ZFF-Info 09/2020

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SCHWERPUNKT I: Corona-Krise

Anlässlich der ersten Lesung des Corona-Konjunkturprogrammes im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), dass viele Familien Unterstützungen erhalten sollen, mahnt jedoch Änderungen beim Kinderbonus an und fordert die bessere Unterstützung armer Familien.

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über das Corona-Steuerhilfegesetz, den ersten Teil des geplanten Corona-Konjunkturpakets. Neben Instrumenten der Wirtschaftsförderung werden dabei auch Familien und ihre Fürsorgeleistungen bedacht, etwa durch einen einmaligen Kinderbonus zum Kindergeld in Höhe von insgesamt 300 Euro pro Kind. Dieser soll bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleiben, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet werden. Daneben soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 erhöht werden. Auch die befristete Senkung der Umsatzsteuer kommt Familien zu Gute.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Ein Konjunkturprogramm, das Familien in den Blick nimmt, ist genau richtig! Sie haben in den letzten Wochen die Mehrfachbelastung von Betreuung, Pflege, Home Schooling und Home Office gemeistert und wesentlich dazu beigetragen, dass unsere Gesellschaft durch diese Krise gekommen ist. Wir begrüßen, dass auch die weiteren geplanten Konjunkturmaßnahmen, wie die finanzielle Entlastung der Kommunen, die Senkung der Strompreise oder die zusätzlichen Gelder für Kita und Hort, schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden sollen. Auch der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind ist gut investiertes Geld, denn er ermöglicht besonders ärmeren Familien, dringende Anschaffungen zu tätigen. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Geld nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird und pfändungsfrei bleibt! Allerdings werden nicht alle Kinder und ihre Familien von dieser Maßnahme profitieren können. Haushalte von Alleinerziehenden erhalten weniger vom Bonus, da dieser zur Hälfte von der Unterhaltszahlung des anderen Elternteils abgezogen werden kann. Darüber hinaus werden Familien ausgeschlossen, die keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung haben wie zum Beispiel ausländischen Studierende oder viele Eltern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Hier muss dringend nachgebessert werden!“

Reckmann mahnt an: „Die Corona-Pandemie hat bestehende soziale Ungleichheiten noch weiter verstärkt. Familien, die vor der Krise finanziell abgehängt waren, sind nun noch weiter von echter gesellschaftlicher Teilhabe entfernt. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um arme Kinder und ihre Familien nachhaltig zu unterstützen. Wir setzen uns für kurzfristige Aufstockungen der Regelsätze und krisenbedingte Erhöhungen sowie Auszahlungen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt ein, um Schulcomputer zu kaufen oder Freizeitaktivitäten möglich zu machen. Darüber hinaus macht diese Krise aber deutlich, dass wir dringend nachhaltige Lösungen brauchen: Langfristig fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sozial gerecht absichert. Das wäre ein wahres Konjunkturprogramm für alle Familien!“

Das ZFF fordert seit vielen Jahren gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.06.2020

Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe von Ministerin Giffey für Gesetzentwurf für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. Pflegende Angehörige benötigen auch weiterhin flexible Unterstützungsangebote. Daher sollen die Akuthilfen für pflegende Angehörige, die zunächst bis zum 30. September 2020 gelten, verlängert werden. Konkrete Vorschläge von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey im Rahmen der Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz, Federführung BMG) wurden heute durch das Bundeskabinett beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für Familien ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der COVID-19-Pandemie mehr denn je ein Drahtseilakt. Deshalb werden wir auch weiterhin den Familien die Unterstützung zukommen lassen, die sie jetzt brauchen. Pflegende Angehörige leisten in der Corona-Krise Enormes und springen ein, wenn die professionelle Pflege zum Beispiel wegen Schließungen von Tagespflegeeinrichtungen ausfällt. Sie haben unseren großen Dank, aber auch konkrete Unterstützung verdient. Deshalb habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass die Akuthilfen, die im Mai in Kraft getreten sind, bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert werden. Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstägig ist, erhält durch die Verlängerung auch weiterhin bis zum 31.12.2020 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage pro Akutfall der Arbeit fernzubleiben. Auch das Pflegeunterstützungsgeld wird für diese Zeit verlängert. Die Regelungen sind für viele Angehörige von großer Bedeutung, um durch diese schwierige Zeit zu kommen.“

Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit

Darüber hinaus soll die Möglichkeit der flexibleren Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit in den kommenden Monaten Spielräume für berufstätige pflegende Angehörige eröffnen. Sie sollen so leichter die Möglichkeit haben, eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, sei es vollständig oder verbunden mit einer Teilzeitbeschäftigung. Geregelt wird auch, dass nach Auslaufen der Sonderregelungen verbliebene Restzeiten bis zu 24 Monate lang nicht verfallen. Da pflegende Angehörige das Pflegesystem in der Pandemie entlasten, benötigen sie Planungssicherheit auch für die Zeit nach der Akutlage.

Folgende Maßnahmen für pflegende Angehörige wurden durch das Kabinett beschlossen:

  • Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall – wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist – wird bis 31. Dezember 2020 verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung BMG) kann weiterhin für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
  • Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familien-pflegezeitgesetz (FPfZG) wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit, die Möglichkeit der Ankündigung per Email, aber auch die Nichtberücksichtigung von Monaten mit einem aufgrund der Pandemie geringeren Einkommen bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familien-pflegezeitgesetz werden bis 31. Dezember verlängert.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu COVID 19 Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate der Freistellungsansprüche nach dem Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz nach Auslaufen dieser Regelungen weiterhin in Anspruch nehmen.

Zahlen zu pflegenden Angehörigen

Gut 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Derzeit geht man von etwa 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen aus. Von den 4,8 Millionen Pflegenden sind rund 2,5 Millionen erwerbstätig und müssen Pflege und Beruf gleichzeitig schultern. Mehr als 70% der Hauptpflegepersonen sind dabei Frauen, häufig in sogenannten Sandwich-Positionen (Kinderbetreuung und Pflegeverantwortung).

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.09.2020

Gremium bündelt Wissen aus Politik, Praxis und Wissenschaft

Auf Initiative von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute erstmals der Corona-KiTa-Rat getagt. Die Runde besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, von Kommunen, Kita-Trägern, Gewerkschaften, dem Bundesverband für Kindertagespflege und der Bundeselternvertretung. Gemeinsam soll der Rat den Regelbetrieb in den Kindertagesstätten begleiten, die Entwicklungen bundesweit bewerten sowie Beispiele der guten Praxis und Lösungen austauschen.

Bei der heutigen Auftaktsitzung des Corona-KiTa-Rates diskutierte die Runde, wie in der Corona-Pandemie mit der Rückkehr zum Regelbetrieb eine gute und verläss-liche Kindertagesbetreuung gelingen kann. Nach einem Austausch über aktuelle Ergebnisse der Corona-KiTa-Studie und die Erfahrungen zum Start des neuen KiTa-Jahres bestand Einigkeit darüber, dass alles Mögliche getan werden muss, um erneute flächendeckende Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu verhindern. Mit Blick auf ein wahrscheinliches Ansteigen des Infektionsgeschehens im Herbst wurde der Wunsch nach klaren, einfachen und einheitlichen Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen geäußert. Maßnahmen sollten ausschließlich lokal bzw. regional begrenzt erfolgen. Das heißt, dort wo eine Infektion auftritt, muss sofort reagiert werden, die Infektionsketten müssen verfolgt und wenn nötig einzelne Gruppen und Einrichtungen geschlossen werden.

Die Ergebnisse der Corona-KiTa-Studie sollen Grundlage für zu erarbeitende Empfehlungen durch den Corona-KiTa-Rat sein.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Alle Akteure in diesem Gremium haben ein gemeinsames Ziel: Erneute flächendeckende Schließungen von Kitas und Kindertagespflege zu vermeiden – damit Kinder gut gefördert und Eltern entlastet werden. Um das zu schaffen, müssen wir gut vorbereitet sein, und aus den Erfahrungen der letzten Monate lernen.

Dabei bringen alle Teilnehmenden eigene Sichtweisen und Erfahrungen ein. Es gelingt uns ein umfassender Blick, welche Maßnahmen erfolgreich sind und wo wir die Praxis noch mehr unterstützen können. Auch die nahende Erkältungszeit im Herbst wird die Eltern vor Schwierigkeiten stellen, wenn Kinder vermehrt aufgrund von Symptomen zu Hause bleiben müssen. Hier bedarf es einer abgestimmten Vorgehensweise zum Umgang mit Erkältungssymptomen. Dafür wird der Corona-KiTa-Rat Impulse geben.“

Corona-KiTa-Rat berät von nun an jeden Monat

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Umsetzung der Kindertagesbetreuung obliegt es den Ländern, verbindliche Entscheidungen in ihrem Land zu treffen. Der Bund unterstützt die Maßnahmen der Länder. Solange die Pandemie andauert, trifft sich der Corona-KiTa-Rat monatlich, das nächste Mal am 28. September.

Der Corona-KiTa-Rat ist einer von drei Bausteinen, mit denen der Bund dazu beiträgt, den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung unter Pandemiebedingungen zu begleiten. Daneben finanziert das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium die Corona-KiTa-Studie, die vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und vom Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt wird. Die Studie verfolgt das Ziel, die Rolle von Kindern, Kitas und Kindertagespflege im Infektionsgeschehen bundesweit zu untersuchen. Außerdem stellt der Bund mit dem 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zusätzlich eine Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung, die für den Kita-Ausbau für weitere 90.000 Plätze, Baumaßnahmen zur Umsetzung der Hygienekonzepte oder die digitale Infrastruktur genutzt werden können.

Weitere Informationen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie

https://www.corona-kita-studie.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.09.2020

Bund verlängert die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Hilfsmaßnahmen

Zum Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Die besonderen Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen helfen die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern. Diese Maßnahmen haben wir zu Beginn der Corona-Krise sehr schnell auf den Weg gebracht, um Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden.

Wir sind noch nicht durch die Krise durch – auch wenn es Anzeichen der Erholung gibt. Noch haben wir stark betroffene Menschen, Unternehmen und Branchen. Daher freue ich mich, dass die sozialpolitischen Maßnahmen aufgrund der gestrigen Beschlüsse des Koalitionsausschusses verlängert werden. So können die wirtschaftlichen und vor allem sozialen Härten der Corona-Krise weiter abgefedert werden.

Gleichwohl darf struktureller Anpassungsbedarf bei Unternehmen nicht aus dem Blick geraten. Dieser kann durch die Unterstützungsmaßnahmen verzerrt werden. Vor diesem Hintergrund halte ich es für wichtig und richtig, wenn im weiteren Verlauf Hilfsmaßnahmen und Sonderregelungen nach und nach auslaufen bzw. angepasst werden. So ist die vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem 1.7.2021 bis längstens zum 31.12.2021 nur dann machbar, sofern die Betriebe für ihre Beschäftigten gleichzeitig Fort- und Weiterbildung organisieren. Denn am Ende kommt es nicht nur darauf an die Krisenzeit durchzustehen, sondern sich auch für die Zukunft fit zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 26.08.2020

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Familienpolitik an die Bedingungen der Corona-Pandemie angepasst werden. In einem entsprechenden Antrag (19/21589) fordert sie die Bundesregierung auf, in turnusmäßigen Tagungen die verantwortlichen Führungskräfte im Bundesfamilienministerium eine aktuelle Lageeinschätzung zum Pandemiegeschehen vornehmen und Anpassungen von familienpolitischen Gesetzen und Regelungen vorschlagen zu lassen. Ebenso müsse das Familienministerium bei allen pandemiebedingten Krisensitzungen wie beispielsweise des sogenannten Corona-Kabinetts teilnehmen.

Die Liberalen sprechen sich zudem für Lohnentschädigungen aus, die im Fall von Einschränkungen des Regelbetriebs von Kitas, Schulen und anderen Kindertageseinrichtungen an die betroffenen Eltern für entfallenen Lohn gezahlt werden. Während der Corona-Krise sollen diese Lohnentschädigungen auch während der Kita- und Schulschließungen in der Ferienzeit gezahlt werden. Darüber hinaus soll die Beschränkung von Krankentagen pro Kind für Eltern während Epidemien von nationaler Tragweite ausgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 840 vom 14.08.2020

Die Studie gibt einen Überblick über die Größenordnungen der von der Schließung von Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen betroffenen Elterngruppen sowie der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt in den Monaten des Lockdowns. Im Anschluss werden vier Themenbereiche, die während der Krise an Relevanz gewannen, näher betrachtet: Eltern in systemrelevanten Berufen, Homeoffice als Lösung, Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann sowie psychologische Folgen der Krise für Eltern.

Autoren: Bujard, Martin; Laß, Inga; Diabaté, Sabine; Sulak, Harun; Schneider, Norbert F.

Herausgeber: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, Wiesba

Die coronabedingten Schließungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im April und Mai 2020 haben viele Eltern vor eine immense Herausforderung gestellt. Plötzlich mussten Kinder ganztags zu Hause betreut und beschult werden. Wie aktuelle Ergebnisse der SOEP-CoV-Studie zeigen, lag die Hauptlast der Kinderbetreuung während des Lockdowns bei den Müttern. Gleichzeitig investierten die Väter überproportional mehr Zeit in die Betreuung ihrer Kinder als zuvor. Durch das Homeschooling waren insbesondere Alleinerziehende, aber auch weniger gut gebildete Eltern stark belastet.

Während des Lockdowns im April und Mai 2020 haben die Mütter mehr Zeit für die Kinderbetreuung aufgewendet als die Väter. Während sie ihre Kinder im Alter von bis zu elf Jahren werktags durchschnittlich 9,6 Stunden lang betreut haben, taten die Väter dies 5,3 Stunden lang. 2019 brachten Mütter durchschnittlich 6,7 Stunden und Väter 2,8 Stunden für die Kinderbetreuung auf[1]. Somit ist coronabedingt die durchschnittliche Betreuungszeit bei den Müttern um 2,9 Stunden und bei den Vätern um 2,5 Stunden gestiegen. Das zeigen Auswertungen der ersten vier Teilstichproben der SOEP-CoV-Studie sowie Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)[2] aus dem Jahr 2019. Allerdings hat die Kinderbetreuungszeit der Väter während des Lockdowns im Vergleich zum Vorjahr überproportional stark zugenommen. Sie verbrachten im Mittel 89 Prozent mehr Zeit mit Kinderbetreuung als im Vorjahr. Bei den Müttern waren es im Mittel 43 Prozent. Dies kann als eine positive Entwicklung im Sinne einer stärkeren Einbindung der Männer in die Kinderbetreuung gesehen werden.

Besonders weniger gebildete Väter investieren mehr Zeit in die Kinderbetreuung

Wie stark die Betreuungszeit während des Lockdowns zugenommen hat, hängt auch vom Alter der Kinder sowie der Bildung der Eltern ab (Tabelle 1). Die Eltern von drei bis fünfjährigen Kindern haben die Betreuungszeit für ihre Kinder im Vergleich zum Vorjahr am stärksten erhöht. Bei Eltern jüngerer oder älter Kinder war die Zunahme geringer. Betrachtet man den Bildungsabschluss, zeigt sich: Bei Vätern mit geringer und mittlerer Bildung[3] hat die Kinderbetreuungszeit am stärksten zugenommen. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass Väter mit höheren Bildungsabschlüssen bereits vor dem Lockdown mehr Zeit für die Kinderbetreuung verwendet haben als weniger gebildete Väter.

Erwartungsgemäß hängt die Zahl der Betreuungsstunden auch davon ab, wie viel Zeit die Eltern mit Erwerbsarbeit verbringen. So haben während des Lockdowns Eltern mit Vollzeitjob weniger Stunden mit Kinderbetreuung verbracht als Eltern, die in Teilzeit arbeiteten, anders erwerbstätig – zum Beispiel in Kurzarbeit – oder arbeitslos waren (Abbildung 1, Tabelle 2).

Dabei haben Väter mit einem Vollzeitjob weniger zusätzliche Zeit mit Kinderbetreuung verbracht als in Vollzeit arbeitende Mütter. Während sie im Vergleich zu 2019 etwa zwei Stunden zusätzlich investierten, waren es bei den in Vollzeit arbeitenden Frauen etwa drei Stunden. Auch im Vergleich zu Vätern, die in Teilzeit arbeiteten, erwerbslos waren oder einer anderen Art von Erwerbstätigkeit nachgingen, war ihr zusätzlicher Beitrag zur Kinderbetreuungszeit gering[4].

Auffällig ist der im Vergleich zum Vorjahr enorme Zuwachs an zusätzlichen Betreuungsstunden bei Vätern, die einer anderen Art der Erwerbstätigkeit nachgingen. Dies liegt vermutlich auch an dem großen Anteil an Vätern, die im April und Mai 2020 in Kurzarbeit waren.

Auch bei nicht erwerbstätigen Frauen hat die Betreuungszeit stark (um 4,8 Stunden) zugenommen – und dies trotz des bereits beträchtlichen Ausgangsniveaus von 9,8 Stunden in 2019.

Für die meisten Eltern ist das Homeschooling erträglich

Die Schulschließungen haben sowohl die Kultusministerien als auch die Lehrkräfte und die Eltern vor neue Herausforderungen gestellt. Obwohl sich bereits Anfang März abzeichnete, dass diese Maßnahme kommen könnte, hat sie alle Beteiligten relativ unvorbereitet getroffen. Sehr schnell wurden ExpertInnen-Stimmen laut, die deutlich machten, dass sich Schulkinder weiterhin mit dem Schulstoff beschäftigen müssten, um einen „Lernstopp“ zu vermeiden (z.B. https://www.ifo.de/node/53796). Schulen und Lehrkräfte mussten die Schulkinder also weiterhin mit Lernstoff versorgen und verteilten Lernmaterialien auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel via E-Mail oder über eine Cloud. Beim Homeschooling waren Eltern und SchülerInnen gezwungen, ohne direkte Unterstützung durch eine Lehrkraft Schulaufgaben in angemessener Qualität und Zeit zu bearbeiten. Für die Eltern war dies eine Belastung, die zu ihren sonstigen Verpflichtungen hinzukam.

Um zu untersuchen, wie stark sich die Eltern durch das Homeschooling belastet fühlten, wurde in der SOEP-CoV-Studie folgende Frage in Bezug auf das jüngstes Schulkind gestellt: „Wie ist Ihre persönliche Einschätzung zu folgender Aussage: Dafür zu sorgen, dass das Kind den Schularbeiten nachkommt, wird mich überfordern.“ Die Befragten antworteten auf einer Skala von 1 (stimme überhaupt nicht zu) bis 5 (stimme voll zu).

Wie die Auswertung dieser Einschätzungen zeigt, fühlten sich tendenziell alle Eltern durch das Homeschooling ähnlich stark belastet. Im Durchschnitt lag der Skalenwert bei 2,3, das heißt die Eltern fühlten sich mittelmäßig belastet. Alleinerziehende Eltern litten stärker unter dem Homeschooling als Eltern in Paarbeziehungen; bei ihnen lag der durchschnittliche Skalenwert bei 2,6.

Weniger gebildete Eltern und erwerbstätige Alleinerziehende fühlen sich durch Homeschooling besonders stark belastet

Wie sehr Eltern sich durch das Homeschooling belastet fühlten, hängt deutlich mit deren Bildungsniveau zusammen (Abbildung 2). Weniger gebildete Mütter oder Väter litten mehr unter der Situation als Eltern mit einem höheren Bildungsabschluss, also mit einem (Fach-)-Hochschulabschluss.

Auch Alleinerziehende, die Vollzeit oder Teilzeit arbeiteten, litten stärker (2,8 Skalenpunkte) als diejenigen, die keiner Erwerbstätigkeit oder einer anderen Art von Erwerbstätigkeit nachgingen (2,0 Skalenpunkte). Darüber hinaus arbeiteten erwerbstätige Alleinerziehende während des Lockdowns seltener im Homeoffice (33 Prozent) als Eltern in Paarbeziehungen (39 Prozent). Auch dies hat vermutlich dazu beigetragen, dass sie sich durch das Homeschooling stärker belastet fühlten.

Die Übermittlung von Lernmaterial durch die Schule auf verschiedenen Wegen hilft Alleinerziehenden

Entlastet fühlten sich die Alleinerziehenden, wenn die Schule Lernmaterial auf mehreren Wegen zur Verfügung stellten – zum Beispiel per E-Mail, über einen Server oder per Videokonferenz. Dann lag ihr Belastungsempfinden im Durchschnitt bei 2,2 und damit um 0,7 Skalenpunkte niedriger als bei den Eltern, die mit den Schulen nur über einen Kommunikationsweg oder gar nicht in Kontakt standen.

Fazit: Alleinerziehende, weniger gebildete Eltern und Familien mit Migrationshintergrund brauchen beim Homeschooling mehr Unterstützung durch die Schulen

Die SOEP-CoV-Studie zeigt deutlich, dass die Hauptlast der Kinderbetreuung während des coronabedingten Lockdowns im April und Mai 2020 von den Müttern getragen wurde – und dies über alle Bildungsniveaus und Erwerbssituationen hinweg. Gleichzeitig zeigt sich, dass bei den Vätern die Kinderbetreuungszeit ähnlich stark zugenommen hat wie bei den Müttern. Das heißt, die Männer haben sich stärker an der Kinderbetreuung beteiligt als im Vorjahr.

Die Belastung durch das Homeschooling empfanden Eltern generell als erträglich, wobei alleinerziehende Eltern und Eltern mit einem niedrigen Bildungsabschluss sich stärker belastet fühlten als andere. Wenn die Schulen Lernmaterialien auf verschiedenen Wegen zur Verfügung stellten, wurde das von den Eltern als effektive Unterstützung gesehen. Dies war vor allem bei alleinerziehenden Eltern der Fall.

Dies unterstreicht, wie wichtig eine institutionelle Unterstützung durch die Schule insbesondere für Alleinerziehende ist. Aber auch Eltern mit einem niedrigen Bildungsabschluss und Eltern mit Migrationshintergrund hätten davon sicherlich profitiert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 28.07.2020

Die Senkung der Mehrwertsteuer bis Ende 2020 dürfte dem privaten Konsum und der Konjunktur in Deutschland nur einen relativ überschaubaren Impuls geben. Größere Effekte hätten die dafür im Konjunkturpaket der Bundesregierung eingesetzten Mittel wahrscheinlich erzeugt, wenn sie in einen höheren Kinderbonus oder eine stärkere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes geflossen wären. Darauf deuten nach einer neuen Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung aktuelle Ergebnisse einer Umfrage unter gut 6300 Erwerbstätigen hin.* Knapp 75 Prozent der im Auftrag der Stiftung Befragten gaben darin Ende Juni an, trotz Mehrwertsteuersenkung ihr Konsumverhalten im zweiten Halbjahr 2020 nicht verändern zu wollen. Dagegen erklärten fast 80 Prozent der Befragten, sie würden bei einer Einmalzahlung wie dem Kinderbonus ihren Konsum erhöhen. Zudem zeigt sich in der Umfrage, dass Menschen, die ohne Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in Kurzarbeit sind, ihre Ausgaben signifikant häufiger reduziert haben als andere Befragte – eine finanzielle Besserstellung hätte daher nach Einschätzung der Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Jan Behringer ebenfalls spürbare positive Wirkungen. „Eine andere Gewichtung der Maßnahmen im Konjunkturpaket – etwa ein höherer Kinderbonus oder eine großzügigere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes – hätte nach diesen Ergebnissen zu einem größeren konjunkturellen Impuls geführt“, schreiben die Wissenschaftler in ihrem Fazit – und raten dazu, im Falle weiterer Pakete zur Konjunkturstützung entsprechend anders zu gewichten.

