ZFF-Info 20/2017

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SCHWERPUNKT: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Bundesfamilienministerin Dr. Barley ruft zur Aktion „Wir brechen das Schweigen“ auf

Jahr für Jahr erinnert der weltweite Aktionstag am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen. Ein Tabuthema nach wie vor auch in Deutschland: Jede dritte Frau ist betroffen. Viele schweigen aus Angst und Scham, aber auch das Umfeld schaut oftmals weg.

Daher rufen Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ die Öffentlichkeit dazu auf, sich an der Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ zu beteiligen. Unter dem Motto "WEG AUS DER GEWALT" zeigen sich viele Menschen solidarisch mit Betroffenen und bestärken sie darin, einen ersten Schritt zu wagen – weg aus der Gewalt, in ein neues Leben.

„Betroffene sollen wissen, dass sie auf dem Weg aus der Gewalt nicht allein sind und dass es Unterstützungsangebote wie das bundesweite Hilfetelefon gibt“, erklärt Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Als Schirmherrin lade ich jede und jeden dazu ein mitzumachen. Lassen Sie uns gemeinsam das Schweigen brechen und die Hilfetelefonnummer 08000 116 016 weiter bekannt machen.“

Der Hashtag für die Aktion in den Sozialen Netzwerken lautet #schweigenbrechen. Doch auch Personen, die keine sozialen Medien nutzen, können teilnehmen. Auf der Internetseite www.aktion.hilfetelefon.de sind sämtliche Aktionsideen und Materialien zu finden.

Viele Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Prominente haben sich bereits an der Aktion beteiligt. „Ich bedanke mich bei allen, die an der Mitmachaktion teilnehmen. Die Beraterinnen des Hilfetelefons können nur dann helfen, wenn unser Unterstützungsangebot auch bekannt ist. Bislang wendet sich nur jede fünfte Betroffene an eine Beratungseinrichtung“, sagt Helga Roesgen, die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, auch zuständig für das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen".

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 17 Fremdsprachen. Von März 2013 bis Dezember 2016 verzeichnet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rund 105.000 Beratungskontakte per Telefon, Chat und E-Mail. Über 61.500 von Gewalt betroffene Personen haben das niedrigschwellige Angebot genutzt und sich individuell beraten lassen.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot erhalten Sie auf: www.hilfetelefon.de

Weitere Informationen zur Mitmachaktion finden Sie unter: www.aktion.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2017

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht das Bundeskriminalamt heute die zweite jährliche „Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften“. Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2016 bekannt geworden sind. Deutlich wird, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen und welche Delikte passiert sind.

Die Auswertung zeigt: Es sind zu über 80% Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Mehr als 51% von ihnen lebten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen. Seit 2012 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Opferzahlen von Partnerschaftsgewalt feststellen.

Dazu Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: „Wir müssen dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität einräumen. Die aktuellen Zahlen bestätigen, dass Gewalt gegen Frauen im eigenen Zuhause und in der Partnerschaft ein drängendes Problem ist. Die bei der Polizei registrierten Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen zu physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigung sowie Mord und Totschlag. Jede Tat von häuslicher Gewalt, ob gegen Frauen, Männer oder die häufig mitbetroffenen Kinder gerichtet, ist eine Straftat und muss entsprechend verfolgt werden. Gleichzeitig müssen wir vorhandene Hilfestrukturen wie Frauenhäuser und Beratungsangebote weiter stärken.“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2016 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 133.080 Personen Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen. Gegenüber 2015 ist die Anzahl der Opfer partnerschaftlicher Gewaltdelikte damit um 4,4% angestiegen, eine Entwicklung, die seit 2012 festzustellen ist.

Insgesamt waren 108.956 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Dies entspricht einem Anteil von 35% gemessen an allen unter den relevanten Straftatengruppen erfassten weiblichen Opfern.

In 2016 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt (versuchte und vollendete Delikte)

  • von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 69.700
  • von Bedrohung: über 16.700
  • von gefährlicher Körperverletzung: rund 11.900
  • von Stalking: über 7.600
  • von Mord und Totschlag: 357

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 99% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 81% der Opfer Frauen.

In den einzelnen Straftatbereichen entfiel der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt an der Gesamtopferzahl im Jahr 2016 auf Nachstellung (Stalking) (Anteil von Partnerschaftsgewalt bei den weiblichen Opfern 48%, bei den männlichen 23%), gefolgt von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,1%, bei den männlichen 6,1%) sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (Anteil bei den weiblichen Opfern 18,2%, bei den männlichen 3,5%). Der Anteil von Partnerschaftsgewalt bei Mord und Totschlag lag bei den weiblichen Opfern hoch (Anteil an den weiblichen Opfern 35,8%, bei den männlichen 4,2%).

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley erklärt: „Die Zahlen sind erschreckend – insbesondere mit Blick auf die vermutete Dunkelziffer. Die ansteigenden Zahlen der bekannt gewordenen Delikte sind aber auch ein Zeichen dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und erlittene Gewalttaten zur Anzeige bringen. Eine solche Entwicklung wird auch durch den veränderten gesellschaftlichen Umgang mit sexuellen Übergriffen und Diskriminierung, wie etwa aktuell durch die metoo-Debatte, befördert. Einen wichtigen Beitrag hat hier auch die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ im Strafrecht geleistet. Ich wünsche mir, dass die Sensibilität für geschlechtsspezifische Gewalt weiterhin steigt, ebenso wie der Mut, das Tabu der Auseinandersetzung mit dem Thema und das Schweigen darüber zu brechen, damit möglichst viele einen Weg aus der Gewalt finden!“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in insgesamt 18 Sprachen ermöglicht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier und unter www.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.11.2017

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November fordert der Deutsche Frauenrat die zukünftige Bundesregierung auf, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vollständig umzusetzen.

Dazu sagt die Vorsitzende Mona Küppers: „Gut, dass die Istanbul-Konvention nun endlich auch in Deutschland zu geltendem Recht wird. Sie muss jedoch vollständig umgesetzt werden, um Betroffene von Gewalt wirksam zu schützen. Dafür brauchen wir einen Nationalen Aktionsplan. Außerdem muss der Vorbehalt der Bundesregierung zum Artikel 59, durch den zahlreichen Frauen der Zugang zu Schutz verweigert wird, schleunigst zurückgenommen werden.“

Mit seinem Vorbehalt zu Artikel 59 entzieht sich Deutschland der Vorschrift, geflüchteten oder migrierten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Durch die dreijährige Ehebestandszeit bis zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels können gewaltbetroffene Frauen erneut massiver bis lebensbedrohender Gewalt ausgesetzt werden.

Das Gesetz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention tritt zum 1. Februar 2018 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 23.11.2017

djb zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

"Gewalt gegen Frauen ist weiterhin ein massives gesellschaftliches Problem", stellt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November fest. "Der Staat darf nicht nachlassen, diese in allen Formen zu bekämpfen und ihr vorzubeugen. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist die Umsetzung aller Verpflichtungen aus der inzwischen ratifizierten Istanbul-Konvention."

In Deutschland ist weiterhin jeden Tag eine Frau von einem versuchten Tötungsdelikt durch den eigenen Ehemann, Partner oder Ex-Partner betroffen. Jede Woche sterben dabei drei Frauen. 35 Prozent der Frauen in Deutschland haben seit dem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren, weit überwiegend ebenfalls durch den eigenen Partner. Nur 5 bis 10 Prozent aller strafrechtlich relevanten sexuellen Übergriffe werden angezeigt. Rund 18.000 Frauen mit fast ebenso vielen Kindern werden jährlich in Frauenhäusern
aufgenommen. Zugleich müssen die Frauenhäuser jährlich aus Platzmangel rund 18.000 Abweisungen aussprechen. Unterstützungseinrichtungen sind nicht barrierefrei erreichbar, unterfinanziert und personell unterbesetzt. Dieser Befund widerspricht geltendem Recht, insbesondere Deutschlands Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Die sogenannte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – wurde 2011 erarbeitet. Sie enthält diverse Verpflichtungen zur strafrechtlichen Verfolgung verschiedener Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, aber auch zur Prävention sowie zur umfassenden Unterstützung und zum Schutz von Betroffenen. Deutschland ratifizierte die Konvention erst 2017, nachdem zuvor das Sexualstrafrecht entsprechend angepasst worden war. Innerstaatlich werden die
Regelungen daher ab Februar 2018 wirksam.

Der djb fordert, dass Deutschland Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpft und unverzüglich seine Verpflichtungen aus der Konvention umsetzt. Dazu gehört unter anderem ein flächendeckendes, zugängliches und finanziell ausreichend ausgestattetes Unterstützungssystem für Betroffene von Gewalt inklusive Sprachmittlung, Kinderbetreuung, Beratung und sicherer Unterkunft. Ferner sind verpflichtende Fortbildungen zu geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt für Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz vorzusehen. Jede Betroffene
von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt soll einen Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Die Misshandlung oder gar Tötung der Partnerin ist mit der Härte des Rechtsstaats zu verfolgen, und es sind effektive Präventionskonzepte gegen diese Gewaltformen zu entwickeln.

"Der Staat muss häusliche und sexualisierte Gewalt sowie Tötungsdelikte durch (Ex-)Partner endlich als ernsthafte Sicherheitsprobleme begreifen", so Wersig. "Ein Leben frei von Gewalt ist die Basis für alle anderen Menschenrechte."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.11.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) sehen die Arbeitgeber und die künftige Bundesregierung in der Pflicht, die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley sagte auf einer DGB-Fachtagung am Donnerstag in Berlin: „Noch immer verdienen Frauen fast ein Viertel weniger als Männer. Das können wir nicht hinnehmen. Die faire Bezahlung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Viele junge Frauen wollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, sie verdienen jedoch schlicht zu wenig, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit. Er reicht jedoch bei weitem noch nicht aus.“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte: „Viele Frauen arbeiten unfreiwillig in Teilzeit, haben geringere Aufstiegschancen und werden schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. In vielen Unternehmen herrschen familienunfreundliche Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten. Wir müssen alles daran setzen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hürden für Frauen einzureißen. Frauen müssen künftig die gleichen Chancen haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu gehört ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit.“

Die Fachtagung steht unter dem Motto „Den Wandel gestalten – Wir machen uns stark für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen!“. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack diskutieren mit 250 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Gewerkschaften, Betrieben und Verwaltungen darüber, was nötig ist, damit Frauen – privat und im Beruf – ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das gemeinsame Projekt von DGB und BMFSFJ "Was verdient die Frau? Wirtschaftliche Unabhängigkeit!" organisiert die Fachtagung.

Das Projekt hat eine neue Beratungsplattform gestartet: Unter www.dein-sprungbrett.info bietet es jungen Fragen in Webinaren qualifizierte Beratung – ob für den Sprung auf der Karriereleiter oder für den Balanceakt zwischen Arbeit und Privatleben –, eine Plattform mit nützlichen Infos und nicht zuletzt eine Community mit Gleichgesinnten.

