ZFF-Info 9 2017

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung des vierten Investitionsprogramms

Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
„Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich deshalb einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Da noch nicht ausreichend viele Plätze zur Verfügung stehen, treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Kita-Ausbau weiter voran.“

2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertagebetreuung investieren. Allein mit dem vierten Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung. Damit kann der Kita-Ausbau und auch die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung weiter beschleunigt werden. Der Bund ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.

„Neben einem bedarfsgerechten Angebot ist jedoch auch die Qualität der Betreuungsangebote entscheidend. Nur qualitativ hochwertige Angebote eröffnen allen Kindern die gleichen Bildungschancen. Mit dem vierten Investitionsprogramm fördern wir deshalb auch die Qualität der Kindertagesbetreuung. Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Meilenstein“, so Manuela Schwesig.

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat der Bund im November 2016 eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung gestartet. Ihr Ziel: Die Qualität der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsziele zu verbessern und eine solide Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund will dafür wesentlich mehr Mittel investieren. Das vierte Investitionsprogramm leistet dafür schon jetzt einen wichtigen Beitrag.

Durch das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.04.2017

Der Deutsche Bundestag hat ein viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ einstimmig beschlossen. Damit investiert der Bund zusätzlich über eine Milliarde Euro in frühkindliche Bildung. Das gibt Rückenwind für unsere sozialdemokratische Politik für Kinderförderung, Elternunterstützung, Integrationsermöglichung, Armutsverhinderung und Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
„Bund und Länder unterstützen die Kommunen, indem sie sich an der Schaffung von mehr und besseren Kinderbetreuungsplätzen finanziell beteiligen. Damit setzen wir einen sozialdemokratischen Akzent auf gute Bildung für alle Kinder von Anfang an. Wir unterstützen Eltern, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen. Gleichzeitig machen wir gezielte Qualifizierungsangebote für Benachteiligte und verbessern die Startbedingungen für die nach Deutschland ziehenden Familien. Mit Investitionen in frühkindliche Bildung ermöglichen wir es den Unternehmen, Eltern als Fachkräfte zu halten und sorgen zugleich für gut ausgebildete zukünftige Nachwuchskräfte.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Ausbauprozess von Kinderbetreuung mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz begonnen und führt in nun konsequent fort. Mit dem Gesetz wollen wir 100.000 zusätzliche Kita-Plätze bereitstellen, und zwar nicht nur für unter Dreijährige, sondern auch für die älteren Kinder. Wir investieren zusätzlich 1,126 Milliarden Euro, die übrigens auch für eine bessere Ausstattung verwendet werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.04.2017

Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/11408) verabschiedete der Familienausschuss am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen. Mit einem ebenfalls einstimmig angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verlängerte der Ausschuss die im Gesetz vorgesehene Bewilligungsfrist für die Bundesmittel um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019. Damit soll den Ländern mehr Zeit eingeräumt werden, um die entsprechenden Bauvorhaben zu planen und zu beantragen. Die Bundesgelder können für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen und Investitionen in die Ausstattung von Kitas eingesetzt werden. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.
Die Unions- und die SPD-Fraktion verwiesen darauf, dass der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt und weitere 6,26 Milliarden Euro an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung gestellt hat. Trotzdem sei die weitere Finanzhilfe des Bundes für die Länder richtig und wichtig. Es bleibe abzuwarten, ob nicht weitere Mittel notwendig seien, hieß es aus den Reihen von CDU/CSU.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mahnten trotz ihrer Zustimmung, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in den kommenden Jahren deutlich höher ausfalle als die anvisierten 100.000 Plätze. Mehr als 300.000 zusätzliche Plätze würden benötigt. Die Oppositionsfraktionen forderten zudem, ein bundesweit geltendes Qualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung auf den Weg zu bringen. Auch die SPD-Fraktion unterstützte die Forderung nach einem Qualitätsgesetz. Allerdings könne dies nur im Dialog und mit Einverständnis der Länder auf den Weg gebracht werden. Die Bundesregierung stehe bereits in einem entsprechenden Dialog mit den Ländern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 270 vom 26.04.2017

Zu den neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird seinem Anspruch nicht gerecht, soziale Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu ermöglichen. Antragshürden, Unwissenheit und Scham verhindern, dass Kinder nicht die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht. Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt ein Bürokratiemonster mit Verwaltungskosten von knapp 183 Millionen Euro pro Jahr. Die Verpflichtung des Bundes, für das Wohl aller Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern zu sorgen, muss endlich einfach und gerecht umgesetzt werden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde im Jahr 2010 in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, um den individuellen Rechtsanspruch auf soziale Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien umzusetzen. Es musste umständlich um das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich herumgebaut werden. Das Ergebnis sind hohe Antragshürden für die Leistungsberechtigten und ein überbordender bürokratischer Aufwand für alle Beteiligten. Bürokratischer Aufwand und Ertrag für die betroffenen Familien stehen in keinem Verhältnis zueinander.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Sackgasse und gehört abgeschafft. Stattdessen sollen die Leistungen zum Teil im Regelsatz und zum Teil durch einen kostenlosen Anspruch auf Sachleistungen durch eine verbesserte Infrastruktur gewährt werden. Bis dahin sollte die Höhe der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes den tatsächlichen Bedarfen entsprechend angehoben und durch weniger Bürokratie der Zugang zu den Leistungen vereinfacht werden; dies kann geschehen durch einen Globalantrag, die Abschaffung des Eigenanteils beim Mittagessen und bessere Beratung für die Eltern. Außerdem müssen die Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung endlich angehoben werden, so dass die tatsächlichen Bedarfe auch für Teilhabe gedeckt werden. Schließlich braucht es eine sozialpolitische Öffnung des Kooperationsverbotes, damit der Bund eine flächendeckende institutionelle Regelung der Bedarfsdeckung an den Schulen finanziell unterstützen kann.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2017

Zur heutigen Verhinderung der Beschlussfassung über Oppositionsinitiativen zur Erleichterung des Familiennachzugs, erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Bereits vor einem Monat fand im Innenausschuss eine vielbeachtete Anhörung zu unseren Vorschlägen zur Erleichterung des Familiennachzugs statt – die Vorlagen sind also abstimmungsreif. Es ist einfach nur skandalös, dass die Koalition eine Entscheidung bei der jeder weitere Tag neues Leid für Geflüchtete bedeutet, wahltaktisch hinauszögert. Offenbar fürchtet die Koalition eine große Zahl an Befürwortern in den eigenen Reihen für die Oppositionsinitiativen.“
Die Regierungskoalition peitscht in Sondersitzungen in Höchstgeschwindigkeit Gesetze durch den Bundestag, wenn es um Asylrechtsverschärfungen und Abschiebungen geht. Doch wenn es Rechte für Geflüchtete und eine Zukunft für Flüchtlingsfamilien geht, dann setzt die Koalition auf eine unverantwortliche Blockadepolitik.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2017

Am 24. September wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Die Parteien überschlagen sich im Vorfeld mit Versprechen für bessere Familienförderung – von kostenloser Kita bis hin zu Kindergrundsicherung. Wie Mütter und Väter ihre Situation wirklich empfinden, welche Wünsche und Bedürfnisse sie haben und dass diese mit den Annahmen der Politik über Familienleben oft nicht übereinstimmen, zeigt eine repräsentative Studie der Zeitschrift ELTERN und dem Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID.

