ZFF-Info 19/2017

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SCHWERPUNKT: Rechte intersexueller Menschen

Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.

Den kompletten Text finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 08.11.2017

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit der Beschränkung von Geschlechtseinträgen in das Geburtenregister festgestellt und damit ein klares Zeichen für die Rechte von trans- und intersexuellen Menschen gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich darüber hinaus für eine weitere gesellschaftliche Stärkung aus.

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„In einem heute veröffentlichten Beschluss fordert das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Eintragung eines dritten Geschlechts im Geburtenregister. Damit stärkt das Gericht die Rechte von intersexuellen Menschen in Deutschland. Denn das Gericht macht deutlich, dass die Beschränkung auf die Geschlechtseinträge ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ verfassungswidrig ist, soweit keine dritte Möglichkeit besteht, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Jetzt muss es darum gehen, eine personenstandsrechtliche Neuregelung zu schaffen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und die Rechte intersexueller Menschen wahrt. Wir hoffen sehr, dass eine neue Bundesregierung hierzu möglichst schnell einen geeigneten Vorschlag vorlegen wird.

Gleichzeitig muss auch unabhängig von der heutigen Entscheidung weiterhin alles getan werden, damit Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Dafür müssen neben rechtlichen Regelungen auch medizinische und soziale Aspekte in den Blick genommen werden. Zudem müssen Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie gestärkt werden, um einer gesellschaftlichen Diskriminierung und Stigmatisierung homo-, bi-, inter- und transsexueller Menschen entgegenzuwirken.“

Die komplette Mitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.11.2017

„Die AWO begrüßt die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht, das Personenstandsrecht um einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zu erweitern. Durch dieses Urteil wird wieder ein Stück mehr Gleichstellung von Menschen unabhängig ihres Geschlechts erreicht“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Leider kommen vom Gesetzgeber zu wenig eigene Impulse, aktiv Regelungen zu schaffen, um Lebensrealitäten anzuerkennen und Diskriminierungen zu verhindern. Immer wieder ist es das Bundesverfassungsgericht, das im Bereich der queeren Bewegung die Gleichstellung vorantreibt.“

Die AWO setzt sich schon lange für die Gleichstellung der Geschlechter ein und toleriert keine Ungleichbehandlung. Beim derzeitigen Verfahren bemängelte die AWO seit geraumer Zeit einenVerstoß gegen das Diskriminierungsverbot. „Dieses Urteil kann insofern als historisch bezeichnet werden, als das nun auch die konstruierte Zweigeschlechtlichkeit aufgehoben wird. Intergeschlechtlichkeit gab es schon immer, es wird Zeit dass dies sichtbar gemacht wird. Sie kann und darf nicht ignoriert werden. Wir fordern eine tiefgreifende Reform des Personenstandsrechts und die damit verbundene Gleichstellung von intergeschlechtlichen Menschen“, erklärt Stadler abschließend.

Mit Verweis auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht, hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Urteil ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Die derzeitige Regelung, dass nur die Möglichkeiten "weiblich" oder "männlich" für den Geburtseintrag vorgesehen ist, ist nach Auffassung der Verfassungsrichter, nicht mit grundgesetzlichen Anforderungen vereinbar. Der Gesetzgeber hat nun eine Frist bis 31.12.2018 eine Neuregelung zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 09.11.2017

Lesben- und Schwulenverband begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Zu der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober (1 BvR 2019/16) erklärt Sandro Wiggerich, Mitglied des Bundesvorstands des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute bekanntgegeben, dass die Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, soweit sie neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ keine dritte positive Option zulassen. Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich.

Als Verband sprechen wir uns seit langem dafür aus, dass intersexuelle bzw. intergeschlechtliche Menschen in unserer Rechtsordnung selbstbestimmt leben können und ihnen rechtliche Anerkennung widerfährt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt einen wichtigen Schritt hin zu diesem Ziel dar. Der Gesetzgeber muss jetzt zügig eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen.

Der LSVD fordert den Gesetzgeber auf, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Personen zu schaffen, die sich einem dritten Geschlecht zugehörig fühlen. Dabei darf er nicht bei der Mindestvorgabe des Bundesverfassungsgerichts haltmachen, den dritten Geschlechtseintrag nur Personen mit biologischen Varianten der Geschlechtsentwicklung zu eröffnen. Maßgeblich ist das empfundene Geschlecht. Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur Intersexualität, die dem Deutschen Bundestag bereits 2012 vorlagen, müssen vollständig umgesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht folgt mit seiner Entscheidung auch der Forderung des Positionspapiers zum Schutz und zur Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt, dass bereits im September vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlich wurde.

Hintergrund

In Deutschland leben schätzungsweise 100.000 Intersexuelle, die mit unterschiedlichen Geschlechtermerkmalen ausgestattet sind und sich einer traditionellen Geschlechtszuordnung entziehen. Während sich viele von ihnen klar als Mann oder als Frau fühlen, lehnen andere eine solche Zuordnung ab oder empfinden sich als einem dritten Geschlecht zugehörig. Für diese Menschen besteht derzeit nur die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag vollständig streichen zu lassen, mit unabsehbaren rechtlichen Folgen für Partnerschaft und Familie. Zudem bedeutet das Konzept eines dritten Geschlechts nicht, überhaupt kein Geschlecht zu haben.

Trotzdem keine medizinische Notwendigkeit besteht wurden und werden durch die medizinische Kategorisierung als Störung oder Krankheit Intersexuelle in Deutschland bis heute gravierenden und irreversiblen chirurgischen und verstümmelnden Eingriffen und hormonellen Behandlungen unterzogen – oftmals bereits im Säuglingsalter. Es handelt sich um schwere Menschenrechtsverstöße. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde wird verletzt. Der LSVD fordert ein Ende dieser Zwangsoperationen. Chirurgische und/oder medikamentöse/hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen intersexuellen Menschen erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband vom 08.11.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention geht ein weiteres Projekt zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen an den Start. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit den Ländern entwickelte Bundes-Modellprojekt „Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt“ wird in fünf Bundesländern systematisch neue und innovative Ansätze zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des Hilfesystems erproben. Das BMFSFJ setzt damit ein klares Zeichen dafür, dass die stetige Unterstützung der Länder bei der Weiterentwicklung ihrer Hilfesysteme ein wichtiges Instrument gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist.

Hierzu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Istanbul-Konvention war ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz von Frauen vor Gewalt. In diesem Sinne ist es wichtig, nicht stehen zu bleiben, sondern auch konkret zu handeln. Jede dritte Frau in Europa erfährt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt. Wir brauchen deshalb effiziente Systeme, damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei den Betroffenen ankommen. Mit dem jetzt gestarteten Modellprojekt können wir die Länder dabei unterstützen, neue Methoden in der Praxis zu erproben, um das bestehende Hilfesystem zu optimieren und an neueste Entwicklungen anzupassen.“

Denn mit dem Beitritt Deutschlands zum "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt", der sogenannten Istanbul-Konvention, verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, die Betroffenen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Mit dem Bundes-Modellprojekt sollen gemeinsam mit den fünf teilnehmenden Bundesländern Konzepte und Instrumente in der Praxis entwickelt und erprobt werden, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser planen und bedarfsgerecht weiterentwickeln können.

Das Modellprojekt steht unter einem gemeinsamen Leitbild von Bund und Ländern und wird von drei zentralen Leitfragen flankiert, die in besonderem Maße das Erkenntnisinteresse der Länder widerspiegeln:Erhalten alle gewaltbetroffenen Frauen zeitnah Schutz und Hilfe bei Gewalt?Welche Angebote brauchen Frauen in ihren unterschiedlichen Situationen? Sind die Bedarfe im ländlichen Raum, in Mittelzentren und in der Großstadt unterschiedlich?Wie kann das Hilfesystem (daran orientiert) passgenau (um)gestaltet werden? Wie können verlässliche Kooperationen mit Einrichtungen des Unterstützungssystems im Sinne einer ineinandergreifenden Versorgungskette geschaffen werden?

Bei der Auswahl der Modellstandorte wurde besonders im Hinblick auf die spätere Übertragbarkeit der Modellergebnisse auf einen breiten Mix aus regional unterschiedlich geprägten Standorten geachtet. Für den Erfolg des Modellprojekts ist die Erprobung und Entwicklung zielgruppenspezifischer, an den unterschiedlichen Bedarfen orientierter und übertragbarer Ansätze von entscheidender Bedeutung. An dem Modellprojekt teilnehmen werden: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.11.2017

Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung soll aufgehoben werden. Das fordert Die Linke in ihrem Antrag (19/13). Nach den Vorstellungen der Fraktion soll eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert werden. Ferner soll das Kooperationsverbot in Artikel 104b des Grundgesetzes, das heißt die Beschränkung der Bundesförderung auf Bereiche, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz besitzt, aufgehoben werden.

Nach wie vor sei das deutsche Bildungssystem deutlich unterfinanziert. Die öffentlichen Kassen in den Ländern und Kommunen seien seit langem nicht mehr in der Lage, ausreichend Geld für öffentliche Bildungsangebote aufzubringen. Daran ändere auch die von der Großen Koalition in der 18. Wahlperiode beschlossene BAföG-Reform nichts. Die durch die BAföG-Entlastung den Ländern zur Verfügung stehenden zusätzlichen finanziellen Mittel seien bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch die Aufstockung des Kommunalinvestitions-Förderungsfonds von 3,5 auf 7 Milliarden Euro zur Finanzierung des bundesweiten Schulsanierungsstaus sei angesichts des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs von 34 Milliarden Euro kaum nennenswert. Die Bundesländer müssten trotz der BAföG-Entlastung und der Finanzspritze für die Schulsanierung weiterhin die meisten Bildungsaufgaben selbst finanzieren. Finanzschwache Bundesländer hätten darunter besonders stark zu leiden.