Weitere Informationen zum Projekt und zur Fachtagung unter: www.was-verdient-die-frau.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2017

Anlässlich des morgigen (Samstag) Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch fordert Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley:

„Sexualisierte Gewalt an Jungen und Mädchen kann Leben zerstören. Sie verursacht extremes Leid und häufig lebenslange Belastungen für die Betroffenen. Deshalb müssen wir alles daran setzen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung offline wie online weiter konsequent zu verbessern. Betroffene brauchen nicht nur unsere Anerkennung, sondern auch konkrete Hilfen und Unterstützung.“

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch findet auf Initiative des Europarats bereits zum dritten Mal statt und richtet in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf den Kinder- und Jugendschutz im digitalen Umfeld. Mit der Einsetzung dieses Tages will der Europarat auch die Umsetzung der Lanzarote-Konvention unterstützen, die seine Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, alle Formen sexualisierter Gewalt an Kindern zu verurteilen und dagegen anzukämpfen. Deutschland hat das Übereinkommen am 18. November 2015 ratifiziert.

Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung Betroffener in Deutschland ist das Netz spezialisierter Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, das sich in den letzten vierzig Jahren entwickelt hat. Es bietet Betroffenen unbürokratische und fachlich fundierte Unterstützung und Beratung. Darüber hinaus beraten spezialisierte Fachberatungsstellen Angehörige, Fachkräfte und Institutionen wie Kitas oder Schulen zum Thema sexualisierte Gewalt und sind damit auch wichtige Kompetenzzentren in der Prävention.

Mit dem Ziel, die Versorgung von Betroffenen zu verbessern, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die „Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend“ (BKSF) als bundesweite Vernetzungsstelle und politische Interessenvertretung der spezialisierten Fachberatung. Am 16. und 17. November hat die BKSF zu einer Konferenz nach Berlin eingeladen. Hier wurden neue Strategien und Ideen für eine stabile und bedarfsgerechte Versorgung von Betroffenen diskutiert. An beiden Tagen fanden sich etwa 150 Fachleute zusammen, um gemeinsam Zukunftsmodelle zu entwickeln. Unter dem Motto „Auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Unterstützung von Betroffenen“ standen rechtliche und finanzielle Aspekte, aber auch transkulturelle Perspektiven im Mittelpunkt. Hier wurde etwa diskutiert, was die Fachpraxis tun kann, um bislang unterversorgte Gruppen besser zu erreichen. (www.bundeskoordinierung.de)

Einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung bietet auch das vom Bundesjugendministerium geförderte Kinder- und Jugendtelefon sowie das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer. Hier erhalten betroffene Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungspersonen kostenlos und anonym per E-Mail oder Telefon Rat, Hilfe und Unterstützung (www.nummergegenkummer.de).

Speziell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum weisen die vom Bundesjugendministerium geförderten Beschwerdestellen der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und des eco – Verband Internetwirtschaft sowie jugendschutz.net auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos von Kindern und ein Bewusstsein für mögliche Risiken hin. Zur Aufklärung engagieren sich die Organisationen im Rahmen des Aktionstages mit verschiedenen Informationsaktivitäten in sozialen Netzwerken und geben fachliche Hinweise zum Thema (www.internet-beschwerdestellen.de).

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk sensibilisiert in einer aktuellen, vom Bundesjugendministerium finanziell unterstützen Kampagne für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medien (www.dkhw.de/kinderfotos-im-netz).

Das Bundesjugendministerium engagiert sich beim Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter in der Behindertenhilfe. Das Bundesmodellprojekt „BeSt – Beraten und Stärken“ zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen wird bis 20120 verlängert. Es wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (DGfPI) und bundesweit zehn spezialisierten Fachberatungsstellen durchgeführt wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2017

Weitere 3,65 Mio. Euro für Betroffene sexueller Gewalt im familiären Bereich

Das Bundesland Hessen hat als drittes Bundesland eine Beitrittsvereinbarung zur Beteiligung am Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) unterzeichnet. Damit stehen 3,65 Mio. Euro mehr zur Finanzierung von Hilfeleistungen für Betroffene zur Verfügung, die ihre Anträge bis zur ursprünglichen Antragsfrist 30. April 2016 an den FSM gerichtet haben. Diese Frist hat der Bund aufgrund des fortwährend hohen Bedarfs an Hilfeleistungen ausgesetzt und stellt zunächst die Finanzierung für weiterhin eingehende Anträge alleine sicher.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Übernahme von Hilfen für Betroffene, die sexuelle Gewalt innerhalb ihres eigentlichen Schutzumfeldes – der Familie – erleiden mussten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es freut mich daher sehr, dass sich auch nach mehrjährigem Bestehen des für Betroffene so wichtigen Fonds mit Hessen ein weiteres Bundesland dem FSM anschließt. Die Zahl der täglich in der Geschäftsstelle eingehenden Anträge zeigt uns auf erschreckende Weise, wie hoch der Bedarf ist. Wir können nicht verantworten, dass die dringend benötigten Hilfen abbrechen.“

Der FSM wurde im Mai 2013 in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch (RTKM) durch den Bund zunächst mit einem Volumen von 50 Mio. Euro errichtet. Ende 2013 beteiligte sich als erstes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit einer Summe von 1,03 Mio. Euro, im Juli 2014 folgte der Freistaat Bayern und zahlte 7,61 Mio. Euro in den Fonds ein. Durch die Beteiligung Hessens erhöht sich das Gesamtvolumen des FSM auf rd. 62,3 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln werden Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich finanziert, die dazu beitragen sollen, das Erlittene zu verarbeiten. Bei der Geschäftsstelle des FSM können Sachleistungen wie Therapien (Psychotherapien, Komplementär-und Fachtherapien), Weiterbildungsmaßnahmen und individuelle Hilfeleistungen zur Aufarbeitung des widerfahrenen Leids beantragt werden. Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen bis zu einer maximalen Höhe von 10.000 Euro pro Antragsteller/in sind, dass diese nicht oder nicht mehr durch die gesetzlichen Leistungsträger finanziert werden und zudem geeignet sind, zur Auf- und Verarbeitung des Erlebten beizutragen. Neben der antragsbearbeitenden Geschäftsstelle befasst sich die unabhängige Clearingstelle, bestehend aus mittlerweile neun Gremien mit je vier Mitgliedern, intensiv mit den Einzelfällen. Die Fachleute aus dem medizinischen, psychotherapeutischen und juristischen Bereich sowie Vertreter/innen aus dem Kreis der Betroffenen begutachten mit hohem Einfühlungsvermögen und Sachverstand die Anträge und sprechen Empfehlungen zur Entscheidung aus.

Die Organisationsstrukturen, die für den FSM im familiären Bereich seinerzeit geschaffen wurden, nutzen auch institutionelle Vereinbarungspartner zur Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen. Viele Institutionen und Länder haben sich seit 2013 dem System angeschlossen und übernehmen Arbeitgeber-verantwortung. Auf Basis der Empfehlung der Clearingstelle treffen die Institutionen die Entscheidung zu Anträgen und finanzieren Hilfeleistungen eigenständig und unabhängig vom für den familiären Bereich bestehenden Fonds.

Auch im institutionellen Bereich sind weitere Vereinbarungspartner hinzugekommen. So haben sich im August dieses Jahres der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) e.V. und der Internationale Bund (IB): Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. entschieden, künftig im Rahmen ihrer Arbeitgeberverantwortung Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs zu finanzieren.

Insgesamt wurden seit Mai 2013 bisher rund 9.500 Anträge an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch gerichtet; 95% dieser Anträge betreffen den familiären Bereich.

Umfassende Informationen zur Antragstellung, Details zum familiären und institutionellen Bereich sowie zu Beteiligungen sind auf der Webseite des FSM zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (BT-Drs. 19/101) ein Weihnachtsgeld für Kinder und Jugendliche in Höhe des halben Kindergelds. Dazu erklärt die Initiatorin des Antrags, Katja Kipping, MdB:

„Zu Weihnachten gehört es auch, sich einmal im Jahr weniger Sorgen als im Alltag machen zu müssen. Für Eltern ist dabei wichtig, ihren Kindern ein schönes Fest zu ermöglichen. Für Kinder wiederum gehört es dazu, ihre Eltern sorgenfrei zu erleben. Um gleiche Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder zu gewährleisten und um Kinderarmut zu vermeiden, empfehlen Verbände eigenständige Leistungen an Kinder. Dementsprechend halten wir eine weihnachtliche Unterstützung in Höhe des halben Kindergelds zusätzlich zum ausgezahlten Kindergeld für wichtig. Diese darf nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Auch Kinder von Geflüchteten und Asylbewerberinnen und -bewerber haben selbstverständlich einen Anspruch auf diese Leistung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2017

„Wer Frauen wirtschaftlich unabhängiger machen will, sollte keine Reden schwingen, sondern im Kampf gegen Lohnlücken, Teilzeitfallen und Befristungen loslegen“, kommentiert die Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl (DIE LINKE) die heute in Berlin stattfindende DGB-Fachtagung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen.

Ferschl weiter: „Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen dazu, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, schlechter bezahlt werden, kaum Aufstiegsperspektiven haben und häufiger in Erwerbs- und Altersarmut landen. Nun gilt es, die Probleme endlich anzugehen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, denn Arbeitgeberverbände haben offensichtlich immer noch ein großes Interesse daran, Frauen als billige und flexible Arbeitskräfte auszunutzen. Wenn wir arbeitende Frauen wirklich ernst nehmen wollen, müssen wir ihre Anliegen gesetzlich unterstützen. Die vergangenen Streiks im Einzelhandel oder im Sozial- und Erziehungsbereich haben aber auch gezeigt, dass sich immer mehr Frauen in einer Gewerkschaft organisieren, um entschlossen für bessere Entlohnung und Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Dies ist ein unverzichtbarer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit.

DIE LINKE fordert ein gleichstellungspolitisches Gesamtpaket für gute Arbeit besonders für Frauen. Ein Rückkehrrecht auf Vollzeit muss eingeführt, die sachgrundlose Befristung endlich abgeschafft werden. Das Schließen der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen muss ebenso Realität werden wie ein flächendeckender armutsfester Mindestlohn von zwölf Euro und die Gleichstellung von Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 23.11.2017

„Die Rechte von Kindern müssen endlich im Grundgesetz verankert werden“, kommentiert Norbert Müller, Kinder- und Jugendpolitiker der LINKEN im Bundestag, zum Jahrestag der Verabschiedung der UN- Kinderrechtskonvention. Müller weiter:

„Die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen, aus denen sich kinderspezifische Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung ableiten, finden im Grundgesetz bisher keine Erwähnung. So wundert es kaum, dass die Interessen und Rechte der Kinder und Jugendlichen im Gesetzgebungsprozess viel zu oft vernachlässigt werden. Zwar gibt es seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention immer wieder kleinere Verbesserungen, eine umfassende Strategie zum Schutz der Rechte von Kindern fehlt aber. Augenfälliges Beispiel ist das Thema Kinderarmut. Keine Bundesregierung der letzten Jahre hat etwas unternommen, um an der Situation der etwa 2,5 Millionen Kinder, die in Armut leben etwas zu ändern. Ich freue mich daher sehr über den erneuten Vorstoß der Brandenburger Landesregierung Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 19.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE hat eine Kleine Anfrage (19/54) zum Arbeitszeitvolumen in Deutschland gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich das gesamtwirtschaftliche Arbeitszeitvolumen seit 2000 pro Jahr entwickelt hat. Diese Daten soll die Regierung differenziert nach verschiedenen Beschäftigungsformen (Teilzeit, Vollzeit, Minijob etc.) liefern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 568 vom 22.11.2017

