ZFF-Info 15/2017

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

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SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2017

Unsere diesjährige Ausgabe unserer Zeitschrift „vielfalt familie“, die sich schwerpunktmäßig mit der Bundestagswahl 2017 beschäftig, ist erschienen.

Unter dem Motto „Vielfalt von Familie stärken“ haben wir einen Blick auf die Wahlprogramme einzelner Parteien gelegt. Die demokratischen Parteien vertreten hierzu unterschiedliche Ansätze, die sich zum Teil mit unseren fachlichen und politischen Vorstellungen decken. Mit großer Sorge beobachten wir jedoch rechtspopulistische Bewegungen, die diskriminierende und rückwärtsgewandte Familien- und Geschlechterbilder propagieren, die nicht in unsere moderne Welt passen, mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar sind und denen energisch Widerstand geboten werden muss. Ebenfalls berichten wir von unseren Aktivitäten im Wahljahr und der Kooperationsveranstaltung mit der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema Rechtspopulismus und Familie(-npolitik).

Die Zeitschrift finden Sie hier.

AWO WahlcountdownWoche 11: Armutsbekämpfung

In zwei Wochen gilt es, den deutschen Bundestag zu wählen. Heute beginnt die elfte Themenwoche des AWO Wahlcountdowns. Diese Woche dreht sich alles um das Thema Armutsbekämpfung. „Trotz der guten Lage in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Jetzt müssen die richtigen politischen Konsequenzen gezogen werden“, erklärt der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt im Drei-Fragen-Interview der Woche. Dazu gehören nach Meinung der AWO Einkommensreichtum und Vermögen stärker zu besteuern und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht hat gezeigt, dass die Frage der Verteilungsgerechtigkeit neu gestellt werden muss. „Wer wenig hat, muss mehr bekommen“, zeigt sich Wilhelm Schmidt überzeugt. Derzeit sind in Deutschland Einkommen und Vermögen extrem ungleich verteilt. Um das zu ändern, müsste vor allem der Spitzensteuersatz für besonders hohe Einkommen angehoben und die Vermögenssteuer neu geregelt werden. Darüber hinaus setzt sich die AWO dafür ein, Kapitalerträge höher zu besteuern und eine Finanztransaktionssteuer einzuführen und umzusetzen. „Unser Sozialstaat ist nur dann handlungsfähig, wenn er solide finanziert ist“, zeigt sich der AWO Präsident überzeugt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Armutsbekämpfung ist, dass für immer mehr Menschen Wohnen zur Armutsfalle wird. „Wohnen muss bezahlbar bleiben. Bund, Länder und Kommunen müssen mehr Anstrengungen unternehmen, um sozialen Wohnraum zu schaffen“, fordert Wilhelm Schmidt und ergänzt: „Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass es auch für Menschen mit kleinen Einkommen bezahlbaren Wohnraum gibt.“

Im Rahmen ihres Wahlcountdowns leitet die AWO jeweils montags durch ein Drei-Fragen-Interview eine Themenwoche ein. Alle Infos werden auf der AWO Homepage awo.org und in den Social-Media-Kanälen des AWO Bundesverbandes gestreut. Heute beginnt die elfte Themenwoche mit dem Thema Armutsbekämpfung.

Alle Drei-Fragen-Interviews auf awo.org:

Woche 11: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Armutsbekämpfung

Woche 10: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Pflege

Woche 9: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Rassismus und Rechtsradikalismus

Woche 8: AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler zur Bildung und Erziehung

Woche 7: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Gesundheit

Woche 6: Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum Thema Bürgerschaftliches Engagement

Woche 5: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Migration und Flucht

Woche 4: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Frauen und Familie

Woche 3: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Arbeitsmarktpolitik

Woche 2: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Kinder- und Jugendpolitik

Woche 1: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Alterssicherung

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.09.2017

Sechs Wochen vor der Bundestagswahl veröffentlicht der Deutsche Frauenrat (DF) seine Forderungen zur Bundestagswahl – und einen Gleichstellungs-Check. Dabei wird deutlich: Die Parteien messen der Frauenpolitik ganz unterschiedlich Bedeutung bei. Welche Rolle spielt Frauenpolitik in den Wahlprogrammen, welche Ideen haben die Parteien für die Lebensrealität von Frauen – und haben sie überhaupt welche? Der Gleichstellungs-Check des DF gibt Antworten in Form von Informationsgrafiken und dem „Check in Kürze“.

Der Deutsche Frauenrat, die größten Frauenlobby Deutschlands, hat die Wahlprogramme der Parteien vor dem Hintergrund seiner Beschlüsse geprüft – vom Umfang des Frauenkapitels über eine mögliche Reform des Ehegattensplittings bis hin zu einer geschlechtergerechten Haushaltspolitik.

Bis auf die AfD widmen fast alle Wahlprogramme der Gleichstellungspolitik eigene Kapitel. SPD, LINKE und GRÜNE behandeln frauenpolitische Themen besonders umfangreich. Der Deutsche Frauenrat begrüßt das als klares Zeichen für das Bekenntnis zur Frauenpolitik.

„Parlamentarische Mehrheiten für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit und eine Reform des Ehegattensplittings sind laut den Parteiprogrammen möglich. Unser Gleichstellungs-Check zeigt: Wer Frauenpolitik voranbringen will, muss eine bewusste Wahlentscheidung treffen“, betont Hannelore Buls, Vorstand DF und Leiterin des Fachausschusses zur Bundestagswahl 2017.

„In den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl 2017 werden Frauenrechte nicht gleichermaßen berücksichtigt und teilweise sogar in Frage gestellt“, so Mona Küppers, Vorsitzende des DF. „Ich fordere alle auf: Nutzen Sie zur Bundestagswahl Ihre Chance, Frauenrechte zu verteidigen! Geben Sie Ihre Stimme für eine geschlechtergerechte und demokratische Gesellschaft ab!“ appelliert Küppers.

Die Ergebnisse des ausführlichen Gleichstellungs-Checks stellt der Deutsche Frauenrat in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung: In einer Kurzanalyse, einer Langversion und drei Info-Grafiken zu den Themen „Umfang des Frauenkapitels in den Wahlprogrammen“, „Rückkehrrecht auf Vollzeit nach familiär bedingter Teilzeit“ und „Reform des Ehegattensplittings“.

Der DF veröffentlicht gleichzeitig seine Forderungen zur Bundestagswahl als Zusammenstellung der aktuellen Beschlusslage.

Weitere Informationen und Materialien: https://www.frauenrat.de/gleichstellungs-check

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 09.08.2017

Vor den Bundestagswahlen fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh von der Politik ein klares Bekenntnis zur zügigen Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und des Kindergeldes.

"Der Kinderfreibetrag muss endlich realitätsgerecht auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene angehoben werden. Alle Familien wissen, dass Eltern für ihr Kind betimmt nicht weniger ausgeben als für sich selbst – eher im Gegenteil. Trotzdem liegt der Kinderfreibetrag um fast 1.500 Euro unter dem Grundfreibetrag, weil der Bedarf von Kindern immer wieder künstlich heruntergerechnet wird. Wir begrüßen, dass sich mehrere Parteien dafür stark machen, den Kinderfreibetrag entsprechend zu erhöhen. Das ist ein wichtiges und positives Signal. Die Anhebung wird Familien allerdings schon seit rund 10 Jahren versprochen und ist jetzt dringend überfällig. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 9.000 Euro pro Kind und Jahr, wie das für den Grundfreibetrag 2018 bereits vorgesehen ist, gehört ins Sofortprogramm jeder neuen Bundesregierung", so Klaus Zeh.

Zeitgleich muss das mit dem Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld mitziehen, "Das Kindergeld soll übers Jahr die Rückerstattung von Steuerm aufs Kindesexistenzminimum sichern und darüber hinaus Familien fördern. Für beides ist das Kindergeld viel zu niedrig, weil es seit Jahren immer nur Mini-Erhöhungen gegeben hat. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, brauchen wir eine klare Koppelung des Kindergeldes an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrages bei hohen Einkommen. In Zahlen heißt das: 330 Euro Kindergeld pro Monat für jedes Kind", fordert Zeh.

Wie dringend Familien konkrete Entlastungen brauchen, zeigt der vom DFV regelmäßig erstellte "Horizontale Vergleich": Eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr liegt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben um 2.000 Euro jährlich unter dem Existenzminimum, mit drei Kindern sogar um 7.000 Euro. "Solange ein Facharbeiter sich vom selbst Erwirtschafteten keine zwei Kinder mehr leisten kann, ohne in die Armuit zu rutschen, hat der Staat versagt", sagt Zeh.

Zeh warnt davor, die Erhöhung des Kinderfreibetrages erneut unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen.: "Die steuerliche Freistellung des Familien-Existenzminimums ist keine milde Gabe, sondern Vorgabe der Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1990 in seiner Entscheidung zum steuerfreien Existenzmiminum klar gestellt. Sogar die DRinglichkeit einer Haushaltssanierung – von der angesichts sprudelnder Steuereinnahmen derzeit ohnehin keine Rede sein kann – rechtfertigt lat Verfassungsgericht keine verfassungswidrige Besteuerung von Familien. Auch wenn der Staat auf Einsparungen angewiesen ist, muss er auf die gerechte Verteilung der Lasten achten". fordert Zeh.

Dringend notwendig sind außerdem Familienentlastungen in der Sozialversicherung: "Auch in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung muss ein Kinderfreibetrag eingeführt werden, um Beitragsgerechtigkeit für Familien zu erreichenj. Das gilt nicht nur für das bestehende System. Auch eine Bürgerversicherung baut auf die Erziehungsleistung der Familien und schadet sich selbst, wenn sie die Familien mit generativen und finanziellen Beiträgen doppelt belastet", so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 11.09.2017

61,7 Prozent der Deutschen sind der Meinung, in Deutschland ginge es nicht sozial gerecht zu. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Diakonie Deutschland, die vom Berliner Meinungsforschungsinstitut Civey erstellt wurde.

"Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht überraschend", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Viele Menschen in unserem Land sehen eine wachsende soziale Ungleichheit. Es braucht mehr politisches Engagement, damit Deutschland sozial gerechter wird!" Dazu könne jeder mit seiner Entscheidung bei der nächsten Wahl beitragen: "Wer bei der Bundestagswahl wählen geht, beeinflusst entscheidend die politische und soziale Entwicklung in unserem Land", sagt Lilie.

Mit einem neuen Frage-Antwort-Tool, dem Sozial-O-Mat, will die Diakonie ihren Beitrag dazu leisten. Er zeigt auf, welche Position zu ausgewählten sozialen Themen die einzelnen Parteien vertreten. Angelehnt an den Wahl-O-Mat müssen 12 Thesen aus den Themengebieten Familie, Flucht, Pflege und Armut mit "stimme zu", "stimme nicht zu", "neutral" oder "These überspringen" beantwortet werden.

CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD haben auf die gleiche Weise geantwortet. So können die Nutzer die eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen und der Grad der Übereinstimmung wird errechnet.

Beispielhafte Geschichten zeigen, welche Auswirkungen die verschiedenen politischen Ansätze zu den sozialen Themen für die betroffenen Menschen haben.

"Beim Sozial-O-Mat geht es um die wichtigsten sozialen Themen unserer Zeit. Er soll die Wählerinnen und Wähler bei ihrer Wahlentscheidung unterstützen und ihnen verdeutlichen, welche Auswirkung ihre Wahl für das Leben der Menschen in unserem Land hat", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Sie finden den Sozial-O-Mat unter www.sozial-o-mat.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 14.08.2017

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit großer Freude haben wir Ihren Wunsch zur paritätischen Besetzung des neuen Kabinetts und Ihren Aufruf zur stärkeren Frauenförderung durch die Wirtschaft vernommen. Auch wir sehen große Chancen, aber auch die Notwendigkeit, jetzt die Weichen für eine weitere Stärkung der Frauen zu stellen, und bitten Sie daher um Unterstützung als Bundeskanzlerin und Spitzenkandidatin.

Mit einem Katalog von Forderungen zur Bundestagswahl haben wir uns als 17 führende Frauenverbände, die wir mehr als 12,5 Millionen Frauen vertreten, in der Berliner Erklärung 2017 an die Parteien gewandt. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Medien sowie der Zivilgesellschaft.

Wir Unterzeichnerinnen fordern, dass Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in der kommenden Legislaturperiode weitere wirksame Schritte in Richtung Gleichstellung unternehmen. 2018 und 2019 jähren sich 100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz und 25 Jahre aktiver Gleichstellungsauftrag als Ergänzung des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz.

Frauen in Deutschland haben lange genug zurückgesteckt, sind immer wieder Kompromisse eingegangen. Ohne nennenswerte Fortschritte. Jetzt müssen neue, verbindliche Meilensteine mit klaren Vorgaben definiert und erreicht werden.

Wir sehen am Beispiel der verbindlichen Geschlechterquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen, dass gesetzliche Vorgaben zur Beschleunigung der nötigen Veränderungsprozesse und dem Wandel der Rollenbilder in der Wirtschaft und in der Gesellschaft notwendig sind und erste Erfolge zeigen.

Im Einzelnen fordern wir

1. Gleiche Teilhabe

2. Gleiche Bezahlung

3. Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik

Wir haben unsere Forderungen allen Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der Parteien am 31. Mai und 1. Juni 2017 übergeben und mit ihnen diskutiert.

Annegret Kramp-Karrenbauer, in Ihrer Vertretung, bekundete grundsätzlich viel Übereinstimmung mit den Anliegen der Berliner Erklärung 2017, wobei sie persönlich – wie auch die Frauen Union – ein funktionierendes Monitoring für besonders wichtig hält.

An dieser Stelle wünschen wir uns von Ihnen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, dass Sie unseren Forderungen in Ihrem Einflussbereich Nachdruck verleihen.

Wir werden aktiv und mit viel Einsatz nicht nur die bei uns organisierten 12,5 Millionen Frauen zur Wahl aufrufen. Dazu haben wir unseren Forderungskatalog mit den gleichstellungspolitischen Positionen der Wahlprogramme der Parteien abgeglichen und publiziert und promoten diese Ergebnisse auf der Website der Berliner Erklärung 2017. Uns allen ist bewusst, wie wichtig es ist, wählen zu gehen. Aber wir wollen auch, dass unsere Forderungen von den Mitgliedern der nächsten Regierung umgesetzt werden.

Frei nach Trudeau: Because it is 2017!

Wir freuen uns auf Ihre baldige Antwort.

Mit besten Grüßen

die 17 Initiatorinnen der Berliner Erklärung 2017

Weitere Informationen: www.berlinererklaerung.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.09.2017

LSVD-Check des AfD-Wahlprogramms und der AfD-Kandidat*innen

Anlässlich der Veröffentlichung des Online-Dossiers „Die AfD – eine unberechenbare Alternative“ erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Wer denkt, dass die AfD aufgrund einer lesbischen Spitzenkandidatin nicht homophob sein kann, der wird getäuscht. Ihre Programmatik wie zahlreiche Äußerungen von AfD-Politikern zeigen, dass für sie Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) ungleichwertig sind und bleiben sollen. Genauso wenig wie die AfD verteidigt Alice Weidel die Rechte von LSBTI. Die Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist vielmehr ein kaum verhüllter Frontalangriff auf Emanzipationserfolge und gesellschaftliche Liberalisierung.

In seinem Dossier „Die AfD – eine unberechenbare Alternative“ hat sich der LSVD das AfD-Wahlprogramm sowie das AfD-Personal angeschaut. Es wird deutlich: Ob mit oder ohne Weidel – die AfD ist eine unberechenbare, radikale und zutiefst homophobe Partei.“

Online-Dossier "Die AfD – eine unberechenbare Alternative"

„Blockaden brechen – Respekt wählen! Gemeinsam für Freiheit und gleiche Rechte“ – Sieben LSVD-Forderungen zur Bundestagswahl

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 13.09.2017

Paritätischer Wohlfahrtsverband und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) veröffentlichen Umfrage zu Verteilungsgerechtigkeit und Steuerpolitik

Eine große Mehrheit der Bevölkerung bewertet die aktuelle Vermögensverteilung in Deutschland als ungerecht und spricht sich für einen Richtungswechsel in der Steuer- und Ausgabenpolitik aus, so das Ergebnis einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Dienstleistungsgesellschaft ver.di auf Basis einer repräsentativen Erhebung.

Konkret ergab die Studie: Ein stärkeres Engagement des Staates bei der Bekämpfung der Altersarmut wünschen sich 84 Prozent der Befragten, auch bei der Pflege (77 Prozent) und Hilfen für benachteiligte Kinder und Jugendliche (72 Prozent) wird großer Handlungsbedarf gesehen. „Die Menschen wollen in ganz großer, parteiübergreifender Mehrheit eine solidarische Steuerpolitik, die Reiche stärker zur Verantwortung für dieses Gemeinwesen heranzieht und den Staat wieder in die Lage versetzt, in das Soziale zu investieren“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Auf dem Feld des Sozialen, in der Bildung und Wohnungspolitik wird von Anhängern aller Parteien, mit Ausnahme der FDP, besonders dringlicher Investitionsbedarf gesehen. Selbst bei den Unions-Anhängern beträgt die Zustimmungsrate für höhere Steuern 74 Prozent und liegt damit deutlich höher als noch vor der letzten Bundestagswahl. Drei Viertel der Befragten sind der Auffassung, Personen mit sehr hohen Einkommen und großen Vermögen sollten mehr Steuern zahlen, um mehr Geld für diese und andere öffentliche Aufgaben zur Verfügung zu haben. Unter denen, die eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen und Vermögen befürworten, würden 77 Prozent die Vermögensteuer und 67 Prozent die Einkommensteuer erhöhen. Ausschließlich die Anhänger der FDP lehnen entsprechende Steuererhöhungen mehrheitlich ab.

„Wenn wir die Zukunft gestalten wollen, brauchen wir eine bessere staatliche Einnahmebasis durch mehr Steuergerechtigkeit. Deutschland muss nach der Bundestagswahl aufhören Steueroase für große Vermögen und reiche Erben zu sein“, so ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.

„Wir appellieren – ganz unabhängig vom Wahlausgang – an alle Parteien, dieses klare Signal sehr ernst zu nehmen“, so Schneider und Bsirske.

Die Umfrage finden Sie hier: Umfrage_reichtum-umverteilen_2017_mitDeckblatt.pdf

Das Pressestatement von Ulrich Schneider finden Sie hier: 170912_PK-Umfrage-Umverteilen_Statement_SNE.pdf

Mehr Informationen: www.der-paritaetische.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.09.2017

pro familia hat Wahlprüfsteine an CDU, CSU, SPD, Die Linke, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD verschickt. Nun liegen die Antworten vor. Sie machen deutlich: Für alle Parteien sind sexuelle und reproduktive Rechte ein wichtiges Anliegen. Die Unterschiede zeigen sich darin, ob Handlungsbedarf gesehen wird und worin. Sehr positiv zu vermelden: Alle Parteien, die geantwortet haben, sprachen sich für eine umfassende Sexualaufklärung aus.

Die AfD hat nicht auf unsere Fragen geantwortet.

Sie finden die Wahlprüfsteine und die Antworten der Parteien unter diesem Link.

Der Landesfamilienverband Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.V. LV Sachsen ruft alle Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich dazu auf, sich politisch einzumischen!

Die sächsischen Abgeordneten und Kandidat_innen für den kommenden Bundestag wurden zu alleinerziehendenrelevanten Themen befragt.

Die Antworten finden Sie hier: www.shia-sachsen.de/Wahl2017

Familien werden im Wahlkampf 2017 besonders umworben. Nicht alle Versprechen nutzen jedoch Alleinerziehenden. Mit seinen Wahlprüfsteinen will der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Einelternfamilien helfen, sich selbst ein Bild davon zu machen, welche Partei ihre Interessenvertritt. CDU/ CSU, SPD, GRÜNE, LINKE und FDP beantworteten für den VAMV einen Fragenkatalog.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu: „Im bestehenden System der Familienförderung nach Einkommen und Familienform werden Alleinerziehende kaum erreicht. Gut verdienende Eltern sparen mehr an Steuern als Eltern mit mittleren oder kleinen Einkommen an Kindergeld erhalten. Höhere Kinderfreibeträge folgen dem Prinzip `Wer hat, dem wird gegeben`. Die Familienförderung gehört nicht länger ins Steuerrecht.