Obwohl sich in den vergangenen Jahren die Familienförderung in Deutschland deutlich verbessert hat, z.B. durch Elterngeld und Vätermonate, Kindergelderhöhung und Kita-Ausbau, fühlen sich Eltern offenbar nicht entlastet, eher im Gegenteil: Laut den Studienergebnissen spüren 87 Prozent der befragten Eltern zunehmenden Druck. Einer der Gründe dafür scheint von der Berufstätigkeit auszugehen: 86 Prozent der Eltern meinen, dass Familien sich heute eher dem Arbeitsmarkt anpassen müssen als umgekehrt.

Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verschlechtert sich, anstatt sich zu verbessern: Während in der ELTERN-Studie vor vier Jahren noch 43 Prozent sagten, dass sie mit der Vereinbarkeit gut klarkommen, sind dies 2017 nur noch 29 Prozent der Befragten. 68 Prozent der Eltern geben heute an, sie hätten "einige", oder "große Probleme", Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Das Gefühl, bei der Gestaltung ihres Lebens nicht die Wahl zu haben, verstärkt den Druck auf Eltern zusätzlich. So sagen 61 Prozent der Befragten, dass sie es sich nicht aussuchen können, ob sie arbeiten oder zu Hause bei den Kindern bleiben. Zudem haben 84 Prozent den Eindruck, es werde von Eltern erwartet, die Kinder möglichst früh in der Kita betreuen zu lassen. Genau das wollen die meisten Eltern aber nicht – nur jede vierte Frau will nach einem Jahr zurück in den Beruf, die große Mehrheit hält einen Zeitpunkt zwischen eineinhalb und drei Jahren nach der Geburt des Kindes für richtig. Wichtiger als weiterer Ausbau der Kinderbetreuung ist den meisten Eltern finanzielle Familienförderung wie die kostenlose Krankenversicherung nicht berufstätiger Ehepartner (60 Prozent) oder deutlich mehr Kindergeld (55 Prozent).

Dass Väter und Mütter sich Job, Kindererziehung und Haushalt gerecht teilen, klingt zwar modern, ist aber zumindest für die ersten Jahre mit Kind nicht das Wunschmodell der befragten Eltern: Nur 23 Prozent wünschen sich dieses Modell. 41 Prozent der Befragten sind hingegen für "Vater Vollzeit, Mutter Teilzeit und kümmert sich um Hausarbeit und Kinderbetreuung". Auch die klassische Rollenverteilung (Vater ist Alleinverdiener, Mutter kümmert sich um Haushalt und Kinder) wird offensichtlich wieder attraktiver: Wollten dies 2013 nur sechs Prozent der Befragten, so sind es heute 17 Prozent. Vor allem jüngere Eltern unter 30 Jahren (23 Prozent) halten das für besonders erstrebenswert.

"Dass Eltern in Deutschland, ganz besonders die Mütter, sich heute mehr als je zuvor unter Druck fühlen, sollte alle Parteien aufrütteln", sagt ELTERN-Chefredakteurin Marie-Luise Lewicki, "zumal die Ergebnisse der Studie ganz klar zeigen, was Eltern wollen: die Freiheit, ihr Leben selbst zu gestalten. Das drückt sich im Wunsch vor allem nach finanzieller Förderung aus, aber auch in dem Wunsch, mindestens eineinhalb Jahre beim Kind zu bleiben. Mütter wissen heute, dass der Job zum Leben gehört, Hausfrau für immer möchte praktisch niemand mehr sein. Dass trotzdem so viele Eltern nach wie vor die "klassische Arbeitsteilung" (Papa Vollzeit, Mama Teilzeit oder erstmal gar nicht) vorziehen, ist kein Beleg für eine Retraditionalisierung, sondern eine sehr kluge Reaktion auf Lebensrealitäten: So lange in mehrheitlich von Männern ausgeübten Berufen sehr viel mehr verdient wird als in "Frauenberufen", und so lange sich die Anforderungen der Arbeitswelt am Leben kinderloser Singles orientieren, wird sich daran nichts ändern."

Die Zeitschrift ELTERN hat das Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID mit einer repräsentativen Studie beauftragt, für die 1.000 Frauen und Männer mit Kindern bis 10 Jahren befragt wurden.

Quelle: Pressemitteilung Gruner+Jahr, ELTERN vom 08.05.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Umfrage der Zeitschrift Eltern zeigt: Es reicht nicht mehr aus, an den einzelnen Schräubchen der Familienförderung zu drehen. Wenn Politik Familien wirklich erreichen will, muss sie endlich die geänderten Rahmenbedingungen für Familien berücksichtigen und sich an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern ausrichten. Für das ZFF gehört hier u.a. dazu: Die Sorge für Kinder unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern zu unterstützen, neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit umzusetzen, weiter und vermehrt in eine ausreichende und gute Infrastruktur zu investieren und das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Familien dürfen nicht länger nur auf gegebene Realitäten reagieren, sie müssen ihr Leben selbst gestalten können.

Im vergangenen Jahr sind 170 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge freiwillig aus Deutschland wieder ausgereist. 2017 waren es bislang neun Minderjährige, die mit dem Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme für Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) ausgereist sind, wie aus der Antwort (18/11989) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11716) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.
Die insgesamt 179 minderjährigen Flüchtlinge, die Deutschland verlassen haben, kamen überwiegend (74) aus Afghanistan, gefolgt von Albanien (34) und Irak (33). Aus Syrien waren es fünf Minderjährige.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 287 vom 05.05.2017