Rund 20 Milliarden Euro wird die vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer kosten. Das ist knapp die Hälfte des finanziellen Volumens aus dem Konjunkturpaket, das 2020 wirksam wird. 4,3 Milliarden sind für den Kinderbonus von 300 Euro pro Kind vorgesehen, der im September und Oktober ausgezahlt wird. Davon profitieren vor allem Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen, weil der Bonus bei höheren Einkommen mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Wie stark diese und andere Maßnahmen zur Konjunkturstimulierung wirken, ist unter Ökonomen umstritten. Gesamtwirtschaftliche Daten, die Hinweise liefern könnten, werden wohl nicht vor Mitte 2021 vorliegen. Diese zeitliche Verzögerung ist in der unübersichtlichen Corona-Krise längst nicht nur ein akademisches Problem, betonen Dullien und Behringer: „Dies ist für Entscheidungsträger problematisch, weil möglicherweise weit früher weitere Maßnahmen zur Konjunkturstützung notwendig werden könnten, wenn sich bisherige Stützungsversuche als unzureichend erweisen sollten“, schreiben die Forscher. Um die Lücke zu verkleinern, haben die IMK-Experten die Böckler-Erwerbstätigenbefragung von Ende Juni ausgewertet. Die Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Nur gut 17 Prozent wollen Anschaffungen vorziehen oder Mehrwertsteuersenkung für zusätzliche Ausgaben nutzen

In der Umfrage gab ein knappes Viertel aller Befragten an, wegen der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung ihr Konsumverhalten zu ändern. Die größte Gruppe von ihnen – 14,4 Prozent – hatte vor, eigentlich für später geplante Anschaffungen in dieses Jahr vorzuziehen, 3,2 Prozent der Befragten erklärten, die Steuersenkung für bislang nicht geplante zusätzliche Anschaffungen zu nutzen. Beide Verhaltensweisen würden dem Ziel der Regierung, Konsum und Konjunktur kurzfristig zu beflügeln, entsprechen. Weitere 8,1 Prozent antworteten, sie würden Anschaffungen, die sie eigentlich schon früher geplant hatten, nun in die Zeit mit niedrigerer Mehrwertsteuer verschieben – woraus sich kein positiver Konjunktureffekt ergeben würde. Rund drei Viertel der Interviewten gaben an, die Mehrwertsteuersenkung habe gar keine Auswirkungen auf ihr Ausgabenverhalten. Zwar berichteten knapp 53 Prozent jener gut 17 Prozent der Befragten, die Ausgaben vorziehen oder zusätzlich tätigen wollten, darunter seien auch Haushaltsgeräte oder -gegenstände, also möglicherweise auch größere Anschaffungen. Unter dem Strich seien die Effekte der Steuersenkung jedoch „eher begrenzt“, weil sie relativ wenig zusätzlichen oder vorgezogenen Konsum auslösten, konstatieren die Forscher.

Einmalzahlung: Knapp 80 Prozent wollen mehr ausgeben

Höher schätzen die Ökonomen die kurzfristige konjunkturelle Wirksamkeit von Einmalzahlungen und insbesondere des Kinderbonus´ ein. Dafür spricht nach der IMK-Studie einerseits, dass Befragte mit Kindern während der Corona-Krise deutlich häufiger von höheren Ausgaben berichten als Menschen ohne Kinder im Haushalt. Akuter finanzieller Bedarf sei also vorhanden. Zum anderen wurde in der Befragung direkt nachgefragt, was die Interviewpartner mit einer hypothetischen Einmalzahlung in Höhe von 1000 Euro machen würden. Gut 78 Prozent antworteten, sie würden zumindest einen erheblichen Teil davon ausgeben. Im Durchschnitt gaben die Befragten an, 415 Euro innerhalb der folgenden 12 Monate für den Konsum zu nutzen, weitere 185 Euro sollten für die Tilgung von Schulden aufgewendet werden.

Kurzarbeit ohne Aufstockung drückt spürbar auf den Konsum

Auch wenn das Kurzarbeitergeld höher als bisher wäre, hätte das laut Dullien und Behringer ein erhebliches Potenzial zur Ankurbelung von Konsum und Konjunktur. Das schließen die Forscher aus Befragungs-Daten, wonach Beschäftigte in Kurzarbeit zuletzt wesentlich häufiger ihren Konsum einschränken mussten als jene, die weiter voll arbeiten konnten. Konkret gaben in der Umfrage 25,7 Prozent der Beschäftigten ohne Kurzarbeit an, ihre Konsumausgaben in der Krise eingeschränkt zu haben, fast ebenso viele (22,3 Prozent) sprachen von einer Ausweitung. Deutlich anders sah es für die von Kurzarbeit Betroffenen aus: Von ihnen erklärten 42 Prozent, ihre Konsumausgaben gekürzt zu haben, nicht einmal halb so viele, 17,1 Prozent, sprachen von höheren Ausgaben. Dabei hatten Kurzarbeitende ohne Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber ihren Konsum wiederum deutlich häufiger zurückgefahren als Personen mit finanzieller Aufstockung. „Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine frühe und entschiedene Aufstockung des Kurzarbeitergeldes entweder für alle Betroffenen oder nur für Geringverdiener (im Modell des Mindestkurzarbeitergeldes) aller Wahrscheinlichkeit nach den beobachteten Einbruch des Privatkonsums im zweiten Quartal 2020 gebremst hätte und auch den Konsum in den kommenden Monaten gestützt hätte“, schreiben Dullien und Behringer.

Jan Behringer, Sebastian Dullien

Wie effektiv sind Mehrwertsteuersenkung und Kinderbonus im Konjunkturpaket? Erste Erkenntnisse aus der HBS-Erwerbstätigenbefragung. IMK Policy Brief Nr. 97, August 2020.

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Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.08.2020

Trotz eines Rückgangs der Umweltbelastung in der Corona-Krise dürfte die Pandemie den nationalen Wohlstand in Deutschland, gemessen auf Basis von wirtschaftlichen, sozialen und Umwelt-Indikatoren, im laufenden Jahr deutlich verringern. Verantwortlich dafür ist nicht nur der Rückgang des privaten Konsums, sondern auch ein absehbarer Anstieg der ökonomischen Ungleichheit als Krisenfolge. Das geht aus einer Analyse im Rahmen der regelmäßigen Berechnung des Nationalen Wohlfahrtsindex (NWI) hervor, die vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.* Es sei damit zu rechnen, „dass der NWI im Jahr 2020 eine negative Entwicklung aufweisen wird, wenn auch sehr wahrscheinlich in geringerem Maß als das Bruttoinlandprodukt“, heißt es in der Studie. Die Ergebnisse widersprechen damit der in der öffentlichen Debatte zuletzt gelegentlich geäußerten These, dass die durch die Corona-Krise ausgelöste Schrumpfung der Wirtschaft den Weg aufzeige zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise ohne Wohlstandsverluste.

Rückgang des privaten Konsums bei zunehmender Ungleichheit reduziert Wohlstand beträchtlich

In die Berechnungen von Dr. Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser und Prof. Dr. Hans Diefenbacher vom Institut für Interdisziplinäre Forschung (FEST e.V.) gehen 20 Einzelkomponenten ein, die zusammen den NWI ergeben (weitere Informationen im Erklärvideo; Link unten). Da in den NWI auch Variablen zur Umweltbelastung und zur sozialen Situation in Deutschland einfließen, gilt er als besserer Indikator für den Wohlstand als das Bruttoinlandsprodukt, das lediglich marktvermittelte Wertschöpfung abbildet. Aktuelle Werte für den NWI für 2020 liegen zwar noch nicht vor. Aber bei vielen Einzelindikatoren ist bereits absehbar, in welche Richtung sie sich bewegen werden. So dürfte die Ungleichheit der Einkommen zugenommen haben, weil Geringverdiener infolge des Lockdowns häufiger Einkommenseinbußen erlitten. Ein Grund: Sie arbeiten oft in Berufen, „in denen eine Verlagerung ins Homeoffice gar nicht oder sehr viel schwerer möglich ist“. Hinzu kommt die gestiegene Arbeitslosigkeit. Kapitaleinkommen sind den Forschern zufolge dagegen weniger von der Krise betroffen – die Börsenkurse erholen sich beispielsweise bereits wieder.

Der private Konsum, eine weitere wichtige Wohlstandskomponente bei der Berechnung des NWI, wird in diesem Jahr krisenbedingt erheblich geringer ausfallen als im Vorjahr. Das IMK rechnet mit einem Rückgang von rund fünf Prozent. Negativ wirkt sich die Krise auch auf das soziale Engagement in der Gesellschaft aus. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die beispielsweise die Arbeit in Vereinen zeitweise zum Erliegen brachten, dürften den im NWI berücksichtigten Umfang der ehrenamtlichen Arbeit reduzieren.

In den NWI geht, im Gegensatz zum üblicherweise berechneten Bruttoinlandsprodukt (BIP), nicht nur die gegen Geld erfolgte Wertschöpfung ein, sondern auch der „Wert der Hausarbeit“. Und dieser dürfte im laufenden Jahr zugenommen haben, weil sich viele Aktivitäten während des Lockdowns „von der Sphäre formellen Wirtschaftens in die informelle Sphäre“ verschoben haben. Die Menschen waren nicht untätig, sondern haben anstelle von Erwerbsarbeit oftmals verstärkt häusliche Aufgaben in Angriff genommen und angesichts geschlossener Schulen und Kitas viel mehr Zeit in die Kinderbetreuung investiert. Schon weil dies berücksichtigt wird, dürfte der mit dem NWI gemessene Wohlstand weniger zurückgehen als das nur auf dem BIP basierende Wirtschaftswachstum.

Weniger Verkehrsunfälle, weniger CO2-Emissionen

Andere Faktoren ergänzen das BIP nicht nur, sondern fließen bei der Berechnung des NWI sogar mit umgekehrtem Vorzeichen ein. Zum Beispiel die gesunkenen Kosten des Pendelverkehrs: weniger Stress, Zeitverlust, Energieverbrauch, Umweltbelastung. Besonders drastisch zeigt sich der Unterschied am Beispiel der Verkehrsunfälle, deren Zahl im März und April um 23 beziehungsweise 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist. Auf den NWI wirkt sich dies positiv aus, beim BIP schlagen die ausbleibenden Ausgaben für Rettungseinsätze und Autoreparaturen negativ zu Buche.

Als wohlstandssteigernd werden im NWI zunehmende öffentliche Ausgaben in bestimmten Bereichen verbucht. Das gilt etwa für steigende Gesundheitsausgaben durch die personelle Aufstockung der Gesundheitsämter.

Positiv wird sich nach Ansicht der Wissenschaftler aber vor allem die verringerte Umweltbelastung auswirken. Ersten Untersuchungen zufolge ist etwa der Stromverbrauch von Ende April bis Anfang Juli um beinahe 10 Prozent gesunken. Die täglichen CO2-Emissionen lagen Anfang April weltweit um 17 Prozent unter dem Wert von 2019. Und „mit den geringeren Emissionen sinken auch die im NWI veranschlagten Schadenskosten, die wohlfahrtsmindernd wirken“, so die Wissenschaftler.

Bei einigen anderen NWI-Komponenten trauen sich die Forscher keine Prognose für das aktuelle Jahr zu. Ob zum Beispiel die Kriminalität und die dadurch verursachten gesellschaftlichen Kosten sinken oder zunehmen werden oder ob die „gesellschaftlichen Ausgaben zur Kompensation von Umweltbelastungen“ höher oder niedriger ausfallen werden als im vergangenen Jahr, ist noch nicht abzusehen.

Corona-Pandemie lässt positivere Entwicklung seit 2014 abbrechen

Das neueste bereits vollständig ausgewertete Jahr ist 2018. Hier liegen nun alle Daten vor und es zeigt sich: Bis dahin ist der Wohlstand laut NWI zum fünften Mal in Folge gestiegen. Maßgeblich dafür waren stetig zunehmende Konsumausgaben – getrieben von steigenden Löhnen –, ein sinkender Energieverbrauch, weniger Treibhausgas-Emissionen, eine „leichte Verringerung“ der Einkommensungleichheit sowie gestiegene Ausgaben für Bildung und Gesundheit. Von 2017 bis 2018 ist der Wohlstand in Deutschland nach NWI-Kriterien damit um 40 Milliarden Euro gewachsen, wovon 17 Milliarden den Umweltkomponenten zuzuschreiben sind.

Die vorliegenden NWI-Werte reichen zurück bis 1991. Von der Jahrtausendwende bis 2013 hat sich der Index beinahe durchgängig schlechter entwickelt als das BIP. Erst seit 2014 steigen beide Indikatoren im Einklang. 2019 dürfte sich der Anstieg noch fortgesetzt haben, erwarten die Wissenschaftler. Eine Voraussage über 2020 hinaus sei derzeit nicht möglich. „Festgehalten werden“ könne „aber schon heute, dass der NWI – obwohl er weit davon entfernt ist, alle Folgen der Pandemie abzubilden – besser zum Nachzeichnen ihrer vielfältigen Wirkungen in der Lage ist als das BIP“. Und auch die Frage, „inwieweit nun das Umsteuern im Sinne der sozial-ökologischen Transformation gelingt“, ließe „sich durch den NWI wesentlich genauer erkennen“. Denn: „Eine erweiterte Wohlfahrtsperspektive, wie sie der NWI anbietet,“ mache „deutlich, dass neben der – unbestritten wichtigen – wirtschaftlichen Erholung weitere Ziele berücksichtigt werden müssen: beispielsweise die Verringerung oder wenigstens Stabilisierung der Einkommensungleichheit und die Verbesserung der Umweltsituation, insbesondere zum Schutz des Klimas.“

Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser, Hans Diefenbacher: NWI 2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wohlfahrt, IMK-Policy Brief Nr. 96, August 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.08.2020

Morgen tagt erstmalig der Corona-KiTa-Rat, der den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen begleiten und Maßnahmen beraten soll.

Das vom Bundesfamilienministerium einberufene Gremium setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen, Trägern, Gewerkschaften, Kindertagespflege und Eltern. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, ist für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vertreten. Sie plädiert dafür, Kindertagesbetreuung konstant im Blick zu behalten, damit Deutschland die Corona-Herausforderungen in den Kitas meistern kann.

"Die flächendeckende Schließung der Kitas war für viele Familien und Kinder eine Katastrophe. Das darf sich nicht wiederholen. Die verschiedenen Perspektiven auf Bundesebene zusammenzubringen und die Kindertagesbetreuung unter den Corona- Pandemiebedingungen zu begleiten, muss dazu beitragen, dass Familien Verlässlichkeit und Mitarbeitende Klarheit im Alltag erfahren. Das Gesamtsystem muss – selbstverständlich mit Hygiene- und Schutzkonzepten – funktionieren. Sich dazu mit allen Akteuren abzustimmen, ist längst überfällig. In fast allen Bundesländern arbeiten die Kitas wieder im Regelbetrieb. Von Normalität kann vielerorts allerdings noch keine Rede sein. Gleichzeitig steigen die Infektionszahlen regional wieder an. Frühkindliche Bildung muss krisenfest aufgestellt werden. Familien brauchen deutschlandweit ein verlässliches Kita- Angebot – nicht nur jetzt, sondern auch in der Zukunft. Diese Herausforderungen müssen wir gemeinsam meistern."

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.08.2020

Das deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut erfassen mit einem neuen Register, wie Kitas und Tagespflege auf das Corona- Infektionsgeschehen reagieren. Die Befragungen für die bundesweite Corona-Kita-Studie, durchgeführt vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und dem Robert Koch-Institut (RKI), beginnen am 11. August. Alle Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen in Deutschland sind aufgerufen, sich auf www.corona-kita-studie.de im KiTa-Register zu registrieren und an regelmäßigen Online-Erhebungen zu beteiligen.

„Mit dem KiTa-Register bauen wir eine einmalige bundesweite Datenbasis auf. Wir setzen auf das Fachwissen und die Erfahrungen der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege. Nur mit ihrer Hilfe können wir sichtbar machen, vor welchen Herausforderungen die Kindertagesbetreuung aktuell steht und klären, wie wir in Krisen künftig handlungsfähig bleiben“, sagt DJI-Direktor Prof. Dr. Thomas Rauschenbach.

Auf einer breiten Datenbasis werden das DJI und das RKI in den kommenden Wochen und Monaten Erkenntnisse zusammentragen, wie die Einrichtungen und die Tagespflege auf die organisatorischen, hygienischen und pädagogischen Herausforderungen während der Pandemie reagieren und wie sich das Infektionsgeschehen auf die Kindertagesbetreuung auswirkt. Ziel ist es, Erkrankungsrisiken in den Kitas und der Tagespflege besser einschätzen und Lösungsansätze identifizieren zu können. Die Studie soll zudem klären, wie stark das bisherige und weitere Öffnungsgeschehen mit gehäuften Infektionen von Kindern und Erwachsenen einhergeht und solle dazu beitragen, Familien und Fachkräfte gezielter zu schützen. Die Daten unterstützen Träger, Kommunen, Länder und Bund dabei, die regionale Situation genauer einschätzen und steuern zu können.

„Ich bin sehr froh, dass wir diese Studie gemeinsam auf den Weg gebracht haben, denn sie ist für uns alle sehr wichtig. Die Daten aus dem Kita-Register sind eine hervorragende Ergänzung zu den Meldedaten, die nach dem Infektionsschutzgesetz von den Gesundheitsämtern erhoben werden“, unterstreicht Prof. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. „Damit gewinnen wir wichtige Erkenntnisse über die ergriffenen Maßnahmen und welche Auswirkungen sie tatsächlich auf die Kitas haben.“

Abgefragt werden zum Beispiel die Betreuungszeiten, die aktuellen Hygienemaßnahmen, die Anzahl der betreuten Kinder sowie Informationen zur Raum- und Personalsituation in den Einrichzungen. Die Ergebnisse werden regelmäßig aktualisiert und auf der Projektwebsite www.corona-kita-studie.de sowie in den Monatsberichten des DJI veröffentlicht.

Mit der Corona-KiTa-Studie erforschen das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut aus sozialwissenschaftlicher und medizinisch-epidemiologischer Sicht, welche Folgen das neuartige Coronavirus für Kitas, Kinder, Betreuungspersonen und Eltern hat. Die Erhebung läuft bis Dezember 2021. Anmeldung zum KiTa-Register und weitere Informationen unter www.corona-kita-studie.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut vom 10. August 2020

Die eaf begrüßt, dass der Koalitionsausschuss der Bundesregierung in seiner Sitzung am Dienstag die Lebenslage von Familien während der Pandemie in den Blick genommen hat. So wurde beschlossen, bis Ende des Jahres die Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte um fünf weitere Tage je Elternteil und um zehn Tage für Alleinerziehende auszuweiten. Diese Regelung gilt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren. Denn schon bei manchen leichteren Erkältungssymptomen, bei denen früher Kinder noch zur Schule oder in die Kita gehen konnten, müssen sie jetzt bereits zuhause bleiben und benötigen dann Betreuung durch Vater oder Mutter. Daher beurteilt die eaf die beschlossene Ausweitung des Anspruchs für Eltern und Kinder als ausgesprochen hilfreich.

Dass die Maßnahme jedoch nur auf wenige Monate beschränkt ist, greift aus Sicht von Martin Bujard, dem Präsidenten der eaf, zu kurz: „Die Pandemie wird Ende dieses Jahres voraussichtlich nicht vorbei sein. Das Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2021 verlängert werden – auch Familien brauchen diese entlastende längere Perspektive. Wir fordern die geplante Ausweitung der Kinderkrankentage bis Ende 2021.“

Weiterhin regt die eaf an, während der Pandemiezeit die Attestpflicht für Kinderkrankentage auszusetzen. Dies würde zu einer Entlastung von Eltern und Kinderarztpraxen führen. Viele Eltern befürchten zudem durch die Attestpflicht das Risiko von Infektionen in der Arztpraxis.

Da die Kinderkrankentage überwiegend von Müttern in Anspruch genommen werden, regt die eaf zudem eine Informationskampagne an, damit mehr Väter von diesem Recht wissen und auch in den Betrieben dazu ermuntert werden.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 28.08.2020

Zum Wochenende ließ das Bundesinnenministerium verlauten, dass nun auch die Einreise von nicht verheirateten Partner*innen aus Drittstaaten zu ihren Liebsten in Deutschland möglich sei. Dem vorausgegangen war die Kampagne #LoveIsNotTourism, die auch von zahlreichen Bundestags- und Europaparlamentsabgeordneten unterstützt wurde. Die Presse griff das Thema vielfach auf, mit unzähligen persönlichen Beispielen von Betroffenen. Ende gut alles gut?

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt natürlich die Einreiseerleichterungen. Je mehr binationale Paare wieder zusammenkommen können, umso besser, so Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin des Verbandes. Allerdings beträfe dies nur einen Bruchteil der binationalen Paare, nämlich diejenigen mit Partner*innen aus „Positivstaaten“, einer Auswahl von Drittstaaten, die kein Visum für Deutschland bräuchten.

Seit dem Wochenende stehen die Beratungstelefone im Verband nicht mehr still, unzählige Anfragen kommen per Mail. „Die meisten Fragen drehen sich um die notwendigen Dokumente, das Entscheidungsverhalten der Bundespolizei bei der Einreise und das Verhalten der Fluggesellschaften“, berichtet Swenja Gerhard, Rechtsberaterin des Verbandes. Selbst für „Positivstaater*innen und Inhaber*innen eines Multiple Entry Visums gäbe es jedoch Fallstricke: Paare, die weder ein Zusammenleben im Ausland oder ein Treffen in Deutschland nachweisen können, profitierten nicht von der neuen Regelung. Hinzukomme, dass es Probleme gäbe, eine Fluggesellschaft zu finden, die sie befördert. Der Hintergrund sei die Unsicherheit bei der Fluggesellschaft, ob die Einreise des * der Passagier*in „erlaubt“ ist. Bei Zurückweisung an der Grenze müsste der Passagier auf Kosten der Fluggesellschaft wieder in sein*ihr Heimatland befördert werden. Es läge im Ermessen der Behörden, ob Corona-Tests aus dem Ausland anerkannt würden und jedes Bundesland entscheide unterschiedlich über Quarantäneregelungen.

„Für Partner*innen, die ein Visum brauchen ist es noch einmal ungleich schwieriger“, führt Gerhard weiter aus. Schwierig bis unmöglich sei es, überhaupt Zugang zu den Botschaften zu bekommen. Die meisten Auslandsvertretungen arbeiten noch immer nur sehr eingeschränkt oder sind geschlossen wie beispielsweise die Deutschen Botschaften in Kairo, New Delhi oder Islamabad. Oder es sind keine Terminbuchungen möglich, weil Rückstände aufgearbeitet würden, wie z.B. in der Deutschen Botschaft in Jakarta. „Das bedeutet, ich kann in zahlreichen Ländern noch nicht einmal ein Besuchsvisum beantragen. Ganz zu schweigen, ob ich dann überhaupt eines bekomme. Schon früher scheiterten die Besuchsvisa an einer restriktiven Handhabung. Die Partner*innen müssen ihre Rückkehrwilligkeit glaubhaft machen. Es wurde schon vor Corona unterstellt, dass die Partner*innen nach einem Besuch einfach hierbleiben. Heute umso mehr. Die jetzige Erklärung ist eigentlich nur Augenwischerei“, so Gerhard.