Zum Thema Überstunden in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/70) gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viel bezahlte und unbezahlte Überstunden seit 2017 geleistet wurden und wie sich diese auf verschiedene Arbeitsverhältnisse verteilen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 568 vom 22.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (19/29) die vollständige Gleichstellung aller Kindererziehungszeiten bei der Mütterrente. Bisher werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit zwei Entgeltpunkten bei der Rente berücksichtigt. Für nach 1992 geborene Kinder gibt es drei Entgeltpunkte. Die Linke fordert nun drei Entgeltpunkte für alle Erziehungszeiten. Außerdem verlangt sie, dass die sogenannte Mütterrente aus Steuermitteln finanziert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 561 vom 15.11.2017

Vor den Sozialgerichten wird immer wieder darum gestritten, ob im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II die Kosten für die Wohnung nicht nur in „angemessener“, sondern in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Das Sozialgesetzbuch beschränkt die Erstattung auf „angemessene“ Aufwendungen. Die 2.Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden, dass diese Begrenzung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Der Gesetzgeber muss keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Wohnungskosten vorsehen. Die Regelung ist auch ausreichend klar und verständlich. Damit hat der Gesetzgeber seiner aus der Verfassung herzuleitenden Pflicht genügt, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin bezieht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sie bewohnt alleine eine 77 qm große Wohnung, für die das Jobcenter die Miet- und Heizkosten zunächst vollständig und seit 2008 nur teilweise übernahm. Ihre Klage auf vollständige Kostenübernahme wies das Sozialgericht ab; Berufung und Revision blieben erfolglos. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde trägt sie vor, in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt zu sein. Daneben hat das Sozialgericht Mainz dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren vorgelegt, weil es die Regelung in §22 Abs.1 Satz1Sozialgesetzbuch (SGB)II zu den Kosten der Unterkunft und Heizung für verfassungswidrig hält.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Die mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen einer Verfassungswidrigkeit des §22 Abs.1 Satz1SGBII greifen nicht durch. Die Regelung genügt der Pflicht des Gesetzgebers, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.

a) Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gewährleistet das gesamte menschenwürdige Existenzminimum, zu dessen Sicherung auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu decken sind. Das Grundgesetz gibt keinen exakt bezifferten Anspruch auf Sozialleistungen vor. Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss aber durch ein Gesetz gesichert sein, das einen konkreten Leistungsanspruch enthält.

b) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat. Zwar betrifft diese Bedarfsposition die grundlegende Lebenssituation eines Menschen. Doch ergibt sich daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären.

c) Der Gesetzgeber durfte den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit verwenden, um die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung zu begrenzen. Was hier als „angemessen“ zu verstehen ist, lässt sich durch Auslegung und insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der weiteren Regelungen des Sozialgesetzbuches ausreichend bestimmen. Danach ist der konkrete Bedarf der Leistungsberechtigten einzelfallbezogen zu ermitteln. Dabei gehen die Fachgerichte davon aus, dass anhand der im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten ermittelt werden kann, welche Kosten konkret angemessen sind und übernommen werden müssen.

2. Mit separatem Beschluss hat die Kammer festgestellt, dass die Vorlagen des Sozialgerichts Mainz unzulässig sind. Es fehlte eine hinreichende Darlegung durch das vorlegende Gericht, dass und wie die Anspruchsgrundlage ausgelegt werden kann, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 14.11.2017

Frauen sind nach wie vor bei den Führungskräften deutscher Betriebe unterrepräsentiert. Im Jahr 2016 waren 26 Prozent der Führungskräfte der obersten Leitungsebene in der Privatwirtschaft Frauen. Auf der zweiten Führungsebene lag ihr Anteil bei 40 Prozent. Während sich der Anteil auf der ersten Führungsebene seit 2004 mit einem Plus von zwei Prozentpunkten nur wenig verändert hat, stieg er auf der zweiten Führungsebene um sieben Prozentpunkte. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben in Deutschland durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft höher als in Westdeutschland. Auf der ersten und zweiten Ebene liegt er bei 30 bzw. 47 Prozent, im Westen bei 25 bzw. 39 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene ist er damit in Ostdeutschland nur einen Prozentpunkt unterhalb des Beschäftigtenanteils von Frauen. Dieser beträgt in Ostdeutschland 48 Prozent, in Westdeutschland 43 Prozent, in Deutschland insgesamt 44 Prozent.

Kleine Betriebe werden häufiger von Frauen geführt als große: In Großbetrieben mit mindestens 500 Beschäftigten sind 13 Prozent der Führungspositionen auf der ersten Ebene mit Frauen besetzt. In Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten sind es 24 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 28 Prozent.

Chefinnen sind am häufigsten in Dienstleistungsbereichen wie Gesundheit, Erziehung und Unterricht zu finden. Aber auch hier bleibt ihr Anteil hinter dem Beschäftigtenanteil von Frauen in der Branche zurück: Auf der ersten Führungsebene beträgt der Frauenanteil 46 Prozent, auf der zweiten Führungsebene 71 Prozent und bei den Beschäftigten insgesamt 75 Prozent.

Verglichen mit der Privatwirtschaft liegt der Frauenanteil im öffentlichen Sektor auf der ersten und zweiten Leitungsebene mit 34 bzw. 44 Prozent um acht bzw. vier Prozentpunkte höher. Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil von 61 Prozent sind Frauen jedoch im öffentlichen Sektor in Führungspositionen noch stärker unterrepräsentiert als in der Privatwirtschaft.

Der Aufstieg in Führungspositionen hängt auch von betrieblichen Rahmenbedingungen ab. „Betriebe engagieren sich zwar zunehmend im Bereich personalpolitischer Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Die gezielte Förderung von Frauen, insbesondere zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben, ist aber nach wie vor selten zu finden“, so die IAB-Studie. Fünf Prozent der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten verfügen beispielsweise über Mentoringprogramme, Frauenförderpläne oder Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils.

Die IAB-Studie ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.11.2017

Für 53300 Kinder oder Jugendliche in Deutschland haben die Jugendämter im Jahr 2016 eine Erziehung in einem Heim oder in einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte mitteilt, waren das 20% mehr neue Heimerziehungen als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2014 betrug der Zuwachs sogar 50%.

Besonders stark war der Anstieg in der Altersgruppe der männlichen 16- und 17-Jährigen: Hier hat sich die Zahl der begonnenen Heimerziehungen von 7000 im Jahr 2014 über 14400 im Jahr 2015 auf 21600 mehr als verdreifacht. Damit stellten diese Altersjahrgänge mehr als die Hälfte (57%) aller begonnenen Hilfen für Jungen und junge Männer. Ein Grund für das Plus dürfte die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der letzten Jahre sein.

Kinder, die zu ihrem eigenen Schutz oder aufgrund widriger Umstände nicht mehr in der Familie versorgt werden können, haben nach Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dazu zählt auch die Sicherstellung ihrer Betreuung in Heimen oder anderen Wohnformen. Nach Artikel 22 der Konvention gilt dies gleichermaßen für Flüchtlingskinder, die von der Familie getrennt leben.

Weitere Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Heimerziehungen oder anderen Hilfen zur Erziehung und damit auch zur Umsetzung diverser UN-Kinderrechte in Deutschland stehen im Bereich Publikationen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.11.2017

Am 18. November 2017 findet zum dritten Mal der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ statt, in diesem Jahr mit dem Fokus „Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien“. Anlässlich des Tages fordert der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, die künftige Bundesregierung und die Internet-Unternehmen auf, jetzt konsequent gegen sexuelle Übergriffe in der digitalen Welt einzuschreiten.

Rörig: „Der Kinder- und Jugendschutz muss dringend an die digitale Welt angepasst werden. 95 Prozent der Mädchen und Jungen ab 12 Jahre besitzen ein internetfähiges Smartphone. Sie bewegen sich permanent und selbstverständlich im digitalen Raum. Hierbei erleiden immer mehr Minderjährige sexuelle Übergriffe durch Cybergrooming, durch die Erpressung und Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting oder durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie. Sie sind oftmals zu jung und unerfahren, um heikle oder gar gefährliche Situationen richtig einzuschätzen. Kinderschutz ist keine Wohltat, Kinderschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Politik und Gesellschaft können nicht einerseits den Kinderrechten Verfassungsrang einräumen wollen, beim Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum aber so zögerlich bis untätig sein. Der Kampf gegen sexuelle Cyberkriminalität muss jetzt genauso konsequent geführt werden wie gegen jede andere Form von Kriminalität im Netz!“

Die Bundesregierung sollte auch bei den großen Internet-Unternehmen nachdrücklich darauf hinwirken, dass für den digitalen Raum Konzepte und weitere Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt entwickelt werden. Gleichzeitig seien aber auch die Unternehmen selbst in der Verantwortung. Rörig: „Kinderschutz muss vor Gewinnmaximierung stehen. Ich erwarte, dass die Internet-Unternehmen eine ihrer wichtigsten Zielgruppen, die minderjährigen „Digital Natives“, ausreichend vor sexueller Gewalt im Netz schützt. Das technische Knowhow und die finanziellen Ressourcen sind vorhanden, diesen Schutz zu gewährleisten. Ich fordere zum Beispiel wirksamere Zugangsbeschränkungen, realistische Alterskennzeichnungen, leicht sichtbare und auch barrierefreie Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, wirksamere Identifikationsverfahren und kinderschutzgerechte Grundkonfigurationen.“

Rörig: „Ich appelliere an die künftige Bundesregierung, das Ausmaß sexueller Gewalt nicht länger hinzunehmen. Missbrauch ist bekämpfbar, aber nicht mit Minimallösungen. Es muss jetzt konsequent, dauerhaft und systematisch gehandelt werden. Alle sollten wissen, was sexuelle Gewalt ist, wie Täter und Täterinnen in der analogen und digitalen Welt vorgehen und an wen man sich bei sexuellen Übergriffen und Vermutung und Verdacht wenden kann.“

Rörig verweist hierbei auch auf sein „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode". Darin fordert er unter anderem eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Sie soll Bürgerinnen und Bürger über alle relevanten Kanäle erreichen, Wissen vermitteln, Handlungskompetenz schaffen und Hilfeangebote bekannt machen.

Die Videobotschaft des Unabhängigen Beauftragten zum 3. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch steht hier zur freien Verfügung.

Weitere Informationen und Statements des Betroffenenrates, Fachgremium beim Unabhängigen Beauftragten, ab 18.11.2017 auf Twitter unter: ubskm_de

Informationen zum Europäischen Tag:

Der „Europäische Tag zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ ist eine Initiative des Europarates und findet seit 2015 jährlich am 18. November statt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Lösungen zu finden, wie Kinder besser vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung geschützt werden können. Ziel ist es, das Problembewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen, der Stigmatisierung von Betroffenen entgegenwirken, gegen alle Formen sexueller Gewalt an Kindern anzukämpfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen. Der 3. Europäische Tag steht unter dem Motto: „Der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien“

https://www.coe.int/en/web/human-rights-channel/end-online-child-sex-abuse

#EndChildSexAbuseDay

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 16.11.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Bundesausschuss beschließt 1. Gleichstellungsbericht

Heute beschloss der AWO Bundesausschuss den 1. Gleichstellungsbericht der AWO. „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sind Themen, mit denen sich die AWO auseinandersetzen muss, wenn sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen möchte“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt. Stadler sieht den Gleichstellungsbericht als Grundlage für einen nachhaltigen Veränderungsprozess: „Das Ziel ist mehr Geschlechtergerechtigkeit in der AWO.“

Der 1. Gleichstellungsbericht belegt statistisch, dass es zu wenige Frauen in haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen gibt sowie Arbeitszeiten und Einkommen ungleich bzw. geschlechtsspezifisch verteilt sind. „Wir sehen uns in der Verantwortung, diese geschlechterstereotype Arbeitsverteilung zu überwinden und gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter innerhalb des Verbandes zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Stadler. In diesem Sinne beinhaltet der Bericht weitreichende Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen.

