nur einen Teil der Kostenentwicklung auffangen können und auch keine Dynamisierung vorgesehen ist, wird den Betreuungsvereinen dadurch aber ermöglicht, bis zur Umsetzung von weiteren notwendigen, grundlegenderen Reformen durchzuhalten.

* Offiziell lautet es "Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung".

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 06.07.2017

Zum 25. Jahrestag des vom Deutschen Familienverband (DFV) erstrittenen Trümmerfrauenurteils vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fordert Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh, die verfassungswidrige Ausbeutung von Familien in der Rente zu beenden.

„„Das Bundesverfassungsgericht hat im Trümmerfrauenurteil den Gesetzgeber zur Rentengerechtigkeit für Familien verpflichtet. Aber auch ein Vierteljahrhundert später bestraft das Rentensystem Familien, weil Rentenansprüche zu eng an Erwerbseinkommen gekoppelt sind und Kindererziehung – ausgerechnet die Leistung, die das System überhaupt erst am Leben hält – kaum berücksichtigt wird. Der verfassungswidrige Raubbau an Familien muss endlich ein Ende haben“, so Zeh.

Mit dem Trümmerfrauenurteil hat das BVerfG am 7. Juli 1992 die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt und klargestellt, dass die Ausgestaltung der Rentenversicherung zu einer Benachteiligung von Familien, namentlich mit mehreren Kindern, führt. Eine der Klägerinnen war die kinderreiche DFV-Frau Rosa Rees. Ihre neun Kinder zahlten monatliche Rentenbeiträge in Höhe von rund 8.500 DM für die Allgemeinheit, während sie im Alter für ihre Erziehungsleistung mit einer Minirente von knapp 350 DM abgespeist wurde. 2001 hat das Bundesverfassungsgericht nachgelegt und Familiengerechtigkeit auch bei den Beiträgen zu den umlagefinanzierten Sozialversicherungen gefordert.

Das Trümmerfrauenurteil verpflichtet den Gesetzgeber, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht spürbar zu verringern und stellt klar, dass eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche hin zu Familien mit dem Eigentumsschutz der Verfassung vereinbar ist. Aber auch 25 Jahre später ignoriert der Bundestag die Verpflichtung zur intragenerationellen Gerechtigkeit zwischen Familien und denjenigen, die keine Unterhaltspflichten für Kinder zu tragen haben.

Weiterhin müssen Familien in der aktiven Erziehungsphase von ihrem ohnehin geringeren Einkommen hohe Strafbeiträge in die Sozialversicherung zahlen, weil sie mit den gleichen Rentenbeiträgen belastet werden wie Kinderlose. Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum bezeichnet das Rentensystem „als nicht familiengerecht“ und empfiehlt dringend Reformen. Sein Fazit: Ein heute 13-Jähriger wird im Laufe seines Lebens durchschnittlich 77.000 Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen als er selbst an Rente beziehen wird. Seine Eltern jedoch haben davon wenig. Zwar haben sie mit der Gründung einer Familie und ihrer Erziehungsleistung der Rentenkasse diesen Überschuss erst ermöglicht. Aber weder erhöht sich dadurch ihre eigene Rente wesentlich, noch zahlen sie weniger Beiträge als Kinderlose.

Und im Alter werden Eltern für ihre Erziehungsleistung mit Hungerrenten bestraft: Für die jahrelange Erziehung eines Kindes erhalten Eltern aus den Kindererziehungszeiten maximal nicht einmal 100 Euro Rente. „Diese Altersarmut hat die Politik selbst gemacht, denn sie betrifft vor allem Mütter, die wegen der Erziehung von Kindern auf eine bruchlose Erwerbsbiografie verzichtet haben“, sagt Zeh.

Gegen diesen Raubbau an Familien zieht der Deutsche Familienverband mit dem Familienbund der Katholiken derzeit mit über 2.500 Familien vor das Bundesverfassungsgericht. Am 20. Juli wird sich das Bundessozialgericht zum zweiten Mal mit den Elternklagen befassen. Dem Bundesverfassungsgericht liegen bereits mehrere Verfassungsbeschwerden vor (www.elternklagen.de).

Der DFV fordert umgehend die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung analog zum Einkommensteuerrecht und die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind.

„Familien sind es leid, für ihr Recht immer wieder vor Gerichte ziehen zu müssen. Die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht gehört endlich auf die politische Agenda – nicht nur im Wahlkampf“, fordert Verbandspräsident Klaus Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 06.07.2017

Wenn es um Gerechtigkeit geht, braucht man die Konstitution eines Leistungssportlers. Genau genommen, die eines Langstreckenläufers.

Seit nunmehr 16 Jahren (ja, richtig gelesen!) klagen wir zusammen mit dem Familienbund gegen Sozialversicherungsbeiträge, die Eltern massiv benachteiligen (rund240 € je Kind und Monat). 2001 urteilte das Bundesverfassungsgericht, es wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern doppelt in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlen. Die monatlichen Geldbeiträge und die Kindererziehung seien gleichwertig. Eltern würden verfassungswidrig belastet und benachteiligt.

Am 20. Juli 2017 stehen zwei weitere Familien vor dem Bundessozialgericht (BSG) und kämpfen mit unserer Unterstützung für familiengerechte Beiträge in der Sozialversicherung.Der zuständige Senat, unter neuem Vorsitz, hat schließlich einiges nachzuholen,nachdem die juristische Fachliteratur das erste BSG-Urteil vom 30. September 2015 förmlich in der Luft zerrissen hat. Es war die Rede von rechtlichem Eigensinn und schweren methodischen Fehlern.

Nur dank der Hilfe unserer Mitglieder und Spender können wir seit 16 Jahren den juristischen Marathonlauf für Familien durchhalten. Helfen auch Sie – mit Ihrer abzugsfähigen Spende für die Aktion "Wir jammmern nicht, wir klagen!"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 04.07.2017

Die kommende Bundestagswahl lässt befürchten, dass der Frauenanteil im Bundestag auf unter 30 Prozent absinken wird. Die Zusammensetzung der Landeslisten der sich zur Wahl stellenden politischen Parteien lässt leider vergleichbare Rückschritte wie bei den diesjährigen Landtagswahlen erwarten.