Die Armutsrisikoquote in Deutschland lag im Jahr 2014 bei knapp 16 Prozent und bewegt sich laut Bundesregierung damit seit 2005 auf etwa gleichem Niveau. Das schreibt die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht, der nun als Unterrichtung (18/11980) vorliegt. Dennoch zeige sich trotz der guten Konjunktur und der Beschäftigungszuwächse "eher ein Anstieg". Arbeitslose, Alleinerziehende, niedrig Qualifizierte haben dem Bericht zufolge ein sehr hohes Risiko, von Armut betroffen zu sein. Auch Kinder und Jugendliche seien überdurchschnittlich betroffen, heißt es darin weiter.
Zwischen sieben und acht Millionen Menschen beziehen in Deutschland Leistungen aus den Mindestsicherungssystemen. Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen dabei mit knapp sechs Millionen Menschen die größte Gruppe. Dazu gehören auch die sogenannten Aufstocker, die ergänzend zum Erwerbseinkommen SGB-II-Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass die vermögensstärksten zehn Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens besitzen. Dieser Anteil ist seit 1998 immer weiter angestiegen. Die Haushalte der unteren Hälfte der Verteilung verfügen dagegen nur über rund ein Prozent des gesamten Nettovermögens.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 283 vom 03.05.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen, um Familien gezielter zu unterstützen. In ihrem entsprechenden Antrag (18/12110) spricht sich die Fraktion unter anderem für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Kindertagesbetreuung, sozial gestaffelte Elternbeiträge und eine qualitative Verbesserung der Betreuungsangebote aus. Zudem soll auch ein Anspruch auf eine ganztägige Betreuung von Schulkindern gewährt werden.
Nach dem Willen der Grünen soll zudem im Teilzeit- und Befristungsgesetz ein Vollzeitkorridor mit Wahlarbeitszeiten zwischen 30 bis 40 Wochenstunden geschaffen werden. Ebenso soll der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt und die Elternzeit zu einer 24 monatigen "Kinderzeit Plus" weiterentwickelt werden.
Die Grünen fordern auch, eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die das Kindergeld und die Kinderfreibeträge zusammenfasst. Diese Kindergrundsicherung soll mit einer Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag gekoppelt werden. Nach Ansicht der Grünen kann so die Benachteiligung von unverheirateten Paaren mit Kindern beendet werden. Zusammen mit dem Kindergeld soll ein einkommensabhängiger Kindergeld-Bonus ausgezahlt werden, der das sächliche Existenzminimum garantiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 280 vom 27.04.2017

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämfung von Kinderehen (18/12086) eingebracht. Er soll bereits am Freitag in erster Lesung beraten werden. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen.
Die Koalitionsfraktionen begründen die geplante Gesetzesänderung unter anderem mit einer großen Zahl verheirateter Minderjähriger, die in jüngster Zeit als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Ihre derzeitige Rechtslage werde "angesichts des Schutzbedürfnisses der Minderjährigen, die verheiratet in der Bundesrepublik Deutschland ankommen, zunehmend als unbefriedigend empfunden", heißt es in der Einleitung des Gesetzentwurfs.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 276 vom 27.04.2017

Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) ein. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach Paragraf 169 der Abgabenordnung sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, soll das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld "regelmäßig zeitnah" gestellt würden. Auf Nachfragen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erklärte ein Vertreter der Bundesregierung, das Thema sei aufgegriffen worden, um Anreize für betrügerisches Verhalten zu reduzieren. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Änderungsantrag ab, die Koalitionsfraktionen waren dafür.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung insgesamt wurde mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" gezogen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 270 vom 26.04.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nach eineinhalb Jahren eines intensiv geführten Bürger-Dialoges darüber, wie das soziale Europa gestärkt werden kann, stellte die Europäische Kommission ihre Pläne für die Ausgestaltung eines zukünftigen sozialen Europas vor. Die zuständige EU- Sozialkommissarin Marianne Thyssen stellte sich gestern in Berlin in einem Bürgerdialog den Fragen interessierter Bürgerinnen und Bürger zur Ausgestaltung eines soziale Europas. „Die Erwartungen an ein soziales Europa waren groß. Leider wurden sie nicht erfüllt“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Die bisherigen Bemühungen der EU-Kommission und deren Vorschläge für ein soziales Europa sind nicht ausreichend.“

Die AWO fordert beispielsweise die Einführung sozialer Mindeststandards in Europa, insbesondere durch die EU-weite Einführung nationaler Mindesteinkommen bei der Armutsbekämpfung. Zwar habe die EU-Kommissarin Thyssen im Bürgerdialog einen Vorschlag dazu zugesichert, doch die AWO sieht das grundsätzliche Problem in der Umsetzung solcher Vorschläge. So würde ein entsprechender Vorschlag zu sozialen Mindeststandards im Rahmen der sozialpolitischen Beobachtung in den EU-Mitgliedsländern geprüft, aber bei Nichtbeachtung nicht sanktioniert. „Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger Europas wieder für die europäische Idee zu gewinnen. So gelingt das nicht. Die Vorstellungen der EU-Kommission für ein sozialeres Europa müssen verbessert und vor allem konkreter werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen das Gefühl haben, dass sich Europa und seine Institutionen auch um ihr soziales Wohlergehen bemühen“, zeigt sich Stadler überzeugt.

Die vorgestern vorgestellten Vorschläge beinhalten ein umfassendes Paket, das im Wesentlichen aus einer Empfehlung (= 20 Prinzipien einer Sozialen Säule) und einem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des EU-Parlaments, des Rats und der Kommission besteht. Der einzige legislative Vorschlag ist die Work-Life Balance Richtlinie, der Erleichterungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie enthält. Die Implementierung der Sozialen Säule soll durch ein sozialpolitisches Scoreboard beobachtet werden, indem verschiedene soziale Indikatoren (z.B. Ungleichheit und sozialer Aufstieg und Lebensbedingungen und Armut) von den Mitgliedstaaten beschrieben und mit aktuellen Daten und Fakten unterlegt werden. Daraus resultierende Bewertungen sollen in als Empfehlungen in die Europäische Politik einfließen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 28.04.2017

Die heutige Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) appelliert eindringlich an den Gesetzgeber die Einheit der Familie auch für Geflüchtete sicherzustellen. Mit Blick auf die morgige Sitzung des Bundestages, bei der ein entsprechender Antrag der Oppositionsfraktionen behandelt werden soll, fordern die Verbände, die Einschränkung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz rückgängig zu machen.
„Der Zusammenhalt von Familien muss geschützt und gestärkt werden, dieses Recht gilt auch für geflüchtete Menschen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Familiennachzug als Steuerungsinstrument zur Begrenzung von Flüchtlingszahlen genutzt wird“, erklärt Stefan Becker, Vorsitzender der AGF.
Seit dem Asylpaket II gilt für Geflüchtete, die subsidiären Schutz erhalten, eine zweijährige Wartefrist für den Familiennachzug. In der Praxis kommen häufig weitere Wartezeiten für Termine bei Botschaften und Visa hinzu, so dass sich die Zeit bis zur tatsächlichen Familienzusammenführung weit über die gesetzliche Aussetzungsfrist erstreckt. Seit Einführung der Wartefrist hat sich die Zahl der Geflüchteten, die nur einen subsidiären Schutz erhalten, stark erhöht. Während im Jahr 2015 nur eine kleine Minderheit diesen geringeren Schutzstatus erhielt, war dies im Jahr 2016 bereits jeder fünfte anerkannte Geflüchtete. Doch auch subsidiär Schutzberechtigte fliehen vor Krieg oder Folter und können daher meist auf längere Zeit nicht zu ihren Familien zurückkehren, denen oft ebenfalls Gefahr droht. In der Folge versuchen Frauen und Kinder zunehmend über gefährliche Fluchtwege nachzukommen. Die AGF fordert daher ein uneingeschränktes Ehe- und Familienleben auch für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz.
Aktuelle Pläne der CDU/CSU, die Wartefrist sogar über das Frühjahr 2018 hinaus zu verlängern, lehnen die Familienorganisationen ab. „Restriktionen verstärken eine ablehnende Haltung gegenüber geflüchteten Menschen. Integration gelingt besser, wenn die Geflüchteten nicht in ständiger Angst um ihre Familien sind. Wie ernst es den Parteien wirklich mit einer besseren Politik für Familien ist, zeigt sich eben auch am Umgang mit den Familien von Geflüchteten“, fasst Stefan Becker die Kritik der Familienverbände zusammen.
Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte war erst im August 2015 auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Anerkennung von international Schutzbedürftigen eingeführt worden. Nachziehen dürfen der/die Ehepartner/in und minderjährige Kinder sowie, bereits vor der Neuregelung, die Eltern geflüchteter Minderjähriger.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.04.2017

