ZFF-Info 7 2018

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey besucht Schule für Altenpflege in Berlin

Wir werden immer älter. Was dazu führt, dass immer mehr Menschen im Alter auf professionelle Pflege angewiesen sind. Doch es fehlen schon heute die Fachkräfte dafür. Unsere Aufgabe ist deshalb, mehr Menschen für diesen Zukunftsberuf zu begeistern.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Mittwoch) die Berufsfachschule für Altenpflege des Evangelischen Johannesstifts in Berlin-Spandau besucht, um mit Auszubildenden zu sprechen und sich einen Eindruck über die Bedingungen zu verschaffen.

„Wer Menschen pflegt und sich um sie kümmert, verdient Anerkennung – und bekommt doch leider viel zu wenig Geld für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Das ist ein Grund, warum wir einen Mangel an Fachkräften in der Pflege haben“, betonte die Ministerin. „Das fängt schon in der Ausbildung an. Deshalb ist es der einzige richtige Schritt, dass Azubis ab 2020 kein Schulgeld mehr zahlen müssen, sondern stattdessen eine Ausbildungsvergütung bekommen, wenn sie diesen Beruf erlernen. Denn niemand soll sich die Fragen stellen müssen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachfrau oder -mann zu werden?“

Anna Schlicht, Schulbereichsleitung der Berufsfachschule für Altenpflege erklärte: „Das Arbeiten in der Altenpflege ist ein schöner, erfüllender Beruf. Aber für so eine hochspezialisierte, professionelle Tätigkeit benötigen wir qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte. Daher müssen die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Komplexität der Pflegeausbildung angepasst werden. In ein so wichtiges Arbeitsfeld muss jetzt investiert werden.“

Wichtiges Thema in den Gesprächen mit Vertretern der Einrichtung und des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) war die Frage, wie die gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Reform der Pflegeberufe umgesetzt werden soll. Dabei ging es auch um begleitende Unterstützungsmaßnahmen zum Beispiel durch Musterlehrpläne.

Ministerin Giffey unterstrich: „Die Modernisierung der Ausbildung ist wichtig. Dazu gehören auch eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen von Pflegekräften. Immer weniger Pflegeprofis sorgen für immer mehr Patienten. Die Folge: weniger Zeit fürs Kümmern, mehr Stress für die Pflegekräfte. Unsere Aufgabe ist es, uns um die „Kümmerer“ zu kümmern – und mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf zu gewinnen.“

Hintergrund zum Pflegeberufegesetz:

Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt – mit einem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“. In der neuen Ausbildung soll der pflegewissenschaftliche Fortschritt berücksichtigt werden. Es wird eine übergreifende pflegerische Kompetenz für Menschen jeden Alters vermittelt, ob in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Pflege. Denn Pflegefachkräfte müssen in jedem Berufsfeld zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen, in Krankenhäusern kümmern sich Pflegerinnen und Pfleger beispielsweise oft auch um demente Patienten.

Auszubildende haben jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.

Weitere Informationen:

Zur Reform der Pflegeberufe informiert die Homepage „altenpflegeausbildung.net“ des BMFSFJ und das „Beratungsteam Altenpflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.04.2018

Bundesfamilienministerin Giffey will auch die Qualität in der Kindertagespflege stärken

Kuchenbacken im Sandkasten, Papiergirlanden basteln oder Märchen vorlesen, zwischendurch Windeln wechseln und Trost spenden, und mittags das Essen für die Kleinen kochen – Daniela Reschkes Alltag mit ihren vier Tagespflegekindern ist vielseitig und anspruchsvoll. Sie ist eine von bundesweit 44.000 Tagesmüttern und –vätern, die in Deutschland Kinder unter drei Jahren betreuen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Freitag) die Kindertagespflegestelle von Daniela Reschke in Herne besucht und ist überzeugt: „Hierher bringen Eltern ihre Kinder gerne und mit gutem Gewissen – denn die Kleinen sind hier nicht nur gut aufgehoben, es ist weit mehr: sie können sich in familiärer Atmosphäre bestens entwickeln und ihre Talente voll entfalten. Auch in der Kindertagespflege brauchen wir mehr Plätze – auch mit guter Qualität. Deshalb wird das geplante Gute-Kita-Gesetz auch die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit und für die Kindertagespflegepersonen weiter verbessern.“

Das Gesetz will Bundesfamilienministerin Giffey in enger Abstimmung mit den Ländern vor dem Sommer vorlegen. Der Bund stellt in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Eine Investition, die sich lohnt.

„In der Kita und in der Kindertagespflege wird die Basis für die Entwicklung eines Kindes gelegt“, so Dr. Franziska Giffey. „Ein Fünfjähriger, der sich nicht alleine anziehen kann, Probleme beim Sprechen hat und keinen Stift halten kann, hat keine guten Startbedingungen für die 1. Klasse. Schlimmstenfalls endet das einmal mit einem Schulabgang ohne Abschluss. Das bedeutet: keine Ausbildung, keine Arbeit. Wir müssen deshalb so früh wie möglich ansetzen, um ungleiche Startchancen der Kinder auszugleichen – damit es jedes Kind packt!“

Daniela Reschke, selbst Mutter zweier Kinder, ist seit fast zehn Jahren mit Herzblut Kindertagespflegeperson. Sie bildet sich regelmäßig fort, um ihre pädagogische Arbeit weiter zu verbessern. Dabei profitiert sie davon, dass die Stadt Herne im Rahmen des Bundesprogramms „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Das Bundesprogramm stärkt das System und die pädagogische Qualität der Kindertagespflege. Von Januar 2016 bis Dezember 2018 werden rund 30 Modellstandorte aus 11 Bundesländern gefördert, die das „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch (QHB) Kindertagespflege“ implementieren sowie die damit verbundenen strukturellen Erweiterungen im regionalen System der Kindertagespflege umsetzen.

Rund 15 Prozent aller Kinder, die in Deutschland von Kindertagesbetreuung profitieren, werden von Kindertagesmüttern oder –vätern betreut. Insgesamt sind es etwa 160.000 Kinder, zwei Drittel davon sind jünger als drei Jahre. Die Kindertagespflegepersonen sind zu 95 Prozent Frauen. Im Schnitt betreuen sie 3,5 Kinder, meist im eigenen Haushalt.

Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey lobt in Dortmund die Rolle der Mehrgenerationenhäuser in Städten und Gemeinden

Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen – und zentrale Orte dafür sind die bundesweit rund 540 Mehrgenerationenhäuser (MGH). Heute (Freitag) hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Dortmund e.V. besucht. Von der Hausaufgabenhilfe über Sprachkurse und Erzählcafés bis hin zur Vermittlung von Wunschgroßeltern an junge Familien reichen die Angebote. Dahinter steckt die Arbeit von acht hauptamtlich Beschäftigten und 55 freiwillig Engagierten – über die Hälfte der Angebote wären ohne die Ehrenamtlichen nicht möglich.

Ein Engagement, das immer noch nicht genügend Wertschätzung erfährt, findet die Familienministerin: „Wer sich um andere kümmert, macht unser Land stärker. Was diese Menschen leisten, verdient mehr Anerkennung, muss sichtbarer werden. Die Mehrgenerationenhäuser leisten Großartiges für unsere Gesellschaft, gerade auch bei der Integration, und sie sind als Orte des Miteinanders aus den Städten und Gemeinden nicht wegzudenken“, so Dr. Franziska Giffey.

Die Ministerin sprach im MGH mit großen und kleinen Besuchern, mit freiwillig Engagierten und hauptamtlich Tätigen. Der Koordinatorin des Hauses, Anke Piepenstock, übergab sie ein Set der sogenannten MINT-Starterboxen. Das sind Experimentierkästen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Dem gemeinsamen Werkeln, Löten und Programmieren von Jung und Alt steht nun nichts mehr im Wege. Im vergangenen Jahr wurden bereits an140 MGH solche Starterboxen verteilt, in diesem Jahr werden weitere 155 Häuser damit unterstützt.

Das MGH Mütterzentrum Dortmund ist ein Mehrgenerationenhaus der ersten Stunde und wird bereits seit 2006 gefördert. Einer der Schwerpunkte des Hauses liegt in der Förderung von Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen. Eine große Rolle spielt zudem die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte.

Nach ihren Gesprächen im MGH stattete Dr. Franziska Giffey auch dem Demokratie-Festival auf dem nahe gelegenen Wilhelmplatz einen Besuch ab. Mit der Veranstaltung setzt der Verein zur Förderung von Respekt, Toleranz und Verständigung in Dortmund Dorstfeld e.V. ein Zeichen gegen Rechts – unter dem Motto: “Vielfalt lieben, Dorstfeld leben”. Das MGH Mütterzentrum sowie mehrere durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekte sind auf dem dreitägigen Festival mit einem eigenen Stand vertreten.

Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus werden rund 540 Mehrgenerationenhäuser gefördert. Die Häuser haben täglich insgesamt über 60.000 Besucher. Mehr als 33.000 Freiwillige halfen im Jahr 2017 dabei, die rund 18.000 Angebote bundesweit umzusetzen. Die Mehrgenerationenhäuser stärken damit die Nachbarschaften und helfen, die Herausforderungen des demografischen Wandels in den Kommunen besser zu bewältigen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2018

Am heutigen 26. April 2018 findet wie jedes Jahr der Girls‘ Day statt, der einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit von Mädchen und Frauen in der Ausbildung und im Erwerbsleben leistet. Auch dieses Mal beteiligt sich die SPD-Bundestagsfraktion wieder daran und bietet 50 Mädchen einen Einblick in die Arbeit des Parlaments. Denn wir brauchen mehr Frauen in allen Männerdomänen – auch und gerade in der Politik.

„Es ist wichtig, dass junge Frauen ihre Perspektiven im Berufsleben überblicken und sich auch damit auseinandersetzen können, wie die Arbeit in Berlin aussieht. Deshalb lernen die Mädchen bei einer Besichtigung des Reichstagsgebäudes und der Teilnahme an einer Plenarsitzung den parlamentarischen Alltag kennen. Bei einem Planspiel erhalten die jungen Frauen vertiefte Einblicke in den Prozess der Gesetzgebung – vom ersten Entwurf eines Gesetzes bis zu dessen Verabschiedung. Wie Frauen erfolgreich im politischen Betrieb arbeiten können, ist schließlich Gegenstand einer Diskussionsrunde, bei der erfahrene Politikerinnen den Mädchen Rede und Antwort stehen. Auch die alltägliche Büroarbeit der Abgeordneten lernen die Teilnehmerinnen kennen.

Der Girls’ Day unterstützt junge Frauen bei der Berufsorientierung. Um deren Perspektiven auch über die Berufswahl hinaus zu stärken, haben wir uns dafür eingesetzt, dass zahlreiche Verbesserungen für Frauen in der Arbeitswelt im Koalitionsvertrag verankert wurden. So wird sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Einführung der Brückenteilzeit noch in diesem Jahr deutlich verbessern. Auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird es bald geben. Außerdem werden wir soziale Berufe aufwerten und Befristungen ohne Sachgrund drastisch einschränken. Damit machen wir unbefristete Arbeit wieder zur Regel. So stärken wir allen Frauen den Rücken – sowohl im Berufsleben als auch auf dem Weg dorthin.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 26.04.2018

Zum heute vorgestellten Konzept des Paritätischen Gesamtverbandes zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitssuchende erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Der Paritätische Gesamtverband hat heute mit Vorschlägen zur Neuausrichtung der Grundsicherung einen wichtigen Beitrag in der Debatte um Hartz IV vorgelegt. Wir Grüne begrüßen diesen Vorstoß ausdrücklich. Hartz IV wird dem Anspruch, ein Leben in Würde zu ermöglichen, nicht gerecht. Die Bundesregierung hat auch bei der letzten Regelsatzneuermittlung die Regelsätze durch eine Vielzahl von Rechentricks künstlich kleingerechnet. Herausgekommen sind zu niedrige Regelsätze, die auf Kante genäht sind und für die knapp sechs Millionen Grundsicherungsbeziehende in Deutschland, darunter zwei Millionen Kinder, nicht ausreichen, um ihr Anrecht auf Wohnen angemessen zu realisieren und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Ein Drehen an kleinen Stellschrauben ist aber nicht genug. Wir müssen die HartzIV-Logik der Stigmatisierung von Erwerbslosen überwinden. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel, der mit der Logik des Misstrauens und der Kontrolle bricht. Dazu gehört auch eine Abschaffung der Sanktionen, die ineffektiv und bürokratisch sind. Die Würde des Menschen ist sanktionsfrei und genau so sollte die Grundsicherung auch sein. In den Jobcentern der Zukunft sollte es eine Beratung und Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe zwischen Jobcenter-Mitarbeitenden und Leistungsberechtigten geben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.04.2018

Zu den Ausführungen der Bundesregierung zum Verwaltungshaushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung heute einräumen müssen, dass die Lücke im Verwaltungshaushalt der Jobcenter weiter gestiegen ist. Sie übersteigen seit Jahren das im Haushalt vorgesehene Budget. Während im Jahr 2016 die Mehrausgaben, die aus dem Eingliederungstitel umgeschichtet wurden, 766 Millionen Euro betrugen, waren es 2017 bereits 911 Millionen Euro. Das sind alarmierende Zahlen, die den Handlungsdruck deutlich machen. Diese 911 Millionen Euro fehlten im letzten Jahr für die Eingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.