Denn die Landtagswahlen im Saarland im März 2017 sowie in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Mai haben gemeinsam: In allen drei Ländern ist der Frauenanteil in den Parlamenten zurückgegangen. Im Saarland von 39,2 Prozent auf 35,3 Prozent, in Schleswig-Holstein von 39,1 Prozent auf 30,1 Prozent, in Nordrhein-Westfalen von 29,5 Prozent auf 27,1 Prozent. Einzig Parteien, die sich in ihrer Satzung zu einer deutlichen Frauenquote bekannt haben – wie Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und mit geringerer Quote auch die SPD -, sorgen derzeit noch dafür, dass der Frauenanteil in den Parlamenten nicht auf einen Stand wie vor 1980 zurückfällt. Die neue Partei des französischen Staatspräsidenten Macron hat es vorgemacht, wie es geht: Sie stellte hälftig Frauen zur Wahl. Das führt in der neuen französischen Nationalversammlung dazu, dass seit Juni 2017 deren Frauenanteil von fast 27 Prozent auf nahezu 39 Prozent gestiegen ist.

Wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, kann es nicht gleichgültig sein, wie viele Frauen am Ende in den Parlamenten zu finden sind.

Die Wählerinnen und Wähler können – von Parteimitgliedern abgesehen – auf die Landeslisten der Parteien keinen Einfluss nehmen. Umso wichtiger wird es sein, dass sie ihre Wahl auch davon abhängig machen, inwieweit sich Parteien dazu verpflichten, die Lebensumstände und -bedingungen für Frauen in der Bundesrepublik zu verbessern. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat hierzu in seiner Pressemitteilung vom 24. März 2017 (https://www.djb.de/st-pm/pm/pm17-15/) deutliche Wahlforderungen genannt. Es gilt, die Wahlprogramme der Parteien hieran zu messen. Ob aber Parteien geglaubt werden kann, dass sie ihre frauenrelevanten Wahlversprechen auch halten werden, bedarf ebenfalls der Prüfung. "Die Erfahrung lehrt, dass Politik, die die Lebenssituation von Frauen ernst nimmt und gezielt verbessern will, häufiger von weiblichen Politikern vorrangig gefordert und durchgesetzt wird. Auch deshalb ist es ganz und gar nicht gleichgültig, wie viele weibliche Abgeordnete in den Parlamenten sitzen", erklärt Ramona Pisal, Präsidentin des djb, "- und es müssen noch deutlich mehr werden."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund und Länder, gemeinsam eine nachhaltige Strategie für die quantitativen und qualitativen Herausforderungen im deutschen Bildungssystem auf den Weg zu bringen. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zur Entwicklung der Schülerzahlen legt nahe, dass wir mit einem ,Weiter so‘ die Zukunftsaufgaben im Bildungssystem nicht bewältigen können. Bereits jetzt besteht bei der Modernisierung von Schulgebäuden ein massiver Investitionsstau in Milliardenhöhe. Mit den prognostizierten steigenden Schülerzahlen wird das Probleme der maroden Schulen noch drängender, gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Qualität und die Bildungsgerechtigkeit weiter unter die Räder kommen, wenn wir nicht vehement gegensteuern. Schon die letzte PISA-Studie hatte die vorhandenen Schwachstellen in Bezug auf die Chancengerechtigkeit im deutschen Schulsystem aufgezeigt. Dem deutschen Bildungssystem gelingt es nach wie vor nicht, den kausalen Zusammenhang zwischen Elternhaus und Bildungskarriere aufzulösen. Das Deutsche Kinderhilfswerk vermisst an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen von Armut betroffener Kinder in Deutschland anzunehmen. Wir hoffen, dass der heutige Weckruf der Bertelsmann Stiftung bei der Kultusministerkonferenz nicht ungehört bleibt. Bund und Länder sind angehalten, endlich gemeinsam eine strukturell und wirtschaftlich weitsichtige Bildungspolitik anzustoßen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Demographischer Wandel adé – Aktuelle Bevölkerungsentwicklung und Folgen für die allgemeinbildenden Schulen" der Bertelsmann Stiftung.

Die von der Bertelsmann Stiftung prognostizierten großen regionalen Unterschiede bei der Entwicklung der Schülerzahlen zeigen deutlich, dass es zu einer verstärkten bundesweiten Koordinierung der Bildungspolitik kommen muss. Das gilt insbesondere auch im Bereich der Bildungsgerechtigkeit, die nach Expertenmeinung ein Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen darstellt. Hier braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen und der zunehmenden sozialen Segregation in Schulen entgegen zu wirken. Dafür müssen sowohl finanzielle Ressourcen mobilisiert und zielgerichteter gesteuert, als auch Schule und Schulunterricht selbst verändert werden. Dazu zählt beispielsweise die Vermittlung von Kinderrechten, die in Schulen zu einem Leitgedanken gemacht werden sollten, und die ins Leitbild jeder Schule gehören. Dazu sollte aber auch mehr Wert auf die Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern gelegt werden, beispielsweise mittels Politik-, Ethik- oder Philosophieunterricht. "Mit dem derzeit gesetzlich fixierten Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im schulischen Bereich wird uns das nicht gelungen. Deshalb gehört das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der schulischen Bildung komplett abgeschafft", so Hofmann weiter.