Die Leistungen für Familien sind so schlecht aufeinander abgestimmt, dass Alleinerziehende durchs Raster fallen. Kindererhöhungen kommen bei Einelternfamilien kaum an, denn ein höheres Kindergeld senkt etwa den Unterhaltsvorschuss. Wir fordern deshalb für jedes Kind eine Grundsicherung von 613 Euro monatlich. Die Kindergrundsicherung soll jedem Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt werden.“

In seiner Forderung nach einer Neugestaltung der Familienförderung sieht sich der VAMV durch die aktuellen Daten des Mikrozensus 2016 bestätigt. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist seit 2005 gestiegen und beträgt aktuell rund 44 Prozent. Was die Parteien vorhaben, um Kinderarmut zu senken und die Situation von Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder wie sie es mit dem Wechselmodell halten kann unter https://www.vamv.de/politischeaktionen/ nachgelesen werden.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 30.08.2017

SCHWERPUNKT II: Kinderarmut

Kinder und Jugendliche sind in Deutschland weiterhin am stärksten armutsgefährdet. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armutsgefährdungsquote. Demnach ist mehr als jedes fünfte Kind (20,2 Prozent) von Armut bedroht – trotz der anhaltend guten Wirtschaftslage und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine Reform der Kinder- und Familienförderung, die allen Kindern das Existenzminimum von 573 Euro monatlich garantiert.

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode einige Schritte unternommen, um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie hat jedoch die Chance auf eine echte Reform der Kinder- und Familienförderung verpasst und keine Maßnahmen geschaffen, um Kinder und Jugendliche wirklich und nachhaltig aus der Armut zu holen. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen“, erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Immer wieder wird von der guten Konjunktur und dem Aufschwung am Arbeitsmarkt gesprochen. „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern ist kein Allheilmittel gegen Armut und Ausgrenzung, wie die Parteien uns dies im Wahlkampf versprechen. Obwohl viele Eltern in Arbeit sind, leben die Kinder und damit die ganze Familie in Armut. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden. Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Eltern und Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Dafür hat der Staat Sorge zu tragen“, so Christiane Reckmann.

Trotz Erwerbsarbeit von Unterstützungsleistungen abhängig zu sein ist ein riesiger Stressfaktor und beschämend für Eltern und Kinder. Auch wenn sie weniger verdienen als andere, wollen Eltern Vorbilder für ihre Kinder sein. „Aber gleichzeitig müssen sie ständig Rechenschaft ablegen und Berge von Anträgen ausfüllen. Geldgeschenke zum Geburtstag der Kinder müssen offen gelegt oder für jede zusätzliche Leistung der Kinder für Bildung und Teilhabe, wie Klassenfahrt und Zoobesuch, ein weiterer Antrag gestellt werden. Es ist ohnehin unerträglich, dass Eltern, die arbeiten, nicht mehr zur Verfügung haben, als würden Sie keiner Arbeit nachgehen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt deshalb für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Sie orientiert sich daran, was Kinder tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen und verhindert so Kinderarmut nachhaltig. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern elf Verbände und dreizehn Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel in der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.08.2017

Heute hat das Statistische Bundesamt aktuelle Daten zum Thema Kinderarmut vorgestellt. Danach gibt es wieder mehr Kinder, die armutsgefährdet sind. Damit wird sich die SPD-Bundestagsfraktion nicht abfinden. Wir sagen der Kinderarmut den Kampf an.

„Kinder von Eltern mit guten Jobs sind weniger von Armut bedroht. Deshalb wollen wir Existenz sichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung schaffen: Wir werden geringfügige Beschäftigung abbauen und Beschäftigten den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen. Die Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, soll auch regulär bezahlt werden. Wir wollen einen Pakt für anständige Löhne und eine stärkere Tarifbindung.

Daneben werden wir Kinderbetreuungsangebote ausbauen, in die Qualität von frühkindlicher und schulischer Bildung investieren und auch im Steuer- und Sozialrecht gezielte Verbesserungen für benachteiligte Familien vornehmen. Wir wollen zum Beispiel Kindergeld und Kinderzuschlag zu einem erweiterten Kindergeld ausbauen sowie einen Kinderbonus und ein Familiengeld einführen. Die Gebühren für Kinderbetreuung schaffen wir bundesweit schrittweise ab.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden an unsere Erfolge bei Mindestlohn, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Elterngeld anknüpfen und auch die soziale Grundsicherung regelmäßig überprüfen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.08.2017

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende

„Die wirtschaftliche Konjunktur in Deutschland brummt, aber die Zahl der Kinder, die in diesem Land in Armut aufwachsen, ist um über 20 Prozent auf einen desaströsen Höchststand angewachsen. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass immer mehr Kinder in Armut geraten, ist so groß wie schon lange nicht mehr. Dieser unakzeptable Zustand ist das Ergebnis einer verfehlten Sozialpolitik der großen Koalition. Mit Steuererleichterungen will Union und FDP die Vermögenden entlasten. Alleinerziehende, Kinder und Familien mit geringen Einkommen aber haben keinen Platz in der Politik dieser Regierung. Jedes Kind, das in Armut aufwachsen muss, ist eines zu viel. Deutschland braucht eine Regierung, die Kinderarmut ernst nimmt und endlich beseitigt.“

Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik

„Um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen braucht es ein Umdenken in der Armutspolitik. Mit der Kindergrundsicherung, die für alle Kinder gleich hoch ist, wollen wir Umsteuern von der Eheförderung zur Förderung der Kinder und damit den Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen. Familien mit geringen Einkommen erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen KindergeldBonus ohne zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung. Außerdem müssen die Kinderregelsätze neu berechnet und erhöht werden. Mit diesen drei Maßnahmen, dem Grünen Familienbudget, wollen wir Familien mit kleinen und mittleren Einkommen um Zwölf Milliarden Euro entlasten und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen fördern.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen in Deutschland an die Parteien, das Thema Kinderarmut in der neuen Legislaturperiode endlich zur Priorität zu machen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Armutsgefährdungsquote der unter 18-Jährigen in Deutschland von 2015 auf 2016 erneut angestiegen. Damit liegt die Kinderarmutsquote weiter deutlich über dem der Gesamtbevölkerung. Hier muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend gehandelt werden.

"Für uns kommt die gestiegene Quote armutsgefährdeter Kinder nicht überraschend, sondern ist ein Zeichen verpasster Chancen und fehlender Anstrengungen in Deutschland, um dieses wichtige Thema anzugehen. Während sich die Zahl armer Kinder, die in Deutschland geboren sind, auf einem erschreckend hohen Niveau eingependelt hat, war es absehbar, dass ein großer Teil der zu uns geflüchteten Kinder und ihre Familien in die Armutsstatistik eingehen. Die Gründe sind naheliegend, da sie beispielsweise keine Arbeitserlaubnis haben, noch nicht ausreichende Sprachkenntnisse erwerben konnten oder auf die Anerkennung eines Abschlusses warten. Von der nächsten Bundesregierung erwarten wir, dass das Thema Kinderarmut endlich ganz oben auf die Agenda genommen wird und strukturelle sozialpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut schnellstmöglich angegangen werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Es ist an der Zeit, dass sich die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland endlich auf die Situation armer Kinder und Jugendlicher auswirkt. Für eine deutliche Trendwende braucht es verstärkte Anstrengungen und grundlegende strukturelle Reformen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dazu gehören neben armutsfesten Hartz IV-Regelsätzen, eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, sich und ihren Kindern durch eigene Erwerbstätigkeit eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern erforderlich, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Mit Sorge sehen wir insbesondere die steigende Armut von nach Deutschland zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Hier gilt es verstärkt in die Integration zu investieren, um ihre gesellschaftliche Teilhabe in der Zukunft zu sichern", so Hofmann weiter.

Schlüsselfaktoren bei der Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und die schnelle Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Schulen. Bildungseinrichtungen müssen für die Kinder und ihre Familien aber auch tatsächlich zugänglich, das heißt insbesondere örtlich erreichbar sein und ihr Besuch darf nicht durch hohe Kosten für Lernmittel und Fahrkosten erschwert werden. Gute Bildung schon für Kita-Kinder befördert die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft und gleicht herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten aus. Dafür müssen die Bildungseinrichtungen finanziell so ausgestattet sein, dass sie den zusätzlichen Herausforderungen gewachsen sind und etwa ausreichend Personal einstellen sowie notwendige Fortbildungsangebote anbieten können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 29.08.2017

Zu den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armut in Deutschland erklärt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz:

"Trotz guter wirtschaftlicher Lage und niedriger Arbeitslosenzahlen stagniert die Armut in Deutschland mit einer Armutsquote von fast 16 Prozent auf hohem Niveau. Diese Zahlen sind ein bedrückendes Zeugnis für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der letzten Jahre. Die Bundesregierung hat kaum etwas getan, um die systematische soziale Benachteiligung von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund zu überwinden. Sie hat die Notwendigkeit, gute Arbeit statt prekärer Beschäftigung zu fördern, nicht erkannt. Die aktuellen Armutszahlen sind ein Aufruf zum Handeln und zur klaren Schwerpunktsetzung in der heißen Phase des Wahlkampfes. Wir brauchen endlich eine entschiedene Politik der Armutsbekämpfung in Deutschland."

Hintergrund: Fast jede zweite Alleinerziehende lebt in Armut. Die Armutsquote von Seniorinnen ist vier Prozent höher als die von Männern im Seniorenalter.

Fast zwei Drittel aller Erwerbslosen lebt in Armut. Mehr als jede dritte Person mit geringem Qualifikationsniveau ist arm. Und das Armutsrisiko von Menschen mit Migrationshintergrund ist doppelt so hoch wie das aller anderen.

(Quelle: Statistisches Bundesamt – http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A1armutsgefaehrdungsquoten.html)

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 29.08.2017

Als Armutszeugnis für die Bundesregierung wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Armutsquoten. Der Verband weist darauf hin, dass eine notwendige Trendwende noch immer nicht in Sicht sei und die Armutsquote auch in 2016 mit 15,7 Prozent auf dem höchsten Niveau seit der Wiedervereinigung verharrt. Der Verband fordert von der künftigen Regierung, einen Masterplan zur Bekämpfung der Armut in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

Zwar gebe es durchaus positive Entwicklungen in einigen Ländern, vor allem in den Stadtstaaten und in Ostdeutschland, doch sorge der auffällige Anstieg in einwohnerstarken Flächenstaaten wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen dafür, dass die Armutsquote bundesweit nicht sinkt. Für die besonders von Armut betroffenen Gruppen bleibe dagegen alles im Wesentlichen unverändert, wie der Paritätische feststellt. Erwerbslose, Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund sind nachwievor die Hauptrisikogruppen. Die stärksten Zuwächse zeigten sich bei Haushalten mit Kindern sowie bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Der Verband geht davon aus, dass sich in diesen Zahlen auch bereits Geflüchtete wiederfinden, die 2015 nach Deutschland kamen.

„Insgesamt spiegeln die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes das Versagen der Bundesregierung in der Armutsbekämpfung wider. Es ist einfach eine Schande, wenn immer mehr Kinder in Deutschland in Armut leben müssen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Überraschen muss die schlechte Armutsentwicklung nicht, angesichts der Tatsache, dass das Wort Kinderarmut im letzten Koalitionsvertrag nicht einmal vorkam. Die Große Koalition war auf dem armutspolitischen Auge blind, mindestens aber jedoch extrem kurzsichtig.“ Der Paritätische fordert die im Wahlkampf stehenden Parteien auf, sich zu den aktuellen Befunden des Statistischen Bundesamtes klar zu positionieren. „Der Koalitionsvertrag der nächsten Regierung muss zwingend einen Masterplan zur Armutsbekämpfung enthalten“, fordert Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 29.08.2017

SCHWERPUNKT III: Bertelsmann-Studie

Initiative zur Qualitätssteigerung in Kitas und Kindertagespflege vorgestellt

Der Ausbau von Kitas und Kindertagespflege in den vergangenen Jahren war ein großer Erfolg. Aber nach wie vor gibt es große Unterschiede bei der Qualität der Angebote.

"Ich werde mich für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung einsetzen. Eltern und Kinder haben ein Recht auf gute Angebote. Die Weichen wurden dafür bereits mit dem Qualitätsprozess von Bund und Ländern in die richtige Richtung gestellt. Ein Qualitätsentwicklungsgesetz ist jetzt der nächste Schritt.", sagt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. „Dazu gehört, dass der Bund dauerhaft mehr Mittel für die Verbesserung der Qualität von Kitas zur Verfügung stellt. Wir müssen vor allem für bessere Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern sorgen und ihren Beruf attraktiver machen. Klar ist: Qualität kostet Geld, aber nirgendwo sonst ist unser Geld besser angelegt. Gute Kitas schaffen gute Chancen für alle Kinder.“

Bei ihrem Besuch in der AWO Kita "Schneckenhaus" in Berlin am 28. August hat Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley ihre „Initiative für ein neues Qualitätsversprechen für gute Kitas in Deutschland“ vorgestellt.

Die heute vorgestellte Initiative im Wortlaut:

Initiative für ein neues Qualitätsversprechen für gute Kitas in Deutschland

Mit dieser Initiative wollen wir für mehr Qualität und mehr Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung in unserem Land sorgen. Die Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Lern- und Erfahrungsort für Kinder. Sie ist der Ort früher Bildung. Gute Bildung in der frühen Kindheit bringt jedem einzelnen Kind bessere Chancen, Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten ein Leben lang. Bei früher Bildung geht es um die persönliche Entwicklung des einzelnen Kindes. Es geht aber darüber hinaus auch um das Aufstiegsversprechen unserer Gesellschaft. Um dieses Versprechen zu halten, muss unsere Gesellschaft gleiche Bildungschancen für alle Kinder gewährleisten – von Anfang an und egal, ob die Eltern arm oder reich sind, ob sie deutsch sprechen oder nicht. Alle Kinder sollen die gleichen Bildungschancen haben. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und auch der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Dabei kommt es maßgeblich auf die Qualität in der Kindertagesbetreuung an. Denn nur eine hohe Qualität trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen auszugleichen und gleiche Chancen für alle zu eröffnen. Wir haben zwar immer mehr Plätze in Kitas und Kindertagespflege, es gibt aber nach wie vor große Unterschiede bei der Qualität der Angebote. Das müssen wir unbedingt ändern!

1. Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes in der nächsten Wahlperiode

Bund und Länder haben sich 2014 gemeinsam auf den Weg gemacht, die Qualität in der Kindertagesbetreuung und deren Finanzierung zu verbessern. Alle relevanten Akteurinnen und Akteure von den Kommunen über die Elternvertreterinnen und -vertreter bis zu den Trägern, Arbeitgeberverbänden wie Gewerkschaften, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis waren beteiligt. Der Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ aus 2016 definiert erstmals gemeinsame Qualitätsziele von Bund und Ländern. Mit dem JFMK-Beschluss vom Mai 2017 liegen Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz vor. Sie enthalten ein breit akzeptiertes Konzept für das gemeinsame Vorgehen von Bund und Ländern bei der Qualitätsentwicklung. Das Qualitätsentwicklungsgesetz soll in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden. Dieses Vorgehen bietet die Chance, zügig und spürbar die Qualität von Kitas und Kindertagespflege zu verbessern.

2. Mehr Qualität für bessere Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung

Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung wird dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen der mittlerweile mehr als 700.000 Beschäftigten zu verbessern. Fachkräfte wünschen sich mehr Zeit, um sich den Kindern zuwenden zu können. Dass sie sich weiterbilden können und ihnen berufliche Perspektiven geboten werden. Kitaleitungen sollen mehr Zeit für Leitungsaufgaben erhalten und als zentrale Schaltstelle für Qualität in den Einrichtungen gestärkt werden. Das zweite Standbein der Kindertagesbetreuung, die Kindertagespflege soll weiter professionalisiert und qualifiziert werden.

3. Mehr Fachkräfte gewinnen für mehr Qualität

Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur erreicht werden, wenn genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Beides bedingt einander und nirgends wird diese Tatsache so deutlich wie beim sogenannten Betreuungsschlüssel – also der Fachkraft-Kind-Relation. Mittelfristiges Ziel ist die flächendeckende Einführung von Ausbildungsvergütung und die Ausweitung der praxisintegrierten Ausbildungen. So machen wir die Ausbildung attraktiver und können mehr junge Leute für das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung gewinnen. Ältere Beschäftigte sollen gleichzeitig mit mehr Gesundheitsförderung und neuen Beschäftigungsmöglichkeiten im Beruf gehalten werden.

4. Mehr Geld für mehr Qualität

Mehr Qualität kostet mehr Geld. Zur Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes soll der Bund 2018 erstmals eine Milliarde Euro mehr für die Qualität in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stellen. Diese Summe soll von Jahr zu Jahr um eine Milliarde Euro aufgestockt werden, so dass der Bund die Länder ab 2022 dauerhaft und nachhaltig mit 5 Mrd. Euro jährlich unterstützt.

Link zur Initiative: www.bmfsfj.de/initiative-kitaqualitaet

Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.fruehe-chancen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2017

AWO-Aufruf von über 50 Professorinnen und Professoren unterzeichnet

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern bundeseinheitliche Regelungen, um die Qualität der Kleinkindbetreuung in deutschen Kitas zu gewährleisten. In einem bereits von mehr als 50 Professorinnen und Professoren unterzeichneten Aufruf, über den die WELT in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete, fordern renommierte Frühpädagoginnen, Bindungsforscherinnen und Erziehungswissenschaftlerinnen die kommende Bundesregierung auf, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Die AWO hat den Aufruf initiiert. Ihr Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Die breite Unterstützung für unseren Aufruf zeigt den längst überfälligen Handlungsbedarf.“

Der heute veröffentlichte „Ländermonitor Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung“ bestätigt die Forderung nach mehr Qualität. Zwar hat sich die Qualität in den meisten Bundesländern leicht verbessert, dennoch liegt sie aber immer noch, teils weit, unter dem was die Wissenschaft fordert. „AWO, Caritas und GEW fordern seit mehreren Jahren ein Gesetz, das Qualitätskriterien festlegt. Bundesweite Regelungen orientieren sich am Kindeswohl und nicht an der jeweils aktuellen Finanzlage von Ländern oder Kommunen. Dafür muss der Bund dauerhaft an den Kosten beteiligt werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Nach den Ergebnissen des Ländermonitors kommt es aber nicht nur zwischen den Bundesländern sondern auch innerhalb der Länder zu erheblichen Unterschieden. „Die AWO hat die Debatte um eine bessere Qualität in Kitas und Kindertagespflege initiiert. Wir sind froh, dass sich Bund und Länder zumindest auf Eckpunkte eines zukünftigen Gesetzes verständigten. Doch nun müssen konkrete Finanzzusagen des Bundes und ein konkretes Gesetzgebungsverfahren folgen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.08.2017

Anlässlich des 10. Jubiläumstags des damaligen „Krippengipfels“, der seinerzeit den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch für unter Dreijährige begründete, und des aktuellen Ländermonitors der Bertelsmann-Stiftung betonen die Familienorganisationen die Bedeutung einer hohen Qualität in Kitas und fordern dafür bundesweit einheitliche Standards.

„Der Krippengipfel war damals ein wichtiger Schritt,“ erklärt Stefan Becker, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen (AGF), „seitdem hat sich insbesondere im quantitativen Ausbau der Kitaplätze enorm viel getan. Aber die aktuelle Situation ist nach wie vor nicht befriedigend. Eltern fordern ebenso, sich auf die Qualität in der Kita verlassen zu können – unabhängig davon, in welchem Bundesland oder in welcher Kommune sie wohnen. Dafür braucht es bundesweit einheitliche, wissenschaftlich fundierte Standards“, fordert Becker weiter.

Diesen Schluss zieht auch die Bertelsmann-Stiftung aus ihrem aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“, in dem jährlich die Situation der frühkindlichen Bildungssysteme in den Bundesländern dargestellt wird. Hier wird auch in diesem Jahr deutlich, dass die Qualität der Kitabetreuung, insbesondere hinsichtlich des Personalschlüssels, regional höchst unterschiedlich ausfällt.