Ein erster Schritt wäre eine Aufstockung des Personals in den deutschen Auslandsvertretungen sowie eine vorrangige Bearbeitung von Visaanträgen von Paaren und Familien. Es wäre sehr begrüßenswert, wenn das Zusammenleben binationaler Paare und Familien nicht mehr unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten betrachtet werden würde. „Es geht hier nicht um Gefahrenabwehr, es geht um ein gemeinsames Familienleben und eine gemeinsame Zukunftsplanung“, fordert Stöcker-Zafari.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 11.08.2020

SCHWERPUNKT II: Guter Ganztag

Noch bis Anfang September werden wichtige Weichen für die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gestellt. An dem Eilverfahren gibt es Kritik von mehreren Verbänden. Diese befürchten unter anderem, dass an den Bedarfen von Eltern vorbeigeplant wird. Sie sehen die Qualität der Betreuung gefährdet.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Qualitativ gute Ganztagsangebote tragen dazu bei, dass Kinder individuell gefördert werden. Sie flankieren positive Bildungsverläufe und können unterstützend mit den Eltern zusammenarbeiten. Eltern wünschen sich für das Wohlergehen ihrer Kinder nur die beste Betreuung neben der Schulzeit. Dabei hat jede Familie eigene Bedürfnisse bei der Betreuung, Bildung und Erziehung. Die pädagogische Qualität und die Vielfalt flexibler Angebote sind für sie sehr wichtig. Eine bloße Aufbewahrung entspricht keinem aktuellen Standard. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung muss den Familien ermöglichen, für sie passende Angebote wählen zu können und die Kinder in einer pädagogisch geeigneten Betreuung zu wissen.“

Eine gute Ganztagsbetreuung ist daneben ein wichtiges Element zur Verwirklichung einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Umso länger die Zeit ist, in der Kinder in institutionellen Settings betreut werden, desto größer ist der Bedarf an Austausch, Kommunikation und Vertrauen zwischen Eltern und Institution. Eltern müssen ihre Wünsche und Bedarfe von gelungenen Ganztagsangeboten einbringen dürfen. Ganz im Sinne partizipativer Strukturen sind Eltern als Partner in die Ausgestaltung des Ganztags einzubeziehen, damit sich positive Beziehungen langfristig entwickeln können.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, unterstreicht: „Familien sind auf sozial- und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsangebote angewiesen, um ihr gemeinsames Leben zu gestalten und füreinander da zu sein. Das ZFF begrüßt die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder und sieht darin einen zentralen Baustein für eine Familienpolitik, die Eltern ermöglicht Beruf und Sorgearbeit zu vereinbaren. Gerade Alleinerziehende oder Eltern im Schichtbetrieb sind dabei auf flexible Randzeiten- und Ferienbetreuung angewiesen. Ein guter Ganztag für die gesamte Familie muss diese vielfältigen Bedarfe und Wünsche berücksichtigen und Bildungs- und Erziehungsangebote so gestalten, dass sie Kindern guttun und ihren Entwicklungsbedarfen entsprechen.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuungstecken: 1 Million neue Plätze sollen entstehen. Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs-und Beteiligungsverfahren geben. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden hat die AWO-Kampagne „Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?! #Guter Ganztag“ eingeleitet mit dem Ziel, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Zur Kampagne: https://www.awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 10.08.2020

In voraussichtlich einer Woche wird die Bund-Länder-AG ihr Arbeitsergebnis vorlegen. Damit wird der Referentenentwurf zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder mit weiteren Impulsen des Bundes und der an der AG beteiligten Länder zur Ausgestaltung dieses Rechtsanspruchs ergänzt.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Klar ist: Der Rechtsanspruch ist gewollt, ein Scheitern möchte niemand. Dennoch darf ein Gesetz zur Ganztagsbetreuung nicht nur den groben rechtlichen Rahmen vorgeben. Die Qualität der Angebote muss berücksichtigt und festgehalten werden – gerade auch im Zeichen von Chancengerechtigkeit im Bildungssystem und dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Der Bedarf der Familien an Ganztagsangeboten ist bereits jetzt hoch und noch nicht in allen Teilen gedeckt. Mit Einführung des Rechtsanspruchs wird der Bedarf wahrscheinlich noch einmal ansteigen. Nur wenn ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden ist, können viele Mütter und Väter ihren Berufen nachgehen. Fehlende Angebote können zu zusätzlichen Belastungen führen, gerade für armutsgefährdete oder benachteiligte Familien. Gute ganztägige Betreuungsangebote können ungleiche Ausgangsvoraussetzungen der Kinder auffangen und neue Möglichkeiten schaffen.

Es darf nicht hingenommen werden, dass die Qualität der Bildung und Betreuung davon abhängt, wo man wohnt. Die Unterschiede in den Bundesländern sind enorm, sowohl, was das bloße Vorhandensein von Ganztagsangeboten betrifft, als auch, ob diese Betreuung einem bestimmten Gesamtkonzept folgt. Alle Kinder und Familien haben verdient, dass man ihre Bedarfe, Wünsche und Lebensrealitäten berücksichtigt und Angebote zur Verfügung stellt, die pädagogisch ansprechend ausgestaltet sind. Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, welche Bedeutung den Bildungseinrichtungen zukommt. Die Ganztagsbetreuung muss also sowohl Bildung vermitteln, aber vor allem auch als Lebensraum für die Kinder angesehen werden, in dem sie sich ihren Interessen nach entfalten können, sozial agieren können und sich wohlfühlen.“

Gute Ganztagsangebote müssen sich danach ausrichten, dass kindgerechte Konzepte für die ganztägige Bildung und Betreuung erstellt werden, Schule und Jugendhilfe müssen gemeinsam im Sinne der Familien und Kinder agieren. Kinder brauchen auf ihre Alters- und Entwicklungsspanne abgestimmte Angebote. In den nächsten Jahren wird auch die digitale Ausstattung immer wichtiger – kein Kind darf hier abgehängt werden, weil die finanziellen Ressourcen der Familien keine digitalen Lernmittel, z. B. einen Laptop möglich machen. Und: auch das pädagogische Personal muss berücksichtigt werden. Auch hier müssen sichere Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die mit einer angemessenen Vergütung und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten einhergehen – denn auch das ist ein Zeichen für soziale Gerechtigkeit.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden will erreichen, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Mehr zur Kampagne: awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.08.2020

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder darf die Strukturen bei den bereits vorhandenen Angeboten nicht vernachlässigen. Sowohl die Kindertagespflege als auch Horte stellen wichtige Angebote im Sinne der Vielfalt dar.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Die bestehenden Angebote und Strukturen der Betreuung von Schulkindern in Kindertagespflege und Horten müssen erhalten, gestärkt und im Zuge des Rechtsanspruchs auch ausgebaut werden können. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung darf nicht dafür genutzt werden, Angebote der Schulkindbetreuung in Horten oder in der Kindertagespflege zurückzufahren, um den Ausbau von schulischen Ganztagsplätzen voranzutreiben. Etablierte Angebote müssen erhalten und durch gesetzliche Regelungen untermauert werden. Insbesondere Horte haben in einigen Bundesländern eine lange Tradition und sind für viele Familien ein fester Bestandteil der institutionellen Betreuung. Der Bedeutung muss durch sichere und gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden, Verlässlichkeit für die Familien und durchdachte Konzepte für die Kinder Rechnung getragen werden.“

Die AWO fordert, bei der Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Grundlagen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung die Horte und die Kindertagespflege zu berücksichtigen. Standards für die Kindertagesbetreuung in Horten gilt es aufrechtzuerhalten, das Angebot muss weiter gestärkt werden. Bei der Kindertagespflege ist darauf zu achten, dass eine unterschiedliche Auslegung in den einzelnen Bundesländern vermieden wird und ein rechtlicher Rahmen für den Ausbau der Kindertagespflege für Kinder im schulischen Altern sichergestellt wird.

Etwa 17 000 Familien haben sich zur Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder für die Kindertagespflege entschieden. In Horten werden bundesweit etwa 500 000 Kinder betreut. Die Beweggründe für die Wahl einer Betreuung in einem Hort oder in der Kindertagespflege können sehr unterschiedlich sein. Der Hort stellt in einigen Regionen ein fest etabliertes Betreuungssystem für Kinder im Grundschulalter dar und verfügt in den meisten Bundesländern über eine bereits vorliegende rechtliche Ausgestaltung, z. B. was das pädagogische Personal oder den Betreuungsumfang angeht. Die Betreuung in der Kindertagespflege wird von Eltern für ihre Kinder u.a. wegen ihrer familiennahen Ausgestaltung, einer möglichen Nähe zum Wohnort und der Betreuung von nur einer Bezugsperson am Nachmittag gewählt.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden will erreichen, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Mehr zur Kampagne: awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 20.08.2020

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe muss gestärkt werden.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, begrüßt die stark zunehmende Öffnung von Schule für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, die sich wiederum selbst deutlich für die Schule geöffnet haben. Diese Offenheit ist die Grundvoraussetzung für eine kollegiale und koordinierte Zusammenarbeit, um gemeinsam das Wohl der Kinder im Blick zu behalten und insbesondere jenen Kindern gezielte Unterstützung anzubieten, die zur Überwindung herkunftsbedingter oder individueller Benachteiligungen diese besonders benötigen. Nur dadurch haben wir eine Möglichkeit, Chancengleichheit in der Bildung und eine nachhaltige Integration sicherzustellen.

Dennoch stellt Wolfgang Stadler fest: „Im bundesweiten Blick beobachten wir, dass es nach wie vor eine deutliche Dominanz des Schulbereichs gibt. Dies ist historisch bedingt, da Schule der Garant ist für die Umsetzung der Anforderungen und Erfordernisse unserer Wissensgesellschaft. Hier ermuntere ich die Landesjugendministerien und kommunalen Jugendämter sich offensiver und selbstbewusster in die Regelungen zum Ganztag einzubringen!“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Ein weiterer Grund für die Dominanz des Schulbereichs liegt in einer unterschiedlichen Wahrnehmung der Wichtigkeit außerschulischer Partner. Für die AWO als Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe gilt es im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses die jeweiligen Aufgaben und Stärken inner- wie außerschulischer Partner zu erkennen, zu akzeptieren und dabei selbstbewusst als Anwalt der Interessen von Kindern und ihren Eltern aufzutreten“.

Wolfgang Stadler sieht in der Schulpraxis vor Ort noch Optimierungsbedarf für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit: “Die Arbeit im guten Ganztag in multiprofessionellen Teams aus Lehrer*innen und außerschulischen Mitarbeiter*innen wird stark unterstützt dadurch, dass realistische Erfahrungen, tatsächliche Erfolge und konkrete Ansatzpunkte im gemeinsamen Tun erfahrbar werden. Dies erleichtert den Weg zu einer gleichberechtigten Kooperation“.

Der Ganztag ist ein herausfordernder Ort des gemeinsamen Tuns. Die Frage ist: Wie gelingt ein guter Ganztag? Nach Ansicht der AWO ist ein partizipativer Ansatz entscheidend. Der Ganztag muss ein Ort des Wohlfühlens und des gemeinsamen Lernens von dem sein, was das Leben an Herausforderungen mit sich bringt. Schule hat sich bewegt und sich für außerschulische Partner aus der Jugendhilfe, aus Sport, Kultur, Musik geöffnet.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung stecken: 1 Million neue Plätze sollen entstehen. Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs-und Beteiligungsverfahren geben. Die Kampagne #GuterGanztag der Arbeiterwohlfahrt will erreichen, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Mehr zur Kampagne: awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.08.2020

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 muss ein guter Ganztag werden, in welchem die Kinder im Mittelpunkt stehen! Dies kann nur ein Ganztag einlösen, der vor allem durch Qualität und Professionalität überzeugt. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, bringt es auf den Punkt: “Dieser Anspruch lässt sich nur verwirklichen, wenn wir pädagogisch qualifiziertes Personal einstellen, bedarfsdeckende Angebote anbieten und eine auskömmliche Finanzierung gewährleisten. Dabei orientieren wir uns an dem Fachkräftegebot der Kinder- und Jugendhilfe!“

Insbesondere bei den Fachkräften tut sich eine große Lücke auf: Schätzungen gehen von einem Mehrbedarf an Erzieher*innen in einer Größenordnung von rund 100.000 zusätzlichen benötigten Fachkräften durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung aus. Insgesamt liegt der Bedarf an pädagogischen Fachkräften um ein vielfaches höher: Im Bereich der Kindertagesbetreuung in Kitas und Krippen liegt bereits jetzt ein Mangel an Personal vor. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren weiter vergrößern, wenn nicht massiv gegengesteuert wird.

Wolfgang Stadler sieht ein Bündel an Verbesserungsmöglichkeiten: “Grundsätzlich müssen wir alle an einer gesellschaftlichen Aufwertung des Berufs der Erzieher*innen arbeiten. Die Lösungswege sind bekannt: Mehr Gehalt, bessere Arbeitsbedingungen und Aufstiegsmöglichkeiten. Dies wird zu einer höheren Attraktivität führen. Es gilt, neue Potenziale für die Berufswahl zu erschließen. Dazu zählt, mehr junge Männer zu erreichen, Wiedereinsteiger*innen zurückgewinnen und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern – etwa durch Befreiung von Schulgeld oder Einführung von Ausbildungsvergütungen.“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Auch die tägliche Arbeit der Erzieher*innen lässt sich durch Verbesserungen attraktiver gestalten: Hierzu zählen bessere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Wichtig bleibt, das Berufsimage der Erzieher*innen in der Öffentlichkeit aufzuwerten. Die Corona-Krise zeigt eindrücklich: Erzieher*innen sind eine systemrelevante Berufsgruppe. Dieser gestiegenen öffentlichen Wertschätzung müssen jetzt Taten folgen! Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung muss hierzu Anstöße liefern. Wir als AWO sind gerne bereit zu unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.07.2020

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichwohl müssen alle Entscheidungen in diesem Vorhaben darauf ausgerichtet sein, was Kinder in der Altersspanne von 6 bis 10 Jahren wirklich brauchen: Die AWO fordert deshalb, dass die Bedürfnisse der Kinder als oberste Prämisse bei den weiteren Diskussionen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gelten müssen.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, sagt hierzu: „Kinder in der Altersspanne von 6 bis 10 Jahren haben ganz eigene Vorstellungen davon, wie Angebote nach der Schule aussehen sollen. Wir müssen diese Vorstellungen berücksichtigen – sonst kann nicht von gutem Ganztag gesprochen werden. Denn: Kinder wollen mit Gleichaltrigen ungestört Spielen, Herumtollen, Erkundungen machen, sich nützlich zeigen. Dies stärkt ihr Selbstbewusstsein und ihren Gerechtigkeitssinn. Kinder fühlen sich wohler, wenn sie ernst genommen und eingebunden werden. Nur so können sie sich bei Konflikten wirksam beschweren oder das Recht ausüben, an allen Angeboten des Ganztags teilzunehmen, ohne dass es an den Kosten scheitert. Wenn dies fehlt drohen sie sich zurück zuziehen oder aus der Gemeinschaft herauszufallen.“

Weiter ergänzt Wolfgang Stadler: „Die UN-Kinderrechtskonvention gibt den klaren Auftrag, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt staatlichen Handelns stehen soll. Kinder und Jugendliche müssen von ihren Rechten jedoch auch wissen. Nur so können sie von ihren Rechten Gebrauch machen. Dieser qualitative Anspruch muss sich in der deutschen Gesetzgebung zur Regelung des Rechtsanspruchs Ganztagsbetreuung wiederfinden.“

Weitere Informationen finden Sie hier: www.awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 27.07.2020

Ein Bündnis aus Spitzenverbänden und Gewerkschaft fordert mit einer Gemeinsamen Erklärung, Qualität im Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu sichern. Die Erklärung ist Auftakt der Kampagne #GuterGanztag.

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025 plant. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung stecken. 1 Million neue Plätze sollen entstehen! Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs- und Beteiligungsverfahren geben. Dieser hohe Zeitdruck droht zu verhindern, dass eine angemessene Qualität in die Regelungen kommt.

Dem will das Bündnis mit seinen Forderungen entgegen wirken. Die Gemeinsame Erklärung von Arbeiterwohlfahrt und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft wurde von den Verbänden Diakonie Deutschland und DRK Generalsekretariat mitgezeichnet.

„Die Umsetzung des Rechtsanspruchs muss einen guten Ganztag im Blick haben“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Deshalb wenden wir uns gemeinsam mit GEW und anderen an Politik und Parlament. Die Botschaft ist klar: Ein qualitätsvoller Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist unverzichtbar! Dies ist nicht verhandelbar, denn jedes Kind muss seinen Rechtsanspruch durch ein auswahlfähiges, vielfältiges und pädagogisch ansprechendes Ganztagsangebot realisieren können. Dies sind wir unseren Kindern schuldig. Ganztagsbetreuungen müssen mehr sein als Verwahranstalten aus dem Eilverfahren! Ein guter Ganztag macht die Schule zu einem Lern- und Lebensort.“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs ist auch eine Gerechtigkeitsfrage: Wir müssen diese einmalige Chance nutzen, um die Zukunftschancen eines jeden Kindes in der Grundschule zu befördern, Bildungsbenachteiligungen auszugleichen und Lebenschancen zu wahren. Das angesetzte Eilverfahren gefährdet eine gute Lösung.“

Die Gemeinsame Erklärung ist der Auftakt einer sechswöchigen Kampagne, die das Eilverfahren flankiert. Unter dem Slogan „Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?! #GuterGanztag“ wird die Arbeiterwohlfahrt seine Forderungen rund um das Thema Qualität in der Ganztagsbetreuung offensiv und verständlich in die Breite tragen. Weitere Informationen finden sich hier: https://www.awo.org/GuterGanztag

Gemeinsame Erklärung #GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 23.07.2020

SCHWERPUNKT III: Regelbedarfsermittlungsgesetz

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes im Bundeskabinett kritisiert das ZFF die Vorgehensweise der Bundesregierung, das Existenzminimum von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterhin klein zu rechnen und mahnt weitreichende Überarbeitungen an.

Alle fünf Jahre wird der Regelbedarf auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) neu ermittelt. Die EVS wird vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und liefert Angaben zu den Lebensverhältnissen der privaten Haushalte in Deutschland. Im Rahmen der Ermittlung des Regelbedarfs werden Sonderauswertungen der EVS vorgenommen und die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte ermittelt. Der Gesetzgeber trifft dann eine Auswahl der Ausgabenpositionen, die er als regelbedarfsrelevant erachtet. Die ausgewählten Positionen werden anschließend addiert und ergeben den Regelbedarf im SGB XII und II.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteur*innen haben in den letzten Jahren auf die Mängel bei der Ermittlung der Regelbedarfe und der sich daraus ergebenden unzureichenden Höhe hingewiesen. Zuletzt hat das ZFF gemeinsam mit einem Verbände-Bündnis im März 2020 gefordert, bei der Neu-Bemessung der Regelsätze nicht das äußerst fragwürdige Verfahren aus den Jahren 2011 und 2016 zu wiederholen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, kritisiert: „Die nun beschlossene Neuermittlung der Regelbedarfe ist nichts als heiße Luft und für viele Familie gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ein Schlag ins Gesicht! Trotz kleiner Verbesserungen, wie der Berücksichtigung von Handykosten bei den Verbrauchsausgaben, was für eine gelingende Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wichtig ist, bleibt es bei der mangelhaften Vorgehensweise. So wird das Existenzminimum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiter systematisch kleingerechnet.

Wir wissen aus der Armutsforschung, dass fehlendes Geld der Anfangspunkt für Armutserfahrungen ist. Kinder, die in einkommensarmen Haushalten aufwachsen, erleben eine materielle Unterversorgung, haben verminderte Chancen in der sozialen und kulturellen Teilhabe, erlangen öfter nur einen geringen oder gar keinen Bildungsabschluss und erleben ein höheres Risiko für gesundheitliche Einschränkungen. Je länger die Armutserfahrung anhält, desto gravierender sind die Auswirkungen.“

Reckmann fährt fort: „Das ZFF fordert, dass endlich Korrekturen an der Bemessung des kindlichen Existenzminimums vorgenommen werden und sich die Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen an einer durchschnittlichen Lebenslage orientieren. In einem weiteren Schritt fordern wir seit langem, gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis, die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.“

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“ finden Sie hier.

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 19.08.2020

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe berücksichtigt gesellschaftliche und technische Veränderungen

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Der Bundesgesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe, nach denen sich die Höhe der Grundleistungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ergibt, neu zu ermitteln.

Die EVS 2018 liegt vor. Die Ermittlung der Regelbedarfe ist zu begrüßen, da sie verfassungskonform ist und aufgrund gesellschaftlicher und technischer Veränderungen weiterentwickelt wurde. Denn im Unterschied zu den vorausgegangenen Regelbedarfsermittlungen im Jahr 2011 und 2017 wird nun eine Erweiterung vorgenommen. Es werden bei den Kommunikationsausgaben sämtliche Verbrauchsausgaben berücksichtigt. Dies macht deutlich, dass die EVS die richtige Grundlage für die Ermittlung der Regelbedarfe ist. Es ist eine „atmende“ und keine „starre“ Statistik.

Mit dem neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz werden daher die Regelbedarfe für fast alle Gruppen steigen bzw. gleichbleiben. Zusätzlich werden die Regelbedarfe aufgrund der zu berücksichtigenden Preis- und Lohnentwicklung bis Juni 2020 ab dem 1. Januar 2021 noch höher ausfallen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 19.08.2020

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über die neuen Regelsätze in der Grundsicherung erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht für Millionen Menschen in Deutschland. Die Bundesregierung ignoriert die vehementen Forderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Familienverbänden und Wissenschaft nach einer Kurskorrektur in der Regelsatzermittlung. Mit Scheuklappen vor den Augen wiederholt das Arbeitsministerium stur die Taschenspielertricks früherer Regelbedarfsermittlungen. Sie spart weiter an den Ärmsten der Armen und nimmt in Kauf, dass das soziokulturelle Existenzminimum von sieben Millionen Menschen nicht gedeckt ist.

Die Corona-Krise hat durch den Wegfall von unterstützenden Hilfeleistungen, anfallenden Mehrbedarfen und steigenden Lebensmittelpreisen schonungslos offengelegt, wie massiv untergedeckt die derzeitige Grundsicherung ist. Dabei brauchen wir gerade jetzt eine Stärkung unterer Einkommen, damit sich die soziale Spaltung nicht noch weiter verschärft.

Ein Regelsatz von 439 Euro für Erwachsene ist nicht existenzsichernd. Er reicht bei weitem nicht aus, um ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe zu gewährleisten. Menschen in Hartz IV oder in der Grundsicherung im Alter sind abgekoppelt vom Rest der Gesellschaft. Das vertieft die soziale Spaltung und widerspricht dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses hat dem Gesetzgeber die Vorgabe gemacht, dass sich die Regelbedarfsermittlung am Entwicklungsstand der Gesellschaft orientieren sollte. Davon kann bei diesem Gesetz keine Rede sein. In dem Gesetzesentwurf kommen lebensferne Beträge im Regelsatz wie rund 1,60 Euro im Monat für Bildung oder 5 Euro am Tag für Lebensmittel heraus.

Wir Grüne haben vor kurzem ein eigenes Konzept zur Ermittlung der Regelbedarfe vorgelegt. Wir fordern, dass die untersten 15 Prozent der Einkommen als Referenzeinkommensbereich zu Grunde gelegt werden, ohne nachträgliche Streichungen von Ausgaben und bereinigt um verdeckt Arme. Es muss Schluss sein mit den Taschenspielertricks. Wir fordern eine schrittweise Anhebung des Regelsatzes für Erwachsene auf 603 Euro im Monat. Von einer deutlichen Regelsatzerhöhung profitieren gerade auch untere sowie mittlere Einkommensgruppen über eine Entlastung bei der Einkommensteuer.