Kinder kosten Geld. „Nahrung, Kleider, Windeln, Schul- und Bastelmaterial, Autositz und Dreirad – derartige Produkte dürfen nicht länger mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belegt werden“, fordert die Vize-Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, Petra Nölkel. Während Käufer von Blumen, Hundefutter und Kunstgegenständen von der ermäßigten Mehrwertsteuer profitieren, werden Kinderprodukte zur Befriedigung von Grundbedürfnissen mit 19 Prozent besteuert. „Seit der Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes vor 50 Jahren hat sich die Abgabe von 10 auf 19 Prozent fast verdoppelt“, betont die DFV-Vize-Präsidentin. „Hier muss die Politik dringend gegensteuern und die Mehrwertsteuer auf Kinderprodukte zumindest auf den ermäßigten Steuersatz senken!“
Denn vor allem Familien belastet der hohe Mehrwertsteuersatz überproportional. Sie müssen einen Großteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben, um für sich und den Nachwuchs zu sorgen. Durch das Wachstum bedingt brauchen Kinder mehrmals im Jahr neue Schuhe und Kleidung. Hohe Kosten für Spiel-, Lern- und Bastelmaterial oder Schul- und Kitaessen belasten das Familienportemonnaie zusätzlich.
„Die Eltern über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu entlasten, ist ein wichtiger und dringend notwendiger erster Schritt“, so Nölkel. „Perspektivisch muss es für Familien eine Rückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt entfallen. Das ist jedoch nur ein Element auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen, nachhaltigen Familienpolitik. Auch die familienblinden Beiträge in den Sozialversicherungen müssen korrigiert werden. Künftig gehören alle Gesetze und Verordnungen auf einen Familien-TÜV, um Fehlentscheidungen in Sachen Familiengerechtigkeit wirksam zu verhindern.“
Die Mehrwertsteuer – eigentlich heißt sie Umsatzsteuer – ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Und sie ist familienblind: Weder gibt es einen Kinderfreibetrag, noch werden Kinderprodukte bisher davon ausgenommen oder wenigstens mit dem ermäßigten Steuersatz belegt. Paare und Alleinerziehende mit Kindern – vor allem mit mehreren – werden ebenso wie Menschen mit geringen Einkommen, Arbeitslose oder Rentner überdurchschnittlich belastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.04.2017

Digitalisierung kann genutzt werden, um Arbeit zum Vorteil der Menschen und ihrer Gesundheit zu gestalten. Dass der Trend aber gerade in die andere Richtung geht, zeigt die Sonderauswertung „Digitalisierung und Arbeitsintensivierung“ des DGB-Index Gute Arbeit, die Annelie Buntenbach (DGB), Dr. Hans-Jürgen Urban (IG Metall) und Lothar Schröder (ver.di) am Mittwoch in Berlin vorgestellt haben*.

46 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Arbeitsbelastung aufgrund der Digitalisierung zugenommen hat. 54 Prozent berichten, ihre Arbeitsmenge sei größer geworden. Auch der Zeitdruck nimmt mit steigendem Digitalisierungsgrad zu: Während 51 Prozent derjenigen, die nicht digital arbeiten, davon berichten, sind es 60 Prozent derjenigen, die mit digitalen Mitteln arbeiten. Von ständigen Unterbrechungen und Störungen berichten 69 Prozent der Befragten (im Vergleich zu 36 Prozent, die nicht digital arbeiten). Daraus ergibt sich für den DGB sowie die Gewerkschaften Ver.di und IG Metall akuter politischer Handlungsbedarf.

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:
„Die Ergebnisse zeigen, dass Digitalisierung Arbeit nicht automatisch besser macht. Psychische Erkrankungen bewegen sich seit Jahren auf einem erschreckend hohen Niveau. Für uns steht außer Frage, dass schlecht organisierte Arbeit ein entscheidender Stressfaktor ist und die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt. Trotz gemeinsamer Erklärungen mit den Arbeitgebern sind wir bei der Prävention noch nicht vorangekommen.“

Lothar Schröder, ver.di-Bundesvorstandsmitglied:
„Wer Einfluss auf die Digitalisierung nehmen kann, ist durch sie weniger belastet. Weil die Digitalisierung neue Formen der Arbeit fördert, brauchen Betriebsräte Mitbestimmung bei der Arbeitsmenge und Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Belastungsanzeigen von Arbeitnehmern ernst zu nehmen. Verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen sind dringend notwendig in einer Arbeitswelt, in der häufig die Grenzlinien zwischen privat und beruflich an Eindeutigkeit verlieren. Weil die Digitalisierung in rascher Geschwindigkeit und Häufigkeit herkömmliche Prozesse verändert, ist ein ständiges Monitoring der Arbeitsbedingungen notwendig. Wir brauchen in allen Betrieben ein soziales Benchmarking, damit die Steuerung über immer feiner ziselierte Finanzkennziffern nicht das Menschliche erdrückt.“

Dr. Hans-Jürgen Urban, IG Metall-Vorstandsmitglied:
„Die Digitalisierung kann einen Beitrag leisten zur Humanisierung der Arbeit, tatsächlich hält sie aber vielfach nur als Rationalisierung von oben Einzug in die Betriebe. Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewinnen an Bedeutung. Das goldene Dreieck mit dem Achtstundentag, der 40-Stundenwoche und mindestens 11 Stunden Ruhezeit gerade für die digitale Arbeit notwendig, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unzumutbarer Arbeitsverdichtung und Hetze bei der Arbeit zu schützen. Die Forderung der IG Metall nach einer Anti-Stress-Verordnung gewinnt durch die Digitalisierung weiter an Dringlichkeit."