Seit Jahren ist der Verwaltungshaushalt der Jobcenter unterfinanziert. Im Jahr 2017 haben mittlerweile über 900 Millionen Euro gefehlt und die wurden – wie jedes Jahr – mit einem Griff in das Eingliederungsbudget gedeckt. Das ist nicht akzeptabel, denn diese Mittel fehlen für notwendige Maßnahmen zur Integration von Arbeitslosen. Besonders betroffen sind davon all jene, die schon längere Zeit erwerbslos sind und drohen weiter in der Langzeitarbeitslosigkeit festzustecken. Gerade diese Personengruppe braucht aber deutlich mehr Unterstützung, als sie sie in der Vergangenheit bekommen hat.

Wir fordern von der Bundesregierung, die Jobcenter endlich so zu finanzieren, dass diese ihrem Auftrag endlich gerecht werden können, die soziale und berufliche Integration zu fördern und Arbeitssuchenden Chancen und Perspektiven zu bieten. Alles andere geht zulasten der Menschen, die Unterstützung brauchen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.04.2018

Zum angekündigten Gesetzesentwurf über eine befristete Teilzeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Die geplanten Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber viel zu bürokratisch und ein Gesetz nur für wenige. Wenn in vielen Betrieben nur einer von 15 Beschäftigten von der befristeten Teilzeit Gebrauch machen kann, ist das keine stabile Brücke sondern ein höchst ungerechtes Behelfskonstrukt, das zu Konflikten im Betrieb führen wird.

Dringend notwendig ist eine klare und einfache Lösung für alle, die von einer befristeten Teilzeit Gebrauch machen wollen oder müssen. Komplizierte Regelungen aber werden es den Beschäftigten schwer machen, ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Große Koalition mit ihrem Gesetzesentwurf erneut in Details verliert und der Gesetzesentwurf wieder in der Versenkung verschwindet.

In einer modernen Gesellschaft muss die Arbeit besser ins Leben passen. Darauf muss sich auch die Politik einstellen. Auch um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten brauchen wir ein praktikables und gerechtes Gesetz. Vor allem Frauen, die nach einer Familienphase auch wieder mehr Stunden arbeiten wollen, müssen davon profitieren. Heute bleiben sie häufig unfreiwillig in Teilzeit hängen. Wenn Zeitsouveränität für die Beschäftigt möglich wird und zwar einfach und gerecht, dann haben letztendlich alle etwas davon: die Beschäftigten und auch die Betriebe.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.04.2018

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll eine Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnerschaften ermöglicht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (19/1832) vor. Viele nicht verheiratete Paare blieben in Deutschland kinderlos, argumentieren die Grünen. Es gebe zwar kein Recht auf Elternschaft, aber darauf, bei der Chance auf eine Elternschaft nicht benachteiligt zu werden.

Nach der derzeitigen Regelung des Paragrafen 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch haben nach Angaben der Grünen lediglich verheiratete Paare einen Anspruch, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Dies gelte nur für homologe Befruchtungen, dass heißt wenn Samen und Eizelle der jeweiligen Partner verwendet werden. Diese Regelung, so kritisieren die Grünen, schließe unverheiratete Paare ebenso aus wie lesbische Paare, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht. Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 18. November 2014 festgestellt, dass gesetzliche Krankenkassen selbst auf freiwilliger Basis die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren nicht übernehmen dürfen, da die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Februar 2007 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Ermessen des Gesetzgebers liege, die Gewährung von Leistungen nach Paragraf 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch näher zu bestimmen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 275 vom 26.04.2018

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn soll es nicht mehr geben. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1829). Zwar dürfe seit 2018 grundsätzlich in keiner Branche der Mindestlohn unterschritten werden, dennoch seien weiter Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen, für die es keine Rechtfertigung gebe, kritisieren die Abgeordneten. Auch für Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Langzeitarbeitslose müsse der Mindestlohn uneingeschränkt gelten, verlangen die Linken deshalb.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 267 vom 25.04.2018

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Qualität der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in die parlamentarische Beratung einbringen. Dies kündigte Giffey am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Ziel des Gesetzes sei es, bundesweit gültige Qualitätskriterien für die Kinderbetreuung festzulegen und die Gebühren für Kitas zu senken. Gemeinsam mit den Ländern habe man sich auf verschiedene Instrumente, etwa beim Betreuungsschlüssel, geeinigt, führte die Ministerin aus. Giffey informierte den Ausschuss über ihre Vorhaben für 2018 und stellte sich den Nachfragen der Abgeordneten.

Vorbereitet werden soll in diesem Jahr auch die Verankerung auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter im Achten Buch Sozialgesetzbuch. Dieses Gesetzesvorhaben werde allerdings noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, sagte Giffey. In die Ressortabstimmung zwischen den zuständigen Ministerien soll zudem die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags gehen. Es sei ein "Fehlanreiz", wenn der Kinderzuschlag gänzlich entfalle, wenn eine Mutter sich entschließe, etwas mehr zu arbeiten und zu verdienen, sagte Giffey. Diese "harte Abbruchkante" soll durch ein stufenweises Abschmelzen des Kinderzuschlages ersetzt werden, kündigte sie an.

Ministerin Giffey kündigte an, die sozialen Berufe in Deutschland aufwerten zu wollen. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium werde man deshalb ein Gesetz auf den Weg bringen, um die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung im Pflegebereich zu verbessern. Geplant sei eine kostenfreie Ausbildung beziehungsweise Umschulung zur Pflegekraft.

Die Familienministerin will zudem verstärkt gegen Mobbing von Kindern und Jugendlichen an Schulen vorgehen. Mit Beginn des neuen Schuljahres würden deshalb 170 "Anti-Mobbing-Profis" an die betroffenen Schulen entsandt, um entsprechende Workshops zu veranstalten und zu beraten. Dafür würden in diesem Jahr rund 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sagte Giffey. Fortgesetzt werden soll auch das Bundesprogramm "Demokratie leben!". Dieses war ursprünglich bis 2019 begrenzt gewesen. Fortgesetzt und ausgebaut werden soll zudem das Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen", das Patenschaften zu Flüchtlingen vermittelt und unterstützt. Zukünftig sollen auch prinzipiell benachteiligte Menschen in dieses Programm einbezogen werden. Giffey kündigte zudem ein Aktionsprogramm gegen Gewalt gegen Frauen an. Zu diesem Zweck werde noch in diesem Jahr ein Runder Tisch eingerichtet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 265 vom 25.04.2018

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, die für die Zahlung von Kinderpflegekrankengeld bestehende Altersgrenze der erkrankten Kinder heraufzusetzen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags "zur Kenntnis zu geben".

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, haben Versicherte nach Paragraf 45 des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld (bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber) , wenn das entsprechend einem ärztlichen Zeugnis erkrankte Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch bestehe in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens zehn Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens 20 Arbeitstage, schreibt der Ausschuss. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Anspruches sei, dass das zu beaufsichtigende, zu betreuende und zu pflegende Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist – etwa durch eine Familienversicherung.

Was die Altersgrenze angeht, so habe diese bis 1991 bei acht Jahren gelegen und sei dann auf zwölf Jahre erhöht worden, heißt es in der Vorlage. Damit habe der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr körperlich, geistig, und seelisch durchschnittlich soweit entwickelt sieht, "dass kein unmittelbarer Bedarf zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege besteht".

Der Petitionsausschuss verweist in der Beschlussempfehlung auf weitere – neben den erwähnten sozialrechtlichen Regelungen zur Freistellung von der Arbeitspflicht und zu Entgeltersatzleistungen – Regelungen zivilrechtlicher Art, die die Betreuung erkrankter Kinder ermöglichen würden. So bestehe zum einen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber gemäß Paragraf 275 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das nicht an Altersgrenzen gebunden sei.

Außerdem bestehe der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Betreuung eines erkrankten Kindes gemäß Paragraf 616 Satz 1 BGB. Danach verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung nicht, wenn er "unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleitung gehindert ist". Nach Ansicht des Petitionsausschusses kann die Betreuung eines erkrankten Kindes darunter fallen. Altersgrenzen, so heißt es in der Vorlage, seien in diesem Fall nicht festgelegt.

Trotz der dargestellten Situation sieht der Petitionsausschuss Handlungsbedarf in Sachen Anhebung der Altersgrenze bei erkrankten Kindern. Neben der Materialüberweisung an das BMG empfehlen die Abgeordneten daher auch, die Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, "da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet scheint".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 259 vom 25.04.2018

Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes verfügen Studenten in Deutschland durchschnittlich über 918 Euro im Monat zur Deckung ihres Lebensunterhalts, der Hälfte aller Studenten stehen sogar nur 860 Euro oder weniger zur Verfügung. Das schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1748). Sie fordert die Bundesregierung auf, umgehend den Entwurf einer Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorzulegen und den BAföG-Fördersatz unter anderem für den Grundbedarf auf 560 Euro und die Wohnpauschale auf 370 Euro zu erhöhen.

Ferner soll eine Pauschale für ausbildungsbedingte Ausgaben von 120 Euro eingerichtet werden. Die Berücksichtigung des Einkommens von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern soll entfallen. Zudem tritt die Fraktion dafür ein, das BAföG "Bologna-tauglich" zu machen. Masterstudiengänge sollten uneingeschränkt gefördert werden, auch wenn das Studium unterbrochen wurde. Ferner soll nach Vorstellung der Linken die Altersgrenzen abgeschafft werden und Teilzeitstudien grundsätzlich förderfähig sein.

Die Abgeordneten argumentieren, dass unter einem monatlichen Einkommen von 1.050 Euro netto monatlich Armut droht und schlussfolgern, dass Studieren somit für die überwältigende Mehrheit der Studenten ein Leben deutlich unterhalb der Armutsrisikogrenze bedeute. Aber auch für Auszubildende und Studenten gelte uneingeschränkt das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Die Förderung nach dem BAföG sei nach Zuschüssen von Familienangehörigen und eigenem Einkommen heutzutage nur die drittwichtigste Einnahmequelle der Studenten. Das BAföG sei damit zwar weiterhin die zentrale Säule der staatlichen Studienfinanzierung. Seinem Zweck, wirksam soziale Zugangsbarrieren zu einem Hochschulstudium zu beseitigen sowie bedarfsgerecht Lebensunterhalt und Ausbildung zu fördern, werde das BAföG allerdings nicht mehr gerecht.

Aktuell erhalte nur noch ein Sechstel aller Studenten Leistungen nach dem BAföG, während über zwei Drittel aller Studenten (69 Prozent) neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Dies stelle eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar, die die volle Konzentration auf das Studium erschwere und sich die Zahl der Studienabbrüche erhöhe.

Der BAföG-Höchstsatz von 735 Euro, von denen 250 Euro für Unterkunftskosten und 86 Euro für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorgesehen seien, reiche nicht aus, um den Anspruchsberechtigten die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben zu ermöglichen. Der Bedarfssatz für den Lebensunterhalt liege im BAföG noch unter dem Niveau Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV.

Ebenso befände sich die Wohnpauschale noch deutlich unter den nach SGB II anerkannten Kosten der Unterkunft. Gleichzeitig würden die Mietpreise für studentische Unterkünfte, selbst für die raren Plätze in studentischen Wohnheimen, laut aktuellen Erhebungen unterschiedlicher Forschungsinstitute wie des Moses Mendelssohn Instituts oder des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im bundesweiten Durchschnitt weit über 250 Euro liegen, und nur in vier der 93 deutschen Universitätsstädte im Rahmen der BAföG-Wohnkostenpauschale.

Der freie Zugang zu Bildung sei ein Menschenrecht. Bildung dürfe nicht von Einkommen, Vermögen oder Bildungsstand des Elternhauses abhängen, wie es in Deutschland viel zu häufig der Fall sei, argumentieren die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 23.04.2018

Gesundheits- und Sozialexperten sind sich einig: In der Kranken- und Altenpflege werden mehr Fachkräfte gebraucht. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch im Bundestag machten Experten deutlich, dass in allen Pflegebereichen das Personal aufgestockt werden müsste. Zugleich wiesen Sachverständige auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen darauf hin, dass eine verbesserte Pflegeversorgung mehr Geld kosten wird, zumal aufgrund der demografischen Entwicklung perspektivisch mit viel mehr Pflegefällen zu rechnen sei.

Zur Debatte standen je zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/30; 19/79) und Bündnis 90/Die Grünen (19/446; 19/447), die darauf abzielen, die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern und damit auch die Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte. Dazu wird eine verbindliche Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen eingefordert. Zudem sprechen sich Grüne und Linke dafür aus, den Pflegevorsorgefonds umzuwidmen oder aufzulösen und mit dem Geld das Pflegepersonal aufzustocken. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag ein Sofortprogramm Pflege mit 8.000 neuen Fachkraftstellen vereinbart.

Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist die Pflegeversorgung "am Limit". Arbeitsverdichtung und chronischer Personalmangel bestimmten den Alltag der Pflegekräfte. In der Folge drohten vermehrt Behandlungs- und Pflegefehler. Verbindliche Personalschlüssel seien überfällig, wobei eine gute Pflege an den Bedürfnissen der Patienten zu orientieren sei und nicht an Mindestanforderungen. Um mehr Personal zu gewinnen, müsse der Pflegeberuf attraktiver werden, mit insgesamt besseren Arbeitsbedingungen, einem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit und Weiterqualifizierung.

Was die mögliche Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte betreffe, müssten Qualifikationen und Sprachkenntnisse intensiv überprüft werden. Die Stiftung sprach sich dafür aus, auch die Pflegeversicherung in eine "echte Teilkaskoversicherung" umzuwandeln und damit die Eigenanteile der Versicherten zu begrenzen. Bis dahin sollten die Pflegesachleistungen pauschal um 500 Euro monatlich erhöht werden.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit verwies auf die im internationalen Vergleich "ausgesprochen niedrige" Pflegekraftquote in Deutschland sowie die "hohen physischen und psychischen Belastungen der Pflegekräfte". Dies habe unmittelbare Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Mit Sorge sieht das Bündnis Berichte über Personalleasing bei Pflegekräften. Dies könne die Belastung des festen Personals noch erhöhen, wenn die Leasingkräfte jeweils eingewiesen werden müssten. Jobangebote sollte es auch für ausländische Pflegekräfte geben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sprach sich dafür aus, den Pflegevorsorgefonds aufzulösen. Mit dem Geld könnten rund 20.000 Vollzeitstellen in der Pflege finanziert werden. Allerdings könnten derzeit 17.000 Stellen in den rund 13.500 stationären Pflegeeinrichtungen wegen Personalmangels nicht besetzt werden. Wichtig seien auch eine Entlastung der Fachkräfte von Bürokratie sowie die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Nach Darstellung der Gewerkschaft Verdi gehört die hohe Teilzeitquote in der Pflege zu den großen Problemen der Branche. Zunehmend reduzierten Beschäftigte ihre Arbeitszeit, um ihre Gesundheit zu schützen. Tatsächlich werde die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Pflegekräfte "messbar" verschlissen. Bessere Arbeitsbedingungen könnten "die Flucht in die Teilzeitarbeit stoppen".

Der Wirtschaftsexperte Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln ging auf die zunehmenden Pflegekosten ein. Die personelle Ausstattung des Pflegedienstes in Krankenhäusern etwa werde sich angesichts des demografischen bedingt wachsenden Versorgungsbedarfs "dynamisch" entwickeln müssen. Bis 2030 müsse mit 3,1 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet werden, bis 2050 mit vier Millionen. Für das Jahr 2030 ergebe sich ein um mindestens 40 Prozent erhöhtes Ausgabenniveau, bis 2050 sogar eine Steigerung um 80 Prozent gemessen am Status quo. Bei einem unveränderten Beitragssatz drohe eine Deckungslücke in der Pflegeversicherung bis 2030 von 7,6 Milliarden Euro und bis 2050 von mehr als 16,5 Milliarden Euro.

Der Versorgungsforscher Stefan Greß von der Hochschule Fulda sagte, mit den Mitteln des Pflegevorsorgefonds könnten dauerhaft 40.000 zusätzliche Pflegestellen finanziert werden. Dies wäre ein wichtiges politisches Zeichen zur Aufwertung des Pflegeberufs. Der Fonds sei ohnehin zu klein, um den nach 2035 zu erwartenden Beitragsanstieg spürbar reduzieren zu können. Zudem müsse die Entlohnung der Langzeitpflege besser werden, da die Fachkräfte dort mit 2.621 Euro brutto 16 Prozent weniger verdienten als im Schnitt der Beschäftigten. Um die Finanzierung langfristig zu sichern, führe an einer Pflegebürgerversicherung kein Weg vorbei.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes aufwendig. Eine solche Änderung der Vergütungssystematik brauche eine ausreichende Vorbereitungszeit. Es dürfe zudem keinen Rückfall in die "ineffiziente Selbstkostendeckung" geben. Mit der Einführung des DRG-Systems seien Anreize für wirtschaftliches Handeln gesetzt worden. Wesentlich sei, dass die in den DRG’s kalkulierten Personalkosten auch tatsächlich für das Pflegepersonal eingesetzt und nicht für Sanierungen der Häuser zweckentfremdet würden. Eine entsprechende Nachweispflicht sei unumgänglich.

Der Pflegeexperte Josef Hug, der im Städtischen Klinikum Karlsruhe als Pflegedirektor arbeitet, warnte vor einer demografischen Delle. Wenn die Generation der Babyboomer in den nächsten zehn bis 15 Jahren in den Ruhestand gehe, fehlten den Kliniken bis zu 40 Prozent des derzeit eingesetzten Pflegepersonals. Hug sprach von einer der größten Herausforderungen bei der Personalgewinnung der kommenden Jahre.

Einen Blick in den problematischen Pflegealltag gewährte der Auszubildende Alexander Jorde, der auch als Sachverständiger in die Anhörung eingeladen war. Jorde warnte, wenn sich für Patienten und Pflegekräfte die Lage nicht bald entscheidend bessere, sei der jetzige Pflegenotstand gemessen an dem, was noch komme, "pillepalle". Die Politik müsse "klare Anreize schaffen", um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, finanziell und inhaltlich. Derzeit hätten Pflegekräfte gar keine Zeit, um im Dienst ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, das sei frustrierend und demotivierend.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 18.04.2018

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/1687) zur Bekämpfung der Armut in Deutschland vorgelegt. Er wird am morgigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten. Die Linke fordert darin zum einen, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. Über eine sanktionsfreie Mindestsicherung soll zudem sichergestellt werden, dass niemand von weniger als derzeit 1.050 Euro im Monat leben muss. Prekäre Beschäftigungsformen sollen zurückgedrängt werden, indem Mini- und Midijobs voll in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden, sachgrundlose Befristungen abgeschafft und Leiharbeitsverhältnisse strikt begrenzt und langfristig verboten werden sollen. Als Sofortmaßnahme soll das Kindergeld auf 328 Euro pro Kind erhöht und sichergestellt werden, dass auch Kinder im SGB-II-Bezug diese Erhöhung erreicht. Schließlich soll das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden, verlangt Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 18.04.2018

Mit den in den vergangenen Jahren beschlossenen Reformgesetzen entrichten nach Angaben der Bundesregierung Pflegebedürftige der bisherigen Pflegestufen II und III in der vollstationären Pflege geringere Eigenanteile. Der Anteil der Pflegebedürftigen, die ergänzend Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen mussten, sei zwischen 2011 und 2016 leicht rückläufig gewesen, heißt es in der Antwort (19/1572) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1170) der Fraktion Die Linke.

Die durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteile lagen den Angaben zufolge zu Jahresbeginn 2017 bundesweit bei rund 555 Euro. In den bisherigen Pflegestufen I, II und III lagen die Eigenanteile zum Ende des Jahres 2015 bei rund 426 (I), rund 643 (II) und rund 873 (III) Euro.

Die durchschnittlichen Eigenanteile fallen in den jeweiligen Bundesländern aktuell sehr unterschiedlich aus. Die Spannweite liegt zwischen rund 171 Euro in Thüringen und rund 830 Euro in Berlin. Zur Entwicklung des durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteils und der sonstigen Heimkosten seit Jahresbeginn 2018 lägen noch keine Informationen vor, hieß es.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 237 vom 18.04.2018

Die Bundesregierung hat nicht vor, die Deutsche Gebärdensprache als Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen anzuerkennen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/1620) auf eine Kleine Anfrage (19/1242) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gebärdensprache sei bereits als eigenständige Sprache anerkannt, während die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen auf den Schutz von herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines Staates gebrauchten Sprachen abzielt, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 237 vom 18.04.2018

Die Vorstellungen über die derzeit diskutierte Reform des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" gehen auch unter Experten weit auseinander. Dies wurde am Montag in einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu Anträgen der Links- (19/577) und der Grünen-Fraktion (19/244) zu der Reform deutlich.

Die Linke dringt in ihrem Antrag auf eine "offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Asylpolitik" der EU und fordert, Initiativen zur "Auslagerung des Flüchtlingsschutzes aus der EU" zu widersprechen. Die Grünen pochen in ihrer Vorlage auf die "Sicherung menschen- und grundrechtlicher Standards" bei der Reform und wenden sich gegen einen Umbau des EU-Asylsystems "zu einem Abbauprogramm von Flüchtlingsrechten".

Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, Befürchtungen der Antragsteller um die künftige Ausgestaltung des Asyl- und Flüchtlingsrechts der EU sei zu widersprechen. Amann sprach zugleich vor einem "enormen Zuwanderungsdruck der Zukunft", von dem eine "existenzielle Bedrohung einiger europäischen Staaten" ausgehen werde. Auch warnte er davor, "dass die Europäer als – global betrachtet – kleine ethnische Minderheit binnen historisch kurzer Zeit durch hunderte Millionen afrikanischer und nahöstlicher Einwanderer ausgelöscht werden könnten".

Kerstin Becker vom Paritätischen Gesamtverband betonte dagegen, mit der Reform des europäischen Asylsystems drohten weitgehende Absenkungen der aktuellen Schutzstandards. Sie berge auch das Risiko, den Zugang zum individuellen Asylrecht in Europa abzuschaffen und "den Flüchtlingsschutz perspektivisch sehr weitgehend aus Europa auszulagern". Die Konzepte erster Asylstaaten und sicherer Drittstaaten dienten im wesentlichen dazu, Asylsuchende an andere Staaten zu verweisen, die an Stelle der EU-Länder die Flüchtlingsverantwortung übernehmen sollen. Die zur Rechtfertigung dieser Politik angeführte Überforderung des europäischen Asylsystems liege jedoch nicht vor und sei aktuell auch nicht zu befürchten.

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz warb dafür, Asylbewerber bei der Ersteinreise in ein EU-Land zu registrieren und unmittelbar einem zuständigen Staat zuzuweisen. Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten und sicheren Drittstaaten sollten nach seinen Worten "von der Verteilung ausgenommen sein und bereits in EU-Aufnahmeeinrichtungen in einem beschleunigten Asylverfahren überprüft und gegebenenfalls mit Unterstützung der europäischen Grenz- und Küstenschutzbehörde umgehend in ihre Heimat oder sichere Drittstaaten zurückgeführt werden".

Professor Marcel Kau von der Universität Konstanz bejahte die Frage, ob sich die vorgesehene Harmonisierung des Asylrechts "außerhalb der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" bewege. Dies sei jedoch keine gravierende Einschränkung. Das Bundesverfassungsgericht werde prüfen, "ob der Grundrechtsschutz, der im neuen System gewährt wird, im wesentlichen vergleichbar ist", und dies sei hier der Fall. Wenn es überhaupt eine Reduzierung des Grundrechtsschutzes gebe, sei diese nur "sehr gradueller Natur".

Gerald Knaus von der "Europäischen Stabilitätsinitiative" (ESI) mahnte, man brauche so schnell wie möglich "ein humanes, effizientes, mehrheitsfähiges und europäisches System". Ein solches System habe es in den vergangenen 20 Jahren nicht gegeben, und es werde auch nicht mit den Vorschlägen der EU-Kommission sowie des Rates und des Europäischen Parlaments geschaffen. Gebraucht werde ein System, bei dem ab einem Stichtag schnell entschieden werden könne, wer Schutz benötigt, sowie Abkommen mit Herkunftsländern in Afrika, "die ab diesem Stichtag jeden zurücknehmen, der nach einem fairen Verfahren keinen Schutz bekommt".

Professorin Anna Lübbe von der Hochschule Fulda verwies darauf, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) "keine Minimalversorgung" regele, sondern Gleichbehandlungsrechte. Zugleich mahnte sie, dass für Drittstaaten-Konzepte der GFK-Standard verbindlich sein müsse. Das könne durch weitere menschenrechtsbasierte Anforderungen an den Drittstaat ergänzt, aber nicht ersetzt werden.

Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte, bei der Reform müsse es darum gehen, die Zahl der Flüchtlinge, die Aufnahme in Europa suchen, dauerhaft zu begrenzen. Das setze vor allem eine wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen in den Heimatländern voraus. Darüber hinaus solle man "bei voller Anerkennung des Völkerrechts und unserer menschenrechtlichen Verpflichtungen" dafür sorgen, dass nur tatsächlich schutzbedürftige Menschen aufgenommen werden. Deshalb begrüße er Vorschläge zu einer "konsequenten Anwendung des Konzepts der sicheren Drittstaaten und des sicheren Herkunftslandes".