Die sogenannte Exzellenzstrategie habe zur Folge, dass der Wettbewerb um knappe Finanzmittel zunehme, die Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder zurückgehe und Kettenbefristungen an den Hochschulen ausuferten. Die bisherigen Strukturen und Verfahrensweisen bundesdeutscher Bildungspolitik, das Auflegen zahlreicher zeitlich befristeter Programme, die keinerlei Flächendeckung erreichten, seien nicht geeignet, die anstehenden Probleme nachhaltig und schnell zu lösen, befürchtet die Linke.

Die Fraktion weist darauf hin, dass das auch eine Reihe von Bundesländern erkannt hätten und eine entsprechende Bundesratsinitiative ins Leben gerufen hätten, die eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes und damit eine Grundgesetzänderung vorsehe (vgl. Bundesratsdrucksache 621/17).

Die Linke appelliert an die Länder mit dem Bund über geeignete Verfahren und Gremien zu verhandeln, die gewährleisten, dass der Bund sich an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben beteiligen kann, ohne dass die föderale Verantwortung der Länder in Frage gestellt werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 560 vom 10.11.2017

„Es ist ein Skandal, dass in einem der reichsten Länder der Erde rund jeder fünfte Mensch in Armut leben muss. Doch obwohl die Fakten schon seit Jahren bekannt sind, hat die scheidende Bundesregierung es versäumt, wirkungsvolle Maßnahmen zur Armutsreduzierung zu ergreifen. Quer durch alle Bevölkerungsteile zieht sich das Problem: Betroffen sind Erwerbstätige und Erwerbslose, Familien mit Kindern, Rentnerinnen und Rentner. Für die neue Bundesregierung muss Armutsbekämpfung höchste Priorität haben. Sie muss sich daran messen lassen, ob es gelingt, möglichst viele Menschen aus der Armutsfalle zu holen. Die Zeit der Untätigkeit muss ein Ende haben“, erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes zu Armut und sozialer Ausgrenzung.

Zimmermann weiter: „Der Handlungsbedarf ist riesig. ‚Arm trotz Arbeit‘ darf es nicht länger geben. Unter anderem muss der Mindestlohn auf zwölf Euro erhöht, Leiharbeit und sachgrundlose Befristungen müssen verboten werden. Die soziale Sicherung bei Erwerbslosigkeit muss gestärkt werden, insbesondere durch Abschaffung von Hartz IV und Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung, die tatsächlich existenzsichernd ist. Die gesetzliche Rente muss durch Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 53 Prozent, Abschaffung der Kürzungsfaktoren und der Rente erst ab 67 sowie die Einführung einer Solidarischen Mindestrente gestärkt werden, damit niemand im Alter in Armut leben muss.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 08.11.2017

Rückholquoten müssen erhöht werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat angekündigt, zum Januar 2018 die „Düsseldorfer Tabelle“ zu ändern und den Mindestunterhalt von minderjährigen Trennungskindern anzuheben. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Kindesunterhalt an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird und Scheidungskinder von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld bekommen. Als Konsequenz steigt auch der Unterhaltsvorschuss und damit die Ausgaben des Staates, der einspringt, wenn Väter und Mütter ihren ehemaligen Partnern keinen Unterhalt zahlen. Die Union steht zu ihrer Verantwortung, Kinder und ihre Eltern, die vom säumigen Elternteil im Stich gelassen werden, nicht im Regen stehen zu lassen.

Dass es so viele Unterhaltspflichtige gibt, die ihrer Verantwortung für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder nicht nachkommen, ist ein Skandal. Es gibt Unterhaltspflichtige, die aufgrund ihres niedrigen Einkommen nicht zahlen können, aber eben auch die, die nicht zahlen wollen. Diese müssen wir stärker belangen. Bei der letzten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes haben wir sie bereits stärker in die Pflicht genommen durch umfassende Nachweispflichten.

Kommunen und Länder sind aufgerufen, den Unterhalt entsprechend einzutreiben. Dazu gilt es, neue Modelle zu entwickeln und voneinander zu lernen. Bayern kann seit vielen Jahren eine höhere Rückholquote aufweisen als andere Länder: In den meisten Bundesländern sind die Sachbearbeiter der Jugendämter nicht nur für die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses zuständig, sondern auch für die Durchführung des Regresses. In Bayern übernimmt das Landesamt für Finanzen das Verfahren zur gerichtlichen Geltendmachung der Zahlungsverpflichtung. Manche Fallkonstellationen im Bereich des Regresses sind für Mitarbeiter des Jugendamtes kompliziert, für das Landesamt sind sie Tagesgeschäft und routinierter zu bewältigen. Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher die Länder auf zu prüfen, ob sie nicht ähnliche Wege einschlagen können.“

Hintergrund:

Die „Düsseldorfer Tabelle“ des Oberlandesgerichts Düsseldorf dient seit 1962 bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.11.2017

Der Bundesrat hat am 3. November 2017 einer Regierungsverordnung zur Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze zugestimmt. Damit steigt ab Januar 2018 der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro. Kleinkinder erhalten monatlich drei, Kinder und Jugendliche fünf Euro mehr als bisher.

Die Fortschreibung erfolgt auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer. Sie lässt Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wie geplant zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Quelle: Newsletter Bundesrat vom 03.11.2017

Jungen halten sich in Mathe für begabter, als es die Noten rechtfertigen – Mädchen bescheinigen sich eher sprachliche Fähigkeiten – Unterschiede sind bereits in der fünften Klasse deutlich und bleiben in höheren Jahrgangsstufen bestehen.

Jungen schreiben sich im Schulfach Mathematik größere Fähigkeiten zu als Mädchen – in einem Ausmaß, das durch die tatsächlichen Schulnoten nicht gerechtfertigt ist. Die entsprechenden Selbsteinschätzungen von Schülerinnen und Schülern, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) untersucht hat, weichen bereits in der fünften Klasse deutlich voneinander ab. Bis einschließlich zur zwölften Jahrgangsstufe bleiben die Unterschiede weitgehend bestehen. Das geht aus einer aktuellen Studie des DIW-Bildungsforschers Felix Weinhardt hervor, der für Deutschland repräsentative Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) ausgewertet hat.

Die Ergebnisse sind vor allem mit Blick darauf relevant, dass Frauen an Universitäten und Fachhochschulen, aber auch in Ausbildungsberufen im sogenannten MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) deutlich unterrepräsentiert sind. „Frauen studieren diese Fächer offenbar auch deshalb weitaus seltener als Männer, weil sie ihre mathematischen Fähigkeiten schon sehr früh in ihrer Schulzeit unterschätzen und deshalb Präferenzen für andere Fächer, meist Sprachen, entwickeln“, so Weinhardt. „Damit gehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im MINT-Bereich, die bereits vielfach beklagen, dass sie kaum noch Fachkräfte finden, womöglich viele talentierte Frauen verloren.“

Mädchen sollten bereits in der Grundschule in Einschätzungen ihrer mathematischen Fähigkeiten bestärkt werden

Für seine Studie hat DIW-Bildungsökonom Weinhardt Daten von rund 20.000 Schülerinnen und Schülern verwendet, die auf einer Skala von eins („trifft gar nicht zu“) bis vier („trifft völlig zu“) Auskunft gegeben haben zu der Aussage „Ich war schon immer gut in Mathematik“. Während Schüler in der fünften Klasse im Durchschnitt einen Wert von 3,1 angeben, liegen Schülerinnen mit 2,5 deutlich darunter. Wie weitergehende Berechnungen zeigen, ist dieser Abstand aber nur teilweise durch tatsächlich bessere Noten der Jungen im Fach Mathematik zu erklären. Vergleicht man nämlich nur Schülerinnen und Schüler mit exakt denselben Mathematiknoten, schätzen die Jungen ihre mathematischen Fähigkeiten noch immer um fast einen halben Skalenpunkt höher ein. Dabei ist auch berücksichtigt, dass Jungen ihre Fähigkeiten generell und fächerübergreifend höher bewerten als Mädchen. Für das Fach Deutsch liegen die Selbsteinschätzungen so kaum auseinander, obwohl Schülerinnen dort deutlich bessere Noten erzielen als Schüler. Weil Jungen und Mädchen ihre Kompetenzen bereits sehr frühzeitig sehr unterschiedlich wahrnehmen, möglicherweise bedingt durch gesellschaftliche Rollenbilder, ist es nach Weinhardts Ansicht von zentraler Bedeutung, rechtzeitig gegenzusteuern. „Lehrerinnen, Lehrer und Eltern sollten deutlich mehr dafür tun, Mädchen von ihren vorhandenen mathematischen Fähigkeiten zu überzeugen – nicht erst in der Sekundarschule, sondern bereits in der Grundschule“, empfiehlt Weinhardt. Umgekehrt könnten Jungen speziell im Fach Deutsch gefördert werden, um den sogenannten Vergleichseffekt zu reduzieren: Dieser führt dazu, dass Jungen aufgrund ihrer vergleichsweise schlechten Deutschleistungen tendenziell denken, sie seien mathematisch begabt. Ihre Klassenkameradinnen wiederum gehen aufgrund ihres Vorsprungs im Fach Deutsch davon aus, sie seien eher sprachlich begabt als in Mathematik, obwohl das nicht in jedem entsprechenden Einzelfall zutrifft.