*Der jährliche Report „DGB-Index Gute Arbeit“ erscheint seit 2007. Für die aktuelle Sonderauswertung wurden 2016 knapp 10.000 Beschäftigte aller Branchen und Berufsgruppen danach gefragt, wie sie die Auswirkungen der Digitalisierung auf ihre Arbeitsbedingungen einschätzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 03.05.2017

Anlässlich des Welthebammentages am 5. Mai ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) zu gesetzlichen Maßnahmen auf, die die massive Versorgungskrise in der Geburtshilfe endlich lösen. Seit Jahren steht das Angebot an Leistungen durch Hebammen für schwangere Frauen quantitativ und qualitativ unter massivem Druck. Vor allem in ländlichen Regionen verschärft sich das Problem einer guten Versorgung mit wohnortnahen Leistungen und Sicherstellung der Wahlfreiheit für Geburtshilfe-, aber auch ihren Begleitleistungen. "Praktisch ist die Vielfalt der Leistungserbringer_innen im Bereich der Geburtshilfe schon jetzt nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Dabei haben schwangere Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine freie Wahl des Geburtsortes, sei es ambulant oder stationär im Krankenhaus, in einer von einer Hebamme geleiteten Einrichtung, in einer ärztlich geleiteten Einrichtung oder im Rahmen einer Hausgeburt. Die fehlende Umsetzung dieses Anspruchs betrifft ausschließlich Frauen in der Ausnahmesituation der Geburt, die ohne Selbstbestimmung und angemessene Begleitung eine besonders traumatisierende Erfahrung sein kann. Dies ist eines modernen Gesundheitssystems unwürdig und frauenpolitisch abzulehnen.", kritisiert Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

Zu den Hintergründen:
Freiberuflich tätige Hebammen sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz zunehmend bedroht. Sie müssen für ihre Tätigkeit berufshaftpflichtversichert sein. Die Prämien für die Berufshaftpflicht steigen seit einigen Jahren ungebremst jährlich an. Mittlerweile liegen die Kosten bei 6.843 Euro pro Jahr. Maßnahmen wie ein seit 2010 eingeführter spezieller Zuschlag zum Honorar der freiberuflich tätigen Hebammen in der gesetzlichen Krankenversicherung konnten die steigenden Prämien nicht auffangen. Bereits seit Sommer 2016 verhandeln die Krankenkassen und die Hebammenverbände erfolglos über die Höhe der Honorare; auch für die Geburtsbegleitung durch freiberufliche Hebammen in Kliniken ("Beleghebammen"). Die Belastung aufgrund der Prämien hat sich für freiberuflich tätige Hebammen, die Geburten begleiten, 2016 noch einmal signifikant erhöht (neun Prozent). Für 2017 ist ein Anstieg um weitere elf Prozent zu erwarten.

Gerade im ländlichen Raum werden Krankenhausgeburten in erheblichem Umfang durch freiberufliche Hebammen betreut. Durch die Entwicklung der Versicherungsprämien sinkt auch das Angebot an ambulanter Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung.

Gleichzeitig ist die Anzahl der Krankenhäuser, die Entbindungen durchführen, zwischen 1991 und 2015 um rund 40 Prozent zurückgegangen. Dabei kümmert sich nach einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages fast die Hälfte der Hebammen bei Geburten in den Krankenhäusern »um drei Frauen gleichzeitig während der Geburt«. Eine leitliniengerechte 1:1 Betreuung ist damit nicht während der gesamten Entbindung gesichert. Vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, die bestehende Versorgung durch Beleghebammen im Krankenhaus zu stärken.

Forderungen des djb:
Der djb fordert Politik und Gesetzgebung auf,
– kurzfristig einen kostendeckenden Zuschlag für freiberuflich tätige Hebammen bei der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich sicherzustellen,
– mittelfristig: Die Einführung eines Haftungsfonds zu projektieren, der bei Geburtshilfe-Schäden (oberhalb einer bestimmten Deckungssumme) einspringt und so die geburtsbegleitenden Hebammen finanziell entlastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.05.2017

Die Familienförderung in Deutschland muss nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes von Grund auf reformiert werden. Direkte finanzielle Unterstützungen, Kinderbetreuungsangebote sowie das Steuer- und Abgabesystem auf der einen Seite und Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf der anderen Seite müssen dabei ein stimmiges Gesamtkonzept bilden. Zugleich sollten die Kinderinteressen bei der Ausgestaltung der Familienpolitik stärker als bisher berücksichtigt werden. Kinder sind kein Anhängsel von Familien, sondern eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Interessen und Wünschen, die es zu berücksichtigen gilt.

"Die heute von der Zeitschrift ELTERN und dem Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID vorgelegte Studie zeigt, dass es gerade bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch erheblichen Reformbedarf gibt. Familienförderung darf nicht allein danach bewertet werden, wie gut und schnell Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie muss demgegenüber Voraussetzungen schaffen, die es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Dabei sind Mütter, Väter und Kinder gleichermaßen in den Blick zu nehmen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Die Familienpolitik muss stärkere Anstrengungen unternehmen, um den Zeitbedürfnissen von Familien gerecht zu werden. Ziel sollte es sein, dass Eltern flexibel über das Arbeitsleben hinweg Auszeiten nehmen oder Arbeitszeiten reduzieren können, um Zeit mit den Kindern zu verbringen. Damit geht aber auch einher, dass über die finanzielle Familienförderung mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mütter und Väter auch mit einer Teilzeitstelle den Lebensunterhalt der Familie sicherstellen können. Gleichzeitig muss die Kindertagesbetreuung, über ein Instrument der Vereinbarkeit hinaus, als ein Ort für Kinder begriffen werden, der die Chance bietet, ein anderes soziales Umfeld kennen zu lernen, Eigenständigkeit zu entwickeln und Beteiligungsstrukturen zu erfahren. Insbesondere Ganztagsangebote bieten hierfür den nötigen Raum", so Hofmann weiter.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bleibt der weitere quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung bei gleichzeitiger Erhöhung der Kita-Qualität wichtig und richtig. Deshalb ist die weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung zu begrüßen, um die angespannte Situation in diesem Bereich zu entlasten. Eine im November letzten Jahres von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass sich neben zahlreichen Fachverbänden auch die Eltern für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte aussprechen. Bei der Festlegung solcher Standards kommt es darauf an, dass der von Bund und Ländern eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege konsequent weiterverfolgt wird. So sind Kindertageseinrichtungen trotz der leichten Verbesserungen in den letzten Jahren beim Personalschlüssel fast flächendeckend noch immer weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt. Auch bei der Verpflegung besteht Handlungsbedarf. Diese muss sich unbedingt an anerkannten Ernährungsstandards orientieren. Zudem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.05.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im Vorfeld der morgigen Bundestagsdebatte zum Thema Kinderehen noch Änderungsbedarf an den Gesetzentwürfen im Sinne des Kindeswohls. Der Verband hofft, dass die vielfältig vorgetragenen Kritikpunkte an den Entwürfen im parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung finden. "Die Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt ist. Das entspricht den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Eine Anerkennung einer solchen Ehe kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich die konkrete Beziehung als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die bei der Ermittlung des Kindeswohls unbedingt zu berücksichtigen ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gilt es auch bei der Heirat von 16- und 17-Jährigen mit einem Volljährigen, die sich entwickelnden Fähigkeiten und die Autonomie der Kinder bei sie betreffenden Entscheidungen zu respektieren. Gemäß der genannten UN-Empfehlungen können solche Ausnahmeentscheidungen richterlich getroffen werden, wenn das Kind die nötige Reife besitzt, sich für eine Heirat zu entscheiden. Voraussetzung ist die ausdrückliche, freie und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung des Kindes. Eine solche Regelung orientiert sich an der derzeitigen Rechtslage für Eheschließungen in Deutschland.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es aus Kinderschutzgründen ein Fortschritt, dass Ehen von unter 16-jährigen zukünftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden dürfen. Allerdings sollten diese Ehen von einem Familiengericht aufgehoben werden. Das ist angesichts der geringen Fallzahlen problemlos möglich. Der Weg, sie für nichtig zu erklären, ist falsch, da er weitreichende Folgen für die Betroffenen hat. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen", so Krüger