In einer gemeinsamen Erklärung haben 31 Kinderrechts-, Familien- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kitaträger und weitere Organisationen bereits in den vergangenen Monaten mehrfach gezielt dazu aufgerufen, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu etablieren. Die gemeinsame Erklärung findet sich unter http://www.ag-familie.de/home/kitastandards.html.

Die Familienorganisationen haben hierzu konkrete Qualitätskriterien vorgelegt, zu denen sie jeweils inhaltliche Vorschläge vorlegen. So fordern sie z. B. eine Höchstgrenze von maximal vier Kindern pro Fachkraft für unter Dreijährige. Die Familien sollen einen Anspruch auf ein Ganztagsangebot haben, die Betreuungskosten dürfen die Leistungsfähigkeit der Familien nicht übersteigen. Außerdem soll die Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte verbessert werden und diese teilweise über eine Hochschulausbildung verfügen. Insgesamt fordern die Familienorganisationen eine Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas, die stärker als bisher auf die individuelle Begleitung und Unterstützung des einzelnen Kindes sowie auf eine gute Erziehungspartnerschaft von Eltern und Einrichtungen abzielt. Weitere Kernaussagen finden sich im Anhang und die gesamten Vorschläge als Download unter http://www.ag-familie.de/media/docs16/AGF_Position_Kitaqualitaet_April16.pdf.

Die Familienorganisationen fordern nun eine schnelle Umsetzung der Qualitätskriterien und rufen die beteiligten Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dazu auf, möglichst umgehend entsprechende Schritte gemeinsam zu erarbeiten und die Finanzierung dafür sicherzustellen. Die Aufnahme dieser Ziele in den kommenden Koalitionsvertrag ist dazu ein erster wichtiger Schritt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 28.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei Bund, Ländern und Kommunen weitere Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Nur so kann aus Sicht des Verbandes die im Vergleich zum Vorjahr derzeitig herrschende Stagnation beim Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen überwunden werden. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes bundeseinheitliche Kita-Qualitätsstandards. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zeigen, dass bei der dringend notwendigen Verbesserung des Personalschlüssels im Vergleich zum Vorjahr nahezu Stillstand herrscht, und wir fast flächendeckend noch immer weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt sind. Selbst wenn wir, wie die Bertelsmann Stiftung, die letzten vier Jahre als Maßstab der Berechnungen nehmen, brauchen wir noch zehn bis zwölf Jahre, ehe der Personalschlüssel in den Kitas zufriedenstellend ist. Jenseits der erforderlichen Investitionen zum quantitativen Ausbau spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk zur Verbesserung der Kita-Qualität für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre aus. Das müssen uns unsere Kinder wert sein", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen "Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann Stiftung. "Wie wichtig bundeseinheitliche Standards sind, zeigen auch die enormen regionalen Unterschiede beim Kita-Personalschlüssel. Es darf nicht sein, dass in einigen Landkreisen dreimal so viele Kinder auf eine Fachkraft kommen wie in anderen Gebieten", so Hofmann weiter.

Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

"Aber nicht nur der Personalschlüssel darf im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Auch die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sollte als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Denn wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut. Und auch bei der Verpflegung besteht Handlungsbedarf. Diese muss sich unbedingt an anerkannten Ernährungsstandards orientieren", so Hofmann weiter.

Da die Anforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher in den letzten Jahren enorm gestiegen sind, brauchen diese aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes selbst mehr Zeit, um die Entwicklung der Kinder zu dokumentieren, um Fort- und Weiterbildungen zu besuchen, um gute Elternarbeit leisten zu können, und um die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu gestalten, beispielsweise beim Übergang in die Schule. Auch das muss bei der Debatte um die Qualitätsverbesserung berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.08.2017

Als bildungspolitisch nicht mehr länger hinnehmbar wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die außerordentliche Diskrepanz bei der Qualität von Kindergärten und Krippen in Ländern und Kommunen. Der Verband fordert eine bundesgesetzliche Regelung mit klaren Zielvorgaben und verlässlicher Finanzierung, um gute Qualitätsstandards in allen Ländern und Kommunen zu erreichen. Priorität müsse die Verbesserung der Personalschlüssel und eine Aufwertung des Erzieherberufes haben.

„Die Postleitzahl darf nicht über die Bildungschancen von Kindern entscheiden“, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Ländermonitorings zur frühkindlichen Bildung durch die Bertelsmann-Stiftung. „Wir brauchen schnellstmöglich eine Qualitätsoffensive in den Kitas mit klaren Zielvorgaben, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam umsetzen müssen. Im Zweifelsfall hat eine solche Initiative auch Vorrang vor Gebührenfreiheit für Besserverdienende. Gute Qualität für jedes einzelne Kind geht vor Beitragsfreiheit für alle“, so Schneider.

Voraussetzung zur Lösung des Problems ist nach Ansicht des Verbands eine deutliche Aufwertung des Erzieherberufes sowie eine Steuer- und Finanzpolitik, die die Kommunen in die Lage versetzt, ihrem Auftrag nachzukommen. „Bei unseren Erzieherinnen und Erziehern liegt nichts Geringeres als die Zukunft unseres Landes. Eine bestmögliche Ausbildung und eine angemessene Bezahlung sind in unser aller Interesse. Für beides hat die öffentliche Hand Sorge zu tragen“, so Schneider. Nach Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung fehlen zur Sicherstellung der Kita-Qualität aktuell 107.200 Fachkräfte und 4,9 Milliarden Euro jährlich. Nach Auffassung des Paritätischen verlangt dies auch einen Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik. „Wer es ehrlich meint mit Bildungspakten und Bildungsrepubliken, muss auch die Finanzierungsfrage ehrlich beantworten“, so Schneider. „Ohne Steuererhöhungen sind die vielen sozial- und bildungspolitischen Aufgaben in Deutschland nicht zu bewältigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.08.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und UNICEF-Koordinatorin Kirsten Di Martino begrüßen neue Partner

Im Rahmen eines großen Netzwerktreffens aller Partner der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ haben Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und die für Deutschland zuständige UNICEF-Koordinatorin Kirsten Di Martino die neuen Partner der Initiative begrüßt.

Die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ wurde gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF im Frühjahr 2016 ins Leben gerufen. Mit 16 Partnern entwickelte die Bundesinitiative Mindeststandards zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Personengruppen, zu denen insbesondere Kinder, Jugendliche, Frauen, LSBTIQ-Geflohene sowie Menschen mit Behinderungen zählen. Die Mindeststandards erstrecken sich vor allem auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Mittlerweile ist die Bundesinitiative auf 37 national wie international tätige Verbände und Organisationen angewachsen. Alle eint das Ziel, den Gewaltschutz in den Unterkünften kontinuierlich zu verbessern und in einem nächsten Schritt die Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen in der Gesellschaft zu unterstützen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „In weniger als einem Jahr ist es uns gelungen, den Schutz von tausenden Geflüchteten, darunter insbesondere Kindern und Frauen, deutlich zu verbessern. Dies war nur durch die Entwicklung von Schutzstandards und dem Einsatz von Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren in Flüchtlingsunterkünften möglich.“

Bis Ende dieses Jahres werden in rund 100 Unterkünften entsprechende Schutzkonzepte eingeführt sein. Die Stellen der Gewaltschutzkoordinatoren werden vom Bundesfamilienministerium finanziert. UNICEF schult die Koordinatoren sowie Einrichtungsleitungen und unterstützt sie beim Erstellen und Weiterentwickeln eigener, auf die jeweilige Unterkunft zugeschnittener Schutzkonzepte.

„Kinder und andere besonders gefährdete Personengruppen brauchen in Flüchtlingsunterkünften weiterhin dringend Schutz und starke Fürsprecher“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. “Deshalb freue ich mich sehr, dass unsere gemeinsame Initiative weitere Partner dazugewinnen konnte, die sich mit uns für den Schutz und die Rechte von geflüchteten Menschen in Deutschland einsetzen.“

Am 20. Juni 2017 wurde bereits die zweite Auflage der Mindeststandards veröffentlicht. In diese flossen die Rückmeldungen von Bewohnerinnen und Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften sowie Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe ein. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung zusätzliche Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTIQ* Geflüchtete sowie für geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften. Insgesamt waren mehr als 30 Organisationen und 138 geflüchtete Menschen an der Überarbeitung beteiligt.

Die zweite Auflage der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften/117474

Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2017

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt Vorschläge von Migrantenorganisationen auf und verspricht Teilhabechancen zu verbessern

Heute (Mittwoch) hat Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley eine Erklärung für mehr Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft vorgestellt.

Mit der Erklärung fordert die Ministerin ein Bekenntnis zu gesellschaftlicher Vielfalt und nennt erste Schritte zur Verbesserung von Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund.

„Damit Integration gelingt und mehr gesellschaftliche Teilhabe sichergestellt wird, müssen sich auch die Gesellschaft und ihre Institutionen bewegen. Wir im Bundesfamilienministerium haben bei uns selbst angefangen, “ erklärt Bundesministerin Dr. Barley. „Durch diese gemeinsame Erklärung mit Organisationen von Migrantinnen und Migranten und Neuen Deutschen Organisationen wollen wir mit ihnen in einen strukturierten Dialog über interkulturelle Teilhabe eintreten.“

Frau Ministerin Dr. Barley unterzeichnete die Erklärung im Rahmen einer Dialogveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern von Migrantenorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen.

Mit der Erklärung unterstützt Bundesfamilienministerin Dr. Barley die Forderung von Migrantenorganisationen nach mehr Teilhabe und interkultureller Öffnung. Vor mehr als einem halben Jahr haben mehr als 50 Migrantenorganisationen zum 9.Integrationsgipfel ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft veröffentlicht. Das BMFSFJ ist das erste Bundesministerium, das in einen Dialog mit den Migrantenorganisationen zu den Forderungen und Vorschlägen des Impulspapiers getreten ist.

Die Erklärung wurde zudem von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, dem Deutschen Zentrum für Altersfragen sowie dem Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung unterzeichnet. Frau Ministerin

Dr. Barley wird zudem auf weitere Akteure zugehen, um diese für die Unterzeichnung der Erklärung für mehr Teilhabe in der postmigrantischen Gesellschaft zu gewinnen.

Den Text der Erklärung finden Sie hier: www.bmfsfj.de/erklaerung-postmigrantische-gesellschaft

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.09.2017

Heute (Donnerstag) haben die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles zusammen mit der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer die Rheinhessen-Fachklinik, eine Einrichtung des Landeskrankenhauses, in Mainz besucht. Im Anschluss an Gespräche mit Beschäftigten des Landeskrankenhauses haben sie gemeinsam ein Aktionsprogramm zur Aufwertung der Sozial- und Gesundheitsberufe vorgestellt, um eine höhere gesellschaftliche Anerkennung sowie bessere Löhne in Sozial- und Gesundheitsberufen zu erreichen.

Der vorgestellte Maßnahmenkatalog beinhaltet fünf Bausteine: eine kostenfreie und vergütete Ausbildung, bessere Löhne im Gesundheits- und Sozialwesen, bessere und vielfältigere Entwicklungsperspektiven, eine Stärkung der Arbeitszufriedenheit und die Vermeidung von Berufsausstiegen sowie die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung der Fachkräftebasis.

Der Kostenwettbewerb in der Gesundheits- und Sozialbranche führt seit Jahren zu sinkenden Löhnen. Gleichzeitig sind die Arbeitsverhältnisse vielfach körperlich und emotional belastend und durch Schichtsysteme oder ungewollte Teilzeitbeschäftigung geprägt. Bund und Länder, aber auch die Arbeitgeber sind in der Verantwortung, gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen, Ausbildungsvergütung, Fortbildungsförderung und bessere Löhne zu sorgen. Dazu gehören unter anderem bedarfsgerechte und gute Kinderbetreuungsangebote und klare Vorgaben zur besseren personellen Ausstattung in Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Altenheimen sowie Schulgeldfreiheit.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

„Die 5,5 Millionen Beschäftigten in den Sozial- und Gesundheitsberufen haben ehrliche gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung verdient. Es kann nicht sein, dass wir diesen Beschäftigten, die für unsere Gesellschaft so wichtig sind, nur so wenig Anerkennung – auch finanzieller Art – entgegenbringen.

Wir wollen, dass alle Auszubildenden der Sozial- und Gesundheitsberufe eine Vergütung während ihrer Ausbildung erhalten, wie es in anderen Branchen auch üblich ist. Wir müssen aber auch die Attraktivität dieser Berufe erhöhen. Das schaffen wir zum einen durch bessere Arbeitsbedingungen, durch höhere Personalschlüssel und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Nur so können wir im europäischen Vergleich Schritt halten. Wir müssen Interessierten einen Umstieg in die Branche leichter machen oder auch einen Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk möchte ich in einem ersten Schritt auf die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher legen.“

Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles:

„Arbeit mit Menschen, Arbeit für Menschen – Arbeit muss zu menschlichen und fairen Bedingungen geleistet werden. Dazu gehört ganz zentral ein anständiger Lohn. Fast ein Fünftel aller Beschäftigten arbeitet im Bereich soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege und Erziehung, davon sind 80 Prozent Frauen. Sie leisten harte Arbeit meist unter großem Druck und oft zu niedrigen Löhnen. Ich habe deshalb Gespräche mit Sozialpartnern und Wohlfahrtsverbänden aufgenommen. Der Schlüssel liegt in der Tarifpartnerschaft, denn es ist die Aufgabe der Tarifpartner, die Löhne auszuhandeln. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag Soziales wäre der beste Weg, um deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten in dieser Branche zu erreichen.“

Rheinland-Pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer:

„Vor zehn Jahren hat Rheinland-Pfalz schrittweise die Gebühren für Kindertagesstätten abgeschafft. Damit sind wir bundesweit Vorreiter bei der Gebührenfreiheit. Gleichzeitig setzen wir auf Platzausbau und Qualität: Im kürzlich erschienen Ländermonitoring Frühkindliche Bildung der Bertelsmann Stiftung gehört Rheinland-Pfalz bei dem Fachkraft-Kind-Schlüssel zu den Spitzenreitern.“„Nach dem starken Ausbau der Kindertagesstätten in den vergangenen Jahren geht es jetzt darum, die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen weiter voranzutreiben. Gut ausgebildete Fachkräfte bilden dabei die Grundlage für qualitativ wertvolle pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten. In der anstehenden rheinland-pfälzischen Novellierung des Kindertagesstättengesetzes wird es deshalb auch um die Qualitätssteigerung in den Einrichtungen gehen.“

„Das Land und allen voran die Kommunen als Träger der Einrichtung engagieren sich in hohem Maße finanziell für den Ausbau und die Qualität der Kindertagesstätten. Die Jugendminister und Jugendministerinnen der Länder haben im Frühjahr gemeinsame Eckpunkte für mehr Qualität beschlossen. Es ist begrüßenswert, wenn der Bund diesen Weg gemeinsam mit Ländern und Kommunen gehen will “

Zur Information:

Rund 5,5 Millionen Beschäftigte, die im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe tätig sind, bilden einen Arbeitsmarktanteil von knapp 18 Prozent. Das zeigt, welche gesellschaftliche Bedeutung das Berufssegment hat. Trotzdem erhalten die meisten Auszubildenden in den Sozial- und Gesundheitsberufen keine Ausbildungsvergütung. Im Gegenteil: Zum Teil müssen sie für ihre Ausbildung noch Schulgeld zahlen. Den Auszubildenden entgehen damit im Schnitt pro Ausbildungsjahr 10 bis 13 Tausend Euro Ausbildungsvergütung.

Der Frauenanteil ist mit rund 80 Prozent in dieser Branche sehr hoch. Die im Vergleich zu anderen Branchen geringere Vergütung für ein Fünftel der berufstätigen Bevölkerung führt zu einer Erhöhung des Gender Pay Gaps – also dem Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen. Hier muss sich was ändern – auch um drohender Altersarmut entgegenzuwirken.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.08.2017

Arbeitgeber und Beschäftigte nehmen die Familienfreundlichkeit der Unternehmen sehr unterschiedlich wahr. Unternehmen sehen sich insgesamt und in einzelnen Aspekten deutlich positiver als Beschäftigte. Das zeigt die Studie „Familienfreundliche Unternehmenskultur – der entscheidende Erfolgsfaktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. So denken 44 Prozent der Arbeitgeber, ihre Unternehmenskultur sei sehr familienfreundlich – fast doppelt so viele wie Beschäftigte (24 Prozent). Während nur 19 Prozent der Beschäftigten der Meinung sind, dass individuelle familiäre Bedürfnisse bei der Termingestaltung berücksichtigt werden, denken dies fast 60 Prozent der Arbeitgeber. Zudem sind 88 Prozent der Arbeitgeber der Ansicht, die Unternehmensleitung nehme die Thematik wichtig oder sehr wichtig. Diese Ansicht teilen nur knapp 60 Prozent der Beschäftigten.

Die Studie wurde von der Roland Berger GmbH im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ durchgeführt. Auf Basis einer repräsentativen Befragung von Arbeitgebern und Beschäftigten wird der Zusammenhang zwischen dem Grad der Familienfreundlichkeit der Unternehmenskultur und einer tatsächlich gelebten Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum ersten Mal detailliert nachgewiesen. Zwar hat die Familienfreundlichkeit der Unternehmen in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen – die Studie zeigt jedoch, dass Vielfalt und das Angebot von Maßnahmen nicht ausreichen. Sie können im betrieblichen Alltag nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn die Inanspruchnahme breit akzeptiert ist und keine negativen Konsequenzen drohen – also die Familienfreundlichkeit in der Unternehmenskultur verankert und tatsächlich gelebt wird.

Die Studie identifiziert vier Aspekte einer familienfreundlichen Unternehmenskultur: Passgenauigkeit der Maßnahmen, Rolle der Führungskräfte als Gestaltende und Vorbilder, Transparenz und aktive Kommunikation, Nachhaltige Verankerung (Leitbilder, Betriebsvereinbarungen u.a.).

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betonte die ökonomische Relevanz einer familienfreundlichen Unternehmenskultur: „Wir brauchen in den Unternehmen in Deutschland einen Kulturwandel: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss selbstverständlich werden! Dazu gehören auch Angebote für Väter, vollzeitnahe Teilzeitangebote und Führungskräfte, die auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingehen – nicht auf dem Papier, sondern im Unternehmensalltag. Das lohnt sich: Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten familienfreundliche Arbeitsbedingungen bieten, können sie und der gesamte Wirtschaftsstandort Deutschland davon profitieren: Väter sind bei der Arbeit und in ihrem Familienleben zufriedener, Mütter können früher wieder in den Beruf einsteigen und mit mehr Stunden arbeiten und es werden mehr Kinder geboren. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur ist kein Hindernis für wirtschaftlichen Erfolg, sondern eine Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung.“

Die Studie „Familienfreundliche Unternehmenskultur – der entscheidende Erfolgsfaktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ erschienen, mit dem sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB für eine familienfreundliche Arbeitswelt einsetzt.

Mehr Info unter www.erfolgsfaktor-familie.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.08.2017

Dr. Katarina Barley und Petra Grimm-Benne unterzeichnen Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen

Schwangere und Familien mit kleinen Kindern können auch künftig auf Frühe Hilfen bauen: Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley unterzeichnete heute beim Besuch einer Kinderklinik in Halle gemeinsam mit Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne die Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen. Damit stellt der Bund künftig Ländern und Kommunen Geld für den Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr zur Verfügung.