Zum Thema Bildungsgerechtigkeit hatte das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr den Kinderreport 2016 vorgestellt. Nach der dem Kinderreport zugrunde liegenden repräsentativen Befragung fordert eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland umfangreiche Reformen im Bildungssystem, um von Armut betroffenen Kindern mehr Bildungschancen zu bieten. 93 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass dafür ein einheitliches Bildungssystem ohne deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern "sehr wichtig" oder "wichtig" ist. Als weitere wichtige Maßnahmen werden die spezielle Förderung von benachteiligten Kindern in Kitas und Schulen (95 Prozent), mehr Erzieher/innen und Lehrer/innen (95 Prozent), aktuelleres und besseres Lehrmaterial (92 Prozent) sowie geringere Kostenbeiträge für Kita und Schule und Kostenfreistellungen für Lernmaterial, Tagesverpflegung und Teilnahme an Sport und Kultur (92 Prozent) befürwortet. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass auch eine bessere Qualifikation und Leistungsanerkennung von Erzieher/innen und Lehrer/innen (88 Prozent), die Stärkung sozialer Kompetenzen (88 Prozent) und die individuelle Förderung armer Kinder (85 Prozent) helfen könne. Hohe Zustimmungsraten erzielen zudem die Forderung nach mehr Ganztagsbetreuung (82 Prozent) und ein längeres gemeinsames Lernen von Kindern mit unterschiedlichen Leistungsniveaus (78 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 12.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich, dass nach SPD und Grünen auch CDU und CSU die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz in ihr Wahlprogramm aufgenommen haben. "Damit scheint nach der Bundestagswahl endlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat gesichert zu sein. Es ist an der Zeit, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind – einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.

Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, zukünftig Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen auszunehmen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit leben in jedem dritten der mit Sanktionen belegten Haushalte minderjährige Kinder, dies waren im Monatsdurchschnitt des letzten Jahres rund 44.000 Haushalte. Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind in diesen Haushalten jeden Monat rund 76.000 Kinder und Jugendliche von den Kürzungen betroffen.

"Die geltenden Hartz-IV-Regelbedarfe haben bereits in der Ermittlung methodische Schwächen und halten durch politisch gesetzte Streichungen den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum, eine Kürzung aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen deshalb besonders gravierend. Den Daten der Bundesagentur für Arbeit zufolge gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Es ist im höchsten Maße ungerecht und in keinster Weise vereinbar mit dem in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrang des Kindeswohls, dass Kinder bei Fehlern ihrer Eltern in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb sollte nach der Bundestagswahl baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Kinder nicht von diesen Sanktionen betroffen sind", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.07.2017

Ehe für Alle: Bundesrat macht Weg frei

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesrats zur Eheöffnung erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Die Ehe für Alle kommt. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht, entscheidet zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das schnelle und eindeutige Votum des Bundesrats für die Eheöffnung. Eine Blockade wäre ein Schlag ins Gesicht all jener gewesen, die sich über ein Vierteljahrhundert für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt eingesetzt haben.“

Ehe für Alle. Eine Chronik
Ratgeber zum Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Hintergrund

Vor einer Woche hat der Bundestag die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen und einen entsprechenden Gesetzesantrag aus dem Bundesrat angenommen. Die Länderkammer hatte sich bereits 2013 und 2015 für die Ehe für alle ausgesprochen. Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat muss nicht formal zustimmen, hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen können.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 07.07.2017

Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrecht gehen nicht weit genug

Der Arbeitskreis Abstammungsrecht des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat nach zweijähriger Arbeit seinen Bericht zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein modernes Familienrecht unabdingbar. Die rechtliche Anerkennung von Familienvielfalt dient dem Wohl der Kinder. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Daher begrüßt der LSVD, dass mit dem Bericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht nun erstmals konkrete Reformvorschläge vorliegen, die jedoch nicht weitgehend genug sind. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert der Arbeitskreis Abstammungsrecht mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Wenn Kinder von lesbischen Paaren als Wunschkinder in deren Partnerschaften hineingeboren werden, müssen beide Mütter endlich von Geburt an gleichberechtigte rechtliche Eltern ihres Kindes sein können.

In Deutschland gibt es jedoch die unterschiedlichsten Formen von Familien. Keine Familienform darf wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität eines ihrer Mitglieder diskriminiert werden. Der LSVD fordert, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage.

Es gibt noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Das wäre auch für heterosexuelle Patchworkfamilien eine mögliche Option.

Abstammungs- und Familienrecht müssen in der nächsten Legislaturperiode umfassend an die neuen, in Deutschland bereits gelebten Familienformen und die neuen medizin-technischen Zeugungsmöglichkeiten angepasst werden. Dazu hat der LSVD das Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“ veröffentlicht.

Hintergrund
Während der Ehemann der Mutter automatisch rechtlich anerkannter Vater und damit zweites Elternteil ist, muss die Lebenspartnerin der Mutter (die Co- bzw. Mit-Mutter), das entwürdigende und langwierige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Erst so kann sie auch rechtlich anerkanntes Elternteil werden. Das wird sich leider auch nicht mit der Eheöffnung ändern. Diese diskriminierende Ungleichbehandlung muss dringend beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 05.07.2017

Durchgreifende Reformen in der Arbeitsmarktpolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband angesichts aktueller Zahlen, nach denen die Verweildauer von Arbeitslosen in Hartz IV erneut gestiegen ist. Einmal arbeitslos, sei es immer schwerer für Hartz-IV-Beziehende, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Durchschnittlich dauere es mittlerweile 21 Monate, bevor die Menschen überhaupt Beschäftigung fänden, rund 400.000 Langzeitarbeitslose seien auf absehbare Zeit so gut wie gar nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar. Der Verband fordert vor diesem Hintergrund öffentlich geförderte Beschäftigungsangebote.

Nach Auffassung des Verbandes zeigt sich aktuell, dass Hartz IV kein Sprungbrett ist und niemals war. „Wenn überhaupt dann werden die Menschen zu großen Teilen in einem Hamsterrad gehalten, aber sie werden nicht in gute Beschäftigung vermittelt. Hartz IV ist für viele Menschen schlicht eine Sackgasse“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband weist darauf hin, dass die faktische Vermittlungsquote von arbeitslosen Hartz-IV-Beziehenden in Arbeit durch die Jobcenter lediglich bei knapp fünf Prozent liegt.