Dazu gehören u.a.:

  • Etablierung von klaren Verantwortlichkeitsstrukturen, um Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Verbandes umzusetzen,
  • Entwicklung einer AWO spezifischen geschlechtergerechten Organisationskultur für Haupt- und Ehrenamt, z.B. die inhaltliche und strukturelle Verankerung von Gleichstellung in den Einrichtungen und Diensten der AWO,
  • Geschlechtergerechte Personalentwicklung und -planung im Hauptamt mit dem Ziel der Heterogenisierung der Belegschaft,
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, z.B. Mentoring- oder Pat*innen-Programmen für ehrenamtliche Funktionen,
  • Etablierung einer kontinuierlichen Evaluation mit einheitlichen Standards zur Überprüfung der Erfolge und Misserfolge umgesetzter Maßnahmen sowie die Erhebung zusätzlicher Daten.

Die genannten Handlungsempfehlungen bilden den Auftakt zur Entwicklung einer konsistenten verbandlichen Gleichstellungsstrategie. „Noch lebt die AWO nicht alles, was sie gleichstellungspolitisch fordert. Um weiterhin glaubwürdig zu bleiben, müssen wir in unseren Reihen umsetzen, was wir von Politik und Wirtschaft verlangen“, merkt Wolfang Stadler selbstkritisch an. Helga Kühn-Mengel, Vorsitzende der neu eingerichteten Kommission „Geschlechtergerechtigkeit in der AWO“ und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der AWO erklärt: „Alle Verbandsgliederungen der AWO sind nun aufgefordert, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Gleichstellung geht weder von selbst, noch darf es zur Frauensache deklariert werden.“

Mit dem vorliegenden Bericht macht sich die AWO nun auf den Weg, tradierte Arbeitsteilungen, gewohnte Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin Marie Juchacz geschlechtergerecht weiter zu wachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiter zu entwickeln. Der Bericht wurde mit Hilfe vonSowiTra, einem sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut erarbeitet.

Mit dem Beschluss des Bundesausschusses ist der Weg frei für eine Veröffentlichung des 1. Gleichstellungsberichtes der Arbeiterwohlfahrt, die im März 2018 erfolgen wird. Für Rückfragen ist Dr. Petra Rostock unter petra.rostock@awo.org zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.11.2017

Nach eingehender Prüfung möchte sich die AWO zu dem Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit (BA) äußern, im kommenden Jahr Arbeitslosengeld II auch an Supermarktkassen auszahlen zu lassen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Haben Menschen Ansprüche auf Sozialleistungen, ist es die Pflicht des Staates, diese Mittel in einem geschützten Bereich auszuzahlen. Eine Kasse in einem Supermarkt ist dazu in keinster Weise geeignet. Leistungsbeziehenden im SGB II dürfen grundsätzlich nicht stigmatisiert werden.

Die neue Form der Auszahlung von Barmitteln darf nicht dazu führen, dass sich die Betroffenen vor den Augen von Kunden und Kassierern als Erwerbslose outen müssen. Es ist stark zu bezweifeln, dass Auszahlungsberechtigungen so neutral gestaltet werden können, dass niemand in der dicht gedrängten Schlange des Supermarkts bemerkt, dass hier eine Sozialleistung ausgezahlt wird. Selbst wenn das Logo der Behörde auf dem Barcode-Zettel zur Geldabholung nicht vorgesehen ist, bleibt die Befürchtung, dass Betroffene allein durch das Procedere und die Situation in der Öffentlichkeit bloßgestellt werden könnten.

Sozialleistungsbeziehende haben wie alle anderen Verbraucherinnen und Verbraucher auch, ein Recht auf Diskretion. Für die Auszahlung von Sozialleistungen muss eine besondere Sensibilität gelten, nicht nur in datenschutzrechtlicher Hinsicht, sondern auch aus unserer sozialen Verantwortung heraus. Deshalb lehnt die AWO die Vorschläge der Bundesagentur für Arbeit in dieser Form ab.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.11.2017

Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe ist für viele Schulen unverzichtbar geworden. Deshalb veranstaltet der AWO Bundesverband heute die Fachtagung „Schulsozialarbeit als sozialräumlich ausgerichtetes Jugendhilfeangebot an der Schule.“ Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Schulsozialarbeit kann eine wichtige pädagogische Unterstützung bieten und eine Vernetzung der Schule mit dem sozialen Umfeld und den Eltern positiv befördern. Die hohen Anforderungen an die Schule lassen eine ganzheitliche Bildung notwendig werden, die das Individuum mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten ebenso ernst nimmt wie das soziale Lernen in der Gemeinschaft der Schulkinder.“

Schulsozialarbeiter verfügen über eine hohe Kompetenz darin, zwischen den Interessen von Schule und Jugendhilfe zu vermitteln und damit die Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen in der Schule zu fördern. In diesem Sinne wurde an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt der neue Masterstudiengang Schulsozialarbeit eingerichtet. Somit können sich auch interessierte sozialpädagogisch ausgebildete Hochschulabsolventen für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit qualifizieren. „Die AWO begrüßt es, dass die bisherige Praxis der Schulsozialarbeit als ein originäres Professionsfeld der Jugendhilfe jetzt wissenschaftlich unterstützt wird.“

Der neue Masterstudiengang Schulsozialarbeit ist der erste Masterstudiengang im deutschsprachigen Raum, in dem Studierende der Sozialen Arbeit und des Lehramts gemeinsam in drei Semestern Schulsozialarbeit studieren. „Dieses innovative Studiengangangebot ist geeignet und in der Lage, die Kooperation der Erziehungs- und Bildungssysteme Jugendhilfe und Schule förderlich zu beeinflussen und zu bewegen“, zeigt sich Prof. Herbert Bassarak, Gründungsvater und Dozent im Masterstudiengang Schulsozialarbeit überzeugt.

Zurzeit ist Prof. Herbert Bassarak mit 23 Studierenden des ersten und zweiten Ausbildungsstudiengangs auf Praxisexkursion in Berlin. Heute nehmen die Studierenden an der AWO Fachtagung „Schulsozialarbeit als sozialräumlich ausgerichtetes Jugendhilfeangebot an der Schule“ teil. Sie hospitieren im Neuköllner Kiez Droryplatz an der Löwenzahn-Schule und der AWO Schulstation Pusteblume. Am Nachmittag diskutieren sie mit Verbandsvertretern und der Programmagentur „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ über die Entwicklungen und Herausforderungen einer zeitgemäßen Schulsozialarbeit.

Zeitgemäße Schulsozialarbeit bedeutet im Verständnis der AWO, wenn es gelingt die Schulsozialarbeit in eine verlässliche Kooperation mit der Schule zu bringen. Zudem erklärt der AWO Bundesvorsitzende: „Bund, Länder und Kommunen sollten ihre gemeinsame Verpflichtung anerkennen und verinnerlichen, dass eine eigenständige Jugendhilfe an Schulen einen systematischen Ausbau und eine professionelle Etablierung von Schulsozialarbeit erfordert. Dafür muss die Bundesregierung einen Rechtsrahmen und einen Finanzierungsweg schaffen, der auch Mindestqualitätsstandards für die Jugendhilfearbeit in der Schule festschreibt“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.11.2017

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, ist die Zahl der von den Jugendämtern eingeleiteten Hilfen in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen wieder gestiegen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler fordert mehr Aufmerksamkeit für diese Betreuungsform: „Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können, brauchen erheblich mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit als dies bisher der Fall ist. Die nun erneut gestiegene Zahl der Hilfeeinleitungen in solche Wohnformen belegen, dass vieleEltern und Alleinerziehende sehr oft mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind.Zum anderen wird deutlich, dass die zu uns geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen eine sichere stationäre Betreuung benötigen.

Die AWO fordert dringend mehr Fachpersonal, um dem staatlichen Auftrag zum Schutz und der Betreuung der Kinder nachkommen zu können. Dies bleibt eine erhebliche Herausforderung für die Verbände und Kommunen gleichermaßen. Zudem fordert die AWO eine kontinuierlich bessere Finanzierung und Qualifizierung der stationären Erziehungshilfen. Über dieses wichtige Thema sollte nicht immer erst dann gesprochen werden, wenn Medien von einer schlagzeilenträchtigen und tragischen Kindeswohlgefährdung oder von Heimskandalen berichten.“

Das Statistische Bundesamt teilte mit, dass für 53.300 Kinder oder Jugendliche die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2016 eine Erziehung im Heim oder einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet haben – das sind 20 Prozent mehr als 2015 und sogar 50 Prozent mehr als im Jahr 2014.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 20.11.2017

Mit großer Sorge betrachtet der AWO Bundesverband die Aktivitäten mehrerer Bundesländer Geflüchtete dauerhaft in Großeinrichtungen unterbringen zu wollen. Auch wenn dies gesetzlich bis zu 24 Monaten erlaubt ist, kritisiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker diese Möglichkeit: „Die betroffenen Geflüchteten werden dadurch dauerhaft ausgegrenzt und sozial isoliert, eine Integration ist so unmöglich. Zudem kann so kaum ein menschenwürdiges Leben geführt werden.“ Darüber hinaus befürchtet die AWO, dass durch Großunterkünfte die Ressentiments in der Bevölkerung vor Ort deutlich ansteigen könnten.