Dr. Katarina Barley: „Ich freue mich, dass mein Ministerium von nun an dauerhaft 51 Millionen Euro für eine so wichtige Aufgabe bereitstellen kann. Jeder Euro für einen präventiven Kinderschutz ist gut investiertes Geld. Ich wünsche mir, dass überall in Deutschland Eltern mit Kleinstkindern, deren Lebenslagen besonders belastet sind, von Anfang an einen guten Zugang zu Frühen Hilfen erhalten.“

Petra Grimm-Benne, die aktuell den Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz hat, betont: „Uns ist es wichtig, Familien frühzeitig über die Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen zu informieren. Hier in Halle ist dies besonders gut gelungen. Rund um die Geburt in der Klinik erhalten Eltern bei Bedarf das Angebot, im ersten Lebensjahr des Kindes von einer Familienhebamme begleitet zu werden.“

Mit der im Bundeskinderschutz geregelten Bundesinitiative Frühe Hilfen sind seit 2012 in nahezu allen Kommunen Netzwerke Frühe Hilfen entstanden. Dies zeigt die vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen durchgeführte Evaluation. In 86 % der geförderten Kommunen gibt es Angebote von Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. In gut dreiviertel aller geförderten Kommunen sind Geburtskliniken in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden. Die nun gemeinsam von Bund und Ländern unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung ermöglicht, die in den vergangenen Jahren aufgebauten Angebote der Frühe Hilfen zur Unterstützung für Familien dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zur Bundesinitiative Frühe Hilfen finden Sie hier: https://www.fruehehilfen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2017

Der Bundespräsident hat gestern das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende unterschrieben. Nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in den kommenden Tagen greifen die Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

"Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen unsere verlässliche Unterstützung. Wir nehmen die Bedürfnisse dieser Mütter und Väter ernst und haben hier für eine gute Lösung gesorgt. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder wird bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet. Die Leistung kann – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden.

Ich freue mich, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt endlich abgeschlossen ist. Die Jugendämter werden noch etwas Zeit brauchen, um jeden einzelnen Fall zu bearbeiten. Hier bitte ich die betroffenen Mütter, Väter und ihre Kinder noch um etwas Geduld. Am Ende zählt: Alle Alleinerziehenden erhalten die Unterstützung, die ihnen zusteht.“

Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Alleinerziehende sollten die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen. Auch eine spätere Antragstellung im September 2017 reicht aus, um Ansprüche für die Zeit ab 1. Juli 2017 geltend zu machen; ein entsprechender Weisungsentwurf liegt den Ländern zur Stellungnahme vor.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.08.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 4. August 2017 das „Informationstool Familienleistungen“ – www.infotool-familie.de – freigeschaltet. Mithilfe dieses neuartigen digitalen Angebotes können (werdende) Eltern und Familien durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden, welche Familienleistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen sowie wo und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden können. Das spart eine Menge Zeit und unterstützt insbesondere diejenigen, die bis dahin noch keinen Überblick über das Angebot der familienpolitischen Leistungen hatten.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley erklärte anlässlich des Livegangs des Infotools: „Für das Bundesfamilienministerium ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die familienpolitischen Leistungen und Möglichkeiten zu informieren. Alle müssen die Möglichkeit haben, in Anspruch zu nehmen, was ihnen zusteht.“

Dieses interaktive, digitale Informationstool steht nun den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und geht mit den wichtigsten Familienleistungen und Unterstützungsangeboten an den Start. Dabei ist das Tool so konzipiert, dass es Stück für Stück weiter ausgebaut wird und an die aktuellen Gesetzeslagen angepasst werden kann. Es ist ebenso für Tablet und Smartphone optimiert.

„Das Bundesfamilienministerium geht hier neue Wege. Wir sind ein digitales Familienministerium und gestalten den digitalen Wandel aktiv mit“, betonte Dr. Barley. Die Bundesfamilienministerin verwies auf die Möglichkeiten, die digitale Technologien bieten, um den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Ein wichtiger Baustein ist dabei das Infotool Familienleistungen. Aber auch die Beantragung von Leistungen will die Bundesministerin vereinfachen. Noch in diesem Jahr wird es Schritt für Schritt möglich sein, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.

Das Infotool Familienleistungen – www.infotool-familie.de – soll dazu beitragen, dass der Zugang zu Informationen über Familienleistungen vereinfacht und entbürokratisiert wird. Das Projekt ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Arbeitsprogramms Bessere Rechtsetzung 2014 (Thema Bürokratieabbau) und der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung.

Verlinkungen:

www.infotool-familie.de

www.bmfsfj.de/impulspapier-digitalisierung

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.08.2017

Frauenanteil in deutscher Politik noch ziemlich weit entfernt von der Parität – Anteil der Kandidatinnen der aussichtsreichsten Parteien für die kommende Bundestagswahl bei 36 Prozent – Weibliche Repräsentation auf Landes- und vor allem Kommunalebene sehr heterogen – Parteien, aber auch Wählerinnen und Wähler, sind gefragt, um Situation zu ändern
Deutschland hat zwar seit vielen Jahren eine Kanzlerin und aktuell eine im Hinblick auf Genderparität fast ausgewogene Bundesregierung, die politischen Institutionen sind aber insgesamt noch ziemlich weit entfernt von Parität. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).
Im aktuellen Bundestag sind 37 Prozent der Abgeordneten Frauen. Deutschland steht somit im internationalen Vergleich auf Platz 24. Saßen im Bundestag im Jahr 1949 nur sieben Prozent weibliche Abgeordnete, so ist dieser Anteil seit den 1980er Jahren stetig gestiegen. „Die Grünen, die von Anfang an auf Parität gesetzt haben und seit 1983 im Parlament vertreten sind, haben bei der Verbesserung der weiblichen Repräsentation eine maßgebliche Rolle gespielt, und die anderen Parteien sind mit Selbstverpflichtungen und Quoten nachgezogen“, so Studienautor Ronny Freier. „Allerdings hat sich der Zuwachs des Frauenanteils in den letzten 20 Jahren verlangsamt."

Der Anteil an Frauen unter den KandidatInnen der sechs Parteien, die laut aktuellen Umfragen den Einzug in den Bundestag schaffen werden, liegt bei 36 Prozent, also minimal weniger als der gegenwärtige Frauenanteil unter den Abgeordneten. Bei den Grünen/Bündnis 90 und der Linken bewerben sich dieses Jahr mehr Frauen als Männer. SPD und CDU/CSU stellen mehr Frauen auf als im Jahr 2013, mit respektive 41 Prozent und 37 Prozent Bewerberinnen. Bei der FDP liegt der Frauenanteil bei 23 Prozent, bei der AfD bei nur 12 Prozent. Auf vier Landeslisten der AfD sind überhaupt keine Frauen vertreten.

Politik hat auf allen Ebenen eine Vorbildfunktion
„Dabei zeigen viele Forschungsergebnisse, dass Parität in der politischen Repräsentation enorm wichtig ist, sowohl um sicherzustellen, dass die Interessen von Frauen – immerhin der Hälfte der Bevölkerung – adäquat vertreten sind, als auch als Impuls für die Besserstellung von Frauen in anderen Bereichen der Gesellschaft“, so Koautorin und Gender-Expertin Johanna Mollerstrom. „Politik hat hier ganz klar eine Vorbildfunktion.“
So könnte sich auch die nächste Bundesregierung, die aus den Wahlen hervorgeht, explizit das Ziel einer paritätischen Besetzung geben, wie das in einigen anderen Ländern der Fall ist, zum Beispiel in Frankreich oder Schweden.
Mollerstrom und Freier haben sich auch Bundesländer und deutsche Landkreise bzw. kreisfreie Städte angeschaut. In Landtagen und Kommunalparlamenten ist die Bandbreite des Frauenanteils unter den VolksvertreterInnen sehr groß: In den Landtagen reicht der Frauenanteil von 25 bis 41 Prozent, in den Kommunalparlamenten von zehn bis fast 50 Prozent. Auf kommunaler Ebene schneiden der Westen und der Norden Deutschlands insgesamt besser ab als der Süden und der Osten, aber keine einzige Versammlung erreicht die Genderparität.
Längerfristig können sowohl politische Parteien als auch Wählerinnen und Wähler für Verbesserungen bei der Repräsentation von Frauen sorgen. Bei den ersten sollten Quoten konsequent – also Quoten von 50 Prozent und nicht nur 30 oder 40 Prozent – auf allen Ebenen gelten und umgesetzt werden. Die zweiten können noch vehementer bei den Parteien und politisch Verantwortlichen Verbesserungen einfordern.

DIW Wochenbericht 37/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 13.09.2017

Homo- und Bisexuelle in Deutschland unterscheiden sich bei ausgeübten Berufen von Heterosexuellen, homosexuelle Männer verdienen weniger – Auch bei sozialen Beziehungen, den politischen Präferenzen und hinsichtlich der Lebenszufriedenheit gibt es Unterschiede, bei der Persönlichkeit dagegen kaum

Die Lebenslagen von Homo- und Bisexuellen (Lesbians, Gays und Bisexuals, zusammenfassend als LGBs bezeichnet) hat erstmalig das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet, das als eine der wenigen repräsentativen Befragungen in Deutschland die sexuelle Orientierung der Befragten erhebt.

Homo- und Bisexuelle in Deutschland unterscheiden sich demnach von Heterosexuellen hinsichtlich ihres Bildungsgrades und ihres Berufes. Sie haben seltener eine mittlere Reife/Hauptschule mit Berufsausbildung und dafür häufiger ein Abitur (auch Fachabitur) als Heterosexuelle, sind seltener als Arbeiterinnen und Arbeiter und häufiger als Angestellte beschäftigt.

Homo- und bisexuelle Männer verdienen auffällig weniger – brutto etwa zwei Euro pro Stunde – als heterosexuelle Männer. Dies legt nahe, dass es, ähnlich dem Gender Pay Gap, einen „Sexuality Pay Gap“ gibt. Basierend auf den Bruttostundenlohn liegt dieser bei zwölf Prozent – andere Lohngrößen ergeben einen Gap in einer Spannbreite von fünf bis 15 Prozent. „Die Differenz beim Stundenlohn lässt sich weder durch Qualifikation noch durch Berufserfahrung erklären“, so Studienautor Martin Kroh. „Ein solcher Sexuality Pay Gap, der in ähnlichem Umfang schon in anderen Ländern ermittelt wurde, legt eine Benachteiligung Homo- und Bisexueller nahe.“

Homo- und Bisexuelle leben deutlich häufiger in Städten und seltener auf dem Land. In Berlin, Köln und Frankfurt am Main wurden von allen Lebenspartnerschaften und Eheschließungen fünf Prozent oder mehr von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen geschlossen.

Unterschiede bei politische Präferenzen, sozialen Beziehungen und Lebenszufriedenheit

Homo- und Bisexuelle sind politisch interessierter als Heterosexuelle und unterstützen deutlich häufiger Bündnis 90/Die Grünen (27 Prozent) und Die Linke (13 Prozent) und seltener die CDU/CSU (21 Prozent) als Heterosexuelle gleichen Alters (respektive 16, sieben und 35 Prozent). Verglichen wurden hier Befragte mit langfristiger Bindung an eine Partei.

Zu den weiteren Befunden der Studie gehört, dass LGBs seltener als Heterosexuelle ihre Familienmitglieder als Vertrauenspersonen nennen. Dafür finden sich unter den Personen, denen sie vertrauen und die sie um Hilfe bitten würden, häufiger FreundInnen und Bekannte.

Homo- und Bisexuelle geben eine etwas geringere Lebenszufriedenheit als gleichaltrige Heterosexuelle an. Außerdem berichten Lesben, Schwule und Bisexuelle über eine etwas höhere psychische Belastung und sie sind häufiger von einer depressiven Erkrankung betroffen als Heterosexuelle. Eine Erklärung für diese Unterschiede könnte sein, dass LGBs aufgrund ihrer sexuellen Orientierung stigmatisiert und diskriminiert und dadurch chronischem Stress ausgesetzt sind.

Die Persönlichkeitsstruktur von LGBs, gemessen an fünf Dimensionen, über die die SOEP-Befragten Selbstauskunft geben („Big Five“), unterscheidet sich hingegen kaum von der Persönlichkeitsstruktur Heterosexueller. „Entgegen mancher Stereotype sind Lesben, Schwule und Bisexuelle nicht generell offener oder geselliger als Heterosexuelle“, so der Psychologe und Mit-Autor David Richter. „Hier kann die Datenanalyse einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Stereotypen liefern.“

Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sollten Gegenstand der Sozialberichterstattung werden

„Auf Basis der SOEP-Daten schätzen wir, dass sich etwa zwei Prozent der erwachsenen Personen in Deutschland als homo- oder bisexuell identifizieren“, so Autor Simon Kühne. „Betrachten wir lediglich zusammenlebende Paare, so gehen wir von einem Anteil von 0,9 Prozent gleichgeschlechtlicher Paare aus.“ Dies ist mehr, als die amtliche Statistik ausweist: Laut Zahlen des Mikrozensus 2016 des Statistischen Bundesamtes liegt dieser Anteil gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland bei nur 0,46 Prozent. Die im Vergleich höhere Quote in den SOEP-Daten ist vergleichbar mit dem Anteil an gleichgeschlechtlichen Paaren in anderen Industrieländern, die diese Daten statistisch ermitteln – zum Beispiel den USA und Kanada.

„Die sexuelle Orientierung und auch die Geschlechtsidentität sollten systematisch in die Sozialberichterstattung integriert werden, wie das zum Beispiel in den USA schon der Fall ist“, so Martin Kroh. „Dadurch könnten Differenzen in Lebenslagen besser dokumentiert und Handlungsbedarf, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Diskriminierung, die auch erhoben werden sollte, besser identifiziert werden.“

Zur Erfassung der sexuellen Identität im SOEP

Die anonymisierten Daten einer befragten Person wurden der Gruppe der Lesben, Schwulen und Bisexuellen (LGBs) zugeordnet, wenn die Befragungsperson im Beobachtungszeitraum (2010 bis 2016) in einem Jahr eine/einen gleichgeschlechtliche/n PartnerIn angab. Personen, die mindestens für zwei Jahre angaben, mit einer/einem verschieden-geschlechtlichen PartnerIn zu leben, und nie mit einer/einem gleichgeschlechtlichen, wurden als heterosexuell eingruppiert. Zudem wurde im Erhebungsjahr 2016 erstmals eine direkte Frage nach der sexuellen Orientierung in den Fragebogen der SOEP-Kern-Stichproben integriert. Die TeilnehmerInnen wurden gefragt, ob sie sich selbst als heterosexuell, homosexuell (also lesbisch oder schwul), bisexuell, oder als nichts davon betrachten.

Studie im DIW Wochenbericht 35/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 31.08.2017

Extrem flexible Arbeitszeiten gehen häufig zulasten der Beschäftigten. Dabei sind die Folgen für Frauen andere als für Männer, zeigt eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung*.

Was ist für Arbeitnehmer am besten: feste Bürozeiten, Gleitzeit oder völlige Selbstbestimmung ohne konkrete Zeitvorgaben? Selbstbestimmung klingt gut, ist aber auch eine Einladung zur Selbstausbeutung, wie eine Analyse von Dr. Yvonne Lott zeigt. Die Böckler-Expertin für Arbeitszeiten hat untersucht, welche Zusammenhänge zwischen Arbeitszeitmodellen, Verhalten und Arbeitsbelastungen von Frauen und Männern bestehen. Die Auswertung basiert auf Angaben von gut 10.000 Personen aus der Haushaltsbefragung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) der Jahre 2011 und 2012. Es zeigt sich:

– Wer im Homeoffice tätig ist, kann abends oft nicht abschalten. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 45 Prozent und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Beschäftigten, die nie zu Hause arbeiten. Offenbar verschwimmen die Grenzen zwischen den Lebensbereichen bei dieser Arbeitsweise besonders leicht.

– Bei völlig selbstbestimmten Arbeitszeiten fällt das Abschalten Arbeitnehmern schwerer als bei festen Zeiten. Interessanterweise ist dieser Effekt nur bei Männern zu beobachten. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 40 Prozent, dass sie abends nicht zur Ruhe kommen, elf Prozentpunkte mehr als bei Männern mit festen Arbeitszeiten. Dies führt die Forscherin darauf zurück, dass gerade Männer dazu neigen, ohne vorgegebene Grenzen übermäßig lange zu arbeiten. Frauen seien hingegen „typischerweise geübtere Grenzgängerinnen“ als Männer, so Lott. Sie nutzten die zeitliche Flexibilität statt für unzählige Überstunden eher, um Haus- und Sorgearbeit mit dem Job unter einen Hut zu bringen.

– Mit selbstbestimmten, aber immer noch geregelten Arbeitszeiten, etwa Gleitzeit, fühlen sich Beschäftigte nicht übermäßig mehr belastet. Sie können zudem besser mit hohem Arbeitsdruck umgehen, was sich positiv auf die Work-Life-Balance auswirkt. Dies gilt aber wiederum nur für Männer.

– Ein unveränderlicher Arbeitsbeginn und eine feste Feierabendzeit können mit anderen Verpflichtungen kollidieren, die sich etwa aus den Abholzeiten von Kindergärten ergeben. Andererseits bieten klare Regeln Planungssicherheit, was Stress reduziert.

– Hoch ist die psychische Belastung bei unvorhersehbaren Arbeitszeiten, die der Arbeitgeber kurzfristig ändert – vor allem für Frauen. Unvorhersehbare Dienstzeiten erschweren die Planung des Alltags enorm, worunter vor allem diejenigen leiden, die traditionell den größeren Teil der Haus-, Pflege- und Erziehungsarbeit übernehmen. Besonders ausgeprägt ist der Stress in Kombination mit hohem Arbeitsdruck.

Im Lichte dieser Erkenntnisse sei eine von Unternehmen häufig geforderte weitere Deregulierung der Arbeitszeitbestimmungen äußerst kritisch zu sehen, sagt Lott. Neben den negativen Konsequenzen für die Work-Life-Balance verschärfen Modelle wie die völlige Arbeitszeitautonomie auch die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Die Forscherin spricht vom „Risiko der Traditionalisierung von Partnerschaften“, weil eine Seite – wahrscheinlich meist die Frau – der anderen den „Rücken frei halten“ muss.

Dennoch hält Lott noch mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit grundsätzlich für vertretbar. Es müsse aber klare Regeln geben: zeitliche Obergrenzen, Zeiterfassung, realistische Vorgaben für das Arbeitspensum, genug Personal und Vertretungsregeln. Fortbildungen in „Grenzmanagement“ für Beschäftigte und Vorgesetzte seien ebenso notwendig wie verlässliche Schichtpläne und eine Sensibilisierung aller Beteiligten für die geschlechtsspezifischen Folgen flexibler Arbeitsarrangements. Wenn diese Voraussetzungen nicht nur im Betrieb, sondern auch beim mobilen Arbeiten oder im Homeoffice gegeben sind, könnten durchaus neue Spielräume für selbstorganisiertes Arbeiten geschaffen werden – zum Beispiel durch ein Recht auf Homeoffice, das bislang ein Privileg einzelner Beschäftigtengruppen und vielen Arbeitnehmerinnen nicht gestattet ist.

*Yvonne Lott: Stressed despite or because of flexible work arrangements?, Working Paper Forschungsförderung Nr. 046, Juli 2017. Download (pdf): https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_046_2017.pdf

Selbst organisiertes Arbeiten als Ressource für Beschäftigte nutzen!, Policy Brief der Forschungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 3, Juli 2017 Download (pdf): https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_pb_003_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.08.2017

Rund 40 Prozent der Haushalte in Deutschlands Großstädten müssen mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens ausgeben, um ihre Miete (bruttokalt) zu bezahlen. Das entspricht rund 5,6 Millionen Haushalten, in denen etwa 8,6 Millionen Menschen leben. Bei Sozialwissenschaftlern wie bei Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens als problematisch, weil dann nur noch relativ wenig Geld zur sonstigen Lebensführung zur Verfügung bleibt, insbesondere bei Menschen mit kleineren Einkommen. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich ihre Wohnung dauerhaft leisten können. Gut eine Million Haushalte (mit rund 1,6 Millionen Menschen) in den 77 deutschen Großstädten müssen sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Etwa 1,3 Millionen Großstadt-Haushalte haben nach Abzug der Mietzahlung nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze liegt. Die mittlere Mietbelastung (Medianwert) aller Großstadthaushalte liegt bei immerhin 27 Prozent. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie an der Humboldt-Universität zu Berlin.* Die Wissenschaftler um den HU-Stadtsoziologen Dr. Henrik Lebuhn haben dafür Daten des Mikrozensus ausgewertet.