Wir Grüne werden unser alternatives Konzept der Regelsatzermittlung in den Bundestag einbringen. Das Parlament ist der Ort der politischen Debatte darüber, was jedem Mensch in Deutschland als Existenzminimum zusteht. Diese Debatte werden wir intensiv führen. Union und SPD müssen dann Farbe bekennen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.08.2020

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes durch das Bundeskabinett kommentiert Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer des AWO Bundesverbandes:

„Die Bundesregierung hat es mit dem vorliegenden Gesetz leider versäumt, den politischen Gestaltungsspielraum bei der Berechnung der Regelbedarfe im Sinne der betroffenen Menschen zu nutzen. Auch die nochmals verlängerte Ressortabstimmung hat nicht zu den notwendigen Korrekturen geführt. Damit bleiben spürbare Verbesserungen der finanziellen Situation für über sieben Millionen Grundsicherungsbeziehenden aus. Das vorliegende Gesetz wiederholt weitestgehend das kritikwürdige Berechnungsverfahren aus den Jahren 2011 und 2016. Wir bedauern, dass die vielen konstruktiven Vorschläge aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zur Verbesserung der Datengrundlage und zur Weiterentwicklung der Berechnungsmethode nicht aufgegriffen wurden. Wir hoffen, dass nun im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird.“

„Aus Sicht der AWO sollte dabei noch einmal kritisch überprüft werden, welche nachträglich vorgenommenen Streichungen am Regelbedarf als bedarfsrelevant berücksichtigt werden sollten. Denn die Streichungen erfolgen im vorliegenden Gesetz erneut in einem Umfang, der den finanziellen Handlungsspielraum der Betroffenen stark beschränkt. Sie erhalten mit diesem Pauschalbetrag keine Möglichkeit, Konsumentscheidungen selbstbestimmt zu priorisieren und Kosten intern auszugleichen. Zudem sollten die Verbrauchsausgaben von Personen, die aufstockende Leistungen beziehen, Berechtigte von Leistungen der Ausbildungsförderung sowie verdeckt arme Menschen aus der Statistik ausgeklammert werden, die die Datengrundlage nach unten verzerren. Auch bei der Bildung der Regelbedarfsstufen muss nachgebessert werden und die besonderen Bedarfe, die Erwachsene mit Kindern haben, müssen hinreichend berücksichtigt werden. Diese und weitere Kritikpunkte wird die AWO in den weiteren politischen Prozess einbringen, um die finanzielle Situation der Menschen weiter zu verbessern.“

Zum Hintergrund:

Der Gesetzgeber ist zur Neuberechnung der Regelbedarfe verpflichtet, wenn die Ergebnisse der zu Grunde liegenden Statistik, der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorliegen. Mit dem heute verabschiedeten Regelbedarfsermittlungsgesetz wird dies für die Regelbedarfe ab 2021 umgesetzt. Die Regelsätze sollen gemeinsam mit den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Mehrbedarfen den existenziellen Bedarf für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetz abbilden. Die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung steht seit Jahren in der Kritik. Die Verfahrenspraxis führt zu einer Regelsatzhöhe, die das menschenwürdige Existenzminimum nach Auffassung vieler Expert*innen faktisch unterschreitet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 19.08.2020

Das Bundeskabinett will heute den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen bei Hartz IV-Leistungen beschließen. Die Diakonie Deutschland kritisiert den Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium als unzureichend und spricht sich für deutliche Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren aus. Die ermittelten Regelsätze machen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik: "Die heute vom Kabinett beschlossene Regelsatzberechnung schreibt die Fehler der Vergangenheit fort. Es werden beliebig Regelsätze festgelegt, die Armut manifestieren und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erschweren. Kinder aus Familien, die von der Grundsicherung leben, sind besonders betroffen. Schon jetzt gehören sie zu den Bildungsverlierern, weil ihnen die notwendige Ausstattung fehlt und sie nicht mithalten können." Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2010 geurteilt, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen. Das ändert sich auch im aktuellen Entwurf nicht.

So stehen auch Weihnachtsbaum, Adventsschmuck, Speiseeis, private Fernsehsender, Haftpflichtversicherung, Haustierfutter und Mobilität auf der Kürzungsliste.

Die Diakonie Deutschland kritisiert die zugrundeliegenden Berechnungen und fordert deutliche Nachbesserungen. Loheide: "Der Maßstab für die ALG II- Leistungen sind die ärmsten Haushalte. So wird Mangel zum Maßstab für das Existenzminimum. Besonders problematisch ist, dass die Vergleichsgruppe Personen umfasst, die einen Anspruch auf Sozialleistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Es braucht nicht nur einen Aufschlag von monatlich 100 Euro, der zusätzliche Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie ausgleicht, sondern eine grundsätzliche Erhöhung." Diese beträgt nach Berechnung der Diakonie aktuell beispielsweise für einen Alleinlebenden 160 Euro und für Kinder je nach Alter zwischen 44 Euro bis 97 Euro im Monat.

Aber auch im Detail sind Nachbesserungen erforderlich. Seltene hohe Ausgaben, z.B. für Elektrogeräte, müssen bei Bedarf direkt finanziert werden. "Mit der im Gesetzentwurf angesetzten Pauschale von 1,67 Euro müsste elf Jahre auf einen Kühlschrank gespart werden. Das zeigt, wie unrealistisch die Annahmen sind, mit denen das ALG II berechnet wird", so Loheide.

Hintergrundinformation

Nach Angaben der Diakonie machen die willkürlichen Streichungen am Regelsatz bei Erwachsenen 160 Euro aus, bei Kindern bis fünf Jahre 44 Euro, bei Kindern von 6 bis 13 Jahren 82 Euro und bei Jugendlichen 97 Euro. Auch seien die statistischen Vergleichszahlen für die Ermittlung der Kinderregelsätze weiterhin unseriös. So bilden bei Jugendlichen nur 14 Haushalte den Maßstab für die Ermittlung der Mobilitätskosten und lediglich 105 Haushalte würden zur Ermittlung der weiteren Konsumkosten herangezogen. Bei Kindern bis fünf Jahre bilden 278 Haushalte die allgemeine Vergleichsgruppe und bei den 6 bis 13- jährigen 144 Haushalte. Lediglich die üblichen Verbrauchskosten für Alleinstehende Erwachsene seien mit einer statistischen Vergleichszahl von 2.311 Haushalten einigermaßen repräsentativ.

Zur grundlegenden Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung ist der Gesetzgeber verpflichtet. Alle vier Jahre werden mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auch die grundlegenden statistischen Vergleichsdaten für die Festlegung der Regelsätze neu ermittelt.

Die einzelnen willkürlichen Streichungen sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Berechnung der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20-8-13_Berechnung_Fehlbetraege_Regelsatz_Diakonie.pdf

Zum Referentenentwurf mit den Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/RBEG_2021_Referentenentwurf.pdf

Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-kabinettsbeschluss-ueber-ein-gesetz-zur-ermittlung-von-regelbedarfen-und-zur-aenderung-des-zwoelften-buches-sozialgesetzbuch-sowie-des-asylbewerberleistungsgesetzes

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.08.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts die beabsichtigte Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2021 als unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation fehlt nach wie vor ein politisches Gesamtkonzept, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in Deutschland nachhaltig verbessert wird.

"Auf den ersten Blick sieht die Erhöhung der Regelsätze der Kinder bis zu sechs Jahren und der Jugendlichen ab 14 Jahren gut aus. Wenn man genauer hinschaut, erweist sich diese jedoch als unzureichend. Hier wird lediglich ein Stück weit das nachgeholt, was den Kindern und Jugendlichen durch politisches Herunterrechnen der Regelsätze seit Jahren vorenthalten wird. Und dass die sechs- bis 13-Jährigen mit einer Nullrunde abgespeist werden sollen, ist ein armutspolitischer Skandal", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Es sollte bedarfs- und realitätsgerecht ermittelt werden, was Kinder brauchen. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder und Jugendlicher sein. Bereits vor mehreren Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Dadurch wird armen Kindern und Jugendlichen das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein", so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland endlich die Aufmerksamkeit zu schenken, die sie verdient, und in der Konsequenz wirksame Maßnahmen zur Förderung armer Kinder und ihrer Familien zu ergreifen. So zeigen die im letzten Monat von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sehr eindrücklich, dass es nach wie vor nicht gelingt der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland etwas entgegen zu setzen. Zudem ist angesichts der Corona-Krise damit zu rechnen, dass die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien noch ansteigen wird.

Deshalb braucht es eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes und jedes Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt daher für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Bundesschülerkonferenz vom 19.08.2020

Heute hat das Bundeskabinett das Regelbedarfsermittlungsgesetz verabschiedet. Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, kommentiert.

„Die Neuberechnung der Regelbedarfe überzeugt uns auch diesmal nicht. Seit Jahren beklagen Leistungsbeziehende, dass die Regelbedarfe zu niedrig ausfallen, um die täglichen Bedarfe sorgenfrei zu decken und ohne Scham und Stigma am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Viele Betroffene haben tagtäglich existentielle Sorgen. Eine kaputte Waschmaschine, eine unvorhergesehene Nachzahlung, eine Sanktion durch das Jobcenter oder einfach nur das kleine Mitbringsel zum Kindergeburtstag des Enkels kann die fragile finanzielle Situation der Menschen aus dem Gleichgewicht bringen. Das kann nicht der Anspruch an einen starken Sozialstaat sein. Dieser sollte das menschenwürdige Existenzminimum aller Menschen verlässlich bereitstellen.

Leider sieht das vorliegende Gesetz keine nennenswerten Verbesserungen für die über sieben Millionen Menschen vor. Stattdessen wurde die lang und breit kritisierte Berechnungspraxis weitestgehend fortgeführt und die Regelbedarfe wieder äußerst knapp berechnet. Unter anderem wird wieder der Rotstift angesetzt und Verbrauchsausgaben in Höhe von mehr als 150 Euro aus der Statistik gestrichen. Wir warnen seit Jahren vor einer Verfestigung der Armut. Die Politik darf nicht weiter hinnehmen, dass Menschen weiter abgehängt werden und die Armutslücke größer wird. Der Regelsatz sollte daher deutlich steigen! Die Nationale Armutskonferenz fordert jetzt mutige Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.“

Zum Hintergrund:

Der Gesetzgeber ist zur Neuberechnung der Regelbedarfe verpflichtet, wenn die Ergebnisse der zu Grunde liegenden Statistik, der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorliegen. Mit dem heute verabschiedeten Regelbedarfsermittlungsgesetz wird dies für die Regelbedarfe ab 2021 umgesetzt. Die Regelsätze sollen gemeinsam mit den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Mehrbedarfen, den existenziellen Bedarf für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetz abbilden. Die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung steht seit Jahren in der Kritik. Die Verfahrens-praxis führt zu einer Regelsatzhöhe, die das menschenwürdige Existenzminimum nach Auffassung vieler Expert*innen faktisch unterdeckt.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 19.08.2020

SCHWERPUNKT IV: Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme

Trotzdes Ausbaus der Kita-Plätze und der Investitionen in zusätzliches Personal sind die Bedingungen für die pädagogische Arbeit vielerorts noch immer unzureichend. In einem Großteil der Kitas sind die Personalschlüssel und die Gruppengrößen nicht kindgerecht. Bei den Personalschlüsseln flacht das Qualitätsgefälle zwischen den Bundesländern allerdings langsam ab. Das Qualifikationsniveau des Personals ist zwischen den Bundesländern jedoch sehr unterschiedlich.

Viele Kitas in Deutschland können ihren Bildungsauftrag nicht oder nur eingeschränkt umsetzen. Dies geht aus dem Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme und einer zeitgleich veröffentlichten qualitativen Studieder FernUniversität in Hagen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hervor. Gradmesser für eine gelingende Bildungsarbeit in Kitas sind die Personalschlüssel, die Größen der Gruppen und das Qualifikationsniveau des Personals. Bundesweit war der Personalschlüssel am 1. März 2019 für rund 1,7 Millionen Kita-Kinder nicht kindgerecht. Für74 Prozent der Kinder in amtlich erfassten Kita-Gruppen stand somit nicht genügend Fachpersonal zur Verfügung. In Ostdeutschland betraf dies 93 Prozent der Kinder, in Westdeutschland 69 Prozent. Im bundesweiten Durchschnitt bedeutet dies, dass 2019 rein rechnerisch in Krippengruppen eine Fachkraft auf 4,2 Kinder kam. In Kindergartengruppen warenes 8,8 Kinder. Im Vergleich zu 2013 ist dies eine Verbesserung der Personalsituation. Damals lag in Krippengruppen der Personalschlüssel noch bei 1 zu 4,6 und in Kindergartengruppen bei 1 zu 9,6. Nach Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung sollten in Krippengruppen rechnerisch 3 Kinder auf eine Fachkraft kommen und in Kindergartengruppen maximal 7,5. Die reale Personalsituation ist häufig noch angespannter, da Arbeitszeiten für Aufgaben ohne Kinder, Urlaubszeiten, unbesetzte Stellen oder fort- und weiterbildungsbedingte Abwesenheiten der Fachkräfte den Kita-Alltag noch erschweren. Teils zu große Gruppen und zu heterogenes Qualifikationsniveau des Personals. Auch die Gruppengröße entspricht in vielen Kitas nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen. Gruppen für jüngere Kinder sollten nicht mehr als zwölf Kinder umfassen, für die Älteren nicht mehr als 18. Zu große Gruppen bedeuten für die Kinder und das Fachpersonal übermäßigen Stress, etwa durch Lautstärke, und können dazu führen, dass entwicklungsangemessene Aktivitäten nicht ausreichend durchgeführt werden. So sind bundesweit gut 54 Prozent aller amtlich erfassten Kita-Gruppen zu groß. Darüber hinaus ist die Qualifikation des Kita-Personals bundesweit sehr unterschiedlich. In den ostdeutschen Bundesländern ist der Anteil des als Erzieherinnen und Erzieher ausgebildeten Personals mit 82 Prozent um 16 Prozentpunkte höher als in den westdeutschen Bundesländern (66 Prozent). In den westdeutschen Bundesländern arbeitet hingegen deutlich mehr Personal auf Assistenzniveau, beispielsweise als Kinderpflegerin oder Sozialassistentin. Insbesondere bei einem Personalmangel steigt damit das Risiko einer niedrigeren Bildungsqualität. Hinsichtlich des Qualifikationsniveaus sollten sich die westdeutschen Bundesländer an den Kitas in Ostdeutschland orientieren.

Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sind die aktuellen Daten ein Appell, den Ausbau der frühkindlichen Bildung nicht schleifen zu lassen: „Der Kita-Ausbau der letzten Jahre war beachtlich: Aber die Personalschlüssel und Gruppengrößensind vielerorts nicht kindgerecht, es gibt keine bundeseinheitlichen Qualifikationsstandards für das Personal. Kitas können deshalb ihren Bildungsauftrag teilweise nicht wahrnehmen.“ Wie sich der im Ländermonitoring aufgezeigte Personalmangel und die unzureichenden Kompetenzen des Personals in der pädagogischen Praxis auswirken, zeigt aktuell eine qualitative Studie der FernUniversität in Hagen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Die bundesweit befragten Kita-Teams beschreiben, dass sie bei Personalmangel weniger auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen können und deren individuelle Förderung in den Hintergrund treten muss. Zusätzlich wird für die Kita-Teams die Realisierung einer guten Bildungspraxis erschwert, wenn die Qualifikationen des Personals unzureichend sind. Insgesamt sehen die Befragten die Umsetzung des Bildungsauftrags der Kitas oftmals gefährdet. Bildungschancen hängen nach wie vor vom Wohnort ab. Die Ergebnisse des Ländermonitorings machen erneut deutlich, dass die Bildungschancen vom Wohnort abhängen– und das, obwohl es eine Annäherung zwischen den ost- und westdeutschen Bundesländern hinsichtlich der Personalschlüssel gegeben hat. So war 2019 in Bremen (1 zu 3,0) eine Fachkraft im Schnitt für drei Krippenkinder weniger verantwortlich als in Mecklenburg-Vorpommern (1 zu 6,0). 2013 lag die größte bundesweite Differenz noch bei rechnerisch 3,5 Kindern im Vergleich von Bremen und Sachsen-Anhalt. Mit Blick auf die älteren Kinder in Kindergartengruppen zeigt sich zwischen Baden-Württemberg (1 zu 6,9) und Mecklenburg-Vorpommern (1 zu 12,9) die größte Kluft. Aber auch diese hat sich zwischen den Bundesländern seit 2013 um rechnerisch mehr als ein Kind verringert. Damals lag die größte Differenz zwischen Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsame Kraftanstrengungen um den Bildungsauftrag zu erfüllen. Aus Drägers Sicht ist für die frühkindliche Bildung entscheidend, dass alle politischen Ebenen in einer Gesamtstrategie sinnvoll zusammenwirken: „Dem Personalmangel müssen wir mit Bündnissen von Bund, Ländern, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften begegnen. Gemeinsam müssen sie attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen schaffen, eine angemessene Bezahlung durchsetzen und berufsbegleitend Unterstützungs- und Beratungsstrukturen anbieten.“ Das Kita-Personal, so Dräger, müsse durch Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte entlastet werden. Zudem sei es unausweichlich, Kitas als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ausreichend zu finanzieren: „Auch wenn in den vergangenen Jahren schon viel für die Kitas gemacht wurde. Es reicht noch nicht. Gute pädagogische Arbeit für die Kleinsten geht nur mit zusätzlichen Mitteln und braucht auch die angemessene und dauerhafte Finanzierungsbeteiligung des Bundes.“

Zusatzinformationen

Grundlage des jährlich aktualisierten Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme sind Auswertungen von Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der Kinder-und Jugendhilfestatistik und weiteren amtlichen Statistiken. Stichtag für die Datenerhebung war jeweils der 1. März 2013 und 2019. Die Berechnungen für 2019 wurden von dem LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen und der Bertelsmann Stiftung durchgeführt. Es werden nur die Gruppen in Kitas analysiert, die laut Angaben in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik mit einer Gruppenstruktur arbeiten. Gruppen, in denen Kinder mit einer (drohenden) Behinderung betreut werden, werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Die aktuellen Daten und Fakten zu den frühkindlichen Bildungssystemen finden Sie unter www.laendermonitor.de sowie in den Länderprofilen unter www.laendermonitor.de/laender-profile. Die qualitative Studie der FernUniversität in Hagen „Professionelles Handeln im System. Perspektiven pädagogischer Akteur*innen auf die Personalsituation in Kindertageseinrichtungen (HiSKiTa)“ untersucht die Auswirkungen der aktuellen Personalsituation in Kitas aus Sicht der Fachkräfte (www.bertelsmann-stiftung.de/hiskita).

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 25.08.2020

„Die Personalsituation im Kitabereich ist erschreckend, wie die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt. Die Personalschlüssel sind in fast allen Bundesländern weit entfernt von einer kindgerechten Ausstattung. Hinzu kommen große regionale Unterschiede auch bei der Qualifizierung des Personals. Durch die mangelnde Unterstützung des Bundes ist der Kitaausbau zunehmend in Widerspruch zu den angestrebten Qualitätssteigerungen geraten. Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz wird daran kaum etwas ändern. Eine Entfristung der Mittel aus dem Gesetz ist dringend geboten, um langfristige Qualitätssteigerungen zu unterstützen“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Müller weiter:

„Bundesfamilienministerin Franziska Giffey muss jetzt endlich handeln. Wir brauchen ein bundesweites Sofortprogramm für mehr und besseres Personal in den Kitas. Vor allem muss die Ausbildungssituation zukünftiger Erzieherinnen und Erzieher deutlich verbessert werden. Ein erster wichtiger Schritt wäre dabei die Schulgeldfreiheit. Es ist absurd, dass junge Menschen, die diesen Beruf ergreifen möchten, dafür auch noch draufzahlen sollen, obwohl Erzieherinnen und Erzieher überall händeringend gesucht werden.

Zudem muss die Familienministerin noch vor der Wahl ein Bundeskitaqualitätsgesetz vorlegen. Nur wenn wir bundesweit einheitliche Standards festlegen, können wir langfristig die regionalen Unterschiede überwinden. Schließlich hat jedes Kind das Recht auf eine gute Kita, egal ob es in Sachsen, Bremen oder Baden-Württemberg aufwächst.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.08.2020

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat eine Qualitätsoffensive für die Kitas angemahnt. „Nach dem quantitativen Ausbau der Frühkindlichen Bildung muss jetzt ein Qualitätsschub folgen. Der Fachkräftemangel in den Kitas führt zu Qualitätsverlusten des Angebots der Einrichtungen. Diese Entwicklung müssen wir unbedingt stoppen! Es ist ein Skandal, dass die Chancen auf einen guten Einstieg ins Bildungssystem und damit auf Lebensperspektiven immer noch vom Wohnort der Kinder abhängen“, sagte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit, mit Blick auf den heute veröffentlichten Bildungsmonitor Frühkindliche Bildung der Bertelsmann Stiftung.

Köhler warb dafür, den Erzieherinnen-Beruf attraktiver zu gestalten, um mehr junge Menschen für die Arbeit in den Kitas zu gewinnen. „Das Gehalt für diese Berufsgruppe muss deutlich angehoben werden. Zudem müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden: kleinere Gruppen, mehr Zeit für die pädagogische Arbeit, zusätzliche Fachkräfte und eine höhere Freistellung für die Leitungskräfte. Zudem muss die Ausbildung endlich bezahlt werden. Es ist ein Unding, wenn angehende Erzieherinnen und Erzieher für ihre Ausbildung auch noch Geld mitbringen müssen“, betonte der GEW-Kita-Experte.

„Für die Finanzierung dieser Maßnahmen ist ein Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen notwendig. Aber jeder Euro, der in die Frühkindliche Bildung investiert wird, bringt eine vielfache Rendite“, sagte Köhler.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 25.08.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei Bund, Ländern und Kommunen größere Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Dazu braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sowohl mehr finanzielle Mittel als auch bundeseinheitliche Mindeststandards in der Qualität. Damit soll der Flickenteppich bei Qualitätsmerkmalen, wie der Personalausstattung und den Gruppengrößen, beendet werden. Das finanzielle Engagement des Bundes durch das "Gute-KiTa-Gesetz" droht nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes hinsichtlich der Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an vielen Stellen zu verpuffen. Gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die Länder und Kommunen nicht allein stemmen können. Hier müssen die Gelder des Bundes aber zielgerichteter in Richtung Kita-Qualität eingesetzt werden.

"Die aktuell von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Personalausstattung in deutschen Kitas sind frustrierend. Bei der dringend notwendigen Verbesserung des Personalschlüssels in den Kitas geht es weiterhin nur im Schneckentempo voran. Wir sind in Deutschland noch immer fast flächendeckend weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt. Wenn wir, wie die Bertelsmann Stiftung in ihrer aktuellen Studie, die letzten sechs Jahre als Maßstab der Berechnungen nehmen, braucht es bei gleichbleibenden Bedingungen noch rund 15 Jahre bei Kindergartengruppen und sogar 18 Jahre bei den Krippengruppen, ehe der Personalschlüssel in den Kitas zufriedenstellend ist. Und da sind Elterngespräche, Bildungsdokumentationen, Urlaub, Fortbildungen oder Ausfallzeiten durch Krankheit noch gar nicht mit eingerechnet. Wir brauchen bei der Verbesserung der Kita-Qualität mehr Tempo", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen "Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme 2020" der Bertelsmann Stiftung.

"Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung entspricht in mehr als der Hälfte der Kitas auch die Gruppengröße nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen. Jetzt zeigt sich eindrücklich, dass die vom Bund im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes zur Verfügung gestellten Finanzmittel hätten konsequent für die Verbesserung der Kita-Qualität verwendet werden müssen. Stattdessen fließt ein Gutteil der Gelder in Gebührenbefreiungen. Das ist nicht der richtige Weg für gute Kitas in Deutschland", so Hofmann weiter.

Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich aber nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da hierdurch unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgeglichen werden können. Eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

"Zudem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als wesentlicher Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden", so Hofmann. Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag hat das Deutsche Kinderhilfswerk vor kurzem die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de gelauncht. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm "Demokratie leben!" geförderte Kompetenznetzwerk "Demokratiebildung im Kindesalter" sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel "Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe" durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.08.2020

Der Familienbund der Katholiken fordert politische Konsequenzen aus den Ergebnissen des am Dienstag in Gütersloh veröffentlichten "Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann Stiftung. Die Studie hat eine weiter nur unzureichende Betreuungsqualität in Kitas offenbart. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann sagte dazu heute in Berlin: „Wie sollen Eltern ihre Kinder guten Gewissens in Kitas betreuen lassen, wenn dort die Betreuungsqualität nach wie vor ein Schattendasein fristet? Von dem politischrichtigen Anspruch, dass Kitas Bildungseinrichtungen sind, ist die Lebenswirklichkeit in vielen Kitas noch weit entfernt, wenn es heute selbst an guter Betreuung hapert. Daran dürfte auch das im vergangenen November zwischen Bund und Ländern beschlossene Gute-Kita-Gesetz wenig ändern, solange erhebliche Finanzmittel des Gesetzes in die Senkung oder Befreiungen von Kitagebühren fließen. Das sogenannte Gute-Kita-Gesetzhat eine Unwucht, weil es das Qualitätsversprechen nicht einlöst, wofür es steht.“ Laut Bertelsmann-Studie seien Betreuungsschlüssel und Gruppengrößen in Kitas nicht kindgerecht und das Ausbildungsniveau des Kitapersonals teils zu niedrig, besonders in Westdeutschland. Für 74 Prozent derbundesweit 1,7 Millionen Kitakinder, berechneten die Studienautoren, stehe nicht genügend Fachpersonal zur Verfügung. Der Familienbund der Katholiken hatte in der Vergangenheit wiederholt dafür plädiert, der Schaffung einer möglichst einheitlichen und hohen Betreuungsqualität in Kitas die Priorität vor Beitragssenkungen oder -befreihungen einzuräumen.