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft im Vorfeld der morgigen Bundestagsdebatte nachdrücklich die Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU und SPD dazu auf, ihre ablehnende Haltung gegen den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu überdenken. "Wir appellieren eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben zu respektieren. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Und für die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Kinder, verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, hat sehr negative Auswirkungen auf ihre Integration", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug in der Realität praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind im Interesse des Kindeswohls und für ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz umgehend dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Demnach widerspricht die konsequente Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte für sich genommen den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, da dadurch das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt wird, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.04.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai – 01. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e.V. und Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In Deutschland ist derzeit ein Erstarken rechter Einstellungen zu beobachten, die sich zunehmend in Wahlerfolgen rechtspopulistischer Parteien widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund wollen das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Zukunftsforum Familie e. V. gemeinsam einen Blick auf das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie werfen.

Familie spielt im Zusammenhang mit rechtspopulistischer Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle. Zum einen ist Familienpolitik und der Schutz der traditionellen Kleinfamilie von hoher symbolischer Bedeutung. Zum anderen ist die Familie ein zentraler Ort für die Auseinandersetzung mit rechten Werten und Einstellungen.

Im Rahmen einer Abendveranstaltung und einer Fachtagung wollen wir die Beziehung von rechter Politik und Familie in den Blick nehmen und gemeinsam diskutieren, wie wir den Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen begegnen können. Dabei gilt es insbesondere die Rolle der Familienpolitik in den Blick zu nehmen und der Frage nachzugehen, welche Angebote eine solidarische und auf Vielfalt ausgerichtete Politik geben kann.

Am ersten Tag werden wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung familienpolitische Positionen von rechtspopulistischen Akteuren in den Blick nehmen und gemeinsam mit unseren Gästen darüber diskutieren, wie man diesen begegnen kann.

Auf einer Fachtagung wollen wir am zweiten Tag diskutieren, welche Strategien und Ansätze in der Bildungsarbeit im Kampf gegen rechtspopulistische Positionen und rechtspopulistische Familienbilder erfolgreich sind. Dabei wollen wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie in Familien Werte und Einstellungen reproduziert werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 16. – 17. Mai 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

Ort: Berlin

Kein Hetzen zu Kita und Büro, keine Hausaufgaben, kein Ich-muss-noch-einkaufen-und-kochen: Erholungszeiten in Familienferienstätten bieten eine Auszeit vom Alltag für Groß und Klein. Dieser „Tapetenwechsel“ ermöglicht noch viel mehr: Begegnung und lebendiges Miteinander.

Was geschieht, wenn WLAN und Fernseher ausgeschaltet bleiben? Lange Gesichter bei den Kindern, dann: aha… da sind echte Menschen, mit denen man spielen, lachen, sich unterhalten kann! Plötzlich haben Eltern Zeit für sich, plötzlich trifft sich die gesamte Familie am Esstisch.

Und im Austausch mit anderen Familien und Eltern passiert dann ganz viel „zwischen den Zeilen“, das im Fachdiskurs gerne mit großen Begriffen bezeichnet wird: informelles Lernen, Hilfe zur Selbsthilfe, Empowerment, Selbstachtung, Selbstwertgefühl, Resilienz …

Allen, die in Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und anderen Feldern unterwegs sind, liegt daran, Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen und Eltern in ihrer vielfältigen Verantwortung zu stärken. Welches Potenzial dafür in der Familienerholung steckt, erfahren Sie auf dieser Fachtagung.

Nachdem der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge Empfehlungen für eine zeitgemäße Familienerholung ausgesprochen hatte, starteten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung ein dreijähriges Projekt, um Familienerholung als Leistung nach §16 SGB VIII weiter zu denken. Was brauchen Familien heute? Was muss geschehen, damit Kinder- und Jugendhilfe und Familienferienstätten dem gerecht werden können? Wo sind die Schnittstellen zu Bildung, Beratung, Gesundheitsförderung, …? Auf dieser Fachtagung finden Sie die Antworten aus erster Hand!

Lernen Sie die „Arbeit der Anderen“ kennen und holen sich Anregungen für Ihre eigene: Wie arbeiten andere Felder der Familien- und Gesundheitsförderung bereits mit der Familienerholung zusammen? Wie gestalten gemeinnützige Ferienstätten heute Familienerholung? Wie können wir gemeinsam mit Familien passende Erholungsangebote entwickeln? Begegnen Sie Kolleginnen & Kollegen, die vielleicht anders und doch/dabei für dasselbe arbeiten wie Sie. Begegnung und Netzwerken erwünscht!

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist online unter www.werkstatt-familienerholung.de möglich.

Termin: 30. Mai – 02. Juni 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet zum sechsten Mal ihre Themenwoche „Zeit für Gerechtigkeit“: In dieser widmen wir einer der wichtigsten internationalen Gerechtigkeitsfragen Diskussionen, Ausstellungen und Filmvorführungen an unterschiedlichen Orten in Berlin. In diesem Jahr steht die Gerechtigkeitswoche unter dem Motto: Ungleichheit hat ausgespielt | Inequality – Discarded!