DIW Wochenbericht 45/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 08.11.2017

Neue Auswertung des WSI

Menschen, die armutsgefährdet sind, leiden spürbar häufiger unter gravierenden Mängeln in ihrem Alltag als die Gesamtbevölkerung. Sie können beispielsweise seltener ausreichend heizen, haben öfter Feuchtigkeit in der Wohnung oder müssen auf ein Auto verzichten. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, das neue Armutsdaten aus der EU-SILC-Erhebung des Europäischen Statistikamts Eurostat ausgewertet hat*.

Als arm oder armutsgefährdet gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens aller Haushalte beträgt. In Deutschland lag die Armutsschwelle für eine alleinstehende Person nach EU-SILC im Einkommensjahr 2015 bei einem verfügbaren Einkommen von maximal 1064 Euro im Monat. Nach den neuen Eurostat-Zahlen sind 16,5 Prozent aller Menschen in der Bundesrepublik armutsgefährdet. Besonders hoch ist die Quote unter Arbeitslosen (knapp 71 Prozent sind arm) und Alleinerziehenden (32,5 Prozent; siehe auch die Abbildung auf Seite 1 des WSI Policy Briefs; Link unten).

"Auch wenn diese relative Armutsgrenze im reichen Deutschland höher liegt als in Süd- oder Osteuropa, wissen wir aus vielen Untersuchungen dass arme Menschen oft große Schwierigkeiten haben, am normalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen", erklärt WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils. "Die EU-SILC-Zahlen machen noch plastischer, dass damit nicht selten auch erhebliche Mängel im Alltag verbunden sind." Das zeigt ein Blick auf verschiedene Belastungen und "Mangellagen", die im Rahmen der EU SILC-Befragung für das Jahr 2016 erhoben werden (siehe auch die Abbildung auf Seite 3).

  • Feuchtigkeit in den Wänden oder Fäulnis im Fensterrahmen ist für 13,1 Prozent der Gesamtbevölkerung, aber 21,3 Prozent der Einkommensarmen ein Problem.
  • Dabei mag sich das – finanziell bedingte – unzureichende Heizen in Schimmelbildung niederschlagen. Insgesamt haben 3,7 Prozent der Bevölkerung insgesamt, aber 12,4 Prozent der Menschen mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze Schwierigkeiten, ihre Wohnung angemessen zu beheizen. Beim Vergleich ist jeweils zu bedenken, dass in den Zahlen zur "Bevölkerung insgesamt" auch die Armen erfasst sind, der Unterschied gegenüber nicht-armen Haushalten also noch größer ausfällt.
  • Dass von der Einkommensarmut eine deutliche wirtschaftliche Belastung ausgeht, zeigt sich an der Verbreitung von Rückständen bei Zahlungen (an Versorgungsbetriebe, Hypotheken, Ratenkäufe). Hier geben insgesamt 4,2 Prozent der Befragten an, dass bei ihnen in den vergangenen 12 Monate solche Zahlungsrückstände aufgelaufen sind. Unter den Einkommensarmen fällt der Anteil mit 10,3 Prozent mehr als doppelt so hoch aus.
  • Ein erheblicher Unterschied zwischen den Einkommensarmen und der Gesamtbevölkerung zeigt sich auch, wenn danach gefragt wird, ob man sich ein Auto leisten könne. Insgesamt können sich nur 6,8 Prozent der Befragten kein Auto leisten. Unter den Armutsgefährdeten sind es hingegen mehr als ein Viertel (26,7 Prozent).
  • In Deutschland haben 25,1 Prozent aller Befragten in ihrer Wohnung mit Lärm aus der Umgebung zu kämpfen, aber 32,4 Prozent all jener, die unter der Armutsgrenze leben. Im europäischen Vergleich weist die dicht besiedelte Bundesrepublik damit – insgesamt und unter den Einkommensarmen – einen der höchsten Werte hinsichtlich der Lärmbelastung durch Nachbarn oder den Straßenverkehr auf.
  • Auch durch Vandalismus oder Kriminalität in ihrem Wohnumfeld sind arme Personen laut EU SILC überdurchschnittlich belastet. Allerdings fällt der Unterschied je nach Wohnort relativ gering aus: In Städten erleben 27,9 Prozent aller Armen, aber auch 22,9 Prozent der Gesamtbevölkerung Gewalt und Vandalismus in ihrer Umgebung. WSI-Forscher Seils sieht eine mögliche Erklärung darin, dass die Siedlungsdichte und die gemeinsame Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in den Städten zu einer Angleichung der Wahrnehmung zwischen den Einkommensgruppen führen. Auf dem Lande berichten insgesamt nur 5,9 Prozent von solcher Kriminalität, während es unter den Einkommensarmen immerhin 9,4 Prozent sind.
  • Der Mangel an sanitären Anlagen scheint hingegen in Deutschland überwunden. Selbst unter den Einkommensarmen hat nur jeder 1.000ste kein WC in der Wohnung. In Rumänien sind es hingegen 32,6 Prozent der Gesamtbevölkerung.

*Eric Seils, Jutta Höhne: Relative Einkommensarmut und realer Mangel. Eine Kurzauswertung aktueller Daten von Eurostat. WSI Policy Brief 16, November 2017 und alle Daten hier zum Download

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.11.2017

Gemeinsames Datenangebot von Destatis, BA und BAMF

Mit der Anwendung „Migration.Integration.Regionen“ veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) ein interaktives Kartenangebot, das einen Überblick über die regionale Verteilung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Schutzsuchenden in Deutschland auf Kreisebene bietet. Die Anwendung entstand in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Durch die Kooperation konnten migrations- und integrationsrelevante Daten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden. Die ausgewählten Informationen stehen in der interaktiven Karte nun erstmals in Kombination zur Verfügung und erleichtern dadurch vor allem regionale Analysen und Vergleiche. In der Anwendung werden Daten zu den Themen Ausländeranteil, ausländische Bevölkerung, Schutzsuchende sowie Ausländerinnen und Ausländern am Arbeitsmarkt visualisiert. Zu jedem Themenblock können verschiedene Indikatoren abgerufen werden.

  • Ausländeranteil nach der Bevölkerungsfortschreibung: Vor allem Ballungsräume wie das Ruhrgebiet, das Rhein-Main-Gebiet sowie die Großräume Stuttgart und München sind durch einen hohen Anteil an Ausländerinnen und Ausländern gekennzeichnet. Deutschlandweit am höchsten fiel der Ausländeranteil 2015 im Landkreis Offenbach am Main, Stadt aus: Hier hatte rund ein Drittel der Bevölkerung ausschließlich einen ausländischen Pass.
  • Ausländische Bevölkerung nach dem Ausländerzentralregister: Viele Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland stammen aus EU-Staaten. In einigen Grenzregionen machten sie 2016 mehr als 70% der ausländischen Bevölkerung aus – beispielsweise in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Kleve: Hier leben besonders viele Personen aus den benachbarten Niederlanden.

    Da in den ostdeutschen Flächenländern der Ausländeranteil generell in vielen Kreisen vergleichsweise niedrig ist, sind dort Schutzsuchende aus Staaten wie Syrien, die im Zuge der Flüchtlingskrise auf die einzelnen Kreise verteilt wurden, verhältnismäßig stärker vertreten als in anderen Regionen. Bezogen auf die gesamte ausländische Bevölkerung fällt der Anteil der Syrerinnen und Syrer in vielen Kreisen in den neuen Ländern besonders hoch aus – am höchsten in den Landkreisen Stendal (Sachsen-Anhalt) und Gera, Stadt (Thüringen; jeweils 29%).

  • Schutzsuchende nach dem Ausländerzentralregister: Oftmals ist der Anteil der Schutzsuchenden an der ausländischen Bevölkerung in den Kreisen besonders hoch, in denen generell eher wenige Ausländerinnen und Ausländer leben. Die vier Landkreise Elbe-Elster und Oder-Spree in Brandenburg sowie Mansfeld-Südharz und Stendal in Sachsen-Anhalt verzeichneten 2016 mit jeweils über 50% deutschlandweit die höchsten Anteile.
  • Ausländerinnen und Ausländer am Arbeitsmarkt nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Die Beschäftigungsquote von Ausländerinnen und Ausländern fällt in vielen Kreisen in Süddeutschland höher aus als im Rest der Bundesrepublik. Am höchsten lag sie im Juni 2016 im Landkreis Dingolfing-Landau (71%). Die hohen Anteile im Süden sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Beschäftigungsquote dort generell relativ hoch ist. Außerdem leben in Süddeutschland anteilig mehr Ausländerinnen und Ausländer, die sich schon seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten und dementsprechend gut in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Das Kartenangebot ist in jede Webseite einbettbar. Der komplette Datensatz, der hinter der Anwendung liegt, kann als tsv-Datei heruntergeladen werden.

Zur interaktiven Karte: "Migration.Integration.Regionen"

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.11.2017

Am 31.12.2016 waren 1,6 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert, das waren 16% der ausländischen Bevölkerung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Schutzsuchenden seit dem Jahresende 2014 um 851000 (+113%). Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, subsidiär Schutzberechtigte sowie abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich weiterhin in Deutschland aufhalten. 392000 Ausländerinnen und Ausländer bleiben unberücksichtigt, weil sich auf Basis der Angaben im AZR derzeit nicht eindeutig bestimmen lässt, ob es sich um Schutzsuchende handelt oder nicht.