Katharina Stamm von der Diakonie Deutschland sagte, ihr Verband unterstütze das Anliegen der Links- und der Grünen-Fraktion, "der aktuellen Entwicklung deutlich entgegenzutreten, den individuellen Flüchtlingsschutz in entscheidenden Punkten im EU-Recht abzuschwächen". Die derzeitige Diskussion über eine Absenkung der hohen Standards im europäischen Flüchtlingsschutz "auf das gerade noch völkerrechtlich erlaubte Minimum" sei völlig verfehlt.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, zahlreiche Urteile nationaler und europäischer Gerichte zeigten, dass die EU-Gesetzgebung teilweise über die völker- und menschenrechtlichen Mindeststandards hinausgingen. Den EU-Organen stehe es jedoch auch "frei, überobligatorische Bestimmungen abzubauen, so wie es die Staats- und Regierungschefs für sichere Drittstaaten wünschen". Dabei berührten die neuen Drittstaatsklauseln "nicht das Herzstück der GFK, das Refoulement-Verbot".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.234 vom 16.04.2018

Um den "Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Wahlbeteiligung" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1548). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung Erkenntnisse darüber hat, "unter welchen Bedingungen Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne, geringe Schulzeiten und andere sozial- und arbeitsrechtliche Merkmale von Prekarisierung beziehungsweise prekären Lebenslagen zu in der Tendenz dauerhafter Wahlenthaltung führen". Auch will sie wissen, ob die Bundesregierung eine Gefahr für die Demokratie sieht, "wenn bestimmte soziale Schichten aus dem demokratischen Prozess ausscheiden".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 235 vom 17.04.2018

Wirtschaftsleistung und Beschäftigung im Sozialwesen sind in den vergangenen Jahren enorm gewachsen Löhne liegen allerdings weit unter dem Durchschnitt, gleichzeitig fehlt es an qualifiziertem Personal

Die Wirtschaftsleistung im Sozialwesen, zu dem insbesondere die ambulante und stationäre Altenpflege sowie die Kinder- und Jugendhilfe gehören, ist zwischen 1991 und 2015 überdurchschnittlich gestiegen: um 140 Prozent. In der gesamten Wirtschaft waren es 40 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten hat sich in diesem Bereich seitdem fast verdoppelt, während sie in der gesamten Volkswirtschaft lediglich um elf Prozent stieg. Die Löhne im Sozialwesen erreichen indes nur etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Lohnniveaus in Deutschland – und das, obwohl die Nachfrage nach qualifizierten Kräften vor allem im Bereich der Pflege wächst. Seit 2012 spiegelt sich dies nun auch in stärker steigenden Löhnen wider. Das sind die Hauptergebnisse einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) über die Entwicklung des Sozialwesens in Deutschland. Die DIW-Ökonomen Karl Brenke, Thore Schlaak und Leopold Ringwald haben zu diesem Zweck Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die Statistik der Arbeitnehmerverdienste sowie die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zusammengetragen und ausgewertet.

Während auf das Sozialwesen gerade mal zwei Prozent an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung entfallen, ist seine Bedeutung gerade für die Beschäftigung enorm. Seit Anfang der 90er Jahre entfiel jeder fünfte zusätzlich geschaffene Arbeitsplatz in Deutschland auf das Sozialwesen. Inzwischen zählen knapp sechs Prozent aller Erwerbstätigen zum Sozialwesen, 1991 waren es lediglich etwas mehr als drei Prozent. Das Wachstum hat sich vor allem in den vergangenen Jahren noch mal beschleunigt; dasselbe gilt für die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden. Rund 15 Prozent hat das Sozialwesen zur Ausweitung der geleisteten Arbeitsstunden beigetragen.

Hohe Arbeitsintensität und niedriges Lohnniveau

Die Arbeitsintensität im Sozialwesen ist in der Regel enorm hoch, das Lohnniveau aber zugleich gering. Das ist überall in Europa so. In Deutschland zeigt sich aber, dass der Abstand zum gesamtwirtschaftlichen Lohnniveau besonders groß ist. Nur in fünf anderen europäischen Ländern (Estland, Griechenland, Kroatien, Rumänien sowie Vereinigtes Königreich) liegen die Löhne im Sozialwesen so weit unter dem nationalen Durchschnitt wie in der Bundesrepublik.

Nur zu einem kleinen Teil ist die niedrige Entlohnung darauf zurückzuführen, dass einfache Tätigkeiten im Sozialwesen relativ stark verbreitet sind. Denn auch qualifizierte Tätigkeiten werden immer noch vergleichsweise gering bezahlt. Allerdings haben seit 2012 die Stundenentgelte kräftiger als in der Gesamtwirtschaft zugelegt. Besonders stark fiel der Anstieg bei den Löhnen jener Beschäftigten aus, die eine Tätigkeit im mittleren Qualifikationssegment oder in den unteren Leistungsgruppen ausüben. Das dürfte Ausdruck des schon seit geraumer Zeit bestehenden Mangels an Arbeitskräften sein – insbesondere an qualifizierten.

Im Sozialwesen ist Teilzeitarbeit stark verbreitet. Die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sind Teilzeittätigkeiten. Das hängt auch damit zusammen, dass in diesem Wirtschaftsbereich die Beschäftigung von Frauen stark verbreitet ist, denn drei Viertel der Beschäftigten sind weiblich. „Da im Sozialwesen weibliche Beschäftige weit überrepräsentiert sind, drängt sich der Eindruck auf, dass das Lohnniveau immer noch von der unseligen Tradition beeinflusst ist, Arbeit von Frauen nur unterdurchschnittlich zu bezahlen“, sagt Studienautor Karl Brenke.

Politik muss gegensteuern

„Zu den niedrigen Löhnen trägt auch die Politik bei“, konstatiert Studienautor Thore Schlaak. Der Versuch der Politik, die Beitragssätze in der Pflege niedrig zu halten, ziehe eine Deckelung der Preise und damit der Löhne im Sozialwesen nach sich. „Angesichts der demografischen Entwicklung und damit zunehmender Nachfrage nach Pflegekräften muss darüber diskutiert werden, was die Leistungen des Sozialwesens der Gesellschaft heute und in Zukunft wert sein sollen“, resümiert Studienautor Brenke. Das gelte umso mehr, als sich abzeichne, dass das Sozialwesen weiter an Bedeutung gewinne. So ist in den skandinavischen Ländern der auf das Sozialwesen entfallende Anteil an der Wirtschaftsleistung mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland; auch in den Niederlanden oder in Frankreich spielt dieser Wirtschaftszweig eine viel größere Rolle als hierzulande.

Die Pläne der neuen großen Koalition, 8000 neue Stellen im Pflegebereich zu schaffen, gingen zwar in die richtige Richtung, meinen die Ökonomen. Ob aber genug Fachkräfte gefunden würden, bleibe abzuwarten. Realitätsnäher seien die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziele, die Ausbildung in pflegerischen Berufen finanziell attraktiver zu gestalten, Weiterbildungsmöglichkeiten für die Beschäftigten zu verbessern und den Flächentarifvertrag zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 18.04.2018

DIW-BildungsökonomInnen untersuchen längerfristige Effekte eines frühen Kita-Besuchs – Jugendliche, die ein Jahr eher einen Kita-Platz bekamen, sind durchsetzungsfähiger und gewissenhafter – Kita-Ausbau sollte noch mehr forciert werden, um Zugang für alle zu gewährleisten

Gehen Kinder ein Jahr früher in eine Kindertageseinrichtung (Kita) als andere, sind sie im Alter von etwa 15 Jahren kommunikativer, durchsetzungsfähiger und gewissenhafter. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die als eine der ersten für Deutschland die längerfristigen Auswirkungen eines frühen Kita-Eintritts auf die Persönlichkeitseigenschaften im Jugendalter untersucht. Dafür haben die DIW-BildungsökonomInnen Maximilian Bach, Josefine Koebe und Frauke Peter Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zu mehr als 4.500 NeuntklässlerInnen analysiert, die entweder ab 1997 oder 1998 eine Kita besuchten.

„Ein zusätzliches Kita-Jahr wirkt sich deutlich auf Persönlichkeitseigenschaften aus, die auch für den späteren Bildungs- und Arbeitsmarkterfolg entscheidend sind“, sagt Studienautorin Frauke Peter. „Das unterstreicht, wie wichtig es ist, grundsätzlich allen Kindern und ihren Eltern Zugang zu früher Kinderbetreuung zu gewähren.“

Kita-Eintrittsalter hängt in der Studie nur von verfügbaren Kita-Plätzen ab

Seit die Politik im Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr eingeführt hat, sind die Betreuungskapazitäten für Kinder unter drei Jahren noch stärker in den Fokus gerückt. Vielerorts deckt der Kita-Ausbau aber noch immer nicht den Bedarf. Ähnlich war die Situation Ende der 1990er Jahre, nachdem 1996 ein Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung ab dem vierten Lebensjahr eingeführt wurde. Da die Kommunen mit dem Ausbau nicht nachkamen, wurde eine Stichtagsregelung erlassen: Nur Kinder, die vor Beginn eines Kita-Jahres im August oder September drei Jahre alt wurden, bekamen noch im selben Jahr einen Platz, alle anderen erst ein Jahr später.

Diese Konstellation ermöglichte es den StudienautorInnen, das Kita-Eintrittsalter ausschließlich in Abhängigkeit von den verfügbaren Plätzen zu betrachten. Andere Einflussfaktoren auf das Eintrittsalter rechneten sie heraus – dazu zählen etwa der Bildungshintergrund der Eltern oder das Haushaltseinkommen. Den Berechnungen zufolge sind Jugendliche, die Ende der 1990er Jahre aufgrund ausreichend vorhandener Plätze mit drei Jahren in eine Kita gehen konnten, deutlich kommunikativer und durchsetzungsstärker als Jugendliche, die erst ein Jahr später einen Kita-Platz bekamen. Der entsprechende Effekt liegt bei acht Prozent, bei der Persönlichkeitsdimension Gewissenhaftigkeit sind es sieben Prozent.

Weitergehende Analysen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass diese Ergebnisse auch dann Bestand haben, wenn man den möglichen Einfluss durch die Persönlichkeitseigenschaften der Eltern herausrechnet.

Studienergebnisse dürften auf heutige Situation übertragbar sein

Auch wenn die Studienergebnisse auf Daten zu mindestens drei Jahre alten Kindern beruhen, die Ende der 1990er Jahre in die Kita gingen, ließen sich Parallelen zur heutigen Situation vermuten, sagt Bildungsökonomin Josefine Koebe: „Auch für das heute noch jüngere Kita-Eintrittsalter ist zu erwarten, dass ein Unterschied beim Kita-Eintritt um ein Jahr die Persönlichkeitseigenschaften längerfristig beeinflusst.“ Dafür spreche auch, dass für die aktuelle DIW-Studie zwei völlig voneinander unabhängige Datensätze verwendet wurden, die beide zum selben Ergebnis führen.

Der Kita-Ausbau sollte demnach noch mehr forciert werden, um den Bedarf zu decken. Mit Blick auf die Entwicklung der Kinder dürfe aber nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die Kita-Qualität steigen müsse, betont Studienautor Maximilian Bach. Das könne etwa durch einen verbesserten Personalschlüssel oder mehr Vor- und Nachbereitungszeiten für das pädagogische Fachpersonal gelingen. „Davon würden nicht nur die Kinder selbst, sondern die Volkswirtschaft als Ganzes profitieren – schließlich legt eine qualitativ gute frühkindliche Bildung heute den Grundstein für gut ausgebildete Erwerbstätige von morgen“, so Bach.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 11.04.2018

Studie: Potenziale für mehr und bessere Beschäftigung nutzen

Belastungsanstieg durch demografischen Wandel lässt sich auf ein Drittel bis ein Fünftel reduzieren

Die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die deutsche Gesellschaft, gerade auch die Sozialsysteme, können durch eine bessere Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik auf etwa ein gutes Drittel bis ein Fünftel reduziert werden. Damit blieben die Auswirkungen der gesellschaftlichen Alterung bis 2060 finanziell gut beherrschbar, größere Eingriffe ins Rentensystem könnten dauerhaft vermieden werden. Der Schlüssel dazu liegt in einer besseren Erwerbsintegration, indem die Erwerbstätigenquote vor allem von Frauen und Migranten erhöht und Unterbeschäftigung mit sehr kurzen Arbeitszeiten, insbesondere in Minijobs, abgebaut wird. Dabei geht es um durchaus realistische Ziele: Die genannte Pufferwirkung um knapp zwei Drittel bis vier Fünftel (Berechnung dazu unten) lässt sich erreichen, wenn in Deutschland bis 2050 eine Erwerbsbeteiligung erreicht wird, wie sie Schweden bereits heute hat. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans Böckler Stiftung gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Stiftung, mit Forschern der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien sowie Prof. Dr. Camille Logeay (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Senior Research Fellow des IMK) erarbeitet hat.* Die Untersuchung wird heute in Berlin vorgestellt.