Das gesamte System Hartz IV gehöre auf den Prüfstand, fordert der Paritätische. Zwingend notwendig sei die Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV und ein Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung. „Alle Praktiker wissen, dass die Betreuung alleine nicht mehr weiter führt bei rund 400.000 Langzeitarbeitslosen, die praktisch nicht mehr auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln sind. Wenn es aber der erste Arbeitsmarkt nicht hergibt, dann braucht es andere Angebote“, so Schneider. „Statt sanktionsflankierter Maßnahmen ohne Perspektive brauchen wir echte maßgeschneiderte Betreuung in einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor“, fordert Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 11.07.2017

Gemeinsame Erklärung zum aktuellen UN-Staatenberichtsverfahren zu den sozialen Menschenrechten

von:Janina Trebing

Die Bundesregierung hat kürzlich (verspätet) dem UN-Sozialausschuss den 6. Deutschen Staatenbericht zu den im UN-Sozialpakt zugesicherten Rechten vorgelegt. In dem Berichtsverfahren wird geprüft, ob und wie diese Rechte umgesetzt werden – also das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheitsversorgung sowie die Rechte auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung. Auch diesmal ist die Zivilgesellschaft aufgerufen, zum Staatenbericht Stellung zu beziehen, damit der UN-Sozialausschuss die kritischen Anmerkungen in seine Empfehlungen an die deutsche Regierung aufnehmen kann.

Eine wesentliche Kritik wird die ausstehende Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt sein. Die Bundesregierung hierzu: „In dieser Legislaturperiode wurde das Prüfverfahren zur Ratifizierung neu eingeleitet. Angesichts der weitreichenden Implikationen des Sozialpaktes ist die Prüfung der Ratifizierung komplex und deshalb noch nicht abgeschlossen.“

Dieser Erklärungsversuch ist völlig unzureichend. Bereits im Jahr 2008 hat die UN-Generalversammlung das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt beschlossen, auf dessen Basis sich Einzelpersonen nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges bei der UN wegen Verstößen gegen soziale Menschenrechte beschweren können. Inzwischen wurde es von 22 Staaten ratifiziert, darunter Frankreich, Spanien und Italien. Deutschland gehört bisher nicht dazu, obwohl es zu allen anderen Menschenrechtsabkommen die jeweiligen Beschwerdeverfahren anerkannt hat.

Die individuellen Freiheits- und Bürgerrechte können nur verwirklicht werden (so die Präambel zum UN-Sozialpakt, dessen 50 jähriges Bestehen 2016 gefeiert wurde, vgl. unsere gemeinsame Erklärung), „wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen wie kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann.“ Dies ist in Zeiten zunehmender sozialer Spaltung aktueller denn je.

Wir rufen auch im Hinblick auf die Bundestagswahlen dazu auf, sich für die Umsetzung der sozialen Menschenrechte in Deutschland einzusetzen und damit die Voraussetzungen zu schaffen für eine soziale Gerechtigkeit, die ihren Namen verdient. Dazu könnten dienen die Unterstützung der Schattenberichte an die Bundesregierung und kritische Interventionen zur Bundestagswahl mit „Wahlprüfsteinen“ und Anfragen an die Parteien über Abgeordnetenwatch.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „In Zeiten sozialer Spaltung beobachten wir mit Sorge, wie in der deutschen Politik und Öffentlichkeit die Sensibilität für Menschenrechte nachlässt. Die sozialen Menschenrechte müssen endlich stärkere Beachtung finden. Wachsende Armut und Ausgrenzung müssen auf solider Grundlage bekämpft werden können. Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls und die Erfüllung der Forderungen der Schattenberichte wären eine wichtige Botschaft an die Bevölkerung.“

PMZusatzprotokoll4_7.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 26. Juli 2017

Veranstalter: Statistisches Bundesamt

Ort: Berlin

Mitwirkende:

  • Dr. Georg Thiel, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes
  • Olga Pötzsch, Themenbereich „Kinderlosigkeit und Geburten“
  • Dr. Irene Kahle, Themenbereich „Familien“
  • Klaus Pötzsch, Pressesprecher

Die Geburtenzahl steigt und Entbindungsstationen melden Engpässe. Hat Deutschland sein Geburtenproblem gelöst? Deutschlands wichtigste Datenquelle zu Kinderlosigkeit und Müttern – der Mikrozensus – liefert aufschlussreiche Informationen zum Geburtenverhalten von Frauen und zur Situation der Familien.

Im Mikrozensus 2016 wurden Frauen zum dritten Mal seit 2008 zur Geburt von Kindern befragt. Neue Ergebnisse zeigen, welche Veränderungen in den letzten acht Jahren stattfanden.

Beantwortet werden unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wie hoch ist aktuell das Kinderlosigkeitsniveau und wie unterscheidet es sich regional?
  • Wie hoch ist derzeit die Kinderlosigkeit bei Akademikerinnen?
  • Wird die Kinderlosigkeit in Deutschland weiter steigen?
  • Welche Rolle spielen Bildung und Geburtsland der Mutter bei der Zahl der geborenen Kinder?
  • Wie sieht die Familienlandschaft heute aus?
  • Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kleinkindern verändert?

Im Falle einer geplanten Teilnahme wird eine Anmeldung empfohlen.

Die Pressekonferenz-Einladung sowie weitere Informationen dazu, sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.

Termin: 25. – 27. September 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Kosten für Mitglieder betragen 135 € bzw. für Nichtmitglieder 169 € zzgl. Tagungsstättenkosten.

Eine souveräne Mitgestaltung des digitalen Wandels durch die Fachkräfte der sozialen Arbeit und der Kommunalverwaltung ist anspruchsvoll und setzt entsprechende digitale Kompetenzen voraus. Ziel der Fachveranstaltung ist es, neue Entwicklungen in der Mediennutzung durch Eltern und Jugendliche, innovative Projekte und drängende Handlungsfelder zu diskutieren und Ansätze für die Umsetzung vor Ort auszutauschen.