Schutzsuchende lassen sich nach dem so genannten Schutzstatus unterscheiden. Schutzsuchende, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, haben einen offenen Schutzstatus. Am Jahresende 2016 waren dies 573000 (36%). 872000 Schutzsuchende (54%) verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Überwiegend war diese Anerkennung jedoch nur befristet (600000). Bei 158000 Schutzsuchenden wurde der Antrag auf Asyl abgelehnt. Diese Personen waren daher ohne Schutzstatus und grundsätzlich ausreisepflichtig. Bei 75% (118000) war diese Ausreisepflicht aufgrund einer Duldung jedoch vorübergehend ausgesetzt.

Die Zahl der Schutzsuchenden ist von 2014 auf 2016 in den neuen Ländern (ohne Berlin) um 153% gestiegen. Der prozentuale Anstieg fiel damit stärker aus als in den alten Bundesländern (mit Berlin) mit +107%. In den neuen Ländern (ohne Berlin) ist der Anstieg größer, weil hier im Jahr 2014 anteilig sehr viel weniger Schutzsuchende registriert waren als in den alten Ländern. Den größten prozentualen Zuwachs gab es in Brandenburg (+180%), den niedrigsten in Hamburg (+73%). In absoluten Zahlen lebte 2016 die große Mehrheit (85%) der Schutzsuchenden in den alten Bundesländern (mit Berlin) – die meisten in Nordrhein-Westfalen (429000 Personen oder 27% aller Schutzsuchenden), die wenigsten in Bremen (23000 Personen oder 1%). Der Anteil der Schutzsuchenden an allen Ausländerinnen und Ausländern war in Sachsen-Anhalt mit 37% am höchsten und in Bayern mit 11% am niedrigsten.

Etwa die Hälfte aller Schutzsuchenden kam aus drei Herkunftsländern: Syrien (455000), Afghanistan (191000) und Irak (156000). Die meisten Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus kamen aus Afghanistan (129000). Die Mehrheit der Schutzsuchenden mit befristeter Anerkennung stammte aus Syrien (347000). Bei der unbefristeten Anerkennung waren die Hauptherkunftsländer Russland und Irak (jeweils rund 31000 Personen). Die meisten Schutzsuchenden mit abgelehntem Antrag kamen aus Serbien (17000) und Albanien (15000).

Der Anteil der männlichen Personen unter den Schutzsuchenden lag bei 64%. Im Vergleich dazu waren 53% der ausländischen Bevölkerung und 49% der Bevölkerung insgesamt männlich. Schutzsuchende waren im Schnitt 29,4 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der ausländischen Bevölkerung lag dagegen bei 37,6 Jahren, das Durchschnittsalter der Bevölkerung insgesamt (Stand: Juni 2016) bei 44,2 Jahren.

Die komplette Pressemitteilung fnden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.11.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die unterzeichnenden Organisationen sind in großer Sorge um den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa.

Gegenwärtig wird in Brüssel die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verhandelt. Gleichzeitig finden in Deutschland Sondierungen für eine mögliche Jamaika-Koalition statt. Wir appellieren vor diesem Hintergrund an die Parteispitzen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, dafür zu sorgen, dass sich die Bundesregierung bei den kommenden EU-Ratsverhandlungen für den Erhalt der bisher geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards einsetzt. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz – auch in Europa. Weder das Grundgesetz noch die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention lassen eine Obergrenze zu.

Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht, vermehrt legale Zugangswege für Schutzsuchende nach Europa zur Verfügung stellen zu wollen. Nur wenn diese tatsächlich in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, wird das Sterben entlang der Fluchtrouten reduziert werden können. Legale Zugangswege dürfen aber nicht anstelle des individuellen Zugangs zu Schutz in Europa stehen, sondern müssen diesen ergänzen. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie die Bestrebungen, die Zahl der nach Europa einreisenden Schutzsuchenden zu begrenzen, dürfen aus unserer Sicht nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin schon überbelasteten Krisen- und Transitstaaten führen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir, folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:

1. Keine Absenkung von Schutzstandards bei der Definition sicherer Drittstaaten außerhalb der EU

Im Rahmen der aktuellen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems werden die Voraussetzungen diskutiert, unter denen Menschen auf einen Schutz außerhalb der EU verwiesen werden dürfen (sog. sicherer Drittstaat oder erstes Asylland). Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems darf jedoch in keinem Fall dazu führen, dass die Standards der Schutzgewährung abgesenkt werden. Der Verweis auf sog. sichere Drittstaaten darf deshalb – entsprechend den UNHCR-Kriterien – wenn überhaupt nur erfolgen, wenn dort effektiver Zugang zu Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleistet ist und die Schutzsuchenden eine tragfähige Verbindung zu dem jeweiligen Drittstaat haben. Hierfür reicht der Transit ebenso wenig aus wie die Sicherheit in einem Teilgebiet des Staates. Kritisch sehen wir daher die aktuellen Bestrebungen, die Anforderungen, wann ein Drittstaat als sicher anzusehen ist, zu senken. So soll nur noch die Möglichkeit ausreichen, einen anderweitigen Schutz „im Einklang“ mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu erlangen, der Schutz und die Flüchtlingsanerkennung auf Grundlage der GFK wären in dem betreffenden Staat dann nicht mehr erforderlich.

2. Zugang zum inhaltlichen Asylverfahren sicherstellen

Mit den Plänen der EU-Kommission im EU-Recht, flächendeckend und verpflichtend sogenannte Zulässigkeitsverfahren dem eigentlichen Asylverfahren vorzuschalten, wird der Zugang zum Asylrecht in Europa deutlich erschwert, so wie es jetzt bereits durch das EU-Türkei-Abkommen praktiziert wird. Individuelle Fluchtgründe werden nach einer Unzulässigkeitsentscheidung nicht mehr geprüft, Familienzusammenführungen werden massiv erschwert und die EU-Staaten an den Außengrenzen noch mehr als bisher überfordert. Es droht die Zurückschiebung in Staaten wie die Türkei, die sich immer weiter von rechtsstaatlichen Verhältnissen entfernt. Die zwingende Einführung von vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren an den EU-Außengrenzen muss ebenso unterbleiben wie der Abschluss von Migrationsabkommen mit Transitstaaten, die die Einhaltung von Flüchtlings- und Menschenrechten nicht tatsächlich gewährleisten.

3. Keine Verschärfung der bestehenden Dublin-Verordnung

Die Regelungen der Dublin-III-Verordnung dürfen nicht weiter verschärft werden. Nach dem aktuellen Verhandlungsstand soll die Zuständigkeit der Ersteinreisestaaten auf 5 bis 10 Jahre verlängert oder sogar für immer aufrechterhalten werden. Die bisher geltende sechsmonatige Überstellungsfrist soll gestrichen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass in vielen Fällen kein Asylverfahren durchgeführt wird und die Fluchtgründe inhaltlich nicht geprüft werden. Randstaaten der EU würde noch stärker als bisher die Verantwortung für das Asylverfahren aufgebürdet. Die Betroffenen werden recht- und schutzlos gestellt. Ob und welchen Status sie dann in Deutschland haben, ist vollkommen ungeklärt, da das bisher vorgesehene Selbsteintrittsrecht des Mitgliedsstaats entfallen soll. Ihnen stünden nach Plänen der Kommission keine Sozialleistungen, nur medizinische Notleistungen zu. Bisher werden nur rund 15% der Dublin-Fälle von Deutschland tatsächlich überstellt. Sollte die oben dargestellte Regelung in Kraft treten, wird dies dazu führen, dass zehntausende Schutzsuchende in der Illegalität leben oder ein Leben im Elend auf der Straße führen werden.

Mit der Umgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, wie sie derzeit geplant ist, geht ein gravierender Systemwechsel einher. Es geht gegenwärtig um die Grundlagen des Zusammenlebens in Deutschland und in Europa.

Wir fordern, alles dafür zu tun, dass auch weiterhin in Deutschland und in der EU eine Flüchtlingspolitik auf Basis der Menschenrechte, der EU-Grundrechtecharta, der EMRK, des internationalen Flüchtlingsrechts und selbstverständlich auch entsprechend den Werten und Normen des Grundgesetzes verfolgt wird. Deutschland und die EU sind historisch und rechtlich in der Verpflichtung und als eine der reichsten Regionen der Welt auch in der Lage, diese Rechte umzusetzen. Sie dienen vielen weiteren Regionen als Maßstab.