Viele gängige Prognosen zum demografischen Wandel und seinen Wirkungen auf die Alterssicherung verharrten ohne Not bei "Katastrophen-Szenarien", konstatieren die Forscher. Zentrale Gründe dafür: Sie schreiben vermeintlich stabile demografische Trends über Jahrzehnte fort, obwohl es signifikante Änderungen gibt. Zudem setzen sie auf ungeeignete Indikatoren. So wird, anders als oft dargestellt, das für die Lastenverteilung sehr wichtige Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und (Sozial-)Leistungsempfängern nicht nur durch den "Altenquotienten" (Altersgruppe 65+ relativ zur Altersgruppe 15-64) bestimmt. Mindestens ebenso wichtig wie die Demografie ist der ökonomische Status der Menschen, so die neue Studie. Dazu komme, dass viele Einschätzungen auf Arbeitsmarktdaten beruhen, in denen die Erwerbstätigkeit über- und Arbeitslosigkeit unterschätzt wird. Ausgeblendet werde damit, dass in Deutschland trotz deutlich gesunkener Arbeitslosigkeit heute und in der Zukunft noch erhebliche Beschäftigungspotenziale brachliegen. Werden diese Potenziale ins Blickfeld gerückt, wird deutlich, dass dem Arbeitsmarkt die "Schlüsselrolle" für eine "sozial und ökonomisch sinnvolle Bewältigung des demografischen Wandels" zukommt, so die Wissenschaftlerin und die Wissenschaftler. Das hat erhebliche sozialpolitische Folgen: "Mit besserer Erwerbsintegration kann der demografisch bedingte Ausgabenanstieg ganz erheblich eingedämmt werden, ohne die Leistungsniveaus schmälern zu müssen und ohne das gesetzliche Rentenalter weiter nach oben zu verschieben", schreiben Dr. Rudolf Zwiener (IMK), Dr. Florian Blank (WSI), Prof. Dr. Camille Logeay, Mag. Erik Türk und Dr. Josef Wöss (AK Wien) in ihrem Fazit (weiteres Zitat zur Studie am Ende der PM).

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2018, gekürzt

WSI und IMK haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme für die Mindestlohnkommission Bilanz gezogen: Der gesetzliche Mindestlohn hat sich bewährt – ist aber noch kein "Living wage". Wer zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann in vielen Großstädten auch als Alleinstehender oft kein Leben ohne zusätzlichen Hartz-IV-Bezug führen. Eine deutliche Erhöhung wäre sozial- und wirtschaftspolitisch sinnvoll. Außerdem sollte parallel das Tarifsystem gestärkt werden.
WSI Policy Brief 24 (pdf)
Kernaussagen im Videoüberblick (youtube)

Quelle: Pressemitteilung Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung vom 23.04.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO und FES beschäftigen sich mit Gleichstellung

Im öffentlichen Bereich gibt es Gleichstellungsgesetze, in der Privatwirtschaft eine Quotenregelung für Aufsichtsräte, doch wie sieht es im Non-Profit-Sektor aus? Mit dieser Frage beschäftigte sich gestern die Fachveranstaltung von AWO und Friedrich-Ebert-Stiftung „Gleichstellung – (k)ein Thema in Non-Profit-Organisationen?“. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärte in seiner Begrüßung: „Für uns als Arbeiterwohlfahrt war die Veröffentlichung unseres ersten Gleichstellungsberichtes Anfang dieses Jahres der Anlass, die heutige Veranstaltung zu organisieren. Wir möchten uns nun auch mit anderen Verbänden über drängende Fragen in Punkto Vielfalt und Gleichstellung austauschen. Gefragt sind erfolgreiche Strategien für mehr Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit.“ Die Leiterin des Forums Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung Dr. Stefanie Elies forderte dann auch in ihrer Begrüßung: „Wir brauchen einen geschlechtergerechten Kulturwandel in der Arbeitswelt.“

Im Verlauf der Veranstaltung wurde immer wieder deutlich, dass Veränderungen häufig erst durch Druck von außen entstehen. Klar benannt wurde ebenso, dass Führungskräfte entscheidende Akteure sind, um Gleichstellung voranzutreiben und Gleichstellung mehr bedeuten muss, als eine größere Vielfalt in Führungspositionen zu fördern. Auch das Verhältnis von Gleichstellung und Vielfalt wurde kontrovers diskutiert. Elena Kalogeropoulos, Geschäftsführerin von Deutsch Plus e.V. – Initiative für eine plurale Republik forderte in der abschließenden Podiumsdiskussion die bisherige „Monodimensionierung“ zu überwinden: „Wir können die einzelnen Vielfaltsmerkmale nicht auseinander dividieren oder addieren sondern müssen sie im Zusammenhang denken.“

Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass die mangelnde Geschlechtergerechtigkeit im Non-Profit-Sektor auch aus ihrer Tätigkeit selbst resultiert. So forderte Barbara König, Staatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung: „Ich will eine gerechte Bezahlung. Der Dienst am Menschen soll genauso viel wert sein wie der Dienst an der Maschine.“

Der Titel des ersten Gleichstellungsberichtes der AWO lautet: „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt: Eine Frage des verbandlichen Überlebens“. Für die AWO ist klar, dass Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt Themen sind, an denen die AWO nicht vorbeikommt, möchte sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen. So schlussfolgerte Wolfgang Stadler auch klar: „Als Mitgliederverband, als Arbeitgeberin, als Anbieterin sozialer Dienste und als gleichstellungspolitische Akteurin muss sich die Arbeiterwohlfahrt an ihre Grundwerte von Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz binden und sich daran messen lassen. Mit ihrem Gleichstellungsbericht hat sich die AWO auf den Weg gemacht, tradierte Arbeitsteilungen, lieb gewordene Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin geschlechtergerecht weiterzuwachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiterzuentwickeln“.

Eine Tagungsdokumentation wird im Kürze auf unserer Webseite www.awo.org veröffentlicht.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 25.04.2018

"Einander anzuhören, sich Zeit nehmen, den Anderen – wir sagen: den Nächsten – zu verstehen: Das ist dringend geboten und neu einzuüben in unserer Gesellschaft, die älter, bunter und ungleicher wird. In der gesamten Gesellschaft ebenso wie für uns in der Diakonie", sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch beim Wichernempfang der Diakonie im Museum für Kommunikation in Berlin vor rund 200 Gästen aus Politik und Verbänden, Kirche und Diakonie, Wirtschaft und Wissenschaft. Unter dem Motto #zuhören wirbt die Diakonie in ihrer aktuellen Kampagne für eine offene Gesellschaft und dafür, einander zuzuhören statt zu verurteilen.

"Zusammenhalt wird weniger über gemeinsame Werte erzeugt, sondern mehr über Erfahrungen von Sicherheit und Gerechtigkeit für alle und das Gefühl aller Gruppen, gehört zu werden und mitgestalten zu können", sagte der Soziologe und Sozialphilosoph Professor Hans Joas in seiner Rede. Teilhabe und Wohlstand seien für den Zusammenhalt wichtiger als ein gemeinsamer Wertekanon. "Auch die zustimmende Haltung zur Demokratie in Deutschland-West wurde in den 50-er Jahren ja durch das Wirtschaftswunder gestützt", betonte Joas und plädierte für echte Gespräche, die ein Klima des Respekts entstehen ließen, das den Umgang miteinander nachhaltig verändere.

Weiterer Redner beim Wichernempfang war Staatssekretär Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung und Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.

Die Diakonie Deutschland setzt sich mit ihrer neuen Kampagne "Unerhört!" für den Zusammenhalt in der Gesellschaft ein. Sie gibt Menschen, die sich in dieser Gesellschaft unerhört und an den Rand gedrängt fühlen, eine Stimme und ein Gesicht. Ziel ist eine öffentliche Debatte gegen Ausgrenzung und für soziale Gerechtigkeit.

Nähere Informationen zur "Unerhört!"-Kampagne der Diakonie Deutschland finden Sie im Internet unter www.unerhört.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 18.04.2018

Auf Vorschlag der EU-Kommission hat der Rat im letzten Jahr Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters zum wiederholten Mal auf die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden hingewiesen und angemahnt, Fehlanreize, die Zweitverdienende von einer Erwerbstätigkeit abhalten, zu verringern und den Übergang in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu erleichtern.[1] Nach den inzwischen regelmäßig veröffentlichten Zahlen zur Steuer- und Abgabenbelastung von Zweitverdienenden, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, steht Deutschland nach wie vor besonders schlecht da.[2] Als Gründe für die hohe finanzielle Belastung, die vor allem Frauen trifft, nennt die EU ausdrücklich die gemeinsame Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten, das heißt das Ehegattensplitting und die kostenfreie Krankenversicherung nicht erwerbstätiger Ehegatten.[3]

Das jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Reformprogramm (NRP) beschränkt sich dem Vernehmen nach jedoch nach wie vor auf marginale Änderungen beim Lohnsteuerverfahren: den seit dem 1. Januar 2018 erleichterten Wechsel in die Steuerklassenkombination IV und die schon lange beschlossenen Erleichterungen bei der Beantragung des Faktorverfahren ab 2019.

Die Ausführungen entsprechen den im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen.

Änderungen beim Ehegattensplitting selbst waren in einer Koalition von CDU/CSU und SPD nicht zu erwarten. Umso enttäuschender, dass noch nicht einmal die Lohnsteuerklasse V gestrichen werden soll, die dazu führt, dass die ohnehin niedrigeren Einkommen von Frauen und die daran anknüpfenden Lohnersatzleistungen netto noch geringer ausfallen.

Ebenso wie im letzten Koalitionsvertrag soll lediglich die Akzeptanz des Faktorverfahrens verbessert werden, diesmal durch einen Hinweis im Steuerbescheid. Es ist höchst fraglich, ob die Information über das Faktorverfahren im Steuerbescheid genügt, um eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehepaaren zu gewährleisten und die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden zu senken. Die beitragsfreie Krankenversicherung ist weder im Koalitionsvertrag noch im NRP erwähnt.

Das NRP wird von der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, als »enttäuschend" kritisiert: »Die vorgesehenen marginalen Änderungen beim Lohnsteuerverfahren sind nicht geeignet, die Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen spürbar zu reduzieren. Was fehlt, sind effektive Reformen, die den Wechsel in reguläre existenzsichernde Beschäftigung erleichtern und Fehlanreize zu Lasten von Frauen im Steuer- und Sozialversicherungssystem abbauen.«

Eine wirklich effektive – und politisch machbare – Maßnahme wäre die Streichung der Lohnsteuerklasse V, die das Faktorverfahren faktisch zum Regelfall machen würde. Davon würden nicht nur Frauen, sondern auch der Staat profitieren, denn in der Steuerklassenkombination III/V werden monatlich häufig zu wenig Steuern gezahlt. Einnahmen, die dem Staat frühestens im Folgejahr zur Verfügung stehen. Ein weiterer Schritt wäre eine gleichstellungsorientierte Berücksichtigung der Kosten für die Betreuung von Kindern als erwerbsbedingte Aufwendungen. Ob die im Koalitionsvertrag geplanten Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen im Bereich Kinderbetreuung und Pflege diese Belastungen zu Verbesserungen führen, muss sich erst zeigen. Das im zweiten Gleichstellungsbericht empfohlene Gutscheinsystem könnte zumindest eine Alternative zur steuerlichen Förderung in § 35a EStG sein. Derzeit ist dessen gleichstellungspolitische Wirkung sehr begrenzt, denn für einen Großteil der Haushalte mit mittleren oder geringen Einkommen sind Steuererleichterungen einkommensbedingt keine Unterstützung. Auch bei den für Sozialversicherungsbeiträge geplanten Entlastungen in unteren Einkommensbereichen kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Eine Steuergutschrift würde beispielsweise gerade Menschen mit geringen Einkommen erreichen und damit auch Frauen nützen, die einen Weg aus der Minijobfalle suchen.

[1] Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2017 (2017/C 261/05), siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017H0809(05)&from=EN.

[2] European Commission (2017), Tax Policies in the European Union. 2017 Survey, S. 55f., https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/tax_policies_survey_2017.pdf

[3] Erwägungsgrund 15 der Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2017 (siehe Fn. 1)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom ´25.04.2018

"In Sachen Gleichstellung hat der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) viel erreicht. Von Anfang an setzte er sich für Gleichberechtigung und Frauenrechte ein. Viele der heute fast selbstverständlichen Errungenschaften im Recht wurden unter großem Einsatz der djb-Mitglieder durchgesetzt." resümiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Unter dem Motto "Viel erreicht – noch viel zu tun" findet am 13. und 14. April 2018 in Dortmund die Jubiläumsveranstaltung zum 70-jährigen Bestehen des djb statt.

Mit Grußworten von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin), Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin), Dr. Ricarda Brandts (Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster) und Manfred Sauer (Bürgermeister der Stadt Dortmund) wird das Jubiläum am Freitagabend im Westfälischen Industrieklub festlich begangen.