„Die Kitaqualität fristet hierzulande seit Jahren ein unwürdiges Schattendasein“, sagte Hoffmann weiter. „Daran hat sich zumindest in der Lebenspraxis von Kitas bis heute nichts geändert. Der politische Wille, Kitas als Bildungseinrichtungen zu verstehen und ihre Qualität durch eine rasche Kofinanzierung durch den Bund anzuheben, ist zwar richtig. Die politischen Instrumente auf dem Weg dorthin sind aber halbherzig. Die Finanzmittel des Gute-Kita-Gesetzes dürfen keine kurzlebige Episode der Familienpolitik bleiben. Im Gegenteil: Aufgrund des großen Nachholbedarfs müssen die Finanzmittel nach 2022 jährlich um eine Milliarde erhöht werden. So ließe sich demeklatanten Finanzdefizit der Kitas sukzessive begegnen und Wertverluste durch Inflation kompensieren“, sagte Hoffmann. Experten schätzen den zusätzlichen Finanzbedarf der Kitas hierzulande auf jährlich rund 15Milliarden Euro.

„Eltern, die ihre Kinder einer Kita anvertrauen, haben das Recht auf eine bestmögliche Förderung und Betreuung“, sagte Hoffmann. „Kinder befinden sich bis zur Einschulung in der lernfähigsten Phase ihres Lebens. Die Grundlagen für den Erwerb elementarer Kulturtechniken und einer Qualifizierung für das Leben werden in der Vorschulzeit gelegt. Voraussetzung von Bildung ist aber immer, dass Kinder sich wohlfühlen und gut persönlich betreut werden. Deshalb ist ein guter Betreuungsschlüssel ein besonders wichtiges Qualitätsmerkmal.“ In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass der Einsatz der Finanzmittel im 2 Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes durch ein Monitoring und eine Evaluierung valide begleitet werden müssen.

„Wie sollen Kinder stabile Bindungen aufbauen, wenn Erzieher auf Jahre hinaus in Kitas in ausreichender Zahl fehlen werden?“

„Zu den größten Herausforderungen des Gute-Kita-Gesetzes gehört die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften“, betonte Hoffmann. „Angesichts von Ausbildungskosten, geringer Bezahlung im Beruf und höchst anspruchsvoller Arbeit sind Nachwuchskräfte jedoch heute echte Mangelware.“ Hoffmann warnte: „Der Fachkräftemangel darf nicht dazu führen, dass Kitas auf nur unzureichend qualifiziertes Personal setzen. Das würde dem Qualitätsgedanken grundlegend widersprechen. Erschwerend kommt hinzu: Wie sollen Kinderstabile Bindungen aufbauen, wenn Erzieher auf Jahre hinaus in Kitas in ausreichender Zahl fehlen werden, die personelle Fluktuation hoch ist und Eltern mehr und mehr in die Erwerbsarbeit gedrängt werden, um Familienarmut zu vermeiden? Die Schlüsselfragen der Familienpolitik, sie bleiben auch durch das Gute-Kita-Gesetz unbeantwortet. Bei aller Diskussion um die Qualität der Kitas bleibt festzuhalten: Auch im Elternhaus können Kinder natürlich eine gute Förderung und Bildung erfahren. Man muss den Eltern nur die Zeit dafür geben.“

Durch das sogenannte Gute-Kita-Gesetz erhalten die Bundesländer bis zum Jahr 2022 finanzielle Zuschüsse in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für Qualitätsverbesserungen in Kitas. Jedes Land kann nach eigenem Ermessen die Finanzmittel für zehn festgelegte Aufgabenfelder verwenden. Nach Aussage des Bundesfamilienministeriums geben rund ein Drittel der Bundesländer die Finanzmittel für Gebührensenkungen aus, rund zwei Drittel für qualitative Verbesserungen wie einen höheren Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder bedarfsgerechte Angebote.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken –Bundesverband vom 25.08.2020

Der Paritätische Gesamtverband wertet die Ergebnisse des aktuellen Ländermonitorings frühkindliche Bildung der Bertelsmann-Stiftung als weiteren Beleg für die angespannte Personalsituation in Kitas, die auch eine eigene verbandsweite Befragung gezeigt hatte. In einer bundesweiten Umfrage bei Kita-Trägern unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, darunter sowohl große Einrichtungen als auch kleine Elterninitiativen, hatten die Beschäftigten insbesondere einen akuten Personalmangel und die schwierige Fachkräftegewinnung als Herausforderungen identifiziert, Defizite werden vielfach im Bereich der Ausbildung gesehen, außerdem fehle es vielerorts an Zeit für Leitungsaufgaben. Der Paritätische Gesamtverband fordert eine Fachkräfteoffensive, mehr Ausbildungsplätze und eine auch finanzielle Aufwertung des Erzieher*innenberufes.

„Kitas sind keine Massenverwahranstalten, sondern Orte frühkindlicher Bildung. Der Beruf der Erzieherin verdient viel mehr gesellschaftliche Anerkennung und muss endlich entsprechend gewürdigt werden. Um mehr Menschen für eine Arbeit in der Kindertagesbetreuung zu gewinnen, braucht es attraktivere Rahmenbedingungen. Dazu gehören eine adäquate Vergütung, gute Personalschlüssel und Arbeitsbedingungen, die qualitativ gute pädagogische Arbeit erlauben“, so Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit im Paritätischen Gesamtverband.

Der Paritätische bezeichnet die Fachkräftesituation als extrem angespannt und fordert konzertierte Anstrengungen von Kommunen, Länder und Bund. Kein Verständnis zeigt der Verband daher für die Ankündigung, das bestehende Bundesprogramm für eine Fachkräfte-Offensive einzustellen. „Dass der Bund seine Fachkräfte-Offensive nicht weiterführen will, ist ein denkbar schlechtes Signal für die Kindertagesbetreuung“, kritisiert von zur Gathen.

Insbesondere im Bereich der Erzieher*innenausbildung sieht der Verband große Handlungsbedarfe. „Es braucht jetzt und in den kommenden Jahren mehr Ausbildungsplätze, aber auch mehr Quereinsteigende, Verwaltungskräfte und erweiterte Möglichkeiten für multiprofessionelles Arbeiten“, so von zur Gathen. Der Paritätische fordert, dass sich der Bund an der Ausweitung der Ausbildungskapazitäten für pädagogische Berufe beteiligt und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Ausbildung fördert. Wichtig sei vor allem, dass es in den Einrichtungen auch ausreichend Zeit für Anleitung gebe. Für die praxisintegrierte Ausbildung seien dabei insbesondere die Qualität der Anleitung, die Kostenübernahme von Gehältern und die Anrechnung auf den Personalschlüssel zu berücksichtigen.

Den Gute-Kita-Bericht 2020 des Paritätischen Gesamtverbandes mit weiteren Befunden und Forderungen finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/der-gute-kita-bericht-2020-bedarfe-der-traeger-und-massnahmen-der-laender/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 25.08.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Gemeinnützige Übernachtungsstätten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle, denn außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in Jugendherbergen, Schullandheimen, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten waren seit Mitte März 2020 nicht oder nur sehr eingeschränkt zulässig. Auch jetzt können die Einrichtungen ihren Betrieb erst nach und nach wieder aufnehmen. Gruppen- oder Klassenfahrten sowie langfristige internationale Jugendaustausche finden, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang statt. Gleichzeitig laufen aber die Fixkosten weiter.

Das Bundesfamilienministerium unterstützt gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation kurzfristig mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey hat das Programm heute bei einem Besuch der Jugendherberge Berlin Ostkreuz gestartet. Sie unterzeichnete die notwendige Richtlinie.

Bundesjugendministerin Giffey: „Die gemeinnützigen Organisationen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit sowie des gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustauschs sind von den Auswirkungen des Stillstands und der anhaltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie hart getroffen. Viele von ihnen sind kurzfristig in ihrer Existenz bedroht. Einrichtungen wie Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur. Sie bieten preiswerte Übernachtung und sind in normalen Zeiten wertvolle Orte der Bildung und Begegnung. Mir ist wichtig, dass diese Orte erhalten bleiben. Den betroffenen Organisationen werde ich deshalb schnell und unbürokratisch helfen. Dafür werden kurzfristig 100 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gelder können ab dem 1. September beantragt werden. Mit dem Sonderprogramm können wir voraussichtlich mehr als 2.000 gemeinnützigen Einrichtungen mit insgesamt über 200.000 Betten konkret helfen.“

Mit dem Sonderprogramm können Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum April bis Dezember 2020 abgemildert werden. Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Dafür stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung.

Daneben sind 25 Millionen Euro vorgesehen für Zuschüsse für gemeinnützige Träger, die im längerfristigen internationalen Jugendaustausch tätig sind oder Workcamp-Angebote machen.

Die Beantragung der Mittel ist vergleichsweise einfach möglich. Die Einrichtungen müssen lediglich einen Liquiditätsengpass in mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten darlegen, also die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Davon werden bis zu 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Programm ausgeglichen, bei Übernachtungsstätten maximal 400 Euro pro Bett. Anträge können vom 1. September bis zum 30. September 2020 gestellt werden – bei den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen, zum Beispiel für Jugendherbergen und Schullandheime beim Deutschen Jugendherbergswerk.

Der Bundestag hat die Bereitstellung der Mittel von 100 Millionen Euro zugunsten gemeinnütziger Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes am 2. Juli 2020 beschlossen.

Weitere Informationen (auch zur Antragstellung): https://www.bmfsfj.de/sonderprogramm

Das Sonderprogramm ergänzt die Hilfen für gemeinnützige Organisationen im Bereich des BMFSFJ. Daneben können gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen über ein KfW-Förderprogramm Unterstützung als Darlehen erhalten sowie Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfen beantragen.

(vgl. dazu die Pressemitteilung vom 4.6.2020: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/corona-konjunkturpaket-enthaelt-ueberlebenswichtige-kredit-und-ueberbrueckungsprogramme-fuer-gemeinnuetzige-organisationen/156250)

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.08.2020

Bundesseniorenministerin Giffey legt dem Kabinett den Achten Altersbericht vor

Die Digitalisierung bietet älteren Menschen viele Chancen, um möglichst lange ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben führen zu können. Das ist eines der zentralen Ergebnisse aus dem Achten Altersbericht der Bundesregierung, den Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey vorgestellt hat. Vom Bundeskabinett wurde heute dazu eine Stellungnahme beschlossen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Achte Altersberichtskommission unter der Leitung von Professor Dr. Andreas Kruse hatte den Auftrag herauszuarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können. Die Kommission beendete ihre Arbeit bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Die Erkenntnisse der Sachverständigen sind gerade jetzt aber besonders wertvoll. Denn sie zeigen, welchen Einfluss die rasant fortschreitende Digitalisierung auf das Leben älterer Menschen hat und welche Möglichkeiten das Unterstützungspotenzial digitaler Technik gerade in Krisenzeiten bietet.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Digitalisierung birgt gerade auch für ältere Menschen ein riesiges Potenzial, das wir noch viel stärker ausschöpfen müssen. Es geht nicht nur um das Skypen mit den Enkelkindern oder Einkaufen übers Internet. Entscheidend dafür ist, dass wir die digitalen Angebote stärker an den Bedürfnissen ausrichten und die älteren Menschen dabei unterstützen, mit der Entwicklung Schritt zu halten. Zugleich gilt es, die digitale Kluft, die es innerhalb der älteren Generation gibt, abzubauen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Seniorinnen und Senioren abgehängt werden, dass ihnen der Zugang zu digitalen Angeboten und damit auch zur Teilhabe versperrt ist“.

Der Achte Altersbericht befasst sich mit Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien sowie mit deren Auswirkungen vor allem in den Lebensbereichen Wohnen, Mobilität, soziale Integration, Gesundheit, Pflege und auch mit dem Leben im Quartier. Darüber hinaus unterstreicht er die Bedeutung von digitaler Souveränität, die Voraussetzung ist für digitale Teilhabe. Anregungen geben die Sachverständigen auch zum Umgang mit ethischen Fragen, die beim Einsatz von digitalen Technologien entstehen können.

In ihrer Stellungnahme zeigt die Bundesregierung auf, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um in den von den Sachverständigen angesprochenen Bereichen gute Teilhabemöglichkeiten gerade auch für ältere Menschen zu schaffen und die angemahnten Infrastrukturen auf den Weg zu bringen. Sachverständige und Bundesregierung betonen gleichermaßen die Bedeutung der Einstellung der älteren Menschen, denn es liegt auch in der Hand der älteren Menschen selbst, digitalen Technologien mit Offenheit gegenüberzutreten.

Die aktuelle Pandemie-Situation bietet somit auch eine Chance, sich mit den Vorteilen und Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Technik vielleicht erstmals auseinanderzusetzen.

Die Altersberichterstattung geht zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Er gibt der Bundesregierung auf, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation von älteren Menschen in Deutschland zu erstellen. Erarbeitet werden die Berichte von unabhängigen Sachverständigenkommissionen, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden. Bislang sind folgende Altersberichte erschienen:

1993: Erster Altersbericht „Die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland“

1998: Zweiter Altersbericht „Wohnen im Alter“

2001: Dritter Altersbericht „Alter und Gesellschaft“

2002: Vierter Altersbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“

2006: Fünfter Altersbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“

2010: Sechster Altersbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“

2016: Siebter Altersbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“

Link zum Achten Altersbericht: www.bmfsfj.de/altersbericht

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.08.2020

  • In Deutschland leben etwa 1,3 Millionen Mütter und 180.000 Väter allein mit minderjährigen Kindern im Haushalt. Das ist ungefähr jede fünfte Familie.
  • Was Alleinerziehende alles leisten, ist in der Corona-Krise besonders deutlich geworden. Aber das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist viermal so hoch wie das der meisten Paarfamilien mit Kindern.
  • Wir Grüne im Bundestag zeigen in unserem Fraktionsbeschluss "Alle Familien im Blick" auf, was getan werden muss, um das hohe Armutsrisiko von Alleinerziehenden zu senken und ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Alleinerziehende haben das größte Armutsrisiko

Vier von zehn Alleinerziehenden sind von Armut betroffen. Dabei arbeiten alleinerziehende Frauen im Schnitt sogar mehr als Frauen in Paarfamilien.

Viele Alleinerziehende sind trotz Erwerbstätigkeit auf staatliche Unterstützung angewiesen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Mindestlohn deutlich steigt und die Entgeltdiskriminierung von Frauen effektiv bekämpft wird. Minijobs wollen wir in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln und dafür sorgen, dass (zusätzliche) Erwerbstätigkeit immer auch zu einem spürbar höheren Einkommen führt.

Auch für Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug muss ein Leben in Würde und Teilhabe möglich sein. Dafür müssen die Regelsätze erhöht und Sanktionen abgeschafft werden.

Alleinerziehende profitieren von einer Kindergrundsicherung

Bei Alleinerziehenden reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Deshalb wollen wir die Art, wie in Deutschland Familien finanziell unterstützt werden, umkrempeln und gerechter gestalten: Mit einer Kindergrundsicherung. Alle Kinder sollen einen festen Garantie-Betrag bekommen. Kinder, deren Eltern kein oder nur ein geringes Einkommen haben, werden mit einem zusätzlichen GarantiePlus-Betrag unterstützt.

Mit der Kindergrundsicherung verbessern wir die Situation von Alleinerziehenden gleich mehrfach. Die Kindergrundsicherung wird nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Anders als beim voll angerechneten Kindergeld bleibt also ein dickes Plus im Portemonnaie. Weil wir die Mindestbedarfe von Kindern neu berechnen, steigt automatisch auch der Mindestunterhalt.

Benachteiligung im Steuersystem

Während der Staat mit dem Ehegattensplitting verheiratete Paare durch eine Zusammenveranlagung steuerlich fördert, wollen wir das Ehegattensplitting durch eine individuelle Besteuerung ersetzen und die Steuerklasse V abschaffen. Statt Ehen fördern wir Kinder mit der Kindergrundsicherung, unabhängig von Beziehungsstatus ihrer Eltern.

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erreicht Alleinerziehende mit geringem Einkommen kaum. Statt einer Verdoppelung des Entlastungsbetrages wollen wir eine Steuergutschrift, die alle Alleinerziehenden in gleicher Höhe von ihrer Steuerschuld abziehen können.

Zugang zu guter Arbeit ermöglichen

Alleinerziehende haben es besonders schwer, Berufstätigkeit und Familienleben unter einen Hut zu bekommen. Daher fordern wir finanziell abgesicherte Aus- und Weiterbildungen in Teilzeit und ein Recht auf Homeoffice und flexible Vollzeit. Außerdem müssen Beschäftigte die Lage der eigenen Arbeitszeit mitbestimmen können. Denn das entscheidet oft darüber, ob Eltern bei einem Theaterstück an der Schule oder einem Elternabend in der Kita dabei sein können.

Hochwertige und flexible Betreuungsangebote erforderlich

Lange Schulferien, geschlossene Kitas und ein Schulgong, der bereits zur Mittagszeit ertönt – ob Alleinerziehende arbeiten gehen können, hängt maßgeblich von den Betreuungsangeboten für die Kinder ab. Wir fordern deshalb einen Rechtsanspruch auf ein hochwertiges ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot bis zum Ende der Grundschulzeit. Alleinerziehende sind dabei in besonderem Maße auf flexible Betreuungsangebote in Kita und Schule angewiesen, vor allem, wenn sie am Wochenende, in den Ferien oder in Randzeiten arbeiten müssen.

Den Fraktionsbeschluss "Alle Familien im Blick" finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-alleinerziehende.pdf

„Die Koalition verhält sich nach dem Prinzip ,wenn ich mal nicht weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis‘. Nur dass es zur Frage der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz längst eine Arbeitsgruppe gab, die auch Ergebnisse abgeliefert hat. Das Verhalten der Regierungsparteien in dieser Sache ist abstrus und lächerlich", kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Festlegung des Koalitionsausschusses, wonach sich eine weitere Arbeitsgruppe damit befassen soll, wie Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden können. Müller weiter:

„Es sieht so aus, als wolle die Koalition das Thema bis zum Sankt Nimmerleinstag verschleppen. Diese Verschleppungstaktik der Koalition muss ein Ende haben. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist längt überfällig. Ich fordere SPD und Union auf, sich an ihren eigenen Koalitionsvertrag zu halten, und dem Parlament endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem muss die Blockadehaltung gegenüber den Gesetzentwürfen von LINKEN und Grünen endlich ein Ende haben. Nach jahrelangen Debatten hinter verschlossenen Türen muss nun das Parlament offen über den besten Vorschlag diskutieren können."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.08.2020

„DIE LINKE befürwortet die Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung, denn die gerechte Verteilung von Arbeitszeit kann Arbeitsplätze sichern. Aber es darf eine Arbeitszeitreduzierung nur mit Lohnausgleich geben. Alles andere wäre eine inakzeptable Gehaltskürzung. Die Beschäftigten dürfen nicht alleine die Kosten der Corona-Krise und für die verfehlten Managemententscheidungen in der Industrie bezahlen", kommentiert Susanne Ferschl, stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die Offenheit von Hubertus Heil zum Vorschlag der IG Metall zur Einführung einer Vier-Tage-Woche. Ferschl weiter:

„Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über Arbeitszeitverkürzung. Der Kampf um die 35-Stunden-Woche hat gezeigt, wie wichtig es ist, aus Arbeitszeitfragen große gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen zu machen. Das wird nur mit starken Gewerkschaften gelingen. Um die Gewerkschaften in der Arbeitszeitfrage zu unterstützen, braucht es mehr als nur Offenheit für ihre Vorschläge. Statt die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden zu verlängern, wie im Zuge der Covid-19-Maßnahmen geschehen, sollte Minister Heil dafür sorgen, dass das EU-Recht umgesetzt wird und die Arbeitgeber im Arbeitszeitgesetz zwingend dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten zu dokumentieren. Bezahlte, aber vor allem unbezahlte Überstunden vernichteten 2018 rein rechnerisch 1,23 Millionen Vollzeit-Arbeitsplätze."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 19.08.2020

„Minijobs sind nicht krisensicher. In der Corona-Krise verloren Minijobbende als Erste ihre Beschäftigung. Ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld rutschten viele direkt in das Hartz-IV-System oder standen gar komplett ohne Hilfe da“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichten Quartalszahlen der Minijob-Zentrale, wonach die geringfügige Beschäftigung gegenüber dem Vorjahr um 12,4 Prozent gesunken ist. Ferschl weiter:

„Für die Flexibilität der Unternehmen zahlen die Beschäftigten einen hohen Preis, und das Minijob-Versprechen ‚brutto gleich netto‘ wurde angesichts der Krise für viele Betroffene zum Bumerang. Denn Minijobs sind nicht existenzsichernd und auch kein Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt, sondern allzu oft und besonders für Frauen eine Sackgasse. Angesichts der besonderen Härten für Minijobbende in der Corona-Krise darf es kein ‚Weiter-so‘ geben, denn Beschäftigte sind keine Manövriermasse zur Sicherung unternehmerischer Flexibilität – sie brauchen sozialen Schutz. Minijobbende müssen deshalb in den Schutz der Sozialversicherungssysteme eingegliedert werden, nur dann haben sie auch in Krisenzeiten Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.

DIE LINKE fordert, dass Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden und eine gesetzliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche eingeführt wird, von der nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten abgewichen werden darf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 10.08.2020

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss §34 Abs.1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, Abs. 4 bis Abs. 7 und § 34a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) in der Fassung vom 24.März 2011 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB XII für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Die angegriffenen Regelungen stellen eine unzulässige Aufgabenübertragung dar und verletzen die Beschwerdeführerinnen, kreisfreie Städte des Landes Nordrhein-Westfalen, in ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Die Regelungen bleiben jedoch bis zum 31. Dezember 2021 weiter anwendbar. Die in § 34 Abs. 2 Satz1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB XII geregelten Aufgaben entsprechen dagegen inhaltsgleich bereits früher auf die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe übertragenen Aufgaben und sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

Sachverhalt:

§ 34 SGB XII in der verfahrensgegenständlichen Fassung bestimmt, für welche Bedarfe Leistungen für Bildung und Teilhabe erbracht werden; §34a SGB XII enthält Vorgaben für die Gewährung der Bedarfe. Der Gesetzgeber reagierte mit dem Erlass dieser Vorschriften auf das Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010. Dieses hatte ihm unter anderem aufgegeben, alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf folgerichtig und realitätsgerecht zu bemessen.

Die Beschwerdeführerinnen machen im Rahmen der Kommunalverfassungsbeschwerde geltend, dass die angegriffenen Vorschriften gegen Art.84 Abs. 1 Satz 7 GG verstießen, weil die Regelungen die ihnen als örtlichen Trägern der Sozialhilfe bereits zugewiesenen Aufgaben wesentlich verändert, erweitert und um neue Aufgaben ergänzt hätten.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

I. Art. 28 Abs. 2 GG wird durch das Durchgriffsverbot des Art.84 Abs. 1 Satz 7 GG näher ausgestaltet. Es untersagt dem Bund, den Kommunen neue Aufgaben zu übertragen. Ein Fall des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG liegt vor, wenn ein Bundesgesetz den Kommunen erstmals eine bestimmte Aufgabe zuweist oder eine damit funktional äquivalente Erweiterung einer bundesgesetzlich bereits zugewiesenen Aufgabe vornimmt. Eine Anpassung bundesgesetzlich bereits zugewiesener Aufgaben an veränderte ökonomische und soziale Umstände ist dagegen nach Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG zulässig.