Über Jahrzehnte in Deutschland gepflegte sozialpolitische Ansätze, beim Wohnen "Einkommensunterschiede zu mildern und einen Beitrag zur sozialen Kohäsion zu leisten, haben sich weitgehend aufgelöst", schreiben Lebuhn und seine Forscherkollegen. "Die Wohnbedingungen sind damit nicht nur ein Spiegel bestehender Ungleichheit, sondern tragen auch selbst durch die hohe Mietkostenbelastung zu einer wachsenden Ungleichheit bei."

Vor allem in Großstädten mit zunehmender Einwohnerzahl konstatieren die Wissenschaftler einen großen Mangel an bezahlbaren – insbesondere kleineren – Wohnungen. Die Mikrozensus-Daten zeigen, dass Menschen mit geringeren Einkommen generell pro Kopf weniger Wohnfläche zur Verfügung haben und in schlechter ausgestatteten Wohnungen leben. Trotzdem tragen sie im Mittel eine weitaus höhere Mietbelastungsquote als wohlhabendere Haushalte, weil oftmals auch für Wohnungen mit geringerem Standard relativ hohe Mieten zu zahlen sind. So liegt der Medianwert der Miethöhe bei den Haushalten, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens haben, laut der Studie bei 7,20 Euro pro Quadratmeter. Haushalte, die über mehr als 140 Prozent des Einkommensmittels verfügen, zahlen im Mittel 8,10 Euro. Dementsprechend gravierend sind die Unterschiede bei der Belastungsquote: Während die Haushalte mit höherem Einkommen im Mittel 17,2 Prozent davon für die Bruttokaltmiete aufwenden müssen, sind es bei den Haushalten an der Armutsgrenze 39,7 Prozent.

Unter den 77 deutschen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern konstatieren die Forscher in 54 eine im Trend zunehmende Einwohnerzahl, 31 davon wachsen sogar überdurchschnittlich stark. Somit könne mindestens in diesen 54 Großstädten von einem "angespannten Wohnungsmarkt" ausgegangen werden. Da vor allem die Metropolen stark an Einwohnern gewinnen, sind sogar rund 80 Prozent der deutschen Großstadtbewohner mit angespannten Wohnungsmärkten konfrontiert. Das entspricht rund 20,4 Millionen Menschen oder einem Viertel der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

Basis der Untersuchung sind Daten des Mikrozensus 2014. Die amtliche Haushaltsbefragung erfasst alle vier Jahre auch repräsentative Daten zu Wohnbedingungen. Daher liefert die neue Studie auch detaillierte Zahlen zu Miethöhen und Mietbelastung für jede der 77 deutschen Großstädte von Berlin bis Siegen (direkter Link zum Datenblatt unten). Mit Blick auf die finanzielle Belastung von Mietern zeigt sich, dass hohe Belastungsquoten nicht auf bestimmte Regionen oder Stadt-Typen begrenzt sind. So finden sich unter den zehn Städten mit der höchsten Mietbelastungsquote (im Mittel über 28 Prozent) vergleichsweise wohlhabende Metropolen wie Hamburg oder Düsseldorf ebenso wie das wirtschaftlich schwache Bremerhaven oder Offenbach. Auch in einigen mittleren Großstädten wie Bonn, Mannheim oder Neuss liegt die relative Mietbelastung deutlich über dem deutschen Mittel. Bei den zehn Städten mit den niedrigsten Quoten (21 bis 24 Prozent) ist ebenfalls kein klares Muster zu erkennen. Allerdings sind ostdeutsche Großstädte wie Leipzig, Dresden, Erfurt oder Magdeburg relativ stark vertreten.

*Henrik Lebuhn, Andrej Holm, Stephan Junker, Kevin Neitzel: Wohnverhältnisse in Deutschland – eine Analyse der sozialen Lage in 77 Großstädten. Bericht aus dem Forschungsprojekt "Sozialer Wohnversorgungsbedarf", September 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf_fof/99313.pdf

Datenblatt zur Mietbelastungsquote in allen 77 Großstädten (pdf): https://www.boeckler.de/pdf_fof/99312.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.09.2017

Am Arbeitsplatz werden viele Stunden des Tages verbracht – oft mehr Zeit, als für Familie und Freizeit zur Verfügung steht. Durchschnittlich 41 Stunden pro Woche arbeiteten Vollzeiterwerbstätige im Jahr 2016. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Pressekonferenz „Qualität der Arbeit – Geld verdienen und was sonst noch zählt“ am 6.September in Berlin weiter mitteilt, arbeiteten 11% der Vollzeiterwerbstätigen gewöhnlich sogar mehr als 48 Stunden pro Woche. Dies gilt als überlange Arbeitszeit.

Die Betroffenheit von überlangen Arbeitszeiten steigt mit dem Alter an. Nur 2% der Vollzeiterwerbstätigen zwischen 15 und 24 Jahren arbeiteten 2016 gewöhnlich mehr als 48 Stunden wöchentlich. Bei den Vollzeiterwerbstätigen im Alter von 55 bis 64 Jahren waren es dagegen 14%. Einer der Gründe für die deutlichen Unterschiede ist der hohe Anteil überlanger Arbeitszeiten bei Führungskräften, die eher in den höheren Altersgruppen zu finden sind. Ebenso prädestiniert für überlange Arbeitszeiten sind Selbstständige: Gut die Hälfte (51%) arbeitete gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Vollzeit waren es dagegen nur 6%. Dr. Georg Thiel, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes, schlussfolgerte: „Überlanges Arbeiten ist bei Führungskräften und vor allem Selbstständigen fast normal.“

Arbeiten unter hohem Arbeitstempo und Termindruck bestimmt häufig den Berufsalltag. Im Jahr 2015 waren 40% der Erwerbstätigen mindestens drei Viertel der Zeit einer hohen Arbeitsintensität ausgesetzt. Männer waren dabei mit 44% etwas stärker betroffen als Frauen mit 36%. Bei der Anlagen- und Maschinenbedienung (56%), bei Führungskräften (54%) sowie in Handwerksberufen (52%) war jeweils etwas mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen belastet.

Ein immer größerer Teil der Erwerbstätigen arbeitet in Berufen, die eine hohe Qualifikation voraussetzen. 1996 hatte der Anteil noch bei 37% gelegen, 2016 betrug er bereits 45%. Zu den hoch Qualifizierten zählen beispielsweise Akademikerinnen und Akademiker, Fachkräfte im Technik- oder Gesundheitsbereich oder ganz allgemein Führungskräfte. Dabei arbeiten Frauen generell häufiger als Männer in den Berufen, die eine hohe Qualifikation voraussetzen. 2016 fanden sich 47% der erwerbstätigen Frauen in solchen Berufen – im Vergleich zu 42% bei den erwerbstätigen Männern. Der Unterschied ist auf den relativ hohen Frauenanteil beim Lehrerberuf oder auch bei Berufen der medizinischen und technischen Assistenz zurückzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 06.09.2017

Im Jahr2016 wurden in Deutschland 29,0 MilliardenEuro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII „Sozialhilfe“) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 4,5% gegenüber 2015.

Von den insgesamt 29,0 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen 16,5Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+5,3% zum Vorjahr). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden 6,1Milliarden Euro ausgegeben (+2,4%), für die Hilfe zur Pflege 3,8Milliarden Euro (+6,4%). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,4Milliarden Euro (+2,3%) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,2Milliarden Euro (+1,9%).

Damit entfiel der überwiegende Anteil der Nettoausgaben für Sozialhilfe mit 56,8% auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 20,9% der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet, 13,1% für die Hilfe zur Pflege. 5,0% der Ausgaben flossen in die Hilfe zum Lebensunterhalt und 4,2% in sonstige Leistungen.

Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen "Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.08.2017

Die Frage, welche technischen Umstellungen in Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden müssen, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13399) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Anpassungsbedarf wegen der Ehe für alle" (18/13274). Wie die Bundesregierung darin ausführt, geben die personenstandsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der standesamtlichen Registrierung einer gleichgeschlechtlichen Ehe und der Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe vor, welche Daten im elektronischen Register zu beurkunden sind, welche Feldüberschriften (Leittexte) die einzelnen Datenfelder haben und wie sich der elektronische Mitteilungsverkehr gegenüber anderen Standesämtern und Behörden gestaltet. Die eingesetzten Formate sähen derzeit nur eine verschiedengeschlechtliche Ehe vor und müssten deshalb angepasst werden.

"Die Anpassung der Formate für den Datenaustausch (XPersonenstand) und die Registerschnittstelle (XPersonenstandsregister) erfolgt nach den Vorgaben der Personenstandsverordnung durch eine Spezifizierung in den zuständigen Gremien, Abnahme durch den Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz und Veröffentlichung", heißt es in der Antwort weiter. Auf dieser Grundlage würden in einem zweiten Schritt die für das Personenstandswesen eingesetzten elektronischen Fach-, Register- und Datenaustauschverfahren programmiert, getestet und ausgeliefert. Hierfür stehe den Verfahrensherstellern grundsätzlich eine Vorlaufzeit von neun Monaten zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 507 vom 11.09.2017

Die Bundesregierung bewertet die Etablierung eines Armutsbeauftragten und die Formulierung einer nationalen Armutsstrategie als "nicht erfolgversprechend". Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/13431) auf eine Kleine Anfrage (18/13311) der Fraktion Die Linke. In dieser hatte die Fraktion nach der Unterstützung der "Tafeln" durch die Bundesregierung gefragt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 502 vom 06.09.2017

Im Dezember 2016 waren 13 Prozent der Beschäftigten in Deutschland ausschließlich geringfügig beschäftigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13232) auf eine Kleine Anfrage (18/13112) der Fraktion Die Linke. Die meisten davon waren demnach in privaten Haushalten, im Grundstücks- und Wohnungswesen und im Gastgewerbe beschäftigt. 22 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten hatten keinen Berufsabschluss, jedoch 41 Prozent einen anerkannten Berufsabschluss und sechs Prozent einen akademischen Abschluss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 476 vom 25.08.2017

Die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 9. Juli 2015 sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/13324) der Fraktion Die Linke. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Jahr 2007 ins deutschen Aufenthaltsrecht eingeführte Regelung, die den Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse bereits im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs vorsieht, wegen einer fehlenden Härtefallregelung im Einzelfall gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Härtefallregelung wurde erst Mitte 2015 im Aufenthaltsgesetz verankert.

Die Linksfraktion will nun erfahren, wie viele Visa zum Ehegattennachzug im Jahr 2016 beziehungsweise im ersten Halbjahr 2017 erteilt wurden und inwieweit hierbei Visa zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen enthalten sind. Außerdem fragt sie nach den Teilnehmern von Sprachprüfungen sowie Bestehensquoten bei Goethe-Instituten weltweit.

Die Fragesteller stellen die Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit der deutschen Regelung "grundsätzlich in Frage". Mehr als 12.000 Ehegatten im Jahr werde der Nachzug zu ihren Ehegatten in Deutschland (zunächst) verweigert, weil sie den Deutsch-Test im Ausland nicht bestehen. Der deutsche Sprachtest sei "strenger als die vom EuGH verworfene niederländische Regelung, weil das Sprachniveau A1 nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich nachgewiesen werden muss, was für viele Betroffene eine hohe Hürde darstellt", betonen die Linken-Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 471 vom 22.08.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Frauen sind schon heute in besonderer Weise von Altersarmut bedroht. So waren im Juni 2016 rund 59 Prozent der Personen, die Grundsicherung im Alter bezogen, Frauen. Der Grund liegt darin, dass sie in den meisten Fällen die Versorgung und Erziehung von Kindern sowie die Versorgung, Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger übernehmen und auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichten. „Wer sich entscheidet, einen Angehörigen selber zu pflegen und dafür seine Berufstätigkeit reduziert, verzichtet auf Einkommen. Wer seinen Job ganz aufgibt, kann im schlimmsten Fall auf Hartz-IV bzw. die Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Damit dürfen wir nicht einverstanden sein“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

In Deutschland gibt es insgesamt 2,9 Millionen Pflegebedürftige, von denen die meisten (73 Prozent) zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden. 75 Prozent von ihnen sind Frauen. Da viele der pflegenden Frauen schon für ihre Kinder eine berufliche Auszeit nahmen, werden oft nur geringe Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Diese führen zu einer kleineren Rente. „Mütter sind doppelt betroffen“, kritisiert Döcker und führt aus: „Wir verschleißen die Angehörigen, obwohl wir wissen, dass Erziehung und Pflege ohne sie nicht funktionieren. Wer beispielsweise pflegt, riskiert seine eigene Gesundheit, wird selber krank und pflegebedürftig.“ Trotz einiger Verbesserungen, wie z.B. dem Ausbau der Tagespflege, sieht die AWO dringenden Handlungsbedarf. „Wir verlangen, dass man die Angehörigen unterstützt und entsprechend in die Lage versetzt, die Pflege gut und unter Erhaltung der eigenen Gesundheit durchzuführen. Dazu gilt es, die rentenrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen weiter zu verbessern. Eine Pflegeauszeit darf nicht zu Altersarmut führen. Menschen, die sich sozial einsetzen und sich um ihre Familien kümmern, dürfen nicht bestraft werden“, stellt Döcker klar.

Pflegende Angehörige sind vielfältigen gesundheitlichen, psychischen und finanziellen Risiken ausgesetzt. Wenn die Pflegesituation beendet ist, brechen viele regelrecht zusammen und werden selbst krank. Nur ein Drittel der pflegenden Angehörigen ist berufstätig, davon lediglich ein Fünftel in Vollzeit. Im Ergebnis verlieren pflegende Angehörige Einkünfte, Karrierechancen und zukünftige Rentenansprüche. Etliche werden zudem zunehmend sozial isoliert und ausgegrenzt. „Eine solidarisch gestaltete Pflegeversicherung muss daher auch die Möglichkeiten Beruf und Pflege vereinbaren zu können, noch weiter verbessern“, erklärt Brigitte Döcker anschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 05.09.2017

Beim gestrigen Flüchtlingsgipfel einigten sich Frankreich, Deutschland, Spanien und Italien auf die „Unterstützung Europas für Tschad, Niger und Libyen bei der Kontrolle und gesteuerten Verwaltung der Migrationsströme“. „Leider hat sich die EU auf das Prinzip Abschottung geeinigt, anstatt sichere Fluchtwege einzuführen“, bewertet AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker das Gipfelergebnis und kritisiert: „Das Recht eines Jeden auf eine individuelle Prüfung der Fluchtgründe dürfte damit nicht gewährleistet werden, da die angewendeten Kriterien anhand derer Asylsuchende identifiziert und ausgewählt werden sollen, unklar bleiben. Die AWO lehnt ein derart intransparentes Verfahren ab.“

Nach einem Vorschlag Frankreichs sollen Schutzsuchende künftig schon im Niger und in Tschad, mit Hilfe des UNHCR identifiziert werden, um sie in Asylsuchende mit größeren bzw. geringeren Chancen auf Asyl unterscheiden zu können. „Die Flüchtlingspolitik soll nach außerhalb der europäischen Grenzen verlagert werden, um die gemeinsame Abschottungspolitik zu festigen. Damit wird das Problem nicht gelöst“, zeigt sich Döcker überzeugt.

Die betroffenen Länder sollen von der EU für ihr Engagement die Migration nach Europa zu stoppen, entschädigt werden. „Die AWO lehnt eine derartige Externalisierung der europäischen Flüchtlingspolitik ab. Die Einhaltung der Menschrechte ist in den kooperierenden afrikanischen Staaten nicht gewährleistet. Im Gegenteil verdeutlichen die Berichte von Menschenrechtsorganisationen schwere Verletzungen. Kooperationen wie zum Beispiel mit dem zerfallenen Staat Libyen müssen gestoppt werden“, erklärt AWO Vorstand Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 29.08.2017

Mit Sorge beobachtet der Deutsche Familienverband die rasant wachsende Tendenz, Kinder und ihre Eltern ausschließlich nach ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen zu beurteilen.

„Mit der Einführung des Elterngeldes hatten die beiden größten Fraktionen im Bundestag einen grundlegenden Systemwechsel in der Familienpolitik eingeleitet. Anders als beim Erziehungsgeld ist das Elterngeld als konkrete Entgeltersatzleistung konzipiert. Begründet mit einer finanzierbaren Wahlentscheidung zwischen Erwerbstätigkeit und Kindererziehung wurden, auch für Akademikerinnen, Weichen gestellt, die mit raschen Schritten noch konsequenter den Weg für die `richtigen´ Lebensentwürfe vorgeben“, kritisiert Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes.

Kinder werden nicht mehr als Wert an sich betrachtet, sondern lediglich hinsichtlich ihres volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Verstärkt wird diese Auffassung mit der Feststellung: „Kinderreichtum findet sich relativ häufig bei Familien mit einem Migrationshintergrund“. Damit werden Vorurteile geschürt und platte Wahlkampfparolen bedient, aber nicht die Bedürfnisse von Familien in all ihren Erscheinungsformen.

Zur Bundestagswahl 2017 wurde erstmals die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland untersucht. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ergeben sich bei dritten und weiteren Kindern ohne berufsqualifizierenden Abschluss Mehrkosten für die öffentliche Hand. Nur bei einer Familie mit mittlerem Einkommen, mittlerem Lebenslauf der Mutter und mittlerem Bildungsstand des Kindes ergäbe „sich ein positiver gesamtfiskalischer Wert“ von fast 59.000 Euro, der bei hohen Bildungsabschlüssen sogar mit mehr als dem siebenfachen veranschlagt wird.

Anlässlich seiner Präsidiumssitzung stellt der Deutsche Familienverband hierzu fest:
„Jedes Kind muss unserer Gesellschaft gleich viel Wert sein! Für eine zivilisierte, offene und liberale Gesellschaft ist es ein Armutszeugnis, nur noch die `richtigen´ Lebensentwürfe, die Entscheidung für mehrere Kinder in der Mittel- und Oberschicht, positiv beeinflussen zu wollen. Einerseits Kinderrechte ins Grundgesetz zu fordern, aber gleichzeitig nach Herkunft, Kostenfaktoren und volkswirtschaftlichem Nutzen zu unterscheiden, degradiert die Familie zum bilanzierten Humankapital.“

Das Präsidium fordert von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Wertschätzung aller Familienentwürfe.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.09.2017

Das deutsche Steuer- und Abgabensystem ist ungerecht, intransparent und leistungsfeindlich, kritisiert der Deutsche Familienverband seit Jahren. Bestätigt werden die Verbandsexperten nun durch eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Wirtschaftsforschung (ZEW), die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellt worden ist. Steuern, Transferleistungen und Sozialabgaben sind mangelhaft aufeinander abgestimmt, was regelmäßig dazu führt, dass geringe Einkommen deutlich stärker belastet werden als hohe Einkommen.

Ganze Berufszweige, wie Anlagen-, Transfer- und Steuerberater sind gegen Entgelt damit beschäftigt, unerwünschte Belastungswirkungen zu verhindern. Ein Euro zu viel verdient, kann den Verlust einer gesamten Leistung bedeuten. Für unerwünschte, leistungsfeindliche Grenzbelastungen im Steuersystem ist vor allem der "Mittelstandsbauch" bekannt. Dessen Abbau wird immer wieder aufs Neue zugesagt. Leistung soll sich wieder lohnen. Andererseits wird, um "mehr Gerechtigkeit" finanzieren zu können, über einen leicht erhöhten "Spitzensteuersatz" diskutiert. Das sorgt gerade in Wahlkampfzeiten für Aufmerksamkeit. Weniger Beachtung findet der Befund der ZEW-Studie: "Wer wenig hat, wird am stärksten belastet". Dass in der gesetzlichen Sozialversicherung durch eine Beitragsbemessungsgrenze hohe Einkommen von Beiträgen freigestellt sind, es aber im unteren Bereich keine Freibeträge, beispielsweis für Kindererziehung, gibt, wird in keinem Wahlprogramm aufgegriffen.