"In Fragen der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau begleitet der djb nun seit 70 Jahren nicht nur die Rechts- und Sozialpolitik durchsetzungsfähig mit wichtigen kreativen Impulsen, sondern bietet auch eine unverzichtbare Plattform für sachliche Diskussionen und ein Netzwerk für persönliche Kontakte", fasst Dr. Ricarda Brandts anlässlich der Feierlichkeiten die Geschichte des djb zusammen.

"Der Fortschritt ist auch im Recht oft weiblich. Das beweist die eindrucksvolle Liste von Vorhaben, die engagierte Juristinnen in den vergangenen 70 Jahren durchgesetzt haben, oft gegen heftige Widerstände.

Ihrer Arbeit ist es zu verdanken, dass wir heute in einer gerechteren Gesellschaft leben. Gerade bei der Gleichstellung von Frauen und Männern bleibt aber noch viel zu tun", so Dr. Katarina Barley zu Bedeutung und Entwicklung des djb seit seiner Gründung vor sieben Jahrzehnten.

Auch Dr. Franziska Giffey wirft einen Blick auf die zukünftigen Aufgaben des djb: "Wir müssen uns weiter gemeinsam für gleiche Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen. Das fängt an mit dem Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und den Partner oder die Partnerin frei zu wählen. Und das reicht bis zu der Chance, Vorstandsvorsitzende eines großen Unternehmens oder Abgeordnete zu werden. Ich sage ganz deutlich: Frauen können alles. Deshalb werden wir auch gemeinsam weiter für die Gleichstellung kämpfen", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bürgermeister Manfred Sauer misst den Jubiläumsfeierlichkeiten in zweifacher Hinsicht besondere Bedeutung bei: "Der Deutsche Juristinnenbund e.V. feiert in diesem Jahr sein 70-jähriges Bestehen. Für die Stadt Dortmund ist das ein doppelter Grund zur Freude: zum einen über eine sieben Jahrzehnte währende Erfolgsgeschichte eines Vereins, der immerhin einJahr älter ist als unser Grundgesetz. Und insbesondere freuen wir uns darüber, dass der in Berlin beheimatete Juristinnenbund sein Jubiläum dort feiert, wo er 1948 gegründet worden ist: in Dortmund", kommentiert Manfred Sauer die Jubiläumsfeierlichkeiten in der Ruhrmetropole.

Den inhaltlichen Rahmen bilden verschiedene Redebeiträge, Schlaglichter zur Historie des djb und Workshops zu vielfältigen Themen, unter anderem "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung", "Sexismus und Diskriminierung in der juristischen Ausbildung" und "Juristinnen der ersten Stunde".

Abschließend wird am 14. April 2018 zu Ehren von Rechtsanwältin und Notarin Hildegard Gethmann, Gründungsmitglied und 1. Vorsitzende des djb, an ihrem ehemaligen Kanzleisitz eine Gedenktafel enthüllt. An diesem Ort trafen sich am 28. August 1948 sieben Frauen und gründeten die "Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte e.V." als Nachfolgeorganisation des1914 gegründeten und in den 30er Jahren aufgelösten "Deutschen Juristinnen-Vereins".

"Die Erfolgsgeschichte unseres Verbands gibt allen Anlass, das Jubiläum würdig zu feiern", so Prof. Dr. Wersig. "Sie ist uns aber auch Ansporn und Ermutigung, weiterhin mit ausgewiesener Kompetenz für die Rechte von Frauen einzutreten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundesrat dazu auf, mit einer Änderung der Leistungen für Bildung und Teilhabe den Eigenanteil armer Kinder bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas abzuschaffen. Dieser Eigenanteil führt regelmäßig zu einem unmittelbaren Ausschluss der betroffenen Kinder von der Mittagsverpflegung und teilweise auch zu einem Verlust des Betreuungsplatzes. Außerdem entstehen ein großer Verwaltungsaufwand und damit verbunden unverhältnismäßig hohe Bürokratiekosten.

"Die Abschaffung des Eigenanteils armer Kinder bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas ist ein erster kleiner Schritt für mehr Teilhabe armutsbetroffener Kinder. Wichtig ist es dabei, dass alle Kinder davon erfasst werden, also auch diejenigen, die mittags in Kindertageseinrichtungen wie beispielsweise Horten essen. Und auch die Ferienzeiten müssen in die Regelung mit einbezogen werden. Insgesamt greifen die Vorschläge des Bundesrates aber zu kurz. Zu einer wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland reichen Trippelschritte nicht aus, sondern es sollte zügig eine umfassende Reform für eine Verbesserung der sozialen Sicherheit aller Kinder in Deutschland auf den Weg gebracht werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zur Übernahme der gesamten Aufwendungen für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, das Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten zu legen. So stellt die bereits vor zwei Jahren veröffentlichte "Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" fest, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeigt deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür sind vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten. Deshalb plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren. Dafür sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe entbürokratisiert, über eine zentrale Stelle vermittelt sowie an Orten "angedockt" werden, an denen sich Kinder ohnehin regelmäßig aufhalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Kommunen und Landkreise dazu auf, mehr temporäre Spielstraßen einzurichten. Ein jetzt veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin legt dar, dass eine solche Einrichtung nach den derzeitigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) problemlos möglich ist. Anwohner-Initiativen, aber auch Kinder- und Jugendparlamente sind aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Straßenverkehrsbehörden der Kommunen oder Landkreise zu stellen. Die kommunalen Spitzenverbände sollten bei ihren Mitgliedern offensiv auf das Gutachten hinweisen und für die Einrichtung von temporären Spielstraßen werben.

"Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes können temporäre Spielstraßen dafür sorgen, dass auch Kinder in dicht bebauten Innenstadtbereichen zumindest zeitweise ausreichende Bewegungs- und Freiflächen direkt in ihrem Wohn- und Lebensumfeld vorfinden. Denn durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte gehen für Kinder und Jugendliche wichtige Freiflächen und Spielmöglichkeiten verloren. Auch die Stadtplanung und als Teil davon die Freiraumplanung haben sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren, was zuvorderst die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadtgestaltung notwendig macht. Dabei geht es um die ganzheitliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Wir sollten uns ein Beispiel an Städten wie London nehmen. Dort wurden durch Beschluss der Stadtregierung und bürokratische Erleichterungen in den letzten drei Jahren rund 100 temporäre Spielstraßen eingerichtet", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Laut Gutachten "bleibt die Einrichtung von temporären Spielstraßen [straßenrechtlich gesehen] ohne Folgen, da ein zeitlich begrenzter Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs keinen nachhaltigen Eingriff in den Gemeingebrauch darstellt und somit keine Teilentwidmung der betroffenen Straße erforderlich macht." Das Gutachten führt weiter aus, dass "die Einwirkungen auf den Verkehr hierbei wesentlich geringer sind als bei dauerhaften Spielstraßen, die mit einem zeitlich unbegrenzten Fahrverbot verbunden sind. Insbesondere würde die Problematik einer Sperrung der Straße für den Anliegerverkehr nicht dasselbe Gewicht haben wie bei den auf Dauer angelegten Spielstraßen. (.) Zur Beschilderung könnte neben dem Zeichen 250 (Fahrverbot) und dem Zusatzzeichen 1010-10 (Ballspielendes Kind) ein weiteres beschränkendes Zusatzzeichen wie 1042-34 dienen, auf dem die Wochentage und die Uhrzeit des Fahrverbots angegeben sind."

Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt. Deshalb brauchen wir dringend eine auf Kinder bezogene Stadtentwicklungspolitik, um die Lebensqualität und die Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern.

Weitere Infos zum Thema unter https://bit.ly/2JQ4wNE

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2018

„Die zum 1. Januar 2019 geplante Anhebung der Rente für Mütter oder auch Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, begrüßen wir. Gleichzeitig fordern wir, dass auch Frauen, die ihr drittes Kind erst nach 1992 geboren haben, die Mütterrente II verdienen.“ kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) im Vorfeld des Gesetzentwurfes, der in den nächsten Wochen vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegt werden soll. Frauen oder Väter, die drei oder mehr Kinder erzogen haben, haben in vielen Fällen eine eingeschränkte berufliche Entwicklung. Für sie ist – wie auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich erwähnt – die Mütterrente II ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut und der Wertschätzung ihrer Leistung für die Gesellschaft. „Daher ist es umso wichtiger“, so Elisabeth Müller, „dass rasch Klarheit über den Empfängerkreis besteht und alle kinderreichen Familien berücksichtigt werden.“

DIe knappe Passage, die im Koalitionsvertrag zur Mütterrente II enthalten ist, trifft keine eindeutige Aussage darüber, zu welchem Zeitpunkt Väter und Mütter drei und mehr Kinder erzogen haben müssen, damit sie künftig das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Sollte die in der bisherigen Medienberichterstattungdargestellte Lesart, dass für die Gewährung des dritten Entgeltpunktes pro Kind die Geburt von drei und mehr Kindern vor 1992 erforderlich ist, zutreffen, ist in jedem Fall eine Korrektur erforderlich.Denn dies führt sonst zu einer Schlechterstellung der Anspruchsberechtigten in kinderreichen Familien, in denen das dritte Kind erst nach 1992 geboren wurde, gegenüber solchen in denen drei und mehr geborene Kinder vor oder nach diesem Datum erzogen wurden. „Alle Mütter oder auch Väter aus kinderreichen Familien verdienen die Mütterrente II. Es geht darum, eine Gesetzeslücke zu schließen – nicht darum, eine neue zu schaffen“ bekräftigt Elisabeth Müller die Haltung des KRFD.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.vom 25.04.2018

Lesbeninklusive Gleichstellungspolitik voranbringen

Anlässlich des Tages der Lesbischen Sichtbarkeit am heutigen 26.04. erklärt Ulrike Schmauch, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Lesben sollten in jedem Lebensalter und in ihren unterschiedlichen Lebenslagen, in ihrer Vielfalt und ihrer Power, mit ihren Themen und Interessen, ihren Beiträgen zu Kultur und Geschichte und insbesondere zu Geschichte der Frauenemanzipation sichtbar sein. Allerdings werden die Bedürfnisse und Belange von lesbischen Frauen in Gesellschaft, Politik und Öffentlichkeit aber auch in der Community wenig bis gar nicht thematisiert. Lesben werden sowohl mit ihren Potentialen als auch mit ihren spezifischen Ausgrenzungserfahrungen ignoriert oder nur unzureichend wahrgenommen.

Die kommende Bundesregierung verspricht Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung von Sexismus sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) muss die spezifische Situation von Lesben in all diesen gleichstellungspolitischen Maßnahmen Berücksichtigung finden.

Zudem fordert der LSVD ein modernes Familien- und Abstammungsrecht, das Lesben und ihre Familien anerkennt und rechtlich absichert. Trotz Eheöffnung ist bis heute eine langwierige und diskriminierende Stiefkindaoption notwendig. Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können, wenn keine anderslautende Elternschaftsvereinbarung vorliegt.

Das neue Projekt des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) „Miteinander stärken – Lesbengruppen vernetzen“ tritt für das politische Anliegen ein, die Sichtbarkeit von Lesben in Politik und Gesellschaft zu verbessern. Ein für November 2018 geplantes bundesweites Treffen von Lesben soll den Austausch und die Vernetzung untereinander fördern. Es sollen Forderungen und Handlungsstrategien erarbeitet werden, um Erfahrungen und Bedürfnisse von Lesben deutlich zu machen und ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Hintergrund
Lesben unterliegen grundsätzlich der Mehrfachdiskriminierung aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund ihrer sexuellen Identität. Lesben sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch von vielen anderen Faktoren geprägt. So sind Schwarze Lesben, Lesben of Color, migrantische Lesben, körperlich und geistig beeinträchtigte Lesben, Lesben aus der Arbeiter*innenklasse, akademische und nicht akademische Lesben, Lesben mit Fluchterfahrung, alte und /oder transgeschlechtliche Lesben von zusätzlicher Mehrfachdiskriminierung betroffen. In der Verschiedenheit lesbischer Identitäten wird die komplexe Interdependenz von Diskriminierungserfahrungen deutlich.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 26.04.2018

30. LSVD-Verbandstag: „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“

In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) erreicht. Gleichzeitig steht die liberale Demokratie weltweit unter Druck und homophobe und transfeindliche Stimme sind in jüngster Zeit wieder deutlich lautstärker geworden. Vor diesem Hintergrund verabschiedete die Mitgliederversammlung auf dem 30. LSVD-Verbandstag ein neues Grundsatzprogramm unter dem Motto „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ mit deutlichen Schwerpunkten in Sichtbarkeit, Repräsentanz und Teilhabe.

Neben den Grundsätzen finden sich daher auch zehn Eckpunkte für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt.