1. Art.28 Abs. 2 GG schützt die Kommunen nicht nur vor einer (unverhältnismäßigen) Entziehung von Aufgaben, sondern auch vor einer entsprechenden Aufgabenzuweisung. Die Kommunen müssen die Erledigung neu zugewiesener Aufgaben innerhalb ihrer Verwaltung organisieren und hierfür die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellen. Tendenziell ist die Zuweisung einer neuen Aufgabe an die Kommunen daher geeignet, die Übernahme, die Beibehaltung und den Ausbau freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben zu erschweren oder sogar zu verhindern.

2. Ein Fall des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG, der Art. 28 Abs. 2 GG näher ausgestaltet, liegt demnach vor, wenn ein Bundesgesetz den Kommunen erstmals eine bestimmte (Verwaltungs‑)Aufgabe zuweist oder eine damit funktional äquivalente Erweiterung einer bundesgesetzlich bereits zugewiesenen Aufgabe vornimmt.

Eine Aufgabenübertragung im Sinne des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG liegt vor, wenn Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Bundesgesetz eine bestimmte Tätigkeit zur Pflicht gemacht und ihnen insoweit die Sach- und/oder die Wahrnehmungskompetenz zugewiesen wird. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn den Kommunen Tätigkeiten gegenüber dem Bürger auferlegt und sie zu deren Erfüllung verpflichtet werden. Daneben erfasst die Vorschrift bundesgesetzlich angeordnete Vorgaben für die kommunale Verwaltungstätigkeit wie Informations-, Berichts- und Kontrollpflichten, die nicht nur die kommunale Organisations- und Personalhoheit, sondern wegen der damit typischerweise verbundenen Kosten auch die Finanzhoheit berühren.

Eine Erweiterung bereits bundesgesetzlich übertragener Aufgaben unterfällt Art. 84 Abs.1 Satz 7 GG dann, wenn sie in ihren Wirkungen auf das Schutzgut des Art. 28 Abs. 2 GG einer erstmaligen Aufgabenübertragung gleichkommt. Eine demnach funktional äquivalente Erweiterung einer bundesgesetzlich bereits übertragenen Aufgabe ist anzunehmen, wenn ihre Maßstäbe, Tatbestandsvoraussetzungen oder Standards so verändert werden, dass damit mehr als unerhebliche Auswirkungen auf die Organisations-, Personal- und Finanzhoheit der Kommunen verbunden sind. Eine Änderung bundesgesetzlich zugewiesener Aufgaben stellt eine nach Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG unzulässige Aufgabenübertragung dar, wenn sie neue Leistungstatbestände schafft, bestehende Leistungstatbestände auf neue Gruppen von Berechtigten ausweitet oder die Dauer eines Leistungsbezugs so verlängert, dass damit zugleich ihr Charakter verändert wird.

3. Eine Schranke findet das Durchgriffsverbot in der Übergangsregelung des Art. 125a Abs. 1 Satz1 GG. Auf dieser Grundlage darf der Bund eine Anpassung des kommunalen Aufgabenbestandes an veränderte Rahmenbedingungen vornehmen; was darüber hinausgeht, verstößt gegen Art. 84 Abs.1 Satz 7 GG. Auf der Grundlage von Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG kann der Bund daher Änderungen an bundesgesetzlich den Kommunen zugewiesenen Aufgaben vornehmen, wenn damit keine materiell-rechtlichen Erweiterungen verbunden sind, die den Aufgaben eine andere Bedeutung und Tragweite verleihen und zu einer entsprechend stärkeren Beeinträchtigung der kommunalen Eigenverantwortung führen. Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG ermächtigt den Bund jedenfalls zur Aufhebung bestehender Regelungen, zu kleineren Anpassungen, Aktualisierungen oder zur Verlängerung der Geltungsdauer einer Regelung.

II. Nach diesen Maßstäben erweitern die Regelungen in § 34 Abs. 1, Abs. 2 Satz1 Nr. 1 und Satz 2, Abs. 4 bis Abs. 7, § 34a SGB XII in der verfahrensgegenständlichen Fassung die bis dahin den örtlichen Trägern der Sozialhilfe zugewiesenen Aufgaben in einer gegen Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG verstoßenden Weise und verletzen die Beschwerdeführerinnen in ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Sie überschreiten die Grenzen dessen, was dem Bund nach Art.125a Abs. 1 Satz 1 GG an Anpassung seines Regelungswerks erlaubt ist.

1. Die Beschwerdeführerinnen sind für die Gewährung der Bedarfe der Bildung und Teilhabe nach § 34, § 34a SGB XII zuständig (§3 Abs. 1 und Abs.2 Satz 1 SGB XII). Bei Inkrafttreten der §§ 34 und 34a SGB XII war ihnen als örtlichen Trägern der Sozialhilfe nur die Aufgabe übertragen, Bedarfe der Bildung und Teilhabe abzudecken (§ 31 Abs. 1 Nr.3 und § 28a SGB XII in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung). Weitere Regelungen zu entsprechenden Bedarfen gab es nicht; sie waren mit den Regelbedarfen abgegolten.

2. Die zu berücksichtigenden Bedarfe sind durch die angegriffenen Regelungen deutlich ausgeweitet worden. Auf der Grundlage dieser Regelungen müssen die Kommunen nunmehr einem erweiterten Kreis an Leistungsberechtigten zusätzliche Leistungen gewähren. Bedarfe für Schulausflüge – und nicht lediglich für mehrtägige Klassenfahrten – werden anerkannt; die Bedarfe werden zudem auf Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, erstreckt. Erstmals werden Bedarfe für die Schülerbeförderung, die Lernförderung und die Mittagsverpflegung anerkannt. Ferner werden für alle Kinder und Jugendlichen Bedarfe für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Anspruchsberechtigt sind nicht mehr nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Zudem sind nunmehr alle Kinder und Jugendlichen vor Vollendung des 18.Lebensjahres leistungsberechtigt. Schließlich werden die Leistungen – wenngleich unter einschränkenden Voraussetzungen – auch gegenüber Personen erbracht, denen keine Regelleistungen zu gewähren sind.

Die diesbezügliche Regelung des Verwaltungsverfahrens bürdet den Kommunen ebenfalls neue Lasten auf. So hängt die Berücksichtigung der Bedarfe von verschiedenen tatbestandlichen Restriktionen ab sowie von unbestimmten Rechtsbegriffen wie Angemessenheit oder Erforderlichkeit, die individuelle Wertungen voraussetzen. Das führt zu einer erheblichen organisatorischen und personellen Mehrbelastung der Kommunen beim Vollzug der in Rede stehenden Bestimmungen. Gleiches gilt mit Blick auf §34a Abs. 2 Satz 1 SGB XII, der es den Trägern der Sozialhilfe überlässt, in welcher Form sie die Leistungen erbringen.

3. Die Ausweitung der kommunalen Leistungsverpflichtung hält sich nicht mehr innerhalb der Grenzen des Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG. Zwar gilt die Zuständigkeitszuweisung des §3 Abs. 2 Satz1 SGB XII, die vor dem 1.September 2006 erlassen wurde, insoweit fort. Die angegriffenen Regelungen haben den materiellen Inhalt der Zuweisung jedoch grundlegend verändert und stellen sich insoweit überwiegend als Zuweisung neuer Aufgaben dar. Das überschreitet die dem Bund nach Art.125a Abs. 1 Satz 1 GG verbleibende Anpassungskompetenz.

III. Die Bedarfe für mehrtägige Klassenfahren (§ 34 Abs. 2 Satz1 Nr. 2 SGB XII) und die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (§ 34 Abs. 3 SGB XII) waren dagegen bereits vor Inkrafttreten der angegriffenen Regelungen in § 31 Abs. 1 Nr.3 und § 28a SGB XII in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung vorgesehen; die Beschwerdeführerinnen waren hierfür als örtlicher Träger der Sozialhilfe auch zuständig. Insofern hat sich der kommunale Aufgabenbestand nicht verändert, ein Verstoß gegen Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG scheidet aus.

IV. Die mit dem Grundgesetz unvereinbaren Regelungen in §34 Abs.1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, Abs. 4 bis Abs. 7, § 34a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB XII sind bis zu einer Neuregelung zum 31.Dezember 2021 weiter anwendbar. Die aus dem Ausspruch der Nichtigkeit folgende Verwerfung der §§ 34 und 34a SGB XII hätte erhebliche Unsicherheiten zur Folge und zöge nach einer (rückwirkenden) Neuregelung gravierende verwaltungsrechtliche Probleme nach sich. Bis zu einer Neuregelung könnten die Träger der Sozialhilfe mangels gesetzlicher Grundlage keine Leistungen der Bildung und Teilhabe mehr gewähren, sodass ein menschenwürdiges Existenzminimum im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 (BVerfGE 137, 34) für Kinder und Jugendliche nicht mehr gewährleistet wäre. Bis zu einer Neuregelung würde somit ein verfassungswidriger Zustand geschaffen, dessen rückwirkende Heilung nicht durchgängig möglich wäre.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 07.08.2020

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben im Jahr 2019 rund vier Millionen sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe ein monatliches Bruttoentgelt im Niedriglohnbereich erzielt. Dies entspreche einem Anteil von 18,8 Prozent, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21734) auf eine Kleine Anfrage (19/21260) der Fraktion Die Linke. In der Antwort heißt es weiter, dass die Schwelle des unteren Entgeltbereiches 2019 bei 2.267 Euro und das Medianeinkommen bei 3.401 Euro gelegen habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 890 vom 01.09.2020

Die Linksfraktion verlangt Auskunft über die Entwicklung des Elterngeldes. In einer Kleinen Anfrage (19/21243) will sie unter anderem wissen, wie viele Personen das Elterngeld in den Jahren 2019 und 2020 bezogen haben, wie hoch der Anteil von Frauen, Männern und Alleinerziehenden war und wie viele Eltern den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus in Anspruch genommen haben. Zudem möchte sie erfahren, wie viele Eltern in systemrelevanten Berufen während der Corona-Pandemie von der Neuregelung Gebrauch gemacht haben, ihre Elterngeldmonate verschieben zu können, und wie viele von der Regelung profitieren, nach der Einkommensersatzleistungen während der Corona-Pandemie die Höhe des Elterngeldes nicht reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 796 vom 30.07.2020

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/215/1921519.pdf

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die von der Bundesregierung angekündigte Reform des Sorge- und Umgangsrechts. In einer Kleinen Anfrage (19/21185) will sie unter anderem wissen, wann die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" fertiggestellt und veröffentlicht werden soll, welche Interessengruppen an der Anhörung des Familienministeriums zur Reform des Sorge- und Umgangsrecht teilgenommen haben und ob der Referentenentwurf des Ministeriums für das Gesetz zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts den anderen Ressorts in der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegt wurde. Zudem möchte sie wissen, ob die Bundesregierung weiterhin den angekündigten Gesetzentwurf vorlegen wird und wann dies geschehen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 796 vom 30.07.2020

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/214/1921489.pdf

Studie von DIW Berlin und Universität Bielefeld untersucht die Arbeitsmarktsituation von homo- und bisexuellen sowie trans-, queer und intersexuellen (LGBTQI*) Menschen in Deutschland – Diskriminierung immer noch weit verbreitet – Fast ein Drittel der Befragten geht vor Kolleg*innen nicht offen mit ihrer Sexualität oder Geschlechtsidentität um – LGBTQI*-Menschen outen sich häufiger in Branchen, in denen sie vergleichsweise stärker vertreten sind

Bei der gesellschaftlichen Akzeptanz und juristischen Gleichstellung von Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen sowie Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität sind in den vergangen 20 Jahren viele Fortschritte erzielt worden. Dennoch sind noch 30 Prozent dieser Menschen mit Diskriminierung im Arbeitsleben konfrontiert. Bei den Trans*-Menschen sind es sogar mehr als 40 Prozent. Dies hat eine Umfrage des Sozio-oekonomischen Panels und der Universität Bielefeld ergeben, die LGBTQI*-Menschen zu ihren Erfahrungen und Erwartungen im Arbeitsumfeld befragt hat.

Mit der Studie können bundesweit aussagekräftige Ergebnisse zur Arbeitsmarktsituation von LGBTQI*-Menschen vorgelegt werden. „Bisher wurde die empirische Forschung in Deutschland zu diesem Thema dadurch erschwert, dass die Fallzahlen in bestehenden Befragungen gering waren oder aber entsprechende Informationen in Registerdaten des Arbeitsmarkts fehlten“, berichtet SOEP-Forscherin Mirjam Fischer. Die SOEP-Befragung wurde durch eine Stichprobe an LGBTQI*-Menschen aufgestockt und durch eine Online-Befragung eines Forschungsprojekts der Universität Bielefeld ergänzt.

Höher gebildet, oftmals nicht geoutet

Während sich der Erwerbsstatus von LGBTQI*-Menschen weitestgehend mit dem der restlichen Bevölkerung deckt, gibt es deutliche Unterschiede bei der Qualifikation und den Branchen, in denen LGBTQI*-Menschen arbeiten. Der Anteil der Personen mit einer (Fach-)Hochschulreife liegt in den verwendeten Daten mit 60 Prozent unter LGBTQI*-Menschen deutlich über dem der restlichen Bevölkerung gleichen Alters (42 Prozent).

Im produzierenden Gewerbe und in der Forst- und Landwirtschaft sind LGBTQI*-Menschen unterrepräsentiert. Anteilig häufiger vertreten sind sie dagegen im Gesundheits- und Sozialwesen. Auffällig ist, dass im erstgenannten Bereich nur 57 Prozent der LGBTQI*-Menschen gegenüber Kolleg*innen offen mit ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität umgehen, während dies im Gesundheits- und Sozialwesen knapp drei Viertel der Befragten tun. Dies legt für die Autor*innen der Studie den Schluss nahe, dass LGBTQI*-Menschen bestimmte Branchen meiden, weil sie dort mehr Diskriminierung befürchten. Insgesamt sind 69 Prozent der Befragten vor Kolleg*innen, aber nur 60 Prozent vor Vorgesetzten geoutet.

Offenes Betriebsklima macht Arbeitsplatz für LGBTQI*-Menschen attraktiver

Fragt man LGBTQI*-Menschen nach den Erwartungen an ihr Arbeitsumfeld, rangiert ein offenes Betriebsklima ihnen gegenüber weit oben. „Wenn LGBTQI*-Menschen bestimmte Branchen und Unternehmen meiden, sie gleichzeitig aber höher gebildet sind, dann sollte allein schon diese Erkenntnis ein Anreiz für Unternehmen sein, ein diskriminierungsarmes Arbeitsumfeld zu schaffen, damit Arbeitsplätze für diese Zielgruppe attraktiver werden“, schließt Studienautorin Lisa de Vries von der Universität Bielefeld aus den Ergebnissen. Es sei wichtig, dass sich Unternehmen in Bezug auf die Gleichstellung von LGBTQI*-Menschen klar positionieren, zum Beispiel in Stellenausschreibungen, auf der Website, aber auch im Betrieb selbst, schlagen die Autor*innen vor. Das signalisiere, dass man auch dann auf Verständnis trifft, wenn bei diesem Arbeitgeber Diskriminierungserfahrungen gemacht werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 02.09.2020

Vier Studien auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) – Geflüchtete gehören meist zur besser gebildeten Hälfte ihrer Herkunftsgesellschaft – Eigene hohe Erwartungen an die Aufnahme einer Beschäftigung erfüllten sich teilweise – Schulische und außerschulische Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher vielfach erfolgreich – Sorgen in der hiesigen Bevölkerung über Zuwanderung nehmen ab – Geflüchtete sorgen sich mehr um Fremdenfeindlichkeit

Vor fünf Jahren erreichte die Fluchtzuwanderung in Deutschland ihren Höhepunkt. Bundeskanzlerin Angela Merkel begegnete den Sorgen in der Bevölkerung mit dem Satz „Wir schaffen das“. Inwieweit Geflüchtete mittlerweile in Deutschland integriert sind und wie das Zusammenleben gelingt, haben WissenschaftlerInnen am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in vier Studien untersucht. Gemeinsame Datengrundlage ist die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, eine repräsentative Längsschnittbefragung.

„Die Studien zeigen, dass in vielen Bereichen die Integration von Geflüchteten bereits gelungen ist“, sagt C. Katharina Spieß, Ökonomin und Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. „Es werden aber auch in den nächsten Jahren weitere Anstrengungen auf beiden Seiten – der Zuwanderungs- wie der Aufnahmebevölkerung – notwendig sein. Diese sollten wir als wichtige Investitionen für die Zukunft unserer Gesellschaft verstehen.“

Geflüchtete hatten hohe Erwartungen an eine Beschäftigungsaufnahme

Im Zuge der hohen Fluchtmigration nach Deutschland wurde häufig diskutiert, wie schnell Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration zu erwarten sind. Eine Studie untersuchte nun erstmals die Erwartungen der Geflüchteten selbst. Die Ergebnisse: Zwei von drei Geflüchteten schätzten 2016 ihre Chancen, bereits zwei Jahre später erwerbstätig zu sein, als hoch ein. Insbesondere Männer und höher Gebildete hatten große Erwartungen. Ein Drittel der Geflüchteten hatte eher keine Beschäftigung erwartet. Während sich für rund die Hälfte der Geflüchteten ihre – positiven wie negativen – Erwartungen bestätigt haben, konnte etwa ein Drittel anders als erhofft keinen Arbeitsplatz finden. „Geflüchtete können sich meist vor ihrer Ankunft in Deutschland nicht in gleichem Maße wie andere Zuwanderergruppen über den hiesigen Arbeitsmarkt informieren“, sagt Felicitas Schikora, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am DIW Berlin. „Gleichzeitig können sich enttäuschte Erwartungen negativ auf die Integration auswirken. Deshalb spielen Erwartungsmanagement und Transparenz über Anforderungen und Qualifizierungsmöglichkeiten für sie eine wichtige Rolle.“

Geflüchtete gehören zur gebildeteren Hälfte ihrer Herkunftsgesellschaft – dies kann ihre Integration positiv beeinflussen

Neben Sprachkenntnissen ist die formale Bildung der Geflüchteten für eine qualifizierte Beschäftigung entscheidend. Diese wird meist nach den Standards des Ziellands bewertet. Danach gemessen haben Geflüchtete häufig einen niedrigen Abschluss. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn die Bildung im Vergleich zur Herkunftsgesellschaft betrachtet wird: Denn die meisten Geflüchteten gehören zur gebildeteren Hälfte im jeweiligen Herkunftsland. Beispielsweise zählen 75 Prozent der nach Deutschland geflüchteten SyrerInnen, der größten Gruppe unten den Asylsuchenden, in ihrer Heimat zur höher gebildeten Bevölkerungshälfte. Das kann sich positiv auf die Integration im Zielland auswirken. „Aus der Forschung wissen wir, dass Zugewanderte, die in der Herkunftsgesellschaft zur gebildeteren Hälfte gehörten, schneller Deutsch lernen. Sie sind oft gesünder und erfolgreicher auf dem Arbeitsmarkt. Zudem erhalten ihre Kinder eine bessere Bildung“, so Cornelia Kristen, Professorin für Soziologie an der Universität Bamberg und Senior Research Fellow im SOEP am DIW Berlin.

Schulische und außerschulische Integration ist in vielen Bereichen gelungen

In den Schulen sind Kinder und Jugendliche geflüchteter Familien meist gut integriert. So äußern sie ein großes Zugehörigkeitsgefühl zu ihrer Schule – und das sogar häufiger als andere Gleichaltrige. Zudem nutzen überdurchschnittlich viele von ihnen Ganztagsschulen und Hortangebote. Sie stehen so ganztägig in Kontakt mit Gleichaltrigen der Aufnahmegesellschaft. Nachholbedarf gibt es noch bei außercurricularen Aktivitäten in der Schule und in der außerschulischen Integration. Denn geflüchtete Kinder und Jugendliche sind in freiwilligen Bildungsangeboten noch unterrepräsentiert. Sie nehmen beispielsweise nur halb so oft an Schul-AGs teil. In Sportvereinen liegt ihre Mitgliederquote um 18 Prozentpunkte niedriger als bei Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund. „Hier sollten Schulen und Vereine noch stärker werben. Denn gerade der gemeinsame Sport in der Schul-AG oder im Verein kann den Austausch zwischen Kindern mit und ohne Fluchthintergrund fördern und so zur Integration beitragen“, empfiehlt Studienautorin Spieß.

„Integration ist ein langfristiges Projekt“

Der hohe Zuzug von Geflüchteten in den Jahren 2015 und 2016 war auch mit Sorgen in der deutschen Aufnahmegesellschaft verbunden. Eine weitere Studie zeigt, dass diese Sorgen in der Bevölkerung Deutschlands seit 2016 abnehmen – auch wenn sie noch über dem Niveau von 2013 liegen. Der Anteil der Befragten, der sich „große Sorgen“ über Zuwanderung macht, ist von 46 Prozent im Jahr 2016 auf 32 Prozent im Jahr 2018 gesunken. Im Gegensatz dazu steigen die Sorgen um Fremdenfeindlichkeit bei den Geflüchteten an. „Gegenseitiges Vertrauen könnte durch persönliche Kontakte zwischen Geflüchteten und Einheimischen gefördert werden“, sagt SOEP-Wissenschaftlerin Katja Schmidt. Im Jahr 2018 hatte aber nur etwa die Hälfte der Geflüchteten regelmäßige Kontakte zur deutschen Bevölkerung.

„Die Integration von Geflüchteten ist noch nicht abgeschlossen. Sie ist ein langfristiges gesellschaftliches Projekt, das weiterhin Aufmerksamkeit bedarf. Aber wir befinden uns auf einem guten Weg“, resümiert Ökonomin Spieß.

IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter

Die IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter wird gemeinsam vom Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am DIW Berlin, vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) durchgeführt. Es handelt sich um eine repräsentative Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. Insgesamt wurden bislang 7.950 Geflüchtete befragt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 19.08.2020

DIW Berlin kooperiert mit Verein Mein Grundeinkommen und begleitet drei Jahre lang experimentelle Studie mit 1500 ProbandInnen wissenschaftlich – 140.000 private SpenderInnen finanzieren Studie – Rekrutierungsphase der StudienteilnehmerInnen beginnt ab sofort

Die derzeitige Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen beruht selten auf fundiertem Wissen. Eine gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Vereins Mein Grundeinkommen soll das ändern und neue, empirische Maßstäbe setzen. „Diese Studie ist eine Riesenchance, um die uns seit Jahren begleitende theoretische Debatte über das bedingungslose Grundeinkommen in die soziale Wirklichkeit überführen zu können. Bisherige weltweite Experimente sind für die aktuelle Debatte in Deutschland weitgehend unbrauchbar. Mit diesem lang angelegten Pilotprojekt für Deutschland betreten wir wissenschaftliches Neuland“, sagt Jürgen Schupp, Senior Research Fellow des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin.

Mit dem heutigen Tag beginnt die Rekrutierungsphase für am Ende 1500 ProbandInnen der Langzeitstudie, von denen 120 nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, die drei Jahre lang monatlich 1200 Euro erhalten – bedingungslos. Die restlichen einbezogenen 1380 StudienteilnehmerInnen dienen als Vergleichsgruppe, um sichergehen zu können, dass in der Studie zu beobachtende Veränderungen tatsächlich auf das ausgezahlte Grundeinkommen zurückzuführen sind.

„Wir wollen herausfinden, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen Menschen und Gesellschaft verändert. Wir wollen wissen, was es mit Verhalten und Einstellungen macht und ob das Grundeinkommen helfen kann, mit den gegenwärtigen Herausforderungen unserer Gesellschaft umzugehen“, sagt Michael Bohmeyer, Initiator des Vereins Mein Grundeinkommen.