Besonders für Kinder und Minderjährige ist das dauerhafte Wohnen in großen Erstaufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl verbunden. So erhalten Minderjährige oftmals keinen oder nur einen sehr geringen Zugang zu Bildung während der Unterbringung in der Erstaufnahme, da die Mehrzahl der Bundesländer die Schulpflicht an das Verlassen der Aufnahmeeinrichtung bzw. die landesinternen Zuweisung knüpft. „Das Kindeswohl wird außer Acht gelassen“, kritisiert Brigitte Döcker vor allem die Folgen für die jüngsten Geflüchteten und erklärt: „Die AWO fordert die Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, von der Dauerunterbringung abzusehen. Schutzsuchende müssen menschenwürdig untergebracht werden. Nur so ist es möglich, vorhandene Berührungsängste abzubauen und Integration voranzubringen. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, die Kommunen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Alle viel stärker zu unterstützen.“

Nach Meinung der AWO haben auch Personen deren Asylverfahren bereits beendet ist, Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung. Mit einer Dauerunterbringung bspw. in einer Erstaufnahmeeinrichtung können Selbsthilfefähigkeiten, Produktivität und seelische Gesundheit stark beeinträchtigt werden. Geflüchteten wird über eine zu lange Zeit der Zugang zu Bildung, Schule, Arbeit, Nachbarschaft und Gemeinschaft aber auch zur deutschen Sprache versperrt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 14.11.2017

Anlässlich der heutigen gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des AWO Bundesverbandes „Alterssicherung von Geringverdienenden: Herausforderungen und Optionen für eine zukunftsfeste Altersvorsorge – Aufgabe für die 19. Legislaturperiode erklärt der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt:

"In der letzten Legislaturperiode wurde rentenpolitisch einiges auf den Weg gebracht. Trotzdem besteht die Gefahr von Altersarmut fort, vor allem für Geringverdienende. Hier hat die große Koalition trotz der Ankündigungen im Koalitionsvertrag nicht geliefert. Dabei steht schon heute fest, dass vor allem Geringverdienende von Altersarmut betroffen sein werden. Sie leisten niedrige Beiträge und erhalten dafür niedrige Renten. Hinzu kommt, dass das Rentenniveau schrittweise sinken und damit die Lage der Geringverdienenden im Alter weiter verschlechtern wird. Schon heute muss ein Durchschnittsverdiener rund 29 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, um im Alter eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu bekommen. Geringverdienende müssen entsprechen länger Beiträge entrichten. Da ist Altersarmut programmiert.

Die Vorschläge, wie Altersarmut von Geringverdienenden verhindert werden kann, liegen seit langem auf dem Tisch. Es gibt gute Modelle für Ausgleichsleistungen für Geringverdienende in der Rente und in der Grundsicherung. Beide Wege wurden heute sehr eingehend auf einer gemeinsamen Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des AWO Bundesverbandes diskutiert. Jetzt ist der neue Bundestag am Zug. Denn unabhängig von einer neuen Regierungskonstellation darf der neu gewählte Bundestag nicht länger abwarten. Er muss seine ureigenste Aufgabe wahrnehmen und umgehend per Gesetz sicherstellen, dass Geringverdienende nicht in Altersarmut rutschen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.11.2017

Wer arm ist, soll zuhause bleiben!?!

Die AWO NRW protestiert gegen den Beschluss der Landesregierung, das 2011 eingeführte Sozialticket wieder abzuschaffen. Damit werde die ohnehin schon stark eingeschränkte Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen noch stärker beschnitten. Die Landesmittel für das Sozialticket, dürfen – nach Auffassung der AWO – nicht gestrichen, sondern müssen – im Gegenteil – aufgestockt werden, damit arme Menschen den öffentlichen Nahverkehr zukünftig kostenfrei nutzen können.

"Ich will nicht unterstellen, dass diese Kürzung gezielt dazu dient, arme Menschen in ihre vier Wände zu verbannen: Aber, dass man es gerne in Kauf nimmt, in der Öffentlichkeit nicht so oft mit Armut konfrontiert zu werden, das kann ich mir durchaus vorstellen", sagt Landesgeschäftsführer Jürgen Otto von der AWO NRW. "Wenn man Armut nicht zu sehen kriegt, gibt’s auch keine Armut! – Problem scheinbar gelöst!"

Die AWO weist darauf hin, dass selbst mit dem Sozialticket die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für arme Menschen kaum bezahlbar ist: Im Arbeitslosengeld II Regelsatz sind pro Monat 27,40 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV vorgesehen. Weitere 6,50 Euro stehen für Fahrrad, Ersatzteile, Radreparaturen und Fernreisen (!) zur Verfügung. Ein VRR-Sozialticket kostet 37,80 Euro! Bei Einzeltickets – ca. 2,80 Euro – lassen sich im VRR wie im VRS aus dem Regelsatz pro Monat gerade einmal fünf Fahrten hin und zurück finanzieren. Das allerdings nur dann, wenn man die Stadtgrenze nicht über­schreitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 23.11.2017

Immer häufiger finden Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, keinen Schutz mehr in einem Frauenhaus. "Es gibt nicht genügend Plätze in Frauenhäusern, um Frauen und Kinder, die vor Gewalt, vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung fliehen, zu schützen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November.

Nicht nur in Ballungsgebieten sei die Suche nach einem freien Platz in einem Frauenhaus geradezu aussichtslos. Auch im ländlichen Raum habe sich die Versorgungssituation drastisch verschlechtert, betont Loheide. "Viele Frauenhäuser müssen Frauen abweisen. Das Hilfesystem ist weder flächendeckend vorhanden noch ist es mit den erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen ausgestattet. Das ist nicht neu, dass zeigte bereits der Bericht der Bundesregierung über die Versorgungslandschaft von 2012", kritisiert Loheide. Die steigende Mieten sowie der Wohnraummangel verschärften das Problem. Hinzu käme, dass viele Frauen zur Bewältigung ihrer unterschiedlichen Problemlagen intensive Unterstützung brauchen.

"Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, müssen jederzeit unbürokratisch Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus erhalten. Das geht nur, wenn Frauenhäuser in ausreichender Zahl vorhanden und überregional zugänglich sind", sagt Loheide. "Der Bund muss endlich die Initiative ergreifen und mit einem klaren Steuerungsauftrag die Länder und Kommunen für tragfähige Lösungen mit ins Boot holen. Hilfe bei Gewalt ist keine freiwillige Leistung. Häusliche Gewalt ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte: Der Staat ist zum Schutz der Grund- und Menschenrechte verpflichtet." Die bestehenden Probleme ließen sich durch einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt lösen. Erforderlich sei außerdem eine bundesweit verbindliche Rechtsgrundlage, die eine einzelfallunabhängige, kostendeckende und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern gewährleistet.

Hintergrundinformation

Mehr als jede dritte Frau in Deutschland (35 Prozent) hat körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft oder durch andere Personen erlebt in unterschiedlich schweren Formen und in unterschiedlicher Häufigkeit. Der europäische Durchschnitt liegt bei 33 Prozent (Quelle: European Union Agency for Fundamental Rights (FRA): Violence against women: an EU-wide survey. Main results. March 2014) Laut einer Auswertung des Bundeskriminalamtes sind in Deutschland 2015 ca. 130.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden. Über 80 Prozent davon waren Frauen. Etwa 17.000 Frauen sind derzeit in den 350 Frauenhäusern untergebracht, davon gehören 33 zur Diakonie.

Mehr Informationen zu Frauenhäusern finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Schutz vor Gewalt für Frauen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.11.2017

Mit Sorge sieht die Diakonie die Diskussionen um die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems. "Die Kooperation mit Drittstaaten und ein verstärkter Grenzschutz dürfen nicht dazu führen, dass nationale Asylstandards aufgeweicht und die individuellen Rechte von Schutzsuchenden eingeschränkt werden", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag vor der EKD-Synode in Bonn. Für Deutschland erwarte er von der neuen Bundesregierung, dass sie die Weichen für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren stelle. Der Diakonie-Präsident bezeichnet es zudem als kurzsichtig, dass vielerorts die Anstrengungen für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten aus Kostengründen wieder zurückgefahren würden. "Die Geflüchteten brauchen mehr als Schutz und Versorgung", betont Lilie. "Sie brauchen Perspektiven!"

Grundsätzlich müsse das physische und soziokulturelle Existenzminimum für alle in Deutschland lebenden Menschen in gleicher Weise gewährleistet werden, sagt Lilie: "Dies ist eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe." Was passiere, wenn Menschen sich nicht gehört und beteiligt fühlten, habe die Bundestagswahl gezeigt.

Die Diakonie appelliert an die Politik, sich für gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland einzusetzen. Es dürfe nicht zu einer dauerhaften Abwanderung aus strukturschwachen in wirtschaftlich attraktive Regionen kommen. "Woher man kommt, darf kein Hemmnis für Bildungschancen, Teilhabe am Erwerbsleben oder eine menschenwürdige Pflege im Alter sein", betont Lilie.

Lilie kritisiert die nach wie vor hohe Kinderarmut in Deutschland. Rund drei Millionen Kindern seien von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Das schränke die Bildungschancen dieser Kinder ein, aber auch ihre gesundheitliche Entwicklung sowie ihre Möglichkeiten zur kulturellen und sozialen Beteiligung. Die wirtschaftliche Situation der Eltern dürfe nicht länger in so hohem Maße über die Chancen ihrer Kinder entscheiden. "Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Schaffung von Bildungsgerechtigkeit und zur gesundheitlichen Prävention. Dabei geht es unter anderem um ein flächendeckendes Netz qualitativ guter Kindertageseinrichtungen, Frühförderung, Gesundheitserziehung und gesunde Ernährung für alle Kinder", sagt der Diakonie- Chef.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.11.2017

"Die juristische Ausbildung muss endlich verbessert werden. Der Beschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) zur Juristenausbildung vom 9. November 2017 weist in Teilen in die richtige Richtung, darf aber in der Analyse nicht hier stehen bleiben. Die anschließenden Reformdiskussionen müssen sich nun darauf konzentrieren, wie die Ausbildung insgesamt so gestaltet werden kann, dass sie die gesellschaftliche Verantwortung von Juristinnen und Juristen reflektiert, wie der djb schon seit langem fordert", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Aktuell bietet hauptsächlich das Schwerpunktstudium Raum für vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung und kritische Reflexion. Es ist daher erfreulich, dass die JuMiKo von dem Vorhaben Abstand genommen hat, zugunsten einer Harmonisierung die Gewichtung der Schwerpunktleistung herabzusenken. Es ist der JuMiKo auch insoweit beizupflichten, dass die Probleme im Verhältnis von Pflichtfachstudium und Schwerpunktbereichsstudium, die in der Diskussion zu Tage getreten sind, damit noch nicht befriedigend gelöst sind. Der Bericht des Koordinierungsausschusses der JuMiKo bringt das Problem auf den Punkt, wenn dort beispielsweise kritisch bewertet wird, dass erst im Schwerpunktbereich der "erste und teilweise einzige unmittelbare Diskurs mit den Lehrenden" stattfindet.

"Der djb fordert schon lange, dass die juristische Ausbildung reflexive Kompetenzen für den kritischen Umgang mit Recht vermittelt sowie für Rechtsfragen von Diskriminierung, Hierarchien und Ungleichheiten sensibilisiert. Es entspricht zwar diesen Zielen, wenn künftig auch, wie von der JuMiKo beschlossen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum arbeitsrechtlichen Pflichtstoff gehören soll. Damit ist aber längst nicht alles getan. Pflichtfachstudium und Pflichtfachprüfung müssen systematisch daraufhin überprüft werden, wie sie diesen Zielen besser genügen können", betont Wersig.

In diesem Zusammenhang hält der djb an seiner Forderung fest, Gender- und Diversity-Kompetenz als juristische Kernkompetenz in den Fächerkanon aufzunehmen. Darüber hinaus braucht es nach wie vor eine umfassende Untersuchung, welchen Einfluss bestimmte Vorannahmen über Geschlecht, Herkunft und Behinderung auf die Examensergebnisse haben. (Vgl. u.a. Towfigh, Emanuel/Traxler, Christian/Glöckner, Andreas, Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen – Eine empirische Analyse, in:Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 2014, S. 8-27.)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.11.2017

Die Berliner Erklärung 2017 stellt fest: unsere Kernforderungen zur Gleichstellungspolitik sind im aktuellen Sondierungsstand nicht berücksichtigt.