Anmeldeschluss ist der 27.7.2017.

Nähere Informationen und die Anmeldeformulare (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) finden Sie online unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/F_2279-17.

Termin: 04. Oktober 2017

Veranstalter: Projektgruppe Frauen des AWO Bezirksverbandes Niederrhein e.V

Ort: Berlin

Im Februar diesen Jahres wurde im BMFSFJ eine erste umfassende qualitative und quantitative Studien zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland“ vorgelegt.

Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent.

Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. (Link zur Studie: https://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/)

Es konnten zwei Autorinnen der Studie, Frau Dr. Isabell Ihring und Frauke Czelinski, gewonnen werden, die wesentliche Ergebnisse vorzustellen. Im Rahmen des Vortrags sollen unterschiedliche Aspekte der Arbeit gegen weibliche Genitalbeschneidung sichtbar gemacht werden, mit dem Ziel, die Perspektive betroffener Menschen zu verdeutlichen und daraus Handlungsschritte abzuleiten. Aus einer machtkritischen Perspektive sollen gesellschaftliche, globale, (post)koloniale Verhältnisse reflektiert werden, um einen einseitigen ‚westlich‘ geprägten Blick zu vermeiden und aufzuzeigen, welche Schritte nötig sind, um Betroffene zu erreichen.

Die Veranstaltung wendet sich an alle Menschen, die sich eingehender mit dem Thema beschäftigen möchten.

Es wird um Anmeldung unter loreagneshaus@awo-niederrhein.de gebeten.

AUS DEM ZFF

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Sommer.

Unser nächster Info-Dienst wird Mitte September erscheinen.

AKTUELLES

Gemeinsam mit der Stadt Monheim am Rhein und mehr als 60 Kooperationspartnern hat der AWO Bezirksverband Niederrhein in Monheim das Mo.Ki-Netzwerk zur Förderung von Familien und Kindern und damit einen zukunftsweisenden Ansatz zur Prävention von Kinderarmut entwickelt. Das Mo.Ki Netzwerk ist eine auf Prävention angelegte Infrastruktur. Entsprechend sind die Angebote konzipiert und aufeinander abgestimmt. Möglichen Probleme von vor allem armen Kindern und Jugendlichen soll somit systematisch entgegengewirkt werden; die soziale Benachteiligung und Ausgrenzung zum frühestmöglichen Zeitpunkt verhindert werden.

Die kind- und jugendbezogene Präventionskette ist „von der Geburt bis zum erfolgreichen Beruf(seinstieg)“ angelegt. Langfristiges Ziel ist der Ausbau einer präventiven Infrastruktur für Kinder und Jugendliche, um mit dem Motto „Stärken stärken und Schwächen schwächen“ in die Zukunft der jungen Generation und damit auch der Kommune zu investieren.

Mit der Entwicklung der Mo.Ki-Präventionskette wurde die kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Monheim am Rhein völlig neu ausgerichtet. Seit 2005 hat die Mo.Ki Präventionskette vier Elemente für die Altersgruppe 0 bis 17 Jahren entwickelt.

Weitere Informationen

Zum Projekt Monheim für Kinder.

Mo.Ki-Internetseite

Jedes fünfte Kind, das sind rund 2,5 Millionen Kinder, ist von Armut betroffen oder bedroht. Dies ist ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt. Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es aus unserer Sicht nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Langfristig lässt sich das Problem der Kinderarmut weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung lösen. Vielmehr ist eine grundlegende Reform unserer Transferleistungssysteme erforderlich, wenn das Problem der Kinderarmut nachhaltig und effektiv bekämpft werden soll.

Widersprüche im gegenwärtigen Sozialsystem

Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert: Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdienenden beziehen in der Regel Sozialgeld in einer nach dem Alter gestaffelten Höhe. Dabei wird das Kindergeld in Höhe von 192Euro für das erste und zweite Kind, 198 Euro für das dritte Kind und 223 Euro für das vierte und jede weitere Kind vollständig auf das Sozialgeld angerechnet. Demgegenüber steht das Kindergeld denjenigen Erwerbstätigen, die mit ihrem unteren bis mittleren Einkommen den Lebensunterhalt ihrer Familie decken können und nicht ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind, zusätzlich zur Verfügung. Die Gut- und Spitzenverdienenden profitieren darüber hinaus mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge gut 290 Euro monatlich. Zusätzlich können Beziehende hoher Einkommen ihre Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen steuersparend absetzen.

Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder

Diese unterschiedliche finanzielle Förderung von Kindern muss beendet werden. Unserer Gesellschaft sollte jedes Kind gleich viel wert sein. Die AWO fordert deshalb eine Kindergrundsicherung, die jedem Kind gleiche Chancen gewährt, eine bessere soziale Infrastruktur vorsieht und höhere materielle Leistungen für Kinder umfasst. Im Gegenzug kann das komplizierte und ungerechte System des Familienlastenausgleichs abgelöst werden.

Weitere Informationen

Die AWO wirkt bereits seit langem im Bündnis Kindergrundsicherung mit, in dem sich zahlreiche Verbände zusammengeschlossen haben.

Bündnis für Kindergrundsicherung

Internetseite Kindergrundsicheurung

Noch 11 Wochen bis zur Wahl:
Chancengerechtigkeit für alle Kinder

In elf Wochen wird der neue Bundestag gewählt. Die AWO startet dazu heute ihren Wahlcountdown. 12 Forderungen an die Politik, eingebettet in 12 Themenwochen. Bis zum Wahltag am 24. September 2017.

Thema diese Woche: Zukunft für Kinder und Jugend.

Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer erklärt unter anderem im 3-Fragen-Interview dieser Woche: „Deutschland ist noch weit davon entfernt, kinderfreundlich zu sein. Kinder können ihre Rechte oftmals nicht selbst einfordern. Um jedoch die Rechtsstellung von Kindern zu stärken, fordern wir, dass die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert sind.“

Wichtig ist der konsequente Kampf gegen Kinderarmut. „Es ist ein Skandal", so Pfeiffer, "dass in einem so reichen Land wie Deutschland, fast jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht ist. Frühe Erfahrungen von Armut und sozialer Ausgrenzung haben erhebliche Auswirkungen auf das das gesamte Leben. Deshalb setzen sich AWO und Jugendwerk für eine nachdrückliche Bekämpfung von Kinderarmut ein. Wir fordern bessere Geldleistungen für betroffene Familien und deren Kinder. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Angebote vor Ort. Dazu müssen Akteure vor Ort wie Kita, Schule, Jugendamt oder Sozialamt besser vernetzt sein.“

Grundsätzlich muss es darum gehen, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass kann nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bildungs-, Sozialstaats- und Finanzierungskonzeptes gegen Kinder- und Jugendarmut mit konkreten und nachprüfbaren Zielvereinbarungen gelingen. Damit Chancengerechtigkeit in der Bildung erreicht werden kann, fordert die AWO, dass Bildung nicht nach der jeweiligen politischen Couleur der Regierungen oder in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnorts unterschiedlich weitreichend und intensiv umgesetzt wird. Der AWO Bundesvorsitzende erklärt dazu: „Es muss ein abgestimmtes Bildungskonzept im frühkindlichen und schulischen Bereich erarbeitet werden. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen.“

Politik für Vielfalt

LGBTIQ Menschen erleben immer noch Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt. AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler fordert in seinem heutigen Kommentar eine Politik für Vielfalt.

Projekt WAKE UP! Dein Weg in die Zukunft!

WAKE UP, ein Projekt der AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbH für junge Menschen von 12 bis 26 Jahren mit Problemen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Mehr

Internationaler Jugendaustausch als Chance!

Kurz- und mittelfristige Auslandsaufenthalte ermöglichen Jugendlichen den Erwerb sozialer, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen. Die AWO setzt sich daher für eine konsequente Förderung des Internationalen Jugendaustauschs ein. Mehr

Kinderarmut im Ansatz verhindern

Zukunftsweisender Ansatz zur Prävention von Kinderarmut in Monheim am Rhein von der AWO entwickelt und umgesetzt.

AWO für eine Kindergrundsicherung

2,5 Millionen Kinder sind von Armut betroffen oder bedroht.Die AWO fordert daher eine Kindergrundsicherung, die jedem Kind gleiche Chancen gewährt.

Die von 1997 bis 2012 durchgeführte AWO-ISS-Studie „Lebenssituation und Zukunftschancen von (armen) Kindern und Jugendlichen“ bietet Forschungsdaten, und breites Wissen über das Aufwachsen junger Menschen unter Armutsbedingungen in Deutschland.

AWO-ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut

AWO-ISS Studie zum Kindgesicht der Armut

Der dritte Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages wurde vorgestellt.

  • Arbeitsleben
  • Private Dienstleistungen und Zugang zu Gütern
  • Wohnungsmarkt
  • Gesundheit und Pflege
  • Ämter und Behörden
  • Justiz und Polizei
  • Bildungsbereich
  • Öffentlichkeit und Freizeit, Medien und Internet

Der überwiegende Anteil der Beratungsanfragen betrifft den Bereich Arbeitsleben. Bei den an die ADS herangetragenen Fällen spielen sich 41 Prozent im Arbeitsleben ab. Insbesondere der Einstieg in den Arbeitsmarkt ist für bestimmte Gruppen mit hohen Diskriminierungsrisiken verbunden. So klagen z. B. Menschen mit Behinderung, ungeachtet ihrer Qualifikation nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Menschen mit ausländisch klingenden Namen sehen sich ebenfalls ausgeschlossen, genau wie ältere Menschen. Frauen werden häufig im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Elternschaft vom Zugang in den Arbeitsmarkt abgehalten, muslimische Frauen mit Kopftuch wegen ihrer Religion.

Menschen erleben Diskriminierung und suchen Unterstützung, auch wenn die Benachteiligung in keinem vom AGG geschützten Lebensbereich stattfindet oder nicht an ein geschütztes Merkmal anknüpft. Das betrifft vor allem die Lebensbereiche Bildung, Ämter und Behörden sowie Öffentlichkeit und Freizeit. Auch Benachteiligungen wegen Merkma­len außerhalb von § 1 AGG werden als Diskriminierung benannt, insbesondere die „soziale Herkunft“, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit oder die äußere Erscheinung.

Hintergrund des Berichts

Diskriminierungen aufgrund bestimmter tatsächlich vorhandener oder zugeschriebener Merkmale können den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhalt unterminieren. Für demokratisch verfasste und der Idee der Menschenrechte verpflichtete Gesellschaften ist daher der Grundsatz fundamental und leitend, dass alle Menschen über gleiche Rechte und gleiche Chancen verfügen sollen.

Ziel dieses Berichts ist es, subjektive Diskriminierungserfahrungen sichtbar zu machen und Diskriminierungsrisiken zu identifizieren. Neben den in § 1 des AGG genannten Merkmalen ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität spielen auch weitere Erfahrungen – etwa aufgrund der „sozialen Herkunft“, des Familienstatus oder des Aussehens – eine Rolle.

Grundlage bilden die Beratungsanfragen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), anderer staatlicher und nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration; und schließlich noch die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene. Ausführlich werden daneben die Ergebnisse der von der ADS in Auftrag gegebenen Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ vorgestellt. Diese besteht zum einen aus einer Repräsentativbefragung, mit der ermittelt wurde, wie verbreitet Diskriminierungserfahrungen aufgrund der unter­schiedlichen Merkmale in verschiedenen Lebensbereichen sind. Zum anderen besteht sie aus einer nicht repräsentativen Betroffenenbefragung, in der die rund 18.000 Teilnehmenden eigene oder beobachtete Diskriminierungssituationen schildern konnten.