Seit Jahren weist der DFV in seinem "Horizontalen Vergleich"nach, dass eine 4-köpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr nicht einmal das behalten kann, was sie mindestens zur Teilhabe an dieser Gesellschaft, das sogenannte Existenzminimum, benötigt. Das ZEW stellt nun fest: Von jedem zusätzlich verdienten Euro wird ihr zwischen 54 und weit über 100 Cent abgezogen. Auch Alleinerziehende haben mit den Folgen des Steuer-, Transfer- und Abgabendschungels zu kämpfen. Bei einem Einkommen bis 23.800 Euro beträgt ihre Grenzbelastung über 60 Prozent.

„Eine Reform des Sozialstaates ist längst überfällig“, stellt der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, fest. „Den Anfang müssen die familienblinden Sozialversicherungsbeiträge machen. Wer Kinder- und Familienarmut wirksam bekämpfen will, muss hier ansetzen.“ Deshalb haben der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken mit mehreren Tausend Familien dieKampagne `Wir jammern nicht, wir klagen!´ins Leben gerufen.

Ziel ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Fortsetzung des Pflegeversicherungsurteils von 2001. „Nachdem die beiden derzeit regierenden Parteien beabsichtigen, längst erworbene Erkenntnisse und Beschlüsse auch in der kommenden Legislaturperiode unter den Tisch fallen zu lassen, müssen wir leider diesen Weg durch die Instanzen beharrlich weitergehen, auch wenn dieser Familien und Gerichte über Gebühr beschäftigt“, erklärt Stresing und fügt hinzu: „Wir lassen Familien nicht im Regen stehen. Wer glaubt, Familien unbemerkt in die Tasche greifen zu können, muss mit uns rechnen!“.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die heute von Bundesfamilienministerin Barley vorgeschlagene Reform des Kindergeldes als wichtigen Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Die enge Verzahnung des Kindergeldes mit dem Kinderzuschlag kann dazu führen, dass Geringverdiener mit Kindern deutlich entlastet werden und die Kinderarmut in Deutschland sinkt. Das ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch angesichts der neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armutsgefährdungsquote der unter 18-Jährigen dringend erforderlich. Die Reform des Kindergeldes und eine Zusammenführung mit dem Kinderzuschlag muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch zum Anlass genommen werden, für Kinder in Hartz-IV-Haushalten endlich armutsfeste Regelsätze auf den Weg zu bringen. Denn Haushalte im Sozialgeldbezug werden überwiegend nicht vom aktuell geplanten Reformschritt profitieren können.

"Die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland muss sich endlich auf die Situation armer Kinder und Jugendlicher auswirken. Für eine deutliche Trendwende braucht es dringend verstärkte Anstrengungen und grundlegende strukturelle Reformen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dazu gehört zum einen die heute vorgeschlagene Reform des Kindergeldes, insbesondere wenn dadurch mehr Familien Zugang zu staatlichen Leistungen erhalten. Zum anderen brauchen wir vor allem armutsfeste Hartz IV-Regelsätze und eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, sich und ihren Kindern durch eigene Erwerbstätigkeit eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern erforderlich, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Mit Sorge sehen wir insbesondere die steigende Armut von nach Deutschland zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Hier gilt es verstärkt in die Integration zu investieren, um die gesellschaftliche Teilhabe dieser Kinder in der Zukunft zu sichern", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk zu Beginn des Jahres vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. Und dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, mahnen 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen an.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 12.09.2017

Die Bundesministerinnen Barley und Nahles haben gestern zusammen mit Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz auf ein wichtiges Problem aufmerksam gemacht: Den Fachkräftemangel in Betreuungs- und Pflegeberufen.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie setzt sich seit Jahren für eine gesellschaftliche Aufwertung und eine bessere, die Verantwortung und Belastungen berücksichtigende, Vergütung ein. Nur allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass viel zu lange damit gewartet wurde, die Arbeitsbedingungen in Erziehungs- und Pflegeberufen zu verbessern. Nun werden die Versäumnisse und der Druck immer größer. „Junge Menschen erkennen, dass die Erwerbsbedingungen in anderen Berufen vielversprechender sind und entscheiden sich immer weniger für soziale Berufe mit der Folge, dass bundesweit ein Mangel an qualifizierten Fachkräften für Erziehung und Pflege herrscht.“ so Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf.

Gute Betreuung und Pflege sind für Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern ebenso wie für solche mit pflegebedürftigen Angehörigen wichtig. Gleichzeitig stärkt es Familien, wenn diese Berufe, die häufig von Frauen ausgeübt werden, besser bezahlt werden und die Arbeitszufriedenheit steigt, denn dann geht es auch den Kindern und den Pflegebedürfti-gen besser. Eltern und pflegende Angehörige möchten ihre Familienmitglieder gut betreut wissen.

Die von den Ministerinnen und der Ministerpräsidentin ins Spiel gebrachten Vorstellungen, wie z. B. eine kostenfreie und vergütete Ausbildung, bessere Löhne im Gesundheits- und Sozialwesen, bessere und vielfältigere Entwicklungsperspektiven, eine Stärkung der Arbeitszufriedenheit und die Vermeidung von Berufsausstiegen, weisen in die richtige Richtung. „Die eaf erwartet, dass den Ankündigungen auch Taten folgen und die Forderungen nicht nach der Bundestagswahl in den Schubladen der Ministerien verschwinden. Denn die Erkenntnisse der Politikerinnen sind nicht neu – Handeln ist jetzt angesagt, sonst droht uns ein Pflege- und Erziehungsnotstand!“ so Bernd Heimberg weiter.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 01.09.2017

Wer sind die Mehrkindfamilien und welchen Mehrwert schaffen sie für unsere Gesellschaft? Dieser Frage widmet sich ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), das im Auftrag des Verbands kinderreichen Familien Deutschland e.V. (KRFD) erstellt wurde. Unter dem Titel „Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland“ wird erstmalig im Rahmen von Musterberechnungen der ökonomische Mehrwert von Mehrkindfamilien beziffert: Bekommt eine Familie mit zwei Kindern, mittlerem Einkommen und mittlerem Lebenslauf der Mutter ein drittes Kind mit mittlerem Bildungsstand, ergibt sich ein positiver gesamtfiskalischer Wert in Höhe von 58.700 Euro. Erreicht es sogar einen hohen Bildungsabschluss liegt der Wert bei 448.500 Euro. Erreicht das Kind allerdings keinen berufsqualifizierenden Abschluss ergeben sich Mehrkosten für die öffentliche Hand. „Nur wenn es gelingt allen Kindern aus Mehrkindfamilien eine gute Ausbildung zu ermöglichen, können diese ihre volkswirtschaftlichen Potenziale voll entfalten“, sagt hierzu der Studienleiter Prof. Dr. Axel Plünnecke, Leiter des Kompetenzfelds Bildung, Zuwanderung und Innovation beim IW Köln.

Entscheidend: Bildungsangebote und Wiedereinstiegsoptionen für Mehrkindfamilien

Ein großer Teil der 890.000 Mehrkindfamilien mit minderjährigen Kindern leben im Allein- oder Zuverdienermodell. So ist bei Dreikindfamilien die Kombination ein Elternteil in Vollzeit und einer in Teilzeit mit einem Anteil von 42,7 Prozent am häufigsten und bei Vierkindfamilien die Kombination eines Elternteils in Vollzeit / eines nicht erwerbstätig mit 44,9 Prozent. „ Die allermeisten Mütter in Mehrkindfamilien entscheiden sich ganz bewusst für diese Lebensformen, weil sie genügend Zeit für ihre Kinder haben wollen. Allerdings brauchen sie an ihren Bedarfen ausgerichtete Bildungsangebote und konkrete Optionen für den Wiedereinstieg, damit sie nach langjährigen Berufspausen am Arbeitsmarkt leichter wieder Fuß fassen können“ kommentiert die Bundesvorsitzende des KRFD, Dr. Elisabeth Müller.

Wichtiger Zeitfaktor: Mut zum dritten Kind früh stärken

Das Gutachten betrachtet ferner, welche Faktoren die Entscheidung zu dritten und weiteren Kindern begünstigen oder hemmen. Positiv wirkt sich ihm zufolge insbesondere aus, wenn Familien früh ihre ersten und zweiten Kinder bekommen haben. Aber auch der Gesundheitszustand spielt eine wichtige Rolle. „Damit insbesondere junge Menschen aus der Mittelschicht nicht zulange mit der Familiengründung zögern und den Mut für das dritte Kind fassen, müssen die kurz- und langfristigen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden“, sagt Prof. Dr. Plünnecke und Dr. Müller ergänzt: „Die Forderungen unseres Verbandes – unter anderem bezogen auf steuerliche Entlastungen, Wohnraumsituation und Rentenperspektive – zielen bereits hierauf.“ Schließlich belegt das Gutachten auch eine weitere gesellschaftliche Zukunftsperspektive: Junge Menschen aus Mehrkindfamilien entscheiden sich substanziell häufiger für dritte und weitere Kinder als Einzelkinder.

Das Gutachten „Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland“ steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 07.09.2017

Einen grundlegenden Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband von der nächsten Bundesregierung. In einem 11-Punkte-Programm legt der Verband ein umfassendes Reformkonzept zur Sicherung der Renten und der Verhinderung von Altersarmut vor. Die mit großer Dynamik wachsende Altersarmut sei auch eine Konsequenz der Rentenpolitik seit der Jahrtausendwende. In seiner Analyse zeigt der Verband auf, dass die Wahrscheinlichkeit, im Alter bedürftig zu sein, mit jedem Rentenjahrgang steigt.

Der Verband weist daraufhin, dass die Armut seit 2005 bei keiner anderen Gruppe so stark zugenommen habe wie bei Rentnern und Pensionären. Mit 15,9 Prozent seien sie mittlerweile überdurchschnittlich von Armut betroffen. „Altersarmut ist kein Schatten am fernen Horizont, sondern bereits heute Realität. Es müssen jetzt die Weichen neu gestellt werden, wollen wir Schlimmeres verhindern“, warnt Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische schlägt in seinem Konzept insgesamt elf konkrete Maßnahmen für den renten- und alterssicherungspolitischen Kurswechsel vor. Eine erfolgreiche Gesamtstrategie müsse bereits im Erwerbsleben ansetzen und die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Die Spannweite der Vorschläge reicht von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns über die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent bis zur Reform der Altersgrundsicherung mit einer bedarfsgerechten Erhöhung der Regelsätze.

„Kern unseres Konzepts ist die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir fordern die Einbindung aller Erwerbstätigen, eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent sowie die faktische Abschaffung der Riester-Rente“, betont der Verbandsvorsitzende. „Wenn das Rentenniveau weiter sinkt, sind alle anderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut nur noch Kosmetik“, so Rosenbrock. Selbst wer über 40 Jahre durchschnittlich 2.300 Euro Brutto verdient und Rentenbeiträge einbezahlt hat, habe laut Paritätischer Forschungsstelle bei einem Rentenniveau von aktuell 47,7 Prozent eine Rente kaum noch oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erwarten.

Hier geht es zur Broschüre Mut zur Korrektur: Ein alterssicherungspolitischer Auftrag.

Das Statement des Vorsitzenden finden Sie hier: 170905_PK-Rente_Pressestatement_Rosenbrock_End.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 05.09.2017

Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2018 um lediglich 7 Euro auf dann 416 Euro. In einer Studie hatte der Verband der Bundesregierung zuletzt manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nachgewiesen, die aktuell zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Ohne jegliche Korrektur würden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 409 um mindestens 120 Euro auf dann 529 Euro angehoben werden.

„Der jetzige Regelsatz ist Ausdruck von kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Diese Bundesregierung hat für arme Menschen ganz offensichtlich und im wahrsten Sinne des Wortes nicht viel übrig. Im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung muss zwingend eine Reform der Regelsatzberechnung sowie die Schaffung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung verankert sein“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Insbesondere die Kinderregelsätze seien absolut unzureichend. „Die Erhöhung der Kinderregelsätze um lediglich drei bis fünf Euro sind ein kinder- und familienpolitischer Skandal. Die Bekämpfung von Kinderarmut hat offenbar nur in Sonntagsreden Platz“, kritisiert Schneider. Der Paritätische fordert von der kommenden Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 06.09.2017

Stellvertretend für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ forderten DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, am Mittwoch in Berlin die zur Wahl stehenden Parteien auf, mit Worten und Taten gegen Armut von Erwachsenen und Kindern vorzugehen.

Ulrich Schneider: "Der jetzige Regelsatz ist Ausdruck von kleinlicher Missgunst und bringt eine ausgesprochen negative Haltung gegenüber den Armen zum Ausdruck. Diese Bundesregierung hat für arme Menschen ganz offensichtlich und im wahrsten Sinne des Wortes nicht viel übrig. Die armutspolitische Ignoranz muss ein Ende finden. Im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung muss zwingend eine Reform der Regelsatzberechnung sowie die Schaffung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung verankert sein."

Annelie Buntenbach: „Ein völlig anderer Ansatz ist notwendig. Die Hartz-IV-Regelsätze dürfen nicht länger aus dem Wenigen errechnet werden, das die untersten, einkommensschwächsten Haushalte ausgeben können. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren. Das ist insbesondere für die Zukunftschancen von Kindern sehr wichtig. Wir brauchen eine untere Haltelinie gegen die Spaltung in Arm und Reich und müssen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 30.08.2017

Der erweiterte Unterhaltsvorschuss ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Unterhaltsvorschuss kann nun über das Alter von 11 hinaus bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Die bislang geltende Begrenzung auf maximal 6 Jahre Bezug gehört der Vergangenheit an. Mit Inkrafttreten können die Jugendämter nun die Neuanträge bewilligen und auszahlen.

Das Familienministerium hat die Frist für Anträge verlängert: Alleinerziehende müssen spätestens bis zum 30. September einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, um rückwirkend zum 1. Juli neue Ansprüche aufgrund der Reform geltend zu machen. Wenn Alleinerziehende einen Antrag im Oktober einreichen, gelten wieder die üblichen Regelungen. Danach ist eine rückwirkende Bewilligung des Unterhaltsvorschusses für einen Monat nur möglich, wenn sie bereits Bemühungen unternommen haben, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu Zahlungen zu veranlassen.

„Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet. Die Verzögerungen bei der Reform und zuletzt das Warten auf das Inkrafttreten haben zu Verunsicherungen geführt“, erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss zügig auszuzahlen.“ Auf Drängen der Kommunen war die Reform um ein halbes Jahr verschoben worden, damit diese sich auf die Umsetzung vorbereiten konnten.

Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12. Lebensjahr hinaus wird rückwirkend zum 1. Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes und an der Schnittstelle zu Kinderzuschlag und Wohngeld.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 18.08.2017

Die Kita schließt um fünf, die Schicht geht bis um acht – solche Betreuungslücken erschweren Eltern ihre Erwerbstätigkeit, für Alleinerziehende bedeuten sie oft das Aus. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat in Berlin, Essen und Mainz durch Modellprojekte Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder zu Hause außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten angeboten sowie ganzheitliche Beratung. Die nun vorliegende Evaluation bestätigt: Flexible und ergänzende Kinderbetreuung erhöht die Erwerbs-chancen und kann zur Steigerung des Erwerbseinkommens bis hin zur Unabhängigkeit von sozialen Transferleistungen führen. Finanziert wurden Modellprojekte und Evaluation von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung. Das Programm lief von September 2014 bis August 2017.

Knapp 80 Prozent der befragten Alleinerziehenden gaben nach drei Jahren an, dass sich ihre Ausbildungssituation und/oder Erwerbstätigkeit positiv verändert haben. In Folge stieg bei knapp 19 Prozent der Allein-erziehenden auch das Erwerbseinkommen an. 13 Prozent konnten sich von der Angewiesenheit auf staatliche Grundsicherungsleistungen be-freien. Die Zufriedenheit mit der ökonomischen Situation insgesamt stieg innerhalb der Laufzeit von 26 Prozent auf 53 Prozent. Positive Effekte zeigten sich auch bei der Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die von 30 auf 63 Prozent anstieg. Das wirkt auch positiv auf die Kinder: Die Entlastung im Alltag führte zu einer Entspannung im Familien-leben. Die Zahl der Alleinerziehenden, die ihren Kindern ohne Probleme alles bezahlen können, was sie brauchen, stieg von 3 auf 21 Prozent. Eine weitestgehende Gebührenfreiheit hat diese Effekte begünstigt.

„Die Ergebnisse der Evaluation sind außerordentlich: Nur wenige Stunden ergänzende Kinderbetreuung führen zu zufriedeneren Müttern, erhöhter Erwerbsbeteiligung und entspannteren Kindern! Die Politik ist nun gefragt dafür zu sorgen, dass es dieses Angebot überall in Deutschland gibt“, so das Resümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Erika Biehn. „Gleichzeitig sollten die Verantwortlichen auch an Stellenschrauben in der Arbeitswelt drehen: Es braucht eine Stärkung der Mitspracherechte von Arbeitnehmer/innen bei der Lage der Arbeitszeit, um Betreuungslücken von vorherein möglichst klein zu halten.“

„Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Gutes bewirkt haben“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Die Angebote sollten Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, und den Müttern und Vätern mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Ergänzende flexible Kinderbetreuung ist eine wirksame Unterstützung für Alleinerziehende. Es zahlt sich für Länder und Kommunen aus, diese Modelle in der Fläche anzubieten.“

Um die Wirksamkeit der Angebote sowie deren allgemeine Übertragbarkeit bewerten zu können, hat der VAMV-Bundesverband eine Evaluation durchgeführt, begleitet von einem wissenschaftlichen Beirat. Der End-bericht für die Evaluation des Modellprojektes zur Wirksamkeit von ergänzender Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung von Ein-elternfamilien in Deutschland steht auf der Homepage des VAMV unter www.vamv.de als Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 12.09.2017

Seit August 2007 müssen Menschen, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland nachziehen wollen, einen Deutschtest vor der Einreise erbringen. 10 Jahre Familientrennung, Leid und Frustration kennzeichnen das traurige Jubiläum.

„10 Jahre nun schon müssen binationale Familien diesen Nachweis erbringen, der weder integrationsförderlich noch hilfreich ist“, macht Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes, deutlich. „Wir fordern von der im Herbst neu gewählten Bundesregierung die Abschaffung des Nachweises und damit ein eindeutiges Ja zu allen Familien in diesem Land.“

Menschen werden – vor allem aus weniger wirtschaftlich starken Ländern – mit Hürden versehen, die für Familien oft zu monatelangem Warten und Vermissen führen. Gerade im heute sehr globalisierten und mobilen Familienleben gehört diese Regelung abgeschafft.

Im August 2007 trat die Novellierung des Zuwanderungsgesetzes in Kraft. Damals wurde im Rahmen des Ehegattennachzugs der Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise eingeführt, um mit dem Partner/der Partnerin von außerhalb Europas in Deutschland als Familie zusammen leben zu können.

„Wir fragen uns seit damals, ob ökonomische Interessen bedeutsamer sind als staatsbürgerliche Rechte? Wer qualifiziert ist, wandert über den Arbeitsmarkt zum Partner ein. Wer diese Möglichkeit nicht hat, hat kaum eine Chance auf ein gemeinsames Leben in Deutschland. Ein Staat, der die Partnerwahl von Bildungsbiografien abhängig macht, greift eklatant in Persönlichkeitsrechte ein“, erinnert Stöcker-Zafari.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 24.08.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 21. – 24. September 2017

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Ort: Stuttgart

Leihmutterschaft, Regulierung von Samen- und Eizellspende sowie der Zugang zu Reproduktionstechnologien sind rechtspolitisch kontrovers diskutierte Themen rund um die Familiengründung. Der djb erweitert den Blick und stellt die Frage nach dem konkreten Gehalt reproduktiver Rechte und ihrer Bedeutung für Geschlechtergerechtigkeit in den Mittelpunkt der Debatte. Ob bzw. wie ist selbstbestimmte Schwanger- und Mutterschaft im Kontext von Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik überhaupt denkbar? Was bedeutet die sogenannte Hebammen-Krise? Warum sind Verhütungsmittel in Deutschland nicht gratis? Wie ist der Stand der Diskussion zur Abtreibungsfrage? Warum wird kaum etwas gegen die Diskriminierung stillender Mütter getan? Und welches Ausmaß sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung wird eigentlich Frauen mit Behinderungen zugestanden? – Diese und viele andere Fragen werden Thema sein.