Quelle: gemeinsame Pressemitteilung Amnesty InternationalSektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, Neue Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. und Förderverein PRO ASYL e.V. vom 10.11.2017

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute Zahlen zu Armut oder sozialer Ausgrenzung in Deutschland und Europa für das Jahr 2016. „Die Wahrscheinlichkeit in Zukunft von Armut betroffen zu sein, wächst noch immer“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Zahlen. In Deutschland stieg der Anteil der Armutsgefährdeten auf 19,7 Prozent der Gesamtbevölkerung an. In der Europäischen Union lag er bei 23,5 Prozent. Stadler sieht die Verantwortung dafür in den politischen Rahmenbedingungen: „Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, wieso trotz sprudelnder Steuereinnahmen und immer neuer Beschäftigungsrekorde, die Armutsgefährdung in der Bundesrepublik seit Jahren zunimmt.“ Damit teile sich Deutschland, eines der führenden Industrieländer der Erde, immer weiter auf in wenige Gewinner und viele Verlierer. „Nur ein Politikwechsel kann diese Entwicklung stoppen“, betont Stadler und führt aus: „Wir müssen weg von der Niedriglohnpolitik und einem Minijobsystem, dass sich für immer mehr Menschen zur Armutsfalle entwickelt.“

„Wir spüren immer deutlicher, dass der nationale Sozialstaat im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt an seine Grenzen stößt. Die erzwungene Austeritätspolitik und eine zunehmende Konkurrenz der Sozialsysteme führen automatisch zu einem Sozialstaatsabbau und einer Zunahme von Ungleichheiten. Es ist dringend geboten, ein weiteres Auseinanderdriften der Gesellschaft zu verhindern“, betont Wolfgang Stadler. Von der zukünftigen Bundesregierung fordert Stadler: „Die neue Legislaturperiode muss im Namen der sozialen Gerechtigkeit stehen. Was wir brauchen sind Reformen und Veränderungen, die direkt und unmittelbar allen Mitgliedern der Gesellschaft helfen, soziale Probleme und deren Auswirkungen zu überwinden. Investieren müssen wir nicht nur in Bildung und Betreuung, um so die gleichen Teilhabechancen für alle Kinder herzustellen. Wir müssen uns auch für eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik stark machen, die Qualifizierungs- und Beschäftigungskonzepte im Interesse der Erwerbslosen vorsieht.“

Auch das System der Grundsicherung müsste an mehreren Punkten überarbeitet werden: die Berechnung der SGB II-Regelbedarfe müsse neu angesetzt und um qualitative Erhebungen ergänzt werden und die Frage der Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten für Arbeitsuchende müsse neu in den Blick genommen werden. „Nur mit solch einem Gesamtkonzept kann es gelingen, Ungleichheiten zu überwinden und den solidarischen Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken“, bekräftigt Wolfgang Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 08.11.2017

Die Ergebnisse der HLS-GER-Studie zur Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland an der Universität Bielefeld belegen, dass die Gesundheitskompetenz unmittelbar das Gesundheitsverhalten von Menschen beeinflusst. So hat eine niedrige Gesundheitskompetenz einen schlechteren subjektiven Gesundheitszustand und ein ungünstiges Ernährungs- und Bewegungsverhalten zur Folge.

Diese Ergebnisse aus Studien erläuterte Prof. Dr. Doris Schaeffer, Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, anlässlich der Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. am 6. November 2017 in Dortmund. Ursula Horzetzky, Referatsleiterin Ernährungsprävention und Ernährungsinformation beim BMEL, verwies in ihren Ausführungen auf die Relevanz einer ausgewogenen Ernährung zur Vermeidung auch ernährungsbedingter Erkrankungen. Allen Menschen – vom ersten Lebenstag bis ins hohe Alter – sollte eine gesunde Lebensweise ermöglicht werden. Ziel des BMEL ist es, dass in den nächsten Jahren die Mahlzeitenangebote in der Gemeinschaftsverpflegung qualitativ verbessert werden und so älteren Menschen, die daran teilnehmen, eine genussvolle und ausgewogene Ernährung zur Verfügung steht. Auf welche Weise der Deutsche Turner-Bund mit seinen breitgefächerten Programmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz beiträgt, stellte Prof. Dr. Michael Tiemann, Professor für Sportwissenschaften, SRH Hochschule für Gesundheit Gera, praxisnah vor.

Mehr als 230 Teilnehmende aus den verschiedenen Handlungsfeldern der Seniorenarbeit, aus BAGSO-Mitgliedsverbänden und der Wissenschaft erörterten anschließend im Rahmen eines World Cafés wichtige Aspekte. Sie entwickelten viele Ideen, diskutierten erforderliche Rahmenbedingungen sowie Strategien für die Verbesserung der Angebote auf kommunaler Ebene in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung sowie Gesundheitskompetenz. Eine zentrale Frage war auch, wie man besondere Zielgruppen älterer Menschen – z.B. sehr zurückgezogen lebende Seniorinnen und Senioren – erreichen kann.
Der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering ermutigte die Tagungsgäste zu verstärktem Engagement für die Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen vor allem in ländlichen Räumen und lud alle zum 12. Deutschen Seniorentag ein, der vom 28. bis 30. Mai 2018 in den Dortmunder Westfalenhallen stattfindet und von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eröffnet wird. Die Fachtagung wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen von IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung, gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. vom 08.11.2017

"Leider gar kein Anlass zum Jubeln!" kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig die vor einigen Tagen bekannt gewordenen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle. Die Sätze für Kinder, die von ihren Eltern Barunterhalt erhalten, steigen ab 1. Januar 2018 um bis zu 7 EUR monatlich. Doch für die Masse der Kinder ist dies leider trotzdem ein Rückschritt, sie bekommen im Ergebnis sogar weniger Unterhalt. Denn gleichzeitig wurden die Einkommensgruppen angehoben und zwar um stolze 400 EUR je Stufe. Das führt dazu, dass die erwirtschafteten Einkommen nunmehr einer niedrigeren Einkommensgruppe zuzurechnen sind mit der Folge, dass der Kindesunterhalt tatsächlich sinkt. Dies ändert sich erst (wieder) bei Einkünften oberhalb von 4.300 EUR monatlich (netto). "In Zeiten steigender Gehälter, sinkender Arbeitslosenzahlen und sogar erhöhter Grundsicherungs- und Sozialhilfesätze einerseits und wachsender Kinderarmut vor allem in Haushalten von Alleinerziehenden andererseits ist das ein fatales Zeichen", so die Präsidentin des djb weiter.

Berechnungsbeispiele Auswirkungen der Düsseldorfer Tabelle 2018

Ein Pflichtiger mit einem Einkommen zwischen 1.500 EUR und 1.900 EUR war bisher der zweiten Einkommensgruppe zuzuordnen und hatte einem bis zu sechs Jahre alten Kind 264 EUR im Monat an Unterhalt zu zahlen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 sind es durch die Zuordnung zur ersten Einkommensgruppe lediglich 251 EUR und damit 13 EUR WENIGER. Dies zieht sich konsequent durch alle Altersgruppen, d.h. in der ersten Einkommensgruppe werden ab dem 1. Januar 2018 in den jeweiligen Altersstufen 13 EUR, 15 EUR bzw. 17 EUR weniger zu leisten sein. Damit nichtgenug: Bei faktischer Umgruppierung muss ein Pflichtiger, der bisher bei einem Nettoeinkommen von 3.500 EUR für ein zehnjähriges Kind 408 EUR zu zahlen hatte, nach dem Jahreswechsel nur noch 382 EUR zum Lebensunterhalt des Kindes beisteuern. »Glücklich« können sich nur die Kinder schätzen, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bisher bis zu 1.500 EUR im Monat verdiente, da gibt’s bis zu 6 EUR mehr. Bei einem Pflichtigen, der mehr als 5.100 EUR monatlich verdient, erhalten die Kinder immerhin bis zu 11 EUR mehr an (Bar-)Unterhalt! Im Verhältnis zu den Kürzungen, die die Mehrheit der Kinder hinnehmen muss, allerdings kein Betrag, der sich sehen lassen kann. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, ist nicht einmal der Bedarfssatz angehoben worden. Die Beibehaltung des Bedarfs aus dem Jahr 2017 ist vielmehr »bis auf weiteres« geplant. Hier zeichnet sich eine Abschaffung der vierten Altersstufe ab, die das Budget des Elternteils, in dessen Haushalt das volljährige Kind wohnt, weiter strapazieren wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.11.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen 11. Deutschen Kongresses für Schulverpflegung in Berlin die bundesweite verbindliche Einführung von Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas und Schulen an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollten sich diese an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren. Zahlreiche Studien belegen, dass die von der DGE für diesen Bereich gegebenen Empfehlungen in den seltensten Fällen erfüllt werden.

"Deshalb sollte beim Kita- und Schulessen nicht weiter auf unverbindliche Freiwilligkeit mit Appellen und Ankündigungen gesetzt werden. Die gibt es schon seit Jahren zuhauf, ohne dass sich vielerorts substanziell etwas getan hätte. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich. Die derzeit laufenden Sondierungsgespräche und etwaige Koalitionsverhandlungen sollten das auf die Agenda nehmen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. "Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, die Kita-Kinder bzw. die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Deren Kompetenz und Kreativität bleiben in der Regel völlig ungenutzt", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten möglichst heimische Produkte sowie Obst und Gemüse der Saison die Leitlinien für das Kita- und Schulessen sein. Wer in der Kindheit nicht erfährt und erlebt, was gesunde Ernährung ist und dass sie gut schmeckt, wird dies im Erwachsenenalter kaum nachholen können. Insofern ist eine gesunde Ernährung auch eine Grundsteinlegung für ein gesundes Leben. An dieser Stelle zu sparen ist langfristig verheerend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2017

Sehr viele Erwachsene haben ein fehlendes Problembewusstsein in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern, wenn es um die Veröffentlichung von Informationen oder Bildern über Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook oder Instagram geht. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes. 34 Prozent derjenigen, die Bilder und Informationen von Kindern posten, gaben an, Kinder dabei gar nicht einzubeziehen, 30 Prozent informieren die Kinder lediglich. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holt nur eine Minderheit von 31 Prozent der Befragten ein.