Keine Bedingungen bei der Auszahlung

Die TeilnehmerInnen des Pilotprojekts, das unter dem Motto „Wir wollen es wissen“ steht, müssen keine Bedürftigkeit belegen und können unbegrenzt Geld hinzuverdienen, wenn sie wollen. Der Betrag des gezahlten Grundeinkommens orientiert sich an der Armutsgefährdungsgrenze. Das heißt, er liegt über dem Einkommensbetrag, ab welchem die Möglichkeiten zur Lebenserhaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind.

Da menschliche Entscheidungsprozesse hochkomplex sind und der Fokus auch auf Veränderungen von Entscheidungen und kognitiven Fähigkeiten der TeilnehmerInnen liegt, wird die Studie außerdem von WissenschaftlerInnen des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern sowie der Universität zu Köln durch psychologische und verhaltensökonomische Forschung unterstützt.

Eine Million BewerberInnen haben die Chance teilzunehmen

Die Bewerbung zur Teilnahme ist für alle möglich, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 18 Jahre alt sind. Zur Bewerbung muss ein Online-Fragebogen mit Kontaktinformationen, Angaben zu Geschlecht, Kinderanzahl und Anzahl der Personen im Haushalt sowie einigen Daten zur Lebenssituation, wie den höchsten erworbenen Schulabschluss, Nettoeinkommen und den Erhalt von Sozialleistungen, ausgefüllt werden. Die Studie startet, sobald sich entweder eine Million Menschen unter www.pilotprojekt-grundeinkommen.de zur Studienteilnahme beworben haben oder spätestens am 10. November 2020 mit den bis dahin eingeschriebenen Personen. Diese große Zahl ist notwendig, da die Datenqualität enorm verbessert wird, wenn die Grundmenge der BewerberInnen, aus der die TeilnehmerInnen ausgewählt werden, möglichst groß und vielfältig ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 18.08.2020

Beschäftigte, die ihr Einkommen nach Lohnsteuerklasse V versteuern, verlieren beim Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld schnell mehrere hundert Euro monatlich im Vergleich zu Personen mit gleichem Bruttoeinkommen und Lohnsteuerklasse III. Besonders groß ist der Rückstand beim Krankengeld: maximal 697 Euro weniger gibt es im Monat, obwohl ebenso viel an Sozialbeiträgen gezahlt wurde, zeigen Berechnungen in einer neuen, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.* Das liegt daran, dass diese Lohnersatzleistungen, wie auch das Kurzarbeitergeld, anhand des Nettoeinkommens berechnet werden und in der Lohnsteuerklasse V überproportional hohe Steuerabzüge das Netto reduzieren. Da in dieser Lohnsteuerklasse sowohl bei der Berechnung des Nettoeinkommens, als auch beim Bezug von Lohnersatzleistungen zu rund 90 Prozent verheiratete Frauen sind, stellen diese Steuerregelungen nach Einschätzung der Studienautorinnen Dr. Ulrike Spangenberg, Prof. Dr. Gisela Färber und Corinna Späth eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung dar und verstoßen gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes. Nach Analyse der Juristin und der beiden Finanzwissenschaftlerinnen verletzen Detailregelungen beim Elterngeld zudem auch den in Artikel 6 GG gebotenen besonderen Schutz der Familie, weil sie unverheiratete Eltern und Alleinerziehende benachteiligen. Die Forscherinnen vom Institut für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien in Berlin und von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer skizzieren Optionen für eine Reform, die die vor allem Frauen treffenden Benachteiligungen in Bezug auf die Höhe des Nettoeinkommens und die Höhe von Lohnersatzleistungen beenden würde. Umgekehrt würden die bislang nach Klasse III besteuerten Personen – meist die Ehemänner – beim Nettoeinkommen und beim Anspruch auf Lohnersatzleistungen weniger Geld erhalten als bisher. Muss diese Person Lohnersatzleistungen beziehen, könnte sich dadurch auch das Gesamteinkommen des Haushalts reduzieren. Diese Einkommensverluste ließen sich, so die Forscherinnen, aber durch eine Anhebung der Lohnersatzraten für alle Beschäftigten kompensieren – unabhängig von Geschlecht oder Familienstand.

Bei vielen verheirateten Paaren versteuert die Person mit dem höheren Bruttoeinkommen – meist der Ehemann – nach Steuerklasse III, die Ehefrau ist häufig in Steuerklasse V. Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings fällt dann bei der Person in Steuerklasse III an, weil hier unter anderem die gemeinsamen Grundfreibeträge angerechnet werden. Die Person in Steuerklasse III erzielt demzufolge ein höheres monatliches Nettoeinkommen als eine ledige Person mit gleichem Bruttoeinkommen. Demgegenüber zahlt die Person in Lohnsteuerklasse V nicht nur im Verhältnis zu Ledigen deutlich höhere Lohnsteuern und erhält entsprechend weniger netto ausbezahlt. Sie trägt auch einen Teil der Lohnsteuer in Steuerklasse III mit. Die Person in Steuerklasse V „überzahlt“ also bei der Lohnsteuer, während die Person in III „unterzahlt“. Schaut man auf das Netto-Gesamteinkommen des Paares, ist es durch das Splitting fast immer höher als das von zwei Unverheirateten. Allerdings bei deutlicher individueller Unwucht: „Die Vorteile der Steuerklassenkombination III/V für das monatliche Haushaltseinkommen werden durch Nachteile zulasten von Frauen erkauft“, schreiben Spangenberg, Färber und Späth. Einen rechtlichen Anspruch, dass die Person in Lohnsteuerklasse III den finanziellen Vorteil teilt, gibt es nur dann, so der Bundesgerichtshof, wenn die Eheleute ausdrücklich vereinbaren, dass die zu viel gezahlte Lohnsteuer oder der Verlust bei den Lohnersatzleistungen eheintern ausgeglichen wird.

Gleich viel in die Sozialkassen bezahlt, trotzdem bis zu 697 Euro weniger Anspruch

Besonders drastisch wirken sich die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Steuerklassen beim Bezug von Lohnersatzleistungen aus. Denn die werden meist als prozentualer Anteil vom individuellen Nettoeinkommen berechnet. Eigentlich ein übersichtliches, pragmatisches Verfahren. In Kombination mit den Steuerklassen III und V führt es allerdings zu erheblichen finanziellen Ungleichheiten, die faktisch meistens Frauen benachteiligen. Für Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld haben die Wissenschaftlerinnen die Effekte beispielhaft berechnet. Dazu vergleichen sie, wie hoch die Leistungen an Personen in den Lohnsteuerklassen III und V sind, die ein gleich hohes Bruttoeinkommen haben – und dementsprechend zuvor gleich viel an Beiträgen für die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben:

– Beim Krankengeld ist die Differenz am größten bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5000 Euro. Eine Person in Lohnsteuerklasse III erhält ein Netto-Krankengeld von 2682 Euro, in Steuerklasse V sind es hingegen nur 1985 Euro monatlich, also 697 Euro weniger. Das entspricht einem Unterschied von 26 Prozent (siehe auch Tabelle 10 in der Studie; Link unten). Ähnlich groß ist die prozentuale Differenz durchgängig ab einem Monatsbrutto von 2500 Euro. Am geringsten ist der relative Unterschied mit je sechs Prozent bei geringen Beispieleinkommen von rund 830 Euro brutto im Monat und bei hohen von knapp 6700 Euro.

– Um maximal 635 Euro unterscheiden sich die monatlichen Zahlungen beim Arbeitslosengeld I. Soviel weniger erhalten Beschäftigte mit Steuerklasse V bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6700 Euro im Vergleich zur Steuerklasse III. Das entspricht einer Differenz von 26 Prozent (siehe Tabelle 34 in der Studie). Sogar 27 Prozent beträgt der relative Abstand bei einem Bruttoeinkommen zwischen 2500 und 5000 Euro monatlich. Und selbst bei niedrigen Bruttoeinkommen liegen die Ansprüche mit unterschiedlichen Steuerklassen noch um mindestens 12 Prozent auseinander.

– Auch beim Elterngeld macht die Lohnsteuerklasse V einen deutlichen Unterschied. Hier ergibt sich die maximale Differenz bei einem Bruttoeinkommen von knapp 4200 Euro monatlich. Eine Person in Klasse III erhält 1789 Euro monatlich, während es in Steuerklasse V nur 1292 Euro gibt und damit 497 Euro weniger. Das entspricht einer relativen Differenz von 28 Prozent. Sogar 29 Prozent beträgt der Abstand bei einem Monatsbrutto von 2500 Euro (siehe Tabelle 22). Anders als bei Kranken- oder Arbeitslosengeld hat die Person in Klasse V, also meist die werdende Mutter, die Möglichkeit, kurzfristig noch in Lohnsteuerklasse III zu wechseln und so ein höheres Elterngeld zu beziehen. Das gilt allerdings nur bei verheirateten Paaren, weshalb die Expertinnen hier eine verfassungswidrige Benachteiligung von Alleinerziehenden und Eltern ohne Trauschein attestieren.

Mittelbare Diskriminierung trotz geschlechtsneutraler Formulierungen im Gesetz

Grundsätzlich sind die entsprechenden Steuergesetze natürlich geschlechtsneutral formuliert, keine Regelung „zwingt“ Verheiratete dazu, dass der Mann in Steuerklasse III versteuert und die Frau in Klasse V. Es gibt mit der Lohnsteuerklasse IV für beide oder dem so genannten Faktorverfahren sogar längst eine Alternative, die die Unwucht minimiert. Doch viele Paare bleiben bei der traditionellen Aufteilung, auch weil das Steuersystem entsprechende Anreize setzt. Denn Paare mit den Lohnsteuerklassen III/V haben zwar bei der endgültigen Berechnung der Jahreseinkommensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung keinen größeren Splittingeffekt, wohl aber einen Zeitvorteil. Denn anders als bei IV/IV oder beim Faktorverfahren sind ihre unterjährig laufenden monatlichen Abzüge meist zu niedrig angesetzt. Das führt zwar zu Steuernachforderungen des Finanzamtes, diese fallen aber frühestens ein Jahr später bei der Einkommensteuererklärung an. Zudem ist das Faktorverfahren für die Steuerzahlenden bislang bürokratisch aufwendiger. Wer die Lohnsteuerklassen IV/IV ohne Faktor wählt, kann den Splittingvorteil sogar erst nachträglich über den Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen.

Unter dem Strich seien die Regelungen zu den Steuerklassen III/V nicht mit der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes vereinbar, betonen die Juristin Spangenberg, die Finanzwissenschaftlerin Färber und die Verwaltungswissenschaftlerin Späth. Denn auch geschlechtsneutral formulierte Regelungen könnten „diskriminierend sein, wenn sie sich faktisch, das heißt in der gesellschaftlichen Realität, zum Nachteil von Frauen auswirken.“ Und das stehe außer Zweifel, insbesondere beim Bezug von Lohnersatzleistungen: Im Jahr 2015 waren 93 Prozent der Personen mit einer Ersatzleistung und Steuerklasse V Frauen. Im Vergleich zum Prozentsatz von Frauen in Steuerklasse III bei der Berechnung des Nettoeinkommens (21 Prozent) ist der Prozentsatz in Steuerklasse III beim Bezug von Lohnersatzleistungen mit 43 Prozent zwar relativ hoch. Das liegt aber vor allem an den Wechselmöglichkeiten beim Elterngeld. Beim Arbeitslosen- oder Krankengeld gilt der Wechsel von V zu III in der Regel als rechtsmissbräuchlich.

Steuerklasse IV für beide Partner und finanzielle Flankierung

Als Reformoption für die Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens sehen die Wissenschaftlerinnen die Abschaffung von Steuerklasse V. Die bestehende Alternative, Steuerklasse IV oder das Faktorverfahren für beide Eheleute, würde die „geschlechtsbezogenen Nachteile bei der Berechnung der Lohnsteuer beseitigen“. Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings bliebe für das Paar erhalten, er würde aber annähernd gleich aufgeteilt.

Für die Lohnersatzleistungen schlagen die Wissenschaftlerinnen generell die Berechnung anhand der Steuerklasse IV vor, um nicht nur die Nachteile der Steuerklasse V, sondern auch die Benachteiligung von Alleinerziehenden und anderen nicht verheirateten Eltern zu beseitigen. Im Beispielfall mit 5000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen hätte jeder Partner und jede Partnerin dann Anspruch etwa auf das gleiche Krankengeld in Höhe von 2355 Euro.

Die Reformoptionen gewährleisten, dass Lohnsteuer, Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen auch innerhalb der Ehe gerecht aufgeteilt sind und der Höhe nach dem individuellen Bruttoeinkommen entsprechen, betonen die Forscherinnen. Sie weisen allerdings auch darauf hin, dass es bei der Reform ohne weitere Flankierung „Verlierer“ geben würde. Wer bislang nach Lohnsteuerklasse III versteuert, würde mit Steuerklasse IV einen Teil der bisherigen individuellen Vorteile beim Nettoeinkommen einbüßen. Im Fall, dass dieser Partner künftig auf – entsprechend niedrigere – Lohnersatzleistungen angewiesen ist, könnte das auch das Haushaltseinkommen des Paares insgesamt reduzieren. Um solche Effekte zu kompensieren, könnten die Lohnersatzraten für alle Beschäftigten angehoben werden, schreiben die Wissenschaftlerinnen.

Ulrike Spangenberg, Gisela Färber und Corinna Späth: Mittelbare Diskriminierung im Lohnsteuerverfahren. Auswirkungen der Lohnsteuerklassen auf Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen.

Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 190, Juli 2020 Download (pdf) ›

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 23.07.2020

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen einer Online-Befragung rund 240 Personen gefragt, welche Bezugshöhe von Kurzarbeitergeld sie bei Alleinstehenden in bestimmten Situationen als angemessen betrachten. Das zentrale Ergebnis der IAB-Studie lautet: Die Lohnersatzquote sollte aus Sicht der Befragten nicht im Zeitablauf steigen, sondern bei einem geringeren Verdienst höher ausfallen.

Anders als vom Bundestag beschlossen würden die Befragten ab dem vierten Monat kein höheres Kurzarbeitergeld gewähren als in den ersten drei Monaten. Anlässlich der Covid-19-Pandemie wurden in Deutschland die Konditionen beim Bezug von Kurzarbeitergeld großzügiger ausgestaltet. Während das Kurzarbeitergeld bislang generell 60 Prozent des Nettolohns bei Beziehern ohne Kinder bzw. 67 Prozent bei Beziehern mit Kindern betrug, erstattet die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Umständen nun ab dem vierten Monat 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent des Nettoentgelts.

Den Befragten wurden verschiedene Szenarien zu alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten vorgelegt, bei denen sich beispielsweise der Nettoverdienst oder die monatlichen Fixkosten wie Miete unterschieden. Im Durchschnitt sahen die Befragten eine Lohnersatzquote von knapp 70 Prozent des letzten Nettolohns als angemessen an.

Im Vergleich zu einem Nettoverdienst von 2.000 Euro fielen die Antworten bei einem Nettoverdienst von 1.500 Euro vier Prozentpunkte höher und bei einem Nettoverdienst von 3.000 Euro um vier Prozentpunkte niedriger aus. Hat die im Szenario beschriebene Person hohe statt niedrige Lebenshaltungskosten, wurde ein um knapp vier Prozentpunkte höheres Kurzarbeitergeld als angemessen erachtet. Bei Betrieben, die ihren Beschäftigten einen Zuschuss in Höhe von zwanzig Prozent des Nettoverdienstes zum Kurzarbeitergeld gewähren, nahmen die Befragten einen Abschlag in Höhe von zehn Prozentpunkten vor. Befragte mit Wohnort Ostdeutschland sind deutlich restriktiver: sie sahen im Durchschnitt knapp neun Prozentpunkte weniger Kurzarbeitergeld als angemessen an als Westdeutsche. Personen, die in der Vergangenheit bereits einmal auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren, betrachteten im Mittel zehn Prozentpunkte mehr Kurzarbeitergeld als angemessen.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1720.pdf. Befragt wurden überwiegend stabil beschäftigte Personen, die über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht arbeitslos gemeldet waren. Die Befragung ist nicht repräsentativ für die gesamte Erwerbsbevölkerung in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 20.08.2020

Mit dem Ende der Sommerferien haben die meisten Kindergärten und Kitas den Regelbetrieb wieder aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verdienten Beschäftigte in Kindergärten und Vorschulen im Jahr 2019 durchschnittlich knapp 20 Euro brutto in der Stunde.

Personal in Kindergärten und Vorschulen: überwiegend weiblich und in Teilzeit

Rund 94 % des Personals in Kindergärten und Vorschulen waren Frauen, fast zwei Drittel der Beschäftigten (61 %) arbeiteten in Teilzeit und mehr als zwei Drittel aller Beschäftigten (69 %) waren ausgebildete Fachkräfte. Arbeitete eine solche Fachkraft in Teilzeit, verdiente sie 2019 im Schnitt 2374 brutto monatlich. Für Fachkräfte, die in Vollzeit arbeiteten, lag der Verdienst bei durchschnittlich 3 287 Euro brutto im Monat.

Methodischer Hinweis: In den Bruttoverdiensten sind keine Sonderzahlungen enthalten.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.09.2020

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland netto 32,8 Milliarden Euro für die Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 5,8% gegenüber 2018.

Von den insgesamt 32,8 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen 19,3 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+6,7% zum Vorjahr). Für die Hilfe zur Pflege wurden 3,8 Milliarden Euro ausgegeben (+8,8%). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,5 Milliarden Euro (-0,3%) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,3 Milliarden Euro (+3,8%).

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, beliefen sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2019 auf 6,9 Milliarden Euro (+3,6%).

Weitere Informationen:

Ergebnisse der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe stehen im Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung (seit 2017 einschließlich Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGBXII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.Kapitel SGBXII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Methodische Hinweise:

Die hier gemachten Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGBII„Hartz IV“).

Seit dem Jahr 2017 werden die Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGBXII) nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach § 121 SGBXII erhoben, weil die entsprechenden Angaben bereits seit 2014 im Rahmen der Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGBXII in Höhe von 100 Prozent der Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst werden.

Zwar unterscheidet sich die Abgrenzung der erfassten Finanzdaten in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen für das 4. Kapitel SGBXII) bis zum Berichtsjahr 2016 von derjenigen bei den Nachweisen der Länder nach § 46a SGB XII an den Bund in geringem Ausmaß, da entsprechend § 46a SGBXII nur Geldleistungen berücksichtigt werden. Das Niveau der erfassten Ausgaben ist jedoch vergleichbar. Dies liegt daran, dass

– sich die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGBXII selbst nicht geändert haben,

– die Leistungen weitestgehend kontinuierlich ausbezahlt werden und

– sich auch die Erfassung der Ausgaben und Einnahmen vor Ort nur hinsichtlich einheitlicher Kriterien für deren zeitliche Zuordnung geändert hat.

Für das Jahr 2016 liefert die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGBXII auf Bundesebene für das 4. Kapitel SGBXII Nettoausgaben von 6,073Milliarden Euro und die Nachweise der Länder nach § 46a SGBXII Nettoausgaben von 6,047Milliarden Euro (Datenstand: August 2020).

Ferner können Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGBXII (ab dem Berichtsjahr 2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) über die Tabellen "Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.08.2020

Die Armutsgefährdung – gemessen an der Armutsgefährdungsquote – ist im Zeitraum von 2009 bis 2019 in allen westlichen Bundesländern und in Berlin gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich der Anteil der von Armut bedrohten Menschen in Bremen am stärksten erhöht: Dort war 2019 fast ein Viertel (24,9%) der Bevölkerung armutsgefährdet, mehr als in jedem anderen Bundesland. 2009 hatte der Anteil der armutsgefährdeten Personen in Bremen gut ein Fünftel (20,1%) betragen. Auch in Hessen (2019: 16,1%, 2009: 12,4%) und Nordrhein-Westfalen (2019: 18,5%, 2009: 15,2%) ist das Risiko, von Einkommensarmut bedroht zu sein, seit 2009 vergleichsweise stark gestiegen. Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut.

Rückgang der Armutsgefährdung in östlichen Bundesländern

In den östlichen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin ist die Armutsgefährdungsquote im Zehnjahresvergleich zurückgegangen. 2019 waren in Berlin 19,3% der Personen von Armut bedroht, 2009 waren es 19,0%. Den bundesweit stärksten Rückgang verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern, und zwar von 23,1% im Jahr 2009 auf 19,4% im Jahr 2019.

Im Zeitverlauf entwickelte sich die Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich und meist nicht kontinuierlich. Beispielsweise lag die Armutsgefährdungsquote in Bremen bereits im Jahr2015 bei 24,8% (0,1Prozentpunkte unter dem Stand von 2019) und fiel im Folgejahr auf 22,6%. Ähnliche Schwankungen traten auch in anderen Bundesländern auf.

Diese und weitere Ergebnisse zur Armutsgefährdung seit 2005, zum Teil in tiefer regionaler und fachlicher Gliederung, sowie detaillierte Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Dort finden sich auch Armutsgefährdungsquoten, die auf Basis regional unterschiedlicher Armutsgefährdungsschwellen ermittelt wurden.

Methodische Hinweise:
Diese Ergebnisse gehen aus aktuellen Berechnungen auf Basis des Mikrozensus hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen der Arbeitsgruppe „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durchgeführt wurden. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa. Aufgrund seiner Stichprobengröße lassen sich für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren ermitteln und vergleichen. Das zur Ermittlung der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle herangezogene bedarfsgewichtete Einkommen (Äquivalenzeinkommen) wird auf Basis der 1994 entwickelten neuen OECD-Skala berechnet. Nach dieser wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet. Für die weiteren Haushaltsmitglieder werden kleinere Gewichte eingesetzt (0,5 für weitere Personen ab 14 Jahren und 0,3 für jedes Kind unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.

Die Grundlage der hier veröffentlichten Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene (Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist und somit einen regionalen Vergleich ermöglicht. Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik infrage. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren zur Einkommensarmut und -verteilung die Statistik „Leben in Europa“ (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung ergab sich, bezogen auf das Berichtsjahr 2018, bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 16,0 %. Zum Vergleich: Die auf Basis des Mikrozensus berechnete Armutsgefährdungsquote für das aktuelle Berichtsjahr 2019 lag bundesweit bei 15,9 %. Zu beachten ist, dass sich Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zugrundeliegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Bundesländerebene kann EU-SILC nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um die Indikatoren auch für kleinere Bundesländer auszuweisen.

Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am Bundesmedian werden im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landes- beziehungsweise regionalen Median berechnet. Hierzu wird das mittlere Einkommen (Median) im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der jeweiligen Region herangezogen. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen. Regionale Einkommensunterschiede werden zum Teil durch Unterschiede im Preisniveau (insbesondere im Mietniveau) ausgeglichen. Dies kann dazu führen, dass die Armutsgefährdung gemessen am Bundesmedian in prosperierenden Regionen unterschätzt und andererseits die Armut in Regionen mit einem relativ niedrigen Einkommensniveau überschätzt wird.

Armutsgefährdungsquoten sind gegenüber stichprobenbedingten Schwankungen des mittleren Einkommens (Median) nicht sehr robust. Das bedeutet, dass bereits geringe zufällige Schwankungen dieses Einkommens merkliche Veränderungen der Armutsgefährdungsquoten zur Folge haben können. Deshalb sollten nur über einen längeren Zeitraum stabile Entwicklungen inhaltlich interpretiert werden. Dies gilt insbesondere für relative Armutsrisikoquoten kleiner Bevölkerungsgruppen oder für regional tief gegliederte Ergebnisse.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 13.08.2020

Die Zahl der geborenen Kinder in Deutschland war im Jahr 2019 mit rund 778100 Babys um 9400 niedriger als im Jahr 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die zusammengefasste Geburtenziffer im Jahr 2019 bei 1,54 Kindern je Frau. Ein Jahr zuvor betrug sie noch 1,57 Kinder je Frau.