Programm, weitere Informationen und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2017/2017Kongress/

Termine: 26. September 2017

Veranstalter: Nordische Botschaften

Ort: Berlin

Im Rahmen der Ausstellung »CENTURY OF THE CHILD. NORDISCHES DESIGN FÜR KINDER VON 1900 BIS HEUTE« laden die Nordischen Botschaften in Berlin herzlich zum Symposium ein:

»Kindheit« ist eine vergleichsweise junge Erfindung – erst seit gut hundert Jahren werden Kinder nicht mehr als unfertige Erwachsene erachtet, sondern als Menschen mit ganz eigenen Bedürfnissen und Wünschen. Dabei verändert sich »Kindheit« immer weiter – das Symposium wirft einen Blick auf den aktuellen Stand der Dinge in zwei wichtigen Lebensbereichen eines Kindes: der Familie (insbesondere in der Beziehung zum Vater) und dem baulichen Wohn- und Lebensumfeld.

14–16 Uhr Wann kommt Papa? – Über die Rolle der Väter

16.30–18 Uhr Aufbewahrungsanstalt oder Spielparadies? – Über Räume für Kinder

Die Teilnahme ist an beiden oder an nur einer der Diskussionsrunden möglich. Im Anschluss laden wir zum Empfang ein. Das Symposium findet in englischer und deutscher Sprache statt.

Bitte Anmeldung und nähere Informationen beachten: http://www.nordischebotschaften.org/veranstaltungen/framing-childhood

Termine: 06. Oktober 2017

Veranstalter: DGB-Bundesvorstand

Ort: Berlin

Ein Workshop des DGB-Projektes "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!"

Am 1. Juli 2015 wurde das ElterngeldPlus eingeführt. Es ermöglicht berufstätigen Eltern, länger und flexibler Elterngeld zu beziehen und gibt ihnen mehr Spielraum, um Betreuungsphasen nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Das ElterngeldPlus soll partnerschaftliche Vereinbarkeitslösungen unterstützen: Indem Mütter früher wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen und Väter ihre Arbeitszeit reduzieren können.

Das ElterngeldPlus ist dabei angelegt auf Eltern, die in Teilzeit arbeiten (können). Das geht nur, wenn im Betrieb/in der Verwaltung Teilzeit möglich gemacht wird! Das bedeutet zum Beispiel, dass Mütter und Väter keine Nachteile im Karriereverlauf haben. Ebenso wichtig: gute Vertretungsregelungen, Kontakthalteprogramme während der Elternzeit, informierte Führungskräfte – um nur einige Maßnahmen zu nennen. Betriebs- und Personalräte haben es in der Hand: ein familienbewusster Arbeitsplatz kann und muss gestaltet werden!

In unserem Workshop ziehen wir gemeinsam mit Petra Kather-Skibbe von der Beratungsstelle KOBRA ein Résumé: wie wird ElterngeldPlus genutzt? Trägt es zu einer partnerschaftlicheren Aufgabenteilung in Familien bei? Welche Stolpersteine gibt es und wie können Interessenvertretungen gute Bedingungen für Eltern schaffen? Wir stellen Best Practice Beispiele vor und erarbeiten gemeinsam konkrete Lösungsansätze.

Sie richtet sich an Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungs- und Familienbeauftragte sowie GewerkschafterInnen. Zur Anmeldung geht es unter rebecca.bober@dgb.de.

Termine: 09. Oktober 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Berlin

In der alltäglichen Arbeit mit Familien stehen Fachkräfte vor großen Herausforderungen und müssen einen neuen Umgang mit kultureller Vielfalt entwickeln. Um den pädagogischen Alltag in allen Einrichtungen der Familienbildung zu erleichtern, wollen wir auf unserer Fachtagung kultursensible Kompetenzen vermitteln. Es geht darum,

  • eine Willkommenskultur zu entwickeln und ein erfolgreiches Ankommen in der Einrichtung vor dem Hintergrund sprachlicher und kultureller Unterschiede zu ermöglichen;
  • den professionellen Umgang mit Vielfalt und Differenz zu erlernen und eine Haltung des gegenseitigen Anerkennens zu entwickeln;
  • mit Missverständnissen und Konflikten angemessen und konstruktiv umzugehen;
  • mit Hilfe der dialogischen Haltung einen Zugang zu Eltern in verschiedenen Lebenswelten zu finden;
  • persönliche Normalitätserwartungen zu hinterfragen und diese Selbstreflexion als Chance für die eigene Persönlichkeitsentwicklung zu begreifen;
  • Kompetenzen für zielorientierte Gesprächsführung und die persönliche Ansprache von Eltern auf Augenhöhe zu erproben und einzuüben.

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Familienbildung, Familienzentren, Jugendamt, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, genauso wie an ausgebildete Elternbegleiter/innen.

Die Teilnahme am Fachtag ist kostenfrei. Das Programm mit Anmeldeformular finden Sie unter https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/fachtag_elternchance.

Termine: 12. Oktober 2017

Veranstalter: AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e.V

Ort: Berlin

Das Projekt „Interkulturelle Familienbildung für neu zugewanderte Kinder und Eltern in den Stadtteilen Marzahn-Nordwest und Marzahn-Mitte führt ein Familienseminar zum Thema „Kommunikation mit Eltern, Erfahrungen, Visionen und Strategien“ durch.

Im Mittelpunkt steht die Elternarbeit, insbesondere für neu zugewanderte Familien, in Schulen, Bildungseinrichtungen und Jugendfreizeitstätten mit Blick auf Konzepte, Handlungsansätze und Initiativen zur Auseinandersetzung mit Vorurteilen und Diskriminierung aufgrund der sozialen, kulturellen, ethnischen, religiösen Identität, Herkunft oder Abstammung.

Das Seminar soll Raum und Gelegenheit für eine gemeinsame Reflexion, Diskussion und den Erfahrungsaustausch von Praktiker*innen über die Bedingungen, Grenzen und Möglichkeiten der Elternarbeit im schulischen und außerschulischen Bereich geben.

Eingeladen sind Expert*innen aus der pädagogischen und sozialpädagogischen Praxis, Lehrkräfte, Schulsozialpädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Erzieher*innen, Vertreter*innen von Vereinen, Projekten, Netzwerken und Kommunen.

Im Zeitraum zwischen 10.00 und 12.30 Uhr sind drei Referate zur Elternarbeit geplant, von 13.30 bis 15.30 Uhr werden zwei Workshops stattfinden und anschließend erfolgt die Präsentation der Ergebnisse mit Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit.

Termin: 16. – 18. Oktober 2017

Veranstalter: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Ort: Berlin

Teilnahme für ver.di-Mitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder 270,00 Euro

Die Frage nach und die Berücksichtigung von gendergerechtenArbeitsbedingungen, das Doing Gender, bilden eine wichtige Voraussetzungzur Guten Arbeit für die Beschäftigten.

Als Personalrat hat man häufiger mit Gender-Themen zu tun, als auf den ersten Blick erkennbar. Es ist eine Chance und Herausforderung,die damit verbundenen Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeitender Interessenvertretung in den öffentlichen Verwaltungen zu kennen und umsetzenzu können.

Zum Beispiel:

  • Der Dienstherr, die Personalabteilung will Maßnahmen für einenTop Down Prozess zu Gender Mainstream auf den Weg bringen.Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte stellen fest:Wir werden unzureichend in die verwaltungsorganisatorischenund personalwirtschaftlichen Vorgänge eingebunden.
  • Die Interessenvertretung vermisst in der Verwaltung einen adäquaten Umgang mit dem AGG durch den Arbeitgeber und damit einhergehend eine Auseinandersetzung mit den in der Verwaltung stattfindenden Formen von Diskriminierungen. Für den Arbeitgeber ist dies kein Thema.

In diesem Gendertraining werden die rechtlichen Rahmenbedingungenvorgestellt, eine Standortbestimmung vorgenommen, strategischeFragen diskutiert, das Zusammenspiel mit möglichenVerbündetenund die damit verbundenen Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeitenentwickelt.

Details zu diesem und weiteren Gender-Trainings der ver.di findet ihr hier zum Download als PDF: Gender Seminare und Trainings 2017

Termin: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Mit der Veranstaltung „Schöne neue Arbeitswelt? Ideen für eine familiengerechte Gestaltung der digitalen Arbeit 4.0“ will man den sich abzeichnenden digitalen Wandel des Arbeitsmarktes einmal gezielt aus der Familienperspektive betrachten. Welche der digitalen Veränderungen sind für Familien besonders relevant und wie lässt sich die Digitalisierung des Arbeitens für die Bedürfnisse von Familien nutzen?

Dafür werden sich drei zentrale Themenfelder genauer angesehen: die Folgen des digitalen Wandels für die soziale Sicherung von Frauen und Männern, die Möglichkeiten für mehr Flexibilität von Arbeitszeit und –ort und die Auswirkungen der Digitalisierung bei der Pflege.

Zu jedem Themenfeld wird es zwei Diskussionsimpulse geben, jeweils von dem zuständigen Bundesministerium (BMFSFJ, BMAS) und von Expert/innen aus Wissenschaft bzw. Verbänden. In kleineren Gruppen sollen jeweils anschließend eigene Meinungen, Erwartungen, Kritik und Vorschlägehinsichtlich des digitalen Wandels der Arbeitswelt und dessen Folgen für Familien zur Sprache kommen.

Sie werden herzlich eingeladen, gemeinsam die bevorstehenden digitalen Herausforderungen bei der sozialen Sicherung, der Arbeitszeitgestaltung und der Pflege in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Ziel der Veranstaltung ist es, Ansatzpunkte für notwendige Veränderungen aus Sicht der Familien deutlich zu machen und die Debatte über die Gestaltung des digitalen Wandels um diesen Aspekt zu erweitern.

Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie online unter http://www.ag-familie.de/home/termine.html?.

Termin: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Netzwerk Familienbildung beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Tagungsbeitrag: 40,– € / 30,– € für Netzwerkmitglieder; einschließlich Tagungsverpflegung

Familie ist die wichtigste Erziehungs- und Bildungsinstanz für Kinder mit weitreichenden Auswirkungen auf Bildungsverläufe und das ganze Leben. Es ist die Aufgabe von Eltern- und Familienbildung, Eltern in ihrer Verantwortung zu stärken, um allen Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen.

Der Zuwachs von Wissen und Fähigkeiten, eine bessere Orientierung und der Austausch mit anderen geben Sicherheit und helfen, die unterschiedlichen Aufgaben in der Familie besser zu erfüllen. Angebote der Eltern- und Familienbildung greifen aktuelle gesellschaftliche Fragen und Herausforderungen auf und können Generationen in Verantwortung füreinander stärken. Sie sind damit ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung einer sorgenden und solidarischen Gesellschaft.

Damit Familienbildung ihrem Anspruch als wirkungsvolles Förder- und Präventionsinstrument gerecht werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Im Mittelpunkt steht neben der Qualität der Bildungsangebote – ein Anspruch, der sich in erster Linie an die Träger und Anbieter richtet – gleichzeitig auch die kommunale Planung. Denn Familienbildungsangebote mit nachhaltiger Wirkung müssen planvoll für und im Sozialraum entwickelt werden. Sie tragen idealerweise positiv zur Quartiersentwicklung bei, indem sie Identitätsbildung und Nachbarschaften und damit die Gesellschaft unterstützen. Von einer regelhaften und vernetzten Angebotsplanung sind wir in Baden-Württemberg aber noch entfernt, wenngleich sich hier ein Aufbruch abzeichnet.

Der 2. landesweite »Kongress Familienbildung« beschäftigt sich mit Qualitätsentwicklung in der Familienbildung vor dem Hintergrund einer bedarfsgerechten Planung im Sozialraum und will zur Horizonterweiterung beitragen. Die Foren greifen aktuelle fachliche Entwicklungen auf und laden zum Gespräch und zur Vertiefung ein.

Veranstalter ist das landesweite Netzwerk Familienbildung BW, das beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg angesiedelt ist und dessen fachpolitisches Anliegen ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und ‚zugängliches‘ Angebot der Eltern- und Familienbildung in Baden-Württemberg ist.

Angesprochen und eingeladen sind Fachkräfte aus der Familienbildung und der pädagogischen Arbeit mit Familien, Kommunalverantwortliche, Sozialplaner und alle Interessierten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termine: 02. – 03. November 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Erkner bei Berlin

Die zunehmende Nutzung digitaler Medien, ihre Möglichkeiten und Risiken sind längst ein wichtiges Thema für Familien und damit auch für die Familienbildung. Am ersten Tag der Fachtagung gehen wir der Frage nach, wie sich der Familienalltag und das Umfeld von Familien durch die digitalen Medien verändern. Welche Kompetenzen benötigen Familien, um die neuen Potentiale auszuschöpfen und sicher nutzen zu können? Der zweite Tag widmet sich der Arbeit in den Familienbildungseinrichtungen und der Frage, welche Rolle medienpädagogische und mediengestützte Arbeit mit Familien in Zukunft spielen kann.

Die Tagung richtet sich an Fachkräfte aus der Familienbildung und angrenzenden Bereichen der Arbeit mit Familien, Eltern und Kindern.

Hauptvorträge:

„Digitale und mobile Medien als Herausforderung für Eltern und Familien“, Prof. Dr. Friedericke Siller (TH Köln), „Medienkulturen in Familien in belastenden Lebenslagen“, Dr. Katrin Schlör (PH Ludwigsburg), „Medienkritik in Zeiten des Digitalen Kapitalismus“, Prof. Dr. Horst Niesyto (PH Ludwigsburg)

Arbeitsforen u. a. zu den Themen:

„Welche digitalen Angebote brauchen Eltern?“, „Mediennutzung in Familien (FIM-Studie)“, „Medienpädagogische Arbeit mit Familien“, „Offene Lehr- und Lernmaterialien im Netz“, „Eltern-Blogs und Kinder-Apps“…

Den Flyer mit dem Tagungsprogramm, Anmeldemöglichkeit und weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/medienpaedagogische_fachtagung

Termine: 17. November 2017

Veranstalter: Bundesforum Männer Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e. V.

Ort: Berlin

Anlässlich des Internationalen Männertags (am 19.11.2017) laden das Bundesforum Männer und sein Projekt movemen zum Vortrag über geflüchtete Jungen und Männer ein. Vorgestellt werden die Ergebnisse unserer Befragung von jungen, geflüchteten Männern sowie Praktiker_innen aus der bundesweiten Flüchtlingsarbeit. Ziel der Studie ist es, typische Situationen und Bedarfslagen von männlichen Geflüchteten sichtbar zu machen, um gemeinsam adäquate Antworten entwickeln zu können. Im Zentrum der Studie stehen folgende Fragen:

  • Welche spezifischen Bedarfslagen von männlichen Geflüchteten gibt es? Welche Erwartungen und Vorstellungen an sie sind im Integrationsprozess wirksam?

  • Welche Handlungsempfehlungen für eine geschlechtersensible Arbeit mit männlichen Geflüchteten lassen sich daraus ableiten? Und was bedeutet dies für die politischen Rahmenbedingungen?

Anmeldung erbeten unter www.movemen.org.

Termin: 20. – 22. November 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Seminarkosten betragen 170,- € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 213,- € für Nichtmitglieder.

Im Rahmen dieser Fachveranstaltung sollen nach einer grundsätzlichen Einführung in die aktuelle Debatte, gemeinsame Lösungsoptionen und mögliche Konsenslinien – auf der Grundlage erfolgreicher Praxisbeispiele – aufgezeigt und herausgearbeitet werden. Abschließend wird der Blick auf das Spannungsverhältnis zwischen Wirkungsforschung und kommunalen Haushaltslagen gerichtet.

Anmeldeschluss ist am 19. September 2017.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2017-die-zeiten-aendern-sich-das-sgb-viii-auch-2528,945,1000.html.

Termin: 22. – 23. November 2017

Veranstalter: AWO Bundesakademie

Ort: Berlin

Teilnehmerbeitrag: 210 € (Externe: 250 €) inkl. Verpflegung, ohne Übernachtung

Leichte Sprache ist ein innovatives Konzept zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Schriftsprachbereich. Es bezeichnet eine sprachliche Ausdrucksweise, die sehr leicht verständlich ist. Komplizierte Sachverhalte werden zum Beispiel in kurzen Sätzen, mit gebräuchlichen Wörtern dargestellt und Publikationen übersichtlich gestaltet. Leichte Sprache ist eine Möglichkeit, Barrieren abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu schaffen. Sie trägt dazu bei, schriftliche Informationen besser zu verstehen und zu verwenden und somit selbstbestimmter Entscheidungen treffen zu können. Im Kurs "Einstieg Leichte Sprache" werden theoretische Grundlagen zum Konzept Leichte Sprache vermittelt. Anhand von praktischen Übersetzungsübungen lernen die Teilnehmer*innen die Anwendung.

Inhalte des Seminars:

  • Die Geschichte der Leichten Sprache
  • Für wen ist Leichte Sprache? – Unterschiedliche Zielgruppen?
  • Die Regeln für Leichte Sprache
  • Leichte Sprache – Einfache Sprache
  • Gesetzliche Grundlagen – BITV 2.0, UN-BRK
  • Schreib- und Gestaltungsübungen von Texten
  • Besprechen eigener Beispieltexte – Texte der Teilnehmenden

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. – 30. November 2017

Veranstalter: WSI, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Ort: Berlin

Teilnehmerbeitrag: 210 € (Externe: 250 €) inkl. Verpflegung, ohne Übernachtung

Seit geraumer Zeit erleben wir, dass sich ein breiteres Verständnis von sozialen Rechten als Bestandteil der globalen Wertegemeinschaft durchsetzt und im internationalen Recht zunehmend verankert ist. Gewerkschaftsrechte und Tarifautonomie aber auch soziale Sicherung, Mindestlöhne und Antidiskriminierung gehören heute zum universellen Wertegerüst westlicher Gesellschaften.

Zugleich wird es aber immer schwieriger soziale Rechte einzufordern und durchzusetzen. Deregulierung und Flexibilisierung von Arbeitsmärkten, die Entgrenzung von Arbeit durch Digitalisierung und neue Selbstständigkeit sowie zunehmend komplexe Unternehmens- und Zuliefererbeziehungen erfordern einerseits neue Regeln. Andererseits ist die Reichweite sozialer Rechte begrenzt und die Möglichkeiten ihrer Durchsetzung sind heute eher schwieriger als früher.

Im Frühjahr hat die EU Kommission mit der Säule sozialer Rechte einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des sozialen Europas gemacht. Liegt darin ein sozialpolitischer Fortschritt in der EU trotz gleichzeitiger Austeritätspolitik in den Krisenländern? Wie können und müssen heute soziale Rechte definiert werden? Wo fehlen soziale Rechte? Welches sind die besten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung, wo gibt es Durchsetzungs- und Sanktionsdefizite? Wie kann man den Prozess am besten stärken und welche Hindernisse sind zu überwinden? Diese Fragen stellen wir auf dem diesjährigen Herbstforum des WSI. Wir wollen sie mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Gesetzgebung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben diskutieren.

Nähere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Termine: 18. September 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Kreisverbandes Trier-Saarburg e.V.

Ort: Kordel

Familienleben verändert sich und wird zunehmend vielfältiger. Doch nicht immer sind die rechtlichen Regelungen, Institutionen und politischen Ideen in der Lage, Familien so zu unterstützen, wie sie tatsächlich gelebt werden. Die „Ehe für alle“, die zum Ende dieser Legislaturperiode im Bundestag beschlossen wurde, war ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus stehen Menschen, die in Patchworkfamilien leben, allein- oder getrennt erziehend sind oder über Ländergrenzen hinweg zueinanderfinden wollen, vielfach vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig bedrohen rechtspopulistische Bewegungen die Vielfalt von Familienleben.

Programm und weitere Informationen finden Sie hier.