"Persönlichkeitsrechte von Kindern erstrecken sich über alle Lebensbereiche und damit auch auf den digitalen Raum. Es ist daher wichtig, nicht nur bei den Kindern selbst sondern auch bei Erwachsenen, insbesondere den Eltern, ein Bewusstsein für den Umgang mit persönlichen Informationen und Bildern von Kindern in Sozialen Medien zu schaffen. Ein großer Teil der Erwachsenen macht sich anscheinend keine Gedanken über die Risiken, dass Bildmaterial von ihren Kindern in falsche Hände gerät. Auch scheint es nur eine knappe Mehrheit zu interessieren, welche Rechte sie dabei an die Plattformen abgeben. Deshalb wird das Deutsche Kinderhilfswerk in Kürze eine Facebook-Kampagne starten, mit der Aufmerksamkeit für die Persönlichkeitsrechte von Kindern im Internet erzeugt und über einen angemessenen Umgang mit persönlichen Daten von Kindern in Sozialen Medien aufgeklärt werden soll. Die Kampagne will die Aufmerksamkeit auf die Rechte von Kindern insbesondere im digitalen Raum lenken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind fast vier Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von der Veröffentlichung ihrer Bilder oder Informationen über sie in sozialen Medien betroffen. Gleichzeitig informieren sich lediglich 54 Prozent der Befragten über Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer Medien. Das Thema Datenschutz ist für 51 Prozent relevant. Dabei sind Informationen in den Medien, zum Beispiel im Fernsehen, im Internet oder in Zeitschriften mit 75 Prozent die mit Abstand am häufigsten genutzte Informationsquelle. Gespräche mit Freunden oder Bekannten sind für 65 Prozent relevant. Die Plattformbetreiber selbst sind für 41 Prozent der Befragten Anlaufstelle zur Informationsbeschaffung. Bei ihnen wird auch die Hauptverantwortung für die Bereitstellung von Informationen zu rechtlichen Aspekten in Bezug auf die Nutzung sozialer Medien gesehen: 46 Prozent der Befragten antworteten entsprechend, bei staatlichen Behörden sehen die Hauptverantwortung lediglich 28 Prozent.

Der mit großem Abstand am häufigsten genutzte Dienst für die Verbreitung der Informationen und Bilder ist mit 84 Prozent WhatsApp. Facebook und Instagram folgen mit 33 bzw. 15 Prozent. Dagegen haben YouTube mit 6 Prozent und Twitter mit 5 Prozent nur wenig Relevanz. Zum Empfängerkreis der geposteten Bilder oder Informationen gehören die betroffenen Kinder bei 50 Prozent der Befragten immer bzw. häufig, bei 17 Prozent selten und bei 30 Prozent nie. Auf die Frage nach dem Alter, ab dem Kinder in die Entscheidung über eine Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten über Soziale Medien einbezogen werden sollten, antworteten die Erwachsenen mehrheitlich, dass dies erst ab einem Alter von 10 Jahren sinnvoll ist.

Für die repräsentative Umfrage wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.024 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) befragt. Die Fehlertoleranz liegt zwischen 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) und 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Die Durchführung der Umfrage erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.11.2017

Familien in Deutschland leben vielfältige Formen. Sie übernehmen füreinander Verantwortung. Sie gestalten das Gemeinwesen durch unterschiedlichste Fähigkeiten und die Bereitschaft, ihre Zeit und Arbeitskraft, ihre Bildung, ihre Kultur, ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihr Geld einzubringen. Sie sind solidarisch für Menschen, die Zuwendung, Hilfe und Pflege brauchen. Ohne diese Leistungen könnte unsere Gesellschaft nicht bestehen. Das gilt in ganz besonderer Weise für das gute Aufwachsen aller Kinder.

Deshalb ist es in höchstem Maße alarmierend, wenn nachweislich die Zahl der Kinder, die in Armut und prekären Lebensverhältnissen leben, stetig wächst. Diese Kinder leben in Bezug auf Bildung, Gesundheit, Teilhabe, Wohnen, Kultur, Integration und soziale Sicherheit mit elementaren Defiziten. Ihre Familien, vor allem Einelternfamilien, Mehr-Kinder-Familien und Familien mit Migrationshintergrund, verfügen nicht über die notwendigen Handlungsmöglichkeiten und Kompetenzen, um Familie gut leben und den hohen gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen zu können.

Die Politik der nächsten Jahre entscheidet darüber, ob es gelingt, diese Kluft zu überwinden und den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu bewahren. Zu verhindern sind Fehlentwicklungen, die individuelle Ungerechtigkeit vermehren und strukturell ein großes, auch ökonomisch relevantes Potential an Zukunftsbelastungen aufbauen.

Die eaf hält deshalb einen Perspektivenwechsel hin zu einem zeit- und realitätsgerechten Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder und deren gute Entwicklung und Entfaltung für dringend notwendig. Eltern, Familien und staatliche Gemeinschaft sorgen in diesem Sinne gemeinsam für gute Bedingungen. Der Staat versteht sich neben seiner Rolle als „Wächterstaat“ zunehmend auch als aktivierender, stärkender, für gute Ermöglichungsbedingungen Sorge tragender „Förderstaat“. Er tritt damit nicht in Konkurrenz zur Elternverantwortung, sondern ermöglicht und stärkt sie vielmehr.

In Dringlichkeit und Aktualität haben die 10 Forderungen an die Parteien der Koalitionsverhandlungen besondere Relevanz für die Umsetzung des geforderten Perspektivenwechsels.

Ein PDF dieser Forderungen steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 10.11.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. November 2017

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ort: Berlin

Die Einführung einer verbindlichen Geschlechterquote für neu zu besetzende Aufsichtsräte börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen war ein echter Durchbruch. Frauen nehmen gegenwärtig mehr als 30 Prozent der Mandate in den Aufsichtsräten der DAX-Unternehmen wahr. Zu dieser Entwicklung hat der djb mit mehr als 400 Hauptversammlungsbesuchen vor rund einer halben Million Aktionärinnen und Aktionäre einen erheblichen Beitrag geleistet.

In den Vorständen der deutschen Wirtschaft sind Frauen dagegen deutlich seltener anzutreffen. Insoweit und für die übrigen Führungsebenen gilt – noch – keine verbindliche Geschlechterquote. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils geben. Diese Zielgrößen und andere Daten hat der djb bei seinen diesjährigen Hauptversammlungsbesuchen kritisch hinterfragt.

"Die Antworten der Unternehmen auf unsere Fragen ließen ein mitunter alarmierend entspanntes Verhältnis zur Verantwortung erkennen, die der Gesetzgeber ihnen zur Anhebung des Frauenanteils im Vorstand übertragen hat", resümiert Ramona Pisal, Past Präsidentin des djb, die diesjährigen Hauptversammlungsbesuche.

Der djb freut sich, Sie gemeinsam mit dem BMFSFJ zur Präsentation der Ergebnisse des Projekts "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung 2017" am 24. November 2017 einladen zu dürfen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06. Dezember 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Demokratie, Vielfalt und Partizipation sind ein Recht von Kindern. Sie bieten Chancen zum aktiven Erleben von Handhabbarkeit und Mitgestaltung. Gleichzeitig stellen diese Prinzipien eine Herausforderung für pädagogische Fachkräfte im Arbeitsalltag dar. Die Gestaltung einer demokratischen, vorurteilsbewussten und vielfaltssensiblen Kindertageseinrichtung setzt voraus, dass die pädagogischen Fachkräfte sich gleichzeitig auf verschiedensten Ebenen mit Demokratie, Vielfalt und Partizipation auseinandersetzen.

Das Projekt „Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle.“ (DEVI) möchte Kindertageseinrichtungen unterstützen und befähigen, sich dieses Prozesses anzunehmen, vorhandene Projekte zu unterstützen und für andere Einrichtungen beispielhaft aufzuarbeiten und verfügbar zu machen – ganz im Sinne einer partizipativen Beteiligung.

Bei der Auftaktveranstaltung „Kindertagesbetreuung in Bewegung. Demokratie und Vielfalt fördern – Diskriminierung und Barrieren abbauen“ am 6. Dezember 2017 erhalten Praktiker*innen die Möglichkeit, miteinander in den Austausch zu kommen. Durch Fachbeiträge wird über den aktuellen theoretischen Stand berichtet. Außerdem werden auf der Auftaktveranstaltung die Gewinner*innen des Wettbewerbs „Demokratie braucht Vielfalt“ bekanntgeben.

Die prämiierten Beiträge bekommen im Zuge dessen fachliche Unterstützung vor Ort. Darüber hinaus werden alle Projekte in einer Handreichung erfasst und so einem breiterem Publikum zugänglich gemacht.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06./07. Dezember 2017

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit Studienzentrum der EKD für Genderfragen, Hannover

Ort: Rehburg-Loccum

Intersexualität – was ist das eigentlich? Der Begriff bezeichnet biologische Besonderheiten bei der Geschlechtsdifferenzierung. Intersexuelle Menschen leben von Geburt an in Körpern, die hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen und/oder der Hormonproduktion nicht nur männlich oder nur weiblich erscheinen, sondern Ähnlichkeiten mit beiden Geschlechtern aufweisen. Schätzungen zu Folge trifft das allein in Deutschland auf 80.000 bis 120.000 Menschen zu.

Das Sprechen über die Existenz intersexueller Menschen war lange gesellschaftlich tabuisiert. Dazu haben auch feminisierende oder maskulinisierende Genitaloperationen bereits im Kindesalter beigetragen, die über Jahrzehnte an der Tagesordnung waren. Nun geraten Menschen mit intersexuellen Körpern immer öfter ins Blickfeld – z.B. in der Diskussion um ein drittes Geschlecht im Geburtenregister.