Weitere Informationen

Hier gehts zum direkten Download des Berichts (4,4 MB, 534 Seiten)

Hier gehts zur Pressemeldung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Alleinerziehende sind wahre Superhelden. Aber Anerkennung, Unterstützung und Honorierung fehlen. In Deutschland gibt es über 1,6 Millionen Alleinerziehende – 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter und 157.000 alleinerziehende Väter. Das ist jede 5. Familie. Und diese sind besonders oft von Armut betroffen. Zeit, das zu ändern!

Mit der Aktionswoche möchten die AWO diese Thematik sensibilisieren, die Schnittstellen zum AWO Bezirksverband Potsdam e.V. öffentlichkeitswirksam darstellen und Forderungen an die Politik erarbeiten. Sie wollen Wege aufzeigen, die Alleinerziehenden bessere Möglichkeiten und eine höhere Lebensqualität in allen Bereichen sichern.

Als Ergebnis der Woche wird eine Broschüre mit Forderungskatalog entstehen, diese finden Sie unter: https://www.awo-potsdam.de/alleinerziehende.html#_blank

Die Kinderkommission setzte sich im letzten Quartal des Jahres 2015 mit der Fragestellung „was brauchen Kinder, um gut aufzuwachsen?“ auseinander. In drei öffentlichen Anhörungen wurde mit eingeladenen Expertinnen und Experten über die Themen „Wahrnehmung der Belange der Kinder, gesundheitliche Ausstattung“ (am 4.November2015), „Kinderarmut verhindern“ (am 11.November2015) und „Kinder brauchen Zeit“ (am 2.Dezember2015) diskutiert. Die veröffentlichte Stellungnahme ist eine Zusammenfassung der Inhalte und Konsequenzen, die die Kinderkommission daraus zieht.

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 28.06.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF freut sich, dass es mit seiner Expertise wichtige Impulse in die Stellungnahme der Kinderkommission einbringen konnte: Am 11. November 2015 haben Alexander Nöhring und Nikola Schopp bei einer Anhörung der Kinderkommission zum Thema „Kinderarmut verhindern“ das Konzept des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vorgestellt. Um langfristig, effizient und zielgerichtet die stetig steigende Kinderarmut zu beseitigen und damit auch den verheerenden Folgen von Armut zu begegnen, reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im System zu drehen. Seit 2009 fordert das ZFF zusammen mit mittlerweile 12 Verbänden und zwölf namhaften Wissenschaftlern/-innen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der derzeitigen Familienförderung. Das bürokratische und sozial ungerechte System aus Kindergeld, Kinderfreibeträgen und Hartz-IV-Regelsätzen soll durch eine Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro pro Kind und Monat ersetzt werden.

Vielleicht haben Sie schon einmal von Anna Julia Cooper, der Gründerin der „Colered Women’s League of Washington“, gehört oder von Käthe Leichter, die als promovierte Sozialökonomin die erste Frauenreferentin der Arbeiterkammer wurde und zu einer der bedeutendsten Persönlichkeiten der österreichischen Arbeiterbewegung zählte, vielleicht auch von Victoria Woodhull, die US-Amerikanische Journalistin und Frauenrechtlerin, die 1872 die „Equal Rights Party“ gründete und als Präsidentschaftskandidatin nominiert wurde. Aber kennen Sie Tatjana
Barbakoff, die russisch-jüdische Tänzerin, die im Februar 1944 in Ausschwitz ermordet wurde? Und wer war Lily Elbe, die dänische Künstlerin und eine der ersten intersexuellen Menschen? Oder Rirette Maitrejean, die Anarchafeministin, die 1940 vor den Nazis aus Paris flüchten musste und sich noch im Alter an den Kampagnen der Kriegsdienstverweigerer im Algerienkrieg beteiligte? Der Wandkalender 2018 im DIN A3-Format mit 12 Wegbereiterinnen der emanzipatorischen Frauenbewegung gibt über diese und andere Frauen Auskunft. Er erscheint 2018 zum sechzehnten Mal. Zwölf AutorInnen haben an den internationalen Biografien gearbeitet. Sie schreiben über Frauen, die zwischen den Welten gewandert sind und zeitlebens keine Ruhe geben wollten.

Bestellung: ISBN 978-3-945959-18-3 Konzipiert und herausgegeben wird der Kalender von Gisela Notz, Berlin.

Tel.: 07308 / 91 92 61 Fax: 07308 / 91 90 95

E-Mail: spak-buecher@leibi.de Web: www.agspak-buecher.de

Das Projekt „Ressourcen Geflüchteter nutzen – Erzieher/in werden“ wird seit Mai 2017 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und einer eingerichteten Regiestelle an der Stiftung SPI umgesetzt wird.

Menschen mit Fluchtgeschichte haben aufgrund fehlender formaler Zugangsvoraussetzungen in der Regel keine Möglichkeit, eine Erzieherausbildung zu beginnen. Trotz vorhandener hoher Motivation und fachlicher Eignung können sie ihre Potenziale nicht nutzen. Diesen Personenkreis möchte das Projekt erreichen und Geflüchtete mit pädagogischer Vorbildung im Rahmen des Schulversuchs in Fachschulen für Sozialpädagogik zu Erzieher/innen ausbilden. Geplant sind derzeit zwei Ausbildungsgänge, der erste ab Februar 2018, der zweite ab September 2018.
Kandidatinnen und Kandidaten mit einer pädagogischen Vorbildung werden in Plausibilitätsgesprächen durch die Regiestelle sowie über Empfehlungen durch den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Erfolgsfähigkeit der Ausbildung im Vorfeld sorgfältig eingeschätzt.