Die Verhandlungsergebnisse zum Kinderbetreuungsausbau oder zum Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit sind wichtig, uns fehlen aber progressive Schritte in der Gleichstellungspolitik. Zwei Zeilen ist nach den Ergebnissen der Sondierung alles, was die beteiligten Parteien gemeinsam an Handlungsbedarf in der Gleichstellungspolitik ausmachen können. Das ist zu wenig. Als weibliche Zivilgesellschaft erwarten wir, dass unsere Kernforderungen in den Sondierungsverhandlungen berücksichtigt werden: gleichberechtigte Teilhabe, gleiche Bezahlung sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik. Der Zwischenstand von Donnerstagabend berücksichtigt diese Forderungen nicht und es steht zu befürchten, dass was nicht verhandelt und festgeschrieben, später auch nicht umgesetzt wird.

Weiter mit der Quote! Die bestehende Quoten-Regelung war nur ein erster kleiner Schritt. Wir fordern die Ausweitung der bisher nur für rund 100 Unternehmen geltenden Frauenquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzung der Aufsichtsräte der ca. 3.500 mitbestimmten oder börsennotierten Unternehmen. Sie unterliegen bislang nur der Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und den zwei obersten Managementebenen. Für die operativen Führungsebenen (Vorstand und die beiden darunterliegenden Managementebenen) fordern wir deutlich ambitioniertere Zielgrößen als bisher, sowie die Einführung wirksamer Sanktionen.

Entsprechende Regelungen fordern wir in gleichem Maße für die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft: die paritätische Besetzung der jeweiligen Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien, sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 Prozent Frauen, sowie verbindliche Zielgrößen von mindestens 30 Prozent Frauen in den jeweiligen Führungspositionen.

Kein Stillstand bei der Entgeltgleichheit! Wir fordern eine Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetzes. Wir brauchen umfassende Prüfverfahren und eine gerechte Bezahlung in den sozialen Berufen. Eine weitere zentrale Forderung ist die Reform des Ehegattensplittings mit Übergangsregelungen. Denn eine aktive Gleichstellungspolitik muss auch auf die Steuerpolitik einwirken. Das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form geht an den Lebensrealitäten der Menschen völlig vorbei.

Über Gleichstellungspolitik wird in den Sondierungsrunden offensichtlich weder ausreichend gesprochen noch verhandelt. Insbesondere vermissen wir in den bisherigen Ausführungen zur Gleichstellungspolitik die Kernforderungen, die die Berliner Erklärung 2017 den Parteispitzen überreicht und intensive Gespräche dazu geführt hat. Jetzt setzen wir auf die handelnden AkteurInnen, die im Vorfeld der Bundestagswahl mehr Gleichstellung eingefordert hatten. Sie müssen Gleichstellung nun auch nach der Bundestagswahl im Sondierungsvertrag verankern.

Detaillierte Forderungen der Berliner Erklärung können Sie der Website http://www.berlinererklaerung.de/ entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.11.2017

Laut Presseberichten über die Sondierungsgespräche ist die Lohnsteuerklasse V vielleicht bald Geschichte. Die bisher kaum genutzte Steuerklassenkombination IV/IV mit dem sogenannten "Faktorverfahren" soll nach Vorstellungen der CDU zum Regelfall werden. Da sich die Forderung nach Abschaffung der Steuerklasse V auch im Wahlprogramm der FDP findet und den Zielen der Grünen nach mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuerrecht entspricht, stehen die Chancen auf eine entsprechende Reform gut. "Die Reform des Lohnsteuerverfahrens allein reicht aber nicht!", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Nach über 50 Jahren brauchen wir endlich eine zeitgemäße und gleichstellungsgerechte individuelle Besteuerung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Daher muss in den Sondierungsgesprächen auch die Reform des Ehegattensplittings auf den Tisch!", fordert Wersig.

Das Faktorverfahren wurde bereits 2010 als gleichstellungsgerechtere Option zu den Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV eingeführt. Beide Ehe- oder Lebenspartner/innen werden danach nur in Höhe ihrer tatsächlich individuell geschuldeten Lohnsteuer belastet. Über den Faktor wird zudem anteilig der Vorteil aus dem Splittingverfahren berücksichtigt (ausführlicher dazu die Pressemitteilung des djb 16-02 vom 11. Januar 2016).

Der djb setzt sich, ebenso wie zahlreiche andere Frauen- und Familienverbände, seit vielen Jahren für die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V ein. "Von einer solchen Änderung", so die djb-Präsidentin Prof. Dr. Wersig, "würden vor allem Frauen profitieren, die derzeit in Lohnsteuerklasse V einen Teil der Steuern ihrer Männer mittragen. Dies führt bei ohnehin schon geringerem Bruttoeinkommen zu unverhältnismäßig niedrigen Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen. Der Netto Pay Gap ist also noch größer als der Gender Pay Gap." Die Reform des Lohnsteuerverfahrens kann daher nur ein erster Schritt sein. Auch das Faktorverfahren beseitigt nämlich keineswegs die negativen Effekte des Ehegattensplittings. Es regelt lediglich die monatliche Aufteilung der Lohnsteuer zwischen Eheleuten, die über den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Am Ehegattensplitting selbst ändert sich nichts.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.11.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Tages der Kinderrechte eine deutschlandweite Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte. Eine solche Offensive sollte vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene erreichen. "Kinderrechte im Sinne der UN- Kinderrechtskonvention gehören in schulische Lehrpläne ebenso wie in Bildungspläne von Kindertageseinrichtungen. Sie sind ein Querschnittsthema für das gesamte Handeln von Staat und Zivilgesellschaft und dürfen eben nicht nur dann ein Thema sein, wenn es um Kinderarbeit in Entwicklungsländern geht. Alle Kinder haben laut UN-Kinderrechtskonvention die gleichen Rechte, die auch in Deutschland nicht hinreichend umgesetzt werden, das gilt für den Bereich der Mitbestimmung genauso wie für soziale Sicherheit. Nur wer seine Rechte kennt, kann ihre Umsetzung vorantreiben. Kinderrechte haben eine besondere Bedeutung sowohl für die Lebensrealität als auch für die Wertevermittlung, für das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen. Wir brauchen selbstbewusste Menschen für die demokratische Gestaltung unseres Landes, insofern ist Kinderrechte-Bildung immer auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des morgigen Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt dafür ein, Kinderrechte in den Bildungseinrichtungen nicht nur als eines von vielen Projekten zu behandeln, sondern sie von Anfang an so zu thematisieren, dass sie gemeinsam von Erwachsenen und Kindern gelebt werden. Die Kultusminister der Länder sind aufgefordert, die Kinderrechte-Bildung durch eine Änderung der Lehrpläne flächendeckend verbindlich festzulegen. Um die herausgehobene Stellung der Kinderrechte deutlich zu machen, sollten die Bundesländer zudem die Bedeutung der Kinderrechte in den Schulgesetzen festschreiben. Das gilt analog auch für die Kita-Gesetze der Länder.

"Viele Kitas haben sich bereits auf den Weg gemacht, Kinderrechte schon in der vorschulischen Bildung altersgerecht und lebensnah zu vermitteln. Modellprojekte wie die ,Kinderstube der Demokratie‘ können hier Vorbild für alle Kitas in Deutschland sein. Zudem gibt es bereits eine Reihe von Kinderrechteschulen, in denen die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte mit den Schülerinnen und Schülern nicht nur abstrakt diskutiert werden, sondern ein konkreter Alltagsbezug aufgezeigt wird. Die Vermittlung und Umsetzung von Kinderrechten wird hier in den schulischen Leitbildern und Konzepten verankert und zu einem Leitgedanken der Einrichtungen gemacht. Dieses Modellprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, das auch von der Kultusministerkonferenz und dem Bundesfamilienministerium unterstützt wird, sollte Vorbild für alle Schulen in Deutschland sein", so Krüger weiter.

In Deutschland bestehen erhebliche Defizite bei der Bekanntheit der Kinderrechte, obwohl sich aus der UN-Kinderrechtskonvention die Verpflichtung für die Vertragsstaaten ergibt, den Stand der Umsetzung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Defizite zeigt auch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2017 auf. Dass sie sich hier "ganz gut auskennen und einzelne Kinderrechte nennen könnten", sagen nur 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 15 Prozent der Erwachsenen. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen sowie 73 Prozent der Erwachsenen kennen Kinderrechte nur vom Namen her und wissen über Einzelheiten nicht so gut Bescheid. Etwa ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen (22 Prozent und ein Achtel der Erwachsenen (12 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.11.2017

CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihren Sondierungsgesprächen erste Einigungen in der Kinder- und Familienpolitik erzielt. Nach Einschätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) greifen diese zu kurz. Deshalb appelliert er an die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer Maßnahmen voranzustellen, die Kinderarmut tatsächlich verringern.

Noch bis heute Abend laufen die Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Aktuell stehen erste Einigungen in der Kinder- und Familienpolitik fest. So sollen Kindergeld und Kinderfreibetrag angehoben werden. Diese Maßnahme sei allerdings eine „Förderung mit der Gießkanne“, so Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
„Durch die geplante Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag vergrößert sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter. Denn Familien mit sehr hohen Einkommen erhalten über den Freibetrag bis zu 100 Euro mehr als Familien, die Kindergeld beziehen.“ Insbesondere für Familien, die Hartz IV beziehen, ergeben sich also keine Verbesserungen, da das Kindergeld auf den Hartz IV-Satz angerechnet wird.

Vor allem hier müsste aber mit politischen Maßnahmen angesetzt werden, um Kinderarmut zu verhindern. „Denn“, so Heinz Hilgers weiter, „wer als Kind Armut erfährt, hat kaum Chancen auf echte gesellschaftliche Teilhabe.“ Der Deutsche Kinderschutzbund hält daher Veränderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket für dringend geboten, denn jedes Kind hat ein Recht auf die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums, wozu auch Bildung und Teilhabe gehören. „Doch diese Anhebung darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss den Bedarf transparent und nachvollziehbar abdecken“, erklärt Heinz Hilgers und verweist dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010.

Da die geplanten Maßnahmen allerdings unter Finanzierungsvorbehalt stünden, appelliert der Deutsche Kinderschutzbund an die verhandelnden Parteien, denjenigen Maßnahmen Priorität einzuräumen, die Kinderarmut wirklich verringern. Daher ist die Reform des Kinderzuschlags richtig, auch wenn die konkreten Vorschläge erst im Detail geprüft werden müssen.