  1. Die Gleichstellung im Recht weiter entwickeln
  2. Gesellschaftliche Akzeptanz stärken – Vielfalt wertschätzen
  3. Respekt schaffen in Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Kultur
  4. Hass und Hetze entgegentreten
  5. Familie umfassend denken
  6. Vielfalt der Generationen und Lebenslagen im Blick haben
  7. Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik durchsetzen
  8. Verantwortung für die Vergangenheit wahrnehmen
  9. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Europa befördern
  10. Die Achtung der Menschenrechte weltweit voranbringen

Eingeladen war auch die Historikerin Kirsten Plötz. Sie verwies auf die Notwendigkeit geschlechtsspezifischer Definition von Homophobie, Verfolgung und Repression. Für lesbische Frauen zeigten diese sich in erster Linie die generelle Unterordnung von Frauen sowie der gesetzliche und soziale Rahmen der Ehe. Die Ehe mit einem Mann war die einzig mögliche soziale Absicherung für Frauen. Sie bedeutete zugleich eine rechtlich extrem untergeordnete Rolle und die Unmöglichkeit lesbischen Begehrens und lesbischer Liebe. Sie verwies auf die gesellschaftliche, politische und wissenschaftliche Abwertung, Ignoranz und Unachtsamkeit, die es bis heute unmöglich machen, Biographien und Geschichte von lesbischen Frauen ausreichend zu erforschen und sichtbar zu machen. Mit Auswirkungen bis in die Gegenwart: Lesben werden mit ihren Potentialen und Interessen sowie ihren spezifischen Ausgrenzungserfahrungen in Gesellschaft, Politik und Öffentlichkeit noch längst nicht ausreichend wahrgenommen. Das neue LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Lesbengruppen vernetzen“ tritt für das politische Anliegen ein, die Sichtbarkeit von Lesben in Politik und Gesellschaft zu verbessern. Ein für November 2018 geplantes bundesweites Treffen von Lesben soll den Austausch und die Vernetzung fördern, um Erfahrungen und Bedürfnisse zu verdeutlichen und ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Als Gäste begrüßte der LSVD die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker für ein Grußwort sowie Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in Nordrhein-Westfalen, der in seiner Rede versprach, dass die Landesregierung ein starker Partner für die Anliegen der Community und des LSVD ist.

Mit einer Schweigeminute gedachte der LSVD auch an den im Herbst 2017 verstorbenen Eduard Stapel, die treibende Kraft bei der Gründung unseres Verbandes 1990 in Leipzig. Die Mitarbeitenden des LSVD stellten zudem die Projekte

Beratungskompetenz zu Regenbogenfamilien, Miteinander stärken und Queer Refugees Deutschland vor. Bei den Wahlen zum Bundesvorstand stellten sich Imke Duplitzer, Benjamin Rottmann und Sandro Wiggerich nicht erneut zur Wahl und wurden mit herzlichem Dank aus dem Gremium verabschiedet. Im Amt bestätigt wurden Günter Dworek, Henny Engels und Stefanie Schmidt. Neu gewählt wurden Timon Delawari, Marion Lüttig und Christian Rudolph. Weiterhin gehören die 2017 für eine zweijährige Amtszeit gewählten Axel Hochrein, Gabriela Lünsmann, Helmut Metzner, Inken Renner, Jenny Renner, Ulrike Schmauch und Uta Schwenke dem LSVD-Bundesvorstand an.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 23.04.2018

Notwendige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angehen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass es Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein muss, ob Bewerberinnen und Bewerber für eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören müssen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz für alle Menschen ist eine Frage der Chancengleichheit und Gerechtigkeit und so für den Zusammenhalt einer Gesellschaft unabdingbar. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht. Kirchen können sich nicht länger pauschal auf ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre Ausnahme vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berufen. Das Urteil zeigt folglich die Notwendigkeit einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2006 war ein erster wichtiger Schritt der Bundesregierung, um Menschen vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung u.a. aufgrund der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften zu schützen. Doch nach wie vor gibt es deutliche Lücken. Der LSVD fordert, die ungerechtfertigten Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz für Beschäftigte im kirchlichen Bereich bzw. von Einrichtungen religiöser Träger zu beenden. Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass Beschäftige im kirchlichen Bereich pauschal vom Diskriminierungsschutz ausgeschlossen werden. Außerhalb des Bereichs der Verkündigung muss für diese Beschäftigen das allgemeine Arbeitsrecht gelten.

Immer wieder kommt es zu Kündigungen von bei kirchlichen Trägern angestellten Lesben und Schwulen, wenn sie sich verpartnert haben bzw. eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. Das kann als arbeitsrechtlich zu ahnender Verstoß behandelt werden. Im Koalitionsvertrag verspricht die Regierung, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 18.04.2018

Mit einem „Konzept zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose“ mischt sich der Paritätische Wohlfahrtsverband in die aktuelle parteiübergreifende Debatte zur Überwindung von Hartz IV ein. Der Verband fordert einen konsequenten Paradigmenwechsel, der mit dem negativen Menschenbild, das dem System Hartz IV zu Grunde liege, bricht, und Respekt und die Würde des Menschen in das Zentrum des Hilfe- und Unterstützungssystems für Arbeitslose rückt. Insgesamt elf konkrete Reformmaßnahmen schlägt der Paritätische vor, die von einer Stärkung der Arbeitslosenversicherung, über die Abschaffung von Sanktionen und den Ausbau von Qualifizierungs- und öffentlichen Beschäftigungsangeboten bis hin zu einer Anhebung der Regelsätze auf ein menschenwürdiges Niveau reichen. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle ist dafür eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf 571 Euro (statt derzeit 416 Euro) erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

Hartz IV sei gefloppt, konstatiert der Paritätische. Zwar sei mit guter Konjunktur und entsprechend guter Arbeitsmarktlage über die Jahre die Zahl der offiziell gezählten Langzeitarbeitslosen zurückgegangen, 42 Prozent der Langzeitarbeitslosen sei jedoch schon länger als vier Jahre im Bezug und über eine Million Menschen bereits seit Einführung des Systems auf Leistungen angewiesen. Die faktische Vermittlungsquote der Arbeitsverwaltung bei arbeitslosen Hartz IV-Beziehern liege bei lediglich etwa fünf Prozent. Die Regelleistungen schützten zudem in keiner Weise vor Armut. Entsprechend gering sei die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Hartz IV steht in der Bevölkerung längst nicht mehr für Hilfe. Hartz IV wird heute ganz überwiegend als ein System wahrgenommen, das im besseren Fall von Tristesse und im schlechteren Fall von Sanktionierungen gekennzeichnet ist“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Verband fordert vor diesem Hintergrund unter dem Motto „Hartz IV hinter uns lassen“ eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose. „Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden“, so Ulrich Schneider. Der Leitsatz des Förderns und Forderns sei mit Blick auf die Realitäten nur noch ein Euphemismus. „Kompass für Reformen muss der Respekt vor dem Mittel- und Arbeitslosen und seinen Angehörigen sein. Menschenwürde und Individualität statt Massenverwaltungstauglichkeit, Hilfe statt Strafe sind die Leitlinien, an denen sich echte Reformen der Grundsicherung für Arbeitssuchende orientieren müssen.“

Notwendig seien u.a. eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert in seinem Elf-Punkte-Programm dazu unter anderem die Abschaffung der Sanktionen, den massiven Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes. „Nur indem wir den Menschen wieder in den Mittelpunkt stellen und ihn in seinen individuellen Fähigkeiten, aber auch in seinem individuellen Unvermögen annehmen, kann es uns gelingen, ein System zu schaffen, das von Respekt und Rücksicht geprägt ist und zugleich Potentiale von Menschen zu entdecken und zu fördern in der Lage ist“, so Schneider. Darüber hinaus fordert der Paritätische als Sofortmaßnahme die Erhöhung der Regelsätze um 37 Prozent und die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in grundlegender Weise auseinandersetzt. Die Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung verknüpft werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.04.2018

Der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen steht für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Unser Verband wird getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichwertigkeit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten. Wir sehen uns verpflichtet, allen Ideologien der Ungleichwertigkeit entschieden entgegenzutreten.

Die Funktionäre der AfD vertreten ein nationalistisches, anti-egalitäres und antisoziales, in einigen Aspekten faschistisches Programm. Sie tolerieren Ideologien der Ungleichwertigkeit in den eigenen Reihen nicht nur, teilweise propagieren sie diese ganz offen. Sie stellen sich offen rassistisch und aggressiv in Ton und Inhalt gegen die Aufnahme von Geflüchteten, wollen individuelle Grundrechte wie das Recht auf Asyl abschaffen bzw. einschränken, lehnen die Gleichstellung von Mann und Frau ab oder sprechen sich ausdrücklich gegen Inklusion als staatliches Ziel und gemeinschaftlichen Wert aus.

Die bisherigen Erfahrungen mit der AfD, auch in den Parlamenten, offenbaren eine Strategie, die versucht, Menschen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Offenheit, Vielfalt und Toleranz engagieren, öffentlich zu diskreditieren. Fakten werden dabei planmäßig und bewusst verzerrt und verfälscht. Wut und Angst werden mobilisiert, die sich auch in Taten niederschlagen. Beleidigungen, persönliche Herabwürdigungen und sogar Gewalttaten werden in Kauf genommen. Tabubrüche und eine menschenverachtende Rhetorik sind genauso Kalkül wie vermeintlich sachliche Auftritte, die die Grenzen des Sagbaren nach rechts verschieben.

All dies ist mit den Werten des Paritätischen unvereinbar. Mit derartigen Strategien, Positionen und Haltungen kann es keinen Ausgleich geben.

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands hat vor diesem Hintergrund einstimmig am 19. April 2018 die "Positionierung zu Rechtsextremismus und Politik der AfD" beschlossen.

Mehr Informationen unter: www.vielfalt-ohne-alternative.de

Quelle: Positionierung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.04.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS) fordert der Paritätische die Bundesregierung auf, auch zukünftig den Zugang zum individuellen Recht auf Asyl innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen.

Der Paritätische Gesamtverband ist in großer Sorge, dass insbesondere mit den vorgeschlagenen Änderungen zum sicheren Drittstaaten-Konzept der Zugang zum individuellen Asylrecht in Europa perspektivisch abgeschafft werden soll. Um „Anreize zu vermeiden“, soll Schutzsuchenden, die „illegal“ eingereist sind, der Zugang zu einer inhaltlichen Prüfung ihres Schutzbegehrens versagt und sie weitgehend bereits vor der Einleitung eines Asylverfahrens in Europa auf andere Staaten außerhalb der EU verwiesen werden. „Es kann und darf nicht sein, dass die Europäische Union so weit wie möglich die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auf Dritt- und Transitstaaten abwälzt. Der Zugang zum individuellen Asylrecht muss erhalten bleiben. Das darf nicht an dem Unvermögen scheitern, sich auf eine solidarische Flüchtlingsaufnahme innerhalb der EU zu einigen“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Wenn selbst ein so reicher Kontinent wie Europa seine Grenzen für Schutzsuchende verschließt, bierge dies zum einen das Risiko von Nachahmung in weniger wohlhabenden Ländern. Zum anderen aber belaste es die Staaten, die bereits jetzt den weitaus größten Teil der Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen, zusätzlich. Tatsächlich sei es bereits jetzt so, dass immer mehr Staaten in der Region um Syrien ihre Grenzen verschließen, so der Verband.

Statt die Verantwortung aus der EU auszulagern, müsse die Europäische Union alles daran setzen, eine solidarische Verantwortungsteilung für die Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb der EU zu erreichen. Dabei müssten die Bedürfnisse der Schutzsuchenden zwingend Berücksichtigung finden, fordert der Paritätische. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages konkretisiert der Verband seine Forderungen.

Quelle: Pressemitteilung der Paritätische Gesamtverband vom 16.04.2018

Der Bundesverband Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender SHIA e.V. appelliert dringlichst an die neue Bundesregierung, eine bundesweite Gesamtstrategie gegen die ARMUT ALLEINERZIEHENDER ELTERN UND DIE DRASTISCHEN FOLGEN DER KINDERARMUT IN DEUTSCHLAND vorzulegen, diese mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten und zielgerichtet umzusetzen!

19,3 Prozent aller Kinder in Deutschland – d.h. jedes 5. Kind – sind laut Daten des europäischen Statistikamtes Eurostat von Armut und Segregation betroffen. Dabei dürfte die Zahl armer Kinder, wie Wissenschaftler_innen der Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung im Februar veröffentlichten, aufgrund unangemessener Berechnungsmethoden noch weit höher liegen. Über die Hälfte dieser Kinder wächst länger als zehn Jahre in Armut auf und ist aufgrund der prekären finanziellen Situation ihrer Eltern von gleichberechtigter soziokultureller Teilhabe in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport ausgeschlossen. In dem sich durch soziale Selektivität auszeichnenden bundesdeutschen Bildungssystem werden arme Kinder bereits im Kleinkind- und Vorschulalter, fortgesetzt im dreigliedrigen Schulsystem und in der weiterführend Ausbildung wie im Studium benachteiligt, mit schwerwiegenden Folgen für den gesamten Bildungs-, Entwicklungs- und weiteren Lebensweg dieser Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Arm zu sein bedeutet für diese Kinder unfreiwilligen Verzicht auf das, was für andere ganz selbstverständlich zu einem normalen Leben gehört: ausreichend witterungsgerechte Kleidung, gesunde Ernährung, Mitgliedschaft im Sportverein, Erlernen eines Musikinstrumentes, Kinobesuche mit Freundinnen und Freunden, Kindergeburtstage, Urlaub in Familie etc. Armut bedeutet Scham und Ausgrenzung. Insbesondere die Kinder Alleinerziehender leben dauerhaft in Armut. Deutschlandweit sind 43 Prozent der Alleinerziehendenhaushalte auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen, in deutschen Großstädten sind bis zu 70 Prozent aller Kinder alleinerziehender Mütter arm.