Der kirchliche Umgang mit intersexuellen Menschen zeichnet sich bislang freilich durch wenig Wissen und viel Unsicherheit aus. Für ein christlich getöntes bipolares Menschenbild birgt Intersexualität einiges Erschütterungspotential, stellt aber auch einen Testfall dar: Wie gehen wir in der gemeindlichen Praxis, in Kirchenleitungen und Gleichstellungsreferaten mit Verschiedenheit um? Entsprechend zielt die Tagung auf sorgfältige Information und erste Sondierungen:

  • Was ist in medizinischer Hinsicht wichtig zu wissen?
  • Welche rechtlichen und psychischen Probleme erschweren das Leben intersexueller Menschen?
  • Wie verändert die Wahrnehmung von Intersexualität das Nachdenken über menschliche Geschlechtlichkeit – auch im Sinne einer theologischen Anthropologie?
  • Welche Herausforderungen stellen sich schließlich für die kirchliche Praxis?

Kommen Sie und diskutieren Sie mit!

Information und Anmeldung hier

Termin: 08. Dezember 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)

Ort: Bonn

Die Alterssicherung ist ein zentrales Politikfeld in der internationalen Altenpolitik. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für Autonomie und Selbstbestimmung im Alter. In vielen Ländern ist die Alterssicherung jedoch nicht selbstverständlich oder sie ist eng an die Forderung nach längerer Erwerbstätigkeit verknüpft. Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass seit den 1990er Jahren in vielen Ländern des Globalen Südens Sozialrenten eingeführt worden sind. Vielerorts werden neue Wege gegangen, weil die Versorgung über die Familie nicht mehr vorausgesetzt werden kann. Dennoch leben weltweit 80 Prozent der älteren Menschen ohne jegliche soziale Absicherung. Vor allem ältere Frauen sind betroffen. Auch in Deutschland wird schon lange über die Zukunft der Rente und die Gefahr wachsender Altersarmut diskutiert.

Im Workshop diskutieren Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über den aktuellen Stand der Alterssicherung und formulieren Forderungen für die weiterführende politische Debatte.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Entwurf des Kindertagesförderungsgesetzes und der Kindertagesförderungsverordnung
(Drucksache 18/0590)

Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz und Wegfall der routinemäßigen Bedarfsprüfung vor dem dritten Geburtstag (§§ 4 und 7)

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin e. V. begrüßt ausdrücklichdie Erweiterung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab einemJahr von Halbtags auf Teilzeit. Sie hält dies für einen wichtigen Schritt zurVereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Ermöglichung von Chancengerechtigkeitfür alle Kinder. Die Abschaffung der Bedarfsprüfung von Amts wegen ist ein guter Schritt zumAbbau von Bürokratie und stärkt die Teilhabemöglichkeiten der Familien.

Verbesserung des Leitungsschlüssels (§11)

Die AWO Landesverband Berlin e. V. befürwortet ausdrücklich die Verbesserung des Leitungsschlüssels als Schritt in die richtige Richtung. Denn dieser wirkt sich nachweislich auf eine Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen aus. Mehrere aktuelle Studien, darunter der Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann-Stiftung 2017, weisen nach, dass viele Leitungsaufgaben in großen wie in kleinen Kitas gleichermaßen anfallen. Deshalb fordert die Bertelsmann Stiftung, dass Kindertagesstätten bundesweit mindestens eine Ausstattung von einer halben Stelle zzgl. weitere Zeitanteile je Kind benötigen. Das Berliner Kitabündnis, dem auch die AWO angehört, hat bereits einen Schlüssel von 1:80 in einem ersten Schritt gefordert. Die LIGA Verbände fordern bereits seit längerer Zeit eine Ausstattung von 1:60.

Die gesetzlich verankerte Verbesserung des Leitungsschlüssels würde aus unserer Sicht jedoch aufgehoben durch einen vom Land Berlin überraschend in die Finanzierungsverhandlungen eingebrachten Ansatz zur Reduzierung der Stellenanteile bei den Personalzuschlägen, zu denen auch der Leitungszuschlag gehört. Hier ist es nicht zielführend, 2018 die Finanzierung auf 98% zu kürzen und 2019 wieder auszuweiten.

Zum Hintergrund: das KitaFöG hat die Regelausstattung für das pädagogische Personal auf der Basis von 38,5 Stunden Arbeitszeit festgelegt, die Zuschläge sind jedoch in der VO KitaFöG als Stellenanteile ausgewiesen. Durch Anpassungen an den TV-L Berlin wird ab 1.12.2017 eine Arbeitszeit von 39,4 Stunden festgelegt. Steigt nun die anteilige Arbeitszeit in den Zuschlägen mit dem TV-L oder werden diese auf 38,5 Stunden gekürzt? Letzteren Vorschlag hat das Land Berlin eingebracht. Würden die Personalzuschläge auf der Basis von 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit herunter gerechnet, bedeutet dies eine Kürzung der bestehenden Stellen für Facherzieher*innen Integration, Kitaleitungen, ndH – Stellenanteile und die Quartiersmanagementzuschläge. Möglicherweise werden berlinweit 80 Stellen eingespart durch eine Begrenzung der Zuschläge, in der einzelnen Kita werden jedoch stundenweise Kürzungen bemerkt, die die Personalverbesserungen aus dem KitaFöG konterkarieren. Eine Beibehaltung der bestehenden Stellenanteile entspricht aus unserer Sicht der Absicht des Gesetzgebers, Schritt für Schritt bessere Standards zu ermöglichen. Wir bitten die Abgeordneten hier um Ihre Unterstützung zur Finanzierung der Umsetzung des TV-L bei den Personalzuschlägen.

Zeit für Anleitung (VO KitaFöG §11)

Auch die Ausweitung der Freistellung für die Praxisanleitung von Kolleg*innen in berufsbegleitender Ausbildung stellt einen wichtigen Schritt zur Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards des Berliner Bildungsprogramms, zur Gewinnung von Fachkräften und zur Verbesserung des Arbeitsfeldes Kindertageseinrichtungen dar. Ebenso wichtig ist jedoch die Begleitung von Quereinsteiger*innen aus verwandten Berufsgruppen bis diese ihre Fortbildungsauflagen erfüllt haben und durch Berufspraxis zu gleichwertigen Kolleg*innen werden. Hier schlägt die AWO Landesverband Berlin e. V. eine gleichartige einjährige Praxisanleitung vor. Die AWO Landesverband Berlin e. V. wünscht sich (noch) mehr Mut zur Ausweitung dieser Regelungen auf alle Bereiche der Jugendhilfe, insbesondere auch auf den Ganztagsbereich. Aus unserer Sicht ist dies unerlässlich zur Behebung des Fachkräftemangels.

Meldepflicht für Zuzahlungen der Eltern (§23(3,7,8))

Die AWO Landesverband Berlin e. V. teilt das Ziel des Gesetzentwurfes, die Eltern vor „Abzocke“ zu schützen und ihnen einen Kitaplatz ohne „Gebühren“ zu ermöglichen. Ausdrücklich begrüßen wir die Stärkung der Elternrechte und die Einrichtung eines niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Kita. Gegenüber dem Gesetzentwurf vom 5.4.17 ist dieser aktuelle Entwurf deutlich klarer und verständlicher gehalten und vermeidet dadurch Fehlinterpretationen.

Die AWO Landesverband Berlin e. V. empfiehlt dringend die Beschreibung eines klaren Verfahrens. Denn die Verpflichtung zur Schaffung weiterer Regelungen und Bedingungen (Absatz 8) für Zuzahlungen sowie die in Aussicht gestellte Prüfung der Angemessenheit bieten den Trägern weiterhin keine Rechtssicherheit.

Solange die Finanzierung von Frühstück und Vesper bei einer siebenstündigen Anwesenheit (laut Rechtsanspruch) nicht im Kostenblatt enthalten ist, fallen bei den Kitas zusätzliche Elternbeiträge mindestens hierfür an. Darüber hinaus können Eltern Ansprüche an die Kita stellen, die nicht durch die Regelfinanzierung abgedeckt werden z. B. bei Bio-Essen oder besonderen Konzepten. Diese Kosten müssen auch weiterhin durch die Eltern getragen werden, wenn nicht die zusätzliche Leistung entfallen soll.

Regelungen zu Pflichtverletzungen der Träger (§23(4))

Die AWO Landesverband Berlin e. V. hält diesen Absatz für entbehrlich, da die Einrichtung einer Schiedsstelle Gegenstand der Rahmenvertragsverhandlungen ist. Die Verbände haben eine zweigleisige Lösung vorgeschlagen: in einem Schiedsstellenmodell könnte der Umgang mit Vertragsverletzungen geregelt werden. Für Elternbeschwerden empfehlen die Verbände eine
Ombudsstelle analog zu der bereits bestehenden Ombudsstelle der Jugendhilfe. Im Übrigen verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme aller LIGA Verbände vom April 2017, in der es heißt: „Dabei wird eine Pflichtverletzung nicht weiter definiert und ausgeführt (so könnten Pflichtverletzungen organisatorischer, inhaltlicher, melderechtlicher, leistungsrechtlicher Natur usw. sein). Der Entwurf verwundert umso mehr, weil sich die Verhandlungspartner am Beginn der Verhandlungen zum Kostenblatt ab 2018 bereits im Januar 2017 dazu vereinbart hatten, sich in den laufenden Verhandlungsrunden über ein Ombuds- und Schiedsstellenmodell zu verständigen. … Die öffentliche Seite der Jugendhilfe fügt hier ein Ungleichgewicht ein, das letztlich zu Lasten der Kinder und ggf. der Eltern geht. Wenn die Finanzierung ausgesetzt oder teilweise ausgesetzt wird, kann die Leistung nur entsprechend gemindert erbracht werden. Ein Ausgleich für eine Pflichtverletzung an das Kind oder die Eltern erfolgt dabei nicht.“

Zusammenfassend möchte die AWO Landesverband Berlin e. V. vor einer Bündelung von Unsicherheitsfaktoren für Kitaträger warnen:

  • Die 2017 in Auftrag gegebene Gestehungskostenanalyse zeigt auf, dass Kitaträgern
    bis zu 30% zu niedrige Sachkosten finanziert werden.
  • Entgegen dem individuellen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gegenüber dem Land Berlin sollen Kitaträger 7% der Kosten für einen Kitaplatz selbst aufbringen.
  • Das Risiko für nicht belegte Plätze (z. B. weil keine Fachkräfte verfügbar sind) liegt ausschließlich bei jedem Träger, da nur belegte Plätze finanziert werden.