Insgesamt hat sich der Deutsche Kinderschutzbund mehr von den Sondierungsgesprächen erhofft. Um Kinderarmut nachhaltig zu verringern, wird sich der DKSB weiter im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine sozial gerechte Grundsicherung für alle Kinder einsetzen, die das aktuelle System vom Kopf auf die Füße stellt und allen Kindern das garantiert, was sie tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 16.11.2017

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) hat auf seiner diesjährigen Hauptversammlung in Köln seine Forderungen an die Politik, die Rahmenbedingungen für Familien mit vielen Kindern wertschätzend zu verbessern, bekräftigt. Der bundesweit tätige Verband steht geschlossen für die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zum Familiensplitting und dafür, dass die Zahl der Kinder bei der Berechnung der Sozialabgaben stärker berücksichtigt wird. „Von Köln senden wir ein klares Signal an die Verhandlungspartner der Jamaika-Koalition: Die Kinderreichen leben ein wichtiges Familienmodell, das konkret berücksichtigt sein muss“, kommentiert die Bundesvorsitzende des KRFD, Dr. Elisabeth Müller.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. fordert in seinem Positionspapier „Deutschland – familienfreundlich und kinderreich“, den Kinderfreibetrag bzw. das damit zusammenhängende Kindergeld gestaffelt nach der Zahl der Kinder, ab dem zweiten Kind in Höhe von 350€ Kindergeld (8000€ Freibetrag) und ab dem dritten Kind in Höhe von 500 € Kindergeld (10.000 € Freibetrag) zu gewähren. „Kinder sind unsere Zukunft – Familien mit vielen Kindern brauchen eine gesicherte Zukunft“, betont Dr. Müller, die deutlich macht, „dass das Konzept des Verbandes nicht auf die gänzliche Abschaffung des Ehegattensplittings zielt." Der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, weist darauf hin, dass die Forderungen des Verbandes zu steuerlicher Entlastung, Rente, Wohnraum, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Bildung, „bereits durch intensive Vorarbeiten des Bundesvorstandes unter Beteiligung der Landesverbände und des wissenschaftlichen Beirates erarbeitet wurden.“ „Die Bekräftigung durch die Hauptversammlung honoriert diese Arbeit und gibt den Forderungen die höchste Legitimation“, kommentiert Brich.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 16.11.2017

Die Nationale Armutskonferenz kritisiert Pläne der Bundesagentur für Arbeit, Sozialleistungen zukünftig in Supermärkten auszuzahlen.

Erwerbslose, die über kein eigenes Konto verfügen, sollen künftig ihre Sozialleistungen an der Supermarkt-Kasse erhalten. Die über 300 Bargeld-Automaten in Jobcentern werden laut der Bundesagentur aus Kostengründen abgeschafft. Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, erklärt hierzu: "Ein solches Verfahren trägt zur weiteren Stigmatisierung von Leistungsberechtigten bei, die sich vor den Augen von Kundinnen und Kassierern als Erwerbslose outen müssten. Sie haben aber ein Recht auf Diskretion. Diese zu gewährleiten ist eine staatliche Aufgabe – und nicht die von Drogeriemärkten oder Discountern".

Die Pläne der Bundesagentur sehen vor, dass Leistungsberechtigte zukünftig an der Supermarktkasse einen Barcode-Zettel vorlegen müssen. "Auch wenn diese Barcode-Zettel nicht mit dem Logo der Arbeitsagentur versehen sind, werden Leistungsberechtigte hiermit bloßgestellt", kritisiert Eschen.

Entgegen der Darstellung der Bundesagentur stellt das neue Verfahren, das bereits im zweiten Quartal 2018 beginnen soll, für die Betroffenen keine Vereinfachung dar. Den Barcode-Zettel müssten sie voraussichtlich weiterhin persönlich beim Jobcenter abholen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 15.11.2017

Ausmaß und Dynamik der wachsenden Altersarmut in Deutschland werden nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands erheblich unterschätzt. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle steigt das Risiko, im Alter in Armut zu leben, mit jedem neuen Rentenjahrgang dramatisch. Innerhalb von zehn Jahren habe sich der Anteil der älteren Menschen unter 70, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, verdoppelt. Zwingend notwendig sei ein sofortiger Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik, insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus und eine Reform der Altersgrundsicherung.

„Lange Zeit war das Armutsrisiko älterer Menschen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung unterdurchschnittlich. Die Menschen konnten darauf hoffen, dass sie im Alter in der Regel einigermaßen abgesichert sind. Dies hat sich in den vergangenen zehn Jahren drastisch verändert: Die Armut von Rentnerinnen und Rentnern ist so stark gestiegen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Altersarmut ist kein drohendes Problem am Horizont, sondern heute bereits bittere Realität“, so Dr. Joachim Rock, Rentenexperte des Paritätischen Gesamtverbands. Die Armutsquote bei Rentnerinnen und Rentnern stieg zwischen 2005 und 2016 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent. Besonders stark ist der Anstieg der Armut bei Männern über 65 in Ostdeutschland.

Die noch immer vergleichsweise moderat erscheinende Grundsicherungsquote älterer Menschen verschleiere dabei die Dynamik der Entwicklung: Wie eine aktuelle Analyse der Paritätischen Forschungsstelle zeigt, sind die neu ins Rentenalter eintretenden Jahrgänge sehr viel häufiger auf Grundsicherung angewiesen als noch vor zehn Jahren. Der Anteil der Grundsicherungsbeziehenden unter 70 Jahren hat sich von 2,4 Prozent (2005) auf 4,6 Prozent (2015) nahezu verdoppelt. Darüber hinaus sei gerade bei älteren Menschen die verdeckte Armut besonders hoch.

„Die rentenpolitischen Reformen der vergangenen Legislaturperioden haben erdrutschartige Verwerfungen ausgelöst. Wenn wir Armut und Bedürftigkeit im Alter heute bekämpfen und für die Zukunft verhindern wollen, müssen die politischen Weichen umgehend neu gestellt werden“, so Joachim Rock. Mit Blick auf den aktuellen Rentenversicherungsbericht appelliert der Paritätische an die Politik, nicht auf Beitragssenkungen zu setzen, sondern stattdessen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu verbessern. Der Verband fordert insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und darüber hinaus gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut. In einem Konzept hat der Paritätische dazu konkrete Vorschläge formuliert.

Die Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle finden Sie hier.

Das Konzept "Mut zur Korrektur: ein alterssicherungspolitischer Auftrag" mit detaillierten Reformvorschlägen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.11.2017

Nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes unterstreichen die heute von der BAG Wohnungslosenhilfe vorgelegten Befunde den dringenden Handlungsbedarf am Wohnungsmarkt. Neben der schnellstmöglichen Schaffung preiswerten Wohnraums und Maßnahmen zur Prävention von Wohnungsverlust fordert der Paritätische eine grundlegende Reform des Wohnungsmarktes.

„Die schnellstmögliche Schaffung preiswerten Wohnraums ist das A und O, aber Bauen reicht dafür sicher nicht aus. Der Staat muss auch Belegrechte sichern, Wohnraum zurück kaufen und konsequent vorgehen gegen Leerstände, die nur Spekulationszwecken dienen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Für eine nachhaltige Lösung des Problems brauche es dringend eine Entfristung der Sozialbindung im öffentlich geförderten Wohnungsbau und dort, wo die Sozialbindung bereits ausgelaufen sei, müsse der Staat aktiv Belegrechte zurückkaufen.

Die Anstrengungen zum Schutz vor Wohnungsverlust müssen nach Ansicht des Paritätischen deutlich verstärkt werden, u.a. durch Regelungen zur Mietschuldenübernahme im SGB II, einen Ausbau von Beratungsangeboten und eine effektivere Kooperation und Vernetzung von Kommunen, freien Trägern und Wohnungsunternehmen vor Ort. Räumungsklagen und Zwangsräumungen gelte es konsequent zu verhindern.

Mittelfristig sei eine Strategie zur Reform des Wohnungsmarktes notwendig. Die Wiedereinführung des 1990 abgeschafften gemeinnützigen Wohnungsbaus ist nach Ansicht des Paritätischen das Gebot der Stunde: „Wir müssen strategisch Weichen stellen, wie wir den Wohnungsmarkt bedarfsgerecht weiter entwickeln können. Für den Paritätischen sind gemeinnütziger Wohnungsbau und eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft als Alternative zum gewinnorientierten Wohnungsmarkt unabdingbar. Wir müssen den Wohnungsmarkt langfristig gemeinwohlorientiert gestalten und dürfen ihn nicht allein den Profitinteressen weniger überlassen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.11.2017

pro familia zum Prozess gegen Kristina Hänel am 24. November 2017

Der Ärztin Kristina Hänel wird vorgeworfen, gegen den §219a StGB zu verstoßen: Angeblich betreibe sie „Werbung“ für den Schwangerschaftsabbruch. Kristina Hänel führt Schwangerschaftsabbrüche durch. Aus diesem Grund hält sie auf ihrer Webseite Informationen zu einem straflosen Schwangerschaftsabbruch vor.

Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Die reine Information darüber, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, darf nicht als Werbung angesehen werden. Der Strafrechtler Prof. Dr. Cornelius Nestler kam bereits 2005 in seiner Stellungnahme für pro familia zu dem Schluss, ein Gesetz, das derartige Informationen unter Strafe stelle, könne nicht verfassungsgemäß sein. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 erklärt: „Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt auch ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.“*

Der §219a StGB wird zunehmend von Abtreibungsgegner*innen dazu benutzt, Ärzt*innen anzuzeigen und einzuschüchtern. In der Folge nehmen viele Ärzt*innen und Praxen aus Angst vor Strafverfolgung sachliche Informationen von ihren Webseiten herunter.

Nach §21 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben Frauen jedoch das Recht auf eine „freie Wahl unter den Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen, die sich zur Vornahme des Eingriffs bereit erklären“. Der §219a StGB und seine juristische Auslegung führen leider dazu, dass es Frauen schwer gemacht wird, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Sie können sich nicht niedrigschwellig darüber informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können. Der §219a StGB behindert zudem das Recht auf Wahlfreiheit der Methode für den Eingriff, denn es wird nicht veröffentlicht, welche Gesundheitseinrichtungen welche Schwangerschaftsabbruchmethoden anbieten.

Aus Sicht von pro familia ist es dringend notwendig, umfassende, unabhängige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, über die regionale Versorgung und über die verwendeten Methoden zur Verfügung zu stellen. In Frankreich beispielsweise informiert eine vom Gesundheitsministerium betriebene Homepage ausführlich zum Schwangerschaftsabbruch (www.ivg.social-sante.gouv.fr). In der Schweiz, in der analog zu Deutschland der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, aber straflos ist, sind die Kantone per Gesetz verpflichtet, lokale Praxen und Spitäler zu benennen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

pro familia fordert vom Gesetzgeber, zeitnah das Defizit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch zu beheben. „Ärzt*innen, die einen straflosen und sicheren Schwangerschaftsabbruch durchführen, dürfen nicht kriminalisiert werden. Frauen und Männer müssen Ärzt*innen frei wählen und sich medizinisch und sachlich richtig zum Schwangerschaftsabbruch informieren können.“ betont Davina Höblich, Vorsitzende des profamilia Bundesverbands.

*BVerfG, 1BvR 1060/02 vom 24.5.2006, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060524_1bvr106002.html

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 20.11.2017

„Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ Mit dieser Forderung wendet sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) an die Urheber der „Düsseldorfer Tabelle 2018“.

Dies sind die Familienrichter der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags. Sie haben in der Tabelle, die ab dem 01.01.2018 faktisch die Unterhaltssätze für Tren­nungskinder vorgeben wird, eine Verschiebung der Einkommensgruppen vorgenommen.

Die Wirkung: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wurde massiv vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (zuvor: 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzmini­mum. Dieses wird von Kritikern bereits als nicht ausreichend für die Ver­sorgung von Kindern angesehen.