Quelle: Pressemitteilung Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.V. vom 19.04.2018, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07.Mai 2018

Veranstalter: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

Ort: Nürnberg

1000 Euro im Monat – einfach so und für jeden? Die Befürworter argumentieren unter anderem damit, dass die Digitalisierung menschliche Arbeitskraft, insbesondere für Geringqualifizierte, zusehends überflüssig mache. Das bedingungslose Grundeinkommen würde die Betroffenen von Existenznöten und dem Zwang zur schlecht bezahlten Erwerbsarbeit befreien – und mehr Raum für gemeinnützige Arbeit und ehrenamtliches Engagement bieten. Zugleich entfielen damit die hohen Verwaltungskosten für das komplexe Hartz-IV-System. Klingt erst mal gut. Doch stimmt die Prämisse, dass vielen Deutschen bald die Arbeit ausgeht? Und ist Erwerbsarbeit nicht auch eine Frage der Beteiligungsgerechtigkeit, das bedingungslose Grundeinkommen mithin eine „Stilllegungsprämie“, wie dessen Gegner einwenden? Schließlich: Wie soll es finanziert werden? Welche anderen Sozialleistungen soll es ersetzen? Und fördert es den „Sozialtourismus“ nach Deutschland?

Bei den Nürnberger Gesprächen am 7. Mai 2018 sollen diese und andere Fragen nachgegangen werden. Auf dem Podium diskutieren Heinrich Alt, ehemaliges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Ronald Blaschke, Mitgründer des Netzwerks Grundeinkommen, Prof. Anke Hassel, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, und Georg Schürmann, Geschäftsleiter der Triodos Bank N.V. Deutschland, einer Nachhaltigkeitsbank, die mit den Einlagen ihrer Kunden Projekte und Unternehmen mit sozialem, ökologischem oder kulturellem Mehrwert finanziert.

Die Nürnberger Gespräche finden ab 18 Uhr im Heilig-Geist-Saal der Stadt Nürnberg statt (Spitalgasse 16, 90403 Nürnberg). Das IAB, die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Nürnberg lädt Sie herzlich dazu ein. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.iab.de/de/veranstaltungen/events/ng1_2018.aspx.

Termin: 26.Mai 2018

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Stuttgart

Auf der diesjährigen Fachtagung zum Thema „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“ soll mit Ihnen am 26. Mai 2018 in Stuttgart diskutiert werden, wie Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit und eigenständigen Existenzsicherung effektiv durch Angebote ergänzender Kinderbetreuung unterstützt werden können.

Trotz bundesweiter Ausbauanstrengungen erleben Familien immer noch, dass Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der institutionellen Kinderbetreuungsangebote selten aufeinander abgestimmt sind. Das betrifft insbesondere Alleinerziehende, die nicht mit der Unterstützung eines Partners bzw. einer Partnerin rechnen können. Zu 90 Prozent Mütter, sind Alleinerziehende außerdem häufig in frauentypischen Branchen im sozialen Bereich oder Dienstleistungssektor mit atypischen Arbeitszeiten tätig. An dieser Ausgangssituation haben drei Modellprojekte des VAMV angesetzt: Die Projekte in Berlin, Essen und Mainz haben zwischen 2014 und 2017 durch ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der teilnehmenden Alleinerziehenden Betreuungslücken früh, spät und am Wochenende geschlossen.

Die begleitende Evaluation hat gezeigt, dass flexible ergänzende und weitestgehend gebührenfreie Kinderbetreuung die Erwerbschancen von Alleinerziehenden erhöht und zur Steigerung des Erwerbseinkommens bis hin zur Unabhängigkeit von sozialen Transferleistungen führen kann: https://www.vamv.de/modellprojekt-kinderbetreuung/.

Die Fachtagung hat das Ziel, ausgehend von den Modellprojekten und den Ergebnissen der Evaluation mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verwaltungen zu diskutieren, wie Betreuungslücken für Eltern effektiv geschlossen werden können. Wie können Angebote ergänzender Kinderbetreuung bundesweit in die Fläche gebracht bzw. verstetigt und für alle Eltern gleichermaßen verfügbar werden?

Termin:26.Mai 2018

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespfl

Ort: Weimar

Elternvertreter_innen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gründen ein Bundeselterngremium, das sich für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege einsetzt.

Das Interesse ist es, die begonnene Kooperation zu intensivieren: Als ein gemeinsames Gremium, wollen diesen Kindern und ihren Familien bundesweit eine Stimme gegeben werden. Es soll die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildungseinrichtungen mitgestaltet werden. Elternmitwirkung ist dabei unverzichtbar. Es soll erreicht werden, dass keine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege auf Elternmitwirkung verzichtet. Eltern sind eine wichtige Säule der frühkindlichen Bildung. Die Einrichtung von Mitwirkungsgremien darf keine freiwillige Aufgabe darstellen, sondern muss Pflicht sein. Es soll erreicht werden, dass die Elternvertretungen Teil der Kindertagesstättenförderungsgesetze in den Bundesländern werden und als solche gesetzlich verankert sind. Und mehr noch, die Mitwirkungsrechte der Eltern müssen darin verbindlich beschrieben sein.

Es begann die Zusammenarbeit auf der Bundesebene mit Elternvertreter_innen aus 13 Bundesländern. Das Ziel ist es, Elternvertreter_innen aus allen 16 Bundesländern in den neuen Gremium zu vereinigen. Daher wird das Ziel verfolgt in allen 16 Bundesländern die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.

Die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist ein familienergänzendes Angebot. Eltern und Erzieher_innen begegnen sich als zwei Expert_innen auf Augenhöhe. Es soll erreicht werden, dass Eltern und Fachkräfte eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft nicht nur eingehen, sondern täglich leben können – zum Wohle unserer Kinder.

Anmeldungen sind per E-Mail bis zum 11. Mai möglich.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22.September 2018

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und Landeselternvertretung der KiTa Eltern von Schleswig-Holstein

Ort: Kiel

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) veranstaltet mit der Landeselternvertretung der KiTa Eltern von Schleswig-Holstein und gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihren jährlichen Bundeselternkongress in Kiel.

Es wird Vorträge, Workshops, einen Markt der Begegnungen und Gelegenheiten geben zum Austausch rund um das Thema:

Frühkindliche Bildung Mehrwert für Gesellschaft und Eltern!

Unter www.bevki.de und www.kita-eltern-sh.de werden wir regelmäßig Updates zu den Referent_innen veröffentlichen. Dort finden Sie ebenfalls die Möglichkeit sich anzumelden.

Aktuell zusagt haben:

Dr. Franziska Giffey, Bundesfamilienministerin für das Grußwort

Dr. Ilse Wehrmann zum Thema „Kindergarten-Rechtsansprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit"

Unternehmensberatung Roland Berger mit einem Vortrag zum Thema „Digitalisierung und Möglichkeiten für flexibleres Arbeiten sowie die Anforderungen an eine familienfreundliche Unternehmenskultur"

Dr. Petra Schulze-Lohmann, Deutsche Gesellschaft für Ernährung zum Thema "Kita-Verpflegung heute: Essen lernen – Essen genießen – mit dem Essen wachsen"

Es wird verschiedene Workshops von Multiplikator_innen des Konzepts „Die Kinderstube der Demokratie" zum Thema „Partizipation in Kindertageseinrichtungen" geben. Referent_innen: Kari Bischof-Schiefelbein, Anke Petersen, Jessica Schuch, Daniel Frömbgen und Andreas Schönefeld.

Die Moderation erfolgt durch Jörg Asmussen, freiberuflicher Moderator (asdor-MODERATION Neumünster) und Leiter des Fachdienstes Frühkindliche Bildung in Neumünster.

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Daher melden Sie sich rechtzeitig an unterhttp://www.kita-eltern-sh.de/teilnahmeformular/#c950.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Ein kleines Mittagessen, Wasser und Kaffee stehen ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Lediglich die Anfahrtskosten müssen Sie selbst tragen.

Kinderbetreuung ist möglich.

Für Nachfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Termin: 15. und 16.November 2018

Veranstalter:Bundesverbandes der Familienzentren e.V.

Ort: Berlin

Die Ansprüche und Erwartungen an eine inklusive und partizipative Praxis in Familienzentren sind vielschichtig. Zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren sind vielfältige Herausforderungen versteckt. Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sie ihre Stärken und Begabungen erkennen und ihre individuellen Potenziale entfalten? Welche Organisationsformen, Strukturen, Arbeitsweisen und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich und unterstützend? Wie fördern Familienzentren Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien? Welche Methoden und Instrumente unterstützen Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis?

Familienzentren können es nicht dem Zufall überlassen, ob Familien erreicht werden oder nicht. Sie nehmen eine aktive Rolle im Sozialraum ein und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit den Netzwerkpartnern im Sozialraum fordert Familienzentren in besondere Weise heraus.

Für die Fachtagung konnten wieder namhafte ReferentInnen verpflichten werden und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen! Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits vor.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (KiJu), Hamburg, dem Hamburger Senat, der Ev. Lutherische Kirche in Norddeutschland, der HAG | Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. und der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie statt.

Der Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ) versteht sich als Fachverband der Familienzentren in der Bundesrepublik Deutschlands. Seine Ziele sind die Entwicklung bzw. Umsetzung von Qualitätsstandards für Familienzentren, ohne deren Vielfalt einzuschränken, die bundesweite fachliche Entwicklung und Vernetzung sowie die Vertretung der Anliegen von Familienzentren gegenüber Politik und Gesellschaft.

Nähere Informationen zum Bundesverband finden Sie unter www.bundesverband-familienzentren.de.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zum Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion „Kinderzuschlag automatisch auszahlen – Verdeckte Armut überwinden“ begrüßt das ZFF die darin enthaltenen Forderungen u.a. nach einer automatischen und gemeinsamen Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld. Langfristig setzen wir uns jedoch für eine Kindergrundsicherung ein.

Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein aufgrund des Bedarfs ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt aktuell pro Kind maximal 170 Euro. Der gleichzeitige Bezug von Kinderzuschlag und SGB II-Leistungen ist ausgeschlossen.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Der Kinderzuschlag kommt nicht bei den berechtigen Kindern und ihren Familien an! Durch einen starren Einkommenskorridor und umständliche Antragsverfahren ist der Kinderzuschlag eine komplizierte, bürokratisch aufwändige Unterstützungsmaßnahme mit einer hohen Ablehnungsquote. Vor allem Alleinerziehende haben wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes angerechnet werden. Dadurch nehmen nur rund 30 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag überhaupt in Anspruch. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen und Kinder aus der Armut zu holen, fordert das ZFF u.a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform geht uns hier nicht weit genug!“

Christiane Reckmann weiter:

„Der Kinderzuschlag ist zwar wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben, hilft er aber wenig. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.04.2018

In einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD fordern das Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gemeinsam mit einem breiten Bündnis von 26 Verbänden und Organisationen den §219a StGB aufzuheben. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt: „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, dazu gehört der Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Frauen dieses Recht zu gewähren und Ärztinnen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, wenn sie öffentlich und sachlich darüber informieren!“

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt: „Anlässlich der aktuellen und von der Bundesregierung kontrovers geführten Debatte um eine Neuregelung des § 219a StGB, fordert die AWO das Recht auf Selbstbestimmung der Frau zu gewährleisten. In diesem Sinne muss der § 219a StGB ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Es ist dringend erforderlich, schwangeren Frauen in solch einer Notsituation das Recht auf umfassende Informationen sowie auf freie Wahl der Ärztin/des Arztes zu gewähren. Der § 219a StGB schränkt den Zugang zu wichtigen Informationen ein und schafft Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte.“

Den Offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.04.2018

Die Bundesregierung plant die Beantragung von Elterngeld und ElterngeldPlus durch das Onlinportal „ElterngeldDigital" künftig zu vereinfachen. In einer Stellungnahme begrüßt das ZFF die Maßnahme, weist aber darauf hin, dass auch der Zugang zu anderen Familienleistungen erleichtert werden muss – in einem guten Mix aus Online-Angebot und Offline-Struktur!

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

AKTUELLES

Für alle, die einen aktuellen Fortbildungs- und Beratungsbedarf haben, wirdam 30.05.18 von 9.00 – 16.30 Uhrin eine (kostenlose)Fortbildung angeboten.

Das Thema ist: "Diskriminierende Einstellungen von Eltern in Kita und Familienzentren".

Infos und Anmeldung unter der Email post@licht-blicke.orgoder mobil 0177/ 6843959. Sie erhalten dannalle weiteren wichtigen Informationen zum Ort und Thema.