Für verschiedene Praxisphasen werden ab sofort interessierte Träger gesucht, die Praktika anbieten: Zunächst soll den Teilnehmenden im Rahmen eines Sommerprogramms zwischen Juli und September ein paar Schnuppertage in Einrichtungen ermöglicht werden, ab Oktober sind im Rahmen der Vorbereitungsphase mit einem B2-Sprachkurs (inhaltliche Ausrichtung auf den Erzieherberuf) mehrwöchige Praktika vorgesehen.
Ab Februar 2018 benötigen die Teilnehmenden Praxisplätze im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildung.

Wenn Sie Interesse an einer Beteiligung als Praxisträger haben, können Sie das
gerne bis möglichst zum 19. Juli zurückmelden an ressourcen.gefluechteter@stiftungspi.de.

Kontaktieren Sie bei Fragen vorab auch gerne die Regiestelle der Stiftung SPI, die für die kontinuierliche Begleitung der Zielgruppe sowie die Koordination der Partner verantwortlich ist.
Kontakt:  ressourcen.gefluechteter@stiftung-spi.de  030/ 61 62 48 43

Frauen, die Stalking erleben oder erlebt haben, fühlen sich von ihrem Umfeld oftmals nicht richtig ernst genommen und machen sich selbst für ihre Situation verantwortlich. Dabei gibt es Beratungsstellen und Projekte, die spezifische Unterstützung und Wege aus der Isolation anbieten. In der letzten Newsletter-Ausgabe des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ wurden zwei Berliner Einrichtungen vorgestellt: das Anti-Stalking-Projekt des FRIEDA Frauenzentrum e.V. und Stop-Stalking, ein Angebot des Krisen- und Beratungsdienst e.V.

Beide Newsletter-Beiträge können Sie hier nachlesen: http://bit.ly/2rjrh5Q

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ stellt die Inhalte des Newsletters interessierten Verbänden, Organisationen und Beratungsstellen vorbehaltlich der Zustimmung durch AutorInnen und ProtagonistInnen kostenfrei zur Verfügung. Der Newsletter erscheint vierteljährlich und informiert über das Beratungsangebot des Hilfetelefons, aber auch über Aktionen aus dem Partner- und Unterstützernetzwerk des Hilfetelefons.

Hier können Sie den Newsletter des Hilfetelefons kostenfrei abonnieren.

Der Bereich Genderpolitik veranstaltete am 07. Juli 2017 in Kooperation mit dem Referat Migrationspolitik und der FES, Forum Politik und Gesellschaft den 20. Gender Fachdialog mit über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Unter dem Titel „11 Jahre Antidiskriminierungsgesetz – Anforderungen an gelebte Vielfalt in der Arbeitswelt“ stand die im Auftrag der Bundesregierung von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) durchgeführte Evaluation zu 10 Jahren AGG. Es referierten u.a. Christine Lüders, Leiterin der ADS, und Micha Klapp vom Büro für Recht und Wissenschaft.

„Diskriminierung im Arbeitsleben ist heute klar geächtet und wird zunehmend offen thematisiert“, so Lüders. Die Leiterin der ADS des Bundes betonte, gerade deshalb und angesichts der aktuellen Herausforderungen zur Integration von MigrantInnen ins Erwerbsleben und zur Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit ist das AGG heute aktueller den je.

Micha Klapp vom Büro für Recht und Wissenschaft ist es in ihrer Präsentation ausgesprochen gut gelungen, die rechtlichen Aspekte zum AGG zu vermitteln und in der Diskussion auf die Möglichkeiten der Rechtsanwendung hinzuweisen.

Hier ist die Dokumentation und weiterführende Literatur sowie Handlungshilfen zu finden https://gender.verdi.de/service/++co++59e56b02-6bad-11e3-b045-52540059119e

und hier der Link zum Film: https://www.dropbox.com/sh/wm5d3ji5fxvyxl4/AAARYnBDy9BUehYoOrDBUm5za?dl=0

Angriffe gegen Feminismus, gleichgeschlechtliche Lebensweisen und emanzipative Familien- und Lebensmodelle, gegen Gender Studies, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitiken werden seit längerem in Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Blogs, Artikeln und Büchern kontrovers verhandelt. Dies spiegelt sich auch in vielen Auseinandersetzungen im Alltag, in der Kneipe und auf Veranstaltungen wider. Mit dem Satz «Das muss man doch mal sagen dürfen…» werden rassistische, sexistische und anti-egalitäre Parolen und Verunglimpfungen formuliert. Sie finden Resonanz in einem gesellschaftlichen Klima, das sich von emanzipativen Positionen und Diskursen weg nach rechts verschiebt.
Nicht allein rechts-gerichtete oder christlich-fundamentalistische Akteur*innen sind hier aktiv. Manches Argument findet auch in einer weiteren bürgerlich-konservativen Öffentlichkeit Anklang.
Der Kampf um errungene Gleichstellungs- und Emanzipationsziele von Frauen, Schwulen und Lesben, für alternative Formen des Familie-Lebens, für reproduktive Rechte und sexuelle Selbstbestimmung ist daher wichtiger denn je.
Geschlechterverhältnisse und Geschlecht zu leben, bedeutet eben nicht, biologische Faktoren gesellschaftlichen Verhältnissen voranzustellen, sondern zu verstehen, dass Erziehung, Kultur, Ökonomie und Machtstrukturen sich auf Geschlechterverhältnisse und Lebensweisen strukturierend auswirken.
Die gemeinsam von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Heinrich-Böll-Stiftung herausgegebene Broschüre stellt zwölf gängigen antifeministischen Positionen Richtigstellungen gegenüber und gibt Hintergrundinformationen. Sie liefert Argumente, z.B. gegen überkommene und national-konservative Vorstellungen von Familie und der Rolle und vermeintlichen Zuständigkeiten von Frauen für Kindererziehung oder dagegen, Geflüchtete als ‹Gefahr von außen› darzustellen und damit rassistische Ausgrenzungen zu legitimieren.

Download unter:
http//:www.rosalux.de/antifeminismus

http://www.gwi-boell.de/de/2017/07/04/gender-raus-12-richtigstellungen-zu-antifeminismus-und-gender-kritik