Mit einer kreativen Protestaktion und dem klaren Appell an alle Parteien, sich nach der Wahl für den Abbau sozialer Ungleichheit und eine gerechtere Vermögensverteilung in Deutschland einzusetzen, wendet sich das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ eine Woche vor der Bundestagswahl an Politik und Öffentlichkeit. Der Zusammenschluss von über 30 bundesweit aktiven zivilgesellschaftlichen Organisationen, Sozialverbänden und Gewerkschaften fordert einen rigorosen steuer- und finanzpolitischen Kurswechsel. Zur Bekämpfung von Armut und der Finanzierung notwendiger Renten- und Sozialreformen sowie dringend benötigter Investitionen in das Gemeinwesen seien die stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften sowie der konsequente Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerschlupflöcher alternativlos.

Drei Viertel der Bevölkerung finden die Vermögensverteilung ungerecht

„Eine gerechte und solidarische Steuerpolitik ist aus unserer Sicht die Nagelprobe, ist der Glaubwürdigkeitstest für alle, die eine bessere Bildungs-, Sozial- oder Arbeitsmarktpolitik oder gar ein gerechteres Deutschland versprechen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einer aktuellen Umfrage bewerten drei Viertel der Bevölkerung die aktuelle Vermögensverteilung als ungerecht und sprechen sich für eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen und großer Vermögen aus, um öffentliche Aufgaben besser zu finanzieren. „Die Menschen in diesem Land wollen in ganz großer, parteiübergreifender Mehrheit eine solidarische Steuerpolitik, die Reiche stärker zur Verantwortung für dieses Gemeinwesen heranzieht und den Staat wieder in die Lage versetzt, in das Soziale zu investieren. Alle Parteien stehen, ganz unabhängig vom Wahlausgang, in der Pflicht, diesem überwältigenden Mehrheitswillen Rechnung zu tragen.“

Neben einer Erhöhung der Einkommensteuer, der Einführung einer Vermögensteuer und einer reformierten Erbschaftsteuer will das Bündnis auch finanzstarke Unternehmen stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. „Die aktuelle Ungleichheitskrise ist keine Naturkatastrophe, sondern von Menschen gemacht und zwar im Interesse einer Minderheit von Großkonzernen und Superreichen. Schuld an der wachsenden Ungleichheit hat auch eine Politik, die annimmt, der Markt brauche möglichst wenig Regulierung. In der Folge können sich internationale Konzerne auf vielfältige Art davor drücken, ihren fairen Beitrag zum Allgemeinwohl zu leisten. Das muss ein Ende haben: Wir brauchen endlich echte Steuertransparenz, Steueroasen müssen auf eine Schwarze Liste gesetzt und mit Sanktionen belegt werden“, so Jörn Kalinski, Leiter Lobby- und Kampagnenarbeit bei Oxfam Deutschland.

Öffentliche Investitionen gefordert

Das Bündnis fordert u.a. mehr öffentliche Investitionen und mehr Personal für soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienste, für die Bereitstellung und den Bau von ausreichend bezahlbaren Wohnungen und im Kampf gegen Armut. Insbesondere die wachsende Altersarmut sowie die extrem hohe Kinderarmut in Deutschland ist für viele Partner Anlass für ihr Bündnisengagement. „Immer mehr Familien und ihre Kinder sind von der Entwicklung unseres Wohlstandes abgekoppelt. Arbeitslosigkeit oder ein geringes Einkommen der Eltern, Trennung, aber auch bereits die Entscheidung, mehr als zwei Kinder zu bekommen, erhöhen das Risiko, in Armut zu leben. Die derzeitige Familienförderung bekämpft die Armut nicht, denn Familien mit hohem Einkommen werden deutlich mehr steuerlich entlastet als Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen gefördert werden. Das darf nicht sein! Wir treten dafür ein, diese Schieflage zu beseitigen, die Förderung umzuverteilen und das System vom Kopf auf die Füße stellen“, fordert abschließend Christiane Reckmann, Vorsitzende Zukunftsforum Familie e.V..

Aktion vor dem Reichstag

Im Rahmen einer Aktion vor dem Berliner Reichstag verteilen heute als Superhelden verkleidete Aktivistinnen und Aktivisten des Bündnisses symbolisch das in Deutschland vorhandene Geld dahin um, wo es dringend benötigt wird – in Kitas, Krankenhäuser, Jugendeinrichtungen, Schulen und bezahlbaren Wohnraum (heute, 12:30 Uhr, Platz der Republik, vor dem Reichstags-Besucherzentrum). Weitere dezentrale Aktionen und Veranstaltungen finden am morgigen Samstag statt.

Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören auf Bundesebene 33 Organisationen an: Von Gewerkschaften wie ver.di und GEW, über den Deutschen Mieterbund und Sozialverbände wie Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Volkssolidarität, bis zu Attac und Oxfam Deutschland, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbänden, Jugend- und Studierendenorganisationen, den Naturfreunden Deutschlands und dem BUND.

Mehr Informationen und Zitate aller Bündnispartner finden Sie unter: https://www.reichtum-umverteilen.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und andere vom 15.09.2017

Die Mitgliederversammlung des ZFF hat sie im Dezember 2016 verabschiedet: Die „Grundlagen einer guten Politik für Familien“. Damit erneuert das ZFF seinen Anspruch als politischer Fachverband, der die Vielfalt des Familienlebens in den Mittelpunkt rückt, aktuelle Herausforderungen für Familien in ihrem Alltag konsequent benennt und Politik von den Menschen aus denkt, die täglich füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Mit diesem unverändert gebliebenen Familienbild stehen wir in der Tradition der Arbeiterwohlfahrt und ihrer Werten der Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.

Hierzu formulieren wir den Leitsatz: „Das Zukunftsforum Familie tritt dafür ein, dass alle Familien und ihre Mitglieder gut leben können. Nicht mehr und nicht weniger ist unser Ziel!“

Das Grundlagenprogramm finden Sie hier.

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Konzeptes für ein nach Einkommen gestaffeltes, neues Kindergeld durch die Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley fordern AWO und ZFF die Bekämpfung von Kinderarmut entschieden anzugehen. Das neue Kindergeld ist ein erster Schritt. Mehr Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur und eine Kindergrundsicherung müssen aber dringend folgen.

Die Bundesfamilienministerin plant in der nächsten Legislaturperiode eine Reform des Kindergeldes. Für ärmere Familien soll der Kinderzuschlag von derzeit 170 Euro auf bis zu 201 Euro erhöht und mit dem Kindergeld einkommensabhängig und unbürokratisch ausbezahlt werden. Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen würden damit für jedes Kind 393 Euro erhalten, was dem derzeit errechneten sächlichen Existenzminimum entspricht.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut bei Kindern- und Jugendlichen ist keine Bagatelle. Die Politik hat jedoch bisher die Chance verpasst, ein Gesamtkonzept zur Beseitigung von Armut und Ausgrenzung von Kindern und ihren Familien vorzulegen. AWO und ZFF begrüßen den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Barley, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zu einer Leistung zusammenzuführen und einkommensabhängig auszubezahlen. Neben einer ausreichenden Geldleistung braucht es aber dringend mehr Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung, der Kindertagespflege und der Familienförderung. Nur so gelingt es, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen und allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu garantieren.“

Die Vorsitzende des ZFF Christiane Reckmann ergänzt: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Kinder und ihre Familien brauchen daher eine unbürokratische Leistung, die die das kindliche Existenzminimum sichert und sie aus dem stigmatisierenden Bezug von SGB-II Leistungen herausholt. Es ist gut, dass nun das rechnerische Existenzminimum zur Grundlage einer familienpolitischen Leistung gemacht werden soll. Es fehlen allerdings die dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der sozio-kulturellen Teilhabe. Für die AWO und das ZFF darf diese neue Leistung daher nur ein erster Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung sein. Gemeinsam mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftlern fordern wir den politischen Mut für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt und neben dem sächlichen Existenzminimum auch den Teilhabebedarf abdeckt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 12.09.2017

Anlässlich des morgigen vierten Jahrestages des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Kita-Betreuung und Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres fordert das ZFF weitere Anstrengungen, um neben dem quantitativen Ausbau auch auf die Qualität der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu achten. Gleichzeitig sollte der Rechtsanspruch hin zu einem Ganztagsanspruch ausgeweitet werden, der auch für Schulkinder gilt.

Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Kita-Betreuung und Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Dies hat in den letzten Jahren zu einem Ausbau von Betreuungseinrichtungen geführt: Mittlerweile werden 763.000 Kinder in einer Kita oder Kindertagespflege betreut – mit steigender Tendenz. Betreuung von Kindern darf jedoch nicht mit dem Schulanfang enden. Nach Erkenntnissen der Prognos AG wünschen sich Eltern mehrheitlich, dass Familienpolitik einen weiteren Schwerpunkt auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder legen sollte.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Kitas haben sich in den letzten Jahren vielfach zu einer Institution der Bildung und Sozialisierung von Kindern entwickelt und unterstützen Mütter und Väter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es fehlt jedoch weiterhin an ausreichenden und vor allem qualitativ guten Kitaplätzen. Hier muss dringend nachgebessert werden. Gemeinsam mit anderen Verbänden und Gewerkschaften fordert das ZFF, dass länderübergreifende Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung festgeschrieben werden. Auch sollte der Rechtsanspruch zu einem Ganztagesanspruch ausgeweitet werden. Gute und ausreichende Bildung- und Betreuungsangebote dürfen jedoch nicht mit der Einschulung von Kindern enden. Gerade hier klaffen derzeit enorme Versorgungslücken. Der Rechtsanspruch sollte daher auf Schulkinder ausgeweitet werden und einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung enthalten.

Familien müssen durch qualitativ hochwertige, sozial gerechte und kostenfreie Bildungsangebote für Kita- und Schulkinder unterstützt werden. Zusammen mit einer Reform der monetären Familienförderungen können wir so gerechte Bildungschancen für alle Kinder schaffen und Familienarmut endlich vermeiden!“

Das heute veröffentlichte Chartbook „Gute und verlässliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ der Prognos AG können Sie hier herunterladen:

https://www.bmfsfj.de/blob/117804/ba8d863ca9b4110f066f5756aca3176f/chartbook-gute-ganztagesangebote-fuer-grundschulkinder-data.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.07.2017

Die Veranstaltung „Zukunft Familienpolitik – zwei Entwürfe im Vergleich“, die für den 19. September in Hagen geplant war, findet nicht statt.

AKTUELLES

Aktuelle Daten, Fakten und Erkenntnisse über Familien in Deutschland 2017

Der heute erscheinende aktuelle Familienreport des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Entwicklungen und Trends der letzten Jahre und stellt neue Erkenntnisse vor, was Eltern und Kinder in Deutschland heute bewegt.

„Mehr Unterstützung für mehr Familien – das ist das Motto der vergangenen Jahre. Wir haben in dieser Zeit viele Familienleistungen verbessert, gleichzeitig sind mehr Kinder geboren worden. Der Familienreport zeigt aber auch: Es bleibt eine der wichtigsten Aufgaben, ein gutes Aufwachsen für alle Kinder zu sichern. Familien erwarten zu Recht eine gute Unterstützung. Hier ist es vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für die Politik und Wirtschaft sorgen muss. Jeder Euro, den wir in gute Kitas, Ganztagsschulen und Horte investieren, zahlt sich mehrfach aus. Allein vernünftige Angebote für Grundschulkinder am Nachmittag helfenMüttern dabei, ihrem Beruf nachgehen zu können. Deswegen brauchen wir ein Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder.“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley anlässlich der Veröffentlichung des Familienreports 2017. „Ich setze mich dafür ein, ein neues Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen zu schaffen und überflüssige Bürokratie in diesem Bereich abzubauen. Ziel muss es sein, das durchschnittliche Existenzminimum eines Kindes abzusichern.“, so Barley weiter.

Der Familienreport 2017 stellt die Lebenslagen und Einstellungen von Familien in Deutschland und die Maßnahmen, mit denen Familienpolitik sie unterstützt, umfassend dar. Neben aktuellen statistischen Daten zum Zusammenleben wird die wirtschaftliche Situation von Familien und deren Bedeutung für das Aufwachsen von Kindern beleuchtet. In den aktuellen Erkenntnissen spiegeln sich die Wünsche und Bedürfnisse von Eltern und Kindern ebenso wie der wachsende Trend zu mehr Partnerschaftlichkeit. Darüber hinaus wird die wichtige Rolle der Unternehmen deutlich, die diese bei einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen.

Der Familienreport befasst sich mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung für Familien sowie mit den Studien über gesamtwirtschaftliche Renditen von Investitionen in Betreuungsinfrastruktur. Im letzten Kapitel „Sicht der Bevölkerung“ stehen Wünsche der Menschen im Mittelpunkt, die aus aktuellen demoskopischen Studien hervorgehen – einschließlich der damit verbundenen Erwartungen an die Politik.

Den aktuellen Familienreport finden Sie unter http://www.bmfsfj.de/familienreport-2017

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.09.2017

Im Rahmen des Forschungsprojekts "Partnerschaftliche Arbeitszeiten aus Kinder- und Elternsicht", das vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, wurden deutschlandweit Interviews mit 56 Eltern und 43 Schulkindern (im Alter von sechs und 14 Jahren) geführt. Befragt vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) wurden überwiegend Familien, in denen Mütter und Väter zwischen 28 und 36 Wochenstunden arbeiten und sich Familienarbeit teilen. In der Befragung kamen auch die Kinder zu Wort. Deutlich wird: Kinder in Familien mit zwei vollzeitnah arbeitenden Eltern sind mehrheitlich zufrieden. Sie erleben keinen Mangel an gemeinsamer Zeit.

Hier gehts zum direkten Download der PDF (1,1 MB)

Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben heute mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" an die Parteivorsitzende der Linken, Katja Kipping übergeben. Am 16. September erfolgt die Übergabe an Katja Suding, FDP und am 19. September an Bettina Jarasch, Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen. Am 28. August waren die Organisationen zur Unterschriftenübergabe bereits bei Peter Tauber, CDU-Generalsekretär.

Mit dieser gemeinsamen Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Familien- und Kinderrechtsorganisationen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam und suchen das Gespräch mit den Parteispitzen.

Die Kampagne wendet sich gegen die Ausgrenzung von drei Millionen Kindern, die in Deutschland in Armut leben. "Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", fasst der Petitionstext zusammen. Arme Familien sollten mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet. Staatliche Unterstützung sollte einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg sagt: "Eine entschlossene Bekämpfung von Kinderarmut muss zur Kernagenda einer neuen Bundesregierung gehören. Wir werben bei den entscheidenden politischen Akteurinnen und Akteuren dafür, die Schlechterstellung von Kindern aus einkommensarmen Familien in der Familienförderung zu beenden. Gerade für diese Kinder brauchen wir eine einheitliche Kindergrundsicherung, die durch bedarfsgerechte Hilfen ergänzt wird."

Cordula Lasner-Tietze, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, sagt: "Die Sicherung des kindlichen Existenzminimums hat für uns Priorität und die Verantwortung liegt bei der Politik, Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen aller Kinder zu schaffen – unbürokratisch, sozial gerecht und in ausreichender Höhe."

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt: "Es ist erschreckend, dass Kinder aus armen Verhältnissen sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter sind als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Die Tatsache, dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen."

Weitere Informationen unter: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Das Zukunftsforum Familie e. V. ist Mitinitiator dieser Petition.

Bundesweiter Aktionstag am 16. September 2017
Auftakt in Berlin am 15. September 2017

In Deutschland gibt es so viel Reichtum wie nie zuvor, doch seit Jahrzehnten nehmen soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu. Jede und jeder Sechste ist von Armut und Ausgrenzung betroffen, während sich ein kleiner Teil der Gesellschaft finanziell immer weiter absetzt. Das gesellschaftliche Gesamtvermögen wird zunehmend zulasten der Schwachen und zugunsten der Reichen verteilt. Der Staat steht vor großen Herausforderungen, doch den politischen Entscheidungsträgern fehlt der Mut, sich mit den Topverdienenden und Besitzenden großer Vermögen anzulegen. Damit muss jetzt Schluss sein!

Eine Woche vor der Bundestagswahl macht das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" mit seinen Forderungen nach mehr Steuergerechtigkeit noch einmal Druck auf die Politik: am 16. September 2017 beim bundesweiten Aktionstag.

  • Steuergerechtigkeit muss Wahlkampfthema sein!
  • Die Positionen der Parteien zur Umverteilung müssen Wahlkriterium sein!

Alle Aktionen können auf www.reichtum-umverteilen.de in unseren Terminkalender eingetragen und eingesehen werden. Auf unserer Webseite gibt es zudem eine bunte Auswahl an Aktionsmaterial, das unter material@reichtum-umverteilen.de bestellt werden kann.

Den Auftakt zum Aktionstag macht Berlin bereits am 15. September um 12:30 Uhr mit einer Superheld/-innen-Aktion vor dem Deutschen Bundestag. Unter dem Motto „Wir fangen schon mal an: Superheld*innen verteilen um!“,werden alle Superheld*innen der Umgebung vor den Bundestag eingeladen, um von dort symbolisch das Geld dahin umzuverteilen, wo es dringen benötigt wird – in die Kitas, Krankenhäuser, Jugendeinrichtungen, Schulen, bezahlbaren Wohnraum u.v.m. Zur Superheld*in zu werden ist ganz einfach: ein bisschen Schminke, ein Cape und den Mut, etwas zu bewegen!

Bei Fragen meldet euch gerne jederzeit: info@reichtum-umverteilen.de.

Wir weisen Sie auf die Veröffentlichung des zweiten Teils der Schriftenreihe zur Bestandsaufnahme des aktuellen Systems zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland hin. Die Reihe hat im März mit dem ersten Teil zum Sozialrecht begonnen und wurde jetzt mit dem Kinderexistenzminimum im Steuerrecht fortgesetzt. Beide Dokumente finden Sie mithilfe der untenstehenden Links oder direkt auf unserer Website unter www.ag-familie.de/home/WeiterePublikationen.

Ziel der Schriftenreihe ist es, die Zusammensetzung und Berechnung des Kinderexistenzminimums im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht transparent darzustellen sowie die vorhandenen Wechselwirkungen und deren Folgen zu verdeutlichen. Damit geben die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände einen Überblick über die in den jeweiligen Rechtsbereichen unterschiedlichen Kinderexistenzminima in Deutschland – von der Definition und Herleitung bis zur praktischen Umsetzung und zentralen strittigen Punkten.

Mit der Veröffentlichung der Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern.

Die unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D., entwickelte Schriftenreihe konzentriert sich auf die drei Bereiche Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht. Der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag werden als zusätzliche Maßnahmen zur Existenzsicherung von Kindern gesondert behandelt. Die insgesamt vier Teile der Schriftenreihe werden in den kommenden Monaten nacheinander auf der Website der AGF veröffentlicht.

– Download Teil 2: Das Kinderexistenzminimum im Steuerrecht: Kinderfreibetrag und Kindergeld: http://www.ag-familie.de/media/docs17/AGF_Darstellung_Ki_existenzmin_Teil2_Steuerrecht_2017.pdf

– Download Teil 1: Das Kinderexistenzminimum im Sozialrecht: Regelbedarfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe: http://www.ag-familie.de/media/docs17/AGF_Darstellung_Ki_existenzmin_Teil1_Sozialrecht_2017.pdf

Neben den klassischen Gebieten Lehre und Forschung ist auch die Weiterbildung eine Kernaufgabe der HAW Hamburg. Der Weiterbildungs-Master Angewandte Familienwissenschaften (M.A.) wird von einem interdisziplinären Team aus Lehrenden der HAW Hamburg und externen Lehrenden durchgeführt.

Zielgruppe sind Personen mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Familie und einer parallel zu den Studienmodulen zu leistenden praktischen Tätigkeit. Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Hochschulstudium können über das Bestehen einer Eingangsprüfung Zugang zu dem Studienprogramm erhalten. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch eine Zulassungskommission.

„Den Familien als gesellschaftlichen Grundeinheiten mit ihrem […] hoch bedeutsamen Aufgaben- und Leistungsspektrum wird es nicht gerecht, sie (nur) in verschiedenen Disziplinen „mitzubehandeln“; sie sind darüber hinaus als gesellschaftliche Grundeinheiten von einem möglichst ganzheitlichen wissenschaftlichen Ansatz her zu sehen und zu untersuchen […]“ (Wingen BMFSFJ 2002).

Weitere Informationen finden Sie hier.