Bremen und Niedersachsen mit höchster Geburtenziffer

Die Geburtenziffer nahm in 14 von insgesamt 16 Bundesländern ab. Lediglich in Bayern und Bremen blieb sie unverändert auf dem Vorjahresniveau. In Bremen und Niedersachsen war die Geburtenhäufigkeit mit 1,60 Kindern je Frau am höchsten. Berlin war dagegen mit 1,41Kindern je Frau das Land mit der niedrigsten Geburtenziffer.

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit war 2019 die Geburtenziffer mit 1,43Kindern je Frau nur geringfügig niedriger als 2018 (1,45 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sank sie von 2,12 auf 2,06Kinder je Frau.

Frauen bei Geburt ihres ersten Kindesimmer älter

Frauen bekommen ihr erstes Kind immer später im Leben. Im Jahr 2019 waren Mütter bei der Erstgeburt im Durchschnitt 30,1 Jahre alt. Zehn Jahre zuvor lag das Durchschnittsalter bei Geburt des ersten Kindes noch bei 28,8 Jahren. Bei der Geburt des zweiten Kindes waren Mütter im Jahr 2019 durchschnittlich 32,2 Jahre und beim dritten Kind 33,2 Jahre alt. Im Vergleich der Bundesländer waren Frauen in Hamburg bei der Geburt Ihres ersten Kindes mit 31,2 Jahren am ältesten, in Sachsen-Anhalt dagegen mit 28,9 Jahren am jüngsten.

Im EU-Vergleich lag Deutschland 2018 im Mittelfeld

Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) war die zusammengefasste Geburtenziffer in Deutschland im Jahr 2018 mit 1,57 Kindern je Frau etwas höher als im EU-Durchschnitt (1,55 Kinder je Frau). Deutschland lag damit in der EU auf dem 13. Platz. Die höchste Geburtenziffer wurde mit 1,88 Kindern je Frau in Frankreich und die niedrigste mit 1,23 Kindern je Frau auf Malta gemessen.

Nach dem Alter beim ersten Kind gehörten die Mütter in Deutschland 2018 im europäischen Vergleich zum älteren Drittel. Nach der Berechnungsmethode von Eurostat belegte Deutschland mit durchschnittlich 29,7 Jahren den 9. Platz. Am ältesten waren die Frauen bei der ersten Geburt mit 31,2 Jahren in Italien, am jüngsten mit 26,2 Jahren in Bulgarien.

Methodische Hinweise

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49Jahren im betrachteten Jahr.

Das durchschnittliche Alter bei der Geburt kann mit Hilfe unterschiedlicher Angaben berechnet werden. Für Zeitvergleiche verwendet das Statistische Bundesamt in der Regel die Berechnung auf Basis der absoluten Zahlen der Geborenen nach dem Geburtsjahr der Mutter. Eurostat veröffentlicht die Ergebnisse auf Basis der altersspezifischen Geburtenziffern der Frau. Aufgrund dieser methodisch bedingten Differenzen können sich leichte Abweichungen in den Werten ergeben.

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Statistik
Seit dem 1. Juli leitet das Statistische Bundesamt im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft unter dem Vorsitz von Präsident Dr. Georg Thiel die Ratsarbeitsgruppe Statistik. Über unsere Aktivitäten im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft informieren wir auf der Sonderseite www.destatis.de/eu2020.

Europäische Statistiken finden Sie in unserem Datenangebot "Europa in Zahlen"

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 29.07.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. – 09. September 2020

Veranstalter: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

Anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft veranstaltet das IAB vom 7. bis 9. September die interdisziplinäre Arbeitsmarkt-Konferenz „Labor Market Transitions: Challenges for Public Policies and Research“. Thema sind die unterschiedlichen Aspekte von Übergängen am Arbeitsmarkt, also beispielsweise von Schulabgängern, Arbeitslosen oder Eltern. Ebenfalls im Fokus: der technische Wandel, Weiterbildung oder die Situation der Betriebe. Wir laden Sie herzlich ein zu mehr als 40 wissenschaftlichen Vorträgen von jeweils 10 Minuten, vier Keynotes und einer Podiumsdiskussion, in der Wissenschaft und Politik zu Wort kommen.

Keynote-Speaker der Konferenz sind Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Christian Dustmann, Direktor des Centre for Research and Analysis of Migration (CReAM) des University College London, Dennis Radtke, Mitglied des Europäischen Parlaments sowie László Andor, Professor an der Corvinus-Universität Budapest und ehemaliger EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.

Das komplette Konferenzprogramm können Sie hier einsehen: https://www.xing-events.com/eventResources/r/t/zldGcH2vVcoyWn/Programme_IAB-Labour-Market-Transitions_2020_extended.pdf. Konferenzsprache ist Englisch.

Bitte melden Sie sich über den folgenden Link für die Online-Teilnahme an: https://www.xing-events.com/IAB_Labour-Market-Transitions_2020.html?page=1974038. Die Registrierung ist auch noch möglich, wenn die Konferenz schon begonnen hat. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie eine Bestätigungsmail und eine weitere Nachricht mit Link zum Livestream.

Termin: 14. September in Lichtenberg / 26. Oktober in Marzahn-Hellersdorf / 18. November in Treptow-Köpenick

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Themenschwerpunkt „Herausfordernde Verhaltensweisen und diskriminierende Einstellungen
von Eltern und Kindern in Kita, Familienzentren, Schule und Jugendhilfe“

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis 
zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu 
verharmlosen oder zu normalisieren?


Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern?

Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder?

Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile übernehmen?

Was ist meine Haltung als Fachkraft 
und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 16. – 17. September 2020

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Bonn

Die Tagung will ergründen, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit den Chancen und Risiken der Reproduktionsmedizin aussehen kann. Wo stößt die individuelle reproduktive Freiheit an ihre Grenzen? Wie lassen sich das Wohl und die Rechte von Kindern und beteiligten Dritten besser berücksichtigen? Was bedeuten die neuen reproduktiven Möglichkeiten für die Emanzipation? Gibt es ein Recht auf ein Kind? Und welche Reformen sind nötig?

Programm

Anmeldeformular

Termin: 16. – 17. September 2020

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum

Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sind noch nicht abschließend geklärt: Einerseits wird erwartet, dass Digitalisierung so gestaltet werden kann, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben. Andererseits wird vermutet, dass die Digitalisierung – so wie es hinsichtlich des Home-Office‘ in der Corona-Krise viel diskutiert wird – zu einer Verstärkung traditioneller Rollenverteilungen und damit zu einer Verschlechterung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führt.

Die Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Soziale Sicherung gehen aber weit über das Home-Office hinaus: Digitalisierung …

  • verändert die Nachfrage nach Berufen und Qualifikationen in der Volkswirtschaft,
  • beeinflusst durch algorithmen-gestützte Matchingverfahren den Zugang zu Erwerbstätigkeit,
  • begünstigt die Entstehung und Auslagerung von Tätigkeiten in Soloselbständigkeit und ähnliche Formen der Erwerbstätigkeit außerhalb arbeits- und sozialrechtlicher Schutzbestimmungen sowie tarifpartnerschaftlicher Aushandlungsprozesse,
  • ermöglicht aber auch neue Freiheiten, Erwerbstätigkeit und persönliche Lebensentwürfe zu vereinbaren und
  • trägt zur Schaffung neuer Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit bei.

Was wissen wir über diese Aspekte und ihr Zusammenspiel?
Welche gesellschaftlichen und politischen Handlungserfordernisse lassen sich daraus ableiten?

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion dieser Fragen in unserer Online-Veranstaltung zu beteiligen.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 12. Oktober 2020

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Ort: Berlin

Es soll das Thema Armutsbekämpfung in Europa in den Fokus rücken. Der Titel der Veranstaltung lautet: “Europäische Strategien zur Armutsbekämpfung – Perspektiven für ein Europa von morgen”.

Dabei sollen verschiedene Perspektiven aus Wissenschaft, Politik und Praxis zu Wort kommen. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, hat sein Kommen bereits zugesagt.

Eine Einladung mit ausführlichem Programm und der Möglichkeit zur Anmeldung wird in den kommenden Wochen übersendet. Sollten es die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auch im Oktober noch nicht ermöglichen, eine Präsenzveranstaltung abzuhalten, planen wir auf ein alternatives Konzept umzusteigen und informieren Sie frühzeitig.

Termin: 12. Oktober 2020

Veranstalter: volkshilfe.

Ort: Wien

Der Zugang zu kulturellem Kapital wird nach wie vor durch die soziale Herkunft bestimmt. Armut und Bildung werden in der Regel vererbt.

Über 300.000 Kinder und Jugendliche in Österreich können ihre Potenziale daher nur eingeschränkt entfalten. Die Corona-Krise hat diese Ungleichheiten erstmals für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht, hat diese aber auch weiter verstärkt.

Was wir daraus lernen können und wie wir die Zukunft aller Kinder sichern können, wollen wir gemeinsam mit Expert*innen bei unserem Symposium „Kinderarmut & Bildung“ erörtern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. Oktober 2020

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Kitas, Familienzentren und Schulen sind Räume für Kinder und Eltern, in denen sie sich wohl und sicher fühlen sollen – ungeachtet ihrer Lebensweise, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder Religion. Auch wenn Berliner Einrichtungen sich in ihrer Arbeit schon seit geraumer Zeit – u.a. in Orientierung am Berliner Bildungsprogramm – einer „Pädagogik der Vielfalt“ verschrieben haben: Es gibt Eltern, die ihre Besorgnisse und Ressentiments über die Anwesenheit von Kindern und Eltern bestimmter Gruppen in die Einrichtung tragen; einzelne zeigen dabei sogar ein aggressives Verhalten. Auch Kinder können Vorurteile von Erwachsenen übernehmen und sich ausgrenzend und verletzend gegenüber anderen Kindern verhalten.

Wir fragen:

  • Welche Erfahrungen mit Ressentiments und/oder ausgrenzenden Verhaltensweisen machen Eltern und Kinder im Kontext von Kitas, Schule oder Familienzentren?
  • Durch welche Äußerungen fühlen sie sich herabgesetzt, welche Verhaltensweisen machen Angst?
  • Wie können Fachkräfte aber auch Eltern hier selbst aktiv gegensteuern?

Unser Fachgespräch stellt unterschiedliche Perspektiven von Eltern, Elternvertreter_innen und einer Expertin des Projekts „Kinderwelten“ vor. Von besonderer Bedeutung ist hier die aktive Teilnahme von Eltern und Kindern mit Diskriminierungserfahrung. Gemeinsam erarbeiten wir Reflexionshilfen und Handlungsansätze für die vorurteilsbewusste und diskriminierungskritische pädagogische Praxis.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 30. – 31. Oktober 2020

Veranstalter: Bündnis AufRecht bestehen

Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!
100 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelsätze, die zum Leben reichen!

Während Konzerne wie z.B. die Lufthansa mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt werden, fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und Kitaessens sind viele in der nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher einen Corona-Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze, um die schlimmste Not abfedern zu können.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute!

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV -Regelsatz ab 2021 um sieben Euro auf dann 439 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind ganze 23 Cent am Tag.

Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziokulturelle Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Satz liegt. Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelsatzrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft rund 8 Millionen Menschen, ALG II und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Profitieren würden auch sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“ – Wir lassen uns nicht weiter gegeneinander ausspielen!

Deshalb beteiligt Euch alle an den Aktionstagen am Freitag, dem 30. Oktober oder am Samstag, dem 31. Oktober und lasst uns unseren Forderungen laut und deutlich Gehör verschaffen.

Alle Gruppen können und sollen sich nach ihren Möglichkeiten am Aktionstag kurz vor der Anhörung im Bundestag Anfang November beteiligen: so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen, einer Unterschriftensammlung für die 100 Euro-Forderung… Wenn ihr weitere Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung!

Bitte bedenkt bei allem was ihr plant, dass Corona eine Realität ist. Also haltet Euch an die üblichen Hygienevorschriften, haltet Abstand und tragt einen Mund-Nasenschutz.

Wir werden einen Mobilisierungsaufruf schreiben, den Ihr für den Aktionstag gerne mit Eurem Logo versehen und nutzen könnt. Außerdem werden wir ein Flugblatt schreiben, das Ihr während des Aktionstages verteilen könnt.

Ab Ende September wollen wir beginnen, die Pressearbeit zu koordinieren und werden Euch eine Pressemitteilung vorab zukommen lassen. Im gleichen Zeitrahmen werden wir Euch auch bitten, uns mitzuteilen, wer was wo macht.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF an, die Bekämpfung von Kinderarmut politisch endlich prioritär zu behandeln.

Drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Armut hat ein Kindergesicht und zeigt sich vor allem in geringeren Bildungschancen, einer schlechteren materiellen Grundversorgung und beengten Wohnverhältnissen. Was Armut für Kinder, Jugendliche und ihre Familien bedeutet und wie die Corona-Krise Dimensionen von Familien- und Kinderarmut verstärkt, listet der „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung auf. Auf Basis dieser Erkenntnisse schlägt die Stiftung Lösungsansätze zur Armutsüberwindung vor – konkret eine Kindergrundsicherung oder ein Teilhabegeld.Das ZFF begrüßt die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, denn schon seit über zehn Jahren setzen wir uns im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir dürfen die Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinnehmen! Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinflusst nicht erst seit der Corona-Pandemie die Bildungschancen der heranwachsenden Generation. Die nun vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen, wie dringend wir handeln müssen. Wir brauchen endlich gute Kitas und gute Schulen, aber auch mehr Geld in den Familien.“

Reckmann fährt fort: „Zeitgleich lässt die Bundesregierung arme Kinder und ihre Familien im Regen stehen: Mit der aktuellen Vorlage der Neuermittlung der Regelsätze wird zum wiederholten Male ein mangelhaftes Verfahren angewendet mit dem die existenziellen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht abgebildet werden können. Das ZFF möchte, dass Kinder raus aus dem stigmatisierenden Hartz IV-System kommen und setzt sich daher seit 2009 mit vielen weiteren Akteur*innen für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Nur so kann ein ausreichendes Existenzminimum aller Kinder und Jugendlichen gesichert und unbürokratisch ausbezahlt werden.“

Die Stellungnahem des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vom 21.07.2020 zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetz“ finden Sie hier.

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hierweitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Konzeptes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) für eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung begrüßt das ZFF den Vorstoß als wichtigen Vorschlag, um Kinder und Jugendliche vor Armut zu schützen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen.

Das heute veröffentlichte DGB-Konzept sieht eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung vor, welche die bestehenden kindbezogenen Leistungen zusammenfasst. Die maximale Höhe der Kindergrundsicherung soll über dem aktuellen Hartz IV-Niveau liegen und mit steigendem Einkommen der Eltern bis zu einem einheitlichen Sockelbetrag abschmelzen. Dieser Betrag stellt ein neues, erhöhtes Kindergeld dar. Laut Forderung des DGB soll diese monetäre Leistung durch eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur ergänzt werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt dazu: „Die Corona-Pandemie wirkt wie ein Brennglas: sozial- und bildungspolitische Versäumnisse der letzten Jahre werden in der aktuellen Krise überdeutlich. Vor allem Kinder- und Jugendliche, die in armen und von Armut bedrohten Haushalten aufwachsen, sind die Leidtragenden. Ihnen fehlt es oft an gesunder Ernährung, an ausreichendem Platz in der Wohnung, an der nötigen technischen Ausstattung, um am digitalen Unterricht teilzunehmen und auch viele kostengünstige Ferienfreizeitangebote werden in diesem Sommer nicht stattfinden. Zwar wurde in der Corona-Pandemie an einzelnen Schräubchen gedreht, die beschlossenen Übergangsregelungen reichen aber nicht aus, um Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und jetzt Weichen für eine Kindergrundsicherung zu stellen, um arme Kinder und ihre Familien zukünftig besser abzusichern. Familien tragen derzeit die Hauptlast der Pandemie und halten dadurch die Gesellschaft zusammen. Sie haben den Mut und die Weitsicht für eine umfassende Reform verdient. Das DGB-Konzept schlägt hier den richtigen Weg ein, auch wenn eine Kindergrundsicherung nur dann hält, was sie verspricht, wenn sie eine maximale Höhe bereithält, die wirkliche Absicherung und Teilhabe in unserer Gesellschaft ermöglicht.“

Als ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 11 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen ein Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers der Grünen-Bundestagsfraktion „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. den Vorstoß und fordert eine schnelle Umsetzung.

Schon lange bemängelt das ZFF die Methode zur Berechnung der Hartz IV Regelsätze, da u. a. einzelne Ausgabenpositionen willkürlich herausgestrichen und verdeckt arme Haushalte in die Berechnungen einbezogen werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diese Kritik nun aufgegriffen und ein methodisch konsistentes Modell vorgelegt, auf dessen Basis Regelsätze besser und nachvollziehbarer als bisher berechnet werden. Damit wird auch die Höhe der Grünen Kindergrundsicherung festgelegt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt. Erwachsene und Kinder, die SGB-II Leistungen erhalten, dürfen nicht weiter an den Rand gedrängt werden! Sie brauchen mehr als ein Minimum, das heißt existenzsichernde Leistungen, die Teilhabe sicherstellen. Sie brauchen aber auch existenzsichernde Löhne, die sie unabhängig von staatlichen Leistungen machen. Die Grünen greifen dieses in ihrem Konzept auf, das unterstützen wir!“

Reckmann ergänzt: „Wir begrüßen, dass mit dem Vorschlag zur Berechnung der Regelsätze zum ersten Mal eine echte Grundlage für die Höhe der Grünen-Kindergrundsicherung geschaffen wurde. Damit wird unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgriffen. Um die Familienförderung langfristig vom Kopf auf die Füße zu stellen und armutssicher auszugestalten, fordern wir seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 628 Euro. So sieht soziale Gerechtigkeit aus!“

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.06.2020

AKTUELLES

Seit Inkrafttreten des SGB II und der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es Vorschläge, wie diese Form der Mindestsicherung reformiert werden sollte. Während quantitative Auswirkungen zahlreicher Konzepte bereits untersucht sind, steht ein qualitativer Vergleich der Instrumente und der Reichweite relevanter Vorschläge noch aus. Dieses böll.brief systematisiert und vergleicht Konzepte der vergangenen zwei Jahre.

Mit Blick auf die Reichweite der untersuchten Vorschläge identifiziert es drei Reformtypen:

  1. Mehr vom selben als Reform: Konzepte, die auf der Ebene der Anpassung des ökonomischen Anreizsystems verbleiben.
  2. Neuausrichtung durch selbstbestimmte Leistungsorientierung: Konzepte, die innerhalb der Systematik der bestehenden Mindestsicherung verbleiben, aber das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsempfänger*innen erheblich verändern.
  3. Neuausrichtung durch radikalen Systemwechsel: Konzepte, die auf eine grundsätzliche Neufassung der Absichten zielen, die mit einer Grundsicherung verbunden sind.

Die Systematisierung der Instrumente der Grundsicherung liefert hinsichtlich der Dimensionen sozialer Teilhabe die wichtige Erkenntnis, dass das SGB II nicht allein aus Regelbedarfen und Anrechnungsregeln besteht.

Die Studie finden Sie hier.

Das systematische Wissen über die Lebenslagen von geflüchteten Frauen, Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist beschränkt. Das Forschungsprojekt „Geflüchtete Frauen und Familien“ (GeFF) untersucht deswegen systematisch die besonderen Umstände der Flucht und der Integration von geflüchteten Frauen und Familien auf der Grundlage der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Als zentraler Befund geht erstens hervor, dass sich die Familienstrukturen von Frauen und Männern mit Fluchthintergrund stark unterscheiden: Frauen erreichen Deutschland in der Mehrheit mit ihren Familien, während über die Hälfte der Männer zunächst alleine kommen. Dies ist unter anderem auf die Risiken und Kosten der Flucht zurückzuführen, die sich in den Fluchtmustern von Familien widerspiegeln: Frauen und Kinder fliehen im Gegensatz zu Männern in der Regel im Familienverband oder folgen Männern auf sichereren Routen nach. Die Trennung von Angehörigen während und nach der Flucht korreliert weiterhin mi t erhöhten Gesundheitsrisiken, besonders für Frauen. Drittens zeichnet sich ein klares Gefälle in der sozialen und ökonomischen Teilhabe von geflüchteten Frauen und Männern ab. Dies könnte einerseits auf die geringere Berufserfahrung und die erhöhten gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Frauen zurückzuführen sein, andererseits leben Frauen öfter als Männer mit Familie in Deutschland, für die mehrheitlich sie die Versorgung übernehmen.

Abstract und kostenlosen Volltext-Download finden Sie unter: https://www.iab.de/185/section.aspx/Publikation/K200722CCC/?x=nl

Kaum ein Thema wird in der Öffentlichkeit aktuell so kontrovers diskutiert wie das bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Bemerkenswert dabei ist, dass sich das BGE keiner politischen Strömung zuordnen lässt.

Auch die Arbeiterwohlfahrt hat der aktuelle Grundeinkommensdiskurs erreicht. So wurde der AWO Bundesverband durch die Bundeskonferenz der AWO im November 2016 in Wolfsburg beauftragt, unter anderem im Zusammenhang mit der Frage, wie Care-Arbeit in einem verständlichen und am Lebensverlauf orientierten Gesamtsystem besser abgesichert werden kann, auch das bedingungslose Grundeinkommen als eine Lösungsoption zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund haben die Fachausschüsse Kinder, Jugend, Frauen, Familie und Bildung sowie Gesundheit und Soziales des Präsidiums des AWO Bundesverbandes unter Leitung von Christiane Reckmann bzw. Prof. Dr. Thomas Beyer im September 2018 eingemeinsames Kolloquium ausgerichtet, zu dem auch Fachleute aus Politik und befreundeten Organisationen eingeladen waren. Für den fachlichen Input konnte Dr. Rigmar Osterkamp, vorm. ifo Institut für Wirtschaftsforschung, gewonnen werden, der in den Jahren 2007 – 2011 das BGE-Experiment in Namibia beobachtet hat und seither den Grundeinkommensdiskurs begleitet hat.

Im Ergebnis dieses Kolloquiums und weiterer Beratungen in beiden Fachausschüssen wurde das vorliegende Positionspapier erarbeitet, das das Präsidium des AWO Bundesverbandes im Mai 2020 verabschiedet hat.

Teil 1 und Teil 2 der Gemeinsame Webkonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. sind jetzt online verfügbar unter:

https://www.bagfw.de/veranstaltungen-alt/detailseite-webkonferenz-wege-aus-der-armut

Das "Bündnis für Familie Königs Wusterhausen" hat am 1. Juni, dem Internationalen Tag des Kindes, einen Mal- und Zeichenwettbewerb für Kinder und Jugendliche aus KW unter dem Motto "Mein Lieblingsort in KW" gestartet.

Kitakinder können eine Zeichnung einreichen, Schulkinder und Jugendliche bis 18 Jahre ein Foto.

Dabei bitten wir auch um eine Begründung "Mein Lieblingsort in KW ist….., weil….".

Die derzeitige Koordinierungsstelle des Bündnisses, der SHIA-Landesverband Brandenburg e. V in der Bahnhofstraße 4, ist Abgabestelle für die Zeichnungen und Fotos.

Für den Wettbewerb ist beigefügte Erklärung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern erforderlich, damit das Bündnis die Zeichnungen und Fotos für weitere Projekte (angedacht ist u. a. eine Kalender 2021) nutzen kann.

Aufgrund von Bitten der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit wird der Einsendeschluss letztmalig verlängert bis zum 31. Oktober 2020.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden durch eine Jury bestimmt und zu einer Auszeichnungsveranstaltung eingeladen.

Der Wettbewerb ist ein Beitrag des Bündnisses zum 700jährigen Jubiläum der Stadt Königs Wusterhausen.

Für Fragen steht die Sprecherin der Koordinierungsgruppe des Bündnisses, Birgit Uhlworm, unter Tel. 03375/294752, zur Verfügung.

Die Mailadresse lautet: post@shia-brandenburg.de.

Die ersten Zeichnungen und Fotos wurden bereits eingereicht, z. B. von Kindern der Kita am Kirchplatz.