Kitaträger haben bisher partnerschaftlich gemeinsam mit dem Land Berlin den Platzausbau
gestaltet und mit viel Engagement und Einsatz von Eigenleistungen in den letzten Jahren 30.000 Plätze geschaffen. Wenn bis 2020 noch einmal so viele Plätze entstehen sollen, brauchen Kitaträger Unterstützung in den Rahmenbedingungen in Verbindung mit einer auskömmlichen Finanzierung. Dies sollte im Mittelpunkt des Dialogs zwischen dem Land Berlin und den Verbänden stehen anstelle einer Gesamttendenz, die zunehmend auf Beschränkungen und Sanktionierungsmaßnahmen ausgerichtet ist.

Quelle: Stellungnahme AWO Landesverband Berlin e.V. vom 08.11.2017

Die Arbeiterwohlfahrt steht solidarisch an der Seite von vielen alleinerziehenden Frauen und Männern. Trotz einiger familienpolitischer Leistungsverbesserungen ist die Lebenssituation von Alleinerziehenden leider weiterhin prekär. Es wird dringend Zeit, dass sich das ändert!

In einer bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe wurde in den vergangenen Monaten das Positionspapier „Solidarität ist unsere Stärke! Alleinerziehende nicht alleine lassen“ entwickelt, welches zwölf Handlungsfelder aufzeigt, die berücksichtigt werden müssen, um soziale und berufliche Teilhabe für Alleinerziehende zu sichern. Dieses Positionspapier ist nun am 17.10.2017 durch den Vorstand der LAG AWO NRW verabschiedet worden.

Das Positionspapier wird im Rahmen von zwei AWO NRW Aktionswochen vom 13.-24. November 2017 veröffentlicht, um auf neue Wege aufmerksam zu machen, die Alleinerziehenden bessere Möglichkeiten und eine höhere Lebensqualität in allen Lebensbereichen sichern. An den Aktionswochen können sich alle Einrichtungen der AWO in NRW beteiligen, die dazu beitragen möchten, ein Zeichen zu setzen und auf die unzureichende Situation aufmerksam zu machen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Mitteilung Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e. V. vom 24.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute eine Facebook-Kampagne zu Persönlichkeitsrechten von Kindern im digitalen Raum. Die Kampagne arbeitet mit sechs aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Claims. Diese Bildmotive werden über einen Zeitraum von ca. drei Wochen auf Facebook geschaltet und führen die Nutzerinnen und Nutzer auf eine entsprechende Landing-Page mit Informationen rund um den verantwortungsbewussten Umgang mit Kinderfotos in Sozialen Medien.

"Wir möchten mit unserer Kampagne die Erwachsenen, und hier insbesondere Eltern, für die Persönlichkeitsrechte von Kindern in Sozialen Medien sensibilisieren. Viele teilen augenscheinlich unüberlegt Fotos von Kindern über soziale Netzwerke. Dabei ist es uns ein Anliegen, Erwachsenen keine Vorschriften zu machen, sondern sie in erster Linie zu Selbstreflektion und zum Dialog mit den Kindern anzuregen. Denn das Posten von Bildern oder von Informationen über Kinder ohne deren Zustimmung ist aus kinderrechtlicher Sicht in vielerlei Hinsicht bedenklich. Es verletzt zu allererst die Privatsphäre der Kinder. Es widerspricht auch ihrem Recht auf Beteiligung, zudem sind Schutzrechte in Gefahr. Denn oft sind Fotos im Netz frei zugänglich und können auch in falsche Hände geraten", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine in der letzten Woche vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte repräsentative Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass viele Erwachsene ein fehlendes Problembewusstsein in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern haben, wenn es um die Veröffentlichung von Informationen oder Bildern über Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook oder Instagram geht. 34 Prozent derjenigen, die Bilder und Informationen von Kindern posten, gaben an, Kinder dabei gar nicht einzubeziehen, 30 Prozent informieren die Kinder lediglich. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holt nur eine Minderheit von 31 Prozent der Befragten ein.

Die Facebook-Kampagne erfolgt im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.11.2011

Zum Sommersemester 2018 startet erneut der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ an der HAW Hamburg. Der 2013 eingerichtete berufsbegleitende Studiengang ist der erste interdisziplinäre Studiengang dieser Art im deutschsprachigen Raum. Im Zentrum des Masterprogramms steht die Familie, die unter anderem aus kultureller, politischer, psychologischer, rechtlicher und soziologischer Perspektive betrachtet wird. Das Weiterbildungsstudium vermittelt unter hohem Anwendungsbezug wissenschaftlich-theoretische Inhalte sowie professionelle Handlungskompetenzen. Seit 2015 können sich auch einschlägig Qualifizierte ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.

Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 10. Dezember 2017 verlängert. Eine Informationsveranstaltung zum Weiterbildungs-Master findet am 27. November an der HAW Hamburg statt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

LSVD-Projekt fördert selbstbestimmtes Handeln intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland

Intergeschlechtliche Menschen – Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale – sind in Deutschland immer noch wenig sichtbar, ihre Körperlichkeit ist kaum akzeptiert. Variationen der Geschlechtsmerkmale gelten in vielen Fällen weiterhin als behandlungsbedürftig, geschlechtsverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Kleinkindern und Kindern finden weiterhin statt. Die Kostendeckung für eine patient_innen-zentrierte medizinische Versorgung ist hingegen oft nicht gesichert. Diskriminierung in der Schule und im Arbeitsleben gehören zur Alltagserfahrung intergeschlechtlicher Menschen. Eine flächendeckende Beratungsstruktur für intergeschlechtliche Menschen und ihre Familien ist noch lange nicht erreicht.

Das neue bundesweit agierende Projekt„Miteinander stärken. Selbstbestimmt intergeschlechtlich leben“des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) will hier ein Zeichen der Veränderung setzen: Es will Aktivist*innen und Fachkräfte aus der Community und Bündnispartner*innen stärken und mit ihnen gemeinsam Strategien und Bündnisse für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt entwickeln. Das Projekt wird in Kooperation mit in Kooperation mit Intersexuelle Menschen e.V. und OII Deutschland e.V. durchgeführt.

Das Projekt „Miteinander stärken. Selbstbestimmt intergeschlechtlich leben“ trägt dazu bei, dass intergeschlechtliche Menschen – Menschen mit angeborenen Variationen der Geschlechtsmerkmale – als Teil des vielfältigen Mensch-Seins anerkannt und in ihrer Körperlichkeit als gleichberechtigt und gleichwertig akzeptiert werden. Gleichzeitig möchte es die Vernetzung von Organisationen intergeschlechtlicher Menschen stärken und ihre gesellschaftliche Reichweite erhöhen.

Das Projekt wird daher zum einen die Peer-Beratungskompetenz intergeschlechtlicher Menschen erhöhen: Betroffene und Angehörige sollen bundesweit und wohnortnah fachkundigen Rat und Hilfe erhalten. Ziel ist es die bundesweite Struktur von Peer-to-Peer-Beratung zu stärken. Verschiedene Angebote werden die Berater_innen darin unterstützen, ihre Kompetenzen im Bereich Intergeschlechtlichkeit zu stärken, sich mit den aktuellen Herausforderungen in den Themenbereichen geschlechtliche Vielfalt und Intergeschlechtlichkeit vertraut zu machen und Hürden für Ratsuchende zu verringern.

Den zweiten Schwerpunkt des Projekts bilden die Erstellung von Handreichungen, die spezifische Bedarfe von intergeschlechtlichen Menschen an Bundesregierung, Gesetzgeber und interessierte Öffentlichkeit kommunizieren. So sollen etwa für den Bereich Beratung Anforderungskataloge für professionelle Beratende erarbeitet, im Bereich Bildung sind Schulungskonzepte für lokale Bildungsträger geplant, um eine zeitgemäße Aufklärung zum Thema Intergeschlechtlichkeit sicherzustellen. Die Bedürfnisse und das Erfahrungswissen intergeschlechtlicher Menschen stehen dabei im Zentrum.

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen desBundesprogramms „Demokratie leben!“.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 08.11.2017

Für die Studie „Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf aus Sicht von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen“ sucht das Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) noch pflegende Beschäftigte, die privat Pflegeaufgaben übernommen haben und gleichzeitig in einem Betrieb mit max. 25 Mitarbeiter_innen tätig sind.

SowiTra führt diese Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durch.

Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören und sich vorstellen könnten, von Ihren Erfahrungen in einem Interview zu erzählen, nehmen Sie doch bitte Kontakt mit Laura Rauschnick von SowiTra auf, um alle weiteren Details zu besprechen.

Weitere Informationen können Sie auch dem Info-Flyer de Projektes entnehmen.