Die acht reichsten Menschen der Welt besitzen laut Oxfam genauso viel wie die ärmere Hälfte der Menschheit, also 3,6 Milliarden Menschen. Auch andere Statistiken belegen, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnet. Dabei bringt die zunehmende Ungleichheit dramatische Folgen mit sich: Sie gefährdet die politische Stabilität von Staaten, erschwert die Armutsbekämpfung und macht die Weltwirtschaft krisenanfälliger. Ungleichheit verfestigt zudem gesellschaftliche Macht- und Chancenverhältnisse. Viele Menschen verlieren das Vertrauen in die Politik und fühlen sich von ihr im Stich gelassen.

Was es mit der globalen Ungleichheit auf sich hat und wie wir sie langfristig und sozial gerecht abbauen können, wollen wir mit Ihnen und internationalen Expert_innen, Politiker_innen, Gewerkschafter_innen und Aktivist_innen vielseitig, lebendig und offen diskutieren.

Wir freuen uns auf Beiträge u.a. von Gesine Schwan, Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, Marion Lieser, Geschäftsführerin von Oxfam, Paul Nkamani und Jakob Preuss, Protagonist und Regisseur des Dokumentarfilms "Als Paul über das Meer kam", Gianluca Grimalda, Mitglied der T20 Task Force on Inequality, Henrik Berggren und Lars Trägårdh, Autoren des Buches "Ist der Schwede ein Mensch?", Habib Ayeb, Regisseur des Films "Gabes Labess", Denisse Legrand Koordinatorin eines Projekts für Jugendliche im Strafvollzug in Uruguay, Wilson Sossion, Generalsekretär der Kenianischen Lehrergewerkschaft KNUT, Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, Vorsitzende der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe im Bundestag, Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in Berlin und Susanne Hoffmann, Leiterin der internationalen Abteilung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Das vollständige Programm sowie Informationen zu den Sprecher_innen und Orten finden Sie auf unserer Website, auf der Sie sich auch zu Ihren Wunschveranstaltungen anmelden können: www.fes.de/gerechtigkeitswoche.

Den Programmflyer können Sie hier herunterladen: www.fes.de/lnk/gw2017

Termin: 08. Juni 2017, 11.00 – 17.00 Uhr

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berli

Ort: Berlin

Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist zunehmend antifeministischen Angriffen ausgesetzt. Diese reichen von direkten Angriffen auf Mitarbeiter*innen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hassreden und Gewalt im Netz gegenüber Klient*innen und Fachkräften bis hin zu Angriffen in öffentlichen Debatten auf plurale Lebens- und Familienformen oder sexuelle Identitäten und Lebensweisen. Fachkräfte in der Sozialen Arbeit fragen sich, wie sie damit angemessen umgehen können. Die Tagung bietet dazu Informationen und praktische Hilfestellungen.

Seit den späten 90er Jahren und verstärkt in den letzten fünf Jahren ist eine neue Welle antifeministischer Angriffe zu verzeichnen. Bislang sind die Auswirkungen dieser Angriffe kaum untersucht, obwohl sie bereits direkte Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen sozialer Arbeit haben. Auf dieser Fachtagung, die sich an Fachkräfte in der sozialen Arbeit und Multiplikator*innen richtet, werden diese Entwicklungen näher beleuchtet. Zentrale Fragen sind: Wer sind die antifeministischen Akteur*innen? Was sind ihre Themen? Welche Angriffsweisen kommen zum Einsatz? Welche historischen Kontinuitäten sind gegeben? Welche neuen Entwicklungen sind zu beobachten?

Für die Praxis werden konkrete Strategien im Umgang mit Antifeminist*innen vorgestellt (bezogen auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kinder- und Jugendalter, Hate-Speech im Internet, Jugendarbeit, Frühkindliche Bildung/Kitas, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Frauenhäuser) und in Praxisworkshops bearbeitet.

Eine Kooperation von AWO Bundesverband e.V. und Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung e.V.

Bitte melden Sie sich über das elektronische Anmeldeformular an.

Termin: 19. – 21. Juni 2017

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum

Ort: Rehburg-Loccum

Teilnahmebeitrag: 175,- € für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag. Für Schüler/innen, Studierende, Freiwilligendienstler und Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 80,- €

Pegida, AfD, Brexit, Trump: Insbesondere mit Blick auf das „Superwahljahr 2017“ gibt es heute viele beklemmende Anlässe, um sich mit dem Phänomen Populismus und seinen Folgen zu beschäftigen. Der Bedarf nach Deutungs- und Erklärungsversuchen ist groß, denn ein erstarkender Populismus signalisiert eine Krise der Demokratie. Umso drängender ist die Notwendigkeit, über geeignete strategische Ansätze für den richtigen Umgang mit Populisten und populismusaffinen Bevölkerungsteilen nachzudenken.

Die Medien spielen dabei eine besondere, aber gleichzeitig umstrittene Rolle. Hinsichtlich der Frage, wie die Gefährdung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eingedämmt werden kann, sehen sich Journalisten häufig mit vielfältigen Forderungen und zum Teil widersprüchlichen Vorwürfen konfrontiert. Oft wird kritisiert, die Berichterstattung meide bei heiklen Themen wie Kriminalität, Flüchtlingen oder Terrorismus die klare Benennung von Fakten. Ebenso wird argumentiert, die klassischen Print-, Hörfunk-, und Fernsehmedien könnten angesichts der populistischen Meinungsmache im Netz keine brauchbaren Antworten mehr liefern. Wieder andere sagen, Medienvertreter würden Populisten zu viel Raum geben und so ihren Argumenten in fahrlässiger Weise eine Bühne bereiten.

Mit Expert/Innen aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und vor allem den Medien sollen während der Tagung die mit dem Populismus verknüpften Gefährdungen der Demokratie eingeschätzt werden. Welche Bewältigungsstrategien für den Umgang mit Populisten bieten sich an? Soll mit Populisten geredet oder der Dialog mit ihnen vermieden werden? Wann sind Tabus in der verantwortungsvollen Berichterstattung notwendig und wo ist schonungslose Transparenz gefordert? Welche Argumente können dem populistischen Narrativ entgegengehalten werden?

Das Programm und Teilnahmebedingungen finden Sie online unter: http://www.loccum.de/programm/p17127.html#thema

Anmelden können Sie sich unter: http://www.loccum.de/programm/anmeldung.html

Termin: 23. November 2017

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: Stendal

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit Kinder Stärken e.V., der Hochschule Magdeburg/Stendal, der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V. (BAG-BEK) und der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie statt.

Wir haben wieder namhafte ReferentInnen verpflichten können und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen!

Eine Einladung und das ausführliche Programm folgen rechtzeitig.

Anmeldungen sind ab September 2017 möglich.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.bundesverband-familienzentren.de/fachtagung-2017/

AUS DEM ZFF

Das ZFF positioniert sich zu Recht und Praxis beim Familiennachzug. Es fordert, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.