Dieses Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für 2018 geringfügig erhöht: 6 bzw. 7 Euro bekommen die Kinder in der neuen Ein­kommensgruppe 1 damit im nächsten Jahr monatlich mehr Mindest-unterhalt. Üblicherweise wird diese Erhöhung auf die Unterhaltssätze für Kinder, deren Eltern mehr verdienen, hochgerechnet. Doch diese Kinder sollen nächstes Jahr nicht nur leer ausgehen, sondern werden pauschal um eine ganze Einkommensgruppe herabgestuft und erhalten damit künftig zusätzlich zwischen 10 und 43 Euro im Monat weniger zum Leben. Durch die Um-Definition der Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

„Das werden wir nicht einfach so hinnehmen“ sagt Erika Biehn, Bundesvor­sitzende des Verbandes. „Wir werden laut! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kin­derarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese Entschei­dung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal. Hier muss die Frage nach der Legitimation der Richter­schaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue ge­stellt werden.“

Der Offene Brief und die Düsseldorfer Tabelle im Vergleich 2017 und 2018 unter: https://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 21.11.2017

Seit 1995 wird der Internationale Tag der Toleranz gefeiert. 2017 ist dieser Internationale Tag in Deutschland, Europa, der Welt so wichtig wie schon lange nicht mehr. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erinnert an die Kraft des Zusammenhaltens.

Tolerieren heißt Andere, auch bislang Fremde anzuerkennen und ihnen einen Bedeutungsraum zuzugestehen. Konkret heißt das, sich auf einen anderen/fremden Menschen einzulassen, – etwas, was binationale Familien nur allzu gut kennen, lernen und einüben (müssen). Die Bereitschaft hierfür brauchen wir gerade JETZT, angesichts der separierenden Strömungen in Europa so dringend für Deutschland. Das Zusammenleben wird immer öfter in seiner Vielfalt in Frage gestellt und Andersartigkeit, andere Sitten oder Rituale als bedrohlich dargestellt.

Der Internationale Tag der Toleranz ist eine gute Gelegenheit, innezuhalten und sich der Kraft des Zusammenhaltens durch das Achten universeller Menschenrechte bewusst zu machen, das Verbindende zu betonen. Schafft man es, über seinen eigenen Tellerrand zu schauen und sich auch auf bislang Fremdes einzulassen, kann so viel Verbundenheit und gemeinsames Neues entstehen. So erhält jeder einen Platz und Herausforderungen können leichter und nachhaltig gemeistert werden.

Wie dies gelingen kann, kann man auf der Toleranzseite des Verbandes lesen: http://www.verband-binationaler.de/der-verband/toleranz-akzeptanzerfolgreiche-vielfalt/

Der internationale Tag für Toleranz findet 2017 am 16. November statt. Der Gedenktag geht zurück auf den 16. November 1995: damals unterzeichneten 185 Mitgliedsstaaten der UNESCO feierlich die Erklärung der Prinzipien zur Toleranz. Seitdem erinnert die UNESCO mit dem Tag für Toleranz jährlich an jene Regeln, die ein menschenwürdiges Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen und Religionen auf unserem Planeten ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 16.11.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. Dezember 2017

Veranstalter: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

Ort: Berlin

Ein Tagungsbeitrag wird nicht erhoben.

Die Diakonie hat nach über zehn Jahren Erfahrungen mit dem SGB II Vorschläge für eine sanktionsfreie Mindestsicherung und Grundlagen für eine andere Institutionalisierung der sozio-kulturellen Mindestsicherung, der sozialen Beratung und der Arbeitsförderung erarbeitet. In diesem Kontext sollen neuere Ergebnisse über die Beratungspraxis in Jobcentern zur Kenntnis genommen und diskutiert werden. Es wird danach gefragt, wie sich Beratungs- und Steuerungspraxis entwickelt haben und welche Erkenntnisse aus der Praxis der Arbeitslosenberatung einen Beitrag zu einer Veränderten Form der Beratung in den Jobcentern leisten können. Es soll diskutiert werden, wie materielle Grundsicherung und personenbezogene Hilfen organisiert werden können. Dabei wird einen Blick über Deutschland hinaus geworfen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 12. Dezember 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand

Ort: Berlin

PIA, OptiPrax, duale (orientierte) Ausbildung, Fachkraft für Kindertageseinrichtungen u.v.m. Die zahlreichen Debatten zur Reform der Erzieher*innenausbildung sind so vielfältig wie unübersichtlich und vielfach entsteht der Eindruck babylonischer Sprachverwirrung. Einigkeit scheint darin zu bestehen, dass es dringend mehr Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung bedarf.Aber auch für den Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Schulen, für Horte, die Hilfen zur Erziehung und anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zeichnet sich eine Versorgungslücke an Erzieher*innen ab. Zur Gewinnung neuer Fachkräfte scheint die Ausbildung dabei als eine der zentralen Stellschrauben. Unser Workshop soll über die aktuellen Entwicklungen informieren und Akteur*innen aus Wissenschaft, Verbänden, Politik, Gewerkschaften, Landes- und Bundesministerinen die Gelegenheit zur Kommentierung und Einordnung der gegenwärtigen Entwicklungen geben.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Anmeldungen sind bis zum 06.12.2017 möglich. Das Anmeldeformular finden sie hier.

Termin: 13. Dezember 2017

Veranstalter: Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Wie funktioniert die "Dominanzkultur" in Deutschland? Wie kommt es, dass unsere Lebensweisen, Selbstinterpretationen sowie die Bilder, die wir vom Anderen entwerfen, in Kategorien der Über- und Unterordnung gefasst sind?

Sabine Hark und Paula-Irene Villa haben gemeinsam einen Essay verfasst, der aktueller nicht sein könnte.

Es werden gegenwärtige Funktionsweisen und Verschränkungen von Rassismus und Heteronormativität diskutiert und feministische Exitstrategien skizziert.

Information und Anmeldung hier

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Einigung der Jamaika Unterhändler zu den Familienleistungen bedauert das ZFF das Festhalten am dualen System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Die Förderung mit der Gießkanne muss beendet und eine Konzentration auf Maßnahmen gelegt werden, die zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist für uns nicht der richtige Weg. Dieser Ausbau ist eine Förderung mit der Gießkanne und Familien, die in Armut leben, werden davon kaum erreicht. Wir hoffen jedoch auf einen verstärkten Einsatz für eine neue und existenzsichernde Leistung: Kindergeld und Kinderzuschlag sollten zusammengeführt und einkommensabhängig mindestens in der Höhe des sächlichen Existenzminimums ausbezahlt werden. Diese Maßnahme würde zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen und sie vor Armut schützen. Um den Bedarf aller Kinder gleichermaßen zu decken und Kinderarmut langfristig zu bekämpfen, ist eine weitreichende Reform der Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung notwendig. Der Koalitionsvertrag ist noch nicht geschrieben. Wir hoffen daher auf den Mut für weitreichende und zielgerichtete Reformen.“

Weitere Informationen:

Zum Thema Kinderarmut: http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/kinderarmut/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Zur aktuell laufenden Kampagne #stopkinderarmut! auf „we act“, die bereits von mehr als 37.000 Einzelpersonen unterzeichnet wurde: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.11.2017

AKTUELLES

„Demokratieferne Räume? Wahlkreisanalyse zur Bundestagswahl 2017“ vorgestellt

Die NPD hat der AfD den Weg geebnet: Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland profitiert die AfD von einer lokalen politischen Kultur, in der sich Demokratieverdrossenheit und Rechtsextremismus normalisieren konnten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft im Auftrag der Amadeu Antonio Stiftung, die diese heute vorstellte. Bislang wurde der hohe Wahlerfolg der AfD überwiegend als Protestwahl gedeutet. Daher konzentrierte sich die Analyse vornehmlich auf sozioökonomische Ursachen wie Arbeitslosenquoteund Einkommen. Auf dieser Grundlage wird der AfD-Erfolg häufig als Protest von Modernisierungsverlierern in abgehängten Regionen gedeutet.

Die ergänzende Untersuchung von politisch-kulturellen Aspekten ermöglicht eine weitergehende Analyse des Wahlverhaltens. Für die bundesweite Wahlkreisanalyse zur Bundestagswahl 2017 wurde neben sozioökonomischen Rahmendaten ergänzend auf den Nichtwähleranteil sowie den Zweistimmenanteil der NPD zur Bundestagwahl 2013 zurückgegriffen. Diese Merkmale sind Ausdruck von Demokratieverdrossenheit und politischer Entfremdung. Die Studie konnte einen eindeutigen Zusammenhang zwischen demokratischer Entkoppelung und Abschneiden der AfD bei der diesjährigen Bundestagswahl zeigen. Dort wo die NPD 2013 einen hohen Stimmanteil verzeichnen konnte, hat auch die AfD signifikante Wahlergebnisse erreicht. […]

Die zweitstärkste Korrelation ergibt sich mit Blick auf den Nichtwähleranteil. Wo dieser 2013 höher ausfiel, konnte die AfD in diesem Jahr ebenfalls mehr Wähler an die Urnen mobilisieren, als dort, wo es zuvor eine höhere Wahlbeteiligung gab.[…]

Wolfgang Thierse, Bundestagspräsident a.D., kommentiert die Ergebnisse der Studie: „Der Wahlerfolg der AfD ist nicht allein aus politisch-ideologischen und sozial-ökonomischen Ursachen zu erklären. Ohnehin sind diese Konfliktlinien kaum voneinander zu trennen. Die politische und gesellschaftliche Aufgabe lautet daher, die Anstrengungen sowohl für kulturelle Gleichwertigkeit als auch für soziale Gerechtigkeit zu steigern. Man muss über reale und wahrgenommene Bedrohungen ebenso offen diskutieren wie über latent vorhandenen Rassismus in allen gesellschaftlichen Kreisen.“

Der Anteil der Nichtwähler ist nach wie vor viel größer als die Zahl der AfD-Wähler. Es ist zubefürchten, dass die Rechtspopulisten hier zukünftig weitere Wählerschichten erschließen. Die demokratischen Parteien sollten ihre Anstrengungen auf diese Gruppe lenken und sind gefordert, zukunftsfähige Konzepte und Programme zur Stärkung der demokratischen Kultur und rechtspopulistischen Ausgrenzung vorzulegen.

Über die Studie:

Für die Studie wurden in einer multivariablen Analyse zehn Mehrebenenmodelle hinsichtlich des Einflusses von 16 Variablen im sozioökonomischen und politisch-kulturellen Kontext in allen 299 Wahlkreisen untersucht. Die Datengrundlagen sind Angaben des Bundeswahlleiters sowie öffentlich einsehbare Daten der regionalen Statistikbehörden.

Die Studie steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Amadeu Antonio Stiftung und Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft vom 09.11.2011, gekürzt

Alleinerziehende und deren Kinder sind in NRW besonders armutsgefährdet. Rund ein Fünftel aller Familien sind Ein-Eltern-Familien – 40 Prozent von ihnen leben von Hartz IV. „Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, müssen wir Alleinerziehende stärken“, so Jürgen Otto, Geschäftsführer der AWO NRW.

Ein unter Mitarbeit des ZFF entstandenes Positionspapier "Solidarität ist unsere Stärke: Alleinerziehende nicht alleine lassen!" der AWO NRW verdeutlicht die Probleme und formuliert konkrete Forderungen an die Politik.

Das Positionspapier als PDF steht Ihnen hier zur Verfügung.