Die erhitzten Debatten rund um Migration und Flucht in Deutschland und Europa in den letzten Jahren hat der Vorstand des Zukunftsforums Familie (ZFF) zum Anlass genommen, sich zur rechtlichen Ausgestaltung und Praxis von Familienzusammenführungen zu positionieren. Das heute veröffentlichte Positionspapier ist auf Basis eines Fachgesprächs des ZFF-Vorstands gemeinsam mit Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis zu dem Thema entstanden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF):
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie! Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dies betrifft insbesondere Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind. Zwar haben sie das Recht, enge Angehörige über eine Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, dies ist aber meist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema Familiennachzug politisch zunehmend polarisierend diskutiert. Besonders erschreckend zeigt sich dies gerade bei der Einschränkung des Familiennachzugs bei Geflüchteten mit subsidiärem Schutz.

Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge. Wir positionieren uns für ein Aufenthaltsrecht, das nicht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg erzwingt, sondern Familienleben vielmehr in unterschiedlichen Konstellationen und über Generationen hinweg möglich macht. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam zu leben stellt nämlich keine Integrationsverhinderung dar, sondern ist im Gegenteil eine Voraussetzung für ein Ankommen in Deutschland!“

Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.05.2017

AKTUELLES

Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Auch subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil oft unklar ist, wie lange der Krieg in ihrer Heimat dauern wird. Die zurzeit für subsidiär Schutzberechtigte geltende 2-jährige Aussetzung des Familiennachzugs ist seit dem 17. 3. 2016 mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) in Kraft.

Die Arbeiterwohlfahrt positioniert sich mit diesem Papier klar für den Schutz der Familie und das uneingeschränkte Recht auf Familienleben und spricht sich deutlich für die Abschaffung der derzeit geltenden Regelung einer Wartezeit für subsidiär Geschützte beim Recht auf Familiennachzug aus.

Heute fordert die Arbeiterwohlfahrt im Sinne der Gerechtigkeit und für einen angemessenen Schutz der Familie, dass die Aussetzung des Familiennachzugs im Zuge des Asylpakets II abgeschafft wird. Nur so kann die nach völker- und europarechtlichen Vorgaben und aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt notwendige rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge beim Familiennachzug und bei gesellschaftlicher Teilhabe sowie das zentrale Recht auf ein Zusammenleben von Familienangehörigen verwirklicht werden.

Das Präsidium der AWO hat im Februar 2016 beschlossen: „Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Deshalb muss der Familiennachzug unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Er ist aus humanitären Gesichtspunkten heraus nicht verhandelbar. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die Arbeiterwohlfahrt daher grundsätzlich ab.“

Quelle: Stellungnahme vom AWO Bundesverband e.V. vom 26.04.2017

Mit der Schriftenreihe macht die AGF eine Bestandsaufnahme über das aktuelle System zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland. Der erste Teil dieser Schriftenreihe "Das Kinderexistenzminimum im Sozialrecht" wurde heute veröffentlicht und kann als pdf heruntergeladen werden.

In der Schriftenreihe stellt die AGF die jeweilige Zusammensetzung und Berechnung des Kinderexistenzminimums im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht dar und verdeutlicht die vorhandenen Wechselwirkungen und ihre Folgen. Sie ist entstanden unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D. Die insgesamt vier Teile der Schriftenreihe werden nacheinander auf der Website der AGF veröffentlicht, beginnend heute mit dem Kinderexistenzminimum im Sozialrecht.

Mit der Veröffentlichung dieser Zusammenfassung zum Kinderexistenzminimum in Deutschland wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern. Im Laufe der Zeit werden weitere Teile zum Steuerrecht, zum Unterhaltsrecht und zum Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss folgen.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind zum einen die Ergebnisse der Schnittstellenstudie im Rahmen der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen sowie die Frage, inwieweit der tatsächliche Bedarf von Kindern bei der Festsetzung des kindlichen Existenzminimums derzeit eine Rolle spielt, ob die vorhandenen Definitionen und Bemessungsgrößen geeignet sind, diesen zu erfassen und was überhaupt zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehört.

Seit letzter Woche erscheint die Website des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG im neuen Design. Unter www.kinderarmut-hat-folgen.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Konzept Kindergrundsicherung, den Bündnismitgliedern und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Wir wünschen allen Nutzer/-innen viel Spaß auf der neuen Seite!

Für Kinder mit zwei Elternhäusern

"Flechtwerk 2+1" bietet getrennt lebenden Vätern und Müttern bundesweit kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten bei Gastgebern, vermittelt am Besuchsort ein „Kinderzimmer auf Zeit“ und stärkt Väter und Mütter durch individuelles Elterncoaching.

Den neuen Info-Flyer können Sie sich herunterladen unter http://www.mein-papa-kommt.info/über-uns/download/fachkräfte

Sie möchten wissen, ob es auch in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Gastgeber gibt, bei denen betroffene Väter oder Mütter übernachten können? Über den Link https://www.mein-papa-kommt.info/#karte gelangen Sie direkt zu einer täglich aktualisierten Karte, in der Sie über die Eingabe des Städtenamens in das Suchfeld über der Karte direkt zur Ansicht Ihrer Stadt/Ihres Landkreises mit den Gastgebervermerken gelangen.

Werfen Sie auch einen Blick auf den neuen Blog. Hier wird von den vielen Erfahrungen und Geschichten aus der Community aus getrennt erziehenden Eltern und wunderbaren Gastgebern berichtet: http://blog.mein-papa-kommt.info

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.mein-papa-kommt.de

Gute Bildung für alle und gute Arbeitsbedingungen sind zwei Seiten einer Medaille.
Kinder, Jugendliche, Studierende, Eltern und erwachsene Bildungsbeteiligte stellen die berechtigte Forderung nach qualitativ hochwertigen Lern- und Lehrangeboten. Die GEW setzt sich für gute Arbeitsbedingungen für Pädagoginnen und Pädagogen ein. Insgesamt bedarf es einer politischen Offensive für den qualitativen und quantitativen Ausbau des gesamten Bildungswesens. Wir wollen und müssen uns gute Bildung und gute Arbeit leisten!

Diesem Credo folgend kämpft die GEW mit ihrer Initiative „Bildung. Weiter denken!“ für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen und deshalb für mehr Geld für Bildung. Gerade auch vor der diesjährigen Bundestagswahl wollen wir auf allen Ebenen den Druck auf die Politik erhöhen, endlich mehr Geld für Bildung in die Hand zu nehmen.

Und das tun wir nicht alleine! Die GEW hat eine große Zahl zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gewerkschaften für den Appell gewonnen, mit dem wir jetzt an die Öffentlichkeit gehen.

Der Appell ist ein erster Schritt eines gemeinsamen Engagements für mehr Geld für Bildung! Auch die Zahl der Organisationen, die den Appell mittragen, wird in den kommenden Monaten weiter wachsen. Nähere Informationen zur Initiative, dem Appell und den Trägerorganisationen des Appells finden sich unter www.gew.de/weiter-denken.